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{'item': 'W209 2001117-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum27.03.2018 GeschäftszahlW209 2001117-1 SpruchW209 2001117-1/15E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Reinhard SEITZ als Vorsitzendenden und den Richter Mag. Harald WÖGERBAUER sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Gerald SOMMERHUBER als Beisitzer über die Beschwerde des XXXX , vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt, Hauptstraße 7, 8650 Kindberg, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Kärnten, vom 26.06.2012, OB: 610-826047-001, betreffend Abweisung des Antrages auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Reinhard SEITZ als Vorsitzendenden und den Richter Mag. Harald WÖGERBAUER sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Gerald SOMMERHUBER als Beisitzer über die Beschwerde des römisch 40 , vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt, Hauptstraße 7, 8650 Kindberg, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Kärnten, vom 26.06.2012, OB: 610-826047-001, betreffend Abweisung des Antrages auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Mit dem beim Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten, (in weiterer Folge die belangte Behörde) am 22.11.2006 eingelangten Antrag beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Entschädigung nach dem Impfschadengesetz wegen Folgen einer am 13.04.1989 verabreichten FSME-Impfung.
  2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 02.05.2007 wurde der Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz gemäß §§ 1, 1a und 1b Impfschadengesetz mit der Begründung abgewiesen, dass die gesetzliche Möglichkeit einer Anerkennung im gegenständlichen Fall erst mit 01.08.1991 in Kraft getreten, die angeschuldigte FSME-Impfung jedoch bereits am 13.04.1989 verabreicht worden sei.
  3. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 02.05.2007 wurde der Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz gemäß Paragraphen eins, eins a und eins b Impfschadengesetz mit der Begründung abgewiesen, dass die gesetzliche Möglichkeit einer Anerkennung im gegenständlichen Fall erst mit 01.08.1991 in Kraft getreten, die angeschuldigte FSME-Impfung jedoch bereits am 13.04.1989 verabreicht worden sei.
  4. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 02.07.2007 fristgerecht Berufung an die Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten (in weiterer Folge die Bundesberufungskommission) und brachte darin vor, dass die erste FSME-Impfung am 13.04.1989, die zweite am 26.05.1989, die dritte am 01.03.1990 und die vierte am 19.04.1993 erfolgt sei und er seine bestehende Gesundheitsschädigung auf die Verabreichung dieser Impfungen zurückführe. Jedenfalls sei die FSME-Impfung von der Verordnung aus dem Jahr 1991 umfasst. Mit der Novelle 1991 seien nicht nur die ab 1991 stattfindenden Impfungen vom Impfschadengesetz umfasst, sondern auch jene, die zuvor seit Erlassung des Impfschadengesetzes 1973 ergangen seien. Da im Gesetz eine diesbezügliche Gesetzesinterpretation jedenfalls nicht vorgesehen sei, habe sich die Entschädigungspflicht auch auf die zuvor verabreichten Impfungen zu erstrecken, sofern sie in der Verordnung 1991 genannt seien. Dies gelte umso mehr, wenn im Zeitraum danach eine Auffrischungsimpfung erfolgt sei und allenfalls die erste Impfung schon einen Schaden verursacht habe.
  5. Mit Bescheid der Bundesberufungskommission vom 04.12.2007 wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt.
  6. Am 14.02.2008 erstattete Dr. XXXX W XXXX , Facharzt für Arbeitsmedizin und Sportmedizin, Gutachter für das Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark, auf Grund der Vorschreibung der belangten Behörde an den Ärztlichen Dienst vom 13.12.2007, folgendes Gutachten:
  7. Am 14.02.2008 erstattete Dr. römisch 40 W römisch 40 , Facharzt für Arbeitsmedizin und Sportmedizin, Gutachter für das Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark, auf Grund der Vorschreibung der belangten Behörde an den Ärztlichen Dienst vom 13.12.2007, folgendes Gutachten: "Persönliche Begutachtung am 14.02.2008, 14:45 Uhr. Bei der Begutachtung ist der Vater, Hr. XXXX , der gleichzeitig auch der Sachwalter ist, anwesend.Bei der Begutachtung ist der Vater, Hr. römisch 40 , der gleichzeitig auch der Sachwalter ist, anwesend. Anamnese: Der Vater gibt an, dass sich XXXX nach einer Impfung um das
  8. Lj. einige Tage (ca. 3-4) in seinem Verhalten geändert habe. Er sei plötzlich sehr hyperaktiv geworden, etwas später seien dann auch gewisse aggressive Tendenzen hinzugekommen. Zuvor sei er ein ruhiges und braves Kind gewesen, auch sei die Schwangerschaft normal verlaufen, die Geburt ohne Komplikationen am Geburtstermin ohne Einsatz irgendwelcher Hilfsmittel erfolgt.Der Vater gibt an, dass sich römisch 40 nach einer Impfung um das
  9. Lj. einige Tage (ca. 3-4) in seinem Verhalten geändert habe. Er sei plötzlich sehr hyperaktiv geworden, etwas später seien dann auch gewisse aggressive Tendenzen hinzugekommen. Zuvor sei er ein ruhiges und braves Kind gewesen, auch sei die Schwangerschaft normal verlaufen, die Geburt ohne Komplikationen am Geburtstermin ohne Einsatz irgendwelcher Hilfsmittel erfolgt. Die Hyperaktivität wird derartig beschrieben, dass er im Wesentlichen nicht mehr für kürzere Zeit still sitzen blieb, er sei ständig in Bewegung gewesen, habe unruhig gewirkt und sei für Dinge immer nur sehr kurz interessiert gewesen. Auch sei der Blick, nachdem er zuvor eher ein fröhliches Kind gewesen sei, welches häufig gelächelt habe, grimmig geworden und er erschien weniger Freude an den Dingen zu empfinden. Von seinem Entwicklungszustand habe der Vater jedoch keine Regression bemerkt, weder in intellektueller noch in motorischer Hinsicht. Der Vater habe den impfenden Arzt befragt, ob dies eine Nebenwirkung der Impfung sein könne, wobei dieser und auch andere befragten Ärzte mit einer Ausnahme dies verneinten. Aus diesem Grund wurde auch die
  10. Teilimpfung ca. 3 bis 4 Wochen nach der Erstimpfung gegeben, wobei nach dieser
  11. Impfung keine weitere Veränderung aufgefallen sei, weshalb auch dann zum vorgesehenen Zeitpunkt die
  12. Teilimpfung wieder ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt wurde. Zuvor seien auch in der Kleinkind- bzw. Säuglingsphase keine Verletzungen aufgetreten, auch seien keine besonderen schwerwiegenden Erkrankungen, abgesehen von für das Alter üblichen Infekten vorgekommen. Auch habe er vor den Impfungen bzw. gemeinsam mit den Impfungen keine Medikamente erhalten. XXXX sei ein Einzelkind, weder von den Eltern noch von engen Verwandten seien besondere Erkrankungen insbesondere neurologischer Seite bekannt.römisch 40 sei ein Einzelkind, weder von den Eltern noch von engen Verwandten seien besondere Erkrankungen insbesondere neurologischer Seite bekannt. In weiterer Folge habe er bereits im Kindergarten auf Grund seiner Hyperaktivität Probleme gehabt, sei dann in XXXX im XXXX in die Volksschule gegangen, wobei er hier eine sehr verständnisvolle Lehrerin gehabt habe und er daher die 4 Jahre Volksschulzeit mit Unterbrechung eines Aufenthaltes von ca. 2 Monaten oder auch mehr an der heilpädagogischen Station in der XXXX absolviert habe.In weiterer Folge habe er bereits im Kindergarten auf Grund seiner Hyperaktivität Probleme gehabt, sei dann in römisch 40 im römisch 40 in die Volksschule gegangen, wobei er hier eine sehr verständnisvolle Lehrerin gehabt habe und er daher die 4 Jahre Volksschulzeit mit Unterbrechung eines Aufenthaltes von ca. 2 Monaten oder auch mehr an der heilpädagogischen Station in der römisch 40 absolviert habe. Dann sei er in XXXX in die Hauptschule gegangen, wobei sich hier bei mehreren Lehrern deutliche Probleme ergeben hätten, zumal er auch dort sehr unruhig gewesen sei, er sei hyperaktiv gewesen, habe sich immer nur kurz konzentrieren können, immer wieder aufstehen wollen. Eine Schulpädagogin in dieser Zeit habe ihm eine normale intellektuelle Entwicklung attestiert.Dann sei er in römisch 40 in die Hauptschule gegangen, wobei sich hier bei mehreren Lehrern deutliche Probleme ergeben hätten, zumal er auch dort sehr unruhig gewesen sei, er sei hyperaktiv gewesen, habe sich immer nur kurz konzentrieren können, immer wieder aufstehen wollen. Eine Schulpädagogin in dieser Zeit habe ihm eine normale intellektuelle Entwicklung attestiert. Auf Grund seiner unruhigen Art habe er oft Strafen und Zusatzarbeiten ausgefasst und sei dadurch zunehmend unter psychischen Druck geraten, weshalb dann auch in der
  13. Klasse der Hauptschule eine Umschulung in die Sonderschule nach XXXX erfolgte, wo er sich dann einigermaßen wieder stabilisierte.Auf Grund seiner unruhigen Art habe er oft Strafen und Zusatzarbeiten ausgefasst und sei dadurch zunehmend unter psychischen Druck geraten, weshalb dann auch in der
  14. Klasse der Hauptschule eine Umschulung in die Sonderschule nach römisch 40 erfolgte, wo er sich dann einigermaßen wieder stabilisierte. Durch den Wegfall des Leistungsdruckes verspürte der Vater eine deutliche Entspannung der Situation, jedoch nach Ende des Schuljahres (insgesamt sei er dort ca. 3 Monate gewesen) wurde diese Schule wegen Schülermangels geschlossen, weshalb er dann im XXXX in XXXX eingeschult wurde.Durch den Wegfall des Leistungsdruckes verspürte der Vater eine deutliche Entspannung der Situation, jedoch nach Ende des Schuljahres (insgesamt sei er dort ca. 3 Monate gewesen) wurde diese Schule wegen Schülermangels geschlossen, weshalb er dann im römisch 40 in römisch 40 eingeschult wurde. Beim nochmaligen Nachdenken über die Zeiträume sei er wahrscheinlich aber eher nur 2 Jahre in der Hauptschule in XXXX gewesen.Beim nochmaligen Nachdenken über die Zeiträume sei er wahrscheinlich aber eher nur 2 Jahre in der Hauptschule in römisch 40 gewesen. Die Beendigung seiner Schulpflicht habe er dann für 2 Jahre im XXXX verbracht, dort habe es keine besonderen Probleme gegeben; durch den Wegfall des Leistungsdruckes und das gute Eingehen von Seiten des Lehrpersonals habe er sich im Wesentlichen gut entwickelt.Die Beendigung seiner Schulpflicht habe er dann für 2 Jahre im römisch 40 verbracht, dort habe es keine besonderen Probleme gegeben; durch den Wegfall des Leistungsdruckes und das gute Eingehen von Seiten des Lehrpersonals habe er sich im Wesentlichen gut entwickelt. In weiterer Folge wurde eine Ausbildung über das BBRZ versucht, dies habe ca. 1/2 Jahr oder auch etwas länger gedauert, sei jedoch nicht erfolgreich gewesen, weshalb er dann ins Kompetenzcenter nach XXXX gekommen sei.In weiterer Folge wurde eine Ausbildung über das BBRZ versucht, dies habe ca. 1/2 Jahr oder auch etwas länger gedauert, sei jedoch nicht erfolgreich gewesen, weshalb er dann ins Kompetenzcenter nach römisch 40 gekommen sei. Dort sei er ca. 1,5 bis 2 Jahre gewesen, wurde abermals ausgiebig getestet und habe mehrere Schulungsmaßnahmen auch im handwerklichen Bereich bekommen, jedoch habe er sich handwerklich nicht als ausreichend geschickt gezeigt, zumal er feinmotorische Probleme gezeigt habe. Nach dieser Zeit sei er dann beim AMS gemeldet gewesen, habe verschiedene Kurse absolviert. Insbesondere habe er den Staplerschein sowie den Schein zum Bedienen von flurgesteuerten Kränen sowie auch eine Zusatzqualifikation für Logistiktätigkeiten absolviert. Er sei dann bei Leasingfirmen ( XXXX und XXXX ) angestellt gewesen und dort für eher immer nur sehr kurze Phasen an diverse Firmen verliehen worden. Insgesamt sei er bei beiden Personalleasingfirmen ca. 6 Monate beschäftigt gewesen, das Problem bei den Arbeitstätigkeiten sei gewesen, dass er zwar am Anfang recht interessiert gewesen sei, jedoch relativ bald müde geworden wäre, das Interesse verloren hätte und daher nicht mehr zur Arbeit gegangen sei.Er sei dann bei Leasingfirmen ( römisch 40 und römisch 40 ) angestellt gewesen und dort für eher immer nur sehr kurze Phasen an diverse Firmen verliehen worden. Insgesamt sei er bei beiden Personalleasingfirmen ca. 6 Monate beschäftigt gewesen, das Problem bei den Arbeitstätigkeiten sei gewesen, dass er zwar am Anfang recht interessiert gewesen sei, jedoch relativ bald müde geworden wäre, das Interesse verloren hätte und daher nicht mehr zur Arbeit gegangen sei. Seit ca. Mai 2007 besuche er einen über das AMS finanzierten Kurs bei XXXX , welcher zur beruflichen Eingliederung für psychisch beeinträchtigte Personen im Sinne eines arbeitsrelevanten Kompetenztrainings gedacht ist. Dort werde er ca. 6 Stunden am Tag für 5 Tage die Woche beschäftigt, der Kurs wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres andauern.Seit ca. Mai 2007 besuche er einen über das AMS finanzierten Kurs bei römisch 40 , welcher zur beruflichen Eingliederung für psychisch beeinträchtigte Personen im Sinne eines arbeitsrelevanten Kompetenztrainings gedacht ist. Dort werde er ca. 6 Stunden am Tag für 5 Tage die Woche beschäftigt, der Kurs wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres andauern. Es werden keine relevanten Vorerkrankungen angegeben, operative Eingriffe seien bisher nie erfolgt. Er sei lediglich einmal für wenige Tage wegen einer Magenproblematik (axiale Hernie) stationär gewesen. Unter der Woche wohne er in einer Wohngemeinschaft in XXXX mit Betreuung, am Wochenende sei er beim Vater.Unter der Woche wohne er in einer Wohngemeinschaft in römisch 40 mit Betreuung, am Wochenende sei er beim Vater. Therapie: Dzt. bzw. schon seit einigen Jahren nehme er keinerlei Medikamente, zuvor habe er lediglich einmal über längere Zeit ein Präparat eingenommen - dies war Ritalin, um die Zeit zwischen dem
  15. und
  16. Lj. als er im XXXX beschult wurde; vom Gefühl her habe ihm die Ritalin-Therapie gut getan, der Vater selbst habe jedoch keine besondere Besserung während dieser Medikation bemerkt.Dzt. bzw. schon seit einigen Jahren nehme er keinerlei Medikamente, zuvor habe er lediglich einmal über längere Zeit ein Präparat eingenommen - dies war Ritalin, um die Zeit zwischen dem
