{"html": "<div class=\"lf-doc\"><p class=\"lf-p\">Die Farbe dieses Organs verhält sich im frischen Zustande bei den verschiedenen gesunden Schlachtthieren wie folgt: Bulle und Mastochs rothbraun, Kuh graubläulich, Kalb rothbraun bläulichviolett, Schaf und Ziege rothbraun, später dunkelroth, Schwein unmittelbar nach der Schlachtung roth, später dunkelroth. Auch die Konsistenz zeigt Verschiedenheiten. Beim Bullen und Mastochsen ist das Organ ziemlich fest, bei der Kuh schlaff.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Milz der Kälber und Schweine zeigt eine schlaffe Konsistenz, die Schaf- und Ziegenmilz fühlt sich weich bis elastisch an. Die Milz des Bullen und Mastochsen hat gewölbte, die der Kuh platte Flächen.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Nieren gesunder Thiere sehen rothbraun aus, die Konsistenz ist fest, die Oberfläche und Schnittfläche 928 glatt und glänzend. Ihre Oberfläche und noch deutlicher die Schnittsfläche der Rindenschicht läßt zahlreiche feinste rothe Pünktchen erkennen. Bei hochgemäst ten Schweinen, seltener bei Rindern und Schafen, kann die Farbe der Nieren gelbbraun und trübe fein.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.</p>\n<p class=\"lf-p\">Gebärmutter.</p>\n<p class=\"lf-p\">Von außen sieht die Gebärmutter gesunder Thiere grauweiß oder grauröthlich aus. Die Schleimhaut ist gelblich bis röthlichgrau und beim Rinde, beim Schafe und bei der Ziege mit faltenartigen Erhebungen versehen, aus denen sich bei der Trächtigkeit die sogenannten Gebärmutterknöpfe oder Cotyledonen entwickeln. Beim Schafe und bei der Ziege zeigt die Gebärmutter flache Knöpfe mit schüsselartigen Vertiefungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">9 . D a s M u s k e l f l e i s c h einschließlich des zugeh ö r i g e n F e t t - u n d B i n d e g e w e b e s , der Knochen u n d Gelenke sowie des B r u s t - u n d B a u c h f e l l s .</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei gesunden Thieren sind das Brust und Bauchfell glatt glänzend, hellgrau und durchsichtig. Das Muskelfleisch, das Fett- und das Bindegewebe sind bei geschlachteten Thieren nahezu blutleer. Das Fettgewebe ist bei Rindern weiß bis blaßröthlich, fest und an der Oberfläche meist etwas wellig bis traubig. Der Talg von Weidethieren und älteren Kühen kann gelb aussehen. Die Knochen haben eine dicke, feste, grauweiße oder graugelbe Rindenschicht. Das Knochenmark ist fest, rein weiß bis röthlichgelb. Das Fettgewebe von Schafen und Ziegen ist weiß und fest, von Schweinen weiß, feinkörnig und weich. Das Muskelfleisch sieht aus: beim Jungrinde blaßroth, beim Bullen dunkelroth, beim Ochsen hellroth, bei Kühen hell- bis dunkelroth, beim Milchkalbe hell- bis dunkelgrauroth, beim Schafe lebhaft roth, beim Schweine blaßroth und grauroth. Das Fleisch älterer Thiere ist in der Regel dunkler.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei mageren Thieren ist zwar wenig Fettgewebe vorhanden, doch ist dasselbe, im Gegensatze zu dem Fettgewebe der in Folge einer Krankheit abgemagerten Thiere, fest, nicht zähe, weder feucht, noch sulzig; die Muskeln nicht abgemagerter Thiere fühlen sich voll, elastisch, niemals schlaff oder welk an.</p>\n<h3 class=\"lf-part\">Zweiter Abschnitt. — Die Kennzeichen der wichtigsten</h3>\n<p class=\"lf-p\">Krankheiten bei lebenden undgeschlachtetenThielen, nebst Bemerkungen über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau.</p>\n<p class=\"lf-p\">I. Infektionskrankheiten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Eine größere Anzahl von Krankheiten des Menschen und der Thiere wird durch kleinste, nur mit Hülfe starker Vergrößerungsgläser erkennbare, zu den niedrigsten Lebewesen, insbesondere den Bakterien zählende Gebilde hervorgerufen. Diese dringen in den thierischen Körper durch natürliche Oeffuungen, z. B. das Maul, die Nase oder durch Verletzungen ein, leben und vermehren sich in demselben und bilden die eigentlichen Träger des Ansteckungsstoffs.</p>\n<p class=\"lf-p\">1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Milzbrand.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Verlauf und die Krankheitserscheinungen sind verschieden. Schafe sterben gewöhnlich plötzlich, oh(…)e i daß man vorher an ihren erhebliche Krankheitserscheinungen bemerkt hat. Bei Rindern dauert die Krankheit gewöhnlich mehrere Stunden bis zwei Tage. Sie zeigen ohne nachweisbare Ursache Unruhe, Aufregung oder Abstumpfung, Muskelzittern, hohes Fieber, Äthembeschwerden, gesträubtes Haar, mangelude Freßlust, Störung des Wiederkauens, leichtes Aufblähen; die Ausflüsse aus den natürlichen Körperöffnungen können mit geringen Mengen Blut vermischt sein. In manchen Fällen findet man schnell wachsende Anschwellungen oder umschriebe(…)re Knoten an der Körperoberfläche; die letzteren sind anfänglich heiß und schmerzhaft, später kalt und schmerzlos.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Blut ist dunkelroth theerartig. Das Muskelfleisch kann dunkelroth gefärbt, weich und mit Blutungen durchsetzt sein. Unter der Haut finden sich gelbe, sulzige Massen, gelbe wässerige Flüssigkeit oder rothsulzige Einlagerungen. Die Milz ist in den meisten Fällen gleichmäßig oder beulig stark geschwollen, schwarzroth, weich, auf der Schnittfläche entleert sich theerartiges Blut.</p>\n<p class=\"lf-p\">Unter den serösen Häuten und in der nicht selten entzündeten Darmschleimhaut machen sich häufig Blutpunkte bemerkbar. Beim Schweine ist das gesummte Bindegewebe am Halse wässerig-blutig durchtränkt.</p>\n<p class=\"lf-p\">In vielen Fallen sind die erwähnten Kennzeichen der 10.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lymphdrüsen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Krankheit nur undeutlich vorhanden oder es fehlen Die Lymphdrüsen gesunder Thiere haben eine fest- manche derselben. Als der Milzbrandkrankheit besonders weiche Konsistenz und eine gelblichweiße bis graublaue verdächtig haben zu gelten alle Rinder, deren Milz geFarbe, über ihre Schnittfläche ergießt sich eine spärliche schwollen und erweicht ist, welche blutigen Durchfall Menge Flüssigkeit. Die im Fleische gelegenen Lymph- hatten und bei denen die Darmschleimhaut geschwollen, drüsen find etwas fester als diejenigen der Eingeweide. mit Blutpunkten oder Blutstreifen besetzt ist und ein Bei geschlachteten gesunden Thieren findet man auf der chokoladenfarbener bis schwarzrother, blutiger DarminSchnittfläche die Außenzone mancher Lymphdrüsen roch halt gefunden wird. gefärbt. Die Lymphdrüsen an den Lungen und im Auf Milzbrand ist nämlich zu atten bei Rindern, Gekröse find bei älteren Wiederkäuern vielfach schwärzlich Schafen und Ziegen (Art. 8), Die Schlachtung ist zu gefärbt. verbieten (Art. 9). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu.</p>\n<p class=\"lf-p\">929 erstatten (Art. 14, 32). Die Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (Art. 31). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (Art. 16); vgl. auch Anhang Nr. 2. Diese Schutzmaßregel ist überhaupt allen beim Schlachten behülflich gewesenen Personen dringend zu empfehlen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Personen, welche Wunden an den Händen haben, sollten, auch wenn die Verletzungen nur unbedeutend sind, ohne Verzug die Hülfe des Arztes in Anspruch nehmen. Die Gefahr der Uebertragung des Milzbrandes von Thier auf Mensch beim Abhäuten und Zerlegen von Thieren ist sehr groß; der Milzbrand ist auch beim Menschen eine schwere, oft tödtliche Krankheit.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Der Rauschbrand.</div>\n<p class=\"lf-p\">Für diese Krankheit sind fast ausschließlich die Rinder (zwischen 1 und 4 Jahren) empfänglich; in seltenen Fällen wird sie Schafen und nur ganz ausnahmsweise bei anderen Thierarten beobachtet. Die Krankheit endet fast immer nach 1 ½ bis 3 Tagen tödtlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Lebendbeschau fallen die große Abstumpfung der Thiere in Folge hohen Fiebers sowie flache, teigige, beim Ueberstreichen knisternde („rauschende\"), sich rasch ausbreitende Anschwellung, besonders an den Oberschenkeln, am halse, an den Schultern sowie an der Unterbrust und in der Rücken- und Kreuzgegend auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Untersuchung des geschlachteten Thieres findet man an der Stelle der Anschwellungen das Bindegewebe der Unterhaut sowie zwischen und in den Muskeln mit Gasblasen und Blut durchsetzt und das angrenzende Muskelfleisch schmutzigbraun bis schwarz verfärbt, morsch und eigenthümlich widerlich ranzig riechend.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinngemäße Anwendung.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>R i n d e r s e u c h e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Rinderseuche tritt in drei Formen auf (Hautform, Lungenform und Darmform).</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Hautform bestehen schweres Fieber und umfangreiche heiße, feste Anschwellungen am Kopfe, Halse und Triele. Der Tod tritt regelmäßig nach 12 bis 36 Stunden ein. Am geschlachteten Thiere sind milzbrandähnliche Veränderungen vorhanden, nämlich blutigwässerige Ergüsse im Unterhautbindegewebe, kleine Blutungen in allen Organen, graubraune Verfärbung der Leber, der Nieren und des Herzfleisches. Die Milz ist jedoch stets unverändert.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Lungenform findet man die Erscheinungen einer frischen Lungenbrustfellentzündung und kleine Blutungen in den Organen. Die Krankheit dauert 5 bis 8 Tage.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Darmform tritt meist in Verbindung mit einer der beiden andern Formen auf und ist durch blutige Beschaffenheit des Kothes in Folge blutiger Entzündung des Darmes gekennzeichnet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinngemäße Anwendung.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tollwuth.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tollwuth ist eine ansteckende Krankheit, welche durch den Biß wuthkranker Thiere, namentlich tollwuthkranker Hunde, auf andere Thiere sowie auf den Menschen übertragen wird.</p>\n<p class=\"lf-p\">Verdächtige Krankh itserscheinungen beim lebenden Hunde sind: Unruhe. Benagen und Fressen unverdaulicher Gegenstände, Neigung zum Entweichen, lautloses, nicht von Knurren oder Bellen begleitetes Schnappen und Beißen nach vorgehaltenen Gegenständen, nach Thieren und Menschen, Veränderung der Stimme (bellend und heulend zugleich), schließlich allgemeine Ab stumpfung, auffällige Abmagerung, Lähmung des Unterkiefers und des Hintertheils.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wiederkäuer und Schweine zeigen sich sehr unruhig, brüllen, blöken oder grunzen viel und mit veränderter Stimme, Rinder drängen zur Kothentleerung, magern schnell ad und werden im Hintertheile gelähmt. Bei allen Thieren dauert die Krankheit etwa 3 bis 7 Tage.</p>\n<p class=\"lf-p\">An den ausgeschlachteten Thieren findet man keine auffalligen Krankheitserscheinungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milzbrand) sinngemäße Anwendung.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">5.</span>Die Maul- u n d K l a u e n s e u c h e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Maul- und Klauenseuche ist eine bei Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen vorkommende fieberhafte, leicht übertragbare Krankheit, welche durch die Bildung von Bläschen und nachfolgend von Geschwüren auf der Maulschleimhaut und an den Klauen gekennzeichnet ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Rindern äußert sich die Krankheit durch Abgeschlagenheit und Fieber, Verringerung der Freßlust, Unterbrechung des Wiederkäuens, Speichelfluß; öfters hört man einen eigenthümlichen schmatzenden Ton beim Oeffnen des Maules. Die Thiere liegen viel, stehen schwer auf, bewegen sich mühsam vorwärts oder gehen lahm Bei der Untersuchung des Maules findet man in d r ersten Zeit der Erkrankung am zahnlosen Rande des Oberkiefers, an der Zungenspitze, an der Zunge, auch auf der Schleimhaut der Unterlippe und des Maules Blasen, welche mit einer wasserhellen gelblichen Flüssigkeit gefüllt sind, bald platzen und rothe, aufgelockerte, von der Oberhaut entblößte Stellen zurücklassen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Das Klauenleiden tritt meist gleichzeitig hervor. An der Haut oberhalb der Klauen zeigt sich zuerst vermehrte Wärme, bei heller haut auch Röthung, ferner große Empfindlichkeit an der Krone und in der Klauenspalte.</p>\n<p class=\"lf-p\">930 Bald bilden sich auch hier Blasen, welche schnell platzen und wunde, später mit Krusten sich bedeckende Stellen hinterlassen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Schafen und Ziegen tritt die Krankheit seltener und dann mehr an den Füßen als an der Maulschleimhaut auf. Die Bläschen im Maule sind sehr klein und kommen meistens nur am zahnlosen Rande des Oberkiefers zum Ausbruche. Die Klauen zeigen zuerst leichte Schwellung und Röthung an der Krone und in der Klauenspalte, worauf kleine Bläschen erscheinen, welche sehr bald platzen und wunde Stellen bilden, die sich später mit Schorfen bedecken, Schweine erkranken vorzugsweise an den Klauen, seltener am Maule. In diesem Falle erscheinen die Bläschen meistens am Rüssel, weniger im Maule selbst. Außer den Klauen können auch die Afterklauen ergriffen werden ; die Erkrankung an den Klauen kann zur Lockerung der Hornkapsel und zum Ausschuhen führen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Maul- und Klauenseuche verlauft in der Regel ohne erhebliche Störungen des Allgemeinbefindens (leichte Formen). In manchen Fällen ist aber das Allgemeinbefinden der kranken Thiere sehr erheblich gestört und es sind insbesondere starte Abgeschlagenheit, Abmagerung und hohes Fieber vorhanden (schwere Formen). Ausnahmsweise entwickeln sich im Gefolge der Krankheit schleichend verlaufende Eiterungen an den Klauen, in den Klauengelenken und im Euter, welche zu einer eitrigen Blutvergiftung führen können (vergl. Nr. 17).