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{'item': 'W270 2171201-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum09.02.2018 GeschäftszahlW270 2171201-1 SpruchW270 2171201-1/4E W270 2171203-1/4E W270 2171199-1/3E W270 2171196-1/3E W270 2171194-1/3E Gekürzte Ausfertigung des am 22.01.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Günther GRASSL als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX , geb. XXXX , 3.) XXXX , geb. XXXX , 4.) XXXX , geb. XXXX , und 5.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch RA Mag. Peter Michael WOLF, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.08.2017, Zl. XXXX (ad 1.), Zl. XXXX (ad 2.), XXXX (ad 3.), XXXX (ad 4.), XXXX (ad 5.), nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Günther GRASSL als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 4.) römisch 40 , geb. römisch 40 , und 5.) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch RA Mag. Peter Michael WOLF, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.08.2017, Zl. römisch 40 (ad 1.), Zl. römisch 40 (ad 2.), römisch 40 (ad 3.), römisch 40 (ad 4.), römisch 40 (ad 5.), nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch eins. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen. II. Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte II. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.)römisch zwei. Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) XXXX und 5.) XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch 40 und 5.) römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Asylgesetz 2005 der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz 2005 wird 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.)römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, Asylgesetz 2005 wird 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) XXXX , 4.) XXXX , und 5.) XXXX bis 22.01.2019 eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt.römisch 40 , 4.) römisch 40 , und 5.) römisch 40 bis 22.01.2019 eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-VerfassungsgesetzB) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.02.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 22.01.2018 ausdrücklich verzichtet haben und die belangte Behörde keinen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt hat.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.02.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 22.01.2018 ausdrücklich verzichtet haben und die belangte Behörde keinen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt hat. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:W270.2171201.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.