{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">sowie in zentralen WarmwasserbereitungsON L, &gt; 30 kW) ist unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen besonders zu ermitteln. lm Zweifelsfall beträgt er 1 ,0. ’ ) Die gerateärtbezogenen Gleichzeitigkeitsfaktoren sind auf der Grundlage der Kennzahlmethode nach Ufer und Brandt ermittelt worden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2291 2292 2293 3.9.3.4 Spitzenvolumenstrom Vs Das Ergebnis der Multiplikation der geräteartbezogenen Summenvolumenströme (Formblatt 1a/1b, Spalte 3, entsprechende Zeile) mit den dazugehörenden geräteartbezogenen (Formblatt 1a/1b, Spalte 4, entsprechende Zeile) wird Gleichzeitigkeitsfaktooren in Formblatt 1a/1b, Spalte 5, entsprechende Zeile eingetragen und ergibt als Summe - ggf. um die Volumenstrome gewerblich/industriell genutzter Gasgeräte ergänzt - nach der in Abschnitt 3.9.3 angegebenen Gleichung den Spitzenvolumenstrom Vs für die jeweilige Teilstrecke (Formblatt 1a/1b, Spalte 6).</p>\n<p class=\"lf-p\">3.9.4 Berechnung des Druckverlustes als Summe der Druckverluste aus In jeder Teilstrecke ergibt sich der Druckverlust Rohrreibung, Einzelwiderständen und Druckdifferenz in steigenden/fallenden Leitungen nach folgender Gleichung: (Formblatt 1a, Spalte 16) Der zulässige Gesamtdruckverlust von 2,6 mbar in der Leitungsanlage zwischen der Hauptabsperreinrichtung bzw. dem Haus- und Zähler-Druckregelgerat und dem Geräteanschluß ergibt sich aus folgenden vorgegebenen zulässigen Druckverlusten in den Leitungsteilen:</p>\n<p class=\"lf-p\">0,3 mbar</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verteilungsleitung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verbrauchsleitung (einschließlich Zähleranschlußleitung, wenn der Gaszähler nach der Steigleitung installiert ist) 0,8 mbar</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Abzweig- und Geräteanschlußleitung 0,5 mbar</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gaszähler 1,0 mbar Sie dürfen nur dann überschritten werden, wenn mit dem GVU eine Sonderregelung getroffen wird; die Fließgeschwindigkeit sollte dabei nicht mehr als ca, 6 m/s betragen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Ansonsten gilt für die jeweiligen o. g. Leitungsteile 3.9.4.1 Druckverlust R / aus der Rohrreibung l Das Rohrreibungsdruckgefälle R und die Fließgeschwindigkeit v sind in Abhängigkeit vom Spitzenvolumenstrom VS und dem Rohrdurchmesser DN für Gase der 2. Gasfamilie und Stahlrohre dargestellt. nach DIN 2440 (mittelschwere Gewinderohre) in Tabelle 6 (Seite Das Produkt aus Rohrreibungsdruckgefälle und Leitungslänge R. / ergibt den Druckverlust durch Rohrreibung. (Formblatt 1a, Spalten 7, 8, 9, 10, 11) Rohrreibungsdiagramme für Stahl- und Kupferrohre - basierend auf Stoffwerten entsprechend Gasen der 1., 2. und 4. Gasfamilie - befinden sich im Anhang 5.</p>\n<p class=\"lf-p\">3.9.4.2 Druckverlust Z aus Einzelwiderstanden Der Druckverlust Z für Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen ist in Abhängigkeit von (Formblatt 2) für Gase der der Fließgeschwindigkeit v und der Summe der Verlustbeiwette 2. Gasfamilie in Tabelle 7 (Seite 49) dargestellt. (Formblatt 1 a, Spalten 12, 13) Die Druckverluste Z für Gase der l., 2. und 4. Gasfamilie können aus den Diagrammen im Anhang 5 entnommen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2294 2295 2296 3.9.4.3 Aufgrund des Dichteunterschiedes zwischen Gas und Luft entsteht in steigenden/fallenden Leitungen eine Druckdiff erenz.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Gasen</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mit d &lt; 1,O tritt in steigenden Leitungen ein Druckgewinn ( negativ) in fallenden Leitungen ein Druckverlust ( positiv) und bei Gasen</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mit d &gt; 1 ,O tritt in steigenden Leitungen ein Druckverlust ( positiv) in fallenden Leitungen ein Druckgewinn ( negativ) auf.</div>\n<p class=\"lf-p\">Mit den zugrundegelegten Zustandsgrößen ergeben sich je nach Gasfamilie die folgenden Gleichungen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Gasfamilie (d &lt; 1 ,O) = ·(- 0,06) in mbar 2. Gasfamilie (d &lt; 1 ,O) ·(- 0,04) in mbar 4. Gasfamilie (d &gt; 1 ,O) - FIüssiggas/Luft = l 0 , 0 2 in mbar (Die Höhendifferenz in m wird bei steigenden Leitungen mit positivem. Vorzeichen und bei fallenden Leitungen mit negativem Vorzeichen eingesetzt.) (Formblatt 1a, Spalten 14, 15) 3.9.5 Näherungsverfahren Im Einvernehmen mit dem Gasversorgungsunternehmen kann der Rohrdurchmesser für Stahlrohre nach DIN 2440 im normalen Wohnungsbau und im Haushalts- / Wohnbereich mit ausreichender praxisgerechter Genauigkeit nach Tabellen 9 und 10 bestimmt werden (Seite In der Regel gilt Kolonne 1. Ist jedoch für den Leitungsbau eine großere Anzahl Fittings und Armaturen erforderlich, so soll man auf Kolonne 2 bzw. Kolonne 3 übergehen. Dies liegt im Ermessen dès Installateurs.</div>\n<p class=\"lf-p\">Nachstehend wird das Näherungsverfahren mit Hilfe des Formblattes 1 b beschrieben.</p>\n<p class=\"lf-p\">3.951 Steigleitungen Die Lange der Teilstrecken von Steigleitungen ist durch die Geschoßöhe praktisch vorgein Abhängigkeit geben. Dadurch kann in Tabelle 8 (Seite</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>einér Teilstreckenlänge von 3,0 m -. verschiedener, in der Hausinstallation üblicher Verlustbeiwerte</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>verschiedener Rohrdurchmesser DN der zulässige Spitzenvolumenstrom (Formblatt 1 b, Spalten 7, 8, 10, 11) relativ genau angegeben werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">2297 2298 2299 2300 2301 Gasgeräte sind fest anzuschließen; Gasgeräte für Betriebsdrücke bis 100 mbar dürfen auch lösbar angeschlossen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.1.2 Schädliche Erwärmung des Anschlusses Die Gasanschlüsse müssen so angeordnet sein, daß sie durch den Betrieb des Gasgerätes nicht schädlich erwärmt werden. Insbesondere dürfen Gasschlauchleitungen und Geräteanschlußarmaturen nicht von heißen Abgasen berührt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.13 Befestigung von Gasfeuerstätten Gasgeräte Art B und C (Gasfeuerstätten), die gasseitig nicht bereits durch eine Stahlleitung starr angeschiossen sind, müssen befestigt oder durch andere Leitungen starr angeschlossen werden. Dünnwandige Leitungen, wie z. B. aus Präzisionsstahlrohr, bewirken keinen ausreichend starren Anschluß.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.1.4 Brandsicherheit Die Geräteanschlußleitungen unmittelbar vor Gasgeräten in Räumen müssen mit einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung versehen sein. Dies gilt nicht, wenn die Gasgeräte bereits entsprechend ausgerüstet sind?</p>\n<p class=\"lf-p\">4.2 Fester Anschluß Der feste Anschluß muß aus einer Geräteanschlußarmatur, einer nur mit Werkzeug Iösbaren Verbindung und der Gasgeräteanschlußleitung bestehen. Die Geräteanschlußleitung kann aus einer Schlauchleitung aus nichtrostendem Stahl nach DIN 3384 bestehen oder starr ausgeführt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte für Betriebsdrücke bis 100 mbar dürfen auch mit einer Schlauchleitung nach DIN 3383 Teil 2 mit einem gasführenden Innenschlauch aus Metall (Ausführung M) angeschlossen werden.2) Beim Entfernen von Gasgeräten sind die leitungsanschlüsse mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht zu verschließen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.3 Lösbarer Anschluß Der Iösbare Anschluß muß aus der Sicherheits-AnschIußarmatur und der Sicherheits-Gasschlauchleitung (Ausführung M) mit Anschlußstecker nach DIN 3383 Teil 1 bestehen 2) Um der Gefahr der Verschmutzung vorzubeugen, darf die Öffnung der Sicherheits-Anschlußarmatur nicht nach oben weisen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es wird darauf hingewiesen, daß bei Iösbaren Anschlußgarnituren für Gasherde nur Metallschläuche (Ausführung nach DIN 3384) erlaubt sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">1 ) Für den gewerblichen Anwendungsbereich, der nicht mit der häuslichen Verwendung vergleichbar ist (z.B. DVGWArbeitsblatt G 621), sowie für den industriellen Anwendungsbereich gelten die Anforderungen dieser beiden Sätze nicht.</p>\n<p class=\"lf-p\">2 ) Im Ausnahmefall für den gewerblichen und industriellen Anwendungsbereich kann auch die Schlauchleitung nach DIN 3383</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Teil 1 oder 3383 Teil 2 (Ausführung K) zum Einsatz kommen.</h3>\n<p class=\"lf-p\">2302 5 n 5.1 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Aufstellung van Gasgeräten Allgemeine Festlegungen für Gasgeräte Gasgeräte im Geltungsbereich der EG-Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG, für die luxemburgische Gesetzgebung das abgeänderte &lt;&lt;Règlement grand-ducal du 3 février 1992 relatif aux appareils à gaz&gt;&gt;) müssen den Mindestanforderungen dieser EGGasgeräterichtlinie entsprechen und müssen auf dem Gerät oder dem Typschild die CEKennzeichnung tragen und für das Bestimmungsland Luxemburg geeignet sein. Dies beinhaltet da die luxemburgischen Aufstell- und Anschlußbedingungen berücksichtigt sind (Angaben der Gasarten und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie gemäß ITM-EN 437 und ggf. Art der Stromversorgung; für das Erdgas gelten in Luxemburg die gleichen Aufstell- und Anschlußbedingungen wie in Deutschland) und daß die Bedienungs- und Aufstellanleitung entweder i n d e u t s c h e r o d e r f r a n z ö s i s c h e r S p r a c h e u n t e r Berücksichtigung der luxemburgischen Aufstellbedingungen vorliegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für andere Gasgeräte gelten die nachfoigenden Bestimmungen sinngemäß oder ggf. in Verbindung mit den entsprechenden DVGW-Arbeitsblätter oder anderen einschlägigen technischen Regeln.</p>\n<p class=\"lf-p\">Werden Gasbrenner die für sich die CE-Kennzeichnung tragen an neuen Wärmetauschem (z.B. Heizkessel) angebaut, so müssen diese ebenfalls eine CEKennzeichnung tragen;</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasbrenner und Wärmetauscher müssen aufeinander abgestimmt sein. Bei gleichzeitigem Betrieb mit festen und flüssigen Brennstoffen ist DIN 4759 Teil 1 oder zweckentsprechende und mindestens gleichwertige andere Normen zu beachten. Gasgeräte in Sonderausführung, die ‘am Aufsteliungsort geprüft sind, müssen ein Prüfzeichen (DVGW, NF, ARGB, BENOR, . . ) tragen, ausgenommen industrielle Anlagen nach EN 746 Teil 2, die in den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie (89/392/EWG, für die iuxemburgische Gesetzgebung das abgeänderte Règlement grand-ducal du 8 janvier 1992 relatif aux machines&gt;&gt;) fallen, welche eine CE-Kennzeichnung entsprechend dieser Richtlinie tragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für die sicherheitstechnische Ausrüstung von Gasgeräten mit oder ohne Gebläse gelten die entsprechenden EN-Normen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte der Art B, (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Ströimungssicherung) mit einer Nennwämeleistung von mehr ais 7 kW dürfen entspechend Abschnitt 5.5. in Wohnungen, vergleichbaren Nutzungseinheiten und anderen Räumen, die bestimmungsgemäß dem Aufenthalt von Menschen dienen können (z.B. Hobby-, Party-, Fitneß-, Wirtschaftsräume u.a. in Keller- und Dachgeschossen; Schutzziel: Menschen vor einer gefahrdrohenden Abgasansammlung zu schützen) nur aufgestellt werden, wenn sie eine Abgasüberwachungseinrichtung (Zusatzkennzeichnung &lt;&lt;BS&gt;&gt; Blocked Safety) haben. Dies gilt nicht, wenn die Aufstellraume in keiner Weise bestimmungsgemäß dem Aufenthalt von Menschen dienen oder dienen werden und über Öffnungen ins Freie nach</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 5.5.2.3. (entweder eine Öffnung von 150 cm 2 freien Querschnitts ins Freie)</h3>\n<p class=\"lf-p\">gelüftet sind und gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen für Türen haben; die Türen müssen dicht- und selbstschließend sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Einbau von fabrik- und typenfremden Brennereinzelteilen, sowie von sogenannten ((Gassparern » und ähnlichen Einrichtungen in Gasgeräten ist nicht zulässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Unzullässig ist auch die Benutzung von fabrik- und typenfremden Überkochsicherungen, Platten oder Ringen, die auf die Kochstelle aufgelegt werden sollten.</p>\n<p class=\"lf-p\">2303 Gasgeräte dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Benutzungsart Gefahren nicht entstehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte dürfen ferner nur in Räumen aufgestellt werden, die so bemessen sind, daß die Geräte Ordnungsgemäß aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden können. Raumgrößen sind nach den lichten Maßen oberflächenfertiger Räume zu berechnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.2.2 Unzulässige Räume</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege dienen, dürfen Gasgeräte nicht aufgestellt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>In Räumen, die über Einzelschachtanlagen nach DIN 18 017 Teil 1 entlüftet werden, dürfen keine Gasgeräte Art B, aufgestellt werden, es sei denn, ihre Abgase werden nach Abschnitt 6.3.1 in den Abluftschacht der Einzelschachtanlage abgeführt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>In Bädern und Aborten ohne Außenfenster, die über Sammelschächte und Kanäle ohne Motorkraft entlüftet werden, dürfen keine Gasgeräte Art B aufgestellt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>In Räumen, außer Aufstellräumen mit Öffnungen ins Freie, oder Wohnungen, aus denen Ventilatoren Luft absaugen, dürfen Gasgeräte Art B nur dann aufgestellt werden, wenn</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>deren Abgase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 626 in Lüftungsanlagen nach DIN 18017</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Teil 3 eingeleitet werden,</h3>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Sicherheitseinrichtungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 670 sicherstellen, daß die Brenner und Gasgeräte während des Betriebes der Lüftungsanlage nicht in Betrieb sein können und die Gasgeräte gegenüber gemeinsamen Schornsteinen durch jeweils eine mechanisch betätigte Abgasklappe nach DIN 3388 Teil 2 abgesperrt sind,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der Ventilator die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung der Gasgeräte nicht beeinflußt und somit ein gefahrloser Betrieb gesichert ist.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">e)</span>In Räumen, in denen offene Kamine, außer solchen mit Kamineinsätzen oder kassetten mit selbstschließenden Türen und Kaminöfen außer mit selbstschließenden Türen, ohne eigene Verbrennungsluftversorgung aufgestellt sind, sowie in Räumen, die mit den Kaminräumen innerhalb einer Nutzungseinheit in Verbindung stehen, dürfen keine Gasgeräte Art B aufgestellt werden, es sei denn, die Anforderungen nach</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 5.5.1, erster Absatz, werden im Einzelfall erfüllt, oder sie befinden sich in</h3>\n<p class=\"lf-p\">Räumen, in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb offener Kamine nicht gefährdet werden kann.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">f)</span>In Räumen oder Raumteilen, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in solchen Mengen befinden oder entstehen können, daß eine Entzündung eine besondere Gefahr darstellt, dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">g)</span>In Räumen, in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden oder entstehen können, dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden; ausgenommen hiervon sind Gasgeräte Art C in Garagen, sofern sie zur Aufstellung in Garagen bestimmt sind (GaragenFeuerstätten).</div>\n<p class=\"lf-p\">2 3 0 4 5.3 5.3.1 Aufstellung Bei der Aufstellung von Gasgeräten sind die Einbauanleitungen der Hersteller zu beachten. Mit Aufstellen ist immer auch Aufhängen, Errichten, Einbauen usw. gemeint.</p>\n<p class=\"lf-p\">Elektrische Einrichtungen, die dem Betrieb von Gasgeräten dienen, müssen den Bestimmungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen entsprechen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Aufstellung von Gas-Brennwertgeräten sind bezüglich der Ableitung des Kondenswassers die örtlichen Bestimmungen zur Einleitung von Abwasser zu beachten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.3.2 Verbrennungsluftversorgung Gasgeräte sind ausreichend mit V e r b r e n nungsluft zu versorgen. Näheres ist u n t e r zusätzlichen Anforderungen für die einzelnen Gerätearten in den Abschnitten 5.4 bis 5.7 ausgeführt.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.3.3 Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen Die Abstande und Schutzmaßnahmen, z. B.