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{'item': 'W112 2218010-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum07.01.2020 GeschäftszahlW112 2218010-1 SpruchW112 2218010-1/22E Schriftliche Ausfertigung des am 21.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2019, Zl.1222785503-190266894, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.08.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2019, Zl.1222785503-190266894, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.08.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I., II. und III. des angefochtenen Bescheides wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, §§ 52 Abs. 2 und 9 FPG als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraphen 52, Absatz 2 und 9 FPG als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt V. wird stattgegeben und der Beschwerdeführerin eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen eingeräumt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch fünf. wird stattgegeben und der Beschwerdeführerin eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen eingeräumt. III. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt VI. wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid in diesem Umfang ersatzlos behoben.römisch drei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch sechs. wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid in diesem Umfang ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Die zu diesem Zeitpunkt noch minderjährige Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der RUSSISCHEN FÖDERATION, stellte am XXXX 2019 bei der XXXX Botschaft in XXXX einen Antrag auf Erteilung eines Touristenvisums. Die XXXX Botschaft in XXXX verweigerte die Ausstellung eines Touristenvisums, weil die vorgelegten Informationen über die Begründung für den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts nicht zuverlässig waren.
  2. Die zu diesem Zeitpunkt noch minderjährige Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der RUSSISCHEN FÖDERATION, stellte am römisch 40 2019 bei der römisch 40 Botschaft in römisch 40 einen Antrag auf Erteilung eines Touristenvisums. Die römisch 40 Botschaft in römisch 40 verweigerte die Ausstellung eines Touristenvisums, weil die vorgelegten Informationen über die Begründung für den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts nicht zuverlässig waren.
  3. Die Beschwerdeführerin reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 14.03.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.
  4. Am 15.03.2019 fand die Erstbefragung der Beschwerdeführerin durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt, bei der sie angab, Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe zu sein. Am 19.09.2018 habe sie einen Mann übers Internet kennengelernt, der in Österreich lebe und den sie am XXXX in seiner Abwesenheit nach muslimischem Ritus geheiratet habe. Sie habe die RUSSISCHE FÖDERATION verlassen, um bei ihrem Mann in Österreich leben zu können. Im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland wäre ihr Onkel böse auf die Beschwerdeführerin, weil dieser die Verantwortung nach dem Tod ihres Vaters für sie übernommen habe.
  5. Am 15.03.2019 fand die Erstbefragung der Beschwerdeführerin durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt, bei der sie angab, Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe zu sein. Am 19.09.2018 habe sie einen Mann übers Internet kennengelernt, der in Österreich lebe und den sie am römisch 40 in seiner Abwesenheit nach muslimischem Ritus geheiratet habe. Sie habe die RUSSISCHE FÖDERATION verlassen, um bei ihrem Mann in Österreich leben zu können. Im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland wäre ihr Onkel böse auf die Beschwerdeführerin, weil dieser die Verantwortung nach dem Tod ihres Vaters für sie übernommen habe.
  6. Am 17.03.2019 gab die Beschwerdeführerin im Zuge eines Gespräches mit dem XXXX ( XXXX ) betreffend Familiensuche ("Family Tracing Project") an, dass ihr Vater verstorben sei und ihre Mutter, zu der sie mindestens einmal pro Woche Kontakt habe, in XXXX lebe. Darüber hinaus leben auch vier Schwestern der Beschwerdeführerin in XXXX . Abgesehen von ihrem nach muslimischen Ritus getrauten Ehemann habe die Beschwerdeführerin keine Verwandten in der Europäischen Union. Die Beschwerdeführerin habe in ihrem Herkunftsstaat XXXX Jahre die Grundschule besucht, jedoch noch nicht gearbeitet.
  7. Am 17.03.2019 gab die Beschwerdeführerin im Zuge eines Gespräches mit dem römisch 40 ( römisch 40 ) betreffend Familiensuche ("Family Tracing Project") an, dass ihr Vater verstorben sei und ihre Mutter, zu der sie mindestens einmal pro Woche Kontakt habe, in römisch 40 lebe. Darüber hinaus leben auch vier Schwestern der Beschwerdeführerin in römisch 40 . Abgesehen von ihrem nach muslimischen Ritus getrauten Ehemann habe die Beschwerdeführerin keine Verwandten in der Europäischen Union. Die Beschwerdeführerin habe in ihrem Herkunftsstaat römisch 40 Jahre die Grundschule besucht, jedoch noch nicht gearbeitet.
  8. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vernahm die Beschwerdeführerin am 20.03.2019 niederschriftlich ein. Die Beschwerdeführerin gab zu ihren Fluchtgründen befragt an, dass sie mit ihrem Ehemann habe leben wollen. Im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland habe sie zwar nichts zu befürchten, ihr Onkel wäre jedoch sehr unzufrieden, weil er wolle, dass die Beschwerdeführerin bei ihrem Ehemann bleibe.
  9. Am 27.03.2019 vernahm das Bundesamt die Beschwerdeführerin neuerlich ein. Die Beschwerdeführerin gab an, dass sie nunmehr keine Jungfrau mehr sei und deshalb im Falle einer Rückkehr eine Schande für ihre Familie sei. Zudem werde sie von jedem vergewaltigt werden.
  10. Das Bundesamt wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz mit dem im Spruch genannten Bescheid sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat RUSSISCHE FÖDERATION gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ab und erteilte der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 AsylG
  11. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt III.). Das Bundesamt erkannte der Beschwerde gegen diese Entscheidung gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt IV.) und räumte der Beschwerdeführerin gemäß § 55 Abs. 1a FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt V.). Gegen die Beschwerdeführerin wurde gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf Dauer von vier Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt VI.).
  12. Das Bundesamt wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz mit dem im Spruch genannten Bescheid sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat RUSSISCHE FÖDERATION gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) ab und erteilte der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraphen 57, AsylG
  13. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.). Das Bundesamt erkannte der Beschwerde gegen diese Entscheidung gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 4, BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt römisch vier.) und räumte der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 55, Absatz eins a, FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt römisch fünf.). Gegen die Beschwerdeführerin wurde gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, FPG ein auf Dauer von vier Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt römisch sechs.). Das Bundesamt führte begründend aus, dass die Beschwerdeführerin keine asylrelevanten Verfolgungsgründe glaubhaft gemacht habe. Ebenso drohe der Beschwerdeführerin im Falle ihrer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat auch keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige, da die Beschwerdeführerin über familiäre Anknüpfungspunkt in ihrem Herkunftsstaat sowie über eine ausreichende Schulbildung verfüge und deshalb davon auszugehen sei, dass sie im Falle der Rückkehr wieder Fuß fassen könne. So könne sie einen Beruf erlernen und eine geregelte Arbeit aufnehmen. Die Rückkehrentscheidung greife nicht in das Familienleben der Beschwerdeführerin ein, da die Beschwerdeführerin in Österreich mit ihrem angeblichen Ehemann nicht im gemeinsamen Haushalt lebe und somit kein Familienleben vorliege. Auch ein unrechtmäßiger Eingriff in das Privatleben der Beschwerdeführerin liege nicht vor, zumal sie sich erst seit kurzem in Österreich aufhalte und sie unter Umgehung der Grenzkontrollen und somit illegal in das Bundesgebiet eingereist sei. Ihre Einreise nach Österreich sei auch nur mit dem Vorhaben erfolgt, in Österreich einen Asylantrag zu stellen. Darüber hinaus seien keine besonders gewichtigen privaten Interessen der Beschwerdeführerin an einem Verbleib in Österreich hervorgekommen. Da die Beschwerdeführerin keine Verfolgungsgründe vorgebracht habe, sei die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde abzuerkennen gewesen und der Beschwerdeführerin keine Frist für die freiwillige Ausreise einzuräumen. Die Erlassung eines Einreiseverbotes sei aufgrund der Gesamtbeurteilung des Verhaltens der Beschwerdeführerin, ihrer Lebensumstände sowie ihrer familiären und privaten Anknüpfungspunkte gerechtfertigt und notwendig um die von ihr ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch ihre Mittellosigkeit zu verhindern. Der Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 02.04.2019 vom Bundesamt persönlich übergeben. Zudem wurde der Bescheid dem XXXX als gesetzlicher Vertreter der Beschwerdeführerin am 02.04.2019 durch persönliche Übernahme eines Angestellten des XXXX zugestellt.Der Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 02.04.2019 vom Bundesamt persönlich übergeben. Zudem wurde der Bescheid dem römisch 40 als gesetzlicher Vertreter der Beschwerdeführerin am 02.04.2019 durch persönliche Übernahme eines Angestellten des römisch 40 zugestellt.
  14. Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Bescheid fristgerecht Beschwerde und focht den Bescheid wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und Rechtswidrigkeit der Beweiswürdigung an. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass es das Bundesamt verabsäumt habe, sich ausreichend mit der individuellen Situation der Beschwerdeführerin in ihrem Herkunftsstaat auseinanderzusetzen. Das Bundesamt habe es unterlassen, den angeblichen Ehemann der Beschwerdeführerin als Zeugen einzuvernehmen, was die Angaben der Beschwerdeführerin bestätigt hätte, sowie eine Begutachtung durchzuführen, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich ihre Jungfräulichkeit verloren habe, zumal ihr in diesem Falle Asyl zuzuerkennen gewesen wäre. Im Falle einer Rückkehr der Beschwerdeführerin sei mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sie Eingriffen von hoher Intensität (bis zur Ermordung) durch Privatpersonen (insbesondere ihrem Onkel) ausgesetzt wäre und sie keinen effizienten staatlichen Schutz zu erwarten hätte. Ihr drohe aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen, die sich den tschetschenischen Traditionen bzw. dem Gewohnheitsrecht widersetzt haben, eine asylrelevante Verfolgung in der RUSSISCHEN FÖDERATION. Ihr wäre jedenfalls subsidiärer Schutz zuzuerkennen gewesen. Eine inländische Fluchtalternative stehe ihr aufgrund ihrer Minderjährigkeit nicht offen. Da der Bescheid mangelhaft gewesen sei und somit aufzuheben sei, könne gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 e contratio auch keine rechtmäßige Ausweisung erfolgen, weshalb die Rückkehrentscheidung aufzuheben sei. Auf Grund der Rechtswidrigkeit des Bescheides sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren um die Vollziehung des rechtsunrichtigen Bescheides, was für die Beschwerdeführerin mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre, zu verhindern. Das verhängte Einreiseverbot sei aufzuheben, weil die Beschwerdeführerin keine Gefährdung für die Öffentliche Ordnung darstelle, zumal ihr Verlobter berufstätig und bereit sowie imstande gewesen sei, die Kosten des Aufenthaltes der Beschwerdeführerin zu übernehmen. Die Beschwerdeführerin legte unter einem einen Ausweis (unleserlich), eine Arbeitsbestätigung (unleserlich), ein Zwischenarbeitszeugnis der XXXX vom 25.10.2018, vier Verdienstabrechnungen der XXXX und einen Mietvertrag betreffend den angeblichen Ehemann der Beschwerdeführerin sowie einen vorläufigen gynäkologischen Ambulanzbericht vom 15.04.2019 vor.
