4 B-VG nicht zulässig.B)
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehörige Afghanistans, gehört der tadschikischen Volksgruppe an und ist muslimischen Bekenntnisses, reiste gemeinsam mit seiner im Iran angetrauten Ehefrau am 05.07.2014 in das Bundesgebiet ein und stellte wie seine Ehefrau einen Antrag auf internationalen Schutz. Gleichzeitig reisten folgende Familienmitglieder mit dem Beschwerdeführer ein: Die Schwester XXXX, mit deren Tochter XXXX, die Schwestern XXXX, XXXX, die Brüder XXXX und XXXX sowie die Mutter XXXX. Sämtliche Verfahren sind noch beim BFA anhängig.Die Schwester römisch 40 , mit deren Tochter römisch 40 , die Schwestern römisch 40 , römisch 40 , die Brüder römisch 40 und römisch 40 sowie die Mutter römisch 40 . Sämtliche Verfahren sind noch beim BFA anhängig. Am 12.07.2015 wurde der gemeinsame Sohn im österreichischen Bundesgebiet geboren. Im Rahmen der Erstbefragung gab der Beschwerdeführer an, dass sein nunmehr verstorbener Schwager ein Mitglied der Taliban gewesen sei und dessen Familie wollte, dass die Schwester des Beschwerdeführers ein anderes Familienmitglied heirate. Seine Familie sei dagegen gewesen, weshalb man sie umbringen wollte. Im Rahmen der Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: BFA) am 22.10.2015 gab der Beschwerdeführer an seine Ehefrau im Iran kennengelernt und geheiratet zu haben. Er stamme aus Ghazni und hätte als Fahrer in Kabul gearbeitet. Er wiederholte seine Aussage der Erstbefragung und konkretisierte, dass er noch zwei jüngere Schwestern hätte. Man hätte gedroht, dass – wenn sie die ältere Schwester nicht "hergeben" würden - sie sowohl diese als auch die beiden anderen Schwestern mitnehmen würden. Dies sei der Grund für die Flucht in den Iran. In der Nacht hätten sie seine Schwester mit einem Kind zu sich geholt und dann seien sie illegal in den Iran gegangen. Auch dort hätte man ihn an seiner Arbeitsstätte gefunden und mitgeteilt, dass er ihrer Aufforderung nachgeben müsse, sonst würden sie die Schwestern mitnehmen. Wäre er im Iran zur Polizei gegangen, hätte man ihn abgeschoben. Sie seien alle gemeinsam in den Iran und dann auch in weiterer Folge von dort ausgereist. Mit Bescheid vom 16.12.2015 wurde der Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen und ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass die Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Beweiswürdigend wurde auf vage sowie unpräzise Aussagen verwiesen sowie dass er nicht den Eindruck erwecken könne, dass das Geschilderte persönlich Erlebtes darstelle. Das Vorbringen sei derart dürftig gehalten, dass man daraus kein ihn persönlich betreffendes, zusammenhängendes und einigermaßen glaubhaftes Geschehen ableiten könne. Insbesondere sei auch nicht nachvollziehbar wie nach den angeblichen Bedrohungen durch die Schwiegerfamilie seiner Schwester in Afghanistan die Familien ihn im Iran bedroht und gefunden hätte. Auch zu der angeblichen Bedrohung durch die Bekannten oder Verwandten der Schwiegerfamilie seiner Schwester hätte er keine plausiblen Angaben machen können. ( ) Die Behörde ging davon aus, dass er Afghanistan nicht aus den von ihm genannten Gründen verlassen hätte und aus den von ihm genannten Gründen keine Verfolgungsgefahr im Zusammenhang mit dem Fall einer Rückkehr ersichtlich sei. Das BVwG forderte in weiterer Folge die Niederschrift der Einvernahme der Schwester (XXXX) – das behauptete "Hauptopfer" der Familienfluchtgeschichte – vom BFA an.Das BVwG