{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Berechnung DIN V 18599 DIN V 18599 DIN V 18599 DIN V 18599 Nutzenergie qh,b qww,b qc,b qm,b Berechnung Trinkwarmwasser, DIN V 18599 Kälteenergie, DIN V 18599 Dampfbefeuchtung, DIN V 18599 Hilfsenergie, DIN V 18599 qww,p Luftförderung, DIN V 18599 qh,p Beleuchtung, DIN V 18599 Primärenergie Heizenergie/-wärme, DIN V 18599 Gesamtprimärenergie Abbildung 5 - Schema der energetischen Bilanzierung für Nichtwohngebäude im Sinne dieser Verordnung Der spezifische Gesamtprimärenergiebedarf des zu bewertenden Gebäudes ergibt sich als Summe der Primärenergiebedarfe aller technischen Gewerke. qp = qh,p + qww,p + ql,p + qv,p + qc,p + qm,p + qaux,p</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(6)</span>mit qP kWh/(m²a) Spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf des Gebäudes Spezifischer Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage gemäß Kapitel 6.10 Spezifischer Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser gemäß Kapitel 6.11 qh,p kWh/(m²a) qww,p kWh/(m²a) ql,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Beleuchtung gemäß Kapitel 6.14 qv,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Luftförderung gemäß Kapitel 6.15 qc,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Kälte für das Raumkühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage gemäß Kapitel 6.13 qm,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Dampfbefeuchtung gemäß Kapitel 6.12 kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Hilfsenergie für das Heizungssystem und die Heizungsfunktion der raumlufttechnischen Anlage, das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage sowie für die Befeuchtung, die Trinkwarmwasserbereitung und die Beleuchtung gemäß Kapitel 0 qaux,p 29 2890 LUXEMBOURG Zur Berechnung sind die Nutzungsrandbedingungen gemäß Kapitel 6.8 anzusetzen. Die Zonierung des Gebäudes hat gemäß Kapitel 6.9 zu erfolgen. Es sind die Klimadaten entsprechend Kapitel 6.7 zu verwenden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die energetischen Bilanzierungen gemäß dieser Verordnung dürfen unter der Zugrundlegung der Vereinfachungen nach Kapitel 6.18 und 6.19 durchgeführt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.2 Höchstwerte für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf Der spezifische Gesamtprimärenergiebedarf qP des betrachteten Gebäudes darf den gemäß Kapitel 2.4 auf der Grundlage des Referenzgebäudes ermittelten Höchstwert qp,max nicht überschreiten. qp \u0003Tp,max</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(7)</span>mit qp kWh/(m²a) Spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf des Gebäudes gemäß Kapitel 2.1 qp,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf gemäß Kapitel 2.4 2.3 Höchstwerte für den spezifischen Heizwärmebedarf Der spezifische Heizwärmebedarf q h,b des betrachteten Gebäudes darf den gemäß Kapitel 2.4 auf der Grundlage des Referenzgebäudes ermittelten Höchstwert q h,b,max nicht überschreiten. qh,b \u0003Th,b,max</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(8)</span>mit qh,b kWh/(m²a) Spezifischer Heizwärmebedarf des Gebäudes gemäß Kapitel 6.10 qh,b,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Heizwärmebedarf gemäß Kapitel 2.4 2.4 Referenzgebäude Das Referenzgebäude ist in Nutzung, Kubatur und Ausrichtung (Orientierung) identisch zum nachzuweisenden Gebäude. Ungeachtet der konkreten Planung bzw. Ausführung werden jedoch für die folgenden Punkte die in der Berechnung festgelegten Referenzausführungen angenommen: x x x x x x x x x x Gebäudeluftdichtheit;</div>\n<p class=\"lf-p\">Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit des A/Ve-Verhältnisses des Gebäudes;</p>\n<p class=\"lf-p\">Fensterfläche;</p>\n<p class=\"lf-p\">Gesamtenergiedurchlassgrad;</p>\n<p class=\"lf-p\">Lichttransmissionsgrad der Verglasung;</p>\n<p class=\"lf-p\">Tageslichtversorgungsfaktor bei Sonnen- und/oder Blendschutz;</p>\n<p class=\"lf-p\">Beleuchtungsart und Regelung;</p>\n<p class=\"lf-p\">Wärmeerzeuger Heizung und Trinkwarmwasser;</p>\n<p class=\"lf-p\">Raumlufttechnik;</p>\n<p class=\"lf-p\">Kälteerzeugung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Referenzausführungen sind in Tabelle 11 definiert. Alle dort nicht beschriebenen Randbedingungen werden im Referenzgebäude wie in dem zu bewertenden Gebäude angesetzt. Werden die Vereinfachungen gemäß den Kapiteln 6.18 und/oder 6.20 für die Berechnung des zu bewertenden Gebäudes verwendet, so sind diese entsprechend auch im Referenzgebäude anzusetzen. Das Referenzgebäude ist immer mit den Standardwerten nach Kapitel 6.19 zu berechnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">30 2891 LUXEMBOURG Stehen innerhalb der Bilanzierungsmethode nach Kapitel 6 für die Bewertung eines Gewerkes mehrere Bilanzierungsverfahren zur Verfügung, so ist im Referenzgebäude das gleiche Verfahren zu verwenden, wie beim zu bewertenden Gebäude.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Unterteilung des Referenzgebäudes hinsichtlich der Nutzung und Zonierung muss beim Referenzgebäude mit dem zu bewertenden Gebäude übereinstimmen. Bei der Unterteilung hinsichtlich der anlagentechnischen Ausstattung und der Tageslichtversorgung sind Unterschiede zulässig, die durch die technische Ausführung des zu errichtenden Gebäudes bedingt sein können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Berechnung des Referenzkennwerts für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf q p,ref ist entsprechend den Regelungen aus Kapitel 2.1 durchzuführen, wobei die Referenzausstattungen gemäß Tabelle 11 zu verwenden sind. qp,ref = qh,p,ref + qww,p,ref + ql,p,ref + qv,p,ref + qc,p,ref + qm,p,ref + qaux,p,ref</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(9)</span>mit qp,ref qx,p,ref kWh/(m²a) Spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf für das Referenzgebäude (Referenzkennwert) kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf für das Gewerk x analog zu Kapitel 2.1 jedoch unter Berücksichtigung der Referenzausstattung (Referenzkennwert) Der Höchstwert für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf q p,max ergibt sich unter Berücksichtigung der Effizienzfaktoren der einzelnen Gewerke wie folgt qp,max = qh,p,ref fh + qww,p,ref fww + ql,p,ref fl + qv,p,ref fv + qc,p,ref fc + qm,p,ref fm + qaux,p,ref faux</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(10)</span>mit qp,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf fh - Effizienzfaktor Heizung fww - Effizienzfaktor Trinkwarmwasser fl - Effizienzfaktor Beleuchtung fv - Effizienzfaktor Lüftung fc - Effizienzfaktor Kälte fm - Effizienzfaktor Befeuchtung faux - Effizienzfaktor Hilfsenergie Die Effizienzfaktoren fh, fww, fl, fv, fc, fm und faux dienen der Beschreibung des Anforderungsniveaus der Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden und werden für den Zweck dieser Verordnung folgendermaßen festgelegt: fh = fww = fl = fv = fc = fm = faux = 1</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(11)</span>Die Berechnung des Referenzkennwerts für den spezifischen Heizwärmebedarf qh,b,ref ist entsprechend</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Kapitel 6.10 durchzuführen, wobei die Referenzausstattungen gemäß Tabelle 11 zu verwenden sind.</h3>\n<p class=\"lf-p\">Der Höchstwert für den spezifischen Heizwärmebedarf q h,b,max ergibt sich unter Berücksichtigung der Effizienzfaktors Heizwärme wie folgt:</p>\n<p class=\"lf-p\">31 2892 LUXEMBOURG qh,b,max = qh,b,ref fh,b</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(12)</span>mit qh,b,max kWh/(m²a) Höchstwert für den spezifischen Heizwärmebedarf fh,b - Effizienzfaktor Heizungswärme Der Effizienzfaktor Heizungswärme fh,b dient der Beschreibung des Anforderungsniveaus des Wärmeschutzes von Nichtwohngebäuden und wird für den Zweck dieser Verordnung folgendermaßen festgelegt: fh,b = 1 Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 System Wand und horizontaler unterer Gebäudeabschluss gegen Außenluft Dach und horizontaler oberer Gebäudeabschluss gegen Außenluft Bauteile gegen Erdreich oder gegen unbeheizt Lichtbänder, Lichtkuppeln Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster Außentüren bzw.</div>\n<p class=\"lf-p\">Türen zu unbeheheizten Räumen Wärmebrückenzuschlag Gebäudeluftdichtheit Tageslichtversorgung bei Sonnen- und/oder Blendschutz Eigenschaft Referenzwert (Maßeinheit) mittlere Innentemperatur &gt;18 °C nach Kapitel 1.1, Absatz 7) mittlere Innentemperatur zwischen 12 und 18 °C nach</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Kapitel 1.1, Absatz 7)</h3>\n<p class=\"lf-p\">U-Wert W/(m²K) 4 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,24 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,27 &lt; 0,30 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,34 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,38 &lt; 0,42 ‫ܣ‬/ܸ݁ U-Wert W/(m²K) 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,19 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,21 &lt; 0,23 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,27 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,30 &lt; 0,33 ‫ܣ‬/ܸ݁ U-Wert W/(m²K) 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,31 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,34 &lt; 0,37 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 0,31 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 0,34 &lt; 0,37 ‫ܣ‬/ܸ݁ UW W/(m²K) 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 2,07 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 2,30 &lt; 2,53 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 2,07 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 2,30 &lt; 2,53 ‫ܣ‬/ܸ݁ 0,65 0,65 gA WD65 UW W/(m²K) gA WD65 U-Wert W/(m²K)\u0003 'UWB 0,60 0,60 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 1,22 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 1,36 &lt; 1,50 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 1,53 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 1,70 &lt; 1,87 ‫ܣ‬/ܸ݁ 0,60 0,67 0,78 0,78 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 1,53 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 1,70 &lt; 1,87 ‫ܣ‬/ܸ݁ 1,012 ȉ ‫ ݊ܣ‬െ0,215 1,92 &lt; ቆ + 0,5ቇ ȉ 2,13 &lt; 2,34 ‫ܣ‬/ܸ݁ 0,05 W/(m²K) 0,10 W/(m²K) q50 Anforderungen nach Tabelle 7 CTL,Vers,SA Kein Sonnen- oder Blendschutz vorhanden: 0,70 Blendschutz vorhanden: 0,15 4 Der U-Wert des Referenzgebäudes wird in Abhängigkeit des A/Ve-Verhältnisses des zu bewertenden Gebäudes ermittelt und verläuft zwischen einer oberen und einer unteren Grenze. Bei energetisch guten Gebäudeentwürfen wird im Referenzgebäude ein höherer U-Wert angesetzt; ist der Gebäudeentwurf energetisch ungünstiger wird im Referenzgebäude ein niedrigerer U-Wert angesetzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">32 2893 LUXEMBOURG Sonnen- und Blendschutz sind als nicht getrennt ausgeführt zu berechnen 10 Sonnenschutzvorrichtung Bei aktiviertem Sonnenschutz ist mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad gtot nach folgender Gleichung für alle Fenster zu rechnen und eine manuelle Steuerung zu berücksichtigen (Formelzeichen nach Kapitel 1.2): ݃‫ ݐ݋ݐ‬,ܴ݂݁ = 0,075 ȉ ‫݊ܣ‬ σ݅ ‫݁ܨܣ‬,ሺܱ,ܵ,ܹሻ,݅ + 0,4 ȉ σ݅ ‫݁ܨܣ‬,ܰ,݅ + 1,4 ȉ σ݅ ‫݁ܨܣ‬,‫ܪ‬,݅ Beleuchtungsstärke in Zonen der Nutzungen 6 und 7 nach DIN V 18599 Teil 10 wie beim ausgeführten Gebäude, jedoch nicht mehr als 1.000 Lux, ansonsten nach den in DIN V 18599 Teil 10 angegebenen Nutzungsprofilen.</p>\n<p class=\"lf-p\">11 Beleuchtungssystem 12 Regelung der Beleuchtungsanlage 13 Heizung Wärmeerzeuger 14 Heizung Wärmeverteilung Beleuchtungsart: in den Zonen der Nutzungen 6 und 7 nach DIN V 18599 Teil 10 wie beim ausgeführten Gebäude, ansonsten: direkt/indirekt Bei Anwendung des Tabellenverfahrens:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö jeweils mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe Bei Anwendung des Wirkungsgradverfahrens:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Systemlichtausbeute KS: 80 lm/W Ö Betriebswirkungsgrad der Leuchte:KLB: 75% Präsenzkontrolle Ö In Zonen der Nutzungen 4, 15 bis 19, 21 nach DIN V 18599-2 Teil 10 mit Präsenzmelder Ö In allen anderen Zonen, ohne Präsenzmelder Ö Tageslichtabhängige Kontrolle = manuell %UHQQZHUWNHVVHO\u000f\u0003ÄYHUEHVVHUW³\u0003QDFK\u0003',1\u0003\u0014\u001b\u0018 -5, Gebläsebrenner, Erdgas, Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle, Wasserinhalt &gt; 0,15 l/kW Raumheizung Ö Verteilleitungen im unbeheizten Bereich Ö Systemtemperatur 55/45 °C Ö Druckdifferenz ǻS\u0003NRQVWDQW Ö für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen Ö Dämmstandard der Leitungen entsprechend den Mindestanforderungen Bei zentralem RLT-Gerät Ö Verteilleitungen im unbeheizten Bereich Ö Systemtemperatur 70/55 °C Ö Druckdifferenz ǻS\u0003NRQVWDQW Ö für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Dämmstandard der Leitungen entsprechend den Mindestanforderungen Bei VWDWLVFKHU\u0003+HL]XQJ\u0003XQG\u0003PLWWOHUHU\u0003=RQHQK|KH\u0003\u0003\u0017\u000f\u0013\u0003P \u0003 Ö freie Heizflächen an der Außenwand, bei Glasflächen mit Strahlungsschutz Ö P-Regler (1K) Ö keine Hilfsenergie 15 Heizung Wärmeübergabe Bei statischer Heizung und mittlere Zonenhöhe &gt; 4,0 m:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Warmwasser-Deckenstrahlplatten Ö P-Regler (1K) Ö keine Hilfsenergie Bei Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Regelgröße Raumtemperatur Ö hohe Regelgüte 16 Trinkwarmwasser zentrales System Wärmeerzeuger:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Solaranlage nach DIN V 18599-8 zur Trinkwassererwärmung Ö bis ANGF = 500 m², Flachkollektor: Ac = 0,09 · (1,5 · ANGF )0,8, Volumen des (untenliegenden) Solarteils des Trinkwarmwasserspeichers: Vs,sol = 2 · (1,5 · ANGF)0,9 33 2894 LUXEMBOURG Ö ab ANGF \u0003\u0018\u0013\u0013\u0003Pð\u0003ÄJURH\u00036RODUDQODJH³ Ö dabei ist ANGF die Nettogrundfläche der mit zentralem System versorgten Zonen Ö Restbedarf über den Wärmeerzeuger der Heizung Wärmespeicherung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö indirekt beheizter Speicher (stehend) Ö Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle Wärmeverteilung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö außenliegende Verteilung Ö für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Dämmstandard der Leitungen entsprechend den Mindestanforderungen 17 Trinkwarmwasser dezentrales System Ö elektrischer Durchlauferhitzer Ö eine Zapfstelle und 6 m Leitungslänge pro Gerät 18 Raumlufttechnik Abluftanlage oder Zuluftanlage Spezifische Leistungsaufnahme des Ventilators: PSFP = 1,25 kW/(m³/s) Spezifische Leistungsaufnahme:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Zuluftventilator PSFP = 1,60 kW/(m³/s) Ö Abluftventilator PSFP = 1,25 kW/(m³/s) Zuschläge nach DIN EN 13779: 2007-04 (Abschnitt 6.5.2) können nur für den Fall von HEPA-Filtern, Gasfiltern oder Wärmerückführungsklassen H2 oder H1 angerechnet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager (Kreuzgegenstrom), Rückwärmzahl = 0,6, Druckverhältniszahl = 0,4 Ö Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes Spezifische Leistungsaufnahme:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Zuluftventilator PSFP = 2,00 kW/(m³/s) Ö Abluftventilator PSFP = 1,25 kW/(m³/s) Zuschläge nach DIN EN 13779: 2007-04 (Abschnitt 6.5.2) können nur für den Fall von HEPA-Filtern, Gasfiltern oder Wärmerückführungsklassen H2 oder H1 angerechnet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager (Kreuzgegenstrom), Ö Rückwärmzahl = 0,6, Zulufttemperatur = 18 °C, Druckverhältniszahl = 0,4 Ö Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes 19 Raumlufttechnik Zu- und Abluftanlage ohne Nachheiz- und Kühlfunktion 20 Raumlufttechnik Zu- und Abluftanlagen mit geregelter Luftkonditionierung 21 Raumlufttechnik Luftbefeuchtung Für den Referenzfall ist die Einrichtung zur Luftbefeuchtung wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen 22 Raumlufttechnik Nur-LuftKlimaanlagen Als Variabel-Volumenstrom-System ausgeführt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Druckverhältniszahl = 0,4 Ö Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes 23 Raumkühlung/RLTKühlung 24 Kälteerzeugung 25 Außenluftmengen Raumkühlung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Kaltwasser Fan-Coil, Brüstungsgerät Ö Kaltwassertemperatur 8/14 °C Ö saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung RLT-Kühlung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö zentraler Luftkühler Ö Kaltwassertemperatur 8/14 °C Ö saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung Erzeuger:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Kolben/Scrollverdichter Ö mehrstufig schaltbar Ö Kältemittel R407C Ö wassergekühlt ± Trockenkühler Ö Kühlwassereintrittstemperatur: konstant Kaltwassertemperatur:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö 6/12 °C Ö Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle Fensterlüftung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Außenluftvolumenstrom nach den Nutzungsbedingungen des Teils 10 der DIN V 18599, jedoch ohne Einfluss einer bedarfsgesteuerten Regelung.