Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Übertragung der Zuständigkeit für den Zivildienst von einem Bundesministerium zu einem anderen.
Was er regelt
- Die Übertragung der Zuständigkeit für den Zivildienst.
- Die Regelung der Einzelheiten dieses Übergangs.
- Die Mitteilung dieser Regelungen an den Chef des Bundeskanzleramtes.
Wen er betrifft
- Den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit.
- Den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
- Den Chef des Bundeskanzleramtes.
Eckpunkte
- Die Zuständigkeit für den Zivildienst wird dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit übertragen.
- Diese Zuständigkeit stammt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
- Die beteiligten Bundesminister regeln die Einzelheiten des Übergangs.
- Diese Regelungen müssen dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt werden.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19811981-10-01BGBl I1981, 1057Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 1.10.1981 I 1057
BKOrgErl 1981(XXXX)Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Zivildienst übertragen. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.