</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Maul- und Klauenseuche ist namentlich zu achten bei Rindern und Schweinen (Art. 8). Liegen schwere Formen der Seuche vor, so darf der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer die Schlachtvieh- und Fleischbeschau nicht vornehmen (Art. 11, 31). Falls die Feststellung der Seuche durch den beamteten Thierarzt zu erfolgen hat, darf die Schlachtung nur unter der Bedingung gestattet werden, daß der Kopf mit der Zunge, sowie die Fußenden zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden (Art. 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (Art. 14). In allen Fällen sind die erkrankten Stellen, sowie werthlose Theile (Klauen) unschädlich zu beseitigen. Kopf und Zunge sind freizugeben, wenn sie unter amtlicher Aufsicht in kochendem Wasser gebrüht würden (Art. 35 Nr. 7). Der Beschauer hat Hände und Arme sowie Kleidung und Schuhwerk gründlich zu reinigen; Kleidung und Schuhwerk sind vor dem Betreten anderer Ställe zu wechseln (Art. 16.); vergl. auch Anhang Nr. 2.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">6.</span>Die L u n g e n s e u c h e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Lungenseuche kommt nur beim Rindvieh vor; die Thiere zeigen im lebenden Zustande folgende Krankheitserscheinungen; im Anfange tritt Fieber und ein kurzer, schmerzhafter Husten, sowie etwas beschleunigtes erschwertes Athmen auf; später besteht ein fieberhaftes Allgemeinleiden, große Athemnoth und schmerzhafter, dumpfer Husten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim geschlachteten Thiere sieht man zunächst, jedoch nicht immer, eine gelbliche, trübe,stockigeFlüssigkeit aus der geöffneten Brusthöhle abfließen, ferner faserig-schwartige Auflagerungen auf dem Brustfelle sowie Verklebungen desselben mit der kranken Lunge. Es ist gewöhnlich nur der eine oder der andere Lungenflügel erkrankt und in diesem Falle nicht lufthaltig, sondern fest und schwer. Die kranke Lunge fällt an der Luft nicht zusam men und sinkt im Wasser unter. Bisweilen beschränkt sich die Erkrankung auf kleine, nicht bis an die Oberfläche der Lungen reichende Entzündungsherde.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durchschneidet man ein krankes Lungenstück, so erscheint die Schnittfläche bunt gefärbt (marmorirt). Das zwischen den einzelnen Lungenläppchen gelegene Bindegewebe ist stark verbreitert und in gelblich- oder grauweiße, das Lungengewebe netzartig durchziehende, bis zu 8 mm breite Streifen umgewandelt. Die zwischen diesen Streifen liegenden Lungentheile zeigen stets verschiedene, theils hochrothe bis schwarzrothe, theils gelbliche, theils graue Färbung. Einzelne kleinere und größere Herde können auch trübe, glanzlos, abgestorben und von einer mehr oder weniger derben bindegewebigen Kapsel umgeben sein. Auch kann der ganze Herd im Zusammenhang abgestorben, verkäst und abgekapselt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist. darf die Erlaubniß zur Schlachtung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die Lunge zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (Art. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf ferner die Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist (Art. 11) Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (Art. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen (Art. 16): vergl. auch Anhang Nr. 2. Die Beurtheilung des Fleisches bleibt in allen Fällen dem Thierarzte vorbehalten (Art. 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>D e r Bläschenausschlag des R i n d v i e h s .</div>\n<p class=\"lf-p\">Der Bläschenausschlag ist ein ansteckender Ausschlag an der Schleimhaut der Geschlechtstheile.</p>\n<p class=\"lf-p\">In leichteren Fällen ist das Allgemeinbefinden wenig gestört. Bei weiblichen Thieren findet man an der Innenfläche der Schamlippen, bei männlichen an der Ruthe, linsengroße, mit klarer, gelblicher Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Geschwüre umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schweren Fällen sind die Thiere fieberhaft erkrankt, die Geschwüre gehen mehr in 931 die Tiefe, aus der Scheide stießen schleimig-citrige Schlachtung, sofern die Seuche durch den beamteten Massen: bei männlichen Thieren sind in diesen Fällen Thierarzt noch nicht festgestellt ist, nur unter der BeRuthe und Schlauch schmerzhaft geschwollen. dingung ertheilt werden, daß die ganze Haut zur VerFalls die Seuche nicht bereits durch den beamteten fügung des beamteten Thierarztes in einem geeigneten Thierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubniß zur Schlacht- Raume aufbewahrt wird (Art 15). Das Fleisch ist genußung nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß die tauglich (Art. 40).</p>\n<p class=\"lf-p\">Scheide und Scham oder die Ruthe und der Schlauch 9. Die R i n d e r p e s t . zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicheDie Rinderpest ist eine im Inland fremde Seuche, rem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt welche außer Rindvieh auch Schafe, Ziegen und andere werden (Art. 15). Der nicht als Thierarzt approbirte Wiederkäuer befallen kann.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beschauer darf ferner die Schlachtung nur gestatten, Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenwenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich artig; sie bestehen in Schüttelfrost, allgemeiner Mattiggestört ist (Art. 11). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu keit und frühzeitigem Versiegen der Milch. Nach diesen erstatten (Art. 14). Der Beschauer hat Hände und Arme Vorboten zeigen die Thiere beschleunigtes Athmen, gründlich zu reinigen (Art. 16); vergl. auch Anhang fleckige oder verwaschene Röthung der sichtbaren SchleimNr. 2. Bläschenausschlag bietet leinen Anlaß zur Beanhäute, aufgehobene Freßlust, starken Durst, Verzögerung standung des Fleisches (vergl. Art. 40). des Kothabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann wässerig-schleimiger Ausfluß aus Augen, 8. Die Pockenseuche der S c h a f e .</p>\n<p class=\"lf-p\">Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Koth Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankwird allmählich dünnflüssiger, schließlich stellt sich starker heit. Die ersten Erscheinungen bestehen in Mattigkeit, Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem Aftermangelhafter Futteraufnahme, Röthung der Augen, zwang ein, wobei die Entleerungen schleimig. übelriesteifom Gange. Nach 1 bis 2 Tagen treten auf der Haut, chend und zuweilen mit Blut gemischt sind und die namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der VorThiere sehr schnell abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen der- und Hinterschenkel, an Brust und Bauch flohstichtreten die der Rinderpest eigenthümlichen Veränderunähnliche rothe Punkte auf, aus denen sich in den nächgen auf. Besonders an der Schleimhaut der Lippen, der sten Tagen harte, meist flache Knötchen (Pocken) von Zunge, der Backen, des Zahnfleisches, der Nase und der Erbsen- bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an Scheide bilden sich hirsekorn- bis erbsengroße, etwas den erkrankten Körperstellen, besonders im Gesicht und erhabene Flecken oder Striemen, welche sich bald mit an den Augen geschwollen. Daneben bestehen stärkere grauweißem, talgähnlich-schmierigem Belage bedecken, Thränenabsonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verder sich leicht abheben läßt oder von selbst abstößt und ringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. unter dem die von der Oberhaut entblößte Schleimhaut Nach 3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knötchen hochroth zu Tage tritt. eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und Beim geschlachteten Thiere zeigen sich die gleichen aus der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in Veränderungen in ausgedehntem Maße auch in der 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe abfällt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Rachenschleimhaut. Diese ist fleckig geröthet und mit Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentkäsig schmierigen Auflagerungen bedeckt, unter denen sich wickelung und mit derselben eine stärkere Entzündung Geschwüre mit hochrothem Grunde befinden. Besonders der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander auffällig sind diese Veränderungen in der Mastdarmentstehenden Knötchen vereinigen sich zu stachen, höckerigen schleimhaut. Die Schleimhaut des Labmagens ist ungeGeschwülsten, die sich im weiteren Verlaufe nicht selten mein stark geröthet und stellenweise mit kleinen braunzu größeren Geschwürsflächen umgestalten. Hiermit ist gelben, schmierig käsigen Auflagerungen bedeckt. Dieselben eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und AbVeränderungen finden sich im Zwölffingerdarme, weniger magerung verbunden. im übrigen Dünndarme. Die Gallenblase ist stets stark Bei der Polizeibehörde ist Auzeige zu erstatten (Art. 14, gefüllt und ausgedehnt Die Schleimhaut des Kehlkopfs</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">32)</span>. Der Beschauer hat Hände und Arme zu desinfiziren und der Luftröhre ist fleckig oder streifig geröthet und (Art. 16): vgl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allge- auf der Höhe der Krankheit mit schmierigen, weißlichmeinbefinden erheblich gestört ist (Art. 11) oder eine oder grüngelblichen Auflagerungen bedeckt oder mit Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von einer dicken Schicht zähen Schleimes überzogen. Die Eiter oder Jauche besteht (Art. 30 Nr. 1 c), bleibt die Lungen erscheinen unverändert oder etwas blutreicher Schlachtvieh- und Fleischbeschau dem Thierarzte vorbe- oder blasser, stark gedunsen und puffig. Das Herz ist halten. Auch in anderen Fällen darf die Erlaubniß zur welk und schlaff, von schmutzigbrauner Farbe.</div>\n<p class=\"lf-p\">932 Auf die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. l (Milzbrand) sinngemäße Anwendung.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">10.</span>Der Rothlauf d e r S c h w e i n e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Krankheitserscheinungen bei lebenden Thieren sind folgende: Das Allgemeinbefinden ist hochgradig gestört. Die Thiere versagen das Futter und verkriechen sich in die Streu, ihre Eigenwärme ist erhöht. An den unteren Theilen des Rumpfes, an der Innenfläche der Hinterschenkel, am Halse und an den Ohren treten meist am zweiten Tage nach Beginn der ersten Krankheitserscheinungen hellrothe Flecke auf, welche später dunkelroth, blauroth oder braunroth werden und in einander übergehen. Diese Flecke sind weder schmerzhaft noch erhaben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Röthung tritt dann und wann erst kurz vor oder nach dem Tode auf. Der im Anfange der Krankheit harte Koth wird bald sehr dünn, schleimig oder blutig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Oft tritt Lähmung des Hintertheils ein. Einzelne von denjenigen Schweinen, welche die Krankheit überstehen, bleiben zeitlebens kränklich oder verenden erst nach Belauf von Monaten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Untersuchung geschlachteter rothlaufkranker Schweine erkennt man die Röthung der Haut besonders deutlich nach dem Brühen. Die Magen- und Darmschleimhaut ist geröthet und geschwollen. Milz und Leber lassen eine mehr oder weniger erhebliche Schwellung erkennen, erstere sieht blauroth aus, die Farbe der letzteren ist grauroth. In den Nieren findet man meist punkt förmige Blutungen. Die Lymphdrüsen, insbesondere die Gekrösdrüsen, sind geschwollen, geröthet und häufig mit Blutungen durchsetzt. Der Speck sieht oft grau- bis blauroth aus. Das Muskelfleisch kann erweicht und grauroth verfärbt sein.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wenn die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten ist (leichte Formen des Rothlaufs), ist nur die Haut stellenweise geröthet, der Speck dagegen nicht oder wenig auffällig verfärbt und zeigt das Muskelfleisch keine durch die gewöhnliche Untersuchung feststellbare Veränderungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Falls die Seuche noch nicht durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist, darf die Schlachtung nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die erkrankten Körperteile zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewahrt werden (Art. 