← Österreich

{'item': 'W124 2112571-2'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum10.04.2017 GeschäftszahlW124 2112571-2 SpruchW124 2112571-2/25E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN infolge der Beschwerde von XXXX, geb. XXXX alias XXXX alias XXXX, StA. Afghanistan, vertreten durch RA XXXX, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN infolge der Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch RA römisch 40 , wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt: A) Der Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird gemäß XXXXA) Der Antrag auf internationalen Schutz vom römisch 40 wird gemäß römisch 40 idgF iVm §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF abgewiesen.idgF in Verbindung mit Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 52, 55, FPG idgF abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1.

  1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist afghanischer Staatsangehöriger, gehört der Volksgruppe der Tadschiken an und ist sunnitisch-moslemischen Glaubens, stammt aus XXXX in der Provinz XXXX, reiste schlepperunterstützt auf dem Landweg illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.1.
  2. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist afghanischer Staatsangehöriger, gehört der Volksgruppe der Tadschiken an und ist sunnitisch-moslemischen Glaubens, stammt aus römisch 40 in der Provinz römisch 40 , reiste schlepperunterstützt auf dem Landweg illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. In einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX brachte der BF zu seinen Fluchtgründen vor, sie hätten der örtlichen Polizei gemeldet, dass in der Nachbarschaft Selbstmordattentäter eingezogen seien, welchen jedoch vor ihrer Verhaftung die Flucht gelungen sei. Seither sei seine Familie von den Taliban bedroht worden und ihre Sicherheit sei äußerst gefährdet gewesen. Im Falle der Rückkehr habe er Angst um sein Leben.In einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am römisch 40 brachte der BF zu seinen Fluchtgründen vor, sie hätten der örtlichen Polizei gemeldet, dass in der Nachbarschaft Selbstmordattentäter eingezogen seien, welchen jedoch vor ihrer Verhaftung die Flucht gelungen sei. Seither sei seine Familie von den Taliban bedroht worden und ihre Sicherheit sei äußerst gefährdet gewesen. Im Falle der Rückkehr habe er Angst um sein Leben. Weiters gab der BF an, am XXXX geboren (demnach minderjährig) und ledig zu sein, Dari zu sprechen und nach 5 Jahren Grundschule als Verkäufer gearbeitet zu haben. In Afghanistan würden noch seine Eltern sowie vier Brüder und vier Schwestern leben, sein Vater sorge für die Familie. Dieser habe die Flucht des BF organisiert, welche 5.000.- USD gekostet habe. Einen Reisepass habe er nicht besessen.Weiters gab der BF an, am römisch 40 geboren (demnach minderjährig) und ledig zu sein, Dari zu sprechen und nach 5 Jahren Grundschule als Verkäufer gearbeitet zu haben. In Afghanistan würden noch seine Eltern sowie vier Brüder und vier Schwestern leben, sein Vater sorge für die Familie. Dieser habe die Flucht des BF organisiert, welche 5.000.- USD gekostet habe. Einen Reisepass habe er nicht besessen. Im Rahmen seiner Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am XXXX brachte der BF in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters im Wesentlichen vor, leichte Ohrenprobleme zu haben. Er sei amXXXX geboren und volljährig, dies hätten ihm zwischenzeitig seine Eltern mitgeteilt. Seine Tazkira habe er während der Reise verloren. In Österreich würde ein Cousin väterlicherseits und in Großbritannien ein Onkel väterlicherseits leben.Im Rahmen seiner Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am römisch 40 brachte der BF in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters im Wesentlichen vor, leichte Ohrenprobleme zu haben. Er sei amXXXX geboren und volljährig, dies hätten ihm zwischenzeitig seine Eltern mitgeteilt. Seine Tazkira habe er während der Reise verloren. In Österreich würde ein Cousin väterlicherseits und in Großbritannien ein Onkel väterlicherseits leben. Mit am XXXX beim Bundesamt eingelangter Beschwerde wurde vom nunmehr bevollmächtigten Vertreter des BF Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG geltend gemacht, weil das BFA nicht binnen sechs Monaten entschieden habe.Mit am römisch 40 beim Bundesamt eingelangter Beschwerde wurde vom nunmehr bevollmächtigten Vertreter des BF Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 3, B-VG geltend gemacht, weil das BFA nicht binnen sechs Monaten entschieden habe. Dieser Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (im Folgenden: BVwG) vom XXXX, stattgegeben (Pkt. 2.8.) und das Bundesamt gemäß § 28 Abs. 7 VwGVG beauftragt, den versäumten Bescheid binnen acht Wochen zu erlassen. Am XXXX langte der Verwaltungsakt wieder beim Bundesamt ein.Dieser Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (im Folgenden: BVwG) vom römisch 40 , stattgegeben (Pkt. 2.8.) und das Bundesamt gemäß Paragraph 28, Absatz 7, VwGVG beauftragt, den versäumten Bescheid binnen acht Wochen zu erlassen. Am römisch 40 langte der Verwaltungsakt wieder beim Bundesamt ein. In der daraufhin erfolgten Einvernahme beim Bundesamt am XXXX brachte der BF auf Dari im Wesentlichen vor, keine psychischen Probleme zu haben, er habe Probleme im Bereich der Nieren und sei wegen Problemen mit den Trommelfellen bereits beim Arzt gewesen. Im Herkunftsstaat sei er deshalb noch nie behandelt worden. Die falschen Angaben zu seinem Geburtsdatum anlässlich seiner Erstbefragung habe er beim Handwurzelröntgen berichtigt und danach immer die Wahrheit gesagt. Er sei damals krank und sehr erschöpft gewesen und habe daher einfach ein Datum genannt. Er habe keine Dokumente, einen Führerschein habe er nie besessen. Ferner gab er an, in Pakistan geboren, aber schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Afghanistan zurückgekehrt zu sein. Im Herkunftsstaat würden noch seine Eltern und seine 8 Geschwister, deren Alter er nicht wisse, in XXXX leben. Der BF habe zuletzt in XXXX in der Provinz XXXX gelebt. Außerhalb des Heimatlandes habe er keine Verwandten. Er gab ferner an, die Schule nur gelegentlich besucht zu haben und Analphabet zu sein. Er spreche Dari und sei selbständiger Verkäufer für Fruchtsäfte gewesen. Da er weder den islamischen Sonnenkalender noch den gregorianischen Kalender kenne, könne er keine Angaben zur Dauer seiner Beschäftigung machen. Er sei nicht beim Militär gewesen und habe keinen Beruf erlernt. Er sei Moslem und ledig und habe keine Kinder. Von seinen Einkünften und jenen seines Vaters als Fahrer habe die Familie ganz normal gelebt. Er habe bis zur Flucht monatlich ca. 3.000.- bis 4.000.- Afghani (ca. 55.- Euro) als Straßenverkäufer verdient. Seine Familie habe in einer Mietwohnung gelebt, Besitz habe seine Familie in Afghanistan nicht. Seine Familie lebe derzeit in XXXX, diese sei telefonisch erreichbar und er habe alle 2-3 Monate Kontakt mit ihr. Es gehe seiner Familie zurzeit gut. Sein Vater könne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Sein bisheriger Arbeitgeber und Verwandte würden die Familie unterstützen. Grundsätzlich könne der BF bei seiner Familie in XXXX leben. Er habe dort aber Probleme mit den Taliban und könne deshalb nicht dorthin zurück, auch seine Familie sei dort in Gefahr. In seiner Heimat habe er noch Freunde und Bekannte; seit seiner Flucht habe er keinen Kontakt mehr zu diesen. Er spreche Dari auf muttersprachlichem Niveau und kenne die kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in seiner Heimat.In der daraufhin erfolgten Einvernahme beim Bundesamt am römisch 40 brachte der BF auf Dari im Wesentlichen vor, keine psychischen Probleme zu haben, er habe Probleme im Bereich der Nieren und sei wegen Problemen mit den Trommelfellen bereits beim Arzt gewesen. Im Herkunftsstaat sei er deshalb noch nie behandelt worden. Die falschen Angaben zu seinem Geburtsdatum anlässlich seiner Erstbefragung habe er beim Handwurzelröntgen berichtigt und danach immer die Wahrheit gesagt. Er sei damals krank und sehr erschöpft gewesen und habe daher einfach ein Datum genannt. Er habe keine Dokumente, einen Führerschein habe er nie besessen. Ferner gab er an, in Pakistan geboren, aber schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Afghanistan zurückgekehrt zu sein. Im Herkunftsstaat würden noch seine Eltern und seine 8 Geschwister, deren Alter er nicht wisse, in römisch 40 leben. Der BF habe zuletzt in römisch 40 in der Provinz römisch 40 gelebt. Außerhalb des Heimatlandes habe er keine Verwandten. Er gab ferner an, die Schule nur gelegentlich besucht zu haben und Analphabet zu sein. Er spreche Dari und sei selbständiger Verkäufer für Fruchtsäfte gewesen. Da er weder den islamischen Sonnenkalender noch den gregorianischen Kalender kenne, könne er keine Angaben zur Dauer seiner Beschäftigung machen. Er sei nicht beim Militär gewesen und habe keinen Beruf erlernt. Er sei Moslem und ledig und habe keine Kinder. Von seinen Einkünften und jenen seines Vaters als Fahrer habe die Familie ganz normal gelebt. Er habe bis zur Flucht monatlich ca. 3.000.- bis 4.000.- Afghani (ca. 55.- Euro) als Straßenverkäufer verdient. Seine Familie habe in einer Mietwohnung gelebt, Besitz habe seine Familie in Afghanistan nicht. Seine Familie lebe derzeit in römisch 40 , diese sei telefonisch erreichbar und er habe alle 2-3 Monate Kontakt mit ihr. Es gehe seiner Familie zurzeit gut. Sein Vater könne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Sein bisheriger Arbeitgeber und Verwandte würden die Familie unterstützen. Grundsätzlich könne der BF bei seiner Familie in römisch 40 leben. Er habe dort aber Probleme mit den Taliban und könne deshalb nicht dorthin zurück, auch seine Familie sei dort in Gefahr. In seiner Heimat habe er noch Freunde und Bekannte; seit seiner Flucht habe er keinen Kontakt mehr zu diesen. Er spreche Dari auf muttersprachlichem Niveau und kenne die kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in seiner Heimat. Seine Tazkira habe er in Bulgarien weggeworfen, weil sie nass und unbrauchbar geworden sei. Er habe nur in Österreich einen Asylantrag gestellt. Zum Fluchtgrund brachte er vor, dass sie in XXXX in einer Mietwohnung gelebt hätten und bei ihren Nachbarn immer Fahrzeuge angekommen und verschiedene Personen zu ihnen in das Haus gegangen seien. Sie hätten sich dabei aber nichts gedacht. Eines Tages sei der BF auf das Dach ihres Hauses gestiegen und habe beim Nachbarn viele Männer mit Waffen entdeckt, welche gesagt hätten, dass sie den BF besser ergreifen sollten, als sie ihn gesehen hätten. Der BF habe Angst bekommen, sei vom Dach gefallen und kurz ohnmächtig geworden. Als er wieder zu sich gekommen sei, sei er davon gelaufen. Er sei nach XXXX gegangen und habe dort Freunde getroffen, welche ihm geraten hätten, dies der Polizei zu melden. Die Polizei sei mit anderen Sicherheitskräften zu den Nachbarn gekommen. Aber die bewaffneten Männer seien nicht mehr dort gewesen. Der BF sei danach nicht mehr nach Hause gegangen. Erst als er in Sicherheit gewesen sei, habe er seine Familie informiert, dass er das Land nach Pakistan verlassen habe. Der BF glaube auch, dass seine Familie deswegen die Wohnung verlassen habe. Sein Vater habe ihm später gesagt, dass diese Männer nach dem BF gefragt hätten. Auf entsprechende Rückfrage gab der BF an, einfach nur so aufs Dach gestiegen zu sein. Die Häuser seien direkt nebeneinander gestanden. Die bewaffneten Männer hätten ihn nicht finden können, weil sie nicht gewusst hätten, wo er vom Dach gefallen sei. Deswegen sei er nicht ergriffen worden. Sein Nachbar heiße XXXX, seinen Nachnamen kenne der BF nicht. Die Adresse könne er nicht angeben. Es gebe dort keine Straßen- und Hausnummern. Er glaube, etwa im Juni XXXX vom Dach gestürzt zu sein. Er glaube, dass zwischen 20 und 30 Personen beim Haus des Nachbarn gewesen seien. Die Sicherheitslage in seinem bisherigen Wohnort sei schlecht. Die Regierung sei zwar an der Macht, aber die Taliban seien dort auch sehr aktiv. Er habe auch gehört, dass es in den Provinzen rund um XXXX Kämpfe mit den Taliban gebe.Seine Tazkira habe er in Bulgarien weggeworfen, weil sie nass und unbrauchbar geworden sei. Er habe nur in Österreich einen Asylantrag gestellt. Zum Fluchtgrund brachte er vor, dass sie in römisch 40 in einer Mietwohnung gelebt hätten und bei ihren Nachbarn immer Fahrzeuge angekommen und verschiedene Personen zu ihnen in das Haus gegangen seien. Sie hätten sich dabei aber nichts gedacht. Eines Tages sei der BF auf das Dach ihres Hauses gestiegen und habe beim Nachbarn viele Männer mit Waffen entdeckt, welche gesagt hätten, dass sie den BF besser ergreifen sollten, als sie ihn gesehen hätten. Der BF habe Angst bekommen, sei vom Dach gefallen und kurz ohnmächtig geworden. Als er wieder zu sich gekommen sei, sei er davon gelaufen. Er sei nach römisch 40 gegangen und habe dort Freunde getroffen, welche ihm geraten hätten, dies der Polizei zu melden. Die Polizei sei mit anderen Sicherheitskräften zu den Nachbarn gekommen. Aber die bewaffneten Männer seien nicht mehr dort gewesen. Der BF sei danach nicht mehr nach Hause gegangen. Erst als er in Sicherheit gewesen sei, habe er seine Familie informiert, dass er das Land nach Pakistan verlassen habe. Der BF glaube auch, dass seine Familie deswegen die Wohnung verlassen habe. Sein Vater habe ihm später gesagt, dass diese Männer nach dem BF gefragt hätten. Auf entsprechende Rückfrage gab der BF an, einfach nur so aufs Dach gestiegen zu sein. Die Häuser seien direkt nebeneinander gestanden. Die bewaffneten Männer hätten ihn nicht finden können, weil sie nicht gewusst hätten, wo er vom Dach gefallen sei. Deswegen sei er nicht ergriffen worden. Sein Nachbar heiße römisch 40 , seinen Nachnamen kenne der BF nicht. Die Adresse könne er nicht angeben. Es gebe dort keine Straßen- und Hausnummern. Er glaube, etwa im Juni römisch 40 vom Dach gestürzt zu sein. Er glaube, dass zwischen 20 und 30 Personen beim Haus des Nachbarn gewesen seien. Die Sicherheitslage in seinem bisherigen Wohnort sei schlecht. Die Regierung sei zwar an der Macht, aber die Taliban seien dort auch sehr aktiv. Er habe auch gehört, dass es in den Provinzen rund um römisch 40 Kämpfe mit den Taliban gebe. Er habe die Anzeige auf der Polizeistation für den XXXX erstattet, diese sei in der Nähe von XXXX (bekannte Straße XXXX). Ein Datum könne er nicht nennen. Es sei an einem Donnerstagnachmittag