RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum11.01.2016 GeschäftszahlW162 2108950-1 SpruchW162 2108950-1/3E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike LECHNER, LL.M. als Vorsitzende und die fachkundige Laienrichterin Mag. Andrea HAZIVAR sowie den fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred OBERMAIR als Beisitzer aufgrund des Vorlageantrages über die Beschwerde des XXXX , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservices (AMS) Wien Schönbrunner Straße, vom 13.04.2015, in nicht-öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike LECHNER, LL.M. als Vorsitzende und die fachkundige Laienrichterin Mag. Andrea HAZIVAR sowie den fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred OBERMAIR als Beisitzer aufgrund des Vorlageantrages über die Beschwerde des römisch 40 , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservices (AMS) Wien Schönbrunner Straße, vom 13.04.2015, in nicht-öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) idgF iVm § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) idgF in Verbindung mit Paragraph 11, Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133 Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer war vom 15.01.2011 bis 30.04.2011 vollversichert bei der XXXX beschäftigt.1.1. Der Beschwerdeführer war vom 15.01.2011 bis 30.04.2011 vollversichert bei der römisch 40 beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde durch den Beschwerdeführer gelöst und am 14.05.2014 ein Antrag auf Arbeitslosengeld eingebracht. Im Zuge der Antragstellung zu den Gründen für die Lösung des Dienstverhältnisses befragt gab der Beschwerdeführer an, dass er aufgrund von Mobbing und Bedrohung in seiner Firma das Dienstverhältnis beenden habe müssen. 1.2. Am 19.05.2014 übermittelte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme an das Arbeitsmarktservice (AMS), in der er die Ereignisse, die zur Kündigung geführt hätten, darstellte, jedoch ohne konkrete Angaben von Namen der Mitarbeiter im Betrieb zu machen. Das AMS führte am 26.05.2014 eine telefonische Befragung des Geschäftsführers der XXXX zum Sachverhalt durch. Dieser gab laut Aktenvermerk über das Telefonat an, zum Vorwurf des Mobbings seitens des Beschwerdeführers überrascht zu sein. Als Grund für die Lösung des Dienstverhältnisses berichtete er, dass es einen Vorfall gegeben habe, der 2-3 Jahre zurückliege. Weiters gab er an, dass er einer einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt hätte, da er die Weiterbeschäftigung des Beschwerdeführers vorgezogen hätte, dieser aber trotzdem von sich aus gekündigt hätte.Das AMS führte am 26.05.2014 eine telefonische Befragung des Geschäftsführers der römisch 40 zum Sachverhalt durch. Dieser gab laut Aktenvermerk über das Telefonat an, zum Vorwurf des Mobbings seitens des Beschwerdeführers überrascht zu sein. Als Grund für die Lösung des Dienstverhältnisses berichtete er, dass es einen Vorfall gegeben habe, der 2-3 Jahre zurückliege. Weiters gab er an, dass er einer einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt hätte, da er die Weiterbeschäftigung des Beschwerdeführers vorgezogen hätte, dieser aber trotzdem von sich aus gekündigt hätte. 1.3. Die Angaben des XXXX wurden dem Beschwerdeführer im Wege des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Dagegen wurde abermals eine Stellungnahme abgegeben.1.3. Die Angaben des römisch 40 wurden dem Beschwerdeführer im Wege des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht. Dagegen wurde abermals eine Stellungnahme abgegeben. 1.4. Der Fall wurde seitens des AMS dem zuständigen Regionalbeirat vorgelegt, der den Beschwerdeführer aufforderte, genauere Angaben zu Personen und Daten zu machen, sowie weiters, ärztliche Befunde zum Thema "burn out" vorzulegen. Eine genauere Stellungnahme langte nicht ein. 1.5. Das AMS erließ den Bescheid vom 04.06.2014, in welchem Nachsicht im Sinne des § 11 Abs.2 AlVG nicht erteilt wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Beschwerdeführer das Dienstverhältnis freiwillig beendet habe.1.5. Das AMS erließ den Bescheid vom 04.06.2014, in welchem Nachsicht im Sinne des Paragraph 11, Absatz 2, AlVG nicht erteilt wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Beschwerdeführer das Dienstverhältnis freiwillig beendet habe. 1.6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 05.06.2014 Beschwerde. In der Beschwerde wurde seitens des Beschwerdeführers nochmals zusammengefasst wie folgt dargestellt: Die Firma, in der er beschäftigt gewesen sei, habe nur einen Vorfall zugegeben, d.h. ein weitreichendes Zugeständnis der Geschehnisse, die den Beschwerdeführer betroffen hätten, wäre nicht zugegeben worden. Auch sei der Beschwerdeführer nicht gebeten worden, die Kündigung zu überdenken. Die Auswirkungen der Ereignisse auf seine Psyche könne er nicht angeben, es falle ihm immer noch schwer, darüber zu reden. 1.7. Seitens des AMS wurde in der Beschwerdevorentscheidung nochmals der Sachverhalt wiedergegeben und in der Begründung ausgeführt, dass der Beschwerdeführer das Dienstverhältnis freiwillig gekündigt hätte, da auch eine begründete Lösung des Dienstverhältnis dann als freiwillig anzusehen sei, wenn es dem Grund an hinreichender Gewichtung mangle. Nach der Aktenlage habe aufgrund der vorgebrachten Einwände des Beschwerdeführers nicht festgestellt werden können, ob dem Kündigungsgrund hinreichende Gewichtung zuzuerkennen sei. 1.8. Im Vorlageantrag vom 25.07.2014 gab der Beschwerdeführer an, dass er bereits im Verfahren ausgeführt hätte, das Dienstverhältnis nicht freiwillig, sondern wegen Mobbings beendet zu haben. Genaue Datumsangaben zu den Vorfällen hätte er bereits gemacht. Weiters habe das AMS den Geschäftsführer XXXX nur telefonisch befragt, dies behafte den Bescheid mit Rechtswidrigkeit, da dieser als Zeuge hätte einvernommen werden müssen, zumal er eine umfangreiche Stellungnahme (4 Seiten) zu den Geschehnissen abgegeben habe.Weiters habe das AMS den Geschäftsführer römisch 40 nur telefonisch befragt, dies behafte den Bescheid mit Rechtswidrigkeit, da dieser als Zeuge hätte einvernommen werden müssen, zumal er eine umfangreiche Stellungnahme (4 Seiten) zu den Geschehnissen abgegeben habe. 1.9. Das Bundesverwaltungsgericht behob den angefochtenen Bescheid mit Beschluss vom 28.10.2014 und verwies die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurück (BVwG vom 28.10.2014, W223 2010339-1/7Z). Primäre Begründung hierfür war, dass keine Zeugeneinvernahme des Geschäftsführers erfolgt war. 2. Im daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden die beauftragten und darüber hinaus zusätzliche Zeugeneinvernahmen durchgeführt und es erging am 13.04.2015 der verfahrensgegenständliche Bescheid der belangten Behörde. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt: "(...) Sie standen vom 15.01.2011 bis zum 30.04.2014 in einem vollversicherten Dienstverhältnis bei der Firma XXXX . Dieses Dienstverhältnis wurde durch Kündigung Dienstnehmer beendet.Sie standen vom 15.01.2011 bis zum 30.04.2014 in einem vollversicherten Dienstverhältnis bei der Firma römisch 40 . Dieses Dienstverhältnis wurde durch Kündigung Dienstnehmer beendet. Am 05.05.2014 meldeten Sie sich beim Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße arbeitslos und erhielten einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld, den Sie am 14.05.2014 einbrachten. Niederschriftlich zum Lösungsgrund des Dienstverhältnisses befragt, gaben Sie folgende Nachsichtsgründe bekannt: "Ich habe gekündigt, da ich gemobbt und unter anderem auch bedroht wurde. Ein Kollege hat gedroht zu kommen und hat gemeint, ich soll froh sein, dass er nicht zu mir auf meinen Platz kommt. Er hat ohne es konkret auszusprechen, aber die Andeutungen waren klar genug, gedroht mir körperlichen Schaden zuzufügen. Ich habe es bei meinem unmittelbaren Vorgesetzten angesprochen. Dieser hat mit dem Kollegen geredet. Da ich den Eindruck hatte, das hätte zu nichts geführt, bin ich zum Geschäftsführer gegangen. Der hat veranlasst, dass der Kollege in eine anderes Zimmer wechseln musste (moderiertes Gespräch). Der Vorfall ist ca. 1 Jahr her. Ich dachte, dass ich damit zurecht komme. Das Mobbying hat sich auch auf weitere Bereiche meiner Tätigkeiten erst(r)eckt. In Summe kam ich nicht damit zurecht und habe mein Dienstverhältnis gekündigt. " Am 19.05.2014 übermittelten Sie dem Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße eine schriftliche Darstellung der Ereignisse in der Firma, die zu Ihrer Kündigung führten: " Was ist passiert? Hier stelle ich dar, wie ich die Zeit in der Firma empfunden habe und empfinde. Klar, daß vieles von dem hier Dargestellten nicht beweisbar ist und wegen seiner Monstrosität auch geleugnet würde, weshalb ich eine strikte Anonymisierung durchgeführt habe. Der Text wurde am 30. Jänner erstellt, jedoch immer wieder nachgebessert. Herbst 2008: Eine Stelle wird mir in Aussicht gestellt als Senior Researcher mit "etwas mehr " Gehalt, als ich damals hatte. Ich werde nicht eingestellt, aus finanziellen Gründen (Förderperiodenübergang). Herbst 2010: Ich werde für deutlich weniger und nur als Researcher eingestellt. Mindestens 10%, also eher Richtung 15%, mehr hätte ich bekommen müssen, wenn ich gleich bewertet worden wäre. Behauptet wird immer, daß alle gleich bewertet werden. Hier gilt das offensichtlich nicht. Der Unterschied ist der, daß ich jetzt aus der Arbeitslosigkeit und nicht von einer anderen Firma gekommen bin. Ein Kollege fragt später, ich wäre in meinem Alter, mit meiner Erfahrung und als der Experte für eine Methode nur Researcher? Er fügte hinzu, daß das nun wirklich nicht passen würde. Offensichtlich ist diese Tatsache den wenigsten Kollegen bewußt, weil jemandem in meinem Alter eben der Senior Researcher klar zugeschrieben wird. Natürlich bin ich ein Mobbing- und Intrigenziel, wenn man damit meine Entwicklung behindern kann, allerdings nur, wenn Mobbing und Intrige in einer Firma üblich sind, was natürlich dazu führt, daß solche Leute sich dort immer mehr verdichten. Ich werde diese Art von Menschen im Weiteren ",solche Leute " nennen, da ich auf die üblichen Schimpfworte verzichten will. Ich habe auch verschiedene Personen, deren Wiedererkennbarkeit im Text nötig ist, mit Namen versehen, der Intrigant, der Mobber und der Bedroher. 15.1.2011: Einstellungsbeginn. Ich fange am 17.1. an, weil davor Wochenende war. Innerhalb der ersten 2 Wochen meiner Beschäftigung: Der Intrigant tritt in die Türe und stößt eine unglaubliche Beleidigung aus. Als ich nach Worten ringe, sagt er in dem Moment, in dem ich antworten will: "Nur ein Scherz, nur ein Scherz", und geht schnell weg. Er tut das noch öfter. Ich kann manchmal antworten. Aber, er macht es meist so, daß er schnell genug wieder weg ist. Wenig später provoziert er eine Gegenattacke vor einem Zeugen, der auch sehr indigniert dreinschaut, als ich antworte. Ich verwende aber eine Wendung: Zuerst sage ich, daß ich das bin, dann dem Intriganten, daß er das ja oft auch so hält. Ich benutze überdies für etwas an sich Positives eine negative Formulierung. Hat der Intrigant diese Taktik bei mir deshalb nicht mehr weiter verfolgt? Beim Schlußvortrag eines Kollegen provoziert er eine Gegenattacke von jemandem Anderen, der dann vom Geschäftsführer richtiggehend zusammengeputzt wird, weil er tatsächlich eine unhöfliche Gegenattacke plazierte. Das Grinsen des Intriganten ist unglaublich: Es beinhaltet Beleidigtsein und Triumph zugleich. Etwa eine Woche vor meinem ersten SIM-Heurigen 2011: Der (spätere) Bedroher diffamiert mich vor jemandem, den er der Sprache nicht für mächtig hält, als etwas sozial Anrüchiges. Ich reagiere ungeschickt und verteidige mich nur, daß ich das nicht bin. Mein Bedürfnis hier festzuhalten, daß ich das wirklich nicht bin, sagt sehr viel, wie weit dieses Mobbing gegangen ist. Beim Heurigen selbst, diffamiert mich sein Mäzen, der obige Intrigant, derselben sozial anrüchigen Lebensweise. Er deutet es nur an, sodaß ich es nicht verstanden hätte, wäre ich nicht knapp davor darauf angesprochen worden. Ich hätte hineinfragen sollen, was er denn meint, da er es wirklich "nur" andeutete, aber so unmißverständlich andeutete, daß es klarerweise von anderen verstanden wurde. Nur ein Hineinfragen hätte zu einer Reflexion geführt. So wird es vergessen und geht ins Unbewußte. Als ich diesen Herren, der hier ja eine Ehrenbeleidigung gemacht hat, wie einen Ehrenbeleidiger behandle, geht er zur Geschäftsführung und sagt, wie mir von selbiger mitgeteilt: "Der XXXX ist ein Problem" Das ist eine unkonkrete Anschuldigung, die, wenn nicht hinterfragt, dazu führt, das sie vergessen wird, im Hinterkopf aber immer wirksam bleibt: Mit dem XXXX war da ja schon einmal ein Problem. Das ist die wirksamste Form der Intrige, die Programmierung des Unbewußten.Beim Heurigen selbst, diffamiert mich sein Mäzen, der obige Intrigant, derselben sozial anrüchigen Lebensweise. Er deutet es nur an, sodaß ich es nicht verstanden hätte, wäre ich nicht knapp davor darauf angesprochen worden. Ich hätte hineinfragen sollen, was er denn meint, da er es wirklich "nur" andeutete, aber so unmißverständlich andeutete, daß es klarerweise von anderen verstanden wurde. Nur ein Hineinfragen hätte zu einer Reflexion geführt. So wird es vergessen und geht ins Unbewußte. Als ich diesen Herren, der hier ja eine Ehrenbeleidigung gemacht hat, wie einen Ehrenbeleidiger behandle, geht er zur Geschäftsführung und sagt, wie mir von selbiger mitgeteilt: "Der römisch 40 ist ein Problem" Das ist eine unkonkrete Anschuldigung, die, wenn nicht hinterfragt, dazu führt, das sie vergessen wird, im Hinterkopf aber immer wirksam bleibt: Mit dem römisch 40 war da ja schon einmal ein Problem. Das ist die wirksamste Form der Intrige, die Programmierung des Unbewußten. Den obigen Satz hat mir der Intrigant, ein wenig vor der Habilitationsfeier eines Kollegen, an den Kopf geworfen. Ich antwortete, daß es ganz sicher nicht ich bin, der ein Problem ist. Bei der Feier selbst, sagte mir dieser Herr dann, daß ich mich jetzt integriert hätte, nachdem ich das bislang nicht gewesen wäre. Nun, seine Attacken sind ja eine sehr gute Methode, die Integration eines Mitarbeiters zu unterbinden, letztendlich ist hier ein Versuch mich zu isolieren erkennbar. Heute habe ich das Gefühl, daß die Isolation gelungen ist, mit welchen Methoden auch immer. Das Verhalten mancher Mitarbeiter deutet darauf hin, daß man das immer noch von mir glaubt. Ich bekam einmal die Gelegenheit, meinen Standpunkt zu diesem Thema zu plazieren, und tat das wegen der Vorkommnisse sehr pronounciert. Ich gehe davon aus, daß sich die beiden Herren abgesprochen haben. Das ist eine Sache, die man jemanden nicht einmal dann fragt, wenn man es tatsächlich glauben würde, da es eben eine Ehrenbeleidigung darstellt. Sowas soll unabhängig genau so gemacht worden sein, daß erstens meine Reaktion ergründet werden kann und ich zweitens vorbereitet bin, es auch zu verstehen? Schon sehr bald und während der ganzen Zeit des Obigen: Der Mobber läßt mich nicht zu Wort kommen. Immer, wenn