{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Kontaktdaten unseres Büros:</p>\n<p class=\"lf-p\">MILVUS GmbH Bahnhofstraße 19 D-66780 Rehlingen-Siersburg Web: www.milvus.de | www.milvus.lu E-Mail: info@milvus.de Telefon: +49 (0) 6835 – 955 5331 Titelbild:</p>\n<p class=\"lf-p\">Hintergrund: Feuchtwiesenkomplex mit extensiver Bewirtschaftung nahe Kayl Vordergrund: Weißstorch (Ciconia ciconia, l.) und Wiesenpieper (Anthus pratensis, r.), zwei Charakterarten des Vogelschutzgebiets.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 3 Inhalt Zusammenfassung...................................................................................................................... 6 1. Einführung .............................................................................................................................. 7 1.1. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs ..................................... 7 1.2. Aufgabenstellung ............................................................................................................ 9 2. Das Untersuchungsgebiet .................................................................................................... 12 2.1. Lage und Grenzen .......................................................................................................... 12 2.2. Geologie, Boden und Beschaffenheit ............................................................................ 14 2.3. Landnutzung .................................................................................................................. 14 3. Methodik .............................................................................................................................. 15 3.1. Methodik der Brutvogelkartierungen ........................................................................... 15 3.2. Weitere Datenrecherche ............................................................................................... 17 3.3. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen .................................................... 17 4. Ergebnisse............................................................................................................................. 20 4.1. Arten nach Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 21 4.1.1. Acrocephalus paludicola – Seggenrohrsänger ...................................................... 21 4.1.2. Alcedo atthis – Eisvogel ......................................................................................... 23 4.1.3. Casmerodius albus – Silberreiher ........................................................................... 24 4.1.4. Ciconia ciconia – Weißstorch ................................................................................. 25 4.1.5. Ciconia nigra – Schwarzstorch ............................................................................... 26 4.1.6. Circus aeruginosus – Rohrweihe ............................................................................ 27</p>\n<p class=\"lf-p\">4.1.7. Circus cyaneus – Kornweihe ................................................................................... 28 4.1.8. Crex crex – Wachtelkönig ....................................................................................... 29 4.1.9. Falco peregrinus – Wanderfalke ............................................................................ 31 4.1.10. Grus grus – Kranich .............................................................................................. 32 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 4 4.1.11. Ixobrychus minutus – Zwergdommel ................................................................... 34 4.1.12. Lanius collurio – Neuntöter .................................................................................. 35 4.1.13. Larus melanocephalus – Schwarzkopfmöwe ....................................................... 36 4.1.14. Lullula arborea – Heidelerche .............................................................................. 37 4.1.15. Luscinia svecica – Blaukehlchen ........................................................................... 38 4.1.16. Milvus migrans – Schwarzmilan ........................................................................... 39 4.1.17. Milvus milvus – Rotmilan ..................................................................................... 40 4.1.18. Philomachus pugnax – Kampfläufer..................................................................... 41 4.1.19. Picus canus – Grauspecht ..................................................................................... 42 4.1.20. Pluvialis apricaria – Goldregenpfeifer .................................................................. 43 4.1.21. Porzana porzana – Tüpfelsumpfhuhn .................................................................. 44 4.1.22. Tringa glareola – Bruchwasserläufer ................................................................... 45 4.2. Arten nach Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 46 4.2.1. Acrocephalus schoenobaenus – Schilfrohrsänger .................................................. 46 4.2.2. Acrocephalus scirpaceus – Teichrohrsänger .......................................................... 47 4.2.3. Alauda arvensis – Feldlerche.................................................................................. 48 4.2.4. Anas querquedula – Knäkente ............................................................................... 49</p>\n<p class=\"lf-p\">4.2.5. Anser fabalis – Saatgans ......................................................................................... 50 4.2.6. Anthus pratensis – Wiesenpieper .......................................................................... 51 4.2.7. Aythya ferina – Tafelente ....................................................................................... 52 4.2.8. Charadrius dubius – Flussregenpfeifer ................................................................... 53 4.2.9. Gallinago gallinago – Bekassine............................................................................. 54 4.2.10. Jynx torquilla – Wendehals .................................................................................. 55 4.2.11. Motacilla flava – Wiesenschafstelze .................................................................... 56 4.2.12. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz .................................................... 58 4.2.13. Rallus aquaticus – Wasserralle............................................................................. 59 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 5 4.2.14. Remiz pendulinus – Beutelmeise.......................................................................... 60 4.2.15. Saxicola rubetra – Braunkehlchen ....................................................................... 61 4.2.16. Tringa totanus – Rotschenkel............................................................................... 62 4.2.17. Vanellus vanellus – Kiebitz ................................................................................... 63 4.3. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten ....................................... 64 4.3.1. Athene noctua – Steinkauz ..................................................................................... 65 4.3.2. Emberiza schoeniclus – Rohrammer ...................................................................... 66 4.3.3. Hirundo rustica – Rauchschwalbe .......................................................................... 67 4.3.4. Linaria cannabina – Bluthänfling ........................................................................... 68 4.3.5. Luscinia megarhynchos – Nachtigall ...................................................................... 69 4.3.6 Lymnocryptes minimus – Zwergschnepfe ............................................................... 69 4.3.7. Picus viridis – Grünspecht ...................................................................................... 71</p>\n<p class=\"lf-p\">4.3.8 Tachybaptus ruficollis – Zwergtaucher ................................................................... 72 4.4. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise .................................................................... 73 4.5. Zusammenfassung..................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5.</span>Bewertung ............................................................................................................................ 76 5.1. Bewertung der Brutvögel .............................................................................................. 76 5.2. Bewertung der Rastvögel .............................................................................................. 81 5.3. Zusammenfassende Bewertung der Avifauna .............................................................. 84 5.4. Bewertung der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ....................................................... 85 5.5. Bewertung der Gebietsabgrenzung .............................................................................. 88 Literatur .................................................................................................................................... 89 Weitere Quellen ....................................................................................................................... 90 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 6 Zusammenfassung Im Rahmen dieses Gutachtens wurde das ca. 1.227 ha große Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l‘Alzette“ (LU0002007) im Hinblick auf Vorkommen von wertgebenden Vogelarten im Zeitraum 2013–2018 untersucht. Das Gebiet beherbergt eine vielfältige Zusammensetzung von Biotoptypen entlang der Alzette und ihrer Nebenflüsse mit ausgedehntem, extensivem Feuchtgrünland mit saisonalen Überschwemmungsbereichen, in geringerem Umfang auch Ackerbereiche, strukturierte Offenlandbereiche, Gehölzzonen und Auwaldbereiche, sowie stehende Gewässer mit Schilfgürteln und anderer Ufervegetation.</div>\n<p class=\"lf-p\">Für die Untersuchung wurden 52 Zielarten mit aktuellen, ehemaligen oder potenziellen Vorkommen zur Brutzeit, Zugrast und Winterzeit definiert. Die Auswahl erfolgte auf Basis des Schutzstatus gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie, sowie der Gefährdungsstufe der nationalen Roten Liste, ergänzt um gebietstypische Indikatorarten. Die Zielarten wurden durch eigene Kartierungen im Jahr 2018 untersucht (Übersichtsbegehungen, Linienkartierungen, artspezifische Sonderkartierungen). Zusätzlich wurde eine Datenrecherche durchgeführt zu weiteren Vorkommen im Schutzgebiet – insbesondere zu Rastvögeln und Überwinterern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Zeitraum 2013–2018 sind 22 der o.g. Arten als Brutvogel im Schutzgebiet anzusehen, 26 weitere als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste. Das Artenspektrum der Brutvögel umfasst Bewohner des Offenlands mit Feuchtwiesen und Extensivgrünland, wie Weißstorch und Wachtelkönig, die hier jeweils ihr einzig bekanntes Brutgebiet in Luxemburg vorfinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wiesenpieper, Wiesenschafstelze und Feldlerchen kommen im Schutzgebiet in beachtlicher Dichte vor. Nationale Schwerpunkte sind auch für Arten der Feuchtgebiete wie Wasserralle, Schilf-, Teichrohrsänger und Rohrammer festzustellen. Auch Schwarzmilan und Wanderfalke nutzen das Schutzgebiet während der Brutzeit, was die Funktion des Gebiets als Nahrungsfläche verdeutlicht. Ebenso ist eine wichtige Funktion als Zugrastplatz und Überwinterungsgebiet festzustellen. Neben großen Kranich- und Kiebitztrupps rasten Limikolen wie Kampfläufer, Goldregenpfeifer, Bruchwasserläufer, Rotschenkel, Bekassine und Zwergschnepfe regelmäßig an Überschwemmungsflächen und in Feuchtgebieten. Der Silberreiher überwintert regelmäßig in national beachtlicher Zahl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine 2016 vorgeschlagene Anpassung der Grenzziehung 2016 wurde im Rahmen dieser Studie überprüft und als sinnvoll bestätigt. Durch diese könnten weitere bedeutende Lebensräume und Brutstätten der Zielarten unter Schutz gestellt werden. Insbesondere für Wiesenpieper und Schwarzmilan, aber auch andere Offenlandarten ist diese Maßnahme empfehlenswert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 7 1. Einführung 1.1. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs Mit Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Aufbau eines zusammenhängenden, grenzübergreifenden Schutzgebietsnetzes beschlossen. Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die rechtlichen Grundlagen für die Natura 2000 sind die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/CEE, kodifiziert unter 2009/147/EG), zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten aus dem Jahre 1979, und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, kurz: FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992. Nach Vorgaben dieser Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, die für die Erhaltung von wildlebenden Vogelarten und deren Lebensstätten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten bedeutsam sind. Nach der VogelschutzRichtlinie sind dies die sogenannten Special Protected Areas (SPAs). Die Auswahl dieser Gebiete soll sich gemäß Artikel 4.1 der Vogelschutzrichtlinie an dem Vorkommen von Arten orientieren, die im Anhang I aufgeführt sind, da sie:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>vom Aussterben bedroht sind.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>empfindlich gegenüber Lebensraumveränderungen reagieren.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>geringe Bestandszahlen oder eine beschränkte örtliche Verbreitung aufweisen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>aufgrund ihrer speziellen Anforderungen (z.B. an Lebensraum) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Weiterhin sind gemäß Artikel 4.2 neben dem Schutz der Arten des Anhang I auch Maßnahmen zum Schutz von anderen, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu treffen hinsichtlich der Lebensräume, die zur Brut, Mauser, Überwinterung bzw. Zugrast aufgesucht werden mit besonderem Hinblick auf Feuchtgebiete.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Land Luxemburg hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vogelschutz-Richtlinie und in Anlehnung an die Kriterien von BirdLife International (vgl. BIVER ET AL. 2010, SLUIS et al. 2012) eine Auswahl von 69 Arten getroffen, welche regelmäßig in Luxemburg vorkommen, für die ein besonderes europäisches Interesse besteht und für die mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen der Erhaltungszustand der jeweiligen Art sichergestellt werden kann.