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{'item': 'L521 2124428-1'}

Obsah (12)§ 57Art. 133§ 3§ 8§§ 55§ 10§ 52§ 46§ 52a§ 27§ 28Art. 130

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum02.01.2017 GeschäftszahlL521 2124428-1 SpruchL521 2124428-1/24E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter MMag. Mathias K

§ 57Asyl

G 2005 nicht erteilt."dass der erste Satz von Spruchpunkt römisch drei. des bekämpften Bescheides zu lauten hat: "Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird Ihnen

Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt." B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte im Gefolge ihrer schlepperunterstützten unrechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet am 16.02.2015 vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Feldkirch einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen der niederschriftlichen Erstbefragung am Tag der Antragstellung gab die Beschwerdeführerin an, den Namen XXXX zu führen und Staatsangehörige der Türkei zu sein. Sie sei am XXXX in XXXX geboren, Angehörige der kurdischen Volksgruppe und geschieden.Im Rahmen der niederschriftlichen Erstbefragung am Tag der Antragstellung gab die Beschwerdeführerin an, den Namen römisch 40 zu führen und Staatsangehörige der Türkei zu sein. Sie sei am römisch 40 in römisch 40 geboren, Angehörige der kurdischen Volksgruppe und geschieden. Im Hinblick auf seinen Reiseweg brachte die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, am 01.02.2015 von Istanbul ausgehend schlepperunterstützt und illegal mit einem Lastkraftwagen aus der Türkei ausgereist und in weiterer Folge dermaßen auf dem Landweg am 13.02.2015 nach Österreich gelangt zu sein. Zu den Gründen der Ausreise befragt, führte die Beschwerdeführerin aus, bei einer Kundgebung für Kobane dort Flugblätter verteilt zu haben. Diese wären ihr aus der Hand gerissen worden, sie sei gestürzt und habe sich an der Schulter verletzt. Sie sei daraufhin auch immer durch die Polizei und die Jandarma verfolgt worden.

  1. Nach Zulassung des Verfahrens wurde die Beschwerdeführerin am 01.02.2016 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, im Beisein eines geeigneten Dolmetschers in türkischer Sprache niederschriftlich vor der zur Entscheidung berufenen Organwalterin einvernommen. Eingangs legte die Beschwerdeführerin auf Nachfrage zu ihrem gesundheitlichen Befinden dar, Probleme im Gehirn zu haben. Es handle sich um keinen Tumor, jedoch finde ein Wachstum in ihrem Gehirn statt und sie verspüre einen enormen Druck im Kopf. Sie befinde sich nicht in ärztlicher Behandlung, könne jedoch diesbezügliche ärztliche Dokumente vorlegen, welche sich allerdings derzeit nicht bei sich führe. Insgesamt sei sie jedoch in der Lage, die Einvernahme durchzuführen. Zur Person befragt gab die Beschwerdeführerin an, sie habe sich ab dem Jahr 2003 elf Jahre in Deutschland aufgehalten und sei dann am 10.12.2014 in die Türkei zurückgekehrt. In der Türkei hielten sich nach wie vor ihre Eltern und ihr Bruder auf, mit denen sie regelmäßig telefonisch in Kontakt stehe. In Österreich halte sich ein weiterer Bruder auf, in Deutschland zwei Schwestern und in den Niederlanden eine weitere Schwester. Nach ihrer politischen Orientierung befragt gab die Beschwerdeführerin an, mit der PKK zu sympathisieren. Deshalb würde das türkische Militär nach ihr suchen. Sie habe der PKK seit ihrer Rückkehr in die Türkei intensiv geholfen und auch einige Male mit nach Kobane gegangen. Die Frage, ob sie jemals von Behörden angehalten oder festgenommen worden wäre sowie ob sie sonstige Probleme mit den Behörden ihres Heimatstaates gehabt hätte, verneinte die Beschwerdeführerin ebenso wie die Frage nach Schwierigkeiten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit.
  2. Am 09.03.2016 gab die Beschwerdeführerin nach Aufforderung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu ihr gestellten Fragen ab. Im besondere legte die Beschwerdeführerin dar, Sympathisantin der HDP zu sein und an Hilfslieferungen für die Stadt Kobane mitgewirkt zu haben. Die Transporte wären von kurdischen Milizen der YDP beschützt worden. Bei der Rückfahrt sei ihr Name einmal an der türkischen Grenze erfasst worden. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation sei eine Abschiebung in die Türkei unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 EMRK unzulässig. Der Stellungnahme ist ein die Beschwerdeführerin betreffender Überweisungsschein einer Ärztin für Allgemeinmedizin an einen Neurologen angeschlossen.
  3. Am 09.03.2016 gab die Beschwerdeführerin nach Aufforderung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu ihr gestellten Fragen ab. Im besondere legte die Beschwerdeführerin dar, Sympathisantin der HDP zu sein und an Hilfslieferungen für die Stadt Kobane mitgewirkt zu haben. Die Transporte wären von kurdischen Milizen der YDP beschützt worden. Bei der Rückfahrt sei ihr Name einmal an der türkischen Grenze erfasst worden. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation sei eine Abschiebung in die Türkei unter dem Gesichtspunkt des Artikel 3, EMRK unzulässig. Der Stellungnahme ist ein die Beschwerdeführerin betreffender Überweisungsschein einer Ärztin für Allgemeinmedizin an einen Neurologen angeschlossen.
  4. Mit dem im Spruch bezeichneten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 23.03.2016 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I).

§ 8Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 wurde ihr Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei ebenso abgewiesen (Spruchpunkt II). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§§ 55, 57 Asyl

G 2005 wurde nicht erteilt.

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen und

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass dessen Abschiebung in die Türkei

§ 46

FPG zulässig sei (Spruchpunkt III).

§ 55Abs.

1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV).4. Mit dem im Spruch bezeichneten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 23.03.2016 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins).

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 wurde ihr Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei ebenso abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Paragraphen 55, 57, AsylG 2005 wurde nicht erteilt.

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass dessen Abschiebung in die Türkei

Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei).

Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier). Begründend führte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – soweit für das Beschwerdeverfahren von Relevanz – nach der Wiedergabe der Einvernahmen der Beschwerdeführerin insbesondere aus, die Beschwerdeführerin habe keine Verfolgung durch den türkischen Staat zu befürchten und die Türkei aus wirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen verlassen. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführerin bei einer Rückkehr einer Gefährdung durch private Personen oder den Staat ausgesetzt wäre. Sie verfüge in der Türkei über genügend familiäre Anknüpfungspunkte und es sei eine Rückkehr in die Türkei zumutbar und möglich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte seiner Entscheidung aktuelle Feststellungen zur Situation im Herkunftsstaat der Beschwerdeführerin zugrunde (vgl. die Seiten 18 - 59 des angefochtenen Bescheides).Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte seiner Entscheidung aktuelle Feststellungen zur Situation im Herkunftsstaat der Beschwerdeführerin zugrunde vergleiche die Seiten 18 - 59 des angefochtenen Bescheides). In der rechtlichen Beurteilung wird begründend dargelegt, warum der seitens der Beschwerdeführerin vorgebrachte Sachverhalt keine Grundlage für eine Subsumierung unter den Tatbestand des § 3 AsylG 2005 biete und warum auch nicht vom Vorliegen einer Gefahr iSd § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ausgegangen werden könne. Zudem wurde ausgeführt, warum ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt wurde, weshalb gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei.In der rechtlichen Beurteilung wird begründend dargelegt, warum der seitens der Beschwerdeführerin vorgebrachte Sachverhalt keine Grundlage für eine Subsumierung unter den Tatbestand des Paragraph 3, AsylG 2005 biete und warum auch nicht vom Vorliegen einer Gefahr iSd Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 ausgegangen werden könne. Zudem wurde ausgeführt, warum ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt wurde, weshalb gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei. 5. Mit Verfahrensanordnungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.03.2016 wurde der Beschwerdeführerin

§ 52Abs.

1 BFA-VG amtswegig ein Rechtsberater für das Beschwerdeverfahren zur Seite gestellt und diese ferner

§ 52aAbs.

2 BFA-VG darüber informiert, dass sie verpflichtet sei, ein Rückkehrberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.5. Mit Verfahrensanordnungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.03.2016 wurde der Beschwerdeführerin

Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG amtswegig ein Rechtsberater für das Beschwerdeverfahren zur Seite gestellt und diese ferner

Paragraph 52 a, Absatz 2, BFA-VG darüber informiert, dass sie verpflichtet sei, ein Rückkehrberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

  1. Gegen den der Beschwerdeführerin am 29.03.2016 durch Hinterlegung zugestellten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.03.2016 richtet sich die im Wege der beigegebenen Rechtsberatung fristgerecht eingebrachte Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. In dieser wird beantragt, den angefochtenen Bescheid abzuändern und dem Antrag auf internationalen Schutz Folge zu geben und der Beschwerdeführerin den Status einer Asylberechtigten oder hilfsweise einer subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen oder einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zu erteilen und die Rückkehrentscheidung aufzuheben. Hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Begründend führt die Beschwerdeführerin nach Darlegung des Verfahrensgangs aus, auf das Vorbringen erster Instanz sowie eine in der Muttersprache selbstverfasste Begründung zu verweisen. In der Türkei gebe es an der syrisch-türkischen Grenze vermehrt Auseinandersetzungen zwischen verschiedeneren dschihadistischen Gruppierungen. Sie habe nur unschuldigen Menschen geholfen und werde nunmehr von der türkischen Regierung aufgrund dieser Hilfeleitungen verfolgt. Die kurdische Volksgruppe werde in der Türkei systematisch Unterdrückt, seit der türkische Präsident Erdogan die Macht erlangt habe. Der Beschwerde ist ein in türkischer Sprache verfasstes Schreiben angeschlossen, welches vom Bundesverwaltungsgericht einer Übersetzung zugeführt wurde.
  2. Die Beschwerdevorlage langte am 11.04.2016 beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Beschwerdeverfahren wurde in der Folge der nun zur Entscheidung berufenen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts zugewiesen.
  3. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.08.2016 wurde Primar Dr. Christoph RÖPER, LL.M., Facharzt für Neurologie, zum Sachverständigen bestellt und mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens zum aktuellen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin beauftragt. Zum Gutachten vom 28.08.2016 nahm die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28.09.2016 Stellung.
  4. Am 10.11.2016 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung im Beisein der Beschwerdeführerin und ihrer rechtsfreundlichen Vertretung sowie eines Dolmetschers für die türkische Sprache durchgeführt. Im Verlauf dieser Verhandlung wurde der Beschwerdeführerin einerseits Gelegenheit gegeben, neuerlich ihre Ausreisemotivation umfassend darzulegen sowie die aktuelle Lageentwicklung in der Türkei anhand aktueller länderkundlicher Berichte erörtert, welche der Beschwerdeführerin ausgefolgt und eine Stellungnahme hiezu freigestellt wurde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist der mündlichen Verhandlung entschuldigt ferngeblieben und hat die Abweisung der gegenständlichen Beschwerde mit Schreiben vom 31.10.2016 beantragt.
  5. Am 12.12.2016 langte eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin zu den ihr ausgefolgten länderkundlichen Berichten beim Bundesverwaltungsgericht ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  6. Verfahrensbestimmungen

§ 27des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - Vw

GVG), BGBl. I 33/2013 idF BGBl. I Nr. 82/2015, hat das Verwaltungsgericht, soweit es nicht Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde gegeben findet, den angefochtenen Bescheid, die angefochtene Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und die angefochtene Weisung auf Grund der Beschwerde (§ 9 Abs. 1 Z 3 und 4 VwGVG) oder auf Grund der Erklärung über den Umfang der Anfechtung (§ 9 Abs. 3 VwGVG) zu überprüfen.

Paragraph 27, des Bundesgesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, 33 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2015,, hat das Verwaltungsgericht, soweit es nicht Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde gegeben findet, den angefochtenen Bescheid, die angefochtene Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und die angefochtene Weisung auf Grund der Beschwerde (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3 und 4 VwGVG) oder auf Grund der Erklärung über den Umfang der Anfechtung (Paragraph 9, Absatz 3, VwGVG) zu überprüfen.

§ 28Absatz 1 Vw

GVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

Paragraph 28, Absatz 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

§ 28Absatz 2 Vw

GVG hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

Art. 130Abs.

1 Z 1 B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist.

Paragraph 28, Absatz 2 VwGVG hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

Artikel 130

, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. 2. Feststellungen: 2.1. Die Beschwerdeführerin führt den im Spruch angegebenen Namen und ist Staatsangehörige der Türkei. Sie wurde am XXXX in der Türkei in XXXX geboren, gehört der Volksgruppe der Kurden an und bekennt sich zur alevitischen Religionsgemeinschaft. Die Beschwerdeführerin ist geschieden, lebt nicht in einer Lebensgemeinschaft und hat keine Kinder.2.1. Die Beschwerdeführerin führt den im Spruch angegebenen Namen und ist Staatsangehörige der Türkei. Sie wurde am römisch 40 in der Türkei in römisch 40 geboren, gehört der Volksgruppe der Kurden an und bekennt sich zur alevitischen Religionsgemeinschaft. Die Beschwerdeführerin ist geschieden, lebt nicht in einer Lebensgemeinschaft und hat keine Kinder. Bis zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 sowie in der Zeit zwischen der Wiedereinreise am 10.12.2014 und der erneuten Ausreise im Februar 2015 lebte die Beschwerdeführerin im Dorf XXXX in der Provinz XXXX bei ihrer Familie. In diesem Dorf halten sich nach wie vor die Eltern der Beschwerdeführerin und ein Bruder auf, mit denen auch derzeit regelmäßiger telefonischer Kontakt besteht. In Österreich hält sich ein weiterer Bruder der Beschwerdeführerin in Bregenz aufgrund eines Aufenthaltstitels Rot-Weiß-Rot-Karte Plus auf, in Deutschland zwei Schwestern und in den Niederlanden eine weitere Schwester.Bis zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 sowie in der Zeit zwischen der Wiedereinreise am 10.12.2014 und der erneuten Ausreise im Februar 2015 lebte die Beschwerdeführerin im Dorf römisch 40 in der Provinz römisch 40 bei ihrer Familie. In diesem Dorf halten sich nach wie vor die Eltern der Beschwerdeführerin und ein Bruder auf, mit denen auch derzeit regelmäßiger telefonischer Kontakt besteht. In Österreich hält sich ein weiterer Bruder der Beschwerdeführerin in Bregenz aufgrund eines Aufenthaltstitels Rot-Weiß-Rot-Karte Plus auf, in Deutschland zwei Schwestern und in den Niederlanden eine weitere Schwester. In der Türkei besuchte die Beschwerdeführerin die Grundschule von 1977 bis 1982. Da die Familie in der Schneiderei tätig war, wurde sie im Anschluss als Schneiderin angelernt und führte diesen Beruf im Familienverband aus. Am 23.06.2003 reiste die Beschwerdeführerin mit einem Visum zur Eheschließung in die Bundesrepublik Deutschland ein und schloss am 21.07.2003 die Ehe. Diese Ehe wurde am 16.01.2007 geschieden. Im Anschluss wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltsrecht erteilt, welches bis zum 15.0.5.2013 verlängert wurde. Eine weitere Verlängerung wurde seitens der deutschen Behörde abgelehnt und letztlich für den 23.01.2015 eine Abschiebung geplant. Die Beschwerdeführerin reiste zuvor freiwillig am 10.12.2014 in die Türkei aus. Mit Entscheidung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 09.01.2015 wurde die mit dem Vollzug der Abschiebung eintretende Sperrwirkung auf den 23.01.2017 befristet. In Deutschland war die Beschwerdeführerin als Hilfskraft für die Reinigung und die Vorbereitung von Speisen in einem Döner-Kebab-Lokal tätig. Am 01.02.2015 verließ die Beschwerdeführerin die Türkei illegal und schlepperunterstützt mit einem Lastkraftwagen und gelangte auf dem Landweg am 13.02.2015 nach Österreich, wo sie am 16.02.2015 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 2.2. Die Beschwerdeführerin gehört keiner politischen Partei als Mitglied an, sympathisiert jedoch mit der Demokratischen Partei der Völker (HDP). Die Beschwerdeführerin gehört der Gülen-Bewegung nicht an. Sie hat in der Türkei keine Schwierigkeiten aufgrund ihres Religionsbekenntnisses zu gewärtigen. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführerin in der Türkei vor ihrer Ausreise dort einer individuellen Gefährdung oder Verfolgung durch staatliche Organe oder durch Dritte ausgesetzt war oder sie im Falle einer Rückkehr in die Türkei der Gefahr einer solchen mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt wäre. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführerin im Falle einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat die Todesstrafe droht. Ebenso kann keine anderweitige individuelle Gefährdung der Beschwerdeführerin festgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf eine drohende unmenschliche Behandlung, Folter oder Strafe sowie kriegerische Ereignisse oder extremistische Anschläge in der Türkei. Die Beschwerdeführerin unterliegt bei einer Rückkehr in die Türkei nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit der Gefahr einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit einem von ihr behaupteten humanitären Engagement für die Bevölkerung der Stadt Kobane oder einem ihr unterstellten Naheverhältnis zur PKK. Sie unterliegt bei einer Rückkehr in die Türkei mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit auch nicht der Gefahr einer staatlichen Verfolgung im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu einer kurdisch-stämmigen Familie oder Teilnahme an den Aktivitäten kurdischer Vereine in der Bundesrepublik Deutschland. 2.3. Die Beschwerdeführerin leidet an Migräne (ohne Aura), chronischen Spannungskopfschmerzen und einer rezidivierenden depressiven Störung, welche gegenwärtig leicht ausgeprägt ist, wobei von einer dauerhaften Behandlungsbedürftigkeit des Krankheitsbildes nicht auszugehen ist. Im Fall einer Abschiebung der Beschwerdeführerin in die Türkei ist eine kurz- bis mittelfristigen Verschlechterung der depressiven Störung möglich. Eine signifikante Verschlechterung des Gesundheitszustandes, insbesondere ein lebensbedrohlicher Zustand im Fall einer Rückführung in die Türkei ist nicht anzunehmen. Eine am 17.10.2016 erfolgte MRT-Untersuchung des Schädels ergab einen unauffälligen Befund. Die Beschwerdeführerin nimmt derzeit aufgrund der Verschreibung des Dr. Thomas Mäser, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, vom 30.11.2016 an Medikamenten Pregabalin (25 mg bzw. 75 mg), Trittico (75

