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{'item': 'W190 2009017-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum12.01.2016 GeschäftszahlW190 2009017-1 SpruchW190 2009017-1/45E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter MMag. Elie ROSEN al

§ 127St

GB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.Mit rechtskräftigem Urteil des römisch 40 vom römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer wegen Paragraph 15, StGB in Verbindung mit Paragraph 127, StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des XXXX , wurde der Beschwerdeführer wegen §

§§ 127, 130 1. Fall St

GB; §

§ 106Abs. 1 St

GB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.Mit rechtskräftigem Urteil des römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer wegen Paragraph 15, StGB in Verbindung mit Paragraphen 127, 130,

  1. Fall StGB; Paragraph 15, StGB in Verbindung mit Paragraph 106, Absatz eins, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Am
  2. Juni 2015 übermittelte der Beschwerdeführer folgende Unterlagen: * russischsprachige Länderberichte zur Lage in der Russischen Föderation * Versicherungsdatenauszug vom
  3. Juni 2015 * Schreiben einer russisch-orthodoxen Kathedrale in Wien vom
  4. Juni 2015, wonach der Beschwerdeführer bei Reinigungsarbeiten unterstütze und aktiv an den Gemeindefeierlichkeiten teilnehme * Befundbericht eines Facharztes für Orthopädie vom
  5. Juni 2015, wonach der Beschwerdeführer an einer Lumboischialgie und Cervicobrachialgie leide * Vorläufiger Ambulanzbericht einer Abteilung für Neurochirurgie vom
  6. Juni 2015, wonach der Beschwerdeführer wegen eines Bandscheibenvorfalles auf der OP-Vormerkliste vermerkt worden sei Am
  7. Juli 2015 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentlich mündliche Beschwerdeverhandlung statt. Der Beschwerdeführer lehnte eingangs die anwesende Dolmetscherin für die russische Sprache ab, da diese schlecht übersetze. Darauf hingewiesen, dass es sich um eine diplomierte Dolmetscherin handle, die bereits für zahlreiche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingesetzt worden sei und der Beschwerdeführer bereits einmal eine Befangenheit der Dolmetscherin geltend gemacht habe und dies als Verzögerungstaktik zu werten sei, erklärte der Beschwerdeführer, er verstehe die Dolmetscherin nunmehr besser und sei er mit deren Bestellung einverstanden. Der Beschwerdeführer gab zu seinem Gesundheitszustand befragt an, Probleme mit der Wirbelsäule zu haben und daher schmerzstillende Medikamente einzunehmen sowie voraussichtlich im Juli operiert zu werden. Er brauche auch noch eine weitere Operation, wobei diesbezüglich noch keine Entscheidung gefallen sei. In diesem Zusammenhang legte der Beschwerdeführer einen Magnetresonanztomographie-Befund vom 04.07.2015 vor, mit der Diagnose Discuschondrosen L3/4 und L5/S1, multisegmentale inzipiente Facettengelenkarthrosen sowie geringe foraminelle Taillierung im L2-S1 beidseits. Befragt, welchen Inhalt die von ihm übermittelten Länderberichte zur Russischen Föderation hätten und inwiefern diese Materialien für seine Person von Relevanz seien, erklärte der Beschwerdeführer, den Berichten sei zu entnehmen, dass die Leute, vor denen er geflüchtet sei, weiterhin an der Macht seien und dass die gegen sie geführten Strafverfahren eingestellt worden seien. Seine Person werde in den Artikeln allerdings nicht erwähnt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, führte der Beschwerdeführer aus, er habe vor seiner offiziellen Namensänderung im Jahr 2004 den Namen XXXX geführt. Diese Namensänderung habe er vorgenommen um sich weiterhin versteckt halten zu können. Er sei zivilrechtlich geschieden und habe seit einem Jahr eine Freundin, die in Österreich aufenthaltsberechtigt sei. Den Namen seiner Freundin wolle er jedoch nicht nennen. Seine zwei Kinder lebten bei seiner Exfrau in Russland. Er stehe im laufenden Kontakt zu seiner Exfrau und schicke dieser auch regelmäßig Geld für die Kinder. Wenn er einen Aufenthaltstitel erhalten würde, dann würde er die Kinder zu sich nehmen, da diese in sehr ärmlichen Verhältnissen lebten. Sonst habe er keine Angehörigen im Herkunftsstaat, da sowohl seine Eltern als auch sein Bruder bereits verstorben seien. In Österreich habe er ebenso keine Angehörigen. Er habe elf Jahre die Schule besucht und anschließend eine Ausbildung zum Schlosser absolviert. Danach habe er als Fahrer für eine Logistikfirma und zuletzt als Fitnesstrainer gearbeitet. Er bekenne sich zum russisch-orthodoxen Glauben und sei auch in Österreich Mitglied einer Kirchengemeinde.Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, führte der Beschwerdeführer aus, er habe vor seiner offiziellen Namensänderung im Jahr 2004 den Namen römisch 40 geführt. Diese Namensänderung habe er vorgenommen um sich weiterhin versteckt halten zu können. Er sei zivilrechtlich geschieden und habe seit einem Jahr eine Freundin, die in Österreich aufenthaltsberechtigt sei. Den Namen seiner Freundin wolle er jedoch nicht nennen. Seine zwei Kinder lebten bei seiner Exfrau in Russland. Er stehe im laufenden Kontakt zu seiner Exfrau und schicke dieser auch regelmäßig Geld für die Kinder. Wenn er einen Aufenthaltstitel erhalten würde, dann würde er die Kinder zu sich nehmen, da diese in sehr ärmlichen Verhältnissen lebten. Sonst habe er keine Angehörigen im Herkunftsstaat, da sowohl seine Eltern als auch sein Bruder bereits verstorben seien. In Österreich habe er ebenso keine Angehörigen. Er habe elf Jahre die Schule besucht und anschließend eine Ausbildung zum Schlosser absolviert. Danach habe er als Fahrer für eine Logistikfirma und zuletzt als Fitnesstrainer gearbeitet. Er bekenne sich zum russisch-orthodoxen Glauben und sei auch in Österreich Mitglied einer Kirchengemeinde. Er habe die Russische Föderation im Jahre 2004 Richtung Spanien verlassen und habe dort ohne Aufenthaltstitel bis zum Jahre 2011 gelebt. Aufgrund der Krise habe es für ihn dort keine Arbeit mehr gegeben und habe er die Möglichkeit bekommen in Österreich auf einer Baustelle zu arbeiten, weswegen er nach Österreich weitergereist sei. Befragt, ob er im Herkunftsstaat jemals in Haft gewesen sei, gab der Beschwerdeführer an, wegen Diebstahls etwa im Jahr 1999 im Gefängnis gewesen zu sein. Zu seinen Ausreisegründen befragt, brachte der Beschwerdeführer vor: "VR: Was waren in chronologischer Reihenfolge die Beweggründe für Ihre Flucht? (Der BF wird aufgefordert, zunächst im Überblick, jedoch lückenlos alle individuellen Verfolgungsgründe anzuführen.) BF: Ich habe bereits geschildert, um welche Leute es sich handelt. Sie haben mir durch ihre Machenschaften die Wohnung weggenommen. Abgesehen davon habe ich mich an ihren Geschäften beteiligt. Eine Sekunde bitte. Sie haben mich verfolgt und ich habe Angst vor den Verfolgungen ihrerseits gehabt und musste mich verstecken. Ich habe mich nämlich an die Polizei gewandt, mit der Bitte, dass man mir die Wohnung zurückgibt. Aber man hat mich von dort rausgeworfen. Man hat mir gedroht, dass man mich hinter Gitter bringt. VR: Wer hat Ihnen gedroht, dass man Sie hinter Gitter bringt? BF: Die Polizisten. Diese haben mich bedroht und ich musste mich verstecken und in der Folge ausreisen. Ich konnte nicht zurück. Sie haben auch meine Frau vorgewarnt. Sie hat sie gesehen, sie hat mir das per Telefon erzählt. Sie haben ihr gesagt, dass sie Probleme bekommen wird, wenn ich zurückkehren sollte. Diese Leute bekleiden immer höhere Posten. Ich vermute, dass sie solche Leute wie mich, die über sie Bescheid wissen, dort nicht brauchen können. Ich weiß, dass ihre Drohungen real sind. Ich habe Ihnen einen Artikel vorgelegt, über XXXX . Er war seinerzeit an der Folterung eines Menschen beteiligt und dieser wurde dann umgebracht. Das ist alles.BF: Die Polizisten. Diese haben mich bedroht und ich musste mich verstecken und in der Folge ausreisen. Ich konnte nicht zurück. Sie haben auch meine Frau vorgewarnt. Sie hat sie gesehen, sie hat mir das per Telefon erzählt. Sie haben ihr gesagt, dass sie Probleme bekommen wird, wenn ich zurückkehren sollte. Diese Leute bekleiden immer höhere Posten. Ich vermute, dass sie solche Leute wie mich, die über sie Bescheid wissen, dort nicht brauchen können. Ich weiß, dass ihre Drohungen real sind. Ich habe Ihnen einen Artikel vorgelegt, über römisch 40 . Er war seinerzeit an der Folterung eines Menschen beteiligt und dieser wurde dann umgebracht. Das ist alles. VR: Zu Ihrer Geschichte nun im Detail. Wer hat Ihnen welche Wohnung zu welcher Zeit weggenommen? Von welcher Wohnung sprechen wir? BF: Das war eine 2-Zimmer -Wohnung, an der Adresse XXXX Das war Ende der 90er Jahre.BF: Das war eine 2-Zimmer -Wohnung, an der Adresse römisch 40 Das war Ende der 90er Jahre. VR: Wie kamen Sie in Besitz dieser Wohnung? BF: Durch Umtausch. Und ich habe auch Geld investiert. In einem Kauf-Tausch-Geschäft. Die Wohnung stand in meinem Eigentum. VR: Auf welche Art und Weise hat Ihnen wer diese Wohnung weggenommen? BF: Das war ein interessanter Umstand. XXXX hat mir diese Wohnung offiziell gegeben. Ich habe sie von ihm gekauft. Die alten Besitzer haben aber falsch gehandelt. Die alten Besitzer haben sich ans Gericht gewandt. Ich habe diese Gerichtsverhandlung gewonnen. Aber sie haben gegen die gerichtliche Entscheidung berufen. Und zu dem Zeitpunkt wurde ich festgenommen. Es kann schon sein, dass ich mich bei den Daten irre. Aber als ich freigelassen wurde, hatte ich nichts mehr.BF: Das war ein interessanter Umstand. römisch 40 hat mir diese Wohnung offiziell gegeben. Ich habe sie von ihm gekauft. Die alten Besitzer haben aber falsch gehandelt. Die alten Besitzer haben sich ans Gericht gewandt. Ich habe diese Gerichtsverhandlung gewonnen. Aber sie haben gegen die gerichtliche Entscheidung berufen. Und zu dem Zeitpunkt wurde ich festgenommen. Es kann schon sein, dass ich mich bei den Daten irre. Aber als ich freigelassen wurde, hatte ich nichts mehr. VR: Warum wurden Sie festgenommen? Das ist ein zivilrechtliches Verfahren um die Wohnung. BF: Man hat mich beschuldigt, dass ich etwas gestohlen habe. Da war nicht, als ich in der Straf-Kolonie war. Man hat mich in den Wald gebracht, gefoltert und dann wieder in die Abteilung zurückgebracht. VR: Wer ist "man"? BF: Die Polizisten. VR: Sie haben gesagt, als Sie freigelassen wurden, hatten Sie nichts mehr. Können Sie dies näher erörtern? BF: Ich habe gemeint, dass ich nichts mehr hatte, als ich aus dem Gefängnis freigelassen wurde. VR: In wie fern? Sie hatten nach Ihrer Schilderung ein offenes Berufungsverfahren in Sachen der Wohnung. BF: Nach der ersten Instanz wurde ich ins Gefängnis gebracht. Ich war ca. ein Jahr und 8 Monate im Gefängnis. Ich wurde Ende der 90er Jahre festgenommen. VR: Ich habe Sie vorher gefragt, ob das in der Straf-Kolonie war und Sie haben dies verneint? BF: Ja. Das war doch in der Straf-Kolonie in XXXX .BF: Ja. Das war doch in der Straf-Kolonie in römisch 40 . VR: Wenn die Vorbesitzer nunmehr das Verfahren gegen Sie in
  8. Instanz gewonnen haben, in wie fern bestand noch ein Konnex zu XXXX ? Die Wohnung hatten dann ja die Vorbesitzer zurückbekommen?VR: Wenn die Vorbesitzer nunmehr das Verfahren gegen Sie in
  9. Instanz gewonnen haben, in wie fern bestand noch ein Konnex zu römisch 40 ? Die Wohnung hatten dann ja die Vorbesitzer zurückbekommen? BF: Ich weiß nicht, was die Vorbesitzer bekommen haben. Aber ich habe es so verstanden, dass XXXX auch sie belogen hat.BF: Ich weiß nicht, was die Vorbesitzer bekommen haben. Aber ich habe es so verstanden, dass römisch 40 auch sie belogen hat. VR: Sie müssen ja wissen, inwiefern Ihnen das Eigentum an der Wohnung durch wen entzogen wurde? BF: Ich habe dort keinen Schlüssel gehabt. Die Schlüssel wurden ausgewechselt. Ich weiß nicht, durch wen. Das war nach der Freilassung. VR: Wann war die Freilassung? BF: An das Datum kann ich mich nicht erinnern. VR: Was ist mit Ihren persönlichen Dingen passiert, die sich in der Wohnung befunden haben? BF: Ich weiß nicht, ich kann mich nicht erinnern. Ich habe dort nicht gelebt. Ich habe zwar Dokumente für die Wohnung gehabt, aber ich habe dort nicht gelebt. VR: Haben Sie sie vermietet gehabt oder warum waren Sie sonst nicht in der Wohnung sesshaft bzw. wissen Sie über deren Schicksal wenig Bescheid? BF: Ich habe die Dokumente für die Wohnung bekommen, aber dann wurde ich verhaftet. VR: Nun haben Sie die Wohnung erworben und bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz auch besessen. Sie müssen mir doch angeben können, was Sie mit der Wohnung zwischen Erwerb und Vermögensentzug, jedenfalls aber bis zu der erstinstanzlichen Entscheidung angeblich folgenden Verhaftung tatsächlich getan haben. BF: Ich konnte nicht hin. VR: Wieso? BF: Weil sich dort andere Personen befunden haben. VR: Aber Sie haben doch die Wohnung gekauft und die