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wärmedämmschicht oder belüfteter Schutz gegen Wärmestrahlung, müssen sicherstellen, daß an den Oberflächen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln bei Nennwärmeleistung der Geräte keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten können. Die zur Einhaltung dieser Anforderung . notwendigen Mindestabstände der Gasgeräte zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und Ein- Bild 5: Beispiel für belüfteten Schutz gegen baumöbeln sind den Einbauanleitungen der Wärmestrahlung Herstelter zu entnehmen, ebenso die Regelungen über die Veringerung dieser Abstände durch z. B. einen belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung (siehe BiId 5) oder durch eine ausreichende Wärmedämmschicht (jeweils aus nichtbrennbarem Materiai). Sind in diesen Einbauanleitunge diesbezüglich keine Angaben enthalten, muß ein Abstand von 40 cm eingehalten werden.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5.</span>4 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung vcm Gasgeräten Art A Die Aufstellung von Gasgeräten Art A (Gasgeräte ohne Abgasanlage) mit Ausnahme von Gasgeräten zur Raumheizung ist zulässig, wenn die Abgase durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum ohne Gefährdung und unzumutbare Belästigungen ins Freie geführt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 11 kW genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 20 m 3 aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, hat.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Für Gas-Durchtaufwasserheizer Art A genügt es, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung des Gasgerätes sichergestellt ist, daß das Gasgerät nur betrieben werden kann, wenn in 1 m3 Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm3 Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten ist. Die mit der Zusatzkennzeichnung ,,AS” (z. B. CO 2,-Stop-Sicherung) versehenen Gasgeräte erfüllen z. Zt. nicht diese Anforderungen .</div>\n<p class=\"lf-p\">Gas-Haushalts-Kochgerate mit Kochstellenbrennern ohne Flammenüberwachungseinrichtung dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die während des Betriebes dieses Gasgerätes Ständig durch eine Lüftungsanlage mit Ventilator mit einem Außenluftvolumenstrom von mindestens 100 m3/h gelüftet werden. Durch eine besondere Sicherheitseinrichtung muß gewährfeistet sein, daß das Gasgerät nur betrieben werden kann, wenn die Lüftungsanlage den o. g. Volumenstrom fördert.</p>\n<p class=\"lf-p\">2305 Bestehende Gasgeräte ohne Flammenüberwachungseinrichtung müssen bis zum 1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Januar 2005 dieser Vorschrift angepaßt werden (Zündsicherung oder entsprechende Belüftung).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn dem Aufstellraum bei einem Unterdruck gegenüber dem Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4 Pa) auf natürliche Weise oder durch technische Maßnahmen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 1,6 m 3 je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung der Gasfeuerstätten und der Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe, soweit sie die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen, zuströmt. Kachelöfen sind mit einer fiktiven Nennwärmeleistung von 1 kW je 1 m2 Oberfläche anzusetzen. Offene Kamine, außer solchen mit Kamineinsätzen oder -kassetten mit selbstschließenden Türen und Kaminöfen, außer solchen mit selbstschließenden Türen, sind mit einer fiktiven Nennwärmeleistung von 340 kW je 1 m 2 Feuerraumöffnung anzusetzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese offenen Kamine und Kaminöfen benötigen deshalb meist eine eigene Verbrennungsluftöffnung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die ausreichenden Verbrennungsluftversorgung auf natürliche Weise oder durch technische Maßnahmen kann erfolgen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Außenfugen des Aufstellraumes</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Öffnungen ins Freie</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>gemeinsam über Außenfugen und Außenluft-Durchlaßelemente im Aufstellraum</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über besondere technische Anlagen Raumluftabhängige Feuerstätten (Art. B) müssen mit folgendem Hinweisschild versehen werden: c ATTENTION!</div>\n<p class=\"lf-p\">Utilisation seulement si l’apport d’air frais est assuré ACHTUNG!</p>\n<p class=\"lf-p\">Betrieb nur bei gesicherter Frischluftzufuhr ATENÇÃO Utilização unicamente se a entrada de ar fresco for garantida 5.5.2 Aufstellung in Räumen bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten bis 35 kW*) 5.5.2.1 Werbrennungsluftversorgung über Außenfugen des Aufstellraumes Gasgeräte Art B dürfen in Räumen aufgestellt werden, die mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, und einen Rauminhalt von mindestens 4 m je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">3 5.5.2.2 Verbrennungsluftversorgung 5.5.2.2.1 Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>Aufstellräume mit mindestens einer Tür ins Freie oder einem Fenster, das geöffnet werden kann, und einem kleineren Rauminhalt als 4 m je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung und Aufstellräume ohne Tür ins Freie oder Fenster (Innenräume) müssen mit Verbrennungslufträumen derselben Wohnung oder ähnlicher Nutzungseinheit unmittelbar oder mittelbar lufttechnisch verbunden werden. Der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung gilt als erbracht, wenn in Abhängigkeit von den Raumgrößen die Summe der anrechenbaren Wärmeleistungen 3 ‘) Bzgl. Gasgeräte Art B,, deren Abgase bestimmungsgemtäß unter Überdruck immer auch Abschnitt 5.5.2.8. Seite beachten.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>siehe hierzu auch die Bilder 6 und 7 gegenüber dem Aufstellraum abgeführt werden, ist 2306 der verbundenen Verbrennungslufträume und den Maßnahmen oder Gegebenheiten an den Innentüren/Trennwänden entsprechend den Kurven 1 bis 4. des Diagramms 1 (siehe Seite oder der zugehörigen Tabelle mindestens so groß ist wie die Gesamtnennwärmeleistung d. h. wenn gilt:</div>\n<p class=\"lf-p\">Die den Kurven 1 bis 4 des Diagramms 1 zugrundeliegenden Möglichkeiten zur Herstellung des Verbrennungsluftverbundes (ungekürztes Türblatt, gekürztes Türblatt, Verbrennungsluftöffnung) sind gleichwertig. Die Anwendung von Diagramm 1 wird in den Anhängen 7 und 8 mit Beispielen erläutert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim unmittelbaren Verbrennungsluftverbund ist der Aufstellraum nur mit benachbarten Verbrennungslufträumen lufttechnisch zu verbinden. Die Herstellung des Verbrennungsluftverbundes ist wahlweise nach den Möglichkeiten des Diagramms 1 vorzunehmen. Die Maßnahmen nach Kurven 1 bis 3 des Diagramms sind dabei zu bevorzugen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim mitielbaren Verbrennungsluftverbund ist der Aufstellraum mit den Verbrennungslufträumen über einen oder mehrere Verbundräume lufttechnisch zu verbinden. Die Verbindung zwischen Verbrennungsluftraum und Verbundraum ist wie beim unmittelbaren Verbrennungsluftverbund vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Verbindung zwischen Verbundräumen untereinander und zwischen Verbundraum und Aufstellraum durch je eine Verbrennungsluftoffnung von mindestens 150 cm2 freien Querschnittes herzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen nicht verschließbar sein oder zugestellt werden. Um dies sicherzustellen, sind die Öffnungen vorzugsweise in Türen anzubringen. Die Verbrennungsluftöffnungen können durch Gitter abgedeckt werden. Die einzelnen Öffnungen dieser Abdeckungen müssen mindestens 10 x 10 mm groß, die einzelnen Stege, Lamellen, Drähte oder ähnliches mindestens 0,5 mm dick sein und die Gesamtfläche der einzelnen Öffnungen muß mindestens 150 c m betragen. Verbrennungsluftoffnungen können auch Blenden oder ähnliche Einbauten haben, die den Luftstrom umlenken oder einschnüren, wenn die Gesamtflache der Öffnungen soviel größer als 150 cm2 ist, daß die Einbauten den Strömungswiderstand gegenüber dem einer Öffnung mit der Mindestgröße und ohne Einbauten nicht erhöhen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2 5.5.2.2.2 Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B2 und B3 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung) Gasgeräte Art B2 und B 3, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über den Verbrennungsluftverbund, ausgedrückt durch die Summe der anrechenbaren Wärmeleistungen, entsprechend den vorstehenden Festlegungen sichergestellt ist.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B, (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung) Gasgeräte Art B1 dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, aufgestellt werden, wenn der Rauminhalt mindestens 1 m 3 je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung derartiger Gasgeräte beträgt und die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über den Verbrennungsluftverbund, ausgedrückt durch die Summe der anrechenbaren Wärmeleistungen, entsprechend den vorstehenden Festlegungen sichergestellt ist.</div>\n<p class=\"lf-p\">Hat der Aufstellraum einen kleineren Rauminhalt als 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung derartiger Gasgeräte, so sind zu einen oder mehreren unmittelbar benachbarten Raum bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Räumen des Verbrennungsluftverbundes jeweils zwei Öfnungen von mindestens je 150 cm2 freien Querschnittes herzustellen. Die so miteinander verbundenen Räume müssen zusammen den geforderten Mindestrauminhalt von 1 m3 je 1 kW haben. Beide Öffnungen müssen in derselben Wand liegen und höhenversetzt angeordnet sein. Dabei soll die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über dem Fußboden, die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußbodens angebracht werden. Beide Öffnungen dienen zugleich als Verbrennungsluftöffnungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2307 2308 2309 2310 2311 5.5.2.3 Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie 5.5.2.3.1 Anforderungen an die Verbrennungsluftöffnungen Gasgeräte Art B dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbren-nungsluftöffnung von. mindestens 150 cm2 oder zwei Öffnungen von mindestens je 75 cm 2 freien Querschnittes haben. Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verbschließbar sein, wenn durch Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, daß die Brenner nur bei geöffnetem Verschluß betrieben werden können. Ein Drahtnetz oder Gitter - nicht unter 10 mm Maschenweite und 0,5 mm Drahtdicke - darf angebracht werden, wenn der freie Querschnitt von 150 cm2 bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">75 cm2 erhalten bleibt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird den Verbrennungsluftöffnungen jeweils eine Leitung nachgeschaltet, so darf dadurch das einströmende Luftvolumen nicht verringert werden. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Leitung in Abhängigkeit der geraden Länge nach den Diagrammen 2 und 3 (siehe Seite 2313 d i m e n s i o niert wird. Richtungsänderungen sind mit einer äquivalenten Lange von 3 m bei 90°sowie 1,5 m bei 45° und Gitter mit einer äquivalenten Länge von 0,5 m zu berücksichtigen. Die Verbrennungsluftleitung ist über ihre gesamte Länge mit gleichbleibendem freien Querschnitt auszuführen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Verbrennungsluftleitung kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes als auch durch weitere Räume geführt sein; sie ist entbehrlich, wenn der Aufstellraum mit einem Nachbarraum, in dem sich die ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2 freien Querschnittes befindet, über eine weitere Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 cm 2 freien Querschnittes verbunden ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird die Verbrennungsluft einem Schacht entnommen, so darf die Schachtmündung nicht oberhalb der Mündung der Abgasanlage liegen. Der freie Querschnitt ergibt sich in Abhängigkeit von der Schachtlänge aus Diagramm 2.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.2.3.2 Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B2 und B3 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten ohne Strömungssicherung) Gasgeräte Art B2 und B3 dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen, sichergestellt ist.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B, (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung) Gasgeräte Art B, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, bei einem Rauminhalt von mindestens 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwarmeleistung derattiger Gasgeräte aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend den vorstehenden Festlegungen, sichergestellt ist.</div>\n<p class=\"lf-p\">3 Abweichend hiervon darf der Aufstellraum einen kleineren Raumi h a l t als 1 m je 1 kW Gesa.mtnennwärmeleistung derartiger Gasgeräte haben, wenn:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>er zwei ins Freie führende Öffnungen von je mindestens 75 cm 2 freien Querschnittes hat.</div>\n<p class=\"lf-p\">Beide Öffnungen müssen in derselben Wand liegen und dürfen nicht Verschließbar sein oder zugestellt werden. Dabei soll die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über dem Fußboden, die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußodens angebracht werden;</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>er mit einem oder mehreren unmittelbar benachbarten Raum bzw. Räumen über jeweils zwei Öffnungen von je mindestens 150 cm2 freien Querschnittes verbunden ist. Diese beiden Öffnungen dürfen nicht verschließbar sein oder zugestellt werden. Um dies sicherzustellen, sind die Öffnungen vorzugsweise in Türen - die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über dem Fußoden und die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußbodens anzubringen, Aufstellraum und unmittelbar benachbarter Raum bzw. Räume müssen zusammen einen Mindestrauminhalt von 1 m3 je kW besitzen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bei Aufstellung eines Gasgerätes Art B, in einer Abtrennung des Aufstellraumes, die wegen ihrer geringen Große nicht betreten werden kann - z. B. Aufstellung in einem Speiseschrank oder in einer besonderen Ummantelung -, ist eine Öffnung von mindestens 150 cm2 von dieser Abtrennung ins Freie ausreichend, wenn</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>diese Abtrennung gegenüber dem Aufstellraum dicht ist und 2312</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der Aufstellraum zusammen mit der Abtrennung einen Mindestrauminhalt von 1 m 3 je 1 kW besitzt oder mit einem oder mehreren unmittelbar benachbarten Raum bzw. Räumen über jeweils zwei Öffnungen von je mindestens 150 cm2 freien Querschnittes verbunden ist und die somit verbundenen Räume zusammen diesen Mindestrauminhalt aufweisen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Verbrennungsluftversorgung kann sichergestellt werden mittels:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Öffnung unmittelbar ins Freie in der Wand (Bild 8, Beispiel a)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Luftleitung ins Freie (Bild 8, Beispiel b)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Schacht über Dach ins Freie (Bild 8, Beispiel c) Bild 8: Beispiele für die Aufstellung von Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung (Gasgeräte Art B 1) in besonderer Ummantelung 5.5.2.4 Verbrennungsiuftversorgung gemeinsam über Außenfugen und Außenluft-Durchlaßelemente im Aufsteltraum Gasgeräte Art B dürfen in Räumen, die eine Tür ins Freie oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann, aufgestellt werden. Der Aufstellraum muß für eine ausreichende Verbrennungslufiversorgung einen Rauminhalt von mindestens 2 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung und für den restlichen stündlichen Luftvolumenstrom von höchstens 0,8 m 3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung Außenluft-Durchlaßelemente mit entsprechender Luftleistung haben. 1) Es dürfen nur Außenluft-Durchlaßelemente gewählt werden, die sicherstellen, daß der Aufstellraum seinem Zweck entsprechend ohne Mißstände zu benutzen ist. Hierfür sind maßgeblich eine günstige Luftverteilung, eine ausreichende Schalldämpfung gegen AußenIärm, Schlagregensicherheit und ein verschmutzungsunempfindlicher Aufbau bei einer Reinigungsmöglichkeit von innen. Der dem restlichen Verbrennungsluftvolumenstrom äquivalente Durchlaßquerschnitt darf bei handbetätigten Durchlaßelementen nicht verschließbar sein und der unverschließbare Querschnitt des Durchlaßelementes darf höchstens die Hälfte des Gesamtquerschnittes betragen. Bei elektrisch gesteuerten Durchlaßelementen muß durch eine Sicherheitseinrichtung sichergestellt sein, daß die Gasgeräte nur bei geöffnetem Verschluß betrieben werden können.</div>\n<p class=\"lf-p\">1 ) Entsprechend den Festlegungen in den Abschnitten 5.5.1 und 5.5.2.1 ist ein Rauminhalt von 4 m je 1 kW einem stündlichen 3 Verbrennungsluftvolumenstrom von 1,6 m3 je 1 kW gleichwertig.