RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum16.02.2017 GeschäftszahlL515 2133135-1 SpruchL515 2133136-1/15E L515 2133134-1/10E L515 2133133-1/10E L515 2133135-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! 1.) Das Bundes
Art 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.12.2016 zu Recht erkannt:2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Armenien, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.12.2016 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 und § 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraphen 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9,, Paragraph 46 und Paragraph 55, FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. B)
Art 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 14.12.2016 zu Recht erkannt:3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Armenien, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 14.12.2016 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 und § 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraphen 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9,, Paragraph 46 und Paragraph 55, FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. B)
Art 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
4.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin und Mutter XXXX , diese vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.12.2016 zu Recht erkannt:4.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Armenien, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin und Mutter römisch 40 , diese vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2016, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.12.2016 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, §§ 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm 9 BFA-VG sowie §§ 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 46 und 55, sowie 53 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins,, Paragraphen 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit 9 BFA-VG sowie Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 46 und 55, sowie 53 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. B)
Art 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang I.
- Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien.römisch eins.
- Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als "bP1" bis "bP4" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. I.
- Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind Ehegatten und die Eltern der minderjährigen bP4.römisch eins.
- Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind Ehegatten und die Eltern der minderjährigen bP
- bP3 ist die Großmutter von bP
- I.
- Hinsichtlich des bisherigen verfahrensrechtlichen Schicksals im Detail und das Vorbringen der bP wird auf die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden verwiesen. Repräsentativ wird aus dem Bescheid bzgl. bP1 auszugsweise zitiert:römisch eins.
- Hinsichtlich des bisherigen verfahrensrechtlichen Schicksals im Detail und das Vorbringen der bP wird auf die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden verwiesen. Repräsentativ wird aus dem Bescheid bzgl. bP1 auszugsweise zitiert: " - Anlässlich der niederschriftlichen Erstbefragung am 03.06.2015 bei der PI XXXX gaben Sie – zu Ihrem Fluchtgrund befragt – Folgendes an:" - Anlässlich der niederschriftlichen Erstbefragung am 03.06.2015 bei der PI römisch 40 gaben Sie – zu Ihrem Fluchtgrund befragt – Folgendes an: "Ich habe in einem Disco-Club gearbeitet. Am 27.05.2015 befand ich mich bei meinem Arbeitsplatz und gegen 15.00 Uhr sind alle anderen Arbeiter nach Hause gegangen. Ich blieb noch, da ich noch einige Abrechnungen machen musste. Zu dieser Zeit waren in der Disco Parlamentsabgeordnete und die Inhaber des Clubs in einer geschlossenen Veranstaltung. Auf einmal gab es eine Schießerei und daraufhin flüchtete ich aus der Disco und lief heim. Beim Hinauslaufen wurde ich jedoch von den Türstehern/Bodyguards bemerkt. Sie betrachteten mich als Zeugen der Schießerei und verfolgten mich bis nach Hause. Daraufhin versteckte ich mich bei einem Freund. Am nächsten Tag wurde meine Frau abgeholt und verhört. Sie wurde misshandelt, geschlagen, und ihr wurde eine Frist bis zum Abend gegeben, um mich an sie auszuliefern. Falls nicht werden sie ihr was antun. Aus diesem Grunde haben wir beschlossen zu fliehen." -Strichaufzählung Am 24.11.2015 wurden Sie vom zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, im Beisein einer Dolmetscherin in der Sprache Armenisch einvernommen. Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus dieser Einvernahme: " LA: Sie haben bisher Ihre Geburtsurkunde ohne Lichtbild vorgelegt. Verfügen Sie über weitere Dokumente, die Ihre Identität bestätigen und die Sie vorlegen wollen? ANM.: VP wird aufgefordert seine Beweismittel vorzulegen. VP: Ich habe meinen internationalen Führerschein bei der Polizei vorgelegt, da hat es geheißen, das brauchen wir nicht. Heute habe ich ihn nicht mit. Aber ich habe meinen armenischen FS dabei. (Anm.: Wird zum Akt genommen).VP: Ich habe meinen internationalen Führerschein bei der Polizei vorgelegt, da hat es geheißen, das brauchen wir nicht. Heute habe ich ihn nicht mit. Aber ich habe meinen armenischen FS dabei. Anmerkung, Wird zum Akt genommen). LA: Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente? VP: Nein. LA: Wo und wovon leben Sie derzeit in Österreich? VP: In Wiener Neustadt in Grundversorgung. LA: Verfügen Sie über Eigentum in Österreich, zum Beispiel eine Wohnung? VP: Nein. LA: Haben Sie in Österreich Verwandte außer den mitgereisten (Frau, Schwieger-Großmutter) und dem nachgeborenen Sohn? VP: Ich selbst nicht, aber meine Schwiegereltern, meine beiden Schwägerinnen und mein Schwager wohnen hier. (Namen und IFA bei Gattin im Akt). LA: Sprechen Sie Deutsch? VP: Ich lerne es gerade. LA: Besuchen Sie in Österreich Kurse (z.B. Deutschkurs) oder machen Sie Ausbildungen? VP: Ich besuche zurzeit einen Deutschkurs von der Caritas. (Bestätigung wird zum Akt genommen). LA: Sind Sie Mitglied in einem Verein, oder einer Organisation hier in Österreich? VP: Nein. LA: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Mit wem haben Sie Kontakt? VP: Ich habe hier Freunde, das sind Armenier, Serben und Albaner. Mit denen verbringe ich Zeit. Nachgefragt – mit der Schwiegerfamilie habe ich normalen Kontakt. LA: Wie oft besuchen Sie einander? VP: 2 – 3mal in der Woche. LA: Haben Sie österreichische Freunde oder sonstige soziale Kontakte zu Österreichern? VP: Mein serbischer Freund hat einen österreichischen Freundeskreis, den ich auch langsam kennen lerne. Ich war beim Roten Kreuz und wollte mich für die Arbeit dort anmelden, da war ich aber erst 3 Monate hier und konnte noch nicht Deutsch. Deshalb wurde ich nicht aufgenommen. Ich werde es in Kürze noch einmal probieren. LA: Wo genau halten sich in Ihrem Heimatland Ihre Angehörigen aktuell auf? VP: An derselben Adresse leben meine Eltern. Die Schwester ist verheiratet und lebt in derselben Straße in einem anderen Haus. LA: Wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt? VP: Mein Vater arbeitet in einer Süßigkeitenfabrik im Büro, meine Mutter in einer Bäckerei. Meine Schwester arbeitet beim Radio. LA: Wie war/ist das Verhältnis zu Ihren Angehörigen? VP: Sehr gut. LA: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund? VP: Ja. Die Wohnung gehört ihnen, und meine Schwester hat mit ihrem Mann auch eine Eigentumswohnung. LA: Wie gestaltet sich der Kontakt zu Ihrer Familie? Telefonieren Sie oder kommunizieren Sie auch über soziale Netzwerke und neue Medien? VP: Sie rufen mich an, 1 – 2 Mal im Monat. LA: Wann hatten Sie zuletzt mit jemand aus Ihrem Herkunftsland Kontakt? VP: Vor ca. 2 Wochen mit meinem Vater. LA: Welche Ausbildung haben Sie im Detail absolviert? Welchen Beruf? VP: 8 Jahre Grundschule, 3 Jahre medizinisches College als Masseur, mit Abschluss. LA: Womit haben Sie in Ihrem Heimatland bisher Ihren Lebensunterhalt bestritten? VP: Ich habe in einem Disco-Club gearbeitet und habe dort Wasserpfeifen vorbereitet. Privat habe ich auch als Masseur gearbeitet. LA: Wo übten Sie den Beruf des Masseurs aus? VP: Teilweise bei mir zu Hause, teilweise bei den Patienten. Ich habe auch mit einem Institut zusammengearbeitet. Wenn sie Patienten hatten, haben sie mich angerufen. LA: Wie oft haben Sie das ausgeübt? VP: Eine Kur waren 10 Behandlungen. Im Monat hatte ich 4 – 5 Patienten mit je 10 Behandlungen. LA: Wie viel haben Sie dabei verdient? VP: Die Preise hängen vom Alter und der Krankheit ab. Nachgefragt – 200.000 – 250.000 Dram, das sind ca. 500 – 600 USD. LA: Und wie lange übten Sie den Beruf des Masseurs aus? VP: Insgesamt 3 Jahre. Nachgefragt – als ich 17 war, 2010 –
- Dann war ich beim Militär, ab 2013, nach dem Wehrdienst, dann wieder bis zur Ausreise. LA: Ab wann haben Sie in der Disco gearbeitet? VP: Ich habe in verschiedenen Clubs gearbeitet, ab August 2013 bis zur Ausreise. LA: Haben Sie in einer Disco länger gearbeitet? VP: In 2 Discos habe ich je 3 Monate gearbeitet, das war die längste Zeit. LA: Und in welcher Disco haben Sie dann gearbeitet (Name und Adresse)? VP: XXXX und XXXX. Nachgefragt –
- XXXX in Jerewan,
- im XXXX.VP: römisch 40 und römisch 40 . Nachgefragt –
- römisch 40 in Jerewan,
- im römisch 40 . LA: In welcher Disco arbeiteten Sie zum Schluss? VP: XXXX, im XXXX, hinter dem XXXX.VP: römisch 40 , im römisch 40 , hinter dem römisch 40 . LA: Wie lange arbeiteten Sie dort? VP: Dezember 2014 bis zur Ausreise. LA: Das sind aber mehr als 3 Monate? VP: Ich wollte vorher noch dazu sagen, außer dem letzten Club, wo ich gearbeitet habe. Ich wurde unterbrochen. LA: Wie kamen Sie als Heilmasseur zu einem Job in einem Disco-Club? VP: Massage ist mein Fachbereich. Als Hobby habe ich Wasserpfeifen vorbereitet. Nachgefragt – ich war ganz am Anfang in einem Club und habe selbst Schischa geraucht, und mich sofort dort beworben. Ein Monat lang wurde mir das beigebracht, aber ich habe das viel schneller gelernt. Das war eine Herstellerfirma für Wasserpfeifen, die haben mich dann an die Clubs vermittelt. Nachgefragt – das war ein Club, der mit der Wasserpfeifenfirma zusammengearbeitet hat. LA: Was war Ihre Aufgabe dabei? VP: Ich habe die Flüssigkeit (Säure) in den Behälter gegeben, dann mit der Folie den Behälter zugepackt, dann machte ich Löcher hinein, dann habe ich in die Wasserpfeife Wasser hineingefüllt. Dann habe ich den Behälter auf die Flasche gesetzt, dann habe ich 3 Stück quadratische Kohle hinaufgegeben, habe alles zugemacht und dann dem Gast serviert. Nachgefragt – mit Säure meine ich Aromastoffe, zum Beispiel Zitronengeschmack, usw. LA: Wie waren Ihre Arbeitszeiten? VP: XXXX von 19:00 – 05:00, XXXX von 18:00 – 02:00 oder 03:00 und XXXX von 18:00 – 03:
- Nachgefragt – täglich außer Sonntag. Bei XXXX und XXXX sogar täglich.VP: römisch 40 von 19:00 – 05:00, römisch 40 von 18:00 – 02:00 oder 03:00 und römisch 40 von 18:00 – 03:
- Nachgefragt – täglich außer Sonntag. Bei römisch 40 und römisch 40 sogar täglich. LA: Was haben Sie da verdient? VP: Das war verschieden. 200.000 Dram bei XXXX.VP: Das war verschieden. 200.000 Dram bei römisch 40 . LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftliche/ finanzielle Situation zuletzt (vor der Flucht) im Heimatland gemessen am landesüblichen Durchschnitt bezeichnen (zB. gut/mittel/schlecht)? VP: Wir waren zwar nicht reich, es ging uns aber finanziell gut. Mittel. LA: Haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen? VP: Nein. LA: Besteht ein offizieller Haftbefehl gegen Sie im Heimatland? VP: Nein. LA: Waren Sie in Ihrem Heimatland politisch tätig? VP: Nein. LA: Wer organisierte Ihre Flucht? VP: Mein Freund. . Das war ein Schulfreund. LA: Was hat Sie Ihre Flucht insgesamt gekostet? (Schlepperkosten) VP: 3000 Dollar pro Person. LA: Wie konnten Sie die Reise nach Europa finanzieren, woher hatten Sie das Geld? VP: Das waren meine Ersparnisse. Nachgefragt – Bargeld, zu Hause. LA: Haben Sie alles bezahlt? VP: Ja. LA: Wann haben Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen? VP: Am 28.05.2015 am Abend. LA: Würden Sie nun bitte alle Ihre Gründe für die Asylantragstellung hier in Österreich ausführlich darlegen? Versuchen Sie Ihre Gründe nach Möglichkeit so detailliert darzulegen, dass diese für eine unbeteiligte Person auch zu verstehen sind. Was ist alles passiert? Was haben Sie alles erlebt, gesehen, gedacht, befürchtet usw.? Warum konnten oder wollten Sie nicht mehr in der Heimat bleiben? Wie hat sich alles entwickelt? VP: Als ich im XXXX gearbeitet habe, am 27.05.2015, gab es eine geschlossene Gesellschaft von Abgeordneten. Um 03:00 in der Nacht, kurz vor Dienstschluss, sagte der Direktor, dass wir Angestellten nach Hause gehen dürfen. Zunächst musste ich die Aromaflüssigkeiten der verschiedenen Richtungen übernehmen, diese dort im Lokal schlichten, und erst danach durfte ich nach Hause gehen. Alle anderen waren schon weg und ich war dabei meine Arbeit fertigzustellen. Das ganze hätte 10 – 15 Minuten gedauert. Als ich dabei war, hörte ich ein Gespräch zwischen den Lokalbesitzern und Gästen, ich war zu diesem Zeitpunkt in der Küche des Lokals. Die Küche hat 2 Eingänge. Durch den ersten kommt man zum Gang und zum Ausgang, der zweite führt zum Lokal-Saal. Das Objekt hatte drei Besitzer. Ich hörte, dass die Objektbesitzer Ware übernommen haben, und den Gästen das Geld bezahlen müssen. Es ging um 20.000 USD. Es gab im Lokal auch andere Geschäfte. Einige Angestellten wussten zwar davon, dieses Geschäft wurde aber intern abgewickelt. Es ging um Kapseln und um "Pulver". Es ging aus dem Gespräch hervor, dass das Lokal mehrfach "Ware" geliefert bekam, aber das Geld nicht bezahlt hatte. Die Diskussion ging darum. Ich ging aus der Küche in Richtung Gang hinaus in den Gemeinschaftsraum. Ich wollte meine Straßenbekleidung anziehen, weil wir dort eine Uniform trugen. Wenn man von der Küche rausgeht, ist auf der linken Seite der Umkleideraum und das Getränkelager in einem. Während ich mich umzog, wurden diese Gespräche immer lauter. Danach hörte ich Schüsse. Ich ging aus der Garderobe hinaus und wollte aus dem Lokal gehen. Ich zeichne eine Skizze. (Anm.: wird zum Akt genommen). Links in dem Vorraum ist ein Empfangstisch, aber die Empfangsdame war auch schon zu Hause. Ich ging in den Vorraum und sah rechts 2 Leibwächter bei der Eingangstür zum Saal, sie wollten hineingehen. Ich habe sie angeschaut und ging ¿dann sofort zum Ausgang und hinaus. Diese beiden folgten mir. Ich fing an auf der Straße zu laufen, sie liefen mir nach. Ich nahm eine Abkürzung und sie verloren mich aus den Augen. Ich habe nach einem Taxi gesucht, fand aber um diese Zeit keines. Von meinem Arbeitsplatz zu mir nach Hause dauert es etwa 40 Minuten zu Fuß. Nach ca. 30 Minuten Fußmarsch rief mich meine Frau an, dass 2 Männer bei uns zu Hause waren und angeklopft hatten. An diesem Tag war meine Frau allein zu Hause, weil meine Eltern mit meiner Schwester wegen der Entbindung im Spital waren. Das war gegen 4 Uhr. Meine Frau machte nicht auf. Vom Türspion aus fragte sie, wer sie sind und was sie wollen. Sie fragten nach mir. Meine Frau schaute auf die Uhr und sagte, dass ich von der Arbeit noch nicht zurück bin, aber bald zurückkomme. Damit gaben sie sich zufrieden und gingen. Ich bat meine Frau, vom Fenster aus hinunter zu sehen, ob sie gegenüber unseres Wohnhauses ein Fahrzeug sieht. Dort dürfen nämlich keine Autos stehen bleiben. Sie sah einen schwarz lackierten Range Rover gegenüber stehen. Ich weiß genau, dass dieses Fahrzeug Abgeordneten gehört, die Leibwächter lenken dieses Auto immer. Ich ging nicht mehr nach Hause und rief meinen Freund XXXX an. Ich ging zu ihm und erzählte ihm alles. Der Sohn von XXXX Taufpaten ist Polizist. XXXX hat ihn angerufen und gab mir das Telefon weiter. Kaum hatte ich ein paar Worte gesagt, sagte er zu mir, dass ich solche Sachen nicht am Telefon besprechen soll. Er sagte, dass er zurückrufen wird und wir auf seinen Anruf warten sollten. Ca. 2 Stunden später hat er XXXX angerufen. Der gab mir wieder das Handy weiter. Der Polizist sagte zu mir, dass ich über dieses Thema mit niemandem und nirgends sprechen solle, weil der Polizeichef schon über den Vorfall informiert sei. Der Polizeichef hat angeordnet, jeden, der über diesen Vorfall Meldung macht, direkt an ihn persönlich weiterzuleiten. Er bat uns weiters, seine Nummer zu löschen und mit niemandem mehr über dieses Thema zu sprechen. Er riet mir, einige Tage aus der Stadt zu verschwinden. Ich habe beschlossen, ins Dorf zu fahren, und habe meine Frau angerufen. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Sie sagte, dass es ihr an diesem Morgen sehr schlecht ging und sie deshalb ins Spital gegangen war. Nach einer Routineuntersuchung ging sie aus dem KH hinaus und sah die Männer wieder. Der eine saß im selben Fahrzeug, der zweite ging ihr aus dem Krankenhaus nach. Dieser packte sie an der Hand, machte die Hintertür des Wagens auf und setzte sie mit Gewalt auf den Rücksitz. Meine Frau war im achten Monat und konnte sich nicht wehren. Im Auto fragten sie nach mir. Weil sie sagte, dass sie es nicht weiß, haben sie ihr Ohrfeigen gegeben, ich weiß nicht ob eine oder mehrere. Sie haben ihr gedroht, dass der nächst Schlag gegen den Bauch sein werde, wenn sie nicht meinen Aufenthaltsort verrate. Sie sagten, wenn ich mich mit meiner Frau in Verbindung setze, soll sie mir sagen, dass ich sofort nach Hause kommen solle, und dass es sonst für sie und das Kind sehr gefährlich sein würde. Zu diesem Zeitpunkt beschloss ich, nicht nur die Stadt sondern auch das Land zu verlassen. Mein Freund organisierte die Reise. Ich habe am Abend meinen Nachbarn angerufen. Dieser wohnt im Erdgeschoß und hat eine Eingangstür in den Garten und eine ins Stiegenhaus. Ich bat ihn, diese zweite Tür ausnahmsweise zu öffnen, dass meine Frau ungesehen durch seine Wohnung hindurch in den Garten und dort hinausgehen kann. Ich wartete zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des Fußballfeldes hinter dem Garten in einem Taxi. So gelang uns die Flucht.VP: Als ich im römisch 40 gearbeitet habe, am 27.05.2015, gab es eine geschlossene Gesellschaft von Abgeordneten. Um 03:00 in der Nacht, kurz vor Dienstschluss, sagte der Direktor, dass wir Angestellten nach Hause gehen dürfen. Zunächst musste ich die Aromaflüssigkeiten der verschiedenen Richtungen übernehmen, diese dort im Lokal schlichten, und erst danach durfte ich nach Hause gehen. Alle anderen waren schon weg und ich war dabei meine Arbeit fertigzustellen. Das ganze hätte 10 – 15 Minuten gedauert. Als ich dabei war, hörte ich ein Gespräch zwischen den Lokalbesitzern und Gästen, ich war zu diesem Zeitpunkt in der Küche des Lokals. Die Küche hat 2 Eingänge. Durch den ersten kommt man zum Gang und zum Ausgang, der zweite führt zum Lokal-Saal. Das Objekt hatte drei Besitzer. Ich hörte, dass die Objektbesitzer Ware übernommen haben, und den Gästen das Geld bezahlen müssen. Es ging um 20.000 USD. Es gab im Lokal auch andere Geschäfte. Einige Angestellten wussten zwar davon, dieses Geschäft wurde aber intern abgewickelt. Es ging um Kapseln und um "Pulver". Es ging aus dem Gespräch hervor, dass das Lokal mehrfach "Ware" geliefert bekam, aber das Geld nicht bezahlt hatte. Die Diskussion ging darum. Ich ging aus der Küche in Richtung Gang hinaus in den Gemeinschaftsraum. Ich wollte meine Straßenbekleidung anziehen, weil wir dort eine Uniform trugen. Wenn man von der Küche rausgeht, ist auf der linken Seite der Umkleideraum und das Getränkelager in einem. Während ich mich umzog, wurden diese Gespräche immer lauter. Danach hörte ich Schüsse. Ich ging aus der Garderobe hinaus und wollte aus dem Lokal gehen. Ich zeichne eine Skizze. Anmerkung, wird zum Akt genommen). Links in dem Vorraum ist ein Empfangstisch, aber die Empfangsdame war auch schon zu Hause. Ich ging in den Vorraum und sah rechts 2 Leibwächter bei der Eingangstür zum Saal, sie wollten hineingehen. Ich habe sie angeschaut und ging ¿dann sofort zum Ausgang und hinaus. Diese beiden folgten mir. Ich fing an auf der Straße zu laufen, sie liefen mir nach. Ich nahm eine Abkürzung und sie verloren mich aus den Augen. Ich habe nach einem Taxi gesucht, fand aber um diese Zeit keines. Von meinem Arbeitsplatz zu mir nach Hause dauert es etwa 40 Minuten zu Fuß. Nach ca. 30 Minuten Fußmarsch rief mich meine Frau an, dass 2 Männer bei uns zu Hause waren und angeklopft hatten. An diesem Tag war meine Frau allein zu Hause, weil meine Eltern mit meiner Schwester wegen der Entbindung im Spital waren. Das war gegen 4 Uhr. Meine Frau machte nicht auf. Vom Türspion aus fragte sie, wer sie sind und was sie wollen. Sie fragten nach mir. Meine Frau schaute auf die Uhr und sagte, dass ich von der Arbeit noch nicht zurück bin, aber bald zurückkomme. Damit gaben sie sich zufrieden und gingen. Ich bat meine Frau, vom Fenster aus hinunter zu sehen, ob sie gegenüber unseres Wohnhauses ein Fahrzeug sieht. Dort dürfen nämlich keine Autos stehen bleiben. Sie sah einen schwarz lackierten Range Rover gegenüber stehen. Ich weiß genau, dass dieses Fahrzeug Abgeordneten gehört, die Leibwächter lenken dieses Auto immer. Ich ging nicht mehr nach Hause und rief meinen Freund römisch 40 an. Ich ging zu ihm und erzählte ihm alles. Der Sohn von römisch 40 Taufpaten ist Polizist. römisch 40 hat ihn angerufen und gab mir das Telefon weiter. Kaum hatte ich ein paar Worte gesagt, sagte er zu mir, dass ich solche Sachen nicht am Telefon besprechen soll. Er sagte, dass er zurückrufen wird und wir auf seinen Anruf warten sollten. Ca. 2 Stunden später hat er römisch 40 angerufen. Der gab mir wieder das Handy weiter. Der Polizist sagte zu mir, dass ich über dieses Thema mit niemandem und nirgends sprechen solle, weil der Polizeichef schon über den Vorfall informiert sei. Der Polizeichef hat angeordnet, jeden, der über diesen Vorfall Meldung macht, direkt an ihn persönlich weiterzuleiten. Er bat uns weiters, seine Nummer zu löschen und mit niemandem mehr über dieses Thema zu sprechen. Er riet mir, einige Tage aus der Stadt zu verschwinden. Ich habe beschlossen, ins Dorf zu fahren, und habe meine Frau angerufen. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Sie sagte, dass es ihr an diesem Morgen sehr schlecht ging und sie deshalb ins Spital gegangen war. Nach einer Routineuntersuchung ging sie aus dem KH hinaus und sah die Männer wieder. Der eine saß im selben Fahrzeug, der zweite ging ihr aus dem Krankenhaus nach. Dieser packte sie an der Hand, machte die Hintertür des Wagens auf und setzte sie mit Gewalt auf den Rücksitz. Meine Frau war im achten Monat und konnte sich nicht wehren. Im Auto fragten sie nach mir. Weil sie sagte, dass sie es nicht weiß, haben sie ihr Ohrfeigen gegeben, ich weiß nicht ob eine oder mehrere. Sie haben ihr gedroht, dass der nächst Schlag gegen den Bauch sein werde, wenn sie nicht meinen Aufenthaltsort verrate. Sie sagten, wenn ich mich mit meiner Frau in Verbindung setze, soll sie mir sagen, dass ich sofort nach Hause kommen solle, und dass es sonst für sie und das Kind sehr gefährlich sein würde. Zu diesem Zeitpunkt beschloss ich, nicht nur die Stadt sondern auch das Land zu verlassen. Mein Freund organisierte die Reise. Ich habe am Abend meinen Nachbarn angerufen. Dieser wohnt im Erdgeschoß und hat eine Eingangstür in den Garten und eine ins Stiegenhaus. Ich bat ihn, diese zweite Tür ausnahmsweise zu öffnen, dass meine Frau ungesehen durch seine Wohnung hindurch in den Garten und dort hinausgehen kann. Ich wartete zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des Fußballfeldes hinter dem Garten in einem Taxi. So gelang uns die Flucht. LA: Wann bzw. wo stieß die Großmutter zu Ihnen? VP: Nachdem ich meine Frau abgeholt hatte, fuhren wir ins Zentrum. Die Großmutter meiner Frau wartete bereits dort auf uns, weil meine Frau sie angerufen hatte. LA: Welche Uniform trugen Sie im XXXX? VP: Das war ein schwarzes T-Shirt mit einer Aufschrift vorne, Special Kalyan, und einem Abbild der Wasserpfeife hinten. Nachgefragt – außer dem T-Shirt war nichts vorgeschrieben, ich trug eine Jeans-Hose. LA: Welche Farbe hatte der Aufdruck? VP: Weiß, der Rauch der Wasserpfeife war rot. LA: Wie heißen die Lokalbesitzer? VP: XXXX, XXXX und XXXX. Die Familiennamen kenne ich nicht.VP: römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 . Die Familiennamen kenne ich nicht. LA: Was ist jetzt mit diesen dreien? VP: Ich weiß gar nichts. LA: Wissen Sie, ob das Lokal noch geöffnet ist? VP: Ja. Als mein Vater mich anrief, bat ich ihn, XXXX um einen Anruf zu ersuchen. Vor 3 oder 4 Monaten rief mich dieser an, ich wollte von ihm wissen, was los war, was passiert war. Er wusste auch von nichts, er wollte sich bei dem bekannten Polizisten erkundigen, bekam aber auch keine Informationen. XXXX ging in das Lokal und sah, dass es normal geöffnet ist. Nachgefragt – XXXX kam sehr selten ins Lokal, XXXX war jeden Tag im Lokal, XXXX ab und zu.VP: Ja. Als mein Vater mich anrief, bat ich ihn, römisch 40 um einen Anruf zu ersuchen. Vor 3 oder 4 Monaten rief mich dieser an, ich wollte von ihm wissen, was los war, was passiert war. Er wusste auch von nichts, er wollte sich bei dem bekannten Polizisten erkundigen, bekam aber auch keine Informationen. römisch 40 ging in das Lokal und sah, dass es normal geöffnet ist. Nachgefragt – römisch 40 kam sehr selten ins Lokal, römisch 40 war jeden Tag im Lokal, römisch 40 ab und zu. LA: Und hat XXXX gesehen?LA: Und hat römisch 40 gesehen? VP: Er war nicht im Lokal drinnen, hat nur von draußen beobachtete, dass Kunden ein und aus gingen. LA: Was bekamen Sie genau von den Schüssen mit? VP: Ich habe sie nur gehört. Zwei Schüsse. Nachgefragt – Nachdem ich die Schüsse gehört habe, bin ich in Panik hinausgelaufen und habe keine Schreie wahrgenommen. LA: Woher wussten Sie, dass das Auto, das vor Ihrem Haus stand, Abgeordneten gehört? Was sagte Ihre Frau? VP: Meine Frau sagte, dass gegenüber des Hauses ein schwarzer Range Rover steht. Das war alles, was sie sagte. Sie konnte auch nicht sehen, wie viele Leute drinnen saßen, weil das Auto verdunkelte Scheiben hatte. LA: Und daran erkannten Sie schon, dass das Auto Abgeordneten gehört? VP: Ich erkannte es an den Kennzeichen. Mein Freund wohnt nicht weit weg von uns. Er wohnt in einem Einfamilienhaus mit drei Stockwerken. Mein Freund und ich haben vom obersten Stockwerk dorthin geschaut. Die Straßenlaterne hat das Kennzeichen beleuchtet. LA: Aber wenn Sie das Auto selber sahen, wieso musste Ihre Frau dann aus dem Fenster schauen? VP: Zunächst hat meine Frau mir gesagt, dass sie einen Range Rover sieht, anschließend sind mein Freund und ich in den obersten Stock gegangen, um nachzuschauen. LA: Wie lange dauerte es von der Information Ihrer Frau, bis Sie im obersten Stock das Auto dann sahen? VP: 2 – 3 Minuten. LA: Wann und wie haben Sie davon erfahren, dass Ihre Frau misshandelt und bedroht worden ist? VP: Als ich sie zum zweiten Mal angerufen habe, um ihr zu sagen, dass ich die Stadt verlassen werde. Nachgefragt – das war gegen 9 oder 10 Uhr am selben Tag. Nachgefragt – am 28.
- LA: Was sagte Ihre Frau genau? Wie lief dieses Gespräch genau ab? VP: Sie war sehr nervös, hat geweint. Sagte, dass sie kurz vorher nach Hause gekommen sei und erzählte mir den ganzen Vorgang, dass sie zum Arzt ging und dann, als sie hinausging in das Auto gezerrt wurde. LA: Hat sie auch erzählt, wie und wo sie dann wieder aus dem Wagen kam? VP: Sie fuhren mit ihr in unsere Richtung und ließen sie unterwegs aussteigen. Nachgefragt – das hat sie mir auch am Telefon gesagt. LA: Wann und wie vereinbarten Sie dann mit Ihrer Frau die Flucht? VP: Ich habe zunächst meine Frau angerufen und danach den Nachbarn. LA: Was sagten Sie Ihrer Frau da genau? VP: Wir werden beide aus Armenien ausreisen, weil ich Probleme habe. Wir können erst dann wieder nach Armenien zurückkehren, wenn sich das Problem löst. LA: Das erklärt aber noch nicht, wie Ihre Frau wusste, was Sie zu tun hat! Was sagten Sie alles genau? VP: Zunächst sagte sie mir, dass die Großmutter ein Problem sein wird, weil sie alt und krank ist, und wir die einzigen sind, die sie gepflegt haben. Meine Frau schlug mir vor, ins Dorf zur Großmutter zu flüchten und dort unterzutauchen. Ich sagte, das sei nicht möglich. Daraufhin sagte sie, dass wir die Großmutter mitnehmen müssen. Ich musste mich damit einverstanden erklären. Ich sagte zu meiner Frau, dass sie ihre persönlichen Dinge einpacken soll und auf meinen Anruf warten soll. Ich sagte ihr, dass ich nicht weiß, ob wir heute oder morgen flüchten. Gegen 17 Uhr wusste ich schon, dass die Reise organisiert war, und rief sofort meine Frau an. Ich sagte zu ihr, dass ich in 2 oder 3 Stunden, wenn es dunkel wird, kommen werde, und dass ich mit dem Nachbarn gesprochen habe, dass er sie durch seine Wohnung gehen lässt. Über die Großmutter haben wir bei diesem Telefonat nicht gesprochen. LA: Wie oft haben Sie mit Ihrer Frau insgesamt telefoniert? VP: Vermutlich 5 oder 6 Mal. LA: Wann waren diese Anrufe genau? VP: Der erste Anruf war gegen 4 Uhr am 28.
