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RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum17.01.2018 GeschäftszahlW253 2139022-1 SpruchW253 2139022-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Jörg C. Binder als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. am XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Jörg C. Binder als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 30.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.
  2. Im Rahmen der am 01.05.2015 erfolgten Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, gab der Beschwerdeführer über seinen Fluchtgrund befragt zusammengefasst an, dass er Angst vor den Taliban habe. Sein Onkel habe bei der Grenzpolizei gearbeitet, deswegen hätten die Taliban ihn getötet. Auch seinen Vater hätten die Taliban verschleppt.
  3. Am 13.07.2016 wurde der Beschwerdeführer im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Paschtu vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich befragt. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der Beschwerdeführer an, dass sein Onkel für die Grenzschutzpolizei gearbeitet habe. Die Taliban hätten gewollt, dass dieser seine Tätigkeit aufgäbe, deswegen seien sie an den Vater des Beschwerdeführers herangetreten, damit dieser auf seinen Bruder, den Onkel des Beschwerdeführers, einwirke. Einige Zeit darauf sei der Onkel des Beschwerdeführers umgebracht worden, zwei bis drei Monate später sei auch der Vater entführt worden. Der Beschwerdeführer sei zum Zeitpunkt dieser Geschehnisse zehn Jahre alt gewesen. Er habe sich daraufhin immer verstecken müssen und habe jahrelang deswegen kaum das Haus verlassen. Als er älter geworden sei, habe seine Mutter vermeint, dass es keine Chancen und keine Sicherheit in Afghanistan für ihn gäbe und er deswegen ausreisen solle.
  4. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ab. Dem Beschwerdeführer wurde der Status des subsidiären Schutzberechtigten zuerkannt und die befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum XXXX erteilt.
  5. Mit Bescheid vom römisch 40 , Zl. römisch 40 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ab. Dem Beschwerdeführer wurde der Status des subsidiären Schutzberechtigten zuerkannt und die befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum römisch 40 erteilt. Begründend führte das Bundesamt zu Spruchpunkt I. aus, dass der Beschwerdeführer kein Vorbringen erstatten konnte, welches geeignet gewesen sei Asyl zu gewähren. Der Beschwerdeführer habe nämlich keine persönliche Verfolgung glaubhaft machen können. Sein Vorbringen sei zwar glaubhaft, jedoch würden Verfolgungshandlungen gegen Verwandte nur dann eine Ursache für begründete Furcht bilden, wenn aufgrund der Situation davon ausgegangen werden müsse, dass diese auch für die übrigen Familienmitglieder eine asylrelevante Intensität erreichen würden. Diesen Umstand habe der Beschwerdeführer nicht plausibel darlegen können. Hinsichtlich der Gewährung des subsidiären Schutzes, wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausgeführt, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der Beschwerdeführer bei seiner Rückkehr in eine ausweglose und somit lebensbedrohende Situation kommen könnte. Dies wurde insbesondere mit der fehlenden Schul– und Berufsausbildung sowie damit begründet, dass der Beschwerdeführer über kein soziales Netz außerhalb der Heimatregion in Afghanistan verfüge, ihm aber eine Rückkehr in diese aufgrund der volatilen Lage nicht zugemutet werden könne.Begründend führte das Bundesamt zu Spruchpunkt römisch eins. aus, dass der Beschwerdeführer kein Vorbringen erstatten konnte, welches geeignet gewesen sei Asyl zu gewähren. Der Beschwerdeführer habe nämlich keine persönliche Verfolgung glaubhaft machen können. Sein Vorbringen sei zwar glaubhaft, jedoch würden Verfolgungshandlungen gegen Verwandte nur dann eine Ursache für begründete Furcht bilden, wenn aufgrund der Situation davon ausgegangen werden müsse, dass diese auch für die übrigen Familienmitglieder eine asylrelevante Intensität erreichen würden. Diesen Umstand habe der Beschwerdeführer nicht plausibel darlegen können. Hinsichtlich der Gewährung des subsidiären Schutzes, wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausgeführt, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der Beschwerdeführer bei seiner Rückkehr in eine ausweglose und somit lebensbedrohende Situation kommen könnte. Dies wurde insbesondere mit der fehlenden Schul– und Berufsausbildung sowie damit begründet, dass der Beschwerdeführer über kein soziales Netz außerhalb der Heimatregion in Afghanistan verfüge, ihm aber eine Rückkehr in diese aufgrund der volatilen Lage nicht zugemutet werden könne.
  6. Gegen Spruchpunkt I. des Bescheides vom 03.10.2016 erhob der Beschwerdeführer am 27.10.2016, fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde. Begründend führte er hiezu einerseits aus, dass die Behörde der amtswegigen Ermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, weil sie die Minderjährigkeit des Beschwerdeführers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Weiters sei die durchgeführte Beweiswürdigung mangelhaft und würde sich in kursorischen Wiederholungen nicht näher begründeter Aussagen wiederholen. Außerdem seien die Länderberichte sowie die Feststellungen mangelhaft. Abschließend sei auch die rechtliche Beurteilung unrichtig, da dem Beschwerdeführer Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der "Familie" drohe.
  7. Gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides vom 03.10.2016 erhob der Beschwerdeführer am 27.10.2016, fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde. Begründend führte er hiezu einerseits aus, dass die Behörde der amtswegigen Ermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, weil sie die Minderjährigkeit des Beschwerdeführers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Weiters sei die durchgeführte Beweiswürdigung mangelhaft und würde sich in kursorischen Wiederholungen nicht näher begründeter Aussagen wiederholen. Außerdem seien die Länderberichte sowie die Feststellungen mangelhaft. Abschließend sei auch die rechtliche Beurteilung unrichtig, da dem Beschwerdeführer Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der "Familie" drohe.
  8. Am 15.11.2017 fand unter Beisein einer Dolmetscherin für die Sprache Paschtu eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. In der Verhandlung wurde der Beschwerdeführer umfassend zu seinen Fluchtgründen und zu seiner Gefährdungssituation im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan befragt. Er gab an, dass ihm Gefahr durch die Taliban drohen würde. Diese hätten auch schon seinen Onkel getötet und seinen Vater verschleppt hätten. Deswegen habe er das Haus nicht verlassen dürfen und nicht mehr zur Schule gehen können. Mit fortschreitendem Alter sei die Gefahr für ihn immer größer geworden, deswegen sei er letztendlich geflüchtet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  9. Feststellungen: Der entscheidungsrelevante Sachverhalt steht fest. Auf Grundlage des erhobenen Antrags auf internationalen Schutz, der Einvernahme des Beschwerdeführers durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, der Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des genannten Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, der im Verfahren vorgelegten Dokumente, der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie der in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Länderinformationen.Der entscheidungsrelevante Sachverhalt steht fest. Auf Grundlage des erhobenen Antrags auf internationalen Schutz, der Einvernahme des Beschwerdeführers durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des genannten Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, der im Verfahren vorgelegten Dokumente, der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie der in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Länderinformationen. Es werden daher nachfolgende Feststellungen getroffen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: 1.
  10. Zum Beschwerdeführer und seinen Fluchtvorbringen: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan, Angehöriger der Volksgruppe der Paschtunen und sunnitischer Moslem. Er führt den Namen XXXX , ist am XXXX in dem Dorf XXXX , Bezirk XXXX , Provinz Laghman geboren und dort aufgewachsen. Seine Muttersprache ist Paschtu. Seine Familie lebt in seinem Heimatdorf. Der Beschwerdeführer verfügt über eine dreijährige Schulbildung in Afghanistan, einen Beruf hat er bisher nicht ausgeübt.Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan, Angehöriger der Volksgruppe der Paschtunen und sunnitischer Moslem. Er führt den Namen römisch 40 , ist am römisch 40 in dem Dorf römisch 40 , Bezirk römisch 40 , Provinz Laghman geboren und dort aufgewachsen. Seine Muttersprache ist Paschtu. Seine Familie lebt in seinem Heimatdorf. Der Beschwerdeführer verfügt über eine dreijährige Schulbildung in Afghanistan, einen Beruf hat er bisher nicht ausgeübt. Der Beschwerdeführer ist in Österreich sowie – laut eigener Aussage - in Afghanistan strafrechtlich unbescholten. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Onkel des Beschwerdeführers durch die Taliban ermordet und der Vater des Beschwerdeführers entführt worden seien. Ebenfalls kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer einer konkreten Verfolgung oder Bedrohung durch die Taliban zu befürchten hätte. 1.2.Zur maßgeblichen Situation in Afghanistan: Im Folgenden werden die wesentlichen Informationen aus den vom Bundesverwaltungsgericht herangezogenen Länderberichten wiedergegeben und festgestellt: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Afghanistan (Wien, 02.03.2017, letzte Aktualisierung 25.09.2017) Sicherheitslage Die Sicherheitslage ist beeinträchtigt durch eine tief verwurzelte militante Opposition. Die afghanische Regierung behält die Kontrolle über Kabul, größere Bevölkerungszentren, Transitrouten, Provinzhauptstädten und den Großteil der Distriktzentren. Die afghanischen Sicherheitskräfte zeigten Entschlossenheit und steigerten auch weiterhin ihre Leistungsfähigkeit im Kampf gegen den von den Taliban geführten Aufstand. Die Taliban kämpften weiterhin um Distriktzentren, bedrohten Provinzhauptstädte und eroberten landesweit kurzfristig Hauptkommunikationsrouten; speziell in Gegenden von Bedeutung wie z.B. Kunduz City und der Provinz Helmand (USDOD 12.2016). Zu Jahresende haben die afghanischen Sicherheitskräfte (ANDSF) Aufständische in Gegenden von Helmand, Uruzgan, Kandahar, Kunduz, Laghman, Zabul, Wardak und Faryab bekämpft (SIGAR 30.1.2017). In den letzten zwei Jahren hatten die Taliban kurzzeitig Fortschritte gemacht, wie z.B. in Helmand und Kunduz, nachdem die ISAF-Truppen die Sicherheitsverantwortung den afghanischen Sicherheits- und Verteidigungskräften (ANDSF) übergeben hatten. Die Taliban nutzen die Schwächen der ANDSF aus, wann immer sie Gelegenheit dazu haben. Der IS (Islamischer Staat) ist eine neue Form des Terrors im Namen des Islam, ähnlich der al-Qaida, auf zahlenmäßig niedrigerem Niveau, aber mit einem deutlich brutaleren Vorgehen. Die Gruppierung operierte ursprünglich im Osten entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze und erscheint, Einzelberichten zufolge, auch im Nordosten und Nordwesten des Landes (Lokaler Sicherheitsberater in Afghanistan 17.2.2017). INSO beziffert die Gesamtzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle in Afghanistan im Jahr 2016 mit 28.838 (INSO 2017). [ ] KI vom 25.9.2017: Aktualisierung der Sicherheitslage in Afghanistan – Q3.2017 (betrifft: Abschnitt 3 Sicherheitslage) Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach wie vor höchst volatil; die Regierung und die Taliban wechselten sich während des Berichtszeitraumes bei Kontrolle mehrerer Distriktzentren ab – auf beiden Seiten waren Opfer zu beklagen (UN GASC 21.9.2017). Der Konflikt in Afghanistan ist gekennzeichnet von zermürbenden Guerilla-Angriffen, sporadischen bewaffneten Zusammenstößen und gelegentlichen Versuchen Ballungszentren zu überrennen. Mehrere Provinzhauptstädte sind nach wie vor in der Hand der Regierung; dies aber auch nur aufgrund der Unterstützung durch US-amerikanische Luftangriffe. Dennoch gelingt es den Regierungskräften kleine Erfolge zu verbuchen, indem sie mit unkonventionellen Methoden zurückschlagen (The Guardian 3.8.2017). Der afghanische Präsident Ghani hat mehrere Schritte unternommen, um die herausfordernde Sicherheitssituation in den Griff zu bekommen. So hielt er sein Versprechen den Sicherheitssektor zu reformieren, indem er korrupte oder inkompetente Minister im Innen- und Verteidigungsministerium feuerte, bzw. diese selbst zurücktraten; die afghanische Regierung begann den strategischen 4-Jahres Sicherheitsplan für die ANDSF umzusetzen (dabei sollen die Fähigkeiten der ANDSF gesteigert werden, größere Bevölkerungszentren zu halten); im Rahmen des Sicherheitsplanes sollen Anreize geschaffen werden, um die Taliban mit der afghanischen Regierung zu versöhnen; Präsident Ghani bewilligte die Erweiterung bilateraler Beziehungen zu Pakistan, so werden unter anderen gemeinsamen Anti-Terror Operationen durchgeführt werden (SIGAR 31.7.2017). Zwar endete die Kampfmission der US-Amerikaner gegen die Taliban bereits im Jahr 2014, dennoch werden, laut US-amerikanischem Verteidigungsminister, aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage 3.000 weitere Soldaten nach Afghanistan geschickt. Nach wie vor sind über 8.000 US-amerikanische Spezialkräfte in Afghanistan, um die afghanischen Truppen zu unterstützen (BBC 18.9.2017). [ ] Regierungsfeindliche Gruppierungen: Afghanistan ist mit einer anhaltenden Bedrohung durch mehr als 20 aufständische Gruppen bzw. terroristische Netzwerke, die in der AfPak-Region operieren, konfrontiert; zu diesen Gruppierungen zählen unter anderem die Taliban, das Haqqani Netzwerk, der Islamische Staat und al-Qaida (US DOD 6.2017). Taliban Die Fähigkeiten der Taliban und ihrer Operationen variieren regional signifikant; sie verwerten aber weiterhin ihre begrenzten Erfolge, indem sie diese auf sozialen Medien und durch Propagandakampagnen als strategische Siege bewerben (US DOD 6.2017). Die Taliban haben ihre diesjährige Frühjahrsoffensive "Operation Mansouri" am
  11. April 2017 eröffnet (UN GASC 20.6.2017; vgl. auch:Die Taliban haben ihre diesjährige Frühjahrsoffensive "Operation Mansouri" am