</p>\n<p class=\"lf-p\">2313 2314 5.5.2.5 Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen Gasgeräte Art B, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die Räume an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18 017 Teil 3 angeschlossen sind und die Gasgeräte ihr Abgas gemeinsam mit der Abluft abführen. Näheres ist im DVGW-Arbeitsblatt G 626 bestimmt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte Art B, (ein Durchlaufwasserheizer, ein Vorratswasserheizer, ein Umlaufwasserheizer oder ein Kombiwasserheizer sowie ein Raumheizer) dürfen in Räumen mit Einzelschachtanlage nach DIN 18017 Teil 1 und eigener Zuluftöffnung aufgestellt werden, wenn die Gasgeräte ihr Abgas gemeinsam mit der Abluft abführen (Abschnitte 6.1, vierter Spiegelstrich und 6.3.1 sind zu beachten). Die Zuluftöffnungen dürfen für die Verbrennungsluftversorgung herangezogen werden, sofern sichergestellt ist, daß diese während des Betriebes der Gasgeräte offen sind. Die Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes sind sinngemäß nach Abschnitt 5.5.2.3.2 einzuhalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.2.6 Meßtechnischer Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung Für den Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung sind vorrangig die Maßnahmen der vorangegangenen Abschnitte 5.5.2.1 bis 5.5.2.5 anzuwenden. Darüber hinaus besteht für Gasgeräte Art B1 mit Abgasüberwachungseinrichtung (BS) und für Gasgeräte Art B2 und B3 die Möglichkeit, in den folgenden Fällen die ausreichende Verbrennungsluftversorgung meßtechnisch nachzuweisen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Nachweisführung über ausreichende Verbrennungsluftversorgung für die FälIe, in denen ein Rauminhalt von Aufstellraum und Verbrennungsluftrtiumen im Verbrennungsluftverbund von mindestens 4 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung nicht erreichbar ist;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Nachweisführung darüber, daß die im Raum, in der Wohnung oder Nutzungseinheit betriebene mechanische Abluftanlage die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung der gleichzeitig betriebenen Gasgeräte Art B nicht beeinflußt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Nachweisführung der Störungsursache für die FälIe, in denen die Funktionsprüfung gemäß</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 8.3.1 die nach den Abschnitten 5.5.2.1, 5.5.2.2 oder 5.5.2.4 durchgeführten</h3>\n<p class=\"lf-p\">Maßnahmen als nicht ausreichend ausweist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Maßgaben zur Anwendung des meßtechnischen Nachweises einschließlich des einzusetzenden Meßgerätes, der Protokollierung und Dokumentation richten sich nach DVGW-Hinweis G 625.</p>\n<p class=\"lf-p\">Davon unberührt bleiben die Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes entsprechend Abschnitt 5.5.2.2.2.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.2.7 Sckrankartige Umkleidung von Gasgeräten Art B Gasgeräte Art B dürfen schrankartig umkleidet werden.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Bei Gasgeräten Art B, muß die Umkleidung durch obere und untere Offnungen von mindestens je 600 cm2 freien Querschnittes mit dem Aufstellraum in offener Verbindung stehen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Bei Gasgeräten Art B2 und B3 muß die Umkleidung durch obere und untere Öffnungen von mindestens je 150 cm2 freien Querschnittes mit dem Aufstellraum in offener Verbindung stehen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Öffnungen sind nach den Angaben und zeichnerischen Darstellungen des Gasgeräteherstellers anzuordnen. Die Umkleidung muß seitlich und nach vorne einen Abstand von mindestens 10 cm von der Ummantelung der Feuerstätte haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn das Gasgerät mit der schrankartigen Umkleidung als Einheit typgeprüft ist oder die Einbauanleitung des Herstellers Abweichungen zuläßt.</p>\n<p class=\"lf-p\">2315 5.5.2.8 Aufstellung won Gasgeräten Art B2 deren Abgase bestimmungsgemäß unter Überdruck gegemüber dem Aufstellraum abgeführt werden Gasgeräte Art B,, deren Abgase bestimmungsgemäß unter Überdruck gegenüber dem Aufstellraum abgeführt werden,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>müssen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Öffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens 150 cm2 oder zwei Öffnungen von je 75 cm2 oder Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten haben oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>dürfen gemäß den Abschnitten 5.52.1, 5.5.2.2, 5.5.2.4, 5.5.2.6, 5.5.2.7 aufgestellt werden, wenn sie der Bauart nach so beschaffen sind, daß Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können.</div>\n<p class=\"lf-p\">Für Abgasleitungen genügt es,wenn sie innerhalb von Gebäuden über die gesam te Länge hinterlüftet sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.3 Aufstellung in Räumen bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35 kW und aller Feuerstätten bis 50 kW Die Verbrennungsluftversorgung ist über Öffnungen ins Freie nach Abschnit 5.5.2.3-l vorzunehmen. Bezüglich Anforderungen an den Rauminhalt des Aufstellraumes gilt Abschnitt 5.5.2.3.2.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.4 Aufstellung in Räumen bei einer Gesamtnennwärmeleistung aller Feuerstätten von mehr als 50 kW 5.5.4.1 Anforderungen an die Verbrennungsluftöffnungen Gasgeräte Art B dürfen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung haben, deren Querschnitt mindestens 150 cm2 und für jedes über 50 kW Gesamtnennwärmeleistung hinausgehende kW 2 cm2 mehr beträgt. Dieser Querschnitt dard auf höchstens zwei Öffnungen aufgeteilt sein. Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen verschließbar sein, wenn durch Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, daß die Brenner nur bei geöffnetem Verschluß betrieben werden können. Ein Drahtnetz oder Gitter - nicht unter 10 mm Maschenweite und 0,5 mm Drahtdicke - darf angebracht werden, wenn der erforderliche freie Querschnitt erhalten bleibt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Werden den Verbrennungsluftöffnungen Leitungen nachgeschaltet, so darf dadurch das einströmende Luftvolumen nicht verringert werden. Solche Leitungen mit gleichbleibendem freien Querschnitt haben eine genügende Forderleistung, wenn Form und Größe des freien Querschnittes, die Länge der Leitung, die Summe der den Richtungsänderungen äquivalenten Längen, die Vergitterung sowie die Gesamtnennwärmeleistung Diagramm 4 (siehe Seite 2317) entsprechen. Die Verbrennungsluftleitung kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes als auch durch weitere Räume geführt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.4.2 Anforderungen an den Aufstellraum 5.5.4.2.1 Rauminhalt Gasgeräte Art B, und B, dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend Abschnitt 5.5.4.1 sichergestellt ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte Art B1 dürfen in Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann, bei einem Rauminhalt von mindestens 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung derartiger Gasgeräte aufgestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie, entsprechend Abschnitt 5.5.4.1 sichergestellt ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aweichend hiervon darf der Aufstellraum einen kleineren Rauminhalt als 1 m 3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung derartiger Gasgeräte haben, wenn der nach Abschnitt 5.5.4.1 für die Verbrennungsluftöffnung erforderliche Querschnitt auf zwei ins Freie führende gleichgroße Öffnungen aufgeteilt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beide Öffnungen müssen in derselben Wand liegen und dürfen nicht verschließbar sein oder zugestellt werden. Dabei soll die obenliegende Öffnung möglichst nicht tiefer als 1,80 m über dem Fußboden, die untenliegende Öffnung in der Nähe des Fußbodens angebracht werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2316 5.5.4.2.2 Nutzung und Ausstattung Derartige Aufstellräume dürfen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Einführung von Hausanschlüssen, zur Aufstellung von weiteren Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von Brennstoffen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen für Türen, haben: die Türen müssen dicht- und selbstschließend sein.</div>\n<p class=\"lf-p\">5.5.4.3 Notschalter Die Brenner der Gasfeuerstätten müssen durch einen außerhalb des Aufstellraumes angeordneten Schalter jederzeit abgeschaltet werden können. Neben dem Schalter muß ein gut sichtbarer, dauerhafter Anschlag mit der Aufschrift ,,Notschalter - Feuerung” vorhanden sein. Die Brenner dürfen durch diesen Schalter nur in Betrieb genommen werden können, wenn dies nach der Bauart der Brenner und der zugehörigen Regeleinrichtung ungefährlich ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5.4.4 Andere Aufstellräume Abweichend von Abschnitt 5.5.4.2 dürfen Gasfeuerstätten auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Nutzun g dieser Räume dies erfordert und die Gasfeuerstätten sicher betrieben werden können oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>diese Räume in freistehenden Gebäud en liegen, die allein dem Betrieb der Feuerstätten sowie der 6rennstofftagerung dienen.</div>\n<p class=\"lf-p\">2317 2318 5,6.1 Grundsätzliches Gasgeräte Art C ohne Gebläse oder mit Gebläse und der Zusatzkennzeichnung ,,x“ (alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges sind entweder verbrennungsluftumspült oder sie erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen, so daß Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können) dürfen unter Beachtung von Abschnitt 5.2.1 unabhängig von Rauminhalt und Lüftung der Aufstellräume aufgestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte Art C mit Gebläse ohne Zusatzkennzeichnung ,,x“ müssen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende Öffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens 150 cm2 oder zwei Öffnungen von je 75 cm2 haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.1.1 Gasgeräte Art C, (Außenwand-Gasfeuerstätten) Gasgeräte Art C11 (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten ohne Gebläse) dürfen nur unmittelbar an der Außenwand aufgestellt werden und dürfen nur der Beheizung einzelner Räume (Außenwand-Raumheizer) oder der Warmwasserbereitung (Außenwand-Wasserheizer) dienen. Außenwand-Raumheizer dürfen höchstens 7 kW Nennwärmeleistung und Außenwand-Wasserheizer höchstens 28 kW Nennwärmeleistung haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasgeräte Art C12 und C13 (raumluftunabhängige Gasfeuerstätten mit Gebläse) dürfen entweder unmittelbar an der Außenwand oder an Innenwanden aufgestellt werden. Die Außenwand-Gasfeuerstätten für die Beheizung dürfen höhstens 11 kW Nennwarmeleistung und für die Warmwasserbereitung höchstens 28 kW Nennwärmeleistung haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Derartige Gasgeräte Art C, dürfen nur aufgestellt werden, wenn eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit unverhaltnismäßigem Aufwand möglich ist. Weitergehende baurechtliche Vorschriften der Gemeinden sind zu beachten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.1.2 Gasgeräte Art C3 und C5 Werden durch die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung im Gebäude Geschosse überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten und bei Wohngebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten geführt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sind die Gasgeräte in Räumen aufgestellt, beidenen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion befindet, so gelten folgende Anfo rderungen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer verlangt, so müssen die Leitungen für die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung im Bereich zwischen der Oberkante der Decke und der Dachhaut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese Feuerwiderstandsdauer hat und aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Wird für die Decke keine Feuetwiderstandsdauer vorgeschrieben, so müssen die Leitungen für die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung von der Oberkante Decke bis zu Dachhaut in einem Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen oder in einem metallenen Schutzrohr verlegt werden (mechanischer Schutz).</div>\n<p class=\"lf-p\">5.6.2 Verbrennungsluft- und Abgaseinrichtung Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung bei Gasgeräten Art C11, C s, C4, C5 und C8 sowie bei Gasgeräten Art C, auch die Windschutzeinrichtungen und die Schutzvorrichtungen für Mündungen an begehbaren Flächen sind Bestandteile der Feuerstätten. Es dürfen hierfür nur Originalteile des Herstellers verwendet und nach Maßgabe seiner Einbauanleitung eingebaut werden. ’ Die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung bei Gasgeräten Art C, ist nach der Einbauanleitung der Hersteller bzw. den Maßgaben der baurechtlichen Zulassung zu erstellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2319 5.6.3 aurteilen aus brennbaren Baustoffen Abgasführende Teile, die verbrennungsluftumspült sind, müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen mindestens 5 cm entfernt sein. Bei Durchbrüchen durch solche Bauteile muß dieser Abstand durch Schutzrohre aus nichtbrennbaren Baustoffen mit Abstandhaltern eingehalten sein oder muß die Leitung bis zu diesem Abstand mit nichtbrennbaren Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Abstände sind nicht erforderlich, wenn bei Nennwärmeleistung der Feuerstätte an den Bauteilen keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten können und dies in der Einbauanleitung der Hersteller angegeben ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für abgasführende Teile, die nicht verbrennungsluftumspült sind, gilt Abschnitt 6.5.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4 Abgasmündungen an der Fassade 5.6.4.1 Unzulässige Mündungen Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung dürfen nicht münden: -. in Durchgängen und Durchfahrten</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in enge Traufgassen</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Ecklagen von Innenhöfen, ausgenommen Gasgeräte Art C, 12 und C1 3</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Innenhöfen insgesamt, wenn die Breite oder Länge des Hofes kleiner als die Höhe des höchsten angrenzenden Gebäudes ist</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Luftschächte und Lichtschächte</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Loggien und Laubengänge</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>auf Balkone</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>unter auskragenden Bauteilen, die ein Abströmen der Abgase wesentlich behindern können</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Schutzzonen nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und vergleichbare Bereiche, in denen leicht entzündliche Stoffe oder explosionsfähige Stoffe verarbeitet, gelagert, hergestellt werden oder entstehen können.</div>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.2 Mündungen an Gebäudevorsprüngen und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen Die Mündungen von Leitungen für die Abgasabführung müssen von vortretenden Gebäudeteilen aus brennbaren Baustoffen nach den Seiten und nach unten einen Abstand von mindestens 50 cm, nach oben von mindestens 1,50 m, von gegenüberliegenden Gebäudeteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 1 m einhalten. Als Abstand von vortretenden Gebäudeteilen aus brennbaren Baustoffen genügen nach oben 50 cm, wenn sie durch hinterlüftete Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen gegen Entflammen geschützt sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.3 Mündungen nahe der Geländedeoberfläche Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung müssen mindestens 0,30 m, gemessen von Rohrunterkante, über Geländeoberfläche münden.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.4 Mündungen an begehbaren Flächen Münden die Leitungen für die Abgasabführung nicht höher als 2,0 m über der festgelegten Geländeoberfläche oder an begehbaren Flächen, sind sie mit stoßfesten Schutzvorrichtungen aus nichtbrennbaren Baustoffen zu versehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sind Mündungen an für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Flächen durch mechanische Beschädigungen (z. B. Anfahren) gefährdet, so sind sie durch zusätzliche Schutzvorrichtungen zu sichern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Leitungen für die Abgasabführung der Gasfeuerstätten mit Gebläse dürfen an begehbaren Flächen nicht unter 2,0 m über der festgelegten Geländeoberfläche münden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2320 5.6.4.5.1 Die Mündungen der Leitungen für die Abgasabführung müssen untereinander nach den Seiten und nach oben einen Abstand von mindestens 2,50 m und von Lüftungsöffnungen nach den Seiten einen Abstand von 2,50 m und nach oben von 5 m haben. Die Abstände zu Lüftungs-öffnungen sind auch gegenüber Fenstern, die geöffnet werden können, und Fassadentüren einzuhalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.5.2 1) Bei Außenwand-Raumheizern ist ein Abstand nach den Seiten nicht erforderlich und es genügt ein Abstand nach oben (von der Abgasmündung bis zur Unterkante des zu öffnenden Fensterrahmens) von 0,3 m, wenn die Raumheizer folgende Bedingungen einhalten:</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Nennwärmebelastung mit dem Prüfgas G 20 darf der Stickstoffoxidgehalt (NO X) im luftfreien, trockenen Abgas 150 mg/kWh und der Kohlenmonoxidgehalt (CO) im luftfreien, trockenen Abgas 100 mg/kWh nicht überschreiten (Nachweis durch von der Prüfstelle bestätigte Einbauanleitung des Herstellers).