- Das zweite Telefonat war gegen 9 oder 10 Uhr, da rief ich sie an. Dann weiß ich nicht mehr genau, wann. Nachgefragt – Beim dritten Mal sagte ich ihr, dass wir aus Armenien flüchten werden, und ich dabei bin, die Reise zu organisieren, die Zeit weiß ich wirklich nicht mehr, auch nicht wie viele Stunden später. LA: Woher hatten Sie Ihren Reisepass? VP: Meine Frau hat meinen Reisepass mitgenommen. LA: Aber vorher sagten Sie, Sie hätten ihr nur aufgetragen ihre persönlichen Dinge einzupacken? VP: Wenn ich ihr sage, dass wir aus Armenien ausreisen, ist ja normal, dass sie die Pässe mitnimmt. LA: Da konnten Sie sich darauf verlassen? Sagen brauchten Sie nichts? VP: Natürlich. LA: Und wie sieht es mit Ihren eigenen Dingen aus? VP: Sie hat für mich zwei Kleidungsstücke mitgenommen. LA: Haben Sie Ihr da auch nichts sagen müssen, was Sie Ihnen bringen soll? VP: Das war für mich nicht wichtig. Betreffend Dokumente wusste sie ja genau, dass sie sie mitnehmen soll. Nachgefragt – ich sagte ihr nur, dass wir aus Armenien ausreisen. Da ist der Reisepass ein Muss. LA: Wie kamen Sie an das Geld für die Ausreise? VP: Ich habe meiner Frau gesagt, dass sie das gesamte Bargeld und den Goldschmuck mitnehmen soll. LA: Also haben Sie ihr doch noch mehr gesagt? VP: Weil Sie zwischendurch etwas gefragt haben und ich nicht mehr dazu gekommen bin. Anm.: VP wird darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt, sondern er sogar ein paar Mal gefragt wurde.Anmerkung, VP wird darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt, sondern er sogar ein paar Mal gefragt wurde. VP: Vielleicht habe ich gar nicht darauf geachtet, dass das so wichtig ist. Ich habe nur gesagt, worüber wir grundsätzlich gesprochen haben. LA: Wie und wann erfuhren Sie vom Treffpunkt mit der Großmutter? VP: Im Taxi. Nachgefragt – als meine Frau in das Taxi einstieg und wir wegfuhren. LA: Wie kam die Großmutter Ihrer Frau zum Treffpunkt? VP: Sie ist mit dem Taxi gefahren und am Treffpunkt ausgestiegen. Sie hatte einen kleinen Koffer mit. Nachgefragt – sie stand dort alleine. Sie stand auf dem Gehsteig vor einem Haus. LA: Weshalb glauben Sie, dass Sie als Ohrenzeuge solche Probleme bekommen haben? VP: Ich weiß gar nicht, was dort vorgefallen ist. Ich habe zwar das Gespräch und die Schüsse gehört, ich weiß aber nicht, warum diese Leute "Angst" vor mir haben. Nachgefragt – nein, ich habe auch nichts erfahren. LA: Wie organisierten Sie das Taxi? VP: Wir haben vom Haus meines Freundes aus das Taxi angerufen. LA: Und Sie blieben die ganze Zeit dann im selben Taxi? VP: Ja, bis nach Georgien. LA: Wo saßen Sie und wo Ihre Frau, als Sie zur Großmutter fuhren? VP: Ich saß am Beifahrersitz und hinter mir meine Frau. Nachgefragt – meine Frau rutschte dann nach links und die Großmutter saß dann hinter mir. LA: Gab es konkret gegen Sie gerichtete Verfolgungshandlungen? VP: Die beiden Leibwächter liefen mir nach. LA: Wissen Sie, wer die Abgeordneten waren? VP: Nein, ich kenne sie nicht. LA: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass Sie die Wahrheit sagen müssen. Es ist nicht von Vorteil, wenn Sie irgendwelche Geschichten vorbringen, die Sie nicht persönlich erlebt haben. Ich frage Sie daher jetzt nochmals ob Sie noch etwas Asylrelevantes oder etwas sonst Bedeutendes angeben möchten, das Ihnen wichtig erscheint, jedoch bislang nicht gefragt wurde? VP: Als ich mit meinem Vater telefonierte, sagte er zu mir, dass bei ihm zwei Männer waren und nach mir fragten. Sie haben meinen Vater hinausgerufen, er sollte sich ins Auto setzen. Im Auto haben sie ihn nach meinem Aufenthaltsort gefragt. Er antwortete, dass er nicht weiß, wo ich bin. LA: Theoretisch, was würden Sie im Falle einer Rückkehr in Ihren Heimatstaat befürchten? VP: Wenn diese Leute fähig waren, eine schwangere Frau zu schlagen und ihr und dem ungeborenen Kind zu drohen, ist es sehr wohl möglich, dass sie im Fall meiner Rückkehr ihre Drohungen wahr machen. LA: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, sich im Heimatland wo anders – z.B. in ein anderes Gebiet – hinzubegeben, um sich den angegebenen Übergriffen / Problemen / Schwierigkeiten zu entziehen, bzw. haben Sie das schon erwogen / versucht oder bestünde diese Möglichkeit jetzt? VP: Armenien ist ein kleines Land, sie hätten mich überall finden können. LA: Auf die Vertraulichkeit der von Ihnen angegebenen Daten wird nochmals hingewiesen. Sind Sie damit einverstanden, dass Erhebungen zum Sachverhalt in Ihrem Heimatland durchgeführt werden? Es werden keine persönlichen Daten an die Behörden Ihres Heimatlandes weitergegeben. VP: Kein Problem, ich hoffe aber, dass es für meine Angehörigen keine Probleme geben wird. LÄNDERFESTSTELLUNGEN: Anmerkung: Mit Ihnen wird nunmehr erörtert, auf welcher Basis und unter Zugrundelegung welcher Länderfeststellungen das BFA in Ihrem Fall zur Entscheidung gelangen wird. " bP2 – bP4 beriefen sich auf die Gründe von bP
- bP2 brachte hierzu vor, sie wäre von den Verfolgern ihres Mannes ebenfalls misshandelt und belästigt worden. Man hätte von ihr verlangt, den Aufenthaltsort von bP1 bekannt zu geben. bP3 brachte ergänzend vor, sie sie auf die Pflege bzw. Betreuung von bP1 und bP2 angewiesen. In Bezug auf bP4 wurden keine über die von bP1 hinausgehenden Gründe genannt. Der Vollständigkeit halber sei angeführt, dass bP4 nach der Einreise ihrer Eltern ins Bundesgebiet bereits in Österreich geboren wurde. I.
- Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der belangten Behörde ("bB") gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurden gegen die bP Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.römisch eins.
- Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der belangten Behörde ("bB") gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gem. Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurden gegen die bP Rückkehrentscheidungen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. I.4.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP1 in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem bP1 betreffenden Bescheid):römisch eins.4.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP1 in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem bP1 betreffenden Bescheid): " Aufgrund differierender Angaben von Ihnen und Ihrer Frau konnte nicht gesichert festgestellt werden, wann und wo Sie als Masseur bzw. als Wasserpfeifenvorbereiter gearbeitet haben. So gaben Sie zum einen an, Sie hätten mit 17 Jahren von 2010 – 2011 als Masseur gearbeitet, dann den 2-jährigen Wehrdienst abgeleistet und ab 2013 bis zur Ausreise (Ende Mai 2015) wieder, teils bei Patienten, teils in Kooperation mit einem Institut, teilweise auch zu Hause. Sie hätten im Monat 4 – 5 Patienten gehabt, eine Kur würde 10 Behandlungen umfassen. Ab August 2013 hätten Sie dann ebenfalls in verschiedenen Clubs gearbeitet, im XXXX und XXXX jeweils 3 Monate, im XXXX zum Schluss ab Dezember 2014 bis zur Ausreise (AS 55 - 57).So gaben Sie zum einen an, Sie hätten mit 17 Jahren von 2010 – 2011 als Masseur gearbeitet, dann den 2-jährigen Wehrdienst abgeleistet und ab 2013 bis zur Ausreise (Ende Mai 2015) wieder, teils bei Patienten, teils in Kooperation mit einem Institut, teilweise auch zu Hause. Sie hätten im Monat 4 – 5 Patienten gehabt, eine Kur würde 10 Behandlungen umfassen. Ab August 2013 hätten Sie dann ebenfalls in verschiedenen Clubs gearbeitet, im römisch 40 und römisch 40 jeweils 3 Monate, im römisch 40 zum Schluss ab Dezember 2014 bis zur Ausreise (AS 55 - 57). Zum anderen erklärte Ihre Frau, Sie hätten nur kurze Zeit und nur vor der Heirat (am 05.02.2015 standesamtlich Trauung, bzw. kirchliche Segnung am 16.09.2014) als Masseur gearbeitet, danach hauptsächlich im XXXX (AS 55). Diesen Job bei XXXX hätten Sie schon vor der Hochzeit bekommen, daher wüsste Ihre Frau nicht, wie Sie dazu gekommen seien (AS 57). Da die kirchliche Segnung Ihrer Verbindung bereits am 16.09.2014 stattgefunden hat und Ihre Gattin auch etwa zu dieser Zeit mit Ihrem Sohn schwanger wurde, hätte Ihre Frau aber schon etwas von diesem Job bei XXXX mitbekommen müssen, wenn Sie tatsächlich im Dezember 2014 dort zu arbeiten begonnen hätten. Und auch von den Patienten, die Sie bis zur Ausreise noch zu Hause massierten hätte Ihre Gattin eigentlich Kenntnis haben müssen.Zum anderen erklärte Ihre Frau, Sie hätten nur kurze Zeit und nur vor der Heirat (am 05.02.2015 standesamtlich Trauung, bzw. kirchliche Segnung am 16.09.2014) als Masseur gearbeitet, danach hauptsächlich im römisch 40 (AS 55). Diesen Job bei römisch 40 hätten Sie schon vor der Hochzeit bekommen, daher wüsste Ihre Frau nicht, wie Sie dazu gekommen seien (AS 57). Da die kirchliche Segnung Ihrer Verbindung bereits am 16.09.2014 stattgefunden hat und Ihre Gattin auch etwa zu dieser Zeit mit Ihrem Sohn schwanger wurde, hätte Ihre Frau aber schon etwas von diesem Job bei römisch 40 mitbekommen müssen, wenn Sie tatsächlich im Dezember 2014 dort zu arbeiten begonnen hätten. Und auch von den Patienten, die Sie bis zur Ausreise noch zu Hause massierten hätte Ihre Gattin eigentlich Kenntnis haben müssen. Zusammengefasst führten Sie als Fluchtgrund die Verfolgung durch Bodyguards von kriminellen Personen (eventuell auch Abgeordneten) und die Entführung Ihrer Frau durch diese, um Ihren Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen, ins Treffen. Während Ihrer Tagesabschlussarbeiten im XXXX wären Sie am 27.05.2015 Ohrenzeuge einer Diskussion und einer Schießerei geworden, zuerst aus der Küche heraus, dann aus der Personalgarderobe. Sie wüssten weder, wer die Personen gewesen seien, die dort debattiert bzw. geschossen hätten – Sie vermuteten lediglich es seien Abgeordnete gewesen, die dort in geschlossener Gesellschaft gefeiert hätten – noch wussten Sie, ob jemand getroffen worden wäre. Sie hätten lediglich gehört, dass die Besitzer des Lokals anderen viel Geld für Ware schulden würden, es hätte sich dabei um "Kapseln und Pulver" gehandelt (AS 59). Die Gespräche wären immer lauter geworden, dann hätten Sie zwei Schüsse gehört und hätten aus dem Lokal gehen wollen, wobei Sie von 2 Leibwächtern, die an der Eingangstür zum Saal gestanden hätten, angesehen worden wären. Auf der Straße wären Sie den beiden, die Ihnen folgten, davongelaufen und entkommen, diese wären danach aber zu Ihnen nach Hause gekommen und hätten Ihre Frau nach Ihnen gefragt. Am nächsten Morgen hätten die beiden Männer Ihre Frau vor dem Spital in ein Auto gezerrt, geschlagen und bedroht, um Ihren Aufenthaltsort zu erfahren (AS 63). Diese Schüsse hätten Sie nur gehört, Schreie hätten Sie keine mitbekommen, da Sie in Panik aus dem Lokal gelaufen wären. Der XXXX würde jetzt aber ganz normal weitergeführt werden und wäre offen (AS 65).Während Ihrer Tagesabschlussarbeiten im römisch 40 wären Sie am 27.05.2015 Ohrenzeuge einer Diskussion und einer Schießerei geworden, zuerst aus der Küche heraus, dann aus der Personalgarderobe. Sie wüssten weder, wer die Personen gewesen seien, die dort debattiert bzw. geschossen hätten – Sie vermuteten lediglich es seien Abgeordnete gewesen, die dort in geschlossener Gesellschaft gefeiert hätten – noch wussten Sie, ob jemand getroffen worden wäre. Sie hätten lediglich gehört, dass die Besitzer des Lokals anderen viel Geld für Ware schulden würden, es hätte sich dabei um "Kapseln und Pulver" gehandelt (AS 59). Die Gespräche wären immer lauter geworden, dann hätten Sie zwei Schüsse gehört und hätten aus dem Lokal gehen wollen, wobei Sie von 2 Leibwächtern, die an der Eingangstür zum Saal gestanden hätten, angesehen worden wären. Auf der Straße wären Sie den beiden, die Ihnen folgten, davongelaufen und entkommen, diese wären danach aber zu Ihnen nach Hause gekommen und hätten Ihre Frau nach Ihnen gefragt. Am nächsten Morgen hätten die beiden Männer Ihre Frau vor dem Spital in ein Auto gezerrt, geschlagen und bedroht, um Ihren Aufenthaltsort zu erfahren (AS 63). Diese Schüsse hätten Sie nur gehört, Schreie hätten Sie keine mitbekommen, da Sie in Panik aus dem Lokal gelaufen wären. Der römisch 40 würde jetzt aber ganz normal weitergeführt werden und wäre offen (AS 65). Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Leibwächter einerseits versucht haben sollten, Sie zu erwischen, es Ihnen aber andererseits gelungen wäre, die beiden (durchtrainierten) Bodyguards abzuhängen, auch wenn Sie zu diesem Zweck eine Abkürzung genommen haben wollen. Zwischen drei und vier Uhr in der Früh, als sich diese Verfolgung abgespielt haben soll, herrscht üblicherweise so weit Ruhe, dass die beiden eine flüchtende Person auch anhand der Laufgeräusche lokalisieren und wieder aufspüren hätten können müssen, noch dazu, wo der Platz vor dem Kino Moskau sowie die nahegelegenen Straßen gepflastert bzw. geteert sind (Quelle: Bilder auf Panoramio, u.a. http://666kb.com/i/c8ceu3cam80op7bp6.jpg, http://www.panoramio.com/photo/27236202, http://www.panoramio.com/photo/27236146, Zugriff am 19.07.2016). Ferner ergibt sich gar keine Notwendigkeit für eventuelle Leibwächter, Ihrer habhaft zu werden, da Sie kein Augenzeuge von etwas Verbotenem waren. Sie kannten niemanden, sahen nichts und hätten auch nichts sehen können, wenn die beiden Bodyguards an der Türe zum Saal gestanden hätten (AS 61). Bei der angeblichen Schießerei wurde darüber hinaus niemand getötet oder auch nur verletzt, zumindest lässt sich bei Internetrecherchen kein diesbezüglicher Vorfall in Zusammenhang mit dem XXXX finden, der Betrieb geht schließlich auch normal weiter.Ferner ergibt sich gar keine Notwendigkeit für eventuelle Leibwächter, Ihrer habhaft zu werden, da Sie kein Augenzeuge von etwas Verbotenem waren. Sie kannten niemanden, sahen nichts und hätten auch nichts sehen können, wenn die beiden Bodyguards an der Türe zum Saal gestanden hätten (AS 61). Bei der angeblichen Schießerei wurde darüber hinaus niemand getötet oder auch nur verletzt, zumindest lässt sich bei Internetrecherchen kein diesbezüglicher Vorfall in Zusammenhang mit dem römisch 40 finden, der Betrieb geht schließlich auch normal weiter. Man findet zum Beispiel eine (nicht abgesagte) Veranstaltung mit "XXXX" am nächsten Tag, dem 28.05.2015, im XXXX (Quelle:Man findet zum Beispiel eine (nicht abgesagte) Veranstaltung mit "XXXX" am nächsten Tag, dem 28.05.2015, im römisch 40 (Quelle: XXXX/149767018425658?type=old_events&page=21, Zugriff am 19.07.2016). Dazu kommt noch, dass Sie nicht anzugeben vermochten, welche Familiennamen die drei Besitzer des Clubs hätten (AS 63), was wiederum darauf schließen lässt, dass Sie diese nicht auf allzu persönlicher, freundschaftlicher Basis kannten. Wenn Sie selbst nicht die Familiennamen Ihrer Chefs wussten, ist es eher unwahrscheinlich, dass einer von jenen aus dem Stegreif Ihre Personalien sowie Ihre Wohnadresse hätte wiedergeben können. Laut Ihrer Schilderung hätten die beiden Bodyguards Sie gleich von der Saaltür aus eine Weile verfolgt, ehe Sie ihnen über eine Abkürzung entkommen hätten können (AS 61). Nachdem sie die Verfolgung aufgegeben hätten, hätten diese beiden Männer folglich erst wieder zum Lokal zurücklaufen und dort nach Ihrem Namen und Ihrer Adresse fragen müssen, was einige Zeit gekostet hätte. Weiter waren Ihre Angaben zum Fluchtgrund auch in Hinblick auf die Aussagen Ihrer Frau, der mitgereisten Asylwerberin XXXX, IFA XXXX, widersprüchlich.Weiter waren Ihre Angaben zum Fluchtgrund auch in Hinblick auf die Aussagen Ihrer Frau, der mitgereisten Asylwerberin römisch 40 , IFA römisch 40 , widersprüchlich. So schilderte Ihre Frau etwa, sie wäre am Telefon von Ihnen aufgefordert worden aus dem Fenster zu sehen, ob ein Auto draußen stünde. Sie hätte ein fremdes, schwarz lackiertes Auto gesehen, die Farbe aufgrund der Straßenbeleuchtung erkannt (AS 61 + 65). Sie hätte Ihnen gesagt, dass in der Straße die Autos der Nachbarn stehen würden, das schwarze Auto wäre genau gegenüber dem Eingang. Sie hätte angegeben, es wäre ein höheres Auto, hätte aber nicht die Marke lesen können, hätte aber vermutet, dass es höchstwahrscheinlich ein Range Rover sei, das habe sie Ihnen auch gesagt (AS 67). Demgegenüber berichteten Sie, Sie hätten Ihre Frau am Telefon darum gebeten aus dem Fenster zu sehen, ob gegenüber Ihres Wohnhauses ein Auto stünde, dort dürften nämlich keine Autos stehen bleiben. Ihre Frau hätte einen schwarzlackierten Range Rover gesehen, und Sie wüssten genau, dass dieses Fahrzeug Abgeordneten gehören würde (AS 61 + 65). Auf Nachfrage erklärten Sie, Sie wüssten dies, weil Sie es am Kennzeichen erkannt hätten. Sie hätten vom dreistöckigen Haus, wo Ihr Freund nicht weit entfernt wohnen würde, vom obersten Stock das Kennzeichen gesehen, das von der Straßenlaterne beleuchtet gewesen sei (AS 65). Zur Erklärung, warum Sie Ihre Frau dann beim Fenster hinaussehen hätten lassen, wenn Sie selber hätten hinschauen können, gaben Sie an, Ihre Frau hätte zuerst gesagt, dass Sie einen Range Rover sähe, erst danach wären Sie in den obersten Stock gestiegen (dies hätte ab der Information durch ihre Frau lediglich 2 – 3 Minuten gedauert) um nachzuschauen. Das wäre aber nicht einsichtig. Entweder hätten Sie sich von Beginn an derart verfolgt gefühlt, dass Sie zu Ihrem Freund gegangen wären, hätten dann aber auch nicht – wenn Sie gerade erfahren hätten, dass die Verfolger vor dem Haus stünden – selber riskiert gesehen zu werden, nur um einen Blick auf das Auto zu werfen, das Ihre Gattin ohnehin schon beschrieben hatte. Oder aber Sie hätten sich im Haus des Freundes sicher genug gefühlt, dass Sie gar nicht erst Ihre Frau zu dem Blick aus dem Fenster hätten ermutigen müssen, sondern gleich selber Nachschau gehalten hätten. Außerdem passt auch die zeitliche Abfolge nicht zusammen und ergibt sich somit ein Widerspruch zu Ihrer eigenen, zuvor getätigten Aussage. Da sagten Sie, Sie hätten erst nach dem Anruf Ihrer Gattin (der Sie nach 30 Minuten, 10 Minuten von Ihrem Haus entfernt, erreicht hätte) und deren Schilderung von den Männern und dem schwarzen Range Rover entschieden nicht nach Hause sondern zu Ihrem Freund zu gehen (AS 61). Sie hätten ihn erst angerufen und wären anschließend zu ihm gegangen. Wenn Sie sich – wie in der ersten Schilderung – beim Anruf Ihrer Frau noch 10 Minuten von Ihrem Haus (und somit auch vom Haus Ihres Freundes in der Nähe) entfernt befunden hätten, hätten Sie während des Telefonates mit Ihrer Frau – wie danach behauptet – nicht auch schon bei Ihrem Freund sein können, um mit ihm gemeinsam in den obersten Stock des Hauses zu gehen. Zudem hätten Sie Ihren Freund XXXX laut der ersten Angaben erst nach dem Telefongespräch mit Ihrer Gattin – aber noch bevor Sie zu ihm gegangen wären – angerufen, was wiederum eine Unterbrechung des Gespräches mit XXXX erfordert hätte, und somit auch von Ihrer Frau hätte registriert werden müssen.Zudem hätten Sie Ihren Freund römisch 40 laut der ersten Angaben erst nach dem Telefongespräch mit Ihrer Gattin – aber noch bevor Sie zu ihm gegangen wären – angerufen, was wiederum eine Unterbrechung des Gespräches mit römisch 40 erfordert hätte, und somit auch von Ihrer Frau hätte registriert werden müssen. Daneben ist es unwahrscheinlich, dass Sie ohne optische Hilfsmittel vom dritten Stock eines (in der Nähe befindlichen) Hauses, das Kennzeichen eines Autos vor Ihrem Haus erkennen hätten können. Es ist nämlich nicht alleine die Höhe, aus der Sie das Kennzeichen betrachtet haben wollen, sondern auch noch die Entfernung, in der sich das Haus Ihres Freundes zu dem Fahrzeug befunden hätte, die die Distanz zwischen Ihrem Auge und der ca. 10 cm hohen Nummerntafel ausmachen. Und der Winkel, in dem Sie auf das Auto geschaut hätten fällt ebenfalls ins Gewicht. Dann erörterten Sie betreffend der Reiseorganisation, Sie hätten erst den Nachbarn angerufen, dann Ihre Frau, die Ihnen auf den Hinweis, Sie müssten Armenien verlassen, gesagt habe, sie wolle die Großmutter mitnehmen, und Sie hätten sich damit einverstanden erklären müssen. Sie hätten zum Zeitpunkt dieses vorletzten Anrufes noch nicht gewusst, wann Sie Armenien verlassen könnten, Sie hätten Ihrer Gattin aber gesagt, sie solle ihre persönlichen Dinge einpacken. Gegen 17 Uhr hätten Sie dann Ihre Frau noch ein letztes Mal angerufen und ihr gesagt, dass Sie in 2 oder 3 Stunden – wenn es dunkel werde – kommen würden. Ihr Nachbar wüsste Bescheid und Ihre Frau solle dann durch seine Wohnung gehen (AS 67 – AS 69). Ihre Frau gab an, die genaue Flucht wäre beim letzten Anruf zwischen 16 – 18 Uhr vereinbart worden. Sie hätte Sie 30 oder 40 Minuten nach diesem letzten Anruf getroffen, zwischen 18 und 19 Uhr. Auf den Hinweis, dass sich das zeitlich nicht ausgehen würde, erklärte Ihre Gattin, der Anruf müsse dann wohl um ca. 18 Uhr gewesen sein, denn es würde wohl stimmen, dass sie sich zwischen 18 und 19 Uhr mit Ihnen getroffen habe. Die Großmutter hätte sie dann zwischen 19:30 und 20:00 Uhr getroffen, ab Ihrem Anruf wäre alles innerhalb einer Stunde erfolgt. Bei diesem letzten Anruf hätten Sie zu XXXX gesagt, sie solle die wichtigsten Sachen und Geld mitnehmen (AS 69).Ihre Frau gab an, die genaue Flucht wäre beim letzten Anruf zwischen 16 – 18 Uhr vereinbart worden. Sie hätte Sie 30 oder 40 Minuten nach diesem letzten Anruf getroffen, zwischen 18 und 19 Uhr. Auf den Hinweis, dass sich das zeitlich nicht ausgehen würde, erklärte Ihre Gattin, der Anruf müsse dann wohl um ca. 18 Uhr gewesen sein, denn es würde wohl stimmen, dass sie sich zwischen 18 und 19 Uhr mit Ihnen getroffen habe. Die Großmutter hätte sie dann zwischen 19:30 und 20:00 Uhr getroffen, ab Ihrem Anruf wäre alles innerhalb einer Stunde erfolgt. Bei diesem letzten Anruf hätten Sie zu römisch 40 gesagt, sie solle die wichtigsten Sachen und Geld mitnehmen (AS 69). Zu den Dingen, die Ihre Frau hätte einpacken sollen, meinten Sie, Sie hätten Ihrer Frau nicht sagen müssen, dass sie Ihre Reisepässe mitnimmt, da das ja normal sei, wenn Sie gesagt hätten, Sie würden Armenien verlassen. Sie hätten ihr nur aufgetragen das gesamte Bargeld und den Goldschmuck mitzunehmen (AS 69) sowie ihre persönlichen Sachen (AS 67). Ihre Ehefrau meinte hingegen, Sie hätten ihr aufgetragen, sie solle die Dokumente und das Geld mitnehmen (AS 61). Ihren Goldschmuck trage sie ständig, mit Ausnahme von zwei Goldringen, wobei sie nicht einmal Ihnen davon erzählt habe, dass sie diese mitnimmt (AS 73). Zudem entstanden bei der Schilderung der angeblich gemeinsam erlebten Flucht an sich schon erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der behaupteten (fluchtauslösenden) Ereignisse, da es zu Widersprüchen zwischen den Aussagen von Ihnen, Ihrer Frau XXXX, IFA XXXX, und deren Großmutter XXXX, IFA XXXX, kam.Zudem entstanden bei der Schilderung der angeblich gemeinsam erlebten Flucht an sich schon erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der behaupteten (fluchtauslösenden) Ereignisse, da es zu Widersprüchen zwischen den Aussagen von Ihnen, Ihrer Frau römisch 40 , IFA römisch 40 , und deren Großmutter römisch 40 , IFA römisch 40 , kam. So gaben etwa Sie an, Sie hätten sich mit XXXX 2 oder 3 Stunden nach dem letzten Telefonat – das entspricht somit 19 – 20 Uhr – getroffen, als es dunkel wurde (AS 67). Die zivile Abenddämmerung begann am 28.05.2015 um 20:20 Uhr und endete um 20:52 Uhr, womit Ihr Treffen eher nach 20 Uhr stattfand (Quelle:So gaben etwa Sie an, Sie hätten sich mit römisch 40 2 oder 3 Stunden nach dem letzten Telefonat – das entspricht somit 19 – 20 Uhr – getroffen, als es dunkel wurde (AS 67). Die zivile Abenddämmerung begann am 28.05.2015 um 20:20 Uhr und endete um 20:52 Uhr, womit Ihr Treffen eher nach 20 Uhr stattfand (Quelle: http://www.sunrise-and-sunset.com/de/sun/armenien/yerevan/2015/mai/28, Zugriff am 21.07.2016). Sie hätten in einem Taxi hinter dem Garten bei einem Fußballfeld auf sie gewartet. Danach wären Sie mit diesem Taxi zum Republikplatz gefahren (der sich nur zwei Straßen vom XXXX entfernt befindet) um XXXX Großmutter abzuholen.http://www.sunrise-and-sunset.com/de/sun/armenien/yerevan/2015/mai/28, Zugriff am 21.07.2016). Sie hätten in einem Taxi hinter dem Garten bei einem Fußballfeld auf sie gewartet. Danach wären Sie mit diesem Taxi zum Republikplatz gefahren (der sich nur zwei Straßen vom römisch 40 entfernt befindet) um römisch 40 Großmutter abzuholen. Ihre Gattin hingegen versuchte die Zeit folgendermaßen festzumachen, dass sie erst davon sprach, Ihr Anruf wäre zwischen 16 und 18 Uhr erfolgt, Sie hätten sie 30 oder 40 Minuten danach gegen 19 Uhr abgeholt. Dann verbesserte sie, das Telefonat müsse doch um ca. 18 Uhr gekommen sein, da sie sich zwischen 18 und 19 Uhr mit Ihnen getroffen habe. Sie hätten im Taxi im Hof des Hauses auf sie gewartet (AS 69). Getroffen hätten Sie beide die Großmutter am Republikplatz, als es schon ein wenig dunkel geworden wäre, so um 6 oder 7 oder
- Sie hätte sie für 19:30 – 20 Uhr zum Treffpunkt bestellt (AS 65). Später gab Ihre Frau an, Sie beide hätten ihre Großmutter zwischen 19:30 und 20 Uhr auch getroffen (AS 69). Und kurz darauf erklärte sie, sie hätte die Großmutter zwischen 16 und 17 Uhr angerufen, um dies zu vereinbaren. Auf den Hinweis, dass dies 1 oder 2 Stunden vor Ihrem letzten Anruf gewesen wäre, meinte Ihre Gattin lediglich, sie habe Kopfschmerzen, müsse sich konzentrieren und bringe alles durcheinander (AS 71). Die Großmutter von XXXX erörterte wiederum, die Enkelin habe sie am Abend gegen 20 Uhr angerufen, als sie gerade ferngesehen hätte (AS 45). Sie hätte dann gleich mit dem Taxi zum Republikplatz fahren sollen.Die Großmutter von römisch 40 erörterte wiederum, die Enkelin habe sie am Abend gegen 20 Uhr angerufen, als sie gerade ferngesehen hätte (AS 45). Sie hätte dann gleich mit dem Taxi zum Republikplatz fahren sollen. Auf dem Republikplatz hätte die Großmutter laut Ihnen schon auf Sie beide gewartet (AS 63), sie hätte dort alleine auf dem Gehsteig vor einem Haus gestanden (AS 71). Nach XXXX Erzählung hätten Sie beide auf die Oma gewartet – so denke sie, weil die Großmutter ja von weiter weg gefahren gekommen sei. Sie wäre mit dem Taxi gekommen und Sie beide hätten im Taxi auf die Großmutter gewartet. XXXX Oma wäre alleine aus dem Taxi ausgestiegen und Sie hätten sie dann in das andere Taxi gebracht. Ihre Frau wäre dabei im Taxi sitzen geblieben (AS 65).Nach römisch 40 Erzählung hätten Sie beide auf die Oma gewartet – so denke sie, weil die Großmutter ja von weiter weg gefahren gekommen sei. Sie wäre mit dem Taxi gekommen und Sie beide hätten im Taxi auf die Großmutter gewartet. römisch 40 Oma wäre alleine aus dem Taxi ausgestiegen und Sie hätten sie dann in das andere Taxi gebracht. Ihre Frau wäre dabei im Taxi sitzen geblieben (AS 65). Die Großmutter Ihrer Frau beschrieb, dass Sie beide bereits auf sie gewartet hätten, sie wäre aus dem Taxi ausgestiegen und in Ihr Taxi ein. Dabei hätten Sie ihr geholfen, Sie könne sich aber nicht mehr erinnern, ob nur Sie oder auch Ihre Gattin. Sie wüsste nicht, wer dann zuerst eingestiegen sei, und auch nicht ob XXXX bereits im Taxi gesessen habe, als sie dann einstieg (AS 45).Die Großmutter Ihrer Frau beschrieb, dass Sie beide bereits auf sie gewartet hätten, sie wäre aus dem Taxi ausgestiegen und in Ihr Taxi ein. Dabei hätten Sie ihr geholfen, Sie könne sich aber nicht mehr erinnern, ob nur Sie oder auch Ihre Gattin. Sie wüsste nicht, wer dann zuerst eingestiegen sei, und auch nicht ob römisch 40 bereits im Taxi gesessen habe, als sie dann einstieg (AS 45). Sie berichteten weiter, dass im Taxi XXXX erst hinter Ihnen gesessen habe, dann aber nach links hinter den Fahrer gerutscht sei und die Oma hinter Ihnen Platz genommen habe (AS 71).Sie berichteten weiter, dass im Taxi römisch 40 erst hinter Ihnen gesessen habe, dann aber nach links hinter den Fahrer gerutscht sei und die Oma hinter Ihnen Platz genommen habe (AS 71). Ihrer Gattin zufolge saß sie selber hinter Ihnen, aber mehr in der Mitte, weil der Bauch so groß gewesen sei, die Großmutter hinter dem Fahrer (AS 65). Die Großmutter Ihrer Frau schilderte ähnlich Ihrer Gattin, sie habe hinter dem Lenker gesessen (AS 45). Die Abweichungen der Erzählungen lassen sich nicht durch individuelle Betrachtungsweise von Mann und Frau oder Jung und Alt erklären, sondern sind ein Hinweis darauf, dass Sie