  12. April 2017 eröffnet (UN GASC 20.6.2017; vergleiche auch: BBC 7.5.2017). In einer Stellungnahme verlautbarten sie folgende Ziele: um die Anzahl ziviler Opfer zu minimieren, wollen sie sich auf militärische und politische Ziele konzentrieren, indem ausländische Kräfte in Afghanistan, sowie ihre afghanischen Partner angegriffen werden sollen. Nichtdestotrotz gab es bezüglich der Zahl ziviler Opfer keine signifikante Verbesserung (UN GASC 20.6.2017). Während des Berichtszeitraumes der Vereinten Nationen gelang es den Taliban den strategischen Distrikt Zaybak/Zebak in der Provinz Badakhshan zu erobern (UN GASC 20.6.2017; vgl. auch: Pajhwok 11.5.2017); die afghanischen Sicherheitskräfte konnten den Distrikt einige Wochen später zurückerobern (Pajhwok 11.5.2017). Kurzfristig wurden auch der Distrikt Sangin in Helmand, der Distrikt Qal‘ah-e Zal in Kunduz und der Distrikt Baha’ al-Din in Takhar von den Taliban eingenommen (UN GASC 20.6.2017).Während des Berichtszeitraumes der Vereinten Nationen gelang es den Taliban den strategischen Distrikt Zaybak/Zebak in der Provinz Badakhshan zu erobern (UN GASC 20.6.2017; vergleiche auch: Pajhwok 11.5.2017); die afghanischen Sicherheitskräfte konnten den Distrikt einige Wochen später zurückerobern (Pajhwok 11.5.2017). Kurzfristig wurden auch der Distrikt Sangin in Helmand, der Distrikt Qal‘ah-e Zal in Kunduz und der Distrikt Baha’ al-Din in Takhar von den Taliban eingenommen (UN GASC 20.6.2017). Bei einer Friedens- und Sicherheitskonferenz in Kabul wurde unter anderem überlegt, wie die radikal-islamischen Taliban an den Verhandlungstisch geholt werden könnten (Tagesschau 6.6.2017). Präsident Ghani verlautbarte mit den Taliban reden zu wollen: sollten die Taliban dem Friedensprozess beiwohnen, so werde die afghanische Regierung ihnen erlauben ein Büro zu eröffnen; dies sei ihre letzte Chance (WP 6.6.2017). Rebellengruppen Regierungsfeindliche Elemente versuchten weiterhin durch Bedrohungen, Entführungen und gezielten Tötungen ihren Einfluss zu verstärken. Im Berichtszeitraum wurden 183 Mordanschläge registriert, davon sind 27 gescheitert. Dies bedeutet einen Rückgang von 32% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2015 (UN GASC 13.12.2016). Rebellengruppen, inklusive hochrangiger Führer der Taliban und des Haqqani Netzwerkes, behielten ihre Rückzugsgebiete auf pakistanischem Territorium (USDOD 12.2016). Afghanistan ist mit einer Bedrohung durch militante Opposition und extremistischen Netzwerken konfrontiert; zu diesen zählen die Taliban, das Haqqani Netzwerk, und in geringerem Maße al-Qaida und andere Rebellengruppen und extremistische Gruppierungen. Die Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen eine von Afghanen geführte und ausgehandelte Konfliktresolution in Afghanistan - gemeinsam mit internationalen Partnern sollen die Rahmenbedingungen für einen friedlichen politischen Vergleich zwischen afghanischer Regierung und Rebellengruppen geschaffen werden (USDOD 12.2016). Zwangsrekrutierungen durch die Taliban, Milizen, Warlords oder kriminelle Banden sind nicht auszuschließen. Konkrete Fälle kommen jedoch aus Furcht vor Konsequenzen für die Rekrutierten oder ihren Familien kaum an die Öffentlichkeit (AA 9.2016). Taliban und ihre Offensive Die afghanischen Sicherheitskräfte behielten die Kontrolle über große Ballungsräume und reagierten rasch auf jegliche Gebietsgewinne der Taliban (USDOD 12.2016). Die Taliban erhöhten das Operationstempo im Herbst 2016, indem sie Druck auf die Provinzhauptstädte von Helmand, Uruzgan, Farah und Kunduz ausübten, sowie die Regierungskontrolle in Schlüsseldistrikten beeinträchtigten und versuchten, Versorgungsrouten zu unterbrechen (UN GASC 13.12.2016). Die Taliban verweigern einen politischen Dialog mit der Regierung (SCR 12.2016). Die Taliban haben die Ziele ihrer Offensive "Operation Omari" im Jahr 2016 verfehlt (USDOD 12.2016). Ihr Ziel waren großangelegte Offensiven gegen Regierungsstützpunkte, unterstützt durch Selbstmordattentate und Angriffe von Aufständischen, um die vom Westen unterstütze Regierung zu vertreiben (Reuters 12.4.2016). Gebietsgewinne der Taliban waren nicht dauerhaft, nachdem die ANDSF immer wieder die Distriktzentren und Bevölkerungsgegenden innerhalb eines Tages zurückerobern konnte. Die Taliban haben ihre lokalen und temporären Erfolge ausgenutzt, indem sie diese als große strategische Veränderungen in sozialen Medien und in anderen öffentlichen Informationskampagnen verlautbarten (USDOD12.2016). Zusätzlich zum bewaffneten Konflikt zwischen den afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban kämpften die Taliban gegen den ISIL-KP (Islamischer Staat in der Provinz Khorasan) (UN GASC 13.12.2016). Der derzeitig Talibanführer Mullah Haibatullah Akhundzada hat im Jänner 2017 16 Schattengouverneure in Afghanistan ersetzt, um seinen Einfluss über den Aufstand zu stärken. Aufgrund interner Unstimmigkeiten und Überläufern zu feindlichen Gruppierungen, wie dem Islamischen Staat, waren die afghanischen Taliban geschwächt. hochrangige Quellen der Taliban waren der Meinung, die neu ernannten Gouverneure würden den Talibanführer stärken, dennoch gab es keine Veränderung in Helmand. Die südliche Provinz – größtenteils unter Talibankontrolle – liefert der Gruppe den Großteil der finanziellen Unterstützung durch Opium. Behauptet wird, Akhundzada hätte nicht den gleichen Einfluss über Helmand, wie einst Mansour (Reuters 27.1.2017). Im Mai 2016 wurde der Talibanführer Mullah Akhtar Mohammad Mansour durch eine US-Drohne in der Provinz Balochistan in Pakistan getötet (BBC News 22.5.2016; vgl. auch: The National 13.1.2017). Zum Nachfolger wurde Mullah Haibatullah Akhundzada ernannt - ein ehemaliger islamischer Rechtsgelehrter - der bis zu diesem Zeitpunkt als einer der Stellvertreter diente (Reuters 25.5.2016; vgl. auch:Im Mai 2016 wurde der Talibanführer Mullah Akhtar Mohammad Mansour durch eine US-Drohne in der Provinz Balochistan in Pakistan getötet (BBC News 22.5.2016; vergleiche auch: The National 13.1.2017). Zum Nachfolger wurde Mullah Haibatullah Akhundzada ernannt - ein ehemaliger islamischer Rechtsgelehrter - der bis zu diesem Zeitpunkt als einer der Stellvertreter diente (Reuters 25.5.2016; vergleiche auch: The National 13.1.2017). Dieser ernannte als Stellvertreter Sirajuddin Haqqani, den Sohn des Führers des Haqqani-Netzwerkes (The National 13.1.2017) und Mullah Yaqoub, Sohn des Talibangründers Mullah Omar (DW 25.5.2016). [ ] KI vom 11.5.2017: Aktualisierung der Sicherheitslage in Afghanistan – Q1.2017 (betrifft: Abschnitt 3 Sicherheitslage) Den Vereinten Nationen zufolge hat sich im Jahr 2016 die Sicherheitslage in Afghanistan verschlechtert; dieser Trend zieht sich bis ins Jahr
  13. Gefechte fanden vorwiegend in den folgenden fünf Provinzen im Süden und Osten statt: Helmand, Nangarhar, Kandahar, Kunar und Ghazni; 50% aller Vorfälle wurden in diesen Regionen verzeichnet (für das Jahr 2016 wurden 23.712 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert). Doch der Konflikt hat sich geographisch ausgeweitet, da die Taliban ihre Aktivitäten in Nord- und Nordostafghanistan, sowie in der westlichen Provinz Farah, verstärkt haben. In den Provinzhauptstädten von Farah, Kunduz, Helmand und Uruzgan übten die Taliban Druck auf die Regierung aus. Wesentlich für die Machterhaltung der Regierung in diesen Provinzhauptstädten war die Entsendung afghanischer Spezialeinheiten und die Luftunterstützung durch internationale und afghanische Kräfte (UN GASC 3.3.2017). Laghman Die Provinz Laghman liegt inmitten der Hindu Kush Berge. Sie ist in sechs administrative Einheiten, inklusive der Provinzhauptstadt Mehtar Lam, eingeteilt: Alishing, Alingar, Dawlat Shah, Qargayi und Bad Pukh (Pajhwok o.D.f). Laghman grenzt an die Provinzen Nangarhar, Kunar, Nuristan und Kapisa (Pajhwok 14.8.2016). Etwa 58% der Bevölkerung sind Pashtunen, 21% Tadschiken, und 21% sind Stämme der Pashai (Pajhwok o.d.f). Die Bevölkerungszahl der Provinz wird auf 452.922 geschätzt (CSO 2016). Ein Teil der wirtschaftlich wichtigen Autobahn geht durch die Provinz Laghman, denn sie liegt strategisch günstig auf dem Weg nach Kabul (Pajhwok 14.8.2016). Ein Dutzend Aufbauprojekte wurden in der Provinz eingeleitet. Ihre Fertigstellung wird elementare Probleme lösen. Wohlfahrtsprojekte im Wert von 100 Millionen Afghanis wurden in den letzten Monaten initiiert - die meisten dieser Projekte sind bereits abgeschlossen; nebenbei laufen noch weitere 145 Projekte in der Provinzhauptstadt und anderen Distrikten (Pajhwok 12.9.2016). Im Zeitraum 1.9.2015 – 31.5.2016 wurden in der Provinz Laghman 852 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert (EASO 11.2016). Sicherheitsoperationen in der Provinz Nangarhar sind eine Ursache für Unsicherheit in Laghman. Aus Nangarhar von den Sicherheitskräften vertriebene Aufständische sickern von Nangarhar nach Laghman ein, und stellen dort einen Unsicherheitsfaktor dar (Pajhwok 14.8.2016). Taliban und andere Aufständische operieren in einer Anzahl von abgelegenen Distrikten in der Provinz und führen dort Angriffe aus (Pajhwok 2.8.2016; vgl. auch: Khaama Press 22.2.2016; Khaama Press 17.10.2016).Sicherheitsoperationen in der Provinz Nangarhar sind eine Ursache für Unsicherheit in Laghman. Aus Nangarhar von den Sicherheitskräften vertriebene Aufständische sickern von Nangarhar nach Laghman ein, und stellen dort einen Unsicherheitsfaktor dar (Pajhwok 14.8.2016). Taliban und andere Aufständische operieren in einer Anzahl von abgelegenen Distrikten in der Provinz und führen dort Angriffe aus (Pajhwok 2.8.2016; vergleiche auch: Khaama Press 22.2.2016; Khaama Press 17.10.2016). In der Provinz werden militärische Operationen durchgeführt, um bestimmte Gegenden von Aufständischen zu befreien (Kabul Tribune 7.12.2016; Pajhwok 14.8.2016). Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und Aufständischen finden statt (Pajhwok 21.11.2016; Pajhwok 16.8.2016; Khaama Press 7.8.2016); manchmal wurden hochrangige Talibanführer dabei getötet (Khaama Press 22.11.2016). Luftangriffe werden durchgeführt (Khaama Press 22.11.2016; Khaama Press 21.11.2016). Im Rahmen des Programms "Abrüstung von illegalen bewaffneten Gruppierungen" [Disarmament of Illegal Armed Groups (DIAG)] wurde eine Anzahl an Waffen den Beamten übergeben (Pajhwok 16.11.2016). In Laghman befindet sich eine internationale Militärbase (Forward Operating Base Gamberi) (Reuters 10.2.2017; vgl. auch: Reuters 15.4.2016).In Laghman befindet sich eine internationale Militärbase (Forward Operating Base Gamberi) (Reuters 10.2.2017; vergleiche auch: Reuters 15.4.2016). Paschtunen: Ethnische Pashtunen sind die größte Ethnie Afghanistans. Sie sprechen Paschtu/Pashto; die meisten ihrer Regierungsvertreter sprechen auch Dari (CSR 12.1.2015). Die Pashtunen haben viele Sitze in beiden Häusern des Parlaments - nicht mehr als 50% der Gesamtsitze (USDOS 13.4.2016). Die Pashtunen sind im nationalen Durchschnitt mit etwa 44% in der Afghan National Army (ANA) und der Afghan National Police (ANP) repräsentiert (Brookings 31.10.2016). Paschtunen siedeln sich in einem halbmondförmigen Gürtel an, der sich von Nordwestafghanistan über den gesamten Süden und die Gebiete östlich von Kabul bis in den Nordwesten Pakistans erstreckt. Kleinere Gruppen sind über das gesamte Land verstreut, auch im Norden des Landes, wo Paschtunen Ende des
  14. Jahrhunderts speziell angesiedelt wurden, und sich seitdem auch selbst angesiedelt haben (Staatendokumentation des BFA 7.2016). Grundlage des paschtunischen Selbstverständnisses sind ihre genealogischen Überlieferungen und die darauf beruhende Stammesstruktur. Eng mit der Stammesstruktur verbunden ist ein komplexes System von Wertvorstellungen und Verhaltensrichtlinien, die häufig unter dem Namen Pashtunwali zusammengefasst werden und die besagen, dass es für einen Paschtunen nicht ausreicht, Paschtu zu sprechen, sondern dass man auch die Regeln dieses Ehren- und Verhaltenskodex befolgen muss. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stammlinienverband bedeutet viele Verpflichtungen, aber auch Rechte, weshalb sich solche Verbände als Solidaritätsgruppen verstehen lassen (Staatendokumentation des BFA 7.2016). Kinder Die Situation der Kinder hat sich in den vergangenen Jahren verbessert. So werden mittlerweile rund zwei Drittel aller Kinder eingeschult. Mädchen waren unter der Taliban-Herrschaft fast vollständig vom Bildungssystem ausgeschlossen (AA 9.2016). Das Bildungsministerium gibt die Zahl der Schüler/innen mit ca. 9 Millionen an, davon sind etwa 40% Mädchen (USAID 19.12.2016). Der Anteil der Mädchen nimmt jedoch mit fortschreitender Klassen- und Bildungsstufe ab. Aber auch geografisch gibt es Unterschiede. Den geringsten Mädchen-Anteil findet man im Süden und Südwesten des Landes (Helmand, Uruzgan, Zabul und Paktika) (AA 9.2016). Der gewaltfreie Umgang mit Kindern hat sich in Afghanistan noch nicht als Normalität durchsetzen können. Körperliche Züchtigung und Übergriffe im familiären Umfeld, in Schulen oder durch die afghanische Polizei sind verbreitet. Dauerhafte und durchsetzungsfähige Mechanismen seitens des Bildungsministeriums, das Gewaltpotenzial einzudämmen, gibt es nicht. Gerade in ländlichen Gebieten gehört die Ausübung von Gewalt zu den gebräuchlichen Erziehungsmethoden an Schulen. Das Curriculum für angehende Lehrer beinhaltet immerhin Handreichungen zur Vermeidung eines gewaltsamen Umgangs mit Schülern (AA 9.2016). Auszug aus AfPak Grundlagen der Stammes- und Clanstruktur 2016 (zur besseren Lesbarkeit um Fußnoten bereinigt): [ ] Ethnische Gruppen Paschtunen Wir verfügen nicht über zuverlässige statistische Angaben zu den Völkerschaften Afghanistans und zu den Sprecherzahlen der verschiedenen Sprachen. Es lässt sich nur vermuten, dass ca. die Hälfte der Bevölkerung zu den Paschtunen zu rechnen sind. Paschtunen siedeln in einem halbmondförmigen Gürtel, der sich von Nordwest-Afghanistan über den gesamten Süden und die Gebiete östlich von Kabul bis in den Nordwesten Pakistans erstreckt. Kleinere Gruppen sind über das gesamte Land verstreut, auch im Norden des Landes, wo Paschtunen Ende des
