Obsah (8)
§ 3Art. 133§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 55RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum05.04.2019 GeschäftszahlW226 2211790-1 SpruchW226 2211787-1/5E W226 2211795-1/5E W226 2211794-1/5E W226 2211793-1/5E W226 2211790-1/5E W226 2211792-1/5E W226
§ 3Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asyl
G 2005, § 57 AsylG 2005, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG, § 52 Abs. 2 Z 2 FPG, § 52 Absatz 9 FPG, § 46 FPG, sowie § 55 Absatz 1 bis 3 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerden werden
Paragraph 3, Absatz eins und 8 Absatz eins, AsylG 2005, Paragraph 57, AsylG 2005, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG, Paragraph 52, Absatz 9 FPG, Paragraph 46, FPG, sowie Paragraph 55, Absatz 1 bis 3 FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang und Sachverhalt:römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer gelangten am 30.08.2018 mit ihren eigenen Reisedokumenten in das Bundesgebiet, am selben Tag stellten die Zweitbeschwerdeführerin und der Erstbeschwerdeführer (in der Folge BF2 und BF1) für sich und die gemeinsamen Kinder BF3 bis BF7 Anträge auf internationalen Schutz. Die BF2 führte im Zuge ihrer Erstbefragung am 31.08.2018 aus, dass sie am 29.08.2018 mit einem Kleinbus Moldawien verlassen hätten, sie seien über Rumänien und Ungarn legal gereist, sie selbst spreche Moldawisch, Rumänisch und Russisch. Sie habe neun Jahre die Grundschule absolviert, sei zuletzt Hausfrau und Mutter gewesen. Gleichzeitig mit den sieben Beschwerdeführern gelangten auch die Mutter, die Großmutter und ein Bruder der BF2 in das Bundesgebiet, deren Verfahren werden beim Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Gerichtsabteilung geführt. Der Fluchtgrund wurde von BF2 im Zuge der Erstbefragung dahingehend geschildert, dass die ganze Familie in Moldawien finanzielle Schwierigkeiten gehabt habe. Sie habe vom moldawischen Staat keine finanzielle Hilfe oder Kindergeld bekommen, BF1, ihr Lebensgefährte, habe nur gelegentlich als Hilfsarbeiter gearbeitet. Wenn man medizinische Versorgung brauche, dann müsse man bezahlen. BF4 habe im Alter von drei Jahren eine Augenoperation in Moldawien gehabt, es sei damals diagnostiziert worden, dass er einen Tumor im Auge habe. BF3 hätte ein weiteres Mal operiert werden müssen, aber dafür habe die Familie kein Geld mehr gehabt. Deshalb hätten sie sich entschlossen, Moldawien zu verlassen. Im Fall der Rückkehr hätten sie keine Wohnung mehr, da sie sich die Miete nicht leisten könnten. Sonst hätten sie nichts zu befürchten. BF1 schilderte im Zuge der Erstbefragung, dass sein Vater, zwei Schwestern und ein Bruder weiterhin in Moldawien aufhältig seien, er sei mit seiner Lebensgefährtin (BF1) und den gemeinsamen Kindern und mit weiteren Angehörigen von BF2 nach Österreich gekommen. BF1 führte aus, dass das Leben in Moldawien schwer sei, es würde dort keine Arbeit geben. Er habe die Kinder und die BF2 nicht mehr ernähren können, deshalb hätten sie beschlossen, Moldawien zu verlassen. Er selbst habe keine ethnischen Probleme, aber die Familie von BF2 sei von den Dorfbewohnern benachteiligt worden. Zudem habe BF4 eine Operation an den Augen gehabt, dabei habe man festgestellt, dass er an einem Tumor im Auge leide. BF4 hätte eine weitere Operation benötigt, aber dafür habe das Geld gefehlt. Dies seien die Fluchtgründe, er selbst habe nichts zu befürchten, aber sie hätten kein Dach mehr über dem Kopf, da sie sich die Miete nicht leisten können. Am 15.11.2018 erfolgten die niederschriftlichen Einvernahmen von BF2 und BF
- BF2 führte im Rahmen der Einvernahme aus, dass sie Russisch, Rumänisch und Moldawisch spreche. Sie habe bei der Erstbefragung gesagt, was passiert sei, sie habe bei der Erstbefragung nicht alles vollständig erzählen können, denn sie sei damals müde gewesen. So habe BF2 bei der Erstbefragung nicht gesagt, dass sie "wegen der deutschstämmigen Herkunft gehasst" würden, einmal seien sogar Leute in das Haus gedrungen, als sie alle zu Hause gewesen seien. Wer das gewesen sei, das wisse sie nicht, es sei in der Nacht passiert. Diese unbekannten Menschen hätten mit Steinen auf die Tür und die Fenster geworfen, sie habe die Polizei gerufen, das habe sie den unbekannten Menschen auch gesagt. Die unbekannten Menschen seien dann ein paar Mal ums Haus herumgegangen und dann verschwunden, das sei ca. vor einem Jahr, also im November 2017 passiert. Näheres könne sie nicht sagen, denn es sei dunkel gewesen. Bei diesem Vorfall sei ein Fenster zerbrochen worden. Außerdem wolle sie noch sagen, dass die Kinder auf der Straße angesprochen würden, man habe den Kindern "schlechte Wörter" gesagt. Sie hätten außerdem keine andere Wohnmöglichkeit gehabt außer im Dorf, denn die Leute hätten ihnen kein anderes Haus vermieten wollen. Vor der Ausreise hätten sie in einem namentlich genannten Dorf gelebt, gemeinsam mit der Großmutter. Die BF2 schilderte, dass die Miete für das Haus manchmal über 1.000 Lei gewesen sei, manchmal weniger. Auf Vorhalt, dass BF1 dazu gesagt habe, dass gar keine Miete zu bezahlen gewesen sei, vermeinte BF2, dass die Großmutter das vereinbart habe. BF1 habe geholfen, damit die Miete geringer sei. Mit Polizei oder Gerichten oder anderen Behörden habe sie nie zu tun gehabt. Sie selbst habe in Moldawien nicht gearbeitet, sie habe sich um die Kinder und das Haus gekümmert. In Österreich würde BF1 vielleicht arbeiten, sie selbst würde vielleicht auch arbeiten, denn sie möge es, zu kochen. Sie sei gesund, habe von der Geburt an immer im gleichen namentlich genannten Dorf gelebt, zuerst bei den Eltern, dann mit BF
- Sie hätten zusammen mit der Großmutter gelebt, nämlich in einem Mietshaus. Auch ihre Mutter sei nach Österreich mitgekommen, ihr Vater sei bereits verstorben. Der Schwiegervater lebe in Moldawien, ein weiterer Bruder von ihr sei auch nach Österreich gekommen. Dieser Bruder sei vor ca. fünf Monaten geschlagen worden. Die Kinder seien in Moldawien immer unter Stress gewesen und hätten geweint, und hätten auch nicht die Schule besuchen wollen. Dies sei alles, mehr an Ausreisegründen habe sie nicht. Warum BF1 nichts Konkretes in der Einvernahme gesagt habe, das wisse sie nicht. BF1 habe das gesagt, was sie erlebt hätten. Auf Vorhalt, dass BF1 keine vergleichbaren Probleme geschildert habe, vermeinte BF2, dass dieser "vielleicht gestresst" gewesen sei. Sie sei dort im Dorf bedroht worden, weil die Menschen sie dort als Deutsche und somit als Feinde angesehen hätten. Auf Vorhalt, dass die eigene Familie, angefangen von der Großmutter, so lange in diesem Dorf gelebt habe, vermeint die BF2, dass sie "auch nicht wisse, warum sie nicht ausgereist sind". Auf die Frage, warum sie nicht zum Beispiel in die Hauptstadt gezogen seien, dort hätte niemand von der deutschen Herkunft gewusst, vermeinte die BF2, dass sie nicht die Möglichkeit gehabt hätten, die Miete in einer anderen Stadt zu zahlen. Auf Vorhalt, wie sie die Reise nach Österreich finanziert hätten, vermeint die BF2, dass BF1 und ihr Bruder gearbeitet und Geld gespart hätten. Ein Arbeitgeber hätte ihnen zudem aus Mitleid mehr Geld gegeben. Die Leute im Dorf würden das mit der deutschen Volksgruppe wissen, weil die Großmutter immer schon dort gelebt habe. Die Großmutter habe mit ihrem Mann dort gelebt, dieser habe sie verteidigt. BF2 schilderte weiters, dass während der Schulzeit die anderen Schulkinder nicht mit ihr gesprochen hätten, im Alter von zehn oder elf Jahren sei ein großer Junge zu ihr gekommen und habe er begonnen, an ihrer Kleidung zu zupfen. Als sie vom Bruder abgeholt worden sei, sei der große Junge weggelaufen. Die Menschen hätten gesagt, dass sie geschlagen werden würden, weil sie "Ausländer" sind. Auf die Frage, ob es weitere körperliche Angriffe gegeben habe, verneinte die BF2 dies, verwies erneut auf den Vorfall im Alter von zehn oder elf Jahren. Sie seien nicht früher ausgereist, weil es keine finanzielle Möglichkeit dafür gegeben habe. Außerdem habe die Großmutter hierher kommen wollen, diese habe so entschieden. Zuletzt sei auch der Bruder von BF2 geschlagen worden, vorangehend seien die Fenster zerschlagen worden, deshalb seien sie ausgereist. Sie selbst sei nicht dabei gewesen, wisse daher nicht, wer ihren Bruder geschlagen habe. Ob es eine polizeiliche Anzeige des Bruders gegeben habe, daran könne sie sich nicht mehr erinnern. Die Gründe seien also die Deutschstämmigkeit und die schlechte Wirtschaft. Zur Erkrankung von BF4 betreffend Augentumor legte die BF2 Befunde aus Österreich vor. Sie hätten BF3 nicht mehr in Moldawien operieren lassen, denn sie hätten befürchtet, dass sich sein Gesundheitszustand sonst verschlechtert hätte. Die Ärzte in Moldawien hätten nämlich gesagt, dass die Chancen sehr gering seien, dass BF3 nach der Operation wieder sehen könne. Außerdem hätten die Ärzte begonnen, für die zweite Operation mehr und mehr Geld zu verlangen, nämlich insgesamt 11.000 Lei hätte die Operation gekostet. Die Operation wäre also zu teuer gewesen, gratis hätten sie gar nichts bekommen. Sie hätten nunmehr kein Geld mehr für die Miete und sie seien deutschstämmig. BF1 schilderte in seiner Einvernahme vor der belangten Behörde, dass er Moldawisch und Rumänisch spreche, er habe sieben Jahre lang die Schule besucht. BF1 schilderte, zuletzt von Gelegenheitsarbeiten gelebt zu haben, er habe in der Landwirtschaft mitgearbeitet, aber nie offiziell. Am Tag habe er zwischen 70 und 100 Lei bekommen, ca. drei bis fünf Euro. Sonst habe er Arbeit gesucht, habe verschiedene Personen um Arbeit gefragt und sich mit den Kindern beschäftigt, er habe mit den Kindern gespielt. Auch BF1 sei gesund, er habe mit BF2 die fünf gemeinsamen Kinder. Er habe mit der BF2 und mit seiner Familie zuletzt in einem Mietshaus gelebt, in einem anderen Dorf seines Heimatbezirkes würde das Eigentumshaus seiner Großmutter stehen, darin lebe jetzt die jüngste Schwester. Auf die Frage, wie hoch die Miete im Mietshaus gewesen sei, führte BF1 aus: "Ich habe keine Miete gezahlt, ich habe dem Vermieter immer geholfen." Auch sein Vater habe in der Landwirtschaft geholfen, die Geschwister würden ebenfalls gelegentlich in der Landwirtschaft arbeiten, teilweise auch in der eigenen Landwirtschaft. Auch BF1 verwies darauf, dass der Bruder von BF2 vor ca. fünf bis sieben Monaten geschlagen worden sei, deshalb seien sie ausgereist. BF1 verwies ebenfalls auf die benötigte Operation eines Auges von BF4, wofür die Familie in Moldawien kein Geld gehabt habe. Befunde zu diesen Krankenhausaufenthalten und zu der Erkrankung von BF4 würde BF1 nicht haben. BF1 vermeinte, dass die erste Operation 3.000 Lei in Moldawien betreffend BF3 gekostet habe, er wolle nicht mehr zurück, denn die Wirtschaft in Moldawien sei schlecht. Auf die Frage, ob er in der Heimat leben könnte, wenn die wirtschaftliche Lage nicht so schlecht sei, vermeinte BF1: "Dann schon". Mit den im Spruch angeführten Bescheiden des BFA vom 28.11.2018 wurde jeweils unter Spruchteil I. der Antrag auf internationalen Schutz vom 30.08.2018 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten
§ 3Abs. 1 Asyl
G 2005 abgewiesen und unter Spruchteil II.
§ 8Abs.
1 leg. cit. dieser Antrag auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Moldawien abgewiesen. Unter Spruchteil III. wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
§ 57Asyl
G 2006 nicht erteilt.
§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl
G 2005 iVm. § 9 BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung
§ 52Abs.
2 Z 2 FPG erlassen.
§ 52Abs.
9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer nach Moldawien
§ 46
FPG zulässig ist.
§ 55Abs.
1 bis 3 FPG wurde die Frist für die freiwillige Ausreise mit 2 Wochen festgelegt.Mit den im Spruch angeführten Bescheiden des BFA vom 28.11.2018 wurde jeweils unter Spruchteil römisch eins. der Antrag auf internationalen Schutz vom 30.08.2018 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und unter Spruchteil römisch zwei.
Paragraph 8, Absatz eins, leg. cit. dieser Antrag auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Moldawien abgewiesen. Unter Spruchteil römisch drei. wurde den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Paragraph 57, AsylG 2006 nicht erteilt.
Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung
Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen.
Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer nach Moldawien
Paragraph 46, FPG zulässig ist.
Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde die Frist für die freiwillige Ausreise mit 2 Wochen festgelegt. Im Rahmen der Beweiswürdigung führte die belangte Behörde aus, dass das Vorbringen widersprüchlich und nicht glaubhaft sei. Zur ersten Operation eines Auges des BF4 habe BF1 ausgeführt, dass diese 3.000 Lei gekostet hätte, BF2 habe hingegen von 11.000 Lei gesprochen. Zudem sei das Vorbringen nicht glaubhaft, da in Moldawien ein kostenloser Zugang zum Gesundheitssystem gegeben sei. Die Operation eines angeblichen Augentumors wäre somit kostenlos gewesen, anderslautende Belege oder Befunde dieser behaupteten Erkrankung aus dem Herkunftsstaat hätten BF1 und BF2 nicht vorgelegt. Aus einem vorgelegten Befund würde sich zudem keine akute Behandlungsnotwendigkeit ergeben, da BF3 bereits am XXXX einer Operation in Österreich unterzogen worden sei.Aus einem vorgelegten Befund würde sich zudem keine akute Behandlungsnotwendigkeit ergeben, da BF3 bereits am römisch 40 einer Operation in Österreich unterzogen worden sei. BF1 habe zudem davon gesprochen, gar keine Miete bezahlt zu haben, sondern dem Hausbesitzer das monatliche Entgelt durch Arbeitsleistung erbracht zu haben. BF2 habe völlig anderslautend ausgeführt, dass die monatliche Miete manchmal 1.000 Lei, manchmal wesentlich weniger gewesen sei. In rechtlicher Hinsicht vermeinte die belangte Behörde nach Feststellungen zum Herkunftsstaat, dass der Status des Asylberechtigten nicht zu gewähren sei, BF1 sei zudem bereits in der Vergangenheit als Gelegenheitsarbeiter tätig gewesen, BF1 sei gesund und arbeitsfähig, könne dadurch durch eigene Arbeit den Lebensunterhalt bestreiten, nämlich für sich und die Familie. Zur Rückkehrentscheidung wurde ausgeführt, dass keine Entwurzelung vom Herkunftsland festzustellen sei. Die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung würden die nicht ausgeprägten privaten Interessen an einem Verbleib überwiegen. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Vor der Ausreise sei festgestellt worden, dass BF4 eine weitere Operation am Auge benötige, auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation und der Notwendigkeit der Zahlung von inoffiziellen Zuzahlungen hätte sich die Familie eine weitere Operation nicht leisten können. Zudem sei die Familie wegen der deutschen Abstammung ständig diskriminiert worden, auch ein Bruder von BF2 sei körperlich schwer misshandelt worden. Zu BF4 wurde in weiterer Folge ein ambulanter Arztbrief vorgelegt, wonach bei diesem eine knötchenartige Verdickung festgestellt worden sei, wogegen "Yellox" also Augentropfen verschrieben worden seien. Den weiteren medizinischen Befunden, die der Beschwerde beigelegt sind, ist zu entnehmen, dass BF3 am XXXX am Landesklinikum XXXX am Auge operiert wurde. Dem ärztlichen Entlassungsbrief ist zu entnehmen, dass ein "Compound Naevus" entfernt wurde, als empfohlene Medikation wurden Augentropfen 5x täglich und Augensalbe abends, verschrieben. Die Operation sei am XXXX komplikationslos verlaufen. Laut Kontrolluntersuchung vom 03.12.2018 wird als einzige Therapie Empfehlung weiterhin mehrmalige Auftragung von Augentropfen und Augensalbe erwähnt.Den weiteren medizinischen Befunden, die der Beschwerde beigelegt sind, ist zu entnehmen, dass BF3 am römisch 40 am Landesklinikum römisch 40 am Auge operiert wurde. Dem ärztlichen Entlassungsbrief ist zu entnehmen, dass ein "Compound Naevus" entfernt wurde, als empfohlene Medikation wurden Augentropfen 5x täglich und Augensalbe abends, verschrieben. Die Operation sei am römisch 40 komplikationslos verlaufen. Laut Kontrolluntersuchung vom 03.12.2018 wird als einzige Therapie Empfehlung weiterhin mehrmalige Auftragung von Augentropfen und Augensalbe erwähnt. Zur Rückkehrentscheidung wird in der Beschwerde ausgeführt, dass zweifellos die privaten Interessen der BF an einem Verbleib in Österreich die öffentlichen Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung überwiegen würden. Die BF würden während des relativ kurzen Aufenthaltes in Österreich selbst versuchen, im Rahmen der Familie Deutsch zu lernen. Sie würden sich für die österreichische Kultur interessieren und auch für die Sitten und gerne am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in den Inhalt der vorliegenden Verwaltungsakte der Beschwerdeführer, beinhaltend die niederschriftliche Erstbefragung und die niederschriftliche Einvernahme von BF1 und BF2 vor der Asylbehörde sowie die Beschwerde vom 14.12.2018, in die vorgelegten Unterlagen und schließlich in die Länderinformationen zum Herkunftsstaat (aktuelles Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zur Republik Moldau sowie aktueller Bericht des Deutschen Auswärtigen Amtes).
- Feststellungen: Feststellungen zu den Beschwerdeführern: Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Republik Moldau, der Moldawischen bzw. - nach eigener Beurteilung wegen des Familiennamens - der Deutschen Volksgruppe zugehörig. Die Identität der Beschwerdeführer steht nach Vorlage identitätsbezeugender Urkunden fest. Die Beschwerdeführer stellten am 30.08.2018 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz, wobei sie zuvor legal über Rumänien/Ungarn visumsfrei eingereist sind. Nicht festgestellt werden kann, dass den Beschwerdeführern in der Republik Moldau mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine an asylrelevante Merkmale anknüpfende Verfolgung maßgeblicher Intensität - oder eine sonstige Verfolgung maßgeblicher Intensität - in der Vergangenheit gedroht hat bzw. aktuell droht. Nicht festgestellt werden kann, dass die Beschwerdeführer im Fall der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in der Republik Moldau in ihrem Recht auf Leben gefährdet, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen würden oder von der Todesstrafe bedroht wären. Es kann ferner nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer im Falle ihrer Rückkehr in den Herkunftsstaat in eine existenzgefährdende Notlage geraten würden und ihnen die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen wäre. Darüber hinaus kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer an einer dermaßen schweren, akut lebensbedrohlichen und zudem im Herkunftsstaat nicht behandelbaren Erkrankung leiden, welche eine Rückkehr in die Republik Moldau iSd. Art. 3 EMRK unzulässig machen würde.Darüber hinaus kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer an einer dermaßen schweren, akut lebensbedrohlichen und zudem im Herkunftsstaat nicht behandelbaren Erkrankung leiden, welche eine Rückkehr in die Republik Moldau iSd. Artikel 3, EMRK unzulässig machen würde. Die Beschwerdeführer halten sich nach visumsfreier Einreise seit dem 30.08.2018 durchgehend im Bundesgebiet auf, konnten jedoch keine fortgeschrittene Integration nachweisen. Die Beschwerdeführer sind strafrechtlich unbescholten. Der BF1 ist vor der Ausreise einer Beschäftigung nachgegangen, mit der er den Lebensunterhalt der Familie offensichtlich sichern konnte. BF1 und BF2 sind arbeitswillig sowie arbeitsfähig. Die Verwandten von BF1 halten sich unverändert in der Republik Moldau auf. Länderfeststellungen zum Herkunftsstaat der Beschwerdeführer: Neueste Ereignisse - Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. Politische Lage Moldau hat annähernd 34.000 km² Fläche und ca. 2,9 Mio. Einwohner (ohne Transnistrien). Das Land ist eine parlamentarische Demokratie, Staatsoberhaupt ist seit
- Dezember 2016 Präsident Igor Dodon (PSRM). Regierungschef ist seit
- Januar 2016 Ministerpräsident Pavel Filip (PDM). Das moldauische Parlament hat eine Kammer mit 101 Sitzen. Die Regierungskoalition umfasst derzeit die Demokratische Partei (PDM - 42 Sitze), informell auch auf die Europäische Volksgruppe (GPPE, 9 Sitze). Zur parlamentarischen Opposition gehören die Partei der Kommunisten der Republik Moldau (PCRM - 6 Sitze), die Partei der Sozialisten der Republik Moldau (PSRM - 24 Sitze), die Liberal-Demokratische Partei (PLDM - 5 Sitze), die Liberale Partei (PL - 9 Sitze) und 6 Parteilose (AA 3.2018a). Zwei Runden der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 führten zur Wahl von Igor Dodon zum Präsidenten der Republik Moldau. Laut Wahlbeobachtungsmission der OSZE waren beide Wahlgänge kompetitiv und respektierten die Grundfreiheiten. Internationale und nationale Beobachter stellten jedoch eine polarisierte und unausgewogene Medienberichterstattung, harte und intolerante Rhetorik, mangelnde Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung und Fälle von Missbrauch administrativer Ressourcen fest (USDOS 20.4.2018). Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2018, die Bürgermeisterwahl in Chisinau wegen kleinerer Vorfälle (Vorwurf des Wahlkampfs über Social Media nach dem offiziellen Ende des Wahlkampfes) für nichtig zu erklären, trug weiter zur Wahrnehmung bei, dass die Justiz politisch entscheidet (FH 2019). Die Republik Moldau erlebte im Jahr 2017 deutliche Anzeichen eines demokratischen Rückschritts mit illiberalen und autoritären Tendenzen und kam internationalen und nationalen Verpflichtungen bzw. Reformvorhaben nur zum Schein nach. Die Zeiten, in denen Moldau als Erfolgsgeschichte der europäischen Integration galt, sind vorbei. Das Verschwinden von einer Milliarde Dollar aus dem nationalen Bankensystem
(2014)und die erbitterte Auflösung der Regierungskoalition, die dem Bankenskandal folgte, zerstörten viel von dem positiven Bild, das Moldau seit 2009 von sich aufzubauen verstanden hatte. Gerade die Rolle der Demokratischen Partei (PDM) wird in diesem Zusammenhang sehr kritisiert. Deren Vorsitzender, der Oligarch Vlad Plahotniuc, hatte es nach 2014 geschickt verstanden, seine Partei trotz einer bescheidenen demokratischen Legitimation von 16% bei den Parlamentswahlen 2014 zur wichtigsten politischen Kraft des Landes zu machen und diese Macht zu festigen, nicht zuletzt auch durch Einführung eines neuen Wahlsystems (JF 10.1.2018; vgl. FH 2019, BAMF 18.2.2019).10.1.2018; vergleiche FH 2019, BAMF 18.2.2019). Laut Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europaparlaments befindet sich die Republik Moldau im Griff von oligarchischen Interessen mit einer Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht in den Händen einer kleinen Gruppe von Menschen, die Einfluss auf das Parlament, die Regierung, die politischen Parteien, die Staatsverwaltung, die Polizei, die Justiz und die Medien ausübt. Es werden darin Rückschritte bei demokratischen Standards und Rechtsstaatlichkeit und Mängel bei Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung moniert (BI 10.10.2018). Bei der Parlamentswahl am
- Feber 2019 hat keine Partei eine absolute Mehrheit gewonnen. Pro-russische und pro-westliche Kräfte sind fast gleichauf. Nach den ersten Ergebnissen liegen die pro-russischen Sozialisten (PSRM) von Staatspräsident Igor Dodon mit ca. 31% vorne. Gefolgt von dem bisher nicht im Parlament vertretenen pro-europäischen Wahlblock ACUM mit knapp 26%. Auf Platz drei, mit 24%, liegen die amtierenden formal pro-europäischen Demokraten (PDM) von Vlad Plahotniuc. Die Wahlbeteiligung lag nur bei 49%. Wenn nicht innerhalb von 45 Tagen eine Regierung gebildet wird, müssen Neuwahlen stattfinden (BAMF 25.2.2019). Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bezeichneten in einer ersten Reaktion den Urnengang vom
- Feber als kompetitiv und bestätigten die generelle Respektierung grundlegender Rechte, sprachen jedoch auch von Vorwürfen des Drucks auf öffentlich Bedienstete, starken Hinweisen auf Stimmenkauf und den Missbrauch staatlicher Ressourcen (OSZE 25.2.2019). Oppositionsparteien werfen den regierenden Demokraten massiven Wahlbetrug vor. Sowohl die Demokraten als auch die Sozialisten beschuldigten einander des Stimmenkaufs. Laut der CEC gab es 18 Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten, aber die Wahlen verliefen ohne größere Zwischenfälle (RFE/RL 24.2.2019; vgl. RFE/RL 25.2.2019).Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bezeichneten in einer ersten Reaktion den Urnengang vom
- Feber als kompetitiv und bestätigten die generelle Respektierung grundlegender Rechte, sprachen jedoch auch von Vorwürfen des Drucks auf öffentlich Bedienstete, starken Hinweisen auf Stimmenkauf und den Missbrauch staatlicher Ressourcen (OSZE 25.2.2019). Oppositionsparteien werfen den regierenden Demokraten massiven Wahlbetrug vor. Sowohl die Demokraten als auch die Sozialisten beschuldigten einander des Stimmenkaufs. Laut der CEC gab es 18 Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten, aber die Wahlen verliefen ohne größere Zwischenfälle (RFE/RL 24.2.2019; vergleiche RFE/RL 25.2.2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018a): Republik Moldau, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/moldau/201826, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (18.2.2019): Briefing Notes vom 18.02.2019, per E-Mail -Strichaufzählung BAMF -Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (25.2.2019): Briefing Notes vom 25.02.2019, per E-Mail -Strichaufzählung BI - Balkan Insight (10.10.2018): Oligarchs Have 'Captured Moldova', EU Resolution Warns, https://balkaninsight.com/2018/10/10/eu-urges-moldovan-authorities-to-respect-democraticstandards-10-10-2018/, Zugriff 26.2.2018 -FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 4.3.2019 -Strichaufzählung JF - Jamestown Foundation (10.1.2018): A Year in Review: Oligarchic Power Consolidation Defines Moldova's Politics in 2017, https://www.ecoi.net/de/dokument/1421482.html, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (25.2.2019): Fundamental rights generally respected in competitive Moldovan elections, though campaign tainted by violations, international observers say, https://www.osce.org/odihr/elections/moldova/412361, Zugriff 1.3.2019 -Strichaufzählung RFE/RL - Radio Free Europe / Radio Free Europe (24.2.2019): Crucial Moldovan Parliamentary Vote Marred By Fraud Allegations, https://www.rferl.org/a/moldova-elections-dodon-socialistsacum-democrats-russia-eu/29787009.html?ltflags=mailer, Zugriff 1.3.2019 -Strichaufzählung RFE/RL - Radio Free Europe / Radio Free Europe (25.2.2019): Moldova Elects Parliament With No Clear Majority, https://www.rferl.org/a/moldova-socialists-lead-democrats-acum-parliamentaryvote/29788181.html, Zugriff 1.3,2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Sicherheitslage Die Republik Moldau ist Teil der im Mai 2009 ins Leben gerufenen "Östlichen Partnerschaft der EU", die das Land näher an die EU heranführen soll. Am