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese 69 Vogelarten sind im Anhang 3 des Naturschutzgesetzes vom 18. Juli 2018 aufgelistet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 8 Bereits 1997 wurden Vorranggebiete als Important Bird Areas (IBAs) bestimmt. Im Jahr 2004 wurden insgesamt zwölf Gebiete innerhalb des Naturschutzgesetzes als SPAs ausgewählt und ausgewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Rahmen einer Studie wurden weitere durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (COL) vorgeschlagene Potentialregionen mit erhöhter avifaunistischer Bedeutung untersucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die verwendeten Kriterien beinhalteten die dort vorzufindenden Populationsgrößen, die vollumfängliche Bedeutung hinsichtlich aller relevanten nationalen Zielarten, sowie die Vernetzung des Schutzgebietsnetzes (SLUIS et al. 2012). Sechs weitere zusätzlich vorgeschlagene Gebiete wurden seitdem ebenfalls anerkannt, so dass heute insgesamt 18 Vogelschutzgebiete (SPA) in Luxemburg definiert sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Alle bestehenden Vogelschutzgebiete sind im Rahmen des Gutachtens erneut als Gebiete von besonderem ornithologischem Interesse bestätigt worden. Für die zwei bestehenden SPAs „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ und „Vallée supérieure de l’Alzette“ wurden Änderungen der Grenzziehungen zur Erfüllung der Zielvorgaben vorgeschlagen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für die sechs neu ausgewiesenen SPAs und die beiden SPAs mit vorgeschlagenen Änderungen wurden ab 2018 umfassende ornithologische Studien beauftragt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 9 1.2. Aufgabenstellung Im Jahr 2018 wurde unser Büro mit der avifaunistischen Untersuchung des Schutzgebiets „Vallée supérieure de l’Alzette“ beauftragt. Ziel dieser Studie ist eine Bestandserhebung der Zielarten innerhalb des Schutzgebiets für den EU-Berichtszeitraum 2013–2018. Ebenso soll die in Kapitel 1.1. erwähnte, vorgeschlagene Anpassung der Grenzziehung aus fachlicher Sicht evaluiert werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zu diesem Zweck wurden zwischen März und Juni 2018 eigene Felderfassungen durchgeführt, sowie eine ergänzende Datenrecherche zu Brut- bzw. Rastvorkommen innerhalb des gesamten Berichtszeitraums. Wenn möglich soll anhand dieser Daten auch eine Einschätzung zur Bestandssituation und -entwicklung getroffen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weiterhin sollen auch gutachterliche Einschätzungen zur nationalen und überregionalen Bedeutung und zum Erhaltungszustand des Schutzgebiets getroffen werden. Dies betrifft sowohl die allgemeine Relevanz für Brut-, Rastvögel und Überwinterer, als auch die speziellen Anforderungen bezüglich Lebensstätten und Habitatstrukturen für Arten der EUVogelschutzrichtlinie.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zusätzlich ist auch die Frage zu klären, ob durch die bestehende Grenzziehung des Schutzgebiets ein umfassender Schutz der bedeutenden Lebensstätten der Zielarten gegeben ist. Daher sollen auch die 2016 vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche gezielt auf Vorkommen von Zielarten untersucht und gutachterlich bewertet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Rahmen der Untersuchung wurden entsprechend Tabelle 1 folgende Zielarten definiert: - Arten mit Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000 — Anhang I bzw. Art. 4(2)) bzw. Annexe 3 („Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.1 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“ &amp; „Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.2 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“) – Loi du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. - Gebietstypische Arten mit Gefährdungsstufen „gefährdet“ (3) oder höher entsprechend der aktuellen Roten Liste Luxemburgs (LORGÉ ET AL. 2019). - Arten mit besonderer Bedeutung im Schutzgebiet bzw. Indikatorarten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 10 Tabelle 1: Liste aller Zielarten der Untersuchung Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname A294 Acrocephalus paludicola Acrocephalus schoenobaenus Acrocephalus scirpaceus Seggenrohrsänger Phragmite aquatique Anh. I Schilfrohrsänger Phragmite des joncs Art. 4 (2) 1 Teichrohrsänger Rousserolle effarvatte Art. 4 (2) V A247 Alauda arvensis Feldlerche Alouette des champs Art. 4 (2) 3 A229 Alcedo atthis Eisvogel Martin-pêcheur d'Europe Anh. I V A055 Anas querquedula Knäkente Sarcelle d'été Art. 4 (2) A039 Anser fabalis Saatgans Oie de moissons Art. 4 (2) A257 Anthus pratensis Wiesenpieper Pipit farlouse Art. 4 (2) A218 Athene noctua Steinkauz Chevêche d'Athéna A059 Aythya ferina Tafelente Fuligule milouin Art. 4 (2) A027 Casmerodius albus Silberreiher Grande Aigrette Anh. I A136 Charadrius dubius Flussregenpfeifer Petit Gravelot Art. 4 (2) 2 A031 Ciconia ciconia Weißstorch Cigogne blanche Anh. I R A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Cigogne noire Anh. I 3 A081 Circus aeruginosus Rohrweihe Busard des roseaux Anh. I A082 Circus cyaneus Kornweihe Busard Saint-Martin Anh. I A113 Coturnix coturnix Wachtel Caille des blés Art. 4 (2) 2 A122 Crex crex Wachtelkönig Râle des genêts Anh. I 1 A697 Egretta garzetta Seidenreiher Aigrette garzette Anh. I A381 Emberiza schoeniclus Rohrammer Bruant des roseaux A103 Falco peregrinus Wanderfalke Faucon pèlerin Anh. I 3 A153 Gallinago gallinago Bekassine Bécassine des marais Art. 4 (2) 0 A127 Grus grus Kranich Grue cendrée Anh. I A251 Hirundo rustica Rauchschwalbe Hirondelle rustique A022 Ixobrychus minutus Zwergdommel Blongios nain Anh. I R A233 Jynx torquilla Wendehals Torcol fourmilier Art. 4 (2) 3 A338 Lanius collurio Neuntöter Pie-grièche écorcheur Anh. I 3 A176 Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe Mouette mélanocéphale Anh. I A366 Linaria cannabina Bluthänfling Linotte mélodieuse V A290 Locustella naevia Feldschwirl Locustelle tachetée V A295 A297 Natura 2000 Rote Liste (2019) EU-Code 1 2 V V Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 11 EU-Code Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname Natura 2000 Rote Liste (2019) A246 Lullula arborea Heidelerche Alouette lulu Anh. I 2 A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall Rossignol philomèle A272 Luscinia svecica Blaukehlchen Gorgebleue à miroir Anh. I R A152 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Bécassine sourde Art. 4 (2) A073 Milvus migrans Schwarzmilan Milan noir Anh. I V A074 Milvus milvus Rotmilan Milan royal Anh. I 3 A260 Motacilla flava Wiesenschafstelze Bergeronnette printanière Art. 4 (2) 2 A112 Perdix perdix Rebhuhn Perdrix grise A151 Philomachus pugnax Phoenicurus phoenicurus Kampfläufer Combattant varié</p>\n<p class=\"lf-p\">Anh. I Gartenrotschwanz Rougequeue à front blanc Art. 4 (2) V A234 Picus canus Grauspecht Pic cendré Anh. I V A235 Picus viridis Grünspecht Pic vert A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Pluvier doré Anh. I A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Marouette ponctuée Anh. I A118 Rallus aquaticus Wasserralle Râle d'eau Art. 4 (2) A336 Remiz pendulinus Beutelmeise Remiz pendulinus Art. 4 (2) A249 Riparia riparia Uferschwalbe Riparia riparia Art. 4 (2) 2 A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen Tarier des prés Art. 4 (2) 0 A004 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Grèbe castagneux A166 Tringa glareola Bruchwasserläufer Chevalier sylvain Anh. I A162 Tringa totanus Rotschenkel Chevalier gambette Art. 4 (2) A142 Vanellus vanellus Kiebitz Vanneau huppé Art. 4 (2) A274 1 V V 1 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 12 2. Das Untersuchungsgebiet 2.1. Lage und Grenzen Das Schutzgebiet Vallée supérieure de l'Alzette (LU0002007) liegt im Süden von Luxemburg auf einer durchschnittlichen Höhe von ca. 270 m über NN.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die im Rahmen der ursprünglichen Ausweisung für das Schutzgebiet festgelegten Grenzen umfassten eine (Mém. A - N°10 Fläche / von 1.054,5 ha 29 janvier 2004, p. 147, Mém. A – N°258 / 12 décembre 2012, pp. 3288 &amp; 3356).</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine im Jahr 2016 vorgeschlagene Grenzerweiterung betrifft Flächen im Gesamtumfang von 172,5 ha im Umfeld des Alzettetals, siehe Abbildung 1. Würden diese in das Schutzgebiet integriert, so würde die Fläche um etwa 16 % auf eine Gesamtgröße von ca. 1.227 ha erweitert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Erweiterung der Grenzen umfasst drei neue Teilbereiche. Zwei Teilbereiche befinden sich zwischen Fennange und Abweiler und erweitern den zentralen Schutzgebietsteil in Richtung Norden. Die dritte Erweiterung befindet sich südlich der Bahntrasse von Noertzange bis zur Autobahn A13 und erweitert den zentralen Schutzgebietsteil in Richtung Süden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ Abbildung 1: Bestehende Schutzgebietsgrenzen (blau) und 2016 vorgeschlagene Erweiterungsbereiche (schwarz).</p>\n<p class=\"lf-p\">Abbildung 2: Topografische Karte des Schutzgebiets inkl. Erweiterungsbereichen und der näheren Umgebung.</p>\n<p class=\"lf-p\">13 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 14 2.2. Geologie, Boden und Beschaffenheit Das Schutzgebiet umfasst hauptsächlich die Tiefebene des Tals der Alzette und ihrer Zuflüsse Mess, Diddelenger Bach und Kaylbach. bevor der Fluss im Nordosten über die Bereiche des Mittleren Lias in die Ausläufer des „Luxemburger Sandsteins“ eintritt.</p>\n<p class=\"lf-p\">In den niederen Lagen dominieren Alluvialböden, die in Gewässernähe teils einer regelmäßigen Überschwemmung mit großen saisonalen Wasserstandsschwankungen ausgesetzt sind. In der Vergangenheit wurde durch anthropogene Kanalisierung über- wie unterirdisch eine partielle Entwässerung des Schwemmlandes zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (Mühlenbäche, Drainagen, u.ä.) realisiert, die bis heute vielerorts fortbesteht.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.3. Landnutzung Das Schutzgebiet ist zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt (etwa 88 % Flächenanteil), mit vorwiegend Grünlandnutzung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insbesondere in den feuchten bis sehr feuchten Überschwemmungsbereichen im Tiefland dominiert Grünland mit Weideviehhaltung bzw. Mähwiesenbewirtschaftung. Die dortigen Flächen sind permanenten Schwankungen des Wasserstands ausgesetzt und zeitweise (partiell) überschwemmt, wodurch andere Formen landwirtschaftlicher Nutzung oftmals nicht möglich sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein Teil der ausgedehnten Wiesenflächen wird durch unterirdische Drainagen entwässert, wodurch in Teilbereichen eine frühzeitige saisonale Trockenlegung erreicht wird. In anderen Teilen des Schutzgebiets, z.B. im Nordosten, fallen Flächen nur nach längeren Dürreperioden trocken.</p>\n<p class=\"lf-p\">In geringerem Umfang wird im Schutzgebiet auch Ackerbau betrieben, vorwiegend in den höher gelegenen, trockeneren Bereichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es bestehen zudem kleinere Bereiche mit Bewaldung (etwa 1% der Gesamtfläche), vorwiegend Hartholzauwald im Umfeld von Schifflange („Brill“) sowie nördlich Bettembourg.</p>\n<p class=\"lf-p\">Es existieren aber an einigen Stellen uferbegleitende Vegetationssäume mit auwaldtypischen Baumarten, bzw. Gehölzreihen (z.B. Pappeln).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 15 3. Methodik 3.1. Methodik der Brutvogelkartierungen Im Jahr 2018 wurden avifaunistische Erfassungen im Vogelschutzgebiet mit erweiterter Grenzziehung um die vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche und dem näheren Umfeld durchgeführt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Erfassungen bestanden einerseits aus vier Übersichtskartierungen innerhalb der erweiterten Grenzziehung des gesamten Schutzgebiets, wobei insbesondere vorab identifizierte Teilbereiche mit Habitateignung auf Vorkommen der in 1.2. benannten Zielarten untersucht wurden. Andererseits wurden zusätzliche Transektkartierungen innerhalb der Erweiterungsbereiche durchgeführt, die zur Grunddatenerhebung möglichst vollumfänglich begangen wurden. Dadurch wurde in Kombination mit dem vorhandenen Datenbestand (siehe 3.2.) eine umfassende Datenlage zu Beständen der Zielarten des Schutzgebietes erlangt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Rahmen der Übersichtskartierungen wurde das gesamte Artenspektrum der Zielarten des Schutzgebiets (siehe 1.2.) behandelt. Die jeweilige artspezifische Erfassungsmethodik und das bei den jeweiligen Terminen saisonal betrachtete Artenspektrum wurde entsprechend der Vorgaben der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands von SÜDBECK et al. 2005 gewählt. Ziel war, dass synergetisch alle relevanten Zielarten und deren Lebensstätten im gesamten Schutzgebiet fachgerecht erfasst werden konnten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Vögel wurden durch Beobachtung mit Fernglas (10x42) und Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), Verhören, sowie durch Einsatz von Klangattrappen (z.B. bei der Erfassung von Spechten, Wachtelkönig) erfasst und im Gelände auf Feldkarten registriert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 2: Termine Übersichtskartierungen im VSG Datum Temperatur Bewölkung Wind 30.04.2018 10 °C 75 % 1 18.05.2018 10 °C 0% 1 25.06.2018 14 °C 75 % 2 27.06.2018 16 °C 0% 0 Bemerkung Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 16 Revieranzeigende Vögel (Gesang, Trommeln, Balzverhalten, futtereintragend etc.) wurden als Brutvögel (BV) gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG) und Arten, die sich im Durchzug befanden, wurden als Durchzügler (DZ) klassifiziert. Alle für das Schutzgebiet relevanten Arten wurden während den Begehungen punktgenau auf Feldkarten notiert. Für festgestellte Großvogel-Vorkommen wurde teils auch eine gezielte Horstsuche bei entsprechendem Brutverdacht zur genaueren Lokalisierung durchgeführt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Um die vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche darüber hinaus möglichst flächendeckend zu untersuchen, wurden drei Transekte definiert (je eines pro Erweiterungsbereich) und in Anlehnung an die Methodik von SÜDBECK et al. 2005 jeweils dreimalig von April bis Juni 2018 vollständig zu Fuß begangen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abbildung 3: Betrachtete Transekte innerhalb der Erweiterungsbereiche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 3: Termine der Transektbegehungen Datum Temperatur Bewölkung Wind 09.04.2018 10 °C 100 % 1 16.05.2018 11 °C 100 % 2 04.06.2018 15 °C 25 % 1 Bemerkung z.T. leichter Nieselregen Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 17 3.2. Weitere Datenrecherche Für diese Untersuchung standen als ergänzende Grundlage eine umfassende Datenbank avifaunistischer Daten zur Verfügung. Folgende Datenquellen wurden dafür genutzt:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1)</span>Die Daten aus der Beobachtungsplattform ornitho.lu aus dem Zeitraum von 2013– 2018, zur Verfügung gestellt durch die COL.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2)</span>Weitere vorliegende Meldungen und Daten der COL aus dem Zeitraum von 2013– 2018, z.B. aus persönlichen Mitteilungen und unveröffentlichten Beobachtungen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3)</span>Datenrecherche in der Datenbank des Naturkundemuseums Luxemburg für den Zeitraum 2013–2018.