📄 Texte de loi
Texte du projet de règlement grand-ducal
Projet de règlement grand-ducal portant classement comme patrimoine culturel national de biens
immeubles figurant à l’inventaire du patrimoine architectural de la commune de Lintgen
Nous Henri, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau,
Vu la loi du 25 février 2022 relative au patrimoine culturel ;
Vu l’avis de la Commission pour le patrimoine culturel du 26 avril 2023 ;
Vu l’avis émis par le conseil communal de la commune de Lintgen le 24 avril 2024 après enquête
publique ;
Vu la fiche financière ;
Le Conseil d’État entendu ;
Sur le rapport du Ministre de la Culture, et après délibération du Gouvernement en conseil ;
Arrêtons :
Art. 1er. Sont classés patrimoine culturel national les biens immeubles se situant sur le territoire de la
commune de Lintgen suivants :
Description
Adresse ou lieu-dit
Numéro cadastral
Ensemble maison jumelée
avec grange
68, route de Mersch,
607/1137
70, route de Mersch,
607/1685
GOSSELDANGE
Bildstock
86, route de Mersch,
GOSSELDANGE
Ferme
Eglise
LUREF : 76231 E | 87928 N
Situé sur la parcelle 616/1422
96, route de Mersch,
577/1891
GOSSELDANGE
648/2124
97, route de Mersch,
654/2028
GOSSELDANGE
Maison d’habitation
113, route de Mersch,
640/1382
1
GOSSELDANGE
Croix de chemin
Route de Mersch, sans
numéro,
LUREF : 76164 E | 88034 N
Situé sur la parcelle 648/2124
GOSSELDANGE
Grotte
Gosseldingerbuesch, sans
numéro,
LUREF : 75838 E | 87593 N
Situé sur la parcelle 331/0
GOSSELDANGE
Ferme
11, rue de la Bergerie,
241/0
LINTGEN
Ferme
70, rue de la Bergerie,
2156/4, 2156/5
LINTGEN
Immeuble d’habitation et de
commerce avec Bildstock
1, rue de Diekirch,
50/3922, 52/3490
Rue de Diekirch, sans numéro,
LUREF : 76886 E / 87371 N
LINTGEN
Ferme
14, rue de Diekirch,
1/3232
14A, rue de Diekirch,
1/3231
LINTGEN
Maison d’habitation
41+41A, rue de Diekirch,
81/3909
LINTGEN
Atelier
75, rue de Diekirch,
505/4631
LINTGEN
Chapelle
Rue de Diekirch, sans numéro,
76/3696
LINTGEN
Maison d’habitation
13, rue de l’Ecole,
82/2990
LINTGEN
Maison d’habitation
8, rue de l’Eglise,
83/3403
LINTGEN
Maison d’habitation
20, rue de l’Eglise,
83/3326
LINTGEN
Maison d’habitation
37, rue de l’Eglise,
145/2632
LINTGEN
2
Ensemble église, mur,
mémorial et cimetière (détails
sur plan annexé)
Rue de l’Eglise, sans numéro,
LINTGEN
154/0, 156/606, 941/3359,
157/3713
LUREF (Croix): 77255 E / 87468
N
Mur situé en partie sur la
parcelle 145/4581 et sur la
voie publique
Maison d’habitation
1A, route de Fischbach,
76/3695
LINTGEN
Ferme
54, route de Fischbach,
142/3705
LINTGEN
Immeuble d’habitation et de
commerce
57, route de Fischbach,
Maison d’habitation avec
grange
81, route de Fischbach,
Bildstock
104, route de Fischbach,
LUREF : 77687 E / 87372 N
LINTGEN
Situé sur la parcelle 1166/3163
Route de Fischbach, sans
numéro,
LUREF : 77965 E / 87318 N
Croix de chemin
192/3932
LINTGEN
362/3874
LINTGEN
LINTGEN
Maison d’habitation
3, rue des Jardins,
126/3953
LINTGEN
Ferme
4, rue du Moulin,
338/2419
LINTGEN
Moulin et ferme
9, rue du Moulin,
339/0
LINTGEN
Comice agricole
Rue du Moulin, sans numéro,
322/0
LINTGEN
Ferme
15, Plankenhof,
1881/3889
LINTGEN
Maison d’habitation avec
atelier
20, route Principale,
33/4870
LINTGEN
3
Ensemble réservoirs d’eau
Place Roschten, sans numéro,
394/1960
Im Hohwald, sans numéro,
1637/1802
LINTGEN
Site mixte bunker et niche
Laschenderbüsch, sans
numéro,
LUREF : 79369 E / 86881 N
Situé sur la parcelle 1474/4371
LINTGEN
Local de rangement
Route de Hunsdorf, sans
numéro,
LUREF : 76492 E / 87203 N
PRETTINGEN
Ferme
30, route de Hunsdorf,
1090/1232
PRETTINGEN
Ferme
14, rue de la Montage,
889/1528
PRETTINGEN
Bildstock
Rue de la Montagne, sans
numéro,
898/1654
PRETTINGEN
Cave
In Bingel, sans numéro,
864/1368
PRETTINGEN
Art. 2. Le ministre ayant la Culture dans ses attributions est chargé de l’exécution du présent
règlement qui sera publié au Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg.
Le Ministre de la Culture
4
Annexe 1 : Inventaire du patrimoine architectural de la commune de Lintgen
Wissenschaftliches Inventar der gebauten Kulturgüter
Die Gemeinde Lintgen
Die Gemeinde Lintgen ist Teil des Merscher Kantons und befindet sich somit im geografischen
Zentrum des Großherzogtums Luxemburg. Die heutige Gemeinde wurde nach der Französischen
Revolution durch den Zusammenschluss der beiden Katastersektionen Lintgen sowie
Prettingen/Gosseldange gebildet.1 Sie umfasst eine Grundfläche von circa 1.524 Hektar und zählte
zu Beginn des Jahres 2022 insgesamt 3.394 Einwohner.2 Die größtenteils in Tallage situierten Dörfer
werden von dichten Waldhöhen – mit einer beachtlichen Fläche von insgesamt 760 Hektar –
umschlossen. Zur Gemeinde gehören neben dem Hauptort Lintgen die Dörfer Gosseldange und
Prettingen sowie der Weiler Plankenhof. Im Südosten des Kantons Mersch gelegen, ist die Gemeinde
Lintgen von drei der insgesamt neun Gemeinden dieses Kantons umgeben: Mersch im Nordwesten,
Fischbach im Nordosten und Lorentzweiler im Süden.
Geologisch betrachtet zählt das Territorium der Gemeinde Lintgen zum Gutland. Hier ist die für das
Zentrum Luxemburgs typische „Stufenlandschaft“ zu finden, bei der sich im Laufe der Jahrtausende
zahlreiche Wasserläufe durch den anstehenden Luxemburger Sandstein bis in die weicheren
Mergelschichten gearbeitet haben, was zur Entstehung von weiten Tälern und Hochplateaus geführt
hat.3 Die durch ausgedehnte Felder und Wälder charakterisierte Region gehört zu den
landwirtschaftlich ertragreichsten Landstrichen des Großherzogtums, was durch ebendiese
fruchtbaren Flusstäler begünstigt wird.4 In Kombination mit den leicht zugänglichen
Sandsteinvorkommen führte dies zur Entstehung großer landwirtschaftlicher Anwesen, die auch als
Gutlandhöfe bezeichnet werden.5 Die Landschaft der Gemeinde Lintgen ist besonders durch das hier
vergleichsweise breite Tal der Alzette geprägt, die von weiten Grünflächen und bewaldeten Hängen
flankiert wird. Mit Ausnahme des sich östlich des Flusses auf einem Hochplateau befindenden
Plankenhofs haben sich die zur Gemeinde gehörenden Ortschaften in der Ebene und an den Hängen
rechts und links der Alzette entwickelt. Zudem prägt der hohe Wasserreichtum, der sich unter
anderem im Vorkommen zahlreicher Quellen manifestiert, dieses Gebiet in der Landesmitte. Schon
1
Vgl. Oth-Diederich, Christiane, Familienbuch. Lintgen Gosseldingen Prettingen, hrsg. von Commune de
Lintgen, Luxemburg, 2017. S. 18; Fanfare de Lintgen, 50jähriges Stiftungsfest der Musikgesellschaft „Fanfare
de Lintgen“ am 2. 3. u. 4. Juli 1948, Mersch, o. J., S. 17.
2
Commune de Lintgen, Découvrir la commune. La commune en chiffres, lintgen.lu/administration/lacommune-se-presente/decouvrir-la-commune/ (23.03.2022).
3
Vgl. Lucius, M., ,Tektonik und Oberflächenformen des Gutlandes‘, in: ders., Vue d’ensemble sur l’aire de
sédimentation luxembourgeoise, o. O., o. J., S. 49-53, hier S. 49f.; Lucius, M., ‚Geologische Grundlagen der
Landschaftsformen von Mersch‘, in: Les Cahiers Luxembourgeois, Jahrgang 21, Heft 1, 1949, S. 7-16, hier S. 7f.
