RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum22.01.2018 GeschäftszahlL519 2177118-1 SpruchL519 2177118-1/7E SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 11.01.2018 mündlich verkündeten erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabella ZOPF als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Türkei, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.10.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.01.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabella ZOPF als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Türkei, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.10.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.01.2018 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 3, § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 idgF und § 52 Abs. 2 Z 2, § 52 Abs. 9 iVm § 46 und § 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3,, Paragraph 57, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF und Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2,, Paragraph 52, Absatz 9, in Verbindung mit Paragraph 46 und Paragraph 55, Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: I.
- Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als "BF" bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte nach nicht rechtmäßiger Einreise am 20.09.2013 bei der belangten Behörde einen Antrag auf internationalen Schutz ein.römisch eins.
- Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als "BF" bezeichnet), ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte nach nicht rechtmäßiger Einreise am 20.09.2013 bei der belangten Behörde einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte der BF Folgendes vor: Er wolle in der Türkei den Militärdienst nicht leisten, wie er keine Waffe tragen wolle. Er sei gegen Krieg. Personen, die in der Türkei den Militärdienst verweigern, würden Strafen bekommen und wären als Vaterlandsverräter abgestempelt. Darüber hinaus sei er gegen den Krieg und wolle keine Waffe tragen. Auch wolle er niemanden töten bzw. nicht getötet werden. Es bestehe die Angst, bei einem Unfall beim Wehrdienst ums Leben zu kommen. Er werde auch in der Heimat unterdrückt, da er Alevit sei. In der Heimat habe er keine Möglichkeiten, die demokratischen Rechte zu verfolgen und sei er ein Anhänger des Friedens. Er glaube, dass er von der Polizei gesucht werde, könne aber nicht sagen, ob es gegen ihnen einen Haft- oder Fahndungsbefehl gibt, nehme letzteres aber an. Vor der belangten Behörde erstattete der BF zusammengefasst in zwei Einvernahmen das gleiche Fluchtvorbringen. Er gab im Wesentlichen wieder an, dass er in der Türkei gesucht werde, da er den Wehrdienst verweigert habe. Es bestünde ein Haftbefehl und hätte die Polizei bei ihm zu Hause nach ihm gefragt. Er sei zu jung, um sich in der Türkei freizukaufen bzw. ginge dies nicht. Er habe nunmehr einen Einberufungsbefehl an seine Adresse in Österreich erhalten. Zwischenzeitlich sei er beim türkischen Konsulat gewesen im Zusammenhang mit seiner nunmehr erfolgten Heirat. Falls er eine Niederlassungsbewilligung erhalten würde, würde er Urlaub in der Türkei machen. Auch in einem mehrseitigen, auf Türkisch verfassten Schreiben brachte der BF im Wesentlichen diese bereits geschilderten Fluchtgründe vor. Der BF legte zwei türkische Personalausweise und einen türkischen Führerschein vor, welche bei einer Überprüfung als echt eingestuft wurden. Zusätzlich legte er einen Einberufungsbefehl vom 08.02.2016, zwei Beschäftigungsbewilligungsbescheide des AMS, einen europäischen Führerschein, einen Staplerführerschein, Arbeitsbestätigungen und die Heiratsurkunde vor. I.
- Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der belangten Behörde gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.römisch eins.
- Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der belangten Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gem. Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Türkei gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. I.2.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die belangte Behörde das Vorbringen des BF als teilweise nicht glaubwürdig und jedenfalls nicht asylrelevant.römisch eins.2.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die belangte Behörde das Vorbringen des BF als teilweise nicht glaubwürdig und jedenfalls nicht asylrelevant. I.2.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei traf die belangte Behörde ausführliche, aktuelle Feststellungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben.römisch eins.2.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei traf die belangte Behörde ausführliche, aktuelle Feststellungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben. I.2.
- Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter § 8 Abs. 1 AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam.römisch eins.2.
- Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter Paragraph 8, Absatz eins, AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 8 EMRK (§§ 55, 10 Abs. 2 AsylG 2005) dar.Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Artikel 8, EMRK (Paragraphen 55, 10, Absatz 2, AsylG 2005) dar. I.
- Gegen diesen Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben.römisch eins.
- Gegen diesen Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass ihm im Falle der Rückkehr Lebensgefahr in der Türkei drohe, da sich auch aus dem Einberufungsbefehl ergäbe, dass er an der vordersten Front in den kämpfenden Einheiten eigesetzt werden würde. Dies bei Kämpfen gegen die PKK, gegen die Kurden im Nordirak und in Syrien. Zu Unrecht sei sein Vorbringen als nicht relevant eingestuft worden und sei er zudem auch sozial integriert. 1.4 Für den 11.01.2018 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer Beschwerdeverhandlung. Gemeinsam mit der Ladung wurden –in Ergänzung bzw. Wiederholung zu den bereits bei der belangten Behörde stattgefundenen Belehrungen-Informationsblätter hinsichtlich der Obliegenheit zur Mitwirkung im Verfahren übermittelt und wurde der BF aufgefordert, Bescheinigungsmittel vorzulegen. Für den Fall, dass dem BF gegenwärtig Bescheinigungsmittel nicht zugänglich sind, weil sie sich beispielsweise noch im Herkunftsstaat befinden, wurde der BF eingeladen, ehestmöglich die erforderlichen Schritte zu setzen, damit diese zugänglich werden und sie im Anschluss daran vorzulegen. In diesem Fall wurde er auch ersucht, dem erkennenden Gericht bekannt zu geben, welche Bescheinigungsmittel er beabsichtigt vorzulegen, wo sich diese gegenwärtig befinden und wann mit deren Vorlage gerechnet werden kann. Im Rahmen der Beschwerdeverhandlung brachte der BF vor, bisher im Asylverfahren wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben und wurde die Ehegattin als Zeugin einvernommen. Der BF legte in der Verhandlung vor: * Arbeitsvertrag vom 21.03.2017 * Arbeitsbestätigung vom 04.12.2017 * Arbeitgeberbescheinigung vom 10.08.2017 * Schwangerschaftsbestätigung vom 03.01.2018 * Ultraschallbild * Diverse Lohnzettel II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: II.1.
- Der Beschwerdeführerrömisch zwei.1.
- Der Beschwerdeführer Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen türkischen Staatsangehörigen, welcher der Volksgruppe der Aleviten angehört. Er ist Drittstaatsangehöriger und stammt aus der Provinz XXXX .Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen türkischen Staatsangehörigen, welcher der Volksgruppe der Aleviten angehört. Er ist Drittstaatsangehöriger und stammt aus der Provinz römisch 40 . Er ist ein junger, gesunder, arbeitsfähiger Mann mit bestehenden familiären Anknüpfungspunkten im Herkunftsstaat und einer –wenn auch auf niedrigerem Niveau als in Österreich- gesicherten Existenzgrundlage. Der BF hat nach dem Lyzeum die Studienberechtigungsprüfung absolviert und im Jahr 2008 ein Studium begonnen. Dieses schloss er nicht ab und arbeitete er vor seiner Ausreise gemeinsam mit seinem Bruder in der Baubranche. Die Mutter, ein Bruder und eine Schwester leben nach wie vor in der Türkei. Der Bruder arbeitete in der Baubranche, die Mutter ist in Pension und lebt in einem eigenen Haus, die Schwester ist Hausfrau. Er hat regelmäßigen Kontakt zu den Verwandten. Der BF hat am XXXX eine in Österreich aufenthaltsberechtigte, türkische Staatsangehörige ( XXXX , geb. XXXX ) geheiratet. Die Ehegattin ist ca. in der achten Schwangerschaftswoche. Sie wurde in Österreich geboren, hat eine Kochlehre abgeschlossen und arbeitet hier seit acht Jahren. Die Großeltern, Onkeln und weitere Verwandte der Gattin leben in der Türkei. Der BF lebt mit ihr seit September 2015 in einem gemeinsamen Haushalt.Der BF hat am römisch 40 eine in Österreich aufenthaltsberechtigte, türkische Staatsangehörige ( römisch 40 , geb. römisch 40 ) geheiratet. Die Ehegattin ist ca. in der achten Schwangerschaftswoche. Sie wurde in Österreich geboren, hat eine Kochlehre abgeschlossen und arbeitet hier seit acht Jahren. Die Großeltern, Onkeln und weitere Verwandte der Gattin leben in der Türkei. Der BF lebt mit ihr seit September 2015 in einem gemeinsamen Haushalt. Ein Bruder und drei Onkel des BF mit ihren Familien leben in Österreich. Der Bruder verfügt über einen Aufenthaltstitel in Österreich, die restlichen hier lebenden Verwandten sind bereits österreichische Staatsangehörige. Der Bruder hat den Militärdienst mehrfach aufschieben lassen. Der weitere Bruder in der Türkei hat den Wehrdienst ca. 2000 abgeleistet. Der BF ist strafrechtlich unbescholten. Er hat in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für sechs Monate als Gartenbauhilfsarbeiter mit einem Verdienst von Eur 486 bis EUR 1116 monatlich gearbeitet. Er hat den Staplerschein in Österreich erlangt. Der BF hat keine offiziellen Deutschkurse besucht. Er besuchte Deutschkurse in der alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Der BF ist auch Mitglied im demokratischen Arbeiterverein (hauptsächlich kurdisch- und türkischstämmige Arbeiter) und im Fußballverein. Die Identität des BF steht fest. II.1.
- Die Lage im Herkunftsstaat Türkeirömisch zwei.1.
- Die Lage im Herkunftsstaat Türkei Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei werden folgende Feststellungen getroffen: Zur Lage in Ihrem Herkunftsstaat:
- Politische Lage Die Türkei ist eine parlamentarische Republik, deren rechtliche Grundlage auf der Verfassung von 1982 basiert. In dieser durch das Militär initiierten und vom Volk angenommenen Verfassung wird das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung verankert. Die Türkei ist laut Verfassung eine demokratische, laizistische, soziale und rechtsstaatliche Republik, welche die Menschenrechte achtet und sich dem Nationalismus Atatürks verbunden fühlt (bpb 11.8.2014). Oberhaupt des Staates ist der Staatspräsident (IFES 2016a). Recep Tayyip Erdo?an, der zuvor zwölf Jahre lang Premierminister war, gewann am 10.8.2014 die erstmalige direkte Präsidentschaftswahl, bei der auch zum ersten Mal im Ausland lebende türkische Staatsbürger an nationalen Wahlen teilnahmen (bpb 11.8.2014; vgl. BBC 8.12.2015; vgl. Presse 10.8.2014).Die Türkei ist eine parlamentarische Republik, deren rechtliche Grundlage auf der Verfassung von 1982 basiert. In dieser durch das Militär initiierten und vom Volk angenommenen Verfassung wird das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung verankert. Die Türkei ist laut Verfassung eine demokratische, laizistische, soziale und rechtsstaatliche Republik, welche die Menschenrechte achtet und sich dem Nationalismus Atatürks verbunden fühlt (bpb 11.8.2014). Oberhaupt des Staates ist der Staatspräsident (IFES 2016a). Recep Tayyip Erdo?an, der zuvor zwölf Jahre lang Premierminister war, gewann am 10.8.2014 die erstmalige direkte Präsidentschaftswahl, bei der auch zum ersten Mal im Ausland lebende türkische Staatsbürger an nationalen Wahlen teilnahmen (bpb 11.8.2014; vergleiche BBC 8.12.2015; vergleiche Presse 10.8.2014). Nach einer Unterredung mit Staatspräsident Erdo?an kündigte Ministerpräsident Ahmet Davuto?lu am 5.5.2016 seinen Rücktritt als Partei- und Regierungschef an. Davuto?lu galt zuletzt als Erdo?ans Widersacher auf dem Weg zu einem Umbau der Türkei zur Präsidialrepublik (WZ 5.5.2016; vgl. SD 5.5.2016). Die Spannungen zwischen Davuto?lu und seiner Partei erreichten am 29.4.2016 einen Höhepunkt, als das Zentrale Exekutivkomitee der AKP beschloss, Davuto?lu die Befugnis zur Ernennung der lokalen Parteiführer zu entziehen (HDN 5.5.2016). Neuer Ministerpräsident wurde Ende Mai Binali Y?ld?r?m, der sich durch eine besondere, selbstbekundete Loyalität zu Staatspräsident Erdo?an auszeichnet (NZZ 29.5.2016).Nach einer Unterredung mit Staatspräsident Erdo?an kündigte Ministerpräsident Ahmet Davuto?lu am 5.5.2016 seinen Rücktritt als Partei- und Regierungschef an. Davuto?lu galt zuletzt als Erdo?ans Widersacher auf dem Weg zu einem Umbau der Türkei zur Präsidialrepublik (WZ 5.5.2016; vergleiche SD 5.5.2016). Die Spannungen zwischen Davuto?lu und seiner Partei erreichten am 29.4.2016 einen Höhepunkt, als das Zentrale Exekutivkomitee der AKP beschloss, Davuto?lu die Befugnis zur Ernennung der lokalen Parteiführer zu entziehen (HDN 5.5.2016). Neuer Ministerpräsident wurde Ende Mai Binali Y?ld?r?m, der sich durch eine besondere, selbstbekundete Loyalität zu Staatspräsident Erdo?an auszeichnet (NZZ 29.5.2016). Der Ministerpräsident und die auf seinen Vorschlag hin vom Staatspräsidenten ernannten Minister bzw. Staatsminister bilden den Ministerrat, der die Regierungsgeschäfte führt. Überdies ernennt der Staatspräsident 14 von 17 Mitglieder des Verfassungsgerichtes für zwölf Jahre. In der Verfassung wird die Einheit des Staates festgeschrieben, wodurch die türkische Verwaltung zentralistisch aufgebaut ist. Es gibt mit den Provinzen, den Landkreisen und den Gemeinden (belediye/mahalle) drei Verwaltungsebenen. Die Gouverneure der 81 Provinzen werden vom Innenminister ernannt und vom Staatspräsidenten bestätigt. Den Landkreisen steht ein vom Innenminister ernannter Regierungsvertreter vor. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk direkt gewählt, doch ist die politische Autonomie auf der kommunalen Ebene stark eingeschränkt (bpb 11.8.2014). Das türkische Parlament, die Große Türkische Nationalversammlung, wird für vier Jahre gewählt. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht in 85 Wahlkreisen. Im Unterschied zu unabhängigen KandidatInnen gilt für politische Parteien landesweit eine Zehn-Prozent-Hürde (OSCE 18.8.2015). 