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{'item': 'W200 2168781-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum14.03.2018 GeschäftszahlW200 2168781-1 SpruchW200 2168781-1/15E IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX, geboren amDas Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am XXXX, StA: Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes fürrömisch 40 , StA: Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.08.2017, Zahl: 1111038603-160506524, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei führt nach eigenen Angaben den im Spruch genannten Namen, ist Staatsangehöriger Afghanistans, gehört der paschtunischen Volksgruppe und dem sunnitischen Glauben an, war im Heimatland zuletzt in XXXX wohnhaft, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 09.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz.Die beschwerdeführende Partei führt nach eigenen Angaben den im Spruch genannten Namen, ist Staatsangehöriger Afghanistans, gehört der paschtunischen Volksgruppe und dem sunnitischen Glauben an, war im Heimatland zuletzt in römisch 40 wohnhaft, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 09.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen der Erstbefragung gab er an, verheiratet zu sein und eine zweieinhalbjährige Tochter zu haben. Als Fluchtgrund nannte er, dass er mit Amerikanern und Briten als Dolmetscher zusammengearbeitet hätte. Er sei mittels SMS auf dem Mobiltelefon mit dem Umbringen bedroht worden. Eineinhalb Jahre hätte er sich in XXXX nicht sicher gefühlt und hätte sich dort versteckt. Wenn die Taliban sehen würden, wenn jemand mit den Amerikanern zusammenarbeite und einen Ausweis bei sich trage, werde er von den Taliban gleich umgebracht. Zwei Dolmetscherkollegen von ihm seien umgebracht worden.Im Rahmen der Erstbefragung gab er an, verheiratet zu sein und eine zweieinhalbjährige Tochter zu haben. Als Fluchtgrund nannte er, dass er mit Amerikanern und Briten als Dolmetscher zusammengearbeitet hätte. Er sei mittels SMS auf dem Mobiltelefon mit dem Umbringen bedroht worden. Eineinhalb Jahre hätte er sich in römisch 40 nicht sicher gefühlt und hätte sich dort versteckt. Wenn die Taliban sehen würden, wenn jemand mit den Amerikanern zusammenarbeite und einen Ausweis bei sich trage, werde er von den Taliban gleich umgebracht. Zwei Dolmetscherkollegen von ihm seien umgebracht worden. Am 04.08.2017 legte der Beschwerdeführer eine Geburtsurkunde in afghanischer Sprache in Form einer Farbkopie, einer Geburtsurkunde in englischer Sprache im Original, eine Kopie des Abschlusszeugnisses der HABIBIA-High-School in XXXX, eine Bestätigung der britischen Streitkräfte über die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer im Original, eine Kopie eines Anerkennungszertifikates für die Zusammenarbeit von OC-Delta-Company, CFLKG, ein Anerkennungszertifikat für die Zusammenarbeit der US-Army Corps of Engineers, eine Fotokopie einer Auszeichnung des Afghanischen Verteidigungsministeriums über die Zusammenarbeit an einem Projekt, ein Empfehlungsschreiben der britischen Streitkräfte (Delta-Company Fifth Bataillon The Royal Regiment of Scotland), Empfehlungsschreiben der britischen Streitkräfte (B-Company, Second Bataillon The Royal Welsh), Medaille der britischen Streitkräfte, Dienstausweis (Farbkopie), gültig bis 31.12.2010, XXXX-Working under US-Army, Corps of Engineers, Auszeichnung vom Behzad-Institut, Kopien der Mitarbeiterkarte von Afghan-Violoess, eines Dienstausweises, ausgestellt von FOB-XXXX, Heiratsurkunde, Führerschein vor.Am 04.08.2017 legte der Beschwerdeführer eine Geburtsurkunde in afghanischer Sprache in Form einer Farbkopie, einer Geburtsurkunde in englischer Sprache im Original, eine Kopie des Abschlusszeugnisses der HABIBIA-High-School in römisch 40 , eine Bestätigung der britischen Streitkräfte über die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer im Original, eine Kopie eines Anerkennungszertifikates für die Zusammenarbeit von OC-Delta-Company, CFLKG, ein Anerkennungszertifikat für die Zusammenarbeit der US-Army Corps of Engineers, eine Fotokopie einer Auszeichnung des Afghanischen Verteidigungsministeriums über die Zusammenarbeit an einem Projekt, ein Empfehlungsschreiben der britischen Streitkräfte (Delta-Company Fifth Bataillon The Royal Regiment of Scotland), Empfehlungsschreiben der britischen Streitkräfte (B-Company, Second Bataillon The Royal Welsh), Medaille der britischen Streitkräfte, Dienstausweis (Farbkopie), gültig bis 31.12.2010, XXXX-Working under US-Army, Corps of Engineers, Auszeichnung vom Behzad-Institut, Kopien der Mitarbeiterkarte von Afghan-Violoess, eines Dienstausweises, ausgestellt von FOB-XXXX, Heiratsurkunde, Führerschein vor. Weiters gab er in der Einvernahme an, in XXXX geboren zu sein und dort sein ganzes Leben verbracht zu haben. Er hätte dort die Schule abgeschlossen und hätte als Administrator für die Firma XXXX in einem Stützpunkt in Herat, XXXX, gearbeitet. Diese Stelle hätte er dann auf Grund einiger Probleme gekündigt und sei nach XXXX gezogen. Dann hätte er als Dolmetscher für die Amerikaner und Briten gearbeitet und hätte geheiratet. Seine Mutter hätte ihn gewarnt mit der Arbeit weiter zu machen, da diese gefährlich sei und es auf Dauer nicht gutgehen könne. Er hätte dann gekündigt und hätte weiterhin in XXXX gelebt. Danach hätte er bei der Firma XXXX gearbeitet - ein Callcenter. Danach sei er ausgereist. Er hätte am 05.05.2012 geheiratet. Seine Frau und sein Kind seien in XXXX. Die restliche Familie lebe entweder in XXXX oder in Kandahar. Wo seine Mutter genau jetzt sei, wisse er nicht, sein Vater sei verstorben. Seine Angehörigen leben von den von ihm zurückgelassenen Ersparnissen. Seine Frau lebe mit ihrer Tochter in einem Mietshaus in XXXX. Er telefoniere manchmal mit seiner Familie, letztmalig vor zwei Wochen. Die Trennung sei schwer. Er hätte zu Hause seinen Lebensunterhalt von seiner Arbeit bestritten.Weiters gab er in der Einvernahme an, in römisch 40 geboren zu sein und dort sein ganzes Leben verbracht zu haben. Er hätte dort die Schule abgeschlossen und hätte als Administrator für die Firma römisch 40 in einem Stützpunkt in Herat, römisch 40 , gearbeitet. Diese Stelle hätte er dann auf Grund einiger Probleme gekündigt und sei nach römisch 40 gezogen. Dann hätte er als Dolmetscher für die Amerikaner und Briten gearbeitet und hätte geheiratet. Seine Mutter hätte ihn gewarnt mit der Arbeit weiter zu machen, da diese gefährlich sei und es auf Dauer nicht gutgehen könne. Er hätte dann gekündigt und hätte weiterhin in römisch 40 gelebt. Danach hätte er bei der Firma römisch 40 gearbeitet - ein Callcenter. Danach sei er ausgereist. Er hätte am 05.05.2012 geheiratet. Seine Frau und sein Kind seien in römisch 40 . Die restliche Familie lebe entweder in römisch 40 oder in Kandahar. Wo seine Mutter genau jetzt sei, wisse er nicht, sein Vater sei verstorben. Seine Angehörigen leben von den von ihm zurückgelassenen Ersparnissen. Seine Frau lebe mit ihrer Tochter in einem Mietshaus in römisch 40 . Er telefoniere manchmal mit seiner Familie, letztmalig vor zwei Wochen. Die Trennung sei schwer. Er hätte zu Hause seinen Lebensunterhalt von seiner Arbeit bestritten. Als Fluchtgrund gab er an, dass diese mit seiner Arbeit als Dolmetscher begonnen hätten. Er hätte seinem Land dienen wollen, hätte aber nicht gewusst, dass er dadurch seine Familie und sich selbst in Gefahr bringe. Er sei sehr froh und motiviert gewesen und hätte deshalb auch diesen Job machen wollen, um seiner Heimat Gutes zu tun. Er wurde wegen seiner Tätigkeit von Gegnern der Regierung als ungläubig bezeichnet. Sein Leben sei wirklich in Gefahr, deswegen sei er gezwungen gewesen, seine Heimat zu verlassen. Er hätte mit allen Mitteln der Bevölkerung helfen wollen, aber man hätte ihn falsch verstanden und ihn fälschlicherweise auch beschuldigt. Er sei glücklich mit seinem Leben, mit seiner Frau und seiner Tochter gewesen. Er hätte aus Liebe geheiratet und nie daran gedacht, dass er einmal seine Frau und sein Kind allein lassen müsse, um zu fliehen. Während er gearbeitet hätte, hätte niemand außer seiner Mutter von der Arbeit gewusst. Nachdem er gekündigt hätte, hätten die Leute es erfahren und hätten erfahren, dass er ein Kafar geworden sei und getötet werden müsse. Deswegen sei sein Leben in Gefahr. Es gebe Menschen und Ortschaften, wo man sicher leben könne. Er hätte es selbst gesehen. Es gebe auch Menschen, die nirgendwo sicher seien und der einzige Ausweg sei, das Land zu verlassen. Der einzige Grund, warum er seine Frau und seine Tochter und seine Familie verlassen hätte, sei, dass sein Leben in Gefahr gewesen sei. Er sei geflohen, um das Leben seiner Frau, seiner Tochter und sein Leben zu schützen. Er hätte für die Firma First Line Battle-Group Walsh Warrior Second Bataillon gearbeitet. Befragt, von wann bis wann er bei dieser Firma gearbeitet hätte, antwortete er, dass dies auf der Bestätigung vermerkt sei. Laut Datenblatt sei dies von 2009 bis 2011 gewesen. Der Auftraggeber bzw. der Vertragspartner sei XXXX XXXX gewesen.Der Auftraggeber bzw. der Vertragspartner sei römisch 40 römisch 40 gewesen. Zu Beweisen über diese Tätigkeit befragt, gab er an, dass er diese zuvor vorgelegt hätte. Zu seinem Arbeitsalltag gab er an, dass er zum Beispiel Funkgespräche der Taliban übersetzt hätte, bevor sie ein Dorf aufgesucht hätten - zum Beispiel, wo die Minen vergraben seien, und wo sich die Taliban verstecken würden. Außerdem hätte er auch die Verhandlungen bzw. Gespräche zwischen der Dorfbevölkerung und den Amerikanern übersetzt. Wenn Verletzte in das Krankenhaus gebracht worden seien, wo auch viele Italiener gewesen seien, hätte er auch übersetzt. Befragt, wer die Gegner der Regierung gewesen seien, antwortete er, dass dies keiner wisse. Wie die an die Telefonnummern herankommen würden, jemanden finden und bedrohen könnten, wisse auch keiner. Wenn man sie gefangengenommen hätte - und Waffen, Minen und Bomben, hätten sie ihm gedroht und gesagt, dass sie ihn enthaupten würden, wenn sie ihn - den Dolmetscher - erwischen würden. Er hätte sie nämlich verraten und den Feind unterstützt. Die Frage, ob er seine Gegner kenne, verneinte er. Nach der Bedrohung befragt, antwortete er, dass er ein SMS auf das Handy seiner Ehefrau bekommen hätte, von der er erst ein Monat später erfahren hätte, weil es seine Frau ihm nicht gesagt hätte. Danach seien sie umgezogen. Auf die Fragewiederholung gab er an, dass dies ein Jahr und zwei Monate vor seiner Ausreise gewesen sei. Davor sei auch zweimal sein Facebook-Konto gehackt worden. Seine Freunde hätten ihn angesprochen und gefragt, was er poste. Er hätte gemeint, dass er gar nichts poste, dass alles gesperrt sei, bis endgültig sein Profil gelöscht worden sei. Er hätte auch damals, als er im Callcenter gearbeitet hätte, versucht, Absender der SMS ausfindig zu machen. Er hätte leider nichts finden können, weil er nicht registriert gewesen sei. Die Firma hätte gesagt, dass es ein anderer Anbieter gewesen sei. Seit 2014 hätte er vorgehabt, Afghanistan zu verlassen, befragt, wann er ausgereist sei, antwortete er, dass er während des Zeitraums, den er genannt hätte, unterwegs gewesen sei. Befragt, ob er nicht in der Lage sei, sich an ein so einschneidendes Erlebnis zu erinnern, antwortete er, dass er durch den Stress und die Angst das Datum vergessen hätte. Sonst hätte er nur die Wahrheit gesagt. Seine Tochter sei in seiner Abwesenheit zur Welt gekommen und er könne sich nicht einmal das Datum ihrer Geburt merken. Das heiße aber nicht, dass er lüge. Er sei in einer Kultur aufgewachsen, wo Daten nicht wichtig seien. Auf die Frage, ob das heiße, dass er unmittelbar vor der Ausreise bedroht worden sei, bejahte er. Darauf hingewiesen, dass er im Jahr 2011 mit der Dolmetschertätigkeit aufgehört hätte, gab er an, dass am Anfang noch niemand gewusst hätte, wo er gearbeitet hätte. Erst nachdem er die Arbeit aufgegeben hätte, hätten sie es erfahren. Wenn ihn jemand nach seiner Arbeit gefragt hätte, hätte er ein Studium in XXXX vorgebracht. Auf die Frage, ob dies etwa vier Jahre später gewesen sei, antwortete er: "Ja, ungefähr". Nach dem Text der SMS befragt, gab er an, dass auf Paschtu geschrieben gestanden sei: "Wir haben Informationen über deinen Mann, was er war und was er ist."Auf die Frage, ob das heiße, dass er unmittelbar vor der Ausreise bedroht worden sei, bejahte er. Darauf hingewiesen, dass er im Jahr 2011 mit der Dolmetschertätigkeit aufgehört hätte, gab er an, dass am Anfang noch niemand gewusst hätte, wo er gearbeitet hätte. Erst nachdem er die Arbeit aufgegeben hätte, hätten sie es erfahren. Wenn ihn jemand nach seiner Arbeit gefragt hätte, hätte er ein Studium in römisch 40 vorgebracht. Auf die Frage, ob dies etwa vier Jahre später gewesen sei, antwortete er: "Ja, ungefähr". Nach dem Text der SMS befragt, gab er an, dass auf Paschtu geschrieben gestanden sei: "Wir haben Informationen über deinen Mann, was er war und was er ist." Auf den Vorhalt, dass aus diesem Text keine Bedrohung hervorgehe, antwortete der Beschwerdeführer: "Wenn du meinst, dass es keine Bedrohung ist." Seiner Ansicht nach sei es eine Bedrohung. Auf den