forderte in weiterer Folge die Niederschrift der Einvernahme der Schwester (römisch 40 ) – das behauptete "Hauptopfer" der Familienfluchtgeschichte – vom BFA an. Im Rahmen der am 10.04.2017 durchgeführten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung sagte der Beschwerdeführer Folgendes aus: "VR: Wo haben Sie im Laufe Ihres Lebens gelebt? Geben Sie das bitte möglichst genau an! BF1: Ich bin in Ghazni, Distrikt XXXX, Dorf XXXX geboren. Ich bin seit 20 Monaten ca. in Österreich. Ca. eineinhalb bis zwei Jahre haben wir im Iran gelebt. Sonst habe ich immer im Heimatdorf gelebt. Ich habe als Chauffeur gearbeitet, ich war Chauffeur von General XXXX. Ich war ein Familienchauffeur.BF1: Ich bin in Ghazni, Distrikt römisch 40 , Dorf römisch 40 geboren. Ich bin seit 20 Monaten ca. in Österreich. Ca. eineinhalb bis zwei Jahre haben wir im Iran gelebt. Sonst habe ich immer im Heimatdorf gelebt. Ich habe als Chauffeur gearbeitet, ich war Chauffeur von General römisch 40 . Ich war ein Familienchauffeur. VR: Haben Sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert? BF1: Ich war nie in der Schule. Ich habe auch keine Berufsausbildung. Ich habe aber aus Chauffeur gearbeitet. Ich habe als Schneider im Iran gearbeitet, dort habe ich das auch gelernt. Teilweise kann ich auch schreiben und lesen. VR: Haben Sie jemals in Kabul gelebt oder gearbeitet? BF1: Ich habe in Kabul gearbeitet, weil der General dort gelebt hat. Ich habe aber in Kabul nicht gelebt. VR: Wie weit ist XXXX von Kabul entfernt?VR: Wie weit ist römisch 40 von Kabul entfernt? BF1: Dreieinhalb Stunden mit dem Auto. VR: Ihre Schwester sagt, XXXX ist vier bis fünf Stunden von Kabul entfernt.VR: Ihre Schwester sagt, römisch 40 ist vier bis fünf Stunden von Kabul entfernt. BF1: Sie glaubt. Es hängt vom Auto ab, wie schnell man fährt. VR: Wie heißt der Schwiegervater Ihrer Schwester? Wie alt ist er ca.? BF1: XXXX XXXX, er ist vielleicht 70, 80 Jahre alt.BF1: römisch 40 römisch 40 , er ist vielleicht 70, 80 Jahre alt. VR: Laut der Schwester heißt er XXXX XXXX?VR: Laut der Schwester heißt er römisch 40 XXXX? BF1: Der Ehemann heißt so. VR: Ihre Schwester hat auf die Frage: "Können Sie mir die Daten Ihrer Schwiegereltern nennen?" gesagt, dass der Schwiegervater XXXX XXXX heißt. Vorname weiß niemand.VR: Ihre Schwester hat auf die Frage: "Können Sie mir die Daten Ihrer Schwiegereltern nennen?" gesagt, dass der Schwiegervater römisch 40 römisch 40 heißt. Vorname weiß niemand. BF1: So hat der Ehemann geheißen, das muss ein Missverständnis sein. Meine Schwester hat psychische Probleme. Sie ist auch in ärztlicher Behandlung. VR: Ihre Schwester sagt, der Ehemann hat XXXX XXXX XXXX geheißen.VR: Ihre Schwester sagt, der Ehemann hat römisch 40 römisch 40 römisch 40 geheißen. BF1: XXXX ist der Vorname. Es ist nicht XXXX. XXXX ist der Familienname. XXXX gehört nicht dazu.BF1: römisch 40 ist der Vorname. Es ist nicht römisch 40 . römisch 40 ist der Familienname. römisch 40 gehört nicht dazu. VR: Wo hat Ihre Schwester zuletzt in Afghanistan gelebt? BF1: Wir haben bis zur Ausreise alle gemeinsam in XXXX gelebt. Wir haben nicht in einem gemeinsamen Haus gelebt, aber im gleichen Dorf.BF1: Wir haben bis zur Ausreise alle gemeinsam in römisch 40 gelebt. Wir haben nicht in einem gemeinsamen Haus gelebt, aber im gleichen Dorf. VR: Ihre Schwester hat gesagt, dass sie ein bis zwei Autostunden von XXXX entfernt gelebt hat.VR: Ihre Schwester hat gesagt, dass sie ein bis zwei Autostunden von