</p>\n<p class=\"lf-p\">Unbeschadet dieser Abstandsregelung muß für jede Abgasmündung eine Fassadenfläche von mindestens 16 m2 zur Verfügung stehen. Ferner ist es unzulässig, mehr als vier Abgasmündungen übereinander anzuordnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.6 Mündungen von Gasgeräten Art C12 und C13 5.6.4.6.1 Grundsätze Die erforderlichen Mindestabstände von Abgasmündungen zu Fenstern, die geöffnet werden können, und Fassadentüren sind nach der Fassadenform und nach dem Abstand von Abgasmündungen untereinander zu unterscheiden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Fassadenformen wird unterschieden zwischen:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der glatten Fassade</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der Fassade mit Vorsprung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der Fassade in Ecklage</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der Fassade mit Balkon Eine Abgasmündung wird als einzelne Mündung betrachtet, wenn der Abstand zur nächsten Abgasmündung waagerecht nach links oder rechts oder senkrecht nach oben oder unten mindestens 5 m beträgt.</div>\n<p class=\"lf-p\">Wenn der Abstand zwischen zwei Mündungen waagerecht und senkrecht weniger als 5 m beträg t, so wird die Anordnung dieser zwei Abgasmündungen als Zweier-Gruppe angesehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weitere Mündungen müssen zu jeder Abgasmündung dieser Zweier-Grappe mindestens 5 m waagerecht oder senkrecht entfernt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.4.6.2 Erforderliche Mindestabstände zu Fenstern, Fassadentüren und Balkonen Die erforderlichen Mindestabstände der Abgasmündung von Gasgeräten Art C und C zu Fenstern, Fassadentüren und Balkonen sind Tabelle 12, Spalte 3 zu entnehmen. Ausführungsbeispiele zu den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten sind den in Spalte 4 genannten Bildern 9 bis 15 zu entnehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">12 5.6.4.6.3 12 Erforderliche Mindestabstände zu Lüftungsöffnungen Die Abgasmündungen müssen zu Lüftungsöffnungen, die der Raumlüftung dienen, waagerecht nach links und rechts einen Abstand von 2,50 m und senkrecht nach oben einen Abstand von 5 m haben.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>Dieser Abschnitt gilt nur bis rum 31. 12. 2004 2321 Bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse genügt ein Abstand zwischen der Mündung und der Dachfläche von mindestens 0,40 m, wenn die Gesamtnennwämeleistung der Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt. (Siehe Ausführungsbeispiele für waagerechte und senkrechte Führung über Dach in Bild 16).</div>\n<p class=\"lf-p\">Zu seitlich oder darüber angeordneten Fenstern gelten die Abstandsmaße nach Abschnitt 5.6.4.6 für die glatte Fassade entsprechend.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Gasfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen die Mündungen den First um mindestens 0,40 m überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. Sie müssen jedoch Dachaufbauten, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für die Durchführung der Leitungen durch Dächer mit brennbaren Baustoffen gelten die Anforderungen für die Durchleitung durch Wände mit brennbaren Baustoffen entsprechend</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 5.6.3.</h3>\n<p class=\"lf-p\">2322 2323 senkrechter Abstand x der Abgasmündungen untereinander in m Diagramm 5: Ermittlung des seitlichen Mindestabstandes bei der Zweier-Gruppe als Funktion des senkrechten Abstandes der Abgasmündungen untereinander 2324 2325 2326 2327 2328 2329 2330 5.6.6 Abgasmündungen im Tankstellen- und Treibgastankstellenbereich Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung müssen von Tanksäulen und Behältern für Kraftstoffe in einem waagerechten Abstand von mindestens 5 m münden; geringere Abstände sind zulässig, wenn die Mündungen mindestens 3 m über Gelände liegen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Mündungen dürfen nicht im Wirkbereich von Zapfventilen liegen (Schlauchlänge zuzüglich 1 m) 5.6.7 Aufstellung in Garagen In Garagen dürfen nur Gasgeräte Art C aufgestellt werden, wenn sie zum Einsatz als &lt;&lt;Garagenfeuerstätten&gt;&gt; bestimmt sind und die CE-Kennzeichnung tragen. Der Abstand zwischen Fußboden und Brenner der Gasfeuerstätte muß mindestens 50 cm betragen. Die Gasfeuerstätten müssen gegen mechanische Beschädigungen ausreichend geschützt sein (z.B. durch Bügel oder Abweiser). In den Garagen ist an gut sichtbarer Stelle eine Bedienungsanleitung in dauerhafter Ausführung anzubringen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.6.8 Aufstellen von Gasgeräten Art C mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW Für die Aufstellung derartiger Gasfeuerstätten gelten zusätzlich die Abschnitte 5.5.4.2.2 und 5.5.4.3. Der Aufstellraum muß gelüftet werden können.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.7 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von gewerblich und industriell genutzten Gasgeräten Für derartige Gasgeräte, soweit sie in Normen erfaßt werden, gelten außerdem die Aufstellbedingungen z.B. der DVGW-Arbeitsblätter</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>G 621 &lt;&lt;Gasanlagen i n Laboratorien und naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsräumen - Installation und Betrieb&gt;&gt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>G 629 &lt;&lt;Installation von gasbeheizten Körnertrockern&gt;&gt; -G 6 3 1 &lt;&lt;(Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen&gt;&gt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>G 633 &lt;&lt;C02-Anreicherung in Gewächshäusern - Installation und Betrieb von Anlagen&gt;&gt; -G 6 3 4 &lt;&lt;(Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen in Gebäuden&gt;&gt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>G 638/l &lt;&lt;Heizungsanlagen mit Hellstrahlern; Planung, Installation, Betrieb)&gt;&gt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>G 638/ll &lt;&lt;Heizungsanlagen mit Dunkelstrahlern; Planung, Installation, Betrieb&gt;&gt; Für andere gewerblich und industriell genutzte Gasgeräte sind die Aufstellbedingungen ingenieurmäßig festzulegen.</div>\n<p class=\"lf-p\">2331 6 Abgasabführung von Gasfeuerstätten .</p>\n<p class=\"lf-p\">61 Grundsätzliches</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>Vor Beginn der Arbeiten hat der Installateur sich zu überzeugen, daß die Abgasanlage eine sichere Abführung der Abgase gewährleistet. Es wird empfohlen, den einwandfreien Zustand der Abgasanlage durch einen entsprechenden Fachmann dokumentieren zu lassen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Zur Ausführung und Bemessung der Abgasanlage wird auf die DIN 4705 Teile 1 und 3 und DIN 18160 hingewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Abgase Gasgeäte Art B, C6, C 6 und C8 müssen wie folgt ins Freie abgeführt werden:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Hausschornsteine nach DIN 18160,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über senkrechte Abgasleitungen wie z. B.</div>\n<p class=\"lf-p\">Abgasleitungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Luft-Abgas-Systeme oder Abgasleitungen, die als Zubehör gemeinsam mit der Gasfeuerstätte geprüft und zertifiziert sind,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über freistehende Schornsteine (siehe DIN 4133 und DIN 1056),</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Abluftschächte nach DIN 18 017 Teil 1, die mindestens den Anforderungen an Abgasanlagen entsprechen (Abschnitt 6.3.1 ist zu beachten),</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3 entsprechend den Festlegungen des DVGW- Arbeitsblattes G 626,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>über mechanische Abgasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 660 für Gasfeuerstätten mit Brennern ohne Gebläse; diese Gasfeuerstätten müssen innerhalb desselben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an diese Abgasanlagen angeschlossen werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Im übrigen gilt:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Abgasleitungen, die Geschosse überbrücken, müssen •in Gebäude ausgenommen im Aufstellraum der Feuerstätte, in Schächten angeordnet werden oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">•</span>unter Unterdruck betrieben werden und eine Feuewiderstandsdauer von 90 Minuten haben.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Mehrere Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht sind nur zulässig, wenn •die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder •die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoß aufgestellt sind oder •eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Die Schächte müssen •eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bzw. •in Gebäuden geringer Höhe eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten aufweisen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">6.</span>2 Abgasabführung über Abgasanlagen 6.2.1 Eigene Abgasanlage An eine eigene Abgasanlage sind anzuschlieien:</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B in Aufstellräumen mit ständig offener, ins Freie führender Verbrennungsluftöffnung,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeräte Art B, die über dem 5. Vollgeschoß aufgestellt werden, sofern sie nicht im selben Aufstellraum aufgestellt sind.</div>\n<p class=\"lf-p\">1 ) Die Abgasabführung von Gasgeräten Art C1, C3 und C5, ist in Abschnitt 5.6 zusammen mit den Anforderungen an die Aufstellung dieser Gasgeräte geregelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">2332 Mehrere Gasfeuerstätten dürfen an eine gemeinsame Abgasanlage nur angeschlossen werden, wenn</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>durch die Bemessung die einwandfreie Ableitung der Abgase für jeden Betriebszustand sichergestelit ist,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>bei Ableitung der Abgase unter Überdruck die Übertragung von Abgasen zwischen den Aufstellräumen oder ein Austritt von Abgasen über nicht in Betrieb befindliche Feuerstätten ausgeschlossen ist und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>bei gemeinsamer Abgasleitung die Abgasleitung aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht oder eine Brandübertragung zwischen den Geschossen durch selbsttätige Absperrvorrichtungen verhindert wird.</div>\n<p class=\"lf-p\">6.2.2.1 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art B An eine gemeinsame Abgasanlage dürfen nur Gasgeräte der gleichen Art angeschlossen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Anschluß von Gasgeräten Art B3ist in DVGW-Arbeitsblatt G 637/i geregelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für die gemeinsame Abgasanlage der Gasgeräte Art B1 und für die gemeinsame Abgasanlage der Gasgeräte Art B2 ist folgendes zu beachten:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Jede Gasfeuerstätte ist mit eigenem Verbindungsstück (Abgasrohr) anzuschließen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verbindungsstücke dürfen nicht in gleicher Höhe in den Schornstein bzw. senkrechten Teil der Abgasleitung eingeführt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Der Abstand zwischen der Einführung des untersten und des obersten Verbindungsstückes darf nicht mehr als 6,5 m betragen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Ein großerer Abstand als 6,5 m zwischen der Einführung des untersten und des obersten Verbindungsstückes kommt im Einzelfall in Betracht, wenn günstige Umstände Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen. Dies kann beispielsweise angenommen werden bei Altbauten mit Geschoßhöhen über 3 m und bei geschlossener Bauweise mit gleicher Traufhöhe der Nachbargebäude, wenn in diesen gleichartige Gasfeuerstätten betrieben werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ferner dürfen nachstehende Kombinationen von zwei Gasfeuerstätten mit einem gemeinsamen Verbindungsstück angeschlossen werden, wenn sie im selben Raum aufgestellt sind und die Abgasanlage für jede der angeschlossenen Gasfeuerstätten geeignet ist:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>ein Gas-Wasserheizer sowie ein Gas-Raumheizer mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 3,5 kW,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>ein Gas-Wasserheizer sowie ein Gas-Umlaufwasserheizer oder Gas-Heizkessel, wenn durch eine Sicherheitseinrichtung sichergestellt ist, daß jeweils nur eine der beiden Gasfeuerstätten betrieben werden kann,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>zwei Gasgeräte Art B1 oder zwei Gasgeräte Art B2, wenn keine weiteren Feuerstätten an die Abgasanlage angeschlossen sind.</div>\n<p class=\"lf-p\">6.2.2.2 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C4 Gasgeräte Art sen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.2.2.3 dürfen nur an bauaufsichtlich zugelassene Luft-Abgas-Systeme angeschlos- Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C8 Der Anschluß von Gasgeräten Art C8 ist in DVGW-Arbeitsblatt G 637/l geregelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.2.2.4 Gemischt belegte Abgasanlage Gemeinsame Abgasanlagen dürfen gemischt belegt werden. An dieselben Abgasanlagen dürfen Gasgeräte Art B1 und Regelfeuerstätten1)mit Feuerungseinrichtungen ohne Gebläse für feste oder flüssige Brennstoffe angeschlossen werden. Die Verbindungsstücke der Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe müssen eine senkrechte Anlaufstrecke von mindestens 1 m unmittelbar hinter dem Abgasstutzen haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">1 ) Regelfeuerstätten sind Feuerstätten für die Brennstoffe Nußkohle, Koks, Briketts, Holzkohle, Holzstücke, Torf, Heizöl oder Gas, die in aller Regel keine Abgase mit höheren Temperaturen als 400°C und keine Abgase mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen erzeugen. Ruß bleibt außer Betracht.</p>\n<p class=\"lf-p\">2333 6.2.3 Fremde Bauteile An Abgasanlagen sowie innerhalb ihrer Wände und ihrer lichten Querschnitte dürfen keine Bauteile, z. B. installationen, Holzdübel, Bankeisen, Mauerhaken und Anker, und keine Einrichtungen angebracht werden, die nicht bestimmungsgemaß Bestandteil der Abgasanlage sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.3 Abgasabführung über Lüftungsanlagen 6.3.1 Anschluß an einen Abluftschacht nach DIN 18017 Teil 1 An einen Abluftschacht einer Lüftungsanlage nach DIN 18017 Teii 1, der mindestens den Anforderungen an Abgasanlagen entspricht, dürfen ein Gas-Durchlaufwasserheizer, ein Gas-Vorratswasserheizer, ein Gas-Umlaufwasserheizer oder ein Gas-Kombiwasserheizer sowie ein Gas-Raumheizer, jeweils Art B1, angeschlossen werden (siehe auch Abschnitt, 6.1, 4. Spiegelstrich).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Gasfeuerstätten müssen in dem gelüfteten Raum aufgestellt sein. Werden die Gasfeuerstätten mit jeweils eigenem Verbindungsstück an den Abluftschacht angeschlossen, so muß der Anschluß des Gas-Raumheizers unterhalb des Anschlusses der anderen Gasfeuerstätte angeordnet werden. Die Einführungen der Abgasrohre in die Abluftschächte müssen oberhalb der Abluftöffnungen iiegen. Außerdem müssen die Austrittsöffnungen der Strömungssicherungen der Gasfeuerstätten unterhalb der Unterkanten der Abluftöffnungen liegen. Die Verbrennungsluftversorgung ist nach Abschnitt 5.5.2.5 sicherzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.3.2 Anschluß an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3 An eine Zentralentlüftungsanlage nach DIN 18 017 Teil 3 dürfen Gasgeräte Art B, nach Maßgabe des DVGW-Arbeitsblattes G 626 angeschlossen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.4 Verbindungsstücke 6.4.1 Feuerungstechnische Anforderungen Verbindungsstücke sollen das Abgas mit möglichst geringem Druckverlust und moglichst geringem Warmeverlust von den Feuerstätten in den Schornstein bzw. den senkrechten Teil der Abgasleitung leiten. Sie sollen zum Schornstein bzw. zu dem senkrechten Teil der Abgasleitung hin moglichst steigend geführt werden; Anlaufstrecken begünstigen die Abgasabführung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es wird empfohlen, für den Leitungsabschnitt gemeinsamer Verbindungsstücke, der vom Abgas zweier Feuerstätten durchströmt wird, einen lichten Querschnitt entsprechend der 0,8fachen Summe der lichten Querschnitte eigener Verbindungsstücke vorzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.4.2 Zusätzliche betriebliche Anforderungen Verbindungsstücke müssen leicht und sicher zu reinigen sein. Sofern Verbindungsstücke nicht ieicht ausbaubar sind, müssen sie mindestens eine Öffnung haben. Die Öffnungen müssen dicht verschließbar sein. Verbindungsstücke mit Richtungsanderungen, die nicht leicht auseinandernehmbar sind, müssen Öffnungen an jeder Richtungsänderung haben. Verbindungsstücke von Gasfeuerstätten sind mit einer Meßöffnung zu versehen. Die Öffnung soll im Abstand, der etwa dem 2fachen Durchmesser des Verbindungsstückes entspricht, hinter dem Abgasstutzen angebracht sein. Bereits vorhandene Öffnungen dürfen verwendet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbindungsstücke, in denen Kondenswasser auftreten kann, sind so zu verlegen, daß sie sich entwässern.