RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum12.01.2016 GeschäftszahlW182 1432498-1 SpruchW182 1432498-1/25E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dieter PFEILER über die Beschwerde von XXXX StA. Islamische Republik Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.12.2012, Zl. 12 04.359-BAT, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.10.2014 und am 30.06.2015 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dieter PFEILER über die Beschwerde von römisch 40 StA. Islamische Republik Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.12.2012, Zl. 12 04.359-BAT, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.10.2014 und am 30.06.2015 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins und 8 Absatz eins, Ziffer eins, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 75 Abs. 20 AsylG 2005 wird das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen.römisch zwei. Gemäß Paragraph 75, Absatz 20, AsylG 2005 wird das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1.
(599), verdoppelte sich die Zahl der von regierungsfeindlichen Elementen getöteten Zivilisten auf 1.208 im Jahr 2014. Während sich die Zahl der von regierungsfreundlichen Kräften getöteten Zivilisten halbierte - von 302 auf 158. Dies ist auf die Luftoperationen der internationalen militärischen Kräfte zurückzuführen. Die Intensivierung von Bodenkämpfen in bevölkerungsreichen Gegenden führte zu hohen Opfern bei Frauen und Kindern. Die Zahl der minderjährigen Opfer aufgrund von Bodenkämpfen verdoppelte sich auf 520 (112 Kinder starben und 408 wurden verletzt). Dies ist im Gegensatz zu 2013 eine Steigerung von 110%. Bodenkämpfe führten zu 256 weiblichen Zivilopfer (64 Frauen starben und 192 wurden verletzt). Dies ist im Gegensatz zu 2013 eine Steigerung von 61% (UNAMA 7.2014). In insgesamt 41 Distrikten, ungefähr 10% aller Distrikte in Afghanistan, gab es mindestens eine große Talibanoffensive. Die meisten dieser Offensiven wurden zurückgedrängt, oftmals mit hohen Opfern auf Seiten der Taliban. Fast jede größere Stadt, angefangen von Kabul über Jalalabad, Kandahar City, Mazar-e-Sharif und Sangin, hatte eine Offensive vor den eigenen Toren zu verzeichnen. Kunduz City ist weiterhin komplett von Talibankräften umzingelt. Gleichzeitig zeigen diese Daten nur Distrikte an, in welchen die Taliban die Regierungsautoritäten offen herausforderten. Nicht angezeigt werden Gegenden (z.B.: Wardak, Ghazni und Logar) wo bereits eine Talibandominanz besteht (WP 20.10.2014). Die afghanischen Streitkräfte haben in den meisten Teilen des Landes die Sicherheitsverantwortung übernommen (Die Welt 5.10.2014). Das Innenministerium verlautbarte, dass von April bis September 1.523 Polizisten und 800 Soldaten der ANA im Zuge von Kämpfen mit Aufständischen getötet wurden (Tolo 17.9.2014; vgl. WP 20.10.2014). Auch die Taliban verzeichneten schwere Verluste (WP 20.10.2014). Die Vereinten Nationen melden, dass allein in der ersten Jahreshälfte 24% mehr Zivilisten umkamen als im gleichen Zeitraum 2013. Und zum ersten Mal seit Beginn der Statistik starben die meisten im Zuge von Kampfhandlungen, nicht aber durch Terror-Akte (Die Welt 5.10.2014). Als Waffe ihrer Wahl verwenden Rebellengruppen oft IEDs um afghanische und Koalitionssicherheitskräfte anzugreifen. Jedoch werden meist Zivilisten Ziel der Angriffe (Khaama Press 20.9.2014). Die Taliban versuchten die Sicherheit in Teilen vor allem der östlichen, westlichen und nördlichen Provinzen zu stören. Offizielle Vertreter der Provinzen gaben an, dass sie auch weiterhin ihre Truppen für eine schnelle und effektive Reaktion mobilisierten (Tolo 13.8.2014).In insgesamt 41 Distrikten, ungefähr 10% aller Distrikte in Afghanistan, gab es mindestens eine große Talibanoffensive. Die meisten dieser Offensiven wurden zurückgedrängt, oftmals mit hohen Opfern auf Seiten der Taliban. Fast jede größere Stadt, angefangen von Kabul über Jalalabad, Kandahar City, Mazar-e-Sharif und Sangin, hatte eine Offensive vor den eigenen Toren zu verzeichnen. Kunduz City ist weiterhin komplett von Talibankräften umzingelt. Gleichzeitig zeigen diese Daten nur Distrikte an, in welchen die Taliban die Regierungsautoritäten offen herausforderten. Nicht angezeigt werden Gegenden (z.B.: Wardak, Ghazni und Logar) wo bereits eine Talibandominanz besteht (WP 20.10.2014). Die afghanischen Streitkräfte haben in den meisten Teilen des Landes die Sicherheitsverantwortung übernommen (Die Welt 5.10.2014). Das Innenministerium verlautbarte, dass von April bis September 1.523 Polizisten und 800 Soldaten der ANA im Zuge von Kämpfen mit Aufständischen getötet wurden (Tolo 17.9.2014; vergleiche WP 20.10.2014). Auch die Taliban verzeichneten schwere Verluste (WP 20.10.2014). Die Vereinten Nationen melden, dass allein in der ersten Jahreshälfte 24% mehr Zivilisten umkamen als im gleichen Zeitraum 2013. Und zum ersten Mal seit Beginn der Statistik starben die meisten im Zuge von Kampfhandlungen, nicht aber durch Terror-Akte (Die Welt 5.10.2014). Als Waffe ihrer Wahl verwenden Rebellengruppen oft IEDs um afghanische und Koalitionssicherheitskräfte anzugreifen. Jedoch werden meist Zivilisten Ziel der Angriffe (Khaama Press 20.9.2014). Die Taliban versuchten die Sicherheit in Teilen vor allem der östlichen, westlichen und nördlichen Provinzen zu stören. Offizielle Vertreter der Provinzen gaben an, dass sie auch weiterhin ihre Truppen für eine schnelle und effektive Reaktion mobilisierten (Tolo 13.8.2014). Laut eines Tolonews-Sicherheitsberichts vom 05.07.2015 kam es in Afghanistan in der ersten Jahreshälfte zu 5.363 Sicherheitsvorfällen, wobei die Zahl der Offensiven der aufständischen Gruppierungen nach Abzug der internationalen Streitkräfte deutlich zugenommen haben. Dabei führten die Angriffe in vielen Fällen zum Zusammenbruch etlicher Distrikte. Allein im Juni 2015 wurden 1.068 Sicherheitsvorfälle registriert. Helmand ist mit gezählten 448 Vorfällen die volatilste Provinz, gefolgt von Kandahar, Nangarhar, Herat, Kunduz, Uruzgan, Faryab, Ghazni, Sar-e Pul und Kabul. Bamiyan mit sieben und Panjshir mit nur zwei sicherheitsrelevanten Vorfällen gelten als die sichersten Provinzen. Berichten zufolge wurden im ersten Halbjahr 14.597 Aufständische, darunter auch ausländische Kämpfer, 1.485 Angehörige der afghanischen Streitkräfte sowie 917 Zivilisten und vier ausländische Soldaten bei Kampfhandlungen getötet (Tolo-News 05.07.2015). Zuletzt gelang es den Taliban bei einer Offensive Ende September 2015 die Stadt Kunduz einzunehmen. Die Stadt konnte jedoch nur knapp zwei Wochen gehalten werden, bis sie nach Gegenoffensiven wieder unter die Kontrolle der Regierung gebracht wurde (DerStandard 13.10.2015, Faz.Net. 19.10.2015). Laut eines Berichts von Tolonews bestehen in der Bevölkerung immer noch Befürchtungen, dass sich die Taliban nur vorübergehend zurückgezogen haben und bereits einen nächsten Schlag gegen die Stadt vorbereiten. