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{'item': 'L519 2108982-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum11.01.2016 GeschäftszahlL519 2108982-1 SpruchL519 2108982-1/17E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabella ZOPF als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Islamische Republik Pakistan (im Folgenden: Pakistan), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 02.06.2015, Zl. 1071430402-150580824, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.10.2015 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabella ZOPF als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Islamische Republik Pakistan (im Folgenden: Pakistan), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 02.06.2015, Zl. 1071430402-150580824, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.10.2015 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 und § 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraphen 57 und 55, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9,, Paragraph 46 und Paragraph 55, FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

  1. I. Verfahrensgang:
  2. römisch eins. Verfahrensgang: I.
  3. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als "BF" bezeichnet), ein Staatsangehöriger Pakistans, brachte nach nicht rechtmäßiger Einreise am 29.5.2015 bei der belangten Behörde einen Antrag auf internationalen Schutz ein.römisch eins.
  4. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als "BF" bezeichnet), ein Staatsangehöriger Pakistans, brachte nach nicht rechtmäßiger Einreise am 29.5.2015 bei der belangten Behörde einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bzw. dem BFA brachte der BF im Wesentlichen Folgendes vor: Er habe Pakistan aus Angst vor den Taliban verlassen. Es habe ständig Anschläge gegeben, die Lebensbedingungen seien sehr schwer. Zudem habe er in Pakistan Angst, weil er Schiit sei. I.
  5. Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der belangten Behörde gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs. 1 AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Pakistan nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung des BF nach Pakistan gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.römisch eins.
  6. Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der belangten Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gem. Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Pakistan nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraphen 57 und 55 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung des BF nach Pakistan gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. I.2.
  7. Im Rahmen der Beweiswürdigung führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus:römisch eins.2.
  8. Im Rahmen der Beweiswürdigung führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus: Der BF habe in Pakistan keine Probleme mit Behörden, Sicherheitsbehörden oder Gerichten. Er habe keine strafbaren Handlungen begangen und sei weder politisch noch religiös tätig gewesen. Er sei auch nicht Mitglied einer Partei oder einer Organisation gewesen. Der BF sei in Pakistan keiner persönlichen Gefährdung, Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt und habe Pakistan ausschließlich wegen islamistischer Gruppierungen sowie religiöser Unruhen und der damit einhergehenden allgemeinen Lage verlassen. I.2.
  9. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Pakistan traf die belangte Behörde ausführliche, aktuelle Feststellungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben.römisch eins.2.
  10. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Pakistan traf die belangte Behörde ausführliche, aktuelle Feststellungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben. I.2.
  11. Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter § 8 Abs. 1 AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam.römisch eins.2.
  12. Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter Paragraph 8, Absatz eins, AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiter keine Hinweise für einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 8 EMRK (§§ 55, 10 Abs. 2 AsylG 2005) dar.Es hätten sich weiter keine Hinweise für einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Artikel 8, EMRK (Paragraphen 55, 10, Absatz 2, AsylG 2005) dar. I.
  13. Gegen diesen Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben.römisch eins.
  14. Gegen diesen Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Im Wesentlichen wurde neben Wiederholungen und allgemeinen Angaben vorgebracht: Der BF sei Paschtune und Schiit aus den Stammesgebieten. Es seien in seiner Heimatregion XXXX bereits viele Schiiten getötet worden. Außerdem habe er Pakistan wegen einer Familienstreitigkeit und des in den Stammesgebieten praktizierten Jirgasystems verlassen.Der BF sei Paschtune und Schiit aus den Stammesgebieten. Es seien in seiner Heimatregion römisch 40 bereits viele Schiiten getötet worden. Außerdem habe er Pakistan wegen einer Familienstreitigkeit und des in den Stammesgebieten praktizierten Jirgasystems verlassen. Es sei kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchgeführt worden, die Einvernahme habe nur 40 Minuten gedauert. Dem BF sei bereits eine Frau aus einer anderen Familie versprochen gewesen. Diese habe aber eine Affäre mit einem anderen Mann aus der weiteren Familie gehabt. Das sei aber verboten, weshalb sich die Frau mit einem Sturmgewehr umgebracht habe. Es sei ein Familienstreit zwischen der Familie des BF und der Familie des Geliebten der dem BF versprochenen Frau entstanden. Aufgrund eines Jirgaurteils sollte der Geliebte dem BF seine Schwester als Entschädigung geben. Am 16.9.2009 habe der BF die Schwester des Geliebten geheiratet. Diese sei aber von ihrem Bruder gezwungen worden, sich vom BF scheiden zu lassen. Die Scheidung sei am 31.3.2011 erfolgt. In der Folge sollte der BF von der Familie der Exfrau getötet werden. Da ihm die pakistanische Polizei keinen Schutz bieten könne, sei der BF geflohen. Die belangte Behörde habe sich auch nicht mit einer IFA von Pashtunen beschäftigt. Es sei für diese sehr schwer, sich in einer anderen Region ein neues Leben aufzubauen, da man sie immer mit den Taliban in Verbindung bringe. Die Beweiswürdigung sei mangelhaft, indem nicht auf die Situation in den FATA-Gebieten und die individuellen Eigenschaften des BF eingegangen werde. Aus den Länderberichten gehe hervor, dass die pakistanische Regierung zwar die Taliban bekämpft, aber weitgehend nicht in der Lage oder gewillt sei, die Zivilbevölkerung ausreichend zu schützen. Schiiten seien besonders oft Opfer der Taliban. Die prekäre Sicherheitslage in den FATA-Gebieten wurde offensichtlich ebenfalls nicht gewürdigt. Es liege ein Fall von Gruppenverfolgung vor, da der BF Schiit aus dem FATA-Gebiet sei. I.
  15. Für den 28.10.2015 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung.römisch eins.
  16. Für den 28.10.2015 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. I.
  17. Hinsichtlich des Verfahrensganges im Detail wird auf den Akteninhalt verwiesen.römisch eins.
  18. Hinsichtlich des Verfahrensganges im Detail wird auf den Akteninhalt verwiesen.
  19. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  20. römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: a.
  21. Feststellungen: II.1.
  22. Der Beschwerdeführer:römisch zwei.1.
  23. Der Beschwerdeführer: Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen pakistanischen Staatsangehörigen, welcher zur Volksgruppe der Pashtunen gehört und sich zum schiitischen Islam bekennt. Der BF ist damit Drittstaatsangehöriger. Der BF ist ein 24-jähriger, traditionell verheirateter, gesunder, arbeitsfähiger Mann mit einer -wenn auch auf niedrigerem Niveau als in Österreich - gesicherten Existenzgrundlage. Er wurde in XXXX geboren, wo er auch bis zu seiner Ausreise lebte und 8 Jahre die Grundschule besuchte. Er spricht neben Urdu auch Pashtu.Er wurde in römisch 40 geboren, wo er auch bis zu seiner Ausreise lebte und 8 Jahre die Grundschule besuchte. Er spricht neben Urdu auch Pashtu. In Pakistan leben nach wie vor die Eltern und 5 Geschwister des BF sowie seine traditionell angetraute Frau und seine beiden Kinder. Der BF ist strafrechtlich in Österreich bislang unbescholten und lebt von der Grundversorgung. Der BF verfügt in Österreich über keine eigenen, den Lebensunterhalt deckenden Mittel. Der BF hat keine relevanten familiären oder privaten Anknüpfungspunkte in Österreich. Die Identität des BF steht nicht fest. Er reiste legal aus Pakistan aus und unrechtmäßig in die Europäische Union ein. Der BF hält sich lediglich aufgrund der Bestimmungen des Asylgesetzes vorübergehend legal in Österreich auf und besteht kein Aufenthaltsrecht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen. II.1.
  24. Die Lage im Herkunftsstaat Pakistan:römisch zwei.1.
  25. Die Lage im Herkunftsstaat Pakistan: Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Pakistan werden folgende Feststellungen getroffen: zur Lage in Ihrem Herkunftsland: Pakistan ist ein Bundesstaat mit den vier Provinzen Punjab, Sindh, Baluchistan, Khyber Pakhtunkhwa (ehemals North West Frontier Province) und den "Federally Administered Tribal Areas" (FATA). Die pakistanische Verfassung bestimmt, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetze in den FATA nur gelten, wenn dies der Präsident explizit anordnet. Daneben kontrolliert Pakistan die Gebiete von Gilgit-Baltistan (die früheren "Northern Areas") und Azad Jammu & Kashmir (AJK - "freies Kaschmir"), den auf der pakistanischen Seite der Demarkationslinie ("Line of Control") zwischen Indien und Pakistan liegenden Teil Kaschmirs. Beide Gebiete werden offiziell nicht zum pakistanischen Staatsgebiet gerechnet. Gilgit-Baltistan hat im September 2009 eine Teilautonomie erhalten. Es war bis dahin von Islamabad aus regiert worden. AJK genießt ebenfalls Autonomie, ist aber finanziell und politisch von der Regierung in Islamabad abhängig (AA 10.2014a). Die pakistanische Bevölkerung wird vom CIA World Factbook mit Stand Juli 2014 auf über 196 Millionen geschätzt. Pakistan ist damit der siebtbevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 20.6.2014). Die gesetzgebende Gewalt in Pakistan liegt beim Parlament. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung und dem Senat. Daneben werden in den Provinzen Pakistans Provinzversammlungen gewählt. Die Nationalversammlung umfasst 342 Abgeordnete, von denen 272 vom Volk direkt gewählt werden. 60 Sitze sind für Frauen, 10 weitere für Vertreter religiöser Minderheiten reserviert. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre (AA 10.2014a). Im April 2010 wurde eine weitreichende Verfassungsreform verabschiedet, die von einem parteiübergreifenden Parlamentsausschuss seit Juni 2009 vorbereitet worden war. Ziel war es, zur Grundgestalt der unter Präsident Zulfikar A. Bhutto 1973 verabschiedeten Verfassung zurückzukehren, die nach zahlreichen Eingriffen der Militärherrscher Zia-ul Haq und Musharraf fast bis zur Unkenntlichkeit verändert worden war. Kernelemente der vorgenommenen Verfassungsänderungen sind eine Stärkung der Position des Ministerpräsidenten bei gleichzeitiger Einschränkung der Machtbefugnisse des Präsidenten, eine Stärkung des Föderalismus durch eine deutliche Ausweitung der Kompetenzen der Provinzen, eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz durch ein neues Ernennungsverfahren für die obersten Richter und die Einführung zweier neuer Grundrechte: des Rechts auf Information und des Rechts auf Erziehung (AA 10.2014a). Die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen am
  26. Mai 2013 war überraschend hoch. Unter den Wartenden befanden sich ungewöhnlich viele junge Wähler und Frauen. (NZZ 11.5.2013). Die mit der Al-Kaida verbündete TTP (Tehrik-e-Taliban Pakistan) hielt die Wahl für unislamisch und hatte für den Wahltag Selbstmordanschläge angekündigt. Die Wahl fand deshalb unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt, mehr als 620.000 Polizisten, Paramilitärs und Soldaten waren im Einsatz (Zeit 11.5.2013). Rund ein Drittel der Wahlkreise wurde als riskant eingestuft. Noch nie war eine Parlamentswahl in Pakistan so blutig wie diese. Doch die Wähler haben bewiesen, dass ihnen die Demokratie wichtig ist und sie sich von Extremisten nicht einschüchtern lassen (NZZ 11.5.2013). Es gab um die 170 Tote und 700 Verwundete in mehr als 150 Terroranschlägen ausgeübt durch die Taliban und anderen Gruppen (BFA 10.2014). Die Hauptlast der Anschläge entfiel auf die bis zur Übergangsregierung in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa regierende und an der nationalen Regierungskoalition beteiligte ANP, mit 37 Anschlägen, gefolgt von unabhängigen Kandidaten, der PPP und der in Karatschi regierenden MQM. Die konservativen Parteien blieben allerdings nicht verschont, Aktivisten und Kandidaten der Pakistan Muslim League-Nawaz (PML-N), der Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI), der islamistischen Jamiat Ulema-e-Islami, Jamaat-e-Islami, belutschische nationalistische Parteien sowie einige kleinere Parteien waren, etwas seltener, ebenfalls von Attacken betroffen (PIPS 5.2013; vgl. auch: BFA 10.2014).Die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen am