Vorhalt, dass er vorhin angegeben hätte, dass "sie" (Plural) gesagt hätten, dass er getötet werden müsste und befragt, wie ihn diese Drohung erreicht hätte, antwortete er, dass dies in Helmand gewesen sei, als sie einige Personen verhaftet hätten und trotz der Tatsache der Verhaftung hätten sie ihn bedroht. Befragt, wie es dazu gekommen sei, dass er als Dolmetscher Personen verhafte, antwortete er, dass dies nicht seine Aufgabe gewesen sei. Er hätte nur übersetzt. Die Gefangennahme sei durch das Militär erfolgt. Er sei nur Sprachvermittler gewesen. Befragt, warum die Ehefrau die Bedrohung verschweigen hätte sollen und weiterhin an der Adresse wohnhaft bleiben hätte wollen, antwortete er, dass sie nicht gewollt hätte, dass er Angst bekomme und traurig sei. Deswegen hätte er es ihr erst später erzählt. Weiters wurde vermerkt, dass die Frage dreimal wiederholt wurde und der Beschwerdeführer keine exakte Antwort dazu gegeben hätte. Auf die neuerliche Frage, warum seine Ehefrau einen weiteren Monat an der Adresse geblieben sei, antwortete er, dass sie während diesen einen Monats immer wieder ihm beizubringen versucht hätte, das Haus zu verlassen. Erst nachdem sie umgezogen seien, hätte sie es ihm erzählt. Auf den Vorhalt, dass er zuvor angegeben hätte, dass er einen Monat später erfahren hätte und erst dann umgezogen sei, antwortete er, dass er seit 2014 ständig umgezogen sei. Seitdem die Menschen erfahren hätten, dass er als Dolmetscher gearbeitet hätte, seien sie immer woanders gewesen. Aufgefordert zu erklären, warum die SMS erst vier Jahre nach Beendigung der Dolmetschertätigkeit eingelangt sei, antwortete er, dass er die SMS bekommen hätte, bedroht worden sei, nachdem die Menschen erfahren hätten, dass er Dolmetscher gewesen sei. Kein Dolmetscher in Afghanistan sage oder gebe zu, dass er Dolmetscher sei. Er hätte den Vorfall bzw. die Bedrohung nicht angezeigt - die Polizei helfe da nicht, sie würde nur das machen, was sie wollten - nichts jedoch für die Bevölkerung. Befragt, ob seine Frau keine Bedrohung zu befürchten hätte, antwortete er, dass diese deshalb zweimal die Nummer gewechselt hätte, da sie Angst vor den Bedrohungen gehabt hätte. Die Frage, ob sie bedroht worden sei, verneinte er. Auf den Vorhalt, dass das Militär seine Angestellten, die einer Gefährdung ausgesetzt wären, Schutz biete - ebenso Umsiedlung und befragt, warum er diesen Schutz nicht in Anspruch genommen hätte, antwortete er, dass die nicht helfen würden. Er hätte mehrere Male bei den Botschaften versucht. Er hätte nicht einmal einen Termin bekommen. Er hätte vor der Britischen Botschaft demonstriert. Nach persönlichen Bedrohungen befragt, antwortete er, dass ihn die Taliban persönlich bedroht hätten. Befragt, wann, wo und weshalb das gewesen sei, antwortete er, dass dies mehrere Male - nicht nur einmal - gewesen sei. Wenn er ihnen gegenüber gesessen hätte und übersetzt hätte, hätten sie gesagt, dass sie ihm den Kopf abschneiden würden, falls sie ihn erwischen würden. Es sei auch vorgekommen, dass ihm gesagt worden sei, dass er sein Gesicht beim Dolmetschen nicht zeigen solle. Er werde derzeit aktuell von Unbekannten gesucht. Wenn er wüsste, wer dies sei, könne er etwas dagegen machen. Beweise dafür hätte er keine. Zu den vorgelegten Fotos, auf welchen er Uniform und Waffen-tragend abgebildet sei, erklärte er, dass man als Dolmetscher auch Uniform tragen müsse. Die Waffen hätte er nur für das Foto getragen. Mit Bescheid des BFA vom 10.08.2017 wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan abgewiesen und dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen nicht erteilt. Gegen ihn wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass die Abschiebung nach Afghanistan wurde ihm eine Frist von 14 Tagen für die freiwillige Ausreise gewährt. Begründend wurde nach Wiedergabe der Einvernahmeprotokolle, die Identität, Staatsangehörigkeit, Volksgruppenzugehörigkeit festgestellt. Weiters wurde festgestellt, dass er verheiratet sei und ein Kind habe. Er leide an keinen lebensbedrohlich physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes und stehe in keiner ärztlichen Behandlung und nehme keine Medikamente ein. Seine restliche Familie lebe nach wie vor in XXXX und Kandahar. Er hätte weder von staatlicher Seite noch aus religiösen ethnischen oder politischen Gründen Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten. Die von ihm zur Begründung des Asylantrages vorgebrachten Fluchtgründe hätten nicht als entscheidungsrelevanter Sachverhalt festgestellt werden können. Es gäbe keine stichhaltigen Gründe für die Annahme, dass er im Fall einer Rückkehr einer Verfolgung im Sinne der GFK oder des § 8 AsylG ausgesetzt sei.Begründend wurde nach Wiedergabe der Einvernahmeprotokolle, die Identität, Staatsangehörigkeit, Volksgruppenzugehörigkeit festgestellt. Weiters wurde festgestellt, dass er verheiratet sei und ein Kind habe. Er leide an keinen lebensbedrohlich physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes und stehe in keiner ärztlichen Behandlung und nehme keine Medikamente ein. Seine restliche Familie lebe nach wie vor in römisch 40 und Kandahar. Er hätte weder von staatlicher Seite noch aus religiösen ethnischen oder politischen Gründen Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten. Die von ihm zur Begründung des Asylantrages vorgebrachten Fluchtgründe hätten nicht als entscheidungsrelevanter Sachverhalt festgestellt werden können. Es gäbe keine stichhaltigen Gründe für die Annahme, dass er im Fall einer Rückkehr einer Verfolgung im Sinne der GFK oder des Paragraph 8, AsylG ausgesetzt sei. Im Rahmen der am 28.02.2018 durchgeführten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung gab der Beschwerdeführer an, dass sein Vater Tadschike, seine Mutter Paschtunin sei. Er sei Sunnite und stamme aus XXXX. Dort hätte er zwölf Jahre die Schule besucht und das Gymnasium abgeschlossen. Englisch hätte er in Privatkursen erlernt. Seit Mai 2012 sei er verheiratet.Im Rahmen der am 28.02.2018 durchgeführten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung gab der Beschwerdeführer an, dass sein Vater Tadschike, seine Mutter Paschtunin sei. Er sei Sunnite und stamme aus römisch 40 . Dort hätte er zwölf Jahre die Schule besucht und das Gymnasium abgeschlossen. Englisch hätte er in Privatkursen erlernt. Seit Mai 2012 sei er verheiratet. Im Zuge der Verhandlung wurde versucht zu eruieren, ob er direkt für die britischen Truppen als Dolmetscher tätig war sowie wann der Beschwerdeführer als Dolmetscher tätig war. Dieser Teil der Verhandlung in Anwesenheit des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers gestaltete sich im Übrigen in den wesentlichen Teilen wie folgt (VR = erkennende Richterin, BF = Beschwerdeführer): "VR: Wann und wo waren Sie für wen tätig? Welche Prüfungen haben Sie absolviert? BF: Die erste Prüfung war für die Firma XXXX am 15.02.

  1. Es war eine Prüfung von PC-Kenntnissen. Ich wurde gefragt, ob ich nach XXXX arbeiten gehen möchte. Dort habe ich als Administrator gearbeitet. Jede Woche musste ich unsere Zentrale informieren, wie viel Geld wir laut unserer Datenbank ausgegeben haben.BF: Die erste Prüfung war für die Firma römisch 40 am 15.02.
  2. Es war eine Prüfung von PC-Kenntnissen. Ich wurde gefragt, ob ich nach römisch 40 arbeiten gehen möchte. Dort habe ich als Administrator gearbeitet. Jede Woche musste ich unsere Zentrale informieren, wie viel Geld wir laut unserer Datenbank ausgegeben haben. VR: War es eine Art Verwaltungstätigkeit. BF nickt. VR: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt? BF: Bis September
  3. Ich habe gekündigt und ging nach XXXX. Dann hatte ich wieder eine Prüfung beim ISAF. Diese habe ich bestanden. Mir wurde gesagt, dass ich nach Helmand gehen soll, in das Camp Bastion. Der Hauptsitz der Amerikaner und Briten war dort.BF: Bis September
  4. Ich habe gekündigt und ging nach römisch 40 . Dann hatte ich wieder eine Prüfung beim ISAF. Diese habe ich bestanden. Mir wurde gesagt, dass ich nach Helmand gehen soll, in das Camp Bastion. Der Hauptsitz der Amerikaner und Briten war dort. VR: Wo haben Sie gelebt, als Sie im Camp Bastion tätig waren? BF: Als ich dort begonnen habe, habe ich dort gelebt und geschlafen. Das waren ca. 10 Tage am Anfang. Dann wurde ich in den Distrikt XXXX in Helmand als Dolmetscher geschickt. Ich war mit ca. 37 bis 40 Personen unterwegs.BF: Als ich dort begonnen habe, habe ich dort gelebt und geschlafen. Das waren ca. 10 Tage am Anfang. Dann wurde ich in den Distrikt römisch 40 in Helmand als Dolmetscher geschickt. Ich war mit ca. 37 bis 40 Personen unterwegs. VR: Die Soldaten und Sie waren außerhalb des Camp Bastions stationiert? BF: Es gingen ca. 40 Personen nach XXXX. Es gab dort Stützpunkte. Dort gab es Kampfhandlungen.BF: Es gingen ca. 40 Personen nach römisch 40 . Es gab dort Stützpunkte. Dort gab es Kampfhandlungen. VR: Wie lange waren Sie dort? BF: Ca. zwei Monate. Dann habe ich einen anderen Kommandanten bekommen. Mit dem sind wir nach XXXXin Helmand gegangen. In XXXX gibt es sehr viele Terroristen. Es gab vier Mal pro Woche Kampfhandlungen. Ich glaube, ich war bis Mai 2011 dort. Dann ging die Delta Company weg und statt ihnen kam Three Mercian. Das Zentrum war in Lashkar Gah. Dort war Three Mercian stationiert und zuvor auch die Delta Company. Alle drei Monate kamen neue Gruppen. Bis Ende 2011 blieb ich bei ihnen, dann habe ich aufgehört.BF: Ca. zwei Monate. Dann habe ich einen anderen Kommandanten bekommen. Mit dem sind wir nach XXXXin Helmand gegangen. In römisch 40 gibt es sehr viele Terroristen. Es gab vier Mal pro Woche Kampfhandlungen. Ich glaube, ich war bis Mai 2011 dort. Dann ging die Delta Company weg und statt ihnen kam Three Mercian. Das Zentrum war in Lashkar Gah. Dort war Three Mercian stationiert und zuvor auch die Delta Company. Alle drei Monate kamen neue Gruppen. Bis Ende 2011 blieb ich bei ihnen, dann habe ich aufgehört. BFV zu BF: Sie haben vorhin gesagt, Sie haben eine Registrierungsnummer. BF: XXXX ist meine Registrierungsnummer von den Briten. Die bekam ich, als ich begann, für die Briten zu arbeiten.BF: römisch 40 ist meine Registrierungsnummer von den Briten. Die bekam ich, als ich begann, für die Briten zu arbeiten. VR: Haben Sie irgendein Dokument darüber? BF: Diese Nummer steht nirgendwo. Das gehört direkt zum britischen Verteidigungsministerium. BFV: Welche Art von Nummer war das? Gibt es eine Bezeichnung für diese Nummer? BF: Das war meine Dolmetschnummer. BF: Ich war in Kontakt mit sehr vielen Soldaten. Leider ist mein Facebook-Account nicht mehr aktiv und diese Kontakte gibt es nicht mehr. VR: Wir haben die Möglichkeit zu recherchieren, ob Sie unter der von Ihnen genannten Dolmetschernummer bei den britischen Truppen im Camp Bastion bekannt sind. Haben Sie dagegen Einwände? BF: Ich bin einverstanden. VR: Für wen haben Sie konkret gedolmetscht? Die Briten, die US-Truppen? BF: Ich habe für beide gedolmetscht. VR: Wen soll ich dann nach dieser Dolmetschernummer fragen? BF: Die Engländer." (...) BFV: Was würden Sie konkret befürchten, wenn Sie zurückkehren müssten? BF: Ich bin hundertprozentig mit dem Umbringen bedroht. BFV: Wer bedroht Sie mit dem Mord? BF: Die Taliban sind sehr stark geworden. Es reicht, wenn man schaut, was in den letzten zwei Monaten passiert ist. Sie haben eine Menge unschuldiger Menschen umgebracht. BFV: 2014 haben Sie schon versucht, Afghanistan zu verlassen. Warum hat das nicht geklappt? BF: Ich wurde vom Iran nach Afghanistan abgeschoben. Ich habe mich sehr bemüht, ich bin zu den Botschaften gegangen. Sie gaben mir keine Möglichkeit mit ihnen zu reden. VR: Wie lange waren Sie im Iran? BF: 12 oder 13 Stunden. Ich war bei der britischen Botschaft und sie sagten mir, dass ich nicht so oft zur Botschaft gehen soll, weil es für mich zu gefährlich ist, weil ich verfolgt werde, wenn ich von dort weggehe. Ein Dolmetscher ist einmal von der britischen Botschaft weggegangen und wurde geköpft. BFV: Wer glauben Sie, weiß, dass Sie für ISAF gearbeitet haben? BF: Meine Familie und die Familie meiner Frau. Außerdem meine Nachbarn als ich in XXXX im Stadtteil Kampani gelebt habe. Meine Neffen haben es den Nachbarn gesagt.BF: Meine Familie und die Familie meiner Frau. Außerdem meine Nachbarn als ich in römisch 40 im Stadtteil Kampani gelebt habe. Meine Neffen haben es den Nachbarn gesagt. VR: Möchten Sie noch etwas vorbringen, was Ihnen für Ihren Asylantrag wichtig erscheint und Sie noch nicht vorgebracht haben? BF: Nein. BFV: Abschließend ist festzuhalten, dass dem BF aufgrund seiner Tätigkeit als Dolmetscher für ISAF (Briten/Amerikaner) Verfolgung droht. Der BF ist zweifelsohne durch diese Tätigkeit als politisch Oppositioneller zu den Taliban einzustufen. Der Umstand, dass der BF als Dolmetscher gearbeitet hat und quasi als " Soldat" voll in die Armee integriert war, geht aus den vorgelegten Unterlagen, insbesondere dem Fotokonvolut, Empfehlungsschreiben hervor. Ihm ist somit Asyl zu gewähren. (...) Das BVwG ließ Recherchen zu den Ausführungen des Beschwerdeführers in Afghanistan durchführen, konkret, ob seine Aussagen den Tatsachen entsprechen. Das Ergebnis der Recherchen gestaltete sich wie folgt: "(...)