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitens der Regierung verstärkt, regierungsfeindliche Kräfte sind in der Provinz nach wie vor aktiv (Tolonews 27.11.2015, 02.12.2015). Das Assessment Capacities Project (ACAPS) schreibt in einer Briefing Note vom Oktober 2015, dass die Taliban seit Dezember 2014 und dem ISAF-Abzug, durch den die Anzahl der internationalen Sicherheitskräfte von 130.000 auf rund 12.000 gesunken ist, an Stärke gewonnen hat. Trotz eines Führungswechsels im Juli 2015, einer Zunahme an Kämpfen zwischen verschiedenen Taliban-Fraktionen und einer zunehmenden Zahl an Aufständischen, die mutmaßlich dem IS angehören, ist es den Taliban gelungen, ihre Aktivitäten auf den Norden Afghanistans auszuweiten. Im Jahr 2015 hat die Gruppe eine gestiegene Anzahl an Selbstmord- und Bombenanschlägen im ganzen Land verübt. (ACAPS, 13. Oktober 2015, S. 3) Quellen: ? Assessment Capacities Project (ACAPS) Briefing Note, 13.10.2015, http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/b-acaps-start-bn-afghanistan-conflict-and-displacement-13-oct-2015.pdf ? DerStandard.at: "Taliban ziehen sich aus Kunduz zurück", 13.10.2015, http://derstandard.at/2000023723522/Taliban-ziehen-sich-aus-Kunduz-zurueck; ? Deutsches Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der islamischen Republik Afghanistan, 06.11.2015 ? Die Welt (5.10.2014): Unverhüllter Widerstand, http://www.welt.de/print/wams/politik/article132921470/Unverhuellter-Widerstand.html ? Khaama Press (20.9.2014): 6 militants blown up by own explosives in Kabul province, http://www.khaama.com/6-militants-blown-up-by-own-explosives-in-kabul-province-6724 ? Faz.Net: "Das Trauma von Kundus", 19.10.2015, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/asien/afghanistan-das-trauma-von-kundus-13863532.html; ? Tolo News (13.8.2014): Baghlan Police Chief: No Mercy for Taliban, http://www.tolonews.com/en/afghanistan/15953-baghlan-police-chief-no-mercy-for-taliban ? Tolo (17.9.2014): ANSF Casualties on the Rise, http://www.tolonews.com/en/afghanistan/16410-ansf-casualties-on-the-rise ? Tolo-News, Afghanistan Faces Unprecedented Attacks: Report, 05.07.2015 (http://www.tolonews.com/en/afghanistan/20320-afghanistan-faces-unprecedented-attacks-report); ? Tolonews, kunduz residents-concerned taliban planning new assault, 27.11.2015, http://www.tolonews.com/en/afghanistan/22546-kunduz-residents-concerned-taliban-planning-new-assault; ? Tolonews, NDS Arrest 11 Jundullah Insurgents in Kunduz Operation, 02.12.2015, https://www.tolonews.com/en/afghanistan/22622-nds-arrest-11-jundullah-insurgents-in-kunduz-operation; ? UNAMA (7.2014): Afghanistan: Mid-Year Report on the Protection of Civilians in Armed Conflict 2014, July 2014, http://www.unama.unmissions.org/Portals/UNAMA/human%20rights/English%20edited%20light.pdf, 27.10.2014 ? WP - Washington Post (20.10.2014): A (fighting) season to remember in Afghanistan, http://www.washingtonpost.com/blogs/monkey-cage/wp/2014/10/20/a-fighting-season-to-remember-in-afghanistan/ Sicherheitslage in Kabul Die dänische Einwanderungsbehörde (Danish Immigration Service, DIS) zitiert in ihrem im Mai 2012 veröffentlichten Bericht zu einer Fact-Finding-Mission nach Kabul (vom 25. Februar bis zum 4. März 2012) verschiedene Quellen bezüglich der Sicherheitslage in der afghanischen Hauptstadt: Dem Internationalen Polizei-Koordinierungsausschuss (International Police Coordination Board, IPCB) zufolge gibt es in Afghanistan Orte, wo die Afghanische Nationalpolizei (ANP) hinsichtlich der Bereitstellung von Sicherheit gut funktioniert. Dies ist vor allem in Kabul und anderen großen Städten der Fall. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hat sich in Kabul eine Reihe von Selbstmordanschlägen ereignet, die das Leben der Bevölkerung beeinträchtigen. Abgesehen von Selbstmordanschlägen ist Kabul allerdings sicherer und mehr unter Kontrolle als andere Orte in Afghanistan, so die IOM. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) gibt an, dass Sicherheit in Kabul aufgrund von Selbstmordanschlägen ein Thema ist. Zu der Unsicherheit trägt auch die steigende Kriminalitätsrate bei. Dennoch wird Kabul als sicherer als andere Orte erachtet, so die AIHRC. Auf die Frage nach den Aktivitäten der Taliban in Kabul und anderen großen Städten erwidert die IOM, dass die Taliban-Zellen mit Sicherheit in Kabul agieren und ihre Netzwerke anscheinend immer stärker werden. Die Taliban werden sich in Kabul allerdings hauptsächlich auf Angriffe gegen wichtige ("high profile") Personen fokussieren. (DIS, 29. Mai 2012, S. 8) In einem Bericht vom April 2012 erwähnt das Congressional Research Service (CRS), dass BeobachterInnen eine offensichtliche Zunahme großer Angriffe in der afghanischen Hauptstadt, die gemeinhin als sicher erachtet wird, feststellen. (CRS, 4. April 2012, S. 24) Anlässlich des durch die Taliban verübten koordinierten Angriffs in Kabul am 15. und 16. April 2012 berichtet das Institute for War and Peace Reporting (IWPR), dass die BewohnerInnen der Hauptstadt nur wenig Vertrauen in die Schutzfähigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte haben (IWPR, 17. April 2012). In einem Artikel vom Jänner 2013 schreibt Fabrizio Foschini vom Afghanistan Analysts Network (AAN), dass die Taliban bislang nicht all ihre Ressourcen für Angriffe in Kabul aufgewendet haben. Abgesehen von sporadischen Raketenangriffen auf die Hauptstadt liegt ihr Fokus auf Angriffen, die möglichst nah am Zentrum der Macht verübt werden sollen. Die Taliban bevorzugen daher sporadische, öffentlichkeitswirksame Angriffe ("high-profile attacks"), durch die ein Gefühl von Unsicherheit hervorgerufen wird. Wie Foschini ausführt, scheinen die Taliban