{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Autorités décisionnaires :</p>\n<p class=\"lf-p\">MECDD Ministère de l'Environnement, du Climat et Développement Durable Autorités concernées :</p>\n<p class=\"lf-p\">Adresse de publication : https:/ / enquetes-publiques.lu/ content/ enquetes_publiques/ fr/ enquetes/ 1300/ 1308.html Date d'ouverture :</p>\n<p class=\"lf-p\">08/ 09/ 2022 00:00 Date de clôture :</p>\n<p class=\"lf-p\">07/ 10/ 2022 23:59 Date de clôture pour les communes :</p>\n<p class=\"lf-p\">Généré le 23/ 01/ 2023 Page 3 de 5 Dossier de l'enquête -/</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">-</span>ZPS LU0002005 Ernz blanche.zip Généré le 23/ 01/ 2023 Page 4 de 5 Dossier interne de l'enquête -/ Généré le 23/ 01/ 2023 Page 5 de 5 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach (LU0002005)“ Ministère de l‘Environnement, du Climat et du Développement durable 4, Place de l‘Europe L-1499 Luxembourg 20.10.2021 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 2 Kontaktdaten unseres Büros:</div>\n<p class=\"lf-p\">MILVUS GmbH Bahnhofstraße 19 D-66780 Rehlingen-Siersburg Web: www.milvus.de | www.milvus.lu E-Mail: info@milvus.de Telefon: +49 (0) 6835 – 955 5331 Titelbild:</p>\n<p class=\"lf-p\">Hintergrund: Extensive Wiesenlandschaft im Tal der weißen Ernz nahe Altlinster.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vordergrund: Raubwürger (Lanius excubitor, o.) und Kiebitz (Vanellus vanellus, u.), zwei Charakterarten des Vogelschutzgebiets.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 3 Inhalt Zusammenfassung...................................................................................................................... 6 1. Einführung .............................................................................................................................. 7 1.1. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs ..................................... 7 1.2. Aufgabenstellung ............................................................................................................ 8 2. Das Untersuchungsgebiet .................................................................................................... 11 2.1. Lage und Grenzen .......................................................................................................... 11 2.2. Geologie und Boden ...................................................................................................... 13 2.3. Landnutzung .................................................................................................................. 13 3. Methodik .............................................................................................................................. 14 3.1. Methodik der Brutvogelkartierungen ........................................................................... 14 3.2. Methodik der Aktionsraumanalyse ............................................................................... 15 3.3. Weitere Datenrecherche ............................................................................................... 16 3.4. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen .................................................... 17 4. Ergebnisse............................................................................................................................. 19 4.1. Arten nach Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 20 4.1.1. Alcedo atthis – Eisvogel .......................................................................................... 20 4.1.2. Bubo bubo – Uhu .................................................................................................... 21 4.1.3. Casmerodius albus – Silberreiher ........................................................................... 22 4.1.4. Ciconia nigra – Schwarzstorch ............................................................................... 24 4.1.5. Dendrocopos medius – Mittelspecht...................................................................... 25</p>\n<p class=\"lf-p\">4.1.6. Dryocopus martius – Schwarzspecht...................................................................... 26 4.1.7. Falco peregrinus – Wanderfalke ............................................................................ 27 4.1.8. Lanius collurio – Neuntöter .................................................................................... 28 4.1.9. Milvus migrans – Schwarzmilan ............................................................................. 29 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 4 4.1.10. Milvus milvus – Rotmilan ..................................................................................... 30 4.1.11. Pernis apivorus – Wespenbussard ....................................................................... 32 4.1.12. Pluvialis apricaria – Goldregenpfeifer .................................................................. 33 4.2. Arten nach Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 34 4.2.1. Acrocephalus scirpaceus – Teichrohrsänger .......................................................... 34 4.2.2. Alauda arvensis – Feldlerche.................................................................................. 35 4.2.3. Anthus pratensis – Wiesenpieper .......................................................................... 36 4.2.4. Coturnix coturnix – Wachtel ................................................................................... 37 4.2.5. Gallinago gallinago – Bekassine............................................................................. 38 4.2.6. Jynx torquilla – Wendehals .................................................................................... 39 4.2.7. Lanius excubitor – Raubwürger .............................................................................. 40 4.2.8. Motacilla flava – Wiesenschafstelze ...................................................................... 42 4.2.9. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz ...................................................... 43 4.2.10. Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger ............................................................ 44 4.2.11. Rallus aquaticus – Wasserralle............................................................................. 45 4.2.12. Saxicola rubetra – Braunkehlchen ....................................................................... 46 4.2.13. Streptopelia turtur – Turteltaube ......................................................................... 47</p>\n<p class=\"lf-p\">4.2.14. Vanellus vanellus – Kiebitz ................................................................................... 48 4.3. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten ....................................... 49 4.3.1. Emberiza schoeniclus – Rohrammer ...................................................................... 49 4.3.2. Picus viridis – Grünspecht ...................................................................................... 50 4.4. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise .................................................................... 51 4.5. Zusammenfassung......................................................................................................... 52 5. Bewertung ............................................................................................................................ 53 5.1. Bewertung der Brutvögel .............................................................................................. 53 5.2. Bewertung der Rastvögel .............................................................................................. 56 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 5 5.3. Zusammenfassende Bewertung der Avifauna .............................................................. 57 5.4. Bewertung der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ....................................................... 58 5.5. Bewertung der Gebietsabgrenzung .............................................................................. 60 Literatur .................................................................................................................................... 62 Weitere Quellen ....................................................................................................................... 63 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 6 Zusammenfassung Im Rahmen dieses Gutachtens wurde das ca. 759 ha große Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ (LU0002005) im Hinblick auf Vorkommen von wertgebenden Vogelarten während des Zeitraums 2013–2018 untersucht. Das Gebiet beherbergt eine vielfältige Zusammensetzung von Biotoptypen von Feuchtgebieten entlang der Weißen Ernz über extensive Grünland-, sowie einige Ackerbereiche, bis hin zu stark strukturiertem Offenland und Laubwäldern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für die Untersuchung wurden 35 Zielarten mit aktuellen, ehemaligen oder potenziellen Vorkommen zur Brutzeit, Zugrast und Winterzeit definiert. Die Auswahl erfolgte auf Basis des Schutzstatus gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie, sowie der Gefährdungsstufe der nationalen Roten Liste, ergänzt um gebietstypische Indikatorarten. Die Zielarten wurden durch eigene Kartierungen im Jahr 2018 untersucht (Linienkartierungen, Aktionsraumanalyse Rotmilan, artspezifische Sonderkartierungen). Zusätzlich wurde eine Datenrecherche durchgeführt zu weiteren Vorkommen im Schutzgebiet – insbesondere zu Rastvögeln und Überwinterern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Zeitraum 2013–2018 konnten 19 der o.g. Arten als Brutvögel im Schutzgebiet nachgewiesen werden, 11 weitere als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste. Das Artenspektrum der Brutvögel umfasst Bewohner des Offenlands mit Feuchtwiesen und Extensivgrünland, wie Raubwürger und Wiesenpieper, die hier eines ihrer letzten Brutgebiete in Luxemburg vorfinden. Auch Neuntöter und Feldlerchen kommen im Schutzgebiet in beachtlicher Dichte vor. Eine hohe Revierdichte ist auch für Arten der Feuchtgebiete, wie Wasserralle, Teichrohrsänger und Rohrammer, sowie für Waldbewohner wie Schwarz-, Mittelspecht und Waldlaubsänger festzustellen. Sowohl Rot- als auch Schwarzmilan, Wanderfalke und Uhu brüten im Schutzgebiet, was die Funktion des Gebiets als Nahrungsfläche verdeutlicht. Auch zur Zugrast wird das Gebiet daher regelmäßig genutzt. Neben großen Kiebitztrupps rasten weitere Limikolen wie Bekassinen und gelegentlich Goldregenpfeifer. Der Silberreiher überwintert regelmäßig in national beachtlicher Zahl im Schutzgebiet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch eine Anpassung der Grenzziehung 2015 konnten weitere wichtige Lebensräume und Brutstätten der Zielarten unter Schutz gestellt werden. Insbesondere für Neuntöter, Rot- und Schwarzmilan, Wanderfalke, Uhu und Wendehals war diese Maßnahme notwendig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 7 1. Einführung 1.1. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs Mit Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Aufbau eines zusammenhängenden, grenzübergreifenden Schutzgebietsnetzes beschlossen. Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die rechtlichen Grundlagen für die Natura 2000 sind die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/CEE, kodifiziert unter 2009/147/EG), zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten aus dem Jahre 1979, und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, kurz: FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992. Nach Vorgaben dieser Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, die für die Erhaltung von wildlebenden Vogelarten und deren Lebensstätten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten bedeutsam sind. Nach der VogelschutzRichtlinie sind die die sogenannten Special Protected Areas (SPAs). Die Auswahl dieser Gebiete soll sich gemäß Artikel 4.1 der Vogelschutzrichtlinie an dem Vorkommen von Arten orientieren, die im Anhang I aufgeführt sind, da sie:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>vom Aussterben bedroht sind.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>empfindlich gegenüber Lebensraumveränderungen reagieren.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>geringe Bestandszahlen oder eine beschränkte örtliche Verbreitung aufweisen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>aufgrund ihrer speziellen Anforderungen (z.B. an Lebensraum) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.</div>\n<p class=\"lf-p\">Weiterhin sind gemäß Artikel 4.2 neben dem Schutz der Arten des Anhang I auch Maßnahmen zum Schutz von anderen, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu treffen hinsichtlich der Lebensräume, die zur Brut, Mauser, Überwinterung bzw. Zugrast aufgesucht werden mit besonderem Hinblick auf Feuchtgebiete.