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Europaius

En bref

Cette loi établit les objectifs et les mesures de conservation pour la zone de protection spéciale « Région du Kiischpelt » afin de protéger diverses espèces d'oiseaux et leurs habitats. Elle vise à maintenir ou rétablir un état de conservation favorable pour ces espèces et à contribuer au réseau Natura 2000.

Ce qu'elle réglemente

  • Le maintien ou le rétablissement de l'état de conservation favorable de 14 espèces d'oiseaux spécifiques.
  • La préservation, le maintien ou le rétablissement de la diversité, de la superficie et de la qualité des habitats de ces oiseaux.
  • La protection des habitats contre la pollution, la détérioration et les perturbations significatives.
  • La contribution à la cohérence du réseau Natura 2000.

Qui elle concerne

  • Les gestionnaires et utilisateurs de la zone de protection spéciale « Région du Kiischpelt », qui s'étend sur 8 communes et couvre 6 310,21 hectares.
  • Toute personne ou activité susceptible d'affecter les 14 espèces d'oiseaux d'intérêt communautaire et leurs habitats dans cette zone.

Points clés

  • La zone est désignée pour la protection de 14 espèces d'oiseaux, dont le Martin pêcheur, le Grand-duc d’Europe, la Cigogne noire et le Milan royal.
  • Des mesures spécifiques sont prévues pour chaque espèce, incluant le maintien et l'aménagement de boisements, la préservation d'arbres à loge et d'arbres morts, et la protection des zones de nidification.
  • La quiétude est à préserver dans un rayon de 50 mètres autour des nids de Cigogne noire et de 300 mètres en période de reproduction, ainsi que dans les abords des zones de nidification pour l'Engoulevent d'Europe, le Grand-duc d'Europe et le Milan royal.
  • La gestion forestière doit être proche de la nature, avec la promotion de l'extensification en sylviculture et la préservation des forêts feuillues autochtones.
Texte de loi
Texte de loi

Objectifs et mesures de maintien ou de rétablissement dans un état de conservation favorable Objectifs et mesures de conservation spéciales de la zone de protection spéciale « Région du Kiischpelt » O

Artikel 4

.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 26 4.1.

  1. Alcedo atthis – Eisvogel .......................................................................................... 26 4.1.
  2. Bubo bubo – Uhu .................................................................................................... 28 4.1.
  3. Ciconia nigra – Schwarzstorch ............................................................................... 30 4.1.
  4. Dendrocopos medius – Mittelspecht ..................................................................... 32 4.1.
  5. Dryocopus martius – Schwarzspecht ..................................................................... 34 4.1.
  6. Lanius collurio – Neuntöter .................................................................................... 36 4.1.
  7. Lullula arborea – Heidelerche ................................................................................ 38 4.1.
  8. Milvus milvus – Rotmilan ....................................................................................... 40 4.1.
  9. Pernis apivorus – Wespenbussard ......................................................................... 42 4.2.

Artikel 4

.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie..................................................... 44 4.2.

