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{'item': 'W156 2170206-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum06.02.2018 GeschäftszahlW156 2170206-1 SpruchW156 2170206-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Alexandra Krebitz als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.08.2017, Zahl XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.11.2017 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Alexandra Krebitz als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.08.2017, Zahl römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.11.2017 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 AsylG 2005, § 8 Abs. 1 AsylG 2005, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, §§ 55, 57 AsylG 2005 sowie §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, AsylG 2005, Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraphen 55, 57, AsylG 2005 sowie Paragraphen 46, 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

  1. Verfahrensgang 1.
  2. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 16.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde er am selben Tag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes niederschriftlich einvernommen. Hierbei gab er zu Protokoll, dass er eines Tages bei einem Freund wegen einer Hausübung über Nacht gewesen sei. Am nächsten Tag, als er nach Haus gekommen sei, habe er die Leiche seines Vaters gesehen. Es sei überall Blut gewesen. Er habe geschriehen. In dieser Zeit sei seine Mutter gekommen. Er habe sie gefragt, wer seinen Vater getötet habe. Sie sagte, dass sie es ihm später erzählen werde. Sie habe ihm etwas Geld gegeben und gesagt, dass er das Haus sofort verlassen muss, weil sein Leben in Gefahr sei. Er habe in eine andere Stadt gehen wollen. Auf dem Weg sei er von den Taliban entführt und in ein Haus gebracht worden. Dort sei er ca. 27 Tage eingesperrt gewesen. Eines Tages in der Nacht habe es ein Gefecht gegeben und für ihn die Möglichkeit zu flüchten. In einen Bazar habe er den Ahmed getroffen. Er habe ihm alles erzählt und ihm das Geld, das er von seiner Mutter bekommen habe, gegeben. Er habe ihn von Afghanistan heraus gebracht. 1.
  3. Mit Schreiben vom 25.09.2016 brachte der BF vor, erst 14 Jahre alt zu sein. 1.
  4. Am 02.11.2015 erging von der belangten Behörde der Auftrag zur Altersfeststellung an Dr. Thorsten Schwark. 1.4 Mit Gutachten vom 13.01.2016 wurde ein Mindestalter des BF von 17 Jahren festgestellt. 1.
  5. Am 10.05.2017 wurde der Beschwerdeführer seitens des BFA nach Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen und seinen Fluchtgründen befragt, wobei er im Wesentlichen vorbrachte, dass er sich vor seiner Ausreise aus Afghanistan zuletzt regelmäßig in XXXX in der Provinz XXXX, in der Region XXXX im Dorf XXXX aufgehalten habe. Er habe sein ganzes Leben dort verbracht und sei vor sechs Jahren nur eine Woche in Pakistan gewesen. Nach seiner Rückkehr aus Pakistan habe er nicht mehr in XXXX sondern in der Ortschaft XXXX gelebt. In der Ortschaft XXXX habe er mit seinen nichtleiblichen Eltern und zwei Schwestern in einem gemeinsamen Haushalt gelebt.1.
  6. Am 10.05.2017 wurde der Beschwerdeführer seitens des BFA nach Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen und seinen Fluchtgründen befragt, wobei er im Wesentlichen vorbrachte, dass er sich vor seiner Ausreise aus Afghanistan zuletzt regelmäßig in römisch 40 in der Provinz römisch 40 , in der Region römisch 40 im Dorf römisch 40 aufgehalten habe. Er habe sein ganzes Leben dort verbracht und sei vor sechs Jahren nur eine Woche in Pakistan gewesen. Nach seiner Rückkehr aus Pakistan habe er nicht mehr in römisch 40 sondern in der Ortschaft römisch 40 gelebt. In der Ortschaft römisch 40 habe er mit seinen nichtleiblichen Eltern und zwei Schwestern in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Als Gründe für die Ausreise gab der BF an, dass er bei einem Schulfreund wegen Hausaufgaben über Nacht gewesen sei. Am nächsten Tag bei seiner Heimkehr habe er gesehen, dass das Haus voller Blut gewesen sei. Seine Mutter habe ihm Geld gegeben und ihm gesagt, er solle von hier flüchten. Eine Erklärung für die Vorfälle habe sie ihm nicht gegeben. Auf Rat seiner Mutter sei er in die Region XXXX flüchten soll, wo sich die Geschäfte befinden und habe dort ein oder zwei Stunden gewartet, bis seine Mutter gemeinsam mit seinen beiden Schwestern nachgekommen sei. Sie habe ein Fahrzeug organisierte, um an einen anderen Ort zu gehen. In diesem Fahrzeug hatten 7 oder 8 Personen Platz gehabt. Er habe nicht gewusst, wohin sie fahren.Auf Rat seiner Mutter sei er in die Region römisch 40 flüchten soll, wo sich die Geschäfte befinden und habe dort ein oder zwei Stunden gewartet, bis seine Mutter gemeinsam mit seinen beiden Schwestern nachgekommen sei. Sie habe ein Fahrzeug organisierte, um an einen anderen Ort zu gehen. In diesem Fahrzeug hatten 7 oder 8 Personen Platz gehabt. Er habe nicht gewusst, wohin sie fahren. Unterwegs, in einer Region namens XXXX, hätten die Taliban das Fahrzeug angehalten und sie festgenommen und alle, die in diesem Fahrzeug waren, mitgenommen. Sie wären mit verbundenen Augen in einen Keller gebracht worden. Er wisse nicht wohin. Sie seien etwa 1 1/2 Monate dort gewesen. Die Taliban hätten sie dort misshandelt und mit dem Tod bedroht wegen der Religion und der Volksgruppenzugehörigkeit. Bei einem Angriff, er wisse nicht, wer diesen Angriff gestartet habe, seien die zwei Wachmänner am von dort weggegangen.Unterwegs, in einer Region namens römisch 40 , hätten die Taliban das Fahrzeug angehalten und sie festgenommen und alle, die in diesem Fahrzeug waren, mitgenommen. Sie wären mit verbundenen Augen in einen Keller gebracht worden. Er wisse nicht wohin. Sie seien etwa 1 1/2 Monate dort gewesen. Die Taliban hätten sie dort misshandelt und mit dem Tod bedroht wegen der Religion und der Volksgruppenzugehörigkeit. Bei einem Angriff, er wisse nicht, wer diesen Angriff gestartet habe, seien die zwei Wachmänner am von dort weggegangen. Es wären insgesamt 40 Personen in diesem Keller gewesen und jeder sei in eine andere Richtung geflüchtet. Seine Mutter habe ihm Geld, das sie in einem Tuch bei sich gehabt hätte, gegeben. Und ihm gesagt, dass er von hier flüchten müsse. Er habe nicht ohne sie und den beiden Schwester flüchten wollen, aber sie habe gesagt, sie sei alt und könne mit seinen beiden Schwestern nicht flüchten. Er sei zu Fuß durch eine Wüste gelaufen und sei dann in einer Region angekommen, wo es einen Bazar gegeben habe. Er sei sehr erschöpft gewesen und habe Hunger gehabt. Ein Mann sei gekommen, er glaube, er habe Ahmad geheißen, dem er von seinen Problemen erzählt habe. Durch diesen Mann sei er bis nach Europa gekommen. Er sei von den Taliban misshandelt worden und man habe ihm seine Nase gebrochen. Wo der Bazar gewesen sei, wisse er nicht. Zur Entführung durch die Taliban gefragt, gab der BF an, dass sie sie in ihrem Sammeltaxi mit Raketen und Gewehren angehalten haben. Sie seien mit zwei Autos unterwegs gewesen, ähnlich wie ein Toyota. Der Fahrer und der Beifahrer seien von zwei Taliban mitgenommen worden. Ein Talib habe am Steuer gesessen, der andere richtet seine Waffe gegen die Beiden gerichtet. Sie seien zu diesem Keller gebracht worden und hätten eine Augenbinde bekommen. Es seien ca. 5 Personen gewesen und hätten auch mehrere Taliban bei den Autos gestanden. Der Keller sei ca. 2 Mal so groß wie das Einvernahmezimmer gewesen. Die Taliban hätten Paschtu gesprochen und er verstehe Paschtu nicht. Er habe nur Hazara und Schiiten verstanden. Die Fahrt zum Keller hätte etwa 2 Stunden gedauert. Die zwei Wachmänner hätten auf Paschtu gesagt, dass sie untereinander nicht sprechen sollen. Sie hätten mit dem Zeigefinger auf den Mund gedeutet, dass sie nicht reden sollen. In den 40 Tagen hätte er kein einziges Wort gesprochen, bei einer kleinen Tätigkeit, hätten sie sie misshandelt, deshalb müssten sie ruhig sein. Aus Angst habe niemand gesprochen, da sie sehr grausam seien. Warum er von den Taliban festgehalten worden sei, wisse er nicht. Von Youtube habe er die Nachrichten gehört und wisse jetzt, dass in dieser Region die Taliban die Hazara anhalten. Warum man sie festgehalten hätte, wisse er nicht. Er kenne den Grund nicht. Aus XXXX habe er flüchten müssen, weil er, als er 5 oder 6 Jahre alt war, seine leiblichen Eltern verloren habe. Das Oberhaupt der Familie seien seine Brüder geworden. Der eine Bruder sei um 2 Jahre älter als ich.Aus römisch 40 habe er flüchten müssen, weil er, als er 5 oder 6 Jahre alt war, seine leiblichen Eltern verloren habe. Das Oberhaupt der Familie seien seine Brüder geworden. Der eine Bruder sei um 2 Jahre älter als ich. Nachgefragt gab er an: Er sei bei seinem Freund gewesen und am nächsten Tag, als er nachhause gekommen sei, sei das ganze Haus voller Blut gewesen. Diese Leute seien hinter ihm her gewesen, sie eine Feindschaft hätten. Diese Feindschaft bestehe schon seit langem. Das sei der Grund dafür, dass er XXXX verlassen musste, sie wären hinter ihm her. Er kenne diese Leute aber nicht und wisse auch über die Feindschaft nichts. Diese Feindschaft bestünde schon seit langem, da er aber damals zu jung gewesen sei, sei er nicht darin verwickelt gewesen.Er sei bei seinem Freund gewesen und am nächsten Tag, als er nachhause gekommen sei, sei das ganze Haus voller Blut gewesen. Diese Leute seien hinter ihm her gewesen, sie eine Feindschaft hätten. Diese Feindschaft bestehe schon seit langem. Das sei der Grund dafür, dass er römisch 40 verlassen musste, sie wären hinter ihm her. Er kenne diese Leute aber nicht und wisse auch über die Feindschaft nichts. Diese Feindschaft bestünde schon seit langem, da er aber damals zu jung gewesen sei, sei er nicht darin verwickelt gewesen. Mit den Behörden seines Heimatlandes habe er niemals Schwierigkeiten oder Probleme gehabt, er habe keiner einer politischen Partei angehört und gegen ihn sei nie ein Gerichtsverfahren anhängig gewesen. Auch sei er nie in Haft oder festgenommen worden 1.
  7. Das Bundesamt wies mit angefochtenem Bescheid vom 10.08.2017 den Antrag auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) ab und erteilte dem Beschwerdeführern keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt III.). Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde mit 2 Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgesetzt (Spruchpunkt IV.).1.
  8. Das Bundesamt wies mit angefochtenem Bescheid vom 10.08.2017 den Antrag auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt römisch zwei.) ab und erteilte dem Beschwerdeführern keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde mit 2 Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgesetzt (Spruchpunkt römisch vier.). 1.