2015 fanden zweimal Parlamentswahlen statt. Die Wahlen vom 7.6.2015 veränderten die bisherigen Machtverhältnisse in der Legislative. Die seit 2002 alleinregierende AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) verlor zehn Prozent der Wählerstimmen und ihre bisherige absolute Mehrheit. Dies war auch auf den Einzug der pro-kurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) zurückzuführen, die deutlich die nötige Zehn-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament schaffte (AM 8.6.2015; vgl. HDN 9.6.2015). Der Wahlkampf war überschattet von zahlreichen Attacken auf Parteilokale und physischen Übergriffen auch mit Todesopfern. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) kritisierte überdies den Druck auf regierungskritische Medien sowie die unausgewogene Berichterstattung, insbesondere des staatlichen Fernsehens zugunsten der regierenden AKP. Überdies hat Staatspräsident Erdo?an im Wahlkampf eine aktive Rolle zugunsten seiner eigenen Partei eingenommen, obwohl die Verfassung den Staatspräsidenten zur Neutralität verpflichtet (OSCE 8.6.2015).2015 fanden zweimal Parlamentswahlen statt. Die Wahlen vom 7.6.2015 veränderten die bisherigen Machtverhältnisse in der Legislative. Die seit 2002 alleinregierende AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) verlor zehn Prozent der Wählerstimmen und ihre bisherige absolute Mehrheit. Dies war auch auf den Einzug der pro-kurdischen HDP (Demokratische Partei der Völker) zurückzuführen, die deutlich die nötige Zehn-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament schaffte (AM 8.6.2015; vergleiche HDN 9.6.2015). Der Wahlkampf war überschattet von zahlreichen Attacken auf Parteilokale und physischen Übergriffen auch mit Todesopfern. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) kritisierte überdies den Druck auf regierungskritische Medien sowie die unausgewogene Berichterstattung, insbesondere des staatlichen Fernsehens zugunsten der regierenden AKP. Überdies hat Staatspräsident Erdo?an im Wahlkampf eine aktive Rolle zugunsten seiner eigenen Partei eingenommen, obwohl die Verfassung den Staatspräsidenten zur Neutralität verpflichtet (OSCE 8.6.2015). Die Parlamentswahlen vom 1.11.2015, die als Folge der gescheiterten Regierungsbildung abgehalten wurden, endeten mit einem unerwartet deutlichen Wahlsieg der seit 2002 alleinregierenden AKP. Die AKP gewann fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen, was einen Zuwachs von rund neun Prozent im Vergleich zu den Juni-Wahlen bedeutete. Da die pro-kurdische HDP, zwar unter Verlusten, die nötige Zehn-Prozenthürde für den Einzug ins Parlament schaffte, verfehlte die AKP die Verfassungsmehrheit, um das von ihrem Vorsitzenden und gegenwärtigen Staatspräsident, Recep Tayyip Erdo?an, angestrebte Präsidialsystem zu errichten (Guardian 2.11.2015; vgl. Standard 2.11.2015).Die Parlamentswahlen vom 1.11.2015, die als Folge der gescheiterten Regierungsbildung abgehalten wurden, endeten mit einem unerwartet deutlichen Wahlsieg der seit 2002 alleinregierenden AKP. Die AKP gewann fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen, was einen Zuwachs von rund neun Prozent im Vergleich zu den Juni-Wahlen bedeutete. Da die pro-kurdische HDP, zwar unter Verlusten, die nötige Zehn-Prozenthürde für den Einzug ins Parlament schaffte, verfehlte die AKP die Verfassungsmehrheit, um das von ihrem Vorsitzenden und gegenwärtigen Staatspräsident, Recep Tayyip Erdo?an, angestrebte Präsidialsystem zu errichten (Guardian 2.11.2015; vergleiche Standard 2.11.2015). Im 550-köpfigen Parlament sind vier Parteien vertreten: die islamisch-konservative AKP mit 49,5 Prozent der Wählerstimmen und 317 Mandaten (Juni 2015: 258), die sozialdemokratische CHP (Republikanische Volkspartei) mit 25,3 Prozent und 134 Sitzen (bislang 132), die rechts-nationalistische MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) mit 11,9 Prozent und 40 Sitzen (bislang 80) sowie die pro-kurdische HDP mit 10,8 Prozent und 59 (bislang 80) Mandaten (IFES 2016b). Der polarisierte Wahlkampf war überschattet von einer Gewalteskalation, insbesondere durch das Attentat vom 10.10.2015 in Ankara, bei welchem über 100 Menschen starben. Nebst Attacken vor allem auf Mitglieder und Parteilokale der pro-kurdischen HDP wurden mehrere HDP-Mitglieder festgenommen. Überdies wurden Mitglieder aller drei parlamentarischen Oppositionsparteien wegen Verunglimpfung von Amtsvertretern und Beleidigung des Staatspräsidenten angezeigt. Insbesondere im Südosten des Landes war infolge der verschlechterten Sicherheitslage und der darauf folgenden Errichtung von speziellen Sicherheitszonen und der Verhängung von Ausgangssperren ein freier Wahlkampf nicht möglich. Die zunehmende Anwendung von Bestimmungen des Anti-Terrorismus- und des Strafgesetzbuches während des Wahlkampfes führte dazu, dass gegen eine große Anzahl von Journalisten, Benutzern Sozialer- und Informationsmedien Untersuchungen wegen Verleumdung oder Terrorismusverdacht eingeleitet wurden. Zudem gab es Fälle von Gewalt gegen Medienhäuser und Journalisten (OSCE/ODHIR 23.10.2015; vgl. OSCE/ODHIR 2.11.2015).Der polarisierte Wahlkampf war überschattet von einer Gewalteskalation, insbesondere durch das Attentat vom 10.10.2015 in Ankara, bei welchem über 100 Menschen starben. Nebst Attacken vor allem auf Mitglieder und Parteilokale der pro-kurdischen HDP wurden mehrere HDP-Mitglieder festgenommen. Überdies wurden Mitglieder aller drei parlamentarischen Oppositionsparteien wegen Verunglimpfung von Amtsvertretern und Beleidigung des Staatspräsidenten angezeigt. Insbesondere im Südosten des Landes war infolge der verschlechterten Sicherheitslage und der darauf folgenden Errichtung von speziellen Sicherheitszonen und der Verhängung von Ausgangssperren ein freier Wahlkampf nicht möglich. Die zunehmende Anwendung von Bestimmungen des Anti-Terrorismus- und des Strafgesetzbuches während des Wahlkampfes führte dazu, dass gegen eine große Anzahl von Journalisten, Benutzern Sozialer- und Informationsmedien Untersuchungen wegen Verleumdung oder Terrorismusverdacht eingeleitet wurden. Zudem gab es Fälle von Gewalt gegen Medienhäuser und Journalisten (OSCE/ODHIR 23.10.2015; vergleiche OSCE/ODHIR 2.11.2015). Laut dem Bericht der Europäischen Kommission vom November 2016 sind Fortschritte in der Anpassung des Gesetzesrahmens an die Europäischen Standards ausgeblieben. Weiterhin bedarf es einer umfassenden Reform des parlamentarischen Regelwerkes, um die Inklusion die Transparenz und die Qualität der Gesetzgebung sowie eine effektive Aufsicht der Exekutive zu verbessern. Die parlamentarische Aufsicht über die Exekutive blieb schwach. Wann immer das Parlament seine Instrumente der Befragung oder der Untersuchungsausschüsse anwandte, blieben weiterführende Maßnahmen der Regierung unzureichend. Die Fähigkeit des Parlaments seine Schlüsselfunktionen, nämlich die Gesetzgebung und Aufsicht der Exekutive, auszuüben, blieb bis zum 15.7.2016 von politischer Konfrontation überschattet. Die Gesetzgebung wurde oft ohne ausreichende Debatte im Parlament und ohne Konsultation der Beteiligten vorbereitet und verabschiedet. Nach der Erklärung des Ausnahmezustandes und seiner Ausweitung war die Rolle des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren beschränkt. Es gab weder Fortschritte bei der Reform der parlamentarischen Regeln und Verfahren noch hinsichtlich der Wahl- und Parteiengesetzgebung nach Europäischen Standards. Der im Dezember 2013 zum Stillstand gekommene Verfassungsreformprozess wurde im Februar 2016 wiederbelebt. Allerdings brachen die Diskussionen im Vermittlungsausschuss des Parlaments bald zusammen, da es zur Blockade wegen des von der regierenden AKP vorgeschlagenen Präsidialsystems kam (EC 9.11.2016). In der Nacht vom 15.
- auf den 16.7.2016 kam es zu einem versuchten Staatsstreich durch Teile der türkischen Armee. Insbesondere Istanbul und Ankara waren von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen. In Ankara kam es u.a. zu Angriffen auf die Geheimdienstzentrale und das Parlamentsgebäude. In Istanbul wurde der internationale Flughafen vorrübergehend besetzt. Der Putsch scheiterte jedoch. Kurz vor Mittag des 16.7.16 erklärte der türkische Ministerpräsident Y?ld?r?m, die Lage sei vollständig unter Kontrolle (NZZ 17.7.2016). Mehr als 300 Menschen kamen ums Leben (Standard 18.7.2016). Sowohl die regierende islamisch-konservative Partei AKP als auch die drei im Parlament vertretenen Oppositionsparteien - CHP, MHP und die pro-kurdische HDP - hatten sich gegen den Putschversuch gestellt (SD 16.7.2016). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putsch wurden 3.000 Militärangehörige festgenommen. Gegen 103 Generäle wurden Haftbefehle ausgestellt (WZ 19.7.2016a). Das Innenministerium suspendierte rund 8.800 Beamte, darunter 7.900 Polizisten, über 600 Gendarmen sowie 30 Provinz- und 47 Distriktgouverneure (HDN 18.7.2016). Über 150 Höchstrichter und zwei Verfassungsrichter wurden festgenommen (WZ 19.7.2016a; vgl. HDN 18.7.2016). Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zeigte sich tief betroffenen über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei. Laut Richtervereinigung dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat Richterinnen und Richter nur in den in der Verfassung festgelegten Fällen und nach einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren versetzt oder abgesetzt werden (RIV 18.7.2016).In der Nacht vom 15.
- auf den 16.7.2016 kam es zu einem versuchten Staatsstreich durch Teile der türkischen Armee. Insbesondere Istanbul und Ankara waren von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen. In Ankara kam es u.a. zu Angriffen auf die Geheimdienstzentrale und das Parlamentsgebäude. In Istanbul wurde der internationale Flughafen vorrübergehend besetzt. Der Putsch scheiterte jedoch. Kurz vor Mittag des 16.7.16 erklärte der türkische Ministerpräsident Y?ld?r?m, die Lage sei vollständig unter Kontrolle (NZZ 17.7.2016). Mehr als 300 Menschen kamen ums Leben (Standard 18.7.2016). Sowohl die regierende islamisch-konservative Partei AKP als auch die drei im Parlament vertretenen Oppositionsparteien - CHP, MHP und die pro-kurdische HDP - hatten sich gegen den Putschversuch gestellt (SD 16.7.2016). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putsch wurden 3.000 Militärangehörige festgenommen. Gegen 103 Generäle wurden Haftbefehle ausgestellt (WZ 19.7.2016a). Das Innenministerium suspendierte rund 8.800 Beamte, darunter 7.900 Polizisten, über 600 Gendarmen sowie 30 Provinz- und 47 Distriktgouverneure (HDN 18.7.2016). Über 150 Höchstrichter und zwei Verfassungsrichter wurden festgenommen (WZ 19.7.2016a; vergleiche HDN 18.7.2016). Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zeigte sich tief betroffenen über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei. Laut Richtervereinigung dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat Richterinnen und Richter nur in den in der Verfassung festgelegten Fällen und nach einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren versetzt oder abgesetzt werden (RIV 18.7.2016). Staatspräsident Erdo?an und die Regierung sahen den im US-amerikanischen Exil lebenden Führer der Hizmet-Bewegung, Fethullah Gülen, als Drahtzieher der Verschwörung und forderten dessen Auslieferung (WZ 19.7.2016b). Präsident Erdo?an und Regierungschef Y?ld?r?m sprachen sich für die Wiedereinführung der 2004 abgeschafften Todesstrafe aus, so das Parlament zustimmt (TS 19.7.2016; vgl. HDN 19.7.2016). Neben zahlreichen europäischen Politikern machte daraufhin auch die EU-Außenbeauftragte, Federica Mogherini, klar, dass eine EU-Mitgliedschaft der Türkei unvereinbar mit Einführung der Todesstrafe ist. Zudem sei die Türkei Mitglied des Europarates und somit an die europäische Menschrechtskonvention gebunden (Spiegel 19.7.2016).Staatspräsident Erdo?an und die Regierung sahen den im US-amerikanischen Exil lebenden Führer der Hizmet-Bewegung, Fethullah Gülen, als Drahtzieher der Verschwörung und forderten dessen Auslieferung (WZ 19.7.2016b). Präsident Erdo?an und Regierungschef Y?ld?r?m sprachen sich für die Wiedereinführung der 2004 abgeschafften Todesstrafe aus, so das Parlament zustimmt (TS 19.7.2016; vergleiche HDN 19.7.2016). Neben zahlreichen europäischen Politikern machte daraufhin auch die EU-Außenbeauftragte, Federica Mogherini, klar, dass eine EU-Mitgliedschaft der Türkei unvereinbar mit Einführung der Todesstrafe ist. Zudem sei die Türkei Mitglied des Europarates und somit an die europäische Menschrechtskonvention gebunden (Spiegel 19.7.2016). Die Erklärung des Ausnahmezustandes vom
- Juli führte zu erheblichen Gesetzesänderungen, die durch Dekrete ohne vorherige Konsultation des Parlaments angenommen wurden, obwohl eine begrenzte Konsultation der Oppositionsparteien vorgenommen wurde. Im Einklang mit Artikel 120 der Verfassung werden die Erlasse im Rahmen des Ausnahmezustands innerhalb von 30 Tagen dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Einrichtung einer parlamentarischen Kommission, die Vertreter aller vier Parteien einschließt und Stellungnahmen zu den Dekreten erhält, die während des Ausnahmezustands erlassen werden sollen, wird geprüft (EC 9.11.2016). Gegen die Dekrete kann nicht vor dem Verfassungsgericht vorgegangen werden. Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die von den Garantien in der Verfassung abweichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Verpflichtungen nach internationalem Recht nicht verletzt werden. Unverletzlich bleibt das Recht auf Leben. Niemand darf zudem gezwungen werden, seine Religionszugehörigkeit, sein Gewissen, seine Gedanken oder seine Meinung zu offenbaren, oder deswegen bestraft werden. Strafen dürfen nicht rückwirkend verhängt werden. Auch im Ausnahmezustand gilt die Unschuldsvermutung (DTJ 21.7.2016). Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, machte unter Zitierung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) klar, wonach jegliche Beeinträchtigung von Rechten der Situation angemessen sein muss, und dass unter keinen Umständen von Artikel 2 - das Recht auf Leben, Artikel 3 - das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung und Artikel 7 - keine Bestrafung jenseits des Gesetzes, abgewichen werden darf. Opfer von Verletzungen der Menschenrechtskonvention durch die Türkei, infolge der verabschiedeten Maßnahmen unter dem Ausnahmezustand, hätten laut Jagland weiterhin das Recht, den EGMR anzurufen (CoE 25.7.2016). Der nach dem Putschversuch verhängte Ausnahmezustand ist Anfang Jänner 2017 bis zum
- April 2017 verlängert worden. Das Parlament in Ankara stimmte dem Antrag der Regierung auf Verlängerung um weitere drei Monate zu. Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmu? begründete dies unter anderem mit anhaltenden terroristischen Angriffen auf die Türkei (FAZ 3.1.2017). Seit dem gescheiterten Militärputsch vom
