RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum02.05.2018 GeschäftszahlG314 2179653-1 SpruchG314 2179657-1/15E G314 2179662-1/12E G314 2179660-1/11E G314 2179653-1/10E Gekürzte Ausfertigung des am 12.03.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Katharina BAUMGARTNER über die Beschwerde
- XXXX, geboren am XXXX, und
- der XXXX, geboren am XXXX,
- XXXX, geb. XXXX,
- XXXX, geb. XXXX, alle irakische Staatsangehörige,
- und
- vertreten durch ihre Eltern
- und 2., alle vertreten durch den Rechtsanwalt XXXX, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.10.2017, Zlen. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX betreffend internationalen Schutz zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Katharina BAUMGARTNER über die Beschwerde
- römisch 40 , geboren am römisch 40 , und
- der römisch 40 , geboren am römisch 40 ,
- römisch 40 , geb. römisch 40 ,
- römisch 40 , geb. römisch 40 , alle irakische Staatsangehörige,
- und
- vertreten durch ihre Eltern
- und 2., alle vertreten durch den Rechtsanwalt römisch 40 , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.10.2017, Zlen. römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 betreffend internationalen Schutz zu Recht: A) Den Beschwerden wird teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat:Den Beschwerden wird teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: "Gemäß § 8 Abs 1 AsylG wird den Beschwerdeführern der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Gemäß § 8 Abs 4 AsylG werden ihnen für ein Jahr gültige befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigte erteilt.""Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wird den Beschwerdeführern der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG werden ihnen für ein Jahr gültige befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigte erteilt." Die Spruchpunkte III. und IV. der angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.Die Spruchpunkte römisch drei. und römisch vier. der angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. B) Die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zulässig.Die Revision gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da der Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten zurückgezogen wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.03.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da der Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten zurückgezogen wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:G314.2179653.1.00