  27. Mai 2013 war überraschend hoch. Unter den Wartenden befanden sich ungewöhnlich viele junge Wähler und Frauen. (NZZ 11.5.2013). Die mit der Al-Kaida verbündete TTP (Tehrik-e-Taliban Pakistan) hielt die Wahl für unislamisch und hatte für den Wahltag Selbstmordanschläge angekündigt. Die Wahl fand deshalb unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt, mehr als 620.000 Polizisten, Paramilitärs und Soldaten waren im Einsatz (Zeit 11.5.2013). Rund ein Drittel der Wahlkreise wurde als riskant eingestuft. Noch nie war eine Parlamentswahl in Pakistan so blutig wie diese. Doch die Wähler haben bewiesen, dass ihnen die Demokratie wichtig ist und sie sich von Extremisten nicht einschüchtern lassen (NZZ 11.5.2013). Es gab um die 170 Tote und 700 Verwundete in mehr als 150 Terroranschlägen ausgeübt durch die Taliban und anderen Gruppen (BFA 10.2014). Die Hauptlast der Anschläge entfiel auf die bis zur Übergangsregierung in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa regierende und an der nationalen Regierungskoalition beteiligte ANP, mit 37 Anschlägen, gefolgt von unabhängigen Kandidaten, der PPP und der in Karatschi regierenden MQM. Die konservativen Parteien blieben allerdings nicht verschont, Aktivisten und Kandidaten der Pakistan Muslim League-Nawaz (PML-N), der Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI), der islamistischen Jamiat Ulema-e-Islami, Jamaat-e-Islami, belutschische nationalistische Parteien sowie einige kleinere Parteien waren, etwas seltener, ebenfalls von Attacken betroffen (PIPS 5.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Bei den Parlamentswahlen am
  28. Mai 2013 wurde eine von der Pakistan Peoples Party (PPP) geführte Regierung von der Pakistan Muslim League-N (PML-N) unter Nawaz Sharif abgelöst. Die PML-N erreichte bei den Wahlen eine absolute Mehrheit der Mandate. Zweitstärkste Partei in der Nationalversammlung wurde die ehemalige Regierungspartei PPP, dicht gefolgt von der PTI des ehemaligen Cricket-Stars Imran Khan. Die MQM (Muttahida Quami Movement), mit ihren Hochburgen in den beiden Großstädten der Provinz Sindh, Karatschi und Hyderabad, stellt die viertstärkste Fraktion im Parlament. Am
  29. Juni 2013 wurde Nawaz Sharif vom Parlament zum Ministerpräsidenten gewählt. Es war das erste Mal in der Geschichte Pakistans, dass eine zivile Regierung eine volle Legislaturperiode (2008 - 2013) regieren konnte und dass der demokratische Wechsel verfassungsgemäß ablief (AA 10.2014a). Erst im Herbst 2008 war Pakistan zu demokratischen Verhältnissen zurückgekehrt, nachdem der seit 1999 regierende Militärherrscher Musharraf das Land verlassen hatte, um einem drohenden Amtsenthebungsverfahren zuvorzukommen (AA 8.4.2014). Ebenfalls am
  30. Mai 2013 fanden die Wahlen zu den vier Provinzversammlungen statt. In Punjab, der bevölkerungsreichsten Provinz (ca. 50% der Bevölkerung Pakistans), errang die PML-N mehr als zwei Drittel der Mandate. In Sindh konnte die PPP ihre Vormachtstellung verteidigen, in Khyber-Pakhtunkhwa errang die PTI die meisten Mandate und führt dort nun eine Koalitionsregierung. Die Regierung von Belutschistan wird von einem Chief Minister der belutschischen Nationalistenpartei NP geführt, die eine Koalition mit PML-N und weiteren Parteien eingegangen ist (AA 10.2014a). Am
  31. Juli 2013 wählten beide Kammern des Parlaments und Abgeordnete der Provinzparlamente mit großer Mehrheit den PML-N Politiker XXXX zum neuen pakistanischen Staatsoberhaupt, der am
  32. September 2013 vereidigt wurde. XXXX löst Asif Ali Zardari im Amt des Staatspräsidenten ab, der als erstes Staatsoberhaupt in der Geschichte Pakistans seine Amtszeit geordnet beenden konnte. Der verfassungsmäßige Machtübergang sowohl in der Regierung als auch im Amt des Staatsoberhaupts hat die Demokratie in Pakistan erheblich gestärkt (AA 10.2014a; vgl. auch: BFA 10.2014).Am
  33. Juli 2013 wählten beide Kammern des Parlaments und Abgeordnete der Provinzparlamente mit großer Mehrheit den PML-N Politiker römisch 40 zum neuen pakistanischen Staatsoberhaupt, der am
  34. September 2013 vereidigt wurde. römisch 40 löst Asif Ali Zardari im Amt des Staatspräsidenten ab, der als erstes Staatsoberhaupt in der Geschichte Pakistans seine Amtszeit geordnet beenden konnte. Der verfassungsmäßige Machtübergang sowohl in der Regierung als auch im Amt des Staatsoberhaupts hat die Demokratie in Pakistan erheblich gestärkt (AA 10.2014a; vergleiche auch: BFA 10.2014). Ministerpräsident Nawaz Sharif hat wirtschafts- und finanzpolitische Themen sowie die Verbesserung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten Afghanistan und Indien zu den Schwerpunkten seiner Amtszeit erklärt. Die Regierung von Ministerpräsident Nawaz Sharif hatte sich zunächst, mandatiert durch eine Allparteienkonferenz, um eine Verständigung mit den pakistanischen Taliban auf dem Verhandlungsweg bemüht. Da sich ungeachtet der von der Regierung demonstrierten Dialogbereitschaft die schweren Terrorakte im ganzen Land fortsetzten (u.a. Anschlag auf den Flughafen Karatschi am
  35. Juni 2014), begannen die pakistanischen Sicherheitskräfte am
  36. Juni 2014 eine umfassende Militäroperation in der bis dahin weitgehend von militanten und terroristischen Organisationen kontrollierten Region Nord-Wasiristan, in deren Verlauf inzwischen die Rückzugsräume und Infrastruktur der Militanz in der Region weitgehend zerstört werden konnten (AA 10.2014a; vgl. auch: BFA 10.2014).Ministerpräsident Nawaz Sharif hat wirtschafts- und finanzpolitische Themen sowie die Verbesserung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten Afghanistan und Indien zu den Schwerpunkten seiner Amtszeit erklärt. Die Regierung von Ministerpräsident Nawaz Sharif hatte sich zunächst, mandatiert durch eine Allparteienkonferenz, um eine Verständigung mit den pakistanischen Taliban auf dem Verhandlungsweg bemüht. Da sich ungeachtet der von der Regierung demonstrierten Dialogbereitschaft die schweren Terrorakte im ganzen Land fortsetzten (u.a. Anschlag auf den Flughafen Karatschi am
  37. Juni 2014), begannen die pakistanischen Sicherheitskräfte am
  38. Juni 2014 eine umfassende Militäroperation in der bis dahin weitgehend von militanten und terroristischen Organisationen kontrollierten Region Nord-Wasiristan, in deren Verlauf inzwischen die Rückzugsräume und Infrastruktur der Militanz in der Region weitgehend zerstört werden konnten (AA 10.2014a; vergleiche auch: BFA 10.2014). Überschwemmungen / Katastrophen Bei den Überschwemmungen im September 2014 kamen mehr als 360 Menschen ums Leben. Etwa 2,5 Millionen Menschen waren von den Fluten betroffen. Die NDMA (National Disaster Management Authority) schätzt, dass über 107.000 Häuser zerstört wurden. Die NDMA berichtete, dass 684.000 Menschen evakuiert wurden und, dass 530 Hilfscamps errichtet wurden (USAID 30.9.2014).Im Jahr 2013 starben über 200 Menschen wegen Überschwemmungen (BFA 10.2014). Auch im August und September 2012 starben bei Überschwemmungen durch Monsunregen in Pakistan mehr als 450 Menschen (DS 17.10.2012). Im August 2013 waren eine Million von den Fluten 2012 betroffene Menschen in Südpakistan noch ohne adäquate Unterkunft, Großbritannien unterstützt für 50.000 Familien den Wiederaufbau der Häuser (Reliefweb 23.8.2013). Ein Problem ist, dass die aufeinanderfolgenden Regierungen nur geringe Investitionen in die Bewältigung von Naturkatastrophen tätigten. Seit 2005 gibt es die National Disaster Management Authority (NDMA), die schnell auf Naturkatastrophen reagieren soll. Die NDMA arbeitet mit dem Militär zusammen, wenn Helikopter, Boote und Fahrzeuge benötigt werden (IRIN 3.4.2014). 2012 wurden Katastrophenmanagement Behörden in Distrikten und Provinzen eingerichtet, doch gibt es einen Mangel an ausgebildeten Personal und finanziellen Ressourcen (TRF 9.9.2013; vgl. auch: IRIN 3.4.2014). Bei einem Erdbeben am 24.9.2013 in der Unruheprovinz Belutschistan, das mindestens 515 - 800 Menschenleben kostete, war die Katastrophenhilfe der Regierung erschwert durch Angriffe separatistischer Terrorgruppen, die fürchteten den Hilfsarbeiten der Armee könnten mehr Truppen in der Region folgen (Reuters 28.9.2013; vgl. auch: IRIN 3.4.2014). Die Sicherheitslage war ein Problem, aber der PDMA (Provincial Disaster Management Authority) der Provinz Belutschistan wurden auch keine Hilfsmittel oder Ressourcen zur Verfügung gestellt (IRIN 3.4.2014).Ein Problem ist, dass die aufeinanderfolgenden Regierungen nur geringe Investitionen in die Bewältigung von Naturkatastrophen tätigten. Seit 2005 gibt es die National Disaster Management Authority (NDMA), die schnell auf Naturkatastrophen reagieren soll. Die NDMA arbeitet mit dem Militär zusammen, wenn Helikopter, Boote und Fahrzeuge benötigt werden (IRIN 3.4.2014). 2012 wurden Katastrophenmanagement Behörden in Distrikten und Provinzen eingerichtet, doch gibt es einen Mangel an ausgebildeten Personal und finanziellen Ressourcen (TRF 9.9.2013; vergleiche auch: IRIN 3.4.2014). Bei einem Erdbeben am 24.9.2013 in der Unruheprovinz Belutschistan, das mindestens 515 - 800 Menschenleben kostete, war die Katastrophenhilfe der Regierung erschwert durch Angriffe separatistischer Terrorgruppen, die fürchteten den Hilfsarbeiten der Armee könnten mehr Truppen in der Region folgen (Reuters 28.9.2013; vergleiche auch: IRIN 3.4.2014). Die Sicherheitslage war ein Problem, aber der PDMA (Provincial Disaster Management Authority) der Provinz Belutschistan wurden auch keine Hilfsmittel oder Ressourcen zur Verfügung gestellt (IRIN 3.4.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (8.4.2014): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2011): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (10.2014a): Pakistan - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Pakistan/Innenpolitik_node.html, Zugriff 28.10.2014 -Strichaufzählung BFA Staatendokumentation (10.2014): Pakistan - Challenges & Perspectives -Strichaufzählung CIA - Central Intelligence Agency (20.6.2014): World Factbook, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/pk.html, Zugriff 28.10.2014 -Strichaufzählung DS - Der Standard (17.10.2012): Mehr als 450 Tote bei Überflutungen in Pakistan, http://derstandard.at/1350258581257/Mehr-als-450-Tote-bei-Ueberschwemmungen-in-Pakistan, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung IRIN (3.4.2014): Analysis: How effective is Pakistan's disaster authority?, http://www.irinnews.org/report/99880/analysis-how-effective-is-pakistan-s-disaster-authority, Zugriff 28.10.2014 -Strichaufzählung NZZ - Neue Zürcher Zeitung (11.5.2013): Hohe Wahlbeteiligung in Pakistan Anschläge fordern mindestens 24 Todesopfer, http://www.nzz.ch/aktuell/international/anschlaege-islamistischer-extremisten-auf-wahllokale-fordern-mindestens-16-todesopfer-1.18079638, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (5.2013): Elections 2013: Violence against Political Parties, Candidates and Voters -Strichaufzählung Reliefweb (23.8.2013): New UK support for 700,000 people affected by 2012 floods, http://reliefweb.int/report/pakistan/new-uk-support-700000-people-affected-2012-floods, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Reuters (28.9.2013): Aftershock kills 15 in quake-hit Pakistan province, http://in.reuters.com/article/2013/09/28/pakistan-earthquake-aftershocks-idINDEE98R03B20130928, Zugriff 25.11.
  39. -Strichaufzählung TRF - Thomas Reuters Foundation (9.9.2013): Floods have halved Pakistan's economic growth - expert (http://www.trust.org/item/20130909134725-rm708/, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung USAID (30.9.2014): Pakistan - Complex Emergency, http://www.ecoi.net/file_upload/1788_1413664030_pakistan-ce-fs04-09-30-2014.pdf, Zugriff 28.10.2014 -Strichaufzählung Die Zeit (11.5.2013): Anschläge überschatten Wahlauftakt in Pakistan, http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-05/pakistan-parlamentswahl-anschlag, Zugriff 25.11.2014
  40. Sicherheitslage Pakistan ist mit einer erheblichen terroristischen Bedrohung durch die Taliban und andere jihadistische Gruppen konfrontiert, die sich in den vergangenen Jahren zur zentralen Bedrohung des Landes entwickelt haben (AA 8.4.2014). Die pakistanischen Taliban, die Lashkar-e-Jhangvi, die Belutschistan Liberation Army und andere bewaffnete Gruppen zielen auf Sicherheitskräfte und Zivilisten, unter anderem Mitglieder religiöser Minderheiten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Aktivisten und Journalisten (AI 5.2013; vgl. auch: USDOS 27.2.2014). Die westlichen Grenzgebiete zu Afghanistan - Belutschistan, die FATA (Federal Administered Tribal Areas) und Khyber Pakhtunkhwa - leiden seit Jahren an Gewalt zwischen Militanten und Regierungskräften (Reuters 11.4.2013; vgl. auch: BFA 10.2014).Pakistan ist mit einer erheblichen terroristischen Bedrohung durch die Taliban und andere jihadistische Gruppen konfrontiert, die sich in den vergangenen Jahren zur zentralen Bedrohung des Landes entwickelt haben (AA 8.4.2014). Die pakistanischen Taliban, die Lashkar-e-Jhangvi, die Belutschistan Liberation Army und andere bewaffnete Gruppen zielen auf Sicherheitskräfte und Zivilisten, unter anderem Mitglieder religiöser Minderheiten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Aktivisten und Journalisten (AI 5.2013; vergleiche auch: USDOS 27.2.2014). Die westlichen Grenzgebiete zu Afghanistan - Belutschistan, die FATA (Federal Administered Tribal Areas) und Khyber Pakhtunkhwa - leiden seit Jahren an Gewalt zwischen Militanten und Regierungskräften (Reuters 11.4.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Die pakistanischen Taliban haben in bestimmten Regionen an der Grenze zu Afghanistan eigene Herrschaftsstrukturen etabliert und ihre extrem konservative Interpretation der Scharia durchgesetzt. Wesentliche Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in diesen Gebieten verletzt. Dabei kommt es auch immer wieder zu Auseinandersetzungen mit "Lashkars" (Bürgerwehren der Stämme) (AA 8.4.2014). Der Schwerpunkt der Armee liegt mehr und mehr auf der Bekämpfung der Taliban und anderer jihadistischer Gruppen (BFA 10.2014). Seit Ende April 2009 haben sich die militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem pakistanischen Militär und den Taliban verschärft. Zuvor hatten die Taliban eine Vereinbarung mit der Provinzregierung von Khyber-Pakhtunkhwa im Februar 2009 genutzt, um die Herrschaft im Swat-Tal zu übernehmen und anschließend in zwei Nachbardistrikte vorzurücken. Die Armee antwortete daraufhin am