  1. mg)und Venlafaxin (150
  2. mg)ein. Die der Beschwerdeführerin verschriebenen Medikamente sind in der Türkei erhältlich. Der Beschwerdeführerin steht in der Türkei der Zugang zu ärztlicher Hilfe und zu einer adäquaten Krankenbehandlung offen. 2.4. Die Beschwerdeführerin ist erwerbsfähig. Sie verfügt über bestehende familiäre Anknüpfungspunkte im Herkunftsstaat und einer – wenn auch auf niedrigerem Niveau als in Österreich – gesicherten Existenzgrundlage. Die Beschwerdeführerin verfügt für den Fall der Rückkehr über ein türkisches Identitätsdokument und eine Wohnmöglichkeit im Haus ihrer Familie. 2.5. Die Beschwerdeführerin hält sich seit dem 16.02.2015 in Österreich auf. Sie reiste rechtswidrig in Österreich ein, ist seither Asylwerberin und verfügt über keinen anderen Aufenthaltstitel. Die Beschwerdeführerin bezieht derzeit Leistungen der staatlichen Grundversorgung für Asylwerber und lebt seit 26.06.2015 gemeinsam mit ihrem Bruder XXXX in Bregenz. Die Beschwerdeführerin ist derzeit nicht legal erwerbstätig und für niemanden sorgepflichtig. Sie verfügt über eine Einstellungszusage als Buffetkraft in einem Döner-Kebab-Lokal in Bregenz im Ausmaß von 40 Wochenstunden zu einem Gehalt von EUR 1.485,53 brutto.2.5. Die Beschwerdeführerin hält sich seit dem 16.02.2015 in Österreich auf. Sie reiste rechtswidrig in Österreich ein, ist seither Asylwerberin und verfügt über keinen anderen Aufenthaltstitel. Die Beschwerdeführerin bezieht derzeit Leistungen der staatlichen Grundversorgung für Asylwerber und lebt seit 26.06.2015 gemeinsam mit ihrem Bruder römisch 40 in Bregenz. Die Beschwerdeführerin ist derzeit nicht legal erwerbstätig und für niemanden sorgepflichtig. Sie verfügt über eine Einstellungszusage als Buffetkraft in einem Döner-Kebab-Lokal in Bregenz im Ausmaß von 40 Wochenstunden zu einem Gehalt von EUR 1.485,53 brutto. Die Beschwerdeführerin pflegt normale soziale Kontakte, vorwiegend mit Verwandten und Freunden. Sie besucht seit Mai 2016 einen Deutschkurs, hat jedoch erst über rudimentärste Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Beschwerdeführerin ist strafrechtlich unbescholten. 2.6. Zur Lage im Herkunftsstaat Türkei werden folgende Feststellungen unter Heranziehung der angeführten Quellen getroffen: Kurzinformationen vom 04.11.2016, Festnahme der Parteivorsitzenden der HDP, Festnahmen und Anklagen gegen Journalisten Am 03.11.2016 wurden die Co-Parteivorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yuksekdag wegen des Vorwurfs der Propaganda für bewaffnete Gruppen, die den türkischen Staat bekämpfen, verhaftet; außerdem wurden 9 weitere Parlamentarier der HDP verhaftet. Wenige Stunden nach den Verhaftungen wurden 8 Personen bei einer Bombenexplosion in Diyarbakir getötet und mehr als 100 weitere Personen verletzt. Reporter ohne Grenzen beklagt die gegen seinen Vertreter in der Türkei, Erol Öndero?lu, und den Menschenrechtskämpfer ?ebnem Korur Fincanc? und die Journalisten Ahmet Nesin und ?nan K?z?lkaya erhobene Anklage. Das Verfahren wird am 08.11.2016 in Istanbul stattfinden. Die Angeklagten wurden im Juni dieses Jahres verhaftet und "terroristischer Propaganda" aufgrund der Teilnahme an einer Solidaritätskampagne zur Unterstützung der kurdischen Zeitung Özgür Gündem beschuldigt. Bereits am 31.10.2016 waren der Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet, Murat Sabuncu, und mehrere führende Mitarbeiter des Traditionsblatts festgenommen worden. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft verdächtigt sie, mit der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen und der kurdischen Untergrundarmee PKK in Verbindung zu stehen. Quellen: -Strichaufzählung BBC News: Turkey HDP: Blast after pro-Kurdish leaders Demirtas and Yuksekdag detained, 4. November 2016 http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-37868441 (Zugriff am 9. November 2016) -Strichaufzählung RSF - Reporters Sans Frontières: RSF urges charges to be dropped against Turkey representative as trial looms, 4. November 2016 (verfügbar auf ecoi.net) http://www.ecoi.net/local_link/331474/472699_de.html (Zugriff am 9. November 2016) -Strichaufzählung BBC News: Turkey detains opposition Cumhuriyet journalists, 31. Oktober 2016 http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-37820442 (Zugriff am 9. November 2016) Kurzinformationen vom 27.10.2016, Foltervorwürfe Basierend auf Interviews mit über 40 Rechtsanwälten, Menschenrechtsaktivisten, ehemaligen Häftlingen, medizinischen Personal und forensischen Spezialisten veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) am 24.10.2016 einen Bericht zu den Folgewirkungen des Ausnahmezustandes auf die Haftbedingungen in Polizeigewahrsam und die Rechte der Festgenommenen. In den 13 dokumentierten Fällen von behaupteter Folter und Misshandlung wurden Methoden beschrieben, welche von Stress-Positionen und Schlafentzug bis zu schweren Schlägen, sexuellen Missbrauch und der Androhung von Mord und Vergewaltigung reichen. HRW macht auch die Notverordnungen der Regierung dafür verantwortlich. Diese verlängerten die maximale Polizeihaft von vier auf 30 Tage, ohne dass die Betroffenen einem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Auf Basis der Dekrete kann den Betroffenen zudem bis zu fünf Tage der Zugang zu einem Anwalt verweigert werden, wobei vertrauliche Gespräche zwischen Anwalt und Häftling eingeschränkt sind. Den Gesprächen wohnten oft Polizisten bei oder diese wurden mitunter sogar aufgezeichnet. Das Verhalten der Polizei und der Behördendruck haben laut HRW auch die Integrität der medizinischen Untersuchungen untergraben, weil diese in Gegenwart von Polizeibeamten stattfanden. Überdies wurde den Anwälten der Zugang zu den medizinischen Berichten verweigert (HRW 24.10.2016). Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats, nahm in seinem Memorandum vom 7.10.2016 ebenfalls Stellung zu Foltervorwürfen. Er betonte, nicht automatisch den Vorwürfen Glauben zu schenken, kritisierte jedoch wie HRW die Verlängerung der Polizeihaft auf 30 Tage, den restriktiven Zugang zu einem Rechtsbeistand, die Einschränkungen hinsichtlich vertraulicher Gespräche zwischen Anwalt und Klienten und darüber hinaus die Abwesenheit des Nationalen Präventionsmechanismus [zur Verhütung von Folter und Misshandlung]. Muižnieks forderte die türkische Regierung auf, dringend zur Rechtssituation vor dem Ausnahmezustand zurückzukehren (CoE-CommDH 7.10.2016). Foltervorwürfe kamen 2016 regelmäßig von internationalen und türkischen Menschenrechtsorganisationen. So berichtete Amnesty International am 24.7.2016, glaubwürdige Belege für Folter in offiziellen und inoffiziellen Haftzentren (wie Sporthallen) gesammelt zu haben (AI 24.7.2016). Die türkische Menschenrechtsvereinigung (IHD) berichtete am 19.10.2016, wonach in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 rund 350 Personen in Polizeihaft bzw. Gefängnissen und weitere 124 an anderen Orten gefoltert oder misshandelt wurden (TM 19.10.2016). Der türkische Justizminister, Bekir Bozda?, wies am 23.10.2016 die Foltervorwürfe rigoros zurück und verlangte Beweise für die, seiner Meinung nach, falschen und ungerechten Anschuldigungen (MoJ o.D., vgl. HDN 25.10.2016).Der türkische Justizminister, Bekir Bozda?, wies am 23.10.2016 die Foltervorwürfe rigoros zurück und verlangte Beweise für die, seiner Meinung nach, falschen und ungerechten Anschuldigungen (MoJ o.D., vergleiche HDN 25.10.2016). Quellen: -Strichaufzählung AI - Amnesty International (24.7.2016): Turkey: Independent monitors must be allowed to access detainees amid torture allegations, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/07/turkey-independent-monitors-must-be-allowed-to-access-detainees-amid-torture-allegations/, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (7.10.2016): Memorandum on the human rights implications of the measures taken under the state of emergency in Turkey [CommDH

