Kurz gesagt
Diese Verordnung betrifft das Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und das zugehörige Änderungsprotokoll. Sie regelt die Inkraftsetzung und die offizielle Bezeichnung dieses Übereinkommens in Deutschland.
Was es regelt
- Das Internationale Übereinkommen vom 14. Juni 1983 über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren.
- Das Änderungsprotokoll vom 24. Juni 1986 zu diesem Übereinkommen.
- Das Inkrafttreten dieser internationalen Vereinbarungen.
- Die offizielle Überschrift der Verordnung.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei des Übereinkommens und des Protokolls.
- Personen und Organisationen, die von der Bezeichnung und Codierung von Waren betroffen sind.
Eckpunkte
- Die Verordnung bezieht sich auf das Internationale Übereinkommen vom 14. Juni 1983.
- Sie bezieht sich auch auf das Änderungsprotokoll vom 24. Juni 1986.
- Die Verordnung ist gemäß Bekanntmachung vom 4. Mai 1988 in Kraft getreten.
- Das Inkrafttreten erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 1988.
📄 Gesetzestext
IntWarenBezÜbkV1986-12-10BGBl II1986, 1067Verordnung zu dem Internationalen Übereinkommen vom 14. Juni 1983 über
das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und zu dem
Änderungsprotokoll vom 24. Juni 1986Inkraft gem. Bek. v. 4.5.1988 II 530 mWv 1.1.1988 Überschrift: V nur mit d. Überschrift aufgenommen
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