  1. Alauda arvensis – Feldlerche.................................................................................. 44 4.2.
  2. Phoenicurus phoenicurus – Gartenrotschwanz ...................................................... 46 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4 4.2.
  3. Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger .............................................................. 48 4.2.
  4. Scolopax rusticola – Waldschnepfe........................................................................ 50 4.2.
  5. Streptopelia turtur – Turteltaube ........................................................................... 52 4.
  6. Sonstige bemerkenswerte oder gebietstypische Vogelarten ....................................... 54 4.3.
  7. Accipiter gentilis – Habicht ..................................................................................... 54 4.3.
  8. Anthus trivialis – Baumpieper ................................................................................ 56 4.3.
  9. Carduelis spinus – Erlenzeisig ................................................................................. 58 4.3.
  10. Cinclus cinclus – Wasseramsel................................................................................ 60 4.3.
  11. Corvus corax – Kolkrabe ......................................................................................... 62 4.3.
  12. Cuculus canorus – Kuckuck ..................................................................................... 64 4.3.
  13. Dryobates minor – Kleinspecht .............................................................................. 66 4.3.
  14. Loxia curvirostra – Fichtenkreuzschnabel .............................................................. 68 4.3.
  15. Mergus merganser – Gänsesäger .......................................................................... 70 4.3.
  16. Motacilla cinerea – Gebirgsstelze ........................................................................ 72 4.3.
  17. Oriolus oriolus – Pirol ........................................................................................... 74 4.3.
  18. Parus cristatus – Haubenmeise ............................................................................ 76 4.3.
  19. Parus montanus – Weidenmeise ......................................................................... 78 4.
  20. Arten des Schutzgebiets ohne Nachweise .................................................................... 80 4.
  21. Zusammenfassung......................................................................................................... 84
  22. Bewertung ............................................................................................................................ 85 5.
  23. Bewertung der Brutvögel .............................................................................................. 85 5.
  24. Bewertung der Rastvögel .............................................................................................. 90 5.
  25. Zusammenfassende Bewertung der Avifauna .............................................................. 93 5.
  26. Bewertung der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ....................................................... 94 5.
  27. Bewertung der Gebietsabgrenzung .............................................................................. 98 Literatur .................................................................................................................................. 102 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 5 Zusammenfassung Im Rahmen dieses Gutachtens wurde das ca. 6.289 ha große Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) im Hinblick auf Vorkommen von wertgebenden Vogelarten im Zeitraum 2013–2019 untersucht. Das Gebiet beherbergt große zusammenhängende Waldlebensräume des Öslings mit einem Mosaik aus Laubhochwald, Nadelwald und EichenNiederwald mit eingestreuten kleinen Fließgewässern und Auenbereichen. An exponierten Stellen der Waldränder, auf Lichtungen und den durch Kahlschlagbewirtschaftung entstandenen Blößen existieren auch offene Lebensraumbereiche mit meist heideartigem Charakter durch den dominanten Schieferuntergrund. Neben zahlreichen kleinen Bachläufen sind zudem drei größere Fließgewässer (Sauer, Wiltz und Clerve) abschnittsweise Teil des Schutzgebiets. Für die Untersuchung wurden 29 Zielarten mit aktuellen, ehemaligen oder potenziellen Vorkommen zur Brutzeit, Zugrast und Winterzeit definiert. Die Auswahl erfolgte auf Basis des Schutzstatus gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie, sowie der Gefährdungsstufe der nationalen Roten Liste, ergänzt um gebietstypische Indikatorarten. Die Zielarten wurden flächendeckend im Rahmen eigener Kartierungen im Jahr 2019 untersucht (Flächenkartierungen, artspezifische Sonderkartierungen). Zusätzlich wurde eine Datenrecherche durchgeführt zu weiteren Artvorkommen im Schutzgebiet, insbesondere auch zu Bestandsentwicklungen der lokalen (teils historischen) Brutvorkommen, sowie zu Rastvögeln und Überwinterern. Im Zeitraum 2013–2019 sind 25 der o.g. Arten als Brutvogel im Schutzgebiet anzusehen, zwei weitere als Rastvögel bzw. Überwinterer. Das Artenspektrum der Brutvögel umfasst Großvögel wie Rotmilan, Wespenbussard sowie den Schwarzstorch, welche die Waldgebiete zur Brut und die Heideflächen, Auen und Offenlandbereiche zur Nahrungssuche nutzen. Eine hohe Lokalpopulation der Waldschnepfe konnte brutzeitlich im Schutzgebiet nachgewiesen werden. In den Wäldern konnte auch eine hohe Dichte an Spechten, insbesondere dem Schwarzspecht, dokumentiert werden. Arten des strukturierten Offenlands mit teils hohen Lebensraumansprüchen, wie Neuntöter, Turteltaube und Baumpieper besiedeln die Heideflächen und Waldränder in teils hoher Dichte. Auch typische Arten der Fließgewässer zeigten hohe Brutbestände, wie Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze. Ein ehemaliges Vorkommen des Westlichen Haselhuhns konnte in der Untersuchung wie bereits in einer Vorabstudie (HANDSCHUH 2018/1) aber nicht mehr aufgefunden werden. Das Schutzgebiet erfüllt zudem eine Funktion als Rastplatz und Überwinterungsgebiet. Insbesondere Wintervorkommen von Gänsesäger und Waldschnepfen sind hierbei zu nennen. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 6
  28. Einführung 1.
  29. Grundlagen der Natura 2000 Vogelschutzgebiete Luxemburgs Mit Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Aufbau eines zusammenhängenden, grenzübergreifenden Schutzgebietsnetzes beschlossen. Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen. Die rechtlichen Grundlagen für die Natura 2000 sind die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/CEE, kodifiziert unter 2009/147/EG), zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten aus dem Jahre 1979, und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, kurz: FFH-Richtlinie) aus dem Jahr
  30. Nach Vorgaben dieser Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, die für die Erhaltung von wildlebenden Vogelarten und deren Lebensstätten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten bedeutsam sind. Nach der VogelschutzRichtlinie sind dies die sogenannten Special Protected Areas (SPAs). Die Auswahl dieser Gebiete soll sich gemäß Artikel 4.1 der Vogelschutzrichtlinie an dem Vorkommen von Arten orientieren, die im Anhang I aufgeführt sind, da sie: a) vom Aussterben bedroht sind. b) empfindlich gegenüber Lebensraumveränderungen reagieren. c) geringe Bestandszahlen oder eine beschränkte örtliche Verbreitung aufweisen. d) aufgrund ihrer speziellen Anforderungen (z.B. an Lebensraum) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Weiterhin sind gemäß Artikel 4.2 neben dem Schutz der Arten des Anhang I auch Maßnahmen zum Schutz von anderen, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu treffen hinsichtlich der Lebensräume, die zur Brut, Mauser, Überwinterung bzw. Zugrast aufgesucht werden mit besonderem Hinblick auf Feuchtgebiete. Das Land Luxemburg hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vogelschutz-Richtlinie und in Anlehnung an die Kriterien von BirdLife International (vgl. BIVER et al. 2010, SLUIS et al. 2012) eine Auswahl von 69 Arten getroffen, welche regelmäßig in Luxemburg vorkommen, für die ein besonderes europäisches Interesse besteht und für die mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen der Erhaltungszustand der jeweiligen Art sichergestellt werden kann. Diese 69 Vogelarten sind im Anhang 3 des Naturschutzgesetzes vom
  31. Juli 2018 aufgelistet. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 7 Bereits 1997 wurden Vorranggebiete als Important Bird Areas (IBAs) bestimmt. Bis 2012 wurden insgesamt zwölf Gebiete als SPAs ausgewählt und ausgewiesen. Im Rahmen einer Studie wurden weitere durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (COL) vorgeschlagene Potenzialregionen mit erhöhter avifaunistischer Bedeutung untersucht. Die verwendeten Kriterien beinhalteten die dort vorzufindenden Populationsgrößen, die vollumfängliche Bedeutung hinsichtlich aller relevanten nationalen Zielarten, sowie die Vernetzung des Schutzgebietsnetzes (SLUIS et al. 2012). Sechs weitere zusätzlich vorgeschlagene Gebiete wurden seitdem ebenfalls anerkannt, so dass heute insgesamt 18 Vogelschutzgebiete (SPA) in Luxemburg definiert sind. Alle bestehenden Vogelschutzgebiete sind im Rahmen des Gutachtens erneut als Gebiete von besonderem ornithologischem Interesse bestätigt worden. Für die zwei bestehenden SPAs „Vallée de l’Ernz blanche entre Bourglinster et Fischbach“ und „Vallée supérieure de l’Alzette“ wurden Änderungen der Grenzziehungen zur Erfüllung der Zielvorgaben vorgeschlagen. Für die sechs neu ausgewiesenen SPAs (darunter auch das hier betrachtete Gebiet „Région du Kiischpelt“) und die beiden SPAs mit vorgeschlagenen Änderungen wurden ab 2018 umfassende ornithologische Studien beauftragt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 8 1.
  32. Aufgabenstellung Im Jahr 2019 wurde unser Büro mit der avifaunistischen Untersuchung des Schutzgebiets beauftragt. Ziel dieser Studie ist eine Bestandserhebung der Zielarten innerhalb des Schutzgebiets. Zu diesem Zweck wurden zwischen März und Juli 2019 eigene Felderfassungen durchgeführt, sowie eine ergänzende Datenrecherche zu Brut- bzw. Rastvorkommen innerhalb des gesamten Berichtszeitraums. Wenn möglich soll anhand dieser Daten auch eine Einschätzung zur Bestandssituation und -entwicklung getroffen werden. Weiterhin sollen auch gutachterliche Einschätzungen zur nationalen und überregionalen Bedeutung und zum Erhaltungszustand des Schutzgebiets getroffen werden. Dies betrifft sowohl die allgemeine Relevanz für Brut-, Rastvögel und Überwinterer, als auch die speziellen Anforderungen bezüglich Lebensstätten und Habitatstrukturen für Arten der EUVogelschutzrichtlinie. Hierbei ist auch die Frage zu klären, ob durch die aktuelle Grenzziehung des Schutzgebiets ein wirksamer und umfassender Schutz der bedeutenden Lebensstätten der Zielarten gegeben ist. Im Rahmen der Untersuchung wurden entsprechend Tabelle 1 folgende Zielarten definiert: - Arten mit Schutzstatus nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (NATURA 2000 — Anhang I bzw. Art. 4