  15. Jahrhunderts speziell angesiedelt wurden und sich seitdem auch selbst angesiedelt haben. Sie werden dort als n?qelin ‚Übersiedler‘ bezeichnet. Die Eigenbezeichnung lautet je nach Region und Dialekt pashtun oder pakhtun. Ihre Sprache bezeichnen sie dementsprechend als pashto oder pakhto. Die in der Literatur ebenfalls anzutreffende Bezeichnung pathan ist eine Fremdbezeichnung, die im südasiatischen Raum verbreitet ist und über die Vermittlung britischer Kolonisatoren Eingang ins Englische gefunden hat. Vertreter anderer Völkerschaften in Afghanistan bezeichnen die Paschtunen oft als afgh?n oder augh?n ‚Afghane‘, in den letzten Jahren vermehrt auch als pashtozab?n ‚Paschto-Sprecher‘. Eine solche Gleichsetzung von ‚Afghane‘ und ‚Paschtune‘ ist wichtig für das Selbstverständnis der Paschtunen als staatstragende oder zumindest namensgebende Völkerschaft Afghanistans. Die in der Verfassung postulierte Bedeutung von ‚Afghane‘ als Staatsbürger Afghanistans (siehe oben) entspricht also nicht immer dem tatsächlichen Sprachgebrauch. Grundlage des paschtunischen Selbstverständnisses sind ihre genealogischen Überlieferungen und die darauf beruhende Stammesstruktur. Der Überlieferung nach sehen sich alle Paschtunen als Nachfahren eines gewissen Qais, der zu Lebzeiten des Propheten Muhammad gelebt und nach der Konvertierung zum Islam den Namen Abdurraschid angenommen haben soll. Seine drei Söhne und ein Adoptivsohn wurden zu Begründern von vier großen Stammesverbänden. Ihre Söhne und Enkel wurden zu Ahnen von Stämmen und Unterstämmen, deren Nachfahren wiederum untergeordnete Stammlinienverbände gründeten usw. Entscheidendes Merkmal der paschtunischen Stammesstruktur ist, dass die Abstammung nur über die väterliche Linie (patrilinear) geführt wird. Je nach Zahl der zurückverfolgten Generationen lassen sich Deszendenzverbände unterschiedlicher Größe unterscheiden. Letztlich weiß jeder heute lebende Paschtune mehr oder weniger genau, wie sein eigener Verband in diesem auf patrilinearer Abstammung beruhenden Stammessystem der Paschtunen zu verorten ist, obgleich einzelne Aspekte der Genealogie strittig sein mögen. Entsprechende Kenntnisse werden in schriftlich festgehaltenen Stammbäumen (shajara) bewahrt und weitergegeben. Diese Stammesstruktur ist dynamisch, denn mit jeder neuen Generation entstehen neue Untergruppen, deren männliche Mitglieder selbst einmal weitere Untergruppen begründen. Im Alltag ist die wichtigste Einheit ein Verband, der auf Paschto zumeist als kahol bezeichnet wird und sich in etwa als Clan verstehen lässt. Der gemeinsame Vorfahre einer solchen Gruppe lebte in der Regel vor sechs bis acht Generationen. Auf dieser Ebene der Stammesstruktur werden die meisten Fragen des Alltags geregelt: Es werden Ehen arrangiert, die Menschen helfen einander in der Landwirtschaft oder beim Hausbau, Landstreitigkeiten werden ausgefochten und geschlichtet. Dies ist ebenso eine wichtige Ebene für die politische Meinungsbildung. Größere Stammlinienverbände heißen qabila oder t?yifa (Stamm), taber (Unterstamm), zai oder khel bzw. plarina oder psha/pkha (Clanverbände). Sie sind meistens keine unilokalen Gebilde, sondern ihre Mitglieder können weit verstreut leben. Die Paschtunen sind die einzige ethnische Gruppe in Afghanistan, die über eine so stark ausgeprägte Stammesstruktur mit einer allumfassenden genealogischen Tradition verfügt, in der theoretisch jedes heute lebende Mitglied seine Herkunft von einem legendären Ahnen aller Vergleichbare Stammesstrukturen sind auch bei anderen ethnischen Gruppen vorhanden, aber sie weisen nicht die genealogische Tiefe der paschtunischen Stammesstruktur auf. Große paschtunische Stammesverbände in Afghanistan sind die Ghilzai mit den Untergruppen der Tokhi, Hotaki, Sulaimankhel, Alikhel u.a., die Durrani mit den Untergruppen der Alikozai, Acakzai, Popalzai, Barakzai u.a. sowie die Yusufzai mit den Untergruppen der Momand, Afridi, Shinwari, Waziri, Safi, Mangal u.a. Eng mit der Stammesstruktur verbunden ist ein komplexes System von Wertvorstellungen und Verhaltensrichtlinien, die häufig unter dem Namen Pashtunwali zusammengefasst werden und die besagen, dass es für einen Paschtunen nicht ausreicht, Paschto zu sprechen, sondern dass man auch ‚Paschto machen‘, also die Regeln dieses Ehren-und Verhaltenskodexes befolgen muss. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stammlinienverband bedeutet viele Verpflichtungen, aber auch Rechte, weshalb sich solche Verbände als Solidaritätsgruppen verstehen lassen. Wenn zwei Paschtunen sich zum ersten Mal begegnen, kann es sein, dass sie zuerst Minuten lang über ihre Stammeszugehörigkeit sprechen. Wenn sie auf irgendeiner Ebene gemeinsame Vorfahren entdecken, kann es sein, dass aus einer Zufallsbekanntschaft schnell eine Beziehung mit weitreichenden Verpflichtungen und Hilfsangeboten wird. Die Sprache Paschto ist ein wichtiges, aber letzten Endes kein ausreichendes Kriterium, um als Paschtune zu gelten. In einigen Gegenden Afghanistans haben Paschtunen das Paschto schon lange aufgegeben und sprechen Dari als ihre Erstsprache. In der Stadt Herat sind überhaupt keine Paschto-sprachigen Paschtunen mehr zu finden. Dort benutzen alle Paschtunen den lokalen Dialekt des Dari als Erstsprache. Dari-sprachige Paschtunen sind ebenso in ländlichen Teilen der Provinz Herat, in der Provinz Nimroz, in Teilen der Provinz Uruzgan, in der Provinz Balch, im Westen der Provinz Nangarhar sowie in der Stadt Kabul zu finden. Weder ihre Nachbarn noch andere Paschtunen hegen Zweifel daran, dass es sich bei diesen Gruppen um Paschtunen handelt. Sie mögen für manche als ‚schlechte Paschtunen‘ gelten, weil sie die Sprache ihrer Vorfahren aufgegeben haben, aber sie gelten dennoch als Paschtunen. Stammesstruktur und ein Verhalten nach dem Ehrenkodex sind für die Einordnung wichtiger als das alleinige Kriterium der Sprache. In Südwest-Afghanistan gibt es paschtunische Gruppen, die als Erstsprache Belutschi sprechen, und belutschische Gruppen, die als Erstsprache Paschto sprechen. Sie fühlen sich trotz der sprachlichen Verschiedenheit gemeinsamen Stämmen zugehörig, die je nach dem als paschtunische oder belutschische Stämme gelten. Solche Mischgruppen werden als augh?n-bal?ch ‚Paschtunen-Belutschen‘ bezeichnet. Traditionell waren die Paschtunen nomadisierende oder halbnomadische Viehzüchter, Ackerbauern und Händler. Seit langer Zeit sind sie in Städten ansässig geworden, wo sie verschiedensten Tätigkeiten nachgehen. Paschtunische Stämme waren stets die militärische Stütze des afghanischen Königshauses und wurden dafür mit einigen Privilegien (Steuervergünstigungen, weitgehende Autonomie in inneren Angelegenheiten u.a.) versehen. [ ] Das Pashtunwali: Eine Analyse der Lebensweise der Paschtunen Einleitung In traditionellen und archaischen Gesellschaften sichern die Menschen den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit nicht greifbaren Elementen wie Sitten, Traditionen und Brauchtum. Die paschtunische Gesellschaft ist hiervon keine Ausnahme und Brauchtum und Traditionen sind die einzigen Mittel, mit denen ein Paschtune das Profil seiner Kultur definieren kann. Die im Paschtunwali (dem "Paschtunentum") festgelegten kulturellen Werte und Verhaltensregeln haben die Lebensführung der Paschtunen seit Urzeiten bestimmt. Es handelt sich um einen ungeschriebenen Verhaltenskodex, der alle Aspekte der eigentlichen paschtunischen Identität beschreibt und dessen Einhaltung von jedem Paschtunen erwartet wird. Er basiert auf den Grundsätzen von Gleichheit und Vergeltung und ist in den sozialen Strukturen, in denen jeder Paschtune lebt, tief verwurzelt. Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung teilen alle Paschtunen die hohe Wertschätzung für das Paschtunwali, das für sie unantastbar ist. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex hat schwerwiegende Folgen. Solche Folgen nennt man ‚starke Nogha‘ (Strafe), z.B. Abbrennen des Hauses, Vertreibung aus der Region usw.. Obwohl die Paschtunen ein Volk der Schwerter und Gewehre sind, wird in ihrer Geschichte auch viel über Romanzen, Traditionen und ruhmreiche Abenteuer erzählt. Trotz der rigiden und strengen Gesellschaftsordnung haben die Paschtunen eine reichhaltige Kultur geerbt, die einerseits streng ist und andererseits auch sanft, romantisch und schön. Die Paschtunen haben tausende von Bräuchen, die untrennbar mit ihrer Gesellschaft verbunden sind und strikt befolgt werden. Diese kulturellen Regeln sind heterogen und unterscheiden sich zwischen den Siedlungsgebieten der einzelnen Stämme. Daher unterscheiden sich die Stämme hinsichtlich der Sprache, den Traditionen, der Mentalität, den Ambitionen und der soziokulturellen Normen. Der Charakter der Paschtunen-Stämme in Pakistan und Afghanistan wurde durch Jahrhunderte eines gewaltsamen Überlebenskampfes geprägt. Da diese Stämme in einer geo-politischen Gefahrenzone leben, wurden sie in den Konflikt der Militärmächte hineingezogen. Den Großmächten ging es um den schillernden Preis des südasiatischen Subkontinents und um die gleichermaßen verlockenden Landrouten in Zentralasien sowie die Seepassagen im Persischen Golf und dem arabischen Meer. Die seit drei Jahrzehnten andauernden geo-politischen Verwerfungen im Raum Pakistan/Afghanistan sind nichts Neues und wieder einmal befinden sich die unseligen Paschtunen inmitten einer Kriegszone. Man geht generell davon aus, dass die Kultur der Paschtunen Jahrtausende alt ist, schon vor dem Islam da war und immer noch im Wesentlichen intakte Stammesstrukturen hat; möglicherweise begünstigten diese rigiden Strukturen und die geographische Isolation die Kultur der Paschtunen, trotz der Wellen von Kriegen und Eroberungen, von denen sie im Laufe der Jahrhunderte überrollt wurden. Nach der sowjetischen Invasion und dem Auftreten von nicht-staatlichen Akteuren sowie der amerikanischen Invasion Afghanistans, wurden die traditionellen Formen der Gesellschaft der Paschtunen plötzlich und traumatisch umfunktioniert. [ ] Das Pashtunwali Das Pashtunwali ist ein gesellschaftlicher, kultureller und gesetzesähnlicher größtenteils regelt, leitet und aus-gleicht. Als Pashtunwali wird das Gewohnheitsrecht bezeichnet, das die geistige Lebenseinstellung, die allen Paschtunen gemeinsam ist, widerspiegelt und für die Paschtunen schon seit grauer Vorzeit gilt. Auch, wenn das Pashtunwali nicht das staatliche Recht darstellt, behandelt es alle Sitten, Traditionen, das gesamte Erbe, Gewohnheitsrecht, Brauchtum und die gesellschaftlichen Beziehungen und bildet so das System der sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen des Stammes vollständig ab. Es verkörpert alle Merkmale oder Verhaltensweisen, die man von einem Paschtunen erwartet. Obwohl es nicht schriftlich niedergelegt oder genau definiert ist, stellt es den Kern der sozialen Verhaltensregeln der Paschtunen dar. Es ist teilweise Dichtung und teilweise Realität und manifestiert sich in Erzählungen, Liedern, Sprichwörtern, Metaphern usw. Somit ist es im täglichen Leben allen immer präsent. Viele der grundlegenden Konzepte des Pashtunwali entstammen dem mosaischen Gesetz "Zahn um Zahn" und verfolgen den Grundsatz der Gleichheit. In der Gesellschaft der Paschtunen wird das Pashtunwali zur Regelung aller gesellschaftlichen und internen Angelegenheiten der Gemeinschaft als zentrale Autorität herangezogen, so wie sie sich in den Vorschriften des Pashtunwali manifestiert. Dieses sind die Folgenden: Melmastiya (Gastfreundschaft), Nang (Ehre), Nanawatai (Abbitte leisten), Ghairat (Würde) usw. Die gesellschaftlichen Institutionen wie die Jirga (Ältestenversammlung zur Lösung von Streitigkeiten), Maraka (Ältestenrat zur Lösung kleinerer Probleme) usw. stellen demokratische Strukturen dar. Desgleichen gibt es für Rechtsangelegenheiten eine reguläre Justiz in Form der Jirga (alternative Streitbeilegung), Tigah (Waffenruhe), Nogha (Strafzahlung) usw.. Auch eine reguläre Exekutive ist vorgesehen in Form der Lashkar (Bürgermiliz), Tsalwashtees (Friedenskräfte), Cheegha (Aufruf zum Handeln) und Ähnliches. Das Pashtunwali gilt für jeden, der in einem Siedlungsgebiet der Paschtunen lebt. Ein Paschtune, der an einem anderen Ort auf der Welt lebt, müsste sein Leben auch gemäß dem Pashtunwali führen, da er seiner Abstammung nach Paschtune ist; es ist überall gleichermaßen gültig. Obwohl die Grundsätze des Pashtunwali überall gleich sind, weicht die Interpretation je nach Ort leicht voneinander ab. Diese Interpretation wird als Narkh bezeichnet (Regelwerk des Pashtunwali über die Strafmaß und Bestrafung). So sprechen beispielsweise die Paschtunen im nördlichen Bereich Pakistans den Yousafzai-Dialekt, diejenigen im südlichen Pakistan und in Nordafghanistan dagegen den Qandahari-Dialekt. Die wichtigsten Kodizes des Pashtunwali sind: Melmastiya (Gastfreundschaft) Melmastiya (Gastfreundschaft) ist ein wesentlicher Aspekt des Pashtunwali. Melmastiya bedeutet allen Besuchern Gastfreundschaft und tiefempfundenen Respekt entgegenzubringen, unabhängig von Rasse, Religion, nationaler Zughörigkeit und wirtschaftlichem Status und ohne Erwartung einer Belohnung oder von Vorteilen. Melmastiya verlangt auch, dass dem Gast Sicherheit gewährt wird und hat manchmal Vorrang vor der Badal (Vergeltung). Das bedeutet, wenn ein Feind anklopft und Zuflucht sucht, muss man ihm diese gewähren. Dieser Teil der Melmastiya war ein großer Streitpunkt zwischen den britischen Kolonialherren und den Paschtunenstämmen. So konnte sich z. B. ein Gesetzesbrecher oder Straftäter aus den besiedelten Gebieten von Khyber Pakhtunkhwa in die Stammesgebiete gilt ein Malma (Gast) als ein Segen Gottes. Die Paschtunenlegende von Prinz Bahram illustriert die Melmastiya. Es gab ein Deo (böses Wesen) namens Toroban, das in die Prinzessin Gulandama, die Ehefrau des Prinzen Bahram, verliebt war. Eines Tages drang Torodan in den Palast ein und entführte die Prinzessin gewaltsam. Als Prinz Bahram von der Entführung Gulandamas erfuhr, verließ er das Königreich seines Vaters, um seine Frau zu suchen. Nachdem er zwei Jahre herumgewandert war, erfuhr er, das Gulandama lebte und in einem eisernen Käfig auf dem höchsten Berg der Welt, dem Berg Qaf, gefangen gehalten wurde. Prinz Bahram mobilisierte die Truppen seines Vaters, die durch zwei weitere Armeen aus Sayafun und Saif ul Muluk verstärkt wurden. Mit Unterstützung der Armeen von Crow machten sich die drei Armeen auf die lange Reise zum Berg Qaf. Als sie zum Berg gelangten, kam ihnen noch eine Armee von Feen zur Hilfe und sie führten einen erbitterten Krieg gegen die Deos. Während der Schlacht verschonte Prinz Bahram das Leben von sechs Jinns, die er in einem einzigen Kampf besiegt hatte, weil deren Schwester ihm Gastfreundschaft gewährt hatte, indem sie ihm Essen anbot. Unter Lebensgefahr band er die Jinns los, weil er es für falsch hielt, die Bitte der Schwester auszuschlagen. Badal (Vergeltung) Badal, bedeutet in Pashto Vergeltung und soll die Gerechtigkeit wiederherstellen oder an den Übeltätern Rache nehmen. Wer eine Straftat begeht, muss Badal bezahlen. Badal kann von der Jirga auferlegt oder vom Maraka, dem Geschädigten, oder einem Mitglied seiner Familie eingefordert werden. Dies gilt für Ungerechtigkeiten, die in der Gegenwart und in der Vergangenheit begangen wurden. Wenn der Übeltäter, seine Familienmitglieder oder Verwandten noch leben, wird Rache geübt oder Badal verlangt. Ein Sprichwort der Paschtunen lautet: der Paschtune, der nach 100 Jahren Vergeltung übte sagte: "Ich habe mich zu früh gerächt." Das führt dann zu einer Blutfehde, die sich über Generationen hinziehen, ganze Stämme mitreißen und hunderte von Leben kosten kann. Dies kann jedoch durch Versöhnung, genannt Nanawatai (Abbitte leisten) vermieden werden. Nanawatai (Abbitte leisten) Nanawatai bedeutet Abbitte leisten; wörtlich