gewesen. Am nächsten Tag sei ein Wettkampf mit Pferden gewesen. Der Polizist habe alles aufgenommen und sei dann mit anderen Polizisten und zwei Fahrzeugen zum Haus des Nachbarn gefahren. Der BF sei mit seinen Freunden bei der Polizei gewesen. Zwei Freunde seien dann mit der Polizei zur Adresse des Nachbarn mitgefahren. Der BF sei aus Angst nicht mitgefahren. Die Anzeige sei schriftlich aufgenommen worden. Er habe keine Anzeigenbestätigung erhalten und sei zurück nachXXXX gegangen und habe dort beschlossen Afghanistan zu verlassen. Er habe gesehen, dass die Polizei in die Richtung zu seinem Nachbarn gefahren sei. Dass die Polizei die bewaffneten Männer nicht mehr angetroffen habe, habe er von seinem Vater erfahren. Dieser habe ihm gesagt, dass seine Familie nicht länger dort bleiben könne. Diese Männer hätten den BF nicht gekannt, aber er glaube, dass diese gewusst hätten, wer er sei. Er glaube, nun von den Taliban verfolgt zu werden, weil er sie bei der Polizei angezeigt habe. Er habe nie persönlichen Kontakt zu ihnen gehabt. Er könne sagen, dass er persönlich von den Taliban verfolgt werde und seine Familie deshalb habe nach XXXXziehen müssen, weil die Taliban bei ihren Nachbarn nach ihnen gefragt hätten. Deshalb gehe er davon aus, dass er von ihnen gesucht werde. Dass es sich bei den bewaffneten Männern um Taliban handle, wisse er auf Grund ihres Aussehens und den Waffen. Er habe sich wegen der von ihm behaupteten Bedrohung durch die Taliban nicht an die Polizei gewendet. Er habe gewusst, dass die Polizei nichts gegen die Taliban unternehmen könnte. Zum Vorhalt, dass die Polizei nach seinem Vorbringen zum Haus des Nachbarn gefahren sei, was im Widerspruch zu seinem nunmehrigen Vorbringen stehe, gab der BF an, dass die Polizei mache, was in ihrer Macht stehe, aber sie könne sich nicht um alles kümmern. Nach seiner Flucht aus Afghanistan habe er sich in Pakistan aufgehalten, von wo aus er mit einem Schlepper gereist sei. Nach Pakistan sei er mit zwei Personen gereist, welche im Iran gearbeitet hätten. Diese hätten ihn mitgenommen. Zum Vorhalt, dass er bei seiner Erstbefragung am XXXX angegeben habe, gesund zu sein, und nun im Widerspruch dazu angegebe, damals sehr krank und erschöpft gewesen zu sein, gab er an, nicht sagen zu können, wie es zur Protokollierung der Erstbefragung gekommen sei, er könne sich das nicht erklären, er habe damals gesundheitliche Beschwerde gehabt und er sei auch sehr müde gewesen. Zum Vorhalt, dass er nun angegeben habe, dass ihm im Protokoll der Erstbefragung bzw. auf seiner Verfahrenskarte das falsche Geburtsdatum aufgefallen sei, jedoch am XXXX dazu vorgebracht habe, dass er sein tatsächliches Geburtsdatum erst nach der Erstbefragung von seinem Vater erfahren habe, beharrte der BF darauf, sein Geburtsdatum von seinem Vater erfahren zu haben; was er heute angegeben habe, sei nicht richtig. Warum er das so gesagt habe, wisse er nicht. Richtig sei, dass er sein Geburtsdatum nicht aus den Unterlagen sondern von seinem Vater erfahren habe. Auch zum Vorhalt, dass er am XXXX angegeben habe, Verwandte in der EU zu haben und nun vorgebracht habe, keine Verwandten außerhalb Afghanistans zu haben, brachte er vor, auch nicht zu wissen, wie es dazu gekommen sei. Er könne sich das auch nicht erklären, er habe keine Verwandten außerhalb Afghanistans. Auch zum Vorhalt, dass er im Rahmen der Erstbefragung angegeben habe, dass er bzw. seine Familie persönlich bedroht worden seien, dies nun aber nicht erwähnt zu haben, gab der BF an, nie persönlich bedroht worden zu sein, auch seine Familie nicht; er habe damit nur gemeint dass eine unbekannte Person angeblich bei seinen Nachbarn nach ihm gefragt habe, diese habe ihm sein Vater bei einem späteren Telefonat gesagt. Zum Vorhalt, dass er bei der Erstbefragung angegeben habe, dass Selbstmordattentäter in der Nachbarschaft eingezogen seien, er jedoch nun vorgebracht habe, dass sich eine bewaffnete Gruppe im Nachbarhaus getroffen habe, welche von der Polizei nicht mehr angetroffen worden sei, brachte der BF vor, vorhin gesagt zu haben, dass viele Waffen im Hof des Nachbarhauses gewesen seien, auch mit Bomben bestückte Westen, deshalb glaube er, dass es sich um Selbstmordattentäter gehandelt habe. Er sei im Herkunftsstaat nicht vorbestraft und habe auch keine Straftaten begangen. Er werde nicht von den Behörden des Herkunftsstaates gesucht und sei auch noch nie verhaftet oder festgenommen worden. Er habe im Herkunftsstaat keine Probleme mit den Behörden gehabt. Er sei nie Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei im Herkunftsstaat gewesen und sei auch nie staatlich deswegen verfolgt worden. Er sei in seiner Heimat auch nicht wegen seiner Rasse oder Religion, wegen seiner Nationalität, Volksgruppe oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt worden. Es habe auch keine Übergriffe gegeben und sei auch niemand persönlich an ihn herangetreten.Er habe die Anzeige auf der Polizeistation für den römisch 40 erstattet, diese sei in der Nähe von römisch 40 (bekannte Straße römisch 40 ). Ein Datum könne er nicht nennen. Es sei an einem Donnerstagnachmittag gewesen. Am nächsten Tag sei ein Wettkampf mit Pferden gewesen. Der Polizist habe alles aufgenommen und sei dann mit anderen Polizisten und zwei Fahrzeugen zum Haus des Nachbarn gefahren. Der BF sei mit seinen Freunden bei der Polizei gewesen. Zwei Freunde seien dann mit der Polizei zur Adresse des Nachbarn mitgefahren. Der BF sei aus Angst nicht mitgefahren. Die Anzeige sei schriftlich aufgenommen worden. Er habe keine Anzeigenbestätigung erhalten und sei zurück nachXXXX gegangen und habe dort beschlossen Afghanistan zu verlassen. Er habe gesehen, dass die Polizei in die Richtung zu seinem Nachbarn gefahren sei. Dass die Polizei die bewaffneten Männer nicht mehr angetroffen habe, habe er von seinem Vater erfahren. Dieser habe ihm gesagt, dass seine Familie nicht länger dort bleiben könne. Diese Männer hätten den BF nicht gekannt, aber er glaube, dass diese gewusst hätten, wer er sei. Er glaube, nun von den Taliban verfolgt zu werden, weil er sie bei der Polizei angezeigt habe. Er habe nie persönlichen Kontakt zu ihnen gehabt. Er könne sagen, dass er persönlich von den Taliban verfolgt werde und seine Familie deshalb habe nach XXXXziehen müssen, weil die Taliban bei ihren Nachbarn nach ihnen gefragt hätten. Deshalb gehe er davon aus, dass er von ihnen gesucht werde. Dass es sich bei den bewaffneten Männern um Taliban handle, wisse er auf Grund ihres Aussehens und den Waffen. Er habe sich wegen der von ihm behaupteten Bedrohung durch die Taliban nicht an die Polizei gewendet. Er habe gewusst, dass die Polizei nichts gegen die Taliban unternehmen könnte. Zum Vorhalt, dass die Polizei nach seinem Vorbringen zum Haus des Nachbarn gefahren sei, was im Widerspruch zu seinem nunmehrigen Vorbringen stehe, gab der BF an, dass die Polizei mache, was in ihrer Macht stehe, aber sie könne sich nicht um alles kümmern. Nach seiner Flucht aus Afghanistan habe er sich in Pakistan aufgehalten, von wo aus er mit einem Schlepper gereist sei. Nach Pakistan sei er mit zwei Personen gereist, welche im Iran gearbeitet hätten. Diese hätten ihn mitgenommen. Zum Vorhalt, dass er bei seiner Erstbefragung am römisch 40 angegeben habe, gesund zu sein, und nun im Widerspruch dazu angegebe, damals sehr krank und erschöpft gewesen zu sein, gab er an, nicht sagen zu können, wie es zur Protokollierung der Erstbefragung gekommen sei, er könne sich das nicht erklären, er habe damals gesundheitliche Beschwerde gehabt und er sei auch sehr müde gewesen. Zum Vorhalt, dass er nun angegeben habe, dass ihm im Protokoll der Erstbefragung bzw. auf seiner Verfahrenskarte das falsche Geburtsdatum aufgefallen sei, jedoch am römisch 40 dazu vorgebracht habe, dass er sein tatsächliches Geburtsdatum erst nach der Erstbefragung von seinem Vater erfahren habe, beharrte der BF darauf, sein Geburtsdatum von seinem Vater erfahren zu haben; was er heute angegeben habe, sei nicht richtig. Warum er das so gesagt habe, wisse er nicht. Richtig sei, dass er sein Geburtsdatum nicht aus den Unterlagen sondern von seinem Vater erfahren habe. Auch zum Vorhalt, dass er am römisch 40 angegeben habe, Verwandte in der EU zu haben und nun vorgebracht habe, keine Verwandten außerhalb Afghanistans zu haben, brachte er vor, auch nicht zu wissen, wie es dazu gekommen sei. Er könne sich das auch nicht erklären, er habe keine Verwandten außerhalb Afghanistans. Auch zum Vorhalt, dass er im Rahmen der Erstbefragung angegeben habe, dass er bzw. seine Familie persönlich bedroht worden seien, dies nun aber nicht erwähnt zu haben, gab der BF an, nie persönlich bedroht worden zu sein, auch seine Familie nicht; er habe damit nur gemeint dass eine unbekannte Person angeblich bei seinen Nachbarn nach ihm gefragt habe, diese habe ihm sein Vater bei einem späteren Telefonat gesagt. Zum Vorhalt, dass er bei der Erstbefragung angegeben habe, dass Selbstmordattentäter in der Nachbarschaft eingezogen seien, er jedoch nun vorgebracht habe, dass sich eine bewaffnete Gruppe im Nachbarhaus getroffen habe, welche von der Polizei nicht mehr angetroffen worden sei, brachte der BF vor, vorhin gesagt zu haben, dass viele Waffen im Hof des Nachbarhauses gewesen seien, auch mit Bomben bestückte Westen, deshalb glaube er, dass es sich um Selbstmordattentäter gehandelt habe. Er sei im Herkunftsstaat nicht vorbestraft und habe auch keine Straftaten begangen. Er werde nicht von den Behörden des Herkunftsstaates gesucht und sei auch noch nie verhaftet oder festgenommen worden. Er habe im Herkunftsstaat keine Probleme mit den Behörden gehabt. Er sei nie Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei im Herkunftsstaat gewesen und sei auch nie staatlich deswegen verfolgt worden. Er sei in seiner Heimat auch nicht wegen seiner Rasse oder Religion, wegen seiner Nationalität, Volksgruppe oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt worden. Es habe auch keine Übergriffe gegeben und sei auch niemand persönlich an ihn herangetreten. Im Fall der Rückkehr habe er Angst getötet zu werden, er werde dort von den Taliban gesucht. Im Fall der Rückkehr hätte er keine Probleme mit der Polizei oder den Behörden. Er sei nicht in einen anderen Landesteil gezogen, weil es nicht einfach sei, in einer anderen Region ein neues Leben zu führen, er könne sich das finanziell auch nicht leisten. Er würde aber auch überall von den Taliban verfolgt werden. Zu der ihm zur Kenntnis gebrachten Einschätzung, dass ein Vorbringen zu den Asylgründen als zu vage, allgemein gehalten und durch keine Beweismittel gestützt gewesen und daher nicht als glaubhaft zu erachten gewesen sei, wiederholte der BF, nun die Wahrheit gesagt zu haben und dass er nicht hier wäre, wenn er in Afghanistan nicht in Gefahr wäre. Über die politische Lage und die Sicherheitslage in Afghanistan wisse er Bescheid. Er verzichtete auf die Einsichtnahme in die Länderberichte und auf eine schriftliche Stellungnahme dazu. Er sei am XXXX eingereist und seit damals hier aufhältig und habe bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich besessen. Er arbeite manchmal für die Gemeinde und besuche einen Deutschkurs, er spiele auch gerne Fußball und erlerne das Handwerk des Schneiders im Flüchtlingsheim. Er treffe auch Österreicher. Eine legale Beschäftigung habe er bisher nicht ausgeübt. Zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes würde er jede Arbeit ausüben und wenn möglich auch einen Beruf erlernen. Er lebe hier von der Grundversorgung und dem Geld, welches er für die Arbeit für die Gemeinde von dieser erhalte. Er sei nicht unterhaltspflichtig. Er lebe im Flüchtlingsheim und habe einen Deutschkurs auf dem Niveau A1 besucht, jedoch noch keinen auf dem Niveau A2 abgeschlossen und verfüge über keinen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht oder einer berufsbildenden mittleren Schule. Er habe in Österreich keine Schulden oder sonstigen Ausbildungen absolviert. Er sei nicht Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation. Er könne keine Gründe für seine Integration in Österreich nennen, versuche aber, Deutsch zu lernen und lerne auch von anderen Bewohnern die Gesetze Österreichs. Er habe keine Freunde oder Bekannten aus dem Herkunftsland, auch keine nahen Verwandten oder Familienangehörigen in Österreich. Er lebe in keiner Lebensgemeinschaft im Sinne eines Familienlebens. Er sei auch nicht Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel, er sei in Österreich auch nicht Opfer von Gewalt geworden.Er sei am römisch 40 eingereist und seit damals hier aufhältig und habe bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich besessen. Er arbeite manchmal für die Gemeinde und besuche einen Deutschkurs, er spiele auch gerne Fußball und erlerne das Handwerk des Schneiders im Flüchtlingsheim. Er treffe auch Österreicher. Eine legale Beschäftigung habe er bisher nicht ausgeübt. Zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes würde er jede Arbeit ausüben und wenn möglich auch einen Beruf erlernen. Er lebe hier von der Grundversorgung und dem Geld, welches er für die Arbeit für die Gemeinde von dieser erhalte. Er sei nicht unterhaltspflichtig. Er lebe im Flüchtlingsheim und habe einen Deutschkurs auf dem Niveau A1 besucht, jedoch noch keinen auf dem Niveau A2 abgeschlossen und verfüge über keinen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht oder einer berufsbildenden mittleren Schule. Er habe in Österreich keine Schulden oder sonstigen Ausbildungen absolviert. Er sei nicht Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation. Er könne keine Gründe für seine Integration in Österreich nennen, versuche aber, Deutsch zu lernen und lerne auch von anderen Bewohnern die Gesetze Österreichs. Er habe keine Freunde oder Bekannten aus dem Herkunftsland, auch keine nahen Verwandten oder Familienangehörigen in Österreich. Er lebe in keiner Lebensgemeinschaft im Sinne eines Familienlebens. Er sei auch nicht Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel, er sei in Österreich auch nicht Opfer von Gewalt geworden. Einem Arztbrief vom XXXX eines Facharztes für Hals- Nasen und Ohrenkrankheiten ist zu entnehmen, dass der BF an "Myringitis rechts, Attikchoelsteatom beidseits" leide, sich in Behandlung befand und eine Kontrolle in 3 Monaten empfohlen worden sei. Einer Bestätigung vom XXXX ist zu entnehmen, dass der BF im November und Dezember 2015 insgesamt 40 Stunden gemeinnützige Hilfstätigkeiten für die Gemeinde verrichtet