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (Art. 14). Nur wenn das Allgemeinbefinden nicht erheblich gestört ist (Art. 11 Abs. 1) oder wenn zu befürchten steht, daß sich der Zustand des Schlachtthiers bis zum Erscheinen des thierärztlichen Beschauers erheblich verschlechtern wird, darf der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer die Genehmigung zur sofortigen Schlachtung ertheilen (Art. 11 Abs. 3). Er darf die Fleischbeschau nur dann übernehmen, wenn leichte Formen von Rothlauf vorliegen (Art. 30 Nr. 1 g). In der- artigen Fällen sind als untauglich zum G(…)usse für Menschen nur die verärderten Theile anzusehen: der übrige Thierkörper ist unbedingt tauglich (Art 37 unter III Nr. 2); Blut und Abfälle sind stets zu vernichten (Art. 35 Nr. 11).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">11.</span>Das Nesselfieber.</div>\n<p class=\"lf-p\">Das Nesselfieber (Backsteinblattern) ist eine besondere leichte Form des Rothlaufs der Schweine. Die Krankheit beschränkt sich meist nur auf eine eigenthümliche Bildung von Flecken von rundlicher bis viereckiger, scharfbegrenzter Gestalt und rother bis blaurother Farbe, welche stets etwas über die Hautoberfläche hervorragen und besonders deutlich bei geschlachteten, gebrühten Schweinen zu erkennen sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Theile anzusehen (Art. 35 Nr. 10 ; die übrigen Fleischtheile sind als genußtauglich zu erklären (vergl. Art. 40), sofern nicht ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt.</p>\n<p class=\"lf-p\">12.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schweineseuche.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Seuche kommt häufig bei den Thieren mit der Schweinepest (vergl. Nr. 13) vergesellschaftet vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">An Schweineseuche leidende, lebende Thiere zeigen Achembeschwerden und Husten. Daneben können Schwache, verringerte Freßlust, wenig hervortretende Hautröthe sowie Verstopfung vorhanden sein. Die Krankheit verläuft sich indeß häufig ohne auffällige äußere Erscheinungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">M i t Schweineseuche behaftete geschlachtete Thiere lassen fast regelmäßig eine Lunge(…)- und Brustfellentzündung erkennen. Der kranke Theil der Lungen sieht Anfangs dunkelroth, später mehr grauroth aus, fühlt sich derb an, und in dem verdichteten Gewebe findet man scharf umschriebene gelbe oder auch grauweiße Herde. Das Lungen- und das Brustfell ist meist mit entzündet, trübe und mit faserigen bis schwartigen Auflagerungen bedeckt; die Lungen sind mit der Brustwand oft verklebt. Die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel sind sehr saftreich, geschwollen und geröthet Am Herzbeutel sind oft Auflagerungen oder Bindegewebswucherungen vorbanden, in Folge deren es zu Berklebungen und Verwachsungen des Herzbeutels mit dem Herzen kommen kann.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wie beim Rothlaufe (vergl. Nr. 10) darf die Schlachtung nur bedingungsweise gestattet werden (Art. 15, 11 Abs. 1. Abs 3) Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (Art 14, 32). Die Beurtheilung des Fleisches bleibt dem Thierarzte vorbehalten (Art. 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">13.</span>Die S c h w e i n e p e s t .</div>\n<p class=\"lf-p\">Der Erreger der Schweinepest verursacht schwere Entzündungen des Verdauungsrohrs und Entzündungen der Haut.</p>\n<p class=\"lf-p\">933 Die Erscheinungen am lebenden Thiere sind: Abge- vorgiftungen zurückzuführen sind. Die Krankheitskeime schlagenheit, Abnahme der Freßlust, Verstopfung, später der jauchigen Blutvergiftung dringen von irgend einer stinkender Durchfall und Abmagerung, serner mit grind- erkrankten Stelle der äußeren Haut, der Schleimhaut der artigen schwärzlichen Krusten bedeckte Flecke an Rüssel, Gebärmutter, der Athmungs- oder Verdauungsorgane Ohren, Hals, Rücken und After. Nicht selten findet sich oder von dem noch nicht verheilten Nabel aus in die eine eitrige Entzündung der Augenbindehaut vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">Blutbahn ein; das Krankheitsbild zeigt je nach der Art Beim geschlachteten Thiere sind oberflächliche und der Ansteckung gewisse Verschiedenheiten, welche die Untiefere, graue und graugelbe Verschorfungen in Form terscheidung mehrerer Formen der Blutvergiftung bevon Knötchen, größeren Platten, bröcklichen Knöpfen dingen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Krankheitserscheinungen am lebenden Thiere sind und mehr oder weniger tiefgehende geschwürige Entzündungen im Bereiche des Verdauungsrohrs, insbe- manchmal so wenig eigenartig, daß erst der Befund am geschlachteten Thiere in Verbindung mit dem Lebendsondere des Blind- und Grimmdarmes, vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Schlachtvieh- und Fleischbeschau finden die befunde zur sicheren Erkennung der Krankheit führt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bestimmungen für Schweineseuche (vergl. Nr. 12) finn- Hohes Fieber (41 bis 42°), vor dem tödtlichen Ausgange wohl auch unternormale Temperatur, starke Beeinträchgemäße Anwendung tigung des Allgemeinbefindens, große Schwäche und 14. Die R u h r .</p>\n<p class=\"lf-p\">Als Ruhr oder weiße Ruhr bezeichnet man eine bei Hinfälligkeit sind Erscheinungen, welche stets den Verdacht Kälbern seltener bei Lämmern seuchenartig auftretende der Blutvergiftung erwecken müssen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Werden beim geschlachteten Thiere trübe, graugelbe Magen- und Darmentzündung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Am lebenden Thiere findet man einen unstillbaren Verfärbung der Leber und Nieren, trübe, graue VerDurchfall, Anfangs schmierigen, hellgelben oder grün- färbung des Herzfleisches, wodurch es dem gekochten lichen, später weißlichen, dünnflüssigen, übelriechenden Fleische ähnlich wird, vielleicht auch punktförmige Koth. Der Durchfall stellt sich in den ersten Tagen nach Blutungen unter den serösen Häuten und Schwellung der Geburt ein und führt meist nach ein bis zwei Tagen mit blutiger, wässeriger Durchtränkung sämmtlicher Lymphdrüsen gefunden, so ist das Vorhandensein einer unter hochgradigem Kräfteverfalle zum Tode.</p>\n<p class=\"lf-p\">Erscheinungen am geschlachteten Thiere sind: Starke jauchigen Blutvergiftung anzunehmen. Oft sind aber Abmagerung, verwaschene Röthung der Dünn- und Dick- auch diese Krankheitszeichen am todten Thiere so wenig darmschleimhaut, Schwellung und blutigwässerige Durch- deutlich vorhanden und so leicht mit anderen fehlerhasten tränkung der Gekrösdrüsen, kleine Blutungen am serösen Zuständen, z. B. Fetta(…)sammlung in Leber und Nieren Ueberzuge des Herzens, am Brust- und Bauchfelle, oder Fäulniß, zu vorwechseln, daß nur der Thierarzt schmutzigrothe Färbung und feuchte Beschaffenheit des die verdächtigen Erscheinungen richtig zu deuten vermag.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die häufigsten Formen der jauchigen Blutvergiftung Muskelfleisches.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Ruhr ist namentlich zu achten bei Kälbern (Art, 8). sind:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>die sich an äußere Verletzungen und Entzündungen Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau bleibt dem Thier(brandige Wunden, Entzündung der Gelenke, Klauen, arzte vorbehalten (Art. 11, 31).</div>\n<p class=\"lf-p\">Hufe, Sehnenscheiden u,) anschließende Blutvergiftung;</p>\n<p class=\"lf-p\">15.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Diphterie der Kälber.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>die jauchige Nabelentzündung junger Thiere:</div>\n<p class=\"lf-p\">Der Erreger der Kälberdiphtherie ruft tiefgehende</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>die blutige Darmentzündung bei Kälbern und Entzündungen und Verschorfungen der M a u l - und Rindern;</div>\n<p class=\"lf-p\">Rachenschleimhaut, manchmal auch der Schleimhaut des</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>die jauchige Gebärmutterentzündung;</div>\n<p class=\"lf-p\">Kehlkopfs, der Luftröhre, des Schlundes und des Pane) die bösartige Euterentzündung bei Kühen; sens hervor. Diese örtlichen Entzündungen kennzeichnen</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">f)</span>die jauchige Brust- und Bauchsellentzundung. sich durch scharf begrenzte graugelbe, zerklüftete Herde, Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau bleibt dem Thierwelche Geschwüre zurücklassen. Sie können schon nach arzte vorbehalten (Art. 11, 31). kurzer Zeit zu einer schweren Lungenentzündung oder 17.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die eitrige Blutvergiftung jauchigen Blutvergiftung führen, an welcher die Thiere sterben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Diese Krankheit kommt oft gleichzeitig mit der jauchigen Auf Diphtherie ist namentlich zu achten bei Kälbern Blutvergiftung (vergl. Nr. 16) vor und entsteht durch (Art. 8). Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau bleibt Verschleppung von Eitererregern auf dem Wege des Blutdem Thierarzte vorbehalten (Art. 11, 31). stroms von einem örtlichen Eiterherd aus. Die Eitererreger setzen sich besonders in Lungen, Milz, Nieren, 16.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die jauchige Blutvergiftung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die jauchige Blutvergiftung ist die wichtigste Krank- Leber, Gelenken, Knochen und Muskeln fest und erzeugen heit für die Fleischbeschau, da auf sie die meisten Fleisch- dort neue Eiterherde, welche entweder abgekapselt werden 63 e 934 oder weiter um sich greifen, wieder in die Bluthahn einbrechen und zur Bildung von neuen Eiterherden führen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim lebenden Thiere findet man allgemeine Abgeschlagenheit, verringerte Freßlust und wechselndes Fieber, zuweilen Eiterungen, von welchen die Blutvergiftung ihren Ausgang genommen hat, sowie Eiterungen mehrerer Gelenke, namentlich bei Kälbern.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim geschlachteten Thiere kann man der Regel nach den Eiterherd, von welchem die Krankheit ausgegangen ist, nachweisen; außerdem besteht Trübung des Herzfleisches, der Leber und Nieren (wie bei der jauchigen Blutvergiftung), ferner sind Schwellung der Milz, punktförmige Blutungen in den Nieren und frische, nicht abgekapselte Eiterherde in den verschiedensten Körpertheilen, hauptsächlich in Lungen, Milz, Nieren, Leber, Gelenken, Knochen und Muskeln, vorhanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wie bei der jauchigen Blutvergiftung, kann man auch bei der eitrigen Blutvergiftung verschiedene Formen der Krankheit unterscheiden. Die häufigsten sind:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>die eitrige Nabelvenenentzündung der Kälber;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>die eitrigen Lungenentzündungen (besonders bei Kälbern, Schafen und Ziegen);</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>die eitrige Knochenmarkentzündung.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (Art. 11, 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">18.</span>Die Tuberkulose.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Tuberkulose ist die Verbreiteteste Krankheit unter den Rindern, verhältnißmäßig häusig kommt sie auch bei Schweinen, seltener bei Kälbern, Schafen, Ziegen, Hunden und Pferden vor. Am häufigsten werden von ihr die jahraus jahrein im Stalle gehaltenen Rinder, insbesondere Kühe, betroffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Krankheitskeim dringt bei älteren Rindern am häufigsten mit der Athmungsluft durch die Lungen, bei Schweinen und Jungrindern mit der Nahrung (Milch, Molkereirückstände) in den Körper ein. Wo er sich festgesetzt hat, vermehrt er sich und erzeugt zunächst ein kaum hirsekorngroßes, durchscheinendes, graues Knötchen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dieses trubt sich allmählich in der Mitte und wandelt sich von hier aus in eine gelbe, käsige, später kalkige Masse um, welche mit ihrer Umgebung fast unmittelbar zusammenhängt. So entsteht der einzelne Tuberkel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Derselbe wird durch Bildung neuer Knötchen in der Umgebung nach und nach größer und wächst zu Knoten von Erbsen-, Wallnuß-, Faustgröße und darüber heran.</p>\n<p class=\"lf-p\">Schleimhauttuberkel neigen nach vollendeter Verkäsung zum Zerfall, wodurch Geschwüre entstehen. Aus letzteren können sich, hauptsächlich in den Lungen und in der Leber, unter der Einwirkung von Eitererregern ausgedehnte Erweichungsherde bilden. Diese sind gekenn- zeichnet durch eine erhebliche Größe, unebene, zerfressene Wände, dünn- oder dickflüssigen Inhalt und durch das Fehlen einer Bindegewebstapsel. Die Tuberkel der serösen Häute, besonders am Brustfell und Bauchfell, zeigen beim Rinde häufig Neigung, eine starke bindegewebige Umgrenzung zu bilden und frühzeitig zu verkalken. Diese besondere Form der Tuberkulose wird als Perlsucht bezeichnet und setzt ein mit einer röthlichen Bindegewebswucherung an der Oberfläche des Brustoder Bauchfelles, aus der sich später kleine Knötchen und größere, höckerige Knoten oder dicke, derbe Schwarten bilden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf dem Wege der Lymphbahnen wird stets ein Theil der Krankheitskeime verschleppt, wodurch es zu neuer Tuberkelbildung in den Organen und sehr bald auch zur Entstehung von Tuberkeln in den zu den betreffenden Kö(…)pertheilen gehörenden Lymphdrüsen kommt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Lymphdrüsen erkranken regelmäßig, wenn die Keime der Tuberkulose in ein Organ gelangt sind. Dagegen kann es vorkommen, daß in den zu den veränderten Lymphdrüsen gehörenden Organen tuberkulöse Veränderungen schwer nachweisbar sind oder ganz fehlen. Deshalb ist die Untersuchung der Lymphdrüsen von größter Wichtigkeit für den Nachweis der Tuberkulose an ge schlachteten Thieren.