  41. April 2009 mit einer Gegenoffensive und beendete die Taliban-Herrschaft im Swat-Tal. Von Oktober bis Dezember 2009 wurden die Taliban aus Süd-Wasiristan (FATA) vertrieben, einer Region, die von ihnen jahrelang kontrolliert worden war (AA 10.2014a; vgl. auch: Reuters 11.4.2013). Die meisten Taliban-Kämpfer sind in entlegenere Gebiete der sog. "Stammesgebiete" ausgewichen. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Einrichtungen der Sicherheitskräfte (Armee, Polizei und ISI); aber auch viele unbeteiligte Zivilisten fallen den Anschlägen zum Opfer. So gab es zwischen Januar 2012 und August 2013 nach Angaben des pakistanischen Innenministeriums 2.174 Anschläge, bei denen über 1.600 Tote und mehr als 5.600 Verletzte zu verzeichnen waren (AA 8.4.2014).Der Schwerpunkt der Armee liegt mehr und mehr auf der Bekämpfung der Taliban und anderer jihadistischer Gruppen (BFA 10.2014). Seit Ende April 2009 haben sich die militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem pakistanischen Militär und den Taliban verschärft. Zuvor hatten die Taliban eine Vereinbarung mit der Provinzregierung von Khyber-Pakhtunkhwa im Februar 2009 genutzt, um die Herrschaft im Swat-Tal zu übernehmen und anschließend in zwei Nachbardistrikte vorzurücken. Die Armee antwortete daraufhin am
  42. April 2009 mit einer Gegenoffensive und beendete die Taliban-Herrschaft im Swat-Tal. Von Oktober bis Dezember 2009 wurden die Taliban aus Süd-Wasiristan (FATA) vertrieben, einer Region, die von ihnen jahrelang kontrolliert worden war (AA 10.2014a; vergleiche auch: Reuters 11.4.2013). Die meisten Taliban-Kämpfer sind in entlegenere Gebiete der sog. "Stammesgebiete" ausgewichen. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Einrichtungen der Sicherheitskräfte (Armee, Polizei und ISI); aber auch viele unbeteiligte Zivilisten fallen den Anschlägen zum Opfer. So gab es zwischen Januar 2012 und August 2013 nach Angaben des pakistanischen Innenministeriums 2.174 Anschläge, bei denen über 1.600 Tote und mehr als 5.600 Verletzte zu verzeichnen waren (AA 8.4.2014). In Teilen der FATA finden darüber hinaus weiterhin immer wieder Gefechte statt. 2013 lag der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen auf dem Tirah-Tal unweit Peshawar, wo die Taliban zunächst die örtlichen Milizen und Sicherheitskräfte überrennen und die Kontrolle übernehmen konnten, bevor sie durch eine umfangreiche Militäroperation wieder vertrieben wurden (AA 10.2014a). Regierungsstrategie ist es, kurz vor Militäroperationen gegen Taliban die Bevölkerung der jeweils betroffenen Agency bzw. Region zu informieren, das bedeutet die Agency wird "notified". Nach den Militäroperationen wird die Zone "denotified" und damit vom Militär als sicher für die Rückkehr erklärt und somit für die Rückkehr freigegeben. Das Militär arbeitet in diesem Prozess mit den Zivilbehörden zusammen, die zum Teil bei der Rückkehr unterstützen. Oft jedoch wurden die Regionen nicht vorher informiert, was zu massiven Vertreibungen der Menschen und zur Zerstörung der Häuser führte (BAA 6.2013; vgl. auch: BFA 10.2014).Regierungsstrategie ist es, kurz vor Militäroperationen gegen Taliban die Bevölkerung der jeweils betroffenen Agency bzw. Region zu informieren, das bedeutet die Agency wird "notified". Nach den Militäroperationen wird die Zone "denotified" und damit vom Militär als sicher für die Rückkehr erklärt und somit für die Rückkehr freigegeben. Das Militär arbeitet in diesem Prozess mit den Zivilbehörden zusammen, die zum Teil bei der Rückkehr unterstützen. Oft jedoch wurden die Regionen nicht vorher informiert, was zu massiven Vertreibungen der Menschen und zur Zerstörung der Häuser führte (BAA 6.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Die Taliban verüben seit Jahren auch außerhalb von FATA z.T. schwere Terroranschläge, von denen v.a. die Provinz Khyber-Pakhtunkhwa, aber auch die pakistanischen Großstädte wie Karatschi, Lahore und Rawalpindi betroffen sind (AA 10.2014a; vgl. auch: Reuters 11.4.2013). Die Anschläge zielen vor allem auf Einrichtungen des Militärs und der Polizei. Opfer sind aber auch politische Gegner der Taliban, religiöse Minderheiten, Schiiten sowie Muslime, die nicht der strikt konservativen Scharia-Auslegung der Taliban folgen, wie z. B. die Sufis (AA 10.2014a).Die Taliban verüben seit Jahren auch außerhalb von FATA z.T. schwere Terroranschläge, von denen v.a. die Provinz Khyber-Pakhtunkhwa, aber auch die pakistanischen Großstädte wie Karatschi, Lahore und Rawalpindi betroffen sind (AA 10.2014a; vergleiche auch: Reuters 11.4.2013). Die Anschläge zielen vor allem auf Einrichtungen des Militärs und der Polizei. Opfer sind aber auch politische Gegner der Taliban, religiöse Minderheiten, Schiiten sowie Muslime, die nicht der strikt konservativen Scharia-Auslegung der Taliban folgen, wie z. B. die Sufis (AA 10.2014a). 2013 führten militante nationalistisch und konfessionell motivierte Gruppen in Pakistan 1.717 Terrorattacken aus, welche 2.451 Menschen töteten. Die Anzahl der Terrorattacken in Vergleich zu 2012 stieg im Jahr 2013 um 9 %. In 208 sektiererischen - gegen andere muslimische Konfessionen gerichteten - Terrorakten verschiedener Gruppen, wie der TTP (Tehreek-i Taliban) wurden 658 Menschen getötet (PIPS 4.1.2014). Bei insgesamt 2.555 Vorfällen im Zusammenhang mit Gewalt (Terroranschläge, Operationen durch die Sicherheitskräfte und deren Zusammenstöße mit Militanten, ethnopolitische Gewalt, Drohnenangriffe, Gewalt zwischen den Stämmen und zwischen den Militanten, interreligiöse Zusammenstöße, religiös-kommunale Gewalt, grenzübergreifende Zusammenstöße und Zusammenstöße zwischen kriminellen Banden bzw. zwischen diesen und der Polizei) wurden 2013 4.725 getötet. Der Trend eines Rückgangs der Anzahl der Vorfälle von Gewalt und Todesopfer, der 2010 begann und bis 2012 anhielt, hielt im Jahr 2013 nicht an (PIPS 4.1.2014). Die Taktiken der Terroristen waren divers, der größte Anteil aller Anschläge, 686 bzw. 40 Prozent, waren gezielte Tötungen (in diesem Wert sind 224 Fälle politisch motivierter gezielter Tötungen nicht inkludiert). Andere signifikante Taktiken waren u.a. improvisierte Sprengsätze

(710)und Explosionen von Handgranaten
(122)(PIPS 4.1.2014). Bis Ende 2012 sind die Vorfälle von Terror und Gewalt, Terroranschläge und Opferzahlen insgesamt zurückgegangen. Die Vorfälle der Gewalt stiegen in der Wahlzeit 2013 an und blieben weiterhin erhöht. Staatliche Maßnahmen führten in einigen kritischen Regionen zur Verbesserung der Lage. Im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan ist ein Erfolg der Militäroperationen sichtbar. Den Drohnenangriffen der USA im Grenzgebiet zu Afghanistan fielen einige hohe Führer der Taliban zum Opfer, dies schadete besonders den strategischen Kapazitäten der Extremisten. Die Bevölkerung hat die Militanten satt. Der Staat geht gegen die Militanten vor, für eine substantielle Verbesserung der Unsicherheiten fehlt eine breitere, konsistente Strategie. Die distriktweise Auswertung der digitalen Datenbank zeigt allerdings, dass die roten Zonen, jene Distrikte, die von einer hohen Anzahl sicherheitsrelevanter Gewaltvorfälle betroffen sind, über die letzten Jahre zurückgegangen sind (BAA 6.2013; vgl. auch: PIPS 4.1.2014, BFA 10.2014). Am
  1. Juni 2014 wurden Militäroperationen in Nord-Wasiristan gestartet. Das Militär gibt an 500 Aufständische bis Ende Juli getötet zu haben, aber es wird auch berichtet, dass die meisten extremen Aufständischen die Agency vor den Operationen verlassen hatten. Über 800.000 Menschen sind aus Nord-Wasiristan geflohen (BFA 10.2014).Bis Ende 2012 sind die Vorfälle von Terror und Gewalt, Terroranschläge und Opferzahlen insgesamt zurückgegangen. Die Vorfälle der Gewalt stiegen in der Wahlzeit 2013 an und blieben weiterhin erhöht. Staatliche Maßnahmen führten in einigen kritischen Regionen zur Verbesserung der Lage. Im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan ist ein Erfolg der Militäroperationen sichtbar. Den Drohnenangriffen der USA im Grenzgebiet zu Afghanistan fielen einige hohe Führer der Taliban zum Opfer, dies schadete besonders den strategischen Kapazitäten der Extremisten. Die Bevölkerung hat die Militanten satt. Der Staat geht gegen die Militanten vor, für eine substantielle Verbesserung der Unsicherheiten fehlt eine breitere, konsistente Strategie. Die distriktweise Auswertung der digitalen Datenbank zeigt allerdings, dass die roten Zonen, jene Distrikte, die von einer hohen Anzahl sicherheitsrelevanter Gewaltvorfälle betroffen sind, über die letzten Jahre zurückgegangen sind (BAA 6.2013; vergleiche auch: PIPS 4.1.2014, BFA 10.2014). Am
  2. Juni 2014 wurden Militäroperationen in Nord-Wasiristan gestartet. Das Militär gibt an 500 Aufständische bis Ende Juli getötet zu haben, aber es wird auch berichtet, dass die meisten extremen Aufständischen die Agency vor den Operationen verlassen hatten. Über 800.000 Menschen sind aus Nord-Wasiristan geflohen (BFA 10.2014). Es wurde erwartet, dass die neue Regierung konkrete Maßnahmen gegen Terrorismus und andere Formen von Gewalt einführen würde. Jedoch wurden 2.113 Menschen in 1.345 Vorfällen zwischen dem
  3. Juni - als Premierminister Nawaz Sharif seinen Amtseid ablegte - und
  4. Dezember 2013 getötet. Der Schwerpunkt der neuen Regierung war auf Gespräche mit der Taliban gerichtet. In der Hinsicht gab es kleine Fortschritte, jedoch die hartnäckige Haltung der pakistanischen Taliban, Zurückhaltung seitens des Sicherheit-Establishment, die ungeschickte Handhabung des Problem durch die Regierung und schließlich die Tötung des TTP-Chef Hakeemullah Mehsud durch einen amerikanischen Drohnenangriff zerstörte die Hoffnung der Regierung auf weitere Gespräche mit der Taliban (PIPS 4.1.2014). Die Reaktionen der politischen Parteien - einschließlich der Parteien die Sitze in der Bundesregierung und der Landesregierung haben - sind in Folge des Todes von Mehsud durcheinander und unzusammenhängend. Dies zeigt die inhärente Schwäche und den mangelnden politischen Willen der Staatsführung die Bedrohung der Militanz, die hauptsächlich von der pakistanischen Taliban ausgeht, zu konfrontieren. Andererseits zeigt die Reaktion des pakistanischen Militärs in Folge eines TTP Angriff auf die Khajori Kontrollstelle in Mirali, Nord-Wasaristan, dass die Sicherheits-Establishments kaum noch Geduld und keine Toleranz mehr für solche Angriffe haben. Eine Änderung in der operativen Strategie des Militärs gegen die Aufständischen würde den Raum für Friedensverhandlungen mit der Taliban weiter verkleinern. Dies bringt die Regierung weiter in ein Dilemma und die Situation wird voraussichtlich so bleiben bis es eine klare und kohärente Vorgehensweise gegen die Militanz gibt (PIPS 4.1.2014; vgl. auch: CRSS 11.2.2014).Die Reaktionen der politischen Parteien - einschließlich der Parteien die Sitze in der Bundesregierung und der Landesregierung haben - sind in Folge des Todes von Mehsud durcheinander und unzusammenhängend. Dies zeigt die inhärente Schwäche und den mangelnden politischen Willen der Staatsführung die Bedrohung der Militanz, die hauptsächlich von der pakistanischen Taliban ausgeht, zu konfrontieren. Andererseits zeigt die Reaktion des pakistanischen Militärs in Folge eines TTP Angriff auf die Khajori Kontrollstelle in Mirali, Nord-Wasaristan, dass die Sicherheits-Establishments kaum noch Geduld und keine Toleranz mehr für solche Angriffe haben. Eine Änderung in der operativen Strategie des Militärs gegen die Aufständischen würde den Raum für Friedensverhandlungen mit der Taliban weiter verkleinern. Dies bringt die Regierung weiter in ein Dilemma und die Situation wird voraussichtlich so bleiben bis es eine klare und kohärente Vorgehensweise gegen die Militanz gibt (PIPS 4.1.2014; vergleiche auch: CRSS 11.2.2014). Die Regierung ergreift zum Schutz der Bevölkerung einige Maßnahmen. Das pakistanische Militär führte in der FATA Anti-Terrorismus Maßnahmen durch (USDOS 27.2.2014). 60 operative Militärschläge wurden im Jahr 2013 in dieser Region durchgeführt. 3.390 mutmaßliche Militante und Mitglieder radikaler Organisationen wurden 2013 verhaftet. (PIPS 4.1.2014). Es wurden auch Maßnahmen ergriffen um die Verbindungen zwischen den Terroristen zu schwächen und Rekrutierungen durch militante Organisationen zu verhindern. Große Waffenarsenale wurden in städtischen Gebieten, wie Islamabad und Karatschi, ausgehoben, Gang-Mitglieder und TTP Kommandanten, die logistische Unterstützung für Militante in Stammesgebieten boten, wurden in Karatschi verhaftet, Selbstmordattentäter wurden vor der Tat verhaftet und Anschlagspläne vereitelt (USDOS 27.2.2014). Ein weiterer Weg der Bekämpfung ist die Kontrolle und Beschneidung des internationalen Geldflusses zu diesen Organisationen (BAA 6.2013). Die Vorwahlzeit in 2013 war allerdings von überdurchschnittlich stark ausgeprägter terroristischer Gewalt geprägt. Militante Kräfte versuchten die politische Lage zu destabilisieren, um die Wahlen zu verhindern. Bereits zum Jahresende 2012 kulminierten Anschläge und Attentate in einer Gewaltwelle (BAA 6.2013). Für Jänner 2014 verzeichnete PIPS 171 Terroranschläge, einschließlich sieben Selbstmordanschläge, mit 258 Toten. 