4
Meyers, Joseph, Studien zur Siedlungsgeschichte Luxemburgs. Mit 19 Karten und 5 Tabellen, 3. Aufl.,
Echternach, 1976, S. 7f.
5
Calteux, Georges, D’Lëtzebuerger Bauerenhaus, Band 1/3, Foetz, 1997, S. 221ff.
1
früh wurde diese geologisch und klimatisch begünstigte Gegend besiedelt, was durch archäologische
Funde – vom Neolithikum bis zum Mittelalter – rund um alle drei Ortschaften belegt wurde.6
Mit dem Zusammenschluss der Ortschaften Gosseldange, Prettingen und Lintgen zu einer Gemeinde
wurde 1804 hier auch eine eigene Pfarrei gegründet, die sich somit von der Pfarrei Mersch löste. 7
Folglich wurden in den kommenden Jahrzehnten mehrere Schulgebäude, die Kirche von Lintgen und
gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Kapelle von Gosseldingen erbaut, von denen jedoch nur die
-Sakralbauten bis in die Gegenwart überdauert haben.
Die beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben scheinbar kaum Spuren an
den Bauwerken hinterlassen.8 Die Gemeinde Lintgen war kein Hauptschauplatz kämpferischer
Auseinandersetzungen – wie etwa Ösling, Sauer- und Moselregion –, sodass viele Gebäude die
Kriegszeiten mehr oder weniger unbeschadet überstanden haben. Ab 1970 – damals zählte die
Gemeinde 1.532 Bürger – stieg die Einwohnerzahl der Gemeinde rasant an, was einen gewissen
Bauboom mit sich brachte.9 Dieser zeigt sich vor allem an der heute vorhandenen Bebauungsdichte,
aber auch am Verlust historischer Objekte, die zugunsten zahlreicher Neubauten weichen mussten.
Inventarisierung
Schützenswerte Objekte sind mit ihren Veränderungen, die sie über die Jahre erfahren haben,
Geschichtsdokumente. In der Gemeinde Lintgen sind Objekte aus einer Zeitspanne vom 17. bis zum
20. Jahrhundert zu finden. Für viele dieser Objekte sind jedoch nur wenige Schriftquellen vorhanden.
Weil nicht nur einzelne Großbauten, sondern auch – und dies mehrheitlich – typisch bäuerliche und
einfache Gebäude inventarisiert wurden, ist der vorliegende Band nicht nur ein grundlegender
Beitrag zur Architekturgeschichte, sondern auch zur allgemeinen Luxemburger Kultur- und
Geschichtswissenschaft. Primär richtet sich das vorliegende Inventar der Gemeinde Lintgen an alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger, an Personen aus den Bereichen Architektur und
Planungswesen sowie an Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger der Gemeinde, die
über den Umgang mit schutzwürdigen Objekten mitentscheiden.
Die Inventarisierung ist ein mehrstufiger Prozess: Sie beginnt mit der Begutachtung aller Objekte, die
bis 1990 geschaffen wurden. Historische Quellen aus institutionellen und privaten Archiven,
Sammlungen und Bibliotheken werden für jede Gemeinde gesichtet und ausgewertet. Es folgt die
systematische Erfassung einzelner Bauten und Stätten vor Ort. Konstruktionen, Materialien und
6
Vgl. Le Brun-Ricalens, Foni; Arensdorff, Georges; Valotteau, François, ,Plus de 400 km... il y a plus de 4000
ans... Découverte exceptionnelle à Lintgen-„Houwald“: Une faucille néolithique en Plattenhornstein importée
de Bavière‘, in: MNHA (Hrsg.), Empreintes. Annuaire du Musée national d’histoire et d’art, Nr. 2, 2009, S. 411; Stein, Jean-Paul, ,Évolution d’un toponyme : Le „Buergbierg“ de Lintgen dans la cartographie officielle‘, in:
Fonds Culturel National; Ministère de la Culture; Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche u.
a., Bulletin de la Société Préhistorique Luxembourgeoise. 27-28,2005-2006, Luxemburg, 2009, S. 155-162;
Fanfare de Lintgen, 50jähriges Stiftungsfest der Musikgesellschaft „Fanfare de Lintgen“ am 2. 3. u. 4. Juli
1948, Mersch, o. J., S. 15.
7
Kirchenfabrik Lintgen, Rechnungsbuch der Kirchenfabrik Lintgen, Archives diocésaines, PA.Lintgen 30,
Lintgen, 1804-1860.
8
Fanfare de Lintgen, 50jähriges Stiftungsfest der Musikgesellschaft „Fanfare de Lintgen“ am 2. 3. u. 4. Juli
1948, Mersch, o. J., S. 18f.
9
Le portail des statistiques. Grand-Duché de Luxembourg, Population par canton et commune 1821-2021,
statistiques.public.lu/stat/TableViewer/tableView.aspx?ReportId=12861&IF_Language=fra&MainTheme=2&F
ldrName=1 (15.03.2022).
2
Verarbeitungen werden beschrieben und ihre etwaigen Veränderungen über die Zeit festgehalten.
Idealerweise erfolgen eine Innenbesichtigung der Gebäude und ein Gespräch mit den
Hausbewohnern, aus dem sich nicht selten wertvolle Hinweise auf die Baugeschichte ergeben. Die
anschließende Vertiefung der Quellenrecherche und die damit einhergehenden Analysen helfen
dabei, die vor Ort gemachten Beobachtungen zu überprüfen und bestenfalls zu stärken: Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen die Einordnung eines Objekts, auch im nationalen Vergleich.
Die Bewertung einzelner Bauwerke und Stätten als nationale Kulturgüter erfolgt unter
Berücksichtigung verbindlicher und gesetzlich verankerter Kriterien, die im ersten Teil des
vorliegenden Inventarbands aufgelistet und erläutert werden.
Der Aufbau dieses Inventarisierungsbands ist standardisiert: Nach einer kurzen Einleitung zur
jeweiligen Ortschaft werden zu Beginn die sich in den Gemarkungen befindenden Gebäude und
Denkmäler vorgestellt und anschließend in alphabetischer Reihenfolge die jeweiligen Straßen und
Plätze mit den dort erhaltenswerten Bauten und Stätten präsentiert. Jedes Objekt wird anhand von
Fotos, verfügbaren Karten und eines wissenschaftlichen Textes erläutert. Je nach Quellenlage
werden historische Fotos und Pläne zur weiteren Dokumentation und Veranschaulichung
miteinbezogen.
Auswertung der Inventarisierung
In der Gemeinde Lintgen wurden insgesamt 88 Objekte inventarisiert. In rund 56 % der Fälle konnten
die Gebäude auch von innen besichtigt werden. 19 der inventarisierten Objekte sind Kleindenkmäler,
mehrheitlich Wegkreuze, aber auch Quelleinfassungen und Trinkwasserbehälter befinden sich
darunter. Von den 69 Gebäuden und den 19 Kleindenkmälern, die genau analysiert wurden, sind
letztlich 52 Objekte als national schutzwürdig zu bewerten. Darunter fallen alle inventarisierten
Kleindenkmäler – eine Kategorie, die demnach etwa ein Viertel der erhaltenswerten gebauten
Kultur-güter in der Gemeinde Lintgen darstellt.
Mit Blick auf die ursprüngliche Nutzung der für die Zukunft zu bewahrenden Gebäude fällt auf, dass
sowohl religiöse Bauwerke und Stätten als auch der Landwirtschaft zuzuordnende Gebäude jeweils
rund 30 % aller schützenswerten Objekte ausmachen. Auch wenn viele Bauernhöfe nicht mehr als
solche genutzt werden, erinnert die Architektur dennoch an eine Zeit, in der die Menschen das
fruchtbare Land auf dem Gebiet der Gemeinde Lintgen bewirtschafteten. Auch die Gattung der
Wohnbauten ist mit einem Anteil von 20 % aller schützenswerten Objekte noch recht stark vertreten,
gefolgt von industriell, öffentlich und schließlich gewerblich genutzten Bauten.
Trotz der weit zurückreichenden Geschichte der Gemeinde Lintgen machen die Bauwerke mit einer
Entstehungszeit vor 1700 nur etwa 4 % des schützenswerten Bestands aus. Aus der Zeit zwischen
1701 und 1780 stammen fast 10 % der überlieferten Objekte, die mehrheitlich dem Barock
zuzurechnen sind. Objekte, die zwischen 1781 und 1825 geschaffen wurden, stellen circa 22 % des
zu schützenden Bestands dar. Mit rund 24 % sind die zwischen 1826 und 1900 errichteten Bauten
und Stätten vertreten, die dem Klassizismus und dem frühen Historismus zuzuordnen sind. Mit etwa
26 % markieren die zwischen 1901 und 1940 entstandenen Bauten und Stätten den größten Anteil
am erhaltenswerten Kulturerbe der Gemeinde Lintgen. Zeitlich folgen hierauf jene Bauwerke, die
von 1941 bis 1990 geschaffen wurden und die mit fast 15 % vertreten sind: Der Anteil der
schutzwürdigen jüngeren Gebäude ist demnach recht beachtlich.