- Juni 2014 wurde in Brüssel das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau unterzeichnet, das am
- Juli 2016 vollständig in Kraft trat. Zentraler Kern des Abkommens ist die Einrichtung einer Tiefen und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area - DCFTA), in deren Rahmen eine schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an EU-Rechtsvorschriften und Standards erfolgen soll. Die Beziehungen zur Russischen Föderation bleiben für die Republik Moldau von zentraler Bedeutung, unter anderem wegen der Abhängigkeit der Republik Moldau von russischen Gaslieferungen und der großen Bedeutung des russischen Marktes für moldauische Exporte, insbesondere Agrarprodukte. Ein erheblicher Teil der moldauischen Gastarbeiter lebt in der Russischen Föderation. Seit 2013 hat die Russische Föderation Handelsrestriktionen gegen Moldau verhängt. Während die moldauische Regierung an einer pro-europäischen Ausrichtung des Landes festhält, bemüht sich Präsident Dodon um eine Verbesserung der Beziehungen zu Russland, z.B. durch Erleichterungen bei den Handelsrestriktionen. Die OSZE unterhält seit 1993 eine Mission in Chi inau. Die Republik Moldau ist seit 1994 Partner der NATO. Die moldauische? Verfassung schreibt die bündnispolitische Neutralität des Landes vor. Moldau nimmt innerhalb dieses Rahmens aktiv am NATO-Programm "Partnerschaft für den Frieden" teil und beteiligt sich mit Soldaten am KFOR-Einsatz. Im Dezember 2017 eröffnete die NATO ein Verbindungsbüro in Chisinau (AA 3.2018b). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt (3.2018b): Außenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/ laender/moldau-node/-/202836, Zugriff 22.2.2019 Transnistrien 1990 erklärte sich der separatistische Landesteil Transnistrien von der Republik Moldau unabhängig. Es kam zu einem kurzen kriegerischen Konflikt, der 1992 mit einem Waffenstillstand beendet wurde. Die Republik Moldau hat in Transnistrien keinerlei hoheitliche Gewalt (USDOS 20.4.2018). Die seit der Unabhängigkeit der Republik Moldau ungelöste Transnistrien-Frage beeinflusst weiterhin die Entwicklung des Landes. Transnistrien (offiziell: Pridnestrovskaya Moldavskaya Respublika, PMR) ist der östlich des Nistru/Dnjestr gelegene Landesteil Moldaus, mit einer Bevölkerung, die sich zu jeweils etwa einem Drittel aus Moldauern, Russen und Ukrainern zusammensetzt. Dieser hat sich im Zusammenhang mit der Auflösung der Sowjetunion vom moldauischen Kernland faktisch abgespalten und quasi-staatliche Strukturen geschaffen. Die internationale Gemeinschaft bekennt sich zur territorialen Integrität der Republik Moldau. Die einseitige Unabhängigkeitserklärung Transnistriens wurde von keinem Staat anerkannt. Die Verhandlungen im 5+2-Format (Moldau und Transnistrien; sowie als Mediatoren: OSZE, Russland und Ukraine; und als Beobachter: USA und EU) erreichten im November 2017 die Unterzeichnung mehrerer Vereinbarungen, die Fortschritte u. a. in den Bereichen Bildung, Verkehr und Telekommunikation vorsehen. Seit März 2006 wird eine gemeinsame Vereinbarung über die Zollabfertigung und die Regelung des Warenverkehrs von und nach Transnistrien zwischen der Republik Moldau und der Ukraine umgesetzt. Die EU unterstützt beide Länder in ihrer Zusammenarbeit an der Grenze seit 2005 durch eine Mission (EUBAM - European Union Border Assistance Mission). Die Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau sowie das Tiefe und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet der Republik Moldau, sofern die getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden. Im transnistrischen Landesteil gibt es weiterhin russische Truppen und Waffenbestände (insgesamt ca. 1.250 Soldaten). Die Russische Föderation hat sich 1999 zum Abzug dieser Restmunition und deren Bewachung verpflichtet, dies 2003 jedoch gestoppt und Transnistrien erklärte die Waffenbestände zum Eigentum des separatistischen Landesteils (AA 3.2018c). Die transnistrischen de facto-Behörden verhinderten die Teilnahme der Transnistrier an den moldauischen Parlaments- und Präsidentenwahlen 2014 bzw.
- Es gibt regelmäßig Berichte über Folter, willkürliche Festnahmen, gesetzwidrige Haft usw., bei gleichzeitiger Straflosigkeit. Es gibt Berichte über Verhaftungen abseits jeglicher Rechtsstaatlichkeit aufgrund fabrizierter Anklagen und über Missachtung der Strafprozessordnung und Verwehrung des Rechts auf ein faires Verfahren. Es gibt in Transnistrien keinen Mechanismus zur Untersuchung mutmaßlicher Folterungen. Die transnistrischen de facto-Behörden verüben die meisten Fälle unmenschlicher und erniedrigender Behandlung um Geständnisse zu erzwingen. Es wurden Berichten zufolge seit Gründung des diesbezüglichen transnistrischen Untersuchungskomitees im Jahre 2012, keine Strafverfahren bezüglich erzwungener Aussagen eingeleitet. Innerhalb der transnistrischen "Armee" kommt es weiterhin zu Fällen erniedrigender und demütigender Behandlung von Rekruten. Die Bedingungen in transnistrischen Hafteinrichtungen sind weiterhin harsch und verbesserten sich auch 2017 nicht wesentlich. Die Misshandlung der Häftlinge ist weiterhin ein großes Problem. Laut transnistrischen Eigenangaben sind dort ca. 3.000 Personen in Haft. Der transnistrische "Ombudsmann" berichtete 2016 einen Rückgang der Beschwerden von Häftlingen im Vergleich zu 2015, aber eine unabhängige Überprüfung dieser Angaben fehlt, ebenso wie Berichte über unabhängiges Monitoring der Hafteinrichtungen. In der Region herrscht keine Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist Berichten zufolge das am öftesten verletzte Recht in der Region überhaupt, in jüngerer Zeit auch unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung. Zwei Organisationen kontrollieren den transnistrischen Massenmedienmarkt: die Public Agency for Telecommunication, welche die Nachrichtenagenturen, Zeitungen und einen der beiden populärsten Fernsehkanäle kontrolliert; und die Sheriff Holding, ein Unternehmenskonglomerat mit beträchtlichem Einfluss auf die transnistrische Politik. Journalisten in der Region praktizieren Selbstzensur, um nicht in Gegensatz zum Regime zu geraten. Der transnistrische "Geheimdienst" KGB kann seit 2015 die Sperrung von Internetinhalten bei der "Staatsanwaltschaft" beantragen. Die Vereinigungsfreiheit wird in Transnistrien erheblich eingeschränkt. Diese gilt per se nur für Personen, die als Bürger von Transnistrien anerkannt sind. Alle nicht staatlichen Aktivitäten müssen von den lokalen "Behörden" koordiniert werden. Organisationen, die für die Wiedereingliederung mit Moldawien eintreten, sind verboten. Die Aktivitäten von Menschenrechts-NGOs werden eingeschränkt und überwacht. Transnistrische "Gesetze" schützen zwar die Rechte behinderter Personen in den Bereichen Bildung, Arbeit und medizinische Versorgung, belastbare Informationen zur Praxis gibt es jedoch keine. Schulen, die in lateinischer Schrift lehren, sind in Transnistrien dem Druck der de factoBehörden ausgesetzt. Homosexualität ist in Transnistrien illegal, LGBTI-Personen werden gesellschaftlich und von den "Behörden" diskriminiert (USDOS 20.4.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018c): Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202838, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Rechtsschutz / Justizwesen Ein großes Problem stellt die mangelnde Unabhängigkeit des Justiz- und Strafverfolgungswesens dar. Das Justizwesen gilt als ausgesprochen korruptionsanfällig. Die Einflussnahme einflussreicher Dritter, besonders im Rahmen selektiver Justiz, wird weitläufig angenommen und kann in Einzelfällen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. In Öffentlichkeit und Medien wird berichtet, dass große Teile der Wirtschaft sowie des Justizsektors von der herrschenden Oligarchie kontrolliert oder zumindest beeinflusst werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz liegt bei unter 10%. Die Reform des Justizsektors der letzten Jahre wird allgemein als Misserfolg angesehen, da weder die Transparenz noch die Effizienz erhöht werden konnten (AA 29.10.2018). Das Gesetz garantiert eine unabhängige Justiz, dennoch sind Fälle fehlenden Respekts von Regierungsvertretern für die richterliche Unabhängigkeit weiterhin ein Problem. Dasselbe gilt für Korruption im Justizwesen. Der Prozess gegen den früheren Premierminister Vlad Filat, der wegen angeblicher Korruption und Einflussnahme im Zusammenhang mit dem Bankbetrug 2014 zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, warf Fragen über die Unparteilichkeit von Staatsanwaltschaft und Justiz auf. 68% der befragten Bürger gaben an, dass das Recht auf ein faires Verfahren in Moldau nur in geringem Umfang oder gar nicht existiere. Viele der Befragten glauben auch, dass die Justiz selektiv agiere und von Korruption betroffen sei. Es kommt weiterhin zu selektiver Strafverfolgung von Amtsträgern aus politischen Gründen. Gegen NGOs gerichtete Maßnahmen, die Absetzung eines Richters und Verhaftungen von Staatsbeamten wegen angeblich erfundener Anklagen haben ebenfalls Bedenken ausgelöst. Spezielle Richter sind für die Durchsetzung eines gerichtlichen Ethik-Kodex und die Untersuchung von Fällen von richterlichem Fehlverhalten oder ethischen Verstößen verantwortlich. Sie berichten dem Obersten Richterrat (Superior Council of Magistrates). Im Jahr 2016 hat der Disziplinarausschuss dieses Rates 86 Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und 13 Sanktionen verhängt, darunter sechs Verwarnungen und sieben Warnungen. Trotz einer erheblichen Zunahme der Disziplinarmaßnahmen nach der Reform des Disziplinarausschusses des Rates, wurden die meisten Vorwürfe zurückgewiesen. Das Gesetz garantiert die Unschuldsvermutung, in der Praxis wird diese aber nicht immer respektiert, was sich gelegentlich auch in Wortmeldungen von Richtern äußert. Es gibt die gesetzliche Möglichkeit gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, gegebenenfalls bis hin zum EGMR. Die Urteile in solchen Fällen fallen aber oft bescheiden aus und werden nicht immer umgesetzt. Urteile des EGMR hingegen werden in der Regel prompt erfüllt. Die Zahl der Beschwerden vor dem EGMR hat in Vergleich zu den Vorjahren abgenommen (USDOS 20.4.2018). Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem auch von der Befangenheit von Richtern und Korruption in der Justiz geschmälert. Die Justiz in Moldau ist weiterhin höchst korrupt und ist dem Business und politischen Gruppen gegenüber dienstbar, derzeit vor allem dem Oligarchen und Parteichef Vlad Plahotniuc gegenüber. Die politisierte Justiz wird oft als Mittel gegen dessen politische Rivalen eingesetzt (BS 2018). Die Unabhängigkeit der moldauischen Justiz wird durch ihre Anfälligkeit für politischen Druck behindert. Richterernennungen sind intransparent und es wurden auch Richter wegen ihrer Entscheidungen abgesetzt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2018, die Bürgermeisterwahl in Chisinau wegen kleinerer Vorfälle für nichtig zu erklären, trug weiter zur Wahrnehmung bei, dass die Justiz politisch entscheidet. Im Dezember 2018 wurden drei der Regierung nahestehende Richter in den Verfassungsgerichtshof berufen. Ein ordentliches Verfahren ist im moldauischen Justizsystem oft nicht garantiert. Einige Anklagen sind politisch motiviert, insbesondere jene gegen Menschenrechtsanwälte und Oppositionelle. Trotz gesetzlicher Vorschriften, die Audio- und Videoaufnahmen vorschreiben, werden wichtige Fälle hinter verschlossenen Türen verhandelt. Lange Untersuchungshaft ist üblich (FH 2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung EC - European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 23.5.2018 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Sicherheitsbehörden Die nationale Polizei ist die primäre Strafverfolgungsbehörde und für die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, den Verkehr, die Migration und den Schutz der Grenzen zuständig. Sie ist in die Kriminalpolizei und Ordnungspolizei unterteilt und untersteht dem Innenministerium. Die Sicherheitskräfte werden effektiv von den zivilen Behörden kontrolliert. Das Ministerium erzielte bescheidene Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zur Bekämpfung von Missbrauch und Korruption. Obwohl die Behörden Berichten über Amtsmissbrauch in Sicherheitsbehörden und anderswo nachgehen, werden selten Beamte erfolgreich wegen Menschenrechtsverletzungen, Korruption oder Komplizenschaft beim Menschenhandel angeklagt und bestraft (USDOS 20.4.2018). Quellen: -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Folter und unmenschliche Behandlung Menschenrechtsorganisationen berichten, dass durch