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4)</span>Angaben aus avifaunistischen Sammel- bzw. Jahresberichten des Landes (v.a. Regulus Wiss. Berichte).</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5)</span>Weitere verfügbare Veröffentlichungen, Gutachten bzw. Studien.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">6)</span>Eigener Datenbestand des Planungsbüro MILVUS GmbH.</div>\n<p class=\"lf-p\">Alle verfügbaren Daten wurden zusammengeführt, ausgewertet und bei der Artbearbeitung entsprechend berücksichtigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Da der Fokus der Felderfassung im Zeitraum April bis Juli auf Zielarten der Brutvogelfauna und Nahrungsgästen lag, bildet diese zusätzliche Datengrundlage die Basis zur Einschätzung von Rastvogelvorkommen während der Zugzeiten und der Vorkommen von Wintergästen.</p>\n<p class=\"lf-p\">In allen folgenden Darstellungen und Auswertungen werden die im Jahr 2018 durch Felderfassung erhobenen Daten mit den weiteren Daten der Jahre 2013–2018 verschnitten und eine Gesamtbewertung durchgeführt. Die Bestandsschätzung erfolgte ebenfalls auf Grundlage der zusammengeführten Daten. Als Bezugsraum wird die 2016 vorgeschlagene Abgrenzung des Schutzgebiets genutzt (schwarze Grenzlinie in Abb.1).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 18 3.3. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auch Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Schutzgebiets und seiner Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen im Schutzkonzept der Zielarten gezogen werden. Zu diesem Zweck wurden während der Felderfassungen auch Zustand und Erhaltungs-/Entwicklungsaussichten der artspezifisch benötigten Habitatstrukturen evaluiert und mögliche Beeinträchtigungen (z.B. durch vorliegende Störungen oder andere Einflussnahmen) identifiziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">In Anlehnung an die methodischen Vorgaben zur Meldung von Natura 2000 Gebieten (2011/484/EU) wurden für alle relevanten Arten Teilbewertungen der Indikatoren Population, Habitatqualität und Isolation durchgeführt. Diese sind dabei wie folgt definiert:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Population: Dieser Indikator berechnet sich aus dem Anteil der im Schutzgebiet festgestellten Population in Relation zum landesweiten Bestand. Wenn möglich wird folgende Klassifizierung angewendet:</div>\n<p class=\"lf-p\">A: Anteil von über 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet B: Anteil zwischen 2% und 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet C: Anteil unter 2% der landesweiten Population im Schutzgebiet D: Insignifikanter Bestand, keine besondere Bedeutung des Schutzgebiets für die Art.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet. ?: Datenlage unklar, eine Bedeutung des Schutzgebiets für die Art ist anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Rastvogelarten mit mangelhafter nationaler Datenlage zu auftretenden Populationsgrößen erfolgt die Klassifizierung des Indikators „Population“ durch gutachterliche Einschätzung anhand der Nachweishäufigkeit und der festgestellten Rastzahlen in Relation zur globalen Häufigkeit der Art.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Habitatqualität: Dieser Indikator wird aus zwei Teilbewertungen zusammengesetzt:</div>\n<p class=\"lf-p\">Zustand der Habitatstrukturen (ausgezeichnet, gut, durchschnittlich bzw. teils verschlechtert) und Wiederherstellungsaufwand (einfach, durchschnittlich, schwierig bzw. unmöglich). Eine Gesamtbewertung erfolgt entsprechend folgendem Schema:</p>\n<p class=\"lf-p\">A: Sehr guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 19 B: Guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) bzw. durchschnittlicher oder teils verschlechterter aktueller Zustand bei gleichzeitig einfachem Wiederherstellungsaufwand C: Alle anderen Kombinationen der Teilbewertungen 3. Isolation: Diese Bewertung basiert auf der Bedeutung der Lokalpopulation im Kontext der globalen und nationalen Verbreitung von Arten. Dabei gilt: Je stärker der Grad der Isolation einer Population ist, umso größer ist die Bedeutung eines Schutzgebiets für deren Erhalt. Folgende Klassifizierung wird im Folgenden benutzt:</p>\n<p class=\"lf-p\">A: (Teil-)Population (vollständig) isoliert, z.B. endemische (Unter-)Arten oder weiträumig isolierte Artvorkommen B: (Teil-)Population am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebiets (auch lokale Verbreitungsränder) oder aufgrund von artspezifischen Biotopansprüchen teilweise isoliert oder fragmentiert C: (Teil-)Population nicht isoliert, inmitten ihres natürlichen Verbreitungsgebiets Ein globaler Erhaltungszustand wird entsprechend der Teilbewertungen zu Population, Habitatqualität und Isolation im Regelfall entsprechend folgendem Schema definiert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 4: Einstufungsschema für Globale Erhaltungszustände aus Teilindikatoren Indikator Fallbeispiele Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">A A A A A A A A A B B B B B B B B B C C C C C C C C C Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">A A A B B B C C C A A A B B B C C C A A A B B B C C C Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C Global A A B A B B B B C A B B B B B B B C B B C B B C C C C In begründeten Fällen kann von dieser Bewertung auch abgewichen werden, wenn weitere auf-/abwertende Faktoren auftreten. Dies beinhaltet sowohl Aufwertungen bei großer artspezifischer Bedeutung aufgrund eines nationalen Schwerpunktraumes der jeweiligen Art, aber auch Abwertungen aufgrund festgestellter, gravierender Beeinträchtigungen. Dies wird bei den entsprechenden Arten im Falle einer Auf-/Abwertung durch (+)/(-) kenntlich gemacht und textlich erläutert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 20 4. Ergebnisse Nachfolgend werden die im Schutzgebiet vorkommenden Zielarten einzeln vorgestellt und ihre Verbreitung im Gebiet anhand von Lebensstätten dargestellt und beschrieben. Bei sensiblen Vogelarten werden keine genauen Verortungen der Horst- bzw. Brutstandorte angegeben, stattdessen wird zum Schutz der Arten ein randomisiertes 1 km x 1 kmGitterraster zur Darstellung der ungefähren Standorte verwendet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Alle Arten werden mit aktuellem Rote-Liste-Status sowie mit nationalem Erhaltungszustand nach Annex 3 des „Règlement grand-ducal du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire“. Dabei gelten folgende Einstufungen: FV: günstiger Erhaltungszustand; U1: inadäquater Erhaltungszustand;</p>\n<p class=\"lf-p\">U2: schlechter Erhaltungszustand;</p>\n<p class=\"lf-p\">XX: unbekannt, ungünstiger Erhaltungszustand anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zu allen festgestellten Arten werden der durch Kartierung oder Beobachtungsdaten dokumentierte Status (Brutvogel/Rastvogel) sowie der dokumentierte Bestand angegeben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Brutvögeln handelt es sich dabei um registrierte Brutpaare (c) im Schutzgebiet, bei Rastvögeln und Nahrungsgästen um die Zahl tatsächlich festgestellter Individuen (i). Zudem wird eine Bestandsschätzung auf der Grundlage des gesamten Datenbestands (Kartierung 2018 und weitere Daten) durchgeführt. Zum Vergleich und zur Einschätzung von Bestandsveränderungen ist auch die Angabe aus dem aktualisierten Standarddatenbogen (SDF 2015) aufgelistet (vgl. MDDI 2015). Im Hinblick auf Populationsgrößen im Schutzgebiet ist auch respektive der aktuellste veröffentlichte nationale Bestand nach Angaben der Roten Liste (LORGÉ et al. 2019), bzw. aus dem Bericht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (EEA 2019) mit Datenlage 2013–2018 gezeigt. Zur Berechnung des nationalen Populationsanteils innerhalb des Schutzgebiets werden die im Kartierjahr 2018 nachgewiesene Revierzahl sowie der Mittelwert der nationalen Bestandsschätzung herangezogen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wenn nicht das gesamte Schutzgebiet durch die Art besiedelt ist, wird eine Lebensstätte definiert und kartografisch dargestellt. Die Größe dieser Lebensstätte bildet die Grundlage für die Berechnung der Siedlungsdichte. Neben dieser Revierdichte wird zu allen Arten auch bewertet, ob das Gebiet einen Refugialraum bzw. ein Dichtezentrum der Art darstellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 21 4.1. Arten nach Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.1.1. Acrocephalus paludicola – Seggenrohrsänger Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0-2i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 0-2i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte &gt;25 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 1–8i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Seggenrohrsänger ist der seltenste Zugvogel unter Europas Singvögeln und die einzige global gefährdete Singvogelart auf dem europäischen Festland. Luxemburg dient dem Seggenrohrsänger als Rasthabitat auf dem Weg von den Brutgebieten (u.a. in Weißrussland, Polen, Ukraine) in die Überwinterungsgebiete südlich der Sahara. Sowohl zur Brut wie auch auf dem Zug ist der Seggenrohrsänger auf strukturreiche, dauerhaft überschwemmte Feuchtgebiete angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Seit dem Jahr 2000 konnte die Art durch die systematische Vogelberingung an den Beringungsstationen „Schlammwiss“ Uebersyren, im Baggerweihergebiet Remerschen, sowie im Schilfgebiet Brill bei Schifflingen mehrmals nachgewiesen werden. Letztgenannte Örtlichkeit ist Teil des Vogelschutzgebiets, innerhalb des Betrachtungszeitraums 2013–2018 wurden im August 2017 zwei rastende Seggenrohrsänger gefangen und beringt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die durch Beringung nachgewiesenen Tiere stellen aber nur einen Bruchteil der durchziehenden Population dar (vgl. BIVER &amp; BASTIAN 2013). Es ist aufgrund der vorhandenen Habitatstruktur davon auszugehen, dass die Art weitere Gebietsteile entlang der Alzette nutzt, Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 22 u.a. Schilfzonen. Ein Nachweis der Art ohne Fang ist zur Zugzeit allerdings äußerst schwierig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lebensstätte der Art umfasst mindestens 25 ha (Schilfgebiet Brill – Bereich mit Nachweisen durch Beringung), wahrscheinlich jedoch eher an die 100 ha verteilt auf das Gewässerumfeld im gesamten Schutzgebiet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Trotz der Seltenheit der Art und der geringen Nachweiszahl besteht dennoch eine hohe Verantwortung des Landes Luxemburg für die Bereitstellung geeigneter Rasthabitate für den Seggenrohrsänger. Das Schutzgebiet erfüllt eine Funktion als Trittstein zur Rast innerhalb der europaweiten Schutzbemühungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast, sehr selten C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Global Restriktion auf Keine Beeinträchtigungen Gewässerumfeld Hohe Bedeutung als Rastgebiet B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 23 4.1.2. Alcedo atthis – Eisvogel Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 5c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 5–7c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 86 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–65c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 2–3c Der Eisvogel ist ganzjährig an vielen stehenden und fließenden Gewässern in Luxemburg zu finden. Bei der Nahrungssuche fängt er durch Stoßtauchen Fische und Wasserinsekten in Gewässern. Zur Brut ist er auf steilwandige, grabbare Uferbereiche angewiesen, um seine Höhlen zu bauen, z.B. Erosions- oder Abbruchkanten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Eisvogel besiedelt im Schutzgebiet die gesamten Gewässerbereiche der Alzette mit einer mittleren Dichte. Auch kleinere Gewässer wie die Mess werden zur Nahrungssuche genutzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Erhaltungszustand wird aufgrund der Populationsgröße, Habitatstrukturen und Beeinträchtigungen mit gut (B) bewertet. Die Lebensstätte umfasst eine Größe von ca. 86 ha.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 8,7 % des Landesbestands B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: gut B Isolation Restriktion auf Gewässer B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 24 4.1.3. Casmerodius albus – Silberreiher Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–32i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–40i Erhaltungszustand Lux. – Größe der Lebensstätte 1227 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 40–80i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–5i Der Silberreiher brütet vor allem in Ost- und Südosteuropa, ist aktuell aber inmitten einer Arealausweitung nach Westen. Wie der verwandte Graureiher ist der Silberreiher Ansitzjäger, der auf Grünlandflächen bzw. im Gewässerumfeld Kleinsäuger, Amphibien und Wasserinsekten erbeutet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Rast und Überwinterung bilden Silberreiher oft Schlafplatzgemeinschaften mit mehreren Individuen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet ist der Silberreiher regelmäßiger Rastvogel im Herbst und Winter, mit maximal 32 Individuen (28.01.2018) und insgesamt 557 Meldungen im Betrachtungszeitraum.</p>\n<p class=\"lf-p\">Als Rasthabitate werden vor allem die Wiesenbereiche entlang der Alzette genutzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insbesondere in der östlichen Gebietshälfte ist eine erhöhte Nachweisdichte zu verzeichnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im nationalen Vergleich weist das Schutzgebiet somit eine besondere Bedeutung als Rast- und Winterhabitat der Art auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Hohe Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: gut B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen (Zugrast) Schwerpunkt der Winterverbreitung C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 25 4.1.4. Ciconia ciconia – Weißstorch Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 2–3c Rote Liste (2019) R Größe der Lebensstätte 1157 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 1–2c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 0–1c (Brut) 5–15i (Rast) Der Weißstorch ist ein typischer Bewohner der Kulturlandschaft, insbesondere grünlandreicher Landschaften. Seine Nahrung besteht vorwiegend aus Kleintieren wie Regenwürmern, Insekten, Amphibien, Reptilien, Kleinsäugern und Fischen, die er durch Abschreiten von Offenlandbereichen aufstöbert. Insbesondere Kleingewässer, Feuchtwiesen, Weideflächen und extensive Agrarflächen werden bevorzugt aufgesucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Weißstorch ist regelmäßiger Rastvogel in Luxemburg und brütete 2013 zum ersten Mal im Land. (LORGÉ &amp; MELCHIOR 2015). Innerhalb des Schutzgebiets befinden sich 3 im Betrachtungszeitraum genutzte Brutstätten der Art, die von zwei Revierpaaren besetzt wurden. Für die Art sind dies die einzigen bekannten Brutvorkommen in Luxemburg. Die Habitatstrukturen im Schutzgebiet, insbesondere die Feuchtgrünlandbereiche, sind in einem hervorragenden Zustand für den Weißstorch.