  17. und
  18. Lj. als er im römisch 40 beschult wurde; vom Gefühl her habe ihm die Ritalin-Therapie gut getan, der Vater selbst habe jedoch keine besondere Besserung während dieser Medikation bemerkt. Mit 15 oder etwas später habe er dann aufgehört, diese Tabletten zu nehmen, habe dann jedoch keine Veränderung nach Absetzen dieser Medikation bemerkt. Status: 22-jähriger Mann, kräftige Statur, ca. 194 cm, ca. 96 kg, Rechtshänder. Das Sensorium erscheint grob frei, keine offensichtlichen Visuseinschränkungen, normale Umgangssprache wird ohne Probleme verstanden und gesprochen. Unauffällige Gesichtsfarbe, normale Ruheatmungsfrequenz, keine Cyanosezeichen. Orth. Behelfe sind dzt. nicht in Verwendung, getragen werden festere Konfektionshalbschuhe. Nikotinkonsum ca. 20 Zig. täglich, Alkohol entsprechend üblichem altersgemäßen Verhalten an Wochenenden. Kopf und Hals: Pupillen mittelweit, isocor, prompte Lichtreaktion, Skleren anikterisch, Konjunktiven bland, geringfügiger Strabismus konvergenz. Mund- und Rachenschleimhaut unauffällig, Zunge feucht, gerade, die mimische Muskulatur seitengleich inerviert, am Hals keine path. Veränderungen. Thorax und Abdomen: Im Geradestand minimaler Schulterhochstand links, ansonsten symmetrischer mittelkräftiger Thorax, die Pulmones seitengleich belüftet, normales VA, sonorer Klopfschall, die Herztöne normocard, rhythmisch, rein. Bauchdecken über Thoraxniveau, muskelschwach, mäßige Haltungsschwäche ansonsten keine path. Veränderungen. Im Bereich der oberen Rückenhaut geringfügige Veränderungen entsprechend einer Akne vulgaris in dezentem Ausmaß. Im Bereich der Thoraxapertur rechts unten in Höhe von ca. Th12 schräg nach unten verlaufende knapp rechts paramedian beginnende 8 cm lange zarte blande reizfreie Narbe, deren Genese nicht angegeben werden kann. WS: Im Geradestand kein relevanter Beckenschiefstand, keine relevante skoliotische Fehlhaltung. Die Krümmungen in der Scheitelebene zeigen eine leicht überdurchschnittliche Hohlrundrückenbildung bei Haltungsschwäche, keine auffallenden zusätzlichen path. Veränderungen. Die subkutanen Strukturen sind im Bereich der LWS mittelgradig verquollen, so dass hier auch die Kibler'schen Hautfalten erschwert von der Unterlage abhebbar sind, der Dermographismus ist etwas überschießend, die SIG bds. frei. Bei Anteflexion homogenes Entfaltungsmuster der Körperstammwirbelsäule, wobei bei deutlichen Verkürzungen der hinteren OS-Muskulatur ein FBA von ca. 30 cm resultiert. Beim Aufrichten keine segmentalen Fehlbewegungen. Im Schulter-Nackenbereich bds. mäßige Verspannungen, die Kopfbeweglichkeit nicht relevant eingeschränkt. Obere Extremitäten: Das Muskelrelief der OE symmetrisch und durchschnittlich kräftig entwickelt, der Faustschluss mit guter Grobkraftentfaltung seitengleich vollständig durchführbar, sämtliche Gelenke der OE aktiv-passiv frei beweglich, Schürzen-, Nacken- und Überkopfgriff ohne Einschränkungen. Untere Extremitäten: In gestreckter Rückenlage die li. Innenknöchelspitze ca. 1/2 cm weiter körperfern stehend, keine relevante Beinachsenfehlstellung. Das Muskelrelief symmetrisch und mittelkräftig entwickelt, die Gelenke der UE allseits aktiv-passiv frei beweglich, die Kniegelenke bandstabil ohne Erguss, die Haut allseits intakt, die Fußpulse allseits tastbar. Einbeinstand, Zehenballen- und Fersengang vollständig durchführbar, die tiefe Hocke kann vollständig eingenommen werden, das Barfußgangbild erscheint flüssig, es findet sich kein seitenbetonter Hinkmechanismus. Die MER sind allseits seitengleich unauffällig auslösbar, Eudiadochokinese an den oberen Extremitäten. Der Muskeltonus der UE erscheint diffus etwas erhöht (Abwehrspannung wegen Aufregung?), Babinski und Laseque bds. negativ, die Sensibilität wird allseits seitengleich unauffällig angegeben. Hr. XXXX ist in Begleitung seines Vaters gekommen, dieser ist der Sachwalter mit Einschränkungen und ist nur für Vertretung in finanziellen Belangen und vor Behörden als solcher bestellt.Hr. römisch 40 ist in Begleitung seines Vaters gekommen, dieser ist der Sachwalter mit Einschränkungen und ist nur für Vertretung in finanziellen Belangen und vor Behörden als solcher bestellt. Anfangs primäre Anamneseerhebung mit dem Vater; Hr. XXXX jun. sitzt anfangs ruhig und eher gelassen bis abwartend am Sessel, wird jedoch bei direkter Ansprache gesprächig und erscheint auskunftsbereit. Er kann immer wieder Angaben aus seiner Vergangenheit bezüglich Zeitdauer oder Ort von Schulbesuchen machen.Anfangs primäre Anamneseerhebung mit dem Vater; Hr. römisch 40 jun. sitzt anfangs ruhig und eher gelassen bis abwartend am Sessel, wird jedoch bei direkter Ansprache gesprächig und erscheint auskunftsbereit. Er kann immer wieder Angaben aus seiner Vergangenheit bezüglich Zeitdauer oder Ort von Schulbesuchen machen. Es finden sich keine Hinweise für anamnestische oder kognitive Defizite. Der Gedankenduktus erscheint formal und inhaltlich korrekt, keine produktive Symptomatik. Während der ganzen Begutachtung wirkt Hr. XXXX zwar etwas nervös, jedoch nicht im übersteigerndem Ausmaß unruhig; eine tatsächliche floride Hyperaktivität wird von mir nicht empfunden, die Stimmungslage erscheint euthym, das Verhalten ist eher reserviert.Während der ganzen Begutachtung wirkt Hr. römisch 40 zwar etwas nervös, jedoch nicht im übersteigerndem Ausmaß unruhig; eine tatsächliche floride Hyperaktivität wird von mir nicht empfunden, die Stimmungslage erscheint euthym, das Verhalten ist eher reserviert. Lediglich der Muskeltonus der UE erscheint etwas erhöht und es besteht ein mäßiger Ruhetremor beider OE. Die feinmotorische Fähigkeit der Hände sowie die Handaugenkoordination geringfügig herabgesetzt. Vom gesamten Bewegungsverhalten wirkt Hr. XXXX insgesamt etwas verlangsamt, relevante Funktionsausfälle zeigen sich dadurch jedoch bei der heutigen US nicht. So kann Herr XXXX nach dem er zuerst eine korrekte Kniebeuge mit Fersenkontakt am Boden versucht, blitzschnell reagieren, als er das Gleichgewicht nach hinten zu verlieren droht und sich problemlos abfangen.Vom gesamten Bewegungsverhalten wirkt Hr. römisch 40 insgesamt etwas verlangsamt, relevante Funktionsausfälle zeigen sich dadurch jedoch bei der heutigen US nicht. So kann Herr römisch 40 nach dem er zuerst eine korrekte Kniebeuge mit Fersenkontakt am Boden versucht, blitzschnell reagieren, als er das Gleichgewicht nach hinten zu verlieren droht und sich problemlos abfangen. Auszug aus den zahlreichen Befunden: Vorgelegt wird eine Vielzahl von ärztl. und psychologischen Befunden, welche überwiegend eine minimale zerebrale Dysfunktion mit Lernschwierigkeiten und statomotorischer Ungeschicklichkeit beschreiben; zum Teil werden auch Leistungsschwächen (welche mit der minimalen zerebralen Dysfunktion üblicherweise einhergehen) sowie Konzentrationsstörungen und auch Hyperaktivitätssymptome und Impulskontrollen diagnostiziert. Ein Befund der XXXX vom Dez. 1992 beschreibt eine Kontrolle wegen des Verdachtes auf nahrungsbedingte Hyperaktivitätsstörung und stellt entsprechend den Kriterien des DSM-III ein Aufmerksamkeitsdefizit - Hyperaktivitätssyndrom sowie entwicklungsbezogene Störungen der Koordination und leichte psychosoziale Belastungsfaktoren dar. In der Interpretation dieses Befundes mit Unterschrift von Prof. Dr. S XXXX und Dr. XXXX Ka XXXX wird hier von einem nahrungsmittelbedingten ADHS geschrieben.Ein Befund der römisch 40 vom Dez. 1992 beschreibt eine Kontrolle wegen des Verdachtes auf nahrungsbedingte Hyperaktivitätsstörung und stellt entsprechend den Kriterien des DSM-III ein Aufmerksamkeitsdefizit - Hyperaktivitätssyndrom sowie entwicklungsbezogene Störungen der Koordination und leichte psychosoziale Belastungsfaktoren dar. In der Interpretation dieses Befundes mit Unterschrift von Prof. Dr. S römisch 40 und Dr. römisch 40 Ka römisch 40 wird hier von einem nahrungsmittelbedingten ADHS geschrieben. In anderen psychologischen bzw. ärztl. Befunden wird der Beginn der Problematik mit dem Kindergartenbesuch in Zusammenhang gebracht, wobei hier insbesondere auf den Befund der heilpädagogischen Station des Landes XXXX in der XXXX . in Abl. 159 ff verwiesen werden darf, in dem sich das Verhalten ‚ab dem Kindergarten schlagartig verändert' habe.In anderen psychologischen bzw. ärztl. Befunden wird der Beginn der Problematik mit dem Kindergartenbesuch in Zusammenhang gebracht, wobei hier insbesondere auf den Befund der heilpädagogischen Station des Landes römisch 40 in der römisch 40 . in Abl. 159 ff verwiesen werden darf, in dem sich das Verhalten ‚ab dem Kindergarten schlagartig verändert' habe. Unter Vorgeschichte findet sich in diesem Befund bereits eine etwas verzögerte frühkindliche Entwicklung mit Gehen mit 17 Monaten und Sprechbeginn mit 3 Jahren, also Veränderungen bereits vor der angeschuldigten erstmaligen FSME Impfung. Abgesehen von den oben angeführten Diagnosen finden sich in einigen Befunden auch zwangsneurotische Symptome, teilweise auch Wahnsymptome und Psychopathologien mit Lügen und Zündeln. Was sich in den umfangreichen Befunden jedoch nicht findet, sind klar nachvollziehbare Hinweise oder überhaupt Anschuldigungen, dass die aufgetretene Problematik mit der angeschuldigten Impfung in Zusammenhang steht. Die ausgesprochene Vermutung von Dr. Ka XXXX , dass er einen Impfschaden nicht ausschließen könne, sondern sogar für sehr wahrscheinlich halte (RS des Anwaltsschreibens Abl. 1), wird durch keinerlei Fakten bestätigt.Die ausgesprochene Vermutung von Dr. Ka römisch 40 , dass er einen Impfschaden nicht ausschließen könne, sondern sogar für sehr wahrscheinlich halte (RS des Anwaltsschreibens Abl. 1), wird durch keinerlei Fakten bestätigt. Dr. Ka XXXX war sogar teilweise an der Behandlung in der Vergangenheit von Herrn XXXX beteiligt und hat hier, wie bereits oben zitiert, ein ADHS diagnostiziert und dies mit Ernährungsproblemen in Zusammenhang gebracht.Dr. Ka römisch 40 war sogar teilweise an der Behandlung in der Vergangenheit von Herrn römisch 40 beteiligt und hat hier, wie bereits oben zitiert, ein ADHS diagnostiziert und dies mit Ernährungsproblemen in Zusammenhang gebracht. Ebenfalls findet sich kein Befund, welcher eine besondere akute Problematik nach Verabreichung der Impfung im Sinne einer Akutsymptomatik mit Fieberanstieg, Fieberkrämpfen oder einer entzündlichen Veränderung des Gehirns bzw. der Gehirnhäute zeigen würde. Bewertung: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die gesamte Befundlage für eine minimale zerebrale Dysfunktion mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Aufmerksamkeitsdefizit-, Hyperaktivitätssyndrom hinweist. Der Ausbruch des ADHS um das
  19. bis
  20. Lj. ist als nicht unüblich anzusehen und bedarf keiner, zumindest bekannten, externen Einflussnahme. Die minimale zerebrale Dysfunktion hat sich offensichtlich bereits vor Beginn der Impfung im Ansatz gezeigt und sich lediglich im Rahmen der weiteren kindlichen Entwicklung stärker herauskristallisiert. Der Hinweis von Dr. Ka XXXX (dieser ist nicht Leiter der XXXX wie im Anwaltsschreiben fälschlich angeführt), dass ein Impfschaden nicht ausgeschlossen werden könne, kann die Befundlage in keinster Weise entkräften oder in Frage stellen.Der Hinweis von Dr. Ka römisch 40 (dieser ist nicht Leiter der römisch 40 wie im Anwaltsschreiben fälschlich angeführt), dass ein Impfschaden nicht ausgeschlossen werden könne, kann die Befundlage in keinster Weise entkräften oder in Frage stellen. Zusätzlich war Dr. Ka XXXX auch in der Vergangenheit an Abklärungen und Diagnosestellungen beteiligt und hat hier andere Diagnosen gestellt.Zusätzlich war Dr. Ka römisch 40 auch in der Vergangenheit an Abklärungen und Diagnosestellungen beteiligt und hat hier andere Diagnosen gestellt. Entsprechend der rechtlichen Vorbeurteilung wäre des weiteren auch nicht die Erstimpfung im Jahr 1989 für eine Beurteilung des Impfschadens nach dem Impfschadengesetz relevant, sondern erst eine Auffrischungsimpfung vom 19.04.1993! Dass diese Auffrischungsimpfung jedoch die Krankheitssymptomatik von Herrn XXXX verursacht habe, wird weder vom Vater noch von ihm selbst angeführt, auch würde das den Befunden vollinhaltlich widersprechen.Dass diese Auffrischungsimpfung jedoch die Krankheitssymptomatik von Herrn römisch 40 verursacht habe, wird weder vom Vater noch von ihm selbst angeführt, auch würde das den Befunden vollinhaltlich widersprechen. Auf Grund dieser eindeutigen Faktenlage kann daher kein Impfschaden gemäß Impfschadengesetz attestiert werden. Dementsprechend gebührt auch keine Pflegezulage gemäß Impfschadengesetz."
  21. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, welcher den Bescheid der Bundesberufungskommission vom 04.12.2007 mit Erkenntnis vom 15.07.2011, Zl. 2008/11/0026, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und ausgesprochen hat, dass die in Rede stehende Impfung vom 13.04.1989 als empfohlene Impfung im Sinne des § 1b Abs. 1 in Verbindung mit Art. II Abs. 2 der Novelle BGBl. Nr. 278/1991 des Impfschadengesetzes anzusehen ist, hinsichtlich derer ein Ersatz für einen Impfschaden in Betracht kommt.
  22. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, welcher den Bescheid der Bundesberufungskommission vom 04.12.2007 mit Erkenntnis vom 15.07.2011, Zl. 2008/11/0026, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und ausgesprochen hat, dass die in Rede stehende Impfung vom 13.04.1989 als empfohlene Impfung im Sinne des Paragraph eins b, Absatz eins, in Verbindung mit Artikel römisch zwei, Absatz 2, der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1991, des Impfschadengesetzes anzusehen ist, hinsichtlich derer ein Ersatz für einen Impfschaden in Betracht kommt.
