← Österreich

{'item': 'W211 2137580-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum08.05.2017 GeschäftszahlW211 2137580-1 SpruchW211 2137576-1/13E W211 2137580-1/11E W211 2137583-1/6E W211 2137585-1/6E W211 2137588-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a SIMMA als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geboren am XXXX ,1) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 2) XXXX , geboren am XXXX ,2) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 3) XXXX , geboren am XXXX ,3) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 4) XXXX , geboren am XXXX ,4) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 5) XXXX , geboren am XXXX ,5) römisch 40 , geboren am römisch 40 , alle StA. Russische Föderation, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. 1) XXXX , 2) XXXX , 3) XXXX , 4) XXXX , 5) XXXX nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht:alle StA. Russische Föderation, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. 1) römisch 40 , 2) römisch 40 , 3) römisch 40 , 4) römisch 40 , 5) römisch 40 nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht: A) I. Die Beschwerden werden hinsichtlich der Spruchpunkte I. und II. als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerden werden hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. und römisch zwei. als unbegründet abgewiesen. II. In Erledigung der Beschwerde wird Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe geändert, dass der Spruch zu lauten hat:römisch zwei. In Erledigung der Beschwerde wird Spruchpunkt römisch drei. des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe geändert, dass der Spruch zu lauten hat: Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt. Die Rückkehrentscheidung ist gemäß § 9 Abs. 1-3 BFA-VG bis zum 31.12.2017 vorübergehend unzulässig.Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt. Die Rückkehrentscheidung ist gemäß Paragraph 9, Absatz eins -, 3, BFA-VG bis zum 31.12.2017 vorübergehend unzulässig. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind ein verheiratetes Paar und ihre drei minderjährigen Kinder. Sie sind alle Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten am XXXX .2016 (teilweise neuerliche) Anträge auf internationalen Schutz in Österreich.1. Die beschwerdeführenden Parteien sind ein verheiratetes Paar und ihre drei minderjährigen Kinder. Sie sind alle Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten am römisch 40 .2016 (teilweise neuerliche) Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Erste Anträge der beschwerdeführenden Parteien 1) bis 4) vom XXXX .2015 wurden gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zurückgewiesen; für die Prüfung der Anträge war gemäß Art 18

(1)c der VO (EU) Nr. 604/2013 Polen zuständig (siehe Bescheid BFA vom XXXX .2016 sowie Erkenntnisse des BVwG zu den Zl W212 2123790-1, 2123796-1, 2123795-1 und 2123798-1).Erste Anträge der beschwerdeführenden Parteien 1) bis 4) vom römisch 40 .2015 wurden gemäß Paragraph 5, Absatz eins, AsylG als unzulässig zurückgewiesen; für die Prüfung der Anträge war gemäß Artikel 18,
(1)c der VO (EU) Nr. 604 aus 2013, Polen zuständig (siehe Bescheid BFA vom römisch 40 .2016 sowie Erkenntnisse des BVwG zu den Zl W212 2123790-1, 2123796-1, 2123795-1 und 2123798-1).
  1. Bei ihrer Erstbefragung zum neuerlichen Antrag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX .2016 gab die beschwerdeführende Partei 1) soweit wesentlich an, am XXXX 2015 die Russische Föderation verlassen zu haben. Sie sei in der Heimat beschuldigt worden, Kämpfer mit Lebensmittel versorgt zu haben. Man habe ihr damit gedroht, die für sie notwendige Dialyse nicht mehr ermöglichen.
  2. Bei ihrer Erstbefragung zum neuerlichen Antrag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am römisch 40 .2016 gab die beschwerdeführende Partei 1) soweit wesentlich an, am römisch 40 2015 die Russische Föderation verlassen zu haben. Sie sei in der Heimat beschuldigt worden, Kämpfer mit Lebensmittel versorgt zu haben. Man habe ihr damit gedroht, die für sie notwendige Dialyse nicht mehr ermöglichen. Die beschwerdeführende Partei 2) brachte vor, dass ihr Mann in der Heimat Probleme gehabt habe; er habe ihr nichts davon erzählt. Tuberkulose werde außerdem in der Heimat nicht gut behandelt. Die beschwerdeführenden Parteien 3) bis 5) hätten keine eigenen Fluchtgründe.
  3. Am XXXX 2016 wurden die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) von der belangten Behörde zu ihren Anträgen befragt.
  4. Am römisch 40 2016 wurden die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) von der belangten Behörde zu ihren Anträgen befragt. Die beschwerdeführende Partei 1) gab dabei zusammengefasst an, Dialysepatient zu sein und außerdem an Tuberkulose zu leiden, für die sie behandelt werde. Sie habe noch Familienangehörige in der Heimat. Ungefähr zu Beginn des Jahres 2014 sei sie das erste Mal verhört worden, weil man ihr vorgeworfen habe, die Banditen in den Bergen mit Lebensmitteln zu versorgen. Bei einem zweiten Verhör habe man ihr gedroht, ihr die Dialyse nicht mehr zu ermöglichen. Ungefähr ein halbes Jahr nach dem
  5. Vorfall seien sie ausgereist. Sie habe wegen der Medikamente Probleme mit dem Gedächtnis. Zur Dialyse gehe sie seit dem XXXX .
  6. Die ersten drei Jahre sei sie in Gudermes in Behandlung gewesen; danach sei sie nach Grosny gefahren, weil dort ein neues Krankenhaus eröffnet worden sei. Im ersten Jahr sei die Behandlung dort besser gewesen, danach sei es auch dort schlechter geworden. Die Tuberkulose sei im XXXX 2015 in Österreich diagnostiziert worden.Die beschwerdeführende Partei 1) gab dabei zusammengefasst an, Dialysepatient zu sein und außerdem an Tuberkulose zu leiden, für die sie behandelt werde. Sie habe noch Familienangehörige in der Heimat. Ungefähr zu Beginn des Jahres 2014 sei sie das erste Mal verhört worden, weil man ihr vorgeworfen habe, die Banditen in den Bergen mit Lebensmitteln zu versorgen. Bei einem zweiten Verhör habe man ihr gedroht, ihr die Dialyse nicht mehr zu ermöglichen. Ungefähr ein halbes Jahr nach dem
  7. Vorfall seien sie ausgereist. Sie habe wegen der Medikamente Probleme mit dem Gedächtnis. Zur Dialyse gehe sie seit dem römisch 40 .
  8. Die ersten drei Jahre sei sie in Gudermes in Behandlung gewesen; danach sei sie nach Grosny gefahren, weil dort ein neues Krankenhaus eröffnet worden sei. Im ersten Jahr sei die Behandlung dort besser gewesen, danach sei es auch dort schlechter geworden. Die Tuberkulose sei im römisch 40 2015 in Österreich diagnostiziert worden. Die beschwerdeführende Partei 2) gab bei ihrer Einvernahme an, gesund zu sein. Ihr Mann sei in Gudermes und dann in Grosny mit Dialyse behandelt worden; danach sei es ihm immer schlecht gegangen. Für die Dialyse hätten sie nichts bezahlt. Für die Reise sei das Auto verkauft worden, dass Verwandte gekauft hätten, damit die beschwerdeführende Partei 1) zur Dialyse fahren könnte. Nach den Fluchtgründen befragt meinte die beschwerdeführende Partei 2), das ihr Mann glaublich zweimal abgeführt worden sei. Sie selbst sei nicht zu Hause gewesen. Der erste Vorfall mit ihrem Mann sei 2014 gewesen, an Genaueres könne sie sich nicht erinnern. Der zweite Vorfall sei glaublich 2015 gewesen; sie könne sich nicht erinnern, wieviel Zeit zwischen dem Vorfall und der Ausreise gelegen habe. Ihr Mann habe aber bis zur Ausreise zur Dialyse gehen können.
  9. Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), die Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Tschetschenien/Russische Föderation gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt II.) und ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die beschwerdeführenden Parteien eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Tschetschnien/Russische Föderation zulässig ist (Spruchpunkt III.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.).
  10. Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.), die Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Tschetschenien/Russische Föderation gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.) und ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die beschwerdeführenden Parteien eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen. Es wurde gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Tschetschnien/Russische Föderation zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier.).
  11. In der gegen die Bescheide eingebrachten gemeinsamen Beschwerde wurde insbesondere moniert, dass die beschwerdeführende Partei 1) wegen der Einnahme schwerer Medikamente Gedächtnislücken habe; sie sei auf die Hilfe ihrer Frau angewiesen. Sie habe in Tschetschenien teure Medikamente selbst bezahlen müssen, nunmehr seien weitere Krankheiten hinzugekommen. Gesundheitlich gehe es ihr nicht gut.
  12. Mit Schreiben vom XXXX .2017 wurden die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am
  13. Mit Schreiben vom römisch 40 .2017 wurden die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am XXXX 2017 geladen. Die belangte Behörde nahm an der Verhandlung nicht teil.römisch 40 2017 geladen. Die belangte Behörde nahm an der Verhandlung nicht teil.
  14. Am XXXX .2017 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Teilnahme der beschwerdeführenden Parteien 1) und 2), ihrer Vertretung und einer Dolmetscherin für die russische Sprache statt. Im Rahmen der mündlichen Beschwerdeverhandlung wurden die Parteien zu ihrem Leben in Österreich und zu ihren Fluchtgründen im Detail befragt. Es wurden außerdem medizinische Unterlagen vorgelegt.
  15. Am römisch 40 .2017 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Teilnahme der beschwerdeführenden Parteien 1) und 2), ihrer Vertretung und einer Dolmetscherin für die russische Sprache statt. Im Rahmen der mündlichen Beschwerdeverhandlung wurden die Parteien zu ihrem Leben in Österreich und zu ihren Fluchtgründen im Detail befragt. Es wurden außerdem medizinische Unterlagen vorgelegt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  16. Feststellungen: 1.
  17. Zu den beschwerdeführenden Parteien: 1.1.
  18. Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige der Russischen Föderation. Sie stellten am XXXX .2016 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich.1.1.
  19. Die beschwerdeführenden Parteien sind Staatsangehörige der Russischen Föderation. Sie stellten am römisch 40 .2016 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. 1.1.
  20. Die beschwerdeführende Partei 1) wurde in Gudermes geboren und lebte dort bis zu ihrer Ausreise. Die Eltern und ein Bruder der beschwerdeführenden Partei 1) leben nach wie vor in Gudermes. Eine weitere Schwester ist verheiratet und lebt in XXXX .1.1.
  21. Die beschwerdeführende Partei 1) wurde in Gudermes geboren und lebte dort bis zu ihrer Ausreise. Die Eltern und ein Bruder der beschwerdeführenden Partei 1) leben nach wie vor in Gudermes. Eine weitere Schwester ist verheiratet und lebt in römisch 40 . Die beschwerdeführende Partei 1) bezog in der Russischen Föderation im letzten Jahr vor ihrer Ausreise eine Pension. Davor renovierte sie Wohnungen und half ihrem Cousin beim Schuhverkauf. Dass tatsächlich die Familienangehörigen der beschwerdeführenden Partei 1) keine Einkommen beziehen, wird nicht festgestellt. Die beschwerdeführende Partei 2) wurde in Gudermes geboren und wuchs im Rayon Gudermes auf. Die Eltern und vier Geschwister der beschwerdeführenden Partei 2) leben in einem Dorf im Rayon Gudermes. Sie arbeitete bis zu ihrer Hochzeit in einem Schönheitssalon. Die Verwandten der beschwerdeführenden Partei 2) arbeiten gelegentlich am Bau. Die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) stehen mit ihren Verwandten in der Russischen Föderation in Kontakt. Eine Cousine der beschwerdeführenden Partei 2) lebt in Österreich; es besteht telefonischer Kontakt; eine nähere Beziehung oder Unterstützung gibt es jedoch nicht. Die beschwerdeführende Partei 1) versucht, über Internet Deutsch zu lernen. Einen Deutschkurs in der Unterkunft an Montagen kann sie wegen ihres gesundheitlichen Zustands nach dem Wochenende nicht besuchen. Sie meint außerdem, wegen ihrer Therapien und Dialysen nicht am gesellschaftlichen Leben in der und um die Unterkunft teilnehmen zu können. Die beschwerdeführende Partei 2) kümmert sich um die Kinder und versucht, über das Internet Deutsch zu lernen. Die beschwerdeführende Partei 3) besucht einen Kindergarten, die anderen Kinder sind zu Hause. 1.1.
