RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum08.01.2018 GeschäftszahlW247 2162728-1 SpruchW247 2162731-1/13E W247 2162732-1/13E W247 2162730-1/13E W247 2162728-1/12E W247 2162729-1/13E W247 2162726-1/13
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
4.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:4.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
5.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:5.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
Art. 133Abs.
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6.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:6.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
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Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
7.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt:7.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.10.2017, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: Die beschwerdeführenden Parteien sind afghanische Staatsangehörige und der Volksgruppe der Hazara und der schiitischen Glaubensrichtung des Islam zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Partei (BF3-BF5). Die Sechstbeschwerdeführerin (BF6) ist die Ehegattin des Drittbeschwerdeführers. Der Siebtbeschwerdeführer (BF7) ist Enkel des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin und Neffe der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer. I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF7) reisten spätestens am 24.10.2015 unrechtmäßig und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 24.10.2015 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen die Beschwerdeführer am selben Tag vor der Landespolizeidirektion XXXX erstbefragt wurden. Nach Zulassung ihrer Verfahren wurden die Beschwerdeführer am 31.05.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion XXXX , im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache DARI niederschriftlich einvernommen.
- Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF7) reisten spätestens am 24.10.2015 unrechtmäßig und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 24.10.2015 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen die Beschwerdeführer am selben Tag vor der Landespolizeidirektion römisch 40 erstbefragt wurden. Nach Zulassung ihrer Verfahren wurden die Beschwerdeführer am 31.05.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion römisch 40 , im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache DARI niederschriftlich einvernommen. 2.
- Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, dass er in Afghanistan geboren sei, Afghanistan jedoch bereits vor ca. 30 Jahre verlassen und sodann bis zu seiner Ausreise nach Europa im Iran gelebt habe. Afghanistan habe er ursprünglich verlassen, weil dort Krieg geherrscht habe. Im Iran hätten sie illegal gelebt und hätten sie Angst gehabt, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Außerdem hätte er gefürchtet, dass seine Kinder nach Syrien in den Krieg geschickt würden. Befragt, was er im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab er an, dass er diesfalls Angst um sein Leben habe. 2.
- Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung vor, dass sie in Afghanistan geboren sei, jedoch vor 30 Jahren mit ihrem Ehegatten in den Iran gegangen sei. Afghanistan hätten sie ursprünglich wegen des Krieges verlassen. Im Iran seien sie illegal gewesen und hätten sie Angst gehabt, dass ihre Söhne in den Krieg nach Syrien geschickt würden und dort kämpfen müssten. Sonst habe sie keine Fluchtgründe. Befragt, was sie im Falle ihrer Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab sie an, dass sie diesfalls Angst um ihr Leben habe. Hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes gab sie an, dass sie an Diabetes leide. 2.
- Der BF3 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, im Iran geboren zu sein, zwei seiner Brüder (Hamid und Amin) wären jedoch bereits zweimal nach Afghanistan abgeschoben worden. Sie seien jedoch immer wieder in den Iran zurückgekehrt. Sie seien alle illegal im Iran aufhältig gewesen und hätten Angst gehabt, nach Syrien in den Krieg geschickt zu werden. Sonst habe er keine Fluchtgründe gehabt. Befragt, was er im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab er an, dass er Angst vor einer Abschiebung nach Afghanistan habe. 2.
- Der BF4 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, im Iran geboren zu sein, jedoch bereits mit seinem Bruder zweimal nach Afghanistan abgeschoben worden zu sein. Er sei immer wieder in den Iran zurückgekehrt. Sie seien im Iran illegal aufhältig gewesen und hätten sie Angst gehabt, nach Syrien in den Krieg geschickt zu werden. Sonst habe er keine Fluchtgründe gehabt. Befragt, was er im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab er an, dass er Angst vor einer Abschiebung nach Afghanistan habe, da er dort niemanden habe bzw. habe er Angst, in den Krieg nach Syrien zu müssen. 2.
- Der BF5 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, im Iran geboren zu sein, jedoch bereits zweimal nach Afghanistan abgeschoben worden zu sein. Er sei immer wieder in den Iran zurückgekehrt. Sie seien im Iran illegal aufhältig gewesen und hätten sie Angst gehabt, nach Syrien in den Krieg geschickt zu werden. Sonst habe er keine Fluchtgründe. Befragt, was er im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab er an, dass er Angst vor einer Abschiebung nach Afghanistan habe, da er dort niemanden habe bzw. habe er Angst, in den Krieg nach Syrien zu müssen. 2.
- Die BF6 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung vor, im Iran geboren und aufgewachsen zu sein. Sie und ihre Familie hätten dort illegal gelebt. Sie habe vor ca. einem Jahr ihren nunmehrigen Ehemann geheiratet, der ebenfalls illegal im Iran aufhältig gewesen sei. Ihr Mann habe den Iran verlassen müssen, da er Angst gehabt habe, nach Syrien in den Krieg zu müssen. Sonst habe sie keine Fluchtgründe. Befragt, was sie im Falle ihrer Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab sie an, dass sie in Afghanistan niemanden mehr habe. 2.
- Der BF7 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, im Iran geboren zu sein. Er und seine Familie hätten dort illegal gelebt. Seine Eltern hätten Angst gehabt, dass er nach Syrien geschickt würde und dort im Krieg kämpfen müsste. Die Behörden hätten den Afghanen versprochen, dass sie Papiere bekommen würden, wenn sie nach Syrien gingen und dort im Krieg kämpften. Sonst habe er keine Fluchtgründe. Befragt, was er im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan fürchte, gab er an, dass er Angst vor einer Abschiebung nach Afghanistan habe, da er dort niemanden habe bzw. habe er Angst, in den Krieg nach Syrien zu müssen. 3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF1 geltend, dass er aus der Provinz XXXX und dem Dorf XXXX in Afghanistan stamme. Er habe als Landwirt gearbeitet und daneben auch die Schule absolviert. Als der Krieg ausgebrochen sei, wäre er dann mit seinen Eltern, seiner Frau und seinen zwei Kindern in den Iran gezogen. Er habe dann etwa 30 Jahre im Iran gelebt und sei er etwa 25 Jahre alt gewesen, als er Afghanistan verlassen habe. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass sie im Iran keine Aufenthaltsberechtigung besessen hätten und sehr schlecht behandelt worden seien. Seine Kinder hätten nicht die Möglichkeit gehabt, im Iran ein menschenwürdiges Leben zu leben. Sie hätten Angst gehabt, dass man die Kinder in den Krieg nach Syrien schicken würde. Nach Afghanistan könnten sie nicht zurück, da dort Krieg herrschen würde. Er habe außerdem Angst vor den Terroristen. Es gebe täglich Selbstmordanschläge.3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF1 geltend, dass er aus der Provinz römisch 40 und dem Dorf römisch 40 in Afghanistan stamme. Er habe als Landwirt gearbeitet und daneben auch die Schule absolviert. Als der Krieg ausgebrochen sei, wäre er dann mit seinen Eltern, seiner Frau und seinen zwei Kindern in den Iran gezogen. Er habe dann etwa 30 Jahre im Iran gelebt und sei er etwa 25 Jahre alt gewesen, als er Afghanistan verlassen habe. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass sie im Iran keine Aufenthaltsberechtigung besessen hätten und sehr schlecht behandelt worden seien. Seine Kinder hätten nicht die Möglichkeit gehabt, im Iran ein menschenwürdiges Leben zu leben. Sie hätten Angst gehabt, dass man die Kinder in den Krieg nach Syrien schicken würde. Nach Afghanistan könnten sie nicht zurück, da dort Krieg herrschen würde. Er habe außerdem Angst vor den Terroristen. Es gebe täglich Selbstmordanschläge. 3.
- Die BF2 gab im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 an, dass sie aus der Provinz XXXX und dem Dorf XXXX in Afghanistan stamme und gemeinsam mit ihrem Ehegatten und den beiden gemeinsamen Kindern Afghanistan verlassen habe und in den Iran gereist sei, nachdem ihre Eltern im Zuge des Krieges getötet worden seien. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab sie an, dass sie Angst gehabt hätte, dass man ihre Söhne in den Krieg nach Syrien geschickt hätte und sie nach Afghanistan abgeschoben worden wäre, wo sie niemanden mehr gehabt hätte. Sie oder ihre Familie seien niemals persönlich bedroht worden.3.
- Die BF2 gab im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 an, dass sie aus der Provinz römisch 40 und dem Dorf römisch 40 in Afghanistan stamme und gemeinsam mit ihrem Ehegatten und den beiden gemeinsamen Kindern Afghanistan verlassen habe und in den Iran gereist sei, nachdem ihre Eltern im Zuge des Krieges getötet worden seien. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab sie an, dass sie Angst gehabt hätte, dass man ihre Söhne in den Krieg nach Syrien geschickt hätte und sie nach Afghanistan abgeschoben worden wäre, wo sie niemanden mehr gehabt hätte. Sie oder ihre Familie seien niemals persönlich bedroht worden. 3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF3 geltend, dass er im Iran geboren sei. Er habe 3 Jahre die Schule besucht und habe sodann mit seinem Vater in einer Mosaikfabrik gearbeitet. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass sie im Iran keine Aufenthaltsberechtigung besessen hätten und man sie nach Afghanistan abgeschoben hätte und er nach Syrien in den Krieg ziehen hätte müssen. Afghanistan sei sehr unsicher, vor allem für Angehörige der Volksgruppe der Hazara. Persönlich seien er oder seine Familie nie bedroht worden. In Afghanistan gebe es täglich Anschläge, vor allem auf Angehörige der Hazara. 3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF4 geltend, dass er im Iran geboren sei. Er habe 3 Jahre die Schule besucht und Ladetätigkeiten in einer Mosaikfabrik durchgeführt. Er sei zweimal in Afghanistan gewesen, da man ihn zweimal dorthin abgeschoben habe. Er sei jedoch jedes Mal wieder in den Iran zurückgekehrt. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass diejenigen, die keine Aufenthaltsberechtigung im Iran gehabt hätten, in den Krieg nach Syrien geschickt worden seien. Zudem hätte er Angst gehabt, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Ihm persönlich sei in Afghanistan nichts passiert. Es gebe jedoch täglich Selbstmordanschläge. Die Daesh und die Taliban würden in Afghanistan vor allem Hazara töten. 3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF5 geltend, dass er im Iran geboren sei. Er habe nie die Schule besucht und keine fixe Arbeit gehabt, sondern stets Gelegenheitsarbeiten verrichtet. Hauptsächlich habe er für seinen Bruder Ladetätigkeiten verrichtet. Er sei zweimal in Afghanistan gewesen, da man ihn zweimal dorthin abgeschoben habe. Er sei jedoch jedes Mal wieder in den Iran zurückgekehrt. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass sie im Iran keine Aufenthaltsberechtigung gehabt hätten und zwei Mal abgeschoben worden seien. Er habe Angst gehabt, dass man ihn nach Syrien in den Krieg schicken würde. Er sei im Iran schikaniert worden. Persönlich seien er oder seine Familie nie bedroht worden. Er habe in Afghanistan Angst vor den Taliban und den Daesh, in Afghanistan würde er nicht überleben. 3.
- Im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte die BF6 geltend, dass sie im Iran geboren sei und noch nie in Afghanistan gewesen sei. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab sie an, dass es im Iran sehr schwierig für afghanische Flüchtlinge sei, ohne Aufenthaltsberechtigung zu leben. Sie hätten Angst gehabt, in den Krieg nach Syrien geschickt zu werden. Sie hätte im Iran vieles nicht tun dürfen, z. B. in den Park gehen oder ins Kino. Sie sei nie bedroht worden. In Afghanistan herrsche Krieg und kenne sie Afghanistan nicht. Sie habe Angst vor den Dash und gebe es viele Selbstmordanschläge. 3.
- Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 31.05.2017 machte der BF7 geltend, dass er im Iran geboren sei. Er habe für 5 Jahre die Schule besucht und hin und wieder in einer Mosaikfabrik als Belader gearbeitet. Bezüglich der Gründe für das Verlassen des Iran bzw. die Antragstellung auf internationalen Schutz gab er an, dass sie im Iran keine Aufenthaltsberechtigung gehabt Angst gehabt hätten, entweder nach Afghanistan abgeschoben oder in den Krieg nach Syrien geschickt zu werden. Die Flüchtlinge seien im Iran sehr schlecht behandelt worden. Man würde ihn in Afghanistan nicht wollen, da er Hazara sei und im Iran aufgewachsen sei. Hazara würden in Afghanistan getötet. Er oder seine Familie seien nicht bedroht worden. Der BF1, der BF3, der BF4, der BF5, die BF6 sowie der BF7 machten keinerlei gesundheitlichen Beschwerden geltend und gaben an, gesund zu sein und arbeitsfähig zu sein. Die BF2 gab hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes an, dass sie an Diabetes leide und Schmerzen in den Beinen habe. Die Beschwerdeführer brachten erstinstanzlich folgende Dokumente/Unterlage in Vorlage: * Auszahlungsanordnungen Hilfeleistung XXXX an den BF1, den BF3, den BF4, BF5 und den BF7* Auszahlungsanordnungen Hilfeleistung römisch 40 an den BF1, den BF3, den BF4, BF5 und den BF7 * Referenzschreiben XXXX vom 01.08.2016, XXXX vom 29.08.2016, XXXX vom 31.08.2016 und XXXX vom 14.09.2016* Referenzschreiben römisch 40 vom 01.08.2016, römisch 40 vom 29.08.2016, römisch 40 vom 31.08.2016 und römisch 40 vom 14.09.2016 * Entlassungsbericht betreffend den stationären Aufenthalt der BF2 vom XXXX in einem österreichischen Landesklinikum vom 06.05.2016* Entlassungsbericht betreffend den stationären Aufenthalt der BF2 vom römisch 40 in einem österreichischen Landesklinikum vom 06.05.2016 * Kumulativbefund betreffend die BF2 eines österreichischen Landesklinikums vom 06.05.2016 * Histologisches-immunhistologisches Labor betreffend die BF2 vom 06.05.2016 * Befund eines Facharztes für Radiologie hinsichtlich eines Thorax-CT betreffend die BF2 vom 07.04.2016 * Laborbefund betreffend die BF2 eines österreichischen Laborinstitutes vom 17.05.2016 * Bestätigung betreffend den stationären Aufenthalt des BF3 in einem österreichischen Landesklinikum von XXXX vom 06.05.2016* Bestätigung betreffend den stationären Aufenthalt des BF3 in einem österreichischen Landesklinikum von römisch 40 vom 06.05.2016 * Ärztlicher Kurzbrief betreffend den BF3 vom 06.05.2016 4.
- Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA) vom 08.06.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Ziffer 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Afghanistan abgewiesen (Spruchpunkt II.). Gemäß § 57 AsylG wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig ist (Spruchpunkt III.) und ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt IV.).4.
- Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA) vom 08.06.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Afghanistan abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Gemäß Paragraph 57, AsylG wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Afghanistan zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.) und ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt römisch vier.). 4.
- In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat und führte aus, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die Beschwerdeführer in Afghanistan der Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung ausgesetzt seien. Es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan dort einer realen Gefahr der Verletzung von Art 2, Art 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention ausgesetzt wären oder für sie als Zivilpersonen eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts bestünde. Auch bestünde für keine der beschwerdeführenden Parteien die reale Gefahr, dass sie nach ihrer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat aufgrund ihres Gesundheitszustandes in einen unmittelbar lebensbedrohlichen Zustand gerate oder sich eine Erkrankung in einem lebensbedrohlichen Ausmaß verschlechtern würde. Es seien auch sonst keine Hinweise hervorgekommen, dass andere körperliche oder psychische Erkrankungen einer Rückkehr der Beschwerdeführer entgegenstehen würden.4.
- In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat und führte aus, dass nicht festgestellt werden konnte, dass die Beschwerdeführer in Afghanistan der Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung ausgesetzt seien. Es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan dort einer realen Gefahr der Verletzung von Artikel 2,, Artikel 3, EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention ausgesetzt wären oder für sie als Zivilpersonen eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts bestünde. Auch bestünde für keine der beschwerdeführenden Parteien die reale Gefahr, dass sie nach ihrer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat aufgrund ihres Gesundheitszustandes in einen unmittelbar lebensbedrohlichen Zustand gerate oder sich eine Erkrankung in einem lebensbedrohlichen Ausmaß verschlechtern würde. Es seien auch sonst keine Hinweise hervorgekommen, dass andere körperliche oder psychische Erkrankungen einer Rückkehr der Beschwerdeführer entgegenstehen würden. 4.
- Beweiswürdigend führte das BFA in den angefochtenen Bescheiden im Wesentlichen aus, dass die Beschwerdeführer keine sich auf ihren Herkunftsstaat Afghanistan beziehenden individuellen Fluchtgründe geltend gemacht hätten. Sie hätten keine Gefährdungslage in Afghanistan zu befürchten. Der BF1 und die BF2 hätten bereits seit 30 Jahren nicht mehr in Afghanistan gelebt, die BF3 bis BF7 seien alle im Iran geboren. 4.
- Dass sie den Lebensunterhalt in Kabul bestreiten könnten, habe aufgrund der entsprechenden Länderfeststellungen festgestellt werden können. Die Beschwerdeführer würden zumindest eine der Landessprachen Afghanistans sprechen und seien mit der dortigen Kultur vertraut, sodass ihnen eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar wäre. 4.
- Die belangte Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführer keine asylrelevante Verfolgung im Herkunftsstaat geltend gemacht hätten. Es sei nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführer im gesamten Staatsgebiet Afghanistans einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte gemäß Art. 3 EMRK ausgeliefert seien. Zudem sei ihnen eine Rückkehr nach Kabul jedenfalls zumutbar und könnten sie in Kabul Arbeit, Sicherheit und zumutbare Lebensbedingungen vorfinden.4.
- Die belangte Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführer keine asylrelevante Verfolgung im Herkunftsstaat geltend gemacht hätten. Es sei nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführer im gesamten Staatsgebiet Afghanistans einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte gemäß Artikel 3, EMRK ausgeliefert seien. Zudem sei ihnen eine Rückkehr nach Kabul jedenfalls zumutbar und könnten sie in Kabul Arbeit, Sicherheit und zumutbare Lebensbedingungen vorfinden. 4.
- Demnach – so die belangte Behörde – könnten die von den Beschwerdeführern behaupteten Fluchtgründe nicht zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und in weiterer Folge zur Gewährung des Asylstatus führen. Aus deren Vorbringen sei nichts ersichtlich, das im Falle ihrer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder sonst extreme Gefährdungslage erkennen lassen würde.
- Mit Verfahrensanordnung vom 08.06.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
- Mit Verfahrensanordnung vom 08.06.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
- Mit für alle Beschwerdeführer in den wesentlichen Beschwerdeinhalten weitgehend gleichlautendem Schriftsatz vom 22.06.2017 brachte die Beschwerdeseite – rechtzeitig – für alle Beschwerdeführer Beschwerde gegen die gegenständlichen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich der Spruchpunkte I., II., III. und IV. wegen mangelhafter Ermittlung des Sachverhaltes, mangelhafter Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung ein. Begründend wurde von Beschwerdeseite ausgeführt, dass sie keine verwandtschaftlichen oder sozialen Anknüpfungspunkte in Afghanistan hätten, da sich alle Verwandten im Iran aufhalten würden. Im Falle der Rückkehr nach Afghanistan würden sie Verfolgung von Seiten der Taliban aber auch von Seiten der traditionell geprägten afghanischen Gesellschaft aufgrund ihrer westlich orientierten Einstellung geprägt durch den langjährigen Aufenthalt im Iran im Zusammenschau mit ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara fürchten. Die BF2 leide an Diabetes, sei diesbezüglich in Österreich in medizinischer Behandlung und benötige täglich Insulinspritzen. Hätte die belangte Behörde die ihr zugänglichen Quellen vollständig ausgewertet, wäre sie zum Ergebnis gekommen, dass die meisten Iran-Rückkehrer bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan eine Identitätskrise erleiden würden und sich als Fremde im eigenen Land fühlen würden. Hazara, die aus dem Iran zurückkehren würden, wären mit einer feindlichen Haltung ihnen gegenüber seitens der Taliban konfrontiert. Schiiten würden von Taliban als Abtrünnige vom Islam betrachtet und seien erklärte Ziele einer Auslöschung. Das Verfahren betreffend die BF2 und die BF6 sei insofern mit einem Verfahrensmangel belastet, als diese in ihrer Einvernahme nicht explizit zu ihrer Situation als Frau in Afghanistan befragt worden seien bzw. als die Lage der Frau im Talibanregime nicht oder nicht ausreichend bei der Entscheidungsfindung durch die belangte Behörde berücksichtigt worden ist. Die BF2 und BF6 wären aufgrund ihrer westlichen Orientierung im Falle ihrer Rückkehr im Besonderen gefährdet. Zudem sei das Vorbringen der BF2 hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes nicht weiter berücksichtigt worden. Es hätten überdies ergänzende Länderberichte zur Sicherheitslage in Afghanistan, insbesondere zur Lage in Kabul eingeholt werden müssen, zumal dort immer komplexere Selbstmordanschläge stattfänden und diese an Häufigkeit zunehmen würden. Rückkehrende würden in Afghanistan aufgrund der humanitären Notsituation ums Überleben kämpfen und wären diese überdies von sozialem Ausschluss und Verfolgung durch extremistische Gruppen bedroht. Die Beschwerdeführer würden als Hazara mit iranisch-ausländischem Akzent Gefahr laufen, in Afghanistan nachhaltig diskriminiert zu werden, insbesondere weil sie aufgrund ihrer Sozialisierung im Iran eine andere Weltanschauung vertreten würden. Es sei notorisch, dass die afghanische Regierung weder schutzwillig noch schutzfähig wäre, sodass ihnen richtigerweise der Asylstatus zu gewesen wäre. Die Beschwerdeseite beantragte sinngemäß, das Bundesverwaltungsgericht möge 1) eine mündliche Verhandlung anberaumen; 2) ihnen den Asylstatus zuerkennen; 3) in eventu ihnen den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkennen und 4) ihre Rückkehrentscheidung auf Dauer für unzulässig erklären.
- Mit für alle Beschwerdeführer in den wesentlichen Beschwerdeinhalten weitgehend gleichlautendem Schriftsatz vom 22.06.2017 brachte die Beschwerdeseite – rechtzeitig – für alle Beschwerdeführer Beschwerde gegen die gegenständlichen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins., römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. wegen mangelhafter Ermittlung des Sachverhaltes, mangelhafter Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung ein. Begründend wurde von Beschwerdeseite ausgeführt, dass sie keine verwandtschaftlichen oder sozialen Anknüpfungspunkte in Afghanistan hätten, da sich alle Verwandten im Iran aufhalten würden. Im Falle der Rückkehr nach Afghanistan würden sie Verfolgung von Seiten der Taliban aber auch von Seiten der traditionell geprägten afghanischen Gesellschaft aufgrund ihrer westlich orientierten Einstellung geprägt durch den langjährigen Aufenthalt im Iran im Zusammenschau mit ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara fürchten. Die BF2 leide an Diabetes, sei diesbezüglich in Österreich in medizinischer Behandlung und benötige täglich Insulinspritzen. Hätte die belangte Behörde die ihr zugänglichen Quellen vollständig ausgewertet, wäre sie zum Ergebnis gekommen, dass die meisten Iran-Rückkehrer bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan eine Identitätskrise erleiden würden und sich als Fremde im eigenen Land fühlen würden. Hazara, die aus dem Iran zurückkehren würden, wären mit einer feindlichen Haltung ihnen gegenüber seitens der Taliban konfrontiert. Schiiten würden von Taliban als Abtrünnige vom Islam betrachtet und seien erklärte Ziele einer Auslöschung. Das Verfahren betreffend die BF2 und die BF6 sei insofern mit einem Verfahrensmangel belastet, als diese in ihrer Einvernahme nicht explizit zu ihrer Situation als Frau in Afghanistan befragt worden seien bzw. als die Lage der Frau im Talibanregime nicht oder nicht ausreichend bei der Entscheidungsfindung durch die belangte Behörde berücksichtigt worden ist. Die BF2 und BF6 wären aufgrund ihrer westlichen Orientierung im Falle ihrer Rückkehr im Besonderen gefährdet. Zudem sei das Vorbringen der BF2 hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes nicht weiter berücksichtigt worden. Es hätten überdies ergänzende Länderberichte zur Sicherheitslage in Afghanistan, insbesondere zur Lage in Kabul eingeholt werden müssen, zumal dort immer komplexere Selbstmordanschläge stattfänden und diese an Häufigkeit zunehmen würden. Rückkehrende würden in Afghanistan aufgrund der humanitären Notsituation ums Überleben kämpfen und wären diese überdies von sozialem Ausschluss und Verfolgung durch extremistische Gruppen bedroht. Die Beschwerdeführer würden als Hazara mit iranisch-ausländischem Akzent Gefahr laufen, in Afghanistan nachhaltig diskriminiert zu werden, insbesondere weil sie aufgrund ihrer Sozialisierung im Iran eine andere Weltanschauung vertreten würden. Es sei notorisch, dass die afghanische Regierung weder schutzwillig noch schutzfähig wäre, sodass ihnen richtigerweise der Asylstatus zu gewesen wäre. Die Beschwerdeseite beantragte sinngemäß, das Bundesverwaltungsgericht möge 1) eine mündliche Verhandlung anberaumen; 2) ihnen den Asylstatus zuerkennen; 3) in eventu ihnen den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkennen und 4) ihre Rückkehrentscheidung auf Dauer für unzulässig erklären. Beigefügt wurden der Beschwerde folgende Unterlagen/Dokumente: * Teilnahmebestätigung des BF1 und der BF2 bezüglich eines XXXX vom 19.06.2017* Teilnahmebestätigung des BF1 und der BF2 bezüglich eines römisch 40 vom 19.06.2017 * Bestätigung eines österreichischen Gemeindeamtes bzgl. der Erbringung von Hilfeleistungen für den öffentlichen Bereich durch den BF1 vom 14.02.2017 und vom 03.04.2017
- Die Beschwerdevorlage vom 26.06.2017 und der Verwaltungsakt langten beim Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2017 ein.
- Mit Schriftsatz vom 21.08.2017 übermittelte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern folgende Berichte -Strichaufzählung Staatendokumentation Afghanistan vom 02.03.2017 -Strichaufzählung Staatendokumentation Afghanistan Aktualisierung der Sicherheitslage 22.06.2017 -Strichaufzählung Gutachten XXXX vom 05.03.2017Gutachten römisch 40 vom 05.03.2017 -Strichaufzählung Gutachten XXXX Aktualisierung vom 15.05.2017Gutachten römisch 40 Aktualisierung vom 15.05.2017 und räumte Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.09.2017 ein.
- Mit Schriftsatz vom 07.09.2017, hg eingelangt am 08.09.2017, langte eine für alle Beschwerdeführer gleichlautende Stellungnahme zu den übermittelten Länderfeststellungen und dem Gutachten ein. Begründend wurde zusammenfassend ausgeführt, dass den seitens des BVwG übermittelten Länderberichten zu entnehmen sei, dass die Beschwerdeführer schon aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den schiitischen Hazara mit einer asylrelevanten Verfolgung in Afghanistan im Falle einer Rückkehr zu rechnen hätten. Zum Gutachten XXXX sei auszuführen, dass im Gutachten nicht explizit auf die für den vorliegenden Fall relevante Personengruppe afghanischer Staatsangehöriger, die der Volksgruppe der Hazara angehören würden, außerhalb Afghanistans aufgewachsen und sozialisiert seien, eingegangen werde. Zudem werde auf die schlechte Sicherheitslage besonders für Zivilisten in Kabul nicht eingegangen, die dazu führe, dass eine interne Fluchtalternative in Kabul mangels Zumutbarkeit ausscheide. Für die Niederlassung der Rückkehrer in Großstädten seien Familienrückhalt, Fachausbildung und Integrationsmaßnahmen der internationalen Gemeinschaft notwendig. Es sei ihnen in keiner Weise zumutbar, in Kabul oder einer anderen Großstadt Fuß zu fassen.römisch 40 sei auszuführen, dass im Gutachten nicht explizit auf die für den vorliegenden Fall relevante Personengruppe afghanischer Staatsangehöriger, die der Volksgruppe der Hazara angehören würden, außerhalb Afghanistans aufgewachsen und sozialisiert seien, eingegangen werde. Zudem werde auf die schlechte Sicherheitslage besonders für Zivilisten in Kabul nicht eingegangen, die dazu führe, dass eine interne Fluchtalternative in Kabul mangels Zumutbarkeit ausscheide. Für die Niederlassung der Rückkehrer in Großstädten seien Familienrückhalt, Fachausbildung und Integrationsmaßnahmen der internationalen Gemeinschaft notwendig. Es sei ihnen in keiner Weise zumutbar, in Kabul oder einer anderen Großstadt Fuß zu fassen. Beigefügt wurde der Stellungnahme ein auf das Gutachten von XXXX vom März bzw. Mai 2017 bezugnehmender Kommentar von XXXX vom 28.08.2017.Beigefügt wurde der Stellungnahme ein auf das Gutachten von römisch 40 vom März bzw. Mai 2017 bezugnehmender Kommentar von römisch 40 vom 28.08.