  23. Mit Schreiben vom 28.09.2011 legte der Beschwerdeführer der belangten Behörde folgendes Privatgutachten des Dr. K XXXX H XXXX vom 23.09.2011 vor:
  24. Mit Schreiben vom 28.09.2011 legte der Beschwerdeführer der belangten Behörde folgendes Privatgutachten des Dr. K römisch 40 H römisch 40 vom 23.09.2011 vor: "Fragestellungen: Das Gutachten wird nach Studium der von Herrn Dr. Kröppel überlassenen medizinischen Dokumente erstellt. Diskutiert werden soll die Frage, ob die bei XXXX durchgeführten Impfungen gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) in einem kausalen Zusammenhang mit den bei Herrn XXXX festgestellten Erkrankungen der Hirnfunktion (zerebrale Dysfunktion, Aufmerksamkeitsstörung, Hyperaktivität, Zwangsstörung, motorische Retardierung) stehen.Diskutiert werden soll die Frage, ob die bei römisch 40 durchgeführten Impfungen gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) in einem kausalen Zusammenhang mit den bei Herrn römisch 40 festgestellten Erkrankungen der Hirnfunktion (zerebrale Dysfunktion, Aufmerksamkeitsstörung, Hyperaktivität, Zwangsstörung, motorische Retardierung) stehen. [...] Zur Verfügung stehende Unterlagen Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Kröppel, Hauptstr. 7, 8650 Kindberg / Österreich wurden mit Schreiben vom
  25. September 2011 als Anlage die folgenden medizinischen Unterlagen übersandt: Ärztliches Gutachten von Dr. med. R. W XXXX vom
  26. Februar 2008Ärztliches Gutachten von Dr. med. R. W römisch 40 vom
  27. Februar 2008 Dokumentation der frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen von XXXX und der Untersuchungen während der Schwangerschaft seiner MutterDokumentation der frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen von römisch 40 und der Untersuchungen während der Schwangerschaft seiner Mutter Ärztliche und Psychotherapeutische Befundberichte über den Krankheitsverlauf bei Bernh XXXXÄrztliche und Psychotherapeutische Befundberichte über den Krankheitsverlauf bei Bernh römisch 40 Urteil des Verwaltungsgerichtshofes der Republik Österreich vom
  28. August 2011 Die gesundheitliche Situation von XXXX vor den angeschuldigten Impfungen:Die gesundheitliche Situation von römisch 40 vor den angeschuldigten Impfungen: Die Familiengeschichte von XXXX ist hinsichtlich des Auftretens von Hirnfunktionsstörungen unauffällig. Die Eltern von XXXX sind gesund. XXXX ist das erste Kind der Familie XXXX und wurde am XXXX geboren. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft gestaltete sich die Geburt in der
  29. Schwangerschaftswoche im Landeskrankenhaus XXXX als unkompliziert.Die Familiengeschichte von römisch 40 ist hinsichtlich des Auftretens von Hirnfunktionsstörungen unauffällig. Die Eltern von römisch 40 sind gesund. römisch 40 ist das erste Kind der Familie römisch 40 und wurde am römisch 40 geboren. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft gestaltete sich die Geburt in der
  30. Schwangerschaftswoche im Landeskrankenhaus römisch 40 als unkompliziert. Der APGAR-Wert von 9/10/10 Punkten zeugt von einem guten Zustand des Neugeborenen. Das Geburtsgewicht betrug 3130 Gramm und die Körperlänge 51 cm bei einem Kopfumfang von 36,5 cm. Die Neugeborenen-Untersuchung (in der ersten Lebenswoche) wurde am
  31. April 1985 vom Kinderarzt durchgeführt und es wurden keine auffälligen Befunde bei XXXX erhoben.Die Neugeborenen-Untersuchung (in der ersten Lebenswoche) wurde am
  32. April 1985 vom Kinderarzt durchgeführt und es wurden keine auffälligen Befunde bei römisch 40 erhoben. Auch die Vorsorgeuntersuchung in der 4-
  33. Lebenswoche am
  34. Mai 1985 war unauffällig. Die am
  35. Juni 1985 durchgeführte Vorsorgeuntersuchung U4 (3-
  36. Lebensmonat) durch den ambulant weiterbetreuenden Kinderarzt Dr. S XXXX bescheinigte weiterhin eine unauffällige Entwicklung. Das Gewicht betrug nun 5500 Gramm und die Körperlänge 58 cm bei einem Kopfumfang von 39 cm.Die am
  37. Juni 1985 durchgeführte Vorsorgeuntersuchung U4 (3-
  38. Lebensmonat) durch den ambulant weiterbetreuenden Kinderarzt Dr. S römisch 40 bescheinigte weiterhin eine unauffällige Entwicklung. Das Gewicht betrug nun 5500 Gramm und die Körperlänge 58 cm bei einem Kopfumfang von 39 cm. Die Entwicklung von XXXX in den ersten Lebensjahren verlief ohne weitere Auffälligkeiten oder schweren Erkrankungen. Die letzte dokumentierte Vorsorgeuntersuchung (46-
  39. Lebensmonat) vom
  40. Januar 1989 bescheinigte wieder eine ungestörte Entwicklung ohne Auffälligkeiten des Verhaltens.Die Entwicklung von römisch 40 in den ersten Lebensjahren verlief ohne weitere Auffälligkeiten oder schweren Erkrankungen. Die letzte dokumentierte Vorsorgeuntersuchung (46-
  41. Lebensmonat) vom
  42. Januar 1989 bescheinigte wieder eine ungestörte Entwicklung ohne Auffälligkeiten des Verhaltens. Von seinem Vater wird XXXX als ruhiges und fröhliches Kind geschildert, das häufig gelächelt und an seiner Umwelt sehr interessiert gewirkt hätte.Von seinem Vater wird römisch 40 als ruhiges und fröhliches Kind geschildert, das häufig gelächelt und an seiner Umwelt sehr interessiert gewirkt hätte. Am
  43. April 1989 wurde XXXX dann erstmals gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) geimpft. Verwendet wurde das Produkt ‚FSME-Immun' des Herstellers XXXX (heute B XXXX ), Auf die Zusammensetzung dieses Impfstoffs wird im Weiteren noch ausführlich eingegangen.Am
  44. April 1989 wurde römisch 40 dann erstmals gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) geimpft. Verwendet wurde das Produkt ‚FSME-Immun' des Herstellers römisch 40 (heute B römisch 40 ), Auf die Zusammensetzung dieses Impfstoffs wird im Weiteren noch ausführlich eingegangen. Die Situation nach der Impfung und weiterer Verlauf: Nach der ersten FSME-Impfung mit FSME-Immun traten nach etwa 3 bis 4 Tagen und in der Folgezeit weiterbestehende Veränderungen in XXXX Verhalten auf. Akute unerwünschte Wirkungen der Impfung im Sinne von Fieber oder einer lokalen Reaktion an der Injektionsstelle waren zunächst nicht beobachtet worden.Nach der ersten FSME-Impfung mit FSME-Immun traten nach etwa 3 bis 4 Tagen und in der Folgezeit weiterbestehende Veränderungen in römisch 40 Verhalten auf. Akute unerwünschte Wirkungen der Impfung im Sinne von Fieber oder einer lokalen Reaktion an der Injektionsstelle waren zunächst nicht beobachtet worden. XXXX wurde nach der Impfung zunehmend unruhig, konnte nicht mehr still sitzen, wirkte ‚hyperaktiv' und entwickelte auch aggressive Verhaltensweisen. Auf die Frage des Vaters an den impfenden Arzt, ob hier möglicherweise eine unerwünschte Wirkung der Impfung vorliegen könne, wurde dies verneint. Trotz dieser Verhaltensänderung wurde etwa 3-4 Wochen später dann die zweite FSME-Impfung mit FSME-Immun vorgenommen. In der Folge dieser erneuten Impfung bestanden die Veränderungen des Verhaltens und die Aggressivität weiter, ohne dass eine Klärung des Zustands von XXXX erfolgt wäre.römisch 40 wurde nach der Impfung zunehmend unruhig, konnte nicht mehr still sitzen, wirkte ‚hyperaktiv' und entwickelte auch aggressive Verhaltensweisen. Auf die Frage des Vaters an den impfenden Arzt, ob hier möglicherweise eine unerwünschte Wirkung der Impfung vorliegen könne, wurde dies verneint. Trotz dieser Verhaltensänderung wurde etwa 3-4 Wochen später dann die zweite FSME-Impfung mit FSME-Immun vorgenommen. In der Folge dieser erneuten Impfung bestanden die Veränderungen des Verhaltens und die Aggressivität weiter, ohne dass eine Klärung des Zustands von römisch 40 erfolgt wäre. Allerdings erfolgte auch noch die dritte vom Hersteller empfohlene Impfdosis einige Monate nach der zweiten Impfung. Akute unerwünschte Wirkungen traten auch nach dieser dritten Impfung nicht auf. Allerdings wurden die Auffälligkeiten in XXXX Verhalten im Kindergarten und später in der Grundschule immer klarer erkennbar.Allerdings erfolgte auch noch die dritte vom Hersteller empfohlene Impfdosis einige Monate nach der zweiten Impfung. Akute unerwünschte Wirkungen traten auch nach dieser dritten Impfung nicht auf. Allerdings wurden die Auffälligkeiten in römisch 40 Verhalten im Kindergarten und später in der Grundschule immer klarer erkennbar. Am
  45. März 1992 beschrieb der Kinderarzt nach der Untersuchung von XXXX eine motorische Koordinationsstörung, kombiniert mit einer motorischen Unruhe und gesteigerter Impulsivität und Hyperaktivität und stellte sich die Frage, ob dies einem echten hyperkinetischen Syndrom entspricht oder als ‚Überkompensation seiner Probleme' aufzufassen sei.Am
  46. März 1992 beschrieb der Kinderarzt nach der Untersuchung von römisch 40 eine motorische Koordinationsstörung, kombiniert mit einer motorischen Unruhe und gesteigerter Impulsivität und Hyperaktivität und stellte sich die Frage, ob dies einem echten hyperkinetischen Syndrom entspricht oder als ‚Überkompensation seiner Probleme' aufzufassen sei. Im Dezember 1992 wurden in der XXXX die Diagnosen eines Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) und einer entwicklungsbezogenen Störung der Koordination gestellt.Im Dezember 1992 wurden in der römisch 40 die Diagnosen eines Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) und einer entwicklungsbezogenen Störung der Koordination gestellt. Am
  47. April 1993 wurde nochmals eine Auffrischungsimpfung mit FSME-Immun durchgeführt, wobei über akute unerwünschte Wirkungen dieser Impfung nicht berichtet wurde. Bei einer neuropädiatrischen Kontrolluntersuchung am
  48. Oktober 2000 wurden eine zwangsneurotische Verhaltensauffälligkeit und zusätzlich eine minimale zerebrale Dysfunktion mit langsamer Auffassungsgabe und motorischen Problemen bei der Umsetzung diagnostiziert. Der Arztbericht der XXXX in XXXX vom
  49. Mai 2003 spricht von einer emotionalen Anpassungsstörung und Aggressivität und der Bericht der XXXX vom
  50. November 2006 nennt als Diagnose eine reaktive, abweisend-aggressive Verhaltensstörung mit zwangsneurotischen Symptomen und Wahnsymptomen im Gefolge von zahlreichen ‚kleinen Hirnteilleistungsschwächen'. Insgesamt geht aus diesen Untersuchungen und Diagnosen hervor, dass bei XXXX eine Störung der normalen Gehirnentwicklung vorliegt, die die Anpassung an ein eigenständiges gesellschaftliches Leben unmöglich macht.Der Arztbericht der römisch 40 in römisch 40 vom
  51. Mai 2003 spricht von einer emotionalen Anpassungsstörung und Aggressivität und der Bericht der römisch 40 vom
  52. November 2006 nennt als Diagnose eine reaktive, abweisend-aggressive Verhaltensstörung mit zwangsneurotischen Symptomen und Wahnsymptomen im Gefolge von zahlreichen ‚kleinen Hirnteilleistungsschwächen'. Insgesamt geht aus diesen Untersuchungen und Diagnosen hervor, dass bei römisch 40 eine Störung der normalen Gehirnentwicklung vorliegt, die die Anpassung an ein eigenständiges gesellschaftliches Leben unmöglich macht. Eine Ursache der Erkrankung von Herrn XXXX konnte bislang nicht gefunden werden.Eine Ursache der Erkrankung von Herrn römisch 40 konnte bislang nicht gefunden werden. Kurze Beschreibung der ‚Minimalen zerebralen Dysfunktionen': Als "Minimale zerebrale Dysfunktion" (englisch minimal cerebral dysfunction, MCD) bezeichnet man frühkindliche Hirnschädigungen, die vor allem mit Teilleistungsstörungen des Gehirns verbunden sind. Es kommt zu einer gesteigerten Unruhe, einer Behinderung der Lernfähigkeit der betroffenen Kinder und zu oftmals unangepasstem Verhalten. Mit Begriffen wie ‚hyperkinetisch', ‚hyperaktiv' oder ‚hypermotorisch' fasst man Störungen zusammen, die durch einen Überschuss an motorischer Aktivität und einer starken inneren und nach außen hin sichtbaren Unruhe gekennzeichnet sind. Wenn hauptsächlich die Fähigkeit zur Aufmerksamkeit der Kinder gestört ist, spricht man von einem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS). Die Ursachen von ADS, MCD und der weiteren verwandten Krankheitsbildern sind nicht in allen Fällen gleich. Allerdings wird nicht daran gezweifelt, dass eine Hirnschädigung im frühen Kindesalter solche Erkrankungen verursachen kann. Eine solche frühe Schädigung der Hirnentwicklung kann bereits vor der Geburt (pränatal), während der Geburt (perinatal) oder nach der Geburt (postnatal) auftreten und die Gründe sind auch hier unterschiedlich. Pränatale Schädigungen sind Fehlentwicklungen und Zerstörungen von Bereichen des Gehirns vor der Geburt und werden z.B. durch Substanzen verursacht, die die Mutter über die Nahrung oder die Atmung in der Schwangerschaft zu sich nimmt. Perinatal kommen Geburtskomplikationen, Traumata und Sauerstoffmangel vor. Für eine pränatale oder perinatale Auslösung eines MCD-Syndroms liegen allerdings bei XXXX keinerlei Hinweise vor und auch die unauffällige Entwicklung in den ersten Lebensjahren schließt solche Entstehungsmechanismen weitestgehend aus. Postnatal können in den ersten Lebensjahren ebenfalls Unfälle, Infektionen, toxische Substanzen und immunologische Erkrankungen zu einer Störung der Hirnentwicklung führen und das Krankheitsbild einer MCD mit unterschiedlichen klinischen Zeichen auslösen.Für eine pränatale oder perinatale Auslösung eines MCD-Syndroms liegen allerdings bei römisch 40 keinerlei Hinweise vor und auch die unauffällige Entwicklung in den ersten Lebensjahren schließt solche Entstehungsmechanismen weitestgehend aus. Postnatal können in den ersten Lebensjahren ebenfalls Unfälle, Infektionen, toxische Substanzen und immunologische Erkrankungen zu einer Störung der Hirnentwicklung führen und das Krankheitsbild einer MCD mit unterschiedlichen klinischen Zeichen auslösen. Es handelt sich also bei diesen Störungen um eine an verschiedenen Stellen des Gehirns ablaufende Störung der normalen Ausreifung der Hirnstruktur mit dauerhaften Schäden unterschiedlichster Funktionen. Diese Störungen laufen oft nicht mit unmittelbaren klinischen Zeichen einer schweren Hirnerkrankung (wie z.B. Krampfanfällen) ab, sondern können schleichend und langsam verlaufen. Prinzipiell können von solchen Entwicklungsstörungen alle Hirnbereiche betroffen sein. Gerade bei ‚unklaren' Bewegungsstörungen im Sinne einer Ungeschicklichkeit, wie sie bei XXXX beschrieben wurden, ist eine Fehlsteuerung des Gehirns in den sog. Basalganglien wahrscheinlich. Dabei handelt es sich um mehrere kleine Kerngebiete von Nervenzellen in der Tiefe des Gehirns, die für die komplizierte Feinsteuerung der Muskulatur bei Bewegungen verantwortlich sind. Die Basalganglien übernehmen also das ‚Feintuning' der Bewegungsmuster, die im motorischen Cortex der Großhirnrinde entworfen werden. Zu den Basalganglien gehören der Nucleus caudatus (Schweifkern), der Nucleus lentiformis (Putamen plus Globus pallidus), der Nucleus accumbens, das Claustrum und das Corpus amygdaloideum (Amygdala) und schließlich noch der Nucleus subthalamicus.Prinzipiell können von solchen Entwicklungsstörungen alle Hirnbereiche betroffen sein. Gerade bei ‚unklaren' Bewegungsstörungen im Sinne einer Ungeschicklichkeit, wie sie bei römisch 40 beschrieben wurden, ist eine Fehlsteuerung des Gehirns in den sog. Basalganglien wahrscheinlich. Dabei handelt es sich um mehrere kleine Kerngebiete von Nervenzellen in der Tiefe des Gehirns, die für die komplizierte Feinsteuerung der Muskulatur bei Bewegungen verantwortlich sind. Die Basalganglien übernehmen also das ‚Feintuning' der Bewegungsmuster, die im motorischen Cortex der Großhirnrinde entworfen werden. Zu den Basalganglien gehören der Nucleus caudatus (Schweifkern), der Nucleus lentiformis (Putamen plus Globus pallidus), der