G 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Der Beschwerde der römisch 40 wird stattgegeben und römisch 40 wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. II. Der Beschwerde der mj. XXXX wird stattgegeben und mj. XXXX wird
G 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde der mj. römisch 40 wird stattgegeben und mj. römisch 40 wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 wird festgestellt, dass mj. XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass mj. römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. III. Den Beschwerden von XXXX und mj. XXXX wird stattgegeben und XXXX und mj. XXXX wird
G 2005 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch drei. Den Beschwerden von römisch 40 und mj. römisch 40 wird stattgegeben und römisch 40 und mj. römisch 40 wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 wird festgestellt, dass XXXX und mj. XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 und mj. römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht
GVG, da die beschwerdeführenden Parteien im Anschluss an die mündliche Verhandlung ausdrücklich auf die Erhebung eines Rechtsmittels verzichteten (vgl. Seite 42 der Niederschrift vom 13.03.2018), und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da die beschwerdeführenden Parteien im Anschluss an die mündliche Verhandlung ausdrücklich auf die Erhebung eines Rechtsmittels verzichteten vergleiche Seite 42 der Niederschrift vom 13.03.2018), und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:W261.2173662.1.00
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