</p>\n<p class=\"lf-p\">34 2895 LUXEMBOURG 26 Energieträgerfaktoren Lüftung über RLT-Anlage:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ö Außenluftvolumenstrom nach den Nutzungsbedingungen des Teils 10 der DIN V 18599, jedoch ohne den Einfluss einer bedarfsgesteuerten Regelung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Berechnung Ö des Gesamt-Primärenergiebedarfs Ö des Gesamt-CO2-Emissionskennwerts Ö des gewichteten Endenergiebedarfs werden für das Referenzgebäude folgende Werte angesezt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Wärme Strom Primärenergiefaktor fp 1,11 2,66 Umweltfaktoren fCO2 0,273 0,651 Ökonomiefaktor fj 1,0 3,2 Tabelle 11 ± Referenzausstattung des Referenzgebäudes 2.5 Zuordnung zu den Gebäudekategorien Bei Nichtwohngebäuden ist zwischen den folgenden Gebäudekategorien zu unterscheiden:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>Bürogebäude;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>Kindergarten und Tagesstätten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>Höhere Schulen und Hochschulen;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>Krankenhäuser;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">e)</span>Pflege- und Seniorenheime;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">f)</span>Pensionen;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">g)</span>Hotels;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">h)</span>Gaststätten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">i)</span>Veranstaltungsstätten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">j)</span>Sportstätten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">k)</span>Schwimmbäder;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">l)</span>Verkaufsstätten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">m)</span>Sonstige konditionierte Gebäude.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Zuordnung zu einer der oben aufgeführten Gebäudekategorien erfolgt anhand der überwiegenden Nutzung.</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Einteilung in Effizienzklassen Zur Bewertung der energetischen Qualität eines Nichtwohngebäudes wird der Energieaufwand des Gebäudes mit Referenzkennwerten verglichen. Zur Darstellung der Energieeffizienz werden im Fall der energetischen Bewertung über den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch unterschiedliche Bewertungsskalen festgelegt, da die Bewertungen unterschiedliche technische Gewerke umfassen und die Kennwerte somit nicht vergleichbar sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">3.1 Klassifizierung auf der Grundlage des Energiebedarfs Zur Bewertung und Dokumentation des berechneten Energiebedarfs eines Nichtwohngebäudes werden neun Effizienzklassen gebildet. Die Klassengrenzen werden für jedes Gebäude individuell durch Bezug auf das Referenzgebäude gemäß Kapitel 2.4 bestimmt, d. h. es wird die jeweilige Kubatur und Nutzungssituation berücksichtigt. Das Referenzgebäude bildet die obere Grenze der Klasse D. Die weiteren Klassengrenzen ergeben sich als Prozentwert vom Kennwert des Referenzgebäudes nach Abbildung 6.</p>\n<p class=\"lf-p\">35 2896 LUXEMBOURG Effizienzklasse Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Klasse I GesamtPrimärenergiebedarf \u000355 % \u000370 % \u0003\u001b5 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Gesamt-CO2Emissionskennwert \u000355 % \u000370 % \u000385 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Heizwärmebedarf \u000345 % \u000360 % \u0003\u001b0 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Primärenergiebedarf Heizung \u000345 % \u000360 % \u0003\u001b0 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003% \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Primärenergiebedarf Kälte \u0003\u0017\u0018\u0003\b \u0003\u0019\u0013\u0003\b \u0003\u001b\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Primärenergiebedarf Luftförderung \u0003\u0019\u0018\u0003\b \u0003\u001a\u0018\u0003\b \u0003\u001b\u0018\u0003\b \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Primärenergiebedarf Beleuchtung \u000355 % \u000370 % \u0003\u001b5 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Gewichteter Endenergiebedarf \u000355 % \u000370 % \u0003\u001b5 % \u0003\u0014\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0014\u0018\u0013\u0003\b \u0003\u0015\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0016\u0013\u0013\u0003\b \u0003\u0017\u0013\u0013\u0003\b &gt; 400 % Abbildung 6 ±Definition der Effizienzklassengrenzen als Prozentwert des Referenzkennwerts Die Einordnung in eine Effizienzklasse erfolgt über den Bedarfsindex Bindex,x der zu bewertenden Größe x.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der jeweilige Bedarfsindex wird ermittelt, indem der Energiekennwert des zu bewertenden Gebäudes auf den gleichen Energiekennwert des Referenzgebäudes (Referenzkennwert) bezogen und als Prozentwert dargestellt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">B index,x mit Bindex,x qx qx,ref qx  100 % q x ,ref -</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(13)</span>Bedarfsindex für die Größe x kWh/(m²a) Energiekennwert des zu bewertenden Gebäudes für die Größe x kWh/(m²a) Energiekennwert des Referenzgebäudes für die Größe x (Referenzkennwert) Eine Klassifizierung für den gesamten Energiebedarf eines Nichtwohngebäudes ist für den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf qP sowie für den Gesamt-CO2-Emissionskennwert qCO2 eines Nichtwohngebäudes vorzunehmen. Darüber hinaus sind auf Teilenergiekennwertebene folgende technischen Gewerke x nach gleichem Schema zu klassifizieren: qh,b qh,p ql,p qv,p qc,p kWh/(m²a) Spezifischer Heizwärmebedarf gemäß Kapitel 6.10 kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage, gemäß Kapitel 6.10 kWh/(m²a) Spezifischer spezifischer Primärenergiebedarf Beleuchtung, gemäß Kapitel 6.14 kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Luftförderung gemäß Kapitel 6.15 kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage, gemäß Kapitel 6.13 Die Berechnung der CO2-Emissionskennwerte für das Gebäude erfolgt nach Kapitel 6.21. Zur Ermittlung der Emissionskennwerte für das Referenzgebäude sind die Randbedingungen von Kapitel 2.4. anzusetzen.</div>\n<p class=\"lf-p\">36 2897 LUXEMBOURG 3.2 Klassifizierung auf der Grundlage des gewichteten Endenergiebedarfs Die Klassifizierung auf der Grundlage des gewichteten Endenergiebedarfs wird in Form der Ökonomieklasse ausgewiesen. Die Ökonomieklasse ergibt sich aus dem Ökonomieindex Kindex unter Verwendung der Klassengrenzen aus Abbildung 6. Der Ökonomieindex entspricht dem Prozentwert des gewichteten Endenergiebedarfs des zu bewertenden Gebäudes bezogen auf den gewichteten Endenergiebedarf des Referenzgebäudes.</p>\n<p class=\"lf-p\">Q f ,k  100% Q f ,k ,ref K index</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(14)</span>mit Kindex - Ökonomieindex für das zu bewertende Gebäude Qf,k kWh/a Gewichteter Endenergiebedarf für das zu bewertende Gebäude Qf,k,ref kWh/a Gewichteter Endenergiebedarf für das Referenzgebäude Der gewichtete Endenergiebedarf für das zu bewertende Gebäude und das Referenzgebäude berechnen sich, indem für alle eingesetzten Energieträger das Produkt aus dem berechneten jährlichen Endenergiebedarf und dem jeweiligen mittleren Ökonomiefaktor gebildet und diese summiert werden. ¦Q Q f ,k f ,x  f j,x</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(15)</span>x Qf ,k ,ref ¦Q f ,ref , x  fj , x</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(16)</span>x mit Qf,k kWh/a Gewichteter Endenergiebedarf für das zu bewertende Gebäude Qf,k,ref kWh/a Gewichteter Endenergiebedarf für das Referenzgebäude Qf,x kWh/a Jährlicher Endenergiebedarf für den Energieträger x des zu bewertenden Gebäudes berechnet nach Kapitel 6 Qf,ref,x kWh/a Jährlicher Endenergiebedarf für den Energieträger x des Referenzgebäudes berechnet nach Kapitel 2.4 fj,x - Mittlerer Ökonomiefaktor für den Energieträger x Die mittleren Ökonomiefaktoren für Energieträger werden vom Minister veröffentlicht.</div>\n<p class=\"lf-p\">3.3 Einstufung auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs Bei der Einstufung auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs wird zwischen Strom und Wärme unterschieden. Unter Strom wird der Endenergieverbrauch an elektrischer Energie für die in Kapitel 7.1 aufgeführten Gewerke verstanden. Unter Wärme wird im Sinne dieser Verordnung der Endenergieverbrauch an Brennstoff sowie Nah- und Fernwärme für die in Kapitel 7.1 aufgeführten Gewerke verstanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Bewertung der aus Messungen ermittelten Energieverbräuche für Wärme und Strom werden die Verbrauchskennwerte nach Kapitel 7.14 und 7.15 der letzen drei Jahre gemittelt und auf den jeweiligen Referenzkennwert gemäß Kapitel 7.1 bezogen. Das Ergebnis wird als Prozentwert ausgedrückt. Dieser Wert wird als Verbrauchsindex Vindex,s für Strom bzw. Vindex,w für Wärme bezeichnet. Er berechnet sich nach folgender Gleichung und ist gemäß Abbildung 7 darzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">37 2898 LUXEMBOURG 3 ¦e 3 Vs,i i 1 Vindex ,s eRe f ,s  3 bzw.  100 Vindex , w ¦e Vw,i i 1 eRe f , w  3</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(17)</span> 100 mit Vindex,s % Verbrauchsindex Strom Vindex,w % Verbrauchsindex Wärme eVs,i kWh/(m²a) Verbrauchskennwert Strom eines Gebäudes gemäß Kapitel 7.15 im Jahr i eVw,i kWh/(m²a) Verbrauchskennwert Wärme eines Gebäudes gemäß Kapitel 0 im Jahr i eRef,s kWh/(m²a) Referenzkennwert des Gebäudes für Strom gemäß Kapitel 7.1 eRef,w kWh/(m²a) Referenzkennwert des Gebäudes für Wärme gemäß Kapitel 7.1 Anzahl der Jahre welche zur Ermittlung des Verbrauchskennwertes aus Messung berücksichtigt werden (3 Jahre) i Die Referenzkennwerte eRef,w bzw. eRef,s markieren die 100%-Vergleichsmarke. In Abhängigkeit der Unteroder Überschreitung der Verbrauchsindizes Vindex,s bzw. Vindex,w in Bezug auf die 100%-Vergleichsmarke erfolgt eine Einstufung des Gebäudes auf dem skalierten Bandtacho gemäss Abbildung 6. Die Darstellung im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs muss sowohl für den Stromverbrauch und als auch für den Wärmeverbrauch des Gebäudes separat aufgezeigt werden. niedriger Verbrauch 0% | 1 10 % | 20 % | 40 % | hoher Verbrauch 60 % | 80 % | 100 % | 120 % | 140 % | 200 % | 300 % | 400 % | Referenzgebäude dieses Gebäude Abbildung 7 ± Einstufung des Gebäudes in einem Bandtacho 4 Inhalt des Nachweises über die Gesamtenergieeffizienz Über den Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz wird belegt, dass die Mindestanforderungen und die Anforderungen an den spezifischen Primärenergiebedarf und spezifischen Heizenergiebedarf eingehalten werden. Der Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz muss die folgenden Angaben enthalten .</div>\n<p class=\"lf-p\">4.1 Allgemeine Informationen x x x x x x x 4.2 Bezeichnung des bewerteten Gebäudes Erstellungsdatum Name und aktuelle Adresse des Bauherrn Name und Adresse des Architekten Name und Adresse des Erstellers des Nachweises über die Gesamtenergieeffizienz Voraussichtlicher Baubeginn und Dauer der Bauphase Unterschrift des Erstellers Angaben zum Gebäude x x Energiebezugsfläche An gemäß Kapitel 6.2 Thermisch konditioniertes Bruttogebäudevolumen V e gemäß Kapitel 6.4 38 2899 LUXEMBOURG x x x x x x x 4.3 Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A gemäß Kapitel 6.3 A/Ve-Verhältnis gemäß Kapitel 6.6 Baupläne (Grundrisse, Schnitt und Fassadenansicht, mit Eintrag jeweils der Dämm- und Gebäudeluftdichtheitsebene) Gebäudekategorie gemäß Kapitel 2.5 Gebäudezonen mit Angabe der jeweiligen Nutzung, der zugeordneten Standardnutzung und der Zonengrundfläche gemäß Kapitel 6.8 Anteil der Energiebezugsfläche An, die mechanisch belüftet wird Anteil der Energiebezugsfläche An, die gekühlt wird Einhaltung der Anforderungen an Primärenergie- und Heizenergiekennwert Um die Einhaltung der Anforderungen an den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf und den spezifischen Heizwärmebedarf zu belegen, müssen die Ist-Werte vom x spezifischen Heizwärmebedarf qh,b gemäß Kapitel 6.10 x spezifischen Gesamt-Primärenergiebedarf, qp gemäß Kapitel 2.1 den jeweiligen Höchstwerten entsprechend Kapitel 2.2 und 2.3 gegenübergestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weitere Angaben: x Angabe, für welche technischen Gewerke alternative Energieversorgungssysteme genutzt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Werden Zahlenwerte oder Faktoren verwendet, die von den in diesem Dokument aufgeführten Standardoder Tabellenwerten abweichen, so müssen diese durch entsprechende rechnerische Nachweise, durch Herstellerangaben oder durch Zertifikate belegt und dem Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz beigelegt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4 Einhaltung der Mindestanforderungen Die Einhaltung der Mindestanforderungen muss bestätigt werden. Werden Ausnahmen von den Mindestanforderungen geltend gemacht, so sind diese darzustellen und zu begründen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.1 Winterlicher Wärmeschutz Die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel 1.1 muss bestätigt werden. Die Lage der Dämmebene ist in die Baupläne gemäß Kapitel 4.2 einzutragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.2 Sommerlicher Wärmeschutz Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gemäß Kapitel 1.2 ist zu bestätigen und die Berechnung der kritischen Räume beizufügen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.3 Gebäudeluftdichtheit Die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel 1.3 muss bestätigt werden. Die Lage der Gebäudeluftdichtheitsebene ist in die Baupläne einzutragen. Die zutreffende Anforderungsklasse nach Tabelle 7 ist zu benennen.</p>\n<p class=\"lf-p\">39 2900 LUXEMBOURG 4.4.4 Vermeidung von Wärmebrücken Die Vermeidung von Wärmebrücken gemäß Kapitel 1.4 ist zu bestätigen. Wird ein Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Bbl. 2.:2006-03 durchgeführt, ist dieser dem Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz als Anlage beizufügen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.5 Wärme-/Kälteverteilungs-, Trinkwarmwasserleitungen und Lüftungskanäle Die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel 1.5 ist zu bestätigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.6 Wärmespeicherung Die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel 1.6 ist zu bestätigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.7 RLT-Anlagen Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den PSFP-Wert nach Kapitel 1.7 ist zu bestätigen. Wird die Variante mit Mindestanforderungen an Kanalgeschwindigkeit und Ventilatorwirkungsgrad gewählt, so ist die Einhaltung der Mindestanforderungen zu bestätigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4.8 Regelungsanlagen Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach Kapitel 1.8 ist getrennt nach Gliederungspunkten zu bestätigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.5 Dokumentation der Berechnung Dem Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz ist eine Dokumentation der Berechnung im hier beschriebenen Umfang als Anlage beizufügen, wenn Anforderungen an den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf gemäß Kapitel 2.2 und den spezifischen Heizwärmebedarf gemäß Kapitel 2.3 gestellt werden, und deren Einhaltung über eine Berechnung nachgewiesen werden muss.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Dokumentation der Berechnung gliedert sich in zwei Teile mit folgendem Mindestumfang:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Gebäudezusammenfassung: Diese zusammenfassende Darstellung ermöglicht einen Vergleich der energetischen Eigenschaften und Berechnungsergebnisse des betrachteten Gebäudes mit anderen Gebäuden, auch wenn diese eine abweichende Zonenanzahl und anlagentechnische Ausstattung aufweisen. Hierzu werden die wichtigsten Eingabeparameter und Ergebnisse auf Gebäudeebene zusammengefasst. Als auf Gebäudeebene aggregierte Werte sind mindestens auszuweisen: Gebäudegeometrie, Nutzung, Art und Umfang der Konditionierung, Nutzenergiebedarf, RLT-Anlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Wärme-, Kälte- und Dampferzeuger. Treten mehrere Komponenten auf (z.B. mehrere Kälteerzeuger), werden diese jeweils zu einem System aggregiert. Bei der Zusammenfassung der Erzeuger ist zu differenzieren zwischen den beiden Energieträgerklassen: x x Strom, d.h. elektrische Energie und Wärme, d.h. Brennstoff sowie Nah- und Fernwärme.