jemand mit mir redet, ist er sofort da, unterbricht mich, erklärt, was für einen Blödsinn ich sage, das, obwohl er sogar in seinem eigenen Fachgebiet immer wieder falsche Aussagen macht, zieht die Sache an sich und behindert mich dadurch offensichtlich vorsätzlich daran, mich als Betreuer zu entwickeln. Ich habe einmal versucht weiterzureden, als ich unterbrochen wurde. Das führte dazu, daß der Dritte im Gespräch mir sagte, er würde nichts verstehen, wenn wir gleichzeitig reden. Dem anderen das zu sagen, ist ja zwecklos, weshalb es nicht einmal mehr versucht wird. Der Geschäftsführer meinte beim Mitarbeitergespräch, er selber käme bei dieser Person nicht zu Wort. Mein Mitarbeiter: Ich bekomme einen Mitarbeiter für die Arbeiten an der Methode, für die ich verantwortlich bin. Dieser arbeitet zunächst an einem Auswertungsprogramm, hätte später jedoch beim Programmieren mitmachen sollen, vor allem aber die Simulationen betreuen sollen. Da er für seine Diplomarbeit mit der Finiten Elemente Methode arbeiten möchte, steht er für die Mitarbeit mit mir bald nicht mehr zur Verfügung. Mir wird sehr oft Ersatz versprochen, dieses Versprechen aber nie eingehalten. Noch fast ein Jahr hindurch wird bei jeder Gelegenheit, bei MAWOs, bei der 10-Jahres-Feier, bei der Weihnachtsfeier, etc. behauptet, er wäre noch bei mir. Das Witzigste daran ist, daß der, der diese Lügen von sich gibt, der ist, der im kollegialen Umgang noch der Netteste ist. Daß das meiner Entwicklung als Betreuer alles andere als zuträglich ist, ist wohl offensichtlich. Ich glaube nicht, daß man mir das Vorhalten kann, wenn ich glaube, daß er das absichtlich tat. Das Urgestein wird hinausgemobbt: Im Herbst 2012 wird ein Urgestein hinausgeekelt. Das erfahre ich von diesem erst Anfang 2013 bei einer privaten Veranstaltung, wo ich es zufällig treffe. Aber der Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses vom Urgestein fällt nach einer doch langen mehr oder weniger friedlichen Periode mit zwei Explosionen der Mobbingattacken zusammen. Verhalten, das jenseits jeder Grenzen der sozialen Akzeptanz liegt, wird noch gesteigert, viel viel weiter über diese Grenzen hinaus. Erste Explosion: Ich werde an die Wand geschoben. Der Mobber kommt, als jemand zu mir kommt, um mich etwas zu fragen, tut, was er schon einige Zeit nur noch gemäßigt tat, nun so scharf wie nie zuvor. Ich komme nicht zu Wort, er sagt, es ist alles Blödsinn, was ich sage, er reißt mir dann sogar das Buch aus der Hand, schiebt mich auf die Seite in Richtung Wand, legt das Buch auf meinen Tisch, um dem, der zu mir kam, seine Frage zu beantworten. Wenn das nicht einer der sozialeren Menschen gewesen wäre, hätte er ihn dort betreut. So sagte der Fragestellende, "Wenn wir's ihm schon wegnehmen, dann machen wir's doch wenigstens nicht auf seinem Tisch. " Dieser Satz ist eigentlich entwaffnend, allerdings nicht für solche Leute. Zweite Explosion: Ich werde bedroht. Das wird zwar zuerst nur angedeutet. Da ich aber von den Diffamierungen gelernt habe, frage ich hinein. Die Andeutung wird sehr deutlich konkretisiert, auch wenn er keine konkreten Worte verwendet. Ich spreche zuerst mit dem direkten Chef, worauf sich der Herr sehr knapp bei mir entschuldigt: "Ich habe gehört, daß ich mich entschuldigen muß ". Da nichts Weiteres geschieht, gehe ich zur Geschäftsführung. Die Reaktion der Geschäftsführung ist jedoch bemerkenswert: Die Sache wird gezielt vertuscht. Der Verdacht, daß das vom Bedroher nicht alleinverantwortlich getan wurde, liegt nahe. Warum sollten sie zuerst im Team arbeiten und danach macht der Junge etwas ohne Absprache? Die Taktik der Andeutung stammt ja eher vom Mäzen, der allerdings vergaß dazuzusagen, daß er, wenn ich rückfrage, ''Nur ein Scherz, nur ein Scherz" sagen soll. Allerdings ist es letztendlich irrelevant, ob hier eine Zusammenarbeit besteht oder nicht. Es wird dadurch nicht weniger arg, was hier passiert ist. Unmittelbar nach dem moderierten Gespräch, erzählt der Bedroher seinem Spezi, daß ich wegen ihm bei der Geschäftsführung war und er dabei fast entlassen wurde, was dazu führt, daß mich der Spezi darauf ansprach mit Detailwissen, das er nur von einem der drei Teilnehmer des moderierten Gesprächs haben konnte, und auch dazu, daß er mich auf die Primitive mobbt (Du redest zu laut, etc. - Ich bin sicher nicht der Lautest in der Gruppe, etc.). Es ist davon auszugehen, daß das in der Firma sehr bekannt ist, nachdem dieser Spezi ja sowas wie eine Klatschtante ist. Der Geschäftsführer hat im moderierten Gespräch darauf bestanden, daß das unter uns bleibt. Letztendlich wurde ich, weil's eh nur vertuscht wird, noch ein weiteres Mal von jemandem anderen bedroht. Das ging nach dem Motto, ihr werdet sehen, er geht nur wegen dir zur Geschäftsführung. Der Bedroher, sein Spezi und der zweite Bedroher sind immer wieder ''rauchen" gegangen, obwohl der zweite Bedroher Nichtraucher ist. Haben sie sich dort abgesprochen? Nur, der zweite Bedroher hat beim Reinfragen zurückgezogen, nicht gesteigert. Trotzdem, was kommt als Nächstes? Arg ist auch, daß mir vorgeworfen wurde, ich hätte lizitiert, weil ich nachgefragt habe. Ich habe nachgefragt, lizitiert hat der Andere! Das Mitarbeitergespräch: Zuerst wurde das Formblatt bearbeitet. Als ich dann meine Probleme ansprechen will, die ich in eindeutigem Zusammenhang mit meinen Entwicklungsmöglichkeiten sehe, wird mir deutlich zu verstehen gegeben, daß man davon nichts wissen will. Auf der anderen Seite wird mir aber auch gesagt, daß gerade diese solchen Leute die sind, die gefragt werden, wenn es um meine Beurteilung geht. Was diese solchen Leute aber sagen werden, ist wohl klar. Sie werden natürlich nichts wirklich Schlechtes sagen, aber, ein wohl plaziertes "Na ja ", oder Ähnliches, ist ohnehin viel wirksamer. Eines der Probleme konnte ich ansprechen: Das nicht zu Wort kommen lassen des Mobbers. Ich habe das anonym erzählt. Man hat sofort gewußt, von wem ich rede. Das Informations ge spräch Betriebsratsgründung: Als ich mich zu Wort melde, sagt der Geschäftsführer im Rahmen der Antwort, daß er auch Leute einstellt, die er nicht mag. Nun, ein Geschäftsführer hat keine Emotionen seiner menschlichen Hilfstruppe (Human Resource) gegenüber. Er wählt nach bester Funktion für die Firma. Damit ist es klar, daß das gegen mich gerichtet ist, weil man es sonst eben nicht sagt. Man sagt das auch nicht, weil es falsch verstanden werden könnte. Mich schaudert bei dem Gedanken, was sich diese solchen Leute da für Möglichkeiten ausgemalt haben, als sie das hörten. Das letzte MAWO von 2013: Der Geschäftsführer ruft mich nach vorne, ich solle über das Autorenrecht reden, mit den Worten: "Wer hat uns das eingebrockt? " - Sehr vielsagend. Es ist auch äußerst vielsagend, daß das von mir beigetragene Bild im Poster immer noch den vier Autoren zugeschrieben ist und nicht mir. Das war nämlich der Anlaßfall, weshalb ich diesen Punkt beim MAWO wollte. Nachdem der Geschäftsführer dem Area 4 Leiter sagte, er werde sich darum kümmern, es aber immer noch so dahängt, kann das wohl kein Zufall mehr sein. Nun, nach dem Abschlußgespräch, in dem ich sagte, Ihre Leute werden sich berechtigt fühlen, das immer wieder zu tun, wenn Sie nichts dagegen tun, ist das Poster verschwunden, allerdings nicht wieder aufgetaucht. 29. Jänner 2014: Ich kündige. Unter den oben genannten Umständen sehe ich keine Chance, daß ich vor meiner Pensionierung je Senior Researcher werde, geschweige denn, daß ich mich darüberhinaus noch weiter entwickeln kann, was ich natürlich wollte, so oder so. Außerdem ist die Gefahr, daß weitere Mobbingattacken geschehen, sehr groß, wissen ja diese solchen Leute, daß das ganz sicher nur vertuscht wird. Aber, wie wollen diese solchen Leute das, was sie schon alles getan haben, noch steigern? Das ist gefährlich! Nur, wenn ich brav nicht schaue, daß ich mich weit er entwickeln kann, werden sie mich in Ruhe lassen. Aber, das ist ja keine Alternative! Daß alle so verwundert sind, daß ich kündige, ist dann schon eher verblüffend. Oder tun sie nur so? Es steht auch klar fest, daß Mobber und Intriganten, etc., nicht gegen jemanden vorgehen, den sie nicht als für sich selber gefährlich erachten. Das mag wie ein Lob für mich klingen. Allerdings ist mir das Urteil von solchen Leuten nichts wert, auch weil es mir außer Scherereien nichts bringt. " Anmerkung: Dieses Schreiben wird in den Zeugenaussagen im Folgenden als "Ereignisdarstellung" bezeichnet. Am 26.05.2014 machte XXXX , Geschäftsführer der Firma XXXX , zum Sachverhalt telefonisch befragt nachstehende Angaben: "Ich bin überrascht, dass sie im Zusammenhang mit Dr. XXXX von Mobbing sprechen. Es gab einen Vorfall, der schon 2-3 Jahre zurückliegt. Hr. Dr. XXXX ist einem Kollegen gegenüber gesessen, mit dem er wissenschaftliche Gespräche (u.a. Streitgespräche) geführt hat. Dies ist in der Forschung jedoch usus. Da bei den beiden Kollegen die Chemie nicht gestimmt hat, wurden sie arbeitsplatztechnis(
- ch)getrennt. Hr. Dr. XXXX hat gekündigt. Bei diesem Gespräch habe ich ihn gebeten, dies nochmals zu überdenken, da ich gerne gehabt hätte, dass er weiterhin für die Firma tätig ist. Da er aber nicht wollte, habe ich einer einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt."Am 26.05.2014 machte römisch 40 , Geschäftsführer der Firma römisch 40 , zum Sachverhalt telefonisch befragt nachstehende Angaben: "Ich bin überrascht, dass sie im Zusammenhang mit Dr. römisch 40 von Mobbing sprechen. Es gab einen Vorfall, der schon 2-3 Jahre zurückliegt. Hr. Dr. römisch 40 ist einem Kollegen gegenüber gesessen, mit dem er wissenschaftliche Gespräche (u.a. Streitgespräche) geführt hat. Dies ist in der Forschung jedoch usus. Da bei den beiden Kollegen die Chemie nicht gestimmt hat, wurden sie arbeitsplatztechnis(
- ch)getrennt. Hr. Dr. römisch 40 hat gekündigt. Bei diesem Gespräch habe ich ihn gebeten, dies nochmals zu überdenken, da ich gerne gehabt hätte, dass er weiterhin für die Firma tätig ist. Da er aber nicht wollte, habe ich einer einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt." Diese Aussage wurde Ihnen zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Sie gaben daraufhin an: ''Beim " Vorfall ", von dem Herr Dr. XXXX spricht, handelt es sich um die Bedrohung. Mir war irgendwie klar, daß die damalige Regelung vor allem darauf abzielte, das nicht publik zu machen, weshalb ich nicht verwundert bin, daß er jetzt nur von ''Chemie " spricht. Ich habe mit dem angesprochenen Kollegen, der mir auch nicht gegenüber gesessen ist, auch wenn er im selben Raum saß, keine gemeinsamen wissenschaftlichen Projekte gehabt, auch wenn wir dann und wann auch wissenschaftliche Gespräche führten. Ich habe nach wenig mehr als drei Jahren in der Firma im Jänner 2014 gekündigt und war daher drei Jahre und dreieinhalb Monate dort. Der ''Vorfall" kann also nicht 2-3 Jahre zurückliegen. Er war im Dezember 2012. Es handelt sich also um nicht ganz eineinhalb Jahre, knapp zwei Monate und ein Jahr waren es bei der Kündigung. Wie angesprochen, habe ich fälschlicherweise geglaubt, daß das gut geht. Aber Herr Dr. XXXX bat uns im moderierten Gespräch, niemandem etwas zu sagen, woran sich der angesprochene Kollege nicht hielt, was zu zusätzlichen Problemen für mich führte. Ich kann mich nicht erinnern, gebeten worden zu sein, die Sache zu überdenken. Am Tag der Kündigung war die Begründung für die Unmöglichkeit einer einvernehmlichen Lösung mir gegenüber, daß diese Geld kosten würde als Beitrag für das AMS. Herr Dr. XXXX fragte dafür eigens noch in der Administration nach, um mir dann Bescheid zu geben, daß eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sei. Als ich das bei der Anmeldung beim AMS erwähnte, hörte ich, daß es sich um € 150 handeln soll. Ganz ehrlich, unter den gegebenen Umständen war ich überrascht über die Ablehnung einer einvernehmlichen Lösung. Herr Dr. XXXX weiß auch um viele der anderen Probleme, die ich in der Firma hatte und die in meinem Protokoll ''Geschehnisse" zu finden sind, da ich ihm einiges davon beim Abschlußgespräch erzählte. Unter anderem ist die Sache mit der zweiten Bedrohung nicht angesprochen worden, da mir andere Dinge, vor allem die Behinderung meiner Entwicklungsmöglichkeiten, weitaus wichtiger waren, das hauptsächlich, weil mir nämlich bei meiner Kündigung der Vorwurf gemacht wurde, ich hätte die Methode noch nicht so weit gebracht. Am Tag, an dem ich die Firma verließ, habe ich Herrn Dr. XXXX ein Buch geschenkt, in dem die Problematik des Mobbings und der Intrige von einem US-Wissenschaftler behandelt wird, warum und wie sehr es der Firma schadet und was man dagegen tun kann. Er sagte, er werde es lesen und mir e-mailen, was er davon hält. Vorm Herbst werde er allerdings dazu keine Zeit haben, fügte er hinzu. "Diese Aussage wurde Ihnen zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Sie gaben daraufhin an: ''Beim " Vorfall ", von dem Herr Dr. römisch 40 spricht, handelt es sich um die Bedrohung. Mir war irgendwie klar, daß die damalige Regelung vor allem darauf abzielte, das nicht publik zu machen, weshalb ich nicht verwundert bin, daß er jetzt nur von ''Chemie " spricht. Ich habe mit dem angesprochenen Kollegen, der mir auch nicht gegenüber gesessen ist, auch wenn er im selben Raum saß, keine gemeinsamen wissenschaftlichen Projekte gehabt, auch wenn wir dann und wann auch wissenschaftliche Gespräche führten. Ich habe nach wenig mehr als drei Jahren in der Firma im Jänner 2014 gekündigt und war daher drei Jahre und dreieinhalb Monate dort. Der ''Vorfall" kann also nicht 2-3 Jahre zurückliegen. Er war im Dezember 2012. Es handelt sich also um nicht ganz eineinhalb Jahre, knapp zwei Monate und ein Jahr waren es bei der Kündigung. Wie angesprochen, habe ich fälschlicherweise geglaubt, daß das gut geht. Aber Herr Dr. römisch 40 bat uns im moderierten Gespräch, niemandem etwas zu sagen, woran sich der angesprochene Kollege nicht hielt, was zu zusätzlichen Problemen für mich führte. Ich kann mich nicht erinnern, gebeten worden zu sein, die Sache zu überdenken. Am Tag der Kündigung war die Begründung für die Unmöglichkeit einer einvernehmlichen Lösung mir gegenüber, daß diese Geld kosten würde als Beitrag für das AMS. Herr Dr. römisch 40 fragte dafür eigens noch in der Administration nach, um mir dann Bescheid zu geben, daß eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sei. Als ich das bei der Anmeldung beim AMS erwähnte, hörte ich, daß es sich um € 150 handeln soll. Ganz ehrlich, unter den gegebenen Umständen war ich überrascht über die Ablehnung einer einvernehmlichen Lösung. Herr Dr. römisch 40 weiß auch um viele der anderen Probleme, die ich in der Firma hatte und die in meinem Protokoll ''Geschehnisse" zu finden sind, da ich ihm einiges davon beim Abschlußgespräch erzählte. Unter anderem ist die Sache mit der zweiten Bedrohung nicht angesprochen worden, da mir andere Dinge, vor allem die Behinderung meiner Entwicklungsmöglichkeiten, weitaus wichtiger waren, das hauptsächlich, weil mir nämlich bei meiner Kündigung der Vorwurf gemacht wurde, ich hätte die Methode