{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Steuer frei nicht verwendet werden darf.</p>\n<p class=\"lf-p\">389 (387). Geheimmittel 500 390 (388). Chemische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen frei. aus Rohseide oder künstlicher Seide............ 300 aus Florettseide 75 4 0 0 (398). Rohseide, künstliche Seide und Floretseidengespinnste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinnsten gemischt, in Verbindung (jedoch nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn) . 300 Waaren ganz oder theilweise aus Seide (Rohseide, künstlicher Seide, Floretseide).</p>\n<p class=\"lf-p\">4 0 1 (399) Dichte ungemusterte taffetbindige Gewebe</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Fünfter Abschnitt,— Thierische und pflanzliche Spinnstoffe</h3>\n<p class=\"lf-p\">ganz aus Seide des Mautheerspinners; ohne jede Beimischung von künstlicher Seide, von Floretseide oder und Waaren daraus ; Menschenhaare ; zugerichtete von Seide des Eichenspinners und beiderseitig mit Schmuckfedern ; Fächer und Hüte. festen Kauten gewebt, roh, auch abgekocht (gebleicht) A. Seide. und gebügelt........................................... .............. 300 Rohseide, künstliche Seide, Floretseide und Seidengespinnste.(402/3 [400/1]). Dichte Gewebe für Möbel- u. Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch(391|3 [389/91]). Rohseide; auch Steckmuschelseide : sammet end plüschartigen Geweben) :</p>\n<p class=\"lf-p\">391 (389). ungefärbt : ungezwirnt oder einmal gezwirnt frei. 4 0 2 (400). ganz aus Seide : im Stücke als Meterwaare eingehend. . . 900 zweimal gezwirnt 200 abgepasst (als Vorhänge, Bilder, Decken u. s. w.), 392 (390,). gefärbt (auch weiss gefärbt) : auch mit Besatz oder Fransen 1200 ungezwirnt oder einmal gezwirnt 36 4 0 3 (401). theilweise aus Seide : zweimal gezwirnt........................................... 250 im Stücke als Meterwaare eingehend. . . 500 Anmerkung zu Kr. 391 (389) und 392 (390). — Zwei abgepasst (als Vorhänge, Bilder, Decken u. s. w.), mal gezwirnte Seide, ohne Verbindung mit anderen auch mit Besatz oder Fransen 650 Spinnstoffen oder Gespinnsten, zur Weberei, Wirkerei, Stickerei oder zur Herstellung von Knopfmacherwaaren, 4 0 4 (402). Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten) Posamenten oder Spitzen bestimmt, auf Erlaubnissschein ganz aus Seide 800 unter Ueberwachung der Verwendung : theilweise aus Seide 150</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>ungefärbt. frei 4 0 5 (403). Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>gefärbt (auch weiss gefärbt) 36 ganz aus Seide 800 393 (391). in Verbindung mit anderen Gespinnsten, untheilweise aus Seide 150 gefärbt oder gefärbt......................................... 36 4 0 6 (404). Tüll ganz oder theilweise aus Seide : (391|5 [392|3]). Künstliche Seide : ungemustert 250 3 9 4 (392). ungezwirnt oder einmal gezwirnt : gemustert 800 ungefärbt 30 4 0 7 (405). Beuteltuch ganz oder theilweise aus Seide gefärbt (auch weiss gefärbt)......................</div>\n<p class=\"lf-p\">60 1000 395 (393). zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt 4 0 8 (406). Undichte Gewebe, anderweit nicht genannt, 90 ganz oder theilweise aus Seide (Gaze, Krepp, Flor und (396|7 [394/5]). Floretseide (Abfallseide) : dergleichen) : im Gewichte 396 (391). ungekämmt frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">397 (395). gekämmt : von mehr als 20 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebeungefärbt frei. fläche 1000 gefärbt (auch weiss gefärbt) 12 von 20 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 398 (396). Floretseidengespinnste, ein- oder mehrfach, Gewebefläche 1500 auch gezwirnt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkung. — Undichte Gewebe, anderwert nicht ungefärbt frei. genannt (Gaze, Krepp, Flor und dergleichen), zum gefärbt (auch weiss gefärbt)............................. 36 Besticken auf Erlaubnissschein unter Ueberwachung in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Geder Verwendung 1000 spinnsten, ungefärbt oder gefärbt.................... 36 4 0 9 (407). Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe, Wirk- (Trikot-) 3 9 9 (397). Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anund Netzwaaren : deren Spinnstoffen oder Gespinnsien, ungefärbt oder ganz aus Seide 800 gefärbt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; theilweise aus Seide 550 95 410 (408). Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschllesslich der Einsalzspitzen, Kanten und abgepassten Waaren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezacktenRand, ganz oder theilweise aus Seide : gestickte 800 stoffen oder Gespinnsien, ausschliesslich Seide und Baumwolle, gemischt, ein- oder zweidrähtig : roh 3 gebleicht, gefärbt, bedruckt . 5 (418/9 [416/7]) Genappes-, Mohair- und Alpakagarn, auch mit anderen thierischen oder mit pflanzlichen gewebte 800 Spinnstoffen oder Gespinnsten, ausschliesslich Seide andere 800 und Baumwolle, gemischt :</p>\n<p class=\"lf-p\">411 (409). Stickereien auf Grundstoffen ganz oder theil- 418 (416). roh : weise aus Seide : eindrähtig 2 auf undichten Geweben der Nr. 408 [406] . . 1300 zwei- oder dreidrähtig 2 auf anderen Grundstoffen 900 vier- oder mehrdrähtig 20 Anmerkung. — Bei Verwendung von Metallfäden 419 (417). gebleicht, gefärbt, bedruckt : (Draht oder Lahn) zum Besticken erhöht sich der Zolleindrähtig 2 satz um 50 vom Hundert. zwei-oder dreidrähtig . 6 412 (410). Posamentierwaaren (Besätze, Bänder, Korvier- oder mehrdrähtig 20 deln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf(420/1 [418/9]). Hartes Kammgarn aus Glanzwolle macherwaaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von über 20 Centimeter Länge, auch gemischt mit anderen Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Thierhaaren, wenn das Garn nicht dadurch die Eigenferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie schaften des harten Kammgarns verloren bat : hergestellte Waaren:</p>\n<p class=\"lf-p\">420(418). roh: ganz aus Seide 800 eindrähtig 3,50 theilweise aus Seide . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">450 zwei- oder dreidrähtig 4 Anmerkung — Lacets (Litzen) ganz oder theilweise vier- oder mehrdrähtig 24 aus Seide, zur Herstellung von Posamenten, auf Er- 421 (419). gebleicht, gefärbt, bedruckt : laubnissschein unter Ueberwachung der Verwendung eindrähtig 6 36 zwei- oder dreidrähtig 14 vier- oder mehrdrähtig 24 B. Wolle und andere Thierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mähne und dem (422/5 [420/3]). Garn aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen- oder GeSchweife). spinnsten, ausschliesslich Baumwolle, gemischt, nicht Wolle und andere Thierhaare, bearbeitet. unter Nr. 417 [415] bis 421 [419] fallend :</p>\n<p class=\"lf-p\">413 (411). Schafwolle (auch Gerberwolle) ; Haare des 4 2 2 (420). Kammgarn, roh :</p>\n<p class=\"lf-p\">Schafkameeis, des Kameels, der Hausziege, der Kämeleindrähtig 8 oder Angoraziege, sowie aller anderen zum Geschlechte zwei- oder dreidrähtig 10 der Ziegen gehörigen Thiere ; Hasen- (auch Seidenvier- oder mehrdrähtig 24 hasen-), Kaninchen-, Biber-, Affen-, Bisamratten- und 4 2 3 (421). Kammgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Nutriahaare ; Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweineeindrähtig 12 und ähnliche grobe Thierhaare ; alle diese gehechelt, zwei- oder dreidrähtig 18 gebleicht, gefärbt, auch in Lockenform gelegt oder vier- oder mehrdrähtig 24 gemahlen frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 2 4 (422). Streichgarn, roh :</p>\n<p class=\"lf-p\">414 (412). Kunstwolle, ungefärbt oder gefärbt . frei. eindrähtig 9 415 (413). Krollhaare aus Rindvieh-, Schweine- oder zwei- oder dreidrähtig 12 anderen groben Thierhaaren, auch mit anderen Thiervier- oder mehrdrähtig 24 haaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen gemischt 5 4 2 5 (423). Streichgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt :</p>\n<p class=\"lf-p\">416 (414). Wolle und andere Thierhaare, gekrempelt eindrähtig . 13 (gestrichen) oder gekämmt (Kammzug), mit Ausnahme zwei- oder dreidrähtig 21 der in Nr. 415 [413] genannten Krollhaare . . 2 vier- oder mehrdrähtig 27 Gespinnste aus Wolle oder anderen Thierhaaren, 4 2 6 (424). Garn aller Art aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Ge417 (415). Garn aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, spinnsten, ausschliesslich Baumwolle, gemischt, in AufSchweine- oder ähnlichen groben Thierhaaren, auch machungen für den Einzelverkauf................... 36 mit anderen thierischen oder mit pflanzlichen Spinn- 96 Waaren aus Gespinnsten von Wolle oder anderen Thier- 4 3 5 (433). andere geschnittene oder abgepasstgearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaaren.........................140 haaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder 4 3 6 (434). Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschliessGespinnsten gemischt. lich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepassten Waaren (427/8 [425/6]). Fussbodenteppiche, im Stücke als aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenMeterwaare eingehend oder abgepasst (ohne Näharbeit), förmig gestalteten oder ausgezackten Rand. Tüll 350 auch bedruckt :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 3 7 (435). Posamentierwaaren (Besätze, Bänder, Kor4 2 7 (425). aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von deln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie KnopfRindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen macherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von groben Thierhaaren, auch gemischt mit Jute, ManilaHolz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen hanf. Agavefasern, Ananasfasern oder Kokosfasern ohne.</p>\n<p class=\"lf-p\">200 Rücksicht auf das Mischungsverhältniss, desgleichen Anmerkungen zu B. — 1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Stickereien auf Grundstoff mit Beimischung von anderen pflanzlichen Spinnstoffen, von Wolle oder anderen Thierhaaren werden wie Stifalls die Garne aus Rindvieh- u. s. w. Harren vorherrckereien auf baumwollenem Grundstoffe verzollt, schen; auch aus Tuchenden geflochtene Fussboden2. Treibriemen, gewebt oder gewirkt, aus Wolle oder teppiche 21 anderen Thierhaaren werden wie dergleichen Treib4 2 8 (426). andere: riemen aus Baumvolle verzollt. geknüpft 200 C. Baumwolle. gewebt 100 Baumwolle, bearbeitet. (429/30 [427/8]). Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und 4 3 8 (436). Baumwolle:</p>\n<p class=\"lf-p\">Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt, gefärbt, gekrempelt (gestrichen), gekämmt, auch gebedruckt oder bunt gewebt : mahlen rei.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 2 9 (427). im Stücke als Meterwaare eingehend : gebleicht; auch gebleichte Abfälle von der Baumwollim Gewichte spinnerei frei, von mehr als 200 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebe- Gespinnste aus Baumwolle, auch mit anderen pflanzlichen fläche 135 oder mit thierischen Spinnstoffen oder Gespinnsten, ausschliesslich Seide, gemischt, von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter Gewebefläche 220 4 3 9 (437) . Vorgespinnst, ungedreht oder gedreht, roh, 4 3 0 (428). abgepasst (als Vorhänge, Bilder, Dicken gebleicht, gefärbt, bedruckt: u. s. w.), auch mit Besatz oder Fransen : ein- oder zweifach 5 im Gewichte drei- oder mehrfach; auch Dochte, nicht gewebt, nicht von mehr als 200 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebegeflochten 10 fläche .</p>\n<p class=\"lf-p\">165 (440/3 [438/42]) Garn: von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 4 4 0 (438). eindrähtig, roh :</p>\n<p class=\"lf-p\">Gewebefläche 250 bis Nr. 11 englisch .6 4 3 1 (429). Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch 8 Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch 11 ungemustert oder gemustert 150 über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch 14 4 3 2 (430). Gewebe, nicht unter Nr 427 [425] bis 431 über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch 18 [429] fallend : über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch 22 im Gewichte über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch 28 von mehr als 700 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebeüber Nr, 83 bis Nr. 102 englisch 34 fläche 135 über Nr. 102 englisch . .</p>\n<p class=\"lf-p\">40 von mehr als 200 bis 700 Gramm auf 1 Quadratmeter 4 4 1 (439). eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt, Zoll Gewehefläche 175 des eindrähtigen rohen Garnes + 9 Mark. von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 442 (440). zwei- oder mehrdrähtig, einmal gezwirnt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gewebefläche 220 roh, Zoll des eindrähtigen rohen Garnes + 3 Mark.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 3 3 (431). Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe . . 100 gebleicht, gefärbt, bedruckt , Zoll des eindrähtigen (434/5 [432/3]). Wirk- (Trikot-) und Netzwaaren ; rohen Garnes + 11 Mark, 4 3 4 (432). Unterkleider :</p>\n<p class=\"lf-p\">443</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(442)</span>. zwei- oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt geschnitten 100 roh 40 abgepasst gearbeitet (regulär).................... 140 gebleicht, gefärbt, bedruckt 48 97 Anmerkung zu Nr. 440 bis 443 [438/42]. — Zugerichtete (appretirte) und gedämpfte Gespinnste unterliegen der Verzollung als rohe.</div>\n<p class=\"lf-p\">4 4 4 (443). Baumwollenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf 70 Waaren aus Baumwollengespinnsten, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten oder mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren.</p>\n<p class=\"lf-p\">445 (444). Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt, gemustert, bunt gewebt: im Stücke als Meterwaare eingehend ................ 180 abgepasst (als Vorhänge, Bilder, Decken u. s. w.), auch mit Besatz oder Fransen 220 (446/8 [445/7]) Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe:</p>\n<p class=\"lf-p\">446 (445). nicht aufgeschnitten : roh 60 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt. . 80 447 (446). aufgeschnitten, Flor aus dem Einschlag gebildet (Velvet): roh 90 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . . 120 448 (447). aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet (Sammet) : roh 120 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt. . 150 449 (448). Baumwollenfilze (gewebte (filzartige Zeugstoffe), auch gerauht : roh 65 gebleicht, gefärbt, bedruckt 100 (450/1 [449|50]). Undichte Gewebe zu Vorhängen, auch mit benähten Bogen oder Zacken verziert :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 5 0 (449). im Stücke als Meterwaare eingehend : roh, auch zugerichtet (appretirt) . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">180 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . 220 mit Band eingefasst. . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">260 4 5 1 (450). abgepasst, auch mit Band eingefasst 266 452 (451) Tüll : roh, auch zugerichtet (appretirt), ungemustert . 60 roh, auch zugerichtet (appretirt), gemustert.</p>\n<p class=\"lf-p\">120 gebleicht, gefärbt, bedruckt 200 (453/7 [482/7]. Gewebe, nicht unter Nr. 445 (444) bis 432 (451) fallend :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 5 3 (452), roh, im Gewichte von 80 Gramm oder darüber auf 1 Quadratmeter : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 5 Millimeter im Geviert : mit 35 Fäden oder weniger 50 mit mehr als 35 bis 44 Fäden 70 mit mehr als 44 Fäden................................90 4 5 4 (453). roh, im Gewichte von 40 Gramm oder darüber, jedoch weniger als 80 Gramm auf ein Quadratmeter ; in der Kette und dem Schuss zusammen auf 5 Millimeter im Geviert : mit 35 Fäden oder weniger 90 mit mehr als 35 bis 44 Fäden......................... 120 mit mehr als 44 Fäden 150 4 5 5 (454). roh, im Gewichte von weniger als 40 Gramm auf 1 Quadratmeter : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 5 Millimeter im Geviert : mit 35 Fäden oder weniger 120 mit mehr als 35 bis 44 Fäden.................... 150 mit mehr als 44 Fäden 170 4 5 6 (455). zugerichtet (appretirt), gebleicht .</p>\n<p class=\"lf-p\">Zoll der rohen Gewebe + 20 Mark.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 5 7 (456). gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Zoll der rohen Gewebe + 50 Mark.