{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">klar, dass das Bruttoinlandsprodukt zwar alle am Markt getätigten wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes abbildet, aber nicht zwischen positiven, die Wohlfahrt steigernden, und negativen Aktivitäten unterscheiden kann, wie z. B. ökologische und soziale Reparaturkosten. Deshalb hat der französische Präsident Sarkozy eine Kommission unter Beteiligung zahlreicher Wirtschafts-Nobelpreisträger beauftragt, neue Maße für den Erfolg des Wirtschaftens zu entwickeln. Diese schlägt eine Vielzahl von Maßeinheiten, die negative von positiven Entwicklungen trennen, und einen speziellen Satz von Indikatoren für langfristig nachhaltige Entwicklung vor. \u0016\u0013 Mit diesen aktuellen Entwicklungen (die auch in Luxemburg angewandt werden könnten) ist klar, dass es zu einfach ist, nur das Wachstum des BIP als Indikator wirtschaftlichen Erfolgs zu nehmen. Im Gegenteil, es ist sogar nicht ausgeschlossen, dass Wohlfahrtsentwicklung und BIP sich gegenläufig bewegen, dass das BIP also völlig falsche Signale liefert. Gerade im Zusammenhang mit den neuen Wohlfahrtsmaßen ist es deshalb überfällig, die Frage nach dem Wirtschaftsund Wachstumsmodell der Zukunft zu stellen und einen gesellschaftlichen Diskurs zu initiieren, der einen nationalen Konsens über die Frage herstellt: „Wie sieht das Luxemburger Modell 2.0 aus?“ 819 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL:</h3>\n<p class=\"lf-p\">WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD Ziele der Lebensqualität, die so genannten Qualitätsziele, sind ein Kompass, der zeigt, wohin die Entwicklung unseres Landes gehen soll. Einen Kompass zu haben ist wichtig, um nicht die Richtung zu verlieren, reicht aber nicht aus. Deshalb wird als zweites eine Landkarte gebraucht: Damit kann man seine Route planen und festlegen, welchen Weg man bis wann zurückgelegt haben will. So eine Landkarte bilden die in diesem Teil beschriebenen Handlungsziele, die konkret zeigen, was bis wann erreicht sein soll.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hat man die Route, kann die eigentliche Planung der Wanderung beginnen: Welche Schritte sollen getan werden, um die Ziele auf der Karte zu erreichen? Das sind die Politikmaßnahmen, die für ausgewählte Handlungsziele in diesem Kapitel aufgezeigt werden28. Ausgewählte Handlungsziele aus zwei Gründen: Zum einen sind viele relevante Maßnahmen schon in anderen Politikprogrammen der Luxemburger Regierung festgelegt, würden hier also nur aufgelistet, ohne dass dahinter zusätzliche Handlungen stünden. In diesen Fällen ist ein Verweis auf bestehende Politiken angemessener und vermeidet den falschen Eindruck, dass bisher nichts geschehen sei und jetzt neue Anstrengungen unternommen würden. Zum anderen handelt es sich auch um eine Frage der Prioritätensetzung: Wenn man nicht alles gleichzeitig verfolgen kann, muss man sich um die dringlichsten Probleme sofort kümmern und um die anderen dann, wenn die ersteren gelöst oder zumindest entschärft sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der nachfolgende Text greift die in Teil 1 genannten Ziele für Umwelt- und Lebensqualität wieder auf und stellt sie in einen europäischen Zusammenhang, indem die entsprechenden Auszüge aus dem Beschluss des Rates der EU zu den Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung den einzelnen Abschnitten vorangestellt werden. Die Übereinstimmung nationaler und europäischer Ziele ist in doppelter Hinsicht wichtig: Zum einen ist Luxemburg wie alle 27 EU-Mitgliedstaaten gehalten, die Nachhaltigkeitsstrategie der EU in nationale Politik umzusetzen, und dies geschieht zum größten Teil durch die Luxemburger Nachhaltigkeitsstrategie. Zum zweiten sind manche Ziele der Luxemburger Strategie im Alleingang nur unvollständig zu erreichen; die Übereinstimmung mit europäischen Zielen erleichtert die gemeinsame Umsetzung zusammen mit den Nachbarstaaten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die hier getroffene Zusammenstellung ist auch die Grundlage für die Überprüfung von Umsetzung und Zielerreichung: Für jede Maßnahme kann festgestellt werden, ob sie auch wirklich ergriffen wurde, und das Erreichen oder Nicht-Erreichen eines Handlungsziels sagt aus, ob die ergriffenen Maßnahmen effektiv waren, ob sie über das Ziel hinausgeschossen sind oder vielleicht noch nicht ausreichend waren. Der Vergleich von Herausforderungen, Qualitäts- und Handlungszielen sowie Maßnahmen, so wie er auf der Basis dieses Teils möglich ist, bietet auch eine wichtige Informationsgrundlage für künftige Politikentscheidungen, für Nachbesserungen und nicht zuletzt für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie nach dem Jahre 2013. Die Grafik illustriert die Qualitätsziele und ihren Zusammenhang.</p>\n<p class=\"lf-p\">Trotz aller Schwierigkeiten, die die Modellbildung für ein kleines und in die internationale Wirtschaft eingebundenes Land wie Luxemburg macht, wäre es interessant, Szenarien zu entwickeln, die auf unterschiedlichen Wegen anstreben, die hier definierten Qualitätsziele für Luxemburg zu erreichen, und die Sozial- und Umweltpolitik als produktive Faktoren für den Standort Luxemburg würdigen. Als Langfristperspektiven könnten sie entstehende Engpässe frühzeitig aufzeigen und so rechtzeitige Warnungen geben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Als Informationsgrundlage für die politische Diskussion könnten solche Szenarien eine Brücke zwischen Realpolitik und Perspektivdiskussion darstellen, die die Frage behandeln: „Wie könnte ein zukunftsfähiges Luxemburger Modell aussehen?“ 28 Maßnahmen werden im nächsten Arbeitsschritt ergänzt 31 820 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">ökonomisch Zukunftsfähigkeit der Finanzen Wirtschaft krisen-sicherer machen Beseitigung der Armut weltweit Wettbewerbs-fähigkeit sichern Versorgungssicherheit Chancengerechtigkeit, Kompetenzen, Qualifikationen Gleichstellung von Frauen und Männer durch Gender Manstreaming Reproduktivität Kohärente Governance sichern institutionell 32 Integration Vollbeschäftigung Nachhaltige Raumstruktur Nachhaltiger Konsum und Produktion Bildung für nach-haltige Entwicklung Schutz der natürlichen Ressourcen Klimaschutz ökologisch Armutsbekämpfung Gesundheit sichern Prekarisierung verhindern/ vermindern sozial 821 LUXEMBOURG HANDLUNGSZIELE UND MASSNAHMEN29 I. UMWELT Bewahrung der Fähigkeit der Erde, das Leben in all seiner Vielfalt zu beherbergen, Achtung der Grenzen ihrer natürlichen Ressourcen und Gewährleistung eines hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität; Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung sowie Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummuster, um Wirtschaftswachstum und Umweltbeeinträchtigungen voneinander zu entkoppeln.30 (QZ 1) Natürliche Ressourcen: Schutz der biologischen Vielfalt, Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Schutz der Umwelt, Erhalt bzw. die Verbesserung der Qualität des natürlichen Umfelds, Schutz von Luft, Gewässern und Landschaft und Sicherung des Bodens Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan national Protection de la Nature Plan sectoriel « Préservation des grands ensembles paysagers et forestiers »</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan national de gestion des déchets Plan d’action « Amélioration de la qualité de l’air pour la ville de Luxembourg et ses environs »</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan national de mise en œuvre de la Convention de Stockholm relative aux polluants organiques persistants Programme Forestier National Plan de développement rural du G.-D. de Luxembourg Plan de gestion de district hydrographique Biologische Vielfalt 1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt in Luxemburg, Degradierung von Ökosystemdienstleistungen beenden, mit der Restaurierung beginnen, Vorsorgeorientierung realisieren a. Umsetzung von Maßnahmen, u. a. Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme (insbesondere der Landschaftspflegeprämie) mit dem Ziel, den Erhalt und die Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen und Landschaftsstrukturelementen zu sichern (vgl. den Plan für ländliche Entwicklung) b. Einführung einer Ausgleichsregelung auf der Basis eines Ökokontos und Flächenpools c. Wiederherstellung und Schutz der biologischen Durchgängigkeit der Landschaften (biologische Korridore, u. a. zur Vernetzung der Natura-2000-Gebiete) und an den prioritären fischrelevanten Gewässern d. Schaffung einer permanenten wissenschaftlichen Instanz („Cellule de compétence“) im Zusammenspiel mit bestehenden Institutionen, im Bereich Biodiversität und Naturschutz mit Schwerpunkt Monitoring und Artenschutz, die regelmäßig – z. B. alle 5 Jahre – die Funktionalität des Netzes und seines Managements sowie Erreichung der Schutzziele prüft bzw. Verbesserungsbedarf feststellt e. Landesweit flächendeckende Naturschutzsyndikate gewährleisten f. Vollendung der Reform des Jagdgesetzes g. Substantielle Speisung des Umweltfonds und Abänderung des Basisgesetzes im Hinblick auf die Förderung von geziel- 29 Handlungsziele (Was soll erreicht werden?) sind mit 1, 2, 3... numeriert. Die dazugehörigen Maßnahmen (Wie soll es erreicht werden?) sind mit a, b, c... aufgeführt.</p>\n<p class=\"lf-p\">30 Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Europäischer Rat 16./17.Juni 2005 – Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Rat der Europäischen Union 102551/05 33 822 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">ten Natur- und Artenschutzmaßnahmen und Programmen h. Prüfung der Möglichkeit wirksamen Naturschutzes durch ökonomische Instrumente, insbesondere Zahlung für Ökosystemdienstleistungen (PES-Systeme) i. Schaffung von zwei Biodiversitäts-Reservaten (eines in einer Wald-, das andere in einer Landwirtschaftszone), die den Schutzvorschriften entsprechend IUCN Klasse I bis II unterliegen und die Migration von Fauna und Flora erlauben 2.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gewährung eines auch langfristig guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten durch regelmäßiges Aktualisieren des Natura-2000-Netzes und seines Managements unter Berücksichtigung des Klimawandels a. Verstärktes Aufkaufen von Naturschutzflächen durch die öffentliche Hand b. Fertigstellen des Natura-2000-Netzes und zielorientiertes Management der Natura-2000-Gebiete c. Verbesserung der Beratung der Landwirte und Ausweitung von Förderprogrammen und sonstigen Anreizen für ein verbessertes Management der Natura-2000-Gebiete 3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Entwicklung von gemeinsamen Maßnahmen mit Unternehmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt a. Unterstützung von Firmen, um ihre Aktivitäten auf deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu untersuchen b. Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern zum Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zur Integration des Schutzes der Artenvielfalt sowie der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen in ihre Geschäftstätigkeit Ressourceneffizienz 4.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbesserung der Ressourceneffizienz unter Nutzung und Förderung der Luxemburger Forschung zur Einsparung von Energie, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Exporte sowie zur wirtschaftlichen Vorsorge für die Zeit nach Ende des billigen Öls (im Sinne des „Faktor 4“-Konzepts, d. h. einer langfristigen Verdopplung der verteilbaren Wohlstands bei gleichzeitiger Halbierung des Ressourcenverbrauchs)31 a. Gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energien fossile Energie durch erneuerbare Energien ersetzen, 11 % bis 2020; Überwindung der Hindernisse, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Lande verzögern b. Gebäudesanierung für öffentliche Gebäude gemäß den jährlichen Sanierungsplänen der „Administration des Bâtiments Publics“, weitere Förderung der privaten Sanierung mit Reform der Bestimmungen im Jahr 2010 c. Realisierung der Demonstrationsprojekte von Plusenergiehäusern d. Ressourceneffizienz-Kriterien einschließlich Recyclingmaterialanteile bei der Vergabe von Subventionen, z. B. bei steuerlichen oder sonstigen kostenwirksamen Erleichterungen zur Förderung der Ansiedlung von Betrieben in Luxemburg e. Konsequente Anwendung des Kostendeckungsprinzips für Wasserdienstleistungen, wie von der OECD vorgeschlagen (Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) durch eine staatliche Wasserentnahmegebühr (taxe de prélèvement) und eine Abwasserabgabegebühr (taxe de rejet des eaux usées) f. Lineare Tarife für Wasserverbrauch, Sondertarife für Agrar- und große Industriebetriebe einführen g. Berücksichtigung der auf Energie erhobenen Steuern im Rahmen einer nachhaltigen Steuerreform – Überprüfung, Revision und Erhöhung – wann immer notwendig – von Umweltsteuern und –abgaben, insbesondere auf Transport und Energie32 5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Handhabung der Abfallströme gemäß der Abfallhierarchie, wobei die Abfallvermeidung als oberstes Ziel angestrebt werden sollte. Die Abfallverwertung soll hohen qualitativen Materialansprüchen gerecht werden. Die Abfallbehandlung soll nach den Prinzipen der Entsorgungsautarkie und der räumlichen Nähe erfolgen. a. Sicherstellung der größtmöglichen Wiederverwertungsquote durch qualitativ hochwertige, sortenreine Abfallfraktionen mittels selektiver Sammelsysteme 31 Regierungsbeschluss vom 26. November 2010: Der Regierungsrat verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen die eine Verbesserung der Ressourceneffizienz ermöglichen. Die Verwirklichung eines „PIB vert“, wie in der Regierungserklärung von Juli 2009 festgehalten, soll ein Monitoring ermöglichen, um die Materialflüsse, einschließlich Energiequellen, in einem Produktionsablauf zu evaluieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">32 Regierungsbeschluss vom 26. November 2010: Der Regierungsrat bestätigt die Notwendigkeit, über einen verstärkten Rückgriff auf eine ökologische Besteuerung nachzudenken, unterstreicht jedoch, dass die Umsetzung in Etappen erfolgen muss und der Beanspruchung öffentlicher Finanzen sowie der wirtschaftlichen Attraktivität Luxemburgs adäquat Rechnung tragen muss. Die Vorgehensweise soll im Rahmen des „Groupe de pilotage“ des Prozesses „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“ erfolgen. \u0016\u0017 823 LUXEMBOURG b. Förderung der Nutzung von Größenvorteilen in der Abfallwirtschaft durch abgestimmte Sammel-, Sortier- und Verwertungsmethoden, u. a. durch Errichtung eines Recyclingzentrums für jeweils 10.000 – 15.000 Einwohner c. Analyse der Notwendigkeit zur Schaffung einer Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (Groupement d’intérêt économique) zur Nutzung von Holzabfall als Energieträger d. Konsequentere Umsetzung der Abfallwirtschaftspläne, Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel e. Sanierung – soweit wie möglich – gefährlicher Altlasten, die im Kataster für Altlasten genannt sind f. Landesweite Abstimmung der Entsorgungskosten nach Verursacher- und Kostendeckungsprinzip g. Erstellung einer nationalen Stoffstrombilanz (material flow accounting) Ressourcenmanagement 6.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldflächen a. Ausweisung nicht-standortgerechter Bestände im Rahmen der Forsteinrichtung b. Regelmäßige Erhebung des Gesundheitszustandes der Wälder und der Nachhaltigkeit ihrer Nutzung 7.