- Juli wurden in der Türkei bereits mehr als 42.000 Menschen festgenommen und etwa 120.000 weitere entlassen oder vom Dienst suspendiert. Rund 600 Unternehmen von angeblich Gülen-nahen Geschäftsleuten wurden unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt. Das enteignete Firmenvermögen beläuft sich auf geschätzte zehn Mrd. US-Dollar (FNS 1/2017). Laut "TurkeyPurge.com", einer Internetplattform, die aktuelle Informationen zur staatlichen Verfolgung von vermeintlichen Unterstützern des gescheiterten Putschen oder militanter Organisationen sammelt, waren mit Stand 5.2.2017 rund 124.000 Personen entlassen worden, davon fast 7.000 Akademiker sowie überSeit dem gescheiterten Militärputsch vom
- Juli wurden in der Türkei bereits mehr als 42.000 Menschen festgenommen und etwa 120.000 weitere entlassen oder vom Dienst suspendiert. Rund 600 Unternehmen von angeblich Gülen-nahen Geschäftsleuten wurden unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt. Das enteignete Firmenvermögen beläuft sich auf geschätzte zehn Mrd. US-Dollar (FNS 1 aus 2017,). Laut "TurkeyPurge.com", einer Internetplattform, die aktuelle Informationen zur staatlichen Verfolgung von vermeintlichen Unterstützern des gescheiterten Putschen oder militanter Organisationen sammelt, waren mit Stand 5.2.2017 rund 124.000 Personen entlassen worden, davon fast 7.000 Akademiker sowie über 3.800 Richter und Staatsanwälte. Fast 91.000 Personen waren festgenommen worden, wovon über 44.500 inhaftiert wurden (TP 17.1.2017). Sowohl die türkische Regierung, Staatspräsident Erdo?an als auch die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) erklärten Ende Juli 2015 angesichts der bewaffneten Auseinandersetzungen den seit März 2013 bestehenden Waffenstillstand bzw. Friedensprozess für beendet (Spiegel 25.7.2015; vgl. DF 28.7.2015).Sowohl die türkische Regierung, Staatspräsident Erdo?an als auch die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) erklärten Ende Juli 2015 angesichts der bewaffneten Auseinandersetzungen den seit März 2013 bestehenden Waffenstillstand bzw. Friedensprozess für beendet (Spiegel 25.7.2015; vergleiche DF 28.7.2015). Hinsichtlich des innerstaatlichen Konfliktes forderte das EU-Parlament einen sofortigen Waffenstillstand im Südosten der Türkei und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses, damit eine umfassende und tragfähige Lösung zur Kurdenfrage gefunden werden kann. Die kurdische Arbeiterpartei (PKK) sollte die Waffen niederlegen, terroristische Vorgehensweisen unterlassen und friedliche und legale Mittel nutzen, um ihren Erwartungen Ausdruck zu verleihen (EP 14.4.2016; vgl. Standard 14.4.2016).Hinsichtlich des innerstaatlichen Konfliktes forderte das EU-Parlament einen sofortigen Waffenstillstand im Südosten der Türkei und die Wiederaufnahme des Friedensprozesses, damit eine umfassende und tragfähige Lösung zur Kurdenfrage gefunden werden kann. Die kurdische Arbeiterpartei (PKK) sollte die Waffen niederlegen, terroristische Vorgehensweisen unterlassen und friedliche und legale Mittel nutzen, um ihren Erwartungen Ausdruck zu verleihen (EP 14.4.2016; vergleiche Standard 14.4.2016). Die Europäische Kommission bekräftigt das Recht der Türkei die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die weiterhin in der EU als Terrororganisation gilt, zu bekämpfen. Allerdings müssten die Anti-Terrormaßnahmen angemessen sein und die Menschenrechte geachtet werden. Die Lösung der Kurdenfrage durch einen politischen Prozess ist laut EK der einzige Weg, Versöhnung und Wiederaufbau müssten ebenfalls von der Regierung angegangen werden. Die Gesetzesänderung, welche die Aufhebung der Immunität einer großen Zahl von Parlamentariern bewirkte sowie die darauf folgende Festnahme und Inhaftierung mehrerer Abgeordneter der [pro-kurdischen] HDP Anfang November 2016, die beiden Ko-Vorsitzenden eingeschlossen, werden mit großer Sorge gesehen (EC 9.11.2016). Die von Staatschef Erdo?an angestrebte Verfassungsreform für ein Präsidialsystem in der Türkei ist vom Parlament am 21.1.2017 verabschiedet worden. In Kraft treten können die Änderungen allerdings erst, wenn das Volk in einem Referendum zustimmt. Für das von der regierenden AKP vorgelegte Reformpaket aus 18 Artikeln stimmten 339 Abgeordneten, 142 waren dagegen. Die notwendige Drei-Fünftel-Mehrheit von mindestens 330 Stimmen wurde auch mit Hilfe von Abgeordneten aus der ultranationalistischen Oppositionspartei MHP erzielt. Die Umsetzung der Verfassungsreform soll schrittweise erfolgen und bis Ende 2019 vollständig abgeschlossen sein. Das Präsidialsystem würde Staatspräsident Erdo?an deutlich mehr Macht verleihen und das Parlament schwächen. Der Präsident würde zugleich als Staats- und Regierungschef amtieren und könnte weitgehend per Dekret regieren. Sein Einfluss auf die Justiz würde weiter zunehmen Die besagten Dekrete treten mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Eine nachträgliche Zustimmung durch das Parlament (wie im derzeit geltenden Ausnahmezustand) ist nicht vorgesehen. Die Dekrete werden nur dann unwirksam, falls das Parlament zum Thema des jeweiligen Erlasses ein Gesetz verabschiedet. Per Dekret kann der Präsident auch Ministerien errichten, abschaffen oder umorganisieren (DTJ 23.1.2017; vgl. FAZ 21.1.2017). Obwohl Präsidentschaftsdekrete einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht unterliegen, dürfte das Gericht nicht mehr unabhängig und unparteiisch genug sein. Nach der Verfassungsänderung hätte das Verfassungsgericht 15 Mitglieder, die meisten direkt oder indirekt vom Präsidenten ernannt. Darüber hinaus wird der Präsident auch eine wichtige Rolle bei der Formierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK) spielen (WP 24.1.2017).Die von Staatschef Erdo?an angestrebte Verfassungsreform für ein Präsidialsystem in der Türkei ist vom Parlament am 21.1.2017 verabschiedet worden. In Kraft treten können die Änderungen allerdings erst, wenn das Volk in einem Referendum zustimmt. Für das von der regierenden AKP vorgelegte Reformpaket aus 18 Artikeln stimmten 339 Abgeordneten, 142 waren dagegen. Die notwendige Drei-Fünftel-Mehrheit von mindestens 330 Stimmen wurde auch mit Hilfe von Abgeordneten aus der ultranationalistischen Oppositionspartei MHP erzielt. Die Umsetzung der Verfassungsreform soll schrittweise erfolgen und bis Ende 2019 vollständig abgeschlossen sein. Das Präsidialsystem würde Staatspräsident Erdo?an deutlich mehr Macht verleihen und das Parlament schwächen. Der Präsident würde zugleich als Staats- und Regierungschef amtieren und könnte weitgehend per Dekret regieren. Sein Einfluss auf die Justiz würde weiter zunehmen Die besagten Dekrete treten mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Eine nachträgliche Zustimmung durch das Parlament (wie im derzeit geltenden Ausnahmezustand) ist nicht vorgesehen. Die Dekrete werden nur dann unwirksam, falls das Parlament zum Thema des jeweiligen Erlasses ein Gesetz verabschiedet. Per Dekret kann der Präsident auch Ministerien errichten, abschaffen oder umorganisieren (DTJ 23.1.2017; vergleiche FAZ 21.1.2017). Obwohl Präsidentschaftsdekrete einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht unterliegen, dürfte das Gericht nicht mehr unabhängig und unparteiisch genug sein. Nach der Verfassungsänderung hätte das Verfassungsgericht 15 Mitglieder, die meisten direkt oder indirekt vom Präsidenten ernannt. Darüber hinaus wird der Präsident auch eine wichtige Rolle bei der Formierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK) spielen (WP 24.1.2017). Ministerpräsident Y?ld?r?m sollte das Referendum Anfang April 2017 stattfinden (TM 26.1.2017). Quellen: -Strichaufzählung AM – Al Monitor (8.6.2015): Turkey Pulse: What's next for Turkey? http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2015/06/turkey-elections-what-next-coalitions-akp-chp-hdp.html?utm_source=Al-Monitor+Newsletter+%5BEnglish%5D&utm_campaign=16d225108b-June_08_2015&utm_medium=email&utm_term=0_28264b27a0-16d225108b-102453981, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung BBC News (8.12.2015): Turkey country profile, http://www.bbc.com/news/world-europe-17988453, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung bpb – Bundeszentrale für politische Bildung (11.8.2014): Das politische System der Türkei, http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184968/das-politische-system-der-tuerkei, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung CoE – Council of Europe, Human Rights Europe (25.7.2016): Thorbjørn Jagland: Council of Europe focussed on protecting human rights and democracy in Turkey, http://www.humanrightseurope.org/2016/07/thorbjorn-jagland-council-of-europe-focussed-on-protecting-human-rights-and-democracy-in-turkey/, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (14.4.2016): EU-Parlament kritisiert Rückschritte der Türkei, http://derstandard.at/2000034877696/EU-Parlament-kritisiert-Rueckschritte-der-Tuerkei, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (18.7.2016): Türkei – Die tadellosen Männer putschten womöglich zu früh, http://derstandard.at/2000041330782/Tuerkei-Die-tadellosen-Maenner-putschen-womoeglich-zu-frueh, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (2.11.2015): Sieg für Erdo?an: AKP kann in der Türkei wieder allein regieren, http://derstandard.at/2000024890539/Teilergebnisse-Klarer-Sieg-fuer-Erdogan, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung DF – Deutschlandfunk (28.7.2015): Präsident Erdogan beendet Friedensprozess mit PKK, http://www.deutschlandfunk.de/tuerkei-praesident-erdogan-beendet-friedensprozess-mit-pkk.1818.de.html?dram:article_id=326655, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung DTJ - Deutsch Türkisches Journal (21.7.2016): Türkei: Ausnahmezustand in Kraft – das sagt die Verfassung, http://dtj-online.de/turkei-ausnahmezustand-in-kraft-das-sagt-die-verfassung-77612, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung DTJ - Deutsch Türkisches Journal (23.1.2017): Die Verfassungsreform ist durchs Parlament, nun muss das Volk entscheiden, http://dtj-online.de/die-verfassungsreform-ist-durchs-parlament-nun-muss-das-volk-entscheiden-82391, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung EC – European Commission (9.11.2016): Turkey 2016 Report [SWD
(2016)366 final], http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2016/20161109_report_turkey.pdf, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung EP - Europäisches Parlament (14.4.2016): Türkei: Reformen in Schlüsselbereichen dringend benötigt [Pressemitteilung, REF: 20160407IPR21789] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407IPR21789/T%C3%BCrkei-Reformen-in-Schl%C3%BCsselbereichen-dringend-ben%C3%B6tigt, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.1.2017): Parlament billigt Erdogans Präsidialsystem, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tuerkei-parlament-billigt-erdogans-praesidialsystem-14713232.html, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (3.1.2017): Türkei verlängert abermals den Ausnahmezustand, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tuerkei-verlaengert-ausnahmezustand-bis-april-14603809.html, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung FNS – Friedrich Naumann Stiftung (1.2017): FNS TÜRKEI BULLETIN 1/17 Berichtszeitraum: 04.-16. Januar 2017, https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/651, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.5.2016): AS IT HAPPENED: Davuto?lu-AKP board tensions rose step-by-step, http://www.hurriyetdailynews.com/as-it-happened-davutoglu-akp-board-tensions-rose-step-by-step-.aspx?pageID=238&nID=98797&NewsCatID=338, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (5.5.2016): Davuto?lu stepping down as Turkish PM, AKP to hold snap congress, http://www.hurriyetdailynews.com/davutoglu-stepping-down-as-turkish-pm-akp-to-hold-snap-congress.aspx?pageID=238&nID=98766&NewsCatID=338, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (9.6.2015): Erosion of AKP puts coalition scenarios on Ankara’s agenda, http://www.hurriyetdailynews.com/erosion-of-akp-puts-coalition-scenarios-on-ankaras-agenda.aspx?pageID=238&nID=83681&NewsCatID=338, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung HDN - Hürriyet Daily News (18.7.2016): Interior Ministry suspends 8,777 officials after Turkey's failed coup attempt, http://www.hurriyetdailynews.com/interior-ministry-suspends-8777-officials-after-turkeys-failed-coup-attempt.aspx?PageID=238&NID=101737&NewsCatID=341, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Hürriyet Daily News (19.7.2016): Erdo?an doesn’t rule out death penalty for coup soldiers, http://www.hurriyetdailynews.com/erdogan-doesnt-rule-out-death-penalty-for-coup-soldiers.aspx?pageID=238&nID=101798&NewsCatID=338, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung IFES - International Foundation for Electoral Systems
(2016a): Election Guide – Democracy Assistance & Election News, Republic of Turkey, http://www.electionguide.org/countries/id/218/, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung IFES - International Foundation for Electoral Systems