(2)) bzw. Annexe 3 („Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.1 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“ & „Espèces Natura 2000 visées par l’article 4.2 de la directive 2009/147/CE présentes au Luxembourg“) – Loi du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles. Gebietstypische Arten mit Gefährdungsstufen „gefährdet“
(3)oder höher entsprechend der aktuellen Roten Liste Luxemburgs (LORGÉ et al. 2019). - Arten mit besonderer Bedeutung im Schutzgebiet (z.B. wertgebende Arten des Standarddatenbogens) bzw. Indikatorarten. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 9 Tabelle 1: Liste aller Zielarten der Untersuchung 1 EUCode Wiss. Artname Dt. Artname Franz. Artname Natura 2000 Rote Liste
(2019)A085 Accipiter gentilis Habicht Autour des palombes A247 Alauda arvensis Feldlerche Alouette des champs Art. 4
(2)3 A229 Alcedo atthis Eisvogel Martin-pêcheur d'Europe Anh. I V A256 Anthus trivialis Baumpieper Pipit des arbres A215 Bubo bubo Uhu Grand-duc d'Europe Anh. I 3 A224 Caprimulgus europaeus Ziegenmelker Engoulevent d'Europe Anh. I 0 A365 Carduelis spinus Erlenzeisig Tarin des aulnes A030 Ciconia nigra Schwarzstorch Cigogne noire Anh. I 3 A264 Cinclus cinclus Wasseramsel Cincle plongeur V A350 Corvus corax Kolkrabe Grand Corbeau 3 A212 Cuculus canorus Kuckuck Coucou gris 2 A238 Dendrocopos medius Mittelspecht Pic mar A240 Dryobates minor Kleinspecht Pic épeichette A236 Dryocopus martius Schwarzspecht Pic noir Anh. I A338 Lanius collurio Neuntöter Pie-grièche écorcheur Anh. I 3 A369 Loxia curvirostra Fichtenkreuzschnabel Bec-croisé des sapins A246 Lullula arborea Heidelerche Alouette lulu Anh. I 2 A654 Mergus merganser Gänsesäger Harle bièvre A074 Milvus milvus Rotmilan Milan royal Anh. I 3 A261 Motacilla cinerea Gebirgsstelze Bergeronnette des ruisseaux A337 Oriolus oriolus Pirol Loriot d'Europe A327 Parus cristatus Haubenmeise Mésange huppée A326 Parus montanus Weidenmeise Mésange boréale A072 Pernis apivorus Wespenbussard Bondrée apivore Anh. I A274 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Rougequeue à front blanc Art. 4
(2)V A140 Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Pouillot siffleur Art. 4
(2)V A155 Scolopax rusticola Waldschnepfe Bécasse des bois Art. 4
(2)DD A210 Streptopelia turtur Turteltaube Touterelle des bois Art. 4
(2)2 A1041 Tetrastes bonasia rhenana Westliches Haselhuhn Gélinotte des bois Anh. I 1 3 V Anh. I V 3 Nur im Rahmen von Zufallsbeobachtungen aufgrund vorangegangener Detailstudien, siehe HANDSCHUH, 2018/1 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 10
  1. Das Untersuchungsgebiet 2.
  2. Lage und Grenzen Das Schutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) liegt im Ösling im Norden von Luxemburg in Mittelgebirgslagen der Ardennenausläufer. Es umfasst die Flusstäler und angrenzende Hanglagen von Sauer (Sûre) und ihrer Nebenflüsse Wiltz und Clerve, sowie kleinerer Zuflüsse. Die Schutzgebietsabgrenzung umfasst eine Fläche von ca. 6.289 ha (MDDI, 2015), siehe Abbildung 1 und Abbildung
  3. Es handelt sich um das flächenmäßig größte Vogelschutzgebiet des Luxemburg. Flächenverbund Der Großherzogtums des Schutzgebiets umfasst Verwaltungsbereiche der acht Gemeinden Clervaux, Parc Hosingen, Wiltz, Kiischpelt, Goesdorf, Bourscheid, Erpeldange und Esch-sur-Sûre. Eine Übersicht des Schutzgebiets und der näheren Umgebung im Luftbild und der topografischen Karte ist auf den nächsten Seiten gezeigt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Abbildung 1: Übersicht des Schutzgebiets und seiner näheren Umgebung im Luftbild. 11 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Abbildung 2: Topografische Karte des Schutzgebiets und der näheren Umgebung. 12 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 13 2.
  4. Geologie, Boden und Beschaffenheit Das Gebiet ist durchgehend geprägt durch Schichten des unteren Devons. Im nördlichen Teil treten Schichten des oberen Emsiums zutage (Wiltzer Schiefer), während der südliche Teil auf Schichten des unteren Emsiums bzw. des oberen Siegeniums zurückgeht (Quartzophylladen von Schuttbourg bzw. Schiefer von Stolzembourg). Die Bodenbeschaffenheit ist zumeist bestimmt von unvergleyten steinig-lehmigen Braunerden aus Schiefern und Phylladen. Im Norden hat sich auf dem Wiltzer Schiefer ein steinig-lehmiger struktureller B-Horizont mit Schieferanteilen gebildet. In den tieferen Lagen der Flusstäler bedecken kiesig-sandige fluviatile Sedimente etwa 5 % der Gebietsfläche. 2.
  5. Landnutzung Das Schutzgebiet ist zum Großteil bewaldet (90 %), davon ist mehr als die Hälfte aus ehemaligen Eichen-Niederwäldern zusammengesetzt (sog. „Lohhecken“), die teils aufgrund aufgegebener Nutzung im Umbau zum Hochwald sind. Daneben besteht ein Großteil der Waldfläche aus Nadelwald, die standorttypischen Hainsimsen-Buchenwälder und andere Laubwaldbiotope nehmen nur einen verhältnismäßig geringen Flächenanteil ein (ca. 10 %). Abbildung 3: Kerbtal der Sauer am südlichen Gebietsrand mit Bereichen verschiedener Waldnutzung. Im Vordergrund Eichenniederwald in Südexposition auf flachgründigem, felsigem Schieferuntergrund. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 14 Die Waldnutzung ist vielerorts geprägt durch Kahlschlagbewirtschaftung: Zum Teil ausgedehnte Flächenstücke der Holzbodenfläche befinden sich nach der Endnutzung in jüngeren Sukzessionsstadien als Blößen mit Pioniervegetation, Ginsterheiden oder Verjüngungen bzw. Dickungen mit teils heideartigem Charakter. Auch Teile des flachgründigen Silikat-Gesteins in höheren Lagen zeigen ähnliche Vegetationsstrukturen mit Magerrasen und spärlicher Kraut- oder Strauchschicht, vor allem an exponierten Stellen der Höhenlagen. Abbildung 4: Große Kahlschlagfläche mit kürzlich erfolgter Abholzung, südlich Mecher Abbildung 5: Kahlschlag-Sukzessionsfläche in zwei Stadien: Ginsterheide links, Dickung rechts des Weges, südlich Enscherange Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 15 Abbildung 6: „Molberlee“, natürliche Auflichtung auf exponierter, flachgründiger Anhöhe mit Silikat-Magerrasen und steilen, felsigen Hanglagen, westlich Hoscheid. Die landwirtschaftlich genutzten Teile des Schutzgebiets befinden sich meist in Flusstälern oder auf Höhenlagen und sind als Dauergrünland, sowohl in Mähwiesen- wie auch Weidewirtschaft, genutzt. Ackerflächen machen nur einen marginalen Teil der Gebietsfläche aus, im näheren Umfeld der Hochplateaus liegen aber auch größere Anbauflächen mit Lehmböden, vorwiegend mit Getreideanbau. Abbildung 7: An das VSG angrenzende, offene Hochfläche mit Grünlandnutzung, südlich Kautenbach Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 16 Abbildung 8: Kleinräumige Weidenutzung innerhalb des Vogelschutzgebietes Innerhalb des Schutzgebietes befinden sich mehrere Fließgewässer unterschiedlicher Größe, sowohl in Waldlagen wie auch in offenen Talbereichen, zum Teil mit angrenzenden Auen. In den Niederungen befinden sich in geringem Maße auch Vernässungsflächen mit Feuchtpflanzengesellschaften, vor allem auch entlang der breiteren Fließgewässerbereiche der Sauer. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 17