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Global 100 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Teilweise isoliert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Keine Beeinträchtigungen Landesbestands Hervorragend Lokale Verbreitungslücken Nationales Dichtezentrum A A B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 26 4.1.5. Ciconia nigra – Schwarzstorch Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–3i Rote Liste (2019) V Bestandsschätzung 1–5i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte 1157 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–15c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Schwarzstorch ist ein heimlicher Brutvogel der Wälder, der zur Nahrungssuche teils weite Flüge zu umliegenden Gewässern wie Bächen oder Weihern unternimmt. Dort werden Kleinsäuger, Amphibien, Fische und Wasserinsekten erbeutet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aufgrund seiner Störungsempfindlichkeit ist der Schwarzstorch auf ruhige Brut- und Nahrungshabitate angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Schwarzstorch ist Nahrungsgast im Schutzgebiet, eine regelmäßige Nutzung ist anzunehmen. Nahezu das gesamte Gebiet dient der Art als potenzielles Rast- und Nahrungshabitat. Genutzt werden vorzugsweise die Strukturen entlang der Alzette. Ein Brutvorkommen innerhalb des Schutzgebietes ist aufgrund fehlender geeigneter Waldstrukturen nicht zu erwarten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Regelmäßige Rast Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Geringe Rastzahlen Keine Brutmöglichkeiten (Zugrast) C B C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 27 4.1.6. Circus aeruginosus – Rohrweihe Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0–1i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–200i (Zug) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Rohrweihe ist eine Greifvogelart, die vorwiegend im Gewässerumfeld brütet. Sie benötigt dichte, geschlossene Vegetationsbereiche (Röhrichte, Hochstauden, gelegentlich auch Getreidefelder und hohen Wiesen), wo ein Bodennest errichtet wird. Zur Nahrungssuche werden aber auch umgebende Offenlandlebensräume aufgesucht. Das Nahrungsspektrum umfasst je nach Verfügbarkeit vor allem Vögel (Sing- und Wasservögel) und deren Eier/Nestlinge, sowie Kleinsäuger in Feldflur und Feuchtgebieten, seltener auch Fische, Amphibien und Großinsekten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet tritt die Rohrweihe als seltener Rastvogel während der Zugbewegungen auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Nachweise konzentrieren sich auf die schilfreichen Feuchthabitate im Westen des Schutzgebiets.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Einzelne Individuen C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 28 4.1.7. Circus cyaneus – Kornweihe Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0–1i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–30i (Winter) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Kornweihe ist eine Greifvogelart der weiträumigen Offenlandschaft. Ihre Nahrung besteht vor allem aus Kleinsäugern, welche sie im charakteristischen, gaukelnden Flug über Feldern und Grünland sucht und erbeutet. In Luxemburg ist die Kornweihe ehemaliger Brutvogel, wird in den vergangenen Jahren aber lediglich während der Zugzeiten und gelegentlich überwinternd festgestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet erfolgte im Betrachtungszeitraum nur ein Nachweis im Jahr 2013 im östlichen Gebietsteil.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 29 4.1.8. Crex crex – Wachtelkönig Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 0–1c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 0–1c Rote Liste (2019) 1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte gering Status im VSG ? Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 0–1c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 0–3c (Brut) Der Wachtelkönig ist eine Brutvogelart der Feuchtwiesen, der bis auf seine oft nachts vorgetragenen Balzrufe „Crex crex“ kaum durch feldornithologische Methoden nachweisbar ist. In seinen Brutgebieten ist er auf feuchte, hohe und nahrungsreiche Wiesen mit späten Mahden angewiesen. Aufgrund der Intensivierung der Grünlandnutzung zählt der Wachtelkönig zu den am stärksten bedrohten Brutvogelarten Europas.</p>\n<p class=\"lf-p\">LORGÉ &amp; MELCHIOR postulierten 2016, dass der Wachtelkönig in Luxemburg wahrscheinlich nur noch im oberen Alzettetal vorkommt. Innerhalb des Betrachtungszeitraums gelang allerdings nur ein Nachweis eines balzenden Wachtelkönigs in den véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen im Jahr 2018. Der Brutstatus der Art ist aufgrund der Nachweislage unklar. Aktuell ist zumindest noch ein unregelmäßiges Brutvorkommen ist anzunehmen. Eine Brut der Art im Schutzgebiet ist aufgrund der vorhandenen Habitate weiterhin möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 30 Für den Wachtelkönig sind in Luxemburg nur sehr wenige geeignete Lebensraumbereiche vorhanden, so dass das Gebiet als Refugialraum anzusehen ist. Das Alzettetal trägt für die Art eine besondere Bedeutung im nationalen und überregionalen Kontext. Wichtig zum Erhalt dieser Funktion ist die Erhaltung von Feuchtwiesen in extensiver Bewirtschaftung mit sehr späten Mahdterminen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aus diesem Grund wird trotz fehlender regelmäßiger Brutnachweise empfohlen, den Wachtelkönig weiterhin als prioritäre Zielart des Vogelschutzgebiets zu führen. Das Gebietsmanagement sollte der Art auch weiterhin Rechnung tragen und insbesondere in störungsarmen Feuchtgrünlandbereichen extensive Nutzung fördern Durch diese Maßnahmen profitieren synergetisch auch andere Wiesenbrüter wie z.B. Wiesenpieper, Schafstelze u.a.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 100 % des Landesbestands Habitatqualität Isolation Fragmentiert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Zustand der Lebensstätte: Gut Letztes nationales Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Vorkommen A B B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 31 4.1.9. Falco peregrinus – Wanderfalke Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Individuenzahlen 1–2i Rote Liste (2019) 3 Bestandsschätzung 1–2i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte 1227 ha Status im VSG ☒ Brutvogel Revierdichte gering ☒ Rastvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 12–14c Bestandsschätzung SDF 2012 1–2i (Rast) Der Wanderfalke besiedelt natürlicherweise Felsformationen mit natürlichen Steilhängen. Als Kulturfolger ist er aber mittlerweile auch im menschlichen Umfeld, teils in Großstadtbereichen vorzufinden, wo auch anthropogene Strukturen wie Gittermasten, Industrieanlagen oder Brücken zur Brut genutzt werden. Wanderfalken jagen ausschließlich Vögel bis Taubengröße, die sie auf zum Teil weiten Nahrungsflügen erbeuten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Wanderfalke nutzt das obere Alzettetal zur Nahrungssuche. Er brütet außerhalb des Schutzgebietes am Wasserturm Noertzange, sowie im Umfeld von Esch/Alzette. Die unmittelbar angrenzenden Flächen des Schutzgebiets weisen für das Brutpaar eine erhöhte Bedeutung zur Nahrungssuche auf. Auch im Winterhalbjahr dient das Alzettetal dem Wanderfalken als Nahrungshabitat, mit Beobachtungen aus allen Gebietsteilen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 7,7 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 32 4.1.10. Grus grus – Kranich Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–300i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–300i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 70.000–150.000 (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Kranich ist Brutvogel der offenen Landschaft in Nord-, Mittel- und Osteuropa. Er besiedelt bevorzugt feuchte, sumpfige oder moorige Standorte mit verschiedenen Vegetationsformen, zur Nahrungssuche werden auch landwirtschaftlich genutzte Flächen einbezogen. Auf seinen Zugwegen während Frühjahrs- und Herbstzug durchquert eine große Zahl von Kranichen das Großherzogtum Luxemburg, dabei kommt es auch regelmäßig zur kurzzeitigen Rast.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Schutzgebiet des oberen Alzettetals wird durch den Kranich regelmäßig in großer Zahl überflogen, aber auch als Rasthabitat genutzt. Zum Teil wurden Zugtrupps bis zu 800 Exemplaren beobachtet und eine nächtliche Rast von bis zu 300 Exemplaren wurde dokumentiert. In obiger Grafik sind ausschließlich rastende Kraniche im Betrachtungszeitraum aufgeführt. Als Rasthabitat dienen alle offenen Feuchtwiesenbereiche des Schutzgebiets. Eine deutliche Häufung rastender Kraniche liegt im östlichen Bereich des Schutzgebietes vor, was die nachfolgende, nach beobachteter Individuenzahl gewichtete Abbildung zeigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ Population Regelmäßige Rast Hohe Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B 33 Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen (Zugrast) Hohe Bedeutung als Rastplatz C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 34 4.1.11. Ixobrychus minutus – Zwergdommel 0 Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Individuenzahlen 0–1i Rote Liste (2019) R Bestandsschätzung 1–3i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte 1227 ha Status im VSG ? Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 5–7c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Die Zwergdommel ist ein scheuer Brutvogel der Schilfgebiete, der die dichten Vegetationsbereiche in Gewässernähe zur Brut und Nahrungssuche nutzt. Ein Nachweis außerhalb der Balzphase ist aufgrund der Lebensweise der Art oft schwierig. In Mitteleuropa konnte nach großen Bestandseinbrüchen aufgrund von Lebensraumverlust in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch umfassende Schutzbemühungen in den letzten Jahren eine kurzzeitige Bestandserholung erreicht werden. In Luxemburg besteht ein bekanntes regelmäßiges Brutvorkommen im Baggerweihergebiet Remerschen im Moseltal.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Zwergdommel ist regelmäßiger Rastvogel im Schutzgebiet. Alle Nachweise im Betrachtungszeitraum stammen aus dem Schilfgebiet Brill. Es ist aber zu vermuten, dass die Art im Schutzgebiet untererfasst ist, da weitere geeignete Lebensräume vorhanden sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Geringe Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Restriktion auf Gewässerumfeld B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 35 4.1.12. Lanius collurio – Neuntöter Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 5c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 5–10c Rote Liste (2019) 3 Größe der Lebensstätte 276 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte gering Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 500–900c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–5c Der Neuntöter ist ein typischer Bewohner des strukturierten Offenlands mit Heckenreihen, gerne mit Dornengebüsch. Seine Nahrung besteht aus Großinsekten, Kleinsäugern und Vögeln. Diese jagt er vorwiegend in offenen Habitaten von einer Ansitzwarte aus.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insgesamt wurden fünf Reviere im Betrachtungszeitraum festgestellt, davon eines im vorgeschlagenen Erweiterungsbereich südlich Abweiler. Die beobachtete Revierdichte im Schutzgebiet ist vergleichsweise gering, trotz einiger potenziell gut geeigneter Lebensräume und Strukturen. Teilbereiche des Schutzgebiets lassen aufgrund der Habitatausstattung weitere Reviere vermuten, so auch der zweite Erweiterungsbereich nordwestlich Fennange.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,7 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 36 4.1.13. Larus melanocephalus – Schwarzkopfmöwe Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0–1i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux. – Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 0–5i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schwarzkopfmöwe ist eine Möwenart, die sowohl an Küsten als auch Binnengewässern brütet. Von Südeuropa ausgehend hat die Art ihr Areal sukzessive nach Norden ausgeweitet, mittlerweile sind Brutkolonien an Nord- und Ostsee bekannt. Auf ihren Zugbewegungen überfliegt die Schwarzkopfmöwe auch Luxemburg und rastet meist kurzzeitig an Gewässern und Feuchtwiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet ist die Schwarzkopfmöwe ein unregelmäßiger Durchzügler. Im Betrachtungszeitraum liegt lediglich ein Nachweis eines mit Lachmöwen rastenden Individuums auf überschwemmten Wiesen vor (März 2017).</p>\n<p class=\"lf-p\">Für das Schutzgebiet hat die Art keine besondere Relevanz, eine sporadische Rast ist jedoch weiterhin möglich, insbesondere während Überschwemmungsereignissen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 37 4.1.14. Lullula arborea – Heidelerche Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0–4i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux. – Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 25–30c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Heidelerche ist eine Brutvogelart der offenen und halboffenen Landschaft, die von Südeuropa bis Vorderasien verbreitet ist. Hauptsächlich nutzt die Art klimatisch begünstigte, karge, kurzrasige Standorte mit offenen Bodenstellen und einzelnen Singwarten, z.B. extensive Heide- und Weideflächen, Kahlschläge, Windwurfflächen in Wäldern, speziell in Luxemburg aber auch Sekundärhabitate wie ehemalige Tagebauminen. Zu feuchte Standorte oder dichte Vegetationsformen werden gemieden. Als Kurzstreckenzieher tritt die Heidelerche zur Zugzeit gelegentlich auch außerhalb der Idealhabitate als Rastvogel auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Innerhalb des Vogelschutzgebiets konnte im Betrachtungszeitraum nur ein Nachweis der Heidelerche erbracht werden, mit einem Rasttrupp von vier Individuen im Herbst 2013. Das Vogelschutzgebiet beinhaltet nur wenige Bereiche, die für die Art zur Rast und Nahrungssuche geeignet sind. Eine regelmäßige Nutzung ist daher eher unwahrscheinlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 38 4.1.15. Luscinia svecica – Blaukehlchen Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–3i Rote Liste (2019) R Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 80–100i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Das Blaukehlchen ist ein Bewohner der Feuchtgebiete mit Gebüschen und Röhrichten. Seine Nahrung besteht hauptsächlich aus Insekten, die gerne in Bodennähe, oft auf Schlamm- oder Schlickflächen erbeutet werden. Die Verbreitung der Art erstreckt sich über fast ganz Kontinentaleuropa, mit Verbreitungsschwerpunkten in Skandinavien und Osteuropa. Auch Belgien und die Niederlande beherbergen eine große Brutpopulation. In Luxemburg ist nur ein Brutvorkommen der Art bekannt, 2017 gelang ca. 6 km östlich des Schutzgebiets der erste Brutnachweis von zwei Paaren des Blaukehlchens seit Beginn des 20. Jahrhunderts.