(2016)35], https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&InstranetImage=2942452&SecMode=1&DocId=2386132&Usage=2, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.10.2016): Human Rights Watch says state of emergency gives Turkey ‘blank check’ to mistreat suspects, http://www.hurriyetdailynews.com/human-rights-watch-says-state-of-emergency-gives-turkey-blank-check-to-mistreat-suspects.aspx?pageID=238&nID=105338&NewsCatID=339, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (24.10.2016): A Blank Check - Turkey’s Post-Coup Suspension of Safeguards Against Torture, https://www.hrw.org/sites/default/files/report_pdf/turkey1016_web.pdf, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung MoJ - Ministry of Justice (o.D.): Bozda?: "There is no ill-treatment and torture in penal institutions in Turkey.”, http://www.adalet.gov.tr/bozdag-twitter, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung TM – Turkish Minute (19.10.2016): IHD: 40,573 rights violations, 1,481 dead in 9 months in Turkey, https://www.turkishminute.com/2016/10/19/ihd-40573-rights-violations-1481-dead-9-months-turkey/, Zugriff 27.10.2016 Kurzinformationen vom 18.10.2016, Menschenrechtskommissar des Europarates zu den Folgen des Ausnahmezustandes Am 7.10.2016 veröffentlichte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, ein Memorandum zu den Folgewirkungen der in der Türkei im Rahmen des Ausnahmezustandes gesetzten Maßnahmen für die Menschenrechtslage. Muižnieks bedauerte die Verlängerung des Ausnahmezustandes um weitere 90 Tage. Er forderte die türkischen Behörden dazu auf, sofort damit zu beginnen, die Notstandsdekrete zurückzunehmen, beginnend mit jenen Bestimmungen, die den höchsten Grad an Willkür in ihrer Anwendung erlauben und am weitesten von der üblichen Rechtssicherheit abweichen (CoE-CommDH 7.10.2016). Laut Muižnieks führten die Maßnahmen in ihrer Anwendung zu einem hohen Grad an Willkür im Hinblick auf die zahlreichen Festnahmen und Amtsenthebungen. Dabei kritisierte Muiznieks den erschwerten Zugang für Festgenommene zur Rechtsbeihilfe oder die durch die Verhängung des Ausnahmezustands mögliche Untersuchungshaft von bis zu 30 Tagen. Mehr Transparenz sei bei der Prüfung von Mitgliedschaften in Terrororganisationen notwendig, so der Menschenrechtskommissar in seinem Bericht. Verdächtige sollten zumindest über Beweise gegen sie informiert werden. Weiterhin forderte Muiznieks den sofortigen Stopp von Schließungen privater Unternehmen, wie etwa Medienhäuser, sowie von deren Enteignung aufgrund einer einfachen Verwaltungsentscheidung (FNS 10.2016). Der Menschenrechtskommissar stellte überdies fest, dass die Bereitschaft der Gülen-Bewegung Gewalt anzuwenden, was eine Grundvoraussetzung für die Definition von Terrorismus ist, bis zum Tage des Putschversuches für die türkische Öffentlichkeit nicht augenscheinlich war. Bislang besteht kein endgültiges Rechtsurteil seitens des Kassationsgerichtses, dass die Gülen-Bewegung eine terroristische Organisation ist. Dies ist jedoch ein entscheidender Rechtsakt innerhalb des türkischen Rechtssystems. Muižnieks betonte die notwendige Unterscheidung bei der Kriminalisierung der Mitgliedschaft und der Unterstützung der Organisation zwischen jenen, die in illegale Handlungen verwickelt sind und jenen, welche Sympathisanten, Unterstützer oder Mitglieder sind, ohne etwas über die Bereitschaft zur Gewaltbeteiligung zu wissen. Eine bloße Mitgliedschaft in, oder Kontakte zu einer Organisation, selbst wenn diese mit der Gülen-Bewegung in Verbindung steht, reicht nicht für eine strafrechtliche Verantwortung aus. Der Hochkommissar forderte die Behörden in diesem Zusammenhang auch dazu auf, dass Anklagen wegen Terrorismus nicht rückwirkend auf Handlungen angewendet werden, die vor dem 15.7.2016 als legal galten (CoE-CommDH 7.10.2016). Quellen: -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (7.10.2016): Memorandum on the human rights implications of the measures taken under the state of emergency in Turkey [CommDH
(2016)35], https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&InstranetImage=2942452&SecMode=1&DocId=2386132&Usage=2, Zugriff 18.10.2016 -Strichaufzählung FNS - Friedrich Naumann Stiftung (10.2016): TÜRKEI BULLETIN 19/16, Berichtszeitraum: 01.-
  1. Oktober 2016, https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/626, Zugriff 18.10.2016 Kurzinformationen vom 14.9.2016, UN Hochkommissar zur Menschenrechtslage im Südosten Anlässlich der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates am 13.9.2016 stellte der UN Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra'ad Al Hussein, fest, dass die Sorge um die Menschenrechte im Südosten der Türkei weiterhin akut ist. Einlangende Berichte an den Hochkommissar sprachen von andauernden Verletzungen des internationalen Rechts sowie der Menschrechte, u.a. dem Tod von Zivilisten, außergerichtlichen Tötungen, Massenumsiedelungen und der Zerstörung von Städten und Dörfern. Der Hochkommissar kritisierte, dass dem Hochkommissariat trotz der Kooperation mit der Türkei, der Zugang zur Region zwecks einer umfassenden, unabhängigen Beurteilung der Lage, verweigert wurde (OHCHR 13.9.2016). Wenn der Zugang verweigert wird, müsse man laut Hochkommissar vom Schlimmsten ausgehen (NZZ 13.9.2016). Deshalb wurde eine temporäre Monitoring-Einheit in Genf eingerichtet, um dem Menschenrechtsrat auch weiterhin zu berichten (OHCHR 13.9.2016, vgl. NZZ 13.9.2016).Anlässlich der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates am 13.9.2016 stellte der UN Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra'ad Al Hussein, fest, dass die Sorge um die Menschenrechte im Südosten der Türkei weiterhin akut ist. Einlangende Berichte an den Hochkommissar sprachen von andauernden Verletzungen des internationalen Rechts sowie der Menschrechte, u.a. dem Tod von Zivilisten, außergerichtlichen Tötungen, Massenumsiedelungen und der Zerstörung von Städten und Dörfern. Der Hochkommissar kritisierte, dass dem Hochkommissariat trotz der Kooperation mit der Türkei, der Zugang zur Region zwecks einer umfassenden, unabhängigen Beurteilung der Lage, verweigert wurde (OHCHR 13.9.2016). Wenn der Zugang verweigert wird, müsse man laut Hochkommissar vom Schlimmsten ausgehen (NZZ 13.9.2016). Deshalb wurde eine temporäre Monitoring-Einheit in Genf eingerichtet, um dem Menschenrechtsrat auch weiterhin zu berichten (OHCHR 13.9.2016, vergleiche NZZ 13.9.2016). Quellen: -Strichaufzählung NZZ – Neue Zürcher Zeitung (13.9.2016): Uno kritisiert zunehmende Behinderung von Beobachtern, http://www.nzz.ch/international/menschenrechte-weltweit-uno-kritisiert-zunehmende-behinderung-von-beobachtern-ld.116444, Zugriff 14.9.2016 -Strichaufzählung OHCHR - UN Office of the High Commissioner for Human Rights (13.9.2016): Opening Statement by Zeid Ra'ad Al Hussein, United Nations High Commissioner for Human Rights, at the 33rd session of the Human Rights Council, http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=20474&LangID=E, Zugriff 14.9.2016 Kurzinformationen vom 6.9.2016, Massenentlassungen im öffentlichen Dienst Auf Basis eines Dekrets vom 1.9.2016 wurden 50.589 Beamten wegen ihrer angeblichen Verbindung zur sog. Gülen-Bewegung entlassen. Einspruch bei Gericht ist nicht möglich. Eine Abstimmung im Parlament über diese Dekret soll später erfolgen: Per Dekret waren am
  2. August bereits 5.500 Beamte entlassen worden. Somit wurden bisher mindestens 56.000 Bedienstete gekündigt. Anderen Zählungen in türkischen Medien zufolge haben seit dem Putsch rund 86.000 Personen ihre Posten verloren. Die mit Abstand meisten Entlassungen gab es im Bildungsministerium. Vom jüngsten Dekret waren auch nochmals 8.000 Polizisten betroffen. Beim Militär wurden bisher 4.451 Soldaten gekündigt, 151 von ihnen hatten einen Generalsrang (Standard 2.9.2016, vgl. DTJ 2.9.2016). Unter den Entlassenen sind u.a. auch rund 1.500 Mitarbeiter der türkischen Religionsbehörde Diyanet sowieAuf Basis eines Dekrets vom 1.9.2016 wurden 50.589 Beamten wegen ihrer angeblichen Verbindung zur sog. Gülen-Bewegung entlassen. Einspruch bei Gericht ist nicht möglich. Eine Abstimmung im Parlament über diese Dekret soll später erfolgen: Per Dekret waren am
  3. August bereits 5.500 Beamte entlassen worden. Somit wurden bisher mindestens 56.000 Bedienstete gekündigt. Anderen Zählungen in türkischen Medien zufolge haben seit dem Putsch rund 86.000 Personen ihre Posten verloren. Die mit Abstand meisten Entlassungen gab es im Bildungsministerium. Vom jüngsten Dekret waren auch nochmals 8.000 Polizisten betroffen. Beim Militär wurden bisher 4.451 Soldaten gekündigt, 151 von ihnen hatten einen Generalsrang (Standard 2.9.2016, vergleiche DTJ 2.9.2016). Unter den Entlassenen sind u.a. auch rund 1.500 Mitarbeiter der türkischen Religionsbehörde Diyanet sowie 2.346 Akademiker an Universitäten (HDN 2.9.2016). Am 4.9.2016 kündigte der türkische Regierungschef, Binali Y?ld?r?m, zudem an, dass 14.000 Lehrer im Osten und Südosten des Landes suspendiert werden, weil sie verdächtigt werden, Verbindungen zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu haben. Wie viele über derartige Verbindungen verfügen, werden laut Y?ld?r?m nachfolgende Untersuchungen ergeben (HDN 5.9.2016). Quellen: -Strichaufzählung Der Standard (2.9.2016): Rekordsäuberung gegen türkische Beamte, http://derstandard.at/2000043764897/Rekordsaeuberung-gegen-tuerkische-Beamte, Zugriff 6.9.2016 -Strichaufzählung DTJ – Deutsch Türkisches Journal (2.9.2016): Neue Säuberungswelle in der Türkei: Erdo?an entlässt per Dekret weitere 50 000 Staatsbedienstete, http://dtj-online.de/neue-saeuberungswelle-in-der-turkei-erdogan-entlaesst-per-dekret-weitere-50-000-staatsbedienstete-78693, Zugriff 6.9.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (2.9.2016): Thousands of public employees sacked with latest decree in Turkey, http://www.hurriyetdailynews.com/thousands-of-public-employees-sacked-with-latest-decree-in-turkey.aspx?pageID=238&nID=103497&NewsCatID=341, Zugriff 6.9.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.9.2016): 14,000 teachers to be suspended over suspected PKK links: PM Y?ld?r?m, http://www.hurriyetdailynews.com/14000-teachers-to-be-suspended-over-suspected-pkk-links-pm-yildirim-.aspx?pageID=238&nID=103574&NewsCatID=341, Zugriff 6.9.2016 Kurzinformationen vom 22.8.2016, Selbstmordattentat in Gaziantep Am 20.8.2016 riss ein Selbstmordanschlag auf eine kurdische Hochzeit in Gaziantep mehr als 50 Menschen in den Tod. Nach drei Anschlägen der PKK in den Tagen zuvor wurde dieser seitens der Regierung dem sog. Islamischen Staat (IS) zugerechnet (Standard 22.8.2016). Laut der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) habe es sich um die Hochzeit eines ihrer Parteimitglieder gehandelt; deshalb seien viele HDP-Anhänger unter den Opfern (tagesschau.de 21.8.2016a). Mahmut To?rul, lokaler Parlamentarier der HDP, sagte, dass die Hochzeitsgäste größtenteils Unterstützer der HDP gewesen seien, weshalb der Anschlag nicht zufällig, sondern als Racheakt an den Kurden zu betrachten sei (Guardian 22.8.2016). Die Hinterbliebenen der Opfer machten den türkischen Staatspräsidenten Erdo?an mitverantwortlich für den Anschlag. In einer Erklärung warf die HDP der Regierung vor, sie habe Warnungen vor Terroranschlägen durch den sog. IS ignoriert. Vielmehr habe die Regierungspartei AKP tatenlos zugesehen, wie sich die Terrormiliz IS gerade in der grenznahen Stadt Gaziantep ausgebreitet hat. Präsident Erdo?an interpretierte das Selbstmordattentat völlig anders. Er vermutete zwar auch, dass der sog. IS dahinter steckt. Aber er zog gleichzeitig eine Verbindung zur kurdischen PKK und zur Gülen-Bewegung, die für den Putschversuch vom
  4. Juli verantwortlich gemacht wird (tagesschau.de 21.8.2016b). Quellen: -Strichaufzählung Der Standard (22.8.2016): Anschlag auf Kurdenhochzeit: Ein Kind als Attentäter, http://derstandard.at/2000043149810/Anschlahgg-auf-Kurdenhohzeit-Ein-Kind-als-Attentaeter, Zugriff 22.8.2016 -Strichaufzählung tagesschau.de (21.8.2016a): Türkei beschuldigt IS - und andere Terroristen, http://www.tagesschau.de/ausland/gaziantep-111.html, Zugriff 22.8.2016 -Strichaufzählung tagesschau.de (21.8.2016b): Zwischen Trauer und Wut, https://www.tagesschau.de/ausland/gaziantep-115.html, Zugriff 22.8.2016 -Strichaufzählung The Guardian (22.8.2016): Erdo?an blames Isis for suspected suicide attack at wedding in Turkey, https://www.theguardian.com/world/2016/aug/20/several-dead-in-suspected-terrorist-blast-at-wedding-in-turkey, Zugriff 22.8.2016 Kurzinformationen vom 4.8.2016, Verfolgung von Gülen-Anhängern im In- und Ausland Laut Ministerpräsident Binali Y?ld?r?m wurden (Stand 2.8.2016) 35 Gesundheitseinrichtungen, 1.045 Bildungsinstitutionen, 104 Stiftungen, 1.125 Vereine, 15 Universitäten sowie 29 Gewerkschaften geschlossen, weil sie angeblich Verbindungen zur Gülen-Bewegung hatten, die in der Türkei als Terrororganisation gilt und für den Putschversuch vom 15.7.2016 verantwortlich gemacht wird (HDN 2.8.2016a). Am 2.8.2016 übermittelte die Türkei laut Bekir Bozda? ein zweites Ansuchen an die USA, den in Pennsylvania lebenden Fetullah Gülen festzunehmen und auszuliefern (AA 2.8.2016). Der Parlamentspräsident Ibrahim Kahraman forderte am 2.8.2016, es müsse auch weltweit gegen Aktivitäten der Gülen-Bewegung vorgegangen werden. Außerdem müsse die Bewegung in den Ländern, in denen sie aktiv sei, zur Terrororganisation erklärt werden (DTJ 2.8.2016). Die türkische Regierung hat Deutschland aufgefordert, türkische Anhänger des Predigers Fetullah Gülen auszuliefern. Konkret bezog sich der türkische Außenminister Mevlüt Çavu?o?lu auf Richter und Staatsanwälte, die in Deutschland leben und Gülen unterstützen würden (TS 28.7.2016). In europäischen Ländern ist dazu aufgerufen worden Gülen-Anhänger den türkischen Behörden zu melden. Postings auf Facebook zu diesem Zweck weisen auf eine Hotline in Ankara und Kontakt zu türkischen Sicherheitsbehörden hin (Kurier 20.7.2016). Anhänger und Verbände der Regierungspartei AKP riefen in Deutschland zur Denunziation von Gülen-Anhängern auf (heute.de 24.7.2016). In Schweden riefen AKP-Anhänger auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, Individuen, Organisationen und Institutionen zu melden, die die Gülen-Bewegung unterstützen oder finanzieren. Hierfür wurde eine eigene Telefon-Hotline eingerichtet (RS 22.7.2016) In Schweden verlautbarte am 3.8.2016 die Migrationsbehörde (Migrationsverket) ihren Beschluss vom 18.7.2016, wonach Asylwerber mit Verbindungen zur Opposition des gescheiterten Putsches bis auf weiteres nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das Abschiebeverbot gilt auch für andere Personen, die an glaubwürdigen politischoppositionellen Aktivitäten beteiligt waren (The Local 3.8.2016, vgl. US News 3.8.2016).In Schweden verlautbarte am 3.8.2016 die Migrationsbehörde (Migrationsverket) ihren Beschluss vom 18.7.2016, wonach Asylwerber mit Verbindungen zur Opposition des gescheiterten Putsches bis auf weiteres nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das Abschiebeverbot gilt auch für andere Personen, die an glaubwürdigen politischoppositionellen Aktivitäten beteiligt waren (The Local 3.8.2016, vergleiche US News 3.8.2016). Nach der Kritik von EU und USA am Vorgehen Ankaras gegen mutmaßliche Unterstützer des vereitelten Putschversuchs hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdo?an dem Westen, insbesondere den USA und der EU, Unterstützung von Terror und Putschisten vorgeworfen (Standard 2.8.2016, Guardian 2.8.2016, HDN 2.8.2016b). Quellen: -Strichaufzählung AA – Anadolu Agency (2.8.2016): Turkey again requests US to arrest Fetullah Gulen, http://aa.com.tr/en/politics/turkey-again-requests-us-to-arrest-fetullah-gulen/620072, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung Der Standard (2.8.2016): Erdo?an wirft Westen vor, Terrorismus zu unterstützen, http://derstandard.at/2000042161164/Erdogan-wirft-Westen-vor-Terrorismus-zu-unterstuetzen?ref=rec, Zugriff 3.8.2016 -Strichaufzählung DTJ - Deutsch Türkisches Journal (2.8.2016): Erdo?an fordert Ausland auf, Gülen-Bewegung zu bekämpfen, http://dtj-online.de/erdogan-fordert-ausland-auf-gulen-bewegung-zu-bekaempfen-77971, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (2.8.2016a): Coup plotters are not Kemalists: PM Y?ld?r?m, http://www.hurriyetdailynews.com/coup-plotters-are-not-kemalists-pm-yildirim.aspx?pageID=238&nID=102400&NewsCatID=338, Zugriff 3.8.2016 -Strichaufzählung HDN - Hürriyet Daily News (2.8.2016b): West stands by coup, terrorists: President Erdo?an, http://www.hurriyetdailynews.com/west-stands-by-coup-terrorists-president-erdogan-.aspx?PageID=238&NID=102395&NewsCatID=338, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung heute.de (24.7.2016): Im Visier Ankaras: Gülen-Anhänger in Deutschland, http://www.heute.de/guelen-anhaenger-in-deutschland-bekommen-folgen-des-putschversuchs-in-tuerkei-zu-spueren-44526408.html, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung Kurier (20.7.2016): Türken in Europa rufen dazu auf, Erdogan-Gegner zu melden, http://kurier.at/politik/inland/tuerken-in-europa-rufen-dazu-auf-erdogan-gegner-zu-melden/210.832.693, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung RS – Radio Sweden (22.7.2016): Turkey trying to track down Gülen supporters in Sweden, http://sverigesradio.se/sida/artikel.aspx?programid=2054&artikel=6480045, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung The Guardian (2.8.2016): The west is supporting terrorism against Turkey, claims Erdo?an, https://www.theguardian.com/world/2016/aug/02/the-west-is-supporting-terrorism-against-turkey-claims-erdogan, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung The Local (3.8.2016): Sweden delays sending back Erdogan dissenters, http://www.thelocal.se/20160803/sweden-wont-send-erdogan-opposers-back-to-turkey, Zugriff 4.8.2016 -Strichaufzählung TS – tagesschau.de (28.7.2016): Deutschland soll Gülen-Anhänger ausliefern, http://www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-guelen-anhaenger-auslieferung-101.html, Zugriff 3.8.2016 -Strichaufzählung US News (3.8.2016): Sweden won't return people linked to failed Turkey coup, http://www.usnews.com/news/world/articles/2016-08-03/sweden-wont-return-people-linked-to-failed-turkey-coup, Zugriff 4.8.2016 Kurzinformationen vom 2.8.2016, Vorgehen gegen Journalisten und Medien Die türkischen Behörden kündigten Ende Juli 2016 die Schließung von 131 Medien, darunter drei Nachrichtenagenturen, 16 Fernsehkanäle, 23 Radiostationen, 45 Zeitungen, 15 Magazine sowie 29 Verlagshäuser, an (BBC 28.7.2016, vgl. JiT 28.7.2018).Die türkischen Behörden kündigten Ende Juli 2016 die Schließung von 131 Medien, darunter drei Nachrichtenagenturen, 16 Fernsehkanäle, 23 Radiostationen, 45 Zeitungen, 15 Magazine sowie 29 Verlagshäuser, an (BBC 28.7.2016, vergleiche JiT 28.7.2018). Medienberichten zufolge sind am 25.7.2016 Haftbefehle gegen 42 Journalisten erlassen worden. Tags drauf wurden Haftbefehle gegen weitere 47 Journalisten erlassen, die in der Vergangenheit für die Gülen-nahe Zeitung "Zaman" gearbeitet haben. (DTJ 28.7.2016, vgl. FNS 1.8.2018). Überdies wurden 300 Angestellte der staatlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT) sowie 29 der Medienaufsichtsbehörde (RTÜK) ihrer Posten enthoben (FNS 1.8.2018). Die internationale Journalistenföderation sprach mit Stand 1.8.2016 von 60 tatsächlichen Festnahmen. Besorgnis erregte insbesondere der Umstand, dass eine Kommunikation mit den Inhaftierten kaum oder gar nicht möglich war. Das Verlassen des Landes blieb für Journalisten durch die steigende Überwachung an der Grenze und die Nichtigerklärung von Journalistenpässen schwierig (IFJ/EFJ 1.8.2016).Medienberichten zufolge sind am 25.7.2016 Haftbefehle gegen 42 Journalisten erlassen worden. Tags drauf wurden Haftbefehle gegen weitere 47 Journalisten erlassen, die in der Vergangenheit für die Gülen-nahe Zeitung "Zaman" gearbeitet haben. (DTJ 28.7.2016, vergleiche FNS 1.8.2018). Überdies wurden 300 Angestellte der staatlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT) sowie 29 der Medienaufsichtsbehörde (RTÜK) ihrer Posten enthoben (FNS 1.8.2018). Die internationale Journalistenföderation sprach mit Stand 1.8.2016 von 60 tatsächlichen Festnahmen. Besorgnis erregte insbesondere der Umstand, dass eine Kommunikation mit den Inhaftierten kaum oder gar nicht möglich war. Das Verlassen des Landes blieb für Journalisten durch die steigende Überwachung an der Grenze und die Nichtigerklärung von Journalistenpässen schwierig (IFJ/EFJ 1.8.2016). Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, und die OSZE-Repräsentantin für Medienfreiheit, Dunja Mijatovi?, zeigten sich angesichts der Maßnahmen der türkischen Behörden alarmiert und verurteilten das scharfe Vorgehen der türkischen Regierung gegen Journalisten und Medien. Sie forderten die Regierung dazu auf ihre Entscheidungen zu überdenken und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Medienfreiheit zu bekräftigen (OSCE 28.7.2016). Quellen: -Strichaufzählung BBC News (28.7.2016): Turkey coup attempt: More than 130 media outlets shut, http://www.bbc.com/news/world-europe-36910556, Zugriff 2.8.2016 -Strichaufzählung DTJ – Deutsch Türkisches Journal (28.7.2016): Türkei: Regierung versetzt Dutzenden kritischen Medien den Todesstoß, http://dtj-online.de/tuerkei-regierung-versetzt-dutzenden-kritischen-medien-den-todesstoss-77779, Zugriff 2.8.2016 -Strichaufzählung FNS – Friedrich Naumann Stiftung (1.8.2016): TÜRKEI BULLETIN 14/16, Berichtszeitraum: 15.-