</p>\n<p class=\"lf-p\">Umwandlung von nicht-standortgerechten Beständen in den öffentlichen und privaten Wäldern a. Abschluss der Standortkartierung in allen öffentlichen Wäldern b. Projekte zur Überführung von artenarmen und gleichaltrigen Laubholzwäldern in stufige Mischwälder: 3.500 ha in öffentlichen Wäldern c. Absenkung des Anteils von Fichte und Douglasie in gleichaltrigen Reinbeständen in den öffentlichen Wäldern von z. Z.</p>\n<p class=\"lf-p\">11 % auf 8 % in öffentlichen Wäldern d. Beratung und finanzielle Unterstützung von Privatwald-Besitzern im Sinne der oben genannten Maßnahmen 8.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bodenverbrauch stabilisieren und auf 1 ha/pro Tag oder weniger reduzieren (siehe auch „nachhaltige Entwicklung der Raumstruktur“, QZ 3) a. Einführung einer Flächenversiegelungsabgabe auf Grundstücke b. Bodenschutzgesetz verabschieden im Vorgriff auf eine EU-Bodenschutzrichtlinie c. Sanierung von kontaminierten Standorten 9.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erreichen einer guten Qualität der unterirdischen und oberirdischen Gewässer im Sinne der Definition in der WasserRahmenrichtlinie bis 2015, bzw. 2021 und 2027 durch Senkung der punktuellen und diffusen Schadstoffeinträge in Gewässer a. Verbesserte Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten; Errichtung von Auffangbecken, um bei starkem Regen die Einleitung nicht behandelten Oberflächenwassers zu verhindern b. Errichten aller Neubaugebiete im Trennsystem c. Anschluss aller Haushalte an Kläranlagen, angemessene Abwasserbehandlung aller Siedlungen d. Ausweitung und Optimierung der Beratung bezüglich des Oberflächen- und Grundwasserschutzes e. Anpassung bzw. Einschränkung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die bereits überhöhte Konzentrationen im Grundwasser aufweisen, als besonders gefährdet gelten und/oder als Trinkwasserressource dienen f. Schaffung von Trinkwasserschutzzonen g. Klimaanpassungsplan für die Wasserwirtschaft (siehe auch „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“) Umweltqualität 10. Verbesserung der Struktur und Habitate an allen Fließgewässern a. Verbesserung der Gewässerstruktur und der Gewässerentwicklungsfähigkeit (GEF) auf die GEF-Klasse II (gut) 11.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erreichen und Sicherung eines hochwertigen Standards der Luftqualität in Luxemburg a. Umsetzung des Nationalen Programms für eine progressive Reduzierung der atmosphärischen Schadstoffemissionen b. Größtmögliche Absenkung der Emissionen von NOx mit dem Zielwert 11 kt bis 2010 durch wirksame Reduzierungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr \u0016\u0018 824 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">c. Absenkung der Emissionen von SO2 auf 4 kt bis 2010 d. Absenkung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen auf 9 kt bis 2010 e. Absenkung der Emissionen von NH3 auf 7 kt bis 2010 f. Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte g. Erstellung eines Regionalplans zur Verringerung von Stärke und Häufigkeit der Belastungen durch bodennahes Ozon h. Umsetzung einer Verordnung zur Regelung von Feuerungsanlagen, welche mit Festbrennstoffen (Kohle, Holz usw.) betrieben werden 12. Einhaltung aller europäischen Luftqualitätsgrenzwerte auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg a. Erstellung und Umsetzung eines Luftqualitätsplans für den Großraum der Stadt Luxemburg b. Siehe Verkehrspolitik/Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Verkehr Umweltinformation 13. Verbesserte Bereitstellung und Verbreitung von Umweltinformationen und die fristgerechte Umsetzung nationaler Regelungen, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zeitnah prüfen zu können (QZ 4) Klimaschutz: Begrenzung der Wirkungen von Klimaveränderungen und ihrer Kosten für Gesellschaft und Umwelt („mitigation and adaptation“) Ziel ist ein eigener Beitrag zur Begrenzung der Klimaänderung auf 2°C durch Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie eine Begrenzung ihrer Wirkungen auf Gesellschaft und Umwelt („mitigation and adaptation“) und deren Kosten. Das Zwei-Grad-Ziel verlangt, in der Phase von 2010 bis 2050 eine kumulierte Weltemissionsmenge von etwa 750 Mrd. t CO2 nicht zu überschreiten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bis dahin müssen die wohlhabenden Staaten ihre Gesamtemissionen auf rd. 10 % des heutigen Niveaus verringern. Zur Verringerung („mitigation“) gehört es, die Energieeffizienz zu erhöhen und fossile Energie durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Da die laut IPCC zulässigen Emissionen pro Kopf der Weltbevölkerung im Durchschnitt nur 2,7 t CO2 pro Jahr betragen, sind auch Schwellenländer von der Notwendigkeit von Emissionsreduktionen betroffen. Angesichts der Unsicherheiten über den Erfolg technischer Neutralisierung der CO2-Emissionen (CCS) geht es nach dem Vorsorgegrundsatz letztlich um den weitgehenden Ausstieg aus der fossilen Energie bis Mitte des Jahrhunderts. Dazu sind weltweite Vereinbarungen erforderlich. Im EU-Verbund wird auch Luxemburg einen Beitrag übernehmen müssen, der historischer Emissionsverursachung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entspricht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lissabon-2-Strategie (2005-2010) betont die Begrenzung der CO2-Emissionen als ein wesentliches Ziel. Dem entsprechen der Klimaschutz- und der Energieeffizienz-Aktionsplan Luxemburgs.33 Plan d‘Action en vue de la réduction des émissions de CO2 Deuxième Plan National d’Allocation de quotas de gaz à effet de serre LUXRES-Studie zur Bestimmung der Potenziale und Ausarbeitung von Strategien zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien in Luxemburg Energieinstitut Vorarlberg: Strukturen zur Beratung, Information und Weiterbildung im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien Règlement grand-ducal du 21 décembre 2007 instituant un régime d’aides pour des personnes physiques en ce qui concerne la promotion de l’utilisation rationnelle de l’énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables Règlement grand-ducal modifié du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation Règlement grand-ducal modifié du 22 novembre 1995 concernant l’isolation thermique des immeubles Règlement grand-ducal du 5 décembre 2007 concernant l’octroi d’une aide financière aux personnes physiques pour la promotion des voitures à personnes à faibles émissions de CO2 Loi du 22 décembre 2006 promouvant le maintien dans l’emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité 33 http://www.eco.public.lu/documentation/rapports/Erster_Nationaler_Energieeffizienzaktionsplan_Luxemburg_-_Final.pdf) 36 825 LUXEMBOURG sociale et de politique de l’environnement et portant e.a.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>réforme de la taxe sur les véhicules routiers ;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>introduction d’une contribution changement climatique sur les carburants et modifiant la loi modifiée du 23 décembre 2004 établissant un système d’échange de quotas d’émission de gaz à effet de serre ; créant un fonds de financement des mécanismes de Kyoto ; et modifiant l’article 13bis de la loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classés ;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>établissement de la participation du Grand-Duché du Luxembourg aux Fonds carbone de la Banque Mondiale et de la Banque Européenne pour la Reconstruction et le Développement Schaffung einer nationalen Struktur zur Beratung, Information und Ausbildung im Bereich der erneuerbaren Energien und der effizienten Energienutzung im Rahmen der Aktivitäten der luxemburgischen Energieagentur 9ème programme de construction d‘ensembles, projets pilotes en matière de logements subventionnés Emissionsminderung 14. Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Basis: 2005) um mindestens 20 % bis 2020, Verfolgung des in Kopenhagen bekräftigten Ziels, die Erderwärmung auf 2°C zu begrenzen, Vorbereitung der Nach-Kyoto-Phase der Klimapolitik (weitere Maßnahmen siehe auch die Ergebnisse des „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“) a. Umsetzung des Nationalen Programms für eine progressive Reduzierung der atmosphärischen Schadstoffemissionen b. Monitoring der bereits durchgeführten Reform der nationalen Energieberatungsstrukturen sowie gegebenenfalls Optimierung dieser Strukturen c. Reform des Finanzierungskonzepts des Kompensationsmechanismus für KWK und erneuerbare Energien im Strombereich d. Substantielle Speisung des Klimaschutzfonds (gemäß den Ergebnissen des „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“) e. Klimaverträglichkeitsprüfung als Teil des „Integrated Sustainability Assessment“ aller relevanten Investitionen und gesetzlichen Initiativen f. Subventionen für Elektroautos bei nachgewiesener lebenszyklusweiter Einsparung an CO2-Emissionen sowie unter Berücksichtigung des Beitrags der Elektromobilität zur Erreichung der Luxemburger Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien g. Unterstützung einer europäischen CO2-Abgabe sowie Analyse einer internationalen Besteuerungssystematik für Kerosin Energieeinsparung 15. Steigerung der Energieeffizienz mit einer Einsparung von mindestens 9 % bis 2016 a. Anpassung der freiwilligen Vereinbarungen an die Energieeffizienzziele b. Konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Energieeffizienz-Aktionsplans Luxemburg c. Schaffung eines neuen Finanzierungsmodells (Energiespar-Contracting) für Einspar-Investitionen im Energiebereich d. Förderung des Kaufs für energieeffiziente Haushaltsprodukte 16. Senkung des Gesamtenergieverbrauchs a. Unterstützung der energetischen Sanierung der Altbauten mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung bis hin zum Niedrigenergiehaus-Standard b. Einführung eines verbindlichen Niedrigenergiehaus-Standards für Neubauten c. Vorreiterrolle des Staates: Sanierung staatlicher Gebäude nach einer Prioritätenliste</div>\n<p class=\"lf-p\">d. Gezielt erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden einsetzen e. Minimum Niedrigenergiehaus-Standard als Kriterium für staatliche Beihilfen beim subventionierten Wohnungsbau (Neubauten) f. Staatliche Neubauten mit dem Anspruch auf Passiv- bzw. Niedrigenergiehaus-Standard g. Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen mit Einspeisung durch erneuerbare Energien 37 826 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">Substitution 17.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch auf mindestens 11 % bis 2020 entsprechend den EU Vorgaben (20 % bis 2020) gemäß dem Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien (näheres siehe die Ergebnisse des „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“) a. Analyse der Fördermaßnahmen im Strom-, Wärme und Transportbereich sowie b. Aufstellen von Pilotprojekten zur Energie-Autarkie von Siedlungen Senken 18. Ausschöpfung der Senken-Kapazitäten für Treibhausgase a. Analyse des luxemburgischen Landwirtschaftspotentials, um zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, und Umsetzung eines diesbezüglichen Aktionsplans b. Erstellung von Forstmanagementprogrammen zur Waldverjüngung mit dem Ziel der nachhaltigen Holznutzung und der CO2-Fixierung Klimaanpassungsplan 19. Einen effektiven Plan zur Koordination der Aktivitäten zur Anpassung an unvermeidliche Klimawandelfolgen erstellen a. Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen erarbeiten b. Mechanismen für eine langfristige Finanzierbarkeit von Anpassungsprogrammen schaffen c. Einen Fahrplan für das weitere Vorgehen sowie die Weiterentwicklung der Klimaschutzstrategie vorgeben d. Die Vorteile eines konsequenten Klimaschutzes auch für die Reduktion konventioneller Luftschadstoffe erkennen und nutzen 38 827 LUXEMBOURG II. SOZIALE WELT Förderung einer demokratischen, gesunden, sicheren und gerechten Gesellschaft, die sich auf soziale Integration und Zusammenhalt stützt, die Grundrechte und die kulturelle Vielfalt achtet, die Gleichstellung von Männern und Frauen gewährleistet und Diskriminierung jeglicher Art bekämpft.34 (QZ 3) Nachhaltige Entwicklung der Raumstruktur, nachhaltiges Bauen, Wohnen und Arbeiten Eine verantwortungsvolle Raumnutzung, um eine steigende Lebensqualität der Bevölkerung zu erreichen, die Wirtschaftskreisläufe zu stärken und kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Nahversorgung auszurichten, Erholungsräume zu sichern, Ressourcenschutz und umweltverträgliche Mobilität zu fördern und eine hohe soziale wie ökologische Qualität des Wohnumfeldes zu sichern, die Teilhabe an Kultur und Kommunikation zu ermöglichen und die regionalen Identitäten zu stärken Bestehende Politik-Initiativen: „Programme Directeur d’Aménagement du Territoire“ Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (2004) Weitere Instrumente und Projekte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan sectoriel „Préservation des Grands Ensembles Paysagers et Forestiers“ Plan Sectoriel Logement, Pacte Logement, Themenhefte und Ausstellung „Qualitätskriterien im Wohnungsbau“, Wohnungsbedarfsprognose 2001-2021 9ème programme de construction d‘ensembles, projets pilotes en matière de logements subventionnés Instrument des „Plan directeur sectoriel“ aus dem Landesplanungsgesetz zur horizontalen Koordinierung; Instrument des PAG/ PAP aus dem Gesetz des „Aménagement communal et du développement urbain“; Interkommunale Planungsprozesse in IVLVertiefungsbereichen (z. B. Nordstad) Modellprojekte Nachhaltiges Bauen, Gebäudepass, Beratung Info’Logement, ökologische Bauberatung , „Gréng Hausnummer“,… Planung 20. Sicherstellen einer nachhaltigen und integrativen Raumentwicklung durch verstärkte Koordination der Raumordnung auf der Grundlage des Programme Directeur und des IVL a. Vertiefung der Koordination der Raumentwicklung auf regionaler Ebene im Rahmen von zwei Pilotprojekten zur Regionalplanung in einer ländlichen und einer städtischen Region bis 2016/2017 b. Festlegen (bis 2012) und Umsetzen einer rechtsverbindlichen Landesplanung mittels einer koordinierten Fertigstellung und Verabschiedung der Plans Sectoriels „Landschaft“, „Wohnen“, „Aktivitätszonen“ und „Verkehr“ c. Eine bessere Kombination der den Gemeinden genehmigten finanziellen Unterstützung mit den Raumplanungskriterien, wie vom IVL vorgeschlagen 21. Erneuerung der kommunalen Flächennutzungspläne sowie Ausrichtung der neuen Generation der kommunalen Flächennutzungspläne an den Grundsätzen einer nachhaltigen Landesentwicklung a. Erneuerung der kommunalen Flächennutzungspläne bis 2015 b. Sicherstellung einer kontinuierlichen Beratung der Gemeinden im Hinblick auf eine fristgerechte Fertigstellung der Flächennutzungspläne 34 Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Europäischer Rat 16./17. Juni 2005 – Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Rat der Europäischen Union 102551/05 \u0016 828 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">22.