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Land Luxemburg hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vogelschutz-Richtlinie und in Anlehnung an die Kriterien von BirdLife International (vgl. BIVER ET AL. 2010, SLUIS et al. 2012) eine Auswahl von 69 Arten getroffen, welche regelmäßig in Luxemburg vorkommen, für die ein besonderes europäisches Interesse besteht und für die mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen der Erhaltungszustand der jeweiligen Art sichergestellt werden kann.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese 69 Vogelarten sind im Anhang 3 des Naturschutzgesetzes vom 18. Juli 2018 aufgelistet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 8 Bereits 1997 wurden Vorranggebiete als Important Bird Areas (IBAs) bestimmt. Bis 2012 wurden insgesamt zwölf Gebiete als SPAs ausgewählt und ausgewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Rahmen einer Studie wurden diese Gebiete, sowie sechs weitere durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (COL) vorgeschlagene Gebiete mit erhöhter avifaunistischer Bedeutung auf ihre Wirksamkeit untersucht. Die verwendeten Kriterien beinhalteten die dort vorzufindenden Populationsgrößen, die vollumfängliche Bedeutung hinsichtlich aller relevanten Zielarten, sowie die Vernetzung des Schutzgebietsnetzes (SLUIS et al. 2012). Alle Vogelschutzgebiete sind erneut als Gebiete von besonderem ornithologischem Interesse bestätigt worden. Die sechs zusätzlich vorgeschlagenen Gebiete wurden seitdem ebenfalls als SPA anerkannt, so dass heute insgesamt 18 Vogelschutzgebiete (SPA) in Luxemburg definiert sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">1.2. Aufgabenstellung Im Jahr 2018 wurde unser Büro mit der avifaunistischen Untersuchung des Schutzgebiets beauftragt. Ziel dieser Studie ist eine Bestandserhebung der Zielarten innerhalb des Schutzgebiets für den EU-Berichtszeitraum 2013–2018.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zu diesem Zweck wurden zwischen März und Juni 2018 eigene Felderfassungen durchgeführt, sowie eine ergänzende Datenrecherche zu Brut- bzw. Rastvorkommen innerhalb des gesamten Berichtszeitraums. Wenn möglich soll anhand dieser Daten auch eine Einschätzung zur Bestandsentwicklung getroffen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weiterhin sollen auch gutachterliche Einschätzungen zur nationalen und überregionalen Bedeutung und zum Erhaltungszustand des Schutzgebiets getroffen werden. Dies betrifft sowohl die allgemeine Relevanz für Brut-, Rastvögel und Überwinterer, als auch die speziellen Anforderungen bezüglich Lebensstätten und Habitatstrukturen für Arten der EUVogelschutzverordnung. Hierbei ist auch die Frage zu klären, ob durch die seit 2015 bestehende Grenzziehung des Schutzgebiets ein wirksamer und umfassender Schutz der bedeutenden Lebensstätten der Zielarten gegeben ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 9 Im Rahmen der Untersuchung wurden folgende Arten als Zielarten definiert: - Arten mit Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000 — Anhang I bzw. Art. 4(2)) bzw. Annexe 3 („Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.1 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“ &amp; „Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.2 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“) – Loi du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. - Gebietstypische Arten mit Gefährdungsstufen „gefährdet“ (3) oder höher entsprechend der aktuellen Roten Liste Luxemburgs (LORGÉ ET AL. 2019). - Arten mit besonderer Bedeutung im Schutzgebiet bzw. Indikatorarten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine vollständige Liste aller relevanten Zielarten ist in Tabelle 1 gezeigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 1: Liste aller Zielarten der Untersuchung EU-Code Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname A295 Schilfrohrsänger Phragmite des joncs Art. 4 (2) Teichrohrsänger Rousserolle effarvatte Art. 4 (2) V A247 Acrocephalus schoenobaenus Acrocephalus scirpaceus Alauda arvensis Rote Liste (2019) 1 Feldlerche Alouette des champs Art. 4 (2) 3 A229 Alcedo atthis Eisvogel Martin-pêcheur d'Europe Anh. I 1 A257 Anthus pratensis Wiesenpieper Pipit farlouse Art. 4 (2) 1 A027 Ardea alba Silberreiher Grande Aigrette Anh. I A215 Bubo bubo Uhu Grand-duc d'Europe Anh. I 3 A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Cigogne noire Anh. I 3 A082 Circus cyaneus Kornweihe Busard Saint-Martin Anh. I A113 Coturnix coturnix Wachtel Caille des blés Art. 4 (2) 2 A122 Crex crex Wachtelkönig Râle des genêts Anh. I 1 A238 Dendrocopos medius Dryocopus martius Mittelspecht Pic mar Anh. I Schwarzspecht Pic noir Anh. I Emberiza schoeniclus Falco peregrinus Rohrammer Bruant des roseaux Wanderfalke Faucon pèlerin A297 A236 A381 A103 Natura 2000 V Anh. I 3 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ EU-Code Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname A153 Bekassine Bécassine des marais Art. 4 (2) A233 Gallinago gallinago Jynx torquilla Rote Liste (2019) 0 Wendehals Torcol fourmilier Art. 4 (2) 3 A338 Lanius collurio Neuntöter Pie-grièche écorcheur Anh. I 3 A340 Lanius excubitor Raubwürger Pie-grièche grise Art. 4 (2) 1 A271 Nachtigall Rossignol philomèle A272 Luscinia megarhynchos Luscinia svecica Blaukehlchen Gorgebleue à miroir Anh. I R A073 Milvus migrans Schwarzmilan Milan noir Anh. I V A074 Milvus milvus Rotmilan Milan royal Anh. I 3 A260 Motacilla flava Wiesenschafstelze Bergeronnette printanière Art. 4 (2) 2 A072 Pernis apivorus Wespenbussard Bondrée apivore Anh. I A151 Kampfläufer Combattant varié Anh. I Gartenrotschwanz Rougequeue à front blanc Art. 4 (2) V Waldlaubsänger Pouillot siffleur Art. 4 (2) V A235 Philomachus pugnax Phoenicurus phoenicurus Phylloscopus sibilatrix Picus viridis Grünspecht Pic vert A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Pluvier doré Anh. I A118 Rallus aquaticus Wasserralle Râle d'eau Art. 4 (2) V A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen Tarier des prés Art. 4 (2) 0 A210 Streptopelia turtur Turteltaube Tourterelle des bois Art. 4 (2) 2 A142 Vanellus vanellus Kiebitz Vanneau huppé Art. 4 (2) 1 A274 A314 Natura 2000 10 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 11 2. Das Untersuchungsgebiet 2.1. Lage und Grenzen Das Schutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ liegt zentral in Luxemburg im Naturraum des Gutlands (Region Lothringer Stufenland) auf einer</p>\n<p class=\"lf-p\">durchschnittlichen Höhe von ca. 300 m über NN.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die ursprünglich für das Schutzgebiet festgelegten Grenzen umfassten eine Fläche von 226,53 ha (Mém. A – N° 10 / 29 janvier 2004, p. 147, Mém. A – N°258 / 12 décembre 2012, p. 3288 &amp; 3346).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Gebietsgrenzen wurden zur Erfüllung der Schutzvorgaben im Jahr 2015 auf eine Gesamtgröße von 758,73 ha erweitert. Die Erweiterung der Grenzen umfasst dabei einerseits ältere Waldbestände im Nordwesten sowie weitere extensive Offenlandstrukturen im mittleren und südlichen Teil, siehe Abb. 1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abb. 1: Ursprüngliche Schutzgebietsgrenzen (Blau dargestellt) und erweiterte Grenzziehung 2015 (schwarz dargestellt).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ Abb. 2: Topografische Karte des Schutzgebiets und der näheren Umgebung 12 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 13 2.2. Geologie und Boden Der überwiegende Teil des Schutzgebietes wird durch Schichten des Mittleren Keupers gebildet (58% der Fläche). Im zentralen Bereich, nördlich von Altlinster, treten außerhalb der Alluvialbereiche der Ernz Schichten des unteren Lias (unteres bzw. oberes Hettangium – Kalksandstein, auch Luxemburger Sandstein genannt) und des oberen Keupers (Rhaetium) zu Tage.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Bodenbeschaffenheit ist charakterisiert durch Alluvialbereiche, die aus dem Ernztal aufsteigend in lockere bis schwere Lehmböden mit schwacher bis starker Vergleyung übergehen. Stellenweise bedecken sandige, schluffig-sandige bzw. sandig-lehmige unvergleyte Schichten die Fläche. Das Vorhandensein dieser Bodenarten kann durch die unterliegende Geologie des Lias und Rhaetium erklärt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.3. Landnutzung Das Schutzgebiet umfasst zu etwa zwei Drittel der Fläche Offenlandstrukturen und zu etwa einem Drittel Waldbereiche (überwiegend Laubwald). In den landwirtschaftlich genutzten Offenlandstrukturen überwiegt Grünlandnutzung. Ackerbaulich genutzte Flächen finden sich überwiegend im südlichen Gebietsteil. Beachtenswert ist der Anteil an feuchtem und mäßig feuchtem Grünland im Einflussbereich der Ernz. Entlang des Flusslaufs finden sich zudem in geringerem Umfang auch Hochstaudenfluren (ca. 13 ha).</p>\n<p class=\"lf-p\">Feuchtgebiete mit Schilfstrukturen und feuchten Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 14 3. Methodik 3.1. Methodik der Brutvogelkartierungen Im Jahr 2018 wurden avifaunistische Erfassungen in den erweiterten Grenzen und dem näheren Umfeld durchgeführt. Die Erfassungen erfolgten mittels Transektkartierungen, sowie artspezifischer Sonderkartierungen im gesamten Schutzgebiet. Die Methodik wurde so gewählt, dass alle relevanten Zielarten und deren Lebensstätten im gesamten Schutzgebiet fachgerecht erfasst werden konnten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die sechs Transekte im Schutzgebiet wurden in Anlehnung an die Methodik von SÜDBECK et al. 2005 dreimalig zwischen April und Mai 2018 begangen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Transekte wurden bei jedem Erfassungstermin durch zwei Personen synchron, vollständig zu Fuß begangen. Die Vögel wurden mittels Fernglas (10x42), Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), Verhören, sowie durch Einsatz von Klangattrappen (z.B. bei kartiert der und Spechterfassung) im Gelände auf Feldkarten registriert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Revieranzeigende Vögel (Gesang, Trommeln, Balzverhalten, futtereintragend etc.) wurden als Brutvögel (BV) gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet lediglich Abb. 3: Lage der im Rahmen der Kartierung untersuchten Transekte. zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG) und Arten, die sich im Durchzug befanden, wurden als Durchzügler (DZ) klassifiziert. Alle für das Schutzgebiet relevanten Arten wurden während den Begehungen punktgenau auf Feldkarten notiert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 15 Tabelle 2: Termine der Transektbegehungen Datum Temperatur Bewölkung Wind Bemerkung 03.04.2018 7°C 80% 1 2 Personen 08.05.2018 10°C 0% 1 2 Personen 29.05.2018 18°C 50% 1 2 Personen Neben den Transektkartierungen erfolgten artspezifisch Sonderkartierungen in Bereichen, die nicht von Transekten abgedeckt wurden. Dadurch wurde eine möglichst gute Datenlage der Zielarten des Schutzgebietes erlangt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 3: Termine artspezifischer Sonderkartierungen Datum Temperatur Bewölkung Wind Bemerkung 03.04.2018 7°C 80% 1 2 Personen 28.04.2018 11°C 50% 1-2 2 Personen 07.05.2018 17°C 0% 1-2 2 Personen 08.05.2018 10°C 0% 1 2 Personen 26.05.2018 19°C 10% 1 2 Personen 29.05.2018 18°C 50% 1 2 Personen 14.06.2018 14°C 50% 1-2 2 Personen 3.2. Methodik der Aktionsraumanalyse Parallel zu den Brutvogelkartierungen wurde die Nutzung des Schutzgebietes durch den Rotmilan mittels einer Aktionsraumanalyse geprüft. Milane weisen teils sehr große Homeranges auf und fliegen zur Nahrungssuche oft mehrere Kilometer weit. „Telemetriestudien zeigen, dass der Rotmilan durchschnittlich mindestens die Hälfte der Flüge in einem Radius von einem Kilometer um den Horst vollzieht. Allerdings ist nicht vorherzusehen, wie ein einzelner Vogel sein Revier nutzt, da dies in starkem Maße von der Struktur und dem Relief des Gebietes, von der Nahrungsverfügbarkeit und vom Brutverlauf anhängig ist“ (LINDEINER 2014). „Die Aktionsraumanalyse soll die Raumnutzungsmuster konkreter Brutpaare mit großen Raumansprüchen untersuchen. Aus den Ergebnissen soll abgeleitet werden, ob bestimmte Vorhaben mit den Raumansprüchen der untersuchten Vogelart kollidieren und damit ggf. nicht oder nur in modifizierter Weise zulässig sind. Die Aktionsraumgröße spielt bei solchen Analysen nicht die zentrale Rolle, sondern vielmehr die in der Regel ungleiche (LANGGEMACH &amp; MEYBURG 2011).</p>\n<p class=\"lf-p\">Flächennutzung innerhalb der Homerange“ Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 16 Die Aktionsraumanalyse wurde von Ende März bis Ende Juni an insgesamt sechs Beobachtungstagen durchgeführt. Zudem erfolgte im März eine Horst- und Revierkartierung im 1500 m Radius zur Untersuchungsfläche.