  6. Methodik Es wurden von Mitarbeitern des Büros MILVUS avifaunistische Erfassungen im Schutzgebiet sowie eine Bestandsdatenauswertung durchgeführt: 1) Eigene Kartierungen zur Brutzeit 2019, diese sind aufgegliedert in Flächenkartierungen und Sonderkartierungen zur Erfassung bestimmter Zielarten (Kap. 3.1). 2) Datenrecherche sowie Auswertung bestehender avifaunistischer Daten zu Vorkommen von Zielarten im Schutzgebiet (insbesondere auch zu Rast- und Wintervorkommen) im Zeitraum 2013–2019 (Kap. 3.2). Aus einer Zusammenführung der Teilergebnisse der Kartierungen und dem vorhandenen Datenbestand soll so eine flächendeckende, fundierte Datengrundlage innerhalb des Schutzgebiets erreicht werden. Auf Basis dieser Ergebnisse können mithilfe der Kenntnisse der Region und ihres Umfelds in Bezug auf typische Artvorkommen und deren Siedlungsdichten und der langjährigen Erfahrung mit den regionalen und landesweiten Bestandsentwicklungen der Zielarten gutachterliche Aussagen zu jeweiligen artspezifischen Bestandsschätzungen, der artspezifischen Bedeutung des Schutzgebiets, sowie zur Gesamtbedeutung des Schutzgebiets für Brut- und Rastvögel im nationalen Kontext getroffen werden. 3.
  7. Methodik der Brutvogelkartierungen Die Felderfassungen für das Vogelschutzgebiet wurden während der Brutzeit 2019 von März bis Juni durchgeführt. Der Brutvogelbestand wurde im Rahmen der Erfassungstermine möglichst flächendeckend im Schutzgebiet, sowie punktuell in besonders geeigneten Lebensraumbereichen bei artspezifischen Sonderkartierungen untersucht. Bei den Flächenkartierungen wurde das Schutzgebiet innerhalb der einzelnen Lebensräume (Wald, Offenland bzw. Waldränder, Fließgewässer) an mehreren Terminen entsprechend Tabelle 2 durch mehrere Kartierer (jeweils 4–5 Personen) möglichst flächendeckend auf Vorkommen der Zielarten untersucht. Die Vögel wurden mit Fernglas (10x42), Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), durch Verhören arttypischer Lautäußerungen, sowie durch eine Reaktion auf den Einsatz von artspezifischen Klangattrappen (z.B. bei der Spechterfassung) kartiert. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 18 Revieranzeigende Vögel (Gesang, Trommeln, Balzverhalten, futtereintragend etc.) wurden als Brutvögel (BV) gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG) und Arten, die sich im Durchzug befanden, wurden als Durchzügler (DZ) klassifiziert. Alle für das Schutzgebiet relevanten Arten wurden während den Begehungen punktgenau auf Feldkarten notiert oder digital aufgenommen mit GPS-gestützter Verortung. Tabelle 2: Termine der Flächenkartierungen Datum Temperatur [°C] Bewölkungsgrad Windstärke [%] [Bft] Niederschlag Untersuchte Lebensräume 25.03.2019 4 70 2 leichte Schauer Wald 26.03.2019 4 80 1–2 – Wald 27.03.2019 9 40 1 – Wald 28.03.2019 10 30 1 – Wald, Fließgewässer 15.04.2019 4 70 2 leichte Schauer 16.04.2019 11 20 1–2 – 17.04.2019 9 100 1 teils Nebel 06.05.2019 7 50 1 – 07.05.2019 7 90 0–1 – 08.05.2019 11 100 0–1 Niesel, teils Nebel 20.05.2019 12 50 1 – 21.05.2019 11 90 0–1 – 22.05.2019 11 100 0–1 – 23.05.2019 15 20 1 – Wald, Offenland 04.06.2019 18 20 1 – Offenland 05.06.2019 19 80 0–1 – Offenland 25.06.2019 24 20 1 – Offenland, Fließgewässer 26.06.2019 26 0 0–1 – Offenland Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Fließgewässer Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Wald, Offenland, Fließgewässer Neben den oben beschriebenen Kartierungen erfolgten im Zeitraum März bis Juni 2019 artspezifische Sonderkartierungen mit besonderem Fokus auf den in Kapitel 1.2 definierten Zielarten, die im Rahmen der Flächenkartierungen nur unzureichend erfasst werden konnten. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 19 Dies betrifft entweder nachtaktive Arten, schwer erfassbare Arten bzw. Arten mit besonderen Lebensraumansprüchen. Darunter fallen alle Großvogelarten, Spechte, die Waldschnepfe und der Ziegenmelker. Hierbei kamen zum Teil Klangattrappen zum Einsatz zum Zwecke des Nachweises. Während der Sonderkartierungen wurden besonders geeignete Habitatbereiche innerhalb des Schutzgebiets detaillierter untersucht, die entweder in Luftbildauswertungen oder während der Kartierungsgänge auf Basis der Feldeindrücke ausgewählt wurden. Aufgrund der teils felsigen Hangbereiche und aufgrund der vorhandenen Sonderstandorte (Steinbrüche) wurde das Gebiet lokal auf Vorkommen des Uhus untersucht. Dabei wurden sowohl während der Balzphase wie auch in der Phase der Jungenaufzucht alle geeigneten Habitate mehrfach zur Dämmerungsphase aufgesucht und auf Artvorkommen untersucht (Beobachtung, Balzrufe, Bettelrufe von Jungvögeln), teils auch mit Einsatz von Klangattrappen. Ein weiteres Ziel der Sonderkartierungen lag auf der Untersuchung zu Vorkommen von Großvogelarten wie Schwarzstorch und mehreren Greifvögeln und deren Nutzungsverhalten des Schutzgebiets. Diese wurden von exponierten Stellen innerhalb des Schutzgebiets über längere Zeiträume beobachtet. Während der Kartierung der Waldbereiche bzw. bei brutverdächtigem Verhalten beobachteter Vögel (z.B. Nistmaterial tragend, futtertragend in Wald einfliegend) wurde auch eine Suche nach Brutstätten durchgeführt. Zur Untersuchung der Waldschnepfe wurden saisonal abendliche Synchronzählungen in Teilbereichen des Vogelschutzgebiets in der Dämmerungsphase durchgeführt. Dabei wurden mehrere Beobachter an exponierten Positionen an geeigneten Balzplätzen positioniert (Lichtungen, Freiflächen, Kahlschläge, Hochflächen), die alle balzfliegenden Männchen gezielt erfassten. Das gesamte Schutzgebiet wurde dabei in Regionen (Nord, Süd, Mitte, Ost, West) unterteilt, um