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Verbreitung der Krankheit von einem Körpertheil auf andere erfolgt auf verschiedene Weise:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>durch Verschlucken des ansteckenden Auswurfs;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>durch den Lymphstrom;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>durch den Blutstrom.</div>\n<p class=\"lf-p\">Durch Verschlucken tuberkulösen Auswurfs können die Lymphdrüsen der Rachenhöhle, der Darm, häufiger die Gekrösdrüsen tuberkulös werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durch den Lymphstrom kann eine Darmtuberkulose auf das Bauchfell und von hier auf das Brustfell und auf die Gebärmutter übertragen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Ausbreitung durch den Blutstrom tritt ein, wenn an einer Stelle des Körpers ein Tuberkel die Wandung eines Blutgefäßes zerstört und das Blut mit Krankheitskeimen verunreinigt wird, oder wenn der Einbruch der letzteren in ein großes Lymphgefäß, welches mit der Blutbahn in unmittelbarer Verbindung steht, erfolgt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Enthält das Blut im großen Blutkreislaufe*) die Krank*) Man unterscheidet den großen Blutkreislauf (oder Körperkreislauf), den Lungenblutkreislauf und den Pfortaderblutlauf.</p>\n<p class=\"lf-p\">I m großen Blutkreislaufe fließt das Blut von der linken Herzkammer in den größten Theil des Körpers und kehrt von dort in die rechte Vorkammer des Herzens zurück Der Lungenblutkreis vollzieht sich zwischen der rechten Herzkammer, den Lungen und der linken Vorkammer des Herzens.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Pfortaderblutlauf beginnt mit den aus Magen, Darm, Bauchspeicheldrüse und Milz heraustretenden Blutgefäßen, welche sich zur Pfortader vereinigen. Diese mündet in die Leber und vertheilt sich in derselben. Aus den feinsten Gefäßen der Pfortader wird das Blut wieder gesammelt und aus der Leber dem großen Blutkreislaufe zugeführt.</p>\n<p class=\"lf-p\">935 heitskeime, so können die Krankheitserreger auch in das Beim Schweine sind die Erscheinungen am lebenden Muskelsfleisch gelangen. Hier siedeln sie sich zwar selten Thiere noch weniger kennzeichnend, als beim Rinde. an, werden aber häufig in den im Fleische gelegenen M i t Rücksicht auf die Fleischbeschau sind folgende Lymphgefäßen und Lymphdrüsen festgehalten und erzeu- Formen der Tuberkulose, welche an geschlachteten Thieren gen in diesen tuberkulöse Veränderungen. Man ist gefunden werden, besonders hervorzuheben (vergl. auch berechtigt, auf die erfolgte Ausbreitung der Tuberkulose die Uebersicht im Anhang unter Nr. 3 ) : durch den großen Blutkreislauf zu schließen, wenn sich 1. Tuberkulose, welche zu hochgradiger Abmagerung in Eingeweiden, welche nur auf dem Wege des großen geführt hat.</p>\n<p class=\"lf-p\">Blutkreislaufs erkranken können, wie Milz oder Nieren 2. Tuberkulose mit Erscheinungen einer frischen Blutoder in den dazu gehörigen Lymphdrüsen, Tuberkel vor- infektion : finden. Durch Vermittelung des großen Blutkreislaufs</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>auf die Eingeweide und das Euter beschränkt, werden nächst Milz und Nieren am häufigsten Euter,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>nicht auf die Eingeweide und das Euter beschränkt.</div>\n<p class=\"lf-p\">Knochen und Gelenke, sowie die Bug- und Kniefalten3. Tuberkulose mit ausgedehnten Erweichungsherden. drüsen angesteckt.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>Stark ausgedehnte Tuberkulose mehrerer Organe, Im Blute gehen die Erreger der Tuberkulose zu jedoch ohne hochgradige Abmagerung, ohne Erscheinungen Grunde. Kreisen lebende Krankheitskeime im Blute, so einer frischen Blutinfektion und ohne ausgedehnte Erspricht man von einer frischen Blutinfektion. Eine weichungsherde.</div>\n<p class=\"lf-p\">Bei den einzelnen Schlachtthiergattungen zeigt die solche ist als vorhanden zu betrachten, wenn Schwellung der Milz und der Lymphdrüsen besteht oder wenn die tuberkulöse Erkrankung gewisse Verschiedenheiten.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim Rinde findet man in den meisten Fällen entdurch Verbreitung der Krankheit durch den großen Blutkreislauf entstandenen Tuberkel nicht überhirsekorngroß sind. weder in den Lungen oder nur in deren Lymphdrüsen, Außer durch den großen Blutkreislauf können die oft gleichzeitig auch in den Mittelfelldrüsen kleinere oder Erreger der Tuberkulose auch durch den Pfortaderblut- größere tuberkulöse Herde mit käsigem, käsig eitrigem lauf verschleppt werden. Auf diese Weise entwickelt sich oder verkalktem Inhalte. Das Brustfell ist häufig, das Tuberkulose der Leber im Anschluß an Tuberkulose des Bauchfell nicht so oft tuberkulös erkrankt. Wählend die Darmes, ohne daß die Ansteckungskeime in den großen Magen- und Darmschleimhaut selten tuberkulöse Veränderungen (Knötchen undGeschwüre(…)zeigt, findet man Blutkreislauf gelangt sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Ausdehnung der Tuberkulose kann groß oder die Gekrösdrüsen in vielen Fällen verändert. Tuberkugering sein, je nachdem die Organe, das Brust- und löse Herde sind zwar in der Leber häufig nicht nachzuBauchfell sehr auffällig, in großem Umfange verändert weisen, dagegen werden die Lymphdrüsen dieses Organs sind oder nicht. Eine ausgedehnte Tuberkulose kommt oft tuberkulös gesunden. Die Nieren erkranken fast nur bei Rindern am häufigsten am Brust- und Bauchfelle bei älteren Rindern. Tuberkulose der Milz ist seltener vor, wobei ein großer Theil dieser Häute, oft auch der und wird vorzugsweise bei jüngeren Thieren angeseröse Ueberzug von Eingeweiden mit Knötchen, Knoten troffen. Ziemlich häufig findet man bei älteren Kühen oder Schwarten dicht besetzt ist. Ferner trifft man mit- Tuberkulose der Gebärmutter. Fleischlymphdrüsen erunter auch ausgedehnte tuberkulöse Veränderungen in kranken selten an Tuberkulose, noch seltener Gehirn, Lungen und Leber, durch welche ein großer Theil des Rückenmark, Knochen und Gelenke, am seltensten die Muskeln, Organs vollständig zerstört ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tuberkulose ist am lebenden Thiere oft nicht oder nur schwer erkennbar. Bei Lungentuberkulose findet man Anfangs keinerlei Krankheitserscheinungen, später erst Husten sowie beschleunigtes und erschwertes Athmen. Bei Tuberkulose des Euters finden sich knotige Verhärtungen und Vergrößerung eines oder mehrerer Viertel vor. Die Euterlymphdrüsen sind dann stets vergrößert. Sehr verdächtig ist es, wenn sich bei wenig gestörtem Appetit und Wiederkäuen häufig Aufblähen zeigt; dasselbe pflegt durch tuberkulöse Vergrößerung der Mittelfelldrüsen, die auf den Schlund drücken und das Entweichen der Pansengase verhindern, hervorgerufen zu werden. In späteren Stadien der Krankheit magern die Thiere ad, die Haut liegt dem Rippenkörper fest an, das Haar wird glanzlos und der Blick stier.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim Kalbe ist die Tuberkulose selten. Bei jüngeren Thieren findet man meist die Leber und deren Lymphdrüsen tuberkulös sowie eine Verbreitung der Krankheit durch den großen Blutkreislauf; bei älteren Kälbern erkranken verhältnißmäßig oft die Gekrösdrüsen und der Darm.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim Schweine entsteht die Tuberkulose meist durch Verfüttern der Milch und der Molkereirückstände tuberkulöser Kühe, weswegen vor Allem die Kehlgangs- und oberen Halslymphdrüsen, ferner die Gekröslymphdrüsen erkranken. Sehr oft werden auch in den Lungen und in der Leber tuberkulöse Veränderungen gefunden; verhältnißmäßig häufig ist beim Schweine die Tuberkulose der Milz und der Knochen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Tuberkulose des Schafes, der Ziege und des 936 Hundes ähnelt der des Rindes, jedoch kommt bei diesen sie verallgemeinert (in Knochen, Fleischlymphdrüsen u.) Thieren die Tuberkulose der serösen Haute seltener vor. auf.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf Beschauer, welche nicht als Thierarzt approbirt sind, die Schlachtviehbeschau nur übernehmen, wenn das dürfen die Schlachtviehbeschau nur ausüben, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht oder nicht wesentlich Allgemeinbefinden der Thiere nicht wesentlich gestört ist gestört ist (Art. 11). Er hat die veränderten Theile als (Art. 11); sie dürfen ferner die selbständige Beurtheigenußuntauglich, die nicht veränderten Theile als genuß- lung des Fleisches nur übernehmen, wenn örtliche Strahtauglich ohne Einschränkung zu bezeichnen (Art. 30 Nr. lenpilzkrankheit vorliegt (Art. 30 Nr. 1 e). Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die verän1 f; Art. 35 Nr. 4):</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>wenn die Tuberkulose auf ein Organ beschränkt ist derten Theile anzusehen (Art. 35 Nr. 5) und hochgradige Abmagerung nicht besteht;</div>\n<p class=\"lf-p\">II Durch thierische Schmarotzer verursachte Krank2. wenn die Tuberkulose zwar mehrere Organe erheiten. [Innasionskrankheiten.] griffe(…) hat, die Verbreitung der Krankheit jedoch nicht Die thierischen Schmarotzer sind niedere Thiere, welche auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt ist und sich gelegentlich oder während gewisser Zeiten oder wenn dieselbe gleichzeitig</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>nicht mit hochgradiger Abmagerung verbunden ist, während ihres ganzen Lebens in oder auf dem Körper</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>nicht zur Bildung ausgedehnter Erweichungsherde anderer Thiere aufhalten. geführt hat,</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>eine nur geringe Ausdehnung erlangt hat und wenn</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>die veränderten Theile leicht und sicher entfernbar sind.</div>\n<p class=\"lf-p\">In allen übrigen Fällen hat die Beurtheilung des Fleisches durch den Thierarzt zu erfolgen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Lymphdrüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen. (Vergl. hierzu Anhang Nr. 3.) 19. D i e S t r a h l e n p i l z e r k r a n k u n g (Aktinomykose).</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim Rinde gibt sich diese Krankheit durch harte, schmerzlose Auftreibungen des Unterkiefers, seltener des Oberkiefers zu erkennen. Zuweilen sind rothe, fleischartige, knollige Geschwulstmassen, welche die Haut durchbrechen, bemerkbar. Achnliche Geschwülste finden sich auch in der Kehl- und Ohrspeicheldrüsengegend, an der Zunge, den Backen und Lippen vor. Besonders häufig sind hanfsamen- bis erbsen- oder haselnußgroße Knoten in der Zunge. DieseIben liegen entweder unter der Schleimhaut, welche sie in Form röthlich-gelber, pilzförmiger Gebilde durchbrechen können, oder sie haben in der Tiefe der Zunge ihren Sitz. Oft wird die Zunge dabei verdickt, sehr derb und fest. (Holzzunge.) Beim Schweine findet man hauptsächlich im Euter schwammige, eiterartig erweichte Geschwulstknoten bis zu Taubenei- und Faustgröße, in welchen sich massenhaft sandkorngroße, gelbe Körnchen bemerkbar machen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Seltener wird das Euter von der knotigen Form der Strahlenpilzkrankheit betroffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Störungen des Allgemeinbefindens verursacht die Krankheit nur ausnahmsweise, z. B. bei Veränderungen in der Zunge. Meist ist sie auf einen kleinen Theil eines Organs örtlich begrenzt, in sehr seltenen Fällen tritt 20.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h e Finne des Rindes (Cysticercus inermis).</p>\n<p class=\"lf-p\">In den äußeren und inneren Kaumuskeln, seltener im Herzfleisch und den Zungenmuskeln, noch seltener in dem übrigen Fleische (Halsmuskel, muskulöser Theil des Zwerchfells. Zwerchfellpfeiler. Brustmuskeln, Unterschultermuskeln, Muskeln an der Innenfläche der Hinterschenkel) und nur ganz vereinzelt in Leber, Lunge und Lymphdrüsen von Rindern sowie von Kälbern findet man bläschenartige, bis 9 mm lange und 6 mm breite Gebilde, welche mit einer klaren, wässerigen Flüssigkeit gefüllt sind, in der sich ein weißes, etwa hirsekorn- bis kleidhanfkorngroßes Gebilde abhebt. Man nennt diese Bläschen Rinderfinnen. Sie sind die geschlechtslose Zwischenform des sogenannten feisten Bandwurmes des Menschen (Taenia saginata). Wird Fleisch, welches eine solche Finne enthält, in rohem Zustande vom Menschen verzehrt, so entwickelt sich aus derselben im menschlichen Darme ein Bandwurm. Die Finnen können allmählich abstechen; hierbei wird ihr Inhalt käsig, später kalkig.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im todten Thierkörper gehen die Finnen nach zwei bis drei Wochen zu Grunde: auch durch Erhitzung auf 45°, durch längeres Durchkühlen sowie durch längeres Einwirkenlassen von Kochsalz werden die Schmarotzer abgetödtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Beurtheilung des Fleisches bleibt dem Thierarzt überlassen (Art. 