Die kulturgeschichtliche Entwicklung der Gemeinde Lintgen spiegelt sich in ihren schützenswerten
Bauten wider. Insgesamt ist in den meisten Orten der Gemeinde ein beständiges Wachstum
festzustellen, wobei dieses in den letzten 60 Jahren deutlich an Intensität zugenommen hat. Viele
3
Gebäude, die bereits auf historischen Karten verzeichnet sind, wurden zwischenzeitlich niedergelegt
oder so stark verändert, dass sie für eine Aufnahme in das Inventar des gebauten Kulturerbes nicht
mehr in Frage kamen. Dies verdeutlicht, dass die Gemeinde einen hohen baulichen Austausch erlebt
hat, womit ein großer Verbrauch an Ressourcen einherging, der nicht nur denkmalpflegerisch
bedenklich ist. Mehr als ein Drittel der für die Zukunft zu bewahrenden Bausubstanz stammt aus
dem 20. Jahrhundert, vor allem in Form von Wohnbauten. Unabhängig von der Entstehungszeit
offenbart die Gemeinde insgesamt eine eher geringe Dichte an schützenswerten Objekten, die
Zeugnis von der Kulturgeschichte und der Entwicklung der einzelnen Ortschaften geben. Durch die
Anerkennung und Bewahrung des gegenwärtig noch existenten baulichen Erbes wird die Bedeutung
dieser besonderen Kulturlandschaft im geografischen Zentrum des Landes angemessen gewürdigt
und für die kommenden Generationen gesichert.
Kriterien für die nationale Unterschutzstellung von gebauten und natürlichen Kulturgütern
Grundsätzlich gilt: Ein erhaltenswertes Kulturgut muss „aus vergangener Zeit“ sein und aus einer
abgeschlossenen Epoche stammen. Generell gilt nahezu europaweit der Grundsatz, dass eine
Generationenspanne (also mindestens 25 Jahre) zwischen Entstehung eines Bauwerks und seiner
Inventarisierung und der damit verbundenen Beurteilung liegen soll. Somit sind auch authentisch
überlieferte, herausragende Beispiele der Baukultur bis in die 1980er-Jahre als erhaltenswerte
Kulturgüter einzustufen. Die Zeitspanne der Inventarisierung umfasst daher für die vorliegende
Gemeinde sämtliche Bauwerke, die bis 1990 errichtet wurden.
Neben der geschichtlichen Dimension an sich, die sich grundsätzlich in der bauzeitlichen Substanz
manifestiert, muss ein Objekt zudem durch einen Zeugniswert charakterisiert sein, der sich durch
eine klare Sicht- und Erkennbarkeit der jeweiligen historischen Aussage auszeichnet und somit
anhand spezifischer Kriterien definieren lässt. Während ein Schloss, eine Burg oder eine Kirche aller
Regel nach von der gesellschaftlichen Mehrheit als historische Objekte mit Zeugniswert, die für die
Zukunft erhalten werden sollen, verstanden werden, sieht dies bei weniger prominenten Bauten,
insbesondere auch welchen der jüngeren Vergangenheit, oft anders aus. Zur möglichst objektiven
Beurteilung der erhaltenswerten Baukulturgüter braucht es daher letztlich die wissenschaftliche
Analyse und Einschätzung von dafür ausgebildeten Spezialisten der Inventarisierung.
Die Inventarisierung ist eine mehrstufige Angelegenheit: Sie beginnt mit der Sichtung und
Auswertung historischer Quellen aus institutionellen wie privaten Archiven, Sammlungen und
Bibliotheken. Es folgt die Begutachtung der Bausubstanz vor Ort. Hier werden Konstruktionen,
Materialien und Verarbeitungen erfasst und analysiert, auch deren Veränderung über die Zeit wird
festgehalten. Ergebnisse des Studiums von Quellen, sofern vorhanden und zugänglich, unterstützen
die zeitliche und qualitative Einordnung des jeweiligen Objekts. Um eine allgemein verständliche und
nachvollziehbare Bewertung der betreffenden Objekte vornehmen zu können, bedarf es festgelegter
Kriterien, die eine einheitliche und differenzierte Beurteilung garantieren. Bereits 2005 wurden im
Service des sites et monuments nationaux (Vorgängerbehörde des Institut national du patrimoine
architectural) derartige Leitmerkmale erarbeitet, nach denen die Inventarisation des Kantons
Echternach (2005 bis 2009) durchgeführt wurde. Weil auch Inventarisierungsmaßnahmen selbst in
historische Prozesse eingebunden sind und sich Einschätzungen im Laufe der Zeit ändern, wurden
diese Kriterien anlässlich der Wiederaufnahme der nationalen Inventarisierung im Mai 2016
überarbeitet, entsprechend angepasst und in leicht modifizierter Form in das Gesetz zum
Kulturschutz vom 25. Februar 2022 integriert.
4
Um die nun folgende Auflistung der grundlegenden Definitionen und Kriterien verständlicher zu
machen, wurden die einzelnen Begriffe jeweils mit kurzen Erläuterungstexten versehen. Es gilt
generell: Zusätzlich zur Authentizität muss mindestens ein weiteres dieser Kriterien vorliegen, um
ein Objekt als erhaltenswertes Kulturgut auszeichnen zu können. Eine Kumulation mehrerer Kriterien
ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. Das einzige Kriterium, das obligatorisch ist und
stets gegeben sein muss, ist jenes der Authentizität, da nur authentisch überlieferte Bausubstanz ein
bedeutsamer Informationsträger mit historischem Zeugniswert sein kann.
Definitionen
1. Erhaltenswerte gebaute und natürliche Kulturgüter:
Als erhaltenswerte Kulturgüter werden gebaute oder natürliche, bewegliche oder unbewegliche
Sachen, Fragmente einer Sache und Sachgemeinschaften bezeichnet, an deren Erhaltung ein
öffentliches Interesse besteht (nachfolgend „Objekte und Stätten“ genannt). Das öffentliche
Interesse resultiert aus der Bedeutung respektive dem Zeugniswert dieser Objekte und Stätten für
die Geschichte von Menschen, Siedlungen und Städten. Die kulturhistorische Relevanz eines Objekts
oder einer Stätte wird anhand der nachfolgenden Kriterien markiert und definiert. Die Einordnung
eines Objekts oder einer Stätte als bedeutsam erfolgt dabei nach objektiven Gesichtspunkten und
unabhängig vom heutigen ästhetischen Urteil.
Als architektonisches Ensemble wird eine Gruppe von Objekten (Sachgemeinschaft) bezeichnet, die
eine räumliche Nähe und/oder mindestens ein inhaltlich verbindendes Element aufweisen – zum
Beispiel die Bauzeit, eine geschichtliche Entwicklung, eine ideelle Grundlage oder eine gemeinsame
Nutzung. Das architektonische Ensemble ist – mit fokussiertem Blick auf seine geschichtliche,
funktionelle oder sozial-anthropologische Bedeutung – charakterisiert durch eine bemerkenswerte
Kohärenz, die eine klar erkennbare räumliche Abgrenzung der betreffenden Sachgemeinschaft zur
Umgebung zulässt.
Auch ein mehrteiliger Gebäudekomplex – wie etwa ein Bauernhof oder eine Fabrik –, der sich über
mehrere Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte entwickelt hat und dem immer wieder neue Elemente
hinzugefügt wurden, kann ein Ensemble bilden. Ein Ensemble kann zu einer oder mehreren der
folgenden Kategorien gehören:
Zur geschichtlichen Kategorie zählt jenes Ensemble, an dem die gemeinsame Entstehungszeit
und/oder die geschichtliche Entwicklung bis in die Gegenwart ablesbar bleibt, wie dies etwa beim
Marktplatz in Echternach der Fall ist.
Zur funktionellen oder ideellen Kategorie gehört ein Ensemble, das aus einer unbestimmten Anzahl
an gebauten Strukturen besteht, die die zugrundeliegende Idee ihrer Entstehung bis in die
Gegenwart klar erkennen lassen oder an denen ihre ursprüngliche Funktion bis in die Jetztzeit
ablesbar ist. Als Beispiele hierfür sind ganze Wohnviertel, aber auch spezifische Industrieanlagen
anzusehen.
Die sozial-anthropologische Kategorie erfüllt ein Ensemble, an dem eine für einen Teil oder die
Gesamtheit der Bevölkerung wichtige geschichtliche Entwicklung – und dies in ganz
unterschiedlichen gesellschaftlichen Themenfeldern – geknüpft ist, die bis in die Gegenwart
nachvollziehbar bleibt. Als beispielhaft hierfür können etwa authentisch erhaltene
Arbeitersiedlungen gelten.