noch nicht so weit gebracht. Am Tag, an dem ich die Firma verließ, habe ich Herrn Dr. römisch 40 ein Buch geschenkt, in dem die Problematik des Mobbings und der Intrige von einem US-Wissenschaftler behandelt wird, warum und wie sehr es der Firma schadet und was man dagegen tun kann. Er sagte, er werde es lesen und mir e-mailen, was er davon hält. Vorm Herbst werde er allerdings dazu keine Zeit haben, fügte er hinzu. " Der Fall wurde dem zuständigen Regionalbeirat in seiner Sitzung am 04.06.2014 zur Entscheidung vorgelegt. Dieses Gremium kam zu dem Schluss, dass keine berücksichtigungswürdigen Nachsichtsgründe vorliegen, weshalb das Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße am 04.06.2014 mittels Bescheid aussprach, dass Sie für den Zeitraum 05.05.2014 bis 28.05.2014 kein Arbeitslosengeld erhalten; begründet war die Entscheidung damit, dass Sie Ihr Dienstverhältnis bei der Firma XXXX freiwillig gekündigt hätten, Gründe für eine Nachsicht seien nicht Vorgelegen.Der Fall wurde dem zuständigen Regionalbeirat in seiner Sitzung am 04.06.2014 zur Entscheidung vorgelegt. Dieses Gremium kam zu dem Schluss, dass keine berücksichtigungswürdigen Nachsichtsgründe vorliegen, weshalb das Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße am 04.06.2014 mittels Bescheid aussprach, dass Sie für den Zeitraum 05.05.2014 bis 28.05.2014 kein Arbeitslosengeld erhalten; begründet war die Entscheidung damit, dass Sie Ihr Dienstverhältnis bei der Firma römisch 40 freiwillig gekündigt hätten, Gründe für eine Nachsicht seien nicht Vorgelegen. Dagegen richtete sich Ihre fristgerecht eingebrachte Beschwerde, in der Sie im Wesentlichen ausführen, die Stellungnahme von Seiten der Firma beinhalte einen zugegebenen "Vorfall", der Ihre Person betreffe. Man müsse bedenken, dass diese Firma von den Fördergebern einen Auftrag habe, möglichst alle gleich zu behandeln, was heiße, dass von Seiten der Firma ein weiterreichendes Zugeben des Geschehens nicht zu erwarten sei. Sie würden es schon für unglaublich halten, dass ein "Vorfall" zugegeben werde. In dieselbe Richtung gehe es auch, dass unrichtigerweise behauptet werde, man hätte Sie gebeten, die Kündigung noch einmal zu überdenken. Dass Sie in Ihren Ausführungen die Wirkung auf Ihre Psyche nicht beschrieben hätten, möge man Ihnen zu Gute halten. Ihnen mache das immer noch zu schaffen und es falle Ihnen schwer, darüber zu reden oder zu schreiben. Sie würden den Begriff "bum out" auf sich anwenden, was für Sie ein übermäßig zwingender gesundheitlicher Grund sei. Letztlich würden Sie sehr bedauern, nicht gleich nach der Bedrohung die einzig sinnvolle Konsequenz gezogen zu haben, da Sie glauben würden, dass es Ihnen dann deutlich besser ginge. Sie würden daher das Zugeständnis der Gewährung der Nachsicht und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes auch für den Zeitraum 05.05.2014 bis 28.05.2014 begehren. Das Arbeitsmarktservice Wien informierte Sie im Zuge des Beschwerdeprüfverfahrens mittels eingeschrieben verschickten Brief über den bisherigen Ermittlungsstand und bot Ihnen die Möglichkeit zum Parteiengehör. Dieses Schreiben enthielt auch nachstehende Informationen bzw. Aufforderungen: "Da den vorliegenden Unterlagen aufgrund fehlender Präzisierungen keine überprüfbaren Informationen über die von Ihnen angeführten Mobbing-Vorfälle zu entnehmen sind, ersuchen wir Sie, konkrete Angaben zu machen, die im Zuge des Beschwerdeprüfverfahrens einer Beweiswürdigung unterzogen werden können. Ohne nähere Informationen über Datum, Namen der involvierten Personen etc. ist dem Arbeitsmarktservice nicht möglich, Ihre Angaben zu überprüfen. Des Weiteren geben Sie bitte an, welche Schritte Sie wegen des Mobbings gesetzt haben - z.B. Gespräche mit Betriebsrat, Arbeiterkammer etc. - und übermitteln uns (falls vorhanden) entsprechende Unterlagen. Da Sie auch angeben, ein " Burn out " zu haben, ist anzunehmen, dass Sie bereits während Ihrer Beschäftigung in ärztlicher Betreuung waren; diesbezügliche Bestätigungen sind bitte ebenfalls zu übermitteln. " Es erfolgte keine Reaktion Ihrerseits. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.07.2014 mit der Geschäftsfallnummer XXXX erfolgte die Abweisung Ihrer Beschwerde. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass Sie am Ermittlungsverfahren nicht mitwirkten und damit keine weiterführende Überprüfung Ihrer Angaben möglich war und den von Ihnen vorgebrachten Einwendungen nach Aktenlage zu wenig Substanz zukam, um eine Nachsicht nach § 11 AlVG zu rechtfertigen.Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.07.2014 mit der Geschäftsfallnummer römisch 40 erfolgte die Abweisung Ihrer Beschwerde. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass Sie am Ermittlungsverfahren nicht mitwirkten und damit keine weiterführende Überprüfung Ihrer Angaben möglich war und den von Ihnen vorgebrachten Einwendungen nach Aktenlage zu wenig Substanz zukam, um eine Nachsicht nach Paragraph 11, AlVG zu rechtfertigen. Sie brachten gegen diese Beschwerdevorentscheidung fristgerecht einen Vorlageantrag ein, weshalb eine Übermittlung an das Bundesverwaltungsgericht erfolgte. Dieser Vorlageantrag enthielt abgesehen vom Verweis auf einen Verfahrensmangel - keine Zeugeneinvernahme von Dr. XXXX - keine neue Argumentation.Sie brachten gegen diese Beschwerdevorentscheidung fristgerecht einen Vorlageantrag ein, weshalb eine Übermittlung an das Bundesverwaltungsgericht erfolgte. Dieser Vorlageantrag enthielt abgesehen vom Verweis auf einen Verfahrensmangel - keine Zeugeneinvernahme von Dr. römisch 40 - keine neue Argumentation. Sie beauftragten in diesem Verfahren einen Rechtsvertreter - Dr. Peter Zawodsky, Gumpendorfer Straße 71 1060 Wien -, der in einem ans Bundesverwaltungsgericht adressiertem Schreiben mehrere Zeugeneinvernahmen beantragte. Dieses Schreiben wird im Folgenden als "Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28.08.2014" bzw. die darin enthaltene Schilderung der angeblichen Bedrohung als "Vorbringen/Aussagen von Dr. XXXX zum Ereignis im Dezember 2012" bezeichnet. Die beantragten Zeugen im Einzelnen:Sie beauftragten in diesem Verfahren einen Rechtsvertreter - Dr. Peter Zawodsky, Gumpendorfer Straße 71 1060 Wien -, der in einem ans Bundesverwaltungsgericht adressiertem Schreiben mehrere Zeugeneinvernahmen beantragte. Dieses Schreiben wird im Folgenden als "Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28.08.2014" bzw. die darin enthaltene Schilderung der angeblichen Bedrohung als "Vorbringen/Aussagen von Dr. römisch 40 zum Ereignis im Dezember 2012" bezeichnet. Die beantragten Zeugen im Einzelnen: > Dr. XXXX , Geschäftsführer> Dr. römisch 40 , Geschäftsführer > Dr. XXXX , unmittelbarer Vorgesetzter> Dr. römisch 40 , unmittelbarer Vorgesetzter > DI XXXX , Kollege> DI römisch 40 , Kollege > Dr. XXXX , Kollegin> Dr. römisch 40 , Kollegin > Dr. XXXX , Kollege> Dr. römisch 40 , Kollege Die angebliche Bedrohung und einen angebliche verbale Diskriminierung schilderten Sie in diesem Schreiben wie folgt: "Der von mir bereits beschriebene Vorfall Anfang Dezember 2012 spielte sich so ab, dass ein als Researcher tätiger Arbeitskollege DI (FH) XXXX mir gegenüber nach einer scherzhaften Bemerkung meinerseits erklärte: "Sei froh, dass ich jetzt nicht zu dir rüber komme". Auf meine Nachfrage und den Hinweis, dass eine Bedrohung zu einer Entlassung führen könne, sagte DI (FH) XXXX : "Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt. " Im Hinblick auf die ebenfalls anwesende Mitarbeiterin Dr. XXXX ergänzte DI (FH) XXXX : " Wenn Frau XXXX das auch sagt, kriegt sie auch eine." Diesen Vorfall habe ich daraufhin meinem Vorgesetzten Dr. XXXX berichtet, der mir zusicherte, mit DI (FH) XXXX reden zu wollen. Dieses Gespräch fand dann auch statt. Im Anschluss erklärte DI (FH) XXXX zu mir: "Ich habe gehört, ich muss mich entschuldigen". Anschließend fand ein weiteres Gespräch zwischen mir und Dr. XXXX statt, der dann DI (FH) XXXX zu sich rief. Dieser beteuerte dann unter Tränen, dass er keiner Fliege etwas zu Leide tun würde. Dr. XXXX drohte ihm in diesem Gespräch die Entlassung an.Die angebliche Bedrohung und einen angebliche verbale Diskriminierung schilderten Sie in diesem Schreiben wie folgt: "Der von mir bereits beschriebene Vorfall Anfang Dezember 2012 spielte sich so ab, dass ein als Researcher tätiger Arbeitskollege DI (FH) römisch 40 mir gegenüber nach einer scherzhaften Bemerkung meinerseits erklärte: "Sei froh, dass ich jetzt nicht zu dir rüber komme". Auf meine Nachfrage und den Hinweis, dass eine Bedrohung zu einer Entlassung führen könne, sagte DI (FH) römisch 40 : "Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt. " Im Hinblick auf die ebenfalls anwesende Mitarbeiterin Dr. römisch 40 ergänzte DI (FH) römisch 40 : " Wenn Frau römisch 40 das auch sagt, kriegt sie auch eine." Diesen Vorfall habe ich daraufhin meinem Vorgesetzten Dr. römisch 40 berichtet, der mir zusicherte, mit DI (FH) römisch 40 reden zu wollen. Dieses Gespräch fand dann auch statt. Im Anschluss erklärte DI (FH) römisch 40 zu mir: "Ich habe gehört, ich muss mich entschuldigen". Anschließend fand ein weiteres Gespräch zwischen mir und Dr. römisch 40 statt, der dann DI (FH) römisch 40 zu sich rief. Dieser beteuerte dann unter Tränen, dass er keiner Fliege etwas zu Leide tun würde. Dr. römisch 40 drohte ihm in diesem Gespräch die Entlassung an. Im November 2013 fand in einem anderen Zusammenhang ein Gespräch mit Dr. XXXX statt, bei dem er erklärte, dass er auch Leute einstelle, die er nicht leiden könne. Da diesem Satz ein Einwand von mir im Hinblick auf eine beabsichtigte Betriebsratsgründung vorausgegangen war, was von Dr. XXXX nicht goutiert wurde, war erkennbar, dass Dr. XXXX mich damit meinte."Im November 2013 fand in einem anderen Zusammenhang ein Gespräch mit Dr. römisch 40 statt, bei dem er erklärte, dass er auch Leute einstelle, die er nicht leiden könne. Da diesem Satz ein Einwand von mir im Hinblick auf eine beabsichtigte Betriebsratsgründung vorausgegangen war, was von Dr. römisch 40 nicht goutiert wurde, war erkennbar, dass Dr. römisch 40 mich damit meinte." Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 28.10.2014 mit der Geschäftszahl W223 2010339-1/7Z fest, dass die Erledigung der Beschwerde wegen mangelhafter Sachverhaltsermittlungen zur neuerlichen Entscheidung an das Arbeitsmarktservice zurückverwiesen wird. Im Zuge der neuerlichen Überprüfung durch das Arbeitsmarktservice erfolgten die eingeforderten Zeugeneinvernahmen sowie die (von Ihnen nicht verlangte) Zeugeneinvernahme von DI XXXX als die Person, von der die von Ihnen behauptete Drohung ausging.Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss vom 28.10.2014 mit der Geschäftszahl W223 2010339-1/7Z fest, dass die Erledigung der Beschwerde wegen mangelhafter Sachverhaltsermittlungen zur neuerlichen Entscheidung an das Arbeitsmarktservice zurückverwiesen wird. Im Zuge der neuerlichen Überprüfung durch das Arbeitsmarktservice erfolgten die eingeforderten Zeugeneinvernahmen sowie die (von Ihnen nicht verlangte) Zeugeneinvernahme von DI römisch 40 als die Person, von der die von Ihnen behauptete Drohung ausging. Die in den nachstehenden Zeugenaussagen erwähnte grundlegende "Definition des Begriffes Mobbing" lautet: "Für den Begriff "Mobbing" gibt es keine eindeutige wissenschaftliche oder juristische Definition. "Mobbing" kommt aus dem Englischen bzw. Lateinischen und wird ins Deutsche sinngemäß als "Pöbeln" übersetzt. Es gibt mittlerweile weitere Begriffe wie "bulling" oder "bossing" (Täterin ist in diesem Fall Vorgesetzte/r). Mobbing wird primär mit dem Berufsleben assoziiert, ist aber nicht darauf beschränkt. Bereits in der Schule sind Varianten solcher Übergriffe zu finden. Durch den steigenden Druck hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Konkurrenz, Controlling, schlechterer Arbeitsbedingungen und der zunehmenden Unsicherheit des Arbeitsplatzes hat jedoch das Mobbing im Berufsleben in den letzten Jahren eine neue Qualität bekommen. Nicht die persönliche Bosheit, sondern der gestiegene Druck und die Angst um den Job fördern eine andere und neue Art von Mobbing. Aber Achtung! Hierbei ist zu unterscheiden, dass einmalige Aktionen noch kein Mobbing sind. Der Begriff wird mittlerweile oft überstrapaziert und für vieles verwendet, was im Betrieb nicht passt. Ein schlechtes Betriebsklima, "miese Chefs" oder ein Übergehen bei einer Beförderung sind noch kein Mobbing! Mobbing herrscht vor, wenn sich ein Zustand von Übergriffen etabliert hat und auf die Ausgrenzung und/oder Entfernung der betroffenen Person abzielt. Mobbing ist in jedem Fall eine Form psychischer Gewalt, die vom/von der Betroffenen als Trauma erlebt wird, welches schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann. In vielen Fällen ist eine psychische Belastungsreaktion gegeben, die von Konzentrationsstörungen, Angstzuständen, Panikattacken, Schlafstörungen, Versagens- und Schuldgefühlen und/oder Depressionen begleitet sein kann und in schwerwiegenden Fällen auch in eine Suchterkrankung oder in einen Suizid mündet. Merkmale oder Elemente des Mobbing • Es kommt auf allen Hierarchieebenen vor. • Es tritt häufig dort auf, wo starre Hierarchien auf teamorientierte Vorgaben treffen. • Es gibt keine typischen Mobbingbetroffenen. Oft sind es Persönlichkeiten, die zu ihren Rechten stehen. • Dauer und Systematik sind kennzeichnend (fortlaufend und nicht nur einmalige Handlungen). • Mehr Frauen als Männer sind von Mobbing betroffen und die Form der Mobbing-Betroffenheit ist je nach Geschlecht eine andere. Mobbing gegenüber Frauen zielt meist auf das Geschlecht, die Sexualität und das Erscheinungsbild ab. Bei Männern steht tendenziell öfter die Leistung im Vordergrund. • Mobbing passiert häufig dort, wo Frauen in Bereiche eindringen, die Merkmale oder Elemente des Mobbing • Es kommt auf allen Hierarchieebenen vor. • Es tritt häufig dort auf, wo starre Hierarchien auf teamorientierte Vorgaben treffen. • Es gibt keine typischen Mobbingbetroffenen. Oft sind es Persönlichkeiten, die zu ihren Rechten stehen. • Dauer und Systematik sind kennzeichnend (fortlaufend und nicht nur einmalige Handlungen). • Mehr Frauen als Männer sind von Mobbing betroffen und die Form der Mobbing-Betroffenheit ist je nach Geschlecht eine andere. Mobbing gegenüber Frauen zielt meist auf das Geschlecht, die Sexualität und das Erscheinungsbild ab. Bei Männern steht tendenziell öfter die Leistung im Vordergrund. • Mobbing passiert häufig dort, wo Frauen in Bereiche eindringen, die bisher Männern Vorbehalten waren (Berufe, Hierarchien) " Dieser Text ist der ersten Seite der Kundlnneninformation des Arbeitsmarktservice zum Thema "Mobbing" entnommen. Herr Dr. XXXX gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Herr Dr. römisch 40 gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: " (...) Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der Firma XXXX und war dies auch im verfahrensgegenständlichen Zeitraum." (...) Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der Firma römisch 40 und war dies auch im verfahrensgegenständlichen Zeitraum. Folgende Unterlagen wurden mir zur Kenntnis gebracht: 1) Die zusammenfassende Definition von "Mobbing" 2) Die Niederschrift vom 14.05.2014 3) Der Aktenvermerk des AMS zu meiner telefonischen Aussage die Niederschrift betreffend 4) Die Stellungnahme von Dr. XXXX zu meiner Aussage4) Die Stellungnahme von Dr. römisch 40 zu meiner Aussage 5) Die Ereignisdarstellung 6) Das Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28.08.2014 Ich bin der Ansicht, dass wir eine Firma mit " offenem Klima " sind, die Mitarbeiterinnen können sich jederzeit an mich wenden. Ich führe mit den Mitarbeiterinnen einmal im Jahr ein Entwicklungsgespräch, in der schriftlichen Dokumentation der Gespräche mit Hrn. Dr. XXXX ist dazu kein ausdrücklicher Hinweis auf Mobbing oder eines der von Dr. XXXX angeführten Ereignisse festgehalten. Diese Gespräche sind nur elektronisch dokumentiert, deswegen gibt es keine Unterschrift von Hrn. Dr. XXXX auf einem entsprechenden Dokument.Ich führe mit den Mitarbeiterinnen einmal im Jahr ein Entwicklungsgespräch, in der schriftlichen Dokumentation der Gespräche mit Hrn. Dr. römisch 40 ist dazu kein ausdrücklicher Hinweis auf Mobbing oder eines der von Dr. römisch 40 angeführten Ereignisse festgehalten. Diese Gespräche sind nur elektronisch dokumentiert, deswegen gibt es keine Unterschrift von Hrn. Dr. römisch 40 auf einem entsprechenden Dokument. Dass Hr. Dr. XXXX als "Senior Researcher" anzustellen gewesen wäre, ist seine persönliche Meinung. Die diesbezügliche Einstufung obliegt allerdings mir, und aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen hervorgehenden Qualifikationen und dem zugedachten Tätigkeitsfeld ergab sich die Einstufung als " normaler ResearcherDass Hr. Dr. römisch 40 als "Senior Researcher" anzustellen gewesen wäre, ist seine persönliche Meinung. Die diesbezügliche Einstufung obliegt allerdings mir, und aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen hervorgehenden Qualifikationen und dem zugedachten Tätigkeitsfeld ergab sich die Einstufung als " normaler Researcher Beim Vorfall im Dezember 2012 war ich nicht persönlich anwesend, daher kann ich nur wiedergeben, was mir von den Betroffenen mitgeteilt wurde. Hr. Dr. XXXX kam zu mir - wie lange nach dem Vorfall weiß ich nicht mehr genau, vermutlich einige Tage später - und hat mir gesagt, er wäre bedroht worden, und zwar von Herren DI XXXX . Daraufhin holte ich Herren DI XXXX zu einem Gespräch zu mir und ersuchte ihn um eine Stellungnahme. Da die Aussagen von Dr. XXXX und DI XXXX sehr unterschiedlich waren, führten wir ein Sechsaugengespräch (Dr. XXXX , DI XXXX und ich).Beim Vorfall im Dezember 2012 war ich nicht persönlich anwesend, daher kann ich nur wiedergeben, was mir von den Betroffenen mitgeteilt wurde. Hr. Dr. römisch 40 kam zu mir - wie lange nach dem Vorfall weiß ich nicht mehr genau, vermutlich einige Tage später - und hat mir gesagt, er wäre bedroht worden, und zwar von Herren DI römisch 40 . Daraufhin holte ich Herren DI römisch 40 zu einem Gespräch zu mir und ersuchte ihn um eine Stellungnahme. Da die Aussagen von Dr. römisch 40 und DI römisch 40 sehr unterschiedlich waren, führten wir ein Sechsaugengespräch (Dr. römisch 40 , DI römisch 40 und ich). Dr. XXXX behauptete, er wäre bedroht worden und zwar in der Form, dass DI XXXX ihn verbal bedroht hätte. An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Im Erstgespräch mit Dr. XXXX habe ich seine Aussage so verstanden, dass er mit geballter Faust bedroht worden sei, im Sechsaugengespräch ergab sich dann, dass Dr. XXXX die Faust gegen DI XXXX ballte. DI XXXX gab im Einzelgespräch an, er hätte nicht mit geballter Faust gedroht. Soweit ich mich erinnere, war Anlassfall, dass sich Dr. XXXX ungefragt in ein Gespräch zwischen DI XXXX und Dr. XXXX einmischte. DI XXXX meinte daraufhin, dass sich Dr. XXXX nicht einmischen solle. Was genau gesagt wurde, ist mir unbekannt, da ich nicht anwesend war. Im Sechsaugengespräch habe ich klargestellt, dass das Aussprechen von Drohungen einen Kündigungsgrund darstellt. Ich habe beide Betroffene im Sechsausgengespräch gefragt, ob sie der Meinung sind, der jeweils andere solle aufgrund des Vorfalls gekündigt werden, woraufhin beide verneinten. Um mögliche verbale Konflikte in Zukunft zu vermeiden, habe ich die beiden Mitarbeiter räumlich voneinander getrennt; und zwar habe ich DI XXXX einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen, und zwar unter Rücksichtnahme auf Dr. XXXX , damit der sich nicht durch einen Arbeitsplatzwechsel zurückgesetzt fühlte, da mir hierfür DI XXXX prinzipiell als die verständnisvollere Person erschien.Dr. römisch 40 behauptete, er wäre bedroht worden und zwar in der Form, dass DI römisch 40 ihn verbal bedroht hätte. An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Im Erstgespräch mit Dr. römisch 40 habe ich seine Aussage so verstanden, dass er mit geballter Faust bedroht worden sei, im Sechsaugengespräch ergab sich dann, dass Dr. römisch 40 die Faust gegen DI römisch 40 ballte. DI römisch 40 gab im Einzelgespräch an, er hätte nicht mit geballter Faust gedroht. Soweit ich mich erinnere, war Anlassfall, dass sich Dr. römisch 40 ungefragt in ein Gespräch zwischen DI römisch 40 und Dr. römisch 40 einmischte. DI römisch 40 meinte daraufhin, dass sich Dr. römisch 40 nicht einmischen solle. Was genau gesagt wurde, ist mir unbekannt, da ich nicht anwesend war. Im Sechsaugengespräch habe ich klargestellt, dass das Aussprechen von Drohungen einen Kündigungsgrund darstellt. Ich habe beide Betroffene im Sechsausgengespräch gefragt, ob sie der Meinung sind, der jeweils andere solle aufgrund des Vorfalls gekündigt werden, woraufhin beide verneinten. Um mögliche verbale Konflikte in Zukunft zu vermeiden, habe ich die beiden Mitarbeiter räumlich voneinander getrennt; und zwar habe ich DI römisch 40 einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen, und zwar unter Rücksichtnahme auf Dr. römisch 40 , damit der sich nicht durch einen Arbeitsplatzwechsel zurückgesetzt fühlte, da mir hierfür DI römisch 40 prinzipiell als die verständnisvollere Person erschien. Ich habe keine Kenntnisse von problematischen Vorfällen zwischen Dr. XXXX und DI XXXX , die vor oder nach diesem Ereignis liegen.Ich habe keine Kenntnisse von problematischen Vorfällen zwischen Dr. römisch 40 und DI römisch 40 , die vor oder nach diesem Ereignis liegen. Dr. XXXX hat mir gegenüber einen Tag nach einem Entwicklungsgespräch geäußert, dass ich im Entwicklungsgespräch etwas gesagt haben solle, was für ihn vollkommen unverständlich ist. Dadurch fühlte er sich fehlbeurteilt. Worum es dabei genau ging, weiß ich nicht mehr. Ich weiß aber noch, dass seine Einschätzung für mich nicht nachvollziehbar war. Im Entwicklungsgespräch selbst hat er dies nicht angesprochen, deswegen ist dieser Umstand auch nicht protokolliert.Dr. römisch 40 hat mir gegenüber einen Tag nach einem Entwicklungsgespräch geäußert, dass ich im Entwicklungsgespräch etwas gesagt haben solle, was für ihn vollkommen unverständlich ist. Dadurch fühlte er sich fehlbeurteilt. Worum es dabei genau ging, weiß ich nicht mehr. Ich weiß aber noch, dass seine Einschätzung für mich nicht nachvollziehbar war. Im Entwicklungsgespräch selbst hat er dies nicht angesprochen, deswegen ist dieser Umstand auch nicht protokolliert. Hr. Dr. XXXX hat sich auch einmal beschwert, dass in der Firma ein Poster aushängt, auf dem Inhalte angeführt sind, die Arbeitsergebnisse von ihm darstellen, und dass seine Autorenschaft nicht entsprechend gewürdigt wurde. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass ich bedaure, dass das passiert ist, aber auch, dass er angestellt ist, um wissenschaftliche Ergebnisse zu erarbeiten. Für diese Tätigkeit wird er bezahlt und die Arbeitsergebnisse sind Eigentum der Firma. In einem Mitarbeiterworkshop habe ich die Frage der Urheberschaft dann thematisiert und die firmeninternen Richtlinien erläutert. Anlassfall hierfür war aber nicht nur das Anliegen von Dr. XXXX , sondern vor allem ein anderer aktueller Fall, in dem es um die konkrete Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten ging.Hr. Dr. römisch 40 hat sich auch einmal beschwert, dass in der Firma ein Poster aushängt, auf dem Inhalte angeführt sind, die Arbeitsergebnisse von ihm darstellen, und dass seine Autorenschaft nicht entsprechend gewürdigt wurde. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass ich bedaure, dass das passiert ist, aber auch, dass er angestellt ist, um wissenschaftliche Ergebnisse zu erarbeiten. Für diese Tätigkeit wird er bezahlt und die Arbeitsergebnisse sind Eigentum der Firma. In einem Mitarbeiterworkshop habe ich die Frage der Urheberschaft dann thematisiert und die firmeninternen Richtlinien erläutert. Anlassfall hierfür war aber nicht nur das Anliegen von Dr. römisch 40 , sondern vor allem ein anderer aktueller Fall, in dem es um die konkrete Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten ging. Generell war Dr. XXXX ein Mitarbeiter, der seine Standpunkte vehement vertreten hat. Darin sehe ich nichts Verwerfliches, da ich auch bewusst Mitarbeiterinnen einstelle, die unterschiedliche Standpunkte vertreten, da dies oftmals förderlich bzw. unabdingbar für den wissenschaftlichen Fortschritt ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Behauptung von Dr. XXXX zu sehen, dass ich angeblich gesagt hätte, ich würde auch Leute einstellen, die ich nicht leiden kann. Ich habe nur gesagt, dass ich auch Personen einstelle, die auf den ersten Blick nicht ins Team passen, weil durch die Unterschiedlichkeiten in der wissenschaftlichen Herangehensweise die Chance auf neue Forschungsergebnisse höher wird.Generell war Dr. römisch 40 ein Mitarbeiter, der seine Standpunkte vehement vertreten hat. Darin sehe ich nichts Verwerfliches, da ich auch bewusst Mitarbeiterinnen einstelle, die unterschiedliche Standpunkte vertreten, da dies oftmals förderlich bzw. unabdingbar für den wissenschaftlichen Fortschritt ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Behauptung von Dr. römisch 40 zu sehen, dass ich angeblich gesagt hätte, ich würde auch Leute einstellen, die ich nicht leiden kann. Ich habe nur gesagt, dass ich auch Personen einstelle, die auf den ersten Blick nicht ins Team passen, weil durch die Unterschiedlichkeiten in der wissenschaftlichen Herangehensweise die Chance auf neue Forschungsergebnisse höher wird. Was Dr. XXXX hinsichtlich des "Hinausmobbens eines Urgesteins" sagt, kann ich nicht nachvollziehen und weise es schärfstens zurück. Ich weiß nicht, welche Person damit gemeint sein sollte.Was Dr. römisch 40 hinsichtlich des "Hinausmobbens eines Urgesteins" sagt, kann ich nicht nachvollziehen und weise es schärfstens zurück. Ich weiß nicht, welche Person damit gemeint sein sollte. Zum dem als " erste Explosion " bezeichneten Vorfall kann ich gar nichts sagen, da ich mich nicht erinnere, dass das irgendwann ein Thema war, das Dr. XXXX mir gegenüber zur Sprache brachte.Zum dem als " erste Explosion " bezeichneten Vorfall kann ich gar nichts sagen, da ich mich nicht erinnere, dass das irgendwann ein Thema war, das Dr. römisch 40 mir gegenüber zur Sprache brachte. Den Begriff„ Vertuschung" für Vorgänge in unserer Firma weise ich aufs Schärfste zurück. Ich weise nur in den Mitarbeiterinnengesprächen darauf hin, dass der Inhalt der Gespräche vertraulich ist. Dabei handelt es sich aber nicht um Vertuschung, sondern damit wird den Mitarbeiterinnen die Möglichkeit gegeben, sich frei zu äußern. Mit den Leistungen von Dr. XXXX als Arbeitskraft war ich zufrieden, manches war nicht so erfolgreich wie erwünscht, aber das kann in der Forschung passieren.Mit den Leistungen von Dr. römisch 40 als Arbeitskraft war ich zufrieden, manches war nicht so erfolgreich wie erwünscht, aber das kann in der Forschung passieren. Dr. XXXX wurde mit Sicherheit nicht in seinen Entwicklungsmöglichkeiten behindert. Diese Aussage ist strikt zurückzuweisen, da es in unserer Firma eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wie Mitarbeiterinnen Ihre Entwicklung gestalten können. Dr. XXXX wurden in dieser Hinsicht keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt.Dr. römisch 40 wurde mit Sicherheit nicht in seinen Entwicklungsmöglichkeiten behindert. Diese Aussage ist strikt zurückzuweisen, da es in unserer Firma eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wie Mitarbeiterinnen Ihre Entwicklung gestalten können. Dr. römisch 40 wurden in dieser Hinsicht keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt. Zum "abhanden gekommenen Mitarbeiter" ist anzumerken, dass Hr. Dr. XXXX nie formal einen Mitarbeiter zugewiesen bekam. Bestenfalls wurde jemand beauftragt, in Teilbereichen von Dr. XXXX Tätigkeitsfeld mitzuwirken. Wie Dr. XXXX ausführt, ist dieser Herr aufgrund anderer Karrierepläne aus diesem Tätigkeitsfeld ausgeschieden. Der Einsatz von Mitarbeiterinnen entscheidet sich letztendlich über die Finanzierbarkeit. Da in der Forschung nicht ein Produkt unabhängig von der einzelnen Person verkaufbar ist, kann nur an solchen Themen gearbeitet werden, wo eine solche Finanzierung gegeben ist. Es wurde Dr. XXXX nie eine Ersatzkraft versprochen - Planungen über die zukünftige Forschungsarbeit und mögliche Kapazitäten finden selbstverständlich laufend statt - bzw. hat Dr. XXXX nie eine eigene erfolgreiche Aktivität gesetzt, um eine Finanzierung zu ermöglichen wie z.B. Einreichung von Forschungsprojektanträgen.Zum "abhanden gekommenen Mitarbeiter" ist anzumerken, dass Hr. Dr. römisch 40 nie formal einen Mitarbeiter zugewiesen bekam. Bestenfalls wurde jemand beauftragt, in Teilbereichen von Dr. römisch 40 Tätigkeitsfeld mitzuwirken. Wie Dr. römisch 40 ausführt, ist dieser Herr aufgrund anderer Karrierepläne aus diesem Tätigkeitsfeld ausgeschieden. Der Einsatz von Mitarbeiterinnen entscheidet sich letztendlich über die Finanzierbarkeit. Da in der Forschung nicht ein Produkt unabhängig von der einzelnen Person verkaufbar ist, kann nur an solchen Themen gearbeitet werden, wo eine solche Finanzierung gegeben ist. Es wurde Dr. römisch 40 nie eine Ersatzkraft versprochen - Planungen über die zukünftige Forschungsarbeit und mögliche Kapazitäten finden selbstverständlich laufend statt - bzw. hat Dr. römisch 40 nie eine eigene erfolgreiche Aktivität gesetzt, um eine Finanzierung zu ermöglichen wie z.B. Einreichung von Forschungsprojektanträgen. Zu der angeblichen Bezeichnung von Dr. XXXX als etwas "sozial Anrüchiges" kann ich nichts sagen, ich höre zum ersten Mal davon.Zu der angeblichen Bezeichnung von Dr. römisch 40 als etwas "sozial Anrüchiges" kann ich nichts sagen, ich höre zum ersten Mal davon. Ich weiß nichts darüber, dass Dr. XXXX ein " burn out " hatte.Ich weiß nichts darüber, dass Dr. römisch 40 ein " burn out " hatte. Im Gespräch, in dem Dr. XXXX kündigte, hat er als Grund erwähnt, dass er seine Lebensweise neu gestalten möchte. Ich hätte Dr. XXXX weiter in der Firma behalten und habe ihm dies auch mitgeteilt. Ich habe ihn gebeten, sich die Kündigung nochmals zu überlegen. Da er trotzdem von sich aus gehen wollte, habe ich der einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt.Im Gespräch, in dem Dr. römisch 40 kündigte, hat er als Grund erwähnt, dass er seine Lebensweise neu gestalten möchte. Ich hätte Dr. römisch 40 weiter in der Firma behalten und habe ihm dies auch mitgeteilt. Ich habe ihn gebeten, sich die Kündigung nochmals zu überlegen. Da er trotzdem von sich aus gehen wollte, habe ich der einvernehmlichen Lösung nicht zugestimmt. Es wurde ein mit ihm gemeinsam vereinbartes Arbeitsprogramm bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb erstellt, welches Dr. XXXX inhaltlich erfüllt hat.Es wurde ein mit ihm gemeinsam vereinbartes Arbeitsprogramm bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb erstellt, welches Dr. römisch 40 inhaltlich erfüllt hat. Ich bestätige ausdrücklich, dass die obigen Ausführungen meine Angaben inhaltlich richtig wiedergeben. Zum Verhandlungsgegenstand habe ich keine ergänzenden Angaben zu machen. Meine Aussagen erfolgten wahrheitsgemäß und unbeeinflusst. " Herr Dr. XXXX gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Herr Dr. römisch 40 gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: " (...) Folgende Unterlagen wurden mir zur Kenntnis gebracht: 1) Die zusammenfassende Definition von " Mobbing " 2) Die Niederschrift vom 14.05.2014 3) Die Ereignisdarstellung 4) Das Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28.08.2014 Ich war der unmittelbare Vorgesetzte von Dr. XXXX .4) Das Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28.08.2014 Ich war der unmittelbare Vorgesetzte von Dr. römisch 40 . Über den Vorfall im Dezember 2012 wurde ich durch Dr. XXXX in Kenntnis gesetzt, und zwar bei der Anreise zur Arbeit. Ich glaube nicht, dass er es mir gleich am nächsten Tag erzählte. Dr. XXXX hat mir geschildert, es hätte eine verbale Gewaltandrohung gegen ihn gegeben. An die genauen Gesprächsdetails kann ich mich aber nicht mehr erinnern, weil dieses Ereignis schon weiter in der Vergangenheit liegt.