  5. War der BF zwischen Oktober 2009 oder 2010 (ungeklärt!) und 2011 als Dolmetscher für die britischen Truppen tätig?
  6. War die Dolmetschernummer des BF XXXX?
  7. Sind die vom BF in einen Konvolut vorgelegten Unterlagen echt? Vorgangsweise bei der Erhebung Die Erhebungen und Befragungen erfolgten im Zeitraum vom 03.02.2018 bis 06.02.2018 und wurden vom SV persönlich unter Zuhilfenahme eines erfahrenen und absolut verlässlichen Mitarbeiters durchgeführt. Der SV spricht Dari, aber alle Gespräche in Dari und Paschto, die Recherche betreffend, wurden vom Mitarbeiter auf Englisch übersetzt. Erhebungen wurden in XXXX durchgeführt. Auf Basis der Angaben des BF wurde der Zeitraum von 2009 bis 2015 untersucht.Erhebungen wurden in römisch 40 durchgeführt. Auf Basis der Angaben des BF wurde der Zeitraum von 2009 bis 2015 untersucht. Es wurde immer mit dem angegebenen Vornamen und Nachnamen des BF XXXX sowie ähnlichen Schreibweisen gesucht.Es wurde immer mit dem angegebenen Vornamen und Nachnamen des BF römisch 40 sowie ähnlichen Schreibweisen gesucht. Die Erhebungen und Befragungen wurden unter der strikten Wahrung der Interessen des BF sowie ohne Angabe des Grundes der Recherche durchgeführt. (...) Recherche Um mit der Recherche beginnen zu können, musste vorab versucht werden, die Angaben zuzuordnen und die Zeitangaben einzuordnen. Da die Zeitangaben zwischen den Angaben des BF und den Empfehlungsschreiben nicht übereinstimmen, nochmals eine Gegenüberstellung: 17.03.2009 bis September 2010 arbeitet der BF bei XXXX in XXXX/Herat lt. Aussage des BF (siehe VHS S 3).17.03.2009 bis September 2010 arbeitet der BF bei römisch 40 in XXXX/Herat lt. Aussage des BF (siehe VHS S 3). aber Juli 2010 bis März 2011 arbeitet der BF als "Interpreter" gemäß Empfehlungsschreiben vom
  8. Februar 2011 (siehe Konvolute). Arbeitgeber: XXXX ist in Afghanistan seit 2002 vertreten und mittlerweile Teil von XXXX XXXX.römisch 40 ist in Afghanistan seit 2002 vertreten und mittlerweile Teil von römisch 40 römisch 40 . www.XXXX.com Büro in XXXX: XXXX, XXXX XXXX, XXXXBüro in XXXX: römisch 40 , römisch 40 römisch 40 , römisch 40 Britische Armee: B (Rocke¿s Drift) Company Delta Company, 5th Battalion the Royal Regiment of Scotland The Mersian alle drei britischen Einheiten waren zu verschiedenen Zeiten 2010 bis 2011 in Helmand im Einsatz (...) Ortsangaben: die vom BF gemachten Ortsangaben sind im Zusammenhang mit militärischen Operationen 2009 bis 2012 richtig und nachvollziehbar. Dies gilt für: Herat: XXXXHerat: römisch 40 Helmand: Camp Bastion Lashkar Gah Baaji Recherche der einzelnen Punkte:
  9. War der BF zwischen Oktober 2009 oder 2010 (ungeklärt!) und 2011 als Dolmetscher für die britischen Truppen tätig? XXXX war 2009 bis 2012 auch auf der XXXX Air Base tätig und beschäftigte einen Mitarbeiter mit dem Namen XXXX, geboren in XXXX, XXXX. Gespräche des SV mit Mitarbeitern von XXXX in XXXX brachten keine Ergebnisse, allerdings konnten die Namen von zwei ehemaligen afghanischen Mitarbeitern von XXXX in Erfahrung gebracht werden.römisch 40 war 2009 bis 2012 auch auf der römisch 40 Air Base tätig und beschäftigte einen Mitarbeiter mit dem Namen römisch 40 , geboren in römisch 40 , römisch 40 . Gespräche des SV mit Mitarbeitern von römisch 40 in römisch 40 brachten keine Ergebnisse, allerdings konnten die Namen von zwei ehemaligen afghanischen Mitarbeitern von römisch 40 in Erfahrung gebracht werden. Ein Gespräch des SV mit einem der beiden ergab, dass sich dieser an einen XXXX erinnern konnte, allerdings meinte er, dass der BF nur sehr kurz in XXXX als Verwaltungsmitarbeiter tätig war.Ein Gespräch des SV mit einem der beiden ergab, dass sich dieser an einen römisch 40 erinnern konnte, allerdings meinte er, dass der BF nur sehr kurz in römisch 40 als Verwaltungsmitarbeiter tätig war. Da der SV die Dolmetschernummer nicht überprüfen konnte, wurde versucht ein ehemaliges Mitglied der B (Rocke¿s Drift) Company ausfindig zu machen. Es gelang dem SV ein ehemaliges Mitglied zu finden, welcher zurzeit in Afghanistan für eine internationale Firma arbeitet. In einem Gespräch mit dem SV bestätigte dieser die Echtheit der Fotos und das Beglaubigungsschreiben vom
  10. Februar 2011 (Ende der Tour der Einheit in Afghanistan, normalerweise sechs bis sieben Monate). Es war damals auch durchaus üblich, Fotos in die Empfehlungsschreiben einzufügen. Auch das Empfehlungsschreiben vom
  11. April 2011 wird von diesem Gesprächspartner als echt bewertet. Allerdings wird das Empfehlungsschreiben "To whom it may concern" als sehr unüblich bezeichnet. Der SV befragte auch einen noch im Dienst befindlichen Offizier der britischen Streitkräfte in XXXX und dieser bestätigte ebenfalls die vorherige Annahme.Da der SV die Dolmetschernummer nicht überprüfen konnte, wurde versucht ein ehemaliges Mitglied der B (Rocke¿s Drift) Company ausfindig zu machen. Es gelang dem SV ein ehemaliges Mitglied zu finden, welcher zurzeit in Afghanistan für eine internationale Firma arbeitet. In einem Gespräch mit dem SV bestätigte dieser die Echtheit der Fotos und das Beglaubigungsschreiben vom
  12. Februar 2011 (Ende der Tour der Einheit in Afghanistan, normalerweise sechs bis sieben Monate). Es war damals auch durchaus üblich, Fotos in die Empfehlungsschreiben einzufügen. Auch das Empfehlungsschreiben vom
  13. April 2011 wird von diesem Gesprächspartner als echt bewertet. Allerdings wird das Empfehlungsschreiben "To whom it may concern" als sehr unüblich bezeichnet. Der SV befragte auch einen noch im Dienst befindlichen Offizier der britischen Streitkräfte in römisch 40 und dieser bestätigte ebenfalls die vorherige Annahme. Hinsichtlich der Angabe des BF auch für die US Streitkräfte als Dolmetscher tätig gewesen zu sein, gibt es keine Unterlagen.
  14. War die Dolmetschernummer des BF XXXX? Der SV hat die britischen Truppen in XXXX kontaktiert und in einem Telefonat wurde das Vorhandensein von Dolmetschernummern bestätigt. Aufgrund der intensiven und kontroversen Diskussion über die Asylgewährung für ehemalige Dolmetscher im Dienst der britischen Streitkräfte in Großbritannien wurde der SV allerdings an das Verteidigungsministerium verwiesen. Inoffiziell konnte der SV allerdings auch hier erfahren, dass der BF ca. neun Monate als Dolmetscher für die britischen Streitkräfte in Afghanistan gearbeitet hat.Der SV hat die britischen Truppen in römisch 40 kontaktiert und in einem Telefonat wurde das Vorhandensein von Dolmetschernummern bestätigt. Aufgrund der intensiven und kontroversen Diskussion über die Asylgewährung für ehemalige Dolmetscher im Dienst der britischen Streitkräfte in Großbritannien wurde der SV allerdings an das Verteidigungsministerium verwiesen. Inoffiziell konnte der SV allerdings auch hier erfahren, dass der BF ca. neun Monate als Dolmetscher für die britischen Streitkräfte in Afghanistan gearbeitet hat.
  15. Sind die vom BF in einen Konvolut vorgelegten Unterlagen echt? Die Bilder und die Taskira sind als echt einzustufen. Die Taskira wurde bei der ausstellenden Behörde überprüft. Die Bilder wurden von einem ehemaligen Mitglied der B (Rocke¿s Drift) Company als echt bewertet. Von den drei Empfehlungsschreiben muss das Empfehlungsschreiben "To whom it may concern" als nicht echt eingestuft werden, die beiden anderen wurden von ehemaligen bzw. sich noch im Dienst befindlichen Mitarbeitern als echt eingestuft. Rechercheergebnis
  16. War der BF zwischen Oktober 2009 oder 2010 (ungeklärt!) und 2011 als Dolmetscher für die britischen Truppen tätig? Der BF war 2010 bis 2011 für ca. neun Monate Dolmetscher bei den britischen Truppen in Afghanistan.
  17. War die Dolmetschernummer des BF XXXX? Die Dolmetschernummer des BF konnte nicht ermittelt werden.
  18. Sind die vom BF in einen Konvolut vorgelegten Unterlagen echt? Bis auf das Empfehlungsschreiben "To whom it may concern" sind alle vorgelegten Unterlagen als echt einzustufen." Im gewährten Parteiengehör zum Rechercheergebnis gab das BFA keine Stellungnahme ab, der Beschwerdeführer nahm es zustimmend zur Kenntnis. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  19. Feststellungen: Zur Person: Der verheiratete Beschwerdeführer führt den im Spruch geführten Namen, ist Staatsangehöriger Afghanistans, sunnitischer Moslem, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 09.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Vater ist Tadschike, die Mutter Paschtunin. Der Beschwerdeführer war von 2010 bis 2011 für ca. neun Monate Dolmetscher für die britischen Truppen (B (Rocke¿s Drift) Company, Delta Company, 5th Battalion the Royal Regiment of Scotland, The Mersian) in Afghanistan, konkret in Helmand in Camp Bastion, Lashkar Gah und bei Einätzen in Baaji. Danach war er als Englischlehrer in XXXX und ab 2014 für eine afghanische Telekommunikationsfirma tätig. Der Beschwerdeführer verließ bereits einmal aus Angst wegen seiner Dolmetschertätigkeit für die britischen Truppen von den Taliban umgebracht zu werden, im Jahr 2014 Afghanistan, wurde jedoch vom Iran wieder nach Afghanistan zurückgeschoben. In weiterer Folge verließ er abermals aus Angst wegen seiner Dolmetschertätigkeit für die britischen Truppen von den Taliban umgebracht zu werden, Afghanistan im Jänner 2016.Der Beschwerdeführer war von 2010 bis 2011 für ca. neun Monate Dolmetscher für die britischen Truppen (B (Rocke¿s Drift) Company, Delta Company, 5th Battalion the Royal Regiment of Scotland, The Mersian) in Afghanistan, konkret in Helmand in Camp Bastion, Lashkar Gah und bei Einätzen in Baaji. Danach war er als Englischlehrer in römisch 40 und ab 2014 für eine afghanische Telekommunikationsfirma tätig. Der Beschwerdeführer verließ bereits einmal aus Angst wegen seiner Dolmetschertätigkeit für die britischen Truppen von den Taliban umgebracht zu werden, im Jahr 2014 Afghanistan, wurde jedoch vom Iran wieder nach Afghanistan zurückgeschoben. In weiterer Folge verließ er abermals aus Angst wegen seiner Dolmetschertätigkeit für die britischen Truppen von den Taliban umgebracht zu werden, Afghanistan im Jänner
  20. Zu Afghanistan: Neuste Ereignisse - Integrierte Kurzinformationen KI vom 30.01.2018: Angriffe in XXXX (betrifft: Abschnitt 2 Sicherheitslage)KI vom 30.01.2018: Angriffe in römisch 40 (betrifft: Abschnitt 2 Sicherheitslage) Landesweit haben in den letzten Monaten Aufständische, inklusive der Taliban und des IS, ihre Angriffe auf afghanische Truppen und Polizisten intensiviert (The Guardian; vgl. BBC 29.1.2018). Die Gewalt Aufständischer gegen Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen hat in den letzten Jahren zugenommen (The Guardian 24.1.2018). Die Taliban erhöhen ihre Operationen, um ausländische Kräfte zu vertreiben; der IS hingegen versucht seinen relativ kleinen Einflussbereich zu erweitern. XXXX ist in diesem Falle für beide Gruppierungen interessant (Asia Pacific 30.1.2018).Landesweit haben in den letzten Monaten Aufständische, inklusive der Taliban und des IS, ihre Angriffe auf afghanische Truppen und Polizisten intensiviert (The Guardian; vergleiche BBC 29.1.2018). Die Gewalt Aufständischer gegen Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen hat in den letzten Jahren zugenommen (The Guardian 24.1.2018). Die Taliban erhöhen ihre Operationen, um ausländische Kräfte zu vertreiben; der IS hingegen versucht seinen relativ kleinen Einflussbereich zu erweitern. römisch 40 ist in diesem Falle für beide Gruppierungen interessant (Asia Pacific 30.1.2018). Im Stadtzentrum und im Diplomatenviertel wurden Dutzende Hindernisse, Kontrollpunkte und Sicherheitskameras errichtet. Lastwagen, die nach XXXX fahren, werden von Sicherheitskräften, Spürhunden und weiteren Scannern kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Sprengstoffe, Raketen oder Sprengstoffwesten transportiert werden. Die zeitaufwändigen Kontrollen führen zu langen Wartezeiten; sollten die korrekten Papiere nicht mitgeführt werden, so werden sie zum Umkehren gezwungen. Ebenso werden die Passagiere in Autos von der Polizei kontrolliert (Asia Pacific 30.1.2018).Im Stadtzentrum und im Diplomatenviertel wurden Dutzende Hindernisse, Kontrollpunkte und Sicherheitskameras errichtet. Lastwagen, die nach römisch 40 fahren, werden von Sicherheitskräften, Spürhunden und weiteren Scannern kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Sprengstoffe, Raketen oder Sprengstoffwesten transportiert werden. Die zeitaufwändigen Kontrollen führen zu langen Wartezeiten; sollten die korrekten Papiere nicht mitgeführt werden, so werden sie zum Umkehren gezwungen. Ebenso werden die Passagiere in Autos von der Polizei kontrolliert (Asia Pacific 30.1.2018). Angriff auf die Marshal Fahim Militärakademie 29.1.2019 Am Montag den 29.1.2018 attackierten fünf bewaffnete Angreifer einen militärischen Außenposten in der Nähe der Marshal Fahim Militärakademie (auch bekannt als Verteidigungsakademie), die in einem westlichen Außendistrikt der Hauptstadt liegt. Bei dem Vorfall wurden mindestens elf Soldaten getötet und 15 weitere verletzt, bevor die vier Angreifer getötet und ein weiterer gefasst werden konnten. Der Islamische Staat bekannte sich zu dem Vorfall (Reuters 29.1.2018; vgl. NYT 28.1.2018).Am Montag den 29.1.2018 attackierten fünf bewaffnete Angreifer einen militärischen Außenposten in der Nähe der Marshal Fahim Militärakademie (auch bekannt als Verteidigungsakademie), die in einem westlichen Außendistrikt der Hauptstadt liegt. Bei dem Vorfall wurden mindestens elf Soldaten getötet und 15 weitere verletzt, bevor die vier Angreifer getötet und ein weiterer gefasst werden konnten. Der Islamische Staat bekannte sich zu dem Vorfall (Reuters 29.1.2018; vergleiche NYT 28.1.2018). Quellen zufolge operiert der IS in den Bergen der östlichen Provinz Nangarhar (The Guardian 29.1.2018); die Provinzhauptstadt XXXX wird als eine Festung des IS erachtet, dessen Kämpfer seit 2015 dort aktiv sind (BBC 24.1.2018). Nachdem der IS in Ostafghanistan unter anhaltenden militärischen Druck gekommen war, hatte dieser immer mehr Angriffe in den Städten für sich beansprucht. Nationale und Internationale Expert/innen sehen die Angriffe in den Städten als Überlappung zwischen dem IS und dem Haqqani-Netzwerk (einem extremen Arm der Taliban) (NYT 28.1.2018).Quellen zufolge operiert der IS in den Bergen der östlichen Provinz Nangarhar (The Guardian 29.1.2018); die Provinzhauptstadt römisch 40 wird als eine Festung des IS erachtet, dessen Kämpfer seit 2015 dort aktiv sind (BBC 24.1.2018). Nachdem der IS in Ostafghanistan unter anhaltenden militärischen Druck gekommen war, hatte dieser immer mehr Angriffe in den Städten für sich beansprucht. Nationale und Internationale Expert/innen sehen die Angriffe in den Städten als Überlappung zwischen dem IS und dem Haqqani-Netzwerk (einem extremen Arm der Taliban) (NYT 28.1.2018). Angriff im Regierungs- und Diplomatenviertel in XXXX am 27.1.2018Angriff im Regierungs- und Diplomatenviertel in römisch 40 am 27.1.2018 Bei einem der schwersten Angriffe der letzten Monate tötete am Samstag den 27.1.2018 ein Selbstmordattentäter der Taliban mehr als 100 Menschen und verletzte mindestens 235 weitere (Reuters 28.1.2018; vgl. The Guardian 28.1.2018). Eine Bombe - versteckt in einem Rettungswagen - detonierte in einem schwer gesicherten Bereich der afghanischen Hauptstadt (The Guardian 27.1.2018; vgl. The Guardian 28.1.2018). Der Vorfall ereignete sich im