5
Im Kontext der Definition erhaltenswerter Objekte und Stätten sind auch vom Menschen geprägte
Landschaften, die ein Zusammenspiel von kulturhistorisch bedeutsamen Objekten respektive Stätten
und schützenswerten Naturelementen beziehungsweise -arealen darstellen, zu berücksichtigen. Als
Site mixte werden demnach Objekte und Stätten bezeichnet, die sowohl von Menschenhand
geschaffene als auch natürliche Elemente kombinieren beziehungsweise vereinen. Diese müssen
charakterisiert sein durch einen erkennbaren gestalterischen Willen und eine bemerkenswerte
Kohärenz, die eine erkennbare räumliche Abgrenzung des jeweiligen Site mixte zur Umgebung
zulässt. Auch ganze Gebiete, im Sinne von Landschaften, die von kulturhistorischer Bedeutung sind
– einschließlich archäologischer Stätten – fallen unter diese Schutzkategorie. Kulturlandschaften sind
ein wichtiger Bestandteil der Lebenswelt von gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Parks
und Gärten sowie Landschaften, deren Wert in religiösen, spirituellen, künstlerischen und
geschichtlichen Assoziationen liegt, die Menschen mit ihnen verbinden. Um kulturhistorisch
geprägte Naturstätten in Verbindung mit dem erhaltenswerten baulichen Erbe angemessen
schützen zu können, wurde im Kulturschutzgesetz vom 25. Februar 2022 das Instrument des Site
mixte als Flächendenkmalschutz eingeführt.
Als Teil des kulturellen Erbes sind historische Ortsbilder beredte und äußerst wertvolle Zeugen der
Geschichte. Ihre dauerhafte Präsenz zeigt wichtige Aspekte der politischen, wirtschaftlichen,
sozialen, handwerklichen, künstlerischen und architektonischen Entwicklung einer Gesellschaft auf
und hält diese in Erinnerung. Historische Ortsbilder haben eine wichtige identitätsstiftende Funktion:
Sie können Menschen dabei helfen, sich zu verorten und sich mit ihrer Umgebung sowie der eigenen
Geschichte zu identifizieren. Dabei sind bedeutsame Ortsbilder oft nicht nur Teil persönlicher
Erinnerungen, sondern sie haben auch Eingang gefunden in das kollektive Gedächtnis. Zu einem
schützenswerten Ortsbild gehören neben Einzelgebäuden und Gebäudegruppen auch
Verkehrswege, Plätze, Gärten, Parks und andere Grünflächen, markante Bäume, ortstypische
Elemente und Kulturland im weitesten Sinne. Um den Schutz nicht nur einzelner bemerkenswerter
Bauwerke oder Objekte, sondern der historisch gewachsenen Struktur einer Siedlung und das
Zusammenspiel zwischen Bebauung und umgebender Landschaft zu garantieren, wurde im
Kulturschutzgesetz vom 25. Februar 2022 das Instrument des Secteur protégé eingeführt.
Mithilfe dieses Instruments werden Schutzzonen ausgewiesenen, die Siedlungsbereiche von
nationalem Interesse markieren, um deren Erhalt für die Zukunft zu sichern. Zwar dient das
Instrument des Secteur protégé nicht dem eigentlichen Schutz von Einzelobjekten, Stätten und
Ensembles, sondern in erster Linie dazu, solche Bauten mitsamt ihrer räumlichen Umgebung zu
erhalten. Dennoch gilt grundsätzlich, dass ein Secteur protégé nur dann ausgewiesen werden kann,
wenn sich in der betreffenden Zone mindestens ein national geschütztes Bauwerk befindet. Betontes
Ziel von Schutzzonen, die als Secteur protégé definiert werden, ist es, die topografischen,
strukturellen, räumlichen wie architekturhistorischen Charakteristika und Qualitäten eines
schutzwürdigen Ortsbildes nicht nur zu erhalten, sondern auch zu fördern. Um ein in sich stimmiges
Ortsbild zu bewahren, ist mit Blick auf zukünftige Objekt- und Siedlungsentwicklungen der Schutz
historischer Bauten und Objekte von ebenso großer Wichtigkeit wie die adäquate Gestaltung von
Freiflächen und Neubauten.
2. Kriterien:
Zeitliche Kriterien
1. Unter Authentizität (AUT) versteht man nicht oder kaum veränderte, also in ihren wesentlichen
bauzeitlichen Elementen erhaltene Objekte und Stätten. Je mehr historische Substanz überliefert ist,
6
desto eher liegt das Kriterium der Authentizität vor. Je jünger die zu beurteilenden Objekte und
Stätten sind, desto authentischer sollten sie überliefert sein.
2. Relevant für die Architektur-, Kunst- oder Ingenieursgeschichte (AKI) sind Objekte und Stätten,
welche eine bestimmte Epoche beispielhaft repräsentieren, deren Höhepunkte oder gerade auch
deren Ausnahmen darstellen.
3. Den Seltenheitswert (SEL) erfüllen einerseits Objekte und Stätten, die in ihrer spezifischen Art (z.
Bsp. Bautypus, Gestaltung, Funktion etc.) relativ selten realisiert wurden, sowie auch jene Objekte
und Stätten, die durch bereits weitreichenden und unwiederbringlichen Verlust ihrer Art mittlerweile
als selten gelten müssen.
4. Mit dem Begriff der Gattungen (GAT) werden verschiedene Bauaufgaben gekennzeichnet, wie
zum Beispiel: Wohnhäuser, Schulen, Bahnhöfe, administrative und infrastrukturelle Gebäude,
Kirchen, Klöster, Krankenhäuser, Molkereien oder Waschbrunnen etc. Historische Objekte und
Stätten einer bestimmten Gattung rufen weiterhin – trotz eventuell veränderter Nutzung –
Erinnerungen an die Zeit wach, in der sie entstanden sind. Solche Objekte sind demnach als beredte
Exempel einer spezifischen, funktionell gebundenen Gattung zu erkennen. Indes kann dieses
Kriterium nur kumulativ mit anderen Merkmalen eine Unterschutzstellung begründen.
5. Charakteristisch für ihre Entstehungszeit (CHA) sind beispielhafte Objekte und Stätten, die den
Stil bestimmter Zeiten auf typische Weise widerspiegeln. Dabei müssen betreffende Objekte und
Stätten nicht zwangsläufig von einem großen kunsthistorischen Wert sein, um wichtige und
schutzwürdige Dokumente der Zeitgeschichte darzustellen.
6. Das Kriterium der Technik-, Industrie-, Handwerks- oder Wissenschaftsgeschichte (TIH) erfüllen
Objekte und Stätten, die an den jeweiligen technischen, industriellen, handwerklichen,
wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungsstand ihrer jeweiligen Zeit erinnern.
Spezifische Aktivitäten, Leistungen oder Erkenntnisse in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher,
handwerklicher, technischer oder industrieller Hinsicht, die mit einzelnen Objekten oder Stätten
verbunden sind, können ganze Orte oder Regionen nachhaltig geprägt haben.
7. Ein Erinnerungsort (ERI) verweist auf eine historische Persönlichkeit und/oder historische
Ereignisse, die aus nationaler Sicht erinnerungswürdig sind.
8. Unter das Kriterium der Sozial- oder Kultusgeschichte (SOK) fallen Objekte, die das
gesellschaftliche Leben und Schaffen in vergangenen Zeiten sowie den religiösen respektive
spirituellen Glauben der Bevölkerung illustrieren.
9. An den Objekten und Stätten der Militärgeschichte (MIL) ist der einstige Verteidigungsstandard
wie auch der technische Status quo der jeweiligen Epoche ablesbar, der durch militärische
Entwicklung bedingt war, selbst wenn diese nur noch in Fragmenten erhalten sind.
10. Als Architekten-, Künstler- oder Ingenieurswerk (AIW) bezeichnet man Bauten oder Objekte, die
von einem Architekten, Künstler oder Ingenieur entworfen wurden, der durch die künstlerische
und/oder technische Qualität seiner Werke ein Œuvre geschaffen hat, das erhalten werden soll.
11. Das Kriterium der politischen und institutionellen Geschichte auf nationaler oder europäischer
Ebene (PIE) umfasst Objekte, welche die Organisation und Machtausübung von politischen
Institutionen darstellen. Mit Blick auf das institutionalisierte Europa etwa kommt Luxemburg, als
Mitgründungsland, eine betont wichtige Aufgabe zu. Generell geht es bei diesem Kriterium um die
Bewahrung von erhaltenswerten Zeugnissen der nationalen und europäischen Geschichte.
7
Räumliche Kriterien
12. Orts- oder landschaftstypisch (OLT) sind Objekte und Stätten, die charakteristisch für ihre
jeweilige geografische Region sind. Mit dem Begriff Region ist hier eine spezifische geografischgeologische Gegend gemeint, wie beispielsweise das Gutland oder das Ösling mit den jeweiligen
Unterregionen.
