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{'item': 'W247 2172763-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum21.02.2019 GeschäftszahlW247 2172763-1 Spruch1.) W247 2172757-1/13E 2.) W247 2172763-1/13E 3.) W247 2172760-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK! 1.) Das Bundesverwalt

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung Diakonie und Volkshilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.09.2017, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.09.2018, zu Recht erkannt:2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung Diakonie und Volkshilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.09.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.09.2018, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA Ukraine, gesetzlich vertreten durch XXXX, dieser vertreten durch ARGE Rechtsberatung Diakonie und Volkshilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.09.2017, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.09.2018, zu Recht erkannt:3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert-Peter HOFER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA Ukraine, gesetzlich vertreten durch römisch 40 , dieser vertreten durch ARGE Rechtsberatung Diakonie und Volkshilfe, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.09.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.09.2018, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF., § 9 BFA-VG idgF., und §§ 52, 55 FPG idgF., als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF., Paragraph 9, BFA-VG idgF., und Paragraphen 52, 55, FPG idgF., als unbegründet abgewiesen. B)

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: Die beschwerdeführenden Parteien sind ukrainische (BF1 und BF3) bzw. armenische (BF2) Staatsangehörige und der ukrainischen (BF1 und BF3) bzw. der armenischen (BF2) Volksgruppe zugehörig, sowie ohne religiöses Bekenntnis. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der drittbeschwerdeführenden Partei (BF3). Der BF1 ist gesetzlicher Vertreter des minderjährigen BF

  1. I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
  2. Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF2) reisten spätestens am 06.12.2015 mittels in der Ukraine ausgestellter österreichischer Schengenvisa in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 11.12.2015 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen der BF1 und die BF2 am 13.12.2015 vor der Landespolizeidirektion XXXXerstbefragt wurden. Nach Zulassung ihrer Verfahren wurden die Genannten am 07.09.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion XXXX, jeweils im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache Russisch niederschriftlich einvernommen. Der BF3 wurde am XXXX in Österreich geboren und stellte durch seinen Vater als gesetzlichen Vertreter am 13.10.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz.
  3. Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF2) reisten spätestens am 06.12.2015 mittels in der Ukraine ausgestellter österreichischer Schengenvisa in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am 11.12.2015 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen der BF1 und die BF2 am 13.12.2015 vor der Landespolizeidirektion XXXXerstbefragt wurden. Nach Zulassung ihrer Verfahren wurden die Genannten am 07.09.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion römisch 40 , jeweils im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache Russisch niederschriftlich einvernommen. Der BF3 wurde am römisch 40 in Österreich geboren und stellte durch seinen Vater als gesetzlichen Vertreter am 13.10.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2.
  4. Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, dass er in XXXX/Turkmenistan geboren wäre und in Kiew gelebt habe. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe gab er an, dass er in seiner Heimat vom SBU (= ukrainischer Geheimdienst) mit seiner Verhaftung bedroht worden sei. Er habe die Separatisten in der Ukraine unterstützt, sie mit Essen und anderen Paketen versorgt, deren Inhalt ihm unbekannt gewesen sei. Er habe sie mit seiner Transportfirma unterstützt. Das sei aber von der Regierung verboten gewesen. Er sei gezwungen worden, vor dem SBU ein Geständnis abzulegen und zu unterschreiben, dass er mit den Separatisten zusammenarbeite, sonst würde ihn der SBU verhaften. Er sei 3 Tage in Haft gewesen. Von seiner Schwiegermutter habe er erfahren, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Im Falle der Rückkehr in seine Heimat habe er Angst, dass ihm seine Freiheit weggenommen werde und er ins Gefängnis komme. 2.
  5. Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung vor, dass sie in XXXX/Armenien geboren wäre und zuletzt in Kiew gelebt habe. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gab sie an, dass ihr Mann bedroht worden sei und jederzeit ins Gefängnis kommen könne. Wenn sie im Heimatland geblieben wären, hätte sie sicher auch Probleme bekommen. Aber sie wolle natürlich mit ihm zusammenbleiben. Das seien ihre Asylgründe. Im Falle der Rückkehr in ihre Heimat habe sie Angst um ihr Leben und das Leben ihres Mannes. 3.
  6. Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 gab der BF1 auf die Frage nach seinen Fluchtgründen zusammenfassend an, dass er die Ukraine verlassen habe, da er Angst gehabt hätte, dort ins Gefängnis zu kommen, da man seine Tätigkeit als Hilfeleistung für die Separatisten ausgelegt habe und er damit kategorisch nicht einverstanden sei. Außerdem habe man ihm erklärt, dass es seit 2015 ein Embargo auf Lebensmittel in den Gebieten gebe, in denen Antiterroroperationen durchgeführt würden. Er habe Lebensmittel in die Gegend von Gorlovka in der Volksrepublik Donezk geliefert und freiwillige Spenden als freiwilliger Helfer. Er habe dies getan, um Leuten zu helfen und Geld zu verdienen. Man brauche dort niemanden zu kennen, man könne dort Lebensmittel verkaufen und bessere Preise erzielen. Der SBU habe ihm unterstellt, dass er für Separatisten Hilfe leiste. Er sei auf den BF1 aufmerksam geworden, als der BF1 von XXXX nach XXXX gefahren sei. Er sei im Oktober 2015 an einem Wachposten angehalten worden und habe man den Inhalt des LKW kontrolliert. Das Auto sei ausgeladen und die Fracht konfisziert worden. Er sei auf ein Verhör auf die Wache mitgenommen worden, wo er 3 Tage geblieben wäre. Der BF1 sei nach der Kontrolle des LKW nach Kiew gebracht worden, wo er im Büro des SBU angehalten worden wäre. Er sei gezwungen worden, ein Papier zu unterschreiben, dass er mit ihnen zusammenarbeiten solle. Ebenso hätte er all seine Gehilfen und Komplizen verraten sollen. Der BF habe nicht gewusst weshalb er freigelassen worden sei, entweder wegen der Unterschrift oder wegen des Anrufes eines Freundes, der beim Fernsehen arbeitet. Von der Zeit seiner Anhaltung im Oktober 2015 bis zu seiner Ausreise habe er weitergearbeitet. Im Jahr 2005 bzw. 2006 habe es einen weiteren Vorfall mit dem Geheimdienst gegeben, als er als Taxifahrer gearbeitet habe. Dieser Vorfall habe aber mit dem Fluchtgrund des BF1 nichts zu tun. Er habe in der Nacht einen Anruf bekommen, dass er als Zeuge zu einer Polizeiwache kommen solle. Es sei zu einem Mord gekommen, worin man ihn verwickeln habe wollen. Dadurch, dass sein Vater gute Kontakte zur Oberstaatsanwaltschaft gehabt hätte, sei er aber freigekommen. Als er bereits in Österreich gewesen sei, habe ihn seine Schwiegermutter weiters darüber informiert, dass Männer bei ihr gewesen seien, die nach ihm gesucht hätten. Sie hätten die Marke des SBU gezeigt und gesagt, dass eine Strafsache gegen ihn laufen würde. Auch sei er regelmäßig von Mitarbeitern der Abteilung für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens aufgesucht worden und wäre er beschuldigt worden, ohne Lizenz zu arbeiten. Er habe jedoch keine Lizenz gebraucht.3.
  7. Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 gab der BF1 auf die Frage nach seinen Fluchtgründen zusammenfassend an, dass er die Ukraine verlassen habe, da er Angst gehabt hätte, dort ins Gefängnis zu kommen, da man seine Tätigkeit als Hilfeleistung für die Separatisten ausgelegt habe und er damit kategorisch nicht einverstanden sei. Außerdem habe man ihm erklärt, dass es seit 2015 ein Embargo auf Lebensmittel in den Gebieten gebe, in denen Antiterroroperationen durchgeführt würden. Er habe Lebensmittel in die Gegend von Gorlovka in der Volksrepublik Donezk geliefert und freiwillige Spenden als freiwilliger Helfer. Er habe dies getan, um Leuten zu helfen und Geld zu verdienen. Man brauche dort niemanden zu kennen, man könne dort Lebensmittel verkaufen und bessere Preise erzielen. Der SBU habe ihm unterstellt, dass er für Separatisten Hilfe leiste. Er sei auf den BF1 aufmerksam geworden, als der BF1 von römisch 40 nach römisch 40 gefahren sei. Er sei im Oktober 2015 an einem Wachposten angehalten worden und habe man den Inhalt des LKW kontrolliert. Das Auto sei ausgeladen und die Fracht konfisziert worden. Er sei auf ein Verhör auf die Wache mitgenommen worden, wo er 3 Tage geblieben wäre. Der BF1 sei nach der Kontrolle des LKW nach Kiew gebracht worden, wo er im Büro des SBU angehalten worden wäre. Er sei gezwungen worden, ein Papier zu unterschreiben, dass er mit ihnen zusammenarbeiten solle. Ebenso hätte er all seine Gehilfen und Komplizen verraten sollen. Der BF habe nicht gewusst weshalb er freigelassen worden sei, entweder wegen der Unterschrift oder wegen des Anrufes eines Freundes, der beim Fernsehen arbeitet. Von der Zeit seiner Anhaltung im Oktober 2015 bis zu seiner Ausreise habe er weitergearbeitet. Im Jahr 2005 bzw. 2006 habe es einen weiteren Vorfall mit dem Geheimdienst gegeben, als er als Taxifahrer gearbeitet habe. Dieser Vorfall habe aber mit dem Fluchtgrund des BF1 nichts zu tun. Er habe in der Nacht einen Anruf bekommen, dass er als Zeuge zu einer Polizeiwache kommen solle. Es sei zu einem Mord gekommen, worin man ihn verwickeln habe wollen. Dadurch, dass sein Vater gute Kontakte zur Oberstaatsanwaltschaft gehabt hätte, sei er aber freigekommen. Als er bereits in Österreich gewesen sei, habe ihn seine Schwiegermutter weiters darüber informiert, dass Männer bei ihr gewesen seien, die nach ihm gesucht hätten. Sie hätten die Marke des SBU gezeigt und gesagt, dass eine Strafsache gegen ihn laufen würde. Auch sei er regelmäßig von Mitarbeitern der Abteilung für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens aufgesucht worden und wäre er beschuldigt worden, ohne Lizenz zu arbeiten. Er habe jedoch keine Lizenz gebraucht. 3.
  8. Die BF2 gab im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 zusammengefasst an, dass sie aus der Ukraine ausgereist seien, da ihrem Mann Gefahr gedroht habe. Er sei bedroht worden. Er habe etwas unterschrieben und sei dann freigelassen worden. Die BF2 habe den oder die Bedroher nicht gesehen, das sei alles in ihrer Abwesenheit passiert. Sie sei da gerade zu Hause gewesen. Ihr Mann habe ihr keine Einzelheiten erzählt. Sie wüsste nur in groben Zügen, was passiert sei. Er habe einige Lebensmittel Richtung Osten transportiert. Er habe jemanden kennengelernt und offensichtlich jemandem helfen wollen, da er immer jemandem helfen wolle. Er sei, nachdem er festgehalten worden sei, zurückgekommen und habe nichts erzählen wollen, habe immer Angst gehabt. Ihr Mann habe ihr gesagt, dass sie fliehen müssten, da sie sonst ins Gefängnis komme würden. Er sei 4 Tage nicht zu Hause gewesen. Er sei in einem Raum gewesen und wäre er dort geschlagen und gefoltert worden. Ihr Mann habe ihr nichts Genaues verraten, da sie nichts für sich behalten könne. Sie wisse nur, dass ihr Mann mit diesem Bekannten nach XXXX gefahren sei, über XXXX. Ihr Mann habe öfter solche Lebensmitteltransporte durchgeführt, 3 oder 4 Mal. Er habe etwas verdienen und gleichzeitig den Leuten im Osten helfen wollen. Sie wüsste nicht, ob es dafür einen Vertrag gegeben habe. Während sie bereits in Österreich gewesen seien, habe ihre Mutter ihnen mitgeteilt, dass Männer zu ihr gekommen wären und nach ihrem Mann gefragt hätten. Die Schlüssel vom Haus wären der Mutter gegeben worden, damit sie die Katze füttern kann und die Schlüssel des Geschäfts habe der Bruder erhalten. Auch ins Geschäft seien Leute gekommen, die nach dem BF1 fragen würden. BF2 sei überzeugt, dass auch sie früher oder später verfolgt worden wäre. Sie glaube, dass die Leute vom SBU gewesen seien, wisse es aber nicht.3.
  9. Die BF2 gab im Rahmen ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 zusammengefasst an, dass sie aus der Ukraine ausgereist seien, da ihrem Mann Gefahr gedroht habe. Er sei bedroht worden. Er habe etwas unterschrieben und sei dann freigelassen worden. Die BF2 habe den oder die Bedroher nicht gesehen, das sei alles in ihrer Abwesenheit passiert. Sie sei da gerade zu Hause gewesen. Ihr Mann habe ihr keine Einzelheiten erzählt. Sie wüsste nur in groben Zügen, was passiert sei. Er habe einige Lebensmittel Richtung Osten transportiert. Er habe jemanden kennengelernt und offensichtlich jemandem helfen wollen, da er immer jemandem helfen wolle. Er sei, nachdem er festgehalten worden sei, zurückgekommen und habe nichts erzählen wollen, habe immer Angst gehabt. Ihr Mann habe ihr gesagt, dass sie fliehen müssten, da sie sonst ins Gefängnis komme würden. Er sei 4 Tage nicht zu Hause gewesen. Er sei in einem Raum gewesen und wäre er dort geschlagen und gefoltert worden. Ihr Mann habe ihr nichts Genaues verraten, da sie nichts für sich behalten könne. Sie wisse nur, dass ihr Mann mit diesem Bekannten nach römisch 40 gefahren sei, über römisch 40 . Ihr Mann habe öfter solche Lebensmitteltransporte durchgeführt, 3 oder 4 Mal. Er habe etwas verdienen und gleichzeitig den Leuten im Osten helfen wollen. Sie wüsste nicht, ob es dafür einen Vertrag gegeben habe. Während sie bereits in Österreich gewesen seien, habe ihre Mutter ihnen mitgeteilt, dass Männer zu ihr gekommen wären und nach ihrem Mann gefragt hätten. Die Schlüssel vom Haus wären der Mutter gegeben worden, damit sie die Katze füttern kann und die Schlüssel des Geschäfts habe der Bruder erhalten. Auch ins Geschäft seien Leute gekommen, die nach dem BF1 fragen würden. BF2 sei überzeugt, dass auch sie früher oder später verfolgt worden wäre. Sie glaube, dass die Leute vom SBU gewesen seien, wisse es aber nicht. Der minderjährigen BF3 wurde aufgrund seines kindlichen Alters nicht niederschriftlich einvernommen. Es wurden seitens der Beschwerdeführer keine gesundheitlichen Beschwerden geltend gemacht. Die Beschwerdeführer brachten erstinstanzlich folgende Dokumente/Unterlage in Vorlage: * Diplome betreffend den BF1 * Inlandspässe des BF1 und der BF2 * Abschlusszeugnis des BF1 * Tschernobylausweis des BF1 * Geburtsurkunden des BF1 und der BF2 * Heiratsurkunde * Führerschein des BF1 * Konvolut an Fotos * Arbeitsbuch * Bestätigung über internationale Transporte * ÖSD Zertifikat Deutsch A2 des BF1 vom 12.12.2016 * Teilnahmebestätigung der "XXXX" vom 18.03.2016 betreffend den BF1 bezüglich des Besuches des Sprachkurses "Deutsch -Grundstufe Modul 1" * Teilnahmebestätigung der "XXXX" vom 21.11.2016 betreffend den BF1 bezüglich des Besuches des Sprachkurses "Deutsch -Grundstufe Modul 2" * Teilnahmebestätigung der "XXXX" vom 12.06.2017 betreffend den BF1 bezüglich des Besuches des Sprachkurses für Fortgeschrittene * Diverse Empfehlungsschreiben 4.
  10. Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA) vom 22.09.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Ziffer 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine (BF1 und BF3) bzw. Armenien (BF2) abgewiesen (Spruchpunkt II.). Gemäß § 57 AsylG wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen, sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Ukraine (BF1 und BF3) bzw. Armenien (BF2) zulässig ist (Spruchpunkt III.) und ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt IV.).4.