  9. Gegen den Bescheid des Bundesamtes brachte der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde ein. 1.
  10. Am 14.11.2017 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, bei der sich im Wesentlichen Folgendes ereignete: "R: Haben Sie vor der Polizei im Rahmen der Erstbefragung und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Wahrheit gesagt? BF: Da ich nicht sicher war, ob ich mich damals im Bundesgebiet aufgehalten habe oder nicht und ich wusste nicht, ob es sich um Österreich gehandelt hat, habe ich halb-halb die Wahrheit gesagt, bei der Erstbefragung durch die Polizei. Aber in der Einvernahme vor dem BFA habe ich die Wahrheit gesagt. R: Was war bei der Einvernahme vor der Polizei gelogen? BF: Ich habe gesagt, dass ich damals keine Verwandten, darunter auch mein Bruder, nicht in Österreich gehabt habe, das war gelogen. Zweitens, habe ich auch gesagt, dass ich ca. 27 Tage bei den Taliban als Gefangener war, obwohl ich ca. eineinhalb Monate dort gefangen war. R: Warum haben Sie da gelogen? BF: Ich war nicht sicher, ob es hier Österreich war oder nicht, überall hat die Polizei diese Fragen gestellt. R: Warum haben Sie gelogen? BF: Erstens war ich nicht sicher, wie ich zuvor gesagt habe, ob ich in Österreich war oder nicht. Zweitens war ich nicht sicher, ob mein Bruder damals gelebt hat oder nicht, weil ich keinen Kontakt hatte. R: Haben Sie den Dolmetsch dort gut verstanden? BF: Der D bei der Erstbefragung hat einen unbewussten Auftritt gehabt. Er hat von sich einen Eindruck gegeben, dass er nicht seine Tätigkeit bewusst war. Mit dem D bei der Einvernahme vor dem BFA habe ich keine Verständnisprobleme gehabt. Ich habe ihn verstanden. Ich habe es deswegen jetzt erwähnt, weil der D mich damals wohl nicht gut verstanden hat. R: Wurden Ihnen die Niederschriften, die die Polizei im Rahmen der Erstbefragung und das BFA mit Ihnen aufgenommen haben, rückübersetzt? BF: Beide Protokolle wurden mir nicht ausgehändigt. Das Protokoll von der Erstbefragung habe ich erst einen Tag vor der Einvernahme beim BFA erhalten. Ich habe nicht genug Zeit gehabt den Inhalt des EB-Protokolls zu lesen. Das Protokoll vom BFA habe ich ausgehändigt bekommen. R: Ist die Niederschrift vom BFA rückübersetzt worden? BF: Es wurde rückübersetzt. R: Haben Sie Identitätsdokumente aus Afghanistan von Ihnen? BF: Nein, habe ich nicht. Ich bin von dort geflüchtet, ich konnte nichts mitnehmen. R: Haben Sie welche gehabt? BF: Nein, habe ich nicht gehabt. R: Sagen Sie bitte Ihren Namen, wo Sie geboren sind und wer Ihre leibliche Familie ist. BF: Meine leibliche Mutter heißt XXXX. Mein leiblicher Vater heißt XXXX XXXX. Geboren bin ich in der Provinz XXXX, Jaghori. Und ich heiße XXXX XXXX.BF: Meine leibliche Mutter heißt römisch 40 . Mein leiblicher Vater heißt römisch 40 römisch 40 . Geboren bin ich in der Provinz römisch 40 , Jaghori. Und ich heiße römisch 40 römisch 40 . R: Gibt es noch jemand aus dieser leiblichen Familie? BF: Ich habe zwei leibliche Brüder. Davon ist einer längst verstorben, ich meine damit getötet worden, er war zwei Jahre älter als ich. Er hat geheißen XXXX. Mein zweiter Bruder, der auch älter ist als ich, hält sich derzeit in Österreich auf. Er heißt XXXX XXXX. Ich habe keine leibliche Schwester.BF: Ich habe zwei leibliche Brüder. Davon ist einer längst verstorben, ich meine damit getötet worden, er war zwei Jahre älter als ich. Er hat geheißen römisch 40 . Mein zweiter Bruder, der auch älter ist als ich, hält sich derzeit in Österreich auf. Er heißt römisch 40 römisch 40 . Ich habe keine leibliche Schwester. R: Gibt es Onkel und Tanten? BF: Ich habe gehört, dass ich einen Onkel väterlicherseits habe, mit dem wir keinen Kontakt haben und dass er sich in Australien mit seiner Familie aufhält und er sich schon lange dort aufhält. Ich habe auch einen Onkel mütterlicherseits, der in Österreich lebt. R: Sonst noch leibliche Familie? BF: Nein, ich habe keine Tanten, weder väterlicher- noch mütterlicherseits. R: Was ist mit Ihren leiblichen Eltern passiert? BF: Ich war sehr jung damals. Mein Bruder hat mir gesagt, dass mein Vater unter Krebs gelitten hat und an Krebs gestorben ist. Eine Woche ca. danach ist dann meine Mutter gestorben und zwar wegen eines Schlaganfalls. R: Wo haben Sie mit Ihren leiblichen Eltern gelebt? BF: In XXXX, XXXX, Jaghori, XXXX, Afghanistan.BF: In römisch 40 , römisch 40 , Jaghori, römisch 40 , Afghanistan. R: Was ist nach dem Tod Ihrer leiblichen Eltern passiert? BF: Danach hat dieser ältere Bruder, XXXX, uns erzogen und für uns gesorgt, ca. zwei Jahre lang. Ich kann mich erinnern, ich war acht Jahre alt und er hat die Aufgaben der Eltern übernommen. Danach hat man unser Haus in XXXX überfallen und meinen älteren Bruder, XXXX, mitgenommen. Ich war jung, man hat mich verschont und nicht mitgenommen. Ich weiß auch nicht, wieso mein Bruder mitgenommen wurde. Möglicherweise wegen des Besitz der Grundstücke, weil mein Vater damals Grundstücke hatte, davon hat mir mein Bruder erzählt. Und dass er mit jemand darüber gestritten hat.BF: Danach hat dieser ältere Bruder, römisch 40 , uns erzogen und für uns gesorgt, ca. zwei Jahre lang. Ich kann mich erinnern, ich war acht Jahre alt und er hat die Aufgaben der Eltern übernommen. Danach hat man unser Haus in römisch 40 überfallen und meinen älteren Bruder, römisch 40 , mitgenommen. Ich war jung, man hat mich verschont und nicht mitgenommen. Ich weiß auch nicht, wieso mein Bruder mitgenommen wurde. Möglicherweise wegen des Besitz der Grundstücke, weil mein Vater damals Grundstücke hatte, davon hat mir mein Bruder erzählt. Und dass er mit jemand darüber gestritten hat. R: Wie sind Sie dann zu Ihren Zieheltern gekommen? BF: Mein Bruder wurde, wie gesagt, mitgenommen. Dann haben wir nichts von ihm gehört. Meine Schwägerin hat sich dann um uns gekümmert. Ich habe gesagt, die Frau meines Onkels mütterlicherseits, der in Österreich lebt. R: Das heißt, Ihre Zieheltern sind Ihr Onkel mütterlicherseits und seine Frau gewesen? BF: Damals hat man auch meinen Onkel mütterlicherseits mitgenommen. Damals nur seine Frau hat sich um uns gekümmert. R: Mit wem sind Sie dann gemeinsam aufgewachsen und wie lange waren Sie dort? BF an D: Ich sag es Ihnen stückweise und langsam. Ich bin gerade dabei Ihnen alles zu beschreiben und Sie können es weitersagen. BF: Die Polizei hat eines Tages den Leichnam meines zwei Jahre älteren Bruders gefunden und die Frau meines Onkels mütterlicherseits, der hier lebt heißt XXXX, wurde verständigt. Im Anschluss daran, mussten wir nach Pakistan flüchten, da ich und die Frau von XXXX sehr verängstigt waren, einerseits hatten sie meinen Bruder damals mitgenommen und später haben sie den anderen getötet. Dann waren wir ca. eine Woche in Pakistan. Ein bisschen Geld hatte ich selbst und den Rest habe ich der Frau von XXXXgenommen. Ich wollte in die Stadt gehen und mir etwas kaufen. In der Stadt wurde ich von der Polizei aufgegriffen, in Pakistan, weil ich mich von der Optik her von den pakistanischen Leuten unterschieden habe, sie sind ziemlich dunkel. Die Polizei hat mich dann nach meinen aufenthaltsrechtlichen Karten gefragt, ob ich damals welche gehabt habe, oder nicht. Ich habe ihnen gesagt, dass ich nichts habe. Ich und mein Bruder waren mit der Frau von XXXX ca. ein Jahr zusammen. Sie selbst hatte keine Kinder.BF: Die Polizei hat eines Tages den Leichnam meines zwei Jahre älteren Bruders gefunden und die Frau meines Onkels mütterlicherseits, der hier lebt heißt römisch 40 , wurde verständigt. Im Anschluss daran, mussten wir nach Pakistan flüchten, da ich und die Frau von römisch 40 sehr verängstigt waren, einerseits hatten sie meinen Bruder damals mitgenommen und später haben sie den anderen getötet. Dann waren wir ca. eine Woche in Pakistan. Ein bisschen Geld hatte ich selbst und den Rest habe ich der Frau von XXXXgenommen. Ich wollte in die Stadt gehen und mir etwas kaufen. In der Stadt wurde ich von der Polizei aufgegriffen, in Pakistan, weil ich mich von der Optik her von den pakistanischen Leuten unterschieden habe, sie sind ziemlich dunkel. Die Polizei hat mich dann nach meinen aufenthaltsrechtlichen Karten gefragt, ob ich damals welche gehabt habe, oder nicht. Ich habe ihnen gesagt, dass ich nichts habe. Ich und mein Bruder waren mit der Frau von römisch 40 ca. ein Jahr zusammen. Sie selbst hatte keine Kinder. R: Was ist wichtig an der Geschichte in Pakistan? BF: Pakistan hat veranlasst, dass ich mit den anderen Eltern zusammen lebe. R: Wer ist das jetzt? BF: Von den späteren Eltern, war der Vater der Freund meines Vaters, er kannte meinen Vater. Er hat auch XXXX geheißen, seinen Familiennamen kannte ich nicht.BF: Von den späteren Eltern, war der Vater der Freund meines Vaters, er kannte meinen Vater. Er hat auch römisch 40 geheißen, seinen Familiennamen kannte ich nicht. R: Sind das jetzt die Zieheltern, von denen wir im Verfahren reden werden? BF: Ja. Jemand hat die Frau von XXXX darüber informiert, dass mein anderer Bruder in Österreich sei. Wer sie informiert hat, weiß ich nicht. Damals habe ich selber nur einmal mit meinem Bruder, der jetzt in Österreich ist, telefonisch gesprochen. Weiteren Kontakt hatte ich nicht mit ihm, deswegen war ich nicht sicher, ob er damals nach meinem Eintreffen hier, auch hier war oder nicht.BF: Ja. Jemand hat die Frau von römisch 40 darüber informiert, dass mein anderer Bruder in Österreich sei. Wer sie informiert hat, weiß ich nicht. Damals habe ich selber nur einmal mit meinem Bruder, der jetzt in Österreich ist, telefonisch gesprochen. Weiteren Kontakt hatte ich nicht mit ihm, deswegen war ich nicht sicher, ob er damals nach meinem Eintreffen hier, auch hier war oder nicht. R: Wie hat jetzt die pakistanische Polizei Sie zu den späteren Zieheltern gebracht? BF: Ich wurde nach Afghanistan in die Provinz XXXX abgeschoben. Ich war dort sehr verzweifelt, bis ich dort die Hazara-Leute gefunden habe, die ein Restaurant geführt haben. Diese Person hat mich dann gefragt, warum ich so verzweifelt sei und ich habe meine Geschichte erzählt. Dann hat er Fragen bezüglich meines Heimatdorfes und meiner Eltern gestellt, ich habe es der Person erzählt. Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass er meinen Vater kannte. So bin ich mit ihm in Kontakt gekommen.BF: Ich wurde nach Afghanistan in die Provinz römisch 40 abgeschoben. Ich war dort sehr verzweifelt, bis ich dort die Hazara-Leute gefunden habe, die ein Restaurant geführt haben. Diese Person hat mich dann gefragt, warum ich so verzweifelt sei und ich habe meine Geschichte erzählt. Dann hat er Fragen bezüglich meines Heimatdorfes und meiner Eltern gestellt, ich habe es der Person erzählt. Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass er meinen Vater kannte. So bin ich mit ihm in Kontakt gekommen. R: Wer hat jetzt Ihren Vater gekannt? Ist Ihr Ziehvater und die Person im Restaurant dieselbe Person? BF: Ja, ich meine, den Ziehvater habe ich in einem Restaurant in XXXX gesehen.BF: Ja, ich meine, den Ziehvater habe ich in einem Restaurant in römisch 40 gesehen. R: Sie haben erzählt: "Ich wurde nach Afghanistan in die Provinz XXXX abgeschoben. Ich war dort sehr verzweifelt, bis ich dort die Hazara-Leute gefunden habe, die ein Restaurant geführt haben. Diese Person hat mich dann gefragt, warum ich so verzweifelt sei und ich habe meine Geschichte erzählt. Dann hat er Fragen bezüglich meines Heimatdorfes und meiner Eltern gestellt, ich habe es der Person erzählt. Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass er meinen Vater kannte. So bin ich mit ihm in Kontakt gekommen."R: Sie haben erzählt: "Ich wurde nach Afghanistan in die Provinz römisch 40 abgeschoben. Ich war dort sehr verzweifelt, bis ich dort die Hazara-Leute gefunden habe, die ein Restaurant geführt haben. Diese Person hat mich dann gefragt, warum ich so verzweifelt sei und ich habe meine Geschichte erzählt. Dann hat er Fragen bezüglich meines Heimatdorfes und meiner Eltern gestellt, ich habe es der Person erzählt. Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass er meinen Vater kannte. So bin ich mit ihm in Kontakt gekommen." BF: Ja so stimmt das. R: Wer ist wer? Ist der Besitzer des Restaurants Ihr Ziehvater? BF: Alles ist richtig, außer der Besitzer des Gasthauses. Mein Ziehvater war nicht der Besitzer, er war Gast. Meine leiblichen Eltern habe ich vorher erwähnt, ich war sehr jung. Ich habe in diesem Restaurant meinen späteren Ziehvater getroffen und es hat sich herausgestellt, dass er meinen leiblichen Vater kannte. R: Wo haben Sie dann mit Ihren Zieheltern gelebt? BF: Er hat mich dann mitgenommen, in die Gegend namens XXXX, Jaghori, XXXX. Dort habe ich mit ihnen gelebt.BF: Er hat mich dann mitgenommen, in die Gegend namens römisch 40 , Jaghori, römisch 40 . Dort habe ich mit ihnen gelebt. R: Mit wem haben Sie dort gelebt? BF: Mit meiner Ziehmutter, Ziehvater und den zwei Töchtern von ihnen. Insgesamt waren wir fünf. R: Welchen Beruf hatte Ihr Ziehvater? BF: Er hat ein Lebensmittelgeschäft gehabt. In der Stadt genannt nach XXXX, im Bazar.BF: Er hat ein Lebensmittelgeschäft gehabt. In der Stadt genannt nach römisch 40 , im Bazar. R: Hat er sonst noch etwas gearbeitet? BF: Ab und zu war er in der Landwirtschaft tätig. R: Haben Sie mitgeholfen? BF: Überwiegend habe ich mich ums lernen und die Hausaufgaben der Schule gekümmert. Ab und zu habe ich ihm, nur in der Landwirtschaft, geholfen. R: Was haben Sie da gemacht? BF: z.B. habe ich Obst gesammelt und das dann nach Hause gebracht, ab und zu habe ich auch gewässert. Er hat nicht nur Obst, sondern auch Getreide, Weizen, Karotten angebaut. R: Erzählen Sie mir warum Sie Afghanistan verlassen haben, so anschaulich wie möglich. BF: Eine Nacht war ich bei meinem Klassenkameraden, wegen der Hausaufgaben. Ich wollte diese mit ihm zusammen machen. Am nächsten Tag, als ich zuhause war, habe ich bemerkt, dass die Wand zuhause voller Blut war. Sie hatten meinen Ziehvater getötet. Daraufhin, als ich zuhause war, ist plötzlich meine Ziehmutter zu mir gekommen, hat mir einen kleinen Betrag Geld ausgehändigt und gesagt, "dein Leben ist hier in Gefahr, verschwinde aus diesem Ort so schnell wie möglich". Sie sagte, dass ich in Bazar von XXXX gehen müsse und dass sie sich später an mich anschließen wolle. Genau diesen Zeitpunkt bezeichne ich als sehr bittere Zeit in meinem Leben. Ich bin dann zum Bazar XXXX gegangen. Später ist meine Ziehmutter mit den zwei Töchtern gekommen und sie haben mir gesagt, dass diese Leute, die meinen Ziehvater getötet haben, eigentlich nach mir gesucht haben. Ich denke, dass es sich dabei um die Feinde meines Vater gehandelt hat, mit denen er damals, als er (leiblicher Vater) am Leben war, über die Grundstücke gestritten hat. Ich, meine Ziehmutter und ihre zwei Töchter haben ein Sammeltaxi genommen und wollten in eine sichere Gegend fahren und diesen Ort so schnell wie möglich verlassen. Wir haben ein Sammeltaxi der Marke Town-Ace genommen. Wir waren unterwegs, als die Taliban