G 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Der Beschwerde der 1. K römisch 40 römisch eins römisch 40 , geb. römisch 40 , wird stattgegeben und K römisch 40 römisch eins römisch 40 wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 kommt K XXXX I XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.
Paragraph 3, Absatz 4, AsylG 2005 kommt K römisch 40 römisch eins römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.
G 2005 wird festgestellt, dass K XXXX I XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass K römisch 40 römisch eins römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. II. Den Beschwerden von mj. Z XXXX K XXXX I XXXX , mj. Z XXXX I XXXX , mj. N XXXX I XXXX und mj. E XXXX I XXXX wird stattgegeben und mj.römisch zwei. Den Beschwerden von mj. Z römisch 40 K römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. Z römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. N römisch 40 römisch eins römisch 40 und mj. E römisch 40 römisch eins römisch 40 wird stattgegeben und mj. Z XXXX K XXXX I XXXX , mj. Z XXXX I XXXX , mj. N XXXX I XXXX und mj.Z römisch 40 K römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. Z römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. N römisch 40 römisch eins römisch 40 und mj. E XXXX I XXXX wird
G 2005 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.E römisch 40 römisch eins römisch 40 wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 iVm § 3 Abs. 4b AsylG 2005 kommt mj. Z XXXX K XXXX I XXXX , mj. Z XXXX I XXXX , mj. N XXXX I XXXX und mj. E XXXX I XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.
Paragraph 3, Absatz 4, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 4 b, AsylG 2005 kommt mj. Z römisch 40 K römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. Z römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. N römisch 40 römisch eins römisch 40 und mj. E römisch 40 römisch eins römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigte für drei Jahre zu.
G 2005 wird festgestellt, dass mj. Z XXXX K XXXX I XXXX , mj. Z XXXX I XXXX , mj. N XXXX I XXXX und mj. E XXXX XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass mj. Z römisch 40 K römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. Z römisch 40 römisch eins römisch 40 , mj. N römisch 40 römisch eins römisch 40 und mj. E römisch 40 römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht
GVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:W156.2181861.1.00
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