62 Attacken, oder 36% der Terroranschläge, waren gegen Sicherheitskräfte, ihre Konvoys und Check-Posts gerichtet (PIPS 6.2.2014). Insgesamt gab es 517 Tote bei Gewaltvorfällen in Pakistan. Gezielte Tötungen stiegen um 60%, Angriffe von Aufständischen stiegen um 80% und die Zahl der Todesopfer in Folge von Terrorakten stieg um 150% (CRSS 26.2.2014). Im Februar 2014 gab es laut PIPS einen Rückgang der Terrorangriffe von etwa 23%. Es gab 132 Terrorangriffe mit 192 Toten. Etwa 30% der Terrorattacken waren gegen Sicherheitskräfte, ihre Konvoys und Check-Posts gerichtet. PIPS gibt an, dass 394 Menschen in Gewaltvorfällen in Pakistan gestorben sind, während CRSS 571 Todesopfer angibt (PIPS 14.3.2014; vgl. auch: CRSS 17.3.2014).Im Februar 2014 gab es laut PIPS einen Rückgang der Terrorangriffe von etwa 23%. Es gab 132 Terrorangriffe mit 192 Toten. Etwa 30% der Terrorattacken waren gegen Sicherheitskräfte, ihre Konvoys und Check-Posts gerichtet. PIPS gibt an, dass 394 Menschen in Gewaltvorfällen in Pakistan gestorben sind, während CRSS 571 Todesopfer angibt (PIPS 14.3.2014; vergleiche auch: CRSS 17.3.2014). Für März 2014 gibt PIPS an, dass es 114 Terrorattacken gab und dass es in Folge dessen 129 Tote gab. Insgesamt starben laut PIPS 228 Menschen bei 172 Gewaltvorfällen in Pakistan (PIPS 8.4.2014). Laut CRSS gab es insgesamt 385 Tote bei Gewaltvorfällen. Auch CRSS gibt an, dass es einen starken Rückgang von Todesopfern gab. Dies könnte das Resultat von Friedensverhandlungen, eingeleitet von der Regierung, und den Waffenstillstand zwischen dem Tehreek-i-Taliban und der Regierung sein. Es gab einen Rückgang in jeglicher Form von Gewalt, mit der Ausnahme von gezielten Tötungen. Die FATA und KP Regionen profitierten am meisten von diesem Rückgang. Dieser Rückgang der Gewalt zeigt auch, dass die TTP hauptsächlich für die Gewalt verantwortlich ist (CRSS 14.4.2014). Im April 2014 verzeichnete PIPS 84 Terroranschläge mit 123 Toten, insgesamt starben bei 137 relevanten Sicherheitsvorfällen 297 Personen in Pakistan (PIPS 8.5.2014). CRSS berichtet jedoch, dass es eine Erhöhung der Anzahl von Gewaltvorfällen gab. Im Vergleich zu den 385 Todesopfern im März, ist die Zahl zu 514 gestiegen. Der plötzliche Anstieg kann darauf zurückgeführt werden, dass die Taliban sich weigerten den Waffenstillstand einen weiteren Monat fortzusetzten und, dass anschließend Streitigkeiten unter den Taliban Gruppen erfolgten (CRSS 14.5.2014). Im Mai 2014 wurden vom PIPS 105 Terroranschläge in ganz Pakistan berichtet mit 106 Toten, alle sicherheitsrelevanten Gewaltvorfälle zusammen forderten 314 Todesopfer. KP war im Laufe des Monats am meisten von terroristischen Anschlägen betroffen (PIPS 9.6.2014).CRSS spricht für Mai von 510 Toten durch Gewalt (CRSS 15.7.2014). Im Juni 2014 zählte PIPS 100 Terroranschläge mit 168 Toten und insgesamt 185 Gewaltvorfälle mit 772 Toten (PIPS 8.7.2014). CRSS gibt für Juni 953 Todesopfer durch Gewalt an (CRSS 15.7.2014). Für Juli 2014 verzeichnete PIPS 99 Anschläge, die 112 Todesopfer forderten. Insgesamt gab es bei 194 verschiedensten Gewaltvorkommnissen 440 Tote (PIPS 8.8.2014). Nach der Auswertung wird die Zahl der Toten durch Gewalt von CRSS für Juli mit 690 angegeben (CRSS 18.8.2014). Für August 2014 berichtet PIPS von insgesamt 85 terroristischen Anschlägen mit 97 Todesopfern. Alle sicherheitsrelevante Gewalt zusammen genommen starben in 168 Gewaltvorfällen 371 Menschen (PIPS 8.9.2014). CRSS verzeichnete im August 549 Todesopfer in verschiedenen Arten der Gewalt (CRSS 12.9.2014). Insgesamt wurden im September 2014 landesweit 79 Terroranschläge mit 101 Toten verzeichnet, bei allen 153 Gewaltvorfällen zusammen 509 Tote (PIPS 12.10.2014). Von CRSS wurden 652 Todesopfer recherchiert (CRSS 15.10.2014). Für Oktober 2014 berichtet PIPS von 86 Terroranschlägen mit 98 Todesopfern. Bei 168 Gewaltvorfällen starben 440 Menschen (PIPS 12.11.2014). 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  5. Regionale Verteilung der Gewalt Die heftige Welle der Gewalt im Laufe des Berichtsjahres 2013 ergriff auch Gegenden, die vorher als friedlich bezeichnet wurden (CRSS 11.2.2014). Die westlichen Grenzgebiete sind geplagt von Gewalt. Die Gebiete, die in erster Linie betroffen sind, sind Khyber Pakhtunkhwa und die FATA, die eine starke Taliban Präsenz aufweisen, sowie Belutschistan, in der militante Stammesgruppen aufständische Gewaltakte verüben. Der Rest von Pakistan ist von sporadischen terroristischen Attacken betroffen, wie etwa Selbstmordanschläge in den Städten und bewaffnete Attacken auf das Militär (Reuters 11.4.2013; vgl. auch: AA 5.11.2014). 2014 kam es erneut zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi, die Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten (AA 5.11.2014). Am
  6. April 2014, wurden bei einem Anschlag auf einen Markt am Stadtrand der Hauptstadt Islamabad mindestens 20 Personen getötet. Es ist der blutigste Anschlag in der Hauptstadt seit Jahren (Reuters 9.4.2014a). Am
  7. November 2014 kamen bei einem Selbstmordanschlag am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore über 55 Menschen, überwiegend Besucher der allabendlichen traditionellen Flaggenzeremonie, ums Leben (AA 5.11.2014).Die heftige Welle der Gewalt im Laufe des Berichtsjahres 2013 ergriff auch Gegenden, die vorher als friedlich bezeichnet wurden (CRSS 11.2.2014). Die westlichen Grenzgebiete sind geplagt von Gewalt. Die Gebiete, die in erster Linie betroffen sind, sind Khyber Pakhtunkhwa und die FATA, die eine starke Taliban Präsenz aufweisen, sowie Belutschistan, in der militante Stammesgruppen aufständische Gewaltakte verüben. Der Rest von Pakistan ist von sporadischen terroristischen Attacken betroffen, wie etwa Selbstmordanschläge in den Städten und bewaffnete Attacken auf das Militär (Reuters 11.4.2013; vergleiche auch: AA 5.11.2014). 2014 kam es erneut zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi, die Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten (AA 5.11.2014). Am
  8. April 2014, wurden bei einem Anschlag auf einen Markt am Stadtrand der Hauptstadt Islamabad mindestens 20 Personen getötet. Es ist der blutigste Anschlag in der Hauptstadt seit Jahren (Reuters 9.4.2014a). Am
  9. November 2014 kamen bei einem Selbstmordanschlag am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore über 55 Menschen, überwiegend Besucher der allabendlichen traditionellen Flaggenzeremonie, ums Leben (AA 5.11.2014). Insgesamt divergiert somit die Sicherheitslage stark zwischen und innerhalb einzelner Provinzen. Der Vertreter des PIPS erläutert, dass die - mit um die 90 Millionen Einwohner bevölkerungsreichste Provinz Punjab als sicher eingestuft werden kann, auch Sindh ist sicher, mit Ausnahme von Karatschi, das ein Hotspot der Gewalt ist, außerdem versuchen terroristische Gruppen den Inneren Sindh zu infiltrieren. Islamabad gilt ebenfalls als relativ sicher. Doch Anschläge kommen auch in diesen Gebieten vor. Die paschtunischen Gebiete in Belutschistan sind relativ sicher, die belutschischen stark unsicher. In Khyber Pakhtunkhwa ist die Sicherheitslage kritisch - nur wenige Distrikte sind sicher, während andere schwer von Anschlägen gezeichnet sind. Belutschistan, die FATA, Khyber Pakhtunkhwa und die Metropole Karatschi sind somit die kritischen Gebiete Pakistans (BAA 6.2013). Im Berichtsjahr 2013 wurde die höchste Zahl der Terroranschläge mit 499 und 706 Todesopfern aus der Provinz Khyber Pakhtunkhwa, in der die Taliban aktiv waren, gemeldet. Belutschistan hatte die meisten Todesopfer zu beklagen. 727 Menschen haben ihr Leben bei 487 Terroranschlägen verloren. Sindh, vor allem Karatschi, und die FATA waren die dritt- und viertvolatilsten Regionen in
  10. In Sindh wurden 390 (356 in Karatschi allein) und in FATA 293 Terroranschläge gemeldet. Aus Punjab wurden 38, aus Gilgit Baltistan fünf und aus Islamabad vier terroristische Vorfälle gemeldet. In Azad Jammu und Kaschmir war nur ein Terroranschlag gemeldet (PIPS 4.1.2014). Die regionale Differenzierung ist auch in der mit den Wahlen verbundenen gestiegenen Gewalt 2013 erkennbar. Stark betroffen waren die FATA, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan, sowie Karatschi (BAA 6.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt Deutschland (5.11.2014): Pakistan - Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PakistanSicherh eit.html, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (26.2.2014): Monthly Report - January 2014, http://crss.pk/story/monthly-report-january-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (17.3.2014): Monthly Report - February 2014, http://crss.pk/story/monthly-report-february-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (14.4.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report (March 2013), http://crss.pk/story/monthly-report-march-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (14.5.2014): Monthly Report on Violence: April 2014, http://crss.pk/story/monthly-report-on-violence-april-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (16.6.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report - May 2014, http://crss.pk/story/pakistan-conflict-tracker-monthly-report-may-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies Pakistan (15.7.2014): Conflict Tracker Monthly Report - June 2014, http://crss.pk/story/monthly-report-june-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (18.8.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report - July 2014, http://crss.pk/story/pct-monthly-report-july-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (12.9.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report - August 2014, http://crss.pk/story/pakistan-conflict-tracker-monthly-report-august-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (15.10.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report - September 2014, http://crss.pk/story/pakistan-conflict-tracker-monthly-report-september-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies (14.14.2014): Pakistan Conflict Tracker Monthly Report - October 2014, http://crss.pk/story/pakistan-conflict-tracker-monthly-report-october-2014/, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2014): Pakistan Security Report 2013 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2013): Pakistan Security Report 2012, http://san-pips.com/index.php?action=reports&id=psr_list_1, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (6.2.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): January 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=391, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (14.3.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): January 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=399, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.4.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): March 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=402, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.5.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): April 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=409, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.6.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): May 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=412, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.7.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): June 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=420, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.8.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): July 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=421, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (8.9.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): August 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=427, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (12.10.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): September 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=434, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (11.11.2014): PIPS Security Analysis (Pakistan): October 2014, http://www.san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=435, Zugriff 27.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (5.2013): Elections 2013: Violence against Political Parties, Candidates and Voters -Strichaufzählung Reuters (9.4.2014a): Bomb kills 20 in market on edge of Pakistani capital, http://www.reuters.com/article/2014/04/09/us-pakistan-blast-idUSBREA380A520140409, Zugriff 25.11.
  11. -Strichaufzählung Reuters (11.4.2013): Pakistan violence, http://www.trust.org/spotlight/Pakistan-violence, Zugriff 25.11.2014 1.