habe. Einer weiteren Bestätigung vom XXXX ist zu entnehmen, dass der BF gemeinnützige Hilfstätigkeiten im November und Dezember XXXXvon insgesamt 25 Stunden geleistet habe. Ferner legte er eine Deutschkursbesuchsbestätigung auf dem Niveau A1 für die Zeit von Februar bis November XXXX vor. Einer weiteren Bestätigung vom XXXX sei zu entnehmen, dass der BF im XXXX für die Dauer einer Woche gemeinnützige Tätigkeiten im Auftrag einer Gemeindegutsagrargemeinschaft verrichtet habe.Einem Arztbrief vom römisch 40 eines Facharztes für Hals- Nasen und Ohrenkrankheiten ist zu entnehmen, dass der BF an "Myringitis rechts, Attikchoelsteatom beidseits" leide, sich in Behandlung befand und eine Kontrolle in 3 Monaten empfohlen worden sei. Einer Bestätigung vom römisch 40 ist zu entnehmen, dass der BF im November und Dezember 2015 insgesamt 40 Stunden gemeinnützige Hilfstätigkeiten für die Gemeinde verrichtet habe. Einer weiteren Bestätigung vom römisch 40 ist zu entnehmen, dass der BF gemeinnützige Hilfstätigkeiten im November und Dezember XXXXvon insgesamt 25 Stunden geleistet habe. Ferner legte er eine Deutschkursbesuchsbestätigung auf dem Niveau A1 für die Zeit von Februar bis November römisch 40 vor. Einer weiteren Bestätigung vom römisch 40 sei zu entnehmen, dass der BF im römisch 40 für die Dauer einer Woche gemeinnützige Tätigkeiten im Auftrag einer Gemeindegutsagrargemeinschaft verrichtet habe. Mit am XXXX beim Bundesamt eingelangtem Schreiben seines bevollmächtigten Vertreters teilte der BF abermals mit, bisher keine Entscheidung seitens des Bundesamtes binnen acht Wochen erhalten zu haben, und beantragte, das BVwG möge in Stattgabe seiner Säumnisbeschwerde in der Sache selbst erkennen und ihm Asyl ggf. subsidiären Schutz zuerkennen.Mit am römisch 40 beim Bundesamt eingelangtem Schreiben seines bevollmächtigten Vertreters teilte der BF abermals mit, bisher keine Entscheidung seitens des Bundesamtes binnen acht Wochen erhalten zu haben, und beantragte, das BVwG möge in Stattgabe seiner Säumnisbeschwerde in der Sache selbst erkennen und ihm Asyl ggf. subsidiären Schutz zuerkennen. Hierauf legte das Bundesamt den Verwaltungsakt dem BVwG vor, wo er am XXXX einlangte.Hierauf legte das Bundesamt den Verwaltungsakt dem BVwG vor, wo er am römisch 40 einlangte. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem BVwG unter Beziehung eines Dolmetschers sowie eines landeskundigen Sachverständigen statt, zu der der BF ohne Rechtsvertreter und Rechtsberater erschien, wohingegen das Bundesamt entschuldigt fernblieb. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgendenAm römisch 40 fand eine mündliche Verhandlung vor dem BVwG unter Beziehung eines Dolmetschers sowie eines landeskundigen Sachverständigen statt, zu der der BF ohne Rechtsvertreter und Rechtsberater erschien, wohingegen das Bundesamt entschuldigt fernblieb. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf: "[...] R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Dari. R an die Dolmetscherin: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: In Dari. R befragt den Beschwerdeführer, ob er die Dolmetscherin gut verstehe, dies wird bejaht. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. BF: Ich bin gesund. [...] R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben? BF: Nein. R: Waren die Angaben die Sie bei der Polizei bzw. beim BFA gemacht haben richtig, und bleiben Sie bei diesen Aussagen? BF: Ja. [...] R: Welcher Volksgruppe bzw. Religion gehören Sie an? BF: Ich bin Tadschike und sunnitischer Moslem. R: Wo sind Sie geboren? BF: In Pakistan. R: Geben Sie chronologisch an wo Sie seit Ihrer Geburt, bis zu Ihrer Ausreise aus Pakistan gelebt haben und in welchen Zeiträumen Sie dort gelebt haben. BF: Ich bin in Pakistan auf die Welt gekommen. Ich war sehr klein, als die Familie wieder nach Afghanistan zurückgekehrt ist. Wir haben in XXXX gelebt. Ich habe ca. 17 oder 18 Jahre in XXXX verbracht und bin von dort aus geflüchtet. Meine Familie hält sich aber derzeit in XXXX auf.BF: Ich bin in Pakistan auf die Welt gekommen. Ich war sehr klein, als die Familie wieder nach Afghanistan zurückgekehrt ist. Wir haben in römisch 40 gelebt. Ich habe ca. 17 oder 18 Jahre in römisch 40 verbracht und bin von dort aus geflüchtet. Meine Familie hält sich aber derzeit in römisch 40 auf. R: Woher stammt Ihre Familie ursprünglich? BF: Aus XXXX.BF: Aus römisch 40 . R: Was ist XXXX? BF: Es ist eine Provinz. R: Wo haben Sie genau gelebt in XXXX? BF: Wir haben XXXX XXXX gelebt. Dieses Gebiet heißt XXXX.BF: Wir haben römisch 40 römisch 40 gelebt. Dieses Gebiet heißt römisch 40 . R: Wie heißt der Name XXXX, wo Sie gewohnt haben?R: Wie heißt der Name römisch 40 , wo Sie gewohnt haben? BF: Wir haben nicht XXXX. Der oben genannte Name XXXX ist XXXX XXXX.BF: Wir haben nicht römisch 40 . Der oben genannte Name römisch 40 ist römisch 40 römisch 40 . R: In welcher Straße haben Sie dort gelebt? BF: In der 2ten Straße. R: Hat sie einen Namen? BF: Nein. R: Was hat sich in der Nähe Ihres Wohnhauses befunden? BF: Ca. fünf Minuten von unserem Haus entfernt befindet sich eine Moschee. R: Wie heißt diese Moschee? BF: Sie heißt XXXX.BF: Sie heißt römisch 40 . R: Ist das eine Moschee für Schiiten? BF: Für Sunniten. R: Wo welchem Gebäude haben Sie in XXXX XXXX gelebt?R: Wo welchem Gebäude haben Sie in römisch 40 römisch 40 gelebt? BF: Wir haben in einem Haus gelebt. R: In welchem Stock dieses Hauses haben Sie gelebt? BF: Ebenerdig. R: Hat das Haus einen 2ten Stock gehabt? BF: Nein. R: Wie hoch war dieses Haus? BF: Etwa so hoch wie dieser Verhandlungsraum. R: Wer wohnt jetzt in diesem Haus? BF: Das weiß ich nicht. R: Haben Ihre Eltern das Haus vermietet? BF: Ich weiß es nicht. R: Wem gehört dieses Haus? BF: Wir hatten es gemietet. R: Wie hat der Vermieter geheißen? BF: Mein Vater hatte das Haus gemietet. Ich kenn ihn nicht. R: Wer außer Ihnen hat mit Ihnen in dieser Wohnung noch gelebt? BF: Nur wir. R: Wer lebte mit Ihnen in dieser Wohnung? BF: Meine Mutter, mein Vater, meine vier Brüder und meine vier Schwestern. R: Wie heißten Ihre vier Brüder und wie heißen Ihre vier Schwestern? BF: Meine Schwestern heißen XXXX, XXXX, XXXX und XXXX, meine Brüder heißen XXXX, XXXX, XXXX, XXXX.BF: Meine Schwestern heißen römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 , meine Brüder heißen römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 . R: Wer ist der ältester der Brüder? BF: Das bin ich, mir folgt XXXX.BF: Das bin ich, mir folgt römisch 40 . R: In welchem Zeitraum haben Sie in XXXX XXXX gelebt?R: In welchem Zeitraum haben Sie in römisch 40 römisch 40 gelebt? BF: Ich habe ca. 17 oder 18 Jahre in XXXX gelebt. Bevor die Familie nach Pakistan gegangen ist, lebte sie ebenfalls in XXXX.BF: Ich habe ca. 17 oder 18 Jahre in römisch 40 gelebt. Bevor die Familie nach Pakistan gegangen ist, lebte sie ebenfalls in römisch 40 . R: Und von wann bis wann haben Sie in XXXX gelebt?R: Und von wann bis wann haben Sie in römisch 40 gelebt? BF: Das weiß ich nicht. R: Wieso ist Ihre Familie nach Pakistan gegangen? BF: Wegen des Krieges. R: Wieso ist Ihre Familie wieder nach Afghanistan zurückgekehrt? BF: Weil sich die Lage wieder beruhigt hatte. R: Ist Ihre Familie direkt von XXXX nachXXXX gezogen?R: Ist Ihre Familie direkt von römisch 40 nachXXXX gezogen? BF: Meinen Sie jetzt? R Frage Wiederholung. BF: Ja. R: In welchem Jahr hat sie XXXX verlassen?R: In welchem Jahr hat sie römisch 40 verlassen? BF: Das weiß ich nicht, das ist nach meiner Ausreise geschehen. R: Wie lange lebt Ihre Familie jetzt in XXXX? BF: Ca. ein bis eineinhalb Jahre. R: Wie geht es Ihrer Familie in XXXX? BF: Sie sind in einer sehr schlechten Lage. R: Wieso sind sie in einer sehr schlechten Lage? BF: Sie haben Schwierigkeiten. Wir hatten in XXXX Schwierigkeiten, deshalb sind sie nach XXXX gegangen. Auch dort haben sie Probleme.BF: Sie haben Schwierigkeiten. Wir hatten in römisch 40 Schwierigkeiten, deshalb sind sie nach römisch 40 gegangen. Auch dort haben sie Probleme. R: Frage Wiederholung. BF: Sie können in XXXX nicht leben, weil sie von den Taliban bedroht werden. In XXXX haben sie sich versteckt.BF: Sie können in römisch 40 nicht leben, weil sie von den Taliban bedroht werden. In römisch 40 haben sie sich versteckt. R: Wo lebt Ihre Familie in XXXX? BF: Das weiß ich nicht. Ich kenne mich in XXXX nicht aus.BF: Das weiß ich nicht. Ich kenne mich in römisch 40 nicht aus. R: Wie oft haben Sie mit Ihrer Familie Kontakt? BF: Ich habe telefonischen Kontakt mit meiner Familie, wir telefonieren ein Mal im Monat oder alle zwei bis drei Monate ein Mal. R: Wie lautet die Telefonnummer von Ihrer Familie, wenn Sie Kontakt mit ihr haben? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Wo wohnt jetzt Ihre Familie in XXXX? BF: Das weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie in XXXX sind.BF: Das weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie in römisch 40 sind. R: Haben Sie Ihre Eltern nie gefragt, wo sie in XXXX leben?R: Haben Sie Ihre Eltern nie gefragt, wo sie in römisch 40 leben? BF: Sie sagen, dass sie in XXXX leben. Möglicherweise haben sie mir auch einen Ortsnamen genannt, und ich habe ihn vergessen.BF: Sie sagen, dass sie in römisch 40 leben. Möglicherweise haben sie mir auch einen Ortsnamen genannt, und ich habe ihn vergessen. R: Wie wird der Lebensunterhalt Ihrer Familie bestritten? BF: Mein Vater ist Fahrer. R: Was heißt das genau? BF: Er ist LKW-Fahrer. R: Wie bestreitet Ihr Vater derzeit seinen Lebensunterhalt? BF: Er wurde von dem LKW-Besitzer unterstützt. Ich weiß nicht, ob er immer noch diese Unterstützung bekommt. R: Was heißt, er wurde von dem LKW-Besitzer unterstützt? BF: Er hat sehr lange für diesen Mann gearbeitet, deshalb hat er ihn finanziell weiter unterstützt. R: Wie heißt das Unternehmen, für das Ihr Vater lange gearbeitet hat? BF: Das ist eigentlich kein Unternehmen, es ist eine Privatarbeit. R: Wie heißt sein Arbeitgeber? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Wo wohnt er? BF: In XXXX.BF: In römisch 40 . R: Wieviel Unterstützung erhält Ihr Vater von diesem Arbeitgeber? BF: Als er gearbeitet hat, hat er monatlich zwischen 10.000 und 12.000 Afghani bekommen. Wieviel Unterstützung er später bekommen hat weiß ich nicht. R: Haben Sie Verwandte in Afghanistan? BF: Ja. R: Welche? BF: Ich habe einen Onkel väterlicherseits, er lebt in XXXX. Ich hatte eine Tante väterlicherseits, die verstorben ist. Ich habe zwei Onkel und eine Tante mütterlicherseits, sie leben alle in XXXX.BF: Ich habe einen Onkel väterlicherseits, er lebt in römisch 40 . Ich hatte eine Tante väterlicherseits, die verstorben ist. Ich habe zwei Onkel und eine Tante mütterlicherseits, sie leben alle in römisch 40 . R: Wie bestreiten diese zwei Onkel und Ihre Tante mütterlicherseits ihren Lebensunterhalt? BF: Meine beiden Onkel sind als Verkäufer in einem Geschäft beschäftigt. R: Wie geht es Ihren Verwandten wirtschaftlich? BF: Das ist in Ordnung. R: Haben Sie außer denen von Ihnen genannten Verwandten noch andere Verwandte in Afghanistan? BF: Ja. R: Welche? BF: Entfernte Verwandte. R: Was heißt "entfernte Verwandte" für Sie? BF: Ich habe kein nahes Verwandtschaftsverhältnis. R: Wird Ihre Familie von Ihren Verwandten unterstützt? BF: Nein. R: Am XXXXhaben Sie beim BFA gesagt, dass Ihre Familie von ihrem Arbeitgeber Ihres Vaters und Verwandten unterstützt werden würden. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch? BF: Damals bekam die Familie ganz wenig Unterstützung auch von den Verwandten. Mittlerweile wird sie aber nicht mehr unterstützt. R: Sie haben heute gesagt, dass es Ihrer Familie schlecht gehen würde. Seit wann geht es Ihrer Familie schlecht? BF: Wir hatten vorher schon ein schwieriges Leben. Ich kam hier her, mein Vater ist erkrankt und kann nicht mehr arbeiten. Das hat dazu geführt, dass sich die finanzielle Lage der Familie weiter verschlechtert hat. Und die Schwierigkeiten seitens der Taliban tragen zur Unsicherheit der Familie bei. R: Frage Wiederholung. BF: Seit ca. ein bis eineinhalb Jahren geht es der Familie schlecht. In den letzten ein bis zwei Monaten hat sich die Situation verschlimmert, weil mein Vater nicht mehr arbeiten kann. R: Hat sich diese Situation also verschlechtert, als Ihre Familie nach XXXX gegangen ist?R: Hat sich diese Situation also verschlechtert, als Ihre Familie nach römisch 40 gegangen ist? BF: Wir wurden dort bedroht. Das hat dazu beigetragen, dass die Familie sich nicht wohl gefühlt hat. Mein Vater hat an Diabetes gelitten. Aufgrund der vielen Sorgen hat sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, so dass er jetzt nicht mehr arbeiten kann. R: Beim BFA haben Sie am XXXX auf die Frage, unter welchen Umständen Ihre Familie leben würde und wovon Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt bestreiten würde bzw. sie versorgt werden würden, gesagt, dass es Ihrer Familie zur Zeit gut geht, Ihr Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der Arbeitgeber Ihres Vaters und auch Ihre Verwandten Ihre Familie unterstützen würden, und Ihnen Ihre Familie sagen würde, dass es ihnen gut geht, und sie sich keine Sorgen um sie machen sollen. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?R: Beim BFA haben Sie am römisch 40 auf die Frage, unter welchen Umständen Ihre Familie leben würde und wovon Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt bestreiten würde bzw. sie versorgt werden würden, gesagt, dass es Ihrer Familie zur Zeit gut geht, Ihr Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der Arbeitgeber Ihres Vaters und auch Ihre Verwandten Ihre Familie unterstützen würden, und Ihnen Ihre Familie sagen würde, dass es ihnen gut geht, und sie sich keine Sorgen um sie machen sollen. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch? BF: Damals ging es ihnen etwas besser, als derzeit. Seit ca. zwei bis zweieinhalb Monaten hat sich die Gesundheitslage meines Vaters verschlechtert, sodass er nichts mehr tun kann. R: Wie haben Sie in Afghanistan Ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Ich habe Obstsäfte verkauft. R: Wo haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt? BF: In XXXX.BF: In römisch 40 . R: Wie lange haben Sie das gemacht? BF: Drei bis vier Jahre lang. R: Wieviel haben Sie dem Schlepper bezahlt, dass er sie nach Österreich bringt? BF: 5.000 US-Dollar. R: Woher haben Sie das Geld? BF: Mein Vater hatte etwas Geld zurückgelegt, auch ich hatte Ersparnisse von meiner Arbeit gehabt. Damit haben wir meine Flucht finanziert. R: Beim BFA haben Sie am XXXX auf die Frage, woher Sie das Geld für die Schleppung haben würde, gesagt, dass Ihr Vater das Geld organisiert hätte und Sie aber nicht wissen würden, woher er das ganze Geld gehabt habe und Sie ihn auch nicht danach gefragt hätten. Was sagen Sie zu dem Widerspruch Ihrer heutigen Angaben?R: Beim BFA haben Sie am römisch 40 auf die Frage, woher Sie das Geld für die Schleppung haben würde, gesagt, dass Ihr Vater das Geld organisiert hätte und Sie aber nicht wissen würden, woher er das ganze Geld gehabt habe und Sie ihn auch nicht danach gefragt hätten. Was sagen Sie zu dem Widerspruch Ihrer heutigen Angaben? BF: Das Geld, das ich monatlich verdient habe, habe ich meinem Vater gegeben. Er hat im Endeffekt die Reise bezahlt. R: Wo leben Ihre Verwandten in XXXX? BF: In XXXX XXXX. An der XXXX Straße, an der XXXX und XXXX Straße.BF: In römisch 40 römisch 40 . An der römisch 40 Straße, an der römisch 40 und römisch 40 Straße. R: Wer von den Verwandten lebt an welcher Straße? BF: Mein Onkel väterlicherseits lebt an der XXXX Straße, XXXX. Meine beiden Onkel und meine Tante mütterlicherseits leben an der XXXX Straße.BF: Mein Onkel väterlicherseits lebt an der römisch 40 Straße, römisch 40 . Meine beiden Onkel und meine Tante mütterlicherseits leben an der römisch 40 Straße. R: Wer lebt nun in der XXXX Straße?R: Wer lebt nun in der römisch 40 Straße? BF: An der XXXX Straße lebt niemand. Die Straßen in diesem Teil XXXX sind mit Nummern versehen. Es gibt dort Straßen von XXXX bis NummerBF: An der römisch 40 Straße lebt niemand. Die Straßen in diesem Teil römisch 40 sind mit Nummern versehen. Es gibt dort Straßen von römisch 40 bis Nummer XXXX.römisch 40 . R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt? BF: Ich lebe vom Staat. R: Was bekommen Sie vom Staat monatlich? BF: 252,50 Euro im Monat. R: Wer war der Gouverneur bzw. Polizeichef in XXXX, als Sie dort gelebt haben?R: Wer war der Gouverneur bzw. Polizeichef in römisch 40 , als Sie dort gelebt haben? BF: Den Namen des Polizeichefs kenne ich nicht. Der Gouverneur war XXXX.römisch 40 . R: Wann haben Sie XXXX verlassen?R: Wann haben Sie römisch 40 verlassen? BF: Ich habe vor ca. 18 bis 19 Monaten XXXX verlassen. Den Gouverneur von XXXX, zum Zeitpunkt meiner Ausreise, kenne ich nicht. XXXX war früher der Gouverneur.BF: Ich habe vor ca. 18 bis 19 Monaten römisch 40 verlassen. Den Gouverneur von römisch 40 , zum Zeitpunkt meiner Ausreise, kenne ich nicht. römisch 40 war früher der Gouverneur. R: In welcher Zeit? BF: Vor ca. zwei bis zweieinhalb Jahren. R: Von welchem Datum an gerechnet zurück? BF: Von heute an, vor ca. drei Jahren. R: Sind Sie verheiratet? BF: Nein. R: Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? BF: Nein. R: Haben Sie eine Freundin? BF: Nein. R: Haben Sie Kinder? BF: Nein. R: Sprechen Sie Deutsch? BF: Ein wenig. Ohne Übersetzung: R: Verstehen Sie Deutsch? BF: keine Antwort. R: Haben Sie in Österreich einen Deutschkurs besucht? BF: Ja, ich gehe. R: Wo besuchen Sie Ihren Deutschkurs? BF: Acht Monate. R: Seit wann besuchen Sie Ihren Deutschkurs? BF fragt D, was R gefragt hat. R: Leiden Sie an einer Krankheit? BF: keine Antwort. Mit Übersetzung: R: Wo besuchen Sie Ihren Deutschkurs? BF: Im Heim. R: Seit wann besuchen Sie Ihren Deutschkurs? BF: Seit ca. acht oder neun Monaten. R: Wieviele Stunden haben Sie da in der Woche? BF: In der Woche zwei Mal, für je eineinhalb Stunden. R: Leiden Sie an einer Krankheit? BF: Ja. R: An welcher? BF: Ich leide an einer Nierenerkrankung. R: An welcher Nierenerkrankung? BF: Ich bekomme ein Mal im Monat sehr starke Nierenschmerzen. Ich war auch deshalb beim Arzt. Die Untersuchungen haben nichts ergeben. Mir wurde ein Termin im Krankenhaus in XXXX gegeben. Einen Tag vorher habe ich mir das Bein beim Fußballspielen gebrochen und musste den Termin absagen. Wenn ich erholt habe, werde ich einen neuen Termin vereinbaren.BF: Ich bekomme ein Mal im Monat sehr starke Nierenschmerzen. Ich war auch deshalb beim Arzt. Die Untersuchungen haben nichts ergeben. Mir wurde ein Termin im Krankenhaus in römisch 40 gegeben. Einen Tag vorher habe ich mir das Bein beim Fußballspielen gebrochen und musste den Termin absagen. Wenn ich erholt habe, werde ich einen neuen Termin vereinbaren. R: Haben Sie ärztliche Befunde oder Gutachten über Ihre Krankheit, die Sie vorlegen können? BF: Ich habe keine Befunde. Ich habe lediglich eine Überweisung für das Krankenhaus bekommen. R: Wann haben Sie Ihren Termin in XXXX? BF: Am XXXX war mein Termin im Krankenhaus. Am XXXX habe ich mir den Fuß gebrochen. Für einen neuen Termin muss ich mich vollständig erholen.BF: Am römisch 40 war mein Termin im Krankenhaus. Am römisch 40 habe ich mir den Fuß gebrochen. Für einen neuen Termin muss ich mich vollständig erholen. R: Wer sagt das? BF: Die Heimleiterin hat mir gesagt, dass wenn ich mich vollständig erholen muss, bevor es einen neuen Termin im Krankenhaus gibt. R: Nehmen Sie derzeit Medikamente? BF: Ich nehme eine Spritze wegen meines Bruches. R: Nehmen Sie Medikamente wegen Ihrer Nierenschmerzen? BF: Nein, derzeit nehme ich keine Medikamente. Erst wenn ich die Untersuchungen in XXXX gemacht habe, wird man dann feststellen, woran ich leide und dementsprechend behandelt.BF: Nein, derzeit nehme ich keine Medikamente. Erst wenn ich die Untersuchungen in römisch 40 gemacht habe, wird man dann feststellen, woran ich leide und dementsprechend behandelt. R: Sind Sie gerichtlich bzw. verwaltungsstrafrechtlich vorbestraft? BF: Nein. R: Haben Sie einen Freundeskreis in Österreich? BF: Ja. R: Gehören diesem Freundeskreis aus Österreicher an? BF: Ja, ich habe sie beim Fußballspielen kennengelernt. Sie leben in derselben Ortschaft. R: Wie heißt der Österreicher, mit dem Sie eine Freundschaft pflegen mit vollem Namen? BF: XXXX und XXXX. Ich kenne ihre Familiennamen nicht.BF: römisch 40 und römisch 40 . Ich kenne ihre Familiennamen nicht. R: Was machen Sie mit diesen Freunden, außer dem Fußballspielen? BF: Wir treffen uns manchmal beim Einkaufen. Sie arbeiten sonst. R: Beim Einkaufen treffen Sie sie zufällig? BF: Ja. R: Spielen Sie in einem Verein Fußball? BF: Nein. R: Sind Sie in einem Verein, in einer Organisation oder in einer Kirche aktiv? BF: Ich habe mehrmals für die Gemeinde gearbeitet und auch für andere kleine Firmen ehrenamtlich. R: Haben Sie darüber eine Bestätigung? BF: Ja. R: Bitte legen Sie mir diese vor. BF: Von 2016 habe ich die Bestätigungen noch nicht bekommen. Der BF legt eine Deutschkursbestätigung der XXXX Sozialdienste vor, welche in Kopie als Beilage A zum Akt genommen wird. Als Beilage B in Kopie werden verschiedene Arbeitsbestätigungen zum Akt genommen. Als Beilage C wird eine Diagnose eines HNO-Arztes vorgelegt, welche in Kopie zum Akt genommen wird. Darüber hinaus wird eine Kontrollkarte der Unfallchirurgie und Sporttraumatologie des Krankenhauses XXXX vorgelegt, welche in Kopie als Beilage D zum Akt genommen wird.Der BF legt eine Deutschkursbestätigung der römisch 40 Sozialdienste vor, welche in Kopie als Beilage A zum Akt genommen wird. Als Beilage B in Kopie werden verschiedene Arbeitsbestätigungen zum Akt genommen. Als Beilage C wird eine Diagnose eines HNO-Arztes vorgelegt, welche in Kopie zum Akt genommen wird. Darüber hinaus wird eine Kontrollkarte der Unfallchirurgie und Sporttraumatologie des Krankenhauses römisch 40 vorgelegt, welche in Kopie als Beilage D zum Akt genommen wird. R: Nehmen Sie wegen der Ohren noch Medikamente? BF: Ja. R: Wie heißen diese? BF: Das sind Tropfen. Den Namen weiß ich nicht. Ich gehe alle sechs Monate zum HNO-Arzt. R: Entbinden Sie den HNO-Arzt XXXX von der Schweigepflicht, wenn wir Erkundigungen einholen?R: Entbinden Sie den HNO-Arzt römisch 40 von der Schweigepflicht, wenn wir Erkundigungen einholen? BF: Ja. R: Wie verbringen Sie Ihre Freizeit? BF: Im Winter habe ich mit meinen Freunden in einer Halle Volleyball gespielt. Ansonsten spiele ich Fußball bzw. ich treffe mich mit meinen Freunden und wir unternehmen etwas. R: Haben Sie in Österreich Verwandte? BF: Nein, ich habe bisher niemanden kennengelernt. R: Haben Sie in der Europäischen Union Verwandte? BF: Mein Vater hat gesagt, dass mein Cousin in Europa leben würde. Aber ich habe ihn bisher nicht gefunden. R: Wie heißt Ihr Cousin? BF: Ich weiß es nicht. Ich habe ihn nicht nach seinem Namen gefragt. Er ist als Kind nach Europa gekommen. [...] R: In welchem Jahr haben Sie XXXX verlassen?R: In welchem Jahr haben Sie römisch 40 verlassen? BF: Vor 18 oder 19 Monaten. R: Welches Jahr bitte im afghanischen Kalender? BF: Das weiß ich nicht, ich kann mich nicht mehr daran erinnern. R: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie? BF: Fünf Jahre war ich in der Schule. R: Von wem ist der Cousin, der in Europa leben soll, der Vater? BF: Er ist der Sohn meines Onkels väterlicherseits. R: Wie heißt dieser Onkel? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Wie ist der Familienname? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Wo soll sich Ihr Cousin aufhalten? BF: Ich weiß es nicht. Er war sehr klein, als er nach Europa gekommen ist. R: Woher stammen Ihre Eltern ursprünglich? BF: Aus XXXX.BF: Aus römisch 40 . R: Woher stammen Ihre Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits? BF: Auch XXXX.BF: Auch römisch 40 . R: Wie heißen Ihre Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits? BF: Mein Großvater väterlicherseits heißt XXXX, mein Großvater mütterlicherseits heißt XXXX.BF: Mein Großvater väterlicherseits heißt römisch 40 , mein Großvater mütterlicherseits heißt römisch 40 . R: Wie haben Ihre Großeltern ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Mein Großvater väterlicherseits hat auch in einem Geschäft gearbeitet. Über meinen Großvater mütterlicherseits weiß ich nicht viel, weil er vor langer Zeit verstorben ist. R: Welche Sprachen sprechen Sie? BF: Ich spreche Dari und lerne derzeit Englisch und Deutsch. R: Warum haben Sie Afghanistan verlassen? BF: Es gab dort Probleme, wir wurden bedroht, ich bin dann geflüchtet. R: Können Sie mir das bitte genauer erklären. BF: Wir waren alle zu Hause. Der Nachbar ist oft zu uns gekommen. Daraufhin bin ich auf das Dach gestiegen. Ich habe am Ende des Gartens ca. 25 bis 30 Personen gesehen. Sie waren bewaffnet und hatten Kalaschnikows und Westen. Als ich sie gesehen habe, habe ich sie gerufen. Daraufhin haben sie mich am Dach gesehen. In dem Moment bin ich ausgerutscht und fiel vom Dach. Für ein paar Sekunden war mir schwarz vor den Augen. Danach bin ich hinaus gelaufen. Ich ging zu XXXX. Das ist das Zentrum dieser Gegend. Dort habe ich ein paar Freunde getroffen, denen ich das erzählt habe. Sie haben gesagt, dass wir zur Polizei gehen sollten. Wir sind zur Polizei gegangen. Danach sind Leute von der Polizei in das Haus gegangen, konnten aber dort niemanden vorfinden. Die Leute waren von dort weggegangen. Ich hatte aber viel Angst und bin deshalb nicht mehr nach Hause gegangen. Es war gegen Nachmittag, als ich von dort geflüchtet bin. Nachdem ich in Österreich angekommen bin, habe ich erfahren, dass meine Familie ebenfalls von dort gegangen ist und sich versteckt in XXXX aufhält, weil sie bedroht worden ist.BF: Wir waren alle zu Hause. Der Nachbar ist oft zu uns gekommen. Daraufhin bin ich auf das Dach gestiegen. Ich habe am Ende des Gartens ca. 25 bis 30 Personen gesehen. Sie waren bewaffnet und hatten Kalaschnikows und Westen. Als ich sie gesehen habe, habe ich sie gerufen. Daraufhin haben sie mich am Dach gesehen. In dem Moment bin ich ausgerutscht und fiel vom Dach. Für ein paar Sekunden war mir schwarz vor den Augen. Danach bin ich hinaus gelaufen. Ich ging zu römisch 40 . Das ist das Zentrum dieser Gegend. Dort habe ich ein paar Freunde getroffen, denen ich das erzählt habe. Sie haben gesagt, dass wir zur Polizei gehen sollten. Wir sind zur Polizei gegangen. Danach sind Leute von der Polizei in das Haus gegangen, konnten aber dort niemanden vorfinden. Die Leute waren von dort weggegangen. Ich hatte aber viel Angst und bin deshalb nicht mehr nach Hause gegangen. Es war gegen Nachmittag, als ich von dort geflüchtet bin. Nachdem ich in Österreich angekommen bin, habe ich erfahren, dass meine Familie ebenfalls von dort gegangen ist und sich versteckt in römisch 40 aufhält, weil sie bedroht worden ist. R: Wie hat Ihr Nachbar geheißen? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Ist der Vor- oder Nachname? BF: Das ist der Vorname. R: Wie heißt er mit Nachname? BF: Das weiß ich nicht. R: Wie weit war das Haus vom Haus Ihrer Eltern entfernt? BF: Das Haus war unmittelbar an unseres angeschlossen. R: Wie lange haben Sie in dieser Mietwohnung gelebt? BF: Ca. drei Jahre. R: Wieviele Häuser haben an Ihr Haus angegrenzt? BF: An drei Seiten waren wir mit Nachbarhäusern verbunden. Vorne war die Straße. R: Wie haben Ihre Nachbarn geheißen? BF: Einer hieß XXXX,XXXXund XXXX.BF: Einer hieß römisch 40 ,XXXXund römisch 40 . R: Haben diese Nachbarn jeweils in einem eigenen Haus gewohnt, welche an Ihr Haus gegrenzt hat? BF: Ja. XXXX lebte im Haus rechts von uns. XXXX lebte im Haus links von uns. Und XXXX im gegenüberliegenden Haus. Mit den Nachbarn, mit dem wir die hintere Mauer des Hauses geteilt haben, hatten wir nichts zu tun, weil er auf der anderen Straße war.BF: Ja. römisch 40 lebte im Haus rechts von uns. römisch 40 lebte im Haus links von uns. Und römisch 40 im gegenüberliegenden Haus. Mit den Nachbarn, mit dem wir die hintere Mauer des Hauses geteilt haben, hatten wir nichts zu tun, weil er auf der anderen Straße war. R: Wenn Sie sagen, rechts von uns bzw. links von uns, von welcher Sicht aus? BF: Wenn man im Haus steht und auf die Straße sieht, dann ist der rechte Nachbar XXXX.BF: Wenn man im Haus steht und auf die Straße sieht, dann ist der rechte Nachbar römisch 40 . R: Hat XXXX bereits vorher in diesem Haus gewohnt, als Sie dort hingezogen sind?R: Hat römisch 40 bereits vorher in diesem Haus gewohnt, als Sie dort hingezogen sind? BF: XXXX lebte schon seit längerer Zeit in diesem Haus. Als wir eingezogen sind, lebte er bereits in diesem Haus. Ich weiß aber nicht wie lange.BF: römisch 40 lebte schon seit längerer Zeit in diesem Haus. Als wir eingezogen sind, lebte er bereits in diesem Haus. Ich weiß aber nicht wie lange. R: Woher wissen Sie, dass er schon länger dort gewohnt hat? BF: Als wir in das Haus gekommen sind war er schon dort. Auch die Nachbarn kannten ihn. R: Was haben die Nachbarn über XXXX erzählt?R: Was haben die Nachbarn über römisch 40 erzählt? BF: Sie haben auch gesagt, dass da immer