  10. Instanz hat Ihnen sogar Recht gegeben? BF: Ja. VR: Sie waren der rechtmäßige Besitzer. BF: Was hätte ich mit der Wohnung machen sollen? VR: Sie kaufen also eine Wohnung. Bekommen auch in der
  11. Instanz Recht und machen bis zu Ihrer Inhaftierung absolut nichts mit dem Objekt, kassieren nicht einmal Miete? BF: Ich konnte nicht hin. Ich habe die diesbezüglichen Dokumente unterschrieben, aber als ich dorthin kam, haben sich dort andere Personen befunden. Ich wollte den offiziellen Weg wählen und habe an das Gericht geschrieben. VR: Also waren die Vorbesitzer noch drinnen? BF zuckt mit den Achseln: Ja. VR: Sie hatten vorhin sogar vorgebracht, dass Sie Schlüsseln zum Objekt gehabt hätten, die Schlösser aber nach Ihrer Haftentlassung getauscht worden wären. Woher wussten Sie, dass sie vorher gesperrt haben, wenn Sie vorher nicht in das Objekt gegangen sind? BF: Weil ich in die Wohnung gegangen bin. Dort befanden sich aber die anderen Personen. VR: Sie bekommen also die Schlüsseln, gehen in die Wohnung und dort befinden sich die Vorbesitzer, die dort einfach weiter wohnen. BF: Ja. Ich konnte keine physischen Handlungen durchführen. Hätte ich sie schlagen sollen? VR: Haben Sie nicht die Übergabe eines bestandsfreien Objektes im Kaufvertrag vereinbart? BF: Nein. VR: Wer war der offizielle Verkäufer der Wohnung? BF: XXXX .BF: römisch 40 . VR: Wo wurde der Kaufvertrag unterschrieben? BF: Im XXXX . Dort, wo das Büro von XXXX war. Das war eine Gruppe von Personen, diese gehörten zusammen.BF: Im römisch 40 . Dort, wo das Büro von römisch 40 war. Das war eine Gruppe von Personen, diese gehörten zusammen. VR: Erzählen Sie mir etwas über das Gebäude? BF: Das war ein zentrales Hotel. VR: In einem Hotel? BF: Ja. VR: Nicht bei einem Notar? Den Kaufvertrag haben Sie in einem privaten Hotel unterschrieben? BF: Ja. Nachher sind wir zum Notar gefahren, aber zuerst waren wir dort und ich habe ihnen das Geld bezahlt. VR: Wer hat den Kaufvertrag noch unterschrieben, außer Ihnen? BF: XXXX .BF: römisch 40 . VR: Es ist nicht sehr glaubwürdig, dass Sie vor der notariellen Kaufvertragsunterzeichnung den "Kaufschilling" in bar dem Käufer übergeben. Dies ohne irgendeine Form der Sicherheit zu haben. Zudem vereinbaren Sie nicht einmal die bestandsfreie Übergabe des Objektes. BF: Das heißt, dass ich ein einfacher Mann bin. Man hat mir die Wohnung nämlich billiger angeboten, als sie damals wert war. VR: Haben Sie die Wohnung vorher besichtigt? BF: Nein. Der BF klopft sich mit dem Zeigefinger auf die rechte Schläfe (österreichisch: einen Vogel zeigen). VR: Nun haben Sie vorgebracht, beim Kreis um XXXX und mit diesem auch sonst, an Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Was waren das für Geschäfte und in welchem Zeitraum haben Sie diese Geschäfte getätigt?VR: Nun haben Sie vorgebracht, beim Kreis um römisch 40 und mit diesem auch sonst, an Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Was waren das für Geschäfte und in welchem Zeitraum haben Sie diese Geschäfte getätigt? BF: Ich war als Vertrauensperson dabei, wenn Verträge unterschrieben wurden. VR: Was haben Sie da gemacht? BF: Es war so, dass z.B. eine Wohnung zum weiteren Verkauf bestimmt wurde und ich als offizielle Person aufgetreten bin. Ich meine als Käufer als auch als Verkäufer. VR: An wie vielen derartigen Geschäften waren Sie als Strohmann beteiligt? BF: Nicht an vielen, vielleicht an 2 oder
  12. VR: Welche Objekte betrafen diese Geschäfte? BF: Das waren Wohnungen und Häuser. In der Stadt XXXX und in dem Bezirk.BF: Das waren Wohnungen und Häuser. In der Stadt römisch 40 und in dem Bezirk. VR: Können Sie bitte konkret werden, hinsichtlich der Objekte. BF: Ich war gutgläubig. Man hat mir damals Geld versprochen. Man hat mir auch gesagt, dass ich die Wohnung zurückbekommen würde. VR: Waren die anderen Geschäfte, nachdem Sie die Wohnung von XXXX gekauft haben?VR: Waren die anderen Geschäfte, nachdem Sie die Wohnung von römisch 40 gekauft haben? BF: Ja. VR: Wie viel haben Sie für die in Rede stehende Wohnung bezahlt? BF überlegt: Ich habe 12.000 Rubel bezahlt. Oder Dollar. Ich weiß es nicht mehr. VR: Was haben Sie für Ihre alte Wohnung bekommen? BF: Ich habe für die Wohnung kein Geld bekommen. VR: Sondern? War der Tausch Teil des Kaufes der neuen Wohnung? BF: Wie? Wenn man eine 2- oder 3-Zimmer-Wohnung hat, kann man sie umtauschen. Ich habe eine 1-Zimmer-Wohnung im Zentrum verkauft, um 50.
  13. VR: Sie haben vorher gerade gesagt, Sie haben für die Wohnung kein Geld bekommen, jetzt haben Sie wieder gesagt, Sie haben sie um 50.000 verkauft. Was ist nun Sache? BF: Ich habe eine alte Wohnung gehabt, die ich umgetauscht habe. Eine andere Wohnung habe ich um 50.000 verkauft. VR: Ich hätte jetzt gerne gewusst, welche Wohnung Sie vor dem Kaufobjekt, das Sie um 12.000 gekauft haben, besessen haben und was aus dieser geworden ist. BF: Es ist schon sehr lange her, vielleicht kann ich etwas verwechselt haben. VR: Wann haben Sie gegen XXXX Anzeige erstattet, wo und was war der Gegenstand der Anzeige?VR: Wann haben Sie gegen römisch 40 Anzeige erstattet, wo und was war der Gegenstand der Anzeige? BF überlegt: Konkret gegen XXXX habe ich keine Anzeige erstattet. Ich habe mich an die Polizei gewandt, damit sie mir helfen, in die Wohnung zu kommen. Ich meine die Wohnung in der XXXX Die Polizisten haben mir gesagt, dass ich dort nicht mehr erscheinen soll und nicht mehr zu dieser Wohnung kommen soll, weil ich sonst verhaftet werde. Ich wollte nur von der Polizei, dass ich in die Wohnung kann.BF überlegt: Konkret gegen römisch 40 habe ich keine Anzeige erstattet. Ich habe mich an die Polizei gewandt, damit sie mir helfen, in die Wohnung zu kommen. Ich meine die Wohnung in der römisch 40 Die Polizisten haben mir gesagt, dass ich dort nicht mehr erscheinen soll und nicht mehr zu dieser Wohnung kommen soll, weil ich sonst verhaftet werde. Ich wollte nur von der Polizei, dass ich in die Wohnung kann. VR: Was ist dann passiert? Die Polizei sagte, Sie sollten nicht mehr kommen. Wann haben Sie die Anzeige erstattet? BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. VR: Nennen Sie das Jahr der Anzeige. BF denkt nach und schweigt. BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. VR: Wie ging es dann nach der ersten Vorstellung bei der Polizei weiter? BF: Die Leute haben mich bedroht. Ich habe mich zu verstecken begonnen und dann bin ich ausgereist. VR: Wie lange und ab wann haben Sie sich versteckt? BF: 2004 habe ich mich auf jeden Fall versteckt gehalten. Ich konnte nicht wegfahren, weil ich meinen Familien- und Vornamen ändern ließ. Ich habe mich nicht immer in der Stadt XXXX befunden, sondern im gesamten Oblast befunden.BF: 2004 habe ich mich auf jeden Fall versteckt gehalten. Ich konnte nicht wegfahren, weil ich meinen Familien- und Vornamen ändern ließ. Ich habe mich nicht immer in der Stadt römisch 40 befunden, sondern im gesamten Oblast befunden. VR: Wer bedrohte Sie? BF: XXXX .BF: römisch 40 . VR: Nachdem Sie keine Anzeige gegen XXXX erstattet hatten, welche Veranlassung hatte XXXX , Sie zu bedrohen?VR: Nachdem Sie keine Anzeige gegen römisch 40 erstattet hatten, welche Veranlassung hatte römisch 40 , Sie zu bedrohen? BF: Damit ich keine Anzeige gegen ihn erstatte. VR: Aber gegen XXXX und seine Leute haben Sie nie Anzeige erstattet?VR: Aber gegen römisch 40 und seine Leute haben Sie nie Anzeige erstattet? BF: Nein. Sie haben mir Geld geschuldet für die Wohnung. Ich habe die Wohnung und das Geld verloren. VR: Waren Sie außer der Inhaftierung in XXXX Ende der 90er Jahre noch einmal in Haft oder Anhaltung im Herkunftsstaat?VR: Waren Sie außer der Inhaftierung in römisch 40 Ende der 90er Jahre noch einmal in Haft oder Anhaltung im Herkunftsstaat? BF: Ja, ich war im Gefängnis. VR: Wie lange und wann? BF: 1999, 3 Jahre. VR: Das war in XXXX ?VR: Das war in römisch 40 ? BF: Nein. VR: Wo war das? BF: In der Stadt XXXX .BF: In der Stadt römisch 40 . VR: Nun haben Sie im Verfahren vorgebracht, Ende der 90er Jahre 3 Jahre Haft in XXXX verbracht zu haben, nunmehr geben Sie an, weitere 3 Jahre (im selben Zeitraum) in XXXX in Haft gewesen zu sein. Was sagen Sie dazu?VR: Nun haben Sie im Verfahren vorgebracht, Ende der 90er Jahre 3 Jahre Haft in römisch 40 verbracht zu haben, nunmehr geben Sie an, weitere 3 Jahre (im selben Zeitraum) in römisch 40 in Haft gewesen zu sein. Was sagen Sie dazu? BF: Das war 1989, nicht
  14. VR: Was war 1989? BF: Da war ich im Gefängnis in XXXX , dort war eine Kolonie. 1999 war ich dann in XXXX .BF: Da war ich im Gefängnis in römisch 40 , dort war eine Kolonie. 1999 war ich dann in römisch 40 . VR: Warum waren Sie das
  15. Mal im Gefängnis? BF: Auch wegen Diebstahl. VR: Waren Sie außer den 2 Haften bzw. Anhaltungen noch einmal inhaftiert in der Russischen Föderation, legal oder illegal? BF: Im Gefängnis bzw. war ich nicht mehr bzw. angehalten wurde ich nicht mehr. Unabhängig von Mitnahmen. VR: Wie oft wurden Sie allenfalls mitgenommen und länger als einen Tag angehalten? BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. VR: Warum haben Sie die Russische Föderation gerade 2004 verlassen? Der in Rede stehende Wohnungsverkauf bzw. diese Geschäfte trugen sich Ende der 1990er Jahre zu. BF: Erstens, weil ich verhaftet wurde. Ich war in XXXX in einer Kolonie. Nachher wurde ich freigelassen. Ich hatte eine Familie, 2 Kinder. Deswegen konnte ich nicht gleich wegfahren. Ich habe auf verschiedene Art und Weise versucht, etwas zu bekommen, damit man mir das Geld zurückgibt oder die Frage mit der Wohnung gelöst wird. Nachdem die Polizisten gesagt haben, dass ich dort nicht mehr erscheinen soll, dachte ich, dass man mir einfach das Geld zurückgibt. Allerdings hatte ich keinen großen Wunsch wieder im Gefängnis zu landen.BF: Erstens, weil ich verhaftet wurde. Ich war in römisch 40 in einer Kolonie. Nachher wurde ich freigelassen. Ich hatte eine Familie, 2 Kinder. Deswegen konnte ich nicht gleich wegfahren. Ich habe auf verschiedene Art und Weise versucht, etwas zu bekommen, damit man mir das Geld zurückgibt oder die Frage mit der Wohnung gelöst wird. Nachdem die Polizisten gesagt haben, dass ich dort nicht mehr erscheinen soll, dachte ich, dass man mir einfach das Geld zurückgibt. Allerdings hatte ich keinen großen Wunsch wieder im Gefängnis zu landen. VR: Haben Sie eine Klage bei Gericht bezüglich der Rückerstattung des Kaufpreises eingebracht? BF: Als ich freigelassen wurde, hatte ich keine diesbezüglichen Dokumente mehr. Es handelte sich um Personen von staatlichen Behörden. Ich hätte erst die Kopien der Dokumente bekommen sollen. Diese standen unter Druck der Bedroher. Weil ich versuchte, Geld zu bekommen, hat man mich bedroht. VR: Von wem versuchten Sie Geld zu bekommen? BF: Ich habe versucht, KRIMOV zu kontaktieren. KRIMOV trat bei den Geschäften gemeinsam mit XXXX auf.BF: Ich habe versucht, KRIMOV zu kontaktieren. KRIMOV trat bei den Geschäften gemeinsam mit römisch 40 auf. VR: Wer bedrohte Sie nun konkret? BF: XXXX . Und auch XXXX .BF: römisch 40 . Und auch römisch 40 . VR: In welcher Form haben Sie die erwähnten Personen wann bedroht? BF: Sie haben Leute geschickt, die nach mir gesucht haben und ich habe das gewusst. Als ich sie gesehen habe, haben sie mich vorgewarnt, dann habe ich sie nicht mehr gesehen. Sie haben mir gesagt, dass ich aus der Stadt verschwinden soll. VR: Was haben sie Ihnen angedroht, für den Fall, dass Sie nicht verschwinden? BF: Sie haben mich mit dem Umbringen bedroht. VR: Was wäre gewesen, wenn Sie Ihre Geldforderung nicht mehr gestellt hätten? Jetzt haben Sie auch alles verloren? BF: Es ging nicht nur ums Geld. Sie wollten einfach keine Augenzeugen von ihren Straftaten haben. VR: Wann und wo stießen Sie mit den Bedrohern zusammen? BF: In XXXX .BF: In römisch 40 . VR: Wo? BF denkt nach ... BF: Wollen Sie eine Adresse wissen .... Ich kann diese nicht konkret sagen. VR: Wie oft stießen Sie mit den Bedrohern zusammen? BF: Wie oft ... VR: Waren die Zusammentreffen mit den Bedrohern nicht bei Ihnen zu Hause? BF: Ich hatte Wohnungen gemietet. VR: Fanden die Bedrohungen nun zu Hause oder auf der Straße statt? BF: Auf der Straße ... Oder doch in den Wohnungen. Ich kann mich nicht erinnern. Ich hatte Angst um meine Familie. VR: Wo lebten Sie im letzten Jahr vor Ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation? BF: Ich lebte bei einem Freund. Er heißt XXXX , er wohnt in der XXXX Straße. Dort lebte ich die letzten Monate durchgehend.BF: Ich lebte bei einem Freund. Er heißt römisch 40 , er wohnt in der römisch 40 Straße. Dort lebte ich die letzten Monate durchgehend. VR: Glauben Sie, dass Sie in einem anderen Ort oder Gebiet der Russischen Föderation unbehelligt leben könnten? BF: Jetzt oder damals? VR: Jetzt? BF: Ich weiß es nicht. VR: Es folgen zwei Fragen, die bei mir jeder BF gestellt erhält somit auch wenn in weiterer Folge Asyl zuerkannt wird.