Rückschlüsse auf eine Verbreitung der Art ziehen zu können. Alle während dieser Sonderkartierungen erbrachten Artnachweise – unabhängig von den jeweiligen Zielsetzungen der Sonderkartierungen – wurden analog zum Vorgehen bei den Flächenkartierungen aufgenommen und in der Gesamtauswertung ebenso berücksichtigt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 20 Tabelle 3: Termine artspezifischer Sonderkartierungen Temperatur Bewölkungsgrad Windstärke Zielarten [°C] [%] [Bft] Datum Tageszeit 25.03.2019 Morgen 4 70 2 Spechte / Großvögel (Horste) 25.03.2019 Abend / Nacht 6 90 4 Waldschnepfe, Uhu 26.03.2019 Morgen 4 80 1–2 Spechte / Großvögel (Horste) 26.03.2019 Abend / Nacht 5 90 2 Waldschnepfe, Uhu 27.03.2019 Morgen 9 40 1 Spechte / Großvögel (Horste) 27.03.2019 Abend / Nacht 8 50 2 Waldschnepfe, Uhu 28.03.2019 Morgen 10 30 1 Spechte / Großvögel (Horste) 15.04.2019 Morgen 4 70 2 Spechte, Schwarzstorch 15.04.2019 Abend 6 90 4 Waldschnepfe, Uhu 16.04.2019 Morgen 11 20 1–2 Spechte, Horstkontrollen 17.04.2019 Morgen 9 100 1 Spechte, Horstkontrollen 06.05.2019 Morgen 7 50 1 Großvögel 06.05.2019 Abend / Nacht 8 80 1 Waldschnepfe, Uhu 07.05.2019 Morgen 7 90 0–1 Großvögel 07.05.2019 Abend / Nacht 8 70 1 Waldschnepfe, Uhu 08.05.2019 Morgen 11 100 0–1 Großvögel 20.05.2019 Morgen 12 50 1 Großvögel / Schwarzstorch 21.05.2019 Abend / Nacht 8 70 1 Waldschnepfe 22.05.2019 Morgen 11 100 0–1 Großvögel 18 20 1 Waldschnepfe 18 50 2 Waldschnepfe 18 20 1 Großvögel 25 30 1 Großvögel, Waldschnepfe, Ziegenmelker 19 80 0–1 Großvögel 26 10 0 Waldschnepfe, Ziegenmelker 22.05.2019 03.06.2019 04.06.2019 04.06.2019 05.06.2019 24.06.2019 Abend / Nacht Abend / Nacht Morgen Abend / Nacht Abend / Nacht Abend / Nacht 25.06.2019 Morgen 24 20 1 Großvögel 25.06.2019 Abend / Nacht 25 10 0–1 Waldschnepfe, Ziegenmelker 26.06.2019 Morgen 26 0 0–1 Großvögel Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 21 3.
  8. Methodische Anmerkungen zum Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Nach aktuellen taxonomischen Ergebnissen ist die Lokalpopulation des luxemburgischen Öslings der Unterart des westlichen Haselhuhns (Tetrastes bonasia ssp. rhenana) zuzuordnen, deren Verbreitungsgebiet sich ehemals vorwiegend vom Rhein westwärts erstreckte, mit ostrheinischen Ausläufern in den Mittelgebirgen bis Norddeutschland. Die Westgrenze der Verbreitung lag im Norden nahe der Nordseeküste in den Niederlanden, im Süden am Alpenrand, dem französischen Zentralmassiv bzw. dem Pyrenäenrand (SCHREIBER 2018). Das Areal der Unterart hat sich seit dem
  9. Jahrhundert sukzessive verkleinert und seit Mitte des
  10. Jahrhunderts auf verinselte Vorkommen in Mittel- und Hochgebirgswäldern zurückgezogen. Mittlerweile gilt die Unterart als akut vom Aussterben bedroht und aktuelle Hinweise auf noch vorhandene Vorkommen beschränken sich auf das Umfeld der Vogesen in Ostfrankreich. Ehemalige, teils beträchtliche Brutvorkommen im Rheinischen Schiefergebirge im angrenzenden Deutschland und dem Ardennenraum in Belgien gründeten sich auf die Nutzungsformen der Eichen-Niederwaldbewirtschaftung zur Gewinnung von Gerbstoffen („Lohhecken“) in Verbindung mit strukturreichen, Deckung bietenden Waldgesellschaften mit reichem pflanzlichen Nahrungsangebot im Umfeld. Nach Nutzungsaufgaben und damit verbundenen Waldumgestaltungen in Kombination dem Aufkommen von NadelwaldMonokulturen mit Einzelbaumpflanzung sind diese Vorkommen langfristig rückläufig. Das Haselhuhn konnte im überregionalen Umfeld in jüngerer Vergangenheit nicht mehr sicher nachgewiesen werden, es fehlen innerhalb des gesamten ehemaligen Areals rezente, wissenschaftlich belegte Nachweise der Art, siehe auch Kap. 4.
  11. Im Vorfeld dieser Untersuchung wurde daher 2018 im VSG „Région du Kiischpelt“ eine Detailstudie (HANDSCHUH, 2018/1) durchgeführt, bei der alle geeigneten Habitatflächen identifiziert und gezielt auf direkte und indirekte Hinweise auf ein noch vorhandenes Artvorkommen untersucht wurden. Im Rahmen der Studie konnte jedoch kein Nachweis der Art erfolgen. Es wird daher seitens des Autors vermutet, dass auch die luxemburgische Lokalpopulation erloschen ist, weitere Erfassungen und Wiederherstellungsmaßnahmen werden aber empfohlen, da Teile der Lebensstätte noch geeignete Habitatstrukturen aufweisen (HANDSCHUH, 2018/2). Davon werden auch weitere Arten mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen begünstigt. Auch während dieser Studie wurde im Rahmen der Felderfassungen auf Hinweise zum Vorkommen der Art geachtet. Eine erneute Detailerfassung wurde aber nicht durchgeführt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 22 3.
  12. Weitere Datenrecherche Für diese Studie stand als ergänzende Grundlage eine umfassende Datenbank avifaunistischer Daten zur Verfügung. Folgende Datenquellen wurden dafür genutzt: 1) Die Daten aus der Beobachtungsplattform ornitho.lu aus dem Zeitraum von 2013– 2018, zur Verfügung gestellt durch die Centrale ornithologique du Luxembourg (kurz: COL). 2) Weitere vorliegende Meldungen und Daten der COL aus dem Zeitraum von 2013– 2018, z.B. aus persönlichen Mitteilungen und unveröffentlichten Beobachtungen. 3) Datenrecherche in der Datenbank des Naturkundemuseums Luxemburg für den Zeitraum 2013–
  13. 4) Angaben aus avifaunistischen Sammel- bzw. Jahresberichten des Landes (v.a. Regulus Wiss. Berichte). 5) Weitere verfügbare Veröffentlichungen, Gutachten bzw. Studien. 6) Eigener Datenbestand des Planungsbüro MILVUS GmbH. Alle verfügbaren Daten wurden zusammengeführt, ausgewertet und bei der Artbearbeitung entsprechend berücksichtigt. Da der Fokus der Felderfassung im Zeitraum März bis Juni auf Zielarten der Brutvogelfauna und Nahrungsgästen lag, bildet diese zusätzliche Datengrundlage die Basis zur Einschätzung von Rastvogelvorkommen während der Zugzeiten und der Vorkommen von Wintergästen. In allen folgenden Darstellungen und Auswertungen werden die im Jahr 2019 durch Felderfassung erhobenen Daten mit den weiteren Daten der Jahre 2013–2019 verschnitten und eine Gesamtbewertung durchgeführt. Die Bestandsschätzung erfolgte ebenfalls auf Grundlage der zusammengeführten Daten. Als Bezugsraum wird die Abgrenzung des Schutzgebiets genutzt (schwarze Grenzlinie in Abb.1). Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 23 3.
