← Deutschland

Verordnung zu dem Internationalen Übereinkommen vom 14. Juni 1983 über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und zu dem Änd

Kurz gesagt

Diese Verordnung betrifft das Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und das zugehörige Änderungsprotokoll. Sie regelt die Inkraftsetzung und die offizielle Bezeichnung dieses Übereinkommens in Deutschland.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
IntWarenBezÜbkV1986-12-10BGBl II1986, 1067Verordnung zu dem Internationalen Übereinkommen vom 14. Juni 1983 über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und zu dem Änderungsprotokoll vom 24. Juni 1986Inkraft gem. Bek. v. 4.5.1988 II 530 mWv 1.1.1988 Überschrift: V nur mit d. Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.