  5. Juli 2016, https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/603, Zugriff 2.8.2016 -Strichaufzählung IFJ/EFJ - International Federation of Journalists (1.8.2016): Turkey: Turkish journalists from former Zaman Media Group ask IFJ/EFJ for assistance during climate of fear, http://www.ifj.org/nc/news-single-view/backpid/1/article/turkey-turkish-journalists-from-former-zaman-media-group-ask-ifjefj-for-assistance-during-climate/, Zugirff 2.8.2016 -Strichaufzählung JiT – James in Turkey (28.7.2016): Turkey coup attempt: More than 130 media outlets shut, http://www.jamesinturkey.com/the-newspapers-and-tv-channels-that-are-no-more/, Zugriff 2.8.2016 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Cooperation in Europe (28.7.2016): UN Special Rapporteur and OSCE Representative on Freedom of the Media deplore crackdown on journalists and media outlets in Turkey, http://www.osce.org/fom/256836, Zugriff 2.8.2016 Kurzinformationen vom 27.7.2016, Umstrukturierungen und Massenentlassungen in der Justiz Bereits am 1.7.2016 ratifizierte das türkische Parlament ein Gesetz zur Umstrukturierung zweier Höchstgerichte, nämlich des Staatsrates, der vor allem für die Verwaltungskontrolle zuständig ist, und des Kassationsgerichtes, auch Oberstes Appellationsgericht genannt, als Letztinstanz in Zivil- und Strafverfahren. Vorgesehen sind die Reduzierung der Kammern und von deren Mitgliedern, sowie vorab die Entlassung sämtlicher Richter der beiden obersten Gerichte mit Ausnahme der Gerichtspräsidenten, deren Stellvertreter und der Generalstaatsanwälte. Für die Neubesetzung der Gerichte ist der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) zuständig. Im Falle des Staatsrats wird ein Viertel der Richter vom Staatspräsidenten bestimmt (AA 1.7.2016, vgl. FNS 30.6.2016, Standard 2.7.2016). Politische Beobachter kritisieren, der HSYK sei fest in Regierungshand und die größte Oppositionspartei, die kemalistisch-sozialdemokratische CHP, legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein (FNS 30.6.2016, vgl. Standard 2.7.2016). Auch der Vorsitzende der Richtergewerkschaft YARSAV, Mustafa Karada?, kritisierte, dass die Regierung die Justiz unter Kontrolle bringen wolle. Die Justizreform sei zudem verfassungswidrig (Standard 2.7.2016).Bereits am 1.7.2016 ratifizierte das türkische Parlament ein Gesetz zur Umstrukturierung zweier Höchstgerichte, nämlich des Staatsrates, der vor allem für die Verwaltungskontrolle zuständig ist, und des Kassationsgerichtes, auch Oberstes Appellationsgericht genannt, als Letztinstanz in Zivil- und Strafverfahren. Vorgesehen sind die Reduzierung der Kammern und von deren Mitgliedern, sowie vorab die Entlassung sämtlicher Richter der beiden obersten Gerichte mit Ausnahme der Gerichtspräsidenten, deren Stellvertreter und der Generalstaatsanwälte. Für die Neubesetzung der Gerichte ist der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) zuständig. Im Falle des Staatsrats wird ein Viertel der Richter vom Staatspräsidenten bestimmt (AA 1.7.2016, vergleiche FNS 30.6.2016, Standard 2.7.2016). Politische Beobachter kritisieren, der HSYK sei fest in Regierungshand und die größte Oppositionspartei, die kemalistisch-sozialdemokratische CHP, legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein (FNS 30.6.2016, vergleiche Standard 2.7.2016). Auch der Vorsitzende der Richtergewerkschaft YARSAV, Mustafa Karada?, kritisierte, dass die Regierung die Justiz unter Kontrolle bringen wolle. Die Justizreform sei zudem verfassungswidrig (Standard 2.7.2016). Bereits zuvor war es zu weitreichenden personellen Umstrukturierungen in der Justiz gekommen. Am 5.6.2016 ordnete der HSYK die Versetzung von 3.750 Richtern und Staatsanwälten an, wobei jene die im Sinne der Regierung Urteile gefällt hatten, befördert, andere hingegen degradiert wurden (Al-Monitor 14.6.2016, vgl. HDN 7.6.2016).Bereits zuvor war es zu weitreichenden personellen Umstrukturierungen in der Justiz gekommen. Am 5.6.2016 ordnete der HSYK die Versetzung von 3.750 Richtern und Staatsanwälten an, wobei jene die im Sinne der Regierung Urteile gefällt hatten, befördert, andere hingegen degradiert wurden (Al-Monitor 14.6.2016, vergleiche HDN 7.6.2016). Am 16.7.2016, dem Tag nach dem gescheiterten Putschversuch, wurden gegen 2.745 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle erlassen, unmittelbar nachdem ihre Suspendierung durch den HSYK angeordnet worden war. Ihnen werden Verbindungen zur sog. Gülen-Bewegung, die laut türkischer Regierung hinter dem Putschversuch steht, unterstellt. Unter den Verhafteten befinden sich auch zwei Richter des Verfassungsgerichtes und insgesamt 58 Richter des Staatsrates. Gegen 140 Richter des Obersten Appellationsgerichtes wurden Haftbefehle erlassen und elf von ihnen festgenommen (HDN 16.7.2016). Mustafa Karada?, Vorsitzender der Richtergewerkschaft, gab an, dass einige der betroffenen Richter und Staatsanwälte mit Sicherheit nichts mit den Strukturen der Gülen-Bewegung zu tun hätten (Birgün 20.7.2016). Laut Plan des Justizministeriums sollen im August 2016 über 5.110 neue Richter und Staatsanwälte, vorwiegend Absolventen des Gerichtsjahres sowie Richteranwärter und Kandidaten für das Amt des Staatsanwaltes, angelobt werden, um die entstandenen Lücken zu schließen (HDN 26.7.2016). Am 25.7.2016 beschloss der HSYK unter Anwesenheit von 17 seiner 22 Mitglieder unter Vorsitz von Justizminister Bekir Bozda? die Ernennung von 267 neuen Richtern des Obersten Appelationsgerichtes und 75 Mitgliedern des Staatsrates. Zwei Tage zuvor hatte Staatspräsident Erdo?an eine entsprechende Gesetzesvorlage gebilligt, welche u.a. das Gesetz über den Staatsrat abänderte. Zwischenzeitlich entschied die Generalversammlung des HSYK fünf ihrer 22 Mitglieder auszuschließen, weil gegen sie seitens der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ein Haftbefehl vorlag (HDN 25.7.2016). Quellen: -Strichaufzählung AA – Anadolu Agency (1.7.2016): Turkish parliament ratifies restructure to high courts, http://aa.com.tr/en/turkey/turkish-parliament-ratifies-restructure-to-high-courts/600914, Zugriff 26.7.2016 -Strichaufzählung Al-Monitor (14.6.2016): Massive reshuffle of judges, prosecutors is new blow to Turkish judiciary, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2016/06/turkey-judicial-independence-took-severe-blow.html, Zugriff 27.7.2016 -Strichaufzählung Birgün (20.7.2016): A pressing common concern in Turkey: Is there a witch-hunt?Birgün (20.7.2016): A pressing common concern in Turkey: römisch eins s there a witch-hunt? http://www.birgun.net/haber-detay/a-pressing-common-concern-in-turkey-is-there-a-witch-hunt-120817.html, Zugriff 27.7.2016 -Strichaufzählung Der Standard (2.7.2016): Richterbund: Türkische Justizreform verfassungswidrig, http://derstandard.at/2000040280773/Richterbund-Tuerkische-Justizreform-verfassungswidrig?ref=rec, 27.7.2016 -Strichaufzählung FNS – Friedrich Naumann Stiftung (30.6.2016): FNS TÜRKEI BULLETIN 12/16 Berichtszeitraum: 15.-
  6. Juni 2016, https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/596, Zugriff 27.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (26.7.2016): Turkish Justice Ministry plans to appoint 5,110 new judges and prosecutors in August, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-justice-ministry-plans-to-appoint-5110-new-judges-and-prosecutors-in-august.aspx?pageID=238&nID=102111&NewsCatID=338, Zugriff 27.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.7.2016): 342 new members appointed to top judicial bodies, http://www.hurriyetdailynews.com/342-new-members-appointed-to-top-judicial-bodies.aspx?pageID=238&nID=102058&NewsCatID=341, Zugriff 26.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (16.7.2016): Coup attempt shakes up Turkish judiciary with big shift, detentions reported, http://www.hurriyetdailynews.com/coup-attempt-shakes-up-turkish-judiciary-with-big-shift.aspx?pageID=238&nID=101692&NewsCatID=341, Zugriff 27.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (7.6.2016): Turkish gov’t shakes up judiciary with decree shifting more than 3,700 judges, prosecutors, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-govt-shakes-up-judiciary-with-decree-shifting-more-than-3700-judges-prosecutors.aspx?pageID=238&nID=100164&NewsCatID=338, Zugriff 27.7.2016 Kurzinformationen vom 25.7.2016, Ausnahmezustand, Massenentlassungen, Festnahme von Journalisten, Ausreiseverbote Der Ausnahmezustand trat am 21.7.2016 mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger landesweit in Kraft. Unter dem Ausnahmezustand, der vorerst 90 Tage gilt, kann Staatspräsident Erdo?an weitgehend per Dekret regieren. Seine Erlasse haben nun Gesetzeskraft und treten mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Noch am selben Tag müssen sie dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Dort verfügt die Regierungspartei AKP über eine absolute Mehrheit. Gegen die Dekrete kann nicht vor dem Verfassungsgericht vorgegangen werden. Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15, Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die von den Garantien in der Verfassung abweichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Verpflichtungen nach internationalem Recht nicht verletzt werden. Unverletzlich bleibt das Recht auf Leben. Niemand darf zudem gezwungen werden, seine Religionszugehörigkeit, sein Gewissen, seine Gedanken oder seine Meinung zu offenbaren, oder deswegen bestraft werden. Strafen dürfen nicht rückwirkend verhängt werden. Auch im Ausnahmezustand gilt die Unschuldsvermutung (DTJ 21.7.2016). Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, machte unter Zitierung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) klar, wonach jegliche Beeinträchtigung von Rechten der Situation angemessen sein muss, und dass unter keinen Umständen von Artikel 2: das Recht auf Leben, Artikel 3: das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung und Artikel 7: keine Bestrafung jenseits des Gesetzes, abgewichen werden darf. Opfer von Verletzungen der Menschenrechtskonvention durch die Türkei, infolge der verabschiedeten Maßnahmen unter dem Ausnahmezustand, hätten laut Jagland weiterhin das Recht, den EGMR anzurufen (CoE 25.7.2016). Unter dem Ausnahmezustand in der Türkei hat Präsident Recep Erdogan in seinem ersten Dekret die Schließung von mehr als 2.300 Schulen und anderen Einrichtungen mit mutmaßlichen Gülen-Verbindungen verfügt. Darunter sind 1.043 private und 1.229 gemeinnützige Einrichtungen, sowie 19 Gewerkschaften, 15 Universitäten und 35 medizinische Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser. Außerdem können Verdächtige mit dem Erlass ab sofort statt vier in bestimmten Fällen 30 Tage in Polizeigewahrsam gehalten werden, bis sie einem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Laut Erdo?an sei die Zahl der Festnahmen seit dem Putschversuch auf 13.165 gestiegen. Bei ihnen handle es sich um 8.838 Soldaten, 1.485 Polizisten, 2.101 Richter und Staatsanwälte, 52 Behördenleiter und 689 weitere Zivilisten. 5.862 der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, darunter 1.559 Richter und Staatsanwälte sowie 123 Generäle. Rund 11.000 Reisepässe vor allem von Staatsbediensteten wurden für ungültig erklärt. An den Flughäfen müssen Staatsbedienstete nun eine Bescheinigung ihrer Behörde vorlegen, in der steht, dass ihrer Ausreise nichts im Wege steht. Das gilt auch für Ehepartner und Kinder (WZ 24.7.2016; vgl. Spiegel online 23.7.2016). 60.000 öffentlich Bedienstete – Soldaten Polizisten, Richter, Beamte und Lehrer - wurden mittlerweile suspendiert (Guardian 22.7.2016; vgl. Standard 25.7.2016).5.862 der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, darunter 1.559 Richter und Staatsanwälte sowie 123 Generäle. Rund 11.000 Reisepässe vor allem von Staatsbediensteten wurden für ungültig erklärt. An den Flughäfen müssen Staatsbedienstete nun eine Bescheinigung ihrer Behörde vorlegen, in der steht, dass ihrer Ausreise nichts im Wege steht. Das gilt auch für Ehepartner und Kinder (WZ 24.7.2016; vergleiche Spiegel online 23.7.2016). 60.000 öffentlich Bedienstete – Soldaten Polizisten, Richter, Beamte und Lehrer - wurden mittlerweile suspendiert (Guardian 22.7.2016; vergleiche Standard 25.7.2016). Als Teil der Untersuchungen gegen die Gülen-Bewegung wurde am 25.7.2016 gegen 42 Journalisten ein Haftbefehl erlassen, von denen bislang 14 festgenommen wurden (HDN 25.7.2016a, vgl. Standard 25.7.2016). Außenminister Mevlüt Çavu?o?lu kündigte am 25.7.2016 Untersuchungen gegen vermeintliche Mitglieder der Gülen-Bewegung innerhalb des Ministeriums an. Auch Entlassungen von Botschaftern stünden noch bevor (HDN 25.7.2016b).Als Teil der Untersuchungen gegen die Gülen-Bewegung wurde am 25.7.2016 gegen 42 Journalisten ein Haftbefehl erlassen, von denen bislang 14 festgenommen wurden (HDN 25.7.2016a, vergleiche Standard 25.7.2016). Außenminister Mevlüt Çavu?o?lu kündigte am 25.7.2016 Untersuchungen gegen vermeintliche Mitglieder der Gülen-Bewegung innerhalb des Ministeriums an. Auch Entlassungen von Botschaftern stünden noch bevor (HDN 25.7.2016b). Quellen: -Strichaufzählung CoE – Council of Europe, Human Rights Europe (25.7.2016): Thorbjørn Jagland: Council of Europe focussed on protecting human rights and democracy in Turkey, http://www.humanrightseurope.org/2016/07/thorbjorn-jagland-council-of-europe-focussed-on-protecting-human-rights-and-democracy-in-turkey/, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung Der Standard (25.7.2016): 42 Haftbefehle gegen türkische Journalisten nach Putschversuch, http://derstandard.at/2000041743421/Medien-42-Haftbefehle-gegen-Journalisten-nach-Putschversuch, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung DTJ - Deutsch Türkisches Journal (21.7.2016): Türkei: Ausnahmezustand in Kraft – das sagt die Verfassung, http://dtj-online.de/turkei-ausnahmezustand-in-kraft-das-sagt-die-verfassung-77612, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.7.2016a): Detention warrants issued for 42 journalists over failed coup attempt, http://www.hurriyetdailynews.com/detention-warrant-issued-for-42-journalists-in-gulen-investigation.aspx?PageID=238&NID=102033&NewsCatID=341, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.7.2016b): Foreign Ministry to dismiss ambassador-level diplomats over Gülen links, http://www.hurriyetdailynews.com/foreign-ministry-to-dismiss-ambassador-level-diplomats-over-gulen-links-.aspx?pageID=238&nID=102047&NewsCatID=510, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung Spiegel online (23.7.2016): Türkei: Erdogan schließt mehr als 2000 Schulen und gemeinnützige Einrichtungen, http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-schliesst-schulen-einrichtungen-ausreiseverbote-a-1104424.html, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung The Guardian (22.7.2016): Turkey state of emergency worries EU as Erdo?an promises 'fresh blood' in military, https://www.theguardian.com/world/2016/jul/22/turkey-state-of-emergency-worries-eu-as-erdogan-promises-fresh-blood-in-military, Zugriff 25.7.2016 -Strichaufzählung WZ – Wiener Zeitung (24.7.2016): Erdogan verschärft Kurs gegen Kritiker, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/833532_Erdogan-verschaerft-Kurs-gegen-Kritiker.html, Zugriff 25.7.2016 Kurzinformationen vom 19.7.2016, Putschversuch und die Folgen In der Nacht vom 15.
  7. auf den 16.07.2016 kam es zu einem versuchten Staatsstreich durch Teile der türkischen Armee. Insbesondere in Istanbul und Ankara kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. In Ankara kam es u.a. zu Angriffen auf die Geheimdienstzentrale und das Parlamentsgebäude. In Istanbul wurde der internationale Flughafen vorrübergehend besetzt. Der Putsch scheiterte jedoch. Kurz vor Mittag des 16.07.16 erklärte der türkische Ministerpräsident Y?ld?r?m, die Lage sei vollständig unter Kontrolle (NZZ 17.7.2016). Mehr als 300 Menschen kamen ums Leben (Standard 18.7.2016). Sowohl Erdo?ans islamisch-konservative Partei AKP als auch die drei im Parlament vertretenen Oppositionsparteien - CHP, MHP und die kurdische HDP - hatten sich gegen den Putschversuch gestellt (SD 16.7.2016). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putsch wurden 3.000 Militärangehörige festgenommen. Gegen 103 Generäle wurden Haftbefehle ausgestellt (WZ 19.7.2016a). Das Innenministerium suspendierte rund 8.800 Beamte, darunter 7.900 Polizisten, über 600 Gendarmen sowie 30 Provinz- und 47 Distriktgouverneure (HDN 18.7.2016). Gegen mehr als 2.400 Richter und Staatsanwälte sollen Haftbefehle vorliegen. Über 150 Höchstrichter und zwei Verfassungsrichter wurden festgenommen (WZ 19.7.2016a, vgl. HDN 18.7.2016). Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zeigte sich tief betroffenen über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei. Laut Richtervereinigung dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat Richterinnen und Richter nur in den in der Verfassung festgelegten Fällen und nach einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren versetzt oder abgesetzt werden. Dieses Prinzip scheint in der Türkei außer Kraft getreten zu sein (RIV 18.7.2016).In der Nacht vom 15.