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">21.</span>Die g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h e Finne Schweines, Schafes, Hundes und Ziege (Cysticercus cellulosae). des der Die gesundheitsschädliche Finne des Schweines oder die Schweinefinne schlechtweg ist die geschlechtslose Z w i schenform des sogenannten dünnen oder Einsiedlerbandwurmes des Menschen (Taenia solium), sie wird in 937 Ausnahmefällen auch beim Schafe, der Ziege und beim Hunde angetroffen. Die Schweinefinne ähnelt äußerlich der Rinderfinne, entartet aber seltener als diese. Ihre Lieblingssitze sind: Hinterschenkelmuskeln, Bauchmuskeln, Zwerchfellmuskeln, Zwischenrippenmuskeln, Nackenmuseln, Herz, Zungenmuskelu, Kehlkopfmuskeln, Kaumuskeln Viel häufiger als beim Rinde findet beim Schweine eine massenhafte Einwanderung von Finnen statt, welche bisweilen zu einer graurothen Verfärbung und zu einer starken Durchfeuchtung des Fleisches führt. Die Lebensfähigkeit der Schweinefinne ist etwas größer als die der Rinderfinne. Sie geht erst bei Erhitzung auf 49 bis 50° zu Grunde und ist 42 Tage nach dem Tode ihres Wirthes noch lebensfähig.</div>\n<p class=\"lf-p\">M i t der gesundheitsschädlichen Finne ist nicht zu verwechseln die nur auf den Hund übertragbare dünnhalsige Finne (Vergleiche Nr. 25).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Beurtheilung des Fleisches bleibt dem Thierarzt überlassen (Art. 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">22.</span>Die Trichine.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Trichinenkrankheit wird durch kleine Rundwürmer hervorgerufen, deren Larven, im aufgerollten Zustand in Kapseln eingeschlossen, oft in enormen Mengen im Muskelfleische sitzen. Sie befällt Schweine und Hunde, aber auch viele andere Thiere und kann durch den Genuß des Fleisches auf den Menschen übertragen werden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für den Nachweis der Trichinen im Fleische ist eine mikroskopische Untersuchung bei 30 bis Macher Vergrößerung erforderlich.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wird das Vorhandensein von Trichinen festgestellt, so ist bei Schweinen zu unterscheiden, ob sie stark oder schwach trichinös sind. Ersteres ist anzunehmen, wenn durch die mikroskopische Untersuchung von mindestens je 6 aus den Zwergfellpfeilern, dem Rippentheile des Zwergfells, den Kehlkopfmuskeln und den Zungenmuskeln entnommenen Präparaten in mehr als 8 Präparaten Trichinen festgestellt werden. In diesem Falle ist der ganze Thierkörper, ausgenommen Fett, als untauglich zum Genusse für Menschen anzusehen (Art. 34 Nr. 4); das Fett gilt dann als bedingt tauglich (Art. 37 unter I) In allen andern Fällen ist das Fleisch einschließlich des Fettes als bedingt tauglich zu erachten. (Art. 37 unter III Nr. 5). Beim Hunde ist ausnahmslos der ganze Thierkörper als untauglich zum Genusse für Menschen anzusehen (Art. 33 Nr. 15.) 23. Die M i e s c h e r s c h e n S c h l ä u c h e .</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Miescherschen Schläuche sind schlauchförmige Schmarotzer, welche am häufigsten in dem Muskelfleische des Schweines und Schafes, seltener beim Rinde und bei der Ziege angetroffen werden. In der Regel sind diese Schmarotzer nur mit Hülfe von Vergrößerungsgläsern zu erkennen, indessen können sie auch, wie z. B. bei Schafen, eine beträchtliche Größe (über 1,5 cm Länge und 3 mm Breite) erlangen. Theilweise oder gänzlich verkalkte Mieschersche Schläuche geben sich a s weißliche Pünktchen u d Streifen zu erkennen. Beim S(…)weine sind die Bauchmuskeln und der muskulöse Theil des Zwerchfells, beim Schafe die Bauchmuskeln und die Hautmuskeln Lieblingssitze der Schmarotzer. In der Wand des Schlundes finden sich die Schläuche in Form länglicher Säckchen beim Schafe und bei der Ziege vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim Schweine sind die verkalkten Miescherschen Schläuche schon oft mit verkalkten Trichinen verwechselt worden. Tiefe beiden Zustände unterscheiden sich zunächst dadurch, das; die verkalkten Miescherschen Schläuche verschieden groß sind, während die verkalkten Trichinen nahezu gleiche Größe besitzen Weitere Unterschiede sind mit Hülfe des Mikroskops erkennbar.</p>\n<p class=\"lf-p\">Als untauglich zum Genusse für Munschen ist der ganze Thierkörper, ausgenommen Fett anzusehen, wenn das Fleisch in Folge der Durchsetzung mit Miescherschen Schläuchen wässerig geworden oder auffallend verfärbt ist (Art. 34 Nr. 3). Abgesehen von diesen . allen sind die ganzen Organe zu vernichten, wenn die Zahl oder Vertheilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht gestattet, anderenfalls genügt das Ausschneiden der Schmarotzer und sind dann die Organe freizugeben (Art. 35 Nr. 1). Weiden Säckchen im Schlunde gefunden, so ist der Schlund zu beseitigen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">24.</span>Der Hülsenwurm.</div>\n<p class=\"lf-p\">Als Hülsenwurm, Thierhülsenwurm oder Echinococcus wird die geschlechtslose Zwischenform eines beim Hunde vorkommenden Bandwurms (Taenia echinococcus) bezeich, et. Der Hülsenwurm tritt in den nachstehend beschriebenen Forme auf:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>Der vielgestaltige Hülsenwurm, der beim Rinde, Schweine und Schafe, sehr selten auch beim Hunde vorkommt, ist eine erbsen- bis kindskopfgroße, rundliche, mit einer klaren Flüssigkeit gefüllte Blase, deren Wand aus einer grauweißen, undurchsichtigen Haut besteht; letztere liegt in einer bindegewebigen, mit ihrer Umgebung verwachsenen Hülle.</div>\n<p class=\"lf-p\">Die Hülsenwürmer können absterben, wobei sie sich iu eine geldliche, käsige- und kalkige, von einer Bindegewebskapsel umgebenen Masse umwandeln.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>Der vielkammetige Hülsenwurm wird fast nur beim Rinde gefunden und erscheint als ha(…)elnuß- bis faustgroße, mäßig feste, knotenartige Geschmulstbiloung hauptsächlich in der Leber. In ihrem äußeren Theile bestehen diese Geschwülste aus vielen dicht zusammenliegenden, senfkorn- bis erbsengroßen, durchscheinenden Bläschen, im inneren Theile finden sich gallertartige, hautige, käsige oder kalkige Massen. Die ganze Geschwulst wird durch ein stark entwickeltes Bindegewebsgerüst in zahlreiche Kammern getheilt.</div>\n<p class=\"lf-p\">938 Als untauglich zum Genusse für Menschen sind nur die veränderten Fleischtheile anzusehen; das übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen anzusehen, sofern nicht ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt. Wenn die Zahl oder Vertheilung der Schmarotzer deren gründliche Entfernung nicht gestattet, sind die ganzen Organe zu vernichten, anderenfalls sind die Schmarotzer auszuschneiden und die Organe freizugeben (Art. 35 Nr. 1). mer (Egel) vor, welche, wenn in größeren Mengen vorhanden, eine krankhafte Veränderung der Gallengänge und auch der Leber zur Folge haben können. Eine kleinere, lanzettförmige Art der betreffenden Schmarotzer kommt bei Schafen, selten bei Rindern, Schweinen und Ziegen vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung.</p>\n<p class=\"lf-p\">25.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Schafräude wird durch kleine spinnenartige Thierchen (Milben) verursacht, welche zwischen den Oberhautschuppen leben, Blut und Lymphe saugen und dadurch eine Hautkrankheit, den Räudeausschlag, erzeugen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Erkennungszeichen sind folgende: Die Thiere äußern lebhaftes Juckgefühl. Das Wollfließ erscheint uneben, indem im Anfang einzelne Wollstapel von hellerer Farbe aus der Oberfläche des Wollpelzes hervortreten. Später entstehen größere unregelmäßige Flecken, besonders am Rumpfe (Rücken), welche mit kurzer, abgeriebener verfitzter Wolle und mit Schorfen bedeckt sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">An den erkrankten Stellen findet man grauweiße blöckliche Schorfe und Borken, auch wohl röthlichgelbe Ver dickungen, oberflächliche Eiterungen und Faltenbildung der Haut.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Räude ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (Art. 8 . Ist das Schlachtthier mit Erscheinungen der Räude behaftet oder solcher verdächtig, so ist die Schlachtung zwar zu gestatten, jedoch, sofern eine Feststellung der Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Bedingung, daß die ganze Haut zur Verfügung des beamteten Thierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten Raume aufbewayrt wird (Art. 15). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (Art. 14, 32). Das Fleisch ist genußtauglich (Art 40).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die dünnhalsige Finne collis). (Cysticercus tenui- Diese geschlechtslose Zwischenform eines Hundebandwurmes (Taenia marginata) kommt beim Schafe und Schweine vor, und zwar unter dem Brust- und Bauchfell und unter dem serösen Ueberzuge der Eingeweide.</p>\n<p class=\"lf-p\">Sie stellt eine bis apfelgroße, durchscheinende, mit einer klaren, wässerigen Flüssigkeit gefüllte Blase vor, in welcher ein kleines weißes Knötchen (die Kopfanlage) zu erkennen ist. Lieblingssitze sind Netz und Gekröse. Beim Kalbe wird der Schmarotzer in der Leber seltener in der Lunge angetroffen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung.</p>\n<p class=\"lf-p\">26.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Gehirnblasenwurm.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der im Gehirn und Rückenmarke des Schafes, seltener des Rindes schmarotzende Gehirnblasenwurm ist die Ursache der Drehkrankheit und bildet den Jugendzustand eines Hundebandwurmes (Taenia coenurus). Der auch Drehblasewurm oder Gehirnquese genannte Schmarotzer ist von rundlicher oder länglicher Gestalt und wechselnder Größe (hirsekorn- bis hühnereigroß).</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Drehkrankheit ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (Art. 8). Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr 24 (Hülsewurm) sinngemäße Anwendung.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">27.</span>D i e Lungenwürmer.</div>\n<p class=\"lf-p\">In den Lungen, besonders der Schafe und Schweine, leben verschiedene Arten von Rundwürmern, welche sich in den Luftröhrenästen aufhalten und schwere Luftröhrenentzündungen und Lungenentzündungen verursachen können. Die Schmarotzer sind ziemlich lang (30 bis 80 mm), fadenförmig und sehen weiß aus. In der Schaflunge schmarotzt häufig auch ein Rundwurm, welcher sehr dünn, etwa so dick wie ein menschliches Haar ist, und graue, gelbliche oder grünliche Knoten, etwa von Hirsekorn- bis Erbsengröße, und größere Entzündungsherde hervorruft.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Fleischbeschau findet die Bemerkung zu Nr. 24 (Hülsenwurm) sinngemäße Anwendung.</p>\n<p class=\"lf-p\">28.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Leberegel.</p>\n<p class=\"lf-p\">In den Gallengängen und in der Gallenblase von Schafen und Rindern kommen häufig blattförmige Wür- 29.</p>\n<p class=\"lf-p\">D i e Räude der Schafe.</p>\n<p class=\"lf-p\">III. Andere Erkrankungen und Mängel.</p>\n<p class=\"lf-p\">30.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Wassersucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Am lebenden Thiere beobachtet man schmerzlose, teigige, Fingereindrücke annehmende, nicht vermehrt warme Anschwellungen an den anhängigen Körperstellen (Kopf, Hals, Unterbrust, Bauch, Euter, Beine), bei höheren Graden auch allgemeine Schwäche, zuweilen verminderte Freßlust und Abmagerung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beim geschlachteten Thiere sind folgende Erscheinungen festzustellen: Dünnes, fleischwasserähnliches, wenig färbendes Blut, Ansammlung von klarer, farb- und geruchloser Flüssigkeit in der Bauch- und Brusthöhle, deren seröse Auskleidung glatt, glänzend und nicht geröthet ist Das Bindegewebe der Unterhaut und der Muskeln ist wässerig durchtränkt, von sulziger bis gallertiger Beschaffenheit. Die Muskeln sind weich, grauroth und faulen schnell, 939 Wenn die Krankheit nicht zu weit vorgeschritten ist, kann die Flüssigkeit innerhalb 24 Stunden abtropfen oder verdunsten, so daß das Fleisch eine nahezu gewöhnliche Beschaffenheit annimmt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf Wassersucht ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (Art. 8). Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer hat die Erlaubniß zur Schlachtung nur dann zu ertheilen, wenn das Allgemeinbefinden des Schlachtthiers nicht wesentlich gestört ist (Art. 11). Das Fleisch darf er nur dann selbständig beurtheilen, wenn die allgemeine Wassersucht hochgradig ist (Art. 30 Nr. 2) In diesem Falle ist der ganze Thierkörper für untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (Art. 33 Abs. 1 Nr. 13).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">31.</span>D i e Gelbsucht.</div>\n<p class=\"lf-p\">Am lebenden Thiere wird die Gelbsucht durch die gewöhnliche Untersuchung häufig nicht erkannt, weil das Allgemeinbefinden nur ausnahmsweise gestört ist. Man findet Gelbfärbung der sichtbaren Schleimhäute und in höheren Graden auch der Haut, ferner bierbraunen Harn Verdauungsstörungen, selbst hochgradige Störung des Allgemeinbefindens.