  14. Methodik der Bewertung von Erhaltungszuständen Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auch Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Schutzgebiets und seiner Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen im Schutzkonzept der Zielarten gezogen werden. Zu diesem Zweck wurden während der Felderfassungen auch Zustand und Erhaltungs-/Entwicklungsaussichten der artspezifisch benötigten Habitatstrukturen evaluiert und mögliche Beeinträchtigungen (z.B. durch vorliegende Störungen oder andere Einflussnahmen) identifiziert. In Anlehnung an die methodischen Vorgaben zur Meldung von Natura 2000 Gebieten (2011/484/EU) wurden für alle relevanten Arten Teilbewertungen der Indikatoren Population, Habitatqualität und Isolation durchgeführt. Diese sind dabei wie folgt definiert:
  15. Population: Dieser Indikator berechnet sich aus dem Anteil der im Schutzgebiet festgestellten Population in Relation zum landesweiten Bestand. Dabei wird folgende Klassifizierung angewendet: A: Anteil von über 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet B: Anteil zwischen 2% und 15% der landesweiten Population im Schutzgebiet C: Anteil unter 2% der landesweiten Population im Schutzgebiet D: Insignifikanter Bestand, keine besondere Bedeutung des Schutzgebiets für die Art. Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet. ?: Datenlage unklar, eine Bedeutung des Schutzgebiets für die Art ist anzunehmen. Auf Bewertung anderer Teilindikatoren wird in diesem Fall verzichtet. Bei Rastvogelarten mit mangelhafter nationaler Datenlage zu auftretenden Populationsgrößen erfolgt die Klassifizierung des Indikators „Population“ durch gutachterliche Einschätzung anhand der Nachweishäufigkeit und der festgestellten Rastzahlen in Relation zur globalen Häufigkeit der Art.
  16. Habitatqualität: Dieser Indikator wird aus zwei Teilbewertungen zusammengesetzt: Zustand der Habitatstrukturen (ausgezeichnet, gut, durchschnittlich bzw. teils verschlechtert) und Wiederherstellungsaufwand (einfach, durchschnittlich, schwierig bzw. unmöglich). Eine Gesamtbewertung erfolgt entsprechend folgendem Schema: A: Sehr guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 24 B: Guter aktueller Zustand (unabhängig von Wiederherstellungsaufwand) bzw. durchschnittlicher oder teils verschlechterter aktueller Zustand bei gleichzeitig einfachem Wiederherstellungsaufwand C: Alle anderen Kombinationen der Teilbewertungen
  17. Isolation: Diese Bewertung basiert auf der Bedeutung der Lokalpopulation im Kontext der globalen und nationalen Verbreitung von Arten. Dabei gilt: Je stärker der Grad der Isolation einer Population ist, umso größer ist die Bedeutung eines Schutzgebiets für deren Erhalt. Folgende Klassifizierung wird im Folgenden benutzt: A: (Teil-)Population (vollständig) isoliert, z.B. endemische (Unter-)Arten oder weiträumig isolierte Artvorkommen B: (Teil-)Population am Rand ihres natürlichen Verbreitungsgebiets (auch lokale Verbreitungsränder) oder aufgrund von artspezifischen Biotopansprüchen teilweise isoliert oder fragmentiert C: (Teil-)Population nicht isoliert, inmitten ihres natürlichen Verbreitungsgebiets Ein globaler Erhaltungszustand wird entsprechend der Teilbewertungen zu Population, Habitatqualität und Isolation im Regelfall entsprechend folgendem Schema definiert: Indikator Fallbeispiele Pop. A A A A A A A A A B B B B B B B B B C C C C C C C C C Hab. A A A B B B C C C A A A B B B C C C A A A B B B C C C Iso. A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C Global A A B A B B B B C A B B B B B B B C B B C B B C C C C In begründeten Fällen kann von dieser Bewertung auch abgewichen werden, wenn weitere auf-/abwertende Faktoren auftreten. Dies beinhaltet sowohl Aufwertungen bei großer artspezifischer Bedeutung aufgrund eines nationalen Schwerpunktraumes der jeweiligen Art, aber auch Abwertungen aufgrund festgestellter Beeinträchtigungen. Dies wird bei den entsprechenden Arten im Falle einer Auf-/Abwertung durch (+)/(-) kenntlich gemacht und erläutert. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 25
  18. Ergebnisse Nachfolgend werden die im Schutzgebiet vorkommenden Zielarten einzeln vorgestellt und ihre Verbreitung im Gebiet anhand von Lebensstätten dargestellt und beschrieben. Bei sensiblen Vogelarten werden keine genauen Verortungen der Horst- bzw. Brutstandorte angegeben, stattdessen wird zum Schutz der Arten ein randomisiertes 1 km x 1 kmGitterraster zur Darstellung der ungefähren Standorte verwendet. Alle Arten werden aufgelistet mit aktuellem Rote-Liste-Status sowie mit nationalem Erhaltungszustand nach Annex 3 des „Règlement grand-ducal du 1er août 2018 établissant l’état de conservation des habitats d’intérêt communautaire et des espèces d’intérêt communautaire“. Dabei gelten folgende Einstufungen: FV: günstiger Erhaltungszustand; U1: inadäquater Erhaltungszustand; U2: schlechter Erhaltungszustand; XX: unbekannt, ungünstiger Erhaltungszustand anzunehmen. Zu allen festgestellten Arten werden der durch Kartierung oder Beobachtungsdaten dokumentierte Status (Brutvogel/Rastvogel) sowie der dokumentierte Bestand angegeben. Bei Brutvögeln handelt es sich dabei um registrierte Brutpaare (c) im Schutzgebiet, bei Rastvögeln und Nahrungsgästen um die Zahl tatsächlich festgestellter Individuen (i). Zudem wird eine Bestandsschätzung auf der Grundlage des gesamten Datenbestands (Kartierung 2019 und weitere Daten) durchgeführt. Zum Vergleich und zur Einschätzung von Bestandsveränderungen ist auch die Angabe aus dem Standarddatenbogen (SDF 2015) aufgelistet (vgl. MDDI 2015). Im Hinblick auf Populationsgrößen im Schutzgebiet ist auch respektive der aktuellste veröffentlichte nationale Bestand nach Angaben der Roten Liste (LORGÉ et al. 2019), bzw. aus dem Bericht nach Artikel 12 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (EEA 2019) mit Datenlage 2013–2018 gezeigt. Zur Berechnung des nationalen Populationsanteils innerhalb des Schutzgebiets werden die im Kartierjahr 2019 nachgewiesene Revierzahl sowie der Mittelwert der nationalen Bestandsschätzung herangezogen. Wenn nicht das gesamte Schutzgebiet durch die Art besiedelt ist, wird eine Lebensstätte definiert und kartografisch dargestellt. Die Größe dieser Lebensstätte bildet die Grundlage für die Berechnung der Siedlungsdichte. Neben dieser Revierdichte wird zu allen Arten auch bewertet, ob das Gebiet einen Refugialraum bzw. ein Dichtezentrum der Art darstellt. Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.