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.4.3 Bautechnische Anforderungen 6.4.3.1 Baustoffe und Bauart Rohre und Formstücke von Abgasrohren aus Metall müssen DIN 1298 entsprechen. Rohre und Formstücke von Abgasrohren aus Faserzement müssen eine Mindestwanddicke von 7 mm haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">2334 Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet oder in andere Geschosse geführt werden. Durch andere Wohnungen oder durch Räume, in denen aufgrund von Abschnitt 5.2.2 Buchstaben a), f) oder g) Gasfeuerstätten nicht aufgestellt werden dürfen, dürfen nur Verbindungsstücke in Massivbauart (Abgaskanäle) geführt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.5 Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen sowie zu Fenstern .</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbindungsstücke sowie Abgasleitungen außerhalb von Schächten müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 20 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 5 cm, wenn die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Gemischtbelegung mit Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen die Verbindungsstücke zu Schornsteinen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abgasleitungen sowie Verbindungsstücke von Schornsteinen müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Abweichend davon genügt ein Abstand von 5 cm, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann oder Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung haben.</div>\n<p class=\"lf-p\">Abgasleitungen an Gebäuden müssen von Fenstern einen Abstand von mindestens 20 cm haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Geringere Abstände als nach den Absätzen 1 bis 4 sind zulässig, wenn sichergestellt ist, daß an den Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.6 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen), Nebenluftvorrichtungen, Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer 6.6.1 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen) In den Verbindungsstücken von Gasgeräten Art B1, und B2 dürfen Abgas-Absperrvorrichtungen angeordnet werden. Thermisch gesteuerte Abgas-Absperrvonichtungen müssen DIN 3388 Teil 4 und mechanisch betätigte Abgas-Absperrvorrichtungen DIN 3388 Teil 2 entsprechen und das DIN-DVGW-Prüfzeichen tragen. Die Abgas-Absperrvorrichtungen sind nach Anleitung des Herstellers einzubauen. Insbesondere muß anhand der Anleitung festgesteltt werden, ob die gewählte Absperrvorrichtung für die vorliegende Gasfeuerstätte bestimmt ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abgas-Absperrvorrichtungen dürfen die Prüfung und Reinigung der Abgasanlagen nicht behindern. Dichtschließende Abgas-Absperrvorrichtungen nach DIN 3388 Teil 2 sind nur zulässig bei Gasgeräten Art B2 und wenn die Schornsteine oder die senkrechten Teile der Abgasleitungen 2 einen Wärmedurchlaßwiderstand von mindestens 0,65 m K/W haben, die Abgasanlagen feuchteunempfindlich sind oder die Abgasanlagen bei geschlossenen Abgas-Absperrvorrichtungen durch Nebenluftvorrichtungen ausreichend durchlüftet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2335 Thermisch gesteuerte Abgas-Absperrvorrichtungen dürfen nur bei Gasgeräten Art B 1, und zwar hinter der Stromungssicherung eingebaut werden. Dienen sie der Verbesserung der Wirksamkeit gemeinsamer Abgasanlagen, sind sie vorzugsweise an der unteren Gasfeuerstätte anzuordnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.6.2 Nebenluftvorrichtungen Nebenluftvorrichtungen sind in den Gasgeräten selbst oder in deren Abgasanlage, sowohl bei Gasgeräten Art B, die an eigene Abgasanlagen angeschlossen sind, als auch bei mehreren Gasgeräten Art B, die im selben Aufstellraum an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind, zulässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dabei muß sichergestellt sein, daß</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die einwandfreie Ableitung der Abgase dieser Gasfeuerstätten nicht beeinträchtigt wird und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Abgase bei Stau oder Rückstrom in gefahrdrohender Menge nicht austreten können und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Prüfung und Reinigung der Abgasanlage nicht behindert wird und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>bei Einbau in Schornsteinwangen von mehrschaligen Schornsteinen die Beweglichkeit der Innenschale nicht behindert wird.</div>\n<p class=\"lf-p\">Nebenluftvorrichtungen dürfen nur in den Aufstellräumen dieser Gasfeuerstätten angeordnet werden. Sind Feuerstätten mit gemeinsamem Schornstein in verschiedenen Räumen aufgestellt, so sind Nebenluftvorrichtungen unzulässig; dies gilt nicht für Strömungssicherungen von Gasfeuerstätten. Nebenluftvorrichtungen an Schornsteinen müssen mindestens 40 cm oberhalb der Schornsteinsohle angeordnet sein und dürfen die Brandsicherheit der Schornsteine nicht gefährden. Nebenluftvorrichtungen, die in Verbindungsstücken oder Schornsteinwangen angeordnet sind, müssen DIN 4795 entsprechen.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.6.3 Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer In Abgasanlagen von Gasfeuerstätten an Schornsteine dürfen Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer nicht angeordnet werden, ausgenommen in Abgasabführungen nach DVGWArbeitsblatt G 626.</p>\n<p class=\"lf-p\">2336 7 van Leitungsanl 7.1 Leitungen mit Betriebsdrüc 7.1.1 Leitungen unterliegen der Vorprüfung und der Hauptprüfung. Die Prüfungen sind durchzuführen, bevor die Leitung verputzt oder verdeckt ist und ihre Verbindungen beschichtet oder umhüllt sind. Die Prüfungen können auch abschnittsweise durchgeführt werden. Für Leitungen aus Kunststoff gilt Abschnitt 7.5.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.1.2 Vorprüfung Die Vorprüfung ist eine Belastungsprobe und erstreckt sich auf neuverlegte Leitungen ohne Armaturen. Für die Dauer der Prüfung müssen alle Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht verschlossen sein. Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind unzulässig. Die Vorprüfung kann auch an Leitungen mit Armaturen durchgeführt werden, wenn die Nenndruckstufe der Armaturen mindestens dem Prüfdruck entspricht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Vorprüfung ist mit Luft oder inertem Gas (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid), jedoch nicht mit Sauerstoff, mit einem Prüfdruck von 1 bar vorzunehmen. Der Prüfdruck darf während der Prüfdauer von 10 Minuten nicht fallen.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.1.3 Hauptprüfung Die Hauptprüfung ist eine Dichtheitsprüfung und erstreckt sich auf die Leitungen einschließlich der Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und zugehörige Regel- und Sicherheitseinrichtungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gaszähler kann in die Hauptprüfung mit einbezogen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Hauptprüfung ist mit Luft oder inertem Gas (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid), jedoch nicht mit Sauerstoff, mit einem Prüfdruck von 110 mbar vorzunehmen. Nach dem Temperaturausgleich dard der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von mindestens 10 Minuten nicht fallen. Das Meßgerät muß so genau anzeigen, daß bereits ein Druckabfall von 0,l mbar erkennbar ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.1.4 Prüfzeugnis Die Ergebnisse der Prüfungen nach 7.1.2 und 7.1.3 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.2 Leitungen mit Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar Die Leitungen unterliegen einer kombinierten Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung. Die Prüfung ist durchzuführen, bevor die Leitung verdeckt ist und ihre Verbindungen beschichtet oder umhüllt sind. Für Leitungen aus Kunststoff gilt Abschnitt 7.5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Prüfung erstreckt sich auf Leitungen einschließlich der Armaturen, jedoch ohne GasDruckregelgeräte, Gaszähler sowie Gasgeräte und zugehörige Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Die Nenndruckstufe der mitgeprüften Armaturen muß mindestens dem Prüfdruck entsprechen. Für die Dauer der Prüfung müssen alle Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht verschlossen sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind unzulässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Prüfung ist mit Luft oder inertem Gas (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid), jedoch nicht mit Sauerstoff, mit einem Prüfdruck von 3 bar vorzunehmen. Nach Aufbringen des Prüfdruckes (Druckzunahme max. 2 bar/min) und nach Temperaturausgleich (etwa 3 Stunden) darf der Prüfdruck unter Beachtung möglicher Temperaturänderungen des Prüfmediums wahrend der anschließienden Prüfdauer von mindestens 2 Stunden nicht fallen. Bei einem Leitungsvolumen über 2000 Liter ist die Prüfdauer je weitere 100 Liter Leitungsvolumen um jeweils 15 Minuten zu verlängern .</p>\n<p class=\"lf-p\">AIs Meßgeräte sind gleichzeitig ein Druckmeßschreiber Klasse 1 sowie ein Manometer Klasse 0,6 zu verwenden, deren Meßbereiche etwa dem 1,5fachen des Prüfdruckes entsprechen. Die Meßgeräte sind unmittelbar nach dem Aufbringen des Prüfdruckes in Betrieb zu nehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Ergebnisse der Prüfung nach 7.2 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">2337 7.3 Anschlüsse und Verbindungen mit Betriebsdrücken bis 1 bar Von den Prüfungen nach den Abschnitten 7.1.2 und 7.1.3 sowie 7.2 können nachstehende Teile ausgenommen werden, wenn diese mit Gas unter Betriebsdruck mit schaumbildenden Mitteln nach DIN 30 657 geprüft werden:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verbindungsstellen mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE), mit Gas-Druckregelgeräten, Gaszählern und Gasgeräten, Geräteanschlußleitungen, Geräteanschlußarmaturen sowie mit gasführenden Leitungen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>kurze Abzweig- und Geräteanschlußleitungen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verschlüsse von Prüföffnungen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Sie sind dicht, wenn keine Blasenbildung auftritt.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.4 Außenleitungen aus Stahl und duktilem Gußeisen mit Betriebsdrücken bis 1 bar Erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen aus Stahl und duktilem Gußeisen können anstelle der Prüfungen nach den Abschnitten 7.1 und 7.2 auch nach den DVGW-Arbeitsblättern G 462/1 (Stahl) bzw. G 461/1 (duktiles Gußeisen) geprüft werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.5 Erdverlegte Außenleitungen aus Kunststoff mit Betriebsdrücken bis 1 bar Erdverlegte Außenleitungen aus PE-HD sind nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 472 zu prüfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2338 8 8.1 on Gas in Leitun 8.1.1 Einlassen von Gas in neuverlegte Leitungsanlagen 8.1.1.1 Vor dem Einlassen von Gas ist festzustellen, daß die Leitungsanlage entsprechend der vorgesehenen Druckstufe der Vor- und Hauptprüfung bzw. der kombinierten Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung unterzogen und für dicht befunden worden ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.1.1.2 Unmittelbar vor dem Einlassen von Gas ist sicherzustellen, daß alle Leitungsöffnungen verschlossen sind. Dies kann durch die zeitlich unmittelbar vorausgegangene Hauptprüfung nach</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 7.1.3 bzw. kombinierte Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung nach Abschnitt 7.2</h3>\n<p class=\"lf-p\">oder durch Druckmessung mit mindestens dem vorgesehenen Betriebsdruck geschehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Außerdem ist durch Besichtigen der gesamten Leitungsanlage zu prüfen, daß alle Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dicht verschlossen sind. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten hierfür nicht als ausreichend. Sie sind ebenfalls an ihrem Ausgang mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen dicht zu verschließen. Ausgenommen davon sind Gasanschlußarmaturen mit betriebsbereit angeschlossenen Gasgeräten und bei Betriebsdrücken bis 100 mbar Sicherheits-Gasanschlußarmaturen nach DIN 3383 Teil 1 und Teil 4.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.1.1.3 Leitungsanlagen sind mit Gas Solange auszublasen, bis die vorhandene Luft oder das inerte Gas aus der Leitung verdrängt ist. Das Gas ist gefahrlos ins Freie mit einem Schlauch abzuführen. Bei kleinen Mengen kann das Gas auch an der Austrittsstelle über geeignete Brenner, z. B. Kochstellenbrenner oder Prüfbrenner, abgebrannt werden. Hierbei ist für ausreichende Lüftung der Räume zu sorgen. Bei Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar können kleine Mengen auch mittels ausreichender Durchlüftung des Raumes abgeführt werden. Bei allen Maßnahmen sind Zündquellen, wenn sie nicht unmittelbar für das Abbrennen des Gases erforderlich sind, zu vermeiden (z. B. Rauchen, Schalten elektrischer Anlagen, Betrieb sonstiger Feuerstätten).</p>\n<p class=\"lf-p\">8.1.1.4 Unmittelbar nach dem Einlassen von Gas sind die durch die Hauptprüfung bzw. die kombinierte Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung nicht erfaßten Verbindungsstellen nach Abschnitt 7.3 zu prüfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.1.2 Einlassen von Gas in stillgelegte Leitungsanlagen Bei Leitungsanlagen, die zuvor bestimmungsgemäß auf Dauer nicht mehr betrieben worden sind, ist</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Leitungsanlage durch Inaugenscheinnahme auf einwandfreien baulichen Zustand zu prüfen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>eine Dichtheitsprüfung entsprechend Abschnitt 7.1.3 bzw. Abschnitt 7.2 durchzuführen und</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>das Gas nach den Abschnitten 8.1.1.2 bis 8.1.1.4 einzulassen.</div>\n<p class=\"lf-p\">8.1.3 Einlassen von Gas in außer Betrieb gesetzte Leitungsanlagen In Leitungsanlagen, die vorübergehend außer Betrieb genommen worden sind, z. B. für die Instandhaltung oder Änderung der Gasanlage oder aus anderen Gründen, ist das Gas nach den Abschnitten 8.1.1.2 Absatz 1, 8.1.1.3 und 8.1.1.4 einzulassen. Ist nicht auszuschließen, daß durch Vornahme der Arbeiten die bestehende Leitungsanlage undicht geworden sein könnte, ist sie zuvor entsprechend Abschnitt 7.1.3 bzw. Abschnitt 7.2 auf Dichtheit oder nach Abschnitt 3.5 auf Gebrauchsfähigkeit zu prüfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.1.4 Einlassen von Gas in Leitungsanlagen nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung Vor dem Einlassen von Gas in Leitungsanlagen, die z. B. zur Wartung der Gasanlage oder zum Wechsel des Gaszählers kurzzeitig im Betrieb unterbrochen worden sind, ist durch Druckmessung oder andere geeignete Maßnahmen festzustellen, daß alle Leitungsöffnungen verschlossen sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">2339 8.1.5 Undichte Leitungen In undichte Leitungen darf kein Gas eingelassen werden (Abschnitte 3.5.3 und 3.5.4 sind zu beachten).</p>\n<p class=\"lf-p\">8.2 Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte Beim Einstellen und bei der Funktionsprüfung der Gasgeräte sind die Einbau- und Bedienungsanleitungen der Hersteller und die besonderen Bedingungen des GVU zu beachten. Auf die Vorschriften zur Energieeinsparung wird hingewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vor der Inbetriebnahme ist anhand der Kennzeichnung der Gasgeräte festzustellen, ob diese für den Wobbeindexbereich der für die Verteilung vorgesehenen Gase geeignet sind. Ferner ist festzustellen, ob die Gasgeräte für den vorhandenen Anschlußdruck geeignet sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Gasgeräte sind auf die Nennwärmebelastung einzustellen. Ist die einzustellende Nennwärmebelastung geringer als die größte Wärmebelastung, so ist der eingestellte Wert und die zugehörige Nennwärmeleistung, die der Einbauanleitung des Herstellers zu entnehmen ist, auf einem am Gerät dauerhaft anzubringenden Hinweisschild zu vermerken.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine erforderliche Wärmebelastungseinstellung ist nach der Düsendruckmethode oder nach der volumetrischen Methode vorzunehmen. Die Einstellung nach der Düsendruckmethode ist nur nach Maßgabe der gerätespezifischen Herstelleranleitung zulässig. Bei der volumetrischen Methode wird der Gasdurchfluß über den Gaszähler ermittelt; er muß mit dem Einstellwert in Übereinstimmung gebracht werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Gasgeräten, die vom Hersteller in ihrer Wärmebelastungseinstellung plombiert/versiegelt sind, entfällt eine Wärmebelastungseinstellung.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Funktionsprüfung der Abgasanlage bei Gasgeräten Art B1 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung) 8.3.1 An jeder Gasfeuerstätte ist 5 Minuten nach Inbetriebnahme bei geschlossenen Fenstern und Türen der Wohnung festzustellen, daß kein Abgas an der Strömungssicherung austritt. Bei mehreren in derselben Wohnung installierten Feuerstätten ist diese Prüfung bei gleichzeitigem Betrieb mindestens aller Gasfeuerstätten sowohl bei geschlossenen als auch bei geöffneten Innentüren durchzuführen. Diese Prüfung ist bei der größten Wärmeleistung, mit der die Gasfeuerstätten betrieben werden können, vorzunehmen, bei der zu prüfenden Gasfeuerstätte auch bei der kleinsten Wärmeleistung.