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Energiekennwerte werden immer auf die Energiebezugsfläche A n bezogen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Komponentenebene: Diese Ebene ermöglicht eine Interpretation der Gebäudezusammenfassung und gibt einen Überblick über die wichtigsten energetischen Komponenten des Gebäudes. Hierzu sind charakteristische Kenngrößen für die wichtigsten Gebäudekomponenten darzustellen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Anzugeben sind mindestens folgende Größen:</p>\n<p class=\"lf-p\">40 2901 LUXEMBOURG x x x x x Geometrie und Stoffdaten der thermischen Gebäudehülle des Gebäudes Art, Größe, Konditionierung und Beleuchtungssystem der Zonen vorhandene RLT-Anlagen mit Angaben zu den Luftbehandlungsfunktionen und Ventilatorstrombedarf Nutzenergiebedarf Heizung und Kühlung der statischen Heiz- und Kühlsysteme sowie RLTAnlagen für Wärme-, Kälte± und Dampferzeuger jeweils Angaben zum verwendeten System, der Erzeugernutzenergieabgabe, der Anlagenaufwandszahl sowie dem Endenergiebedarf und dem Anteil an Hilfsenergie.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Darstellung der Erzeuger und des Endenergiebedarfs ist zu differenzieren zwischen den beiden Energieträgerklassen Strom und Wärme. Die Energiekennwerte sind auf Komponentenebene bezogen auf die jeweils konditionierte Fläche des Gebäudes anzugeben, d.h. die Kennwerte zum Nutz- und Endenergiebedarf Kälte sind durch Bezug auf die gekühlte Fläche zu bilden. In grafischer Form sind für die Wärme-, Kälte- und Dampferzeugung die monatlichen Endenergiekennwerte jeweils als Summe über alle entsprechenden Erzeuger (z. B. alle Kälteerzeuger) bezogen auf die jeweils konditionierte Fläche darzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5 Inhalt des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz 5.1 Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage des Energiebedarfs Der auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellte Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes muss die folgenden Informationen und Angaben enthalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.1.1 x x 5.1.2 x x x x x x x 5.1.3 x x x x x Auf jeder Seite erforderliche Informationen Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer als Ablaufdatum Energiepassnummer und Identifikationsnummer des Ausstellers Allgemeine Informationen Bezeichnung des bewerteten Gebäudes Name und Anschrift des Eigentümers des Gebäudes Name und Anschrift des Ausstellers Anlass der Ausstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz: Bauantrag, Änderung, Erweiterung, Bewertung eines bestehenden Gebäudes Datum der zwei Zeitpunkte, zu denen eine Aktualisierung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf Verbrauchsdaten und Einstufung erforderlich wird Unterschrift des Ausstellers Adresse des Objektstandortes Angaben zum Gebäude Gebäudekategorie gemäß Kapitel 2.5 Energiebezugsfläche An gemäß Kapitel 6.2 Gebäudezonen mit Angabe der jeweiligen Nutzung, der zugeordneten Standardnutzung und der Zonengrundfläche gemäß Kapitel 6.8 sowie eine grafische Darstellung dieser Aufteilung Angabe ob die Zone beheizt, klimatisiert, belüftet und/oder gelüftet wird Einstufung des spezifischen Gesamtprimärenergiebedarfs nach Kapitel 2.1 (Energieeffizienzklasse), des gewichteten Endenergiebedarfs nach Kapitel 3.2 (Ökonomieklasse) 41 2902 LUXEMBOURG x 5.2 und des Gesamt-CO2-Emissionskennwertes nach Kapitel 6.21 des Nichtwohngebäudes in die Effizienzklasse (Klasse A bis I) gemäß Kapitel 3.1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Darstellung der Jahreswerte des Nutzenergie-, Endenergie- und Primärenergiebedarfs in kWh/(m²a) für die technischen Gewerke entsprechend Kapitel 2.1 für den Ist-Zustand und Einteilung in die Effizienzklassen (Klasse A bis I) gemäß Kapitel 3.1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs hat die im Folgenden aufgeführten Informationen zu enthalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.2.1 x x 5.2.2 x x x x x x x 5.2.3 x x x x x 5.2.4 Auf jeder Seite erforderliche Informationen Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer als Ablaufdatum Energiepassnummer und Identifikationsnummer des Ausstellers Allgemeine Informationen Bezeichnung des bewerteten Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit Anschrift Name und Anschrift des Eigentümers des Gebäudes Name und Anschrift des Ausstellers Anlass der Ausstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz: Änderung, Erweiterung, Bewertung eines bestehenden Gebäudes Datum der zwei Zeitpunkte, zu denen eine Aktualisierung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz in Bezug auf Verbrauchsdaten und Einstufung erforderlich wird Unterschrift des Ausstellers Adresse des Objektstandortes Angaben zum Gebäude:</p>\n<p class=\"lf-p\">Gebäudekategorie gemäß Kapitel 2.5 Energiebezugsfläche An gemäß Kapitel 6.2 Baujahr von Gebäude, Wärme- und Kälteerzeugern sowie RLT-Anlagen Anteil der Energiebezugsfläche An, die mechanisch belüftet wird Anteil der Energiebezugsfläche An, die gekühlt wird Effizienzbewertung und energetische Kennwerte Zur Bewertung der energetischen Effizienz des Gebäudes werden folgende Informationen angegeben: x Verbrauchsindex nach Kapitel 3.3 für Wärme und Strom als Bandtacho nach Abbildung 7. Der Referenzkennwert ist in der Prozentskala jeweils als 100% einzutragen. x Über die letzen 3 Jahre gemittelte Verbrauchskennwerte für Wärme und Strom nach Kapitel 0 und 7.15 sowie die zugehörigen Referenzkennwerte nach Kapitel 7.1 als flächenspezifischer Jahreswert in kWh/(m²a) für Wärme, Strom, Primärenergie und CO2. x Angaben, welche technischen Gewerke im mittleren Verbrauchskennwert Wärme enthalten sind (z. B. Heizung, Trinkwarmwasser, Kühlen, Be- und Entfeuchtung, etc.). x Angaben, welche technischen Gewerke im mittleren Verbrauchskennwert Strom enthalten sind (Heizung, Trinkwarmwasser, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Befeuchtung, Hilfsenergie, Arbeitshilfen, etc.). x Erläuterungen/Bemerkungen zu den angegebenen Werten, z.B. Einfluss von Sondernutzungen x Jahreswerte des klimabereinigten Verbrauchskennwertes gemäß Kapitel 7 bezogen auf die Energiebezugsfläche in kWh/(m²a) als Zahlenwert und in grafischer Form. Darzustellen und zu 42 2903 LUXEMBOURG x x x 5.2.5 kennzeichnen sind die Verbrauchskennwerte, welche Jahre zur Bildung des Verbrauchsindexes nach Kapitel 3.3 herangezogen werden, sowie die Verbrauchskennwerte ab Erstellung des Ausweises.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auflistung der Zonen mit Angabe des Zonennamens, der Zonenfläche sowie des Anteils der Zonengrundfläche an der gesamten Energiebezugsfläche sowie eine grafische Darstellung dieser Aufteilung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Angabe ob die Zone beheizt, gekühlt, künstlich belichtet oder mechanisch belüftet wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Angaben zur vorhandener Anlagentechnik und Art der Erzeugung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung Die Modernisierungsempfehlungen im Sinne dieser Verordnung haben das Ziel, Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude aufzuzeigen. Sie sind dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs beizufügen. Für die Ausarbeitung der Maßnahmen zur energetischen Verbesserung werden zwei Stufen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad definiert. In Stufe 1 werden die wichtigen energetischen Komponenten eines Gebäudes in Augenschein genommen, qualitativ bewertet und es wird auf mögliche Schwachstellen hingewiesen. Stufe 2 umfasst zusätzlich eine quantitative Analyse des IstZustands und ermöglicht damit zielgenauere Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen. x x x Im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs sind in jedem Fall Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung im Umfang der Stufe 1 einzutragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Überschreitet der Verbrauchsindex für Wärme oder der Verbrauchsindex für Strom den Wert von 140%, so sind spätestens vier Jahre nach Ausweiserstellung Modernisierungsempfehlungen gemäß Stufe 2 im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz zu ergänzen. Dies ist nicht erforderlich, wenn durch die Modernisierungsempfehlungen gemäß Stufe 1 belegt werden konnte, dass das Gebäude und die technischen Anlagen eine hohe energetische Effizienz aufweisen oder wenn nachgewiesen wird, dass die Überschreitung von 140% durch Sondernutzungen oder technische Besonderheiten des Gebäudes und der Anlagentechnik hervorgerufen wird. Dies ist zu dokumentieren und dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz beizufügen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes im Zuge der Bauantragstellung für eine Änderung eines Nichtwohngebäudes erstellt, und überschreiten diese entweder 25% des bestehenden Gebäudevolumens oder betreffen mehr als 25% der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche, so sind neben den Modernisierungsempfehlungen gemäß Stufe 1 im Rahmen des Bauantrags auch die Modernisierungsempfehlungen gemäß Stufe 2 zu erstellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.2.5.1 Modernisierungsempfehlung Stufe 1 Die Modernisierungsempfehlungen der Stufe 1 umfassen die qualitative Bewertung der vorhandenen Effizienz von Baukörper und Anlagentechnik sowie die Identifizierung von Schwachstellen. Für die Schwachstellen müssen allgemeine Hinweise zur Effizienzsteigerung gegeben werden. Die Effizienzbewertung ist im Rahmen eines Ortstermins durchzuführen. Bewertet werden muss die energetische Effizienz der wichtigsten energierelevanten Komponenten, aber insbesondere: x x x x x Fassadendämmung Dachdämmung Fenster Sonnenschutz sonstige Bauteile der thermischen Hülle 43 2904 LUXEMBOURG x x x x Beleuchtungsanlage Lüftungsanlagen Dämmung der Wärme-/Kälteverteil- und Trinkwarmwasserleitungen sowie der Lüftungskanäle Wärme-, Kälte- bzw. Dampferzeuger.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Modernisierungsempfehlungen der Stufe 1 sind im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz in einer Prioritätenliste zusammenfassend darzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.2.5.2 Modernisierungsempfehlungen Stufe 2 Die Modernisierungsempfehlungen der Stufe 2 beinhalten neben der qualitativen Bewertung der Effizienz von Baukörper und Anlagentechnik entsprechend Stufe 1 zusätzlich die quantitative Analyse der Struktur der Energieverbräuche für Wärme und Strom sowie Hinweise zur Betriebsführung. Auf dieser Grundlage werden sinnvolle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung identifiziert. Für die Modernisierungsempfehlungen werden die Energieeinsparungen abgeschätzt und daraus Aussagen zur energetischen Optimierung abgeleitet. Im Einzelnen sollen die Analysen der Stufe 2 die folgenden Punkte abdecken: x x x x x Bewertung der Effizienz von Baukörper und Anlagentechnik entsprechend Stufe 1 Überprüfen der Betriebsweise der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Bezug auf Laufzeit und Regelungseinstellung. Bei Lüftungsanlagen muss die Realisierung eines regelmäßigen Filterwechsels abgefragt werden. Im Bereich der Beleuchtung ist der Einbau von Präsenzmeldern in Allgemeinbereichen zu prüfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Quantitative Analyse der Struktur der Wärme- und Stromverbraucher. Hierzu ist der Gesamtverbrauch beim Strom auf die wesentlichen Einzelverbraucher bzw. technischen Gewerke aufzuteilen. Die wesentlichen Verbrauchsanteile sind zu erklären. Die Analyse kann sich auf die relevantesten Verbrauchsbereiche konzentrieren. Insgesamt sollten jedoch mindestens 60% des Gesamtstromverbrauchs den technischen Gewerken bzw. den Einzelverbrauchern zugeordnet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Effizienz der einzelnen Teilverbräuche ist vor dem Hintergrund der jeweiligen Nutzungssituation des Gebäudes zu bewerten. Sinnvolle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sind zu identifizieren. Energieeinsparung und Investitionskosten sind abzuschätzen und grob die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Maßnahmen sind in einer Prioritätenliste darzustellen, wobei die Priorität sich aus der energetischen und ökonomischen Vorteilhaftigkeit ergibt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Umsetzung der Analysen können neben der Erfahrung des Energieberaters die in der deutschen VDI5LFKWOLQLH\u0003\u0016\u001b\u0013\u001a\u0003%ODWW\u0003\u0017 \u0003Ä(QHUJLH- und Wasserverbrauchskennwerte für Gebäude ± Teilkennwerte HOHNWULVFKH\u0003(QHUJLH³\u0003JHJHEHQHQ\u0003+LQZHLVH\u0003]XU\u0003*UREDQDO\\VH\u0003KHUDQJH]RJHQ\u0003ZHUGHQ\u0011\u0003(V\u0003ZLUG\u0003X\u0011 a. auch die Analyse von Lastgangmessungen empfohlen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Modernisierungsempfehlungen sind in einem Anlagebericht zu dokumentieren und die Ergebnisse im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz in einer Prioritätenliste zusammenfassend darzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">44 2905 LUXEMBOURG 6 Berechnungen des Primärenergiebedarfs von Nichtwohngebäuden Die in Kapitel 2.1 beschriebene energetische Bilanzierung der Gebäude ist, mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Modifikationen, mit den Berechnungsverfahren der DIN V 18599 durchzuführen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es gilt die Fassung DIN V 18599, Ausgabe 2007. Im Folgenden werden x x Verweise auf die DIN V 18599 gegeben, nach denen die Bilanzanteile aus Kapitel 2.1 zu ermitteln sind;</p>\n<p class=\"lf-p\">Berechnungshinweise gegeben, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind, gegebenenfalls abweichend von der DIN V 18599.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Ermittlung des Primärenergiebedarfs aus dem Endenergiebedarf der DIN V 18599 wird im Folgenden für den Bilanzzeitraum von einem Jahr dargestellt. Liegen die Endenergiebedarfe als Monatswerte vor, so ist zunächst die Jahressumme zu bilden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Liegen für die Berechnung nach DIN V 18599 erforderliche Eingangsdaten der detaillierten Anlagenplanung nicht vor, so dürfen Standardannahmen nach DIN V 18599 verwendet werden (Ausnahme ist die Beleuchtungsfachplanung, siehe Kapitel 6.14).</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1 Definitionen relevanter Gebäudedaten Folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Geschossfläche eines Gebäudes in ihre Teilflächen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Geschossfläche GF Nettogrundfläche NGF Nutzfläche NF Hauptnutzfläche HNF Nebennutzfläche Verkehrsfläche Funktionsfläche VF FF Konstruktionsfläche KF NNF Tabelle 12 ± Aufteilung der Geschossfläche in ihre Teilflächen in m2 6.1.1 Geschossfläche GF Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschließlich der Konstruktionsflächen. Nicht als Geschossfläche gerechnet werden Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss. Die Geschossfläche gliedert sich in Nettogrundfläche NGF und Konstruktionsfläche KF.</p>\n<p class=\"lf-p\">Waagerechte Flächen sind in ihren tatsächlichen Abmessungen, schiefe Flächen in ihrer lotrechten Projektion auf eine horizontale Ebene zu messen. In Treppenhäusern, in Aufzugsschächten und in Verund Entsorgungsschächten wird die Geschossfläche bestimmt, als wäre die Geschossdecke durchgezogen. Das gilt auch für Treppenaugen von einer maximalen Fläche von 15 m². Andernfalls handelt es sich um einen Luftraum, der nicht zur Geschossfläche zählt.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.2 Konstruktionsfläche KF Die Konstruktionsfläche ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossfläche GF liegenden umschließenden und innen liegenden Konstruktionsbauteile wie Außen- und Innenwände, Stützen und Brüstungen. Einzuschließen sind Tür- und Fensternischen, sofern diese nicht der Nettogrundfläche zugeordnet sind. Bauteile wie versetzbare Trennwände und Schrankwände sind keine 45 2906 LUXEMBOURG Konstruktionsbauteile. Trennwände und Schrankwände gelten als versetzbar, wenn der Fertigboden und die Fertigdecke durchgehend sind und eine Versetzung durch einfache Handhabung möglich ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verschließbare Türnischen und Fensternischen mit Brüstungen zählen zur Konstruktionsfläche.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.3 Nettogrundfläche NGF Die Nettogrundfläche NGF ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschließenden oder innen liegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogrundfläche gliedert sich in Nutzfläche NF, Verkehrsfläche VF und Funktionsfläche FF. Die Flächen von versetzbaren Trennwänden, Schrankwänden sowie von Küchenund Bad/WC-Möbel/Apparaten zählen zur Nettogrundfläche. Nicht verschließbare Wandöffnungen zählen zur Nettogrundfläche. Fensternischen zählen zur Nettogrundfläche, wenn der Fertigboden durchgehend ist. Nicht raumhohe Zwischenwände und Trennwände sowie mobile Einrichtungen sind im Rahmen dieser Verordnung zu übermessen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.4 Nutzfläche NF Die Nutzfläche ist der Teil der Nettogrundfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im weiteren Sinne dient. Sie gliedert sich in Hauptnutzfläche HNF und Nebennutzfläche NNF.