wieder Leute kommen und wieder von dort gehen. Aber niemand hat sich etwas sagen getraut. R: Warum nicht? BF: Sie hatten Angst. R: Warum? BF: So wie ich von dort fliehen musste, müssten sie dasselbe tun, wenn sie etwas gesagt hätten. R: Was heißt das? BF: Ich meine damit, dass ich das gesagt habe und deshalb von dort fliehen musste. Auch meine Familie musste von dort weggehen. Wenn die anderen Nachbarn dasselbe getan hätten, dann hätten auch sie nicht dort bleiben können. R: Was heißt "So wie ich von dort fliehen musste, müssten sie dasselbe tun, wenn sie etwas gesagt hätten." BF: Die Nachbarn haben zwar uns gesagt, dass da ständig Leute in das Haus kommen und auch von dort wieder gehen. Ich habe ihnen aber nicht geglaubt, bis ich sie selbst gesehen habe. Damals ging es meinem Vater auch gut. Er hatte zwar Diabetes, aber nicht in einem fortgeschrittenem Stadium. Nachdem wir aber die Probleme bekommen haben, hat sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Er hatte im Rahmen eines Monates zwei Anfälle gehabt. R: Haben Sie mit den Nachbarn XXXX direkt Kontakt gehabt, in der Zeit, wo Sie dort gelebt haben?R: Haben Sie mit den Nachbarn römisch 40 direkt Kontakt gehabt, in der Zeit, wo Sie dort gelebt haben? BF: Wir haben einander gegrüßt, wenn wir uns begegnet sind. R: Haben Sie in diesen drei Jahren mit diesem Nachbarn ein Gespräch gehabt? BF: Gespräche wie ich sie mit den anderen Nachbarn hatte, gab es mit ihm keine. Wir haben aber kurz einander gegrüßt und Höflichkeiten ausgetauscht. R: Was haben die Nachbarn über ihn erzählt? BF: Sie haben nur gesagt, dass er kein Interesse daran hätte, sich mit den Nachbarn zu unterhalten, und dass er mit verschiedenen Menschen Umgang hätte. R: Was heißt, er hätte mit verschiedenen Menschen Umgang? BF: Die Leute waren Taliban. Er wollte nicht, dass die anderen das erfahren. Er hat die Taliban bei sich versammelt. R: Welcher Volksgruppe hat Ihr Nachbar angehört? BF: Sie haben Paschtu gesprochen. R: Welcher Ethnie haben die anderen angehört, die dorthin gekommen sind? BF: Auch sie haben Paschtu gesprochen. Ich kann aber nicht sagen, woher sie waren und welcher Ethnie sie angehört haben. R: Woher wissen Sie, dass die Leute Taliban gewesen sind und woher wissen Sie, dass Ihr Nachbar nicht wollte, dass die anderen erfahren, dass es sich dabei um Taliban handelt? BF: Vom Fernseher wusste ich, wie die Taliban aussehen und wie sie sich verhalten. R: Woher wussten Sie, dass der Nachbar nicht wollte, dass die anderen wissen sollten, dass es sich um Taliban handelt? BF: Wenn er gewollt hätte, dass die Menschen das erfahren, dann hätte er sich zu den Nachbarn normal verhalten. R: Inwiefern hat er sich zu den Nachbarn nicht normal verhalten? BF: Man hat das an seinem Verhalten gesehen. Er war ein Talib. Man kann zwischen einem normalen Menschen und einem Terroristen unterscheiden. R: Wie unterscheiden Sie zwischen einem normalen Menschen und einem Terroristen? Erklären Sie mir das bitte. BF: Man hat das an seinem Verhalten und seinem Umgang mit den Nachbarn erkennen können. Die Nachbarn sind in Afghanistan so wie ein Teil der Familie. Er hatte diese Kontakte zu den Nachbarn nicht. R: Wie hat man das an seinem Verhalten am Umgang mit den Nachbarn erkennen können? BF: Weil er mit den Menschen nichts zu tun hatte. R: Was heißt, er hatte mit den Menschen nichts zu tun? BF: Afghanistan ist ein islamischer Staat. Dort gehen alle gemeinsam beten. Er hat sich zu den Nachbarn nicht nett verhalten. Er hatte keine engen Kontakte zu den Nachbarn. Dafür sind aber viele andere Menschen zu ihm gekommen. Daran konnte man das erkennen. R: Was heißt, er hat sich zu den Nachbarn nicht nett verhalten? BF: Damit meine ich, dass er sich von den Nachbarn zurückgezogen hatte, damit niemand von seiner Arbeit erfährt. R: Wohnen in Ihrer Gegend in der Sie mit Ihren Eltern in einer Mitwohnung gelebt haben, viele Paschtunen? BF: In ganz XXXX gibt es nur wenige Paschtunen. Die meisten Menschen in XXXX sind Usbeken und Tadschiken.BF: In ganz römisch 40 gibt es nur wenige Paschtunen. Die meisten Menschen in römisch 40 sind Usbeken und Tadschiken. R: Seit wann haben Sie dort gewusst, dass zu Ihrem Nachbarn immer wieder andere Leute gekommen sind? BF: Seit wir dort waren. Wir haben immer wieder sowas gesehen. R: Was war der Anlass, dass Sie erst drei Jahre später nachdem Sie dort gewohnt haben, auf das Dach gestiegen sind? BF: Ich bin einfach so auf das Dach gestiegen. R: Was war der Anlass dafür? BF: Ich bin einfach so auf das Dach gestiegen. R: Was ist an diesem Tag genau passiert? Bitte schildern Sie mir das genau. BF: In der Nähe unseres Hauses befindet sich ein Hügel, der als XXXX bezeichnet wird. Dort kommen Leute zum Drachen-steigen. Deshalb bin ich auf das Dach gestiegen.BF: In der Nähe unseres Hauses befindet sich ein Hügel, der als römisch 40 bezeichnet wird. Dort kommen Leute zum Drachen-steigen. Deshalb bin ich auf das Dach gestiegen. R: Wann war das an diesem Tag? BF: Es war am Nachmittag, gegen 14 oder 15 Uhr. R: Schildern Sie mir bitte ganz genau, was an diesem Tag passiert ist. BF: Ich bin auf das Dach gestiegen und habe im Garten Männer gesehen. Es waren zwischen 20 und 30 Männer. Sie hatten Kalaschnikows, Westen und andere Waffen. Ich habe Laute von mir gegeben. Daraufhin habe ich gehört, dass sie gesagt haben "fang ihn". Ich wurde nervös und bin ausgerutscht, so dass ich vom Dach hinunter gestürzt bin. Mir wurde kurz schwarz vor den Augen. Danach bin ich aufgestanden und bin aus dem Haus hinaus gelaufen. Ich ging zur XXXX.BF: Ich bin auf das Dach gestiegen und habe im Garten Männer gesehen. Es waren zwischen 20 und 30 Männer. Sie hatten Kalaschnikows, Westen und andere Waffen. Ich habe Laute von mir gegeben. Daraufhin habe ich gehört, dass sie gesagt haben "fang ihn". Ich wurde nervös und bin ausgerutscht, so dass ich vom Dach hinunter gestürzt bin. Mir wurde kurz schwarz vor den Augen. Danach bin ich aufgestanden und bin aus dem Haus hinaus gelaufen. Ich ging zur römisch 40 . R: Haben Sie die Leute gekannt, die Sie im Garten gesehen haben? BF: Ich kannte diese Leute nicht. Ich konnte nur erkennen, dass sie Taliban waren. R: Welche Laute haben Sie von sich gegeben? BF: Ich habe nichts besonderes gesagt. Ich war nur laut, weil dort Drachensteigen war. Danach haben sie mich gesehen. R: Inwiefern waren Sie laut? BF: Es fand ein Drachensteigen statt. Sie haben mich einfach gehört und gesehen. Ich habe nichts besonderes gesagt. R: Wie haben die Männer reagiert, nachdem sie Sie gesehen haben? BF: Der XXXX hat seine Hand gehoben und hat auf mich gezeigt und gesagt "fangt ihn". Ich wurde nervös und bin ausgerutscht.BF: Der römisch 40 hat seine Hand gehoben und hat auf mich gezeigt und gesagt "fangt ihn". Ich wurde nervös und bin ausgerutscht. R: Wurden Schüsse auf Sie abgefeuert? BF: Nein, es wurde nur gesagt, dass sie mich fassen sollen. R: Aus welcher Höhe sind Sie vom Dach gefallen? BF: Ca. drei Meter. So wie dieser Raum hier. Ich bin auf die Terrasse gestürzt. R: Haben Sie sich dabei verletzt? BF: Ja, ich hatte mich verletzt. Ich habe seither diese Ohrenbeschwerden. R: Auf welche Terrasse sind Sie dabei gefallen? BF: Auf die eigene Terrasse. R: Wie hoch ist Ihre Terrasse? BF: Ca. ein halber Meter. R: Wie haben Sie sich verletzt? BF: Ich hatte eine Platzwunde am Kopf (zeigt auf die rechte Schläfe). Ich habe auch Ohrenbluten gehabt. R: Sie haben beim BFA am XXXX gesagt, dass Sie im Zuge dieses Sturzes ohnmächtig geworden seien. Wie lange waren Sie ohnmächtig?R: Sie haben beim BFA am römisch 40 gesagt, dass Sie im Zuge dieses Sturzes ohnmächtig geworden seien. Wie lange waren Sie ohnmächtig? BF: Vielleicht ein bis zwei Minuten. R: Woher wissen Sie, dass Sie ein bis zwei Minuten ohnmächtig gewesen sind? BF: Die Höhe betrug nur drei Meter und nicht mehr. Ich bin sehr schnell wieder aufgestanden. R: Wurde von Seiten der Männer eine Verfolgung aufgenommen? BF: Ja. An diesem Tag habe ich aber nur gehört, als gesagt wurde, dass ich gefasst werden soll. Ich bin nachdem ich gestürzt bin weggelaufen. Sie haben aber die Nachbarn nach uns gefragt gehabt, die gesagt haben, dass wir nach XXXX gegangen sind.BF: Ja. An diesem Tag habe ich aber nur gehört, als gesagt wurde, dass ich gefasst werden soll. Ich bin nachdem ich gestürzt bin weggelaufen. Sie haben aber die Nachbarn nach uns gefragt gehabt, die gesagt haben, dass wir nach römisch 40 gegangen sind. R: Haben die Männer nachdem Sie vom Dach gefallen sind, an diesem Tag eine Verfolgung aufgenommen? BF: An diesem Tag haben sie sich aus diesem Haus entfernt. Aber ein paar Tage später sind sie am Abend bzw. morgen früh gekommen und haben die Nachbarn gefragt, wo in XXXX wir uns aufhalten würden.BF: An diesem Tag haben sie sich aus diesem Haus entfernt. Aber ein paar Tage später sind sie am Abend bzw. morgen früh gekommen und haben die Nachbarn gefragt, wo in römisch 40 wir uns aufhalten würden. R: Haben die Männer nun, nachdem Sie vom Dach gefallen sind, die Verfolgung aufgenommen? BF: Nein, an diesem Tag haben sie sich aus diesem Haus entfernt. Meine Freunde, die die Polizei begleitet haben, haben mir gesagt, dass sie im Haus niemanden und nichts gefunden haben. R: Warum haben die Männer an diesem Tag keine Verfolgung aufgenommen? BF: Sie hatten Waffen bei sich, ihre Waffen habe ich gesehen. R: Und warum haben diese Männer an diesem Tag keine Verfolgung aufgenommen? BF: Möglicherweise mussten sie zuerst ihre Waffen verlagern. Danach erst haben sie mich verfolgt. R: Wann haben sie Sie verfolgt? BF: Eine Woche später. R: Woher wissen Sie, dass die Männer eine Woche später die Verfolgung aufgenommen haben? BF: Die Nachbarn haben das gesagt. R: Welche Nachbarn haben das gesagt? BF: XXXX undXXXX.BF: römisch 40 undXXXX. R: Beim BFA haben Sie auf die Frage, warum diese Männer sie nicht einfach ergriffen hätten, als Sie am Boden gelegen seien, gesagt, dass Sie die bewaffneten Männer nicht finden hätten können, als diese nicht gewusst hätten, wo Sie vom Dach gefallen wären. BF: Ja, ich habe vorhin auch gesagt, dass ich auf die eigene Terrasse gestürzt bin. R: Wie lange waren Sie ohnmächtig? BF: Eine oder zwei Minuten. R: Wieso können Sie das so genau sagen? BF: Ich wusste, dass nur eine oder zwei Minuten vergangen waren. R: Wann sind die Männer nach Ihrem Sturz vom Dach in Ihrer Gegend wieder aufgetaucht? BF: Ich bin ja danach geflüchtet und nicht mehr nach Hause gegangen. Mir wurde gesagt, dass sie danach etwa eine Woche später gekommen waren. R: Von wem haben Sie diese Information? BF: XXXX hatte gemeinsam mit XXXX meinen Vater angerufen und ihm mitgeteilt, dass die Leute wegen uns kommen würden.BF: römisch 40 hatte gemeinsam mit römisch 40 meinen Vater angerufen und ihm mitgeteilt, dass die Leute wegen uns kommen würden. R: Was haben die Männer die Nachbarn XXXX und XXXX genau gefragt? Was wollten sie von diesen?R: Was haben die Männer die Nachbarn römisch 40 und römisch 40 genau gefragt? Was wollten sie von diesen? BF: Sie haben meinen Vater gesagt, dass diese Leute regelmäßig kommen würden und die Nachbarn als auch andere Leute nach uns fragen würden. Welche Fragen sie genau gestellt haben, weiß ich nicht. R: Was hat man Ihrem Vater erzählt? BF: Das sie gesagt haben, dass sie uns nicht in Ruhe lassen würden. R: Warum sollte man Sie nicht in Ruhe lassen? BF: Weil sie dort einen Stützpunkt errichtet hatten. R: Das haben offensichtlich Ihren Angaben nach auch die anderen Personen gewusst. Warum hatte man dann Sie nicht in Ruhe gelassen? BF: Weil ich zur Polizei gegangen bin und gesagt habe. Die anderen haben das ja nicht der Polizei gesagt. R: Wie haben die Nachbarn gewusst, dass es ich um die Männer handelt, die Sie verfolgen würden? BF: Die Nachbarn leben ja schon viel länger als wir dort. Sie hatten diese Leute gesehen. R: Wie konnten die Nachbarn wissen, dass es sich um die gleichen Männer handelt, als diese Nachforschungen bei Ihnen betrieben haben, die Sie vom Dach aus gesehen haben? BF: Ich habe vorhin gesagt, dass diese Leute im Haus von XXXX waren. Die Leute in Afghanistan kennen einander und wissen, wer wer ist.BF: Ich habe vorhin gesagt, dass diese Leute im Haus von römisch 40 waren. Die Leute in Afghanistan kennen einander und wissen, wer wer ist. R: Wie können Ihre Nachbarn wissen, dass es sich um die gleichen Personen handelt, die Sie vom Dach aus gesehen haben, als diese bei den Nachbarn aufgetaucht sind? Haben diese auch vom Dach rausgeschaut? BF: Es werden wahrscheinlich nicht nur die Leute gewesen seien, die ich vom Dach aus gesehen habe. Es können auch andere Leute sein. Aber sie haben zusammen gehört. R: Woher wissen Sie, dass sie zusammen gehört haben? BF: Die Nachbarn sagen, dass vor diesem Vorfall niemand in ihre Häuser gekommen ist. Nach diesem Vorfall würden aber immer wieder Leute kommen. R: Und warum haben die Männer genau gegen Sie eine Verfolgung aufgenommen? BF: Weil, als ich sie gesehen habe, danach zur Polizei gegangen bin. Die Polizei ist auch zu diesem Haus gegangen. Damit wurde ihr Vorhaben verhindert. R: Haben die Männer Angst gehabt vor der Polizei? BF: Ja, denn meine Freunde haben erzählt, dass, als die Polizei gekommen ist, niemand mehr anwesend war. R: Hat die Polizei in Ihrer Gegend eine entsprechende Macht? BF: Die Polizei ist zwar mächtig, aber die anderen treiben dennoch ihre Arbeit voran. R: Geht die Polizei in Ihrer Gegend gegen Kriminelle vor? BF: Ich glaube nicht, denn wenn sie gegen Kriminelle vorgehen würden, würde dort Ruhe herrschen. R: Warum sind dann die Männer vor der Polizei geflüchtet, wenn nach Ihren Angaben nach die Polizei nicht gegen Kriminelle vorgehen würde? BF: Unsere Häuser liegen in XXXX, da kann die Polizei nicht nichts tun. Sie ist gezwungen, etwas zu unternehmen.BF: Unsere Häuser liegen in römisch 40 , da kann die Polizei nicht nichts tun. Sie ist gezwungen, etwas zu unternehmen. R: Warum haben dann die Kriminellen, bzw. diese Männer das Nachbarhaus verlassen? BF: Sie sind geflüchtet. Auch wenn die Polizei nicht viel tut. Ich weiß nicht wie ich das sagen soll. Sie haben Angst vor der Polizei. R: Woher wissen Sie, dass die Männer geflüchtet sind? BF: Meine Freunde haben das gesagt. R: Woher haben die Freunde diese Information? BF: Meine Freunde haben die Polizei begleitet. Sie haben gesagt, dass, als sie dort hingegangen sind, niemanden mehr dort gewesen ist. R: Wurden Sie bzw. Ihre Familie jemals persönlich von den Männern bedroht? BF: Ja. R: Wann ist es zu dieser persönlichen Drohung gekommen? BF: Die Familie wurde nicht persönlich