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.3.2 Bei Gasfeuerstätten mit nachträglich eingebauter thermisch gesteuerter Abgasklappe nach DIN 3388 Teil 4 gilt Abschnitt 8.3.1 entsprechend.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.3.3 Bei Gasfeuerstätten mit Abgasüberwachungseinrichtung ist außerdem die Funktion dieser Einrichtung nach der Herstelleranleitung zu prüfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.3.4 Tritt während der Prüfungen Abgas aus, so ist ein einwandfreier Betrieb nicht sichergestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Ursache ist unverzüglich festzustellen, und die Mängel sind zu beseitigen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">8.</span>4 Unterrichtung des Betreibers Der Betreiber der Anlage ist über deren Handhabung zu unterrichten, insbesondere sind ihm die Bedienungsanleitungen der Gasgeräte zu übergeben. Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung der Gasgeräte ist hinzuweisen. Er ist über die getroffenen Maßnahmen zur Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung zu unterrichten und darauf hinzuweisen, daß diese nicht nachteilig verändert werden dürfen.</div>\n<p class=\"lf-p\">2340 etriebsdrucke 9.1 Erhöhung des Betriebsdruckes innerhalb des zull Betriebsdruckbereiches Bei einer Erhöhung des Betriebsdruckes innerhalb des zulässigen Betriebsdruckbereiches entsprechend dem Prüfdruck der letzten Hauptprüfung bzw. der kombinierten Belastungs- und Dichtheitsprüfung (siehe hierzu Tabelle 13) sind bezüglich der Dichtheit der Leitungsanlage im allgemeinen keine Maßnahmen erforderlich. Ist die Erhöhung mit weiteren Änderungen von Betriebsbedingungen gekoppelt, wie Verringerung der Feuchte oder der Dichte des Gases, so sind Maßnahmen zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage notwendig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hierzu zählen die Stoßodorierung nach DVGW-Merkblatt G 683 oder die Prüfung nach</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 3.5.3.</h3>\n<p class=\"lf-p\">9.2 Erhöhung des Betriebsdruckes über den zulässigen Betriebsdruckbereich Bei einer Erhöhung des Betriebsdruckes bis 100 mbar ist eine Prüfung nach Abschnitt 3.5.3 durchzuführen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ist die Erhöhung mit weiteren Änderungen von Betriebsbedingungen gekoppelt, wie Verringerung der Feuchte oder der Dichte des Gases, so ist eine Dichtheitsprüfung entsprechend</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 7.1.3 vorzunehmen.</h3>\n<p class=\"lf-p\">Bei einer Erhöhung des Betriebsdruckes über 100 mbar bis 1 bar muß die Leitungsanlage nach</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 7.2 geprüft werden. Eine solche Betriebsdruckerhöhung ist für unter Putz verlegte</h3>\n<p class=\"lf-p\">Leitungen unzulässig.</p>\n<p class=\"lf-p\">2341 Anhang 1 Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 2 Technische Regeln für Gasinstallationen - Betrieb, Anhang 3 Schemadarstellungen der Gasgerätearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 4 Ermittlung des Betriebsheizwertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 5 Ermittlung des Druckverlustes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 6 Beispiel für die Ermittlung der Rohrdurchmesser einer Leitungsanlage . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 7 Beispiel zur Anwendung von Diagramm 1 für die Herstellung des ,,unmittelbaren Verbrennungsluftverbundes“ zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 8 Beispiel zur Anwendung von Diagramm 1 für die Herstellung des ,,mittelbaren Verbrennungsluftverbundes“ zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Anhang 9 Normen und Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .........................</p>\n<p class=\"lf-p\">A. Zitierte DIN- und DIN EN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">B. Zitierte europäische Normentwürfe und Vornormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">C. Zitierte DVGW-Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">2342 Sofort alle Flammen Iöschen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Sofort alle Fenster und Türen öffnen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Sofort die Absperreinrichtungen am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller schließen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht, nicht mit offenem Licht betreten!</p>\n<p class=\"lf-p\">Kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden!</p>\n<p class=\"lf-p\">Keine elektrischen Schalter betätigen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Keine elektrischen Stecker herausziehen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Keine elektrischen Klingeln betätigen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Nicht rauchen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Nach dem Schließen der Hauptabsperreinrichtung nachsehen, ob alle Gasarmaturen geschlossen sind und die noch offenstehenden schließen ! (Zündflammenhähne, Gaskühlschränke usw.) Licht darf erst dann wieder angezündet werden, wenn kein Gasgeruch mehr festzustellen ist!</p>\n<p class=\"lf-p\">Man verlasse sich nicht auf den eigenen Geruchssinn, sondern ziehe andere Personen hinzu!</p>\n<p class=\"lf-p\">Kann die Ursache des Gasgeruches nicht gefunden werden, obwohl alle Gasarmaturen geschlossen sind, dann ist das GVU sofort anzurufen. Auch schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann, muß dem GVU gemeldet werden!</p>\n<p class=\"lf-p\">Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, dann ist die Polizei bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Feuerwehr sofort zu benachrichtigen, die das Recht hat, sich Zutritt zu verschaffen; gleichzeitig ist das GVU zu verständigen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird ein Gasausstromen im Keller vermutet, dann Keller- gut durchlüften, aber nicht betreten; die übrigen Hausbewohner benachrichtigen; gleichzeitig ist das GVU zu verständigen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Störungen oder Schäden an Gasanlagen nicht selbst beseitigen! Diese dürfen nur durch Fachleute behoben werden; das sind die Beauftragten der GVU und die Installationsunternehmen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schadenstelle muß für den Störungsdienst zugänglich gehalten werden!</p>\n<p class=\"lf-p\">2343 Anhang 2 Technische Regeln für Gas-Installationen</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Betrieb 2344 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeines 2 Hinweise für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen 2.1 Anlagen des Gasversorgungsunternehmens 2.1.1 Hausanschluß 2.1.2 Hauptabsperreinrichtung 2.1.3 Gaszähler 2.2 Kundenanlagen 2.2.1 Erdverlegte Außenleitungen 2.2.2 Freiverlegte Außenleitungen 2.2.3 Innenleitungen 2.2.4 Gasgeräte 2.2.5 Verbrennungsluftversorgung und Abgasverdünnung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten 2.2.6 Abgasabführung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten 2.2.7 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung raumluftunabhängiger Gasfeuerstätten 3 Hinweise auf Auswirkungen baulicher Maßnahmen auf Gasanlagen 4 Verhalten bei Störungen sowie bei Gasgeruch Allgemeine Grundsätze Inhalt einer Störungsmeldung Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden Verhalten bei Gasgeruch im Freien Verhalten bei Abgasaustritt aus raumluftabhängigen Gasfeuerstätten 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 Hinweis auf gesetzliche und technische Regeln 2345 1 Einleitung 1.1 Geltungsbereich dauerhaft niedrige Schadstoffemissionen sicherstellt, - Dieser Hinweis dient als Grundlage zum Erstellen von Informationen für Gaskunden über den Betrieb und die Instandhaltung ihrer Gasinstallationen im Geltungsbereich des vorliegenden großherzoglichen Reglementes, Annexe 1.</div>\n<p class=\"lf-p\">1.2 Allgemeines Annexe 1 des vorliegenden großherzoglichen Reglementes ist eine Regel der Technik für Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260/1 und II - außer Flüssiggas - mit Niederdruck und Mitteldruck betrieben werden. Eine nach dem vorliegenden großherzoglichen Reglement erstellte Gasanlage bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasanlage. Eine weitere wichtige Sicherheitsmaßnahme ist die Gasodorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280.</p>\n<p class=\"lf-p\">Während des Betriebes der Gasanlage können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasanlagen auswirken. Da der Gaskunde nur eine «Hausschau» durchführen kann, geben nachfolgende Hinweise eine Grundlage für die Erstellung einer geeigneten Kundeninformation.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Durchführung der &lt;&lt;Hausschau&gt;&gt; sowie der Instandhaltungsmaß nahmen ermöglichen dem Gaskunden</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>das rechtzeitige Erkennen von sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz, da die Wartung der Gasgeräte eine Senkung der Betriebskosten der Gasgeräte durch niedrige Reparaturanfälligkeit, rationellen Betrieb,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>das Erreichen einer hohen Nutzungsdauer und Werterhaltung der Anlage sowie deren Betriebssicherheit.</div>\n<p class=\"lf-p\">2 Hinweise für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhaltung des betriebssicheren Zustandes sind Gasanlagen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der Bauteile- und Gerätehersteller und nachfolgenden Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und instandzuhalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">AIs eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Bis zur Warngeruchsstufe wird deshalb von den Gasversorgungsunternehmen (GVU) im Rahmen der Gasodorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 dem als Naturprodukt weitgehend geruchsfreien Erdgas Sicherheitsgründen ein aus laufend Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und durchschnittlicher physiologischer Kondition unverbrannt ausströmendes Gas durch den typischen Geruch wahrnehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch eine gezielte und zeitlich eng begrenzte Stoßodorierung über die Warngeruchsstufe hinaus können auch geringfügigste, weit unter der Gefährlichkeitsgrenze liegende Undichtheiten in der Gasanlage erkannt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2346</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Der Gasgeruch ist das wichtigste Indiz für einen Mangel oder eine Gefahr und muß unverzüglich dem GVU gemeldet werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Gemäß Annexe 1 , Abs. 2.1.4 des vo egenden großherzoglichen Reglementes gilt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Instandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes und gliedert sich in:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes) - Wartung (Bewahrung des Soll-Zustandes)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Instandsetzung (Wiederherstellung des SollZustandes) anschlusses vornehmen oder vornehmen lassen. Das Errichten von Gebäuden (z.B. auch von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede Überbauung andersgeartete der Hausanschlußleitung ist daher nicht gestattet.</div>\n<p class=\"lf-p\">Ebenso ist das Lagern von Materialien auf der Leitungstrasse sowie das Überpflanzen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet, wenn hierdurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit der Hausanschlußleitung beeinträchtigt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Jede Beschädigung des Hausanschlusses, undichte Absperreinrichtungen oder HausDruckregelgeräte sowie sonstige Mängel und Störungen hat der Gaskunde dem GVU unverzüglich mitzuteilen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.1.2 Hauptabsperreinrichtung 2.1 Anlagen des Gasversorgungsunternehmens 2.1.1 Hausanschluß Der Hausanschluß besteht aus der Hausanschlußleitung, ggf. Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Hauseinführung (Leitungsteil im Mauerwerk mit oder ohne Mantelrohr oder ggf. Rohrkapsel), ggf. Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung (HAE) und ggf. HausDruckregelgerät. Der Hausanschluß gehört zu den Betriebsanlagen des GVU und steht in dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem GVU.</p>\n<p class=\"lf-p\">Damit diese Instandhaltung vom GVU ohne Behinderung durchgeführt werden kann, ist der Gaskunde darauf ’ hinzuweisen, daß die auf seinem Grundstück und in seinem Gebäude befindlichen Teile des Hausanschlusses, insbesondere die Absperreinrichtungen, vor Beschädigungen zu schützen und zugänglich zu halten sind. Sind Hinweisschilder für Absperreinrichtungen vorhanden, müssen sie erkennbar und ablesbar gehalten werden. darf der Außerdem Einwirkungen a u f d i e Gaskunde Teile des keine Haus- Für die Hauptabsperreinrichtung (HAE) als Teil des Hausanschlusses gilt Abschnitt 2.1.1 sinngemäß mit der besonderen Forderung nach stets freier Zugänglichkeit, um sie im Gefahrenfall jederzeit bedienen zu können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Befindet sich die Hauptabsperreinrichtung in einem verschlossenen Raum, sollte ein Hinweis vorhanden sein, wo der Schlüssel jederzeit zur Verfügung steht (z.B. Schlüsselkasten). Ein an oder in der Nähe der Hauptabsperreinrichtung in die Leitung eingebautes Isolierstück darf nicht elektrisch leitend überbrückt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.1.3 Gaszähler Gaszähler gehören zu den Betriebsanlagen des GVU und stehen in dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem GVU.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gaskunde haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Der Gaskunde hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen unverzüglich dem GVU mitzuteilen. D e r zur muß und Ablesung Gaszähler Auswechslung auf Dauer zugänglich sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2347 2.2 Kundenanlagen 2.2.1 Erdverlegte Außenleitungen Hinter der Hauptabsperreinrichtung erdverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Gaskunden. Der Gaskunde darf keine Einwirkungen auf die erdverlegte Außenleitung vornehmen oder vornehmen lassen. Das Errichten von Gebäuden (z.B. auch von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede andersgeartete Überbauung der erdverlegten Außenleitung ist daher nicht gestattet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ebenso ist das Lagern von Materialien auf der Leitungstrasse sowie das Überpflanzen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet, wenn hierdurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit der Leitung beeinträchtigt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestandspläne über den Leitungsverlauf sind bei der Abnahme der Leitungsanlage vom Ersteller anzufordern und vom Gaskunden aufzubewahren. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig, leicht auffindbar und bedienbar sein. Hinweisschilder für Absperreinrichtungen müssen erkennbar und ablesbar gehalten werden. Feuchtigkeit an der Mauerdurchführung muß zu einer Kontrolle des Korrosionsschutzes der Gasleitung führen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es wird dringend empfohlen,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die erdverlegten Außenleitungen bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre, bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar alle 2 Jahre durch ein Installationsunternehmen, das GVU oder ein Gasrohrnetz-Überwachungsunternehmen oder nach Annexe 1 des vorliegenden großherzoglichen Reglementes auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit zu kontrollieren.</div>\n<p class=\"lf-p\">2.2.2 Freiverlegte Außenleitungen Hinter der Hauptabsperreinrichtung freiverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Gaskunden. Sie bedürfen des Schutzes gegen mechanische Beschädigungen und Belastungen, Witterungseinflüsse und Korrosionsschäden - auch an Mauerdurchführungen. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein. Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es wird dringend empfohlen,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>vorgenannte Anforderungen jährlich einmal durch eine Sichtkontrolle gezielt zu überprüfen oder prüfen zu lassen;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit alle 12 Jahre durch geeignete Maßnahmen (z.B.</div>\n<p class=\"lf-p\">Mittel unter schaumbildende auch Betriebsdruck) durch ein Installationsunternehmen, das GVU oder ein GasrohrnetzÜbetwachungsunternehmen prüfen zu lassen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Farbanstriche und vergleichbare außere Arbeiten darf auch der Gaskunde unter Beachtung von Abschnitt 3 selbst vornehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.2.3 Innenleitungen Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Gaskunden. Sie bestehen in der Regel aus Verteilungs-, Steig-, Verbrauchs-, Abzweig- und Geräteanschlußleitung die Leitungen sind gegen mechanische Belastungen und Beschädigungen sowie gegen Korrosionseinflüsse zu schützen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die einwa.ndf reie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei nachträglicher Verkleidung freiverlegter Innenleitungen ist für ausreichende Be- und Entlüftung der dadurch entstandenen Hohlrärme zu sorgen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2348</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Leitungsöffnungen sind vorschriftsmäßig zu verwahren - eine geschlossene Absperreinrichtung reicht nicht aus.