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 5 8 . Wirk-(Trikot-) und Netzstoffe 80 (459/63) Wirk- (Trikot-) und Netzwaaren :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 5 9 Handschuhe, Haarnetze 160 4 6 0 . Strümpfe, Socken, Unterkleider : geschnitten 80 abgepasst gearbeitet (regulär) 120 4 6 1 . Fischernetze 3 4 6 2 . Vogel-, Jagd-, Pferde-, Trag- und ähnliche Netze 100 463. geschnittene oder abgepasst gearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaaren, anderweit nicht genannt; Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke), nicht ausgeglüht (mit Lösungen von Salzen gewisser Erdmetalle [Thorium, Cerium u. s. w.] getränkte baumwollene Wirkwaaren), auch in Verbindung mit unedlen Metallen 100 4 6 4 , Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschliesslich der Einsalzspitzen, Kanten und abgepassten Waaren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand : gestickt 450 gewebt 350 andere 350 4 6 5 Stickereien auf baumwollenem Grundstoffe:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ptattstichstickereien 400 Kettenstichstickereien 450 andere 400 Anmerkung. — Bei Verwendung von Seide, künstlicher Seide, Floretseide oder Metallfäden (Draht oder Lahn) zum Besticken erhöhen sich die Zollsätze um 20 vom Hundert.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 6 6 . Taue, Seile, Stricke ; Bindfaden aus Baumwollengespinnsten im Durchmesser von mehr als 1 Millimeter, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 40 98 Anmerkung. — Bindfaden im Durchmesser von 1 Millimeter oder darunter ist nach seiner Beschaffenheit als gezwirntes Garn zu verzollen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">467.</span>Schläuche (Spritzen- and andere grobe Schläuche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen : grobe Gurte und Treibriemen, gewebt oder gewirkt............... 50 468. Dochte, gewebt oder geflochten................ 80 469. Posamentierwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacherwaaren, auch mit Unterlagen oder Einlagenvon Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; auch sogenannte Baumwollensparterie 150 D. Andere pflanzliche Spinnstoffe.</div>\n<p class=\"lf-p\">Andere pflanzliche Spinnstoffe, bearbeitet.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">470.</span>Flachs, Hanf, Ramie, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agavefasern, Ananasfasern, Kokosfasern, Pflanzendaunen, Torfwolle, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinnstoffe, gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, nicht unter Nr. 471 fallend ... frei.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">471.</span>Krollbaarersatzstoffe aus Kokos, Manilahauf-, Agaveoder ähnlichen Fasern, auch gemischt mit Thierhaaren 5 Gespinnste.</div>\n<p class=\"lf-p\">472/4) Leinengarn (Garn aus Flachs oder Flachswerg), auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">472.</span>eindrähtig, roh : bis Nr. 8 englisch 6 über Nr. 8 bis Nr. 14 englisch 7 über Nr. 14 bis Nr. 20 englisch 7,50 über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch 10 über Nr. 35 bis Nr. 75 englisch 13 über Nr. 75 englisch frei.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">473.</span>eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt: bis Nr. 20 englisch 13 über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch 16 über Nr. 35 bis Nr. 75 englisch....................... 21 über Nr. 75 englisch 8 4 7 4 . zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt 36 (475/7) Hanfgarn und Hanfwerggarn, sowie Garn aus Manilahanf, neuseeländischem Hanf, Agavefasern, Ananasfasern, Kokosfasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, diese Garne sämmtlich auch gemischt mit sonstigen zum Unterabschnitte D gehörigen Spinnstoffen, jedoch ohne Beimischung von Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">475.</span>eindrähtig, roh : bis N r . 6 englisch 8 über Nr. 6 bis Nr. 10 englisch. ........................ 9 über Nr. 10 englisch ........</div>\n<p class=\"lf-p\">10 4 7 6 . eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt ; bis Nr. 6 englisch 13 über Nr. 6 bis Nr. 10 englisch 14 über Nr. 10 englisch 16 4 7 7 . zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt;, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt......................................... 36 Anmerkung zu Nr. 475 und 477. — Kokosfasern, zu Strängen zusammengedreht oder gesponnen (Kokosgarn), ein- oder zweidrähtig. roh frei. (478/80) Ramiegarn, auch gemischt mit Flachs oder Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen:</p>\n<p class=\"lf-p\">4 7 8 . eindrähtig, roh : bis Nr. 11 englisch 6 über Nr. 11 bis Nr. 22 englisch 10 über Nr. 22 bis Nr. 33 englisch 15 über Nr. 33 englisch 20 4 7 9 . eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt: bis Nr. 11 englisch 8 über Nr. 11 bis Nr. 22 englisch 14 über Nr. 22 bis Nr. 33 englisch 20 über Nr. 33 englisch .26 480. zwei oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt 36 (481/2) Jutegarn ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen ein- oder mehrdrähtig:</p>\n<p class=\"lf-p\">4 8 1 roh: bis Nr. 8 englisch 5 über Nr. 8 bis Nr. 14 englisch 6 über Nr. 14 englisch 7 4 8 2 . gebleicht, gefärbt, bedruckt : bis Nr. 14 englisch......................................</p>\n<p class=\"lf-p\">12 über Nr. 14 englisch.........................................</p>\n<p class=\"lf-p\">13 4 8 3 . Garn aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen, in Aufmachungen für den Einzelverkauf : eindrähtig 36 zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt).................... 70 Waaren aus Gespinnsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D. (484/5) Seilerwaaren aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">484.</span>Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammendrehen von Seilfäden [starken eindrähtigen Suilergarnenj hergestellte nicht schnurartige Seilerwaaren) : im Durchmesser von 5 Millimeter oder darüber 10 im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 3 Millimeter, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 24 Anmerkung. — Seilerwaaren der vorbezeichneten 99 Art im Durchmesser von 1 Millimeter oder darunter werden wie zwei- oder mehrdrähtiges Garn verzollt.</div>\n<p class=\"lf-p\">4 8 5 . Eimer, Gurte, Hängematten, Netze, Schläuche, Sohlen, Strickleitern, Tragbänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seilerwaaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen. . . . 36 (486|7) Fussbodenteppiche, im Stücke als Meterwaare eingehend oder abgepasst (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen Jute-, Manilahanf-, Agave, Ananas- oder Kokosfasern, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten oder mit Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweiße- oder ähnlichen groben Thierhaaren oder Gespinnsten daraus, soweit sie nicht unter Nr. 427 (425) lallen :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">486.</span>geknüpft ...60 487. gewebt : gefärbt, bedruckt, bunt gewebt, gemustert . . 30 andere ; auch Decken aus getheertem Tauwerk., getheerte Fussbodenteppiche 12 (488|9) Taschentücher aus Leinengarn, im Stücke als Meterwaare eingehend oder abgepasst, ungemustert oder gemustert, auch mit ungefarbten oder gefarbten baumwollenen Fäden in den Kanten oder Borden ohne Rücksicht auf die Anordnung oder Anzahl dieser Fäden:</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">488.</span>roh : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert : bis 120 Fäden .80 mit mehr als 120 Fäden 105 4 8 9 . gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert : bis 120 Fäden 120 mit mehr als 120 Fäden..</div>\n<p class=\"lf-p\">145 490. Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausschluss von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben) aus Jute ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt, gemustert 80 4 9 1 . Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), aus Gespinnsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von thierischen Spinnstoffen oder von Baumwolle : roh ...</p>\n<p class=\"lf-p\">80 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . . 1 1 0 (492/7). Dichte Gewebe aus Gespinnstenvon Spinnstoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen thierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, ungemustert : (492/3). aus Flachs, Flachswerg oder Ramie, auch gemischt mit anderen Spinnstoffen des Unterabschnitts D :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 9 2 . roh: in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert: bis 40 Fäden 14 mit 41 bis 80 Fäden 28 mit 81 bis 120 Fäden . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">40 mit mehr als 120 Fäden 65 4 9 3 . gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt: in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert : bis 120 Fäden .</p>\n<p class=\"lf-p\">65 mit mehr als 120 Fäden 120 (494/5). aus Hanf, Hanfwerg, Manilahanf, neuseeländischem Hanf, Agavefasern, Ananasfasern, Kokosfasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von Flachs oder Ramie :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 9 4 . roh : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert : bis 40 Fäden.</p>\n<p class=\"lf-p\">16 mit 41 bis 80 Fäden 30 mit mehr als 80 Fäden..............................</p>\n<p class=\"lf-p\">44 495. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . 65 (496/7). aus Jute ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen des Unterabschnitts D :</p>\n<p class=\"lf-p\">4 9 6 . roh : in der Kette und dem Schuss zusammen auf 2 Centimeter im Geviert : bis 40 Fäden |2 mit 41 bis 80 Fäden 24 mit mehr als 80 Fäden 36 4 9 7 . gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . 60 4 9 8 . Dichte Gewebe aus Gespinnsien von Spinnstoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen thierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr.</p>\n<p class=\"lf-p\">486 bis 491 fallend, gemustert (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt) 150 4 9 9 . Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe . 300 5 0 0 . Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe sowie Wirkwaaren (Trikotwaaren) und anderweit nicht genannte Netzwaaren 100 5 0 1 . Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschliesslich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepassten Waaren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand . . . . 600 5 0 2 . Posamentierwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacherwaaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bern, Horn, Leder, Metall oder dergleichen ; Dochte, gewebt oder gewirkt ; lerner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waaren . . 150 100 Anmerkung zu D. — Stickereien auf Grundstoff am Gespinnsten des Unterabschnitts D sind wie Stickereien auf baumwollenem Grundstoffe zu Verzollen.</p>\n<p class=\"lf-p\">E. Buchbinderzeugstoffe, Pausleinwand, w a s serdichte Gewebe, Gewebe m i t aufgetragenen Schleif- oder Polirmitteln ; Linoleum und ähnliche Stoffe.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">503.</span>Buchbinderzeugstoffe, glatt oder gepresst . 60 Pausleinwand .</div>\n<p class=\"lf-p\">135 (504/6). Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk- und Guttaperchageweben) :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">504.</span>Wachstuch : grobes, mit rauher Oberfläche, unbedruckt, ohne Musterpressung (Packtuch) ; Packfilz, ungefärbt. 12 grobes, mit glatter Oberfläche oder bedruckt oder mit Musterpressung ; Lederluch ; Packtuch, mit Papier unterklebt; anderes als grobes Wachstuch mit Ausnahme von Wachsmusselin und Wachstafft ; Packfilz, gefärbt 30 Wachsmusselin und Wachstafft 50 505. Gewebe, durch Ueberstreichen oder Tränken mit Oelfirniss oder mit Stoffen metallischen Ursprunges, durch Theeren oder sonst eine Behandlung mit anderen Stoffen als Kautschuk, Guttapercha oder Zellhorn wasserdicht gemacht : grobe ; auch Schiefertuch 12 andere als grobe 30 506. Gewebe, mit Zellhorn (Celluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen 90 Anmerkung zu Nr. 503 bis 506. — Bestickte Gewebe der Nr. 503 bis 506 werden wie genähte Gegenstände aus solchen verzollt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">507.</span>Schmirgeltuch, Bimssteintuch, Feuerstein-, Glasund Sandlernen 6 (508/9). Fussbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im Stücke als Meterwaare eingehend oder abgepasst, auch mit Unterlagen von groben Gespinnstwaarenoder anderen Stoffen :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">508.</span>in der Masse einfarbig : unbedruckt 10 bedruckt 12 509. in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes [Mosaik-, Granit-] Linoleum), auch bedruckt . . . . 1 8 510. Tapeten, Lincrusta und dergleichen aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen 40 Anmerkung zu Nr. 508 bis 510. — In Nr. 508 bis 510 nicht genannte Waaren aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen, sind wie Fassbodenbelag zu verzollen.</div>\n<p class=\"lf-p\">F. W a t t e , Filze u n d n i c h t genähte Filzwaaren. (511/2). Watte:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">511.</span>zu Heilzwecken zubereitet : in Aufmachungen von 1 Kilogr. oder darunter 24 von mehr als 1 Kilogramm 20 512. andere, auch mit Kleister, Leim oder Gummilösung überzogen ; ferner als Dichtungsmittel dienende Rollen aus Watte : aus Seide oder Seidenabfällen......................... 24 aus anderen Spinnstoffen 4 (513/4) Filze, abgepasste Fussbodenteppiche aus Filz und sonstige nicht genähte Filzwaaren (mit Ausnahme der Hüte) :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">513.</span>aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen groben Thierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren :</div>\n<p class=\"lf-p\">Filze ; auch Dachfilz und andere mit Asphalt, Theer, Harzen oder dergleichen getränkte Filze . . 3 Filzschuhe, auch genäht, ohne Sohlen aus anderen Stoffen 30 abgepasste Fussbodenteppiche aus Filz und andere Filzwaaren 15 514. aus Wolle oder anderen als den vorstehend genannten Thierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen oder mit Beimischung von Seide 100 Anmerkung zu Nr. 513 und 514. — Bestickte Filze und Filzwaaren werden wie genähte Gegenstände aus Filzen verzollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">G. Pferdehaare (aus der M ä h n e oder dem Schweife) u n d W a a r e n d a r a u s .</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">515.</span>Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), bearbeitet : gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt . . . frei.</div>\n<p class=\"lf-p\">Krollhaare aus Pferdehaaren, auch gemischt mit anderen Thierhaaren od. mit pflanzlichen Faserstoffen 5 516. Waaren aus Pferdehaaren, anderweit nicht genannt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Presstücher, Gurte, Scheiben und Tafeln, zum Pressen von Oel oder Fetten, auch in Verbindung mit Werg 20 Taue, Seile, Stricke; Weberlitzen, auch durch Verflechten, Verknüpfen oder Verstricken zu einem sogenannten Litzenkamme vereinigt ; Gewebe, auch mit anderen thierischen oder mit pflanzlichen Spinnstoßen oder Gespinnsten, ausschliesslich Seide, gemischt, sofern die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht ; Bänder, Ketten, Siebböden und ähnliche Geflechte 50 künstliche Blumen ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Spitzen.........................</p>\n<p class=\"lf-p\">120 101 Kleider, Putzwaaren und sonstige genähte und ähnliche Gegenstände verzollt, die zu gleichen Gegenstände aus Gespinnstwaaren od. F i l z e n , Zwecke wie natürliche Blumen verwendet werden. a n d e r w e i t n i c h t genannt. (524/5) Regen- und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere 517. Aus Seide :</p>\n<p class=\"lf-p\">Zollsätze fallen : aus undichten Geweben, Spitzen oder Stickereien, ganz 5 2 4 . aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit oder theilweise aus Seide . . . 1500 aufgenähter Arbeit, oder damit aufgeputzt . 200 aus anderen Gespinnstwaaren ganz aus Seide. 1200 aus anderen Gespinnstwaaren oder aus Filzen, theil- 5 2 5 . andere aus Gespinnstwaaren ganz aus Seide . . . 120 weise aus Seide 700 aus Gespinnstwaaren theilweise aus Seide. . 90 518. Aus Gespinnstwaaren oder Filzen aus Wolle oder aus anderen Gespinnstwaaren 70 anderen Thierhaaren, auch gemischt mit pflanzlichen 526. Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochSpinnstoffen . .</p>\n<p class=\"lf-p\">350 ten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen 15 519. Aus Baumwolle, äuch gemischt mit anderen pflanzAnmerkung. — Schuhe, aus Nesteln, Litzen oder lichen Spinnstoffen 350 dergleichen geflochten, ohne angenähte Sohlen aus an520. Aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumderen Stoffen, werden wie Posamentierwaaren verzollt. wolle 350 Anmerkung zu Nr. 518 bis 520. Kleider, Putzwaaren 5 2 7 . Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen : und sonstige genähte Gegenstände der Nr. 518 bis 520 aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide unterliegen, wenn sie aus Spitzen oder Stickereien be600 stehen, einem Zollzuschlage von 100, wenn sie mit aus Tuchecken, Tuchleisten oder Filzen ; aus baumSpitzen oder Stickereien einschliesslich solcher ganz wollenen, wollenen oder leinenen Nesteln, Litzen oder theilweise aus Seide verziert sind, einem Zollzuoder dergleichen 50 schlage von 50 vom Hundert. aus Kameelhaargeweben.........................</p>\n<p class=\"lf-p\">100 521. Aus wasserdichten Geweben (ausgenommen Kautaus anderen Gespinnstwaaren, auch aus wasserdichten schuk- und Guttaperchagewebe) :</p>\n<p class=\"lf-p\">Geweben 70 aus groben wasserdichten Geweben ; auch aus SchieferK. Menschenhaare u n d Waaren daraus, zugetuch oder Schmirgeltuch 50 r i c h t e t e Schmuckfedern, Fächer u n d H ü t e . aus Geweben, mit Zellhorn (Celluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen 150 5 2 8 . Menschenhaare, roh, ausgekocht, gefärbt, ge aus anderen wasserdichten Geweben . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">70 hechelt, gesponnen oder in Lockenform gelegt 100 522. Aus Gespinnstwaaren, auch aus Filz, mit Kautschuk 5 2 9 . Haargewirre von Menschenhaaren, zu Perrückenüberzogen oder getränkt oder durch Zwischenlagen aus macher- oder anderen Haararbeiten nicht verwendbar Kautschuk verbunden, oder in Verbindung mit Kaut. . . frei. schukläden, auch aus Geweben von Kautschukläden in 5 3 0 . Perrückenmacher- und andere Arbeiten aus MenVerbindung mit Gespinnsten, anderweit nicht genannt: schenhaaren oder Nachahmungen davon, auch in Verwenn die Gespinnstwaare oder das Gespinnst besieht; bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch ganz oder theilweise aus Seide . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">220 unter höhere Zollsätze fallen 200 aus anderen Spinnstoffen 120 5 3 1 . Sehmuckfedern, zugerichtet (zubereitet) ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Straussfedern und Reiherfedern . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">1000 J. Künstliche Blumen aus Gespinnstwaaren, andere Federn ; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und Regen- u n d Sonnenschirme, Schuhe aus Geandere Theile von Bälgen, zum Schmucke von Hüten s p i n n s t w a a r e n oder Filzen. oder dergleichen zugerichtet 750 523. Blumen (Bluthen, Blüthenblätter, Knospen), fertige, aus Gespinnstwaaren oder Gespinnsten, auch aus Filz, 5 3 2 . Fächer (Handfächer) : ganz oder theilweise aus Straussfedern . . 600 allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen, auch in ganz oder theilweise aus Seide, Spitzen, Stickereien fester Verbindung mit anderen Gegeständen oder unter oder anderen Schmuckfedern als Straussfedern ; alle Glas und Rahmen ; Bestandtheile solcher künstlichen diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter Blumen, z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Sahöhere Zollsätze fallen 300 menkapseln, Früchte u.s.w. ohne Verbindung untereinandere, soweit sie nicht an sich oder durch ihre Verander; auch sogenannte Stoffschläuche zu Stielen 900 bindungen unier höhere Zollsätze fallen . . 200 Anmerkung. — Wie künstliche Blumen werden auch sogenannte Phantasieblumen, Nachahmungen von Käfern 533 Männerhüte ans Gespinnstwaaren, ohne Rücksicht 2d 102 auf die Ausstattung : aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Springfedern (Klapphüte) für 1 Stück 1,50 aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinnstwaaren ; lackirte Mannerhüte aus Gespinnstwaaren aller Art, auch aus Filz, fur 1 Stuck 1,50 (534|5) Frauenhüte aus Gespinnstwaaren, und zwar :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">534.</span>aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit für 1 Stück 1 535. aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinnstwaaren: unausgerüstet (ungarnirt) . . . für 1 Stück 0,25 ausgerüstet (garnirt)........................</div>\n<p class=\"lf-p\">0,80 536. Hüte aus wasserdichten Geweben (mit Ausnahme von Kautschukgeweben), unausgerüstet (ungarnirt) oder ausgerüstet (garnirt) für 1 Stück 0,25 (537|8)Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme der lackirten):</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">537.</span>aus Haarfilz : unausgerüstet (ungarnirt) . . für 1 Stück 0,70 ausgerüstet (garnirt) 1 538. aus Wollfilz : unausgerüstet (ungarnirt) . . .für 1 Stück 0,30 ausgerüstet (garnirt) 0,40 539. Frauenhüle aus Filz aller Art : unausgerüstet (ungarnirt)...........</div>\n<p class=\"lf-p\">0,35 ausgerüstet (garnirt)...................</p>\n<p class=\"lf-p\">1 540. Hutstumpenaus Filz, ganz oder unvollstandig in Hutform gebracht : aus Haarfilz für 1 Stück 0,45 aus Wollfilz 0,20 541. Hüte aus Stroh oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen, aus Hanf- oder Rosshaargeflechten, Fischbein, Kork, Baumschwamm, Lufa, Papier, Sparterie ; anderweit nicht genannte Hüte : unausgerüstet (ungarnirt) . . . für 1 Stück 0,30 ausgerüstet (garnirt)......................</p>\n<p class=\"lf-p\">0,50 542. Frauenhüte aller Art, aufgeputzt 1,50 L. Abfälle von Gespinnstwaaren und dergleichen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">543.</span>Abfälle von Gespinnstwaaren aller Art (Lumpen und Schneidereiabfälle, letztere zur Schneiderei nicht mehr verwendbar); Tuchleisten; alte Netze, alles Tauwerk, alte Stricke u. alte Weberlitzen aus Garn, zur ursprünglichen Bestimmung nicht mehr verwendbar frei.</div>\n<p class=\"lf-p\">Allgemeine Anmerkungen zum fünften Abschnitte.— 1. Halbgebleichte (cremirte), mercerisirte oder mit Salpetersaure behandelte (nitrirte) Gespinnste unterliegen der Verzollung als gebleichte Gespinnste.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Gespinnsie aus Wolle oder anderen Thierhaaren oder aus pflanzlichen Spinnstoffen in Verbindung mit Metallfäden (Draht oder Lahn), mit Ausnahme der misolchen umsponnenen, werden mit einem Zuschlag von 10 vom Hundert verzollt. Bei Gespinnsten, die nach der Feinheitsnummer verschiedenen Zollsätzen unter liegen, ist der Berechnung des Zolles nebst Zuschlag der höchste der für das Gespinnst nach seiner sonstige Beschaffenheit in Frage kommenden Zollsatze zu Grund zU legen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>Gespinnste in geschlichteten od. geleimten Ketter mit Ausnahme derjenigen aus Seide, künstlicher Seid oder Floretseide, unterliegen einem Zuschlage von vom Hundert zu dem Zollsatze für das verwendete Gespinnst.</div>\n<p class=\"lf-p\">A. Halbgebleichte (cremirte), mercerisirte oder mit Salpetersäure behandelte (nitrirte) Gespinnstwaaren unterliegen der Verzollung als gebleichte Gespinnstwaaren.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5.</span>Broschirte Gewebe unterliegen einem Zollzuschlage von 10 vom Hundert.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">6.</span>Gehäkelte und gestrickte Gespinnstwaaren werden wie Wirkwaaren, sogenannte Aetzstickereien(Aetzspitzen), soweit sie nicht als Gespinnstwaaren mit auf genähter Arbeit (appliquirte Gespinnstwaaren) sich darstellen, als Spitzen verzollt, 7. Gespinnstwaaren in Verbindung mit Metallfäden (Draht oder Lahn) werden mit einem Zuschlage von 10 vom Hundert verzollt, soweit im Tarife nicht Aus nahmen vorgesehen sind.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">8.</span>Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit (appliquirte Gespinnstwaaren) unterliegennach Massgabe der Grundstoffs der Verzollung als genähte Gegenstände, Ingleicher Weise werden Filze und Filzwaaren mit aufgenähter Arbeit verzollt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">9.</span>Weberlitzen aus Gespinnsten, durch Verflechten, Verknüpfen oder Verstricken zu einem Litzenkamme vereinigt, werden wie Posamentierwaaren verzollt, 10. Gespinnstwaaren und Filze, die nur mit einfachen Säumen oder mit einzelnen Nähten versehen sind, werden nicht mit den Zollsätzen fur genähte Gegenstände sondern nur mit einem Zuschlage von 15 vom Hundert zu dem Zolle für die Gespinnstwaaren belegt.</div>\n<p class=\"lf-p\">Demselben Zollzuschlag unterliegen Säcke aus Geweben, genäht oder ungenaht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Soweit nicht Ausnahmen vorgesehen sind, werde abgepasste oder zugeschnittene Gespinnstwaaren ohn Naharbeit wie die im Stücke als Meterwaare eingehen den Gespinnstwaaren verzollt, Gespinnstwaarenmit angeknüpften Fransen oder dergleichen werden nicht wie genähte Gegenstände ver zollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Wirk- (Trikot-) und Netzwaaren bleiben Säume und Nähte sowie Einlassungen von Band und die zum 103 Gebrauch erforderlichen gewöhnlichen Zuthaten auf die 5 4 7 . bei einem Reingewichte des Stückes von weniger Verzollung ohne Einfluss. als 1 Kilogramm 50 11. Für Kleider, Putzwaaren und sonstige genähte 548. Handschuhleder aller Art 36 Gegenstände aus Gespinnstwaaren in Verbindung mit 5 4 9 . Ziegen- und Zickelleder, zugerichtet, mit AusMetallläden (Draht oder Lahn) erhöhen sich die Zollsätze nahme des Handschuhleders und des lackirten Leders um 15 vom Hundert.</p>\n<p class=\"lf-p\">80 12. Nicht besonders genannte Gegenstände aus Ge- 5 5 0 . Schaf- und Lammleder, zugerichtet, mit Ausnahme spinnstwaaren, die in anderer Weise als durch Nähen des Handschuhleders und des lackirten Leders 36 hergestellt sind, werden wie genähte Gegenstände ver- 5 5 1 . Pergament ; auch durchscheinendes (Transparent-) zollt. Der nämlichen Behandlung unterliegen GespinnstLeder und Trommelleder 18 waaren mit oder ohne Näharbeit in Verbindung mit 5 5 2 . Lackirtes Leder aller Art 50 anderen Stoffen , soweit sie nicht besonders tarifirt 553. Bearbeitete (gefärbte, gegerbte u. s. w.) Häute sind oder durch ihre Verbindungen unter höhere Zollvon Fischen oder Kriechthieren 50 sätze fallen.</p>\n<p class=\"lf-p\">5 5 4 . Künstliches Leder (ganz oder theilweise aus LederEingewebte, eingewirkte u. s. w. Glas-, Porzellanabfällen zusammengesetzt). . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">30 oder Metallperlen, Glasgespinnste, Fischbeinfasern oder Anmerkungen zu A. — 1. Behaarte halb- oder ganzdergleichen bleiben auf die Verzollung von Gespinnstgare Kalbfelle, Rindshäute und dergleichen, die zur waaaren ohne Einfluss.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verwendung als Schuhoberleder sowie zur Herstellung Gefüllte Betten sowie gefüllte Kissen, Matratzen, von Täschnerwaaren u. s. w. geeignet sind, unterliegen Polster u. s. w. zu Betten, auch Strohsäcke, mit Ueberder Verzollung als Leder, — 2. Abschnitte und Streifen von Leder, die einer weiteren Bearbeitung durch zügen aus Gespinnstwaaren, unterliegen der Verzollung Kitten, Einpressen, Ein- oder Ausschneiden von Verals genähte Gegenstände aus den zu den Ueberzügen zierungen, Lochen, Steppen, Nähen oder dergleichen verwendeten Stoffen nur zu einem Drittel des Gewichts unterworfen sind, ferner zu einem besonderen Zwecke der Betten u. s. w., während zwei Drittel auf die Fülldurch Zuschneiden oder Stanzen geformte Abschnitte ung zu rechnen und dem für diese bestehenden Zolloder Streifen von Leder unterliegen der Verzollung als salze zu unterwerfen oder zollfrei zu lassen sind. In Lederwaaren, ausgenommen gestanztes Trommelleder, gleicher Weise werden andere gepolsterte oder sonst auf welches lediglich der Zollsatz der Nr. 551 Anwenausgefüllte Kissen ohne Gestell mit Ueberzügen aus dung findet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gespinnstwaaren im Gewichte von mehr als 2 Kilogramm behandelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">B. Lederwaaren.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">13.</span>Gespinnste und Gespinnstwaaren aus Zellstoff (555/6). Schuhe aus Leder aller Art, auch aus be(Cellulose) oder anderen Nachahmungsstoffen mit Aushaarten Häuten oder aus Häuten von Fischen oder nahme der künstlichen Seide, werden wie die Gespinnste Kriechthieren : und Gespinnstwaaren, als deren Nachahmungen sie sich 5 5 5 . mit Holzsohlen 30 darstellen, behandelt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">556.</span>mit anderen Sohlen : das Paar im Gewichte von mehr als 1200 Gramm 85</div>\n<h3 class=\"lf-part\">Sechster Abschnitt, — Leder u, Lederwaaren, Kürschdas Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1200</h3>\n<p class=\"lf-p\">nerwaaren, Waaren aus Därmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gramm ; auch Schuhobertheile aus Leder aller Art A. Leder. mit elastischen Einsätzen ohne Rücksicht auf das 544. Enthaarte halb- oder ganzgare, noch nicht gefärbte Gewicht 120 oder weiter zugerichtete Schaf- und Ziegenfelle, auch das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter Lamm- u. Zickelfelle, ungespalten od. gespalten 3 180 (545/7) Leder, halb- oder ganzgar, auch zugerichtet, 557. Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder anderweit nicht genannt: aller Art sowie aus rohen enthaarten Häuten, auch mit 545. bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als Unterlagen oder Zwischenlagen aus groben Gespinnst3 Kilogramm: waaren oder Filz 60 ganze Häute mit anhaftenden Köpfen, Hälsen, Bäuchen und Klauen, auch in Hälften ; Kopf-, Hals-, Bauch- 5 5 8 . Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Thierflechsen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, sotheile und Klauen, sowie Rossschilder und Schweinsweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen : lederohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes 30 unlackirt 30 Kernstücke 36 lackirt 70 546. bei einem Reingewichte des Stückes von 1 bis 5 5 9 (558 a). Kleider aus Leder;</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Kilogramm .</p>\n<p class=\"lf-p\">40 104 Fusssäcke, Hüte Mützen, Muffe undHandschuheaus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert andere....</p>\n<p class=\"lf-p\">80 ......................................................................</p>\n<p class=\"lf-p\">150 560 (559). Sattler- und Täschnerwaaren, sowie andere nicht besonders genannte Waaren aus Leder aller Art, 5 6 6 (565) Ausgestopfte Thiere und Theile davon, auch rohen enthaarten oder behaarten Häuten, Pergament, mit künstlichen Augen, natürlichen Geweihen oder der thierischen Blasen, Goldschlägerhaut oder Hauten von gleichen; Vogel- und andere Thierbälge, zu sogeFischen oder Kriechthieren, oder damit ganz oder theilnannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingeweise überzogen; auch Sattler- und Täschnerwaaren richtet, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit aus groben Gespinnstwaaren von pflanzlichen Spinnsie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . 70 stoffen oder aus Seilerarbeit der Nr. 484 oder 485, oder Anmerkung zu C. — Zur Verwendung als Pelzwerk damit ganz oder zum grösseren Theile überzogen ; alle zugerichtete Vogelbälge und Theile von solchen werden diese, soweit sie nicht durch die Verbindung mit andewie halb- oder ganzgare Felle zur Pelzwerkbereitung ren Stoffen unter höhere Zollsätze fallen oder zu den behandelt. Waaren aus solchen Vogelbälgen sowie Gemit Leder ganz oder theilweise überzogenen Papierspinnstwaaren, Lederwaaren und dergleichen, auf denen und Pappwaaren der Nr. 667 bis 669 (670 und 671) Vogelfedern durch Weben, Nahen oder dergleichen geboren : befestigt sind, wie gefütterte Pelzwaaren verzollt. bei einem Reingewichte des Stuckes von 2 Kilogramm D. W a a r e n aus Därmen, oder darüber 65 5 6 7 (566) Darmschnüre und Darmseile . . . 