(2016b): Election Guide – Democracy Assistance & Election News, Republic of Turkey, http://www.electionguide.org/elections/id/2879/, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung NZZ - Neue Zürcher Zeitung (17.7.2016): Putschversuch in der Türkei - So lief die versuchte Entmachtung Erdogans ab, http://www.nzz.ch/international/putschversuch-in-der-tuerkei/putschversuch-in-der-tuerkei-eine-rekonstruktion-der-ereignisse-ld.106059, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung NZZ – Neue Zürcher Zeitung (29.5.2016): Ministerpräsident Yildirim im Amt bestätigt, https://www.nzz.ch/international/europa/neuer-tuerkischer-regierungschef-ministerpraesident-yildirim-im-amt-bestaetigt-ld.85397, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe (8.6.2015): Turkish elections characterized by high participation and wide choice among strong and active parties, but 10 per cent threshold limited political pluralism, international election observers say, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/162666, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung OSCE – Organization for Security and Co-operation in Europe/ Office for Democratic Institutions and Human Rights (18.8.2015): Republic of Turkey, Parliamentary Elections 7 June 2015, OSCE/ODIHR Limited Election Observation Mission Final http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/177926?download=true, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung OSCE/ODHIR – Organization for Security and Co-operation in Europe/Office for Democratic Institutions and Human Rights, Limited Election Observation Mission to the Republic of Turkey (23.10.2015): Early Parliamentary Elections, 1 November 2015: Interim Report, 28 September – 21 October 2015, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/194216?download=true, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung OSCE/ODHIR – Organization for Security and Co-operation in Europe/Office for Democratic Institutions and Human Rights; OSCE Parliamentary Assembly; PACE – Parliamentary Assembly of the Council of Europe: International Election Observation Mission Republic of Turkey – Early Parliamentary Elections, 1 November 2015 (2.11.2015): Statement of Preliminary Findings and Conclusions, http://www.osce.org/odihr/elections/turkey/196351?download=true, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Die Presse (10.8.2014): Erdo?an: "Die Nation hat ihren Willen ausgedrückt", http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/3852670/Erdogan_Die-Nation-hat-ihren-Willen-ausgedruckt?from=suche.intern.portal, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung RIV – Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (18.7.2016): Erklärung zu den Massensuspendierungen und Verhaftungen von Richterinnen und Richtern in der Türkei, https://richtervereinigung.at/erklaerung-zu-den-massensuspendierungen-und-verhaftungen-von-richterinnen-und-richtern-in-der-tuerkei/, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung SD – Süddeutsche Zeitung (16.7.2016): Viele Tote bei Putschversuch -Strichaufzählung Erdogan kündigt «Säuberung» an, http://www.sueddeutsche.de/news/politik/konflikte-viele-tote-bei-putschversuch---erdogan-kuendigt-saeuberung-an-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160715-99-702426, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung SD – Süddeutsche Zeitung (5.5.2016): Türkischer Premier Davuto?lu kündigt Rückzug vom AKP-Vorsitz an, http://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-tuerkischer-premier-davutolu-kuendigt-ruecktritt-als-akp-vorsitzender-an-1.2981016, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Spiegel online (19.7.2016): Europa und die Türkei: Rote Linie ohne Konsequenzen, http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-und-eu-nach-dem-putsch-todesstrafe-als-rote-linie-a-1103512.html, Zugriff 26.1.2017 -Strichaufzählung Spiegel online (25.7.2015): Reaktion auf Luftangriffe: PKK kündigt Waffenstillstand mit Türkei auf, http://www.spiegel.de/politik/ausland/pkk-kuendigt-waffenstillstand-mit-tuerkei-auf-a-1045322.html, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung The Guardian (2.11.2015): Turkey election: Erdo?an and AKP return to power with outright majority, http://www.theguardian.com/world/2015/nov/01/turkish-election-akp-set-for-majority-with-90-of-vote-counted, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung TP – TurkeyPurge (5.2.2017): Turkey widens post-coup purge, http://turkeypurge.com/, Zugriff 6.2.2017 -Strichaufzählung TM – Turkish Minute (26.1.2017): Turkish PM says referendum on constitutional amendments to be held in early April, https://www.turkishminute.com/2017/01/26/51500/, Zugriff 26.1.2017 -Strichaufzählung TS – tagesschau.de (19.7.2016): Erdogan zur Einführung der Todesstrafe bereit, http://www.tagesschau.de/ausland/erdogan-ankuendigung-101.html, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung WP – The Washington Post (24.1.2017): How a constitutional amendment could end Turkey’s republic, https://www.washingtonpost.com/news/monkey-cage/wp/2017/01/24/how-a-constitutional-amendment-could-end-turkeys-republic/?utm_term=.7258cec90569, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung WZ – Wiener Zeitung (19.7.2016a): Die Stunde des Machtmenschen, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/832459_Die-Stunde-des-Machtmenschen.html, Zugriff 26.1.2017 -Strichaufzählung WZ – Wiener Zeitung (19.7.2016b): Gewechselte Fronten, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/832463_Gewechselte-Fronten.html, Zugriff 26.1.2017 -Strichaufzählung WZ - Wiener Zeitung (5.5.2016): Wieder heißt der Gewinner, Erdogan, http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/817049_Wieder-heisst-der-Gewinner-Erdogan.html, Zugriff 24.1.2017
- Sicherheitslage Als Reaktion auf den gescheiterten Putsch vom 15.7.2016 hat der türkische Präsident am 20.7.2016 den Notstand ausgerufen. Dieser berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen der Grundrechte wie der Versammlungs- oder der Pressefreiheit zu verfügen (EDA 24.1.2017). Auf der Basis des Ausnahmezustandes können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden (AA 24.1.2017a). Die innenpolitischen Spannungen und die bewaffneten Konflikte in den Nachbarländern Syrien und Irak haben Auswirkungen auf die Sicherheitslage. In den größeren Städten und in den Grenzregionen zu Syrien kann es zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Im Südosten des Landes sind die Spannungen besonders groß, und es kommt immer wieder zu Ausschreitungen und bewaffneten Zusammenstößen. Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land. Seit dem Sommer 2015 hat die Zahl der Anschläge zugenommen. Im Südosten und Osten des Landes, aber auch in Ankara und Istanbul haben die Attentate zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert, darunter Sicherheitskräfte, Bus-Passagiere, Demonstranten und Touristen (EDA 24.1.2017). Die Situation im Südosten, so die Europäische Kommission, blieb eine der schwierigsten Herausforderungen für das Land. Die Türkei sah sich mit einer weiterhin sehr ernsten Verschlechterung der Sicherheitslage konfrontiert, in der es zu schweren Verlusten an Menschenleben nach dem Zusammenbruch der Verhandlungen zur Lösung der Kurdenfrage im Juli 2015 kam. Das Land wurde von mehreren terroristischen Großangriffen seitens der PKK und dem sog. Islamischen Staat (auch Da'esh) betroffen. Die Behörden setzten ihre umfangreiche Anti-Terror-kampagnen gegen die kurdische Arbeiterpartei (PKK) fort.Das Ausmaß der Binnenflucht aus jenen Zonen, in denen eine Ausgangssperre herrschte, sowie der mangelnde Zugang zur Grundversorgung in diesen Gebieten gaben der EK ebenfalls Anlass zu großer Sorge. Die EK sah die dringliche Notwendigkeit des ungehinderten Zuganges von unabhängigen Ermittlern in die Region. Überdies zitierte die EK die Venediger Kommission des Europarates, wonach sich die Verhängung der Ausgangssperren weder im Einklang mit der türkischen Verfassung noch mit den internationalen Verpflichtungen des Landes befände (EC 9.11.2016). Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) wies auf die rechtliche Einschätzung der Venediger Kommission vom 13.6.2016 hin, wonach die seit August 2015 verhängten Ausgangssperren im Südosten des Landes gegen die türkische Verfassung und den Rechtsrahmen verstoßen haben. Denn Ausgangssperren können nur in Zusammenhang mit dem materiellen oder dem Notstandsrecht verhängt werden, wofür es aber eines parlamentarischen Beschlusses bedarf, welcher jedoch nie gefasst wurde. Die Versammlung zeigte sich auch besorgt, dass 21 demokratisch gewählte kurdische Bürgermeister verhaftet und 31 weitere wegen Unterstützung oder Begünstigung einer terroristischen Organisation entlassen wurden. Die Versammlung äußerte ihre Besorgnis ob der breiten Interpretation des Anti-Terror-Gesetzes, um gewaltfreie Äußerungen zu bestrafen und jede Botschaft zu kriminalisieren, wenn diese sich bloß vermeintlich mit den Interessen einer Terrororganisation deckten (PACE 22.6.2016). Mehr als 80 Prozent der Provinzen im Südosten des Landes waren von Gewalt betroffen. Sieben von neun Provinzen Südostanatoliens sowie zwölf von 14 Provinzen Ostanatoliens waren von Attentaten der PKK, der TAK und des sog. IS, Vergeltungsoperationen der Regierung und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und den türkischen Sicherheitskräften betroffen. In den Provinzen Diyarbak?r, Mardin und ??rnak kam es zu den meisten, in Hakkâri, Kilis, ?anliurfa und Van zu relativ vielen Vorfällen (SFH 25.8.2016). Für den Menschenrechtskommissar des Europarates bestand kein Zweifel daran, dass weite Bevölkerungsteile von den Ausgangssperren und Antiterrormaßnahmen betroffen waren. Laut Parlamentarischer Versammlung des Europarates waren 1,6 Millionen Menschen in den städtischen Zentren von den Sperrstunden betroffen, und mindestens 355.000 Personen wurden vertrieben. Zahlreichen glaubwürdigen Berichten zufolge, die durch dokumentarische Beweise und Videoaufnahmen gesichert wurden, haben die türkischen Sicherheitskräfte in manchen Fällen schwere Waffen eingesetzt, darunter auch Artillerie und Mörser sowie Panzer und schwere Maschinengewehre. Dies deckt sich mit den Zerstörungen, die der Menschenrechtskommissar angetroffen hat. Mehre Städte in den südöstlichen Landesteilen wurden zum Teil schwer zerstört. Der Gouverneur von Diyarbakir schätzte, dass 50% der Häuser von sechs Stadtvierteln in der Altstadt von Sur nun völlig unbewohnbar wurden, und dass weitere 25% beschädigt wurden (CoE-CommDH 2.12.2016). Bereits im März 2016 wurde von schweren Verwüstungen der Stadt Cizre berichtet. Vom Cudi-Viertel auf der linken Seite des Tigris waren nur noch die Ruinen eingestürzter Häuser übrig; ein Hinweis darauf, dass die Panzer mit ihren Granaten systematisch auf die Stützpfeiler der Wohnhäuser zielten. 80 Prozent der Wohngebiete in Cizre sollen zerstört worden sein (LMD 7.7.2016). In Silopi wurden gemäß Regierungsberichten vom März 2016 6.694 Häuser und Wohnungen im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Guerillakämpfern beschädigt, wobei 27 komplett zerstört wurden. Lokale Quellen setzten die Zahl der betroffenen Wohnstätten wesentlich höher an. 241 Wohnobjekte, die im Regierungsbericht nicht aufscheinen, seien völlig zerstört worden (Rudaw 15.3.2016). Laut der Sicherheitsagentur "Verisk Maplecroft” wurden 2016 bei 269 Terroranschlägen 685 Menschen getötet und mehr als 2.000 verwundet (FT 4.1.2017). Das "Bipartisan Policy Center" zählte bis Dezember 2016 eine Verdoppelung der Opferzahlen im Vergleich zu
- Beinahe 300 Personen wurden 2016 bei den größeren Terroranschlägen der Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) und des sog. Islamischen Staates getötet. 2015 waren es weniger als 150 (BI 21.12.2016). Neben Anschlägen der PKK und ihrer Splittergruppe TAK wurden mehrere schwere Anschläge dem sog. Islamischen Staat zugeordnet. Bei einem Selbstmordanschlag auf eine Touristengruppe im Zentrum Istanbuls wurden im Jänner 2016 zwölf Deutsche getötet. Die Regierung gab dem IS die Schuld für den Anschlag (Zeit 17.1.2017). Am
- Juni 2016 kamen bei einem Terroranschlag auf den Istanbuler Flughafen Atatürk über 40 Menschen ums Leben. Die Behörden gingen von einer Täterschaft des sog. Islamischen Staates (IS) aus (Standard 30.6.2016). Am 20.8.2016 riss ein Selbstmordanschlag des sog. IS auf eine kurdische Hochzeit in Gaziantep mehr als 50 Menschen in den Tod (Standard 22.8.2016). Mahmut To?rul, lokaler Parlamentarier der HDP, sagte, dass die Hochzeitsgäste größtenteils Unterstützer der HDP gewesen seien, weshalb der Anschlag nicht zufällig, sondern als Racheakt an den Kurden zu betrachten sei (Guardian 22.8.2016). In einer Erklärung warf die HDP der Regierung vor, sie habe Warnungen vor Terroranschlägen durch den sog. IS ignoriert. Vielmehr habe die Regierungspartei AKP tatenlos zugesehen, wie sich die Terrormiliz IS gerade in der grenznahen Stadt Gaziantep ausgebreitet hat (tagesschau.de 21.8.2016). Ein weiterer schwerer Terroranschlag des sog. IS erfolgte in der Silvesternacht 2016/
- Während eines Anschlags auf den Istanbuler Nachtclub Reina wurden 39 Menschen getötet, darunter 16 Ausländer (Zeit 17.1.2017). Die PKK hat am 12.3.2016 eine Dachorganisation linker militanter Gruppen gegründet, um ihre eigenen Fähigkeiten auszuweiten und ihre Unterstützungsbasis jenseits der kurdischen Gemeinschaft auszudehnen. Die neue Gruppe, bekannt als die "Revolutionäre Bewegung der Völker" (HBDH), wird vom Chef der radikalsten linken Fraktion innerhalb der PKK, Duran Kalkan, geleitet. Erklärte Absicht der Gruppe, die den türkischen Staat und im Speziellen die herrschende AKP ablehnt, ist es, die politische Agenda voranzutreiben, wozu auch Terroranschläge u.a. gegen Ausländer gehören. Die Gruppe unterstrich zudem das Scheitern der kurdischen Parteien in der Türkei, auch der legalen HDP (Stratfor 15.4.2016). Laut Berichten beabsichtigt die HBDH Propagandaaktionen durchzuführen, um auch die Unterstützung von türkischen Aleviten zu erhalten, und um "Selbstverteidigungsbüros" in den Vierteln der südlichen und südöstlichen Städte zu errichten. Die HBDH will auch Druck auf Dorfvorsteher und Beamte ausüben, die in Schulen und Gesundheitsdiensten arbeiten, damit diese entweder kündigen oder die Ortschaften verlassen (HDN 4.4.2016). Neun verbotene Gruppen trafen sich auf Einladung der PKK am 23.2.2016 zur ihrer ersten Sitzung im syrischen Latakia, darunter die Türkische kommunistische Partei/ Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) [siehe 3.4.], die Revolutionäre Kommunistische Partei (DKP), die Türkische Kommunistische Arbeiterpartei/ Leninistin (TKEP/L), die Kommunistische Partei der Vereinten Nationen (MKP), die türkische Revolutionäre Kommunistenvereinigung (TIKB), das Revolutionshauptquartier und die Türkische Befreiungspartei-Front (THKP-C) [siehe 3.5] (HDN 4.4.2016; vgl. ANF News 12.3.2016). Die HBDH sieht in der Türkei eine Ein-Parteien-Diktatur bzw. ein faschistisches Regime entstehen, dass u. a. auf der Feindschaft gegen die Kurden gründet (ANF News 12.3.2016).Die PKK hat am 12.3.2016 eine Dachorganisation linker militanter Gruppen gegründet, um ihre eigenen Fähigkeiten auszuweiten und ihre Unterstützungsbasis jenseits der kurdischen Gemeinschaft auszudehnen. Die neue Gruppe, bekannt als die "Revolutionäre Bewegung der Völker" (HBDH), wird vom Chef der radikalsten linken Fraktion innerhalb der PKK, Duran Kalkan, geleitet. Erklärte Absicht der Gruppe, die den türkischen Staat und im Speziellen die herrschende AKP ablehnt, ist es, die politische Agenda voranzutreiben, wozu auch Terroranschläge u.a. gegen Ausländer gehören. Die Gruppe unterstrich zudem das Scheitern der kurdischen Parteien in der Türkei, auch der legalen HDP (Stratfor 15.4.2016). Laut Berichten beabsichtigt die HBDH Propagandaaktionen durchzuführen, um auch die Unterstützung von türkischen Aleviten zu erhalten, und um "Selbstverteidigungsbüros" in den Vierteln der südlichen und südöstlichen Städte zu errichten. Die HBDH will auch Druck auf Dorfvorsteher und Beamte ausüben, die in Schulen und Gesundheitsdiensten arbeiten, damit diese entweder kündigen oder die Ortschaften verlassen (HDN 4.4.2016). Neun verbotene Gruppen trafen sich auf Einladung der PKK am 23.2.2016 zur ihrer ersten Sitzung im syrischen Latakia, darunter die Türkische kommunistische Partei/ Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) [siehe 3.4.], die Revolutionäre Kommunistische Partei (DKP), die Türkische Kommunistische Arbeiterpartei/ Leninistin (TKEP/L), die Kommunistische Partei der Vereinten Nationen (MKP), die türkische Revolutionäre Kommunistenvereinigung (TIKB), das Revolutionshauptquartier und die Türkische Befreiungspartei-Front (THKP-C) [siehe 3.5] (HDN 4.4.2016; vergleiche ANF News 12.3.2016). Die HBDH sieht in der Türkei eine Ein-Parteien-Diktatur bzw. ein faschistisches Regime entstehen, dass u. a. auf der Feindschaft gegen die Kurden gründet (ANF News 12.3.2016). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (6.2.2017a): Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_28DF483ED70F2027DBF64AC902264C1D/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/TuerkeiSicherheit_node.html, Zugriff 6.2.2017 -Strichaufzählung ANF News (12.3.2016): Peoples' United Revolutionary Movement established for a joint struggle, http://anfenglish.com/news/peoples-united-revolutionary-movement-established-for-a-joint-struggle, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung BPC - Bipartisan Policy Center (21.12.2016): Terror Attacks in Turkey Mark Regional and Internal Conflicts, http://bipartisanpolicy.org/blog/turkey-regional-and-internal-conflicts/, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (2.12.2016): Memorandum on the Human Rights Implications of Anti-Terrorism Operations in South-Eastern [CommDH