- Mit Schriftsatz vom 09.08.2017, hg eingelangt am 10.08.2017, brachten die Beschwerdeführer einen Zeitungsartikel aus dem Mitteilungsblatt, Amtliche Nachrichten der Gemeinde XXXX , vom Sommer 2017 in Vorlage.
- Mit Schriftsatz vom 09.08.2017, hg eingelangt am 10.08.2017, brachten die Beschwerdeführer einen Zeitungsartikel aus dem Mitteilungsblatt, Amtliche Nachrichten der Gemeinde römisch 40 , vom Sommer 2017 in Vorlage.
- Am 06.10.2017 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht unter der Beiziehung einer Dolmetscherin für Farsi eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. XXXX :römisch 40 : Beginn der Befragung: RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF1: Ich heiße XXXX , StA. Afghanistan. Ich wurde in XXXX geboren. Ich bin mittlerweile XXXX alt. Als ich nach Österreich gekommen bin, war ich XXXX Jahre alt. Ich bin jetzt ungefähr XXXX Jahre alt. Wir haben im Iran gelebt. Alle meine anwesenden Kinder und auch mein Enkelkind haben im Iran gelebt. Ich habe in der Stadt XXXX in XXXX gelebt.BF1: Ich heiße römisch 40 , StA. Afghanistan. Ich wurde in römisch 40 geboren. Ich bin mittlerweile römisch 40 alt. Als ich nach Österreich gekommen bin, war ich römisch 40 Jahre alt. Ich bin jetzt ungefähr römisch 40 Jahre alt. Wir haben im Iran gelebt. Alle meine anwesenden Kinder und auch mein Enkelkind haben im Iran gelebt. Ich habe in der Stadt römisch 40 in römisch 40 gelebt. RI: Ist XXXX das Dorf wo Sie gelebt haben, bevor Sie in den Iran gegangen sind?RI: Ist römisch 40 das Dorf wo Sie gelebt haben, bevor Sie in den Iran gegangen sind? BF1: Ja. Das ist in der Provinz XXXX , die Ortschaft liegt zwischen der Provinz XXXX und XXXX . In XXXX wurde ich geboren.BF1: Ja. Das ist in der Provinz römisch 40 , die Ortschaft liegt zwischen der Provinz römisch 40 und römisch 40 . In römisch 40 wurde ich geboren. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF1: Ich spreche Farsi, bin Hazara und Schiit. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF1: Ich habe etwa 6 oder 7 Jahre die Schule besucht. Mein Vater war Landwirt und ich selbst habe auch keine Berufsausbildung. Ich habe im Heimatdorf in der Landwirtschaft gearbeitet. RI: Haben Sie sich außer an dem von Ihnen angegebenen, letzten Wohnort in XXXX auch an einem anderen Wohnort längere Zeit aufgehalten?RI: Haben Sie sich außer an dem von Ihnen angegebenen, letzten Wohnort in römisch 40 auch an einem anderen Wohnort längere Zeit aufgehalten? BF1: Wir sind aus XXXX ausgereist, bevor wir in den Iran gegangen sind, haben wir uns einige Tage in XXXX aufgehalten. Danach sind wir in den Iran gegangen.BF1: Wir sind aus römisch 40 ausgereist, bevor wir in den Iran gegangen sind, haben wir uns einige Tage in römisch 40 aufgehalten. Danach sind wir in den Iran gegangen. RI: Wann sind Sie von dort in den Iran genau gezogen? BF1: Wir haben ungefähr 30 Jahre im Iran gelebt. Danach sind wir nach Österreich gekommen. Seit 2 Jahren sind wir in Österreich aufhältig. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in Afghanistan und wenn ja, in welcher Stadt? BF1: Wir haben gar keine Angehörigen und Verwandten. Hätten wir Verwandte, hätten wir diese in den letzten 30 Jahren besucht. RI: Wo leben Ihre Schwestern XXXX und XXXX ?RI: Wo leben Ihre Schwestern römisch 40 und römisch 40 ? BF1: Ich habe weder Schwestern noch Brüder. Meine Frau leidet an Diabetes. XXXX haben immer meiner Frau gesagt, dass sie mich wie einen eigenen Bruder gerne haben.BF1: Ich habe weder Schwestern noch Brüder. Meine Frau leidet an Diabetes. römisch 40 haben immer meiner Frau gesagt, dass sie mich wie einen eigenen Bruder gerne haben. RI: Sie haben keine Brüder? BF1: Doch Brüder habe ich, aber keine Schwestern. Einer heißt XXXX und der andere XXXX .BF1: Doch Brüder habe ich, aber keine Schwestern. Einer heißt römisch 40 und der andere römisch 40 . RI: Vorhaltung: In der Einvernahme vor dem BFA hat Ihre Frau XXXX auf Seite 5 der Niederschrift angegeben, dass sie zwei Schwestern namens XXXX und XXXX haben. Auf Seite 9 der Niederschrift hat Ihre Ehefrau angegeben, dass XXXX und XXXX in Afghanistan leben würden. Wieso sollte sie dies angeben, wenn es nicht stimmt?RI: Vorhaltung: In der Einvernahme vor dem BFA hat Ihre Frau römisch 40 auf Seite 5 der Niederschrift angegeben, dass sie zwei Schwestern namens römisch 40 und römisch 40 haben. Auf Seite 9 der Niederschrift hat Ihre Ehefrau angegeben, dass römisch 40 und römisch 40 in Afghanistan leben würden. Wieso sollte sie dies angeben, wenn es nicht stimmt? BF1: Meine Ehefrau ist nicht in bester körperlicher Verfassung. Sie benötigt Insulin und das schon seit 5 Jahren. Wenn ich Geschwister habe, dann muss ich sie erwähnen. Es hat ja für mich keinen Nachteil, wenn ich sie nicht angebe. RI: Wenn XXXX und XXXX nicht Ihre Schwestern sind, wer sind sie dann?RI: Wenn römisch 40 und römisch 40 nicht Ihre Schwestern sind, wer sind sie dann? BF1: Sie waren unsere Nachbarn. Das waren die Töchter eines alten Ehepaares. Wenn ich Schwestern hätte, hätte ich sie auch angegeben. Man liebt doch die eigenen Schwestern. Ich habe keine Schwestern. RI: Warum haben Sie Afghanistan verlassen? Was waren ihre seinerzeitigen Fluchtgründe? BF1: Der Krieg gegen die Russen ist ausgebrochen. Viele Leute wurden in XXXX getötet. Mein Schwiegervater und meine Schwiegermutter wurden damals getötet. Wir waren verängstigt. Alle waren auf der Flucht. Meine Ehefrau ist gestürzt. Ich musste sie auffangen. Wir waren verängstigt. Dieser Tag hat uns Angst und Furcht eingejagt. Wir konnten sogar meine Schwiegereltern nicht bestatten. Es gab sehr viele Todesopfer und wir sind in Richtung XXXX geflüchtet.BF1: Der Krieg gegen die Russen ist ausgebrochen. Viele Leute wurden in römisch 40 getötet. Mein Schwiegervater und meine Schwiegermutter wurden damals getötet. Wir waren verängstigt. Alle waren auf der Flucht. Meine Ehefrau ist gestürzt. Ich musste sie auffangen. Wir waren verängstigt. Dieser Tag hat uns Angst und Furcht eingejagt. Wir konnten sogar meine Schwiegereltern nicht bestatten. Es gab sehr viele Todesopfer und wir sind in Richtung römisch 40 geflüchtet. RI: Woran sind Ihr Schwiegervater und Ihre Schwiegermutter genau gestorben? BF1: Die Russen haben einen Angriff gestartet, dabei wurden meine Schwiegereltern getötet. RI: Hatten Sie in Afghanistan Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF1: Wir haben religiöse Probleme. Diese Probleme bestehen nach wie vor. Die Taliban sind gegen die Schiiten und Hazara. R: Hatten Sie auch Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatstaat? BF1: Nein. Ich war Sohn eines Landwirt. RI wiederholt die Frage. BF1: Nein. RI: Sind Sie in Afghanistan jemals persönlich bedroht worden? BF1: Hazara werden immer bedroht. Nach wie vor werden sie bedroht. Meine Frau konnte sogar mit einer Burka das Haus nicht verlassen. Seit ich hier in Österreich bin, und darüber freue ich mich auch sehr, dass meine Frau alleine in die Stadt fahren kann und den Einkauf macht. Sie geht zum Hofer und erledigt den Einkauf. In Afghanistan war es ihr nicht einmal gestattet, dass Haus zu verlassen. RI: Sind Sie seit Ihrer Ausreise aus Afghanistan in den Iran wieder einmal in Afghanistan gewesen? BF1: Nein. Wir waren niemals wieder in Afghanistan. Seit unserer Flucht leiden meine Frau und ich an gesundheitlichen Problemen. Meine Frau wurde operiert. Die Operationsnarbe reicht von der Bauchregion bis zum Brustbereich. RI: Was war der Grund für die Operation Ihrer Frau? BF1: Nach dem Tod ihrer Eltern wurde sie krank. Sie war sehr verängstigt und wäre beinahe gestorben. RI wiederholt die Frage. BF1: Ich kenne mich nicht aus. Ich weiß nicht, welche Erkrankung meine Frau hatte. Ich weiß, dass sie operiert wurde und eine lange Operationsnarbe hat. RI: Sie haben gesagt, dass Sie seit Ihrer Flucht an gesundheitlichen Problemen leiden. Meinen Sie die Flucht aus Afghanistan oder aus dem Iran? BF1: Sowohl die Flucht aus Afghanistan, als auch die aus dem Iran hat dazu beigetragen, dass ich gesundheitliche Probleme bekommen habe, aber am schlimmsten war die Überfahrt übers Meer. Das hat uns Furcht und Angst eingejagt. RI: Vorhaltung: Sie haben im bisherigen Verfahren ausgesagt, dass Sie gesund sind, dass Sie keine Medikamente nehmen und dass Sie arbeitsfähig sind. Welche Erkrankungen haben Sie? BF1: Eigentlich bin ich vollkommen gesund, bis auf das, dass ich in der Nacht nicht schlafen kann. Ich habe gar keinen Schlaf. Auch die letzte Nacht habe ich auch kein Auge zugemacht. RI: Waren Sie wegen dieser Schlaflosigkeit auch beim Arzt? BF1: Nein. RI: Warum nicht? BF1: Der Unterkunftsgeber hat mir gelegentlich Tabletten gegeben. Die haben geholfen. Meine Kinder haben mir einige Male gesagt, dass ich zum Arzt gehen soll. Ich bin aber absichtlich nicht zum Arzt gegangen, da ich erstens sehr dick war und wollte, dass ich abnehme und das passiert, wenn man wenig Schlaf hat. RI: Welche Verwandte von Ihnen leben zur Zeit noch im Iran? BF1: Eine Tochter und ein Sohn leben noch im Iran. Andere Verwandte habe ich nicht, außer meinen beiden Brüdern, die auch im Iran leben. RI: Sind diese Verwandten von Ihnen legal oder illegal im Iran? BF1: Sie haben keine Dokumente. Auch wir hatten keine Dokumente. Die iranischen Behörden rufen auf, dass Afghanen Dokumente bekommen und wenn man sich registriert hat, werden nach 4 Tagen die Dokumente für ungültig erklärt. Auch jetzt gibt es einen Aufruf für die Leute, die keine Dokumente haben, dass diese sich einschreiben sollen. RI: Welchem Zweck, Ihrer Meinung nach, dient dieser Aufruf der iranischen Behörden? BF1: Ich glaube deshalb, weil alle Jugendliche aus dem Iran in Richtung Europa gegangen sind. RI: Was haben die iranischen Behörden davon, einen Aufruf der Registrierung zu starten und dann nach 4 Tagen die Dokumente wieder für ungültig zu erklären. Was ist da der Sinn dahinter? BF1: Ich kann es nicht sagen. Ein Afghane hat im Iran keinen Wert. Er hat nicht einmal so viel Wert, wie eine Fliege. In den 30 Jahren, die ich im Iran verbracht habe, wurde ich ständig von Iraner beleidigt, diskriminiert und beschimpft. RI: Warum sind diese Verwandten, die illegal im Iran leben, nicht gemeinsam mit Ihnen nach Österreich gereist? BF1: Sie haben kleine Kinder und haben Angst vor der Überfahrt auf dem Meer. Das Enkelkind von mir, das etwas größer war, haben wir mitgenommen. RI: Wie oft haben Sie Kontakte zu Ihren Verwandten im Iran? BF1: Alle 10-20 Tage rufen meine Kinder mich an. RI: Haben Sie Verwandte, die außerhalb des Iran leben? BF1: Zwei meiner Söhne leben in Deutschland. RI: Wie oft haben Sie Kontakt mit Ihren Söhnen in Deutschland und wie halten Sie Kontakt? BF1: Gelegentlich rufen die Söhne mich an. Wenn die Kinder 18 Jahre alt sind, dann werden sie selbstständig. RI: Werden Sie am Handy angerufen oder über Skype. Wie ist der Kontakt? BF1: Über das Internet. RI: Welche Aufenthaltsstatus haben Ihre Söhne in Deutschland? BF1: Beide sind anerkannt. Einer lebt in XXXX , der andere in XXXX . (BF1 korrigiert sich: XXXX ).BF1: Beide sind anerkannt. Einer lebt in römisch 40 , der andere in römisch 40 . (BF1 korrigiert sich: römisch 40 ). RI: Wenn Ihre Söhne in Deutschland sind, warum haben Sie dann in Österreich einen Asylantrag gestellt und sind nicht zu Ihren Söhnen nach Deutschland gegangen? BF1: Als wir am Bahnhof angekommen sind, ging es meiner Ehefrau sehr schlecht, sie war krank. Sie wurde mit der Rettung in das Krankenhaus gebracht und war eine Woche im Krankenhaus aufhältig. Während dieser Zeit wurden wir von den Einheimischen sehr freundlich und nett behandelt. Auch die Polizei hat sich um uns gekümmert und das war der Grund, dass wir nicht weitergereist sind. RI: Wie finanziert sich Ihre Familie im Iran ihren Unterhalt? BF1: Mit vielen Schwierigkeiten und auch Gelegenheitsarbeiten. RI: Wann sind Sie nach Österreich eingereist? BF1: Vor etwa 2 Jahren. In der selben Jahreszeit. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder auf Urlaub? BF1: Nein. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF1: Bevor die Sache mit den Krieg in Syrien begonnen hat, habe ich durch Gelegenheitsarbeiten für den Lebensunterhalt meiner Familie gesorgt. Als der Krieg in Syrien begonnen hat, wurden die afghanischen Mullahs aufgefordert Schiiten für den Krieg nach Syrien anzuwerben, damit sie dort die Schiiten verteidigen. Es wurde auch gesagt, wenn man in den Krieg nach Syrien zieht, wird einem der Aufenthalt im Iran genehmigt, man bekommt Dokumente. Ich habe mich geweigert, denn ich bin aus Angst vor dem Krieg geflüchtet und ich wollte für keinen Preis der Welt, meine Söhne in den Krieg schicken. Ich sagte auch, dass wir Afghanen im Iran um Schutz angesucht haben und nun werden wir als Menschen missbraucht. Wir fürchten uns vor dem Krieg und sind vor dem Krieg geflüchtet. Wenn ich vom Krieg höre, zittere ich am ganzen Körper. In meiner Heimatregion herrschte Krieg und wir sind vor dem Krieg geflüchtet. RI: Gab es für Sie einen konkreten fluchtauslösenden Moment im Iran? BF1: Wir hatten keine Dokumente und es drohte uns eine Abschiebung nach Afghanistan. RI: Vorhaltung: In der Befragung vor dem BFA gaben Sie zum Protokoll, als fluchtauslösendes Ereignis, dass sich die Grenzen geöffnet haben. BF1: Das stimmt. Das habe ich auch so gesagt. Die Wahrheit ist auch, dass ich meinen Kindern gesagt habe, dass nun die Grenzen offen sind und das wir die Chance haben und ausnützen sollen, das Land zu verlassen. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF1: Das Leben im Iran ist zur Gänze problematisch. Ein Afghane wird als ein Feind angesehen. Es ist auch eine Drohung. RI: Haben Ihre Frau, Ihre Söhne oder Ihre Schwiegertochter einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF1: Nein. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF1: Nein. Die Afghanen, die keine Dokumente haben, werden nicht als ein Mensch betrachtet. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF1: Mir wäre es lieber hier in Würde zu sterben, als täglich mit Anschlägen konfrontiert zu sein. In den Moscheen der Hazara werden Anschläge verübt. Sie werden enthauptet. Nicht nur eine Moschee, sondern mehr als 10 Moscheen wurden auf diese Art und Weise zerstört. Sind wir keine Menschen. (BF weint) Bei Gott, werden den Hazara die Köpfe abgeschnitten. Sind wir keine Menschen. Haben wir keine Rechte. Unsere Herzen sind durch die Taliban durchlöchert worden. Es gibt kein Leben für die Hazara durch die Taliban. Ich schwöre, seit ich hier in Österreich bin, fühle ich mich wohl, geborgen und wie ein Mensch. Bevor wir nach Österreich gekommen sind, wurden wir weder in Afghanistan noch im Iran als Menschen angesehen. RI: Seit wann sind Sie verheiratet? BF1: Ich war 15 oder 16 Jahre alt, als ich geheiratet habe. Ich kann mich nicht genau erinnern. RI: War Österreich von Anfang an das Ziel Ihrer Reise? BF1: Nein. RI: Wo wollten Sie denn hin? BF1: Wir hatten kein bestimmtes Reiseziel. Wir haben kein bestimmtes Reiseziel gehabt. In Österreich wurden wir gut behandelt. Als wir nach Österreich eingereist sind, hat die Polizei durch einen Dolmetscher, der in einen Lautsprecher gesprochen hat, uns willkommen geheißen. RI: Wieviel hat die Flucht aus dem Iran gekostet? BF1: Etwa 20000 USD für die gesamte Familie. RI: Das ist viel Geld für einen Landarbeiter ohne Ausbildung. Wie lange haben Sie das Geld für die Flucht ansparen müssen? BF1: Wir haben aus unseren Ersparnissen die Reise finanziert. Auch meine Ehefrau hat ihren Goldschmuck verkauft und meine Kinder hatten auch etwas Gold. Wir haben alles gesammelt. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF1: Nichts wussten wir. RI: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in Österreich vor? BF1: Ich möchte zunächst die Sprache lernen. Vielleicht einen Beruf lernen und arbeiten. Ich möchte nicht auf soziale Unterstützungen angewiesen sein. RI: Was möchten Sie in Österreich arbeiten? BF1: Jegliche Arbeit, würde ich in Österreich verrichten. Sei es auch Toiletten putzen. RI: Haben Sie eine bestimmten Berufswunsch? BF1: Ich habe bei der Gemeinde gearbeitet. Wir haben die Straßen gereinigt. Ich war auch am Friedhof und habe dort Rasen gemäht. RI wiederholt die Frage. Was würden Sie den gerne in Österreich arbeiten? BF1: Ich könnte als Hilfsarbeiter auf Baustellen arbeiten. RI: Haben Sie in Österreich Fortbildungskurse besucht? BF1: Seit eineinhalb Monaten besuche ich einen Deutschkurs. Ich lerne das ABC. RI: Ist das Ihr erster Deutschkurs? BF1: Ja. Davor wurde uns in der Unterkunft Deutsch unterrichtet. Meine Kinder haben diesen Unterricht besucht. RV übergibt eine Kursteilnahmebestätigung mit dem Titel "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Sprachniveau A0, BF1 nimmt daran teil.Regierungsvorlage übergibt eine Kursteilnahmebestätigung mit dem Titel "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Sprachniveau A0, BF1 nimmt daran teil. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF1: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF1: Ja. RI: Viele? BF1: Ja. Wir haben ungefähr drei Freunde. Wir leben in einem Dorf, welches von der Stadt sehr weit weg ist, dieses Dorf befindet sich zwischen den Bergen. Hätten wir in der Stadt gelebt, hätten sowohl meine Kinder als auch ich bessere Deutschkenntnisse. Wir wären bestimmt auf einem Niveau von A1 oder A
- RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF1?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF1? RV: Sie sind vorher gefragt worden, ob Sie oder jemand anderer Ihrer Familie Probleme mit den iranischen Behörden hatte. Ist jemals jemand von Ihrer Familie von den iranischen Behörden abgeschoben worden?Regierungsvorlage, Sie sind vorher gefragt worden, ob Sie oder jemand anderer Ihrer Familie Probleme mit den iranischen Behörden hatte. Ist jemals jemand von Ihrer Familie von den iranischen Behörden abgeschoben worden? BF1: Nein. RI: Ist Ihr Sohn oder sind Ihre Söhne jemals von den iranischen Behörden nach Afghanistan abgeschoben worden, sei es auch nur für ein paar Tage? BF1: Ich dachte aus Österreich. Ich habe die Frage falsch verstanden. Zwei meiner Söhne wurden abgeschoben. RV: Das heißt, es gab Problem mit iranischen Behörden.Regierungsvorlage, Das heißt, es gab Problem mit iranischen Behörden. BF1: Ja. Weil wir keine Dokumente hatten, deshalb waren wir ständig einer Bedrohung ausgesetzt. RV: Bei einer allfälligen Rückkehr nach Afghanistan, hätten Sie dort eine Unterkunft oder eine Möglichkeit zu wohnen?Regierungsvorlage, Bei einer allfälligen Rückkehr nach Afghanistan, hätten Sie dort eine Unterkunft oder eine Möglichkeit zu wohnen? BF1: Nein. Nichts. Hätten wir eine Möglichkeit, wären wir in den letzten 30 Jahren zumindest einmal auf Besuch dort gewesen. Wenn ich den Namen eines Afghanen höre, zittere ich am ganzen Körper. Die Dolmetscherin soll sich nicht beleidigt fühlen. RI: Sie werden gebeten draußen Platz zu nehmen. BF2 ( XXXX ) wird in den Saal gebeten.RI: Sie werden gebeten draußen Platz zu nehmen. BF2 ( römisch 40 ) wird in den Saal gebeten. RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF2: Ich heiße XXXX . Ich bin XXXX Jahre alt. Ich wurde in Afghanistan geboren in XXXX . Mein letzter Wohnort war im Iran in XXXX .BF2: Ich heiße römisch 40 . Ich bin römisch 40 Jahre alt. Ich wurde in Afghanistan geboren in römisch 40 . Mein letzter Wohnort war im Iran in römisch 40 . RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF2: Ich bin Hazara. Ich spreche Farsi. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF2: Ich bin Schiitin. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf? Welche Schulbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf oder welche Tätigkeit haben Sie ausgeübt? BF2: Ich habe in Afghanistan niemals eine Schule besucht. Ich hatte zwei Kinder und habe mich um den Haushalt gekümmert und habe mich mit der Landwirtschaft beschäftigt. RI: Haben Sie in der Landwirtschaft gearbeitet? BF2: Ich habe meinen Mann unterstützt. Ich habe Brot gebacken und mich um die Kinder gekümmert. RI: Hatten Sie auch eine Arbeit im Iran? BF2: Ja. Ich hatte Teppiche geknüpft. RI: Warum haben Sie Afghanistan verlassen? BF2: Der Krieg ist ausgebrochen. Ich weiß nicht, gegen wen gekämpft wurde, ob es die Russen oder wer anderer war. Meine Eltern wurden getötet und wir sind geflüchtet. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in Afghanistan und in welcher Stadt? BF2: Meine Eltern wurden getötet. In Afghanistan habe ich niemanden. RI: Wo in Afghanistan leben die zwei Schwestern ihres Mannes, XXXX ?RI: Wo in Afghanistan leben die zwei Schwestern ihres Mannes, römisch 40 ? BF2: Ich schwöre bei Gott, dass mein Ehemann keine Schwestern hat. Gott ist Zeuge, dass er keine Schwestern hat. Ich habe zwar gesagt, dass er zwei Schwestern hat. Das ist aber ein Missverständnis. Es ist mir einfach rausgerutscht. RI: Aber wer sind dann XXXX ?RI: Aber wer sind dann römisch 40 ? BF2: Im Iran waren sie unsere Nachbarn. RI: Haben Sie Verwandte im Iran und wie oft haben Sie Kontakt zu diesen? BF2: Meine Tochter lebt dort und mein Sohn lebt dort. RI: Wie stellen Sie Kontakt her? BF2: Alle zwei Wochen, manchmal auch einmal im Monat, rufen sie mich an. Am Handy. Ich selber besitze kein Handy, aber meine Söhne haben ein Handy. RI: Und übers Internet telefonieren sie auch? BF2: Ja. Über das Internet. RV: Anmerkung: Auch über Mobiltelefon kann über das Internet telefoniert werden.Regierungsvorlage, Anmerkung: Auch über Mobiltelefon kann über das Internet telefoniert werden. RI: Haben Sie Verwandte, welche außerhalb vom Iran leben? BF2: Zwei meiner Söhne sind in Deutschland. RI: Wo in Deutschland leben sie? BF2: Das weiß ich nicht. RI: Wie oft haben Sie Kontakt zu Ihren Söhnen in Deutschland? BF2: Ich habe Kontakt. Einmal im Monat oder alle zwei Monate rufen sie an. Es ist nicht immer gleich. RI: Welchen Aufenthaltsstatus haben Ihre Söhne in Deutschland? BF2: Gott sei Dank sind sie anerkannte Flüchtlinge. RI: Wieso sind Sie nicht zu Ihren Söhnen nach D geflüchtet, sondern haben einen Asylantrag in Österreich gestellt? BF2: Als wir in Österreich angekommen sind, war ich krank. Ich wurde in das Krankenhaus gebracht und war zehn Tage dort aufhältig. Was soll ich noch sagen. RI wiederholt die Frage. Haben Sie dazu noch etwas zu sagen? BF2: Ich wurde in Österreich medizinisch versorgt. Ich bin hier gesund geworden. RI: Was hatten Sie für eine Krankheit, als Sie in Österreich angekommen sind? BF2: Ich leide an Diabetes. RI: Hatten Sie noch eine andere Krankheit, als Sie in Wien angekommen sind? BF2: Ich leide an Diabetes. Mir ging es sehr schlecht. Ich war einmal zehn Tage in einem Krankenhaus und fünf Tage war ich in einem weiteren Krankenhaus aufhältig. RV: Die Beschwerdeführer sind in Österreich erkennungsdienstlich behandelt worden. Damit ist nach der Dublin III Verordnung Österreich für die Führung des inhaltlichen Verfahrens zuständig geworden. Da es sich bei den Söhnen um volljährige handelt, wäre auch der Status nicht ableitbar gewesen und wäre Deutschland laut der Dublin Verordnung nicht in das Verfahren eingetreten.Regierungsvorlage, Die Beschwerdeführer sind in Österreich erkennungsdienstlich behandelt worden. Damit ist nach der Dublin römisch drei Verordnung Österreich für die Führung des inhaltlichen Verfahrens zuständig geworden. Da es sich bei den Söhnen um volljährige handelt, wäre auch der Status nicht ableitbar gewesen und wäre Deutschland laut der Dublin Verordnung nicht in das Verfahren eingetreten. RI: Wann haben Sie den Iran mit Ihrer Familie verlassen? BF2: Ich habe es vergessen. Aber wir sind seit zwei Jahren hier. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise in Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder im Rahmen eines Urlaubes? BF2: Nein. Überhaupt nicht. Ich werde niemals nach Afghanistan zurückgehen. Dort wurden meine Eltern getötet. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF2: Meine Eltern wurden getötet. Unsere Häuser wurden angezündet. RI widerholt die Frage. Was sind Ihre Fluchtgründe aus dem Iran gewesen? BF2: In den letzten 5 Jahren ist die Sache mit dem Krieg in Syrien aufgetaucht. Viele wurden in den Krieg nach Syrien geschickt. Ihnen wurden die Köpfe abgeschnitten. Ich wollte nicht, dass meinen Söhnen etwas passiert. Wir haben den Iran verlassen, weil ich wollte, dass meine Söhne am Leben bleiben. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF2: Im Iran hatten wir nicht das Recht für uns zu entscheiden. Es war uns nicht gestattet zu arbeiten oder zu leben. RI: Haben Sie, ihre Schwiegertochter oder Ihre Söhne einen eigenen Fluchtgrund? BF2: Nein. Ich wollte das Leben meiner Söhne beschützen. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung in Afghanistan? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF2: Nein. Wir hatten mit den Behörden nichts zu tun. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung im Iran? Hatten Sie auch Probleme mit den Behörden im Iran? BF2: Nein. Überhaupt nicht. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF2: Ich habe Angst um meine vier jungen Söhne. Ich kann sie nicht in die Hände der Taliban übergeben. Wenn wir dort hingehen, werden die Afghanen nach unseren Dokumenten verlangen. RI: Seit wann sind Sie verheiratet? BF2: Ich bin Analphabetin. Ich bin mittlerweile XXXX Jahre alt. Ich war 15 oder 16 Jahre alt, als ich geheiratet habe.BF2: Ich bin Analphabetin. Ich bin mittlerweile römisch 40 Jahre alt. Ich war 15 oder 16 Jahre alt, als ich geheiratet habe. RI: Wann haben Sie den Entschluss gefasst, den Iran zu verlassen? Was war das fluchtauslösende Ereignis? BF2: Die Mullahs sind zu meinem Mann gekommen und haben ihn aufgefordert unsere Söhne in den Krieg zu schicken, da wir Schiiten sind. Das war kurz vor der Ausreise. Dann haben wir den Iran verlassen. RI: Hatte der Zeitpunkt der Ausreise, damit zu tun, dass zu dem Zeitpunkt die Grenzen offen waren in Europa? BF2: Ja. Gott sei Dank. Die Mullahs sind gekommen und sagten, dass wir unsere Söhne in den Krieg schicken sollen. Ich hatte Angst, dass sie von den Daesh getötet werden. RI: War Österreich von Anfang an das Ziel Ihrer Reise? BF2: Ja. Wir waren auf der Reise. Als wir hier angekommen sind, habe wir uns entschieden hier zu bleiben. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise über Österreich? BF2: Ich wusste gar nichts. Ich habe auch hier niemanden. RI: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in Österreich vor? BF2: Ich weiß nicht, was Sie wissen wollen? RI wiederholt die Frage. BF2: Meine Söhne sollen dem Staat dienen. Auch ich werde jegliche Arbeiten verrichten. Ich könnte putzen oder Tee kochen. Ich bin zwar 55 Jahre alt, aber ich gehe in einen Deutschkurs und ich fühle mich sehr wohl. RV übergibt eine Teilnahmebestätigung Titel "Deutschkurs für AsylwerberInnen" Es wird bestätigt das BF2 einen Deutschkurs Niveau A0 besucht.Regierungsvorlage übergibt eine Teilnahmebestätigung Titel "Deutschkurs für AsylwerberInnen" Es wird bestätigt das BF2 einen Deutschkurs Niveau A0 besucht. RI: Wieviel hat die Flucht aus dem Iran gekostet? BF2: Das weiß ich nicht, mein Ehemann hat alles organisiert. RI: Bitte beschreiben Sie Ihre Erziehung in Ihrem Familienverband. Sind Sie religiös erzogen worden? Waren Ihre Eltern streng in der Erziehung der Kinder? BF2: Sie waren nicht streng. Wir haben in einem Dorf gelebt. Wenn wir in die Stadt gefahren sind, mussten wir unser Gesicht verhüllen. RI: Haben Sie Ihre Kinder religiös erzogen? BF2: Ich habe sehr gute Söhne. Ich verwende Insulin. Meine Söhne unterstützen mich und kümmern sich um mich. RI: Würden Sie sich als sehr religiös bezeichnen? BF2: Es geht. Ich bin weder so noch so. RI: Halten Sie und Ihr Mann den Ramadan ein? BF2: Ja. RI: Bitte beschreiben Sie Ihr Leben in Afghanistan. Wie sah der normale Tagesablauf für Sie in ihrem Dorf aus? BF2: Ich war auf den Feldern. Ich habe mich um die Kühe gekümmert und habe sie gemolken. Ich hatte zwei Söhne. Ich war glücklich. Dann kam der Krieg. RI: Konnten Sie alleine das Haus verlassen? BF2: Nein. Alleine konnten wir nicht das Haus verlassen. Wenn man kein Kopftuch trägt, wird einem der Kopf abgeschnitten und man wird gesteinigt. RI: Wie sah Ihr Tagesablauf im Iran aus? BF2: Es ging. Es war nicht schlecht. Dann ist der Krieg in Syrien ausgebrochen und uns ging es schlecht. RI: Konnten Sie im Iran allein das Haus verlassen? BF2: Ja. Man wurde als Afghane beschimpft. Sie sagten "schmutzige Afghanen" und solche Sachen. RI: Wie sieht Ihr Tagesablauf nun in Österreich aus? BF2: Mit Freude verbringe ich meinen Tag in Österreich. Wir sind 20 Minuten von der Stadt entfernt. Wir leben in der Nähe des Waldes. Gott sei Dank sind wir glücklich dort. RI: Haben Sie noch andere Fortbildungskurse in Österreich besucht? BF2: Nein. Seit einem Monat besuche ich mit meinen Söhnen einen Deutschkurs. RI: Wer geht einkaufen? Sie oder Ihr Mann? BF2: Da ich nicht schwere Sachen tragen kann, gehe ich gelegentlich mit meinen Söhnen und mit meinem Ehemann einkaufen. RI: Wissen Sie wieviel in Österreich ein Liter Milch kostet? BF2: Wir bekommen 5 Liter Milch für 3,50 €. Wir leben in einem Dorf und bekommen direkt vom Bauern Milch. RI: Haben Sie österreichische Freunde oder gute Bekannte? BF2: Ja. Sehr gute Freunde haben wir, welche Österreicher sind. RI: Wie viele österreichische Freunde haben Sie so? BF2: Wir haben eine österreichische Bekannte. Wir sammeln gemeinsam Holz. Es gibt auch in der Nähe von der Unterkunft andere Nachbarn. Sie unterhalten sich immer mit uns. Ich spreche nicht viel mit ihnen, aber es sind gute Menschen. RI: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder Klub? BF2: Nein. Wir leben nicht in der Stadt. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF2: Alle Kinder sind gesund. Ich selbst bin krank und nehme täglich Insulin. RI: Abgesehen von Ihrer Diabetes, welche Krankheiten haben Sie? BF2: Ich habe starke Knieschmerzen. Ich kann auch nicht ordentlich gehen. Im Iran wurde ich operiert. RI: Was war der Grund Ihrer Operation? BF2: Das war vor 20 Jahren. Man hat mir gesagt, dass ein zusätzliches "Muskelfleisch" in meinem Bauchbereich ist und es wurde wegoperiert. RI: Hatten Sie danach noch Schmerzen? BF2: Nach der Operation waren die Schmerzen weg. RI: Was hat es mit den Knieschmerzen auf sich. Hat das mit den Diabetes zu tun oder ist das eine andere Krankheit? BF2: Ja. Es wurde mir gesagt, dass die Beschwerden mit den Diabetes zusammenhängen. RI: Haben Sie abgesehen von Diabetes und den damit verbundenen Schmerzen noch eine andere Krankheit? BF2: Nein. Ich sehe auch nicht gut am rechten Auge. RI: Sind Sie wegen Ihrer Diabetes in ärztlicher Behandlung? BF2: Ja. Von RV wird vorgelegt ein Befund des XXXX Medizinischen Laborinstitutes. Im Befund befindet sich keine textliche Ausführung der Befundergebnisse.Von Regierungsvorlage wird vorgelegt ein Befund des römisch 40 Medizinischen Laborinstitutes. Im Befund befindet sich keine textliche Ausführung der Befundergebnisse. RI: Gibt es zu diesem Befund noch einen erklärenden Text. Oder haben Sie vom Arzt etwas bekommen, welches darlegt, welche Grad an Diabetes Sie haben? BF2: Er hat mir Insulin verschrieben. RI: Nehmen Sie neben Insulin auch noch andere Medikamente regelmäßig ein? BF2: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF2: Ja. RI an RV: Habe Sie Fragen an die BF2?RI an Regierungsvorlage, Habe Sie Fragen an die BF2? RV: Wäre es in Afghanistan möglich so gekleidet das Haus zu verlassen wie sie jetzt angezogen sind?Regierungsvorlage, Wäre es in Afghanistan möglich so gekleidet das Haus zu verlassen wie sie jetzt angezogen sind? BF2: Nein. Man hätte mich gesteinigt. RV: Warum? Was ist das Problem an diesem Outfit?Regierungsvorlage, Warum? Was ist das Problem an diesem Outfit? BF2: Sie wollen, dass man sich verhüllt. Das man nur die Augen sehen kann. Aber ich kann so etwas nicht anziehen, da ich dadurch nichts sehen kann. Ich sehe schlecht. RI: Haben Sie eine Brille? BF2: Trotz der Brille sehe ich nicht gut, obwohl ich beim Augenarzt war. RV: Haben Sie im Iran voll verschleiern müssen?Regierungsvorlage, Haben Sie im Iran voll verschleiern müssen? BF2: Das Gesicht habe ich nicht verhüllt. RV: Das heißt, dass Sie es gewohnt sind, sich nicht voll verschleiern zu müssen?Regierungsvorlage, Das heißt, dass Sie es gewohnt sind, sich nicht voll verschleiern zu müssen? BF2: Ja. Ich möchte auch nicht nach Afghanistan. RV: Sie haben auch erzählt, dass Sie im Iran als Teppichknüpferin gearbeitet haben, wäre es Ihnen in Afghanistan möglich zu arbeiten und das Haus alleine zu verlassen?Regierungsvorlage, Sie haben auch erzählt, dass Sie im Iran als Teppichknüpferin gearbeitet haben, wäre es Ihnen in Afghanistan möglich zu arbeiten und das Haus alleine zu verlassen? BF2: In Afghanistan gibt es keine Arbeit. Von Afghanistan hört man nur die Nachrichten, dass die Köpfe abgeschnitten werden und die Leute getötet werden. RV: Was haben Frauen für Rechte in Afghanistan?Regierungsvorlage, Was haben Frauen für Rechte in Afghanistan? BF2: Gar keine. Man wird nicht als Mensch angesehen, sondern als Tier. RV: Wäre Diabetes in Afghanistan behandelbar, wissen Sie das?Regierungsvorlage, Wäre Diabetes in Afghanistan behandelbar, wissen Sie das? BF2: Nein. Ist es nicht. RI: Seit wann leiden Sie an Diabetes? BF2: Seit 5 oder 6 Jahren. BF2 wird gebeten draußen Platz zu nehmen. BF3 ( XXXX ) betritt den Saal.BF2 wird gebeten draußen Platz zu nehmen. BF3 ( römisch 40 ) betritt den Saal. RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF3: Ich heiße XXXX . Ich wurde am XXXX im Iran geboren ich bin aber afghanischer Staatsangehöriger. Wir haben im Iran in XXXX gelebt. Die Stadt heißt XXXX .BF3: Ich heiße römisch 40 . Ich wurde am römisch 40 im Iran geboren ich bin aber afghanischer Staatsangehöriger. Wir haben im Iran in römisch 40 gelebt. Die Stadt heißt römisch 40 . RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF3: Ich bin Afghane. Ich bin Hazara und spreche Farsi mit einem Hazara-Akzent. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF3: Ich bin Schiite. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF3: Ich habe zwei oder drei Jahre von Afghanen entweder Zuhause oder in den Moscheen Unterricht bekommen. Es war keine offizielle Schule. Ich habe keine Berufsausbildung. Ich habe in einem Unternehmen als Hilfsarbeiter gearbeitet. RI: Gibt es Verwandte von Ihnen, die in Afghanistan leben? BF3: Nein. RI: Kenne Sie eine gewisse XXXX und ein gewisse XXXX ?RI: Kenne Sie eine gewisse römisch 40 und ein gewisse römisch 40 ? BF3: So wie es meine Eltern gesagt haben. Im Iran haben wir ein altes Ehepaar, als Tante und Onkel bezeichnet. Aus Respekt haben wir sie als Tante bezeichnet. RI: Waren XXXX die Kinder des alten Ehepaares?RI: Waren römisch 40 die Kinder des alten Ehepaares? BF3: Ja. RI: Sind Sie seit Ihrer Ausreise aus dem Iran nach Österreich wieder einmal in Iran gewesen? BF3: Nein. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit noch im Iran? BF3: Meine Schwester und mein Bruder? RI: Wie halten Sie Kontakt? BF3: Über das Internet telefonieren wir gelegentlich miteinander. RI: Wie oft haben Sie Kontakt zu Ihren Verwandten im Iran? Wie oft telefonieren Sie? BF3: Gelegentlich rufen sie uns an, manchmal rufen sie zurück. Wir haben einmal im Monat oder manchmal sogar zweimal im Monat Kontakt. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF3: Im Iran hatten wir keine Dokumente. Wir lebten dort als eine nutzlose Person. Wir sind zwar über die Runden gekommen. Bis der Krieg in Syrien ausgebrochen ist. Entweder wären wir nach Afghanistan abgeschoben worden oder wir hätten in den Krieg nach Syrien ziehen sollen. Es wurde täglich propagiert. Wir wollten in ein sicheres Land und haben die Chance genützt nach Europa zu kommen. RI: Was war der fluchtauslösende Moment? BF3: Wir wollten unser Leben retten, unser Leben war in Gefahr. Entweder wären wir nach Afghanistan abgeschoben worden oder mussten in den Krieg nach Syrien, da gesagt wurde, dass wir Dokumente bekommen werden. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF3: Nein. RI: Haben Sie, Ihre Eltern und Brüder oder Ihre Schwägerin einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF3: Nein. RI: Hatten Sie im Iran Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF3: Ja. Zum Teil. RI: Schildern Sie diese bitte? BF3: Wenn man erwischt worden wäre, wäre man nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Leute die wohlhabend sind und von der Polizei angehalten werden, können sich mit Geld freikaufen und werden nicht abgeschoben. Die einheimischen Iraner beschimpfen uns, ihr Schimpfwort war "der schmutzige Afghane". Religiöse Probleme hatten wir keine, da die Iraner auch Moslem und Schiiten sind. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF3: Es besteht die Angst, ich bin Hazara. Da wir Hazara sind, können wir an keinem Ort in Afghanistan leben. Seit ich mich erinnern kann, höre ich, dass Afghanistan für uns kein sicherer Staat ist. Wir haben noch nie eine positive Nachricht über Afghanistan gehört. Ständig hören wir von Anschlägen. Ich habe Angst vor dem, das Menschen Köpfe abgeschnitten werden. RI: Seit wann sind Sie verheiratet? BF3: Seit 3 Jahren. RI: War Österreich von Anfang an das Ziel Ihrer Reise? BF3: Nein. Es war eine Reise in das Ungewisse. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF3: Nichts. RI: Wie stellen Sie sich die Zukunft in Österreich vor? BF3: Ich glaube, dass ich hier die Sprache lerne. Dass ich eine Ausbildung machen kann. Dass ich mir einen guten Beruf aussuchen kann. RI: Was möchten Sie in Österreich arbeiten? BF3: Den Beruf des Tischlers. RI: Haben Sie sich schon erkundigt, welche Ausbildung Sie in Österreich dafür mitbringen müssen? BF3: Nicht viel. RI: Haben Sie in Österreich schon Fortbildungskurse besucht? BF3: Seit eineinhalb oder zwei Monaten besuche ich einen Deutschkurs. Zuvor hat eine private Lehrerin mit uns Deutsch gelernt. Es war ein A1 Kurs. BF3 auf Deutsch. RI: Wie geht es Ihnen? BF3: Danke gut. Und Ihnen. RI: Was mögen Sie an Österreich? BF3 (mit Übersetzung gibt die Antwort): Wie wir behandelt werden. BF3 ohne Übersetzung. RI: Was machen Sie in Ihrer freien Zeit? BF3: Spazieren gehen. Manchmal Fußball spielen, und manchmal auch Volleyball spielen. Ich habe jeden Tag spazieren gehen auf dem Berg. Kino gehen. BF3 mit Übersetzung. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF3: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF3:Ja. RI: Wie viele. Wer ist das? BF3: In der Nachbarschaft. In der Gemeinde. Manchmal helfe ich auch bei der Feuerwehr mit. Vielleicht 10-15 Freunde. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF3: Ja. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF3: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF3: Ich war in ärztlicher Behandlung. Zur Zeit nicht. RI: Was haben Sie gehabt? BF3: Wir sind seit mittlerweile 3 Jahren verheiratet und haben keine Kinder. Deswegen war ich in Behandlung. Die Behandlung ist abgeschlossen. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF3?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF3? RV: Haben Sie jemals in Afghanistan gelebt?Regierungsvorlage, Haben Sie jemals in Afghanistan gelebt? BF3: Nein. Niemals. RV: Kennen Sie Afghanistan?Regierungsvorlage, Kennen Sie Afghanistan? BF3: Nein. Nie. Ich war nie in Afghanistan. RV: Das heißt, wenn Sie nach Afghanistan zurück müssten, wäre das ein Problem, dass Sie dort noch nie waren?Regierungsvorlage, Das heißt, wenn Sie nach Afghanistan zurück müssten, wäre das ein Problem, dass Sie dort noch nie waren? BF3: Ganz bestimmt. Wir haben dort keine Verwandte und keine Familienangehörigen und auch keinen Ort zum Leben. Wir werden von den Taliban und den Daesh bedroht. RV: Sind Sie mit afghanischen Traditionen vertraut?Regierungsvorlage, Sind Sie mit afghanischen Traditionen vertraut? BF3: Nein. Gar nicht. Die iranische Tradition unterscheidet sich von der afghanischen. Ich bin im Iran aufgewachsen. RV: Würde man das erkennen, dass Sie nicht in Afghanistan gewesen sind und im Iran aufgewachsen und sozialisiert sind?Regierungsvorlage, Würde man das erkennen, dass Sie nicht in Afghanistan gewesen sind und im Iran aufgewachsen und sozialisiert sind? BF3: Ganz bestimmt. Die Afghanen bezeichnen uns als iranische Spione. Sie akzeptieren uns nicht als Afghanen sondern bezeichnen uns als "kleiner Afghane". RV: Hätten Sie einen Ort zum Leben in Afghanistan?Regierungsvorlage, Hätten Sie einen Ort zum Leben in Afghanistan? BF3: Nein. RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und den BF4 ( XXXX ) hereinzuschicken.RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und den BF4 ( römisch 40 ) hereinzuschicken. RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF4: Ich heiße XXXX . Ich bin XXXX Jahre alt. Ich wurde im Iran geboren. Ich habe im Iran gelebt und lebe zur Zeit in Österreich.BF4: Ich heiße römisch 40 . Ich bin römisch 40 Jahre alt. Ich wurde im Iran geboren. Ich habe im Iran gelebt und lebe zur Zeit in Österreich. RI: Wo haben Sie Iran zuletzt gelebt? BF4: In XXXX .BF4: In römisch 40 . RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF4: Ich bin Hazara. Spreche Dari und Farsi. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF4: Ich bin Schiit. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF4: Ich habe drei Jahre eine Schule besucht. Es war keine öffentliche Schule. Ich habe als Ladehelfer gearbeitet. RI: Das waren Hilfsarbeitertätigkeiten? BF4:Ja. RI: Wie oft waren Sie bereits in Afghanistan und wie lange haben Sie dort gelebt? BF4: Ich war nie in Afghanistan. Ich wurde aber zweimal nach Afghanistan abgeschoben. RI: Wie lange waren Sie da jeweils in Afghanistan? BF4: Eine Woche jeweils. RI Vorhalt: Vor dem BFA haben Sie bei Ihrer Einvernahme ausgesagt, und zwar am dass Sie jeweils ein Monat bei Ihren Aufenthalten dort gewesen sind. BF4: Ich habe insgesamt einen Monat gemeint. Ich war eine Woche bei der Polizeianhaltung in XXXX . Eine Woche war ich im Anhaltezentrum in XXXX . Danach war ich eine Woche in Afghanistan in Herat aufhältig. Und eine Woche dauerte die Reise von Afghanistan zurück.BF4: Ich habe insgesamt einen Monat gemeint. Ich war eine Woche bei der Polizeianhaltung in römisch 40 . Eine Woche war ich im Anhaltezentrum in römisch 40 . Danach war ich eine Woche in Afghanistan in Herat aufhältig. Und eine Woche dauerte die Reise von Afghanistan zurück. RI: Sie beschreiben jetzt den ersten oder zweiten Aufenthalt in Afghanistan? BF4: Ich meine den ersten. RI: Wie war der zweite? BF4: Ungefähr genauso. RI: Hatten Sie in Afghanistan Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF4: Nein. Aber die Hazara haben keine Rechte und auch keinen Ort zum Leben in Afghanistan. RI: Sind Sie in Afghanistan jemals persönlich bedroht worden? BF4: Nein. Aus Angst habe ich das Haus nicht verlassen. Ich hatte Angst vor Anschlägen. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder auf Urlaub? BF4: Nein. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF4: Im Iran hatten wir keine Dokumente. Die Iraner haben uns nicht akzeptiert, da wir keine Dokumente hatten. Man wollte uns in den Krieg nach Syrien schicken. Davor hatten wir Angst. RI: Haben Sie noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF4: Nein. RI: Haben Ihre Eltern, Ihre Brüder oder Ihre Schwägerin einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF4: Meine Eltern hatten die Angst, dass man uns in den Krieg nach Syrien schickt. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung im Iran? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF4: Nein. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF4: Wenn ich den Namen Afghanistan höre, zittere ich am ganzen Körper. Ich höre täglich, dass in Afghanistan Köpfe abgeschnitten werden und Anschläge verübt werden. Ich habe bis jetzt noch keine gute Nachricht aus Afghanistan gehört. RI: Wann haben Sie den Entschluss gefasst, den Iran zu verlassen? Was war das fluchtauslösende Ereignis? BF4: Die Angst in den Krieg nach Syrien geschickt zu werden und dort zu sterben. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF4: Nichts. RI: Wie stellen Sie sich Ihre persönliche Zukunft in Österreich vor? BF4: Ich möchte meine Ausbildung fortsetzen. Ich möchte als selbstständiger Friseur arbeiten. RI: Ihr Berufswunsch in Österreich ist Friseur? BF4: Ja. In meiner Unterkunft schneide ich auch anderen Asylwerbern die Haare. RI: Haben Sie sich schon erkundigt, welche Ausbildung Sie in Österreich dafür mitbringen müssen Friseur zu sein? Haben Sie sich schon erkundigt, wo Sie dies beginnen können? BF4: Nein. RI: Haben Sie in Österreich Fortbildungskurse besucht? BF4: Ich besuche zur Zeit täglich einen Deutschkurs. RI: Ist das A1? BF4:Ja. RV legt vor, eine Kursteilnahmebestätigung des BF3 "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Niveau A1.Regierungsvorlage legt vor, eine Kursteilnahmebestätigung des BF3 "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Niveau A
- BF4 auf Deutsch. RI: Wie geht es Ihnen? BF4: Danke. Gut. Und Ihnen? RI: Danke gut. RI: Sind Sie gesund? BF4: Ja. Ich bin gesund. RI: Was gefällt Ihnen an Österreich. BF4 gibt keine Antwort. RI: Was machen Sie gerne in Ihrer freien Zeit. Welche Hobbys haben Sie? BF4: Meine Hobbys sind, Fußball spielen, Volleyball spielen, manchmal Schwimmen gehen, Spazieren gehen. BF4 mit Übersetzung. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF4: Nein. Wir leben an einem abgelegenen Ort. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF4:Ja. RI: Wie viele haben Sie da, wer ist das? BF4: Mit vier oder fünf Nachbarn sind wir befreundet. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF4:Ja. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF4: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF4: Nein. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF4?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF4? RV: Wäre es ein Problem in Afghanistan zu leben, da Sie bis jetzt noch nie dort gelebt haben?Regierungsvorlage, Wäre es ein Problem in Afghanistan zu leben, da Sie bis jetzt noch nie dort gelebt haben? BF4: Ich habe dort nie gelebt. Ich kenne die Kultur dort nicht. Die Afghanen akzeptieren uns dort nicht und bezeichnen uns als Spione. RV: Wenn meinen Sie mit "uns"?Regierungsvorlage, Wenn meinen Sie mit "uns"? BF4: Ich meine mich selbst damit. RV: Warum werden Sie als Spion bezeichnet in Afghanistan?Regierungsvorlage, Warum werden Sie als Spion bezeichnet in Afghanistan? BF4: Sie akzeptieren uns nicht und sagen wir sind Iraner. RV: Sind Sie ortskundig in Afghanistan?Regierungsvorlage, Sind Sie ortskundig in Afghanistan? BF4: Nein. RV: Waren Sie in XXXX abgesehen von der Pension wo Sie sich eine Woche versteckt gehalten haben noch wo anders?Regierungsvorlage, Waren Sie in römisch 40 abgesehen von der Pension wo Sie sich eine Woche versteckt gehalten haben noch wo anders? BF4: Nein. RV: Das heißt Sie kennen sich auch in XXXX nicht aus und kennen dort niemanden?Regierungsvorlage, Das heißt Sie kennen sich auch in römisch 40 nicht aus und kennen dort niemanden? BF4: Nein. RV. Haben Sie eine Tätowierung?Regierungsvorlage Haben Sie eine Tätowierung? BF4:Ja. RV: Wäre das ein Problem in Afghanistan?Regierungsvorlage, Wäre das ein Problem in Afghanistan? BF4: Ich war zwar nie in Afghanistan aber im Iran ist es ein Problem. RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und BF5 ( XXXX ) hereinzuschicken.RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und BF5 ( römisch 40 ) hereinzuschicken. RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF5: Ich heiße XXXX . Ich bin zur Zeit XXXX Jahre alt. Ich bin im Iran geboren und dort aufgewachsen. Ich bin afghanischer Staatsangehöriger. Ich war niemals in Afghanistan und habe immer im Iran gelebt.BF5: Ich heiße römisch 40 . Ich bin zur Zeit römisch 40 Jahre alt. Ich bin im Iran geboren und dort aufgewachsen. Ich bin afghanischer Staatsangehöriger. Ich war niemals in Afghanistan und habe immer im Iran gelebt. RI: Wo haben Sie zuletzt gelebt bevor Sie ausgereist sind nach Österreich? BF5: In XXXX .BF5: In römisch 40 . RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF5: Ich bin Afghane. Hazara. Ich bin Schilt. Ich spreche Dari und da Ich im Iran aufgewachsen bin spreche ich auch Farsi. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf oder welche Tätigkeit haben Sie bisher ausgeübt? BF5: Im Iran hatten wir gar keine Rechte. Ich selbst habe keine Schule besucht. Ich habe keine Berufsausbildung. Als ich älter wurde, habe ich meinen Vater unterstützt. RI: Als was haben Sie gearbeitet? BF5: Ich hatte keine durchgehende Arbeit. Wenn in der Fabrik Ladehilfe benötigt wurde, wurde ich gerufen. Ich war Hilfsarbeiter. RI: Wie oft waren Sie bereits in Afghanistan und wie lange haben Sie dort gelebt? BF5: Ich war nie in Afghanistan. Ich bin im Iran geboren und auch dort aufgewachsen. RI: Aber Sie sind doch zweimal abgeschoben worden? BF5: Ja. Ich bin dann ganz schnell in den Iran zurückgekehrt. Ich hatte dort keine Angehörigen. RI: Wie lange waren Sie jeweils in Afghanistan? BF5: Etwa eine Woche. Es dauerte zwar eine Woche bis der Schlepper unsere Reise organisiert hat, pro Person haben wir 2 Millionen iranische Toman bezahlt. RI: Bei Ihrer ersten Abschiebung nach Afghanistan, wie lange waren Sie dort insgesamt? BF5: Etwa eine Woche. RI: Waren Sie gemeinsam mit Ihrem Bruder XXXX , als Sie nach Afghanistan abgeschoben worden sind?RI: Waren Sie gemeinsam mit Ihrem Bruder römisch 40 , als Sie nach Afghanistan abgeschoben worden sind? BF5:Ja. RI: Hatten Sie in Afghanistan Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF5: Nein. Wir sind nicht lange dort geblieben. Ich habe nur Angst davor, dass ich Hazara bin. RI: Warum haben Sie Angst davor? BF5: Täglich hören und sehen wir, dass Hazara getötet werden. Hazara ist eine Minderheit und die Hazara werden von den Taliban getötet. RI: Sind Sie in Afghanistan jemals persönlich bedroht worden? BF5: Nein. Da ich nie dort war. RI: Sie waren zweimal in Afghanistan jeweils eine Woche. BF5: Wir wurden von dem Schlepper wieder ganz schnell in den Iran geschickt. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder auf Urlaub? BF5: Nein. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe für die Reise aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF5: Wir hatten dort keine Dokumente. Wir hatten Angst davor, nach Afghanistan abgeschoben zu werden oder in den Krieg nach Syrien geschickt zu werden. Ich hatte Angst davor in die Hände der Taliban zu fallen und war damals noch jung. Ich bin ein Mensch, der Angst vor dem Krieg hat. Ich hasse den Krieg. Ich habe bis jetzt keinen Raketenschuss gehört. RI: Haben Sie noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF5: Nein. RI: Haben Ihre Eltern, Ihre Brüder oder Ihre Schwägerin einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF5: Nein. Nur die Angst getötet zu werden. Wir wollen nicht in Afghanistan leben. Wir wollen keine Angst um unser Leben haben. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung im Iran? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF5: Nein. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF5: Ich habe Angst davor, von den Taliban getötet zu werden. Ich bin im Iran aufgewachsen. Ich kenne das Leben in Afghanistan und die Kultur nicht. Ich habe Angst vor den Einheimischen Afghanen, von den Zivilisten, dass sie uns als Spionen bezeichnen, weil wir im Iran aufgewachsen sind. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF5: Gar nichts. RI: Wie stellen Sie sich Ihre persönliche Zukunft in Österreich vor? BF5: Ein Leben in Sicherheit und eine gute Zukunft. RI: Haben Sie eine Berufswunsch für Ihr Leben in Österreich? BF5: Ich möchte die Sprache gut lernen und möchte beim Roten Kreuz als Sanitäter arbeiten. RI: Haben Sie sich schon erkundigt, welche Ausbildung Sie in Österreich dafür mitbringen müssen? Haben Sie sich schon erkundigt, wo Sie so eine Ausbildung absolvieren können? BF5: Ja. Ich muss die Sprache auf Niveau B1 lernen. RI: Haben Sie in Österreich Fortbildungskurse besucht? BF5: Seit einem Monat oder 40 Tagen besuche ich einen Deutschkurs. RV übergibt eine Kursteilnahmebestätigung für den BF5 zum "Deutschkurs für AsylwerberInnen", Sprachniveau A1.Regierungsvorlage übergibt eine Kursteilnahmebestätigung für den BF5 zum "Deutschkurs für AsylwerberInnen", Sprachniveau A
- BF5 ohne Übersetzung. RI: Wie geht es Ihnen? BF5: Mir geht es gut und wie geht es Ihnen? RI: Was gefällt Ihnen an Österreich? BF5: Mir gefällt Österreich sehr gut, man kann einfach in Österreich leben und einen Beruf machen und weiter machen. RI: Was machen Sie in Ihrer Freizeit, was sind Ihre Hobbys? BF5: Am Wochenende gehe ich eine Stunde spazieren, manchmal gehe ich ins Kino BF5 mit Übersetzung. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF5: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF5: Ja. Viele. RI: Wie viele, wer ist das? BF5: Die Nachbarn. Ich habe auch andere Freunde in XXXX . Ich spiele mit diesen Freunden Volleyball, wir stehen in Kontakt.BF5: Die Nachbarn. Ich habe auch andere Freunde in römisch 40 . Ich spiele mit diesen Freunden Volleyball, wir stehen in Kontakt. RI: Wie groß ist Ihr österreichischer Freundeskreis ungefähr? BF5: Zwischen 20 und 30 Personen. An Wochenenden unterstütze ich eine alte Dame beim Holzschneiden. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF5: Ja. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF5: Gelegentlich nehme ich Kopfschmerztabletten. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF5: Nein. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF5?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF5? RV: Sind Sie von Iran nach Afghanistan abgeschoben worden, weil Sie illegal im Iran waren, hatten Sie Probleme mit den iranischen Behörden?Regierungsvorlage, Sind Sie von Iran nach Afghanistan abgeschoben worden, weil Sie illegal im Iran waren, hatten Sie Probleme mit den iranischen Behörden? BF5: Ja. RV: Sind Sie jemals von der iranischen Polizei geschlagen worden?Regierungsvorlage, Sind Sie jemals von der iranischen Polizei geschlagen worden? BF5: Ja. RV: Können Sie das näher schildern?Regierungsvorlage, Können Sie das näher schildern? BF5: Als sie mich festgenommen haben. Ich wurde in ein Anhaltezentrum gebracht. Dort wurde ich geschlagen. Ich habe mich beschwert, warum ich geschlagen wurde. Wir wurden als "schmutzige Afghanen" diskriminiert. Wir mussten die Toiletten reinigen, wurden geschlagen und wurden abgeschoben. RV: Sind Sie in Afghanistan ortskundig?Regierungsvorlage, Sind Sie in Afghanistan ortskundig? BF5: Nein. Überhaupt nicht. RV: Hätten Sie eine Lebensgrundlage, wenn Sie zurück müssten nach Afghanistan?Regierungsvorlage, Hätten Sie eine Lebensgrundlage, wenn Sie zurück müssten nach Afghanistan? BF5: Ich habe dort niemanden. Ich habe Angst. Ich habe keine Hoffnung dort. Ich habe Angst in die Hände der Taliban zu geraten. RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und die BF6 ( XXXX ) hereinzuschicken. BF6 nimmt Platz. (Sie trägt ein Kopftuch, wie auch schon BF2 bei ihrer Befragung.)RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und die BF6 ( römisch 40 ) hereinzuschicken. BF6 nimmt Platz. (Sie trägt ein Kopftuch, wie auch schon BF2 bei ihrer Befragung.) RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF6: Ich heiße XXXX . Ich wurde in Isfahan im Iran geboren. Ich bin seit zwei Jahren in Österreich. Ich bin XXXX Jahre alt. Im Iran in XXXX habe ich zuletzt vor der Ausreise gelebt.BF6: Ich heiße römisch 40 . Ich wurde in Isfahan im Iran geboren. Ich bin seit zwei Jahren in Österreich. Ich bin römisch 40 Jahre alt. Im Iran in römisch 40 habe ich zuletzt vor der Ausreise gelebt. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF6: Ich kann Dari und Farsi sprechen. Ich bin Afghanin und Hazara. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF6: Ich bin schiitische Moslemin. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF6: Im Iran habe ich fünf Jahre die Schule besucht. Es war aber keine öffentliche Schule. Da ich keine Dokumente hatte, konnte ich auch diese Schule nicht fortsetzen. Ich habe im Haushalt meine Mutter unterstützt. Ich habe auch auf meine jüngeren Geschwister aufgepasst. RI: Haben Sie Zeit Ihres Leben in Isfahan gelebt oder auch woanders? BF6: In Isfahan. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in Afghanistan und in welcher Stadt? BF6: In Afghanistan habe ich niemanden. RI: Haben Sie noch Verwandte, die im Iran leben? Wenn ja, welche? BF6: Im Iran sind meine Eltern. Eine Tante und ein Onkel väterlicherseits. RI: Haben Sie Verwandte, die in Europa leben? Wenn ja, wo und wer sind die? BF6: Niemanden. RI: Wie oft sind Sie in Kontakt mit Ihren Verwandten im Iran und wie halten Sie Kontakt? BF6: Einmal im Monat über das Internet. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder auf Urlaub? BF6: Nein. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF6: Da wir im Iran keine Dokumente hatten, hatten wir viele Probleme. Als der Krieg in Syrien aufgebrochen ist, gerieten wir alle unter Druck. Sie haben Leute unter dem Vorwand, dass man Dokumente bekommt, in den Krieg nach Syrien geschickt oder man sagte ihnen, sie sollen nach Afghanistan zurückkehren. Wir wollten in ein sicheres Land, und diese Chance haben wir ausgenutzt. Wir sind dann hierher gekommen. RI: Haben Sie noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? Haben Sie einen eigenen Fluchtgrund zum Beispiel? BF6: Im Iran wurde ich immer schlecht behandelt und diskriminiert. Sie waren respektlos. RI: Haben Ihre Schwiegereltern, Ihre Schwager oder Ihr Ehemann einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF6: Wir hatten alle das gleiche Problem. Das ist das Problem der gesamten Familie. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung im Iran? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF6: Nein. Die Iraner waren sehr schlecht. Die Iraner sind rassistisch. RI: Inwiefern. Was haben sie gemacht? BF6: Sie wollten die Flüchtlinge nicht. Flüchtlinge werden dort diskriminiert. Afghanen ist es nicht gestattet in das Kino zu gehen oder sich in der Parkanlage aufzuhalten. Auf Plakaten wird geschrieben, dass Afghanen keine Rechte haben. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF6: Außer, dass dort der Krieg zwischen den Taliban und den Daesh herrscht. Ich bin Hazara. Ich bin im Iran geboren und aufgewachsen. Meine Redensart, die Art wie ich mich kleide, unterscheidet sich von dem in Afghanistan. Wenn ich nach Afghanistan zurückkehre, werde ich dort von den Afghanen nicht wie eine Mitbürgerin akzeptiert. Nicht nur die Zivilisten sondern auch die Regierung akzeptiert das nicht. Wir werden als Iraner und als Spione bezeichnet und der Iran akzeptiert uns nicht und möchte, dass wir in das Heimatland zurückkehren. RI: Wenn Sie sagen, dass Sie als Rückkehrer von den Afghanen als Spione bezeichnet werden, stellt sich mir die Frage, Spione für wen oder gegen wen? BF6: Was damit genau gemeint ist, weiß ich selbst nicht. So bezeichnen die Afghanen die Rückkehrer aus dem Iran. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF6: Ich wusste nichts über Österreich. RI: Wie stellen Sie sich Ihre persönliche Zukunft in Österreich vor? BF6: Ich muss die Sprache sehr gut lernen, damit ich mit den Leuten hier Kontakte pflegen kann. Ich möchte eine Ausbildung machen. Entweder als Schneiderin oder Kindergärtnerin. RI: Haben Sie sich bereits erkundigt, wie die Ausbildungen zur Schneiderin ablaufen und wo Sie diese Ausbildungen erlangen können? BF6: Nein. RI: Bi beschreiben Sie Ihre Erziehung in Ihrem Familienverband. Sind Sie religiös erzogen worden? Waren Ihre Eltern streng in der Erziehung der Kinder? BF6: Nein. Gott sei Dank. Meine Eltern waren sehr gut zu uns. Sie waren nicht sehr streng. RI: Sind Sie und Ihr Mann religiös? BF6: Ja. RI: Sind Sie konservativ von Ihrer Lebenseinstellung her? BF6: Nein. RI: Halten Sie und Ihr Mann den Ramadan ein? BF6: Ja. RI: Bitte beschreiben Sie Ihr Leben im Iran. Wie sah der normale Tagesablauf für Sie in ihrem Dorf aus? BF6: Ich habe mich mit dem Haushalt beschäftigt. Wir sind zu Freunde oder Bekannten gegangen. Mein Ehemann hat gearbeitet. RI: Konnten Sie alleine das Haus verlassen? BF6: Ja. Mit meiner Schwiegermutter und mit meinem Mann habe ich das Haus verlassen, obwohl ich Angst davor hatte, da ich keine Dokumente hatte. RI: Gab es auch Gelegenheiten, wo Sie alleine das Haus verlassen haben? BF6: Ja. Zu den Nachbarn bin ich alleine gegangen. RI: Wie sieht Ihr Tagesablauf nun in Österreich aus? BF6: Sehr gut. Ich fühle mich hier sicher. Ich gehe spazieren. Ich gehe alleine den Einkauf erledigen. Mit meine Ehemann und meinen Schwager besuche ich einen Deutschkurs. RV legt vor, für BF6 eine Kursteilnahmebestätigung "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Sprachniveau A1.Regierungsvorlage legt vor, für BF6 eine Kursteilnahmebestätigung "Deutschkurse für AsylwerberInnen" für das Sprachniveau A