Nucleus accumbens, das Claustrum und das Corpus amygdaloideum (Amygdala) und schließlich noch der Nucleus subthalamicus. Ebenfalls in den Basalganglien werden auch emotionale Abläufe fein abgestimmt und den Erfordernissen der Umwelt angepasst. Bekannt ist die Funktion der Amygdala bei der Angst- und Stressreaktion und bei Panikstörungen. So kommt es nach aktuellen Erkenntnissen bei Schäden der Basalganglien auch zu neuropsychiatrischen Krankheitsbildern wie dem Tourette-Syndrom, Zwangsstörungen (Obsessive-Colpulsive-Disorder, OCD) und sog. Tics (Mell L K et al.: Association between Streptococcal Infection and Obsessive - Compulsive Disorder, Tourettes-Syndrome and Tic-Disorder. Pediatrics 116; 56-60, 2005). Diese Form einer in den Basalganglien lokalisierten Schädigung des Gehirns liefert also eine plausible Erklärung aller bei XXXX vorliegenden klinischen Symptome.Diese Form einer in den Basalganglien lokalisierten Schädigung des Gehirns liefert also eine plausible Erklärung aller bei römisch 40 vorliegenden klinischen Symptome. Nun kann ein Schaden in den Basalganglien auch durch eine Autoimmunreaktion ausgelöst werden, was den Blick auf die bei XXXX angewendeten Impfungen mit FSME-Immun lenkt.Nun kann ein Schaden in den Basalganglien auch durch eine Autoimmunreaktion ausgelöst werden, was den Blick auf die bei römisch 40 angewendeten Impfungen mit FSME-Immun lenkt. Zerebrale Dysfunktionen als Komplikation von Impfungen: Wie bereits oben ausgeführt wurde, ist es inzwischen gut bekannt, dass einer Erkrankung des Gehirns im Bereich der Basalganglien eine auto-immunologische Ursache zugrunde liegen kann. Bereits im Jahr 1686 beschrieb der britische Arzt Thomas Sydenham erstmals bei Kindern, die zuvor an einem rheumatischen Fieber erkrankt waren, die später nach ihm benannte auffällige Bewegungsstörung (Chorea minor Sydemham). Auch das rheumatische Fieber zählt ja zu den Autoimmunerkrankungen, bei denen es nach einer Infektion mit Bakterien (Streptokokken) zu einer Schädigung von Gelenken, Herz und Nervensystem kommen kann. Nicht bei allen Betroffenen fand man allerdings Infektionen mit Streptokokken, die der Chorea minor vorausgegangen waren; auch andere infektiöse Ursachen können eine pathologische Immunreaktion auslösen, die zur Entstehung einer Chorea führt, Bekannt sind hier z. B. die HIV-Enzephalopathie, die Tuberkulose (TBC), Toxoplasmose, Zysticercose (Schweinebandwurm), Diphtherie, Neurosyphilis, Scharlach und viele virale Erkrankungen z.B. Mumps, Masern, und Windpocken (Janavs JL, Aminoff MJ.: Dystonia and chorea in acquired systemic disorders. Review: Neurology and medicin. J Neurol Neurosurg Psychiatry; 65: 436-445, 1998). Pathophysiologisch kommt es bei der Chorea minor zu einem irrtümlichen immunologischen Angriff auf bislang noch nicht identifizierte Strukturen der Zellmembran von Nervenzellen in den Basalganglien. Hierdurch entsteht eine Schädigung dieser Nervenzellregionen mit der Folge einer Bewegungsstörung und häufig auch emotionaler Beeinträchtigung. Auch verschiedene Impfungen sind nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand als seltene Auslöser solcher Autoimmunreaktionen gut bekannt Der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand zur Pathophysiologie solcher Autoimmunerkrankungen nach Impfungen wird in den ausführlichen Übersichtsarbeiten von Wraith et al. und Sheonfeld et al. zusammen gefasst (Sheonfeld Y, Aron-Mator A: Vaccination and Autoimmunity-‚Vaccinosis': A Dangerous Liaison? Journal of Autoimmunity Vol.14: 1-10, 2000, Wraith CD, Goldman M, Lambert PH: Vaccination and autoimmune disease: what is the evidence? Lancet 362/15: 1659-1666, 2003). Prof. Sheonfeld vom ‚Center of Autoimmune Disease' der Universitätsklinik von Tel Aviv führte auch den Vorsitz bei einem wissenschaftlichen Kongress, der zu diesem Thema im Jahr 2005 in Lausanne in der Schweiz durchgeführt wurde und dessen Ergebnisse dann veröffentlicht wurden. Prof. Shoenfeld führte aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit verschiedene Autoimmunerkrankungen bei Vorliegen einer Disposition des Impflings durch Impfungen ausgelöst werden können und dass eine Vielzahl ‚experimenteller Untersuchungen' (Tiermodelle) für einen solchen Zusammenhang sprechen (Shoenfeld Y, Orbach H.: Vaccination, infection and autoimmunity: Myth and reality. Autoimmunity rewiews 6:261-266, 2007). Entscheidend für die Entstehung einer autoimmunen Reaktion nach einer Impfung ist zunächst einmal die starke immunologische Ähnlichkeit des Impfantigens mit körpereigenen Strukturen, für die ja normalerweise Immuntoleranz besteht. Dieses Phänomen wird als ‚molekulare Mimikri' bezeichnet. Ebenfalls eine Rolle bei der Auslösung der Autoimmunreaktion spielt auch die Art der Präsentation des Antigens für die immunkompetenten Lymphozyten. Hier spielt vor allem ein Zusatzstoff der inaktivierten Impfstoffe, wie sie im Fall von XXXX als FSME- Impfstoff angewendet wurde, eine wichtige Rolle.Entscheidend für die Entstehung einer autoimmunen Reaktion nach einer Impfung ist zunächst einmal die starke immunologische Ähnlichkeit des Impfantigens mit körpereigenen Strukturen, für die ja normalerweise Immuntoleranz besteht. Dieses Phänomen wird als ‚molekulare Mimikri' bezeichnet. Ebenfalls eine Rolle bei der Auslösung der Autoimmunreaktion spielt auch die Art der Präsentation des Antigens für die immunkompetenten Lymphozyten. Hier spielt vor allem ein Zusatzstoff der inaktivierten Impfstoffe, wie sie im Fall von römisch 40 als FSME- Impfstoff angewendet wurde, eine wichtige Rolle. Als ‚immunologischer Wirkverstärker' wird in FSME-Immun 1 Milligramm Aluminiumhydroxid pro Impfdosis verwendet. Das Ziel jeder Impfung ist der Aufbau eines immunologischen Gedächtnisses, so dass bei einer Infektion die klinische Erkrankung verhindert wird. Dabei sollten sowohl das humorale B-Zellsystem mit Bildung spezifischer Antikörper als auch das zelluläre T-Zellsystem mit Bildung spezifischer Effektorzellen stimuliert werden. Diese Stimulation der Abwehrzellen muss in einer genau dosierten und an der richtigen Stelle angreifenden Interaktion des Impfstoffs mit immunkompetenten Zellen (Lymphozyten) erfolgen, da ansonsten eine zu schwache (kein ausreichender Schutz) oder zu starke Immunantwort (Immunpathologie) ausgelöst werden kann. Die Aktivierung von spezifischen Lymphozyten erfordert die Erkennung antigener Strukturen durch T-und B-Zell-Rezeptoren in einem sehr speziellen Umfeld, das bei einer Infektion durch den Erregerkontakt und resultierende Zellschäden entsteht. Die Immunologen sprechen hier von einem ‚entzündlichen' Kontext, an dessen Entstehung eine Vielzahl von Faktoren beteiligt sind und dessen Abläufe bis heute nicht im Detail aufgeklärt sind. Bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern oder Gelbfieberimpfstoff ist dieser entzündliche Kontext durch die Auseinandersetzung mit den Impfviren vorhanden. Bei inaktivierten Impfstoffen wie gegen FSME würde bei alleiniger Verabreichung des Impfantigens ohne diese lokale Entzündung keine ausreichende Immunreaktion in Gang kommen. Daher müssen solchen inaktivierten Impfstoffen meist Substanzen (Adjuvantien) beigefügt werden, die das erforderliche entzündliche Umfeld schaffen, in dem eine Immunreaktion stattfinden kann. Solche Adjuvantien sind in der Regel Aluminiumverbindungen (Aluminiumhydroxid oder Aluminiumphosphat) und wurden jahrzehntelang als das ‚dirty little secret' der Immunologen bezeichnet, da ihre genaue Wirkungsweise nicht geklärt werden konnte. Erst kürzlich wurde der Mechanismus beschrieben, der die adjuvans-vermittelte Entzündung eingehender erklären kann (Eisenbarth SC, Colegio OR, O'Connor W, Sutterwala FS, Flavell RA.: Crucial role for the Nalp3 inflammasome in the immunostimulatory properties of aluminium adjuvants. Nature. Jun 19;453

(7198): 1122-6., 2008). Allerdings rückten die Adjuvantien gerade in jüngster Vergangenheit in den Fokus bei den Überlegungen zu schweren Impfkomplikationen (Shoenfeld Y, Agmon-Levin N: ‚ASIA' Autoimmune / inflammatory syndrome induced by adjuvants, Journal of Autoimmunity
(2010), doi: 10.1016/j.jaut.2010.07.003). Zu diesen Erkrankungen zählen autoimmune neurologische Störungen wie das Guillain-Barre-Syndrom und die akute disseminierte Enzephalo-Myelitis, die Immunthrombozytopenie und ganz aktuell auch die Narkolepsie bei Jugendlichen nach der Impfung mit dem adjuvantierten pandemischen Grippeimpfstoff Pandemrix. Auch eine direkte toxische Wirkung der Aluminiumverbindungen auf Nervenzellen gilt inzwischen als belegt. Eine Arbeitsgruppe der University of British Columbia (UBC), geleitet vom Neurowissenschaftler Chris Shaw aus Vancouver, untersuchte die Ursachen eines Krankheitsbildes, dass als ‚Golfkriegs-Syndrom' bekannt wurde und überwiegend Veteranen der amerikanischen Streitkräfte betraf, die im ersten Golfkrieg im Einsatz waren oder auf einen solchen Einsatz vorbereitet wurden und dann wegen Beendigung der Kampfhandlungen nicht mehr zum Einsatz kamen. Beim Golfkriegs-Syndrom klagten die betroffenen Soldaten über Gelenk- und Muskelschmerzen, ungewöhnliche Müdigkeit und Erschöpfungszustände, Gedächtnisprobleme, Depressionen und Störungen der Hirnfunktion bis hin zu völligem geistigem Abbau. Bei seiner Suche nach möglichen Ursachen dieser zunächst rätselhaften Erkrankung überprüften Shaw und seine Arbeitsgruppe eine Vielzahl von Umweltfaktoren, die bei der Auslösung der des Syndroms eine Rolle gespielt haben könnten. Man stieß dabei auf aluminiumhaltige Impfungen (v.a. gegen Milzbrand), die vor dem Einsatz verabreicht worden waren und damit sowohl tatsächlich an den Kämpfen beteiligte, aber auch nicht mehr eingesetzte Soldaten betrafen. Um ihre Theorie zu überprüfen, injizierten Shaw und sein Team Mäusen den Milzbrand (Anthrax)-Impfstoff, der speziell für den ersten Golfkrieg entwickelt worden war und Aluminiumhydroxid als Adjuvans in vergleichbarer Menge zu den handelsüblichen inaktivierten Impfstoffen enthielt. Nachdem man die Mäuse 20 Wochen lang untersucht hatte, entwickelten diese erkennbare neurologische Symptome. Zellproben nach der ‚Opferung' der Mäuse zeigten, dass Nervenzellen abgestorben waren. Innerhalb der Mäusehirne zerstörten sich in einem Bereich, der die Bewegungen koordiniert, 35 Prozent der Zellen durch programmierten Zelltod (Petrik MS, Wong MC, Tabata RC, Garry RF, Shaw CA: Aluminum adjuvant linked to guif war illness induces motor neuron death in mice. Neuromolecular Med. 2007; 9
(1): 83-100). In einer später veröffentlichten Arbeit konnte Shaw das Aluminium direkt in den betroffenen Nervenzellen nachweisen (Shaw CA, Petrik MS: Aluminium hydroxide injections lead to motor deficits and motor neuron degenaration. Journal of Inorg Biochem. November; 103
(11), 2009). Der bei XXXX verwendete Impfstoff FSME-Immun enthielt auch damals noch das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thiomersal in einer Menge von 50 Mikrogramm pro Impfdosis. Thiomersal ist eine organische Quecksilberverbindung (Ethylquecksilber), die seit vielen Jahrzehnten als Konservierungsmittel für Impfstoffe und andere Arzneimittel verwendet wurde. Im Fall der Impfstoffe verwendet man Thiomersal schließlich bei inaktivierten Impfstoffen, beispielsweise gegen FSME.Der bei römisch 40 verwendete Impfstoff FSME-Immun enthielt auch damals noch das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thiomersal in einer Menge von 50 Mikrogramm pro Impfdosis. Thiomersal ist eine organische Quecksilberverbindung (Ethylquecksilber), die seit vielen Jahrzehnten als Konservierungsmittel für Impfstoffe und andere Arzneimittel verwendet wurde. Im Fall der Impfstoffe verwendet man Thiomersal schließlich bei inaktivierten Impfstoffen, beispielsweise gegen FSME. Insbesondere in den USA, aber auch auf europäischer Ebene, wird seit geraumer Zeit diskutiert, ob und in welchem Maße Thiomersal schädlich ist. Von besonderem Interesse sind dabei Impfstoffe, die zur Grundimmunisierung im Kindesalter verwendet werden, da die Toxizität von Thiomersal als besonders kritisch für Kinder in den ersten Lebensjahren beurteilt wird. Von den organischen Quecksilberverbindungen ist bekannt, dass sie vor allem stark toxisch für das Nervengewebe und das Immunsystem sind. Besonders stark betroffen ist das noch in der Entwicklung befindliche Nervengewebe von Säuglingen und Kleinkindern. Die Schädigung nach Quecksilberexposition scheint selektiv Hirnzellen mit geringen Möglichkeiten der zellulären Reparatursysteme zu betreffen bzw. besonders gefährlich für Patienten zu sein, die wegen einer genetischen Disposition Quecksilberverbindungen nur unzureichend entgiften können (WHO: International Programme on Chemical Safety, Environmental Health Criteria 101, Methylmercury, S. 60-103, Geneva 1990). Quecksilberverbindungen haben bei einer Vielzahl von experimentellen Untersuchungen auch autoimmune Erkrankungen ausgelöst. (Havarinasab S. et al: Dose-response study of thimerosal-induced murine systemic autoimmunity. Toxicology and Applied Pharmacology 2004 194: 169-179. Hultman P. et al.: Dose-response studies in murine mercury-induced autoimmunity and immune-complex disease. Toxicol Appl Pharmacol. 1992 Apr; 113
(2): 199-208). Das oben Gesagte gilt auch besonders für die FSME-Impfung, die schon seit Jahren wegen häufig berichteter neurologischer Nebenwirkungsfälle in Deutschland unter besonderer Beobachtung des Paul-Ehrlich-lnstituts stand. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch die, verglichen mit anderen Impfstoffen, hohe Zahl von beobachteten neurologischen unerwünschten Wirkungen, die dem Paul-Ehrlich Institut berichtet wurden (H XXXX K : Erfassung und Bewertung unerwünschter Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von Impfstoffen - Diskussion der Spontanerfassungsdaten des Paul-Ehrlich-Instituts 1987 bis 1995).Das oben Gesagte gilt auch besonders für die FSME-Impfung, die schon seit Jahren wegen häufig berichteter neurologischer Nebenwirkungsfälle in Deutschland unter besonderer Beobachtung des Paul-Ehrlich-lnstituts stand. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch die, verglichen mit anderen Impfstoffen, hohe Zahl von beobachteten neurologischen unerwünschten Wirkungen, die dem Paul-Ehrlich Institut berichtet wurden (H römisch 40 K : Erfassung und Bewertung unerwünschter Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von Impfstoffen - Diskussion der Spontanerfassungsdaten des Paul-Ehrlich-Instituts 1987 bis 1995). Der bei XXXX damals verwendete Impfstoff ‚FSME-Immun' bot neben den Inhaltsstoffen Thiomersal und Aluminiumhydroxid noch eine Erklärung für die relativ häufigen unerwünschten Wirkungen an Gehirn und Nervensystem: Die enthaltenen inaktivierten Impfviren wurden in Hirnzellen (Maushirn) angezüchtet, da FSME-Viren sich in Hirnzellen am besten vermehren ließen. Beim Zerstören der Hirnzellen zur Gewinnung der Impfviren gelangte damals auch ‚Restmaterial' dieser Maushirnzellen in den Impfstoff, was dann aufgrund der immunologischen Ähnlichkeit zwischen den neuronalen Proteinen zu autoimmunen Komplikationen wie der akuten disseminierten Enzephalo-Myelitis (APEM) führte. Ähnliches war früher bei den ‚alten' Tollwutimpfstoffen aufgetreten, bei denen die Impfviren in Kaninchenhirnzellen angezüchtet worden waren und für diese wurde das Auftreten von Autoimmun-Enzephalitiden dann auch experimentell im Tierversuch überprüft und bestätigt. So wurde dieses Herstellungsverfahren für Tollwutimpfstoffe dann verlassen (WilsonDer bei römisch 40 damals verwendete Impfstoff ‚FSME-Immun' bot neben den Inhaltsstoffen Thiomersal und Aluminiumhydroxid noch eine Erklärung für die relativ häufigen unerwünschten Wirkungen an Gehirn und Nervensystem: Die enthaltenen inaktivierten Impfviren wurden in Hirnzellen (Maushirn) angezüchtet, da FSME-Viren sich in Hirnzellen am besten vermehren ließen. Beim Zerstören der Hirnzellen zur Gewinnung der Impfviren gelangte damals auch ‚Restmaterial' dieser Maushirnzellen in den Impfstoff, was dann aufgrund der immunologischen Ähnlichkeit zwischen den neuronalen Proteinen zu autoimmunen Komplikationen wie der akuten disseminierten Enzephalo-Myelitis (APEM) führte. Ähnliches war früher bei den ‚alten' Tollwutimpfstoffen aufgetreten, bei denen die Impfviren in Kaninchenhirnzellen angezüchtet worden waren und für diese wurde das Auftreten von Autoimmun-Enzephalitiden dann auch experimentell im Tierversuch überprüft und bestätigt. So wurde dieses Herstellungsverfahren für Tollwutimpfstoffe dann verlassen (Wilson GS: Complications, including Neuroparalysis, after Rabies Vaccine. In: The Hazards of Immunization; University of London, The Athlone Press 1967, S. 179-191). Auch in der wissenschaftlichen Literatur wurde über neurologische Störungen nach der FSME-impfung in Form von Einzelkasuistiken und Fallserien berichtet (Bohus M, Glocker FX, Jost S, Deuschl G, Lücking CH : Myelitis after immunisation against tick-born encephalitis, Lancet Vol.342, July24, S.239, 1993; Scholz E, Wiethölter H: Postvakzinale Schwerpunktneuritis nach prophylaktischer FSME- Impfung, DMW 112Jg.Nr.14, S.544-546, 1987; Goerre S, Kesselring J, Hartmann K, Kuhn M, Reinhardt WH: Neurologische Nebenwirkungen nach Impfung gegen die Frühsommer-Meningo-Encephalitis. Fallbericht und Erfahrungen der Schweizerischen Arzneimittel-Nebenwirkungszentrale (SANZ). Schweizer Med. Wochenschrift1993, 123