  11. Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA) vom 22.09.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine (BF1 und BF3) bzw. Armenien (BF2) abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Gemäß Paragraph 57, AsylG wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen, sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG in die Ukraine (BF1 und BF3) bzw. Armenien (BF2) zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.) und ausgesprochen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt römisch vier.). 4.
  12. In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat und führte aus, dass die von den Beschwerdeführern vorgebrachte Furcht vor Verfolgung nicht festzustellen sei. Die Beschwerdeführer hätten in ihrem Vorbringen keine glaubhaften Sachverhalte anführen können, die die Annahme rechtfertigen würden, dass sie in ihrem Herkunftsstaat einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder unmenschlichen Behandlung im Fall einer Rückkehr ausgesetzt wären. Auch aus sonstigen Umständen habe keine Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Überzeugung festgestellt werden können. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer an lebensbedrohlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes leiden würden. Der BF1 habe selbst angegeben, seinen Lebensunterhalt in Kiew und XXXX als LKW-Fahrer, Regionalmanager für den Fliesenverkauf, Büromitarbeiter und Selbständiger einer Transportfirma verdient zu haben. Er wäre arbeitsfähig und gesund und sei daher davon auszugehen, dass er im Falle einer Rückkehr seinen Lebensunterhalt sowie den seiner Familie sichern könnte. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer in der Ukraine bzw. in Armenien einer realen Gefahr des Todes, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafung oder Behandlung oder der Gefahr der Folter ausgesetzt wären bzw. ihr Leben auf sonstiges Weise gefährdet sei. Sie hätten keine Verwandten oder sonstige Angehörigen in Österreich. Die Abschiebung die BF2 betreffend beziehe sich aufgrund ihrer armenischen Staatsangehörigkeit auf Armenien, jedoch stehe es dieser frei, gemeinsam mit dem BF1 und dem BF3 in die Ukraine zu reisen, da sie dort aufenthaltsberechtigt wäre. Die Beschwerdeführer würden von der Grundversorgung leben und wären sie nicht selbsterhaltungsfähig. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführer in Österreich Deutschkurse absolviert hätten. Der BF1 habe einen in Österreich gültigen Führerschein. Die Beschwerdeführer seien in Österreich strafrechtlich unbescholten.4.
  13. In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat und führte aus, dass die von den Beschwerdeführern vorgebrachte Furcht vor Verfolgung nicht festzustellen sei. Die Beschwerdeführer hätten in ihrem Vorbringen keine glaubhaften Sachverhalte anführen können, die die Annahme rechtfertigen würden, dass sie in ihrem Herkunftsstaat einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder unmenschlichen Behandlung im Fall einer Rückkehr ausgesetzt wären. Auch aus sonstigen Umständen habe keine Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Überzeugung festgestellt werden können. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer an lebensbedrohlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes leiden würden. Der BF1 habe selbst angegeben, seinen Lebensunterhalt in Kiew und römisch 40 als LKW-Fahrer, Regionalmanager für den Fliesenverkauf, Büromitarbeiter und Selbständiger einer Transportfirma verdient zu haben. Er wäre arbeitsfähig und gesund und sei daher davon auszugehen, dass er im Falle einer Rückkehr seinen Lebensunterhalt sowie den seiner Familie sichern könnte. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer in der Ukraine bzw. in Armenien einer realen Gefahr des Todes, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafung oder Behandlung oder der Gefahr der Folter ausgesetzt wären bzw. ihr Leben auf sonstiges Weise gefährdet sei. Sie hätten keine Verwandten oder sonstige Angehörigen in Österreich. Die Abschiebung die BF2 betreffend beziehe sich aufgrund ihrer armenischen Staatsangehörigkeit auf Armenien, jedoch stehe es dieser frei, gemeinsam mit dem BF1 und dem BF3 in die Ukraine zu reisen, da sie dort aufenthaltsberechtigt wäre. Die Beschwerdeführer würden von der Grundversorgung leben und wären sie nicht selbsterhaltungsfähig. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführer in Österreich Deutschkurse absolviert hätten. Der BF1 habe einen in Österreich gültigen Führerschein. Die Beschwerdeführer seien in Österreich strafrechtlich unbescholten. 4.
  14. Beweiswürdigend führte das BFA in den angefochtenen Bescheiden im Wesentlichen aus, dass das Vorbringen der Beschwerdeführer nicht glaubwürdig wäre. So wäre unglaubwürdig, dass der BF1 Lebensmitteltransporte in die Ostukraine durchgeführt hätte, da ihm bewusst gewesen sei, dass niemand in dieses Gebiet etwas transportieren dürfe und es überall Kontrollen geben würde. Auch sei die geschilderte Anhaltung äußerst dubios und nicht nachvollziehbar vorgebracht worden, da der BF1 angegeben habe, zwischen XXXX 3 Tage lang angehalten worden zu sein, aber nach den 3 Tagen der Anhaltung 800 km entfernt in Kiew das Büro des SBU verlassen zu haben. Auch sei der BF1 den Fragen des Referenten ständig ausgewichen und habe er keine eindeutigen Antworten geben können bzw. wollen. Er habe so etwa nicht plausibel angeben können, wie er nach Kiew gekommen sei. Auch seien die Angaben zu den Fluchtgründen unglaubhaft, da der BF1 behauptet habe, dass er zwischen der Anhaltung und seiner Ausreise ganz normal seiner Arbeit nachgehen habe können. Wäre der BF1 tatsächlich von einer staatlichen Behörde bedroht worden, hätte er nie ein Visum erhalten und legal ausreisen können. Auch die BF2 habe zu den Fluchtgründen des BF1 nichts Genaues sagen können und wäre sie den Fragen des Referenten ausgewichen. Insgesamt betrachtet sei das Vorbringen der Beschwerdeführer völlig unglaubwürdig. Konkrete glaubwürdige Anhaltspunkte für persönliche oder staatliche Verfolgungshandlungen hätten dem Vorbringen der Beschwerdeführer nicht entnommen werden können.4.
  15. Beweiswürdigend führte das BFA in den angefochtenen Bescheiden im Wesentlichen aus, dass das Vorbringen der Beschwerdeführer nicht glaubwürdig wäre. So wäre unglaubwürdig, dass der BF1 Lebensmitteltransporte in die Ostukraine durchgeführt hätte, da ihm bewusst gewesen sei, dass niemand in dieses Gebiet etwas transportieren dürfe und es überall Kontrollen geben würde. Auch sei die geschilderte Anhaltung äußerst dubios und nicht nachvollziehbar vorgebracht worden, da der BF1 angegeben habe, zwischen römisch 40 3 Tage lang angehalten worden zu sein, aber nach den 3 Tagen der Anhaltung 800 km entfernt in Kiew das Büro des SBU verlassen zu haben. Auch sei der BF1 den Fragen des Referenten ständig ausgewichen und habe er keine eindeutigen Antworten geben können bzw. wollen. Er habe so etwa nicht plausibel angeben können, wie er nach Kiew gekommen sei. Auch seien die Angaben zu den Fluchtgründen unglaubhaft, da der BF1 behauptet habe, dass er zwischen der Anhaltung und seiner Ausreise ganz normal seiner Arbeit nachgehen habe können. Wäre der BF1 tatsächlich von einer staatlichen Behörde bedroht worden, hätte er nie ein Visum erhalten und legal ausreisen können. Auch die BF2 habe zu den Fluchtgründen des BF1 nichts Genaues sagen können und wäre sie den Fragen des Referenten ausgewichen. Insgesamt betrachtet sei das Vorbringen der Beschwerdeführer völlig unglaubwürdig. Konkrete glaubwürdige Anhaltspunkte für persönliche oder staatliche Verfolgungshandlungen hätten dem Vorbringen der Beschwerdeführer nicht entnommen werden können. 4.
  16. Die Beschwerdeführer vermochten nicht darzulegen, dass ihnen im Falle ihrer Rückkehr in die Ukraine (bezogen auf den BF1 und den BF3) bzw. Armenien (bezogen auf die BF2) die Lebensgrundlage entzogen wäre. Außerdem hätten sie im Falle ihrer Rückkehr die Möglichkeit, sich an eine der zahlreichen NGO's im Hinblick auf Unterstützung zu wenden. 4.
  17. Die belangte Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführer keine asylrelevante Verfolgung im Herkunftsstaat geltend gemacht hätten. Es sei nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführer im gesamten Staatsgebiet der Ukraine bzw. von Armenien einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte gemäß Art. 3 EMRK ausgeliefert seien.4.
  18. Die belangte Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführer keine asylrelevante Verfolgung im Herkunftsstaat geltend gemacht hätten. Es sei nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführer im gesamten Staatsgebiet der Ukraine bzw. von Armenien einer realen Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte gemäß Artikel 3, EMRK ausgeliefert seien. 4.
  19. Demnach - so die belangte Behörde - könnten die von den Beschwerdeführern behaupteten Fluchtgründe nicht zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und in weiterer Folge zur Gewährung des Asylstatus führen. Aus deren Vorbringen sei nichts ersichtlich, das im Falle ihrer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder sonst extreme Gefährdungslage erkennen lassen würde. Die Beschwerdeführer seien erst relativ kurz in Österreich. Die Beschwerdeführer hätten Deutschkurse besucht und habe der BF1 den Führerschein in Österreich gemacht. Eine Integration am Arbeitsmarkt bestehe nicht. Es würden keine privaten Bindungen in Österreich bestehen. Im gegenständlichen Fall sei der Aufenthalt der Beschwerdeführer in Österreich durch die Stellung von - letztlich unbegründeten - Asylanträgen begründet. Die Beschwerdeführer hätten somit nie Aufenthaltstitel gehabt, die auf einen gesicherten Aufenthalt in Österreich schließen lassen hätten können. Die beabsichtigte Abschiebung der Beschwerdeführer würde nicht in ihr Familienleben untereinander eingreifen, da sie wenn gemeinsam durchgeführt würde. Weiters verfolge diese das legitime Ziel der Aufrechterhaltung und Durchsetzung eines geordneten Fremdenrechts. Da den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel ausberücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt würde und eine Rückkehrentscheidung zulässig sei, sei eine Rückkehrentscheidung zu erlassen.
  20. Mit Verfahrensanordnung vom 22.09.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
  21. Mit Verfahrensanordnung vom 22.09.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
  22. Mit für alle Beschwerdeführer gleichlautendem Schriftsatz vom 02.10.2017 wurde durch ihren Rechtsberater für alle Beschwerdeführer Beschwerde gegen die gegenständlichen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich aller Spruchpunkte eingebracht. Begründend wurde von Beschwerdeseite im Wesentlichen ausgeführt, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb ihrem Vorbringen keine Asylrelevanz geschenkt werde. In casu habe die belangte Behörde ihre Ermittlungspflicht gravierend verletzt. Die Angaben des BF1 seien nachvollziehbar, konsistent und in keiner Weise widersprüchlich. Wenn ihm etwa die belangte Behörde entgegenhalte, dass die Beantragung eines Visums, wenn man staatlich verfolgt würde, unglaubwürdig sei, so sei dem zu entgegnen, dass sie die Visa wegen eines geplanten Schiurlaubs in Österreich bereits zu einem Zeitpunkt beantragt hätten, als noch keine Verfolgungshandlungen stattgefunden hätten. Dass ihre Ausreise möglich gewesen wäre, liege an der mangelnden Vernetzung der verschiedenen ukrainischen Regierungsbehörden. Aus dem Vorbringen des BF1 ergebe sich, dass er in seinem Heimatland aus politischen Gründen verfolgt werde. Eine innerstaatliche Fluchtalternative gebe es nicht, da es sich um Verfolgung durch eine staatliche Behörde handle. Insbesondere im Hinblick auf die BF2 hätte die Gewährung subsidiären Schutzes in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Armenien geprüft werden müssen, da die belangte Behörde diesfalls erkannt hätte, dass eine Abschiebung sie in ihren Rechten gemäß Art. 2 und 3 EMRK verletzen würde. Sie habe seit dem Kleinkindalter nicht mehr in Armenien gelebt und verfüge dort über keine verwandtschaftlichen Anknüpfungspunkte mehr. Sie würde im Falle einer Abschiebung nach Armenien in eine lebensbedrohliche Situation geraten. Der BF1 und die BF2 seien nachweislich knapp seit 2 Jahren durchgängig im Bundesgebiet aufhältig und hätten sie schon vielfältige Kontakte in Österreich geknüpft. Der BF3 sei sogar in Österreich geboren. Die Beschwerdeführer seien bestrebt, in Österreich ein Leben ohne staatliche Unterstützungsleistungen aufzubauen. Zu berücksichtigen sei weiters, dass die BF2 im Falle ihrer Abschiebung nach Armenien in ihren Rechten gemäß Art. 8 EMRK verletzt würde, da sie dadurch von ihrem Ehemann und ihrem Kind getrennt würde. Die Beschwerdeseite beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge 1.) eine mündliche Beschwerdeverhandlung durchführen und den Beschwerdeführern die Flüchtlingseigenschaft zusprechen, 2.) in eventu subsidiären Schutz gewähren, 3.) in eventu die Rückehrentscheidungen als unzulässig aufheben und den Beschwerdeführern einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen.
  23. Mit für alle Beschwerdeführer gleichlautendem Schriftsatz vom 02.10.2017 wurde durch ihren Rechtsberater für alle Beschwerdeführer Beschwerde gegen die gegenständlichen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich aller Spruchpunkte eingebracht. Begründend wurde von Beschwerdeseite im Wesentlichen ausgeführt, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb ihrem Vorbringen keine Asylrelevanz geschenkt werde. In casu habe die belangte Behörde ihre Ermittlungspflicht gravierend verletzt. Die Angaben des BF1 seien nachvollziehbar, konsistent und in keiner Weise widersprüchlich. Wenn ihm etwa die belangte Behörde entgegenhalte, dass die Beantragung eines Visums, wenn man staatlich verfolgt würde, unglaubwürdig sei, so sei dem zu entgegnen, dass sie die Visa wegen eines geplanten Schiurlaubs in Österreich bereits zu einem Zeitpunkt beantragt hätten, als noch keine Verfolgungshandlungen stattgefunden hätten. Dass ihre Ausreise möglich gewesen wäre, liege an der mangelnden Vernetzung der verschiedenen ukrainischen Regierungsbehörden. Aus dem Vorbringen des BF1 ergebe sich, dass er in seinem Heimatland aus politischen Gründen verfolgt werde. Eine innerstaatliche Fluchtalternative gebe es nicht, da es sich um Verfolgung durch eine staatliche Behörde handle. Insbesondere im Hinblick auf die BF2 hätte die Gewährung subsidiären Schutzes in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Armenien geprüft werden müssen, da die belangte Behörde diesfalls erkannt hätte, dass eine Abschiebung sie in ihren Rechten gemäß Artikel 2 und 3 EMRK verletzen würde. Sie habe seit dem Kleinkindalter nicht mehr in Armenien gelebt und verfüge dort über keine verwandtschaftlichen Anknüpfungspunkte mehr. Sie würde im Falle einer Abschiebung nach Armenien in eine lebensbedrohliche Situation geraten. Der BF1 und die BF2 seien nachweislich knapp seit 2 Jahren durchgängig im Bundesgebiet aufhältig und hätten sie schon vielfältige Kontakte in Österreich geknüpft. Der BF3 sei sogar in Österreich geboren. Die Beschwerdeführer seien bestrebt, in Österreich ein Leben ohne staatliche Unterstützungsleistungen aufzubauen. Zu berücksichtigen sei weiters, dass die BF2 im Falle ihrer Abschiebung nach Armenien in ihren Rechten gemäß Artikel 8, EMRK verletzt würde, da sie dadurch von ihrem Ehemann und ihrem Kind getrennt würde. Die Beschwerdeseite beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge 1.) eine mündliche Beschwerdeverhandlung durchführen und den Beschwerdeführern die Flüchtlingseigenschaft zusprechen, 2.) in eventu subsidiären Schutz gewähren, 3.) in eventu die Rückehrentscheidungen als unzulässig aufheben und den Beschwerdeführern einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen.