Regierungs- und Diplomatenviertel und wird als einer der schwersten seit dem Angriff vom Mai 2017 betrachtet, bei dem eine Bombe in der Nähe der deutschen Botschaft explodiert war und 150 Menschen getötet hatte (Reuters 28.1.2018).Bei einem der schwersten Angriffe der letzten Monate tötete am Samstag den 27.1.2018 ein Selbstmordattentäter der Taliban mehr als 100 Menschen und verletzte mindestens 235 weitere (Reuters 28.1.2018; vergleiche The Guardian 28.1.2018). Eine Bombe - versteckt in einem Rettungswagen - detonierte in einem schwer gesicherten Bereich der afghanischen Hauptstadt (The Guardian 27.1.2018; vergleiche The Guardian 28.1.2018). Der Vorfall ereignete sich im Regierungs- und Diplomatenviertel und wird als einer der schwersten seit dem Angriff vom Mai 2017 betrachtet, bei dem eine Bombe in der Nähe der deutschen Botschaft explodiert war und 150 Menschen getötet hatte (Reuters 28.1.2018). Die Taliban verlautbarten in einer Aussendung, der jüngste Angriff sei eine Nachricht an den US-amerikanischen Präsidenten, der im letzten Jahr mehr Truppen nach Afghanistan entsendete und Luftangriffe sowie andere Hilfestellungen an die afghanischen Sicherheitskräfte verstärkte (Reuters 28.1.2018). Angriff auf die NGO Save the Children am 24.1.2018 Am Morgen des 24.1.2018 brachte ein Selbstmordattentäter ein mit Sprengstoff beladenes Fahrzeug am Gelände der Nichtregierungsorganisation (NGO) Save The Children in der Provinzhauptstadt XXXX zur Explosion. Mindestens zwei Menschen wurden dabei getötet und zwölf weitere verletzt. Zum Zeitpunkt des Angriffs befanden sich 50 Mitarbeiter/innen im Gebäude. Der IS bekannte sich zu diesem Vorfall (BBC 24.1.2018; vgl. Reuters 24.1.2018).Am Morgen des 24.1.2018 brachte ein Selbstmordattentäter ein mit Sprengstoff beladenes Fahrzeug am Gelände der Nichtregierungsorganisation (NGO) Save The Children in der Provinzhauptstadt römisch 40 zur Explosion. Mindestens zwei Menschen wurden dabei getötet und zwölf weitere verletzt. Zum Zeitpunkt des Angriffs befanden sich 50 Mitarbeiter/innen im Gebäude. Der IS bekannte sich zu diesem Vorfall (BBC 24.1.2018; vergleiche Reuters 24.1.2018). Der jüngste Angriff auf eine ausländische Hilfseinrichtung in Afghanistan unterstreicht die wachsende Gefahr, denen Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen in Afghanistan ausgesetzt sind (The Guardian 24.1.2018). Das Gelände der NGO Save the Children befindet sich in jener Gegend von XXXX, in der sich auch andere Hilfsorganisationen sowie Regierungsgebäude befinden (BBC 24.1.2018). In einer Aussendung des IS werden die Autobombe und drei weitere Angriffe auf Institutionen der britischen, schwedischen und afghanischen Regierungen (Reuters 24.1.2018).Das Gelände der NGO Save the Children befindet sich in jener Gegend von römisch 40 , in der sich auch andere Hilfsorganisationen sowie Regierungsgebäude befinden (BBC 24.1.2018). In einer Aussendung des IS werden die Autobombe und drei weitere Angriffe auf Institutionen der britischen, schwedischen und afghanischen Regierungen (Reuters 24.1.2018). Angriff auf das Hotel Intercontinental in XXXX am 20.1.2018Angriff auf das Hotel Intercontinental in römisch 40 am 20.1.2018 Der Angriff bewaffneter Männer auf das Luxushotel Intercontinental in XXXX, wurde von afghanischen Truppen abgewehrt, nachdem die ganze Nacht um die Kontrolle über das Gebäude gekämpft worden war (BBC 21.1.2018).Fünf bewaffnete Männer mit Sprengstoffwesten hatten sich Zutritt zu dem Hotel verschafft (DW 21.1.2018). Die exakte Opferzahl ist unklar. Einem Regierungssprecher zufolge sollen 14 Ausländer/innen und vier Afghan/innen getötet worden sein. Zehn weitere Personen wurden verletzt, einschließlich sechs Mitglieder der Sicherheitskräfte (NYT 21.1.2018). 160 Menschen konnten gerettet werden(BBC 21.1.2018). Alle Fünf Angreifer wurden von den Sicherheitskräften getötet (Reuters 20.1.2018). Die Taliban bekannten sich zu dem Angriff (DW 21.1.2018).Der Angriff bewaffneter Männer auf das Luxushotel Intercontinental in römisch 40 , wurde von afghanischen Truppen abgewehrt, nachdem die ganze Nacht um die Kontrolle über das Gebäude gekämpft worden war (BBC 21.1.2018).Fünf bewaffnete Männer mit Sprengstoffwesten hatten sich Zutritt zu dem Hotel verschafft (DW 21.1.2018). Die exakte Opferzahl ist unklar. Einem Regierungssprecher zufolge sollen 14 Ausländer/innen und vier Afghan/innen getötet worden sein. Zehn weitere Personen wurden verletzt, einschließlich sechs Mitglieder der Sicherheitskräfte (NYT 21.1.2018). 160 Menschen konnten gerettet werden(BBC 21.1.2018). Alle Fünf Angreifer wurden von den Sicherheitskräften getötet (Reuters 20.1.2018). Die Taliban bekannten sich zu dem Angriff (DW 21.1.2018). Wie die Angreifer die Sicherheitsvorkehrungen durchbrechen konnten, ist Teil von Untersuchungen. Erst seit zwei Wochen ist eine private Firma für die Sicherheit des Hotels verantwortlich. Das Intercontinental in XXXX ist trotz des Namens nicht Teil der weltweiten Hotelkette, sondern im Besitz der afghanischen Regierung. In diesem Hotel werden oftmals Hochzeiten, Konferenzen und politische Zusammentreffen abgehalten (BBC 21.1.2018).Wie die Angreifer die Sicherheitsvorkehrungen durchbrechen konnten, ist Teil von Untersuchungen. Erst seit zwei Wochen ist eine private Firma für die Sicherheit des Hotels verantwortlich. Das Intercontinental in römisch 40 ist trotz des Namens nicht Teil der weltweiten Hotelkette, sondern im Besitz der afghanischen Regierung. In diesem Hotel werden oftmals Hochzeiten, Konferenzen und politische Zusammentreffen abgehalten (BBC 21.1.2018). Zum Zeitpunkt des Angriffes war eine IT-Konferenz im Gange, an der mehr als 100 IT-Manager und Ingenieure teilgenommen hatten (Reuters 20.1.2018; vgl. NYT 21.1.2018).Zum Zeitpunkt des Angriffes war eine IT-Konferenz im Gange, an der mehr als 100 IT-Manager und Ingenieure teilgenommen hatten (Reuters 20.1.2018; vergleiche NYT 21.1.2018). Insgesamt handelte es sich um den zweiten Angriff auf das Hotel in den letzten acht Jahren (NYT 21.1.2018). Zu dem Angriff im Jahr 2011 hatten sich ebenso die Taliban bekannt (Reuters 20.1.2018). Unter den Opfern waren ausländische Mitarbeiter/innen der afghanischen Fluggesellschaft Kam Air, u.a. aus Kirgisistan, Griechenland (DW 21.1.2018), der Ukraine und Venezuela. Die Fluglinie verbindet jene Gegenden Afghanistans, die auf dem Straßenweg schwer erreichbar sind (NYT 29.1.2018). Quellen: -Strichaufzählung Asia Pacific (30.1.2018): Taliban and IS create perfect storm of bloodshed in XXXX,Asia Pacific (30.1.2018): Taliban and IS create perfect storm of bloodshed in römisch 40 , https://www.channelnewsasia.com/news/asiapacific/taliban-and-is-create-perfect-storm-of-bloodshed-in-XXXX-9909494, Zugriff 30.1.2018 -Strichaufzählung BBC (29.1.2018): XXXX military base hit by explosions and gunfire, http://www.bbc.com/news/world-asia-42855374, Zugriff 29.1.2018BBC (29.1.2018): römisch 40 military base hit by explosions and gunfire, http://www.bbc.com/news/world-asia-42855374, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung -BBC (24.1.2018): Save the Children offices attacked in XXXX, Afghanistan, http://www.bbc.com/news/world-asia-42800271, Zugriff 29.1.2018-BBC (24.1.2018): Save the Children offices attacked in römisch 40 , Afghanistan, http://www.bbc.com/news/world-asia-42800271, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung BBC (21.1.2018): XXXX: Afghan forces end Intercontinental Hotel siege, http://www.bbc.com/news/world-asia-42763517, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (21.1.2018): Taliban militants claim responsibility for attack on XXXX hotel, http://www.dw.com/en/taliban-militants-claim-responsibility-for-attack-on-XXXX-hotel/a-42238097, Zugriff 29.1.2018DW - Deutsche Welle (21.1.2018): Taliban militants claim responsibility for attack on römisch 40 hotel, http://www.dw.com/en/taliban-militants-claim-responsibility-for-attack-on-XXXX-hotel/a-42238097, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (28.1.2018): Attack Near XXXX Military Academy Kills 11 Afghan Soldiers, https://www.nytimes.com/2018/01/28/world/asia/XXXX-attack-afghanistan.html, Zugriff 29.1.2018NYT - The New York Times (28.1.2018): Attack Near römisch 40 Military Academy Kills 11 Afghan Soldiers, https://www.nytimes.com/2018/01/28/world/asia/XXXX-attack-afghanistan.html, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (21.1.2018): Siege at XXXX Hotel Caps a Violent 24 Hours in Afghanistan,NYT - The New York Times (21.1.2018): Siege at römisch 40 Hotel Caps a Violent 24 Hours in Afghanistan, -Strichaufzählung Reuters (28.1.2018): Shock gives way to despair in XXXX after ambulance bomb,Reuters (28.1.2018): Shock gives way to despair in römisch 40 after ambulance bomb, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-blast/shock-gives-way-to-despair-in-XXXX-after-ambulance-bomb-idUSKBN1FG086, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung Reuters (24.1.2018): Islamic State claims attack on XXXX in Afghanistan,Reuters (24.1.2018): Islamic State claims attack on römisch 40 in Afghanistan, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-blast-claim/islamic-state-claims-attack-on-XXXX-in-afghanistan-idUSKBN1FD1HC, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung Reuters (20.1.2018): Heavy casualties after overnight battle at XXXX hotel,römisch 40 hotel, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-attacks/heavy-casualties-after-overnight-battle-at-XXXX-hotel-idUSKBN1F90W9, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung The Guardian (29.1.2018): Afghanistan: gunmen attack army post at XXXX military academy,römisch 40 military academy, https://www.theguardian.com/world/2018/jan/29/explosions-XXXX-military-academy-afghanistan, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung The Guardian (28.1.2018): 'We have no security': XXXX reels from deadly ambulance bombing,The Guardian (28.1.2018): 'We have no security': römisch 40 reels from deadly ambulance bombing, https://www.theguardian.com/world/2018/jan/28/afghanistan-XXXX-reels-bomb-attack-ambulance, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung The Guardian (27.1.2018): XXXX: bomb hidden in ambulance kills dozens, https://www.theguardian.com/world/2018/jan/27/scores-of-people-wounded-and-several-killed-in-XXXX-blast, Zugriff 29.1.2018 -Strichaufzählung The Guardian (24.1.2018): Isis claims attack on Save the Children office in Afghanistan, https://www.theguardian.com/world/2018/jan/24/explosion-attack-save-the-children-office-XXXX-afghanistan, Zugriff 29.1.2018 KI vom 21.12.2017: Aktualisierung der Sicherheitslage in Afghanistan - Q4.2017 Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach wie vor höchst volatil - der Konflikt zwischen regierungsfeindlichen Kräften und Regierungskräften hält landesweit an (UN GASC 20.12.2017). Zur Verschlechterung der Sicherheitslage haben die sich intensivierende Zusammenstöße zwischen Taliban und afghanischen Sicherheitskräften beigetragen (SIGAR 30.10.2017; vgl. SCR 30.11.2017).Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach wie vor höchst volatil - der Konflikt zwischen regierungsfeindlichen Kräften und Regierungskräften hält landesweit an (UN GASC 20.12.2017). Zur Verschlechterung der Sicherheitslage haben die sich intensivierende Zusammenstöße zwischen Taliban und afghanischen Sicherheitskräften beigetragen (SIGAR 30.10.2017; vergleiche SCR 30.11.2017). Die afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte verstärkten deutlich ihre Luftoperationen (UN GASC 20.12.2017; vgl. SIGAR 30.10.2017), die in 22 Provinzen registriert wurden. So haben sich im Berichtszeitraum der Vereinten Nationen (UN) Luftangriffe um 73% gegenüber dem Vorjahreswert erhöht (UN GASC 20.12.2017). Der Großteil dieser Luftangriffe wurde in der südlichen Provinz Helmand und in der östlichen Provinz Nangarhar erfasst (UN GASC 20.12.2017; vgl. SIGAR 30.10.2017), die als Hochburgen des IS und der Taliban gelten (SIGAR 30.10.2017). Verstärkte Luftangriffe hatten wesentliche Auswirkungen und führten zu hohen Opferzahlen bei Zivilist/innen und regierungsfeindlichen Elementen (UN GASC 20.12.2017). Zusätzlich ist die Gewalt in Ostafghanistan auf die zunehmende Anzahl von Operationen der ANDSF und der Koalitionskräfte zurück zu führen (SIGAR 30.10.2017).Die afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte verstärkten deutlich ihre Luftoperationen (UN GASC 20.12.2017; vergleiche SIGAR 30.10.2017), die in 22 Provinzen registriert wurden. So haben sich im Berichtszeitraum der Vereinten Nationen (UN) Luftangriffe um 73% gegenüber dem Vorjahreswert erhöht (UN GASC 20.12.2017). Der Großteil dieser Luftangriffe wurde in der südlichen Provinz Helmand und in der östlichen Provinz Nangarhar erfasst (UN GASC 20.12.2017; vergleiche SIGAR 30.10.2017), die als Hochburgen des IS und der Taliban gelten (SIGAR 30.10.2017). Verstärkte Luftangriffe hatten wesentliche Auswirkungen und führten zu hohen Opferzahlen bei Zivilist/innen und regierungsfeindlichen Elementen (UN GASC 20.12.2017). Zusätzlich ist die Gewalt in Ostafghanistan auf die zunehmende Anzahl von Operationen der ANDSF und der Koalitionskräfte zurück zu führen (SIGAR 30.10.2017). Landesweit kam es immer wieder zu Sicherheitsoperationen, bei denen sowohl aufständische Gruppierungen als auch afghanische Sicherheitskräfte Opfer zu verzeichnen hatten (Pajhwok 1.12.2017; TP 20.12.2017; Xinhua 21.12.2017; Tolonews 5.12.2017; NYT 11.12.2017). Den Vereinten Nationen zufolge hat sich der Konflikt seit Anfang des Jahres verändert, sich von einer asymmetrischen Kriegsführung entfernt und in einen traditionellen Konflikt verwandelt, der von bewaffneten Zusammenstößen zwischen regierungsfeindlichen Elementen und der Regierung gekennzeichnet ist. Häufigere bewaffnete Zusammenstöße werden auch als verstärkte Offensive der ANDSF-Operationen gesehen um die Initiative von den Taliban und dem ISKP zu nehmen - in diesem Quartal wurde im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Anzahl an bewaffneten Zusammenstößen erfasst (SIGAR 30.10.2017). Sicherheitsrelevante Vorfälle Die Vereinten Nationen (UN) registrierten im Berichtszeitraum (15.
  21. - 15.11.2017) 3.995 sicherheitsrelevante Vorfälle; ein Rückgang von 4% gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt wurden von 1.1.-15.11.2017 mehr als 21.105 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert, was eine Erhöhung von 1% gegenüber dem Vorjahreswert andeutet. Laut UN sind mit 62% bewaffnete Zusammenstöße die Hauptursache aller sicherheitsrelevanten Vorfälle, gefolgt von IEDs [Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung/Sprengfallen], die in 17% der sicherheitsrelevanten Vorfälle Ursache waren. Die östlichen Regionen hatten die höchste Anzahl an sicherheitsrelevanten Vorfällen zu verzeichnen, gefolgt von den südlichen Regionen - zusammen wurde in diesen beiden Regionen 56% aller sicherheitsrelevanten Vorfälle registriert. Gezielte Tötungen und Entführungen haben sich im Vergleich zum Vorjahreswert um 16% erhöht (UN GASC 20.12.2017). Laut der internationalen Sicherheitsorganisation für NGOs (INSO) wurden vom 1.1.-30.11.2017 24.917 sicherheitsrelevante Vorfälle in Afghanistan registriert (Stand: Dezember 2017) (INSO o.D.). Zivilist/innen Im Gegensatz zum Vergleichszeitraum des letzten Jahres registrierte die UNAMA zwischen 1.