(14):654-657). Zur Klärung dieser Problematik wurden dann auch 1989 und 1993 im Paul-Ehrlich-Institut sog. Expertengespräche durchgeführt. Zur Diskussion standen und stehen noch immer meningitische und enzephalitische Reaktionen, Neuritiden, das Guillain-Barré-Syndrom und Krampfanfälle. Veröffentlicht wurde das Ergebnis des ersten Expertengesprächs, wobei hier nach ausgiebiger Diskussion auch von den Experten der Hersteller der kausale Zusammenhang in zwei Fällen einer autoimmunen Neuritis nach der FSME-impfung als ‚gesicherte Impfkomplikation' bewertet wurden (Gold R, Wiethölter H, Rihs I, Löwer J, Kappos L: Frühsommer-Meningo-Enzephalitis-Impfung:Zur Klärung dieser Problematik wurden dann auch 1989 und 1993 im Paul-Ehrlich-Institut sog. Expertengespräche durchgeführt. Zur Diskussion standen und stehen noch immer meningitische und enzephalitische Reaktionen, Neuritiden, das Guillain-Barré-Syndrom und Krampfanfälle. Veröffentlicht wurde das Ergebnis des ersten Expertengesprächs, wobei hier nach ausgiebiger Diskussion auch von den Experten der Hersteller der kausale Zusammenhang in zwei Fällen einer autoimmunen Neuritis nach der FSME-impfung als ‚gesicherte Impfkomplikation' bewertet wurden (Gold R, Wiethölter H, Rihs römisch eins, Löwer J, Kappos L: Frühsommer-Meningo-Enzephalitis-Impfung: Indikation und kritische Beurteilung neurologischer Impfkomplikationen. Deutsche med Wochenschrift 117; 112- 116, 1992). Wegen dieser bekannten schweren autoimmunen Komplikationen des Nervensystems heißt es in der Fachinformation von ‚FSME-Immun' unter Punkt 4.8 (Nebenwirkungen): "Wie bei allen Impfungen kann auch nach der Impfung mit FSME-IMMUN 0,5 ml eine Verstärkung von Autoimmunerkrankungen (z.B. Multiple Sklerose oder Iridocyclitis) nicht ausgeschlossen werden; daher ist eine entsprechende Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich. In sehr seltenen Fällen (<1/10000) kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der FSME-Impfung und der Entwicklung einer Enzephalitis nicht ausgeschlossen werden.' Diese Ausführungen zeigen klar, dass eine autoimmun vermittelte Enzephalitis aufgrund einer Entzündung im Bereich der Basalganglien als seltene Impfkomplikation der FSME- Impfung einerseits bekannt ist und auch eine anerkannte und plausible pathophysiologische Hypothese zu den immunologischen Abläufen vorliegt. Impfstoffsicherheit- Risikoerfassung und Kausalitätsbewertung: Nach Rawlins und Thompson können die unerwünschten Arzneimitteiwirkungen (UAW) in zwei Klassen eingeteilt werden, die sich hinsichtlich der Bewertung eines kausalen Zusammenhangs grundsätzlich unterscheiden. Sog. Typ A-Reaktionen zeichnen sich durch eine Verstärkung der erwünschten Wirkung aus, sind somit vorhersehbar und dosisabhängig. Solche UAW sind häufig, werden durch die klinischen Studien vor der Marktzulassung meist erfasst und in den Packungsbeilagen beschrieben. Der Schweregrad ist in der Regel niedrig und der kausale Zusammenhang zwischen Medikament und UAW pathophysiologisch erklärbar, im Rahmen der Betrachtung von UAW nach Impfungen entsprechen den Typ A-Reaktionen am ehesten die Lokalreaktionen und fieberhafte Impfreaktionsverläufe. Die Häufigkeit solcher Reaktionen kann in klinischen Studien vor der Zulassung eines Impfstoffs erfasst werden. Auf solche UAW wird vor einer Impfung im Aufklärungsgespräch hingewiesen und im Prinzip können solche Impfreaktionen nach Anwendung aller zugelassenen inaktivierten Impfstoffe beobachtet werden. Sog. Typ B-Reaktionen sind von gänzlich unerwartetem Charakter, dosisunabhängig, selten, aber oft schwer verlaufend und eventuell auch mit persistierenden Schäden oder letalem Ausgang verbunden (Rawlins MD, Thompson JW: Pathogenesis of adverse drug reactions. In: Textbook of Adverse Drug Reactions, ed. by D.M. Davies, S. 10-31, Oxford University Press, Oxford, 1977). Zu diesen Typ-B Reaktionen gehören die meisten schweren vermuteten Impfschädigungen. Solche unerwünschten Reaktionen sind abhängig von einer speziellen Disposition des Impflings und treten so selten auf, dass sie in kontrollierten klinischen Studien nicht oder nur sehr schwer zu erfassen sind. Daher ist es für die kontinuierliche Überwachung der Impfstoffe hinsichtlich seltener, schwerer Komplikationen notwendig, dass die impfenden Ärzte alle in zeitlichem Zusammenhang zu einer Impfung auftretenden schweren Erkrankungen, die nicht sicher eine andere Ursache haben, der zuständigen Behörde meiden. Allerdings ist die Erfassung solcher Reaktionen als mögliche Arzneimittelwirkungen problematisch, da gerade bislang unbekannte Reaktionen, die mit einer gewissen zeitlichen Latenz auftreten, durch die impfenden Ärzte nicht als Impfkomplikation erkannt und damit nicht berichtet werden (Weber: Unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln. Ziele, Möglichkeiten und Schwächen der Erfassung. 1989 MMW 131:97). Schätzungsweise werden insgesamt nur ca. 5 % der auftretenden unerwünschten Ereignisse tatsächlich gemeldet (Lasek et al.: Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Deutsches Ärzteblatt, 88 Jahrg. 5, S. 304-312). Ab dem Jahr 2001 gibt es auch eine gesetzliche Meldepflicht, die allerdings das Meldeverhalten der Ärzteschaft noch nicht nachhaltig beeinflusst hat (Keller-Stanislawski et al.: Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2003; Bundesgesundheitsblatt 47, S. 1151-1164, 2004). Im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wird seit Jahren eine genaue Analyse jedes gemeldeten Verdachtsfalls erstellt und in einer Datenbank gespeichert. Diese Datenbank ist seit 2007 auch der Öffentlichkeit zugänglich. Eine Abfrage der Datenbank am 19. September 2011 ergab für den Suchbegriff einer Enzephalitis (Encephalitis) für den FSME-Impfstoff 102 Verdachtsfallberichte, wobei der Fall 3299-2003 über eine Ataxie, Zittern und Enzephalitis bei einem 8-jährigen Mädchen und der Fall 89-2001 über Verhaltensänderungen, ein hyperkinetisches Syndrom und den Verdacht auf eine Enzephalitis bei einem Jungen unbekannten Alters berichteten. Aus den dargelegten Gründen wird auch in der Fachinformation des Produktes ‚FSME- Immun', das ja bei XXXX zur Anwendung kam, auf solche immunologisch vermittelten Erkrankungen des zentralen Nervensystems nach der FSME-Impfung ausdrücklich hingewiesen. Die Fachinformation und die Gebrauchsinformation fassen als amtliche (d.h. vom Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde genehmigte) Referenzdokumente den wissenschaftlichen Kenntnisstand auch zu seltenen Nebenwirkungen für jeden Impfstoff zusammen. Aufgrund der Bekanntheit dieser seltenen Komplikation ist der impfende Arzt auch verpflichtet, auf solche neurologischen Störungen (u.a. auch die Möglichkeit der Entstehung einer Enzephalitis) nach der Impfung hinzuweisen.Aus den dargelegten Gründen wird auch in der Fachinformation des Produktes ‚FSME- Immun', das ja bei römisch 40 zur Anwendung kam, auf solche immunologisch vermittelten Erkrankungen des zentralen Nervensystems nach der FSME-Impfung ausdrücklich hingewiesen. Die Fachinformation und die Gebrauchsinformation fassen als amtliche (d.h. vom Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde genehmigte) Referenzdokumente den wissenschaftlichen Kenntnisstand auch zu seltenen Nebenwirkungen für jeden Impfstoff zusammen. Aufgrund der Bekanntheit dieser seltenen Komplikation ist der impfende Arzt auch verpflichtet, auf solche neurologischen Störungen (u.a. auch die Möglichkeit der Entstehung einer Enzephalitis) nach der Impfung hinzuweisen. Bewertung des kausalen Zusammenhangs im Fall von XXXX :Bewertung des kausalen Zusammenhangs im Fall von römisch 40 : Für die Bewertung des kausalen Zusammenhangs in Einzelfällen, in denen es zu schweren unerwünschten Arzneimittelreaktionen (einschließlich Impfreaktionen) gekommen ist, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ein definiertes System geschaffen, das allgemein wissenschaftlich akzeptiert wird und auch im Paul-Ehrlich-Institut zur Einzelfallbewertung Verwendung findet. Dieses WHO-Schema findet sich im ANNEX 2 zu diesem Gutachten. Dieses Bewertungsschema trägt der Tatsache Rechnung, dass in der Mehrzahl der auftretenden Verdachtsfälle schwerer unerwünschter Arzneimittelwirkungen eine sog. Ausschlussdiagnose gestellt werden muss. Zum Nachweis der Ursache einer Impfreaktion wie etwa der bei XXXX aufgetretenen zerebralen Dysfunktion gibt es keinen diagnostischen ‚Gold-Standard', der einen kausalen Zusammenhang mit Sicherheit nachweist. Vielmehr ist durch Verwendung des WHO-Algorithmus die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs einzugrenzen. Dieser WHO-Algorithmus deckt sich in den wesentlichen Überlegungen mit den Forderungen, die in den ‚Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit' zur Wertung des kausalen Zusammenhangs gefordert werden. Wichtig sind bei der Bewertung die Faktoren des plausiblen zeitlichen Intervalls, der Bekanntheit der unerwünschten Reaktion und der pathophysiologischen Erklärbarkeit des Geschehens. Da es sich bei einem Hirnschaden nach einer autoimmunen Enzephalitis um eine Ausschlussdiagnose handelt, sollten alternative Ursachen einer Hirnschädigung ausgeschlossen sein. Diese Forderungen für die Feststellung eines wahrscheinlichen kausalen Zusammenhangs sind bei XXXX erfüllt. Folgt man den zeitlichen Angaben, die vom Vater bezüglich der ersten Beschwerden nach der ersten FSME-Impfung gemacht wurden, so ist das Zeitintervall für das Vorliegen eines Schadens plausibel. Es kam bei XXXX wenige Tage nach der Impfung zu auffälligen Veränderungen des Verhaltens, die sich durch eine immer stärker werdende motorische Unruhe zeigte. Diese Symptomatik kann als recht typischer Beginn einer autoimmunen Basalganglienerkrankung gelten (Dale DC: Autoimmunity and the basal ganglia: new insights into old diseases. QJ Med 96; 183-191, 2003).Zum Nachweis der Ursache einer Impfreaktion wie etwa der bei römisch 40 aufgetretenen zerebralen Dysfunktion gibt es keinen diagnostischen ‚Gold-Standard', der einen kausalen Zusammenhang mit Sicherheit nachweist. Vielmehr ist durch Verwendung des WHO-Algorithmus die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs einzugrenzen. Dieser WHO-Algorithmus deckt sich in den wesentlichen Überlegungen mit den Forderungen, die in den ‚Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit' zur Wertung des kausalen Zusammenhangs gefordert werden. Wichtig sind bei der Bewertung die Faktoren des plausiblen zeitlichen Intervalls, der Bekanntheit der unerwünschten Reaktion und der pathophysiologischen Erklärbarkeit des Geschehens. Da es sich bei einem Hirnschaden nach einer autoimmunen Enzephalitis um eine Ausschlussdiagnose handelt, sollten alternative Ursachen einer Hirnschädigung ausgeschlossen sein. Diese Forderungen für die Feststellung eines wahrscheinlichen kausalen Zusammenhangs sind bei römisch 40 erfüllt. Folgt man den zeitlichen Angaben, die vom Vater bezüglich der ersten Beschwerden nach der ersten FSME-Impfung gemacht wurden, so ist das Zeitintervall für das Vorliegen eines Schadens plausibel. Es kam bei römisch 40 wenige Tage nach der Impfung zu auffälligen Veränderungen des Verhaltens, die sich durch eine immer stärker werdende motorische Unruhe zeigte. Diese Symptomatik kann als recht typischer Beginn einer autoimmunen Basalganglienerkrankung gelten (Dale DC: Autoimmunity and the basal ganglia: new insights into old diseases. QJ Med 96; 183-191, 2003). Die Reaktion einer autoimmunen Enzephalitis ist nach inaktivierten Impfungen wie der gegen FSME selten, aber bekannt (Fachinformation) und die Pathophysiologie ist plausibel (wenn auch noch nicht zu 100 % verstanden). Es wurden auch keine anderen möglichen Ursachen der Erkrankung festgestellt. Der damals verwendete FSME-Impfstoff des Herstellers XXXX war für unerwünschte Wirkungen durch Autoimmunreaktionen am Hirn bekannt.Der damals verwendete FSME-Impfstoff des Herstellers römisch 40 war für unerwünschte Wirkungen durch Autoimmunreaktionen am Hirn bekannt. Verschiedene Faktoren haben hier zusammengewirkt: Die Anzucht der Impfviren in Maushirnen mit Rückständen neuronaler Proteine im Impfstoff, die Verwendung von Aluminiumhydroxid als Adjuvans und von Thiomersal als Konservierungsmittel. Als Ergebnis kann es zu zunächst immunologisch im Sinne einer ADEM zu Entzündungen im Basalganglienbereich des Gehirns, in deren Verlauf auch die toxischen Wirkungen von Äthylquecksilber und Aluminium auf die Nervenzellen eine Rolle gespielt haben. Aktuellstes Beispiel für diesen pathophysiologischen Ablauf sind die Fälle von Narkolepsie bei Kindern nach der Impfung gegen pandemische Influenza mit dem adjuvantierten und / mit Thiomersal konservierten Grippeimpfstoff Pandemrix. Auch in diesen Fällen kam es nicht zu klaren Zeichen einer Enzephalitis, sondern schleichend zu einem Krankheitsbild, das aufgrund einer autoimmunen Attacke bestimmter Hirnregionen zu einem gestörten Schlafverhalten führt. Der Impfstoff wurde von der europäischen Arzneimittelagentur EMA deshalb für Kinder und Jugendliche kürzlich suspendiert (Pressemitteilung der EMA vom 15. April 2011). Diese Fälle, die derzeit in der Presse für großes Aufsehen sorgen, sind also mit dem von XXXX durchaus vergleichbar (Stollorz V:Diese Fälle, die derzeit in der Presse für großes Aufsehen sorgen, sind also mit dem von römisch 40 durchaus vergleichbar (Stollorz V: Unseliger Verdacht. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 11. September 2011, S. 61). Fügt man nun alle bekannten Fakten in den WHO-Bewertungsalgorithmus ein, so ergibt sich für die impfbedingte Auslösung von XXXX Erkrankung ein wahrscheinlicher Zusammenhang (was bedeutet, dass deutlich mehr für als gegen einen solchen Zusammenhang spricht).Fügt man nun alle bekannten Fakten in den WHO-Bewertungsalgorithmus ein, so ergibt sich für die impfbedingte Auslösung von römisch 40 Erkrankung ein wahrscheinlicher Zusammenhang (was bedeutet, dass deutlich mehr für als gegen einen solchen Zusammenhang spricht). Kritische Stellungnahme zu den bisherigen Gutachten: Ärztliches Sachverständigengutachten gemäß Impfschadensgesetz von Dr.med. R. W XXXX vom 14. Februar 2008:Dr.med. R. W römisch 40 vom 14. Februar 2008: Herr Dr. W XXXX schildert die Krankengeschichte von XXXX nochmals ausführlich anhand des Aktenauszugs.Herr Dr. W römisch 40 schildert die Krankengeschichte von römisch 40 nochmals ausführlich anhand des Aktenauszugs. Dann werden die Ergebnisse der ambulanten Untersuchung von XXXX dargestellt.Dann werden die Ergebnisse der ambulanten Untersuchung von römisch 40 dargestellt. Im Rahmen seiner kurzen Bewertung des Impfschadensverdachtsfalls von XXXX bestätigt Dr. W XXXX die Diagnose einer minimalen zerebralen Dysfunktion mit Verhaltensauffälligkeiten und Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom. Auf die Ursachen dieser Erkrankungen wird im Gutachten von Dr. W XXXX nicht eingegangen. Unverständlich ist der Hinweis, die zerebrale Dysfunktion habe schon vor den Impfungen gegen FSME bestanden. Dies trifft nach Studium der Krankengeschichte nicht zu.Im Rahmen seiner kurzen Bewertung des Impfschadensverdachtsfalls von römisch 40 bestätigt Dr. W römisch 40 die Diagnose einer minimalen zerebralen Dysfunktion mit Verhaltensauffälligkeiten und Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom. Auf die Ursachen dieser Erkrankungen wird im Gutachten von Dr. W römisch 40 nicht eingegangen. Unverständlich ist der Hinweis, die zerebrale Dysfunktion habe schon vor den Impfungen gegen FSME bestanden. Dies trifft nach Studium der Krankengeschichte nicht zu. Mit den bekannten unerwünschten Wirkungen der FSME-Impfung setzt sich Dr. W XXXX nicht auseinander und die Möglichkeit einer impfverursachten Erkrankung der Basalganglien scheint dem Gutachter nicht bekannt zu sein.Mit den bekannten unerwünschten Wirkungen der FSME-Impfung setzt sich Dr. W römisch 40 nicht auseinander und die Möglichkeit einer impfverursachten Erkrankung der Basalganglien scheint dem Gutachter nicht bekannt zu sein. Eine Einzelfallbewertung mittels wissenschaftlich anerkannter Algorithmen wird von Herrn Dr. W XXXX nicht vorgenommen. Das Gutachten von Herrn Dr. W XXXX ist zur wissenschaftlichen Einschätzung der Zusammenhänge im Fall von XXXX damit nicht ausreichend."Eine Einzelfallbewertung mittels wissenschaftlich anerkannter Algorithmen wird von Herrn Dr. W römisch 40 nicht vorgenommen. Das Gutachten von Herrn Dr. W römisch 40 ist zur wissenschaftlichen Einschätzung der Zusammenhänge im Fall von römisch 40 damit nicht ausreichend." 8. Am 04.11.2011 erstattete Dr. G XXXX K XXXX , Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, auf Grund der Vorschreibung der Bundesberufungskommission vom 01.09.2011, folgendes Gutachten:8. Am 04.11.2011 erstattete Dr. G römisch 40 K römisch 40 , Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, auf Grund der Vorschreibung der Bundesberufungskommission vom 01.09.2011, folgendes Gutachten: "Zeitpunkt der Begutachtung: 21.10.2011 von 15h - 16h 45 Ort der Begutachtung: Ordination Anwesende Personen: Herr XXXX und sein VaterAnwesende Personen: Herr römisch 40 und sein Vater Fragestellung: Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der am 13.04.1989 durchgeführten FSME-Impfung und der psychiatrisch-neurologischen Erkrankung des Hr. XXXX wahrscheinlich?Fragestellung: Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der am 13.04.1989 durchgeführten FSME-Impfung und der psychiatrisch-neurologischen Erkrankung des Hr. römisch 40 wahrscheinlich? Im Besonderen wird vom Vater des Antragstellers und vom Bundessozialamt ersucht, dabei auf das Privatgutachten von Dr. K XXXX H XXXX vom 23.09.2011 einzugehen.Im Besonderen wird vom Vater des Antragstellers und vom Bundessozialamt ersucht, dabei auf das Privatgutachten von Dr. K römisch 40 H römisch 40 vom 23.09.2011 einzugehen. Anmerkung: Die aktenmäßige Verfassung des Gutachtens wurde zugunsten einer neuerlichen persönlichen Untersuchung hintangestellt, da vom Antragsteller im Schriftsatz vom 25.01.2008 alle vier erhaltenen FSME-Impfungen für den körperlichen und geistigen Schaden verantwortlich gemacht werden. (Der Vater des Antragstellers meint, die Einbeziehung aller FSME-Impfungen in den Impfschadensfall sei auf Anraten des Rechtsanwaltes Dr. H. Kröppel in die Wege geleitet worden.) Zur Beantwortung der Fragen standen mir neben der Anamnese und der Untersuchung des Antragstellers folgende Unterlagen zur Verfügung: Akt des Bundessozialamtes über ca. 240 Seiten. Literatur. Die Anamnese über die Jahre 1985 - 1995 wurde nur mit dem Vater geführt. Von 1995 - 2003 wurden sowohl Angaben des Vaters als auch des Sohnes aufgenommen. Ab 2003 habe ich die Anamnese nur mit dem Sohn, Hr. XXXX , erhoben.Ab 2003 habe ich die Anamnese nur mit dem Sohn, Hr. römisch 40 , erhoben. Die Ausführungen werden wie folgt eingeteilt: A) Krankengeschichte des Herrn XXXXA) Krankengeschichte des Herrn römisch 40 B) Impfstoff FSME immun junior (
  1. r)C) Zusammenfassung und Diskussion A) Krankengeschichte des Herrn XXXX :A) Krankengeschichte des Herrn römisch 40 : Vorgeschichte: Hereditäre Verhältnisse normal. Schwangerschaft I: normal. Geburt I: reif; GG: 3130 g Apgarwerte 9/10/10. Die Entwicklung der Meilensteine bei dem besonders ‚braven und ruhigen' Säugling lief laut Vater gering verzögert ab. Zwar ging XXXX im 17.LM frei, die ersten Wörter wurden aber erst mit 2 Jahren gesprochen und ein besseres Sprechen war dann mit 2 1/2 -3 Jahren möglich geworden.Die Entwicklung der Meilensteine bei dem besonders ‚braven und ruhigen' Säugling lief laut Vater gering verzögert ab. Zwar ging römisch 40 im 17.LM frei, die ersten Wörter wurden aber erst mit 2 Jahren gesprochen und ein besseres Sprechen war dann mit 2 1/2 -3 Jahren möglich geworden. (Diese Angabe wird im Arztbrief von Dr. Ka XXXX vom 14.12.1992 und von der XXXX vom 18.12.1996 bestätigt).(Diese Angabe wird im Arztbrief von Dr. Ka römisch 40 vom 14.12.1992 und von der römisch 40 vom 18.12.1996 bestätigt). Im 3. Lebensjahr ist XXXX durch sein besonderes Interesse an Zahlen aufgefallen und dass er bald bis 20 zählen konnte.Im 3. Lebensjahr ist römisch 40 durch sein besonderes Interesse an Zahlen aufgefallen und dass er bald bis 20 zählen konnte. Man konnte mit ihm auch ‚stundenlang das gleiche Spiel' machen. Motorisch war der Bub laut Vater eher geschickt und sei mit 3 1/2 Jahren bereits die Pisten mit seinem schibegeisterten Vater abgefahren. Laut den anamnestischen Angaben der Eltern, entsprechend den Aufzeichnungen von Dr. H XXXX , Dr. Ka XXXX und Dr. D XXXX , ist XXXX dann irgendwann zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr durch eine beträchtliche motorische Unruhe und Impulsivität aufgefallen.Laut den anamnestischen Angaben der Eltern, entsprechend den Aufzeichnungen von Dr. H römisch 40 , Dr. Ka römisch 40 und Dr. D römisch 40 , ist römisch 40 dann irgendwann zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr durch eine beträchtliche motorische Unruhe und Impulsivität aufgefallen. 1989 oder 1990 sei XXXX in den Kindergarten gekommen (man könne sich nicht mehr genau erinnern).1989 oder 1990 sei römisch 40 in den Kindergarten gekommen (man könne sich nicht mehr genau erinnern). Der Einstieg für den Buben in den Kindergarten sei anfangs problemlos gelungen. Im Laufe der Zeit ist der Bub aber dort verhaltensauffällig geworden. Er habe oft nur den anderen Kindern zugeschaut und sich wenig am Spiel beteiligt. Er sei motorisch unruhig gewesen, habe stets gestört und schließlich andere Kinder zu schlagen begonnen. Auch zuhause ist XXXX vermehrt durch seine Verhaltensauffälligkeiten zum Problemkind geworden. Seine Handlungsplanung und Selbstorganisation waren ungenügend und ‚auch beim Schifahren habe er die Hände ausstrecken müssen um das Gleichgewicht zu halten' und sei rasch ermüdet.Auch zuhause ist römisch 40 vermehrt durch seine Verhaltensauffälligkeiten zum Problemkind geworden. Seine Handlungsplanung und Selbstorganisation waren ungenügend und ‚auch beim Schifahren habe er die Hände ausstrecken müssen um das Gleichgewicht zu halten' und sei rasch ermüdet. 1991 ist XXXX dann in die Volksschule eingeschult worden. Bald musste er wegen einer ADHS in die Vorschule zurück.1991 ist römisch 40 dann in die Volksschule eingeschult worden. Bald musste er wegen einer ADHS in die Vorschule zurück. 1992 wird dann erstmals im Arztbrief des Psychiaters Dr. H XXXX ein ADHS bei XXXX beschrieben und es werden zusätzlich Stereotypien und ein Rückzugsverhalten erwähnt.1992 wird dann erstmals im Arztbrief des Psychiaters Dr. H römisch 40 ein ADHS bei römisch 40 beschrieben und es werden zusätzlich Stereotypien und ein Rückzugsverhalten erwähnt. (EEG: unauffällig). 9/1992 kam XXXX erneut in die erste Klasse der VS, wo sich die Probleme fortsetzten:9 aus 1992, kam römisch 40 erneut in die erste Klasse der VS, wo sich die Probleme fortsetzten: Die Selbstorganisation war schlecht, der Bub war unkonzentriert, das Schriftbild war schlampig und er lernte im Unterricht nicht mehr mit. Zuhause musste über viele Stunden nachmittags der Schulstoff mit der Mutter oder dem Vater nachgeholt werden. Dabei fiel auf, dass XXXX sich alles und schnell auswendig merken konnte, es aber auch rasch wieder vergaß. Und dass er nach wie vor die Mathematik fast im Kopf beherrschte.Zuhause musste über viele Stunden nachmittags der Schulstoff mit der Mutter oder dem Vater nachgeholt werden. Dabei fiel auf, dass römisch 40 sich alles und schnell auswendig merken konnte, es aber auch rasch wieder vergaß. Und dass er nach wie vor die Mathematik fast im Kopf beherrschte. Die soziale Integration war nicht adäquat möglich, da XXXX sich wenig in seine Mitschüler einfühlen konnte (‚er mochte sie, aber er stellte den Kontakt durch Schlagen her').Die soziale Integration war nicht adäquat möglich, da römisch 40 sich wenig in seine Mitschüler einfühlen konnte (‚er mochte sie, aber er stellte den Kontakt durch Schlagen her'). Die medizinische Abklärung ergab damals die Diagnose eines ADHS (Dr. Ka XXXX ) oder die Verdachtsdiagnose einer minimalen zerebralen Dysfunktion mit sekundärem oppositionellem Trotzveralten (Dr. R XXXX).Die medizinische Abklärung ergab damals die Diagnose eines ADHS (Dr. Ka römisch 40 ) oder die Verdachtsdiagnose einer minimalen zerebralen Dysfunktion mit sekundärem oppositionellem Trotzveralten (Dr. R römisch 40 ). Die mangelnde Kontaktfähigkeit des Buben und das Nichtverstehen von Aufträgen auf der einen Seite und ein fotographisches Gedächtnis auf der anderen Seite werden erstmals eigens in Arztbriefen erwähnt. Das eine Mal wurde ein herabgesetzter Muskeltonus, das andere Mal eine unauffällige Grobmotorik beschrieben. Im 8. Lebensjahr sind dann erstmals Zwänge und weiterhin Stereotypien zu beobachten gewesen: XXXX sucht an allen Orten der Wohnung - mehrmals täglich und über ein Jahr anhaltend - eine Bombe; oder XXXX klopft stereotyp bei jedem Überschreiten einer Türschwelle 3x hintereinander an den Türstock; Waschzwänge und Duschzwänge kommen hinzu.römisch 40 sucht an allen Orten der Wohnung - mehrmals täglich und über ein Jahr anhaltend - eine Bombe; oder römisch 40 klopft stereotyp bei jedem Überschreiten einer Türschwelle 3x hintereinander an den Türstock; Waschzwänge und Duschzwänge kommen hinzu. Der Bub reagiert auf Änderungen in seinem Umfeld mit Ängsten und Wutanfällen, er verlässt nur ungern seine Wohnung, verbringt hier seine Freizeit fast ausschließlich vor dem PC und braucht seine Bezugsperson in seiner näheren Umgebung. 1995, im Jahr der Scheidung seiner Eltern, verschlechterte sich der Zustand erneut, die emotionale Wahrnehmung wurde sehr schwierig, es traten Verlustängste auf. Die Eltern-Kind-Interaktion war stark beeinträchtigt. Laut dem Vater sei die von der Mutter eingereichte Scheidung die logische Konsequenz gewesen (‚Sie habe mit dem Buben nicht mehr umgehen können'; ‚wir Eltern haben nur mehr über die Erziehung unseres Sohnes gestritten, welcher sich schuldig gemacht hatte'). XXXX ist zwar seiner Mutter zugesprochen worden, hat aber fortan nur bei seinem Vater gelebt, der letztendlich das Sorgerecht bekam.römisch 40 ist zwar seiner Mutter zugesprochen worden, hat aber fortan nur bei seinem Vater gelebt, der letztendlich das Sorgerecht bekam. Im Herbst 1996 ist der 10 jährige Bub dann - ‚als eine Art elterliche Strafaktion'- auf der XXXX stationär gewesen, wo man die durchschnittliche Intelligenz des Burschen hervorhob, wo aber auch seine stark wechselnde Vigilanz, die wechselnden sozialen Fähigkeiten in Bezug zur Kontaktaufnahme, die schlechte Impulskontrolle und die mangelnde Selbstorganisation zum Tragen kamen.Im Herbst 1996 ist der 10 jährige Bub dann - ‚als eine Art elterliche Strafaktion'- auf der römisch 40 stationär gewesen, wo man die durchschnittliche Intelligenz des Burschen hervorhob, wo aber auch seine stark wechselnde Vigilanz, die wechselnden sozialen Fähigkeiten in Bezug zur Kontaktaufnahme, die schlechte Impulskontrolle und die mangelnde Selbstorganisation zum Tragen kamen. Dies alles vor dem Hintergrund der Scheidungssituation. In der anschließenden Hauptschule setzten sich die externalisierten Verhaltensprobleme unter den höheren Lernanforderungen und sozialen Anforderungen fort, ja es kam sogar zu einer Zunahme. Die Frustrationstoleranz nahm weiter ab, der Bub war kaum mehr belastbar, er beschimpfte alle, warf mit Gegenständen um sich und lief - wenn er in die Enge getrieben war - aus der Schule davon. Die Mitschüler hänselten ihn und nutzten XXXX für ihre Streiche aus. Kritiklos führte er die Aufträge seiner Mitschüler aus.Die Frustrationstoleranz nahm weiter ab, der Bub war kaum mehr belastbar, er beschimpfte alle, warf mit Gegenständen um sich und lief - wenn er in die Enge getrieben war - aus der Schule davon. Die Mitschüler hänselten ihn und nutzten römisch 40 für ihre Streiche aus. Kritiklos führte er die Aufträge seiner Mitschüler aus. 1998 wurde er wegen der Aggressionen der Schule verwiesen. Im kognitiven Bereich wurden die Schwierigkeiten beim Aufsatzschreiben und das gute Rechnen betont. XXXX kam in die ASO XXXX , wo er sich unter einem ASO Lehrplan und mit positiven Rückmeldungen erholen konnte.römisch 40 kam in die ASO römisch 40 , wo er sich unter einem ASO Lehrplan und mit positiven Rückmeldungen erholen konnte. Trotzdem setzte der Jugendliche im XXXX in XXXX den Schulbesuch fort. Er war von Mo-Fr interniert und schaffte dann auch im Jahr 2000 den ASO- Abschluss.Trotzdem setzte der Jugendliche im römisch 40 in römisch 40 den Schulbesuch fort. Er war von Mo-Fr interniert und schaffte dann auch im Jahr 2000 den ASO- Abschluss. Mit der Pubertät kamen ein delinquentes Verhalten (Diebstahl) und fetischistisches Verhalten und Streunen zum Ausdruck. "Aber XXXX wurde im Umgang mit Gleichaltrigen lustiger und konnte einen Streit auskämpfen"."Aber römisch 40 wurde im Umgang mit Gleichaltrigen lustiger und konnte einen Streit auskämpfen". Ab 2000 trat der Jugendliche in zahlreiche Arbeitstrainings ein, welche zum Teil wegen seines ‚inakzeptablen Verhaltens' abgebrochen werden mussten. 