nicht daran interessiert zu sein, relativ machtlose Personen zu verletzten. Vielmehr wollen sie ihre Kämpfer für Angriffe auf öffentlichkeitswirksame Ziele in Kabul aufsparen. (Foschini, 21. Jänner 2013) In einem Artikel über einen am 24. Mai 2013 verübten Taliban-Angriff in Kabul schreibt Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL), dass es in der afghanischen Hauptstadt wiederholt zu Taliban-Angriffen (in Form von koordinierten Selbstmordanschlägen und Feuergefechten) auf wichtige ("high profile") afghanische und internationale Einrichtungen gekommen ist. (RFE/RL, 24. Mai 2013) Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network (AAN) schreibt in einem Artikel vom Juni 2013, dass die Taliban, einschließlich des Haqqani-Netzwerks, weiterhin öffentlichkeitswirksame Angriffe in der afghanischen Hauptstadt verüben und zeigen, dass die Aufständischen überall im Land zuschlagen und selbst den "Stahlring" der afghanischen Sicherheitskräfte um die Zentren großer Städte überwinden können. Dies zielt anscheinend darauf ab, die Aufmerksamkeit internationaler Medien und möglicher "Geldgeber" zu erregen und Unsicherheit in der afghanischen Bevölkerung, der afghanischen Regierung und den afghanischen Streitkräften zu verbreiten. (Ruttig, 2.6.2013) Agence France-Presse (AFP) berichtet in einem Artikel über einen am 18. Oktober 2013 verübten Selbstmordanschlag in Kabul und erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die afghanische Hauptstadt in den vergangenen Monaten relativ friedlich gewesen ist, nachdem zuvor eine Reihe von Selbstmordanschlägen und bewaffneten Angriffen stattgefunden hatten. Ziel dieser Anschläge und Angriffe waren ausländische Einrichtungen, der Oberste Gerichtshof, der Flughafen und der Präsidentenpalast. (AFP, 18.10.2013) Die afghanischen Streitkräfte haben zwar in den meisten Teilen des Landes die Sicherheitsverantwortung übernommen. Aber im Sommer rückten die Kämpfe gefährlich nahe an Kabul heran (Die Welt 5.10.2014). Zurzeit ist die Lage nach wie vor relativ ruhig für hiesige Verhältnisse. Innerhalb Kabuls gibt es verschiedene Viertel die unterschiedliche Sicherheitslagen haben (Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA 14.11.2014) Die Hauptziele der Angriffe sind meist Regierungsgebäude, hochrangige Ziele und internationale Sicherheitskräfte (vgl. Die Zeit 16.9.2014; Al-Arabiya 2.10.2014; Reuters 22.3.2014; Tolo 16.7.2014; UNAMA 7.2014). Der Bereich um den Flugplatz des Kabul International Airport war in der Vergangenheit gelegentlich Ziel von Angriffen (Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA 14.11.2014). Auch sind Ministerien bevorzugte Ziele von Raketenbeschuß, Sprengsätzen oder Selbstmordanschlägen. Hier steht die mediale Wirkung im Vordergrund. Die Anstrengungen der Sicherheitskräfte zeigen alledings langsam Wirkung (Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA 14.11.2014). Kabul bleibt auch weiterhin eine Festung, die, abgesehen von einem totalen Kollaps der ANSF, sehr wahrscheinlich den Taliban standhält, denen es an finanziellen Mitteln fehlt, um die Hauptstadt einzunehmen (WP 20.10.2014). Die Angriffe werden unter anderem durch Raketenangriffe (Tolo 16.7.2014; vgl. Khaama Press 24.10.2014), Selbstmordattentate (Reuters 2.10.2014), Autobomben, VBIED (Khaama Press 9.10.2014) und unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtungen - IED durchgeführt (Khaama 20.9.2014; vgl. UNAMA 7.2014).Die Hauptziele der Angriffe sind meist Regierungsgebäude, hochrangige Ziele und internationale Sicherheitskräfte vergleiche Die Zeit 16.9.2014; Al-Arabiya 2.10.2014; Reuters 22.3.2014; Tolo 16.7.2014; UNAMA 7.2014). Der Bereich um den Flugplatz des Kabul International Airport war in der Vergangenheit gelegentlich Ziel von Angriffen (Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA 14.11.2014). Auch sind Ministerien bevorzugte Ziele von Raketenbeschuß, Sprengsätzen oder Selbstmordanschlägen. Hier steht die mediale Wirkung im Vordergrund. Die Anstrengungen der Sicherheitskräfte zeigen alledings langsam Wirkung (Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA 14.11.2014). Kabul bleibt auch weiterhin eine Festung, die, abgesehen von einem totalen Kollaps der ANSF, sehr wahrscheinlich den Taliban standhält, denen es an finanziellen Mitteln fehlt, um die Hauptstadt einzunehmen (WP 20.10.2014). Die Angriffe werden unter anderem durch Raketenangriffe (Tolo 16.7.2014; vergleiche Khaama Press 24.10.2014), Selbstmordattentate (Reuters 2.10.2014), Autobomben, VBIED (Khaama Press 9.10.2014) und unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtungen - IED durchgeführt (Khaama 20.9.2014; vergleiche UNAMA 7.2014). Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo schreibt in einem Bericht vom Jänner 2014, dass sich verschiedene Quellen bei Gesprächen in Kabul im Oktober 2013 einig gewesen sind, dass die Regierung, die afghanische Nationalarmee und die afghanische Nationalpolizei die Lage in Kabul relativ gut unter Kontrolle haben. Landinfo führt weiters an, dass es immer noch keine Entwicklungen erkennen kann, auf Basis derer die Situation in Kabul als instabil bezeichnet werden könnte. Die Situation hinsichtlich des Risikos konfliktbezogener, gewalttätiger Vorfälle ist laut Landinfo durch Unvorhersehbarkeit geprägt. (Landinfo, 9. Jänner 2014, S. 6) Wie AFP in einem Artikel vom April 2014 anführt, haben sich in Kabul im Vorfeld der Wahlen eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Angriffe ("high-profile attacks") ereignet (AFP, 2. April 2014). Auch IWPR berichtet wenige Tage vor den Wahlen, dass es in Kabul in den vorangegangenen zwei Wochen zu zahlreichen Angriffen sowohl auf zivile Ziele als auch auf für die Wahlen benötigte Infrastruktur gekommen ist (IWPR, 2.4.2014). Laut dem Bericht der dänischen COI-Einheit, haben die afghanische Nationalarmee (ANA) und die afghanische Nationalpolizei (ANP) eine relativ gute Kontrolle über Kabul. Kabul hat sich verändert, speziell im letzten Jahr hat es einen ziemlich umfangreichen Sicherheitsapparat aufgebaut. Der Sicherheitsapparat kontrolliert einen Radius von 20 km um die Stadt herum. Kabul wird dominiert von einer Präsenz nationaler und internationaler Sicherheitskräfte (Landinfo 9.1.2014). Es gibt keine offiziellen Zahlen ziviler Opfer in der Stadt Kabul. Die einzigen Zahlen werden von UN OCHA generiert. Diese geben für den Zeitraum 9.2013 - 8.2014 an, dass in der Provinz Kabul 108 Zivilisten getötet und 275 verletzt wurden (UN OCHA 10.2014). Im Jahresvergleich 2011 und 2013 stieg die Anzahl regierungsfeindlicher Angriffe um 12%. 