  24. Die Beschwerdevorlagen vom 04.10.2017 und die Verwaltungsakte langten beim Bundesverwaltungsgericht am 09.10.2017 ein.
  25. Mit Schriftsatz vom 21.08.2018 übermittelte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern aktuelle Feststellungen zur Situation in der Ukraine (Länderinformationsblatt Ukraine vom 26.07.2017) und wurde ihnen Gelegenheit eingeräumt, dazu bis 14.09.2018 einlangend Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern die Ladung für die am 21.09.2018 anberaumte mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht übermittelt.
  26. Am 21.09.2018 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht unter der Beiziehung eines Dolmetschers für die russische Sprache eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, zu welcher die Beschwerdeführer ordnungsgemäß geladen wurden und an welcher diese auch teilnahmen. Die Niederschrift lautet auszugsweise: [...] RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort in der Ukraine an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise aufgehalten haben. BF1: Ich heiße XXXX,XXXX ist mein Vatername, bin am XXXX geboren. Ich wurde in der Stadt XXXX in Turkmenistan, geboren. Als ich geboren wurde, hat es noch die Sowjetunion gegeben. Damals hieß es Turkmenische-Sowjetische-Sozialistische Republik. Ich habe die ukrainische Staatsbürgerschaft. Bis zu meiner Ausreise habe ich mich in der Stadt Kiew, XXXX aufgehalten.BF1: Ich heiße römisch 40 ,römisch 40 ist mein Vatername, bin am römisch 40 geboren. Ich wurde in der Stadt römisch 40 in Turkmenistan, geboren. Als ich geboren wurde, hat es noch die Sowjetunion gegeben. Damals hieß es Turkmenische-Sowjetische-Sozialistische Republik. Ich habe die ukrainische Staatsbürgerschaft. Bis zu meiner Ausreise habe ich mich in der Stadt Kiew, römisch 40 aufgehalten. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF1: Ukraine. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF1: Nein. Ich bin ohne religiöses Bekenntnis. RI: Haben Sie Dokumente oder Unterlagen aus der Ukraine, welche Ihre Identität beweisen? BF1: Ja. Mein Pass sollte sich in meinem Akt befinden. Ich habe auch einen österr. Führerschein vorgelegt. Mein ukrainischer Führerschein wurde hier vom Ministerium überprüft und ich habe hier alle Gruppen, außer Bus, bekommen. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie gelernt und welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF1: Ich habe die Grundschule besucht und zwar 10 Jahre lang. Nach der Schule habe ich ein Bautechnikum besucht. Parallel habe ich am Abend eine Fahrschule besucht. Das war keine gewöhnliche Fahrschule, wo man nur den B-Führerschein macht, das war eine Berufsfahrschule. Nach dem Abschluss des Bautechnikums bin ich arbeiten gegangen. Zuerst habe ich als einfacher Arbeiter auf Baustellen gearbeitet. Dann habe ich als Meister gearbeitet. Das ist so wie hier ein Bauleiter, ein Helfer vom Bauleiter. Ich habe die Schule 1993/94 abgeschlossen und das fiel zeitlich mit dem Zerfall der Sowjetunion zusammen. Offiziell wurden deswegen sehr niedrige Gehälter ausbezahlt, auch deswegen, weil ich noch keine große Arbeitserfahrung hatte. Ich wurde dann, auf Anraten eines Bekannten selbständig, das war damals Mode, dass man Privatunternehmer wird. Das war auch zu meinen Gunsten. Parallel habe ich Schuhe auf dem Markt verkauft. Die Schuhe haben wir aus Polen gebracht. Dann habe ich einen Mann kennengelernt, in der Firma hat auch meine Schwester gearbeitet. Die Firma heißt XXXX. Man hat mir dann nämlich den Rat gegeben, dass es trotzdem besser ist, offiziell zu arbeiten, besser als ein Privatunternehmer auf dem Markt. Abgesehen davon, war die Tätigkeit gut bezahlt, weil ich einen professionellen Führerschein hatte und die Arbeit mit Geschäftsreisen verbunden war.BF1: Ich habe die Grundschule besucht und zwar 10 Jahre lang. Nach der Schule habe ich ein Bautechnikum besucht. Parallel habe ich am Abend eine Fahrschule besucht. Das war keine gewöhnliche Fahrschule, wo man nur den B-Führerschein macht, das war eine Berufsfahrschule. Nach dem Abschluss des Bautechnikums bin ich arbeiten gegangen. Zuerst habe ich als einfacher Arbeiter auf Baustellen gearbeitet. Dann habe ich als Meister gearbeitet. Das ist so wie hier ein Bauleiter, ein Helfer vom Bauleiter. Ich habe die Schule 1993/94 abgeschlossen und das fiel zeitlich mit dem Zerfall der Sowjetunion zusammen. Offiziell wurden deswegen sehr niedrige Gehälter ausbezahlt, auch deswegen, weil ich noch keine große Arbeitserfahrung hatte. Ich wurde dann, auf Anraten eines Bekannten selbständig, das war damals Mode, dass man Privatunternehmer wird. Das war auch zu meinen Gunsten. Parallel habe ich Schuhe auf dem Markt verkauft. Die Schuhe haben wir aus Polen gebracht. Dann habe ich einen Mann kennengelernt, in der Firma hat auch meine Schwester gearbeitet. Die Firma heißt römisch 40 . Man hat mir dann nämlich den Rat gegeben, dass es trotzdem besser ist, offiziell zu arbeiten, besser als ein Privatunternehmer auf dem Markt. Abgesehen davon, war die Tätigkeit gut bezahlt, weil ich einen professionellen Führerschein hatte und die Arbeit mit Geschäftsreisen verbunden war. RI: Wie hieß Ihr Unternehmen, das Sie gegründet haben und was haben Sie da gemacht? BF1: Damals habe ich Schuhe verkauft. Das war meine selbständige Tätigkeit. RI: Dann haben Sie nebenbei bei der Firma XXXX gearbeitet?RI: Dann haben Sie nebenbei bei der Firma römisch 40 gearbeitet? BF1: Ich wollte parallel arbeiten, aber das ist mir nicht gelungen. Deshalb musst ich meine selbständige Tätigkeit beenden und nur mehr bei XXXX arbeiten.BF1: Ich wollte parallel arbeiten, aber das ist mir nicht gelungen. Deshalb musst ich meine selbständige Tätigkeit beenden und nur mehr bei römisch 40 arbeiten. RI: Wann haben Sie Ihre Selbständigkeit aufgegeben und bei XXXX sind eingestiegen?RI: Wann haben Sie Ihre Selbständigkeit aufgegeben und bei römisch 40 sind eingestiegen? BF1: Das war
  27. Das bestätigen auch die von mir vorgelegten Dokumente. Ich habe meinen alten Auslandspass vorgelegt. In diesem wurden alle Grenzüberquerungen vermerkt. Abgesehen davon gibt es auch noch mein Arbeitsbuch, wo die entsprechenden Einträge vorhanden sind. RI: Was haben Sie bei der Firma XXXXT gemacht? BF1: Ich saß am Steuer und habe aus Polen und der Slowakei Sanitärzubehör transportiert. Ich war Spediteur und Fahrer in einem. Alle Begleitdokumente wurden daher auf mich ausgestellt, aber ich war bei der Fa.XXXXangestellt. Dann habe ich den Leiter des Departements für Verkaufsangelegenheiten kennengelernt. Es hat nämlich sehr viele Beschwerden gegeben, dass die Waren beschädigt ankommt. Es war so, dass wir mit einem vollen LKW von einer Ortschaft zur anderen gefahren sind und erst mit dem leeren LKW sind wir in die Slowakei gefahren. Weil die Straßen in der Ukraine so schlecht waren. Deswegen wurde eine Überprüfung durchgeführt wer Schuld ist, der Fahrer oder die Produzenten in der Slowakei. RI: Diese Erzählung hat nichts mit der eigentlichen Fluchtgeschichte zu tun. Bitte antworten Sie überblicksmäßig zu den Arbeitserfahrungen. BF1: Das ist deswegen von Bedeutung, weil ich den Leiter des Departements kennengelernt habe und er mich gefragt hat, warum ich als Fahrer arbeite. Er hat mir gesagt, dass ich im Departement arbeiten könnte und ich deswegen mit meinem Wirtschaftsstudium begonnen habe. RI: Erklären Sie mir überblicksmäßig, wann Sie wo gearbeitet haben, damit wir uns nicht in Details verlieren? BF1: Nach der Kündigung von der XXXX habe ich als Taxiunternehmer gearbeitet. Ich war damals wieder selbständig und habe mit meinem eigenen Auto gearbeitet. Ich wollte bei der Firma XXXX weiterarbeiten, aber der Mann hatte einen tödlichen Autounfall. Bei uns in der Firma hat es folgendes Prinzip gegeben, dass der Direktor entschieden hat, was die Leute unmittelbar unter ihm zu tun hatten. Sonst haben das dann die Leiter getan. Es wurde ein neuer Leiter bestellt und der hat zu mir gesagt, dass ich dort die Arbeit zu quittieren habe, ich aber wieder als Fahrer arbeiten kann. Im Nachhinein bedauere ich, dass ich nicht gesagt habe, dass ich als Fahrer arbeiten werde. Damals war aber mein Stolz verletzt und ich habe gesagt, dass ich gehe.BF1: Nach der Kündigung von der römisch 40 habe ich als Taxiunternehmer gearbeitet. Ich war damals wieder selbständig und habe mit meinem eigenen Auto gearbeitet. Ich wollte bei der Firma römisch 40 weiterarbeiten, aber der Mann hatte einen tödlichen Autounfall. Bei uns in der Firma hat es folgendes Prinzip gegeben, dass der Direktor entschieden hat, was die Leute unmittelbar unter ihm zu tun hatten. Sonst haben das dann die Leiter getan. Es wurde ein neuer Leiter bestellt und der hat zu mir gesagt, dass ich dort die Arbeit zu quittieren habe, ich aber wieder als Fahrer arbeiten kann. Im Nachhinein bedauere ich, dass ich nicht gesagt habe, dass ich als Fahrer arbeiten werde. Damals war aber mein Stolz verletzt und ich habe gesagt, dass ich gehe. RI: Wann haben Sie wieder selbständig als Taxifahrer gearbeitet? BF1: Das war 2004/
  28. 2007 habe ich meine Frau kennengelernt und wir haben beschlossen, unser eigenes Lebensmittelgeschäft aufzumachen. Das war 2008, ein Jahr, nachdem wir uns kennengelernt haben. Wir haben in der Bank einen Kredit aufgenommen. Mir wurde der Kredit auch gerne von der Bank gewährt, weil ich die Ware auf Kredit genommen habe und dann das Geld wieder zurückgegeben habe. Das war
  29. Ich glaube, dass das auch gut ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Situation gekommen wäre, zu der es gekommen ist.BF1: Das war 2004 aus 2005,. 2007 habe ich meine Frau kennengelernt und wir haben beschlossen, unser eigenes Lebensmittelgeschäft aufzumachen. Das war 2008, ein Jahr, nachdem wir uns kennengelernt haben. Wir haben in der Bank einen Kredit aufgenommen. Mir wurde der Kredit auch gerne von der Bank gewährt, weil ich die Ware auf Kredit genommen habe und dann das Geld wieder zurückgegeben habe. Das war
  30. Ich glaube, dass das auch gut ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Situation gekommen wäre, zu der es gekommen ist. RI: Das heißt von 2008 bis 2015 waren Sie als Lebensmittelhändler tätig? BF1: Ja, und als Taxifahrer. Ich kann erklären warum. Ich kann erklären, wie man das parallel machen kann. Ich hatte ein bestimmtes Programm auf meinem Handy und konnte mit Hilfe dieses Programmes Aufträge entgegennehmen. Ob das nun ein Auftrag pro Woche war oder mehr, das habe ich entschieden. Deswegen war das möglich. RI: Wer betreibt das Geschäft jetzt? BF1: Als wir weggefahren sind, haben wir die Wohnungsschlüssel und die Schlüssel vom Geschäft dem Bruder meiner Frau überlassen. Nachdem wir weggefahren sind, sind Leute in die Wohnung gekommen, in der wir gelebt haben und haben nach mir gefragt. Die Schlüssel waren bei der Mutter von XXXX. Sie hat die Blumen gegossen und hat sich um die Katze gekümmert.BF1: Als wir weggefahren sind, haben wir die Wohnungsschlüssel und die Schlüssel vom Geschäft dem Bruder meiner Frau überlassen. Nachdem wir weggefahren sind, sind Leute in die Wohnung gekommen, in der wir gelebt haben und haben nach mir gefragt. Die Schlüssel waren bei der Mutter von römisch 40 . Sie hat die Blumen gegossen und hat sich um die Katze gekümmert. RI: Das heißt, seit Ihrem Weggang aus der Ukraine sind die Schlüssel Ihrer Wohnung bei der Mutter und beim Bruder Ihrer Gattin, stimmt das? BF1: Ja, ich habe einen Mietvertrag, ich konnte die Wohnung nicht einfach so zurücklassen. Die Wohnung wurde nach unserer Ausreise zurückgegeben, der Mietvertag wurde gekündigt, damit keine weiteren Kosten entstehen. RI: Was ist mit dem Lebensmittelgeschäft? BF1: Es ist so, dass ich dieses Geschäft gesetzlich und legal betrieben habe. Es wurde auch registriert. Deswegen ist es bekannt, wo sich das Geschäftslokal befindet. Als die Wohnung zurückgegeben wurde, sind die Leute deswegen zum Geschäft gekommen. Das waren Leute, die nach mir gefragt haben. RI: Zu Ihren Fluchtgründen kommen wir später. Mir geht es jetzt um folgende Fragen: Wann wurde Ihre Wohnung zurückgegeben und wird das Lebensmittelgeschäft weiterbetrieben? BF1: Das Geschäft wird nicht weiter betrieben. Der Bruder meiner Frau war nämlich nicht offiziell bei mir gemeldet. Wann die Wohnung zurückgegeben wurde weiß ich nicht mehr genau. Wir sind im Dezember 2015 ausgereist. Ich glaube, dass die Wohnung nach dem neuen Jahr zurückgegeben wurde, das hat mich aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr interessiert. RI: Haben Sie sich außer an dem von Ihnen angegebenen, letzten Wohnort in der Ukraine auch an einem anderen Wohnort längere Zeit aufgehalten? BF1: Ich habe zuerst im Elternhaus gelebt. Ich bin dort auch registriert bzw. gemeldet. Bei uns ist da nämlich nicht so, dass man unbedingt dort gemeldet sein muss, wo man gerade lebt. Ich könnte zB in Dnjepr petrovsk leben und trotzdem bei meinen Eltern gemeldet sein. RI: Wo ist Ihr Elternhaus? BF1: Die Stadt heißt XXXX und die Straße heißt XXXX.BF1: Die Stadt heißt römisch 40 und die Straße heißt römisch 40 . RI: Wer wohnt dort zur Zeit? BF1: Niemand lebt dort, weil meine Eltern bereits verstorben sind. Wir haben das Haus nur als Wochenendhaus genutzt. Mein Meldezettel ist aber auf diese Adresse ausgestellt. Bei uns in der Ukraine ist die Praxis auch so, dass, wenn man eine Wohnung mietet, einen der Vermieter niemals anmeldet, dass der Mieter Besitzanforderungen stellen könnte. RI: Haben Sie sich sonst noch irgendwo, außer den genannten Adressen, wo länger aufgehalten? BF1: Ich habe mich zum Schluss an der genannten Adresse aufgehalten. RI: Das heißt, Sie haben sich zuletzt an Ihrer eigenen Adresse bzw. in Ihrem Elternhaus aufgehalten? BF1: Wir hatten zwischendurch auch andere Wohnungen gemietet. Hier in Österreich ist es so, dass man einen Mietvertrag über ein, zwei oder mehrere Jahre haben kann. Bei uns in der Ukraine ändern sich ständig die Preise, es kann durchaus sein, dass der Vermieter einen wesentlich höheren Mietpreis verlangt, dann sucht man sich eine neue Wohnung. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in der Ukraine und in welcher Stadt? BF1: Meine Schwester, mein Neffe und meine Tochter aus erster Ehe. Alle leben in Kiew. RI: Haben Sie noch Kontakt zu Ihren in der Ukraine lebenden Verwandten? Und wenn ja, wie oft? BF1: Praktisch nicht. RI: Auch nicht zu Ihrer Tochter? BF1: Über Whatsapp habe ich manchmal Kontakt zu meiner Tochter. Wir haben uns getrennt, als sie noch sehr klein war. Einmal in sechs Monaten haben wir Kontakt. Da rufe aber immer ich an, wenn sie abhebt. RI: Zu Ihrer Schwester haben Sie keinen Kontakt? BF1: ich habe mit meiner Schwester gestritten, wegen des Todes meiner Mutter. Bei meiner Mutter wurde ein Bauchspeicheldrüsenkrebs entdeckt. Meine Schwester wollte unbedingt, dass sich meine Mutter operieren lässt. Diese Operation haben die Ärzte vorgeschlagen. Das wäre eine Pankreasresektion gewesen und ich habe im Internet gelesen, dass nur 3 Prozent der Personen, die diese Operation durchführen lassen, überleben. Meine Mutter ist am