13. Das Kriterium der Siedlungs-, Orts- oder Heimatgeschichte (SOH) erfüllen Objekte, die für die
Entwicklung einer Siedlung oder eines Ortes von Bedeutung waren und/oder diese maßgeblich
städtebaulich geprägt haben. Auch fallen unter dieses Kriterium bemerkenswerte, lokal- oder
heimatgeschichtliche Ereignisse und Elemente, die anhand von baulichen Spuren nachvollzogen
werden können. Mit diesem Kriterium werden zudem die sich im Laufe der Geschichte
herauskristallisierten und/oder entwickelten Besonderheiten des jeweiligen Ortes betont und als
erinnerungswürdig definiert.
Räumlich-zeitliche Kriterien
14. Als Bautypus (BTY) bezeichnet man verschiedene Bebauungsformen einer spezifischen Gattung.
So gelten etwa im Bereich landwirtschaftlicher Hofarchitekturen unter anderem der Streckhof, der
Winkelhof oder der Dreikanthof als einzelne Bautypen. Im Kontext des Wohnbaus wären
beispielsweise Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bürgerhäuser, Villen oder Bungalows zu nennen. Von
allen Bautypen sollen typische und beredte Exemplare erhalten werden, um die Vielfalt des gebauten
Kulturerbes für die Zukunft und die nachfolgenden Generationen sicherzustellen. Dieses Kriterium
kann nur zusammen mit anderen Kriterien eine Unterschutzstellung begründen.
15. Objekte oder Stätten, die differente Zeitschichten aufweisen, fallen unter das Kriterium der
Entwicklungsgeschichte (ENT), da die betreffenden Objekte und Stätten durch mehrere historische
Epochen, die ihre jeweils typischen Spuren sichtbar an ihnen hinterlassen haben, geprägt sind.
8
Gosseldange | Goussel | Gosseldingen
Gosseldange befindet sich etwa einen Kilometer Luftlinie nordwestlich von Lintgen. Den umgebenden
Ortschaften gleich liegt auch das 723 Einwohner zählende Gosseldange im Tal der Alzette, die östlich
des Dorfes fließt.1 Von der Ortsmitte zweigt eine Straße gen Westen ab; sie führt schon seit
Jahrhunderten zum Nachbardorf Schoenfels, ist jedoch erst seit dem 20. Jahrhundert bebaut. Im
Gegensatz zu den restlichen Ortschaften der Gemeinde, Prettingen und Lintgen, befindet sich der
Großteil der Bebauung an einer in Richtung Mersch führenden gleichnamigen Hauptverkehrsstraße.
Somit stellt Gosseldange ein typisches Straßendorf dar. Westlich der auf der Ferraris-Karte noch als
Weiler verzeichneten Ortschaft erstreckt sich die Anhöhe ‚Gousseldéngerbësch‘, wo eine 1945
erbaute Grotte überliefert ist.2 Seit 2007 führt durch dieses Waldgebiet auch ein Großteil des 2.695
Meter langen Tunnels Gousselerbierg, der zu der von Luxemburg-Stadt gen Norden verlaufenden
Autobahn A7, der sogenannten ‚route du nord‘, gehört.3
Der Hauptteil der überlieferten Bausubstanz von nationalem Schutzwert ist in der historischen
Ortsmitte von Gosseldange vorzufinden. Letztere ist schon auf der Ferraris-Karte aus den 1770erJahren klar zu erkennen. Hervorzuheben ist hierbei die einstige Position der Kirche, die sich zusammen
mit dem Pfarrhaus unmittelbar an der Kreuzung der Route de Mersch mit der Rue de la Forêt befand.4
Der neue Kirchenbau aus dem 19. Jahrhundert wurde knapp hundert Meter weiter südlich auf der
gleichen Straßenseite errichtet. Um diesen sind bis heute die denkmalwürdigen Objekte versammelt,
bei denen es sich größtenteils um landwirtschaftliche Kulturgüter handelt.
Als besonders ortsbildprägend ist in dem Zusammenhang der herrschaftliche Hof mit dazugehörigem
Gesellenhaus ‚An Miergen‘ zu betrachten, der bis heute als rarer Zeuge des ländlichen Lebens in dieser
Gegend erhalten blieb. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein weiterer Hof (Nummer 101, route de
Mersch), der zum Ende des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Umbauphase erlebte. Auch wenn das
äußere Antlitz des ehemaligen Bauernhofs bis heute zum harmonischen Gesamtbild der Ortsmitte
beiträgt, erfüllt dieses einst als Monument National geschützte Anwesen nun nicht mehr die
notwendigen Kriterien, um als national schützenswert zu gelten.
Im Laufe der Zeit hat sich Gosseldange vor allem entlang der Route de Mersch gen Süden vergrößert.
Topografische Karten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts illustrieren diese rasante
Ausdehnung.5 Diese Entwicklung ist nicht zuletzt der günstigen Lage der Ortschaft, unweit der Stadt
Luxemburg und dennoch umgeben von Wiesen und Wäldern, zuzuschreiben. Aus dieser
Ausdehnungszeit sind einige jüngere Wohnhäuser aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
erwähnenswert, die vor allem am südlichen Streckenabschnitt und am Ende der sich etwa 800 Meter
1
data.public.lu. La plate-forme de données luxembourgeoise, Population par localité - Population per locality,
data.public.lu/fr/datasets/population-par-localite-population-per-locality/ (31.01.2022).
2
Ferraris, Joseph de, Le grand Atlas de Ferraris. Le premier Atlas de la Belgique. 1777. Carte de Cabinet des
Pays-Bas autrichiens et de la Principauté de Liège, KBR Bibliothèque Royale de Belgique, Brüssel, 3. Aufl., 2009,
Bourglinster 243A.
3
Vgl. Ministère des travaux publics; Administration des ponts et chaussées, route du nord, o. O., 2002, S.31;
Portail des Travaux publics, Tunnel Gousselerbierg, travaux.public.lu/fr/projets/projets-tunnelstranchees/tunnel-gousselerbierg.html (02.03.2022).
4 Vgl. Ferraris, Joseph de, Le grand Atlas de Ferraris. Le premier Atlas de la Belgique. 1777. Carte de Cabinet des
Pays-Bas autrichiens et de la Principauté de Liège, KBR Bibliothèque Royale de Belgique, Brüssel, 3. Aufl., 2009,
Bourglinster 243A; Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg,
Urkataster. Lintgen B1, ANLux, 1824 (nicht überarbeitete Originalversion): Die blaue Einfärbung der Gebäude
deutet auf einen kirchlichen Bau hin.
5
Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg, Topografische Karte, 1954,
1989 und 2000.
9
südlich der historischen Ortsmitte befindenden Rue du Knapp überliefert sind. Die Wohnhäuser sind
teils mehrstöckig, teils einstöckig angelegt und als typische Zeitzeugen der traditionalistischen Bauart
ihrer Entstehungszeit anzusehen. Sie tragen bis in die Gegenwart zum Gesamtbild und zur
Entwicklungsgeschichte der Ortschaft bei, erfüllen jedoch auch wegen ihres teils zu jungen Baualters
sowie mangelnden Authentizitätsgrades nicht die nötigen Kriterien, um als nationales Kulturgut für
eine Unterschutzstellung infrage zu kommen.
In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild von Gosseldange erneut stark verändert. Der bis
heute andauernde Bauboom hat auch in der historischen Ortsmitte Spuren hinterlassen. Außer einer
merklichen Verdichtung ist zu konstatieren, dass zahlreiche historische, teils ortsbildprägende Objekte
abgerissen wurden, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Mit Blick auf die Entwicklung des Dorfs Gosseldange ist es daher von größter Wichtigkeit, die letzten,
bis heute erhaltenen historischen Bauten als nationale Kulturgüter zu schützen, um sie für die Zukunft
zu bewahren.
10
Gosseldange | 68 + 70, route de Mersch | Ensemble
Das aus einem Doppelwohnhaus mit nördlich angrenzender Scheune bestehende historisch
zusammenhängende Ensemble wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts etwa zweihundert Meter
südlich der historischen Ortsmitte errichtet (AUT, SEL, GAT, BTY).1 Historische Katasterauszüge zeigen,
dass zuerst um 1905 das Ökonomiegebäude gebaut wurde, ehe die Wohnhäuser etwa zehn Jahre
später folgten.2 Die Gebäude liegen einige Meter von der Hauptverkehrsachse von Gosseldange
zurückversetzt und werden durch einen gepflasterten Vorhof von dieser getrennt. Bei einer
Renovierungsphase um 1992 wurde ein Scheunenbau, der ehemals an das südliche Wohnhaus
angrenzte, durch einen neuen, von der Hauptfassade des Ensembles weiter nach hinten versetzten
Wohnbau ersetzt.3
Das Doppelwohnhaus setzt sich aus zwei Wohnhäusern zusammen, die trotz unterschiedlicher
Fassadenfarben bis heute eine visuelle Einheit bilden. Die späthistoristisch anmutende Gestaltung der
zweiachsigen nördlichen Fassade spiegelt sich im südlichen Bau wider. So sind die Eingangstüren
einmal in der linken und einmal in der rechten Achse angeordnet. Die einzigen Unterschiede stellen
nachträglich hinzugefügte Begrenzungsmauern aus bossiertem Sandstein vor dem südlichen Haus dar.