  8. auf den 16.07.2016 kam es zu einem versuchten Staatsstreich durch Teile der türkischen Armee. Insbesondere in Istanbul und Ankara kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. In Ankara kam es u.a. zu Angriffen auf die Geheimdienstzentrale und das Parlamentsgebäude. In Istanbul wurde der internationale Flughafen vorrübergehend besetzt. Der Putsch scheiterte jedoch. Kurz vor Mittag des 16.07.16 erklärte der türkische Ministerpräsident Y?ld?r?m, die Lage sei vollständig unter Kontrolle (NZZ 17.7.2016). Mehr als 300 Menschen kamen ums Leben (Standard 18.7.2016). Sowohl Erdo?ans islamisch-konservative Partei AKP als auch die drei im Parlament vertretenen Oppositionsparteien - CHP, MHP und die kurdische HDP - hatten sich gegen den Putschversuch gestellt (SD 16.7.2016). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putsch wurden 3.000 Militärangehörige festgenommen. Gegen 103 Generäle wurden Haftbefehle ausgestellt (WZ 19.7.2016a). Das Innenministerium suspendierte rund 8.800 Beamte, darunter 7.900 Polizisten, über 600 Gendarmen sowie 30 Provinz- und 47 Distriktgouverneure (HDN 18.7.2016). Gegen mehr als 2.400 Richter und Staatsanwälte sollen Haftbefehle vorliegen. Über 150 Höchstrichter und zwei Verfassungsrichter wurden festgenommen (WZ 19.7.2016a, vergleiche HDN 18.7.2016). Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zeigte sich tief betroffenen über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei. Laut Richtervereinigung dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat Richterinnen und Richter nur in den in der Verfassung festgelegten Fällen und nach einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren versetzt oder abgesetzt werden. Dieses Prinzip scheint in der Türkei außer Kraft getreten zu sein (RIV 18.7.2016). Staatspräsident Recep Tayyip Erdo?an und die Regierung sahen den im US-amerikanischen Exil lebenden Führer der Hizmet-Bewegung, Fetullah Gülen, als Drahtzieher der Verschwörung und forderten dessen Auslieferung (WZ 19.7.2016b). Präsident Erdo?an und Regierungschef Y?ld?r?m, sprachen sich für die Wiedereinführung der 2004 abgeschafften Todesstrafe aus, so das Parlament zustimme (TS 19.7.2016, vgl. HDN 19.7.2016). Neben zahlreichen europäischen Politikern machte daraufhin auch die EU-Außenbeauftragte, Federica Mogherini, klar, dass eine EU-Mitgliedschaft der Türkei unvereinbar mit Einführung der Todesstrafe sei. Zudem sei die Türkei Mitglied des Europarates und somit an die europäische Menschrechtskonvention gebunden (Spiegel 18.7.2016).Staatspräsident Recep Tayyip Erdo?an und die Regierung sahen den im US-amerikanischen Exil lebenden Führer der Hizmet-Bewegung, Fetullah Gülen, als Drahtzieher der Verschwörung und forderten dessen Auslieferung (WZ 19.7.2016b). Präsident Erdo?an und Regierungschef Y?ld?r?m, sprachen sich für die Wiedereinführung der 2004 abgeschafften Todesstrafe aus, so das Parlament zustimme (TS 19.7.2016, vergleiche HDN 19.7.2016). Neben zahlreichen europäischen Politikern machte daraufhin auch die EU-Außenbeauftragte, Federica Mogherini, klar, dass eine EU-Mitgliedschaft der Türkei unvereinbar mit Einführung der Todesstrafe sei. Zudem sei die Türkei Mitglied des Europarates und somit an die europäische Menschrechtskonvention gebunden (Spiegel 18.7.2016). Im Zuge des Putschversuches flüchteten acht türkische Offiziere in einem Militärhubschrauber nach Griechenland. Die Betroffenen suchten dort um politisches Asyl an. Der türkische Außenminister Mevlüt Çavu?o?lu forderte deren Auslieferung. Griechenland entgegnete den türkischen Stellen, dass man zunächst die Anträge auf politisches Asyl prüfen, jedoch den Umstand der Beteiligung an einem Staatsstreich berücksichtigen werde (EurActiv 18.7.2016). Weitere Fluchtbewegungen bzw. Anträge um politisches Asyl im Zuge des versuchten Staatsstreiches sind bislang nicht bekannt. Quellen: -Strichaufzählung Der Standard (18.7.2016): Türkei – Die tadellosen Männer putschten womöglich zu früh, http://derstandard.at/2000041330782/Tuerkei-Die-tadellosen-Maenner-putschen-womoeglich-zu-frueh, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung EurActiv.de (18.7.2016): Griechenland in der Zwickmühle: Wie weiter mit den geflohenen Putschisten? https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/griechenland-in-der-zwickmuehle-wie-weiter-mit-den-gefohenen-putschisten/, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung Hürriyet Daily News (18.7.2016): Interior Ministry suspends 8,777 officials after Turkey's failed coup attempt, http://www.hurriyetdailynews.com/interior-ministry-suspends-8777-officials-after-turkeys-failed-coup-attempt.aspx?PageID=238&NID=101737&NewsCatID=341, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung Hürriyet Daily News (19.7.2016): Erdo?an doesn’t rule out death penalty for coup soldiers, http://www.hurriyetdailynews.com/erdogan-doesnt-rule-out-death-penalty-for-coup-soldiers.aspx?pageID=238&nID=101798&NewsCatID=338, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung NZZ - Neue Zürcher Zeitung (17.7.2016): Putschversuch in der Türkei - So lief die versuchte Entmachtung Erdogans ab, http://www.nzz.ch/international/putschversuch-in-der-tuerkei/putschversuch-in-der-tuerkei-eine-rekonstruktion-der-ereignisse-ld.106059, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung RIV – Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (18.7.2016): Erklärung zu den Massensuspendierungen und Verhaftungen von Richterinnen und Richtern in der Türkei, https://richtervereinigung.at/erklaerung-zu-den-massensuspendierungen-und-verhaftungen-von-richterinnen-und-richtern-in-der-tuerkei/, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung SD – Süddeutsche Zeitung (16.7.2016): Viele Tote bei Putschversuch -Strichaufzählung Erdogan kündigt «Säuberung» an, http://www.sueddeutsche.de/news/politik/konflikte-viele-tote-bei-putschversuch---erdogan-kuendigt-saeuberung-an-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160715-99-702426, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung Spiegel online (18.7.2016): Europa und die Türkei: Rote Linie ohne Konsequenzen, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-eu-nach-dem-putsch-todesstrafe-als-rote-linie-a-1103512.html, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung TS – tagesschau.de (19.7.2016): Erdogan zur Einführung der Todesstrafe bereit, http://www.tagesschau.de/ausland/erdogan-ankuendigung-101.html, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung WZ – Wiener Zeitung (19.7.2016a): Die Stunde des Machtmenschen, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/832459_Die-Stunde-des-Machtmenschen.html, Zugriff 19.7.2016 -Strichaufzählung WZ – Wiener Zeitung (19.7.2016b): Gewechselte Fronten, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/832463_Gewechselte-Fronten.html, Zugriff 19.7.2016 Kurzinformationen vom 1.7.2016, Bombenanschläge auf den Flughafen in Istanbul Am
  9. Juni 2016 kamen bei einem Terroranschlag auf den Istanbuler Flughafen Atatürk über 40 Menschen ums Leben. Die Behörden gehen von einer Täterschaft des sog. Islamischen Staates (IS) aus. Die drei Attentäter stammen aus der russischen Kaukasusrepublik Dagestan sowie aus Usbekistan und Kirgistan (Standard 30.6.2016). Bei anschließenden Polizeirazzien in Istanbul und Izmir wurden über 20 Personen festgenommen, wobei Dokumente und Waffen beschlagnahmt wurden. Laut Polizeiangaben standen die Verhafteten aus Izmir in Kontakt mit Mitgliedern der Gruppe in Syrien und leisteten logistische sowie finanzielle Unterstützung (HDN 30.6.2016). Am 1.7.2016 wurden weitere elf vermeintliche ausländische Mitglieder des sog. IS in Istanbul verhaftet, darunter auch russische Staatsbürger (HDN 1.7.2016). Quellen: -Strichaufzählung Der Standard (30.6.2016): Istanbul-Anschlag: Spur nach Russland und Zentralasien, http://derstandard.at/2000040160430/Istanbul-Anschlag-Spur-nach-Russland-und-Zentralasien, Zugriff 1.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (1.7.2016): 11 foreign ISIL suspects detained in Istanbul after airport attack, http://www.hurriyetdailynews.com/11-foreign-isil-suspects-detained-in-istanbul-after-airport-attack.aspx?pageID=238&nID=101119&NewsCatID=509, Zugriff 1.7.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (30.6.2016): Turkish police crack down on ISIL as death toll rises, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-police-crack-down-on-isil-as-death-toll-rises.aspx?pageID=238&nID=101087&NewsCatID=509, Zugriff 1.7.2016 Kurzinformationen vom 24.6.2016, Resolution des Europarats über das Funktionieren der demokratischen Institutionen Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) unterstrich in einer Resolution am 22.6.2016 ihre Besorgnis, dass die Entwicklungen in Hinblick auf die Medien- und Meinungsfreiheit, die Erosion der Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechtsverletzungen bezüglich der Anti-Terror-Operationen im Südosten der Türkei eine Bedrohung für das Funktionieren der demokratischen Institutionen und für die Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Europarat darstellen (PACE 22.6.2016a, vgl. HDN 23.6.2016).Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) unterstrich in einer Resolution am 22.6.2016 ihre Besorgnis, dass die Entwicklungen in Hinblick auf die Medien- und Meinungsfreiheit, die Erosion der Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechtsverletzungen bezüglich der Anti-Terror-Operationen im Südosten der Türkei eine Bedrohung für das Funktionieren der demokratischen Institutionen und für die Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Europarat darstellen (PACE 22.6.2016a, vergleiche HDN 23.6.2016). Die Versammlung bedauerte, dass die Friedensgespräche zur Lösung der Kurdenfrage zusammengebrochen sind, wodurch die Erweiterung der kulturellen und sprachlichen Rechte der Kurden, inklusive ihrer politischen Repräsentanz im Parlament, aufs Spiel gesetzt werden. Die PKK wurde aufgerufen ihre Terrorattacken zu stoppen und die Waffen niederzulegen. Die Regierung hingegen solle auf politische Mittel zurückgreifen, um die Gewalteskalation zu beenden. PACE wies auf die rechtliche Einschätzung der Venediger Kommission vom 13.6.2016 hin, wonach die seit August 2015 verhängten Ausgangssperren im Südosten des Landes gegen die türkische Verfassung und den Rechtsrahmen verstoßen haben. Denn Ausgangssperren können nur in Zusammenhang mit dem materiellen oder dem Notstandsrecht verhängt werden, wofür es aber eines parlamentarischen Beschlusses bedarf, welcher jedoch nie gefasst wurde. Die Versammlung zeigte sich auch besorgt, dass 21 demokratisch gewählte kurdische Bürgermeister verhaftet und 31 weitere wegen Unterstützung oder Begünstigung einer terroristischen Organisation entlassen wurden. Die Versammlung äußerte ihre Besorgnis ob der breiten Interpretation des Anti-Terror-Gesetzes, um gewaltfreie Äußerungen zu bestrafen und jede Botschaft zu kriminalisieren, wenn diese sich bloß vermeintlich mit den Interessen einer Terrororganisation deckten. In diesem Zusammenhang zeigte sich die Versammlung zutiefst über die Verfolgung investigativer Journalisten sowie jener Akademiker besorgt, die das Ende der Militäroperation im Südosten des Landes forderten und dabei die Regierung der Verletzung internationalen Rechtes bezichtigten. Diesbezüglich meinte die Versammlung, dass die missbräuchliche Anwendung des Art. 299 hinsichtlich der Beleidigung des Staatspräsidenten zu einer unangemessenen Einschränkung der Meinungsfreiheit geführt hat, wobei PACE es verurteilte, dass der türkische Außenminister seine Staatsbürger im Ausland dazu aufrief, entsprechende Fälle dem Präsidenten zu melden, damit im Ausland Klagen erhoben werden können (PACE 22.6.2016b).Die Versammlung bedauerte, dass die Friedensgespräche zur Lösung der Kurdenfrage zusammengebrochen sind, wodurch die Erweiterung der kulturellen und sprachlichen Rechte der Kurden, inklusive ihrer politischen Repräsentanz im Parlament, aufs Spiel gesetzt werden. Die PKK wurde aufgerufen ihre Terrorattacken zu stoppen und die Waffen niederzulegen. Die Regierung hingegen solle auf politische Mittel zurückgreifen, um die Gewalteskalation zu beenden. PACE wies auf die rechtliche Einschätzung der Venediger Kommission vom 13.6.2016 hin, wonach die seit August 2015 verhängten Ausgangssperren im Südosten des Landes gegen die türkische Verfassung und den Rechtsrahmen verstoßen haben. Denn Ausgangssperren können nur in Zusammenhang mit dem materiellen oder dem Notstandsrecht verhängt werden, wofür es aber eines parlamentarischen Beschlusses bedarf, welcher jedoch nie gefasst wurde. Die Versammlung zeigte sich auch besorgt, dass 21 demokratisch gewählte kurdische Bürgermeister verhaftet und 31 weitere wegen Unterstützung oder Begünstigung einer terroristischen Organisation entlassen wurden. Die Versammlung äußerte ihre Besorgnis ob der breiten Interpretation des Anti-Terror-Gesetzes, um gewaltfreie Äußerungen zu bestrafen und jede Botschaft zu kriminalisieren, wenn diese sich bloß vermeintlich mit den Interessen einer Terrororganisation deckten. In diesem Zusammenhang zeigte sich die Versammlung zutiefst über die Verfolgung investigativer Journalisten sowie jener Akademiker besorgt, die das Ende der Militäroperation im Südosten des Landes forderten und dabei die Regierung der Verletzung internationalen Rechtes bezichtigten. Diesbezüglich meinte die Versammlung, dass die missbräuchliche Anwendung des Artikel 299, hinsichtlich der Beleidigung des Staatspräsidenten zu einer unangemessenen Einschränkung der Meinungsfreiheit geführt hat, wobei PACE es verurteilte, dass der türkische Außenminister seine Staatsbürger im Ausland dazu aufrief, entsprechende Fälle dem Präsidenten zu melden, damit im Ausland Klagen erhoben werden können (PACE 22.6.2016b). Quellen: -Strichaufzählung Hürriyet Daily News (23.6.2016): Rights violations, terror ops threaten Turkey’s democratic institutions: PACE, http://www.hurriyetdailynews.com/rights-violations-terror-ops-threaten-turkeys-democratic-institutions-pace.aspx?pageID=238&nID=100835&NewsCatID=339, Zugriff 24.6.2016 -Strichaufzählung PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (22.6.2016a): The functioning of democratic institutions in Turkey is under threat, PACE decides to ‘closely follow’ the situation, http://assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=6236&lang=2&cat=8, Zugriff 23.6.2016 -Strichaufzählung PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (22.6.2016b): The functioning of democratic institutions in Turkey [Resolution 2121
(2016), Provisional version], http://semantic-pace.net/tools/pdf.aspx?doc=aHR0cDovL2Fzc2VtYmx5LmNvZS5pbnQvbncveG1sL1hSZWYvWDJILURXLWV4dHIuYXNwP2ZpbGVpZD0yMjk1NyZsYW5nPUVO&xsl=aHR0cDovL3NlbWFudGljcGFjZS5uZXQvWHNsdC9QZGYvWFJlZi1XRC1BVC1YTUwyUERGLnhzbA==&xsltparams=ZmlsZWlkPTIyOTU3, Zugriff 23.6.2016 Kurzinformation vom 10.6.2016, Bombenanschläge in Istanbul und Midyat Im Stadtzentrum von Istanbul ist am 7.6.2016 ein Sprengsatz detoniert. Dabei wurden elf Menschen - sieben Polizisten und vier Zivilisten - getötet und 36 verletzt. Ziel des Bombenanschlags war ein Polizeibus (TS 7.6.2016). Am 8.6.2016 sind bei einem Autobombenanschlag auf eine Polizeiwache im kurdisch geprägten Südosten der Türkei mindestens drei Menschen getötet und 30 weitere verletzt worden [sechs Tote mit Stand 10.6.2016]. Der Anschlag ereignete sich vor der Polizeizentrale der Stadt Midyat in der Provinz Mardin nahe der syrischen Grenze (Zeit 8.6.2016). Staatspräsident Erdo?an machte bereits am Tag des Anschlags in Istanbul die PKK verantwortlich (Presse 7.
  1. 2016). Die türkische Regierung erklärte, dass die PKK auch den zweiten Anschlag verübt hätte. Dabei bekräftigte der türkische Ministerpräsident, Binali Y?ld?r?m, dass die Türkei an den harten Anti-Terrorgesetzen festzuhalten, entgegen den Forderungen der EU, diese im Gegenzug für die Visafreiheit türkischer Staatsbürger zu lockern (Zeit 8.6.2016). Am 9.6.2016 bekannte sich die PKK zum Anschlag in Midyat (Standard 9.6.2016). Anlässlich des Bekennerschreibens bekräftigte der Ministerpräident die Ablehnung jeglicher Gespräche mit der PKK, welche sich zuletzt dazu bereit erklärt hatte (HDN 9.6.2016). Staatspräsident Erdo?an verkündete, dass der Kampf gegen die PKK bis zum Jüngsten Tag fortgesetzt würde (HDN 9.6.2016). Am 10.6.2016 bekannte sich die radikale Kurdengruppe Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) zum Anschlag in Istanbul und warnte hierbei ausländische Touristen vor weiteren Angriffen (Standard 10.6.2016, vgl. France 24 10.6.2016).Im Stadtzentrum von Istanbul ist am 7.6.2016 ein Sprengsatz detoniert. Dabei wurden elf Menschen - sieben Polizisten und vier Zivilisten - getötet und 36 verletzt. Ziel des Bombenanschlags war ein Polizeibus (TS 7.6.2016). Am 8.6.2016 sind bei einem Autobombenanschlag auf eine Polizeiwache im kurdisch geprägten Südosten der Türkei mindestens drei Menschen getötet und 30 weitere verletzt worden [sechs Tote mit Stand 10.6.2016]. Der Anschlag ereignete sich vor der Polizeizentrale der Stadt Midyat in der Provinz Mardin nahe der syrischen Grenze (Zeit 8.6.2016). Staatspräsident Erdo?an machte bereits am Tag des Anschlags in Istanbul die PKK verantwortlich (Presse 7.
  2. 2016). Die türkische Regierung erklärte, dass die PKK auch den zweiten Anschlag verübt hätte. Dabei bekräftigte der türkische Ministerpräsident, Binali Y?ld?r?m, dass die Türkei an den harten Anti-Terrorgesetzen festzuhalten, entgegen den Forderungen der EU, diese im Gegenzug für die Visafreiheit türkischer Staatsbürger zu lockern (Zeit 8.6.2016). Am 9.6.2016 bekannte sich die PKK zum Anschlag in Midyat (Standard 9.6.2016). Anlässlich des Bekennerschreibens bekräftigte der Ministerpräident die Ablehnung jeglicher Gespräche mit der PKK, welche sich zuletzt dazu bereit erklärt hatte (HDN 9.6.2016). Staatspräsident Erdo?an verkündete, dass der Kampf gegen die PKK bis zum Jüngsten Tag fortgesetzt würde (HDN 9.6.2016). Am 10.6.2016 bekannte sich die radikale Kurdengruppe Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) zum Anschlag in Istanbul und warnte hierbei ausländische Touristen vor weiteren Angriffen (Standard 10.6.2016, vergleiche France 24 10.6.2016). Quellen: -Strichaufzählung Der Standard (10.6.2016): Freiheitsfalken Kurdistans bekennen sich zu Anschlag in Istanbul, http://derstandard.at/2000038641125/Freiheitsfalken-Kurdistans-bekannten-sich-zu-Anschlag-in-Istanbul, Zugriff 10.6.20116 -Strichaufzählung Der Standard (9.6.2016): PKK bekennt sich zu Anschlag auf Polizeiwache im Südosten, http://derstandard.at/2000038513540/Mindestens-fuenf-Tote-bei-Anschlag-im-Suedosten-der-Tuerkei?ref=rec, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung Die Presse (7.6.2016): Autobombe in Istanbul: Die Türkei wird zur Terrorzone, http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/5004674/Autobombe-in-Istanbul_Die-Turkei-wird-zur-Terrorzone, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung Die Zeit (8.6.2016): Erneut Tote durch Autobombe in der Türkei, http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-06/tuerkei-anschlag-midyat-tote, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung France 24 (10.6.2016): Kurdish militant group TAK claims deadly Istanbul bombing, http://www.france24.com/en/20160610-turkey-kurdish-militant-group-tak-claims-deadly-istanbul-bombing#./20160610-turkey-kurdish-militant-group-tak-claims-deadly-istanbul-bombing?&_suid=14655594154730517825819673883, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (9.6.2016): PKK claims June 8 car bomb attack in Turkey’s southeast, as death toll rises to six, http://www.hurriyetdailynews.com/pkk-claims-june-8-car-bomb-attack-in-turkeys-southeast-as-death-toll-rises-to-six.aspx?pageID=238&nID=100276&NewsCatID=341, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (9.6.2016): Turkish PM says ‘nothing to discuss’ with PKK after attacks, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-pm-says-nothing-to-discuss-with-pkk-after-attacks-.aspx?pageID=238&nID=100295&NewsCatID=338, Zugriff 10.6.2016 -Strichaufzählung TS – tageschau.de (7.6.2016): Tote bei Anschlag auf Polizeibus, http://www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-anschlag-109.html, Zugriff 10.6.2016 Kurzinformation vom 6.5.2016, Rücktritt von Ministerpräsident Ahmet Davuto?lu Nach einer Unterredung mit Staatspräsident Erdo?an kündigte Ministerpräsident Ahmet Davuto?lu am 5.5.2016 seinen Rücktritt als Partei- und Regierungschef an. Auf einem Sonderparteitag am
  3. Mai will die regierende AKP einen Nachfolger wählen. Davuto?lu galt zuletzt als Erdo?ans Widersacher auf dem Weg zu einem Umbau der Türkei zur Präsidialrepublik (WZ 5.5.2016, vgl. SD 5.5.2016).Nach einer Unterredung mit Staatspräsident Erdo?an kündigte Ministerpräsident Ahmet Davuto?lu am 5.5.2016 seinen Rücktritt als Partei- und Regierungschef an. Auf einem Sonderparteitag am
  4. Mai will die regierende AKP einen Nachfolger wählen. Davuto?lu galt zuletzt als Erdo?ans Widersacher auf dem Weg zu einem Umbau der Türkei zur Präsidialrepublik (WZ 5.5.2016, vergleiche SD 5.5.2016). Die Spannungen zwischen Davuto?lu und seiner Partie erreichten am 29.4.2016 einen Höhepunkt, als das Zentrale Exekutivkomitee der AKP beschloss, Davuto?lu die Befugnis zur Ernennung der lokalen Parteiführer zu entziehen (HDN 5.5.2016). Davuto?lu selbst bezeichnete dies als Wendepunkt für seine Entscheidung zurückzutreten (HDN 5.5.2016). Quellen: -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.5.2016): AS IT HAPPENED: Davuto?lu-AKP board tensions rose step-by-step, http://www.hurriyetdailynews.com/as-it-happened-davutoglu-akp-board-tensions-rose-step-by-step-.aspx?pageID=238&nID=98797&NewsCatID=338, Zugriff 6.5.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.5.2016): Davuto?lu stepping down as Turkish PM, AKP to hold snap congress, http://www.hurriyetdailynews.com/davutoglu-stepping-down-as-turkish-pm-akp-to-hold-snap-congress.aspx?pageID=238&nID=98766&NewsCatID=338, Zugriff 6.5.2016 -Strichaufzählung SD – Süddeutsche Zeitung (5.5.2016): Türkischer Premier Davuto?lu kündigt Rückzug vom AKP-Vorsitz an, http://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-tuerkischer-premier-davutolu-kuendigt-ruecktritt-als-akp-vorsitzender-an-1.2981016, Zugriff 5.5.2016 -Strichaufzählung WZ - Wiener Zeitung (5.5.2016): Wieder heißt der Gewinner, Erdoganhttp://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/817049_Wieder-heisst-der-Gewinner-Erdogan.html, Zugriff 6.5.2016 Kurzinformation vom 19.4.2016, Kritik des Europäischen Parlaments und des Europarates an der Menschrechtssituation Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete am 14.4.2016 eine Entschließung, in der die Türkei abgefordert wurde, gegen alle Arten der Einschüchterung von Journalisten vorzugehen. Weiters wurde die gewaltsame und illegale Übernahme mehrerer türkischer Zeitungen verurteilt. Die Abgeordneten bedauerten die deutlichen Rückschritte, die in den vergangenen zwei Jahren in der Türkei beim Recht auf freie Meinungsäußerung und bei der Meinungsfreiheit – sowohl online als auch offline – zu verzeichnen waren. Um mit dem Bekenntnis der EU zum Rechtsstaatsprinzip und zu den Grundwerten übereinzustimmen bedürfe es dringend Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit. Hinsichtlich des innerstaatlichen Konfliktes forderte das EP einen sofortigen Waffenstillstand im Südosten der Türkei und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses, damit eine umfassende und tragfähige Lösung zur Kurdenfrage gefunden werden kann. Die kurdische Arbeiterpartei (PKK) sollte die Waffen niederlegen, terroristische Vorgehensweisen unterlassen und friedliche und legale Mittel nutzen, um ihren Erwartungen Ausdruck zu verleihen (EP 14.4.2016, vgl. Standard 14.4.2016). Die Verschiebung des Fortschritt-Berichtes der EU-Kommission bis nach den Wahlen im November 2015 kritisierend, rief das EP sowohl die Kommission als auch den Rat dazu auf, sich für den Respekt des Rechtsstaates und der fundamentalen Rechte in der Türkei