2003 war der Jugendliche dann auch auf der Kinderpsychiatrie im XXXX stationär und er wurde mit der Diagnose einer emotionalen Anpassungsstörung mit stark wechselnder Stimmungslage entlassen.2003 war der Jugendliche dann auch auf der Kinderpsychiatrie im römisch 40 stationär und er wurde mit der Diagnose einer emotionalen Anpassungsstörung mit stark wechselnder Stimmungslage entlassen. Hilfsarbeiten, meist über Leihfirmen, konnten in der Folge nie länger als 6 Monate vom jungen Erwachsenen geleistet werden. Die mangelnde Konzentration, die geringe Belastbarkeit, die mangelnde Selbstorganisation und ein großes Schlafbedürfnis waren die Hauptgründe für den Abbruch der Dienstverhältnisse. Das aggressive Verhalten war nicht mehr zu beobachten. (Dies wird von Vater und Sohn auf die langjährige Psychotherapie zurückgeführt). Seit 2010 besucht Hr. XXXX über den Verein XXXX wieder einen Schulunterricht. Ziel ist es, den Hauptschulabschluss bis 3/2012 nachzuholen und danach eine Ausbildung als Netzwerktechniker zu beginnen.Seit 2010 besucht Hr. römisch 40 über den Verein römisch 40 wieder einen Schulunterricht. Ziel ist es, den Hauptschulabschluss bis 3 aus 2012, nachzuholen und danach eine Ausbildung als Netzwerktechniker zu beginnen. Das Kopfrechnen im Zahlenraum bis 1.000.000 gelinge ihm noch immer überdurchschnittlich gut, das Aufsatzschreiben macht die meisten Probleme. Aktuell klagt Hr. XXXX über eine mangelnde Selbstorganisation, Aufmerksamkeitsprobleme, eine motorische Unruhe.Aktuell klagt Hr. römisch 40 über eine mangelnde Selbstorganisation, Aufmerksamkeitsprobleme, eine motorische Unruhe. Im motorischen Bereich werden Konditionsprobleme und Koordinationsschwierigkeiten angegeben. Im Sozialen falle es Hr. XXXX weiterhin schwer, einen Blickkontakt zu halten, er verbringe seine Freizeit fast nur mit PC Spielen. Täglich werden dafür 5 Stunden aufgebracht. Die Sozialkontakte leiden darunter.Im Sozialen falle es Hr. römisch 40 weiterhin schwer, einen Blickkontakt zu halten, er verbringe seine Freizeit fast nur mit PC Spielen. Täglich werden dafür 5 Stunden aufgebracht. Die Sozialkontakte leiden darunter. Oft kann er den Diskurs mit anderen Menschen nicht abbrechen, ‚obwohl er über die Sinnlosigkeit seines Tuns eine Einsicht bekommen hat'. Nach vielen auch medikamentösen Behandlungsversuchen (1998 mit Ritalin 10 mg über wenige Tage; 2003 mit Fluctine 20 mg über wenige Wochen) hat Hr. XXXX seit einiger Zeit auch quasi eine Selbstbehandlung mit THC begonnen. Unter einer täglichen Dosis von 1g gerauchtem THC fühlt sich Hr. XXXX nicht mehr so getrieben und kann eine fokussierte Aufmerksamkeit aufbringen.Nach vielen auch medikamentösen Behandlungsversuchen (1998 mit Ritalin 10 mg über wenige Tage; 2003 mit Fluctine 20 mg über wenige Wochen) hat Hr. römisch 40 seit einiger Zeit auch quasi eine Selbstbehandlung mit THC begonnen. Unter einer täglichen Dosis von 1g gerauchtem THC fühlt sich Hr. römisch 40 nicht mehr so getrieben und kann eine fokussierte Aufmerksamkeit aufbringen. Allerdings gibt es mit der kombinierten Aufmerksamkeit entsprechende Probleme. Eine Abhängigkeit sei festzustellen. Nachdem bis zum Jahr 2003 in keinem der Arztbriefe von den Eltern, vom Antragsteller oder den behandelnden Personen irgendein Zusammenhang zwischen dem Leiden des Hr. XXXX und einer Impfung erhoben wurde, wird vom Vater des Antragstellers seit 2007 - also 18 Jahre nach der erfolgten Impfung - dieser Zusammenhang hergestellt:Nachdem bis zum Jahr 2003 in keinem der Arztbriefe von den Eltern, vom Antragsteller oder den behandelnden Personen irgendein Zusammenhang zwischen dem Leiden des Hr. römisch 40 und einer Impfung erhoben wurde, wird vom Vater des Antragstellers seit 2007 - also 18 Jahre nach der erfolgten Impfung - dieser Zusammenhang hergestellt: XXXX habe bis zum April 1989 viele Impfungen erhalten gehabt (BCG, Polio oral, Di-Per- Tet und Tollwut) und sie alle problemlos vertragen.römisch 40 habe bis zum April 1989 viele Impfungen erhalten gehabt (BCG, Polio oral, Di-Per- Tet und Tollwut) und sie alle problemlos vertragen. Am 13.04.1989 ist der Bub dann erstmals vom Hausarzt gegen die FSME geimpft worden (FSME immun (r)). Laut dem Vater sei XXXX 4 Tage danach motorisch unruhig geworden und "das ganze Problem habe begonnen".Laut dem Vater sei römisch 40 4 Tage danach motorisch unruhig geworden und "das ganze Problem habe begonnen". Allerdings sei dies später kein Anlass gewesen, den Buben in den folgenden Jahren weiter gegen FSME zu impfen. Diese Impfungen wurden auch gut vertragen. Der Vater zieht hier und jetzt die Anschuldigungen gegen diese nachfolgenden FSME- Impfungen zurück. Aktuelle Therapien: keine. Status: eutroph- adipös. Intern o.B. Hören normal. Orthopädisch: o.B. Augen: mäßige Myopie rechts. Neuropsychologische Untersuchung: Entwicklungsalter regelrecht. Motorik: Tonus normal. MER gesteigert. Pyramidenzeichen negativ. Sensibilität normal. Das Radfahren und Schwimmen etc. sind gut möglich. Beim Schifahren habe Hr. XXXX Konditionsprobleme.Das Radfahren und Schwimmen etc. sind gut möglich. Beim Schifahren habe Hr. römisch 40 Konditionsprobleme. Bei den hier durchgeführten Belastungstests fällt nur die mangelnde grobe Kraft in der unteren Extremität auf. (Beim Hinhocken). Sonst sind die Bewegungsabläufe geschmeidig. Feinmotorik: Normales Schriftbild, normaler Fingerlauf. Bezüglich komplexer Handlungsplanungen, z.B. im Arbeitsablauf, habe ich keine Tests durchgeführt. Sprache: unauffällig. Im Kommunikationsverhalten fällt der unsichere Blickkontakt auf. Die theory of mind und die Semantik sind hier normal. Die Empathie ist etwas reduziert. kognitive Leistungen: sicheres abstraktes Denken. Gutes Bildungsniveau. Die selektive Aufmerksamkeit ist kaum beeinträchtigt, die kombinierte Aufmerksamkeit ist vermindert. Die Kulturleistungen werden der Schulstufe entsprechend beherrscht. Die Fähigkeit des ausgezeichneten Kopfrechnens wird bestätigt. Sozialverhalten: Hr. XXXX ist hier freundlich, angepasst. Er ist weder produktiv, noch antriebsarm, keine Suizidgedanken. Motorisch ist er unruhig. Bezüglich seines Austauschverhaltens siehe oben.Sozialverhalten: Hr. römisch 40 ist hier freundlich, angepasst. Er ist weder produktiv, noch antriebsarm, keine Suizidgedanken. Motorisch ist er unruhig. Bezüglich seines Austauschverhaltens siehe oben. In der Vater-Sohn-Interaktion gibt es hier bisweilen eine kurze Auseinandersetzung. Psychosoziale Situation: Hr. XXXX lebt alleine in einer Wohnung in XXXX . Die Mutter sorgt bisweilen für Ordnung in seiner Wohnung.Psychosoziale Situation: Hr. römisch 40 lebt alleine in einer Wohnung in römisch 40 . Die Mutter sorgt bisweilen für Ordnung in seiner Wohnung. Hr. XXXX lebt sonst autonom und ist mobil (Führerschein der Gruppe B).Hr. römisch 40 lebt sonst autonom und ist mobil (Führerschein der Gruppe B). Die Beziehung zu den Eltern wird als zufriedenstellend beschrieben. Auch kann Hr. XXXX jetzt auf einen Freundeskreis zurückgreifen. Eine fixe Partnerschaft ist noch nicht zustande gekommen (siehe oben).Die Beziehung zu den Eltern wird als zufriedenstellend beschrieben. Auch kann Hr. römisch 40 jetzt auf einen Freundeskreis zurückgreifen. Eine fixe Partnerschaft ist noch nicht zustande gekommen (siehe oben). Das finanzielle Auskommen wird vom AMS und den Eltern bewerkstelligt. Diagnose: (nach DSM IV)Diagnose: (nach DSM römisch vier) Asperger-Syndrom ADHS (Mischtypus) Drug abuse II: - III: minimale zerebrale Bewegungsstörung IV: psychosoziale Belastungen V: mäßige-mittlere Störung des Anpassungsniveaus ZUSAMMENFASSUNG: Hr. XXXX leidet seit seiner frühen Kindheit an einer Autismus- Spektrum-Störung, am ehesten dem Asperger-Syndrom. Dieses ist immer wieder auch durch ein ADHS überlagert.ZUSAMMENFASSUNG: Hr. römisch 40 leidet seit seiner frühen Kindheit an einer Autismus- Spektrum-Störung, am ehesten dem Asperger-Syndrom. Dieses ist immer wieder auch durch ein ADHS überlagert. Die Störung aus dem autistischen Formenkreis (Asperger-Syndrom) ist hier erstens durch die typische Krankengeschichte dargestellt: Anfangs ruhiges, braves Kind, mit dem man stundenlang das gleiche spielen konnte; mäßige Sprachentwicklungsverzögerung; Inselwissen mit 3 Jahren; Exazerbation im Kindergartenalter, als die Sozialkontakte und das Anpassungsverhalten in der Gruppe gefordert sind; mangelndes Spiel im Kindergarten, inadäquate Kontaktaufnahme; zunehmende soziale Schwierigkeiten mit den schulischen Anforderungen; Aufmerksamkeitsstörung, mangelnde Selbstorganisation, Ungeschicklichkeit; jahrelange Zwänge und Stereotypien; mangelnde Empathie und Kritikschwäche; reagiert auf Änderungen im Umfeld mit Rückzug und einer Spezialisierung auf technische Interessen (PC); Besserung durch stark strukturierte, berechenbare Umgebung; Verschlimmerung durch neue Herausforderungen; jahrelange Schwierigkeiten in der Diagnostik der Erkrankung. Zweitens ist das Asperger-Syndrom bei Hr. XXXX durch die Ergebnisse meiner aktuellen psychiatrischen Untersuchung dargestellt:Zweitens ist das Asperger-Syndrom bei Hr. römisch 40 durch die Ergebnisse meiner aktuellen psychiatrischen Untersuchung dargestellt: Mangelnder Blickkontakt, Perseverieren im Diskurs. Mangelnde Aufmerksamkeit für kombinierte Inhalte. Gute Intelligenz. Nach meiner Schilderung des Krankheitsbildes sieht sich Hr. XXXX in seinem Leiden bestätigt.Nach meiner Schilderung des Krankheitsbildes sieht sich Hr. römisch 40 in seinem Leiden bestätigt. Das zusätzliche ADHS des Hr. XXXX , welches ja oft als komorbide Störung beim Asperger-Syndrom vorliegt, zeichnet sich bei ihm durch die Aufmerksamkeitsstörung, die Impulskontrollstörung, eine motorische Unruhe und mangelnde Selbstorganisation, die unsichere Handlungsplanung und Vigilanzprobleme aus.Das zusätzliche ADHS des Hr. römisch 40 , welches ja oft als komorbide Störung beim Asperger-Syndrom vorliegt, zeichnet sich bei ihm durch die Aufmerksamkeitsstörung, die Impulskontrollstörung, eine motorische Unruhe und mangelnde Selbstorganisation, die unsichere Handlungsplanung und Vigilanzprobleme aus. Je nach Belastungssituationen aus dem Umfeld kam es im Laufe des Lebens zu Exazerbationen. Durch den Verlust von Bezugspersonen, die soziale Isolation, die Eltern-Kind-Interaktionsstörung und bei life events ist einmal mehr bei Hr. XXXX die Impulskontrollstörung im Vordergrund gestanden.Durch den Verlust von Bezugspersonen, die soziale Isolation, die Eltern-Kind-Interaktionsstörung und bei life events ist einmal mehr bei Hr. römisch 40 die Impulskontrollstörung im Vordergrund gestanden. Im Erwachsenenalter ist es dann zur erwarteten Abnahme der Impulskontrollstörung gekommen. Hr. XXXX führt aber auch eine regelmäßige Selbstmedikation mit THC durch, welche er selbst als erfolgreich einstuft - allerdings mit einer Abhängigkeitsproblematik.Hr. römisch 40 führt aber auch eine regelmäßige Selbstmedikation mit THC durch, welche er selbst als erfolgreich einstuft - allerdings mit einer Abhängigkeitsproblematik. Daneben besteht bei Hr. XXXX noch der Verdacht auf eine minimale zerebrale Bewegungsstörung (wie sie bei Asperger-Syndrom und ADHS als komorbide Störungen oft anzutreffen sind).Daneben besteht bei Hr. römisch 40 noch der Verdacht auf eine minimale zerebrale Bewegungsstörung (wie sie bei Asperger-Syndrom und ADHS als komorbide Störungen oft anzutreffen sind). Da die mangelnde Handlungsplanung und schlechte Selbstorganisation des Hr. XXXX immer wieder die Koordinationsprobleme und Gleichgewichtsprobleme überlagert hatten, kann jetzt nur von einem Verdacht auf eine MCP ausgegangen werden.Da die mangelnde Handlungsplanung und schlechte Selbstorganisation des Hr. römisch 40 immer wieder die Koordinationsprobleme und Gleichgewichtsprobleme überlagert hatten, kann jetzt nur von einem Verdacht auf eine MCP ausgegangen werden. Auch sind bei der aktuellen neurologischen Untersuchung lediglich mäßige Gleichgewichtsprobleme festzustellen gewesen. Feinmotorisch bestanden keine Defizite. Die Ursache für die Leiden des Hr. XXXX ist wahrscheinlich, wie bei vielen der betroffenen Patienten, in einer genetischen Disposition zu suchen. Für eine primäre prä- oder postnatale Schädigung gibt es keinen Anhaltspunkt. Durch ein Nichtbehandeln der Symptomatik ist eine Persistenz und Verschlechterung gegeben.Die Ursache für die Leiden des Hr. römisch 40 ist wahrscheinlich, wie bei vielen der betroffenen Patienten, in einer genetischen Disposition zu suchen. Für eine primäre prä- oder postnatale Schädigung gibt es keinen Anhaltspunkt. Durch ein Nichtbehandeln der Symptomatik ist eine Persistenz und Verschlechterung gegeben. Hr. XXXX ist ein - mit dem oben genannten Krankheitsbild erfahrener - Psychiater zu empfehlen. Die weiterführende Diagnostik soll mit dem ADOS, ADI-R Verfahren und mit einem Aufmerksamkeitstest (CPT) erfolgen.Hr. römisch 40 ist ein - mit dem oben genannten Krankheitsbild erfahrener - Psychiater zu empfehlen. Die weiterführende Diagnostik soll mit dem ADOS, ADI-R Verfahren und mit einem Aufmerksamkeitstest (CPT) erfolgen. B) Impfstoff FSME immun (
  2. r)FSME immun (
  3. r)ist ein Totimpfstoff gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis der Firma B XXXX . (früher Firma I XXXX ).FSME immun (
  4. r)ist ein Totimpfstoff gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis der Firma B römisch 40 . (früher Firma römisch eins römisch 40 ). Dieser Impfstoff enthält auf Hühnerembryonalfibroblasten gezüchtete FSME-Viren vom Stamm Neudörfel. (Flaviviren). Diese Viren werden inaktiviert und an Aluminiumhydroxid adsorbiert. Zusatzstoffe sind Humanalbumin (als Stabilisator), Natriumchlorid, Dinatriumphosphat-dihydrat, Kaliumhydrogenphosphat und Wasser. Die Impfung wurde in Österreich 1976 eingeführt und hat durch die hohe Durchimpfungsrate von ca. 88 % in der Bevölkerung zu einem Rückgang der jährlichen FSME von ca. 700 Fälle/Jahr auf ca. 70 Fälle/Jahr geführt. Bis zum Jahr 2001 wurde in Österreich die halbe Impfdosis des FSME Immun (
  5. r)Impfstoffes an Kinder von 1 - 16 Jahren geimpft. (Seit 2001 wird u.a. der FSME immun junior (