  22. und 30.9.2017 8.019 zivile Opfer (2.640 Tote und 5.379 Verletzte). Dies deutet insgesamt einen Rückgang von fast 6% gegenüber dem Vorjahreswert an (UNAMA 10.2017); konkret hat sich die Anzahl getöteter Zivilist/innen um 1% erhöht, während sich die Zahl verletzter Zivilist/innen um 9% verringert hat (UN GASC 20.12.2017).Wenngleich Bodenoffensiven auch weiterhin Hauptursache für zivile Opfer waren - führte der Rückgang der Anzahl von Bodenoffensiven zu einer deutlichen Verringerung von 15% bei zivilen Opfern. Viele Zivilist/innen fielen Selbstmordattentaten, sowie komplexen Angriffen und IEDs zum Opfer - speziell in den Provinzen XXXX, Helmand, Nangarhar, Kandahar und Faryab (UNAMA 10.2017).Im Gegensatz zum Vergleichszeitraum des letzten Jahres registrierte die UNAMA zwischen 1.
  23. und 30.9.2017 8.019 zivile Opfer (2.640 Tote und 5.379 Verletzte). Dies deutet insgesamt einen Rückgang von fast 6% gegenüber dem Vorjahreswert an (UNAMA 10.2017); konkret hat sich die Anzahl getöteter Zivilist/innen um 1% erhöht, während sich die Zahl verletzter Zivilist/innen um 9% verringert hat (UN GASC 20.12.2017).Wenngleich Bodenoffensiven auch weiterhin Hauptursache für zivile Opfer waren - führte der Rückgang der Anzahl von Bodenoffensiven zu einer deutlichen Verringerung von 15% bei zivilen Opfern. Viele Zivilist/innen fielen Selbstmordattentaten, sowie komplexen Angriffen und IEDs zum Opfer - speziell in den Provinzen römisch 40 , Helmand, Nangarhar, Kandahar und Faryab (UNAMA 10.2017). Zivile Opfer, die regierungsfreundlichen Kräften zugeschrieben wurden, sind um 37% zurückgegangen: Von insgesamt 849 waren 228 Tote und 621 Verletzte zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Anzahl ziviler Opfer, die regierungsfeindlichen Elementen zugeschrieben werden, um 7%: von den 1.150 zivilen Opfer starben 225, während 895 verletzt wurden. Die restlichen Opfer konnten keiner Tätergruppe zugeschrieben werden (UNAMA 10.2017). High-profile Angriffe: Am 31.10.2017 sprengte sich ein Selbstmordattentäter in der "Green Zone" der Hauptstadt XXXX in die Luft. Der angebliche Täter soll Quellen zufolge zwischen 12-13 Jahren alt gewesen sein. Mindestens vier Menschen starben bei dem Angriff und ein Dutzend weitere wurden verletzt. Dies war der erste Angriff in der "Green Zone" seit dem schweren Selbstmordattentat im Mai 2017 (BBC 31.10.2017; vgl. Telegraph 31.10.2017). der IS bekannte sich zu diesem Vorfall Ende Oktober 2017 (BBC 31.10.2017; vgl. Telegraph 31.10.2017; UN GASC 20.12.2017)Am 31.10.2017 sprengte sich ein Selbstmordattentäter in der "Green Zone" der Hauptstadt römisch 40 in die Luft. Der angebliche Täter soll Quellen zufolge zwischen 12-13 Jahren alt gewesen sein. Mindestens vier Menschen starben bei dem Angriff und ein Dutzend weitere wurden verletzt. Dies war der erste Angriff in der "Green Zone" seit dem schweren Selbstmordattentat im Mai 2017 (BBC 31.10.2017; vergleiche Telegraph 31.10.2017). der IS bekannte sich zu diesem Vorfall Ende Oktober 2017 (BBC 31.10.2017; vergleiche Telegraph 31.10.2017; UN GASC 20.12.2017) Am 20.10.2017 sprengte sich ein Angreifer in der Shia Imam Zamam Moschee in XXXX in die Luft; dabei wurden mindestens 30 Menschen getötet und 45 weitere verletzt. Der IS bekannt sich zu diesem Angriff (Independent 20.10.2017; vgl. BBC 21.10.2017; UN GASC 20.12.2017). In dem Distrikt Solaina, in der westlichen Provinz Ghor, wurde ebenso eine Moschee angegriffen - in diesem Fall handelt es sich um eine sunnitische Moschee. Die tatsächliche Opferzahl ist umstritten: je nach Quellen sind zwischen 9 und 39 Menschen bei dem Angriff gestorben (Independent 20.10.2017; vgl. NYT 20.10.2017; al Jazeera 20.10.2017).Am 20.10.2017 sprengte sich ein Angreifer in der Shia Imam Zamam Moschee in römisch 40 in die Luft; dabei wurden mindestens 30 Menschen getötet und 45 weitere verletzt. Der IS bekannt sich zu diesem Angriff (Independent 20.10.2017; vergleiche BBC 21.10.2017; UN GASC 20.12.2017). In dem Distrikt Solaina, in der westlichen Provinz Ghor, wurde ebenso eine Moschee angegriffen - in diesem Fall handelt es sich um eine sunnitische Moschee. Die tatsächliche Opferzahl ist umstritten: je nach Quellen sind zwischen 9 und 39 Menschen bei dem Angriff gestorben (Independent 20.10.2017; vergleiche NYT 20.10.2017; al Jazeera 20.10.2017). Am 19.10.2017 wurde im Rahmen eines landesweit koordinierten Angriffes der Taliban 58 afghanische Sicherheitskräfte getötet: ein militärisches Gelände, eine Polizeistationen und ein militärischer Stützpunkt in Kandahar wären beinahe überrannt worden (Independent 20.10.2017; vgl. BBC 21.10.2017). Einige Tage vor diesem Angriff töteten ein Selbstmordattentäter und ein Schütze mindestens 41 Menschen, als sie ein Polizeiausbildungszentrum in der Provinzhauptstadt Gardez stürmten (Provinz Paktia) (BBC 21.10.2017). In der Woche davor wurden 14 Offiziere der Militärakademie auf dem Weg nach Hause getötet, als ein Selbstmordattentäter den Minibus in die Luft sprengte in dem sie unterwegs waren (NYT 20.10.2017). Die afghanische Armee und Polizei haben dieses Jahr schwere Verlusten aufgrund der Taliban erlitten (BBC 21.10.2017).Am 19.10.2017 wurde im Rahmen eines landesweit koordinierten Angriffes der Taliban 58 afghanische Sicherheitskräfte getötet: ein militärisches Gelände, eine Polizeistationen und ein militärischer Stützpunkt in Kandahar wären beinahe überrannt worden (Independent 20.10.2017; vergleiche BBC 21.10.2017). Einige Tage vor diesem Angriff töteten ein Selbstmordattentäter und ein Schütze mindestens 41 Menschen, als sie ein Polizeiausbildungszentrum in der Provinzhauptstadt Gardez stürmten (Provinz Paktia) (BBC 21.10.2017). In der Woche davor wurden 14 Offiziere der Militärakademie auf dem Weg nach Hause getötet, als ein Selbstmordattentäter den Minibus in die Luft sprengte in dem sie unterwegs waren (NYT 20.10.2017). Die afghanische Armee und Polizei haben dieses Jahr schwere Verlusten aufgrund der Taliban erlitten (BBC 21.10.2017). Am 7.11.2017 griffen als Polizisten verkleidete Personen/regierungsfeindliche Kräfte eine Fernsehstation "Shamshad TV" an; dabei wurde mindestens eine Person getötet und zwei Dutzend weitere verletzt. Die afghanischen Spezialkräfte konnten nach drei Stunden Kampf, die Angreifer überwältigen. Der IS bekannt sich zu diesem Angriff (Guardian 7.11.2017; vgl. NYT 7.11.2017; UN GASC 20.12.2017).Am 7.11.2017 griffen als Polizisten verkleidete Personen/regierungsfeindliche Kräfte eine Fernsehstation "Shamshad TV" an; dabei wurde mindestens eine Person getötet und zwei Dutzend weitere verletzt. Die afghanischen Spezialkräfte konnten nach drei Stunden Kampf, die Angreifer überwältigen. Der IS bekannt sich zu diesem Angriff (Guardian 7.11.2017; vergleiche NYT 7.11.2017; UN GASC 20.12.2017). Bei einem Selbstmordangriff im November 2017 wurden mindestens neun Menschen getötet und einige weitere verletzt; die Versammelten hatten einem Treffen beigewohnt, um den Gouverneur der Provinz Balkh - Atta Noor - zu unterstützen; auch hier bekannte sich der IS zu diesem Selbstmordattentat (Reuters 16.11.2017; vgl. UN GASC 20.12.2017)Bei einem Selbstmordangriff im November 2017 wurden mindestens neun Menschen getötet und einige weitere verletzt; die Versammelten hatten einem Treffen beigewohnt, um den Gouverneur der Provinz Balkh - Atta Noor - zu unterstützen; auch hier bekannte sich der IS zu diesem Selbstmordattentat (Reuters 16.11.2017; vergleiche UN GASC 20.12.2017) Interreligiöse Angriffe Serienartige gewalttätige Angriffe gegen religiöse Ziele, veranlassten die afghanische Regierung neue Maßnahmen zu ergreifen, um Anbetungsorte zu beschützen: landesweit wurden 2.500 Menschen rekrutiert und bewaffnet, um 600 Moscheen und Tempeln vor Angriffen zu schützen (UN GASC 20.12.2017). Seit 1.1.2016 wurden im Rahmen von Angriffen gegen Moscheen, Tempel und andere Anbetungsorte 737 zivile Opfer verzeichnet (242 Tote und 495 Verletzte); der Großteil von ihnen waren schiitische Muslime, die im Rahmen von Selbstmordattentaten getötet oder verletzt wurden. Die Angriffe wurden von regierungsfeindlichen Elementen durchgeführt - hauptsächlich dem IS (UNAMA 7.11.2017). Im Jahr 2016 und 2017 registrierte die UN Tötungen, Entführungen, Bedrohungen und Einschüchterungen von religiösen Personen - hauptsächlich durch regierungsfeindliche Elemente. Seit 1.1.2016 wurden 27 gezielte Tötungen religiöser Personen registriert, wodurch 51 zivile Opfer zu beklagen waren (28 Tote und 23 Verletzte); der Großteil dieser Vorfälle wurde im Jahr 2017 verzeichnet und konnten großteils den Taliban zugeschrieben werden. Religiösen Führern ist es möglich, öffentliche Standpunkte durch ihre Predigten zu verändern, wodurch sie zum Ziel von regierungsfeindlichen Elementen werden (UNAMA 7.11.2017). ANDSF - afghanische Sicherheits- und Verteidigungskräfte Informationen zur Stärke der ANDSF und ihrer Opferzahlen werden von den US-amerikanischen Kräften in Afghanistan (USFOR-A) geheim gehalten; im Bericht des US-Sonderbeauftragten für den Aufbau in Afghanistan (SIGAR) werden Schätzungen angegeben: Die Stärke der ANDSF ist in diesem Quartal zurückgegangen; laut USFOR-A Betrug die Stärke der ANDSF mit Stand August 2017 etwa 320.000 Mann - dies deutet einen Rückgang von 9.000 Mann gegenüber dem vorhergehenden Quartal an. Dennoch erhöhte sich der Wert um 3.500 Mann gegenüber dem Vorjahr (SIGAR 30.10.2017). Die Schwundquote der afghanischen Nationalpolizei war nach wie vor ein großes Anliegen; die Polizei litt unter hohen Opferzahlen (UN GASC 20.12.2017). Im Rahmen eines Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem afghanischen Verteidigungs- und Innenministerium wurde die afghanische Grenzpolizei (Afghan Border Police) und die afghanische Polizei für zivile Ordnung (Afghan National Civil Order Police) dem Verteidigungsministerium übertragen (UN GASC 20.12.2017). Um sogenanntem "Geisterpersonal" vorzubeugen, werden seit 1.1.2017 Gehälter nur noch an jenes Personal im Innen- und Verteidigungsministerium ausbezahlt, welches ordnungsgemäß registriert wurde (SIGAR 30.10.2017). Regierungsfeindliche Gruppierungen: Taliban Der UN zufolge versuchten die Taliban weiterhin von ihnen kontrolliertes Gebiet zu halten bzw. neue Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen - was zu einem massiven Ressourcenverbrauch der afghanischen Regierung führte, um den Status-Quo zu halten. Seit Beginn ihrer Frühjahrsoffensive unternahmen die Taliban keine größeren Versuche, um eine der Provinzhauptstädte einzunehmen. Dennoch war es ihnen möglich kurzzeitig mehrere Distriktzentren einzunehmen (SIGAR 30.10.2017): Die Taliban haben mehrere groß angelegte Operationen durchgeführt, um administrative Zentren einzunehmen und konnten dabei kurzzeitig den Distrikt Maruf in der Provinz Kandahar, den Distrikt Andar in Ghazni, den Distrikt Shib Koh in der Farah und den Distrikt Shahid-i Hasas in der Provinz Uruzgan überrennen. In allen Fällen gelang es den afghanischen Sicherheitskräften die Taliban zurück zu drängen - in manchen Fällen mit Hilfe von internationalen Luftangriffen. Den afghanischen Sicherheitskräften gelang es, das Distriktzentrum von Ghorak in Kandahar unter ihre Kontrolle zu bringen - dieses war seit November 2016 unter Talibankontrolle (UN GASC 20.12.2017). Im Rahmen von Sicherheitsoperationen wurden rund 30 Aufständische getötet; unter diesen befand sich - laut afghanischen Beamten - ebenso ein hochrangiger Führer des Haqqani-Netzwerkes (Tribune 24.11.2017; vgl. BS 24.11.2017). Das Haqqani-Netzwerk zählt zu den Alliierten der Taliban (Reuters 1.12.2017).Im Rahmen von Sicherheitsoperationen wurden rund 30 Aufständische getötet; unter diesen befand sich - laut afghanischen Beamten - ebenso ein hochrangiger Führer des Haqqani-Netzwerkes (Tribune 24.11.2017; vergleiche BS 24.11.2017). Das Haqqani-Netzwerk zählt zu den Alliierten der Taliban (Reuters 1.12.2017). Aufständische des IS und der Taliban bekämpften sich in den Provinzen Nangarhar und Jawzjan (UN GASC 20.12.2017). Die tatsächliche Beziehung zwischen den beiden Gruppierungen ist wenig nachvollziehbar - in Einzelfällen schien es, als ob die Kämpfer der beiden Seiten miteinander kooperieren würden (Reuters 23.11.2017). IS/ISIS/ISKP/ISIL-KP/Daesh Der IS war nach wie vor widerstandsfähig und bekannte sich zu mehreren Angriff auf die zivile Bevölkerung, aber auch auf militärische Ziele [Anm.: siehe High-Profile Angriffe] (UN GASC 20.12.2017). Unklar ist, ob jene Angriffe zu denen sich der IS bekannt hatte, auch tatsächlich von der Gruppierung ausgeführt wurden bzw. ob diese in Verbindung zur Führung in Mittleren Osten stehen. Der afghanische Geheimdienst geht davon aus, dass in Wahrheit manche der Angriffe tatsächlich von den Taliban oder dem Haqqani-Netzwerk ausgeführt wurden, und sich der IS opportunistischerweise dazu bekannt hatte. Wenngleich Luftangriffe die größten IS-Hochburgen in der östlichen Provinz Nangarhar zerstörten; hielt das die Gruppierungen nicht davon ab ihre Angriffe zu verstärken (Reuters 1.12.2017). Sicherheitsbeamte gehen davon aus, dass der Islamische Staat in neun Provinzen in Afghanistan eine Präsenz besitzt: im Osten von Nangarhar