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auch innerhalb des Schutzgebiets existieren einige potenziell für die Art geeignete Bereiche, sowohl als Brut- wie auch als Rasthabitat. Aktuell wird das Blaukehlchen regelmäßig zur Zugzeit im Schilfgebiet Brill bei Schifflange im Rahmen der systematischen Vogelberingung nachgewiesen (&gt;30 Nachweise). Eine zukünftige Brutansiedelung ist daher ebenfalls möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Regelmäßige Rast Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Restriktion auf Geringe Rastzahlen Gut Feuchtgebiete B B B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 39 4.1.16. Milvus migrans – Schwarzmilan Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 2–4c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 1227 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 60–62c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 4–8i (Brut) Der Schwarzmilan brütet vorwiegend an Waldrändern mit Altholzbeständen und fliegt zur Nahrungssuche vor allem in Offenlandlebensräume aller Art. Bevorzugt werden dabei auch Auen und Gewässer aufgesucht. Als Nahrungsopportunist sucht der Schwarzmilan aber sogar Siedlungsbereiche gezielt zur Nahrungssuche auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Betrachtungszeitraum wurden zwei Brutpaare des Schwarzmilans erfasst (rote 1 km x 1 km-Raster, Nachweispunkte innerhalb des Rasters werden zum Schutz der Brutstätte nicht dargestellt). Das gesamte Schutzgebiet dient dem Schwarzmilan als geeignetes Nahrungshabitat. Die Habitatstrukturen im Schutzgebiet sind in hervorragendem Zustand, eine Ansiedlung weiterer Paare im Schutzgebiet ist daher durchaus möglich. Der Bestand wird daher auf 2–4 Paare geschätzt, was einer mittleren bis hohen Dichte entspricht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität 3,3 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Hervorragend B A Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 40 4.1.17. Milvus milvus – Rotmilan Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–33i Rote Liste (2019) 3 Bestandsschätzung 1–40i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 63–66c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 3–6i (Brut) Der Rotmilan benötigt als Lebensraum offene Landschaftsformen, die mit kleineren und größeren Gehölzen durchsetzt sind. Er brütet in Gehölzgruppen oder an Waldrändern, die gute Anflugbedingungen aufweisen. Zur Jagd benötigt er offenes Kulturland, Grasland und Viehweiden. Der Rotmilan ist Nahrungsgeneralist und erbeutet ebenso kleine Säugetiere, Vögel, Großinsekten und andere Wirbellose. Insbesondere fliegen Rotmilane gezielt Grünland während oder kurz nach der Mahd an, um dort freigelegte Beute und Aas zu erbeuten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Rotmilan ist regelmäßiger Nahrungsgast im Schutzgebiet. Insgesamt liegen 99 Meldungen der Art im Schutzgebiet vor, sowohl zur Brut- wie auch zur Zugzeit. In mehreren Jahren konnten auch Schlafplätze von bis zu 33 Individuen zur Zugzeit nachgewiesen werden. Ein Brutplatz im Schutzgebiet ist nicht bekannt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Hohe Rastzahlen B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 41 4.1.18. Philomachus pugnax – Kampfläufer Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–8i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–10i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–30i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Kampfläufer brütet in niedrigen Vegetationsbereichen in Mooren, Wiesen und feuchter Tundra von Nordwesteuropa bis Ostsibirien. Auch während seines Zuges, der den Kampfläufer teils auch über das Binnenland Mitteleuropas führt, ist der Kampfläufer auf Rasthabitate mit ähnlichen Vegetationsformen bzw. Schlickflächen in Gewässernähe angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Kampfläufer ist regelmäßiger Rastvogel im Alzettetal. Maximal wurden an einem Tag acht rastende Individuen festgestellt. Die Nachweise konzentrieren sich auf den nordöstlichen Teil des Schutzgebiets im Bereich Réiserbann und Kinneksbrill zwischen Roeser und Hesperange.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nahezu das gesamte Schutzgebiet dient der Art als potenzielles Rasthabitat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Mittlere Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen (Zugrast) Bedeutendes Rastgebiet der Art C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 42 4.1.19. Picus canus – Grauspecht Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 1c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 1–2c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 36 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte gering Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 30–40c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1i Der Grauspecht ist ein Bewohner alter Laubwälder mit hohem Anteil von Alt- und Totholz. In Luxemburg werden auch Hartholz-Auwälder bei entsprechender Eignung besiedelt. Der Bestand des Grauspechts ist überregional kurzfristig rückläufig, Luxemburg liegt an der nordwestlichen Arealgrenze der Art.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet besiedelt der Grauspecht die Gehölzstrukturen im Umfeld des Schilf- und Auwaldgebiets Brill mit einem Brutpaar, die dortigen Habitatstrukturen sind in einem guten Zustand. Aufgrund der geringen Ausdehnung der Waldbereiche innerhalb des Schutzgebiets ist die Art lokal aber nur isoliert vertreten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation 2,3 % des Zustand der Lebensstätte: Gut Am globalen Landesbestands Nur kleine geeignete Bereiche Verbreitungsrand B B B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 43 4.1.20. Pluvialis apricaria – Goldregenpfeifer Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–139i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–150i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Größe der Lebensstätte ca. 1191 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 20–400i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Goldregenpfeifer ist Brutvogel der nordeuropäischen Feuchtgebiete (Moore, Heiden, Tundren) und ist zur Brutzeit von Island bis Sibirien verbreitet. Er überwintert in West- und Südeuropa. Seine Zugbewegung führt ihn dabei auch durch Mitteleuropa, wo er vor allem im Küstenbereich in großen Trupps rastet. Im Binnenland werden oft nur deutlich geringere Rastzahlen erreicht, vor allem in feuchten Grünlandbereichen, Überschwemmungszonen, aber auch Ackerflächen. Die Art ist oft in Gesellschaft von Kiebitzen vorzufinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet ist der Goldregenpfeifer regelmäßiger Rastvogel. Nahezu das gesamte Gebiet dient der Art als potenzielles Rasthabitat, sowohl Feuchtwiesen als auch Ackerland. Die maximal an einem Tag erreichte Rastzahl betrug im Betrachtungszeitraum 139 Individuen (März 2018). Das Schutzgebiet stellt für die Art ein wichtiges Rasthabitat dar.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Global Regelmäßige Rast Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen Sehr hohe Rastzahlen Gut (Zugrast) Bedeutendes Rastgebiet der Art A B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 44 4.1.21. Porzana porzana – Tüpfelsumpfhuhn Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit unklar ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 0–1i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 5–20i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Das Tüpfelsumpfhuhn brütet in Feuchtgebieten von Westeuropa bis Sibirien. Vor allem sumpfige Standorte mit Seggenbeständen, aber auch Moore und überschwemmte Feuchtwiesen zählen zu den Habitaten der Art. In Luxemburg tritt das Tüpfelsumpfhuhn lediglich als Rastvogel auf, ist aufgrund seiner heimlichen Lebensweise in dichter Vegetation aber nur schwierig nachzuweisen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Tüpfelsumpfhuhn ist ein seltener Durchzügler im Schutzgebiet. Es wurde im Betrachtungszeitraum ausschließlich im Brill bei Schifflange festgestellt, wo es die Schilfbereiche als Rasthabitat nutzt. Es ist aber zu vermuten, dass die Art aufgrund der schweren Erfassbarkeit weit häufiger unbemerkt als Rastvogel auftritt, auch in anderen Gebietsteilen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Global Datenlage unklar Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet ? o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 45 4.1.22. Tringa glareola – Bruchwasserläufer Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–10i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–10i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte ca. 1191 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–30i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Bruchwasserläufer brütet in teils bewaldeten Bereichen der nordeuropäischen Moore, Tundra und Taiga von Schottland bis Sibirien. Seine Zugbewegungen führen ihn vorwiegend über das Binnenland Kontinentaleuropas, wo er im Umfeld von Binnengewässern oder auf überschwemmten Wiesenflächen rastet. Auch in Luxemburg ist die Art alljährlicher Gast während des Frühjahrs- und Herbstzugs.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Bruchwasserläufer ist regelmäßiger Rastvogel im Schutzgebiet. Er nutzt überwiegend die Grünländer und Feuchthabitate zwischen Roeser und Hesperange sowie die véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen als Rasthabitat. Nahezu das gesamte Gebiet dient der Art als potenzielles Rasthabitat. Die Maximalzahl rastender Bruchwasserläufer an einem Tag betrug 10 Individuen (Herbst 2015).</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Mittlere Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 46 4.2. Arten nach Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.2.1. Acrocephalus schoenobaenus – Schilfrohrsänger Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 0–2c Rote Liste (2019) 1 Größe der Lebensstätte 38 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 1–5c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Schilfrohrsänger ist Brutvogel der Feuchtgebiete vom Mittelmeerraum bis in die boreale Zone. Sein Nest baut der Schilfrohrsänger bevorzugt am Übergangsbereich von hoher zu niedriger Feuchtvegetation, z.B. am Schilfrand oder in Hochstauden im Feuchtland. Als Langstreckenzieher durchquert der Schilfrohrsänger im Frühjahr und Herbst Luxemburg in großer Zahl. Im Gegensatz dazu wurden aber erst seit 2007 wieder Bruten in Luxemburg dokumentiert, durch gezielten Schutz seiner Lebensräume (LORGÉ &amp; MELCHIOR 2016).</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Schilfrohrsänger besiedelte im Kartierjahr das Alzettetal mit 2 Revieren, was einen nationalen Verbreitungsschwerpunkt darstellen würde (+). Ob dies ein regelmäßiges Brutvorkommen darstellt ist weiter zu untersuchen. Zudem dienen die Schilfstrukturen im Schutzgebiet auch als Rasthabitat, insbesondere das Schilfgebiet Brill und die véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität 40 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Gut A B Isolation Global Teils isoliert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Keine Beeinträchtigungen Fragmentiert, Restriktion Refugialraum der Art auf Feuchtgebiete Nat. Verbreitungsschwerpunkt (+) B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 47 4.2.2. Acrocephalus scirpaceus – Teichrohrsänger Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 22c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 25–35c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 51 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte teils hoch Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 200–250c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 25–35c Der Teichrohrsänger baut sein Nest in dichten Schilfgebieten in Gewässernähe und ernährt sich vorwiegend von kleinen Fluginsekten. Für den Nestbau ist der Teichrohrsänger auf das Vorhandensein von genügend großen, wasserständigen Altschilfzonen angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Teichrohrsänger besiedelt Schilfgebiete in mehreren Teilen des Alzettetals. Im Schutzgebiet wurden 22 Reviere festgestellt, dies entspricht einer mittleren Siedlungsdichte von 4,3 Brutpaaren / 10 ha. Die Reviere konzentrieren sich auf das Schilfgebiet Brill, die véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen, das Schilfgebiet Bauch, sowie den Bereich Boss/Hoowisen nördlich Roeser, wo punktuell hohe Siedlungsdichten von ca. 10 Brutpaaren / 10 ha beobachtet wurden. Aufgrund der hervorragenden Habitatqualität innerhalb der Lebensstätte ist der Bestand des Teichrohrsängers im Schutzgebiet aber wahrscheinlich noch unterschätzt, 25–35 Reviere sind anzunehmen. Neben Mosel- und Syrtal ist das Alzettetal einer der nationalen Schwerpunkträume für den Teichrohrsänger (+).</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation 9,8 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Restriktion auf Landesbestands Hervorragend Gewässer Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Nationaler Schwerpunktraum (+) B A B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 48 4.2.3. Alauda arvensis – Feldlerche Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 30c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 25–35c Rote Liste (2019) 3 Größe der Lebensstätte 758 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte niedrig Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 4.200–5.600c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 15–25c Die Feldlerche ist eine typische Vogelart der offenen Landschaft und bewohnt baum- und strauchlose Acker und Wiesenbereiche, wo sie am Boden nach Nahrung sucht. Auch die Nester werden in Bodenmulden angelegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Alzettetal ist die Feldlerche eine mittelhäufige Brutvogelart. Die Lebensstätte umfasst Grünland und Äcker im Schutzgebiet. Innerhalb der gesamten Lebensstätte wird mit durchschnittlich 0,4 Brutpaaren / 10 ha eine eher niedrige Brutpaardichte erreicht. BAUER &amp; BERTHOLD (1996) geben durchschnittliche Häufigkeiten von 1,1–3,0 BP / 10 ha in mitteleuropäischen Agrarlandschaften an. Dies deutet daraufhin, dass Teilbereiche im Grünland für die Art schon zu intensiv bewirtschaftet sind. Insbesondere in den Erweiterungsbereichen konnte aber ein Schwerpunkt der Art mit 15 Revieren nachgewiesen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,7 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 49 4.2.4. Anas querquedula – Knäkente Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–6i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–10i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte ca. 129 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 0–2c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 0–1c (Brut) Die Knäkente ist die einzige europäische Entenart, die als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintert. Ihre Brutgebiete befinden sich vor allem an nährstoffreichen Kleingewässern und Überschwemmungsflächen in Osteuropa, während in West- und Mitteleuropa Brutvorkommen meist sporadisch und zersplittert sind. In Luxemburg sind Bruten nur sehr unregelmäßig mit einzelnen Paaren, als Rastvogel im Frühjahr und Herbst ist die Knäkente aber regelmäßig zu beobachten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet ist die Knäkente regelmäßiger Gast während des Frühjahrs- und Herbstzugs.