dieses Sammeltaxi in der Gegend XXXX angehalten haben. Wir waren ca. sieben bis acht Personen in diesem Sammeltaxi. Die Taliban haben uns aussteigen lassen, uns die Hände am Rücken verbunden und ihre Waffen auf uns gerichtet. Es gab noch ein paar andere, die ziemlich weit gestanden sind und den Ort gesichert haben, damit niemand flieht. Wir waren sehr verängstigt, weil die Taliban in der Mehrzahl sind in XXXX und brutale Anschläge verüben. Uns haben sie die Augen verbunden und wieder ins Auto einsteigen lassen. Ca. zwei Stunden waren wir mit dem Auto unterwegs. Danach waren wir plötzlich in einem Keller. Es gab auch noch andere Leute in diesem Keller, die sie davor aufgegriffen und festgenommen hatten. Auf dieser Route von XXXX, wo wir von den Taliban aufgegriffen wurden, wurden damals viele andere Leute von den Taliban aufgegriffen und festgenommen, viele auch getötet.BF: Eine Nacht war ich bei meinem Klassenkameraden, wegen der Hausaufgaben. Ich wollte diese mit ihm zusammen machen. Am nächsten Tag, als ich zuhause war, habe ich bemerkt, dass die Wand zuhause voller Blut war. Sie hatten meinen Ziehvater getötet. Daraufhin, als ich zuhause war, ist plötzlich meine Ziehmutter zu mir gekommen, hat mir einen kleinen Betrag Geld ausgehändigt und gesagt, "dein Leben ist hier in Gefahr, verschwinde aus diesem Ort so schnell wie möglich". Sie sagte, dass ich in Bazar von römisch 40 gehen müsse und dass sie sich später an mich anschließen wolle. Genau diesen Zeitpunkt bezeichne ich als sehr bittere Zeit in meinem Leben. Ich bin dann zum Bazar römisch 40 gegangen. Später ist meine Ziehmutter mit den zwei Töchtern gekommen und sie haben mir gesagt, dass diese Leute, die meinen Ziehvater getötet haben, eigentlich nach mir gesucht haben. Ich denke, dass es sich dabei um die Feinde meines Vater gehandelt hat, mit denen er damals, als er (leiblicher Vater) am Leben war, über die Grundstücke gestritten hat. Ich, meine Ziehmutter und ihre zwei Töchter haben ein Sammeltaxi genommen und wollten in eine sichere Gegend fahren und diesen Ort so schnell wie möglich verlassen. Wir haben ein Sammeltaxi der Marke Town-Ace genommen. Wir waren unterwegs, als die Taliban dieses Sammeltaxi in der Gegend römisch 40 angehalten haben. Wir waren ca. sieben bis acht Personen in diesem Sammeltaxi. Die Taliban haben uns aussteigen lassen, uns die Hände am Rücken verbunden und ihre Waffen auf uns gerichtet. Es gab noch ein paar andere, die ziemlich weit gestanden sind und den Ort gesichert haben, damit niemand flieht. Wir waren sehr verängstigt, weil die Taliban in der Mehrzahl sind in römisch 40 und brutale Anschläge verüben. Uns haben sie die Augen verbunden und wieder ins Auto einsteigen lassen. Ca. zwei Stunden waren wir mit dem Auto unterwegs. Danach waren wir plötzlich in einem Keller. Es gab auch noch andere Leute in diesem Keller, die sie davor aufgegriffen und festgenommen hatten. Auf dieser Route von römisch 40 , wo wir von den Taliban aufgegriffen wurden, wurden damals viele andere Leute von den Taliban aufgegriffen und festgenommen, viele auch getötet. R: Diese Leute wurden aufgegriffen, als Sie transportiert wurden, oder ist das eine generelle Aussage? BF: Wir waren alle im Auto als die Taliban uns aufgegriffen haben. Das ist die einzige Route, dass aus Jaghori und XXXX hinaus führt.BF: Wir waren alle im Auto als die Taliban uns aufgegriffen haben. Das ist die einzige Route, dass aus Jaghori und römisch 40 hinaus führt. R: Sind an diesem Tag noch andere Leute zu Ihnen ins Auto gebracht und mit Ihnen in den Keller gebracht worden? BF: Nein, wir waren alleine. Es gab in diesem Keller sowohl Männer als auch Frauen, aber voneinander getrennt. Die Taliban haben Paschtu gesprochen. Ich kann kein Paschtu. Es gab zwei Wachen der Taliban. Man konnte nicht laut sprechen und sich denen widersetzten. Sie haben auch gefoltert. Ich wurde auch von den Taliban mit dem Fuß gegen die Nase getreten, sie haben mir die Nase gebrochen. Wir waren ca. ein bis eineinhalb Monate dort. Wir wussten auch nicht, warum sie uns aufgegriffen und festgenommen haben, aber wir waren die Gefangenen von ihnen. Ab und zu sind fünf bis sechs Taliban gekommen und haben gewalttätig gesprochen. Sie haben auf Paschtu gesprochen, ich weiß nicht was sie wirklich gemeint haben. R: Haben die Taliban zu den Gefangenen gesprochen? BF: Alle wurden von ihnen angesprochen und bedroht. Sie haben alle durchsucht. R: Haben Sie auch Gegenstände abgenommen? BF fragt nach: Welche Gegenstände? BF: Ich habe nicht gesehen, dass sie den Gefangenen etwas weggenommen haben. Aber sie waren auf der Suche nach irgendwelchen Dokumenten, die die Zusammenarbeit der Gefangenen mit dem Staat beweisen könnten. R: Woher wissen Sie das? BF: Weil sie einen Studenten auch als Gefangenen hatten, sie haben ihn so viel geschlagen, bis er geblutet hat. Sie können auch selber recherchieren und nachforschen, warum die Taliban so aktiv sind und solche Sachen machen. Eines Tages wurde dieser Ort, wo wir uns als Gefangene aufgehalten haben, von den Sicherheitsleuten des Staates, denke ich, angegriffen. Kurz nach dem Angriff haben die Wachen ihren Posten verlassen und die Türe offen gelassen. Das war der Zeitpunkt in dem ich fliehen konnte. Meine Ziehmutter hat mir gesagt, "du musst so schnell wie möglich das Land verlassen und zu deinem Bruder in Österreich gehen". Sie kannte auch meinen leiblichen Vater und wusste von seinen Problemen. Dann bin ich geflüchtet. Ich war durch die Hügel und Wüste unterwegs. Kurz vor der Flucht hat mir meine Ziehmutter Geld, eingewickelt in einem Tuch, gegeben. Zwei Tage war ich, ohne Essen und Wasser, unterwegs. Bis ich einen Bazar erreicht habe und dort habe ich mir Essen in einem Restaurant besorgt. Ich war dort, mir ist es nicht gut gegangen, ich habe gegessen. Zwei Tage lang war ich dort. Später habe ich gefragt, habe ich eine Person namens Ahmad getroffen. Mir ist es sehr schlecht gegangen. Er hat mir gesagt, "was machst du hier? Geh weg von hier." Er war selbst ein Schlepper. Dann haben sie mich nach Geld gefragt, ob ich welches habe oder nicht. Ich habe das Geld meiner Ziehmutter hergezeigt. Sie haben mir das Geld weggenommen und ein bisschen zurückgegeben. R: Wer ist "sie"? BF: Ahmad, der Schlepper. Sie haben mir dann gesagt, dass ich mich auf die Reise vorbereiten solle, mir Kleidung kaufen solle und noch weiter in diesem Restaurant bleiben solle. Sie haben gesagt, "wir kommen morgen und holen dich von hier ab". Am nächsten Tag war ich für die Reise bereit. Sie sind mit einem Auto der Marke Toyota gekommen, haben mich in dieses Auto einsteigen lassen. Wir haben dann die Reise begonnen. Das Auto war sehr, sehr schnell unterwegs. Das Auto war lange Zeit unterwegs. Es war eine sehr lange Reise. Unterwegs musste ich in mehrere Autos einsteigen und aussteigen. Ich wurde verschiedenen Leuten übergeben. Unterwegs gab es Flüsse, Berge. R: Wie lange war das Auto unterwegs? BF: Von morgens bis abends war dieses Auto unterwegs. Das erste Auto. R: Woher wissen Sie, dass Ihr Ziehvater damals getötet worden ist? BF: Wie ich Ihnen gesagt habe, die Wand war voller Blut. Dann hat meine Ziehmutter gesagt, ich muss flüchten. R: Hat sie Ihnen damals auch gesagt, dass Ihr Ziehvater getötet wurde, oder haben Sie seine Leiche gesehen? BF: Ich war zuhause. Die Wand war voller Blut. Sie sind in der Nacht gekommen, haben möglicherweise die Leiche mitgenommen. R wiederholt die Frage. BF: Ja, die Ziehmutter hat es mir gesagt. R: Wann hat sie es gesagt? BF: Nicht zuhause, dort hat sie mir gesagt, dass ich plötzlich verschwinden müsse. Im Bazar XXXX hat sie mir dann alles erzählt.BF: Nicht zuhause, dort hat sie mir gesagt, dass ich plötzlich verschwinden müsse. Im Bazar römisch 40 hat sie mir dann alles erzählt. R: Wer war aller in dem Sammeltaxi? BF: Sie meinen das Taxi vom Bazar XXXX? Es waren auch noch andere Leute in diesem Sammeltaxi, wir kannten diese Leute nicht, sie waren Hazara. Überwiegend Leute aus unserer Gegend sind Hazara. R: Wie hat die Gegend ausgesehen, wo Sie aufgehalten wurden? BF: Es war eine Wüste mit kleinen Steinen und auch kleinen Hügeln. R: Wo war das ungefähr? BF: Ich weiß es nicht genau. Aber es war sicher innerhalb von XXXX.BF: Ich weiß es nicht genau. Aber es war sicher innerhalb von römisch 40 . R: Wohin wollte Ihre Ziehmutter mit Ihnen fahren? BF: Das weiß ich nicht. Wir wollten in irgendeine andere Stadt fahren. Ich habe nicht gefragt. Sie hat gesagt Richtung Norden, sie hat keine Stadt genannt. R: Wie lange haben Sie von zuhause zum Bazar gebraucht? BF: Zwei Stunden zu Fuß. R: Können Sie den Keller, wo Sie gefangen gehalten worden sind, beschreiben und Ihre Eindrücke schildern? D: Der BF versteht die Übersetzung des deutschen Wortes "Eindruck" nicht und hat nachgefragt. BF: Es war sehr dunkel. Es war ein Keller. Es gab keinen Strom. Die Taliban haben immer Taschenlampen bei sich gehabt. Für uns gab es eine Lavalampe. R: Eine Lavalampe oder eine Petroleumlampe? BF: Mit Öl, sie hatte eine Flamme. R: An was erinnern Sie sich noch? BF: Wenn Sie Fragen haben, beantworte ich sie Ihnen. R: Ich möchte, dass Sie mir Ihre Erinnerungen an den Keller schildern. BF: Ich habe auch was zu erzählen, wenn die Fragen zu Ende sind. Wenn es Gottes Wille ist. (Anm.: verwendet das Wort Inschallah). Was war die Frage?BF: Ich habe auch was zu erzählen, wenn die Fragen zu Ende sind. Wenn es Gottes Wille ist. Anmerkung, verwendet das Wort Inschallah). Was war die Frage? R wiederholt die Frage: Welche Erinnerungen haben Sie noch an den Keller? BF: Der Keller war ca. so groß wie dieser Saal vielleicht auch kleiner, ich weiß es nicht genau. Der Keller war aus Lehm, sehr einfach gebaut. R: Sind Sie in diesen eineinhalb Monaten auch einmal aus dem Keller hinausgekommen? BF: Nein. Nur wenn wir auf das WC mussten, wurden wir begleitet und wieder zurück in den Keller gebracht. Es gab einen bestimmten Platz, den sie verrichtet hatten, als Toilette. R: Sie haben gesagt, die Männer und Frauen waren getrennt. Wo waren die Frauen? BF: Im gleichen Keller, aber voneinander getrennt. R: Wo sind die Wachen gestanden? BF: Vor der Türe. R: Wie hat die Türe ausgesehen? BF: Aus altem Holz. R: Ist Ihre Ziehmutter auch durchsucht worden? BF: Nein, die Frauen haben sie nicht durchsucht, weil die Taliban abergläubisch sind, sie berühren die Frauen nicht. Sie wurden im Zuge ihres Hijabs bedroht. R: Wie viele Männer und wie viele Frauen waren es ungefähr? BF: Genau weiß ich es nicht. Wir waren 40 Personen, die Männer waren in der Mehrzahl. R: Waren die Wachen immer dieselben Personen? BF: Nein, sie wurden ausgetauscht. Sie hatten dort auch einen Posten, dort gab es auch noch andere Taliban. R: Woher wissen Sie, dass es Taliban waren? BF: Weil sie Turbane anhatten, die Gesichter waren verdeckt, beim Aufgriff, sie haben Waffen gehabt und nicht so gekleidet wie die Polizei, ohne Uniform. Die Leute werden aufgegriffen und gefangen genommen, von den Taliban und nicht von der Polizei, die Taliban machen so etwas. R: Warum sind Sie von den Taliban geschlagen und misshandelt worden? BF: Ohne Grund haben sie die Leute geschlagen, mich auch, weil die Taliban hassen die Leute, die nicht die Waffe heben und nicht mit ihnen zusammenarbeiten. R: Wie oft und wo sind Sie misshandelt worden? BF: Sie sind gekommen und haben uns einfach geschlagen. Ab und zu waren sie ohne Grund genervt. Denen hat es nicht gefallen, dass man zur Schule geht oder Student ist. R wiederholt die Frage. BF: Sie haben mich an der Nase geschlagen. Meine Nase wurde gebrochen. R: Sonst keine Misshandlung? BF: Am gleichen Tag wurde ich nicht nur an der Nase geschlagen, sondern am gesamten Körper. Ich wurde auch an anderen Tagen misshandelt. z.B. haben sie uns Essen gebracht und dann wollten sie irgendwas sagen, z.B. das Essen jemand anderen zu geben, wir haben die Taliban nicht gut verstanden, das hat die Taliban genervt, daraufhin haben sie uns dann geschlagen. R: Woher wissen Sie, dass die Taliban die Leute nach Dokumenten durchsucht haben, nach denen sie wissen könnten, dass die Leute mit der Regierung zusammenarbeiten? BF: Ich habe diese Informationen damals nicht gehabt, aber später habe ich gelesen und Videos auf YouTube angeschaut, dass die Taliban die Leute die mit den Amerikanern und der Regierung zusammenarbeiten töten. Durch das Internet habe ich später diese Informationen gehabt. Seitdem ich in Österreich bin, ca. zweieinhalb Jahre, habe ich die Leute kennengelernt, die das gleiche Schicksal hatten wie ich, diese Leute haben mir auch erzählt, warum die Taliban die Leute durchsuchen. R: Sie haben aber nicht mit der Regierung zusammengearbeitet, warum sollten die Taliban, wenn sie wissen, dass Sie nicht mit der Regierung zusammenarbeiten, 40 Tage gefangen halten und nicht sofort töten? BF: Ich weiß es nicht. Es gibt aber auch viele andere Sachen. Es geht um Religion, Sprache, Stamm. All das spielt eine Rolle. R: Was haben die anderen Mitgefangenen gesagt, warum sie alle festgehalten werden? BF: Ich weiß es nicht. Außerdem haben die Taliban mit dem Finger auf ihren Mund gedeutet und damit gezeigt, dass wir still sein sollen. R: Sie haben in dieser Zeit nicht einmal mit jemand geflüstert? BF: Nein. Sie haben uns Essen gebracht und gesagt "da nimm". Nur einzelne Wörter. Sonst durften wir nicht sprechen. Sie haben ständig ihre Augen auf uns gerichtet gehabt, wir konnten nicht einander ins Ohr flüstern. R: Woher wissen Sie, dass die eine Person, die von den Taliban so misshandelt wurde, ein Student war? BF: Weil dieser Student Bücher in der Tasche hatte. Außerdem hat er sich nicht angepasst angezogen. Er hat eine Studentenuniform angehabt, was nicht für die Leute dort üblich ist, besonders wenn man auf dieser gefährlichen Route unterwegs ist. R: War dieser Student mit Ihnen im Taxi? BF: Nein, er war schon im Keller. R: Wie hat die Uniform ausgesehen? BF: Er hat ein Hemd angehabt und auch ein schwarzes Sakko. R: Die Taliban haben ihm die Bücher nicht weggenommen? BF: Die Taliban haben ihm die Bücher weggenommen. Nicht nur die Bücher, die Taliban haben den Leuten auch die Handys, Computer und Speicherkarten weggenommen. Sogar wenn man eine Flasche Mineralwasser bei sich hat, könnte das auch Probleme schaffen. R: Woher wissen Sie, dass er Bücher gehabt hatte, wenn er schon im Keller war und die Taliban am Anfang alles weggenommen haben? BF: Die wurden einen Tag oder vielleicht auch länger, vor uns aufgegriffen und festgenommen. Nachdem wir mit ihnen im Keller waren, haben die Taliban uns durchsucht. R: Haben Sie auch gesehen, wie den Personen die Gegenstände weggenommen wurden? BF: Ja Ich habe gesehen, wie sie durchsucht wurden. Ich habe nichts bei mir gehabt. Sie haben aber den Gefangenen das Geld nicht weggenommen. Sie haben aber Fragen gestellt, woher man das Geld hatte und wie man es verdient hat. R: Sie haben gesagt, es hat dann einen Angriff gegeben, bitte schildern Sie dies so genau wie möglich. BF: Wir waren bei denen als Gefangene. Wir