2013 wurden 130 Vorfälle registriert (Vertrauliche Quelle 1.2014). In einem im Juli 2014 veröffentlichten Bericht, der auf verschiedenen Quellen basiert, schreibt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) Folgendes zur Sicherheitslage in Kabul: "Es gibt keine öffentlich zugänglichen, umfassenden Statistiken oder Berichte zur Sicherheitslage in Afghanistan, sondern nur punktuelle Untersuchungen. Auch ein anderer Experte weist auf die vage Informationslage bezüglich der Sicherheitssituation in Kabul hin. Thomas Ruttig meint, die Aussage sei zu generell und kaum haltbar, wonach die Sicherheitslage in Kabul besser als irgendwo sonst im Lande sei. Die Sicherheitslage sei schwer voraussagbar und variiere je nach Zeitpunkt selbst innerhalb von Städten, Provinzen oder Distrikten." (SFH, 22.07.2014, S. 7) Herkömmliche Kriminalität ist noch immer relativ niedrig für eine Stadt dieser Größe und mit diesen wirtschaftlichen und sozialen Problemen, jedoch ist auch diese gestiegen (AAN . 21.1.2014). So sind Entführungen für Lösegeld und Verschleppungen durch die Taliban in Afghanistan relativ üblich (The Guardian 15.4.2014; vgl. auch AAN 21.1.2014). Auch kriminelle Gangs zielen in der Hauptstadt auf reiche Afghanen ab, um Lösegeld zu fordern. Es ist unmöglich zu wissen, wie häufig diese Entführungen vorkommen, da die meisten nicht an die Polizei gemeldet werden (The Guardian 15.4.2014).Herkömmliche Kriminalität ist noch immer relativ niedrig für eine Stadt dieser Größe und mit diesen wirtschaftlichen und sozialen Problemen, jedoch ist auch diese gestiegen (AAN . 21.1.2014). So sind Entführungen für Lösegeld und Verschleppungen durch die Taliban in Afghanistan relativ üblich (The Guardian 15.4.2014; vergleiche auch AAN 21.1.2014). Auch kriminelle Gangs zielen in der Hauptstadt auf reiche Afghanen ab, um Lösegeld zu fordern. Es ist unmöglich zu wissen, wie häufig diese Entführungen vorkommen, da die meisten nicht an die Polizei gemeldet werden (The Guardian 15.4.2014). Quellen: ? AAN - Afghan Analyst Network (21.1.2013): Striking at Kabul, in 2013: the attack on the traffic police HQ, Afghanistan Analyst Network, https://www.afghanistan-analysts.net/index.asp?id=3218 ? AFP - Agence France-Presse: Suicide bomb attack in Kabul outside foreign compound, 18. Oktober 2013 (veröffentlicht von ReliefWeb) [ID 260812] http://reliefweb.int/report/afghanistan/suicide-bomb-attack-kabul-outside-foreign-compound-officials ? Al-Arabiya (2.10.2014): Taliban bomber in Afghan capital targets army bus, kills three, http://english.alarabiya.net/en/News/asia/2014/10/02/Taliban-bomber-in-Afghan-capital-targets-army-bus-kills-three.html ? DIS - Danish Immigration Service: Afghanistan; Country of Origin Information for Use in the Asylum Determination Process; Report from Danish Immigration Service's fact finding mission to Kabul, Afghanistan; 25 February to 4 March 2012, 29. Mai 2012 [ID 218324] http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/3FD55632-770B-48B6-935C-827E83C18AD8/0/FFMrapportenAFGHANISTAN2012Final.pdf ? Die Welt (5.10.2014): Unverhüllter Widerstand, http://www.welt.de/print/wams/politik/article132921470/Unverhuellter-Widerstand.html ? Die Zeit (16.9.2014): Selbstmordattentäter sprengt Truppenkonvoi in die Luft, http://www.zeit.de/politik/2014-09/explosion-kabul-wahl ? Foschini, Fabrizio: Striking at Kabul, in 2013: the attack on the traffic police HQ, 21. Jänner 2013 (veröffentlicht von AAN) [ID 236491] http://www.afghanistan-analysts.net/index.asp?id=3218 ? IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Tensions Rise in Kabul Ahead of Vote, 2. April 2014 (verfügbar auf ecoi.net) [ID 273238] http://www.ecoi.net/local_link/273238/402244_de.html ? IWPR - Institute for War and Peace Reporting: Afghan Forces Criticised After Kabul Battles, 17. April 2012 (verfügbar auf ecoi.net) [ID 214277] http://www.ecoi.net/local_link/214277/334793_de.html ? Khaama Press (24.10.2014): Rocket lands in Wazir Akbar Khan area of Kabul city, http://www.khaama.com/rocket-lands-in-wazir-akbar-khan-area-of-kabul-city-8676 ? Khaama Press (9.10.2014): Suicide attack plot thwarted in capital Kabul, http://www.khaama.com/suicide-attack-plot-thwarted-in-capital-kabul-6816 ? Khaama Press (20.9.2014): 6 militants blown up by own explosives in Kabul province, http://www.khaama.com/6-militants-blown-up-by-own-explosives-in-kabul-province-6724 ? Liaison Officer to Ministry of Interior of GIROA (14.11.2014): Sicherheitslage, per Mail. ? Reuters (7.4.2014): Smooth Afghan election raises questions about Taliban's strength, http://www.reuters.com/article/2014/04/07/us-afghanistan-election-idUSBREA331N920140407 ? Reuters (22.3.2014): Taliban gun down Kabul diners in pre-election attack, http://in.reuters.com/article/2014/03/21/afghanistan-attacks-idINDEEA2J0HF20140321 ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Taliban Storm UN Office In Kabul, 24. Mai 2013 (verfügbar auf ecoi.net) [ID 248765] http://www.ecoi.net/local_link/248765/372416_de.html ? Ruttig, Thomas: After the 'operational pause': How big is the insurgents' 2013 spring offensive?, 2. Juni 2013 (veröffentlicht von AAN) [ID 249175] http://www.afghanistan-analysts.net/index.asp?id=3432 ? SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe: Sicherheit in Kabul, 22. Juli 2014 (verfügbar auf ecoi.net) [ID 282419] http://www.ecoi.net/file_upload/1002_1406997274_document.pdf ? The Guardian (15.4.2014): Afghan minister kidnapped in Kabul, http://www.theguardian.com/world/2014/apr/15/afghan-minister-kidnapped-kabul-ahmad-shah-wahid ? Tolo (16.7.2014): Insurgent Summer Offensives Raise Concerns, http://www.tolonews.com/en/afghanistan/15622-insurgent-summer-offensives-raise-concerns, Zugriff 27.10.2014 ? Sicherheitsrelevante Vorfälle in Kabul seit Jänner 2015 Am 5. Jänner ereignete sich offiziellen Angaben zufolge ein Selbstmordanschlag auf ein Fahrzeug der EU-Polizeimission in Kabul, bei dem ein Passant getötet wurde. Der Anschlag war der erste größere Angriff seit Beginn des neuen Jahres, so AFP (AFP, 5. Jänner 2015). Laut der Angaben des Polizeichefs von Kabul, Abdul Rahman Rahimi, in einem Interviewmit Tolo-News am 22.01.2015 ist die allgemeine Kriminalitätsrate in der afghanischen Hauptstadt über die letzten zwei Monate um 55 % gesunken, wobei terroristische Anschläge um 77 % zurückgegangen sind. Dieser Rückgang würde auf die verstärkte Kooperation der Zivilbevölkerung mit den Sicherheitskräften zurückgehen (Tolo-News, 22. Jänner 2015). Am 26. Februar wurden unweit der iranischen Botschaft bei einem Selbstmordanschlag auf ein türkisches Diplomatenfahrzeug, das zur NATO-Mission gehörte, zwei Personen getötet. Laut Polizeiangaben handelte es sich bei den Getöteten um einen türkischen Staatsbürger und einen afghanischen Passanten. Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag (AFP, 26. Februar 2015). Am 17. Februar wurde bei der Explosion einer an einem Fahrzeug befestigten Bombe ein(