bedroht. Wir wurden über unsere Nachbarn bedroht. R: Zuerst haben Sie gesagt, ob Sie oder Ihre Familie jemals persönlich bedroht worden sind, dass dies der Fall gewesen sei. Was sagen Sie nun zu diesem Widerspruch? BF: Wir wurden bedroht, allerdings über die Nachbarn. Weder ich noch meine Familie sind länger dort geblieben, um persönlich bedroht zu werden. R: Was haben Sie gemacht, nachdem Sie wieder das Bewusstsein erlangt haben? BF: Ich ging nach XXXX und von dort zur Polizei.BF: Ich ging nach römisch 40 und von dort zur Polizei. R: Wie weit ist das von Ihrer seinerzeitigen Wohnung entfernt? BF: XXXX ist ca. fünf Minuten mit dem Auto von unserem Haus entfernt. Und die Polizeistation ist zwischen 20 und 25 Minuten mit dem Auto von unserem Haus entfernt.BF: römisch 40 ist ca. fünf Minuten mit dem Auto von unserem Haus entfernt. Und die Polizeistation ist zwischen 20 und 25 Minuten mit dem Auto von unserem Haus entfernt. R: Wie lange haben Sie gebraucht, um an diesem Tag zur Polizeistation zu kommen? BF: Genau weiß ich das nicht. Ich bin von XXXX mit meinen Freunden zur Polizeistation gegangen.BF: Genau weiß ich das nicht. Ich bin von römisch 40 mit meinen Freunden zur Polizeistation gegangen. R: Die Frage war, wohin sind Sie gegangen, nachdem Sie das Bewusstsein erlangt haben. BF: Nach XXXXund von dort zur Polizeistation. R: Waren Ihre Freunde schon auf dieser Polizeistation? BF: Nein, sie waren in XXXX.BF: Nein, sie waren in römisch 40 . R: Wie sind Sie dann dorthin gekommen? BF: Ich bin zu Fuß dorthin gelaufen. R: Wohin sind Sie zunächst gegangen, als Sie das Bewusstsein wieder erlangten? BF: Ich bin am Anfang, als ich das Bewusstsein erlangte nach XXXX gelaufen.BF: Ich bin am Anfang, als ich das Bewusstsein erlangte nach römisch 40 gelaufen. R: Zu wem? BF: Zu den Jungs, die ich von dort gekannt habe. Ich habe ihnen von dem Vorfall erzählt. Sie haben gesagt, dass wir zur Polizei gehen sollten. R: Warum haben Sie Ihrem Vater nicht vorher von diesem Vorfall erzählt? BF: Mein Vater war zu dieser Zeit nicht zu Hause. Er war draußen. R: Was heißt, er war draußen? BF: Er hat damals gearbeitet. R: Wo hat er an diesem Tag gearbeitet? BF: Dort wo diese LKW¿s abgestellt werden. D: Das ist ein Abstellplatz wo man die LKW¿s abstellen kann und kleine Einkäufe machen kann und Autoreparaturen vornehmen kann. R: Welchen Freund haben Sie in XXXX an diesem Tag zunächst aufgesucht?R: Welchen Freund haben Sie in römisch 40 an diesem Tag zunächst aufgesucht? BF: Meinen Freund XXXX.BF: Meinen Freund römisch 40 . R: Warum sind Sie an diesem Tag nicht zu Ihrem Vater bei diesem Abstellplatz gelaufen? BF: Weil dieser Platz entfernt von uns liegt. XXXX ist in der Nähe.BF: Weil dieser Platz entfernt von uns liegt. römisch 40 ist in der Nähe. R: Wie weit ist der Abstellplatz Ihres Vaters entfernt? BF: Mit dem Auto ca. 15 Minuten. R: Von wo aus? BF: Von unserem Haus aus. Das liegt entfernter als XXXX (XXXX).BF: Von unserem Haus aus. Das liegt entfernter als römisch 40 (römisch 40 ). R: Wie weit ist XXXX vom Abstellplatz Ihres Vaters entfernt?R: Wie weit ist römisch 40 vom Abstellplatz Ihres Vaters entfernt? BF: Dazwischen liegt eine Straße. R: Wie lange braucht man XXXX zum Abstellplatz Ihres Vaters?R: Wie lange braucht man römisch 40 zum Abstellplatz Ihres Vaters? BF: Ca. drei bis vier Minuten zu Fuß. R: Wie lange brauchen Sie von Ihrer Wohnung zum Abstellplatz Ihres Vaters? BF: Ca. 20 Minuten mit dem Auto. R: Und zu Fuß? BF: Das weiß ich nicht. Ich bin zwar zu Fuß gegangen, kann aber nicht sagen, wie lange ich gebraucht habe. [...] R: Aus welchen Familienmitgliedern hat die Familie Ihres Nachbarn XXXX bestanden?R: Aus welchen Familienmitgliedern hat die Familie Ihres Nachbarn römisch 40 bestanden? BF: Er hatte eine Ehefrau und zwei Kinder, sie waren aber zu Hause eingesperrt. R: Woher wissen Sie, dass die Ehefrau und die Kinder eingesperrt waren? Waren Sie jemals in dem Haus drinnen? BF: Das war für die Leute offensichtlich. R: Was heißt das? BF: Er hatte ihnen z.B. mit den Nachbarn sich zu treffen verboten. Andere Nachbarn haben sich gegenseitig besucht. R: Woher haben Sie diese Information? BF: Das war offensichtlich. R: Was heißt das? BF: Die anderen Nachbarn haben sich gegenseitig besucht und diese Familie hatte keinen Kontakt zu den Nachbarn. R: Wo haben sich diese Familienmitglieder aufgehalten, als die Polizei bei Ihrem Nachbarn erschienen ist? BF: Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass die Polizei gesagt hat, dass in diesem Haus jetzt niemand mehr ist. R: Haben Sie eine Anzeige erstattet? BF: Bei wem? R: Haben Sie bei der Polizei Anzeige erstattet? BF: Ja. R: Bei welcher Polizeistation haben Sie Anzeige erstattet? BF: Bei der Polizei von unserem Gebiet. R: Wie ist der Name dieser Polizeistation? BF: Den Namen kenne ich nicht. Aber das war die Polizeistation XXXX.BF: Den Namen kenne ich nicht. Aber das war die Polizeistation römisch 40 . R: Was heißt XXXX, ist das ein XXXX?R: Was heißt römisch 40 , ist das ein XXXX? BF: Es ist ein XXXX, kein XXXX.BF: Es ist ein römisch 40 , kein römisch 40 . R: In welchem Bezirk hat sich diese Polizeistation befunden? BF: Das weiß ich nicht. R: An welcher Straße ist diese Polizeistation gelegen? BF: Die Polizeistation befindet sich hinter der XXXX.BF: Die Polizeistation befindet sich hinter der römisch 40 . R: Beim BFA haben Sie gesagt, dass Sie auf der Polizeistation gewesen wären, welche für den XXXX zuständig gewesen wäre. Heute sagen Sie, dass Sie bei der Polizeistation gewesen wäre, die für den XXXX zuständig gewesen wäre.R: Beim BFA haben Sie gesagt, dass Sie auf der Polizeistation gewesen wären, welche für den römisch 40 zuständig gewesen wäre. Heute sagen Sie, dass Sie bei der Polizeistation gewesen wäre, die für den römisch 40 zuständig gewesen wäre. BF: Ich war bis zu dieser Zeit noch nie in einer Polizeistation. Vielleicht habe ich das durcheinandergebracht. R: An welchem Tag hat sich dieser Vorfall ereignet? Geben Sie bitte das genaue afghanische Datum an. BF: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. R: Was war das für ein Wochentag? BF: Das weiß ich auch nicht mehr. R: Wie konkret ist dann die Anzeigeerstattung erfolgt? BF: Ich bin mit meinem Freund zur Polizeistation gegangen und habe dort angegeben, dass ich auf das Dach gestiegen bin und diese Leute im Nachbarhaus gesehen habe. Ich habe der Polizei auch gesagt, dass regelmäßig Leute in das Haus kommen und von dort wieder gehen. Die Polizei fragte mich nach der genauen Adresse. Ich habe sie ihnen gegeben. Sie sind mit mehreren Autos losgefahren. Ich bin bei XXXX aus dem Polizeiwagen ausgestiegen. Die Polizei hat meine Freunde mitgenommen und ist mit ihnen dorthin gefahren. Nachdem sie zurückgekommen sind haben sie gesagt, dass sich dort niemand mehr befunden hat.BF: Ich bin mit meinem Freund zur Polizeistation gegangen und habe dort angegeben, dass ich auf das Dach gestiegen bin und diese Leute im Nachbarhaus gesehen habe. Ich habe der Polizei auch gesagt, dass regelmäßig Leute in das Haus kommen und von dort wieder gehen. Die Polizei fragte mich nach der genauen Adresse. Ich habe sie ihnen gegeben. Sie sind mit mehreren Autos losgefahren. Ich bin bei römisch 40 aus dem Polizeiwagen ausgestiegen. Die Polizei hat meine Freunde mitgenommen und ist mit ihnen dorthin gefahren. Nachdem sie zurückgekommen sind haben sie gesagt, dass sich dort niemand mehr befunden hat. R: Sie haben zuerst gesagt, dass sie mit Ihrem Freund zur Polizeistation gegangen sind. Wie hat Ihr Freund geheißen? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Ist außer Ihnen und Ihrem Freund noch wer zur Polizeistation gegangen? BF: Nein. Nur XXXX hat mich begleitet.BF: Nein. Nur römisch 40 hat mich begleitet. R: Beim BFA haben Sie am XXXX gesagt, dass Sie mit zwei Freunden zur Polizei gegangen sind, bzw. dort gewesen seien. Heute sagen Sie, dass es sich lediglich um einen Freund gehandelt habe.R: Beim BFA haben Sie am römisch 40 gesagt, dass Sie mit zwei Freunden zur Polizei gegangen sind, bzw. dort gewesen seien. Heute sagen Sie, dass es sich lediglich um einen Freund gehandelt habe. BF: Ich habe gesagt, dass zwei von meinen Freunden die Polizei bis zu dem Haus begleitet haben.XXXX war mit mir bei der Polizeistation. R: Sie haben gesagt, die Polizei wollte die Adresse wissen, wo sich Ihr Nachbar aufgehalten hat. Welche Adresse haben Sie angegeben? BF: Ich habe der Polizei meine eigene Adresse genannt. Meine Freunde hatten mein Haus gesehen. R: Welche Adresse haben Sie der Polizei genannt? BF: Ich habe der Polizei gesagt, dass es dieXXXX wäre und das Haus rechts von uns. Ich wurde gefragt, ob ich sie begleite. Ich sagte, dass ich zwar nicht mitkommen würde. Aber die Freunde, die mein Haus kannten, würden sie begleiten. R: Warum sind Ihre Freunde und nicht Sie mit der Polizei mitgefahren? BF: Ich hatte Angst. R: Warum hatten Sie Angst? BF: Ich hatte sie gesehen. R: Warum hatten Sie Angst, nachdem Sie mit der Polizei dort hätten hinfahren können? BF: Die Polizei war zwar dort. Sie hätte uns unterstützen müssen. Aber das konnte sie nicht, weil mein Vater auch von dort fliehen musste. R: Waren die Männer noch anwesend, als die Polizei dort war? BF: Nein. R: Warum nicht? BF: Sie waren geflüchtet. R: Warum sollten die Männer flüchten, wenn Sie die Polizei nicht unterstützen könnte? BF: Es ging nicht, dass die Polizei sie gehen lässt. R: Können Sie das genauer erklären bitte. BF: Das übersteigt die Fähigkeiten der Polizei, um Terroristen festzunehmen. Wenn sie das könnten, dann könnten sie ja den Krieg verhindern. R: Warum haben Sie dann überhaupt eine Anzeige erstattet, wenn es die Fähigkeit der Polizei übersteigt, Terroristen festzunehmen? BF: Ich war verängstigt. R: Warum hätten die Männer flüchten sollen, wenn es die Fähigkeit der Polizei übersteigen hätte sollen, die Männer festzunehmen? BF: Sie fliehen, das ist ihre eigene Sache. R: Was hat die Polizei gemacht, nachdem Sie eine Anzeige erstattet haben? BF: Ein paar von denen sind mit dem Ranger dorthin gefahren. R: Woher wissen Sie das? BF: Meine Freunde haben mir das gesagt. R: Wann? BF: Als sie zurückgekommen sind. Ich war noch in XXXX.BF: Als sie zurückgekommen sind. Ich war noch in römisch 40 . R: Wie lange haben Sie sich noch in XXXX aufgehalten?R: Wie lange haben Sie sich noch in römisch 40 aufgehalten? BF: Ca. eine Stunde. R: Von wann bis wann gerechnet? BF: Nachdem sich die Polizei auf den Weg zu dem Haus gemacht hat und bis sie zurückgekommen ist. R: Was hat Ihnen die Polizei erzählt? BF: Sie hat gesagt, da ist niemand mehr, sie sind gegangen. R: Wo haben sich Ihre Mutter und Ihre Geschwister aufgehalten, als Sie vom Dach gefallen sind? BF: Sie waren im Garten oder draußen. R: Was heißt, oder draußen? BF: Meine Mutter war zu Hause. Von den Kindern waren einige im Haus und andere draußen. R: Wie haben Ihre Familienmitglieder reagiert, nachdem Sie vom Dach auf die Terrasse gefallen sind? BF: Als ich gestürzt bin, war meine Mutter im Zimmer. Sie hat das nicht mitbekommen. R: Wie haben die anderen Kinder reagiert, die draußen waren? BF: Wenn ich ehrlich bin, habe ich sie draußen gar nicht gesehen. R: Wie lange hat sich Ihre Familie noch in dieser Wohnung aufgehalten? BF: So genau weiß ich das nicht mehr. Nachdem ich in Österreich angekommen bin, hat mir meine Familie gesagt, dass sie noch ein oder zwei Tage dort gewesen ist. R: Hatte Ihre Familie noch Kontakt mit dem Nachbarn XXXX gehabt?R: Hatte Ihre Familie noch Kontakt mit dem Nachbarn römisch 40 gehabt? BF: Nein. Es besteht kein Kontakt zu XXXX. Zu den anderen Nachbarn gibt es Kontakt, und sie erzählen der Familie, dass regelmäßig Leute kommen und nach uns fragen.BF: Nein. Es besteht kein Kontakt zu römisch 40 . Zu den anderen Nachbarn gibt es Kontakt, und sie erzählen der Familie, dass regelmäßig Leute kommen und nach uns fragen. R: Werden die anderen Nachbarn, die auch wissen, dass diese Männer Kriminelle sind, auch bedroht? BF: Es wurde ihnen gesagt, dass wenn sie nichts sagen, würde sie dasselbe mit diesen Nachbarn tun, was sie mit uns vorhaben. R: Was meinen Sie, dass "wenn sie nichts sagen"? BF: Sie sagen ihnen, dass sie zu uns einen guten Kontakt hatten und deshalb über uns Bescheid wissen würden. R: Haben die Nachbarn diesen Männern gesagt, wo sich Ihre Familie aufhält? BF: Nein. Sie sagen ihnen, dass sie nicht wissen würden, wohin wir gegangen seien. R: Was haben Sie gemacht, nachdem die Polizei zu Ihrem Nachbarn gefahren ist? BF: Ich blieb in XXXX bis die Polizei zurückgekommen ist. Ich bin nicht mehr nach Hause gegangen. Ich habe mit meinen Freunden gesprochen und bin von dort nach Pakistan gegangen.BF: Ich blieb in römisch 40 bis die Polizei zurückgekommen ist. Ich bin nicht mehr nach Hause gegangen. Ich habe mit meinen Freunden gesprochen und bin von dort nach Pakistan gegangen. R: Sind Sie von dort aus zu Fuß gegangen? BF: Nein. Ich bin von XXXX bis Pakistan mit dem Auto gefahren.BF: Nein. Ich bin von römisch 40 bis Pakistan mit dem Auto gefahren. R: Welche Strecke sind Sie da gefahren? Durch welche Städte und Dörfer sind Sie bis XXXX gefahren?R: Welche Strecke sind Sie da gefahren? Durch welche Städte und Dörfer sind Sie bis römisch 40 gefahren? BF: Ich bin über XXXX gefahren.BF: Ich bin über römisch 40 gefahren. R: Wie lange haben Sie dafür mit dem Auto gebraucht? BF: Das weiß ich nicht so genau. Wenn ich fahre werde ich sehr müde. R: Ungefähr? BF: Ich kann es nicht sagen. R: Wie lange haben Sie von XXXX bis XXXX mit dem Auto gebraucht?R: Wie lange haben Sie von römisch 40 bis römisch 40 mit dem Auto gebraucht? BF: Ca. eineinhalb Stunden. R: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?R: Wie lange haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten? BF: Das weiß ich nicht. Ich habe das vergessen. Ich kannte mich aber in XXXX nicht aus.BF: Das weiß ich nicht. Ich habe das vergessen. Ich kannte mich aber in römisch 40 nicht aus. R: Wie lange sind sie dort geblieben? Tage, Wochen, Monate... BF: Ich habe das vergessen. R: Was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF: Mein Leben ist dort in Gefahr. Ich kann dort nicht mehr leben. R: Wann sind Sie geboren? Geben Sie bitte das genaue Datum an. BF schaut auf die Aufenthaltsberechtigungskarte. BF: Ich kenne mein Geburtsdatum nicht. R: Wie alt sind Sie? BF: Auf der Karte steht es geschrieben. R: Wie alt sind Sie? BF: Ich bin im Jahr XXXX geboren.BF: Ich bin im Jahr römisch 40 geboren. R: Woher wissen Sie das? BF: Als ich nach Österreich gekommen bin, habe ich in