</span>Minimierung der Neuausweisung von Bauland bis 2021 vor allem durch entsprechende Verdichtungsmaßnahmen im Bestand a. Erhöhte Förderung von bodensparenden Bauformen von Einfamilienhäusern und verdichtete Bauformen von Eigenheimen (Plan Sectoriel Logement) b. In Wohnvorranggemeinden sind vorrangig bestehende Baulandreserven in geeigneter Lage zu aktivieren und zu nutzen. Nur bei weitgehender Ausschöpfung bestehender Entwicklungsreserven ist in Wohnvorranggemeinden eine Erweiterung des Perimeters denkbar (Plan Sectoriel Logement) c. Keine Erweiterung des Bauperimeters in komplementären Wohnvorranggemeinden, es sei die Überarbeitung des „Plan sectoriel Logement“ führt zu anderen Ergebnissen (Plan Sectoriel Logement) d. Erhebung einer jährlichen kommunalen Sonderabgabe bei nicht bewohnten Wohngebäuden oder bei nicht bebauten Grundstücken im Gemeindegebiet (Pacte Logement) e. Finanzielle Unterstützung jener Gemeinden (IVL und CDA), deren neue Wohnungsbauprojekte folgenden Kriterien entsprechen (Pacte Logement):</div>\n<p class=\"lf-p\">Ɠ\u0003čćªć\u0003íć\u0003ªíćªě\u0003ćàªąªğğªć\u0003àěčĩªć\u0003)ªğąīÖêªŻ\u0003 Ɠ\u0003vªěªíć³êīªě\u0003İàćà\u0003Ōİą\u0003Ē·ªćīÿíêªć\u0003fěćğėčěīŻ\u0003 Ɠ\u0003êěąčćíğêª\u0003 ćīļíüÿİćà\u0003ćàªėğğī\u0003Ōİě\u0003¥íěªüīªć\u0003Gêěğê³īŻ Ɠ\u0003\u0005ćğīěªªć\u0003ªíćªě\u0003\u0011İ¥íêīª von mindestens 25 Wohneinheiten pro Hektar 23. Reduzierung von Verkehrsschäden: Flächenverbrauch a. Förderung des ÖPNV, welcher im Vergleich zum MIV eine höhere Transportkapazität pro Flächeneinheit und somit einen geringeren Flächenverbrauch hat b. Verringerung des Flächenverbrauchs des ruhenden Verkehrs (Parken) durch Einführung eines landesweiten Parkraummanagements in Einklang mit der Qualität der Anbindung an den ÖPNV 24. Verbesserte Abstimmung von Industrie- und Wirtschaftsstrukturpolitik, Siedlungs- und Verkehrspolitik in der Großregion a. Frühzeitige Information, Konsultierung und Abstimmung bis hin zu einer gemeinsamen Planung. Dies gilt auch für die Planung der grenznahen Kommunen. b. Progressive Hinführung der Großregion zu einer Grenzüberschreitenden Polyzentrischen Metropolregion (GPMR) c. Gemeinsame Gestaltung der grenzüberschreitenden Agglomerationen, besonders das Gebiet Alzette-Belval d. Schaffung einer abgestimmten Verkehrsplanung, die sowohl die Infrastrukturen als auch die Fahrplangestaltung und die Information betrifft e. Schaffung eines Verkehrsverbundes der Großregion Monitoring 25. Aufbau eines integrativen Monitoring-Systems zur kontinuierlichen Beobachtung und Evaluierung der räumlichen Entwicklung Luxemburgs a. Erstellung eines Berichtes zur Raumentwicklung in einem 5–Jahres-Rhythmus b. Jährliche Zwischenberichte zu spezifischen thematischen, raumrelevanten Schwerpunkten und kurzfristigen Entwicklungen (Zeithorizont 2012/2013 für den zweiten Bericht zur Raumentwicklung) c. Sicherung einer regelmäßigen Datenpflege d. Präzisierung der relevanten Indikatoren bis 2011 e. Koordination dieses allgemeinen Monitoring-Systems mit dem spezifischen Monitoring zur Umsetzung der sektoriellen Pläne (QZ 7 und 8) Prekarisierung vermeiden/vermindern, Zugang zu Gerechtigkeit und Wirksamkeit des Sozialschutzes (Sicherung eines menschenwürdigen Lebens) Allen Männern und Frauen ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft sichern und so den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft erhalten. Allgemeines Ziel ist es, Lebensqualität durch autonome Existenzsicherung zu erhöhen, \u0017\u0013 829 LUXEMBOURG das Verunsicherungsgefühl zu überwinden und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu erhalten. Dies gilt für Männer und Frauen, für Heranwachsende, Erwachsene und Ältere in gleicher Weise. Soweit die Zukunftsvorsorge für spätere Generationen den</p>\n<p class=\"lf-p\">gegenwärtig Lebenden Beschränkungen auferlegt, sollen diese nach dem Verursacherprinzip ausgestaltet werden (Anreizproblematik), soweit durch Solidarmaßnahmen gesichert ist, dass dadurch niemand an der Befriedigung seiner Grundbedürfnisse gehindert wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die bis 2010 für die EU verbindliche Lissabon-Strategie fordert als Vorsorge gegen die Prekarisierung und zur Förderung der sozialen Kohäsion die vollständige Beteiligung an der Informationsgesellschaft (IG9).</p>\n<p class=\"lf-p\">Der im Rahmen der europäischen offenen Koordinierungsmethode (OKM) im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung erstellte Nationale Strategiebericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008-2010, dessen Maßnahmen abzielen auf:</p>\n<p class=\"lf-p\">Sicherung des Wohlbefindens der Kinder, Förderung der Teilhabe von Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern am Arbeitsmarkt, Modernisierung der Sozialhilfe, Erleichterung des Zugangs zu Wohnraum, Sicherung eines angemessenen und tragfähigen Rentensystems, Sicherung einer zugänglichen, hochwertigen und nachhaltigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege.</p>\n<p class=\"lf-p\">Soziale Unterstützung gefährdeter Personen durch die Umsetzung eines modernisierten Sozialhilfegesetzes („Loi du 18 décembre 2009 organisant l’aide sociale“) mit dem Ziel, Betroffenen eine individuelle – materielle, finanzielle oder soziale – Hilfestellung zu bieten und sie somit in die Autonomie zurückzuführen Pilotprojekt „Agence Immobilière Sociale“ – Pacte Logement Soziale Sicherheit 26. Die gegenwärtigen (und zukünftigen) Sozialleistungen müssen einen angemessenen Lebens- und Wohnungsstandard für die Bezieher/innen, insbesondere für Kinder und die Rentner/innen dieser und der nächsten Generationen sichern. a. Weiterführung des Projektes „Agence Immobilière Sociale“ (AIS) mit finanzieller Unterstützung durch den Staat (Min.</p>\n<p class=\"lf-p\">Logement und Min. Famille &amp; Solidarité) b. Ausarbeitung eines neuen Gesetzes hinsichtlich der Förderung eines nachhaltigen Wohnungswesens, welches u. a. den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen wird (mit einem diesbezüglichen Gesetzesvorentwurf ist bis Ende 2010 zu rechnen) c. Pflicht für Teilbebauungspläne (PAP) mit einer Bruttogrundfläche von mind. 1 ha, einem Anteil von 10 % der Nettogrundfläche oder 10 % der dort gebauten Wohnungen für erschwingliche Wohnungen zu reservieren (Pacte Logement) d. Keine Rente soll weniger als 90 % des sozialen Mindesteinkommens betragen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">27.</span>Die Versorgungssicherheit mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (inklusive Zugang zu Wohnraum) sowie der Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen in allen Bereichen des Alltagslebens sind für alle Haushalte, Geschlechter, Alters-, Bildungs- und Einkommensgruppen sicherzustellen. a. Soziale Unterstützung gefährdeter Personen durch die Umsetzung eines modernisierten Sozialhilfegesetzes („Loi du 18 décembre 2009 organisant l‘aide sociale“) mit dem Ziel, Betroffenen eine individuelle – materielle, finanzielle oder soziale – Hilfestellung zu bieten und sie somit in die Autonomie zurückzuführen35 b. Adäquates Pensionsniveau garantieren c. Armut bei Pensionsempfängern vermeiden 28. Ausbau der Betreuungsstrukturen für Kinder mit dem Ziel, den Eltern den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern a. Erhöhung der Zahl der Betreuungsstrukturen 29. Verbesserung der Verfügbarkeit der Empfänger des garantierten Mindesteinkommens für die Arbeitswelt a. Sensibilisierung der Empfänger des garantierten Mindesteinkommens zur Benutzung des „Chèques-service accueil“ 35 (Das Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Es bietet eine Erleichterung des Zugangs der gefährdeten Personen zu den 30 zukünftigen Sozialämtern und ein Recht auf soziale Unterstützung) \u0017\u0014 830 LUXEMBOURG</div>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">30.</span>Unterstützung der Empfänger des garantierten Mindesteinkommens (empowerment) im Hinblick auf verbesserte Einstiegs- oder Wiedereinstiegschancen in den Arbeitsmarkt a. Erhöhung der Aktivierungsrate im Rahmen des garantierten Mindesteinkommens 31. Entwicklung eines Aktionsplans für die Jugend a. Konzertierte Aktion der jeweils verantwortlichen Akteure und Akteurinnen 32. Verhinderung von Armutsgefährdung trotz Vollzeiterwerbsarbeit a. Regelmäßige Anpassung des „salaire social minimum“ 33. Nachhaltige Unterstützung armutsgefährdeter Familien und Einzelpersonen bei deren sozialen Eingliederung durch das Verfügbarmachen angemessenen, preiswerten Wohnraums a. Sensibilisierung von Wohnungseigentümern zwecks Vermietung (eines Teils) ihrer Wohnungen an die „Agence Immobilière Sociale“ (AIS) b. Einführung einer „Allocation de logement“ sowohl für Mieter als auch Eigentümer, um Personen, welche bspw. durch höhere Gewalt ihren finanziellen Verpflichtungen als Hausbesitzer gegenüber ihrem Kreditinstitut, bzw. als Mieter gegenüber ihrem Vermieter nicht nachkommen können, eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. (QZ 10) Gesundheit sichern, mehr Lebensqualität durch Förderung der physischen und psychischen Gesundheit, besserer Schutz vor Gesundheitsgefährdungen Gesundheit ist ein Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Sie ist ein fundamentales Menschenrecht, und die Chancengleichheit für Gesundheit muss ein beständiges Bestreben sein. Die Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für die individuelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines jeden Einzelnen und der Gesellschaft im Allgemeinen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Ziele der nationalen Gesundheitspolitik:</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung strebt die Gesundheitspolitik Luxemburgs danach, die Ziele der Gesundheitsstrategie der Weltgesundheitsorganisation zu erreichen, so wie im Dokument „Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert“ festgelegt. Die Gesundheit ist definiert als ein Zustand des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Sie ist ein fundamentales Menschenrecht, und die Chancengleichheit für Gesundheit muss ein beständiges Bestreben sein. Die Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für die individuelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines jeden Einzelnen und der Gesellschaft im Allgemeinen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dabei ist die Gesundheit nicht als isoliert stehender Faktor zu betrachten, der als solches gefördert werden soll und kann. Vielmehr ist die Gesundheit disziplinübergreifend zu betrachten und ist letztendlich das Ergebnis zahlreicher Initiativen in sämtlichen Gebieten, sei im Bereich des Arbeitens (Schadstoffe am Arbeitsplatz, Arbeitsunfälle), des Wohnens (Innenraumqualität), des Transports (Schadstoffbelastung der Außenluft), der Erziehung (Innenraumqualität und Sicherheit der Schulgebäude), der Landwirtschaft (Pestizide, Düngemittel), der Umwelt (Außenluftqualität), des Wohnungsbaus (gesundes Wohnen durch baubiologisches Bauen) usw. Demzufolge ist eine erfolgreiche Gesundheitspolitik letztendlich eine Politik der „Health in all Policies“.</p>\n<p class=\"lf-p\">Den geschlechtsspezifischen, sozio-ökonomischen, sozio-kulturellen sowie bildungsspezifischen Aspekten muss dabei Rechnung getragen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen Im Rahmen des Nationalen Gesundheitsplans, initiiert im Jahre 2005, arbeitet man unter anderem an der Vernetzung diverser Sektoren der Gesellschaft auf lokaler wie auch auf nationaler Ebene, damit in den jeweiligen Bereichen bei politischen Entscheidungen auch deren Konsequenzen auf die Gesundheit in Betracht gezogen werden und in kohärenter und nachhaltiger Art und Weise gesundheitsfördernde Entscheidungen getroffen bzw. potentielle gesundheitsschädliche Konsequenzen vermieden werden können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gesundheitsplan beruht auf der Erkenntnis, dass die Gesundheit nicht nur von persönlichen oder genetischen Faktoren abhängt, sondern maßgeblich von politischen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltbedingten Faktoren bestimmt wird. Auch der \u0017\u0015 831 LUXEMBOURG Geschlechteraspekt muss grundlegend Berücksichtigung finden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wohnungsbedarfsprognose 2001-2021, Pacte Logement Da die Gesundheit durch die Entscheidungen in allen anderen Bereichen maßgeblich beeinflusst wird, können erfolgversprechende Handlungsziele im Bereich der Gesundheit nur selten im Alleingang umgesetzt werden, sondern hängen vielmehr von der Kohärenz zwischen verschiedenen politischen Ressorts ab. Die WHO und die EU sprechen von „Health in all Policies“ und rufen die Regierungen auf, in diesem Sinne nachhaltige Programme für die kommenden Jahre zu entwickeln. In den kommenden Jahren sollten und müssen diese Handlungsziele demnach disziplinübergreifend in Vernetzung mit allen anderen beteiligten Ansprechpartnern erfolgen. c Die Gesundheit der Bevölkerung während der gesamten Lebensspanne schützen und fördern; c die Inzidenz der wichtigsten Krankheiten und Verletzungen sowie die Risiken, die sie verursachen können, reduzieren; c die gesunde Wahl für alle einfacher machen: „Make the healthy choice the easy choice“.</p>\n<p class=\"lf-p\">Lebensweise 34. Gegensteuern des Trends zu Gesundheitsgefährdungen durch die Lebensweise (unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und sozio-ökonomischer Aspekte) vor allem in den Bereichen der Ernährung und der körperlichen Betätigung a. Konsequente Unterstützung lokaler Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung b. Sensibilisierung für eine ausgewogene Ernährung c. Verstärkung und konsequente Umsetzung nationaler Programme und Aktionspläne im Bereich der Gesundheitsförderung, beispielsweise des Programms „Gesond iessen, méi bewegen“ d. Erarbeitung eines interministeriellen nationalen „Plan Alcool“ zur Reduzierung des exzessiven Alkoholkonsums in der Bevölkerung und so zur Reduzierung von alkoholbedingten Gesundheitsschäden, Krankheiten, Straßen- und Arbeitsunfällen, u. a. durch Erschwerung des Zugangs zu alkoholischen Getränken, Einschränkungen im Werbungsbereich, Verbot des Alkoholverkaufs an Jugendliche unter 16 Jahren, Anhebung der Steuer auf hochprozentigem Alkohol e. Förderung der regelmäßigen Bewegung im Schul- und Arbeitsalltag f. Einschränkungen im Werbungsbereich 35. Die gesunde Wahl einfacher machen: „Make the healthy choice the easy choice“ a. Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und der Innenausstattung von Schulrestaurants in enger Zusammenarbeit mit den Schülern b. Flächendeckendes Angebot an ausgewogenen Mahlzeiten und dementsprechende Sensibilisierung für eine ausgewogene Ernährung c. Freie Zugangsmöglichkeit für alle Bevölkerungsschichten zu allen öffentlichen Sportinfrastrukturen d. Förderung der regelmäßigen Bewegung im Schul- und Arbeitsalltag e. Konsequente Unterstützung lokaler Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung 36. Die Gesundheit der Bevölkerung während der gesamten Lebensspanne schützen und fördern a. Erstellung eines elektronischen Erfassungssystems in den Notfallambulanzen des Landes zur statistischen und epidemiologischen Evaluierungt aller Unfälle b. Kein Alkoholverkauf an Jugendliche unter 16 Jahren (siehe Punkt 34.d.) c. Anhebung der Alkoholsteuer (insbesondere bei hochprozentigem Alkohol) (siehe Punkt 34.d.) 37. Förderung einer gesundheitsdienlichen Umwelt a. Information und Prävention zur Förderung der Minimierung von Schadstoffbelastung im Wohnbereich durch b. Förderung der Integration baubiologischer Prinzipien während der Ausbildung in den Berufssparten der Baubranche sowie der Bauplaner \u0017\u0016 832 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">c. Maßnahmen zur Reduzierung von Schimmelpilzbelastungen im Wohnbereich insbesondere im Zusammenhang mit Wärmedämmmaßnahmen im Rahmen der Energiespardirektive d. Überprüfung der Schadstoffbelastungen in öffentlichen Gebäuden in Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen (Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten usw.) e. Maßnahmen zur Reduzierung von Pestiziden und Insektiziden in Wohngebieten f. Maßnahmen zur Minimierung von Schadstoffen in bzw. zum verantwortungsvollen Umgang mit Konsumgütern g. Umsetzung und Überwachung internationaler Konventionen (POP-Stockholm-Konvention; REACH) in Bezug auf gesundheitsschädigende Chemikalien, insbesondere persistente, toxische und bio-akkumulierende Schadstoffe h. Überarbeitung der Bestimmungen von 1994 betreffend der Mindestentfernungen zu Hochspannungsleitungen und anderen Verursachern von niederfrequenten elektromagnetischen Wechselfeldern i. Systematische Einbindung der gesundheitlichen Aspekte in Planungs- und Genehmigungsprozesse betreffend gesundheitlich relevanter Projekte j. Exposition gegenüber Dioxinen und Furanen sowie das Niveau der Absorption bei der Bevölkerung im Stahlbecken prüfen und die Exposition verringern 38. Schutzmaßnahmen gegenüber Passivrauchen, Erweiterung der Aktionen zur Reduzierung des Tabakkonsums a. Konsequente Umsetzung des “Plan Tabac“ zur Reduzierung des Tabakkonsums, Schutzmaßnahmen gegenüber Passivrauchen, insbesondere für Kinder und Schwangere 39. Förderung der rationalen Benutzung von Antibiotika und Psychopharmaka Krankheiten und Verletzungen 40. Die Inzidenz der wichtigsten Krankheiten und Verletzungen sowie die Risiken, die sie verursachen können, reduzieren a. Entwicklung eines gemeinsamen adaptativen interministeriellen Aktionsplans Prävention gegen Unfälle, der Arbeits-, aber insbesondere auch der Haus- und Freizeitunfälle 41. Prävention gegen Unfälle, der Arbeits-, aber insbesondere auch der Haus- und Freizeitunfälle a. siehe Punkt 40. a. b. Umsetzung der Reform von 2009 bezüglich der Unfallversicherung mit Schwerpunkt Unfallverhütung c. Reduzierung des Verletzungsrisikos und der physischen Risiken durch eine adäquate Aufklärung bezüglich der richtigen Handhabung beim Heben schwerer Lasten sowie des Risikos von Stürzen und Abrutschen aus großer Höhe d. Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmexpositionen am Arbeitsplatz e. Förderung der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben f. Enge Zusammenarbeit der zuständigen Verwaltungen mit den Sozialpartnern g. Verbesserung der Ausbildung der Arbeitnehmer beim Eintritt in den Betrieb, im Falle von Verletzungen oder im Umgang mit neuen Arbeitsmaschinen oder neuen Arbeitstechnologien</p>\n<p class=\"lf-p\">h. Bessere Ausbildung des Managements und Integration von Prinzipien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der universitären Studien von Managern i. Ausbau und Dokumentation des Risikoinventars für sämtliche in Luxemburg angesiedelte Betriebe j. Förderung der Sicherheitskultur der Betriebe k. Unterstützung der europäischen Initiativen bezüglich psychosozialer und chemischer Risiken l. Maßnahmen zur Begrenzung der Wegeunfälle 42. Reduzierung der Zahl der Straßenverkehrstoten und -verletzten gegenüber dem Jahr 2010 bis 2020 (die Konkretisierung dieser Punkte ist abhängig von dem auf europäischer Ebene z. Z. in Ausarbeitung befindlichen 4. Aktionsplan betreffend die Verkehrssicherheit) a. Ausbau des öffentlichen Transports b. Fortführung der Unterstützung für die sog. Nightbusse (privat und öffentlich) \u0017\u0017 833 LUXEMBOURG c. Einführung einer Weiterbildung für Berufskraftwagen- und -busfahrer noch 2010 d. Kontinuierliche Bekämpfung von Drogen- und/oder Alkoholeinfluss am Steuer e. Verstärkung des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen 43. Reduzierung von Verkehrsschäden: Lärmschutz für die Bürger/innen a. Umsetzung der nationalen Lärmschutz-Aktionspläne 44. Reduzierung von Verkehrsschäden: Abgasemissionen, z. B. durch Anwendung des Verursacherprinzips („Principe pollueur-payeur“) auf den MIV a. Begünstigung von Pkw mit niedrigem Kraftstoffverbrauch und geringen CO2-Emissionen mittels staatlichen Beihilfen bei der Anschaffung von umweltschonenden Fahrzeugen b. Eine erhöhte Steuerabgabe auf Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen, insbesondere CO2 c. Ausbau des Anteils des inländischen und grenzüberschreitenden ÖPNV am Gesamtverkehr, der eine deutlich geringere Schadstoffemission pro Fahrgast als der MIV aufweist Weiteres 45. Verstärkung der interdisziplinären Bestrebungen zur Erstellung und Durchführung eines interministeriellen Programms nach Beispiel des „Health and Environment Plan“ und des „CEHAPE/Children’s Environment and Health Action Plan for Europe 2010-2016“ a. Aufstellung eines Aktionsplans „Umwelt und Gesundheit“ mit fünf thematischen Schwerpunkten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durch:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ɠ\u0003vªěªğğªěİćà\u0003¥ªğ\u0003İàćàğ\u0003Ōİ\u0003ªíćªě\u0003ğíêªěªć\u0003wğğªěĻªěƎ und Abwasserentsorgung (RPG 136) Ɠ\u0003[ª¥İŌíªěİćà\u0003Ļčć\u0003\u0005¥íėčğíīğ und Verletzungen durch Schaffung einer sicheren Umwelt und durch mehr Bewegung und gesunde Ernährung (RPG 2);</p>\n<p class=\"lf-p\">Ɠ\u0003=ěćüêªíīğėěĻªćīíčć durch Verbesserung der Außen- und Innenraumluft (RPG 3) Ɠ\u0003WěĻªćīíčć\u0003Ļčć\u0003 ěüěćüİćàªć\u0003İ³àěİć¥\u0003êªąíğêªě, biologischer und physikalischer Umwelteinflüsse (RPG 4) Ɠ\u0003 íćíć¥İćà\u0003¥ªě\u0003àªğİć¥êªíīÿíêªć\u0003'čÿàªć\u0003¥İěê\u0003¥ªć\u0003=ÿíąļć¥ªÿ oder durch endokrin wirksame und bio-akkumulierende Chemikalien, Nanopartikel sowie neuartige Technologien sowie andererseits nichtübertragbare Krankheiten durch ungünstige Umwelt-, Arbeits- und Lebensbedingungen 46. Festhalten an einem freien Zugang zu qualitativ hoher gesundheitlicher Betreuung für alle a. Patienten in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung stellen b. Primäre Pflege für die Patienten attraktiver gestalten c. Medizinische Kompetenzzentren entwickeln d. Entwicklung von koordinierten und integrierten Versorgungsangeboten 47. Erweiterung der präventiven und gesundheitsfördernden Angebote für alle a. Förderung des psychischen Gesundheit der Bevölkerung (Vervollständigung der Reform der Psychiatrie, Umsetzung der Reform der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) b. Patientenrechte und Patientensicherheit c. Gesundheitsreform zur nachhaltigen Absicherung unseres Gesundheitssystems d. Freier Zugang zu qualitativ hoher gesundheitlichen Betreuung für alle durch solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems e. Erweiterung der präventiven und gesundheitsfördernden Angebote für alle f. Gewährleistung einer komplementären und koordinierten Vorangehensweise zwischen der geriatrischen Rehabilitation im Krankenhaus und den langfristigen Hilfe- und Pflegeleistungen durch die Leistungsträger im Bereich Hilfe und Pflege 36 Regional Priority Goal, siehe “CEHAPE Children Environment &amp; Health Action Plan for Europe” (WHO) \u0017\u0018 834 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">Demografischer Wandel 48. Wohnungsbau, um dem Bevölkerungszuwachs (vgl. Wohnungsbedarfsprognose 2001-2021) gerecht zu werden a. 101 (Stand August 2010) Gemeinden, davon 21 IVL-Gemeinden und 16 zentrale Orte (CDA) haben sich in der Konvention „Pacte Logement“ dazu verpflichtet, in einem Zeitrahmen von 10 Jahren ihre Bevölkerung um 15 % zu steigern.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">49.</span>Barrierefreiheit und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums und von Dienstleistungen für behinderte und ältere (für alle) Personen sichern. Barrierefreiheit wird gesichert durch die gesellschaftspolitische Verantwortung, die die Herstellung der baulichen, verkehrlichen und organisatorischen Zugänglichkeit von öffentlichen Räumen und Dienstleistungen gewährleistet. Sie schließt den Abbau von Barrieren in den Bereichen Information und Kommunikation ein. Unter Berücksichtigung der Anforderungen für Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit für alle sollen Bebauungskonzepte und -pläne so gestaltet werden, dass möglichst alle sich autonom und sicher bewegen können. a. Einhaltung der Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 23. November 2001 « Règlement grand-ducal du 23 novembre 2001 portant exécution des articles 1 et 2 de la loi du 29 mars 2001 portant sur l’accessibilité des lieux ouverts au public » b. Konzipierung von Dienstleistungen im Sinne des « Design for All », d. h. dass sie den Bedürfnissen möglichst vieler Bürger/-innen gerecht werden (QZ 2) Nachhaltiger Konsum – progressive Einführung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Sinne die Anpassung der Ernährungsgewohnheiten sowie die Ausrichtung der Landwirtschaft an Nachhaltigkeitskriterien Bestehende Politik-Initiativen:</div>\n<p class=\"lf-p\">Nachhaltiger Konsum ist Teil der Lissabon-2-Strategie; Grundlage für eine Informationskampagne zu nachhaltigem Konsum Loi du 30 juin 2003 relative aux marchés publics Cross-Compliance der Gemeinsamen Agrarpolitik Programme de développement rural du G.-D- de Luxembourg Plan d’action pour la promotion de l’agriculture biologique 9ème programme de construction d’ensembles, projets pilotes en matière de logements subventionnés „Gréng Hausnummer“ Wirtschaft 50. Unterstützung von Projekten, die auf die Einführung guter CSR-Praktiken durch Unternehmen hinzielen a. Erstellung eines „nachhaltigen Verhaltenskodex“ für Betriebe, um ein nachhaltiges, umwelt- und sozialorientiertes Wirtschaften zu unterstützen b. Integration von CSR-Kriterien in von der Regierung in Zusammenarbeit mit Föderationen, Gewerkschaften und/oder Umweltverbänden vergebene Auszeichnungen c. Finanzielle Unterstützung bei Beratung durch Umweltberater und Umstellung auf umweltbewusste Produktion (dies ist im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich) d. Unternehmen anhalten, über ihre nichtfinanziellen Ergebnisse genau so ausführlich zu berichten wie über ihre finanziellen e. Verpflichtung der Wirtschaftsprüfer, die Einhaltung rechtlich vorgeschriebener und freiwillig eingegangener Nachhaltigkeitsziele mitzubewerten 51. Anreize zum nachhaltigen Produktdesign a. Prüfung eines internationalen Luxemburger Preises für nachhaltiges Design, zu vergeben in Kooperation mit europäischen Design-Organisationen \u0017\u0019 835 LUXEMBOURG b. Integration von Kriterien für nachhaltige Produktgestaltung in die Innovationsauszeichnungen der verschiedenen Sektoren (Prix de l’innovation dans l’artisanat, de l’industrie oder auch Rubans du développement durable) Staatskonsum 52. Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung von Staat und Gemeinden im Sinne eines sozial-ökologischen öffentlichen Beschaffungswesens a. Bestimmung von Nachhaltigkeitskriterien im Beschaffungs- und Auftragswesen, Einführung von Kriterien im Rahmen des „Green public procurement“ b. Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Vergaberecht; Erstellung von Musterklauseln für verschiedene Anwendungsfelder sozialer und solidarwirtschaftlicher Kriterien wie z. B. Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, Beschäftigung einer gewissen Anzahl an Menschen mit Behinderung c. Erstellung einer Positivliste mit Best-Practice-Beispielen nachhaltiger Beschaffung d. Umstieg der öffentlichen Behörden auf zertifizierten „grünen“ Strom e. Rückgriff auf zertifiziertes Holz (FSC, PEFC) in der öffentlichen Beschaffung</p>\n<p class=\"lf-p\">f. Standardisierte Ausschreibung, um den staatlichen Fuhrpark so umweltschonend wie möglich auszurichten g. Schaffung und Förderung einer nationalen Umweltbuchhaltung 53. Vorreiterrolle des Staates im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien (siehe auch die Ergebnisse des Partenariats für Umwelt und Klima) a. Sanierungsprogramm staatlicher Gebäude nach einer Prioritätenliste b. Gezielt erneuerbare Energien bei öffentlichen Gebäuden einsetzen c. Staatliche Neubauten mit Anspruch auf Passiv- und Niedrigenergiehaus-Standard d. Minimum Niedrigenergiehaus-Standard als Kriterium für staatliche Beihilfen beim subventionierten Wohnungsbau (Neubauten) (siehe Punkt 16.e., Seite 54) 54. Entwicklung von Zukunftsszenarien und Modellen, um die Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Politik messen zu können und die treffendsten Politiken hinsichtlich der Produktionsmethoden und Konsumverhalten formulieren zu können (siehe auch „Wirtschaft krisensicherer machen“) a. Im Rahmen eines interministeriellen Arbeitskreises ein Programm zur Verbreiterung der nationalen Wissensbasis über die Klimafolgen in Luxemburg starten (Modelle, Prognosen, Szenarien) b. (Fort-)Entwicklung der integrierten ökonomisch-ökologischen und sozialen Modellierung für Luxemburg c. Regelmäßige Aktualisierung der Datengrundlage Haushaltskonsum 55. Förderung des nachhaltigen Konsums der Haushalte, Reduktion des Energie-, Material-, Flächen- und Benzinverbrauchs (siehe auch die Handlungsziele zur Umwelt sowie die Ergebnisse des Partenariats) a. Erstellung eines nationalen Aktionsplans für nachhaltigen Konsum b. Ständige Aktualisierung und Verbreitung einer Positivliste von nachhaltigen Produkten c. Staatliche Vergünstigungen bei der Altersvorsorge für nachhaltige Geldanlagen d. Verpflichtung für Anlageberater, die Kunden über die Nachhaltigkeit der Produkte aufzuklären, dazu Fortbildung der Berater anbieten e. Nachhaltiger Konsum als schulisches Lernziel f. Fortentwicklung der „Gréng Hausnummer“ durch Einführung einer Zertifizierung für nachhaltige Wohngebäude auf der Basis von Kriterien und „Öko-Punkten“ wie durch den Plan Sectoriel Logement vorgesehen, z. B. „klima:aktiv“, Wohnwert-Barometer, Gebäudeausweis, DGNB g. Reduktion der Pkw-Nutzung durch Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs im Nahbereich und einen verbesserten Schienenverkehr auf längeren Strecken \u0017\u001a 836 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">56.</span>Steigerung des Anteils des Konsums von Produkten aus ökologischer und regionaler Landwirtschaft, regionaler Produktion und fairem Handel, insbesondere im Lebensmittelsektor a. Erstellen einer koordinierten Marketingstrategie mit dem Ziel einer verstärkten Sensibilisierung der Verbraucher gegenüber Nachhaltigkeitskriterien in Bezug auf Lebensmittel 57. Förderung des Kaufs energieeffizienter Haushaltsprodukte a. Ständige Aktualisierung und Verbreitung einer Positivliste von nachhaltigen Produkten Ernährung und Landwirtschaft 58. Aktive Politik für eine ausgeglichene, flächen- und ressourcenbewusste Ernährung, Förderung der nahräumlichen Versorgung, Sensibilisierung von Produzenten und Handel für disproportionalen Transportaufwand a. Stärkung der regionalen Vertriebsnetze für regional produzierte Produkte b. Unterstützung von „Food Miles“, d. h. Kennzeichnung des Transportaufwands für Produkt und Verpackung von Lebensmitteln in einer Weise, dass nicht durch den methodischen Aufwand kleine und lokale Produzenten benachteiligt werden c. Aufbau von Lastenheften, Lieferketten und Netzwerken für die Versorgung von Großküchen, Restaurants, Kantinen und Einzelhandel, basierend auf Regionalität, Saisonalität und Nachhaltigkeitskriterien („Food-miles“, Herkunft, nachhaltige Produktionsmethoden usw.) 59. Ausrichtung der gesamten Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit, allgemeine Einführung der integrierten Landbewirtschaftung37 a. Förderung der Information und der Beratung der Landwirte im Bereich extensiver Landwirtschaft und im Bereich Naturschutz bzw. Pflege von Strukturelementen b. Unterstützung von Forschungs- und Beratungsprojekten mit dem Ziel, die Nutzung der lokalen Ressourcen nachhaltig effizienter zu gestalten (z. B. Grünland-Management) und somit die Abhängigkeit von Futtermittelimporten zu reduzieren bzw. den Energieaufwand in der Produktion zu verringern c. Ausarbeitung von in der Praxis anwendbaren Inputbilanzen (z. B. Nährstoffbilanzen) und Weiterentwicklung der Statistiken über Pflanzenschutzeinsatz als Indikatoren zur ökologischen Bewertung der landwirtschaftlichen Produktion, aufbauend auf bestehendem Zahlenmaterial, d. h. ohne neuen bürokratischen Aufwand d. Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsplänen für individuelle Betriebe auf freiwilliger Basis, die u. a. das Management von Produktionsmitteln, Wasser, Agrar- und Naturflächen beinhalten sowie ein Monitoring der Einhaltung von obligatorischen und freiwilligen Auflagen im Bereich Natur- und Tierschutz u. ä. ermöglichen (z. B. Agro-Check der</div>\n<p class=\"lf-p\">Landwirtschaftskammer) 60. 10 % Flächenanteil des biologischen Landbaus bis 2020 a. Verstärkte Förderung von Bio-Landwirtschaft durch Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung der biologischen Landwirtschaft b. Einkaufsprioritäten der öffentlichen Beschaffung 61. Landwirtschaft ohne Gentechnik: Verzicht auf den Anbau genetisch veränderter Kulturpflanzen a. Unterstützung und Erhaltung von GVO-freien Zonen nach dem Vorsorgeprinzip b. Unterstützung der Initiativen unter « Luxembourg et Grande Région territoires sans OGM »</p>\n<p class=\"lf-p\">37 Das Konzept der integrierten Landbewirtschaftung zielt auf die Berücksichtigung der Standorteigenschaften und beinhaltet die folgenden Elemente: integrierte Pflanzenproduktion (u. a. Düngung nach zeitlichem und quantitativem Bedarf, Pflanzenschutz nach dem wirtschaftlichen Schadschwellenprinzip), Biolandwirtschaft, Extensivierung, Erhalt und Pflege von ökologisch wertvollen Flächen sowie von Strukturelementen. Ziel ist, diese auf der betrieblichen und regionalen Ebene zu kombinieren, um einen optimalen Kompromiss zwischen Ökologie und Ökonomie zu erreichen. \u0017\u001b 837 LUXEMBOURG III. WIRTSCHAFTSWELT Selbst in Umwelt- und Klimakrise, Wirtschafts- und Finanzkrise darf Wachstum nur unter Berücksichtigung seiner ökologischen und sozialen Zukunftswirkungen maximiert werden, unter Beachtung des Vorsorgeprinzips. Das Wachstum des BIP ist zu begrenzen, wenn es keinen Befund dafür gibt, dass die Zielwerte zumutbarer Flächen-, Umwelt- und Klimabelastung, insbesondere die für das Zwei-Grad-Ziel erforderlichen nationalen CO2-Minderungsziele, durch Einsparung, Substitution oder Effizienzgewinne eingehalten werden können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vollbeschäftigung Allen Arbeitsuchenden muss die Möglichkeit gegeben werden, die Art von Arbeit zu finden, die sie suchen. Ziel ist der Erhalt der vollen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer bis zum gesetzlichen Pensionsalter durch geeignete Gestaltung der Arbeitsplätze über die Erwerbsbiografie hinweg, bei Leistungsarrangements, die es ermöglichen, länger motiviert und gesund erwerbstätig bleiben zu können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lissabon-Strategie nennt als wesentliche Bestandteile einer Vollbeschäftigungs-Strategie die Unterstützung von Innovation und Forschung, Steigerung der Produktivität und Sicherung der sozialen Kohäsion, u. a. durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“), in Luxemburg umgesetzt als Schaffung der notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten für arbeitsuchende Einwohner.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lissabon-2-Strategie behandelt die Alterung der Bevölkerung ebenfalls als eine zentrale Herausforderung, mit Schwerpunkt auf der langfristigen Stabilität der Pensionssysteme. Zweites Ziel ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer durch unterschiedliche Maßnahmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zum Sozialschutz siehe auch den « Rapport de stratégie nationale sur la protection sociale et sur l’inclusion sociale, 2008 »</p>\n<p class=\"lf-p\">Studie der IGSS über die „Incapacité de travail“ 62. Arbeitsplatzsicherung durch öffentliche Investitionen in Krisenzeiten a. Niveau der öffentlichen Investitionen aufrechterhalten und in Krisenzeiten verstärken, vor allem für Arbeiten, die von kleinen und mittelständischen Betrieben ausgeführt werden 63. Minimierung der qualifikationsabhängigen Arbeitslosigkeit a. Förderung qualifizierender Berufsabschlüsse b. Förderung eines Arbeitsplatzangebots für unterschiedliche Qualifikationen durch die multisektorielle Spezialisierung der Wirtschaft (siehe „Wirtschaft krisensicherer machen“) 64. Minimierung der Langzeitarbeitslosigkeit a. Unterstützung der Empfänger des garantierten Mindesteinkommens (empowerment) im Hinblick auf verbesserte Einstiegs- oder Wiedereinstiegschancen in den Arbeitsmarkt b. Beschleunigung der Prozeduren bezüglich der externen und internen Neueingliederung der Arbeitnehmer/innen; Förderung der professionellen Eingliederung der Arbeitnehmer/innen c. Neuorganisation und Modernisierung der Arbeitsverwaltung ADEM zur Erhöhung ihrer Effizienz, mittelfristig verwaltungstechnische Reform mit höheren Ressourcen d. Konzertierung (siehe Kohärenz der Politik/Institutionen) e. Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs, der auf die Besonderheiten von Risikogruppen eingeht (Einelternfamilien, Minderheiten, behinderte und obdachlose Personen) 65. Förderung neuer Modelle der Mischarbeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit verschiedener Arbeits- und Einkommensformen wie z. B. Erwerbsarbeit, Eigenarbeit, Versorgungsarbeit und Gemeinschaftsarbeit \u0017 838 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">Beschäftigung der älteren Arbeitnehmer (QZ 6) 66. Beschäftigungspolitik für ältere Arbeitnehmer/innen mit dem Ziel einer Änderung des Verhaltens von Arbeitnehmer/ innen und Arbeitgeber/innen zur Verbesserung der Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt a. Anpassung der rechtlichen und insbesondere der effektiven Lebensarbeitszeit an die Entwicklung der Lebenserwartung b. Förderung neuer Gleichgewichtsformen zwischen Privat- und Berufsleben, die es erlauben, Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren („work-life-balance“) c. Umformulierung der Mechanismen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben d. Gesetzlichen Rahmen schaffen zur Förderung der Fähigkeit der Arbeitnehmer, länger zu arbeiten e. Förderung der sozialen Verantwortung (der CSR) mit Beiträgen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat zur Korrektur des „Defizitmodells“ älterer Arbeitnehmer/innen, u. a. durch lebenslanges Lernen und Fortbildungsangebote (travail des séniors) f. Schaffung einer Möglichkeit zur Auszeichnung von Unternehmen, die besondere Anstrengungen zur Einstellung älterer Arbeitnehmer geleistet haben g. Weiterführung der Diskussion mit den Sozialpartnern hinsichtlich einer Reform des Vorruhestandsregimes h. Revision der Bestimmungen im Bereich Anti-Kumulierung zwischen Gehalt und Pension i. Erhöhung des Anteils der erwerbstätigen Frauen und Männern zwischen 20 und 64 Jahren, einschließlich der älteren Arbeitnehmer/innen auf 75 %, im Rahmen des „Plan national de réforme du Luxembourg“ als nationale Umsetzung der europäischen Strategie EU2020 Erwerbsquoten 67. Verbesserung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt auf 60 % Frauenerwerbsquote und Beseitigung des Lohnunterschiedes a. Die Zielsetzung 60 % Frauenerwerbsquote verfolgen, u. a. durch Erhöhung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur Verbesserung der Vereinbarkeitsproblematik von Familie und Beruf entsprechend den EU-Zielen b. Erhöhung des Anteils der erwerbstätigen Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren auf 75 % im Rahmen des „Plan national de réforme du Luxembourg“ als nationale Umsetzung der europäischen Strategie EU2020 68. Mehr Beschäftigung von Migranten a. Erhöhung des Anteils der erwerbstätigen Frauen und Männer zwischen 20 und 64 Jahren auf 75 %, insbesondere durch eine größere Beteiligung der Migranten, im Rahmen des „Plan national de réforme du Luxembourg“ als nationale Umsetzung der europäischen Strategie EU2020 Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit / Vollbeschäftigung für Schulabgänger (QZ 6) 69. Verbesserte Vermittlung von arbeitslosen Jugendlichen und Betreuung der von der Schule abgehenden Jugendlichen</p>\n<p class=\"lf-p\">durch die Arbeitsverwaltung a. Förderung einer effizienteren Berufsorientierung b. Konzertierung (siehe Kohärenz der Politik/Institutionen) c. Verlängerung der Maßnahmen « contrat d’appui-emploi » (CAE), « contrat d’initiation à l’emploi » (CIE) und « contrat d’initiation à l’emploi – expérience pratique » (CIE-EP)38 70. Verbesserung der schulischen Berufsorientierung a. Reorganisation der Unterstufe des technischen Sekundarunterrichts (7e-9e), Einrichtung eines „Parcours d’orientation“, in dem die Schüler aufgrund eines differenzierten Kompetenzprofils in die jeweilige Ausbildung der Oberstufe orientiert werden 38 CAE: contrat d’appui-emploi, mesure créée à atténuer les effets de la crise économique sur l’emploi des jeunes, destiné à des promoteurs étatiques ou communaux (remplaçant l’ancien contrat d’auxiliaire temporaire CAT), CIE : contrat d’initiation à l’emploi, mesure créée à atténuer les effets de la crise économique sur l’emploi des jeunes, destiné à des promoteurs du secteur privé (remplaçant l’ancien stage d’insertion,CIE-EP : contrat d’initiation à l’emploi – expérience pratique (réservé aux jeunes diplômés). \u0018\u0013 839 LUXEMBOURG b. Einrichtung eines zentralen Berufs- und Orientierungszentrums für Schüler, in dem sämtliche mit der Orientierung beauftragten Stellen (Adem, CPOS, BIZ usw.) zusammengeführt werden 71. Systematische Betreuung jener Jugendlichen, welche die Schule ohne Qualifikationen verlassen a. Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen mit dem Ziel einer reellen Einstellungschance (Job Coaching) b. Verstärkung der Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitsleben des „Service volontaire d‘orientation“ (S.V.O.), der es jungen Schulabbrechern ermöglicht, an öffentlichen Projekten in den Bereichen Umwelt, Kultur oder Soziales teilzunehmen, mit dem Schwerpunkt, die berufliche und soziale Integration zu fördern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Regelmäßige Sensibilisierungsaktivitäten zu den Themen Ausbildung und Arbeit mit den Jugendhäusern und Aufbau von Begleitmaßnahmen von gefährdeten Jugendlichen c. Einrichtung einer Schule der 2. Chance (vgl. Seite 20) (QZ 11) Wirtschaft krisensicherer machen, Wettbewerbsfähigkeit sichern, wirtschaftliche Diversifizierung Ziel ist eine stabile, auf mehreren Säulen ruhende wettbewerbsfähige Ökonomie, die auf den vorhandenen Potenzialen des Landes und seiner Regionen aufbaut. Dafür gilt es Versorgungssicherheit zu gewährleisten, d. h. die Wirtschaft mit den notwendigen Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Ressourcen einschließlich Energieträger, Investitionsmittel) und den dazu erforderlichen Infrastrukturen zu versorgen, und zu Investitionen in Luxemburg zu ermutigen. Dann ergibt sich ein Wachstum, das nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig ist: Da nicht jede Art von Wirtschaftswachstum die Probleme löst, bedarf es qualitativer Kriterien, um wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Tragfähigkeit des Ökosysteme sicherzustellen, und dazu wiederum bedarf es einer Entkoppelung von Wirtschaftwachstum und Umweltbeeinträchtigungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lissabon-2-Strategie fordert die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, u. a. durch Förderung aller Innovationen; die Nachhaltigkeitsstrategie erklärt die Förderung nachhaltigkeitsorientierter Innovationen zum Ziel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan d’action Logistics Plan d’action Health Technologies Diversifizierung in Bezug auf ICT und Telekommunikation, Ausbau der Infrastruktur (Luxconnect, Terralink) und der Dienstleistungen (Luxtrust) Mittel- und langfristig Multisektorielle Spezialisierung, so dass ein optimales Gleichgewicht zwischen einer hinreichenden Größe der einzelnen Branchen und einer ausreichenden wirtschaftlichen Diversifizierung erzielt wird und die Wirtschaft für unterschiedliche Begabungen und Qualifikationen geeignete Arbeitsplätze anbietet. Die multisektorielle Spezialisierung setzt einen Selektionsprozess, das Setzen von Schwerpunkten und eine klare Arbeitsteilung innerhalb des so definierten Rahmens voraus.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">72.</span>Förderung einer internen Differenzierung der Finanzbranche am Standort Luxemburg¸ Finanzstandort zum Motor einer nachhaltigen Entwicklung umgestalten a. Entwicklung und Förderung nachhaltiger Geldanlageprodukte durch Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung b. Gestaltung von Investmentfonds, damit sie zum Übergang zu einer „low carbon“-Wirtschaft beitragen können c. Ausbau der Aktivitäten von Investmentfonds im Bereich „Mikrofinanz“ und „inklusive Finanzsektoren“ d. Ausbau der Aktivitäten von Investmentfonds im Bereich „islamische Finanz“ e. Entwicklung neuer Aktivitäten im Bereich „Sustainable Responsible Investment“ (SRI) f. Entwicklung neuer Aktivitäten im Bereich „Philanthropie“ \u0018\u0014 840 LUXEMBOURG</div>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">73.</span>Diversifizierung der Wirtschaft (auch räumlich) durch selektive Stärkung weiterer Branchen unter gleichwertiger Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien a. Förderung von Investitionen (inklusive Ausbildung) sowie Forschung und Entwicklung (FuE) in den Bereichen Breitbandtechnologie, IT, Logistik, Gesundheits- und Umwelttechnologien b. Förderung der Solidarwirtschaft als transversales, nachhaltiges Wirtschaftskonzept c. Weitere Finanzierung /Ausbau der Universität d. Unterstützung bei der Ansiedlung von FuE, die mit den Schwerpunkten der multisektoriellen Spezialisierung korrespondiert e. Ermutigung ortsansässiger Firmen zur Durchführung ihrer FuE in Luxemburg f. Über das Staatsbudget jährlich 1 % des BIP in Forschung und Entwicklung investieren, um das Ziel von 2,6 % des BIP (laut Conseil de Gouvernement) insgesamt für Forschungs- und Entwicklungsausgaben (privat und öffentlich) in 2020 zu erreichen durch gleichzeitige Ermutigung der Wirtschaft, ihre FuE-Ausgaben in Luxemburg ebenfalls zu erhöhen g. Stärkung bzw. Sicherung der Kaufkraft der Bürger/innen, besonders in Krisenzeiten 74. Im Rahmen der multisektoriellen Diversifizierung Ausbau und die Förderung von Luxemburg als Standort für Umwelttechnologie-Betriebe und Umweltdienstleister a. Schnelle Umsetzung in nationales Recht der neuen Bestimmungen der „Energy-label“- und „Eco-design“-Richtlinien b. Förderung der Markteinführung von Produkten, die die neuaufgelegte und zukünftige „Eco-design“- und „Energylabel“-Richtlinien befolgen c. Weiterentwicklung des Clusters von Umwelttechnologie-Betrieben (‚Eco-Dev‘) d. Weitreichende Begleitung der Umwelttechnologie-Betriebe bei Niederlassung und Investitionen e. Förderung der Einführung von Umwelttechnologien in den Betrieben im Allgemeinen f. Schaffung eines öffentlichen Fonds zur Unterstützung der Entwicklung und Markteinführung von neuen Umwelt- und Energietechnologien 75. Vermeidung der Produktion toxischer Abfälle a. Konsequente Umsetzung des nationalen Abfallwirtschaftsplans, insbesondere bezüglich der internen Abfallwirtschaftspläne der Betriebe b. Weiterführung und Förderung der Initiative „SuperDreckskëscht fir Betriber“ 76. Reduktion der Anfälligkeit der Wirtschaft für Schwankungen der Ressourcenpreise (einschließlich Energie) 77. Entwicklung von Szenarien als Hilfestellung für Entscheidungsträger (siehe auch die Ergebnisse des Partenariats für Umwelt und Klima) a. Erstellung mehrerer alternativer Zukunftsszenarien für Luxemburg (extrapolativ) von Fortführung des Luxemburger Modells bis zur Postwachstums-Ökonomie und