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.5 Hauptnutzfläche HNF Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.6 Nebennutzfläche NNF Die Nebennutzfläche NNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche zur Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes zu definieren. Zu den Nebennutzflächen gehören beispielsweise Kellerräume, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume und Schutzräume.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.7 Verkehrsfläche VF Die Verkehrsfläche VF ist der Teil der Nettogrundfläche NGF, welcher ausschließlich deren Erschließung dient. Zur Verkehrsfläche gehören z. B. außerhalb der Hauptnutzung liegende Korridore, Eingangshallen, Treppen, Rampen und Aufzugschächte.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.1.8 Funktionsfläche FF Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogrundfläche NGF, der für gebäudetechnische Anlagen zur Verfügung steht. Zur Funktionsfläche gehören Flächen wie Räume für Haustechnikanlagen, Motorenräume für Aufzugs- und Förderanlagen, Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsgeschosse sowie Ver- und Entsorgungskanäle, Tankräume.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.2 Energiebezugsfläche An, in m2, Die Energiebezugsfläche An entspricht dem thermisch konditionierten Teil (beheizt und/oder gekühlt) der Nettogrundfläche NGF eines Nichtwohngebäudes. Liegt ein Energiebedarf in einem nicht hierzu zählenden Nutzungsbereich oder einer nicht hierzu zählenden Zone vor, wie beispielsweise der Beleuchtungsstrombedarf eines Parkgeschosses, so ist dieser beim Gebäudeenergiebedarf mit zu berücksichtigen. Die Fläche dieses Bereiches oder dieser Zone ist jedoch bei der Bestimmung der Energiebezugsfläche nicht zu berücksichtigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">46 2907 LUXEMBOURG 6.3 Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A, in m2 Die wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A entpricht der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A eines Nichtwohngebäudes und ist nach DIN 18599-1 zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung mindestens aller konditionierten Zonen nach DIN 18599-1.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.4 Thermisch konditioniertes Bruttogebäudevolumen Ve, in m3 Das thermisch konditionierte Bruttogebäudevolumen Ve ist das Volumen, das von der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche A gemäß Kapitel 6.3 umschlossen wird. Ist Ve nicht bekannt wohl aber das thermisch konditionierte Nettogebäudevolumen V n, so kann Ve vereinfacht nach folgender Gleichung berechnet werden: Ve = Vn / 0,77 in m³.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.5 Thermisch konditioniertes Nettogebäudevolumen Vn, in m3 Das thermisch konditionierte Nettogebäudevolumen Vn entspricht der Summe der Raumluftvolumina aller thermisch konditionierten Räume und ergibt sich aus dem Produkt der Energiebezugsfläche A n und der mittleren lichten Raumhöhe der Räume der Energiebezugsfläche An.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.6 A/Ve-Verhältnis, in 1/m Das A/Ve-Verhältnis ist die errechnete wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A gemäß Kapitel 6.3 bezogen auf das thermisch konditionierte Bruttogebäudevolumen Ve nach Kapitel 6.4.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.7 Referenzklima Für die energetische Bilanzierung sind die klimatischen Randbedingungen der DIN 18599 Teil 10 zu verwenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.8 Nutzungsprofile Für die energetische Bilanzierung sind die Nutzungsprofile nach DIN 18599 Teil 10 zu verwenden. Die Nutzung 1 und 2 nach Tabelle 4 der DIN 18599-10 dürfen zur Nutzung 1 zusammengefasst werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abweichend von der DIN V 18599-10 Tabelle 4 darf bei Zonen der Nutzungen 6 und 7 die tatsächlich auszuführende Beleuchtungsstärke angesetzt werden, jedoch maximal 1.000 lx.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für Nutzungen, die nicht in der DIN 18599-10 aufgeführt sind, kann die Nutzung 17 der Tabelle 4 in DIN 18599-10 verwendet werden. Abweichend hiervon kann eine Nutzung auf Grundlage der DIN 18599-10 unter Anwendung des gesicherten allgemeinen Wissensstandes individuell bestimmt und verwendet werden. Die gewählten Angaben sind zu begründen und dem Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz beizufügen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.9 Zonierungsrichtlinien Soweit sich bei einem Gebäude Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung, technischen Ausstattung, der inneren Lasten oder Versorgung mit Tageslicht wesentlich unterscheiden, ist das Gebäude nach Maßgabe der DIN 18599-1 in Verbindung mit DIN 18599-10 in Zonen zu unterteilen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.10 Heizenergie Der spezifische Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage q h,p ist zu bilanzieren, wenn die Raum-Solltemperatur des Gebäudes oder einer Gebäudezone für den Heizfall mindestens 12 °C beträgt. Die Berechnung des Endenergiebedarfs für Heizung ist nach DIN 18599-10 Teil 2, Teil 3, Teil 5, Teil 7 und Teil 9 durchzuführen. Der spezifische Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlagen qh,p berechnet sich wie folgt:</p>\n<p class=\"lf-p\">47 2908 LUXEMBOURG ¦Q qh,P h, f , x  x fp , x fHS / HI , x</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(18)</span>An mit Spezifischer Primärenergiebedarf für das Heizungssystem und die Heizfunktion der raumlufttechnischen Anlage Endenergiebedarf des Heizwärmeerzeugers x zur Nutzwärmeabgabe an das Heizsystem und das RLTHeizsystem gemäß DIN V 18599-5 qh,p kWh/(m²a) Qh,f,x kWh/a fp,x - Primärenergiefaktor des Energieträgers vom Wärmeerzeuger x entsprechend Tabelle 33 fHS/HI,x - Umrechnungsfaktor von Brennwert auf Heizwert des Energieträgers vom Wärmeerzeuger x entsprechend Tabelle 35 Der spezifische Heizwärmebedarf qh,b wird je Zone gemäß DIN V 18599-2 berechnet. Die Zulufttemperatur des hygienisch erforderlichen Außenluftvolumenstroms wird in der Zonenbilanz als Außenlufttemperatur berücksichtigt, jedoch unter Einbeziehung einer gegebenenfalls vorgeschalteten Wärmerückgewinnung nach Gleichung (91) DIN V 18599-2. Wärmeverluste von Übergabe und Verteilung der Luftvolumenströme sowie der Nutzenergiebedarf von Heizregistern der RLT-Anlagen sind in dem spezifischen Heizwärmebedarf nicht enthalten. Der spezifische Heizwärmebedarf entspricht damit der in der Zone aufzubringenden Nutzenergie bei Berücksichtigung der Lüftungsverluste und einer Wärmerückgewinnung aber ohne Berücksichtigung der weiteren Anlagentechnik. qh ,b ¦ Q' h,b , z</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(19)</span>z An mit qh,b 4¶h,b,z kWh/(m²a) Spezifischer Heizwärmebedarf kWh/a Heizwärmebedarf der Gebäudezone vor der Iteration und unter Berücksichtigung der vorstehenden Definition zu qh,b Die Umrechnung der Gebäudeluftdichtheitsanforderungen q50 nach Tabelle 7 in den, nach DIN V 18599 erforderlichen, Gebäudeluftdichtheitswert n50 erfolgt nach folgender Gleichung: n50 q50  A Vn  0,9</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(20)</span>mit Maß für die Gebäudeluftdichtheit: gemessener Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes Luftdurchlässigkeit, gemessener Volumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bezogen auf das thermisch konditionierte Nettogebäudevolumen Vn q50 m³/(h m²) n50 1/h A m² Wärmeübertragende Gebäudehüllfläche nach Kapitel 6.3 0,9 m²/m² Pauschaler Umrechnungsfaktor von Außen- auf Innenmaßbezug der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche A Vn m³ Thermisch konditioniertes Nettogebäudevolumen nach Kapitel 6.5 6.11 Trinkwarmwasser Die Berechnung des Endenergiebedarfs für Trinkwarmwasser ist nach DIN 18599 Teil 2 und Teil 6 durchzuführen. Der spezifische Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser qww,p berechnet sich wie folgt: ¦Q qww ,p w,f ,x  x fp , x fHS / Hi, x</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(21)</span>An mit 48 2909 LUXEMBOURG qww,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,f,x kWh/a Endenergiebedarf des Wärmeerzeugers x zur Nutzwärmeabgabe an das Trinkwassersystem gemäß DIN V 18599-8 fp,x - Primärenergiefaktor des Energieträgers vom Wärmeerzeuger x entsprechend Tabelle 33 fHS/HI,x - Umrechnungsfaktor von Brenn- auf Heizwert des Energieträgers vom Wärmeerzeuger x entsprechend Tabelle 35 6.12 Dampfbefeuchtung Der spezifische Primärenergiebedarf für die Dampfbefeuchtung qm,p ist zu bilanzieren, wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone eine solche Versorgung wegen des Einsatzes einer raumlufttechnischen Anlage nach Kapitel 6.12 für durchschnittlich mehr als zwei Monate pro Jahr vorgesehen ist. Die Berechnung des Endenergiebedarfs für die Dampfversorgung zur Luftbefeuchtung, gemäß Kapitel 2, erfolgt nach DIN 18599 Teil 3 sowie DIN 18599 Teil 7. Der spezifische Primärenergiebedarf Dampfbefeuchtung qm,p berechnet sich wie folgt: ¦Q qm,p m, f , x  x fp , x fHS / HI , x</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(22)</span>An mit qm,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Dampfbefeuchtung Qm,f,x kWh/a Endenergiebedarf des Dampferzeugers x zur Befeuchtung der Zuluft gemäß DIN V 18599-7 fp,x - Primärenergiefaktor des Energieträgers vom Dampferzeuger x entsprechend Tabelle 33 fHS/HI,x - Umrechnungsfaktor von Brenn- auf Heizwert des Energieträgers vom Dampferzeuger x entsprechend Tabelle 35 6.13 Kälte Der spezifische Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage qc,p ist zu bilanzieren, wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone der Einsatz von Kühltechnik vorgesehen ist. Die Berechnung des Endenergiebedarfs Kälte für Kühlung und Entfeuchtung ist nach DIN 18599 Teil 2, Teil 3, Teil 5 und Teil 7 durchzuführen. Der spezifische Primärenergiebedarf Kälte für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage qc,p berechnet sich wie folgt: qc , p ¦Q C , f , elektr , x ¦Q  fp , Strom \u0010 Mix x An \u000e C , f , therm , y y  fp , y fHS / HI , y</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(23)</span>An mit qc,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Kälte für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage QC,f,elektr,x kWh/a Endenergiebedarf der Kompressionskältemaschine x gemäß DIN V 18599-7 QC,f,therm,y kWh/a Endenergiebedarf des Wärme- oder Dampferzeugers y zur Versorgung der Absorptionskältemaschine gemäß DIN V 18599-7 fp,y - Primärenergiefaktor des Energieträgers vom Wärme- oder Dampferzeuger y entsprechend Tabelle 33 fp,Strom-Mix - 3ULPlUHQHUJLHIDNWRU\u0003IU\u0003GHQ\u0003(QHUJLHWUlJHU\u0003Ä6WURP-0L[³\u0003HQWVSUHFKHQG\u0003Tabelle 33 fHS/HI,y - Umrechnungsfaktor von Brenn- auf Heizwert des Energieträgers vom Wärme- oder Dampferzeuger y entsprechend Tabelle 35 6.14 Beleuchtung Der spezifische Primärenergiebedarf Beleuchtung q l,p ist zu bilanzieren, wenn in einem Gebäude oder einer Gebäudezone eine Beleuchtungsstärke von mindestens 75 lx erforderlich ist. Die Berechnung des 49 2910 LUXEMBOURG Endenergiebedarfs für Beleuchtung ist nach DIN 18599 Teil 4 durchzuführen. Der spezifische Primärenergiebedarf Beleuchtung ql,p berechnet sich wie folgt: ¦Q l, f ,z ql,p  fp ,Strom \u0010Mix</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(24)</span>z An mit ql,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Beleuchtung Ql.f,z kWh/a Endenergiebedarf für Beleuchtungszwecke der Zone Z gemäß DIN V 18599-4 fp,Strom-Mix - 3ULPlUHQHUJLHIDNWRU\u0003IU\u0003GHQ\u0003(QHUJLHWUlJHU\u0003Ä6WURP-0L[³\u0003HQWVSUHFKHQG\u0003Tabelle 33 Berechnungshinweise Bei der Berechnung sind folgende Randbedingungen anzusetzen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Kenngröße Randbedingungen Berechnungsverfahren Werte aus der detaillierten Fachplanung dürfen für die Erstellung vom Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz nicht verwendet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.15 Luftförderung Der spezifische Primärenergiebedarf Luftförderung qv,p ist zu bilanzieren, wenn für das Gebäude oder eine Gebäudezone der Einsatz einer raumlufttechnischen Anlage für durchschnittlich mehr als zwei Monate pro Jahr vorgesehen ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sicherheitstechnische Einrichtungen (z. B. Überdruckbelüftung für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z. B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Berechnung des Endenergiebedarfs für Lüftungsanlagen ist nach DIN 18599 Teil 3 und Teil 7 durchzuführen. Der spezifische Primärenergiebedarf Luftförderung qv,p berechnet sich wie folgt: qv , p ¦Q V ,E , x  fp ,Strom \u0010Mix</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(25)</span>x An mit qv,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Luftförderung QV,E,x kWh/a Endenergiebedarf für die Luftförderung der RLT-Anlage x gemäß DIN V 18599-3 (entspricht Nutzenergiebedarf) fp,Strom-Mix - 3ULPlUHQHUJLHIDNWRU\u0003IU\u0003GHQ\u0003(QHUJLHWUlJHU\u0003Ä6WURP-0L[³\u0003HQWVSUHFKHQG\u0003Tabelle 33 Ergänzend zu der Berechnung nach DIN V 18599:2007 kann eine bedarfsabhängige Luftvolumenstromregelung gemäß DIN V 18599-100:2009 Teil 7 Kapitel 5.7 in der Berechnung berücksichtigt werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Abweichend hiervon darf eine bedarfsabhängige Volumenstromregelung bei Fensterlüftung nur für die Kategorie IDA-C6 (Gassensoren) zum Ansatz gebracht werden. Die Anwendung dieses Lüftungskonzeptes setzt eine automatisierte, bedarfsgeregelte Fensterlüftung mit motorisierten Beschlägen oder Klappen sowie entsprechende Gassensoren voraus. Die Sensoren und das 50 2911 LUXEMBOURG Lüftungskonzept sind für alle Räume der jeweiligen Zone nach planerischen Regeln festzulegen und die Sensoren in regelmäßigen Abständen zu kalibrieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.16 Hilfsenergie Der spezifische Primärenergiebedarf Hilfsenergie für das Heizungssystem und die Heizungsfunktion der raumlufttechnischen Anlage, das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage sowie für die Befeuchtung, die Trinkwarmwasserbereitung und die Beleuchtung qaux,p ist zu bilanzieren. Die Berechnung des Endenergiebedarfs für Hilfsenergie ist nach DIN 18599 Teil 2 bis Teil 9 durchzuführen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der spezifische Primärenergiebedarf Hilfsenergie qaux,p berechnet sich wie folgt: qaux ,p (Q h,aux \u000e Q c ,aux \u000e Q h*, aux \u000e Q w ,aux )  fp ,Strom \u0010Mix</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(26)</span>An mit qaux,p kWh/(m²a) Spezifischer Primärenergiebedarf Hilfsenergie für das Heizungssystem und die Heizungsfunktion der raumlufttechnischen Anlage, das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage sowie für die Befeuchtung, die Trinkwarmwasserbereitung und die Beleuchtung Qh,aux kWh/a Hilfsenergie für das Heizsystem gemäß DIN V 18599-5 Qc,aux kWh/a Hilfsenergie für die Raumlufttechnik und Klimakälte gemäß DIN V 18599-7 Qh*,aux kWh/a Hilfsenergie für die Wärmebereitstellung der RLT-Anlage gemäß DIN V 18599-5 Qw,aux kWh/a Hilfsenergie für die Trinkwasserbereitstellung gemäß DIN V 18599-8 fp,Strom-Mix - 3ULPlUHQHUJLHIDNWRU\u0003IU\u0003GHQ\u0003(QHUJLHWUlJHU\u0003Ä6WURP-0L[³\u0003HQWVSUHFKHQG\u0003Tabelle 33 6.17 Sonstiges Werden in einem Nichtwohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für die keine anerkannten Regeln der Technik vorliegen, so sind für diese Komponenten die Referenzausführungen nach Kapitel 2.4 anzusetzen.</div>\n<p class=\"lf-p\">6.17.1 Bewertung von beweglichen Sonnenschutzsystemen Abweichend von der DIN V 18599-2 sind die Tabellen A.4 und A.5 LP\u0003$QKDQJ\u0003$\u0016\u0003Ä%HZHUWXQJ\u0003YRQ\u0003 EHZHJOLFKHQ\u00036RQQHQVFKXW]V\\VWHPHQ\u0003IU\u0003GLH\u00036\\VWHPO|VXQJHQ³\u0003GXUFK\u0003IROJHQGH\u0003]X\u0003HUVHW]HQ\u0011\u0003 90°, senkrecht 60° 45° 30° 0°, horizontal Periode NORD NO/NW OST/WEST SW/SO SÜD Winter 0,00 0,00 0,17 0,32 0,36 Sommer 0,00 0,13 0,39 0,56 0,67 Winter 0,00 0,01 0,18 0,32 0,35 Sommer 0,03 0,33 0,54 0,68 0,76 Winter 0,00 0,01 0,17 0,30 0,33 Sommer 0,30 0,46 0,61 0,72 0,78 Winter 0,00 0,03 0,16 0,27 0,30 Sommer 0,55 0,60 0,67 0,74 0,78 Winter 0,12 Sommer 0,74 Tabelle 13: Parameter a zur Bewertung der Aktivierung von beweglichen manuell- oder zeitgesteuerten Sonnenschutzvorrichtungen für verschiedene Flächenneigungen 51 2912 LUXEMBOURG Periode 90°, senkrecht 60° 45° 30° NORD NO/NW OST/WEST SW/SO SÜD Winter 0,00 0,02 0,23 0,36 0,39 Sommer 0,10 0,49 0,70 0,77 0,79 Winter 0,00 0,03 0,24 0,35 0,38 Sommer 0,43 0,69 0,81 0,86 0,88 Winter 0,01 0,04 0,24 0,34 0,36 Sommer 0,64 0,77 0,84 0,88 0,90 Winter 0,03 0,07 0,23 0,31 0,34 Sommer 0,80 0,83 0,87 0,89 0,90 0°, horizontal Winter 0,21 Sommer 0,89 Tabelle 14: Parameter a zur Bewertung der Aktivierung von beweglichen strahlungsabhängig geregelten Sonnenschutzvorrichtungen für verschiedene Flächenneigungen Wird der Blendschutz unabhängig vom Sonnenschutz realisiert, zum Beispiel durch einen innen liegenden Behang, so ist der Zeitanteil für die Aktivierung des beweglichen Sonnenschutzes im Winter mit dem Parameter a = 0 einzusetzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für zwischenorientierte Bereiche (z. B. Südsüdwest, etc.) ist der a-Parameter aus den direkt benachbarten Himmelsrichtungen linear zu interpolieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.17.2 Wärmebrücken Wärmebrücken sind bei der Ermittlung des Heizwärme- und des Kühlenergiebedarfs auf eine der folgenden Arten zu berücksichtigen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um den 2 :lUPHEUFNHQNRUUHNWXUZHUW\u0003¨8WB=0,10 W/(m K) für die gesamte wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Bei Einhaltung der Planungs- und Ausführungsbeispiele nach DIN 4108 Bbl2, Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um den Wärmebrückenkorrekturwert 2 ¨8WB=0,05 W/(m K) für die gesamte wärmeübertragende Gebäudehüllfläche A.