und Kunar bis in den Norden nach Jawzjan, Faryab, Badakhshan und Ghor im zentralen Westen (Reuters 23.11.2017). In einem weiteren Artikel wird festgehalten, dass der IS in zwei Distrikten der Provinz Jawzjan Fuß gefasst hat (Reuters 1.12.2017). Politische Entwicklungen Der Präsidentenpalast in XXXX hat den Rücktritt des langjährigen Gouverneurs der Provinz Balkh, Atta Mohammad Noor, Anfang dieser Woche bekanntgegeben. Der Präsident habe den Rücktritt akzeptiert. Es wurde auch bereits ein Nachfolger benannt (NZZ 18.12.2017). In einer öffentlichen Stellungnahme wurde Mohammad Daud bereits als Nachfolger genannt (RFE/RL 18.12.2017). Noor meldete sich zunächst nicht zu Wort (NZZ 18.12.2017).Der Präsidentenpalast in römisch 40 hat den Rücktritt des langjährigen Gouverneurs der Provinz Balkh, Atta Mohammad Noor, Anfang dieser Woche bekanntgegeben. Der Präsident habe den Rücktritt akzeptiert. Es wurde auch bereits ein Nachfolger benannt (NZZ 18.12.2017). In einer öffentlichen Stellungnahme wurde Mohammad Daud bereits als Nachfolger genannt (RFE/RL 18.12.2017). Noor meldete sich zunächst nicht zu Wort (NZZ 18.12.2017). Wenngleich der Präsidentenpalast den Abgang Noors als "Rücktritt" verlautbarte, sprach dieser selbst von einer "Entlassung" - er werde diesen Schritt bekämpfen (RFE/RL 20.12.2017). Atta Noors Partei, die Jamiat-e Islami, protestierte und sprach von einer "unverantwortlichen, hastigen Entscheidung, die sich gegen die Sicherheit und Stabilität in Afghanistan sowie gegen die Prinzipien der Einheitsregierung" richte (NZZ 18.12.2017). Die Ablösung des mächtigen Gouverneurs der nordafghanischen Provinz Balch droht Afghanistan in eine politische Krise zu stürzen (Handelsblatt 20.12.2017). Sogar der Außenminister Salahuddin Rabbani wollte nach Angaben eines Sprechers vorzeitig von einer Griechenlandreise zurückkehren (NZZ 18.12.2017). Atta Noor ist seit dem Jahr 2004 Gouverneur der Provinz Balkh und gilt als Gegner des Präsidenten Ashraf Ghani, der mit dem Jamiat-Politiker Abdullah Abdullah die Einheitsregierung führt (NZZ 18.12.2017). Atta Noor ist außerdem ein enger Partner der deutschen Entwicklungshilfe und des deutschen Militärs im Norden von Afghanistan (Handelsblatt 20.12.2017). In der Provinz Balkh ist ein militärischer Stützpunkt der Bundeswehr (Handelsblatt 20.12.2017). Quellen: -Strichaufzählung al Jazeera (20.10.2017): Deadly attacks hit mosques in XXXX and Ghor,al Jazeera (20.10.2017): Deadly attacks hit mosques in römisch 40 and Ghor, http://www.aljazeera.com/news/2017/10/dozens-feared-dead-attacks-afghanistan-171020142936566.html, Zugriff 20.12.2017 -Strichaufzählung BBC (31.10.2017): XXXX Green Zone attacked by suicide bomber, http://www.bbc.com/news/world-asia-41819850, Zugriff 20.12.2017BBC (31.10.2017): römisch 40 Green Zone attacked by suicide bomber, http://www.bbc.com/news/world-asia-41819850, Zugriff 20.12.2017 -Strichaufzählung BBC (21.10.2017): Afghan suicide mosque attacks kill scores of worshippers, http://www.bbc.com/news/world-asia-41699320, Zugriff 20.12.2017 -Strichaufzählung BS - Business Standard (24.11.2017): Key Haqqani network leader among dozens killed in Afghanistan, http://www.business-standard.com/article/news-ani/key-haqqani-network-leader-among-dozens-killed-in-afghanistan-117112400292_1.html, Zugriff 21.12.2017 -Strichaufzählung Guardian (7.11.2017): XXXX TV station defiantly resumes broadcasting moments after Isis attack ends, https://www.theguardian.com/world/2017/nov/07/gunmen-attack-XXXX-tv-station-after-explosion, Zugriff 20.12.2017Guardian (7.11.2017): römisch 40 TV station defiantly resumes broadcasting moments after Isis attack ends, https://www.theguardian.com/world/2017/nov/07/gunmen-attack-XXXX-tv-station-after-explosion, Zugriff 20.12.2017 -Strichaufzählung Handelsblatt (20.12.2017): Afghanistan stürzt in politische Krise, http://www.handelsblatt.com/politik/international/gouverneurs-abloesung-afghanistan-stuerzt-in-politische-krise/20759742.html, Zugriff 21.12.2017 -Strichaufzählung KUNA - Kuwait News Agency (15.12.2017): Security operations kill 12 rebels in Afghanistan, http://www.kuna.net.kw/ArticleDetails.aspx?id=2669249&language=en, Zugriff 21.12.2017 -Strichaufzählung Independent (20.10.2017): XXXX attack: Isis claims responsibility for Shia mosque suicide bombing killing at least 30 in Afghan capital,Independent (20.10.2017): römisch 40 attack: Isis claims responsibility for Shia mosque suicide bombing killing at least 30 in Afghan capital, http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/XXXX-attack-latest-update-shia-mosque-suicide-bomb-kills-death-afghanistan-capital-prayers-a8011466.html, Zugriff 20.12.2017 -Strichaufzählung INSO - International NGO Safety Organisation (o.D.): Afghanistan - Total incidents per month for the current year to date, http://www.ngosafety.org/country/afghanistan, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung INSO - The International NGO Safety Organisation

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Der afghanische Präsident Ghani hat mehrere Schritte unternommen, um die herausfordernde Sicherheitssituation in den Griff zu bekommen. So hielt er sein Versprechen den Sicherheitssektor zu reformieren, indem er korrupte oder inkompetente Minister im Innen- und Verteidigungsministerium feuerte, bzw. diese selbst zurücktraten; die afghanische Regierung begann den strategischen 4-Jahres Sicherheitsplan für die ANDSF umzusetzen (dabei sollen die Fähigkeiten der ANDSF gesteigert werden, größere Bevölkerungszentren zu halten); im Rahmen des Sicherheitsplanes sollen Anreize geschaffen werden, um die Taliban mit der afghanischen Regierung zu versöhnen; Präsident Ghani bewilligte die Erweiterung bilateraler Beziehungen zu Pakistan, so werden unter anderen gemeinsamen Anti-Terror Operationen durchgeführt werden (SIGAR 31.7.2017). Zwar endete die Kampfmission der US-Amerikaner gegen die Taliban bereits im Jahr 2014, dennoch werden, laut US-amerikanischem Verteidigungsminister, aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage 3.000 weitere Soldaten nach Afghanistan geschickt. Nach wie vor sind über 8.000 US-amerikanische Spezialkräfte in Afghanistan, um die afghanischen Truppen zu unterstützen (BBC 18.9.2017). Sicherheitsrelevante Vorfälle In den ersten acht Monaten wurden insgesamt 16.290 sicherheitsrelevante Vorfälle von den Vereinten Nationen (UN) registriert; in ihrem Berichtszeitraum (15.
  1. bis 31.8.2017) für das dritte Quartal, wurden 5.532 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert - eine Erhöhung von 3% gegenüber dem Vorjahreswert. Laut UN haben sich bewaffnete Zusammenstöße um 5% erhöht und machen nach wie vor 64% aller registrierten Vorfälle aus. 2017 gab es wieder mehr lange bewaffnete Zusammenstöße zwischen Regierung und regierungsfeindlichen Gruppierungen. Im Gegensatz zum Vergleichszeitraum des Jahres 2016, verzeichnen die UN einen Rückgang von 3% bei Anschlägen mit Sprengfallen [IEDs - improvised explosive device], Selbstmordangriffen, Ermordungen und Entführungen - nichtsdestotrotz waren sie Hauptursache für zivile Opfer. Die östliche Region verzeichnete die höchste Anzahl von Vorfällen, gefolgt von der südlichen Region (UN GASC 21.9.2017). Laut der internationalen Sicherheitsorganisation für NGOs (INSO) wurden in Afghanistan von 1.1.-31.8.2017 19.636 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert (Stand: 31.8.2017) (INSO o.D.). Zivilist/innen Landesweit war der bewaffnete Konflikt weiterhin Ursache für Verluste in der afghanischen Zivilbevölkerung. Zwischen dem 1.
  2. und 30.6.2017 registrierte die UNAMA 5.243 zivile Opfer (1.662 Tote und 3.581 Verletzte). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang bei zivilen Opfern von fast einem 1% gegenüber dem Vorjahreswert. Dem bewaffneten Konflikt in Afghanistan fielen zwischen 1.1.2009 und 30.6.2017 insgesamt 26.512 Zivilist/innen zum Opfer, während in diesem Zeitraum 48.931 verletzt wurden (UNAMA 7.2017). Im ersten Halbjahr 2017 war ein Rückgang ziviler Opfer bei Bodenoffensiven zu verzeichnen, während sich die Zahl ziviler Opfer aufgrund von IEDs erhöht hat (UNAMA 7.2017). Die Provinz XXXX verzeichnete die höchste Zahl ziviler Opfer - speziell in der Hauptstadt XXXX: von den 1.048 registrierten zivilen Opfer (219 Tote und 829 Verletzte), resultierten 94% aus Selbstmordattentaten und Angriffen durch regierungsfeindliche Elemente. Nach der Hauptstadt XXXX verzeichneten die folgenden Provinzen die höchste Zahl ziviler Opfer: Helmand, Kandahar, Nangarhar, Uruzgan, Faryab, Herat, Laghman, Kunduz und Farah. Im ersten Halbjahr 2017 erhöhte sich die Anzahl ziviler Opfer in 15 von Afghanistans 34 Provinzen (UNAMA 7.2017).Die Provinz römisch 40 verzeichnete die höchste Zahl ziviler Opfer - speziell in der Hauptstadt XXXX: von den 1.048 registrierten zivilen Opfer (219 Tote und 829 Verletzte), resultierten 94% aus Selbstmordattentaten und Angriffen durch regierungsfeindliche Elemente. Nach der Hauptstadt römisch 40 verzeichneten die folgenden Provinzen die höchste Zahl ziviler Opfer: Helmand, Kandahar, Nangarhar, Uruzgan, Faryab, Herat, Laghman, Kunduz und Farah. Im ersten Halbjahr 2017 erhöhte sich die Anzahl ziviler Opfer in 15 von Afghanistans 34 Provinzen (UNAMA 7.2017). High-profile Angriffe: Der US-Sonderbeauftragten für den Aufbau in Afghanistan (SIGAR), verzeichnete in seinem Bericht für das zweite Quartal des Jahres 2017 mehrere high-profil Angriffe; der Großteil dieser fiel in den Zeitraum des Ramadan (Ende Mai bis Ende Juni). Einige extremistische Organisationen, inklusive dem Islamischen Staat, behaupten dass Kämpfer, die während des Ramadan den Feind töten, bessere Muslime wären (SIGAR 31.7.2017). Im Berichtszeitraum (15.
  3. bis 31.8.2017) wurden von den Vereinten Nationen folgende High-profile Angriffe verzeichnet: Ein Angriff auf die schiitische Moschee in der Stadt Herat, bei dem mehr als 90 Personen getötet wurden (UN GASC 21.9.2017; vgl.: BBC 2.8.2017). Zu diesem Attentat bekannte sich der ISIL-KP (BBC 2.8.2017). Taliban und selbsternannte ISIL-KP Anhänger verübten einen Angriff auf die Mirza Olang Region im Distrikt Sayyad in der Provinz Sar-e Pul; dabei kam es zu Zusammenstößen mit regierungsfreundlichen Milizen. Im Zuge dieser Kämpfe, die von 3.-
  4. August anhielten, wurden mindestens 36 Menschen getötet (UN GASC 21.9.2017). In XXXX wurde Ende August eine weitere schiitische Moschee angegriffen, dabei wurden mindestens 28 Zivilist/innen getötet; auch hierzu bekannte sich der ISIL-KP (UN GASC 21.9.2017; vgl.: NYT 25.8.2017).Ein Angriff auf die schiitische Moschee in der Stadt Herat, bei dem mehr als 90 Personen getötet wurden (UN GASC 21.9.2017; vergleiche, BBC 2.8.2017). Zu diesem Attentat bekannte sich der ISIL-KP (BBC 2.8.2017). Taliban und selbsternannte ISIL-KP Anhänger verübten einen Angriff auf die Mirza Olang Region im Distrikt Sayyad in der Provinz Sar-e Pul; dabei kam es zu Zusammenstößen mit regierungsfreundlichen Milizen. Im Zuge dieser Kämpfe, die von 3.-
  5. August anhielten, wurden mindestens 36 Menschen getötet (UN GASC 21.9.2017). In römisch 40 wurde Ende August eine weitere schiitische Moschee angegriffen, dabei wurden mindestens 28 Zivilist/innen getötet; auch hierzu bekannte sich der ISIL-KP (UN GASC 21.9.2017; vergleiche, NYT 25.8.2017). Manche high-profile Angriffe waren gezielt gegen Mitarbeiter/innen der ANDSF und afghanischen Regierungsbeamte gerichtet; Zivilist/innen in stark bevölkerten Gebieten waren am stärksten von Angriffen dieser Art betroffen (SIGAR 31.7.2017). "Green Zone" in XXXX"Green Zone" in römisch 40 XXXX hatte zwar niemals eine formelle "Green Zone"; dennoch hat sich das Zentrum der afghanischen Hauptstadt, gekennzeichnet von bewaffneten Kontrollpunkten und Sicherheitswänden, immer mehr in eine militärische Zone verwandelt (Reuters 6.8.2017).römisch 40 hatte zwar niemals eine formelle "Green Zone"; dennoch hat sich das Zentrum der afghanischen Hauptstadt, gekennzeichnet von bewaffneten Kontrollpunkten und Sicherheitswänden, immer mehr in eine militärische Zone verwandelt (Reuters 6.8.2017). Eine Erweiterung der sogenannten Green Zone ist geplant; damit wird Verbündeten der NATO und der US-Amerikaner ermöglicht, auch weiterhin in der Hauptstadt XXXX zu bleiben ohne dabei Risiken ausgesetzt zu sein. XXXX City Compound - auch bekannt als das ehemalige Hauptquartier der amerikanischen Spezialkräfte, wird sich ebenso innerhalb der Green Zone befinden. Die Zone soll hinkünftig vom Rest der Stadt getrennt sein, indem ein Netzwerk an Kontrollpunkten durch Polizei, Militär und privaten Sicherheitsfirmen geschaffen wird. Die Erweiterung ist ein großes öffentliches Projekt, das in den nächsten zwei Jahren das Zentrum der Stadt umgestalten soll; auch sollen fast alle westlichen Botschaften, wichtige Ministerien, sowie das Hauptquartier der NATO und des US-amerikanischen Militärs in dieser geschützten Zone sein. Derzeit pendeln tagtäglich tausende Afghaninnen und Afghanen durch diese Zone zu Schulen und Arbeitsplätzen (NYT 16.9.2017).Eine Erweiterung der sogenannten Green Zone ist geplant; damit wird Verbündeten der NATO und der US-Amerikaner ermöglicht, auch weiterhin in der Hauptstadt römisch 40 zu bleiben ohne dabei Risiken ausgesetzt zu sein. römisch 40 City Compound - auch bekannt als das ehemalige Hauptquartier der amerikanischen Spezialkräfte, wird sich ebenso innerhalb der Green Zone befinden. Die Zone soll hinkünftig vom Rest der Stadt getrennt sein, indem ein Netzwerk an Kontrollpunkten durch Polizei, Militär und privaten Sicherheitsfirmen geschaffen wird. Die Erweiterung ist ein großes öffentliches Projekt, das in den nächsten zwei Jahren das Zentrum der Stadt umgestalten soll; auch sollen fast alle westlichen Botschaften, wichtige Ministerien, sowie das Hauptquartier der NATO und des US-amerikanischen Militärs in dieser geschützten Zone sein. Derzeit pendeln tagtäglich tausende Afghaninnen und Afghanen durch diese Zone zu Schulen und Arbeitsplätzen (NYT 16.9.2017). Nach einer Reihe von Selbstmordattentaten, die hunderte Opfer gefordert haben, erhöhte die afghanische Regierung die Sicherheit in der zentralen Region der Hauptstadt XXXX - dieser Bereich ist Sitz ausländischer Botschaften und Regierungsgebäude. Die Sicherheit in diesem diplomatischen Bereich ist höchste Priorität, da, laut amtierenden Polizeichef von XXXX, das größte Bedrohungsniveau in dieser Gegend verortet ist und eine bessere Sicherheit benötigt wird. Die neuen Maßnahmen sehen 27 neue Kontrollpunkte vor, die an 42 Straßen errichtet werden. Eingesetzt werden mobile Röntgengeräte, Spürhunde und Sicherheitskameras. Außerdem werden 9 weitere Straßen teilweise gesperrt, während die restlichen sechs Straßen für Autos ganz gesperrt werden. 