  31. oder
  32. Tag nach der OP verstorben. Ich habe keinen Kontakt zu meiner Schwester. RI: Haben Sie Verwandte, die außerhalb der Ukraine leben und haben Sie Kontakt zu diesen? BF1: Nein, habe ich nicht. Ich habe keine Verwandten mehr. RI: Wann haben Sie Ihre Frau geheiratet? BF1: Für mich war das niemals wichtig, nur die Tatsache, dass man unterschreibt. Es ist beschämend für mich, aber ich kann kein Datum nennen. Ich habe vor mir das Originaldokument liegen, da steht der XXXX.BF1: Für mich war das niemals wichtig, nur die Tatsache, dass man unterschreibt. Es ist beschämend für mich, aber ich kann kein Datum nennen. Ich habe vor mir das Originaldokument liegen, da steht der römisch 40 . RI: Wann sind Sie in Österreich eingereist? BF1: Am
  33. oder
  34. Dezember 2015 bin ich nach Österreich gekommen. RI: Sind Sie oder Mitglieder Ihrer Familie seit Ihrer Ausreise aus der Ukraine wieder einmal in der Ukraine gewesen, sei es auf Besuch oder auf Urlaub? BF1: Natürlich nicht. Warum bin ich dann geflüchtet, wenn ich dann zurückkehren sollte? RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF1: Als ich und meine Frau begonnen haben, unser Lebensmittelgeschäft zu betreiben, begannen die Umstände in der Ukraine, die allen bekannt sind, ich meine die Antiterroroperationen. Als ich als Taxifahrer gearbeitet habe, habe ich einen Mann kennengelernt. Er hat mir eine Zusatzverdienstmöglichkeit vorgeschlagen. Ich habe mich nämlich mit Lebensmitteln beschäftigt und konnte diese zu Großhandelspreisen kaufen. Die Idee war die, dass ich ein großes Auto miete und Lebensmittel in den Osten der Ukraine bringe. Am Beginn des Krieges ist das sogar "in die Mode gekommen", auch wenn es mir bewusst ist, dass das Wort nicht wirklich passend ist. Das Volk war nämlich damals sehr positiv gestimmt, alle waren für Poroschenko und wollten in den Krieg. Vor der Tür des Wehrkommandos standen Freiwillige für den Krieg. Damals war aber noch kein Krieg, das hieß Antiterroroperation. Ich glaube, dass ganz Europa über diesen Begriff lacht. Eine Antiterroroperation betreibt immer ein Spezialtrupp der Polizei aber niemals die Militärangehörigen. Die Leute waren patriotisch gestimmt, wir auch. Abgesehen davon, war das auch eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit. RI: An wen haben Sie die Lebensmittel verkauft? BF1: Damals war das überhaupt kein Problem, man konnte zum Markt fahren oder auch jemandem die Ware zum Großhandelspreis verkaufen. Poroschenko hat gemeint, dass das unsere Leute sind, aber sie wurden trotzdem vom Rest der Ukraine abgeschnitten. Dann hat man den Leuten sogar keine Pensionen mehr ausbezahlt. RI: Sie sprechen von den Leuten in Donezk und den Krisengebieten? BF1: Ja. Worin besteht meine Gesetzesverletzung? Als Privatunternehmer konnte ich Lebensmittel kaufen. Ich kann sie zB in XXXX kaufen und sie in XXXXg verkaufen. Das ist doch kein Problem? Mir wurde jedoch erklärt, dass ein bestimmtes Embargo besteht. Das heißt, dass ich auf diesem "okkupierte Territorium" keine Ware verkaufen darf. Ich hätte die Ware nicht einmal hinbringen können, abgesehen davon, dass ich sie nicht verkaufen hätte dürfen. Es gibt zwar keine Grenzen, aber es standen überall Kontrollposten. Es handelte sich nicht um Drogen, nicht um Überschreitung von Grenzen. Es waren nur Lebensmittel.BF1: Ja. Worin besteht meine Gesetzesverletzung? Als Privatunternehmer konnte ich Lebensmittel kaufen. Ich kann sie zB in römisch 40 kaufen und sie in römisch 40 g verkaufen. Das ist doch kein Problem? Mir wurde jedoch erklärt, dass ein bestimmtes Embargo besteht. Das heißt, dass ich auf diesem "okkupierte Territorium" keine Ware verkaufen darf. Ich hätte die Ware nicht einmal hinbringen können, abgesehen davon, dass ich sie nicht verkaufen hätte dürfen. Es gibt zwar keine Grenzen, aber es standen überall Kontrollposten. Es handelte sich nicht um Drogen, nicht um Überschreitung von Grenzen. Es waren nur Lebensmittel. RI: Wann wurden Sie erstmalig über das Bestehen des Embargos aufgeklärt? BF1: Als ich aufgehalten wurde. Bei uns im Land ist die Situation so, dass man die Miliz und Polizei lediglich dazu geschaffen hat, um Geld zu verdienen. Ich lebe in Österreich seit drei Jahren und wurde nur einmal von der Polizei kontrolliert, das ist in der Ukraine undenkbar. Die Kontrolle in Österreich bestand auch nur darin, dass die Polizisten mich gebeten haben, das Fenster herunterzulassen und kontrolliert haben, ob das Kind angegurtet ist. Ich möchte auch noch sagen, dass das nicht mein Auto ist, sondern das Auto einer österreichischen Familie, bei der wir leben. RI: Wenn Sie, wie Sie vorher gesagt haben, regelmäßig von der Polizei kontrolliert wurden bei Ihren Fahrten in Donezk, wurde Ihnen da niemals zuvor gesagt, dass Sie keine Lebensmittel dorthin bringen und verkaufen dürfen? BF1: Bis zu meiner Festnahme habe ich die Lebensmittel zwei Mal dorthin gebracht. Es war das dritte Mal. Gewöhnlich ist es so, wenn man etwas macht, das man nicht hätte tun sollen, wenn man alkoholisiert am Steuer ist, oder illegale Sachen über die Grenze transportiert, dann geht es nur um die Summe. Man kann immer eine Vereinbarung treffen. Man muss an den Kontrollposten immer bezahlen, auch wenn alles in Ordnung ist, weil man sonst etwas sucht und findet, wofür man bezahlen muss. Die Polizisten bekommen eine Aufgabe, zB 10 betrunkene Fahrer anzuhalten, das ist nur ein Beispiel. Es ist so, dass man eine gewisse Anzahl von Personen an der Grenze anhalten soll. Das ist eine Show für die Vorgesetzten. Das ist sozusagen der Beweis, wie gut man arbeitet. RI: Sie sind zwei Mal zuvor mit Lebensmittel nach Donezk gefahren und beim dritten Mal sind Sie angehalten worden. Was ist dabei passiert? BF1: So wie ich es verstanden habe, gab es damals einen Streifzug, man sollte eine gewisse Anzahl von Personen festnehmen. So habe ich das verstanden. RI: Sie waren eine davon? BF1: So habe ich es verstanden. RI: Das heißt, Sie hatten nur das Pech, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort zu sein? BF1: Ja. Ich glaube deswegen, dass es so war, weil wir versucht haben, mit den Leuten dort eine Vereinbarung zu treffen. Ich kenne einen Journalisten, der führt ein Fernsehprogramm, das in der Ukraine bekannt ist, ich glaube, dass der Kanal "XXXX" geheißen hat. Der hat mir auch geholfen, von dort rauszukommen. RI: Was heißt "dort"? BF1: Ich wurde nach Kiew gebracht. RI: Bitte der Reihe nach. Was ist nach Ihrer Anhaltung passiert? BF1: Nachdem ich festgenommen wurde, wurde ich beschuldigt, dass ich die ukrainischen Gesetze verletze, genauer gesagt, gegen das Embargo verstoßen habe. RI: Bitte erzählen Sie mir, was genau bei der Anhaltung passiert ist? BF1: Ich wurde angehalten und gefragt, was ich transportiere. Ich sagte: "Lebensmittel". Dann wurde ich gefragt, was und wohin. Ich sagte: "Auf den Markt". Was hätte ich sonst antworten sollen. Man hat mich gefragt, ob ich weiß, dass dies gesetzlich verboten ist und ich weiß, dass dies gesetzlich verboten wäre. Ich habe das zuerst als Witz empfunden. Ich habe dann natürlich gleich gefragt, ob wir eine Vereinbarung treffen können, aber dann habe ich verstanden, dass das irgendwie anders ist als sonst, weil man mir gesagt hat, dass alles ausgeladen und konfisziert wird. Am Abend wurde ich zu einer - glaube ich Polizeiabteilung - gebracht. Es war spät am Abend. RI: Wo war die? BF1: Ich weiß es nicht, es war schon dunkel, als ich dort hingebracht wurde. Es war schon dunkel, ich war dort eine Nacht, danach wurde ich woanders hingebracht. Man hat mich lange dorthin geführt, der Reiseweg war lang. Ich wusste nicht, wohin man mich bringt. Aber dann hat mir der Journalist geholfen, freizukommen. Ich musste noch einige Schriftstücke unterschreiben, habe aber keine Möglichkeit gehabt, sie vollständig durchzulesen, weil mich die Leute geschlagen haben und mir kein Essen gegeben haben, sie haben mich unmenschlich behandelt. Man wollte von mir ständig, dass ich zugebe, dass ich Separatisten unterstütze. Aber nicht einfach so, dass ich dorthin die Lebensmittel auf den Markt gebracht und verkauft habe. Man hat mir vorgeworfen, dass ich ein Komplize der Separatisten bin und diese unterstütze. Es gäbe einen entsprechenden Paragraphen. Es wurde mir also vorgeworfen, dass ich die Separatisten unterstütze und dass ich gegen das Embargo verstoße. RI: Was ist dann passiert? BF1: Ich weiß, dass ich in einer solchen Situation das Recht habe, einen Anruf zu tätigen und das habe ich dort auch ständig gesagt. RI: Dann wurde Ihnen der Anruf gewährt? BF1: Nein, man hat mir gesagt, dass ich nur dazu das Recht habe, was man mir erlaubt und dass es für mich besser wäre, dass ich die Wahrheit sage, alle Kontakte, die ich mit Separatisten habe bekanntgebe, was ich transportiere und wem ich damit helfe. RI: Das haben die doch gesehen, die haben den LKW doch geleert? BF1: Das, was man tatsächlich transportiert ist eine Sache, aber was man bei der Konfiszierung sieht ist eine andere Sache. RI: Wieso? BF1: Sagen wir einmal, Sie werden auf der Straße mit Ihrem Auto angehalten. Wenn Sie dem Polizisten, aus welchem Grund immer, nicht gefallen haben, kann man Sie fragen: "Soll man in Ihrem Auto Gras finden"? RI: Gehen wir weg von dem Beispiel und hin zu Ihrem konkreten Fall. Was wurden Sie konkret gefragt und was hat man angegeben, bei Ihnen gefunden zu haben? BF1: Man hat mir gesagt, dass die Lebensmittel, die ich transportiert habe schon Grund genug sind, aber, wenn ich zusammenarbeiten werde, wenn ich alles sage was ich weiß, wird es gut. Das heißt, dass auch, wenn ich mit den Separatisten nichts zu tun hatte, es in dieser Situation besser für mich war, mir etwas auszudenken und auch, dass ich die Papiere unterschreibe, die man mir vorlegt. Ich fand das irgendwie lächerlich, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, als man begonnen hat physische Gewalt gegen mich anzuwenden. RI: Wer hat psychische Gewalt gegen Sie angewandt? BF1: Die Leute, die mich verhört haben. RI: Wie viele Leute waren das? BF1: Zwei. RI: Waren das die Leute, die Sie angehalten haben? BF1: Nein. RI: Wo waren die Leute, die Sie angehalten haben? BF1: So wie ich das verstanden habe, waren die Leute, die mich angehalten haben, einfache Mitarbeiter. RI: Einfache Mitarbeiter von wem? BF1: Die Pflicht eines Polizisten, sich auszuweisen, besteht nur auf dem Papier. RI: Meine Frage, von wem waren sie Mitarbeiter? BF1: Es war ja nicht so, dass ich irgendwo mitten im Feld angehalten wurde. Dort gibt es Kontrollposten mit einem Schlagbaum. Dort werden alle angehalten. Die zwei, die mich angehalten haben waren Polizeimitarbeiter. Dort beim Posten gibt es auch Militärangehörige, die für die Sicherheit zuständig sind. Dort gibt es immer zumindest 5 Personen. RI: Wer hat Sie mitgenommen? BF1: Ein Polizeimitarbeiter. Die Polizeimitarbeiter dort arbeiten niemals einzeln, weil sie Angst haben. RI: Der, der Sie festgenommen hat, war das einer der zwei die Sie angehalten haben? BF1: Ja, einer von ihnen. RI: Sie wurden zu einem Posten gebracht und wo war dieser? BF1: Ja, aber das kann ich nicht sagen. Ich weiß es deswegen nicht, weil die Kontrollposten mobile Kontrollposten sind, sie sind keine fixen Posten. Ich kenne mich in der Ortschaft nicht so aus wie in Kiew. Es kann sein, dass es in Donezk war. RI: Der Posten oder dort wo Sie hingebracht worden sind? BF1: Ich meine, dass ich vielleicht nach Donezk gebracht worden bin. RI: Dort wurden Sie verhört? BF1: Ja. RI: Erzählen Sie weiter. BF1: Dort hat man mehr oder weniger normal mit mir gesprochen und ich habe damals noch gehofft, dass das alles gut enden wird und dass man nur Geld von mir verlangen wird. Ich dachte, dass man vielleicht eine Show veranstaltet, damit man mehr Geld verlangen könnte. Man sagte mir jedoch, dass ich von dort woanders hingebracht werde, dass es eine Überprüfung gibt und Pläne, die zu erfüllen sind. RI: Wann hat sich die Stimmung geändert? Wann hat die physische Gewalt begonnen? BF1: So wie ich das verstanden habe am zweiten Tag, das war schon in Kiew. RI: Das heißt, am ersten Tag in Donezk wurde mit Ihnen noch normal gesprochen? BF1: Ja, mehr oder weniger. RI: Hat man Sie damals schon zu einer Unterschrift bewegen wollen? BF1: Nein. RI: Das heißt, man hat Sie am ersten Tag nur befragt? BF1: Ja, deswegen habe ich immer noch geglaubt, dass wir eine Vereinbarung treffen könnten und ich nur Geld bezahlen muss. Bei uns ist das eine bestimmte Vorgehensweise. Zuerst wird man in Angst versetzt und dann gibt es eine Vereinbarung. RI: Wie sind die Polizisten mit Ihnen am Tag 1 verblieben? BF1: Man hat mir zum Schluss gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Vereinbarung zu treffen und dass ich dorthin geraten bin und dass es für mich besser wäre, mit den Leuten zusammenzuarbeiten, weil es in dieser Sache nur um Zeit geht. Ich meine, wenn es mir nicht jetzt bewusst wird, wird es mir später bewusst. Es geht um meine Gesundheit. RI: Wie ging es weiter, wo wurden Sie untergebracht über die Nacht und was wurde Ihnen in Aussicht gestellt? BF1: Nein. RI: Sie wurden einfach wortlos in die Zelle gesperrt? BF1: Ja, bei dem Vorgespräch wurde mir gesagt, was ich falsch gemacht hätte und man hat mir gesagt, dass ich jetzt warten sollte. Es war spät und ich habe die Nacht in der Zelle verbracht. RI: Was ist am nächsten Tag geschehen? BF1: Am nächsten Tag wurde ich in ein Auto verfrachtet und weggebracht. So wie ich das später erfahren habe, wurde ich nach Kiew gebracht. Man hat mir gesagt, dass ich durch mein Verhalten die ukrainischen Gesetze in Bezug auf das Embargo verletzt hätte und mir abgesehen davon die Hilfe auf Separatisten vorgeworfen wird und es einen entsprechenden Paragrafen gibt und dass dafür eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren droht, aber ich weiß es nicht. RI: Wann begannen die physischen Misshandlungen? BF1: Als ich gemeint habe, dass ich das alles nicht verstehe, für mich war das alles wie ein Witz. Man hat mir gesagt, dass man mir das jetzt anders erklären würde, wenn ich das bis jetzt nicht verstanden hätte. RI: Das war bereits in Kiew am