- e)ZivilistIn getötet (RFE/RL, 17. Februar 2015). Am 29. März wurden bei einem Selbstmordanschlag auf einen Parlamentsabgeordneten aus der Provinz Paktia drei Personen getötet. Laut Angaben des Innenministeriums wurden der Parlamentsabgeordnete selbst sowie sieben weitere Personen bei dem Anschlag verletzt. Nach dem Vorfall bekannte sich zunächst niemand zu der Tat (RFE/RL, 29. März 2015). Am 25. März berichtet RFE/RL, dass laut offiziellen Angaben mindestens sieben Personen bei einem Selbstmordanschlag im Distrikt Muradkhani, in dem sich der Präsidentenpalast, das Verteidigungsministerium und das Finanzministerium befinden, getötet wurden. Mindestens 22 weitere Personen wurden dem Chef der Kabuler Krankenhäuser zufolge bei dem Anschlag verletzt. (RFE/RL, 25. März 2015). Am 18. März wurde laut offiziellen Angaben der Polizeichef der Provinz Uruzgan in Kabul durch einen Selbstmordattentäter, der mit einer Burka bekleidet war, getötet. Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag. (RFE/RL, 19. März 2015). Am 7. März drangen vier bis fünf bewaffnete Angreifer in eine Moschee der Sufi-Minderheit ein und eröffneten das Feuer. Dabei wurden elf Personen getötet (BBC News, 10. März 2015). Am 10. April wurden laut Polizeiangaben bei einem Selbstmordanschlag auf einen NATO-Konvoi in der Hauptstadt Kabul drei umstehende Personen verletzt. Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag. (RFE/RL, 10. April 2015) Am frühen Morgen des 27. Mai endete laut Angaben des stellvertretenden Innenministers ein mehrstündiges Feuergefecht mit Aufständischen, die ein Gästehaus im diplomatischen Viertel angegriffen hatten, mit dem Tod der vier Angreifer. Bei dem Angriff, zu dem sich die Taliban bekannten, wurde niemand verletzt oder getötet, da es der Polizei anscheinend gelungen war, die Aufständischen vor Erreichen des Gästehauses zu stoppen. Laut Angaben aus afghanischen und westlichen Sicherheitskreisen handelte es sich bei dem angegriffenen Gästehaus um das Rabbani-Gästehaus, einem Hotel, das der Familie des früheren Präsidenten und derzeitigen Außenministers Afghanistans Salahuddin Rabbni gehört. Das Rabbani-Gästehaus, auch als Hotel Heetal bekannt, ist bei AusländerInnen beliebt (RFE/RL, 27. Mai 2015). Am 19. Mai wurden bei einer Explosion in der Nähe eines belebten Einkaufsviertels mindestens fünf Personen getötet. Laut Angaben des Sprechers der Kabuler Polizei ereignete sich die Explosion auf dem Parkplatz des Justizministeriums. Die Taliban bekannten sich zu dem Anschlag und gaben an, weitere RichterInnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen töten zu wollen. (RFE/RL, 19. Mai 2015). Am 17. Mai ereignete sich in der Nähe des Eingangs des internationalen Flughafens in Kabul ein Selbstmordanschlag, bei dem drei Personen, darunter ein britischer Staatsangehöriger und zwei afghanische Jugendliche, getötet und 18 weitere verletzt wurden. Der Anschlag, zu dem sich die Taliban bekannten, zielte auf ein Fahrzeug der Europäischen Polizeimission (BBC News, 17. Mai 2015). Am 14. Mai wurde der oberste Staatsanwalt der Provinz Paktia, Najibullah Sultanzoi, von einem unbekannten Angreifer vor seinem Haus in Kabul erschossen. Die Taliban bekannten sich zu der Tat (RFE/RL, 15. Mai 2015). Am 13. Mai ereignete sich ein Angriff auf das Hotel Park Palace, in dem viele AusländerInnen auf den Beginn eines Konzerts warteten. Bei dem Angriff, zu dem sich die Taliban bekannten, wurden 14 Personen, darunter sowohl afghanische ZivilistInnen als auch ausländische StaatsbürgerInnen, getötet. Noch fünf Stunden nach Beginn des Angriffs wurden Schüsse aus der Richtung des im Zentrum Kabuls gelegenen Gästehauses vernommen. Einigen Berichten zufolge befanden sich unter den Toten auch zwei mutmaßliche Angreifer, die laut Polizei erschossen wurden, bevor sie einen Selbstmordanschlag verüben konnten (BBC News, 14. Mai 2015). Am 10. Mai wurden bei einem Selbstmordanschlag der Taliban auf einen Bus laut offiziellen Angaben drei Personen getötet und mindestens 16 weitere verletzt. Der Bus transportierte Angestellte der Generalstaatsanwaltschaft von ihrer Arbeit nach Hause. Bei dem Vorfall handelte es sich um den zweiten derartigen Vorfall in Kabul innerhalb einer Woche. (AFP, 10. Mai 2015). Am 4. Mai ereignete sich ein Selbstmordanschlag auf einen Bus, in dem Angestellte der Generalstaatsanwaltschaft zur Arbeit transportiert wurden. Bei dem Anschlag, zu dem sich die Taliban bekannten, wurden laut offiziellen Angaben ein(
- e)ZivilistIn getötet und 15 weitere verletzt (AFP, 4. Mai 2015). Am 30. Juni ereignete sich ein Selbstmordanschlag auf einen NATO-Konvoi auf der Kabuler Flughafenstraße, unweit der US-amerikanischen Botschaft. Laut Angaben des Innenministeriums wurden bei dem Anschlag, zu dem sich die Taliban bekannten, mindestens ein(