1.200 Polizist/innen werden in diesem Bereich den Dienst verrichten, inklusive spezieller Patrouillen auf Motorrädern. Diese Maßnahmen sollen in den nächsten sechs Monaten schrittweise umgesetzt werden (Reuters 6.8.2017).Nach einer Reihe von Selbstmordattentaten, die hunderte Opfer gefordert haben, erhöhte die afghanische Regierung die Sicherheit in der zentralen Region der Hauptstadt römisch 40 - dieser Bereich ist Sitz ausländischer Botschaften und Regierungsgebäude. Die Sicherheit in diesem diplomatischen Bereich ist höchste Priorität, da, laut amtierenden Polizeichef von römisch 40 , das größte Bedrohungsniveau in dieser Gegend verortet ist und eine bessere Sicherheit benötigt wird. Die neuen Maßnahmen sehen 27 neue Kontrollpunkte vor, die an 42 Straßen errichtet werden. Eingesetzt werden mobile Röntgengeräte, Spürhunde und Sicherheitskameras. Außerdem werden 9 weitere Straßen teilweise gesperrt, während die restlichen sechs Straßen für Autos ganz gesperrt werden. 1.200 Polizist/innen werden in diesem Bereich den Dienst verrichten, inklusive spezieller Patrouillen auf Motorrädern. Diese Maßnahmen sollen in den nächsten sechs Monaten schrittweise umgesetzt werden (Reuters 6.8.2017). Eine erweiterter Bereich, die sogenannte "Blue Zone" soll ebenso errichtet werden, die den Großteil des Stadtzentrums beinhalten soll - in diesem Bereich werden strenge Bewegungseinschränkungen, speziell für Lastwagen, gelten. Lastwagen werden an einem speziellen externen Kontrollpunkt untersucht. Um in die Zone zu gelangen, müssen sie über die Hauptstraße (die auch zum Flughafen führt) zufahren (BBC 6.8.2017; vgl. Reuters 6.8.2017).Eine erweiterter Bereich, die sogenannte "Blue Zone" soll ebenso errichtet werden, die den Großteil des Stadtzentrums beinhalten soll - in diesem Bereich werden strenge Bewegungseinschränkungen, speziell für Lastwagen, gelten. Lastwagen werden an einem speziellen externen Kontrollpunkt untersucht. Um in die Zone zu gelangen, müssen sie über die Hauptstraße (die auch zum Flughafen führt) zufahren (BBC 6.8.2017; vergleiche Reuters 6.8.2017). ANDSF - afghanische Sicherheits- und Verteidigungskräfte Die Stärkung der ANDSF ist ein Hauptziel der Wiederaufbaubemühungen der USA in Afghanistan, damit diese selbst für Sicherheit sorgen können (SIGAR 20.6.2017). Die Stärke der afghanischen Nationalarmee (Afghan National Army - ANA) und der afghanischen Nationalpolizei (Afghan National Police - ANP), sowie die Leistungsbereitschaft der Einheiten, ist leicht gestiegen (SIGAR 31.7.2017). Die ANDSF wehrten Angriffe der Taliban auf Schlüsseldistrikte und große Bevölkerungszentren ab. Luftangriffe der Koalitionskräfte trugen wesentlich zum Erfolg der ANDSF bei. Im Berichtszeitraum von SIGAR verdoppelte sich die Zahl der Luftangriffe gegenüber dem Vergleichswert für 2016 (SIGAR 31.7.2017). Die Polizei wird oftmals von abgelegen Kontrollpunkten abgezogen und in andere Einsatzgebiete entsendet, wodurch die afghanische Polizei militarisiert wird und seltener für tatsächliche Polizeiarbeit eingesetzt wird. Dies erschwert es, die Loyalität der Bevölkerung zu gewinnen. Die internationalen Truppen sind stark auf die Hilfe der einheimischen Polizei und Truppen angewiesen (The Guardian 3.8.2017). Regierungsfeindliche Gruppierungen: Taliban Die Taliban waren landesweit handlungsfähig und zwangen damit die Regierung erhebliche Ressourcen einzusetzen, um den Status Quo zu erhalten. Seit Beginn ihrer Frühjahrsoffensive im April, haben die Taliban - im Gegensatz zum Jahr 2016 - keine größeren Versuche unternommen Provinzhauptstädte einzunehmen. Nichtsdestotrotz, gelang es den Taliban zumindest temporär einige Distriktzentren zu überrennen und zu halten; dazu zählen der Distrikt Taywara in der westlichen Provinz Ghor, die Distrikte Kohistan und Ghormach in der nördlichen Provinz Faryab und der Distrikt Jani Khel in der östlichen Provinz Paktia. Im Nordosten übten die Taliban intensiven Druck auf mehrere Distrikte entlang des Autobahnabschnittes Maimana-Andkhoy in der Provinz Faryab aus; die betroffenen Distrikte waren: Qaramol, Dawlat Abad, Shirin Tagab und Khwajah Sabz Posh. Im Süden verstärkten die Taliban ihre Angriffe auf Distrikte, die an die Provinzhauptstädte von Kandahar und Helmand angrenzten (UN GASC 21.9.2017). IS/ISIS/ISKP/ISIL-KP/Daesh Die Operationen des ISIL-KP in Afghanistan sind weiterhin auf die östliche Region Afghanistans beschränkt - nichtsdestotrotz bekannte sich die Gruppierung landesweit zu acht nennenswerten Vorfällen, die im Berichtszeitraum von den UN registriert wurden. ISIL- KP verdichtete ihre Präsenz in der Provinz Kunar und setze ihre Operationen in Gegenden der Provinz Nangarhar fort, die von den ANDSF bereits geräumt worden waren. Angeblich wurden Aktivitäten des ISIL-KP in den nördlichen Provinzen Jawzjan und Sar-e Pul, und den westlichen Provinzen Herat und Ghor berichtet (UN GASC 21.9.2017). Im sich zuspitzenden Kampf gegen den ISIL-KP können sowohl die ANDSF, als auch die Koalitionskräfte auf mehrere wichtige Erfolge im zweiten Quartal verweisen (SIGAR 31.7.2017): Im Juli wurde im Rahmen eines Luftangriffes in der Provinz Kunar der ISIL-KP- Emir, Abu Sayed, getötet. Im August wurden ein weiterer Emir des ISIL-KP, und drei hochrangige ISIL-KP-Führer durch einen Luftangriff getötet. Seit Juli 2016 wurden bereits drei Emire des ISIL-KP getötet (Reuters 13.8.2017); im April wurde Sheikh Abdul Hasib, gemeinsam mit 35 weiteren Kämpfern und anderen hochrangigen Führern in einer militärischen Operation in der Provinz Nangarhar getötet (WT 8.5.2017; vgl. SIGAR 31.7.2017). Ebenso in Nangarhar, wurde im Juni der ISIL-KP-Verantwortliche für mediale Produktionen, Jawad Khan, durch einen Luftangriff getötet (SIGAR 31.7.2017; vgl.: Tolonews 17.6.2017).Im sich zuspitzenden Kampf gegen den ISIL-KP können sowohl die ANDSF, als auch die Koalitionskräfte auf mehrere wichtige Erfolge im zweiten Quartal verweisen (SIGAR 31.7.2017): Im Juli wurde im Rahmen eines Luftangriffes in der Provinz Kunar der ISIL-KP- Emir, Abu Sayed, getötet. Im August wurden ein weiterer Emir des ISIL-KP, und drei hochrangige ISIL-KP-Führer durch einen Luftangriff getötet. Seit Juli 2016 wurden bereits drei Emire des ISIL-KP getötet (Reuters 13.8.2017); im April wurde Sheikh Abdul Hasib, gemeinsam mit 35 weiteren Kämpfern und anderen hochrangigen Führern in einer militärischen Operation in der Provinz Nangarhar getötet (WT 8.5.2017; vergleiche SIGAR 31.7.2017). Ebenso in Nangarhar, wurde im Juni der ISIL-KP-Verantwortliche für mediale Produktionen, Jawad Khan, durch einen Luftangriff getötet (SIGAR 31.7.2017; vergleiche, Tolonews 17.6.2017). Politische Entwicklungen Die Vereinten Nationen registrierten eine Stärkung der Nationalen Einheitsregierung. Präsident Ghani und CEO Abdullah einigten sich auf die Ernennung hochrangiger Posten - dies war in der Vergangenheit Grund für Streitigkeiten zwischen den beiden Führern gewesen (UN GASC 21.9.2017). Die parlamentarische Bestätigung einiger war nach wie vor ausständig; derzeit üben daher einige Minister ihr Amt kommissarisch aus. Die unabhängige afghanische Wahlkommission (IEC) verlautbarte, dass die Parlaments- und Distriktratswahlen am
  6. Juli 2018 abgehalten werden (UN GASC 21.9.2017). Quellen: -Strichaufzählung BBC (18.9.2017): US sends 3,000 more troops to Afghanistan, http://www.bbc.com/news/world-us-canada-41314428, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung BBC (2.8.2017): Herat mosque blast: IS says it was behind Afghanistan attack, http://www.bbc.com/news/world-asia-40802572, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung INSO - International NGO Safety Organisation (o.D.): Afghanistan - Total incidents per month for the current year to date, http://www.ngosafety.org/country/afghanistan, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung INSO - The International NGO Safety Organisation
(2017): Afghanistan - Gross Incident Rate, http://www.ngosafety.org/country/afghanistan, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (16.9.2017): U.S. Expands XXXX Security Zone, Digging In for Next Decade, https://www.nytimes.com/2017/09/16/world/asia/XXXX-greenzone-afghanistan.html?mcubz=3, Zugriff 20.9.2017NYT - The New York Times (16.9.2017): U.S. Expands römisch 40 Security Zone, Digging In for Next Decade, https://www.nytimes.com/2017/09/16/world/asia/XXXX-greenzone-afghanistan.html?mcubz=3, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung NYT - The New York Times (25.8.2017): ISIS Claims Deadly Attack on Shiite Mosque in Afghanistan, https://www.nytimes.com/2017/08/25/world/asia/mosque-XXXX-attack.html?mcubz=3, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung Reuters (13.8.2017): Senior Islamic State commanders killed in Afghanistan air strike: -Strichaufzählung U.S. military, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-airstrike/senior-islamicstate-commanders-killed-in-afghanistan-air-strike-u-s-military-idUSKCN1AT06J, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung Reuters (6.8.2017): XXXX 'Green Zone' tightened after attacks in Afghan capital,Reuters (6.8.2017): römisch 40 'Green Zone' tightened after attacks in Afghan capital, https://www.reuters.com/article/us-afghanistan-security/XXXX-green-zone-tightenedafter-attacks-in-afghan-capital-idUSKBN1AM0K7, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung SIGAR - Special Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (30.7.2017): QUARTERLY REPORT TO THE UNITED STATES CONGRESS, -Strichaufzählung https://www.sigar.mil/pdf/quarterlyreports/2017-07-30qr.pdf, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung SIGAR - Special Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (20.6.2017): Afghan national army: dod may have spent up to $28 million more than needed to procure camouflage uniforms that may be inappropriate for the Afghan environment, https://www.sigar.mil/pdf/special%20projects/SIGAR-17-48-SP.pdf, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung The Guardian (3.8.2017): The war America can't win: how the Taliban are regaining control in Afghanistan, https://www.theguardian.com/world/2017/aug/03/afghanistanwar-helmand-taliban-us-womens-rights-peace, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung Tolonews (17.6.2017): Daesh Media Leader Killed In Nangarhar Air Strike, http://www.tolonews.com/afghanistan/daesh-media-leader-killed-nangarhar-air-strike, Zugriff 19.9.2017 -Strichaufzählung UNAMA - UN Assistance Mission in Afghanistan: Afghanistan (7.2017): Protection of Civilians in Armed Conflict; Midyear Report 2017, https://unama.unmissions.org/sites/default/files/protection_of_civilians_in_armed_con flict_midyear_report_2017_july_2017.pdf, Zugriff 20.9.2017 -Strichaufzählung UN GASC - General Assembly Security Council (21.9.2017): The situation in Afghanistan and its implications for international peace and security, as of September 15th 2017, https://unama.unmissions.org/report-secretary-general-situation- -Strichaufzählung afghanistan-and-its-implications-international-peace-and-7, Zugriff 21.9.2017 -Strichaufzählung WT - The Washington Times (8.5.2017): Pentagon confirms Abdul Hasib, head of ISIS in Afghanistan, killed by U.S., Afghan special forces, http://www.washingtontimes.com/news/2017/may/8/abdul-hasib-head-isisafghanistan-killed-us-afghan/, Zugriff 19.9.2017 KI vom 22.06.2017: Aktualisierung der Sicherheitslage in Afghanistan - Q2.2017 Den Vereinten Nationen zufolge war die Sicherheitslage in Afghanistan im Berichtszeitraum weiterhin volatil: zwischen 1.