wussten nicht was passiert. Wir haben nur unseren Gott gebeten, uns aus dieser Gefangenschaft zu befreien. Wir haben nur Schüsse, Bombenexplosionen und solche Sachen gehört. Daher habe ich gesagt, dass es sich dabei um einen Angriff gehandelt hat. Wer diesen Angriff verübt hat weiß ich nicht genau. Aber ich denke, es könnte seitens der Regierung gewesen sein. Die zwei Wachen waren sehr verzweifelt und verängstigt, sie haben ihren Posten verlassen und sich von uns entfernt. Das war die Möglichkeit, dass wir die Flucht ergreifen konnten. R: Wie lange hat es gedauert bis Sie den Raum verlassen hatten? BF: Von diesem Raum bis zum Bazar hat es zwei Tage gedauert. R: Wie lange hat der Angriff gedauert? BF: Durch diesen Angriff wurde uns allen die Flucht ermöglicht. Aber ich weiß nicht genau wie lange dieser Angriff gedauert haben könnte. Kurz vor der Flucht bin ich zu meiner Ziehmutter gegangen, sie hat mir gesagt, dass ich nach Österreich flüchten müsse, zu meinem Bruder. Woher sie die Information hatte, dass er hier in Österreich ist, weiß ich selber nicht. Es wurde nach der Dauer des Angriffes gefragt, ich weiß es nicht. Als ich mit meiner Ziehmutter gesprochen habe, habe ich ihr gesagt, dass ich nicht in der Lage gewesen sei alleine zu flüchten. Sie sagte aber, dass sie das auch nicht könnte, in ihrem damaligen Alter, mit zwei kleinen Töchtern. Sie sagte, dass ich mich selber darum kümmern müsse. Daher habe ich, ohne sie, flüchten müssen. R: Wie viel hat die Flucht gekostet? BF: Das ganze Geld, das mir meine Ziehmutter gegeben hatte, habe ich damals dem Schlepper übergeben, davon habe ich einen kleinen Betrag zurückbekommen. Ich habe es aber nicht gezählt, wie viel er mir zurückgegeben hat. Den Rest hat er behalten. Insgesamt war das ca. 350.000 afghanische Rupis, die mir meine Ziehmutter gegeben hat. R: Wie hat die Umgebung des Kellers ausgesehen, als Sie geflüchtet sind? BF: Es war in der Wüste, es gab kleine und große Steine in der Wüste. Es gab überall Staub. R wiederholt die Frage: Wie hat das Haus ausgesehen und die direkte Umgebung? BF: Es gab keine Bäume. Ich habe es nicht genau angeschaut. Es waren aber Wände rundherum. R: Können Sie es aufzeichnen? (BF fertigt eine Skizze an, diese wird als Beilage A zur Niederschrift genommen) BF an D: Das sage ich Ihnen zuerst. BF: Es gab vier Wände. Im hinteren Bereich innerhalb der vier Wände, gab es Zimmer und zwar dreistöckig. Ich habe aber nicht genau geschaut, ob es dreistöckig war, oder mehr oder weniger, schaute aber wie dreistöckig aus. Unten gab es einen Keller. Davor war nichts, ein freier Bereich. Stellen Sie sich vor, diese vier Wände (Anm.: Verhandlungssaal). Im vorderen Bereich gibt es ein mehrstöckiges Haus, die hintere Hälfte ist Hof, aber alles von Mauern umgeben.BF: Es gab vier Wände. Im hinteren Bereich innerhalb der vier Wände, gab es Zimmer und zwar dreistöckig. Ich habe aber nicht genau geschaut, ob es dreistöckig war, oder mehr oder weniger, schaute aber wie dreistöckig aus. Unten gab es einen Keller. Davor war nichts, ein freier Bereich. Stellen Sie sich vor, diese vier Wände Anmerkung, Verhandlungssaal). Im vorderen Bereich gibt es ein mehrstöckiges Haus, die hintere Hälfte ist Hof, aber alles von Mauern umgeben. R: Wie tief ist es in den Keller hinuntergegangen? BF: Ich weiß es nicht. Es gab aber Stiegen. R: Hatte der Keller Fenster oder Lichtöffnungen gehabt? BF: Der Keller hat schon Löcher gehabt. Aber sie haben diese Löcher wieder zugemauert, deswegen war es dort drinnen auch sehr dunkel. R: In welche Richtung ist die Kellertür aufgegangen? F: Die Türe haben wir nach innen in den Keller gezogen. Es war eine Türe aus Holz, zweiflügelig. Die beiden Flügel wurden mit einer Kette geschlossen. R: Als Sie aus dem Keller geflohen sind, was haben Sie da alles gesehen? BF: Wir haben den Hof gesehen, dann haben wir den Hof verlassen, da gab es auch andere alte, lehmgebaute Häuser. R: Wo haben Sie Ihre Ziehmutter wieder getroffen? BF: Zuletzt habe ich sie im Keller gesehen. R: Wenn Sie nach Afghanistan zurück müssen, was befürchten Sie, dass dann passiert? BF: Erstens habe ich Angst vor unseren Feinden, die meinen Ziehvater und meinen Bruder getötet haben. Zweitens, gibt es keine Sicherheit in Afghanistan. Drittens, ich habe niemanden dort in Afghanistan. Viertens, ich habe meinen Bruder jetzt hier in Österreich, der es irgendwie geschaffen hat diese Feinde loszuwerden. R: Wie viel Kontakt haben Sie zu Ihrem Bruder? BF: Ich habe immer mit meinem Bruder Kontakt, z.B. in den Schulferien, die ganzen zwei Monate, war ich bei meinem Bruder zuhause. Aber ich habe meinen Betreuer zuerst um Erlaubnis gefragt. R: Haben Sie Ihren Bruder gefragt, woher Ihre Ziehmutter wusste, dass er in Österreich ist? BF: Sie waren in der gleichen Gegend, XXXX und XXXX sind nicht fern voneinander. Ich war damals sehr jung, solche Informationen wurden nicht mit mir geteilt.BF: Sie waren in der gleichen Gegend, römisch 40 und römisch 40 sind nicht fern voneinander. Ich war damals sehr jung, solche Informationen wurden nicht mit mir geteilt. R: Ich habe auch gefragt, ob Sie Ihren Bruder gefragt haben, woher Ihre Ziehmutter wusste, dass er in Österreich ist. BF: Ich habe meinen Bruder nicht gefragt, aber meine Ziehmutter wusste so viel, dass sich mein Bruder in Österreich aufgehalten habe. In Europa, nicht Österreich. R: Sie sind untersucht worden, wegen Ihres Alters, in Graz. Haben Sie dort bei Ihren Angaben immer die Wahrheit gesagt? BF: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt. R: Sie haben dort gesagt, dass Sie nie misshandelt worden sind. BF: Was meinen Sie mit der Misshandlung? R: Es steht drinnen, dass Sie angegeben haben, nie misshandelt und gefoltert worden zu sein. BF: Sie haben mich jetzt vorhin über Graz gefragt. Ich kann mich nicht erinnern, ob mich jemand dort in Graz nach irgendetwas gefragt hat, ich habe es vergessen. R: Was machen Sie derzeit in Österreich. Beschreiben Sie Ihr Leben in Österreich. BF: Das ist okay. Österreicher sind nett zu uns. Aber wir sind hier wie Bürger zweiten Grades. Warum? Weil wir hier nicht arbeiten dürfen. Die Sprache ist auch sehr schwierig. Ich gehe zur Schule und bemühe mich, die Sprache zu lernen. Seitdem ich mich in Österreich befinde habe ich viele Aktivitäten gehabt, z.B. habe ich viel Sport betrieben, ich habe versucht, die Sprache zu lernen, ich habe einen sehr weiten Weg, alleine wegen dem Sport zurückgelegt. Damit meine ich, ich betreibe Parcours. Ich fahre von XXXX nach Wien, um dort meinen Kurs zu machen. Der Trainer hat Alex geheißen. Auf Facebook hat er auch eine Homepage.BF: Das ist okay. Österreicher sind nett zu uns. Aber wir sind hier wie Bürger zweiten Grades. Warum? Weil wir hier nicht arbeiten dürfen. Die Sprache ist auch sehr schwierig. Ich gehe zur Schule und bemühe mich, die Sprache zu lernen. Seitdem ich mich in Österreich befinde habe ich viele Aktivitäten gehabt, z.B. habe ich viel Sport betrieben, ich habe versucht, die Sprache zu lernen, ich habe einen sehr weiten Weg, alleine wegen dem Sport zurückgelegt. Damit meine ich, ich betreibe Parcours. Ich fahre von römisch 40 nach Wien, um dort meinen Kurs zu machen. Der Trainer hat Alex geheißen. Auf Facebook hat er auch eine Homepage. R: Sind Sie in einem Verein tätig? BF: Ich gehe nur in einen Fitnessclub. Ich habe mit jemanden gesprochen, der in Bälde einen Sportverein gründen wird und ich würde demnächst mit ihm in diesen Sportverein ehrenamtlich arbeiten, aber selber in der Lage sein, hier gratis Billard zu spielen, was auch immer dieser Sportverein in Zukunft anbieten würde. Es handelt sich bei dieser Person um einen Österreicher, der diesen Verein in XXXX gründen würde.BF: Ich gehe nur in einen Fitnessclub. Ich habe mit jemanden gesprochen, der in Bälde einen Sportverein gründen wird und ich würde demnächst mit ihm in diesen Sportverein ehrenamtlich arbeiten, aber selber in der Lage sein, hier gratis Billard zu spielen, was auch immer dieser Sportverein in Zukunft anbieten würde. Es handelt sich bei dieser Person um einen Österreicher, der diesen Verein in römisch 40 gründen würde. R: Machen Sie sonst etwas ehrenamtlich? BF: Derzeit nicht. Darüber habe ich aber mit meinem Betreuer gesprochen, dass ich mich ehrenamtlich betätigen möchte. R: Was möchten Sie machen? BF: Helfen. R: Was genau? BF: z.B. im Altenheim. Diese Leute haben Probleme beim Essen und beim sich fortbewegen. Ich habe solche Tätigkeiten auch in Traiskirchen gemacht. Damals wurde ein Zelt aufgestellt, darin haben wir gegessen, dort haben auch Asylwerber gewohnt. Wir haben aufgeräumt und dort geholfen. R: Was hindert Sie daran jetzt schon im Altenheim zu helfen? BF: Der Rat meines Betreuers. Er hat mir gesagt, dass ich jetzt nicht sehr gut Deutsch sprechen kann und ich viele Hausaufgaben habe, ich solle mich zunächst um diese Sachen kümmern. R: Sie wollten noch etwas erzählen, haben Sie zuvor gesagt. BF: In Afghanistan gibt es keine Sicherheit. Vor kurzem wurden 500 Leute in Afghanistan getötet. Es gibt aber auch noch Diebesbanden, die immer wieder die Leute überfallen, töten und die Leute belästigen. In Österreich herrscht Gesetz und Ordnung. Ich habe dort Feinde gehabt. Ich habe Ihnen mittlerweile alles erzählt, deshalb musste ich nach Österreich flüchten. In Österreich, bei einem kleinen schlimmen Vorfall, wird das ganze Land schockiert und davon wird das ganze Jahr berichtet. Das ganze Land kümmert sich um das Problem. In Afghanistan werden tagtäglich hunderte Menschen in Anschlägen, darunter auch Selbstmordattentaten getötet. Niemand kümmert sich um das, es wird nur davon in den Nachrichten berichtet. Außerdem sind fast alle Afghanen bewaffnet und jeder kann den anderen töten. Von vielen Sachen erfährt man dort auch nichts. Sie sind selber eine Österreicherin, warum suchen Sie nicht um Asyl irgendwo an? Warum kommen die Leute nicht aus meinen Nachbarländern? Damals war ich sehr jung. Ich war nicht sehr großer Gefahr seitens unserer Feinde ausgesetzt, aber möglicherweise, würde ich jetzt einer großen Gefahr ausgesetzt sein, wenn ich mich dort befinde. R: Wer sind die Feinde? BF: Ich meine damit, diejenigen die meinen Bruder und Ziehvater getötet haben. Ich kenne sie persönlich nicht. Die waren möglicherweise die Feinde meines leiblichen Vaters, mit denen mein Vater damals über die Grundstücke gestritten hat. R: Hat Ihnen Ihr Bruder etwas darüber erzählt, oder haben Sie ihn gefragt? BF: Ja, ich habe ihn gefragt, er sagte, die Feinde unseres leiblichen Vaters haben unseren Bruder und meinen Ziehvater getötet. Wenn diese Feinde mich damals zuhause gesehen und gefunden hätten, hätten sie mich nicht verschont, sondern getötet. Aber ich war nicht zuhause. Im Alter von acht bis zehn Jahren ca. habe ich vom Beruf als Pilot geträumt. Ich konnte aber diesen Traum nicht verwirklichen, wenn ich dort geblieben wäre. In Jaghori gibt es keine Universität, wo ich mich in diesem Beruf ausbilden lassen könnte, ich müsste dann nach Kabul fahren, hin und retour. Das ist sehr gefährlich, überall gibt es Taliban. Jaghori ist von den Taliban umgeben. R: Aber Kabul ist nicht in Talibanhand. BF: Aber unterwegs sind die Taliban. R: Wenn Sie in Kabul studieren möchten, könnten Sie dort leben. BF: Erstens habe ich keinen Platz in Kabul. Zweitens gibt es auch keine Sicherheit in Kabul. Die meisten Selbstmordattentate werden in der Hauptstadt Kabul verübt. Ich habe Feinde gehabt. Außerdem haben dort viele Leute Waffen. In Kabul werden auch die Leute von ihren Feinden, durch die Waffe erschossen und terrorisiert. Ich habe Angst vor den Feinden meines leiblichen Vaters. Sie haben meinen Bruder und meinen Ziehvater umgebracht. Vor denen habe ich Angst. Ich bin sehr glücklich meinen Onkel mütterlicherseits und meinen Bruder hier in Österreich wiedergefunden zu haben. In Afghanistan habe ich niemanden. Seit ein paar Jahren lebe ich mit Leuten gelebt, die nicht mit mir leiblich verwandt sind. Mir ist es lieber mit meinem Bruder zu leben. BF verzichtet auf eine Stellungnahme zu den Unterlagen. R behält sich vor, den entsprechenden Asylbescheid des Bruders beim BFA anzufordern sowie Einsicht zu nehmen in das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. BFV legt zwei Schulbesuchsbestätigungen des Erzbischöflichen Real- und Aufbaugymnasiums XXXXn vom jeweils 08.09.2017 und 13.11.2017, Jahreszeugnis des Erzbischöflichen Real- und Aufbaugymnasiums XXXXn vom 30.06.2017 sowie ein Schreiben von Fr. Mag. XXXX XXXX vom 13.11.2017 vor (werden in Kopie zum Akt genommen).R behält sich vor, den entsprechenden Asylbescheid des Bruders beim BFA anzufordern sowie Einsicht zu nehmen in das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. BFV legt zwei Schulbesuchsbestätigungen des Erzbischöflichen Real- und Aufbaugymnasiums römisch 40 n vom jeweils 08.09.2017 und 13.11.2017, Jahreszeugnis des Erzbischöflichen Real- und Aufbaugymnasiums römisch 40 n vom 30.06.2017 sowie ein Schreiben von Fr. Mag. römisch 40 römisch 40 vom 13.11.2017 vor (werden in Kopie zum Akt genommen). R: Warum haben Sie nie die Unterstützung der Sicherheitskräfte oder der Polizei in Anspruch genommen? BF: Wie? Das ist nicht möglich dort. Sie hätten nach den Beweisen und Dokumente gefragt, ich hätte aber nichts vorlegen können. Der afghanische Staat ist ein schwacher Staat und kann nicht wirklich helfen. Die Feinde meines leiblichen Vaters waren bewaffnet, dies deutet daraufhin, dass sie wichtig waren und möglicherweise auch im Staat drinnen gearbeitet haben. Der Staat kann sich nicht um den armen, mittellosen Menschen kümmern. Diejenigen, die Bekannte beim Staat, z.B. im Parlament, bei den Sicherheitskräften haben, denen wird geholfen. Zum Akt genommen werden: -Strichaufzählung Länderinformationsblattes der Staatendokumentation aktualisiert am 25.09.2017 -Strichaufzählung Gutachten Mag. Mahringer samt Ergänzung (auf die Übergabe in Papierform beider Unterlagen wird durch den BF verzichtet -Strichaufzählung Landinfo report Afghanistan betreffend Nachrichtendienst Taliban und Einschüchterungskampan sowie betreffend Organisation und Struktur der Taliban zur schriftlichen Stellungnahme binnen 14 Tagen -Strichaufzählung Stellungnahme der RF in der Verhandlung "Im angefochtenen Bescheid wird festgehalten, dass die Taliban nicht vernetzt seien. Das ist tatsachenwidrig es wiederspricht der Berichtslage die aussagt, dass die Taliban landesweit über ein gut funktionierendes Netzwerk verfügen, wie auch über die operationellen Möglichkeiten Personen landesweit ausfindig zu machen und zu verfolgen und in allen Landesteilen Anschläge durchzuführen. Angemerkt wird, dass Hazara schon rein von ihrem äußeren Erscheinungsbild zu erkennen sind. Diese Anmerkung bezieht sich auf die Fragestellung ob die Verfolger wissen konnten, wen sie angehalten haben. Zum Schulbesuch in Afghanistan: Dieser ist in Afghanistan sicherlich nicht einheitlich definiert, hinzukommt, die in Afghanistan üblich Unsicherheit mangels entsprechender Beurkundung." 1.