Krisenszenarien von Peak Oil</div>\n<p class=\"lf-p\">(QZ 12) Zukunftsfähigkeit der Finanzen Ein Ziel der Nachhaltigkeitspolitik im Bereich der öffentlichen Finanzen wird es sein, eine Politik der öffentlichen Finanzen so zu gestalten, dass die Haushaltspolitik in Zukunft über die notwendigen Spielräume verfügen wird, um einen effizienten, finanzstarken Sozialstaat gewährleisten zu können. Das Ziel einer solchen Politik muss u. a. darin bestehen, c kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt über den ganzen Wirtschaftszyklus zu erreichen; c längerfristig die notwendigen Überschüsse zu produzieren, um die implizite Verschuldung durch die in Zukunft steigenden Ausgaben bedingt durch das Altern der Bevölkerung zu finanzieren; c die Staatsverschuldung auf geringem Niveau zu halten; c soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Solidarität unter allen Schichten der Bevölkerung zu stärken, u. a. durch besser angepasste Ausgabenstrukturen; \u0018\u0015 841 LUXEMBOURG c Aufwendungen für Erhaltung und Verbesserung der nationalen Kapitalbestände zu finanzieren und c den ökologischen Umbau voranzutreiben, c ohne damit verbundene Finanzierungslasten einseitig den Einkommensschwachen und den künftigen Generationen aufzubürden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die zwei Hauptziele der Lissabon-2-Strategie zur Zukunftsfähigkeit der Finanzen (2005-2010) sind Inflationsbekämpfung und ein ausgewogener Haushalt 78. Verbesserung von Stabilität und Effizienz der Finanzmärkte u. a. durch a. Erhöhung der Transparenz auf den Kapitalmärkten: kommenden Gesetzesvorschlag der Kommission zu Transparenz und Sicherheit beim Handel mit Derivaten unterstützen; Unterstützung der Kommission für einen raschen Vorschlag zur Regulierung der Leerverkäufe von Finanzinstrumenten; Unterstützung von EU-Vorschlägen im Bereich der Regulierung von Rating-Agenturen b. Europäische Lösungen im Bereich von Prävention und Auflösung von Bankenkrisen im Binnenmarkt: Verhandlungen zum neuen europäischen Finanzaufsichtssystem abschließen; Zusammenarbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden in diesem neuen europäischen Finanzaufsichtssystem fördern; Unterstützung für einen Europäischen Bankenkrisenfonds oder ein europäisches Netzwerk von nationalen Fonds 79. Angemessene Regulierung und Überwachung aller Finanzmärkte, Finanzprodukte und Finanzmarktteilnehmer: Kein Finanzprodukt darf sich mehr der Regulierung entziehen können a. Verhandlungen über das EU-Gesetz über Hedgefonds und andere alternative Investmentfonds abschließen und so schnell wie möglich in nationales Gesetz umsetzen 80. Reformen im Bereich europäischer Koordinierung, Überwachung und Verbesserung der nationalen Haushaltspolitiken im Hinblick auf eine Verbesserung des Funktionierens der Wirtschaftsunion a. Umsetzung des „Europäischen Semesters“ b. Unterstützung der Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten und Konkurrenzdefiziten, insbesondere in der Eurozone 81. Mechanismen für eine langfristige Finanzierbarkeit von Anpassungsprogrammen schaffen 82. Langfristig wieder einen Haushalt mit den notwendigen Überschüssen für die Finanzierung der steigenden Ausgaben bedingt durch das Altern der Bevölkerung sicherstellen 83. Langfristige Absicherung des Staatshaushalts durch einen verbesserten Haushaltsrahmen, eine verbesserte Kontrolle der öffentlichen Ausgaben, u. a. durch höhere Qualität und Effizienz, eine Reduktion der Abhängigkeit von unbeständigen und/oder stark schwankenden Einnahmen mittels wirtschaftlicher Diversifizierung, insbesondere durch die Verhinderung einer Ausweitung des Tanktourismus a. Erstellung einer Studie über einen virtuellen Ausstieg aus dem Tanktourismus 84. Eine höhere Steuerbelastung sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürger vermeiden 85. Absicherung der Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme</p>\n<p class=\"lf-p\">a. Aufrechterhaltung der Prinzips der tripartiten Finanzierung b. Gewährleistung der gerechten Aufteilung zwischen dem verfügbaren Einkommen der Beschäftigten der Rentner c. Kohärente mehrjährige Planung der Krankenhausinfrastrukturen d. Sicherstellung einer transparenten und auf vergleichbaren Kriterien basierender Finanzierung der Aktivität der verschiedenen Krankenhäuser e. Förderung der Praxis der Substitution bei Arzneimitteln f. Harmonisierung des Funktionierens der Krankenhaus- und der privaten Laboratorien \u0018\u0016 842 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">86.</span>Investitionen in Projekte und Strukturen zur Förderung eines nachhaltigen Luxemburgs a. Bei Einführung und Abänderung von Subventionen und Steuern: Überprüfung unter ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien b. Abbau nicht-nachhaltiger Subventionen c. Studie zur Klärung der Umsetzungsprobleme einer nachhaltigen Steuerreform sowie deren Konsequenzen 87. Finanzstandort Luxemburg profilieren a. Einrichtung einer Europäischen Rating-Agentur mit Expertise für öffentliche Finanzen und für transparente Bewertungen auf EU-Ebene vorantreiben, Luxemburg als idealen Standort anbieten b. Expertise für effektive, aber friktionsfreie Regulierung bereitstellen und anbieten (QZ 5) Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Verkehrsnachfrage Gezielte Förderung des Umweltverbundes, konsequenter Ausbau des öffentlichen Transports durch die Umsetzung eines mehrstufigen Konzeptes für ein modernes, leistungsfähiges und den Zielsetzungen entsprechendes Transportsystem Bestehende Politik-Initiativen: „Mobil 2020 – Mobilitéit déi beweegt“: Integriertes Mobilitätskonzept, dessen Prioritätensetzung vor allem eine deutliche Verbesserung des schienengebundenen Angebots anstrebt:</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Politische Zielsetzung einer modalen Verteilung von 25 % für den öffentlichen Transport bis zum Horizont 2020;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verbesserung des schienengebundenen Angebots durch den Bau mehrerer Neubaustrecken bzw. den Ausbau bestehender Eisenbahnstrecken sowie die Einführung einer Straßenbahn in der Stadt Luxemburg und die Schaffung von Peripheriebahnhöfen;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Politisches Ziel eines modalen Anteils von 25 % für die sanfte Mobilität bis zum Horizont 2020 durch die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Förderung der sanften Mobilität;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel und aller, alternativ zum Pkw nutzbaren Fortbewegungsmittel sowie Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel und des Fahrgastkomforts durch die Einrichtung einer Mobilitätszentrale;</div>\n<p class=\"lf-p\">Plan directeur sectoriel Transports;</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbesserung der Attraktivität des Güterverkehrs auf der Schiene und Förderung des Eisenbahngüterverkehrs durch die Gründung der CFL Cargo, die Einrichtung des Güterverkehrszentrums Bettembourg und die Inbetriebnahme des Terminals für die Schienenautobahn Bettembourg - Perpignan;</p>\n<p class=\"lf-p\">Begrenzung der umweltbelastenden Schadstoffe des Verkehrsaufkommens durch eine stärkere Förderung von schadstoffarmen Fahrzeugen mittels einer entsprechenden Reform der Autosteuer sowie einer Subvention von schadstoffarmen Fahrzeugen mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität nachhaltiger Verkehrsmittel;</p>\n<p class=\"lf-p\">Plan d’action national pour la mobilité douce ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Communauté des Transports („Verkéiersverbond“) Förderung des Transportes, insbesondere von Massengütern, auf dem Wasserweg durch die Moselkommission, und Beteiligung Luxemburgs an der Verbesserung der Schleuseninfrastrukturen auf der deutschen Mosel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verkehrsvermeidung 88. Reduzierung der Transportintensität der Luxemburger Wirtschaft a. Förderung des Schwerpunkts Logistik im Rahmen der multisektoriellen Spezialisierung zur Minimierung des Verkehrsaufwands 89. Verkürzung der Wege im Berufsverkehr a. Förderung der Ansiedlung von Unternehmen und Arbeitnehmer/innen in Luxemburg b. Förderung eines entsprechenden Standort- und Wohnungswechsels \u0018\u0017 843 LUXEMBOURG Ausbau des öffentlichen Transports 90. Erhöhung der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots mit dem Ziel, bis 2020 eine modale Verteilung von 25 % zugunsten des öffentlichen Verkehrs im Personentransport zu erreichen a. Erstellung eines Aktionsplanes „Grenzüberschreitende Mobilität“ (F-L: 2009, B-L: 2012, D-L: 2013) b. Bau einer Tram mit den dazugehörenden Peripheriebahnhöfen bis 2017 (diese wird neben der Reduzierung der IV-Fahrten zusätzlich eine Reduzierung der Busfahrten bewirken, welche sich positiv auf die Luftqualität in der Stadt auswirkt) c. Kontinuierlicher Ausbau des Schienennetzes d. Kontinuierliche Umsetzung von Busspuren e. Studie zur Umsetzbarkeit eines Rufbusdienstes für eher schwach besiedelte Regionen, wo das Angebot an öffentlichen Transportmitteln nicht flächendeckend ausgebaut ist f. Landesweites Parkraummanagement: Einführung eines restriktiven Parkraummanagements im Südwesten der Agglomeration der Stadt Luxemburg g. Flächendeckende P&amp;R-Plätze 91. Den Anteil der Schiene am Güterverkehr ausbauen, Lkw-Verkehr vermindern a. Kontinuierliche quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots an Dienstleistungen und Logistik im Schienengüterverkehr b. Investitionen in Schienenverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr erhöhen Nachhaltige Mobilität 92. Umweltbelastung durch Verkehr verringern a. Gesamt-Energieverbrauch sowie Emissionen von Treibhausgasen, Feinstaub, Ozonvorläufersubstanzen, Lärmbelastung und Flächenverbrauch reduzieren (quantitative Ziele siehe „Umweltqualität“) b. Vorbildfunktion der öffentlichen Beschaffung bei Kraftfahrzeugen mit geringem Verbrauch und geringsten Emissionen 93. Verminderung des Lkw-Verkehrs durch eine konsequente Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt a. Vermehrte Nutzung sowie Ausbau des Erdöllagers im Hafen Mertert und Förderung des trimodalen Umschlagplatzes im Hafen Mertert 94. Konsequente und zügige Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung der sanften Mobilität (nicht-motorisierter Verkehr) als wesentlicher Beitrag zur Bildung effizienter Mobilitätsketten</p>\n<p class=\"lf-p\">a. Auf nationaler Ebene im Rahmen des „Plan sectoriel transports“ und der Aktualisierung des Gesetzes vom 6. Juli 1999 bezüglich des Nationalen Radwegenetzes b. Auf kommunaler Ebene im Rahmen der Änderung des modifizierten Gesetzes vom 19. Juli 2004 betreffend die kommunale Raumplanung und die städtische Entwicklung 95. Geschlechtergerechte Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der sanften Mobilität a. Studie zur Gestaltung des aktuellen Angebots im öffentlichen Transport nach dem Prinzip des „Gender mainstreaming“ 96. Anteil der Biokraftstoffe am Kraftstoffverbrauch gemäß dem Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien auf 10 % im Jahre 2020 steigern \u0018\u0018 844 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">IV. GESAMTGESELLSCHAFTLICHE ZIELE Bildung Förderung von Verhaltensänderungen und Vermittlung von Schlüsselkompetenzen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, Beitrag zu einem stärkeren Zusammenhalt und Wohlergehen, Vermittlung von Kompetenzen als Investition in Sozialkapital, Gewährleistung der Chancengerechtigkeit und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere benachteiligter Gruppen, Vermittlung von Kompetenzen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen als Schlüsselfaktor in Bezug auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.39 Flächendeckende Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus (QZ 15) Bildung hat neben ihrer ökonomischen vor allem eine soziale und gesellschaftspolitische Bedeutung. Ziel der Bildungspolitik ist die erfolgreiche Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Werten an alle Schüler, Studenten und Fortbildungsteilnehmer, die diese für ein erfülltes Privat- und Berufsleben und eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft brauchen. Dies erfordert eine Vernetzung und die Zusammenarbeit der Akteure im Bildungsbereich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen Vorbereitung und Einleitung des kompetenzorientierten Unterrichts: Definition der zu erreichenden Kompetenzen, Anpassung der Schulprogramme und der Evaluationsinstrumente Erarbeitung und Einleitung einer kohärenten Reform des Sprachenunterrichts an Luxemburger Schulen: umfassende Bestandsaufnahme der Sprachensituation und des Sprachenunterrichts (Rapport national en vue de l’élaboration du profil des politiques linguistiques éducatives), Erarbeitung eines Sprachenprofils durch Experten des Europarats (Profil de la politique linguistique éducative au Luxembourg) und Erstellung eines nationalen Aktionsplans (Plan d’action pour le réajustement de l’enseignement des langues) Erarbeitung und Umsetzung neuer, innovativer schulischer Angebote im Primär- und Postprimärschulbereich (Neie Lycée, Bac international, Schengen-Lycée, Eis Schoul, eBac) Modernisierung der Schulstrukturen zur besseren Anpassung an die Bedürfnisse der Schüler und an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft (Projet de loi portant organisation de l’enseignement fondamental und Projet de loi portant réforme de la formation professionnelle) Entwicklung und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Senkung des schulischen Misserfolgs und der Schulabbrecherquote Öffnung aller Studienprogramme für Teilzeitstudenten und Verbesserung der Kontakte zwischen Universität und Schulen Erwachsenenbildung 97. Erhöhung des Qualifikationsniveaus a. Förderung der Nutzung und des Erfolgs auf dem zweiten Bildungsweg 98. Bildung für nachhaltige Entwicklung und politische Bildung in der Erwachsenenbildung ermöglichen und propagieren a. Aufbau handlungsbezogener Kompetenzen, z. B. für vorausschauendes Denken und Handeln, interdisziplinäres Arbeiten, Partizipation an Entscheidungsprozessen usw.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">99.</span>Beteiligung am lebenslangen Lernen erhöhen 39 Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Europäischer Rat 16./17. Juni 2005 – Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Rat der Europäischen Union 102551/05 \u0018\u0019 845 LUXEMBOURG a. Erarbeitung einer Nationalen Strategie für lebenslanges Lernen b. Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Weiterbildungsangebote c. Erweiterung des Fernunterrichtsangebots d. Konsumentenbildung/-beratung im Bereich „nachhaltiger Konsum“ 100. Durchlässigkeit zwischen Erwerbs- und Nicht-Erwerbsarbeit erhöhen (Mischarbeit) a. Anerkennung von im Rahmen zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gewonnener Qualifikationen im Erwerbsleben und umgekehrt Qualifizierende Schulpolitik Als Schlüsselfaktor der Nachhaltigkeit muss sich die Bildungspolitik der Herausforderung stellen, das Bildungs- und Qualifikationsniveau durchgängig anzuheben und den schulischen Misserfolg, insbesondere die Anzahl Jugendlicher ohne Berufs- und Schulausbildung, dauerhaft zu senken. Dies setzt eine bestmögliche Förderung aller Schüler, der leistungsstarken sowie der leistungsschwachen, voraus und soll durch die Umsetzung eines einheitlichen, kompetenzorientierten Bildungskonzepts sowie durch gezielte Maßnahmen auf sämtlichen Schulebenen – von der Vorschule bis zur Weiterbildung – erreicht werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">101.