  16. Frage: Haben Sie versucht, in Ihrem Herkunftsstaat Schutz vor den von Ihnen genannten Verfolgungshandlungen zu suchen (z.B. Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Inanspruchnahme von NGOs, etc.) BF: Ich habe die Bedrohungen nicht bei der Polizei angezeigt. Damit hätte ich keine Chance. Diese Personen bekleiden hohe Posten, da hätte ich keine Chance. Wegen der Wohnung selbst habe ich mich an die Polizei gewandt. Wegen der Bedrohungen nicht. VR: Die
  17. (rein hypothetische) Frage lautet: Was befürchten Sie für den Fall Ihrer Rückkehr in den Herkunftsstaat? BF: In die Stadt kann ich nicht zurück. Die Leute haben nämlich meine Frau vorgewarnt, dass meine Familie Probleme haben wird, wenn ich zurückkehre. Was meine Rückkehr in eine andere Stadt anbelangt, ist es so, dass ich hier einen besseren Lebensstandard habe als dort. Ich habe dort nichts. Ich habe kein Geld, keine Wohnung, hier habe ich Freunde. Ich möchte daher in keiner anderen Stadt dort leben. Hier habe ich einen besseren Lebensstatus, überhaupt wenn ich Arbeit bekomme. VR: Wann hat Ihnen Ihre Ex-Frau von der Kontaktaufnahme mit ihr und den Umständen derselben erzählt? BF: Sie hat mir das schon 2 Mal gesagt. Voriges Jahr, dass sie sie gesehen hat, und heuer im Mai. VR: Hat sie Ihnen 2014 das zum
  18. Mal erzählt? BF: Nein, nicht das
  19. Mal. VR: Wann war das? BF schweigt. VR: Warum haben Sie nicht bereits in Spanien oder zwischen 2011 und 2013 in Österreich um Asyl angesucht, sondern erst im Oktober 2013? BF: Ich habe das schon früher erklärt. Vor einer drohenden Abschiebung war eine Asylantragstellung nicht notwendig. Ich war in Europa und brauchte kein Asyl. Erst als die Gefahr einer Abschiebung bestand, musste ich einen Antrag stellen." In Österreich sei er abgesehen von seiner Tätigkeit in der Gefängniswäscherei keiner Berufstätigkeit nachgegangen; aufgrund eines Bandscheibenvorfalles könne er keine körperlich anstrengenden Arbeiten mehr ausführen. Er helfe jedoch ehrenamtlich in der Kirchengemeinschaft und beteilige sich auch in einer Organisation, die orthodoxen Häftlingen helfe. Seinen Lebensunterhalt bestreite er derzeit mit Hilfe der Arbeitslosenunterstützung des AMS, ansonsten erhalte er keine Unterstützung. Er lebe derzeit in einer Mietwohnung eines Freundes. Er habe Deutschkurse absolviert, erhöhe seine Computerkenntnisse und singe im Ensemble XXXX . Ansonsten verbringe er seine Freizeit mit seiner Freundin oder in der Kirche. Nach Befragung des Beschwerdeführers in deutscher Sprache, stellte der erkennende Richter fest, dass dieser über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Zudem vermochte der Beschwerdeführer im Rahmen einer diesbezüglichen Befragung auch Grundkenntnisse über die österreichische Geschichte und Kultur nachzuweisen.In Österreich sei er abgesehen von seiner Tätigkeit in der Gefängniswäscherei keiner Berufstätigkeit nachgegangen; aufgrund eines Bandscheibenvorfalles könne er keine körperlich anstrengenden Arbeiten mehr ausführen. Er helfe jedoch ehrenamtlich in der Kirchengemeinschaft und beteilige sich auch in einer Organisation, die orthodoxen Häftlingen helfe. Seinen Lebensunterhalt bestreite er derzeit mit Hilfe der Arbeitslosenunterstützung des AMS, ansonsten erhalte er keine Unterstützung. Er lebe derzeit in einer Mietwohnung eines Freundes. Er habe Deutschkurse absolviert, erhöhe seine Computerkenntnisse und singe im Ensemble römisch 40 . Ansonsten verbringe er seine Freizeit mit seiner Freundin oder in der Kirche. Nach Befragung des Beschwerdeführers in deutscher Sprache, stellte der erkennende Richter fest, dass dieser über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Zudem vermochte der Beschwerdeführer im Rahmen einer diesbezüglichen Befragung auch Grundkenntnisse über die österreichische Geschichte und Kultur nachzuweisen. Der Beschwerdeführer legte zudem in weiterer Folge folgende Unterlagen vor: * Zwei Unterstützungsschreiben von Privatpersonen * Bestätigungsschreiben der Leiterin der Folklore Gruppe " XXXX " vom
  20. Juli 2015* Bestätigungsschreiben der Leiterin der Folklore Gruppe " römisch 40 " vom
  21. Juli 2015 * Dankschreiben des Klubs der russischen Kunst und Literatur vom
  22. Mai 2015 für die Teilnahme des Beschwerdeführers an der Organisation und Durchführung von drei russisch-österreichischen Festivals * Bestätigung des Bezirksmuseums XXXX vom
  23. Juli 2015 hinsichtlich der ehrenamtlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers* Bestätigung des Bezirksmuseums römisch 40 vom
  24. Juli 2015 hinsichtlich der ehrenamtlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers * Vorläufiger Ambulanzbericht einer neurochirurgischen Abteilung vom
  25. September 2015, wonach der Beschwerdeführer wegen eines Bandscheibenvorfalles im Dezember 2015 operiert werde * Fachärztliche Bestätigung einer Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie vom
  26. September 2015 betreffend den Beschwerdeführer mit den Diagnosen mittelgradige depressive Episode und Verdacht auf Kleptomanie II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Beweisaufnahme und Ermittlungsverfahren Zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde in dem seitens des Bundesverwaltungsgerichtes angestrengten Ermittlungsverfahren Beweis erhoben durch die Einsichtnahme in den die Person des Beschwerdeführers betreffenden Verwaltungsakt des Bundesasylamtes sowie in die im vorangeführten Akt einliegenden Niederschriften, Einvernahmeprotokolle, EURODAC-, EKIS und AIS-Abfragen, Aktenvermerke, ferner durch Einvernahme des Beschwerdeführers in der seitens des Bundesverwaltungsgerichtes am
  27. Juli 2015 abgehaltenen öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung. Des Weiteren durch Einholung der dieser Entscheidung zu Grunde gelegten Länderinformationen auf Grundlage der bei diesen näher angeführten Quellen. Auf Grund des Ermittlungsverfahrens und der vorgenommenen Beweisaufnahme steht nachfolgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt fest:
  28. Feststellungen: Zur Person der beschwerdeführenden Partei: Die Identität des Beschwerdeführers ist als XXXX , geboren am XXXX , erwiesen.Die Identität des Beschwerdeführers ist als römisch 40 , geboren am römisch 40 , erwiesen. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation und der russischen Volksgruppe zugehörig. Der Beschwerdeführer gelangte illegal zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 2011 auf österreichisches Bundesgebiet und stellte am Tage seiner Entlassung aus der Strafhaft am
  29. Oktober 2013 den gegenständlichen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz und ist seither ununterbrochen im österreichischen Bundesgebiet aufhältig. Der Beschwerdeführer leidet an einem Bandscheibenvorfall. Er ist geschieden und hat zwei Kinder, wobei seine Exfrau und Kinder in seiner Heimatstadt leben. Der Beschwerdeführer arbeitete im Zuge seiner Strafhaft in der Gefängniswäscherei, momentan geht er aber aufgrund seines Gesundheitszustandes keinerlei Erwerbstätigkeit nach und sichert seinen Lebensunterhalt durch die Leistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Er betätigt sich ehrenamtlich in verschiedenen Institutionen. Er verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Der Beschwerdeführer verfügt über Schulbildung und eine Ausbildung zum Schlosser. Zuletzt hat er als Fitnesstrainer seinen Lebensunterhalt bestritten. Hinsichtlich des Beschwerdeführers scheinen in Österreich folgende strafrechtliche Verurteilungen auf:
  30. XXXX , in Rechtskraft seit XXXX , wegen § 125 StGB; § 15 StGB, § 269 Abs. 1
  31. Fall StGB; §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130
  32. Fall und
  33. Fall StGB § 15 StGB sowie §§ 223 Abs. 2, 224 StGB; Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten
  34. römisch 40 , in Rechtskraft seit römisch 40 , wegen Paragraph 125, StGB; Paragraph 15, StGB, Paragraph 269, Absatz eins,
  35. Fall StGB; Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins, 130,
  36. Fall und
  37. Fall StGB Paragraph 15, StGB sowie Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB; Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten
  38. XXXX , in Rechtskraft seit XXXX , wegen § 15 StGB, § 127 StGB; Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Wochen, wobei die bedingte Nachsicht der Strafe widerrufen wurde
  39. römisch 40 , in Rechtskraft seit römisch 40 , wegen Paragraph 15, StGB, Paragraph 127, StGB; Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Wochen, wobei die bedingte Nachsicht der Strafe widerrufen wurde
  40. XXXX , in Rechtskraft seit XXXX , wegen § 15 StGB, § 105 Abs. 1 StGB sowie § 15 StGB, §§ 127, 130
  41. Fall StGB; Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten
  42. römisch 40 , in Rechtskraft seit römisch 40 , wegen Paragraph 15, StGB, Paragraph 105, Absatz eins, StGB sowie Paragraph 15, StGB, Paragraphen 127, 130,
  43. Fall StGB; Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten Mit Bescheid der BPD XXXX vom
  44. November 2011 wurde gegen den Beschwerdeführer aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung eine Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in der Dauer von acht Jahren erlassen.Mit Bescheid der BPD römisch 40 vom
  45. November 2011 wurde gegen den Beschwerdeführer aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung eine Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in der Dauer von acht Jahren erlassen. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer in der Russischen Föderation in der Vergangenheit Verfolgungshandlungen iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention -GFK), BGBl. Nr. 55/1955, ausgesetzt war. Asylrelevante Ausreisegründe liegen sohin nicht vor.Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer in der Russischen Föderation in der Vergangenheit Verfolgungshandlungen iSd Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention -GFK), Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1955,, ausgesetzt war. Asylrelevante Ausreisegründe liegen sohin nicht vor. Es kann ferner nicht festgestellt werden, dass dem Beschwerdeführer für den Fall seiner Rückkehr in die Russische Föderation Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 der GFK (glaubhaft) droht.Es kann ferner nicht festgestellt werden, dass dem Beschwerdeführer für den Fall seiner Rückkehr in die Russische Föderation Verfolgung im Sinne des Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der GFK (glaubhaft) droht. Dem Beschwerdeführer droht im Falle seiner Rückkehr in die Russische Föderation weder unmenschliche Behandlung, Todesstrafe oder unverhältnismäßige Strafe bzw. sonstige (individuelle) Gefahr. Es konnte ferner nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in sein Herkunftsland in eine existenzgefährdende Notlage geraten würde. Zur Lage in der Russischen Föderation: Politische Lage Die Russische Föderation hat knapp 143 Millionen Einwohner (CIA 20.6.2014). Sie ist eine föderale Republik mit präsidialem Regierungssystem. Das russische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma (Volksvertretung) und dem Föderationsrat (Vertretung der 83 Föderationssubjekte). Der Staatspräsident der Russischen Föderation verfügt über weitreichende exekutive Vollmachten, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Russischer Präsident ist seit dem
  46. Mai 2012 Wladimir Wladimirowitsch Putin. Er wurde am
  47. März 2012 (mit offiziell 63,6% der Stimmen) gewählt. Es handelt sich um seine dritte Amtszeit als Staatspräsident; zuvor war er auch 1999-2000 und 2008-2012 Ministerpräsident. Dmitri Anatoljewitsch Medwedew, seinerseits Staatspräsident 2008-2012, übernahm am