Über den Vorfall im Dezember 2012 wurde ich durch Dr. römisch 40 in Kenntnis gesetzt, und zwar bei der Anreise zur Arbeit. Ich glaube nicht, dass er es mir gleich am nächsten Tag erzählte. Dr. römisch 40 hat mir geschildert, es hätte eine verbale Gewaltandrohung gegen ihn gegeben. An die genauen Gesprächsdetails kann ich mich aber nicht mehr erinnern, weil dieses Ereignis schon weiter in der Vergangenheit liegt. Ich bat daraufhin Hr. DI XXXX zu einem Einzelgespräch und konfrontierte ihn mit dieser Anschuldigung. Hr. DI XXXX wusste zunächst nicht, wovon ich spreche. Er bestätigte schließlich, dass es einen Disput gegeben habe, allerdings war das aus seiner Sicht nicht mit der Absicht einer Gewaltandrohung verbunden. DI XXXX erzählte, dass er mit Fr. Dr. XXXX etwas besprach und sich Dr. XXXX unaufgefordert einmischte mit einer Bemerkung (sinngemäß) " Das hast du dir jetzt nicht gemerkt", woraufhin DI XXXX meinte, er könne ja zu Dr. XXXX rüberkomme. Dr. XXXX habe darauf reagiert, in dem er eine geballte Faust zeigte. Ich forderte DI XXXX noch am selben Tag auf die Angelegenheit durch eine Entschuldigung zu bereinigen und das hat er auch gemacht. Anzumerken ist, dass DI XXXX zwar ausgezeichnet Deutsch spricht, seine Muttersprache aber Ungarisch ist. Möglicherweise gab es hier Missverständnisse.Ich bat daraufhin Hr. DI römisch 40 zu einem Einzelgespräch und konfrontierte ihn mit dieser Anschuldigung. Hr. DI römisch 40 wusste zunächst nicht, wovon ich spreche. Er bestätigte schließlich, dass es einen Disput gegeben habe, allerdings war das aus seiner Sicht nicht mit der Absicht einer Gewaltandrohung verbunden. DI römisch 40 erzählte, dass er mit Fr. Dr. römisch 40 etwas besprach und sich Dr. römisch 40 unaufgefordert einmischte mit einer Bemerkung (sinngemäß) " Das hast du dir jetzt nicht gemerkt", woraufhin DI römisch 40 meinte, er könne ja zu Dr. römisch 40 rüberkomme. Dr. römisch 40 habe darauf reagiert, in dem er eine geballte Faust zeigte. Ich forderte DI römisch 40 noch am selben Tag auf die Angelegenheit durch eine Entschuldigung zu bereinigen und das hat er auch gemacht. Anzumerken ist, dass DI römisch 40 zwar ausgezeichnet Deutsch spricht, seine Muttersprache aber Ungarisch ist. Möglicherweise gab es hier Missverständnisse. Ich selbst hatte meinen Arbeitsplatz in einem anderen Raum und hatte vor diesem Ereignis keinerlei Kenntnis von Schwierigkeiten zwischen Dr. XXXX und DI XXXX . Ich hatte bis zu diesem Ereignis sogar den Eindruck, dass die Bürogemeinschaft sehr gut funktionierte. Diese Bürogemeinschaft bestand aus Dr. XXXX , DI XXXX , Dr. XXXX sowie zwei bis drei weiteren Kolleginnen, wobei diese anderen Kolleginnen allerdings räumlich etwas separiert waren. Ob DI XXXX beim Vorfall anwesend war, kann ich nicht sagen. Mit Dr. XXXX und DI XXXX habe ich nicht über die Angelegenheit gesprochen.Ich selbst hatte meinen Arbeitsplatz in einem anderen Raum und hatte vor diesem Ereignis keinerlei Kenntnis von Schwierigkeiten zwischen Dr. römisch 40 und DI römisch 40 . Ich hatte bis zu diesem Ereignis sogar den Eindruck, dass die Bürogemeinschaft sehr gut funktionierte. Diese Bürogemeinschaft bestand aus Dr. römisch 40 , DI römisch 40 , Dr. römisch 40 sowie zwei bis drei weiteren Kolleginnen, wobei diese anderen Kolleginnen allerdings räumlich etwas separiert waren. Ob DI römisch 40 beim Vorfall anwesend war, kann ich nicht sagen. Mit Dr. römisch 40 und DI römisch 40 habe ich nicht über die Angelegenheit gesprochen. Nach erfolgter Entschuldigung habe ich den Vorfall für erledigt gehalten. Einige Tage später rief mich Dr. XXXX an, weil sich Dr. XXXX an ihn gewandt hätte. Ich schilderte Dr. XXXX das, was ich über den Vorfall wusste. Dr. XXXX führte zunächst Einzelgespräche mit Dr. XXXX und DI XXXX und schließlich ein Sechsaugengespräch. Was besprochen wurde, weiß ich nicht. Als Konsequenz wechselte DI XXXX seinen Arbeitsplatz in ein anderes Büro. Ich ging aufgrund der räumlichen Trennung der Arbeitsplätze und den Aussagen sowohl von Dr. XXXX als auch von DI XXXX davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt sei. Beide gaben mir gegenüber an, sie seien übereingekommen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe.Nach erfolgter Entschuldigung habe ich den Vorfall für erledigt gehalten. Einige Tage später rief mich Dr. römisch 40 an, weil sich Dr. römisch 40 an ihn gewandt hätte. Ich schilderte Dr. römisch 40 das, was ich über den Vorfall wusste. Dr. römisch 40 führte zunächst Einzelgespräche mit Dr. römisch 40 und DI römisch 40 und schließlich ein Sechsaugengespräch. Was besprochen wurde, weiß ich nicht. Als Konsequenz wechselte DI römisch 40 seinen Arbeitsplatz in ein anderes Büro. Ich ging aufgrund der räumlichen Trennung der Arbeitsplätze und den Aussagen sowohl von Dr. römisch 40 als auch von DI römisch 40 davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt sei. Beide gaben mir gegenüber an, sie seien übereingekommen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Ich habe keine Kenntnis von danach liegenden Konflikten zwischen Dr. XXXX und DI XXXX .Ich habe keine Kenntnis von danach liegenden Konflikten zwischen Dr. römisch 40 und DI römisch 40 . Über den mit "erste Explosion " bezeichneten Vorfall weiß ich nichts. Mitarbeiter- bzw. Entwicklungsgespräche sind Sache von Dr. XXXX .Mitarbeiter- bzw. Entwicklungsgespräche sind Sache von Dr. römisch 40 . Ich war einmal zusammen mit Dr. XXXX auf einer Konferenz in XXXX , dort erzählte er mir, dass er von manchen Mitarbeitern "schief angeschaut" wird und ein Mitarbeiter - Hr. XXXX - habe zu ihm gesagt, er sei ein Problem. Später habe ich Herren XXXX darauf angesprochen, der bestritt, dies gesagt zu haben. Er erzählte mir im Zuge dieser Konferenz auch, jemand habe ihn gefragt, ob er homosexuell sei. Er nannte aber den Namen dieser Person nicht und sagte nicht einmal aus, dass es sich um einen Firmenmitarbeiter handelt. An den konkreten Zusammenhang, in dem diese Bemerkung fiel, kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich sagte ihm, es könne jeder leben wie er wolle. Eine nähere Thematisierung erfolgte nicht.Ich war einmal zusammen mit Dr. römisch 40 auf einer Konferenz in römisch 40 , dort erzählte er mir, dass er von manchen Mitarbeitern "schief angeschaut" wird und ein Mitarbeiter - Hr. römisch 40 - habe zu ihm gesagt, er sei ein Problem. Später habe ich Herren römisch 40 darauf angesprochen, der bestritt, dies gesagt zu haben. Er erzählte mir im Zuge dieser Konferenz auch, jemand habe ihn gefragt, ob er homosexuell sei. Er nannte aber den Namen dieser Person nicht und sagte nicht einmal aus, dass es sich um einen Firmenmitarbeiter handelt. An den konkreten Zusammenhang, in dem diese Bemerkung fiel, kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich sagte ihm, es könne jeder leben wie er wolle. Eine nähere Thematisierung erfolgte nicht. Ich habe ansonsten keine Kenntnis von Ereignissen in der Firma XXXX , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. XXXX qualifiziere. Das bedeutet, ich weiß auch nichts über die angebliche Ehrenbeleidigung; es könnte allerdings sein, dass es sich um die Frage nach der sexuellen Orientierung handelt.Ich habe ansonsten keine Kenntnis von Ereignissen in der Firma römisch 40 , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. römisch 40 qualifiziere. Das bedeutet, ich weiß auch nichts über die angebliche Ehrenbeleidigung; es könnte allerdings sein, dass es sich um die Frage nach der sexuellen Orientierung handelt. Die Frage des Umgangs mit Co-Autorenschaft war ein Thema bei einem Mitarbeiterworkshop. Die Frage von Dr. XXXX „ Wer hat uns das eingebrockt? " verstand ich nur im Sinne, wer hat dieses Thema auf die Agenda gesetzt und nicht abwertend.Die Frage des Umgangs mit Co-Autorenschaft war ein Thema bei einem Mitarbeiterworkshop. Die Frage von Dr. römisch 40 „ Wer hat uns das eingebrockt? " verstand ich nur im Sinne, wer hat dieses Thema auf die Agenda gesetzt und nicht abwertend. Ich selbst hatte ein gutes Arbeitsverhältnis mit Dr. XXXX und war enttäuscht, als er die Firma verließ. Ich habe ihm zwei Monate vor Ende des Dienstverhältnisses noch die Verantwortung für eine Projektaufgabe übertragen. Mit der Arbeitsleistung und der damit verbundenen Ergebnispräsentation von Dr. XXXX war ich stets zufrieden.Ich selbst hatte ein gutes Arbeitsverhältnis mit Dr. römisch 40 und war enttäuscht, als er die Firma verließ. Ich habe ihm zwei Monate vor Ende des Dienstverhältnisses noch die Verantwortung für eine Projektaufgabe übertragen. Mit der Arbeitsleistung und der damit verbundenen Ergebnispräsentation von Dr. römisch 40 war ich stets zufrieden. Ich bin der Meinung, dass Dr. XXXX hinsichtlich seines Tätigkeitsfeldes adäquat beschäftigt war. Über sein Gehalt kann ich nichts sagenIch bin der Meinung, dass Dr. römisch 40 hinsichtlich seines Tätigkeitsfeldes adäquat beschäftigt war. Über sein Gehalt kann ich nichts sagen Dr. XXXX war bereits vor seiner Anstellung bei uns für eine Methode namens " XXXX ", die wir firmenintern weiterentwickeln wollten. Anfänglich gab es dafür auch eine Finanzierung, allerdings entwickelte sich das Projekt nicht in der gewünschten Geschwindigkeit - was meiner Ansicht nach nicht die Schuld von Dr. XXXX war, sondern dadurch begründet war, dass wir den erforderlichen Aufwand unterschätzt hatten. In weiterer Folge wurde das Engagement in diesem Projekt reduziert, da auch die Finanzierung reduziert wurde. Dieser Vorgang war mit Dr. XXXX besprochen, wobei das Projekt nicht zur Gänze abgeschlossen wurde. Eine spätere intensivere Betreuung war angedacht. Es kann sein, dass Dr. XXXX deswegen enttäuscht war und aus diesem Grund davon spricht, in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt worden zu sein. Das ist aber eine Interpretation meinerseits, konkrete diesbezügliche Aussagen von Dr. XXXX mir gegenüber gab es nicht.Dr. römisch 40 war bereits vor seiner Anstellung bei uns für eine Methode namens " römisch 40 ", die wir firmenintern weiterentwickeln wollten. Anfänglich gab es dafür auch eine Finanzierung, allerdings entwickelte sich das Projekt nicht in der gewünschten Geschwindigkeit - was meiner Ansicht nach nicht die Schuld von Dr. römisch 40 war, sondern dadurch begründet war, dass wir den erforderlichen Aufwand unterschätzt hatten. In weiterer Folge wurde das Engagement in diesem Projekt reduziert, da auch die Finanzierung reduziert wurde. Dieser Vorgang war mit Dr. römisch 40 besprochen, wobei das Projekt nicht zur Gänze abgeschlossen wurde. Eine spätere intensivere Betreuung war angedacht. Es kann sein, dass Dr. römisch 40 deswegen enttäuscht war und aus diesem Grund davon spricht, in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt worden zu sein. Das ist aber eine Interpretation meinerseits, konkrete diesbezügliche Aussagen von Dr. römisch 40 mir gegenüber gab es nicht. Von der Kündigung wusste ich nichts, was allerdings nicht verwunderlich ist, da Mitarbeiterinnen, die die Firma verlassen wollen, dies zunächst mit Dr. XXXX abklären.Von der Kündigung wusste ich nichts, was allerdings nicht verwunderlich ist, da Mitarbeiterinnen, die die Firma verlassen wollen, dies zunächst mit Dr. römisch 40 abklären. Nachdem ich von der Kündigung erfahren hatte, führte ich ein Gespräch mit Dr. XXXX und fragte ihn nach seinen Gründen. Er meinte, er wolle mehr Zeit für sich haben und wolle etwas für seine Gesundheit tun, was ihm bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Von irgendwelchen Gesundheitsproblemen hatte ich keine Kenntnisse. Ich brachte das in Zusammenhang mit dem mir bekannten Interesse von Dr. XXXX für Ernährung, weshalb ich nicht weiter nachfragte.Nachdem ich von der Kündigung erfahren hatte, führte ich ein Gespräch mit Dr. römisch 40 und fragte ihn nach seinen Gründen. Er meinte, er wolle mehr Zeit für sich haben und wolle etwas für seine Gesundheit tun, was ihm bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Von irgendwelchen Gesundheitsproblemen hatte ich keine Kenntnisse. Ich brachte das in Zusammenhang mit dem mir bekannten Interesse von Dr. römisch 40 für Ernährung, weshalb ich nicht weiter nachfragte. Dr. XXXX wurde noch zu den halbjährlichen Gruppenmeetings eingeladen, hat aber auf die Einladungen nicht reagiert. (...) "Dr. römisch 40 wurde noch zu den halbjährlichen Gruppenmeetings eingeladen, hat aber auf die Einladungen nicht reagiert. (...) " Herr DI XXXX gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Herr DI römisch 40 gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: " (...) Das Vorbringen von Dr. XXXX zum Ereignis im Dezember 2012 wurde mir zur Kenntnis gebracht, ebenso die grundlegende Definition von Mobbing." (...) Das Vorbringen von Dr. römisch 40 zum Ereignis im Dezember 2012 wurde mir zur Kenntnis gebracht, ebenso die grundlegende Definition von Mobbing. Im Dezember 2012 hatte ich meinen Arbeitsplatz in dem Büro, in dem auch unter anderem Dr. XXXX , DI XXXX und Dr. XXXX ihre Arbeitsplätze hatten. Ich bin kein Augenzeuge des geschilderten Ereignisses. Ich habe nur im Nachhinein erfahren, dass es einen Vorfall gegeben hat, weil DI XXXX seinen Arbeitsplatz in ein anderes Büro verlegte. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass es eine Auseinandersetzung gegeben hat. Ich kann mich aber nicht mehr genau erinnern, wer mir was erzählt hat. Was der genaue Inhalt oder Anlassfall dieser Auseinandersetzung war, wusste ich nicht.Im Dezember 2012 hatte ich meinen Arbeitsplatz in dem Büro, in dem auch unter anderem Dr. römisch 40 , DI römisch 40 und Dr. römisch 40 ihre Arbeitsplätze hatten. Ich bin kein Augenzeuge des geschilderten Ereignisses. Ich habe nur im Nachhinein erfahren, dass es einen Vorfall gegeben hat, weil DI römisch 40 seinen Arbeitsplatz in ein anderes Büro verlegte. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass es eine Auseinandersetzung gegeben hat. Ich kann mich aber nicht mehr genau erinnern, wer mir was erzählt hat. Was der genaue Inhalt oder Anlassfall dieser Auseinandersetzung war, wusste ich nicht. Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma XXXX , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. XXXX qualifizieren würde, weder aus eigener Erfahrung, noch vom Hörensagen noch durch Erwähnung von Seiten Dr. XXXX . Ich habe nie mitbekommen, dass Dr. XXXX beschimpft, bedroht oder anderweitig in seinen Rechten oder seiner persönlichen Würde beschnitten wurde.Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma römisch 40 , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. römisch 40 qualifizieren würde, weder aus eigener Erfahrung, noch vom Hörensagen noch durch Erwähnung von Seiten Dr. römisch 40 . Ich habe nie mitbekommen, dass Dr. römisch 40 beschimpft, bedroht oder anderweitig in seinen Rechten oder seiner persönlichen Würde beschnitten wurde. Ich hatte ein korrektes Arbeitsverhältnis mit Dr. XXXX , besonders nahegestanden sind wir uns aber nicht.Ich hatte ein korrektes Arbeitsverhältnis mit Dr. römisch 40 , besonders nahegestanden sind wir uns aber nicht. Ich habe Dr. XXXX gefragt, warum er kündigt, habe aber keine konkrete Antwort erhalten.Ich habe Dr. römisch 40 gefragt, warum er kündigt, habe aber keine konkrete Antwort erhalten. Ich habe keine weiteren Angaben zu machen. " Frau Dr. XXXX gab als Zeugin unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Frau Dr. römisch 40 gab als Zeugin unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: " (...) Mir wurde zur Kenntnis gebracht: Die grundlegende Definition des Begriffes "Mobbing" Die Aussagen von Dr. XXXX über den Vorfall im Dezember 2012Die Aussagen von Dr. römisch 40 über den Vorfall im Dezember 2012 Ich war im Zeitraum Mai 2011 bis Ende April 2013 bei der Firma XXXX beschäftigt.Ich war im Zeitraum Mai 2011 bis Ende April 2013 bei der Firma römisch 40 beschäftigt. Dr. XXXX und ich waren Arbeitskollegen und hatten unseren Arbeitsplatz während meiner gesamten Beschäftigungszeit im selben Raum. Dl XXXX und DI XXXX hatten ihre Arbeitsplätze zeitweise auch im selben Zimmer.Dr. römisch 40 und ich waren Arbeitskollegen und hatten unseren Arbeitsplatz während meiner gesamten Beschäftigungszeit im selben Raum. Dl römisch 40 und DI römisch 40 hatten ihre Arbeitsplätze zeitweise auch im selben Zimmer. Der von Dr. XXXX geschilderte Vorfall im Dezember 2012 hat sich aus meiner Warte wie folgt abgespielt:Der von Dr. römisch 40 geschilderte Vorfall im Dezember 2012 hat sich aus meiner Warte wie folgt abgespielt: DI XXXX und Dr. XXXX hatte eine Diskussion, die immer lauter wurde. Über den genauen Inhalt dieser Diskussion kann ich nichts sagen, da die beiden sehr schnell miteinander sprachen und ich in meine Arbeit vertieft war. Ich habe schließlich gefragt, was los sei (auf Englisch, da ich mich in der Arbeit immer mit den Kollegen auf Englisch verständigt habe). DI XXXX meinte daraufhin, es sei nur ein Scherz gewesen. Über den Inhalt dieses "Scherzes" habe ich keine Kenntnis. Ich habe nur gemerkt, dass es zwischen DI XXXX und Dr. XXXX Spannungen gibt, habe mich aber nicht weiter darum gekümmert, weil ich mich nicht einmischen wollte und dachte, es habe sich nichts wirklich Wichtiges ereignet.DI römisch 40 und Dr. römisch 40 hatte eine Diskussion, die immer lauter wurde. Über den genauen Inhalt dieser Diskussion kann ich nichts sagen, da die beiden sehr schnell miteinander sprachen und ich in meine Arbeit vertieft war. Ich habe schließlich gefragt, was los sei (auf Englisch, da ich mich in der Arbeit immer mit den Kollegen auf Englisch verständigt habe). DI römisch 40 meinte daraufhin, es sei nur ein Scherz gewesen. Über den Inhalt dieses "Scherzes" habe ich keine Kenntnis. Ich habe nur gemerkt, dass es zwischen DI römisch 40 und Dr. römisch 40 Spannungen gibt, habe mich aber nicht weiter darum gekümmert, weil ich mich nicht einmischen wollte und dachte, es habe sich nichts wirklich Wichtiges ereignet. Was DI XXXX von diesem Vorfall mitbekommen hat, weiß ich nicht, da ich nicht sagen kann, wie lange er im Raum anwesend war. Als ich fragte, was los sei, war [er] - soweit ich mich erinnere - anwesend.Was DI römisch 40 von diesem Vorfall mitbekommen hat, weiß ich nicht, da ich nicht sagen kann, wie lange er im Raum anwesend war. Als ich fragte, was los sei, war [er] - soweit ich mich erinnere - anwesend. Die im Vorbringen vom 28.08.2014 zitierten Aussagen von DI XXXX habe ich nicht gehört.Die im Vorbringen vom 28.08.2014 zitierten Aussagen von DI römisch 40 habe ich nicht gehört. Als ich nach einem Urlaub Mitte Jänner 2013 wieder in die Arbeit zurückkehrte, befand sich der Arbeitsplatz von DI XXXX nicht mehr bei uns im Zimmer. Da ich nicht wusste, was der Grund hierfür war, habe ich Dr. XXXX danach gefragt und er meinte daraufhin, es habe Probleme zwischen ihm und Dl XXXX gegeben. Nähere Details hat er nicht genannt. Ich habe dann auch noch Herren XXXX danach gefragt und der meinte, der Arbeitsplatzwechsel sei erfolgt, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Warum es sich dabei genau handelte, ist mir nicht bekannt.Als ich nach einem Urlaub Mitte Jänner 2013 wieder in die Arbeit zurückkehrte, befand sich der Arbeitsplatz von DI römisch 40 nicht mehr bei uns im Zimmer. Da ich nicht wusste, was der Grund hierfür war, habe ich Dr. römisch 40 danach gefragt und er meinte daraufhin, es habe Probleme zwischen ihm und Dl römisch 40 gegeben. Nähere Details hat er nicht genannt. Ich habe dann auch noch Herren römisch 40 danach gefragt und der meinte, der Arbeitsplatzwechsel sei erfolgt, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Warum es sich dabei genau handelte, ist mir nicht bekannt. Ich selbst hatte keine Probleme mit Herren XXXX . Er hatte allerdings einen ganz eigenen Sinn für Humor, den nicht jeder verstanden hat und der vielleicht auf manche beleidigend wirken kann.Ich selbst hatte keine Probleme mit Herren römisch 40 . Er hatte allerdings einen ganz eigenen Sinn für Humor, den nicht jeder verstanden hat und der vielleicht auf manche beleidigend wirken kann. Mit Dr. XXXX hatte ich ein freundliches und korrektes Arbeitsverhältnis.Mit Dr. römisch 40 hatte ich ein freundliches und korrektes Arbeitsverhältnis. Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma XXXX , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. XXXX bezeichnen würde. Dr. XXXX hat mir gegenüber einmal geäußert, dass ein Mobbing durch einige Kollegen gegen ihn läuft, hat dazu aber auch auf Nachfrage keine näheren Erklärungen geliefert. Ich war nie Zeugin von Handgreiflichkeiten zwischen Kolleginnen und Dr. XXXX .Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma römisch 40 , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. römisch 40 bezeichnen würde. Dr. römisch 40 hat mir gegenüber einmal geäußert, dass ein Mobbing durch einige Kollegen gegen ihn läuft, hat dazu aber auch auf Nachfrage keine näheren Erklärungen geliefert. Ich war nie Zeugin von Handgreiflichkeiten zwischen Kolleginnen und Dr. römisch 40 . Es kann sein, dass ich einiges von den Geschehnissen in der Firma nicht mitbekommen habe, weil viele Gespräche, in die ich nicht direkt involviert war, auf Deutsch - oft auch im Dialekt - geführt wurden und es wurde oft auch sehr rasch gesprochen. Warum Dr. XXXX schließlich gekündigt hat, weiß ich nicht, da ich die Firma bereits vor ihm verlassen habe. Danach - als er noch bei XXXX arbeitete - haben wir uns einmal getroffen, aber irgendwelche Probleme von ihm in der Arbeit waren dabei kein Thema.Warum Dr. römisch 40 schließlich gekündigt hat, weiß ich nicht, da ich die Firma bereits vor ihm verlassen habe. Danach - als er noch bei römisch 40 arbeitete - haben wir uns einmal getroffen, aber irgendwelche Probleme von ihm in der Arbeit waren dabei kein Thema. Das Arbeitsklima bei Firma XXXX habe ich persönlich als angenehm empfunden, wobei ich aber dazu sagen muss, dass ich mich vorrangig auf meine Tätigkeit konzentriert habe. Ich habe mein Dienstverhältnis bei der Firma XXXX beendet, da sich für mich neue berufliche Perspektiven ergeben haben und mir die Anfahrtszeit in die Firma auf Dauer zu lang war. (...) "Das Arbeitsklima bei Firma römisch 40 habe ich persönlich als angenehm empfunden, wobei ich aber dazu sagen muss, dass ich mich vorrangig auf meine Tätigkeit konzentriert habe. Ich habe mein Dienstverhältnis bei der Firma römisch 40 beendet, da sich für mich neue berufliche Perspektiven ergeben haben und mir die Anfahrtszeit in die Firma auf Dauer zu lang war. (...) " Herr DI XXXX gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Herr DI römisch 40 gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: "Das Vorbringen von Dr. XXXX zum Vorfall im Dezember 2012 und die grundlegende Definition von Mobbing wurden mir zur Kenntnis gebracht. Ich war während der Beschäftigung von Dr. XXXX bei XXXX ebenfalls bei dieser Firma tätig. Fachlich hatte ich nichts mit Dr. XXXX zu tun, ging allerdings mehrmals in der Arbeitswoche mit ihm zum Mittagessen. Man kann durchaus von einer Freundschaft sprechen. Mein Arbeitsplatz lag in einem anderen Zimmer als der Arbeitsplatz von Dr. XXXX . Ich war kein Augenzeuge des Vorfalls im Dezember 2012. Ich kenne die Ereignisse nur vom Hörensagen, da Dr. XXXX mir davon erzählte. So weit ich mich erinnere, stimmt seine damalige Schilderung der Ereignisse mit dem mir zur Kenntnis gebrachten Vorbringen überein. Ich fragte ihn daraufhin, ob er wirklich der Ansicht sei, dass es sich um eine tatsächliche Bedrohung gehandelt und nicht um eine scherzhafte Bemerkung habe. Dr. XXXX antwortete, er habe diese Aussage von Herren DI XXXX als tatsächliche Bedrohung empfunden. Ich habe mich in Folge dieser Angelegenheit nicht weiter angenommen."Das Vorbringen von Dr. römisch 40 zum Vorfall im Dezember 2012 und die grundlegende Definition von Mobbing wurden mir zur Kenntnis gebracht. Ich war während der Beschäftigung von Dr. römisch 40 bei römisch 40 ebenfalls bei dieser Firma tätig. Fachlich hatte ich nichts mit Dr. römisch 40 zu tun, ging allerdings mehrmals in der Arbeitswoche mit ihm zum Mittagessen. Man kann durchaus von einer Freundschaft sprechen. Mein Arbeitsplatz lag in einem anderen Zimmer als der Arbeitsplatz von Dr. römisch 40 . Ich war kein Augenzeuge des Vorfalls im Dezember 2012. Ich kenne die Ereignisse nur vom Hörensagen, da Dr. römisch 40 mir davon erzählte. So weit ich mich erinnere, stimmt seine damalige Schilderung der Ereignisse mit dem mir zur Kenntnis gebrachten Vorbringen überein. Ich fragte ihn daraufhin, ob er wirklich der Ansicht sei, dass es sich um eine tatsächliche Bedrohung gehandelt und nicht um eine scherzhafte Bemerkung habe. Dr. römisch 40 antwortete, er habe diese Aussage von Herren DI römisch 40 als tatsächliche Bedrohung empfunden. Ich habe mich in Folge dieser Angelegenheit nicht weiter angenommen. Ich hatte auch mit Herren DI XXXX ein gutes Verhältnis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass DI XXXX eine tatsächliche Bedrohung von sich gegeben hat, war aber wie gesagt nicht beim fraglichen Ereignis anwesend. Ich habe mit Herren DI XXXX nicht über den Vorfall gesprochen. Dr. XXXX hat sich mir gegenüber gelegentlich darüber beschwert, dass er in der Firma benachteiligt wird. Konkret ging es z. B. einmal um die fachlichen Zuständigkeiten, die einmal seiner Meinung nach in einem Meeting nicht korrekt benannt wurden. Er fühlte sich des Öfteren unverstanden und es gab diverse Unstimmigkeiten mit Kollegen. An konkrete sonstige Inhalte kann ich in diesen Zusammenhang nicht erinnern. Bei Nachfrage meinerseits vertrat er immer die Meinung, dass hinter diesen Vorfällen eine böse Absicht und ein System stehen würden; ich konnte das nicht nachvollziehen. Dr. XXXX hat allerdings diesen Begriff "Mobbing" mir gegenüber mehrfach verwendet.Ich hatte auch mit Herren DI römisch 40 ein gutes Verhältnis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass DI römisch 40 eine tatsächliche Bedrohung von sich gegeben hat, war aber wie gesagt nicht beim fraglichen Ereignis anwesend. Ich habe mit Herren DI römisch 40 nicht über den Vorfall gesprochen. Dr. römisch 40 hat sich mir gegenüber gelegentlich darüber beschwert, dass er in der Firma benachteiligt wird. Konkret ging es z. B. einmal um die fachlichen Zuständigkeiten, die einmal seiner Meinung nach in einem Meeting nicht korrekt benannt wurden. Er fühlte sich des Öfteren unverstanden und es gab diverse Unstimmigkeiten mit Kollegen. An konkrete sonstige Inhalte kann ich in diesen Zusammenhang nicht erinnern. Bei Nachfrage meinerseits vertrat er immer die Meinung, dass hinter diesen Vorfällen eine böse Absicht und ein System stehen würden; ich konnte das nicht nachvollziehen. Dr. römisch 40 hat allerdings diesen Begriff "Mobbing" mir gegenüber mehrfach verwendet. Andere Vorfälle, die mit einer physischen Drohung oder einem tätlichen Angriff auf Dr. XXXX verbunden gewesen waren, sind mir nicht bekannt.Andere Vorfälle, die mit einer physischen Drohung oder einem tätlichen Angriff auf Dr. römisch 40 verbunden gewesen waren, sind mir nicht bekannt. Dr. XXXX hat meiner Einschätzung nach deshalb gekündigt, weil er sich in der Firma zunehmend unglücklich fühlte und ihm die Arbeit keinen Spaß mehr machte. (...)Dr. römisch 40 hat meiner Einschätzung nach deshalb gekündigt, weil er sich in der Firma zunehmend unglücklich fühlte und ihm die Arbeit keinen Spaß mehr machte. (...) Herr DI XXXX gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll:Herr DI römisch 40 gab als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt zu Protokoll: "(...) Das Vorbringen von Dr. XXXX zum Vorfall im Dezember 2012 und die grundlegende Definition von Mobbing wurden mir zur Kenntnis gebracht. Der Vorlauf des Vorfalls im Dezember 2012 stellt sich aus meiner Warte folgendermaßen dar:"(...) Das Vorbringen von Dr. römisch 40 zum Vorfall im Dezember 2012 und die grundlegende Definition von Mobbing wurden mir zur Kenntnis gebracht. Der Vorlauf des Vorfalls im Dezember 2012 stellt sich aus meiner Warte folgendermaßen dar: Ich hatte eine Präsentation erstellt, mir allerdings nicht notiert, auf welchem Speicherpfad diese Präsentation am Hausserver abzulegen war. Daraufhin fragte ich Dr. XXXX nach