Folter und körperliche Misshandlungen Geständnisse erpresst werden und die Opfer persönlich erniedrigt werden, was wiederum eine abschreckende Wirkung entfaltet. Im Jahr 2017 registrierte der EGMR 9% weniger Klagen als 2016. Trotz des Rückgangs ist die Pro-Kopf-Rate der gegen die Republik Moldau eingereichten Klagen noch immer sehr hoch. Im Jahr 2017 klagten die Bürger der Republik Moldau dreimal häufiger als der europäische Durchschnitt beim EGMR (AA 29.10.2018). Obwohl die Gesetze Folter verbieten, gibt es weiterhin Berichte über körperliche Misshandlung und Folter vor allem in Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen. Fälle von Misshandlung in Polizeistationen und Folterfälle in Hafteinrichtungen gingen allerdings zurück. Laut Quellen führten von den über 600 Beschwerden wegen Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die jährlich bei der Generalstaatsanwaltschaft eingehen, 20% auch wirklich zu einem Strafverfahren. Nach dem Strafgesetzbuch ist Folter mit bis zu zehn Jahren Gefängnis strafbar, in besonderen Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Vorsätzliche Folter durch einen Beamten wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren oder einer Geldstrafe von 57.500 bis 67.500 Lei (2.875 bis 3.375 USD) und einem Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter geahndet. Das Gesetz verbietet es den Gerichten, Personen, die wegen Folter verurteilt wurden, eine Bewährungsstrafe zu gewähren. Ein im Jahr 2016 angenommenes Gesetz zur Rehabilitation von Opfern von Straftaten trat im März 2017 in Kraft. Nach dem Gesetz erhalten Opfer von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung staatliche Prozesskostenhilfe, wodurch die ihnen gebotenen Verfahrensgarantien gestärkt werden. In der ersten Jahreshälfte 2017 gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft 320 Vorwürfe wegen Folter und Misshandlung ein, von denen 112 die Kriminalpolizei, 78 die Verkehrspolizei, 21 Angestellte des Strafvollzugssystems und 56 weitere Polizeieinheiten und die Zollwache betrafen. Die Staatsanwaltschaft hat 45 Strafverfahren eingeleitet und 15 Fälle vor Gericht gebracht. In den meisten Fällen wandte die Polizei Gewalt während der Haft als Mittel zur Einschüchterung, zur Beschaffung von Beweisen und Geständnissen und zur Bestrafung mutmaßlicher Straftaten an. Die meisten angeblichen Vorfälle ereigneten sich auf der Straße oder an öffentlichen Orten, gefolgt von Polizeistationen und Haftanstalten. Trotz der Abnahme von Folterfällen waren psychologische Folter und erniedrigende Behandlung weiterhin ein Problem in Strafvollzugsanstalten und psychiatrischen Anstalten. Eine unabhängige Bewertung durch lokale nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen ergab, dass der Rückgang der Folterfälle auf härtere Strafen, robustere Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Staatsanwälte, Richter und Polizei, sowie Videoüberwachungsgeräte in Polizeistationen und Hafteinrichtungen zurückzuführen waren. Der Menschenrechtsombudsmann berichtet, dass die meisten Foltervorwürfe und unzureichende Haftbedingungen in der Strafvollzugsanstalt Nr. 13 in Chisinau, der Strafvollzugsanstalt Nr. 11 in Balti und der Strafvollzugsanstalt Nr. 17 in Rezina vorkommen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 führten die Mitglieder des nationalen Anti-Folter-Mechanismus (Ombudsmann) 14 präventive Besuche in Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten, psychiatrischen Anstalten und psychoneurologischen Heimen durch. Trotz eines Rückgangs der mutmaßlichen Fälle von Folter meinen Menschenrechtsexperten, dass die Dunkelziffer höher liegen dürfte, da vielen Personen das Vertrauen in den Justizsektor fehlt (USDOS 20.4.2018). Es gibt weiterhin Vorwürfe bezüglich Folter und Misshandlung in Hafteinrichtungen und im Strafvollzugssystem (AI 22.2.2018). Obwohl Polizeibeamte in Zusammenhang mit Folter selten strafverfolgt werden, gibt es hierzu einige positive Veränderungen zu beobachten (BS 2018; vgl. FH 2019). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1425530.html, Zugriff 22.2.2019 -BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Korruption Korruption bleibt das größte Problem des Landes. Die Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen für offizielle Korruption vor, in der Praxis wird dies aber nicht effektiv umgesetzt und die Beamte wenden häufig ungestraft korrupte Praktiken an. In der Justiz und anderen staatlichen Strukturen gibt es weit verbreitete Korruption. Die Regierung hat bei der Untersuchung von Korruptionsfällen in Amtsapparat und Justiz einige Fortschritte erzielt, doch diese Maßnahmen wurden zumeist als selektive Justiz wahrgenommen (USDOS 20.4.2018). Korruption ist nach wie vor ein weit verbreitetes Problem auf allen Regierungsebenen und geltende Antikorruptionsgesetze werden nur unzureichend durchgesetzt. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, um die Transparenz zu erhöhen, etwa die Offenlegung der Vermögenswerte von Staatsbeamten, doch diese wurden mangels politischem Willen nicht effektiv durchgesetzt (FH 2019). Moldau wird im 2018 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit 33 (von 100) Punkten bewertet (0=highly corrupt, 100=very clean). DAmit hat im längerfristigen Vergleich die Bewertung wieder leicht zugenommen (2012: 36 Punkte; 2013: 35; 2014: 35; 2015: 33; 2016: 30, 2017: 31) (TI 2017; vgl. TI 2018).30, 2017: 31) (TI 2017; vergleiche TI 2018). Korruption ist auch im Gesundheitswesen und in Bildungseinrichtungen verbreitet. Private Unternehmen bezahlen die meisten Bestechungsgelder an Finanzämter und Gerichte. Die zahlreichen Parteiwechsel im moldauischen Parlament seit den letzten Wahlen, sind Beispiele für korrupte Einflüsse auf das Parlament und den Kauf politischer Unterstützung. Grundsätzlich werden selten Beamte erfolgreich wegen Korruption angeklagt und bestraft. Regierungsangaben zufolge hat das Nationale Antikorruptionszentrum 2016 insgesamt 858 Ermittlungen wegen Korruption und Amtsmissbrauch eingeleitet. Insgesamt wurden 187 Fälle betreffend 235 Personen an die Gerichte weitergeleitet, darunter waren ein Richter, Mitarbeiter des Innenministeriums, Grenzpolizisten, Kriminalbeamte, Polizeibeamte und auch drei Mitarbeiter des Antikorruptionszentrums selbst. Von 179 im Jahr 2016 verurteilten Personen, wurden 19 eingesperrt und 15 erhielten sowohl eine Gefängnis- als auch Geldstrafen. Die meisten Korruptionsdelikte betrafen den öffentlichen und privaten Sektor (720 Fälle), Geldwäsche (32 Fälle) und andere (106 Fälle). Das Zentrum untersuchte Richter, Staatsanwälte, Leiter staatlicher Institutionen, Amtsträger des Gesundheitswesens, Bürgermeister, Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte, Anwälte und andere Amtsträger. Die Abteilung für Internes und Korruptionsbekämpfung des Innenministeriums registrierte 2017 24 Fälle von passiver Korruption und 17 Fälle von aktiver Korruption. Die meisten Korruptionsdelikte betrafen Mitarbeiter des Polizeiinspektorats (17 Fälle), gefolgt von normalen Bürgern (16 Fälle), dem Notdienst (fünf Fälle) und der Grenzpolizei (ein Fall). Die Antikorruptionsabteilung registrierte außerdem 24 Fälle von Einflussnahme (USDOS 20.4.2018). Der Begriff "captured state" wird weiterhin von lokalen und internationalen Experten verwendet, um den Umfang der Korruption in Moldau zu definieren. Transparency International-Moldova zufolge ist sogar der Kampf gegen die Korruption politisiert, um Kontrolle über die Zweige der Staatsgewalt auszuüben. Es gibt Berichte über Fälle selektiver Justiz zur Strafverfolgung von Amtsträgern aus politischen Gründen. 2017 wurde eine nie dagewesene Zahl von hochrangigen Amtsträgern wegen Korruption und Einflussnahme angeklagt (USDOS 20.4.2018). Das nationale Antikorruptionszentrum ist eine mächtige Behörde, dessen Aufgabe in der Vorbeugung gegen und Bekämpfung von Korruption besteht. Die in der Republik Moldau überall anzutreffende große Korruptionsanfälligkeit bietet immer wieder Anlass, missliebigen Personen zu drohen, sie einzuschüchtern oder gar strafrechtlich zu verfolgen (AA 29.10.2019). Strafverfolgung und Verurteilung von Politiker und Amtsträgern (insbesondere hochrangige Beamte) sind selten. Auch wenn Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden, sind diese eher politisch motiviert. Ende Juni 2016 war der ehemalige Premierminister Vlad Filat wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Diebstahl von 1 Milliarde US-Dollar öffentlicher Gelder zu neun Jahren Haft verurteilt. Es gibt Meinungen, dass diese Verurteilung eine Konsequenz von Filats langjähriger politischer Feindschaft mit Plahotniuc war. Manchmal werden Ermittlungen gegen niederrangige Beamte geführt, um den Eindruck zu erwecken, die Behörden würden gegen Machtmissbrauch und Korruption vorgehen. Diese Methode wird auch angewandt um Amtsträger loszuwerden, die von politischen Gegnern ernannt worden sind (BS 2018). Quellen: -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.5.2018 -Strichaufzählung EC - European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - TI - Transparency International
(2017): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung TI - Transparency International
(2018): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Wehrdienst Alle männlichen Staatsbürger müssen sich mit 16 Jahren für die Einberufung registrieren lassen. Die Wehrpflicht beginnt mit 18 Jahren und beträgt 12 Monate. Die Abschaffung des Wehrdienstes ist aber angekündigt worden (CIA 17.2.2019). Dem Gesetz zufolge haben Bürger zwischen 18 und 27 Jahren das Recht, sich für einen zivilen Ersatzdienst zu entscheiden, wenn der Wehrdienst ihren religiösen Überzeugungen widerspricht. Die übliche Dauer des Ersatz- wie des Wehrdienstes beträgt 12 Monate. Hochschulabsolventen können zwischen sechs Monaten Zivildienst und drei Monaten militärischer Ausbildung wählen. Wer sich für den Zivildienst entscheidet, kann diesen bei öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen absolvieren, die auf Bereiche wie Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Industrietechnik, Stadtplanung, Straßen- und Straßenbau, Umweltschutz, Landwirtschaft oder landwirtschaftliche Verarbeitung, Stadtverwaltung und Feuerwehr spezialisiert sind. Es gibt keine pauschalen Ausnahmen für religiöse Gruppen, aber höhere Geistliche, Mönche und Theologiestudenten sind auch vom alternativen Dienst befreit. Die Verweigerung der Zivildienstleistung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 32.000 Lei (1.900 US-Dollar) oder zwischen 100 und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit geahndet (USDOS 29.5.2018). Quellen: -Strichaufzählung CIA - Central Intelligence Agency (17.2.2019): The World Factbook -Strichaufzählung Moldova, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/md.html, Zugriff 4.3.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (29.5.2018): 2017 Report on International Religious Freedom - Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436859.html, Zugriff 22.2.2019 Allgemeine Menschenrechtslage Es gibt keine gezielten staatlichen Repressionsmaßnahmen, die sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung richten. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen können aber den zunehmenden autoritären Tendenzen in der Republik Moldau nur wenig entgegensetzen (AA 29.10.2018). Zu den wichtigsten Menschenrechtsfragen zählen Folter in Gefängnissen und psychoneurologischen Einrichtungen; harte Haftbedingungen; willkürliche Festnahme oder Inhaftierung; Verweigerung eines fairen öffentlichen Verfahrens; Einschränkungen der Medienfreiheit, Korruption; Fälle von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Betreuungseinrichtungen; und Menschenhandel. Eine Vielzahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen operiert im Allgemeinen ohne staatliche Beschränkungen und untersucht Menschenrechtsfälle und veröffentlicht ihre Ergebnisse. Regierungsstellen sind einigermaßen kooperativ und offen für deren Vorstellungen. Es gibt eine voll funktionsfähige Ombudsstelle der Regierung. Das Parlament verfügt auch über einen eigenen ständigen Ausschuss für Menschenrechte und interethnische Beziehungen (USDOS 20.4.2018). Auf offizieller Ebene ist die Republik Moldau verpflichtet, die Bürgerrechte zu achten, die gesetzlich kodifiziert sind. Trotz positiver Entwicklungen in dieser Hinsicht über die letzten Jahre hinweg, werden Grundfreiheiten immer noch oft verletzt. Dies betrifft das Fehlen fairer Verfahren, Hassreden, das Recht auf sozialen Schutz und Gesundheitsversorgung, schlechte Bedingungen in Gefängnissen, Menschenhandel und die Rechte sexueller Minderheiten und der RomaGemeinschaft. Und obwohl moldauische Gesetze Folter verbieten, gibt es Berichte über Verletzungen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, einschließlich Fälle des Todes von Gefangenen oder Häftlingen (BS 2018). Einige Menschenrechtsanwälte und -aktivisten hatten unter politisch motivierten Medienkampagnen, polizeilichen Ermittlungen und Anklagen zu leiden. Aktivisten der Zivilgesellschaft äußeren Bedenken gegen Abhöraktionen und stellen fest, dass die Anzahl der von den Richtern der Republik Moldau genehmigten Abhöranfragen zunimmt (FH 2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Meinungs- und Pressefreiheit Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich gewährleistet. Die Gewährleistung der Pressefreiheit hat sich seit dem Jahr 2016 verschlechtert. Investigativen Journalisten wird der Zugang zu Daten über in der Öffentlichkeit