(2016)39], https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&InstranetImage=2952745&SecMode=1&DocId=2393034&Usage=2, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (22.8.2016): Anschlag auf Kurdenhochzeit: Ein Kind als Attentäter, http://derstandard.at/2000043149810/Anschlahgg-auf-Kurdenhohzeit-Ein-Kind-als-Attentaeter, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (30.6.2016): Istanbul-Anschlag: Spur nach Russland und Zentralasien, http://derstandard.at/2000040160430/Istanbul-Anschlag-Spur-nach-Russland-und-Zentralasien, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Die Zeit (17.1.2017): Verdächtiger gesteht Attentat auf Nachtclub, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-01/anschlag-istanbul-nachtclub-verdaechtiger-gestaendnis, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung EC – European Commission (9.11.2016): Turkey 2016 Report [SWD
(2016)366 final], http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2016/20161109_report_turkey.pdf, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (24.1.2017): Reisehinweise Türkei, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tuerkei/reisehinweise-fuerdietuerkei.html, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung FT – Financial Times (4.1.2017): No sign of Turkish shift on Syria and Kurds after terror attacks, https://www.ft.com/content/9ac04d9c-d25f-11e6-b06b-680c49b4b4c0, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (4.4.2016): Newly-formed PKK initiative to target Turkish cities, conduct political propaganda: Report, http://www.hurriyetdailynews.com/newly-formed-pkk-initiative-to-target-turkish-cities-conduct-political-propaganda-report.aspx?pageID=238&nID=97276&NewsCatID=341, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung LMD - Le Monde Diplomatique (7.7.2016): In den Ruinen von Cizre und Sûr, http://monde-diplomatique.de/artikel/!5317476, 24.1.2017 -Strichaufzählung PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (22.6.2016): The functioning of democratic institutions in Turkey [Resolution 2121
(2016), Provisional version], http://semantic-pace.net/tools/pdf.aspx?doc=aHR0cDovL2Fzc2VtYmx5LmNvZS5pbnQvbncveG1sL1hSZWYvWDJILURXLWV4dHIuYXNwP2ZpbGVpZD0yMjk1NyZsYW5nPUVO&xsl=aHR0cDovL3NlbWFudGljcGFjZS5uZXQvWHNsdC9QZGYvWFJlZi1XRC1BVC1YTUwyUERGLnhzbA==&xsltparams=ZmlsZWlkPTIyOTU3, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung Rudaw (15.3.2016): Over 6,600 homes damaged by fighting in Kurdish Silopi, Ankara says, http://www.rudaw.net/english/middleeast/turkey/15032016, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe (25.8.2016): Türkei: Situation im Südosten - Stand August 2016, https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/europa/tuerkei/160825-tur-sicherheitslage-suedosten.pdf, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Stratfort (15.4.2016): Turkey's Militants Get More Organized, https://www.stratfor.com/sample/analysis/turkeys-militants-get-more-organized, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung tagesschau.de (21.8.2016): Zwischen Trauer und Wut, https://www.tagesschau.de/ausland/gaziantep-115.html, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung The Guardian (22.8.2016): Erdo?an blames Isis for suspected suicide attack at wedding in Turkey, https://www.theguardian.com/world/2016/aug/20/several-dead-in-suspected-terrorist-blast-at-wedding-in-turkey, Zugriff 24.1.2017 3. Rechtsschutz/Justizwesen Die Gerichte sind nach dem Gesetz in drei Instanzen unterteilt: die sechs Höchstgerichte, die Regionalgerichte und die Gerichte erster Instanz. Doch die Gerichte der zweiten Instanz – die regionalen Berufungsgerichte und regionalen Verwaltungsgerichte – errichtet auf der Basis des Gesetzes Nr. 5235 im Jahr 2004, sind noch nicht als Zweitgerichte tätig. Das derzeitige Gerichtssystem arbeitet daher in der Praxis nur mit zwei Instanzen. Ende 2015 waren rund 9.900 Richter an den Gerichten tätig. Das Verfassungsgericht überprüft insbesondere die Verfassungsmäßigkeit - sowohl die Form als auch den Inhalt - von Gesetzen, Verordnungen mit Gesetzeskraft und der Geschäftsordnung des Parlaments. Es entscheidet auch über Individualvorbringen in Bezug auf die angebliche Verletzung von Grundrechten und Freiheiten in Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention durch die staatlichen Behörden. Neben dem Verfassungsgericht bestehen noch folgende Höchstgerichte: das Kompetenzkonfliktgericht, es entscheidet als Letztinstanz bei Konflikten bezüglich Urteilen und der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, der Verwaltungsgerichte und der Militärgerichte. Das Kassationsgericht, es entscheidet als letzte Instanz über die Entscheidungen und Urteile der Zivil- und Strafgerichte, die im Gesetz nicht andere Justizbehörden zugeordnet sind. Der Staatsrat [Verwaltungsgerichtshof], der insbesondere als Letztinstanz die Entscheidungen und Urteile der Verwaltungsgerichte überprüft. Und schlussendlich gibt es noch wie für das Militär jeweils ein eigenes Militärverwaltungsgericht und ein Militärkassationsgericht (GRECO 17.3.2016). Die Gewaltenteilung wird in der Verfassung durch Art. 7 (Legislative), 8 (Exekutive) und 9 (Judikative) festgelegt. Laut Art. 9 erfolgt die Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte "im Namen der türkischen Nation". Die in Art. 138 der Verfassung geregelte Unabhängigkeit der Richter ist durch die umfassenden Kompetenzen des in Disziplinar- und Personalangelegenheiten dem Justizminister unterstellten Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK) in Frage gestellt. Der Rat ist u.a. für Ernennungen, Versetzungen und Beförderungen zuständig. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Hohen Rates sind seit 2010 nur bei Entlassungen von Richtern und Staatsanwälten vorgesehen. Allerdings gab es im Februar 2014 im Nachgang zu den Korruptionsermittlungen gegen Mitglieder der Regierung Erdo?an Änderungen im Gesetz zur Reform des Hohen Rates. Sie führten zur Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz mit Übertragung von mehr Kompetenz an den Justizminister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des HSYK ist. Durch die Kontrollmöglichkeit des Justizministers wurde der Einfluss der Regierung im Hohen Rat deutlich spürbarer (AA 29.9.2015).Die Gewaltenteilung wird in der Verfassung durch Artikel 7, (Legislative), 8 (Exekutive) und 9 (Judikative) festgelegt. Laut Artikel 9, erfolgt die Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte "im Namen der türkischen Nation". Die in Artikel 138, der Verfassung geregelte Unabhängigkeit der Richter ist durch die umfassenden Kompetenzen des in Disziplinar- und Personalangelegenheiten dem Justizminister unterstellten Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK) in Frage gestellt. Der Rat ist u.a. für Ernennungen, Versetzungen und Beförderungen zuständig. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Hohen Rates sind seit 2010 nur bei Entlassungen von Richtern und Staatsanwälten vorgesehen. Allerdings gab es im Februar 2014 im Nachgang zu den Korruptionsermittlungen gegen Mitglieder der Regierung Erdo?an Änderungen im Gesetz zur Reform des Hohen Rates. Sie führten zur Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz mit Übertragung von mehr Kompetenz an den Justizminister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des HSYK ist. Durch die Kontrollmöglichkeit des Justizministers wurde der Einfluss der Regierung im Hohen Rat deutlich spürbarer (AA 29.9.2015). Laut Europäischer Kommission hat das türkische Justizsystem Rückschritte gemacht, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, was eine bedeutende Herausforderung für das Justizsystem insgesamt darstellt. Die umfangreichen Änderungen an den Strukturen und der Zusammensetzung der Höchstgerichte sind ernsthaft besorgniserregend, da sie die Unabhängigkeit der Justiz bedrohen und nicht den europäischen Standards entsprechen. Richter und Staatsanwälte wurden weiterhin von ihren Positionen entfernt und, auf Vorwürfe der Verschwörung mit der Gülen-Bewegung hin, in einigen Fällen verhaftet. Die Situation verschlechterte sich weiter nach dem Putschversuch vom 15.7.2016, nach welchem ein Fünftel der Richter und Staatsanwälte entlassen und ihr Vermögen eingefroren wurde. Es gab zahlreiche Berichte über selektive Justiz und politische Einmischung in Gerichtsfälle. Es besteht ernsthafte Sorge hinsichtlich der Einmischung der Regierung in Justizfälle, etwa in Form von öffentlichen Kommentaren, die die Glaubwürdigkeit der Justiz als Ganzes untergräbt. Das Gesetz vom Juli 2016, welches die Struktur und die Zusammensetzung des Kassationsgerichts und des Staatsrats änderte, führte ebenfalls zu ernsthafter Besorgnis seitens der EK, dass dies Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz hat. Wiederholte Änderungen der internen Organisation der Justizkörper und des Gerichtssystems, insbesondere des Strafgerichtssystems, bewirken Rechtsunsicherheit (EC 9.11.2016). Hinsichtlich der von der Regierung angestrebten Gesetzesreformen sieht die Europäische Kommission wesentliche Teile der Gesetzgebung, die die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte betreffen nicht mit den Europäischen Standards im Einklang stehend. Laut EK muss der Rechtsrahmen, der allgemeine Garantien bezüglich der Respektierung der Menschen- und Grundrechte enthält, weiter verbessert werden. Die Vollstreckung der Rechte auf Basis der Europäischen Konvention für Menschenrechte sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist noch nicht gewährleistet (EC 9.11.2016). Am 5.6.2016 ordnete der HSYK die Versetzung von 3.750 Richtern und Staatsanwälten an, wobei jene die im Sinne der Regierung Urteile gefällt hatten, befördert, andere hingegen degradiert wurden (Al-Monitor 14.6.2016, vgl. HDN 7.6.2016). Am 1.7.2016 ratifizierte das türkische Parlament ein Gesetz zur Umstrukturierung des Staatsrates, der vor allem für die Verwaltungskontrolle zuständig ist, und des Kassationsgerichtes, auch Oberstes Appellationsgericht genannt. Vorgesehen waren die Reduzierung der Kammern und der Mitgliederzahl, sowie vorab die Entlassung sämtlicher Richter der beiden obersten Gerichte mit Ausnahme der Gerichtspräsidenten, deren Stellvertreter und der Generalstaatsanwälte. Für die Neubesetzung der Gerichte ist der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) zuständig. Im Falle des Staatsrats wird ein Viertel der Richter vom Staatspräsidenten bestimmt (Anadolu 1.7.2016, vgl. FNS 30.6.2016, Standard 2.7.2016).Am 5.6.2016 ordnete der HSYK die Versetzung von 3.750 Richtern und Staatsanwälten an, wobei jene die im Sinne der Regierung Urteile gefällt hatten, befördert, andere hingegen degradiert wurden (Al-Monitor 14.6.2016, vergleiche HDN 7.6.2016). Am 1.7.2016 ratifizierte das türkische Parlament ein Gesetz zur Umstrukturierung des Staatsrates, der vor allem für die Verwaltungskontrolle zuständig ist, und des Kassationsgerichtes, auch Oberstes Appellationsgericht genannt. Vorgesehen waren die Reduzierung der Kammern und der Mitgliederzahl, sowie vorab die Entlassung sämtlicher Richter der beiden obersten Gerichte mit Ausnahme der Gerichtspräsidenten, deren Stellvertreter und der Generalstaatsanwälte. Für die Neubesetzung der Gerichte ist der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) zuständig. Im Falle des Staatsrats wird ein Viertel der Richter vom Staatspräsidenten bestimmt (Anadolu 1.7.2016, vergleiche FNS 30.6.2016, Standard 2.7.2016). Am 16.7.2016, dem Tag nach dem gescheiterten Putschversuch, wurden gegen 2.745 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle erlassen, unmittelbar nachdem ihre Suspendierung durch den HSYK angeordnet worden war. Ihnen wurden Verbindungen zur Gülen-Bewegung, die laut türkischer Regierung hinter dem Putschversuch steht, unterstellt. Unter den Verhafteten befanden sich auch zwei Richter des Verfassungsgerichtes und insgesamt 58 Richter des Staatsrates. Gegen 140 Richter des Obersten Appellationsgerichtes wurden Haftbefehle erlassen und elf von ihnen festgenommen (HDN 16.7.2016). Am 25.7.2016 beschloss der HSYK unter Anwesenheit von 17 seiner 22 Mitglieder unter Vorsitz von Justizminister Bekir Bozda? die Ernennung von 267 neuen Richtern des Obersten Appellationsgerichtes und 75 Mitgliedern des Staatsrates. Zwei Tage zuvor hatte Staatspräsident Erdo?an eine entsprechende Gesetzesvorlage gebilligt, welche u.a. das Gesetz über den Staatsrat abänderte. Zwischenzeitlich entschied die Generalversammlung des HSYK fünf ihrer 22 Mitglieder auszuschließen, weil gegen sie seitens der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ein Haftbefehl vorlag (HDN 25.7.2016). Am 15.11.2016 entließ der HSYK weitere 2013 Richter und Staatsanwälte, deren Namen im Amtsblatt veröffentlicht wurden (TP 17.11.2016). Am 1.12.2016 erfolgte die Suspendierung von weiteren 191 Richtern und Staatsanwälten wegen möglicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung (HDN 2.12.2016), am 20.12.2016 eine ebensolche von 96 Richtern und Staatsanwälten (TP 20.12.2016). Mit Stand 17.1.2017 sind laut "TurkeyPurge" seit dem 15.7.2016 3.843 Richter und Staatsanwälte entlassen worden (TS 17.1.2017). Die Umstrukturierung des Kassationshofs und des Staatsrates nach den im Juli verabschiedeten Gesetzen erforderte die Neuernennung aller Richter dieser Gerichte. Neue Richter