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Rast nutzt die Knäkente überwiegend die Überschwemmungs- und Nasswiesenbereiche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bis zu sechs Individuen wurden gleichzeitig rastend beobachtet. Eine Brut der Art im Vogelschutzgebiet konnte im Betrachtungszeitraum nicht festgestellt werden, ist aber zukünftig möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Mittlere Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 50 4.2.5. Anser fabalis – Saatgans Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 4–8i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 50–160c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Saatgans ist ein Brutvogel der nordischen Tundra bzw. Taiga in Nordeuropa bis Sibirien.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Saatgans zeigt eine ausgesprochene Bindung an Zugrouten, Rast- und Überwinterungsgebiete, von denen letztere vor allem nahe den Küsten von Nord- und Ostsee, aber auch in Flussniederungen liegen. Bevorzugte Winterhabitate sind Grünland und abgeerntete Agrarflächen mit ausreichendem Nahrungsangebot, die Winternahrung ist ausschließlich pflanzlich und beinhaltet Samen (auch Getreidekörner), Gräser und Wurzeln. In Kältewintern kann die Saatgans auch bis Südeuropa in den Mittelmeerraum ziehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Alzettetal tritt die Saatgans als unregelmäßiger Rastvogel auf. Im Winter 2016 konnten mehrere Nachweise der Art im nordöstlichen Teil des Schutzgebiets erbracht werden. Im Zeitraum Januar bis Februar hielten sich in diesem Bereich 4 bis 8 Individuen auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 51 4.2.6. Anthus pratensis – Wiesenpieper Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 6c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 6–8c Rote Liste (2019) 1 Größe der Lebensstätte 78 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte gering Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–20c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 20–30c Der Wiesenpieper besiedelt bevorzugt ausgedehnte, strukturreiche Feuchtwiesen wie extensive Viehweiden oder Mähwiesen und ist vor allem in Nordeuropa ein häufiger und weit verbreiteter Brutvogel. In Mitteleuropa wurden zuletzt massive Bestandseinbrüche festgestellt, in einigen Gebieten in Luxemburg sogar -94% seit 1996 (BASTIAN M., 2015).</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Alzettetal ist der Brutbestand der Art auch stark rückläufig, die bisher angegebene Anzahl von 20–30 Brutpaaren konnte im Betrachtungszeitraum nicht erreicht werden. Aktuell ist von sechs bis acht Revieren auszugehen, davon zwei innerhalb des Erweiterungsbereichs im Gebietsteil Laach nördlich Fennage. Die Siedlungsdichte beträgt 0,8 Brutpaare / 10 ha, was vergleichsweise gering ist (vgl. 2,0–3,0 Brutpaare / 10 ha, GLUTZ VON BLOTZHEIM &amp; BAUER 1985).</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Schutzgebiet ist aber weiterhin als nationaler Schwerpunktraum anzusehen (+) und ist von zentraler Bedeutung als Refugialraum für den Erhalt der Brutvorkommen. Daher sollte auch das Gebietsmanagement abgestimmt werden (u.a. Mahdzeiten).</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 40 % des Landesbestands Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut Isolation Teils isoliert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Fragmentiert Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Nationaler Verbreitungsschwerpunkt (+) A B B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 52 4.2.7. Aythya ferina – Tafelente Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit unregelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–3i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 0–1c (Brut) 80–200i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tafelente brütet meist an flachen Binnengewässern und Küstenabschnitten mit dichter Ufervegetation von Westeuropa bis Mittelasien. Ihre Hauptnahrung ist pflanzlich, diese wird sowohl tauchend wie auch gründelnd aufgenommen. In Luxemburg wurde erstmalig 2011 eine Brut der Tafelente im Baggerweihergebiet Remerschen beobachtet, die Art ist zurzeit aber nur als unregelmäßiger Brutvogel anzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tafelente taucht sporadisch mit geringer Individuenzahl im Untersuchungsgebiet als Rastvogel auf. Im Betrachtungszeitraum liegen 3 Nachweise der Art vor (2013, 2017 und 2018). Eine Habitateignung für die Art ist nur punktuell vorhanden, z.B. im Bereich Brill bei Schifflange.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 53 4.2.8. Charadrius dubius – Flussregenpfeifer Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 5c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 5–7c Rote Liste (2019) 2 Größe der Lebensstätte 111 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–15c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1c Der Flussregenpfeifer besiedelt vegetationslose Kies- und Sandflächen von Flüssen. Auch anthropogene Sekundärlebensräume werden als Brutplätze genutzt. Er brütet in Luxemburg an Baggerweihern, in Feuchtgebieten und z.T. auch an vegetationsarmen Baustellenflächen (LORGÉ &amp; MELCHIOR 2016). Aufgrund der Lebensraumansprüche sind Brutvorkommen in Luxemburg selten. Je nach Zustand natürlicher Brutplätze und Verfügbarkeit von Sekundärhabitaten ist die Bestandszahl einer naturgemäß großen Fluktuation unterworfen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet nutzt der Flussregenpfeifer die véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen und die nordöstlichen Teile des Schutzgebiets als Brutstätten. Die Habitatstrukturen zeigen aktuell eine gute Eignung für die Art, die festgestellte Siedlungsdichte ist mittel bis hoch. Das Schutzgebiet ist für den Flussregenpfeifer ein wichtiger Refugialraum und ein bedeutender Brutplatz in Luxemburg.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 40 % des Landesbestands A Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Global Restriktion auf Keine Beeinträchtigungen spezielle Habitate Refugialraum der Art B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 54 4.2.9. Gallinago gallinago – Bekassine Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–190i Rote Liste (2019) 0 Bestandsschätzung 1–200i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte 1227 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 500–1.500i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 30–50i (Rast) 5–10i (Winter) Die Bekassine brütet bevorzugt in ausgedehnten Feuchtwiesen und Mooren. Bedingt durch großen Lebensraumverlust ist das Brutvorkommen der Art in Luxemburg erloschen. Der letzte Brutnachweis stammt aus dem Jahr 1975. Lediglich während der Zugzeiten wird die Bekassine als Nahrungsgast in Feuchtgebieten, meist in Gewässernähe festgestellt (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Auch bei der Rast ist die Bekassine auf dauerhaft oder zumindest zeitweise überschwemmte Standorte mit genügend großem Nahrungsangebot angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Bekassine ist ein regelmäßiger, häufiger Rastvogel im Schutzgebiet. Die Häufigkeit der Rastvogelnachweise (158 Meldungen) und die hohen Rastzahlen bis 190 Individuen zeigen die große Bedeutung des Schutzgebietes für die Art. Die gesamte Fläche des Schutzgebiets eignet sich als Rasthabitat, insbesondere die Überschwemmungsflächen der Alzette bieten hervorragende Rastbedingungen. Punktuell wären auch für eine Brut geeignete Flächen vorhanden, z.B. im Umfeld Dumontshaff.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast/Überwinterung Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Nicht isoliert Hervorragend (Zugrast) Sehr hohe Rastzahlen B Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Hohe Bedeutung als Rastplatz A C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 55 4.2.10. Jynx torquilla – Wendehals Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 2c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 2–4c Rote Liste (2019) 3 Größe der Lebensstätte 19 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte gering Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–100c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–3c Der Wendehals ist ein Brutvogel der halboffenen, strukturierten Landschaft. Er besiedelt überwiegend Streuobstwiesen, Parks oder Gärten, aber auch Weinbaugebiete, lockere Wälder, sowie Auwälder. Der Wendehals ernährt sich fast ausschließlich von Ameisen. Zur Nahrungssuche ist er daher auf offene oder kurzrasige Bodenbereiche angewiesen. Zur Brut nutzt der Wendehals natürliche Höhlen oder Spechthöhlen in Gehölzen. Diese müssen folglich fortgeschrittene Altersstadien erreicht haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Wendehals besiedelt Gehölzstrukturen im Schutzgebiet. Insgesamt wurden im Kartierjahr 2018 zwei Revierpaare festgestellt. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen, die für die Art in einigen Teilen eine gute Eignung zeigen, wird der Bestand auf 2–4 Paare geschätzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 2,7 % des Landesbestands B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Am nationalen Verbreitungsrand B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 56 4.2.11 Lymnocryptes minimus – Zwergschnepfe Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–2i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 5–10i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">XX Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–20i (Winter) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 5–10i (Winter) Die Zwergschnepfe ist Brutvogel in sumpfigen Landschaften und Mooren der nordosteuropäischen bis Sibirischen Taiga. Während ihrer Wanderungen und zur Überwinterung sucht die Zwergschnepfe auch Flussniederungen, Feuchtwiesen und Schilfgebiete in Luxemburg auf. Da aufgrund der heimlichen Lebensweise in dichter bodennaher Vegetation und der geringen Fluchtdistanz (bis unter 1 m) ein Nachweis der Art nur durch intensive Suche möglich ist, sind Bestände in der Regel unterschätzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Alzettetal konnte die Zwergschnepfe als regelmäßiger Rastvogel und Überwinterer im Schutzgebiet bestätigt werden. Die Nachweise konzentrieren sich auf das Schilfgebiet Brill.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aufgrund der weiteren Habitatstrukturen im Schutzgebiet ist davon auszugehen, dass die Art in anderen Bereichen ebenso vorkommt, aber unentdeckt blieb, z.B. im Feuchtgrünland am Dumontshaff oder im Überschwemmungsbereich der Alzette. Der bisher angegebene Winterbestand von 5–10 Individuen scheint daher gerechtfertigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Regelmäßige Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Restriktion auf Rast/Überwinterung Hervorragend Feuchtgebiete Global Keine Beeinträchtigungen Schwerpunkt der Winterverbreitung in Luxemburg B A B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 57 4.2.12. Motacilla flava – Wiesenschafstelze Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 6c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 6–10c Rote Liste (2019) 2 Größe der Lebensstätte 60 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 100–150c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 5–10c Die Wiesenschafstelze besiedelte ursprünglich Feuchtwiesen oder Sumpfgebiete sowie Brachflächen. In den letzten Jahren werden verstärkt auch Bruten in intensiven Ackerflächen (Raps, Getreide) und deren Randstrukturen beobachtet. Nachbrutzeitlich sind Schafstelzen oft als Schlafplatzgemeinschaften in Schilfgebieten vorzufinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Wiesenschafstelze besiedelt die feuchteren Grünlandbereiche des Schutzgebiets mit insgesamt sechs Revieren im Betrachtungszeitraum. Ein Dichtezentrum befindet sich im Bereich der véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auch regelmäßige Rastvorkommen mit bis zu 40 Individuen wurden festgestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 4,8 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 58 4.2.13. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 0c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 0–5c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte gering Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 500–600c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gartenrotschwanz bewohnt in Luxemburg lichte Laubwälder, Parks, Obstgärten und ist auch im ländlichen Siedlungsraum zu finden. Er brütet in Baum- und Mauerlöchern und nimmt auch Nistkästen an (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Zur Nahrungssuche ist er oft am Boden unterwegs, er bevorzugt daher Nahrungsflächen mit schütterer oder kurzrasiger Vegetation, wie z.B. Gärten, Parks, Weideflächen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gartenrotschwanz brütet im Randbereich außerhalb des Schutzgebiets in Gartenstrukturen und nutzt das Schutzgebiet nur punktuell als Nahrungshabitat oder Rasthabitat während des Zuges. Generell bietet das Schutzgebiet der Art kaum geeignete Bruthabitate, eine besondere Bedeutung für die Art liegt daher nicht vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Insignifikante Population D Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 59 4.2.14. Rallus aquaticus – Wasserralle Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 7c ☒ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 7–10c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 56 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte hoch Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 17–22c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 3–5c Die Wasserralle ist ein Brutvogel der schilfbestandenen Gewässerufer an stehenden und fließenden Gewässern. Ihr Nest baut die Wasserralle in der dichten Vegetation, auch zur Nahrungssuche wird das unmittelbare Gewässerumfeld nur selten verlassen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Wasserralle besiedelt im Schutzgebiet vorwiegend Schilfstrukturen. Insgesamt wurden sieben Reviere der Art festgestellt. Die Größe der Lebensstätte beträgt 56 ha, was einer hohen Siedlungsdichte von 1,25 Revieren / ha entspricht. Die vorhandenen Habitate sind in einem hervorragenden Zustand (A) und gleichzeitig sehr störungsarm. Das Gebiet ist ein wichtiger Refugialraum für die Wasserralle und ein Schwerpunkt ihrer nationalen Verbreitung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation 31,8 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Fragmentierte Landesbestands Hervorragend nationale Verbreitung Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Hohe Bedeutung für die Art A A B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 60 4.2.15. Remiz pendulinus – Beutelmeise Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 4–8i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 0c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 0–1c (Brut) X (Rast) Die Beutelmeise ist ein Brutvogel der Feuchtgebiete, der das namensgebende, kunstvoll gefertigte Beutelnest in Weidengebüschen im Gewässerumfeld baut. Nach einer großräumigen Arealausweitung nach Westeuropa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist der mitteleuropäische Bestand überregional in den letzten Jahren stark rückläufig. In Luxemburg sind nur unregelmäßige Bruten der Beutelmeise bekannt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein ehemaliges Brutvorkommen im Brill bei Schifflange konnte im Betrachtungszeitraum nicht mehr bestätigt werden. Die Beutelmeise ist aber als regelmäßiger Rastvogel im Schutzgebiet anzusehen. Die zahlreichen Schilfstrukturen dienen ihr als geeignetes Rasthabitat und bilden einen wichtigen Trittstein auf dem Zugweg, der als Refugialraum anzusehen ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Regelmäßige Rast Zustand der Lebensstätte: Gut B B Isolation Global Restriktion auf Keine Beeinträchtigungen Feuchtgebiete Refugialraum der Art B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 61 4.2.16. Saxicola rubetra – Braunkehlchen Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–5i Rote Liste (2019) 0 Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte 1227 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 0c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 8–10c (Brut) Das Braunkehlchen ist ein Bewohner offener Landschaften mit niedriger Vegetation, insbesondere Feuchtwiesen und Weiden. In Luxemburg gab es bis Anfang der 2000er Jahre regelmäßige Brutvorkommen der Art, der Bestand ist aber seit 2002 erloschen (BASTIAN M., 2015, LORGÉ &amp; MELCHIOR 2015). Ursächlich sind wohl Lebensraumverlust aufgrund intensiverer Grünlandnutzung, sowie ein global negativer Bestandstrend der Art.