dem Speicherpfad, den sie mir auch nannte. Aus dem Hintergrund hörte ich dann Dr. XXXX sinngemäß sagen: " Ob ich mir diesen Pfad nicht hätte merken können?! ". Ich drehte mich daraufhin um und erwiderte mit einem Lächeln: " XXXX , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe."Ich hatte eine Präsentation erstellt, mir allerdings nicht notiert, auf welchem Speicherpfad diese Präsentation am Hausserver abzulegen war. Daraufhin fragte ich Dr. römisch 40 nach dem Speicherpfad, den sie mir auch nannte. Aus dem Hintergrund hörte ich dann Dr. römisch 40 sinngemäß sagen: " Ob ich mir diesen Pfad nicht hätte merken können?! ". Ich drehte mich daraufhin um und erwiderte mit einem Lächeln: " römisch 40 , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe." Dr. XXXX belehrte mich daraufhin, dass er das als Androhung von körperlicher Gewalt verstehen würde. Ich sagte vielleicht noch etwas wie "Tu doch, was du willst", drehte mich dann wieder zu meinem Computer um und arbeitete weiter. Mir gegenüber hat Dr. XXXX nicht mit der Faust gedroht. Ich habe nur im Nachhinein von ihm gehört, dass er Fr. XXXX gegenüber mit Gesten das Geschehen zu erläutern versuchte.Dr. römisch 40 belehrte mich daraufhin, dass er das als Androhung von körperlicher Gewalt verstehen würde. Ich sagte vielleicht noch etwas wie "Tu doch, was du willst", drehte mich dann wieder zu meinem Computer um und arbeitete weiter. Mir gegenüber hat Dr. römisch 40 nicht mit der Faust gedroht. Ich habe nur im Nachhinein von ihm gehört, dass er Fr. römisch 40 gegenüber mit Gesten das Geschehen zu erläutern versuchte. Ich kann definitiv ausschließen, dass ich die im Vorbringen vom 28.08.2014 behaupteten Aussagen getätigt habe. Damit war die Sache für mich erledigt. Ich habe im weiteren Tagesverlauf auch nicht bemerkt, dass es eine Verstimmung zwischen mir und Dr. XXXX gab.Ich habe im weiteren Tagesverlauf auch nicht bemerkt, dass es eine Verstimmung zwischen mir und Dr. römisch 40 gab. Es lag keinesfalls in meiner Absicht, in meiner Arbeitsgruppe für Spannungen zu sorgen. Am nächsten Tag führte Dr. XXXX mit mir wegen dieses Vorfalls ein Gespräch. Ich habe ihm die Ereignisse aus meiner Warte geschildert. Um die Sache aus der Welt zu räumen, habe mich bei Dr. XXXX entschuldigt, obwohl ich nicht der Ansicht bin, etwas Verwerfliches gemacht zu haben. Ich habe Dr. XXXX nie körperliche Gewalt angedroht, sondern nur eine scherzhafte Bemerkung erwidert. Ich habe ihm gegenüber auch nie Gewalt durch körperliche Handlungen auch nur angedeutet.Am nächsten Tag führte Dr. römisch 40 mit mir wegen dieses Vorfalls ein Gespräch. Ich habe ihm die Ereignisse aus meiner Warte geschildert. Um die Sache aus der Welt zu räumen, habe mich bei Dr. römisch 40 entschuldigt, obwohl ich nicht der Ansicht bin, etwas Verwerfliches gemacht zu haben. Ich habe Dr. römisch 40 nie körperliche Gewalt angedroht, sondern nur eine scherzhafte Bemerkung erwidert. Ich habe ihm gegenüber auch nie Gewalt durch körperliche Handlungen auch nur angedeutet. An den genauen Wortlaut meiner Entschuldigung kann ich mich nicht erinnern. Sinngemäß war es etwas wie: " Wenn ich dir irgendwie nahe getreten bin, entschuldige ich mich dafür und hoffe, dass wir in Zukunft weiter gut Zusammenarbeiten werden. " Er erwiderte darauf, dass er das Ganze sehr ernst nehme, die Sache damit für ihn nicht erledigt sei und er meine Entschuldigung nicht annehme. Daraufhin drehte ich mich um und ging, weil ich wegen eines bevorstehenden Termins an der Universität keine Zeit für langwierige Diskussionen hatte. Ich konnte die Reaktion von Dr. XXXX einfach nicht verstehen.An den genauen Wortlaut meiner Entschuldigung kann ich mich nicht erinnern. Sinngemäß war es etwas wie: " Wenn ich dir irgendwie nahe getreten bin, entschuldige ich mich dafür und hoffe, dass wir in Zukunft weiter gut Zusammenarbeiten werden. " Er erwiderte darauf, dass er das Ganze sehr ernst nehme, die Sache damit für ihn nicht erledigt sei und er meine Entschuldigung nicht annehme. Daraufhin drehte ich mich um und ging, weil ich wegen eines bevorstehenden Termins an der Universität keine Zeit für langwierige Diskussionen hatte. Ich konnte die Reaktion von Dr. römisch 40 einfach nicht verstehen. Nach einigen Tagen wurde ich zu Dr. XXXX zu einem Vieraugengespräch bestellt. Dr. XXXX wollte meine Version der Ereignisse hören. Er hat irrtümlich verstanden, dass ich mit der Faust gedroht habe, was aber klargestellt wurde. Dr. XXXX bot ein Schlichtungsgespräch mit ihm, Dr. XXXX und mir an. Dieses Angebot nahmen wir an. Dr. XXXX hat klar gemacht, dass die Androhung körperlicher Gewalt ein inakzeptables Verhalten darstellt und die Kündigung zur Folge hat. Ich bin in Tränen ausgebrochen, weil ich damit nicht gerechnet habe und der Meinung war, nichts getan zu haben, was solche Konsequenzen rechtfertigt. Auf die Frage von Dr. XXXX , ob der jeweils andere gekündigt werden soll, kann ich mich nicht erinnern. Falls er das gefragt hat, habe ich sicher abschlägig geantwortet.Nach einigen Tagen wurde ich zu Dr. römisch 40 zu einem Vieraugengespräch bestellt. Dr. römisch 40 wollte meine Version der Ereignisse hören. Er hat irrtümlich verstanden, dass ich mit der Faust gedroht habe, was aber klargestellt wurde. Dr. römisch 40 bot ein Schlichtungsgespräch mit ihm, Dr. römisch 40 und mir an. Dieses Angebot nahmen wir an. Dr. römisch 40 hat klar gemacht, dass die Androhung körperlicher Gewalt ein inakzeptables Verhalten darstellt und die Kündigung zur Folge hat. Ich bin in Tränen ausgebrochen, weil ich damit nicht gerechnet habe und der Meinung war, nichts getan zu haben, was solche Konsequenzen rechtfertigt. Auf die Frage von Dr. römisch 40 , ob der jeweils andere gekündigt werden soll, kann ich mich nicht erinnern. Falls er das gefragt hat, habe ich sicher abschlägig geantwortet. Dr. XXXX und ich haben uns dann im Zuge des Schlichtungsgespräches ausgesprochen. Ich habe nochmals erklärt, dass ich nur eine scherzhafte Bemerkung gemacht habe, die keinesfalls ernst zu nehmen war.Dr. römisch 40 und ich haben uns dann im Zuge des Schlichtungsgespräches ausgesprochen. Ich habe nochmals erklärt, dass ich nur eine scherzhafte Bemerkung gemacht habe, die keinesfalls ernst zu nehmen war. Als Konsequenz habe ich das gemeinsame Büro verlassen und einen anderen Arbeitsplatz bezogen. Mein Arbeitsverhältnis zu Dr. XXXX vor diesem Ereignis war korrekt, wir sind uns aber nicht nahegestanden. Es gab davor und danach keine weiteren Konflikte. Ich hielt in weiterer Folge Distanz zu Dr. XXXX , weil ich befürchtete, dass es zu weiteren Missverständnissen kommen kann.Mein Arbeitsverhältnis zu Dr. römisch 40 vor diesem Ereignis war korrekt, wir sind uns aber nicht nahegestanden. Es gab davor und danach keine weiteren Konflikte. Ich hielt in weiterer Folge Distanz zu Dr. römisch 40 , weil ich befürchtete, dass es zu weiteren Missverständnissen kommen kann. Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma XXXX , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. XXXX qualifizieren würde oder die von Dr. XXXX mir gegenüber als solches bezeichnet wurde.Ich habe keine Kenntnis von sonstigen Ereignissen in der Firma römisch 40 , die ich als Mobbing gegenüber Hrn. Dr. römisch 40 qualifizieren würde oder die von Dr. römisch 40 mir gegenüber als solches bezeichnet wurde. Ich bin der Ansicht, Dr. XXXX nicht bedroht zu haben. Er hat meine - für mich harmlosen und scherzhaft gemeinten - Äußerungen falsch verstanden. Ich nehme an, Dr. XXXX wird einen Grund für seine Interpretation der Ereignisse haben. Diesen Grund kenne ich aber nicht.Ich bin der Ansicht, Dr. römisch 40 nicht bedroht zu haben. Er hat meine - für mich harmlosen und scherzhaft gemeinten - Äußerungen falsch verstanden. Ich nehme an, Dr. römisch 40 wird einen Grund für seine Interpretation der Ereignisse haben. Diesen Grund kenne ich aber nicht. Ich wurde auch keinesfalls von jemanden dazu aufgefordert, Dr. XXXX zu bedrohen!!! (...) "Ich wurde auch keinesfalls von jemanden dazu aufgefordert, Dr. römisch 40 zu bedrohen!!! (...) " Diese Zeugenaussagen wurden Ihnen zur Kenntnis gebracht und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Sie gaben dazu nachstehende Rückmeldung: " (...) 1. DI XXXX bestätigt mit seiner Aussage. " XXXX , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe " sinngemäß meine Angaben, wonach er erklärt hätte, ich solle froh sein, dass er jetzt nicht zu mir rüber komme. Dies wurde dann noch durch den nachfolgenden Satz: "Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt" unmissverständlich. DI XXXX relativiert dies damit, er hätte lediglich angermerkt: " Tu doch was du willst". Tatsächlich erklärte DI XXXX im Hinblick auf die unfallsanwesende Mitarbeiterin Dr. XXXX : " Wenn Frau XXXX das auch sagt, kriegt sie auch eine ".1. DI römisch 40 bestätigt mit seiner Aussage. " römisch 40 , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe " sinngemäß meine Angaben, wonach er erklärt hätte, ich solle froh sein, dass er jetzt nicht zu mir rüber komme. Dies wurde dann noch durch den nachfolgenden Satz: "Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt" unmissverständlich. DI römisch 40 relativiert dies damit, er hätte lediglich angermerkt: " Tu doch was du willst". Tatsächlich erklärte DI römisch 40 im Hinblick auf die unfallsanwesende Mitarbeiterin Dr. römisch 40 : " Wenn Frau römisch 40 das auch sagt, kriegt sie auch eine ". Die Androhung des Dl XXXX mir gegenüber gewalttätig zu werden, ist damit bestätigt.Die Androhung des Dl römisch 40 mir gegenüber gewalttätig zu werden, ist damit bestätigt. 2. In Übereinstimmung damit bestätigt Zeuge DI Dr. XXXX in seiner Aussage, dass ich nach dem Vorfall zu ihm gekommen sei - vermutlich einige Tage später - und ihm mitgeteilt hätte, ich wäre vom DI XXXX bedroht worden. Zum Grund der Auseinandersetzung zwischen DI XXXX und mir gibt DI Dr. XXXX an, der Anlassfall habe darin bestanden, dass ich mich ungefragt in ein Gespräch zwischen DI XXXX und Dr. XXXX eingemischt hätte. Auch daraus ergibt sich, dass DI XXXX in meiner Äußerung ihm gegenüber einen Grund zu einer Drohung mir gegenüber gesehen hat, während ich umgekehrt keinen Anlass hatte, unwahre Behauptungen DI XXXX gegenüber zu erfinden.2. In Übereinstimmung damit bestätigt Zeuge DI Dr. römisch 40 in seiner Aussage, dass ich nach dem Vorfall zu ihm gekommen sei - vermutlich einige Tage später - und ihm mitgeteilt hätte, ich wäre vom DI römisch 40 bedroht worden. Zum Grund der Auseinandersetzung zwischen DI römisch 40 und mir gibt DI Dr. römisch 40 an, der Anlassfall habe darin bestanden, dass ich mich ungefragt in ein Gespräch zwischen DI römisch 40 und Dr. römisch 40 eingemischt hätte. Auch daraus ergibt sich, dass DI römisch 40 in meiner Äußerung ihm gegenüber einen Grund zu einer Drohung mir gegenüber gesehen hat, während ich umgekehrt keinen Anlass hatte, unwahre Behauptungen DI römisch 40 gegenüber zu erfinden. 3. Zeuge Dr. XXXX bestätigt in ihren Angaben, dass ich ihr gegenüber erklärt hätte, von einigen Kollegen gemobbt zu werden. Zum Vorfall im Dezember 2012 merkt sie an, dass sie den Inhalt der Diskussion zwar nicht mitbekommen habe, wohl aber die Spannungen zwischen DI3. Zeuge Dr. römisch 40 bestätigt in ihren Angaben, dass ich ihr gegenüber erklärt hätte, von einigen Kollegen gemobbt zu werden. Zum Vorfall im Dezember 2012 merkt sie an, dass sie den Inhalt der Diskussion zwar nicht mitbekommen habe, wohl aber die Spannungen zwischen DI XXXX und mir. Zeuge Dr. XXXX bestätigt mit seinen Anagben, dass ich die Aussage des DI XXXX als tatsächliche Bedrohung empfunden hätte. Beim Vorfall selbst war er nicht anwesend. Auch Zeuge XXXX bestätigt, dass ich ihm gegenüber mehrfach von "Mobbing" mir gegenüber gesprochen hatte. Meine Kündigung sieht Dr. XXXX auch im Zusammenhang mit den damit bestehenden Problemen.römisch 40 und mir. Zeuge Dr. römisch 40 bestätigt mit seinen Anagben, dass ich die Aussage des DI römisch 40 als tatsächliche Bedrohung empfunden hätte. Beim Vorfall selbst war er nicht anwesend. Auch Zeuge römisch 40 bestätigt, dass ich ihm gegenüber mehrfach von "Mobbing" mir gegenüber gesprochen hatte. Meine Kündigung sieht Dr. römisch 40 auch im Zusammenhang mit den damit bestehenden Problemen. 4. Zeuge Dr XXXX bestätigt die die Aussage des DI XXXX exakt damit, er hätte gesagt, er könne zu mir "rüberkommen ".4. Zeuge Dr römisch 40 bestätigt die die Aussage des DI römisch 40 exakt damit, er hätte gesagt, er könne zu mir "rüberkommen ". 5. Bei der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten ganzheitlichen Würdigung sämtlicher Umstände meiner Angaben und jener der vernommenen Zeugen ergibt sich, dass der Tatbestand Mobbing Vorgelegen ist und die Lösung des Dienstverhältnisses daher unfreiwillig erfolgte. Ich wiederhole daher meinen Antrag auf Stattgebung. (...) " Rechtlich wurde nach Wiedergabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass ein Arbeitsloser nach freiwilliger Lösung des Dienstverhältnisses für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld erhält. Der Gesetzgeber deute nicht nur die gänzlich grundlose Herbeiführung des versicherten Risikos "Arbeitslosigkeit" als mangelnde und damit zumindest temporär anspruchshemmende Arbeitswilligkeit, sondern betrachtet auch jene Fälle der Auflösung von Dienstverhältnissen als vermeidbare Leistungsfalle als sanktionswürdig, in denen zwar ein Grund für die Auflösung des Dienstverhältnisses ins Treffen geführt werden kann, es diesem Grunde aber an zureichendem Gewicht mangle. Unter "freiwillig" sei die Lösung eines Dienstverhältnisses durch Dienstnehmerkündigung zu verstehen. Für diese möge zwar ein Grund vorliegen, denn grundlos kündige niemand sein Dienstverhältnis auf, allerdings sei auch eine begründete Lösung des Dienstverhältnisses als freiwillig anzusehen, wenn es dem Grund an hinreichender Gewichtung fehle. Prinzipiell sei anzumerken, dass nicht gewährte berufliche Chancen keinen berücksichtigungswürdigen Nachsichtsgrund darstellen. Der Aussage bzw. dem subjektiven Empfinden des Beschwerdeführers nach sei dieser in der Firma XXXX gemobbt worden, jedoch könne das Arbeitsmarktservice diesen subjektiven Eindruck nur dann als Nachsichtgrund im Sinne des §11 AlVG werten, wenn sein subjektives Empfinden ausreichend durch Beweise gestützt werde. Dies sei nach Ansicht des Arbeitsmarktservice nicht der Fall. Es sei zwar nach Aktenlage unstrittig, dass der Beschwerdeführer gegenüber früheren Kollegen und Kolleginnen Äußerungen mit dem Inhalt gemacht habe, dass er im beruflichen Alltag Schwierigkeiten hätte und seiner Meinung nach unfair behandelt werde. Allerdings habe er damit nur seine persönliche Meinung ausgedrückt, weshalb diesen Aussagen keine objektive Beweiskraft zuzubilligen sei.Der Aussage bzw. dem subjektiven Empfinden des Beschwerdeführers nach sei dieser in der Firma römisch 40 gemobbt worden, jedoch könne das Arbeitsmarktservice diesen subjektiven Eindruck nur dann als Nachsichtgrund im Sinne des §11 AlVG werten, wenn sein subjektives Empfinden ausreichend durch Beweise gestützt werde. Dies sei