nicht wie angegeben gemeinsam geflüchtet sind. Dies macht auch Ihren Fluchtgrund unglaubhaft. Zudem machten Sie während der Einvernahme vor dem erkennenden Organwalter am 24.11.2015 in Bezug auf Ihren Fluchtgrund weder genügend konkrete noch detaillierte Angaben. Auch wenn Sie sehr genau die Räumlichkeiten des XXXX und Ihre Arbeit schilderten, sagten Sie über den Vorfall lediglich:Auch wenn Sie sehr genau die Räumlichkeiten des römisch 40 und Ihre Arbeit schilderten, sagten Sie über den Vorfall lediglich: " hörte ich ein Gespräch zwischen den Lokalbesitzern und Gästen, Ich hörte, dass die Objektbesitzer Ware übernommen haben und den Gästen Geld bezahlen müssen. Es ging um 20.000 USD .Es ging um Kapseln und Pulver. Es ging aus dem Gespräch hervor, dass das Lokal mehrfach Ware geliefert bekam, aber das Geld nicht bezahlt hatte. Die Diskussion ging darum .Während ich mich umzog wurden die Gespräche immer lauter. Danach hörte ich Schüsse .Ich ging in den Vorraum und sah rechts 2 Leibwächter bei der Eingangstür zum Saal, sie wollten hineingehen. Ich habe sie angeschaut und ging dann sofort zum Ausgang und hinaus. Diese beiden folgten mir. Ich fing an auf der Straße zu laufen, sie liefen mir nach. Ich nahm eine Abkürzung und sie verloren mich aus den Augen" (AS 59 – 61). In keiner Weise schilderten Sie das angeblich Erlebte lebensnah. Weder erwähnten Sie, was Sie empfanden, als Sie das Gespräch mitgehört hätten, noch ob die Schüsse Sie erschreckten, oder wie Sie sich bemühten den Verfolgern zu entkommen und ob Sie dann Erleichterung empfanden, als Ihnen das schließlich gelungen war. Oder wonach es roch, ob Sie Leuten auf den Straßen begegnet wären, ob Sie sich nicht irgendwo zu verstecken versuchten, kühl überlegten oder vielleicht doch in Panik gerieten. Lediglich, dass Sie kein Taxi fanden in dieser Nacht erwähnten Sie. Genauso gefühlsarm und farblos ging Ihre Schilderung dann weiter, als Sie lediglich nebenbei erwähnten, dass die Verfolger auch bei Ihrer Frau zu Hause aufgetaucht seien und wie sich die Telefonate mit Ihrer schwangeren Gattin zugetragen hätten. Sie erzählten dabei wohl Einzelheiten, die Sie aber nur aus den Erzählungen Ihrer Frau wissen konnten, jedoch nicht, was Ihre eigenen Gedanken dazu waren (AS 63). Die Wiedergabe von tatsächlich selbst erlebten Umständen bzw. Ereignissen zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass man nicht lediglich objektive Rahmenbedingungen darlegt, sondern entspricht es vielmehr der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Menschen über persönlich Erlebtes detailreich, oft weitschweifend unter Angabe der eigenen Gefühle bzw. unter spontaner Rückerinnerung an auch oft unwesentliche Details oder Nebenumstände berichten. Weiters ist die Darlegung von persönlich erlebten Umständen dadurch gekennzeichnet, dass man beim Vorbringen der eigenen "Lebensgeschichte" vor allem sich selbst in die präsentierte Rahmengeschichte dergestalt einbaut, dass man die eigenen Emotionen bzw. die eigene Erlebniswahrnehmung zu erklären versucht, sich allenfalls selbst beim Erzählen emotionalisiert zeigt, bzw. jedenfalls Handlungsabläufe bzw. die Kommunikation und Interaktion zwischen den handelnden Personen der Geschichte darlegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um wichtige Ereignisse im Leben eines Menschen handelt, die oftmals das eigene Schicksal oder einen Lebensweg dergestalt verändern, dass man sich letztendlich dazu veranlasst sieht, sein Heimatland oder das Land des letzten Aufenthaltes deshalb "fluchtartig" zu verlassen. Im konkreten Fall vermochten Sie jedoch diesen Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Erlebnisberichtes nicht zu entsprechen. Vor dem Hintergrund dieser Prämissen ist die von Ihnen vor der Asylbehörde präsentierte "Fluchtgeschichte" tatsächlich als zu "blass", wenig detailreich und zu oberflächlich und daher – in Verbindung mit den zuvor besprochenen Diskrepanzen – in Folge als keinesfalls glaubhaft zu qualifizieren." In Bezug auf die bP2 – bP4 wurde in sinngemäßer Weise argumentiert, bzw. ging die bP davon aus, dass sich deren behaupteter Ausreisegrund, bzw. deren Rückkehrhindernis ebenso als nicht glaubhaft darstellt, soweit sie mit dem von bP1 erstatteten Vorbringen im Zusammenhang steht. I.4.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Armenien traf die bB Feststellungen. Diese werden wie folgt auszugsweise wiedergegeben (Hervorhebungen und Gliederung nicht mit dem Original übereinstimmend, weggelassene Passagen nicht kenntlich gemacht):römisch eins.4.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Armenien traf die bB Feststellungen. Diese werden wie folgt auszugsweise wiedergegeben (Hervorhebungen und Gliederung nicht mit dem Original übereinstimmend, weggelassene Passagen nicht kenntlich gemacht):
- Neueste Ereignisse Gefechte um Bergkarabach Bei heftigen Gefechten vom 2.4 bis zum 5.4.2016, den schwersten seit 22 Jahren, zwischen den Nachbarländern Armenien und Aserbaidschan an der Frontlinie zu Bergkarabach kam es zu Opfern unter den militärischen Einheiten. Laut aserbaidschanischen Angaben starben auch Zivilisten. Während Vertreter der Internationalen Gemeinschaft inklusive Russlands als Schutzmacht Armeniens beide Seiten zur Deeskalation aufriefen, erklärten sowohl der türkische Staatspräsident Erdo?an als auch Ministerpräsident Davuto?lu mehrmals, Aserbaidschan bis zum Ende zu unterstützen (HDN 5.4.2016, vgl. Standard 3.4.2016, RFL/RL 4.4.2016). Das Verteidigungsministerium der de facto Republik Bergkarabach berichtete ebenfalls von zivilen Opfern (CN 2.4.2016). Am 5.4.2016 vereinbarten Aserbaidschan und Bergkarabach einen Waffenstillstand (Standard 5.4.2016). Im Zuge der viertägigen Kampfhandlungen starben mehr als 64 Menschen (Standard 5.4.2016).Bei heftigen Gefechten vom 2.4 bis zum 5.4.2016, den schwersten seit 22 Jahren, zwischen den Nachbarländern Armenien und Aserbaidschan an der Frontlinie zu Bergkarabach kam es zu Opfern unter den militärischen Einheiten. Laut aserbaidschanischen Angaben starben auch Zivilisten. Während Vertreter der Internationalen Gemeinschaft inklusive Russlands als Schutzmacht Armeniens beide Seiten zur Deeskalation aufriefen, erklärten sowohl der türkische Staatspräsident Erdo?an als auch Ministerpräsident Davuto?lu mehrmals, Aserbaidschan bis zum Ende zu unterstützen (HDN 5.4.2016, vergleiche Standard 3.4.2016, RFL/RL 4.4.2016). Das Verteidigungsministerium der de facto Republik Bergkarabach berichtete ebenfalls von zivilen Opfern (CN 2.4.2016). Am 5.4.2016 vereinbarten Aserbaidschan und Bergkarabach einen Waffenstillstand (Standard 5.4.2016). Im Zuge der viertägigen Kampfhandlungen starben mehr als 64 Menschen (Standard 5.4.2016). Quellen: -Strichaufzählung CN – Caucasus Knot (2.4.2016): One child killed and two wounded in shelling in the Karabakh conflict zone, http://eng.kavkaz-uzel.ru/articles/35119/, Zugriff 4.4.2016 -Strichaufzählung Der Standard (3.4.2016): Bergkarabach: Militärische Eskalation im Kaukasus, http://derstandard.at/2000034103285/Bergkarabach-Militaerische-Eskalation-am-Kaukasus, Zugriff 4.4.2016 -Strichaufzählung Der Standard (5.4.2016): Aserbaidschan und Bergkarabach vereinbaren Waffenstillstand, http://derstandard.at/2000034221180/Aserbaidschan-und-Bergkarabach-vereinbaren-Waffenstillstand, Zugriff 5.4.2016 -Strichaufzählung Der Standard (5.4.2016): Waffenruhe nach vier Tagen Krieg im Kaukasus, http://derstandard.at/2000034245475/Waffenruhe-nach-vier-Tagen-Krieg-im-Kaukasus, Zugriff 6.4.2016 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.4.2016): Turkey backs Azerbaijan in conflict with Armenia, http://www.hurriyetdailynews.com/turkey-backs-azerbaijan-in-conflict-with-armenia.aspx?pageID=238&nID=97338&NewsCatID=510, Zugriff 6.4.2016 -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (4.4.2016): Baku Announces Cease-Fire Amid Continued Karabakh Fighting, http://www.rferl.org/content/azerbaijan-armenia-nagorno-karabakh-violence-erupts/27651414.html, Zugriff 4.4.2016 Verfassungsreferendum Am 6.12.2015 entschied sich die Mehrheit der ArmenierInnen in einem Referendum für die Änderung der Verfassung zugunsten eines parlamentarischen Systems, das Befugnisse des Präsidenten auf den Regierungschef übertragen würde. Die Opposition warf dem amtierenden Präsidenten Sarksyan, dessen letzte Amtszeit 2018 ausläuft, vor, das Amt des Regierungschefs anzustreben (Standard 7.12.2015). Laut zentraler Wahlkommission stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 50,5 Prozent 63,5 Prozent für die Annahme der Verfassungsänderungen. Die Oppositionspartei Armenischer Nationalkongress warf der Regierung Wahlbetrug vor. Hunderte Demonstranten protestierten gegen den Ausgang (RFE/RL 7.12.2015). NGOs wie das Anti-Korruptions-Zentrum von Transparency International berichtete von massiven Unregelmäßigkeiten, darunter über 900 Verletzungen der Wahlordnung sowie Fälle von Einschüchterung (Caucasian Knot 9.12.2015, vgl. EN 7.12.2015).Am 6.12.2015 entschied sich die Mehrheit der ArmenierInnen in einem Referendum für die Änderung der Verfassung zugunsten eines parlamentarischen Systems, das Befugnisse des Präsidenten auf den Regierungschef übertragen würde. Die Opposition warf dem amtierenden Präsidenten Sarksyan, dessen letzte Amtszeit 2018 ausläuft, vor, das Amt des Regierungschefs anzustreben (Standard 7.12.2015). Laut zentraler Wahlkommission stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 50,5 Prozent 63,5 Prozent für die Annahme der Verfassungsänderungen. Die Oppositionspartei Armenischer Nationalkongress warf der Regierung Wahlbetrug vor. Hunderte Demonstranten protestierten gegen den Ausgang (RFE/RL 7.12.2015). NGOs wie das Anti-Korruptions-Zentrum von Transparency International berichtete von massiven Unregelmäßigkeiten, darunter über 900 Verletzungen der Wahlordnung sowie Fälle von Einschüchterung (Caucasian Knot 9.12.2015, vergleiche EN 7.12.2015). Quellen: -Strichaufzählung Caucasian Knot (9.12.2015): TI states gross violations at Armenian referendum, http://eng.kavkaz-uzel.ru/articles/33921/, Zugriff 14.12.2015 -Strichaufzählung Der Standard (7.12.2015): Armenien: Ja zu umstrittener Verfassungsänderung, http://derstandard.at/2000027073366/Armenier-stimmten-fuer-umstrittene-Verfassungsaenderung, Zugriff 14.12.2015 -Strichaufzählung EN – Eurasiannet.org (7.12.2015): Armenia: Widespread Reports of Irregularities Mar Constitutional Referendum, http://www.eurasianet.org/node/76461, Zugriff 14.12.2015 -Strichaufzählung RFL/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (7.12.2015): Protesters Gather in Yerevan, Claim Fraud In Armenian Referendum,http://www.rferl.org/content/armenia-referendum-sarkisian/27410980.html, Zugriff 14.12.2015
- Politische Lage Armenien (arm.: Hayastan) ist knapp 29.800 km² groß und hat etwas über 3 Millionen Einwohner. Davon sind laut der Volkszählung von 2011 98,1% ethnische Armenier, 1,2% Jesiden, 0,4% Russen und Angehörige kleinerer Minderheiten wie Assyrer, Kurden oder Griechen (NSS-RA 2013, vgl. CIA 28.10.2015).Armenien (arm.: Hayastan) ist knapp 29.800 km² groß und hat etwas über 3 Millionen Einwohner. Davon sind laut der Volkszählung von 2011 98,1% ethnische Armenier, 1,2% Jesiden, 0,4% Russen und Angehörige kleinerer Minderheiten wie Assyrer, Kurden oder Griechen (NSS-RA 2013, vergleiche CIA 28.10.2015). Armenien ist seit September 1991 eine unabhängige Republik mit einem seit 1995 semi-präsidentiellen System (SPO 17.2.2014). Allerdings ist für den 6 Dezember 2015 ein Verfassungsreferendum vorgesehen, dass das Land in ein parlamentarisches System umwandeln soll, wobei der Präsident nicht mehr durch das Volk, sondern vom Parlament gewählt wird. Die Oppositionsparteien protestierten gegen die Verfassungsänderung, weil sie dahinter die Absicht einer Machtkonzentration der Regierungspartei unter dem jetzigen Staatspräidenten, Serzh Sarksyan, vermuten (RFE/RL 8.10.2015). Das Einkammer-Parlament (Nationalversammlung) hat 131 Mitglieder und wird alle fünf Jahre gewählt. Dabei kommt eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht zur Anwendung. Die Parlamentswahlen vom 6 Mai 2012 ergaben folgende Stimmenverteilung: Republikanische Partei 44,1%, Partei „Blühendes Armenien" 30,2%, Armenischer Nationalkongress 7,1%, Rechtsstaatspartei 5,5%, Armenisch-Revolutionäre Föderation (Daschnaken) 5,7%, Partei "Erbe" 5,8%. Dank der zusätzlich errungenen Direktmandate verfügt die Republikanische Partei über die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Gleichwohl bildete sie eine Koalition mit der Rechtsstaatspartei, die jedoch im April 2014 die Regierung verließ. Der einstige Koalitionspartner "Blühendes Armenien" war bereits 2012 in Opposition gegangen (AA 3.2015a, vgl. RA-CEC 6.5.2012).Republikanische Partei 44,1%, Partei „Blühendes Armenien" 30,2%, Armenischer Nationalkongress 7,1%, Rechtsstaatspartei 5,5%, Armenisch-Revolutionäre Föderation (Daschnaken) 5,7%, Partei "Erbe" 5,8%. Dank der zusätzlich errungenen Direktmandate verfügt die Republikanische Partei über die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Gleichwohl bildete sie eine Koalition mit der Rechtsstaatspartei, die jedoch im April 2014 die Regierung verließ. Der einstige Koalitionspartner "Blühendes Armenien" war bereits 2012 in Opposition gegangen (AA 3.2015a, vergleiche RA-CEC 6.5.2012). Obschon der Wahlkampf für die Parlamentswahlen kompetitiv verlief, und die mediale Wahlberichterstattung ausgewogen war, herrschte in der Öffentlichkeit ein Mangel an Vertrauen in die Integrität des Wahlprozesses, begleitet von Vorwürfen des Stimmenkaufs. Laut OSZE gab es Fälle von Missbrauch durch die Verwendung von Verwaltungsressourcen zugunsten der Republikanischen Partei, beispielsweise durch den Einsatz von Lehrern und Schülern im Wahlkampf (OSCE/ODHIR 26.6.2012). Nach dem überraschenden Rücktritt von Premierminister Tigran Sargsyan Anfang April 2014 ernannte Präsident Serzh Sargsyan den bisherigen Parlamentspräsidenten Hovik Abrahamyan zu dessen Nachfolger. Im neuen Kabinett sind 12 der insgesamt 19 Minister parteilos. Viele stehen jedoch der Oppositionspartei "Blühendes Armenien" nahe (AA 3.2015a, vgl. RFL/RL 3.4.2014).Nach dem überraschenden Rücktritt von Premierminister Tigran Sargsyan Anfang April 2014 ernannte Präsident Serzh Sargsyan den bisherigen Parlamentspräsidenten Hovik Abrahamyan zu dessen Nachfolger. Im neuen Kabinett sind 12 der insgesamt 19 Minister parteilos. Viele stehen jedoch der Oppositionspartei "Blühendes Armenien" nahe (AA 3.2015a, vergleiche RFL/RL 3.4.2014). Am 1.Jänner 2015 wurde Armenien offiziell Mitglied der von Russland angeführten Eurasischen Wirtschaftsunion, deren Zollverträge schrittweise bis 2022 implementiert werden sollen. Die Unterzeichnung im Oktober 2014 wurde von Protesten und scharfer Kritik begleitet. Gegner des Vertrages fürchten insbesondere ökonomische Nachteile sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit (CN 2.1.2015). Aus armenischer Sicht stellte die Vorverlegung der türkischen Feierlichkeiten zum hundertjährigen Gedenken an die Schlacht bei Galipoli just auf den