Alle Fensteröffnungen werden von bauzeitlichen Sandsteingewänden umrahmt, deren Fasungen im
Verdachungsfeld girlandenähnlich ausgeformt wurden – ein für die Bauzeit typisches
Gestaltungsmerkmal (AUT, CHA). Die Türgewände wurden mit Prellsteinen und einer zusätzlichen
profilierten Verdachung ausgestattet. Die Formgebung der Fensterbänke ist in ihrer Ausführung an
diese angelehnt. Allein der linke Eingang mit historischer kassettierter Holztür mit Fischgrätenmuster
und zweiteiligem Oberlicht ist erhalten geblieben (AUT, CHA). Die Gewände der Erdgeschossfenster
stoßen an einen niedrigen Sockel aus bossiertem Sandstein an (AUT, CHA). Das Doppelwohnhaus wird
von einem gemeinsamen in Schuppendeckung eingedeckten Mansarddach mit hölzernem Rautenfries
und dekorativen Konsolen abgeschlossen (AUT, CHA). Sowohl das Mansarddach als auch der Sockel
stellen objektverbindende horizontale Elemente dar, die bis heute beide Doppelhaushälften optisch
miteinander verbinden. Der Dachraum der Häuser ist mit je zwei axial angeordneten
Mansardenfenstern mit Holzgiebel ausgestattet (AUT, CHA). Diese weisen zusätzliche zeittypische
Dekorelemente auf. An Haus Nr. 68 sind diese im Giebelfeld mit Herzornamenten und seitlichen
Holzrahmungen versehen (AUT, CHA).
Der Scheunenbau des Anwesens Nr. 70, der mit seinen 14 Metern etwa die gleiche Länge wie die
Wohnbauten aufweist, wurde etwa zehn Jahre vor letzteren, also um 1905, erbaut (ENT).4 Obwohl die
Hauptfassade sich im Erdgeschoss sechsachsig und im Obergeschoss fünfachsig präsentiert, weist sie
eine starke Symmetrie auf, die vor allem durch die zentral platzierte, segmentbogige Toröffnung und
die Ausformung sowie Positionierung der Lüftungsluken betont wird. Letztere sind von der Mitte nach
außen erst dreifach, dann zweifach und schließlich einzeln ausgeführt und werden allesamt von weiß
gefassten Sandsteingewänden umfasst (AUT, CHA). Das großzügige doppelflügelige Holztor mit
1 Vgl. Cassaignau-Schmit, Myriam, Gosseldange. 68-70, rte de Mersch, Service des sites et monuments
nationaux, Inventar der Bauernhäuser, 1979; Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché
de Luxembourg, Bodenkarte der Gemeinde Lintgen, [Karte], Gemeindearchiv Lintgen, Luxemburg, o. J.: Auf der
Bodenkarte von Gosseldange, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand, ist noch kein Gebäude erkennbar.
2
Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg, Cases croquis. N. 1017.
Gosseldange. 68, route de Mersch. 607/1137, 1915.
3
Kern, Herbert, Changement d’une Habitation, [Plan], Gemeindearchiv Lintgen, Trier, 23.03.1992.
4
Vgl. Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg, Cases croquis. N. 1017.
Gosseldange. 68, route de Mersch. 607/1137, 1915; Cassaignau-Schmit, Myriam, Gosseldange. 68-70, rte de
Mersch, Service des sites et monuments nationaux, Inventar der Bauernhäuser, 1979.
11
integrierter Eingangstür wird von einem ebenfalls weiß getünchten Sandsteingewände mit
Prellsteinen umrahmt (AUT, CHA). An jeder Gebäudeecke befindet sich eine weitere hölzerne
horizontal geteilte Stalltür, die jeweils mit mehrteiligen Oberlichtern versehen ist. Die zwei
quadratischen Stallfenster in der rechten sowie ein einzelnes in der linken Fassadenhälfte bilden die
restlichen Öffnungen dieser Fassade. Oberhalb des aus Sandsteinquadern bestehenden Sockels ist der
Fassadenputz bis unterhalb der Stallfenster entfernt worden, sodass das Bruchsteinmauerwerk hier
sichtbar ist (AUT, CHA). Der Bau schließt mit einem Satteldach ab, das mit einer mehrfach profilierten
Holztraufe versehen ist.
Allein die rechte Hälfte des Doppelwohnhauses, Haus Nr. 68, konnte innen besichtigt werden. Obwohl
hier zwischen den 1980er- und 1990er-Jahren der Innenraum renoviert wurde, sind zahleiche,
qualitativ hochwertige Gestaltungselemente aus der Bauzeit überliefert.5 In dem Zusammenhang ist
vor allem die ehemalige gute Stube im Erdgeschoss hervorzuheben. Hier sind neben dem
Holzdielenboden, der auch im Ober- und Dachgeschoss überliefert ist, eine Stuckdecke und ein
Takenschrank erhalten (AUT, CHA). Die Stuckdecke weist eine schlichte Mittelrosette und zwei flache,
vielfach profilierte Stuckbänder auf, die in den Ecken ein Quadrat bilden und durch ihre einfache
Ausführung ein typisches Dekorelement des frühen 20. Jahrhunderts darstellen (AUT, CHA). In der
Formgebung des kassettierten Takenschranks spiegeln sich die gestalterischen Tendenzen dieser
Epoche wider. Allein eine mehrfach profilierte Verdachung erinnert an den historistischen Stil, der die
Formgebung mancher Dekorelemente beeinflusst hat (AUT, CHA).
In der Küche ist die Holzbalkendecke überliefert. Auch alle Holztüren mit profilierten Kassettenfeldern,
Metallschlössern und Türgriffen sowie Holzrahmungen, deren eingearbeitete schmale Kanneluren an
den Deckenstuck der Stube erinnern, sind noch größtenteils bauzeitlich erhalten (AUT, CHA). Ein
weiteres zentrales Element der Entstehungszeit bildet die vom Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss
führende halbgewundene Holztreppe, die mit ihrem dekorativ ausgeformten gedrechselten
Anfangspfosten und einem schlichteren geradlinigen Holzgeländer ausgestattet ist (AUT, CHA). Die
Geländerstäbe sind, den Türrahmungen gleich, mit eingearbeiteten Kanneluren verziert und stehen
so im gestalterischen Einklang mit der restlichen historischen Ausstattung. Im abschließenden
Dachgeschoss sind eine Holzbrettertür mit schmiedeeisernem Schloss sowie das Weichholzgebälk
authentisch überliefert (AUT, CHA).
Diese eher ungewöhnliche Konstellation zweier identischer Wohnhäuser im Zusammenhang mit dem
prominenten Ökonomiegebäude stellt mit ihrer knapp 28 Meter langen Fassadenfront ein
straßenbildprägendes Objekt dar, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts an der Route de Mersch erbaut
wurde. Durch den Einsatz teils identischer Bau- und Dekorelemente, zu denen die bauzeitlichen
Sandsteingewände, Holztraufen und der Sockel aus bossiertem Sandstein gehören, entsteht eine
gestalterische Einheit. Das Innere des südlichen Wohnhauses zeichnet sich durch seine authentisch
überlieferte Ausstattung aus. Hier zeugen vor allem die kassettierten Holztüren, die Stuckelemente
und die halbgewundene Holztreppe von der konsequenten Planung und dem Qualitätsbewusstsein
von Bauherrschaft und Handwerkern. Das historisch zusammenhängende Ensemble stellt mit seiner
Fülle an für die Bauzeit charakteristischen Elementen ein erhaltenswertes Objekt dar, das es als
national schützenswert einzustufen und für die Zukunft zu bewahren gilt.
Erfüllte Kriterien: (AUT) Authentizität, (SEL) Seltenheitswert, (GAT) Gattung, (CHA) Charakteristisch
für die Entstehungszeit, (BTY) Bautypus, (ENT) Entwicklungsgeschichte
5
Kern, Herbert, Changement d’une Habitation, [Plan], Gemeindearchiv Lintgen, Trier, 23.03.1992.