wurden schnell, durch Verfahren, denen Transparenz fehlte, ernannt. Das Nominierungsverfahren des HSYK stand unter starkem Einfluss der Regierung (ICJ 6.12.2016). Die Vereinigung der Richter und Staatsanwälte (YARSAV), die erste Nicht-Regierungs-Organisation der Mitglieder der Justiz in der Türkei, wurde nach dem Putschversuch aufgelöst und ihr Vorsitzender, Murat Arslan, sowie andere Mitglieder inhaftiert (PACE 15.12.2016, vgl. AM 9.11.2016). YARSAV gehörte zu den ersten, die auf internationaler Ebene über die Bedrohungen der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei sprachen, und alsbald als einzige türkische Organisation der Internationalen Richtervereinigung sowie den "Europäischen Richtern für Demokratie und Freiheitsrechte" (MEDEL) beitrat. Obwohl YARSAV sich einst vehement gegen die Aufnahme von Gülen-Mitgliedern in die Justiz ausgesprochen hatte, wurde die Schließung von YARSAV eben mit der Nähe zur Gülen-Bewegung begründet (AM 9.11.2016).Die Vereinigung der Richter und Staatsanwälte (YARSAV), die erste Nicht-Regierungs-Organisation der Mitglieder der Justiz in der Türkei, wurde nach dem Putschversuch aufgelöst und ihr Vorsitzender, Murat Arslan, sowie andere Mitglieder inhaftiert (PACE 15.12.2016, vergleiche AM 9.11.2016). YARSAV gehörte zu den ersten, die auf internationaler Ebene über die Bedrohungen der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei sprachen, und alsbald als einzige türkische Organisation der Internationalen Richtervereinigung sowie den "Europäischen Richtern für Demokratie und Freiheitsrechte" (MEDEL) beitrat. Obwohl YARSAV sich einst vehement gegen die Aufnahme von Gülen-Mitgliedern in die Justiz ausgesprochen hatte, wurde die Schließung von YARSAV eben mit der Nähe zur Gülen-Bewegung begründet (AM 9.11.2016). Diese Maßnahmen – die personellen Umstrukturierungen der Höchstgerichte, die Massenentlassungen, und das Verbot von YARSAV - haben laut der Internationalen Juristenkommission (ICJ) zur Erosion der Gewaltenteilung in der Türkei beigetragen und ernsthaft die Unabhängigkeit der Justiz auf allen Ebenen untergraben, sowie die Fähigkeit der Gerichte zu fairen Prozessen kompromittiert. In ähnlicher Weise zeigte sich die ICJ wegen jener Maßnahmen besorgt, die die Unabhängigkeit der Rechtsberufe und der Fähigkeit der Anwälte, die Menschenrechte zu schützen, unterminieren. Denn mehr als 573 Anwälte wurden laut Berichten im Zuge des Putschversuches verhaftet und mehr als 200 von ihnen eingesperrt sowie deren Vermögen eingefroren (ICJ 6.12.2016). Ein am 9.12.2016 von den Verfassungsrechtsexperten des Europarates – der Venediger-Kommission – verabschiedetes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die türkischen Behörden zwar "mit einer gefährlichen bewaffneten Verschwörung" konfrontiert waren und "gute Gründe" hatten, den Ausnahmezustand auszurufen, doch dass die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen über das hinausgingen, was gemäß der türkischen Verfassung und dem Völkerrecht zulässig ist. Obwohl die Bestimmungen der türkischen Verfassung zur Ausrufung des Ausnahmezustands im Einklang mit den europäischen Normen zu stehen scheinen, übte die Regierung ihre Notstandsbefugnisse mithilfe einer Anlassgesetzgebung aus. So wurden zehntausende Beamte auf der Grundlage den Notdekreten beigefügten Listen entlassen. Diese Massenentlassungen beruhten nicht auf einzelfallbezogenen, nachprüfbaren Beweisen. Laut dem Gutachten lässt sich aus der Geschwindigkeit, mit der diese Listen veröffentlicht wurden, schließen, dass die Massenentlassungen nicht mit Mindestverfahrensgarantien einhergingen. Diese Entlassungen unterlagen offensichtlich keiner richterlichen Kontrolle, zumindest blieb der Zugang zur gerichtlichen Überprüfung umstritten. Derartige Methoden, um den Staatsapparat zu säubern, erwecken stark den Anschein von Willkür. Der Begriff der Verbindung (zur Gülen-Bewegung) ist laut Kommission zu vage definiert und stellt keine aussagekräftige Verbindung mit solchen Organisationen her. Die Kommission betont, dass selbst unter der Annahme, dass einige Mitglieder des Gülen-Netzwerks an dem gescheiterten Staatsstreich beteiligt waren, dieser Umstand nicht dazu verwendet werden sollte, straf- und disziplinarrechtlich gegen alle Personen vorzugehen, die in der Vergangenheit mit dem Netz irgendwie in Kontakt standen (CoE-VC 9.12.2016). Das türkische Recht sichert die grundsätzlichen Verfahrensgarantien im Strafverfahren. Mängel gibt es beim Umgang mit vertraulich zu behandelnden Informationen, insbesondere persönlichen Daten, und beim Zugang zu den erhobenen Beweisen für Beschuldigte und Rechtsanwälte. Insbesondere im Südosten werden Fälle mit Bezug zur angeblichen Mitgliedschaft in der PKK oder dessen zivilem Arm KCK häufig als geheim eingestuft, mit der Folge, dass Rechtsanwälte keine Akteneinsicht nehmen können. Anwälte werden vereinzelt daran gehindert, bei Befragungen ihrer Mandanten anwesend zu sein. Dies gilt insbesondere in Fällen mit dem Verdacht auf terroristische Aktivitäten. Grundsätzlich kommt es nicht zu einer Verurteilung, wenn der Angeklagte bei Gericht – etwa durch Abwesenheit - nicht gehört werden kann. Es kommen dann die Fristen für Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung zum Tragen (AA 29.9.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (29.9.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei -Strichaufzählung AM – Al Monitor (9.11.2016): AKP targets judicial independence in latest post-coup takedown, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2016/11/turkey-silenced-critical-judges.html, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung AM - Al-Monitor (14.6.2016): Massive reshuffle of judges, prosecutors is new blow to Turkish judiciary, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2016/06/turkey-judicial-independence-took-severe-blow.html, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung Anadolu Agency (1.7.2016): Turkish parliament ratifies restructure to high courts, http://aa.com.tr/en/turkey/turkish-parliament-ratifies-restructure-to-high-courts/600914, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung CoE-VC - Council of Europe/ Venice Commission (9.12.2016): Turkey had good reasons to declare the state of emergency but went too far with the emergency measures: Venice Commission, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?p=&id=2449431&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE&direct=true, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung Der Standard (2.7.2016): Richterbund: Türkische Justizreform verfassungswidrig, http://derstandard.at/2000040280773/Richterbund-Tuerkische-Justizreform-verfassungswidrig?ref=rec, 23.1.2017 -Strichaufzählung EC – European Commission (9.11.2016): Turkey 2016 Report [SWD
(2016)366 final], http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2016/20161109_report_turkey.pdf, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung FNS – Friedrich Naumann Stiftung (30.6.2016): FNS TÜRKEI BULLETIN 12/16 Berichtszeitraum: 15.-30. Juni 2016, https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/596, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung GRECO Secretariat/ Council of Europe (17.3.2016): Evaluation Report Turkey - Fourth Evaluation Round, Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors [Greco Eval IV Rep
(2015)3E],römisch vier Rep
(2015)3E], https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c9d29, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (16.7.2016): Coup attempt shakes up Turkish judiciary with big shift, detentions reported, http://www.hurriyetdailynews.com/coup-attempt-shakes-up-turkish-judiciary-with-big-shift.aspx?pageID=238&nID=101692&NewsCatID=341, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (2.12.2016): 191 judges, prosecutors suspended over claims of Gülen links, http://www.hurriyetdailynews.com/191-judges-prosecutors-suspended-over-claims-of-gulen-links.aspx?pageID=238&nID=106812&NewsCatID=509, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.7.2016): 342 new members appointed to top judicial bodies, http://www.hurriyetdailynews.com/342-new-members-appointed-to-top-judicial-bodies.aspx?pageID=238&nID=102058&NewsCatID=341, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (7.6.2016): Turkish gov’t shakes up judiciary with decree shifting more than 3,700 judges, prosecutors, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-govt-shakes-up-judiciary-with-decree-shifting-more-than-3700-judges-prosecutors.aspx?pageID=238&nID=100164&NewsCatID=338, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung ICJ - Internationale Juristenkommission (6.12.2016): Turkey: emergency measures have gravely damaged the rule of law, https://www.icj.org/turkey-emergency-measures-have-gravely-damaged-the-rule-of-law/, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung PACE - Parliamentary Assembly of the Council of Europe, Ad hoc Sub-Committee on recent developments in Turkey (15.12.2016): Report on the fact-finding visit to Ankara (21-23 November 2016)[ AS/Pol
(2016)18rev], http://website-pace.net/documents/18848/2197130/20161215-Apdoc18.pdf/35656836-5385-4f88-86bd-17dd5b8b9d8f, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung TP – TurkeyPurge (17.1.2017): Purge in Numbers, http://turkeypurge.com/, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung TP – TurkeyPurge (17.11.2016): 203 more judges, prosecutors dismissed from profession in Turkey, http://turkeypurge.com/203-more-judges-prosecutors-dismissed-from-profession-in-turkey, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung TP – TurkeyPurge (20.12.2016): 96 more judges, prosecutors suspended over coup charges, http://turkeypurge.com/96-more-judges-prosecutors-suspended-over-coup-charges, 23.1.2017 4. Sicherheitsbehörden Die Polizei untersteht dem Innenministerium und übt ihre Tätigkeit in den Städten aus. Sie hat, wie auch der nationale Geheimdienst M?T (Millî ?stihbarat Te?kilât?), der sowohl für die Inlands- wie für die Auslandsaufklärung zuständig ist, unter der AKP-Regierung an Einfluss gewonnen. Der Einfluss der Polizei wird seit den Auseinandersetzungen mit der Gülen-Bewegung sukzessive von der AKP zurückgedrängt (massenhafte Versetzungen, Suspendierungen vom Dienst und Strafverfahren). Die Jandarma ist für die ländlichen Gebiete und Stadtrandgebiete zuständig, rekrutiert sich aus Wehrpflichtigen und untersteht dem Innenminister. Polizei und Jandarma sind zuständig für innere Sicherheit, Strafverfolgung und Grenzschutz. Die politische Bedeutung des Militärs ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen (AA 29.9.2015). Vor dem Putschversuch im Juli 2016 hatte die Türkei 271.564 Polizisten und 166.002 Gendarmerie-Offiziere (einschließlich Wehrpflichtige). Nach dem Putschversuch wurden mehr als 18.000 Polizei- und Gendarmerieoffiziere suspendiert und mehr als 11.500 entlassen, während mehr als 9.000 inhaftiert blieben (EC 9.11.2016). Anfang Jänner 2017 wurden weitere 2.687 Polizisten entlassen (Independent 7.1.2017). Im Gegenzug kündigte Innenminister Süleyman Soylu bereits im September 2016 an, 20.000 neue Polizeibeamte rekrutieren zu wollen, wobei die Hälfte den Sondereinheiten zugeteilt würde (Y? 9.9.2016). Das türkische Parlament billigte 2014 eine umstrittene Geheimdienstreform, die die Befugnisse des Geheimdienstes M?T erheblich ausweitete. So hat der M?T weitgehend freie Hand für Spionageaktivitäten im In- und Ausland. Dazu gehören das Abhören von Privattelefonaten und das Sammeln von geheimdienstlichen Erkenntnissen mit Bezug auf "Terrorismus und internationale Verbrechen". Bislang war für jeden Fall eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Zudem wurden Gefängnisstrafen für Journalisten eingeführt, die vertrauliche Geheimdienstinformationen veröffentlichen (FAZ 17.4.2014). Auch Personen, die dem M?T Dokumente bzw. Informationen vorenthalten, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Entscheidung, ob der M?T-Vorsitzende im Laufe einer Ermittlung angeklagt werden darf, obliegt nun dem Staatspräsidenten. Im Falle von laufenden Untersuchungen kann der M?T-Vorsitzende innerhalb von zehn Tagen beim Präsidenten Einspruch erheben. Die letzte Entscheidung über den weiteren Verlauf des Falles liegt beim Präsidenten (ÖB 7.2014). Das türkische Parlament verabschiedete am 27.3.2015 eine Änderung des Sicherheitsgesetzes, das terroristische Aktivitäten unterbinden soll. Dadurch wurden der Polizei weitreichende Kompetenzen übertragen. Das Gesetz sieht den Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen vor, welche Molotow-Cocktails, Explosiv- und Feuerwerkskörper oder Ähnliches, etwa im Rahmen von Demonstrationen, einsetzen, oder versuchen einzusetzen. Zudem werden die von der Regierung ernannten Provinzgouverneure ermächtigt, den Ausnahmezustand zu verhängen und der Polizei Instruktionen zu erteilen (NZZ 27.3.2015, vgl. FAZ 27.3.2015, HDN 27.3.2015). Das Gesetz klassifiziert Steinschleudern, Stahlkugeln und Feuerwerkskörper als Waffen und sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren vor, so deren Besitz im Rahmen einer Demonstration nachgewiesen wird oder Demonstranten ihr Gesicht teilweise oder zur Gänze vermummen. Bis zu drei Jahre Haft drohen Demonstrationsteilnehmern für die Zurschaustellung von Emblemen, Abzeichen oder Uniformen illegaler Organisationen (HDN 27.3.2015). Teilweise oder gänzlich vermummte Teilnehmer von Demonstrationen, die in einen "Propagandamarsch" für terroristische Organisationen münden, können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (Anadolu 27.3.2015). Die Polizei kann auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligung des Chefs der Verwaltungsbehörde eine Person, ihren Besitz und ihr privates Verkehrsmittel durchsuchen. Der Gouverneur kann die Exekutive anweisen, Gesetzesbrecher ausfindig zu machen. Die Exekutive kann eine Person bis zu 48 Stunden in Haft nehmen, wenn letztere an Veranstaltungen teilnimmt, die zur ernsthaften Störung der Öffentlichen Ordnung oder zu einem Straftatbestand führen können (Anadolu 27.3.2015).Das türkische Parlament verabschiedete am 27.3.2015 eine Änderung des Sicherheitsgesetzes, das terroristische Aktivitäten unterbinden soll. Dadurch wurden der Polizei weitreichende Kompetenzen übertragen. Das Gesetz sieht den Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen vor, welche Molotow-Cocktails, Explosiv- und Feuerwerkskörper oder Ähnliches, etwa im Rahmen von Demonstrationen, einsetzen, oder versuchen einzusetzen. Zudem werden die von der Regierung ernannten Provinzgouverneure ermächtigt, den Ausnahmezustand zu verhängen und der Polizei Instruktionen zu erteilen (NZZ 27.3.2015, vergleiche FAZ 27.3.2015, HDN 27.3.2015). Das Gesetz