stehende Beamte unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen erschwert. Kritische Medienvertreter werden gelegentlich mit Gewalt bedroht. Zu beobachten sind auch Fälle politisch motivierter Einschüchterungsversuche gegen unabhängige Journalisten. Fast alle reichweitenstarken Medien (v. a. Fernsehen) dienen als Sprachrohr politischer Parteien. Die Verbreitung russischsprachiger Medieninhalte ist aufgrund der niedrigeren Kosten und traditioneller Sehgewohnheiten weiterhin groß. Ein Mitte Februar 2018 in Kraft getretenes Gesetz verbietet die Übertragung von Nachrichten und Programmen mit politischem, analytischem oder militärischem Charakter aus Ländern, die nicht die Europäische Konvention für grenzüberschreitendes Fernsehen unterzeichnet haben. Dies ist in erster Linie gegen Russland gerichtet (sog. AntiPropaganda-Gesetz). Das Gesetz wurde von der Venedig-Kommission und der EU kritisiert, weil es das Grundrecht auf Information unverhältnismäßig einschränke. Die Abhängigkeit der Medien von oligarchischen Strukturen nimmt ständig zu. Es gibt noch einige wenige unabhängige Medien in Internet, Print und Fernsehen, allerdings mit geringem Marktanteil und nahezu keinen Werbeeinnahmen. Soziale Medien wie Blogs, Twitter und Facebook haben große Bedeutung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie unterliegen keiner Zensur (AA 29.10.2018). Die Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die Behörden respektieren dieses Recht aber nicht immer. Während die Printmedien unterschiedliche politische Ansichten und Kommentare äußern, kontrollieren oligarchische Firmengruppen die meisten Medien des Landes und verzerren Informationen zu ihrem Vorteil. Es gibt aber auch einige bemerkenswerte Ausnahmen. Die Regierung, politische Parteien und politische Persönlichkeiten besitzen oder subventionieren eine Anzahl von Zeitungen, die klar definierte politische Ansichten ausdrücken. Große Medien, die mit Führern politischer Fraktionen oder Oligarchen in Verbindung stehen, üben Druck auf kleinere Medien aus, was einige nahe an das wirtschaftliche Scheitern brachte und so prominente Journalisten veranlasste, einige oligarchische Medien zu verlassen. Diese Oligarchen überwachen streng die redaktionellen Inhalte der Medien in ihrem Besitz. Gesetzesänderungen des Jahres 2016 beschränken die Anzahl der Medien, die eine Person besitzen darf, auf zwei. Die Änderungen treten jedoch erst nach Ablauf der bestehenden Lizenzen in Kraft. Außerdem umgehen, Medienexperten zufolge, die Oligarchen diese Regelung, indem sie ihre Medien einfach unter dem Namen nahestehender Personen erneut registrieren. In vielen Fällen praktizieren Journalisten Selbstzensur, um Konflikte mit den Sponsoren oder Eigentümern ihrer Medien zu vermeiden. Journalisten äußerten Bedenken, dass das Datenschutzgesetz den Zugang von Journalisten zu Informationen einschränke. Einige Zeitungen praktizieren Selbstzensur und vermeiden kontroverse Themen, um zu vermeiden, dass Regierungsbeamte und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Verleumdungsklagen gegen sie anstrengen könnten, um sich für kritische Berichterstattung zu rächen (USDOS 20.4.2018). Mehr als 80% der Fernsehsender sind im Besitz von Personen aus dem Umfeld politischer Parteien. Etwa 70% des moldauischen Medienmarktes wird vom Chef der Demokratischen Partei, dem Oligarchen Vlad Plahotniuc kontrolliert. Journalisten werden von der Regierung unter Druck gesetzt, etwa durch verweigerten Zugang zu Informationen, öffentlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen bzw durch Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen. Dies führt zu Selbstzensur und Unterdrückung kritischer Berichterstattung. Einige Journalisten äußerten den Verdacht überwacht zu werden (FH 2019). Im Vorfeld der Parlamentswahlen vom Feber 2019 waren Journalisten in mindestens zehn Fällen Druck, (Todes-)Drohungen, Beleidigungen und körperlichen Übergriffen durch Politiker, Beamte und andere Personen ausgesetzt. Grund dürften nicht zuletzt einige Enthüllungsberichte zu Korruption im öffentlichen Bereich gewesen sein. Abgesehen spüren Journalisten wachsenden Druck des Werbemarktes, der in Moldau de facto von zwei großen Firmen kontrolliert wird welche mit den den beiden größten Parteien des Landes verbunden sind. 20% der Werbemittel werden der Sozialistischen Partei von Präsident Igor Dodon zugerechnet, 80% der Demokratischen Partei des Medienmoguls Vlad Plahotniuc. Unabhängige Medien überleben meist nur mit westlichen Spendenmitteln. Diese Politisierung der Medien hilft auch bei der Verbreitung von Desinformation und Propaganda (Fake News) (BI 24.1.2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BI - Balkan Insight (24.1.2019): Moldovan Journalists Under Unprecedented Fire Before Election, https://balkaninsight.com/2019/01/24/moldovan-journalists-under-unprecedented-fire-beforeelection-01-21-2019/, Zugriff 1.3.2019 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 1.3.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Versammlungsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert und in der Praxis meist gewährleistet (FH 2019). Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden (AA 29.10.2018). Die Zivilgesellschaft ist aktiv und engagiert, aber das öffentliche Vertrauen in NGOs ist begrenzt. So bleibt der tatsächliche Einfluss von NGOs auf die Gesetzgebung, trotz eigentlich guter legislativer Basis, praktisch begrenzt und der Dialog Regierung-NGOs hat seit der politischen Krise 2015 gelitten. Nichtsdestotrotz sind moldauische NGOs weiterhin sehr aktiv beim Monitoring der Aktivitäten und Reformen der Regierung (BS 2018). Verfassung und Gesetze sehen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Das Gesetz verbietet Organisationen, die gegen den politischen Pluralismus, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit oder die Souveränität und Unabhängigkeit oder territoriale Integrität des Landes eintreten. 2017 verunglimpften Regierungsbeamte und Mitglieder der parlamentarischen Mehrheit zunehmend die Rolle der Zivilgesellschaft im Land und charakterisierten regierungskritische Nichtregierungsorganisationen als politische Akteure, die verstärkt reguliert werden müssten. Der UN-Menschenrechtskommissar äußerte sich besorgt über die Strafverfolgung und Schikanierung von Anwälten, die Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vertreten. Nach Angaben des Kommissars haben u.a. auch Repressalien gegen NGOs Bedenken ausgelöst. Die zahlreichen Parteiwechsel im moldauischen Parlament seit den letzten Wahlen, sind Beispiele für korrupte Einflüsse auf das Parlament und den Kauf politischer Unterstützung. Mehr als ein Drittel der Abgeordneten vertritt nicht mehr jene Partei, für die sie gewählt worden sind. Seit den Kommunalwahlen 2015 haben zusätzlich Hunderte von Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern ihre Parteien verlassen. Lokale Amtsträger beschweren sich, dass die Regierung Oppositionsparteien angehörenden Bürgermeistern staatliche Mittel vorenthält und dass die Sicherheitsbehörden Oppositionsparteien angehörende lokale Amtsträger belästigen (USDOS 20.4.2018). Der NGO-Sektor in Moldau ist dynamisch. Die Regierung neigt jedoch dazu, deren Input zu Gesetzesinitiativen zu ignorieren und hat sie aus dem Prozess der Ausarbeitung politischer Konzepte ausgeschlossen (FH 2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Haftbedingungen Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter und Misshandlung in Gefängnissen steigt wieder an: 992
(2009); 633
(2015); 622
(2016); 639
(2017). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Republik Moldau im Jahr 2016 für schlechte Haftbedingungen und unmenschliche und herabwürdigende Behandlungen von Gefängnisinsassen kritisiert. Die zunehmende Verschärfung der ohnehin schon schlechten Haftbedingungen zielt darauf ab, andere missliebige Personen einzuschüchtern und abzuschrecken. Die Haftbedingungen in der Republik Moldau sind gekennzeichnet durch die den allgemein schlechten Lebensbedingungen entsprechenden Verhältnisse in den Haftanstalten, die allesamt an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. In der Republik Moldau gibt es keine einzige Haftanstalt, die auch nur annähernd EU-menschenrechtskonforme Haftbedingungen vorweisen kann. Die Verhältnisse in den Haftanstalten sind weit entfernt von EUStandards. Gemessen an den allgemeinen Lebensverhältnissen und -bedingungen insbesondere auf dem Lande müssen sie aber als landestypisch bezeichnet werden. Neben menschenunwürdigen Verhältnissen in den Haftanstalten berichten Menschenrechtsorganisationen immer wieder über Folter in den Gefängnissen. Besonders schlecht sind die Verhältnisse im Gefängnis Nr. 13 in Chisinau. Ausgelegt für 570 Häftlinge waren dort im Januar 2018 insgesamt 1069 Personen inhaftiert, unter anderem der ehemalige Premierminister Vlad Filat inhaftiert sind bzw. waren (AA 29.10.2018). Die Bedingungen in den meisten Gefängnissen und Haftanstalten sind weiterhin hart, ohne wesentliche Verbesserungen. Überbelegung ist ein Problem. Eine erhebliche Zunahme von Verhaftungen und fehlende Anwendung von Alternativen zur Haft, erhöhten die Überbelegung von Hafteinrichtungen auf 40%. Mit Stand 9. Jänner 2017 saßen 5.550 Personen in Gefängnissen und 2.106 in Untersuchungshaftanstalten, bei einer offiziellen Maximalkapazität von 6.274 Insassen für Gefängnisse und 2.380 für Untersuchungshaftanstalten. Aber Menschenrechtsbeobachter behaupten, dass die offizielle Maximalkapazität die erforderlichen Standards übersteigt. Die veraltete Infrastruktur in den meisten Gefängnissen erlaubt keine Trennung der Gefangenen nach den erforderlichen Mindeststandards, was zu anhaltender Gewalt unter den Insassen führt. Im Laufe des Jahres 2017 führten die Mitglieder der Anti-Folterabteilung der Ombudsstelle gemeinsam mit dem neu geschaffenen Rat für Verhütung von Folter 51 Präventivbesuche in elf Gefängnissen, 32 Untersuchungshafteinrichtungen, vier psychiatrischen Anstalten, drei psychoneurologischen Häusern und dem Nationalen Antikorruptionszentrum durch. Zu den wichtigsten festgestellten Mängeln gehören Überbelegung von Gefängnissen und Hafteinrichtungen, unzureichende Beleuchtung, schlechte hygienische Bedingungen, fehlende Trennung von minderjährigen Häftlingen von Erwachsenen, unzureichende Verpflegung, unzureichende medizinische Versorgung von Häftlingen, unzureichende Räumlichkeiten für Treffen mit Anwälten und mangelnde Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen. Hafteinrichtungen, die sich meist in den Kellern von Polizeistationen befinden, fehlt in der Regel Zugang zu natürlichem Licht, angemessener Belüftung und Abwasserentsorgung. Regierungsvorschriften zur Trennung von Tuberkulosekranken von den anderen Häftlingen, werden nicht immer eingehalten. Den Justizvollzugsanstalten fehlen angemessene Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, was zu Fällen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung führte. Interne Ermittlungsverfahren im Strafvollzug sind weiterhin schwach und Häftlinge haben weiterhin nur eingeschränkten Zugang zu Beschwerdemechanismen. Während Gefangene im Allgemeinen das Recht haben, bei den Justizbehörden Beschwerde einzureichen, berichteten einige Häftlinge von Zensur und Bestrafung durch Personal oder andere Insassen im Zusammenhang mit Beschwerden. Die Regierung erlaubt eine unabhängige Überwachung der Haftbedingungen durch lokale und internationale Menschenrechtsbeobachter und Gefängnisbeamte gestatteten den Beobachtern generell private Gespräche mit Insassen. Versuche von Amnesty International, des Ombudsmanns und Menschenrechts-NGOs, Häftlinge im Zusammenhang mit dem großen Bankbetrug von 2014 zu besuchen, waren häufig erfolglos. Im Jahr 2016 entschied das Verfassungsgericht, dass Strafverfolgungsbehörden Bürger nicht länger als jeweils 30 Tage mit Haftbefehl (in Summe nicht länger als 12 Monate) in Untersuchungshaft halten dürfen (USDOS 20.4.2018). Im Zuge eines Besuchs in ausgewählten moldauischen Gefängnissen kam das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats zu dem Schluss, dass informelle Hierarchien unter den Gefangenen weiterhin existieren und Gewalt unter den Häftlingen begünstigen, nicht zuletzt wegen des Mangels an Wachebeamten in moldauischen Gefängnissen. Beschwerden über Gewalt durch Gefängnispersonal gab es keine. Bezüglich der Haftbedingungen sind schlechter baulicher und hygienischer Zustand sowie Überbelegung in vielen Hafteinrichtungen ein Problem. Die Krankenreviere von zwei der besuchten Gefängnisse waren unterbesetzt, in einer Einrichtung gab es keinen Arzt mehr. In einer Einrichtung war das Röntgengerät schon seit einigen Monaten defekt weswegen es keine systematischen Tuberkulose-Untersuchungen gab. Verletzungen bei Häftlingen werden zwar immer der Gefängnisleitung weitergemeldet, aber die diesbezüglich Befunde sind oft oberflächlich bzw. enthalten keine Angaben zur Herkunft der Verletzungen. Untersuchungen werden auch regelmäßig vor Wachpersonal durchgeführt. In zwei der besuchten Gefängnisse gibt es die notwendige medizinische Behandlung für Insassen mit HIV und Hepatitis C, sowie die Möglichket zur Drogenersatztherapie (CoE 13.12.