- e)ZivilistIn getötet und 19 weitere verletzt. (RFE/RL, 30. Juni 2015). Am 22. Juni berichtet BBC News, dass laut Angaben des Innenministeriums ein koordinierter Taliban-Angriff auf das afghanische Parlament in Kabul mit der Tötung aller sechs Angreifer geendet hat. Die Angreifer hatten zuvor eine Autobombe gezündet, das Parlamentsgelände gestürmt und ein Gebäude neben dem Parlament eingenommen. Berichten zufolge wurden bei dem Angriff mindestens 18 Personen verletzt (BBC News, 22. Juni 2015). AFP schreibt über denselben Vorfall, dass laut Angaben der Polizei bzw. des Gesundheitsministeriums zwei ZivilistInnen, ein Kind und eine Frau, getötet und 31 weitere Personen verletzt wurden. Dem stellvertretenden Sprecher des Innenministeriums zufolge wurde der Angriff von sieben Bewaffneten verübt (AFP, 22. Juni 2015). Am 16. Juli wurden bei einem Bombenanschlag auf ein Polizeifahrzeug in Kabul zwei ZivilistInnen verletzt (BAMF, 20. Juli 2015, S. 1). Am 13. Juli berichtet RFE/RL, dass in Kabul zwei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen unmittelbar hintereinander explodiert sind. Bei den Explosionen wurde niemand verletzt. (RFE/RL, 13. Juli 2015). Am 7. Juli haben Bewaffnete ein Gebäude in einem Gebiet, das sich unweit einer Einrichtung des afghanischen Geheimdienstes befindet, gestürmt. Der Vorfall ereignete sich nur Stunden nachdem ein Selbstmordattentäter einen NATO-Konvoi angegriffen hatte. Bei dem Selbstmordanschlag, zu dem sich die Taliban bekannten, waren laut Polizeiangaben drei Personen verletzt worden, darunter mindestens ein(
- e)ZivilistIn (RFE/RL, 7. Juli 2015). Im August 2015 erfolgte die schwerste Serie von Anschlägen der Taliban seit dem Jahr 2011. Am 07.08.2015 kamen bei einem Selbstmordanschlag vor der Polizeiakademie in Kabul mindestens 25 Kadetten ums Leben, 20 weitere wurden verletzt. In der Nacht zum 07.08.2015 waren bei der nächtlichen Explosion einer Lastwagenbombe nach Regierungsangaben mindestens 15 Menschen getötet und 250 weitere verletzt worden. Ziel sei eine Einheit des Armee-Geheimdienstes auf einer Basis in einem Wohnviertel gewesen (DiePresse 07.08.2015). Am 10.08.2015 wurden bei einem Anschlag mit einem mit einem mit Sprengstoff beladenen Fahrzeug auf einen Checkpoint am Kabuler Flughafen mindestens fünf Menschen getötet und etwa 16 verletzt. Ziel soll laut Taliban zwei Fahrzeuge der internationalen Streitkräfte gewesen sein (RFE/RL, 10. August 2015). Am 22.08.2015 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf einen NATO-Konvoi unweit eines Kabuler Krankenhauses zwölf Personen getötet und mindestens 60 weitere verletzt (RFE/RL, 23. August 2015). Am 08.09.2015 "starb ein Polizist in Kabul nach der Explosion einer an seinem Fahrzeug angebrachten Bombe". Am 10.09.2015 wurde "der Chef der Afghan Local Police (ALP) der zentralen Provinz Logar in Kabul von Unbekannten erschossen" (BAMF, 14. September 2015, S. 1). Am 05.10.2015 kam es zu Explosionen und Schusswechseln in einem im Westen der Stadt gelegenen Gebiet. Laut Taliban habe es sich um einen Selbstmordanschlag auf eine Einrichtung des Geheimdienstes ("intelligence center") gehandelt. Laut Angaben eines Sicherheitsbeamten wurden bei dem Vorfall das Haus eines Stammesältesten sowie das benachbarte, einem ehemaligen Gouverneur der Provinz Helmand gehörende Haus von zwei bewaffneten Männern angegriffen. Unklar ist, ob bei dem Angriff Menschen verletzt oder getötet wurden (Reuters, 5. Oktober 2015). Am 9.10. explodierten laut Polizeiangaben drei Bomben unweit des religiösen Versammlungsortes Chendawol in Kabul. Bei dem Anschlag, zu dem sich unmittelbar danach niemand bekannte, wurden ein(
- e)ZivilistIn getötet und drei weitere verletzt. Am 8.10. verhinderten Sicherheitskräfte einen Angriff auf ein Kabuler Restaurant, indem sie zwei Männer, die Sprengstoffwesten trugen, erschossen (RFE/RL, 9. Oktober 2015). Am 11.10.2015 ereignete sich ein Sprengstoffanschlag auf einen britischen Militärkonvoi. Bei dem Anschlag wurden sieben Personen, darunter eine Frau und ein Kind, verletzt. Während es zunächst so aussah, als seien die Taliban zu einem Friedensprozess bereit, haben sie inzwischen die Fortsetzung ihres Aufstands angekündigt. Seit der formalen Übernahme der Funktion des Taliban-Anführers durch Mullah Achtar Mansur ist es zu einem spürbaren Anstieg der öffentlichkeitswirksamen Sicherheitsvorfälle in Kabul gekommen (BBC News, 11. Oktober 2015). Quellen: ? AFP - Agence France-Presse: Suicide blast hits EU vehicle in Kabul: officials, 5. Jänner 2015, http://reliefweb.int/report/afghanistan/suicide-blast-hits-eu-vehicle-kabul-officials ? AFP - Agence France-Presse: Suicide attack on Turkish diplomatic vehicle kills two in Kabul, 26. Februar 2015, http://reliefweb.int/report/afghanistan/suicide-attack-turkish-diplomatic-vehicle-kills-two-kabul-0 ? AFP - Agence France-Presse: Suicide attack on Kabul bus kills one, wounds 15: officials, 4. Mai 2015, http://reliefweb.int/report/afghanistan/suicide-attack-kabul-bus-kills-one-wounds-15-officials ? AFP - Agence France-Presse: Suicide attack on Kabul bus kills 3, wounds at least 16: officials, 10. Mai 2015, http://reliefweb.int/report/afghanistan/suicide-attack-kabul-bus-kills-3-wounds-least-16-officials ? AFP - Agence France Press: Brazen Taliban attack on Afghan parliament kills two, 22. Juni 2015, http://reliefweb.int/report/afghanistan/explosions-gunfire-taliban-attack-afghan-parliament ? BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland): Briefing Notes vom 20.07.2015, 20. Juli 2015, http://www.ecoi.net/file_upload/4543_1437654276_deutschland-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-briefing-notes-20-07-2015-deutsch.doc ? BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland): Briefing Notes vom 14 September 2015, 14. September 2015, https://www.ecoi.net/file_upload/4543_1442558448_deutschland-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-briefing-notes-14-09-2015-deutsch.pdf ? BBC News: Afghanistan: Probe into rare Kabul mosque shooting, 10. März 2015, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-31822731 ? BBC News: Kabul Park Palace Hotel attack kills 14, 14. Mai 2015, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-32732083 ? BBC News: Taliban suicide attack kills three near Kabul airport, 17. Mai 2015, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-32771099 ? BBC News: Taliban attack on Afghan parliament in Kabul ends, 22. Juni 2015, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-33221051 ? BBC News: Kabul families struggle to smile amid rising violence, 31. August 2015, http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-34067718 ? BBC News: Taliban attack UK military convoy in Afghan capital Kabul, 11. Oktober 2015, http://www.bbc.com/news/world-asia-34498998 ? DiePresse.com: "Kabul: Schwerste Anschlagserie seit Jahren", 