klassifiziert Steinschleudern, Stahlkugeln und Feuerwerkskörper als Waffen und sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren vor, so deren Besitz im Rahmen einer Demonstration nachgewiesen wird oder Demonstranten ihr Gesicht teilweise oder zur Gänze vermummen. Bis zu drei Jahre Haft drohen Demonstrationsteilnehmern für die Zurschaustellung von Emblemen, Abzeichen oder Uniformen illegaler Organisationen (HDN 27.3.2015). Teilweise oder gänzlich vermummte Teilnehmer von Demonstrationen, die in einen "Propagandamarsch" für terroristische Organisationen münden, können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (Anadolu 27.3.2015). Die Polizei kann auf Grundlage einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligung des Chefs der Verwaltungsbehörde eine Person, ihren Besitz und ihr privates Verkehrsmittel durchsuchen. Der Gouverneur kann die Exekutive anweisen, Gesetzesbrecher ausfindig zu machen. Die Exekutive kann eine Person bis zu 48 Stunden in Haft nehmen, wenn letztere an Veranstaltungen teilnimmt, die zur ernsthaften Störung der Öffentlichen Ordnung oder zu einem Straftatbestand führen können (Anadolu 27.3.2015). Nach einer Gesetzesänderung vom 26.4.2014 muss der Staatsanwalt im Fall einer Beschwerde gegen das Geheimdienstpersonal den Geheimdienstchef informieren. Wenn der Geheimdienst die Vorwürfe des Fehlverhaltens mit seinen Pflichten oder Tätigkeiten in Verbindung setzt, wird die Untersuchung blockiert und den betroffenen Mitarbeitern des M?T wird Immunität gewährt. Die Staatsanwaltschaft hat somit keine Befugnis, direkt strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten oder die Tätigkeit des Geheimdienstes im Falle von angeblichen Rechtsverstößen einzuleiten (HRW 29.4.2014). Ende Juni 2016 wurde ein Gesetz verabschiedet, das kämpfenden Soldaten Immunität gewährt. Gemäß dem vom Verteidigungsministerium vorgelegten Entwurf wird eine von den Sicherheitsdiensten begangene Straftat als "militärisches Verbrechen" angesehen und vor einem Militärgericht verhandelt. Die Ermittlungs- und Gerichtsprozesse gegen Kommandeure und den Generalstab benötigen die Erlaubnis des Premierministers. Darüber hinaus sind Armeekommandanten befugt, Durchsuchungen von Häusern, Arbeitsplätzen oder anderen privaten Räumen zu erlassen (MEE 25.6.2016). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (29.9.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei -Strichaufzählung Anadolu Agency (27.3.2015): Turkey: Parliament approves domestic security package, http://www.aa.com.tr/en/s/484662--turkey-parliament-approves-domestic-security-package, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung EC – European Commission (9.11.2016): Turkey 2016 Report [SWD
(2016)366 final], http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2016/20161109_report_turkey.pdf, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (17.4.2014): Türkischer Geheimdienst darf fast ungehindert spionieren, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/parlament-billigt-umstrittene-reform-tuerkischer-geheimdienst-darf-fast-ungehindert-spionieren-12900956.html, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (27.3.2015): Die Polizei bekommt mehr Befugnisse, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/tuerkei-mehr-befugnisse-fuer-polizei-gegen-demonstranten-13509122.html, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (27.3.2015): Turkish main opposition CHP to appeal for the annulment of the security package, http://www.hurriyetdailynews.com/turkish-main-opposition-chp-to-appeal-for-the-annulment-of-the-security-package-.aspx?pageID=238&nID=80261&NewsCatID=338, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung HRW – Human Rights Watch (29.4.2014): Turkey: Spy Agency Law Opens Door to Abuse, https://www.hrw.org/news/2014/04/29/turkey-spy-agency-law-opens-door-abuse, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung Independent (7.1.2017): Turkey dismisses 6,000 police, civil servants and academics under emergency measures following coup, http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/turkey-sacks-workers-emergency-measures-police-civil-servants-academics-a7514021.html, 19.1.2017 -Strichaufzählung MEE - Middle East Eye (25.6.2016): Turkey passes law granting immunity to soldiers fighting 'terrorism', http://www.middleeasteye.net/news/turkey-passes-law-granting-immunity-soldiers-fighting-terrorism-551543630, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung NZZ – Neue Zürcher Zeitung (27.3.2015): Mehr Befugnisse für die Polizei; Ankara zieht die Schraube an, http://www.nzz.ch/international/europa/ankara-zieht-die-schraube-an-1.18511712, Zugriff 19.1.2017 -Strichaufzählung ÖB Ankara (7.2014): Asylländerbericht Türkei -Strichaufzählung Y? – Yeni ?afak (9.9.2016): Turkey to recruit 20,000 new police in the coming period, http://www.yenisafak.com/en/news/turkey-to-recruit-20000-new-police-in-the-coming-period-2530201, Zugriff 19.1.2017 5. Folter und unmenschliche Behandlung Die Türkei ist sowohl Partei des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 (in der Türkei seit 10.08.1988 in Kraft) als auch des Fakultativprotokolls zudem UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT), am 14.09.2005 seitens der Türkei unterzeichnet. Das eine unabhängige, finanziell und strukturell autonome Überwachungseinrichtung vorsehende Fakultativprotokoll wurde 2011 ratifiziert und trat im selben Jahr in Kraft (OHCHR o.D.). Durch einen Kabinettsbeschluss wurde am 28.1.2014 die "Nationale Menschenrechtsinstitution der Türkei" mit dem Nationalen Präventionsmechanismus beauftragt (PMT-UN 4.2.2014). Menschenrechtsverbänden zufolge gibt es Hinweise, dass die Anwendung von Folter und Misshandlungen weiterhin stattfinden, insbesondere an Personen in Polizeigewahrsam, jedoch nicht am Ort der Verhaftung, sondern an anderen Orten, wo ein Nachweis schwieriger zu dokumentieren ist. Staatsanwälte untersuchen zwar angebliche Fälle von Missbrauch und Folter durch die Sicherheitskräfte, würden jedoch nur selten die Beschuldigten auch anklagen. Die Nationale Menschenrechtsorganisation (NHRI) ist für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, darunter Foltervorwürfe, übermäßige Gewaltanwendung oder außergerichtliche Tötungen. Türkische Menschenrechtsorganisationen behaupteten, dass das Versagen der NHRI bei der Untersuchung potenzieller Menschenrechtsverletzungen die Opfer des Missbrauchs von der Einreichung von Beschwerden abhält. Überdies erlauben die Behörden es den Beschuldigten im Falle eines Prozesses auf ihren Dienstposten zu bleiben (USDOS 13.4.2016). Die Schwächung der Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch in der Haft nach der Verhängung des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch wurde von zunehmenden Berichten über Folter und Misshandlungen in der Polizeigewalt, wie das Schlagen und Entkleiden von Inhaftierten, die Anwendung lang anhaltenden Stresspositionen sowie die Androhung von Vergewaltigung, begleitet. Drohungen gegenüber Rechtsanwälten und Eingriffe in medizinische Untersuchungen wurden ebenfalls berichtet. Betroffen von besagten Misshandlungen waren nicht nur Angehörige des Militärs und der Polizei, die im Zusammenhang mit dem Staatsstreich verhaftet wurden, sondern auch kurdische Gefangene im Südosten des Landes (HRW 12.1.2017). Das Verhalten der Polizei und der Druck, den die Behörden ausüben, unterminiert laut Human Rights Watch auch die Integrität ärztlicher Untersuchungen von Personen in Polizeigewahrsam und Haft. Denn diese Untersuchungen müssen oft in Gefängnissen und in Anwesenheit von Polizisten durchgeführt werden. Außerdem weigerten sich die Behörden wiederholt Gefangenen und ihren Anwälten ärztliche Gutachten auszuhändigen, die ihre Vorwürfe, in Haft oder bei der Verhaftung misshandelt worden zu sein, stützen könnten. Als Begründung verwiesen die Verantwortlichen auf die Geheimhaltungspflicht in laufenden Ermittlungen. Angehörige der Strafverfolgungsbehörden wenden die Notverordnungen nicht nur auf Personen an, die verdächtigt werden, sich am Putschversuch beteiligt zu haben, sondern auch auf Gefangene, die angeblich Verbindungen zu bewaffneten kurdischen oder linken Gruppierungen haben. Auch diesen Menschen wird jeder Schutz vor Folter und anderer unberechtigter Verfolgung entzogen. Anwälte, Gefangene, Menschenrechtsaktivisten, medizinisches Personal und Gerichtsmediziner fürchten ständig, dass sie die nächsten auf der langen Liste angeblicher Putsch-Befürworter sind. Angehörige der türkischen Regierung, auch Präsident Recep Tayyip Erdo?an, erklärten nach dem Putschversuch, dass sie Folter nicht tolerieren würden. Die Behörden reagieren jedoch nicht angemessen auf die aktuellen Foltervorwürfe. Stattdessen behaupten sie, diejenigen, die diese Vorwürfe äußern, seien voreingenommen, und werfen ihnen vor, den Putschversuch zu unterstützen oder Propaganda für die Gülen-Bewegung zu machen (HRW 25.10.2016). Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats, nahm in seinem Memorandum vom 7.10.2016 ebenfalls Stellung zu Foltervorwürfen. Er betonte, nicht automatisch den Vorwürfen Glauben zu schenken, kritisierte jedoch die Verlängerung der Polizeihaft auf 30 Tage, den restriktiven Zugang zu einem Rechtsbeistand, die Einschränkungen hinsichtlich vertraulicher Gespräche zwischen Anwalt und Klienten und darüber hinaus die Abwesenheit des Nationalen Präventionsmechanismus [zur Verhütung von Folter und Misshandlung]. Muižnieks forderte die türkische Regierung auf, dringend zur Rechtssituation vor dem Ausnahmezustand zurückzukehren (CoE-CommDH 7.10.2016). Foltervorwürfe kamen 2016 regelmäßig von internationalen und türkischen Menschenrechtsorganisationen. So berichtete Amnesty International am 24.7.2016, glaubwürdige Belege für Folter in offiziellen und inoffiziellen Haftzentren (wie Sporthallen) gesammelt zu haben (AI 24.7.2016). Die türkische Menschenrechtsvereinigung (IHD) berichtete am 19.10.2016, wonach in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 rund 350 Personen in Polizeihaft bzw. Gefängnissen und weitere 124 an anderen Orten gefoltert oder misshandelt wurden (TM 19.10.2016). Der türkische Justizminister, Bekir Bozda?, wies am 23.10.2016 die Foltervorwürfe rigoros zurück und verlangte Beweise für die, seiner Meinung nach, falschen und ungerechten Anschuldigungen (MoJ o.D., vgl. HDN 25.10.2016).Foltervorwürfe kamen 2016 regelmäßig von internationalen und türkischen Menschenrechtsorganisationen. So berichtete Amnesty International am 24.7.2016, glaubwürdige Belege für Folter in offiziellen und inoffiziellen Haftzentren (wie Sporthallen) gesammelt zu haben (AI 24.7.2016). Die türkische Menschenrechtsvereinigung (IHD) berichtete am 19.10.2016, wonach in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 rund 350 Personen in Polizeihaft bzw. Gefängnissen und weitere 124 an anderen Orten gefoltert oder misshandelt wurden (TM 19.10.2016). Der türkische Justizminister, Bekir Bozda?, wies am 23.10.2016 die Foltervorwürfe rigoros zurück und verlangte Beweise für die, seiner Meinung nach, falschen und ungerechten Anschuldigungen (MoJ o.D., vergleiche HDN 25.10.2016). Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, teilte zum Abschluss eines Türkei-Besuches mit, dass in den Tagen und Wochen nach dem gescheiterten Putsch Folter und andere Formen der Misshandlung weit verbreitet gewesen zu sein schienen. Er habe glaubwürdige Berichte erhalten, wonach bei den Behörden eingereichte Beschwerden darüber nicht verfolgt worden seien. Melzer forderte die türkischen Behörden daher auf, unverzügliche, gründliche und unabhängige Untersuchungen aller Foltervorwürfe durchzuführen (DTJ 2.12.2016). Die jüngste Gesetzgebung und Dekrete von Staatspräsident Erdogan hätten laut Melzer ein Klima der Einschüchterung geschaffen, sodass Opfer entmutigt wurden, Beschwerden einzureichen oder über den Missbrauch zu sprechen, auch aus Angst vor Vergeltung an ihren Verwandten (HDN 2.12.2016, vgl. DW 2.12.2016).Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, teilte zum Abschluss eines Türkei-Besuches mit, dass in den Tagen und Wochen nach dem gescheiterten Putsch Folter und andere Formen der Misshandlung weit verbreitet gewesen zu sein schienen. Er habe glaubwürdige Berichte erhalten, wonach bei den Behörden eingereichte Beschwerden darüber nicht verfolgt worden seien. Melzer forderte die türkischen Behörden daher auf, unverzügliche, gründliche und unabhängige Untersuchungen aller Foltervorwürfe durchzuführen (DTJ 2.12.2016). Die jüngste Gesetzgebung und Dekrete von Staatspräsident Erdogan hätten laut Melzer ein Klima der Einschüchterung geschaffen, sodass Opfer entmutigt wurden, Beschwerden einzureichen oder über den Missbrauch zu sprechen, auch aus Angst vor Vergeltung an ihren Verwandten (HDN 2.12.2016, vergleiche DW 2.12.2016). Quellen: -Strichaufzählung AI - Amnesty International (24.7.2016): Turkey: Independent monitors must be allowed to access detainees amid torture allegations, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/07/turkey-independent-monitors-must-be-allowed-to-access-detainees-amid-torture-allegations/, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (2.12.2016): Memorandum on the Human Rights Implications of Anti-Terrorism Operations in South-Eastern [CommDH
(2016)39], https://wcd.coe.int/com.instranet.InstraServlet?command=com.instranet.CmdBlobGet&InstranetImage=2952745&SecMode=1&DocId=2393034&Usage=2, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung CoE-CommDH - Council of Europe - Commissioner for Human Rights (7.10.2016): Memorandum on the human rights implications of the measures taken under the state of emergency in Turkey [CommDH