heißt es "in jemandes Haus eintreten", um Abbitte zu tun. Hinter Nanawatai steht der Gedanke, dass sich jemand seinem Gegner vollständig unterwirft und ausliefert, ihn um Verzeihung bittet und um den Erlass des Badal, das von ihm eingefordert werden soll. Wer Abbitte leistet, muss dann um jeden Preis geschützt werden. Außerdem muss Flüchtigen vor der Justiz Zuflucht gewährt werden, bis die Lage nach dem Pashtunwali entschieden ist. Nanawatai kann auch eintreten, wenn die unterlegene Partei bereit ist, zum Haus der Sieger zu gehen und diese um Vergebung zu bitten. Nanawatai wird jedoch in Fällen von Namoos (Bewahrung der Keuschheit der Frauen) abgelehnt oder, wenn jemand anderer als der Ehemann einer Frau beischlief. Nanawatai wird auf vielerlei Art ausgeübt. Eine Methode ist es, dass derjenige, der um Nanawatai nachsucht, mit seinen unverschleierten Frauen, die den heiligen Koran über ihren Köpfen halten, zum Haus des Feindes geht, seine Schuld eingesteht und Verzeihung erbittet. Stammesangehörige, wie die Muslime überall, glauben stark an den heiligen Koran und halten es daher für respektlos, eine Bitte abzuschlagen, die mithilfe des heiligen Buches vorgetragen wird. Ferner werden Frauen von allen Paschtunen hoch geschätzt und daher wird eine von ihnen gestellte Bitte selten abgelehnt. Manchmal legt sich derjenige, der um Nanawatai nachsucht, in das Grab, das schon für einen Toten aus der engeren oder weiteren Familie des Feindes gegraben wurde. Eine andere Art, Nanawatai zu erbitten, ist durch eine Jirga von lokalen Ältesten, Würdenträgern und Ulemas (Religionsgelehrten), die den Bittsteller auf seine Bitte hin zum Haus des Feindes begleiten und in seinem Namen Verzeihung (Bakhal) erbitten. Die Bemühungen der Jirga werden immer honoriert und allein durch die Anwesenheit des Bittstellers im Haus des Feindes oder im Hujra entsteht eine versöhnliche Atmosphäre zur Wiederherstellung freundlicher Beziehungen. Manchmal wirft der Älteste seinen Turban dem Ältesten der geschädigten Familie vor die Füße und tut Abbitte. Die Bittsteller verbeugen sich zu Füßen des Feindes und schlachten später ein Schaf am Eingang des Hujra (Gemeindezentrum) als Symbol der Vergebung. Auf diese Gesten reagiert der Geschädigte positiv. Aus dem Brauch des Nanawatai ergibt sich die Pflicht einen Schuldigen, Mörder oder Rebellen auch gegen den Staat und unabhängig von seinem Verbrechen zu schützen und zu verteidigen. Es ist eine Frage der Ehre, diejenigen, die unter dem Dach eines Paschtunen Zuflucht suchen, zu verteidigen. So gibt es beispielsweise die Geschichte der Räuberbande, die ein Dorf angriff. Alle Dorfbewohner, Männer und Frauen, zogen hinaus, um Haus und Hof zu verteidigen. Nur eine alte Frau blieb zurück, weil sie wegen ihres hohen Alters nicht am Kampf teilnehmen konnte. Sie stand auf der Schwelle ihrer Hütte und beobachtete ungeduldig das Geschehen, an dem zwei ihrer Söhne aktiv beteiligt waren. Nach einem langen Kampf wurden die Räuber besiegt, aber zwei von ihnen suchten im Haus der alten Frau Zuflucht. Die Dorfbewohner verfolgten sie und waren völlig überrascht, als die alte Frau die Hände hob und ihnen den Zutritt zum Haus verwehrte. Einer der Dörfler trat auf sie zu und sagte: "Mutter, was machst Du da? Geh aus dem Weg. Weißt Du nicht, dass diese zwei Männer für den Tod Deiner beiden Söhne verantwortlich sind?” Die alte Frau antwortete voller Stolz: "Das mag wohl sein, aber sie sind zu mir gekommen und haben Nanawatai erbeten und ich kann es nicht zulassen, dass irgendjemand Hand an sie legt, so lange sie unter meinem Dach weilen”. Nang (Ehre) Nang steht für die Ehre. Es geht um die Bewahrung von Mut, Anstand, Großzügigkeit und anderen des im Pashtunwali verkörperten guten Eigenschaften. Dies ist der Kern des Pashtunwali und alle guten Eigenschaften, d.h. Gastfreundschaft, Respekt der Ältesten und der Frauen, Vergebung usw. basieren auf dem Grundsatz des Nang. Nang kowal (die Ehre schützen) dient zum Schutz der eigenen Rechte und ist die Pflicht jedes Paschtunen, um die eigene Familie und den Stamm zu schützen. Keiner, der wegen Nang (Ehre) stirbt wird je vergessen, denn er wird für die anderen Stammesangehörigen zu einer legendären Persönlichkeit. Ghairat (Würde) Ghairat bedeutet, dass Paschtunen ihre Würde und Ehre wahren müssen. Die Ehre spielt in der Paschtunen-Gesellschaft eine wichtige Rolle und bei vielen anderen Lebensregeln geht es darum, die eigene Ehre und den Stolz zu verteidigen. Hierfür muss der Paschtune sich selbst und andere respektieren, insbesondere Personen, die er nicht kennt. Der Respekt beginnt zuhause unter den Mitgliedern der Familie und den Verwandten. Ghairat gehört zu Namoos (die Keuschheit der Frauen beschützen) und es heißt, dass derjenige, der kein Ghairat hat, sein Namoos nicht wahren kann. Es ist eine Beleidigung, jemanden Begairat (würdelos) zu nennen und niemand würde es wagen, jemanden so zu nennen. Wenn beispielsweise auf eine Paschtunin Toor (Frauen, die einer illegalen sexuellen Beziehung schuldig sind) zutrifft, ist es eine Sache von Ghairat die beschuldigte Frau und ihren Partner zu erschießen. Mehrana (Mut) Das Wort Mehrana bedeutet eine mutige Tat. Das Pashtunwali verlangt, dass jeder Paschtune sein Mehrana unter Beweis stellt, wenn Opfer gefordert sind, um einen Gegner zu besiegen, die Rechte der Familie oder die Grenzen des Heimatlandes zu beschützen. Wer diese Eigenschaft nicht hat, gilt nicht als Paschtune. Das Wort ist abgeleitet von ‘Mehra’, Ehemann. Auch ein Stammesmitglied kann als Mehra bezeichnet werden. Ein paschtunisches Sprichwort besagt "dort, wo Mehrana sind, gibt es Heimat". In diesem Fall bedeutet Heimat Wohlstand, Wohlergehen und Zivilisation. Narkh (Sammlung von Vorschriften über die Strafen für Verbrechen) Narkh ist das Gewohnheitsrecht des Stammes. Narkh ist ein sehr umfassender Begriff; er enthält die Strafen für alle möglichen Verstöße und Verbrechen. Einige Stämme haben ihr eigenes Narkh, aber die wesentlichen Grundsätze aller Narkh sind gleich. Bei den Paschtunen gibt es zwei Arten von Narkh: Ahmadzai Narkh und Razmak Narkh. Ahmadzai Narkh wiederum besteht aus Issa Narkh und Mussa Narkh, wobei Issa Narkh sehr streng und genau ist. Der Geltungsbereich des Ahmadzai Narkh erstreckt sich von Ghazni bis Nangarhar einschließlich Logar und einigen Gebieten der Provinz Patkiya in Afghanistan. Das Razmak Narkh gilt in Waziristan und den umliegenden Gebieten in Pakistan. Narkh ist das Gesetz des Stammes und für alle Stammesangehörigen verbindlich. Wer sich weigert, sich dem Narkh zu beugen, wird aus dem Stamm ausgestoßen und verliert seine Stammesrechte. Die Paschtunen sagen: "Dawatanwowzakhi day Nakha ma woza” - man kann seine Heimat verlassen, aber man kann sein Narkh nicht vergessen. Das Sprichwort bezeugt, dass die Paschtunen dem Narkh außerordentliche Bedeutung beimessen. Narkh ist ein sehr einfaches Rechtssystem und soll die geistigen und materiellen Angelegenheiten des Stammes regeln. Mit der Entwicklung der Stämme hat sich auch das Narkh verändert. Eine Person kann das Narkh durch Maraka und eine Jirga für sich in Anspruch nehmen. Das Narkh wird nur bei der Jirga angewendet und nicht von den modernen staatlichen Gremien und bürgerlichen Gesetzbüchern. Die Stämme, die über Jirgas verfügen, haben auch Narkh. Im Westen Afghanistans hat das Narkh seine Bedeutung verloren, an seine Stelle sind die Zivilgerichte getreten. Dort wurde nur das Wort Jura (Versöhnung) beibehalten, was im Süden und Osten des Landes als Rogha (Versöhnung) bezeichnet wird. Beide Wörter bedeuten Versöhnung und Waffenruhe. Wenn die Streitig-keiten zwischen zwei Stammesangehörigen oder zwei Familien so heftig werden, dass sie drohen, dem gesamten Stamm zu schaden, heißt es: "Jura pre waghwarey”, was bedeutet, dass ihr Streit beendet und sie versöhnt werden müssen. Hier bedeutet Jura ein sehr simples Narkh, das früher einmal galt. In den östlichen und südlichen Provinzen Afghanistans hat jeder Stamm sein eigenes Narkh. Dieser Unterschied zeigt schon, dass das Stammesleben am zerfallen ist, aber immer noch gibt es zwei bedeutende Varianten des Narkh. Ahmadzai Narkh und Razmak Narkh regeln nicht nur die Rechts-beziehungen dieser Stämme, auch andere Stämme beziehen sich zur Beilegung ihrer Streitigkeiten darauf. Nogha (Strafzahlung) Nogha ist eine Strafzahlung, die dem Täter auferlegt wird. Die Grenzen dafür Grenzen dafür sind im Narkh festgelegt. Handelt es sich jedoch um eine schwerwiegende Tat, um eine neuartige Tat oder eine, die durch neuartige Mittel begangen wurde, sind die Narkhiyaan berechtigt, festzulegen, wie hoch die Nogha sein soll. Nogha in einer bestimmten Höhe ist z.B. für das Fällen eines Waldbaums festgelegt oder für Diebstahl. Die Nogha für Mirata (Tötung aller männlichen Familienmitglieder) ist höher. Wird die Nogha nicht bezahlt, wird eine weitere Nogha fällig. Die Nogha kann man abmildern, indem man um Verzeihung bittet, aber ein Stammesangehöriger wird das nicht tun, da es als Schande für den gesamten Stamm gilt. Tsalwekhtee (Bürgermiliz) Dieser Begriff wird für die Bewachung von Wäldern oder Gemeinschaftseigentum des Stammes und das Abwenden häufiger Gefahren verwendet, was bei den Stämmen als Gemeinschaftsaufgabe gilt. Wenn es einen Brid (Angriff) auf Gemeinschaftseigentum oder den Stamm selbst gibt, erhält eine Gruppe bewaffneter Männer - normalerweise mehr als fünfzehn - von der Jirga den Auftrag, die Täter festzunehmen. Diese Gruppe heißt Tsalwekhtee (Bürgermiliz). Die Tsalwekhtee wird bewaffnet und bricht auf, um die Aufgabe vor Sonnenaufgang zu erledigen. Wer sich weigert, trotz Anordnung bei der Tsalwekhtee mitzumachen, muss eine Nogha bezahlen, die normalerweise von der Jirga festgelegt wird. Cheegha (Ruf zum Gemeindedienst) Cheegha ist ein Aufruf, normalerweise durch Trommeln, zur Hilfeleistung oder zum Gemeindedienst. Auch bei drohenden Gefahren wird zur Cheegha gerufen. Sobald der Cheegha-Ruf ertönt, läuft jeder Nachhause, holt seine Waffen und läuft dorthin, von wo der Cheegha-Ruf kam. Wenn eine Cheegha wegen eines Jugra (bewaffneter Zusammenstoß zwischen Stämmen) ausgerufen wird, versammeln sich alle am Ort der Cheegha und tanzen gemeinsam den Attan (Tanz, der bei Krieg oder Hochzeitsfeiern aufgeführt wird), von dort begeben sie sich zur Jirga. Allen, die nicht bei der Cheegha erscheinen, wird eine Nogha auferlegt. Bei wichtigen Ereignissen, kann die Nogha so hoch sein, dass das Haus des Abwesenden niedergebrannt werden muss. Das Sprichwort "Eine Cheegha um Mitternacht gibt es nicht ohne Anlass”, bezeugt, dass ein Cheegha-Ruf normalerweise erfolgt, wenn Gefahr im Verzug ist. Bei Stämmen, die noch die alten Bräuche pflegen, werden die Trommeln bei der Cheegha so kunstvoll geschlagen, dass mit dem Rhythmus schon die Art der Gefahr kommuniziert wird. So ist der Trommelrhythmus zur Warnung vor einem bevorstehenden Angriff Chapaw (Angriff ohne Vorwarnung, normalerweise für Plünderungen) anders als der für die Ankündigung eines Hochwassers oder Brandes. Wer zuerst für die Cheegha eintrifft, gilt als mutig und eifrig, wer spät kommt, wird geringgeschätzt und manchmal sogar bestraft. Der Begriff Cheegha wird in den östlichen und südlichen Regionen Afghanistans verwendet. In Westpakistan heißt der Aufruf Nara und anstatt Trommeln, ertönt eine Trompete. Diese 10 Säulen sind jedoch nicht die einzigen Bestandteile des Pashtunwali. Weitere wichtige Werte in diesem Kodex sind: Gleichheit, Respekt, Loyalität, Stolz, Tapferkeit, Purdah (Schleier), Suche nach Romanzen, die Anbetung Allahs, selbstlose Liebe eines Freundes, Jirga, Tigah (Waf-fenstillstand), Hujra (Versammlungsort), Tsalwashtees, und so weiter. Das Pashtunwali wird praktisch von jedem Paschtunen, der ihm verpflichtet ist, hoch geschätzt. Die Paschtunen praktizieren den Kodex in unterschiedlichem unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Status. Auch, wenn es nicht mit rechtlichen oder offiziellen Sanktionen verbunden ist, ist es für jeden, der im Siedlungsgebiet von Paschtunen lebt, verbindlich. Über den Vergleich des Pashtunwali mit dem angelsächsischen Recht sagt Ghani Khan: " ihr nennt es ein Gesetz und sperrt es in ein Buch, der Paschtune nennt es einen Brauch und hebt es im Schatzkästchen seiner Frau auf ... ihr braucht einen Richter oder Rechtsanwalt, um das Recht zu kennen, er kennt seine Bräuche, bevor er noch essen kann. Er muss keinen gelehrten Mann mit einer Perücke befragen, um zu wissen, gegen welches Gesetz er verstoßen hat... er weiß das schon, wenn er die Tat begeht”. Je strenger ein Paschtune die Grundprinzipien des Pashtunwali bzw. das Paschtunentum lebt, umso mehr verehrt und schätzt ihn seine Umgebung und umgekehrt.Die Regeln des Pashtunwali verlangen von einem Paschtunen, seine Heimat zu verteidigen, Flüchtlingen, egal welchen Glaubens, welcher Kaste oder wirtschaftlichen Position, Zuflucht und Schutz zu gewähren (auch Feinden), eine Beleidigung mit einer Beleidigung zu ahnden und eine Belästigung seiner Frauen mit dem Tod. Paschtunen brüsten sich immer ihres Paschtunentums und des Pashtunwali und sind sehr stolz darauf. Streitende Paschtunen beschimpfen sich in der Hitze des Gefechts mit dem Spruch "Du bist gar kein Paschtune, Du lebst das Paschtunentum nicht”. In den Paschtunen-Gemeinden erwirbt sich ein Mitglied Respekt durch Alter und Rang, aber das Konzept der Gleichheit ist sehr wichtig für die Paschtunen. Nach dem Pashtunwali sind alle Paschtunen gleich. Es wird kein großer Unterschied gemacht zwischen den Mächtigen und ihrem Gefolge, zwischen den Reichen und den Benachteiligten. Arme und Reiche treten gleichermaßen stolz auf, denn das erachtet man für unabdingbar, um nicht von einem Gegner übervorteilt zu werden. Auf Befehle zu reagieren widerstrebt einem Paschtunen zutiefst, daher sind Paschtunenführer eher ‚Primi inter Pares‘ und nicht Befehlsgeber, die automatisch Gehorsam erwarten. Im Pashtunwali vorgesehene Institutionen und Foren Die wichtigsten sozialen Institutionen des Pashtunwali sind: Die Jirga ist ein Rat bzw. eine Versammlung von Stammesältesten, die zur Klärung verschiedener Arten von Streitfragen einberufen wird, wie z.B. Kriegsführung, Beilegung eines Konflikts zwischen Privatpersonen oder zwischen verschiedenen Stämmen usw. Es ist eine große Zusammenkunft, an der Masharan (Älteste) teilnehmen, um wesentliche Fragen, die im Siedlungsgebiet der Paschtunen anstehen, zu untersuchen und zu lösen. Die Versammlung kann vielerlei Zwecke haben und wird von Ältesten oder Malaks bzw. Spingrey (weißbärtige Älteste) geleitet. Hierbei sollen die Ältesten persönliche oder Gemeinschaftsprobleme lösen. Die Mitglieder der Jirga führen Maraka (Diskussionen) über das Für und Wider der jeweiligen Streitfrage nach dem Riwaj (Bräuche und Traditionen) oder nach dem islamischen