  12. Wichtige Terrorgruppen Taliban und andere militante Organisationen in Pakistan sind in inneren Konflikten, in regionalen Kämpfen (Afghanistan, Kaschmir) und im globalen Jihad aktiv. Sie sind lose koordiniert, teilen sich aber oftmals Ressourcen und Rekruten. Verschiedene militante Gruppen haben sich zur Tehrik-e-Taliban Pakistan (TTP), den pakistanischen Taliban, im Jahr 2007 zusammengeschlossen (Reuters 11.4.2013; vgl. auch: BFA 10.2014). Die TTP ist primär für die Instabilität im Land verantwortlich. Angriffsziele der TTP sind neben Sicherheitskräften nunmehr auch die politische Führung und Friedensaktivisten. Die TTP kämpft mit internen Krisen. Ihre Stärke liegt in der Verbindung von externen und internen Terrorgruppen. Sie fungiert auch als Brücke zwischen internationalen (z.B. Al Qaeda) und lokalen Terrorgruppen - von den Punjabi Taliban bis zur Lashkar-e-Jhangvi (PIPS 4.1.2013; vgl. auch: BFA 10.2014).Taliban und andere militante Organisationen in Pakistan sind in inneren Konflikten, in regionalen Kämpfen (Afghanistan, Kaschmir) und im globalen Jihad aktiv. Sie sind lose koordiniert, teilen sich aber oftmals Ressourcen und Rekruten. Verschiedene militante Gruppen haben sich zur Tehrik-e-Taliban Pakistan (TTP), den pakistanischen Taliban, im Jahr 2007 zusammengeschlossen (Reuters 11.4.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Die TTP ist primär für die Instabilität im Land verantwortlich. Angriffsziele der TTP sind neben Sicherheitskräften nunmehr auch die politische Führung und Friedensaktivisten. Die TTP kämpft mit internen Krisen. Ihre Stärke liegt in der Verbindung von externen und internen Terrorgruppen. Sie fungiert auch als Brücke zwischen internationalen (z.B. Al Qaeda) und lokalen Terrorgruppen - von den Punjabi Taliban bis zur Lashkar-e-Jhangvi (PIPS 4.1.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Die TTP verfügt über eine Stärke von mindestens 30.000 - 35.000 Mitgliedern (Reuters 11.4.2013; vgl. auch: SATP o.D.). Der Vertreter des PIPS erläutert, dass die TTP nicht über eine einheitliche Struktur verfügt und auch die vorhandene Struktur nicht mehr intakt ist. Jede Gruppe hat eigene Operationen. Die von der TTP ausgehende Gewalt konzentriert sich regional auf die Stammesgebiete, thematisch auf Parteien, Pro-Regierungsstämme, regierende Politiker, auf Pro-Regierungs-Älteste, Sicherheitskräfte, Moscheen, die von Sicherheitskräften aufgesucht werden oder in denen Imame oder Mullahs die Regierung unterstützen, Friedensaktivist/innen (wie Malala Yousafzai), Einrichtungen des Militärs und der Polizei, Minderheiten sowie Muslime, die nicht ihrer Scharia-Auslegung folgen. Ursprünglich waren Schiiten in den Stammesgebieten nicht Ziel der Taliban, dies hat sich geändert (BAA 6.2013). Die Awami National Party war das Hauptziel von TTP-Gewalt, einige Anschläge richteten sich gegen Führungspersonen und Aktivisten (PIPS 4.1.2013; vgl. auch: BFA 10.2014). Die Aktivitäten der Taliban beschränken sich hauptsächlich auf den Nordwesten Pakistans, allerdings wurden sie in den letzten Jahren auch in der Wirtschaftsmetropole Karatschi sichtbar (CRSS 13.7.2013; vgl. auch: Reuters 11.4.2013). Am
  13. Juni 2014 übte die TTP einen Terrorangriff bei dem Karatschi Flughafen aus (BFA 10.2014). Einige Taliban Gruppen haben Basen in Belutschistan (Reuters 11.4.2013).Die TTP verfügt über eine Stärke von mindestens 30.000 - 35.000 Mitgliedern (Reuters 11.4.2013; vergleiche auch: SATP o.D.). Der Vertreter des PIPS erläutert, dass die TTP nicht über eine einheitliche Struktur verfügt und auch die vorhandene Struktur nicht mehr intakt ist. Jede Gruppe hat eigene Operationen. Die von der TTP ausgehende Gewalt konzentriert sich regional auf die Stammesgebiete, thematisch auf Parteien, Pro-Regierungsstämme, regierende Politiker, auf Pro-Regierungs-Älteste, Sicherheitskräfte, Moscheen, die von Sicherheitskräften aufgesucht werden oder in denen Imame oder Mullahs die Regierung unterstützen, Friedensaktivist/innen (wie Malala Yousafzai), Einrichtungen des Militärs und der Polizei, Minderheiten sowie Muslime, die nicht ihrer Scharia-Auslegung folgen. Ursprünglich waren Schiiten in den Stammesgebieten nicht Ziel der Taliban, dies hat sich geändert (BAA 6.2013). Die Awami National Party war das Hauptziel von TTP-Gewalt, einige Anschläge richteten sich gegen Führungspersonen und Aktivisten (PIPS 4.1.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014). Die Aktivitäten der Taliban beschränken sich hauptsächlich auf den Nordwesten Pakistans, allerdings wurden sie in den letzten Jahren auch in der Wirtschaftsmetropole Karatschi sichtbar (CRSS 13.7.2013; vergleiche auch: Reuters 11.4.2013). Am
  14. Juni 2014 übte die TTP einen Terrorangriff bei dem Karatschi Flughafen aus (BFA 10.2014). Einige Taliban Gruppen haben Basen in Belutschistan (Reuters 11.4.2013). Die TTP benutzt seit 2009 auch Entführungen von "high profile" Personen (u.a. reiche Geschäftsmänner, Akademiker, westliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Angehörige von Militärs) in den großen pakistanischen Städten, um Geldmittel zu lukrieren (Reuters 11.4.2013). Drei Mitglieder der TTP wurden im Juli 2013 in Islamabad festgenommen, da sie dort und in Khyber Pakhtunkhwa Geschäftsleute erpressten. Dies zeigt das Verschwimmen zwischen kriminellen Syndikaten und religiösen Militanten (CRSS 13.7.2013). Außerhalb der TTP agieren lokale Taliban-Gruppen, die entweder mit der TTP in loser Verbindung stehen oder mit ähnlichen Zielen formiert wurden. Die meisten dieser Gruppen agieren in Khyber Pakhtunkhwa, hauptsächlich in Charsadda, Swabi, Nowshera und der Peripherie von Peschawar. Allerdings gebrauchen auch viele kriminelle Gruppen dieses Label. Die meisten dieser Gruppen sind klein und ihre Operationen sind auf ihre Umgebung begrenzt (BAA 6.2013). Es gibt auch im Punjab sunnitische Terrorgruppen. Eine von diesen, die Lashkar-e-Jhangvi, zielt darauf ab, Schiiten aus Pakistan zu vertreiben (Reuters 11.4.2013). Sie ist in viele Gruppen zersplittert, deren Taktiken und Ziele sich von einem Gebiet zum anderem unterscheiden. Sie ist eine lokal orientierte Gruppe, ihre Zielsetzung auf Schiiten richtet sich z.B. in Belutschistan vor allem gegen Hazara. Höhepunkt waren die Anschläge in Quetta im Jänner und im Februar 2013 (ca. 200 Tote) (BAA 6.2013; BFA 10.2014). Die Punjabi Taliban sind eine eigene, von der TTP gesonderte Gruppe, doch unterhalten sie zu dieser Verbindungen. Ihre Ziele sind hauptsächlich Sicherheitskräfte und Schiiten. Sie agieren im Punjab wie terroristische Zellen, derzeit sind sie allerdings wenig aktiv (BAA 6.2013). Im September 2014 hat die Punjabi Taliban bekannt gegeben, dass sie ab sofort nur mit friedlichen Mitteln die Umsetzung der Scharia verfolgen würden. Sie würden jedoch in Afghanistan weiter kämpfen (TET 14.9.2014; vgl. auch: Dawn 13.9.2014).Es gibt auch im Punjab sunnitische Terrorgruppen. Eine von diesen, die Lashkar-e-Jhangvi, zielt darauf ab, Schiiten aus Pakistan zu vertreiben (Reuters 11.4.2013). Sie ist in viele Gruppen zersplittert, deren Taktiken und Ziele sich von einem Gebiet zum anderem unterscheiden. Sie ist eine lokal orientierte Gruppe, ihre Zielsetzung auf Schiiten richtet sich z.B. in Belutschistan vor allem gegen Hazara. Höhepunkt waren die Anschläge in Quetta im Jänner und im Februar 2013 (ca. 200 Tote) (BAA 6.2013; BFA 10.2014). Die Punjabi Taliban sind eine eigene, von der TTP gesonderte Gruppe, doch unterhalten sie zu dieser Verbindungen. Ihre Ziele sind hauptsächlich Sicherheitskräfte und Schiiten. Sie agieren im Punjab wie terroristische Zellen, derzeit sind sie allerdings wenig aktiv (BAA 6.2013). Im September 2014 hat die Punjabi Taliban bekannt gegeben, dass sie ab sofort nur mit friedlichen Mitteln die Umsetzung der Scharia verfolgen würden. Sie würden jedoch in Afghanistan weiter kämpfen (TET 14.9.2014; vergleiche auch: Dawn 13.9.2014). Hauptakteur nationalistischer Gewalt ist die Balochistan Liberation Army. Sie ist in Belutschistan aktiv, vereinzelt auch in Karatschi und in den Stammesgebieten des angrenzenden Südpunjabs. Weitere Beispiele belutschischer Terrororganisationen sind Lashkar-e-Balochistan, die Balochistan Liberation Front und die United Baloch Army. 2012 verübten auch Sindhi nationalistische Gruppen im Inneren Sindh Terrorakte (BAA 6.2013). Belutschische Nationalisten und Sindhi Nationalisten übten im Jahr 2013 450 Attacken und töteten dabei 375 Menschen (The Hindu 20.1.2014). Quellen: -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung BFA Staatendokumentation (10.2014): Pakistan - Challenges & Perspectives -Strichaufzählung CRSS - Center for Research and Security Studies Pakistan (13.7.2013): Conflict Tracker Monthly Report (June 2013), http://crss.pk/?p=4555, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Dawn (13.9.2014): Punjabi Taliban call off armed struggle in Pakistan?, http://www.dawn.com/news/1131738, Zugriff 18.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies: Pakistan Security Report 2012, 4.1.2013, http://san-pips.com/index.php?action=reports&id=psr_list_1, Zugriff 18.11.2014 -Strichaufzählung Reuters (11.4.2013): Pakistan violence, http://www.trust.org/spotlight/Pakistan-violence, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung SATP - South Asia Terrorism Portal (o.D.): Tehreek-e-Taliban Pakistan (TTP), http://www.satp.org/satporgtp/countries/pakistan/terroristoutfits/ttp.htm, Zugriff 18.11.2014 -Strichaufzählung TET - The Express Tribune (14.9.2014): Watershed event: Punjabi Taliban renounce violence, http://tribune.com.pk/story/762038/watershed-event-punjabi-taliban-renounce-violence/, Zugriff 18.11.2014 -Strichaufzählung The Hindu (20.1.2014): A spurt in suicide attacks across the border, http://www.thehindu.com/todays-paper/tp-international/a-spurt-in-suicide-attacks-across-the-border/article5595338.ece, Zugriff 18.11.2014 1.
  15. Regionale Problemzone FATA Der schmale, von paschtunischen Stämmen bewohnte Streifen an der Demarkationslinie (Durand Linie) zu Afghanistan ist administrativ in den Federal Administered Tribal Areas (FATA) zusammengefasst (BAA 6.2013). Die FATA sind charakterisiert durch eine stark tribale Struktur. Es finden sich 26 Hauptstämme mit ungefähr 32 Unterstämmen. Die Bevölkerung wird auf 4,45 Millionen geschätzt mit einer Wachstumsrate von 3,76 Prozent seit 1998 (FRC 11.2014). Die FATA umfassen ca. 3 % der Fläche Pakistans (AA 8.4.2014). In den FATA operieren unterschiedliche terroristische Organisationen. Das Spektrum reicht dabei von einheimischen Aufständischen bis hin zu internationalen Terrororganisationen, welche die FATA als Ausgangspunkt ihrer Operationen verwenden. Die Organisationen kooperieren fallweise (BAA 31.1.2011). Viele Taliban flohen während des NATO Eingriffes im Jahr 2001 in Afghanistan in die FATA, wo der pakistanische Staat lange Zeit nicht gegen sie vorging. Erst nach dem Vorrücken von Taliban Gruppen in das Swat-Tal und weitere Teile Khyber Pakhtunkhwas entstand ein Umdenken und Regierung und Armee schritten ein. Die pakistanische Bodenoffensive und der Einsatz von US-Drohnen drängte die Führerschaft der Pakistanischen Taliban zurück. Die staatliche Kontrolle konnte in Teilen der FATA wiederhergestellt werden, jedoch ist die Sicherheitslage unbeständig, da viele Militante in andere Gebiete der FATA flohen (BAA 6.2013; vgl. auch: BFA 10.2014, Reuters 11.4.2013, PIPS 4.1.2012). Die meisten sind in entlegenere Gebiete der sog. "Stammesgebiete" ausgewichen (AA 8.4.2014).In den FATA operieren unterschiedliche terroristische Organisationen. Das Spektrum reicht dabei von einheimischen Aufständischen bis hin zu internationalen Terrororganisationen, welche die FATA als Ausgangspunkt ihrer Operationen verwenden. Die Organisationen kooperieren fallweise (BAA 31.1.2011). Viele Taliban flohen während des NATO Eingriffes im Jahr 2001 in Afghanistan in die FATA, wo der pakistanische Staat lange Zeit nicht gegen sie vorging. Erst nach dem Vorrücken von Taliban Gruppen in das Swat-Tal und weitere Teile Khyber Pakhtunkhwas entstand ein Umdenken und Regierung und Armee schritten ein. Die pakistanische Bodenoffensive und der Einsatz von US-Drohnen drängte die Führerschaft der Pakistanischen Taliban zurück. Die staatliche Kontrolle konnte in Teilen der FATA wiederhergestellt werden, jedoch ist die Sicherheitslage unbeständig, da viele Militante in andere Gebiete der FATA flohen (BAA 6.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014, Reuters 11.4.2013, PIPS 4.1.2012). Die meisten sind in entlegenere Gebiete der sog. "Stammesgebiete" ausgewichen (AA 8.4.2014). PIPS unterteilt die FATA in Gebiete mit Taliban-Einfluss - wo eine staatliche Administration vorhanden ist, allerdings die Taliban weiterhin Netzwerke haben - und Gebiete unter Taliban Kontrolle, wo keine Administration aktiv ist. Es gibt keine Agencies mehr, in denen das gesamte Gebiet unter der vollständigen Kontrolle der Taliban ist, doch bei Teilen einiger Agencies trifft dies zu. Die Taliban haben allerdings Netzwerke und damit Einfluss in allen Agencies. Es gibt weiterhin Anschläge von Terroristen und Militärschläge (BAA 6.2013). In den zurückeroberten Gebieten stehen die Behörden vor den Herausforderungen des Wiederaufbaus, auch der öffentlichen Verwaltung und der Justiz. Binnenvertriebene (IDPs), die vor den Kämpfen in FATA und Khyber Pakhtunkhwa geflohen sind, warten auf die Rückkehr in ihre Heimatorte (AA 8.4.2014). In Teilen der FATA wurde der Wiederaufbau begonnen. In Bauvorhaben wie dem Transregional Highway, verschiedenen Wasserreservoirs und anderen Projekten sind hauptsächlich chinesische Firmen und Arbeiter vor Ort tätig (BAA 6.2013). Über 400 - 481 Schulen, darunter über 100 für Mädchen wurden in der FATA in den letzten fünf Jahren zerstört. Die Armee begann mit der Rekonstruktion von Schulen, auch für Mädchen - in einigen Gebieten der FATA. Es wurden jedoch bis jetzt nur 158 Schulen wiederaufgebaut. Die finanziellen Ressourcen zum Wiederaufbau sind gering, während weiterhin Schulen durch Militante zerstört werden. UNICEF stellt Zelte für den Unterricht für Buben und für Mädchen zur Verfügung (Dawn 30.5.2012; vgl. auch: CAO 30.4.2014).In den zurückeroberten Gebieten stehen die Behörden vor den Herausforderungen des Wiederaufbaus, auch der öffentlichen Verwaltung und der Justiz. Binnenvertriebene (IDPs), die vor den Kämpfen in FATA und Khyber Pakhtunkhwa geflohen sind, warten auf die Rückkehr in ihre Heimatorte (AA 8.4.2014). In Teilen der FATA wurde der Wiederaufbau begonnen. In Bauvorhaben wie dem Transregional Highway, verschiedenen Wasserreservoirs und anderen Projekten sind hauptsächlich chinesische Firmen und Arbeiter vor Ort tätig (BAA 6.2013). Über 400 - 481 Schulen, darunter über 100 für Mädchen wurden in der FATA in den letzten fünf Jahren zerstört. Die Armee begann mit der Rekonstruktion von Schulen, auch für Mädchen - in einigen Gebieten der FATA. Es wurden jedoch bis jetzt nur 158 Schulen wiederaufgebaut. Die finanziellen Ressourcen zum Wiederaufbau sind gering, während weiterhin Schulen durch Militante zerstört werden. UNICEF stellt Zelte für den Unterricht für Buben und für Mädchen zur Verfügung (Dawn 30.5.2012; vergleiche auch: CAO 30.4.2014). Militäroperationen und militante Gewalt vertreiben weiterhin Menschen aus der FATA, auch aus Gebieten, die offiziell als von Militanten befreit erklärt wurden (Reuters 11.4.2013). Mit Stand November 2014 schätzte UNHCR die Zahl der IDPs aus Khyber Pakhtunkhwa und FATA auf 228.883 Familien. Davon sind 6.540 oder 3% der Familien in Lagern untergebracht. 74.371 IDP Familien oder 32% sind aus Nord-Wasiristan geflohen (UNHCR 12.11.2014a). Zwischen 2010 - 2014 sind 165.603 Familien in die FATA zurückgekehrt (UNHCR 12.11.2014b). OCHA berichtet das mit Stand