den Kopenhagener Kriterien einzusetzen, ungeachtet anderer Interessen der EU (AM 15.4.2016).Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete am 14.4.2016 eine Entschließung, in der die Türkei abgefordert wurde, gegen alle Arten der Einschüchterung von Journalisten vorzugehen. Weiters wurde die gewaltsame und illegale Übernahme mehrerer türkischer Zeitungen verurteilt. Die Abgeordneten bedauerten die deutlichen Rückschritte, die in den vergangenen zwei Jahren in der Türkei beim Recht auf freie Meinungsäußerung und bei der Meinungsfreiheit – sowohl online als auch offline – zu verzeichnen waren. Um mit dem Bekenntnis der EU zum Rechtsstaatsprinzip und zu den Grundwerten übereinzustimmen bedürfe es dringend Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit. Hinsichtlich des innerstaatlichen Konfliktes forderte das EP einen sofortigen Waffenstillstand im Südosten der Türkei und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses, damit eine umfassende und tragfähige Lösung zur Kurdenfrage gefunden werden kann. Die kurdische Arbeiterpartei (PKK) sollte die Waffen niederlegen, terroristische Vorgehensweisen unterlassen und friedliche und legale Mittel nutzen, um ihren Erwartungen Ausdruck zu verleihen (EP 14.4.2016, vergleiche Standard 14.4.2016). Die Verschiebung des Fortschritt-Berichtes der EU-Kommission bis nach den Wahlen im November 2015 kritisierend, rief das EP sowohl die Kommission als auch den Rat dazu auf, sich für den Respekt des Rechtsstaates und der fundamentalen Rechte in der Türkei