  22. Gesundheitszustand: Beschwerdeführende Partei 1): Zusammenfassung: Die beschwerdeführende Partei 1) leidet an einer terminalen Niereninsuffizienz und bedarf dreimal wöchentlich der Dialyse. Außerdem wird eine Lungentuberkulose aggressiv therapiert; zuletzt trat eine Gürtelrose auf, die in Behandlung ist. Weiters wurde Bluthochdruck, eine passagere Panzytopenie (eine Zellzahlabnahme in allen Zellreihen der Blutbildung: https://de.wikipedia.org/wiki/Panzytopenie) und eine mittelgradige depressive Episode und Anpassungsstörungen diagnostiziert. Ambulanzbericht Klinik Lungenheilkunde vom XXXX .2016: nach stationärem Aufenthalt von November 2015 bis XXXX .2016 wegen multiresistenter Lungentuberkulose; komplizierend eine Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht. Procedere: Einnahme von Medikation für 6 Monate, danach Kontrolltermin im November 2016 (AS 91ff). Aus einem Schreiben der I. Med des Landesklinikums XXXX vom XXXX 2016 geht hervor, dass sich die beschwerdeführende Partei 1) wegen einer terminalen Niereninsuffizienz in einem chronischen Dialyseprogramms befindet. Daneben besteht eine ausbehandelte Lungentuberkulose, eine Hypertonie und eine Panzytopenie. Sollte die Möglichkeit einer Dialyse nicht bestehen, würde sie innerhalb von zwei bis vier Wochen sterben (AS 109 und AS 281).Ambulanzbericht Klinik Lungenheilkunde vom römisch 40 .2016: nach stationärem Aufenthalt von November 2015 bis römisch 40 .2016 wegen multiresistenter Lungentuberkulose; komplizierend eine Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht. Procedere: Einnahme von Medikation für 6 Monate, danach Kontrolltermin im November 2016 (AS 91ff). Aus einem Schreiben der römisch eins. Med des Landesklinikums römisch 40 vom römisch 40 2016 geht hervor, dass sich die beschwerdeführende Partei 1) wegen einer terminalen Niereninsuffizienz in einem chronischen Dialyseprogramms befindet. Daneben besteht eine ausbehandelte Lungentuberkulose, eine Hypertonie und eine Panzytopenie. Sollte die Möglichkeit einer Dialyse nicht bestehen, würde sie innerhalb von zwei bis vier Wochen sterben (AS 109 und AS 281). Befundbericht FA Innere Medizin vom XXXX .2016 nach kardialer Begutachtung: regulärer kardialer Befund, kein Hinweis auf Vitium oder CMP (AS 87ff und AS 278ff)).Befundbericht FA Innere Medizin vom römisch 40 .2016 nach kardialer Begutachtung: regulärer kardialer Befund, kein Hinweis auf Vitium oder CMP (AS 87ff und AS 278ff)). Ein Bericht einer Lungenabteilung vom XXXX .2016 empfiehlt eine konsequent überwachte Therapie; Dauer der Tuberkulosetherapie mindestens 18 bis 24 Monate (AS 107). Ein ergänzter Bericht wurde mit der Beschwerde vorgelegt, nach dem bei Abbrechen und Unterbrechen der Therapie eine neuerliche Exacerbation der Tuberkulose sehr wahrscheinlich sei. Nach Erfahrung des behandelnden Arztes sei eine adäquate Tuberkulosebehandlung bei dem gegebenen Resistenzmuster in Tschetschenien nicht gewährleistet (AS 276f).Ein Bericht einer Lungenabteilung vom römisch 40 .2016 empfiehlt eine konsequent überwachte Therapie; Dauer der Tuberkulosetherapie mindestens 18 bis 24 Monate (AS 107). Ein ergänzter Bericht wurde mit der Beschwerde vorgelegt, nach dem bei Abbrechen und Unterbrechen der Therapie eine neuerliche Exacerbation der Tuberkulose sehr wahrscheinlich sei. Nach Erfahrung des behandelnden Arztes sei eine adäquate Tuberkulosebehandlung bei dem gegebenen Resistenzmuster in Tschetschenien nicht gewährleistet (AS 276f). Von XXXX bis XXXX .2017 war die beschwerdeführende Partei 1) im Landesklinikum XXXX stationär aufgenommen. Der Aufnahmegrund waren Schmerzen im linken Rippenbogen. Als Diagnosen bei der Entlassung wurden vermerkt: Herpes zoster links thorakal, Zustand nach Tuberculosis pulm 2005 – derzeit neuerliche Tuberculosis pulm linker Oberlappen unter Langzeittuberkulosetherapie, artielle Hyperthonie und passagerer Panzytopenie. Zusätzlich zur (gleich unten aktualisiert) angeführten Medikation wurde als weitere Maßnahmen vorgeschlagen: Hämodialyse dreimal wöchentlich; Vorstellung auf einer Tuberkulosestation im April
  23. Die Tuberkulosetherapie sollte für insgesamt 24 Monate (also bis November 2017) durchgeführt werden. Gelegentliche Blutdruckkontrollen seien erbeten. Die Zusammenfassung des Aufenthalts ergibt, dass die beschwerdeführende Parte 1) im Rahmen der Dialysbehandlung ein Herpes zoster zeigte; sie sei sicherlich immunsupprimiert durch terminale Niereninsuffizienz und zusätzliche Lungentuberkulose, die unter Therapie in Remission erscheint. Es wird sieben Tage eine virostatische Therapie durchgeführt und lokal eine Schüttelmixtur appliziert (ärztlicher Entlassungsbrief vom XXXX .2017, in der Verhandlung vorgelegt).Von römisch 40 bis römisch 40 .2017 war die beschwerdeführende Partei 1) im Landesklinikum römisch 40 stationär aufgenommen. Der Aufnahmegrund waren Schmerzen im linken Rippenbogen. Als Diagnosen bei der Entlassung wurden vermerkt: Herpes zoster links thorakal, Zustand nach Tuberculosis pulm 2005 – derzeit neuerliche Tuberculosis pulm linker Oberlappen unter Langzeittuberkulosetherapie, artielle Hyperthonie und passagerer Panzytopenie. Zusätzlich zur (gleich unten aktualisiert) angeführten Medikation wurde als weitere Maßnahmen vorgeschlagen: Hämodialyse dreimal wöchentlich; Vorstellung auf einer Tuberkulosestation im April
  24. Die Tuberkulosetherapie sollte für insgesamt 24 Monate (also bis November 2017) durchgeführt werden. Gelegentliche Blutdruckkontrollen seien erbeten. Die Zusammenfassung des Aufenthalts ergibt, dass die beschwerdeführende Parte 1) im Rahmen der Dialysbehandlung ein Herpes zoster zeigte; sie sei sicherlich immunsupprimiert durch terminale Niereninsuffizienz und zusätzliche Lungentuberkulose, die unter Therapie in Remission erscheint. Es wird sieben Tage eine virostatische Therapie durchgeführt und lokal eine Schüttelmixtur appliziert (ärztlicher Entlassungsbrief vom römisch 40 .2017, in der Verhandlung vorgelegt). In der Verhandlung am XXXX .2017 legte die beschwerdeführende Partei die Auflistung der aktuellen Medikamente vor: demnach wird sie zur Zeit wie folgt behandelt:In der Verhandlung am römisch 40 .2017 legte die beschwerdeführende Partei die Auflistung der aktuellen Medikamente vor: demnach wird sie zur Zeit wie folgt behandelt: * Avelox Ftbl 400mg 1xtäglich (Wirkstoff Moxifloxacin; Antibiotikum, Fluorchinolon: https://www.bayer.at/static/documents/produkte/gi/AveloxFT.pdf); * Folsan Tbl 5mg 1xtäglich (Folsäure, Vitamin: https://www.apotheke.at/folsan-5-mg-tabletten-p-471279.html); * Lyrica Hartkps 25mg 1xtäglich (zur Behandlung von neuropathischen Schmerzen, bei Epilepsie oder generalisierten Angststörungen; Wirkstoff Pregabalin: https://www.pfizer.de/medikamente-produkte/rezeptpflichtige-medikamente/pfizer-produkte/detailansicht/lyricaR-hartkapseln/); * Molaxole Plv Btl 1xtäglich (gegen Verstopfung: http://www.meda.at/fileadmin/user_upload/AT/Gebrauchsinformationen/Molaxole_-_Pulver_zur_Herstellung_einer_L%C3%B6sung_zum_Einnehmen.pdf); * Neuromultivit Ftbl 3xtäglich (Vitamine B1, B6 und B12 für den geregelten Ablauf des Nervenstoffwechsels: https://gl-pharma.at/wp-content/uploads/2014/10/GI_Neuromultivit_FT.pdf); * Novalgin Tr, bei Schmerzen (schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel aus der Gruppe der Pyrazolone: http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Novalgin-237848.html); * Pantoloc Ftbl 40mg 1xtäglich (wirkt durch die Hemmung einer Pumpe in den Zellen der Magenschleimhaut; Magenschutz: http://www.netdoktor.at/medikamente/pantoloc-40-mg-filmtabletten-274332); * Renvela Ftbl 800mg, 2x3xtäglich (senkt die Phosphorwerte im Blut; bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion können die Nieren den Serumphosphorspiegel im Blut nicht ausreichend regulieren: http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/RENVELA-800mg-Filmtabletten-33028.html); * Resonium-A Plv 1xtäglich (senkt die erhöhte Kaliumkonzentration im Blut; zur Anwendung bei erhöhtem Serum-Kaliumspiegel: https://mein.sanofi.de/produkte/Resonium-A/Downloads?id=6d2e89d8-7fa6-4001-b225-6dbfdc06211b); * Seloken Ret-Ftbl 47,5mg 2xtäglich (Betablocker: http://www.netdoktor.at/medikamente/seloken-retard-plus-filmtabletten-274340); * Sevikar Ftbl 20mg/5mg 2xtäglich (Blutdrucksenker: http://www.netdoktor.at/medikamente/sevikar-20-mg-5-mg-filmtabletten-6841685); * Vicard Tbl 5mg 2xtäglich (Blutdrucksenker: https://medikamio.com/de-at/medikamente/vicard-5-mg-tabletten/pil); * Zofran Zydis Tbl 8mg bei Bedarf, maximal 1/Tag (gegen Übelkeit: https://medikamio.com/de-at/medikamente/zofran-zydis-8-mg-tabletten/pil); * Mycobutin, ohne weitere Angaben (zur Tuberkulosebehandlung, gemeinsam mit anderen Tuberkulostatika anzuwenden: https://www.pfizermed.de/fileadmin/produktdatenbank/pdf/006742_freigabe.pdf); * Peteha, ohne weitere Angaben (zur Behandlung von Tuberkulose: https://www.riemser.com/fileadmin/Redaktion/PDF/Produktinfomationen/Gebrauchsinformationen/2016/Peteha_2014-09_PIL.pdf). Nach einer Bestätigung einer Psychotherapeutin ist die beschwerdeführende Partei 1) bei dieser seit XXXX .2017 in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung und leidet an einer mittelgradigen depressiven Episode und einer posttraumatischen Anpassungsstörung (Bestätigung vom XXXX .2017, in der Verhandlung vorgelegt).Nach einer Bestätigung einer Psychotherapeutin ist die beschwerdeführende Partei 1) bei dieser seit römisch 40 .2017 in regelmäßiger psychotherapeutischer Behandlung und leidet an einer mittelgradigen depressiven Episode und einer posttraumatischen Anpassungsstörung (Bestätigung vom römisch 40 .2017, in der Verhandlung vorgelegt). Die beschwerdeführenden Parteien 2) – 5) sind gesund. 1.1.
  25. Die Verwandten der beschwerdeführenden Partei 1) stellten dieser das Geld für einen Autokauf zur Verfügung, damit die beschwerdeführende Partei 1) mit dem Auto zur Dialyse nach Grosny fahren kann. Sie fuhr in weiterer Folge vor ihrer Ausreise meistens selbst mit dem eigenen Auto nach Grosny zur Dialyse. Zuvor besuchte sie die Dialyse in Gudermes; in Grosny wurde dann ein neues Krankenhaus eröffnet, weshalb die beschwerdeführende Partei 1) ca. Ende 2014/Anfang 2015 zur Behandlung dort hin wechselte. Nicht festgestellt werden kann, dass die beschwerdeführende Partei 1) keinen Zugang zu notwendigen begleitenden Injektionen bei der regelmäßigen Dialyse gehabt hat oder haben würde. 1.
  26. Es wird nicht festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei 1) zweimal wegen Verdachts auf Unterstützung von Rebellen mitgenommen wurde. Es wird nicht festgestellt, dass ihr seitens der Kadyrov-Kräfte eine Gefährdung wegen eines solchen Verdachts droht. 1.
  27. Nicht festgestellt werden kann, dass die beschwerdeführenden Parteien im Falle einer Rückkehr in die Russische Föderation in eine existenzgefährdende Notlage geraten würden und ihnen die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen wäre. 1.
  28. Festgestellt wird, dass die beschwerdeführende Partei 1) ein berücksichtigungswürdiges Interesse daran hat, ihre in Österreich begonnene und eingestellte Tuberkulosebehandlung, die voraussichtlich bis ca. Ende des Jahres andauern wird, zu Ende zu bringen. 1.
  29. Es werden die folgenden wesentlichen Feststellungen zur Situation in der Russischen Föderation und in Tschetschenien getroffen – wie bereits in den belangten Bescheiden rezipiert, in Auszügen: Quelle: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Staatendokumentation, Länderinformationsblatt Russische Föderation, 01.06.2016, Auszüge: Politische Lage: Tschetschenien Die Tschetschenische Republik ist eine der 21 Republiken der Russischen Föderation. Betreffend Fläche und Einwohnerzahl – 15.647 km2 und fast 1,3 Millionen Einwohner/innen
(2010)– ist Tschetschenien mit der Steiermark vergleichbar. Etwa die Hälfte des tschetschenischen Territoriums besteht aus Ebenen im Norden und Zentrum der Republik. Heutzutage ist die Republik eine nahezu monoethnische: 95,3% der Bewohner/innen Tschetscheniens gaben 2010 an, ethnische Tschetschenen/innen zu sein. Der Anteil ethnischer Russ/innen an der Gesamtbevölkerung liegt bei 1,9%. Rund 1% sind ethnische Kumyk/innen, des Weiteren leben einige Awar/innen, Nogaier/innen, Tabasar/innen, Türk/innen, Inguschet/innen und Tatar/innen in der Republik (Rüdisser 11.2012). Den Föderationssubjekten stehen Gouverneure vor. Gouverneur von Tschetschenien ist Ramsan Kadyrow. Er gilt als willkürlich herrschend. Russlands Präsident Putin lässt ihn aber walten, da er Tschetschenien "ruhig" hält. Tschetschenien wird überwiegend von Geldern der Zentralregierung finanziert. So erfolgte der Wiederaufbau von Tschetscheniens Hauptstadt Grosny vor allem mit Geldern aus Moskau (BAMF 10.2013, vgl. RFE/RL 19.1.2015).Den Föderationssubjekten stehen Gouverneure vor. Gouverneur von Tschetschenien ist Ramsan Kadyrow. Er gilt als willkürlich herrschend. Russlands Präsident Putin lässt ihn aber walten, da er Tschetschenien "ruhig" hält. Tschetschenien wird überwiegend von Geldern der Zentralregierung finanziert. So erfolgte der Wiederaufbau von Tschetscheniens Hauptstadt Grosny vor allem mit Geldern aus Moskau (BAMF 10.2013, vergleiche RFE/RL 19.1.2015). In Tschetschenien gilt Ramzan Kadyrov als Garant Moskaus für Stabilität. Mit Duldung der russischen Staatsführung hat er in der Republik ein autoritäres System geschaffen, das vollkommen auf seine eigene Person ausgerichtet ist und größtenteils außerhalb des föderalen Rechtsrahmens funktioniert. Insbesondere die tschetschenischen Sicherheitskräfte, die offiziell zwar dem russischen Innenministerium unterstellt sind, de facto jedoch von Kadyrov kontrolliert werden, agieren ohne föderale Aufsicht. So blockieren tschetschenische Sicherheitskräfte seit Monaten die Untersuchungen der föderalen Behörden im Fall des im Februar 2015 ermordeten Oppositionspolitikers Boris Nemzov, dessen Drahtzieher in Tschetschenien vermutet werden. Im April 2015 – nachdem Polizisten aus der benachbarten Region Stawropol eine Operation in Grozny durchgeführt hatten – forderte Kadyrov seine Sicherheitsorgane auf, auf Polizisten anderer Regionen zu schießen, sollten diese ohne Genehmigung in Tschetschenien operieren. Gegen Extremisten, aber auch gegen politische Gegner, wird hart vorgegangen. Auch die Familien von Terrorverdächtigen werden häufig Repressionen ausgesetzt. Im Gegensatz zu Dagestan und Inguschetien wurden keine "soft power"-Ansätze wie die Gründung von Kommissionen zur Rehabilitierung ehemaliger Extremisten verfolgt. Das tschetschenische Parlament hat Anfang 2015 der Staatsduma vorgeschlagen, ein föderales Gesetz anzunehmen, das eine strafrechtliche Verantwortung für Angehörige von Terroristen vorsieht, wenn sie diese in ihren Aktivitäten unterstützten. Dass die von Kadyrov herbeigeführte Stabilität trügerisch ist, belegte der Terrorangriff auf Grosny im Dezember 2014, bei dem fast ein Dutzend Personen ums Leben kam (ÖB Moskau 10.2015). In Tschetschenien hat das Republikoberhaupt Ramsan Kadyrow ein auf seine Person zugeschnittenes repressives Regime etabliert. Vertreter russischer und internationaler NGOs zeichnen ein insgesamt düsteres Lagebild. Gewalt und Menschenrechtsverletzungen bleiben dort an der Tagesordnung, es herrscht ein Klima der Angst und Einschüchterung (AA 5.1.2016). Sowohl bei den gesamtrussischen Duma-Wahlen im Dezember 2011, als auch bei den Wahlen zur russischen Präsidentschaft im März 2012 lag die Wahlbeteiligung in Tschetschenien bei über 99%. Die Zustimmung für die Regierungspartei "Einiges Russland" und für Präsidentschaftskandidat Wladimir Putin lag in der Republik ebenfalls bei jeweils über 99%. Bei beiden Wahlen war es zu Wahlfälschungsvorwürfen gekommen (Welt 5.3.2012, vgl. Ria Novosti 5.12.2012, ICG 6.9.2013).Sowohl bei den gesamtrussischen Duma-Wahlen im Dezember 2011, als auch bei den Wahlen zur russischen Präsidentschaft im März 2012 lag die Wahlbeteiligung in Tschetschenien bei über 99%. Die Zustimmung für die Regierungspartei "Einiges Russland" und für Präsidentschaftskandidat Wladimir Putin lag in der Republik ebenfalls bei jeweils über 99%. Bei beiden Wahlen war es zu Wahlfälschungsvorwürfen gekommen (Welt 5.3.2012, vergleiche Ria Novosti 5.12.2012, ICG 6.9.2013). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (10.2013): Protokoll zum Workshop Russische Föderation/Tschetschenien am 21.-22.10.2013 in Nürnberg -Strichaufzählung ICG – International Crisis Group (6.9.2013): The North Caucasus: The Challenges of Integration (III), Governance, Elections, Rule of Law,The Challenges of Integration (römisch drei), Governance, Elections, Rule of Law, http://www.ecoi.net/file_upload/1002_1379094096_the-north-caucasus-the-challenges-of-integration-iii-226-the-north-caucasus-the-challenges-of-integration-iii-governance-elections-rule-of-law.pdf, Zugriff 7.4.2015 -Strichaufzählung ÖB Moskau (10.2015): Asylländerbericht Russische Föderation -Strichaufzählung RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (19.1.2015): The Unstoppable Rise Of Ramzan Kadyrov, http://www.rferl.org/content/profile-ramzan-kadyrov-chechnya-russia-putin/26802368.html, Zugriff 7.4.2016 -Strichaufzählung Ria Novosti (5.12.2012): United Russia gets over 99 percent of votes in Chechnya, http://en.rian.ru/society/20111205/169358392.html, Zugriff 7.4.2016 -Strichaufzählung Rüdisser, V. (11.2012): Russische Föderation/Tschetschenische Republik. In: Länderinformation n°15, Österreichischer Integrationsfonds,Rüdisser, römisch fünf. (11.2012): Russische Föderation/Tschetschenische Republik. In: Länderinformation n°15, Österreichischer Integrationsfonds, http://www.integrationsfonds.at/laenderinformation/laenderinformation_russiche_foederationtschetschenische_republik/, Zugriff 7.4.2016 -Strichaufzählung Die Welt (5.3.2012): In Tschetschenien stimmen 99,76 Prozent für Putin, http://www.welt.de/politik/ausland/article13903750/In-Tschetschenien-stimmen-99-76-Prozent-fuer-Putin.html, Zugriff 7.4.2016 Sicherheitslage: Tschetschenien Als Epizentrum der Gewalt im Kaukasus galt lange Zeit Tschetschenien. Die Republik ist in der Topographie des bewaffneten Aufstands mittlerweile aber zurückgetreten; angeblich sind dort nur noch kleinere Kampfverbände aktiv. Dafür kämpfen Tschetschenen in zunehmender Zahl an unterschiedlichen Fronten außerhalb ihrer Heimat – etwa in der Ostukraine sowohl auf Seiten prorussischer Separatisten als auch auf der ukrainischen Gegenseite, vor allem jedoch an der derzeit prominentesten und brutalsten Jihad-Front in Syrien und im Irak (SWP 4.2015). 2015 gab es in Tschetschenien 30 Opfer des bewaffneten Konfliktes (2014: 117), davon 14 Tote und 16 Verwundete (Caucasian Knot 8.2.2016). Im Dezember 2014 ist Tschetschenien von den schwersten Gefechten zwischen islamistischen Kämpfern und Sicherheitskräften seit Jahren erschüttert. Dabei wurden am Donnerstag, den 4.12.2014, in der Hauptstadt Grosny mindestens 10 Angreifer und 10 Beamte getötet sowie 20 weitere Personen verletzt (NZZ 4.12.2014). Quellen: -Strichaufzählung Caucasian Knot (8.2.2016): Statistics of victims in Northern Caucasus for 2015, http://eng.kavkaz-uzel.ru/articles/34527/, Zugriff 1.6.2016 -Strichaufzählung NZZ – Neue Zürcher Zeitung (4.12.2014): Tote bei Gefechten in Grosny, http://www.nzz.ch/international/asien-und-pazifik/tote-bei-gefechten-in-grosny-1.18438064, Zugriff 1.6.2016 -Strichaufzählung SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (4.2015): Dagestan: Russlands schwierigste Teilrepublik, http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2015_S08_hlb_isaeva.pdf, Zugriff 1.6.2016 Rebellentätigkeit / Unterstützung von Rebellen Im August 2014 meldete der Inlandsgeheimdienst FSB Erfolge bei der Bekämpfung von Terrorismus im Nordkaukasus, was in Expertenkreisen jedoch auf Zweifel stieß. Die Rede war von 328 potentiellen Terroristen, die im ersten Halbjahr 2014 verhaftet wurden. Da die Sicherheitskräfte im Nordkaukasus aber nach dem Prinzip kollektiver Bestrafung vorgehen, handelte es sich hierbei möglicherweise weniger um aktive Untergrundkämpfer als um Personen aus deren sozialem und verwandtschaftlichem Umfeld. Im Januar 2015 berichtete das russische Innenministerium, 2014 sind 259 Rebellen, darunter 36 Kommandeure, von Sicherheitskräften getötet und 421 Untergrundkämpfer verhaftet worden (SWP 4.2015). Die Anzahl der Rebellen in Tschetschenien ist schwer zu konkretisieren, Schätzungen gehen von einem Dutzend bis ca. 120 Personen aus. Die Anzahl der tschetschenischen Rebellen ist sicherlich geringer, als jene z.B. in Dagestan, wo der islamistische Widerstand seinen Hotspot hat. Sie verstecken sich in den bergigen und bewaldeten Gebieten Tschetscheniens. Sie bewegen sich hauptsächlich zwischen Tschetschenien und Dagestan, weniger oft auch zwischen Tschetschenien und Inguschetien. Kidnappings werden von tschetschenischen Sicherheitskräften begangen. In Tschetschenien selbst ist also der Widerstand nicht sehr aktiv, sondern hauptsächlich in Dagestan und auch in Inguschetien. Die Kämpfer würden auch nie einen Fremden um Vorräte, Nahrung, Medizin oder Unterstützung im Allgemeinen bitten, sondern immer nur Personen fragen, denen sie auch wirklich vertrauen, so beispielsweise Verwandte, Freunde oder Bekannte (DIS 1.2015). Im November 2013 wurden in Russland neue Gesetze verabschiedet, welche die Bestrafung von Familien und Verwandten von Terrorverdächtigen vorsehen. Sie legalisieren Kollektivbestrafungen, welche bereits in mehreren Republiken des Nordkaukasus als Form des Kampfs gegen den Aufstand praktiziert werden. Die Gesetzgebung erlaubt es den Behörden, Vermögenswerte der Familien von Terrorverdächtigen zu beschlagnahmen und die Familien zu verpflichten, für Schäden aufzukommen, welche durch Handlungen der Terrorverdächtigen entstanden sind. Das Gesetz sieht vor, dass Familienangehörige und Verwandte von Terrorverdächtigen belegen müssen, dass ihre Vermögenswerte, Immobilien und weitere Besitztümer nicht durch "terroristische Aktivitäten" erworben wurden. Wenn nicht bewiesen werden kann, dass die Vermögenswerte legal erworben wurden, kann der Staat sie beschlagnahmen. Auch Personen, welche Terrorverdächtigen nahestehen, können mit dem Gesetz belangt werden. Nach Einschätzung von Experten wird das Gesetz weitgehend zur Diskriminierung der Angehörigen Terrorismusverdächtiger führen. Weiter kritisieren Experten, dass das Gesetz durch die unklare Verwendung der Begriffe "Verwandte" und "nahestehende Personen" sich gegen ganze Familienclans in den muslimischen Republiken des Nordkaukasus richten könne. Nach Angaben von Swetlana Gannuschkina werden Familienangehörige von Terrorverdächtigen oft beschuldigt, sie unterstützten auch illegale bewaffnete Gruppierungen auf verschiedenste Art und Weise. Insbesondere kritisiert die Menschenrechtsaktivistin, dass bereits der bloße Verdacht für eine Anschuldigung reiche und kein Beweis notwendig sei. Die Verfolgung von Verwandten und Freunden von Aufständischen ist seit 2008 im Nordkaukasus weit verbreitet und geht oft mit der Zerstörung des Besitzes und Hauses einher. Nach übereinstimmenden Angaben verschiedener Quellen kommt es zu Übergriffen und Kollektivstrafen durch Sicherheitskräfte, die gegen Familien von vermuteten Terroristen gerichtet sind (SFH 25.7.2014). Kollektivstrafen wie das Niederbrennen von Häusern von Personen, die man verdächtigt, Kontakte zum terroristischen Widerstand zu haben, werden weitergeführt (Caucasian Knot 9.12.2014). Nach der Terrorattacke auf Grosny am 4.12.2014, hat Tschetscheniens Oberhaupt Ramsan Kadyrow die Verwandten der Attentäter in Sippenhaft genommen. Kadyrow verlautbarte auf Instagram kurz nach der Tat, dass wenn ein Kämpfer in Tschetschenien einen Mitarbeiter der Polizei oder einen anderen Menschen töte, die Familie des Kämpfers sofort ohne Rückkehrrecht aus Tschetschenien ausgewiesen werde. Ihr Haus werde zugleich bis auf das Fundament abgerissen. Tatsächlich beklagte einige Tage später der Leiter der tschetschenischen Filiale des "Komitees gegen Folter" Igor Kaljapin, dass den Angehörigen der mutmaßlichen Täter die Häuser niedergebrannt worden seien (Standard 14.12.2014). Quellen: -Strichaufzählung Caucasian Knot (9.12.2014): "Memorial" confirmed information of "Caucasian Knot" about burnt-down houses of relatives of militants killed in attack on Grozny, http://eng.kavkaz-uzel.ru/articles/30180/, Zugriff 30.5.2016 -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (1.2015): Security and human rights in Chechnya and the situation of Chechens in the Russian Federation – residence registration, racism and false accusations; Report from the Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow, Grozny and Volgograd, the Russian Federation; From 23 April to 13 May 2014 and Paris, France 3 June 2014, http://www.ecoi.net/file_upload/90_1423480989_2015-01-dis-chechnya-fact-finding-mission-report.pdf, Zugriff 30.5.2016 -Strichaufzählung SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (25.7.2014): Russland: Verfolgung von Verwandten dagestanischer Terrorverdächtiger außerhalb Dagestans, http://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/europa/russland/russland-verfolgung-von-verwandten-dagestanischer-terrorverdaechtiger-ausserhalb-dagestans.pdf, Zugriff 30.5.2016 -Strichaufzählung Der Standard (14.12.2014): Tschetschenien: NGO-Büro in Grosny angezündet, http://derstandard.at/2000009372041/Tschetschenien-NGO-Buero-in-Grosny-abgefackelt, Zugriff 30.5.2016 -Strichaufzählung SWP (4.2015): Dagestan: Russlands schwierigste Teilrepublik, http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2015_S08_hlb_isaeva.pdf, Zugriff 25.5.2016 Mutterschaftskapital und Kindergeld 2007 stellte die russische Führung einen Maßnahmenkatalog vor, der mit Zuschüssen und Betreuungsplätzen zum einen den Frauen die Mutterschaft ans Herz legt und zum anderen durch bessere medizinische Infrastruktur die Lebensdauer der Russen verlängern soll. Für Mütter ist seither ab dem zweiten Kind das sogenannte Mutterschaftskapital vorgesehen. Umgerechnet rund 7500 € erhalten die Frauen, Mittel die zweckgebunden vom vierten bis zum
  1. Geburtstag des Kindes eingesetzt werden müssen. Mit den nicht bar auslösbaren Zertifikaten können Familien in die Ausbildung des Nachwuchses investieren, die eigene Wohnsituation verbessern oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Mit den Zertifikaten kann auch die Altersvorsorge der Mutter aufgestockt werden. Darüber hinaus bezahlt der Staat Geburtsprämien, bezuschusst Kindergartenplätze und hat das Elterngeld erhöht. Flankierend hat Moskau den Mutterschutz im Arbeitsmarkt ausgebaut (Wirtschaftsblatt 8.9.2014, vgl. IOM 6.2014; MDZ 17.8.2013). Mütter bekommen eine Zusatzzahlung, das sogenannte Mütterkapital. Dieses Geld ist für bestimmte Zwecke bestimmt, z.B. für die medizinische Behandlung oder die Versorgung von Kindern. Dieses Geld ist vor allem für kinderreiche Frauen, in Tschetschenien gibt es viele davon. Um dieses Geld zu bekommen, müssen tschetschenische Frauen ungefähr Drei Viertel des Geldes als Bestechungsgeld zahlen. Es gibt aber auch Frauen, die überhaupt nichts von diesem Mütterkapital sehen (Gannuschkina 3.12.2014). Das Mutterschaftskapital war zunächst bis Ende 2016 geplant, aufgrund des Erfolgs wird jetzt darüber diskutiert, die zeitliche Beschränkung ganz aufzuheben. Auch soll das Geld für die Geburt des dritten und weiterer Kinder ausgezahlt, sowie alleinerziehende Väter in gleichem Maße gefördert werden, wie Mütter. Wladimir Putin erklärte zum bisher bestehenden Gesetz, das Programm "Mutterschaftskapital" hätte seine Effektivität bewiesen. Allerdings müsse es nach 2016 runderneuert werden, um zielgerechter wirken zu können (MDZ 17.8.2013, vgl. Pension Fund o.D.).2007 stellte die russische Führung einen Maßnahmenkatalog vor, der mit Zuschüssen und Betreuungsplätzen zum einen den Frauen die Mutterschaft ans Herz legt und zum anderen durch bessere medizinische Infrastruktur die Lebensdauer der Russen verlängern soll. Für Mütter ist seither ab dem zweiten Kind das sogenannte Mutterschaftskapital vorgesehen. Umgerechnet rund 7500 € erhalten die Frauen, Mittel die zweckgebunden vom vierten bis zum
