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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Übertragung der Zuständigkeit für den Zivildienst von einem Bundesministerium zu einem anderen.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19811981-10-01BGBl I1981, 1057Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 1.10.1981 I 1057 BKOrgErl 1981(XXXX)Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Zivildienst übertragen. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.