XXXX ein Geburtsdatum angegeben. Als ich später mit meinem Vater telefoniert habe, sagte er mir mein richtiges Alter. Ich habe dann mein Geburtsdatum richtig gestellt.BF: Als ich nach Österreich gekommen bin, habe ich in römisch 40 ein Geburtsdatum angegeben. Als ich später mit meinem Vater telefoniert habe, sagte er mir mein richtiges Alter. Ich habe dann mein Geburtsdatum richtig gestellt. R: Warum haben Sie zuerst ein falsches Geburtsdatum angegeben? BF: Als ich am Anfang nach Österreich gekommen bin, ging es mir ganz schlecht, ich hatte einen Ausschlag, da habe ich irgendein Datum genannt. Von XXXX aus nahm ich Kontakt mit meinem Vater auf, er sagte mir dann mein richtiges Alter.BF: Als ich am Anfang nach Österreich gekommen bin, ging es mir ganz schlecht, ich hatte einen Ausschlag, da habe ich irgendein Datum genannt. Von römisch 40 aus nahm ich Kontakt mit meinem Vater auf, er sagte mir dann mein richtiges Alter. Dem BF wird mitgeteilt, dass er hinsichtlich seiner behaupteten Schmerzen einen eigenen Termin für die Untersuchung beim Internisten bekommen wird. [...]" Nach dem durch das BVwG eingeholten fachärztlichen Gutachten für innere Medizin vom XXXX konnte beim BF eine Nierenparenchymerkrankung mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, nimmt der BF aktuell keine Medikamente, ist bei Anhalten der Beschwerden eine nochmalige Kontrolle an der urologischen Ambulanz angezeigt, ein operativer Eingriff dzt. nicht indiziert und leidet der BF an keiner lebensbedrohlichen Erkrankung.Nach dem durch das BVwG eingeholten fachärztlichen Gutachten für innere Medizin vom römisch 40 konnte beim BF eine Nierenparenchymerkrankung mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, nimmt der BF aktuell keine Medikamente, ist bei Anhalten der Beschwerden eine nochmalige Kontrolle an der urologischen Ambulanz angezeigt, ein operativer Eingriff dzt. nicht indiziert und leidet der BF an keiner lebensbedrohlichen Erkrankung. Nach dem durch das BVwG eingeholten fachärztlichen Gutachten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde vom XXXX leidet der BF an "chronischer epitympanaler Otitis media beidseits (chronisch (ständig bestehender) randständiger Trommelfelldefekt beidseits)", wobei sich derzeit ein reizfreier Lokalbefund findet, welcher weder eine medikamentöse Lokalbehandlung (Ohrentropfen) noch eine systemische Therapie erfordert. Derzeit ist eine operative Behandlung nicht erforderlich, jedoch sollte in ca. dreimonatigen Abständen eine Reinigung des Gehörganges erfolgen. Der BF leidet danach an keiner lebensbedrohlichen Erkrankung.Nach dem durch das BVwG eingeholten fachärztlichen Gutachten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde vom römisch 40 leidet der BF an "chronischer epitympanaler Otitis media beidseits (chronisch (ständig bestehender) randständiger Trommelfelldefekt beidseits)", wobei sich derzeit ein reizfreier Lokalbefund findet, welcher weder eine medikamentöse Lokalbehandlung (Ohrentropfen) noch eine systemische Therapie erfordert. Derzeit ist eine operative Behandlung nicht erforderlich, jedoch sollte in ca. dreimonatigen Abständen eine Reinigung des Gehörganges erfolgen. Der BF leidet danach an keiner lebensbedrohlichen Erkrankung. Im Rahmen der am XXXX fortgesetzten mündlichen Verhandlung beim BVwG brachte der ohne Rechtsberater und bevollmächtigten Vertreter erschienene BF in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Dari und eines landeskundlichen Sachverständigen im Wesentlichen Folgendes vor:Im Rahmen der am römisch 40 fortgesetzten mündlichen Verhandlung beim BVwG brachte der ohne Rechtsberater und bevollmächtigten Vertreter erschienene BF in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Dari und eines landeskundlichen Sachverständigen im Wesentlichen Folgendes vor: "R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Dari R an die Dolmetscherin: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: Dari R befragt den Beschwerdeführer, ob er die Dolmetscherin gut verstehe, dies wird bejaht. R: Haben Sie etwas dagegen, wenn der SV ein Gutachten bzw. eine Expertise abgibt? BF: Nein. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. BF: Ich bin vollkommen gesund. Ich kann an der Verhandlung teilnehmen. [...] R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie seit der letzten Verhandlung beim BVwG ergeben haben, hinsichtlich Ihres Fluchtvorbringens? BF: Keine neuen Beweismittel. [...] R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie bei der Polizei bzw. beim BFA und beim BVwG gemacht haben? Entsprechenden diese der Wahrheit? BF: Ja. [...] R: Mit dem BF wird das Gutachten des FA für Innere Medizin XXXX vom XXXXausführlich erörtert.R: Mit dem BF wird das Gutachten des FA für Innere Medizin römisch 40 vom XXXXausführlich erörtert. R: Wollen Sie dazu etwas sagen? BF: Am Untersuchungstag hatte ich keine Schmerzen, dementsprechend habe ich die Angaben gemacht. Ab und zu habe ich Schmerzen an den Nieren. R: Mit dem BF wird das Gutachten des FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde XXXX vom XXXX ausführlich erörtert.R: Mit dem BF wird das Gutachten des FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde römisch 40 vom römisch 40 ausführlich erörtert. R: Wollen Sie dazu etwas sagen? BF: Vor dieser Untersuchung habe ich noch Ohrentropfen genommen. Bei der Untersuchung hat mir der Arzt gesagt, dass ich dieses Medikament absetzen soll und regelmäßig zur Gehörgangreinigung gehen soll. Seit ich die Ohrentropfen nicht nehme bin ich schmerzfrei. R: Wollen Sie zu den Gutachten noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben? BF: Nein, ich verzichte auf eine Frist für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme. R: Wollen Sie zu Ihrem Fluchtvorbringen noch etwas sagen? BF: Nein, ich habe bereits dazu alle Angaben gemacht. R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie? BF: Ich habe fünf Jahre die Schule besucht. Ich habe keine Berufsausbildung. Ich war Straßenverkäufer. R: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt in Afghanistan bestritten? BF: Mein Vater war für die Familie verantwortlich. Mein Vater und ich haben gearbeitet. R wiederholt die Frage. BF: Mein Vater hat als Fahrer gearbeitet und ich war Straßenverkäufer. R: Haben Sie mit dem Geld, das Sie als Straßenverkäufer verdient haben, Ihr Auskommen gefunden? BF: Abgesehen von dem Geld, welches ich verdient habe, hat auch mein Vater Geld verdient. Ich konnte mit seiner Unterstützung dort leben. R: Haben Sie auch zum Lebensunterhalt der Familie beigetragen? BF: Ja. R: Hätten Sie mit dem Geld das Sie verdient haben alleine das Auskommen finden können? BF: Darüber habe ich nicht nachgedacht. Ich weiß nicht, ob es nur mit meinen Einnahmen möglich gewesen wäre. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe im Monat ungefähr XXXX verdient. Ich schätze, dass ich am Tag zwischen XXXX und XXXX Afghani verdient habe. Ich kann nicht genau sagen, ob es mir gelungen wäre, alleine die Familie zu versorgen. Da mein Vater das Familienoberhaupt war, war er für die gesamte Familie verantwortlich und er hat die Familie versorgt.BF: Ich habe im Monat ungefähr römisch 40 verdient. Ich schätze, dass ich am Tag zwischen römisch 40 und römisch 40 Afghani verdient habe. Ich kann nicht genau sagen, ob es mir gelungen wäre, alleine die Familie zu versorgen. Da mein Vater das Familienoberhaupt war, war er für die gesamte Familie verantwortlich und er hat die Familie versorgt. R: Schicken Sie der Familie Geld? BF: Wenn ich die Möglichkeit bekomme manchmal zu arbeiten, schicke ich meiner Familie Geld. R: Wie versorgt Ihr Vater die Familie in Afghanistan? BF: Mein Vater ist derzeit krank. Er ist arbeitslos. R wiederholt die Frage. BF: Mein Vater wird manchmal von seinem früheren Arbeitgeber finanziell unterstützt. Wenn ich die Möglichkeit habe in Österreich zu arbeiten und Geld zu verdienen, schicke ich meiner Familie Geld. R: Findet Ihre Familie damit das Auslangen in Afghanistan? BF: Ich glaube nicht, dass meine Familie derzeit in einer guten finanziellen Lage ist. Da ich selbst nicht dort bin, kann ich nichts Näheres dazu sagen. R: Sie stehen mit Ihrer Familie offensichtlich in Kontakt. Findet Ihre Familie mit dem Geld ihr Auslangen? BF: Meine Familie versucht mit dem wenigen Geld, das sie derzeit zur Verfügung hat auszukommen. R: Wie alt sind Ihre Brüder? BF: Ich kenne ihr genaues Alter nicht. R: Sind Ihre Brüder älter oder jünger als Sie? BF: Sie sind jünger. R: Wie viel jünger? BF: Ich schätze, dass mein Bruder um die 10 Jahre alt ist. Ich weiß einfach nicht, wie alt meine Brüder sind. R: Welcher Ihrer Brüder ist 10 Jahre alt? BF: XXXX.BF: römisch 40 . R: Wie alt sind Ihre anderen Brüder? BF: Ich weiß es nicht. R: Wissen Sie das genaue Alter Ihrer Brüder nicht oder wissen Sie überhaupt nicht wie alt die Brüder sind? BF: Ich weiß überhaupt nicht wie alt meine Brüder sind. Ich kann keine Angaben dazu machen. Es kann sein, dass meine Brüder älter oder jünger als 10 Jahre sind. In Afghanistan werden die Geburten nicht registriert. Ich kann weder das genaue Alter noch ein geschätztes Alter meiner Geschwister angeben. [...] R: Woher stammen Sie genau? BF: Ich bin aus XXXX, XXXX.BF: Ich bin aus römisch 40 , römisch 40 . R: Ist das eine Stadt oder ein Dorf? BF: XXXX ist XXXX in XXXX.BF: römisch 40 ist römisch 40 in römisch 40 . R: Sie haben in der letzten Verhandlung gesagt, dass sich Ihre Familie in XXXX aufhält. Wo genau in XXXX hält sich Ihre Familie auf?R: Sie haben in der letzten Verhandlung gesagt, dass sich Ihre Familie in römisch 40 aufhält. Wo genau in römisch 40 hält sich Ihre Familie auf? BF: Ich kenne mich in XXXX nicht aus. Ich weiß nicht, wo genau meine Familie inXXXX lebt.BF: Ich kenne mich in römisch 40 nicht aus. Ich weiß nicht, wo genau meine Familie inXXXX lebt. R: Sie haben zuerst gesagt, Sie hätten als Straßenverkäufer gearbeitet. Was haben Sie verkauft? BF: Ich habe Säfte und Mineralwasser verkauft. R: Bei wem haben Sie diese Säfte und Mineralwasser eingekauft? BF: Ich habe diese Getränke in einem Bazar namens XXXX gekauft.BF: Ich habe diese Getränke in einem Bazar namens römisch 40 gekauft. R: Woher haben Sie das Geld genommen um die Säfte und das Mineralwasser zu kaufen? BF: Mein Vater hat mir zuerst das Geld für den Einkauf dieser Getränke gegeben. Durch den Verkauf dieser Waren konnte ich mir dann wieder die Waren nachkaufen. R: Sie haben bei der letzten Befragung gesagt, dass Ihre beiden Onkel als Verkäufer in einem Geschäft beschäftigt seien. Welches Geschäft war das? BF: Meine Onkel arbeiten in einem Lebensmittelgeschäft. R: Haben Sie zu Ihren Onkeln ein gutes Verhältnis? BF: Ja. R: Könnten Sie von Ihren Onkeln unterstützt werden? BF: Nein. R: Warum nicht? BF: Sie führen selbst nur ein durchschnittliches Leben. R: Besitzt Ihr Vater Grundstücke? BF: Nein. R: Hatten Sie, als Sie die Getränke verkauft haben einen Stand? BF: Ich besaß einen Schubkarren. Ich habe an der Kreuzung bzw. in der Nähe XXXX Getränke verkauft.BF: Ich besaß einen Schubkarren. Ich habe an der Kreuzung bzw. in der Nähe römisch 40 Getränke verkauft. R: Wo hat sich Ihr Vater aufgehalten, als Sie seinerzeit vom Dach fielen? BF: Mein Vater war nicht zu Hause. R wiederholt die Frage. BF: Mein Vater hat als Fahrer gearbeitet. Wenn er einen Arbeitsauftrag bekommen hat, hat er zu Hause immer nur gesagt: "Ich fahre wieder." R: Wiederholt neuerlich die Frage nach dem Aufenthalt des Vaters, als der BF vom Dach gefallen ist. BF: Er ist vom Bazar zurückgekommen. R wiederholt neuerlich die Frage. BF: Ich weiß nicht genau, wo sich mein Vater aufgehalten hat. Wahrscheinlich war er am Bazar, weil er von dort zurückgekommen ist. Zum Zeitpunkt als mein Vater nach Hause gekommen ist, war ich nicht mehr zu Hause. R: Woher wissen Sie dann, dass Ihr Vater vom Bazar nach Hause gekommen ist? BF: Mir wurde das im Nachhinein erzählt. R: Wurden Sie von den Taliban jemals persönlich bedroht? BF: Ja. R: Wie hat sich diese Drohung abgespielt? BF: Ich bin nicht direkt bedroht worden. Ich stand am Dach. Sie haben gesagt "fasst ihn". Nachdem ich geflüchtet bin, war es meiner Familie auch nicht mehr möglich dort zu leben und diese hat den Heimatort verlassen und ist geflüchtet. R: Woher stammt Ihre Familie? BF: Meine Familie stammt ursprünglich aus XXXX.BF: Meine Familie stammt ursprünglich aus römisch 40 . R: Woher genau? BF: Meine Familie stammt aus XXXX XXXX, aus XXXX XXXX.BF: Meine Familie stammt aus römisch 40 römisch 40 , aus römisch 40 römisch 40 . R: Haben Sie ursprünglich Verwandtschaft in XXXXgehabt? BF: Nein. Mein Vater hat für Leute aus XXXX als Fahrer gearbeitet.BF: Nein. Mein Vater hat für Leute aus römisch 40 als Fahrer gearbeitet. SV: Ihrer Aussprache ist zu entnehmen, dass Ihr Dialekt jenen Personen, welche aus XXXX stammen, entspricht. Was sagen Sie dazu?SV: Ihrer Aussprache ist zu entnehmen, dass Ihr Dialekt jenen Personen, welche aus römisch 40 stammen, entspricht. Was sagen Sie dazu? BF: Ich lebe nun seit ca. zwei Jahren und drei Monaten von meiner ursprünglichen Herkunftsregion entfernt. In Österreich habe ich Kontakt zu anderen Afghanen die aus XXXX stammen. Ich spreche heute in der allgemein bekannten Hochdari-Sprache. Wenn ich in meinem ursprünglichen Dialekt aus XXXX spreche, kann es sein, dass einige Worte nicht verstanden werden.BF: Ich lebe nun seit ca. zwei Jahren und drei Monaten von meiner ursprünglichen Herkunftsregion entfernt. In Österreich habe ich Kontakt zu anderen Afghanen die aus römisch 40 stammen. Ich spreche heute in der allgemein bekannten Hochdari-Sprache. Wenn ich in meinem ursprünglichen Dialekt aus römisch 40 spreche, kann es sein, dass einige Worte nicht verstanden werden. [...] Dem BF wird eine Zusammenfassung der aktuell relevanten Länderfeststellungen zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Zivile Opfer im Jahr 2015 Im Berichtszeitraum des Jahres 2015 (1.
  3. bis 31.12.2015) gab die UNAMA an, dass der Konflikt in Afghanistan Ursache für Schaden an der Zivilbevölkerung war und gab weiter an, dass dies die höchste Zahl ziviler Opfer seit Dokumentationsbeginn im Jahr 2009 durch die UNAMA beinhaltete. Die Zahl ziviler Tote und Verletze stieg aufgrund des Konfliktes im Gegensatz zum Jahr 2014 um 4% an. Im Berichtszeitraum dokumentierte die UNAMA 11.002 zivile Opfer (3.545 Tote und 7.457 Verletzte), was einen Rückgang von 4% bei den zivilen Toten andeutet und einen Anstieg von 9% bei den verletzten Zivilisten (UNAMA 2.2.2016). (UNAMA 2.2016) Zwischen 1.