  6. r)bei Kindern geimpft). Neben den üblichen häufigen Impfnebenwirkungen werden laut dem Beipackzettel sehr selten (< 1:10.000) Verdachtsfälle von Gangstörungen, Nervenentzündungen und entzündliche Reaktionen des Gehirnes in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung gesehen. Und es kann eine Verstärkung von bereits bestehenden Autoimmunerkrankungen wie bei allen Impfungen auftreten. Bei bestehender Hühnereiweißallergie ist eine anaphylaktische Reaktion möglich. Die Dosis von iatrogen zugeführtem Aluminiumhydroxid ist zu gering, als dass sie toxisch wirken könnte. (Der ‚physiologische' Aluminiumplasmaspiegel von 5 ng/ml steigt nach einer Impfung um 0,08 % an). C) Zusammenfassung und Diskussion Herr XXXX leidet seit dem frühen Kindesalter an einem Asperger-Syndrom, welches immer wieder von einem ADHS überlagert wurde.Herr römisch 40 leidet seit dem frühen Kindesalter an einem Asperger-Syndrom, welches immer wieder von einem ADHS überlagert wurde. Die Diagnose konnte bisher nicht sichergestellt werden. Auch gab es keine ausreichende Behandlung. Die Entstehung der Erkrankung steht in keinem Zusammenhang mit äußeren Faktoren. Genetische Veränderungen, welche zu einer Störung neuronaler Netzwerke im präfrontalen Cortex (theory of mind), in den Amygdalae, im Temporallappen und in der Inselrinde (Spiegelneurone) führen, werden nach dem aktuellen Wissenstand ursächlich für das Asperger-Syndrom angeführt. Auch beim ADHS sind Veränderungen im neuronalen Netzwerk zwischen präfrontalem Cortex, (selektive Aufmerksamkeit und Vigilanz), nucleus caudatus, Hippocampus (Kurzspeichergedächtnis, Angst), Cingulum (Impulskontrolle) und Cerebellum vorhanden. Eine Dysbalance im dopaminergen und noradrenergen Transmittersystem ist nachweisbar. Bei unbehandelten Formen und unter lang anhaltenden psychosozialen Belastungen kommt es zu Folgeerscheinungen, welche dann den primären Formen ähnliche, morphologische und chemische Veränderungen aufweisen. Ebenso kann unter einer Therapie (medikamentös oder durch Psychotherapie) beim ADHS ein Rückgang der pathologischen Veränderungen in den betroffenen Hirnbezirken mit dem SPECT oder PET und funktionellem MRT bis zum 20. (bis 30.) Lebensjahr nachgewiesen werden. Bei Hr. XXXX ist durch psychosoziale Belastungen (Verlustängste, Isolation, Eltern-Kind-Interaktionsstörung, life events) eine Exazerbation der Erkrankung festzustellen gewesen.Bei Hr. römisch 40 ist durch psychosoziale Belastungen (Verlustängste, Isolation, Eltern-Kind-Interaktionsstörung, life events) eine Exazerbation der Erkrankung festzustellen gewesen. Eine ausreichende medikamentöse Behandlung des Hr. XXXX mit Stimulantien ist bisher nicht erfolgt.Eine ausreichende medikamentöse Behandlung des Hr. römisch 40 mit Stimulantien ist bisher nicht erfolgt. Die Selbstbehandlung des Hr. XXXX mit THC ist eine bekannte Möglichkeit - eröffnet aber die Abhängigkeit.Die Selbstbehandlung des Hr. römisch 40 mit THC ist eine bekannte Möglichkeit - eröffnet aber die Abhängigkeit. Die Psychotherapie hat bei Hr. XXXX zusammen mit dem Ende der biologischen Pubertät zu einem Rückgang des impulsiven Verhaltens geführt.Die Psychotherapie hat bei Hr. römisch 40 zusammen mit dem Ende der biologischen Pubertät zu einem Rückgang des impulsiven Verhaltens geführt. Die Bewegungstherapien, wie Hr. XXXX sie jahrelang erhalten hat, hatten nur eine adjuvante Bedeutung.Die Bewegungstherapien, wie Hr. römisch 40 sie jahrelang erhalten hat, hatten nur eine adjuvante Bedeutung. Die Erkrankung ist nicht durch eine FSME-Impfung ausgelöst worden. * Hinweisende Symptome (milde Sprachentwicklungsverzögerung, Inselwissen, Wechsel zwischen Gleichmut und Impulsivität) waren bereits vor der angeschuldigten Impfung vorhanden. Die Erkrankung ist auch nicht durch irgendeine FSME-Impfung verstärkt worden. * Die anamnestischen Angaben des Vaters aus dem Jahr 2007, also 18 Jahre nach der angeschuldigten Impfung, stehen alleine in der jahrelangen Anamnese dar. * Der Vater widerruft bei der Begutachtung, dass eine FSME-Wiederholungsimpfung die Krankheit verschlechtert hätte. * Die früheren Angaben der Eltern sprechen immer von einem Ausbruch der externalisierten Symptome über einen Zeitraum zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr des Sohnes -also vor der angeschuldigten Impfung. * Der Verlauf der Krankengeschichte des Patienten ist von äußeren Faktoren, wie dem Kindergarteneintritt, der Einschulung, der mangelnden Integration in die Gleichaltrigen-Gruppe, der Scheidungssituation der Eltern, der unklaren Versorgungssituation bis zum Eintritt ins Internat, der Pubertät, der unregelmäßigen Arbeitssituation, negativ geprägt gewesen. Positive Einflüsse auf die Krankheit hatten eine berechenbare Erziehungsstruktur, die langjährige Psychotherapie mit dem Bindungsprozess, die Autonomie im Lebensalltag mit einer eigenen Wohnung und einem Führerschein und letztendlich auch die Selbstmedikation mit THC. * In der Literatur gibt es keine Angaben für einen Zusammenhang zwischen einem Asperger-Syndrom, ADHS und Impfung. The National Institute of Health (USA), die American Academy of Pediatrics und das Institute of Medicine (TOM) bekräftigen, dass kein Zusammenhang zwischen Autismus, ADHS und Impfungen oder deren Inhaltsstoffen besteht. (zuletzt geprüft 2010). Die editors of Lancet haben explizit - spät aber doch - 2010 auch die Studie von Wakefield et al aus dem Jahr 1998, wo ein Zusammenhang zwischen Autismus und MMR-Impfung erhoben wurde, wegen erheblicher Fehler in der Arbeit, zurückgezogen. Das Privatgutachten von Dr. K XXXX H XXXX , wo ein Impfschadensfall bei Hr. XXXX XXXX bestätigt wird, möchte ich nur soweit kommentieren, als dass es infolge einer fehlenden aktuellen Untersuchung des Patienten von einer unvollständigen Diagnose ausgeht, dass die zeitlichen Angaben über den Krankheitsbeginn und über den Verlauf der Erkrankung nicht mit der Krankengeschichte übereinstimmen, dass kein Hinweis ‚für eine autoimmunologische degenerative Erkrankung des Gehirnes - z.B. in den Basalganglien - vorliegt, welche die Anpassung an ein eigenständiges gesellschaftliches Leben für Herrn XXXX unmöglich macht'."Das Privatgutachten von Dr. K römisch 40 H römisch 40 , wo ein Impfschadensfall bei Hr. römisch 40 römisch 40 bestätigt wird, möchte ich nur soweit kommentieren, als dass es infolge einer fehlenden aktuellen Untersuchung des Patienten von einer unvollständigen Diagnose ausgeht, dass die zeitlichen Angaben über den Krankheitsbeginn und über den Verlauf der Erkrankung nicht mit der Krankengeschichte übereinstimmen, dass kein Hinweis ‚für eine autoimmunologische degenerative Erkrankung des Gehirnes - z.B. in den Basalganglien - vorliegt, welche die Anpassung an ein eigenständiges gesellschaftliches Leben für Herrn römisch 40 unmöglich macht'." 9. Mit Schreiben vom 09.12.2011 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach den Ausführungen des Gutachters Dr. G XXXX K XXXX der Vater des Beschwerdeführers anlässlich der am 21.10.2011 durchgeführten Untersuchung die Anschuldigungen gegen die am 26.05.1989, am 01.03.1990 und am 19.04.1993 durchgeführten FSME-Impfungen mündlich zurückgezogen habe. Maßgebend sei die am 13.04.1989 vorgenommene FSME-Impfung gewesen. Der Beschwerdeführer werde ersucht, eine schriftliche Erklärung über die Antragszurückziehung abzugeben.9. Mit Schreiben vom 09.12.2011 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach den Ausführungen des Gutachters Dr. G römisch 40 K römisch 40 der Vater des Beschwerdeführers anlässlich der am 21.10.2011 durchgeführten Untersuchung die Anschuldigungen gegen die am 26.05.1989, am 01.03.1990 und am 19.04.1993 durchgeführten FSME-Impfungen mündlich zurückgezogen habe. Maßgebend sei die am 13.04.1989 vorgenommene FSME-Impfung gewesen. Der Beschwerdeführer werde ersucht, eine schriftliche Erklärung über die Antragszurückziehung abzugeben. 10. Dazu nahm der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14.12.2011 dahingehend Stellung, dass sich bereits nach der ersten Impfung die ersten Ausfallserscheinungen gezeigt hätten. Die Berufungsschrift habe sich vor allem deshalb auf alle durchgeführten Impfungen gestützt, weil die Rechtsfrage noch nicht gelöst gewesen sei, ob auch zurückliegende Fälle von der Begünstigung der empfohlenen Impfung mitumfasst seien. Keinesfalls sei die Impfung vom 13.04.1989 ausgeschlossen worden. Diese sei von Anfang an behauptet worden und bleibe die Anschuldigung dieser Impfung aufrecht. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die nachfolgenden FSME-Impfungen noch verschlechternd auf den Gesundheitszustand gewirkt hätten. 11. Im Rahmen des am 27.12.2011 gewährten Parteiengehörs gemäß § 45 Abs. 3 AVG wurde dem Beschwerdeführer das Sachverständigen-Gutachten des Dr. G XXXX K XXXX vom 04.11.2011 übermittelt und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis 27.01.2012 eingeräumt.11. Im Rahmen des am 27.12.2011 gewährten Parteiengehörs gemäß Paragraph 45, Absatz 3, AVG wurde dem Beschwerdeführer das Sachverständigen-Gutachten des Dr. G römisch 40 K römisch 40 vom 04.11.2011 übermittelt und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis 27.01.2012 eingeräumt. 12. Mit Stellungnahme vom 27.01.2011 führte der Beschwerdeführer aus, dass die Rechtssache auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 15.07.2011 in die erste Instanz zurücktrete, welche nunmehr materiell über den Impfschaden abzusprechen habe. Nunmehr sei XXXX direkt von der Bundesberufungskommission zu Dr. G XXXX K XXXX geladen worden, obwohl diese nicht für die Einholung eines Gutachtens zuständig gewesen sei. Vielmehr sei durch die Aufhebung des Berufungsbescheides aus formellen Gründen auch der erstinstanzliche Bescheid aufgehoben.12. Mit Stellungnahme vom 27.01.2011 führte der Beschwerdeführer aus, dass die Rechtssache auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 15.07.2011 in die erste Instanz zurücktrete, welche nunmehr materiell über den Impfschaden abzusprechen habe. Nunmehr sei römisch 40 direkt von der Bundesberufungskommission zu Dr. G römisch 40 K römisch 40 geladen worden, obwohl diese nicht für die Einholung eines Gutachtens zuständig gewesen sei. Vielmehr sei durch die Aufhebung des Berufungsbescheides aus formellen Gründen auch der erstinstanzliche Bescheid aufgehoben. Wenn ein Impfschaden eintrete, sei es wesentlich, folgende Fragen zu stellen: "1. War der seinerzeitige Impfstoff schadensträchtig? 2. Ist das eingetretene Krankheitsbild typisch für die gegenständliche Impfung? 3. Stimmt das Zeitfenster? 4. Fand durch die Impfung eine auffällige Veränderung des bisherigen körperlichen oder seelischen Zustandes statt? Erlitt das Kind einen sogenannten Entwicklungsknick?" Hinsichtlich des von Dr. G XXXX K XXXX erstatteten Gutachtens führte der Beschwerdeführer aus, dass als Ursache für das Asperger-Syndrom genetische Störungen angegeben würden, welche selbst nicht erforscht seien und von denen man nicht wisse, welche Genetik plötzlich nicht funktioniere. Dem Sachverständigen seien insofern Fehler unterlaufen, als aus der Tatsache, dass spätere FSME-Impfungen das Leiden nicht verstärkt worden sei, kein Beweis dahingehend abzuleiten sei, dass dieses nicht bei der ersten Impfung verursacht worden sei. Das Krankheitsbild des Beschwerdeführers sei eine Dysfunktion, Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität, Zwangsstörung und motorische Retardierung. Inwieweit mangelnder Blickkontakt, den der Gutachter beobachtet habe, die Diagnose eines Asperger-Syndroms rechtfertige und außerdem Autismus in Verbindung mit ADHS deshalb keine Folgewirkung einer Impfung sei, weil die Autismus-Erkrankung in spezieller Form erfolgt sei, sei weder einleuchtend noch medizinisch begründet. Außerdem könne der Sachverständige nicht beweisen, dass die Symptome des Autismus bzw. Asperger-Syndroms bereits vor der Impfung vorhanden gewesen wären. Im Jahre 1992, somit 3 Jahre nach der Impfung, werde erstmals im Arztbrief des Psychiaters Dr. H XXXX ein ADHS des Beschwerdeführers beschrieben. Es sei nicht nachvollziehbar, woher der Sachverständige die Feststellung gewinne, dass die früheren Angaben der Eltern immer von einem Ausbruch der externalisierten Symptome über den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 4. Lebensjahr des Beschwerdeführers sprechen würden. Es sei völlig klar, dass der Verlauf der Krankengeschichte auch von äußeren Faktoren mitbeeinflusst sei, doch würden diese zeitmäßig stets nach der Impfung liegen. Außerdem sei der Hinweis, dass die anamnestischen Angaben des Vaters erst 18 Jahre nach der angeschuldigten Impfung alleine in der jahrelangen Anamnese liegen würden, nicht Neues. Erst durch das Kennenlernen von Impfgeschädigten und der Impfproblematik im Besonderen würden Eltern vielfach darauf kommen, dass Auslöser für diverse Erkrankungen eine Impfung gewesen sei. Darüber hinaus sei die Beschreibung des Impfstoffes insoweit unrichtig, als er damals eben nicht vom Unternehmen XXXX , sondern der vermeintlich später in Konkurs geratenen XXXX AG hergestellt worden sei. Der Sachverständige beschreibe den Impfstoff daher, wie er sich heute in Verwendung finde und nicht, wie er damals verabreicht worden sei. Wie Dr. K XXXX H XXXX richtig schreibe, sei beim damaligen FSME-Immun-Impfstoff das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thiomersal in einer Menge von 50 Mikrogramm pro Impfdosis verwendet worden. Von den organischen Quecksilberverbindungen sei bekannt, dass sie vor allem stark toxisch für das Nervengewebe und das Immunsystem seien. Bei einer Vielzahl von experimentellen Untersuchungen würden Quecksilberverbindungen auch autoimmune Erkrankungen auslösen und stehe fest, dass der Beschwerdeführer an einer Autoimmunerkrankung, nämlich Autismus, erkrankt sei. Der Sachverständige habe gar nicht versucht, die grundsätzlichen Ausführungen der Möglichkeiten einer zerebralen Dysfunktion als Komplikation von Impfungen zu widerlegen, sondern setze sich einfach über diese Erkenntnisse hinweg und versuche, die glaubhaften Angaben des Vaters, dass sich das Verhalten seines Kindes merklich verändert habe, zu relativieren. Auch sei leicht zu widerlegen, dass es in der Literatur, deren genaue Quelle außerdem nicht im Gutachten genannt werde, keine Angaben für einen Zusammenhang zwischen Asperger-Syndrom, ADHS und Impfungen gebe. Es werde daher beantragt, dieses Gutachten nicht als Grundlage eines Bescheides heranzuziehen, sondern einen Impfschaden-Sachverständigen zur Beurteilung des Falles beizuziehen.Hinsichtlich des von Dr. G römisch 40 K römisch 40 erstatteten Gutachtens führte der Beschwerdeführer aus, dass als Ursache für das Asperger-Syndrom genetische Störungen angegeben würden, welche selbst nicht erforscht seien und von denen man nicht wisse, welche Genetik plötzlich nicht funktioniere. Dem Sachverständigen seien insofern Fehler unterlaufen, als aus der Tatsache, dass spätere FSME-Impfungen das Leiden nicht verstärkt worden sei, kein Beweis dahingehend abzuleiten sei, dass dieses nicht bei der ersten Impfung verursacht worden sei. Das Krankheitsbild des Beschwerdeführers sei eine Dysfunktion, Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität, Zwangsstörung und motorische Retardierung. Inwieweit mangelnder Blickkontakt, den der Gutachter beobachtet habe, die Diagnose eines Asperger-Syndroms rechtfertige und außerdem Autismus in Verbindung mit ADHS deshalb keine Folgewirkung einer Impfung sei, weil die Autismus-Erkrankung in spezieller Form erfolgt sei, sei weder einleuchtend noch medizinisch begründet. Außerdem könne der Sachverständige nicht beweisen, dass die Symptome des Autismus bzw. Asperger-Syndroms bereits vor der Impfung vorhanden gewesen wären. Im Jahre 1992, somit 3 Jahre nach der Impfung, werde erstmals im Arztbrief des Psychiaters Dr. H römisch 40 ein ADHS des Beschwerdeführers beschrieben. Es sei nicht nachvollziehbar, woher der Sachverständige die Feststellung gewinne, dass die früheren Angaben der Eltern immer von einem Ausbruch der externalisierten Symptome über den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 4. Lebensjahr des Beschwerdeführers sprechen würden. Es sei völlig klar, dass der Verlauf der Krankengeschichte auch von äußeren Faktoren mitbeeinflusst sei, doch würden diese zeitmäßig stets nach der Impfung liegen. Außerdem sei der Hinweis, dass die anamnestischen Angaben des Vaters erst 18 Jahre nach der angeschuldigten Impfung alleine in der jahrelangen Anamnese liegen würden, nicht Neues. Erst durch das Kennenlernen von Impfgeschädigten und der Impfproblematik im Besonderen würden Eltern vielfach darauf kommen, dass Auslöser für diverse Erkrankungen eine Impfung gewesen sei. Darüber hinaus sei die Beschreibung des Impfstoffes insoweit unrichtig, als er damals eben nicht vo

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