RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum28.03.2019 GeschäftszahlW273 2175213-1 SpruchW273 2175215-1/14E W273 2175208-1/15E W273 2175187-1/13E W273 2175211-1/13E W273 2175213-1/12E Gekürzte Ausfertigung des am 12.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabel FUNK-LEISCH als Einzelrichterin über die Beschwerde von
- XXXX , StA. AFGHANISTAN,
- XXXX , StA. AFGHANISTAN
- XXXX , StA.Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Isabel FUNK-LEISCH als Einzelrichterin über die Beschwerde von
- römisch 40 , StA. AFGHANISTAN,
- römisch 40 , StA. AFGHANISTAN
- römisch 40 , StA. AFGHANISTAN, vertreten durch: XXXX ,
- XXXX , StA. AFGHANISTAN, vertreten durch: XXXX und
- XXXX , vertreten durch: XXXX , alle vertreten durch ZEIGE Zentrum für Europäische Integration u. Globalen Erfahrungsaustausch gegen Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Kärnten Außenstelle Klagenfurt,
- vom 08.10.2018, XXXX ,
- vom XXXX ,
- vom 08.10.2018, XXXX ,
- vom 08.10.2017, XXXX und
- vom 08.10.2017 XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:AFGHANISTAN, vertreten durch: römisch 40 ,
- römisch 40 , StA. AFGHANISTAN, vertreten durch: römisch 40 und
- römisch 40 , vertreten durch: römisch 40 , alle vertreten durch ZEIGE Zentrum für Europäische Integration u. Globalen Erfahrungsaustausch gegen Spruchpunkte römisch eins. und römisch zwei. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Kärnten Außenstelle Klagenfurt,
- vom 08.10.2018, römisch 40 ,
- vom römisch 40 ,
- vom 08.10.2018, römisch 40 ,
- vom 08.10.2017, römisch 40 und
- vom 08.10.2017 römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) I.) Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen.römisch eins.) Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch eins. der angefochtenen Bescheide werden als unbegründet abgewiesen. II.) Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte II. der angefochtenen Bescheide wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei.) Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum XXXX erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 wird den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum römisch 40 erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG (jeweils) nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG (jeweils) nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2019:W273.2175213.1.00