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{'item': 'W210 2173545-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum02.05.2018 GeschäftszahlW210 2173545-1 SpruchW210 2173552-1/9E W210 2173550-1/7E W210 2173546-1/8E W210 2173545-1/6E W210 2173549-1/6E Gekürzte Ausfertigung

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu.römisch eins. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. römisch 40 kommt gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu. II. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu.römisch zwei. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. römisch 40 kommt gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu. III. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu.römisch drei. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. römisch 40 kommt gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu. IV. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem mj. XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Dem mj.

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu.römisch vier. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem mj. römisch 40 wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Dem mj. römisch 40 kommt gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu. V. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem mj. XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Dem mj.

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu.römisch fünf. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem mj. römisch 40 wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Dem mj. römisch 40 kommt gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 kraft Gesetzes Flüchtlingseigenschaft zu. B) Die Revision gegen die Spruchpunkte A.I, A.II, A.III, A.IV und A.V ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision gegen die Spruchpunkte A.I, A.II, A.III, A.IV und A.V ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 04.04.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil die Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung am 04.04.2018 ausdrücklich auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 04.04.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil die Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung am 04.04.2018 ausdrücklich auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, leg.cit. durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2018:W210.2173545.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.