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung CoE - Europarat (13.12.2018): European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment: Report to the Government of the Republic of Moldova on the visit to the Republic of Moldova carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 5 to 11 June 2018, https:// www.ecoi.net/en/file/local/1454825/1226_1545136703_2018-49-in-eng-docx.pdf, Zugriff 28.2.2019 - USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Todesstrafe Die Todesstrafe ist in Moldau für alle Straftaten abgeschafft (AI 12.4.2018; vgl. AA 29.10.2018).Die Todesstrafe ist in Moldau für alle Straftaten abgeschafft (AI 12.4.2018; vergleiche AA 29.10.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (12.4.2018): Death Sentences and Executions 2017, https://www.ecoi.net/en/file/local/1429291/90_1523523827_act5079552018english.pdf, Zugriff 22.2.2019 Religionsfreiheit Von den rund 3,5 Mio. Einwohnern der Republik Moldau sind 90% orthodoxe Christen: Rund 90% davon gehören der Moldauisch-Orthodoxen Kirche (MOK) an, die restlichen 10 % der Bessarabisch-Orthodoxen Kirche (BOK). Erstere untersteht der Russisch-Orthodoxen Kirche, letztere der Rumänisch-Orthodoxen Kirche. 7% geben keine religiöse Bindung an. Die größten nicht-orthodoxen Gruppen sind mit je 15.000-30.000 Anhängern sind Baptisten, Zeugen Jehovahs und Pfingstbewegung. Zusammen weniger als 5% der Bevölkerung machen aus die Siebenten- Tags-Adventisten, evangelikale Christen, Katholiken, Lutheraner, Muslime, Juden uns Atheisten. Kleinere religiöse Gruppen sind Bahais, Molokanen, Messianische Juden, Presbyterianer, Mormonen, usw. Verfassung und Gesetze schützen die Rechte des Einzelnen auf freie Religionsausübung, und sie legen fest, dass religiöse Gruppen autonom und unabhängig vom Staat sind. Verboten sind nur die Verbreitung von Hass und religiöse Diskriminierung. Das Gesetz verweist jedoch auf die "besondere Bedeutung" der MOK für Geschichte und Kultur im Land hin. Seit Jänner 2018 kann jeder moldauische Steuerzahler 2% seiner Einkommenssteuer für entsprechend registrierte NGOs oder Religionsgemeinschaften spenden. Religiöse Gruppen unterliegen der Registrierungspflicht beim moldauischen Justizministerium. Auf Antrag des Ministeriums kann ein Gericht den Status als registrierte Gruppe suspendieren, wenn ihre Aktivitäten die Verfassung oder die Gesetze verletzen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, bzw. wegen politischer Betätigung. Erst die Registrierung gibt den religiösen Gruppen den legalen Status und erlaubt ihnen den Bau von Kirchen, den Besitz von Grundstücken, Friedhöfen, die Veröffentlichung religiöser Literatur, die Anhäufung von Besitz, Eröffnung von Bankkonten und Anstellung von Mitarbeitern und befreit die Gruppe von Steuern auf Besitz und Land. Der Antidiskriminierungsrat, eine unabhängige, vom Parlament besetzte Institution, ist mit der Prüfung von Beschwerden wegen Diskriminierung, einschließlich religiöser Diskriminierung befasst und kann entsprechende Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. 2017 registrierte das Justizministerium 38 religiöse Organisationen, meist Unterorganisationen existierender Gruppen. Es wurden keine Anträge aus Registrierung abgelehnt. Religiöse Minderheiten berichten von verschiedenen Schwierigkeiten, wie mangelnder Toleranz, Beleidigungen und Diskriminierung beim Versuch Gotteshäuser zu bauen oder zu kaufen. Es gab isolierte Fälle von Diskriminierung, Vorurteilen und Vandalismus (USDOS 29.5.2018). Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit und der Staat hat keine Autorität in Glaubensfragen, jedoch räumt er der Moldauisch-Orthodoxen Kirche einen besonderen Status ein (FH 2019). In der Republik Moldau sind über 2.600 weitere religiöse Organisationen registriert. Die Angehörigen religiöser Minderheiten (insbesondere Juden und Muslime) beschweren sich über Probleme mit kommunalen öffentlichen Behörden (z. B. Schwierigkeiten bei der Durchführung von Veranstaltungen oder Schaffung von Hindernissen durch die Bürgermeister beim Bau von Gotteshäusern) (AA 29.10.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (29.5.2018): 2017 Report on International Religious Freedom - Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436859.html, Zugriff 22.2.2019 Ethnische Minderheiten In der Republik Moldau leben alle Volks- und sozialen Gruppen im Alltag friedlich zusammen. Diskriminierung oder gar Repressionsmaßnahmen gegen einzelne Gruppen werden weder von Parteien noch von besonderen gesellschaftlichen Gruppierungen propagiert. Eine nach Hautfarbe, Herkunft, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe unterscheidende diskriminierende Gesetzgebung gibt es in der Republik Moldau nicht. Das im Januar 2013 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen verschiedenster Art, u. a. aufgrund von Religion. Nicht umfassend enthalten ist Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Der Auswertung der Volkszählung aus dem Jahr 2014 zufolge bezeichnen sich 75,1% der Einwohner als Moldauer, 7% als ethnische Rumänen, 6,6% als Ukrainer, 4,6% als Gagausen, 4,1% als Russen, 1,9% als Bulgaren und 0,3% als Roma. Die nationalen Minderheiten sind durch die Verfassung geschützt und haben das Recht der Aufrechterhaltung und Pflege ihrer Sprache und Kultur. Die Sprache der Minderheiten ist in der Regel Russisch, das auch als Sprache der interethnischen Kommunikation in der Verfassung festgeschrieben ist. In den Siedlungsgebieten der Minderheiten mangelt es häufig an muttersprachlichem Unterricht, sodass Schüler, die Ukrainisch, Gagausisch oder Bulgarisch lernen möchten, russischsprachige Schulen besuchen müssen, die wiederum Kindern aus Minderheiten nur unzureichende Möglichkeiten bieten, die Staatssprache (Rumänisch bzw. "Moldauisch") zu erlernen. Die Minderheit der Gagausen (126.010 Personen lt. Volkszählung 2014) genießt weitgehende Autonomierechte. Teile der moldauischen Gruppe der Roma (9.323 Personen lt. Volkszählung 2014) zählen zu der am meisten marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe (geringer Bildungsstand, begrenzter Zugang zur Gesundheitsversorgung, höhere offizielle Arbeitslosenrate), wobei eine gezielte Benachteiligung durch andere Bevölkerungsgruppen nicht vorliegt. Im November 2017 hat die Regierung den Aktionsplan zur Strategie zur Konsolidierung der interethnischen Beziehungen für die Jahre 2017-2027 verabschiedet. Bei dessen Umsetzung stellt sich neben mangelndem politischen Willen vieler Ministerien die Finanzierung als problematisch dar (AA 29.10.2018). Es gibt verschiedene Minderheiten in der Republik Moldau, die in ihrer großen Mehrheit Russisch als Sprache der interethnischen Kommunikation nutzen (neben Russen auch Ukrainer, Bulgaren und Gagausen). Der kulturelle Einfluss der russischen Sprache ist weiterhin groß (Verkehrs- und Wirtschaftssprache, Film, Fernsehen) (AA 3.2018b). Die ethnische Vielfalt der Republik Moldau und die Wahrung der verfassungsmäßig zugesicherten Minderheitenrechte spiegeln sich in vielen Bereichen des kulturellen Lebens wider. In Primar- und Sekundarschulen beispielsweise bestimmt sich die Unterrichtssprache nach der ethnischen und sprachlichen Zusammensetzung der Schülerschaft. Darüber hinaus gibt es Schulen, an denen ausschließlich in einer Minderheitensprache gelehrt wird. Die interethnischen Beziehungen sind weitestgehend stabil (AA 3.2018d). Kein Gesetz beschränkt die Teilnahme von Minderheiten am politischen Prozess und Minderheiten nehmen in der Praxis daran teil. Das Gesetz sieht Sanktionen gegen politische Parteien vor, die diskriminierende Botschaften verbreiten. Trotz eines Rückgangs der gemeldeten Fälle von Diskriminierung, sind Roma weiterhin eine der am stärksten gefährdeten Minderheitengruppen im Land und sehen sich einem höheren Risiko der Marginalisierung, der Unterrepräsentierung, von Analphabetismus und von sozialen Vorurteilen ausgesetzt. Roma haben ein niedrigeres Bildungsniveau, einen eingeschränkteren Zugang zu medizinischer Versorgung und höhere Arbeitslosenquoten als die allgemeine Bevölkerung. Roma-Frauen sind besonders anfällig für soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule und nur jedes fünfte die Vorschule. Roma-Vertretern zufolge liegt das an Armut und Angst vor Diskriminierung. Etwa 60 Prozent der Roma-Familien leben in ländlichen Gebieten. Einige RomaGemeinschaften haben weder fließendes Wasser, noch sanitäre Anlagen und Heizungen. Weiteren Probleme von Roma sind der Mangel an medizinischen Notfalldiensten in abgelegenen Siedlungen, ungerechte oder willkürliche Behandlung durch Gesundheitsdienstleister, mangelnde Krankenversicherung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Nach den jüngsten Statistiken sind nur 21 % der Roma berufstätig. Diskriminierung im Beruf aufgrund von Minderheitenstatus kommt vor (USDOS 20.4.2018; vgl. AI 22.2.2018).Siedlungen, ungerechte oder willkürliche Behandlung durch Gesundheitsdienstleister, mangelnde Krankenversicherung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Nach den jüngsten Statistiken sind nur 21 % der Roma berufstätig. Diskriminierung im Beruf aufgrund von Minderheitenstatus kommt vor (USDOS 20.4.2018; vergleiche AI 22.2.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018b): Außenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202836, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018d): Bildung und Kultur, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202840, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1425530.html, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zwar durch die Verfassung garantiert, aber noch nicht gesellschaftliche Realität. Ein im April 2016 verabschiedetes Gleichstellungsgesetz sieht die Einführung einer Frauenquote in Höhe von 40% bei Regierung und politischen Parteien vor. Im März 2017 hat die Regierung die Gleichstellungs-Strategie 2017-2021 sowie einen Aktionsplan zu deren Umsetzung verabschiedet. Frauen verdienen im Durchschnitt 14,5% weniger als Männer. Führungspositionen sind zu 53,2% männlich und zu 46,8% weiblich besetzt. Eine diskriminierende Gesetzgebung gibt es nicht. Besonders in ländlichen Gebieten ist häusliche Gewalt ein weit verbreitetes Problem. Im Jahr 2018 hat die Regierung die Nationale Strategie für die Vorbeugung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und in der Familie sowie einen Aktionsplan für den Zeitraum 2018-2023 beschlossen. Es gibt mehrere Hilfszentren sowohl in Chisinau als auch in anderen Städten, in denen Frauen und gegebenenfalls ihre Kinder Zuflucht finden und sich rechtlich beraten lassen können (AA 29.10.2018). Kein Gesetz beschränkt die Teilnahme von Frauen am politischen Prozess und Frauen nehmen in der Praxis daran teil. Das Gesetz kriminalisiert Vergewaltigung in der Ehe. Vergewaltigung ist weiterhin ein Problem, und es gab keine spezifischen staatlichen Präventionsmaßnahmen. In den ersten drei Monaten des Berichtsjahres registrierte die Polizei 58 Fälle von Vergewaltigung. Berichten zufolge handhaben Polizei und Gerichte Fälle von Vergewaltigung suboptimal, was der Kooperation der Opfer abträglich ist. Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als Straftat und bietet auch Mechanismen zur Erlangung von einstweiligen Verfügungen gegen Täter. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre Haft. Bis September 2017 leitete die Polizei 1.583 Ermittlungen in Fällen von häuslicher Gewalt ein. Von März bis Dezember erließen die Gerichte 799 Schutzbefehle. Im September 2017 waren 3.859 Aggressoren im Polizeiregister verzeichnet, 3.678 davon Männer; 181 Frauen. Laut verschiedenen NGOs und UNICEF hängt die Wirksamkeit von Schutzbefehlen von der Haltung der Behörden ab. Die Nichtregierungsorganisation La Strada betreibt eine Hotline für Opfer häuslicher Gewalt, die psychologische und rechtliche Hilfe und Folgemaßnahmen bietet. Der Zugang zu solcher Hilfe ist jedoch für einige Opfer schwierig. Beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt wurden Fortschritte erzielt. Das Innenministerium setzte die Ausbildung von Polizeibeamten fort, die Fälle von häuslicher Gewalt behandeln. 2017 wurden mehr als 200 Richter, Kriminalbeamte und Staatsanwälte von NGOs in Sachen Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt ausgebildet. Sexuelle Belästigung bleibt ein häufiges Problem. Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für sexuelle Belästigung vor, die von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen. NGOs zufolge haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Behandlung von Fällen sexueller Belästigung stetig verbessert. (USDOS 20.4.2018). Im Feber 2017 hat Moldau das Übereinkommen des Europarats über Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet. Die Ratifizierung steht noch aus. Im April 2017 hat die Regierung eine neue nationale Gleichstellungsstrategie 2017-2021 verabschiedet, die nun umgesetzt werden muss. (EC 3.4.2018) Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung EC - European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Kinder Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern scheitert meist an fehlenden finanziellen Mitteln. Missbrauch von Kindern (sexueller Missbrauch, physische und psychische Gewalt, Verwahrlosung und Kinderarbeit) stellt nach wie vor ein Problem dar. Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen zur Kinderarbeit werden nicht ausreichend umgesetzt. In ländlichen Gebieten, wo Kinder häufig zur Feldarbeit herangezogen werden, ist es für die staatlichen Kontrollstellen schwierig, verbotene Kinderarbeit von familiärer Hilfeleistung abzugrenzen. 2017 nahm die Zahl der illegal außer Landes gebrachten Kinder laut eines Polizeiberichten um 55 % zu. Die Kinder werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung außer Landes geschafft, um zu betteln oder einer illegalen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Laut Ombudsmann für Kinderrechte gab es auch 2017 wieder Fälle von Kinderprostitution, bei denen Kinder in Waisenhäuser missbraucht wurden (letztere größere Skandale 2011, 2013 und 2017). 