  1. und 31.5.2017 wurden von den Vereinten Nationen 6.252 sicherheitsrelevante Vorfälle registriert - eine Erhöhung von 2% gegenüber dem Vorjahreswert. Bewaffnete Zusammenstöße machten mit 64% den Großteil registrierter Vorfälle aus, während IEDs [Anm.: improvised explosive device] 16% der Vorfälle ausmachten - gezielte Tötungen sind hingegen um 4% zurückgegangen. Die östlichen und südöstlichen Regionen zählten auch weiterhin zu den volatilsten; sicherheitsrelevante Vorfälle haben insbesondere in der östlichen Region um 22% gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Die Taliban haben hauptsächlich folgende Provinzen angegriffen: Badakhshan, Baghlan, Farah, Faryab, Helmand, Kunar, Kunduz, Laghman, Sar-e Pul, Zabul und Uruzgan. Talibanangriffe auf afghanische Sicherheitskräfte konnten durch internationale Unterstützung aus der Luft abgewiesen werden. Die Anzahl dieser Luftangriffe ist mit einem Plus von 112% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2016 deutlich gestiegen (UN GASC 20.6.2017). Laut der internationalen Sicherheitsorganisation für NGOs (INSO) wurden in Afghanistan 11.647 sicherheitsrelevante Vorfälle von 1.1.-31.5.2017 registriert (Stand: 31.5.2017) (INSO o.D.). ANDSF - afghanische Sicherheits- und Verteidigungskräfte Laut einem Bericht des amerikanischen Verteidigungsministeriums behielten die ANDSF, im Berichtszeitraum 1.12.2016-31.5.2017 trotz aufständischer Gruppierungen, auch weiterhin Kontrolle über große Bevölkerungszentren: Die ANDSF waren im Allgemeinen fähig große Bevölkerungszentren zu schützen, die Taliban davon abzuhalten gewisse Gebiete für einen längeren Zeitraum zu halten und auf Talibanangriffe zu reagieren. Die ANDSF konnten in städtischen Gebieten Siege für sich verbuchen, während die Taliban in gewissen ländlichen Gebieten Erfolge erzielen konnten, in denen die ANDSF keine dauernde Präsenz hatten. Spezialeinheiten der afghanischen Sicherheitskräfte (ASSF - Afghan Special Security Forces) leiteten effektiv offensive Befreiungsoperationen (US DOD 6.2017). Bis Ende April 2017 lag die Truppenstärke der afghanischen Armee [ANA - Afghan National Army] bei 90,4% und die der afghanischen Nationalpolizei [ANP - Afghan National Police] bei 95,1% ihrer Sollstärke (UN GASC 20.6.2017). High-profile Angriffe: Als sichere Gebiete werden in der Regel die Hauptstadt XXXX und die regionalen Zentren Herat und Mazar-e Sharif genannt. Die Wahrscheinlichkeit, hier Opfer von Kampfhandlungen zu werden, ist relativ geringer als zum Beispiel in den stark umkämpften Provinzen Helmand, Nangarhar und Kunduz (DW 31.5.2017).Als sichere Gebiete werden in der Regel die Hauptstadt römisch 40 und die regionalen Zentren Herat und Mazar-e Sharif genannt. Die Wahrscheinlichkeit, hier Opfer von Kampfhandlungen zu werden, ist relativ geringer als zum Beispiel in den stark umkämpften Provinzen Helmand, Nangarhar und Kunduz (DW 31.5.2017). Hauptstadt XXXXHauptstadt römisch 40 XXXX wird immer wieder von Attentaten erschüttert (DW 31.5.2017):römisch 40 wird immer wieder von Attentaten erschüttert (DW 31.5.2017): Am 31.5.2017 kamen bei einem Selbstmordattentat im hochgesicherten Diplomatenviertel XXXXs mehr als 150 Menschen ums Leben und mindestens 300 weitere wurden schwer verletzt als ein Selbstmordattentäter einen Sprengstoff beladenen Tanklaster mitten im Diplomatenviertel in die Luft sprengte (FAZ 6.6.2017; vgl. auch:Am 31.5.2017 kamen bei einem Selbstmordattentat im hochgesicherten Diplomatenviertel römisch 40 s mehr als 150 Menschen ums Leben und mindestens 300 weitere wurden schwer verletzt als ein Selbstmordattentäter einen Sprengstoff beladenen Tanklaster mitten im Diplomatenviertel in die Luft sprengte (FAZ 6.6.2017; vergleiche auch: al-Jazeera 31.5.2017; The Guardian 31.5.2017; BBC 31.5.2017; UN News Centre 31.5.2017). Bedeutend ist der Angriffsort auch deswegen, da dieser als der sicherste und belebteste Teil der afghanischen Hauptstadt gilt. XXXX war in den Wochen vor diesem Anschlag relativ ruhig (al-Jazeera 31.5.2017).al-Jazeera 31.5.2017; The Guardian 31.5.2017; BBC 31.5.2017; UN News Centre 31.5.2017). Bedeutend ist der Angriffsort auch deswegen, da dieser als der sicherste und belebteste Teil der afghanischen Hauptstadt gilt. römisch 40 war in den Wochen vor diesem Anschlag relativ ruhig (al-Jazeera 31.5.2017). Zunächst übernahm keine Gruppe Verantwortung für diesen Angriff; ein Talibansprecher verlautbarte nicht für diesen Vorfall verantwortlich zu sein (al-Jazeera 31.5.2017). Der afghanische Geheimdienst (NDS) macht das Haqqani-Netzwerk für diesen Vorfall verantwortlich (The Guardian 2.6.2017; vgl. auch: Fars News 7.6.2017); schlussendlich bekannte sich der Islamische Staat dazu (Fars News 7.6.2017).Zunächst übernahm keine Gruppe Verantwortung für diesen Angriff; ein Talibansprecher verlautbarte nicht für diesen Vorfall verantwortlich zu sein (al-Jazeera 31.5.2017). Der afghanische Geheimdienst (NDS) macht das Haqqani-Netzwerk für diesen Vorfall verantwortlich (The Guardian 2.6.2017; vergleiche auch: Fars News 7.6.2017); schlussendlich bekannte sich der Islamische Staat dazu (Fars News 7.6.2017). Nach dem Anschlag im Diplomatenviertel in XXXX haben rund 1.000 Menschen, für mehr Sicherheit im Land und eine Verbesserung der Sicherheit in XXXX demonstriert (FAZ 2.6.2017). Bei dieser Demonstration kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und den Sicherheitskräften (The Guardian 2.6.2017); dabei wurden mindestens sieben Menschen getötet und zahlreiche verletzt (FAZ 2.6.2017).Nach dem Anschlag im Diplomatenviertel in römisch 40 haben rund 1.000 Menschen, für mehr Sicherheit im Land und eine Verbesserung der Sicherheit in römisch 40 demonstriert (FAZ 2.6.2017). Bei dieser Demonstration kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und den Sicherheitskräften (The Guardian 2.6.2017); dabei wurden mindestens sieben Menschen getötet und zahlreiche verletzt (FAZ 2.6.2017). Auf der Trauerfeier für einen getöteten Demonstranten- den Sohn des stellvertretenden Senatspräsidenten - kam es am 3.6.2017 erneut zu einem Angriff, bei dem mindestens 20 Menschen getötet und 119 weitere verletzt worden waren. Polizeiberichten zufolge, waren während des Begräbnisses drei Bomben in schneller Folge explodiert (FAZ 3.6.2017; vgl. auch: The Guardian 3.6.2017); die Selbstmordattentäter waren als Trauergäste verkleidet (The Guardian 3.6.2017). Hochrangige Regierungsvertreter, unter anderem auch Regierungsgeschäftsführer Abdullah Abdullah, hatten an der Trauerfeier teilgenommen (FAZ 3.6.2017; vgl. auch: The Guardian 3.6.2017).Auf der Trauerfeier für einen getöteten Demonstranten- den Sohn des stellvertretenden Senatspräsidenten - kam es am 3.6.2017 erneut zu einem Angriff, bei dem mindestens 20 Menschen getötet und 119 weitere verletzt worden waren. Polizeiberichten zufolge, waren während des Begräbnisses drei Bomben in schneller Folge explodiert (FAZ 3.6.2017; vergleiche auch: The Guardian 3.6.2017); die Selbstmordattentäter waren als Trauergäste verkleidet (The Guardian 3.6.2017). Hochrangige Regierungsvertreter, unter anderem auch Regierungsgeschäftsführer Abdullah Abdullah, hatten an der Trauerfeier teilgenommen (FAZ 3.6.2017; vergleiche auch: The Guardian 3.6.2017). Herat Anfang Juni 2017 explodierte eine Bombe beim Haupteingang der historischen Moschee Jama Masjid; bei diesem Vorfall wurden mindestens 7 Menschen getötet und 15 weitere verletzt (Reuters 6.6.2017; vgl. auch: TMN 7.6.2017). Zu diesem Vorfall hat sich keine Terrrorgruppe bekannt (TMN 7.6.2017; vgl. auch: US News 12.6.2017). Sirajuddin Haqqani - stellvertretender Leiter der Taliban und Führer des Haqqani Netzwerkes - verlautbarte, die Taliban wären für diese Angriffe in XXXX und Herat nicht verantwortlich (WP 12.6.2017).Anfang Juni 2017 explodierte eine Bombe beim Haupteingang der historischen Moschee Jama Masjid; bei diesem Vorfall wurden mindestens 7 Menschen getötet und 15 weitere verletzt (Reuters 6.6.2017; vergleiche auch: TMN 7.6.2017). Zu diesem Vorfall hat sich keine Terrrorgruppe bekannt (TMN 7.6.2017; vergleiche auch: US News 12.6.2017). Sirajuddin Haqqani - stellvertretender Leiter der Taliban und Führer des Haqqani Netzwerkes - verlautbarte, die Taliban wären für diese Angriffe in römisch 40 und Herat nicht verantwortlich (WP 12.6.2017). Mazar-e Sharif Auf der Militärbase Camp Shaheen in der nördlichen Stadt Mazar-e Sharif eröffnete Mitte Juni 2017 ein afghanischer Soldat das Feuer auf seine Kameraden und verletzte mindestens acht Soldaten (sieben US-amerikanische und einen afghanischen) (RFE/RL 17.6.2017). Die Anzahl solcher "Insider-Angriffe" [Anm.: auch green-on-blue attack genannt] hat sich in den letzten Monaten erhöht. Unklar ist, ob die Angreifer abtrünnige Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte sind oder ob sie Eindringlinge sind, die Uniformen der afghanischen Armee tragen (RFE/RL 17.6.2017). Vor dem Vorfall im Camp Shaheen kam es dieses Jahr zu zwei weiteren registrierten Insider-Angriffen: der erste Vorfall dieses Jahres fand Mitte März auf einem Militärstützpunkt in Helmand statt: ein Offizier des afghanischen Militärs eröffnete das Feuer und verletzte drei US-amerikanische Soldaten (LWJ 11.6.2017; vgl. auch: al-Jazeera 11.6.2017).Die Anzahl solcher "Insider-Angriffe" [Anm.: auch green-on-blue attack genannt] hat sich in den letzten Monaten erhöht. Unklar ist, ob die Angreifer abtrünnige Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte sind oder ob sie Eindringlinge sind, die Uniformen der afghanischen Armee tragen (RFE/RL 17.6.2017). Vor dem Vorfall im Camp Shaheen kam es dieses Jahr zu zwei weiteren registrierten Insider-Angriffen: der erste Vorfall dieses Jahres fand Mitte März auf einem Militärstützpunkt in Helmand statt: ein Offizier des afghanischen Militärs eröffnete das Feuer und verletzte drei US-amerikanische Soldaten (LWJ 11.6.2017; vergleiche auch: al-Jazeera 11.6.2017). Der zweite Vorfall fand am 10.6.2017 im Zuge einer militärischen Operation im Distrikt Achin in der Provinz Nangarhar statt, wo ein afghanischer Soldat drei US-amerikanische Soldaten tötete und einen weiteren verwundete; der Angreifer wurde bei diesem Vorfall ebenso getötet (BBC 10.6.21017; vgl. auch: LWJ 11.6.2017; DZ 11.6.2017).Der zweite Vorfall fand am 10.6.2017 im Zuge einer militärischen Operation im Distrikt Achin in der Provinz Nangarhar statt, wo ein afghanischer Soldat drei US-amerikanische Soldaten tötete und einen weiteren verwundete; der Angreifer wurde bei diesem Vorfall ebenso getötet (BBC 10.6.21017; vergleiche auch: LWJ 11.6.2017; DZ 11.6.2017). Regierungsfeindliche Gruppierungen: Afghanistan ist mit einer anhaltenden Bedrohung durch mehr als 20 aufständische Gruppen bzw. terroristische Netzwerke, die in der AfPak-Region operieren, konfrontiert; zu diesen Gruppierungen zählen unter anderem die Taliban, das Haqqani Netzwerk, der Islamische Staat und al-Qaida (US DOD 6.2017). Taliban Die Fähigkeiten der Taliban und ihrer Operationen variieren regional signifikant; sie verwerten aber weiterhin ihre begrenzten Erfolge, indem sie diese auf sozialen Medien und durch Propagandakampagnen als strategische Siege bewerben (US DOD 6.2017). Die Taliban haben ihre diesjährige Frühjahrsoffensive "Operation Mansouri" am
  2. April 2017 eröffnet (UN GASC 20.6.2017; vgl. auch:Die Taliban haben ihre diesjährige Frühjahrsoffensive "Operation Mansouri" am
  3. April 2017 eröffnet (UN GASC 20.6.2017; vergleiche auch: BBC 7.5.2017). In einer Stellungnahme verlautbarten sie folgende Ziele: um die Anzahl ziviler Opfer zu minimieren, wollen sie sich auf militärische und politische Ziele konzentrieren, indem ausländische Kräfte in Afghanistan, sowie ihre afghanischen Partner angegriffen werden sollen. Nichtdestotrotz gab es bezüglich der Zahl ziviler Opfer keine signifikante Verbesserung (UN GASC 20.6.2017). Während des Berichtszeitraumes der Vereinten Nationen gelang es den Taliban den strategischen Distrikt Zaybak/Zebak in der Provinz Badakhshan zu erobern (UN GASC 20.6.2017; vgl. auch: Pajhwok 11.5.2017); die afghanischen Sicherheitskräfte konnten den Distrikt einige Wochen später zurückerobern (Pajhwok 11.5.2017). Kurzfristig wurden auch der Distrikt Sangin in Helmand, der Distrikt Qal'ah-e Zal in Kunduz und der Distrikt Baha' al-Din in Takhar von den Taliban eingenommen (UN GASC 20.6.2017).Während des Berichtszeitraumes der Vereinten Nationen gelang es den Taliban den strategischen Distrikt Zaybak/Zebak in der Provinz Badakhshan zu erobern (UN GASC 20.6.2017; vergleiche auch: Pajhwok 11.5.2017); die afghanischen Sicherheitskräfte konnten den Distrikt einige Wochen später zurückerobern (Pajhwok 11.5.2017). Kurzfristig wurden auch der Distrikt Sangin in Helmand, der Distrikt Qal'ah-e Zal in Kunduz und der Distrikt Baha' al-Din in Takhar von den Taliban eingenommen (UN GASC 20.6.2017). Bei einer Friedens- und Sicherheitskonferenz in XXXX wurde unter anderem überlegt, wie die radikal-islamischen Taliban an den Verhandlungstisch geholt werden könnten (Tagesschau 6.6.2017).Bei einer Friedens- und Sicherheitskonferenz in römisch 40 wurde unter anderem überlegt, wie die radikal-islamischen Taliban an den Verhandlungstisch geholt werden könnten (Tagesschau 6.6.2017). Präsident Ghani verlautbarte mit den Taliban reden zu wollen: sollten die Taliban dem Friedensprozess beiwohnen, so werde die afghanische Regierung ihnen erlauben ein Büro zu eröffnen; dies sei ihre letzte Chance (WP 6.6.2017). IS/ISIS/ISKP/ISIL-KP/Daesh Der IS-Zweig in Afghanistan - teilweise bekannt als IS Khorasan - ist seit dem Jahr 2015 aktiv; er kämpft gegen die Taliban, sowie gegen die afghanischen und US-amerikanischen Kräfte (Dawn 7.5.2017; vgl. auch: DZ 14.6.2017). Der IS hat trotz verstärkter Militäroperationen, eine Präsenz in der Provinz Nangarhar (UN GASC 20.6.2017; vgl. auch: DZ 14.6.2017).Der IS-Zweig in Afghanistan - teilweise bekannt als IS Khorasan - ist seit dem Jahr 2015 aktiv; er kämpft gegen die Taliban, sowie gegen die afghanischen und US-amerikanischen Kräfte (Dawn 7.5.2017; vergleiche auch: DZ 14.6.2017). Der IS hat trotz verstärkter Militäroperationen, eine Präsenz in der Provinz Nangarhar (UN GASC 20.6.2017; vergleiche auch: DZ 14.6.2017). Mehreren Quellen zufolge, eroberte der IS Mitte Juni 2017 die strategisch wichtige Festung der Taliban Tora Bora; bekannt als Zufluchtsort bin-Ladens. Die Taliban negieren den Sieg des IS und verlautbarten die Kämpfe würden anhalten (DZ 14.6.2017; vgl. auch:Mehreren Quellen zufolge, eroberte der IS Mitte Juni 2017 die strategisch wichtige Festung der Taliban Tora Bora; bekannt als Zufluchtsort bin-Ladens. Die Taliban negieren den Sieg des IS und verlautbarten die Kämpfe würden anhalten (DZ 14.6.2017; vergleiche auch: NYT 14.6.2017; IBT 14.6.2017). Lokale Stammesälteste bestätigten hingen den Rückzug der Taliban aus großen Teilen Tora Boras (Dawn 16.6.2017). Quellen: -Strichaufzählung al-Jazeera (11.6.2017): US troops killed in 'insider attack' in Nangarhar, http://www.aljazeera.com/news/2017/06/troops-killed-insider-attack-nangarhar-170610143131831.html, Zugriff 21.6.2017 -Strichaufzählung al-Jazeera (31.5.2017): XXXX bombing: Huge explosion rocks diplomatic district,al-Jazeera (31.5.2017): römisch 40 bombing: Huge explosion rocks diplomatic district, http://www.aljazeera.com/news/2017/05/huge-blast-rocks-XXXX-diplomatic-area-170531040318591.html, Zugriff 20.6.2017 -Strichaufzählung BBC (10.6.2017): Afghanistan: US soldiers 'killed by commando' in Achin district, http://www.bbc.com/news/world-asia-40232491, Zugriff 21.6.2017 -Strichaufzählung BBC (31.5.2017): XXXX bomb: Diplomatic zone attack kills dozens, http://www.bbc.com/news/world-asia-40102903, Zugriff 20.6.2017BBC (31.5.2017): römisch 40 bomb: Diplomatic zone attack kills dozens, http://www.bbc.com/news/world-asia-40102903, Zugriff 20.6.2017 -Strichaufzählung Dawn (16.7.2017): IS captures Tora Bora, Bin Laden's former hideout, https://www.dawn.com/news/1339807, Zugriff 21.6.2017 -Strichaufzählung Dawn (7.5.2017): IS chief in Afghanistan killed, claims President Ashraf Ghani, https://www.dawn.com/news/1331700, Zugriff 8.5.2017 -Strichaufzählung DW - Deutsche Welle (31.5.2017): Afghanistan: "Sicherheitslage hat sich verschlechtert", http://www.dw.com/de/afghanistan-sicherheitslage-hat-sich-verschlechtert/a-39058179, Zugriff 20.6.2017 -Strichaufzählung DZ - Die Zeit (14.6.2017): IS erobert strategisch wichtige Stellung von Taliban, http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/afghanistan-islamischer-staat

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