- April, den Tag des Genozids, eine Provokation dar. Der armenische Präsident warf der Türkei Geschichtsrevisionismus vor, mit dem Versuch durch die vorverlegte Galipoli-Gedenkveranstaltung vom Völkermord abzulenken. Sargsyan ordnete Mitte Februar 2015 daraufhin an, die noch nicht ratifizierten Zürcher Protokolle zur Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Jerewan und Ankara aus dem Parlament zurückzuziehen (NZZ 24.4.2015, vgl. RFE/RL 16.2.2015, Standard 24.4.2015).Aus armenischer Sicht stellte die Vorverlegung der türkischen Feierlichkeiten zum hundertjährigen Gedenken an die Schlacht bei Galipoli just auf den
- April, den Tag des Genozids, eine Provokation dar. Der armenische Präsident warf der Türkei Geschichtsrevisionismus vor, mit dem Versuch durch die vorverlegte Galipoli-Gedenkveranstaltung vom Völkermord abzulenken. Sargsyan ordnete Mitte Februar 2015 daraufhin an, die noch nicht ratifizierten Zürcher Protokolle zur Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Jerewan und Ankara aus dem Parlament zurückzuziehen (NZZ 24.4.2015, vergleiche RFE/RL 16.2.2015, Standard 24.4.2015). Nichtsdestoweniger sprach sich Sargsyan in einem Interview mit der türkischen Zeitung Hürriyet Daily News am Vorabend der Gedenkfeiern für die Normalisierung der bilateralen Beziehungen ohne Vorbedingungen aus. Insbesondere die Öffnung der Grenze würde helfen, eine Atmosphäre des Vertrauens herzustellen und die regionale Wirtschaft zu fördern (HDN 24.4.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2015a): Armenien: Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Armenien/Innenpolitik_node.html#doc339300bodyText1, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung CIA - Central Intelligence Agency (28.10.2015): The World Factbook, Armenia; https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/am.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung CN – Caucasian Knot (2.1.2015): Armenia officially joins EAEU, http://eng.kavkaz-uzel.ru/articles/30423/, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung Der Standard (24.4.2015): Türken und Armenier gedenken getrennt, http://derstandard.at/2000014838758/Tuerken-und-Armenier-gedenken-getrennt, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (24.4.2015): Armenia ready for normalization of ties, President Sargsyan says, http://www.hurriyetdailynews.com/armenia-ready-for-normalization-of-ties-president-sargsyan-says.aspx?pageID=238&nID=81490&NewsCatID=510, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung NSS-RA - National Statistical Service of the Republic of Armenia
(2013): The Results of 2011 Population Census of the Republic of Armenia, Table 5.1: Population (urban, rural) by Ethnicity, Sex and Age, http://armstat.am/en/?nid=517, http://armstat.am/file/doc/99486253.pdf, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung NZZ – Neue Zürcher Zeitung (24.4.2015): Armenien zwischen Genozid und Nagorni Karabach, http://www.nzz.ch/international/armenien-zwischen-genozid-und-nagorni-karabach-1.18528679, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung OSCE/ODHIR - Organization for Security and Co-operation in Europe/Office for Democratic Institutions and Human Rights (26.6.2012): Republic of Armenia, Parliamentary Elections 6 May 2012, OSCE/ODIHR Election Observation Mission Final Report, http://www.osce.org/odihr/91643?download=true, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RA_CEC – Republic of Armenia - Central Electoral Commission (6.5.2012): Protocol of the results of the elections to the National Assembly under proportional system, Summary, http://www.elections.am/proportional/election-24104/, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/ Radio Liberty (16.2.2015): Armenian President Sets Date Of Constitutional Referendum, http://www.rferl.org/content/armenia-president-constitutional-referendum/27295710.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/ Radio Liberty (8.10.2015): Armenian President Withdraws Protocols On Relations With Turkey, http://www.rferl.org/content/sakisian-withdraws-protocols-on-yerevan-ankara-ties-from-parliament/26852428.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/ Radio Liberty (3.4.2014): Armenian PM Sarkisian Resigns, http://www.rferl.org/content/armenia-sarkisian-pm-resignation-government/25320400.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung SPO - the semi-presidential one (17.2.2014): Up-to-date list of semi-presidential countries with dates, http://www.semipresidentialism.com/?p=1053, Zugriff 19.11.2015
- Sicherheitslage Kernproblem für die armenische Außenpolitik bleibt der Konflikt um Nagorny Karabach und die in diesem Zusammenhang geschlossenen Grenzen zu Aserbaidschan und zur Türkei. Seit dem Krieg um das überwiegend von Armeniern bewohnte Gebiet Bergkarabach (1992-94) halten armenische Verbände rund 17% des aserbaidschanischen Staatsgebiets (Bergkarabach und sieben umliegende Provinzen) besetzt (AA 3.2015b). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2015b): Außenpolitik, Bergkarabach-Konflikt, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_602844C2569B478F606E04F12C3931FC/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Armenien/Aussenpolitik_node.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung BBC News (7.4.2015): Nagorno-Karabakh: 'Frozen' conflict threatens to reignite, http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-32202426#sa-ns_mchannel=rss&ns_source=PublicRSS20-sa, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung EN – Eurasia News (27.9.2015): Bei Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in Berg-Karabach sterben fünf Soldaten, http://eurasianews.de/blog/aserbaidschan-in-berg-karabach-fuenf-tote-soldaten/, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung Eurasianet (27.9.2015): Armenia Threatens To Escalate Conflict With Azerbaijan, http://www.eurasianet.org/node/75286, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung FH - Freedom House (23.1.2014): Freedom in the World 2014 - Nagorno-Karabakh, http://www.ecoi.net/local_link/285832/417673_de.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung FPN – Foreign Policy News (23.1.2015): More troops are reported dead on Armenia-Azerbaijan border, http://foreignpolicynews.org/2015/01/23/troops-reported-dead-armenia-azerbaijan-border/, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung ICG - International Crisis Group (26.9.2013): Update Briefing N°71, Armenia and Azerbaijan: A Season of Risks, http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1380192899_b071-armenia-and-azerbaijan-a-season-of-risks.pdf, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe (25.9.2015): Press Statement by the Co-Chairs of the OSCE Minsk Group, http://www.osce.org/mg/185001, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe (26.9.2015): Press Statement by the Co-Chairs of the OSCE Minsk Group, http://www.osce.org/mg/185746, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung OSCE - Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE 7.2.2015): Statement by OSCE Chairperson-in-Office and Co-Chairs of the OSCE Minsk Group on latest developments in the Nagorno-Karabakh peace process, http://www.osce.org/cio/139411, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (23.1.2015): Armenia, Azerbaijan Accuse Each Other Of Violating Cease-Fire, http://www.rferl.org/content/karabakh-armenia-azerbaijan-ceasefire-soldiers-killed/26809558.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (25.9.2015): Armenia Says Civilians Killed By 'Azerbaijani Gunfire' Near Border, http://www.rferl.org/content/armenia-civilians-killed-by-azerbaijani-gunfire-near-border/27271004.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (26.9.2015): Armenia Threatens Retalliatory Strikes Against Azerbaijan, http://www.rferl.org/content/four-armenian-soldiers-killed-azeri-fire-near-breakaway-region/27271829.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung VK – Vestnik Kavkaza (26.9.2015): TITEL? http://vestnikkavkaza.net/news/Is-Armenia-unfreezing-the-war-for-Nagorno-Karabakh.html, Zugriff 19.11.2015
- Rechtsschutz/Justizwesen Im Rahmen der Strategie zur Justizreform (2012-16) wurde die Unabhängigkeit der Richter durch Festlegung der Pflichten der Selbstverwaltungsstrukturen gesetzlich gestärkt. Die Ernennung, Beurteilung und Beförderung von Richtern wurde transparenter gestaltet. Die formelle Rolle des Staatspräsidenten in der endgültigen Bestellung der Richter wurde in der Gesetzesreform jedoch bestätigt. Das öffentliche Misstrauen gegenüber dem Justizsystem und dessen Integrität besteht weiterhin (EC 25.3.2015). Die Rechtsstaatlichkeit bleibt durch die mangelnde Gewaltenteilung geschwächt. Der starken Rolle des Präsidentenamtes, begleitet von einem ineffizienten Parlament, steht ein fügsames Justizwesen gegenüber. Der Mangel an Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz schwächt in weiterer Folge auch die Effizienz der staatlichen Verwaltung (BS 2014). Trotz der verfassungsmäßig garantierten richterlichen Unabhängigkeit mangelt es an dieser in der Praxis. Die richterliche Unabhängigkeit wird durch externe Akteure sowohl der vollziehenden Gewalt als auch innerhalb des Justizsystems, etwa durch Richter der höheren Instanzen, beeinflusst (CoE-CommDH 10.3.2015). Das Prinzip der "Telefonjustiz" - Machthaber nehmen Einfluss auf laufende Verfahren - ist in politisch heiklen Fällen nach wie vor verbreitet. Wenige Fortschritte wurden somit hinsichtlich des Grundrechts auf ein faires Gerichtsverfahren und des Zugangs zur Justiz erzielt (AA 24.4.2015). Der Gerichtsbarkeit mangelt es nicht bloß an Vertrauen, sondern sie gilt auch als von Korruption durchdrungen und in enger Verbindung zur Exekutive stehend. Die Korruption in der Justiz wurde auch vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte bei einem Besuch im Oktober 2014 kritisiert. Nur ein Viertel der Bevölkerung hat Vertrauen in die Justiz (FH 28.1.2015, vgl. BS 2014).Der Gerichtsbarkeit mangelt es nicht bloß an Vertrauen, sondern sie gilt auch als von Korruption durchdrungen und in enger Verbindung zur Exekutive stehend. Die Korruption in der Justiz wurde auch vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte bei einem Besuch im Oktober 2014 kritisiert. Nur ein Viertel der Bevölkerung hat Vertrauen in die Justiz (FH 28.1.2015, vergleiche BS 2014). Im Dezember 2013 veröffentlichte der armenische Ombudsmann einen Sonderbericht, worin er nicht nur die unfairen und willkürlichen Entscheidungen der Gerichte kritisierte, sondern auch die grassierende Korruption im Justizwesen. Die Studie, basierend auf zahlreichen anonymen Interviews mit Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, ergab, dass Richter oft bestochen werden. In der Regel werden zehn Prozent der Schadensersatzsumme verlangt (AL 10.12.2013). So beschuldigte der Ombudsmann insbesondere das Kassationsgericht als eine kriminelle Struktur, die wirksam die Entscheidungen der meisten niederen Gerichte kontrolliert und auf diese Druck ausübt (USDOS 25.6.2015). Der Justizrat ist für die Ernennung und Entlassung von Richtern zuständig. Dieser kann Richter wegen des Delikts eines Justizirrtums auch dann anklagen, wenn gegen das Ersturteil kein Einspruch erhoben wurde. Gegen die Entscheidungen des Justizrates kann keine Berufung eingelegt werden. Laut Ombudsmann wendet der Justizrat Disziplinarmaßnahmen gegen Richter willkürlich, unter Verletzung des Gesetzes, an (USDOS 25.6.2015, vgl. CoE-CommDH 10.3.2015).Der Justizrat ist für die Ernennung und Entlassung von Richtern zuständig. Dieser kann Richter wegen des Delikts eines Justizirrtums auch dann anklagen, wenn gegen das Ersturteil kein Einspruch erhoben wurde. Gegen die Entscheidungen des Justizrates kann keine Berufung eingelegt werden. Laut Ombudsmann wendet der Justizrat Disziplinarmaßnahmen gegen Richter willkürlich, unter Verletzung des Gesetzes, an (USDOS 25.6.2015, vergleiche CoE-CommDH 10.3.2015). Verfahren erfüllten üblicherweise die meisten Standards für einen fairen Prozess, jedoch waren sie der Sache nach oft unfair, da viele Richter sich veranlasst sehen, gemeinsam mit den Staatsanwälten Verurteilungen zu erwirken. Die Richter sträuben sich Expertisen von Polizeiexperten anzufechten, wodurch sie es dem Angeklagten erschweren, sich glaubwürdig zu verteidigen. Angeklagte und ihre Verteidiger verfügen kaum über die Möglichkeit, Regierungszeugen und Beweismittel der Polizei, die das Gereicht zumal als unanfechtbar ansieht, in Frage zu stellen (USDOS 25.6.2015, vgl. CoE-CommDH 10.3.2015).Verfahren erfüllten üblicherweise die meisten Standards für einen fairen Prozess, jedoch waren sie der Sache nach oft unfair, da viele Richter sich veranlasst sehen, gemeinsam mit den Staatsanwälten Verurteilungen zu erwirken. Die Richter sträuben sich Expertisen von Polizeiexperten anzufechten, wodurch sie es dem Angeklagten erschweren, sich glaubwürdig zu verteidigen. Angeklagte und ihre Verteidiger verfügen kaum über die Möglichkeit, Regierungszeugen und Beweismittel der Polizei, die das Gereicht zumal als unanfechtbar ansieht, in Frage zu stellen (USDOS 25.6.2015, vergleiche CoE-CommDH 10.3.2015). Laut dem Menschrechtskommissar des Europarats werde überproportional, oft ohne richterlichen Bescheid, die Untersuchungshaft verhängt, welche zudem unverhältnismäßig lange sei. Ansuchen auf Freilassung auf Kautionen werden per se abgelehnt (CoE-CommDH 10.3.2015). Überdies verabsäumten armenische Gerichte laut der Internationalen Föderation für Menschenrechte, wie eigentlich von Gesetz wegen vorgesehen, spezifische Fakten oder Erläuterungen zum jeweiligen Fall vorzulegen, warum die Untersuchungshaft als Zwangsmaßnahme anzuwenden sei. Stattdessen würden abstrakte Annahmen hinsichtlich des Fluchtrisikos oder der möglichen Behinderung weiterer Ermittlungen als Gründe angeführt (FIDH/CSI 5.5.2014). Das Gesetz garantiert das Prinzip der Unschuldsvermutung, doch die Behörden respektieren dieses Recht nicht. Angeklagte, Strafverteidiger und die geschädigte Partei haben das Recht, gegen ein Gerichtsurteil in Berufung zu gehen. Es gibt keine Geschworenengerichtsbarkeit. Ein Einzelrichter entscheidet in allen Gerichtsverfahren außer bei Verbrechen, die mit lebenslanger Haftstrafe bedroht sind. Angeklagte haben das Recht, eine Rechtsberatung zu beanspruchen. Der Staat ist verpflichtet, auf Antrag einen Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Außerhalb Jerewans wurde diese Verpflichtung aufgrund des Mangels an Verteidigern oft nicht eingehalten (USDOS 25.6.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien -Strichaufzählung AL - Armenialiberty (10.12.2013): Armenian Ombudsman Decries Judicial Corruption, http://www.ecoi.net/local_link/264696/391342_de.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2014): BTI 2014 — Armenia Country Report, http://www.bti-project.de/reports/laenderberichte/pse/arm/index.nc#chap3, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (10.3.2015): Report By Nils Muižnieks Commissioner For Human Rights Of The Council Of Europe Following His Visit To Armenia From 5 To 9 October 2014 [CommDH