römisch 40 entfernt gelebt hat. BF1: Meine Schwester hat psychische Probleme. Ihr ganzer Körper wurde mit Messern verletzt. Der Ehemann hat das getan. Auf beiden Oberarmen beidseits, es gibt auch Spuren von Messern und Zigarettenverbrennungen. VR: Ihre Schwester hat aber gesagt, dass sie selbst versucht hat sich die Pulsadern aufzuschneiden. BF1: Nein, selbst hat sie das nicht getan. Das hat alles die Familie des Ehemannes getan. Aus diesen Gründen hat sie psychische Probleme. VR: Wie hat Ihre Schwester Ihren – jetzt verstorbenen - Ehemann kennengelernt? BF1: Über die Dorffrauen ist es zur Hochzeit gekommen, diese haben die Hochzeit arrangiert. VR: Ihre Eltern waren einverstanden? BF1: Ja, damals war mein Vater am Leben. Er war das Oberhaupt der Familie und er war einverstanden. VR: Wie alt war Ihre Schwester damals? BF1: Ich weiß es nicht. Ich weiß selbst nicht wie alt ich bin. Sie war sehr jung. VR: Ungefähr? BF1: Die Mädchen heiraten dort mit 13, 14 Jahren. Sie war sehr jung. VR: Was ist Ihrer Schwester in Afghanistan passiert? BF1: Hätten wir das Land nicht verlassen, wären wir ums Leben gekommen. Der Ehemann meiner Schwester war ein Taliban. Wir haben das aber nicht gewusst. Nach dem Tod des Ehemannes ist die Familie gekommen und hat gesagt, dass meine Schwester verpflichtet ist, seinen Bruder zu heiraten. Nicht nur, dass sie den Bruder heiraten soll, sondern auch die zwei anderen Schwestern von mir würden sie nehmen, obwohl diese erst 12 Jahre alt waren. VR: Das heißt, man hätte jetzt nicht nur XXXX, sondern auch zwei andere Schwestern in diese Familie verheiraten sollen?VR: Das heißt, man hätte jetzt nicht nur römisch 40 , sondern auch zwei andere Schwestern in diese Familie verheiraten sollen? BF1: Unser Problem waren eigentlich die zwei anderen. Sie war schon mit denen (der Familie) verheiratet. VR: Ich dachte mir, dass die zwei anderen nur dann in die Familie verheiratet werden sollten, wenn die XXXX nicht den Schwager heiratet?VR: Ich dachte mir, dass die zwei anderen nur dann in die Familie verheiratet werden sollten, wenn die römisch 40 nicht den Schwager heiratet? BF1: Ja, das habe ich auch gesagt. Ich wollte das auch sagen. Uns wurde gesagt, XXXX soll den Bruder des Verstorbenen heiraten, wenn sie das nicht tut, dann holen sie sich die zwei anderen. Die zwei anderen sind XXXX und XXXX. Wir haben das abgelehnt und sie haben uns bedroht. Uns wurde gesagt, wenn wir das nicht wollen, dann nehmen sie sich alleBF1: Ja, das habe ich auch gesagt. Ich wollte das auch sagen. Uns wurde gesagt, römisch 40 soll den Bruder des Verstorbenen heiraten, wenn sie das nicht tut, dann holen sie sich die zwei anderen. Die zwei anderen sind römisch 40 und römisch 40 . Wir haben das abgelehnt und sie haben uns bedroht. Uns wurde gesagt, wenn wir das nicht wollen, dann nehmen sie sich alle drei mit Zwang. Ich habe noch zwei Brüder. Uns wurde gesagt, dass sie auch mich und meine Brüder umbringen werden, Mostafa und XXXX. Wir sind aus dem Dorf geflüchtet. Wir wollten in ein Dorf, wo wir sicher sind. Deshalb sind wir in den Iran gegangen.drei mit Zwang. Ich habe noch zwei Brüder. Uns wurde gesagt, dass sie auch mich und meine Brüder umbringen werden, Mostafa und römisch 40 . Wir sind aus dem Dorf geflüchtet. Wir wollten in ein Dorf, wo wir sicher sind. Deshalb sind wir in den Iran gegangen. VR: Wer ist wann wie geflüchtet? BF1: Meine Mutter, meine Brüder XXXX und XXXX, alle drei Schwestern, ich und meine Ehefrau.BF1: Meine Mutter, meine