  15. Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Bescheid fristgerecht Beschwerde und focht den Bescheid wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und Rechtswidrigkeit der Beweiswürdigung an. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass es das Bundesamt verabsäumt habe, sich ausreichend mit der individuellen Situation der Beschwerdeführerin in ihrem Herkunftsstaat auseinanderzusetzen. Das Bundesamt habe es unterlassen, den angeblichen Ehemann der Beschwerdeführerin als Zeugen einzuvernehmen, was die Angaben der Beschwerdeführerin bestätigt hätte, sowie eine Begutachtung durchzuführen, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich ihre Jungfräulichkeit verloren habe, zumal ihr in diesem Falle Asyl zuzuerkennen gewesen wäre. Im Falle einer Rückkehr der Beschwerdeführerin sei mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sie Eingriffen von hoher Intensität (bis zur Ermordung) durch Privatpersonen (insbesondere ihrem Onkel) ausgesetzt wäre und sie keinen effizienten staatlichen Schutz zu erwarten hätte. Ihr drohe aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen, die sich den tschetschenischen Traditionen bzw. dem Gewohnheitsrecht widersetzt haben, eine asylrelevante Verfolgung in der RUSSISCHEN FÖDERATION. Ihr wäre jedenfalls subsidiärer Schutz zuzuerkennen gewesen. Eine inländische Fluchtalternative stehe ihr aufgrund ihrer Minderjährigkeit nicht offen. Da der Bescheid mangelhaft gewesen sei und somit aufzuheben sei, könne gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005 e contratio auch keine rechtmäßige Ausweisung erfolgen, weshalb die Rückkehrentscheidung aufzuheben sei. Auf Grund der Rechtswidrigkeit des Bescheides sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren um die Vollziehung des rechtsunrichtigen Bescheides, was für die Beschwerdeführerin mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre, zu verhindern. Das verhängte Einreiseverbot sei aufzuheben, weil die Beschwerdeführerin keine Gefährdung für die Öffentliche Ordnung darstelle, zumal ihr Verlobter berufstätig und bereit sowie imstande gewesen sei, die Kosten des Aufenthaltes der Beschwerdeführerin zu übernehmen. Die Beschwerdeführerin legte unter einem einen Ausweis (unleserlich), eine Arbeitsbestätigung (unleserlich), ein Zwischenarbeitszeugnis der römisch 40 vom 25.10.2018, vier Verdienstabrechnungen der römisch 40 und einen Mietvertrag betreffend den angeblichen Ehemann der Beschwerdeführerin sowie einen vorläufigen gynäkologischen Ambulanzbericht vom 15.04.2019 vor. Die Beschwerdeführerin stellte die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Beschwerdeverhandlung anberaumen und die aufschiebende Wirkung zuerkennen sowie den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass dem Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status einer Asylberechtigten Folge gegeben und ihr der Status der Asylberechtigten zuerkannt werde; in eventu dahingehend abändern, dass der Beschwerdeführerin der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat RUSSISCHE FÖDERATION zuerkannt werde; in eventu den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass die Rückkehrentscheidung aufgehoben werde; in eventu die festgestellte Abschiebung gemäß § 46 FPG aufschieben; in eventu der Beschwerdeführerin einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen; in eventu das auf die Dauer von vier Jahren befristete Einreiseverbot aufheben; in eventu den angefochtenen Bescheid zur Gänze beheben und dem Bundesamt zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Bundesamt zurückweisen.Die Beschwerdeführerin stellte die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Beschwerdeverhandlung anberaumen und die aufschiebende Wirkung zuerkennen sowie den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass dem Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status einer Asylberechtigten Folge gegeben und ihr der Status der Asylberechtigten zuerkannt werde; in eventu dahingehend abändern, dass der Beschwerdeführerin der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat RUSSISCHE FÖDERATION zuerkannt werde; in eventu den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass die Rückkehrentscheidung aufgehoben werde; in eventu die festgestellte Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG aufschieben; in eventu der Beschwerdeführerin einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen; in eventu das auf die Dauer von vier Jahren befristete Einreiseverbot aufheben; in eventu den angefochtenen Bescheid zur Gänze beheben und dem Bundesamt zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Bundesamt zurückweisen.
  16. Das Bundesamt legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt am 24.04.2019 dem Bundesverwaltungsgericht vor, wo er am 26.04.2019 einlangte.
  17. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Teilerkenntnis vom 18.06.2019 der Beschwerde gegen Spruchpunkt IV. des angefochtenen Bescheides statt und behob diesen Spruchpunkt gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 5 BFA-VG ersatzlos.
  18. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Teilerkenntnis vom 18.06.2019 der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch vier. des angefochtenen Bescheides statt und behob diesen Spruchpunkt gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 4, in Verbindung mit Absatz 5, BFA-VG ersatzlos. Das Bundesverwaltungsgericht führte begründend aus, dass das Bundesamt von der Unglaubhaftigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführerin, nicht jedoch davon ausgegangen war, dass sie kein Vorbringen erstattet hatte. Die Unglaubhaftigkeit des erstatteten Vorbringens konnte die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 BFA-VG jedoch nicht tragen.Das Bundesverwaltungsgericht führte begründend aus, dass das Bundesamt von der Unglaubhaftigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführerin, nicht jedoch davon ausgegangen war, dass sie kein Vorbringen erstattet hatte. Die Unglaubhaftigkeit des erstatteten Vorbringens konnte die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 4, BFA-VG jedoch nicht tragen.
  19. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 21.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch, an der zwei Vertreter des Bundesamtes teilnahmen. Die Beschwerdeführerin machte in der Verhandlung folgende Angaben: "R: Sie wurden am 14.03.2019 polizeilich erstbefragt, am 20.03.2019 und 27.03.2019 vom Bundesamt niederschriftlich einvernommen. Wie würden Sie die dortige Einvernahmesituation beschreiben? BF: Wie meinen Sie das? R: Gab es Probleme bei der Einvernahme? War alles in Ordnung? BF: Alles okay. R: Haben Sie bei Ihren bisherigen Aussagen vor der Polizei im Rahmen der Erstbefragung vor dem Bundesamt und dem Bundesamt immer die Wahrheit gesagt oder möchten Sie etwas richtigstellen oder ergänzen? BF: Ich habe die Wahrheit gesagt. R: Mit Bescheid vom 29.03.2019 wies das Bundesamt Ihren Antrag auf internationalen Schutz sowohl im Hinblick auf den Status der Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status der subsidiär Schutzberechtigten ab, stellte fest, dass Ihre Abschiebung in die Russische Föderation rechtmäßig ist, erteilte Ihnen keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung gegen Sie, erkannte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung ab und räumte Ihnen keine Frist für die freiwillige Ausreise ein. Gegen diesen Bescheid erhoben Sie mit Schriftsatz vom 23.04.2019 Beschwerde. Halten Sie diesen Schriftsatz und die darin gestellten Anträge aufrecht? BF: Ja. R: Gab es Probleme bei der Ausreise? BF: Als ich von XXXX ausgereist bin? Ja.BF: Als ich von römisch 40 ausgereist bin? Ja. R: Welche Probleme gab es bei der Ausreise. BF: Bei der Ausreise hat es keine Probleme gegeben, aber ansonsten hat es Probleme mit meinem Onkel gegeben. R: Wer organisierte die Ausreise - und wie? BF: Eine Bekannte von meiner Mutter hat uns einen Rat gegeben und dann bin ich hierhergekommen. R: Welche anderen Reisen haben Sie bisher allein unternommen, vor oder nach Ihrer Reise nach Österreich? BF: In andere Länder? R: Sie sagten, Sie sind alleine von XXXX nach Österreich gereist und jetzt ist meine Frage, ob Sie schon vorher allein gereist sind oder nachher?R: Sie sagten, Sie sind alleine von römisch 40 nach Österreich gereist und jetzt ist meine Frage, ob Sie schon vorher allein gereist sind oder nachher? BF: Nein. R: Warum nicht? BF: Ich weiß nicht. R: Wurden Sie jemals aufgrund Ihrer Rasse verfolgt oder wegen Ihrer ethnischen Zugehörigkeit? BF: Nein, deswegen nicht. R: Wurden Sie aufgrund Ihrer Nationalität verfolgt? BF: Nein. R: Wurden Sie aus religiösen Gründen verfolgt? BF: Nein. R: Wie stehen Sie zu islamistischen Gruppierungen, wie zB dem IS oder der YUNUD AL SHAM? BF: Was ist denn das? Was ist YUNUD AL SHAM? R: Das ist eine Terrororgainsation, die in Syrien ist. BF: Ich habe keinen Bezug zu dieser Organisation. R: Sie kennen niemanden, der einen Bezug zu dieser Organisation hat oder diese unterstützt? BF: Nein. R: Gehören Sie islamistischen Gruppierungen an? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) BF: Ich weiß nicht, was Sie meinen. R: Gehören Sie islamistischen Gruppierungen an? Gehören Sie einer terroristischen Vereinigung an, wie der fundamentalistischen Islamgruppe [...]? BF: Nein. R: Waren Sie je in SYRIEN? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) BF: Nein, ich war nicht dort. R: Haben Sie sich selbst je dem IS oder der YUNUD AL SHAM angeschlossen oder diese unterstützt? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) BF: Nein, war ich nicht. R: Haben Sie sich im Herkunftsland politisch betätigt und/oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei oder Bewegung? BF: Nein. R: Wurden Sie verfolgt, weil Sie sonst einer bestimmten sozialen Gruppe angehören? BF: Gruppe? R: Zum Beispiel der Gruppe der Behinderten? BF: Nein. R: Wurden Sie jemals verfolgt, weil Sie eine Frau sind? BF: Nein. R: Warum sind Sie am XXXX aus der Russischen Föderation ausgereist? Schildern Sie bitte möglichst genau Ihre Fluchtgründe!R: Warum sind Sie am römisch 40 aus der Russischen Föderation ausgereist? Schildern Sie bitte möglichst genau Ihre Fluchtgründe! BF: Am XXXX habe ich meinen Mann geheiratet. Nachdem hat mir mein Mann gesagt, dass ich noch sehr jung bin und noch nicht kommen soll. Als ich geheiratet habe, wusste mein Onkel nicht, dass ich vorhabe, nach Österreich zu kommen. Dann hat er das erfahren. Er hat mir nicht erlaubt, nach Österreich zu kommen. Mein Mann hat mir gesagt, dass ich warten soll, bis ich volljährig bin, aber es hat schon Gespräche gegeben, dass man mich nicht ausreisen lässt, dass man mich umbringen könnte, wenn ich ausreisen werde. Ich habe mit meiner Mutter darüber gesprochen. Meine Mutter hat sich in meine Lage versetzt und eine Bekannte hat ihr eben diese Reisemöglichkeiten vorgeschlagen bzw. geraten. So bin ich hierhergekommen. Mein Mann wusste nicht, dass ich hierherkomme. Das ist es.BF: Am römisch 40 habe ich meinen Mann geheiratet. Nachdem hat mir mein Mann gesagt, dass ich noch sehr jung bin und noch nicht kommen soll. Als ich geheiratet habe, wusste mein Onkel nicht, dass ich vorhabe, nach Österreich zu kommen. Dann hat er das erfahren. Er hat mir nicht erlaubt, nach Österreich zu kommen. Mein Mann hat mir gesagt, dass ich warten soll, bis ich volljährig bin, aber es hat schon Gespräche gegeben, dass man mich nicht ausreisen lässt, dass man mich umbringen könnte, wenn ich ausreisen werde. Ich habe mit meiner Mutter darüber gesprochen. Meine Mutter hat sich in meine Lage versetzt und eine Bekannte hat ihr eben diese Reisemöglichkeiten vorgeschlagen bzw. geraten. So bin ich hierhergekommen. Mein Mann wusste nicht, dass ich hierherkomme. Das ist es. R: Hatten Sie in der Russischen Föderation sonst jemals Probleme mit staatlichen Behörden (zB der Polizei) Ihres Herkunftslandes? BF: Mit der Polizei hatte ich keine Probleme, aber wenn man mich wieder zurückschickt, dann werde ich große Probleme haben, weil sich mein Onkel von mir losgesagt hat. Wenn das die Behörden erfahren, dann werde ich auch nicht in Ruhe gelassen. Aber ansonsten hatte ich keine Probleme mit der Polizei. R: Was würde Sie im Falle einer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat konkret erwarten? BF: Wenn ich zurückkehre? Ich war ja minderjährig, als ich nach Österreich kam. Ich und mein Mann waren ja schon zusammen, um das so auszudrücken und unsere islamischen Gesetze sind diesbezüglich sehr streng. Wenn man das erfährt, ich bin ja auch noch schwanger. Deswegen wird mich mein Onkel jedenfalls nicht in Ruhe lassen. Ich habe Angst nach Hause zu kommen. Mein Mann lebt hier und auch mein Kind wird hier geboren. Ich habe einen sehr guten Mann. Ich möchte mit ihm zusammenbleiben. R: Wer konkret sollte Ihnen, warum konkret, etwas antun wollen? BF: Mein Onkel und das Gesetz. R: Was würde passieren, wenn Sie (hypothetisch) an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens ziehen würden, zB nach XXXX , XXXX l?R: Was würde passieren, wenn Sie (hypothetisch) an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens ziehen würden, zB nach römisch 40 , römisch 40 l? BF: Wenn ich zurückkehre in die Russische Föderation, dann könnte man mich dort finden. Ich möchte nicht in die Russische Föderation zurück, weil mein Mann hier ist. R: Wie sollte man Sie finden? BF: Ich weiß es nicht. Ich habe diesbezügliche Befürchtungen. R: Waren Sie in Österreich jemals Problemen ausgesetzt? BF: Nein. R: Warum sollte Ihr Onkel Sie in Österreich nicht finden und in der Russischen Föderation schon? BF: Ich glaube nicht, dass er nach Österreich kommt. Ich glaube, dass man mich in Österreich davor schützen wird. Ich habe schon gesehen, dass die Frauen hier gut behandelt werden. R: Welche Macht hat Ihr Onkel, dass er Sie in der Russischen Föderation finden würde? BF: Wie meinen Sie das? R: Wie soll es Ihrem Onkel möglich sein, Sie in der Russischen Föderation zu finden? BF: Ich habe nicht gesagt, dass er mich überall in der Russischen Föderation finden kann. Ich habe nur gesagt, dass ich das befürchtet habe. Das Wichtigste für mich ist, dass mein Mann hier ist. R: Warum sollte Ihr Onkel Sie überhaupt finden wollen? BF: Weil ich seine Nichte bin. Ich bin die Tochter seines Bruders. Er trägt für mich die Verantwortung. Ich habe ja keinen Vater. Deswegen. R: Wer ist für Sie obsorgeberechtigt gewesen, Ihre Mutter oder Ihr Onkel? BF: Meine Mutter. Aber nach der islamischen Regel sind das die Eltern und wenn der Vater nicht da ist, dann der Bruder und wenn es keinen Bruder gibt, dann der Onkel. R: Hat sich Ihre Situation seit der Beschwerdeerhebung am 23.04.2019 geändert? BF: Wie meinen Sie das, in welchem Zusammenhang? R: Gibt es Änderungen seit der Beschwerde? BF: Ich habe einen sehr guten Mann. Das ist das Wertvollste und ich bin schwanger. R: In der wievielten Woche sind Sie? BF: Fast XXXX . Woche.BF: Fast römisch 40 . Woche. R: Können Sie Belege dazu vorlegen? BF legt vor einen Mutter-Kind-Pass mit Beilagen. Zwei Seiten des Mutter-Kind-Pass werden in Kopie zum Akt genommen. R: Demnach war die Empfängnis nach der Beschwerdeerhebung. Ist das korrekt? BF: Ja. Ich habe mich damals in der Wohnung meines Mannes angemeldet. R: Welche Deutschkurse und -prüfungen haben Sie bisher absolviert? BF: Ich wollte Deutschkurse besuchen, aber man hat mir gesagt, dass das mit einer grünen Karte nicht möglich ist. R: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? BF: Eigentlich gar nicht. R: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf? BF: Wann ich hierhergekommen bin? Seit März. R: Ist das Ihr erster Aufenthalt in Österreich? BF: Ja. R: Besitzen Sie außer dem asylrechtlichen Aufenthaltstitel in Österreich noch ein weiteres Aufenthaltsrecht? BF: Nein. R: Haben Sie seit Ihrer Asylantragstellung in Österreich das Bundesgebiet einmal verlassen? BF: Nein. R: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt, seit Sie in Österreich sind? BF: Mein Mann unterstützt mich. R: Haben Sie in Österreich bislang eine Berufstätigkeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt? BF: Ich? Nein. R: Haben Sie versucht (sei es erfolgreich oder erfolglos) Ihre Selbsterhaltungsfähigkeit herzustellen? BF: Ich würde gerne arbeiten, aber ich kann ja die Sprache nicht. Deswegen kann ich das gar nicht. R: Welche Bildungsmaßnahmen haben Sie in Österreich gesetzt? BF: Hier in Österreich? Keine. R: Sind Sie Mitglied in einem Verein? BF: Nein. R: Wie verbringen Sie den Alltag? BF: Ich kümmere mich um den Haushalt. Ich gehe spazieren mit einer Freundin und das ist alles. R: Sind Sie standesamtlich verheiratet? Alles andere zählt in Österreich nicht. BF: Ich wurde erst am XXXX XXXX Jahre alt. Wir haben schon vorher versucht, einen Termin zu bekommen, um unsere Ehe standesamtlich zu schließen. Als wir dort waren, hat man uns gesagt, dass Dokumente (Bestätigung) aus Tschetschenien brauche, ob ich dort verheiratet war. Deswegen hat das jetzt eine Zeit lang gedauert. Wir werden wieder hingehen. Wir haben schon einen Termin.BF: Ich wurde erst am römisch 40 römisch 40 Jahre alt. Wir haben schon vorher versucht, einen Termin zu bekommen, um unsere Ehe standesamtlich zu schließen. Als wir dort waren, hat man uns gesagt, dass Dokumente (Bestätigung) aus Tschetschenien brauche, ob ich dort verheiratet war. Deswegen hat das jetzt eine Zeit lang gedauert. Wir werden wieder hingehen. Wir haben schon einen Termin. R: Wie haben Sie die Ehefähigkeitsbestätigung aus der Russischen Föderation bekommen? BF: Ich habe diese Bestätigung nicht bekommen. R: Sie haben gesagt, Sie gehen wieder zum Standesamt. Mit welchen Dokumenten gehen Sie hin? BF: Ich habe nur die grüne Karte. R: Was haben Sie gemacht, um eine Ehefähigkeitsbescheinigung zu bekommen. BF: Ich habe nichts gemacht, weil ich keine Verbindung mit meinen Angehörigen haben. R: Sie haben keinen Kontakt zu Ihren Angehörigen? BF: Nein. Ich könnte so eine Bestätigung nur über die Verwandten meines Mannes bekommen. R: Welche Verwandten Ihres Mannes wohnen in der Russischen Föderation? BF: Ein Onkel und eine Tante. R: Wie heißen die? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wie noch? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Und die Tante? BF: XXXX und das ist alles.BF: römisch 40 und das ist alles. R: XXXX , wie?R: römisch 40 , wie? BF: Den Familiennamen der Tante weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie XXXX heißt.BF: Den Familiennamen der Tante weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie römisch 40 heißt. R: Warum hat Ihr Mann keine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben (s. Erstbefragung)? BF: Man hat uns nicht gesagt, dass er das unterschreiben soll. R: Sie haben bei der Erstbefragung gesagt, dass Ihr Mann keine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hat und ich frage, warum. BF: Mein Mann hat ja schon bei der Einvernahme gesagt, dass er für meinen Unterhalt aufkommen wird. Wir haben keine diesbezügliche Bestätigung bekommen. R: Haben Sie Kinder? BF: Wir werden ein Kind haben. R: Gibt es Probleme in der Schwangerschaft? BF: Nein, nur die Schwangerschaftsvergiftung. R: Was machen Sie gegen die Schwangerschaftsvergiftung? BF: Eigentlich nichts, aber ich übergebe mich öfters deswegen. Deswegen kann ich nicht wirklich esse[n]. Auch wenn ich etwas esse, nimmt das mein Magen nicht auf und ich habe sofort Brechreiz. R: Haben Sie in Österreich Verwandte? BF: Nein. R: Haben Sie Bekannte und Freunde in Österreich und wenn ja, wann haben Sie diese kennengelernt? BF: Ich habe keine Verwandten, nur die Verwandten meines Mannes. Seine Großmutter ist hier. R: Wie gestaltet sich Ihre Beziehung zu seinen Verwandten? BF: Gut. R: Beschreiben Sie das ein bisschen. BF: Ich weiß nicht was Sie meinen. R: Unterstützen Sie sich im täglichen Leben? Wohnen Sie zusammen? BF: Wir leben nicht zusammen. Ich fahre zu ihr und helfe ihr zuhause. Ich koche und putze. R: Hatten Sie in der Russischen Föderation bereits Kontakt zu den Verwandten Ihres Mannes, die dort lebten? BF: Sie wollten wissen, ob ich Sie kenne? R: Ja, Kannten Sie die Verwandten Ihres Mannes in der Russischen Föderation? BF: Ja. R: Beschreiben Sie die Beziehung zu diesen. BF: Wir haben uns gesehen. Wir haben uns verstanden und wir hatten ein gutes Verhältnis zu einander. R: Mit welchen Freunden und Bekannten Ihres Mannes haben Sie Kontakt in Österreich? BF: Sie meinen die Männer? R: Ihr Mann wird ja hier einen Freundeskreis haben. Wie schaut Ihr Kontakt zu den Freunden Ihres Mannes aus. BF: Ja, er hat Freunde. Er hat männliche Freunde und mit denen habe ich keinen Kontakt. R: Warum nicht? BF: Weil das bei uns nicht üblich ist, mit den Freunden des Mannes in Verbindung zu stehen. R: Sie leben in Österreich. Da ist das üblich. BF: Auch wenn ich in Österreich lebe, wird mir mein Mann das nicht erlauben. R: Was heißt, Ihr Mann wird Ihnen das nicht erlauben? BF: Bei uns in Tschetschenien bzw. auch nach den islamischen Regeln ist es nicht üblich, dass eine Frau mit einem Mann in Kontakt steht, das gilt auch für die Freunde des Mannes. R: Ich möchte von Ihnen wissen, was das bedeutet, wenn Sie sagen, das wird Ihr Mann Ihnen nicht erlauben. BF: Ich verstehe nicht, was Sie meinen. R: Sie haben vorhin gesagt, dass Ihnen Ihr Mann das nicht erlauben wird. Erklären Sie mir das. BF: Ich habe es nicht einmal versucht, Kontakt mit seinen Freunden aufzunehmen. Wenn ich ihn gefragt hätte, ob ich mit seinen Freunden in Kontakt stehen darf, hätte er mir das nicht erlaubt. R: Wofür brauchen Sie sonst noch die Erlaubnis Ihres Mannes? BF: Für alles. R: Was heißt für alles? BF: Das bezieht sich auf alles, was ich mache. Da muss ich mich immer mit meinem Mann beratschlagen. R: Was heißt, Sie brauchen für alles die Erlaubnis Ihres Mannes. Was ist, wenn Sie etwas ohne Erlaubnis Ihres Mannes machen. BF: Das ist der Ausdruck meiner Achtung meinem Mann gegenüber. Nach dem Islam muss sich eine Frau mit Ihrem Mann beratschlagen. R: Ich habe Sie konkret befragt, was passiert, wenn Sie etwas ohne Erlaubnis Ihres Mannes machen? Können Sie diese Frage beantworten, ja, oder nein? BF: Nichts passiert. R: Haben Sie jemals etwas ohne die Erlaubnis Ihres Mannes gemacht? BF: Nein. R: Sind Sie Opfer von häuslicher Gewalt? BF: Nein. R: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland noch Verwandte? BF: In Tschetschenien? R: Überhaupt in der Russischen Föderation. BF: Ja, ich habe Verwandte. R: Haben Sie auch Verwandte in der Russischen Föderation. außerhalb von Tschetscheniens. BF: Soviel ich weiß, hat er nicht R: Hat Ihr Mann auch Verwandte in der Russischen Föderation. außerhalb von Tschetscheniens? BF: Ich weiß es nicht, ich habe ihn nicht danach gefragt. R: Wo und wovon lebt Ihre Mutter? BF: Ob Sie arbeitet? R: Entweder das oder ob Sie eine Pension erhaltet. BF: Sie lebt in der Russischen Föderation und arbeitet und bekommt auch eine Pension. R: Wie halten Sie von Österreich aus mit Ihr Kontakt? BF: Ich habe keinen Kontakt mit ihr. R: Seit wann? BF: Seit meiner Einreise in Österreich habe ich keinen Kontakt. R: Warum? BF: Wegen dem Onkel. R: Laut dem Family Tracing, Sie sind als Minderjährige eingereist, hatten Sie Kontakt zu Ihrer Mutter. Was sagen Sie dazu? BF: Als ich hierherkam? R: Laut Family Tracing in Österreich hatten Sie Kontakt zu Ihrer Mutter. Warum sagen Sie jetzt das Gegenteil. Dort steht häufig und regelmäßig, mindestens einmal pro Woche. BF: Als ich in XXXX war, hatte ich noch Kontakt und danach nicht mehr.BF: Als ich in römisch 40 war, hatte ich noch Kontakt und danach nicht mehr. R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester XXXX ?R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester römisch 40 ? BF: Sie ist Krankenschwester. Sie lebt in XXXX .BF: Sie ist Krankenschwester. Sie lebt in römisch 40 . R: Wie halten Sie von Österreich aus mit ihr Kontakt? BF: Ich kontaktiere sie nicht. Ich habe keinen Kontakt zu ihr. R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester XXXX ?R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester römisch 40 ? BF: Ihr Mann arbeitet. Sie lebt in Dorf XXXX .BF: Ihr Mann arbeitet. Sie lebt in Dorf römisch 40 . R: Wie halten Sie von Österreich aus mit Ihr Kontakt? BF: Ich habe keinen Kontakt mit meinen Schwestern. R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester XXXX ?R: Wo und wovon lebt Ihre Schwester römisch 40 ? BF: Sie lebt bei der Mutter. Sie arbeitet und die Schwester XXXX lebt im Dorf XXXX . Ihr Mann arbeitet und kommt für sie auf.BF: Sie lebt bei der Mutter. Sie arbeitet und die Schwester römisch 40 lebt im Dorf römisch 40 . Ihr Mann arbeitet und kommt für sie auf. R: Wie halten Sie von Österreich aus mit diesen beiden Schwestern von Österreich aus Kontakt? BF: Ich habe keinen Kontakt zu ihnen. R: Wie war Ihre Beziehung zu Ihren Schwestern vor der Ausreise. BF: Sehr gut. R: Beschreiben Sie, was heißt sehr gut. BF: Ich habe Vertrauen zu ihnen gehabt. Wenn ich Hilfe gebraucht habe, haben sie mir geholfen. R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Onkel vor der Eheschließung! BF: Auch gut, aber mein Onkel ist sehr streng. Wir hatten nicht sehr oft Kontakt zu ihm, aber das Verhältnis war sehr gut. R: Und nach der Eheschließung? BF: Nach der Eheschließung, als ich nach Österreich fahren werde, hat sich das verändert. R: Nach der Eheschließung, nachdem er erfahren hat, dass Sie nach Österreich fahren würde. Gab es davor schon Probleme? BF: Ich habe es ihm nicht gesagt, weil ich gewusst habe, dass es Probleme geben würde. R: Wusste Ihre Mutter von der Eheschließung? BF: Ja, das wusste sie. R: Was ist mit Ihren russischen Freunden? Wie halten Sie mit ihnen Kontakt? BF: Ich habe keinen Kontakt zu meinen Freunden. Ich hatte auch nicht viele Freunde. Ich hatte nur Freunde von der Schule und im College. R: Wann haben Sie die Schule abgeschlossen? BF: Als ich XXXX war. Ich glaube, dass das 2016 war. Ich glaube, dass das 2016 war.BF: Als ich römisch 40 war. Ich glaube, dass das 2016 war. Ich glaube, dass das 2016 war. R: Welches College haben Sie danach besucht? BF: Ich habe es nicht abgeschlossen. R: Ich habe Sie gefragt, welches haben Sie besucht? BF: Das hieß damals XXXX . Gegen Ende des ersten Schuljahres wurde die Anstalt anders bezeichnet. Das hieß damals XXXX . Während des dritten Schuljahres habe ich die Ausbildung aufgehört.BF: Das hieß damals römisch 40 . Gegen Ende des ersten Schuljahres wurde die Anstalt anders bezeichnet. Das hieß damals römisch 40 . Während des dritten Schuljahres habe ich die Ausbildung aufgehört. R: Welche Ausbildung war das konkret? Was haben Sie dort gelernt? BF: Das war eine Sachbearbeiter-Ausbildung als XXXX sachbearbeiter. Da hätte ich mit Dokumenten zu tun gehabt.BF: Das war eine Sachbearbeiter-Ausbildung als römisch 40 sachbearbeiter. Da hätte ich mit Dokumenten zu tun gehabt. R: Wieviel hat Ihnen von der Ausbildung gefehlt? BF: jetzt hätte ich das Diplom bekommen. R: Das heißt ein halbes Jahr oder ein Jahr. BF: Ein Jahr, nicht ein Jahr, XXXX , also eigentlich fast ein Jahr.BF: Ein Jahr, nicht ein Jahr, römisch 40 , also eigentlich fast ein Jahr. R: Wovon haben Sie in der Russischen Föderation gelebt? BF: Meine Mutter hat mir Geld gegeben und nach dem Tod des Vaters haben wir eine Pension bekommen. Bei uns in Tschetschenien gibt es eine solche Pension und zwar bis zum