</p>\n<p class=\"lf-p\">Am geschlachteten Thiere ist die Gelbsucht zu erkennen an einer gelben oder gelblich-grünen Färbung zuerst des Brust- und Bauchfells, der Leber und Nieren, später des ganzen Bindegewebes und des Fettes, in den höchsten Graden auch der Knochen und Knorpel. Geringe Grade von Gelbfärbung können am ausgeschlachteten Thiere nach 24 Stunden verschwinden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei der Gelbsucht ist die Gelbfärbung niemals auf das Fettgewebe beschränkt. Dagegen kommt eine auf das Fettgewebe beschränkte Gelbfärbung bei ganz gefunden Thieren, beispielsweise bei alten Kühen und Weidevieh, vor und ist demnach nicht zu beanstanden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf die Erlaubniß zur Schlachtung nur dann ertheilen, wenn das Allgemeinbefinden des Thieres nicht wesentlich gestört ist (Art. 11). Die selbständige Beurtheilung des Fleisches darf er nur dann übernehmen, wenn sämmtliche Körpertheile auch nach 24 Stunden noch stark gelb oder gelbgrun gefärbt, oder wenn die Thiere abgemagert sind (Art. 30 Nr. 2). In diesen Fällen ist der ganze Thierkörper für untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (Art. 33 Abs. 1 Nr. 12).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">32.</span>G e s c h w ü l s t e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Geschwülste sind knotige Neubildungen, welche sich in den Organen ohne vorausgegangene Entzündung entwickelt haben. Zu den eigentlichen Geschwülsten sind daher die durch pflanzliche oder thierische Schmarotzer entstandenen Gebilde, wie die Tuberkel und die Strah- lenpilzknoten, der vielkammerige Hülsenwurm und dergleichen nicht zu zählen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Man unterscheidet gutartige und bösartige Geschwülste. Erstere zeigen keine Neigung zur Ausbreitung aus andere Organe, während die bösartigen Geschwülste in das umgebende Gewebe hineinwuchern und sich häufig auf dem Wege der Lymph- und Blutbahnen im Körper verbreiten. Oertlich begrenzt ist eine Geschwulst, wenn von ihr nur ein bestimmter Körpertheil mit oder ohne zugehörige Lymphdrüsen befallen ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf die Fleischbeschau bei örtlich begrenzten Geschwülsten (Art. 35 Nr. 2) findet die Bewerkung zu Nr. 19 (Strahlenpilzerkrankung) sinngemäße Anwendung.</p>\n<p class=\"lf-p\">33 Blutungen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Austritt von Blut aus den Blutgefäßen in das Gewebe oder in Körperhöhlen entsteht entweder durch Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße, durch Schnitte, Stiche, Quetschungen, Ze reißungen, Knochenbrüche oder durch andere Ursachen. Die Blutungen der ersteren Art, das heißt die durch mechanische Ursachen frisch entstandenen, erkennt man daran, daß lediglich das Muskelfleisch oder das Bindegewebe von dunkelrothem, nicht ühelriechendem Blute in mehr oder weniger großer Ausdehnung durchtrankt ist. Die Blutungen der letzteren Art treten besonders bei Erkrankungen des Blutes auf und sind entweder klein und umschrieben oder umfangreich und kommen besonders an den Schleimhäuten und den serösen Häuten (vor allem am Brustfell und dem serösen Ueberzuge des Herzens), an der äußeren Haut und an der Unterhaut vor.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei Vorhandensein von Blutungen, die auf mechanischem Wege entstanden sind, hat der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer nur die veränderten Fleischtheile als untauglich zum Genusse für Menschen zu bezeichnen Art. 30 Nr. 1 k und Art. 35 Nr. 9 und 15); das übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen zu erklären, sofern nicht ein anderer Beanstandungsgrund vorliegt. Bei Blutungen, welche nicht auf mechanischem Wege entstanden sind, steht die Beurtheilung des Fleisches dem Thierarzte zu (Art. 31).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">34.</span>G e r u c h s - und G e s c h m a c k s a b w e i c h u n g e n des F l e i s c h e s .</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Geruch und Geschmack nach bestimmten Futtermitteln. Das Fleisch on Schweinen, welche reichlich mit Fischen oder Spülicht gefüttert worden sind, riecht und schmeckt oft fischig und thranig, oder fade und ranzig.</div>\n<p class=\"lf-p\">Diese Abweichungen treten häufig erst nach dem Kochen hervor. In höheren Graden ist der Geruch widerlich und das Fettgewebe grau oder gelb verfarbt und erweicht.</p>\n<p class=\"lf-p\">640 2. Der Geschlechtsgeruch. Das Fleisch von Ebern und von sogenannten Binnen- oder Spitzebern, seltener von älteren kastrirten Ebern sowie das Fleisch von Ziegenböcken, zuweilen auch von Widdern, besitzt meist einen eigenthümlichen, mehr oder weniger auffallenden, unangenehmen Geruch und Geschmack, der jedoch beim Erkalten des Fleisches stark zurücktritt.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>Der Geruch nach Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und dergleichen. Viele Arzneimittel können ihren Geruch dem Fleische mittheilen. Hierher gehören insbesondere Kampher, Petroleum, Aether, Terpentinöl, Kümmelöl, Anisöl, Chlorpräparate und Karbolsäure. Ein Theil dieser Stoffe macht sich auch dann im Fleische bemerkbar, wenn dieselben mit der Atmungsluft aufgenommen wurden. Ferner zieht das Fleisch geschlachteter Thiere Gerüche an und hält sie fest. Die Geruchsabweichungen können erheblich (widerlicher Geruch) oder wenig auffallend sein.</div>\n<p class=\"lf-p\">Behufs Feststellung der Geruchsabweichungen ist in Zweifelsfällen die Kochprobe vorzunehmen. Zu diesem Zwecke wild aus dem Muskelfleisch ein flaches, etwahandtellergroßes Stück herausgeschnitten, in reines siedendes Wasser gelegt und in einem sauberen Gefäße 10 Minuten gekocht. Die dabei entstehenden Dämpfe lassen den etwa vorhandenen Geruch deutlich erkennen Bei der Begutachtung von Eberfleisch empfiehlt es sich, die Kochprobe erst am Tage nach der Schlachtung vorzunehmen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bei hochgradigen Geruchs- u. Abweichungen ist das Fleisch als untauglich zum Genusse für Menschen zu erklaren (Art. 30 Nr. 2, Art. 33 Nr. 16). Die Beurtheilung des Fleisches bei geringgradigen Abweichungen steht dem Thierarzte zu (Art. 31). wird, daß es nicht auskühlen kann. Solche) Fleisch riecht stechend und säuerlich-faulig Es ficht anfänglich kupferroth, später graugrünlich aus, ist weich, mürbe, und kann im Innern Gasblasen enthalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">In Folge unzweckmäßiger Aufbewahrung des Fleisches kann es zur Entwicklung von Schimmelpilzen auf der Oberfläche desselben kommen. Die mit einem grauen Schimmelüberzuge bedeckten Fleischtheile sind mit einem Messer leicht entfer(…)bar.</p>\n<p class=\"lf-p\">Liegt nur eine Verschimmelung vor, so ist der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer zuständig (Art. 30 Nr. 1 m). Die verschimmelten Theile sind als untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären (Art. 35 Nr. 16); das übrige Fleisch ist als tauglich zum Genusse für Menschen zu erklären, sofern nicht ein anderer Beanstandung-grund vorliegt. Wenn Fäulniß oder ähnliche Zersetzungsvorgänge festgestellt sind, bleibt die Beurtheilung der Genußtauglichkeit des Fleisches dem Thierarzt überlassen (Art. 31).</p>\n<p class=\"lf-p\">Stickigwerden des Fleisches (Sticken, Bersticken, Verhitzen, stinkende saure Gährung). Derselbe tritt dann ein, wenn das lebenswarme Fleisch derart verpackt Gewisse Krankheiten und Zustände bei Schlachtthieren lassen die schleunige Vornahme der Schlachtung rathsam erscheinen. Solche, die Genußtauglichkeit des Fleisches 36.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ungeborene oder todtgeborene Thiere.</p>\n<p class=\"lf-p\">Im nicht ausgeschlachteten Zustande sind solche Thiere daran zu erkennen, daß 1 die Klauen weich und abgerundet sind; 2. der Nabelring offen steht; 3. die Rabelgefäße weit geöffnet sind und flüssiges Blut enthalten.</p>\n<p class=\"lf-p\">An der etwa vorhandenen Schlachtwunde sind die Ränder nicht blutig durchtränkt (Zeichen der scheinbaren Schlachtung).</p>\n<p class=\"lf-p\">Im ausgeschlachteten Zustande findet man l . im Darme statt des Milchkoths Darmpech; 2. im Magen keine Milchgerinnsel; 3. das Muskelfleisch schlaff, wässerig, das Fett sulzig, das Knochenmark roth: 4. die Lungen braunroth, zusammengefallen, luftleer; sie sinken im Wasser unter.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">35.</span>Fäulniß und ähnliche Z e r s e t z u n g s v o r g ä n g e , Der ganze Thierkörper ist als untauglich zum GeVerschimmelung.</div>\n<p class=\"lf-p\">Erfolgt die Ausweidung der Thiere nicht alsbald nusse für Menschen zu bezeichnen (Art. 33 Abs. 2). nach dem Eintritt des Todes, so dringen vom Darm37. N a t ü r l i c h e r T o d und T ö d t u n g i m kanal aus Fäulnißkeime in das Fleisch ein. Auch an der Verenden.</p>\n<p class=\"lf-p\">Oberfläche desselben kann die Fäulniß einsetzen. Dies Das Fleisch ist sehr blutreich, sämmtliche Körpertheile geschieht besonders dann, wenn das fleisch in feucht- sind dunkelroth gefärbt, die Venen der Eingeweide, vor warmen, dumpfen Räumen aufbewahrt wird, ungeAllem der Leber sowie der Unterhaut sind strotzend mit nügend ausgeblutet ist, von kranken Thieren herrührt, Blut gefüllt. Ist die Schnitt- oder Stichwunde am Halse oder wenn bei der Ausschlachtung nicht mit gehöriger erst nach dem Tode beigebracht (scheinbare Schlachtung), Sauberkeit verfahren wurde. Fauliges Fletsch ist gekenn- so und deren Rander nicht mit Blut durchträn t. zeichnet durch schmutzig-graue oder grünliche Farbe, Der ganze Thierkörper ist als untauglich zum Geweiche, schmierige Beschaffenheit und fauligen Geruch. nusse für Menschen zu erklären (Art. 33 Aus. 2.. Vergl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Die Fäulniß kann auf die Oberfläche beschränkt oder in jedoch die Bemerkung zu Nr. 38 (Nothschlachtungen die Tiefe gedrungen sein. Bei der Fäulniß bilden sich und Unglücksfälle).</p>\n<p class=\"lf-p\">Gifte, die auch durch Kochen nicht zerstört werden.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">38.</span>Nothschlachtungen und U n g l ü c k s f ä l l e .</div>\n<p class=\"lf-p\">Ein der Fäulniß ähnlicher Zersetzungsvorgang ist das 941 nicht unter allen Umständen ausschließende, häufig schnell seitigung hat einen doppelten Zweck: sie soll verhüten, tödtlich endende oder durch Hinausschieben der Schlacht- daß Fleisch, welches als untauglich zum Genusse für ung die Beschaffenheit des Fleisches leicht wesentlich Menschen erklärt ist, von diesen verzehrt wird, und daß verschlechternde Krankheiten und Zustände sind insbe- eine Berstreuung der in demselben enthaltenen Kranksondere : heitserreger und dadurch eine Weiterverbreitung der 1. Krankheiten in Folge einer Geburt mit Störungen Krankheit erfolgt. des Allgemeinbefindens, ferner schwere Geburten;</p>\n<p class=\"lf-p\">Am sichersten werden diese Zwecke durch Behandlung 2. krankhafte, namentlich blutige oder mit Fieber ver- des Fleisches mit chemischen Stoffen bis zur Auflösung bundene Durchfälle; der Weichtheile oder durch Einwirkenlassen hoher Hitze3. Euterentzündungen, welche mit Störungen des All- grade bis zum Zerfalle der Weichtheile erreicht. Die so gemeinbefindens verbunden s i n d ; behandelten Fleischtheile dürfen zu technischen Zwecken 4. Nabelerkrankungen junger Thiere. welche Gelenk- verwendet werden. anschwellungen oder fieberhafte Allgemeinleiden im GeWo ein derartiges Verfahren unthunlich ist, insbefolge hatten; sondere wo geeignete Anlagen (Poudrette- und Knochen5. schwere Wunden und Knochenbrüche sowie an mehlfabriken, Kavillereien, Digestoren, Leimfabriken u.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wunden und Geschwüre sich anschließende Allgemeiner- mit entsprechenden Einrichtungen) nicht vorhanden sind, krankungen ; hat die unschädliche Beseitigung durch Vergraben nach 6. Aufblähen (Trommelsucht); vorangegangener Denaturirung, wie dies Art. 45 Abs. 2 7. Rothlauf der Schweine. der Ausführungsbestimmungen A vorschreibt, zu erfolgen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ist der Tod eines Thieres nicht durch Krankheit, son- Das Eingraben von Fleischtheilen in Düngerhaufen und dern plötzliche äußere Einwirkungen, z. B. Schädel- das Wegwerfen derselben in Wasserläufe ist als unoder Halswirbelbruch, Erschießen in Nothfällen (wegen schädliche Beseitigung nicht anzusehen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Durchgehens oder Bösartigkeit der Thiere), Blitzschlag, Zum Vergraben der Kadaver und Fleischtheile sind Verblutung oder Erstickung in Folge eines Unglücksfalls thunlichst abgelegene, eingezäunte Stellen außerhalb des (z. B. durch Erwürgen in der Kette) herbeigeführt Ortes auszuwählen. Der Verscharrungsplatz soll keiner (Art. 2 Nr. 1 Abs. 2), so hängt die Frage, ob das Fleisch Ueberschwemmung ausgesetzt und so trocken fein, daß er der betreffenden Thiere wie dasjenige krepirter Thiere zu jeder Jahreszeit bis zu einer Tiefe von zwei Meter zu behandeln ist (Art. 33 Abs. 2), davon ab, ob die ausgegraben werden kann, ohne auf Wasser zu stoßen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ausweidung unmittelbar im Anschluß an den Tod Der Lauf des von oder unter dem Verscharrungsplatz oder erst später vorgenommen worden ist. Ist letzteres abfließenden Wassers soll nicht nach Ortschaften oder der Fall, so zeigen die Bauchdecken eine grünliche VerBrunnen gerichtet sein. färbung oder auch Fäulnißgeruch. Das zu späte AbWo die Bodenverhältnisse es gestatten, sind die Grustechen ist serner daran zu erkennen, daß die Ausblutung ben so tief anzulegen, daß die Oberfläche des Fleisches sehr unvollständig ist. Dabei kommt allerdings in Bevon einer unterhalb des Randes der Gruben mindestens tracht, daß nothgeschlachtete Thiere überhaupt selten so ein Meter starten Erdschicht bedeckt ist. In allen Fällen vollständig ausbluten wie regelrecht geschlachtete. muß eine mindestens ein Meter dicke Erdschicht über den Es ist festzustellen, ob eine Nothschlachtung oder ein verscharrten Fleischtheilen liegen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Unglücksfall vorliegt, ferner ob im letzteren Falle die 2.