2017 wurden mehrere staatliche Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Kindesmissbrauch durchgeführt. Es gibt mehrere Zentren, in denen minderjährige Kinder aufgenommen werden können. Das größte ist das Tageszentrum des Generalkommissariats der Polizei. Neben repatriierten Kindern werden dort auch Straßenkinder und Kinder ohne elterliche Sorge und Aufsicht betreut. Das Zentrum besteht seit dem Jahr 2002 und unterstützt jährlich etwa 1.500 Kinder. Daneben gibt es noch weitere Einrichtungen zur Rehabilitierung und dem Schutz von Kindern, nicht nur in Chisinau ,sondern auch in Soroca, Balti und Taraclia (AA 29.10.2018). Die Registrierung der Geburt ist für alle Bürger kostenlos. Das Fehlen von Registrierungszertifikaten ist insbesondere in ländlichen Gebieten und in Roma-Familien weiterhin ein Problem. Beobachter schätzten, dass mehr als 1.000 Kindern diese Dokumente fehlen. Es herrscht kostenlose Schulpflicht bis zur neunten Schulstufe. Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule und nur jedes fünfte besucht die Vorschule. Obwohl das Gesetz Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern verbietet, ist Kindesmisshandlung weiterhin ein Problem. Eine Sondereinheit für Minderjährige und Menschenrechte in der Generalstaatsanwaltschaft ist für diese Fälle zuständig. Die Staatsanwaltschaft berichtet, dass im Jahr 2016 1.029 Kinder Opfer verschiedener Straftaten wurden, darunter 211 Fälle von sexuellem Missbrauch und 75 Fälle von häuslicher Gewalt. In den ersten sechs Monaten des Jahres leitete die Generalstaatsanwaltschaft 579 Strafsachen ein, in denen 625 Kinder als Opfer betrachtet wurden. Nach Angaben des Bildungsministeriums wurden in der ersten Hälfte des akademischen Jahres 2016/17 5.642 Fälle von Gewalt gegen Kinder registriert, darunter körperliche Gewalt (2.866 Fälle), psychische Gewalt (1.306 Fälle), Vernachlässigung (1.278 Fälle), Kinderarbeit (167 Fälle) und sexueller Missbrauch (25 Fälle). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 16 Jahre für Mädchen und 18 Jahre für Burschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über Kinderehen. Laut UNICEF sind etwa 10% der Kinder im Land sexuellem Missbrauch ausgesetzt. 2017 waren 1.119 Kinder in staatlichen Wohneinrichtungen untergebracht, darunter 476 Kinder mit geistiger Behinderung, 377 Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge und 266 Kinder mit sensorischen Behinderungen. Kinder in Heimen sind einem höheren Risiko von Arbeitslosigkeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und Selbstmord ausgesetzt als ihre Altersgenossen in Familien. Im Jahr 2016 kritisierten die NGO La Strada und die Anti-Gewalt-Koalition von Nichtregierungsorganisationen den Mangel an staatlichem Handeln im Zusammenhang mit dem Problem der Straßenkinder. Rechtsschutzmechanismen für Straßenkinder sind nicht funktionstüchtig (USDOS 20.4.2018). Der Aktionsplan 2016-2020 für die Strategie zum Schutz von Kindern ist nicht vollständig mit Mitteln ausgestattet und noch nicht vollständig in Sekundärgesetzgebung und institutionellen Mechanismen umgesetzt. Die Notwendigkeit, die Deinstitutionalisierungsreform zum Abschluss zu bringen, wurde 2017 durch mehrere Fälle von Kindesmissbrauch in Einrichtungen offensichtlich (EC 3.4.2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung EC - European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Homosexuelle Homosexualität ist in der Republik Moldau nicht strafbar, im Alltag jedoch weitgehend tabuisiert. Das im Januar 2013 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung verschiedenster Art, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist jedoch nicht umfassend enthalten. Effektive Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gibt es nicht. Derartige Diskriminierungsverbote sind im Gleichstellungsgesetz nicht umfassend geregelt. Seit 2013 finden jährlich unter Polizeischutz "Gay Pride Marches" statt. Die orthodoxe Kirche veranstaltet regelmäßig Gegendemonstrationen dazu, aus der heraus die Teilnehmer der Parade mit Eiern o. ä. beworfen werden. Bei der 6. Parade "ohne Angst" im Mai 2018 sorgte die Polizei für die Sicherheit der Teilnehmer, sodass die Parade erstmals nicht abgebrochen werden musste. Der Zug erreichte friedlich und ohne Vorfälle das Ziel. In Einzelfällen klagen Homosexuelle darüber, von der Polizei mit der Drohung der Enthüllung ihrer sexuellen Orientierung zu Geldzahlungen erpresst worden zu sein (AA 29.10.2018; vgl. USDOS 20.4.2018).6. Parade "ohne Angst" im Mai 2018 sorgte die Polizei für die Sicherheit der Teilnehmer, sodass die Parade erstmals nicht abgebrochen werden musste. Der Zug erreichte friedlich und ohne Vorfälle das Ziel. In Einzelfällen klagen Homosexuelle darüber, von der Polizei mit der Drohung der Enthüllung ihrer sexuellen Orientierung zu Geldzahlungen erpresst worden zu sein (AA 29.10.2018; vergleiche USDOS 20.4.2018). Die Rechte sexueller Minderheiten sind immer noch nicht vollständig durchgesetzt, aber sie sind gesetzlich geschützt. Hassrede gegen LGBT-Personen ist verbreitet und geht nicht nur von religiösen Führern aus, sondern auch von einflussreichen Politikern. Hassverbrechen werden selten gemeldet und wenn überhaupt nur halbherzig untersucht und in der Regel als Rowdytum qualifiziert. Die moldauische LGBT-Gemeinschaft genießt ebenfalls ein formales Versammlungsrecht, aber ihre Paraden und Demonstrationen sind immer aggressiven Gegendemonstrationen ausgesetzt, organisiert von Vertretern der orthodoxen Kirche und konservativen politischen Parteien. Die Behörden sind in der Regel nicht in der Lage, umfassende Sicherheit für die Teilnehmer einer solchen Veranstaltung zu garantieren und drängen oft darauf, dass die Demonstrationen an weniger öffentlichen Plätzen stattfinden (BS 2018). Ein LGBT-Marsch musste 2017 von der Polizei wegen Gegendemonstrationen abgekürzt werden. 2018 kam es bei dem Marsch zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Gegendemonstranten (FH 2019). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Bewegungsfreiheit Die Gesetze garantieren Reisefreiheit innerhalb und außerhalb des Landes und die moldauischen Behörden respektieren diese Rechte generell. Obwohl die Bürger im Allgemeinen frei reisen und in das Land zurückkehren können, gab es einige Einschränkungen bei der Auswanderung. Vor der Auswanderung verlangt das Gesetz, dass alle ausstehenden finanziellen Verpflichtungen mit anderen Personen oder juristischen Personen beglichen werden. Die Regierung setzt diese Anforderung aber nicht streng durch. Das Gesetz sieht auch vor, dass nahe Verwandte, die finanziell von einem potenziellen Auswanderer abhängig sind, zustimmen müssen, bevor der potenzielle Auswanderer das Land verlassen darf. Die Behörden setzen auch dieses Gesetz nicht durch (USDOS 20.4.2018). Das Gesetz schützt die Personenfreizügigkeit im Inland und Ausland und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Es gibt keine formellen Einschränkungen für das Recht, den Arbeits- oder Ausbildungsort zu wechseln (FH 2019). Quellen: -Strichaufzählung FH - Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 4.3.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Grundversorgung und Wirtschaft Die Republik Moldau hat eine in weiten Teilen freie Marktwirtschaft. Als Teil des Assoziierungsabkommens mit der EU ist die Einrichtung einer Vertieften und Umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area - DCFTA) vereinbart worden. Diese Freihandelszone sieht die schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an die der EU vor und ermöglicht eine enge Anbindung an den EU-Binnenmarkt. Die Republik Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas. Die EU ist größter Handelspartner. Die Republik Moldau ist aber weiterhin in hohem Maß auf Russland als Energielieferant und wichtigem Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse sowie Rücküberweisungen dort lebender Gastarbeiter angewiesen. 48,8% der Beschäftigten arbeiteten 2017 im Dienstleistungssektor, 35,2% in der Landwirtschaft und 16% in der Industrieproduktion sowie Bauwirtschaft. Die Republik Moldau rangiert beim Human Development Index
(2016)auf Rang 107 von 188 Ländern. Das Stadt-Land-Gefälle ist beträchtlich. In den meisten Dörfern fehlt der Anschluss an das Wasser- und Abwassersystem, Straßen und Wege sind oft unbefestigt. Eltern gehen vielfach als Arbeitsmigranten ins Ausland und lassen Kinder und alte Menschen zurück. Die Rücküberweisungen der fast 1.000.000 Auslands-Moldauer belaufen sich auf ein Viertel des BIP. Die Arbeitslosenrate wurde für 2017 mit 3,2 % angegeben. Diese Zahl berücksichtigt weder die Migranten noch die erhebliche Schattenwirtschaft. Das monatliche Durchschnittsgehalt von knapp 270 Euro reicht zum Leben nicht aus. In den Dörfern wird daher häufig Subsistenzwirtschaft betriebenund in den Städten sind Mehrfach- und Gelegenheitsjobs die Regel (AA 3.2018e). Die Schattenwirtschaft macht 30% des Bruttosozialprodukts aus. Rund 30% der arbeitenden Bevölkerung sind im informellen Sektor tätig und mehr als die Hälfte dieser Jobs findet sich in der Landwirtschaft (USDOS 20.4.2018). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist unter normalen Umständen sichergestellt. Sozialhilfe für bedürftige Personen wird nicht gewährt. Bedürftige können sehr geringe Zuschüsse zu den Heizkosten beantragen und Alleinerziehende (Mütter) können ebenfalls sehr geringe Zuschüsse zum Kindesunterhalt beantragen. Es gibt keine nennenswerte staatliche Unterstützung bei der Wohnungssuche. Arbeitslose können sich bei Arbeitsbörsen anmelden und erhalten bis zu maximal 9 Monaten geringe Unterstützung (AA 29.10.2018). Moldau verfügt über ein Sozialsystem, für das alle Beschäftigten Beiträge einzahlen. Zusätzlich gibt es eine vom Staat gewährte Komponente an Sozialhilfen. Es gibt Renten für Pensionisten, Hinterbliebene und Behinderte, Leistungen für Krankheit, Mutterschaft und Pflege, Leistungen bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit und Familienbeihilfen. Der Zugang zu den Leistungen richtet sich immer entweder nach dem Alter, gearbeiteten Jahren, Grad der Behinderung usw. (SSA 9.2018). Laut amtlicher Statistik aus dem Jahr 2015 verfügt Moldau über eine aktive Bevölkerung von 1.265.600. Es ist nicht klar, welcher Prozentsatz der Bevölkerung tatsächlich vom Sozialsystem erfasst wird. 2015 erhielten 279.330 Personen Krankengeld und 679.877 Altersrenten. Es kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen für Arbeitslose und Rentner nicht ausreichend sind. Bei der Sozialhilfe gab es Verbesserungen, aber auf niedrigem Niveau (CoE 1.2018). Die Effizienz des moldauischen Sozialhilfesystems ist aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Landes weiterhin sehr eingeschränkt. Dabei sind die Rentenzahlungen niedrig (im Durchschnitt nicht mehr als 65 USD pro Monat, was etwa 10 USD unter dem moldauischen Existenzminimum liegt). Das Niveau der Arbeitslosenunterstützung ist ebenfalls unzureichend und entspricht der durchschnittlichen Rente. Die Situation von Rentnern ist sehr schlecht, da 89% der Rentner erklären, dass ihr Einkommen entweder nicht ausreichend ist , um die Grundbedürfnisse zu decken, oder nur die absolut notwendigen Ausgaben erlaubt (BS 2018). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018e): Republik Moldau, Wirtschaft, https://www.auswaertiges-amt.de/ de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/201934, Zugriff 22.2.2019 - BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung CoE - Council of Europe - European Committee of Social Rights (ECSR) (1.2018): European Committee of Social Rights Conclusions 2017; Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1425569/1226_1519804343_cr-2017-mda-eng.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung SSA - US Social Security Administration (9.2018): Social Security Programs Throughout the World, Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1447001/1788_1539767421_moldova.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung USDOS - US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Medizinische Versorgung Es gibt eine staatliche beitragsfinanzierte Pflicht-Krankenversicherung, die auch (gegen Zahlung einer jährlichen Versicherungsgebühr) die Behandlung nicht erwerbstätiger Personen übernimmt. Die Dienstleistungen im staatlichen Gesundheitswesen sind grundsätzlich für Moldauer umsonst und jegliche Form der Bestechung ist unter Strafe gestellt. In der Praxis jedoch sind Extrazahlungen die Regel, um z. B. Zugang zu bestimmten Untersuchungen/Eingriffen zu erhalten oder diesen Zugang zu beschleunigen. Ebenso ist die freie Arztwahl tatsächlich nur gegen entsprechende Zahlung möglich. Für derartige Zahlungen sind Quittungen natürlich nicht erhältlich. Sie sind somit auch nicht erstattungsfähig. Andere Leistungen wie z. B. zahnmedizinische Prophylaxen bzw. Behandlungen werden durch die staatliche Pflichtversicherung erst gar nicht abgedeckt. Behandlungsmöglichkeiten in den staatlichen und privaten Krankenhäusern sind nicht mit dem westeuropäischen Standard vergleichbar. In ländlichen Gebieten existiert bestenfalls eine eingeschränkte Grundversorgung. Keine Klinik kann ein umfassendes Behandlungspaket anbieten; angeboten wird sowohl von staatlichen als auch Privatkliniken vielmehr nur in Teilbereichen Medizin auf hohem Niveau, wobei dieser Service gelegentlich an die Fachkompetenz einzelner Ärzte gebunden ist und somit nicht für die gesamte Klinik gilt. Die Versorgung mit Medikamenten ist nicht überall gesichert. Auch in der Hauptstadt kommt es gelegentlich zu Engpässen. Staatliche Preisvorgaben haben in der Vergangenheit zu einem Rückzug vieler ausländischer Arzneimittelhersteller vom moldauischen Markt geführt. Die gezielte persönliche Einfuhr von Medikamenten aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich (AA 29.10.2018). Die Verfassung von 1994 garantiert das Recht auf Gesundheit und eine kostenlose Basisbehandlung durch den Staat. 