  16. November 2014 insgesamt 1.002.002 registrierte IDPs (95.356 Familien) aus Nord-Wasiristan kommen (OCHA 15.9.2014). Bei der Offensive im Jahre 2009 in Süd-Wasiristan wurden eine halbe Million Menschen intern vertrieben und zivile Einrichtungen zerstört. Eine Kombination der Offensive und der U.S. Drohnen half, die Führerschaft der Pakistanischen Taliban aus Süd-Wasiristan zu vertreiben. Die Armee sucht nach Wegen, die Menschen davon zu überzeugen, dass die Rückkehr sicher ist, doch bisher sind nur 41.000 Flüchtlinge zurückgekehrt. Geschäfte, Straßen und Schulen - auch für Mädchen - wurden wiederaufgebaut. Das "Waziristan Institute of Technical Education" und ein Kadetten College wurden gebaut. Es gibt allerdings nur geringe Anzeichen dafür, dass die zivile Administration Fuß fassen kann. Der höchste Verwaltungsbeamte, der "political agent", lebt nicht in Süd-Wasiristan, da die Taliban in den letzten Jahren mehrere Hundert Führungspersonen in den Stammesgebieten töteten (Reuters 3.2.2013). Eine IDP Statistik zeigt, dass 38.641 IDP registrierte Familien aus Süd-Wasiristan noch nicht zurückgekehrt sind (PC 15.9.2014). Die Sicherheitslage hat sich in Süd-Wasiristan seit einem Jahr verbessert. Es gibt Gerüchte, dass die Taliban mit den Sicherheitskräften ein stillschweigendes Friedensabkommen eingegangen sind. Jedoch weder das Militär noch die Aufständischen haben die Bedingungen des Abkommen bekannt gemacht (FRC 7.2014). In der FATA gab es im Jahr 2013 293 terroristische Anschläge mit 425 Toten. Die Zahl der gewalttätigen Zwischenfälle ist 2013 mit 24% gesunken (PIPS 4.1.2014). In den Monaten Juli bis September 2014 war Nord-Wasiristan die unruhigste Agency. Nord-Wasiristan ist bekannt dafür vielen aufständischen Gruppen, einschließlich denen mit nationalen und internationalen Plänen, Schutz zu bieten. Die Agency ist international für das Haqqini-Netzwerk, eine afghanische Taliban-Gruppe, bekannt. Viele landesweite Aktivitäten der Aufständischen konnten auch zu fremden Gruppen, sowie al-Qaida und der Islamische Bewegung Usbekistan, aber auch zur Punjabi Taliban und TTP zurückgeführt werden, die sich in dieser Agency eingenistet haben. Nord-Wasiristan ist die volatilste Agency geprägt von Unsicherheiten jeglicher Form: Angriffe auf Konvois, gezielte Tötungen, Drohnenangriffe und grenzüberschreitende Angriff. Machtkämpfen zwischen aufständische Gruppen verursachte noch weiteres Blutvergießen. Schließlich startete das Militär eine Offensive, genannt "Zarb-e-Azb", gegen die Aufständischen in Nord-Wasiristan am
  17. Juni
  18. Die Medienabteilung des Militärs, Inter-Services Public Relations (ISPR), gab an, dass über 400 Aufständischen getötet wurden. Jedoch ist dies die einzige Quelle und die Information konnte nicht verifiziert werden (FRC 7.2014). Durch diese Offensive wurden eine große Anzahl von Menschen vertrieben und FRC berichtet von 1.016.611 IDPs. Die meisten IDPs flohen zu den naheliegend besiedelten Distrikten von KP einschließlich Bannu, Lakki Marwat, Karak, Tank, Dera Ismail Khan, Peshawar und andere Teile des Landes. Laut Militärischen Quellen wurden große Teile der Agency von Aufständischen befreit, sogar die großen Städte (FRC 11.2014). Orakzai Agency, die ehemals sehr stark von Gewalt der Aufständischen betroffen war, ist ruhiger denn je zuvor im dritten Quartal 2014 gewesen. Um die Infiltration von Aufständischen aus anderen Agencies aufzuhalten, haben die Stammesangehörigen Check-Points aufgestellt und somit wurde die Bewegung der Aufständischen in die Agency eingeschränkt. Die Kurram Agency war auch im letzten Quartal wenig von aufständischen Aktivitäten betroffen gewesen. Dies bedeutet nicht, dass die Agency von Aufständischen befreit ist. Viele IDPs aus Nord-Wasiristan haben Schutz und Kurram gesucht. Es wird berichtet, dass alle Schritte genommen werden um die Sicherheit der IDPs zu gewährleisten. Den IDPs werden kostenloser Transport, kostenlose medizinischen Versorgung und tägliche Rationen zu Verfügung gestellt. Weiteres wurden sie in staatlichen Schulen untergebracht (FRC 11.2014). Die Welle von Gewalt hielt in den Monaten von Juli bis September 2014 in der Khyber Agency an. Es ist die zweitunruhigste Agency im FATA. Die häufigsten Anschläge der Aufständischen waren gezielte Tötungen gefolgt von Entführungen (FRC 11.2014). Laut UNHCR verließen etwa 80.000 Menschen das Tirah-Tal, nach einer Intensivierung des Kampfes zwischen zwei militanten Gruppen, Ansarul Islam (AI) und Lashkar-e-Islam, wobei die Pakistanischen Taliban die letztere Gruppe unterstützt. Im September 2013 wurde eine militärische Operation gestartet, welche die Gegend von den Aufständischen befreite. Daraufhin sind noch im Jahre 2013 etwa 30.000 IDPs zurückgekehrt. Im Mai 2014 waren etwa 46.000 IDPs bereit zum Tirah-Tal zurückzukehren, obwohl die meisten ihre Häuser zerstört vorfinden werden (IRIN 26.5.2014). Im ersten Quartal 2014 waren alle Agencies der FATA von zahlreichen terroristischen Anschlägen betroffen. Insgesamt zeichnete das FATA Research Center in diesem Quartal 74 Vorfälle mit 257 Toten auf. In der Khyber Agency war die Gewalt am höchsten. Die Hälfte aller Opfer war in dieser Agency zu verzeichnen. Unter den Todesopfern befanden sich 455 Militante (71%), 86 Zivilsten und 70 Sicherheitskräfte. Die Agencies Khyber, Kurram und Süd-Wasiristan die nach Militärischen Operationen friedlich wurden, waren nun wieder mit einer hohen Welle von Gewalt konfrontiert (FRC 5.2014). Im zweiten Quartal 2014 wurden 129 Terroranschläge gezählt mit 652 Todesopfern. Die häufigsten Anschläge waren gezielte Tötungen, welche in der Khyber Agency, Nord-Wasiristan und Bajaur am häufigsten vorkamen. Ein weiterer Trend waren Bombenanschläge, einschließlich improvisierte Sprengsätze, die oft eingesetzt wurden, um die beweglichen Kontingente der Sicherheitskräfte oder regierungsfreundliche Stammesälteste zu treffen. Im dritten Quartal 2014 war die Sicherheitslage weiterhin unruhig. 91 terroristische Anschläge wurden gezählt, dabei kamen 628 Menschen ums Leben. Die volatilste Agency war Nord-Wasiristan gefolgt von Khyber und Bajaur Agencies. Seit dem Start der militärischen Operation "Zarb-e-Azb" im Juni, gab es in Nord-Wasiristan eine große Anzahl verschiedener Militärschläge. Die Boden- und Luftoffensiven haben Berichte zufolge die TTP erheblich geschwächt. In der Khyber Agency wurden 32 Terrorvorfälle gezählt mit 82 Toten. Die häufigsten Anschläge der Aufständischen waren gezielte Tötungen und Entführungen. Die Sicherheitslage verbesserte sich in Süd-Wasiristan. Es gab 4 Terroranschläge mit fünf Toten (FRC 11.2014). Die lokale Regierung der FATA versucht durch Sportförderung die Jugendlichen der FATA von Militanten wegzuholen. Den Jugendlichen sollen alternative Zukunftsmöglichkeiten, als sich den Taliban anzuschließen, geboten werden. Cricket-Turniere und andere Sportveranstaltungen werden gefördert. Bis 2012 war die Bajaur Agency Konfliktgebiet, nachdem eine große Offensive gegen die Taliban 2008 stattgefunden hatte. Von den 300.000 geflohenen Zivilisten sind nur 18.000 zurückgekehrt. Ungefähr 100 kleine Cricket Teams sind nun in der Bajaur Agency entstanden. Aus der Orakzai Agency wird berichtet, dass um die 150 Jugendliche, die zuvor den Taliban angehörten zum Sport wechselten (AT 25.7.2013). Im Swat-Tal wird durch die Regierung ein Rehabilitationszentrum für frühere Kindersoldaten der Taliban unterhalten (USDOS 27.2.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (8.4.2014): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan -Strichaufzählung AT - Asia Times (25.7.2013): Sport beats terror in Pakistan's tribal belt, http://www.atimes.com/atimes/South_Asia/SOU-01-250713.html, Zugriff 20.11.2014 -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (31.1.2011): Analyse der Staatendokumentation -Strichaufzählung Afghanistan / Pakistan - Extremistische Gruppierungen im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet -Strichaufzählung BFA Staatendokumentation (10.2014): Pakistan - Challenges & Perspectives -Strichaufzählung CAO - Central Asia Online (30.4.2014): Militancy in FATA deprives youth of education, http://centralasiaonline.com/en_GB/articles/caii/features/pakistan/main/2014/04/30/feature-01, Zugriff 19.11.2014 -Strichaufzählung Dawn (30.5.2012): Govt faces dilemma over rebuilding schools in Fata, http://dawn.com/2012/04/30/govt-faces-dilemma-over-rebuilding-schools-in-fata-2/, Zugriff 14.10.2013 -Strichaufzählung FRC - FATA Research Centre (5.2014): First Quarter Security Report, January- March 2014, http://frc.com.pk/wp-content/uploads/2014/05/First-Report-final-May-05-2014.pdf, Zugriff 20.11.2014 -Strichaufzählung FRC - FATA Research Centre (7.2014): Second Quarter Security Report, April-June 2014, http://frc.com.pk/wp-content/uploads/2014/07/FRC-Security-Report-Second-Quarter-2014.pdf, Zugriff 20.11.2014 -Strichaufzählung FRC - FATA Research Centre (11.2014): FRC Security Report Third Quarter, July - September 2014, http://frc.com.pk/wp-content/uploads/2014/11/Security-Report.pdf, Zugriff, 18.11.2014 -Strichaufzählung IRIN - Integrated Regional Network (26.5.2014): IDPs likely to return to roofless homes in Pakistan's Tirah Valley, http://www.ecoi.net/local_link/276768/406034_de.html, Zugriff 20.11.2014 -Strichaufzählung OCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (15.9.2014): Pakistan - Humanitarian Snapshot Internal Displacement NWA and the rest of KP and FATA, http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/PakistanSnapshot.pdf, Zugriff 19.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2012): Pakistan Security Report 2011, http://san-pips.com/download.php?f=108.pdf, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2014): Pakistan Security Report 2013 -Strichaufzählung PC - Protection Cluster Pakistan (15.9.2014): Bulletin April-July 2014, http://reliefweb.int/report/pakistan/pakistan-protection-cluster-bulletin-april-july-2014, Zugriff 19.11.2014 -Strichaufzählung Reuters (11.4.2013): Pakistan violence, http://www.trust.org/spotlight/Pakistan-violence, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Reuters (3.2.2013): Pakistan army battles legacy of mistrust in Taliban heartland, http://www.reuters.com/article/2013/02/03/us-pakistan-military-idUSBRE91203Z20130203, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung UNHCR - The UN Refugee Agency (12.11.2014a): KP and FATA IDP Statistics, http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/IDP%20Fact%20Sheet%2012Nov2014.pdf, Zugriff 19.11.2014 -Strichaufzählung UNHCR - The UN Refugee Agency (12.11.2014b): IDP Returns Fact Sheet, http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/IDP%20Returns%20Factsheet%2012Nov2014.pdf, Zugriff 19.11.2014 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices 2013 - Pakistan, http://www.ecoi.net/local_link/270793/400683_de.html, Zugriff 20.11.2014 1.
  19. Regionale Problemzone Karatschi Karatschi, die Hauptstadt der Provinz Sindh, ist die Handels-, Wirtschafts- und Finanzmetropole Pakistans. Sie ist mit circa 18 Millionen Einwohnern eine der größten Städte der Welt. Die Lage in Karatschi ist volatil. Politisch motivierte, ethnische Spannungen zwischen den Muhajir, den nach der Teilung von Indien nach Pakistan emigrierten Muslimen, und den aus Afghanistan und von der Nordwestgrenze Pakistans zugewanderten Paschtunen halten seit Jahren an (BAA 6.2013). Es gibt signifikante Berichte zu politisch motivierten Tötungen durch die verschiedenen politischen Gruppierungen (USDOS 27.2.2014). Die TTP, ihre affiliierten Gruppen und mehrere sektiererische Gruppen nutzten weiterhin die schlechte Sicherheitslage in der Stadt aus. Eine Militäroperation, die am
  20. September 2013 begann und bis Ende Dezember 2013 anhielt, verbesserte die Situation etwas. Die Strafverfolgungsbehörden waren durch gezielte Operationen erfolgreich politisch motivierte Morde unter Kontrolle zu bringen. Jedoch waren sie nicht in der Lage die religiös motivierte Gewalt aufzuhalten. Terroranschläge sind im Jahr 2013 in der Stadt Karatschi um 90% gestiegen und die Zahl der Todesopfer stieg um 80%. (PIPS 4.1.2014). Tötungen werden von bewaffneten Gruppen, die von allen in der Stadt vertretenen politischen Parteien geschützt werden, begangen (HRW 22.1.2012). Karatschi ist eine Hochburg für die politischen Parteien Muttahida Quami Movement (MQM) und Pakistan Peoples Party (PPP), die ihren Sitz dort haben, sowie für die Pakistani Taliban und andere bewaffneten Gruppen die ihre Präsenz in den letzten fünf Jahren dort verstärkt haben. Alle diese Akteure und dazugehörige Gruppen kontrollieren gesamte Nachbarschaften durch Erpressungen, Tötungen und Entführungen. Laut offiziellen Angaben der Karatschi Polizei wurden 2013 166 Polizisten in der Stadt getötet. Im Jahr 2014 wurden mit Stand