Recht, d.h. die Sharia. Beide Streitparteien legen vor den Ältesten Waak (Zeugnis) ab und die Jirga findet einen Lyar (Ausweg) aus dem Problem. Von den Streitparteien benannte Mashar, meist handelt es sich dabei um einflussreiche Jirga mar (jemand mit viel Erfahrung in Angelegenheiten der Jirga) oder Qula war (redegewandte Person), untersuchen die Angelegenheit dann in der Jirga. Vor Weiterführung der Verhandlungen, stellt man beiden Parteien anheim, das Problem entweder mit dem lokalen Riwaj oder der Sharia zu lösen. Sobald die Jirga ihre Entscheidung gefällt hat, kann sie von den Parteien nicht mehr angefochten werden, sie wird für alle verbindlich; die unterlegene Partei kann jedoch noch eine andere Jirga ihrer Wahl anrufen. Die andere Jirga rollt den Fall jedoch nicht von vorne auf: sie prüft lediglich die letzte Entscheidung dahingehend, ob sie mit der Scharia und dem Gewohnheitsrecht im Einklang steht. Wer die Entscheidungen der Jirga nicht befolgt, hat mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen, d.h. Zerstörung oder Abbrennen des Wohnhauses, Geldstrafe, Swara (Verheiratung einer Frau mit einem Verwandten des Opfers als Entschädigung zur Beilegung des Konflikts) leisten, Verstoß aus der Heimat usw. Wenn es den lokalen Ältesten und Mitgliedern der Jirga nicht möglich ist, bestimmte Probleme nach den lokalen Bräuchen und Traditionen zu lösen, wendet man sich an das islamische Recht, die Scharia. Man konsultiert in der Gemeinde anerkannte und respektierte islamische Gelehrte, die die lokalen Bräuche und Traditionen kennen, damit sie nach Maßgabe der Scharia eine Lösung finden. Die Mitglieder der Jirga und die Ortsältesten stellen dann sicher, dass die nach islamischem Recht getroffene Entscheidung umgesetzt wird. Es gibt viele Beispiele dafür, dass unter Einbeziehung beider Parteien eine Problemlösung mit Hilfe der Scharia gesucht wurde. In diesen Fällen lassen die Mitglieder der Jirga beide Streitparteien schriftlich erklären, dass sie das Problem nach der Scharia lösen wollen. Bekannte und geschätzte Qazis (religiöse Fachleute) werden befasst, die dann ein Urteil entsprechend der islamischen Scharia sprechen. Eine Missachtung des Urteils hat ernsthafte Konsequenzen. Dem Betroffenen wird eine hohe Nogha (Strafzahlung) auferlegt, wie Abbrennen des Hauses, Ausweisung aus dem Heimatgebiet usw. Es gibt im Wesentlichen vier Arten von Jirgas: 1) Persönliche Ebene Jirga oder Maraka: Dies wird für kleinere Streitfälle wie Schulden, Erbschaften, Landverteilung, Diebstahl) zwischen zwei Parteien angewendet, die dem gleichen Khel (Unterstamm) angehören. 2) Qaumi oder Ulasi oder Große Jirga: Diese Jirga wird von einem oder mehreren Stämmen eingesetzt, um in Sachen wie Mord, Fehden zwischenverschiedenen Stämmen, fremde Aggression, Entwicklungsprogramme etc. zu entscheiden. 3) Hokumati Jirga: Diese Jirga wird in den FATA von staatlicher Seite von einem politischen Beauftragten (Political Agent) einberufen oder geleitet, um politische Themen zwischen der pakistanischen Regierung und der Bevölkerung in den FATA zu behandeln, die die Entwicklung, Recht und Ordnung usw. betreffen. Hokumati Jirgas sind Pflichtveranstaltun-gen, die nach der FCR (Frontier Crime Regulation - Strafrechtsverordnung in den Grenzge-bieten) in geschützten Gebieten in den Federally Administered Tribal Areas Pakistans abgehalten werden. 4) Loya Jirga: Der Begriff Loya Jirga ist gleichbedeutend mit der Qaumi Jirgain den FATA, in Afghanistan wird damit auch die afghanische Nationalversammlung bezeichnet. Sie wird bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Stämmen einberufen. Jirga-Spezialisten von anderen Stämmen oder ein regionaler Rat werden eingeladen, um einen Krieg oder einen Waffenstillstand zu verkünden oder einem nationalen Notstand entgegenzutreten oder eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung zu behandeln. Die Jirga ist eine geschichtlich gewachsene Institution und wurde nicht durch ein Gesetz, einen Beschluss oder ein Dekret geschaffen. Da die paschtunische Gesellschaft egalitär ist, besteht eine Rechenschaftspflicht nach unten gegenüber dem Volk, im Gegensatz zu den formalen Institutionen (Gerichten), bei denen eine Rechenschaftspflicht nach oben besteht. Der Hauptzweck einer Jirga ist es, Streitigkeiten oder Konflikte beizulegen, es wird über Verbrechen und Verstöße als Gremium entschieden. Die Jirga knüpft Verbindungen nach oben und nach unten zur und von der Regierung. Darüber hinaus hat die Jirga die Aufgabe, den Sachverhalt und Standpunkte zu klären, dabei gelten die Grundsätze der Redefreiheit, der Vermittlung, Transparenz, Vertrauen auf die Gemeinschaft, Rechenschaftspflicht und wiedergutmachendes Recht. Die Jirga stellt auch eine Exekutive dar. Sonderkräfte wie die Lashkar/Tsalwashtees (Bürgermilizen) sorgen für den Vollzug der Urteile der Jirga. Innerhalb einer Jirga gibt es keine hierarchischen oder pyramidenartigen Strukturen. Traditionell sitzen alle Teilnehmer und Mitglieder der Jirga in einem Kreis auf dem Boden. Es gibt kein Podium oder amtliche Formalien, lediglich die gesellschaftliche Hochachtung und Anerkennung der Mit-glieder der Jirga und Ältesten. In der traditionellen paschtunischen Gesellschaft wird unter den folgenden Bedingungen eine Jirga einberufen: 1) Ein Jirga-Verfahren kann wegen einer Beschwerde, einem Streit oder anderen Handlungen eingeleitet werden, bei denen ein Einschreiten oder eine Lösung geboten ist. Weitere Gründe können die Durchsetzung der Regierungspolitik oder -forderungen sein, Entscheidung über eine Verhandlung mit der Regierung, Verhandlung/Verteilung von Leistungen usw. 2) Die Jirga-Mitglieder werden entweder von den Streitparteien oder von Qaum (Ortsansässige) benannt. Die Mitglieder der Hokumati oder staatlichen Jirga in den pakistanischen Federally Administered Tribal Areas werden vom Political Agent (Regierungsvertreter) be-nannt. 3) Nach der Zusammenstellung der Jirga kontaktieren ihre Mitglieder den Geschädigten und versuchen, ihn milde zu stimmen, damit er einer Tigah (Waffenruhe) zustimmt oder im Falle eines Mordes, wenn geschossen wird, der Beendigung der Feindseligkeiten. 4) Dann beginnen die Mitglieder der Jirga den Sachverhalt und die Vorwürfe festzustellen oder sogar schon eine vorläufige Aufstellung der Forderungen zu machen. 5) Dann fordert die Jirga von den Streitparteien die Waak (Entscheidungsbefugnis). Dadurch wird das Urteil der Jirga für die Streitparteien verbindlich, sie müssen es anerkennen und ausführen, normalerweise ohne Berufungsmöglichkeit. 6) Sobald die Jirga-Mitglieder die Waak erhalten haben, beginnen sie mit den Ermittlungen. Um den Sachverhalt festzustellen, können sie die Streitparteien anhören und Zeugen befra-gen. 7) Vor dem Hintergrund von Riwaj diskutieren die Mitglieder die Sache intensiv. Falls erfor-derlich können die Jirga-Mitglieder auch Ortstermine wahrnehme oder beide Parteien besu-chen und ihre Erklärungen hören. 8) Nach eingehenden Ermittlungen versuchen die Jirga-Mitglieder alles, was in ihrer Macht steht, um eine neutrale und akzeptable Lösung zu finden. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, schwören die Jirga-Mitglieder entweder auf Malga (Salz), Tura (Schwert) oder den heiligen Koran. Das Ritual verlangt, dass man die Hand auf einen der genannten Gegenstände legt und schwört, treu hinter der Entscheidung zu stehen. 9) Die Überprüfung oder Berufung ist den Streitparteien durch Wahrnehmung des Haq (Aus-übung des Berufungsrechts gegen ein Jirga-Urteil) möglich. Normalerweise wird ein Jirga-Urteil insgesamt angenommen, aber jede der Parteien kann die Entscheidung auch anfech-ten. In diesem Fall stellt der Geschädigte seine Sache unter Anführung von Präzedenzfällen und der Regeln des Narkh dar. 10) Zur Vollstreckung des Urteils stellt die Jirga eine Lashkar (Bürgermiliz) auf. Das spirituelle Element der Jirga ist ein Grund, warum ihre Entscheidung so verbindlich sind und das zu deren wirksamer Durchsetzung beiträgt. Spingrey (Älteste) melden sich freiwillig, um die Problemen zu lösen und tragen dafür alle Kosten selbst, ohne jedwede Unterstützung von Dritten. Sie gelten als Gäste Gottes und wenn man ihre Entscheidung ablehnt, fordert man damit Gottes Fluch heraus. Ein weiteres wichtiges Element der Jirga ist die Beteiligungsmöglichkeit für alle. Dies gilt jedoch nicht für die von der Regierung veranstaltete Jirga (Hokumati Jirga) in den Federally Administered Areas (FATA) von Pakistan. Traditionell ist es Frauen nicht gestattet, an einer Jirga teilzunehmen. Allerdings erhielten Frauen in jüngster Vergangenheit das Recht, an der Loya Jirga (Nationalversammlung) von Afghanistan teilzunehmen. Außerdem wurde vor kurzem eine Frauen-Jirga eingerichtet, die sich der Belange marginalisierter und verarmter Frauen im pakistanischen Swat-Tal annimmt. [ ] Pflichten und Aufgaben nach dem Pashtunwali In der paschtunischen Gesellschaft hat jedes Mitglied (Kind, Jugendlicher, Mann, Frau, Ältester) in den einzelnen Lebensabschnitten bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Der Mitarbeiter der Pashto Academy der Universität Peshawar Fazal Azeem sagt: "Die Aufgaben und Pflichten richten sich nach dem Alter, der Lebenslage usw. In den meisten Gebieten werden den Jugendlichen Pflichten auferlegt, wenn sie alt genug sind, zwischen gut und böse zu unterscheiden.” Dies ist jedoch auch von Region zu Region unterschiedlich. Shaikh Janzada, ein Stammesältester aus Bajaur Agency erklärt: "In einigen Gebieten werden den Stammesmitgliedern erst nach der Verheiratung Pflichten auferlegt, in anderen müssen schon Kinder, die zwischen Gut und Böse unterscheiden können, bestimmte Pflichten in ihren Gemeinschaften erfüllen. In den meisten Gebieten werden die Pflichten je nach Alter und Reifegrad der Person verteilt.” Laut Pashtunwali wird die Gemeinschaft von den Mashar (Ältesten) geführt. Ein Mashar ist ein älterer, weiser und glaubwürdiger Mann, der das Vertrauen des gesamten Qaum (Stamm) genießt. Es wird erwartet, dass er sich dieses Vertrauen durch verschiedene Taten im Laufe seines Lebens erworben hat. Er sollte stets die Lage des Gemeinwesens kennen und alles im Blick haben, was ihm an guten und schlechten Dingen widerfahren kann. Er befürwortet oder missbilligt die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und wenn er es für notwendig erachtet, verweist er ein Thema zur Vermittlung einer Lösung an die Jirga. Mashar sollten Wohlwollen gegenüber den jungen Leuten zeigen. Weil ein Mashar über Erfahrung und umfassendes Wissen verfügt wenden sich viele an ihn, um Streitigkeiten beizulegen, um etwas über die Familiengeschichte, das Land oder die traditionellen Sitten, Gebräuche und Geschichten zu erfahren usw.. Ein Mashar kann als "lebendige Geschichte” angesehen werden, denn er gibt die Erzählungen an die Jugend weiter, damit sie etwas über die Geschichte lernt, über positive und negative Ereignisse und über die Regeln des Pashtunwali. In allen Angelegenheiten wendet man sich zuerst an ihn und sein Rat wird widerspruchslos befolgt. Ein Kashar (junger Mensch) hat den Mashar (Ältesten) Respekt zu zollen, er soll deren Lehren in seinem Leben befolgen, andere Jugendliche von schlechtem Tun abbringen und anderen Gutes tun. Außerdem leistet ein Kashar freiwillige Dienste, sorgt für die Gäste und die Ältesten, beschafft Nahrungsmittel, kümmert sich um das Dorf und die Sicherheit des Gemeinwesens. Die Jugendlichen und die unverheirateten Männer des Dorfes schlafen im Hujra, um über das Dorf zu wachen, falls ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, d.h. Blutfehden, Raubüberfälle usw. Sie helfen den Ältesten im Dorf bei den Vorbereitungen für Hochzeiten, Beerdigungen, religiöse oder traditionelle Festlichkeiten. Bei einem Todesfall beispielsweise, helfen die Jüngeren den Ältesten ihres Stammes bei der Vorbereitung des Grabes, bei der Ghusal (Leichenwaschung), den Abschiedsgebeten usw.. Die Jungen und die Ältesten kümmern sich auch gemeinsam um die Armen, Behinderten, Kranken und Alten der Gemeinschaft. Die Jungen leisten die praktische Hilfe, die Ältesten sorgen für Finanzhilfen für die Behandlung, das tägliche Essen, Unterhaltung usw. Die Jungen müssen alle Regeln des Pashtunwali befolgen, ein Verstoß gilt als Sharam (Schande) für das ganze Gemeinwesen. Wenn ein junger Mensch jedoch etwas zu Ehren der Gemeinschaft unternimmt, erhält er ungeachtet der möglichen Folgen deren volle Unterstützung. In der traditionellen paschtunischen Gesellschaft symbolisieren die Frauen die Nang (Ehre) der Familie und des Stammes. Sie sind für die Hauswirtschaft, die Kindererziehung und die Versorgung der Familienmitglieder zuständig. Außerdem erwartet man von ihnen die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen und insbesondere die Wahrung einer guten Atmosphäre zwischen den engen Verwandten. Sie sollen in ihren jeweiligen Gemeinden ein ehrenhaftes und achtbares Leben führen und müssen das Verschleierungsgebot Purdah streng einhalten, die meiste Zeit sollen sie in den eigenen vier Wänden verbringen. Jedes Fehlverhalten oder sexuelle Fehltritte (Ehebruch, Entführung, Vergewaltigung) von Frauen gelten als schwerwiegende Verletzungen des Pashtunwali. In diesen Fällen können die Frauen von männlichen Verwandten getötet werden, um die Familienehre zu bewahren. Paschtuninnen, die in pakistanischen Städten wie Peshawar, Quetta, Mardan usw. wohnen, sind jedoch selbständiger, unabhängiger und beteiligen sich aktiv an geschäftlichen Angelegenheiten, der Politik und anderen gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Familie. Traditionell wurden vor allem die Frauen, die im Stammesverbund lebten, auch im Umgang mit Gewehren geschult, hauptsächlich, um sich in Konflikten selbst verteidigen zu können. Auch das Verschleierungsgebot wird in Not- oder Konfliktsituationen gelockert. In der Stammesgesellschaft spielten sie eine sehr wichtige Rolle für das Swara, d.h., dass die Schwester, Tochter, eine Cousine ersten oder zweiten Grades von der Familie eines Mörders als Entschädigung übergeben wird, um den Konflikt zwischen den Parteien beizulegen. Swara, ein paschtunischer Brauch, bedeutet wörtlich eine Frau auf dem Rücken eines Pferdes oder Kamels. Auf Druck der Regierung ist diese Praxis in der paschtunischen Gesellschaft jedoch weitgehend ausgemerzt worden. Der Brauch ist aber in einigen Gebieten in Nord- und Südwaziristan, den Agencies Khyber, Kurram, Bajaur, Orakzai in den Federally Administered Tribal Areas in Pakistan und in den afghanischen Provinzen Patkiya, Jalalabad, Nangarhar, Nazyan, Helmand, Kunar und anderen paschtunischen Siedlungsgebieten in Afghanistan immer noch lebendig. Es ist die Aufgabe der Männer für Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu sorgen und sie sollen mit dem anderen Geschlecht (Ehefrau, Mutter, Tochter, Schwester, usw.) eine herzliche und liebenswürde Beziehung pflegen. Die Moor (Mutter) steht in der Familienhierarchie nur an zweiter Stelle. Die Beschwerde einer Mutter über ihren Sohn bei einem Mashar (Ältesten) wird ohne weitere Nachforschungen als Wahrheit anerkannt. Sie werden so hoch geschätzt, dass eine gewaltsame Auseinandersetzung aufhört, wenn eine Frau ihren Schleier vor die Kämpfenden wirft. Frauen spielen auch für die Bewertung der Ehre eines Mannes eine große Rolle. Oft ist es die Meinung der Frauen, die die Stellung eines Mannes erhöht oder erniedrigt. Das Lob oder die üble Nachrede der Frauen kann sehr große Auswirkungen auf das Ansehen eines Mannes in der Gemeinschaft haben. Von den Männern erwartet man, dass sie die Namoos (Keuschheit der Frauen) schützen. Nach dem Verständnis der Paschtunen gehört auch ein neugeborenes Mädchen zur Namoos. Die Bedeutung der Namoos zeigt sich in dem paschtunischen Sprichwort: "mal tar sar jar, sar ta Namoos”, was heißt, "Opfere Materielles, um den Kopf zu retten, opfere den Kopf um Namoos zu schützen”. Die Männer müssen ihr positives Ansehen um jeden Preis wahren oder stärken. Sie sollten gute Redner sein und politische Allianzen schmieden können, sie sollten den Mut haben, die Familie und die Gemeinschaft zu verteidigen und für jede Beleidigung und jeden Angriff auf diese Rache nehmen. Außerdem sollen sie ihr Vermögen gegen fremde Begierden schützen und zeigen, dass sie bereit sind, Vermögen und Leben zu riskieren, um die Ehre der Familie zu bewahren. Tabus im Pashtunwali Jede menschliche Gesellschaft hat ihre Tabus, obwohl diese in den einzelnen Kulturen unterschiedlich stark ausgeprägt sein können; hier ist die paschtunische Gesellschaft keine Ausnahme. In dieser Gesellschaft gelten die Frauen als Symbole der Nang (Ehre). Die Erwähnung des Namens einer Frau in der Öffentlichkeit oder vor Fremden durch einen Stammesangehörigen gilt als Tabu und kann Blutvergießen verursachen. Shakanza bedeutet Beschimpfen und Beleidigung, das ist eine schwerwiegende Tat und der Täter muss Tawan (Zahlung eines Schuldigen an das Opfer) bezahlen, deren Höhe sich nach dem Alter und der sozialen Stellung des Beleidigten richtet. So gilt beispielsweise Shakanza einer nicht zu den eigenen Verwandten gehörenden Frau als die schlimmste Tat. Wer dessen beschuldigt wird, muss dem Geschädigten Nanawatai (Abbitte leisten) zukommen lassen. Das Pashtunwali verurteilt auch eine Heirat gegen den Willen der Familienmitglieder (Liebesheirat); um die Ehre der Familie zu bewahren, müssen beide (der Mann und die Frau) getötet werden. Eine Frau, die das Haus des Vaters verlässt, um einen Ehemann zu suchen ist eine Mateeza. Insbesondere eine Frau, die mit ihrem Verlobten vor der Hochzeit wegläuft, ist eine Mateeza. Eine Mateeza gilt als eine schlechte Frau, als Landstreicherin. In Paschto sagt man von einer solchen Frau: "Flankai Sail Di Kawa, Mateeza Larhe”, was bedeutet "Oh, Fräulein so und so, du hast dich mit allen abgegeben und bist dann als Mateeza weggelaufen”. Das Pashtunwali verbietet auch schlechtes und unhöfliches Benehmen vor den Ältesten, Singen in der Öffentlichkeit und den regelmäßigen Umgang von Männern und Frauen. Nach Essa Narkh muss jemand, der einen Mashar despektierlich behandelt, 1800 Afghani als Tawan (Entschädigungsleistung des Täters an das Opfer) bezahlen, weil die Mashar in der Paschtunen-Gemeinschaft so hohe Wertschätzung genießen. Die Paschtunen lehnen auch die Heirat mit einer Dama (Sängerinnen und Tänzerinnen) ab. Eine Dama ist eine Frau, die bei Hochzeiten als Tänzerin und Sängerin auftritt. Eine Dama gehört entweder nicht dem Volk der Paschtunen an oder nur einer unteren Gesellschaftsschicht. Die Paschtunen engagieren gerne hübsche Damas für die Hochzeitsfeste; daher gab es bis vor kurzem professionelle Tänzerinnen; teilweise gibt es sie jetzt noch in den Bezirken Swat, Mardan und Peshawar von Khyber Pakhtunkhwa in Pakistan. Eine Dama hat eine niedrige soziale Stellung und ist Eigentum des Mashar des Stammes. In den paschtunischen Gemeinschaften, in denen die Frauen verschleiert sind, dürfen die Dama sich unverschleiert bewegen. Den Paschtunen ist allein schon die Vorstellung von Talaq (Scheidung) ein Horror. Das Wort Zantalaq (ein Mann, der sich von seiner Frau geschieden hat) gilt als Beleidigung und widerspricht dem Ehrbegriff der Paschtunen. Eine derartige Beleidigung kann zu Mord und Blutfehden führen. Mit Mazaka wird ganz allgemein Land bezeichnet, aber im engeren Sinne bezeichnet es den Acker eines Paschtunen. Symbolisch steht Mazaka für die eigenen Vorfahren. Wenn jemand sein Mazaka verkauft, wird man über ihn sagen: "Da Plar Nikah Haduki-ye-Khars Krhal” (er hat die Knochen seines Vaters verkauft). Mazaka gehört zu Namoos (Keuschheit der Frauen); daher vergreift sich derjenige, der sich an dem Mazaka eines anderen vergreift auch an seiner Namoos. In den FATA symbolisiert Mazaka Moor (Mutter). Die Moor wird respektiert und steht in der Familienhierarchie direkt hinter dem Vater. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Moor ältere Frauen, die Kinder haben. Die Beleidigung einer älteren Frau gilt als Beleidigung der eigenen Mutter. In der afghanischen Provinz Khost bedeutet Mora eine Frau, die in einen anderen Mann als ihren Ehemann verliebt ist, die eine geheime Liebesaffäre hat und das Geld ihres Ehemannes für ihren Geliebten ausgibt. Nach dem Narkh (Strafvorschriften im Pashtunwali) müssen beide getötet werden und wer seine Ehefrau aus diesem Grund umbringt, wird nicht öffentlich verhört; nur die Mashar werden ihn vertraulich befragen. Marg bedeutet Mord. Generell ist mit Marg ein vorsätzlicher Mord gemeint, für den eine hohe Tawan (Entschädigung vom Täter an das Opfer) zu zahlen ist. Tawan für Marg wird nicht häufig gewährt, diejenigen, die verzeihen, nennt man Be Nanga (entehrt/Feigling). Die Tawan für Marg ist Marg. Nanawatai (Abbitte leisten) wird in solchen Fällen nicht häufig gewährt. Die Religion spielt in der paschtunischen Gesellschaft eine große Rolle und wer seinen religiösen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird verachtet. Im Gebiet Mahsud in Südwaziristan in den FATA gilt auch die Verwehrung des Asyls als Tabu. Der Mitarbeiter der Pashto Academy der Universität Peshawar Fazal Azeem sagte, dass die Paschtunen stark an übernatürliche Kräfte glauben. Es ist streng verboten, Sätze wie "ka mar shaum ma khun ta gary" (Du bringst mich noch ins Grab) zu äußern oder Geister und Leichen vor Kindern zu erwähnen, weil sie dadurch verängstigt werden könnten. Vor- und Nachteile des Pashtunwali: Vorteile Das Pashtunwali steht für Frieden, Liebe, gegenseitigen Respekt, friedliches Zusammenleben usw.131 Ferner sind Institutionen des Pashtunwali wie die Jirga das beste Mittel zur Konfliktlösung durch Konsultationen und Konsensbildung. Das Pashtunwali ist ein hervorragendes System zur Lösung von Problemen durch die Einbindung der Gemeinschaft. Es ist die zentrale Autorität zur Regelung aller gesellschaftlichen und internen Angelegenheiten des Gemeinwesens. Das Pashtunwali manifestiert sich in seinen Regeln wie Melmastiya (Gastfreundschaft), Nang (Ehre), Nanawatai (Abbitte leisten), Ghairat (Würde) usw., während gesellschaftliche Institutionen, also die Jirga demokratische Strukturen darstellen. Nachteile Als Verhaltenskodex hat das Pashtunwali gewisse Nachteile. Da es nicht in Schriftform vorliegt, besteht das Risiko, dass einige es zu ihrem eigenen persönlichen Vorteil ausnutzen und missbrauchen. So werden Regeln wie Melmastiya, Ghairat und Tapferkeit meist missbraucht, um in den Paschtunengebieten die Militanz und den Extremismus zu fördern. In traditionellen patriarchalischen Gesellschaften wie in den FATA (Federally Administered Tribal Areas) und in Afghanistan, verhindern einige Elemente wie z.B. Swara, Toor, Jhagh, dass Frauen ihre Grundrechte wie Wahlfreiheit, freie Meinungsäußerung, Bildung oder Gesundheit etc. ausüben können. Auszug aus der Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse vom 07.06.2017 zu Afghanistan betreffend Blutrache und Blutfehde: [ ] Ehre und Vergeltung bei Ehrverletzungen (badal) spielen eine zentrale Rolle im paschtunischen Ehrenkodex (Paschtunwali). In den Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom
  16. April 2016 weist UNHCR mit Bezug auf verschiedene Quellen darauf hin, dass Vergeltung durch Blutrache auf einem traditionellen Verständnis von Verhalten und Ehre beruht. Eine Blutfehde besteht zwischen zwei Familien, wobei Mitglieder der einen Familie solche der anderen zur Vergeltung einer Tat töten. Die Blutrache sei hauptsächlich eine paschtunische Tradition und im paschtunischen Ehrenkodex (Paschtunwali) verankert, werde aber auch von anderen ethnischen Gruppen praktiziert. Auslöser einer Blutfehde könne ein Mord oder eine ungelöste Streitigkeit sein. Gemäss einem in den UNHCR-Richtlinien zitierten Landinfo-Bericht vom
  17. November 2011, der sich auf eine Publikation von Thomas Barfield, Anthropologe mit Schwerpunkt Afghanistan an der Boston University, aus dem Jahr 2003 beruft, ist Vergeltung (badal) bei verletzter Ehre eine zentrale Institution des Paschtunwali. Thomas Ruttig, Kodirektor des Afghanistan Analysts Network in Kabul, gab am
  18. Februar 2017 gegenüber dem Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (ACCORD) an, bei badal handele es sich um einen Austausch zwischen zwei Familien infolge einer Ehrverletzung. Das Prinzip des badal entspreche dem qesas/quisas-Prinzip der Scharia. Laut einem Bericht der Afghanistan Research and Evaluation Unit (AREU) vom Januar 2016 steht der Begriff badal für Austausch und kann sich beispielsweise auch auf den Austausch von zwei Frauen zwischen zwei Familien beziehen, indem eine Tochter aus jeder Familie mit einem Mann aus der jeweils anderen Familie verheiratet wird. Das Recht auf Rache und die Erwartung einer Vergeltung ist gemäß dem Landinfo-Bericht zentral für das nichtstaatliche Rechtssystem des Paschtunwali. Die Verantwortung für die Bestrafung von immoralischem Verhalten wie Diebstahl, Vergewaltigung oder Mord liege nicht bei der Gemeinschaft, sondern beim Opfer, und Rache sei eine akzeptable Reaktion. Die Grenzen der Legitimität der Rache würden durch lokale Traditionen, die öffentliche Meinung und den Paschtunwali bestimmt. Wird keine Rache ausgeübt, könne dies als moralische Schwäche ausgelegt werden, die auf ganze Familienverbände bezogen werden könne. Sowohl das Anzeigen eines Mordes bei den staatlichen Behörden als auch Verhandlungen über finanzielle Entschädigung mit der Täterfamilie können als Schwäche und als Zeichen ausgelegt werden, dass die Familie nicht stark genug ist, ihre Ehre zu verteidigen. Der Familienverband des Opfers habe eine kollektive Verantwortung, Vergeltung zu üben und die Ehre wiederherzustellen. Laut Angaben eines Vertreters der Peace Training & Research Organization (PTRO) in Kabul gegenüber der SFH vom
  19. Juni 2017 ist die Ausübung von Vergeltung auch ein Signal an andere, dass die betroffene Familie stark ist und sich verteidigen kann. Dies gelte unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit. Blutrache wird überall in Afghanistan sowie von und zwischen allen Volksgruppen praktiziert. Thomas Ruttig, Kodirektor des Afghanistan Analysts Network in Kabul, gab gegenüber der SFH am
  20. Mai 2017 folgendes an: Blutrache sei in Afghanistan kein ausschließlich ländliches Phänomen, sondern überall und auch zwischen allen Ethnien möglich. Die kriegsbedingten großen Wanderungsbewegungen vom Land in die Städte hätten dazu beigetragen, dass Gebräuche wie Blutrache auch in den Städten praktiziert würden. Noah Coburn, Anthropologe mit Schwerpunkt Afghanistan am Bennington College, bestätigte am
  21. Mai 2017 gegenüber der SFH, dass Blutrache in Afghanistan sowohl auf dem Land als auch in den Städten einschließlich Kabul verbreitet ist und zwischen verschiedenen Ethnien, beispielsweise einer paschtunischen und einer tadschikischen Familie, vorkommen kann. Gemäß Angaben von Thomas Barfield vom
  22. Mai 2017 gegenüber der SFH ist Blutrache in ländlichen Gebieten eher üblich, kann jedoch wegen der großen Zahl der vom Land zugewanderten Stadtbewohner auch in Städten vorkommen. Die ethnische Zugehörigkeit spiele bezüglich Blutrache keine zentrale Rolle, und sie könne daher auch zwischen Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen ausgeübt werden. In solchen Fällen könne eine Beilegung jedoch schwieriger sein als in Fällen von Blutrache zwischen Angehörigen derselben ethnischen Gruppe, da es weniger Ansatzpunkte für eine Mediation gebe. Gemäß PTRO (
  23. Juni 2017) ist Blutrache sowohl in den Städten wie auch auf dem Land üblich. Mächtige Familien übten bei einer Ehrverletzung normalerweise Vergeltung, während weniger mächtige und arme Familien in der Regel Verhandlungen und eine Versöhnung durch Älteste oder eine Bestrafung durch die Regierung akzeptierten. Keine festen Regeln wie beispielsweise Mindestalter; Blutrache kann auch nach Jahren oder Jahrzehnten ausgeübt werden. Laut Thomas Barfield (
  24. Mai 2017) zielt eine Blutrache hauptsächlich auf diejenige Person ab, die einer Tat wie beispielsweise eines Mordes bezichtigt wird, unabhängig von ihrem Alter. Unter bestimmten Bedingungen könne gemäß dem Landinfo-Bericht aber auch die Tötung des Bruders des Täters oder eines anderen Verwandten der väterlichen Linie eine Alternative darstellen. Thomas Ruttig (
  25. Mai 2017) gab an, es gebe keine klaren Regeln für die Ausübung von Blutrache, wie beispielsweise ein Mindestalter, ab dem eine Person Ziel einer Blutrache werden könne. Wenn eine Familie Rache üben wolle, würde sie nach einer Gelegenheit dafür suchen. Gemäß Noah Coburn (
  26. Mai 2017) kann ein männliches Familienmitglied im frühen Teenageralter Ziel einer Blutrache werden, möglicherweise aber auch bereits im Alter von neun oder zehn Jahren. Eine Blutfehde kann gemäß Thomas Ruttig und Thomas Barfield (
  27. Mai 2017) auch nach Jahren oder Jahrzehnten einsetzen oder Jahre oder Jahrzehnte dauern. Laut UNHCR (
  28. April 2016) kann eine Blutrache auch in solchen Fällen erst Jahre oder Jahrzehnte nach der ursprünglichen Tat einsetzen, wenn sich eine Opferfamilie nicht sofort in der Lage fühlt, Rache auszuüben. Landinfo zitiert unter Berufung auf Barfield

(2003)ein paschtunisches Sprichwort, das die geringe Bedeutung der Zeit in diesem Zusammenhang ausdrückt: «Ein Mann übte nach hundert Jahren Rache, bedauerte jedoch, übereilt gehandelt zu haben». Staatliche Prozesse und traditionelle Bräuche wie Blutrache laufen unabhängig voneinander ab; ein Urteil eines staatlichen Gerichts beendet eine Blutrache nicht. Bei staatlichen Prozessen und traditionellen Bräuchen wie der Blutrache handelt es sich gemäß Angaben von Thomas Ruttig (