  35. Tag? BF1: Ja. Man bat mich, die Brille abzunehmen, damit sie nicht kaputt wird. An meinen Händen waren Handschellen. Glauben Sie mir, das ist tatsächlich so, dass es nur eine Zeitfrage ist, wann man die Sachen unterschreibt. RI: Welcher Art waren die Misshandlungen, beschreiben Sie bitte die Vorfälle. BF1: Wenn die Hände mit Handschellen fixiert sind und man keine Möglichkeit hat, Widerstand zu leisten, weil das auch keinen Sinn hat, dann reichen ein paar Schläge auf den Kopf. Bei uns werden die Leute mit Brille oft als "Botaniker oder Professor" beschimpft. Man hat mich auch gefragt, ob ich meinen Militärdienst geleistet habe. Ich habe keinen Militärdienst geleistet. Leute, die nicht bei der Armee waren, werden von Polizisten und Armeeangehörigen nicht gemocht. RI: Welcher Art waren die Misshandlungen und beschreiben Sie die Vorfälle. BF1: Man hat mir gesagt, "Du warst also nicht bei der Armee und du weißt nicht, was ein Fahrrad ist?" Aber ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, was die Leute unter einem "Fahrrad" verstanden haben. Das "Fahrrad" besteht darin, dass man die Schuhe ausziehen muss und zwischen die Zehen werden dann Papierzettel gegeben. Die sind so groß wie eine halbe Zigarettenschachtel. Man wird gefesselt und dann werden die Papierstücke mit einem Zündholz angezündet und dann strampelt man wie beim Fahrradfahren. RI: Was hat man noch mit Ihnen gemacht? BF1: Scheinbar bin ich nicht so stark, aber das war schon genug für mich. RI: Sie haben auch von Schlägen auf den Kopf gesprochen. Haben die stattgefunden? BF1: Ja. Allerdings wissen die Leute, wie sie zu schlagen haben. Normalerweise bekommt man blaue Flecken, wenn man geschlagen wird. Aber die haben so geschlagen, dass man keine blauen Flecken bekommt. RI: Wurden Sie mit den bloßen Händen geschlagen oder hat man Werkzeuge benutzt? BF1: Mit den bloßen Händen, keine Werkzeuge. RI: Haben Sie Verbrennungen an den Füßen vom "Fahrradfahren" davongetragen? BF1: Ja. Aber das sind nicht solche Brandwunden, wie ich zB im Gesicht von einer schweren Verletzung davongetragen habe. Sie tun nur sehr weh und die Zehennägel verfärben sich bräunlich vom Rauch. Das tut sehr weh, deswegen sagen die meisten, dass sie alles sagen würden und alles unterschreiben würde. RI: Wie oft sind Sie gefoltert worden? BF1: Einmal mit dem "Fahrradfahren" und einmal mit den Kopfschlägen. RI: Hat es weitere Vorfälle dieser Art gegeben? BF1: Ja, ich wurde auch mit einem Polizeiknüppel auf den Rücken geschlagen. Davon hat es rote Streifen auf dem Rücken gegeben. RI: Hat es auch bleibende Verletzungen gegeben? BF1: Nein. RI: Was geschah dann am zweiten und dritten Tag? BF1: Ich sah keine Möglichkeit mehr und habe gesagt, dass ich mit den Leuten von der SBU zusammenarbeiten werde, alles unterschreiben werde und alle verraten werde. Ich habe auch ein Schriftstück unterschrieben, in dem sich die Auflistung der Ware befand, die konfisziert wurde. RI: War auf der Liste etwas Auffälliges? BF1: Ich konnte nicht alles durchlesen, mir ist nichts aufgefallen. Man hat mir gesagt, dass alles gut würde. RI: War das am zweiten oder dritten Tag? BF1: Es war am zweiten Tag. RI: Was ist dann passiert? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich mich verbessert habe. Ich habe gebeten, dass man mir die Möglichkeit eines Anrufes gibt und man hat mir gesagt, da ich mich verbessert habe, dass ich nun jemanden anrufen könnte. RI: Was ist dann passiert? BF1: Ich habe den mir bekannten Journalisten, von dem ich heute erzählt habe, angerufen. Ich habe gehofft, dass er mir helfen wird, dass ich von dort freikomme, da unter seinen Bekannten, so wie er es mir erzählt hat, Politiker und einflussreiche Leute waren. RI: Was ist dann passiert? BF1: Ich weiß nicht, ob man mich sowieso bereits freilassen wollte, oder ob das der Journalist bewirkt hat. Ich denke, dass sie wahrscheinlich wissen wollten, wen ich zuerst anrufen wollte. RI: Haben Sie über ein eigenes Handy angerufen oder vom Telefon der Dienststelle dort? BF1: Ich durfte von meinem Handy anrufen und dann wurde mir das Handy weggenommen und man hat geschaut, mit wem ich telefoniert habe. RI: Wie lange dauerte es dann noch vom Anruf bis zu Ihrer Freilassung? BF1: Das war am
  36. Tag und am
  37. Tag in der Früh wurde ich freigelassen. RI: Das heißt, Sie wurden, obwohl Sie bereits alles unterschrieben haben, was Sie unterschreiben mussten, noch eine weitere Nacht festgehalten? BF1: Ich weiß nicht, warum das so war. RI: Irgendetwas muss man Ihnen dazu doch gesagt haben bzw. in Aussicht gestellt haben, schließlich haben Sie ja alles unterschrieben, was Sie unterschreiben mussten? BF1: Ich habe auch gefragt, was passieren wird. Sie haben gesagt: "Warte bis es entschieden ist". RI: Was geschah weiter, wollen Sie noch etwas sagen? BF1: Ich habe dann den Journalisten gefragt, ob er mir geholfen hat oder nicht. Er hat gesagt: "Was glaubst du"? Bei uns gibt es sehr viele Unterabteilungen und der Journalist hat mir gesagt, dass zu dieser Zeit eine neue Unterabteilung geschaffen worden ist. Ich weiß nicht ob er XXXX oder XXXX gesagt hat und diese Leute mussten Ihre Tätigkeit erst unter Beweis stellen.BF1: Ich habe dann den Journalisten gefragt, ob er mir geholfen hat oder nicht. Er hat gesagt: "Was glaubst du"? Bei uns gibt es sehr viele Unterabteilungen und der Journalist hat mir gesagt, dass zu dieser Zeit eine neue Unterabteilung geschaffen worden ist. Ich weiß nicht ob er römisch 40 oder römisch 40 gesagt hat und diese Leute mussten Ihre Tätigkeit erst unter Beweis stellen. RI: Wie Sie am dritten Tag freigelassen wurden, wie sind Sie mit den Mitarbeitern verblieben? Was wurde Ihnen auf den Weg mitgegeben? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich temporär frei wäre und man mit mir in Kontakt treten werde. RI: Was war das für eine Dienststelle in Kiew aus der Sie freigelassen wurden? BF1: Das war die SBU an der XXXX.BF1: Das war die SBU an der römisch 40 . RI: Woher wissen Sie das? BF1: Weil das das offizielle Gebäude war. RI VORHALTUNG: Sie haben bei Ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 sowie heute, von Ihrer Festnahme und Einvernahme berichtet. Allerdings haben Sie heute erstmals angegeben, dass Sie geschlagen und gefoltert worden sind. Warum haben Sie das nicht bereits am 07.09.2017 angegeben, dass Sie geschlagen und gefoltert worden sind? BF1: Man hat mich beim BFA nicht explizit danach gefragt und für mich war das klar, dass eine Festnahme mit physischer Gewalt in Verbindung steht. Ich habe das aber bei meiner ersten Einvernahme, als ich nach Österreich gekommen bin, erzählt, das war am 13.12.
  38. Damals wurde ich am XXXX einvernommen. Die Ereignisse waren damals noch sehr frisch. Sollte die damalige Einvernahme aufgenommen worden sein, dann können wir das noch einmal abhören.BF1: Man hat mich beim BFA nicht explizit danach gefragt und für mich war das klar, dass eine Festnahme mit physischer Gewalt in Verbindung steht. Ich habe das aber bei meiner ersten Einvernahme, als ich nach Österreich gekommen bin, erzählt, das war am 13.12.
  39. Damals wurde ich am römisch 40 einvernommen. Die Ereignisse waren damals noch sehr frisch. Sollte die damalige Einvernahme aufgenommen worden sein, dann können wir das noch einmal abhören. RI: VORHALTUNG: Bei Ihrer polizeilichen Ersteinvernahme am 13.12.2015 haben Sie auf S. 5 des Protokolls, befragt nach Ihren Fluchtgründen, folgendes angegeben: "Ich wurde in meiner Heimat vom SBU bedroht, dass ich verhaftet werde. Ich habe die Separatisten in der Ukraine unterstützt, sie mit Essen versorgt und mit anderen Paketen, deren Inhalt mir unbekannt war, versorgt. Ich habe sie mit meiner Transportfirma unterstützt. Das ist aber von der Regierung verboten. Ich wurde gezwungen von der SBU, ein Geständnis abzulegen und zu unterschreiben, dass ich mit den Separatisten zusammenarbeite, sonst würde mich die SBU verhaften. Ich war drei Tage in Haft. Von meiner Schwiegermutter habe ich erfahren, dass ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wurde". Meine Frage an Sie: Sie haben auch bei Ihrer polizeilichen Ersteinvernahme entgegen Ihren jetzigen Behauptungen nicht von Ihren Misshandlungen erzählt. Warum haben Sie erstmalig heute davon erzählt? BF1: Ich habe das gesagt. Wenn es eine Audio-Aufnahme gibt, dann können Sie das überprüfen. Ich lerne jetzt Deutsch. Als ich mein Protokoll nachher gelesen habe, habe ich gesehen, dass es so protokolliert wurde, dass ich die Separatisten tatsächlich unterstützt habe. Das ist falsch. Die erste Einvernahme hat maximal eine halbe Stunde gedauert. Die Abnahme der Fingerabdrücke hat länger gedauert als die Einvernahme. Die Dolmetscherin war eine Polin. Ich habe gemerkt, dass sie nicht richtig übersetzen konnte. Ich habe das erst jetzt gemerkt, als ich besser Deutsch sprechen konnte. Ich persönlich bezweifle ihre Kenntnisse. Abgesehen davon kann man in 20-30 Minuten nicht viel sagen. Ich habe ihre Fragen beantwortet. Man hat mir gesagt, dass da erst eine Einvernahme ist, dass sich diese Einvernahme vorwiegend auf den Weg nach Österreich bezieht und dass es noch weitere Einvernahmen geben wird. RI: Sie haben in dem Protokoll von Ihrer Ersteinvernahme vom 13.12.2015 auf Seite 3 angegeben, dass Sie die Dolmetscherin verstehen würden. BF1: Ich habe sie verstanden, aber ich konnte damals noch nicht Deutsch. Ich konnte das nicht wie jetzt überprüfen und sagen, das ist wahr. Auch jetzt kann ich nicht 100 prozentig sagen, dass das was ich sage, 100 prozentig wiedergespiegelt wird. Ich selber bin kein Österreicher und die hier anwesende Dolmetscherin ist auch keine Russin. RI: Deswegen werden Sie am Anfang auch gefragt, ob Sie die Dolmetscherin verstehen. Die Lage, in der Sie bei Ihrer polizeilichen Erstbefragung sind, sind alle anderen Asylwerber auch. Deswegen werden Sie befragt, ob Sie die Dolmetscher verstehen. Sie haben mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass das, was im Protokoll steht und Ihnen rückübersetzt wurde, auch das ist, was Sie gesagt haben. BF1: Prinzipiell war das auch eine richtige Übersetzung. In der Lindengasse haben wir in so einem Raum mit 40 Personen aus Pakistan, Syrien (alle Schwarze). Meine Frau ist neben einem Schwarzen gelegen und ich hatte Angst, einzuschlafen. Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen, weil ich Angst gehabt habe, dass etwas passieren wird. Die Leute haben gehustet und waren krank. Ich war noch nie in so einer Situation und ich habe noch nie unter so einem Umstand geschlafen. RI: Sie können jetzt alles richtigstellen. Ich frage mich nur, warum Sie nicht bereits bei Ihrer Einvernahme vor dem BFA zu Beginn richtiggestellt haben, was Ihnen bei Ihrer Ersteinvernahme nicht gepasst hat. BF1: Ich glaube, ich habe das gemacht. RI: Sie haben damals gesagt, dass die Dolmetscherin schlecht war. Sie haben allerdings keine Korrekturen zu Ihrem Ersteinvernahmeprotokoll gemacht oder Ergänzungen gemacht. BF1: Es ist allerdings auch nicht so, dass ich die Deutsche Sprache gestern nicht konnte und heute kann. Es ist ein Prozess. Jetzt kann ich auch die Feinheiten verstehen. RI: Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Separatisten unterstützt? BF1: Nein. RI: VORHALTUNG: Ihre Frau hat bei Ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 auf Seite 5 der Niederschrift angegeben, dass Sie 4 Tage nicht zu Hause gewesen sind und in irgendeinem Raum geschlagen und gefoltert worden wurden. Waren es jetzt 4 Tage wie von Ihrer Frau behauptet, oder 3 Tage wie von Ihnen behauptet, an denen Sie festgehalten wurden? BF1: Sie hat wahrscheinlich gemeint, dass ich vier Tage nicht zu Hause war, weil die Reise nach Donezk eine Zeitlang dauert. RI: Als Sie am Polizeiposten festgehalten worden sind, waren da noch andere Gefangene mit Ihnen untergebracht? BF1: Dort wurden alle angehalten, aber ich weiß nicht, was mit den Leuten weiter passiert ist. RI: Wurden noch andere mit Ihnen gleichzeitig festgenommen? BF1: Mit mir war niemand. RI: Zu Ihrer Freilassung hätte ich noch eine Frage. Warum hätte man Sie Ihrer Meinung nach freilassen sollen, wenn man der Meinung gewesen wäre, Sie seien tatsächlich ein Unterstützer der Separatisten? Hätte man mit Ihnen dann nicht kurzen Prozess gemacht? BF1: Wie meinen Sie "kurzen Prozess"? RI: Wenn man Sie tatsächlich für einen Unterstützer der Separatisten gehalten hat, dann hätte man Sie doch länger eingesperrt? BF1: Ich bin kein Jurist, aber ich denke, wenn ein Verdächtiger festgenommen wird und befragt wird und dann ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wird, das vom Gericht entschieden wird. Man steht dann vor dem Gericht und das entscheidet dann, was mit einem geschieht. RI: Und ist das in Ihrem Fall passiert? BF1: Nein. RI: Warum ist das nicht passiert? BF1: Ich habe vor kurzem gelesen, dass es einen Autounfall in Kiew gegeben hat. Es hat jemand einen anderen überfahren. Die Bevölkerung hat gefordert, dass er nicht freigelassen wird. Er wurde trotzdem freigelassen. Ich möchte damit sagen, dass die Beschuldigten vor der Gerichtsverhandlung freigelassen werden, manchmal durch eine Kautionszahlung. Ich hätte auch von dort nicht flüchten können, weil ich ja offiziell dort angemeldet war und dort eine berufliche Tätigkeit ausgeführt habe. Bei uns ist das so, dass viele Sachen durch einen Anruf getätigt werden und ich glaube, dass dieser Anruf vom Journalisten auch eine Rolle gespielt hat. RI: Was hatten Sie nach Ihrer Freilassung dann noch zu befürchten? BF1: Ich hatte Angst, dass das wieder passieren wird, was mir bereits passiert ist. Ich kenne auch keine Separatisten und hätte deshalb niemanden verraten können. Ich wollte auch nicht mit den Leuten zusammenarbeiten, obwohl ich das unterschrieben habe. Ich wollte auch nicht ständig erpresst werden. Ich hätte sowieso niemanden verraten können. Ich glaube, dass das was ich unterschrieben habe ausreichend ist, um mich inhaftieren zu lassen. RI: Man hat das aber nicht gemacht. Warum glauben Sie? BF1: Ein Polizist kann niemanden ins Gefängnis bringen. Bei uns ist das so, dass die Polizisten vorschlagen, wenn man will, dass die Sache eine bestimmte Wendung nimmt, dass man eine gewisse Vereinbarung trifft. Man wird ständig erpresst. Dann gibt es die Fortsetzung der Angelegenheit. RI: Sind Sie nach Ihrer Freilassung untergetaucht? BF1: Nein. RI: Wann sind Sie freigelassen worden? BF1: Das war ca. im Oktober