  2. Geburtstag des Kindes eingesetzt werden müssen. Mit den nicht bar auslösbaren Zertifikaten können Familien in die Ausbildung des Nachwuchses investieren, die eigene Wohnsituation verbessern oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Mit den Zertifikaten kann auch die Altersvorsorge der Mutter aufgestockt werden. Darüber hinaus bezahlt der Staat Geburtsprämien, bezuschusst Kindergartenplätze und hat das Elterngeld erhöht. Flankierend hat Moskau den Mutterschutz im Arbeitsmarkt ausgebaut (Wirtschaftsblatt 8.9.2014, vergleiche IOM 6.2014; MDZ 17.8.2013). Mütter bekommen eine Zusatzzahlung, das sogenannte Mütterkapital. Dieses Geld ist für bestimmte Zwecke bestimmt, z.B. für die medizinische Behandlung oder die Versorgung von Kindern. Dieses Geld ist vor allem für kinderreiche Frauen, in Tschetschenien gibt es viele davon. Um dieses Geld zu bekommen, müssen tschetschenische Frauen ungefähr Drei Viertel des Geldes als Bestechungsgeld zahlen. Es gibt aber auch Frauen, die überhaupt nichts von diesem Mütterkapital sehen (Gannuschkina 3.12.2014). Das Mutterschaftskapital war zunächst bis Ende 2016 geplant, aufgrund des Erfolgs wird jetzt darüber diskutiert, die zeitliche Beschränkung ganz aufzuheben. Auch soll das Geld für die Geburt des dritten und weiterer Kinder ausgezahlt, sowie alleinerziehende Väter in gleichem Maße gefördert werden, wie Mütter. Wladimir Putin erklärte zum bisher bestehenden Gesetz, das Programm "Mutterschaftskapital" hätte seine Effektivität bewiesen. Allerdings müsse es nach 2016 runderneuert werden, um zielgerechter wirken zu können (MDZ 17.8.2013, vergleiche Pension Fund o.D.). Mutter, Vater oder ein anderer Erziehungsberechtigter kann monatliches Kindergeld erhalten. Kindergeld berechnet sich aus 40% des durchschnittlichen Elterngehaltes, sollte aber nicht unter dem festgesetzten Mindestwert liegen. Seit Januar 2014 beträgt das monatliche Kindergeld (für Kinder jünger als 1,5 Jahre) während des Mutterschaftsurlaubs beim ersten Kind mindestens 2.576 RUB (ca. USD 75) und 5.153 RUB (ca. USD 150) für weitere Kinder. Für arbeitslose Eltern beträgt das monatliche Kindergeld das festgesetzte Minimum. Im September 2013 ist ein neues Bildungsgesetz in Kraft getreten. Laut dem neuen Gesetz ist die Regelung außer Kraft getreten, dass die Kindergartengebühren nicht 20% der laufenden Kosten pro Kind überschreiten dürfen. Dies führte zu einem Anstieg der Kindergartengebühren. In unterschiedlichen Regionen kosten städtische oder staatliche Kindergärten zwischen 3.500 RUB und 9.000 RUB (ca. 102-262 USD). Familien mit einem Kind erhalten mindestens 20% Ausgleich, Familien mit zwei Kindern erhalten eine 50%ige Rückerstattung, Familien mit drei und mehr Kindern eine Kompensation in Höhe von mindestens 70%. Dieses Geld wird auf das Konto eines Elternteils überwiesen. Familien, in denen ein Kind eine Verhaltensstörung aufweist, zahlen keine Gebühren für den Besuch eines staatlichen oder städtischen Kindergartens (IOM 6.2014). Mutterschaft: -Strichaufzählung Mutterschaftsurlaub 140 Tage bei 100% Lohn (70 Tage vor der Geburt, 70 Tage danach) -Strichaufzählung Kann auf 194 Tage erhöht werden im Falle von Mehrlingsgeburten oder Komplikationen (84 Tage vor der Geburt) -Strichaufzählung Minimum der Mutterschaftshilfe liegt bei 100% des gesetzlichen Mindestlohns bis zu einem Maximum im Vergleich zu einem 40h Vollzeitjob -Strichaufzählung 34.583 RUB sollten nicht überschritten werden -Strichaufzählung Bis zu 18 Monate nach der Geburt kann die Zahlung insgesamt 40% des Lohns betragen -Strichaufzählung Arbeitnehmer können jederzeit wieder zur Arbeit zurückkehren -Strichaufzählung Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bis zu einem Maximum von 3 Jahren ohne Arbeitsplatzverlust möglich -Strichaufzählung Verantwortung liegt beim Sozialversicherungsfond (Fond Socialnovo Strahovanya Rosiyskoy Federaciy) (IOM 8.2015) Quellen: -Strichaufzählung Gannuschkina, Swetlana (3.12.2014): UNHCR Veranstaltung "Informationsaustausch über die Lage in der Russischen Föderation/ Nordkaukasus" im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (8.2015): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung MDZ – Moskauer Deutsche Zeitung (17.8.2013): Kritische Tage in der Duma, http://www.mdz-moskau.eu/kritische-tage-der-duma/, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung Pension Fund oft he Russian Federation (o.D.): Maternity (Family) Capital, http://www.pfrf.ru/en/matcap/, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung Wirtschaftsblatt (8.9.2014): Die Russen werden wieder mehr, http://wirtschaftsblatt.at/home/meinung/3866502/Die-Russen-werden-wieder-mehr, Zugriff 25.5.2016 Bewegungsfreiheit Tschetschenen steht wie allen russischen Staatsbürgern das in der Verfassung verankerte Recht der freien Wahl des Wohnsitzes und des Aufenthalts in der Russischen Föderation zu. Jedoch wird der legale Zuzug an vielen Orten durch Verwaltungsvorschriften stark erschwert. Mit dem Föderationsgesetz von 1993 wurde ein Registrierungssystem geschaffen, nach dem Bürger den örtlichen Stellen des Innenministeriums ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort und ihren Wohnsitz melden müssen. Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und nachweisbarer Wohnraum. Nur wer eine Bescheinigung seines Vermieters vorweist, kann sich registrieren lassen. Kaukasier haben jedoch größere Probleme als Neuankömmlinge anderer Nationalität, überhaupt einen Vermieter zu finden. Es ist grundsätzlich möglich, von und nach Tschetschenien ein- und auszureisen und sich innerhalb der Republik zu bewegen. An den Grenzen zu den russischen Nachbarrepubliken befinden sich jedoch nach wie vor Kontrollposten, die gewöhnlich eine nicht staatlich festgelegte "Ein- bzw. Ausreisegebühr" erheben (AA 5.1.2016, vgl. US DOS 13.4.2016, FH 27.1.2016).Tschetschenen steht wie allen russischen Staatsbürgern das in der Verfassung verankerte Recht der freien Wahl des Wohnsitzes und des Aufenthalts in der Russischen Föderation zu. Jedoch wird der legale Zuzug an vielen Orten durch Verwaltungsvorschriften stark erschwert. Mit dem Föderationsgesetz von 1993 wurde ein Registrierungssystem geschaffen, nach dem Bürger den örtlichen Stellen des Innenministeriums ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort und ihren Wohnsitz melden müssen. Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und nachweisbarer Wohnraum. Nur wer eine Bescheinigung seines Vermieters vorweist, kann sich registrieren lassen. Kaukasier haben jedoch größere Probleme als Neuankömmlinge anderer Nationalität, überhaupt einen Vermieter zu finden. Es ist grundsätzlich möglich, von und nach Tschetschenien ein- und auszureisen und sich innerhalb der Republik zu bewegen. An den Grenzen zu den russischen Nachbarrepubliken befinden sich jedoch nach wie vor Kontrollposten, die gewöhnlich eine nicht staatlich festgelegte "Ein- bzw. Ausreisegebühr" erheben (AA 5.1.2016, vergleiche US DOS 13.4.2016, FH 27.1.2016). Personen, die innerhalb des Landes reisen, müssen ihre Inlandspässe zeigen, wenn sie Tickets kaufen wollen für Reisen via Luft, Schienen, Wasser und Straßen (US DOS 13.4.2016). Bei der Einreise werden die international üblichen Pass- und Zollkontrollen durchgeführt. Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise verweigert. Russische Staatsangehörige können grundsätzlich nicht ohne Vorlage eines russischen Reisepasses wieder in die Russische Föderation einreisen. Russische Staatsangehörige, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, müssen eine administrative Strafe zahlen, erhalten ein vorläufiges Personaldokument und müssen bei dem für sie zuständigen Meldeamt die Ausstellung eines neuen Inlandspasses beantragen. Der Inlandspass ermöglicht die Abholung der Pension vom Postamt, die Arbeitsaufnahme, die Eröffnung eines Bankkontos, aber auch den Kauf von Bahn- und Flugtickets (AA 5.1.2016). Nach Angaben des Leiters der Pass- und Visa-Abteilung im tschetschenischen Innenministerium haben alle 770.000 Bewohner Tschetscheniens, die noch die alten sowjetischen Inlandspässe hatten, neue russische Inlandspässe erhalten (AA 5.1.2016). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung FH – Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World 2016 – Russia, http://www.ecoi.net/local_link/320151/459381_de.html, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung U.S. Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices for 2015 – Russia, http://www.ecoi.net/local_link/322455/461932_de.html, Zugriff 25.5.2016 Meldewesen Eine dauerhafte Registrierung wird durch einen Stempel im Inlandspass vermerkt, eine temporäre Registrierung durch einen in den Inlandspass eingelegten Zettel. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage ist keine Registrierung verpflichtend, jedoch kann es notwendig werden bei einer Dokumentenkontrolle nachzuweisen, dass man sich noch nicht länger als 90 Tage in dem Gebiet aufhält, beispielsweise durch Vorweisen der Busfahrkarte. Wenn jemand ausreist um im Ausland zu leben, so wird dies registriert und in seinem Reisepass vermerkt. Umgangssprachlich wird die Registrierung nach wie vor so genannt, wie das Meldesystem zu Sowjetzeiten: "Propiska" (Russisch: ?????????). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und ein nachweisbarer Wohnraum (ggf. Bescheinigung des Vermieters). Eine Arbeitsstelle oder Einkommen müssen nicht nachgewiesen werden. Die Registrierung und damit einhergehende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des Föderalen Migrationsdienstes (FMS), seiner territorialen Behörden (UFMS) und weiterer Behörden für innere Angelegenheiten. 2010 kam es zu einer Vereinfachung des Registrierungsprozesses, insbesondere für temporäre Registrierungen. Für eine solche muss man nunmehr lediglich einen Brief an die lokale Stelle des FMS, also den jeweiligen UFMS, schicken, in dem die vorübergehende Adresse angegeben wird. Man muss nicht mehr persönlich beim UFMS erscheinen. Eine Registrierung ist wie ausgeführt für einen legalen Aufenthalt in der Russischen Föderation unabdingbar. Diese ermöglicht außerdem den Zugang zu Sozialhilfe und staatlich geförderten Wohnungen, zum kostenlosen Gesundheitssystem, sowie zum legalen Arbeitsmarkt. Beim FMS in Moskau wurde bestätigt, dass alle Staatsbürger der Russischen Föderation, auch Rückkehrer, am Aufenthaltsort registriert werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Registrierung ab Einlangen der Unterlagen bei der zuständigen Behörde drei Tage dauert. Staatsbürger können bei Verwandten unterkommen oder selbstständig einen Wohnraum organisieren. Die föderal-gesetzlichen Regeln für die Registrierung gelten in der gesamten Russischen Föderation einheitlich, werden jedoch regional unterschiedlich angewendet. Korruption soll auch im Bereich der Registrierung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß vorkommen, insbesondere in der Hauptstadt Moskau (BAA 12.2011, vgl. AA 5.1.2016).?????????). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses und ein nachweisbarer Wohnraum (ggf. Bescheinigung des Vermieters). Eine Arbeitsstelle oder Einkommen müssen nicht nachgewiesen werden. Die Registrierung und damit einhergehende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des Föderalen Migrationsdienstes (FMS), seiner territorialen Behörden (UFMS) und weiterer Behörden für innere Angelegenheiten. 2010 kam es zu einer Vereinfachung des Registrierungsprozesses, insbesondere für temporäre Registrierungen. Für eine solche muss man nunmehr lediglich einen Brief an die lokale Stelle des FMS, also den jeweiligen UFMS, schicken, in dem die vorübergehende Adresse angegeben wird. Man muss nicht mehr persönlich beim UFMS erscheinen. Eine Registrierung ist wie ausgeführt für einen legalen Aufenthalt in der Russischen Föderation unabdingbar. Diese ermöglicht außerdem den Zugang zu Sozialhilfe und staatlich geförderten Wohnungen, zum kostenlosen Gesundheitssystem, sowie zum legalen Arbeitsmarkt. Beim FMS in Moskau wurde bestätigt, dass alle Staatsbürger der Russischen Föderation, auch Rückkehrer, am Aufenthaltsort registriert werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Registrierung ab Einlangen der Unterlagen bei der zuständigen Behörde drei Tage dauert. Staatsbürger können bei Verwandten unterkommen oder selbstständig einen Wohnraum organisieren. Die föderal-gesetzlichen Regeln für die Registrierung gelten in der gesamten Russischen Föderation einheitlich, werden jedoch regional unterschiedlich angewendet. Korruption soll auch im Bereich der Registrierung in nicht unbeträchtlichem Ausmaß vorkommen, insbesondere in der Hauptstadt Moskau (BAA 12.2011, vergleiche AA 5.1.2016). Laut einer westlichen Botschaft ist eine Registrierung für alle Personen in Moskau und St. Petersburg im Vergleich zu anderen russischen Städten am schwierigsten zu erlangen. Auch die Korruptionszahlungen sind in Moskau höher. Ebenso ist es in Moskau schwieriger, eine Wohnung zu mieten, die Mieten sind zudem hoch. Auch UNHCR geht davon aus, dass die Registrierung in Moskau für jeden schwierig ist, nicht nur für Tschetschenen. In Mietanzeigen werden Zimmer oft nur für Slawen angeboten. Gemäß einer Vertreterin des House of Peace and Non-Violence ist es für Tschetschenen leichter, in kleineren Orten als Moskau und St. Petersburg zu leben, jedoch ist es in großen Städten leichter, unterzutauchen. Personen, die Kadyrow fürchten, würden ihren Aufenthalt nicht registrieren lassen. Auch in St. Petersburg werden in Mietanzeigen Wohnungen oft nur für Russen angeboten. Tschetschenen nutzen aber ihre Netzwerke, um Wohnungen zu finden. Einer internationalen Organisation zufolge ist es für jemanden, der einen Machtmissbrauch von lokalen Behörden in einem Föderationssubjekt fürchtet schwierig, einen sicheren Ort in einer anderen Region in Russland zu finden. Ist die Person registriert, ist es für die Behörden leichter, sie zu finden. Laut einem Vertreter des Committee Against Torture sind tschetschenische Familien, die in andere Regionen Russlands kommen, nicht automatisch schweren Rechtsverletzungen ausgesetzt. Öffentlich Bedienstete haben kein Recht, einem Tschetschenen die Registrierung zu verweigern, weshalb im Endeffekt jeder registriert wird. Tschetschenen könnten Diskriminierung durch die Behörden ausgesetzt sein, nicht aber Gewalt. Laut einer Vertreterin des House of Peace and Non-Violence und einer westlichen Botschaft zufolge könnten aber temporäre Registrierungen nur für drei Monate anstatt für ein Jahr ausgestellt werden, weshalb dann die betroffene Person öfter zum Amt kommen muss. Memorial geht davon aus, dass der FMS die Polizei über die Registrierung eines Tschetschenen informieren muss. Zudem verheimlichen Tschetschenen oft ihre Volksgruppenzugehörigkeit, da Annoncen Zimmer oft nur für Russen und Slawen anbieten. Mehrere Quellen gaben an, dass im Zuge der Registrierung vermutlich Bestechungsgeld zu zahlen ist. Es kann vorkommen, dass Personen aus dem Nordkaukasus eine höhere Summe zu zahlen angehalten werden (DIS 8.2012). Im aktuellen FFM Bericht des Danish Immigration Service vom Jänner 2015 wird berichtet, dass es keine größeren Änderungen in Bezug auf die Registrierung gibt. Es gibt eine Neuheit, nämlich dass eine Person in dem Apartment wohnen muss, wo sie registriert ist. Wenn die Person woanders wohnt, könnte der/die Eigentümer/in bestraft werden. Aufgrund dessen könnte es schwieriger sein, den Wohnort zu registrieren. Einige Vermieter möchten auch keine Mieter registrieren, da sie Steuerabgaben vermeiden wollen (DIS 1.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung BAA Staatendokumentation (12.2011): Forschungsaufenthalt der Staatendokumentation. Bericht zum Forschungsaufenthalt Russische Föderation – Republik Tschetschenien -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (1.2015): Security and human rights in Chechnya and the situation of Chechens in the Russian Federation – residence registration, racism and false accusations; Report from the Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow, Grozny and Volgograd, the Russian Federation; From 23 April to 13 May 2014 and Paris, France 3 June 2014, http://www.ecoi.net/file_upload/90_1423480989_2015-01-dis-chechnya-fact-finding-mission-report.pdf, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Office (8.2012): Chechens in the Russian Federation – residence registration, racially motivated violence and fabricated criminal cases, https://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/01750EB0-C5B1-425C-90A7-3CE3B580EEAA/0/chechens_in_the_russian_federation.pdf, Zugriff 25.5.2016 Lage von Tschetschenen in der Russischen Föderation außerhalb der Republik Tschetschenien Was die Anzahl von Tschetschenen im Rest des Landes anbelangt, ist es aufgrund der öffentlichen Datenlage schwierig, verlässliche Aussagen zu treffen. Laut Volkszählung 2010 lebten etwa in Moskau ca. 14.500 Tschetschenen (von insgesamt 1.4 Mio landesweit). Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl größer ist, insb. wenn man sie mit den Angaben über andere, kleinere Nationalitäten vergleicht (ca. 11.400 Osseten, über 17.000 Mordwinen). Dabei ist auch zu bedenken, dass laut der Statistik fast 700.000 Personen keine Angaben über ihre nationale Zugehörigkeit machten. In den meisten Regionen Russlands lag die Anzahl der Tschetschenen bei der Volkszählung 2010 bei einigen Hundert, größere Gemeinschaften gab es in Dagestan (ca. 93.600), in Inguschetien (ca. 18.700), sowie in den südlichen Regionen Astrachan (ca. 7.200), Wolgograd (fast 10.000), Rostow (ca. 11.500), Stawropol (ca. 12.000), Saratow (ca. 5.700) und im westsibirischen Tjumen (ca. 10.500) (ÖB Moskau 10.2015). Gemäß Einschätzung verschiedener NGOs greifen Strafverfolgungsbehörden oft auf ein ethnisches "Profiling" zurück. Dieses richte sich besonders gegen Personen aus dem Kaukasus und Zentralasien. Nach Angaben von Swetlana Gannuschkina beschuldigen russische Behörden Personen aus dem Nordkaukasus oft willkürlich für Straftaten, die sie nicht begangen, die sich aber tatsächlich ereignet hätten. Die Ermittler würden eine Straftat so darstellen, dass die Mitschuld der betroffenen Person aus dem Nordkaukasus als erwiesen erscheine. Nach Angaben von Gannuschkina würden dabei auch Geständnisse mittels Folter (Schläge, Elektroschocks, Vergewaltigung oder die Androhung von Vergewaltigung) erpresst. Staatsanwälte unterstützten in der Regel diese Untersuchungen. Die Gerichte würden die Mängel der Untersuchung ignorieren und oft eine unbedingte Strafe verhängen. Laut Gannuschkina versuchen Polizeivertreter, die Zahl von aus dem Nordkaukasus stammenden Personen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsgebieten zu verringern. Die polizeilichen Führungskräfte würden diese Maßnahmen unterstützen. Nach Angaben einer westlichen Botschaft in Moskau aus dem Jahr 2012 kommen fingierte Strafverfahren vor, jedoch nicht in systematischer Weise. Es gebe Berichte, dass insbesondere junge muslimische Personen aus dem Nordkaukasus Opfer solcher Praktiken werden können. Auch die norwegische Landinfo kommt im März 2014 zum Schluss, dass es weiterhin fingierte Strafverfahren gegen Personen aus dem Nordkaukasus und Tschetschenien gebe (SFH 25.7.2014). Menschenrechtsorganisationen berichten glaubhaft, dass Personen kaukasischer oder zentralasiatischer Herkunft von den Behörden häufig benachteiligt werden. Zu den in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Schikanen gehören: -Strichaufzählung besondere Sicherheitskontrollen bei der Ein- und Ausreise; -Strichaufzählung Personenkontrollen und Wohnungsdurchsuchungen – teils ohne rechtliche Begründung; -Strichaufzählung Festnahmen und Strafverfahren aufgrund fingierter Beweise; -Strichaufzählung Kündigungsdruck auf Arbeitgeber und Vermieter (AA 5.1.2016). Die tschetschenische Diaspora in allen russischen Großstädten ist in den letzten Jahren stark angewachsen (200.000 Tschetschenen sollen allein in Moskau leben) (AA 5.1.2016). Laut UNHCR in Moskau gibt es in der gesamten Russischen Föderation tschetschenische Communities. Die größten befinden sich in Moskau, der Region Moskau und in St. Petersburg. Hauptsächlich arbeiten Tschetschenen im Baugewerbe und im Taxibusiness. In der Region Wolgograd leben ca. 20.000 Tschetschenen. Einige von ihnen leben dort schon seit 30 Jahren. Viele flohen aus Tschetschenien während der beiden Kriege. Mittlerweile sind die Zahlen von ankommenden Tschetschenen geringer geworden. 2013 kamen weniger als 500 Tschetschenen in die Region. Die meisten Tschetschenen verlassen die Republik aufgrund der sehr bescheidenen sozio-ökonomischen Aussichten in ihrer Heimatrepublik. Laut Memorial Wolgograd gibt es keine Beschwerden von Tschetschenen in der Region aufgrund von Rassismus oder Diskriminierung. Tschetschenen haben denselben Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem wie alle anderen russischen Staatsbürger. Heutzutage kommen Tschetschenen hauptsächlich zum Zwecke eines Studiums nach Wolgograd. Mittlerweile sind die Lebensbedingungen in Wolgograd nicht so gut wie in Tschetschenien. Dies liegt an den föderalen Fördermittel, die Tschetschenien erhält. Die Bevölkerung in Wolgograd sinkt, während jene in Tschetschenien steigt (DIS 1.2015). Beträchtliche tschetschenische Gemeinschaften gibt es auch in den Städten und Regionen im südlichen Russland, darunter in Wolgograd, Saratov, Samara und Astrachan. Von den rund 100.000 Tschetschenen, die 1996 nach Moskau flohen, halten sich heutzutage noch rund 25.000 in der Region Moskau auf. Diese haben dort eine dauerhafte Registrierung. Zusätzlich lebt eine große Gruppe von Tschetschenen in Moskau und der Region Moskau, die nicht registriert ist, oder nur vorübergehend registriert ist. Ein großer Anteil der außerhalb Tschetscheniens lebenden Tschetschenen hätte keine Registrierung und arbeitet im Handel, auf Märkten und in Cafes. Gemäß einer Vertreterin des House of Peace and Non-Violence umfasst die tschetschenische Gemeinde in der Region St. Petersburg 20.000 bis 30.000 Personen. Viele würden auch zu Besuchen oder um Schulen oder Universitäten zu besuchen nach St. Petersburg kommen. Obwohl Rassismus gegenüber Kaukasiern in St. Petersburg vorkomme, ist dieser "nicht unerträglich". Ein ethnischer Tschetschene in St. Petersburg schätzte die Anzahl der Tschetschenen in St. Petersburg selbst auf 13.
  3. Ein anderer Tschetschene in Moskau gab an, dass die sozioökonomische Lage in Moskau zwar besser sei als in Tschetschenien, aber dass viele Tschetschenen es dennoch schwer hätten, Arbeit zu finden. Einem Vertreter einer NGO zufolge könnte es für einen Tschetschenen schwer sein, in einen anderen Teil der Russischen Föderation zu ziehen, wenn man dort keinerlei Verwandte hat. Jedoch gibt es Tschetschenen in fast allen Regionen Russlands. Das Bestehen einer tschetschenischen Gemeinschaft in einer Region kann Neuankömmlingen zur Unterstützung oder zum Schutz gereichen, es sei denn, es handelt sich um einen Clan-Konflikt. Laut SOVA leben viele Tschetschenen in der Region Stavropol, es gibt viele tschetschenische Studenten an der Universität der Stadt Stavropol. Dies führte bereits zu kleineren Spannungen im Süden der Region. Betreffend rassistisch motivierter Gewalt gibt es keine allein Tschetschenen betreffenden Daten, Tschetschenen gehören hier zur Gruppe der Kaukasier. Es gibt keine Hinweise, dass Tschetschenen mehr als andere ethnische Gruppen aus dem Kaukasus Hassverbrechen zum Opfer fallen. Untererfassung von Hassverbrechen ist gemäß SOVA ein Thema und dürfte im Steigen begriffen sein. Im Verlauf der letzten 10 Jahre konzentrierten sich ultranationalistische Banden bei rassistisch motivierter Gewalt immer mehr auf Zentralasiaten, nicht zuletzt weil sich Kaukasier dieser Gewalt zunehmend widersetzten. IOM bestätigte, dass die Grenze zwischen Tschetschenien und dem restliche Russland völlig offen ist. Zudem gab IOM an, dass es in Russland einen politischen Willen zur Bekämpfung von Hassverbrechen, Diskriminierung und Korruption zu geben scheint. Einer westlichen Botschaft zufolge schenken Strafgerichte heutzutage Hassverbrechen mehr Aufmerksamkeit. Swetlana Gannuschkina und Oleg Orlov (Memorial) gehen davon aus, dass Tschetschenen in andere Regionen Russlands ziehen können, und einige tun dies auch. Ist eine Person nicht offenkundig kritisch gegenüber Kadyrow, so kann diese überall in der Russischen Föderation leben, ohne Angst haben zu müssen getötet oder in die Republik Tschetschenien zurückgeschickt zu werden. Wird eine Person aber tatsächlich von Kadyrow gesucht, so könnte jener die Person überall in der Welt, auch in Kopenhagen, Wien, Dubai oder Moskau finden. Laut einem Anwalt von Memorial könnten Personen in Verbindung mit Oppositionsführern mit hohem Bekanntheitsgrad, aktive Rebellenkämpfer oder bekannte und tatverdächtige Terroristen der Bedrohung einer Entführung oder Tötung durch tschetschenische Behörden ausgesetzt sein. Ein Vertreter der Chechen Social and Cultural Association betrachtet es als unmöglich für die tschetschenischen Behörden, einen low-profile-Unterstützer der Rebellen in anderen Teilen der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens zu finden (DIS 11.10.2011). Im Mai/Juni 2012 schätzte eine westliche Botschaft die Anzahl der Tschetschenen in Moskau auf Hunderttausende. Außerhalb Tschetscheniens leben die meisten Tschetschenen in Moskau und der Region Stawropol, eine größere Anzahl an Tschetschenen kann in St. Petersburg, Jaroslawl, Wolgograd und Astrachan gefunden werden. SK-Strategy schätzt die Zahl der in Moskau lebenden Tschetschenen auf 100.000 bis 200.000, rund 70.000 Tschetschenen seien in Moskau registriert, rund 50.000 in Jaroslawl. Die NGO Vainakh Congress schätzt die Zahl der Tschetschenen in der Region St. Petersburg auf 20.000 bis 30.
  4. Eine zunehmende Anzahl von jungen Kaukasiern studiert an Universitäten in Moskau, diese würden ihre ethnische Zugehörigkeit und Kultur offen zur Schau stellen; gelegentlich käme es zu (auch physischen) Auseinandersetzungen. Einer internationalen Organisation zufolge sind Moskau und St. Petersburg nicht mit anderen Städten Russlands vergleichbar, da dort die Menschen mehr Vorurteile gegenüber Migranten haben. Nicht nur Tschetschenen sind in den großen Städten Diskriminierung ausgesetzt. Die internationale Organisation geht jedoch nicht davon aus, dass im Allgemeinen diese Diskriminierung eine Verfolgung darstellt. Laut einem Vertreter des Committee Against Torture ist Diskriminierung von Tschetschenen durch Behörden (etwa Polizisten) nicht auf einen Erlass oder Befehl der Regierung zurückzuführen, sondern auf persönliche Vorurteile und das Misstrauen einzelner (DIS 8.2012). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die tschetschenischen Behörden Unterstützer und Familienmitglieder einzelner Kämpfer auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation suchen und/oder finden würden, was aber bei einzelnen bekannten oder hochrangigen Kämpfern sehr wohl der Fall sein kann (BAA Staatendokumentation 20.4.2011). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung BAA Staatendokumentation (20.4.2011): Analyse der Staatendokumentation - Russische Föderation - Unterstützer und Familienmitglieder (mutmaßlicher) Widerstandskämpfer in Tschetschenien -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (11.10.2011): Chechens in the Russian Federation, Report from Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow and St. Petersburg, the Russian Federation, 12 to 29 June 2011, http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/6EC0730B-9F8E-436F-B44F-A21BE67BDF2B/0/ChechensintheRussianFederationFINAL.pdf, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (8.2012): Chechens in the Russian Federation – residence registration, racially motivated violence and fabricated criminal cases, http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/01750EB0-C5B1-425C-90A7-3CE3B580EEAA/0/chechens_in_the_russian_federation.pdf, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (1.2015): Security and human rights in Chechnya and the situation of Chechens in the Russian Federation – residence registration, racism and false accusations; Report from the Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow, Grozny and Volgograd, the Russian Federation; From 23 April to 13 May 2014 and Paris, France 3 June 2014, http://www.ecoi.net/file_upload/90_1423480989_2015-01-dis-chechnya-fact-finding-mission-report.pdf, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung ÖB Moskau (10.2015): Asylländerbericht Russische Föderation -Strichaufzählung SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (25.7.2014): Russland: Verfolgung von Verwandten dagestanischer Terrorverdächtiger außerhalb Dagestans, http://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/europa/russland/russland-verfolgung-von-verwandten-dagestanischer-terrorverdaechtiger-ausserhalb-dagestans.pdf, Zugriff 25.5.2016 Grundversorgung/Wirtschaft: Tschetschenien Die wirtschaftliche Situation in Tschetschenien hat sich aufgrund massiver Transferzahlungen aus dem föderalen Budget in den letzten Jahren stabilisiert. Laut der Zeitung RBK Daily wurden seit 2001 rund 464 Mrd. Rubel (ca. 14 Mrd. USD) in den Wiederaufbau der Republik investiert. Obwohl die föderalen Zielprogramme für die Region mittlerweile ausgelaufen sind, bestehen noch immer über 85% des Budgets der Republik aus Direktzahlungen aus Moskau. Offiziell vermeldete Tschetschenien 2014 ein Wachstum von 7.8%, eine Steigerung von über 23% der Industrieproduktion sowie eine Erhöhung der Landwirtschaftsproduktion von 2.2%. Die Arbeitslosenquote betrug laut offiziellen Statistiken der Republik in der