  11. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht abgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  12. Feststellungen (Sachverhalt): Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan, gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischen Bekenntnisses. Am 16.09.2015 stellte der Beschwerdeführer im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Er stammt aus der Provinz XXXX, Jaghori, Region XXXX, Dorf XXXX. Zuletzt lebte er in der Provinz XXXX, Jaghori, Region XXXX, Dorf XXXX. Bevor der Beschwerdeführer nach Österreich reiste, hielt er sich im Afghanistan auf.Er stammt aus der Provinz römisch 40 , Jaghori, Region römisch 40 , Dorf römisch 40 . Zuletzt lebte er in der Provinz römisch 40 , Jaghori, Region römisch 40 , Dorf römisch 40 . Bevor der Beschwerdeführer nach Österreich reiste, hielt er sich im Afghanistan auf. Seine leiblichen Eltern sind verstorben, ebenso sein ältester Bruder. In Afghanistan leben keine Verwandten. Der BF besuchte sechs Jahre die Schule und beherrscht Darin in Wort und Schrift. Er ist gesund und arbeitsfähig. Er hat Erfahrung in landwirtschaftlichen Hilfsarbeiten. Er wird finanziell von seinem in Österreich lebenden Bruder unterstützt. Eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung konnte nicht festgestellt werden. Der BF wandte sich nicht an die Sicherheitskräfte des Staates. Eine Rückkehr in die Heimatprovinz ist nicht zumutbar. Dem Beschwerdeführer steht eine zumutbare innerstaatliche Flucht- bzw. Schutzalternative in der Stadt KABUL zur Verfügung. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer im Fall der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Afghanistan in seinem Recht auf das Leben gefährdet, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen oder von der Todesstrafe bedroht wäre. Der BF hat in Österreich einen Bruder und einen Onkel. Der Antrag auf internationalen Schutz des Bruders des BF wurde mit Erkenntnis vom 10.09.2014, Zl. W110 1412124-2/10E, gemäß § 3 Asyl G 2005 als unbegründet zurückgewiesen und das Fluchtvorbringen der - auch der Flucht des BF zugrundeliegenden - Feindschaft nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als unglaubwürdig erachtet.Der Antrag auf internationalen Schutz des Bruders des BF wurde mit Erkenntnis vom 10.09.2014, Zl. W110 1412124-2/10E, gemäß Paragraph 3, Asyl G 2005 als unbegründet zurückgewiesen und das Fluchtvorbringen der - auch der Flucht des BF zugrundeliegenden - Feindschaft nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als unglaubwürdig erachtet. Der BF ist nicht erwerbstätig. Er betreibt Sport, ist nicht in einem Verein oder arbeitet ehrenamtlich, hat österreichische Schulfreunde, aber keine sonstigen intensiven sozialen Kontakte. Er hat Deutschkurse absolviert und besucht derzeit als außerordentlicher Schüler die Übergangsklasse des Erzbischöflichen Gymnasiums in XXXXn.Er hat Deutschkurse absolviert und besucht derzeit als außerordentlicher Schüler die Übergangsklasse des Erzbischöflichen Gymnasiums in römisch 40 n. Zu Afghanistan: KI vom 25.9.2017: Aktualisierung der Sicherheitslage in Afghanistan - Q3.2017 (betrifft: Abschnitt 3 Sicherheitslage) Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach wie vor höchst volatil; die Regierung und die Taliban wechselten sich während des Berichtszeitraumes bei Kontrolle mehrerer Distriktzentren ab - auf beiden Seiten waren Opfer zu beklagen (UN GASC 21.9.2017). Der Konflikt in Afghanistan ist gekennzeichnet von zermürbenden Guerilla-Angriffen, sporadischen bewaffneten Zusammenstößen und gelegentlichen Versuchen Ballungszentren zu überrennen. Mehrere Provinzhauptstädte sind nach wie vor in der Hand der Regierung; dies aber auch nur aufgrund der Unterstützung durch US-amerikanische Luftangriffe. Dennoch gelingt es den Regierungskräften kleine Erfolge zu verbuchen, indem sie mit unkonventionellen Methoden zurückschlagen (The Guardian 3.8.2017). Der afghanische Präsident Ghani hat mehrere Schritte unternommen, um die herausfordernde Sicherheitssituation in den Griff zu bekommen. So hielt er sein Versprechen den Sicherheitssektor zu reformieren, indem er korrupte oder inkompetente Minister im Innen- und Verteidigungsministerium feuerte, bzw. diese selbst zurücktraten; die afghanische Regierung begann den strategischen 4-Jahres Sicherheitsplan für die ANDSF umzusetzen (dabei sollen die Fähigkeiten der ANDSF gesteigert werden, größere Bevölkerungszentren zu halten); im Rahmen des Sicherheitsplanes sollen Anreize geschaffen werden, um die Taliban mit der afghanischen Regierung zu versöhnen; Präsident Ghani bewilligte die Erweiterung bilateraler Beziehungen zu Pakistan, so werden unter anderen gemeinsamen Anti-Terror Operationen durchgeführt werden (SIGAR 31.7.2017). Zwar endete die Kampfmission der US-Amerikaner gegen die Taliban bereits im Jahr 2014, dennoch werden, laut US-amerikanischem Verteidigungsminister, aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage 3.000 weitere Soldaten nach Afghanistan geschickt. Nach wie vor sind über 8.000 US-amerikanische Spezialkräfte in Afghanistan, um die afghanischen Truppen zu unterstützen (BBC 18.9.2017). Sicherheitsrelevante Vorfälle In den ersten acht Monaten wurden insgesamt 16.290 sicherheitsrelevante Vorfälle von den Vereinten Nationen (UN) registriert; in ihrem Berichtszeitraum (15.
  13. bis 31.8.2017) für das dritte Quartal, wurden 5.532 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert - eine Erhöhung von 3% gegenüber dem Vorjahreswert. Laut UN haben sich bewaffnete Zusammenstöße um 5% erhöht und machen nach wie vor 64% aller registrierten Vorfälle aus. 2017 gab es wieder mehr lange bewaffnete Zusammenstöße zwischen Regierung und regierungsfeindlichen Gruppierungen. Im Gegensatz zum Vergleichszeitraums des Jahres 2016, verzeichnen die UN einen Rückgang von 3% bei Anschlägen mit Sprengfallen [IEDs - improvised explosive device], Selbstmordangriffen, Ermordungen und Entführungen - nichtsdestotrotz waren sie Hauptursache für zivile Opfer. Die östliche Region verzeichnete die höchste Anzahl von Vorfällen, gefolgt von der südlichen Region (UN GASC 21.9.2017). Laut der internationalen Sicherheitsorganisation für NGOs (INSO) wurden in Afghanistan von 1.1.-31.8.2017 19.636 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert (Stand: 31.8.2017) (INSO o.D.). Zivilist/innen Landesweit war der bewaffnete Konflikt weiterhin Ursache für Verluste in der afghanischen Zivilbevölkerung. Zwischen dem 1.
  14. und 30.6.2017 registrierte die UNAMA 5.243 zivile Opfer (1.662 Tote und 3.581 Verletzte). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang bei zivilen Opfern von fast einem 1% gegenüber dem Vorjahreswert. Dem bewaffneten Konflikt in Afghanistan fielen zwischen 1.1.2009 und 30.6.2017 insgesamt 26.512 Zivilist/innen zum Opfer, während in diesem Zeitraum 48.931 verletzt wurden (UNAMA 7.2017). Im ersten Halbjahr 2017 war ein Rückgang ziviler Opfer bei Bodenoffensiven zu verzeichnen, während sich die Zahl ziviler Opfer aufgrund von IEDs erhöht hat (UNAMA 7.2017). Die Provinz Kabul verzeichnete die höchste Zahl ziviler Opfer - speziell in der Hauptstadt Kabul: von den 1.048 registrierten zivilen Opfer (219 Tote und 829 Verletzte), resultierten 94% aus Selbstmordattentaten und Angriffen durch regierungsfeindliche Elemente. Nach der Hauptstadt Kabul verzeichneten die folgenden Provinzen die höchste Zahl ziviler Opfer: Helmand, XXXX, Nangarhar, Uruzgan, Faryab, Herat, Laghman, Kunduz und Farah. Im ersten Halbjahr 2017 erhöhte sich die Anzahl ziviler Opfer in 15 von Afghanistans 34 Provinzen (UNAMA 7.2017)Die Provinz Kabul verzeichnete die höchste Zahl ziviler Opfer - speziell in der Hauptstadt Kabul: von den 1.048 registrierten zivilen Opfer (219 Tote und 829 Verletzte), resultierten 94% aus Selbstmordattentaten und Angriffen durch regierungsfeindliche Elemente. Nach der Hauptstadt Kabul verzeichneten die folgenden Provinzen die höchste Zahl ziviler Opfer: Helmand, römisch 40 , Nangarhar, Uruzgan, Faryab, Herat, Laghman, Kunduz und Farah. Im ersten Halbjahr 2017 erhöhte sich die Anzahl ziviler Opfer in 15 von Afghanistans 34 Provinzen (UNAMA 7.2017) High-profile Angriffe: Der US-Sonderbeauftragten für den Aufbau in Afghanistan (SIGAR), verzeichnete in seinem Bericht für das zweite Quartal des Jahres 2017 mehrere high-profil Angriffe; der Großteil dieser fiel in den Zeitraum des Ramadan (Ende Mai bis Ende Juni). Einige extremistische Organisationen, inklusive dem Islamischen Staat, behaupten dass Kämpfer, die während des Ramadan den Feind töten, bessere Muslime wären (SIGAR 31.7.2017). Im Berichtszeitraum (15.
  15. bis 31.8.2017) wurden von den Vereinten Nationen folgende High-profile Angriffe verzeichnet: Ein Angriff auf die schiitische Moschee in der Stadt Herat, bei dem mehr als 90 Personen getötet wurden (UN GASC 21.9.2017; vgl.: BBC 2.8.2017). Zu diesem Attentat bekannte sich der ISIL-KP (BBC 2.8.2017). Taliban und selbsternannte ISIL-KP Anhänger verübten einen Angriff auf die Mirza Olang Region im Distrikt Sayyad in der Provinz Sar-e Pul; dabei kam es zu Zusammenstößen mit regierungsfreundlichen Milizen. Im Zuge dieser Kämpfe, die von 3.-5.August anhielten, wurden mindestens 36 Menschen getötet (UN GASC 21.9.2017). In Kabul wurde Ende August eine weitere schiitische Moschee angegriffen, dabei wurden mindestens 28 Zivilist/innen getötet; auch hierzu bekannte sich der ISIL-KP (UN GASC 21.9.2017; vgl.: NYT 25.8.2017).Ein Angriff auf die schiitische Moschee in der Stadt Herat, bei dem mehr als 90 Personen getötet wurden (UN GASC 21.9.2017; vergleiche, BBC 2.8.2017). Zu diesem Attentat bekannte sich der ISIL-KP (BBC 2.8.2017). Taliban und selbsternannte ISIL-KP Anhänger verübten einen Angriff auf die Mirza Olang Region im Distrikt Sayyad in der Provinz Sar-e Pul; dabei kam es zu Zusammenstößen mit regierungsfreundlichen Milizen. Im Zuge dieser Kämpfe, die von 3.-5.August anhielten, wurden mindestens 36 Menschen getötet (UN GASC 21.9.2017). In Kabul wurde Ende August eine weitere schiitische Moschee angegriffen, dabei wurden mindestens 28 Zivilist/innen getötet; auch hierzu bekannte sich der ISIL-KP (UN GASC 21.9.2017; vergleiche, NYT 25.8.2017). Manche high-profile Angriffe waren gezielt gegen Mitarbeiter/innen der ANDSF und afghanischen Regierungsbeamte gerichtet; Zivilist/innen in stark bevölkerten Gebieten waren am stärksten von Angriffen dieser Art betroffen (SIGAR 31.7.2017). "Green Zone" in Kabul Kabul hatte zwar niemals eine formelle "Green Zone"; dennoch hat sich das Zentrum der afghanischen Hauptstadt, gekennzeichnet von bewaffneten Kontrollpunkten und Sicherheitswänden, immer mehr in eine militärische Zone verwandelt (Reuters 6.8.2017). Eine Erweiterung der sogenannten Green Zone ist geplant; damit wird Verbündeten der NATO und der US-Amerikaner ermöglicht, auch weiterhin in der Hauptstadt Kabul zu bleiben ohne dabei Risiken ausgesetzt zu sein. Kabul City Compound - auch bekannt als das ehemalige Hauptquartier der amerikanischen Spezialkräfte, wird sich ebenso innerhalb der Green Zone befinden. Die Zone soll hinkünftig vom Rest der Stadt getrennt sein, indem ein Netzwerk an Kontrollpunkten durch Polizei, Militär und privaten Sicherheitsfirmen geschaffen wird. Die Erweiterung ist ein großes öffentliches Projekt, das in den nächsten zwei Jahren das Zentrum der Stadt umgestalten soll; auch sollen fast alle westlichen Botschaften, wichtige Ministerien, sowie das Hauptquartier der NATO und des US-amerikanischen Militärs in dieser geschützten Zone sein. Derzeit pendeln tagtäglich tausende Afghaninnen und Afghanen durch diese Zone zu Schulen und Arbeitsplätzen (NYT 16.9.2017). Nach einer Reihe von Selbstmordattentaten, die hunderte Opfer gefordert haben, erhöhte die afghanische Regierung die Sicherheit in der zentralen Region der Hauptstadt Kabul - dieser Bereich ist Sitz ausländischer Botschaften und Regierungsgebäude. Die Sicherheit in diesem diplomatischen Bereich ist höchste Priorität, da, laut amtierenden Polizeichef von Kabul, das größte Bedrohungsniveau in dieser Gegend verortet ist und eine bessere Sicherheit benötigt wird. Die neuen Maßnahmen sehen 27 neue Kontrollpunkte vor, die an 42 Straßen errichtet werden. Eingesetzt werden mobile Röntgengeräte, Spürhunde und Sicherheitskameras. Außerdem werden 9 weitere Straßen teilweise gesperrt, während die restlichen sechs Straßen für Autos ganz gesperrt werden. 1.200 Polizist/innen werden in diesem Bereich den Dienst verrichten, inklusive spezieller Patrouillen auf Motorrädern. Diese Maßnahmen sollen in den nächsten sechs Monaten schrittweise umgesetzt werden (Reuters 6.8.2017). Eine erweiterter Bereich, die sogenannte "Blue Zone" soll ebenso errichtet werden, die den Großteil des Stadtzentrums beinhalten soll - in diesem Bereich werden strenge Bewegungseinschränkungen, speziell für Lastwagen, gelten. Lastwagen werden an einem speziellen externen Kontrollpunkt untersucht. Um in die Zone zu gelangen, müssen sie über die Hauptstraße (die auch zum Flughafen führt) zufahren (BBC 6.8.2017; vgl. Reuters 6.8.2017).Eine erweiterter Bereich, die sogenannte "Blue Zone" soll ebenso errichtet werden, die den Großteil des Stadtzentrums beinhalten soll - in diesem Bereich werden strenge Bewegungseinschränkungen, speziell für Lastwagen, gelten. Lastwagen werden an einem speziellen externen Kontrollpunkt untersucht. Um in die Zone zu gelangen, müssen sie über die Hauptstraße (die auch zum Flughafen führt) zufahren (BBC 6.8.2017; vergleiche Reuters 6.8.2017). ANDSF - afghanische Sicherheits- und Verteidigungskräfte Die Stärkung der ANDSF ist ein Hauptziel der Wiederaufbaubemühungen der USA in Afghanistan, damit diese selbst für Sicherheit sorgen können (SIGAR 20.6.2017). Die Stärke der afghanischen Nationalarmee (Afghan National Army - ANA) und der afghanischen Nationalpolizei (Afghan National Police - ANP), sowie die Leistungsbereitschaft der Einheiten, ist leicht gestiegen (SIGAR 31.7.2017). Die ANDSF wehrten Angriffe der Taliban auf Schlüsseldistrikte und große Bevölkerungszentren ab. Luftangriffe der Koalitionskräfte trugen wesentlich zum Erfolg der ANDSF bei. Im Berichtszeitraum von SIGAR verdoppelte sich die Zahl der Luftangriffe gegenüber dem Vergleichswert für 2016 (SIGAR 31.7.2017). Die Polizei wird oftmals von abgelegen Kontrollpunkten abgezogen und in andere Einsatzgebiete entsendet, wodurch die afghanische Polizei militarisiert wird und seltener für tatsächliche Polizeiarbeit eingesetzt wird. Dies erschwert es, die Loyalität der Bevölkerung zu gewinnen. Die internationalen Truppen sind stark auf die Hilfe der einheimischen Polizei und Truppen angewiesen (The Guardian 3.8.2017). Regierungsfeindliche Gruppierungen: Taliban Die Taliban waren landesweit handlungsfähig und zwangen damit die Regierung erhebliche Ressourcen einzusetzen, um den Status Quo zu erhalten. Seit Beginn ihrer Frühjahrsoffensive im April, haben die Taliban - im Gegensatz zum Jahr 2016 - keine größeren Versuche unternommen Provinzhauptstädte einzunehmen. Nichtsdestotrotz, gelang es den Taliban zumindest temporär einige Distriktzentren zu überrennen und zu halten; dazu zählen der Distrikt Taywara in der westlichen Provinz Ghor, die Distrikte Kohistan und Ghormach in der nördlichen Provinz Faryab und der Distrikt Jani Khel in der östlichen Provinz Paktia. Im Nordosten übten die Taliban intensiven Druck auf mehrere Distrikte entlang des Autobahnabschnittes Maimana-Andkhoy in der Provinz Faryab aus; die betroffenen Distrikte waren: Qaramol, Dawlat Abad, Shirin Tagab und Khwajah Sabz Posh. Im Süden verstärkten die Taliban ihre Angriffe auf Distrikte, die an die Provinzhauptstädte von XXXX und Helmand angrenzten (UN GASC 21.9.2017).Die Taliban waren landesweit handlungsfähig und zwangen damit die Regierung erhebliche Ressourcen einzusetzen, um den Status Quo zu erhalten. Seit Beginn ihrer Frühjahrsoffensive im April, haben die Taliban - im Gegensatz zum Jahr 2016 - keine größeren Versuche unternommen Provinzhauptstädte einzunehmen. Nichtsdestotrotz, gelang es den Taliban zumindest temporär einige Distriktzentren zu überrennen und zu halten; dazu zählen der Distrikt Taywara in der westlichen Provinz Ghor, die Distrikte Kohistan und Ghormach in der nördlichen Provinz Faryab und der Distrikt Jani Khel in der östlichen Provinz Paktia. Im Nordosten übten die Taliban intensiven Druck auf mehrere Distrikte entlang des Autobahnabschnittes Maimana-Andkhoy in der Provinz Faryab aus; die betroffenen Distrikte waren: Qaramol, Dawlat Abad, Shirin Tagab und Khwajah Sabz Posh. Im Süden verstärkten die Taliban ihre Angriffe auf Distrikte, die an die Provinzhauptstädte von römisch 40 und Helmand angrenzten (UN GASC 21.9.2017). IS/ISIS/ISKP/ISIL-KP/Daesh Die Operationen des ISIL-KP in Afghanistan sind weiterhin auf die östliche Region Afghanistans beschränkt - nichtsdestotrotz bekannte sich die Gruppierung landesweit zu acht nennenswerten Vorfällen, die im Berichtszeitraum von den UN registriert wurden. ISIL-KP verdichtete ihre Präsenz in der Provinz Kunar und setze ihre Operationen in Gegenden der Provinz Nangarhar fort, die von den ANDSF bereits geräumt worden waren. Angeblich wurden Aktivitäten des ISIL-KP in den nördlichen Provinzen Jawzjan und Sar-e Pul, und den westlichen Provinzen Herat und Ghor berichtet (UN GASC 21.9.2017). Im sich zuspitzenden Kampf gegen den ISIL-KP können sowohl die ANDSF, als auch die Koalitionskräfte auf mehrere wichtige Erfolge im zweiten Quartal verweisen (SIGAR 31.7.2017): Im Juli wurde im Rahmen eines Luftangriffes in der Provinz Kunar der ISIL-KP-Emir, Abu Sayed, getötet. Im August wurden ein weiterer Emir des ISIL-KP, und drei hochrangige ISIL-KP-Führer durch einen Luftangriff getötet. Seit Juli 2016 wurden bereits drei Emire des ISIL-KP getötet (Reuters 13.8.2017); im April wurde Sheikh Abdul Hasib, gemeinsam mit 35 weiteren Kämpfern und anderen hochrangigen Führern in einer militärischen Operation in der Provinz Nangarhar getötet (WT 8.5.2017; vgl. SIGAR 31.7.2017). Ebenso in Nangarhar, wurde im Juni der ISIL-KP-Verantwortliche für mediale Produktionen, Jawad Khan, durch einen Luftangriff getötet (SIGAR 31.7.2017; vgl.: Tolonews 17.6.2017).Im sich zuspitzenden Kampf gegen den ISIL-KP können sowohl die ANDSF, als auch die Koalitionskräfte auf mehrere wichtige Erfolge im zweiten Quartal verweisen (SIGAR 31.7.2017): Im Juli wurde im Rahmen eines Luftangriffes in der Provinz Kunar der ISIL-KP-Emir, Abu Sayed, getötet. Im August wurden ein weiterer Emir des ISIL-KP, und drei hochrangige ISIL-KP-Führer durch einen Luftangriff getötet. Seit Juli 2016 wurden bereits drei Emire des ISIL-KP getötet (Reuters 13.8.2017); im April wurde Sheikh Abdul Hasib, gemeinsam mit 35 weiteren Kämpfern und anderen hochrangigen Führern in einer militärischen Operation in der Provinz Nangarhar getötet (WT 8.5.2017; vergleiche SIGAR 31.7.2017). Ebenso in Nangarhar, wurde im Juni der ISIL-KP-Verantwortliche für mediale Produktionen, Jawad Khan, durch einen Luftangriff getötet (SIGAR 31.7.2017; vergleiche, Tolonews 17.6.2017). Politische Entwicklungen Die Vereinten Nationen registrierten eine Stärkung der Nationalen Einheitsregierung. Präsident Ghani und CEO Abdullah einigten sich auf die Ernennung hochrangiger Posten - dies war in der Vergangenheit Grund für Streitigkeiten zwischen den beiden Führern gewesen (UN GASC 21.9.2017). Die parlamentarische Bestätigung einiger war nach wie vor ausständig; derzeit üben daher einige Minister ihr Amt kommissarisch aus. Die unabhängige afghanische Wahlkommission (IEC) verlautbarte, dass die Parlaments- und Distriktratswahlen am