den Kopenhagener Kriterien einzusetzen, ungeachtet anderer Interessen der EU (AM 15.4.2016). Zum gleichen Zeitpunkt äußerte sich Nils Muižnieks, der Menschenrechtskommissar des Europarates zur Situation in der Türkei. Der Respekt für die Menschenrechte hätte sich im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus alarmierend schnell verschlechtert. Nach einem Besuch in Istanbul, Ankara und Diyarbakir gestand er zwar der Türkei das Recht auf den Kampf gegen den Terrorismus der PKK und des sog. Islamischen Staates zu, zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der mehrtägigen Ausgangssperren, die rund um die Uhr dauern, an. Muižnieks kritisierte die Probleme hinsichtlich der freien Meinungsäußerung, deren Ursachen die türkische Gesetzgebung und die Rechtsprechung seien. Explizit nannte er die Disziplinarmaßnahmen und die Strafverfolgung jener Akademiker, die zum Ende der Gewalt im Südosten des Landes aufriefen. Hinsichtlich der exponentiellen Zunahme von Strafverfolgungen infolge der Beleidigung des Staatspräsidenten meinte Muižnieks, dass ihm unter den 46 Mitgliedern des Europarats kein Land bekannt sei, dass ähnliche gesetzliche Regelungen, so vorhanden, dermaßen missbräuchlich anwenden würde. Laut dem Kommissar hätte die Intoleranz der Exekutive und der Justiz gegenüber legitimer Kritik zu einer äußerst spürbaren abschreckenden Wirkung und zur Selbstzensur geführt, sowie den Umfang der demokratischen Diskussion im Lande gemindert (CoE-CHR 14.4.2016, vgl. Standard 14.4.2016).Zum gleichen Zeitpunkt äußerte sich Nils Muižnieks, der Menschenrechtskommissar des Europarates zur Situation in der Türkei. Der Respekt für die Menschenrechte hätte sich im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus alarmierend schnell verschlechtert. Nach einem Besuch in Istanbul, Ankara und Diyarbakir gestand er zwar der Türkei das Recht auf den Kampf gegen den Terrorismus der PKK und des sog. Islamischen Staates zu, zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der mehrtägigen Ausgangssperren, die rund um die Uhr dauern, an. Muižnieks kritisierte die Probleme hinsichtlich der freien Meinungsäußerung, deren Ursachen die türkische Gesetzgebung und die Rechtsprechung seien. Explizit nannte er die Disziplinarmaßnahmen und die Strafverfolgung jener Akademiker, die zum Ende der Gewalt im Südosten des Landes aufriefen. Hinsichtlich der exponentiellen Zunahme von Strafverfolgungen infolge der Beleidigung des Staatspräsidenten meinte Muižnieks, dass ihm unter den 46 Mitgliedern des Europarats kein Land bekannt sei, dass ähnliche gesetzliche Regelungen, so vorhanden, dermaßen missbräuchlich anwenden würde. Laut dem Kommissar hätte die Intoleranz der Exekutive und der Justiz gegenüber legitimer Kritik zu einer äußerst spürbaren abschreckenden Wirkung und zur Selbstzensur geführt, sowie den Umfang der demokratischen Diskussion im Lande gemindert (CoE-CHR 14.4.2016, vergleiche Standard 14.4.2016). Quellen: -Strichaufzählung AM – Al Monitor (15.4.2016): EU report ruffles Turkey's feathers, EU report ruffles Turkey's feathers, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2016/04/turkey-european-union-progress-report.html, Zugriff 19.4.2016 -Strichaufzählung EP - Europäisches Parlament (14.4.2016): Türkei: Reformen in Schlüsselbereichen dringend benötigt [Pressemitteilung, REF: 20160407IPR21789] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407IPR21789/T%C3%BCrkei-Reformen-in-Schl%C3%BCsselbereichen-dringend-ben%C3%B6tigt, Zugriff 19.4.2016 -Strichaufzählung CoE-CHR - Council of Europe/ Commissioner for Human Rights (14.4.2016): Turkey: security trumping human rights, free expression under threat, http://www.coe.int/en/web/commissioner/-/turkey-security-trumping-human-rights-free-expression-under-threat, Zugriff 19.4.2016 -Strichaufzählung Der Standard (14.4.2016): EU-Parlament kritisiert Rückschritte der Türkei, http://derstandard.at/2000034877696/EU-Parlament-kritisiert-Rueckschritte-der-Tuerkei, Zugriff 19.4.2016 1. Politische Lage Die Türkei ist eine parlamentarische Republik, deren rechtliche Grundlage auf der Verfassung von 1982 basiert. In dieser durch das Militär initiierten und vom Volk angenommenen Verfassung wird das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung verankert. Die Türkei ist laut Verfassung eine demokratische, laizistische, soziale und rechtsstaatliche Republik, welche die Menschenrechte achtet und sich dem Nationalismus Atatürks verbunden fühlt (bpb 11.8.2014). Oberhaupt des Staates ist der Staatspräsident (IFES 2016a). Reccep Tayyip Erdo?an, der zuvor zwölf Jahre lang Premierminister war, gewann am 10.8.2014 die erstmalige direkte Präsidentschaftswahl, bei der auch zum ersten Mal im Ausland lebende türkische Staatsbürger an nationalen Wahlen teilnahmen (bpb 11.8.2014, vgl. BBC 8.12.2015, vgl. Presse 10.8.2014). Der türkische Außenminister Ahmet Davuto?lu folgte Recep Tayyip Erdo?an als Ministerpräsident nach (Spiegel 28.8.2014).Die Türkei ist laut Verfassung eine demokratische, laizistische, soziale und rechtsstaatliche Republik, welche die Menschenrechte achtet und sich dem Nationalismus Atatürks verbunden fühlt (bpb 11.8.2014). Oberhaupt des Staates ist der Staatspräsident (IFES 2016a). Reccep Tayyip Erdo?an, der zuvor zwölf Jahre lang Premierminister war, gewann am 10.8.2014 die erstmalige direkte Präsidentschaftswahl, bei der auch zum ersten Mal im Ausland lebende türkische Staatsbürger an nationalen Wahlen teilnahmen (bpb 11.8.2014, vergleiche BBC 8.12.2015, vergleiche Presse 10.8.2014). Der türkische Außenminister Ahmet Davuto?lu folgte Recep Tayyip Erdo?an als Ministerpräsident nach (Spiegel 28.8.2014). Der Ministerpräsident und die auf seinen Vorschlag hin vom Staatspräsidenten ernannten Minister bzw. Staatsminister bilden den Ministerrat, der die Regierungsgeschäfte führt. Überdies ernennt der Staatspräsident 14 von 17 Mitglieder des Verfassungsgerichtes für zwölf Jahre. In der Verfassung wird die Einheit des Staates festgeschrieben, wodurch die türkische Verwaltung zentralistisch aufgebaut ist. Es gibt mit den Provinzen, den Landkreisen und den Gemeinden (belediye/mahalle) drei Verwaltungsebenen. Die Gouverneure der 81 Provinzen werden vom Innenminister ernannt und vom Staatspräsidenten bestätigt. Den Landkreisen steht ein vom Innenminister ernannter Regierungsvertreter vor. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk direkt gewählt, doch ist die politische Autonomie auf der kommunalen Ebene stark eingeschränkt (bpb 11.8.2014). Laut dem Bericht der Europäischen Kommission vom November 2015 sind Fortschritte in der Anpassung des Gesetzesrahmens an die Europäischen Standards hinsichtlich politischer Parteien und der parlamentarischen Immunität ausgeblieben. Weiterhin bedarf es einer umfassenden Reform des parlamentarischen Regelwerkes, um die Inklusivität, die Transparenz und die Qualität der Gesetzgebung sowie eine effektive Aufsicht der Exekutive zu verbessern. Wichtige Gesetze werden meist ohne ausreichende Befragung von Interessensvertretern und parlamentarische Debatten vorbereitet und beschlossen. Eine Verbesserung der parlamentarischen Aufsicht über öffentliche Ausgaben blieb aus. Bezüglich der lokalen Selbstverwaltung bleibt die fiskale Dezentralisierung trotz einer 2012 beschlossenen Gesetzesänderung begrenzt. Der Kampf gegen vermeintliche "Parallelstrukturen" wurde formal in das Regierungsprogramm aufgenommen und auf die Agenda des Nationalen Sicherheitsrates gesetzt. Maßgebliche Umbesetzungen und Entlassungen innerhalb der Polizei, des Öffentlichen Dienstes sowie der Justiz wurden fortgesetzt. Allerdings gab es öffentliche Stellungnahmen seitens der Exekutive zu den gerichtlichen Untersuchungen, die Mitglieder der angeblichen Parallelstruktur betrafen, wodurch eine Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz gegeben war (EC 10.11.2015). Das türkische Parlament, die Große Türkische Nationalversammlung, wird für vier Jahre gewählt. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht in 85 Wahlkreisen. Im Unterschied zu unabhängigen KandidatInnen gilt für politische Parteien landesweit eine Zehn-Prozent-Hürde (OSCE 18.8.2015). 2015 fanden zweimal Parlamentswahlen statt. Die Wahlen vom 7.6.2015 veränderten die bisherigen Machtverhältnisse in der Legislative. Die seit 2002 alleinregierende AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) verlor zehn Prozent der Wählerstimmen und ihre bisherige absolute Mehrheit. Dies war auch auf den Einzug der pro-kurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) zurückzuführen, die deutlich die nötige Zehn-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament schaffte (AM 8.6.2015, vgl. HDN 9.6.2015). Der Wahlkampf war überschattet von zahlreichen Attacken auf Parteilokale und physischen Übergriffen auch mit Todesopfern. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) kritisierte überdies den Druck auf regierungskritische Medien sowie die unausgewogene Berichterstattung, insbesondere des staatlichen Fernsehens zugunsten der regierenden AKP. Überdies hat Staatspräsident Erdo?an im Wahlkampf eine aktive Rolle zugunsten seiner eigenen Partei eingenommen, obwohl die Verfassung den Staatspräsidenten zur Neutralität verpflichtet (OSCE 8.6.2015).2015 fanden zweimal Parlamentswahlen statt. Die Wahlen vom 7.6.2015 veränderten die bisherigen Machtverhältnisse in der Legislative. Die seit 2002 alleinregierende AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) verlor zehn Prozent der Wählerstimmen und ihre bisherige absolute Mehrheit. Dies war auch auf den Einzug der pro-kurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) zurückzuführen, die deutlich die nötige Zehn-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament schaffte (AM 8.6.2015, vergleiche HDN 9.6.2015). Der Wahlkampf war überschattet von zahlreichen Attacken auf Parteilokale und physischen Übergriffen auch mit Todesopfern. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) kritisierte überdies den Druck auf regierungskritische Medien sowie die unausgewogene Berichterstattung, insbesondere des staatlichen Fernsehens zugunsten der regierenden AKP. Überdies hat Staatspräsident Erdo?an im Wahlkampf eine aktive Rolle zugunsten seiner eigenen Partei eingenommen, obwohl die Verfassung den Staatspräsidenten zur Neutralität verpflichtet (OSCE 8.6.2015). Die Parlamentswahlen vom 1.11.2015, die als Folge der gescheiterten Regierungsbildung abgehalten wurden, endeten mit einem unerwartet deutlichen Wahlsieg der seit 2002 alleinregierenden AKP. Die AKP gewann fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen, was einen Zuwachs von rund neun Prozent im Vergleich zu den Juni-Wahlen bedeutete. Da die pro-kurdische HDP, zwar unter Verlusten, die nötige Zehn-Prozenthürde für den Einzug ins Parlament schaffte, verfehlte die AKP die Verfassungsmehrheit, um das von ihrem Vorsitzenden und gegenwärtigen Staatspräsident, Recep Tayyip Erdo?an, angestrebte Präsidialsystem zu errichten (Guardian 2.11.2015; vgl. Standard 2.11.2015).Die Parlamentswahlen vom 1.11.2015, die als Folge der gescheiterten Regierungsbildung abgehalten wurden, endeten mit einem unerwartet deutlichen Wahlsieg der seit 2002 alleinregierenden AKP. Die AKP gewann fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen, was einen Zuwachs von rund neun Prozent im Vergleich zu den Juni-Wahlen bedeutete. Da die pro-kurdische HDP, zwar unter Verlusten, die nötige Zehn-Prozenthürde für den Einzug ins Parlament schaffte, verfehlte die AKP die Verfassungsmehrheit, um das von ihrem Vorsitzenden und gegenwärtigen Staatspräsident, Recep Tayyip Erdo?an, angestrebte Präsidialsystem zu errichten (Guardian 2.11.2015; vergleiche Standard 2.11.2015). Im 550-köpfigen Parlament sind vier Parteien vertreten: die islamisch-konservative AKP mit 49,5 Prozent der Wählerstimmen und 317 Mandaten (Juni 2015: 258), die sozialdemokratische CHP (Republikanische Volkspartei) mit 25,3 Prozent und 134 Sitzen (bislang 132), die rechts-nationalistische MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) mit 11,9 Prozent und 40 Sitzen (bislang 80) sowie die pro-kurdische HDP mit 10,8 Prozent und 59 (bislang 80) Mandaten (Anadolu 2.11.2015; vgl. IFES 2016b).Im 550-köpfigen Parlament sind vier Parteien vertreten: die islamisch-konservative AKP mit 49,5 Prozent der Wählerstimmen und 317 Mandaten (Juni 2015: 258), die sozialdemokratische CHP (Republikanische Volkspartei) mit 25,3 Prozent und 134 Sitzen (bislang 132), die rechts-nationalistische MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) mit 11,9 Prozent und 40 Sitzen (bislang 80) sowie die pro-kurdische HDP mit 10,8 Prozent und 59 (bislang 80) Mandaten (Anadolu 2.11.2015; vergleiche IFES 2016b). Der polarisierte Wahlkampf war überschattet von einer Gewalteskalation, insbesondere durch das Attentat vom 10.10.2015 in Ankara, bei welchem über 100 Menschen starben. Nebst Attacken vor allem auf Mitglieder und Parteilokale der pro-kurdischen HDP wurden mehrere HDP-Mitglieder festgenommen. Überdies wurden Mitglieder aller drei parlamentarischen Oppositionsparteien wegen Verunglimpfung von Amtsvertretern und Beleidigung des Staatspräsidenten angezeigt. Insbesondere im Südosten des Landes war infolge der verschlechterten Sicherheitslage und der darauf folgenden Errichtung von speziellen Sicherheitszonen und der Verhängung von Ausgangssperren ein freier Wahlkampf nicht möglich. Die zunehmende Anwendung von Bestimmungen des Anti-Terrorismus- und des Strafgesetzbuches während des Wahlkampfes führte dazu, dass gegen eine große Anzahl von Journalisten, Benutzern Sozialer- und Informationsmedien Untersuchungen wegen Verleumdung oder Terrorismusverdacht eingeleitet wurden. Zudem gab es Fälle von Gewalt gegen Medienhäuser und Journalisten (OSCE/ODHIR 23.10.2015, vgl. OSCE/ODHIR 2.11.2015). Laut Medienbeobachtung seitens der OSCE Wahlbeobachtungsmission bevorzugten drei von fünf Fernsehstationen, darunter das öffentlich-rechtliche, die Regierungspartei AKP (OSCE/ODHIR 2.11.2015).Der polarisierte Wahlkampf war überschattet von einer Gewalteskalation, insbesondere durch das Attentat vom 10.10.2015 in Ankara, bei welchem über 100 Menschen starben. Nebst Attacken vor allem auf Mitglieder und Parteilokale der pro-kurdischen HDP wurden mehrere HDP-Mitglieder festgenommen. Überdies wurden Mitglieder aller drei parlamentarischen Oppositionsparteien wegen Verunglimpfung von Amtsvertretern und Beleidigung des Staatspräsidenten angezeigt. Insbesondere im Südosten des Landes war infolge der verschlechterten Sicherheitslage und der darauf folgenden Errichtung von speziellen Sicherheitszonen und der Verhängung von Ausgangssperren ein freier Wahlkampf nicht möglich. Die zunehmende Anwendung von Bestimmungen des Anti-Terrorismus- und des Strafgesetzbuches während des Wahlkampfes führte dazu, dass gegen eine große Anzahl von Journalisten, Benutzern Sozialer- und Informationsmedien Untersuchungen wegen Verleumdung oder Terrorismusverdacht eingeleitet wurden. Zudem gab es Fälle von Gewalt gegen Medienhäuser und Journalisten (OSCE/ODHIR 23.10.2015, vergleiche OSCE/ODHIR 2.11.2015). Laut Medienbeobachtung seitens der OSCE Wahlbeobachtungsmission bevorzugten drei von fünf Fernsehstationen, darunter das öffentlich-rechtliche, die Regierungspartei AKP (OSCE/ODHIR 2.11.2015). Sowohl die türkische Regierung, Staatspräsident Erdo?an als auch die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) erklärten Ende Juli 2015 angesichts der bewaffneten Auseinandersetzungen den seit März 2013 bestehenden Waffenstillstand bzw. Friedensprozess für beendet (Spiegel 25.7.2015, vgl. DF 28.7.2015). Das innenpolitische Klima hat sich im Zuge der Gewalteskalation verschärft. Führende Regierungspolitiker wie Bülent Ar?nç sprachen von der "dreifachen Bedrohung" der Türkei, nämlich durch die PKK, die linke Terrorgruppe DHKP-C und durch den sog. Islamischen Staat (Standard 30.7.2015).Sowohl die türkische Regierung, Staatspräsident Erdo?an als auch die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) erklärten Ende Juli 2015 angesichts der bewaffneten Auseinandersetzungen den seit März 2013 bestehenden Waffenstillstand bzw. Friedensprozess für beendet (Spiegel 25.7.2015, vergleiche DF 28.7.2015). Das innenpolitische Klima hat sich im Zuge der Gewalteskalation verschärft. Führende Regierungspolitiker wie Bülent Ar?nç sprachen von der "dreifachen Bedrohung" der Türkei, nämlich durch die PKK, die linke Terrorgruppe DHKP-C und durch den sog. Islamischen Staat (Standard 30.7.2015). Staatspräsident Erdo?an verfolgt weiterhin das Ziel der Umgestaltung des politischen Systems zu einer Präsidialrepublik. Ende Jänner 2016 bezeichnete Erdo?an das bestehende parlamentarische System als Anomalie und überholt. Ziel sei es ein Referendum über das Präsidialsystem abzuhalten. Um ein solches abhalten zu können, bedarf es 330 von 550 Stimmen im Parlament. Mit 367 Stimmen kann auch ohne Referendum die Verfassung geändert werden. Szenarien sprechen davon, dass die AKP unter Erdo?an, die nach den Novemberwahlen über 317 Sitze verfügt, vorzeitige Neuwahlen ausschreiben könnte, wenn die parlamentarische Opposition ein Referendum verweigert (HDN 29.1.2016; vgl. DF 27.1.2016). Anfang Februar 2016 verkündete Ministerpräident Ahmet Davuto?lu, dass ein Parlamentsausschuss, zusammengesetzt aus je drei Vertretern der vier Parlamentsparteien, innerhalb von sechs Monaten eine neue Verfassung ausarbeiten soll, die die Überführung in ein Präsidialsystem bilden würde (HDN 2.2.2016).Staatspräsident Erdo?an verfolgt weiterhin das Ziel der Umgestaltung des politischen Systems zu einer Präsidialrepublik. Ende Jänner 2016 bezeichnete Erdo?an das bestehende parlamentarische System als Anomalie und überholt. Ziel sei es ein Referendum über das Präsidialsystem abzuhalten. Um ein solches abhalten zu können, bedarf es 330 von 550 Stimmen im Parlament. Mit 367 Stimmen kann auch ohne Referendum die Verfassung geändert werden. Szenarien sprechen davon, dass die AKP unter Erdo?an, die nach den Novemberwahlen über 317 Sitze verfügt, vorzeitige Neuwahlen ausschreiben könnte, wenn die parlamentarische Opposition ein Referendum verweigert (HDN 29.1.2016; vergleiche DF 27.1.2016). Anfang Februar 2016 verkündete Ministerpräident Ahmet Davuto?lu, dass ein Parlamentsausschuss, zusammengesetzt aus je drei Vertretern der vier Parlamentsparteien, innerhalb von sechs Monaten eine neue Verfassung ausarbeiten soll, die die Überführung in ein Präsidialsystem bilden würde (HDN 2.2.2016). Quellen: -Strichaufzählung AM – Al Monitor (8.6.2015): Turkey Pulse: What's next for Turkey?, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2015/06/turkey-elections-what-next-coalitions-akp-chp-hdp.html?utm_source=Al-Monitor+Newsletter+%5BEnglish%5D&utm_campaign=16d225108b-June_08_2015&utm_medium=email&utm_term=0_28264b27a0-16d225108b-102453981, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Anadolu Agency (2.11.2015): Election 2015 - 1 November, Overall Results of Turkey, http://secim.aa.com.tr/indexENG.html, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung BBC - British Broadcasting Corporation (8.12.2015): Turkey country profile, http://www.bbc.com/news/world-europe-17988453, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung bpb – Bundeszentrale für politische Bildung (11.8.2014): Das politische System der Türkei, http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184968/das-politische-system-der-tuerkei, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Der Standard (2.11.2015): Sieg für Erdo?an: AKP kann in der Türkei wieder allein regieren, http://derstandard.at/2000024890539/Teilergebnisse-Klarer-Sieg-fuer-Erdogan, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Der Standard (30.7.2015): Mit halber Kraft gegen den IS in der Türkei, http://derstandard.at/2000019936100/Mit-halber-Kraft-gegen-den-IS-in-der-Tuerkei, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung DF – Deutschlandfunk (27.1.2016): Erdogan treibt Präsidialsystem voran, http://www.deutschlandfunk.de/tuerkei-erdogan-treibt-praesidialsystem-voran.795.de.html?dram:article_id=343762, Zugriff 1.2.2016 -Strichaufzählung DF – Deutschlandfunk (28.7.2015): Präsident Erdogan beendet Friedensprozess mit PKK, http://www.deutschlandfunk.de/tuerkei-praesident-erdogan-beendet-friedensprozess-mit-pkk.1818.de.html?dram:article_id=326655, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung EC – European Commission (10.11.2015): Turkey 2015 Report [SWD