</p>\n<p class=\"lf-p\">An jedem Beobachtungstag wurde die Milanaktivität von 10–12 Uhr sowie von 15–17 Uhr auf der Untersuchungsfläche erfasst. Dabei wurden Flugbewegungen durch Aufnahme von Kartenpunkten in 1-Minuten-Intervallen registriert und das Verhalten der Vögel beobachtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch diese Erfassungsmethode kann die Milanaktivität über geostatistische Methoden (Heatmap) mithilfe einer GIS-Software ausgewertet werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 4: Termine der Aktionsraumanalyse Datum 26.03.2018 19.04.2018 07.05.2018 05.06.2018 14.06.2018 27.06.2018 Zeit Temperatur Bewölkung Wind Niederschlag 10:00-12:00 8°C 70% 2 Kein NS 15:00-17:00 11°C 60% 2-3 Kein NS 10:00-12:00 20°C 10% 1-2 Kein NS 15:00-17:00 26°C 10% 2 Kein NS 10:00-12:00 21°C 0% 2 Kein NS 15:00-17:00 21°C 0% 2 Kein NS 10:00-12:00 22°C 20% 1 Kein NS 15:00-17:00 28°C 10% 1-2 Kein NS 10:00-12:00 17°C 50% 2 Kein NS 15:00-17:00 19°C 60% 2 Kein NS 10:00-12:00 25°C 70% 3 Kein NS 15:00-17:00 31°C 60% 3 Kein NS Grundlage die 3.3. Weitere Datenrecherche Für diese Untersuchung standen als ergänzende Daten der Beobachtungsplattform ornitho.lu sowie weitere Meldungen und Daten der Centrale ornithologique du Luxembourg (kurz: COL) aus dem Zeitraum von 2013–2018 zur Verfügung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weiterhin wurden Angaben aus avifaunistischen Sammel- bzw. Jahresberichten des Landes (v.a. Regulus Wiss. Berichte) sowie weitere verfügbare Veröffentlichungen, Gutachten bzw.</p>\n<p class=\"lf-p\">Studien ausgewertet und bei der Artbearbeitung entsprechend berücksichtigt (z.B. FRICKE &amp; BIVER 2012).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 17 Da der Fokus der Felderfassung im Zeitraum März bis Juni auf Zielarten der Brutvogelfauna und Nahrungsgästen lag, bildet diese zusätzliche Datengrundlage die Basis zur Einschätzung von Rastvogelvorkommen während der Zugzeiten und der Vorkommen von Wintergästen.</p>\n<p class=\"lf-p\">In allen folgenden Darstellungen und Auswertungen werden die im Jahr 2018 durch Felderfassung erhobenen Daten mit den weiteren Daten der Jahre 2013–2018 verschnitten und eine Gesamtbewertung durchgeführt. Die Bestandsschätzung erfolgte ebenfalls auf Grundlage der zusammengeführten Daten. Als Bezugsraum wird die Abgrenzung aus 2015 genutzt (schwarze Grenzlinie in Abb.1).</p>\n<p class=\"lf-p\">3.4. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auch Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Schutzgebiets und seiner Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen im Schutzkonzept der Zielarten gezogen werden. Zu diesem Zweck wurden während der Felderfassungen auch Zustand und Erhaltungs-/Entwicklungsaussichten der artspezifisch benötigten Habitatstrukturen evaluiert und mögliche Beeinträchtigungen (z.B. durch vorliegende Störungen oder andere Einflussnahmen) identifiziert.</p>\n<p class=\"lf-p\">In Anlehnung an die methodischen Vorgaben zur Meldung von Natura 2000 Gebieten (2011/484/EU) wurden für alle relevanten Arten Teilbewertungen der Indikatoren Population, Habitatqualität und Isolation durchgeführt. Diese sind dabei wie folgt definiert:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Population: Dieser Indikator berechnet sich aus dem Anteil der im Schutzgebiet festgestellten Population in Relation zum landesweiten Bestand. Dabei wird folgende Klassifizierung angewendet:</div>\n<p class=\"lf-p\">A: Anteil von über 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet B: Anteil zwischen 2% und 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet C: Anteil unter 2% der landesweiten Population im Schutzgebiet D: insignifikanter Anteil am landesweiten Bestand, keine Bedeutung 2. Habitatqualität: Dieser Indikator wird aus zwei Teilbewertungen zusammengesetzt:</p>\n<p class=\"lf-p\">Zustand der Habitatstrukturen (ausgezeichnet, gut, durchschnittlich bzw. teils verschlechtert) und Wiederherstellungsaufwand (einfach, durchschnittlich, schwierig bzw. unmöglich). Eine Gesamtbewertung erfolgt entsprechend folgendem Schema:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 18 A: Sehr guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) B: Guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) bzw. durchschnittlicher oder teils verschlechterter aktueller Zustand bei gleichzeitig einfachem Wiederherstellungsaufwand C: Alle anderen Kombinationen der Teilbewertungen 3. Isolation: Diese Bewertung basiert auf der Bedeutung der Lokalpopulation im Kontext der globalen und nationalen Verbreitung von Arten. Dabei gilt: Je stärker der Grad der Isolation einer Population ist, umso größer ist die Bedeutung eines Schutzgebiets für deren Erhalt. Folgende Klassifizierung wird im Folgenden benutzt:</p>\n<p class=\"lf-p\">A: (Teil-)Population (vollständig) isoliert, z.B. endemische (Unter-)Arten oder weiträumig isolierte Artvorkommen B: (Teil-)Population am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebiets (auch lokale Verbreitungsränder) oder aufgrund von artspezifischen Biotopansprüchen teilweise isoliert oder fragmentiert C: (Teil-)Population nicht isoliert, inmitten ihres natürlichen Verbreitungsgebiets Ein globaler Erhaltungszustand wird entsprechend der Teilbewertungen zu Population, Habitatqualität und Isolation entsprechend folgendem Schema definiert:</p>\n<p class=\"lf-p\">Indikator Fallbeispiele Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">A A A A A A A A A B B B B B B B B B C C C C C C C C C Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">A A A B B B C C C A A A B B B C C C A A A B B B C C C Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C Global A A B A B B B B C A B B B B B B B C B B C B B C C C C In begründeten Fällen kann von dieser Bewertung auch abgewichen werden, wenn weitere auf-/abwertende Faktoren auftreten. Dies beinhaltet sowohl Aufwertungen bei großer artspezifischer Bedeutung aufgrund eines nationalen Schwerpunktraumes der jeweiligen Art, aber auch Abwertungen aufgrund festgestellter Beeinträchtigungen. Dies wird bei den entsprechenden Arten im Falle einer Auf-/Abwertung durch (+)/(-) kenntlich gemacht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 19 4. Ergebnisse Nachfolgend werden im Schutzgebiet vorkommenden Zielarten einzeln vorgestellt und ihre Verbreitung im Gebiet anhand von Lebensstätten dargestellt und beschrieben. Bei sensiblen Vogelarten werden keine genauen Verortungen der Horst- bzw. Brutstandorte angegeben, stattdessen wird zum Schutz der Arten ein randomisiertes 1km x 1km-Gitterraster zur Darstellung der ungefähren Standorte verwendet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Alle Arten werden mit aktuellem Rote-Liste-Status sowie mit nationalem Erhaltungszustand nach Annex 3 des „Règlement grand-ducal du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire“. Dabei gelten folgende Einstufungen: FV: günstiger Erhaltungszustand; U1: inadäquater Erhaltungszustand;</p>\n<p class=\"lf-p\">U2: schlechter Erhaltungszustand;</p>\n<p class=\"lf-p\">XX: unbekannt, ungünstiger Erhaltungszustand anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zu allen festgestellten Arten werden der durch Kartierung oder Beobachtungsdaten dokumentierte Status (Brutvogel/Rastvogel) sowie der dokumentierte Bestand angegeben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Brutvögeln handelt es sich dabei um registrierte Brutpaare (c) im Schutzgebiet, bei Rastvögeln und Nahrungsgästen um die Zahl tatsächlich festgestellter Individuen (i). Zudem wird eine Bestandsschätzung auf der Grundlage des gesamten Datenbestands (Kartierung 2018 und weitere Daten) durchgeführt. Zum Vergleich und zur Einschätzung von Bestandsveränderungen ist auch die Angabe aus dem aktualisierten Standarddatenbogen (SDF 2015) aufgelistet (vgl. MDDI 2015). Im Hinblick auf Populationsgrößen im Schutzgebiet ist auch respektive der aktuellste veröffentlichte nationale Bestand nach Angaben der Roten Liste (LORGÉ et al. 2019), bzw. aus dem Bericht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (EEA 2019) mit Datenlage 2013–2018 gezeigt. Zur Berechnung des nationalen Populationsanteils innerhalb des Schutzgebiets werden die im Kartierjahr 2018 nachgewiesene Revierzahl sowie der Mittelwert der nationalen Bestandsschätzung herangezogen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wenn nicht das gesamte Schutzgebiet durch die Art besiedelt ist, wird eine Lebensstätte definiert und kartografisch dargestellt. Die Größe dieser Lebensstätte bildet die Grundlage für die Berechnung der Siedlungsdichte. Neben dieser Revierdichte wird zu allen Arten auch bewertet, ob das Gebiet einen Refugialraum bzw. ein Dichtezentrum der Art darstellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 20 4.1. Arten nach Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.1.1. Alcedo atthis – Eisvogel Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste Status (2019) V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1–2c Größe der Lebensstätte 24,5 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–65c Bestandsschätzung SDF 2015 1–3c Der Eisvogel ist ganzjährig an vielen stehenden und fließenden Gewässern in Luxemburg zu finden. Bei der Nahrungssuche fängt er durch Stoßtauchen Fische und Wasserinsekten in Gewässern, zur Brut ist er auf steilwandige, grabbare Uferbereiche angewiesen, um seine Höhlen zu bauen, z.B. Erosions- oder Abbruchkanten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet besiedelt der Eisvogel das direkte Gewässerumfeld entlang der Weißen Ernz mit einem Revier. Das Vorkommen konzentriert sich dabei auf die nördlichen Bereiche mit größeren offenen Wasserflächen. Die lokale Populationsgröße ist als mittel einzustufen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,7 % des Landesbestands C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: gut B Isolation Restriktion auf Gewässer B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 21 4.1.2. Bubo bubo – Uhu Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1c Größe der Lebensstätte 759 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 22–25c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c Der Uhu besiedelt vorwiegend felsreiche Waldgebiete sowie Sekundärhabitate wie Steinbrüche mit steilen Felswänden. Die Brut findet meist in Nischen an Steilwänden statt, doch auch Baum- und Bodenbruten sind bekannt. Zur Nahrungssuche werden auch offenere Landschaftsbereiche aufgesucht, wo Säugetiere bzw. Vögel bis Krähengröße gejagt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet wird der nördliche Waldbereich Groëbësch mit seinen Felsstrukturen durch den Uhu genutzt. Dort findet er zwei Ausweichbrutplätze, welche in räumlicher Nähe zueinander liegen. Der Uhu nutzt das gesamte Schutzgebiet zur Nahrungssuche. Die Habitatstrukturen sind in einem guten Zustand, eine aktuelle Beeinträchtigung der Brutplätze konnte nicht festgestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 4,3 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 22 4.1.3. Casmerodius albus – Silberreiher Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux. - Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Rastzahlen 1–15i Bestandsschätzung 1–15i Größe der Lebensstätte 759 ha Bestand Luxemburg (EEA 2019) 40–80i (Rast) Bestandsschätzung SDF 2015 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Silberreiher brütet vor allem in Ost- und Südosteuropa, ist aktuell aber inmitten einer Arealausweitung nach Westen. Wie der verwandte Graureiher ist der Silberreiher Ansitzjäger, der auf Grünlandflächen bzw. im Gewässerumfeld Kleinsäuger, Amphibien und Wasserinsekten erbeutet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Rast und Überwinterung bilden Silberreiher oft Schlafplatzgemeinschaften mit mehreren Individuen.</p>\n<p class=\"lf-p\">In Luxemburg wie auch im Schutzgebiet ist der Silberreiher ein regelmäßiger Rastvogel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bevorzugte Rasthabitate im Herbst und Winter sind die Feuchtbereiche entlang der Weißen Ernz und die südlichen Offenlandbereiche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Betrachtungszeitraum liegen insg. 144 Nachweise der Art (z.T. mehrere Individuen pro Meldung) vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">In den offenen Bereichen im Süden konnten während des Betrachtungszeitraums alljährlich Nachweise der Art erbracht werden, zeitweise wurden Ansammlungen von bis zu 15 Silberreihern beobachtet. Zeitlich nutzt der Silberreiher das Schutzgebiet überwiegend von Anfang November bis Anfang April, siehe Abb. 4.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Schutzgebiet ist neben den Tälern von Syr und Attert eines der bedeutendsten Rasthabitate der Art in Luxemburg.