(2015)2], http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1426583985_commdharmenia.pdf, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung EC - European Commission (25.3.2015): Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for action, http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung FH - Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/300285/436948_de.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung FIDH/CSI - International Federation for Human Rights/ Civil Society Institute, Armenia (5.5.2014): Joint Statement concerning the application of detention as a measure of restraint in Armenia, https://www.fidh.org/International-Federation-for-Human-Rights/eastern-europe-central-asia/armenia/15275-armenia-statement-concerning-application-of-detention-as-a-measure-of, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 19.11.2015 5. Sicherheitsbehörden Laut armenischem Ombudsmann gab es 2013 zahlreiche Beschwerden über Polizeigewalt, wobei lediglich vier Beschwerden von der Polizei registriert wurden. Zahlreiche Personen, darunter auch Jugendliche, seien von den Polizeistellen "eingeladen" und gegen deren Willen festgehalten worden, obwohl die Polizei keine solche Befugnis habe. Zu den positiven Entwicklungen zähle, dass 2013 141 Polizisten infolge der Untersuchung durch die Interne Sicherheitsabteilung für unrechtmäßiges Verhalten zur Verantwortung gezogen wurden (RA-HRD 2014). Die Polizei ist, ebenso wie der Nationale Sicherheitsdienst (NSD), direkt der Regierung unterstellt. Allein der Präsident hat die Befugnis, die Leiter beider Behörden zu ernennen. Die Aufgaben beider Organe sind voneinander abgegrenzt. Für die Wahrung der nationalen Sicherheit sowie für Nachrichtendienst und Grenzschutz ist der Nationale Sicherheitsdienst zuständig, dessen Beamte auch Verhaftungen durchführen dürfen. Fallweise treten Kompetenzstreitigkeiten auf, z.B. wenn ein vom NSD verhafteter Verdächtiger ebenfalls von der Polizei gesucht wird. Der Polizeichef füllt in Personalunion die Funktion des Innenministers aus. Ein Innenministerium gibt es nicht mehr. Das Fehlen der politischen Instanz wird damit begründet, dass damit eine "Politisierung" der Sicherheitsorgane verhindert werden soll (AA 24.4.2015). Der Polizei und dem Nationalen Sicherheitsdienst mangelt es an Ausbildung, Ressourcen und an Strukturen zur Vorbeugung von Misshandlungsfällen. Straffreiheit bleibt weiterhin ein Problem und es gibt keinen unabhängigen Mechanismus für Untersuchungen von Übergriffen durch die Polizei. Bürger können die Polizei vor Gericht in eingeschränktem Ausmaß anklagen. Korruption bei der Polizei bleibt weiterhin ein Problem (USDOS 25.6.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien -Strichaufzählung FH - Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/300285/436948_de.html, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (29.1.2015): World Report 2015 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/295465/430496_de.html, 19.11.2015 -Strichaufzählung RA-HRD – Republic of Armenia-Human Rights Defender
(2014): Annual Report on the activities of the RA Human Rights Defender and on the violations of human rights and fundamental freedoms in the country in 2013, http://www.eoi.at/d/EOI%20-%20Jahresberichte/Armenien/arm-RA%20HRDI_ANNUAL%20REPORT_2013.pdf, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 19.11.2015 6. Ombudsmann Das Büro des Ombudsmannes hat das Mandat die Menschenrechte und grundlegende Freiheiten vor dem Missbrauch durch die Regierung zu schützen. Die Effektivität ist durch die begrenzten finanziellen Mittel eingeschränkt. Eine Zusatzfinanzierung seitens der Regierung, um die Rolle als "Nationaler Präventiver Mechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe der Vereinten Nationen" auszuüben, blieb aus (USDOS 25.6.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2014): BTI 2014 — Armenia Country Report, http://www.bti-project.de/reports/laenderberichte/pse/arm/index.nc#chap3, Zugriff 19.11.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 19.11.2015
- Allgemeine Menschenrechtslage Die Menschenrechtssituation stellte sich 2014 weiterhin uneinheitlich dar. Der Eingriff seitens der Behörden bei friedlichen Demonstrationen setzte sich fort. Folter und Misshandlungen bei Festnahmen bleiben ein Problem, während Untersuchungen in derartigen Fällen ineffizient sind. Journalisten sind weiterhin mit Druckausübung und Gewalt konfrontiert. Obgleich der Zivildienst eingeführt wurde, kommt es zu schweren Misshandlungen in der Armee. Von Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten wird ebenso berichtet wie von Gewalt und Diskriminierung infolge der sexuellen Orientierung (HRW 29.1.2015, vgl. CoE-PA 27.8.2014).Die Menschenrechtssituation stellte sich 2014 weiterhin uneinheitlich dar. Der Eingriff seitens der Behörden bei friedlichen Demonstrationen setzte sich fort. Folter und Misshandlungen bei Festnahmen bleiben ein Problem, während Untersuchungen in derartigen Fällen ineffizient sind. Journalisten sind weiterhin mit Druckausübung und Gewalt konfrontiert. Obgleich der Zivildienst eingeführt wurde, kommt es zu schweren Misshandlungen in der Armee. Von Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten wird ebenso berichtet wie von Gewalt und Diskriminierung infolge der sexuellen Orientierung (HRW 29.1.2015, vergleiche CoE-PA 27.8.2014). Menschenrechte werden zum größten Teil durch die Sicherheitsorgane, politische Amtsträger und Privatpersonen aus dem Umfeld der sich über dem Gesetz wähnenden Oligarchen oder deren Strukturen verletzt (AA 24.4.2015). Im Juni 2014 lobten die OSCE, Delegation der EU, die Vereinten Nationen und der Europarat in einer gemeinsamen Erklärung die armenische Regierung für die Verabschiedung des Menschenrechts-Aktionsplanes. Der Plan anerkenne, dass die Rechte vulnerabler Gruppen Schutz bedürfen und die Regierung aufgerufen sei, Bemühungen voran zu treiben, die gleiche Rechte und Chancen für alle sichern (OSCE 30.6.2014). Allerdings kritisierte die Europäische Kommission, dass der Plan wichtige Bereiche, die Vorrang haben sollten, wie die Einhaltung der UN-Konvention gegen Folter, ausspare. Die Europäische Kommission beurteilte die Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten als beschränkt (EC 25.3.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien -Strichaufzählung CoE-PA – Council of Europe-Parliamentary Assembly, Committee on the Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe (27.8.2014): Honouring of obligations and commitments by Armenia - Information note by the co-rapporteurs on their fact-finding visit to Yerevan (16 to 18 June 2014), http://www.assembly.coe.int/CommitteeDocs/2014/amondoc19-2014.pdf, Zugriff 20.11.2015 -Strichaufzählung EC - European Commission (25.3.2015): Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for action, http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, Zugriff 11.5.2015 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (29.1.2015): World Report 2015 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/295465/430496_de.html, Zugriff 20.11.2015 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe (30.6.2014): Joint Statement on Launching of Human Rights Action Plan, http://www.osce.org/yerevan/120537?download=true, Zugriff 20.11.2015
- Frauen Verfassung und Gesetze schreiben die Gleichberechtigung von Männern und Frauen fest und verbieten die Diskriminierung auf der Basis des Geschlechts. Die Rolle der Frau in Armenien ist gleichwohl durch das in der Bevölkerung verankerte patriarchalische Rollenverständnis geprägt (AA 24.4.2015, vgl. RA-HRD 2014, USDOS 25.6.2015).Verfassung und Gesetze schreiben die Gleichberechtigung von Männern und Frauen fest und verbieten die Diskriminierung auf der Basis des Geschlechts. Die Rolle der Frau in Armenien ist gleichwohl durch das in der Bevölkerung verankerte patriarchalische Rollenverständnis geprägt (AA 24.4.2015, vergleiche RA-HRD 2014, USDOS 25.6.2015). Das niedrige Niveau der Teilhabe von Frauen am politischen Leben und in Positionen des öffentlichen Bereichs, in denen Entscheidungen getroffen werden ist nach wie vor ein Problem. Ende 2014 waren von den 131 Parlamentariern nur 14 Frauen. Den 18 Ministerien standen lediglich zwei Frauen vor (USDOS 25.6.2015). Es gibt nur wenige Frauen in wichtigen Ämtern, schlechtere Bezahlung und mangelnde Aufstiegschancen sind die Regel (AA 24.4.2015). Im World Gender Gap Index 2014 nahm Armenien Rang 103 von 142 Ländern ein. Insbesondere in den Subkategorien Gesundheit (Rang 142) und politische Teilhabe (Rang 123) schnitt das Land besonders schlecht ab (WEF 2014). Die Europäische Kommission zeigte sich besorgt ob der tief verwurzelten patriarchalen Einstellungen und Stereotypen in Bezug auf die Rollen von Frauen und Männern, die mit einem anhaltenden hohen Gewaltniveau gegenüber Frauen verbunden sind. Das Gesetz über häusliche Gewalt wurde 2014 nicht verabschiedet. Die diesbezüglichen Reformen des Straf- und Verwaltungsgesetzes sollen erst Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Sichtbarkeit von Frauenrechtsaktivistinnen ist zwar durch das Internet und die Sozialen Medien gestiegen, doch als Nebeneffekt kam es zu einem Anstieg von Drohungen und Hassreden gegen Frauenrechtsorganisationen, welchen die Polizei nicht adäquat nachgegangen ist. Das Gesetz über gleiche Rechte und Chancengleichheit von Männern und Frauen ist noch nicht umgesetzt worden. Es besteht deshalb keine Möglichkeit Beschwerde einzulegen (EC 25.3.2015, vgl. RA-HRD 2014). Das Gesetz wird von der Armenisch-Apostolischen Kirche scharf kritisiert. Es fördere Perversion, Homosexualität und Inzest und ebne den Rechtsweg zu gleichgeschlechtlichen Ehen (AA 24.4.2015).Die Europäische Kommission zeigte sich besorgt ob der tief verwurzelten patriarchalen Einstellungen und Stereotypen in Bezug auf die Rollen von Frauen und Männern, die mit einem anhaltenden hohen Gewaltniveau gegenüber Frauen verbunden sind. Das Gesetz über häusliche Gewalt wurde 2014 nicht verabschiedet. Die diesbezüglichen Reformen des Straf- und Verwaltungsgesetzes sollen erst Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Sichtbarkeit von Frauenrechtsaktivistinnen ist zwar durch das Internet und die Sozialen Medien gestiegen, doch als Nebeneffekt kam es zu einem Anstieg von Drohungen und Hassreden gegen Frauenrechtsorganisationen, welchen die Polizei nicht adäquat nachgegangen ist. Das Gesetz über gleiche Rechte und Chancengleichheit von Männern und Frauen ist noch nicht umgesetzt worden. Es besteht deshalb keine Möglichkeit Beschwerde einzulegen (EC 25.3.2015, vergleiche RA-HRD 2014). Das Gesetz wird von der Armenisch-Apostolischen Kirche scharf kritisiert. Es fördere Perversion, Homosexualität und Inzest und ebne den Rechtsweg zu gleichgeschlechtlichen Ehen (AA 24.4.2015). Eine extreme Erscheinung der Frauen-Diskriminierung stellt die systematische Abtreibung auf Basis des Geschlechts dar. 2012 kamen auf 100 neugeborene Mädchen 114 Buben. Das statistische normale Verhältnis wäre 100 Mädchen zu 102-106 Buben (RA-HRD 2014). Der UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (CESCR) zeigte ob des Missverhältnisses, eines der höchsten weltweit, und der hohen Anzahl an Abtreibungen besorgt, hinzufügend, dass andererseits die Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln eingeschränkt sei CESCR (16.7.2014). Vergewaltigung – auch seitens des Ehepartners – wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Maximalstrafe von 15 Jahren Gefängnis geahndet. Allerdings werden Vergewaltigungsfälle unterdurchschnittlich oft angezeigt, weil sie mit einem gesellschaftlichen Stigma behaftet sind, und es darüber hinaus keine weiblichen Polizeibeamten bzw. Ermittlerinnen gibt (USDOS 25.6.2015). Häusliche Gewalt bleibt ein akutes Problem. Laut Angaben der "Koalition zum Gewaltstopp gegen Frauen" wurden mit Ende September 2014 1.501 Fälle von häuslicher Gewalt vermeldet im Vergleich zu 580 im Jahr