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>Rechnerische Ermittlung der Wärmebrücken nach DIN 18599-2.</div>\n<p class=\"lf-p\">Im Fall von Gebäuden nach Passivhausstandard ist nur die Dritte der genannten Varianten zulässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Werden alle linearen Wärmebrückenverlustkoeffizienten der Anschlüsse eines Bauteils berücksichtigt, so kann für dieses Bauteil der pauschale Aufschlag entfallen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.17.3 Aneinander gereihte Bebauung Bei der Berechnung von aneinandergereihten Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei denen die Differenz der Raum-Solltemperatur nicht mehr als 4 Grad Kelvin beträgt, gelten Gebäudetrennwände als wärmeundurchlässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ist die Differenz der Raum-Solltemperatur aneinander grenzender Teile eines Gebäudes größer als 4 Grad Kelvin, so ist für diese Gebäudeteile extra zu zonieren und der Wärmestrom durch das begrenzende Bauteil in die Berechnung einzubeziehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">52 2913 LUXEMBOURG 6.17.4 Sonstige Randbedingungen Bei der Berechnung sind folgende Randbedingungen anzusetzen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Kenngröße Randbedingungen Heizunterbrechung Absenkbetrieb mit der Dauer gemäß den Nutzungsrandbedingungen in Tabelle 4 der DIN 18599-10 ist zu verwenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Solare Wärmegewinne über opake Bauteile Bei der Bestimmung der solaren Wärmegewinne für das Referenzgebäude ist vereinfacht ein Wärmedurchgangskoeffizient der opaken Bauteile U=0,32 W/(m²K) anzusetzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung H = 0,8 Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen D = 0,5; für dunkle Dächer kann abweichend D = 0,8 angenommen werden, wenn dies auch im Planungsfall angegeben wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 15: Sonstige Randbedingungen zur Berechnung nach DIN V 18599 6.18 Vereinfachungen für die Berechnung beim Baukörper Für die energetische Bilanzierung eines Nichtwohngebäudes entsprechend Kapitel 2.1 dürfen die im Folgenden beschriebenen Vereinfachungen angewandt werden. Für die vereinfachte Berechnung stehen zwei Ansätze zur Verfügung: x Vereinfachte Zuweisung der thermischen Gebäudehülle nach Kapitel 6.18.1 x Ein-Zonen-Modell nach Kapitel 6.20 Das Ein-Zonen-Modell darf nur angewendet werden, wenn die vereinfachte Zuweisung der thermischen Gebäudehülle nicht plausibel angewendet werden kann. Dies ist im Rahmen des Nachweises über die Gesamtenergieeffizienz zu begründen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.1 Vereinfachte Zuweisung der thermischen Gebäudehülle Bei diesem vereinfachten Verfahren wird die thermische Gebäudehülle auf Gebäudeebene erfasst und den Zonen über einen vorgegebenen Verteilschlüssel zugewiesen. Die vereinfachte Zuweisung umfasst die Fläche der thermischen Gebäudehülle sowie die zugehörigen Stoffwerte der Bauteile.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der vereinfachten Zuweisung ist nach folgenden Bauteilkategorien zu unterscheiden: x x x x Aw - Außenwand (gegen Außenluft, unbeheizte Räume oder gegen Erdreich) Fe,x - Fenster je Orientierung x Da - Dach (gegen Außenluft oder unbeheizte Dachräume) Fb - Fußboden (gegen Erdreich, unbeheizten Keller oder Außenluft) Die vereinfachte Zuweisung der Fläche der thermischen Gebäudehülle auf die Zonen erfolgt differenziert nach Bauteilkategorien entsprechend folgender Gleichung A i,Z A i, ges  A N ,i , Z</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(27)</span>A N,i, ges mit Ai,Z m² Die der Zone Z zugewiesene Fläche der Bauteilkategorie i Ai,ges m² Gesamtfläche der Bauteilkategorie i AN,i,Z m² Gewichtete Zonenfläche der Zone Z für die Bauteilkategorie i 53 2914 LUXEMBOURG AN,i,ges m² Summe der gewichteten Zonenflächen für die Bauteilkategorie i Die der Zone Z zugewiesene Fläche Ai,Z der Bauteilkategorie i erhält die Stoffwerte, die sich als flächengewichtetes Mittel für die jeweilige Bauteilkategorie i ergeben. Für das Beispiel des spezifischen 7UDQVPLVVLRQVZlUPHWUDQVIHUNRHIIL]LHQWHQ\u0003+¶T,i,Z, der dem Hüllflächenteil Ai,Z zugewiesen wird, bedeutet das:</div>\n<p class=\"lf-p\">H'T ,i, Z H'T ,i</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(28)</span>mit +¶T,i,Z W/(m²K) Der Fläche Ai,Z zugewiesener spezifischer Transmissionswärmetransferkoeffizient +¶T,i W/(m²K) Für die Bauteilkategorie i ermittelter mittlerer spezifischer Transmissionswärmetransferkoeffizient Die vereinfachte Zuweisung der thermischen Gebäudehülle ist nicht zulässig für x x die Zuweisung von Fensterflächen gegen unbeheizte Glasvorbauten die Zuweisung der Fensterfläche bei Atrien In diesen Fällen müssen die entsprechenden Bauteilflächen für die betreffenden Zonen individuell auf Zonenebene gemäß Kapitel 6.18.1.2 angegeben werden. Die Stoffwerte sind durch Zuweisung eines auf Gebäudeebene definierten Bauteils der Bauteilkategorie festzulegen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Für die nicht unter diese Ausnahmen fallenden Zonen eines Gebäudes kann die vereinfachte Zuweisung der thermischen Gebäudehülle weiterhin umgesetzt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der vereinfachten Hüllflächenzuweisung von Gebäude- auf Zonenebene werden Umschließungsflächen thermisch nichtkonditionierter Zonen nicht betrachtet. Flächen und Bauteile sind, wenn für andere Berechnungen erforderlich, separat auf Zonenebene zu definieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.1.1 Erfassung auf Gebäudeebene Die Teilflächen der Gebäudehülle sowie deren Stoffwerte werden auf Gebäudeebene als Summenwert für das gesamte Gebäude eingegeben. Eine Differenzierung nach Zonen erfolgt nicht. Die Teilflächen der thermischen Gebäudehülle müssen jeweils einer der in Kapitel 6.18.1 definierten Bauteilkategorien zugeordnet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Gebäudeebene müssen alle Flächen der thermischen Gebäudehülle eingegeben werden, auch wenn Teilflächen oder die Gesamtfläche auf Zonenebene gesondert definiert werden. Die Berücksichtigung von auf Zonenebene definierten Teilflächen erfolgt nach folgendem Verfahren:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ai,ges ¦A \u0010 ¦A i, j j i, j, z j,z</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(29)</span>mit Ai,j m² Teilfläche des Bauteils j, die der Bauteilkategorie i zugeordnet ist Ai,j,z m² Teilfläche des Bauteils j, die auf Zonenebene definiert wird und die der Bauteilkategorie i zugeordnet ist Ai,ges m² Gesamtfläche der Bauteilkategorie i 54 2915 LUXEMBOURG Die Ermittlung der mittleren Stoffwerte für die Bauteilkategorien erfolgt über eine flächengewichtete Mittelung der Stoffwerte der einzelnen Teilflächen der Bauteilkategorie. Dies betrifft beispielsweise bei Fenstern folgende Größen: x Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung bei senkrechtem Strahlungseinfall g ŏ sowie gtot von Verglasung und Sonnenschutzvorrichtung (zu erfassen pro Bauteilkategorie) Lichttransmissionsgrad der Verglasung WD65,SNA (SNA: Sonnenschutz und/oder Blendschutz nicht aktiviert) nach DIN V 18599 Teil 4 die Minderungsfaktoren für Rahmen und Versprossung k 1 x x Bei opaken Bauteilen betrifft dies folgende Größen: µ x x Spezifischer Transmissionswärmetransferkoeffizient H T Strahlungsabsorptionsgrad D Beispielhaft ist die Mittelwertbildung für den spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten in folgender Gleichung dargestellt: ¦ (A i, j \u0010 A i, j, Z ) H'T ,i, j j H'T ,i</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(30)</span>A i, ges mit +¶T,i,j W/(m²K) Spezifischer Transmissionswärmetransferkoeffizient der zur Bauteilkategorie i zugeordneten Teilflächen j Die gesamte gewichtete Zonenfläche für die Bauteilkategorie i ergibt sich als Summe der einzelnen gewichteten Zonenflächen nach folgender Gleichung:</div>\n<p class=\"lf-p\">A N,i,ges ¦A N,i, z</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(31)</span>z mit AN,i,ges m² Summe der gewichteten Zonenflächen für die Bauteilkategorie i Auf Gebäudeebene werden folgende weitere Größen definiert, die vereinfacht den Bauteilen bzw. den Zonen zugewiesen werden können: x x x x Verbauungsindex IV für lineare Verbauung. Dieser ist allen Fenstern der jeweiligen Orientierung zuzuordnen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Verschattungsfaktor FS für bauliche Verschattung je Orientierung. Dieser ist allen Fenstern der jeweiligen Orientierung zuzuordnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Luftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz n50. Dieser ist jeder Zone eines Gebäudes zuzuordnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Parameter zur Aktivierung beweglicher Sonnenschutzvorrichtungen a.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.1.2 Erfassung auf Zonenebene Auf Zonenebene können unterschiedlich große Anteile der Bauteilkategorien grob über Gewichtungsfaktoren fi,Z berücksichtigt werden. Die Gewichtungsfaktoren werden mit der Zonenfläche 55 2916 LUXEMBOURG multipliziert und so die Anteile bei der automatischen Flächenteilung beeinflusst. Die für die Flächenzuteilung herangezogene gewichtete Zonenfläche wird wie folgt ermittelt:</p>\n<p class=\"lf-p\">A N, i , z AN,Z  fi,z</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(32)</span>mit AN,z m² Nettogrundfläche der Zone z fi,z - Gewichtungsfaktor für die Bauteilkategorie i der Zone z Die Gewichtungsfaktoren sind entsprechend Tabelle 16 auf Zonenebene zu definieren. Bei der YHUHLQIDFKWHQ\u0003(UIDVVXQJ\u0003GHU\u0003)HQVWHUIOlFKHQ\u000f\u0003NDQQ\u0003HLQH\u0003)HQVWHUIOlFKH\u0003DOV\u0003ÄQLFKW\u0003YRUKDQGHQ³\u0003DQJHQRPPHQ\u0003 werden, wenn die spezifische Fensterfläche der betroffenen Orientierung weniger als 0,03 m² Fernsterfläche je m² Nettogrundfläche der Zone entspricht.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bauteile gegen Außenluft oder unbeheizt Bauteilkategorie/Gewichtungsfaktor nicht vorhanden vorhanden Außenwand fAW,z = 0 fAW,z = 1 Dach fDa,z = 0 fDa,z = 1 Fußboden fFb,z = 0 fFb,z = 1 Fenster (je Orientierung x) fFe,z,x = 0 fFe,z,x = 1 Tabelle 16 ± Gewichtungsfaktoren für die jeweilige Bauteilkategorie Sofern Teilflächen einer Bauteilkategorie in einzelnen Zonen gesondert definiert werden, sind für die jeweiligen Zonen alle Flächen der entsprechenden Bauteilkategorie anzugeben. Der Gewichtungsfaktor für die Bauteilkategorie i für die Zone z ist in dem Fall auf fi,z = 0 zu setzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Zonenebene werden folgende weitere Größen definiert: x Die wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk einer Zone ist zu klassifizieren in leichte, mittlere oder schwere Bauart. Die Ermittlung der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit und Klassifizierung der Bauart erfolgt entsprechend Kapitel 1.2.5. x Die mittlere lichte Raumhöhe ist anzugeben und unter Verwendung der Zonengrundfläche das Netto-Luftvolumen der Zone zu bestimmen. Das Netto-Luftvolumen des gesamten Gebäudes ergibt sich als Summe der Netto-Luftvolumina aus den einzelnen Zonen. x Es ist anzugeben, wie die Zone konditioniert wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.2 Vereinfachte Ermittlung der Tageslichtversorgung Alternativ zur detaillierten Berechnung kann für die vereinfachte Berechnung der Tageslichtversorgung das folgende Rechenmodell genutzt werden. Dieses Modell ist für die einfache Modellierung mehrgeschossiger Gebäude konzipiert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Je Zone und Orientierung kann ein Tageslichtbereich angesetzt werden. Dieser ist nach DIN V 18599 Teil 4 in einen Tageslichtbereich mit einer tageslichtversorgten Fläche ATL und einer nicht tageslichtversorgten Fläche AKL zu unterteilen. In einem Tageslichtbereich können unterschiedliche Kunstlichtbereiche berücksichtigt werden (z. B. bei unterschiedlichen Beleuchtungssystemen in Räumen/Bereichen einer 56 2917 LUXEMBOURG Zone). Zur Berechnung ist dann der prozentuale Anteil der Zonenfläche diesen unterschiedlichen Kunstlichtbereichen zuzuordnen, ebenso werden die Fensterflächen einer Zone vereinfacht mit ihrem prozentualen Vorkommen diesen Kunstlichtbereichen zugewiesen. Es gelten die Zonierungsrichtlinien der DIN V 18599, Teil 1 zur Bildung von Zonen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird ein Tageslichtbereich gleichzeitig über Dachoberlichter und vertikale Fenster mit Tageslicht versorgt, so ist in der Berechnung des elektrischen Strombedarfs für Beleuchtung vereinfacht der günstigere der beiden Werte für die Tageslichtversorgung zu verwenden; dies betrifft den Tageslichtquotienten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für jede Zone ist die mittlere Sturzhöhe hSt und die mittlere Fensterhöhe hFe für ein typisches Fenster zu erfassen. Kann die Abschätzung der mittleren Sturzhöhe oder der mittleren Fensterhöhe aufgrund sehr unterschiedlicher Fensterpositionierungen und/oder ±geometrien in einer Zone nicht einfach durchgeführt werden, so können diese auch als flächengewichtetes Mittel über alle Fenster einer Zone ermittelt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die charakteristische Fensterbreite bFe,i wird über die gesamte Fensterfläche je Orientierung in Abhängigkeit der mittleren Fensterhöhe hFe ermittelt. Begrenzt wird diese Breite mit der maximal möglichen Breite einer Zone, welche sich durch die Fassadenfläche je Orientierung (Fenster + Wand) dividiert durch die mittlere Zonenhöhe hz ergibt.</p>\n<p class=\"lf-p\">AFe ,i + AWa ,i AFe ,i ȉ fF,ai ; ൰ hz hFe bFe ,i = min ൬ mit bFe,i AFe,i AWa,i hZ hFe fF,ai m m² m² m m m²/m²</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(33)</span>Charakteristische Fensterbreite einer Zone je Orientierung i Fensterfläche einer Zone je Orientierung i Außenwandfläche einer Zone je Orientierung i Mittlere Zonenhöhe Mittlere Fensterhöhe in der Zone Korrekturfaktor für Innenmaßbezug; Standardwert=0,9 m²/m² Der mittlere charakteristische Außenwandumfang der Zonengeometrie bZone,ges ermittelt sich durch die Summe aller Außenfassadenflächen (Fenster + Wand) dividiert durch die mittlere Zonenhöhe h z. Dieser Wert entspricht näherungsweise der umlaufenden Außenfassadenlänge. bZone ,ges = mit bZone,ges ෌i AFe ,i + AWa ,i hz m ȉ fF,ai</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(34)</span>Charakteristischer Außenwandumfang einer Zone Die charakteristische Raumtiefe aR ermittelt sich in Abhängigkeit des mittleren charakteristischen Außenwandumfangs. Die Raumtiefe wird für jeden orientierten Tageslichtbereich i angesetzt. a R = a R,i = mit bZone,ges aR,i AZ ෌i AFe ,i + AWa ,i ȉ fF,ai hz m m = AZ bZone ,ges</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(35)</span>Charakteristischer Außenwandumfang einer Zone Charakteristische Raumtiefe je Orientierung i Zur überschlägigen Bestimmung der Positionierung der Fenster in einer Zone wird ein repräsentativer Mittelwert der Fassade gebildet. Für die Berechnung der Tageslichtversorgung ist die Fensterfläche A RB,TL,i oberhalb der Nutzebene hFe nach folgender Gleichung zu bestimmen.</div>\n<p class=\"lf-p\">57 2918 LUXEMBOURG ARB ,TL ,i = mit ARB,TL,i minሺhFe ; hSt െ hNe ሻ ȉ AFe ,i hFe m²</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(36)</span>Fensterfläche oberhalb der Arbeitsebene je Orientierung i Die maximale Tiefe des Tageslichtbereichs wird gemäß DIN V 18599 Teil 4 bestimmt. a TL ,max ,i = 2,5 ȉ ሺhSt െ hNe ሻ mit aTLmax, i m</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(37)</span>Maximale Tiefe des Tageslichtbereichs je Orientierung i Es gilt die Berücksichtigung des 1,25-Kriteriums nach DIN V 18599 Teil 4. wenn a TL ,max ,i ൑ ൫aR,i െ 0,25 ȉ a TL ,max ,i ൯ dann a TL ,i = a TL ,max ,i sonst a TL ,i = a R,i mit aTLmax,i aTL,i aR,i m m m</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(38)</span>Maximale Tiefe des Tageslichtbereichs je Orientierung i Tiefe des Tageslichtbereichs je Orientierung i Charakteristische Raumtiefe je Orientierung i Wenn Fensterflächen über alle orientierten Fassaden einer Zone in einer Lochfassade angeordnet sind, so kann die Breite des Tageslichtsbereichs vereinfacht um die halbe Tiefe erhöht werden. a wenn « ja », dann gilt bTL ,i = bFe ,i + TL ,i wenn « nein », dann gilt bTL ,i = bFe ,i mit bTL,i bFe,i aTL,i m m m 2</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(39)</span>Breite des Tageslichtbereichs je Orientierung i Charakteristische Fensterbreite einer Zone je Orientierung i Tiefe des Tageslichtbereichs je Orientierung i Mit diesen Daten kann die tageslichtversorgte Fläche ATL,i je Orientierung nach folgender Gleichung bestimmt werden:</div>\n<p class=\"lf-p\">ATL ,i = a TL ,i ‫ ڄ‬bTL ,i mit ATL,i m²</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(40)</span>Tageslichtversorgte Fläche in einer Zone für die Orientierung i Damit die Summe der tageslichtversorgten Flächen nicht größer werden kann als die Zonenfläche, wird bei der Bestimmung der tageslichtversorgten Fläche ATL für die gesamte Zone die maximale tageslichtversorgte Fläche begrenzt.