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 23 Abb. 4: Zeitliches Auftreten des Silberreihers im Schutzgebiet Population 13,3 % des Landesbestands Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut Isolation Nicht isoliert (Zugrast) Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Schwerpunkt der Winterverbreitung B B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 24 4.1.4. Ciconia nigra – Schwarzstorch Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuenzahl 1–2i Bestandsschätzung 1–2i Größe der Lebensstätte 31,5 ha Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–15c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2i Der Schwarzstorch ist ein heimlicher Brutvogel der Wälder, der zur Nahrungssuche teils weite Flüge zu umliegenden Gewässern wie Bächen oder Weihern unternimmt. Dort werden Kleinsäuger, Amphibien, Fische und Wasserinsekten erbeutet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Aufgrund seiner Störungsempfindlichkeit ist der Schwarzstorch auf ruhige Brut- und Nahrungshabitate angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Schwarzstorch wurde im Schutzgebiet regelmäßig als Nahrungsgast beobachtet. Er nutzt vor allem die Feuchtstrukturen entlang der Weißen Ernz. Eine zukünftige Brut in den Waldbereichen im Schutzgebiet oder im näheren Umfeld scheint ebenfalls möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 6 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 25 4.1.5. Dendrocopos medius – Mittelspecht Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☐ Rastvogel Festgestellte Reviere 3c Bestandsschätzung 3–5c Größe der Lebensstätte 80 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 800–1.100c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c Der Mittelspecht besiedelt vorwiegend ältere Buchenwälder, Eichenwälder und Auwälder mit hohem Totholzanteil.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Mittelspecht kann bei günstigem Nahrungs- und Höhlenbaumangebot teils beachtliche Revierdichten erreichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet wurden Reviere der Art in Eichenwaldbereichen sowie in Auwaldstrukturen der Weißen Ernz nachgewiesen. Die ausgedehnten Buchenwälder im Nordwesten weisen momentan ein zu geringes Alter für die Art auf. Eine zukünftige Besiedlung dieser Bereiche ist jedoch möglich. Der Mittelspecht weist im Schutzgebiet eine Siedlungsdichte von 0,38 Brutpaare / 10 ha auf. Die Siedlungsdichte der Art kann in Idealhabitaten bis zu 0,5 bis 2,5 Brutpaare / 10 ha betragen. Wesentliche Beeinträchtigungen konnten nicht festgestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,4 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 26 4.1.6. Dryocopus martius – Schwarzspecht Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☐ Rastvogel Festgestellte Reviere 3c Bestandsschätzung 3–5c Größe der Lebensstätte 236 ha Revierdichte hoch Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–150c Bestandsschätzung SDF 2015 2–3c Der Schwarzspecht besiedelt altholzreiche Laubwaldbereiche, unternimmt zur Nahrungssuche aber auch weitere Flüge in Nadelwaldbereiche. Seine Nahrungsquelle sind holzbewohnende Insekten, die er durch Aufhacken von Baumstümpfen, Totholz, etc. aufstöbert. Er ist auf das Vorhandensein von Altholz mit großen Stammdurchmessern zum Höhlenbau angewiesen. Alte Schwarzspechthöhlen erfüllen zudem eine Funktion als Lebensraum für Folgenutzer, wie z.B. Fledermäuse oder höhlenbrütende Waldvogelarten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Schwarzspecht besiedelt die nördlichen Waldregionen des Schutzgebietes flächendeckend mit drei Revieren. Die Größe der Lebensstätte beträgt ca. 236,4 ha was einer hohen Revierdichte von 0,13 Revieren pro 10 ha entspricht. Die Habitatstrukturen im Schutzgebiet sind in gutem Zustand, Beeinträchtigungen wurden nicht festgestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 2,4 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Dichtezentrum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 27 4.1.7. Falco peregrinus – Wanderfalke Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1c Größe der Lebensstätte 759 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 12–14c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2i Der Wanderfalke besiedelt natürlicherweise Felsformationen mit natürlichen Steilhängen. Als Kulturfolger ist er aber mittlerweile auch im menschlichen Umfeld, teils in Großstadtbereichen vorzufinden, wo auch anthropogene Strukturen wie Gittermasten, Industrieanlagen oder Brücken zur Brut genutzt werden. Wanderfalken jagen ausschließlich Vögel bis Taubengröße, die sie auf zum Teil weiten Nahrungsflügen erbeuten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine Brut des Wanderfalken wurde nordwestlichen Waldbereich an einer Steilwand registriert, die sich aktuell in einem guten Erhaltungszustand befindet. Von dort aus nutzen die Falken das gesamte Schutzgebiet (Wald- und Offenlandbereiche) zur Nahrungssuche. Die Art wurde auch bereits regelmäßig in den südlichen Ackerstrukturen bei der Jagd beobachtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 7,7 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 28 4.1.8. Lanius collurio – Neuntöter Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 12c Bestandsschätzung 12–15c Größe der Lebensstätte 335,8 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 500–900c Bestandsschätzung SDF 2015 4–6c Der Neuntöter ist ein typischer Bewohner des strukturierten Offenlands mit Heckenreihen, gerne mit Dornengebüschen. Seine Nahrung besteht aus Großinsekten, Kleinsäugern und Vögeln. Diese jagt er vorwiegend in offenen Habitaten von einer Ansitzwarte aus.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lebensstätte des Neuntöters im Schutzgebiet sind praktisch alle geeigneten Offenlandlebensräume (Flächengrößte 335,8 ha), wo eine Revierdichte von ca. 3,6 Brutpaaren / 100 ha erreicht wird. Die Habitatstrukturen sind insgesamt als gut zu bewerten, Teilbereiche der Lebensstätte würden noch weitere Revierpaare erwarten lassen. Das Schutzgebiet befindet sich in einem nationalen Schwerpunktraum der Artverbreitung und erfüllt daher eine besondere Funktion (+). Beeinträchtigungen wurden keine festgestellt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nur zwei der insgesamt 12 Reviere liegen innerhalb der alten Schutzgebietsabgrenzung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dieses Ergebnis bestätigt auch die Erfassung von FRICKE &amp; BIVER 2012, welche ebenfalls zwei Reviere innerhalb und neun weitere Reviere im weiteren Umfeld nachweisen konnten. Das zeigt, dass der Neuntöter ein starker Profiteur der Grenzanpassung ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,7 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen (+) Nationaler Schwerpunktraum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 29 4.1.9. Milvus migrans – Schwarzmilan Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1–3c Größe der Lebensstätte 682 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 60–62c Bestandsschätzung SDF 2015 2–4i Der Schwarzmilan brütet vorwiegend an Waldrändern mit Altholzbeständen und fliegt zur Nahrungssuche vor allem in Offenlandlebensräume aller Art. Bevorzugt werden dabei auch Auen und Gewässer aufgesucht. Als Nahrungsopportunist sucht der Schwarzmilan aber sogar Siedlungsbereiche und z.B. Mülldeponien gezielt zur Nahrungssuche auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet existiert ein langjährig besetztes Brutrevier des Schwarzmilans im Waldbereich Scheedchen. Er brütet dort in direkter Nachbarschaft zu einem Rotmilan. Die Lebensstätte der Art umfasst die gesamten Offenlandstrukturen und Waldrandbereiche des Schutzgebiets. Die dort vorgefundenen Strukturen sind insgesamt als gut zu bewerten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,6 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 30 4.1.10. Milvus milvus – Rotmilan Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 2c Bestandsschätzung 2–3c Größe der Lebensstätte 682 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 63–66c Bestandsschätzung SDF 2015 1c Der Rotmilan benötigt als Lebensraum offene Landschaftsformen, die mit kleineren und größeren Gehölzen durchsetzt sind. Er brütet in Gehölzgruppen oder an Waldrändern, die gute Anflugbedingungen aufweisen. Zur Jagd benötigt er offenes Kulturland, Grasland und Viehweiden. Der Rotmilan ist Nahrungsgeneralist und erbeutet ebenso kleine Säugetiere, Vögel, Großinsekten und andere Wirbellose. Insbesondere fliegen Rotmilane gezielt Grünland während oder kurz nach der Mahd an, um dort freigelegte Beute und Aas zu erbeuten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Rotmilan wurde mit zwei Brutpaaren im Untersuchungsgebiet festgestellt. Ein Revier befindet sich im Waldbereich Groëbësch, ein weiteres im Waldbereich Scheedchen. Der Rotmilan nutzt im Schutzgebiet die kleinen Waldbereiche sowie Randbereiche größerer Wälder als Brutstätte. Die Grünland- und Ackerstrukturen dienen der Art als Nahrungshabitat. Insgesamt ist nahezu das gesamte Schutzgebiet als Lebensstätte der Art zu bezeichnen, lediglich die inneren Waldbereiche des Groëbësch wurden ausgegrenzt (ca. 682 ha).</p>\n<p class=\"lf-p\">Während der Aktionsraumanalyse wurden 691 Minutenpunkte des Rotmilans erfasst (Brutvögel und ggf. weitere Nahrungsgäste). Die Verteilung der Jagdaktivität macht deutlich, dass das gesamte Offenland des Schutzgebiets durch Rotmilane genutzt wird, siehe Abb. 5.</p>\n<p class=\"lf-p\">Außerhalb des Schutzgebiets wurden überwiegend sporadische Nutzungen ohne erhöhte Bedeutung für die Revierpaare dokumentiert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 31 Abb. 5: Ergebnisse der Aktionsraumanalyse des Rotmilans (Heatmap der festgestellten Punktdichten). Die Ergebnisse im horstnahen Bereich werden nicht detailliert dargestellt um die Brutstätte der sensiblen Art zu schützen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 3,1 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 32 4.1.11. Pernis apivorus – Wespenbussard Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">FV Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuenzahl 1–2i Bestandsschätzung 1–2i Größe der Lebensstätte 759 ha Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–180c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2i Der Wespenbussard ist zur Nahrungssuche auf offene und halboffene, extensiv bewirtschaftete Landbereiche angewiesen, in denen er am Boden nach Wespennestern und anderen Beutetieren suchen kann. Der Wespenbussard brütet in Wäldern, gerne mit Lichtungen oder abwechslungsreich strukturierten Randbereichen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Wespenbussard ist Nahrungsgast im Schutzgebiet. Er nutzt die Offenlandstrukturen zur Nahrungssuche. Eine Brut im Betrachtungszeitraum kann nicht belegt werden (im Kartierjahr nicht nachgewiesen), ist aber prinzipiell nicht auszuschließen. Geeignete Nahrungsflächen im Randbereich der Wälder sowie in Trockenrasenbereichen mit fortschreitender Sukzession sind vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,5 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 33 4.1.12. Pluvialis apricaria – Goldregenpfeifer Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux. - Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Unregelmäßig Festgestellte Individuenzahl Max. 5i Bestandsschätzung 0–5i Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestand Luxemburg (EEA 2019) 20-400i (Rast) Bestandsschätzung SDF 2015 X Der Goldregenpfeifer ist Brutvogel der nordeuropäischen Feuchtgebiete (Moore, Heiden, Tundren) und ist zur Brutzeit von Island bis Sibirien verbreitet. Er überwintert in West- und Südeuropa. Seine Zugbewegung führt ihn dabei auch durch Mitteleuropa, wo er vor allem im Küstenbereich in großen Trupps rastet. Im Binnenland werden oft nur deutlich geringere Rastzahlen erreicht, vor allem in feuchten Grünlandbereichen, Überschwemmungszonen, aber auch Ackerflächen. Die Art ist oft in Gesellschaft von Kiebitzen vorzufinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Goldregenpfeifer ist seltener Rastvogel im Schutzgebiet. Der letzte Nachweis wurde im Herbst 2016 im südlichen Schutzgebietsteil erbracht (5 rastende Ind. in einem &gt;300 Ind. starken Rasttrupp des Kiebitzes). Dies belegt, dass das Gebiet zur Zugrast der Art potenziell geeignet ist. Aufgrund der Datenlage ist die Art aber als unregelmäßiger Rastvogel zu führen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Unregelmäßig auftretend C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen (Zugrast) Nur sporadisches Auftreten C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 34 4.2. Arten nach Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.2.1. Acrocephalus scirpaceus – Teichrohrsänger Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 9c Bestandsschätzung 10–20c Größe der Lebensstätte 24,5 ha Revierdichte Mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 200–250c Bestandsschätzung SDF 2015 10–15c