  5. Hälfte 2015 rund 15.2%, was von Experten jedoch als zu niedrig angezweifelt wird. Der monatliche Durchschnittslohn in Tschetschenien liegt bei 21.703 Rubel (landesweit: 31.200 Rubel), die durchschnittliche Rentenhöhe bei 10.460 Rubel (landesweit: 10.919 Rubel). Die Höhe des Existenzminimums für die erwerbsfähige Bevölkerung ist mit 7.471 Rubel pro Monat festgelegt (landesweit: 8.900 Rubel), für Rentner mit 5.799 Rubel (landesweit: 6.800 Rubel) und für Kinder mit 5.949 Rubel (landesweit: 7.800 Rubel). Korruption ist nach wie vor weit verbreitet und große Teile der Wirtschaft werden von wenigen, mit dem politischen System eng verbundenen Familien kontrolliert. Laut einem rezenten Bericht der International Crisis Group gibt es glaubwürdige Berichte, wonach öffentliche Bedienstete einen Teil ihres Gehalts an den nach Kadyrovs Vater benannten und von dessen Witwe geführten Wohltätigkeitsfonds abführen müssen. Der 2004 gegründete Fonds baut Moscheen und verfolgt Charity-Projekte, Kritiker werfen ihm jedoch vor, als Vehikel zur persönlichen Bereicherung Kadyrovs und der ihm nahestehenden Gruppen zu dienen. Selbst die nicht als regierungskritisch geltende Tageszeitung "Kommersant" bezeichnete den Fonds als eine der intransparentesten NGOs des Landes (ÖB Moskau 10.2015). Die materiellen Lebensumstände für die Mehrheit der tschetschenischen Bevölkerung haben sich dank großer Zuschüsse aus dem russischen Föderalen Budget nach Angaben von internationalen Hilfsorganisationen seit 2007 verbessert – ausgehend von sehr niedrigem Niveau. Die Durchschnittslöhne in Tschetschenien liegen spürbar über denen in den Nachbarrepubliken. Die ehemals zerstörte Hauptstadt Tschetscheniens Grosny ist inzwischen dank föderaler Gelder fast vollständig wieder aufgebaut. Gleichwohl bleiben Arbeitslosigkeit und daraus resultierende Armut der Bevölkerung das größte soziale Problem. Der Schulbesuch ist grundsätzlich möglich und findet unter zunehmend günstigen materiellen Bedingungen statt. Nach Angaben der Vereinten Nationen entspricht die Anzahl der Lehrer wieder dem Niveau vor den Tschetschenienkriegen, allerdings sei die Versorgung mit Lernmitteln häufig noch unzureichend. Wohnraum bleibt ein Problem. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wurden in den Tschetschenienkriegen seit Anfang der neunziger Jahre über 150.000 private Häuser sowie ca. 73.000 Wohnungen zerstört. Die Auszahlung von Kompensationsleistungen für kriegszerstörtes Eigentum ist noch nicht abgeschlossen. Problematisch ist auch in diesem Zusammenhang die Korruption (es wird davon ausgegangen, dass 30-50% gewährter Kompensationssummen als Schmiergelder gezahlt werden müssen) (AA 5.1.2016). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung ÖB Moskau (10.2015): Asylländerbericht Russische Föderation Sozialbeihilfen Russland hat ein grundlegendes Sozialsystem, welches Renten verwaltet und Hilfe für gefährdete Bürger gewährt (IOM 8.2015). Das soziale Sicherungssystem wird von vier Institutionen getragen: dem Rentenfonds, dem Sozialversicherungsfonds, dem Fonds für obligatorische Krankenversicherung und dem Staatlichen Beschäftigungsfonds. Aus dem 1992 gegründeten Rentenfonds werden Arbeitsunfähigkeits- und Altersrenten gezahlt. Das Rentenalter wird mit 60 Jahren bei Männern und bei 55 Jahren bei Frauen erreicht. Die Rentenreform sieht die Gründung der nichtstaatlichen Rentenfonds vor, die neben der Grundversicherung einen zusätzlichen privaten Teil der Rente ermöglichen. Der Sozialversicherungsfonds finanziert das Mutterschaftsgeld (bis zu 18 Wochen), Kinder- und Krankengeld. Das Krankenversicherungssystem umfasst eine garantierte staatliche Minimalversorgung, eine Pflichtversicherung und eine freiwillige Zusatzversicherung. Vom staatlichen Beschäftigungsfonds wird das Arbeitslosengeld (maximal ein Jahr lang) ausgezahlt. Alle Sozialleistungen liegen auf einem niedrigen Niveau (GIZ 3.2016c). Das Ministerium für Gesundheit und Soziales setzt die staatliche Unterstützung für sozial bedürftige Gruppen in der Praxis um. Vor allem die soziale Fürsorge für Familien, alte Menschen, Invaliden und Waisen soll gefördert werden. Personen, die soziale Unterstützung erhalten können: -Strichaufzählung Invaliden und Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges; -Strichaufzählung Invaliden und Veteranen militärischer Operationen -Strichaufzählung Invaliden mit Behinderung I., II. und III. GradesInvaliden mit Behinderung römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. Grades -Strichaufzählung Ehemalige minderjährige Insassen von Konzentrationslagern -Strichaufzählung Kinder mit Behinderung -Strichaufzählung Arbeitsveteranen -Strichaufzählung Arbeiter der Heimatfront (Großer Vaterländischer Krieg) -Strichaufzählung Invaliden als Folge der Tschernobyl-Katastrophe -Strichaufzählung Menschen, die unter gesundheitlichen Folgen von Verstrahlung leiden -Strichaufzählung Menschen die aus der Evakuierungszone der Tschernobyl-Katastrophe evakuiert wurden -Strichaufzählung Kinder deren Eltern unter der Verstrahlung der Tschernobyl-Katastrophe leiden -Strichaufzählung Beteiligte der Tschernobyl-Unfallfolgenbeseitigung -Strichaufzählung Opfer politischer Repressionen -Strichaufzählung Personen, die sich um das Land verdient gemacht haben ("Helden der Sowjetunion und Russland” etc.) (IOM 6.2014) Es gibt weitere Kategorien, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen oder unter bestimmten Programmen, die von regionalen Behörden geleitet werden, anspruchsberechtigt sind. Personen der o.g. Kategorien erhalten eine monatliche Zahlung und soziale Beihilfe, einschließlich: -Strichaufzählung ärztlich verschriebene Medikamente -Strichaufzählung Sanatoriumsaufenthalt -Strichaufzählung Ausgaben im Nahverkehr (kostenfreie Fahrten im Nahverkehr am Wohnort (nicht in allen Regionen); Schienenverkehr in Vororte, Langstreckenreisen zu und von der Behandlungsstätte) (IOM 6.2014) Invaliden zahlen nur die Hälfte der öffentlichen Nebenkosten und haben die Möglichkeit, in besonderen Ausbildungseinrichtungen zu lernen. Um die oben aufgeführten Leistungen erhalten zu können, müssen Personen, die den genannten Kategorien angehören, Dokumente vorlegen, die die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe offiziell bestätigen (IOM 6.2014). MedCOI erwähnt weitere Kategorien von Bürgern, denen unterschiedliche Arten von sozialer Unterstützung gewährt wird: -Strichaufzählung Kinder (unterschiedliche Zuschüsse und Beihilfen für Familien mit Kindern); -Strichaufzählung Großfamilien (Ausstellung einer Großfamilienkarte, unterschiedliche Zuschüsse und Beihilfen, Rückerstattung von Nebenkosten (Wasser, Gas, Elektrizität, etc.); -Strichaufzählung Familien mit geringem Einkommen; -Strichaufzählung Studenten, Arbeitslose, Pensionisten, Angestellte spezialisierter Institutionen und Jungfamilien (BDA 31.3.2015). Renten -Strichaufzählung Personen im Rentenalter (55 Jahre für Frauen und 60 Jahre für Männer) mit mindestens fünfjährigem Versicherungseintrag haben Recht auf Altersrente -Strichaufzählung Frühzeitige Rente ist offen im Falle von gefährlicher oder beschwerlicher Arbeit, Arbeit in nördlichen Gebieten, für Mütter von fünf Kindern oder mehr -Strichaufzählung Hinterbliebene eines verstorbenen Arbeiters haben Recht auf Hinterbliebenenrente -Strichaufzählung Begünstigte sind behinderte Witwen, Witwen älter als 55, Arbeitslose, die sich um Kinder unter 14 Jahren kümmern oder behinderte Kinder bis zu 18 Jahren, sowie weitere Angehörige eines verstorbenen Hauptverdieners -Strichaufzählung Rente unabhängig von Todesursache oder Beitragszeit gewährt (IOM 8.2015). Familienhilfe: Die Regierung will die Bevölkerungszahl erhöhen. Daher erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern folgende Begünstigungen: -Strichaufzählung Rabatt für Betriebskosten in Höhe von maximal 30% (Heizung, Wasser, Abwasser Gas, Strom) -Strichaufzählung Großfamilien mit Kindern unter 6 Jahren erhalten kostenlose, verschreibungspflichtige Medikamente, sowie Behandlung in Kliniken und Vorrang in Sanatorien/Gesundheitszentren -Strichaufzählung Großfamilien mit Bedarf für eine bessere Wohnsituation können kostenlose Unterkunft beantragen -Strichaufzählung Großfamilien können Kredite für Hausbau/kauf erhalten -Strichaufzählung Großfamilien, die einen Bauernhof führen wollen, erhalten steuerliche Vorzüge, sowie materielle Hilfe oder zinsfreie Darlehen -Strichaufzählung Arbeitgeber gewähren Großfamilien Vorzüge -Strichaufzählung Frauen mit fünf oder mehr Kindern, die diese bis zum Alter von acht Jahren aufgezogen haben, können frühzeitig im Alter von 50 Jahren in Rente gehen, sofern sie über 15 Jahre versichert waren -Strichaufzählung Frauen mit zwei oder mehr Kindern, können mit 50 in Rente gehen, wenn sie für mindestens 20 Jahre versichert waren und mindestens zwölf Jahre im Norden oder 17 Jahre in vergleichbaren Regionen gearbeitet haben -Strichaufzählung Zahlungen an Großfamilien zur Geburt, Zuschuss für zweites Kind und die folgenden liegt monatlich bei 4907 RUB 85 Kopeke im Jahr 2003 -Strichaufzählung Kompensationszahlungen im Zusammenhang mit den Kosten für die Erziehung: -Strichaufzählung 3-4 Kinder - 600 RUB für jedes Kind unter 16 (oder unter 18 wenn das Kind an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben ist) -Strichaufzählung fünf oder mehr Kinder - 750 RUB für jedes Kind unter 16 (oder unter 18 wenn das Kind an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben ist) -Strichaufzählung Für Großfamilien mit fünf oder mehr Kindern 900 RUB für die ganze Familien zum Kauf von Sachen -Strichaufzählung Monatliche Kompensationszahlungen für Essenskosten für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 675 RUB (IOM 8.2015). Behinderung -Strichaufzählung Arbeitnehmer mit Behindertenstatus haben Recht auf Behindertenrente -Strichaufzählung Unabhängig von Schwere der Behinderung, Beitragsdauer und Arbeitsstatus -Strichaufzählung Bezahlt für die Dauer der Behinderung oder bis zum Erreichen des normalen Rentenalters (IOM 8.2015). Wohnungswesen Bürger ohne Unterkunft oder mit unzumutbarer Unterkunft und sehr geringem Einkommen können kostenfreie Apartments beantragen -Strichaufzählung Wartezeit von mehreren Jahre oder Dekaden -Strichaufzählung Lokale Behörden bestimmen die Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen (IOM 8.2015). Arbeitslosenhilfe Im Nordkaukasus besteht die höchste Arbeitslosenquote des Landes. Arbeitslose (mit Ausnahme von Schülern, Studenten und Rentnern) können sich bei den Arbeitsagenturen arbeitslos melden und Arbeitslosenhilfe beantragen. Die Arbeitsagentur wird innerhalb von zehn Tagen einen Arbeitsplatz anbieten. Lehnt der Bewerber die Stellen ab, wird er als arbeitslos eingetragen. Die Arbeitslosenhilfe basiert auf Durchschnittslohn der letzten Arbeit und ist auf ein Minimum und Maximum von der russischen Gesetzgebung begrenzt. Seit 2009 ist das Minimum RUB 850 (USD 15) pro Monat und das Maximum RUB 4.900 (USD 82). Die Förderung wird monatlich ausgezahlt, sofern der Begünstigte die notwendigen Verfahren der Neubewerbung (gewöhnlich zweimal im Monat) nach den Bedingungen der Arbeitsagentur durchläuft. Notwendige Unterlagen und Dokumente sind ein Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument und ein Arbeitsbuch oder eine Kopie, die Lohnbescheinigung des letzten Jahres, die Steueridentifikationsnummer (INN certificate), der Rentenversicherungsausweis und Dokumente zum Nachweis der Ausbildung und Berufserfahrung (IOM 8.2015). Unterbrechung der Arbeitslosenhilfe in folgenden Fällen: -Strichaufzählung Zwei vorgeschlagene, passende Arbeitsangebote abgelehnt -Strichaufzählung Bezahlter Staatsdienst nach drei Monaten abgelehnt -Strichaufzählung Vorgeschlagene Trainings der Arbeitsagentur abgelehnt -Strichaufzählung Beendigung der Arbeit aufgrund von disziplinarischen Verstößen -Strichaufzählung Abbrechen von vorgeschlagenen Trainings -Strichaufzählung Neubewerbungsverfahren nicht durchlaufen (IOM 8.2015). Quellen: -Strichaufzählung BDA – Belgium Desk on Accessibility (31.3.2015): Accessibility of healthcare: Chechnya, Country Fact Sheet via MedCOI -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (3.2016c): Russland, Gesellschaft, http://liportal.giz.de/russland/gesellschaft/, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (8.2015): Länderinformationsblatt Russische Föderation Krankenversicherung Seit dem
  6. Januar 2011 gibt es ein neues Gesetz über die Krankenpflichtversicherung. Vor dem
  7. Mai 2011 gab es in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Krankenversicherungen, danach traten neue Regeln für den Abschluss einer universellen Krankenversicherung in Kraft. Die Änderung der Krankenversicherungen tritt nach und nach in den einzelnen Regionen in Kraft. Die versicherten Personen sollen medizinische Versorgung in Gesundheitszentren kostenfrei erhalten mit sowohl den alten als auch den neuen Krankenversicherungen. Die alten Krankenversicherungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch die neue Versicherung ersetzt werden, egal welche Gültigkeitsdauer auf der alten Krankenversicherung angegeben ist. Es gibt keine Richtlinie, die die Dauer des Austausches der Krankenversicherungen festlegt. Wenn jetzt ein Versicherungsnehmer seinen Job wechselt oder verlässt, bleibt die Versicherung gültig und es ist nicht notwendig, eine neue Versicherung abzuschließen. Im Rahmen der Krankenpflichtversicherung (OMS) können russische Staatsbürger eine kostenlose medizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen, die durch staatliche Finanzmittel, Versicherungsbeiträge und andere Quellen finanziert wird (IOM 6.2014). Kostenfreie Versorgung umfasst folgendes: * Notfallbehandlung * Ambulante Behandlung, inklusive Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu Hause und in Kliniken * Stationäre Behandlung * Teilweise kostenfreie Medikamente (IOM 8.2015) Jede OMS-registrierte Person hat eine Krankenversicherung mit einer individuellen Nummer, wodurch ihnen der Zugang zur kostenfreien medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Russischen Föderation garantiert wird; unabhängig von ihrem Wohnort. Bei der Anmeldung in einer Klinik muss zunächst die Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Die Notfallbehandlung kann von allen russischen Staatsbürgern kostenlos in Anspruch genommen werden, unabhängig davon ob sie krankenversichert sind oder nicht. Um eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen die Bürger an eine der Krankenversicherungen einen Antrag stellen und die folgenden Dokumente vorlegen: Antrag, Identifikationsdokument (für Erwachsene über 14 Jahre ein Reisepass oder vorläufiger Ausweis, für Kinder die Geburtsurkunde und den Pass bzw. vorläufigen Ausweis des Erziehungsberechtigten) und u.U. die Versicherungspolice der Rentenpflichtversicherung. Die Aufnahme in die Krankenversicherung sowie die Erneuerung sind kostenfrei. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren existiert ein gesondertes System der kostenlosen medizinischen Versorgung, sofern eine Registrierung in der Krankenpflichtversicherung (OMS) vorliegt. Kinder, die älter als 14 sind werden in der Regel in medizinischen Einrichtungen für Erwachsene behandelt. Einige Kliniken (staatliche und private) bieten kostenlose medizinische Konsultationen über das Internet an. Ausländische Staatsbürger haben in Russland nur Zugang zur medizinischen Grundversorgung, d.h. zur notfallmedizinischen Behandlung. Darüber hinausgehende Behandlungen werden in Rechnung gestellt und sind entweder durch direkte Zahlung an die jeweilige Klinik oder gegebenenfalls über die Krankenversicherung des Ausländers zu begleichen. Medizinische Versorgung gegen Bezahlung wird von privaten Gesundheitseinrichtungen unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit angeboten. Umfragen zufolge haben 35% der Bevölkerung eine medizinische Serviceleistung gegen Bezahlung bereits in Anspruch genommen. Aufgrund der hohen Kosten kann der Großteil der Bevölkerung von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch machen. Neben der geschilderten Krankenpflichtversicherung können sowohl russische Staatsbürger als auch Ausländer gegen Bezahlung eine Freiwillige Krankenversicherung (DMS) abschließen, die immer weiter verbreitet ist. Ein Netz von Versicherungsgesellschaften bietet die entsprechenden Dienstleistungen an, wobei die Kosten für eine Versicherung - je nach Ruf der Versicherung und des gebotenen Servicepakets - zwischen 400 und mehreren tausend USD liegen können. Die meisten Versicherungsgesellschaften bevorzugen die Zusammenarbeit mit juristischen Personen. In den vergangenen zehn Jahren sind jedoch zunehmend Versicherungsprogramme für Privatpersonen aufgelegt worden (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (8.2015): Länderinformationsblatt Russische Föderation Medizinische Versorgung Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert. Russland weist zwar im internationalen Vergleich eine vergleichsweise hohe Anzahl der Ärzte und der Krankenhäuser pro Kopf der Bevölkerung auf, das noch aus der Sowjetzeit stammende Gesundheitssystem bleibt aber ineffektiv (GIZ 3.2016c). Die Einkommen des medizinischen Personals sind noch immer vergleichsweise niedrig. Dies hat zu einem System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten geführt, obwohl ärztliche Behandlung eigentlich kostenfrei ist. Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und insbesondere HIV/AIDS, breiten sich weiter aus. In den letzten Jahren wurden in die Modernisierung des Gesundheitswesens erhebliche Geldmittel investiert. Der aktuelle Kostendruck im Gesundheitswesen führt aber dazu, dass viele Krankenhäuser geschlossen werden (AA 3.2016a, vgl. GIZ 3.2016c). In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor (AA 25.5.2016b).Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert. Russland weist zwar im internationalen Vergleich eine vergleichsweise hohe Anzahl der Ärzte und der Krankenhäuser pro Kopf der Bevölkerung auf, das noch aus der Sowjetzeit stammende Gesundheitssystem bleibt aber ineffektiv (GIZ 3.2016c). Die Einkommen des medizinischen Personals sind noch immer vergleichsweise niedrig. Dies hat zu einem System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten geführt, obwohl ärztliche Behandlung eigentlich kostenfrei ist. Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und insbesondere HIV/AIDS, breiten sich weiter aus. In den letzten Jahren wurden in die Modernisierung des Gesundheitswesens erhebliche Geldmittel investiert. Der aktuelle Kostendruck im Gesundheitswesen führt aber dazu, dass viele Krankenhäuser geschlossen werden (AA 3.2016a, vergleiche GIZ 3.2016c). In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor (AA 25.5.2016b). Im Bereich der medizinischen Versorgung von Rückkehrern sind der Botschaft keine Abweichungen von der landesweit geltenden Rechtslage bekannt. Seit Jänner 2011 ist das "Föderale Gesetz Nr. 326-FZ über die medizinische Pflichtversicherung in der Russischen Föderation" vom November 2010 in Kraft und seit Jänner 2012 gilt das föderale Gesetz Nr. 323-FZ vom November 2011 über die "Grundlagen der medizinischen Versorgung der Bürger der Russischen Föderation". Laut Gesetz hat jeder Mensch Anrecht auf kostenlose medizinische Hilfestellung in dem gemäß "Programm der Staatsgarantien für kostenlose medizinische Hilfestellung" garantierten Umfang. Von diesem Programm sind alle Arten von medizinischer Versorgung (Notfallhilfe, ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, spezialisierte Eingriffe) erfasst. Kostenpflichtig sind einerseits Serviceleistungen (Einzelzimmer u.Ä.), andererseits jene medizinischen Leistungen, die auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden (z.B. zusätzliche Untersuchungen, die laut behandelndem Arzt nicht indiziert sind). Staatenlose, die dauerhaft in Russland leben, sind bezüglich ihres Rechts auf medizinische Hilfe russischen Staatsbürgern gleichgestellt. Bei Anmeldung in der Klinik muss die Krankenversicherungskarte (oder die Polizze) vorgelegt werden, womit der Zugang zur medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Russischen Föderation gewährleistet ist. Personen haben das Recht auf freie Wahl der medizinischen Anstalt und des Arztes, allerdings mit Einschränkungen. Für einfache medizinische Hilfe, die in der Regel in Polikliniken erwiesen wird, haben Personen das Recht die medizinische Anstalt nicht öfter als einmal pro Jahr, unter anderem nach dem territorialen Prinzip (d.h. am Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort), zu wechseln. Davon ausgenommen ist ein Wechsel im Falle einer Änderung des Wohn- oder Aufenthaltsortes. In der ausgewählten Organisation können Personen ihren Allgemein- bzw. Kinderarzt nicht öfter als einmal pro Jahr wechseln. Falls eine geplante spezialisierte medizinische Behandlung im Krankenhaus nötig wird, erfolgt die Auswahl der medizinischen Anstalt durch den Patienten gemäß der Empfehlung des betreuenden Arztes oder selbständig, falls mehrere medizinische Anstalten zur Auswahl stehen. Das territoriale Prinzip sieht vor, dass die Zuordnung zu einer medizinischen Anstalt anhand des Wohn-, Arbeits-, oder Ausbildungsorts erfolgt. Das bedeutet aber auch, dass die Inanspruchnahme einer medizinischen Standardleistung (gilt nicht für Notfälle) in einem anderen, als dem "zuständigen" Krankenhaus, bzw. bei einem anderen, als dem "zuständigen" Arzt, kostenpflichtig ist. Selbstbehalte sind nicht vorgesehen. Die Versorgung mit Medikamenten ist grundsätzlich bei stationärer Behandlung, sowie bei Notfallbehandlungen kostenlos. Es wird aber berichtet, dass in der Praxis die Bezahlung von Schmiergeld zur Durchführung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen teilweise durchaus erwartet wird (ÖB Moskau 10.2015). Das Gesundheitswesen wird im Rahmen der "Nationalen Projekte", die aus Rohstoffeinnahmen finanziert werden, modernisiert. So wurden landesweit sieben föderale Zentren mit medizinischer Spitzentechnologie und zwölf Perinatalzentren errichtet, Transport und Versorgung von Unfallopfern verbessert sowie Präventions- und Unterstützungsprogramme für Mütter und Kinder entwickelt. Schrittweise werden die Gehälter für das medizinische Personal angehoben sowie staatliche Mittel in die Modernisierung bestehender Kliniken investiert (GIZ 3.2016c). Medizinische Versorgung gibt es bei staatlichen und privaten Einrichtungen. Staatsbürger haben im Rahmen der staatlich finanzierten, obligatorischen Krankenversicherung (OMS) Zugang zu kostenfreier medizinischer Versorgung. Vorausgesetzt für OMS (OMS-Karte) sind gültiger Pass, Geburtsurkunde für Kinder unter 14 Jahren; einzureichen bei der nächstliegenden Krankenversicherungsfirma. Sowohl an staatlichen, wie auch privaten Kliniken bezahlte medizinische Dienstleistungen verfügbar; direkte Zahlung an Klinik oder im Rahmen von freiwilliger Krankenversicherung (Voluntary Medical Insurance DMS) (IOM 8.2015). Kostenfreie Versorgung umfasst folgendes: * Notfallbehandlung * Ambulante Behandlung, inklusive Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu Hause und in Kliniken * Stationäre Behandlung * Teilweise kostenfreie Medikamente (IOM 8.2015) Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (3.2016a): Russische Föderation – Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (25.5.2016b): Russische Föderation – Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_93DF338D07240C852A755BB27CDFE343/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/RussischeFoederationSicherheit_node.html, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (3.2016c): Russland, Gesellschaft, http://liportal.giz.de/russland/gesellschaft/, Zugriff 25.5.2016 -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (8.2015): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung ÖB Moskau (10.2014): Asylländerbericht Russische Föderation Tschetschenien Zur aktuellen Lage der medizinischen Versorgung liegen unterschiedliche Einschätzungen vor. Nach Angaben des IKRK soll die Situation der Krankenhäuser für die medizinische Grundversorgung inzwischen das durchschnittliche Niveau in der Russischen Föderation erreicht haben. Problematisch bleibt laut IKRK die Personallage im Gesundheitswesen, da viele Ärzte und medizinische Fachkräfte Tschetschenien während der beiden Kriege verlassen haben (AA 5.1.2016). Das Gesundheitssystem in Tschetschenien wurde seit den zwei Kriegen großteils wieder aufgebaut. Die Krankenhäuser sind neu und die Ausrüstung modern, jedoch ist die Qualität der Leistungen nicht sehr hoch aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personal (Landinfo 26.6.2012). Es ist sowohl primäre, als auch spezialisierte Gesundheitsversorgung verfügbar. Die Krankenhäuser sind in einem besseren Zustand, als in den Nachbarrepubliken, da viele erst vor kurzem erbaut worden sind. Laut föderalem Gesetz werden bestimmte Medikamente kostenfrei zur Verfügung gestellt, z.B. Medikamente gegen Krebs und Diabetes. Auch gibt es bestimmte Personengruppen, die bestimmte Medikamente kostenfrei erhalten. Dazu gehören Kinder unter drei Jahren, Kriegsveteranen, schwangere Frauen und Onkologie- und HIV-Patienten. Verschriebene Medikamente werden in staatlich lizensierten Apotheken kostenfrei gegen Vorlage des Rezeptes abgegeben (DIS 1.2015, vgl. hierzu auch Kapitel 24.7 Medikamente).Es ist sowohl primäre, als auch spezialisierte Gesundheitsversorgung verfügbar. Die Krankenhäuser sind in einem besseren Zustand, als in den Nachbarrepubliken, da viele erst vor kurzem erbaut worden sind. Laut föderalem Gesetz werden bestimmte Medikamente kostenfrei zur Verfügung gestellt, z.B. Medikamente gegen Krebs und Diabetes. Auch gibt es bestimmte Personengruppen, die bestimmte Medikamente kostenfrei erhalten. Dazu gehören Kinder unter drei Jahren, Kriegsveteranen, schwangere Frauen und Onkologie- und HIV-Patienten. Verschriebene Medikamente werden in staatlich lizensierten Apotheken kostenfrei gegen Vorlage des Rezeptes abgegeben (DIS 1.2015, vergleiche hierzu auch Kapitel 24.7 Medikamente). Die Einkommen des medizinischen Personals liegen unter dem Durchschnitt. Dies hat zu einem System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten geführt, obwohl ärztliche Behandlung eigentlich kostenfrei ist (AA 3.2016a). Falls z.B. innerhalb der Familie nicht genügend Geld für eine teure Operation vorhanden ist, kann man sich an eine in der Clanstruktur höher stehende Person wenden. Aufgrund bestehender Clanstrukturen sind die Familien in Tschetschenien finanziell besser abgesichert als in anderen Teilen Russlands (BAMF 10.2013). Aufgrund der Bewegungsfreiheit im Land, ist es – wie für alle Bürger der Russischen Föderation – auch für Tschetschenen möglich, bei Krankheiten, die in Tschetschenien nicht behandelbar sind, zur Behandlung in andere Teile der Russischen Föderation zu reisen (vorübergehende Registrierung) (vgl. dazu Kapitel
  8. Bewegungsfreiheit/Meldewesen). Krebsbehandlung wurde zum größten Teil außerhalb der Republik Tschetschenien gemacht, jedoch wurde kürzlich ein onkologisches Krankenhaus fertiggestellt mit dem man bald Chemotherapie, Strahlentherapie und Operationen durchführen möchte. Im letzten Jahr wurden insgesamt ca. 3.000 Patienten zu unterschiedlichen Behandlungen in Krankenhäuser in anderen Republiken geschickt (DIS 1.2015).Aufgrund der Bewegungsfreiheit im Land, ist es – wie für alle Bürger der Russischen Föderation – auch für Tschetschenen möglich, bei Krankheiten, die in Tschetschenien nicht behandelbar sind, zur Behandlung in andere Teile der Russischen Föderation zu reisen (vorübergehende Registrierung) vergleiche dazu Kapitel
  9. Bewegungsfreiheit/Meldewesen). Krebsbehandlung wurde zum größten Teil außerhalb der Republik Tschetschenien gemacht, jedoch wurde kürzlich ein onkologisches Krankenhaus fertiggestellt mit dem man bald Chemotherapie, Strahlentherapie und Operationen durchführen möchte. Im letzten Jahr wurden insgesamt ca. 3.000 Patienten zu unterschiedlichen Behandlungen in Krankenhäuser in anderen Republiken geschickt (DIS 1.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (5.1.2016): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (3.2016a): Russische Föderation – Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_167537BE2E4C25B1A754139A317E2F27/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Innenpolitik_node.html, Zugriff 27.5.2016 -Strichaufzählung BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (10.2013): Protokoll zum Workshop Russische Föderation/Tschetschenien am 21.-22.10.2013 in Nürnberg -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (1.2015): Security and human rights in Chechnya and the situation of Chechens in the Russian Federation – residence registration, racism and false accusations; Report from the Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow, Grozny and Volgograd, the Russian Federation; From 23 April to 13 May 2014 and Paris, France 3 June 2014, http://www.ecoi.net/file_upload/90_1423480989_2015-01-dis-chechnya-fact-finding-mission-report.pdf, Zugriff 27.5.2016 -Strichaufzählung Landinfo (26.6.2012): Chechnya and Ingushetia: Health services, http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1363793751_2322-1landinfo.pdf, Zugriff 27.5.2016 Gesundheitseinrichtungen in Tschetschenien Gesundheitseinrichtungen, die die ländlichen Gebiete Tschetscheniens abdecken sind "Achkhoy-Martan RCH” (regional central hospital), "Vedenskaya RCH", "Grozny RCH", "Staro-Yurt RH” (regional hospital), "Gudermessky RCH", "Itum-Kalynskaya RCH", "Kurchaloevskaja RCH", "Nadterechnaye RCH", "Znamenskaya RH", "Goragorsky RH", "Naurskaya RCH", "Nozhai-Yurt RCH", "Sunzhensk RCH", Urus-Martan RCH", "Sharoy RH", "Shatoïski RCH", "Shali RCH", "Chiri-Yurt RCH", "Shelkovskaya RCH", "Argun municipal hospital N° 1" und "Gvardeyskaya RH" (BDA CFS 31.3.2015). Gesundheitseinrichtungen, die alle Gebiete Tschetscheniens abdecken, sind: "The Republican hospital of emergency care" (former Regional Central Clinic No. 9), "Republican Centre of prevention and fight against AIDS", "The National Centre of the Mother and Infant Aymani Kadyrova", "Republican Oncological Dispensary", "Republican Centre of blood transfusion", "National Centre for medical and psychological rehabilitation of children", "The Republican Hospital", "Republican Psychiatric Hospital", "National Drug Dispensary", "The Republican Hospital of War Veterans", "Republican TB Dispensary", "Clinic of pedodontics", "National Centre for Preventive Medicine", "Republican Centre for Infectious Diseases", "Republican Endocrinology Dispensary", "National Centre of purulent-septic surgery", "The Republican dental clinic", "Republican Dispensary of skin and venereal diseases", "Republican Association for medical diagnostics and rehabilitation", "Psychiatric Hospital ‘Samashki’, "Psychiatric Hospital ‘Darbanhi’", "Regional Paediatric Clinic", "National Centre for Emergency Medicine", "The Republican Scientific Medical Centre", "Republican Office for forensic examination", "National Rehabilitation Centre", "Medical Centre of Research and Information", "National Centre for Family Planning", "Medical Commission for driving licenses" und "National Paediatric Sanatorium ‘Chishki’" (BDA CFS 31.3.2015). Städtische Gesundheitseinrichtungen in Grosny sind: "Clinical Hospital N° 1 Grozny", "Clinical Hospital for children N° 2 Grozny", "Clinical Hospital