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{'item': 'G308 2208205-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum29.04.2019 GeschäftszahlG308 2208205-1 SpruchG308 2208205-1/7E Gekürzte Ausfertigung des am 19.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Angelika Pennitz als Vorsitzende sowie dem fachkundigen Laienrichter KommR Peter MÜHLBACHER und der fachkundigen Laienrichterin Mag. Margareta ESTERL als Beisitzer über die Beschwerde Sache von XXXX, geb. XXXX gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung vom 11.10.2018, Zl. XXXX, betreffend Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 zu Recht erkannt:KommR Peter MÜHLBACHER und der fachkundigen Laienrichterin Mag. Margareta ESTERL als Beisitzer über die Beschwerde Sache von römisch 40 , geb. römisch 40 gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung vom 11.10.2018, Zl. römisch 40 , betreffend Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird als begründet stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, daDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 19.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da X ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.römisch zehn ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2019:G308.2208205.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.