07.08.2015, http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4795506/Kabul_Tote-bei-Selbstmordanschlag-auf-Polizeiakademie; ? Reuters: Taliban claim responsibility for suicide attack in Kabul, 5. Oktober 2015, http://www.reuters.com/article/2015/10/05/us-afghanistan-attack-kabul-idUSKCN0RZ1UB20151005 ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Suicide Bomber Strikes In Kabul, 2. Oktober 2014, http://www.ecoi.net/local_link/287477/421418_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: At Least 20 Afghan Police Officers Killed In Attack, 17. Februar 2015, http://www.ecoi.net/local_link/296681/433020_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Suicide Bomber Kills Afghan Provincial Police Chief, 19. März 2015, http://www.ecoi.net/local_link/299140/435699_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: At Least Seven Dead In Suicide Attack In Kabul, 25. März 2015, http://www.ecoi.net/local_link/299418/436013_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Kabul Suicide Attack Kills Three People, Wounds Lawmaker, 29. März 2015, http://www.ecoi.net/local_link/299602/436221_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Taliban Suffers 'Heavy Casualties' In Badakhshan, 10. April 2015, http://www.ecoi.net/local_link/300525/437194_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: UN Says Increase In Afghan Civilian Casualties From Ground Operations, 12. April 2015, http://www.ecoi.net/local_link/300785/437476_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Senior Afghan Prosecutor Killed, 15. Mai 2015, http://www.ecoi.net/local_link/302736/439647_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: At Least Five Killed As Powerful Blast Rocks Kabul, 19. Mai 2015, http://www.ecoi.net/local_link/303006/439952_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Second Guesthouse Targeted In Latest Kabul Attack, 27. Mai 2015, http://www.ecoi.net/local_link/303585/440567_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Suicide Attacks Target Foreign Troops, Police In Afghanistan, 30. Juni 2015 , http://www.ecoi.net/local_link/306694/444020_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Gunmen Storm Kabul Building; Car Bomber Attacks NATO , 7. Juli 2015, http://www.ecoi.net/local_link/307300/444961_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Dozens Injured In Afghan Mosque Blast, 13. Juli 2015, http://www.ecoi.net/local_link/307582/445241_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Major Explosion Rocks Kabul, 10. August 2015, http://www.ecoi.net/local_link/309737/447659_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: DynCorp Confirms Being Targeted By Kabul Suicide Bomber, 23. August 2015, http://www.ecoi.net/local_link/310488/448442_de.html ? RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty: Afghan Officials: Four Civilians Killed In Separate Attacks, 9. Oktober 2015, http://www.ecoi.net/local_link/313079/437408_en.html ? Tolo News (22.01.2015), http://www.tolonews.com/en/video/17935-tolonews-6pm-news-22-january-2015 Ausweichmöglichkeiten Die Ausweichmöglichkeiten für diskriminierte, bedrohte oder verfolgte Personen hängen maßgeblich vom Grad ihrer sozialen Verwurzelung, ihrer Ethnie und ihrer finanziellen Lage ab. Die größeren Städte bieten aufgrund ihrer Anonymität eher Schutz als kleine Städte oder Dorfgemeinschaften (AA 04.06.2013). Nach Ansicht von UNHCR besteht in umkämpften Gebieten keine interne Fluchtmöglichkeit. Da regierungsfeindliche Gruppierungen wie die Taliban, das Haqqani-Netzwerk oder Hekmatyars Hezb-e Islami über operationelle Kapazitäten verfügen, Personen im ganzen Land zu verfolgen, existiert für von diesen Gruppierungen bedrohte Personen auch in Gebieten, welche von der Regierung kontrolliert werden, keine Fluchtalternative. Die afghanische Regierung hat in zahlreichen Gebieten des Landes die effektive Kontrolle an regierungsfeindliche Gruppierungen verloren und ist dort daher nicht mehr schutzfähig. Betreffend der Verletzung sozialer Normen muss in Betracht gezogen werden, dass konservative Akteure auf allen Regierungsstufen Machtpositionen innehaben und das weite Segmente der afghanischen Gesellschaft konservative Wertvorstellungen vertreten. UNHCR schließt für alleinerziehende Frauen ohne nahe männliche Angehörige eine innerstaatliche Fluchtalternative aus. In Bezug auf die Möglichkeit einer internen Schutzalternative sollte aus Sicht von UNHCR Folgendes Berücksichtigung finden: Die Beurteilung, ob eine interne Schutzalternative für die Betroffenen zur Verfügung steht, sollte sich auf einen längeren Zeitraum beziehen und nicht nur die Umstände einbeziehen, die die Furcht vor Verfolgung sowie die Flucht hervorgerufen haben. Vielmehr sollte auch erörtert werden, ob das Gebiet der Neuansiedlung eine sichere und angemessene Alternative für die Zukunft darstellt. Hierbei sollten sowohl die persönlichen Umstände der betroffenen Person als auch die Bedingungen im Ansiedlungsgebiet berücksichtigt werden (UNHCR August 2013). Ob ein Schutz in Kabul für Personen aus einer Konfliktregion gegeben ist, hängt sehr von der Schwere des Konflikts ab, ob sie oder er in Kabul weiter verfolgt wird. Aufgrund der Stammesgesellschaft mit nahen Familiennetzen ist es kein Problem, jemanden zu finden, wenn man es wirklich will. Auch den nationalen Behörden ist es möglich, in Kabul Personen ausfindig zu machen. Die Problematik, die sich jedoch dabei stellt, ist, dass es in Afghanistan keine Registrierung der Adresse gibt (DIS 29.05.2012). Quellen: ? AA - Auswärtiges Amt (4.6.2013): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan ? DIS - Danish Immigration Service, Report from Danish Immigration Service's fact finding mission to Kabul, 29.5.2012 ? UN High Commissioner for Refugees (UNHCR), UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Afghanistan, 6.8.2013, S. 72 bis 78, http://www.refworld.org/docid/51ffdca34.html Rechtsschutz/Justizwesen Afghanistan ist eine Gesellschaft mit einer Vielzahl rechtlicher Traditionen, die historisch gesehen aus drei Komponenten bestehen: dem staatlichen Gesetzbuch, dem islamisch-religiösen Gesetz (Scharia) und dem lokalen Gewohnheitsrecht. Die lokalen Gepflogenheiten beinhalten kulturelle und ethische Standards zur Beseitigung eines Disputs durch Mediation und Schlichtung in den Gemeinschaften (BU 23.9.2010). Wegen des