Brüder römisch 40 und römisch 40 , alle drei Schwestern, ich und meine Ehefrau. VR: Die Ehefrau haben Sie ja erst im Iran kennengelernt? BF1: Ich habe jetzt Österreich im Kopf gehabt. VR: Meinen Sie, dass sie den Iran so verlassen haben als Gruppe? BF1: Ja. VR: Von Afghanistan in den Iran. Wer ist da gemeinsam gereist? BF1: Meine Mutter, die Brüder, die drei Schwestern, ich und die Tochter von XXXX.BF1: Meine Mutter, die Brüder, die drei Schwestern, ich und die Tochter von römisch 40 . VR: Die Reise haben sie gemeinsam von Afghanistan angetreten und sind gemeinsam in den Iran eingereist? BF1: Ja. VR: Ihre Schwester hat gesagt, dass sie alleine geflohen ist und dass sie keinen Kontakt zu ihnen, ihrer Mutter usw. hatte. BF1: Warum glauben Sie meiner Schwester, obwohl sie psychisch krank ist. VR: Ich habe Ihre Schwester noch nie gesehen. VH wird um 14:50 Uhr für eine kurze Pause unterbrochen. VH wird um 14:55 Uhr fortgesetzt. VR wiederholt die Frage: Ihre Schwester sagt, dass sie zwei Monate vor ihrer Familie ausgereist ist. BF1: Das stimmt nicht, wir haben gemeinsam das Land verlassen. Das ist nicht möglich, dass eine Frau mit einem Kind alleine das Land verlässt. VR: In Ihrer Einvernahme am 22.10.2015 und in Ihrer Stellungnahme von letzter Woche haben Sie beschrieben, dass Sie Ihre Schwester mit der Tochter in Ihr Haus geholt hätten. Schildern Sie das näher. BF1: Wir wurden bedroht, nach dieser Bedrohung habe ich meine Schwester und meine Nichte zu uns geholt und wir haben das Land verlassen. Wir waren ca. ein oder zwei Tage noch bei uns im Haus. VR: Wie erklären Sie sich dann, dass Ihre Schwester am 24.03.2016 auf die Frage "Wie haben Sie die Flucht mir Ihrer Mutter organisiert? Wie sind Sie in Kontakt getreten?" geantwortete hat "Wir sind separat geflüchtet. Ich hatte damals keinen Kontakt zu meiner Familie." BF1: Alles was ich sagen kann, ist, dass Sie meine Schwester kennen lernen und danach beurteilen. Ihr geht es psychisch und körperlich nicht gut. Meine Schwester lebt seit zwei Jahren in XXXX und noch immer findet sie nicht nach Wien.BF1: Alles was ich sagen kann, ist, dass Sie meine Schwester kennen lernen und danach beurteilen. Ihr geht es psychisch und körperlich nicht gut. Meine Schwester lebt seit zwei Jahren in römisch 40 und noch immer findet sie nicht nach Wien. VR: Was ist Ihnen konkret passiert – einerseits in Afghanistan und andererseits im Iran? BF1: In Afghanistan wurde ich von den Taliban mit dem Umbringen bedroht. Die Familie vom Schwiegervater waren Taliban und von denen wurden wir bedroht. Verbal, sie haben uns mündlich bedroht. Die vier Brüder vom Ehemann meiner Schwester, ich wurde von denen bedroht. VR: Der General konnte Ihnen nicht helfen? BF1: Der General gehörte zur afghanischen Regierung. Die Taliban kämpfen gegen die Regierung. VR: Umso eher wäre doch dann ein Einschreiten möglich gewesen? Hat es der General gewusst? BF1: Nein, ich habe es ihm nicht erzählt. Ich habe gewusst, dass er uns nicht helfen kann. VR: Was ist Ihnen im Iran passiert? BF1: Ich habe als Schneider gearbeitet und vor der Hochzeit hatte ich keine Probleme. Wir sind geflüchtet und keiner hat gewusst, wo wir sind. Nach der Hochzeit hat mich die Familie des Ehemannes meiner Schwester im Iran gefunden und sie haben herausgefunden, wo ich arbeite. Sie haben uns gefunden. Sie hatten kein Recht, XXXX mitzunehmen, weil deren Ehre verletzt wurde. Sie wollten XXXX und ihre Tochter mit nach Afghanistan nehmen.BF1: Ich habe