  20. Lebensjahr. Von diesem Geld hat mir die Mutter das Taschengeld ausbezahlt und auch das Geld für die Kleidung etc. Das Geld war nicht ausreichend. Deswegen hat meine Mutter zusätzlich von sich aus Geld dazu bezahlt. R: Welche Lebens- und Karriereplanung hatten Sie, als Sie das College besuchten? BF: Ich habe gleich nach der Schule damit begonnen. Ich glaube, dass das im Jahr 2016 war... R: Welche Lebens- und Karriereplanung hatten Sie, als Sie das College gingen. BF: Ich wollte Lehrerin in einer Schule werden. Ich wollte eine pädagogische Ausbildung machen. Ich wollte gleich nach dem College eine universitäre Ausbildung machen. Die Klassenlehrerin hat mir allerdings dieses XXXX , das ich dann besucht habe, empfohlen. Ich war dort und man hat mir dort gesagt, welche Berufe ich nachher ausüben kann. Man hat mir dort empfohlen, mich als XXXX ausbilden zulassen und ich habe dann diesen Beruf ausgesucht. Mir hat auch die Ausbildung dort gefallen. Nach dem Abschluss des XXXX hatte ich weitergehende Pläne. Ich wollte gleich mit dem Abschlussdiplom mit dem XXXX eine Aufnahmeprüfung an der Uni bestehen. Ich wollte die pädagogische universitäre Ausbildung machen. Ich wollte dann nach dem ersten Jahr die pädagogische Ausbildung als Fernlehrgang fortsetzen und dann wollte ich parallel zu der Ausbildung als XXXX arbeiten. Solche Pläne hatte ich.BF: Ich wollte Lehrerin in einer Schule werden. Ich wollte eine pädagogische Ausbildung machen. Ich wollte gleich nach dem College eine universitäre Ausbildung machen. Die Klassenlehrerin hat mir allerdings dieses römisch 40 , das ich dann besucht habe, empfohlen. Ich war dort und man hat mir dort gesagt, welche Berufe ich nachher ausüben kann. Man hat mir dort empfohlen, mich als römisch 40 ausbilden zulassen und ich habe dann diesen Beruf ausgesucht. Mir hat auch die Ausbildung dort gefallen. Nach dem Abschluss des römisch 40 hatte ich weitergehende Pläne. Ich wollte gleich mit dem Abschlussdiplom mit dem römisch 40 eine Aufnahmeprüfung an der Uni bestehen. Ich wollte die pädagogische universitäre Ausbildung machen. Ich wollte dann nach dem ersten Jahr die pädagogische Ausbildung als Fernlehrgang fortsetzen und dann wollte ich parallel zu der Ausbildung als römisch 40 arbeiten. Solche Pläne hatte ich. R: Welche Sprachen sprechen Sie? BF: Russisch und Tschetschenisch. R: Was haben Sie in der Russischen Föderation in Ihrer Freizeit gemacht? BF: Ich mag zeichnen und sticken. Das Sticken funktioniert so, dass man auf dem Stoff eine Zeichnung macht und dann stickt. So wie die Großmutter. (BF weint) R: Meinen Sie Ihre eigene Großmutter? BF: Ja, meine Großmutter hat auch gestickt. R: Sind Sie in Österreich und Ihrem Herkunftsland strafgerichtlich unbescholten? BF: Hier oder wo? R: Sind Sie in Österreich und Ihrem Herkunftsland strafgerichtlich unbescholten? BF: Ich hatte keine diesbezüglichen Probleme. Ich wurde nicht verurteilt. R: Sind sie auf andere Art und Weise mit der österreichischen Rechtsordnung in Konflikt geraten? BF: Nein. R: Möchten Sie noch Beweismittel zur Frage Ihres Privat und Familienlebens vorlegen, die Sie bisher im Verfahren noch nicht vorgelegt haben? BF: Ich habe nur den Beweis, dass ich schwanger bin. R: Wie geht es Ihnen, abgesehen von der Schwangerschaft gesundheitlich? BF: Wie meinen Sie das? R: Gibt es sonst irgendwelche gesundheitlichen Probleme, abgesehen von der Schwangerschaft? BF: Nein. Manchmal, das hat jetzt begonnen, wenn ich lange stehe, dann wird mir schlecht. Das habe ich aber erst hier bekommen. R: Waren Sie vor der Einreise jemals ernsthaft krank? BF: Nein. R: Warum sind Sie illegal und schlepperunterstützt nach Österreich eingereist? BF: Man hätte mir kein Visum gegeben, weil ich minderjährig war. R: Warum haben Sie im NOVEMBER 2018 die Ausstellung eines Auslandsreisepasses beantragt, wenn Sie vorhatten, schlepperunterstützt auszureisen? BF: Ich hatte nicht vor, mein Heimatland illegal zu verlassen. Ich wollte warten, bis ich XXXX bin. Mein Mann hat mir das auch gesagt.BF: Ich hatte nicht vor, mein Heimatland illegal zu verlassen. Ich wollte warten, bis ich römisch 40 bin. Mein Mann hat mir das auch gesagt. R: Warum haben Sie es dann nicht gemacht? BF: Ich habe schon gesagt, dass ich Probleme mit meinem Onkel hatte und das war der Grund. Deswegen musste ich von dort flüchten und konnte nicht ausreisen. R: Welche konkreten Probleme gab es mit dem Onkel. BF: Es ging um meine Ausreise nach Österreich. R: Welchen konkreten Problemen waren Sie durch Ihren Onkel ausgesetzt? BF: Er war dagegen, er wollte nicht, dass ich nach Österreich komme. R: Welcher konkreten Gefährdung waren Sie ausgesetzt? BF: Er hätte mich nicht ausreisen lassen. Ich wollte zu meinem Mann kommen nach Österreich. Nachdem ich ausgereist bin, kann ich nicht mehr zurück, weil ich jetzt keine Jungfrau bin und auch schon schwanger bin. R: Das heißt, es gab keine konkreten Übergriffe Ihres Onkels auf Sie. Ist das korrekt? BF: Als ich dort war, nicht. R: Wann und warum wurde Ihnen Ihr erster Auslandsreisepass ausgestellt? BF: Mein erster Auslandspass? Der, den ich vorher hatte? Um hierher zu kommen. R: Warum beantragten Sie und Ihre Mutter ein Visum für XXXX , wenn Sie zu XXXX nach Österreich wollten?R: Warum beantragten Sie und Ihre Mutter ein Visum für römisch 40 , wenn Sie zu römisch 40 nach Österreich wollten? BF: Damals hatte ich keine Probleme. Meine Mutter wollte mir ein Geschenk machen für die Winterferien. R: Sie beantragten das Visum am XXXX .
  21. Damals hatten Sie also keine Probleme. Sehe ich das richtig?R: Sie beantragten das Visum am römisch 40 .
  22. Damals hatten Sie also keine Probleme. Sehe ich das richtig? BF: Ja. R: Das war aber drei Monate nach der Eheschließung mit Ihrem Mann, wo es angeblich ja die Probleme mit Ihrem Onkel gab. BF: Ja. R: Sie haben das Visum in XXXX beantragt. Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?R: Sie haben das Visum in römisch 40 beantragt. Wie lange haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten? BF: Ich habe das nicht in XXXX eingereicht. Ich wusste gar nicht, wann meine Mutter die Dokumente eingereicht hat. Ich kenne mich überhaupt nicht aus, was das Visum anbelangt. Meine Mutter hat das erledigt.BF: Ich habe das nicht in römisch 40 eingereicht. Ich wusste gar nicht, wann meine Mutter die Dokumente eingereicht hat. Ich kenne mich überhaupt nicht aus, was das Visum anbelangt. Meine Mutter hat das erledigt. R: Warum sind Sie nicht legal nach Österreich eingewandert, zB im Rahmen einer Rot-Weiß-Rot-Karte? BF: Ich wusste nicht, dass es eine solche Möglichkeit gibt. R: Woher wussten Sie, dass es Visa für XXXX gibt?R: Woher wussten Sie, dass es Visa für römisch 40 gibt? BF: Von meiner Mutter. R: Wo haben Sie Ihren Pass fotografiert? BF: Das hat der Schlepper gemacht. R: Warum nur diese beiden Seiten? BF: Als ich nach XXXX kam, hat er mir die Pässe abgenommen und dann hat er mir die Kopie gegeben. Ich habe ihm nicht die Summe ausbezahlt, die er gefordert hat. Er hat mir den Pass abgenommen, hat mir die Kopie gegeben. Er sagte, dass er die Pässe der Mutter zurückgeben wird, wenn Sie die fehlende Summe dazuzahlt.BF: Als ich nach römisch 40 kam, hat er mir die Pässe abgenommen und dann hat er mir die Kopie gegeben. Ich habe ihm nicht die Summe ausbezahlt, die er gefordert hat. Er hat mir den Pass abgenommen, hat mir die Kopie gegeben. Er sagte, dass er die Pässe der Mutter zurückgeben wird, wenn Sie die fehlende Summe dazuzahlt. R: War der Schlepper eine Frau? BF: Das war ein Mann. R: Warum trägt der Schlepper, wenn es ein Mann war, rosaroten Nagellack? BF: Mit mir waren zwei Frauen im Auto. Er ist dann spurlos verschwunden und hat die Pässe nicht zurückgegeben und das Geld auch nicht mehr gefordert. R: Warum haben Sie nur die Kopie des Inlandsreisepasses und nicht auch die Kopie des Auslandsreisepasses? BF: Er hat mir nur diese Kopie gegeben. R: Was ist mit Ihrem abgelaufenen Pass? BF: Abgelaufen? R: Ja, das ist Ihre Aussage. BF: Das habe ich nicht gesagt. R: Wo ist Ihr abgelaufener Reisepass? BF: Das habe ich nicht gesagt. R: Ich verweise auf AS 67, Einvernahme vom 20.03.
  23. "Mein erster Pass ist abgelaufen..." Möchten Sie dazu etwas angeben? BF: Ich weiß nicht. Ich glaube, dass ich den Pass bekommen habe, als ich sieben war, aber ich weiß es nicht wirklich. Ich kann mich nicht mehr erinnern. Man hat mir nur gesagt, dass dieser Pass abgelaufen ist. Wo er ist, weiß ich nicht. R: Können Sie den Inlands- und Auslandsreisepass mittlerweile vorlegen? (Aufforderung AS 67) BF: Ich habe diese Pässe nicht. R: Wie wollen Sie dann heiraten? BF: Ist das notwendig, einen Pass zu haben, wenn man hier heiratet? R: Ja. BF: Man hat mir gesagt, dass die weiße Karte ausreichend ist. R: Wo ist Ihr Mobiltelefon aus der Russischen Föderation? BF: Als ich hierherkam, hatte ich kein Telefon. R: Wo ist es? BF: Ich hatte kein Telefon, als ich gekommen bin. R: Wie haben Sie dann mit Ihrem Mann über Internet kommuniziert? BF: Als ich nach Österreich kam, hatte ich kein Telefon. Zuhause hatte ich schon Telefon. Ich und mein Mann standen zuerst über Internet bzw. Instagram in Verbindung. R: Warum haben Sie Ihr Telefon nicht mitgenommen. BF: Ich habe das Telefon meiner Mutter gegeben. R: Warum haben Sie Ihr Telefon nicht mitgenommen? BF: Ich dachte nicht, dass ich das Telefon hier brauchen werde. R: Sie wollten sich nicht bei Ihrer Mutter rühren: Meine erste Reise, alles funktioniert? BF: Das wollte ich. R: Warum nehmen Sie dann Ihr Handy nicht mit? BF: Ich dachte, dass ich hier kein Telefon brauchen werde. R: Warum? BF: Ich war davon überzeugt, dass mein Mann mir hier ein Telefon schenken wird. R: Was, wenn der Schlepper nicht zur Oma Ihres Mannes gefahren wäre? Wie hätten Sie ihn dann in Österreich gefunden? BF: Er hätte mich dorthin gebracht. R: Wie hätten Sie ihn gefunden oder er Sie, wenn Sie kein Telefon dabeihaben. BF: Die Großmutter hatte seine Telefonnummer. Ich wusste, dass sie eine hat. R: Legen Sie Belege für Ihre Eheschließung in der Russischen Föderation vor! BF: Nein. R: Was heißt nein? Haben Sie keine? BF: Ich habe keine Beweise. Wir haben in der Russischen Föderation geheiratet, aber nur nach dem muslemischen Ritus. R: Legen Sie Belege für das Kennenlernen Ihres Mannes vor? BF: In Tschetschenien, nein. R: Was heißt nein. Haben Sie keine Belege? BF: Ich habe keine Beweise. R: Welche Internet-Dienste haben Sie verwendet, um mit Ihrem Mann zu kommunizieren? BF: Über Instagram? R: Welche Internetdienste haben Sie sonst noch verwendet, um mit ihm zu kommunizieren? BF: Über Instagram standen wir in Kontakt und dann hat er unsere Beziehung sehr ernst genommen. Ich war damit einverstanden. Er hat mich dann gefragt, ob ich ihn heiraten will. R: Beantworten Sie meine Frage, Welche Internetdienste haben Sie sonst noch verwendet, um mit ihm zu kommunizieren? BF: Über What's App. Wir haben die Nummern