50 bei einem Beingewichte des Stückes von weniger als 568 (567). Andere Waaren aus Darmen mit Ausnahme 2 Kilogramm; auch Ledertapeten ohne Rücksicht auf der Barmsaiten; Stöcke, mit Darmsalten ganz oder das Gewicht des Stückes...................................80 theilweise umflochten 70 in Verbindung mit Beschlägen oder VerschlussvorrichE. Abfälle tungen aus edlen Metallen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes; auch Stickereien auf Leder 5 6 9 (568). Abgenutzte Lederstücke und Lederwaaren sowie sonstige Lederabfalle fauch gemahlen), sofern 120 ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaaren nach Anmerkung. — Bine Verbindung mit Beschlägen oder ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist . . . frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verschlussvorrichtungen aus vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen oder Legirungenunedler MeSiebenter Abschnitt. — Kautschukwaaren, talle bleibt auf die Verzollung ohne Einfluss.</p>\n<p class=\"lf-p\">A W a a r e n aus weichem Kautschuk.</p>\n<p class=\"lf-p\">561 (560). Handschuhleder, zu Handschuhen zugeschnit- 5 7 0 (569). Kautschuk, aufgelöst auch mit Beimischung, ten oder gestanzt 150 von Harz .........................</p>\n<p class=\"lf-p\">3 5 6 2 (561). Handschuhe ganz oder theilweise aus Leder 5 7 1 (570) Weichkautschuikteig, auch gefarbt oder mit (mit Ausnahme der mit Pelzwerk überzogenen oder mit , Asbestfasern, Graphit oder Milderen Stollen vermisch, solchem gefütterten Handschuhe und der als Sattlergewalzte Platten daraus.; Kautschuk-Abschnitte und waare zu behandelnden ausgepolsterten Fechthand-Streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit eingeschuhe) . . . 200 walztem Draht oder Drahtgeflecht; alle diese nicht vulAnmerkung. — Handschuhe ganz oder theilweise aus kanisirt; Guttaperchapapier 5 Leder mit angenähten Aermeln aus Gespinnstwaaren 5 7 2</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(571)</span>Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, werden wie genähte Gegenstände aus den letzteren gereinigtem, gefärbtem, auch mit Schwefel oder an verzollt. deren Stoffen gemischtem Kautschuk, nicht vulkanisirt C Kürschnerwaaren. auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet. 8 563 (562). Felle zur Pelzwerkbereitung, halb- oder ganz- 5 7 3 (572). Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: gar, auch gefärbt . . , frei. ohne Verbindung mit Gespinnsten...................... 10 5 6 4 (563). Pelzwaaren, nicht überzogen, nicht gefüttert: mit Gespinnsten aus pflanzlichen oder thierischen Pelze, auch Bundas, Boas. Pelzdecken, Pelzfutter, PelzSpinnstoffen unvollständig umsponnen oder umflochten besätze, zusammengenähte Pelze zu Pelzfutter ; ge20 schnittene Pelzstreifen zu Besätzen und dergleichen, 6 mit Seide oder mit Gespinnsten, in denen Seide ent565 (564). Pelzwaaren, überzogen oder gefüttert; auch halten ist, übersponnen) 60 ungefütterte Boas, wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten mit anderen Gespinnsten übersponnen............ 40 u. s. w. versehen sind ; Kissen, gepolsterte oder sons, 574(573) Schlauche: ausgefüllte (ohne Gestell), mit Pelzwerk überzogen ; aus Kautschuk für die Bereifung von Fahlzeugrädern Schube (auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen) ........................................................................ 60 105 aus Kautschuk zu Stielen für künstliche Blumen 80 ren, mit Gespinnstwaaren überzogen oder mit Geandere aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unterlagen spinnsten umsponnen ; alle diese, wenn die Gespinnstaus pflanzlichen Spinnstoffen; aus pflanzlichen Spinnwaare oder das Gespännst besteht : stoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder ganz oder theilweise aus Seide......................... 180 durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; aus aus anderen Spinnstoffen 100 Kautschuk, mit Gespinnsten umflochten oder umAnmerkung. — Bestickte Gespinnstwaaren der versponnen ; alle diese auch in Verbindung mit unedlen bezeichneten Art werden wie genähte Gegenstände aus Metallen oder Legirungen unedler Metalle . . 40 solchen verzollt.</div>\n<p class=\"lf-p\">575 (574). Treibriemen aus Gespinnstwaaren, mit Kaut5 8 1 (580). Kautschukdrucktücher für Fabriken und schuk getränkt oder überzogen, oder mit Unterlagen Kratzentücher für Kratzenfabriken auf Erlaubuissschein oder Zwischenlagen aus Kautschuk ; aus Kautschuk mit unter Ueberwachung der Verwendung . . . 30 Unterlagen oder Zwischenlagenaus Gespinnstwaaren 50 B. Hartkautschuk und H a r t k a u t s c h u k w a a r e n 576 (575). Wagen lecken, bearbeitete, aus groben Ge- 582 (581), Hartkautschukteig (nicht vulkanisirt) . 5 spinnstwaaren. mit Kautschuk getränkt oder übetzogen 5 8 3 (582). Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen ge30 mengt 100 577(576). Schuhe aus Kautschuk, auch in Verbindung 5 8 4 (583). Hartkautschuk (Kautschukhornmasse) in Platmit Sohlen aus anderen Stoffen : ten, Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bearbeiunlackirt 70 tung; Rohpressungen aus Hartkautschuk, die zwar schon lackirt. . . . 100 die Gestalt der Waare erkennen lassen, aber noch die 578 (577). Reifen aus Kautschuk für Fahrzengräder ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Pressnähte an sich tragen und deshalb der weiteren auch Schulzdecken (Laufdecken) für die zu FahrzeugBearbeitung bedürfen; unbearbeitete Platten aus Harträdern bestimmten Schläuche, aus Gespinnstwaaren, kautschuk mit Unterlagen von Gespinnstwaaren oder mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Papier 10 Zwischenlagen von Kautschuk verbunden . . 60 585 (584). Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Be579 (578). Anderweit nicht genannte Waaren aus weiarbeitung..................................................</p>\n<p class=\"lf-p\">40 chem (auch vulkanisirtem) Kautschuk oder damit ganz 5 8 6 (585). Andere Hartkautschukwaaren, auch in Veroder theilweise überzogen, soweit sie nicht durch die bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch Verbindung mit anderen Stollen unter höhere Zollsätze unter höhere Zollsätze fallen . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">45 fallen :</p>\n<p class=\"lf-p\">Allgemeine Anmerkung zum siebenten Abschnitt. — unlackirt. ungefärbt, unbedruckt ; Fussbodendecken Waaren aus Guttapercha, Balata oder Kautschukersatzaus derartigem Kautschuk, auch mit Unterlagen von stoffen, oder damit ganz oder theilweise überzogen, Gespinnstwaaren oder Filz; Kautschukplatten mit einwerden, soweit sie nicht besonders genannt sind, wie oder aufgewalzten Gespinnstwaaren oder mit ein- oder Kautschukwaaren verzollt. aufgewalztem Filz ; Kolbenpackungen, StopfbüchsenAchter Abschnitt. — Geflechte und Flechtwaaren aus packungen und Dichtungsschnüre aus groben Gespinnstwaaren, Gespinnsten oder Filz in Verbindung mit Kaut- pflanzlichen Stoßen mit Ausnahme der Gespinnstfasern.</p>\n<p class=\"lf-p\">A. Geflechte ( m i t Ausnahme der Sparterie). schuk oder mit Stearinsäure, Talk, Talg oder Asbest, sowie andere Kolbenpackungen und Dichtungsschnüre 5 8 7 (586). Holzspangeflechte, auch gefärbt . . 2 588 (587). Geflechte aus Stroh, Bast, Baumwurzeln, von ähnlicher Beschaffenheit 40 Binsen, Ginster, Gras, Holzwolle, Palmblau, Seegras, lackirt, gefärbt, bedruckt oder mit eingepressten S hilf oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen Mustern versehen ; Fussbodendecken aus derartigem ungebleicht, ungefärbt frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinnstwaaren gebleicht, gefärbt 8 oder Filz 60 B. Flechtwaaren. (mit Ausnahme der Hüte 580 (579). Gespinnstwaaren, auch Für, mit Kautschuk und der Sparteriewaaren). getränkt oder überzogan oder durch Zwisehenlagen aus Kautschuk verbunden ; Gespinnstwaaren in Verbin- 5 8 9 (588). Decken:</p>\n<p class=\"lf-p\">Fussdecken und Malten, grobe, roh oder gefärbt, gedung mit Kautschukläden ; Gewebe aus Kautschukbeizt, gefirnisst.............................................</p>\n<p class=\"lf-p\">3 fäder) in Verbindung mit Gespinnsten ; Kautschukwaa- 106 andere als grobe Fussdecken und Matten, sowie andere 5 9 7 (596) grobe in Verbindung mit lackirtem, polirtem Holze, Bohr oder Eisen, feine (insbesondere alle aus Decken aller Art auch mit Unterlagen aus GespinnstHairen oder Gespinnsten sowie Abstauher aus gefarbwaaren oder Filz 24 ten Federn) auch in Verbindung mit Holz Rohr oder (590/1 [589/90]) Korbflechterwaaren und andere Eisen auch Abreib (Frottir ) Bursten und Handschuhe Flechtwaaren sowie Pferde bursten aus Borsten, Rossharren oder der590 (589) grobe, roh oder gedarbt gebeitzt gefirnisst gleichen in Verbindung mit groben Gespinnstwaaren , aus ungeschalten oder geschalten Ruthen, aus Rohr, Haarbusche aus Ross oder Buffelhaaren, leppichkehPeddig oder Holzspan 4 rer..................................................................................24 aus anderen Flechtstoffen 10 591 (590) andere als grob insbesondere alle lakirten 598 (597) Bursten in Verbindung mit Bein oder Horn polirten, bronzirten, vergoldeten, versilberten 24 ...100 592 (591) Korbflechterwaaren und andere Flechtwaa- 599 ( 98) Besen, Bursten und Pinsel in Verbindung mit ren (mit Ausnahme der gepolsterten (...)) in anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter hohere Verbindung Zollsitze fallen 24 mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder 6 0 0 (599) Siebwaaren theilweise aus Seide mit Spitzen Stickereien Gegrobe (Siebboden aus Holzspen Fisendraht oder geloch spinnstwaaren mit aufgenahter Arbeit Sammet oder lern Eisenblech in Verbindung mit unlackirtem, unPlüsch, sammet oder pluschartigen Geweben oder zu polirtem Holze oder Eisen) 8 gerichteten Schmucktedern 120 andere, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter mit anderen Gespinnsten oderGespinnstwaarenoder hohere ZoIlsatze fallen 24 mit anderen Stoffen soweit sie nicht (...) unter Zehnter Abschnitt — Waaren aus thierischen oder hohere Zollsatz fallen 24 pflanzlichen Schnitz- oder Formerstoffen AnmerkungzuB Fine Verbindung mit (...) auf die (...) ohne Einfluss A W a a r e n aus thierischen Schnitzstoffen C Sparterie und Sparteriewaaren 6 0 1 (600) Elfenbein und Nachthmungen davon 593 (592) Sparterie 80 rohe oder gebleichte nur geschnittene Platten oder 5 9 4 (593) Sparteriewaaren (ausgenommen (...) ) Stucke . 3 ohne Verbindung mit anderen Stoffen 90 geschliffene polirte oder zu Waaren erkennbar vorge in Verbindung mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren arbeitete Platten oder Stucke 30 ganz oder theilweise aus Seide mit Spitzen, Sticke- 602 (601) Waaren ganz oder theilweise aus Elfenbein, reien,GespinnstwaarenmitaufgenahterArbeit Samsoweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder</p>\n<p class=\"lf-p\">met oder Plüsch sammet oder pluschartigen Gedurch die Verbindung mit anderen Stoffen unter hohere weben oder zugerichteten Schmuckfedern 200 Zollsatze fallen 250 inVerbindungmit anderen Gespinnsten oder Gespinnst6 0 3 (602) Schildpatt und Nachahmungen davon waaren oder mit anderen Stollen, soweit sie nicht rohe nur g e s p a l t e n e gestreckte, geschmittene oder dadurch unter hohere Zollsatze fallen 120 anderweit zerlegte Platten oder Stucke 3</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Neunter Abschnitt - Besen, Bursten, Pinsel und</h3>\n<p class=\"lf-p\">geschliffene oder polirte Platten oder Stucke 200 Siebwaaren 6 0 4 (603). Waaren ganz oder theilweise aus Schildpatt, 595 (594) Besen aus Reisig soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter hohere Zollsatze fallen 250 ohne Stock oder Stiel frei. mit Stock oder Stiel aus rohem Holz oder Rohr auch 605 (604) Perlmutter und Nachahmungen davon rohe nur gespaltene gestreckte, geschnitt (...) oder mit Handhaben aus den zum Binden der Besen veranderweit zerlegte Platten oder Stucke 3 wendeten Reisig geschliffene, polirte oder zu Waaren erkennbar vorge(596 9 [595 8]). Andere Besen sowie Bursten und arbeitete Platten oder Stucke 30 596 (595). grobe auch in Verbindung mit unlackirtem, 6 0 6 (605). Waaren ganz oder theilweise aus Perlmutter, unpolirtem Holze Rohr oder (...) soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder aus pflanzlichenStoffenoder Pflauzenfaserersatzstoffen, durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter hohere Dreidel (Dweidel) und ahnliche Gegenstande fur Zollsatze fallen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Reinigungszweeke 4 Knopfe 200 aus Borsten oder thierischen Borstenersatzstoffen, auch andere Waaren, Perlmutter in ganzen Schalen, geAbstauber aus ungefarbten Federn 8 schliffen oder polirt, auch mit Perlen . . 250 107 07 (606). Echte Perlen und bearbeitete (abgeriebene, geschliffene, durchbohrte) rothe Korallen : ungefasst 60 ungefasst, zum Zweeke der Verpackung; und Versendung auf Gespinnstfäden oder Schnüre gereiht, 100 gefasst oder mit anderen Stoffen verbunden (soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen), auch zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck u. s. w. aufgereiht oder zugerichtet . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">600 308 (607). Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen ; Nachahmungen von rothen Korallen, auch in Form von Peilen; Waaren ganz oder theilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten rothen Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, 125 609 (608). Fischbein :</p>\n<p class=\"lf-p\">Fischbeinstäbe 10 Fischbeingeflechte, Fischbeingewebe und andere Fischbeinwaaren (ausgenommen Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen 30 610 (609). Hornstäbe aus Büffel- oder anderen Thierhörnern (Hornfischbein) ; rauh, uneben ; auch kurze geebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung von Hornhorsten . . . . . 1 0 geebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtet 60 611 (610). Gepresste, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen, mit oder ohne Oesen 100 612 (611). Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten : noch in Form ganzer Feder n . 6 in Stächen (von der Grösse der Stahlfedern oder zu Zahnstochern, Pinselstielen, Mundstücken für Cigarrenspitzen oder dergleichen zugeschnitten) 30 613 (612). Platten und Stücke, blos gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, aus thierischen Schnitzstoffen, anderweit nicht genannt ; Hornmasse in Tafeln : roh, auch entfettet oder gebleicht ; Hornmehl . 3 gebeizt, gefärbt, gepresst (mit Mustern;, geschliffen, polirt 10 614 (613). Waaren aus thierischen Schnitzstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern fallend : ohne Verbindung mit anderen Stoffen .30 in Verbindung mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet- oder plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuckfedern, Perrückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaaren oder Halbedelsteinen ; Perlen und dergleichen aus thieri- schen Schnitzstoffen , auf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel aus thierischen Schnitzstoffen............ 40 in Verbindung mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . 30 B Holzwaaren.</p>\n<p class=\"lf-p\">615 (614). Bau- und Nutzholz, gehobelt, gefalzt, genuthet, gestemmt, gezapft, geschlitzt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden Nummern fällt : roh 6 bearbeitet 10 616 (615). Furnire einschliesslich der Holztapeten; durch Zusammenleimen von Furniren hergestellte Platten zu Wandbekleidungen : roh; auch rohe furnirte Bretter 10 bearbeitet 30 (617|8 |616/7|) Stab- und Täfelboden-(Parkettboden-) Theile, uneingelegt :</p>\n<p class=\"lf-p\">617 (616). roh : unverleimt, unfurnirt 6 verleimt, furnirt 10 618 (617). bearbeitet, auch verleimt oder furnirt 12 619 (618). Stab- und Täfelboden- (Parkettboden-)Theile, eingelegt, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter höhere Zollsätze fallen 18 620 (619). Holzspunde, auch gepresst................ 3 621 (620). Holzdraht, Holzstifte: roh 4 bearbeitet 6 6 2 2 (621). Stöcke: roh, auch mit Zwingen 3 grobe, bearbeitet, auch mit Zwingen . . . 10 feine (mit eingelegter oder Schnitzarbeit oder mit Verzierungen, die durch Pressen oder Stanzen hergestellt sind); Stöcke in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 568 [567] oder unter höhere Zollsätze fallen.................... 30 6 2 3 (622). Fässer (auch gehobeltes Fassholz und andere Bötteherwaaren: roh 3 bearbeitet ; rohe und bearbeitete mit Metallreifen 10 6 2 4 (623). Spulen, Spindeln, Weberblätter und Weberblätterzähne : roh 6 bearbeitet 10 (625/6 [624/5]) Möbel und Möbeltheile, grobe (nicht gepolstert), unfurnirt :</p>\n<p class=\"lf-p\">6 2 5 (624). aus weichem Holze : roh 8 bearbeitet. . .</p>\n<p class=\"lf-p\">12 108 (632/3 [631/2]). Gepolsterte Möbel, auch mit anderen 626 (625). aus hartem Holze : als hölzernen Gestellen, soweit sie nicht durch ihre roh.