Artikel 4.1 der EU-Vogelschutzrichtlinie 4.1.1.

Alcedo atthis – Eisvogel 26 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 9c ☐ Art. 4

(2)Bestandsschätzung 10–15c Größe der Lebensstätte 118 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 50–65c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 4–8c (Brut) Rote Liste Luxemburg
(2019)V Erhaltungszustand in U1 Luxemburg Status im VSG 27 Der Eisvogel ist ganzjährig an vielen stehenden und fließenden Gewässern in Luxemburg zu finden. Bei der Nahrungssuche fängt er durch Stoßtauchen Fische und Wasserinsekten in Gewässern, zur Brut ist er auf steilwandige, grabbare Uferbereiche angewiesen, um seine Höhlen zu bauen, z.B. Erosions- oder Abbruchkanten. Der Eisvogel wurde im Kartierjahr 2019 als Brutvogel mit neun Revieren an mehreren Fließgewässern im Schutzgebiet festgestellt. Aufgrund weiterer historischer Nachweise an anderen Flussabschnitten, der teils hohen Bestandsschwankungen der Art und des vorhandenen Habitatpotenzials wird der Bestand etwas höher geschätzt (10–15 BP). Die Art bevorzugt im Schutzgebiet breitere Flussläufe wie die Clerve, Wiltz und Sauer, dort insbesondere Abschnitte mit offenerem Landschaftscharakter und steileren Ufern. Kleinere Bäche im Waldinneren werden hingegen weitgehend gemieden. Die Gewässer weisen insgesamt eine sehr gute Habitateignung für die Art auf, die Revierdichte ist als mittel zu bewerten. Population Habitatqualität Isolation 15,6 % des Zustand der Lebensstätte: Restriktion auf Landesbestands sehr gut Gewässer A A B Global Keine Beeinträchtigungen A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.2. Bubo bubo – Uhu 28 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 0c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 2–3c Größe der Lebensstätte 6.289 ha Revierdichte gering ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 22–25c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 2–3c Rote Liste Luxemburg
(2019)3 Erhaltungszustand in FV Luxemburg Status im VSG 29 Der Uhu ist die größte europäische Eulenart. Er besiedelt eine Vielzahl von strukturierten Landschaften, bevorzugt in schwer zugänglichen Bereichen mit natürlichen oder anthropogenen Steilwänden, Felsformationen oder vergleichbaren Strukturen. Dabei werden auch Sekundärlebensräume wie aktive und renaturierte Abbaugebiete und Steinbrüche genutzt. Er ist nachtaktiv und jagt Säugetiere bis mittlerer Größe sowie Vögel, Amphibien und Reptilien. Brutstandorte liegen sowohl in Felsnischen am Boden oder in Steilwänden wie auch in alten Horsten von Greifvögeln bzw. Krähen. Regional treten auch Bodenbruten auf. Im Rahmen der Kartierung 2019 konnten keine Vorkommen lokalisiert werden, einzelne Rufnachweise der Art gelangen aber an mehreren Stellen. Es liegen aber aus dem Berichtszeitraum 2013–2019 Hinweise auf 2–3 Brutplätze im VSG vor. Diese liegen an anthropogenen Sonderstandorten. Weitere Teile des VSG erscheinen darüber hinaus durch natürliche Felsstrukturen ebenfalls geeignet für die Art. Eine flächendeckende Nutzung des VSG insbesondere zur Nahrungssuche ist anzunehmen. Die Lebensstätte der Art ist insgesamt in einem guten Zustand. Signifikante Beeinträchtigungen konnten nur für ein Revier an einer Steilwand aufgrund von Freizeitnutzung (Sportklettern) festgestellt werden Population ca. 10 % des Landesbestands2 B 2 Habitatqualität Isolation Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert B C Einschätzung basierend auf Altnachweisen Global Lokale Beeinträchtigungen durch Störungen B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.3. Ciconia nigra – Schwarzstorch 30 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 1c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 1–4i Größe der Lebensstätte 6.289 ha Revierdichte gering ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 10–15c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 1–2c (Brut) Rote Liste Luxemburg
(2019)3 Erhaltungszustand in U1 Luxemburg Status im VSG 31 Der Schwarzstorch ist ein heimlicher Brutvogel der Wälder, der zur Nahrungssuche teils weite Flüge zu umliegenden Gewässern wie Bächen oder Weihern unternimmt. Dort werden Kleinsäuger, Amphibien, Fische und Wasserinsekten erbeutet. Aufgrund seiner Störungsempfindlichkeit ist der Schwarzstorch auf ruhige Brut- und Nahrungshabitate angewiesen. Der Schwarzstorch brütete mit einem Brutpaar im Schutzgebiet in einem Altholzbestand zwischen Pintsch und Siebenaler. Die Lebensstätte der Art dehnt sich über das gesamte Schutzgebiet aus: Die Offenlandflächen, Bach- und Flusstäler sowie Waldlichtungen dienen zur Nahrungssuche, die Wälder als Brutstätte. Das Angebot an Horstbäumen ist an einigen Stellen teils eingeschränkt durch den hohen flächenmäßigen Anteil von Nadelhölzern und Eichenniederwald. Die Nachweise der Art erstrecken sich über weite Teile des Schutzgebiets, es ist auch von einer Nutzung als Nahrungshabitat durch außerhalb des Gebiets brütende Schwarzstörche auszugehen, mit gehäuften Brutzeitbeobachtungen im westlichen VSG. Aus diesem Grund wird eine Bestandsschätzung auf 2–4 zur Brutzeit anwesende Individuen angesetzt. Population 8 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.4. Dendrocopos medius – Mittelspecht 32 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie 33 Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 102c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 120-140c Rote Liste Luxemburg
(2019)– Größe der Lebensstätte 3.754 ha Erhaltungszustand in Luxemburg U1 Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 800–1.100c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 o.A. Status im VSG Der Mittelspecht besiedelt vorwiegend ältere Buchenwälder, Eichenwälder und Auwälder mit hohem Totholzanteil. Der Mittelspecht kann bei günstigem Nahrungs- und Höhlenbaumangebot teils beachtliche Revierdichten erreichen. Der Mittelspecht ist fast flächendeckend in den Waldbereichen des Schutzgebiets verbreitet. Mit Ausnahme reiner Nadelwaldbestände konnte die Art in allen Waldbereichen vorgefunden werden. Auch uferbegleitende Gehölze der Fließgewässer wurden speziell zur Nahrungssuche aufgesucht. Die Revierzentren lagen überwiegend in älteren Laubwaldbeständen (oft auch kleinere Altholzinseln in jüngeren Beständen), zu einem kleinen Teil auch in ehemaligen Eichenniederwäldern mit Totholzanteil. Ein Verbreitungsschwerpunkt findet sich im östlichen Teil des Schutzgebiets, wo der Mittelspecht lokal sehr hohe Revierdichten erreicht. Deutlich geringer ist die Siedlungsdichte in den lichten Eichenhangwäldern mit ehemaligen Lohhecken, z.B. am Südrand des Schutzgebiets. Die Lebensstätte ist entsprechend in sehr unterschiedlichem Zustand, insgesamt aber als gut zu bewerten (B) mit teils sehr positiven Entwicklungsaussichten. Die hohe Zahl an Revieren des Mittelspechts war bislang nicht für das Vogelschutzgebiet bekannt, ebenso war die Art bislang nicht im Standarddatenbogen des VSG aufgeführt. Es ist zu vermuten, dass die fortschreitende Entwicklung der ehemaligen Eichenniederwälder eine zunehmende Besiedelung begünstigen wird. Eine Berücksichtigung der Art auch für das Gebietsmanagement wird daher nahegelegt. Population Habitatqualität 10,7 % des Zustand der Lebensstätte: Landesbestands gut B B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.5. Dryocopus martius – Schwarzspecht 34 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 27c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 22–30c Größe der Lebensstätte 6.289 ha Revierdichte hoch ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–150c ☐ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 3–5c Rote Liste Luxemburg