ausgetauscht. R: War die Nummer Ihres Mannes, an die Sie geschrieben haben, diese die er auch jetzt verwendet? BF: Nein, er hat schon die Nummer gewechselt. R: Warum? BF: Als ich bei der Polizei war, als ich in XXXX um Asyl angesucht habe, hat man mir gesagt, dass ich nach XXXX gebracht werde. Damals hat mir mein Mann sein Handy gegeben und die SIM-Karte mit seiner Nummer. Er hatte dann kein Telefon. Er hat sich eine neue SIM-Karte gekauft und ein neues Handy.BF: Als ich bei der Polizei war, als ich in römisch 40 um Asyl angesucht habe, hat man mir gesagt, dass ich nach römisch 40 gebracht werde. Damals hat mir mein Mann sein Handy gegeben und die SIM-Karte mit seiner Nummer. Er hatte dann kein Telefon. Er hat sich eine neue SIM-Karte gekauft und ein neues Handy. R: Verstehe ich Sie richtig? Sie haben die alte SIM-Karte Ihres Mannes und das alte Handy. BF: Nein, die SIM-Karte habe ich nicht mehr. Mein Mann hat mir eine neue SIM-Karte gekauft, als er nach XXXX zu mir kam. Die vorherige SIM-Karte habe ich ihm gegeben. Ich weiß nicht, was damit passiert ist.BF: Nein, die SIM-Karte habe ich nicht mehr. Mein Mann hat mir eine neue SIM-Karte gekauft, als er nach römisch 40 zu mir kam. Die vorherige SIM-Karte habe ich ihm gegeben. Ich weiß nicht, was damit passiert ist. R: Sie hätten über Auszüge und Screenshots von Instagram und Whatsapp Ihr Vorbringen zum Kennenlernen und zur muslimischen Eheschließung auf Distanz belegen können. Warum haben Sie das nicht gemacht? BF: Ich habe die Korrespondenz mit meinem Mann gelöscht. Ich habe das nicht. R Warum haben Sie das gemacht? BF: Ich habe das immer gelöscht. R Warum haben Sie das gemacht? War die Frage. BF: Das war grundlos. Ich hatte keinen Grund das zu behalten, ich habe das gelöscht. R: Andere behalten sich die Korrespondenz mit ihrem Mann für viele Jahre. Sie löschen die Korrespondenz zu Ihrem frisch angetrauten Mann? Warum? BF: ich habe damals nicht darüber nachgedacht. Wenn ich das hätte, hätte ich es vorgelegt. R: Wie heißen Sie auf Instagram? BF: Jetzt habe ich kein Instagram. Ich habe das alles gelöscht. R: Wie hieß Ihr Mann auf Instagram? BF: Sein Vorname war es. XXXX . XXXX und irgendwelche Zahlen.BF: Sein Vorname war es. römisch 40 . römisch 40 und irgendwelche Zahlen. R: Wenn Sie sich so unsterblich in einem Mann verlieben, um für ihn auf einen anderen Kontinent zu reisen, gehe ich davon aus, dass Sie den Nickname des Mannes kennen, in den Sie sich per Internet verliebt haben. BF: Ich kann mich nicht an die vollständige Account-bezeichnung erinnern. R: Warum verwendeten Sie nicht russische Dienste wie Odnoklassniky und Telegramm? BF: Ich hatte nur Instagram und Whats App. R: Verstehe ich Sie richtig? Sie haben alle Beweise vernichtet, die Ihr Vorbringen bestätigen können? BF (lächelt). R: Was finden Sie daran so lustig? BF: Weil Sie das Wort vernichten verwenden. Ich dachte nicht darüber nach. Ich dachte nicht nach, dass ich das hier brauchen werde. R: Vielleicht kann ich es testen? Wie hieß Ihr Account? BF: Ich bin nicht mehr auf Instagram. R: Das Internet verliert selten etwas. Wie hießen Sie auf Instagram? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Falls wir es zusammenbringen, gestatten Sie dem Gericht Einsicht in Ihren Instagram Account? BF: Das ist alles schon gelöscht. R: Für den Fall, dass wir es zusammenbringen, gestatten Sie dem Gericht Einsicht in Ihren Instagram Account? BF: Ja. Ich bin einverstanden. R: Beschreiben Sie, wie Ihre Schwestern geheiratet haben! BF: Sie standen mit den Männern in Kontakt und haben sich verliebt. Die ältere Schwester hat auch wegen der Liebe geheiratet. Die zweite hat das Haus verlassen und war bei Verwandten des Mannes. Dann wurde sie wieder nach Hause geholt und dann hat man ihr die notwendigen Sachen gekauft. Die Ausstattung für eine Frau und dann wurde auch das Hochzeitskleid geschickt. Beide hatten eine Hochzeitsfeier. Die vierte hat auch das Haus verlassen. Man hat auch die Ausstattung besorgt, aber das Hochzeitskleid wurde nicht gekauft. R: Warum nicht? BF: Weil sie 14 war, als sie das Haus verlassen hat. R: Das heißt, eine Schwester ist nicht verheiratet. BF: Ja, sie arbeitet. R: Wie haben Ihre drei Schwestern ihre Männer kennengelernt? BF: Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Die ältere ist ja schon acht oder neun Jahre verheiratet. Die zweite ist seit zwölf oder
  24. Jahren verheiratet und die vierte schon seit ca. zehn oder elf Jahren verheiratet. Ich war damals noch sehr klein. R: Beschreiben Sie mir ganz genau, wie Sie XXXX kennengelernt haben!R: Beschreiben Sie mir ganz genau, wie Sie römisch 40 kennengelernt haben! BF: Ja, ich habe schon gesagt, dass ich ihn über Instagram kennengelernt habe. Wir haben gut miteinander geschrieben. R: Stopp, ich will es haargenau wissen. BF: Das habe ich schon gesagt, über Instagram. R: Ich will es ganz im Detail wissen. Welches Foto haben Sie zuerst gesehen..., BF: Das war im Juli oder im August. Ich weiß nicht, ob ihm die Verwandten über mich erzählt haben oder nicht. Er hat mir ein Foto geschickt. Soll ich dann weiter erzählen? R: Schildern mir es ganz genau. BF: Er hat mir also ein Foto geschickt und ich habe ihm auch mein Foto geschickt und wir haben miteinander geschrieben. Wir haben uns gut verstanden. Er hat mir sehr gut gefallen. Ich glaube, dass das auf Gegenseitigkeit beruhte. Dann ist es immer ernster geworden. Er wollte mit mir eine ernste Beziehung führen. Ich hatte auch nichts dagegen. Wir haben uns gut verstanden und dann hat er mich gefragt, ob ich ihn heiraten will und ich habe ja gesagt. R: Wir bleiben im Detail? Wie hat er Ihnen das erste Foto geschickt? Was hat das Foto gezeigt und was hat er dazu geschrieben? BF: Ich habe es Ihnen schon erzählt. R: Ja, und ich will es ganz genau wissen. BF: Ich weiß nicht, was ich da genau beschreiben soll. R: In Instagram stellt man Fotos hinein, genauso wie auf Facebook. Wie hat er Ihnen ein Foto geschickt? BF: Ich kenne mich nicht mit Facebook aus. Aber per Instagram kann man ein Foto schicken. R: Wie hat er das gemacht? BF: Direkt. Im Instagram gibt es einen Dienst, das ist eine persönliche Chatfunktion, das gibt es im Instagram. R: Er hat Ihnen das Foto in der Chatfunktion geschickt. BF: Ja, da kann man auch ein Foto weiterleiten. R: Woher hatte er Ihren Nickname, dass er Ihnen das Foto weiterleiten konnte. BF: Wir haben uns zuerst kennengelernt und dann hat er das Foto geschickt. Vielleicht haben ihm die Verwandten von mir erzählt. R: Ihr Nickname XXXX hat rein gar nichts mit Ihrem Namen zu tun. Woher kannten die Verwandten Ihres Mannes Ihren Nickname?R: Ihr Nickname römisch 40 hat rein gar nichts mit Ihrem Namen zu tun. Woher kannten die Verwandten Ihres Mannes Ihren Nickname? BF: Das steht mit meinem Vornamen in Verbindung. R: Sie heißen XXXX .R: Sie heißen römisch 40 . BF: XXXX ist auch eine Form des Vornamens.BF: römisch 40 ist auch eine Form des Vornamens. R: Sie heißen nicht alleine XXXX . Woher sollten die Verwandten Ihres Mannes wissen, dass dieser Nickname Ihnen gehört?R: Sie heißen nicht alleine römisch 40 . Woher sollten die Verwandten Ihres Mannes wissen, dass dieser Nickname Ihnen gehört? BF: Vielleicht hat ihm jemanden den Nickname geschickt und ihm gesagt, dass ich das bin. R: Mit wie vielen Freunden sind Sie auf Instagram befreundet, die das machen hätten können. BF: Nicht mit vielen. R: Mit wem sind Sie auf Instagram befreundet gewesen? BF: Mit Bekannten von der Schule. R: Und sonst noch? BF: Von den Leuten von der Gruppe., R: Welcher Gruppe? BF: Von meiner Gruppe vom College. R: Mit den Klassenkameraden, mit sonst noch wem? BF: Es gab noch andere Leute. Ich hatte eine geschlossene Seite auf Instagram. Die, die mir aber trotzdem eine Anfrage geschickt haben, diese Anfragen habe ich bestätigt. R: Ich möchte wissen, wenn es nicht zu viele sind, mit welchen außer Ihren Klassenkollegen Sie auf Instagram befreundet waren. BF: Die, die sich auf Instagram registriert haben und mir schreiben wollten. R: Sie können also nicht mehr konkret angeben, mit wem Sie auf Instagram befreundet waren? BF: Ich habe nicht Fremden geschrieben. Ich habe nur denen geschrieben, denen ich zurückschreiben wollte. R: Beschreiben Sie mir ganz genau, was passierte, wie Sie beschlossen haben, zu heiraten. Wie haben Sie die Eheschließung organisiert? BF: Wir waren einverstanden, also ich und mein Mann. Bei uns wird ohne Mann geheiratet. Bei uns ist der Mann bei der Hochzeit nicht anwesend. R: Beantworten Sie meine konkrete Frage: Nachdem Sie beschlossen haben, zu heiraten. Wie haben Sie die Eheschließung organisiert? BF: Die Verwandten meines Mannes haben um meine Hand angesucht. R: Konkret, welche Verwandte, wann und wie? BF: Sein Onkel, sein Onkel ist zu meinem Onkel gekommen und hat um meine Hand angesucht, aber damals wurde nicht davon gesprochen, dass ich nach Österreich fahren werde. R: Beschreiben Sie konkret, was passiert ist, ab dem Moment, als Sie beschlossen haben, zu heiraten. Sie waren ja darin involviert. BF: Mein Mann hat dann mit seinen Verwandten gesprochen. Er sagte, dass er mich heiraten will. Bei uns ist das so eine Tradition, dass der Vater des Bräutigams zu dem Vater der Braut kommt, aber wir beide haben ja keine Väter. Deswegen haben wir entschieden, dass über die Onkel zu erledigen. Sein Onkel ist zu meinem Onkel gekommen, in sein Haus und sie haben die Vereinbarung getroffen, dass es eine Hochzeit geben wird. Es wurde vereinbart, dass die Hochzeit am XXXX . stattfindet. Ich weiß nicht, wie es dann weiter war.BF: Mein Mann hat dann mit seinen Verwandten gesprochen. Er