  1. Mai 2017) um «zwei völlig verschiedene Welten». Laut Thomas Barfield (
  2. Mai 2017) hat Blutrache keinen Zusammenhang mit formalen rechtlichen Abläufen, sondern ist illegal. Ein Freispruch durch ein Gericht kann gemäß Angaben von Thomas Barfield und Noah Coburn eine Blutrache nicht beenden. Für eine Tat inhaftierte Personen bleiben laut Thomas Barfield (
  3. Mai 2017) daher über die Inhaftierung hinaus Ziel einer Blutrache, da es nach ihrer Freilassung möglich sei, sie anzugreifen. Eine Blutrache könne durch die Tötung einer Person beendet werden, wobei eine solche Tötung andererseits auch einen neuen Racheakt der Gegenseite auslösen könne. Üblicherweise ende eine Blutrache, wenn beide Seiten einer förmlichen Beendigung durch einen Versöhnungsprozess zustimmten, bei dem Blutgeld gezahlt würde. Gemäß UNHCR (
  4. April 2016) können Akte der Blutrache auch dann ausgeübt werden, wenn ein Täter bereits im Rahmen des staatlichen Rechtssystems bestraft wurde. Laut Landinfo (
  5. November 2011) schließt eine Entscheidung im Rechtssystem der Regierung das Risiko einer gewaltsamen Vergeltung nicht notwendigerweise aus. Von der Opferfamilie könne immer noch erwartet werden, dass sie den Mörder nach seiner Entlassung tötet, außer die Fehde sei beigelegt worden. Eine lokale Gemeinschaft betrachte eine Tötung aus Rache, die durch die Tradition legitimiert ist, nicht als ein Verbrechen Schutz durch den Staat Weit verbreitete Straflosigkeit und Korruption bei den Behörden; Bürgerinnen und Bürger misstrauen der Polizei und fürchten sie. Gemäß den UNHCR-Richtlinien vom
  6. April 2016 ergeben sich Afghanistans schwache rechtsstaatliche Strukturen unter anderem aus der sehr weit verbreiteten Korruption und einer Kultur der Straflosigkeit. Urheber von Menschenrechtsverletzungen werden kaum bestraft, und Angehörige von staatlichen Institutionen wie der afghanischen nationalen und der afghanischen lokalen Polizei begehen selbst Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür verurteilt zu werden. Staatliche Behörden und Institutionen einschließlich Polizei und Justiz sind auf allen Ebenen von Korruption betroffen. Ein Bericht des Congressional Research Service vom
  7. Mai 2017 hebt hervor, dass der Zustand der afghanischen nationalen Polizei von unabhängiger Seite negativ beurteilt wird. Die Korruption habe ein solches Ausmaß erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger der Polizei misstrauen und sie fürchten. Unter anderem sei diese auch oft in lokale Streitigkeiten verwickelt. USDOS (
  8. März 2017) berichtet ebenfalls von Korruption bei staatlichen Behörden, die straflos bleibt. Durch Zahlung von Bestechungsgeldern würden Gefängnisstrafen reduziert, Untersuchungen abgebrochen oder Anklagen zurückgenommen. Polizeiangehörige verlangten Bestechungsgelder für Entlassungen aus dem Gefängnis oder Vermeidung von Festnahmen. Ein Vertreter der Peace Training & Research Organization (PTRO) in Kabul gab am
  9. Juni 2017 gegenüber der SFH ebenfalls an, dass Gerichten in Afghanistan kein Vertrauen geschenkt würde. Durch Bestechung könnten sie nämlich dazu gebracht werden, die Dauer von Gefängnisstrafen zu verkürzen oder die Art der Bestrafung zu ändern. Staatliche Institutionen bieten kaum Schutz vor Blutrache; Zugang zu staatlichem Schutz hängt von finanziellen Mitteln und vom Einfluss der betroffenen Familie ab. Staatliche Gerichte und die Polizei in Afghanistan können gemäß Thomas Ruttig (
  10. Mai 2017) wegen der oben beschriebenen weit verbreiteten Straflosigkeit und Korruption eine Blutrache nicht verhindern oder beenden und seien oft auch nicht willens, dies zu tun. Es sei sogar möglich, dass auch Richter und Polizeiangehörige «eine Blutrache als ein legitimes – weil «traditionelles» – Vorgehen betrachteten». Noah Coburn gab am
  11. Mai 2017 gegenüber der SFH an, der Zugang zu staatlichem Schutz hänge von den finanziellen Mitteln und dem Einfluss der betroffenen Familie ab. Wenn die Familie für genügend bedeutend erachtet würde oder ausreichende Bestechungsgelder zahlen könne, könnten die Behörden sich unter Umständen für den Fall interessieren. Generell könne die Polizei von einer Blutrache betroffene Personen jedoch nicht wirksam schützen. Staatlicher Schutz ist äußerst unwahrscheinlich, wenn Polizeiangehörige in Blutrache verwickelt sind. In Fällen, in denen ein Polizist in eine Blutrache verwickelt ist, muss man laut Thomas Ruttig (
  12. Mai 2017) damit rechnen, dass aus Gründen des «Korpsgeistes» andere Polizeiangehörige und Behördenvertreter nicht gegen ihn vorgehen werden. Dies sei umso wahrscheinlicher, je höher die Position des Polizisten sei. Laut Thomas Barfield (
  13. Mai 2017) ist die Polizei in Fällen von Blutrache kaum hilfreich, und man kann sich nicht auf sie verlassen. Dies sei umso mehr der Fall, wenn ein Behörden- oder Polizeiangehöriger in die Blutrache verwickelt sei und mit Rache drohe, außer wenn die bedrohte Familie ihrerseits Verbindungen zu noch mächtigeren Personen habe. Gemäß Noah Coburn (
  14. Mai 2017) ist es unwahrscheinlich, dass eine bedrohte Familie staatlichen Schutz erhält, wenn ein Polizeiangehöriger auf der Seite der anderen Familie in die Blutrache verwickelt ist. [ ] Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Informationen zu Blutrache vom 25.08.2014: Conrad Schetter, ein von 1999 bis 2013 am in Bonn ansässigen Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) tätiger Politikwissenschaftler mit Forschungsschwerpunkt afghanische Geschichte, schreibt in einem Beitrag für einen im Jahr 2012 erschienenen Sammelband Folgendes: "Die Basis der paschtunischen Stammesordnung, wie sie bis Ende der 1970er Jahre gerade in den ländlichen Regionen dominierte, ist, dass sich die Existenz des einzelnen Mannes, des Familienverbandes, des Clans in ständiger Bedrohung befinden und gegen äußere Feinde verteidigt werden müssen. Um sich behaupten zu können, muss jedes männliche Stammesmitglied seine Autonomie und Ehre vor vermeintlichen Übergriffen auch mit Anwendung physischer Gewalt schützen. Übergriffe werden mit Gleichem vergolten, was als badal bezeichnet wird. Andernfalls droht der Mann, sein soziales Prestige zu verlieren. Badal entspricht etwa dem alttestamentarischen Auge um Auge, indem die Anwendung physischer Gewalt über einen mündlichen Ehren- und Rechtscodex, das paschtunwali, legitimiert wird. Es bedingt, dass über Generationen hinweg Fehden und Akte der Blutrache ausgetragen werden und eine gesellschaftliche Rechtfertigung erfahren." (Schetter, 2012, S. 104) In seinen im August 2013 veröffentlichten Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Asylsuchenden aus Afghanistan geht das Flüchtlingshochkommissariat (UN High Commissioner for Refugees, UNHCR) unter Berufung auf verschiedene Quellen (unter anderem der weiter unter zitierte Landinfo-Bericht vom November 2011) wie folgt auf Blutfehden in Afghanistan ein: "Gemäß alt hergebrachter Verhaltens- und Ehrvorstellungen töten bei einer Blutfehde die Mitglieder einer Familie als Akte der Vergeltung die Mitglieder einer anderen Familie. In Hinblick auf Afghanistan sind Blutfehden in erster Linie eine Tradition der Paschtunen und im paschtunischen Gewohnheitsrechtssystem Pashtunwali verwurzelt. Blutfehden können durch Morde ausgelöst werden, aber auch durch andere Vergehen wie die Zufügung dauerhafter, ernsthafter Verletzungen, Entführungen oder Vergewaltigung verheirateter Frauen oder ungelöster Streitigkeiten um Land, Zugang zu Wasser oder Eigentum. Blutfehden können zu lang anhaltenden Kreisläufen aus Gewalt und Vergeltung führen. Nach dem Pashtunwali muss die Rache sich grundsätzlich gegen den Täter selbst richten, unter bestimmten Umständen kann aber auch der Bruder des Täters oder ein anderer Verwandter, der aus der väterlichen Linie stammt, zum Ziel der Rache werden. Im Allgemeinen werden Racheakte nicht an Frauen und Kinder verübt. Wenn die Familie des Opfers nicht in der Lage ist, sich zu rächen, dann kann die Blutfehde ruhen, bis die Familie des Opfers sich in der Lage sieht, Racheakte auszuüben. Daher kann sich die Rache Jahre oder sogar Generationen nach dem eigentlichen Vergehen ereignen. Die Bestrafung des Täters durch das formale Rechtssystem schließt gewaltsame Racheakte durch die Familie des Opfers nicht notwendigerweise aus. Sofern die Blutfehde nicht durch eine Einigung mit Hilfe traditioneller Streitbeilegungsmechanismen beendet wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Familie des Opfers auch dann noch Rache gegen den Täter verüben wird, wenn dieser seine offizielle Strafe bereits verbüßt hat." (UNHCR,
  15. August 2013, S. 79-80) Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo schreibt in einem Bericht vom November 2011, dass Blutrache eine vornehmlich paschtunische Tradition sei. Ihre Verbindung zum Konzept der Ehre werde durch den Umstand verdeutlicht, dass es als Zeichen von Schwäche gelte, wenn eine Tat unerwidert bleibe. Ganzen Verwandtschaftsgruppen könnten in einem solchen Fall vorgeworfen werden, über keinen moralischen Charakter zu verfügen. Sowohl das Melden eines Mordes bei den Behörden als auch das Verhandeln mit der Familie des Täters über eine finanzielle Kompensation könne als Schwäche und Unvermögen der Familie interpretiert werden, ihre Ehre zu verteidigen. Eine Entscheidung des staatlichen Justizsystems schließe nicht unbedingt das Risiko einer gewaltsamen Vergeltung aus. Wenn keine Einigung zur lokalen Beilegung der Fehde erreicht werde, könne von der Familie des Opfers weiterhin erwartet werden, dass sie den Mörder töte, wenn er freigelassen werde. Die Blutrache sei eng mit dem Konzept der Ehre verbunden. Eine Tötung, die Rache hervorrufe, habe auf die eine oder andere Weise die Verwandtschaftsgruppe, den Clan bzw. den Stamm entehrt. Innerhalb der Verwandtschaftsgruppe des Opfers gebe es eine begrenzte, kollektive Verantwortung, Rache zu nehmen und zur Wiederherstellung der Ehre beizutragen. Die Person, die Rache nehme, sollte ein naher Verwandter des Opfers sein. Nur in manchen paschtunischen Gemeinschaften werde es als legitim erachtet, eine andere Person anzuheuern, um im Namen des Opfers Rache zu nehmen. Wie der Bericht weiters anführt, habe die von AfghanInnen geführte Nicht-Regierungsorganisation Cooperation for Peace and Unity (CPAU) in fünf Provinzen Analysen zum Ausmaß der verschiedenen Konflikte durchgeführt. Laut den von CPAU erhobenen Daten seien Blutfehden im Allgemeinen eine seltene Erscheinung und würden zu einem gewissen Ausmaß denselben saisonalen Mustern wie andere Konflikte folgen: "Blood revenge is primarily a Pashtun tradition, and its connection to honour is illustrated by the fact that failure to reciprocate is deemed a sign of moral weakness, and may imply whole kinship groups being seen as lacking in moral character. Both reporting a murder to the authorities and negotiating for financial compensation with the perpetrator's family can be interpreted as weakness and as indicating that the group is not strong enough to defend its honour. A decision in the governmental judicial system does not necessarily exclude the risk of violent retaliation. The victim's family can still be expected to kill the murderer when he is released (unless there is a settlement to end the feud locally).”[ ]Blood revenge closely linked to honour. A killing that provokes revenge, has in one way or another dishonoured the kin group/clan/tribe. Within the victim's kin group there is a limited, collective responsibility to take revenge and contribute to restoring honour. The person taking revenge should be a close relative of the victim, only in some Pashtun communities is it considered legitimate to hire a substitute to take revenge in the name of the victim. [ ] Conflict analyses conducted by Cooperation for Peace and Unity (CPAU) in five different provinces in Afghanistan look into how the extent of different conflicts varies during a year. [ ] CPAU's figures indicate that blood feuding is a generally rare occurrence, and that it to a certain extent follows the same seasonal pattern as other conflicts.” (Landinfo,
  16. November 2011, S. 9-10) Das Finnish Immigration Service (FIS) hält in seinem im Mai 2007 veröffentlichten Bericht zu einer Erkundungsmission im September 2006 fest, dass laut zahlreichen InterviewpartnerInnen Blutrache und Ehrenmorde kein alltägliches Phänomen sondern exzeptionell seien und großteils einen Teil der Kultur der Paschtunen darstellen würden. Zugleich sei erwähnt worden, dass die Tatsache, dass Ethnien gemischt leben, dazu geführt habe, dass kulturelle Einflüsse weitergegeben wurden. Für Einschätzungen zur Wahrscheinlichkeit von Blutrache und Ehrenmorden seien Aspekte wie sozialer Hintergrund, Ethnizität, Nähe zu großen paschtunischen Siedlungen sowie die Frage, ob ein Gebiet ländlich oder städtisch ist, miteinzubeziehen [ ] Mohammad Aziz Rahjo, ehemaliger Mitarbeiter von UNHCR Afghanistan, hält in dem im November 2007 von ACCORD und UNHCR veröffentlichten COI-Seminar-Bericht zu Afghanistan fest, dass Blutfehden unter anderem aus Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentum und der Ehre von Frauen hervorgehen würden. In Afghanistan werde dabei das Wort "namus" verwendet, das sowohl mit "Ehre" als auch mit "Eigentum" übersetzt werden könne. Gemäß dem traditionellen Sprichwort "zan, zar, zamin" ("Frauen, Gold, Land") würde der Begriff "Eigentum" ("namus") neben Eigentum und dem Recht auf Wasser bzw. Land auch Ehefrauen bzw. die Ehre der weiblichen Familienmitglieder umfassen. Wenn ein Element des "namus" verletzt würde, würden Blutfehde und Rache jedenfalls zu einem Thema. Blutfehden kämen vor allem bei Paschtunen, in geringerem Ausmaß aber auch bei ethnischen Usbeken und Tadschiken vor. Es könne auch Fälle von Blutrache bei den Hazara geben. Blutfehden würden auf dem Konzept der Rache basieren. In einigen Gegenden würden Familien oder Stämme Schutz bieten, jedoch werde ihr Schutz nicht lange währen. Die Rache werde von Generation an Generation weitergegeben. Blutfehden seien in Afghanistan weitverbreitet. Es gebe sie in Provinzen im Süden, Zentrum und Südosten des Landes, wo das traditionelle Justizsystem seit langem funktioniere und das offizielle oder formelle Justizsystem selbst vor dem Konflikt nicht richtig funktioniert habe. Blutfehden seien auch im Osten und Nordosten des Landes weitverbreitet. Die lokalen Schuras und Dschirgas (Ratsversammlungen, Anm. ACCORD) seien die einzigen Strukturen, die sich mit der Beilegung von Blutfehden beschäftigen würden:Die lokalen Schuras und Dschirgas (Ratsversammlungen, Anmerkung ACCORD) seien die einzigen Strukturen, die sich mit der Beilegung von Blutfehden beschäftigen würden: [ ] Blutrache und Ehrenmorde in Afghanistan – Glossar Badragga steht für eine