Der Teichrohrsänger baut sein Nest in dichten Schilfgebieten in Gewässernähe und ernährt sich vorwiegend von kleinen Fluginsekten. Für den Nestbau ist der Teichrohrsänger auf das Vorhandensein von genügend großen, wasserständigen Altschilfzonen angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet nutzt der Teichrohrsänger das Gewässerumfeld der Weißen Ernz auf einer Fläche von ca. 24,5 ha. Im Kartierjahr wurden neun Reviere nachgewiesen, was einer Dichte von 3,7 Brutpaaren / 10 ha entspricht. Aufgrund der Habitatqualität und weiteren Nachweisdaten liegt der Bestand aber vermutlich höher, 10–20 Reviere werden geschätzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die von FRICKE &amp; BIVER 2012 festgestellte, temporäre Beeinträchtigung von Habitatstrukturen durch den Bau eines Radwegs im Schutzgebiet konnte in dieser Studie nicht bestätigt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schilfbestände in diesem Bereich sind wieder sehr gut ausgebildet und durch die Art besiedelt. Störungen durch den Radweg sind ebenfalls nicht als gravierend zu bewerten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 4 % des Landesbestands B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut A Isolation Restriktion auf Gewässer B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 35 4.2.2. Alauda arvensis – Feldlerche Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☒ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 36c Bestandsschätzung 30–50c Größe der Lebensstätte 224,8 ha Revierdichte Mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 4.200–5.600c Bestandsschätzung SDF 2015 20–25c Die Feldlerche ist eine typische Vogelart der offenen Landschaft und bewohnt baum- und strauchlose Acker und Wiesenbereiche, wo sie am Boden nach Nahrung sucht. Auch die Nester werden in Bodenmulden angelegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die aufgrund der nachgewiesenen Reviere definierte Lebensstätte im Schutzgebiet umfasst Äcker und Grünlandbereiche im zentralen und südlichen Teil mit 224,8 ha Flächengröße. Ein deutlicher Verbreitungsschwerpunkt der Feldlerche liegt im südlichen Schutzgebietsteil. Die zentral gelegenen Wiesenstrukturen werden in etwas geringerer Dichte besiedelt. Insgesamt wird mit 1,6 Brutpaaren / 10 ha eine durchschnittliche Brutpaardichte erreicht (vgl. BAUER &amp; BERTHOLD 1996: 1,1 – 3,0 BP / 10 ha in mitteleuropäischen Agrarlandschaften).</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Zustand der Habitatstrukturen im Offenland ist zu in weiten Teilen gut bis sehr gut, insbesondere Extensivgrünland mit später Mahd kommt der Art zugute.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,7 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 36 4.2.3. Anthus pratensis – Wiesenpieper Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 1 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 4c Bestandsschätzung 2–8c Größe der Lebensstätte 69 ha Revierdichte Mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–20c Bestandsschätzung SDF 2015 8–12c Der Wiesenpieper besiedelt bevorzugt ausgedehnte, strukturreiche Feuchtwiesen wie extensive Viehweiden oder Mähwiesen und ist vor allem in Nordeuropa ein häufiger und weit verbreiteter Brutvogel. In Mitteleuropa wurden zuletzt massive Bestandseinbrüche festgestellt, in einigen Gebieten in Luxemburg sogar -94% seit 1996 (BASTIAN M., 2015).</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet wurden vier Reviere des Wiesenpiepers nachgewiesen. Die Lebensstätte umfasst die extensiven, z.T. feuchten Grünlandstrukturen im mittleren und südlichen Teil mit einer Größe von ca. 69 ha, die Siedlungsdichte beträgt 0,6 Brutpaaren / 10 ha, was als mittel zu werten ist (0,18–3 Brutpaare pro 10 ha, vgl. WÜST 1986, MURP 1991, beide in BFN 2016).</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Art wurde auch im Schutzgebiet ein Rückgang der Bestandsgröße im Vergleich zum Standarddatenbogen verzeichnet, die Habitatstrukturen sind jedoch weiterhin gut (B). Der Rückgang ist somit auf den allgemeinen Bestandstrend zurückzuführen. Das VSG trägt als eines der letzten Brutgebiete der Art in Luxemburg eine große Bedeutung zu deren Erhalt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 26,6 % des Landesbestands Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut Isolation Teils isoliert Fragmentiert Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Landesweite Bedeutung d. Schutzgebiets A B B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 37 4.2.4. Coturnix coturnix – Wachtel Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 2 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 2c Bestandsschätzung 2–4c Größe der Lebensstätte 317 ha Revierdichte Gering Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–100c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c Die Wachtel ist ein typischer Vogel der Agrarlandschaft und bewohnt trockene Wiesen und Feldfluren. In Luxemburg ist die Wachtel zwar weit verbreitet aber nur in geringer Dichte vertreten (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Ihr Nest baut die Wachtel in einer Mulde am Boden, die Brutzeit liegt in Mitteleuropa arttypisch spät zwischen Mitte Mai bis Juli. Zur Gefährdung trägt daher vor allem die Intensivierung der Wiesenbewirtschaftung mit frühen Mahden bei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Wachtel besiedelt im Schutzgebiet die offenen Acker- und extensiven Grünlandflächen mit zwei Revieren im Kartierjahr 2018. Der Bestand der Art kann naturgemäß stärkeren jährlichen Schwankungen unterliegen, im Mittel werden 2-4 Reviere im Schutzgebiet geschätzt. Die Habitatstrukturen sind im aktuellen Zustand als gut (B) zu bewerten, Beeinträchtigungen sind nicht festzustellen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 2,7 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 38 4.2.5. Gallinago gallinago – Bekassine Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 0 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuen 1–10i Bestandsschätzung 1–10i Größe der Lebensstätte 45,7 ha Bestand Luxemburg (RL 2019) 0c (Brut), (EEA 2019) Bestandsschätzung SDF 2015 500–1.500i (Rast) x Die Bekassine brütet bevorzugt in ausgedehnten Feuchtwiesen und Mooren. Bedingt durch großen Lebensraumverlust ist das Brutvorkommen der Art in Luxemburg erloschen. Der letzte Brutnachweis stammt aus dem Jahr 1975. Lediglich während der Zugzeiten wird die Bekassine als Nahrungsgast in Feuchtgebieten, meist in Gewässernähe festgestellt (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Auch bei der Rast ist die Bekassine auf dauerhaft oder zumindest zeitweise überschwemmte Standorte mit genügend großem Nahrungsangebot angewiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet ist die Bekassine ein regelmäßiger Rastvogel in den Röhrichtstrukturen und Feuchtgebieten entlang der Weißen Ernz. Die Art wurde aber auch mehrfach im südlichen Offenland registriert. In beiden Teilbereichen sind gute Habitatstrukturen für die Art vorhanden. Der maximale Rastbestand an einem Tag waren 10 Ind. im Jahr 2014.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast einiger Ind.</p>\n<p class=\"lf-p\">B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 39 4.2.6. Jynx torquilla – Wendehals Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 3 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1–3c Größe der Lebensstätte 14 ha Revierdichte Gering Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–100c Bestandsschätzung SDF 2015 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Wendehals ist ein Brutvogel der halboffenen, strukturierten Landschaft. Er besiedelt überwiegend Streuobstwiesen, Parks oder Gärten, aber auch Weinbaugebiete, lockere Wälder, sowie Auwälder. Der Wendehals ernährt sich fast ausschließlich von Ameisen. Zur Nahrungssuche ist er daher auf offene oder kurzrasige Bodenbereiche angewiesen. Zur Brut nutzt der Wendehals natürliche Höhlen oder Spechthöhlen in Gehölzen. Diese müssen folglich fortgeschrittene Altersstadien erreicht haben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Wendehals im Schutzgebiet einen kleinen Bereich mit reich strukturiertem Offenland an der westlichen Grenze. Die Lebensstätte umfasst eine Fläche von ca. 14 ha und beinhaltet Habitatstrukturen in gutem Zustand. Wenn sich im östlich gelegenen strukturierten Offenland einzelne ältere Bäume entwickeln, ist in Zukunft auch eine dortige Ansiedlung weiterer Reviere der Art möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,3 % des Landesbestands C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Am nationalen Verbreitungsrand B Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 40 4.2.7. Lanius excubitor – Raubwürger Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 1 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 1c Bestandsschätzung 1c Größe der Lebensstätte 313 ha Revierdichte mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 5–10c Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c Der Raubwürger ist ein Bewohner des strukturierten Offenlands mit Heckenreihen und extensiv bewirtschafteten Flächen, wo er bevorzugt von Sitzwarten aus Nahrung sucht. Neben Mäusen werden auch Singvögel und andere Wirbeltiere, sowie zur Jungenaufzucht auch verstärkt Großinsekten erbeutet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lebensstätte des Raubwürgers umfasst (insb. als Rasthabitat) alle offenen Strukturen im Schutzgebiet. Ein Brutrevier des Raubwürgers befindet sich in den südwestlichen Offenlandflächen, z.T. außerhalb der Gebietsgrenzen. Bei der Kartierung 2018 konnte zwar kein Nachweis erbracht werden, es liegt aber ein dortiger Brutnachweis aus dem Jahr 2012 vor. Darüber hinaus liegt eine Brutzeitbeobachtung eines jagenden Raubwürgers vom 17.06.2017 vor (G. SÜßMILCH, mündl. Mitteilung). Somit ist davon auszugehen, dass das traditionelle Revier auch zur Brutzeit 2017 besetzt war. Danach wurden im Schutzgebiet überwiegend umherstreifende oder rastende Individuen im Frühling, Herbst und Winter in Offenlandbereichen festgestellt, vor allem in den Agrarräumen im Südwesten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die teils unklare Situation bzgl. der Brutreviere ab 2013 lässt auf einen starken lokalen Bestandsrückgang der Art schließen, was dem nationalen Trend entspricht. Die Habitatstrukturen im Schutzgebiet sind für den Raubwürger allerdings weiterhin als gut zu bewerten. Wesentliche Beeinträchtigungen sind ebenfalls nicht erkennbar. Das Gebiet ist für Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 41 die Art weiterhin gut zur Rast und Brut geeignet, so dass die allgemeine Bestandsituation und die fragmentierte Verteilung der nationalen Population der Art in Luxemburg wohl ursächlich für den lokalen Bestandsrückgang sind. Das Gebiet hat für die Art eine zentrale Bedeutung, aufgrund der zuletzt fluktuierenden Bestände wird der globale Erhaltungszustand aber mit (B) bewertet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 13,3 % des Landesbestands Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut Isolation Teils isoliert (Fragmentiert) Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art Landesweite Bedeutung d. Schutzgebiets B B B B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 42 4.2.8. Motacilla flava – Wiesenschafstelze Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 2 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuen 1i Bestandsschätzung 1–10i (Rast) Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestand Luxemburg (RL 2019) 100–150c (Brut) Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c (Brut) Die Wiesenschafstelze besiedelte ursprünglich Feuchtwiesen oder Sumpfgebiete sowie Brachflächen. In den letzten Jahren werden verstärkt auch Bruten in intensiven Ackerflächen (Raps, Getreide) und deren Randstrukturen beobachtet. Nachbrutzeitlich sind Schafstelzen oft als Schlafplatzgemeinschaften in Schilfgebieten vorzufinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Wiesenschafstelze konnte im Betrachtungszeitraum trotz potentiell gut geeigneter Habitatstrukturen nicht als Brutvogel im Gebiet nachgewiesen werden. Während des Frühjahrs- und Herbstzugs nutzt die Art aber die Offenlandbereiche als Rasthabitat. Bei der Kartierung 2018 wurde die Wiesenschafstelze im äußersten Osten und im Südwesten festgestellt. Ein regelmäßiges Vorkommen einiger Individuen zur Zugrast ist anzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Geringer Anteil am Landesbestand C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 43 4.2.9. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☐ Rastvogel Festgestellte Reviere 2c Bestandsschätzung 2–4c Größe der Lebensstätte 115 ha Revierdichte Gering Bestand Luxemburg (RL 2019) 400–500c Bestandsschätzung SDF 2015 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gartenrotschwanz bewohnt in Luxemburg lichte Laubwälder, Parks, Obstgärten und ist auch im ländlichen Siedlungsraum zu finden. Er brütet in Baum- und Mauerlöchern und nimmt auch Nistkästen an (LORGÉ &amp; MELCHIOR, 2015). Zur Nahrungssuche ist er oft am Boden unterwegs, er bevorzugt daher Nahrungsflächen mit schütterer oder kurzrasiger Vegetation, wie z.B. Gärten, Parks, Weideflächen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet besiedelt der Gartenrotschwanz das strukturierte Offenland im östlichen Teil.</p>\n<p class=\"lf-p\">Seine Lebensstätte umfasst eine Fläche von ca. 115 ha. Die Bestandsgröße wird auf ca. 2-4 Revierpaare geschätzt, was einer geringen Revierdichte entspricht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 0,6 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 44 4.2.10. Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☐ Rastvogel Festgestellte Reviere 15c Bestandsschätzung 15–25c Größe der Lebensstätte 79 ha Revierdichte Hoch Bestand Luxemburg (RL 2019) 1.000–1.500c Bestandsschätzung SDF 2015 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Waldlaubsänger besiedelt ausgedehnte, alte Laub- und Mischwälder, die z.T. lichtdurchflutet sind, z.T. mit geschlossenem Kronendach, jedoch immer mit schwach ausgeprägter Strauch- und Krautschicht und mit einzelnen Singwarten im mittleren Stammbereich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet werden die Laubwälder im nördlichen Teil besiedelt, mit einem Verbreitungsschwerpunkt im nordwestlichen Bereich. Die Lebensstätte der Art ca. 79 ha, wo eine überdurchschnittlich hohe Siedlungsdichte von 1,9 Revieren / 10 ha. erreicht wird (vgl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Maximalwerte für Eichen-Buchen-Mischwälder: 3 Reviere / 10 ha, GLUTZ V. BLOTZHEIM &amp; BAUER, 1991). Bezogen auf die relativ kleine Waldfläche des Schutzgebiets ist die Population des Waldlaubsängers beachtlich. Das Waldgebiet ist als Refugialraum der Art anzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die typischen Habitate innerhalb der Lebensstätte weisen einen aktuell guten Erhaltungszustand auf. Wesentliche Beeinträchtigungen konnten nicht festgestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 1,2 % des Landesbestands C Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert B C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 45 4.2.11. Rallus aquaticus – Wasserralle Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☐ Rastvogel Festgestellte Reviere 4c Bestandsschätzung 4–6c Größe der Lebensstätte 24,5 ha Revierdichte Hoch Bestand Luxemburg (RL 2019) 17–22c Bestandsschätzung SDF 2015 2–5c Die Wasserralle ist ein Brutvogel der schilfbestandenen Gewässerufer an stehenden und fließenden Gewässern. Ihr Nest baut die Wasserralle in der dichten Vegetation, auch zur Nahrungssuche wird das unmittelbare Gewässerumfeld nur selten verlassen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Schutzgebiet werden die Schilfstrukturen entlang der Weißen Ernz durch die Wasserralle mit einer Größe der Lebensstätte von ca. 24,5 ha genutzt. Darin konnten vier Reviere der Art festgestellt werden, was einer Siedlungsdichte von 1,6 Revieren / 10 ha entspricht. Die Revierdichte ist als hervorragend zu werten. Die dortigen Habitatstrukturen sind seit der Renaturierung als hervorragend (A) zu bewerten. Eine Beeinträchtigung durch den nahen Radweg oder die Landstraße konnte nicht festgestellt werden. Da die Art in Luxemburg nur an wenigen Stellen vorkommt, ist für das Gebiet eine erhöhte Bedeutung im Schutzkonzept der Art zu vermerken.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität Isolation Global 20,5 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Fragmentierte Keine Beeinträchtigungen Landesbestands Hervorragend nationale Verbreitung Hohe Bedeutung für die Art A A B A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 46 4.2.12. Saxicola rubetra – Braunkehlchen Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 0 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuen 1–2i Bestandsschätzung 1–5i (Rast) Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestand Luxemburg (RL 2019) 0c (Brut), o.A. (Rast) Bestandsschätzung SDF 2015 x Das Braunkehlchen ist ein Bewohner offener Landschaften mit niedriger Vegetation, insbesondere Feuchtwiesen und Weiden. In Luxemburg gab es bis Anfang der 2000er Jahre regelmäßige Brutvorkommen der Art, der Bestand ist aber erloschen (BASTIAN M., 2015).</p>\n<p class=\"lf-p\">Ursächlich sind wohl Lebensraumverlust aufgrund intensiverer Grünlandnutzung, sowie ein global negativer Bestandstrend der Art.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Braunkehlchen ist ein regelmäßiger, seltener Rastvogel im Schutzgebiet. Das tatsächliche Rastverhalten der Art ist höchstwahrscheinlich unterbewertet. Die wenigen Nachweise liegen überwiegend im leicht strukturierten Offenland im Südwesten, mit hoher Wahrscheinlichkeit werden aber auch die feuchten Grünlandstrukturen bei der Rast genutzt. Beide Bereiche bieten adäquate Habitatstrukturen zur Rast.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Nur geringe Rastzahlen C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 47 4.2.13. Streptopelia turtur – Turteltaube Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 2 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuen 0–1i Bestandsschätzung 0-1c (Brut), 0–2i (Rast) Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestand Luxemburg (RL 2019) 150–200c (Brut) Bestandsschätzung SDF 2015 1-2c (Brut) Die Turteltaube ist ein Bewohner offener Landschaften, wo sie zur Nahrungssuche auf Bereiche mit schütterer Vegetation oder offenen Bodenstellen angewiesen ist. Ihr Nest baut die Turteltaube meist in alten, verwilderten Heckenbereichen, Feldgehölzen bzw. dichten Waldrändern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Turteltaube wurde im Betrachtungszeitraum lediglich zweimalig als Gast- bzw. Rastvogel im Spätsommer / Herbst festgestellt, ein regelmäßiges Rastvorkommen weniger Individuen ist aber anzunehmen. Innerhalb des Schutzgebiets bestehen an einigen Stellen aber potenziell geeignete Habitatstrukturen für eine Brut der Art. Eine zukünftige Brutansiedelung scheint daher möglich. Die Einschätzung des Erhaltungszustands der Art bezieht sich daher auch nur auf Rastvorkommen, bzgl. Brut wird keine Angabe getätigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Nur geringe Rastzahlen C Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 48 4.2.14. Vanellus vanellus – Kiebitz Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☒ Art. 4 (2) Rote Liste 1 Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U2 Bestände Status im Schutzgebiet ☐ Brutvogel ☒ Rastvogel Auftretenshäufigkeit Regelmäßig Festgestellte Individuen 0–300+i Bestandsschätzung 0–500i Größe der Lebensstätte o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestand Luxemburg (RL 3–10c (Brut) Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c (Brut) 2019) 0–500i (Rast) Der Kiebitz ist ein Brutvogel der offenen, flachen Landschaft mit spärlicher Vegetation.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bevorzugt werden kurzrasige Feuchtwiesen, aber auch die intensive Agrarlandschaft wird bei geeignetem Nahrungs- und Brutplatzangebot besiedelt. Die Bestände der Art sind aber stark rückläufig, viele Brutgebiete wurden seit den 1990er Jahren aufgegeben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Kiebitz ist regelmäßiger Rastvogel im Schutzgebiet, Ansammlungen von über 300 Individuen wurden nachgewiesen (Herbst 2016). Er nutzt dabei überwiegend die südlichen Offenlandstrukturen. Ein Brutvorkommen des Kiebitzes im Schutzgebiet konnte nicht festgestellt werden. FRICKE &amp; BIVER 2012 erwähnen ehemalige Brutversuche im Schutzgebiet und empfahlen die Anlegung von Feuchtmulden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Regelmäßige Rast.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hohe Rastzahlen B Habitatqualität Zustand der Lebensstätte: Gut B Isolation Nicht isoliert (Zugrast) C Global Keine Beeinträchtigungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 49 4.3. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten 4.3.1. Emberiza schoeniclus – Rohrammer Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste V Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 17c Bestandsschätzung 20–25c Größe der Lebensstätte 31,5 ha Revierdichte Hoch Bestand Luxemburg (RL 2019) 400–600c Bestandsschätzung SDF 2015 20–25c Die Rohrammer ist ein typischer Brutvogel kleiner und großer Feuchtgebiete. Von großen Schilfbereichen mit Röhrichten bis hin zu verkrauteten, wasserführenden Gräben werden verschiedene Lebensräume besiedelt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Rohrammer besiedelt im Schutzgebiet die Schilfstrukturen entlang der Weißen Ernz.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insgesamt wurden 17 Reviere im Kartierjahr 2018 nachgewiesen. Aufgrund der nach der Renaturierung des Flusslaufs sehr gut ausgeprägten Habitatstrukturen und der Revierverteilung wird der Bestand etwas höher, auf 20–25 Brutpaare geschätzt. Die Revierdichte beträgt ca. 5,4 Reviere pro 10 ha, was als hoch zu werten ist. Aufgrund der großen Revierzahl stellt das Schutzgebiet einen Refugialraum für die Art dar. Beeinträchtigungen, z.B. durch den nahen Radweg, konnten keine festgestellt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population Habitatqualität 3,4 % des Zustand der Lebensstätte:</p>\n<p class=\"lf-p\">Landesbestands Hervorragend B A Isolation Nicht isoliert C Global Keine Beeinträchtigungen Refugialraum der Art B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 50 4.3.2. Picus viridis – Grünspecht Schutz- und Gefährdungsstatus Vogelschutz-RL ☐ Anhang I ☐ Art. 4 (2) Rote Liste - Erhaltungszustand in Lux.</p>\n<p class=\"lf-p\">U1 Bestände Status im Schutzgebiet ☒ Brutvogel ☒ Rastvogel Festgestellte Reviere 7c Bestandsschätzung 7–10c Größe der Lebensstätte 291 ha Revierdichte Mittel Bestand Luxemburg (RL 2019) 250–400c Bestandsschätzung SDF 2015 2–5c Der Grünspecht ist ein Standvogel mit einer ausgeprägten Reviertreue. Dabei besiedelt er Biotope der halboffenen, strukturierten Landschaften, wie Waldränder geschlossener Laubund Mischwälder, Streuobstwiesen, Feldgehölze oder parkähnliche Anlagen. Da die Art ein Nahrungsspezialist für Ameisen ist, müssen in seinem Revier oder in dessen Nähe auch entsprechende Lebensräume vorhanden sein, z.B. kurzrasige Grünlandbereiche Im Schutzgebiet werden die strukturreichen Offenlandbereiche mit einzelnen älteren Bäumen durch den Grünspecht besiedelt, seine Lebensstätte weist eine Größe von ca. 291 ha auf. Eine Revierdichte von ca. 0,24 Revieren / 10 ha wurde festgestellt. Diese ist als durchschnittlich zu werten (vgl. 0,07–3,6 Brutpaaren, GLUTZ VON BLOTZHEIM &amp; BAUER 1995). Die vorhandenen Habitate sind in einem guten Zustand für die Art, Beeinträchtigungen existieren ebenfalls nicht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Population 2,2 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: Gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 51 4.4. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise Einige Zielarten konnten im Betrachtungszeitraum nicht festgestellt werden. Ein Vorkommen der Arten während der Zugrast ist jedoch weiterhin möglich. Für alle unten genannten Arten sind auch weiterhin geeignete Nahrungsbiotope und Habitatstrukturen vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hinsichtlich der Rastvögel stützen sich die Daten überwiegend auf Zufallsbeobachten. Bei Arten wie Wachtelkönig, Nachtigall, Blaukehlchen und Schilfrohrsänger können Rastvogeldaten nur mit intensiven Kartierungsgängen in der Zugzeit bzw. über die systematische Vogelberingung im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Auch für den Kampfläufer und die Kornweihe ist davon auszugehen, dass beide Arten das Gebiet weiterhin zur Rast nutzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Brutvorkommen des Wachtelkönigs ist jedoch als momentan erloschen anzusehen. Die Art kann sich potenziell in Zukunft wieder ansiedeln, sofern geeignete, extensive Feuchtgrünlandbereiche mit späten Mahden erhalten bleiben. Eine Nutzung zur Zugrast ist ebenfalls potenziell möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auch die Nachtigall konnte im gesamten Zeitraum trotz potenziell geeigneter Habitate nicht nachgewiesen werden. Das Untersuchungsgebiet liegt an der nördlichen Grenze der Brutverbreitung der Art in Luxemburg. Aufgrund der fortschreitenden Klimaerwärmung ist mit einer Ausbreitung der wärmeliebenden Art zu rechnen, was eine zukünftige Brutansiedelung im Schutzgebiet ermöglichen kann. Aktuell ist eine Relevanz des VSG für die Nachtigall aber nicht zu verzeichnen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf eine Bewertung des Erhaltungszustands dieser Arten wird daher verzichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 5: Nicht mehr bestätigte Arten im Vogelschutzgebiet Code Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Natura 2000 A295 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger Art. 4 (2) A082 Circus cyaneus Kornweihe Anh. I A122 Crex crex Wachtelkönig Anh. I A151 Philomachus pugnax Kampfläufer Anh. I A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall – A272 Luscinia svecica Blaukehlchen Anh. I Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 52 4.5. Zusammenfassung Nachfolgend sind alle Zielarten aufgelistet mit ihrem Bestand und Erhaltungszustand im Zeitraum 2013–2018.