- RI: Sprechen Sie schon ein bisschen Deutsch? BF6:Ja. BF6 ohne Übersetzung. RI: Wie geht es Ihnen, sind Sie gesund? BF6: Gut. Danke. RI: Sind Sie gesund? BF6: Ja. RI: Was gefällt Ihnen an Österreich? Was mögen Sie an Österreich? BF6 fragt mit Übersetzung, was heißt "gefallen"? D übersetzt. BF6 mit Übersetzung antwortet: Die Sicherheit, und dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. Österreich ist ein demokratischer Staat. Hier gibt es die Freiheit. Frauen haben das Recht für sich einen Beruf auszusuchen. Österreich hat ein sehr gutes medizinisches System. Das allerwichtigste ist, dass Österreich keine Unterschiede zwischen den Religionen und den Sprachen macht. Es wird alles respektiert. Das allerwichtigste ist, dass in Österreich jeder für sich selbst einen Glauben aussuchen kann. Österreich hat gute Landschaften. Nach dem zweiten Weltkrieg waren die Frauen diejenigen, die das Land aufgebaut haben. Frauen werden hier respektiert. BF6 auf Deutsch. RI: Was sind Ihre Hobby? BF6: Meine Hobby ist spazieren gehen, lesen gehen und kochen. BF6 mit Übersetzung. RI: Haben Sie abgesehen vom Deutschkurs noch andere Fortbildungskurse in Österreich besucht? BF6: Leider nicht. Nach zwei Jahren haben wir die Möglichkeit bekommen einen Deutschkurs zu besuchen. RI: Wer geht einkaufen? Sie oder Ihr Mann? BF6: Manchmal gehe ich einkaufen. Manchmal mein Ehemann und manchmal mein Schwager. RI: Wissen Sie wieviel in Österreich ein Stück Butter kostet? BF6: Das weiß ich nicht. RI: Und ein Laib Brot? BF6: Wir backen selbst Zuhause das Brot. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF6: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF6: Ja. Drei bis vier. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF6: Ja. Gott sei Dank. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF6: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF6: Nein. RI: Seit wann sind Sie verheiratet? BF6: Seit 3 Jahren. RI: War es eine arrangierte Heirat oder eine Liebesheirat? BF6: Eine Arrangierte. RI: Wenn Sie mal eine Tochter haben und Ihre Tochter möchte sich verheiraten mit einem Mann, der nicht Ihre Religion hat, hätten Sie da etwas dagegen? BF6: Das ist kein Problem. Nur meine Tochter soll glücklich und zufrieden sein. RI: Hätten Ihre Eltern akzeptiert, wenn Sie einen anderen Mann hätten heiraten wollen. BF6: Ja. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF6?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF6? RV: Haben Männer und Frauen in Afghanistan die gleichen Rechte?Regierungsvorlage, Haben Männer und Frauen in Afghanistan die gleichen Rechte? BF6: Nein. Überhaupt nicht. In Afghanistan werden Frauen respektlos behandelt und es gibt Unterschiede. Eine Frau muss den Haushalt machen, Kinder gebären und die Kinder groß ziehen. In Afghanistan gibt es Zwangsehen. Mädchen werden zur Heirat gezwungen. In Afghanistan hat eine Frau keine Freiheiten und kann sich auch keinen Beruf aussuchen. Frauen werden gesteinigt. Frauen haben nicht das Recht, dass Haus alleine zu verlassen. Eine Frau darf nicht ohne Erlaubnis des Vaters oder des Bruders das Haus verlassen. RV: Könnten Sie, so wie Sie heute gekleidet sind (Turnschuhe, enge Jeans und Kopftuch, das den Haaransatz zeigt und geschminkt), das Haus in Afghanistan verlassen?Regierungsvorlage, Könnten Sie, so wie Sie heute gekleidet sind (Turnschuhe, enge Jeans und Kopftuch, das den Haaransatz zeigt und geschminkt), das Haus in Afghanistan verlassen? BF6: Nein. Ohne eine Burka kann man das Haus nicht verlassen, ansonsten wird man bestraft. RI: Waren Sie jemals in Afghanistan, auch nicht einen Tag? BF6: Nein. RI: Das heißt, was Sie von Afghanistan wissen, wissen Sie von Ihren Eltern und Bekannten? BF6: Ja. Meinen Eltern. RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und den BF7 ( XXXX ) hereinzuschicken.RI: Sie werden ersucht draußen Platz zu nehmen und den BF7 ( römisch 40 ) hereinzuschicken. RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise nach Österreich aufgehalten haben. BF7: Ich heiße XXXX . XXXX wurde Ich geboren. Ich bin In XXXX im Iran geboren. Ich bin Afghane. Zuletzt habe ich in Isfahan in XXXX gelebt.BF7: Ich heiße römisch 40 . römisch 40 wurde Ich geboren. Ich bin In römisch 40 im Iran geboren. Ich bin Afghane. Zuletzt habe ich in Isfahan in römisch 40 gelebt. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF7: Ich bin Afghane. Hazara. Ich spreche Dari und Farsi, da ich im Iran aufgewachsen bin. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF7: Ich bin Schiit. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF7: Ich habe im Iran gelebt. Ich habe etwa fünf Jahre lang eine illegal geführte Schule besucht. Da ich keine Dokumente hatte, habe ich auch keine Unterlagen bekommen. Ich hatte keinen Beruf ich habe gelegentlich als Ladehelfer gearbeitet. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich wieder einmal in Afghanistan oder dem Iran gewesen, sei es zu Besuch oder auf Urlaub? BF7: Nein. RI: Haben Sie sich jemals in Afghanistan aufgehalten? BF6: Ich wurde einmal in den Iran abgeschoben und war zwei Wochen in Herat aufhältig. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe aus dem Iran? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF7: Im Iran hatte ich keine Dokumente. Ich hatte Tag und Nacht die Angst nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Ich wollte auch nicht wegen den Dokumenten in den Krieg nach Syrien ziehen. Ich wollte nicht für den iranischen Staat in den Krieg ziehen. Ich hatte im Iran keine Rechte. Ich durfte keine Schule besuchen. Ich durfte keinen Beruf ausüben. Ich konnte nicht in die Stadt gehen. Ich musste mich immer versteckt halten. Sowohl meine Familie als auch ich haben immer in Angst gelebt. Meine Geschwister durften keine Schule besuchen. Ich hatte Angst, dass mein Vater nach Afghanistan abgeschoben wird und wir keine Familienoberhaupt mehr haben. Wir wurden von den Iranern aufgrund unseres Aussehens diskriminiert und beleidigt. Es gab niemanden, der uns in Schutz genommen hätte, da wir keine Dokumente hatten. RI: Wieso sind Sie im Iran aufgrund Ihres Aussehens diskriminiert worden? BF7: Unser äußeres Erscheinungsbild entspricht dem der Hazara und Schiiten und man erkannt, dass wir Afghanen sind. RI: Woran erkennt man das? BF7: Ich habe kein äußeres Erscheinungsbild wie ein Iraner. Die haben kleinere Augen und man erkennt, dass sie keine Iraner sondern Hazara sind. RI: Haben Sie noch andere Fluchtgründe als die eben Geschilderten? BF7: Im Iran hatten wir keine Freiheiten und wir konnten nicht so leben, wie wir es wollten. RI: Hatten Sie Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung im Iran? Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran? BF7: Nein. Aber der iranische Staat hat uns immer belästigt. RI: Was befürchten Sie konkret im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan? BF7: Ich war niemals in Afghanistan. Ich habe dort niemanden. Ich werde in diesem Land nicht als Afghane akzeptiert, da ich im Iran geboren wurde. Dort werde ich, weil ich Hazara und Schiit bin, von den Taliban und den Daesh getötet. Ich kann nicht in einem Land leben, wo ich die Kultur nicht kenne, ich bin im Iran aufgewachsen. RI: Was wussten Sie vor Ihrer Abreise von Österreich? BF7: Ich wusste nur, dass Österreich ein europäischer Staat ist. RI: Wie stellen Sie sich Ihre persönliche Zukunft in Österreich vor? BF7: Ich besuche zur Zeit den Pflichtschulabschlusskurs. Danach möchte ich Altenpfleger werden. RI: Wo besuchen Sie den Pflichtschulabschlusskurs? BF7: Im XXXX in der XXXX .BF7: Im römisch 40 in der römisch 40 . RI: Wann werden Sie fertig sein mit der Ausbildung? BF7: Am
- Oktober habe ich den Kurs begonnen und es dauert 10 Monate. RI: Was möchten Sie in Österreich arbeiten? BF7: Altenpfleger. RI: Haben Sie sich schon erkundigt, welche Ausbildung Sie in Österreich dafür mitbringen müssen? BF7: Nein. Aber ich besuche jetzt diesen Kurs. Dort gibt es jemanden, der uns die Beruf vorstellt. Berufsorientierung heißt unser Fach. RI: Haben Sie in Österreich noch andere Fortbildungskurse besucht? BF7: 5 Monate lang habe ich einen Vorbereitungskurs besucht. 5 Monate habe ich einen Sprach- und Mathematikkurs absolviert. RI: Auf welchem Sprachniveau sind Sie derzeit? BF7: Am
- September habe ich die B1 Prüfung abgelegt. BF7 auf Deutsch ohne Übersetzung. RI: Was gefällt Ihnen an Österreich? BF7: Ein demokratisches Land. Es gibt keine Unterschied zwischen Männer und Frauen in Österreich. Alle sind gleich. Man kann in Österreich auch studieren. Im Iran konnte man nicht studieren, weil wir illegal waren. Ich weiß, dass Österreich 9 Bundesland hat und ich weiß auch der Präsident ist Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler ist Christian Kern und Vizekanzler von Österreich ist Sebastian Kurz. BF7 mit Übersetzung. RI: Sind Sie in Österreich in einem Klub oder Verein? BF7: Nein. Ich wurde nur von einem Verein Montags und Dienstags zum Schwimmen mitgenommen. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF7: Ja. Unsere Nachbarn sind mit uns befreundet. Gelegentlich helfen wir bei der Feuerwehr und wenn sie Unterstützung brauchen, rufen sie uns an. Mein Freundeskreis besteht aus ungefähr 10 Personen inklusive Lehrern. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF7:Ja. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF7: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF7: Nein. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF7?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF7? RV: Sind Sie in Afghanistan ortskundig?Regierungsvorlage, Sind Sie in Afghanistan ortskundig? BF7: Nein. Ich war noch nie in diesem Land. RI: Ja. Einmal waren Sie schon in diesem Land. BF7: Ich habe noch nie dort gelebt. Ich war zwei Wochen in einem Hotel. RV: Wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten, hätten Sie dort eineRegierungsvorlage, Wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten, hätten Sie dort eine Lebensgrundlage. Haben Sie dort Unterstützung? BF7: Nein. Ich habe dort niemanden. Und die Jugendlichen, die in Afghanistan leben, können auch nicht für ihre eigene Sicherheit sorgen. Es gibt keine Regierung dort, der uns unterstützen könnte. Entweder müsste ich unter einer Brücke leben oder mich einer terroristischen Gruppierung anschließen. Im Iran oder in Afghanistan kann ich nicht so ein Leben führen, wie ich es führen möchte. Ich habe eine Tätowierung. Ich hatte Angst im Iran ein T-Shirt anzuziehen. Wenn man meine Tätowierung gesehen hätte, hätte man mich dafür bestraft. Ich habe die Tätowierung vor 4 Jahren im Iran machen lassen. Wir mussten so, wie es die Mullahs und die iranische Regierung vorgeschrieben hat, leben. Ich wollte nicht so ein Leben führen, sondern ein freies Leben nach meinem Willen. RV merkt an, dass sich die Tätowierung über den gesamten Unterarm zieht. Und am rechten Oberarm hat der BF7 ein "F" tätowiert.Regierungsvorlage merkt an, dass sich die Tätowierung über den gesamten Unterarm zieht. Und am rechten Oberarm hat der BF7 ein "F" tätowiert. RI: Sie werden ersucht alle Beschwerdeführer in den Saal zu holen. BF 1-7 nehmen im VH-Saal Platz. RI: Bevor wir zu einem Ende kommen, möchte ich Ihnen nochmals die Möglichkeit geben, sich zu äußern oder Ergänzungen zum Erzählten vorzubringen. BF1-7: Nein. Nichts. RV gibt eine Stellungnahme ab:Regierungsvorlage gibt eine Stellungnahme ab: Zum Beweis für die Glaubwürdigkeit der Aussagen aller BF's legt die RV vor:Zum Beweis für die Glaubwürdigkeit der Aussagen aller BF's legt die Regierungsvorlage vor: * einen Bericht von ACCORD vor, betitelt mit Anfragebeantwortung zum Iran: Zwangsrektrutierung von illegal aufhältigen Afghanen für den Krieg in Syrien vom
- Jänner
- Des weiteren wird vorgelegt eine Anfragebeantwortung bezugnehmend auf die Lage der Hazara: Zugang zum staatlichen Schutz und Hintergründe des Konflikts zwischen Kuchis und Hazara vom
- September
- Zum Beweis dafür, dass die BF bei einer allfälligen Rückkehr nach Afghanistan mit einer asylrelevanten Verfolgung zu rechnen hätten, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Afghanistan keine familiäre Bindungen bestehen. Die BF1 und BF2 eine langjährige Abwesenheit von Afghanistan gehabt haben und die anderen BF noch nie dort gelebt haben und somit das Verfolgungsrisiko erhöht ist aufgrund der Zugehörigkeit zur Minderheit der Hazara und der schiitischen Glaubensrichtung. Hierzu möchte ich auf die Rechtsprechung vom Verwaltungsgerichtshof verweisen, die besagt, dass eine Kumulation an Gründen GFK relevant ist. (Zahl: Ra 2015/19/0180 vom 15.03.2016). * Zur allgemeinen Sicherheitslage in Afghanistan: Bericht der schweizer Flüchtlingshilfe Titel "Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse vom
- Juni 2017 zu Afghanistan: Sicherheitslage in der Stadt Kabul." * Eine Unterlage betitelt "Notiz Afghanistan Alltag in Kabul" vom
- April 2107 von Thomas Ruttig. * Ein Artikel vom Standard vom * betitelt mit "Von Europa nach Afghanistan Rückkehr in ein Land der Gewalt. Diese drei Berichte, 2.,
- Und 4., besagen, dass die BF bei einer Rückkehr nach Afghanistan jedenfalls eine Artikel 3 EMRK Verletzung erfahren würden und dass es ihnen vor allem ohne Ausbildung, sozialen familiären Rückhalt und ohne Ortskundigkeit nicht zumutbar ist, in Afghanistan ein Leben zu führen. Hier möchte ich einerseits auf das Erkenntnis vom BVwG zur Zahl W246 2141183 vom 18.05.2017 verweisen, in dem ausgeführt wird, dass Afghanen die im Iran aufgewachsen bzw. geboren sind eine Artikel 3 EMRK Verletzung in Afghanistan erfahren würden. Die BF's haben alle konkrete Umstände geltend gemacht, die einer Rückführung nach Afghanistan widersprechen würden. Stellungnahme zur Prüfung einer zumutbaren innerstaatlichen Fluchtalternative, vom RV verfasst und vorgelegt, mit dem Inhalt, dass die Schwelle der Zumutbarkeit für eine IFA unterhalb der Artikel 3 EMRK Verletzungsschwelle liegt. Das ergibt sich auch aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Vergleiche zur Zahl 2007/20/0913 vom 16.12.2010.Stellungnahme zur Prüfung einer zumutbaren innerstaatlichen Fluchtalternative, vom Regierungsvorlage verfasst und vorgelegt, mit dem Inhalt, dass die Schwelle der Zumutbarkeit für eine IFA unterhalb der Artikel 3 EMRK Verletzungsschwelle liegt. Das ergibt sich auch aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Ve