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Braunkehlchen ist ein ehemaliger Brutvogel des Schutzgebiets. Im Betrachtungszeitraum konnten lediglich rastende Braunkehlchen erfasst werden, jedoch wurden auch Pärchen bei der Balz Mitte Mai festgestellt (18.5.2013, ZWICK, I. &amp; 16.05.2018 MILVUS). Dabei handelte es sich jedoch nur um rastende Individuen. Die Beobachtungen zeigen jedoch, dass die Art das Schutzgebiet bei geeignetem Wiesenmanagement wieder als Bruthabitat nutzen könnte. Die Flächen des Schutzgebiets sind als Refugialraum der Art zu betrachten, das gesamte Schutzgebiet dient der Art als potenzielles Rasthabitat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Mittlere Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen (Zugrast) Refugialraum der Art C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 62 4.2.17. Tringa totanus – Rotschenkel Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☒ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–8i Rote Liste (2019) – Bestandsschätzung 1–10i Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte 1191 ha Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 10–40i (Rast) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 X Der Rotschenkel ist Brutvogel der offenen Feuchtgebiete mit Flachgewässern, der vor allem küstennah, aber auch in Mooren, überschwemmten Feuchtwiesen und an Kleingewässern vorkommt. In Luxemburg tritt die Art alljährlich auf dem Zug von den Winterquartieren im tropischen Afrika in die Brutgebiete auf. Typische Rasthabitate sind stehende, vegetationsarme Gewässer und überschwemmte Feuchtwiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Rotschenkel ist regelmäßiger Rastvogel im Schutzgebiet. Die Maximalzahl an einem Tag rastender Individuen beträgt 8 Exemplare (April 2013). Nahezu das gesamte Gebiet dient der Art als potenzielles Rasthabitat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast Mittlere Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 63 4.2.18. Vanellus vanellus – Kiebitz Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Revierdichte (Brut) / ☒ Art. 4 (2) Auftretenshäufigkeit (Rast) Rote Liste (2019) 1 Festgestellte Reviere (Brut) / Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Rastzahlen Status im VSG ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Brut Rast – regelmäßig 0c 1–2.000i Bestandsschätzung 0c 1–2.000i Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">1191 ha Bestand Luxemburg 3–10c 3.000–7.000i 2–5c X (RL 2019 / EEA 2019) Bestandsschätzung SDF 2012 Der Kiebitz ist ein Brutvogel der offenen, flachen Landschaft mit spärlicher Vegetation.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bevorzugt werden kurzrasige Feuchtwiesen, aber auch die intensive Agrarlandschaft wird bei geeignetem Nahrungs- und Brutplatzangebot besiedelt. Die Bestände der Art sind aber stark rückläufig, viele Brutgebiete wurden seit den 1990er Jahren aufgegeben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Kiebitz ist regelmäßiger Rastvogel und ehemaliger/potenzieller Brutvogel im Alzettetal.</p>\n<p class=\"lf-p\">Während des Zuges rasten regelmäßig Kiebitze in Überschwemmungszonen und Offenlandflächen, zum Teil bis zu 2.000 Individuen pro Tag (siehe Karte).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 64 Nahezu die gesamte Fläche des Schutzgebiets dient der Art als potenzielles Rasthabitat mit Schwerpunkträumen im Grünland und den Feuchtgebieten zwischen Roeser und Hesperange sowie den véier Wisen zwischen Dumontshaff und Lameschermillen dar. Das Schutzgebiet weist eine besondere Bedeutung als Rasthabitat für den Kiebitz auf (Refugialraum).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die ehemaligen Brutvorkommen des Kiebitzes im Schutzgebiet, die noch im Standarddatenbogen (MDDI, 2012) mit 2–5 Brutpaaren beziffert werden, waren bereits vor Beginn des Betrachtungszeitraums 2013–2018 erloschen. Für das Jahr 2013 konnten zwischen Roeser und Hesperange zwei Individuen brutzeitlich beobachtet werden, jedoch ohne Bruthinweis. Alle weiteren Nachweise im Betrachtungszeitraum betreffen ausschließlich Rastvögel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Stellenweise ist eine Habitateignung als potenzielles Brutgebiet bis heute vorhanden. Eine rasche Wiederbesiedelung oder Re-Etablierung eines Brutvorkommens erscheint aber unwahrscheinlich angesichts der Fragmentierung der Brutpopulationen im Umfeld, sowie der massiven kurzzeitigen Bestandseinbrüche auf überregionalem Maßstab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bewertung Brutvorkommen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Keine Brut 2013–2018 Habitatqualität Isolation Global Nicht bewertet Nicht bewertet Nicht bewertet o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Habitatqualität Isolation Global D Bewertung Rastvorkommen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sehr hohe Rastzahlen Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert (Zugrast) Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Hohe Bedeutung für die Art A B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 65 4.3. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten 4.3.1. Athene noctua – Steinkauz Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 0c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 0–1c Rote Liste (2019) 2 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Revierdichte – Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 12–25c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–3c Der Steinkauz ist ein Bewohner des strukturreichen Offenlandes mit Feldgehölzen und kurzer Vegetation. Er ist auf ein Angebot an Bruthöhlen und Nahrung (Kleinsäuger, Großinsekten, andere Wirbellose) angewiesen, die er von Sitzwarten oder direkt am Boden erbeutet. Zur Nahrungssuche sind lockere Vegetationsbereiche besonders wichtig, z.B.: kurzrasige Mähwiesen oder Weiden, Streuobstwiesen, aber auch unbefestigte Feldwege.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nachweise innerhalb des Schutzgebiets liegen innerhalb des Betrachtungszeitraums nicht vor, 2017 wurde die Art aber mehrmals nachbrutzeitlich im Raum Abweiler festgestellt. Ein aktueller Brutstandort ist nicht bekannt, aufgrund der langen Aufenthaltszeit ist aber von einem nahegelegenen Revier auszugehen. Die beiden Erweiterungsbereiche des Schutzgebietes bei Abweiler dienen daher wohl auch als Nahrungshabitat. Der Steinkauz könnte ggf. gezielt durch Ausbringung von Niströhren im Schutzgebiet gefördert werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität 5,4 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Aufwertung empfohlen B C Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 66 4.3.2. Emberiza schoeniclus – Rohrammer Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 32c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 30–40c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 65 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte hoch Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 400–600c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 20–25c Die Rohrammer ist ein typischer Brutvogel kleiner und großer Feuchtgebiete. Von großen Schilfbereichen mit Röhrichten bis hin zu verkrauteten, wasserführenden Gräben werden verschiedene Lebensräume besiedelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Rohrammer besiedelt im Schutzgebiet die Schilfstrukturen entlang der Alzette. Mit ca.</p>\n<p class=\"lf-p\">4,9 Revieren pro 10 ha Lebensstätte weist sie eine hohe Siedlungsdichte auf. Eine Konzentration von Revieren ist vor allem im westlichen Teil des Schutzgebiets ersichtlich. Auch als Rastplatz zur Zugzeit weist das Schutzgebiet eine große Bedeutung für die Rohrammer auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität 6,4 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Hervorragend B A Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 67 4.3.3. Hirundo rustica – Rauchschwalbe Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4 (2) Festgestellte Rastzahlen 1–400i (Rast) Rote Liste (2019) V Bestandsschätzung X Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Status im VSG ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 5.000–7.000c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 100–500i Die Rauchschwalbe ist als Kulturfolger vor allem ein Brutvogel im ländlichen Siedlungsraum.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sie nutzt bevorzugt Brutplätze in der Nähe von Viehhaltungen, z.B. in offenen Ställen, wo sie ein reiches Nahrungsangebot an Fluginsekten findet. Teils bildet sie große Brutkolonien.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Schutzgebiet dient der Rauchschwalbe als Rast- und Nahrungshabitat. Zur Brutzeit wird das Alzettetal durch Brutvögel randlich gelegener Ortschaften als Nahrungsfläche aufgesucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zur Zugzeit dienen die Schilfgebiete einer großen Zahl rastender Schwalben als Schlafplätze.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast und Nahrungsflüge B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 68 4.3.4. Linaria cannabina – Bluthänfling Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 18c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 30–40c Rote Liste (2019) 1 Größe der Lebensstätte 495 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 5.000–8.000c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Bluthänfling ist ein Bewohner der strukturreichen Offenlandschaft mit Feldgehölzen und Heckensäumen. Er ernährt sich hauptsächlich von Sämereien, weshalb er häufig in Brachlandschaften zu finden ist (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Zum Nestbau werden meist Randstrukturen wie Hecken und Feldgehölze aufgesucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Bluthänfling besiedelt das strukturierte Offenland im Schutzgebiet. Er fehlt überwiegend in der östlichen Hälfte. Die dichtesten Revierbestände konnten in den Teilflächen zwischen Abweiler und Fennange festgestellt werden. Vor allem die Erweiterungsbereiche zeigen gute Siedlungsdichten der Art.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population &lt;1 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 69 4.3.5 Locustella naevia – Feldschwirl Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 4c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 2–5c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 32 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte Gering Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 400–500c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–3c Der Feldschwirl ist ein Brutvogel der Wiesen und Brachen mit starker Krautschicht und halbhoher Vegetation (z.B. Stauden), gerne im Umfeld von Gewässern. Der Feldschwirl ist insgesamt sehr unauffällig, abgesehen von seinem an Heuschrecken erinnernden Gesang, den er vor allem nachts vorträgt. Aufgrund Lebensraumverlust ist der nationale Bestand langfristig abnehmend, aktuell ist der Feldschwirl in der Vorwarnliste der Roten Liste Luxemburgs.