</p>\n<p class=\"lf-p\">12 Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen ; gepolbearbeitet 15 sterte Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht Anmerkung..— Für Möbel und Möbeltheile aus masfallender Füllung von Sand, Blei, Gusseisen oder Stein; siv gebogenem Holze erhöht sich der Zoll um 30 vom 6 3 2 (631), ohne Ueberzug 30 Hundert.</p>\n<p class=\"lf-p\">6 3 3</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(632)</span>, mit Ueberzug :</div>\n<p class=\"lf-p\">627 (626). Möbel- und Möbeltheile, grobe (nicht gepolaus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, stert), furnirt: aus Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aulgeroh.</p>\n<p class=\"lf-p\">15 nähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet- oder bearbeitet 20 plüschartigen Geweben ; aus Leder. . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 (628/9 [627/8]) Tischler-, Drechsler- und Wagneraus anderen als den vorgenannten Gespinnstwaaren arbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaaren, voroder Stoffen ; auch Billards und Theile von solchen stehend nicht genannt: ......................... 40 628 (627). roh:</p>\n<p class=\"lf-p\">6 3 4 (633). Holzwaaren aller Art (mit Ausnahme der geHolzspanschachteln; Holzschuhe; Werkzeugstiele aus polsterten Möbel) in Verbindung mit Gespinnsten oder Hikoryholz oder Eschenholz; Holzformen für NachtGespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, mit lichte . .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Fensterrahmen, Thüren, Treppen und Theile von Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet- oder plüschartigen solchen, profilirte Holzleisten 8 Geweben, zugerichteten Schmuckfedern, Perrückenandere 6 macherarbeit, lein geformten Wachswaaren oder Halb629 (628). bearbeitet 12 edelsteinen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit 630 (629). Grobe Holzwaaren in Verbindung mit anderen anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Peilen Stoffen, soweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte und dergleichen aus Holz, auf Gespinnstfäden, Schnüre Nummern oder unter höhere Zollsätze fallen . 30 oder Draht gereiht und ohne Weiteres als Schmuck verAnmerkung.— Eine Verbindung mit Bast-, Binsen-, wendbar, auch in gleicher Weise hergestellte BesatzSchilf-, Stroh-, Stuhlrohr- oder Korbgeflecht, mit ungeartikel 40 färbtem Leder, rohen (behaarten oder enthaarten) HäuAnmerkungen zu B : 1. Platten aus künstlichem ten, groben rohen Geweben aus pflanzlichen SpinnHolze (Holzstein, [Xylolith], Holzpasta, Scifarin oder stoffen, Seilerarbeit der Nr. 484 oder 485, groben dergleichen) werden wie gehobelte Bretter, Waaren wasserdichten Geweben aus pflanzlichen Spinnstoffen, daraus wie die gleichartigen Waaren aus natürlichem mit Eisen, Glas, Papier, Pappe, Steinen (mit Ausnahme Holze verzollt. 2. Als bearbeitet im Gegensatze zu roh der Edel- und Halbedelsteine) oder Steinzeug bleibt sind im Sinne dieses Unterabschnitts alle gebräunten, auf die Verzollung von groben Holzwaaren ohne Einfluss, gebeizten, gefärbten, grob bemalten, gefirnissten, lasoweit nicht vorstehend etwas Anderes bestimmt ist. ckirten, polirten, sowie die geräucherten, getränkten 631 (630). Feine Holzwaaren (ausgenommen Stöcke), (imprägnirten) oder anderweit auf chemischem Wege auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie behandelten Hulzwaaren anzusehen. Dagegen sind mit nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen :</p>\n<p class=\"lf-p\">Oel, Wachs, Pottloth, Fetten, Stearin oder ähnlichen Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten ; Holzwaaren Stoffen abgeriebene oder mit einem Theeranstriche mit feiner Schnitzarbeit; feine Drechslerwaaren und versehene Holzwaarenals rohe zu behandeln, andere feine Holzwaaren ; durch Pressen, Brennen, Avisen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen feiner C. Korkwaaren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Schnitzarbeiten ; Druckplatten aus Holz, geschnitten, 635</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(634)</span>.</div>\n<p class=\"lf-p\">Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert auch mit eingeschlagenen Stiften u. s. w. aus unedlen 3 Metallen oder Legirungen unedler Metalle . 30 Goldleisten ohne Bildhauer- oder Bildschnitzer- 636 (635). Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde; Rindenspunde; Steine, Ziegel, Röhren arbeit 24 und Röhrentheile aus Korkabfällen; Korkfender 10 Holzwaaren(ausgenommen Stab- und Täfelboden[Parketiboden-] Theile) mit eingelegter Arbeit, soweit 6 3 7 (636). Zugeschnittene Planen, Streifen und Würfel ohne Rinde; Korkscheiben . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">15 sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter höhere Zollsätze fallen ; fein bemalte, vergoldete, versilberte 638 (640). Korkwaaren (mit Ausnahme der Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht oder bronzirte Holzwaaren (mit Ausnahme der Goldleisten ohne Bildhauer- oder Bildschnitzerarbeit) ; Holzdurch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen mosaik..................................................</p>\n<p class=\"lf-p\">36 ................................................................................. 30 109 Anmerkungen zu C : 1. Waaren aus Kunstkork werden 646 (648). Waaren (mit Ausnahme der Hüte) aus anderen wie Korkwaarenbehandelt. 2. Korkwaaren in Verpflanzlichen Schnitzstoßen als Holz und Kork (einbindung mit den in Nr. 634 (633) genannten Stoffen schliesslich der Waaren aus Samenkörnern und der Lufawaaren), nicht unter eine der vorstehenden Numwerden wie Holzwaaren in derartiger Verbindung mern fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, verzollt. soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen :</p>\n<p class=\"lf-p\">D. W a a r e n aus anderen pflanzlichen SchnitzSteinnussknöpfe 150 stoffen als Holz und Kork oder aus anderandere Waaren 30 weitig nicht genannten Formerstoffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkung. — Waaren der in Nr. 646 (648) Abs. 2 639 (641). Zellborn (Celluloid) und ähnliche Stoffe: genannten Art in Verbindung mit den in Nr. 634 (633) rohe, ungeformte Stöcke, rohe geschnittene oder gegenannten Stoffen werden wie Holzwaaren in derartiger zogene Blätter, Blöcke, Platten, Röhren oder Stäbe Verbindung verzollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 geschliffene, mattirte, polirte oder in ähnlicher Weise 647(649). Bildhauer-, Bildschnitzer- und Formerarbeilen aus Stärke, Bassorin, Traganthgummi, Brot oder sonsan der Oberfläche bearbeitete Blätter, Planen, Röhren tigen anderweitig nicht genannten Formerstoffen (mit oder Stäbe, oder für Waaren erkennbar vorgearbeitete Ausnahme von Nachahmungen höher belegter Waaren), Stücke 100 auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie 640 (642). Waaren ganz oder theilweise aus Zellhorn nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . 40 oder ähnlichen Formerstoffen, anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen 6 4 8 (651). Waaren aus formbarer (plastischer) Kohle (einschliesslich derjenigen aus fossilen Stoffen) oder Stoffen unter höhere Zollsätze fallen oder als Nachaus Gaskohle, auch in Verbindung mit anderen Stoffen ahmungen höher belegter Waaren anzusehen sind soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen : .</p>\n<p class=\"lf-p\">200 bei einem Reingewichte des Stückes von 3 Kilogramm 641 (643). Anderweit nicht genante oder inbegriffene oder darüber 3 pflanzliche Schnitzstoffe in rohen blos geschnittenen bei einem Reingewichte des Stückes von weniger als Platten; auch Hollundermark, geschnitten, und Schilf3 Kilogramm .</p>\n<p class=\"lf-p\">30 rohr, gespalten, zugeschnitten oder zugespitzt . 3 Anmerkung. — Bei Kohlenfäden für elektrische Be642 (644). Stuhlrohr (spanisches Rohr, Rotang), Peddig, leuchtungskörper oder dergleichen bleibt eine VerbinBambus-, Rebhühner-, Zucker- und arideres edleres dung mit Platin auf die Verzollung ohne Einfluss.</p>\n<p class=\"lf-p\">Rohr: zum unmittelbaren Gebrauche zugeschnitten oder geElfter Abschnitt. — Papier, Pappe und Waaren daraus. spalten, roh, nicht weiter bearbeitet; auch Piassava(649|50 [652/3]) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und ersatzstoff, roh . .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Pappenbereitung), breiartig oder in fester Form, auch gebeizt, gefärbt; auch rohes, gerissen .............. 6 gebleicht oder gefärbt oder mit mineralischen Stoffen Leim u. s. w. versetzt : gefirnisst, lackirt, polirt 10 643 (645). Spulen, Spindeln, Weberblätter und Weber- 6 4 9 (652). aus Abfällen von Gespinnstwaaren oder derblätterzäune aus Rohr, auch in Verbindung mit ungleichen .. frei. lackirtem, unpolirtem Eisen, sowie Rohrfender :</p>\n<p class=\"lf-p\">6 5 0 (653). aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen roh 6 Pflanzenfasern : gebeizt, gefärbt 10 Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschliff) 6 4 4 (646). Stöcke aus Rohr ;</p>\n<p class=\"lf-p\">3 roh, auch mit Zwingen. .</p>\n<p class=\"lf-p\">12 chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Cellulose) ; gebeizt, gefirnisst, lackirt, polirt, auch mit Zwingen Stroh-, Esparto- und anderer Faserstoff . . 3 20 in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 651 (654). Pappen (Pappdeckel), geformt (geschöpft) oder gekautscht, auch aus zusammengeklebten Pappen herdadurch unter Nr. 568 (567) oder unter höhere Zollgestellt : sätze lallen 36 Glanzpappe (Pressspan) und andere hochgeglättete 645 (647). Perlen und dergleichen aus anderen pflanzPappe, Kunstlederpappe, sowie andere feine Pappen lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork (mit Ausnahme auch in der Masse gefärbt; Vulkanfiber . . 6 derjenigen aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen), Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzauf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und stoff, auch aus solchem von gedämpftem Holze, festohne Weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleigewalzt (Braunholzpappe, sogenannte Lederpappe), cher Weise hergestellte Besatzartikel................. 40 110 lagen oder Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Stroh, Schrenz und Torfpappe und anderweit nicht Art oder von Drahtgeflecht 24 genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt 660 (663). Tapeten und Tapetenborten aller Art aus 4 Papier 24 Pappen mit Asphalt, Theer oder dergleichen uberzogen, getrankt oder bestrichen, sowie Bohren aus solcher 661 (664). Spielkarlen von jeder Gestalt und Grosse, neben der inneren Abgabe. . . Rohgewicht 60 Pappe ; Steinpappe 1,50 662 (665). Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne 652 (655). Pappen aller Art, weiss oder farbig gestrichen, Verbindung mit anderen Stoffen ; Bimsstein-, Glas-, mit weissem oder farbigem Papier beklebt, lackirt, Rost-, Sand-, Schmirgelpapier sowie anderes Schleif. bronzirt, mit Wollstaub oder dergleichen überzogen, und Polirpapier 1 durch Pressen gemustert; Malerpappe . . . 10 663 (666). Photographisches Papier................... 10 653 (656). Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues 664 (667). Gelatinepapier ; Pauspapier (Paraffin-, Oel-, Löschpapier 4 Wachspapier und dergleichen); Blau- (Anilin- und Ul654 (657). Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf tramarin-) Papier; gefettetes Indigopapier-, Desinfekeiner Seite glatt 4 tionspapier; Schweisspapier ; Fliegen- und Mottenpa655 (658). Papier nicht unter andere Nummern fallend, pier; Ozonpapier; Reagenspapier und anderes cheeinschliesslich. des Gartonpapiers, auch liniirt, pergamisches Papier; mit Guttaperchalosung, Leim, Gummi, mentirt oder gekörnt 10 Traganth, Starke oder ahnlichen Stoffen bestrichenes</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkung zu Nr. 651 [654] bis 655 [658]. — Packoder gepudertes Papier, auch auf den so behandelten papier und Pappen werden auch dann nach Nr. 651 Stellen mit Harz, Oel, Wachs oder Kollodium gedeck[654] bis 655 [658] nach Massgabe ihrer sonstigen Betes .........................</p>\n<p class=\"lf-p\">12 schaffenheit verzollt, wen sie mit Gebrauchsanweisungen, Waarenanpreisungen, Mustern oder dergleichen 665 (668). Duten, Beutel, Sacke, Faltbeutel, Faltschachteln und dergleichen Behaltnisse, auch Briefumschlage, bedruckt sind. unbedruckt oder bedruckt:</p>\n<p class=\"lf-p\">656 (659). Buntpapier einschlieslich des mit Kreide, ohne Verbindung mit anderen Stoffen . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">18 Bleiweiss oder dergleichen überstrichenen oder mit in Verbindung mit Gespinnstwaaren, Gelatine, StanMetalldruck versehenen Papiers; lackirtes Papier; mit niol, Metallpapier oder ahnlichen Stoffen. . 30 Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub uberzogenes Papier ; Papier mit gestrichenem, 666 (669). Papierwäsche, auch ganz oder theilweise mit Baumwollengewebenüberzogen oder mit Unterlagen aufgelegtem oder galvano-plastischem Metallüberzuge, od. Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Art 20 sowie mit Gold- oder Silberschnitt versehenes Papier 667 (670). Briefpapier, Briefkarten und Briefumschlage 10 in Behaltnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papier657 (660). Drucke jedes Verfahrens, soweit sie nicht ausstattung), und zwar : unter den zwolften Abschnitt fallen, auch Bilderpapier, in Behaltnissen, mit Leder oder mit Gespinnstwaaren einschliesslich des Kopirverfahrens auf Papier und ganz oder theilweise aus Seide überzogen (ganz oder Pappe; auch farbig oder schwarz geränderte, oder sonst theilweise) oder damit ausgestattet . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">35 auf irgend eine Weise verzierte Papiere oder Pappen: in Behältnissen von anderer Beschaffenheit.</p>\n<p class=\"lf-p\">22 einfarbig 10 mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Randern in 668 (671) Geschaftsbücher, Notizbucher, Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis :</p>\n<p class=\"lf-p\">Farben, Gold oder anderen Metallen . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">10 mit Leder oder Gespinnstwaaren aller Art ganz oder 658 (661). Papier und Pappe, auch der Nr. 657 [660], theilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder ausgestanzt, auch mit Handmalereien, gepressten Nain Verbindung mit Zellhorn (Celluloïd) oder ähnturblumen, Photographien oder in irgend einer anderen lichen Formerstoffen................................... 30 Weise verziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">20 andere 15 Anmerkung zu Nr. 657 [660] und 658 [661]. — Unter Bilderpapier ist alles mit Bildern oder Figuren be- 669 (671 a). Albums: druckte Papier (Pappe) zu begreifen, das zur weiteren mit Leder oder Gespinnstwaaren aller Art ganz oder Verarbeitung, z. B. zur Aufmachung von Waaren, zu theilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder Buchbinderarbeilen, Spielzeug, zur handschriftlichen u. in Verbindung mit Zellhorn (Celluloïd) oder ähns. w. Ausfüllung oder Ergänzung, zum Aufkleben, Auflichen Formerstoffen 8 stecken oder Auflegen auf Waaren oder Waarenumandere 4 schliessungen bestimmt ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkungen zu Nr. 667 bis 669 (670, 671 und 671 a), 659 (662). Papier und Pappe, mit Gespinnstwaaren aller — 1. Abgesehen von den in Nr. 668 (671) und 669 Art ganz oder theilweise überzogen, oder mit Unter671 a) zugelassenen Ausnahmen werden die in Nr. 667 111 bis 669 (670, 671 und 671 a) bezeichneten Waaren, lender, auch gebunden, mit Ausnahme der Block-, wenn sie mit Stoffen verbunden sind, welche die VerSchreib- und dergleichen Kalender . . . . frei. zollung nach höheren Zollsätzen bedingen, nach den 675 (677). Landkarten, Seekarten und andere Karten zu letzteren verzollt. Jedoch bleiben Gold- oder Silberwissenschaftlichen Zwecken auf Papier oder anderen schnitte, Gold- oder Silberdruck, Beschläge oder VerStoffen, auch eingebunden oder auf Pappe, Geweben schlussvorrichtungen aus vergoldeten oder versilberten oder dergleichen aufgezogen, sowie in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle auf Leisten oder dergleichen frei. die Verzollung ohne Einfluss.</p>\n<p class=\"lf-p\">676</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">(678)</span>.