- Hierbei gab es neun Todesopfer (Tert.am 30.9.2014). Die neu gegründete Polizeiabteilung für Familienangelegenheiten betrachtet den Anstieg der Anzeigen seit 2009 als Fortschritt, weil sie die höhere Bereitschaft, sich zu wehren bekunden. Seit Oktober 2014 bestehen polizeiinterne Richtlinien, um vorbeugend häusliche Gewalt zu verhindern (AW 30.10.2014, vgl. Tert.am 30.9.2014).Die neu gegründete Polizeiabteilung für Familienangelegenheiten betrachtet den Anstieg der Anzeigen seit 2009 als Fortschritt, weil sie die höhere Bereitschaft, sich zu wehren bekunden. Seit Oktober 2014 bestehen polizeiinterne Richtlinien, um vorbeugend häusliche Gewalt zu verhindern (AW 30.10.2014, vergleiche Tert.am 30.9.2014). Die Ombudsmannstelle nennt mehre Gründe, warum Frauen sich in Fällen häuslicher Gewalt selten an die Behörden wenden: Zum einen bestünde ein Misstrauen gegenüber den Behörden, zum anderen trügen Scham und Angst dazu bei (RA-HRD 2014). Die Direktorin des "Women’s Support Center", Maro Matosian machte das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen und der Infrastruktur innerhalb der Polizei für das Verhalten mitverantwortlich. In vielen Fällen würden sich Frauen zunächst an die Polizei wenden, um dann ihre Beschwerde zurückzuziehen, weil der Polizeibeamte der Frau sage, sie müsse ein Bußgeld zahlen, oder sie sich schämen solle, gegen ihren Ehemann Beschwerde zu führen (Eurasianet 7.3.2014). Die Vereinten Nationen begrüßten und unterstützten die NGO-Initiative gegen häusliche Gewalt. Sie ermutigten die armenische Regierung, anlässlich der weltweiten "Aktionstage gegen die geschlechtsbasierte Gewalt" im Dezember 2014, den gesetzlichen Rahmen inklusive eines separaten Gesetzes gegen häusliche Gewalt zu schaffen. Die Vereinten Nationen stünden hierbei der armenischen Regierung im Wort, diese in der Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen bezüglich der Förderung der gleichen Rechte und Chancen von Männern und Frauen sowie des Respekts der Frauenrechte zu unterstützen (UN 5.12.2014). In Armenien gibt es mehrere NGOs, die Opfer von häuslicher Gewalt unterstützen. Dazu gehören: das Women’s Rights Center; das Women’s Resource Center; das Sexual Assault Crisis Center; die Society Without Violence; das Women’s Support Center/Tufenkyan Foundation und Ajakits (BFM 2.7.2013). Der UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (CESCR) zeigte sich in seinem Bericht vom Juli 2014 besorgt über den Mangel an Schutzeinrichtungen für Opfer von häuslicher Gewalt (CESCR 16.7.2014). In ganz Armenien gibt es lediglich ein Frauenhaus (in Jeriwan), das Platz für zehn Frauen bietet und meist voll belegt ist (AA 24.4.2015). Im Dezember 2014 wurde das Sozialhilfegesetz verabschiedet, das soziale Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt vorsieht. Laut Regierung habe das Ministerium für Arbeit und Soziales sowohl Regelungen in Bezug auf die Unterstützung und den Schutz als auch der Vermeidung von häuslicher Gewalt elaboriert (GoA 10.3.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung AW - Armenian Weekly (30.10.2014): Confronting Domestic Violence in Armenia, http://armenianweekly.com/2014/10/30/confronting-domestic-violence-armenia/, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung BFM - Bundesamt für Migration (2.7.2013): Focus Armenien. Häusliche Gewalt: Staatlicher Schutz und nicht-staatliche Unterstützung, https://www.bfm.admin.ch/dam/data/bfm/internationales/herkunftslaender/europa-gus/arm/ARM-haeusliche-gewalt-d.pdf, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (16.7.2014): Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Armenia [E/C.12/ARM/CO/2-3], http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1406729825_g1408576, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung EC - European Commission (25.3.2015): Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for action, http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung Eurasianet (The Open Society Institute) (7.3.2014): Armenia: Activists Push for Domestic-Violence Law amid Official Indifference, http://www.eurasianet.org/node/68115, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung GoA – Government of Armenia (10.3.2015): Comments of the Government of Armenia to the report of the Commissioner for Human Rights following his visit to Armenia on 5-9 October 2014 [CommDH/GovRep
(2015)2], http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1426584657_resparmenia.pdf, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung RA-HRD – Republic of Armenia-Human Rights Defender
(2014): Annual Report on the activities of the RA Human Rights Defender and on the violations of human rights and fundamental freedoms in the country in 2013, http://www.eoi.at/d/EOI%20-%20Jahresberichte/Armenien/arm-RA%20HRDI_ANNUAL%20REPORT_2013.pdf, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung Tert.am (30.9.2014): Domestic violence statistics up in Armenia this year, http://www.tert.am/en/news/2014/09/30/violence/1205250, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung UN – United Nations-Armenia (5.12.2014): UN Calls to End Violence Against Women in Armenia, http://www.un.am/en/news/195, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung WEF – World Economic Forum
(2014): Gender Gap Index 2014 – Armenia, http://reports.weforum.org/global-gender-gap-report-2014/economies/#economy=ARM, Zugriff 23.11.2015 8.
- Kinder Physische und psychische Gewalt gegen Kinder sowie entwürdigende Strafen sind in Schulen, Internaten sowie Kinderheimen und Waisenhäusern weiterhin weit verbreitet. 4% der 5- bis 14-Jährigen verrichten Kinderarbeit (Stand 2013), vor allem in Familienbetrieben, in der Landwirtschaft, in Minen, als Straßenverkäufer und als Gepäckträger. Laut Gesetz kann ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich erst ab dem vollendeten
- Lebensjahr eingegangen werden (AA 24.4.2015). Trotz des Nationalen Aktionsplans für die Periode 2013-2016 zur Verteidigung der Kinderrechte bestehen zahlreiche Probleme, welche auf ineffiziente Mechanismen bei der Gesetzesumlegung und den Mangel an finanzieller und sonstiger Mittel zurückzuführen sind (RA-HRD 2014). Zudem besteht keine klare, rechtlich bindende Aufgabenverteilung zwischen den Einrichtungen der Sozialfürsorge und jener der Kinderfürsorge (EC 25.3.2015). Kinder gehören mit 36,2% zu den ärmsten Gruppen der Gesellschaft. Die Armutsgefährdung ist besonders hoch bei Kindern mit Behinderung, bei steigender Geschwisterzahl, oder wenn die Mutter Alleinerzieherin ist (EC 25.3.2015). Obwohl das Ziel der Regierung ist, die Zahl der Heimkinder zu reduzieren, blieben über 4.000 von ihnen in institutioneller Obsorge. Laut Experten ist die Korruption der Hauptgrund hierfür, da die Finanzierung der diversen Betreuungseinrichtungen von der Kopfzahl abhängt. Gewalt in den Heimen ist zudem ein weit verbreitetes Phänomen (USDOS 25.6.2014, vgl. EC 25.3.2015). Für die Ombudsmannstelle besteht das Problem darin, nicht genügend Pflegefamilien als Alternative zu Heimen zu finden, im mangelnden öffentlichen Bewusstsein und in der Nicht-Bereitstellung von nötigen Mitteln (RA-HRD 2014).Obwohl das Ziel der Regierung ist, die Zahl der Heimkinder zu reduzieren, blieben über 4.000 von ihnen in institutioneller Obsorge. Laut Experten ist die Korruption der Hauptgrund hierfür, da die Finanzierung der diversen Betreuungseinrichtungen von der Kopfzahl abhängt. Gewalt in den Heimen ist zudem ein weit verbreitetes Phänomen (USDOS 25.6.2014, vergleiche EC 25.3.2015). Für die Ombudsmannstelle besteht das Problem darin, nicht genügend Pflegefamilien als Alternative zu Heimen zu finden, im mangelnden öffentlichen Bewusstsein und in der Nicht-Bereitstellung von nötigen Mitteln (RA-HRD 2014). Insbesondere in ländlichen Gebieten und unter den Armen gibt es Fälle, bei denen die Kinder bei ihrer Geburt nicht offiziell registriert werden. Dies führt in späterer Folge zum eingeschränkten Zugang zu diversen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zum Bildungssystem (RA-HRD 2014, vgl. USDOS 25.6.2015).Insbesondere in ländlichen Gebieten und unter den Armen gibt es Fälle, bei denen die Kinder bei ihrer Geburt nicht offiziell registriert werden. Dies führt in späterer Folge zum eingeschränkten Zugang zu diversen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zum Bildungssystem (RA-HRD 2014, vergleiche USDOS 25.6.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien, Zugriff 23.11.2015 -Strichaufzählung EC - European Commission (25.3.2015): Implementation of the European Neighbourhood Policy in Armenia Progress in 2014 and recommendations for action, http://eeas.europa.eu/enp/pdf/2015/armenia-enp-report-2015_en.pdf, Zugriff 22.5.2015 -Strichaufzählung RA-HRD – Republic of Armenia-Human Rights Defender
(2014): Annual Report on the activities of the RA Human Rights Defender and on the violations of human rights and fundamental freedoms in the country in 2013, http://www.eoi.at/d/EOI%20-%20Jahresberichte/Armenien/arm-RA%20HRDI_ANNUAL%20REPORT_2013.pdf, Zugriff 22.5.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 23.11.2015
- Bewegungsfreiheit Aufgrund des zentralistischen Staatsaufbaus der geringen territorialen Ausdehnung gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten gegenüber zentralen Behörden. Bei Problemen mit lokalen Behörden oder mit Dritten kann jedoch ein Umzug Abhilfe schaffen (AA 24.4.2015). Das Gesetz sieht die Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und Repatriierung vor. Es gab jedoch Einschränkungen vor allem im Zusammenhang mit Reisen zu oppositionellen Kundgebungen in der Hauptstadt. Um das Land vorübergehend oder dauerhaft zu verlassen, müssen sich Bürger eine Ausreisebewilligung besorgen. Ausreisebewilligungen für vorübergehende Reisen werden üblicherweise innerhalb eines Tages ausgestellt zum Preis von 1.000 Dram (ca. 2,44 USD) pro Gültigkeitsjahr (USDOS 25.6.2015). Einschränkungen der Bewegungsfreiheit beziehen sich oft auf die Versammlungsfreiheit, indem der Zugang zu Örtlichkeiten seitens der Behörden behindert wird. Das Norwegische Helsinki Comittee sieht seit 2014 eine Zunahme der Einschränkungen der Bürgerfreiheiten, darunter auch der Bewegungsfreiheit (NHC 4.2.2014). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (24.4.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien -Strichaufzählung NHC - Norwegian Helsinki Committee (4.2.2014): Armenia - Between hope and distrust, http://nhc.no/filestore/Publikasjoner/Rapporter/2014/Report_1_14_web.pdf, Zugriff 20.11.2015 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (25.6.2015): Country Report on Human Rights Practices 2014 - Armenia, http://www.ecoi.net/local_link/306338/443613_de.html, Zugriff 23.11.2015
- Grundversorgung/Wirtschaft Das verheerende Erdbeben von 1988, der Konflikt mit Aserbaidschan um die Region Bergkarabach (1988-1994), der Zusammenbruch des sowjetischen Wirtschaftssystems und die Unterbrechung der Energieversorgung in den 1990er Jahren führten zu einem drastischen Niedergang der armenischen Industriestruktur. Dies und die andauernde Isolation durch geschlossene Grenzen zur Türkei und zu Aserbaidschan belasten die armenische Wirtschaft bis heute (AA 3.2015c). Die Wirtschaft hat sich immer noch nicht zur Gänze von der tiefen Rezession, die durch die globale Wirtschaftskrise 2008 ausgelöst wurde, erholt. Damals fiel das Bruttonationalprodukt um 14,1%. Der steile Wirtschaftsabschwung 2009 ist der Hauptfaktor für die steigende Armut. Rund 1,2 Millionen Armenier leben von circa 3 Euro pro Tag. Die sozioökonomische Kluft hat zudem einen regionalen Aspekt. Durch die überproportionale Wirtschaftsaktivität in den urbanen Zentren hat sich die Einkommensschere zwischen Stadt und Land verstärkt. Der Zugang etwa zum Gesundheitswesen und zur Bildung sowie deren Qualität divergiert stark zwischen urbanen und ländlichen Regionen (BS 2014). Laut Europäischer Kommission gab es 2014 weitere Fortschritte in der Wirtschaftspolitik im Makrobereich, der Armutsbekämpfung und der sozialen Kohäsion. Allerdings nahm die wirtschaftliche Aktivität 2014 infolge der ökonomischen Verlangsamung in Russland und der schwachen Nachfrage aus der Europäischen Union ab. Zu wenig würde unternommen, um die Wirtschaft zu diversifizieren. Es bestünde ein übermäßiges Vertrauen speziell in die Landwirtschaft und den Bergbau (EC 25.3.2015). Zu den strukturellen Defiziten gehört nebst den abnehmenden Investitionen auch eine übermäßige Abhängigkeit von Überweisungen aus dem Ausland (BS 2014). In Armenien ist ein breites Warenangebot in- und ausländischer Herkunft vorhanden. Auch umfangreiche ausländische Hilfsprogramme tragen zur Verbesserung der Lebenssituation bei. Die Gas- und Stromversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Leitungswasser steht dagegen in manchen Gegenden, auch in einigen Vierteln der Hauptstadt, insbesondere während der Sommermonate nur stundenweise zur Verfügung. Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung ist nach wie vor finanziell nicht in der Lage, seine Versorgung mit den zum Leben notwendigen Gütern ohne Unterstützung durch humanitäre Organisationen sicherzustellen. Angaben des nationalen Statistikamtes für das Jahr 2013 zufolge leben 32% der Armenier unterhalb der Armutsgrenze (2009: 34,1%). Ein Großteil der Bevölkerung wird finanziell und durch Warensendungen von Verwandten im Ausland unterstützt. Das die Armutsgrenze bestimmende Existenzminimum beträgt in Armenien 56.600 armenische Dram (AMD) (ca. 110 Euro) im Monat, der offizielle Mindestlohn 50.000 AMD (derzeit ca. 96 Euro). Die wirtschaftliche Lage führt nach wie vor dazu, dass der Migrationsdruck anhält. In den ersten drei Quartalen 2014 haben 105.000 Menschen Armenien dauerhaft verlassen (1.-
- Quartal 2013: 120.998). Unter den Auswanderern sind auch viele Hochqualifizierte, wie etwa Ärzte oder IT-Spezialisten (AA 24.4.2015). Laut Statistikamt betrug 2013 die Netto-Migrationsquote minus 8,1 pro 1.000 Einwohner, was eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren indiziert