  40. RI: Ist zwischen Ihrer Freilassung im Oktober 2015 und Ihrer Ausreise nach Österreich am 06.12.2015 noch irgendein Vorfall mit der SBU gewesen? BF1: Sie meinen zwischen meiner Freilassung und Ausreise? Nein. RI: Sind Sie nochmals kontaktiert worden von der SBU? BF1: Nein. RI: Warum sind Sie nicht untergetaucht nach Ihrer Freilassung, schließlich haben Sie doch Angst vor der SBU gehabt, oder? BF1: Ich wurde freigelassen. Ich habe das so verstanden, dass man mich zu diesem Zeitpunkt nicht gebraucht hat. Wenn mich jemand angerufen hätte oder wenn ich ein Schreiben bekommen hätte, dann hätte ich mich wirklich versteckt. RI: Was taten Sie bis zu Ihrer Ausreise im Dez. 2015? BF1: Ich habe wie üblich gearbeitet, allerdings bin ich nicht mehr nach Donezk gefahren. RI: VORHALTUNG: Ihre Frau hat bei Ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 auf Seite 5 der Niederschrift unter anderem folgendes angegeben: "... Ich wollte gar nicht flüchten, wir hatten ein gutes Leben in Kiew." Auf die Frage, warum sie nach Österreich gekommen sind und nicht in Armenien Schutz gesucht hätten, meinte Ihre Frau u. a.: "...Ich wollte immer schon zum Schifahren nach Österreich kommen." Diese Aussagen Ihrer Gattin sprechen nicht gerade für eine Flucht aus großer Furcht vor Verfolgung. Was meinen Sie dazu? BF1: Was kann ich dazu sagen. Meine Frau war nicht in der Zelle, in der ich mich befand. Meine Frau weiß über alle meine Probleme nur aus meinen Erzählungen. Manchmal versteht sie auch nicht, wie ernsthaft das ist. Wir haben ein Visum gebraucht, um nach Österreich zu kommen und wir haben die Dokumente für das Visum wesentlich früher eingereicht und wollten damals tatsächlich nur reisen. Wir wollten nach Österreich kommen um uns hier zu erholen. Ich weiß nicht, was sie zum Thema Armenien gesagt hat bzw. was diesbezüglich protokolliert wurde. Ich selbst bin ja nicht in der Ukraine geboren. Als ich drei Jahre alt war, bin ich mit meinen Eltern in die Ukraine übersiedelt, meine Frau ist mit ihren Eltern in die Ukraine übersiedelt, als sie drei oder vier Jahre alt war. Sie kann nicht einmal Armenisch und es verbindet sie nichts mit Armenien. Sie besuchte den Kindergarten und die Schule in Kiew. Das bestätigen auch die Dokumente, die sie vorgelegt hat. Wie kann sie also nach Armenien fahren? RI: Haben Sie von Ihrer Festhaltung (Verhaftung) irgendwelche bleibenden Verletzungen oder Narben davongetragen? BF1: Nein. RI: Hätten Sie nach Ihrer Freilassung das Land überhaupt verlassen dürfen? Gab es eine dbzgl Order an Sie? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich nicht ausreisen darf. Es kann auch sein, dass ich mich dazu schriftlich verpflichtet habe. (Der BF denkt nach, wie diese Schriftstück heißen könnte, aber es fällt ihm nicht ein). RI: Wissen Sie, ob Sie sich schriftlich verpflichtet haben, dass Sie nicht ausreisen dürfen? BF1: Nein, ich habe viele Dokumente unterschrieben. Ich weiß es nicht. RI: Waren Sie nach Ihrer Freilassung unter Beobachtung der SBU? BF1: Wenn man von erfahrenen SBU-Mitarbeitern beschattet wird, dann merkt man das nicht. Zumindest habe ich das nicht gemerkt. RI: Wenn Sie der SBU unter Beobachtung gehabt hätte, wie erklären Sie es sich dann, dass Sie sich problemlos ein Touristenvisum für Schengen bei den Behörden besorgen konnten, und problemlos mit Ihrer Frau ausreisen konnten? BF1: Ein Visum bekommt man über ein Visum-Zentrum. Ein Visa-Zentrum ist eine Organisation, das sich in einem Handelszentrum Gulliver befindet. Das ist wie die XXXX. Man kommt hin, man sagt, welches Visum man will. Man muss ca. 10 Euro Beratungsgebühr bezahlen. Es wird während der Beratung erklärt, welche Dokumente man braucht. Man bringt die Dokumente, man muss einen Antrag stellen. Es wird einem vorgeschlagen, den Antrag selbst auszufüllen, aber es ist so kompliziert, dass man es nicht selber machen kann. Also muss man wieder ca. 10 Euro zahlen.BF1: Ein Visum bekommt man über ein Visum-Zentrum. Ein Visa-Zentrum ist eine Organisation, das sich in einem Handelszentrum Gulliver befindet. Das ist wie die römisch 40 . Man kommt hin, man sagt, welches Visum man will. Man muss ca. 10 Euro Beratungsgebühr bezahlen. Es wird während der Beratung erklärt, welche Dokumente man braucht. Man bringt die Dokumente, man muss einen Antrag stellen. Es wird einem vorgeschlagen, den Antrag selbst auszufüllen, aber es ist so kompliziert, dass man es nicht selber machen kann. Also muss man wieder ca. 10 Euro zahlen. RI: Sie meinen also, dass es auch gegen den Willen der SBU relativ einfach ist, aus der Ukraine auszureisen? BF1: Ich weiß, dass das Ausstellen eines Visums eine Geld- und eine Zeitfrage ist. Die österreichische Botschaft bekommt nur eine geringe Gebühr davon. RI: Wo befindet sich Ihre Tochter aus erster Ehe? BF1: In Kiew. RI: Wieso haben Sie diese nicht auf Ihrer Flucht mitgenommen, wenn es der Ukraine für Ihre Familie offenbar zu gefährlich wurde? BF1: Meine Ex-Frau hat wieder geheiratet. Sie sind glücklich und sie hätte mir das Kind auch nicht gegeben. Ich habe auch praktisch seit der Geburt des Kindes nicht mit ihm gelebt, weil wir uns sofort scheiden ließen. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die von Ihnen Geschilderten? BF1: Nein. RI. Haben Ihre Frau und Ihr Kind einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF1: Ich glaube nicht. RI: Hatten Sie in der Ukraine jemals Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF1: Ich nicht, aber in der Ukraine werden die Leute, die nicht aus der Ukraine kommen nicht gemocht. (Der BF fragt die D, ob sie weiß, was Schmiergelder bedeuten?). Wenn ich eine Vereinbarung in der Ukraine treffe, dann macht das einen bestimmten Betrag aus, aber wenn meine Frau eine Vereinbarung trifft, dann kostet das gleich das Doppelte. Das ist aber nicht der Grund der Flucht. Auch meine Bekannten haben gefragt, woher sie kommt. Ich habe verstanden, dass man hier die Deutschen nicht so mag. Genauso war es mit den Leuten die nicht aus der Ukraine waren in der Ukraine. RI: Was befürchten Sie konkret im Fall einer Rückkehr in die Ukraine? BF1: Entweder ich werde das machen, was man von mir fordern wird, oder ich werde im Gefängnis landen. RI: Wann haben Sie den Entschluss gefasst, die Ukraine in Richtung Europa zu verlassen? BF1: Ich habe das schon früher gesagt, dass wir zuerst einfach auf Urlaub fahren wollten. Deshalb haben wir uns schon früher bemüht, ein Visum zu bekommen. RI: Wann haben Sie das erste Mal versucht, ein Visum zu bekommen? BF1: Das war im August oder September, vielleicht sogar im Oktober. Allerdings wollten wir das Land damals nicht verlassen. Wir haben eine Reise geplant. Ich weiß, dass hier die Visa sehr schnell ausgestellt werden. Wenn man zB nach Amerika fahren will, dann passiert das recht schnell. Bei uns in der Ukraine wartet man oft ein oder zwei Monate auf ein Visum und manchmal kriegt man kein Visum und das Geld wird auch nicht zurückerstattet. RI: Warum sind Sie nicht in eine andere Provinz Ukraine geflüchtet, wo es für Sie und Ihre Familie sicherer gewesen wäre? BF1: Dann müsste ich die Dokumente und das Gesicht ändern lassen. RI: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder einem Klub in Österreich? BF1: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF1: Ja, sicher. Die österreichische Familie, die uns aufgenommen hat, hilft Flüchtlingen. Bei der vorherigen Einvernahme hat man uns nahegelegt, dass man die österreichischen Freunde nicht nur beim Namen nennt, sondern auch Schreiben von ihnen vorlegt und ihre Telefonnummern bekannt gibt. Deshalb können Sie sie anrufen und fragen, ob sie unsere Freunde sind. Bei unserer letzten Einvernahme wurde diese Hülle (BF zeigt auf eine Klarsichthülle mit Dokumenten) nicht akzeptiert. Vorgelegt wurden: Eine Teilnahmebestätigung des BF1 an einem Werte- und Orientierungskurs vom 29.11.
  41. Weiters eine Teilnahmebestätigung an einem Deutschkurs vom XXXX vom 18.09.
  42. Eine weitere Teilnahmebestätigung dieses Vereines vom 31.01.
  43. Ein Deutschzertifikat B1 vom 03.04.2018 sowie diverse handschriftliche Unterstützungsschreiben.Vorgelegt wurden: Eine Teilnahmebestätigung des BF1 an einem Werte- und Orientierungskurs vom 29.11.
  44. Weiters eine Teilnahmebestätigung an einem Deutschkurs vom römisch 40 vom 18.09.
  45. Eine weitere Teilnahmebestätigung dieses Vereines vom 31.01.
  46. Ein Deutschzertifikat B1 vom 03.04.2018 sowie diverse handschriftliche Unterstützungsschreiben. BF1: Wenn das bei den vorherigen Einvernahmen jemanden interessiert hätte, dann hätte ich neuere Unterlagen vorgebracht. RI: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in Österreich vor? BF1: Als ich nach Österreich gekommen bin, wusste ich nicht, dass ich hier nicht arbeiten darf. Ich habe kein Recht offiziell hier zu arbeiten. Ich möchte zuerst arbeiten. RI: Was möchten Sie arbeiten? BF1: Ich kann Deutsch nicht auf einem hohen Niveau und denke, dass ich als Kraftfahrer arbeiten könnte. Ich war mit einem Bekannten beim AMS, er ist 15 Jahre in Österreich und spricht viel schlechter Deutsch als ich. Ich habe gedolmetscht. Ich werde mich zuerst als LKW-Fahrer arbeiten. RI: Was stellen Sie sich dann weiter vor? BF1: Ich habe die Wirtschaftsuni abgeschlossen, die Fakultät XXXXing. Mein Deutschlehrer hat gemeint, dass ich mein Diplom nostrifizieren könnte. Wenn noch etwas notwendig wäre, dann könnte ich noch eine zusätzliche Prüfung ablegen, aber das geht nur dann, wenn ich die Deutsche Sprache richtig kann. RI: (ohne Übersetzung): Was gefällt Ihnen an Österreich? BF1 (ohne Übersetzung): Mir gefällt, dass alle Leute, gemäß Gesetz leben müssen. Alle, Regierung, Arbeiter. Verstehe Sie, was ich meine? RI: (ohne Übersetzung): Was gefällt Ihnen sonst noch in Österreich? BF1 (ohne Übersetzung): Mir gefällt Kultur Österreich. RI: (ohne Übersetzung): Was sind Ihre Hobbies, was machen Sie in Ihrer Freizeit in Österreich? BF1 (ohne Übersetzung): Ich wohne gerade bei der XXXX. Ich schwimme gerne, ich fahre Radfahren und selbstverständlich Deutsch lernen. Das ist wichtig ich glaube.BF1 (ohne Übersetzung): Ich wohne gerade bei der römisch 40 . Ich schwimme gerne, ich fahre Radfahren und selbstverständlich Deutsch lernen. Das ist wichtig ich glaube. RI: Haben Sie in Österreich sonst noch eine Fort-, Aus- oder Weiterbildung betrieben? Wenn ja, welcher Art? BF1: Ich habe heute schon gesagt, dass ich meinen Führerschein umschreiben habe lassen, da musste ich auch die Prüfung noch einmal machen. Deshalb musste ich dafür nicht lange lernen, aber doch. Ich war mit meiner Unterkunftgeberin bei der Polizei, ich habe versucht dort zu erklären, dass ich bereits in Europa unterwegs gewesen wäre und daher mein Führerschein nur umzuschreiben sei, aber das ist nicht gegangen. Ich habe die Prüfung nochmals neu ablegen müssen. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF1: Ja. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF1: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF1: Nein. RI: Sind Sie arbeitsfähig? BF1: Ja, sicher. RI: Sind Ihre Frau und Ihr Kind gesund? BF1: Ja. RI an BFV: Haben Sie Fragen an den BF1? BFV macht Anmerkungen: Zum Vorhalt, der BF hätte gesagt, er hätte die Separatisten unterstützt, auch das wurde beim BFA aufgeklärt. Es kommt mehrmals vor, dass er davon sprach, es wurde ihm vorgehalten. Zum Vorhalt, der BF hätte über seine Folterungen nichts gesagt, weder bei der Polizei noch beim BFA, zum Protokoll bei der Polizei: Aus meiner Erfahrung sind diese bei der Polizei gemachten Angaben schon relativ detailliert und gehe ich davon aus, dass, wenn man angibt, vom ukrainischen Geheimdienst in Haft genommen worden zu sein, in einer Befragung, die sich in erster Linie auf den Reiseweg bezieht, man nicht weiter über die Umstände der Haft spricht. Zu den Angaben beim BFA: Der BF hat angegeben, dass er zum "Verhör" mitgenommen wurde (Seite 9 des Bescheids oben). Weiters gab der BF an, dass er "gezwungen" wurde, ein Papier zu unterschreiben und letztendlich gab er an: "Irgendwann erreicht man einen Punkt, wo man jedes Papier unterschreibt". Das alles sind für mich Hinweise, die darauf hindeuten, dass der BF die heute geschilderten Misshandlungen durchaus erlebt hat, aber das BFA - warum auch immer - keine weiteren Fragen dazu stellte. Zum Vorhalt, warum der BF nach diesem Vorfall, den er meiner Meinung nach heute detailreich und nachvollziehbar geschildert hat, nicht weiter vom Geheimdienst belangt wurde, möchte ich anmerken, dass nicht auszuschließen ist, dass der BF weiterhin unter Beobachtung stand und der Geheimdienst eventuell hoffte, durch ihn tatsächlich zu wirklichen Separatisten zu kommen. BFV an BF1: Sie haben heute gesagt, Sie waren noch nie in Armenien, könnten Sie sich ein Leben dort vorstellen? BF1: Natürlich nicht. BFV: Warum nicht? BF1: Die Bewohner von Armenien sind sehr große Patrioten und Nationalisten. Auch wenn sie in Kiew leben, halten sie sich fast für Hausherren. In Kiew hat man mich zwar nicht beschuldigt, dass ich den Armeniern eine Armenierin weggenommen habe, aber man hat immer wieder diesbezüglich etwas gesagt. Ich habe Angst in solche Länder wie Tschetschenien oder Armenien zu fahren. Ich habe auch nicht vor auf Urlaub dort hinzufahren. Wir haben auch niemandem, zu dem wir fahren könnten. RI: Sie werden gebeten draußen Platz zu nehmen. BF2 wird in den Saal gebeten. ___________________________________________________________________________ Befragung der BF2: RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort in der Ukraine an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise aufgehalten haben. BF2: Ich heiße XXXX, der Vatername ist XXXX. Ich wurde am XXXX geboren. Ich wurde in Armenien in der Stadt XXXX geboren. Ich habe dort mit meinen Eltern vier Jahre lang gelebt und dann sind wir in die Ukraine gezogen. Ich habe immer in der Ukraine gelebt bis zu meiner Flucht nach Österreich. In Kiew in der XXXX. Ich bin armenische Staatsbürgerin. Ich habe eine Daueraufenthaltsgenemigung für die Ukraine.BF2: Ich heiße römisch 40 , der Vatername ist römisch 40 . Ich wurde am römisch 40 geboren. Ich wurde in Armenien in der Stadt römisch 40 geboren. Ich habe dort mit meinen Eltern vier Jahre lang gelebt und dann sind wir in die Ukraine gezogen. Ich habe immer in der Ukraine gelebt bis zu meiner Flucht nach Österreich. In Kiew in der römisch 40 . Ich bin armenische Staatsbürgerin. Ich habe eine Daueraufenthaltsgenemigung für die Ukraine. RI: Warum haben Sie nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft übernommen, wenn Sie schon so lange in der Ukraine leben? BF2: Weil meine armenische Staatsbürgerschaft kein Hindernis für mich war. Ich wollte das dann doch machen, weil meine Eltern und mein Bruder die ukrainische Staatsbürgerschaft bekommen haben. Ich wollte es machen, aber ich habe es nicht geschafft, weil wir dann ausgereist sind. RI: Welche Staatsbürgerschaft hat Ihr in Österreich geborenes Kind? BF2: Ich glaube, dass die ukrainische Staatsbürgerschaft eingetragen wurde. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF2: Der armenischen Volksgruppe. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF2: Ohne Bekenntnis. RI: Haben Sie Dokumente oder Unterlagen aus der Ukraine oder aus Armenien, welche Ihre Identität beweisen? BF2: Ja, ich habe bereits bei der Polizei meine Aufenthaltsgenemigung für die Ukraine vorgelegt. RI: Einen Pass auch? BF2: Nein, ich habe nur die ukrainische Aufenthaltsgenehmigung. Ich hatte einen armenischen Pass, aber wir haben ihn weggeschmissen, als wir nach Österreich gekommen sind, deshalb habe ich jetzt keinen mehr. RI: Warum haben Sie den Pass weggeschmissen? BF2: Eine Bekannte von uns hat uns den Rat gegeben, dass das besser für uns wäre. RI: Warum hat Ihr Mann nicht auch seinen Pass weggeworfen? BF2: Mein Mann hat seinen Pass auch weggeworfen. Ich meine jetzt den Pass, in dem sich das Visa befunden hat. Den ukrainischen Inlandspass haben wir nicht weggeworfen, den haben wir vorgelegt. Uns haben Bekannte gesagt, dass wir es nicht schaffen, hier registriert zu werden, wenn man bei uns Visas findet. Später stellte sich heraus, dass das nicht wahr ist. Im Computer in XXXX sind auch unsere Visa vermerkt, dort kann man alles nachverfolgen.BF2: Mein Mann hat seinen Pass auch weggeworfen. Ich meine jetzt den Pass, in dem sich das Visa befunden hat. Den ukrainischen Inlandspass haben wir nicht weggeworfen, den haben wir vorgelegt. Uns haben Bekannte gesagt, dass wir es nicht schaffen, hier registriert zu werden, wenn man bei uns Visas findet. Später stellte sich heraus, dass das nicht wahr ist. Im Computer in römisch 40 sind auch unsere Visa vermerkt, dort kann man alles nachverfolgen. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie gelernt und welchen Beruf haben Sie ausgeübt? BF2: In der Ukraine habe ich einen Kindergarten besucht, dann habe ich 11 Jahre lang die Grundschule besucht und dann habe ich eine Lehre in einem Atelier als Schneiderin gemacht. Ich habe gleichzeitig dort gelernt und gearbeitet, vier Jahre lang. Dann habe ich meinen Mann kennengelernt. Dann habe ich ihn bei seiner selbständigen Tätigkeit unterstützt, ich habe für ihn gearbeitet, weil wir ein Lebensmittelgeschäft hatten. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in Armenien und in welcher Stadt? BF2: Ich habe dort keine Verwandten mehr. RI: Welche Verwandten von Ihnen leben zur Zeit in der Ukraine und in welcher Stadt? BF2: Meine Mutter, mein Vater und mein Bruder leben in Kiew. RI: Haben Sie noch Kontakt zu Ihren in der Ukraine lebenden Verwandten? Und wenn ja, wie oft? BF2: Mit meinen Eltern habe ich selten Kontakt. Ich stehe öfter mit meinem Bruder in Kontakt als mit meinen Eltern. Mit meiner Mutter telefoniere ich ca. einmal im Monat und mit meinem Bruder zwei bis drei Mal in der Woche oder auch öfter. Mit meinem Vater habe ich eigentlich keinen Kontakt. RI: Wie kommunizieren Sie mit Ihren in der Ukraine lebenden Verwandten? BF2: Über WhatsApp. RI: Haben Sie noch Verwandte, die außerhalb der Ukraine leben und haben Sie Kontakt zu diesen? BF2: In Russland habe ich noch Verwandte, aber mit denen habe ich keinen Kontakt. Ich weiß nur, dass sie in Russland leben. RI: Wann haben Sie Ihren Ehemann geheiratet? BF2: Meinen Sie offiziell? Ich glaube, dass es 2013 war. RI: Was meinen Sie mit "offiziell"? BF2: Ich habe mit meinem Mann acht Jahre zusammengelebt und erst dann haben wir geheiratet. RI: Wann sind Sie in Österreich eingereist? BF2: Am 06.12.
  47. RI: Sind Sie oder Mitglieder Ihrer Familie seit Ihrer Ausreise aus der Ukraine wieder einmal in der Ukraine gewesen, sei es auf Besuch oder auf Urlaub? BF2: Nein. RI: Wann sind Sie von Armenien in die Ukraine gezogen? Und was war der Grund dafür? BF2: Ich war damals 4 Jahre alt, also 1992, wegen des Krieges. Wir hatten kein Wasser, keinen Strom und deswegen sind wir ausgereist. Mein Papa hat einen Freund in der Ukraine gehabt, der hat uns geholfen, dieser ist aber schon verstorben. RI: Sind Sie seit Ihrem Umzug von Armenien in die Ukraine jemals wieder in Armenien gewesen? BF2: Ja, einmal. Ich habe meinen Großvater besucht, das war 2003 glaube ich. Ich war ein paar Tage dort. Mein Großvater ist jetzt schon verstorben. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF2: Uns ist es gut gegangen, wir haben ein normales Leben geführt. Wir wollten einen Urlaub in Österreich machen, um hier Schifahren zu können. Wir haben uns dann nach den Hotels erkundigt, wie wir nach Österreich kommen könnten und wie wir zum Visum kommen. Dann geriet mein Mann in diese schreckliche Geschichte. Er war sehr eingeschüchtert, wollte nicht mehr in der Ukraine bleiben. Er sagte, dass er hofft, dass wir in Österreich um Asyl ansuchen können und hierbleiben können. Er hat Angst vor einer Rückkehr. Wir haben dann schnell Dokumente vorbereitet, um diese Dokumente für ein Visum einzureichen. Wir sind dann hierhergekommen. Wir waren in einem Hostel in der Nähe vom XXXX. Dort hat mein Mann einen Mann kennengelernt und er erzählte uns, dass es besser wäre, die Pässe wegzuwerfen.BF2: Uns ist es gut gegangen, wir haben ein normales Leben geführt. Wir wollten einen Urlaub in Österreich machen, um hier Schifahren zu können. Wir haben uns dann nach den Hotels erkundigt, wie wir nach Österreich kommen könnten und wie wir zum Visum kommen. Dann geriet mein Mann in diese schreckliche Geschichte. Er war sehr eingeschüchtert, wollte nicht mehr in der Ukraine bleiben. Er sagte, dass er hofft, dass wir in Österreich um Asyl ansuchen können und hierbleiben können. Er hat Angst vor einer Rückkehr. Wir haben dann schnell Dokumente vorbereitet, um diese Dokumente für ein Visum einzureichen. Wir sind dann hierhergekommen. Wir waren in einem Hostel in der Nähe vom römisch 40 . Dort hat mein Mann einen Mann kennengelernt und er erzählte uns, dass es besser wäre, die Pässe wegzuwerfen. RI: Wer war dieser Mann? BF2: Ich weiß es nicht. Mein Mann erzählt mir nicht viel. Ich habe ihn vielleicht 5 Minuten gesehen. RI: War er Ukrainer? BF2: Er hat zwar russisch gesprochen, aber ich weiß nicht, wer er war. Weil er sich hier so gut ausgekannt hat, denke ich, dass er kein Ukrainer war. Ich konnte es gar nicht glauben, dass wir hier um Asyl ansuchen. Ich habe niemandem erzählt, dass wir nach Österreich fahren, um hier nach Asyl anzusuchen. Ich habe meiner Mutter gesagt, dass wir hierher zum Schifahren gekommen sind. Dann hat mir meine Mutter erzählt, dass irgendwelche Leute gekommen sind. RI: Was waren das für Leute? BF2: Das waren Männer, die nach meinem Mann gefragt haben. Wir haben meiner Mutter die Schlüssel von unserer Wohnung gelassen, damit sie die Blumen gießt und die Katze füttert, aber sie kann auch in der Wohnung übernachten, weil mit meinem Vater kein normales Leben möglich ist. RI: Gibt es diese Wohnung noch? Wer wohnt jetzt dort? Ist sie zurückgegeben worden? BF2: Nein, dort wohnt keiner mehr. RI: Was ist mit der Katze passiert? BF2: Die ist mit uns in Österreich. Ich habe hier jeden Tag geweint und wollte zurück. Ich habe dann gesagt, dass zumindest die Katze zu uns kommen sollte. RI: Wie ist die Katze zu Ihnen gekommen? BF2: Ein Bekannter meines Mannes hat die Katze mit seinem Auto nach Österreich gebracht, wir mussten sie nur impfen lassen. RI: Was können Sie von dem Vorfall erzählen, der Ihrem Mann passiert ist und der fluchtauslösender Vorfall war? BF2: Die Details weiß ich nicht, weil er mich nicht eingeweiht hat. RI: Aber irgendetwas wird er Ihnen schon erzählt haben, da Sie Ihre Existenz in der Ukraine abgebrochen haben? BF2: Er hat Lebensmittel in die Ostukraine gebracht, in das Gebiet Donezk. Er hat das nicht alleine gemacht, sondern mit einem Freund. Er hat das nicht oft gemacht, aber ein paar Mal in der Woche. So hat er mir das erzählt. RI: Über welchen Zeitraum? BF2: Er hat mir erzählt, dass er es einige Monate lang gemacht hat. RI: Das heißt, die Reisen nach Donezk waren nicht nur zwei-, drei Mal, sondern mehrfach wöchentlich über mehrere Monate? BF2: Ich habe gemeint, dass er oft nicht zu Hause war, ich weiß aber nicht, wie oft er diese Richtung gefahren ist. RI: Hat er Ihnen nicht erzählt, wohin er gefahren ist? BF2: Er hat gesagt geschäftlich. Er sagte mir: "Wenn du irgendwo hinfahren willst, dann werde ich dich auch nicht danach fragen". RI: Sie haben gesagt, Sie haben gemeinsam mit Ihrem Mann in diesem Lebensmittelgeschäft gearbeitet haben. BF2: Ja. RI: Dann werden Sie doch mitbekommen haben, wenn Ihr Mann mit einem vollbeladenen LKW voller Lebensmittel über mehrere Tage weggefahren ist? BF2: Ich habe das selbst vielleicht drei oder vier Mal gesehen. Ich war nicht immer im Geschäft, mein Bruder hat auch geholfen. Mein Mann hätte dort ohne Lebensmittel fahren können, um dort einfach zu helfen. RI: Was hätte er helfen können? BF2: Ich weiß es nicht. Er hat gesagt, dass er geschäftlich dorthin fährt, um jemanden zu unterstützen. Er wollte einfachen Leuten helfen, die wegen des Krieges gelitten hatten. RI: Wie sah diese Hilfe aus? BF2: Ich weiß es nicht. RI: Hat er die Lebensmittel verkauft oder hat er sie verschenkt? BF2: Ich glaube, verkauft. RI: Wo war dann die Hilfe? BF2: Vielleicht hat er auch einen Teil verschenkt. RI: Was wissen Sie von diesem Vorfall? BF2: Er war ein paar Tage lang nicht zu Hause. Als er zurückgekommen ist, hat er gesagt, dass er von irgendwelchen Leuten festgenommen worden war, dass er in einem Keller festgehalten wurde, dass er kein Essen bekommen hat und dass er geschlagen wurde. Er wurde gezwungen, irgendwelche Papiere zu unterschreiben. RI: Ist er geflohen oder wurde er freigelassen? BF2: Ich glaube, dass er mit einem Auto zurückgebracht wurde nach Kiew. RI: Von wo wurde er zurückgebracht? BF2: Von dort, wo er festgehalten wurde, im Gebiet von Donezk, so hat er es mir erzählt. RI: Was ist dann passiert? BF2: Mein Mann hat dann große Angst gehabt und hat mir gesagt, dass wir flüchten müssen, da er sonst inhaftiert wird. Dann sind wir geflüchtet. RI: Wann sind Sie zu der Visastelle gegangen und haben Ihre Visa beantragt? BF2: Das war ca. im Oktober, damals haben wir schon überlegt, auszureisen. Wir haben unsere Dokumente vorbereitet. RI: War das nach dem Vorfall Ihres Mannes mit der SBU? BF2: Wir haben vorher die Dokumente eingereicht und nachher das Visum bekommen. RI: Sie haben vorher gesagt, dass Sie die Dokumente nach der Freilassung vorbereitet haben. Was stimmt jetzt? BF2: Wir wollten nach Österreich kommen, um hier Schifahren zu können. Schon im Oktober haben wir begonnen, die Dokumente vorzubereiten. Als die Dokumente schon fast fertig waren, ist meinem Mann der Vorfall passiert. Dann haben wir das Visum bekommen. Das Visum haben wir Ende November bekommen. Der Vorfall war Ende Oktober oder Anfang November. RI: Sie müssen aber zugeben, dass das ein gehöriger Zufall ist, dass just zu dem Zeitpunkt, wo Sie schon ein Visum beantragt haben, ein Vorfall passiert, in dessen Folge Sie nach Österreich flüchten konnten. BF2: Ja, es ist zwar unwahrscheinlich, aber es ist so. In meinem Leben passieren viele solche Sachen. RI: Wann hat Ihr Ehemann begonnen Separatisten zu unterstützen? BF2: Man spricht zwar dort über Separatisten, aber mein Mann hält die Leute dort nicht für Separatisten. Das war ca. Anfang