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bilder auf Papier, durch Druck oder ein an2. Albums, Einbanddecken. Mappen und dergleichen, deres Vervielfältigungsverfahren hergestellt, auch einin welche Bücher, zollfreie Papiere, Musiknoten, Kagebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder derlender, Karten, Musikalien oder Bilder eingelegt oder gleichen aufgesogen, mit Ausnahme des Bilderpapiers eingeschoben sind, werden für sich verzollt. frei, (670|2 [672|4]). Waaren aus Papier, Pappe, Steinpappe, Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Steinpappmasse. 677 (679). Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus soweit sie Dicht unter vorstehend aufgeführte Numpflanzlichen Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen mern fallen, auch Hartpapierwaaren : oder Legirungen unedler Metalle, Papier oder Stein;</p>\n<p class=\"lf-p\">670 (672). ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, nur in Verbindung mit Holz oder Eisen :</p>\n<p class=\"lf-p\">Geweben oder dergleichen aufgezogen . . . frei. aus Papier der Nummer 657 (660) oder 658 (661) oder damit ganz oder theilweise überzogen ; Waaren Dreizehnter Abschnitt. — Waaren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvanoplastischem Thonwaaren) sowie aus fossilen Stoffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Metallüberzug oder mit Metalldruck, sowie fein bemalte Waaren ; gepresste oder sonst geformte Gegenstände 6 7 8 (680). Edelsteine : aus Steinpappmasse, sowie Hartpapierwaaren, gefärbt, bearbeitet (geschliffen u. s. w.) ohne Fassung oder lackirt oder gefirnisst; Lampenschirme, Laternen, sonur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen wie andere feine Waaren und Luxusgegenstände (mit oder unedlen Metallen gefasst (Schneide- und SchreibAusnahme der Blumen) .</p>\n<p class=\"lf-p\">30 diamanten) ; auch Drahtzieheisen in Verbindung mit Blumen, (Blüthen, Blüthenblätter, Knospen) . 100 gebohrten Edelsteinen. . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 andere Waaren .................</p>\n<p class=\"lf-p\">15 in anderer Weise gefasst ; in einer zur unmittelbaren 671 (673). in Verbindung (auch ganz oder theilweise Verwendung als Schmuck oder Zierath geeigneten überzogen) mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren aller Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen); vorArt, mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halbedelstehend nicht genannte Waaren aller Art in Verbinsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Celluloïd) dung mit Edelsteinen, soweit sie nicht an sich unter oder ahnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder versilhöhere Zollsätze fallen 600 berten unedlen Metallen ; Stickereien auf Papier oder 6 7 9 (681). Halbedelsteine (einschliesslich der glasigen Pappe......................................................</p>\n<p class=\"lf-p\">70 Lava) :</p>\n<p class=\"lf-p\">672 (674). in Verbindung mit anderen als den vorgebearbeitet (geschliffen u. s. w.) ohne Fassung . 60 nannten Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere gefasst, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Zollsätze fallen 24 Waaren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Ver673 (675), Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeibindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze tung); beschriebenes und bedrucktes Papier als Altfallen 175 papier (Makulatur) ; Papier, Pappe, Papier- und Papp 6 8 0 (682). Steine (mit Ausnahme von Schiefer- und waaren, lediglich zum Einstampfen verwendbar; entPflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, an werthete Briefmarken frei. mehr als drei Seiten gesägt, an den nicht gesägten Seilen roh oder blos rob bebauen . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">0,50 Zwolfter Abschnitt, — Bücher, Bilder, Gemälde, 681 (682a). Pflastersteine 0,40 674 (676). Bücher in allen Sprachen, gedruckt oder ge(682/3 [683/4]). Platten: schrieben, auch mit beigedruckten, beigehefteten oder 6 8 2 (683 gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder beigelegten Bildern aller Art; Papier, beschriebenes ; geschliffen noch gehobelt, polirt oder mit Schmelz Papier, bedrucktes, mit Ausnahme des im elften Abüberzogen : schnitte genannten ; Musiknoten ; Bücher mit Schriftaus Alabaster, Marmor, Serpentinstein. . . 3,50 aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten zeichen für Blinde ; alle diese auch gebunden ; Ka- 112 weiter bearbeitete Schieferplatten ; bearbeiteter Tafel(...); aus polirtähigem Kalkstein; aus Lava, poröser schiefer; Schiefertafeln, auch in Rahmen aller Art; oder dichter 3 anderweit nicht genannte W a a r e n aus Schiefer ohne aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Verbindung mit andern Stoffen 10 aus Glimmer, zugeschnitten, ungefarbt (auch derSchieferstifte (Schiefergriffel), auch bemalt, mit Papier gleichen Scheiben) .</p>\n<p class=\"lf-p\">2,50 überzogen oder in Holz gefasst frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkung. — Platten von mehr als 16 Centimeter 6 8 9 (690) Waaren ganz oder theilweise aus Lava, poröser Stärke sind nach Nr. 680 (682) zu verzollen. oder dichter, soweit sie nicht durch die Verbindung 683 (684). geschliffen, gehobelt, polirt oder mit Schmelz mit anderen Stoffen unter höhere Zollsatze fallen 200 überwogen :</p>\n<p class=\"lf-p\">6 9 0 (691). Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten aus aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein .</p>\n<p class=\"lf-p\">15 Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten einschliesslich der punktirten frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Steinen ; aus polirfähigem Kalkstein mit Ausnahme der (691/2 [692/3]) Steinwaaren, nicht unter andere NumLithographirsteine (lithographische Platten) mit Zeichmern des Tarifs fallend: nungen, Stichen oder Schrift 15 6 9 1 (692). ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder aus Lava, poröser oder dichter . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">200 nur in Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) der Luxusgegenstande :</p>\n<p class=\"lf-p\">6 aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein........... 15 Lithographirsteine (lithographische Platten ) mit aus Granit, Porphyr, Syenit oder ahnlichen harten Zeichnungen, Stichen oder Schrift . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Steinen ; aus polirfahigem Kalksteine . . 15 6 8 4 (685). Schieferblöcke und Schieferplatten, an einer aus anderen Steinen 6 oder mehreren schmalen Seilen (Kanten) gesagt (ge6 9 2 (693). in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz schnitten), weder gehobelt noch geschliffen oder polirt oder Eisen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zoll. ;</p>\n<p class=\"lf-p\">3 sätze fallen; Luxusgegenstande......................... 24 (685/6 [686/7]). Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, 6 9 3 (694). Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen ungehobelt, auch in Verbindung mit unlackirtem, unReifen oder Metallhülsen 0,25 polirtem Holze oder Eisen : (691/5 [695/6]) Polirsteine, Schleif- und Wetzsteine, 6 8 5 (686). von schlichter, nicht profilirter Arbeit, nicht auch Probirsteine: abgedreht, nicht verziert :</p>\n<p class=\"lf-p\">6 9 4 (695). ganz oder theilweise aus Schmirgel, Corund, aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein . . 2,50 Carborund, Feuerstein oder Quarz................... 24 aus Granit, Porphyr, Syenit oder ahnlichen harten 6 9 5 (696). andere, auch künstliche (mit Ausnahme der Steinen ; aus polirfähigem Kalkstein ; aus Lava, poroser mit Stearin, Talg und dergleichen, versetzten Poliroder dichter 1,25 steine); ferner Feuersteine, zum Gebrauche vorgerichaus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) tet (Flintensteine), gehauen oder geschnitten:</p>\n<p class=\"lf-p\">1,25 ohne Verbindung mit anderen Stoffen................. 0,50 6 8 6 (687). profilirt, ganz oder theilweise abgedreht oder in Verbindung mit Holz oder Eisen; auch Schmirgelverziert : feilen und Schmirgelscheiben aus Holz mit aufgeaus Alabaster, Marmor, Serpentinstein . . 3,50 klebtem Schmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus aus Granit, Porphyr, Syenit oder ahnlichen harten Holz mit aufgeklebtem Sande oder Pulver von FeuerSteinen ; aus polirfähigem Kalkstein ; aus Lava, poröser stein, Glas oder Schmirgel 6 oder dichter.</p>\n<p class=\"lf-p\">3,50 Anmerkung.— Polir-, Schleif- u. s. w. Steine der aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) 2,50 Nr. 695 [696] in Verbindung mit anderen Stoffen als 6 8 7 (688). Steinmetzarheiten, geschliffen, gehobelt, poHolz oder Eisen fallen unter Nr. 692 [693]. lirt Verbindung mit Holz oder 6 9 6 (697). Wärmeschulzmasse oder aus vergoldet, Kieseiguhr auch in0,80 Eisen :</p>\n<p class=\"lf-p\">697(698) Waaren aus Asphalt (auch mit Kies oder dgl aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein . . 1 5 gemischt), Harzcement oder ahnlichen Formerstoffen : aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Platten, auch solche aus Asphalt, Ablallen von der Steinen ; aus polirfähigem Kalkstein . .</p>\n<p class=\"lf-p\">15 Seilerei, aufgedrehten Seilen und Sand bereitet frei aus Lava, poröser oder dichter . . . . 200 andere Waaren, auch in Verbindung mit anderen Stofaus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) fen, soweit sie nicht dadurch unter hohere Zollsatz 6 fallen .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 6 8 8 (689). Künstlich gefärbte oder verzierte Glimmer- 6 9 8 (699). Waaren aus Cernent oder mit Cement uber platten ; geschliffene, gehobelte, profilirte oder sonst zogenen Steinen, auch hohl oder gelocht ;</p>\n<p class=\"lf-p\">113 sinfarbig, wader geschliffen noch angestrichen, profilirt 708. Anderweit nicht genannte Waaren aus Asbest; As oder verziert 1 bestpapier oder Asbestgeweben (z. B. Asbestkautschuk' mehrfarbig, geschliffen, angestrichen oder profilirt ; mit gewebe (gekautschukte Asbestwaaren), Handschuhe, Einlagen von E i s e n oder mit Auskleidung von glaKleider, Masken, Mützen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgirten Thonplatten, Glas, Asphalt oder dergleichen geweben, auch gekautschukten); alle diese Waaren auch 2 in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht verziert (Bauzierathe, Figuren, Vasen und dergleichen); dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 Waaren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, 7 0 9 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Waaren ganz oder theilweise aus Meerschaum oder soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze Nachahmungen davon : fallen 3 in Verbindung mit natürlichem oder künstlichem BernAnmerkung. — Wie Cementwaaren sind auch Cajastein; Cigarren- und Gigarettenspitzen aus Meerrithwaaren (Waaren aus Magnesiacement) mit Ausnahme schaum , mit Vorrichtungen zur Befestigung von der Schmelztiegel, sowie Tripolithwaaren (Waaren aus Mundstücken . . 400 Gips, der mit kohlensaurem Kalk, kohlensaurer Maandere, soweit sie nicht durch die Verbindung mit angnesia und Sand versetzt ist), ferner Waaren aus Mischderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen . 200 ungen von Kalk mit Sand oder dergleichen zu verzollen.</p>\n<p class=\"lf-p\">699 (699a). Kalksandziegel 0,15 710. Jet (Gagat), auch Kännelkohle und Nachahmungen von Jet ; (700/3) Waaren aus Gips (Gipsguss), auch aus einer rohe nur gespaltene, geschnittene oder gesägte Platten Mischung von Gips mit Schwefel oder mit Kreide und Leim oder mit anderen Zusätzen : oder Stücke 3 700. Bauplatten und Bausteine, ungefärbt auch mit geschliffene oder polirte Platten oder Stücke . 200 Einlagen :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">711.</span>Waaren ganz oder theilweise aus Jet, Kännelkohle unverziert 1 oder Nachahmungen von Jet, soweit sie nicht durch die verziert 2 Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze 701. andere ungefärbte Waaren; auch Gipsformen mit fallen 200 Schwefeleinsatz 3 712. Waaren ganz oder theilweise aus Bernstein, natür702. gefärbt, bronzirt, lackirt, geglänzt (mit Stearin, lichem oder künstlichem, soweit sie nicht durch die Wachs oder dergleichen getränkt (Elfenheinmasse, Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsäue Chromopasta, Kallipasta]) 6 fallen 200 703. Waaren aller Art in Verbindung mit anderen StofAllgemeine Anmerkungen zum dreizehnten Abfen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze schnitte. — 1.</div>\n<p class=\"lf-p\">Mosaiksteine [Steinwürfel für Mosaikfallen 6 fussböden), aus Steinplatten hergestellt, werden wie die Anmerkung zu Nr. 700 bis 703. — Furmerarbeiten aus Schwefel (auch Spencemetall, Kieselguhrmasse, letzteren verzollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kreidemasse oder Talk werden wie Gipswaaren verzollt.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Platten, Steinmetzarbeiten und andere Waaren aus künstlichem Marmor werden wie solche aus natür7 0 4 . Schlacken, zu Bau- oder Pflastersteinen geformt lichem Marmor verzollt. . . . frei.</div>\n<p class=\"lf-p\">Vierzehnter Abschnitt, — Thonwaaren.</p>\n<p class=\"lf-p\">7 0 5 . Papier und Pappe aus Asbest, in Bogen, Rollen oder Platten, auch mit Einlagen von Draht oder Draht(713/4). Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus fargeflecht aus unedlen Metallen oder Legirungen unedler big sich brennendem Ziegelthon, ungebrannt oder Metalle : gebrannt, unglasirt : ungeformt (unbeschnitten oder nur rechtwinklig be- 7 1 3 . Hohlsteine, Lochsteine, Lochplatten und Formschnitten 10 steine, rauh oder glatt 0,20 geformt, auch durchlocht 24 7 1 4 . andere : rauh (Hintermauerungssteine) ; auch Scheuerziegel 706. Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus (Putzsteine) 0,10 Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen glatt (Verblendsteine) 0,10 oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Aus7 1 5 . Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig nahme der Dichtungsschnüre) 24 sich brennendem Ziegelthone,glasirt.........................1 707. Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit Kette oder Einschlag von 7 1 6 . Klinker aller Art und mehr als 3 Centimeter dicke Pflasterplatten aus Thon oder gemeinem Steinzeug, einDraht aus unedlen Metallen oder Legirungen unedler farbig, unglasirt oder glasirt......................... 0,50 Metalle 40 114 Anmerkung. Klinker und mehr als 3 Centimeter dicke Pflasterplatten aus Thon oder gemeinem Steinzeug unterliegen, falls sie mehrfarbig sind, der Ver zollung als mehrfarbige Bodenplatten (Nr. 728). (717|8). Dachziegel aus Thon, ungebrannt oder gebrannt :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">717.</span>unglasirt:</div>\n<p class=\"lf-p\">Dachziegel und Hohldachziegel 0,15 Dachpfannen und Falzdachziegel 0,50 718. glasirte aller Art 1 719. Röhren aus Thon, unglasirt oder glasirt :</p>\n<p class=\"lf-p\">Drainröhren .... .... frei andere Röhren ; Rohrenformstücke .... 0,40 7 2 0 . Waaren aus gemeinem Steinzeuge (mit Ausnahme der in Nr. 716 und 728 genannten) :</p>\n<p class=\"lf-p\">Röhren, Röhrenformstücke, Sohlsleine, Senkkasten, Ausgüsse und dergleichen; Krippen, Viehtröge. 0,40 Krüge und andere Gefässe zu Wirthschaftszwecken, 1 Steine und Platten aller Art zu technischen Zwecken 0,10 Fass- und Abzugshähne, Kühlschlangen, Pumpen und sonstige vorstehend nicht genannte Gegenstande zu technischen Zwecken 1 721. Töpfergeschirr aus farbig sich brennendem Thone, durch Freiaufdrehen oder Pressen hergestellt : unglasirt frei. glasirt, ein- oder mehrfarbig, auch durch Aufspritzen von Farbe oder in ahnlicher einfacher Weise bemalt 1,50 722. Oefen (Kamine, Kochherde) und Ofentheile, unglasirt oder glasirt, glatt oder verziert : einfarbig oder weiss 2 mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug 3 7 2 3 . Tabakpfeifen, einfarbig oder weiss, unglasirt 3 7 2 4 . Feuerfeste Steine jeder Art (Chamottesteine, Dinasund andere Quarzsteine, Bauxit- und Magnesiasteine, Kohlenstoffsteine für feuerfeste Ofenausmauern g), unglasirt oder glasirt : rechteckige bei einem Reingewicht des Stückes von weniger als 5 Kilogramm 0,35 rechteckige bei einem Reingewichte des Stückes von 5 Kilogramm oder darüber; andere als rechteckige ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes . 0,60 7 2 5 . Schmelztiegel, Retorten, Muffeln, Kapseln, Röhren, Cylinder, Platten, Düsen und andere nicht als Steine zu bezeichnende geformte feuerfeste Erzeugnisse aus Thon oder thoniger Masse, unglasirt oder glasirt ; auch Schmelztiegel aus Magnesiacement oder Speckstein ............................................................... 