nach Ansicht des Arbeitsmarktservice nicht der Fall. Es sei zwar nach Aktenlage unstrittig, dass der Beschwerdeführer gegenüber früheren Kollegen und Kolleginnen Äußerungen mit dem Inhalt gemacht habe, dass er im beruflichen Alltag Schwierigkeiten hätte und seiner Meinung nach unfair behandelt werde. Allerdings habe er damit nur seine persönliche Meinung ausgedrückt, weshalb diesen Aussagen keine objektive Beweiskraft zuzubilligen sei. Sein Hauptvorwurf gründe auf dem Vorfall im Dezember 2012. Der von ihm behauptete Wortlaut der Drohung sei gewesen: "Sei froh, dass ich jetzt nicht zu dir rüber komme. " DI XXXX habe zu Protokoll gegeben:Sein Hauptvorwurf gründe auf dem Vorfall im Dezember 2012. Der von ihm behauptete Wortlaut der Drohung sei gewesen: "Sei froh, dass ich jetzt nicht zu dir rüber komme. " DI römisch 40 habe zu Protokoll gegeben: " XXXX , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe." Er habe bestritten, die sonstigen behaupteten Aussagen getätigt zu haben ("Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt. " und " Wenn Frau XXXX das auch sagt, kriegt sie auch eine. "). Die angebliche Bedrohung von Frau Dr. XXXX durch DI XXXX werde durch keine Zeugenaussage gestützt, da Frau Dr. XXXX selbst aussagt, dies nicht gehört zu haben und Dr. XXXX , Dr. XXXX , DI XXXX und Dr. XXXX keine Augenzeugen des Vorfalls gewesen wären." römisch 40 , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe." Er habe bestritten, die sonstigen behaupteten Aussagen getätigt zu haben ("Ich würde dann sagen, du bist gegen eine Tür gerannt und hättest dich dabei verletzt. " und " Wenn Frau römisch 40 das auch sagt, kriegt sie auch eine. "). Die angebliche Bedrohung von Frau Dr. römisch 40 durch DI römisch 40 werde durch keine Zeugenaussage gestützt, da Frau Dr. römisch 40 selbst aussagt, dies nicht gehört zu haben und Dr. römisch 40 , Dr. römisch 40 , DI römisch 40 und Dr. römisch 40 keine Augenzeugen des Vorfalls gewesen wären. Es habe damals allerdings nach Aktenlage keine tatsächliche körperliche Bedrohung gegeben, die mit der Ausführung von psychischen Aktivitäten verknüpft gewesen wäre, da Herr DI XXXX bspw. nicht aufgestanden sei, auf ihn zugestürmt und ihm mit der Faust gedroht hätte. Es habe sich außerdem um einen Einzelfall gehandelt, weil es zu keiner weiteren "Bedrohung" gekommen wäre. Nach allgemeiner Lebenserfahrung würde eine betroffene Person eine derartige Aussage zudem im Regelfall als (mehr oder weniger gelungene) scherzhafte Bemerkung interpretieren und nicht als konkrete Drohung, physische Gewalt anzuwenden. Der Beschwerdeführer sei allerdings zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine ernstgemeinte Bedrohung handeln würde und habe seine Vorgesetzten über den Vorfall und seine Ereignisinterpretation informiert.Es habe damals allerdings nach Aktenlage keine tatsächliche körperliche Bedrohung gegeben, die mit der Ausführung von psychischen Aktivitäten verknüpft gewesen wäre, da Herr DI römisch 40 bspw. nicht aufgestanden sei, auf ihn zugestürmt und ihm mit der Faust gedroht hätte. Es habe sich außerdem um einen Einzelfall gehandelt, weil es zu keiner weiteren "Bedrohung" gekommen wäre. Nach allgemeiner Lebenserfahrung würde eine betroffene Person eine derartige Aussage zudem im Regelfall als (mehr oder weniger gelungene) scherzhafte Bemerkung interpretieren und nicht als konkrete Drohung, physische Gewalt anzuwenden. Der Beschwerdeführer sei allerdings zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine ernstgemeinte Bedrohung handeln würde und habe seine Vorgesetzten über den Vorfall und seine Ereignisinterpretation informiert. Diese Vorgesetzten hätten nach Ansicht des Arbeitsmarktservice adäquat auf das Ereignis reagiert (Schlichtungsgespräch, räumliche Trennung der Arbeitsplätze). Zwischen der behaupteten Bedrohung im Dezember 2012 und dem Ende des Dienstverhältnisses würden 16 Monate liegen. Es bestehe daher keine zeitliche Nähe zwischen beiden Sachverhalten. Wenn die "Bedrohung" derart belastend für den Beschwerdeführer gewesen wäre, stelle sich die Frage, warum er sein Dienstverhältnis nicht unverzüglich gelöst hätte. Zu seinem Vorbringen, der Geschäftsführer Dr. XXXX habe auf ihn bezogen gemeint, er stelle auch Leute ein, die er nicht leiden könne, habe sich Dr. XXXX folgendermaßen geäußert: "Generell war Dr. XXXX ein Mitarbeiter, der seine Standpunkte vehement vertreten hat. Darin sehe ich nichts Verwerfliches, da ich auch bewusst Mitarbeiterinnen einstelle, die unterschiedliche Standpunkte vertreten, da dies oftmals förderlich bzw. unabdingbar für den wissenschaftlichen Fortschritt ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Behauptung von Dr. XXXX zu sehen, dass ich angeblich gesagt hätte, ich würde auch Leute einstellen, die ich nicht leiden kann. Ich habe nur gesagt, dass ich auch Personen einstelle, die auf den ersten Blick nicht ins Team passen, weil durch die Unterschiedlichkeiten in der wissenschaftlichen Herangehensweise die Chance auf neue Forschungsergebnisse höher wird." Seine Darstellung werde daher von Dr. XXXX nicht bestätigt und dessen Erklärung scheine plausibel.Zu seinem Vorbringen, der Geschäftsführer Dr. römisch 40 habe auf ihn bezogen gemeint, er stelle auch Leute ein, die er nicht leiden könne, habe sich Dr. römisch 40 folgendermaßen geäußert: "Generell war Dr. römisch 40 ein Mitarbeiter, der seine Standpunkte vehement vertreten hat. Darin sehe ich nichts Verwerfliches, da ich auch bewusst Mitarbeiterinnen einstelle, die unterschiedliche Standpunkte vertreten, da dies oftmals förderlich bzw. unabdingbar für den wissenschaftlichen Fortschritt ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Behauptung von Dr. römisch 40 zu sehen, dass ich angeblich gesagt hätte, ich würde auch Leute einstellen, die ich nicht leiden kann. Ich habe nur gesagt, dass ich auch Personen einstelle, die auf den ersten Blick nicht ins Team passen, weil durch die Unterschiedlichkeiten in der wissenschaftlichen Herangehensweise die Chance auf neue Forschungsergebnisse höher wird." Seine Darstellung werde daher von Dr. römisch 40 nicht bestätigt und dessen Erklärung scheine plausibel. Sonstige Vorwürfe bzw. behauptete Nachsichtsgründe habe der Beschwerdeführer nicht konkretisiert und damit überprüfbar gemacht, respektive handle es sich um Aussagen oder Ereignisse (z.B. Frage der Autorenschaft), die nach Einschätzung des Arbeitsmarktservices im Arbeitsleben durchaus vorkommen könnten, ohne sogleich die Qualifikation als "Mobbing" zu rechtfertigen. Aufgrund der Aktenlage sei beim Arbeitsmarktservice vielmehr der Eindruck entstanden, dass für die Lösung des Dienstverhältnisses maßgeblich gewesen sei, dass der Beschwerdeführer sich in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bei der Firma XXXX eingeschränkt gesehen und geglaubt hätte, unfair behandelt zu werden. Seinem Vorbringen bezüglich Mobbings in der Firma XXXX komme nach Ansicht des Arbeitsmarktservices nicht genügend Substanz zu, um von einer Unzumutbarkeit der Beschäftigung auszugehen, weshalb keine Nachsicht zu gewähren sei.Sonstige Vorwürfe bzw. behauptete Nachsichtsgründe habe der Beschwerdeführer nicht konkretisiert und damit überprüfbar gemacht, respektive handle es sich um Aussagen oder Ereignisse (z.B. Frage der Autorenschaft), die nach Einschätzung des Arbeitsmarktservices im Arbeitsleben durchaus vorkommen könnten, ohne sogleich die Qualifikation als "Mobbing" zu rechtfertigen. Aufgrund der Aktenlage sei beim Arbeitsmarktservice vielmehr der Eindruck entstanden, dass für die Lösung des Dienstverhältnisses maßgeblich gewesen sei, dass der Beschwerdeführer sich in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bei der Firma römisch 40 eingeschränkt gesehen und geglaubt hätte, unfair behandelt zu werden. Seinem Vorbringen bezüglich Mobbings in der Firma römisch 40 komme nach Ansicht des Arbeitsmarktservices nicht genügend Substanz zu, um von einer Unzumutbarkeit der Beschäftigung auszugehen, weshalb keine Nachsicht zu gewähren sei. Der Beschwerdeführer haben bislang keine neue Beschäftigung aufgenommen, weshalb sich auch in dieser Hinsicht kein Nachsichtsgrund ergeben habe. Nach Aussage von Dr. XXXX habe er den Beschwerdeführer darum gebeten, die Kündigung nochmals zu überdenken und er wäre entsprechend weiterbeschäftigt worden. Somit hätte er die Möglichkeit gehabt, seinen Lebensunterhalt ab 01.05.2014 weiterhin durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten und nicht durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Arbeitslosenversicherung.Der Beschwerdeführer haben bislang keine neue Beschäftigung aufgenommen, weshalb sich auch in dieser Hinsicht kein Nachsichtsgrund ergeben habe. Nach Aussage von Dr. römisch 40 habe er den Beschwerdeführer darum gebeten, die Kündigung nochmals zu überdenken und er wäre entsprechend weiterbeschäftigt worden. Somit hätte er die Möglichkeit gehabt, seinen Lebensunterhalt ab 01.05.2014 weiterhin durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten und nicht durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Arbeitslosenversicherung. 3. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer fristgerecht am 12.05.2015 eine Beschwerde ein, in welcher er im Wesentlichen keine neuen Argumente anführte. Er betonte, dass aus seiner Sicht "sehr wohl Mobbing vorlag", die Situation am Arbeitsplatz für ihn psychisch so belastend gewesen sei, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar gewesen sei. Es seien jedenfalls "berücksichtigungswürdige Gründe für die Beendigung des Dienstverhältnisses" vorgelegen. Ob die von ihm vorgebrachten Vorfälle als Mobbing qualifiziert werden, sei in rechtlicher Hinsicht nicht entscheidend für das Vorliegen eines Nachsichtsgrundes. Soweit als Grund für die Auflösung eines Dienstverhältnisses das Arbeitsverhältnis betreffende Umstände in Betracht kommen, werde es sich um Vorfälle handeln müssen, die einem wichtigen Grund (etwa iSd § 26 Angestelltengesetzes) zumindest nahe kommen. Als Nachsichtsgründe würden aber nicht ausschließlich nur Austrittsgründe iSd Arbeitsvertragsrechts in Frage kommen, sondern auch weniger schwerwiegende Umstände könnten gänzliche oder zumindest teilweise Nachsicht rechtfertigen (Krapf/Keul, Praxiskommentar zum AIVG, 10. Lfg., März 2014, Rz 297 zu § 11 AIVG). Spannungen am Arbeitsplatz, mangelnde Entfaltungsmöglichkeit oder Ärger über eine arbeitsvertraglich zulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers seien idR nicht ausreichend (VwGH 3.7.1990, 90/08/0106). Hinsichtlich der Ausführungen der belangten Behörde, dass für die Lösung des Dienstverhältnisses durch den Beschwerdeführer maßgeblich gewesen sei, dass er sich in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt gesehen hätte, führte dieser nunmehr aus, dass dies nicht der ausschlaggebende Grund für seine Kündigung gewesen wäre. Weiters führte er an, dass der Geschäftsführer den Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt gebeten hätte, die Kündigung zu überdenken. Er wiederholte, dass ihn insbesondere die von Dl XXXX im Dezember 2012 ausgesprochene Drohung sehr belastet hätte. Er gab an, dass er das Dienstverhältnis nicht unverzüglich im Dezember 2012 gelöst habe, da er gehofft hätte, dass sich die Situation zum Besseren verändern würde bzw. dass sich der Konflikt lösen lasse. Er habe die "verbalen Drohungen" seines Kollegen "Sei froh, dass ich nicht zu dir rüber komme" und " XXXX , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe" keineswegs als Scherz aufgefasst. Die Feststellung der belangten Behörde, dass eine betroffene Person die Aussagen von Dl XXXX im Regelfall als scherzhafte Bemerkung interpretieren würde, sei nicht haltbar. Bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "berücksichtigungswürdige Fälle" (§ 11 Abs 2 AIVG) sei auf die Grundsätze der zu den früheren Fassungen des § 11 AIVG ergangenen Judikatur Bedacht zu nehmen. Die Grundsätze zum Vorliegen von "triftigen Gründen" iSd § 11 erster Satz AIVG alte Fassung seien daher auch für die Beurteilung der "berücksichtigungswürdigen Gründe" im Sinne des § 11 erster Satz AIVG neue Fassung heranzuziehen (VwGH 19.1.2011, 2007/08/0231). Durch Normierung der zwingend vorgesehenen Nachsichtsgewährung in § 11 Abs 2 AIVG habe der Gesetzgeber die Grundlage geschaffen, im Einzelfall subjektive Faktoren zu berücksichtigen und die Behörde damit in die Lage versetzt, das Nachsichtsrecht flexibel zu handhaben, z.B. durch nur teilweisen Leistungsausschluss (Krapf/Keul, Praxiskommentar zum AIVG, 10. Lfg., März 2014, Rz 296 zu § 11 AIVG).3. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer fristgerecht am 12.05.2015 eine Beschwerde ein, in welcher er im Wesentlichen keine neuen Argumente anführte. Er betonte, dass aus seiner Sicht "sehr wohl Mobbing vorlag", die Situation am Arbeitsplatz für ihn psychisch so belastend gewesen sei, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar gewesen sei. Es seien jedenfalls "berücksichtigungswürdige Gründe für die Beendigung des Dienstverhältnisses" vorgelegen. Ob die von ihm vorgebrachten Vorfälle als Mobbing qualifiziert werden, sei in rechtlicher Hinsicht nicht entscheidend für das Vorliegen eines Nachsichtsgrundes. Soweit als Grund für die Auflösung eines Dienstverhältnisses das Arbeitsverhältnis betreffende Umstände in Betracht kommen, werde es sich um Vorfälle handeln müssen, die einem wichtigen Grund (etwa iSd Paragraph 26, Angestelltengesetzes) zumindest nahe kommen. Als Nachsichtsgründe würden aber nicht ausschließlich nur Austrittsgründe iSd Arbeitsvertragsrechts in Frage kommen, sondern auch weniger schwerwiegende Umstände könnten gänzliche oder zumindest teilweise Nachsicht rechtfertigen (Krapf/Keul, Praxiskommentar zum AIVG, 10. Lfg., März 2014, Rz 297 zu Paragraph 11, AIVG). Spannungen am Arbeitsplatz, mangelnde Entfaltungsmöglichkeit oder Ärger über eine arbeitsvertraglich zulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers seien idR nicht ausreichend (VwGH 3.7.1990, 90/08/0106). Hinsichtlich der Ausführungen der belangten Behörde, dass für die Lösung des Dienstverhältnisses durch den Beschwerdeführer maßgeblich gewesen sei, dass er sich in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt gesehen hätte, führte dieser nunmehr aus, dass dies nicht der ausschlaggebende Grund für seine Kündigung gewesen wäre. Weiters führte er an, dass der Geschäftsführer den Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt gebeten hätte, die Kündigung zu überdenken. Er wiederholte, dass ihn insbesondere die von Dl römisch 40 im Dezember 2012 ausgesprochene Drohung sehr belastet hätte. Er gab an, dass er das Dienstverhältnis nicht unverzüglich im Dezember 2012 gelöst habe, da er gehofft hätte, dass sich die Situation zum Besseren verändern würde bzw. dass sich der Konflikt lösen lasse. Er habe die "verbalen Drohungen" seines Kollegen "Sei froh, dass ich nicht zu dir rüber komme" und " römisch 40 , du willst doch nicht, dass ich jetzt aufstehe" keineswegs als Scherz aufgefasst. Die Feststellung der belangten Behörde, dass eine betroffene