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Alzettetal besiedelt der Feldschwirl das Umfeld Dumontshaff und véier Wisen mit Hochstaudenfluren, Seggenwiesen und anderen Grünlandbereichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Betrachtungszeitraum gibt es zwei Reviernachweise, da der Nachweis der Art allerdings problematisch ist, sind weitere Reviere denkbar. Während der Zugzeit kommt die Art auch in anderen Habitaten vor und wird z.B. im Rahmen der Vogelberingung im Brill alljährlich in großer Zahl nachgewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität &lt;1 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Gut C B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 70 4.3.6. Luscinia megarhynchos – Nachtigall Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 29c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 30–50c Rote Liste (2019) – Größe der Lebensstätte 1227 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte hoch Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 300–500c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Nachtigall ist eine typische Vogelart feuchter Standorte. Bevorzugt werden verbuschte Uferbereiche, Hecken aber teils auch Laubwälder in Gewässernähe besiedelt. In Luxemburg ist die Verbreitung der Nachtigall sehr unterschiedlich, ein Schwerpunkt liegt auf den niederen Lagen im Gutland, während das Ösling fast unbesiedelt ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Nachtigall besiedelt das gesamte Schutzgebiet mit hoher Dichte. Die Verbreitungslücken im östlichen Teil rühren höchstwahrscheinlich von einer Untererfassung der Art her, da sehr gut geeignete Bruthabitate vorhanden sind. Im Betrachtungszeitraum wurden 29 Reviere festgestellt. Auf Basis der verbleibenden Habitatstrukturen wird der tatsächliche Bestand der Art aber noch höher geschätzt Population Habitatqualität 7,3 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Hervorragend B A Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 71 4.3.7. Picus viridis – Grünspecht Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 6c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 6–10c Rote Liste (2019) – Größe der Lebensstätte 614 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 400–600c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 1–5c Der Grünspecht ist ein Standvogel mit einer ausgeprägten Reviertreue. Dabei besiedelt er Biotope der halboffenen, strukturierten Landschaften, wie Waldränder geschlossener Laubund Mischwälder, Streuobstwiesen, Feldgehölze oder parkähnliche Anlagen. Da die Art ein Nahrungsspezialist für Ameisen ist, müssen in seinem Revier oder in dessen Nähe auch entsprechende Lebensräume vorhanden sein, z.B. kurzrasige Grünlandbereiche Der Grünspecht nutzt die Gehölzstrukturen im Schutzgebiet als Bruthabitat und die offenen Wiesenstrukturen zur Nahrungssuche. Insgesamt wurden sechs Reviere festgestellt, von denen sich zwei im Bereich der Gebietserweiterung um Abweiler befinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,2 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 72 4.3.8. Tachybaptus ruficollis – Zwergtaucher Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände Vogelschutz-RL ☐ Anhang I Festgestellte Reviere 5c ☐ Art. 4 (2) Bestandsschätzung 5–7c Rote Liste (2019) V Größe der Lebensstätte 76 ha Erhaltungszustand Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Revierdichte mittel Status im VSG ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 90–100c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2012 5–10c Der Zwergtaucher ist Brutvogel an stehenden und fließenden Gewässern, der ganzjährig in Luxemburg vorzufinden ist. Er bevorzugt Gewässer mit dichter Ufer- und ufernaher Wasservegetation als Versteckmöglichkeit und Nistplatz. Sein Nahrungsspektrum reicht von Fischen über Wasserinsekten zu anderen Wirbellosen und Weichtieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Zwergtaucher besiedelt den Lauf der Alzette in den geeigneten Vegetationsbereichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insgesamt wurden fünf Revierpaare im Betrachtungszeitraum festgestellt. Die gesamten Habitatstrukturen des Flusslaufs bieten der Art hervorragende Bedingungen zu Brut und Nahrungssuche. Eine höhere Dichte ist stellenweise möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation 5,2 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Restriktion auf Landesbestands Hervorragend Gewässer B A B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 73 4.4. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise Einige Zielarten konnten im Betrachtungszeitraum nicht festgestellt werden. Ein Vorkommen der Arten während der Zugrast ist jedoch weiterhin möglich. Für alle unten genannten Arten sind auch weiterhin geeignete Nahrungsbiotope und Habitatstrukturen vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hinsichtlich der Rastvögel stützen sich die Daten überwiegend auf Zufallsbeobachtungen. Bei Arten wie der Wachtel und der Uferschwalbe ist aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen mit einer regelmäßigen, kurzzeitigen Rast zur Zugzeit zu rechnen. Ein Brutvorkommen im Untersuchungszeitraum ist in beiden Fällen aber nicht nachgewiesen worden. Im Fall der Wachtel kann ein solches aber je nach Zustand der Vegetation der landwirtschaftlichen Nutzflächen auch unregelmäßig vorhanden sein, da die Art starken Bestandsschwankungen unterliegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auch der Seidenreiher kann potenziell weiterhin innerhalb des Untersuchungsgebiets rasten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aufgrund des generell sporadischen Auftretens der Art in Luxemburg ist von einem unregelmäßigen Vorkommen zu den Zugzeiten auszugehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Brutvorkommen des Rebhuhns ist als momentan erloschen anzusehen. Für die Art bestehen potenziell in Zukunft wieder Habitatstrukturen, sofern geeignete, extensive Agrarflächen mit ausreichend Versteckmöglichkeiten, z.B. durch Ackerbrachen und eingestreute Gebüsche, erhalten bzw. entwickelt werden. Aufgrund der geringen Ausbreitungstendenz und des stark negativen überregionalen Bestandstrends der Art ist eine Wiederansiedelung in näherer Zukunft aber unwahrscheinlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf eine Bewertung des Erhaltungszustands dieser Arten wird in allen Fällen verzichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 5: Nicht mehr bestätigte Arten im Vogelschutzgebiet Code Wiss. Artname Dt. Artname Natura 2000 Erh.-Zustand A113 Coturnix coturnix Wachtel Art. 4 (2) U2 A697 Egretta garzetta Seidenreiher Anh. I – A112 Perdix perdix Rebhuhn – U2 A249 Riparia riparia Uferschwalbe Art. 4 (2) U2 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 74 4.5. Zusammenfassung Nachfolgend sind alle Zielarten der Untersuchung aufgelistet mit ihrem Bestand und Erhaltungszustand im Zeitraum 2013–2018.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 6: Zusammenstellung der Erhaltungszustände der Zielarten der Untersuchung (Pop = Zustand der Population, Hab. = Habitatqualität, Iso. = Isolation der Population) EUCode Wiss. Artname Dt. Artname Natura 2000 RL LUX (2019) Erhaltungszustand Bestand SDF 2012 Bestand 2013–2018 Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global X 0–2i (Rast) C B B B A294 Acrocephalus paludicola Seggenrohrsänger Anh. I A295 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Art. 4 (2) 1 X 0–2c (Brut) A B B A A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Art. 4 (2) V 25–35c 25–35c B A B A A247 Alauda arvensis Feldlerche Art. 4 (2) 3 15–35c 25–35c C B C C A229 Alcedo atthis Eisvogel Anh. I V 2–3c 5–7c B B B B A055 Anas querquedula Knäkente Art. 4 (2) 0–1c (Brut) 0c (Brut) 1–10i (Rast) B B C B A039 Anser fabalis Saatgans Art. 4 (2) o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">X D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A257 Anthus pratensis Wiesenpieper Art. 4 (2) 1 20–30c 6–8c A B B A A218 Athene noctua Steinkauz 2 1–3c 0–1c B C C C A059 Aythya ferina Tafelente Art. 4 (2) X D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A027 Casmerodius albus Silberreiher Anh. I 1–5i (Rast) 1–40i (Rast) B B C B A136 Charadrius dubius Flussregenpfeifer Art. 4 (2) 2 1c 5–7c A B B B 2–3c (Brut) A A B A A031 Ciconia ciconia Weißstorch Anh. I R 0–1c (Brut) 5–15i (Rast) A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Anh. I 3 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">1–5i C B C C A081 Circus aeruginosus Rohrweihe Anh. I X X C B C C A082 Circus cyaneus Kornweihe Anh. I X X D o.A. o.A. o.A. o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A B B B A113 Coturnix coturnix Wachtel Art. 4 (2) 2 1–5c (Brut) A122 Crex crex Wachtelkönig Anh. I 1 0–3c A697 Egretta garzetta Seidenreiher Anh. I A381 Emberiza schoeniclus Rohrammer V 0c (Brut) X (Rast) 0–1c (Brut?) X 0i o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">20–25c 30–40c B A C B 1–2i B B C B 1–200i (Rast) B A C B X 1–300i (Rast) B B C B 100–500i 1–400i B B C B 1–2i (Winter) 30–50i (Rast) 5–10i (Winter) A103 Falco peregrinus Wanderfalke Anh. I 3 A153 Gallinago gallinago Bekassine Art. 4 (2) 0 A127 Grus grus Kranich Anh. I A251 Hirundo rustica Rauchschwalbe A022 Ixobrychus minutus Zwergdommel Anh. I X 1–3i B B B B A233 Jynx torquilla Wendehals Art. 4 (2) 3 1–3c 2–4c B B B B A338 Lanius collurio Neuntöter Anh. I 3 1–5c 5–10c C B C C A176 Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe Anh. I o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">X D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A366 Linaria cannabina Bluthänfling V o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">30–40c C B C C A290 Locustella naevia Feldschwirl V o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">2–5c C B C C A246 Lullula arborea Heidelerche 2 X X D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anh. I Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ EUCode Wiss. Artname A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall A272 Luscinia svecica Blaukehlchen A152 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe A073 Milvus migrans Schwarzmilan Anh. I A074 Milvus milvus Rotmilan A260 Motacilla flava Wiesenschafstelze A112 Perdix perdix Rebhuhn A151 Philomachus pugnax Kampfläufer Anh. I A274 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Art. 4 (2) A234 Picus canus Grauspecht Anh. I A235 Picus viridis Grünspecht Dt. Artname Natura 2000 Erhaltungszustand Bestand SDF 2012 Bestand 2013–2018 Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">30–50c B A C B X X B B B B 5–10i (Winter) 5–10i (Winter) B A B B V 4–8i (Brut) 2–4c (Brut) B A C B Anh. I 3 3–6i (Brut) 1–40i (Rast) B B C B Art. 4 (2) 2 5–10c 6–10c B B C B 1 2–4c 0i o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">X 1–10i B B C B V o.A:</p>\n<p class=\"lf-p\">0–5c D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">V 1i 1–2c (Brut) B B B B 1–5c 6–10c C B C C A B C B Anh. I RL LUX (2019) 75 R A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Anh. I X 1-150i (Rast) A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn Anh. I X X ? o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A118 Rallus aquaticus Wasserralle Art. 4 (2) 3–5c 7–10c A A B A 0–1c (Brut) X (Rast) 0c (Brut) X (Rast) B B B B X X o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">0 8–10c (Brut) 0c (Brut) X (Rast) B B C B V 5–10c 5–7c B A B B A336 Remiz pendulinus Beutelmeise Art. 4 (2) A249 Riparia riparia Uferschwalbe Art. 4 (2) V 2 A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen A004 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher A116 Tringa glareola Bruchwasserläufer Anh. I X 1–10i B B C B A112 Tringa totanus Rotschenkel Art. 4 (2) X 1–10i B B C B 2–5c (Brut) o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vanellus vanellus Kiebitz Art. 4 (2) 0c (Brut) 1–2.000 (Rast) D A142 A B C B Art. 4 (2) 1 X (Rast) Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 76 5. Bewertung 5.1. Bewertung der Brutvögel Das Schutzgebiet beherbergt sieben Brutvogelarten des Anhang I, acht Arten des Artikels 4-2 und sieben weitere wertgebende Arten und weist folglich eine hohe Biodiversität auf. Die Feuchtgebietslandschaft und Feuchtwiesen dienen einigen landesweit bedrohten Arten als bedeutendes Habitat und wichtiger nationaler Refugialraum bzw. Dichtezentrum. Die Gewässerbereiche und dichte Feuchtvegetation werden durch eine hohe Dichte spezialisierter Arten besiedelt. Die etwas trockeneren Wiesen und Ackerflächen sind bevorzugter Lebensraum von Arten der Agrarlandschaften und des strukturierten Offenlandes. In geringerem Umfang nutzen auch (Au-)Waldbewohner das Schutzgebiet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine Verschneidung der einzelnen Lebensstätten zeigt, dass das gesamte Schutzgebiet flächendeckend durch Arten des Anhang I oder Artikel 4(2) zur Brut oder als Nahrungsfläche während der Brutzeit genutzt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Trotz geeigneter Habitatstrukturen konnten Knäkente, Wachtel, Beutelmeise, Braunkehlchen und Kiebitz im Zeitraum 2013–2018 nicht als Brutvögel im Schutzgebiet bestätigt werden, was bei Wachtel, Kiebitz und Braunkehlchen vor allem auf die aktuellen Bestandsabnahmen bzw. für Knäkente und Beutelmeise auch teils auf deren natürliche Populationsdynamik zurückzuführen ist. Eine zukünftige Brutansiedelung scheint in allen Fällen aber prinzipiell möglich bei Erhalt bzw. Wiederherstellung geeigneter Habitatstrukturen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das ehemalige Brutvorkommen des Rebhuhns im Schutzgebiet ist aktuell aber als erloschen anzusehen. Aufgrund der geringen Ausbreitungstendenz der Art und dem stark negativen überregionalen Bestandstrend erscheint eine Wiederbesiedelung in naher Zukunft auch unwahrscheinlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine Brut des Wachtelkönigs konnte im Betrachtungszeitraum 2013–2018 nicht sicher nachgewiesen werden, die Beobachtung eines balzrufenden Individuums zeigt aber die fortwährende Eignung des Schutzgebiets und seiner Feuchtwiesenlandschaft an. Der Wachtelkönig ist daher weiterhin als Brutvogelart des Schutzgebiets anzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 77 Tabelle 7: Brutvogelarten und ihr Erhaltungszustand im Schutzgebiet EU Code A295 A297 Erhaltungszustand Bestand 2013-18 Natura 2000 Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global Schilfrohrsänger 0–2c Art. 4 (2) A B B A Teichrohrsänger 25–35c Art. 4 (2) B A B A Wiss. Artname Dt. Artname Acrocephalus schoenobaenus Acrocephalus scirpaceus A247 Alauda arvensis Feldlerche 25–35c Art. 4 (2) C B C C A229 Alcedo atthis Eisvogel 5–7c Anh. I B B B B A257 Anthus pratensis Wiesenpieper 6–8c Art. 4 (2) A B B A A218 Athene noctua Steinkauz 0–1c B C C C A136 Charadrius dubius Flussregenpfeifer 5–7c Art. 4 (2) A B B B A031 Ciconia ciconia Weißstorch 2–3c Anh. I A A B A A122 Crex crex Wachtelkönig 0–1c Anh. I A B B B A381 Emberiza schoeniclus Rohrammer 30–40c B A C B A103 Falco peregrinus Wanderfalke 1–2i 1 Anh. I B B C B A233 Jynx torquilla Wendehals 2–4c Art. 4 (2) B B B B A338 Lanius collurio Neuntöter 5–10c Anh. I C B C C A366 Linaria cannabina Bluthänfling 30–40c C B C C A290 Locustella naevia Feldschwirl 2–5c C B C C A271 Luscinia megarhyncos Nachtigall 30–50c B A C B A073 Milvus migrans Schwarzmilan 2–4c Anh. I B A C B A260 Motacilla flava Wiesenschafstelze 5–10c Art. 4 (2) B B C B A234 Picus canus Grauspecht 1–2c Anh. I B B B B A235 Picus viridis Grünspecht 1–5c C B C C A118 Rallus aquaticus Wasserralle 7–10c A A B A A004 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher 5–7c B A B B A142 Vanellus vanellug Kiebitz 0c D o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Art. 4 (2) Art. 4 (2) Pop. = Zustand der Population, Hab. = Habitatqualität, Iso. = Isolation der Population 1 Als Nahrungsgast nutzt der Wanderfalke das Schutzgebiet regelmäßig als Lebensstätte, ein Brutplatz liegt knapp außerhalb der Gebietsgrenzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée supérieure de l’Alzette“ 78 Nachfolgend werden die vier für das Schutzgebiet charakteristischen Lebensräume einzeln beschrieben:</p>\n<p class=\"lf-p\">Feuchtwiesen Der größte Anteil an der Flächengröße des Schutzgebiets wird durch Feuchtgrünland gestellt, mit Mähwiesenwirtschaft bzw. Beweidung. Als prägender Charakterlebensraum des Alzettetals finden sich diese Habitate um den gesamten Lauf der Alzette und ihrer Zuflüsse.</p>\n<p class=\"lf-p\">In der Vergangenheit – teils bis heute andauernd – sind durch Intensivierung der Landnutzung große Habitatbereiche insbesondere für Wiesenbrüter verloren gegangen. Die in Teilen bereits renaturierte und extensiv genutzte Feuchtwiesenlandschaft zeichnet sich in diesen Kernzonen durch ein Mosaik unterschiedlicher Vegetationszonen mit offeneren, kurzrasigen beweideten oder extensiv gemähten Wiesen, sowie dichteren Vegetationsformen mit höheren Feuchtgräsern und eingestreuten Schilf-, Seggenbereichen und Staudenstrukturen im Bereich von Temporärgewässern aus. Gerade diese Teilbereiche mit unterschiedlichen Habitatstrukturen und der saisonalen Variation des Wasserstands bieten dort einer Vielzahl von Arten eine Nahrungsgrundlage.</p>\n<p class=\"lf-p\">Einige spezialisierte</p></div>", "next": 239969}