</span>Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus auf Ebene des Abiturs, des technischen Abiturs, der Technikerausbildung, der Berufsausbildung und Beteiligung an Erwachsenenbildung a. Ausweitung des kompetenzorientierten Unterrichts auf sämtliche Ebenen und Fächer der verschiedenen Schulformen b. Einführung einer differenzierten, kompetenzorientierten Bewertung in sämtlichen Schulzweigen c. Einführung einer auf Kompetenzprofilen gründenden Orientierung an den Übergangstellen der Schullaufbahn (Grundschule-Sekundarschule, 9e-10e im technischen Sekundarunterricht) 102. Erhöhung der Abschlussquote (Sekundarstufe ll) im öffentlichen Unterrichtswesen auf 85 % a. Definition der in den Abschlussklassen (1re ES und 13e EST) zu erreichenden Kompetenzsockel b. Einrichtung eines progressiven Spezialisierungsgangs (parcours de spécialisation) mit größerer Wahlmöglichkeit der Fächer c. Förderung des fächerübergreifenden Lernens und autonomer Lernstrategien 103. Bekämpfung der schulischen Misserfolgs und dauerhafte Senkung des Anteils der Schulabbrecher auf unter 10 % a. Siehe Abschnitt Orientierung b. Verstärkte und individualisierte Betreuung der Schüler in der Unterstufe des Sekundar- und technischen Sekundarunterrichts (Tutorat usw.) c. Gründung einer Schule der 2. Chance (école de la 2e chance), in der den 16-bis 24-jährigen Schülern, die im herkömmlichen Schulsystem nicht mehr weiterkommen, durch gezielte Unterstützung und sozialpädagogische Betreuung zu einem Schulabschluss verholfen wird d. Ausweitung der schulischen und außerschulischen Betreuungsmöglichkeiten 104. Entwicklung der schulischen Laufbahn von Jugendlichen gemäß ihren individuellen Kompetenzen und Neigungen a. Verbesserung der schulischen Berufsorientierung b. Diversifizierung des Berufswahlspektrums 105. Gezielte Maßnahmen zur breiteren Förderung frühkindlicher Entwicklung und Bildung im 1. Schulzyklus (éducation précoce et préscolaire) (Kompetenzentwicklung, Gesundheitscheck usw.) Hochschulpolitik 106. Weitere Verbesserung der Kontakte zwischen Schulen und der Universität a. Aufbau einer „Kinderuni“ b. Verstärkte Kooperation mit den Sekundarschulen durch die Durchführung gemeinsamer Projekte \u0018\u001a 846 LUXEMBOURG</div>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">107.</span>Erhöhung des Anteils der Hochschulstudenten unter den Luxemburger Schulabsolventen a. Siehe Punkt 102 unter „qualifizierende Schulpolitik“ b. Verstärkung der Information zu Hochschulfragen als gemeinsames Projekt aller beteiligten Ministerien (Hochschule und Forschung, Erziehung und Berufsausbildung, Arbeit) c. Konsolidierung der staatlichen Beihilfen für Hochschulstudenten (QZ 16) Bildung für nachhaltige Entwicklung Ziel ist eine Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Wissen, Werten und Kompetenzen sowie Förderung von Einstellungen und Verhaltensstrukturen (Dialogbereitschaft, Solidarität, Respekt, usw.), die es den Bürgern ermöglichen sollen, sich an der Gestaltung einer ökologisch verträglichen, sozial gerechten und wirtschaftlich leistungsfähigen Gesellschaft zu beteiligen. Dazu gehört die Befähigung jeder/s Einzelnen zum globalen und interdisziplinären Denken, um die globalen Auswirkungen des eigenen Handelns zu erkennen und die Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft zu übernehmen. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der nationalen Strategie für Bildung zur nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der schulischen und außerschulischen Bildung unter Einbeziehung aller interessierten Akteure.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen Bestandsaufnahme und Analyse der bisherigen Praxis und der Perspektiven der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sekundarschulbereich (offizielle Lehrpläne des postprimären Unterrichts, Implementierung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung auf der Verwaltungsebene der Schulen, Erhebung der Schülerinteressen, -einstellungen und Kompetenzen angesichts der Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung) im Rahmen eines Forschungsprojektes der Universität Luxemburg.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestandsaufnahme der Erfahrungswerte aus Aktivitäten im Bereich der „Education au développement“ unter Leitung der Abteilung „Entwicklungszusammenarbeit“ des Außenministeriums aufgrund des Gesetzes vom 6. Januar 1996 über Entwicklungszusammenarbeit. Überarbeitung des Aktionsfeldes und Anpassung der Arbeitsbeziehungen und -strukturen im Sinne der Erfassung eines breiteren Zielpublikums, d. h. vor allem der Schüler und Studenten, sowie des Lehrpersonals.</p>\n<p class=\"lf-p\">Einsetzen eines interministeriellen Komitees zur Erarbeitung einer Nationalen Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Vertretern des Bildungs-, Familien- und Umweltministeriums sowie der Abteilung „Entwicklungszusammenarbeit“ des Außenministeriums und der Universität Luxemburg Erarbeitung einer Strategie für nachhaltige Entwicklung an der Universität Luxemburg „Gréng Hausnummer“ 108. Jedem Schüler und Universitätsabsolventen sollen Fähigkeiten mit auf den Weg gegeben werden, komplexe Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen, Konsumverhalten, Umweltverhalten, Gesundheitsbelastungen, Knappheiten usw. zu erkennen und anzuerkennen, sich zukünftiger Herausforderungen bewusst zu werden, Respekt vor der natürlichen Umwelt zu entwickeln und eigenverantwortlich zu handeln. Kernthemen sind etwa Umweltbildung, Friedenspädagogik, Konsumerziehung, Gesundheitserziehung, Entwicklungszusammenarbeit, Multikulturalität usw. a. Vernetztes und fächerübergreifendes Lernen durch einen interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz zur Stärkung des Verständnisses der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Dimensionen (Ökologie, Soziales, Wirtschaft) der nachhaltigen Entwicklung. Kernthemen sind etwa Umweltbildung, Friedenspädagogik, Konsumerziehung, Gesundheitserziehung, Entwicklungszusammenarbeit, Multikulturalität usw. b. Festlegung von Kernkompetenzen und Kernthemen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung einschließlich entsprechender Bildungsstandards c. Schaffung einer Auszeichnung „nachhaltige Schule“ d. Sensibilisierungskampagne zur nachhaltigen Entwicklung durchführen e. Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf der informellen Ebene (Horte, Jugendpolitik, Zusammenarbeit mit NROen) f. Verbesserte Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren \u0018\u001b 847 LUXEMBOURG 109. Sensibilisierung und Information auf dem Gebiet Wohnung und nachhaltige Siedlungsweise a. Einführung einer Zertifizierung für den nachhaltigen Wohnungsbau auf Basis von „Öko-Punkten“ wie durch den Plan Sectoriel Logement vorgesehen, siehe Punkt 55f. Seite 69, „Fortentwicklung der Grünen Hausnummer…“ 110. Sensibilisierung und Information auf dem Gebiet gesunder und nachhaltiger Ernährung und nachhaltigen Konsums a. Weiterführung und Ausbau des Programms „Gesond iessen, méi beweegen“ 111. Förderung der Aus- und Weiterbildung relevanter Akteure des Bildungswesens im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (capacity building) a. Überarbeitung und Ergänzung der existierenden schulischen Curricula im Hinblick auf die Einbeziehung der Bildung für</p>\n<p class=\"lf-p\">nachhaltige Entwicklung b. Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Aus- und Weiterbildung u. a. von Lehrer/innen der verschiedenen Schulstufen und Erzieher/innen c. Angebot von Multiplikatoren-Lehrgängen 112. Bildung für nachhaltige Entwicklung und politische Bildung im außerschulischen Bereich integrieren a. Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit Beschreibung der Ziele, Handlungsfelder, Entwicklungsschritte und Akteure sowie der Überprüfungskriterien 113. Fortschreitende Integration bestehender Initiativen und „guter Praxis“ der Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Schulentwicklung und weitere Entwicklung der Universität a. Einrichtung eines Kompetenzzentrums der Bildung für nachhaltige Entwicklung zur gezielten Förderung und Evaluation von Initiativen und Projekten im schulischen und außerschulischen Bereich b. Erstellen von nachhaltigkeitsbezogenen Qualitätskriterien im Rahmen der Schulentwicklung und des Schul-Monitoring (QZ 17) Gleichstellung von Frauen und Männern Im Vertrag der Europäischen Union verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen (Artikel 2) und die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu beseitigen (Artikel 3 Absatz 2).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Gleichstellung von Männern und Frauen, ihre gleichberechtigte Teilnahme in Politik und Wirtschaft sowie ein gleichberechtigtes Zusammenleben durch „Gender mainstreaming“ ist ein übergreifendes Qualitätsziel des gesamten Nachhaltigkeitsplans.</p>\n<p class=\"lf-p\">Jede Maßnahme muss auf ihre eventuell unterschiedliche Auswirkung auf Frauen und Männer untersucht und gegebenenfalls adjustiert werden, um eine negative Auswirkung auf ein Geschlecht zu verhindern.</p>\n<p class=\"lf-p\">In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist ein Abbau der Geschlechterrollen-Klischees zu fördern und so und ein besseres Verständnis für die Gleichwertigkeit der Geschlechter zu unterstützen, das eine unterschiedliche, frei gewählte Lebensführung für alle Männer und Frauen erleichtert, z. B. in Form einer höheren Beteiligung der Männer an der Haushaltsführung und an Pflege- und Versorgungsberufen sowie eine Stärkung von Qualifikation, Erwerbsbeteiligung (Lissabon-Ziel) und Unternehmerinnengeist bei Frauen. Der bestehende Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern soll unter Einbindung der Hierarchie und deren Verantwortung für die Umsetzung der fachspezifischen Maßnahmen weitergeführt und entwickelt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen: „Gender mainstreaming“ ist von der EU-Kommission als Querschnittsaufgabe anerkannt, die in allen Bereichen der Politik durchgesetzt werden soll. Die Lissabon-2-Strategie fordert zum Thema Geschlechtergerechtigkeit ein „Lebenszykluskonzept der Erwerbsarbeit“; die Umsetzung in Luxemburg konzentriert sich auf das Angebot von Kinderbetreuung außerhalb der Schulzeiten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Nationale Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (NAP) trat durch Regierungsbeschluss am 17. Februar 2006 in Kraft. Die Regierung verpflichtete sich zu folgenden strukturellen Maßnahmen: Einführung von „Gender mainstreaming“ in allen Politikbereichen, Aufschlüsselung aller Daten nach Geschlecht, Schaffung von Gender-Kompetenzzellen in den einzelnen Ministerien, Verstärkung des interministeriellen Ausschusses als Koordinationsstelle des NAP, verpflichtende Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema „Gender“ für das Personal des öffentlichen Dienstes.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der nationale Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Bestandteil der Umsetzung des Übereinkommens zur \u0018 848 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (UNO).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die in dem NAP eingeschriebenen Maßnahmen der einzelnen Ministerien sind im Zeitraum 2009 -2014 durchzuführen. www. mega.etat.lu 114. Chancengleichheit im Erwerbsleben und Lohngleichheit von Frauen und Männern, Überwindung des Lohnunterschieds a. Einführung von „Gender mainstreaming“ in alle Politikbereiche (jede Maßnahme muss auf ihre eventuell unterschiedliche Auswirkung auf Frauen und Männer untersucht werden, um eine negative Auswirkung auf ein Geschlecht zu verhindern) b. Konzertierte Aktion der jeweils verantwortlichen Ministerien: Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium, Familienministerium und Gleichstellungsministerium sowie der Sozialpartner c. Kontinuierliche Vergleichsanalyse der Rentenabsicherung von Frauen und Männern d. Verstärkung des interministeriellen Ausschusses durch Einführung von Gender-Kompetenzzellen in allen Ministerien e. Aufschlüsselung aller das Leben und Verhalten der Einwohnerinnen und Einwohner beschreibenden Indikatoren nach Geschlecht 115. Nicht-Erwerbsarbeit sichtbar machen und berücksichtigen a. Berücksichtigung der Nicht-Erwerbsarbeit in der nationalen Buchhaltung (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, VGR) b. Erhebung der Zeitverwendung mittels repräsentativer Zeitkonten sowie Erfragung von wahrgenommenen Defiziten c. Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht 116. Förderung einer höheren Beteiligung der Männer an der Haushaltsführung a. Sensibilisierungskampagne zu einer erhöhten Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen (sowohl in der Gesellschaft als auch im Berufsleben und in der Politik) u. a. durch einen Appell an die Verantwortung der Männer bei der Familienbetreuung und der Haushaltsführung 117. Höhere Anteile von Männern in Pflege- und Versorgungsberufen fördern a. Weiterführung und Entwicklung der Initiative „Boys’ and Girls’ Day“ 118. Stärkung von Unternehmerinnengeist und -kompetenzen bei Frauen a. Einführung von „Gender mainstreaming“ in alle Politikbereiche (jede Maßnahme muss auf ihre eventuell unterschiedliche Auswirkung auf Frauen und Männer untersucht werden, um eine negative Auswirkung auf ein Geschlecht zu verhindern) b. Verstärkung des interministeriellen Ausschusses durch Einführung von Gender-Kompetenzzellen in allen Ministerien (QZ 18) Kohärenz der Politik und integrative Politikgestaltung Erkennung und Gewichtung der allgemeinen Erwartungen der Gesellschaft durch die politische Ebene und die Umsetzung der auf politischer Ebene bestimmten Prioritäten auf der Verwaltungsebene („Good governance“). Governance weist darauf hin, dass es</p>\n<p class=\"lf-p\">nicht nur um Abstimmungsprozesse innerhalb der Regierung, sondern auch zwischen Regierung und Zivilgesellschaft geht. Die Regierung beauftragt die Ministerien und die Verwaltungen, die Good governance inhaltlich umzusetzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kohärenz bezieht sich hier sowohl auf die horizontale, also interministerielle Koordination, als auch auf die vertikale zwischen Staat und Kommunen und die Ausweitung auf die Großregion. Kohärenz beinhaltet Koordination, Kommunikation, Partizipation und Transparenz.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen Nationaler Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern – Einführung des „Gender mainstreaming“ als Aufgabe aller Ministerien Plan national de développement durable 1999 IVL \u0019\u0013 849 LUXEMBOURG Ausarbeitung der Projekte zu den sektoriellen Plänen (Landschaft, Transport, Wohnen und Gewerbe) Nationaler Strategiebericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 Leader-Initiative zur Förderung der Entwicklung in ländlichen Gebieten Entwicklung der Naturparke Obersauer und Our wie auch das Projekt des Naturparks Müllerthal Gewässerpartnerschaften für die Flüsse Obersauer, Attert und Our Rapport national présenté conformément au paragraphe 15a) de l’annexe à la résolution 5/1 du Conseil des Droits de l’Homme Koordinierung zwischen dem Bericht des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den Empfehlungen des CEDAW-Komitees an die Regierung in der Kommission der Kooperation zur Entwicklungshilfe (Koordinierung zwischen Ministerium für Chancengleichheit und Außenministerium, Kooperationsdirektion) 119. Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips in seinen drei gleichgestellten, sich gegenseitig ergänzenden und bestimmenden Aspekten („Whole of Government Approach“) und der Qualitätsziele nachhaltiger Entwicklung in allen Politikbereichen a. Einführung von „Integrated Sustainability Assessment“ in Form einer „fiche d’impact“ für besonders relevante Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte hinsichtlich ihrer Auswirkung auf eine nachhaltige Entwicklung b. Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes in „Good governance“, um systematisches themenübergreifendes Denken und Handeln zu entwickeln (Mainstreaming) durch das INAP c. „Best practices“ von Koordinierung hervorheben d. Weiterentwicklung der Instrumente (u. a. Modellierung und Statistiken), um die langfristigen Auswirkungen der eingeführten Politiken und Aktionen besser zu vergegenwärtigen („Evidence based policy making“) 120. Komparative Vorteile Luxemburgs ausformulieren und nutzen (hohe Lebensqualität, zentrale Lage in Westeuropa, überschaubares geografisches und politisches Feld, kurze verwaltungstechnische und politische Entscheidungsprozesse, gute ICT-Bedingungen, Mehrsprachigkeit und Multikulturalismus, internationales Umfeld u. a.) a. Betonung und Bekanntmachung der komparativen Vorteile Luxemburgs und seiner Lebensqualität als Teil einer kohärenten Außendarstellung, z. B. durch bessere Koordination und Nutzung von bestehenden Initiativen (Luxembourg for</p>\n<p class=\"lf-p\">Business, Finance, ICT, Logistics usw.) Institutionen 121. Koordinierung der „Good governance“ in allen übergreifenden Themen auf höchster hierarchischer Ebene (Pré-Conseil de Gouvernement). Nachhaltigkeitsstrategie bedarf einer mitschreitenden Erfolgskontrolle und eines neuen Governance-Konzepts a. Einführung von „Integrated Sustainability Assessment“ in Form einer „fiche d’impact“ für besonders relevante Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte hinsichtlich ihrer Auswirkung auf eine nachhaltige Entwicklung b. Einführung der Mainstreaming-Methode und des Qualitätsmanagements am Beispiel „Gender mainstreaming“ 122. Bessere Abstimmung der Planungsprozesse, Abstimmung zwischen den Ministerien (Beteiligung aller problemrelevanten Ministerien, Abstimmung der Maßnahmen), um eine Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Belange zu erreichen (Vermeidung von Doppelarbeit und sich gegenseitig konterkarierender Initiativen) a. Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes in „Good governance“, um systematisches themenübergreifendes Denken und Handeln zu entwickeln (Mainstreaming) durch das INAP b. Analyse des Regierungsprogramms mit dem Ziel der Identifizierung seiner sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgewirkungen sowie der sektoriellen Überschneidungsflächen (analog der EU-Kommission) c. Einführung in nationale und internationale Zusammenhänge und Vereinbarungen (Menschenrechte u. a.) d. Schulung der Politikverantwortlichen und des Gemeindepersonals (analog der Schulung der Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes) durch das INAP e. Konzertierte Herangehensweise der zuständigen Ministerien: Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium, Familienministerium und Gleichstellungsministerium, besonders zu den Themen Schul- und Berufswahl, berufliche Entwicklung, Weiterbildung, Lohngleichheit, Karriere, Kinderbetreuung und Unternehmensgründung 61 850 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">123.</span>Umfassende Einbeziehung des Parlaments (auch gemäß dem neuen EU-Vertrag) in die Vorbereitung von Entscheidungen auf EU-Ebene 124. Frühestmögliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Beratung zu den politischen Entscheidungen besonders auf EU-Ebene, in Rat und Parlament 125. Stärkung des Conseil supérieur pour le développement durable als Vertreterorgan der Zivilgesellschaft a. Einrichtung eines arbeitsfähigen Sekretariats / einer Geschäftsstelle b. Ausstattung mit einem Budget, das auch das Aufgreifen von Problemen in Eigeninitiative erlaubt Nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden 126. Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden durch eine Neugliederung der Gemeindelandschaft a. Kontinuierliche Förderung und Umsetzung von freiwilligen Gemeindefusionen zum Aufbau effizienterer Gemeinden b. Ausarbeitung – in Zusammenarbeit mit den Gemeinden – von Regionalplänen sowie parallele Reflexion über eine eventuelle Reform der Gemeindefinanzen 127. Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit a. In städtischen Räumen durch Verabschiedung des Rahmengesetzes zur Communauté urbaine mit konkretem Aufbau einer ersten Communauté in der Nordstad b. Optimale Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinden und Staat, die Effizienz und Kohärenz in der Umsetzung von Regelungen wie in der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung gewährleistet und in diesem Rahmen ein Höchstmaß lokaler Autonomie, aber auch Rechenschaft ermöglicht und die interkommunale/regionale Kooperation fördert c. Koordination der Behandlung und Entsorgung von Krankenhaus- und ähnlichen Abfällen, zusammen mit Trägern und Fachbetrieben in Luxemburg und der Großregion d. Nutzung von Größenvorteilen in der Abfallwirtschaft durch abgestimmte Sammel-, Sortier- und Verwertungsmethoden fördern (siehe Punkt 5.b., Seite 50) e. Zusammenarbeit von Regierung und Gemeinden bei der Erstellung gemeinsamer, kommunale Grenzen überschreitender Projekte und Programme zu Naturschutz und Wiederherstellung von Landschafts- und Naturräumen 128. Finanz- und Kompetenzreform a. Stärkung der interkommunalen Kooperation für das Bereitstellen öffentlicher Güter (Nicht-Exklusivität und/oder NichtRivalität) b. Finanzielle Unterstützung und Entscheidungskompetenzen für die nationale Ebene, wo wirtschaftliche Interessen im Spiel sind (siehe Wickrange, Livange, Cloche d’Or usw.) 129. Initiierung bzw. Redynamisierung von lokalen Agenda-21-Prozessen in den Gemeinden a. Entwicklung eines Aktionsplans „Förderung bürgerschaftliches Engagement – Engagement citoyen dans la société“</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">130.</span>Ausrichtung der Stadtentwicklung am bestehenden und künftigen Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel a. Regelung der Flächennutzung und des Parkraums in Einklang mit der Qualität der Anbindung an den ÖPNV 131. Standortgerechte Nutzung der Böden und Reduzierung der Bodenversiegelung 132. Schaffung eines Instrumentariums zur Umsetzung einer zukunftsfähigen, kommunalen Energiepolitik (siehe auch „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“) a. Bauplanung b. Lastenhefte für klimaverträgliche Anschaffung c. Verweis auf „Partenariat pour l’Environnement et le Climat“ 133. Funktionelle Mischung der urbanen Grundfunktionen in Kombination mit einer sozialen Durchmischung durch ein ausreichendes Angebot von nachhaltig gestaltetem Wohnraum in verschiedenen Preisklassen und unterschiedlichen Wohnformen 62 851 LUXEMBOURG a. Im Rahmen eines Erbpacht- oder Bodennutzungsrechtes kann die Gemeinde in den Genuss einer staatlichen Förderung von 50 % des Erwerbspreises einer Fläche kommen (Pacte Logement) b. Siehe Punkt 26c., Seite 59 zur Pflicht für Teilbebauungspläne (PAP) mit einer Bruttogrundfläche von mind. 1 ha, einen Anteil von 10 % der Nettogrundfläche oder 10 % der dort gebauten Wohnungen für erschwingliche Wohnungen zu reservieren (Pacte Logement) 134. Konzept der Großregion mit Leben füllen a. Veranstaltung von sektoriellen Sitzungen der Minister bzw. der politischen Verantwortlichen der Großregion auf regelmäßiger Basis b. Sektorielle bzw. gemeindeübergreifende sowie kommunale Planung in der Grenzregion grenzüberschreitend gestalten 135. Klimapakt mit den Gemeinden a. Maßnahmen siehe Ergebnisse des Partenariats „Umwelt und Klima“ (QZ 9) Integration der nicht-luxemburgischen Mitbürger und der Grenzgänger Das Zusammenleben zwischen Ausländern und Einheimischen positiv befördern, die Integration der nicht-luxemburgischen Mitbürger vorantreiben, den Kindern eine gemeinsame Identität vermitteln und die Entwicklung von Parallelgesellschaften verhindern Bestehende Politik-Initiativen:</div>\n<p class=\"lf-p\">Eine Integrationsmaßnahme, die im Rahmen der Lissabon-2-Strategie eingeführt wurde, sind Partizipationsmöglichkeiten für ansässige Ausländer durch die Möglichkeit doppelter Staatsbürgerschaft, jedoch nur auf Basis der Gegenseitigkeit und nach Einhaltung strikter Kriterien.</p>\n<p class=\"lf-p\">Doppelte Staatsbürgerschaft Veranstaltung „Journée des Frontaliers“ Aktives Wahlrecht für EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten auf kommunaler Ebene Förderung von nationalen Integrationsprojekten in Kofinanzierung mit der EU 136. Förderung der Integration der Ausländer a. Einführung und Umsetzung einer proaktiven Integrationspolitik, in welcher sich der Ausländer dazu bereit erklärt, dauerhaft am Gesellschaftsleben des Großherzogtums Luxemburgs teilzunehmen, welches ihm gegenüber auf sozialer, ökonomischer, politischer und kultureller Ebene alle Maßnahmen ergreift, um die soziale Kohäsion zu fördern b. Erstellen eines mehrjährigen nationalen Aktionsplans zur Förderung der Integration und zur Bekämpfung von Diskriminierungen c. Einführung des Aufnahme- und Integrationsvertrags (contrat d’accueil et d’intégration), Angebot eines solchen Vertrags zwischen dem Staat und dem Ausländer an alle europäischen und nicht-europäischen ausländischen Mitbürger, die sich legal und für dauerhafte Zeit auf dem Gebiet des Großherzogtums aufhalten wollen d. Auswertung der getroffenen Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Bildung (Sprach-, Bürgerrechts- und Orientierungskurse) und Weiterbildung bezüglich ihrer Wirksamkeit e. Beobachtung von Migrationsbewegungen f. Information und Sensibilisierung auf dem Gebiet der Bekämpfung von Diskriminierungen g. Förderung von Schulungen im Bereich des interkulturellen Dialogs und der Diversität h. Aufbau des virtuellen Schalters (« guichet unique ») für Bürger in deutscher Sprache 137. Interesse der Ausländer für die politischen Prozesse des Landes wecken und sie motivieren, ihre De-facto-Marginalisierung in diesem Bereich zu überwinden a. Erstellen eines mehrjährigen nationalen Aktionsplans zur Förderung der Integration und zur Bekämpfung von Diskriminierungen 63 852 LUXEMBOURG</p>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<p class=\"lf-p\">b. Weiterführung und Entwicklung der nationalen Integrationskonferenz c. Förderung einer proaktiven Integrationskonferenz auf lokaler Ebene d. Verbesserung der Teilhabe der nicht-luxemburgischen Mitbürger an den gesellschaftlichen und politischen Prozessen 138. Grenzgänger müssen als dauerhafter Bestandteil des Luxemburger Modells anerkannt und in soziale Prozesse und Strukturen integriert werden, ohne die Anreize aufzuheben nach Luxemburg umzuziehen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">139.</span>Anerkennung der Grenzgänger verbessern und fördern \u0019\u0017 853 LUXEMBOURG bXHUH\u0003'LPHQVLRQ INTERNATIONALE VERANTWORTUNG Anstöße zur Schaffung demokratischer Einrichtungen weltweit auf der Grundlage von Frieden, Sicherheit und Freiheit und Verteidigung der Stabilität dieser Einrichtungen. Aktive Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der ganzen Welt und Gewährleistung, dass die innen- und außenpolitischen Maßnahmen mit der globalen nachhaltigen Entwicklung und mit den eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen.40 Beiträge zur Beseitigung der Armut weltweit (QZ 13) Die Entwicklungshilfemittel in den kommenden Jahren aufstocken und die Effizienz, die Qualität sowie die Kohärenz der eingesetzten Mittel im europäischen und weiteren internationalen Umfeld fördern. Von den jetzt Lebenden ist auch ein „Opfer“ zu erbringen, um denen, die gegenwärtig außerhalb Luxemburgs unter oder an der Armutsgrenze leben, eine faire und solidarische Entwicklungschance zu bieten.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bestehende Politik-Initiativen Die luxemburgische Entwicklungszusammenarbeit hat im Jahre 2000 das UN-Ziel erreicht, welches vorsieht, dass die industrialisierten Länder Entwicklungshilfemittel in Höhe von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zur Verfügung stellen. Diese finanzielle Verpflichtung wurde Jahr für Jahr aufgestockt, um im Jahre 2008 voraussichtlich 0,9 % des Bruttonationaleinkommens zu erreichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die luxemburgische Entwicklungszusammenarbeit arbeitet vorrangig in zehn Zielländern und hat mit den Regierungen dieser Länder mehrjährige Programme unterzeichnet, die auf den nationalen Armutsbekämpfungsstrategien dieser Länder gründen und in einem partnerschaftlichen Vorgehen zwischen den Regierungen Luxemburgs und des jeweiligen Partnerlandes ausgearbeitet wurden. Eine Abstimmung mit den andern Geberländern erfolgte ebenfalls in diesem Rahmen, um zu vermeiden, dass verschiedene Aspekte der nationalen Armutsbekämpfungsstrategien überfinanziert werden und für andere Prioritäten keine Geldmittel zur Verfügung stehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Luxemburg Programme multilateraler Partner, die die bilaterale Zusammenarbeit ergänzen, sowie Programme und Projekte luxemburgischer Nichtregierungsorganisationen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Programme und Projekte der luxemburgischen Entwicklungszusammenarbeit konzentrieren sich auf die sozialen Sektoren (Bildung, Gesundheit, integrierte ländliche Entwicklung mit den Schwerpunkten Wasser und Abwasserreinigung) und tragen in ihrer Umsetzung den horizontalen Prioritäten der Gleichstellung von Mann und Frau, der „Good governance“ sowie der Umwelt Rechnung. Das Ziel dieser Projekte ist vorrangig die Armutsbekämpfung sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsperspektiven vor Ort, um der Bevölkerung in den Partnerländern eine Zukunft in ihrem Land zu ermöglichen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">140.</span>Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen im Hinblick auf international vereinbarte Ziele und Vorgaben, insbesondere jene, die in der Millenniumserklärung enthalten sind, und jene, die sich aus dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von 2002 (Johannesburg), dem Konsens von Monterrey zur Entwicklungsfinanzierung, der Entwicklungsagenda von Doha, der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe sowie der Accra Agenda for Action ergeben a. Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe sowie der Accra Agenda for Action b. Monitoring der Ziele und Vorgaben im Comité interministériel de la coopération, sowie zum Anlass der jährlichen Commissions de partenariat mit den Partnerländern der Luxemburger Entwicklungshilfe 141. Aufstockung der Entwicklungshilfe bis auf 1 % des Bruttonationaleinkommens in den kommenden Jahren a. Progressive, jährliche Haushaltsvorschläge zum Niveau der öffentlichen Entwicklungshilfe bis zum Ziel 1 % des Bruttonationaleinkommens 40 Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Europäischer Rat 16./17. Juni 2005 – Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Rat der Europäischen Union 102551/05 \u0019\u0018 854 LUXEMBOURG</div>\n<h3 class=\"lf-part\">TEIL 2: DER WEG ZUM ZIEL: WIE DIE LEBENSQUALITÄT FÜR LUXEMBURG GESICHERT WIRD</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">142.</span>Unterstützung des „fairen Handels“ a. Verankerung von „Fair-Trade“-Produkten in den Lastenheften zur nachhaltigen Beschaffung der öffentlichen Hand Förderung einer globalen nachhaltigen Entwicklung (QZ 14) Durch seine innen- und außenpolitischen Maßnahmen, seine Entwicklungskooperation, durch seine Handelsbeziehungen und</div></div>", "next": 239868}