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Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Barbados. Sie stellt sicher, dass deutsche Warenbezeichnungen dort denselben gesetzlichen Schutz genießen wie inländische Bezeichnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WZG§35BRBBek1983-04-27BGBl I1983, 526Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 5. 5.1983 +++) WZG§35BRBBek(XXXX)Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht: Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen. WZG§35BRBBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.