12
Gosseldange | 86, route de Mersch
Im Herzen der Ortschaft Gosseldange, auf halber Höhe der langgezogenen Route de Mersch, steht
unweit der örtlichen Kapelle ein spätbarock anmutender Bildstock aus hellbeigem Sandstein (GAT,
SOK, BTY). Hirsch schreibt das Kultobjekt aus dem Jahr 1827, das in eine etwa hüft-hohe Mauer
eingelassen
wurde,
Mathias
Schergen
zu
(AUT,
CHA,
AIW).1
Der
1777
in Niederanven geborene Steinmetz besaß ein Anwesen mit Werkstatt in Godbringen und verarbeitete
hauptsächlich den weichen, gelblichen Sandstein des naheliegenden Steinbruchs namens
‚Häertchen‘.2 Aufgrund seines Härtegrades ist der Stein weniger verwitterungsresistent, weshalb sich
der Bildstock nach fast 200 Jahren in einem vergleichsweise schlechten Zustand befindet.3
Das Objekt besteht aus einem sich leicht nach oben hin verjüngenden Schaft und einem Kopfstück,
die beide auf ihrer Vorderseite mit Darstellungen versehen sind. Witterungsbedingt sind einige Stellen
des Sandsteins im Laufe der Zeit abgeplatzt; zwei größere Schadstellen wurden überspachtelt. Der
pfeilerartige Schaft zeigt eine Darstellung des Heiligen Nikolaus von Myra mit Bischofsstab und Mitra,
zu dessen Füßen ein Bottich mit den drei geretteten Kindern steht (AUT, CHA).4 Die Figuren stehen
auf einer profilierten Konsole. Das untere Ende des Schafts zeigt zudem eine Inschrift, die sich
mittlerweile indes kaum mehr entziffern lässt.5
Auch am leicht bauchig ausgeführten Kopfstück des Bildstocks ist unterhalb der zentralen Szene eine
gerahmte Inschrift auszumachen, die das Kultobjekt auf das Jahr 1827 datiert (AUT, CHA). Den oberen
Abschluss bildet ein hervorkragender, profilierter Bogenab-schluss (AUT, CHA). Das gesamte Bildfeld
wird von einer halbplastisch gearbeiteten Darstellung eingenommen, welche die Kreuztragung zeigt –
eine Szene, die eng mit der sechsten Station eines traditionellen Kreuzwegs verbunden ist. Jesus, der
das über die Diagonale der Bildtafel verlaufende Kreuz auf seinen Schultern trägt, steht im Mittelpunkt
der Darstellung. Sowohl er als auch die Person zu seiner Linken sind vergleichsweise groß dargestellt.
Letztere treibt den Gottessohn mit einer erhobenen Geißel voran. Rechts des Kreuztragenden finden
sich zwei kleinere Frauenfiguren, die nebeneinanderstehen und zu Jesus aufschauen. Bei der näher
zum Heiland positionierten Frau handelt es sich um die trostspendende Veronika: Das Schweißtuch in
ihren Händen mit dem Antlitz Jesu ist noch schemenhaft zu erkennen, ebenso wie der ihr geltende
Segensgestus, den der Todgeweihte mit seiner linken Hand macht.
Der 1827 errichtete Bildstock gilt trotz seines Verwitterungszustands als erhaltenswerter Zeitzeuge
der Sozial- und Kultusgeschichte, der mit seiner zeittypischen Gestaltung die religiöse Verbundenheit
der Bevölkerung widerspiegelt und in Luxemburg zum typischen Dorfbild gehört. Als Werk des in der
Formensprache zwischen Spätbarock und Frühklassizismus agierenden Bildhauers Mathias Schergen
zeigt es eine qualitative und charakteristische Motivik. Aufgrund seines authentischen
1
Hirsch, Joseph, Die Wegkreuze des Kantons Mersch, Luxemburg, 1992, S. 199.
Vgl. Toussaint, Fernand, ,Iwwert de Kräizermécher vu Guedber. De Mathias Schergen (1777-1853)‘, in: Eis
Sprooch, Nr. 11, Esch-sur-Alzette, 1980, S. 4-6; Friedrich, Evy, ,Der Kreizermathes von Godbringen und die
Seinen‘, in: d’Nei Zeidung, Nr. 27, o. O., Januar 1977, S. 18.
3
Corps des sapeurs-pompiers de Godbrange, 30me Anniversaire du corps des sapeurs-pompiers de Godbrange
et Fête Cantonale des sapeurs-pompiers du canton de Grevenmacher. Godbranche (Junglinster). Dimanche, le
26 mai 1963, o. O., o. J., S. 60.
4
Kirschbaum, Engelbert SJ (Hrsg.), Lexikon der christlichen Ikonographie, Band 8/8, Darmstadt, 2015
(Sonderausgabe der Erstveröffentlichung von 1968), Sp. 51.
5 Hirsch, Joseph, Die Wegkreuze des Kantons Mersch, Luxemburg, 1992, S. 200: Der Autor erkannte damals
noch den Namen „NICOLAS STOFFEL“.
2
13
Erhaltungszustands und seiner zeittypischen Ausformung gilt es, den Bildstock in der Ortsmitte von
Gosseldange als nationales Denkmal unter Schutz zu stellen und ihn so für die Zukunft zu bewahren. 6
Erfüllte Kriterien: (AUT) Authentizität, (GAT) Gattung, (CHA) Charakteristisch für die Entstehungszeit,
(SOK) Sozial- oder Kultusgeschichte, (AIW) Architekten-, Künstler- oder Ingenieurswerk, (BTY)
Bautypus
6
Hirsch, Joseph, Die Wegkreuze des Kantons Mersch, Luxemburg, 1992, S. 199.
14
Gosseldange | 96, route de Mersch
Der barocke Bauernhof, der in der historischen Mitte von Gosseldingen liegt, besteht aus einem
eindrucksvollen Wohngebäude mit dazugehörigen Ökonomiegebäuden sowie einem Gesindehaus,
das auf der gegenüberliegenden Straßenseite erbaut wurde (AUT, GAT, CHA). Der Vierkanthof ‚A
Miergen‘ wird bis heute bewirtschaftet und ist damit einer der letzten historischen Bauernhöfe der
Gemeinde, die in ihrer Ursprungsfunktion genutzt werden (SEL, OLT, BTY). Sein Standort an der
Hauptstraße in unmittelbarer Nähe zur Kirche und zum ehemaligen Pfarrhaus machen das
landwirtschaftliche Gehöft zu einem ortsbildprägenden Objekt. 1
Östlich der Hofanlage erstrecken sich die zum Anwesen gehörenden Weideflächen, die sich in der
Gemarkung An de Päschen befinden und etwa hundert Meter östlich durch die Alzette begrenzt
werden. Das Grundstück, auf dem das Gesindehaus steht, steigt vom Straßenniveau aus stark an; die
Höhendifferenz von etwa 1,5 Meter wird durch eine Mauer gesichert, die sich rechts und links an das
Bauwerk anschließt.2 Der hintere Teil dieser Parzelle wird landwirtschaftlich genutzt. Ursprünglich
befand sich hier der Vorgängerbau der heutigen Filialkirche, die etwa hundert Meter südlich des Hofs
stand. Nördlich grenzt die betreffende Parzelle unmittelbar an die des ehemaligen Pfarrhauses an.
Als Hauptgebäude des Guts fungiert das giebelständige herrschaftliche Wohnhaus, das zusammen mit
den umgebenden Ökonomiegebäuden und einer westlichen Verbindungsmauer einen kleinen,
geschlossenen, gepflasterten Innenhof umfasst und somit einen Vierkanthof bildet (AUT, CHA).
Mittels dendrochronologischer Analysen am Dachstuhl, die zwecks Altersbestimmung des verbauten
Holzes durchgeführt wurden, konnte festgestellt werden, dass das um 1743 erbaute Wohnhaus im
Zuge einer spätbarocken Renovierung um die Jahre 1773/1774 um ein Stockwerk erhöht worden ist
(AUT, SEL, ENT).3 Die dreiachsige Hauptfassade des Hauses öffnet sich in Richtung eines großzügigen
Vorhofs, der sich zur Straße hin offen präsentiert und somit eine freie Sicht auf das Wohnhaus
ermöglicht. Die Gliederung der Fassade ist leicht asymmetrisch; die mittlere und linke Achse liegen
etwas dezentralisiert und näher beieinander. Das Fassadenantlitz ist von den acht Fensteröffnungen
geprägt, die allesamt von barocken segmentbogigen und gefasten Sandsteingewänden mit geradem
Sturz und profilierten Fensterbänken umfasst werden und zusätzlich von hölzernen, dunkel gefassten
Fensterläden gerahmt werden (AUT, CHA). Das Hauptaugenmerk dieser Fassade liegt jedoch auf der
mittig platzierten hölzernen Eingangstür mit abgesetztem ovalem Oberlicht. Diese wird von einem
objektprägenden, mehrfach profilierten und scharrierten frühbarocken Sandsteingewände mit dem
eingearbeiteten Baudatum ‚1743‘ im Türsturz umrahmt (AUT, CHA, OLT). 4 Die Formgebung der Tür –
mit ihren filigranen, teils geschweiften Profilierungen und floralen Verzierungen – deutet darauf hin,
dass sie wohl einer Bauphase anfangs des 20. Jahrhunderts entstammt (AUT, CHA, ENT). Den
Abschluss des Hauses bildet ein Satteldach mit mehrfach profilierter, umgreifender Sandsteintraufe,
die wie die Gewände einen dunkelbeigen Anstrich aufweist (AUT, CHA). An die giebelständige
Straßenseite schließt ein kleiner einstöckiger Anbau mit Pultdach an, in dem ehemals ein Backofen
untergebracht war (AUT, CHA). Seitlich dieses Anbaus befindet sich je eine Fensteröffnung, wobei das
Gewände des rechten Fensters identisch mit jenen der Hauptfassade ist. Die linke Fensteröffnung
1
Vgl. Administration du cadastre et de la topographie du Grand-Duché de Luxembourg, Urkataster. Lintgen B1,
ANLux, 1824 (nicht überarbeitete Originalversion).