  4. und 31.12.2015 registrierte die UNAMA 6.859 zivile Opfer (2.315 Tote und 4.544 Verletzte) durch Operationen und Angriffe regierungsfeindlicher Elemente - dies deutet im Vergleich zum Jahr 2014 einen Rückgang von 10% an (UNAMA 2.2016). Bodenoffensiven zwischen den Konfliktparteien waren Ursache für die höchste Zahl ziviler Opfer (Tote und Verletzte), gefolgt von IEDs, Selbstmordattentaten und komplexen Angriffen. Bodenoffensiven töten die meisten Zivilisten gefolgt von gezielten und vorsätzlichen Tötungen (UNAMA 2.2.016). Allgemein ist der Anstieg ziviler Opfer im Jahr 2015 zum Großteil auf einen Anstieg komplexer Angriffe und Selbstmordattentate, sowie gezielter und vorsätzlicher Tötungen durch regierungsfeindliche Elemente zurückzuführen, sowie eine erhöhte Anzahl ziviler Opfer wurde durch regierungsfreundliche Kräfte im Rahmen von Bodenoffensiven und Luftangriffen verursacht, während eine erhöhte Zahl von Zivilisten ins Kreuzfeuer zwischen den Konfliktparteien geriet - besonders erwähnenswert ist hier die Provinz Kunduz (UNAMA 2.2016). Im Jahr 2015 wurden 70% sicherheitsrelevanter Vorfälle in den südlichen, östlichen und südöstlichen Regionen registriert. Ghazni, Helmand, Kandahar, Kunar und Nangarhar zählten zu den volatilsten Provinzen, in denen 49% aller sicherheitsrelevanten Vorfälle registriert wurden. Bewaffnete Zusammenstöße und IEDs waren für 79% aller Vorfälle verantwortlich und deuten damit einen Anstieg von 3% im Gegensatz zum Jahr 2014 an. Überdies deutet dies ein allgemein höheres Niveau der Aufständischenaktivitäten im Jahr 2015 an. Trotz der Ansage der Taliban ihre Frühjahrsoffensive am 24.4.2015 zu starten, gab es keine deutliche Veränderung ihrer Angriffsmuster während des Frühjahrs. Im Gegensatz zu den vorangegangen Jahren wurde das Kämpfen im Jahr 2015 unvermindert weitergeführt (UN GASC 7.3.2016). Berichtszeitraum 1.12.2015 bis 15.2.2016 Militärische Auseinandersetzungen Nach Angaben der UN gab es zwischen dem 1.12.2015 und dem 15.2.2016 landesweit 4.014 sicherheitsrelevante Vorfälle und damit 8,3 % weniger als in den Vergleichszeiträumen der Jahre 2014 und
  5. Allerdings weisen im Vergleichszeitraum die Monate Januar und Februar 2015 die höchsten Zahlen seit 2001 auf. Bei über der Hälfte der Vorfälle handelte es sich um bewaffnete Zusammenstöße, 19,2 % waren Bombenanschläge. Weiterhin wurden 154 gezielte Tötungen (einschließlich Versuchen) registriert, 27 % weniger als in den Vergleichszeiträumen 2014 und
  6. Mit 20 Selbstmordanschlägen kam es zu zehn weniger als in den Vorjahresvergleichszeiträumen (BAMF 4.4.2016; vgl. UN GASC 7.3.2016).Nach Angaben der UN gab es zwischen dem 1.12.2015 und dem 15.2.2016 landesweit 4.014 sicherheitsrelevante Vorfälle und damit 8,3 % weniger als in den Vergleichszeiträumen der Jahre 2014 und
  7. Allerdings weisen im Vergleichszeitraum die Monate Januar und Februar 2015 die höchsten Zahlen seit 2001 auf. Bei über der Hälfte der Vorfälle handelte es sich um bewaffnete Zusammenstöße, 19,2 % waren Bombenanschläge. Weiterhin wurden 154 gezielte Tötungen (einschließlich Versuchen) registriert, 27 % weniger als in den Vergleichszeiträumen 2014 und
  8. Mit 20 Selbstmordanschlägen kam es zu zehn weniger als in den Vorjahresvergleichszeiträumen (BAMF 4.4.2016; vergleiche UN GASC 7.3.2016). Die AFDSF führten Räumungsoperationen in den Provinzen Baghlan, Kunduz und Nangarhar durch. Trotz dieser Operationen blieb die Sicherheitslage in den nord-östlichen Regionen volatil - speziell in der Gegend rund um Kunduz, in welcher regierungsfeindliche Elemente auch weiterhin eine Präsenz in der Nähe zu Kunduz City beibehielten (UN GASC 7.3.2016). In den vergangenen Wochen gab es bewaffnete Auseinandersetzungen, Luft- und Raketenangriffe, Razzien etc. u.a. in den südlichen Provinzen Helmand, Uruzgan (dort sollen tausende Familien ihre Heimatorte verlassen haben), den nördlichen Provinzen Baghlan, Faryab, Balkh, Jawzjan, der nordöstlichen Provinz Kunduz, den östlichen Provinzen Nangarhar, Kunar, Nuristan, Laghman, den westlichen Provinzen Farah, Herat, Badghis, der zentralen Provinz Kapisa, den südöstlichen Provinzen Ghazni und Paktia (BAMF 4.4.2016). Taliban Die Taliban kündigten, im Rahmen der alljährlichen Frühjahrsoffensive Operationen zur Eroberung großer Städte an (BAMF 4.4.2016; vgl. Der Spiegel 23.3.2016). Bisher konnten sie lediglich Kunduz (im September 2015) kurzzeitig erobern (BAMF 4.4.2016; vgl. UN GASC 10.12.2016).Die Taliban kündigten, im Rahmen der alljährlichen Frühjahrsoffensive Operationen zur Eroberung großer Städte an (BAMF 4.4.2016; vergleiche Der Spiegel 23.3.2016). Bisher konnten sie lediglich Kunduz (im September 2015) kurzzeitig erobern (BAMF 4.4.2016; vergleiche UN GASC 10.12.2016). Quellen: -Strichaufzählung BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (4.4.2016): Briefing Notes. Per E-Mail. -Strichaufzählung Der Spiegel (23.3.2016): Offensive in Afghanistan: Taliban kündigen Angriffe auf Großstädte an, http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-taliban-kuendigen-angriffe-auf-grosse-staedte-an-a-1083876.html, Zugriff 5.4.2016 -Strichaufzählung UNAMA - United Nation Assistance Mission in Afghanistan (2.2016): Afghanistan: Annual Report 2015, Protection of Civilians in Armed Conflict, http://www.refworld.org/docid/56c17b714.html, Zugriff 4.4.2016 -Strichaufzählung UN GASC - United Nation General Assembly Security Council (7.3.2016): The situation in Afghanistan and its implications for international peace and security, http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/2016/218, Zugriff 4.4.2016 -Strichaufzählung UN GASC - United Nation General Assembly Security Council (10.12.2016): The situation in Afghanistan and its implications for international peace and security, https://unama.unmissions.org/sites/default/files/report_of_the_secretary-general_the_situation_in_afghanistan_and_its_implications_for_international_peace_and_security.pdf, Zugriff 5.4.2016
  9. Politische Lage Verfassung Nach dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 wurde eine neue Verfassung erarbeitet, die schließlich im Januar 2004 ratifiziert wurde (IDEA o.D.) und auf der Verfassung aus dem Jahr 1964 basiert. Bei Ratifizierung sah diese Verfassung vor, dass kein Gesetz gegen die Grundsätze und Bestimmungen des Islam verstoßen darf und dass alle Bürger Afghanistans, Mann und Frau, gleiche Rechte und Pflichten vor dem Gesetz haben (BFA Staatendokumentation 3.2014; vgl. Max Planck Institute 27.1.2004).Nach dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 wurde eine neue Verfassung erarbeitet, die schließlich im Januar 2004 ratifiziert wurde (IDEA o.D.) und auf der Verfassung aus dem Jahr 1964 basiert. Bei Ratifizierung sah diese Verfassung vor, dass kein Gesetz gegen die Grundsätze und Bestimmungen des Islam verstoßen darf und dass alle Bürger Afghanistans, Mann und Frau, gleiche Rechte und Pflichten vor dem Gesetz haben (BFA Staatendokumentation 3.2014; vergleiche Max Planck Institute 27.1.2004). Afghanistans Präsident und CEO Am
  10. September 2014 wurde Ashraf Ghani als Präsident Afghanistans vereidigt (CRS 12.1.2015). Nach monatelangem Streit hatten sich Ghani und Abdullah auf eine gemeinsame Einheitsregierung geeinigt. Das Abkommen sieht vor, dass für den Zweitplatzierten bei der Wahl der Posten eines bislang nicht vorgesehenen Ministerpräsidenten geschaffen wird (FAZ 15.6.2014). Abdullah, der Verlierer der Präsidentschaftswahl, bekam den Posten des Geschäftsführers der Regierung bzw. "Chief Executive Officer" (CEO) der Regierung (CRS 12.1.2015). Diese per Präsidialdekret eingeführte Position weist Ähnlichkeiten mit der Position eines Premierministers auf (AA 8.2015). Der CEO fungiert quasi als Premierminister, auch wenn eine Verfassungsänderung zur formalen Schaffung des Postens des Premierministers noch ausständig ist (CRS 12.1.2015). Regierungsbildung Obwohl Ghani ursprünglich versprochen hatte, 45 Tagen nach seiner Vereidigung eine Regierung zu präsentieren, zeichnete sich bald ab, dass dieses Versprechen nicht eingehalten werden kann, da für die Regierungsbildung in Afghanistan für die Kabinettsposten die Koalitionspartner aus Ghanis und Abdullahs Lager gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Eine Regierung muss die starken regionalen und ethnischen sowie Stammesbindungen und -befindlichkeiten berücksichtigen, soll sie im ganzen Land akzeptiert sein. Ferner beabsichtigte Ghani, die Ministerien nur Personen mit Fachkenntnissen anzuvertrauen und keine bisherigen Minister oder Parlamentarier ins Kabinett aufzunehmen, um so die Voraussetzungen für einen kompetenten Neuanfang zu schaffen. Doch wird die Übung unter solchen Prämissen zusätzlich erschwert. Ghanis Kabinettsliste war in Afghanistan mit Erleichterung aufgenommen worden, weil das Land endlich eine handlungsfähige Regierung braucht. Zwar fragten sich Beobachter wie das Afghanistan Analysts Network einerseits, inwieweit eine junge und recht unerfahrene Regierung den Herausforderungen gewachsen sei. Anderseits wurde Ghanis Festhalten am Versprechen, keine politischen Schwergewichte der Vergangenheit in die Regierung aufzunehmen, durchaus anerkennend kommentiert (NZZ 22.1.2015). Parlament und Parlamentswahlen Die afghanische Nationalversammlung, Shuraye Melli, basiert auf einem Zweikammersystem, das sich in ein Unterhaus, Wolesi Jirga, und ein Oberhaus, Meshrano Jirga, auch Ältestenrat oder Senat genannt, gliedert. Das Unterhaus setzt sich aus 249 Sitzen zusammen, die sich proportional zur Bevölkerungszahl auf die 34 Provinzen verteilen. Verfassungsgemäß sind für Frauen 68 Sitze und für die Minderheit der Kuchi 10 Sitze im Unterhaus reserviert (USDOS 25.6.2015; vgl. CRS 15.10.2015 und CRS 12.1.2015).Die afghanische Nationalversammlung, Shuraye Melli, basiert auf einem Zweikammersystem, das sich in ein Unterhaus, Wolesi Jirga, und ein Oberhaus, Meshrano Jirga, auch Ältestenrat oder Senat genannt, gliedert. Das Unterhaus setzt sich aus 249 Sitzen zusammen, die sich proportional zur Bevölkerungszahl auf die 34 Provinzen verteilen. Verfassungsgemäß sind für Frauen 68 Sitze und für die Minderheit der Kuchi 10 Sitze im Unterhaus reserviert (USDOS 25.6.2015; vergleiche CRS 15.10.2015 und CRS 12.1.2015). Das Oberhaus setzt sich aus 102 Sitzen zusammen. Zwei Drittel von diesen werden von den gewählten Provinzräten vergeben. Ein Drittel der Sitze, wovon wiederum 50% mit Frauen besetzt werden müssen, vergibt der Präsident selbst, (CRS 12.1.2015; vgl. CRS 15.10.2015). Zwei der vom Präsidenten zu vergebenden Sitze sind verfassungsgemäß für die Kutschi-Minderheit und zwei weitere für Behinderte bestimmt. Die verfassungsmäßig vorgegebenen Quoten gewährleisten einen Frauenanteil von 25% im Parlament und über 30% in den Provinzräten. Ein Sitz im Oberhaus ist für die Ernennung eines Sikh- oder Hindu-Repräsentanten reserviert (USDOS 25.6.2015Das Oberhaus setzt sich aus 102 Sitzen zusammen. Zwei Drittel von diesen werden von den gewählten Provinzräten vergeben. Ein Drittel der Sitze, wovon wiederum 50% mit Frauen besetzt werden müssen, vergibt der Präsident selbst, (CRS 12.1.2015; vergleiche CRS 15.10.2015). Zwei der vom Präsidenten zu vergebenden Sitze sind verfassungsgemäß für die Kutschi-Minderheit und zwei weitere für Behinderte bestimmt. Die verfassungsmäßig vorgegebenen Quoten gewährleisten einen Frauenanteil von 25% im Parlament und über 30% in den Provinzräten. Ein Sitz im Oberhaus ist für die Ernennung eines Sikh- oder Hindu-Repräsentanten reserviert (USDOS 25.6.2015 Eine der wesentlichen Neuerungen, welche die Parlamentswahlen 2005 und 2010 betrafen, war die "single non-transferable vote (SNTV)"-Regelung. Jedem Wahlkreis ist, proportional zur Bevölkerungszahl, mehr als ein Sitz im Parlament zugeteilt. Die Wähler des Wahlkreises können jeweils eine Stimme abgeben. Die Sitze des Wahlkreises gehen an die Kandidaten des Kreises in der Reihenfolge der Anzahl der von ihnen gewonnenen Stimmen. Dieses System ist weltweit sehr selten (UNAMA o.D.; vgl. NDI 2011; vgl. CRS 15.10.2015). Durch das System treten die Kandidaten individuell gegeneinander an und erlangen die Sitze nicht über Parteilisten (CRS 15.10.2015).Eine der wesentlichen Neuerungen, welche die Parlamentswahlen 2005 und 2010 betrafen, war die "single non-transferable vote (SNTV)"-Regelung. Jedem Wahlkreis ist, proportional zur Bevölkerungszahl, mehr als ein Sitz im Parlament zugeteilt. Die Wähler des Wahlkreises können jeweils eine Stimme abgeben. Die Sitze des Wahlkreises gehen an die Kandidaten des Kreises in der Reihenfolge der Anzahl der von ihnen gewonnenen Stimmen. Dieses System ist weltweit sehr selten (UNAMA o.D.; vergleiche NDI 2011; vergleiche CRS 15.10.2015). Durch das System treten die Kandidaten individuell gegeneinander an und erlangen die Sitze nicht über Parteilisten (CRS 15.10.2015). Die Rolle des Zweikammern-Parlaments (Unterhaus "Wolesi Jirga", Oberhaus "Meshrano Jirga") bleibt trotz wachsenden Selbstbewusstseins der Parlamentarier begrenzt. Zwar beweisen die Abgeordneten mit der kritischen Anhörung und auch Abänderung von Gesetzentwürfen in teils wichtigen Punkten, dass das Parlament grundsätzlich funktionsfähig ist. Generell leidet die Legislative aber nicht nur unter ihrer schwachen Rolle im Präsidialsystem, sondern auch unter dem unterentwickelten Parteiensystem und mangelnder Rechenschaft der Parlamentarier gegenüber ihren Wählern (AA 6.11.2015). Parteien Die afghanische Parteienlandschaft ist wenig entwickelt und mit über 50 registrierten Parteien stark zersplittert. Die meisten dieser Gruppierungen erscheinen jedoch mehr als Machtvehikel ihrer Führungsfiguren denn als politisch-programmatisch gefestigte Parteien. Ethnischer Proporz, persönliche Beziehungen und ad hoc geformte Koalitionen genießen in der Regel mehr Einfluss als politische Organisationen. Die Schwäche des Parteiensystems ist auch auf das Fehlen eines Parteienfinanzierungsgesetzes zurückzuführen sowie auf das Wahlsystem (Direktwahl mit einfacher, nicht übertragbarer Stimme). Reformversuche sind im Gange, werden aber durch die unterschiedlichen Interessenlagen der verschiedenen politischen Lager immer wieder gestört. (AA 6.11.2015). Oppositionsbewegungen und Parteien - ganz gleich ob Kommunisten oder rechtsreligiös - wurden gezwungen entweder unterzutauchen oder ins Exil zu gehen. Unter einer neuen und formellen Verfassung haben sich seit 2001 früher islamistisch-militärische Fraktionen, kommunistische Organisationen, ethno-nationalistische Gruppen und zivilgesellschaftliche Gruppen zu politischen Parteien gewandelt. Sie repräsentieren einen vielgestaltigen Querschnitt der politischen Landschaft und haben sich in den letzten Jahren zu Institutionen entwickelt. Keine von ihnen ist eine Organisation politischen Glaubens oder Mobilmacher von Wähler/innen, wie es Parteien in reiferen Demokratie sind. Der Terminus Partei umfasst gegenwärtig eine Reihe von Organisationen mit sehr unterschiedlichen organisatorischen und politischen Hintergründen. Trotzdem existieren Ähnlichkeiten in ihrer Arbeitsweise. Einer Anzahl von ihnen war es möglich die Exekutive und Legislative der Regierung zu beeinflussen, aber nicht immer durch Wahlerfolge (USIP 3.2015). Die Machtstrukturen in Afghanistan sind vielschichtig und verwoben. Eignung, Befähigung und Leistung spielen oftmals eine untergeordnete Rolle bei der Verteilung politischer bzw. administrativer Ämter. Die Entscheidungen über viele Personalien, auch in entlegenen Provinzen, werden von der Zentralregierung in Kabul, häufig sogar vom Präsidenten getroffen. Im Vielvölkerstaat Afghanistan spielen informelle Beziehungsnetzwerke und der Proporz der Ethnien eine wesentliche Rolle. Die Machtverteilung wird national und auch lokal so austariert, dass die Loyalität einzelner Persönlichkeiten und Gruppierungen gesichert erscheint. Handeln lokale Machthaber entgegen der Regierungspolitik, bleiben Sanktionen allerdings häufig aus. Politische Allianzen werden in der Regel nach pragmatischen Gesichtspunkten geschmiedet. Dadurch kommt es, für Außenstehende immer wieder überraschend, zu Koalitionswechseln und dem Herauslösen von Einzelpersonen aus bestehenden politischen Verbindungen, unabhängig von Parteistrukturen (AA 6.11.2015). Im Jahr 2009 wurde ein neues Parteiengesetz eingeführt, welches eine Neuregistrierung aller Parteien verlangte und ferner zum Ziel hatte ihre Zahl zu reduzieren. Anstatt wie bisher die Unterschrift von 700 Mitgliedern vorzuweisen, mussten sie nun 10.000 Unterschriften aus allen Provinzen einbringen. Diese Bedingung reduzierte tatsächlich die Zahl der offiziell registrierten Parteien von mehr als 100 auf 63, trug aber scheinbar nur wenig zur Konsolidierung von Parteiunterstützungsbasen oder institutionalisieren Parteipraktiken bei (USIP 3.2015). Friedens- und Versöhnungsprozess: Der afghanische Friedens- und Versöhnungsprozess ist nach einem ersten direkten und öffentlichen Treffen zwischen Regierung und Taliban in diesem Jahr wieder ins Stocken geraten. Die von der RNE sofort nach Amtsantritt konsequent auf den Weg gebrachte Annäherung an Pakistan stagniert, seit die afghanische Regierung Pakistan der Mitwirkung an mehreren schweren Sicherheitsvorfällen in Afghanistan beschuldigte, Im Juli 2015 kam es erstmals zu direkten Vorgesprächen zwischen der afghanischen Regierung und den Tali

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.