  16. Juli 2018 abgehalten werden (UN GASC 21.9.2017). Quellen: -Strichaufzählung BBC (18.9.2017): US sends 3,000 more troops to Afghanistan, http://www.bbc.com/news/world-us-canada-41314428, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung BBC (2.8.2017): Herat mosque blast: IS says it was behind Afghanistan attack, http://www.bbc.com/news/world-asia-40802572, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung INSO - International NGO Safety Organisation (o.D.): Afghanistan - Total incidents per month for the current year to date, http://www.ngosafety.org/country/afghanistan, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung INSO - The International NGO Safety Organisation

(2017): Afghanistan - Gross Incident Rate, http://www.ngosafety.org/country/afghanistan, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (16.9.2017): U.S. Expands Kabul Security Zone, Digging In for Next Decade, https://www.nytimes.com/2017/09/16/world/asia/kabul-green-zone-afghanistan.html?mcubz=3, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (25.8.2017): ISIS Claims Deadly Attack on Shiite Mosque in Afghanistan, https://www.nytimes.com/2017/08/25/world/asia/mosque-kabul-attack.html?mcubz=3, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung Reuters (13.8.2017): Senior Islamic State commanders killed in Afghanistan air strike: U.S. military, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-airstrike/senior-islamic-state-commanders-killed-in-afghanistan-air-strike-u-s-military-idUSKCN1AT06J, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung Reuters (6.8.2017): Kabul 'Green Zone' tightened after attacks in Afghan capital, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-security/kabul-green-zone-tightened-after-attacks-in-afghan-capital-idUSKBN1AM0K7, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung SIGAR - Special Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (30.7.2017): QUARTERLY REPORT TO THE UNITED STATES CONGRESS, https://www.sigar.mil/pdf/quarterlyreports/2017-07-30qr.pdf, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung SIGAR - Special Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (20.6.2017): Afghan national army: dod may have spent up to $28 million more than needed to procure camouflage uniforms that may be inappropriate for the Afghan environment, https://www.sigar.mil/pdf/special%20projects/SIGAR-17-48-SP.pdf, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung The Guardian (3.8.2017): The war America can't win: how the Taliban are regaining control in Afghanistan, https://www.theguardian.com/world/2017/aug/03/afghanistan-war-helmand-taliban-us-womens-rights-peace, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung Tolonews (17.6.2017): Daesh Media Leader Killed In Nangarhar Air Strike, http://www.tolonews.com/afghanistan/daesh-media-leader-killed-nangarhar-air-strike, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung UNAMA - UN Assistance Mission in Afghanistan: Afghanistan (7.2017): Protection of Civilians in Armed Conflict; Midyear Report 2017, https://unama.unmissions.org/sites/default/files/protection_of_civilians_in_armed_conflict_midyear_report_2017_july_2017.pdf, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung UN GASC - General Assembly Security Council (21.9.2017): The situation in Afghanistan and its implications for international peace and security, as of September 15th 2017, https://unama.unmissions.org/report-secretary-general-situation-afghanistan-and-its-implications-international-peace-and-7, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung WT - The Washington Times (8.5.2017): Pentagon confirms Abdul Hasib, head of ISIS in Afghanistan, killed by U.S., Afghan special forces, http://www.washingtontimes.com/news/2017/may/8/abdul-hasib-head-isis-afghanistan-killed-us-afghan/, Zugriff 19.9.2017 Friedens- und Versöhnungsprozess: Im afghanischen Friedens- und Versöhnungsprozess gibt es weiterhin keine greifbaren Fortschritte. Die von der RNE sofort nach Amtsantritt konsequent auf den Weg gebrachte Annäherung an Pakistan stagniert, seit die afghanische Regierung Pakistan der Mitwirkung an mehreren schweren Sicherheitsvorfällen in Afghanistan beschuldigte. Im Juli 2015 kam es erstmals zu direkten Vorgesprächen zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban über einen Friedensprozess, die aber nach der Enthüllung des jahrelang verschleierten Todes des Taliban-Führers Mullah Omar bereits nach der ersten Runde wieder eingestellt wurden. Die Reintegration versöhnungswilliger Aufständischer bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück, auch wenn bis heute angeblich ca. 10.000 ehemalige Taliban über das "Afghanistan Peace and Reintegration Program" in die Gesellschaft reintegriert wurden (AA 9.2016). Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) Nach zweijährigen Verhandlungen (Die Zeit 22.9.2016), unterzeichneten im September 2016 Vertreter der afghanischen Regierung und der Hezb-e Islami ein Abkommen (CRS 12.1.2017), das der Hezb-e Islami Immunität für "vergangene politische und militärische" Taten zusichert. Dafür verpflichtet sich die Gruppe alle militärischen Aktivitäten einzustellen (DW 29.9.2016). Einen Tag nach Unterzeichnung des Friedensabkommen zwischen der Hezb-e Islami und der Regierung, erklärte erstere in einer Stellungnahme eine Waffenruhe (The Express Tribune 30.9.2016). Das Abkommen beinhaltet unter anderem die Möglichkeit eines Regierungspostens für Hekmatyar; auch soll sich die afghanische Regierung bemühen, int. Sanktionen gegen Hekmatyar aufheben zu lassen (CRS 12.1.2017). Sobald internationale Sanktionen aufgehoben sind, wird von Hekmatyar erwartet, nach 20 Jahren aus dem Exil nach Afghanistan zurückkehren. Im Jahr 2003 war Hekmatyar von den USA zum "internationalen Terroristen" erklärt worden (NYT 29.9.2016). Schlussendlich wurden im Februar 2017 die Sanktionen gegen Hekmatyar von den Vereinten Nationen aufgehoben (BBC News 4.2.2017). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (9.2016): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan -Strichaufzählung BBC News (4.2.2017): Afghan warlord Hekmatyar sanctions dropped by UN, http://www.bbc.com/news/world-asia-38867280, Zugriff 9.2.2017 -Strichaufzählung CRS - Congressional Research Service (12.1.2017): Afghanistan: Post-Taliban Governance, Security, and U.S. Policy, https://www.fas.org/sgp/crs/row/RL30588.pdf, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung CRS - U.S. Congressional Research Service (12.1.2015): Afghanistan: Politics, Elections, and Government Performance, http://www.fas.org/sgp/crs/row/RS21922.pdf, Zugriff 20.10.2015 -Strichaufzählung Die Zeit (22.9.2016): Kabul schließt Friedensabkommen mit berüchtigtem Milizenführer Hekmatjar, http://www.zeit.de/news/2016-09/22/afghanistan-kabul-schliesst-friedensabkommen-mit-beruechtigtem-milizenfuehrer-hekmatjar-22113008, Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (29.9.2016): Friedensabkommen in Afghanistan unterzeichnet, http://www.dw.com/de/friedensabkommen-in-afghanistan-unterzeichnet/a-35923949, Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung IDEA - The International Institute for Democracy and Electoral Assistance (o.D.): Afghanistan: An Electoral Management Body Evolves, http://www.oldsite.idea.int/publications/emd/upload/EMD_CS_Afghanistan.pdf, Zugriff 13.2.2017 -Strichaufzählung Max Planck Institut (27.1.2004): Die Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan, http://www.mpipriv.de/files/pdf4/verfassung_2004_deutsch_mpil_webseite.pdf, Zugriff 11.9.2014 -Strichaufzählung NZZ - Neue Zürcher Zeitung (8.7.2014): Afghanischer Wahlsieger Ashraf Ghani, http://www.nzz.ch/international/asien-und-pazifik/technokrat-populist-choleriker-1.18339044, Zugriff 31.10.2014 -Strichaufzählung NZZ - Neue Zürcher Zeitung (22.1.2015): Leerlauf in Kabul Afghanistans endlose Regierungsbildung, http://www.nzz.ch/international/asien-und-pazifik/afghanistans-endlose-regierungsbildung-1.18466841, Zugriff 2.11.2015 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (29.9.2016): Afghan President, Insurgent Warlord Sign Peace Agreement, http://www.nytimes.com/aponline/2016/09/29/world/asia/ap-as-afghanistan-peace-agreement.html?_r=0; Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung Pajhwok (19.1.2017): Wolesi Jirga, district council elections next year, http://www.pajhwok.com/en/2017/01/19/wolesi-jirga-district-council-elections-next-year, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung Staatendokumentation des BFA (7.2016): Dossier der Staatendokumentation, AfPak - Grundlagen der Stammes- & Clanstruktur, http://www.bfa.gv.at/files/berichte/AFGH_Stammes_und%20Clanstruktur_Onlineversion_2016_07.pdf, Zugriff 23.1.2017 -Strichaufzählung Staatendokumentation des BFA (3.2014): Afghanistan; 2014 and beyond, http://www.bfa.gv.at/files/broschueren/AFGH_Monographie_2014_03.pdf, Zugriff 24.1.2017 -Strichaufzählung The Express Tribune (30.9.2016): Afghanistan's Hizb-e-Islami declares ceasefire after peace deal, http://tribune.com.pk/story/1191258/afghanistans-hizb-e-islami-declares-ceasefire-peace-deal/, Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung Tolonews (19.1.2017): Hizb-e-Islami Slams Taliban As An Ignorant, Fanatic Group, http://www.tolonews.com/afghanistan/hizb-e-islami-slams-taliban-ignorant-fanatic-group, Zugriff 31.1.2017 -Strichaufzählung USIP - United States Institute of Peace (3.2015): Political Parties in Afghanistan, http://www.usip.org/sites/default/files/SR362-Political-Parties-in-Afghanistan.pdf, Zugriff 2.11.2015 Sicherheitslage Die Sicherheitslage ist beeinträchtigt durch eine tief verwurzelte militante Opposition. Die afghanische Regierung behält die Kontrolle über Kabul, größere Bevölkerungszentren, Transitrouten, Provinzhauptstädten und den Großteil der Distriktzentren. Die afghanischen Sicherheitskräfte zeigten Entschlossenheit und steigerten auch weiterhin ihre Leistungsfähigkeit im Kampf gegen den von den Taliban geführten Aufstand. Die Taliban kämpften weiterhin um Distriktzentren, bedrohten Provinzhauptstädte und eroberten landesweit kurzfristig Hauptkommunikationsrouten; speziell in Gegenden von Bedeutung wie z.B. Kunduz City und der Provinz Helmand (USDOD 12.2016). Zu Jahresende haben die afghanischen Sicherheitskräfte (ANDSF) Aufständische in Gegenden von Helmand, Uruzgan, XXXX, Kunduz, Laghman, Zabul, Wardak und Faryab bekämpft (SIGAR 30.1.2017).Die Sicherheitslage ist beeinträchtigt durch eine tief verwurzelte militante Opposition. Die afghanische Regierung behält die Kontrolle über Kabul, größere Bevölkerungszentren, Transitrouten, Provinzhauptstädten und den Großteil der Distriktzentren. Die afghanischen Sicherheitskräfte zeigten Entschlossenheit und steigerten auch weiterhin ihre Leistungsfähigkeit im Kampf gegen den von den Taliban geführten Aufstand. Die Taliban kämpften weiterhin um Distriktzentren, bedrohten Provinzhauptstädte und eroberten landesweit kurzfristig Hauptkommunikationsrouten; speziell in Gegenden von Bedeutung wie z.B. Kunduz City und der Provinz Helmand (USDOD 12.2016). Zu Jahresende haben die afghanischen Sicherheitskräfte (ANDSF) Aufständische in Gegenden von Helmand, Uruzgan, römisch 40 , Kunduz, Laghman, Zabul, Wardak und Faryab bekämpft (SIGAR 30.1.2017). In den letzten zwei Jahren hatten die Taliban kurzzeitig Fortschritte gemacht, wie z.B. in Helmand und Kunduz, nachdem die ISAF-Truppen die Sicherheitsverantwortung den afghanischen Sicherheits- und Verteidigungskräften (ANDSF) übergeben hatten. Die Taliban nutzen die Schwächen der ANDSF aus, wann immer sie Gelegenheit dazu haben. Der IS (Islamischer Staat) ist eine neue Form des Terrors im Namen des Islam, ähnlich der al-Qaida, auf zahlenmäßig niedrigerem Niveau, aber mit einem deutlich brutaleren Vorgehen. Die Gruppierung operierte ursprünglich im Osten entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze und erscheint, Einzelberichten zufolge, auch im Nordosten und Nordwesten des Landes (Lokaler Sicherheitsberater in Afghanistan 17.2.2017). INSO beziffert die Gesamtzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle in Afghanistan im Jahr 2016 mit 28.838 (INSO 2017). 1.12.2015 - 15.2.2016 16.2.2016 - 19.5.2016 20.5.2016 - 15.8.2016 16.8.2016 - 17.11.2016 1.12.2015 - 17.11.2016 sicherheitsrelevante Vorfälle 4.014 6.122 5.996 6.261 22.393 Bewaffnete Zusammenstöße 2.248 3.918 3.753 4.069 13.988 Vorfälle mit IED¿s 770 1.065 1.037 1.126 3.998 gezielte Tötungen 154 163 268 183 768 Selbstmordattentate 20 15 17 19 71 (UN GASC 13.12.2016; UN GASC 7.9.2016; UNGASC10.6.2016; UN GASC 7.3.2016; Darstellung durch die Staatendokumentation des BFA ) Mit Stand September 2016, schätzen Unterstützungsmission der NATO, dass die Taliban rund 10% der Bevölkerung beeinflussen oder kontrollieren. Die afghanischen Verteidigungsstreitkräfte (ANDSF) waren im Allgemeinen in der Lage, große Bevölkerungszentren zu beschützen. Sie hielten die Taliban davon ab, Kontrolle in bestimmten Gegenden über einen längeren Zeitraum zu halten und reagierten auf Talibanangriffe. Den Taliban hingegen gelang es, ländliche Gegenden einzunehmen; sie kehrten in Gegenden zurück, die von den ANDSF bereits befreit worden waren, und in denen die ANDSF ihre Präsenz nicht halten konnten. Sie führten außerdem Angriffe durch, um das öffentliche Vertrauen in die Sicherheitskräfte der Regierung, und deren Fähigkeit, für Schutz zu sorgen, zu untergraben (USDOD 12.2016). Berichten zufolge hat sich die Anzahl direkter Schussangriffe der Taliban gegen Mitglieder der afghanischen Nationalarmee (ANA) und afghanischen Nationalpolizei (ANP) erhöht (SIGAR 30.1.2017). Einem Bericht des U.S. amerikanischen Pentagons zufolge haben die afghanischen Sicherheitskräfte Fortschritte gemacht, wenn auch keine dauerhaften (USDOD 12.2016). Laut Innenministerium wurden im Jahr 2016 im Zuge von militärischen Operationen - ausgeführt durch die Polizei und das Militär - landesweit mehr als 18.500 feindliche Kämpfer getötet und weitere 12.000 verletzt. Die afghanischen Sicherheitskräfte versprachen, sie würden auch während des harten Winters gegen die Taliban und den Islamischen Staat vorgehen (VOA 5.1.2017). Obwohl die afghanischen Sicherheitskräfte alle Provinzhauptstädte sichern konnten, wurden sie von den Taliban landesweit herausgefordert: intensive bewaffnete Zusammenstöße zwischen Taliban und afghanischen Sicherheitskräften verschlechterten die Sicherheitslage im Berichtszeitraum (16.