  48. Mai 2012 erneut das Amt des Ministerpräsidenten. Bei der letzten Dumawahl im Dezember 2011 hat die auf Putin ausgerichtete Partei "Einiges Russland" ihre bisherige Zweidrittelmehrheit in der Staatsduma verloren, konnte jedoch eine absolute Mehrheit bewahren. Die drei weiteren in der Duma vertretenen Parteien (Kommunistische Partei, "Gerechtes Russland" und Liberal-Demokratische Partei Russlands) konnten ihre Stimmenanteile ausbauen. Wahlfälschungsvorwürfe bei den Dumawahlen waren ein wesentlicher Auslöser für Massenproteste im Dezember 2011 und Anfang 2012 (AA 6.2014). Gegen Ende 2012 gab es weniger öffentliche Proteste, Meinungsumfragen zufolge nahm jedoch auch die Zustimmung der Bevölkerung zur politischen Führung ab (AI 23.5.2013). Unter dem Eindruck der Ukrainekrise haben in Russland die meisten Regionen am 14.9.2014 neue Gouverneure und Kommunalparlamente gewählt. Auch die Halbinsel Krim war zum ersten Mal nach ihrer Annexion im März dabei. Die Ukraine sieht die Krim weiter als ihr Territorium an und verurteilt die Abstimmung deshalb als illegal. Auf der Krim gingen 70,47 Prozent der Stimmen an die Regierungspartei "Einiges Russland" (Standard 15.9.2014). Die liberale russische Opposition beklagte am Sonntag Fälle von Wahlfälschung etwa in St. Petersburg, der Heimatstadt von Präsident Wladimir Putin. Die unabhängige Wahlbeobachterorganisation Golos listete Dutzende Verstöße auf. Die zentrale Wahlleitung in Moskau sprach dagegen von "unbedeutenden Vorfällen". Insgesamt waren nach jüngsten Angaben rund 75 Millionen Menschen in weiten Teilen Russlands zur Abstimmung aufgerufen. Dabei wurden unter anderem 30 Gouverneure gewählt - allerdings gab es keinen einzigen Machtwechsel, wie Medien berichteten. Auf ganz Russland gesehen habe die Wahlbeteiligung bei durchschnittlich 46,25 Prozent gelegen (Zeit Online 15.9.2014, Kleine Zeitung 14.9.2014). Nach einigen politischen Reformen in Reaktion auf die Proteste wird seit Mai 2012 eine stete Zunahme autoritärer Tendenzen beklagt. So wurden im Sommer 2012 das Versammlungsrecht und die Gesetzgebung über Nichtregierungsorganisationen erheblich verschärft, 2013 ein föderales Gesetz gegen "Propaganda von nicht traditionellen sexuellen Beziehungen" erlassen. Im Februar 2014 wurde die Extremismus-Gesetzgebung verschärft sowie Hürden für die Wahlteilnahme von Parteien und Kandidaten beschlossen, welche die Wahlchancen oppositioneller Kräfte verschlechtern (AA 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2014): Russische Föderation - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 3.9.2014 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (23.5.2013): Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Russische Föderation, http://www.ecoi.net/local_link/248036/374230_de.html, Zugriff 3.9.2014 -Strichaufzählung CIA - Central Intelligence Agency (20.6.2014): The World Factbook, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/rs.html, Zugriff 3.9.2014 -Strichaufzählung Kleine Zeitung (14.9.2014): Russland wählte unter Eindruck der Ukraine-Krise, http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3739378/regionalwahlen-russland-begonnen.story, Zugriff 16.9.2014 -Strichaufzählung Standard (15.9.2014): "Geeintes Russland" festigt Position bei Regionalwahlen, http://derstandard.at/2000005575660/Kremlpartei-Geeintes-Russland-festigt-Position-bei-Regionalwahlen, Zugriff 16.9.2014 -Strichaufzählung Zeit Online (15.9.2014): Kremlpartei gewinnt Kommunalwahl auf der Krim, http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-09/russland-kommunalwahlen-krim-moskau, Zugriff 16.9.2014 Sicherheitslage Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen. Zuletzt forderten Terroranschläge in Wolgograd (am 21.10.2013 und 30.12.2013 in Linienbussen, am 29.12.2013 im Eingangsbereich des Hauptbahnhofs) zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ein Terroranschlag auf dem Moskauer Flughafen Domodedowo forderte am
  49. Januar 2011 Dutzende Menschenleben, über 100 wurden verletzt. Am
  50. März 2010 ereigneten sich in der Moskauer Metro zwei Sprengstoffexplosionen, dabei wurden Dutzende Menschen getötet (AA 15.9.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (15.9.2014): Russische Föderation - Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_93DF338D07240C852A755BB27CDFE343/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/RussischeFoederationSicherheit_node.html, Zugriff 15.9.2014 Rechtsschutz/Justizwesen Das Gesetz sieht die Unabhängigkeit der Justiz vor. Jedoch sind Richter dem Einfluss von Exekutive, Militär und anderen Sicherheitskräften ausgesetzt, vor allem in politisch sensiblen Fällen oder solchen mit großer Öffentlichkeitswirkung. Gesetzlich ist für Haftbefehle, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen ein richterlicher Beschluss nötig. Dies wird meistens eingehalten, wenngleich dieser Vorgang gelegentlich von Bestechung oder politischer Druckausübung unterminiert wird. Der Ombudsmann für Menschenrechte gibt an, dass 57% der bei ihm einlangenden Beschwerden in Zusammenhang mit Grund-/Persönlichkeitsrechten stehen, hiervon standen 67% in Zusammenhang mit der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Verfahren werden üblicherweise vor einem Richter ohne Jury geführt. Für einige Verbrechen sind an höheren regionalen Gerichten auch Geschworenengerichte vorgesehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bestimmte Verbrechen (u.a. Terrorismus, Spionage und Geiselnahme) müssen von drei Richtern verhandelt werden. Nur ein kleiner Anteil aller Strafrechtsfälle wird vor Jurys verhandelt (600-700 pro Jahr). Während Richter weniger als 1% der Angeklagten freisprechen, ist der Prozentsatz bei Verhandlungen mit einer Jury 20%. Das Gesetz erlaubt Staatsanwälten Freisprüche zu beeinspruchen, was sie meistens auch machen. Berufungsgerichte heben etwa 30% der Freisprüche auf und ordnen ein neues Verfahren an. Viele dieser Fälle enden in erneuten Freisprüchen (USDOS 27.2.2014, vgl. FH 23.1.2014, ÖB Moskau 9.2013). Da russische Staatsbürger die heimischen Gerichte oft nicht als fair betrachten, wenden sie sich zunehmend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (FH 23.1.2014).Das Gesetz sieht die Unabhängigkeit der Justiz vor. Jedoch sind Richter dem Einfluss von Exekutive, Militär und anderen Sicherheitskräften ausgesetzt, vor allem in politisch sensiblen Fällen oder solchen mit großer Öffentlichkeitswirkung. Gesetzlich ist für Haftbefehle, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen ein richterlicher Beschluss nötig. Dies wird meistens eingehalten, wenngleich dieser Vorgang gelegentlich von Bestechung oder politischer Druckausübung unterminiert wird. Der Ombudsmann für Menschenrechte gibt an, dass 57% der bei ihm einlangenden Beschwerden in Zusammenhang mit Grund-/Persönlichkeitsrechten stehen, hiervon standen 67% in Zusammenhang mit der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Verfahren werden üblicherweise vor einem Richter ohne Jury geführt. Für einige Verbrechen sind an höheren regionalen Gerichten auch Geschworenengerichte vorgesehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bestimmte Verbrechen (u.a. Terrorismus, Spionage und Geiselnahme) müssen von drei Richtern verhandelt werden. Nur ein kleiner Anteil aller Strafrechtsfälle wird vor Jurys verhandelt (600-700 pro Jahr). Während Richter weniger als 1% der Angeklagten freisprechen, ist der Prozentsatz bei Verhandlungen mit einer Jury 20%. Das Gesetz erlaubt Staatsanwälten Freisprüche zu beeinspruchen, was sie meistens auch machen. Berufungsgerichte heben etwa 30% der Freisprüche auf und ordnen ein neues Verfahren an. Viele dieser Fälle enden in erneuten Freisprüchen (USDOS 27.2.2014, vergleiche FH 23.1.2014, ÖB Moskau 9.2013). Da russische Staatsbürger die heimischen Gerichte oft nicht als fair betrachten, wenden sie sich zunehmend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (FH 23.1.2014). Beobachter beklagen, dass immer wieder Strafverfahren benutzt werden, um gegen politische Gegner vorzugehen. Der frühere Präsident und nunmehrige Premierminister Medwedjew hat die Defizite im Justizsystem öffentlich kritisiert und verstärkte Bemühungen zur Reform des Justizwesens initiiert. Am
  51. April 2010 hat Medwedjew eine Gesetzesnovelle bestätigt, die bei Wirtschaftsdelikten anstelle von Untersuchungshaft die Möglichkeit einer Kautionsleistung vorsieht. Damit reagierte er auf die Kritik, dass das Mittel der Untersuchungshaft besonders oft angewandt wird, wobei die Untersuchungshäftlinge öfters härteren Haftbedingungen als Strafgefangene ausgesetzt sind. Am
  52. März 2011 setzte Medwedjew ein Gesetz in Kraft, welches es Richtern ermöglicht bei 68 Delikten (darunter Diebstahl sowie Fälle von Wirtschaftskriminalität) von Freiheitsstrafen abzusehen und stattdessen Geldstrafen oder alternative Strafformen zu verhängen. Dennoch konstatieren Beobachter, dass in der Praxis alternative Strafformen nach wie vor kaum angewandt werden. Anfang Juli 2013 wurde auf Initiative des russischen Unternehmens-Ombudsmanns eine Amnestie für Personen verfügt, die wegen bestimmten Wirtschaftsdelikten inhaftiert sind. Die Amnestie soll für jene gelten, die zum ersten Mal wegen Wirtschaftsdelikten verurteilt wurden und entweder den Schaden bereits gut gemacht haben oder dazu bereit sind (ÖB Moskau 9.2013). Häufig wird der Vorwurf erhoben, Absprachen zwischen Richtern, Staatsanwälten, Ermittlungsbeamten und anderen Vertretern der Ordnungskräfte würden zu unfairen Strafurteilen bzw. zu unangemessenen Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten führen. Im ganzen Land klagen Rechtsanwälte über Verfahrensmängel, die das Recht ihrer Mandanten auf ein faires Verfahren beeinträchtigen. Die Anwälte beschweren sich u.a. darüber, dass ihnen der Zugang zu ihren Mandanten verweigert wird, dass mutmaßliche Straftäter in Gewahrsam genommen werden, ohne umgehend ihre Rechtsbeistände und Angehörigen zu informieren, und dass staatlich besoldete Pflichtverteidiger benannt?werden, die dafür bekannt sind, Verfahrensfehler und Misshandlungen nicht zu beanstanden (AI 23.5.2013). Von einer Amnestie im Dezember 2013 konnten mehrere tausend Personen profitieren (u.a. die Aktivistinnen von "Pussy Riot"), zudem begnadigte Staatspräsident Putin den seit fast zehn Jahren inhaftierten Michail Chodorkowskij. der Druck auf andere Regimekritiker bzw. Teilnehmer von Protestaktionen nimmt zu, oft mit strafrechtlichen Konsequenzen (AA 6.2014). Im November 2013 ist in Russland ein neues Gesetz verabschiedet worden, mit denen man die Bestrafung von Familien und Verwandten von Terrorverdächtigen erreichen wolle und die darauf abzielen würden, die "harte Form" des Kampfes gegen den Aufstand, die bereits in mehreren Republiken im Nordkaukasus praktiziert wird, zu legalisieren. Die neue Gesetzgebung erlaubt es den Behörden, die Vermögenswerte der Familien von Terrorverdächtigen zu beschlagnahmen und die Familien dazu zu verpflichten, für Schäden aufzukommen, die durch Handlungen der Terrorverdächtigen entstanden sind. Die neue Gesetzgebung ist bereits in Kraft getreten, in der Praxis allerdings noch nicht angewendet worden. Die durch sie erlaubten Kollektivbestrafungen werden von den Behörden im Nordkaukasus jedoch bereits angewendet (CACI 11.12.2013, vgl. US DOS 27.2.2014).Im November 2013 ist in Russland ein neues Gesetz verabschiedet worden, mit denen man die Bestrafung von Familien und Verwandten von Terrorverdächtigen erreichen wolle und die darauf abzielen würden, die "harte Form" des Kampfes gegen den Aufstand, die bereits in mehreren Republiken im Nordkaukasus praktiziert wird, zu legalisieren. Die neue Gesetzgebung erlaubt es den Behörden, die Vermögenswerte der Familien von Terrorverdächtigen zu beschlagnahmen und die Familien dazu zu verpflichten, für Schäden aufzukommen, die durch Handlungen der Terrorverdächtigen entstanden sind. Die neue Gesetzgebung ist bereits in Kraft getreten, in der Praxis allerdings noch nicht angewendet worden. Die durch sie erlaubten Kollektivbestrafungen werden von den Behörden im Nordkaukasus jedoch bereits angewendet (CACI 11.12.2013, vergleiche US DOS 27.2.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2014): Russische Föderation - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 8.9.2014 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (23.5.2013): Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Russische Föderation, http://www.ecoi.net/local_link/248036/374230_de.html, Zugriff 8.9.2014 -Strichaufzählung CACI Analyst - Central Asia-Caucasus Institute (11.12.2013): New Anti-Terrorism Law to Target Families of North Caucasus Insurgents, http://www.cacianalyst.org/publications/analytical-articles/item/12876-new-anti-terrorism-law-to-target-families-of-north-caucasus-insurgents.html, Zugriff 8.9.2014 -Strichaufzählung FH - Freedom House (23.1.2014): Freedom in the World 2014 - Russia, http://www.ecoi.net/local_link/268011/395592_de.html, Zugriff 1.9.2014 -Strichaufzählung ÖB Moskau (9.2013): Asylländerbericht Russische Föderation -Strichaufzählung U.S. Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices for 2013 - Russia, http://www.ecoi.net/local_link/270638/399498_de.html, Zugriff 8.9.2014 Sicherheitsbehörden Das Innenministerium, der Föderale Sicherheitsdienst FSB und die Generalstaatsanwaltschaft sind auf allen Regierungsebenen für den Gesetzesvollzug zuständig. Der FSB ist mit Fragen der Sicherheit, Gegenspionage und des Antiterrorismus betraut, aber auch mit Verbrechens- und Korruptionsbekämpfung. Die nationale Polizei untersteht dem Innenministerium und ist in föderale, regionale und lokale Einheiten geteilt. Nach dem Gesetz können Personen bis zu 48 Stunden ohne gerichtliche Zustimmung inhaftiert werden, wenn sie am Schauplatz eines Verbrechens verhaftet werden, vorausgesetzt es gibt Beweise oder Zeugen. Ansonsten ist ein Haftbefehl notwendig. Verhaftete müssen von der Polizei über ihre Rechte aufgeklärt werden und die Polizei muss die Gründe für die Festnahme dokumentieren. Der Verhaftete muss innerhalb von 24 Stunden einvernommen werden, davor hat er das Recht, für zwei Stunden einen Anwalt zu treffen. Im Allgemeinen werden die rechtlichen Einschränkungen betreffend Inhaftierungen eingehalten, mit Ausnahme des Nordkaukasus (USDOS 27.2.2014). Die russische Polizei genießt in der Bevölkerung wenig Ansehen und steht im Ruf, oft selbst in Kriminalität und Korruption verwickelt zu sein. Vielfach wird von Misshandlungen von Personen in Polizeigewahrsam berichtet, meist um Geständnisse zu erzwingen, die häufig die Hauptgrundlage für russische Gerichtsurteile darstellen. Im März 2011 trat ein neues russ. Polizeigesetz in Kraft. Neben der Namensänderung ("Polizei" statt wie bisher "Miliz") sollen damit die Bürgerrechte gestärkt werden: vorgesehen ist etwa, dass Festgenommene über ihre Rechte informiert werden müssen und einen Telefonanruf machen dürfen. Für die Reform des Innenministeriums hat die russ. Regierung in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 7,9 Mrd. Euro zusätzlich im Budget eingeplant. In dieser Summe sind auch höhere Gehälter enthalten, die Polizisten korruptionsresistenter machen sollen. Im selben Zeitraum soll die Zahl der Beamten um ca. ein Drittel reduziert werden. Ein großer Teil der beim EGMR eingehenden Beschwerden gegen die Russische Föderation betreffen das Exekutiv- und Strafvollzugssystem (ÖB Moskau 9.2013). Quellen: -Strichaufzählung ÖB Moskau (9.2013): Asylländerbericht Russische Föderation -Strichaufzählung U.S. Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices for 2013 - Russia, http://www.ecoi.net/local_link/270638/399498_de.html, Zugriff 8.9.2014 Allgemeine Menschenrechtslage Formal garantiert Russland in der Verfassung von 1993 alle Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten. Menschenrechtsverteidiger beklagen jedoch zum Teil erhebliche Defizite bei der Umsetzung der in der Verfassung verankerten Rechte. Beklagt werden die mangelhafte Unabhängigkeit von Justiz und Gerichten, die weiterhin verbreitete Korruption sowie der gestiegene Druck auf die kritische Zivilgesellschaft und Opposition. Besonders schwere Menschenrechtsverletzungen werden aus dem Nordkaukasus gemeldet (AA 6.2014). In einigen Bereichen gibt die Menschenrechtslage in Russland weiterhin Anlass zu Kritik. Grundlegende Rechte wie Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit werden nicht immer in vollem Umfang gewährt; Journalisten und Menschenrechtsverteidiger haben mit Behinderungen bei ihrer Arbeit zu kämpfen und sind in manchen Fällen sogar Bedrohungen an Leib und Leben ausgesetzt (ÖB Moskau 9.2013). Es gibt Berichte über die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern im Nordkaukasus und in anderen Regionen. Engagierte Bürger, Journalisten und Rechtsanwälte, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten, müssen mit tätlichen Angriffen u. a. durch Polizeibeamte rechnen. Staatliche Funktionäre versuchen immer wieder, einzelne Menschenrechtsverteidiger, bestimmte NGOs und generell die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen in Misskredit zu bringen (AI 23.5.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2014): Russische Föderation - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (23.5.2013): Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Russische Föderation, http://www.ecoi.net/local_link/248036/374230_de.html, Zugriff 1.9.2014 -Strichaufzählung ÖB Moskau (9.2013): Asylländerbericht Russische Föderation Haftbedingungen Die Bedingungen in den Haftanstalten haben sich seit Ende der 1990er Jahre langsam aber kontinuierlich verbessert. Die Regierung hat in die Renovierung der oft arg heruntergekommenen Gefängnisse investiert und durch Amnestien die Zahl der Insassen der bislang meist total überfüllten Gefängnisse reduziert (im Juni 2012 befanden sich offiziellen Daten zu Folge in Russland 731.000 Personen in Haft). Allerdings entsprechen die Haftbedingungen im Hinblick auf Verpflegung und medizinische Versorgung der Häftlinge sowie hygienische Einrichtungen nicht immer allgemein anerkannten Mindeststandards. In Jugendhaftanstalten und in Untersuchungsgefängnissen sind die Haftbedingungen besonders harsch. Weder während noch nach der Haft gibt es Rehabilitierungsprogramme, so dass die Rückfallquote von Straftätern im internationalen Vergleich hoch ist. NGOs kritisieren, dass Besuche internationaler Beobachter nur in ausgewählten Gefängnissen zugelassen werden, die insgesamt nicht repräsentativ seien. Offiziellen Angaben zu Folge kamen 2012 in russ. Gefängnissen insgesamt 4121 Gefangene ums Leben. Gelegentlich werden Vorfälle bekannt, in denen Häftlinge angesichts schlechter Haftbedingungen revoltieren (so im November 2012 in einer Haftanstalt in der Nähe von Tscheljabinsk; im Juni 2013 kam es im Rahmen eines Protestes zur kollektiven Selbstverletzung von ca. 40 Häftlingen in einer Strafkolonie in Irkutsk) (ÖB Moskau 9.2013). Die Situation im Strafvollzug ist unbefriedigend. Die Regierung ist bestrebt, die Zahl der Gefängnisinsassen weiter zu verringern. So gibt es Ansätze, vermehrt alternative Sanktionen (wie beispielsweise im Bereich der Drogendelikte ein Gesetzentwurf zu freiwilliger Entziehungstherapie oder Arbeitseinsatz statt Freiheitsstrafe) zu verhängen, um die Anzahl der Strafgefangenen zu verringern. Die Lage in den Strafkolonien (in Russland Oberbegriff für Haftanstalten, in denen eine gerichtlich verhängte Freiheitsstrafe verbüßt wird) und die Bedingungen des Strafvollzugs bleiben sehr schwierig. Die meisten Strafanstalten und Untersuchungsgefängnisse sind veraltet und überbelegt. Bausubstanz und sanitäre Bedingungen in den russischen Haftanstalten entsprechen nicht westeuropäischen Standards. Die Unterbringung der Häftlinge erfolgt oft in Schlafsälen von über 40 Personen und ist häufig sehr schlecht. Duschen ist vielfach nur gelegentlich möglich. Die Ernährung ist einseitig und vitaminarm. Die medizinische Versorgung ist ebenfalls unbefriedigend. Ein Großteil der Häftlinge bedarf medizinischer Versorgung. Sowohl von TBC- als auch HIV-Infektionen in bemerkenswertem Umfang wird berichtet. Problematisch ist ebenso die Zahl der drogenabhängigen oder psychisch kranken Inhaftierten. Besonders schlecht ist die Lage der Untersuchungshäftlinge. Im Vergleich zu den Strafkolonien berichten Insassen von deutlich schlechteren Haftbedingungen und viel geringerem Rechtsschutz gegenüber ungerechten Behandlungen. Auch wird Untersuchungshaft in Einzelfällen wiederholt verlängert und kann Jahre dauern. Die vom damaligen Präsidenten Medwedew angestoßene Liberalisierung des Strafrechts für Wirtschaftsvergehen (u.a. teilweise Abschaffung der Untersuchungshaft) wird in vielen Fällen von Gerichten und Strafvollzugsbehörden nicht umgesetzt und dient manchmal korrupten Ermittlern als Mittel zur Erpressung von Geldzahlungen durch Unternehmer. Nach offiziellen Angaben ist die Zahl der Untersuchungshäftlinge jedoch rückläufig (AA 10.6.2013). Russland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wegen unwürdiger Haftbedingungen zwei Russen insgesamt 6000 Euro Entschädigung zahlen. Die beiden Männer wurden 2004 verurteilt. Die 44 Jahre alten Männer gaben an, dass sie wegen Überfüllung ihrer Zellen nur abwechselnd am Boden schlafen konnten. Es habe kaum Waschgelegenheit gegeben, als Toilette habe ein Eimer gedient, und es habe auch nicht genug zu essen gegeben. Beide Männer waren 2004 wegen Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand, dass derartige Haftbedingungen gegen das Verbot menschenunwürdiger und erniedrigender Behandlung der Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Russland steht immer wieder im Visier der Grundrechts-Richter. 2013 stand Russland mit 129 Urteilen an der Spitze der EGMR-Statistik für die 47 Europaratsländer (Focus 20.2.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (10.6.2013): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung Focus (20.2.20214): Russland muss Schadensersatz zahlen, http://www.focus.de/politik/ausland/unwuerdige-haftbedingungen-russland-muss-schadensersatz-zahlen_id_3629677.html, Zugriff 1.9.2014 -Strichaufzählung ÖB Moskau (9.2013): Asylländerbericht Russische Föderation Bewegungsfreiheit Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und Repatriierung sind gesetzlich gewährleistet und gelten für alle Staatsbürger der Russischen Föderation einschließlich, Tschetschenen, Dagestaner, Inguschen etc. Alle erwachsenen Staatsbürger müssen bei Inlandsreisen behördlich ausgestellte "Inlandspässe" mit sich führen und müssen sich nach ihrer Ankunft bei den lokalen Behörden registrieren. Personen ohne Inlandspass oder ohne ordentliche Registrierung werden von Behörden oft staatliche Dienste verwehrt. Viele regionale Regierungen schränken das Recht durch Regelungen für die Registrierung des Wohnsitzes, die an Sowjetzeiten erinnerten, ein. Personen mit dunklerer Hautfarbe aus dem Kaukasus oder afrikanischer oder asiatischer Herkunft werden oft zur Überprüfung ihrer Dokumente herausgegriffen. Es gab glaubhafte Berichte, dass die Polizei nicht registrierte Personen willkürlich und über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus strafte oder Bestechungsgelder verlangte (US DOS 27.2.2014, vgl. AA Bericht 10.6.2013, FH 23.1.2014).Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und Repatriierung sind gesetzlich gewährleistet und gelten für alle Staatsbürger der Russischen Föderation einschließlich, Tschetschenen, Dagestaner, Inguschen etc. Alle erwachsenen Staatsbürger müssen bei Inlandsreisen behördlich ausgestellte "Inlandspässe" mit sich führen und müssen sich nach ihrer Ankunft bei den lokalen Behörden registrieren. Personen ohne Inlandspass oder ohne ordentliche Registrierung werden von Behörden oft staatliche Dienste verwehrt. Viele regionale Regierungen schränken das Recht durch Regelungen für die Registrierung des Wohnsitzes, die an Sowjetzeiten erinnerten, ein. Personen mit dunklerer Hautfarbe aus dem Kaukasus oder afrikanischer oder asiatischer Herkunft werden oft zur Überprüfung ihrer Dokumente herausgegriffen. Es gab glaubhafte Berichte, dass die Polizei nicht registrierte Personen willkürlich und über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus strafte oder Bestechungsgelder verlangte (US DOS 27.2.2014, vergleiche AA Bericht 10.6.2013, FH 23.1.2014). Bei der Einreise werden die international üblichen Pass- und Zollkontrollen durchgeführt. Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise verweigert. Russische Staatsangehörige können grundsätzlich nicht ohne Vorlage eines russischen Reisepasses wieder in die Russische Föderation einreisen. Russische Staatsangehörige, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, müssen eine Geldstrafe zahlen, erhalten ein vorläufiges Personaldokument und müssen bei dem für sie zuständigen Meldeamt die Ausstellung eines neuen Inlandspasses beantragen. Der Inlandspass ermöglicht die Abholung der Pension vom Postamt, die Arbeitsaufnahme, die Eröffnung eines Bankkontos, aber auch den Kauf von Bahn- und Flugtickets (AA 10.6.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (10.6.2013): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung FH - Freedom House (23.1.2014): Freedom in the World 2014 - Russia, http://www.ecoi.net/local_link/268011/395592_de.html, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung U.S. Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices for 2013 - Russia, http://www.ecoi.net/local_link/270638/399498_de.html, Zugriff 2.9.2014 Meldewesen Eine dauerhafte Registrierung wird durch einen Stempel im Inlandspass vermerkt, eine temporäre Registrierung durch einen in den Inlandspass eingelegten Zettel. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage ist keine Registrierung verpflichtend, jedoch kann es notwendig werden bei einer Dokumentenkontrolle nachzuweisen, dass man sich noch nicht länger als 90 Tage in dem Gebiet aufhält, beispielsweise durch Vorweisen der Busfahrkarte. Wenn jemand ausreist um im Ausland zu leben, so wird dies registriert und in seinem Reisepass vermerkt. Umgangssprachlich wird die Registrierung nach wie vor so genannt, wie das Meldesystem zu Sowjetzeiten: "Propiska" (Russisch: ?????