2 726. Schmelztiegel und andere Gagenstände aus Graphitmasse 4 727. Bauzierathe (Knäufe [Kapitäle], Gesimse, Friese, Geländertheile, Bildwerke und dergleichen Verzierungen) aus Thon oder thoniger Masse, unglasirt oder glasirt, auch mehrfarbig oder bemalt................. 1 7 2 8 . Bodenplatten aus Thon oder gefrittetem Thonzeug, einschliesslich der 3 Centimeter oder weniger dicken Pflasterplatten aus Thon oder gemeinem Steinzeug, unglasirt oder glasirt, glatt oder verziert : einfarbig 2 mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug 4 7 2 9 . Wandbekleidungsplatten aus Thon, gefrittetem Thonzeug oder Steingut, unglasirt oder glasirt : einfarbig . .</p>\n<p class=\"lf-p\">10 mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug 16 (730|1). Waaren aus Steingut, feinem Steinzeuge, feinem Thonzeug, anderweit nicht genannt :</p>\n<p class=\"lf-p\">7 3 0 . einfarbig 10 7 3 1 . mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug :</p>\n<p class=\"lf-p\">Ziergefasse, Figuren und ähnliche Luxusgegenstande 25 andere Waaren 20 Anmerkung. —Thongefasse, die auf der Aussenseite eine andere Farbe als auf der Innenseite haben, und Gegenstände aus Thon, die ausser der Naturfarbe des gebrannten Thones nur eine andere Farbe zeigen, sind deshalb noch nicht als mehrfarbig zu behandeln.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">732.</span>Thonwaaren aller Art (mit Ausnahme von Porzellan und porzellanartigen Waaren) in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsatze fallen.................................................</div>\n<p class=\"lf-p\">25 Anmerkung. — Die grobe Beflechtung von Töpfergeschirr der Nr. 721 mit Weiden (ungeschälten oder geschalten), Bast, Binsen, Stroh oder Rohr bleibt auf dessen Zollbehandlung ohne Einfluss.</p>\n<p class=\"lf-p\">7 3 3 . Porzellan und porzellanartige Waaren (Weichporzellan [englisches und Fritten-Porzellan], unglasirtes Porzellan [Biscuit, Parian, Jaspis] u. s. w,) : weiss 14 farbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug 30 in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter hohere Zollsätze fallen . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">30 Anmerkung zu Nr. 733. — Porzellanperlen werden wie Glasperlen verzollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkung zu Nr. 731 und 733. — Fabrikmarken, die keine Verzierung bewirken, haben nicht zur Folge, 115 dass an sich einfarbige oder weisse the nwaaren als (741|2) weder geschlinen noch polirt, geschnitten, gemustert, gerippt, geschuppt, gebogen, mattirt, geätzt, überfangen, gefeldert (facettirt) oder belegt:</p>\n<p class=\"lf-p\">7 4 1 . nicht gefärbt, nicht undurchsichtig :</p>\n<p class=\"lf-p\">Spiegelglas, gegossenes und geblasenes; sogenanntes Fünfzehnter Abschnitt, — Glas-, und Glaswaaren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Rohglas (rohe gegossene Platten), [mehr als 5 Millimeter stark, auch gerippt 4 735. Glasmasse (auch Strass, ungeformt oder in Form Tafelglas einschliesslich des 5 Millimeter oder weniger roher Klumpen), Schmelzglas-(Email-) Masse, Glasurstarken Robglases, letzteres auch gerippt, wenn die masse, ungefärbt oder gefärbt ; Glasstaub (gemahlenes einfache Höbe und die einfache Breite zusammen Glas) 3 betragen :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">736.</span>Rohe Stangen und Röhren aus naturfarbigem Glase;</div>\n<p class=\"lf-p\">120 Centimeler oder darunter. . Rohgewicht 8 Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der mehr als 120 bis 200 Centimeler . id.</p>\n<p class=\"lf-p\">10 Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasmehr als 200 Centimeter . . . id.</p>\n<p class=\"lf-p\">12 bläserei einschliesslich der Herstellung von Kunstglas 7 4 2 . gefärbt oder undurchsichtig; Butzenscheiben Rohgebraucht werden 3 gewicht 20 (737/40) Hohlglas :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">737.</span>weder gepresst noch geschliffen, polirt, abgerie- 743. geschliffen, polirt, geschnitten, gemustert, gerippt (mit Ausnahme des gerippten Rohglases), geschuppt, ben, geschnitten, geätzt oder gemustert: gebogen (einschliesslich des gebogenen Rohglases), naturfarbig 3 mattirt, geätzt, überfangen, jedoch nicht gefeldert weiss (auch halbweiss) durchsichtig, auch mit einzelnen (nicht facettirt, nicht belegt Rohgewicht . . 24 Hingen von massivem weissem (auch halbweisem) Glase Rohgewicht 8 744. gefeldert (facettirt), jedoch nicht belegt; Kathedralgefärbt oder weiss undurchsichtig, auch mit gefärbtem glas, Antikglas (auch weiss) Rohgewicht . . 24 oder mit weissem undurchsichtigen Glase überfan- 745. belegt: gen.........................................................</div>\n<p class=\"lf-p\">17 nicht gefeldert Rohgewicht 24 738. blos mit gepressten Böden oder durch Schleifen, gefeldert (facettirt) id.</p>\n<p class=\"lf-p\">24 Pressen u, s. w. gestalteten oder verzierten Stöpseln : 746. bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Aufgefärbt oder weiss undurchsichtig, auch mit gefärbtem tragen oder Einbrennen von Farben gemustert Rohgeoder mit weissem undurchsichtigen Glase überfangen wicht 30 24 747. Tafelglas aller Art, weniger als 0,5 Millimeter anderes 20 stark Rohgewicht. 100 739. in anderer Weise gepresst, geschliffen, polirt, ab- 7 4 8 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Opalescentglas.....................................</p>\n<p class=\"lf-p\">40 gerieben, geschnitten, geätzt oder gemustert :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">749.</span>Trockenplatten für photographische Zwecke mit gefärbt oder weiss undurchsichtig, auch mit gefärbtem einseitigem Ueberzuge von lichtempfindlicher Masse, oder mit weissem undurchsichtigen Glase überfangen auch mit darauf befindlichen Negativbildern (Glas30 Negative) Rohgewicht. 24 anderes 24 750. Drahtglas :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">940.</span>bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Aufroh, ungefärbt, mit ebener Fläche, auch gerippt, Rohtragen oder Einbrennen von Farhen gemustert . 36 gewicht 7 Anmerkung zu Nr. 737 bis 740. — Bei Hohlglas aller geschliffen, polirt, gefärbt, gemustert, gebogen, RohArt bleibt eine geringwerthige Beflechtung mit Weiden gewicht 24 (ungeschälten oder geschälten), Bast, Binsen, Stroh oder 7 5 1 . Dachpfannen und Dachziegel aus Rohglas, TafelRohr oder eine Beklebung mit Blattmetall, Zetteln oder glas oder Drahtglas . . . .</div>\n<p class=\"lf-p\">Rohgewicht. 15 dergleichen auf die Verzollung ohne Einfluss ; auch 752. Rohes optisches Glas (auch zur Erprobung der wird Hohlglas mit abgeschliffenen Böden oder Rändern, Reinheit angeschliffen . 3 mit eingeriebenen Stöpseln, mit eingepressten Gewin- 753. Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Segmenten) den, mit eingeblasener oder eingeätzter Schrift oder zur Herstellung von Uhr- oder Brillengläsern, auch zuFabrikmarke oder mit eingeätzten Aichzeichen nicht geschnitten oder gefärbt 8 als geschliffen, gepresst, abgerieben, geätzt oder ge754.</p>\n<p class=\"lf-p\">Uhrgläser für Taschenuhren, auch aus gefärbtem mustert verzollt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Glase : (741/6) Spiegel- und Tafelglas, anderweit nicht geungeschliffen, ungepresst . . Rohgewicht. 10 nannt : mehrfarbige oder farbige verzollt werden.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">734.</span>Scherben und Bruch von Thon- und Porzellanwaaren frei.</div>\n<p class=\"lf-p\">116 geschliffen (auch blos mit abgeschliffenen Rändern), gepresst. . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 755. Brillengläser und andere Augengläser sowie Stereoskopengläser, auch gefärbt, jedoch ungeschliffen, ungefasst .............15 756. Brillengläser, geschliffen, und andere geschliffene Augengläser (auch zum unmittelbaren Gebrauche vorgerichtet); Brenngläser; Lupen (Vergrösserungsgläser);</p>\n<p class=\"lf-p\">Stereoskopengläser, geschliffen ; optisches Glas, geschliffen ; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefasst 60 757. Brillen (einschliesslich der Brillen mit Gläsern aus Bergkrystall, sowie der Schutzbrillen in Verbindung mit Glas oder Glimmer) und andere gefasste Augengläser ; gefasste Brenogläser ; Ferngläser aller Art (Fernrohre, Feldstecher u. s. w.) ; gefasste Luppen (Vergrösserungsgläser) ; Operngläser (Operngucker) ; photographische Apparate ; Stereoskope; sonstiges optisches Glas, geschliffen und gefasst; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 120 Mikroskope frei.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">758.</span>Glasbehänge zu Leuchtern ; Glasknöpfe ; alle diese auch gefärbt oder mit Oesen. . . . . . 18 Anmerkung.,— Bemalte, vergoldete oder versilberte Glasknöpfe werden nach Nr. 763 verzollt.</div>\n<p class=\"lf-p\">7 5 9 . Glasplättchen ; Glasperlen, Glasschmelz und Glasschuppen, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinnstfäden gereiht ; Glastropfen (Glasthränen, Springgläser) ; Glaskörner (Glaskügelchen, massive Glastropfen) : weiss, auch gefärbt 4 bemalt, vergoldet oder versilbert .... 30 7 6 0 . Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder bleifrei, Glassteine und Glaskorallen, ohne Fassung, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinnstfäden gereiht: roh...................................................................... 30 bearbeitet (geschliffen u. s. w.) . . . . 60 761. Glasperlen, Glasflüsse, Glassteine, Glaskorallen und dergleichen, auf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicherweise hergestellte Besatzartikel aus Glasperlen u. s. w. . . . . . 60 762. Waaren aus Glasflüssen, Glassteinen oder Glaskorallen, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 763. Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, polirt, abgerieben, geschnitten, geälzt, gemustert ; Glasgespinnst und Glaswölle : nicht gefärbt, nicht undurchsichtig. . . . 18 gefärbt oder undurchsichtig . . . . . . 24 bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert . . 30 764. Glasmalereien, Glasmosaik, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt künstliche Augen 42 765. Zähne aus Schmelz, auch aus anderweit nicht genannten Formerstoffen : in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus Platin 400 andere; auch Gebisse aus solchen Zähnen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen 150 766. Glas, ganz oder zum grösseren Theile überzogen mit Gespinnstwaaren, Gespinnsien oder Filz aller Art, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fällt . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">60 767. Glas- und Schmetzwaaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht in anderen Nummern des Tarifs besonders genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen : bemalt, vergoldet, versilbert oder durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert ; auch Opaleseentglas, Glasmalereien. Glasmosaik, Kunst verglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt 48 andere 36 768. Abfälle von der Glasbereitung und von Glas,z.B.</p>\n<p class=\"lf-p\">Glasbrocken, Glasbruch, Glasgalle, Glasschaum, Herdglas ; Scherben von Glas und von Glaswaaren . frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sechzehnter Abschnitt. — Edle Metalle und Waaren daraus.</p>\n<p class=\"lf-p\">A. G o l d , 7 6 9 . Feingold, roh oder gegossen, gehämmert oder gewaltzt, in Stangen, Blech oder Draht ; legirtes Gold, roh oder gegossen ; Goldmünzen. . . . . frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">7 7 0 . Legirtes Gold, gehämmert oder gewaltzt, auch in Form von Blech oder Draht 250 771. Waaren ganz oder theilweise aus Gold, anderweil nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen : unpolirt .........................</p>\n<p class=\"lf-p\">300 polirt; Blattgold (echter Goldschaum) . . 600 Anmerkung zu A. — Platin und die sogenannte Platinmetalle (Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium) sowie ganz oder theilweise daraus hergestellte Waaren werden, soweit sie nicht anderweit genannt sind, nach Nr, 769 bis 771 behandelt, 117 B. Silber.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">772.</span>Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen oder Blech; legirtes Silber, roh oder gegossen ; Silbermünzen frei, 773. Legirtes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech ; legirtes oder unlegirtes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt 100 774. Draht, auch legirt : rund 100 geplättet oder geformt (façonnirt). . . . 200 vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt 250 775. Silbergespinnst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit Gold belegtem Silberdrahte), sowie Tressenwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespinnst ohne Beimischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besieht : ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide 800 aus anderen Spinnstoffen 250 776. Waaren ganz oder theilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen ; Blattsilber (echter Silberschaum) . . 600 Siebzehnter Abschnitt, — Unedle Metalle und Waaren daraus.</div>\n<p class=\"lf-p\">A. Eisen und Eisenlegirungen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">777.</span>Roheisen und nicht schmiedbare Eisenlegirungen 1 (778/9). Röhren einschliesslich der Röhrenformstücke, aus nicht schmiedbarem Guss :</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">778.</span>von mehr als 7 Millimeter Wandstärke : roh ......................</div>\n<p class=\"lf-p\">3 bearbeitet 4,50 779. von 7 Millimeter Wandstärke oder darunter: roh 4 bearbeitet 6 780. Walzen aus nicht schmiedbarem Guss : roh 3,50 bearbeitet .</p>\n<p class=\"lf-p\">10 781. Kunstguss und anderer feiner Guss, nicht schmiedbar 24 (782/3) Nicht schmiedbarer Guss, anderweit nicht genannt :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">782.</span>roh : bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 1 Doppelzentner 2,50 von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 3,50 von 40 Kilogramm oder darunter 5 7 8 3 . bearbeitet: bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 1 Doppelzentner 4 von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 6 von 40 Kilogramm oder darunter 9 7 8 4 . Rohluppen ; Röhschienen ; Blöcke; Platinen;</div>\n<p class=\"lf-p\">Knüppel; Tiegelstahl in Blöcken 1,50 7 8 5 . Schmiedbares Eisen in Stäben (gewalzt, geschmiedet oder gezogen), auch geformt (façonnirt); ferner Bandeisen: nicht über 12 Centimeter lang, zum Umschmelzen 1 mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen . 5 anderes 2,50 (786/8) Blech :</p>\n<p class=\"lf-p\">7 8 6 . roh, entzundert, geachtet, dressirt, gefirnisst: in der Stärke von mehr als 1 Millimeter 3 von 1 Millimeter oder darunter 4,50 787. abgeschliffen, lackirt, polirt, gebräunt oder sonst künstlich oxydirt, auch mit spiegelnder Oxydschicht überzogen : in der Stärke von mehr als 1 Millimeter 5 von 1 Millimeter oder darunter 5,50 7 8 8 . verzinnt (Weissblech) oder sonst mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen : in der Stärke von mehr als 1 Millimeter 5 von 1 Millimeter oder darunter. . . . . 5,50 Anmerkung zu Nr. 786 bis 788. — Für Eisenblech von geringerer Stärke als 5 Millimeter, das anders als rechtwinklig beschnittenist, erhöht sich der Zoll um 25 vom Hundert.</p>\n<p class=\"lf-p\">7 8 9 . Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech: roh . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">5 bearbeitet 8 7 9 0 . Blech mit Ausnahme des in Nr. 789 besonders bezeichneten, gepresst, gebuckelt, geflanscht, geschweisst, gebogen, gelocht, gebohrt: in der Stärke von mehr als 1 Millimeter 5,50 von 1 Millimeter oder darunter . . . . . 7 (791/2) Draht, gewalzt oder gezogen, einschliesslich des geformten (façonnirten).</p>\n<p class=\"lf-p\">7 9 1 . roh oder bearbeitet, jedoch nicht polirt, lackirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen : in der Stärke von 1,5 Millimeter oder darüber......................... 2,50 von weniger als 1,5 bis 0,5 Millimeter . . 3 von weniger als 0,5 Millimeter 4,50 2f 118 792. polirt, lackirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle Überzogen : m der Stärke von 1,5 Millimeter oder darüner 3 von weniger als 1,5 bis 0,5 Millimeter 4 von weniger als 0,5 Millimeter 5,50 798 Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen, auch Röhrenformstücke roh 8 bearbeitet 15 (794|5) Andere Rohren, gewalzt oder gezogen 794. roh mit einer Wandstärke von 2 Millimeter oder darüber......................</p>\n<p class=\"lf-p\">6 von weniger als 2 Millimeter......................