  21. März bereits 45 Polizisten getötet. Die Polizei hielt die Pakistani Taliban und ihre dazugehörigen Gruppen für die meisten Tötungen verantwortlich, aber die MQM war auch in Tötungen und Einschüchterungen von Polizisten verwickelt. Journalisten in Karatschi fürchten die MQM am meisten, da diese hinter vielen Tötungen von Journalisten steckt (AI 30.4.2014). Im Jahr 2013 wurde von PIPS eine erhöhte Terrorwelle, neben häufigen Fällen ethnopolitischer Gewalt beobachtet. In Karatschi stieg die Anzahl der Terroranschläge in 2013 um 90% im Vergleich zu
  22. PIPS verzeichnete 356 Terroranschläge mit 492 Todesopfern. Dazu kamen 183 Anschläge die ethnopolitisch motiviert waren und es wurden 222 Todesopfer verzeichnet. 107 Anschläge trafen die Sicherheitskräfte und ihre Check Points. Viele Polizisten und Offiziere der Sicherheitskräfte wurden Opfer von gezielten Tötungen in Karatschi. Im Jahr 2013 war die Stadt Karatschi am schlimmsten von sektiererischer Gewalt betroffen. 130 Angriffe töteten 210 Menschen, und somit stiegen die Gewaltvorfälle um 34% im Vergleich zu
  23. Die Hauptvorfälle waren gezielte Tötungen und wurden meistens von rivalisierenden sektiererischen Gruppen, einschließlich die sunnitischen Gruppen Lashkar-e-Jhangvi und Ahl-e-Sunnat Wal Jamaat (ASWJ), und die schiitisch Gruppe Sipah-e-Muhammad Pakistan, ausgeübt (PIPS 4.1.2014). Taliban-Mitglieder, die durch die Swat-Operation vertrieben wurden, flohen nach Karatschi (BBC 21.3.2013; vgl. auch: Dawn 9.3.2014). Im Zuge der starken, durch die Militäroperationen ausgelösten Wanderungsbewegung von Paschtunen aus Swat und Süd-Wasiristan nach Karatschi, konnten dort auch Taliban aus den betreffenden Gegenden Fuß fassen. Diese Entwicklung, welche die Außenbezirke Karatschis betrifft, findet auch vermehrt Niederschlag in den Medien. Immer stärker sind Taliban dort präsent und geben die Regeln vor. Durch diese Vereinnahmung mancher Bezirke gibt es Berichte von Personen, welche gegen die Taliban im Swat-Tal arbeiteten und in Karatschi getötet wurden. Viele Splittergruppen der TTP haben sich mit verbotenen sektiererischen Gruppen und kriminellen Syndikate zusammengeschlossen, um ihre subversiven Tätigkeiten und ihre Fundraising-Kampagnen (meistens durch Erpressungen, Raub und Entführungen für Lösegelder) zu verstärken. Die TTP toleriert keine Oppositionen und haben es zu ihrem Ziel gemacht die politische Rolle der ANP zu verringern (BAA 6.2012; vgl. auch: Dawn 9.3.2014). Bewohner von armen, infrastrukturell schlecht ausgestatteten, paschtunischen Vororten bringen ihre Probleme vor die Taliban und diese fällen Urteile und verhängen Strafen. Zwischen kriminellen Gangs und Taliban Gruppen gibt es Machtkämpfe. Taliban nutzen Entführungen zur Finanzierung und attackieren ANP und MQM Aktivisten in Karatschi (BBC 21.3.2013; vgl. auch: BAA 6.2012).Taliban-Mitglieder, die durch die Swat-Operation vertrieben wurden, flohen nach Karatschi (BBC 21.3.2013; vergleiche auch: Dawn 9.3.2014). Im Zuge der starken, durch die Militäroperationen ausgelösten Wanderungsbewegung von Paschtunen aus Swat und Süd-Wasiristan nach Karatschi, konnten dort auch Taliban aus den betreffenden Gegenden Fuß fassen. Diese Entwicklung, welche die Außenbezirke Karatschis betrifft, findet auch vermehrt Niederschlag in den Medien. Immer stärker sind Taliban dort präsent und geben die Regeln vor. Durch diese Vereinnahmung mancher Bezirke gibt es Berichte von Personen, welche gegen die Taliban im Swat-Tal arbeiteten und in Karatschi getötet wurden. Viele Splittergruppen der TTP haben sich mit verbotenen sektiererischen Gruppen und kriminellen Syndikate zusammengeschlossen, um ihre subversiven Tätigkeiten und ihre Fundraising-Kampagnen (meistens durch Erpressungen, Raub und Entführungen für Lösegelder) zu verstärken. Die TTP toleriert keine Oppositionen und haben es zu ihrem Ziel gemacht die politische Rolle der ANP zu verringern (BAA 6.2012; vergleiche auch: Dawn 9.3.2014). Bewohner von armen, infrastrukturell schlecht ausgestatteten, paschtunischen Vororten bringen ihre Probleme vor die Taliban und diese fällen Urteile und verhängen Strafen. Zwischen kriminellen Gangs und Taliban Gruppen gibt es Machtkämpfe. Taliban nutzen Entführungen zur Finanzierung und attackieren ANP und MQM Aktivisten in Karatschi (BBC 21.3.2013; vergleiche auch: BAA 6.2012). Bei einem Angriff von Taliban auf den internationalen Flughafen in Karatschi wurden in der Nacht vom
  24. Juni 2014 34 Personen getötet (Reuters 10.6.2014). Es war der ambitionierteste Angriff der Islamisten seit dem Sturm auf die Luftwaffenbasis von Karatschi vor drei Jahren. Zehn offenbar gut ausgebildete Angreifer in Uniformen von Sicherheitskräften, bewaffnet mit Raketenwerfern und Sturmgewehren, lieferten sich fünf Stunden lang Gefechte mit pakistanischen Soldaten, Paramilitärs und Polizisten (FAZ 9.6.2014a; vgl. auch: auch Dawn 10.6.2014a). An den internationalen Flughäfen Lahore und Islamabad wurden die Sicherheitsvorkehrungen stark erhöht (Dawn 9.6.2014).Bei einem Angriff von Taliban auf den internationalen Flughafen in Karatschi wurden in der Nacht vom
  25. Juni 2014 34 Personen getötet (Reuters 10.6.2014). Es war der ambitionierteste Angriff der Islamisten seit dem Sturm auf die Luftwaffenbasis von Karatschi vor drei Jahren. Zehn offenbar gut ausgebildete Angreifer in Uniformen von Sicherheitskräften, bewaffnet mit Raketenwerfern und Sturmgewehren, lieferten sich fünf Stunden lang Gefechte mit pakistanischen Soldaten, Paramilitärs und Polizisten (FAZ 9.6.2014a; vergleiche auch: auch Dawn 10.6.2014a). An den internationalen Flughäfen Lahore und Islamabad wurden die Sicherheitsvorkehrungen stark erhöht (Dawn 9.6.2014). Quellen: -Strichaufzählung AI - Amnesty International (30.4.2014): A Bullet Has Been Chosen For You, http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA33/005/2014/en/bcaa2bbb-4926-4bd3-b7f9-a8411034f420/asa330052014en.pdf, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung BBC (21.3.2013): How the Taliban gripped Karachi, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-21343397#, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Dawn (10.6.2014a): Karachi airport attack: Bid to disable aviation system thwarted, http://www.dawn.com/news/1111768/karachi-airport-attack-bid-to-disable-aviation-system-thwarted, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung Dawn (9.6.2014): Islamabad, Lahore airports on red alert http://www.dawn.com/news/1111550/islamabad-lahore-airports-on-red-alert, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung Dawn (9.3.2014): They came in trickles and floods; as individuals, whole families, and entire caravans. Fleeing the insurgencies and operations in their homes, displaced persons from various parts of FATA and Khyber Pakhtunkhwa sought refuge in Karachi as well as other cities. But along with the tormented, came their tormentors: the very Taliban the refugees were fleeing from., http://www.dawn.com/news/1091918, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (9.6.2014a): Pakistan Angriff auf die ökonomische Herzkammer, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/asien/pakistan-angriff-auf-die-oekonomische-herzkammer-12980355.html, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (22.1.2012): World Report 2012 - Pakistan, http://www.ecoi.net/local_link/208876/328915_de.html, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2014): Pakistan Security Report 2013 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices 2013 - Pakistan, http://www.ecoi.net/local_link/270793/400683_de.html, Zugriff 21.11.2014 1.
  26. Regionale Problemzone Belutschistan Belutschistan umfasst 31 Distrikte. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 8 Millionen. Es ist flächenmäßig die größte, gleichzeitig allerdings die am geringsten besiedelte, am wenigsten entwickelte und ärmste Provinz Pakistans. Mehrere nationalistische Gruppen greifen zu Terror um eine Unabhängigkeit zu erreichen (BAA 6.2013). So sind militante Stämme in einem Aufstand auf niederschwelligem Niveau aktiv, um größere Kontrolle über die Ressourcen (Bodenschätze) und die politische Macht bzw. politische Autonomie zu erhalten (Reuters 11.4.2013). Belutschistan zählt zu den kritischen Regionen Pakistans, besonders die belutschischen Gebiete in Belutschistan sind stark unsicher, während die paschtunisch besiedelten etwas sicherer sind. Belutschistan ist seit Jahren ein Unruheherd nationalistischer Rebellen und interkonfessioneller Gewalt (BAA 6.2013). 2013 war in Bezug auf die Anzahl der Opfer von Terrorvorfällen Belutschistan die Region die am meisten von Gewalt betroffen war. 487 Angriffe mit 727 Todesopfern wurden für 2013 von PIPS aufgezeichnet. Unter den Todesopfern befanden sich 560 Zivilisten, 97 Polizisten und 26 Aufständische. In Quetta wurden 398 Menschen bei 112 Angriffen getötet. 424 von den 487 Angriffe waren terroristische Vorfälle, 33 wurden von sektiererischer Gruppen, hauptsächlich Lashkar-e-Jhangvi, ausgeübt und 30 von anderen militanten Gruppen einschließlich der Tehreek-e-Taliban Balochistan (TTB). Eine große Anzahl der Todesopfer, 278, gab es bei sektiererischer Gewalt, die meisten davon waren schiitischen Hazara aus Quetta. Weiterhin gab es 43 Operationen von Sicherheitskräften, 18 Vorfälle von Entführungen durch nationalistischen Aufständische und 12 ethnopolitische Vorfälle. 130 Terrorangriffe haben Sicherheitskräfte getroffen. Dabei kamen 174 Menschen, einschließlich 85 Polizisten und 43 Zivilisten, ums Leben. Hauptziel der Aufständischen waren Sicherheitskräfte nicht-belutschische Siedler, Pro-Regierungs-Stammesmitglieder und politische Aktivisten, sowie Infrastruktureinrichtungen, wie Gas-Pipelines, Bahngleise und elektrische Leitungen (PIPS 4.1.2014). Hauptakteur nationalistischer Gewalt ist die Belutschistan Liberation Army. Weitere Beispiele belutschischer Terrororganisationen sind Lashkar-e-Balochistan, Balochistan Liberation Front und United Baloch Army (BAA 6.2013). Besonderes Ziel in Belutschistan ist die schiitische Hazara-Minderheit, an der sich mehrere Kategorien des Terrors kreuzen (BAA 6.2013). Sunnitische extremistische Bewaffnete attackieren in Quetta systematisch Angehörige der Hazara. Es gab keine Verhaftungen, was schwere Vorwürfe gegen die Regierung hervorruft. Hauptdrahtzieher ist die Lashkar-e-Jhangvi. Die Angstkampagne hat viele Hazara gezwungen, sich in ethnische Enklaven am Rande der Stadt zurückzuziehen, wo bewaffnete Männer an Straßenecken Wache halten (NYT 3.12.2012; NYT 23.10.2014). Am
  27. Jänner 2013 starben mindestens 92 Menschen, davon 86 schiitische Hazara, bei einem Anschlag in Quetta. Die sunnitische Extremistengruppe Lashkar-i-Jhangvi bekannte sich dazu. Bei einem erneuten Anschlag in einer überwiegend von schiitischen Hazara bewohnten Enklave in Quetta starben am
  28. Februar 2013 mindestens 84 Personen (BAA 6.2013; vgl. auch: HRCP 3.2014). Bei einem Anschlag auf einen Bus im Distrikt Mastung am
  29. Jänner 2014 starben mindestens 22-26 schiitische Pilger (Dawn 21.1.2014; vgl. auch: TET 23.1.2014).Am
  30. Jänner 2013 starben mindestens 92 Menschen, davon 86 schiitische Hazara, bei einem Anschlag in Quetta. Die sunnitische Extremistengruppe Lashkar-i-Jhangvi bekannte sich dazu. Bei einem erneuten Anschlag in einer überwiegend von schiitischen Hazara bewohnten Enklave in Quetta starben am
  31. Februar 2013 mindestens 84 Personen (BAA 6.2013; vergleiche auch: HRCP 3.2014). Bei einem Anschlag auf einen Bus im Distrikt Mastung am
  32. Jänner 2014 starben mindestens 22-26 schiitische Pilger (Dawn 21.1.2014; vergleiche auch: TET 23.1.2014). Nach den nationalen Wahlen nominierte der neue Premierminister Nawaz Sharif den belutschischen Nationalisten Dr. Abdul Malik Baloch von der Nationalpartei zum Chief Minister von Belutschistan, obwohl die PML-N in der Provinzversammlung von Belutschistan in den Wahlen die Mehrheit erringen konnte. Die Ernennung wird als wichtiger Schritt der Stabilisierungsbemühungen von Nawaz Sharif angesehen (BAA 6.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (2.11.2012): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung Dawn (21.1.2014): Blast on bus kills 22 Shia pilgrims in Mastung, http://www.dawn.com/news/1081751, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung HRCP - Human Rights Commission of Pakistan (3.2014): State of Human Rights in 2013, http://www.hrcp-web.org/hrcpweb/report14/AR2013.pdf, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung NYT - New York Times (3.12.2012): Pakistan Reels with Violence against Shiites, http://www.nytimes.com/2012/12/04/world/asia/pakistans-hazara-shiites-under-siege.html?pagewanted=all&_r=0, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung NYT - New York Times (23.10.2014): Violence in Pakistan Kills at Least 13, http://www.nytimes.com/2014/10/24/world/asia/gunmen-kill-8-members-of-persecuted-minority-in-pakistan.html?_r=0, Zugriff 24.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2014): Pakistan Security Report 2013 -Strichaufzählung Reuters (11.4.2013): Pakistan violence, http://www.trust.org/spotlight/Pakistan-violence, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung TET - The Express Tribune (23.1.2014): Mastung attack: For the Hazara, another candlelight vigil marks a new year of mourning, http://tribune.com.pk/story/662231/mastung-attack-for-the-hazara-another-candlelight-vigil-marks-a-new-year-of-mourning/, Zugriff 24.11.2014 1.