</div>\n<p class=\"lf-p\">ATL = min ൭෍ ATL ,i ; AZ ൱ ༌</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(41)</span>i mit ATL ATL,i AZ m² m² m² Tageslichtversorgte Fläche in einer Zone Tageslichtversorgte Fläche in einer Zone für die Orientierung i Nettogrundfläche der Zone Z Die nicht tageslichtversorgte Fläche AKL berechnet sich aus der Differenz der Nettogrundfläche AZ und der mit tageslichtversorgten Fläche ATL einer Zone.</div>\n<p class=\"lf-p\">58 2919 LUXEMBOURG AKL = AZ െ ATL mit AKL m²</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(42)</span>Nicht tageslichtversorgte Fläche in einer Zone 6.18.3 Temperaturkorrekturfaktoren Fx für den Heiz- und den Kühlfall Für den Heizfall können die Fx-Werte entsprechend DIN V 18599-Teil 2, Tabelle 3 angesetzt, die Monatsmitteltemperaturen gemäß Tabelle 18 und Tabelle 19 oder die FX-Werte nach Tabelle 20 und Tabelle 21 verwendet werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Für den Kühlfall können die Monatsmitteltemperaturen gemäß Tabelle 18 und Tabelle 19 oder die FXWerte nach Tabelle 20 und Tabelle 21 verwendet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Ermittlung der Monatsmitteltemperaturen nach Tabelle 18 und Tabelle 19 oder die FX-Werte nach Tabelle 20 und Tabelle 21 ist eine Einstufung des unkonditionierten Bereichs nach folgenden Kriterien vorzunehmen: x Dämmstandard: Der unkonditionierte Bereich ist entsprechend seines Dämmstandards einzustufen. Der Dämmstandard eines unkonditionierten Bereiches ist definiert über den spezifischen Wärmetransferkoeffizienten +¶T,ue in W/(m²K). x Solare Lasten: Der unkonditionierte Bereich ist in Abhängigkeit der eintreffenden solaren Lasten oder vorhandener interner Gewinne einzustufen. Dabei entspricht die Einstufung der solaren Lasten in der Regel dem Glasanteil in Verbindung mit dem Sonnenschutz des unkonditionierten Glasvorbaus. x Tiefe im Erdreich: Grenzt der unkonditionierte Bereich an das Erdreich, so ist dieser entsprechend seinem Dämmstandard und der Tiefe/Lage im Erdreich einzustufen. Bei Wänden ist die mittlere Tiefe im Erdreich anzusetzen. Bei horizontalen Bauteilen entspricht die Tiefe der Differenz von Unterkante Bauteil bis Oberkante Erdreichniveau.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.3.1 Einstufung in Abhängigkeit des Dämmstandards Der Dämmstandard der unkonditionierten Zone ist nach folgender Tabelle einzuordnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dämmstandard der angrenzenden Zone Rechenwert für H¶T,ue keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 1,50 W/(m²K) schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 1,00 W/(m²K) mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,50 W/(m²K) gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,25 W/(m²K) Tabelle 17: Definition der Dämmstandards der betrachteten Zonen 59 2920 LUXEMBOURG 6.18.3.2 Einstufung in Abhängigkeit der solaren Lasten In Abbildung 8 wird das Raumbilanzmodell für die unkonditionierte Zone mit solaren Erträgen dargestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Außenluft unkonditionierter u r Raum solare Gewinne konditionierter Raum (Wintergarten, Atrium) variable Fensterflächen Dämmstandard H¶T,ue Erdreich Abbildung 8: Schema des Raummodells zur Untersuchung des Einflusses unkonditionierter Zonen mit solaren Einstrahlungen auf die thermische Energiebilanz Die in den Tabellen angegebenen Rechenwerte sind für eine Konfiguration ohne Sonnenschutz ermittelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Anwendung von Sonnenschutzsystemen kann der Fensterflächenanteil vergrößert werden, ohne dass sich die solaren Gewinne erhöhen. Die mögliche Vergrößerung des Fensterflächenanteils richtet sich nach der Effizienz des Sonnenschutzes. Es wird zwischen zwei Anwendungsfällen unterschieden:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>Einstufung der unkonditionierten Zone in Abhängigkeit des Fensterflächenanteils. Diese Einstufung kann Anwendung finden, wenn es sich um einfache Glasvorbauten mit einer Fensterfläche in der Fassade handelt und der Fensterflächenanteil zudem leicht abgeschätzt werden kann.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2)</span>Einstufung der unkonditionierten Zone in Abhängigkeit der grundflächenbezogenen Fensterfläche fFe,An,u. Bei Atrien mit verschiedenen Glasflächen, bzw. bei Glasflächen in unterschiedlichen Orientierungen, ist die Bestimmung des Fensterflächenanteils nicht immer leicht möglich. Die Ermittlung der grundflächenbezogenen Fensterfläche gibt Aufschluss über die in die unkonditionierte Zone eintreffenden solaren Gewinne, welche in Abhängigkeit der Orientierung korrigiert werden können.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Einschätzung sind insbesondere für nach Norden und horizontal orientierte Glasflächen Korrekturen erforderlich. Über nordorientierte Fenster oder Fenster ohne direkte Einstrahlung werden geringere solare Einstrahlungen bilanziert. Entsprechend höhere Einstrahlungen ergeben sich für horizontal orientierte Fensterflächen. In Anlehnung an das Verfahren zum sommerlichen Wärmeschutz nach Kapitel 1.2 sind Fensterflächen nach der Himmelsrichtung zu gewichten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die modifizierte grundflächenbezogene Fensterfläche fFe,An,u ergibt sich für unterschiedliche Orientierungen nach folgender Gleichung: fFe,An,u ¦A fe,( O,S, W ),i i \u000e 0,4  ¦ A fe,N,i \u000e 1,4  ¦ A fe,H,i i i</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(43)</span>A n,u mit fFe,An,u m²/m² Grundflächenbezogene Fensterfläche An,u m² Grundfläche der unkonditionierten Zone 60 2921 LUXEMBOURG Afe,(O,S,W),i m² Fläche der nach Osten, Süden oder Westen (Nord-Ost über Süd nach Nord-West) orientierten Fenster i Afe,N,i m² Fläche der nach Norden (Nord-West über Nord nach Nord-Ost) orientierten Fenster i sowie Flächen von Fenstern, die dauernd verschattet sind Afe,H,i m² Fläche von horizontalen oder geneigten Fenstern i bzw. transparenten Bauteilen i mit 0°  Neigung  60° Die Einordnung ist aus folgenden Diagrammen abzulesen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Einstufung in Lastprofile in Abhängigkeit des Sonnenschutzes und des GesamtFensterflächenanteils der unkonditionierten Zone Grundflächenbezogene Fensterfläche der unkonditionierten Zone in m²/m² 100% sehr hohe Lasten hohe Lasten 90% mäßige Lasten geringe Lasten Fensterflächenanteil in % 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0,65 0,50 Einstufung in Lastprofile in Abhängigkeit des Sonnenschutzes und der grundflächenbezogenen Fensterfläche der unkonditionierten Zone 0,40 0,30 0,20 0,10 1,6 sehr hohe Lasten hohe Lasten 1,4 mäßige Lasten geringe Lasten 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 0,65 Gesamtenergiedurchlassgrad gtot 0,50 0,40 0,30 0,20 0,10 Gesamtenergiedurchlassgrad gtot Abbildung 9: Einschätzung der Höhe der solaren Einträge einer unkonditionierten Zone in Abhängigkeit des Sonnenschutzes und des Fensterflächenanteils.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.3.3 Einstufung in Abhängigkeit der Tiefe im Erdreich Eine unkonditionierte Zone wird vereinfacht in Abhängigkeit der Tiefe im Erdreich abgebildet. Das folgende Bild verdeutlicht den Parameter zur Einordnung nach der Lage im Erdreich. Erforderliche Parameter sind die Tiefe der unkonditionierten Zone im Erdreich und deren Dämmstandard.</p>\n<p class=\"lf-p\">61 2922 LUXEMBOURG er unkonditionierter Raum Dämmstandard H¶T,ue variable Tiefe konditionierter Raum he adiabat Erdreich Abbildung 10: Modell der Lage der unkonditionierten Zonen im Erdreich 62 2923 LUXEMBOURG Monatsmittelwerte der Innentemperatur unkonditionierter benachbarter Zonen Zone ohne interne und/oder solare Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,1 1,7 5,0 10,0 13,6 16,5 18,5 18,4 14,9 9,9 5,6 2,3 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,5 2,0 5,3 10,2 13,7 16,5 18,5 18,5 15,0 10,1 5,9 2,6 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 1,3 2,9 6,0 10,7 14,0 16,7 18,6 18,6 15,2 10,6 6,6 3,4 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 2,5 3,9 6,9 11,3 14,4 16,9 18,7 18,8 15,6 11,2 7,4 4,5 Zone mit geringen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,8 2,4 5,9 11,3 14,7 17,7 19,7 19,4 15,9 10,8 6,3 2,8 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 1,5 3,1 6,5 12,0 15,3 18,2 19,8 19,9 16,5 11,3 6,8 3,4 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 3,0 4,6 8,0 13,8 16,7 19,5 20,4 20,2 17,8 12,6 8,1 4,6 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 5,0 6,6 10,0 16,1 18,5 19,0 21,1 20,8 19,5 14,2 9,7 6,2 Zone mit mäßigen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 1,5 3,2 6,7 12,6 15,8 18,8 20,4 20,1 17,0 11,6 6,9 3,3 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 2,5 4,1 7,7 13,8 16,8 19,8 21,1 20,7 18,0 12,5 7,7 4,0 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 4,6 6,3 10,0 16,8 19,2 20,3 22,4 21,8 18,5 14,4 9,5 5,7 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 7,4 9,0 12,9 16,2 18,6 21,5 23,6 22,9 19,7 16,9 11,8 7,9 Zone mit hohen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 2,5 4,3 8,2 15,2 18,4 20,9 22,9 22,0 19,0 12,9 7,8 4,0 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 3,8 5,6 9,7 17,5 18,9 22,3 24,4 23,2 19,4 14,3 8,9 4,9 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 6,7 8,7 13,2 18,8 21,5 25,1 27,2 25,4 21,7 17,4 11,5 7,1 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 10,4 12,6 17,5 21,6 24,0 27,7 29,8 27,6 23,8 16,7 14,7 9,9 Zone mit sehr hohen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 3,4 5,3 9,6 17,8 19,7 23,3 25,4 23,9 19,9 14,2 8,7 4,6 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 5,0 7,1 11,6 18,7 21,7 25,5 27,6 25,6 21,6 16,1 10,1 5,8 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 8,7 11,1 16,3 22,9 25,5 29,7 31,8 28,9 24,8 17,1 13,4 8,5 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 13,1 15,8 15,3 26,9 29,1 33,6 35,8 32,1 27,8 19,3 17,4 11,7 Tabelle 18: Mittlere Zonentemperaturen in °C einer unkonditionierten Zone mit internen und/oder solaren Lasten 63 2924 LUXEMBOURG Zone he &lt; 0,5m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 2,4 4,0 6,8 11,1 13,8 15,9 17,6 17,6 14,5 10,3 6,9 4,3 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 3,4 4,9 7,6 11,5 14,0 16,0 17,5 17,5 14,6</p>\n<p class=\"lf-p\">10,7 7,5 5,2 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 5,2 6,5 8,8 12,3 14,5 16,3 17,6 17,7 15,1 11,7 8,8 6,7 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 6,8 7,9 10,0 13,2 15,2 16,7 18,0 18,1 15,7 12,7 10,1 8,2 Zone he &lt; 1,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 2,7 4,3 7,0 11,2 13,8 15,9 17,4 17,4 14,4 10,3 7,0 4,5 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 3,7 5,2 7,7 11,6 14,0 15,9 17,4 17,4 14,5 10,8 7,7 5,3 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 5,4 6,7 9,0 12,4 14,5 16,2 17,5 17,5 15,0 11,6 8,9 6,9 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 6,9 8,0 10,1 13,2 15,1 16,7 17,9 17,9 15,7 12,6 10,1 8,3 Zone he &lt; 2,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 3,6 5,1 7,7 11,5 13,9 15,8 17,2 17,1 14,2 10,5 7,4 5,2 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 4,5 5,9 8,3 11,9 14,1 15,9 17,1 17,0 14,4 10,9 8,1 6,0 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 5,9 7,2 9,3 12,5 14,5 16,1 17,3 17,2 14,9 11,7 9,2 7,3 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 7,2 8,3 10,3 13,2 15,1 16,5 17,7 17,7 15,6 12,6 10,3 8,5 Zone he &lt; 3,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 5,4 6,7 9,0 12,2 14,2 15,8 16,8 16,5 14,1 10,9 8,4 6,6 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 5,9 7,1 9,3 12,3 14,3 15,8 16,8 16,6 14,3 11,3 8,8 7,0 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 6,7 7,8 9,8 12,7 14,6 16,0 17,0 17,0 14,8 11,9 9,6 7,9 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 7,6 8,6 10,5 13,3 15,0 16,4 17,5 17,5 15,5 12,7 10,5 8,8 Zone he &gt; 3,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 5,4 6,7 8,9 12,1 14,1 15,7 16,7 16,4 14,0 10,9 8,3 6,5 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 5,8 7,1 9,2 12,3 14,2 15,7 16,7 16,5 14,2 11,2 8,7 7,0 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 6,6 7,7 9,7 12,6 14,5 15,9 16,9 16,9 14,7 11,8 9,5 7,8 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 7,4 8,5 10,4 13,2 14,9 16,3 17,4 17,4 15,3 12,6 10,3 8,7 Tabelle 19: Mittlere Zonentemperaturen in °C einer unkonditionierten Zone die an Erdreich grenzt 64 2925 LUXEMBOURG Temperaturkorrekturfaktoren für unkonditionierte Zonen Zone ohne interne und/oder solare Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,94 0,95 0,95 0,96 0,92 0,87 0,86 0,96 0,93 0,93 0,94 0,95 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,92 0,93 0,93 0,94 0,91 0,85 0,85 0,94 0,92 0,92 0,93 0,93 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,88 0,89 0,89 0,90 0,87 0,83 0,82 0,90 0,88 0,88 0,89 0,89 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,83 0,84 0,84 0,85 0,82 0,79 0,79 0,85 0,83 0,83 0,84 0,84 Zone mit geringen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,91 0,91 0,90 0,85 0,79 0,66 0,52 0,64 0,78 0,86 0,91 0,92 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,88 0,88 0,86 0,79 0,72 0,57 0,49 0,50 0,71 0,82 0,87 0,90 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,81 0,81 0,77 0,64 0,56 0,34 0,31 0,41 0,52 0,72 0,80 0,84 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4)</p>\n<p class=\"lf-p\">0,72 0,71 0,66 0,45 0,35 0,43 0,12 0,22 0,29 0,59 0,70 0,76 Zone mit mäßigen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,88 0,88 0,85 0,74 0,66 0,46 0,31 0,44 0,64 0,80 0,87 0,90 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,83 0,83 0,79 0,64 0,54 0,29 0,12 0,26 0,50 0,73 0,82 0,86 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,74 0,73 0,66 0,39 0,27 0,21 -0,25 -0,09 0,43 0,57 0,71 0,78 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,62 0,60 0,50 0,44 0,34 0,00 -0,60 -0,43 0,26 0,37 0,58 0,68 Zone mit hohen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,83 0,82 0,77 0,53 0,36 0,11 -0,41 -0,16 0,36 0,69 0,81 0,87 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,78 0,76 0,68 0,34 0,30 -0,14 -0,83 -0,52 0,29 0,58 0,75 0,82 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,65 0,61 0,48 0,22 0,00 -0,61 -1,62 -1,23 -0,03 0,33 0,59 0,71 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,49 0,43 0,23 -0,01 -0,29 -1,07 -2,38 -1,90 -0,33 0,39 0,40 0,58 Zone mit sehr hohen internen und/oder solaren Lasten Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,79 0,77 0,69 0,31 0,21 -0,31 -1,12 -0,74 0,22 0,59 0,76 0,84 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,72 0,69 0,57 0,23 -0,02 -0,69 -1,75 -1,28 -0,02 0,44 0,68 0,78 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,56 0,50 0,30 -0,12 -0,47 -1,41 -2,95 -2,32 -0,46 0,36 0,48 0,64 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,37 0,27 0,36 -0,45 -0,89 -2,09 -4,08 -3,30 -0,89 0,18 0,24 0,48 Tabelle 20: Temperaturkorrekturfaktoren für eine unkonditionierte Zone mit internen und/oder solaren Lasten 65 2926 LUXEMBOURG Zone he &lt; 0,5m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,84 0,84 0,84 0,87 0,90 0,96 1,13 1,22 0,99 0,90 0,87 0,85 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,79 0,79 0,80 0,83 0,87 0,95 1,14 1,24 0,97 0,87 0,83 0,81 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,72 0,72 0,73 0,76 0,81 0,90 1,11 1,20 0,90 0,79 0,75 0,73 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,65 0,65 0,66 0,69 0,74 0,82 1,00 1,08 0,81 0,71 0,68 0,66 Zone he &lt; 1,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,82 0,83 0,83 0,86 0,90 0,97 1,16 1,27 1,00 0,90 0,86 0,84 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,78 0,78 0,79 0,83 0,87 0,96 1,18 1,29 0,98 0,87 0,82 0,80 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,71 0,71 0,72 0,76 0,81 0,91 1,15 1,25 0,92 0,79 0,75 0,72 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,64 0,64 0,66 0,69 0,74 0,83 1,03 1,11 0,82 0,71 0,68 0,66 Zone he &lt; 2,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,78 0,78 0,79 0,83 0,88 0,98 1,24 1,38 1,02 0,89 0,84 0,81 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,74 0,75 0,76 0,80 0,86 