sagte, dass er mich heiraten will. Bei uns ist das so eine Tradition, dass der Vater des Bräutigams zu dem Vater der Braut kommt, aber wir beide haben ja keine Väter. Deswegen haben wir entschieden, dass über die Onkel zu erledigen. Sein Onkel ist zu meinem Onkel gekommen, in sein Haus und sie haben die Vereinbarung getroffen, dass es eine Hochzeit geben wird. Es wurde vereinbart, dass die Hochzeit am römisch 40 . stattfindet. Ich weiß nicht, wie es dann weiter war. R: Wie haben Sie davon erfahren, dass dieses Treffen stattgefunden hat? BF: Mein Mann hat mir das gesagt. R: Ihr Onkel ist nie an Sie herangetreten und hat gesagt: "Du wirst heiraten und willst du das überhaupt?" BF: Meine Mutter hat meinen Onkel vorgewarnt, dass jemand kommen wird und es war klar, dass ich damit einverstanden bin. R: Wie ging es weiter und wann war das? BF: Im XXXX , aber ich weiß nicht genau wann. Jedenfalls war die Hochzeit am XXXX .BF: Im römisch 40 , aber ich weiß nicht genau wann. Jedenfalls war die Hochzeit am römisch 40 . R: Wie viel Zeit war zwischen der Hochzeit und der Besprechung? BF: Ich weiß es nicht, vielleicht zwei Wochen oder so. Ich musste mich ja vorbereiten. Ich musste mir Kleidung kaufen. R: Was passierte alles in der Zeit zwischen dem Treffen mit Ihrem Onkel und der Hochzeit? BF: Sonst war nichts. Alle waren einverstanden, und dann habe ich mit der Vorbereitung zu meiner Hochzeit begonnen, für den XXXX . Am XXXX . wurde ein Mullah aufgefordert zu kommen. Diese Ehe wurde nach dem muslemischen Ritus geschlossen.BF: Sonst war nichts. Alle waren einverstanden, und dann habe ich mit der Vorbereitung zu meiner Hochzeit begonnen, für den römisch 40 . Am römisch 40 . wurde ein Mullah aufgefordert zu kommen. Diese Ehe wurde nach dem muslemischen Ritus geschlossen. R: Sie waren bei dieser Hochzeit anwesend. Beschreiben Sie mir Ihre Hochzeit im Detail. BF: Was mich der Mullah gefragt hat usw.? R: Beschreiben Sie mir, Sie waren dabei, wo die Hochzeit stattgefunden hat und wer dabei war? Wie war die Eheschließung. BF: ich bin in der Früh aufgestanden, habe mich vorbereitet, habe Makeup gemacht und so, dann bin ich in das Dorf gefahren, in das Haus des Onkels. R: Welchen Onkels? BF: Meines Onkels. Dort habe ich das Kleid angezogen. Meine Verwandten waren dort. R: Welche? BF: Meine Tante mütterlicherseits, meine Tante väterlicherseits und auch Cousinen und eine Schwester von mir, XXXX . Die drei anderen Schwestern waren nicht dabei. Die älteste Schwester war in der Arbeit und die zweite und die vierte Schwester mussten sich um die Kinder kümmern. Dann sind wir aus dem Schlafzimmer hinausgekommen und der Mullah ist reingekommen. Ich glaube, dass noch zwei andere Personen mit dem Mullah dorthin gekommen sind. Wenn der Mullah kommt und noch jemand mit dem Mullah zusammenkommt, muss die junge Frau den Blick nach unten senken. Die Frau steht dort mit herabgesenkten Blick, und dann fragt der Mulla, ob die Frau einverstanden bis. Er hat mich gefragt, ob ich beinverstanden bin XXXX zu heiraten. Da ich mit herabgesenkten Blick dort gestanden bin, habe ich weder den Mullah genau gesehen noch die zwei Männer, die neben ihm standen. Wir haben so nach dem muslemischen Ritus geheiratet. Als ich gesagt habe, dass ich einverstanden bin, sind sie herausgekommen und es sind die Verwandten des Mannes gekommen. Sie sind gleich mit dem Auto dorthin gekommen um mich zu holen. Dann sind die Verwandten des Mannes in das Schlafzimmer gekommen und haben mich geholt. Sie haben mich mit dem Auto in ein Haus der Verwandten meines Mannes gebracht. Es gab viele Gäste dort. Der Tisch war gedeckt. Wir haben aber nicht getanzt oder so. Es war sozusagen eine leise Feier. Das ist alles.BF: Meine Tante mütterlicherseits, meine Tante väterlicherseits und auch Cousinen und eine Schwester von mir, römisch 40 . Die drei anderen Schwestern waren nicht dabei. Die älteste Schwester war in der Arbeit und die zweite und die vierte Schwester mussten sich um die Kinder kümmern. Dann sind wir aus dem Schlafzimmer hinausgekommen und der Mullah ist reingekommen. Ich glaube, dass noch zwei andere Personen mit dem Mullah dorthin gekommen sind. Wenn der Mullah kommt und noch jemand mit dem Mullah zusammenkommt, muss die junge Frau den Blick nach unten senken. Die Frau steht dort mit herabgesenkten Blick, und dann fragt der Mulla, ob die Frau einverstanden bis. Er hat mich gefragt, ob ich beinverstanden bin römisch 40 zu heiraten. Da ich mit herabgesenkten Blick dort gestanden bin, habe ich weder den Mullah genau gesehen noch die zwei Männer, die neben ihm standen. Wir haben so nach dem muslemischen Ritus geheiratet. Als ich gesagt habe, dass ich einverstanden bin, sind sie herausgekommen und es sind die Verwandten des Mannes gekommen. Sie sind gleich mit dem Auto dorthin gekommen um mich zu holen. Dann sind die Verwandten des Mannes in das Schlafzimmer gekommen und haben mich geholt. Sie haben mich mit dem Auto in ein Haus der Verwandten meines Mannes gebracht. Es gab viele Gäste dort. Der Tisch war gedeckt. Wir haben aber nicht getanzt oder so. Es war sozusagen eine leise Feier. Das ist alles. R: Welche Verwandten Ihres Mannes waren dabei? BF: Weitschichtige Verwandte. Ich habe die Leute nicht wirklich gekannt. Ich habe erst jetzt in die Familie hineingeheiratet. Ich versuche jetzt manchmal, mich an jemanden zu erinnern, aber ich kann mich nicht an viel erinnern von dem ersten Treffen, aber es waren seine Onkel und Tanten dort. Sie waren bei der Hochzeit dabei. R: Wie viele Onkel und Tanten? BF: Zwei Tanten und zwei Onkel. R: Wie hießen die? BF: XXXX , XXXX , XXXX . Ich weiß nicht, wie viele Tanten er insgesamt hat. Ich weiß nicht, wie die zweite Tante heißt. Ich nenne sie nur Tante. Also in unserer Sprache XXXX .BF: römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 . Ich weiß nicht, wie viele Tanten er insgesamt hat. Ich weiß nicht, wie die zweite Tante heißt. Ich nenne sie nur Tante. Also in unserer Sprache römisch 40 . R: Sie haben vorher am Anfang der Verhandlung XXXX XXXX als eine Person mit Vornamen und Nachnamen bezeichnet. Sind das jetzt zwei Onkel oder ist das der Name von einem Onkel?R: Sie haben vorher am Anfang der Verhandlung römisch 40 römisch 40 als eine Person mit Vornamen und Nachnamen bezeichnet. Sind das jetzt zwei Onkel oder ist das der Name von einem Onkel? BF: Das sind zwei Vornamen. R: Wie heißen die Onkel mit Nachnamen? BF: Ich kenne die Familiennamen nicht. R: Wie ging es bei dieser Hochzeitsfeier weiter. BF: Wir sind einfach dort gesessen. Meine Verwandten waren bei der Hochzeit nicht dabei. Nur meine Schwester. Das war alles. Meine leibliche Schwester hat mich als die Braut begleitet. Dann sind wir wie gewöhnlich gesessen und haben gemeinsam gegessen. Dann war der Tag zu Ende. Ich habe mich umgezogen und als neue Braut bin ich in die Küche gegangen, um das Geschirr zu waschen und dann habe ich mich niedergelegt. In der Früh bin ich aufgewacht und dann habe ich mit dem Putzen begonnen. Dann gab es Treffen mit den Verwandten, die nicht bei der Hochzeit waren. So sind bei uns Eheschließungen. R: Meinen Sie damit seine Verwandten oder Ihre Verwandten? Mit wem haben Sie sich getroffen? BF: Mit seinen Verwandten. Mit meinen Verwandten habe ich mich nicht mehr getroffen. R: Das war am XXXX ./ XXXX . XXXX . Wie ging es dann weiter?R: Das war am römisch 40 ./ römisch 40 . römisch 40 . Wie ging es dann weiter? BF: Am XXXX . hatte ich Hochzeit und am XXXX . habe ich die Gäste empfangen und das wars.BF: Am römisch 40 . hatte ich Hochzeit und am römisch 40 . habe ich die Gäste empfangen und das wars. R: Wie ging dann Ihr Leben weiter? BF: Ganz normal. R: Beschreiben Sie es mir. BF: Das war ein gewöhnliches Leben einer Jungverheirateten. R: Beschreiben Sie es mir. BF: In der Früh bin ich aufgestanden. Ich habe geputzt und das Geschirr gewaschen. Ich habe das Essen gekocht. So war das. Ich bin auch zu meiner Mutter gefahren. R: Verstehe ich Sie richtig, nach der Eheschließung haben Sie bei den Verwandten Ihres Mannes gelebt? BF: Ja. R: Bis zur Ausreise? BF: Ja, aber ich bin auch zu meiner Mutter gefahren. Die Verwandten meines Mannes haben mir selbst vorgeschlagen, dass ich eine Zeit lang bei meiner Mutter bleiben kann. R: Wie lange sind sie bei Ihrer Mutter geblieben? BF: Drei oder vier Tage. R: Wann haben Sie das College abgebrochen, vor oder nach der Heirat? BF: Das war vor der Hochzeit, weil ich aufgehört habe, den Unterricht dort zu besuchen, weil ich mich für die Hochzeit vorbereiten musste. R: Wie haben Sie sich Ihr Leben nach der Hochzeit vorgestellt? Wie haben Sie sich vorgestellt, dass Sie Ihren Lebensgefährten je treffen? BF: Vor der Heirat hatte ich andere Pläne. R: Ich habe sie konkret gefragt. Sie wohnen bei den Verwandten Ihres Mannes und Ihr Mann in Österreich. Wie haben Sie sich vorgestellt mit Ihrem Mann zusammenzuleben? BF: Er hat in Österreich gelebt, deswegen wollte ich hierherkommen. R: Wie haben Sie sich das vorgestellt? BF: Ich wusste nicht, wie das geht. Ich wusste nicht, wie ich hierherkommen kann. R: Sie heiraten jemanden, den Sie über Internet kennengelernt haben, haben aber keine Vorstellung darüber, wie Sie hierherkommen sollen. Verstehe ich Sie da richtig? BF: Ja, ich war davon überzeugt, dass ich es schaffe, mit ihm zusammenzuleben, weil er mich so gut behandelt hat. Er hat mich mit großer Achtung behandelt. Er hat mich sehr gut behandelt und mit einer Achtung. R: Sie haben gesagt, Sie haben ihn bis zu ihrer Einreise nach Österreich nie gesehen. Wie kann er Sie da gut behandelt haben? BF: Ja, das war aber kein