(2019)– Erhaltungszustand in U1 Luxemburg Status im VSG Der Schwarzspecht 35 besiedelt altholzreiche Laubwaldbereiche, unternimmt zur Nahrungssuche aber auch weitere Flüge in Nadelwaldbereiche. Seine Hauptnahrungsquelle sind holzbewohnende Insekten, die er durch Aufhacken von Baumstümpfen, Totholz, etc. aufstöbert. Er ist auf das Vorhandensein von Altholz mit großen Stammdurchmessern zum Höhlenbau angewiesen. Alte Schwarzspechthöhlen erfüllen zudem eine Funktion als Lebensraum für Folgenutzer, wie z.B. Fledermäuse oder höhlenbrütende Waldvogelarten. Für den Schwarzspecht konnten im Kartierjahr 27 Reviere im Schutzgebiet nachgewiesen werden, was einer insgesamt hohen Revierdichte entspricht. In wenigen Einzelfällen sind Doppelerfassungen aufgrund der Geländetopografie und teils großen Aktionsradien der Art nicht ausgeschlossen, was in der Bestandschätzung berücksichtigt wird. Die Nachweise verteilten sich flächendeckend über das gesamte Schutzgebiet, welches in seiner Gesamtheit als Lebensstätte dient. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in der östlichen Gebietshälfte. Bevorzugt werden hochstämmige, ältere Waldbereiche im Umfeld zu Nadelwaldparzellen oder Freiflächen besiedelt. Das gesamte Schutzgebiet ist als Lebensstätte anzusehen. Die lokale Waldstruktur mit Altholzinseln als Brutstätten und umliegenden Nahrungsflächen auch teils jüngerer Altersklassen stellt einen nationalen Schwerpunktraum (+) für die Art dar. Beeinträchtigungen konnten nicht festgestellt werden. Population Habitatqualität 21,6 % des Zustand der Lebensstätte: sehr Landesbestands gut A A Isolation Nicht isoliert C Global Keine Beeinträchtigungen Nationaler Schwerpunktraum (+) A Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.6. Lanius collurio – Neuntöter 36 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 27c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 30–40c Größe der Lebensstätte 943 ha Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (RL 2019) 500–900c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 o.A. Rote Liste Luxemburg
(2019)3 Erhaltungszustand in U1 Luxemburg Status im VSG 37 Der Neuntöter ist ein typischer Bewohner des strukturierten Offenlands mit Heckenreihen, gerne mit Dornengebüsch. Seine Nahrung besteht aus Großinsekten, Kleinsäugern und kleinen Vögeln. Diese jagt er vorwiegend in offenen Habitaten von einer Ansitzwarte aus. Der Neuntöter besiedelt im Schutzgebiet vorwiegend strukturierte Waldränder mit Heidecharakter, daneben auch Freiflächen wie Waldlichtungen und Kahlschläge in geeigneten Sukzessionsstadien. Das Schutzgebiet ist fast flächendeckend, mit einer insgesamt mittleren Dichte besiedelt. Die Lebensstätte des Neuntöters ist als hochgradig dynamisch anzusehen, da durch die Kahlschlagbewirtschaftung und nachfolgende Sukzession Habitatbereiche neu geschaffen werden bzw. auch wieder verschwinden. Der Neuntöter ist in seiner Habitatwahl aber flexibel und kann diese Flächen ebenso dynamisch besiedeln und wieder aufgeben. Auf eine kartografische Verortung der Lebensstätte wird daher verzichtet, der flächenmäßige Anteil am Schutzgebiet wird überschlägig mit 15 % angenommen (ca. 943 ha), was einer durchschnittlichen Revierdichte von ca. 0,28 Revieren / 10 ha entspricht. Da die Art bislang nicht im Standarddatenbogen gelistet war, aber in beachtlicher Zahl vorkommt und typische Habitattypen des VSG nutzt, wird eine Berücksichtigung als Zielart empfohlen. Die Habitatstrukturen sind insgesamt als gut zu bewerten, aber in vielen Bereichen an die Bewirtschaftungsweise des Waldes gebunden. Aufwertungspotenzial besteht an den Waldrändern, vor allem im südwestlichen VSG. Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Population 3,9 % des Landesbestands B Habitatqualität Isolation Global Zustand der Lebensstätte: gut Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen B C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.7. Lullula arborea – Heidelerche 38 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie 39 Bestände ☒ Anhang I Auftretenshäufigkeit regelmäßig ☐ Art. 4
(2)Festgestellte Rastzahlen 1–5i Rote Liste Luxemburg
(2019)2 Bestandsschätzung X Erhaltungszustand in Luxemburg U2 Größe der Lebensstätte o.A. ☐ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 25–30c (Brut) ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 o.A. Status im VSG Die Heidelerche ist ein Brutvogel halboffener, strukturreicher Landschaften mit schütterer bodennaher Vegetation und ausreichend Sitz- und Singwarten. Neben Heidelandschaften werden auch Waldränder, Weinberge und Kulturland besiedelt, in Luxemburg vor allem auch Bergbaufolgelandschaften in den Minette-Gebieten im Südwesten des Landes. Als Bodenbrüter legt die Heidelerche ihr Nest in dichter, krautiger Vegetation an. Zur Nahrungssuche ist sie auf offene Bodenstellen mit magerer Vegetation angewiesen. Die Heidelerche wurde im gesamten Berichtszeitraum 2013–2018 fast ausschließlich zu den arttypischen Zugzeiten im VSG als Rastvogel nachgewiesen. Es wurden dabei vor allem heideartige Freiflächen am Waldrand und dem Waldinneren zur Rast genutzt. Eine Zufallsbeobachtung eines singfliegenden Männchens im April 2019 im Datenbestand der COL konnte bei unseren Kartierungen trotz gezielter Überprüfung nicht bestätigt werden. Die Heidelerche ist aktuell nur als Rastvogel im VSG anzusehen, der zwar regelmäßig, aber in geringer Zahl auftritt. Eine besondere Bedeutung des VSG als Rastplatz ist nicht festzustellen. Das Schutzgebiet weist für die Art nur eine punktuelle Habitateignung auf, zumeist in Form von Temporärhabitaten wie Kahlschlägen, Windwürfen oder Brachflächen an Waldrändern. Im VSG und dessen großräumigen Umfeld sind aber keine rezenten Brutvorkommen bekannt. Hinsichtlich der Definition der Zielarten und des Gebietsmanagements sind daher für die Heidelerche keine Anpassungen oder gezielten Maßnahmen notwendig. Population Habitatqualität Isolation Regelmäßige Rast Zustand der Lebensstätte: Nicht isoliert Geringe Rastzahlen nur punktuelle Eignung (Zugrast) C C C Global Keine Beeinträchtigungen C Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.8. Milvus milvus – Rotmilan 40 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus Bestände ☒ Anhang I EU-Vogelschutz-Richtlinie Festgestellte Reviere 3c (Brutpaare) ☐ Art. 4
(2)Rote Liste Luxemburg
(2019)Erhaltungszustand in 3 3c (Revierpaare) Bestandsschätzung 2–4c (Brutpaare), 2–4c (Revierpaare) U1 Luxemburg Status im VSG 41 ☒ Brutvogel Größe der Lebensstätte 6.289 ha ☒ Rastvogel Revierdichte gering Bestand Luxemburg (RL 2019) 63–66c Bestandsschätzung SDF 2015 o.A. Der Rotmilan benötigt als Lebensraum offene Landschaftsformen, die mit kleineren und größeren Gehölzen durchsetzt sind. Er brütet in Gehölzgruppen oder an Waldrändern, die gute Anflugbedingungen aufweisen. Zur Jagd benötigt er offenes Kulturland, Grasland und Viehweiden. Der Rotmilan ist Nahrungsgeneralist und erbeutet ebenso kleine Säugetiere, Vögel, Großinsekten und andere Wirbellose. Insbesondere fliegen Rotmilane gezielt Grünland während oder kurz nach der Mahd an, um dort freigelegte Beute und Aas zu erbeuten. Der Rotmilan besiedelt innerhalb des Schutzgebiets mehrere Waldbereiche – vorwiegend in der südlichen Gebietshälfte – mit insgesamt drei Brutpaaren. Weiterhin konnten im Kartierjahr 2019 drei randliche Reviere in direkter Umgebung des VSG erfasst werden, die ebenfalls Teile des Schutzgebiets intensiv und regelmäßig kontaktierten. Die Revierzentren liegen generell im Umfeld ausgedehnter Offenlandbereiche, zumeist auf Höhenlagen. Für die Art ist aufgrund weitläufiger Aktionsräume eine flächendeckende Nutzung des VSG als Lebensstätte anzunehmen. Insgesamt weist das Schutzgebiet eine gute Habitateignung für den Rotmilan auf und erfüllt eine wichtige Funktion als störungsarmes Bruthabitat. Population Habitatqualität 9,3 % des Zustand der Lebensstätte: Landesbestands gut B B Isolation Global Nicht isoliert Keine Beeinträchtigungen C B Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) 4.1.9. Pernis apivorus – Wespenbussard 42 Ornithologisches Gutachten zum Vogelschutzgebiet „Région du Kiischpelt“ (LU0002013) Schutz- und Gefährdungsstatus EU-Vogelschutz-Richtlinie 43 Bestände ☒ Anhang I Festgestellte Reviere 7c ☐ Art. 4
(2)Bestandsschätzung 7–8c Rote Liste Luxemburg
(2019)– Größe der Lebensstätte 6.289 ha Erhaltungszustand in Luxemburg FV Revierdichte mittel ☒ Brutvogel Bestand Luxemburg (EEA 2019) 100–180c ☒ Rastvogel Bestandsschätzung SDF 2015 3–4c Status im VSG Der Wespenbussard ist zur Nahrungssuche auf offene und halboffene, extensiv bewirtschaftete Landbereiche angewiesen, in denen er am Boden nach Wespennestern und anderen Beutetieren suchen kann. Der Wespenbussard brütet in Wäldern, gerne mit Lichtungen oder abwechslungsreich strukturierten Randbereichen. Im Kartierjahr 2019 wurde der Wespenbussard mit sieben Revieren im Schutzgebiet festgestellt. Große Teile der Schutzgebietsfläche zeigen gute Habitateignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art, insbesondere größere Kahlschlag-Sukzessionsflächen und heideartige Waldränder in exponierten Lagen stellen intensiv ge

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