2001 wurde die verpflichtende Krankenversicherung geschaffen und 2004 landesweit eingeführt. Die staatliche Garantie eines universellen Zugangs zu medizinischer Basisversorgung wurde überarbeitet und durch die verpflichtende Krankenversicherung ergänzt. Die primäre Gesundheitsversorgung in Moldau basiert auf den familienmedizinischen Zentren und Gesundheitszentren, mit Ordinationen und Gesundheitsbüros in den ländlichen Gegenden. Seit Anfang 2008 sind diese verwaltungstechnisch autonom, davor unterstanden sie dem nächstgelegenen Bezirkskrankenhaus. Die sekundäre Versorgung umfasst spezialisierte ambulante und stationäre Behandlung in Bezirks- und städtischen Krankenhäusern. In Chisinau gibt es davon unabhängige spezialisierte ambulante Betreuung durch örtliche medizinische Vereinigungen. In jedem Bezirk gibt es darüber hinaus notfallmedizinische Einrichtungen (Ambulanzdienste) des Gesundheitsministeriums. Die medizinischen Einrichtungen der tertiären Versorgung bieten spezialisierte und hochspezialisierte medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung. Sie befinden sich fast alle in Chisinau und unterstehen dem Gesundheitsministerium. Alle drei Organisationsebenen haben Verträge direkt mit der verpflichtenden Krankenversicherung. Viele medizinische Dienste werden von Privaten angeboten, vor allem Spezialambulatorien, diagnostischen Labors, Apotheken usw. Diese können Verträge mit der Versicherung haben. Es gibt parallel eine ganze Reihe von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen anderer Ministerien, die deren Budgets unterliegen aber auch Verträge mit der Versicherung haben können. Eine große Zahl an NGOs, welche auf dem Gesundheitssektor aktiv sind, arbeiten vor allem in den Bereichen HIV/AIDS bzw. TuberkuloseEindämmung und in der Kindergesundheit. Sie arbeiten mit an der Formulierung von Gesundheitspolitik und beim Monitoring der Umsetzung von Gesundheitsreformen. Die Ausgaben für das Gesundheitssystem sind relativ niedrig. Das Basispaket der verpflichtenden Krankenversicherung umfasst grundlegende Versorgung von Erkrankungen, eine kurze Liste von Medikamenten, welche übernommen werden; Notfallversorgung; primäre, sekundäre und tertiäre (auch Rehabilitation) medizinische Versorgung; Zahnbehandlung; Krankentransport; Laborleistungen; Heimpflege und palliative Pflege. 2012 wurde das Paket um neue immunologische, radiologische und nuklearmedizinische Behandlungen erweitert. Diese Behandlungen werden gewährt, wo medizinisch nötig. 2011 scheiterte der Versuch der Regierung einen Selbstbehalt für Arztbesuche einzuführen. Out-of-pocket-Zuzahlungen gibt es in Form von Direktzahlungen und informellen Zahlungen. Schätzungen aus dem Jahr 2011 gingen davon aus, dass der Anteil an Zuzahlungen in Spitälern bei 58% lag. Bei Unversicherten liegen die Zahlen höher. Leistungen, die nicht unter die verpflichtende Krankenversicherung fallen, müssen direkt bezahlt werden, mehrheitlich sind das Medikamente und zahnmedizinische Leistungen. Out-ofpocket-Zuzahlungen sind vor allem bei Medikamenten recht hoch, was die Regierung veranlasste, den Preisregulierungsmechanismus für Medikamente zu ändern. Informelle Zahlungen (also Bestechung für mehr, bessere oder schnellere Leistungen) betreffen einer Umfrage zufolge in Spitälern 37,9% der Patienten. Diese leisteten informelle Zahlungen an Krankenhauspersonal (durchschnittlich USD 100,-). In ländlichen Gebieten waren es 40,8% der Patienten. Am häufigsten waren die informellen Zahlungen in der tertiären medizinischen Versorgung (48,4%). Nach Fachgebieten geordnet waren informelle Zahlungen in Geburtseinrichtungen (71%) am häufigsten, gefolgt von der Chirurgie (50,9%). Von den versicherten Patienten tätigten 36,8% informelle Zahlungen, von den Unversicherten hingegen 45,5%. Das Gesundheitsministerium ist bestrebt dieses Phänomen zurückzudrängen. Das Netzwerk öffentlicher Gesundheitseinrichtungen in Moldau besteht aus dem Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit in Chisinau, zwei städtischen Zentren für öffentliche Gesundheit in Chisinau und Balti, und 34 Bezirkszentren für öffentliche Gesundheit, zuzüglich sieben Zentren für öffentliche Gesundheit anderer Ministerien welche parallel bestehen. Das Netzwerk der Labors besteht aus physikalischen, chemischen, mikrobiologischen, parasitologischen und radiologischen Labors bis hinunter auf die Bezirksebene. Einer Umfrage zufolge sind 80,2% der Moldauer mit den Leistungen ihrer Krankenhäuser zufrieden, aber 53,4% äußerten Kritik an den Zuzahlungen. Wartezeiten sind relativ kurz. 75% fühlen sich über die Behandlung gut informiert und auf dem Laufenden gehalten. 28% haben das Gefühl, die Krankenversorgung habe sich verbessert, 10% meinen das Gegenteil und 30% sehen keine Änderung. Die Sterblichkeit ist in Moldau für europäische Verhältnisse hoch, jedoch im internationalen Kontext niedrig. Die Häufigkeit von Tuberkulose, insbesondere multiresistenter TB, ist ein Problem. Arbeitslose müssen sich arbeitslos melden und erhalten dann für sechs Monate Arbeitslosengeld und Krankenversicherung. Viele Roma haben Probleme mit der verpflichtenden Krankenversicherung, weil sie nicht über die für den Zugang nötigen Identitätsdokumente verfügen oder in entlegenen Gegenden leben (WHO 2012). Das moldauische Gesundheitssystem zielt auf universellen und kostenlosen Zugang zu bestimmten Behandlungen (Grundversorgung, vorklinische Notfallversorgung, Behandlung von Tuberkulose, AIDS und Krebs), egal ob der Patient versichert ist oder nicht. Die Pflichtversicherung deckt Angestellte und Selbstständige auf der Grundlage von Beiträgen ab, bestimmte andere Personengruppen sind automatisch abgedeckt (Kinder, Studenten, Schwangere und Wöchnerinnen und Mütter von vier oder mehr Kindern, Menschen mit Behinderungen, Rentner, formal arbeitslos gemeldete Personen, pflegende Angehörige und Sozialhilfeempfänger). Es ist nicht klar, welcher Prozentsatz der Bevölkerung tatsächlich vom Gesundheitssystem erfasst wird (CoE 1.2018). Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist nach wie vor extrem unterfinanziert und der Großteil der Bevölkerung ist gezwungen private Mittel zu verwenden, um angemessene Pflege zu erhalten. Das fördert Korruption bei medizinischem Personal (BS 2018). Die Umstrukturierung der öffentlichen Gesundheitsdienste ist in vollem Gange, einschließlich einer formellen Entscheidung zur Einrichtung einer Nationalen Gesundheitsbehörde. Ein aktualisiertes Konzept zur Krankenhausregionalisierung wurde vorgelegt, es gab aber keine Fortschritte bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Moldau beteiligt sich am EU-Gesundheitsprogramm 20142020 (EC 3.4.2018). Die Verteilungsungleichheit zwischen Stadt und Land, auch im Bereich der Gesundheitsversorgung, gibt Anlass zur Besorgnis. Die jüngsten Dezentralisierungsmaßnahmen der Regierung haben das Problem eher verschärft, da die Gemeinden unterschiedlich leistungsfähig sind. Die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit sinken, Korruption ist im Gesundheitssektor weit verbreitet. Durch Abwanderung fehlt gut ausgebildetes medizinisches Personal. Von der obligatorischen Krankenversicherung werden rund 20 Prozent der Bevölkerung nicht abgedeckt. Die allgemeine Qualität der Gesundheitsdienstleistungen ist schlecht und es gibt keine Monitoringmechanismen für öffentliche Gesundheitseinrichtungen. Roma, Behinderte, HIV/AIDS-Kranke, Flüchtlinge/Asylwerber und andere benachteiligte und marginalisierte Personen und Gruppen sind beim Zugang zu Gesundheitsversorgung diskriminiert. HIV/AIDS verbreiten sich zusehends, ebenso die Tuberkulose, vor allem die mehrfach medikamentenresistente Tuberkulose. Drogenkonsumenten sind Berichten zufolge gelegentlich einer Zwangsbehandlung in Verbindung mit Inhaftierung unterzogen, während die internationale Finanzierung für Drogenprogramme zurückgeht (UN CESCR 19.10.2017). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung CoE - Council of Europe - European Committee of Social Rights (ECSR) (1.2018): European Committee of Social Rights Conclusions 2017; Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1425569/1226_1519804343_cr-2017-mda-eng.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung EC - European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 -Strichaufzählung UN CESCR - UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (19.10.2017): Concluding observations on the third periodic report of the Republic of Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1416373/1930_1508916285_g1732326.pdf, Zugriff 5.3.2019 -Strichaufzählung WHO - Weltgesundheitsorganisation
(2012): Health Systems in Transition, Vol. 14, No. 7 2012, Republic of Moldova. Health system review, http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0006/178053/HiT-Moldova.pdf?ua=1, Zugriff 24.5.2018 Rückkehr Nach vorliegendenden Erkenntnissen müssen aus Deutschland oder anderen Staaten rückgeführte moldauische Staatsangehörige nicht damit rechnen, bei ihrer Rückkehr in die Republik Moldau festgenommen, misshandelt oder sonstigen staatlichen Maßnahmen ausgesetzt zu werden. Abgesehen von einem Pilotprojekt in der Hauptstadt zur Notunterbringung gibt es keine weiteren Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um einen Dienst beim Republikanischen Asylheim für Behinderte und Rentner (untergeordnet dem Ministerium für Arbeit, Familie, und soziale Sicherheit - MLSPF) mit einer Kapazität von maximal 10 Betten. Die moldauische Migrationsbehörde führt eine Informationskampagne für rückgeführte Roma durch (AA 29.10.2018). Die Republik Moldau wurde als eines der Pilotländer für die 2008 begonnene Mobilitätspartnerschaft mit der EU ausgewählt. Hierbei werden Projekte im Bereich Asyl, Grenzmanagement sowie Arbeitsmigration mit verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt. Am
- Januar 2008 ist zwischen der EU und der Republik Moldau ein Rückübernahmeabkommen in Kraft getreten. Seit Ende April 2014 können sich moldauische Staatsangehörige bis zu 90 Tage im Halbjahr visumfrei in den EU-Mitgliedstaaten (außer dem Vereinigten Königreich und Irland) aufhalten (AA 3.2018c). Quellen: -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-dieasyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 -Strichaufzählung AA - Auswärtiges Amt (3.2018b): Außenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202836, Zugriff 22.2.2019 Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der REPUBLIK MOLDAU (Stand: Oktober 2018) Grundsätzliche Anmerkungen:
- Auftrag: Das Auswärtige Amt erstellt Lageberichte in Erfüllung seiner Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe gegenüber Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder (Art. 35 Abs. 1 GG, §§ 14, 99 Abs. 1 VwGO). Insoweit wird auf die Entscheidung des BVerfG vom 14.05.1996 (BVerfGE 94, 115) zu sicheren Herkunftsstaaten besonders hingewiesen, in der es heißt: "Angesichts der Tatsache, dass die Verfassung dem Gesetzgeber die Einschätzung von Auslandssachverhalten aufgibt ..., fällt gerade den Auslandsvertretungen eine Verantwortung zu, die sie zu besonderer Sorgfalt bei der Abfassung ihrer einschlägigen Berichte verpflichtet, da diese sowohl für den Gesetzgeber wie für die Exekutive eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bilden." Das Auswärtige Amt erstellt daher Lageberichte ausschließlich in eigener Verantwortung.
- Auftrag: Das Auswärtige Amt erstellt Lageberichte in Erfüllung seiner Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe gegenüber Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder (Artikel 35, Absatz eins, GG, Paragraphen 14, 99, Absatz eins, VwGO). Insoweit wird auf die Entscheidung des BVerfG vom 14.05.1996 (BVerfGE 94, 115) zu sicheren Herkunftsstaaten besonders hingewiesen, in der es heißt: "Angesichts der Tatsache, dass die Verfassung dem Gesetzgeber die Einschätzung von Auslandssachverhalten aufgibt ..., fällt gerade den Auslandsvertretungen eine Verantwortung zu, die sie zu besonderer Sorgfalt bei der Abfassung ihrer einschlägigen Berichte verpflichtet, da diese sowohl für den Gesetzgeber wie für die Exekutive eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bilden." Das Auswärtige Amt erstellt daher Lageberichte ausschließlich in eigener Verantwortung.
- Funktion: Lageberichte sollen vor allem dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten als Entscheidungshilfe in Asylverfahren, aber auch den Innenbehörden der Länder bei ihrer Entscheidung über die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen dienen. In ihnen stellt das Auswärtige Amt asyl- und abschiebungsrelevante Tatsachen und Ereignisse dar. Wertungen und rechtliche Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage haben die zuständigen Behörden und Gerichte selbst vorzunehmen.
- Ergänzende Auskünfte: Über Lageberichte hinausgehende Anfragen von Behörden und Gerichten wird das Auswärtige Amt beantworten, soweit die Anfragen einen konkreten