  48. RI: Für was hält Ihr Mann diese Leute? BF2: Für normale Leute. RI: Hat Ihr Mann jemals Separatisten unterstützt oder jedenfalls jene Leute, die man hinlänglich unter Separatisten dort versteht? BF2: Ja. RI: Wissen Sie bzw. hat Ihr Mann Ihnen erzählt, wer die Leute waren, die Ihren Mann auf der Fahrt vonXXXX nach XXXX angehalten haben. Hat Ihnen das Ihr Mann erzählt?RI: Wissen Sie bzw. hat Ihr Mann Ihnen erzählt, wer die Leute waren, die Ihren Mann auf der Fahrt vonXXXX nach römisch 40 angehalten haben. Hat Ihnen das Ihr Mann erzählt? BF2: Es waren irgendwelche Banditen. RI: Waren es Banditen oder Polizisten? BF2: Bei uns sind die Polizisten Banditen. Sie haben sich als Polizisten vorgestellt. RI: Wie oft ist Ihr Mann im Monat mit Lebensmittel in das Gebiet Donezk gefahren? BF2: Genau weiß ich es nicht. Ich selbst habe das vier Mal gesehen. RI: Waren Sie bei einer solchen Fahrt mit? BF2: Nein. RI: Hatten Sie nicht unglaubliche Angst, wenn Ihr Mann solche Fahrten in ein Krisengebiet angetreten hat? BF2: Ich hatte sehr große Angst und habe ihm gesagt, dass er nicht hinfahren soll. RI: Warum hat er dieses Risiko auf sich genommen? BF2: Ich glaube, dass ihn seine Bekannten aus Donezk beeinflusst haben. Er konnte auch nicht einfach zusehen, dass die Leute dort nichts zum Essen haben und wir ein volles Geschäft haben, er wollte den Kindern dort helfen. RI: Hat er Ihnen jemals erzählt, dass er Sympathien für die separatistischen Ideen in der Ostukraine hatte? BF2: Er hat diese Leute nicht für Separatisten gehalten, sondern für normale Menschen. Ja, er hatte Kontakt zu ihnen, er hatte Bekannte dort. Diese Bekannten wurden unerwartet von einem Krieg betroffen und diese Leute haben ihm leidgetan. Aber irgendwelche Ideen - ich weiß es nicht. RI: Wenn Ihr Mann solche Fahrten nach Donezk unternommen hat, Sie haben von vier dieser Fahrten erzählt, wie lange war er dann ungefähr weg? Tage? Wochen? BF2: Er hat mir ca. zwei Monate lang gesagt, dass er zum Gebiet von Donezk gefahren ist, aber ob er wirklich dort war, weiß ich nicht. RI: Wie lang war er dann dort? BF2: Einmal oder zwei Mal 24 Stunden. RI: Was hat Ihnen Ihr Mann erzählt von dem Ort an dem er festgehalten wurde? BF2: Er weiß nicht, wo das war. Das war in einem Keller, in einer Räumlichkeit. Er wurde dort geschlagen, damit er irgendwelche Dokumente unterschreibt. RI: Wo war das? Was hat er Ihnen erzählt? BF2: Im Gebiet Donezk, vielleicht auch in XXXX, wenn er dort unterwegs war.BF2: Im Gebiet Donezk, vielleicht auch in römisch 40 , wenn er dort unterwegs war. RI: Hat Ihr Mann von diesen Schlägen irgendwelche bleibenden Verletzungen oder Narben davongetragen? BF2: Nein, jetzt nicht mehr. RI: Was hat er Ihnen von den Misshandlungen erzählt? BF2: Er hat mir erzählt, dass er auf den Bauch geschlagen wurde und auf die Nieren. RI: Hat er am Körper irgendwelche Verbrennungen gehabt? BF2: Ich habe nichts gesehen, er erzählt so etwas nicht gerne. RI: Hat er Verletzungen an den Füßen gehabt, ist er gehumpelt? BF2: Kann sein. RI: Was ist genau nach seiner Freilassung geschehen? Sind Sie untergetaucht? BF2: Wir haben das Visum bekommen und sind hierhergekommen. RI: Wenn Ihr Mann freigekommen ist im Oktober und Sie geflohen sind am
  49. Dezember.... BF2: Nein, er wurde nicht im Oktober, sondern im November freigelassen. RI: Wann im November wurde er freigelassen? BF2: Vielleicht am
  50. oder
  51. November, genau weiß ich es nicht. RI: Was haben Sie zwischen der Freilassung Ihres Mannes und der Ausreise gemacht? BF2: Ich war ein paar Mal bei meiner Mutter und sonst zu Hause. Ich bin nicht mehr arbeiten gegangen. Mein Bruder ist statt mir ins Geschäft gegangen. RI: Und Ihr Mann, ist er ganz normal seiner Arbeit nachgegangen? BF2: Nein, er konnte nicht arbeiten, er hat es kaum geschafft nach Hause zu kommen und ist dann gelegen, weil er so stark geschlagen wurde. RI: Wer hat dann die ganzen Wege für die Visa gemacht? BF2: Ich. Dort musste man nur einmal hinfahren, das war alles. RI: Sind Sie in der Ukraine jemals persönlich bedroht, verhaftet oder verfolgt worden? BF2: Ich persönlich nicht. RI: Hatten Sie jemals persönlich Kontakt mit Vertretern der SBU? BF2: Nein, aber ich glaube, dass ich sehr wohl einen Kontakt mit den SBU-Leuten hätte, wenn wir nicht geflohen wären. RI: VORHALTUNG: Sie haben bei Ihrer Einvernahme vor dem BFA am 07.09.2017 auf Seite 5 der Niederschrift unter anderem angegeben: "... Ich wollte gar nicht flüchten, wir hatten ein gutes Leben in Kiew." Auf die Frage warum Sie nach Österreich gekommen sind und nicht in Armenien Schutz gesucht hätten, meinte Sie unter anderem: "...Ich wollte immer schon zum Schifahren nach Österreich kommen." Diese Aussagen von Ihnen sprechen nicht gerade für eine Flucht aus großer Furcht vor Verfolgung. Was meinen Sie dazu? BF2: Wir wollten wirklich Schifahren, aber dann ist der schreckliche Vorfall passiert. Ich bin die Frau meines Mannes. Mein Mann wurde verfolgt. Ich habe das gemacht, was mir mein Mann gesagt hat. RI: Hätten Ihr Mann und Sie nach seiner Freilassung das Land überhaupt verlassen dürfen? Gab es eine dbzgl Order an Ihren Mann? BF2: Man hat ihm nicht gesagt, dass er das Land nicht verlassen darf. Er wurde festgenommen und gezwungen, Papiere zu unterschreiben. Wenn wir nicht geflüchtet wären, wäre er im Gefängnis. Ich weiß nicht, was er dort unterschrieben hat. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die von Ihnen Geschilderten? BF2: Das ist der Hauptgrund, weil mein Mann in Gefahr war. Andere Gründe gibt es nicht. RI: Haben Ihr Mann und Ihr Kind einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF2: Ich beziehe mich auf die Fluchtgründe meines Mannes, er wird ja verfolgt. RI: Sind Sie jemals in Armenien verfolgt oder bedroht worden? BF2: Ich habe dort nicht gelebt, deswegen konnte mir dort nichts passieren. RI: Hatten Sie oder Ihre Familie in Armenien jemals Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF2: Wir gehören zu keiner sozialen Gruppe. Aber meine Eltern sprechen Russisch und Ukrainisch. Die Mutter und Großmutter meiner Mutter sind Ukrainerinnen. Ich spreche Ukrainisch und Russisch. Armenisch verstehe ich nicht, vielleicht ein paar Worte, das was ich von meinem Großvater aufgeschnappt habe. Ich fühle mich in Armenien nicht zu Hause. Als ich dort war, war ich nur ein paar Tage dort und ich fühlte mich nicht wohl und wollte rasch wieder weg. RI: Was befürchten Sie konkret im Fall einer Rückkehr in die Ukraine? BF2: Ich glaube, dass die Leute, die meinen Mann bedroht haben, auch mich bedrohen würden. RI: Was befürchten Sie konkret im Fall einer Rückkehr nach Armenien? BF2: Was soll ich machen, damit das nicht passiert? Ich habe Angst vor allem Möglichen, ich habe Angst dort zu leben. Ich kann mir ein Leben in Armenien nicht vorstellen. Auch das Leben meines Kindes dort kann ich mir nicht vorstellen. Auch wenn Sie mir sagen würden, ich würde nach China abgeschoben, könnte ich mir das nicht vorstellen. Mein Kind hat die ukrainische Staatsbürgerschaft. RI: Wann haben Sie den Entschluss gefasst, die Ukraine in Richtung Europa zu verlassen? BF2: Ca. im November
  52. RI: Warum sind Sie nicht in eine andere Provinz der Ukraine geflüchtet, wo es für Sie und Ihre Familie sicherer gewesen wäre? BF2: Wir konnten in kein anderes Gebiet der Ukraine flüchten, weil die Leute, die meinen Mann gezwungen haben, die Papiere zu unterschreiben, ihn überall gefunden hätten. RI: Warum sind Sie mit Ihrem Mann nicht nach Armenien geflohen? BF2: Weil mein Mann keinen Bezug zu Armenien hat, er war dort noch nie. Er war schon in Europa und hat Deutsch im Unterricht. RI: War Österreich von Anfang an das Ziel Ihrer Reise? BF2: Ja, wir wollten nach Österreich. RI: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder einem Klub in Österreich? BF2: Nein. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF2: Ja, viele sogar. RI: Haben Sie in Österreich Sprachkurse besucht? BF2: Ja, aber dann, als mein Kind zur Welt gekommen ist, habe ich zu Hause Deutsch gelernt. Voriges Jahr habe ich die B1-Prüfung bestanden. Ich werde bald die B2-Prüfung machen, ich bereite mich bereits darauf vor. RI (ohne Übersetzung): Was gefällt Ihnen an Österreich? BF2 (ohne Übersetzung): Mir gefällt in Österreich fast alles. Leben in Österreich vielleicht wie in Ukraine, aber in Österreich für mich ist bessere Kultur. Leute trennen Müll und mir gefällt wie funktioniert hier Kindergarten, Schule, wie man erziehen die Kinder auch gefällt Leute. RI (ohne Übersetzung): Was machen Sie in Ihrer Freizeit, was sind Ihre Hobbies? BF2 (ohne Übersetzung): Meine Hobby, ich bin ein Schneiderin, ich nähe gerne und meine Freizeit ich kann gerne für mich oder meine Freundin nähen und ich lese auf Deutsch Märchen für mein Kind. Das gefällt. Aber jetzt, seit September habe ich wenig Zeit, weil ich studiere in Abendsschule. RI (ohne Übersetzung): Was studieren Sie? BF2 (ohne Übersetzung): XXXX.BF2 (ohne Übersetzung): römisch 40 . RI: Wie stellen Sie sich die Zukunft in Österreich vor? Welchen Beruf wollen Sie ergreifen? BF2: Ich möchte meine Ausbildung abschließen. Wir lernen alles über die Steuer, die Wirtschaft, die Buchhaltung, Mathematik. Ich würde gerne in einem Lebensmittelgeschäft arbeiten, so wie in Kiew. RI: Wann können Sie Ihre Ausbildung an der Abendschule abschließen? BF2: In ca. zwei Jahren. RI: Was sind Sie dann, wenn Sie den Abschluss haben? BF2: Ich kann entweder in der Steuerberatung arbeiten oder im Verkauf. Nähen kann ich immer noch, da finde ich überall eine Arbeit. Ich kann sogar bei Mac Donalds arbeiten oder in einem Kaffeehaus. Mein Kind wird einen Kindergarten besuchen. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF2: Ja, ich bin gesund. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF2: Nein. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF2: Nein. RI: Sind Sie arbeitsfähig? BF2: Ja. RI: Sind Ihr Mann und Ihr Kind gesund? BF2: Ja. RI an BFV: Haben Sie Fragen an den BF2? BFV: Was verstehen Sie unter einem Separatisten? BF2: Das sind Leute, die ein Land teilen wollen. BFV: Und diese Leute hat Ihr Mann unterstützt? BF2: Er hat sie nicht für Separatisten gehalten. Die Regierung bezeichnet die Leute so. Ich habe eine Freundin in XXXX, ich kann nicht sagen, dass sie Separatistin ist.BF2: Er hat sie nicht für Separatisten gehalten. Die Regierung bezeichnet die Leute so. Ich habe eine Freundin in römisch 40 , ich kann nicht sagen, dass sie Separatistin ist. BF1 betritt den Saal. BF2 bleibt im Saal. RI: Ihnen wurden gemeinsam mit der Ladung zur heutigen Verhandlung Länderfeststellungen zur Ukraine übermittelt. Sie haben bis dato keine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben. Wollen Sie sich nun dazu äußern? BF1: Was meinen Sie konkret? RI wiederholt die Frage. BF1: Wenn ich ähnliche Berichte lesen, zB im Internet und die, die ich im Fernsehen gesehen habe, glaube ich nur das, was ich selber erlebt habe. Die Ukraine stellt sich der Welt und der EU ganz anders dar, als es die tatsächliche Situation dort ist. Ich habe die Länderberichte gelesen, die man mir bei der vorherigen Einvernahme gegeben hat. Manche Sachen entsprachen der Wahrheit, andere nicht. Ich glaube nicht, dass es bis jetzt irgendwelche Verbesserungen gegeben hat bzw. es diese in der nahen Zukunft geben wird. Ich bin auch davon überzeugt, dass, solange Poroschenko an der Macht ist, nichts besser werden wird. Leider wird Anatoli Grizenko nicht gewählt. Er ist der einzige Politiker, zu dem ich Sympathien hege. BFV: Obwohl den Länderfeststellungen zu entnehmen ist, dass die Sicherheitsbehörden immer mehr auch unter ziviler Kontrolle stehen, wird in den Länderberichten dargelegt, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch SBU weiterhin willkürliche Inhaftierungen und Verhaftungen vornehmen. Insbesondere in der Ostukraine kommt es zu solchen, sowohl durch regierungsnahe Personen als auch durch Kämpfer der Separatisten. Vor diesem Hintergrund ist es für mich durchaus glaubwürdig, dass der BF1 in dieser Gegend zunächst angehalten und dann für mehrere Tage inhaftiert und misshandelt wurde. Da ich davon ausgehe, dass der SBU eine staatliche Stelle ist, haben der BF1 und damit seine ganze Familie, im Falle einer Rückkehr Verfolgung aufgrund einer zumindest unterstellten oppositionellen Gesinnung zu fürchten. Vorgelegt wurden: Schulbesuchsbestätigung der BF2 für das XXXX für das Schuljahr 2018/2019 vom 10.09.
  53. Weiters Sprachzertifikat der BF2 für das Sprachniveau B1 vom 08.05.
  54. Weiters eine Teilnahmebestätigung zum Werte- und Orientierungskurs der BF2 vom 15.01.
  55. Des Weiteren eine Bestätigung des XXXX vom 18.09.2018 über Integrationsbemühungen der BF2.Vorgelegt wurden: Schulbesuchsbestätigung der BF2 für das römisch 40 für das Schuljahr 2018 aus 2019, vom 10.09.
  56. Weiters Sprachzertifikat der BF2 für das Sprachniveau B1 vom 08.05.
  57. Weiters eine Teilnahmebestätigung zum Werte- und Orientierungskurs der BF2 vom 15.01.
  58. Des Weiteren eine Bestätigung des römisch 40 vom 18.09.2018 über Integrationsbemühungen der BF
  59. RI: Das Protokoll wird Ihnen nun rückübersetzt. [...]" Die Beschwerdeführer brachten weiters folgende Unterlagen/Dokumente in Vorlage: * Empfehlungsschreiben der "XXXX" vom 18.09.2018 betreffend die BF2; * Teilnahmebestätigung des ÖIF bzgl. der Teilnahme der BF2 an einem Werte- und Orientierungskurs vom 15.01.2018; * ÖSD Zertifikat Deutsch B1 betreffend die BF2 vom 08.05.2018; * Schulbesuchsbestätigung XXXX betreffend die BF2 vom 10.09.2018;* Schulbesuchsbestätigung römisch 40 betreffend die BF2 vom 10.09.2018; * Schreiben Gartengestaltung XXXX in Bezug auf eine Bewerbung des BF1 als Gartenarbeiter;* Schreiben Gartengestaltung römisch 40 in Bezug auf eine Bewerbung des BF1 als Gartenarbeiter; * Konvolut an handschriftlichen Empfehlungsschreiben; * ÖSD Zertifikat Deutsch B1 betreffend den BF1 vom 03.04.2018; * Teilnahmebestätigung der "XXXXe" betreffend den Besuch eines Sprachkurses für Fortgeschrittene durch den BF1 vom 31.01.2018; * Teilnahmebestäti

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