</p>\n<p class=\"lf-p\">Reinigung und Desinfektion der Ausweidung unmittelbar nach dem Tode des Thieres Messer und H ä n d e . erfolgt ist (Art. 29). Das Fleisch ist für untauglich zum Genusse für Menschen zu erklären, wenn die Ausweidung Durch die Messer und die Hände des Fleischbeschauers nicht unmittelbar nach dem Tode stattgefunden hat, der können leicht Krankheitsstoffe auf gesundes Fleisch überThierkörper unvollständig ausgeblutet ist, sowie grün- tragen werden. Um dies zu verhüten, ist es erforderlich, liche Verfärbung der Bauchdecken oder Fäulnißgeruch daß das Anschneiden kranker Theile vermieden wird, an denselben bereits eingetreten sind (Art. 33 Abs. 2). wenn solche ohne Anschneiden erkennbar sind (Art. 21 Im Uebrigen hat die Beurtheilung des Fleisches nach Abs. 1) und das verunreinigte Messer, gegebenen Falles der vorhandenen Krankheit und der Beschaffenheit des auch deren Scheiden, alsbald gründlich gereinigt und Fleisches zu erfolgen. desinficirt werden. Die Desinfektion erfolgt in der Weise, daß die gesäuberten Messer und deren Scheiden in zweiAnhang. prozentiger Sodalösung gekocht werden (Art. 21 Abs. 2).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">1.</span>Unschädliche B e s e i t i g u n g des beanstanEine solche Reinigung und Desinfektion läßt sich nur deten Fleisches. durchführen, wenn die Messer frei von Ritzen und Die nach den Borschriften des Art. 45 der Aus- Spalten sind. Zum Gebrauche für Fleischbeschauer ührungsbestimmungen vorzunehmende unschädliche Be- eignen sich daher nur glatte Messer.</div>\n<p class=\"lf-p\">63 f 942 Die Reinigung der Hände (Art. 16) erfolgt mittelst Seife und warmen Wassers, möglichst auch unter Zuhülfenahme einer Bürste. In allen Fällen, in denen der Fleischbeschauer während oder nach der Untersuchung des Fleisches Milzbrand oder den Verdacht dieser Krankheit festgestellt hat, hat sich an die Reinigung der Hände und Arme ein Nachwaschen mit einem Desinfektionsmittel, z. B. zweiprocentigem Karbol-, Lysol- oder Kreolinwasser, oder in Ermangelung eines solchen Mittels mit Spiritus oder Branntwein anzuschließen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>U e b e r s i c h t l i c h e Darstellung der F o r m e n der Tuberkulose bei Schlachtthieren und der gesundheitspolizeilichen Behandlung des Fleisches tuberkulöser Thiere.</div>\n<p class=\"lf-p\">Formen der Behandlung des Tuberkulose.</p>\n<p class=\"lf-p\">Fleisches.</p>\n<p class=\"lf-p\">I. Tuberkulose eines Organs:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>mit hochgradiger AbDas gesammte Fleisch ist magerung untauglich (Art. 33 Nr. 8).</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>ohne hochgradige AbDie nicht veränderten Theile magerung sind genußtauglich ohne Einschränkungen (Art. 35 Nr. 4).</div>\n<p class=\"lf-p\">II. Tuberkulose, die sich nicht auf ein Organ beschränkt: l. Die Verbreitung ist nicht auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt:</p>\n<p class=\"lf-p\">A. mit hochgradiger AbDas gesammte Fleisch ist magerung untauglich (Art. 33 Nr. 8).</p>\n<p class=\"lf-p\">B. ohne hochgradige Abmagerung :</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>mit ausgedehnten Erweichungsherden Die nicht veränderten Theile sind bedingt tauglich (Art. 35 Nr. 4, Art.37 unter III Nr.1, a, Art. 38 unter II. a).</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>ohne ausgedehnte Erweichungsherde: der Formen Tuberkulose.</div>\n<p class=\"lf-p\">Behandlung des Fleisches. a. bei geringer Ausdehnung der Krankheit Die nicht veränderten Theil sind genußtauglich ohne Ein schränkungen (Art. 35 Nr. 4 ß. bei großer Ausdehnung der Krankheit Die nicht veränderten Theil sind zwar genußtauglich aber im Nahrungs- und Genußwerth erheblich herabgesetzt (Art. 35 Nr. 4 Art. 40 Nr. 1, b).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>Die Verbreitung ist auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt:</div>\n<p class=\"lf-p\">A. M i t Erscheinungen einer frischen Blutinfektion:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>mit hochgradiger Abmagerung Das gesammte Fleisch ist untauglich (Art. 33 Nr. 8).</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>ohne hochgradige Abmagerung : a. frische Infektionen nur in den Eingeweiden oder im Euter Die nicht veränderten Theile sind bedingt tauglich (Art. 35 Nr. 4, Art. 37 unter III Nr. 1 b, Art. 38 unter II. a). ß. frische Infektionen nicht blos in den EingeDas Fett ist bedingt taugweiden oder im Guter lich, das sonstige Fleisch untauglich (Art. 34 Nr. 1 Art. 37 unter I, Art. 38 unter I).</div>\n<p class=\"lf-p\">B. Ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion:</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>mit hochgradiger AbDas gesammte Fleisch ist magerung untauglich (Art. 33 Nr. 8.)</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>ohne hochgradige Abmagerung:</div>\n<p class=\"lf-p\">943 der Formen Tuberkulose.</p>\n<p class=\"lf-p\">Behandlung des Fleisches. der Formen Tuberkulose.</p>\n<p class=\"lf-p\">Behandlung des Fleisches. a. mit ausgedehnten Erblos in den Eingeweiden weichungsherden Die nicht veränderten Theile und im Euter vor . . . . Bon den nicht veränderten Theilen sind Fleischviertel, sind bedingt tauglich (Art. 35 in denen sich eine tuberNr.4,Art.37 unter III Nr.1, kulös veränderte Lympha, Art. 38 unter II, a). drüse befindet, bedingt taugß. ohne ausgedehnte Erlich. Die übrigen nicht verweichungsherde: änderten Theile sind zwar a' die tuberkulösen Bergenußtauglich, aber im änderungen finden sich nur Nahrungsund Genußwerth in den Eingeweiden oder im erheblich herabgesetzt (Art. 35 Euter vor:</p>\n<p class=\"lf-p\">Nr. 4, Art. 37 unter I I , a\" bei geringer AusArt. 40 unter I, a).</p>\n<p class=\"lf-p\">Die nicht veränderten Theile dehnung der Krankheit sind genußtauglich ohne Einschränkungen (Art. 35 Nr. 4).</p>\n<p class=\"lf-p\">Bemerkung:</p>\n<p class=\"lf-p\">Die veränderten Theile sind in den ß\" bei großer AusDie nicht veränderten Theile Fällen zu I unter d, I I unter 1 B, II unter 2 A b a, dehnung der Krankheit sind zwar genußtauglich, II unter 2 B b genußuntauglich. Ein Organ ist auch dann aber im Nahrungs- und als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen Genußwerth erheblich her- Lymphdrüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen: das abgesetzt (Art. 35 Nr. 4, Gleiche gilt von Fleischstücken, sofern sie sich nicht bei genauer Untersuchung als frei von Tuberkulose erweisen Art. 40 Nr. 1, b). (Art. 35 Nr. 4). ß' die tuberkulösen Beränderungen finden sich nicht 944 Annexe C.</p>\n<p class=\"lf-p\">Modèle d'un formulaire rempli pour Muster eines ausgefüllten Formulars f ü r eine, Kanton:</p>\n<p class=\"lf-p\">Schaubezirk:</p>\n<p class=\"lf-p\">Ergebniß der Untersuche vor dem Schlachten Laufende Nummer.</p>\n<p class=\"lf-p\">Zeit der Bezeichnung des Schlachtthiers nach Art und Geschlecht)1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tag.</p>\n<p class=\"lf-p\">Stunde.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tag.</p>\n<p class=\"lf-p\">Stunde.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tag Stunde.</p>\n<p class=\"lf-p\">1.</p>\n<p class=\"lf-p\">2.</p>\n<p class=\"lf-p\">3.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.</p>\n<p class=\"lf-p\">8, 9 10 1.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kuh.</p>\n<p class=\"lf-p\">J. Franke, zu X.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">7 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">10 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>I 9 V.</div>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtung gestattet.</p>\n<p class=\"lf-p\">K. Schluter, zu X.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">2.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">12 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">3.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">2 N.</p>\n<p class=\"lf-p\">Desgl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kalb (weiblich).</p>\n<p class=\"lf-p\">F. Huber, zu X.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">11 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">2 N.</p>\n<p class=\"lf-p\">Desgl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kuh (schwarz mit kleinem Sterne, 8 J. a., Hornbrand 19).</p>\n<p class=\"lf-p\">Oschse (roth, 6 J. a., rechte Hufte Schnittzeichen II).</p>\n<p class=\"lf-p\">E. Schreiber, zu X.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">4.</span>I 9 V.</div>\n<p class=\"lf-p\">J. Lutz, zu Y.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">6.</p>\n<p class=\"lf-p\">6 Schafe (2 weibliche, 4 Hammel).</p>\n<p class=\"lf-p\">M. Müller, zu Z.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">9 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">7.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kuh rothbunt, 4 J. a,).</p>\n<p class=\"lf-p\">J. Lezius, zu X .</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">12.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V. 12. I. 9 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">H. Müller, zu Y.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">13.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">9.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ochse (weiss mit schwarzen Flecken am Halse.) Jungrind (mannlich, kastrirt).</p>\n<p class=\"lf-p\">10.</p>\n<p class=\"lf-p\">Schwein (Eber). (Bei Beanstandung Angabe weiterer Erkennungsmerkmale.) Schwein (mannlich, 2. kastrirt, schwarz gefleckt) 3.</p>\n<p class=\"lf-p\">4.</p>\n<p class=\"lf-p\">5.</p>\n<p class=\"lf-p\">8.</p>\n<p class=\"lf-p\">Jungrind (mannlich.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">11.</span>kastrirt, 2 J. a., rothbunt Ohrmarke S.V.) Name und Wohnort des Besitzers.</div>\n<p class=\"lf-p\">M. Franz, zu Z.</p>\n<p class=\"lf-p\">G. Trautmann, zu Y.</p>\n<p class=\"lf-p\">Untersuchung vor Anmeldung. nach dem Schlachten.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">12 V. ob</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">a)</span>dem thierärztlichen Beschau uberwiesen2);</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>übernommen von? 3 );</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>Schlachtung gestattet;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>Schlachtung verboten.</div>\n<p class=\"lf-p\">Dem Thierarzte V. in X uberwiesen.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">10 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">7.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">3 N.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">12.</span>I. 1 N.</div>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtung gestattet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Desgl.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">13.</span>I. 10 V.</div>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtung verboten.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">14.</span>I. 10 V.</div>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtung gestattet.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">13.</span>I. 12 V.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">14.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">9 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">K. Schluter, zu X.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">15.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">16.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<p class=\"lf-p\">3 N.</p>\n<p class=\"lf-p\">12.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kuh.</p>\n<p class=\"lf-p\">Derselbe.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">16.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">8 V.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">17.</span>I. 8 V.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">17.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">13.</p>\n<p class=\"lf-p\">Kuh (schwarz, kleiner Stern, etwa 10 J. a.).</p>\n<p class=\"lf-p\">J. Heise, zu Y.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">17.</span>I.</div>\n<p class=\"lf-p\">5 N.</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">18.</span>I. 8 V.</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">18.</span>I. 12 V.</div>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtung gestattet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Desgl.