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Bei der Nutzungsänderung von Räumen Auswirkungen auf sind eventuelle vorhandene Leitungsanlagen von einem Installationsunternehmen oder dem GVU prüfen zu lassen (siehe auch Abschnitt 3).</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Der Verlauf verdeckt verlegter Leitungen sollte bekannt sein.</div>\n<p class=\"lf-p\">Geräteanschlußleitungen</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Biegsame müssen (Gasschlauchleitungen) spannungs-,knick- und verdrehfrei benutzt wie die werden und dürfen Geräteanschlußarmaturen nicht von heißen Abgasen berührt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein.</div>\n<p class=\"lf-p\">Es wird empfohlen,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>vorgenannte Anforderungen jährlich einmal durch eine Sichtkontrolle gezielt zu überprüfen oder prüfen zu lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit alle 12 Jahre durch geeignete Maßnahmen (z.B. unter a u c h schaumbildende Mittel Betriebstruck - bei freiverlegten und zugänglichen lnnenleitungen) durch ein Installationsunternehmen oder das GVU prüfen zu lassen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Farbanstriche und vergleichbare außere Arbeiten darf auch der Gaskunde unter Beachtung von Abschnitt 3 selbst vornehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.2.4 Gasgeräte sind mechanische Gasgeräte gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen; die Verbrennungsluftversorgung und d i e Abgasabführung sind a u f Dauer sicherzustellen. Der Gaskunde hat sich mit der Bedienungsanleitung des Herstellers vertraut zu machen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der einwandfreie Betrieb der Gasgeräte ist durch regelmäßige Inspektion und Wartung durch ein Installationsunternehmen oder evtl. das GVU - z.B. durch einen entsprechenden Vertrag - sicherzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Nutzungsänderungen von Räumen sind Auswirkungen auf vorhandene Gasgeräte von einem Installationsunternehmen oder GVU prüfen zu lassen (siehe auch Abschnitt 3).</p>\n<p class=\"lf-p\">Über die regelmäßige Inspektion, Wartung und Überprüfung hinaus sollte der Gaskunde beim Betrieb der Gasgeräte auf Anzeichen nicht einwandfreier Funktion oder anderer Mängel achten. Diese sind z.B.:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Rußspuren, Verschmutzungen, Verfärbungen am oder im Gasgerät oder in der unmittelbaren Umgebung Flammenbildes des</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Veränderungen (Flammen brennen nicht straff-blau, sondern lodernd-gelb) und der stabilen Kleinstellung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mechanische schädigungen und thermische Be- Standsicherheit</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mangelhafte Wandbefestigung oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>fehlende, beschädigte oder mangelhafte Bedienungseinrichtungen (z. B. Bedienungsknöpfe am Gasherd)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Veränderungen des Betriebsverhaltens-beim Ein- und Ausschalten in Verbindung mit ungewöhnlichen Geräuschen (&lt;&lt;harte&gt;&gt; Zündung, leichte Verpuffung!) Geruchsentwicklung</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>außergewöhnliche beim Betrieb des Gasgerätes (Abgas)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Gasgeruch Derartige Feststellungen müssen zu einer Instandsetzung führen.</div>\n<p class=\"lf-p\">2349 2.2.5 Verbrennungsluftversorgung und Abgasverdünnung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten Aufgrund des vorliegenden großherzoglichen Reglementes werden die Abgasanlagen sowie die Be- und Entlüftungen, die zum Betrieb von Feuerstätten vorgeschrieben sind, von den fnstallationsunternehmen regelmäßig überprüft.</p>\n<p class=\"lf-p\">Unabhängig davon hat der Gaskunde dafür zu sorgen, daß Einrichtungen und bauliche Gegebenheiten, die der Verbrennungsluftversorgung bzw. Abgasverdünnung dienen, auf Dauer funktionstüchtig erhalten bleiben. Dies betrifft vor allem:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Fenster und Außentüren ohne besondere Dichtungen - Innentüren ohne umlaufende Dichtungen</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Raumgröße Aufstellraumes und Nutzung des</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Öffnungen von Raum zu Raum in Innentüren und Innenwanden</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>gekürzte Innentüren - Öffnungen direkt ind Freie</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Öffnungen ins Freie mit Luftleitung (Kanal, Schacht) der Gasfeuerstätte durch funktionssichere Sicherheitseinrichtungen und Steuergeöffnet sind,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Drahtnetze, Gitter, Lamellen u.ä in Luftleitungen hinter Öffnungen bzw.</div>\n<p class=\"lf-p\">Öffnungen das einströmende Luftvolumen (z.B. durch Verschmutzungen) nicht verringern,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Entlüftungseinrichtungen mit Ventilatoren den Betrieb der Gasfeuerstätte nicht beeinträchtigen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>bei Außenluftdurchlaßelementen</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mit Handbetätigung der Unverschließbare Durchlaßquerschnitt ständig geöffnet ist,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mit elektrischer Steuerung durch eine Sicherheitseinrichtung die Gasfeuerstätte nur bei geöffnetem Verschluß betrieben werden kann.</div>\n<p class=\"lf-p\">Jede Veränderung (z.B. nachträgliches Anbringen von Dichtungen an Fenstern und Türen, Einbau von Entlüftungseinrichtungen wie oder AbluftwäscheDunstabzugshauben trockner, Auswechseln von Fenstern) darf nur in Abstimmung mit einem Installationsunternehmen oder dem GVU durchgeführt werden (siehe hierzu auch Abschnitt 3).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Außenluft-Durchlaßelemente - Öffnungen in schrankartiger Umkleidung von Gasfeuerstätten 2.2.6 Abgasabführung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Öffnungen, die ständig geöffnet sein müssen, nicht verschlossen oder zugestellt sind,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>der freie Querschnitt bei gekürzten Innentüren (z.B. durch einen Bodenbelag) nicht nachträglich verkleinert ist,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verschließbare Öffnungen ins Freie nicht zugestellt sind und während des Betriebes Der Gaskunde soll bezüglich der einwandfreien Abgasführung auf folgende Punkte achten: an Abgasaustritt</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>eventueller durch der sich Gasfeurerstätten, außergewöhnlichen Geruch, Verschmutzung und Feuchtigkeitsniederschlag äußern kann (siehe auch Abschnitt 2.2.4) 2350 - Vogelnester an/in der Schornsteinmündung:</div>\n<p class=\"lf-p\">Indiz dafür kann eine außergewöhnliche Aktivität von Vögeln in diesem Bereich sein</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Standfestigkeit Mündungen&gt;&gt; dürfen Abgasrohre nur Fachhandwerksbetrieben montiert demontiert werden (z.B. auch Wohnungsrenovierungsarbeiten). von und bei 3 Hinweise auf Auswirkungen baulicher Maßnahmen auf Gasanlagen Vor Beginn baulicher Maßnahmen, die Auswirkungen auf Gasanlagen und ihren sicheren Betrieb haben können, ist - 2.2.7 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung raumluftunabhängiger Gasfeuerstätten Gasfeuerstätten mit geschlossener Verbrennungskammer gegenüber dem Aufstellraum raumlunftunabhängige Gasfeuersätten -, die die Verbrennungsluft dem Freien entnehmen, können bezüglich der Verbrennungsluftversorgung im Vergleich mit raumluftabhängigen Gasgeräten (Abschnitt 2.2.5) als weitgehend problemlos bezeichnet werden.</div>\n<p class=\"lf-p\">Trotzdem soll der Gaskunde bezüglich dauerhaft einwandfreier Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung .auf folgende Punkte achten:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>mechanische Beschädigungen und Korrosionsschaden an Verbrennungsluftund Abgasleitungen, deren Mündungen und ggf. Schutzvorrichtungen - die Leitungen müssen ins Freie münden und dürfen nicht zugebaut werden, z.B. durch Wintergärten, Carports, Verschließen von Balkonen oder Loggien &lt;&lt;über-Dach-</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>vorschriftsmäßiger Anschluß an besondere Systeme (z.B. LAS-Systeme)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>erkennbare Beschädigungen am Schornsteinkopf (z.B. verbogener, abgebrochener Schornsteinaufsatz, Schornsteindurchfeuchtung im Dachraum)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>einwandfreier Verschluß von Schornsteinreinigungsöffnungen und leichte Beweglichkeit von Nebenluftvorrichtungen und Zugregelklappen bei durch ein Installationsunternehmen, oder</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>durch das GVU die Unbedenklichkeit der geplanten Arbeiten Dies gilt auch festzustellen. für kleinere Schönheitsreparaturen, UmbauNutzungsänderungen maßnahmen und einzelner Räume.</div>\n<p class=\"lf-p\">In Betracht kommen dabei vor allem:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Beeinträchtigung der VerbrennungsluftAbgasverdünnung und versorgung raumluftabhängiger Gasgeräte durch</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>nachträglich errichtete Wände, die das Raumvolumen verringern,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Einbau neuer Fenster oder Abdichten von Fensterfugen,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Verschließen von Lüftungsöffnungen, Ent- Montage von mechanischen Iüftungseinrichtungen wie z.B.</div>\n<p class=\"lf-p\">Abluft-WäscheDunstabzugshauben, trockner, WC-Entlüfter,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Demontage von Dunstabzugshauben über Gasherden in innenliegenden Küchen, 2351 Verringerung der notwendigen Brandschutzabstände von brennbaren Stoffen zu Gasgeräten und Abgasanlagen, 4 und Ummauerung von Verkleidung Gasgeräten, Gas- bzw. Abgasleitungen ohne Berücksichtigung der notwendigen Beund Entlüftungsöffnungen, Allgemeine Grundsätze Gasgeruch muß unverzüglich dem GVU gemeldet werden. Bai anderen Mängeln und Störungen (vergleich Abschnitt 2) ist das Installationsunternehmen unter Umständen das GVU einzuschalten.</div>\n<p class=\"lf-p\">Einbringen, Herstellen und Benutzen leicht entzündlicher oder leicht entflammbarer Stoffe ind Aufstellräumen von Gasgeräten und in Räumen mit Gaszählern und Regelgeräten, Das GVU hat für die Entgegennahme von Meldungen und zur Behebung von Störungen einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. -kurzfristiger Umgang mit leichtendzündlichen Stoffen z.B. beim Kleben von Bodenbelägen - in diesem Fall sind die durch Ausschalten der Gasgeräte Zündflamme außer Betrieb zu nehmen, Veränderung der Raumtemperatur und -feuchte durch Einbau von Sauna, Schwimmbad oder ähnlichen Anlagen in Räumen mit gasanlagen, Verhalten bei Störungen sowie bei Gasgeruch Werden Mängel und Sörungen einem Installationsunternehmen gemeldet, leitet dieses die erforderlichen Maßnahmen - eventuell in Zusammenarbeit mit dem GVU - ein.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.2.</p>\n<p class=\"lf-p\">Inhalt einer Störungsmeldung Eine Störungsmeldung soll enthalten:</p>\n<p class=\"lf-p\">Anstreichen oder -unsachgemäßes Beschichten von Gasanlagen, vor allem Gaszähler und funktionssicher zu haltende Absperr- und Regeleinrichtungen, -genauer Ort der Störung -Lagerung und Anwendung von Stoffen mit erhöhtem aggressiven Einfluß auf die Umgebungsluft oder Stoffen, von denen eine erhöhte Belastung der Verbrennungsluft des Gasgerätes mit schädlichten Inhaltsstoffen zu erwarten ist,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Name, Anschrift und Telefonnumrner der meldenden Person -Art und Umfang der Störung -vermutete Ursache der Störung 4.3 Veränderung oder Entfernung Potentialausgleiches an Gasleitungen, des Montage wasserführender Leitungssysteme oberhalb von Gasleitungen, von denen Tropfwasserbildung durch eine Korrosionsgefahr ausgehen kann, Veränderung der Abgasabführung Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden -Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen, Räume mit Gasgeruch meiden! -Offenes Feuer vermeiden, kein Feuerzeug benutzen! nicht rauchen, -Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!</div>\n<p class=\"lf-p\">2352 Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, &lt;&lt;Feuerhahn&gt;&gt;) schließen!</p>\n<p class=\"lf-p\">4.5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln, und Gebäude verlassen Bei fortwährendem Abgasaustritt (siehe auch</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 2.2.6) ist die Gasfeuerstätte durch</h3>\n<p class=\"lf-p\">Schließen der Geräteabsperreinrichtung außer ein und nehmen Betrieb zu Installationsunternehmen zu benachrichtigen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Darüber hinaus wird empfohlen, auch das GVU zu informieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Den Bereitschaftsdienst des GVU von einem Telefonanschluß außerhalb des Hauses benachrichtigen!</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte verhindern, Polizei und Feuerwehr von außerhalb des Gebäudes alarmieren!</p>\n<p class=\"lf-p\">4.4 Verhalten bei Gasgeruch im Freien - Ist der Gasgeruch auf eine Leckstelle in einer erdverlegten Außenleitung (z.B. zum Rückgebäude) Hofleitung zurückzuführen, so ist diese Leitung mit der Absperreinrichtung vorgesehenen abzusperren.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Fenster und schließen! umliegender Gebäude</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingeln benutzen! - Bereitschaftsdienst Den benachrichtigen! des GVU</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln und Gebäude verlassen!</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Eventuel1 alarmieren! - Feuerwehr Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich den gefährdeten Bereich verlassen, Betreten durch Dritte verhindern, Polizei und von außerhalb des Feuerwehr Gefahrenbereiches alarmieren!</div>\n<p class=\"lf-p\">Verhalten bei Abgasaustritt aus raumluftabhängigen Gasfeuerstätten 5 Hinweis auf gesetzliche und technische Regeln Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen sind SO anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden; sie müssen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände zu benutzen sein. Die allgemein Regeln der Technik, die anerkannten Bauordnung und die weiteren relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind zu beachten, wie z.B.:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>EU-Bauprodukten-Richtlinie</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>EU-Gasgeräte-Richtlinie</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Energiegesetz</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Bautenreglemente der Gemeinden</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Vorliegendes großherzogliches Reglement 2353 Schemadar n der Gasger Gasgeräte werden nach der Abgasabführung und der Verbrennungsluftversorgung wie folgt unterschieden:</div>\n<p class=\"lf-p\">Art A Gasgerät ohne Abgasanlage. Die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z.B. Gasherd, Hockerkocher, Laborbrenner, Einbaubackofen)</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Zusatzkennzeichnung “AS” für Raumluftüberwachungseinrichtung- *) A1 ohne Gebläse *) A2 mit Gebläse hinter dem Brenner / Wärmetauscher A3 mit Gebläse vor dem Brenner Die mit der Zusatzkennzeichnung “AS” (z.B. C02-Stop-Sicherung) versehenen Gasgeräte erfüllen zur Zeit nicht die Anforderungen des Abschnittes 5.4 der technischen Regeln für Gasinstallationen.</div>\n<p class=\"lf-p\">2354 Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnimmt (raumluftabhängige Gasfeuerstätte) Art B1 Gasfeuerstätte mit Strömungssicherung</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Zusatzkennzeichnung “BS” für Abgasüberwachungseinrichtung- B 11 ohne Gebläse Beispiel:</div>\n<p class=\"lf-p\">B11BS für Ausstattung mit AÜE B 12 mit Gebläse hinter dem Wämetauscher mit Gebläse vor dem Brenner B 14 mit Gebläse hinter der Strömungssicherung Ist das Gebläse jedoch als Saugventilator im Schornstein (Schornsteinkopf) angeordnet, so erfolgt installation nach G 660 oder G 626.</p>\n<p class=\"lf-p\">2355 B 21 ohne Gebläse B 22 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher B 23 mit Gebläse vor dem Brenner 2356 Art B 3 Gasfeuerstätte ohne Strömungssicherung,, bei der alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges verbrennungsluftumspült sind B 31 ohne Gebläse Diese Geräteart ist nicht belegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">B 32 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher B 33 mit Gebläse vor dem Brenner 2357 ArtC Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft über ein geschlossenes System dem Freien entnimmt (raumluftunabhängige Gasfeuerstätte) Zusätzliche Indexkennzeichnung für Gasgreräte Art C mit Gebläse: “X” alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges sind entweder verbrennungsluftumspült oder sie erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen, so daß Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können.