als Schneider gearbeitet und vor der Hochzeit hatte ich keine Probleme. Wir sind geflüchtet und keiner hat gewusst, wo wir sind. Nach der Hochzeit hat mich die Familie des Ehemannes meiner Schwester im Iran gefunden und sie haben herausgefunden, wo ich arbeite. Sie haben uns gefunden. Sie hatten kein Recht, römisch 40 mitzunehmen, weil deren Ehre verletzt wurde. Sie wollten römisch 40 und ihre Tochter mit nach Afghanistan nehmen. VR: Ihre Schwester hat gesagt, dass sie im Iran auf offener Straße mit der Tochter unterwegs war und sie von vier Personen geschlagen wurde. Es wäre doch leicht gewesen, dass sie sie einfach mitgenommen hätten. BF1: Das höre ich zum ersten Mal. Ich weiß nur, dass sie mich gefunden haben, wo ich arbeite. Das was meine Schwester gesagt hat, höre ich das erste Mal. VR: Was ist Ihnen dann passiert? BF1: Sie haben gesagt, dass sie herausfinden werden, wo wir leben und dass sie XXXX mitnehmen werden. Ich habe ihnen die Möglichkeit nicht gegeben herauszufinden, wo wir leben. Wir sind vom Iran geflüchtet, obwohl meine Frau im achten Monat schwanger war. Als wir Österreich erreicht haben, ist fünf Tage danach mein Kind geboren worden.BF1: Sie haben gesagt, dass sie herausfinden werden, wo wir leben und dass sie römisch 40 mitnehmen werden. Ich habe ihnen die Möglichkeit nicht gegeben herauszufinden, wo wir leben. Wir sind vom Iran geflüchtet, obwohl meine Frau im achten Monat schwanger war. Als wir Österreich erreicht haben, ist fünf Tage danach mein Kind geboren worden. VR: Was ist mit Ihrem Neffen passiert? BF1: Der ist in Ghazni geblieben. VR: Sind Sie selbst gesund? BF1: Ja. BFV: Ihrer Meinung nach, wann haben sich die psychischen Probleme der Schwester geäußert und in welcher Form? BF1: Als wir Österreich erreicht haben oder als wir das Land verlassen haben, damals hat es angefangen. BFV: Könnte es sein, dass es zwischen Ihrer Schwester und Ihnen einen Streit gegeben hat? BF1: Nein. BFV: Wie erklären Sie sich, dass ihre Schwester so viele andere Sachen vorgebracht hat? BF1: Sie ist verrückt, sie ist krank. Es gab keinen Streit zwischen uns. Wir sind gut befreundet. Meine Schwester lebt in XXXX, ich wohne in XXXX.BF1: Sie ist verrückt, sie ist krank. Es gab keinen Streit zwischen uns. Wir sind gut befreundet. Meine Schwester lebt in römisch 40 , ich wohne in römisch 40 . BFV: Hatten Sie vorher gewusst, dass ihre Schwester sowas gesagt hat? BF1: Nein." II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 28 Abs. 3
4 B-VG nicht zulässig.
Die Revision gegen die gegenständliche Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor. Konkrete Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung sind weder in der gegenständlichen Beschwerde vorgebracht worden noch im Verfahren vor dem BVwG hervorgekommen.Die Revision gegen die gegenständliche Entscheidung ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor. Konkrete Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung sind weder in der gegenständlichen Beschwerde vorgebracht worden noch im Verfahren vor dem BVwG hervorgekommen. Die oben in der rechtlichen Beurteilung angeführte Judikatur des VwGH ist zwar zum Teil zu früheren Rechtslagen ergangen, sie ist jedoch nach Ansicht des erkennenden Gerichts auf die inhaltlich meist völlig gleichlautenden Bestimmungen der nunmehr geltenden Rechtslage unverändert übertragbar. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2017:W200.2119668.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.