</p>\n<p class=\"lf-p\">10 7 9 5 bearbeitet mit einer Wandstärke von 2 Millimeter oder darüber 12 von weniger als 2 Millimeter ...................... 20 796. Eisenbahnschienen, auch Zahuradschienen, Plattschienen, Ausweichungsschrenen, Herzstücke aus schmiedbarem Eisen, auch gelocht und am Fusse ausgeklinkt , Eisenbahnschwellen , Eisenbahnlaschen und Eisenbabn-Unterlagsplatten . .</p>\n<p class=\"lf-p\">2,50 797. Eisenbahnachsen, Eisenbahnradeisen (Naben, Radreifen, Radgestelle, Radkränze), Eisenbahnrader, Eisenbahnradsätze . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 (798/9). Schmiedbarer Guss, Schmiedestücke und andere Waaren aus schmiedbarem Eisen, anderweit nicht genannt :</p>\n<p class=\"lf-p\">798 roh: bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 25 Kilogramm . . . . 4,50 von mehr als 3 bis 25 Kilogramm . .</p>\n<p class=\"lf-p\">6 von 3 Kilogramm oder darunter . .</p>\n<p class=\"lf-p\">8 799 bearbeitet : bei einem Reingewichte des Stuckes von mehr als 25 Kilogramm . . . . . 7 von mehr als 3 bis 25 Kilogramm. .</p>\n<p class=\"lf-p\">10 von 3 Kilogramm oder darunter . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">13 800. Eisenbautheile (Eisenkonstruktion) aus schmiedbarem Eisen, auch mit Anstrich versehen . . 6 (801/2) Dampfkessel und Dampffasser aus schmiedbarem Eisen sowie zusammengesetzte Theile von solchen, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen :</p>\n<p class=\"lf-p\">801 mit mehr als 10 unter sich gleichen Rohren von einer 300 Millimeter oder weniger betragenden lichten Weite, auch Dampfkessel aller Art aus nicht schmiedba em Guss bei einem Reingewichte des Stückes von 50 Doppelzentner oder darunter . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">8 von mehr als 50 Doppelzentner . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">6 8 0 2 andere .</p>\n<p class=\"lf-p\">5 8 0 3 Ankertonnen (Bojen), Gasbehalter, Wasser- und andere Behalter (Reservoire), Gefasse und Geräthe (Apparate) für Fabriken sowie fur Brauereien und Brennereien, genietet, gepresst oder geschweisst, auch mit Ausrustung (Armatur) versehen, und zusammengesetzte Theile von solchen Gefassen und Gerathen .</p>\n<p class=\"lf-p\">6 (504|5) Rohrenverbindungsstucke , Hahne, Ventile, Schieber und ahnliche Ausrustungs (Armatur ) Stücke aus schmiedbarem Eisen fur Dampfkessel, Dampffässer, Behalter (Reservoire) und ahnliche Geräthe sowie fur Rohrleitungen 8 0 4 ohne Verbindung mit anderen unedelen Metallen oder Legirungen unedler Metalle bei einem Reingewichte des Stuckes von 10 Kilogramm oder daruber ......................... 7 von weniger als 10 Kilogramm ......................... 9 8 0 5 . in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle bei einem Reingewichte des Stückes von 19 Kilogramm oder daruber......................... 9 von weniger als 10 Kilogramm......................... 12 8 0 6 . Schraubstocke aller Art, Ambosse, Sperrhörner Anker, Brecheisen , Hammer bei einem Reingewichte des Stuckes von mehr als 10 Kilogramm 5 8 0 7 . Kloben und Rollen zu Flaschenzugen ; Winden und sonstige fortschaffbare Hebezeuge 7 Anmerkung — Abnehmbare Kelten und Seile zu derartigen Hebezeugen sind gesondert zu verzollen 8 0 8 Spaten, Schaufeln, Blatthacken, Kuchenpfannen, Kohlenloffel, Schmetzloffel, Feuergerathe, Pflugscharen und Pflugstreichbretter .................................... 4,50 8 0 9 Heu , Dunger-, Ruben , Koks , Steinschlag- und ahn rohe grosse Gabeln...................................... 7,50 810 Sensen, Sicheln , Strohmesser, geschmiedet 12 811. Handsagen und Sageblatter Kreis-, Band und Laubsageblatter................... 20 andere Sägeblatter, Handsagen......................... 15 812. Feilen und Raspeln : nicht mehr als 16 Centimeter lang......................... 40 mehr als 16, jedoch nicht mehr als 35 Centimeter lang mehr als 35 Centimeter lang......................... 10 813 Bobrer, anderweit nicht genannt, Zangen, Reh-, Rosen , Hecken , Baum-, Blech-, Schafscheeren, Beitel Stemmeisen, Hobeleisen, Rohrschneider, Bohrknarren, Rohrdichter, Maschinenmesser, Gewindeschneidzeuge, Schneidzirkel . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">20 814 Reibahlen, Spiralbohrer, Fraser, Messwerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel [mit Ausnahme der Schneid zirkel], Lehren und dergleichen 40 815 Hammer bei einem Reingewichte des Stückes von 119 10 Kilogramm oder darunter, Aexte, Beile, Hacken 8 2 6 . Drahtstifte ; Klammern und Schlaufen aus Draht (mit Ausnahme der Blauhacken), Zug-, Wiege- und 8 Hackmesser, grobe Kuchen- und Gartenmesser, Hand- 8 2 7 . Geschnittene Nägel (Tacks, Semences, Aufzwickund Klobschrauben, stellbare Schraubenschlüssel, stifte) :</p>\n<p class=\"lf-p\">Schraubzwingen, Spannwerkzeuge, Bohrwinden, sowie in der Länge von 20 Millimeter oder darüber . 12 sonstige, nicht besonders genannte Werkzeuge 15 in der Länge von weniger als 20 Millimeter . 20 816. Anderweit nicht genannte Geräthe fur den land8 2 8 . Ofenrohre, Ofenringe, Büchsen, Fässer, Kasten, wirthschaftlichen, hauswirthschaftlichen oder gewerbBadewannen, Striegel, Haus- und Küchengeräthe, Rolllichen Gebrauch, z. B. Pflüge, Kultivatoren, Grubber, läden, Rolljalousien, Taschen- und Kofferbügel, Glocken Kartoffelgraber, Eggen, Handrechen, Pferderechen, und Geläute, alle diese aus Blech; auch Theile von Waagen, anderweit nicht genannt, Bügeleisen, Thiersolchen Gegenständen : fallen, Riemenverbinder, Riemenspanner : roh 6 bei einem Reingewichte des Stückes von 3 Kilogramm bearbeitet 10 oder darüber.</p>\n<p class=\"lf-p\">8 bei einem Reingewichte des Stückes von weniger als 8 2 9 . Ketten (mit Ausnahme der Fahrradketten) und Theile von solchen :</p>\n<p class=\"lf-p\">3 Kilogramm 12 roh : zur Kettenschleppschifffahrt. . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">3 817. Kratzenbeschläge 40 andere 6 818. Spindeln aller Art 10 bearbeitet .....15 819. Webschafte, Weberlitzen, Weberlitzenringe, (Mail8 3 0 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge Ions), Weberblatter und Weberblätterzahne (Riete und und sonstige Reit- und Fahrgeschirrtheile:</p>\n<p class=\"lf-p\">Rietstabe), Schützen, Spulen aller Art und ahnliche roh . . . 10 Ausrüstungsgegenstände für Spinn- und Webmaschinen bearbeitet 15 15 8 3 1 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Schlittschuhe und Rollschuhe 15 820. Eisenbahnlaschenschrauben, Schwellenschrauben, Spurstangen, Klemmplatten, Hakennagel; Schrauben 8 3 2 . Bau- und Möbelbeschlage, Scharniere, Schiebethürrollen, Thürfedern, Thürgriffe, Thürhänge, Thürketten, und Niete von mehr als 13 Millimeter Suftstärke;</p>\n<p class=\"lf-p\">Thürknöpfe, Thürriegel, Ventilatoren, Buffetgriffe, Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für SchrauGabelrollen, (Vogelrollen), Kofferwinkel, Möbel- und ben; Isolatorstützen ; Hufeisen, Schraub- und SteckStuhlrollen , Schiebladengriffe, Schiebladenknöpfe, stollen : sämmtlich aus schmiedbarem Eisen: roh . 5 roh . 6 bearbeitet 12 bearbeitet 12 821. Eisenbahnwagenbeschläge, Eisenbahnpuffer, Eisen8 3 3 . Schlösser und Schlüssel: bahnweichen und Signaltheile 10 ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder (822/3). Achsen (mit Ausnahme der Eisenbahnachsen) Legirungen unedler Metalle. . . . 15 und Achsentheile : mit Schlüsselrohren, Riegelplatten, Schlüssellochdecken 822. Patentachsen und Halbpatentachsen. . . 24 und dergleichen aus anderen unedlen Metallen oder 823. andere ; roh 6 Legirungen unedler Metalle. . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">20 bearbeitet 12 8 3 4 . Geldschranke und Geldkasten (Kassetten) . 20 824.Wagenfedern einschliesslich der Eisenbahnwagen8 3 5 . Möbel (nicht gepolstert und Turngeräthe, auch aus federn : nicht schmiedbarem Guss 15 roh oder nur an den Blattenden und Seitenkanten abge8 3 6 .</p>\n<p class=\"lf-p\">Feine Schneidwaaren (feine Messer, feine Scheeren, schliffen ; Pufferfedern ......................... 4 blanke Waffen und dergleichen); Perlen und Schmuckauf der ganzen Flache geschliffen; in anderer Weise schnallen, soweit sie nicht unter Nr. 887 fallen ; Finbearbeitet 15 gerhüte, Korkzieher, Nussknacker, Stahlkugeln, Knöpfe 825. Drahtseile, Stacheldraht, Drahtgeflechte und Draht(auch aus Blech) und sonstige feine Eisenwaaren andergewebe, Drahtbursten, Drahtkörbe, Stiefeleisen; Schrauweit nicht genannt : ben und Niete von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftroh 15 starke: Haken, anderweit nicht genannt ; Kisten- und bearbeitet .</p>\n<p class=\"lf-p\">24 Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Ausnahme 24 der Schmuckschnallen; Rosettenstifte; Sprungfedern 8 3 7 . Kunstschmiedearbeiten aus Draht; Häftel und Oesen; Nagel, anderweit nicht 8 3 8 Schirmgestelle u. Bestandtheile von solchen 24 genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen 8 3 9 . Federn, anderweit nicht genannt; auch Blankscheite (Planchetts) 20 oder Legirungen unedler Metalle. . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">8 120 840. Schreibfedern (einschliesslich der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch mit vergoldetenSpitzen 90 841. Nadeln :</p>\n<p class=\"lf-p\">Nähnadeln . . 100 Nähmaschinen-, Strickmaschinen-, Stickmaschinen- und Wirkmaschinennadeln .</p>\n<p class=\"lf-p\">500 Stecknadeln, andere Nadeln sowie Angelhacken, 50 842. Eisensand und Stahlspäne 1 843. Eisenabfälle :</p>\n<p class=\"lf-p\">Brucheisen, Alteisen (Schrott); Dreh-, Bohr-, Hobelspäne; Eisenfeilspäne: Staheisenenden, Eisenblechkanten und andere nur zum Einschmelzen oder Schweissen verwendbare Abfälle von Eisen . 1 Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder); Schliff;</p>\n<p class=\"lf-p\">Abfälle von verzinntem Eisenbleche (Weissblech) von nicht mehr als 5 Millimeter Stärke . . . . frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmerkungen zu A. — 1. Der Begriff « Eisen » umfasst im Sinne des Zolltarifs auch den Begriff « Stahl ».</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Schmiedbares Eisen in Form von Flacheisen von mehr als 25 Centimeter Breite wird als Blech verzollt.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>Als bearbeitet im Gegensatze zu roh gelten Erzeugnisse aus Eisen dann, wenn sie eine nachträgliche Bearbeitung der Oberfläche oder Veränderung der Gestalt erfahren haben, um sie für ihren Sonderzweck gebrauchsfähig zu machen, um ihr Aussehen zu heben oder um sie gegen Rost zu schützen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Zu den bearbeiteten gehören hiernach insbesondere alle gefeilten, gefrästen, abgedrehten, gehobelten, geschliffenen, polirten, nach der Fertigstellung geglühten, blau angelaufenen, durch Ausglühen gebläuten, durch Erhitzen mit einem Oelüberzuge gleichmässig grau, braun oder sonst gefärbten, im Rollfass oder in der Putztrommel gescheuerten, ferner alle angestrichenen, gefirnissten, lackirten, mit Schmelz belegten (emaillirten), oxydirten, mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogenen (diese mit Ausnahme der in Anmerkung 4 behandelten), sowie alle vernieteten, verschraubten oder in ähnlicher Weise nachträglich in sich verbundenen Waaren. Auch die theilweise oder gänzliche Entfernung der groben Guss-, Schmiede- oder Walzhaut hat die Behandlung der Erzeugnisse als bearbeitete zur Folge; dabei macht es keinen Unterschied, ob die Entfernung der rauhen Haut unmittelbar bei der Herstellung des Gegenstandes oder ob sie durch ein besonderes Verfahren erfolgt ist, sowie ob damit eine Aenderung der Gestalt des Gegenstandes verbunden ist oder nicht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Den bearbeiteten stehen gleich diejenigen Waaren, welche unmittelbar bei ihrer Herstellung ein blankes Aussehen erhalten haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dagegen wird das Anschneiden von Gewinden an Rohrenden, Schrauben und Muttern, das Vorarbeiten zum Zwecke der Prüfung der Gegenstände auf Fehlerfreiheil (Vorschruppen), das Beseitigen von Gussnähten und Ausätzen, das Ebnen von Bruchflächen sowie das Abstechen der verlorenen Köpfe, das Ausstechen von Nietlöchern und das Einbohren von Löchern mit oder ohne Schraubengewinde (soweit nicht für gelochte und gebohrte Erzeugnisse besondere Bestimmungen getroffen sind), das Blankscheuern einzelner Theile, ein rauher Oelfarben- oder Theeranstrich, sowie das Ueber streichen mit Graphit nicht als Bearbeitung angesehen, 4. Eisen in Stäben, Draht, Blech, Röhren und andere Eisenwaaren, die auf mechanischem Wege mit Kupier, Kupferlegirungen, Nickel oder Aluminium überzogen oder auf chemischem Wege vernickelt sind, unterliegen soweit nicht besondere Bestimmungen getroffen sind einem Zollzuschlage von 50 vom Hundert. Sofern für die genannten Gegenstände in polirtem oder allgemein in bearbeitetem Zustande besondere Zollsätze bestehen werden letztere der Berechnung zu Grunde gelegt.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5.</span>Die Verbindung von Eisenwaaren mit anderen Stoffen ist, soweit nicht im Unterabschnitt A besondere Bestimmungen getroffen sind, nur dann auf ihre Verzollung von Einfluss, wenn in anderen Tarifabschnitten vorgeschrieben ist, dass Waaren, auch wenn sie nur theilweise aus einem Stoffe hergestellt sind, ebenso verzollt werden sollen wie die ganz aus diesem Stolle hergestellten Waaren.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">6.</span>Statuen (einschliesslich der Büsten, Reliefs und Thierfiguren) mindestens in natürlicher Grosse werden, sofern sie Kunstgegenstände sind, sollfrei abgelassen.</div>\n<p class=\"lf-p\">B. A l u m i n i u m und Aluminiumlegirungen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">844.</span>Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern) auch in Plattenform gegossen, frei, 8 4 5 . Aluminium, geschmiedet od. gewalzt, in Stangen, Blechen, Tafeln oder dergleichen ; auch Formgussstücke in unbearbeitetem Zustande 12 (846|7). Draht:</div>\n<p class=\"lf-p\">8 4 6 . rund : in der Stärke von mehr als 0,5 Millimeter . .12 von 0,5 Millimeter oder darunter . 50 8 4 7 . geplättet oder geformt (façonnirt), ohne Rücksicht auf die Stärke . . . . . . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">50 8 4 8 . Alluminiumgespinnst, sowie Tressenwaaren (Besalze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Aluminiumgespinnst ohne Beimischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besieht : ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide . . . . . . . . . . . 250 aus anderen Spinnstoffen . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">150 121 849. Waaren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848 fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 geboren oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Blattaluminium 60 Anmerkung zu B. — Dem Aluminium gleich behandelt werden nur die aluminiumähnlichen Legirungen von Aluminium mit anderen unedlen Metallen.</p>\n<p class=\"lf-p\">C, B l e i u n d Bleilegirungen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">850.</span>Blei, roh (in Blöcken, Mulden od. dergleichen), frei 851. Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschliffen, gefirnisst. lackirt, polirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen ; Fensterblei 3 852. Draht 6 853. Druckplatten, gestochen oder geatzt, auch verkupfert, verstahlt oder in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder Zinn; Stereotypplatten, Abklatsche und Buchdrucker-Schriften . 3 854. Bleiwaaren, nicht unter Nr. 853 fallend : grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder Zinn 6 feine, insbesondere alle bemalten, bronzirten, lackirten, mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogenen; Bleiwaaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören ; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn plattirt 24 soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoßen unter höhere Zollsätze fallen, auch nicht zu d e n fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören 24 E. Z i n n u n d Zinnlegirungen.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 6 0 . Zinn, roh (in Blöcken, Stangen, aufgerollten Platten [Rollzinn]) frei.</p>\n<p class=\"lf-p\">8 6 1 . Zinn, gewalzt (Blech) 3 8 6 2 . Draht 6 8 6 3 . Zinnwaaren ; grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Blei od. Zink ; Druckplatten, gestochen oder geätzt 6 Löffel, Gabeln, Theesiebe, gegossen, Kannen, Theebretter, Kapseln, Tuben, Spritzstöpsel sowie andere</p></div>", "next": 239944}