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 6: Zusammenstellung der Erhaltungszustände der Zielarten im Schutzgebiet (Pop = Zustand der Population, Hab. = Habitatqualität, Iso. = Isolation der Population) EUCode A295 A297 A247 Wiss. Artname Dt. Artname Erhaltungszustand Natura 2000 RL LUX (2019) Bestand SDF 2015 Bestand 2013-2018 Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global Acrocephalus schoenobaenus Acrocephalus scirpaceus Schilfrohrsänger Art. 4 (2) 1 X ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Teichrohrsänger Art. 4 (2) V 10-15c 10-20c B A B B Alauda arvensis Feldlerche Art. 4 (2) 3 20-25c 30-50c C B C C Anh. I V 1-3c 1–2c C B B B 2-8c A B B B A229 Alcedo atthis Eisvogel A257 Anthus pratensis Wiesenpieper Art. 4 (2) 1 8-12c A215 Bubo bubo Uhu Anh. I 3 1-2i 1c B B C B A027 Casmerodius albus Silberreiher Anh. I o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">1–15i (Rast) B B C B A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Anh. I 1-2i 1-2i B B C B A082 Circus cyaneus Kornweihe Anh. I X ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A113 Coturnix coturnix Wachtel Art. 4 (2) 2 1-2c 2-4c B B C B A122 Crex crex Wachtelkönig Anh. I 1 1c ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A238 Dendrocopos medius Mittelspecht Anh. I 1-2c 3-5c C B C C A236 Dryocopus martius Schwarzspecht Anh. I 2-3c 3-5c B B C B A381 Emberiza schoeniclus Rohrammer V 20-25c 20-25c B A C B A103 Falco peregrinus Wanderfalke Anh. I 3 1-2i 1c B B C B A153 Gallinago gallinago Bekassine Art. 4 (2) 0 X 1-10i (Rast) B B C B A233 Jynx torquilla Wendehals Art. 4 (2) 3 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">1-3c C B B B A338 Lanius collurio Neuntöter Anh. I 3 4-6c 12-15c C B C B A340 Lanius excubitor Raubwürger Art. 4 (2) 1 1-2c 1c B B B B A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall X ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A272 Luscinia svecica Blaukehlchen Anh. I R X ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A073 Milvus migrans Schwarzmilan Anh. I V 2-4i 1-3c C B C C A074 Milvus milvus Rotmilan Anh. I 3 1c 2-3c B B C B A260 Motacilla flava Wiesenschafstelze Art. 4 (2) 2 1-2c 1-10i (Rast) C B C C A072 Pernis apivorus Wespenbussard Anh. I 1-2i 1-2i C B C C A151 Philomachus pugnax Kampfläufer Anh. I X ? o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">A274 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Art. 4 (2) V o.A:</p>\n<p class=\"lf-p\">2-4c C B C C A314 Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Art. 4 (2) V A235 Picus viridis Grünspecht A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Anh. I A118 Rallus aquaticus Wasserralle Art. 4 (2) A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen Art. 4 (2) 3 o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">15-25c C B C C 2-5c 7-10c B B C B X 0-5i (Rast) C B C C V 2-5c 4-6c A A B A 0 X 1-5i (Rast) C B C C C B C C B B C B A210 Streptopelia turtur Turteltaube Art. 4 (2) 2 1-2c A142 Vanellus vanellus Kiebitz Art. 4 (2) 1 1-2c (Brut) 500i (Rast) 0-1c (Brut) 0-2i (Rast) 0c (Brut) 0-500i (Rast) Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 53 5. Bewertung 5.1. Bewertung der Brutvögel Das Schutzgebiet beherbergt acht Brutvogelarten des Anhang I, neun Arten des Artikels 4-2 und eine weitere wertgebende Art und weist folglich eine hohe Biodiversität auf. Die nördliche Schutzgebietshälfte dient überwiegend Waldvogelarten und Arten der Feuchtlebensräume als Habitat. Die südliche Hälfte ist bevorzugtes Habitat von Arten der Agrarlandschaften und des strukturierten Offenlandes. Eine Verschneidung der einzelnen Lebensstätten zeigt, dass das gesamte Schutzgebiet flächendeckend durch Arten des Anhang I oder Artikel 4(2) zur Brut genutzt wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Trotz teilweise geeigneter Habitatstrukturen konnten die beiden Arten Nachtigall und Turteltaube während des Kartierjahrs 2018 nicht als Brutvogel im Schutzgebiet bestätigt werden. Eine zukünftige Brutansiedelung scheint in beiden Fällen aber prinzipiell möglich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tabelle 7: Brutvogelarten und ihr Erhaltungszustand im Schutzgebiet EU Lat. Artname Dt. Artname Code Bestand Natura Erhaltungszustand 2013-18 2000 Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger 10-20c Art. 4 (2) B A B B A247 Alauda arvensis Feldlerche 30-50c Art. 4 (2) C B C C A229 Alcedo atthis Eisvogel 1-2c Anh. I C B B B A257 Anthus pratensis Wiesenpieper 2-8c Art. 4 (2) A B B A A215 Bubo Bubo Uhu 1c Anh. I B B C B A113 Coturnix coturnix Wachtel 2-4c Art. 4 (2) B B C B A238 Dendrocopos medius Mittelspecht 3-5c Anh. I C B C C A236 Dryocopus martius Schwarzspecht 3-5c Anh. I B B C B A381 Emberiza schoeniclus Rohrammer 20-25c B A C B A103 Falco peregrinus Wanderfalke 1c Anh. I B B C B A233 Jynx torquilla Wendehals 1-3c Art. 4 (2) C B B B A338 Lanius collurio Neuntöter 12-15c Anh. I C B C B A340 Lanius excubitor Raubwürger 1c Art 4 (2) B B B B A073 Milvus migrans Schwarzmilan 1-3c Anh. I C B C C A074 Milvus milvus Rotmilan 2-3c Anh. I B B C B A274 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 2-4c Art. 4 (2) C B C C A314 Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 15-25c Art. 4 (2) C B C C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ EU Lat. Artname Dt. Artname Code Bestand Natura 2013-18 2000 54 Erhaltungszustand Pop.</p>\n<p class=\"lf-p\">Hab.</p>\n<p class=\"lf-p\">Iso.</p>\n<p class=\"lf-p\">Global B B C B A235 Picus viridis Grünspecht 7-10c A118 Rallus aquaticus Wasserralle 4-6c Art. 4 (2) A A B A A210 Streptopelia turtur Turteltaube 0-1c Art. 4 (2) o.A. o.A. o.A. o.A.</p>\n<p class=\"lf-p\">Pop. = Zustand der Population, Hab. = Habitatqualität, Iso. = Isolation der Population Nachfolgend werden die vier für das Schutzgebiet charakteristischen Habitattypen einzeln beschrieben:</p>\n<p class=\"lf-p\">Wälder Der größte Waldbereich im Schutzgebiet umfasst den Groëbësch im Nordwesten. Neben Brutpaaren der Anhang I Arten Rotmilan, Uhu und Wanderfalke beherbergen die älteren Laubwaldstrukturen eine hohe Revierdichte des Schwarzspechts, sowie eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Waldlaubsängern. Weitere typische Arten der Wälder im Schutzgebiet sind Mittelspecht und Grünspecht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bezogen auf die landesweiten Populationen konnten für Uhu, Schwarzspecht, Wanderfalke und Grünspecht signifikante Anteile &gt;2% erhoben werden. In Relation zur verhältnismäßig geringen Waldfläche des Schutzgebiets ist auch die Population des Waldlaubsängers relativ hoch und das Schutzgebiet als Refugialraum der Art anzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein weiterer wichtiger Waldbereich im Schutzgebiet ist das Scheedchen im Westen, welches je ein Brutpaar des Rotmilans und Schwarzmilans beherbergt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Waldbereiche im Schutzgebiet dienen den Milanen als Brutstätte, die Offenlandstrukturen als Jagdhabitat. Mit einem Brutpaar Schwarzmilan und zwei Brutpaaren des Rotmilans beherbergt das Schutzgebiet trotz seiner vergleichsweisen geringen Größe noch 3,1% der landesweiten Rotmilanpopulation und 1,6% der Schwarzmilanpopulation.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 55 Feuchtlebensräume entlang der Weißen Ernz Die Feuchtlebensräume beherbergen die Zielarten Wasserralle, Teichrohrsänger, Eisvogel und Rohrammer. Bezogen auf den landesweiten Bestand ist die Population der Wasserralle innerhalb des Schutzgebiets mit einem Anteil von 20,5% besonders bedeutend. Das VSG ist für die Art eines der wichtigsten Brutgebiete in Luxemburg. Auch die Populationen von Teichrohrsänger und Rohrammer zeigen ein Dichtezentrum beider Arten an, was für eine hervorragende Habitatqualität der Feuchtgebiete spricht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der insgesamt gute Erhaltungszustand der Feuchtgebietsarten ist zum Teil auch auf die erfolgten Maßnahmen zur Renaturierung der Weißen Ernz zurückzuführen. Seit der letzten Kartierung (BIVER &amp; FRICKE 2012) konnte ein positiver Trend vor allem für den Teichrohrsänger verzeichnet werden, der einen Zugewinn von Schilfstrukturen im Einflussbereich dieser Maßnahmen anzeigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Reich strukturiertes Offenland Das strukturierte Offenland wird überwiegend durch die Zielarten Neuntöter, Gartenrotschwanz und Wendehals besiedelt. Auch der Grünspecht nutzt diese Bereiche zur Nahrungssuche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Population des Neuntöters erscheint angesichts der reichlich vorhandenen Habitate sogar noch etwas unterschätzt, durch die Gebietserweiterung 2015 sind zahlreiche für die Art gut geeignete Lebensräume hinzugekommen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gartenrotschwanz und Wendehals treten in etwas geringerer Dichte auf, da z.T. insbesondere für den Wendehals auch Feldgehölze in entsprechenden Altersstufen fehlen. Bei fortgesetzter Gebietsentwicklung können sich die Populationen beider Arten aber noch positiv entwickeln.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein Brutvorkommen der Turteltaube wurde im Betrachtungszeitraum nicht nachgewiesen, ist aber potenziell aufgrund der Habitatzusammensetzung denkbar.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 56 Offenland aus Äckern und Grünland Das leicht oder nur wenig strukturierte Offenland im Untersuchungsgebiet wird durch die Zielarten Wiesenpieper, Raubwürger, Feldlerche und Wachtel besiedelt. Zusätzlich dient es den Arten mit größeren Aktionsräumen (Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu, Wanderfalke) als Nahrungshabitat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Grünlandbereiche im Schutzgebiet beherbergen ein Revier des Raubwürgers sowie mehrere Reviere des Wiesenpiepers. Für beide Arten, die in jüngerer Vergangenheit starke Bestandseinbrüche verzeichnen, ist das VSG eines der letzten Brutgebiete im Großherzogtum und ein bedeutender Rückzugsraum. Bezüglich des Raubwürgers ist die Bestandssituation in den letzten Jahren fluktuierend, das Revier ist offenbar nicht in jedem Jahr besetzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Schutzgebiet beherbergt zudem einen signifikanten Anteil der landesweiten Wachtelpopulation, sowie eine beachtliche Brutpaarzahl der Feldlerche, die speziell im südlichen Teil eine hohe Revierdichte erreicht. Dieser Bereich kann als Refugialraum der Art angesehen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.2. Bewertung der Rastvögel Das Schutzgebiet weist auf ca. 500 ha Größe gute Habitatbedingungen für Rastvögel auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Rasthabitate lassen sich in drei Habitatgruppen unterteilen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Feuchthabitate entlang der Weißen Ernz dienen insbesondere Limikolen, wie z.B. der Bekassine, aber auch Reihern, Störchen und Kleinvogelarten als Rasthabitat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die großen Grünlandbereiche im Offenland werden von Reihern, Störchen und insbesondere Kiebitzen, Wiesenschafstelzen und dem Raubwürger als Rast- bzw. Winterhabitat genutzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Speziell der Raubwürger ist im Winter auch im strukturreicheren Teil des Offenlands, wie z.B. im Abb. 6: Relevante Rasthabitate im Schutzgebiet Westen des Schutzgebietes vorzufinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 57 5.3. Zusammenfassende Bewertung der Avifauna Das Schutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ dient zahlreichen wertgebenden Brutvögeln, Nahrungsgästen, Rast- bzw. Wintervögeln als Habitat. Trotz seiner geringen Größe und großen Habitatvielfalt beherbergt das Schutzgebiet landesweit bedeutsame Brutpopulationen von Raubwürger, Wiesenpieper, Wasserralle, Uhu, Wanderfalke, Rotmilan und Teichrohrsänger. Die Lebensstätten (Fortpflanzungs- und Nahrungshabitate) der o.g. Arten erstrecken sich über das gesamte Schutzgebiet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine besonders wichtige Funktion erfüllt das Schutzgebiet für die Populationen des Wiesenpiepers und Raubwürgers. Beide Arten verzeichneten in den letzten Jahren einschneidende und rapide Bestandseinbrüche in ganz Luxemburg. Das Vogelschutzgebiet mit dem hohen Anteil extensiv bewirtschafteter Grünlandbereiche ist für beide Arten ein Rückzugsraum und eines der letzten Brutgebiete im Großherzogtum.