0,97 1,25 1,39 1,00 0,85 0,80 0,77 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,68 0,69 0,70 0,75 0,81 0,93 1,21 1,33 0,93 0,79 0,73 0,70 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,63 0,63</p>\n<p class=\"lf-p\">0,65 0,69 0,75 0,85 1,09 1,18 0,84 0,71 0,67 0,64 Zone he &lt; 3,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,71 0,71 0,72 0,78 0,84 0,99 1,35 1,55 1,04 0,85 0,78 0,74 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,68 0,69 0,70 0,76 0,84 0,99 1,35 1,53 1,02 0,83 0,76 0,72 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,65 0,65 0,67 0,73 0,81 0,95 1,28 1,42 0,95 0,77 0,71 0,67 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,61 0,62 0,63 0,68 0,75 0,87 1,14 1,24 0,85 0,71 0,66 0,63 Zone he &gt; 3,0m Tiefe im Erdreich Dämmstandard Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez keine Dämmung (H¶T,ue &gt;1,3) 0,71 0,71 0,72 0,78 0,86 1,01 1,38 1,58 1,05 0,86 0,78 0,74 schlecht (0,7 &lt; H¶T,ue &lt; 1,3) 0,69 0,69 0,71 0,77 0,85 1,00 1,38 1,55 1,03 0,83 0,76 0,72 mittel (0,4 &lt; H¶T,ue &lt; 0,7) 0,65 0,66 0,68 0,74 0,82 0,97 1,31 1,45 0,96 0,78 0,71 0,68 gut (0,15 &lt; H¶T,ue &lt; 0,4) 0,62 0,62 0,64 0,70 0,77 0,89 1,18 1,28 0,87 0,72 0,66 0,64 Tabelle 21: Temperaturkorrekturfaktoren für eine unkonditionierte Zone die an Erdreich grenzt 66 2927 LUXEMBOURG 6.18.4 Vereinfachte Abbildung der Verschattung Die vereinfachte Verschattung wird auf Gebäudeebene je orientierte Fassade durchgeführt. Zur vereinfachten Berücksichtigung der Verschattung werden gemäß Tabelle 22 Verschattungswinkel pauschal für jede Fassade eines Gebäudes definiert. Dabei wird nach der Orientierung unterschieden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es sind die Verschattungssituationen für die Horizontverschattung und Überhangverbauung abzubilden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Berücksichtigung von seitlichen Verschattungseinflüssen kann bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens verzichtet werden. Der Verschattungswinkel für seitliche Verschattung wird bei der vereinfachten Verschattungsbewertung in der Berechnung mit 0° angesetzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Horizontverschattung ist der mittlere Abschattungswinkel auf die mittlere Fassade zu bestimmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine Überhangverbauung, wie Balkone und sonstige Auskragungen, kann nur dann vereinfacht abgebildet werden, wenn diese auch regelmäßig in einer Fassade vorkommt. Im vereinfachten Verfahren ist eine Verschattung durch Überhangverbauung zu berücksichtigen, wenn für den überwiegenden Teil einer Fassade (&gt;50%) eine regelmäßige Überhangverbauung vorkommt. Dabei ist der Verschattungswinkel für eine typische und repräsentative Situation zu bestimmen und dient als Klassifizierungswinkel für die gesamte Fassade.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die entsprechenden Verschattungswinkel werden in der Berechnung allen Fenstern der jeweiligen Orientierung zugeordnet. Sie sind für die thermischen Bilanzen und für die Berechnung des Strombedarfs für Beleuchtung zu berücksichtigen. Für die Energiebilanz ist jeweils der Rechenwert für die Verschattungsklasse zu verwenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Horizontverschattungswinkel Verschattungsklasse keine gering mittel hoch Winkelbereich alle Orientierungen 0° - 5° 5° - 15° 15° - 30° &gt; 30° Rechenwert für alle Orientierungen 2,5° 10° 22,5° 35° Verschattungswinkel für Überhangverbauung Verschattungsklasse keine gering mittel hoch Winkelbereich alle Orientierungen 0° - 15° 15° - 35° 35° - 50° &gt; 50° Rechenwert für alle Orientierungen 7,5° 25° 42,5° 55° Tabelle 22: Rechenwerte für Verschattungswinkel bei Horizont- und Überhangverbauung Für auf Zonenebene detailliert eingegebene Fensterflächen kann der Verschattungswinkel auch detailliert eingegeben werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.18.5 Weitere Vereinfachungen beim Baukörper Es sind folgende weitere Vereinfachungen für die Berechnung zulässig: x Transmissionswärmeströme von gekühlten zu ungekühlten Bereichen müssen nicht berücksichtigt werden. x Bei mechanischer Lüftung mit Überströmung zwischen Zonen ist der Luftwechsel der Zone, welche ihre Zuluft über Überströmung aus einer anderen Zone erhält mit 0 anzusetzen, wenn 67 2928 LUXEMBOURG der Mindestaußenluftvolumenstrom gemäß DIN 18599-10 darüber gedeckt wird. Wird der Mindestaußenluftvolumenstrom nicht durch die überströmende Luft gedeckt, so ist der fehlende Betrag als zusätzliche Fensterlüftung nwin gemäß DIN 18599-2 zu bilanzieren. x Bei vollverglasten, thermisch nicht konditionierten Vorbauten wird die solare Einstrahlung in das konditionierte Gebäudevolumen vereinfacht berechnet, indem der g-Wert für die Fensterfläche zwischen konditionierter Zone und Glasvorbau derart modifiziert wird, dass er die optischen Eigenschaften der Verglasung des Vorbaus mit berücksichtigt: gŏ\u000fUHV = gŏ\u0003FF,ue Weu,e</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(44)</span>gtot, res = gtot FF,ue Weu,e</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(45)</span>mit Resultierender Gesamtenergiedurchlassgrad bei senkrechtem Strahlungseinfall unter Berücksichtigung der optischen Eigenschaften der äußeren Fensterebene Resultierender Gesamtenergiedurchlassgrad einschließlich Sonnenschutzvorrichtung unter Berücksichtigung der optischen Eigenschaften der äußeren Fensterebene gŏ\u000fUHV - gtot,res - FF,ue - Abminderungsfaktor für den Rahmen der äußeren Verglasung. Standardwert: F F,ue = 0,9 Weu,e - Transmissionsgrad der äußeren Verglasung. Standardwerte in Tabelle 4 Die vereinfachte Berechnung der Transmission zu unkonditionierten Bereichen (Räumen oder Vorbauten) kann über Temperaturkorrekturfaktoren Fx oder mittlere monatliche Zonentemperaturen gemäß Kapitel 6.18.3 erfolgen.</div>\n<p class=\"lf-p\">6.19 Vereinfachungen für die Berechnung der Anlagentechnik Für die Ausstellung des Ausweises und des Nachweises über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes auf der Grundlage einer Energiebedarfsberechnung dürfen die im Folgenden aufgeführten Vereinfachungen bei der Anlagentechnik angewandt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.19.1 Heizung - Speicherung Wenn ein Heizungsspeicher vorhanden ist, wird folgende Randbedingung gesetzt: x Umwälzpumpe für den Pufferspeicher vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.19.2 Heizung - Verteilung Die folgenden Standardwerte können verwendet werden, sofern die Angaben für die Berechnung erforderlich sind. Sie repräsentieren einen Neubaustandard und orientieren sich an den Mindestanforderungen aus Kapitel 1: x x x x x x x Art der Hauptverteilung: Zweirohrheizung Strangleitungen und Anbindeleitungen: innenliegend Umwälzpumpe in Verteilung vorhanden Betriebsart, wenn Raumheizung und mindestens eine Zone mit Absenkbetrieb angeschlossen, dann Absenkbetrieb, sonst Abschaltbetrieb (Die Betriebsart ist mit der Einstellung der Zonen abzugleichen. Wird auf Zonenebene ein Absenkbetrieb gewählt, so gilt dies auch für die Anlagentechnik) Außentemperaturgeführte Kesseltemperaturregelung Wasserinhalt Erzeuger: &gt;0,15 l/kW Hydraulisch abgeglichenes Rohrnetz 68 2929 LUXEMBOURG x x x Heizungspumpe auf Bedarf ausgelegt Pumpe nicht bekannt. Leistung berechnet sich aus p hyd, mit b=1,0 Thermisch/mechanischer Stellantrieb Hilfsenergiebedarf der Wärmeverteilung Zur vereinfachten Berechnung des Hilfsenergiebedarfs der Wärmeverteilung ist die Regelungsart der Pumpe zu wählen. x Variabler Druck x Konstanter Druck Diese Auswahl wird gesondert für die folgenden Bereiche getroffen x RLT-Verteilung x Gebäude-Verteilung Sie bezieht sich auf alle Pumpen der jeweiligen Bereiche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wärmeverluste der Verteilleitungen Für die Heizungsverteilleitungen ist der Dämmstandard entsprechend Tabelle 23 zu wählen. Die aufgeführten U-Werte gelten für die Verteil-, Strang- und Anbindeleitungen eines Verteilkreises gleichermaßen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Alle Leitungsarten Standardwerte (Mindestanforderungen) 0,20 W/(mK) Verbesserte Anforderungen (Passivhausstandard) 0,14 W/(mK) Tabelle 23: Dämmstandards von Verteilleitungen Die in der Berechnung zu verwendenden Vor- und Rücklauftemperatur können vereinfacht aus dem gewählten Übergabesystem bestimmt werden. Es sind die folgenden Temperaturpaarungen je Übergabesystem zu verwenden:</p>\n<p class=\"lf-p\">Übergabesysteme/Heizsysteme Vorlauf-/Rücklauftemperatur in °C Freie Heizflächen 70/55 °C Fußbodenheizung 40/30 °C Flächenheizung (Betonkernaktivierung/Wandheizung) 40/30 °C Luftheizung 70/55 °C Deckenstrahlplatten 70/55 °C RLT-Kreise 70/55 °C Tabelle 24: Standardtemperaturpaarungen verschiedener Übergabesysteme Leitungslängen: Die Leitungslängen des Gebäudeverteilkreises ergeben sich aus den Gebäudeabmessungen nach DIN V 18599 Teil 100:2009. Die so ermittelten Leitungslängen werden durch die Anzahl der Verteilkreise für die Raumheizung geteilt. Die Anzahl der Verteilkreise ergibt sich aus der Anzahl der unterschiedlichen Übergabesysteme für die Heizung.</p>\n<p class=\"lf-p\">69 2930 LUXEMBOURG 6.19.3 Trinkwarmwasser ± Verteilung Für die vereinfachte Berechnung der Wärmeverluste der Trinkwarmwasserverteilleitungen können folgende Vereinfachungen verwendet werden:</p>\n<p class=\"lf-p\">Standardwerte Die Standardwerte repräsentieren einen Neubau und orientieren sich an den Mindestanforderungen aus</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Kapitel 1:</h3>\n<p class=\"lf-p\">x x x x Strangleitungen: innenliegend Zirkulationspumpe vorhanden Regelung: geregelt Zirkulationspumpe auf Bedarf ausgelegt Wärmeverluste der Verteilleitungen Dämmstandard der Verteilleitungen: Auszuwählen ist der Dämmstandard entsprechend Tabelle 23. Die aufgeführten U-Werte gelten für die Verteil-, Strang- und Anbindeleitungen eines Verteilkreises gleichermaßen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Leitungslängen: Die Leitungslängen des Gebäudeverteilkreises ergeben sich aus den Gebäudeabmessungen nach DIN V 18599 Teil 100:2009 6.19.4 Hilfsenergie Kühl- und Kaltwasserverteilung Zur vereinfachten Berechnung der Hilfsenergie zur Kühl- und Kaltwasserverteilung können Standardwerte verwendet werden, bzw. ergeben sich die Eingabewerte aus der Definition der sonstigen Anlagenparameter. Es ist eine der folgenden Betriebsweise der Pumpen anzugeben: x Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung: Hier werden die Pumpen durch externe Gewerke an- oder abgeschaltet (z.B. Zeitsteuerung). x Vollautomatisierter bedarfsgesteuerter Betrieb: Dies entspricht einer Pumpenschaltung unter Beachtung des aktuellen Kühlbedarfs, z.B. über Regelverfahren oder Gebäudeautomation.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Auswahl der Pumpenbetriebsart wird einmal für jede Kälteerzeugereinheit getroffen und bezieht sich auf alle Pumpen der Verteilkreise (Gebäudekühlkreis, RLT-Kühlkreis, Primärkreis, Rückkühlkreis) dieser Einheit.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die für die vereinfachte Berechnung zu verwendenden Standardwerte sind in Tabelle 25 definiert. Bei den Werten handelt es sich um typische Werte für Neubauten.</p>\n<p class=\"lf-p\">70 2931 LUXEMBOURG Gebäudekühlkreis RLT-Kühlkreis Primärkreis Rückkühlkreis bekannt bekannt bekannt bekannt Pumpe Pumpenleistung - Pumpenregelung - geregelt geregelt geregelt geregelt - elektronisch adaptiert elektronisch adaptiert elektronisch adaptiert elektronisch adaptiert - keiner keiner Plattenverdampfer Verflüssiger abhängig von Übergabesystem Wasser/ Wasser1 zentraler Luftkühler - - - - - - - - geschlossen Adaption Druckverlust im Verteilkreis WÜ Erzeuger WÜ Verbraucher - Übergabe Kühlturm - Rückschlagventile - keine keine keine keine - Dreiwegeventil Umlenk Drosselventil stetig Dreiwegeventil Umlenk keine Ventilautorität 0,4 0,4 0,4 0,4 Anteil Einzelwiderstände 0,3 0,3 0,5 0,5 0,25 0,25 0,15 0,15 Gleichung (46) 80 30 80 40 15 40 Regelventile Druckgefälle kPa/m max. Länge Verteilung m Abstand zur Übergabe m Aufbau Verteilkreis Überströmung vorhanden ja ja nein nein Überströmverhältnis 3% 3% - - hydraulisch abgeglichenes Rohrnetz ja ja ja ja nein nein nein nein ja ja ja nein ja nein ja nein nein nein nein nein Wasser Wasser Wasser Glycol Verteilkreis (Pumpe gehört zu einer Bestandsanlage) hydraulische Entkopplung des Primärkreises Einsatz von Umlenkventilen im Verbraucherkreis Volumenstromanpassung durch Parallelschaltung von Pumpen Kälteträger</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>wenn Übergabesystem Kühldecke oder Bauteilaktivierung, sonst keine Tabelle 25: Standardwerte zur vereinfachten Ermittlung des Hilfsenergiebedarfs für Kühl- und Kaltwasserverteilung Die maximale Länge der Kälteverteilung lmax,c berechnet sich nach folgender Gleichung lmax, c lgeb Ac An</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(46)</span>mit lmax,c m Länge Kälteverteilung (Gebäudekreis) lgeb m Gesamtlänge der Kälteverteilung berechnet aus den Gebäudeabmessungen nach DIN 18599-Teil 7 - Gl.32 Ac m² Summe der über den Gebäudekreis gekühlten Zonenflächen An m² Energiebezugsfläche Die so ermittelten Leitungslängen lmax,c werden durch die Anzahl der Gebäudeverteilkreise geteilt. Die Anzahl der Verteilkreise ergibt sich aus der Anzahl der Übergabesysteme, d.h. für jedes Übergabesystem 71 2932 LUXEMBOURG wird ein Gebäudeverteilkreis angenommen. Die Übergabesysteme werden nach den Kaltwassertemperaturen aus DIN V 18599 Teil 7, Tabelle 8 unterschieden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Es ist nur der Hilfsenergieaufwand von tatsächlich vorhandenen Verteilkreisen zu berücksichtigen. Die Anzahl der Gebäudekühlkreise und RLT-Kühlkreise ergeben sich aus dem oben beschriebenen Verfahren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein Primärkreis wird in jedem Fall berücksichtigt, da in den Standardannahmen z.B. die Druckverluste des Verdampfers dem Primärkreis zugeordnet sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Rückkühlkreis wird berücksichtigt, wenn eine wassergekühlte Kompressionskälteanlage mit Rückkühler vorhanden ist. Im Fall einer luftgekühlten Kompressionskältemaschine ist der Stromaufwand der Rückkühlung bereits in der Nennkälteleistungszahl berücksichtigt und es ist kein Rückkühlkreis zu berücksichtigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.20 Ein-Zonen-Modell ,P\u0003YHUHLQIDFKWHQ\u00039HUIDKUHQ\u0003Ä(LQ-Zonen-0RGHOO³\u0003NDQQ\u0003GLH\u0003HQHUJHWLVFKH\u0003%LODQ]LHUXQJ\u0003DEZHLFKHQG\u0003YRQ\u0003</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Kapitel 6.9 unter Verwendung eines Ein-Zonen-Modells durchgeführt werden. Das vereinfachte</h3>\n<p class=\"lf-p\">Verfahren gilt für 1. Bürogebäude, ggf. mit Verkaufseinrichtungen, Gewerbebetrieben oder Gaststätten, 2. Gebäude des Groß- und Einzelhandels mit höchstens 1.000 m² Energiebezugsfläche, wenn neben der Hauptnutzung nur Büro-, Lager-, Sanitär- oder Verkehrsflächen vorhanden sind 3. Gewerbebetriebe mit höchstens 1.000 m² Energiebezugsfläche, wenn neben der Hauptnutzung nur Büro-, Lager-, Sanitär- oder Verkehrsflächen vorhanden sind 4. Schulen, Kindergärten und -tagesstätten und ähnliche Einrichtungen 5. Beherbergungsstätten ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereiche und 6. Bibliotheken.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es kann angewendet werden, wenn</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>die Summe der Nettogrundflächen aus der Hauptnutzung gemäß Tabelle 26, Spalte 3 und den Verkehrsflächen des Gebäudes mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes beträgt,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>in dem Gebäude die Beheizung und die Trinkwarmwasserbereitung für alle Räume auf dieselbe Art erfolgt,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>das Gebäude nicht gekühlt wird,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>höchstens 10% der Energiebezugsfläche des Gebäudes durch Glühlampen, Halogenlampen oder durch die Beleuchtungsart indirekt nach DIN 18599-4 beleuchtet werden und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">e)</span>außerhalb der Hauptnutzfläche keine raumlufttechnische Anlage eingesetzt wird, deren Werte für die spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren die Mindestanforderungen nach Abschnitt 1.7 überschreiten.</div>\n<p class=\"lf-p\">Das vereinfachte Verfahren kann auch angewendet werden, wenn</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>nur ein Serverraum gekühlt wird und die Nennleistung des Gerätes für den Kältebedarf 12 kW nicht übersteigt. In dem Fall sind der spezifische Gesamt-Primärenergiebedarf im Referenzgebäude und im zu bewertenden Gebäude pauschal um 650 kWh/(m²a) je gekühlte Nettogrundfläche des Serverraums zu erhöhen, oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>in einem Bürogebäude eine Verkaufseinrichtung, ein Gewerbebetrieb oder eine Gaststätte gekühlt wird und die Nettogrundfläche der gekühlten Räume jeweils 450 m² nicht überschreitet. In dem Fall sind der spezifische Gesamt-Primärenergiebedarf im Referenzgebäude und im zu bewertenden Gebäude pauschal um 50 kWh/(m²a) je 72 2933 LUXEMBOURG gekühlte Nettogrundfläche der Verkaufseinrichtung, des Gewerbebetriebs oder der Gaststätte zu erhöhen.