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{'item': 'W117 2215624-1'}

Obsah (4)§ 22a§ 35Art. 133§ 29

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum29.03.2019 GeschäftszahlW117 2215624-1 SpruchW117 2215624-1/9E Gekürzte Ausfertigung des in der Verhandlung am 13.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

§ 22aAbs. 1 Z 3 BFA-VG idg

F, Artikel 28 Abs. 1 und 2 Dublin III-VO, § 76 Abs. 2 Z. 3 FPG idgF § 76 Abs. 3 1. Satz FPG idgF. wird der Beschwerde stattgegeben und der Schubhaftbescheid sowie die Anhaltung in Schubhaft seit 06.03.2019 für rechtswidrig erklärt.römisch eins.

Paragraph 22 a, Absatz eins, Ziffer 3, BFA-VG idgF, Artikel 28 Absatz eins und 2 Dublin III-VO, Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer 3, FPG idgF Paragraph 76, Absatz 3, 1. Satz FPG idgF. wird der Beschwerde stattgegeben und der Schubhaftbescheid sowie die Anhaltung in Schubhaft seit 06.03.2019 für rechtswidrig erklärt. II.

§ 22aAbs. 3 BFA-VG idg

F, Artikel 28 Abs. 1 und 2 Dublin III-VO, § 76 Abs. 2 Z. 3 FPG idgF iVm § 76 Abs. 3 1. Satz FPG idgF. wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft nicht vorliegen.römisch zwei.

Paragraph 22 a, Absatz 3, BFA-VG idgF, Artikel 28 Absatz eins und 2 Dublin III-VO, Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer 3, FPG idgF in Verbindung mit Paragraph 76, Absatz 3, 1. Satz FPG idgF. wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft nicht vorliegen. III.

§ 35Abs. 1 Vw

GVG idgF, hat der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von € 1.659,60 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.römisch drei.

Paragraph 35, Absatz eins, VwGVG idgF, hat der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von € 1.659,60 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. IV. Der Antrag der Verwaltungsbehörde auf Kostenersatz wird

§ 35Abs. 1 Vw

GVG idgF abgewiesen.römisch vier. Der Antrag der Verwaltungsbehörde auf Kostenersatz wird

Paragraph 35, Absatz eins, VwGVG idgF abgewiesen. V. Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.römisch fünf. Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Der beschwerdeführenden Partei wurde die Niederschrift in der Verhandlung vom 13.03.2019 ausgefolgt, der Verwaltungsbehörde am selben Tag zugestellt. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

§ 29Abs. 4 Vw

GVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Der beschwerdeführenden Partei wurde die Niederschrift in der Verhandlung vom 13.03.2019 ausgefolgt, der Verwaltungsbehörde am selben Tag zugestellt. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2019:W117.2215624.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.