</p>\n<p class=\"lf-p\">Art C1 Gasfeuerstätte mit horizontaler Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung durch die Außenwand. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich.</p>\n<p class=\"lf-p\">C 11 ohne Gebläse C 12 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 13 mit Gebläse vor dem Brenner *) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte auch mit “x” gekennzeichnet sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2358 Art C2) asfeuerstätte mit Verbrennungslu u- und Abgasabführung zum Anschluß an einen gemeinsamen Schacht für Luft und Abgas</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>Diese Gasfeuerstätte ist nicht zulässig. bzgl. Art C21 handelt es sich alleine um Gasfeuerstätten im Bestand.</div>\n<p class=\"lf-p\">2359 Art C 3 Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich.</p>\n<p class=\"lf-p\">C 31 ohne Gebläse C 32 mit Gebläse hinter demWärmetauscher C 33 mit Gebläse vor dem Brenner Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte auch mit “x” gekennzeichnet sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2360 Art C4 Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftu- und Abgasabführung zum Anschluß an ein Luft-Abgas-System (LAS) C 41 ohne Gebläse C 42 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 43 mit Gebläse VOr dem Brenner *) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen auch mit ”x” gekennzeichnet sein. erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte 2361 Arti C5 Gasfeuerstätte mit getrennter Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung. Die Mündungen befinden sich in unterschiedlichen Druckbereichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">C 51 ohne Gebläse C 52 mit Gebläse hinter dem Wämetauscher C 53 mit Gebläse vor dem Brenner C 53* ) *) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte auch mit ‘lx” gekennzeichnet sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2362 Art C6 Gasfeuerstätte, vorgesehen für den Anschluß an eine nicht mit der Gasfeuerstätte geprüfte Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung C 61 ohne Gebläse C 62 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher * ) C 62x C 63 C 62 mit Gebläse vor dem Brenner * ) C 63x C 63 Die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung bei Gasgeräten Art C6 ist nach der Einbauanleitung der Hersteller bzw. den Maßgaben der baurechtlichen Zulassung zu erstellen. *) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte auch mit “x” gekennzeichnet sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2363 Art C7 Gasfeuerstätte mit vertikaler Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Verbrennungsluft wird dem Dachboden entnommen und die Abgase über Dach abgeführt. Eine Strömungssicherung ist im Dachboden angeordnet.</p>\n<p class=\"lf-p\">C 71 ohne Gebläse C 72 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C 73 mit Gebläse vor dem Brenner *) Wenn alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges verbrennungs- luftumspült oder wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen Gasfeuerstätte auch mit ‘x” gekennzeichnet sein. erfüllt sind, kann diese 2364 Art C 8 C 81 Gasfeuerstätte mit Abgasanschluß an eine gemeinsame Abgasanlage (Unterdruckbetrieb) und getrennter Verbrennungsluftzuführung aus dem Freien ohne Gebläse Diese Geräteart ist nicht belegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">C 82 mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher C83 mit Gebläse vor dem Brenner *) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann diese Gasfeuerstätte auch mit “x” gekennzeichnet sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">2365 Anhang 4 Ermittlung des Betriebsheizwertes Nach der Begriffsbestimmung in Abschnitt 2.135 ist der Betriebsheizwert die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas im Betriebszustand frei wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Ermittiung des Betriebsheizwertes aus dem Heizwert muß vom Normzustand (Tn = 273,15 K, = 1013,25 mbar) in den ist-Zustand hinsichtiich Druck, Temperatur und Feuchtigkeitsgehalt umgerechnet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Darin bedeuten:</p>\n<p class=\"lf-p\">Sättigungsdruck des Wasserdampfes (ps) in gesättigter Luft:</p>\n<p class=\"lf-p\">Beispiel a) 1. Gasfamilie (Spaltgas) Beispiel b) 2. Gasfamilie (Erdgas der Gruppe H) Anhang 5 2366 Ermittlung des Druckverlustes Zur Ermittlung des Druckverlustes in einer Leitungsanlage werden die nachstehenden Diagramme verwendet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Rohrreibungsdruckgefälle R in Abhängigkeit vom Spitzenvolumenstrom Vs, dem Rohrdurchmesser von Stahlrohren nach DIN 2440, 2441/2442, 2448 und Kupferrohren nach DIN 1786 sowie der Fließgeschwindigkeit v ist dargestellt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Als Rohrrauheit k wurde für Stahlrohre 0,5 mm und für Kupferrohre 0,015 mm angenommen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Druckverlust Z für Form- und Verbindungsstücke sowie Armaturen in Abhängigkeit von der Fließgeschwindigkeit v und der Summe der Verlustbeiwerte ist dargestellt: in Diagramm 17</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>für Gase der 1. Gasfamilie in Diagramm 18</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>f ür Gase der 2. Gasfamilie</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>für Gase der 4. Gasfamilie (Fliüssiggas/Luft) in Diagramm 19 Die Fließgeschwindigkeit v ist aus den Diagrammen 5 bis 16 abzulesen.</div>\n<p class=\"lf-p\">1 ) Das Diagramm gilt näherungweise auch für Rohre nach DIN 2458; die abzulesenden R-Werte resultieren aus den Innendurchmessern der Rohre nach DIN 2448.</p>\n<p class=\"lf-p\">2367 2368 Diagramm 6 Für Gase der 1. Gasfamilie Stahlrohre nach DIN 2441/2442 2369 Diagramm 7 Für Gase der 1. Gasfamilie Stahlrohre nach DIN 2448 2370 Diagramm 8 Für Gase der 1. Gasfamilie Kupferrohre nach DIN 1786 2371 Diagramm 9 Für Gase der 2. Gasfamilie Stahlrohre nach DIN 2440 2372 Diagramm 10 Für Gase der 2. Gasfamilie Stahlrohre nach DIN 2441/2442 2373 Diagramm 11 Für Gase der 2. Gasfamilie Stahlrohre nach DIN 2448 2374 Diagramm 12 Für Gase der 2. Gasfamilie Kupferrohre nach DIN 1786 2375 2376 2377 2378 2379 Diagramm 17 Für Gase der 1. Gasfamilie 2380 2381 2382 Anhang 6 Beispiel für die Ermittlung der Rohrdurchmesser einer Leitungsanlage Anhand des nachstehenden Beispiels soll die Ermittlung der Rohrdurchmesser unter Anwendung der in</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Abschnitt 3.9 gemachten Angaben und der Tabellen sowie der Diagramme in Anhang 5 gezeigt werden.</h3>\n<p class=\"lf-p\">Für die Versorgung eines Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten unterschiedlicher Gasgeräteausstattung und einem Kleingewerbebetrieb (Bäckerei) steht Erdgas der Gruppe L zur Verfügung. Das Beispiel ist für Stahlrohr nach DIN 2440 gerechnet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Leitungsanlage (siehe Bild 17) wird in einzelne Teilstrecken (TS), beginnend nach der HAE bzw. nach dem Druckregelgerät bis zu den einzelnen Geräteanschlußleitungen, eingeteilt. Anzahl, Art und Nennwärmeleistung der jeweils pro Wohneinheit installierten Gasgeräte sind angegeben; für den Gewerbebetrieb mit Großbackofen und weiteren Bäckereigeräten ergibt sich unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen ein Spitzenvolumenstrom von 12,O m3/h.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zunächst sind aus den vorhandenen Angaben die Spitzenvolumenströme für die einzelnen Teilstrecken zu berechnen. Dazu werden in das Formblatt 1a für die jeweilige Teilstrecke eingetragen (siehe die Tabellen 14 und 15):</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Spalte 2, die Anzahl der Gasgeräte pro Geräteart</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Spalte 3, der jeweilige geräteartbezogene Summenvolumenstrom Dieser ist zunächst für jede Geräteart in einer Nebenrechnung zu ermitteln; dabei können die Anschlußwerte für die einzelnen Gasgeräte entweder den Herstellerangaben oder aus der Tabelle 4 entnommen werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Spalte 4, der jeweilige gerateärtbezogene Gleichzeitigkeitsfaktor zu entnehmen aus Tabelle 5</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>in Spalte 5, jeweils das Produkt der Spalten 3 und 4.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Summe der in Spalte 5 notierten Volumenströme wird in Spalte 6 als Spitzenvolumenstrom der jeweiligen Teilstrecke eingetragen. Der Spitzenvolumenstrom für den Gewerbebetrieb muß für die Teilstrecken AB, BC und CD in Spalte 6 mit aufgenommen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Anwendung des ,,differenzierten Verfahrens” zur Ermittlung der Rohrdurchmesser (Berechnungsgang a) wird mit Hilfe von Formblatt 1a und Formblatt 2 weiterverfahren (siehe die Tabellen 14, 15, 16 und</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">17)</span>. Das „Näherungsverfahren” (Berechnungsgang b) führt mit weniger Einzel-Rechenschritten zum Ziel (Anwendung von Formblatt 1b, siehe die Tabellen 18 und 19).</div>\n<p class=\"lf-p\">Berechnungsgang a) In die Spalte 7 von Formblatt 1a wird die Länge der jeweiligen Teilstrecke eingetragen. Das Rohrreibungsdruckgefälle R und die Fließgeschwindigkeit v werden in Abhängigkeit des Spitzenvolumenstromes V s und des Rohrdurchmessers DN aus der Tabelle 6 oder dem Diagramm 9 im Anhang entnommen und in die Spalten 8,9 und 10 des Formblattes 1a eingetragen. Dabei ist als erster Anhaltswert für etwa 2 bis 3 m/s anzusetzen. Beim Ablesen aus der Tabelle können bei Zwischenwerten von V s die Werte für R und v interpoliert werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Produkt aus R·I der Spalten 10 und 7 ergibt den Druckverlust aus der Rohrreibung und wird in Spalte 11 eingetragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Summe der Verlustbeiwerte der jeweiligen Teilstrecke wird mit Hilfe des Formblattes 2 ermittelt und in Spalte 12 notiert. Der Druckverlust Zaus Einzelwiderständen ist aus Tabelle 7 oder aus Diagramm 18 im Anhang als Funktion von v (Spalte 9) abzulesen (ggf. interpolieren) und in Spalte 13 einzutragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei steigender oder fallender Leitungsführung (siehe auch Berechnung für die Teilstrecken der Steigleitungen) wird in Spalte 14 nach den Festlegungen im Fußvermerk von Formblatt 1a d i e Höhendifferenz eingetragen. Der Wert aus Spalte 14 wird mit dem jeweiligen Auftriebswert des Gases hier: 2. Gasfamilie (–0,04) - multipliziert und in Spalte 15 notiert. Die Summe der Werte aus den Spalten 11, 13 und 15 wird in Spalte 16 als Druckverlust der einzelnen Teilstrecke eingetragen. Wird mit der Summe aller Druckverluste eines Leitungsteiles der fur diesen Leitungsteil zulässige Druckverlust (siehe Kopfvermerk in Formblatt 1a) überschritten, so ist eine Nachrechnung erforderlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">2383 Berechnungsgang b) Diesem Berechnungsgang liegt ebenfalls der ermittelte Spitzenvolumenstrom V s für jede Teilstrecke zugrunde. Im Gegensatz zu dem unter a) Gesagten, ist hier immer als Teilstreckenlänge die Berechnungslange zu berücksichtigen und in Fomblatt 1b einzutragen. Diese Berechnungslange versteht sich für jede einzelne Teilstrecke als Gesamtlänge des entsprechenden Leitungsteiles (siehe Beispielrechnung, Bild 17 und Tabellen 18, 19; Berechnungslänge der Teilstrecken AB und BH ist die Gesamtlänge ABH und der Teilstrecken BC und CD die Gesamtlänge ABCD).</p>\n<p class=\"lf-p\">In Abhängigkeit vom jeweils verbleibenden zulässigen Druckverlust nach Abzug des geschätzten Druckverlustes aus Einzelwiderständen - kann der zulässige Spitzenvolumenstrom bei gegebener Leitungslänge (= Berechnungslänge) in der entsprechenden Spalte abgelesén werden. Der Rohrdurchmesser ergibt sich aus den Tabellen 9 bis 11, wenn der Spitzenvolumenstrom für die Teilstrecke kleiner oder gleich diesem abzulesenden ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Näherungsverfahren für die Ermittlung der Rohrdurchmesser bei Steigleitungen nimmt Tabelle 8 z u Hilfe. Je nach der vorhandenen Summe der Verlustbeiwerte (siehe die möglichen Beispielfälle, Ifd. Nr. 1 bis 6) ist die Nennweite der einzelnen Teilstrecke für eine vorgegebene Geschoßhöhe von 3,O m in Abhängigkeit von dem Spitzenvolumenstrom zu ermitteln (lm Beispiel weichen die Leitungslängen der Teilstrecken HI und CE zwar von den Tabellenvorgaben für die Geschoßhöhe ab; da jedoch für diese Fälle mit relativ großem Abstand zur nächstnotwendigen Nennweite abgelesen wird, ist die Anwendung der Tabelle 8 auch hier möglich).</p>\n<p class=\"lf-p\">2384 2385 2386 2387 2388 2389 2390 2391 Anhang 7 2392 Anhang 8 2393 Anhang 9 Normen und Bestimmungen A. Zitierte DIN- und DINI EN-Normem DIN-Norm DIN EN-Norm Titel DIN EN 287-1 Prüfung von Schweißern, Schmelzschweißen; Teil 1: Stähle DIN EN 297 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Heizkessel der Typen B11 und B11BS mit atmosphärischen Brennern mit einer Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 70 kW.</p>\n<p class=\"lf-p\">DIN EN 303-1 Heizkessel; Heizkessel mit Gebläsebrenner; Teil 1: Begriffe; Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung DIN EN 303-2 Heizkesssel; Heizkessel mit Gebläsebrenner; Teil 2: Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern DIN EN 437 Prüfgase - Prüfdrücke - Gerätekategorien DIN EN 549 Elastomer-Werkstoffe für Dichtungen und Membranen in Gasgeräten und Gasanlagen DIN EN 730 Einrichtungen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren; Sicherheitseinrichtungen für Brenngase und Sauerstoff oder Druckluft; Allgemeine Festlegungen, Anforderungen und Prüfungen DIN EN 751-2 Dichtungsmaterial für Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasfamilie und Heißwasser; Teil 2: Nichtaushärtende Dichtmittel DIN EN 751-3 Dichtungsmaterial für Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gasfamilie und Heißwasser; Teil 3: Ungesinterte PTFE-Bänder DIN EN 969 Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gußeisen und ihre Verbindungen für Gasleitungen; Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen DIN 1298 Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen; Rohre, Rohrknie und Rohrbogen aus Metall, für Abgase DIN 1626 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen; technische Lieferbedingungen DIN 1629 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen; technische Lieferbedingungen DIN 2391-1 Nahtlose Präzisionsstahlrohre mit besonderer Maßgenauigkeit; Maße DIN 2391-2 Nahtlose Präzisionsstahlrohre mit besonderer Maßgenauigkeit; technische Lieferbedingungen DIN 2393-1 Geschweißte Präzisionsstahlrohre mit besonderer Maßgenauigkeit; Maße DIN 2393-2 Geschweißte Präzisionsstahlrohre mit besonderer Maßgenauigkeit; technische Lieferbedingungen DIN 2394-1 Geschweißte maßgewalzte Präzisionsstahlrohre; Maße 2394 DIN 2394-2 Geschweißte maßgewalzte Präzisionsstahlrohre; technische Lieferbedingungen DIN 2440 Stahlrohre; mittelschwere Gewinderohre DIN 2441 Stahlrohre; schwere Gewinderohre DIN 2442 Gewinderohre mit Gütevorschrift, Nenndruck 1 bis 100 DIN 2444 Zinküberzüge auf Stahlrohren; Qualitätsnorm für die Feuerverzinkung von Stahlrohren für Installationszwecke DIN 2448 Nahtlose Stahlrohre; Maße, Iängenbezogene Massen DIN 2458 Geschweißte Stahlrohre; Maße, Iängenbezogene Massen DIN 2470-1 Gasleitungen aus Stahlroihren mit Betriebsüberdrücken bis 16 bar; Anforderungen an die Rohrleitungsteile DIN 2566 Gewindeflansche mit Ansatz, Nenndruck 10 und 16 DIN 2605-1 Formstücke zum Einschweißen; Rohrbogen; verminderter Ausnutzungsgrad DIN 2615-1 Formstücke zum Einschweißen; T-Stücke; Verminderter Ausnutzungsgrad DIN 2615-2 Formstücke zum Einschweißen; T-Stücke; Voller Ausnutzungsgrad DIN 2617 Stahlfittings zum Einschweißen; Kappen DIN 2618 Stahlfittings zum Einschweißen; Sattelstutzen, Nenndruck 16 DIN 2619 Stahlfittings zum Einschweißen; Einschweißbogen, Nenndruck 16 DIN 2631 Vorschweißflansche, Nenndruck 6 DIN 2641 Lose Flansche; Vorschweißbördel, glatte Bunde, Nenndruck 6 DIN 2673 Lose Flansche mit Vorschweißbund, Nenndruck 10 DIN 2980 Stahlfittings mit Gewinde DIN 2981 Stahlfittings mit Gewinde; Langgewinde DIN 2982 Stahlfittings mit Gewinde; Rohrnippel, Rohrdoppelnippel DIN 2983 Stahlfittings mit Gewinde; Bogen DIN 2986 Stahlfittings mit Gewinde; Muffen</p>\n<p class=\"lf-p\">DIN 2987-1 Stahlfittings mit Gewinde; Kreuz, T, Winkel DIN 2987-2 Stahlfittings mit Gewinde; T, Winkel, reduziert DIN 2988 Stahlfittings mit Gewinde; Absatzmuffen DIN 2990 Stahlfittings mit Gewinde; Doppelnippel mit Sechskant, Reduzierstücke DIN 2991 Stahlfittings mit Gewinde; Stopfen, Kappen DIN 2993 Stahlfittings mit Gewinde; Rohrverschraubungen DIN 2999-1 Whitworth-Rohrgewinde für Gewinderohre und Fittings; zylindrisches Innengewinde und kegeliges Außengewinde; Gewindemaße DIN 3374 Gaszähler; Gaszähler mit verformbaren Trennwänden; Balgengaszähler 2395 DIN 3376-1 Gaszählerverschraubungen; Zweistutzenanschluß DIN 3376-2 Gaszählerverschraubungen; Einstutzenanschluß DIN 3381</p></div>", "next": 239945}