  1. - 17.11.2016) (UN GASC 13.12.2016; vgl. auch: SCR 30.11.2016). Den afghanischen Sicherheitskräften gelang es im August 2016, mehrere große Talibanangriffe auf verschiedene Provinzhauptstädte zu vereiteln, und verlorenes Territorium rasch wieder zurückzuerobern (USDOD 12.2016).Obwohl die afghanischen Sicherheitskräfte alle Provinzhauptstädte sichern konnten, wurden sie von den Taliban landesweit herausgefordert: intensive bewaffnete Zusammenstöße zwischen Taliban und afghanischen Sicherheitskräften verschlechterten die Sicherheitslage im Berichtszeitraum (16.
  2. - 17.11.2016) (UN GASC 13.12.2016; vergleiche auch: SCR 30.11.2016). Den afghanischen Sicherheitskräften gelang es im August 2016, mehrere große Talibanangriffe auf verschiedene Provinzhauptstädte zu vereiteln, und verlorenes Territorium rasch wieder zurückzuerobern (USDOD 12.2016). Kontrolle von Distrikten und Regionen Den Aufständischen misslangen acht Versuche, die Provinzhauptstadt einzunehmen; den Rebellen war es möglich, Territorium einzunehmen. High-profile Angriffe hielten an. Im vierten Quartal 2016 waren 2,5 Millionen Menschen unter direktem Einfluss der Taliban, während es im
  3. Quartal noch 2,9 Millionen waren (SIGAR 30.1.2017). Laut einem Sicherheitsbericht für das vierte Quartal, sind 57,2% der 407 Distrikte unter Regierungskontrolle bzw. -einfluss; dies deutet einen Rückgang von 6,2% gegenüber dem dritten Quartal: zu jenem Zeitpunkt waren 233 Distrikte unter Regierungskontrolle, 51 Distrikte waren unter Kontrolle der Rebellen und 133 Distrikte waren umkämpft. Provinzen, mit der höchsten Anzahl an Distrikten unter Rebelleneinfluss oder -kontrolle waren: Uruzgan mit 5 von 6 Distrikten, und Helmand mit 8 von 14 Distrikten. Regionen, in denen Rebellen den größten Einfluss oder Kontrolle haben, konzentrieren sich auf den Nordosten in Helmand, Nordwesten von XXXX und die Grenzregion der beiden Provinzen (XXXX und Helmand), sowie Uruzgan und das nordwestliche Zabul (SIGAR 30.1.2017).Laut einem Sicherheitsbericht für das vierte Quartal, sind 57,2% der 407 Distrikte unter Regierungskontrolle bzw. -einfluss; dies deutet einen Rückgang von 6,2% gegenüber dem dritten Quartal: zu jenem Zeitpunkt waren 233 Distrikte unter Regierungskontrolle, 51 Distrikte waren unter Kontrolle der Rebellen und 133 Distrikte waren umkämpft. Provinzen, mit der höchsten Anzahl an Distrikten unter Rebelleneinfluss oder -kontrolle waren: Uruzgan mit 5 von 6 Distrikten, und Helmand mit 8 von 14 Distrikten. Regionen, in denen Rebellen den größten Einfluss oder Kontrolle haben, konzentrieren sich auf den Nordosten in Helmand, Nordwesten von römisch 40 und die Grenzregion der beiden Provinzen (römisch 40 und Helmand), sowie Uruzgan und das nordwestliche Zabul (SIGAR 30.1.2017). Rebellengruppen Regierungsfeindliche Elemente versuchten weiterhin durch Bedrohungen, Entführungen und gezielten Tötungen ihren Einfluss zu verstärken. Im Berichtszeitraum wurden 183 Mordanschläge registriert, davon sind 27 gescheitert. Dies bedeutet einen Rückgang von 32% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2015 (UN GASC 13.12.2016). Rebellengruppen, inklusive hochrangiger Führer der Taliban und des Haqqani Netzwerkes, behielten ihre Rückzugsgebiete auf pakistanischem Territorium (USDOD 12.2016). Afghanistan ist mit einer Bedrohung durch militante Opposition und extremistischen Netzwerken konfrontiert; zu diesen zählen die Taliban, das Haqqani Netzwerk, und in geringerem Maße al-Qaida und andere Rebellengruppen und extremistische Gruppierungen. Die Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen eine von Afghanen geführte und ausgehandelte Konfliktresolution in Afghanistan - gemeinsam mit internationalen Partnern sollen die Rahmenbedingungen für einen friedlichen politischen Vergleich zwischen afghanischer Regierung und Rebellengruppen geschaffen werden (USDOD 12.2016). Zwangsrekrutierungen durch die Taliban, Milizen, Warlords oder kriminelle Banden sind nicht auszuschließen. Konkrete Fälle kommen jedoch aus Furcht vor Konsequenzen für die Rekrutierten oder ihren Familien kaum an die Öffentlichkeit (AA 9.2016). Taliban und ihre Offensive Die afghanischen Sicherheitskräfte behielten die Kontrolle über große Ballungsräume und reagierten rasch auf jegliche Gebietsgewinne der Taliban (USDOD 12.2016). Die Taliban erhöhten das Operationstempo im Herbst 2016, indem sie Druck auf die Provinzhauptstädte von Helmand, Uruzgan, Farah und Kunduz ausübten, sowie die Regierungskontrolle in Schlüsseldistrikten beeinträchtigten und versuchten, Versorgungsrouten zu unterbrechen (UN GASC 13.12.2016). Die Taliban verweigern einen politischen Dialog mit der Regierung (SCR 12.2016). Die Taliban haben die Ziele ihrer Offensive "Operation Omari" im Jahr 2016 verfehlt (USDOD 12.2016). Ihr Ziel waren großangelegte Offensiven gegen Regierungsstützpunkte, unterstützt durch Selbstmordattentate und Angriffe von Aufständischen, um die vom Westen unterstütze Regierung zu vertreiben (Reuters 12.4.2016). Gebietsgewinne der Taliban waren nicht dauerhaft, nachdem die ANDSF immer wieder die Distriktzentren und Bevölkerungsgegenden innerhalb eines Tages zurückerobern konnte. Die Taliban haben ihre lokalen und temporären Erfolge ausgenutzt, indem sie diese als große strategische Veränderungen in sozialen Medien und in anderen öffentlichen Informationskampagnen verlautbarten (USDOD12.2016). Zusätzlich zum bewaffneten Konflikt zwischen den afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban kämpften die Taliban gegen den ISIL-KP (Islamischer Staat in der Provinz Khorasan) (UN GASC 13.12.2016). Der derzeitig Talibanführer Mullah Haibatullah Akhundzada hat im Jänner 2017 16 Schattengouverneure in Afghanistan ersetzt, um seinen Einfluss über den Aufstand zu stärken. Aufgrund interner Unstimmigkeiten und Überläufern zu feindlichen Gruppierungen, wie dem Islamischen Staat, waren die afghanischen Taliban geschwächt. hochrangige Quellen der Taliban waren der Meinung, die neu ernannten Gouverneure würden den Talibanführer stärken, dennoch gab es keine Veränderung in Helmand. Die südliche Provinz - größtenteils unter Talibankontrolle - liefert der Gruppe den Großteil der finanziellen Unterstützung durch Opium. Behauptet wird, Akhundzada hätte nicht den gleichen Einfluss über Helmand, wie einst Mansour (Reuters 27.1.2017). Im Mai 2016 wurde der Talibanführer Mullah Akhtar Mohammad Mansour durch eine US-Drohne in der Provinz Balochistan in Pakistan getötet (BBC News 22.5.2016; vgl. auch: The National 13.1.2017). Zum Nachfolger wurde Mullah Haibatullah Akhundzada ernannt - ein ehemaliger islamischer Rechtsgelehrter - der bis zu diesem Zeitpunkt als einer der Stellvertreter diente (Reuters 25.5.2016; vgl. auch:Im Mai 2016 wurde der Talibanführer Mullah Akhtar Mohammad Mansour durch eine US-Drohne in der Provinz Balochistan in Pakistan getötet (BBC News 22.5.2016; vergleiche auch: The National 13.1.2017). Zum Nachfolger wurde Mullah Haibatullah Akhundzada ernannt - ein ehemaliger islamischer Rechtsgelehrter - der bis zu diesem Zeitpunkt als einer der Stellvertreter diente (Reuters 25.5.2016; vergleiche auch: The National 13.1.2017). Dieser ernannte als Stellvertreter Sirajuddin Haqqani, den Sohn des Führers des Haqqani-Netzwerkes (The National 13.1.2017) und Mullah Yaqoub, Sohn des Talibangründers Mullah Omar (DW 25.5.2016). Haqqani-Netzwerk Das Haqqani-Netzwerk ist eine sunnitische Rebellengruppe, die durch Jalaluddin Haqqani gegründet wurde. Sirajuddin Haqqani, Sohn des Jalaluddin, führt das Tagesgeschäft, gemeinsam mit seinen engsten Verwandten (NCTC o.D.). Sirajuddin Haqqani, wurde zum Stellvertreter des Talibanführers Mullah Haibatullah Akhundzada ernannt (The National 13.1.2017). Das Netzwerk ist ein Verbündeter der Taliban - dennoch ist es kein Teil der Kernbewegung (CRS 26.5.2016). Das Netzwerk ist mit anderen terroristischen Organisationen in der Region, inklusive al-Qaida und den Taliban, verbündet (Khaama Press 16.10.2014). Die Stärke des Haqqani-Netzwerks wird auf 3.000 Kämpfer geschätzt (CRS 12.1.2017). Das Netzwerk ist hauptsächlich in Nordwaziristan (Pakistan) zu verorten und führt grenzübergreifende Operationen nach Ostafghanistan und Kabul durch (NCTC o.D.). Das Haqqani-Netzwerk ist fähig - speziell in der Stadt Kabul - Operationen durchzuführen; finanziert sich durch legale und illegale Geschäfte in den Gegenden Afghanistans, in denen es eine Präsenz hat, aber auch in Pakistan und im Persischen Golf. Das Netzwerk führt vermehrt Entführungen aus - wahrscheinlich um sich zu finanzieren und seine Wichtigkeit zu stärken (CRS 12.1.2017). Kommandanten des Haqqani Netzwerk sagten zu Journalist/innen, das Netzwerk sei bereit eine politische Vereinbarung mit der afghanischen Regierung zu treffen, sofern sich die Taliban dazu entschließen würden, eine solche Vereinbarung einzugehen (CRS 12.1.2017). Al-Qaida Laut US-amerikanischen Beamten war die Präsenz von al-Qaida in den Jahren 2001 bis 2015 minimal (weniger als 100 Kämpfer); al-Qaida fungierte als Unterstützer für Rebellengruppen (CRS 12.1.2017). Im Jahr 2015 entdeckten und zerstörten die afghanischen Sicherheitskräfte gemeinsam mit US-Spezialkräften ein Kamp der al-Quaida in der Provinz XXXX (CRS 12.1.2017; vgl. auch: FP 2.11.2015); dabei wurden 160 Kämpfer getötet (FP 2.11.2015). Diese Entdeckung deutet darauf hin, dass al-Qaida die Präsenz in Afghanistan vergrößert hat. US-amerikanische Kommandanten bezifferten die Zahl der Kämpfer in Afghanistan mit 100-300, während die afghanischen Behörden die Zahl der Kämpfer auf 300-500 schätzten (CRS 12.1.2017). Im Dezember 2015 wurde berichtet, dass al-Qaida sich primär auf den Osten und Nordosten konzertierte und nicht wie ursprünglich von US-amerikanischer Seite angenommen, nur auf Nordostafghanistan (LWJ 16.4.2016).Laut US-amerikanischen Beamten war die Präsenz von al-Qaida in den Jahren 2001 bis 2015 minimal (weniger als 100 Kämpfer); al-Qaida fungierte als Unterstützer für Rebellengruppen (CRS 12.1.2017). Im Jahr 2015 entdeckten und zerstörten die afghanischen Sicherheitskräfte gemeinsam mit US-Spezialkräften ein Kamp der al-Quaida in der Provinz römisch 40 (CRS 12.1.2017; vergleiche auch: FP 2.11.2015); dabei wurden 160 Kämpfer getötet (FP 2.11.2015). Diese Entdeckung deutet darauf hin, dass al-Qaida die Präsenz in Afghanistan vergrößert hat. US-amerikanische Kommandanten bezifferten die Zahl der Kämpfer in Afghanistan mit 100-300, während die afghanischen Behörden die Zahl der Kämpfer auf 300-500 schätzten (CRS 12.1.2017). Im Dezember 2015 wurde berichtet, dass al-Qaida sich primär auf den Osten und Nordosten konzertierte und nicht wie ursprünglich von US-amerikanischer Seite angenommen, nur auf Nordostafghanistan (LWJ 16.4.2016). Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) Siehe Kapitel 2 - Politische Lage - Friedens- und Versöhnungsprozesse IS/ISIS/ISIL/ISKP/ISIL-K/Daesh - Islamischer Staat Seit dem Jahr 2014 hat die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) eine kleine Präsenz in Afghanistan etabliert (RAND 28.11.2016). Die Führer des IS nennen diese Provinz Wilayat Khorasan - in Anlehnung an die historische Region, die Teile des Irans, Zentralasien, Afghanistan und Pakistan beinhaltete (RAND 28.11.2016; vgl. auch:Seit dem Jahr 2014 hat die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) eine kleine Präsenz in Afghanistan etabliert (RAND 28.11.2016). Die Führer des IS nennen diese Provinz Wilayat Khorasan - in Anlehnung an die historische Region, die Teile des Irans, Zentralasien, Afghanistan und Pakistan beinhaltete (RAND 28.11.2016; vergleiche auch: MEI 5.2016). Anfangs wuchs der IS schnell (MEI 5.2016). Der IS trat im Jahr 2014 in zwei getrennten Regionen in Afghanistan auf: in den östlichsten Regionen Nangarhars, an der AfPak-Grenze und im Distrikt Kajaki in der Provinz Helmand (USIP 3.11.2016). Trotz Bemühungen, seine Macht und seinen Einfluss in der Region zu vergrößern, kontrolliert der IS nahezu kein Territorium außer kleineren Gegenden wie z.B. die Distrikte Deh Bala, Achin und Naziyan in der östlichen Provinz Nangarhar (RAND 28.11.2016; vgl. auch: USIP 3.11.2016). Zwar kämpfte der IS hart in Afghanistan, um Fuß zu fassen. Die Gruppe wird von den Ansässigen jedoch Großteils als fremde Kraft gesehen (MEI 5.2016). Nur eine Handvoll Angriffe führte der IS in der Region durch. Es gelang ihm nicht, sich die Unterstützung der Ansässigen zu sichern; auch hatte er mit schwacher Führung zu kämpfen (RAND 28.11.2016). Der IS hatte mit Verslusten zu kämpfen (MEI 5.2016). Unterstützt von internationalen Militärkräften, führten die afghanischen Sicherheitskräfte regelmäßig Luft- und Bodenoperationen gegen den IS in den Provinzen Nangarhar und Kunar durch - dies verkleinerte die Präsenz der Gruppe in beiden Provinzen. Eine kleinere Präsenz des IS existiert in Nuristan (UN GASC 13.12.2016).Trotz Bemühungen, seine Macht und seinen Einfluss in der Region zu vergrößern, kontrolliert der IS nahezu kein Territorium außer kleineren Gegenden wie z.B. die Distrikte Deh Bala, Achin und Naziyan in der östlichen Provinz Nangarhar (RAND 28.11.2016; vergleiche auch: USIP 3.11.2016). Zwar kämpfte der IS hart in Afghanistan, um Fuß zu fassen. Die Gruppe wird von den Ansässigen jedoch Großteils als fremde Kraft gesehen (MEI 5.2016). Nur eine Handvoll Angriffe führte der IS in der Region durch. Es gelang ihm nicht, sich die Unterstützung der Ansässigen zu sichern; auch hatte er mit schwacher Führung zu kämpfen (RAND 28.11.2016). Der IS hatte mit Verslusten zu kämpfen (MEI 5.2016). Unterstützt von internationalen Militärkräften, führten die afghanischen Sicherheitskräfte regelmäßig Luft- und Bodenoperationen gegen den IS in den Provinzen Nangarhar und Kunar durch - dies verkleinerte die Präsenz der Gruppe in beiden Provinzen. Eine kleinere Präsenz des IS existiert in Nuristan (UN GASC 13.12.2016). Auch wenn die Gruppierung weiterhin interne Streitigkeiten der Taliban ausnützt, um die Präsenz zu halten, ist sie mit einem harten Kampf konfrontiert, um permanenter Bestandteil komplexer afghanischer Stammes- und Militärstrukturen zu werden. Anhaltender Druck durch US-amerikanische Luftangriffe haben weiterhin die Möglichkeiten des IS in Afghanistan untergraben; auch wird der IS weiterhin davon abgehalten, seinen eigenen Bereich in Afghanistan einzunehmen (MEI 5.2016). Laut US-amerikanischem Außenministerium hat der IS keinen sicherheitsrelevanten Einfluss außerhalb von isolierten Provinzen in Ostafghanistan (SIGAR 30.1.2017). Unterstützt von internationalen Militärkräften, führten die afghanischen Sicherheitskräfte regelmäßig Luft- und Bodenoperationen gegen den IS in den Provinzen Nangarhar und Kunar durch - dies verkleinerte die Präsenz der Gruppe in beiden Provinzen. Eine kleinere Präsenz des IS existiert in Nuristan (UN GASC 13.12.2016). Presseberichten zufolge betrachtet die afghanische Bevölkerung die Talibanpraktiken als moderat im Gegensatz zu den brutalen Praktiken des IS. Kämpfer der Taliban und des IS gerieten, aufgrund politischer oder anderer Differenzen, aber auch aufgrund der Kontrolle von Territorium, aneinander (CRS 12.1.2017). Drogenanbau und Gegenmaßnahmen Einkünfte aus dem Drogenschmuggel versorgen auch weiterhin den Aufstand und kriminelle Netzwerke (USDOD 12.2016). Laut einem Bericht des afghanischen Drogenbekämpfungsministeriums, vergrößerte sich die Anbaufläche für Opium um 10% im Jahr 2016 auf etwa 201.000 Hektar. Speziell in Nordafghanistan und in der Provinz Badghis, verstärkte sich der Anbau: Blaumohn wächst in 21 der 34 Provinzen, im Vergleich zum Jahr 2015, wo nur 20 Provinzen betroffen waren. Seit dem Jahr 2008 wurde zum ersten Mal von Opiumanbau in der Provinz Jawzjan berichtet. Helmand bleibt mit 80.273 Hektar (40%) auch weiterhin Hauptanbauprovinz, gefolgt von Badghis, XXXX und der Provinz Uruzgan. Die potentielle Opiumproduktion im Jahr 2016 macht insgesamt 4.800 Tonnen aus - eine Steigerung von 43% (3.300 Tonnen) im Gegensatz zum Jahr
  4. Die hohe Produktionsrate kann einer Steigerung des Opiumertrags pro Hektar und eingeschränkter Beseitigungsbemühungen, aufgrund von finanziellen und sicherheitsrelevanten Ressourcen, zugeschrieben werden. Hauptsächlich erhöhten sich die Erträge aufgrund von vorteilhaften Bedingungen, wie z.B. des Wetters und nicht vorhandener Pflanzenkrankheiten (UN GASC 17.12.2016).Einkünfte aus dem Drogenschmuggel versorgen auch weiterhin den Aufstand und kriminelle Netzwerke (USDOD 12.2016). Laut einem Bericht des afghanischen Drogenbekämpfungsministeriums, vergrößerte sich die Anbaufläche für Opium um 10% im Jahr 2016 auf etwa 201.000 Hektar. Speziell in Nordafghanistan und in der Provinz Badghis, verstärkte sich der Anbau: Blaumohn wächst in 21 der 34 Provinzen, im Vergleich zum Jahr 2015, wo nur 20 Provinzen betroffen waren. Seit dem Jahr 2008 wurde zum ersten Mal von Opiumanbau in der Provinz Jawzjan berichtet. Helmand bleibt mit 80.273 Hektar (40%) auch weiterhin Hauptanbauprovinz, gefolgt von Badghis, römisch 40 und der Provinz Uruzgan. Die potentielle Opiumproduktion im Jahr 2016 macht insgesamt 4.800 Tonnen aus - eine Steigerung von 43% (3.300 Tonnen) im Gegensatz zum Jahr
  5. Die hohe Produktionsrate kann einer Steigerung des Opiumertrags pro Hektar und eingeschränkter Beseitigungsbemühungen, aufgrund von finanziellen und sicherheitsrelevanten Ressourcen, zugeschrieben werden. Hauptsächlich erhöhten sich die Erträge aufgrund von vorteilhaften Bedingungen, wie z.B. des Wetters und nicht vorhandener Pflanzenkrankheiten (UN GASC 17.12.2016). Zivile Opfer Die Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) dokumentiert weiterhin regierungsfeindliche Elemente, die illegale und willkürliche Angriffe gegen Zivilist/innen ausführen (UNAMA 10.2016). Zwischen 1.
  6. und 31.12.2016 registrierte UNAMA 11.418 zivile Opfer (3.498 Tote und 7.920 Verletzte) - dies deutet einen Rückgang von 2% bei Getöteten und eine Erhöhung um 6% bei Verletzten im Gegensatz zum Vergleichszeitraum des Jahres 2015 an. Bodenkonfrontation waren weiterhin die Hauptursache für zivile Opfer, gefolgt von Selbstmordangriffen und komplexen Attentaten, sowie unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung (IED), und gezielter und willkürlicher Tötungen (UNAMA 6.2.2017). UNAMA verzeichnete 3.512 minderjährige Opfer (923 Kinder starben und 2.589 wurden verletzt) - eine Erhöhung von 24% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres; die höchste Zahl an minderjährigen Opfern seit Aufzeichnungsbeginn. Hauptursache waren Munitionsrückstände, deren Opfer meist Kinder waren. Im Jahr 2016 wurden 1.218 weibliche Opfer registriert (341 Tote und 877 Verletzte), dies deutet einen Rückgang von 2% gegenüber dem Vorjahr an (UNAMA 6.2.2017). Hauptsächlich waren die südlichen Regionen von dem bewaffneten Konflikt betroffen: 2.989 zivilen Opfern (1.056 Tote und 1.933 Verletzte) - eine Erhöhung von 17% gegenüber dem Jahr
  7. In den zentralen Regionen wurde die zweithöchste Rate an zivilen Opfern registriert: 2.348 zivile Opfer (534 Tote und 1.814 Verletzte) - eine Erhöhung von 34% gegenüber dem Vorjahreswert, aufgrund von Selbstmordangriffen und komplexen Angriffe auf die Stadt Kabul. Die östlichen und nordöstlichen Regionen verzeichneten einen Rückgang bei zivilen Opfern: 1.595 zivile Opfer (433 Tote und 1.162 Verletzte) im Osten und 1.270 zivile Opfer (382 Tote und 888 Verletzte) in den nordöstlichen Regionen. Im Norden des Landes wurden 1.362 zivile Opfer registriert (384 Tote und 978 Verletzte), sowie in den südöstlichen Regionen 903 zivile Opfer (340 Tote und 563 Verletzte). Im Westen wurden 836 zivile Opfer (344 Tote und 492 Verletzte) und 115 zivile Opfer (25 Tote und 90 Verletzte) im zentralen Hochgebirge registriert (UNAMA 6.2.2017). Laut UNAMA waren 61% aller zivilen Opfer regierungsfeindlichen Elementen zuzuschreiben (hauptsächlich Taliban), 24% regierungsfreundlichen Kräften (20% den afghanischen Sicherheitskräften, 2% bewaffneten regierungsfreundlichen Gruppen und 2% internationalen militärischen Kräften); Bodenkämpfen zwischen regierungsfreundlichen Kräften und regierungsfeindlichen Kräften waren Ursache für 10% ziviler Opfer, während 5% der zivilen Opfer vorwiegend durch Unfälle mit Munitionsrückständen bedingt waren (UNAMA 6.2.2017). Mitarbeiter/innen internationaler Organisationen und der US-Streitkräfte ... Quellen: -Strichaufzählung BBC News (9.2.2017): Afghanistan killings: Red Cross halts aid after attack, http://www.bbc.com/news/world-asia-38912482, Zugriff 23.2.2017 -Strichaufzählung BBC News (22.5.2016): Taliban leader Mullah Akhtar Mansour killed, Afghans confirm, http://www.bbc.com/news/world-asia-36352559, Zugriff 26.1.2017 -Strichaufzählung http://www.bbc.com/news/world-asia-35169478, Zugriff 12.1.2016 -Strichaufzählung BBC (29.6.2015): Taliban ambush in Herat province 'kills 11 soldiers', http://www.bbc.com/news/world-asia-33308094, Zugriff 12.1.2016 -Strichaufzählung BBC (2.9.2014): Afghan militant fighters 'may join Islamic State', http://www.bbc.com/news/world-asia-29009125, Zugriff 27.10.2014 -Strichaufzählung CRS - Congressional Research Service (26.5.2016): Taliban Leadership Succession, https://fas.org/sgp/crs/row/IN10495.pdf, Zugriff 30.1.2017 -Strichaufzählung CRS (12.1.2017): Afghanistan: Post Taliban Governance, Security, and U.S. Policy https://www.fas.org/sgp/crs/row/RL30588.pdf, Zugriff 30.1.2017 -Strichaufzählung DS - The Daily Signal (6.1.2016): It Would Be a Mistake to Not Hold Steady in Afghanistan,DS - The Daily Signal (6.1.2016): römisch eins t Would Be a Mistake to Not Hold Steady in Afghanistan, http://dailysignal.com/2016/01/06/it-would-be-a-mistake-to-not-hold-steady-in-afghanistan/, Zugriff 13.1.2016 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (25.5.2016): Taliban names Mansour's deputy Haibatullah Akhundzada as new leader, http://www.dw.com/en/taliban-names-mansours-deputy-haibatullah-akhundzada-as-new-leader/a-19281225, Zugriff 1.3.2017 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (17.10.2014): Capture of senior leaders to 'further weaken' Haqqani network, http://www.dw.de/capture-of-senior-leaders-to-further-weaken-haqqani-network/a-18001448, Zugriff 27.10.2014 -Strichaufzählung Die Zeit (22.9.2016): Kabul schließt Friedensabkommen mit berüchtigtem Milizenführer Hekmatjar, http://www.zeit.de/news/2016-09/22/afghanistan-kabul-schliesst-friedensabkommen-mit-beruechtigtem-milizenfuehrer-hekmatjar-22113008, Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (29.9.2016): Friedensabkommen in Afghanistan unterzeichnet, http://www.dw.com/de/friedensabkommen-in-afghanistan-unterzeichnet/a-35923949, Zugriff 5.10.2016 -Strichaufzählung FP-Foreign Policy (2.11.2015): Massive Al-Qaeda Camp Destroyed in Afghanistan; PML-N Wins Local Polls; Secular Publisher Killed in Bangladesh; Indian RBI Chief Calls for Tolerance, http://foreignpolicy.com/2015/11/02/massive-al-qaeda-camp-destroyed-in-afghanistan-pml-n-wins-local-polls-secular-publisher-killed-in-bangladesh-indian-rbi-chief-calls-for-tolerance/, Zugriff 31.1.2017 -Strichaufzählung EASO - European Asylum Support Office (21.1.2016): EASO Country of Origin Information Report AfghanistanSecurity Situation, https://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO-COI-Afghanistan_Security_Situation-BZ0416001ENN_FV1.pdf, Zugriff 21.1.2016 -Strichaufzählung INSO - The International NGO Safety Organisation
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