</div>\n<p class=\"lf-p\">6.20.1 Besondere Randbedingungen und Maßgaben für das Ein-Zonen-Modell Abweichend von Kapitel 6.9 ist bei der energetischen Bilanzierung die entsprechende Nutzung nach Tabelle 26, Spalte 4 zu verwenden. Der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser ist mit dem Wert aus Spalte 5 in Ansatz zu bringen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nr.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gebäudetyp 2 Hauptnutzung Nutzung (Nr. gem. DIN 18599-10, Tabelle 4 Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser bezogen auf Energiebezugsfläche 3 4 5 Einzelbüro (Nr.1) Gruppenbüro (Nr.2) Großraumbüro (Nr.3) Besprechung, Sitzung, Seminar (Nr.4) Einzelbüro (Nr.1) 0 1 Bürogebäude 1.1 Bürogebäude mit Verkaufseinrichtungen oder Gewerbebetrieb wie 1 Einzelbüro (Nr.1) 0 1.2 Bürogebäude mit Gaststätte wie 1 Einzelbüro (Nr.1) 1,5 kWh je Sitzplatz in der Gaststätte und Tag 2 Gebäude des Groß- und Einzelhandels bis 1000 m² Energiebezugsfläche Groß-, Einzelhandel/ Kaufhaus Einzelhandel / Kaufhaus (Nr. 6) 0 3 Gewerbebetriebe bis 1000 m² Energiebezugsfläche Gewerbe Werkstatt, Montage, Fertigung (Nr. 22) 1,5 kWh je Beschäftigten und Tag 4 Schule, Kindergarten und tagesstätte, ähnliche Einrichtungen Klassenzimmer, Aufenthaltsraum Klassenzimmer/ Gruppenraum (Nr.8) 5 Turnhalle Turnhalle Turnhalle (Nr.31) 6 Beherbergungsstätte ohne Schwimmhallen, Sauna oder Wellnessbereich 7 Bibliothek ohne Duschen:</p>\n<p class=\"lf-p\">85 Wh/(m²d) mit Duschen:</p>\n<p class=\"lf-p\">250 Wh/(m²d) 1,5 kWh je Person und Tag Hotelzimmer Hotelzimmer 250 Wh/(m²d) (Nr. 11) Lesesaal, Freihandbereich Bibliothek, Lesesaal 30 Wh/(m²d) (Nr. 28) Tabelle 26 ± Randbedingungen für das vereinfachte Verfahren für die Berechnung des Primärenergiebedarfs Es sind alle weiteren Ansätze und Randbedingungen gemäß Kapitel 6.1 bis 6.17 anzuwenden. Der Primärenergiebedarf für Beleuchtung kann vereinfacht für den Bereich der Hauptnutzung berechnet werden, der die energetisch ungünstigsten Tageslichtverhältnisse aufweist.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.21 Berechnungen des Gesamt-CO2-Emissionskennwerts Die Gesamt-CO2-Emissionen der technischen Gewerke berechnen sich analog zum jeweiligen Primärenergiebedarf gemäß Kapitel 6.10 bis 6.16, wobei in den Gleichungen anstelle des Primärenergiefaktors fp,x die Umweltfaktoren fCO2,x des jeweiligen Energieträgers entsprechend Tabelle 34 angesetzt werden. Der Gesamt-CO2-Emissionskennwert ergibt sich als Summe der CO2Emissionskennwerte aller technischen Gewerke.</p>\n<p class=\"lf-p\">73 2934 LUXEMBOURG qCO2 = qh,CO2 + qww,CO2 + ql,CO2 + qv,CO2+ qc,CO2 + qm,CO2 + qaux,CO2</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(47)</span>mit qCO2 kgCO2/(m²a) Gesamt-CO2-Emissionskennwert des Gebäudes qh,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Heizung gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x qww,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Trinkwarmwasser gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x ql,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Beleuchtung gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x qv,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Luftförderung gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x qc,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Kälte gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x qm,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Dampfbefeuchtung gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x qaux,CO2 kgCO2/(m²a) CO2-Emissionskennwert Hilfsenergie gemäß Kapitel 6.10 unter Berücksichtigung des Umweltfaktors fCO2,x anstelle des Primärenergiefaktors fp,x fCO2,x Umweltfaktor des Energieträgers x 74 2935 LUXEMBOURG 7 Ermitteln der Verbrauchskennwerte Wärme und Strom für bestehende Nichtwohngebäude Für die Bestimmung des Verbrauchsindex Wärme Vindex,w und des Verbrauchsindex Strom Vindex,s gemäß</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Kapitel 3.3 wird im Folgenden die Ermittlung der Referenzkennwerte und Verbrauchskennwerte</h3>\n<p class=\"lf-p\">beschrieben. Dabei können die Vereinfachungen gemäß den folgenden Kapiteln verwendet werden. Bei der Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz sind unabhängig davon ob Vereinfachungen zur Berechnung verwendet wurden, als Vergleichsmaßstab die Referenzkennwerte gemäß Kapitel 7.1 heranzuziehen. Zur Bildung der Referenzkennwerte und Verbrauchskennwerte ist die Energiebezugsfläche nach Kapitel 6.2 zu verwenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.1 Bilden der Referenzkennwerte Wärme und Strom Der Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden hängt stark von deren Nutzung und dem Umfang der Konditionierung ab. Daher ist zur Effizienzbewertung der Vergleich der Verbrauchskennwerte mit geeigneten Referenzkennwerten erforderlich. Die hier verwendeten objektspezifischen Referenzkennwerte beschreiben den Verbrauch eines Gebäudes mit einer für bestehende Gebäude typischen energetischen Effizienz. Dabei wird die gleiche Nutzung und Konditionierung wie beim zu bewertenden Gebäude angesetzt. Die Referenzkennwerte für Wärme eRef,w und Strom eRef,s ergeben sich als Summe der Referenzkennwerte der folgenden technischen Gewerke. eRef,w = eRef,h,w + eRef,ww,w + eRef,c,w + eRef,hum,w</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(48)</span>eRef,s = eRef,h,s + eRef,ww,s + eRef,l + eRef,v + eRef,c,s + eRef,hum,s + eRef,fac + eRef,ds + eRef,cs</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(49)</span>mit eRef,w kWh(m² a) Referenzkennwert des Gebäudes für Wärme eRef,s kWh(m² a) Referenzkennwert des Gebäudes für Strom eRef,h,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Wärme eRef,h,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Strom eRef,ww,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser ± Wärme eRef,ww,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser ± Strom eRef,l kWh/(m²a) Referenzkennwert Beleuchtung eRef,v kWh/(m²a) Referenzkennwert Luftförderung eRef,c,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Kühlkälte ± Wärme eRef,c,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Kühlkälte ± Strom eRef,hum,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Be- und Entfeuchtung ± Wärme (humidity) eRef,hum,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Be- und Entfeuchtung ± Strom (humidity) eRef,fac kWh/(m²a) Referenzkennwert Arbeitshilfen (facility) eRef,ds kWh/(m²a) Referenzkennwert Diverse Technik (diverse services) eRef,cs kWh/(m²a) Referenzkennwert Zentrale Dienste (central services) In Anrechnung gebracht werden dürfen bei der Bildung der Referenzkennwerte nur Gewerke, die im zu bewertenden Gebäude vorhanden sind. Grundlage zur Ermittlung der Referenzwerte sind unter anderem die in Tabelle 27 angegebenen zonenbezogenen Teilenergiekennwerte.</div>\n<p class=\"lf-p\">75 2936 LUXEMBOURG Hauptnutzung Standardnutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Einzel- und Gruppenbüro Großraumbüro (ab sieben Arbeitsplätzen) Besprechung/Sitzungszimmer/Seminar Schalterhalle Einzelhandel/Kaufhaus (ohne Kühlprodukte) Einzelhandel/Kaufhaus (mit Kühlprodukten) Klassenzimmer (Schulen) Hörsaal, Auditorium Bettenzimmer Hotelzimmer Kantine (Essbereich) Restaurant (Essbereich) Gewerbeküchen (Kochen mit Strom) Gewerbeküchen (Kochen mit Gas) Gewerbeküche - Vorbereitung, Lager WC und Sanitärräume Sonstige Aufenthaltsräume Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume Verkehrsfläche Verkehrsfläche ohne Tageslicht Lager Lager mit Leseaufgaben Serverraum in Rechenzentren Werkstatt Zuschauerbereich Theater - Foyer Bühne Messe/Kongress Ausstellungsräume und Museum Bibliothek - Lesesaal Bibliothek - Freihandbereich Bibliothek - Magazin und Depot Sporthalle Parkhäuser/Tiefgaragen (Privatnutzung) Parkhäuser/Tiefgaragen (öffentlich) Wohnen x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Heizung Warmwasser 114 126 140 117 127 129 139 190 247 105 108 180 883 1183 246 111 110 90 110 110 91 91 0 114 227 139 170 180 146 99 110 105 141 0 0 120 9 9 0 0 4 4 31 0 88 153 144 173 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27 0 0 0 0 0 0 0 0 32 0 0 20 BeleuchLufttung förderung kWh/(m²a) 33 26 48 31 35 52 30 13 48 27 50 27 9 23 22 61 51 90 28 59 9 44 35 90 65 220 65 220 34 73 16 13 21 32 2 9 12 0 17 0 9 11 18 11 62 26 36 64 11 60 13 60 106 2 9 19 13 27 42 76 24 19 8 20 31 35 5 28 14 107 4 0 Kühlkälte Arbeitshilfen 16 25 17 9 16 4 4 13 12 14 7 12 92 92 19 3 11 2 2 2 2 2 537 10 8 5 47 5 5 30 7 2 9 0 0 0 23 29 3 14 11 36 6 5 13 24 4 6 720 420 72 0 3 0 0 0 0 0 1314 79 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 30 Tabelle 27 ± Zonenflächenbezogene Teilenergiekennwerte unterschiedlicher Gewerke Für Nutzungen die nicht direkt einer Standardnutzung aus Tabelle 29 entsprechen, ist entweder eine DQGHUH\u0003YHUJOHLFKEDUH\u00031XW]XQJ\u0003RGHU\u0003DEHU\u0003GDV\u00033URILO\u0003\u0014\u001a\u0003Ä6RQVWLJH\u0003$XIHQWKDOWVUlXPH³\u0003]X\u0003verwenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.2 Zonierung Um die Nutzungs- und Konditionierungssituation des zu bewertenden Gebäudes abzubilden, wird die Nettogrundfläche des Gebäudes in Zonen unterteilt und für jede Zone die Nettogrundfläche AZ bestimmt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ausschlaggebend für die Zonierung sind Nutzung und Art der Konditionierung. In einem ersten Schritt werden entsprechende Nutzungszonen gebildet. Hierzu werden Bereiche gleicher Nutzung identifiziert und diesen jeweils eine der in Tabelle 27 aufgeführten Standardnutzungen zugeordnet. Ist die vorliegende Nutzung nicht in den Standardnutzungen enthalten, so ist die Standardnutzung mit der größten energetischen Übereinstimmung zu wählen. In einem zweiten Schritt sind die Nutzungszonen weiter zu unterteilen, sofern sie Flächenbereiche mit unterschiedlicher Konditionierung aufweisen. 'LH\u00036WDQGDUGQXW]XQJ\u0003Ä\u0015\u0016\u00036HUYHUUDXP\u0003LQ\u00035HFKHQ]HQWUHQ³\u0003GDUI\u0003QXU\u0003JHZlKOW\u0003ZHUGHQ\u000f\u0003ZHQQ\u0003LQ\u0003GHP\u0003]X\u0003 bewertenden Gebäude EDV-Dienstleistungen auch für andere Gebäude erbracht werden und wenn für 76 2937 LUXEMBOURG diese externe Dienstleistung mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs der Servereinheiten aufgewendet wird. Nicht verstanden werden unter dieser Standardnutzung Serverräume oder Serverschränke, die überwiegend das zu bewertende Gebäude selbst versorgen. Diese sind über den Referenzkennwert Ä=HQWUDOH\u0003'LHQVWH³\u0003HQWVSUHFKHQG\u0003.DSLWHO\u00037.11 zu berücksichtigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Standardnutzungen Ä\u0014\u0016 *HZHUEHNFKHQ\u0003 .RFKHQ\u0003PLW\u00036WURP ³\u0003und Ä\u0014\u0017\u0003*HZHUEHNFKHQ\u0003 .RFKHQ\u0003PLW\u0003 *DV ³\u0003GUIHQ\u0003QXU\u0003JHZlKOW\u0003ZHUGHQ\u000f\u0003ZHQQ\u0003EHUZLHJHQG\u0003(VVHQ\u0003IU\u0003NRPPHU]LHOOH\u0003=ZHFNH\u0003 5HVWDXUDQW\u000f\u0003 .DQWLQH\u000f\u00030HQVD« \u0003JHNRFKW\u0003wird. Nicht verstanden werden unter diesen Standardnutzungen Küchen, in denen die Mitarbeiter selber gelegentlich ihr Mittagessen zubereiten bzw. aufwärmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zulässige Vereinfachungen bei der Zonierung sind in Kapitel 7.12 beschrieben.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.3 Referenzkennwert Heizung Der Referenzkennwert Heizung umfasst den Endenergieaufwand zur Beheizung des Gebäudes auf die Solltemperatur in der Nutzungszeit sowie auf eine Absenktemperatur außerhalb der Nutzungszeit. Der Referenzkennwert Heizung leistet je nach Wärmeerzeuger einen Beitrag zum Referenzkennwert Wärme und/oder Strom. Er berechnet sich wie folgt. eRe f ,h, w 1 \u0010 fh, el eRe f ,h,s fh,el 0,9 ¦q TK ,h ,i AZ i An ¦q TK ,h ,i i An fNGF</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(50)</span>fNGF</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(51)</span>AZ mit eRef,h,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Wärme eRef,h,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Heizung ± Strom fh,el - Durch elektrische Wärmeerzeuger beheizter Anteil der Energiebezugsfäche A n qTK,h,i kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Heizung für die Standardnutzung der Zone i entsprechend Tabelle 27 AZ m² Nettogrundfläche der Zone An m² Energiebezugsfläche des Gebäudes fNGF - Faktor zur Anpassung der tabellierten Kennwerte an die tatsächliche Gebäudegröße Die Teilenergiekennwerte für das technische Gewerk Heizung qTK,h sind für die unterschiedlichen Standardnutzungen in Tabelle 27 aufgeführt.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die dort tabellierten Kennwerte sind für ein Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 5.000 m² ermittelt. Die Umrechnung der Kennwerte auf die Größe des zu bewertenden Gebäudes erfolgt über den Größenskalierungsfaktor fNGF. Dieser berechnet sich wie folgt. fNGF 4,53 An\u00100 ,215 \u000e 0,27</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(52)</span>Der Anteil der elektrischen Beheizung wird auf Gebäudeebene definiert und über den Faktor f h,el quantifiziert. Er entspricht dem Flächenanteil der Energiebezugsfläche A n, der durch elektrische Wärmeerzeuger beheizt wird.</div>\n<p class=\"lf-p\">77 2938 LUXEMBOURG Bei elektrischer Beheizung wird von einem raumweisen, dezentralen Heizsystem ausgegangen. In dem Fall treten keine Wärmeverluste der Heizungsverteilung auf. Da die in den Tabelle 27 angegebenen Kennwerte Verteilverluste enthalten, werden sie bei elektrischer Beheizung vereinfacht mit dem Faktor 0,9 multipliziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.4 Referenzkennwert Trinkwarmwasser Die Referenzkennwerte Trinkwarmwasser für Wärme und Strom berechnen sich wie folgt. eRe f , ww , w 1 \u0010 fww , el eRe f , ww , s fww , el 0,9 ¦q TK, ww , i A Z ,i i</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(53)</span>An ¦q TK , ww , i A Z ,i i</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(54)</span>An mit eRef,ww,w kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser - Wärme eRef,ww,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Trinkwarmwasser - Strom fww,el - Anteil von elektrischer Trinkwarmwasserbereitung am gesamten Trinkwarmwasserverbrauch qTK,ww,i kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Trinkwarmwasser für die Standardnutzung der Zone i entsprechend Tabelle 27 Die Teilenergiekennwerte für das technische Gewerk Trinkwarmwasser qTK,ww sind für die unterschiedlichen Standardnutzungen in Tabelle 27 aufgeführt.</div>\n<p class=\"lf-p\">Der Anteil der elektrischen Trinkwarmwasserbereitung am gesamten Trinkwarmwasserverbrauch wird auf Gebäudeebene definiert und über den Faktor fww,el quantifiziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei elektrischer Trinkwarmwasserbereitung wird von einer dezentralen Trinkwarmwassererzeugung ausgegangen. In dem Fall treten keine wesentlichen Wärmeverluste für die Trinkwarmwasserverteilung auf. Da in den in Tabelle 27 angegebenen Kennwerte Verteilverluste enthalten sind, werden diese vereinfacht mit dem Faktor 0,9 multipliziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.5 Referenzkennwert Beleuchtung Der Referenzkennwert Beleuchtung umfasst den Energieaufwand für die Grundausleuchtung des Gebäudes. Effektbeleuchtung wird nicht berücksichtigt. Der Referenzkennwert Beleuchtung berechnet sich wie folgt. eRe f ,l ¦q TK ,l ,i A Z ,i</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(55)</span>i An mit eRef,l kWh/(m²a) Referenzkennwert Beleuchtung qTK,l,i kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Beleuchtung für die Standardnutzung der Zone i entsprechend Tabelle 27 7.6 Referenzkennwert Luftförderung Der Referenzkennwert Luftförderung umfasst den Energieaufwand der Zu- und Abluftventilatoren zur mechanischen Belüftung des Gebäudes. Berücksichtigt ist der hygienische Mindestvolumenstrom nach DIN V 18599 Teil 10. Der Referenzkennwert Luftförderung berechnet sich wie folgt.</div>\n<p class=\"lf-p\">78 2939 LUXEMBOURG e Re f ,v ¦q A Z ,i TK , v ,i</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(56)</span>i An mit eRef,v kWh/(m²a) Referenzkennwert Luftförderung qTK,v,i kWh/(m²a) Teilenergiekennwert Luftförderung für die Standardnutzung der Zone i entsprechend Tabelle 27 7.7 Referenzkennwert Kühlkälte Elektrische Kälteerzeugung Der Referenzkennwert Kühlkälte ± Strom umfasst den Stromverbrauch von elektrischen Kältemaschinen zur Kühlung der Zonen auf die jeweilige Solltemperatur sowie die Hilfsenergie für Pumpen und Rückkühlung. Der Referenzkennwert Kühlkälte ± Strom berechnet sich wie folgt. e Re f ,c ,s ¦q TK ,c ,Z A Z ,i i  fc ,aux An</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(57)</span>mit eRef,c,s kWh/(m²a) Referenzkennwert Kühlkälte ± Strom qTK,c,i kWh/(m²a)</div></div>", "next": 239970}