  33. Regionale Problemzone Gilgit-Baltistan und Azad Jammu und Kaschmir Gilgit-Baltistan und Azad Jammu und Kaschmir sind jene Gebiete Kaschmirs, welche auf der pakistanischen Seite der Demarkationslinie mit Indien liegen und unter Kontrolle Pakistans sind. Sie verfügen über einen teilautonomen Status (BAA 6.2013). Die lokale Regierung verfügt nur über eine scheinbare Souveränität und ist tatsächlich der Regierung in Islamabad unterstellt. Die wahre Macht geht aber vom Militär aus (ICG 3.5.2012; vgl. auch: BFA 10.2014, Aljazeera 2.7.2014). Die politischen Rechte der Bewohner des von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs sind eingeschränkt, trotz einiger Verbesserungen. Gilgit Baltistan wird direkt von der pakistanischen Föderalregierung verwaltet und erfüllt damit nicht den durch den pakistanischen Supreme Court festgelegten Status. Die Region ist nicht in der pakistanischen Verfassung enthalten und hat keine eigene Verfassung. Sie verfügt über einen Premierminister, eine gesetzgebende Versammlung und einen Rat für Gilgit Baltistan, dem der pakistanische Premierminister vorsteht (FH 1.2013; vgl. auch:Gilgit-Baltistan und Azad Jammu und Kaschmir sind jene Gebiete Kaschmirs, welche auf der pakistanischen Seite der Demarkationslinie mit Indien liegen und unter Kontrolle Pakistans sind. Sie verfügen über einen teilautonomen Status (BAA 6.2013). Die lokale Regierung verfügt nur über eine scheinbare Souveränität und ist tatsächlich der Regierung in Islamabad unterstellt. Die wahre Macht geht aber vom Militär aus (ICG 3.5.2012; vergleiche auch: BFA 10.2014, Aljazeera 2.7.2014). Die politischen Rechte der Bewohner des von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs sind eingeschränkt, trotz einiger Verbesserungen. Gilgit Baltistan wird direkt von der pakistanischen Föderalregierung verwaltet und erfüllt damit nicht den durch den pakistanischen Supreme Court festgelegten Status. Die Region ist nicht in der pakistanischen Verfassung enthalten und hat keine eigene Verfassung. Sie verfügt über einen Premierminister, eine gesetzgebende Versammlung und einen Rat für Gilgit Baltistan, dem der pakistanische Premierminister vorsteht (FH 1.2013; vergleiche auch: BFA 10.2014, Aljazeera 2.7.2014). Azad Jammu und Kaschmir verfügt über eine Übergangsverfassung, ein Ein-Kammer-Parlament und einen Premierminister. Doch Pakistan hält beträchtliche Kontrolle über die Regierungsstruktur. Auch das pakistanische Militär hält eine führende Rolle. Die Wahlen von 2011 waren getrübt von Vorwürfen des Wahlbetruges, sowie von einigen Vorfällen von Gewalt und Belästigung, wobei mindestens drei in Bezug zu den Wahlen stehende Morde berichtet wurden (FH 1.2013). Das zweite Jahr in Folge gab es 2012 keinen Terroranschlag in Azad Jammu und Kaschmir (PIPS 4.1.2013). Im Jahr 2013 gab es einen terroristischen Vorfall. Ansonsten gab es 48 grenzüberschreitende Angriffe an der Grenze zu Indien, dabei starben 15 Menschen (PIPS 4.1.2014). Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten in Gilgit-Baltistan führen gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen (AA 5.11.2014). Seit 2009 gab es in Gilgit Baltistan einen Anstieg an sektiererischer Gewalt zwischen schiitischen Muslimen, welche die Mehrheit der Bevölkerung in Gilgit Baltistan ausmachen, und sunnitischen Muslimen, welche mit Unterstützung der Regierung in die Region zogen. Dieser Trend hielt auch 2012 an (FH 1.2013). Am
  34. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Die Lage beruhigte sich wieder und aus dem Jahr 2013 wurden Vorfälle dieser Art allerdings nicht bekannt (AA 5.11.2014). Es wurde von den verschiedenen Konfessionsgruppen gemeinsam sehr viel im Bereich des interreligiösen Dialogs unternommen. Im ländlichen Bereich gibt es weniger Zwischenfälle, hier ist das Zusammenleben relativ harmonisch, auch mit der ismailitischen Glaubensgemeinde (BAA 6.2013). Für das Berichtsjahr 2013 verzeichnet PIPS fünf Terrorangriffe mit 16 Todesopfern in Gilgit Baltistan. Im Juni 2013 wurden im Distrikt Diamer elf Leute, einschließlich neun Touristen und zwei Pakistanis, von bewaffneten Männern erschossen. Die TTP übernahm die Verantwortung für diesen Angriff. PIPS berichtet von keinem sektiererischen Gewaltvorfall in Gilgit (PIPS 4.1.2014). Freedom House berichtet von einem tödlichen sektiererischen Vorfall im Dezember 2013 in Gilgit Baltistan (FH 23.1.2014). In der Region kommt es außerdem zu gelegentlichen Schusswechseln zwischen indischen und pakistanischen Grenzsoldaten (BAA 6.2013). Anfang Jänner 2013 wurden zwei indische Soldaten und drei pakistanische Soldaten bei Schusswechsel an der Grenze getötet. Beide Seiten versicherten, dass dies die begonnenen Gespräche zur Verbesserung der wechselseitigen Beziehungen nicht beeinträchtigen würde (Reuters 16.1.2013). Im August 2013 kam es weiterhin zu mehreren Zwischenfällen an der indisch-pakistanischen Grenze (PIPS 11.9.2013). Im Oktober 2014 kamen bei einem Schusswechsel neun Zivilisten ums Leben (Reliefweb 6.10.2014). Seit März 2011 kommt zu einer langsamen Entspannung zwischen Indien und Pakistan. Dennoch bleibt die Region hoch militarisiert (ICG 3.5.2012). Trotz periodischer Gespräche zwischen Indien und Pakistan wurden nur kleine Fortschritte hinsichtlich einer umfassenden Lösung des Kaschmirkonfliktes erzielt (FH 1.2013). Indien hatte die Friedensgespräche, die am
  35. August 2014 stattfinden sollten, abgesagt, da Pakistan mit indischen Kashmiri Separatisten konsultierte (Reliefweb 6.10.2014; vgl. auch: DW 19.8.2014).Seit März 2011 kommt zu einer langsamen Entspannung zwischen Indien und Pakistan. Dennoch bleibt die Region hoch militarisiert (ICG 3.5.2012). Trotz periodischer Gespräche zwischen Indien und Pakistan wurden nur kleine Fortschritte hinsichtlich einer umfassenden Lösung des Kaschmirkonfliktes erzielt (FH 1.2013). Indien hatte die Friedensgespräche, die am
  36. August 2014 stattfinden sollten, abgesagt, da Pakistan mit indischen Kashmiri Separatisten konsultierte (Reliefweb 6.10.2014; vergleiche auch: DW 19.8.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (5.11.2014): Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PakistanSicherheit.html, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Aljazeera (2.7.2014): 'Roof of the World' rebels against Pakistan, http://www.aljazeera.com/indepth/features/2014/06/gilgit-baltistan-rebels-against-pakistan-201462984334940614.html, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung BAA - Bundesasylamt (6.2013): Bericht zur Fact Finding Mission Pakistan vom 8-16.3.2013 mit den Schwerpunkten Sicherheitslage, Religiöse Minderheiten Landrechte Medizinische und soziale Versorgung, Afghanische Flüchtlinge -Strichaufzählung BFA Staatendokumentation (10.2014): Pakistan - Challenges & Perspectives -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (19.8.2014): Peace talks cancelation 'overshadows' Modi-Sharif meeting, http://www.dw.de/peace-talks-cancelation-overshadows-modi-sharif-meeting/a-17863709, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung ICG - International Crisis Group (3.5.2012): Pakistan's Relations with India: Beyond Kashmir?, http://www.crisisgroup.org/~/media/Files/asia/south-asia/pakistan/224-pakistans-relations-with-india-beyond-kashmir.pdf, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung FH - Freedom House (1.2013): Freedom in the World 2013, Pakistani Kashmir, http://www.freedomhouse.org/report/freedom-world/2013/pakistani-kashmir, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung FH - Freedom House (23.1.2014): Freedom in the World 2014 - Pakistani Kashmir, http://www.ecoi.net/local_link/285836/417677_de.html, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (4.1.2013): Pakistan Security Report 2012, http://san-pips.com/index.php?action=reports&id=psr_list_1, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pak Institute for Peace Studies (11.9.2013): Pakistan Security Report (August 2013), http://san-pips.com/app/database/index.php?action=reports&id=350, Zugriff 26.11.2014 -Strichaufzählung PIPS - Pakistan Institute for peace Studies (4.1.2014): Pakistan Security Report 2013 -Strichaufzählung Reliefweb (6.10.2014): India-Pakistan border shooting kills nine: officials, http://reliefweb.int/report/india/india-pakistan-border-shooting-kills-nine-officials, Zugriff 25.11.2014 -Strichaufzählung Reuters (16.1.2013): UPDATE 5-Pakistan protests to India over Kashmir killing, http://www.reuters.com/article/2013/01/16/pakistan-india-shooting-idUSL6N0AKHCN20130116, Zugriff 26.11.2014
  37. Rechtsschutz/Justizwesen Die Justiz verteidigt ihre nach Ende der Militärherrschaft zurückgewonnene Unabhängigkeit erfolgreich und bemüht sich, den Rechtsstaat in Pakistan zu stärken (AA 8.4.2014). Das pakistanische Justizwesen bleibt weiterhin unabhängig aber auch umstritten (HRW 21.1.2014). Erhebliche Unzulänglichkeiten im Justizapparat und Schwächen bei der Durchsetzung des geltenden Rechts bestehen allerdings fort. Nach dem Index des "World Justice Project" zur Rechtsstaatlichkeit gehört Pakistan zu den Ländern mit großen Defiziten in diesem Bereich. Teil VII der Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Judikative, die zwar eine politische Stärkung erfahren hat, die aber insgesamt gesehen nach wie vor ineffizient und vor allem in den unteren Gerichtsinstanzen auch weitgehend wirkungslos ist (AA 8.4.2014). In der Praxis ist die Justiz oft von externen Einflüssen, wie der Angst vor Repressionen bei Fällen von Terrorismus, beeinträchtigt. Viele Gerichte unterer Instanzen bleiben korrupt, ineffizient und Opfer des Drucks prominenter wohlhabender, religiöser und politischer Akteure. Die politische Ernennung von Richtern erhöht den Einfluss der Regierung auf die Justiz Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und der Hohen Gerichte ist für einige Gebiete, die andere juristische Systeme haben, nicht zuständig (USDOS 27.2.2014).Erhebliche Unzulänglichkeiten im Justizapparat und Schwächen bei der Durchsetzung des geltenden Rechts bestehen allerdings fort. Nach dem Index des "World Justice Project" zur Rechtsstaatlichkeit gehört Pakistan zu den Ländern mit großen Defiziten in diesem Bereich. Teil römisch sieben der Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Judikative, die zwar eine politische Stärkung erfahren hat, die aber insgesamt gesehen nach wie vor ineffizient und vor allem in den unteren Gerichtsinstanzen auch weitgehend wirkungslos ist (AA 8.4.2014). In der Praxis ist die Justiz oft von externen Einflüssen, wie der Angst vor Repressionen bei Fällen von Terrorismus, beeinträchtigt. Viele Gerichte unterer Instanzen bleiben korrupt, ineffizient und Opfer des Drucks prominenter wohlhabender, religiöser und politischer Akteure. Die politische Ernennung von Richtern erhöht den Einfluss der Regierung auf die Justiz Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und der Hohen Gerichte ist für einige Gebiete, die andere juristische Systeme haben, nicht zuständig (USDOS 27.2.2014). Die erwähnte weitverbreitete Korruption vor allem unterer Gerichtsinstanzen in Zusammenhang mit einem veralteten Prozessrecht sowie überlasteten und überforderten Strafverfolgungsbehörden führen zu einer Vielzahl unerledigter Fälle, langen Inhaftierungen ohne gerichtliches Verfahren oder nach Fehlurteilen, da Beweissicherungen nicht möglich sind (AA 8.4.2014; vgl. auch: USDOS 27.2.2014). Laut dem Obersten Richter gab es 1,6 Millionen ausstehende Verfahren (USDOS 27.2.2014). Trotz der Annahme der "National Judicial Policy" 2009 blieb der Rückstand an Fällen auf allen Ebenen hoch, die Probleme der Korruption und Inkompetenz in den Gerichten weiterhin verbreitet (HRW 31.1.2013) und der Zugang zur Gerichtsbarkeit kostenintensiv und schwierig (AA 8.4.2014; vgl. auch: HRW 21.1.2014). Schließlich ist der Aufbau der Judikative mit unterschiedlichen Sondergerichten (z.B. Militär, Scharia, zur Bekämpfung des Terrorismus usw.) komplex und wird als nicht jedermann zugänglich empfunden (AA 8.4.2014).Die erwähnte weitverbreitete Korruption vor allem unterer Gerichtsinstanzen in Zusammenhang mit einem veralteten Prozessrecht sowie überlasteten und überforderten Strafverfolgungsbehörden führen zu einer Vielzahl unerledigter Fälle, langen Inhaftierungen ohne gerichtliches Verfahren oder nach Fehlurteilen, da Beweissicherungen nicht möglich sind (AA 8.4.2014; vergleiche auch: USDOS 27.2.2014). Laut dem Obersten Richter gab es 1,6 Millionen ausstehende Verfahren (USDOS 27.2.2014). Trotz der Annahme der "National Judicial Policy" 2009 blieb der Rückstand an Fällen auf allen Ebenen hoch, die Probleme der Korruption und Inkompetenz in den Gerichten weiterhin verbreitet (HRW 31.1.2013) und der Zugang zur Gerichtsbarkeit kostenintensiv und schwierig (AA 8.4.2014; vergleiche auch: HRW 21.1.2014). Schließlich ist der Aufbau der Judikative mit unterschiedlichen Sondergerichten (z.B. Militär, Scharia, zur Bekämpfung des Terrorismus usw.) komplex und wird als nicht jedermann zugänglich empfunden (AA 8.4.2014). Im Januar 2010 wurde der "Public Defender and Legal Aid Office Act (PDLAOA) 2009" verabschiedet. Das Gesetz soll insbesondere sicherstellen, dass alle Angeklagten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten gleichermaßen Zugang zu einem Rechtsbeistand vor Gericht und, soweit notwendig, Anspruch auf Armenrecht haben. Eine Implementierung des Gesetzes steht allerdings bislang noch aus (AA 8.4.2014). Bei der Bearbeitung von unpolitischen Fällen werden der Hohe Gerichtshof und der Oberste Gerichtshof durch Medien und Öffentlichkeit generell als zuverlässig eingestuft (USDOS 27.2.2014). Der in den vergangenen Jahren durch die hartnäckige Verfolgung von Korruptionsvorwürfen aufgefallene Oberste Richter am Supreme Court of Pakistan, Justice Iftikar Chaudhry, scheint inzwischen auch ranghohe Angehörige des pakistanischen Militärs und Geheimdienstes nicht mehr zu schonen. Erstmals in der facettenreichen Justizgeschichte Pakistans wird die de facto Immunität von Armee- und Militärvertretern aufgehoben und - mit dem früheren Chef des pakistanischen Geheimdienstes (ISI) sowie dem früheren Oberbefehlshaber der pakistanischen Armee - Generälen in aller Öffentlichkeit der Prozess gemacht (HSS 10.10.2012). Im Juni 2012 entließ der Oberste Gerichtshof in einer kontroversen Entscheidung darüber hinaus Premierminister Gilani aufgrund der Weigerung an die Schweizer Behörden einen Aufruf zur Untersuchung von Korruptionsvorwürfen gegen Präsident Zardari zu übermitteln (HRW 31.1.2013). Im Jahr 2013 war der Supreme Court im Aufgreifen der Thematik von Regierungsmissbräuchen in Belutschistan aktiv. Allerdings wurde noch kein hoher Militär dafür zur Verantwortung gezogen, was die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit in einem Land, wo das Militär der stärkste Akteur ist, demonstriert. Der Gebrauch von suo motu [auf eigene Veranlassung] Gerichtsverfahren durch den Supreme Court war häufig. Der Oberste Gerichtshof und die Oberen Provinzgerichte begegneten Medienkritik mit Androhungen eines "Missachtung des Gerichts" Verfahrens. Der Präsident des Obersten Gerichtshof der eine führende Rolle gegen diese Medienkritik nahm, ist im Dezember 2013 in den Ruhestand getreten (HRW 21.1.2014; vgl. auch: HRW 31.1.2013).Bei der Bearbeitung von unpolitischen Fällen werden der Hohe Gerichtshof und der Oberste Gerichtshof durch Medien und Öffentlichkeit generell als zuverlässig eingestuft (USDOS 27.2.2014). Der in den vergangenen Jahren durch die hartnäckige Verfolgung von Korruptionsvorwürfen aufgefallene Oberste Richter am Supreme Court of Pakistan, Justice Iftikar Chaudhry, scheint inzwischen auch ranghohe Angehörige des pakistanischen Militärs und Geheimdienstes nicht mehr zu schonen. Erstmals in der facettenreichen Justizgeschichte Pakistans wird die de facto Immunität von Armee- und Militärvertretern aufgehoben und - mit dem früheren Chef des pakistanischen Geheimdienstes (ISI) sowie dem früheren Oberbefehlshaber der pakistanischen Armee - Generälen in aller Öffentlichkeit der Prozess gemacht (HSS 10.10.2012). Im Juni 2012 entließ der Oberste Gerichtshof in einer kontrovers

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.