Stammeseskorte, die für gewöhnlich aus Mitgliedern dieses Stammes besteht. Ein Angriff auf eine "Badragga" kann eine Stammesfehde zur Folge haben. Nach anderer Auffassung kann "Badragga" auch Begleitschutz für eine Gemeinschaft oder Person bedeuten, damit diese ihr Ziel unversehrt erreicht, auch wenn sie feindliches Gebiet durchquert. Ein Angriff auf diese Gemeinschaft oder Person wäre unehrenhaft. [ ] Ghairat (Ehre): Die Ehre ist das oberste Prinzip des Paschtunwali. Hamsaya steht für eine Gruppe von Schutzabhängigen, die sich in den Schutz bzw. die Obhut eines Stärkeren begeben. Jeder Angriff auf die "Hamsaya" wird als Angriff auf deren Beschützer gewertet. Nach anderer Auffassung bedeutet "Hamsaya" Nachbar (wörtlich "Gleiche Schatten teilen"). Jeder Angriff auf die "Hamsaya" wird als Angriff auf die eigene Familie gewertet. [ ] Jirga: Die "Jirga" ist eine Versammlung der Stammesältesten, die zu verschiedensten Gelegenheiten einberufen werden bzw. tagen kann. Beispiel: Dispute innerhalb des Stammes oder zwischen verschiedenen Stämmen. Nach anderer Auffassung sind "Jirgas" Versammlungen, die in jeder Familie (Sippe) und in jedem Stamm zu besonderen Anlässen abgehalten werden. Dabei wird so lange diskutiert, bis eine Einigung erzielt ist. [ ] Loya Jirga: große Versammlung [ ] Maraka: Verhandlung oder kleine Versammlung. [ ] Meschrano Jarga: Ältestenrat (Senat, erste Kammer des afghanischen Parlaments, ähnlich dem Oberhaus) [ ] Nagha ist eine Strafsumme, die durch die Stammesältesten festgelegt und einem Verurteilten /als Strafe auferlegt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann gegebenenfalls durch die "Lashkar" vollzogen werden. Nanawate bedeutet Asyl bzw. Vergebung oder Entschuldigung und ist das dritte Gesetz des Paschtunwali. Das Wort leitet sich von dem Verb "hingehen" ab und steht dafür, dass der Besiegte in das Haus des Siegers geht und um Vergebung bittet. "Nanawate" kann nicht eingefordert werden, wenn der Disput die Entehrung oder Verletzung einer Frau beinhaltet. Nach anderer Auffassung bedeutet "Nanawate" wörtlich "Herein" und ist eine Möglichkeit, Konflikte zwischen Gegnern beizulegen. Es ist unehrenhaft, die Bitte um Verzeihung eines Gegners, der hereingekommen ist, abzuschlagen. Nang: Das vierte Gesetz des Paschtunwali beinhaltet jene Bereiche, die zusammengefasst die Ehre eines Paschtunen oder die seiner Familie ausmachen. Nang bedeutet wörtlich "Schande". Dabei handelt es sich um die Verletzung der Ehre eines Paschtunens oder die seiner Familie durch eigene Verhaltensweisen, Nichthandeln oder äußere Umstände. [ ] Peghor bedeutet Schande bzw. Entehrung. Wer gegen die Gesetze des Paschtunwali verstößt oder unerlaubter Taten beschuldigt wird, dem wird überall Schande vorgeworfen und jeglicher Kontakt zu ihm wird vermieden. Es gibt ein Sprichwort, das besagt: "Die Verletzung durch ein Messer kann wieder geheilt werden, aber die Verletzung durch Peghor heilt niemals wieder." Deshalb ist jeder Paschtune, Frauen und Männer, bemüht Schandtaten zu vermeiden. "Peghor" ist für einen Paschtunen schlimmer als der Tod. Eine Schande ist nicht nur eine Sache des Täters, sondern der ganzen Familie. Verwandte und Freunde werden dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Pur (wörtlich "Leihen"): Ausgleich bzw. Entschädigung oder Geldstrafe. Jedes Körperorgan hat einen bestimmten Preis. Rogha (Gesundheit) bedeutet soviel wie Frieden. Friedensschluss bzw. Versöhnung nach einer "Jirga" bzw. "Maraka". Traditionelle Anlässe wie Geburt, Hochzeit, Beschneidung, Verlobung und religiöse Feste sind gute Gelegenheiten, die bestehenden Konflikte durch gegenseitige Besuche beizulegen. Weiters steht "Rogha" für die Niederlegung eines Disputs zwischen streitenden Fraktionen. [ ] Sor Lassi (wörtlich "rote Hände") wird für Kapitalverbrecher bzw. Mittäter verwendet. [ ] Swara ist eine Form der Sühneleistung für Mord, Ehebruch oder Entführung. Eine Frau aus der Sippe des Täters wird mit einem Mann der geschädigten Sippe verheiratet (auf Beschluss der Jirga). Nach anderer Auffassung bedeutet "Swara" die Abtretung einer Frau (zur Sühne für ein schweres Verbrechen). [ ] Zalweshti bedeutet Exekutive und leitet sich von dem Wort "Vierzig" ab. Es steht für die Umsetzung der Entscheidungen der Jirga, d. h. jeder
  17. Mann ist ein Mitglied. In Kurram heißt diese Gruppierung "Shalgoon". Sie wird von dem Wort "Zwanzig" abgeleitet und bedeutet, dass jeder
  18. Mann Mitglied dieser Gruppe wird.
  19. Beweiswürdigung: 2.
  20. Die Feststellungen zur Staatsangehörigkeit, Volksgruppenzugehörigkeit und Glaubensrichtung des Beschwerdeführers ergeben sich aus seinen insofern unbedenklichen Angaben und den Feststellungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu dem in Beschwerde gezogenen Bescheid. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch nach der mündlichen Verhandlung keinen Grund an diesen zu zweifeln. Aufgrund der im Verfahren unterlassenen Vorlage eines unbedenklichen nationalen Identitätsdokuments bzw. sonstigen Bescheinigungsmittel konnte die Identität des Beschwerdeführers nicht festgestellt werden; der im Spruch angeführte Name dient lediglich zur Identifizierung des Beschwerdeführers als Verfahrenspartei. Die Ausführungen zum Verfahrensgang ergeben sich aus dem Akteninhalt. Die Feststellungen zur grundsätzlichen Familiensituation ergeben sich aus den diesbezüglich glaubhaften Angaben des Beschwerdeführers. Die Feststellung zur strafgerichtlichen Unbescholtenheit des Beschwerdeführers ergibt sich aus der Einsichtnahme in das Strafregister und seinen glaubhaften Aussagen. 2.
  21. Zum Vorbringen des Beschwerdeführers, er laufe Gefahr bei seiner Rückkehr durch die Taliban verfolgt zu werden ist vorab auszuführen, dass es im Asylverfahren nicht ausreicht, dass dieser Behauptungen aufstellt, sondern muss er diese auch glaubhaft machen. Dazu muss das Vorbringen des Beschwerdeführers in gewissem Maß substantiiert und nachvollziehbar sein, die Handlungsabläufe den allgemeinen Lebenserfahrungen entsprechen und muss der Beschwerdeführer auch persönlich glaubwürdig auftreten. Die Aussagen des Beschwerdeführers entsprechen diesen Kriterien nicht. Es mangelte seinem Vorbringen an substantiellen Details und er konnte sich zu vielen Fragen nur unzureichend äußern. So vermochte der Beschwerdeführer nur unzureichend seine Lebensgeschichte zu beschreiben. Er konnte über die Zeit in der er das Haus nicht habe verlassen dürfen nur sehr allgemeine Aussagen tätigen. Womit er sich den ganzen Tag jahrelang beschäftigt habe, vermochte er nämlich nur mangelhaft oder gar nicht zu beschreiben. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung müsste diese Lebensphase eine sehr belastende und prägende Zeit für den Beschwerdeführer gewesen sein, von der man hätte erwarten können, dass er diese in lebhafterer und vor allem ausführlicherer Weise schildern kann (Seite 8-9 des Verhandlungsprotokolls). Auch wie die Familie ihren Unterhalt gewährleistet habe, konnte er nicht nachvollziehbar beschreiben. Gleichermaßen konnte der Beschwerdeführer nicht erklären, woher das Geld für seine Flucht stamme (Seite 7 des Verhandlungsprotokolls, AS 103). Zur starken Bedrohung der Familie durch die Taliban passt ebenfalls nicht, dass es der Familie – laut eigener Aussage - gut gehe, vor allem da der Beschwerdeführer einen Bruder hat, der ebenfalls in einem gefährdeten Alter sein müsste. Insgesamt scheint es nicht schlüssig, dass unter der Vorrausetzung, dass die Taliban seinen Vater von zuhause aus entführt haben, es für den Beschwerdeführer und dessen Brüder jahrelang sicher gewesen sein sollte am gleichen Ort weiter zu wohnen (Seite 9, 14, 15 des Verhandlungsprotokolls). Der Beschwerdeführer schilderte im Laufe der mündlichen Verhandlung, dass sein Onkel ihn immer wieder besucht habe und den Beschwerdeführer auch zu sich nach Hause mitgenommen habe. Über Befragen, wie der Beschwerdeführer angesichts der von ihm als drückend geschilderten Bedrohungslage zusammen mit dem Onkel das Haus verlassen habe können, gab dieser keine logisch nachvollziehbare Antwort. Er schilderte vielmehr, dass er den Weg zum Haus des Onkels, bei "diesem versteckt" angetreten habe. Wie konkret dieser Vorgang abgelaufen sei, vermochte der Beschwerdeführer nicht nachvollziehbar darzustellen. Ebenso wenig konnte der Beschwerdeführer darlegen, wieso gerade sein Onkel in der Lage war ihn vor den Taliban zu schützen. Worin konkret die besonders exponierte Situation des Beschwerdeführers in Afghanistan liegen sollte, vermochte der Beschwerdeführer darüber hinausgehend nicht substantiell nachvollziehbar und plausibel dem erkennenden Richter darzulegen (Seite 9, 10 des Verhandlungsprotokolls). Die Schilderungen des Beschwerdeführers passen ebenfalls nicht zu den festgestellten Länderberichten, nach denen die Provinz Laghmar zwar relativ volatil ist, jedoch die Taliban nicht die Herrschaft über diese ausüben. Weshalb daher der Beschwerdeführer, eigenen Angaben zu Folge, ausgerechnet im Zuge des Begräbnis des Onkel vor aller Augen verschleppt werden hätte können und sich deshalb nicht am Begräbnis teilgenommen habe, erschließt sich dem erkennenden Richter nicht (Seite 12 des Verhandlungsprotokolls). Auch hinsichtlich der Entführung seines Vaters machte der Beschwerdeführer widersprüchliche Angaben. Einmal sei der Vater nach dem Tod des Onkels verschleppt worden, als Strafe dafür, dass er diesen von seiner Arbeit als Grenzpolizist nicht habe abbringen können. Vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vermeinte der Beschwerdeführer jedoch zwei Mal, dass es noch vor dem Tod des Onkels zu der Entführung gekommen sei. Befragt nach diesem Widerspruch äußerste der Beschwerdeführer nur, dass er dies nicht gesagt habe (Seite 13 des Verhandlungsprotokolls, AS 103, 107). Auch, dass der Dorfälteste vor dem Hintergrund seiner Bedeutung in der afghanischen Alltagskultur, keinerlei Einfluss auf all diese Geschehnisse habe, scheint in der Zusammenschau mit den Länderfeststellungen und dem notorischen Gerichtswissen nicht nachvollziehbar (Seite 16 des Verhandlungsprotokolls). Abschließend bestätigte der Beschwerdeführer mehrfach, dass es nie zu einer persönlichen Verfolgung seiner Person gekommen sei, außerdem habe die gesamte Familie, nach dem vorgeblichen verschwinden des Vater, keine weiteren Erlebnisse mit den Taliban gehabt. (Seite 14 des Verhandlungsprotokolls, AS 103, 107). Angesichts der Bedeutsamkeit der Ereignisse für den weiteren Verlauf der Lebensgeschichte des Beschwerdeführers scheint es dem erkennenden Richter nicht plausibel, dass der Beschwerdeführer keine detaillierten, nachvollziehbaren Angaben machen kann. Der Beschwerdeführer widerspricht sich in seiner Darstellung und ist nicht in der Lage, ein in sich geschlossenes und stimmiges Vorbringen zu erstatten. Dem Fluchtvorbringen fehlt es an Details und Plausibilität. Das BVwG konnte in der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht den Eindruck gewinnen, dass der Beschwerdeführer über etwas tatsächlich Geschehenes berichtet. Es ist davon auszugehen, dass sich der Beschwerdeführer einer zumindest teilweise konstruierten Geschichte bedient, die den Mindestanforderungen eines glaubhaften Fluchtvorbringens nicht genügt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers sind nicht nachvollziehbar und vermittelte er durch sein Aussageverhalten dem erkennenden Richter den Eindruck, seine Antworten entsprechend der Fragestellung in jede subjektiv erfolgversprechenden Richtung anzupassen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, über das von ihm behauptete jahrelange Leben im Versteck nachvollziehbar und lebensnahe zu berichten. Nachfragen zu seinem Fluchtvorbringen beantwortete der Beschwerdeführer ausweichend und ungenau unter Verweis auf seine damalige Jugendlichkeit. Angesichts der vom Beschwerdeführer behaupteten zeitlich langen Dauer der Bedrohung, erscheint es dem erkennenden Richter insbesondere nicht nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer nur rudimentäre Angaben zu seiner damaligen Lebenssituation machen kann. 2.
  22. Die diesem Erkenntnis zugrunde gelegten Länderfeststellungen zur Situation in Afghanistan beruhen auf dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) zu Afghanistan vom 02.03.2017 (letzte Kurzinformation eingefügt am 22.06.2017), dem Auszug aus AfPak Grundlagen der Stammes- und Clanstruktur 2016, dem Glossar Blutrache und Ehrenmorde in Afghanistan, der ACCORD Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Informationen zur Blutrache vom 25.08.2014 sowie dem Auszug aus der Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse vom 07.06.2017 zu Afghanistan betreffend Blutrache und Blutfehde. Da diese aktuellen Länderberichte auf einer Vielzahl verschiedener, voneinander unabhängiger Quellen von regierungsoffiziellen und nicht - regierungsoffiziellen Stellen beruhen und dennoch ein in den Kernaussagen ein übereinstimmendes Gesamtbild ohne wesentliche Widersprüche darbieten, besteht im vorliegenden Fall für das Bundesverwaltungsgericht kein Anlass, an der Richtigkeit der getroffenen Länderfeststellungen zu zweifeln. Insoweit in den Feststellungen zur Lage im Herkunftsstaat Berichte älteren Datums zu Grunde liegen, ist auszuführen, dass sich seither die darin angeführten Umstände unter Berücksichtigung der dem Bundesverwaltungsgericht von Amts wegen vorliegenden Berichte aktuellen Datums für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation nicht wesentlich geändert haben.
  23. Rechtliche Beurteilung: Zu A) 3.
  24. Abweisung der Beschwerde Gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) droht (vgl. auch die Verfolgungsdefinition in § 2 Abs. 1 Z 11 AsylG 2005, die auf Art. 9 der Statusrichtlinie verweist).Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß Paragraphen 4, 4 a, oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) droht vergleiche auch die Verfolgungsdefinition in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11, AsylG 2005, die auf Artikel 9, der Statusrichtlinie verweist). Flüchtling iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 GFK ist, wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.Flüchtling iSd Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK ist, wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren. Zentraler Aspekt dieses Flüchtlingsbegriffs ist die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung. Eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung liegt dann vor, wenn sie im Lichte der speziellen Situation des Asylwerbers unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Verfolgerstaat objektiv nachvollziehbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich eine bestimmte Person in einer konkreten

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