N° 3 Grozny", "Clinical Hospital N° 4 Grozny", "Hospital N° 5 Grozny", "Hospital N° 6 Grozny", "Hospital N° 7 Grozny", "Clinical Hospital N° 10 in Grozny", "Maternity N° 2 in Grozny", "Polyclinic N° 1 in Grozny", "Polyclinic N° 2 in Grozny", "Polyclinic N° 3 in Grozny", "Polyclinic N° 4 in Grozny", "Polyclinic N° 5 in Grozny", "Polyclinic N° 6 in Grozny", "Polyclinic N° 7 in Grozny", "Polyclinic N° 8 in Grozny", "Paediatric polyclinic N° 1", "Paediatric polyclinic N° 3 in Grozny", "Paediatric polyclinic N° 4 in Grozny", "Paediatric polyclinic N° 5", "Dental complex in Grozny", "Dental Clinic N° 1 in Grozny", "Paediatric Psycho-Neurological Centre", "Dental Clinic N° 2 in Grozny" und "Paediatric Dental Clinic of Grozny" (BDA CFS 31.3.2015). Quellen: -Strichaufzählung BDA – Belgium Desk on Accessibility (31.3.2015): Accessibility of healthcare: Chechnya, Country Fact Sheet via MedCOI Behandlungsmöglichkeiten HIV/AIDS / Hepatitis C / Tuberkulose HIV/AIDS ist in der Russischen Föderation mittels antiretroviraler Medikamente behandelbar, beispielsweise im Moscow HIV Center (BMA 7828) oder auch im Center of AIDS and infectious diseases prophylaxis and treatment in St. Petersburg (BMA 5411). Dies gilt auch für Tschetschenien, z.B. im Republican HIV center in Grosny (BMA 7927). Hepatitis C ist sowohl in der Russischen Föderation (BMA 7828), als auch in Tschetschenien behandelbar (BMA 7927). Z.B. im European Medical Center in Moskau (BMA 7828) oder im Republican HIV center in Grosny (BMA 7927). (Multiresistente) Tuberkulose ist beispielsweise im European Medical Center in Moskau behandelbar (BMA 6591). In Tschetschenien beispielsweise ist Tuberkulose in jedem Teil der Republik behandelbar, z.B. in Gudermes, Naderetchnyj, Shali, Shelkovskyj und Grosny. Es gibt in Grosny auch eine eigene Abteilung für Kinder (BDA 31.3.2015). Quellen: -Strichaufzählung MedCOI (27.5.2014): BMA 5411 -Strichaufzählung MedCOI (16.2.2016): BMA 7828 -Strichaufzählung MedCOI (14.4.2016): BMA 7927 -Strichaufzählung MedCOI (24.3.2015): BMA 6591 -Strichaufzählung MedCOI (31.3.2015): BDA, Accessibility of healthcare: Chechnya, Country Report, S. 23 Behandlungsmöglichkeiten Nierenerkrankungen, Dialyse, Leberzirrhosen und -transplantationen Nierenerkrankungen und (Hämo)Dialyse sind sowohl in der Russischen Föderation, als auch in Tschetschenien verfügbar (BMA 7878, BDA 31.3.2015). Es werden in Russland auch Transplantationen gemacht, jedoch muss man sich auf eine Warteliste setzen lassen (BDA 31.3.2015). Leberzirrhosen und –transplantationen sind z.B. in Moskau im European Medical Center behandelbar (BMA 7788). In Tschetschenien kann keine Lebertransplantation durchgeführt werden (BMA 7789). Krankenhäuser und Spitäler haben bestimmte Quoten bez. Behandlungen für Personen (z.B. Lebertransplantation) von anderen Regionen oder Republiken der Russischen Föderation. Um solch eine Behandlung außerhalb der Region des permanenten Aufenthaltes zu erhalten, braucht die Person eine Garantie von der regionalen Gesundheitsbehörde, dass die Kosten für die Behandlung rückerstattet werden (DIS 10.2011). Quellen: -Strichaufzählung DIS – Danish Immigration Service (10.2011): Chechens in the Russian Federation, Report from Danish Immigration Service’s fact finding mission to Moscow and St. Petersburg, the Russian Federation 12 to 29 June 2011, https://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/6EC0730B-9F8E-436F-B44F-A21BE67BDF2B/0/ChechensintheRussianFederationFINAL.pdf, S. 22-24, Zugriff 18.4.2016 -Strichaufzählung MedCOI (31.3.2015): BDA, Accessibility of healthcare: Chechnya, Country Report, S. 26-27 -Strichaufzählung MedCOI (3.3.2016): BMA 7878 -Strichaufzählung MedCOI (8.2.2016): BMA 7788 -Strichaufzählung MedCOI (9.2.2016): BMA 7789 Medikamente Ambulante Patienten und zu Hause Behandelte müssen Medikamente bezahlen; ausgenommen sind solche, die vom Staat gedeckt sind. In 24-Stunden- und Tageskliniken gibt es kostenfreie Medikamente für Bürger, die von der OMS profitieren. Bei Notfällen sind Medikamente kostenfrei. Gewöhnlich kaufen Russen ihre Medikamente auf eigene Kosten. Bürger mit gewissen Krankheiten wird Unterstützung gewährt, u. a. kostenfreie Medikamente, Sanatorium Behandlung und Transport. Kosten für Medikamente variieren, feste Preise bestehen nicht (IOM 8.2015). Im Allgemeinen gilt, dass alle russischen Staatsbürger - sowohl im Rahmen einer Krankenpflichtversicherung als auch anderweitig versicherte - für etwaige Medikamentenkosten selbst aufkommen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für besondere Personengruppen, die an bestimmten Erkrankungen leiden und denen staatliche Unterstützung zuerkannt worden ist (einschließlich kostenloser Medikation, Sanatoriumsbehandlung und Transport (Nahverkehr und regionale Züge). Die Behandlung und die Medikamente für einige Krankheiten werden auch aus regionalen Budgets bestritten. Die Liste von Erkrankungen, die Patienten berechtigen, Medikamente kostenlos zu erhalten, wird vom Ministerium für Gesundheit erstellt. Sie umfasst: Makrogenitosomie, multiple Sklerose, Myasthenie, Myopathie, zerebrale Ataxie, Parkinson, Glaukom, geistige Erkrankungen, adrenokortikale Insuffizienz, AIDS/HIV, Schizophrenie und Epilepsie, systemisch chronische Hauterkrankungen, Bronchialasthma, Rheumatismus, rheumatische Gicht, Lupus Erythematosus, Morbus Bechterew, Diabetes, Hypophysen-Syndrom, zerebral-spastische Kinderlähmung, fortschreitende zerebrale Pseudosklerose, Phenylketonurie, intermittierende Porphyrie, hämatologische Erkrankungen, Strahlenkrankheit, Lepra, Tuberkulose, akute Brucellose, chronisch-urologische Erkrankungen, Syphillis, Herzinfarktnachsorge (6 Monate nach dem Infarkt), Aorten- und Mitralklappenersatz, Organtransplantationen, Mukoviszidose bei Kindern, Kinder unter drei Jahren, Kinder unter sechs Jahren aus sehr kinderreichen Familien, im Falle bettlägeriger Patienten erhält ein Angehöriger oder Sozialarbeiter die Medikamente gegen Verschreibung. Die Medikamentenpreise sind von Region zu Region und, teilweise auch in Abhängigkeit von der Lage einer Apotheke unterschiedlich, da es in der Russischen Föderation keine Fixpreise für Medikamente gibt (IOM 6.2014). Quellen: -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (6.2014): Länderinformationsblatt Russische Föderation -Strichaufzählung IOM – International Organisation of Migration (8.2015): Länderinformationsblatt Russische Föderation
  10. Beweiswürdigung: 2.
  11. Die Feststellungen zu den Personen ergeben sich aus den in diesem Punkt nicht widerlegten Angaben der beschwerdeführenden Parteien sowie aus ihren Sprach- und Ortskenntnissen. Das Datum der Antragstellungen und Ausführungen zum Verfahrenslauf ergeben sich aus dem Akteninhalt. 2.
  12. Die Feststellungen zur Herkunft aus der Russischen Föderation und dort aus Tschetschenien, zur dortigen Berufsausübung und Lebenssituation sowie zu noch verbliebenen Familienangehörigen und Familienangehörigen in Österreich gründen sich auf den diesbezüglich glaubhaften Angaben der beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) im Verfahren. Die Feststellungen zu den Integrationsbemühungen der beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) basieren auf ihren eigenen Angaben im Rahmen der Verhandlung. Die Feststellungen zum Gesundheitszustand der beschwerdeführenden Partei 1) basieren auf den unter 1.1.
  13. angeführten Dokumenten und sonstigen Angaben im Laufe des Verfahrens. Dass die beschwerdeführenden Parteien 2) bis 5) gesund sind, gab die beschwerdeführende Partei 2) so an und gründet sich außerdem auf dem Fehlen anderslautender Unterlagen. 2.
  14. Feststellungen unter 1.1.
  15. betreffend die Behandlungen in der Heimat basieren teilweise auf den Angaben der beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) im Verfahren. Wenn die beschwerdeführende Partei 1) vorbringt, dass sie sich begleitende Medikation zur Dialyse in Tschetschenien nicht mehr leisten konnte bzw. nicht mehr leisten kann, so kann dieses Vorbringen nicht festgestellt werden. Zum einen gab sie in der Verhandlung am XXXX .2017 selbst an, dass die Medikation teilweise in Grosny – wie vorgesehen – kostenlos zur Verfügung gestellt wurde; eine eventuelle Nichtzurverfügungstellung wurde mit einer verspäteten Bestellung begründet, was keinen Hinweis darauf gibt, dass Medikation in weiterer Folge immer zu bezahlen wäre. Darüber hinaus ist die notwendige Medikation nach den Angaben der beschwerdeführenden Partei in Apotheken erhältlich und kostete – damals – 3200 Rubel für 6 Spritzen. In Hinblick darauf, dass die beschwerdeführende Partei 1) auch über weitere Familienangehörige in Tschetschenien verfügt, kann nicht grundsätzlich angenommen werden, dass sie das Geld für die gelegentliche private Beschaffung dieser Medikation nicht aufbringen können würde. Wenn sie nun in der mündlichen Verhandlung schildert, dass ihre (männlichen) Familienangehörigen nicht arbeiten würden und kein oder nur wenig Einkommen hätten, so muss sie doch auch auf ihr eigenes Vorbringen dahingehend verwiesen werden, dass mithilfe der Verwandten (und von Kindschaftsgeld) ein Auto gekauft wurde. Von einem solchen wirtschaftlichen Prekariat im Umfeld der beschwerdeführenden Partei 1), als dass ihr ihre Spritzen nicht gelegentlich auch privat zugänglich wären, kann daher nicht gesprochen werden.Wenn die beschwerdeführende Partei 1) vorbringt, dass sie sich begleitende Medikation zur Dialyse in Tschetschenien nicht mehr leisten konnte bzw. nicht mehr leisten kann, so kann dieses Vorbringen nicht festgestellt werden. Zum einen gab sie in der Verhandlung am römisch 40 .2017 selbst an, dass die Medikation teilweise in Grosny – wie vorgesehen – kostenlos zur Verfügung gestellt wurde; eine eventuelle Nichtzurverfügungstellung wurde mit einer verspäteten Bestellung begründet, was keinen Hinweis darauf gibt, dass Medikation in weiterer Folge immer zu bezahlen wäre. Darüber hinaus ist die notwendige Medikation nach den Angaben der beschwerdeführenden Partei in Apotheken erhältlich und kostete – damals – 3200 Rubel für 6 Spritzen. In Hinblick darauf, dass die beschwerdeführende Partei 1) auch über weitere Familienangehörige in Tschetschenien verfügt, kann nicht grundsätzlich angenommen werden, dass sie das Geld für die gelegentliche private Beschaffung dieser Medikation nicht aufbringen können würde. Wenn sie nun in der mündlichen Verhandlung schildert, dass ihre (männlichen) Familienangehörigen nicht arbeiten würden und kein oder nur wenig Einkommen hätten, so muss sie doch auch auf ihr eigenes Vorbringen dahingehend verwiesen werden, dass mithilfe der Verwandten (und von Kindschaftsgeld) ein Auto gekauft wurde. Von einem solchen wirtschaftlichen Prekariat im Umfeld der beschwerdeführenden Partei 1), als dass ihr ihre Spritzen nicht gelegentlich auch privat zugänglich wären, kann daher nicht gesprochen werden. 2.
  16. Das angebliche Fluchtvorbringen einer Bedrohung durch "Militär" wegen einer angeblich unterstellten Unterstützung von Rebellen konnten die beschwerdeführenden Parteien 1) und 2) nicht glaubhaft machen. Bezüglich dieses Vorbringens fällt insbesondere auf, dass die beschwerdeführende Partei 1) bei ihren Angaben, verdächtigt worden zu sein, eine Gruppierung zu unterstützen und daher zweimal verhört worden zu sein, ausgesprochen unbedarft und beinahe unbeteiligt bleibt. So kann sie sich nicht erklären, warum man sie überhaupt verdächtigen würde, wer diese Gruppierung sei, die sie angeblich unterstützen würde und wo sich ein angebliche Unterstützung abgespielt haben soll. In der mündlichen Verhandlung führte die beschwerdeführende Partei 1) dazu aus wie folgt: " [ ] R: Wieso sind Sie 2015 ausgereist? BF1: Meine Gesundheit und mein Leben waren in Gefahr. An die Details und an die Daten kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich kann nur erklären, was passiert ist. Ich wurde verdächtigt, dass ich irgendwelchen Kämpfern geholfen habe. Man verdächtigte mich, dass ich die Kämpfer mit Lebensmitteln unterstützt habe. Ich wurde an einem Morgen mitgenommen. Ich weiß nicht genau, wohin man mich gebracht hat, aber es war außerhalb der Stadt. Man hat mich verhört. Ich wurde verdächtigt, aber ich habe erklärt, dass ich das gar nicht machen hätte können, weil ich ja krank bin. Sie haben das gedacht, weil ich spät in der Nacht von Grosny von der Dialyse nachhause gekommen bin. Vielleicht bin ich irgendwo hin gefahren, wo ich nicht hinfahren hätte sollen, weil dort kontrolliert wird. Ich bin immer sehr hungrig nach der Dialyse, das ist die Nebenwirkung. Dann hab ich mir immer etwas zu essen gekauft, einen Burger oder so. Es war immer spät und bin dann immer irgendwo hingefahren, um mir etwas zu essen zu besorgen. Ich weiß es nicht, aber wahrscheinlich wurde ich deswegen verdächtigt. Ich kenne Grosny nicht gut. Man hat mir gesagt, dass ich irgendwo in Grosny war und dass mein Auto dort gesehen wurde. Mein Auto wurde aber auch von Freunden und Verwandten benutzt. Vielleicht sind diese mit dem Auto irgendwo hingefahren. Ich wurde verhört, warum und wie ich das gemacht habe. Das dauerte ca. zwei bis drei Stunden. Ich wollte das erklären. Ich dachte, dass ich es ganz normal erklären kann. Ich wurde dann frei gelassen. Nach einiger Zeit wurde ich wieder mitgenommen. Als es Kämpfe mit den Kämpfern gab, hat man nach einer Lösung gesucht und dann wurde ich wieder mitgenommen. Dann hat man mich grob behandelt. Man gab mir zu verstehen, dass man von meiner Tätigkeit weiß. Man drohte mir und sagte mir, dass man weiß, dass ich etwas weiß. Wahrscheinlich wollte man von mir Informationen bekommen. Ich sagte immer wieder, dass ich nichts weiß, und dass ich krank bin. Man sagte mir, dass das jedoch kein Hindernis ist, die Kämpfer mit einem Auto zu unterstützen. Einer von ihnen hat mir etwas gesagt. Ich weiß nicht, ob ich mich richtig ausdrücken kann. Einer von ihnen sagte, dass ich alles sagen muss, da ich sonst möglicherweise keine Dialyse mehr bekomme, und dass man das bewirken könnte. Sie haben zwei oder drei Stunden geschrien. Ich hatte keine Vorstellung was das Gespräch anbelangt. Ich habe nicht verstanden, was sie mir sagten. Ich konnte das ja gar nicht machen, was sie mir vorgeworfen haben. R: Was hat man Ihnen jetzt genau vorgeworfen? BF 1: Es gab eine Gruppierung, wo weiß ich nicht. Diese Gruppierung wurde beschattet und man hat mich verdächtigt, dass ich die Leute der Gruppierung mit Lebensmitteln unterstützt habe. Man hat mir verschiedene Adressen in Grosny genannt. R: Wen hätten Sie wo mit Lebensmitteln versorgen sollen? BF 1: Ich glaube, dass man mein Auto in Grosny gesehen hat. R: Was war der Vorwurf an Sie? Was haben Sie angeblich getan? BF 1: Man sagte mir, dass ich die Leute mit Lebensmitteln unterstützt habe. Ich habe versucht zu erklären, dass das nicht der Fall ist. R: Wo hätten Si

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.