¿???). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und ein nachweisbarer Wohnraum (ggf. Bescheinigung des Vermieters). Eine Arbeitsstelle oder Einkommen müssen nicht nachgewiesen werden. Die Registrierung und damit einhergehende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des Föderalen Migrationsdienstes (FMS), seiner territorialen Behörden (UFMS) und weiterer Behörden für innere Angelegenheiten. 2010 kam es zu einer Vereinfachung des Registrierungsprozesses, insbesondere für temporäre Registrierungen. Für eine solche muss man nunmehr lediglich einen Brief an die lokale Stelle des FMS, also den jeweiligen UFMS, schicken, in dem die vorübergehende Adresse angegeben wird. Man muss nicht mehr persönlich beim UFMS erscheinen. Eine Registrierung ist wie ausgeführt für einen legalen Aufenthalt in der Russischen Föderation unabdingbar. Diese ermöglicht außerdem den Zugang zu Sozialhilfe und staatlich geförderten Wohnungen, zum kostenlosen Gesundheitssystem, sowie zum legalen Arbeitsmarkt. Beim FMS in Moskau wurde bestätigt, dass alle Staatsbürger der Russischen Föderation, auch Rückkehrer, am Aufenthaltsort registriert werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Registrierung ab Einlangen der Unterlagen bei der zuständigen Behörde drei Tage dauert. Staatsbürger können bei Verwandten unterkommen oder selbstständig einen Wohnraum organisieren. Die föderal-gesetzlichen Regeln für die Registrierung gelten in der gesamten Russischen Föderation einheitlich, werden jedoch regional unterschiedlich angewendet. Korruption soll auch im Bereich der Registrierung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß vorkommen, insbesondere in der Hauptstadt Moskau (BAA 12.2011; vgl. AA 10.6.2013).Beim FMS in Moskau wurde bestätigt, dass alle Staatsbürger der Russischen Föderation, auch Rückkehrer, am Aufenthaltsort registriert werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Registrierung ab Einlangen der Unterlagen bei der zuständigen Behörde drei Tage dauert. Staatsbürger können bei Verwandten unterkommen oder selbstständig einen Wohnraum organisieren. Die föderal-gesetzlichen Regeln für die Registrierung gelten in der gesamten Russischen Föderation einheitlich, werden jedoch regional unterschiedlich angewendet. Korruption soll auch im Bereich der Registrierung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß vorkommen, insbesondere in der Hauptstadt Moskau (BAA 12.2011; vergleiche AA 10.6.2013). Laut einer westlichen Botschaft ist eine Registrierung für alle Personen in Moskau und St. Petersburg im Vergleich zu anderen russischen Städten am schwierigsten zu erlangen. Auch die Korruptionszahlungen sind in Moskau höher. Ebenso ist es in Moskau schwieriger, eine Wohnung zu mieten, die Mieten sind zudem hoch. Auch UNHCR geht davon aus, dass die Registrierung in Moskau für jeden schwierig ist, nicht nur für Tschetschenen. In Mietanzeigen werden Zimmer oft nur für Slawen angeboten. Gemäß einer Vertreterin des House of Peace and Non-Violence ist es für Tschetschenen leichter, in kleineren Orten als Moskau und St. Petersburg zu leben, jedoch ist es in großen Städten leichter, unterzutauchen. Personen, die Kadyrow fürchten, würden ihren Aufenthalt nicht registrieren lassen. Auch in St. Petersburg werden in Mietanzeigen Wohnungen oft nur für Russen angeboten. Tschetschenen nutzen aber ihre Netzwerke, um Wohnungen zu finden. Einer internationalen Organisation zufolge ist es für jemanden, der einen Machtmissbrauch von lokalen Behörden in einem Föderationssubjekt fürchtet schwierig, einen sicheren Ort in einer anderen Region in Russland zu finden. Ist die Person registriert, ist es für die Behörden leichter, sie zu finden. Laut einem Vertreter des Committee Against Torture sind tschetschenische Familien, die in andere Regionen Russlands kommen, nicht automatisch schweren Rechtsverletzungen ausgesetzt. Öffentlich Bedienstete haben kein Recht, einem Tschetschenen die Registrierung zu verweigern, weshalb im Endeffekt jeder registriert wird. Tschetschenen könnten Diskriminierung durch die Behörden ausgesetzt sein, nicht aber Gewalt. Laut einer Vertreterin des House of Peace and Non-Violence und einer westlichen Botschaft zufolge könnten aber temporäre Registrierungen nur für drei Monate anstatt für ein Jahr ausgestellt werden, weshalb dann die betroffene Person öfter zum Amt kommen muss. Memorial geht davon aus, dass der FMS die Polizei über die Registrierung eines Tschetschenen informieren muss. Zudem verheimlichen Tschetschenen oft ihre Volksgruppenzugehörigkeit, da Annoncen Zimmer oft nur für Russen und Slawen anbieten. Mehrere Quellen gaben an, dass im Zuge der Registrierung vermutlich Bestechungsgeld zu zahlen ist. Es kann vorkommen, dass Personen aus dem Nordkaukasus eine höhere Summe zu zahlen angehalten werden (DIS 8.2012). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (10.6.2013): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung BAA Staatendokumentation (12.2011): Forschungsaufenthalt der Staatendokumentation. Bericht zum Forschungsaufenthalt Russische Föderation - Republik Tschetschenien -Strichaufzählung DIS - Danish Immigration Service (8.2012): Chechens in the Russian Federation - residence registration, racially motivated violence and fabricated criminal cases, http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/01750EB0-C5B1-425C-90A7-3CE3B580EEAA/0/chechens_in_the_russian_federation.pdf; Zugriff 2.9.2014 Grundversorgung/Wirtschaft Der Anteil der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung entsprach zuletzt 75,7 Millionen Menschen bzw. etwa 53% der Gesamtbevölkerung des Landes. Der vorwiegende Teil der arbeitenden Bevölkerung ist in großen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt, die nicht dem Kleinunternehmertum zugerechnet werden. Das höchste monatliche Durchschnittseinkommen wird in Moskau (RUB 58.400 / USD 1702) und in den erdöl-und erdgasfördernden autonomen Gebieten registriert: in Nenetz und Jamalo-Nenetz (RUB 64.600 / USD 1884), Autonomes Gebiet Chanty-Mansijskij (RUB 55.400 / USD 1615), die Republik Sacha (Jakutien) (RUB 45600 / USD 1330), die autonome Region der Tschuktschen (RUB 50.800 / USD 1481, Sankt Petersburg (40.500 RUB / USD 1180) und die Region Moskau (35.700 RUB / 1040 USD). Die niedrigsten Durchschnittseinkommen werden in den südlichen Bundes-Distrikten (einschließlich Adygea, Dagestan, Inguschetien, Kabardino-Balkarien, Karachaevo-Tscherkessien, Nord-Ossetien-Alania, Tschetschenien und Stavropol Krai etc.) verzeichnet (17.900 / USD 522) (IOM 6.2014). Die Arbeitslosigkeit blieb im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres gleich und lag bei 5,5% (berechnet nach der ILO-Methodik). Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Durchschnittslohn im III. Quartal 2013 betrug rundDie Arbeitslosigkeit blieb im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres gleich und lag bei 5,5% (berechnet nach der ILO-Methodik). Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Durchschnittslohn im römisch drei. Quartal 2013 betrug rund 29.100 Rubel (ca. 696 €). Die Durchschnittsrente betrug 2013 9.794 Rubel (ca. 241 €). Das Rentenalter liegt für Männer bei 60, für Frauen bei 55 Jahren (AA 6.2014). Während 2012 für Russland insgesamt also zufriedenstellend verlief, war 2013 wegen der Konjunkturschwäche im Euro-Raum und der weltweit gesunkenen Rohstoffpreise schwach. Nach einem Plus von 3,4% im Jahr 2012, kam es für 2013 nur noch zu einem leichten Wachstum von 1,3%. Das Land ist in eine Phase anhaltender wirtschaftlicher Stagnation getreten. Gleichzeitig stieg Russland im Ranking von "Doing Business" von Platz 112 auf Platz
  53. Die Staatsverschuldung in Russland ist mit rund 10% des BIP weiterhin vergleichsweise moderat. Sowohl hohe Gold- und Währungsreserven als auch die beiden durch Rohstoffeinnahmen gespeisten staatlichen Reservefonds stellen eine Absicherung des Landes dar. Strukturdefizite, Finanzierungsprobleme und Handelseinschränkungen durch Sanktionen seitens der USA, Kanadas, Japans und der EU bremsen das Wirtschaftswachstum
  54. Insbesondere die rückläufigen Investitionen und die Fokussierung staatlicher Finanzhilfen auf prioritäre Bereiche verstärken diesen Trend. Das komplizierte geopolitische Umfeld und die Neuausrichtung der Industrieförderung führen dazu, dass Projekte vorerst verschoben werden. Wirtschaftlich nähert sich Russland der VR China an (GIZ 8.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2014): Russische Föderation - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 14.7.2014 -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (8.2014): Russland, Wirtschaft und Entwicklung, http://liportal.giz.de/russland/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung IOM - International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation Nordkaukasus Die Region leidet seit langem unter Armut, Korruption und Vetternwirtschaft. Der Lebensstandard im Nordkaukasus ist weitaus niedriger als im restlichen Russland. Die Einkommen liegen deutlich unter dem russlandweiten Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Armut. Die von Moskau eingesetzten Regierungen sind mit korrupten und kriminellen Netzwerke verquickt und an einer Verbesserung der Lage nicht wirklich interessiert. Insbesondere im Osten des Nordkaukasus verstärken religiöse Spannungen zwischen gemäßigtem und radikalem Islam die Gewalt. Anders als in den westlichen Teilrepubliken hat der Islam im Osten größeren identitätsbildenden Einfluss, radikale Positionen finden hier mehr Anklang. Umgekehrt wachsen innerhalb der Christen in der Region sowie im russischen Kernland selbst die Ressentiments gegen die Völker des Kaukasus. Dies prägt den Umgang mit dem bewaffneten Widerstand und Extremismus und wirkt sich letztlich konfliktverschärfend aus (BpB 6.1.2014, vgl. ÖB Moskau 9.2013).Die Region leidet seit langem unter Armut, Korruption und Vetternwirtschaft. Der Lebensstandard im Nordkaukasus ist weitaus niedriger als im restlichen Russland. Die Einkommen liegen deutlich unter dem russlandweiten Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Armut. Die von Moskau eingesetzten Regierungen sind mit korrupten und kriminellen Netzwerke verquickt und an einer Verbesserung der Lage nicht wirklich interessiert. Insbesondere im Osten des Nordkaukasus verstärken religiöse Spannungen zwischen gemäßigtem und radikalem Islam die Gewalt. Anders als in den westlichen Teilrepubliken hat der Islam im Osten größeren identitätsbildenden Einfluss, radikale Positionen finden hier mehr Anklang. Umgekehrt wachsen innerhalb der Christen in der Region sowie im russischen Kernland selbst die Ressentiments gegen die Völker des Kaukasus. Dies prägt den Umgang mit dem bewaffneten Widerstand und Extremismus und wirkt sich letztlich konfliktverschärfend aus (BpB 6.1.2014, vergleiche ÖB Moskau 9.2013). Die nordkaukasischen Republiken ragen unter den Föderationssubjekten Russlands durch einen überdurchschnittlichen Grad der Verarmung und der Abhängigkeit vom föderalen Haushalt hervor. Die Haushalte Dagestans, Inguschetiens und Tschetscheniens werden zu über 80% von Moskau finanziert (GIZ 8.2014). Die Arbeitslosigkeit in der Nord-Kaukasus-Region ist die höchste in Russland und betrug 2013 13% der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung. Die höchste Arbeitslosenquote findet man hierbei in Inguschetien - 43,7%, Tschetschenien - 26,9% und Dagestan - 11,6% (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung Bundeszentrale für politische Bildung (6.1.2014): Nordkaukasus, http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54672/nordkaukasus; Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (8.2014): Russland, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/russland/geschichte-staat/, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung IOM - International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung ÖB Moskau (9.2013): Asylländerbericht Russische Föderation Sozialbeihilfen Das soziale Sicherungssystem wird von vier Institutionen getragen: dem Rentenfonds, dem Sozialversicherungsfonds, dem Fonds für obligatorische Krankenversicherung und dem Staatlichen Beschäftigungsfonds. Aus dem 1992 gegründeten Rentenfonds werden Arbeitsunfähigkeits- und Altersrenten gezahlt. Das Rentenalter wird mit 60 Jahren bei Männern und bei 55 Jahren bei Frauen erreicht. Die Rentenreform sieht die Gründung der nichtstaatlichen Rentenfonds vor, die neben der Grundversicherung einen zusätzlichen privaten Teil der Rente ermöglichen. Der Sozialversicherungsfonds finanziert das Mutterschaftsgeld (bis zu 18 Wochen), Kinder- und Krankengeld. Das Krankenversicherungssystem umfasst eine garantierte staatliche Minimalversorgung, eine Pflichtversicherung und eine freiwillige Zusatzversicherung. Vom staatlichen Beschäftigungsfonds wird das Arbeitslosengeld (maximal ein Jahr lang) ausgezahlt. Alle Sozialleistungen liegen auf einem niedrigen Niveau. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge wurden 2011 angehoben (GIZ 8.2014). Das Ministerium für Gesundheit und Soziales setzt die staatliche Unterstützung für sozial bedürftige Gruppen in der Praxis um. Vor allem die soziale Fürsorge für Familien, alte Menschen, Invaliden und Waisen soll gefördert werden. Personen, die soziale Unterstützung erhalten können: -Strichaufzählung Invaliden und Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges; -Strichaufzählung Invaliden und Veteranen militärischer Operationen -Strichaufzählung Invaliden mit Behinderung I., II. und III. GradesInvaliden mit Behinderung römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. Grades -Strichaufzählung Ehemalige minderjährige Insassen von Konzentrationslagern -Strichaufzählung Kinder mit Behinderung -Strichaufzählung Arbeitsveteranen -Strichaufzählung Arbeiter der Heimatfront (Großer Vaterländischer Krieg) -Strichaufzählung Invaliden als Folge der Tschernobyl-Katastrophe -Strichaufzählung Menschen, die unter gesundheitlichen Folgen von Verstrahlung leiden -Strichaufzählung Menschen die aus der Evakuierungszone der Tschernobyl-Katastrophe evakuiert wurden -Strichaufzählung Kinder deren Eltern unter der Verstrahlung der Tschernobyl-Katastrophe leiden -Strichaufzählung Beteiligte der Tschernobyl-Unfallfolgenbeseitigung -Strichaufzählung Opfer politischer Repressionen -Strichaufzählung Personen, die sich um das Land verdient gemacht haben ("Helden der Sowjetunion und Russland" etc.) (IOM 6.2014) Es gibt weitere Kategorien, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen oder unter bestimmten Programmen, die von regionalen Behörden geleitet werden, anspruchsberechtigt sind. Personen der o.g. Kategorien erhalten eine monatliche Zahlung und soziale Beihilfe, einschließlich: -Strichaufzählung ärztlich verschriebene Medikamente -Strichaufzählung Sanatoriumsaufenthalt -Strichaufzählung Ausgaben im Nahverkehr (kostenfreie Fahrten im Nahverkehr am Wohnort (nicht in allen Regionen); Schienenverkehr in Vororte, Langstreckenreisen zu und von der Behandlungsstätte) (IOM 6.2014) Invaliden zahlen nur die Hälfte der öffentlichen Nebenkosten und haben die Möglichkeit, in besonderen Ausbildungseinrichtungen zu lernen. Um die oben aufgeführten Leistungen erhalten zu können, müssen Personen, die den genannten Kategorien angehören, Dokumente vorlegen, die die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe offiziell bestätigen (IOM 6.2014). Renten In der Russischen Föderation leben 37,8 Millionen Rentner (28% der Gesamtbevölkerung). Ihr hauptsächliches Einkommen besteht in einer Altersrente. Alle russischen Staatsbürger, die in Besitz einer Rentenversicherung sind, haben einen staatlich garantierten Anspruch auf den Erhalt einer Rente. Es gibt verschiedene Rentenformen: -Strichaufzählung die Altersrente -Strichaufzählung die Ruhestandsrente für die Dauer der Dienstzeit (für ehemalige Polizei- und Militärbedienstete) -Strichaufzählung die Sozialrente -Strichaufzählung die Hinterbliebenenrente -Strichaufzählung Invalidenrente (IOM 6.2014) Die derzeitige Rente besteht aus einem Basisanteil von 3.910,34 RUB/Monat (ca. 115 USD). Für Rentner, die älter als 80 Jahre sind, in den nördlichen Regionen Russlands gearbeitet haben und einige andere Kategorien gibt es einen etwas erhöhten Basisanteil. Zusätzlich gibt es auch einen Versicherungsanteil und einen Akkumulationsanteil. In manchen Regionen, die über ausreichende Finanzmittel verfügen, gibt es zusätzliche Unterstützung, so z.B. in Moskau. Manche Regionen bieten in Form von Dienstleistungen zusätzliche Hilfe an (z.B. kostenfreie Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs am Wohnort, Steuervergünstigungen, Vergünstigungen auf Medikamente sowie medizinische und orthopädische Dienstleistungen und anderes). Im Regelfall entrichten die Arbeitgeber den Beitrag an die Rentenversicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer. Die Höhe des o. g. Basisanteils und des Versicherungsanteils wird staatlich festgelegt; der Akkumulationsanteil obliegt der Kontrolle durch den Rentenversicherten. Der Akkumulationsanteil wurde im Jahr 2002 eingeführt und spielt lediglich für Staatsbürger eine Rolle, die 1967 oder später geboren wurden. Am
  55. April 2014 betrug die durchschnittliche Altersrente 11.600 RUB (ca. 388 USD) in ganz Russland. Eine Altersrente kann gewährt werden, wenn die betreffende Person mindestens 5 Jahre durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet hat (IOM 6.2014). Wohnungswesen Die Wohnsituation in der Russischen Föderation ist im Allgemeinen als schwierig zu bezeichnen. Die durchschnittliche Wohnfläche in einem Haus oder einer Wohnung liegt bei 19-20 m² pro Person (2-3mal weniger als in entwickelten europäischen Ländern). Diese Art der Unterkunft steht Statistiken zufolge jedoch weniger als 50% der Bevölkerung zur Verfügung. 2,5 Millionen Familien warten gegenwärtig auf eine staatliche Unterbringung in neuen größeren Unterkünften. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wartezeiten bis zum Erhalt einer Unterkunft im Rahmen eines Sozialprogramms bei 15-20 Jahren liegen können. Anspruchsberechtigt sind Personen mit bestimmten Erkrankungen, Personen, die auf weniger als 10m² leben (die Größe kann von Region zu Region variieren), Familien mit 4 und mehr Kindern etc. (IOM 6.2014). In der Russischen Föderation wird die Idee des Sozialwohnungswesens verfolgt: -Strichaufzählung Es gibt ein System der sogenannten "Sozialrente", d.h. Personen, die auf die Verbesserung ihrer Wohnsituation warten - zumeist Personen mit niedrigem Einkommen - erhalten eine staatliche oder städtische Unterkunft. Der Wohnstandard in diesen Fällen beträgt 12m² pro Person. Nach einer entsprechenden Entscheidung durch die zuständige Behörde wird die Unterkunft kostenlos gewährt. -Strichaufzählung Es gibt Programme, die junge Familien mit Kindern unterstützen, in denen die Eltern jünger als 35 sind. Das bedeutet, dass die Familien eine spezielle Subvention erhalten oder der Staat Teile der Wohnkosten übernimmt bzw. ein Kredit zu Vorzugsbedingungen gewährt wird. -Strichaufzählung Kinder aus Waisenhäusern haben mit 18 Jahren ein Anrecht auf eine Sozialwohnung vom Staat. -Strichaufzählung Flüchtlinge und Vertriebene können temporär auf speziellen staatseigenen Grundstücken kostenlos untergebracht werden, sofern ihr Flüchtlingsstatus staatlich anerkannt worden ist. -Strichaufzählung Es gibt ein System von staatlichen Institutionen für ältere Menschen, behinderte Erwachsene und Kinder. Sie können dort kostenlos untergebracht werden und erhalten Zugang zur medizinischen Versorgung. -Strichaufzählung Es gibt staatliche Krisenzentren und Unterkünfte für Erwachsene und Kinder, die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung geführt werden, sowie ein Netzwerk von sozialen Einrichtungen, die auf die Unterstützung von Kindern und Familien ausgerichtet sind. -Strichaufzählung Viele nicht-staatliche Unterkünfte werden von NGOs geführt. Staatliche Unterstützung für diese Einrichtungen ist ungewöhnlich und die meisten dieser Unterkünfte werden von internationalen und ausländischen Organisationen finanziert. Aufgrund mangelnder Finanzierung ist die Verfügbarkeit begrenzt und es ist nicht möglich, alle Hilfsbedürftigen zu versorgen (IOM 6.2014). Aufgrund schnell steigender Wohnraumpreise hat die breite Öffentlichkeit Schwierigkeiten, die Kosten mit dem durchschnittlichen Einkommen zu decken. Je nach Region variieren die Wohnraumpreise erheblich. Die teuerste Region ist die Stadt Moskau, gefolgt von St. Petersburg, Jekaterinburg, Sotschi und weiteren Städten mit gutem Wirtschaftsklima und guten Arbeitsmöglichkeiten (IOM 6.2014). Arbeitslosigkeit Jeder Arbeitslose (außer Schülern, Studenten und Rentnern) kann einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellen. Um die Arbeitslosenhilfe zu erhalten, müssen russische Staatsbürger bei den Beschäftigungszentren des Bundesarbeits- und Beschäftigtendienstes ("Rostrud") an ihrem Wohnort (entsprechend dem Meldestempel im Pass) gemeldet sein. Die Arbeitsagentur wird dem Arbeitsuchenden innerhalb von 10 Tagen nach der Übermittlung seiner Dokumente entsprechende Stellen anbieten. Nimmt der Arbeitsuchende keine der angebotenen Stellen an, erhält er den Arbeitslosen-Status und die Arbeitslosenhilfe wird für ihn berechnet. Die Beihilfe wird auf Basis des Durchschnitts-Einkommens berechnet, das die Person während der letzten Beschäftigung bezogen hat; die Beihilfe ist jedoch begrenzt durch ein Minimum und ein Maximum, das durch die Russische Gesetzgebung festgelegt wurde. Seit 2009 liegt die minimale Beihilfe bei RUB 850 (25 USD) im Monat und das Maximum bei RUB 4.900 (143 USD). Die Beihilfe wird monatlich gezahlt, vom ersten Tag der offiziellen Anerkennung der Arbeitslosigkeit (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (8.2014): Russland, Gesellschaft, http://liportal.giz.de/russland/gesellschaft/, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung IOM - International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation Krankenversicherung Seit dem
  56. Januar 2011 gibt es ein neues Gesetz über die Krankenpflichtversicherung. Vor dem
  57. Mai 2011 gab es in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Krankenversicherungen, danach traten neue Regeln für den Abschluss einer universellen Krankenversicherung in Kraft. Die Änderung der Krankenversicherungen tritt nach und nach in den einzelnen Regionen in Kraft. Die versicherten Personen sollen medizinische Versorgung in Gesundheitszentren kostenfrei erhalten mit sowohl den alten als auch den neuen Krankenversicherungen. Die alten Krankenversicherungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch die neue Versicherung ersetzt werden, egal welche Gültigkeitsdauer auf der alten Krankenversicherung angegeben ist. Es gibt keine Richtlinie, die die Dauer des Austausches der Krankenversicherungen festlegt. Wenn jetzt ein Versicherungsnehmer seinen Job wechselt oder verlässt, bleibt die Versicherung gültig und es ist nicht notwendig, eine neue Versicherung abzuschließen. Im Rahmen der Krankenpflichtversicherung (OMS) können russische Staatsbürger eine kostenlose medizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen, die durch staatliche Finanzmittel, Versicherungsbeiträge und andere Quellen finanziert wird (IOM 6.2014). Die kostenlose Versorgung soll folgende Bereiche abdecken: -Strichaufzählung Notfallhilfe -Strichaufzählung ambulante Versorgung und Vorsorgemedikamente, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zuhause und in Polikliniken -Strichaufzählung Behandlung im Krankenhaus (IOM 6.2014). Jede OMS-registrierte Person hat eine Krankenversicherung mit einer individuellen Nummer, wodurch ihnen der Zugang zur kostenfreien medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Russischen Föderation garantiert wird; unabhängig von ihrem Wohnort. Bei der Anmeldung in einer Klinik muss zunächst die Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Die Notfallbehandlung kann von allen russischen Staatsbürgern kostenlos in Anspruch genommen werden, unabhängig davon ob sie krankenversichert sind oder nicht. Um eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen die Bürger an eine der Krankenversicherungen einen Antrag stellen und die folgenden Dokumente vorlegen: Antrag, Identifikationsdokument (für Erwachsene über 14 Jahre ein Reisepass oder vorläufiger Ausweis, für Kinder die Geburtsurkunde und den Pass bzw. vorläufigen Ausweis des Erziehungsberechtigten) und u.U. die Versicherungspolice der Rentenpflichtversicherung. Die Aufnahme in die Krankenversicherung sowie die Erneuerung sind kostenfrei. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren existiert ein gesondertes System der kostenlosen medizinischen Versorgung, sofern eine Registrierung in der Krankenpflichtversicherung (OMS) vorliegt. Kinder, die älter als 14 sind werden in der Regel in medizinischen Einrichtungen für Erwachsene behandelt. Einige Kliniken (staatliche und private) bieten kostenlose medizinische Konsultationen über das Internet an. Ausländische Staatsbürger haben in Russland nur Zugang zur medizinischen Grundversorgung, d.h. zur notfallmedizinischen Behandlung. Darüber hinausgehende Behandlungen werden in Rechnung gestellt und sind entweder durch direkte Zahlung an die jeweilige Klinik oder gegebenenfalls über die Krankenversicherung des Ausländers zu begleichen. Medizinische Versorgung gegen Bezahlung wird von privaten Gesundheitseinrichtungen unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit angeboten. Umfragen zufolge haben 35% der Bevölkerung eine medizinische Serviceleistung gegen Bezahlung bereits in Anspruch genommen. Aufgrund der hohen Kosten kann der Großteil der Bevölkerung von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch machen. Neben der geschilderten Krankenpflichtversicherung können sowohl russische Staatsbürger als auch Ausländer gegen Bezahlung eine Freiwillige Krankenversicherung (DMS) abschließen, die immer weiter verbreitet ist. Ein Netz von Versicherungsgesellschaften bietet die entsprechenden Dienstleistungen an, wobei die Kosten für eine Versicherung - je nach Ruf der Versicherung und des gebotenen Servicepakets - zwischen 400 und mehreren tausend USD liegen können. Die meisten Versicherungsgesellschaften bevorzugen die Zusammenarbeit mit juristischen Personen. In den vergangenen zehn Jahren sind jedoch zunehmend Versicherungsprogramme für Privatpersonen aufgelegt worden (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung IOM - International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation Medizinische Versorgung Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert. Russland weist zwar im internationalen Vergleich eine vergleichsweise hohe Anzahl der Ärzte und der Krankenhäuser pro Kopf der Bevölkerung auf, das noch aus der Sowjetzeit stammende Gesundheitssystem bleibt aber ineffektiv. Das Gesundheitswesen wurde vom wirtschaftlichen Niedergang der 1990er Jahre in Russland stark getroffen. Schlechter Zustand der medizinischen Einrichtungen, Medikamentenmangel und ungenügende Finanzierung bilden die Hauptprobleme des Gesundheitswesens. Trotz der schrittweisen Anhebung der Honorare sind die Einkommen der Ärzte und des medizinischen Personals noch immer niedrig. Dies hat zu einem System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten geführt, obwohl ärztliche Behandlung eigentlich kostenfrei ist (GIZ 8.2014, vgl. AA 6.2014a).Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert. Russland weist zwar im internationalen Vergleich eine vergleichsweise hohe Anzahl der Ärzte und der Krankenhäuser pro Kopf der Bevölkerung auf, das noch aus der Sowjetzeit stammende Gesundheitssystem bleibt aber ineffektiv. Das Gesundheitswesen wurde vom wirtschaftlichen Niedergang der 1990er Jahre in Russland stark getroffen. Schlechter Zustand der medizinischen Einrichtungen, Medikamentenmangel und ungenügende Finanzierung bilden die Hauptprobleme des Gesundheitswesens. Trotz der schrittweisen Anhebung der Honorare sind die Einkommen der Ärzte und des medizinischen Personals noch immer niedrig. Dies hat zu einem System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten geführt, obwohl ärztliche Behandlung eigentlich kostenfrei ist (GIZ 8.2014, vergleiche AA 6.2014a). Infektionskrankheiten, wie Tuberkulose und insbesondere HIV/AIDS, breiten sich weiter aus. In die Modernisierung des Gesundheitswesens Russlands werden erhebliche Geldmittel investiert. Ziel ist es, die staatliche Gesundheitsversorgung technisch und verwaltungsmäßig so effizient zu machen, dass sie ab 2015 weitgehend durch die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden kann (AA 6.2014a). Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor (AA 2.9.2014b). Das Gesundheitswesen wird im Rahmen der "Nationalen Projekte", die aus Rohstoffeinnahmen finanziert werden, modernisiert. So wurden landesweit 7 föderale Zentren mit medizinischer Spitzentechnologie und 12 Perinatalzentren errichtet, Transport und Versorgung von Unfallopfern verbessert sowie Präventions- und Unterstützungsprogramme für Mütter und Kinder entwickelt. Schrittweise werden die Gehälter für das medizinische Personal angehoben sowie staatliche Mittel in die Modernisierung bestehender Kliniken investiert (GIZ 8.2014). Die medizinische Versorgung in Russland ist auf einfachem Niveau, aber grundsätzlich ausreichend. Zumindest in den Großstädten, wie Moskau und St. Petersburg, sind auch das Wissen und die technischen Möglichkeiten für anspruchsvollere Behandlungen vorhanden. Nach Einschätzung westlicher NGOs ist das Hauptproblem weniger die fehlende technische oder finanzielle Ausstattung, sondern ein gravierender Ärztemangel. Hinzu kommt, dass die Gesundheitsversorgung zu stark auf klinische Behandlung ausgerichtet ist und gleichzeitig Allgemeinmediziner fehlen. Außerdem ist das Gesundheitssystem strukturell unterfinanziert. Russische Bürger haben ein Recht auf kostenfreie medizinische Grundversorgung, doch in der Praxis werden nahezu alle Gesundheitsdienstleistungen erst nach verdeckter privater Zuzahlung geleistet. Nach Angaben des Zentrums für soziale Politik der Russischen Wissenschaftsakademie erhält rund die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung keine medizinische Versorgung, da diese Menschen keine Zeit für Warteschlangen in den formell kostenlosen medizinischen Einrichtungen haben. Die Notfallversorgung über die "Schnelle Hilfe" (Telefonnummer 03) ist gewährleistet. Die sogenannten Notfall-Krankenhäuser bieten einen medizinischen Grundstandard (AA 10.6.2013; vgl. ÖB Moskau 9.2013).Die medizinische Versorgung in Russland ist auf einfachem Niveau, aber grundsätzlich ausreichend. Zumindest in den Großstädten, wie Moskau und St. Petersburg, sind auch das Wissen und die technischen Möglichkeiten für anspruchsvollere Behandlungen vorhanden. Nach Einschätzung westlicher NGOs ist das Hauptproblem weniger die fehlende technische oder finanzielle Ausstattung, sondern ein gravierender Ärztemangel. Hinzu kommt, dass die Gesundheitsversorgung zu stark auf klinische Behandlung ausgerichtet ist und gleichzeitig Allgemeinmediziner fehlen. Außerdem ist das Gesundheitssystem strukturell unterfinanziert. Russische Bürger haben ein Recht auf kostenfreie medizinische Grundversorgung, doch in der Praxis werden nahezu alle Gesundheitsdienstleistungen erst nach verdeckter privater Zuzahlung geleistet. Nach Angaben des Zentrums für soziale Politik der Russischen Wissenschaftsakademie erhält rund die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung keine medizinische Versorgung, da diese Menschen keine Zeit für Warteschlangen in den formell kostenlosen medizinischen Einrichtungen haben. Die Notfallversorgung über die "Schnelle Hilfe" (Telefonnummer 03) ist gewährleistet. Die sogenannten Notfall-Krankenhäuser bieten einen medizinischen Grundstandard (AA 10.6.2013; vergleiche ÖB Moskau 9.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (6.2014a): Russische Föderation - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (2.9.2014b): Russische Föderation - Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_93DF338D07240C852A755BB27CDFE343/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/RussischeFoederationSicherheit_node.html, Zugriff 2.9.2014 -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (8.2014): Russland, Gesellschaft, http://liportal.giz.de/russland/gesellschaft/, Zugriff 2.9.2014 Medikamente Die Versorgung mit Medikamenten erfolgt: a) In ambulanten Kliniken, städtischen und Gebietskrankenhäusern sowie im Falle einer Behandlung zu Hause, auf Kosten des Patienten; ausgenommen sind Personen, die einer der Kategorien angehören, die einen Anspruch auf staatlich finanzierte Medikamente haben. b) In 24-Stunden-Krankenhäusern und Tageskliniken werden die Ausgaben von der staatlichen Krankenversicherung (OMS) und den lokalen Budgets gedeckt. Dies bedeutet, dass Medikamente kostenlos an entsprechend pflichtversicherte Patienten herausgegeben werden. c) im Rahmen einer Notfallversorgung sind die benötigten Medikamente kostenlos; nicht nur innerhalb einer Klinik, sondern auch außerhalb (IOM 6.2014). Im Allgemeinen gilt, dass alle russischen Staatsbürger - sowohl im Rahmen einer Krankenpflichtversicherung als auch anderweitig versicherte - für etwaige Medikamentenkosten selbst aufkommen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für besondere Personengruppen, die an bestimmten Erkrankungen leiden und denen staatliche Unterstützung zuerkannt worden ist (einschließlich kostenloser Medikation, Sanatoriumsbehandlung und Transport (Nahverkehr und regionale Züge). Die Behandlung und die Medikamente für einige Krankheiten werden auch aus regionalen Budgets bestritten. Die Liste von Erkrankungen, die Patienten berechtigen, Medikamente kostenlos zu erhalten, wird vom Ministerium für Gesundheit erstellt. Sie umfasst: Makrogenitosomie, multiple Sklerose, Myasthenie, Myopathie, zerebrale Ataxie, Parkinson, Glaukom, geistige Erkrankungen, adrenokortikale Insuffizienz, AIDS/HIV, Schizophrenie und Epilepsie, systemisch chronische Hauterkrankungen, Bronchialasthma, Rheumatismus, rheumatische Gicht, Lupus Erythematosus, Morbus Bechterew, Diabetes, Hypophysen-Syndrom, zerebral-spastische Kinderlähmung, fortschreitende zerebrale Pseudosklerose, Phenylketonurie, intermittierende Porphyrie, hämatologische Erkrankungen, Strahlenkrankheit, Lepra, Tuberkulose, akute Brucellose, chronisch-urologische Erkrankungen, Syphillis, Herzinfarktnachsorge (6 Monate nach dem Infarkt), Aorten- und Mitralklappenersatz, Organtransplantationen, Mukoviszidose bei Kindern, Kinder unter 3 Jahren, Kinder unter 6 Jahren aus sehr kinderreichen Familien, im Falle bettlägeriger Patienten erhält ein Angehöriger oder Sozialarbeiter die Medikamente gegen Verschreibung (IOM 6.2014). Die Medikamentenpreise sind von Region zu Region und, teilweise auch in Abhängigkeit von der Lage einer Apotheke unterschiedlich, da es in der Russischen Föderation keine Fixpreise für Medikamente gibt. Die Preise für Aspirin-Tabletten in Moskauer Apotheken liegen beispielsweise zwischen 40 (ca. 1,28 USD) und 180 RUB (ca. 5,80 USD) (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung IOM - International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation Behandlung nach Rückkehr Die Abschiebung von russischen Staatsangehörigen aus Österreich nach Russland erfolgt in der Regel im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme (im Folgenden: Rückübernahmeabkommen). Der Abschiebung geht, wenn die betroffene Person in Österreich über kein gültiges Reisedokument verfügt, ein Identifizierungsverfahren durch die russischen Behörden voraus. Wird dem Rückübernahmeersuchen stattgegeben, wird für diese Personen von der Russischen Botschaft in Wien ein Heimreisezertifikat ausgestellt. Gemäß Rückübernahmeabkommen muss die Rückstellung 10 Tage vor Ankunft in der Russischen Föderation den russischen Behörden mitgeteilt werden. Wenn die rückzuübernehmende Person im Besitz eines gültigen Reisedokuments ist, muss kein Rückübernahmeersuchen gestellt werden. Bei Ankunft in der Russischen Föderation wird den Abgeschobenen von einem Mitarbeiter des Föderalen Migrationsdiensts der Russischen Föderation ein Fragebogen ausgehändigt. Das Ausfüllen dieses Fragebogens beruht auf Freiwilligkeit. Darin werden u.a. Fragen zum beabsichtigten Wohnsitz in Russland gestellt, zum Grund des Verlusts des Reisedokuments und ob man in dem Land, aus dem man abgeschoben wurden, ordentlich behandelt wurde. Dieser Fragebogen dient laut Auskunft der russischen Seite dazu, die lokalen Stellen des Föderalen Migrationsdienstes am Ort des beabsichtigten Wohnsitzes zu informieren, dass eine Überprüfung der Identität und der Staatsangehörigkeit bereits im Zuge der Rückübernahme stattgefunden hat und somit nicht nochmals erforderlich ist. Bei der Rückübernahme eines russischen Staatsangehörigen, nach dem in der Russischen Föderation eine Fahndung läuft, wird die ausschreibende Stelle über die Abschiebung informiert wird und, falls ein Haftbefehl aufrecht ist, kann diese Person in Untersuchungshaft genommen werden. Zur allgemeinen Situation von Rückkehrern (freiwilligen Rückkehrern und Abgeschobenen) wird darauf hingewiesen, dass die der Botschaft vorliegenden Informationen sich in erster Linie auf Rückkehrer nach Tschetschenien beziehen. Laut einem Bericht des Menschenrechtszentrums Memorial Komitee Bürgerbeteiligung sind "in Tsch

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