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{'item': 'W245 2184492-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum27.03.2019 GeschäftszahlW245 2184492-1 SpruchW245 2184490-1/10E W245 2184495-1/9E W245 2184494-1/9E W245 2184497-1/9E W245 2184492-1/9E Gekürzte Ausfertigung des am 22.02.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHILDBERGER, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde von

  1. XXXX , geb. XXXX ,
  2. XXXX , geb. XXXX ,
  3. XXXX , geb. XXXX ,
  4. XXXX , geb. XXXX und
  5. XXXX , geb. XXXX alle StA. Afghanistan, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 10.11.2017,
  6. Zahl: XXXX ,
  7. Zahl: XXXX ,
  8. Zahl: XXXX ,
  9. Zahl: XXXX und
  10. Zahl: XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHILDBERGER, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde von
  11. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  12. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  13. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  14. römisch 40 , geb. römisch 40 und
  15. römisch 40 , geb. römisch 40 alle StA. Afghanistan, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 10.11.2017,
  16. Zahl: römisch 40 ,
  17. Zahl: römisch 40 ,
  18. Zahl: römisch 40 ,
  19. Zahl: römisch 40 und
  20. Zahl: römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde von XXXX wird stattgegeben und ihr gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt sowie gemäß § 3 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 22.02.2022 erteilt.Der Beschwerde von römisch 40 wird stattgegeben und ihr gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt sowie gemäß Paragraph 3, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 22.02.2022 erteilt. Den Beschwerden von XXXX , XXXX , XXXX und XXXX wird stattgegeben und ihnen gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 4 iVm § 3 Abs. 4b AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 22.02.2022 erteilt.Den Beschwerden von römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 wird stattgegeben und ihnen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß Paragraph 3, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 4 b, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 22.02.2022 erteilt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.02.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.02.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2019:W245.2184492.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.