2 An den nicht mehr existenten Sakralbau erinnert hier heute ein überliefertes Wegkreuz.
3
Lutgen, Thomas, Kurzbericht, Dendrochronologische Holzalterbestimmung. Landwirtschaftliches Gehöft „Hof
Molitor“. 96, Route de Mersch / L-7432 Gosseldingen, [Unveröffentlichter Bericht], Service des sites et
monuments nationaux, Wasserbillig, 2021, S. 6.
4 Ein fast identisches Türgewände befindet sich in der Route de Fischbach in Lintgen.
15
weist hingegen schlichte, gerade Fenstergewände auf, was auf eine spätere Bauphase verweisen
könnte. Im Dachgeschoss sorgen zwei kleine Holzfenster im westlichen und ein einzelnes im östlichen
Giebel, wiederum mit segmentbogigen Gewänden, zusammen mit vier Dachluken für die natürliche
Beleuchtung des Innenraums (AUT, CHA).5
Auf Erdgeschossebene dieser Giebelseite grenzt die knapp 2,5 Meter hohe verputzte Sandsteinmauer
an, welche die Verbindung zur südlichen Scheune herstellt. Eine mittig in die Mauer eingelassene
doppelflügelige Holztür mit rundbogigem Gewände ermöglicht den Zugang zum Innenhof vom
öffentlichen Raum aus (AUT, CHA).
In der dem Innenhof zugewandten südlichen Fassade spiegelt sich die Gestaltung der Hauptfassade
wider. Die Gewände verbleiben hier allerdings ohne profilierte Fensterbänke. Zudem wird hier die
jüngere, historistisch anmutende kassettierte Holzeingangstür mit rautenförmigen Ornamenten
mittels eines schlichteren gefasten Sandsteingewändes gerahmt (AUT, CHA, ENT). Das abgesetzte
dreiteilige Oberlicht mit bunter Bleiverglasung wird, den Fensterumrahmungen gleich, von einem
segmentbogigen Sandsteingewände umfasst. Dem Eingang wurde das ehemalige Waschbecken aus
Schiefer vorgesetzt und so zum Podest umfunktioniert.
Das authentische Erscheinungsbild des Äußeren bestätigt sich auch im Inneren des Wohnhauses. Hier
ist eine Vielzahl hochwertiger Ausstattungselemente aus verschiedenen Bauphasen überliefert. Der
Flur kann in diesem Sinne als beispielhaft gelten. Er wird von einem bauzeitlichen Kreuzgewölbe
überspannt (AUT, SEL, CHA). Der Boden wurde möglicherweise gen Ende des 19. oder zu Beginn des
20. Jahrhunderts mit einem polychromen Fliesenboden aus Steinzeug, vermutlich von Villeroy & Boch,
ausgelegt (AUT, CHA, ENT).6 Die Fliesen weisen ein einfaches grau-beiges geometrisches Muster auf
und werden von einer Bordüre in Ocker- und Brauntönen gerahmt. Auch die Wände des Flurs wurden
nachträglich mit glasierten Fliesen versehen (ENT). Letztere sind von der Haus- bis zur Zwischentür in
verschiedenen Hellblauabstufungen eingefärbt, die restlichen Flurwände sind mit weißen Fliesen mit
dunkelblauem Schmuckband verkleidet. Die nachträglich mittig des Flurs eingesetzte doppelflügelige
kassettierte Holztür ist mit zwei großflächigen Feldern aus Strukturglas, einem vierteiligen, gelb
eingefärbten segmentbogigen Oberlicht und großzügigen Messinggriffen ausgestattet (AUT, CHA,
ENT). Die seitlichen Zugänge zu den Wohnräumen sind mit klassizistischen kassettierten Holztüren
und profilierten Laibungen versehen (AUT, CHA, ENT). Die Ausnahme bildet hier die Eingangstür zur
Küche, die wohl einer späteren Bauphase anfangs des 20. Jahrhunderts zuzuordnen ist. Sie ist aus
Weichholz gefertigt und weist vier dekorative rubinrote Glasfelder auf. Auch in der ehemaligen
Flurküche ist die barocke Grundstruktur klar ablesbar. Zwei stützende Segmentbögen sind hier
beispielsweise noch bauzeitlich erhalten (AUT, SEL, CHA). An den Wänden sind die gleichen weißen
glasierten Fliesen wie im Flur angebracht. Der Küchenboden ist mit historischen schwarz-beigen
Fliesen ausgelegt. In den Wohnräumen sind vor allem die historistisch überarbeitete Stuckdecke mit
geometrischem Muster sowie eine verkleidete Balkendecke mit profilierten Stuckbändern
hervorzuheben (AUT, CHA, ENT). In der ehemaligen „guten Stube“ ist zusätzlich ein Takenschrank mit
gusseiserner Takenplatte überliefert, der im Laufe der Zeit partiell überarbeitet wurde.
5 Die ehemaligen Giebelgauben wurden bei der Neueindeckung des Dachs in den 1990er-Jahren durch die vier
Dachluken ersetzt.
6 Villeroy & Boch, Muster-Blätter der Mosaik-Fabrik von Villeroy & Boch Mettlach, [Broschüre], o. O., 1880: Die
Fliesen finden sich auf historischen Musterblättern der Firma Villeroy & Boch.
16
Gleich hinter der doppelflügeligen Tür leitet eine massive bauzeitliche Eichenholztreppe mit gefasten
Setzstufen zu den oberen Etagen des Wohnhauses, die im Vergleich zum repräsentativeren
Erdgeschoss etwas schlichter gestaltet wurden (AUT, CHA). Im Flurbereich sowie in den Wohnräumen
sind hier Holzbalkendecken aus der Bauzeit überliefert (AUT, CHA). Auch die kassettierten Holztüren
mit ihren Laibungen und die Dielenböden sind größtenteils erhalten (AUT, CHA). In einem der Räume
befindet sich heute noch eine ‚Haascht‘, deren Zugang mit einer Holzbrettertür mit schmiedeeisernem
Schloss versehen ist (AUT, SEL, CHA). Eine der Türen stammt aus einer rezenteren Bauphase und ist
mit einem zweibahnigen Strukturglasfenster ausgestattet.
Das zweite Obergeschoss weist nicht weniger authentisch erhaltene Bausubstanz auf. Auch hier sind
profilierte Stuckbänder an den Decken, Holzdielenböden und teils bauzeitliche wie auch rezentere
kassettierte Holztüren überliefert. Im Gegensatz zu den unteren Etagen zeigen sich hier einige Türen
ohne kassettierte Laibungen, sodass die bauzeitlichen gefasten Sandsteingewände sichtbar sind (AUT,
CHA). Besonders markant sind auf diesem Stockwerk die nachträglich hinzugefügten großflächigen
kassettierten Türen zu beiden Enden des Flurs, die gleichzeitig als eine Art Trennung zu den sich
dahinter befindenden Räumen fungieren (AUT, CHA, ENT). Wie auch in den übrigen Geschossen sind
viele der originalen schmiedeeisernen Schlösser und Beschläge erhalten (AUT, CHA). Eine Holztür am
Absatz des letzten, schlichter gestalteten Treppenabschnitts bietet Zugang zum Dachgeschoss. Dort
ist das spätbarocke Dachgebälk aus Eichenholz mit Abbundzeichen und Holznägeln überliefert (AUT,
CHA).
Etwa drei Meter südlich des Haupthauses befindet sich eine Scheune, die wohl das
objektbildprägendste Ökonomiegebäude des Hofs darstellt (GAT). Der zweistöckige Bau steht in
einem Winkel von 20 Grad zum Haupthaus und mag vor dessen Aufstockung in etwa gleich hoch
gewesen sein. Die erfolgten dendrochronologischen Analysen weisen hier auf ein Baudatum um die
Jahre 1736/1737 hin.7 Die Scheune steht somit im baulichen Zusammenhang mit dem barocken
Haupthaus. Ihre südliche Hauptfassade ist in Richtung eines großzügigen Vorplatzes orientiert, der
heute hauptsächlich als Zufahrt für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dient. Bereits zu Zeiten der
Ferraris-Karte Ende des 18. Jahrhunderts existierte an dieser Stelle ein von Sträuchern gesäumter
Weg, der von der Hauptstraße zur Alzette führte.8 In der äußeren Fassadengestaltung spiegelt sich die
variierte Nutzung des Gebäudes wider.
Die rechte Hälfte der Hauptfassade wird von einer großzügigen Toröffnung mit überliefertem
korbbogigem Sandsteingewände mit Prellsteinen, Schlussstein und vorges …
Explication IA à partir du texte officiel de la loi. Indicatif, ne remplace pas un conseil juridique.