RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum24.04.2018 GeschäftszahlW227 2139953-1 SpruchW227 2139966-1/16E W227 2139953-1/16E W227 2139963-1/15E Gekürzte Ausfertigung des am
- April 2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Karin WINTER über die Beschwerde der syrischen Staatsangehörigen XXXX , XXXX und XXXX , die Bescheide des BFA vom
- Oktober 2016, Zlen.Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Karin WINTER über die Beschwerde der syrischen Staatsangehörigen römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 , die Bescheide des BFA vom
- Oktober 2016, Zlen. (1.) 1101174607-160032018/BMI-BFA_STM_RD, (2.) 1101174400-160032115/BMI-BFA-STM_RD und (3.) 1128144105-161197155/BMI-BFA_STM_RD, wegen § 3 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) nach einer mündlichen Verhandlung am
- April 2018 zu Recht:(1.) 1101174607-160032018/BMI-BFA_STM_RD, (2.) 1101174400-160032115/BMI-BFA-STM_RD und (3.) 1128144105-161197155/BMI-BFA_STM_RD, wegen Paragraph 3, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) nach einer mündlichen Verhandlung am
- April 2018 zu Recht: A) Den Beschwerden wird stattgegeben und (1.) XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG) und (2.) XXXX sowie (3.) XXXX gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 AsylG der Status von Asylberechtigten zuerkannt.Den Beschwerden wird stattgegeben und (1.) römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 (AsylG) und (2.) römisch 40 sowie (3.) römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG der Status von Asylberechtigten zuerkannt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am
- April 2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, daDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am
- April 2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurdeein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde sowie auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am
- April 2018 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:W227.2139953.1.00
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