(2015)216 final], http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1447155728_20151110-report-turkey.pdf, Zugriff 28.1.2016 -Strichaufzählung HDN - Hürriyet Daily News (2.2.2016): AKP draws six-month road map for new charter talks, http://www.hurriyetdailynews.com/akp-draws-six-month-road-map-for-new-charter-talks-.aspx?pageID=238&nID=94616&NewsCatID=338, Zugriff 2.2.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (29.1.2016): Shift to presidential system not personal: Erdo?an, http://www.hurriyetdailynews.com/shift-to-presidential-system-not-personal-erdogan.aspx?pageID=238&nID=94534&NewsCatID=338, Zugriff 1.2.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (9.6.2015): Erosion of AKP puts coalition scenarios on Ankara’s agenda, http://www.hurriyetdailynews.com/erosion-of-akp-puts-coalition-scenarios-on-ankaras-agenda.aspx?pageID=238&nID=83681&NewsCatID=338, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung IFES - International Foundation for Electoral Systems
(2016a): Election Guide – Democracy Assistance & Election News, Republic of Turkey, http://www.electionguide.org/countries/id/218/, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung IFES - International Foundation for Electoral Systems
(2016b): Election Guide – Democracy Assistance & Election News, Republic of Turkey, http://www.electionguide.org/elections/id/2879/, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe (8.6.2015): Turkish elections characterized by high participation and wide choice among strong and active parties, but 10 per cent threshold limited political pluralism, international election observers say, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/162666, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe/ Office for Democratic Institutions and Human Rights (18.8.2015): Republic of Turkey, Parliamentary Elections 7 June 2015, OSCE/ODIHR Limited Election Observation Mission Final http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/177926?download=true, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung OSCE/ODHIR – Organization for Security and Co-operation in Europe/Office for Democratic Institutions and Human Rights, Limited Election Observation Mission to the Republic of Turkey (23.10.2015): Early Parliamentary Elections, 1 November 2015: Interim Report, 28 September – 21 October 2015, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/194216?download=true, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung OSCE/ODHIR – Organization for Security and Co-operation in Europe/Office for Democratic Institutions and Human Rights; OSCE Parliamentary Assembly; PACE – Parliamentary Assembly of the Council of Europe: International Election Observation Mission Republic of Turkey – Early Parliamentary Elections, 1 November 2015 (2.11.2015): Statement of Preliminary Findings and Conclusions, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/196351?download=true, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Presse (10.8.2014): Erdo?an: "Die Nation hat ihren Willen ausgedrückt", http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/3852670/Erdogan_Die-Nation-hat-ihren-Willen-ausgedruckt?from=suche.intern.portal, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Spiegel online (25.7.2015): Reaktion auf Luftangriffe: PKK kündigt Waffenstillstand mit Türkei auf, http://www.spiegel.de/politik/ausland/pkk-kuendigt-waffenstillstand-mit-tuerkei-auf-a-1045322.html, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung Spiegel online (28.8.2014): Türkei: Traumergebnis für den Erdogan-Nachfolger, http://www.spiegel.de/politik/ausland/davutoglu-als-erdogan-nachfolger-bestaetigt-a-988449.html, Zugriff 27.1.2016 -Strichaufzählung The Guardian (2.11.2015): Turkey election: Erdo?an and AKP return to power with outright majority, http://www.theguardian.com/world/2015/nov/01/turkish-election-akp-set-for-majority-with-90-of-vote-counted, Zugriff 27.1.2016 2. Sicherheitslage Die Sicherheitslage hat sich im Juli 2015 laut Europäischer Kommission dramatisch verschlimmert, kurz nachdem die PKK verkündete, das Ende des Waffenstillstandes zu erwägen, welcher im März 2013 besiegelt wurde (EC 10.11.2015). Betroffen war in erster Linie der Süd-Osten des Landes. Den Wendepunkt für den Konflikt zwischen der PKK und der Türkei stellte Ankaras verspätete Reaktion in Hinblick auf die militärische Hilfe der syrischen Kurden in der Grenzstadt Kobane dar. Die Blockade der Hilfe für das vom sog. Islamischen Staat (IS) belagerte Kobane durch die türkische Regierung führte im Oktober 2014 zu Massenprotesten in den mehrheitlich kurdischen Provinzen im Südosten, bei denen 50 Menschen ums Leben kamen. Die Regierung erklärte ihr Zögern damit, dass sie sowohl den sog. IS als auch die PKK und deren syrische Schwesterpartei PYD als Terrororganisationen gleichen Ranges betrachte. Auf kurdischer Seite entstand die gängige Ansicht, dass die türkische Regierung insgeheim den sog. IS unterstütze (ICG 17.12.2015). Obgleich die türkischen Behörden in der Vergangenheit erfolgreich Angriffspläne durchkreuzten, bleibt die Terrorbedrohung hoch. Terroristische Gruppen, inklusive kurdische Gruppen, der sog. Islamische Staat und linksextreme Organisationen setzen die Planung und Ausführung von Angriffen fort. Somit sind weitere Anschläge absehbar, die sich mehrheitlich gegen den Türkische Staat richten. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass einige Anschläge auch die Interessen des Westens und den Tourismus zum Ziel haben werden (GOV.UK 28.1.2016, vgl. EDA 28.1.2016). Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen (AA 4.3.2016a).Obgleich die türkischen Behörden in der Vergangenheit erfolgreich Angriffspläne durchkreuzten, bleibt die Terrorbedrohung hoch. Terroristische Gruppen, inklusive kurdische Gruppen, der sog. Islamische Staat und linksextreme Organisationen setzen die Planung und Ausführung von Angriffen fort. Somit sind weitere Anschläge absehbar, die sich mehrheitlich gegen den Türkische Staat richten. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, das

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