</p>\n<p class=\"lf-p\">Insbesondere die Arten der Schilfgebiete profitieren von der Renaturierung des Flusslaufs der Ernz mit naturnaher Ufervegetation. Innerhalb des Schutzgebiets brüten über 20% des landesweit angegebenen Bestands der Wasserralle. Auch Teichrohrsänger und Rohrammern als weitere biotoptypische Arten zeigen mit den jeweils für Luxemburg bedeutenden Brutbestandszahlen (respektive 4% bzw. 3,4% des Landesbestands) die Qualität des dort entstandenen Lebensraums an. Das hohe Nahrungsangebot der feuchten Teilbereiche wird auch durch den Schwarzstorch als regelmäßigen Nahrungsgast genutzt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Große Teile des Schutzgebiets werden zudem durch Zug- und Rastvögel frequentiert. An erster Stelle sind die hohen Rastzahlen des Kiebitzes zur Zugzeit zu nennen, auch die Bekassine tritt regelmäßig und in landesweit beachtlichen Maximalzahlen auf. Während des gesamten Winterhalbjahrs ist der Silberreiher ein regelmäßiger Rastvogel mit bedeutenden Rastzahlen für Luxemburg. Auch der Raubwürger überwintert innerhalb des VSG.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lebensstätten der landesweit bedeutsamen Arten im Schutzgebiet umfassen die gesamte Gebietskulisse. Es konnten keine räumlichen Bereiche oder Biotoptypen innerhalb des Schutzgebietes festgestellt werden, die keine relevante Funktion für wertgebende Arten erfüllen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 58 5.4. Bewertung der Erhaltungsziele des Schutzgebiets Im Règlement grand-ducal du 30 novembre 2012 wurden folgende Schutzziele für die ursprüngliche Abgrenzung formuliert:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>Wiederansiedelung der Brutpopulation des Wachtelkönigs (Crex crex): Wiederherstellung der Brutgebiete, insbesondere der Feuchtwiesen mit sehr späten Mahden und der Feuchtbrachen; Vermeidung von Störungen in den Revieren während der Brutzeit.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederansiedelung der Populationen von Wiesenvögeln wie dem Wiesenpieper (Anthus pratensis), der Wiesenschafstelze (Motacilla flava) und dem Kiebitz (Vanellus vanellus): Erhalt und Aufwertung der Brut- und Rastgebiete, einschließlich Weideflächen und Feuchtwiesen mit späten oder sehr späten Mahden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederansiedelung der Populationen von Watvögeln wie dem Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) und dem Kampfläufer (Philomachus pugnax): Erhalt und Aufwertung der Nahrungsgebiete, die zur Zugrast genutzt werden.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederansiedelung der Populationen von Vögeln der Röhrichte und Hochstaudenfluren, wie der Wasserralle (Rallus aquaticus), dem Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), dem Blaukehlchen (Luscinia svecica) und der Rohrammer (Emberiza schoeniclus): Erhalt und Aufwertung der Brut- und Rastgebiete.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">e)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederansiedelung der Populationen von Neuntöter (Lanius collurio) und Raubwürger (Lanius excubitor): Erhalt oder Renaturierung der Brut- und Jagdgebiete, insbesondere der Landschaftsstrukturen auf Wiesen und Weiden;</div>\n<p class=\"lf-p\">Vermeidung von Störungen in den Revieren während der Brutzeit, vor allem für den Raubwürger.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">f)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen von Schwarzmilan (Milvus migrans) und Rotmilan (Milvus milvus): Erhalt und Aufwertung der Jagdgebiete, einschließlich eines Landschaftsmosaiks von Weiden, Wiesen mit gestaffelten Mahden und Feuchtbrachen;</div>\n<p class=\"lf-p\">Erhalt und Aufwertung der Brutplätze, insbesondere der Ränder von Laubwäldern; Erhalt von Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 59 Horstbäumen; Vermeidung von Störungen während der Brutzeit in der direkten Umgebung der Nistplätze.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">g)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Population des Wespenbussards (Pernis apivorus); Erhalt und Aufwertung der Nahrungsgebiete, insbesondere der offenen bzw. halboffenen Lebensräume; extensive Bewirtschaftung von ungemähten oder sehr spät gemähten Wiesenflächen, vor allem am Waldrand.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">h)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederansiedelung der Population des Eisvogels (Alcedo atthis): Erhalt und Aufwertung der Nahrungsgebiete, insbesondere Flüsse mit bewaldeten Ufern; Erhalt und Ausbau einiger zur Brut geeigneter Steilufer.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">i)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Grünlandbereiche und Förderung von Extensivierungsmaßnahmen; Erhalt bzw. Flächenvergrößerung der Dauergrünlandbereiche, Vermeidung von Umbrüchen und Wiederbepflanzung in diesen Bereichen; Ausweitung der Flächen von mageren Mäh- und Feuchtwiesen, insbesondere Seggenflächen als bevorzugte Standorte für Extensivierungsmaßnahmen und später bzw. sehr später Mahd; Entwicklung von Brachstreifen und Brachflächen mit mehrjährigen Mahdintervallen in Grünlandbereichen.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">j)</span>Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Röhrichte und Staudenfluren; Erhalt und Ausweitung von wasserständigen Altschilfbeständen;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">k)</span>Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität, der Struktur der Wasserläufe und der Hochwasserzonen;</div>\n<p class=\"lf-p\">Wiederherstellung der Überschwemmungszonen und ihrer Hydromorphologie; Erweiterung der Grasschutzstreifen entlang der Wasserläufe.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schutzziele in a) – k) konnten vor dem Hintergrund des festgestellten Artenspektrums an Brut-, Rastvögeln und Überwinterern im Rahmen dieses Gutachtens erneut bestätigt werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch die 2015 erfolgte Erweiterung der Gebietsgrenze auf weitere bedeutende Vogellebensräume ist eine Anpassung der Schutzziele auf das Artenspektrum der neu hinzugekommenen Brutvögel bzw. deren Lebensstätten notwendig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 60 Folgende zusätzliche Schutzziele werden vorgeschlagen: - Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen des Uhus (Bubo bubo) und des Wanderfalken (Falco peregrinus): Erhalt, Aufwertung, Wiederherstellung von Brutgebieten; Schutz und Erhalt von Felsstrukturen; Vermeidung von Störungen während der Brutzeit im direkten Umfeld der Nistplätze. - Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Spechte, insbesondere Schwarzspecht (Dryocopus martius), Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Grünspecht (Picus viridis): Erhalt von Bäumen mit Spechthöhlen; Bäumen mit großem Stammdurchmesser und Biotopbäumen mit Höhlenbildungen, sowie stehendem Totholz. - Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen von Vogelarten der Feuchtgebiete, Auwälder und Lichtwälder: Erhalt und Wiederherstellung natürlicher Waldränder, Hainen, Feuchtgebieten sowie Auen mit unterschiedlich strukturierten krautigen, buschigen und bewaldeten Schichten. - Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederherstellung und Ausbau von Auwaldstrukturen. - Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Aufwertung von natürlichen Waldrändern, Lichtungen und Lichtwaldbereichen. - Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands bzw. Wiederherstellung von Wäldern hoher Altersklassen. Erhalt von Bäumen mit großem Stammdurchmesser.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.5. Bewertung der Gebietsabgrenzung Die festgelegten Grenzen sind aus ornithologisch-fachlichen Gesichtspunkten und im Sinne der Vogelschutzrichtlinie für den überwiegenden Teil der festgestellten Brut- und Rastvogelarten gerechtfertigt. Zahlreiche Arten mit landesweiter und europaweiter Bedeutung sind in erhöhter Dichte im Schutzgebiet vorzufinden. Die Lebensstätten dieser wertgebenden Arten erstrecken sich flächendeckend über das gesamte Schutzgebiet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch die Änderung der Grenzziehung 2015 sind wichtige Reviere bzw. Dichtezentren offenlandbewohnender Vogelarten, wie dem Neuntöter und der Feldlerche in das Schutzgebiet mitaufgenommen worden. Speziell für den Neuntöter konnten zehn neue Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 61 Reviere verzeichnet werden, die außerhalb der alten Grenzen vor 2015 liegen. Außerdem konnten Brutstätten von Uhu, Wanderfalke, Rot- sowie Schwarzmilan in das Schutzgebiet integriert werden. Auch bedeutende Rast- und Nahrungsgebiete konnten unter Schutz gestellt werden. Der zur Nahrungssuche während der Brutzeit genutzte Aktionsraum des Rotmilans liegt nun fast vollständig innerhalb der neuen Gebietsgrenzen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im Falle des Raubwürgers wurde eine verstärke Nutzung im südwestlichen Teil des Schutzgebiets, aber auch der im Westen außerhalb der Gebietsgrenzen gelegenen Offenlandbereiche im Umfeld des Bachtals „Gielbech“ westlich von Altlinster festgestellt. Das dortige Brutrevier konnte durch die 2015 erfolgte Änderung der Grenzziehung etwa zur Hälfte in das Schutzgebiet aufgenommen werden. Aufgrund der globalen und nationalen Populationsentwicklung des Raubwürgers und der artspezifischen Anforderungen an weiträumig geeignete Lebensstätten ist es von besonderem Interesse, dieses bestehende Brutrevier in seiner Gesamtheit zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird für den Raubwürger eine Gebietserweiterung im westlichen Teil vorgeschlagen, siehe Abb. 7.</p>\n<p class=\"lf-p\">Abb. 7: Vorgeschlagene Gebietserweiterung zum Schutz des Brutgebiets des Raubwürgers Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 62 Literatur BASTIAN, M. (2015): Wiesenvogel-Kartierung 2013. Kartierung der Vorkommen von Wiesenschafstelze Motacilla flava, Wiesenpieper Anthus pratensis und Braunkehlchen Saxicola rubetra in der ausgewählten Grünlandgebieten – Bestandsentwicklung seit 1996.</p>\n<p class=\"lf-p\">Regulus Wissenschaftl. Berichte. Nr 30.</p>\n<p class=\"lf-p\">BAUER H.-G. &amp; P. BERTHOLD (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wiesbaden BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ – BFN (2016): Fachinformationssystem FFH-VP-Info des BfN:</p>\n<p class=\"lf-p\">Raumbedarf und Aktionsräume von Arten.</p>\n<p class=\"lf-p\">BIVER G., LORGÉ P., CONZEMIUS T. &amp; J. WEISS (2010): Identification des zones d’intérêt ornithologique au Luxembourg. Regulus Wissenschaftliche Berichte Nr. 25.</p>\n<p class=\"lf-p\">EEA (2019): Implementation on article 12 of birds directive (reporting period 2013-2018), reported 2019-10-02, European Environment Agency, Onlineressource (http://cdr.eionet.europa.eu/lu/eu/art12/envxzrxpw/) FRICKE J. &amp; G. BIVER (2012): Kartierung des Vogelschutzgebietes „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ im Jahr 2011. Regulus Wissenschaftliche Berichte Nr. 27.</p>\n<p class=\"lf-p\">GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. &amp; K. BAUER (1995): Handbuch der Vögel Mitteleuropas – Wiesbaden Bd.</p>\n<p class=\"lf-p\">9., Columbiformes – Piciformes GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. &amp; K. BAUER (1991): Handbuch der Vögel Mitteleuropas – Wiesbaden Bd.</p>\n<p class=\"lf-p\">12/II., Passeriformes (3. Teil): Sylviidae MDDI (2015) – Natura 2000 – Standard data form LU002005, Onlineressource (https://environnement.public.lu/dam-assets/documents/natur/natura2000/Site_LU0002005.pdf) LANGGEMACH T. &amp; MEYBURG B.-U. (2011): Auswirkungen von Funktionsraumanalysen auf den Vogelschutz. Berg. Vogelschutz 47/48 LINDEINER A. (2014): Windkraft und Vogelschutz – ANLiegen Natur 36(1): 39-46, Laufen.</p>\n<p class=\"lf-p\">LORGÉ P., MELCHIOR, E. (2015): Vögel Luxemburgs. Hrsg: natur&amp;ëmwelt asbl Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ 63 LORGÉ P., REDEL C., KIRSCH E., KIEFFER K. (2019): Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs – 2019.</p>\n<p class=\"lf-p\">SLUIS, T. VAN DER, M. VAN EUPEN, R.C. VAN APELDOORN, A.G.M. SCHOTMAN (2012): Luxembourg and the Birds Directive; analysis of necessity and identification of new SPAs. Wageningen, Alterra, Alterra Report 2340.</p>\n<p class=\"lf-p\">SÜDBECK P, ANDRETZKE H., FISCHER S., GEDEON K., SCHIKORE T., SCHRÖDER K. &amp; C. SUDFELDT (2005):</p>\n<p class=\"lf-p\">Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weitere Quellen Lufbildquellen: Orthophotos 2016 © Origine Cadastre (wsinspire.geoprtail.lu): Droits réservés à l’Etat du Grand Duché de Luxembourg (2016)</p></div>", "next": 0}