allgemeinen Islamvorbehalts darf laut Verfassung kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen. Eine Hierarchie der Normen ist nicht gegeben. Welches Gesetz in Fällen des Konflikts zwischen traditionellem islamischem Recht und seinen verschiedenen Ausprägungen einerseits und der Verfassung und dem internationalen Recht andererseits zur Anwendung kommt, ist nicht festgelegt. Diese Unklarheit und das Fehlen einer Autoritätsinstanz zur einheitlichen Interpretation der Verfassung führen zur willkürlichen Anwendung jeweils eines Rechts (AA 31.3.2014).Das Gesetz beinhaltet eine unabhängige Justiz, aber in der der Praxis ist die Justiz oft unterfinanziert, unterbesetzt, nicht adäquat ausgebildet, uneffektiv, Drohungen ausgesetzt, befangen, politisch beeinflusst und durchdringender Korruption ausgesetzt (USDOS 27.2.2014; vgl. CLAMO 2011).Wegen des allgemeinen Islamvorbehalts darf laut Verfassung kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen. Eine Hierarchie der Normen ist nicht gegeben. Welches Gesetz in Fällen des Konflikts zwischen traditionellem islamischem Recht und seinen verschiedenen Ausprägungen einerseits und der Verfassung und dem internationalen Recht andererseits zur Anwendung kommt, ist nicht festgelegt. Diese Unklarheit und das Fehlen einer Autoritätsinstanz zur einheitlichen Interpretation der Verfassung führen zur willkürlichen Anwendung jeweils eines Rechts (AA 31.3.2014).Das Gesetz beinhaltet eine unabhängige Justiz, aber in der der Praxis ist die Justiz oft unterfinanziert, unterbesetzt, nicht adäquat ausgebildet, uneffektiv, Drohungen ausgesetzt, befangen, politisch beeinflusst und durchdringender Korruption ausgesetzt (USDOS 27.2.2014; vergleiche CLAMO 2011). Die meisten Gerichte sprechen uneinheitlich Recht, basierend auf dem kodifiziertem Gesetz, der Scharia (islamisches Gesetz) und lokalen Gepflogenheiten. Traditionelle Justizmechanismen bleiben auch weiterhin die Hauptgrundlage für viele Menschen, besonders in den ländlichen Gebieten. Die Einhaltung des kodifizierten Rechts variiert, wobei die Gerichte gesetzliche Vorschriften zugunsten der Scharia oder lokaler Gepflogenheiten missachteten (USDOS 27.2.2014). Laut Freedom House Report 2012 besteht der Oberste Gerichtshof in erster Linie aus Religionsgelehrten, die nur eine beschränkte Kenntnis der zivilen Rechtsprechung haben (USDOS 27.2.2014; vgl. FH 22.3.2012). Das formale Justizsystem ist relativ stark verankert in den städtischen Zentren, wo die Zentralregierung am stärksten ist, während es in den ländlichen Gebieten, wo ungefähr 80% der Bevölkerung leben, schwächer ausgeprägt ist. Gerichte, Polizei und Gefängnisse können nicht die volle Kapazität erbringen. Dem Justizsystem mangelt es weiterhin an Kapazität um die hohe Zahl an neuen und novellierten Gesetzen zu handhaben. Der Mangel an qualifiziertem, juristischem Personal behindert die Gerichte. Verglichen mit 2012 gab es eine Steigerung in der Zahl der Richter, welche ein Rechtsstudium absolviert hatten (USDOS 27.2.2014). Es gibt etwa 1300 Richter im Land (SZ 29.9.2014).Die meisten Gerichte sprechen uneinheitlich Recht, basierend auf dem kodifiziertem Gesetz, der Scharia (islamisches Gesetz) und lokalen Gepflogenheiten. Traditionelle Justizmechanismen bleiben auch weiterhin die Hauptgrundlage für viele Menschen, besonders in den ländlichen Gebieten. Die Einhaltung des kodifizierten Rechts variiert, wobei die Gerichte gesetzliche Vorschriften zugunsten der Scharia oder lokaler Gepflogenheiten missachteten (USDOS 27.2.2014). Laut Freedom House Report 2012 besteht der Oberste Gerichtshof in erster Linie aus Religionsgelehrten, die nur eine beschränkte Kenntnis der zivilen Rechtsprechung haben (USDOS 27.2.2014; vergleiche FH 22.3.2012). Das formale Justizsystem ist relativ stark verankert in den städtischen Zentren, wo die Zentralregierung am stärksten ist, während es in den ländlichen Gebieten, wo ungefähr 80% der Bevölkerung leben, schwächer ausgeprägt ist. Gerichte, Polizei und Gefängnisse können nicht die volle Kapazität erbringen. Dem Justizsystem mangelt es weiterhin an Kapazität um die hohe Zahl an neuen und novellierten Gesetzen zu handhaben. Der Mangel an qualifiziertem, juristischem Personal behindert die Gerichte. Verglichen mit 2012 gab es eine Steigerung in der Zahl der Richter, welche ein Rechtsstudium absolviert hatten (USDOS 27.2.2014). Es gibt etwa 1300 Richter im Land (SZ 29.9.2014). Der Zugang zu Gesetzblättern und Regelwerken steigt an, die geringe Verfügbarkeit stellt für einige Richter und Staatsanwälte aber weiterhin eine Behinderung dar. In den großen Städten entscheiden die Gerichte nach dem Gesetz. In den ländlichen Gegenden hingegen ist der primäre Weg zur Beilegung krimineller oder ziviler Streitigkeiten, jener über lokale Älteste und Shuras (Ratsversammlungen), wobei allerdings auch rechtlich nicht sanktionierte Strafen ausgesprochen werden (USDOS 27.2.2014). Schätzungen lassen vermuten, dass 80% aller Streitigkeiten durch Shuras entschieden werden. In einigen Gebieten außerhalb der Regierungskontrolle setzen die Taliban ein paralleles Rechtssystem um (USDOS 27.2.2014; vgl. BFA Staatendokumentation 3.2014).Der Zugang zu Gesetzblättern und Regelwerken steigt an, die geringe Verfügbarkeit stellt für einige Richter und Staatsanwälte aber weiterhin eine Behinderung dar. In den großen Städten entscheiden die Gerichte nach dem Gesetz. In den ländlichen Gegenden hingegen ist der primäre Weg zur Beilegung krimineller oder ziviler Streitigkeiten, jener über lokale Älteste und Shuras (Ratsversammlungen), wobei allerdings auch rechtlich nicht sanktionierte Strafen ausgesprochen werden (USDOS 27.2.2014). Schätzungen lassen vermuten, dass 80% aller Streitigkeiten durch Shuras entschieden werden. In einigen Gebieten außerhalb der Regierungskontrolle setzen die Taliban ein paralleles Rechtssystem um (USDOS 27.2.2014; vergleiche BFA Staatendokumentation 3.2014). Quellen: ? AA - Auswärtiges Amt (31.3.2014): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan ? BFA Staatendokumentation (3.2014): Afghanistan; 2014 and beyond, http://www.bfa.gv.at/files/broschueren/AFGH_Monographie_2014_03.pdf ? BU- Boston University (23.9.2010): Rule of law in Afghanistan, http://www.bu.edu/aias/reports/AIAS_ROL.pdf ? CLAMO - Center for Law and Military Operations