(2016)35], https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806db6f1, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung DTJ – Deutsch Türkisches Journal (2.12.2016): Missachtung der Menschenrechte: UN und Europarat erheben schwere Vorwürfe gegen die Türkei, http://dtj-online.de/missachtung-der-menschenrechte-un-und-europarat-erheben-schwere-vorwuerfe-gegen-die-tuerkei-81177, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung DW – Deutsche Welle (2.12.2016): UN expert: Torture and abuse 'widespread' in Turkey following July coup bid, http://www.dw.com/en/un-expert-torture-and-abuse-widespread-in-turkey-following-july-coup-bid/a-36623632, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (2.10.2016): Mistreatment widespread post-coup attempt detentions in Turkey: UN expert Melzer, http://www.hurriyetdailynews.com/mistreatment-widespread-post-coup-attempt-detentions-in-turkey-un-expert-melzer.aspx?pageID=238&nID=106849&NewsCatID=339, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung HDN – Hürriyet Daily News (25.10.2016): Human Rights Watch says state of emergency gives Turkey ‘blank check’ to mistreat suspects, http://www.hurriyetdailynews.com/human-rights-watch-says-state-of-emergency-gives-turkey-blank-check-to-mistreat-suspects.aspx?pageID=238&nID=105338&NewsCatID=339, Zugriff 27.10.2016 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (12.1.2017): World Report 2017 - Turkey, http://www.ecoi.net/local_link/334752/476506_de.html, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (24.10.2016): A Blank Check - Turkey’s Post-Coup Suspension of Safeguards Against Torture, https://www.hrw.org/sites/default/files/report_pdf/turkey1016_web.pdf, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung HRW - Human Rights Watch (25.10.2016): Turkey: Emergency Decrees Facilitate Torture - Reinstate Safeguards to Curb Abuse by Police, http://www.ecoi.net/local_link/331196/472395_de.html, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung MoJ - Ministry of Justice (o.D.): Bozda?: "There is no ill-treatment and torture in penal institutions in Turkey.”, http://www.adalet.gov.tr/bozdag-twitter, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung OHCHR - UN Office of the High Commissioner for Human Rights (o.D.): Ratification Status for Turkey, http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=179&Lang=EN, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung PMT-UN – Permanent Mission of Turkey to the United Nations [Geneva](4.2.2014): [Schreiben] 2014/62441669-BMCO DT/4267499, http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/OPCAT/NPM/Turkey4Feb2014.pdf, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung TM – Turkish Minute (19.10.2016): IHD: 40,573 rights violations, 1,481 dead in 9 months in Turkey, https://www.turkishminute.com/2016/10/19/ihd-40573-rights-violations-1481-dead-9-months-turkey/, Zugriff 18.1.2017 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015, http://www.ecoi.net/local_link/322542/462019_de.html, Zugriff 18.1.2017 6. Korruption Laut Europäischer Kommission ist Korruption in vielen Bereichen verbreitet und bleibt ein ernsthaftes Problem. Die Verabschiedung einer neuen Strategie und eines Anti-Korruptions-Aktionsplanes ist ein Schritt vorwärts, auch wenn der Umfang eher begrenzt ist. Der gesetzliche Rahmen leidet weiterhin unter wichtigen Lücken und der Einfluss der Exekutive auf die Untersuchungen und Verfolgung von hochrangigen Korruptionsfällen bleibt eine Hauptquelle der Besorgnis. Die Wahrnehmung von Korruption ist weiterhin hoch. Untersuchungen von Finanzen werden weiterhin wenig getätigt. Das vorsorgliche Einfrieren von Vermögenswerten ist selten und das Niveau, Gelder zu konfiszieren ist sehr niedrig (EC 9.11.2016). Das Fehlen einer Anti-Korruptionsbehörde und die inadäquate Koordination einer Vielzahl von Institutionen sind die Haupthindernisse einer diesbezüglich effektiven Politik. Das Untersuchungsbüro des Premierministers koordiniert präventive Anti-Korruptionsmaßnahmen, ist allerdings nicht unabhängig auch nicht bei seinen Untersuchungen. Eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Korruption im Privatsektor existiert nicht (EC 9.11.2016, vgl. U?D 4.2016).Das Fehlen einer Anti-Korruptionsbehörde und die inadäquate Koordination einer Vielzahl von Institutionen sind die Haupthindernisse einer diesbezüglich effektiven Politik. Das Untersuchungsbüro des Premierministers koordiniert präventive Anti-Korruptionsmaßnahmen, ist allerdings nicht unabhängig auch nicht bei seinen Untersuchungen. Eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Korruption im Privatsektor existiert nicht (EC 9.11.2016, vergleiche U?D 4.2016). Um den Kampf gegen Korruption in den öffentlichen Institutionen zu verstärken, wurde bereits 2004 der Ethikrat für den Öffentlichen Dienst geschaffen, der die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung verbessern sollte, speziell hinsichtlich der Arbeit der Beamten. Der Rat legt einen Verhaltenskodex für die Beamten fest, untersucht Beschwerden und unterstützt Verbesserungen der Ethikkultur in den Ämtern durch Trainings. Der Rat kann auch die Stimmigkeit von Vermögenserklärungen untersuchen. Eine spezielle Sorge ist allerdings, dass der Ethikrat nicht befugt ist, seine Entscheidungen mittels Disziplinarverfahren durchzusetzen. Infolge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist es dem Ethikrat nicht gestattet, seine Entscheidungen zu Verstößen im Amtsblatt zu veröffentlichen (U?D 4.2016). Das Strafrecht sieht die Sanktionierung unterschiedlicher Formen von Korruption vor, darunter aktive und passive Bestechung, Korruptionsversuch, Erpressung, Bestechung von ausländischen Behörden, Geldwäsche und Amtsmissbrauch. Das Strafausmaß beträgt bis zu zwölf Jahren Gefängnis. Dennoch ist die Anwendung der Anti-Korruptionsgesetze mangelhaft, und die Anti-Korruptionsbehörden arbeiten ineffektiv Das öffentliche Beschaffungswesen, die Grundstücksverwaltung sowie der Energie-, Bau- und Transportsektor sind besonders anfällig für Korruption (BACP 12.2015). Die Regierung hat u.a. sechs Richter und Staatsanwälte, die mit Untersuchungen in Zusammenhang mit Korruption von hochrangigen Regierungsvertretern betraut waren, angeklagt. Dieser Schritt wurde als Einschüchterungsversuch der Exekutive gegenüber der Judikative betrachtet. Die Mechanismen der Regierung zur Untersuchung und Bestrafung von angeblichen Missbrauch und Korruption durch staatliche Offizielle blieben unzureichend und die Straflosigkeit war weiterhin problematisch. Richter, die gegen die Verfolgung von hochrangigen Vertretern der regierenden AKP wegen Korruptionsvorwürfen im Jahr 2014 entschieden, wurden befördert, während Staatsanwälte und ein Richter, die die Voruntersuchungen zu den Korruptionsvorwürfen durchgeführt hatten, wurden 2015 angeklagt (USDOS 13.4.2016). Transparency International reihte die Türkei im Korruptionswahrnehmungsindex 2016 auf Rang 75 von 176 untersuchten Ländern und Territorien (2015 Platz 66 von 168) (TI 25.1.2017). Quellen: -Strichaufzählung BACP – GAN-Business Anti-Corruption Portal (12.2015): Turkey Country Profile, Business Corruption in Turkey, http://www.business-anti-corruption.com/country-profiles/europe-central-asia/turkey/snapshot.aspx, Zugriff 17.1.2017 -Strichaufzählung EC – European Commission (9.11.2016): Turkey 2016 Report [SWD
(2016)366 final], http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2016/20161109_report_turkey.pdf, Zugriff 17.1.2017 -Strichaufzählung TI – Transparency International (25.1.2017): Corruption Perceptions Index 2016, http://www.transparency.org/country/TUR, Zugriff 25.1.2017 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015, http://www.ecoi.net/local_link/322542/462019_de.html, Zugriff 17.1.2017 -Strichaufzählung U?D - Uluslararas? ?effafl?k Derne?i (4.2016): National Integrity System Assessment- Turkey, https://www.transparency.org/whatwedo/publication/national_integrity_system_assessment_turkey_2016, Zugriff 17.1.2017
- Wehrdienst Jeder männliche türkische Staatsangehörige unterliegt ab dem
- Lebensjahr der Wehrpflicht. Gesetzesgrundlage für den Wehrdienst in der Türkei bietet das türkische Wehrdienstgesetz Nr. 1111 (tWDG) von
- Das Wehrdienstalter beginnt am
- Januar des Jahres, in dem der Betreffende das
- Lebensjahr vollendet und endet am
- Januar im Jahr des
- Geburtstags. Diejenigen, die innerhalb dieser Zeit den Wehrdienst nicht abgeleistet haben, werden von der Wehrpflicht nicht befreit (Artikel 5, letzter Absatz tWDG). Der Wehrdienst wird in den Streitkräften einschließlich der Jandarma abgeleistet. Ein in der Türkei abgeschlossenes Hochschulstudium verkürzt die Wehrpflicht auf sechs Monate für einfache Soldaten oder auf zwölf Monate für einen Unterleutnant. Im Januar 2011 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach Polizisten, sofern sie mehr als zehn Jahre Dienst leisten, von der Wehrpflicht befreit sind. Der Wehrdienst wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 von 15 auf 12 Monate reduziert. Söhne und Brüder von gefallenen Soldaten können vom Wehrdienst befreit werden. (AA 29.9.2015; vgl. IRB 4.6.2014).Jeder männliche türkische Staatsangehörige unterliegt ab dem
- Lebensjahr der Wehrpflicht. Gesetzesgrundlage für den Wehrdienst in der Türkei bietet das türkische Wehrdienstgesetz Nr. 1111 (tWDG) von
- Das Wehrdienstalter beginnt am
- Januar des Jahres, in dem der Betreffende das
- Lebensjahr vollendet und endet am
- Januar im Jahr des
- Geburtstags. Diejenigen, die innerhalb dieser Zeit den Wehrdienst nicht abgeleistet haben, werden von der Wehrpflicht nicht befreit (Artikel 5, letzter Absatz tWDG). Der Wehrdienst wird in den Streitkräften einschließlich der Jandarma abgeleistet. Ein in der Türkei abgeschlossenes Hochschulstudium verkürzt die Wehrpflicht auf sechs Monate für einfache Soldaten oder auf zwölf Monate für einen Unterleutnant. Im Januar 2011 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach Polizisten, sofern sie mehr als zehn Jahre Dienst leisten, von der Wehrpflicht befreit sind. Der Wehrdienst wurde mit Wirkung vom 01.01.2014 von 15 auf 12 Monate reduziert. Söhne und Brüder von gefallenen Soldaten können vom Wehrdienst befreit werden. (AA 29.9.2015; vergleiche IRB 4.6.2014). Am 10.12.2014 beschloss das Parlament, dass Männer ab einem Alter von 27 sich um 18.000 Lira (etwa 6.500 Euro) ab dem 1.1.2015 vom Militärdienst freikaufen können. Dies war in der Geschichte bereits das fünfte Mal, dass ein derartiges Angebot an Wehrpflichtige in der Türkei gemacht wurde (AM 10.12.2014, vgl. Zeit 2.12.2014). Die Regelung sollte befristet bis zum 28.2.2015 gelten (Connection e.V. 2.2015). Seit der bewaffneten Eskalation in der Türkei bestehen weder die Möglichkeit noch neue Pläne eines Freikaufs, allerdings für im Ausland lebende Türken besteht diese Möglichkeit weiterhin.Am 10.12.2014 beschloss das Parlament, dass Männer ab einem Alter von 27 sich um 18.000 Lira (etwa 6.500 Euro) ab dem 1.1.2015 vom Militärdienst freikaufen können. Dies war in der Geschichte bereits das fünfte Mal, dass ein derartiges Angebot an Wehrpflichtige in der Türkei gemacht wurde (AM 10.12.2014, vergleiche Zeit 2.12.2014). Die Regelung sollte befristet bis zum 28.2.2015 gelten (Connection e.V. 2.2015). Seit der bewaffneten Eskalation in der Türkei bestehen weder die Möglichkeit noch neue Pläne eines Freikaufs, allerdings für im Ausland lebende Türken besteht diese Möglichkeit weiterhin. Im Jänner 2016 ratifizierte Staatspräsident Erdo?an ein neues Gesetz, dass das Entgelt zur Befreiung von der Wehrpflicht für Auslandstürken senkte. Staatsangehörige, welche zumindest drei Jahre außerhalb der Türkei leben oder arbeiten, können bei Zahlung von 1.000 Euro (statt bisher 6.000 Euro) vom Wehrdienst ausgenommen werden (EASO 11.2016). Allerdings profitieren nur Bürger davon, die älter als 38 Jahre sind. Anträge können bis zum 31.12.2017 bei den türkischen Konsulaten oder bei den Rekrutierungsbüros in der Türkei gestellt werden (Turkish Square 11.2.2016). Mit einer Gesetzesänderung im Januar 2016 gilt für den "Freikauf" nun folgendes im Detail: Die Gesamtsumme, die für den "Freikauf" festgelegt ist, beträgt 1.000 €. Diese ist bis zur Vollendung des
- Lebensalters zu zahlen. Der bislang von Wehrpflichtigen zusätzlich zur Zahlung der Freikaufsumme abzuleistende 21-tägige Dienst entfällt seit dem 31.12.
- Wehrpflichtige, die zwar formell die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der "Freikaufregelung" erfüllen, aber das
- Lebensjahr bereits vollendet und bis dahin keinen Antrag auf "Freikauf" gestellt haben, können bis Ende 2017 eine Übergangsfrist nutzen. Wer in den letzten Jahren bereits die Freikaufregelung beantragt hatte - und eventuell auch eine Rate für die bislang weit höhere Summe gezahlt hatte - kommt nun ebenfalls in den Genuss der auf 1.000 € reduzierten Freikaufsumme. Nach Zahlung des Freikaufbetrags erhalten die Wehrpflichtigen die Entlassungsbescheinigung (Kesin terhis belgesi), die als Nachweis gilt, dass die Wehrpflicht erfüllt wurde (Connection e.V. 15.4.2016). Laut der NGO "Soldiers‘ Rights Platform" widerfuhren einigen Rekruten Schikanen, körperlicher Missbrauch und Folter, die manchmal mit Selbstmord endeten. ?HOP, die gemeinsame Plattform mehrerer türkischer Menschenrechtsorganisationen, behauptete, dass Hassverbrechen, die sexuelle Orientierung und ethnisch basierte Diskriminierung zu Selbstmorden führten (USDOS 13.4.2016). 2015 beschwerten sich 42% des Militärpersonals über Beleidigungen, während viele andere infolge von unverhältnismäßig schweren Bestrafungen psychisch erschöpft waren, keine angemessene medizinische Behandlung bekamen, unter Schlafentzug litten oder schlicht bedroht wurden. Zwischen 2013 und Anfang 2015 begingen 158 Soldaten Selbstmord. Alarmiert von den Selbstmordraten, hat das Militär Ende 2013 ein Projekt gestartet, das jedem Rekruten einen sog. "Kumpel" zuweist, der den Soldaten Rat gebend hilft, mit dem Leben in der Armee besser zu Rande zu kommen (DS 14.3.2015). Das am 31.3.2013 beschlossene Disziplinargesetz zählt in Art.20 Homosexualität als eine der Verletzungen der Disziplinarregeln in den Türkischen Streitkräften auf, was die sofortige Entlassung zur Folge hat. Laut Punkt (?) ist "unnatürlicher Geschlechtsverkehr oder sich freiwillig einem solchen Akt zu unterwerfen" ein Grund für die Entlassung aus der Armee (ENLENCF 14.7.2013).Das am 31.3.2013 beschlossene Disziplinargesetz zählt in Artikel 20, Homosexualität als eine der Verletzungen der Disziplinarregeln in den Türkischen Streitkräften auf, was die sofortige Entlassung zur Folge hat. Laut Punkt (?) ist "unnatürlicher Geschlechtsverkehr oder sich freiwillig einem solchen Akt zu unterwerfen" ein Grund für die Entlassung aus der Armee (ENLENCF 14.7.2013). Transsexuelle, Transvestiten und Homosexuelle können unter der Bezeichnung "psychosexuelle Störungen" nach Vorsprache bei der Wehrdienstbehörde und Untersuchungen vom Militärdienst befreit werden. Methoden zur Feststellung einer möglichen Homosexualität wie eine Untersuchung der Genitalien und die Vorlage von Fotos während des Geschlechtsverkehrs wurden nach Presseberichten vor einigen Jahren eingestellt. Betroffene beschweren sich weiterhin über Persönlichkeitstests, Gespräche mit mehreren Psychologen und Hinzuziehung von Familienangehörigen. Ferner wird auch von mehrtägigen Aufenthalten zur "Diagnose" in der psychiatrischen Klinik berichtet (AA 29.9.2015). Quellen: -Strichaufzählung AA – Auswärtiges Amt (29.9.2015): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei -Strichaufzählung AM – Al Monitor (10.12.2014): $8,700 will let young Turks 'buy out' their military service, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2014/12/turkey-compulsory-military-service-buy-exemption.html, Zugri