</p>\n<p class=\"lf-p\">Bemerkungen: 1) Für diesen Eintrag sind die Bezeichnungen: Pferd, Bulle, Ochse, Kuh, Jungrind, Kalb, Schwein, Schatz Ziege, Hund anzuwenden. Die Bezeichnung „Jungrind\" gilt für Thiere beiderlei Geschlechts.</p>\n<p class=\"lf-p\">2 ) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der nicht als Thierarzt approbirt ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen thierärztlichen Beschauers einzutragen, an welchen die weitere Beschau überwiesen worden ist.</p>\n<p class=\"lf-p\">3 ) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der als Thierarzt approbirt ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen nicht als Thierarzt approbirten Beschauers ein- 945 Jahr 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Geführt von Max Schultze zu X. (Name des Beschauers.) un inspecteur non vétérinaire. nicht als Thierarzt approbirten Beschauers.</p>\n<p class=\"lf-p\">Angefangen am 1. Januar 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Geschlossen am Untersuchung vor der Schlachtung ist Ergebniß der Untersuchung nach dem Schlachten ob a) dem thierärztlichen Beschauer überwiefen2);</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>übernommen von? 3 ) (Angabe des Grundes:</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>tauglich ohne Einschränkung;</div>\n<p class=\"lf-p\">Rothschlachtung, Tod in</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>tauglich, aber im NahrungsFolge von Berunund Genußwerth erheblich glückung, Blitzschlag, herabgesetzt (minderwerthig);</div>\n<p class=\"lf-p\">Erschießen in Rothfällen e) ganz od. theilweise beanstande (untauglich od. bedingt tauglich unterblieben wegen 12.</p>\n<p class=\"lf-p\">11.</p>\n<p class=\"lf-p\">Weitere Behandlung des Grund der Beanstandung4) oder Minderwerthigkeitserklärung. (Spalte 12 unter d.) 13. beanstandeten Fleisches ob a) vernichtet;</p>\n<p class=\"lf-p\">Bemerkungen</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">b)</span>nach Art. 45 Abs. 1 oder 3 der Ausführungsbestim(z. N . zurückgezogen, mungen verwerthet;</div>\n<p class=\"lf-p\">Beschwerde erhoben,</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">c)</span>gelocht, gedämpft oder Entscheidung auf die (Fett) ausgeschmolzen;</div>\n<p class=\"lf-p\">Beschwerde und dergleichen).</p>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">d)</span>gepökelt;</div>\n<div class=\"lf-abs\"><span class=\"lf-abs-num\">e)</span>gekühlt. Art. 39 Nr. 5 der Ausführungsbestimmungen 14.</div>\n<p class=\"lf-p\">15.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tauglich ohne Einschrankung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dem Thierarzt V. in X . überwiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Trichinenverdacht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tauglich ohne Einschränkung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Euterentzündung mit Störung des Allgemeinbefindens.</p>\n<p class=\"lf-p\">Nothschlachtung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dem Thierarzt V. in X. überwiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Rauschbrandverdacht.</p>\n<p class=\"lf-p\">5 Schafe tauglich ohne Einschränkung, 1 Schaf (weiss mit schwarzem Kopfe) theilweise als untauglich beunstandet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Leberegel.</p>\n<p class=\"lf-p\">Leber (etwa 500 g.) vernichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Lunge, Leber, Brustfell theilweise als untauglich beanstandet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tuberkulose.</p>\n<p class=\"lf-p\">Lunge, Leber, Brustfell (etwa 8 kg.) vernichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Milzbrand.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beschwerde erhoben.</p>\n<p class=\"lf-p\">Entscheidung durch den Thierarzt V. in W. bestätigt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anzeige bei der Polizei.</p>\n<p class=\"lf-p\">Anmeldung zurückgezogen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Fleischbeschau vorgenommen durch d. Stellvertreter M.inS.</p>\n<p class=\"lf-p\">Dem Thierarzt V. in X. überwiesen.</p>\n<p class=\"lf-p\">Schlachtviehbeschau vorgenommen von dem Vertreter K. in G.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tuberkulose und Gelbsucht.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tauglich ohne Einschränkung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Ganz beanstandet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Tuberkulose mit hochgradiger Abmagerung.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vernichtet.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der Besitzer erklärte sich mit der Beanstandung einverstanden. zutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen Beschauer abgegeben hat. ) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen aufzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sind.</p>\n<p class=\"lf-p\">Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen Untersuchungen zu beschränken. Findet die Ueberweisung der Beschau seitens eines nicht als Thierarzt approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer i n Spalte 10 oder 12 lediglich die Thatsache der Ueberweisung und i n Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen.</p>\n<p class=\"lf-p\">4 946 Arrêté grand-ducal du 30 août 1903, concernant Großh. Beschluß vom 30. August 1903, betreffend das Verbot des Zusatzes bestimmter chemischer l'interdiction d'additionner aux viandes fraîches Stoffe zu frischem oder zubereitetem Fleisch. ou préparées certaines substances chimiques.</p>\n<p class=\"lf-p\">Wir A d o l p h , von Gottes Gnaden GroßNous ADOLPHE, par la grâce de Dieu, herzog von Luxemburg, Herzog von Nassau, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau, u., u., u.; etc., etc., etc. ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Nach Einsicht Unseres Beschlusses vom 15.</p>\n<p class=\"lf-p\">Vu Notre arrêté du 15 septembre 1902, conSeptember 1902. betreffend das Verbot des Zucernant l'interdiction d'additionner aux viandes fraîches ou préparées certaines substances satzes bestimmter chemischer Stoffe zu frischem oder zubereitetem Fleisch; chimiques ;</p>\n<p class=\"lf-p\">In Erwägung, daß das am 1. April d. J. in Considérant que la loi du 28 mars 1903, concernant le contrôle des viandes importées de Kraft getretene Gesetz vom 28. März 1903, bel'étranger, qui est entrée en vigueur le 1er avril treffend die Kontrolle des aus dem Zollausland suivant, contient des dispositions spéciales au eingeführten Fleisches, besondere Vorschriften über sujet des viandes additionnées des substances das mit den betreffenden Zusätzen versehene Fleisch enthält; dont il s'agit ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Auf den Bericht Unseres General-Directors Sur le rapport de Notre Directeur général der öffentlichen Arbeiten und nach Berathung der des travaux publics et après délibération du Regierung im Conseil;</p>\n<p class=\"lf-p\">Gouvernement en conseil ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Haben beschlossen und beschließen:</p>\n<p class=\"lf-p\">Avons arrêté et arrêtons :</p>\n<p class=\"lf-p\">Art. 1 e r . L'arrêté susvisé du 15 septembre 1902 est rapporté.</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 1</span><span class=\"lf-art-t\">Der vorerwähnte Beschluß vom 15</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">September 1902 ist aufgehoben.</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 2</span><span class=\"lf-art-t\">Notre Directeur général des travaux</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">publics est chargé de l'exécution du présent arrêté.</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 2</span><span class=\"lf-art-t\">Unser General-Director der öffentlichen</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">Arbeiten ist mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.</p>\n<p class=\"lf-p\">Luxemburg, den 30. August 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Für den Großherzog:</p>\n<p class=\"lf-p\">Dessen Statthalter, Wilhelm, Erbgroßherzog.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der General-Director der öffentlichen Arbeiten, K. R i s c h a r d .</p>\n<p class=\"lf-p\">Luxembourg, le 30 août 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Pour le Grand-Duc :</p>\n<p class=\"lf-p\">Son Lieutenant-Représentant, GUILLAUME, Grand-Duc Héréditaire.</p>\n<p class=\"lf-p\">Le Directeur général des travaux publics, CH. RISCHARD.</p>\n<p class=\"lf-p\">Arrêté du 4 septembre 1903, portant répartition des subsides en faveur des écoles primaires supérieures pour l'année 1902—1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Beschluß vom 4. September 1903, die Vertheilung der Subsidien zum Besten der Oberprimärschulen für das Schuljahr 1902—1903 betreffend.</p>\n<p class=\"lf-p\">L E DIRECTEUR GÉNÉRAL DE L'INTÉRIEUR ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Der General-Director des I n n e r n ;</p>\n<p class=\"lf-p\">Nach Einsicht des Art. 201 des Ausgabenbüdgets für 1903;</p>\n<p class=\"lf-p\">Nach Berathung der Regierung im Conseil;</p>\n<p class=\"lf-p\">Vu l'art. 201 du budget des dépenses pour l'exercice 1903;</p>\n<p class=\"lf-p\">Après délibération du Gouvernement en conseil;</p>\n<p class=\"lf-p\">Arrête: er</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 1</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">Les subsides suivants sont accordés, Beschließt:</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 1</span><span class=\"lf-art-t\">Zu Gunsten des höheren Primärunter</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">947 pour Tannée courante, en faveur de l'enseignement primaire supérieur, savoir :</p>\n<p class=\"lf-p\">1° à la commune de Larochette . fr. 1200 2° à la ville de Luxembourg . . » 500 3° à la ville de Remich . . . . » 1500 4° à la ville de Vianden . . . . » 1000 5° à la ville de Wiltz » 2000 6° à la commune d'Ésch-sur-l'Alz » 1000 7° à la commune de Petange . . » 1000 8° à la commune de Dudelange . » 1000 9° à la commune de Differdange (section chef-lieu) » 1000 10° à la commune de Differdange (section de Niedercorn) . . . »</p>\n<p class=\"lf-p\">500 11° à la ville de Grevenmacher. . » 1500 12° à la commune d'Eich (section chef-lieu) » 500 13° à la commune d'Eich (section de Weimerskirch) » 1000 14° à la commune de Hollerich. . » 1000 15° à la commune de Rumelange . » 1000 richtes werden für's laufende Schuljahr nachstehende Subsidien bewilligt:</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 2</span><span class=\"lf-art-t\">Ces subsides seront liquidés immédiatement sur le crédit figurant à l'art. 201 du</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">budget des dépenses pour 1903, au profit du collège des bourgmestre et échevins des communes intéressées.</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 2</span><span class=\"lf-art-t\">Diese Subsidien werden sofort auf</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">Art. 201 des Ausgabenbüdgets von 1903 zu Gunsten des Schöffenkollegiums der betreffenden Gemeinden liquidirt.</p>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 3</span><span class=\"lf-art-t\">Le présent arrêté sera inséré au Mémorial</span></h4>\n<h4 class=\"lf-art\"><span class=\"lf-art-num\">Art. 3</span><span class=\"lf-art-t\">Gegenwärtiger Beschluß soll ins „ M e morial\" eingerückt werden</span></h4>\n<p class=\"lf-p\">Luxembourg, le 4 septembre 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">1° der Gemeinde Fels . . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">Fr.</p>\n<p class=\"lf-p\">2° der Stadt Luxemburg . . . „ 3° der Stadt Remich . . . . „ 4° der Stadt Vianden . . . . „ 5° der Stadt Wiltz 6° der Gemeinde Esch a. d. Alz. . „ 7' der Gemeinde Petingen . . „ 8\" der Gemeinde Düdelingen . .</p>\n<p class=\"lf-p\">9° der Gemeinde Differdingen (Hauptsektion) „ 10° der Gemeinde Differdingen (Sektion Niederkorn) . . .</p>\n<p class=\"lf-p\">11° der Stadt Grevenmacher . . „ 12° der Gemeinde Eich (Hauptsektion) „ 13° der Gemeinde Eich (Sektion Weimerskirch) 14° der Gemeinde Hollerich . .</p>\n<p class=\"lf-p\">15° der Gemeinde Rümelingen . „ „ 1200 500 1500 1000 2000 1000 1000 1000 1000 500 1500 500 1000 1000 1000 Luxemburg, den 4. September 1903.</p>\n<p class=\"lf-p\">Le Directeur général de l'intérieur, H. KIRPACH.</p>\n<p class=\"lf-p\">Der General-Director des Innern, H. Kirpach, Caisse d'épargne. — Situation au 1et août 1903. fr. 910,851 81 Dépôts effectués durant le mois de juillet 1903 Remboursements effectués » « 515,860 21 Excédent des dépôts fr.</p>\n<p class=\"lf-p\">394,991 60 Dépôts effectués depuis le 1er janvier 1903 au 1er juillet 1903 fr. 6,189,359 71 Remboursements effectués » » » 3,502,460 16 Excédent des dépôts fr. 2,687,899 55 »</p>\n<p class=\"lf-p\">Avoir des déposants au 1 e r janvier 1903, les intérêts dee 1902 compris 29,165,634 82 r »</p>\n<p class=\"lf-p\">Intérêts bonifiés sur les livrets soldés depuis le 1 janvier 1903 7,553 20 Total des dépôts . fr. 32,256,079 17 Nombre de livrets existants au 1er janvier 1903 40914 Livrets nouveaux ouverts depuis le »</p>\n<p class=\"lf-p\">4174 Livrets soldés depuis le »</p>\n<p class=\"lf-p\">2086 Excédent des livrets nouveaux 2088 Total des livrets en cours 43002 Impr. d. l. C. Vict. Bück Luxbg.</p></div>", "next": 0}