Hindernis, ihn nicht zu heiraten, nur weil ich ihn nicht im realen Leben gesehen habe. R: Sie stellten am 15.03.2019 in Österreich einen Asylantrag in XXXX . Wo haben Sie sich zwischen Einreise und Asylantragstellung aufgehalten - und wie lange?R: Sie stellten am 15.03.2019 in Österreich einen Asylantrag in römisch 40 . Wo haben Sie sich zwischen Einreise und Asylantragstellung aufgehalten - und wie lange? BF: Ich habe gleich um Asyl angesucht, nach der Einreise. R: Kamen Sie in XXXX an?R: Kamen Sie in römisch 40 an? BF: Ja, zuerst war ich bei der Polizei und wurde dort über die Reiseroute befragt. R: Das war in XXXX , darum meine Frage, wo waren Sie zwischen der Einreise und der Asylantragstellung.R: Das war in römisch 40 , darum meine Frage, wo waren Sie zwischen der Einreise und der Asylantragstellung. BF: Ich habe gleich in XXXX um Asyl angesucht. Mit mir war die Großmutter meines Mannes und mein Mann.BF: Ich habe gleich in römisch 40 um Asyl angesucht. Mit mir war die Großmutter meines Mannes und mein Mann. R: Stopp, die Großmutter Ihres Mannes und Ihr Mann waren zusammen mit Ihnen im Schlepperfahrzeug? BF: nein, ich habe gemeint, dass sie in XXXX waren, als ich in XXXX angekommen bin.BF: nein, ich habe gemeint, dass sie in römisch 40 waren, als ich in römisch 40 angekommen bin. R: Wann und wo sind Sie in XXXX angekommen?R: Wann und wo sind Sie in römisch 40 angekommen? BF: Ich bin mit einem Auto dorthin gekommen, im XXXX ca. Ich glaube, am XXXX Oder XXXX . Ich weiß es nicht mehr genau.BF: Ich bin mit einem Auto dorthin gekommen, im römisch 40 ca. Ich glaube, am römisch 40 Oder römisch 40 . Ich weiß es nicht mehr genau. R: Wo sind Sie angekommen? Hat der Schlepper Sie direkt zur Polizeistation gebracht? BF: Zur Großmutter. R: Wer war bei der Großmutter, die Großmutter oder auch Ihr Mann? BF: ich weiß nicht, ob mein Mann in der Arbeit war oder bei sich zuhause. Die Großmutter war zuhause. Sie hat ihn angerufen und ihm gesagt, dass ich angekommen bin. R: Woher wussten Sie, dass das die Großmutter ist, wenn Sie sie noch nie gesehen haben? BF: Mein Mann hat mir das erzählt. Ich war auch mit der Großmutter schon in Kontakt, als ich noch zuhause war. R: In welcher Tageszeit sind Sie angekommen. BF: In der Nacht um 20, 21 oder 22:00 Uhr. Ich weiß es nicht genau. R: Was passierte nach der Ankunft? BF: Nachher hat die Großmutter meinen Mann angerufen und sie hat ihm gesagt, dass ich gekommen bin. Mein Mann ist gleich gekommen. Ich, mein Mann und die Großmutter, wir sind gleich in XXXX zur Polizeistation gegangen. Ich habe dort um Asyl angesucht.BF: Nachher hat die Großmutter meinen Mann angerufen und sie hat ihm gesagt, dass ich gekommen bin. Mein Mann ist gleich gekommen. Ich, mein Mann und die Großmutter, wir sind gleich in römisch 40 zur Polizeistation gegangen. Ich habe dort um Asyl angesucht. R: Ich möchte von Ihnen ganz genau wissen, wie das erste Treffen mit Ihrem Mann war. Wenn Sie ihn geheiratet haben, ohne ihn zuvor jemals gesehen zu haben, muss das ja besonders einprägsam gewesen sein. BF: Er hat mir gefallen. R: Beschreiben Sie mir haarscharf, wie war das, als Sie ihren Mann das erste Mal gesehen hat. Wie haben Sie ausgesehen, wie hat er ausgesehen, was hat er angehabt, was haben Sie angehabt, wo genau war das, wie haben Sie sich begrüßt, was haben Sie besprochen... BF: Als mein Mann gekommen ist, war ich schon in der Wohnung der Großmutter. Ich saß mit seiner Großmutter. Mein Mann ist hereingekommen. Er hatte eine Jacke an. Es war kalt, es war ja eigentlich im Winter. Er hatte eine grüne Jacke angehabt. Es war alles normal. R: Sie können das nicht genauer beschreiben? BF: Ich weiß es nicht. R: Es ist ja nicht normal, dass man seinen Ehemann ein halbes Jahr nach der Hochzeit das erste Mal sieht. Beschreiben Sie mir genau das erste Mal. BF: Soll ich Ihnen meine Gefühle schildern? R: Nein, beschreiben sie es wie in einem Film, ganz genau. BF: Er ist gekommen und hat uns begrüßt. Ich war sehr schüchtern. Für ihn war das auch eine ungewöhnliche Situation. Er hat jedenfalls gelächelt. Ich habe versucht, nicht mit ihm alleine im Zimmer zu bleiben, weil das für mich irgendwie beschämend war. Dann sind wir zu der Polizeistelle gegangen und ich habe um Asyl angesucht. R: Das war jetzt die Schilderung, so genau, wie Sie sie hinbekommen. Ist das richtig? BF: Ja. R: Sie waren als Minderjährige in XXXX untergebracht, XXXX lebt in XXXX . Wie wurden Sie schwanger? Sie gaben ja bereits in der Einvernahme am 27.03 an, nicht mehr Jungfrau zu sein.R: Sie waren als Minderjährige in römisch 40 untergebracht, römisch 40 lebt in römisch 40 . Wie wurden Sie schwanger? Sie gaben ja bereits in der Einvernahme am 27.03 an, nicht mehr Jungfrau zu sein. BF: Ich habe damals aber nicht gesagt, dass ich schon schwanger bin. R: Nein haben Sie nicht. Aber wie geht das, Sie im Flüchtlingsheim in XXXX und er in XXXX .R: Nein haben Sie nicht. Aber wie geht das, Sie im Flüchtlingsheim in römisch 40 und er in römisch 40 . BF: Nachdem ich um Asyl angesucht habe bei der Polizei in XXXX , hat mein Mann den Polizisten gefragt, ob ich bei ihm bleiben kann, weil es schon spät war und ich hätte an dem Tag sowieso nicht einvernommen werden können, was die Reiseroute anbelangt. Die Einvernahme bezüglich der Reiseroute sollte am nächsten Tag stattfinden, um 09:00 Uhr Die Einvernahme über die Reiseroute war nicht in XXXX , aber ich weiß jetzt nicht mehr wo sie stattgefunden hat.BF: Nachdem ich um Asyl angesucht habe bei der Polizei in römisch 40 , hat mein Mann den Polizisten gefragt, ob ich bei ihm bleiben kann, weil es schon spät war und ich hätte an dem Tag sowieso nicht einvernommen werden können, was die Reiseroute anbelangt. Die Einvernahme bezüglich der Reiseroute sollte am nächsten Tag stattfinden, um 09:00 Uhr Die Einvernahme über die Reiseroute war nicht in römisch 40 , aber ich weiß jetzt nicht mehr wo sie stattgefunden hat. R: Erzählen Sie weiter. BF: Mein Mann fragte, ob er mich noch nach Hause bringen kann. Der Polizist hat mich gefragt, ob ich eine Übernachtungsmöglichkeit habe. Mein Mann hat gesagt, dass es diese Möglichkeit gibt. Der Polizist war einverstanden und ich und mein Mann sind dann in seine Wohnung gefahren. Die Wohnung, wo wir derzeit leben. Das ist alles. R: Am 02.04.2019 wurde Ihnen der negative Bescheid zugestellt. Laut Befund vom 15.04.2019 gingen Sie wegen Bauchschmerzen ins Krankenhaus XXXX , weil Sie wissen wollten, ob Sie schwanger sind. Im Krankenhaus gaben an, dass Sie nicht verhüten, weil Sie ein Kind bekommen wollen. Warum, bei Ihrem unklaren Aufenthaltsstatus oder hofften Sie über ein Kind einen Aufenthaltstitel zu bekommen.?R: Am 02.04.2019 wurde Ihnen der negative Bescheid zugestellt. Laut Befund vom 15.04.2019 gingen Sie wegen Bauchschmerzen ins Krankenhaus römisch 40 , weil Sie wissen wollten, ob Sie schwanger sind. Im Krankenhaus gaben an, dass Sie nicht verhüten, weil Sie ein Kind bekommen wollen. Warum, bei Ihrem unklaren Aufenthaltsstatus oder hofften Sie über ein Kind einen Aufenthaltstitel zu bekommen.? BF: Nein ich erhoffte nicht - über das Kind einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Mein Mann ist zu mir nach XXXX gekommen. Wir haben gemeinsam die Zeit verbracht. Wir haben ein Hotel in XXXX bzw. in XXXX gemietet. Ich hatte eine Menstruationsverzögerung um zwei Wochen wegen dem Stress und ich dachte, dass ich schwanger bin.BF: Nein ich erhoffte nicht - über das Kind einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Mein Mann ist zu mir nach römisch 40 gekommen. Wir haben gemeinsam die Zeit verbracht. Wir haben ein Hotel in römisch 40 bzw. in römisch 40 gemietet. Ich hatte eine Menstruationsverzögerung um zwei Wochen wegen dem Stress und ich dachte, dass ich schwanger bin. R: Am XXXX wurden Sie von der Grundversorgung abgemeldet, weil Sie mehr als 48 h vorher unabgemeldet die Grundversorgungsstelle XXXX verließen, obwohl Ihnen mit Verfahrensanordnung vom 20.03.2019 mitgeteilt worden war, dass ein Verlassen der Grundversorgungsstelle eine Verletzung der Meldeverpflichtung darstellt. Warum?R: Am römisch 40 wurden Sie von der Grundversorgung abgemeldet, weil Sie mehr als 48 h vorher unabgemeldet die Grundversorgungsstelle römisch 40 verließen, obwohl Ihnen mit Verfahrensanordnung vom 20.03.2019 mitgeteilt worden war, dass ein Verlassen der Grundversorgungsstelle eine Verletzung der Meldeverpflichtung darstellt. Warum? BF: 48 stunden. Ich glaube, das war im Gebäude XXXX . Dort wurde ich einvernommen. Dort, wo die Referenten sind.BF: 48 stunden. Ich glaube, das war im Gebäude römisch 40 . Dort wurde ich einvernommen. Dort, wo die Referenten sind. R: Ich mach es einfacher. Warum haben Sie XXXX unabgemeldet verlassen.R: Ich mach es einfacher. Warum haben Sie römisch 40 unabgemeldet verlassen. BF: Wir haben das schon gesagt. Im Gebäude XXXX haben wir das gesagt, ich und mein Mann. Dort im Erdgeschoss gibt es einen Schalter. Wir haben gesagt, dass wir uns bei ihm zuhause anmelden wollen und man war damit einverstanden. Wir haben dann nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt und man hat uns dann gesagt, dass wir das auch ohne schriftliche Bestätigung machen können.BF: Wir haben das schon gesagt. Im Gebäude römisch 40 haben wir das gesagt, ich und mein Mann. Dort im Erdgeschoss gibt es einen Schalter. Wir haben gesagt, dass wir uns bei ihm zuhause anmelden wollen und man war damit einverstanden. Wir haben dann nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt und man hat uns dann gesagt, dass wir das auch ohne schriftliche Bestätigung machen können. R: Am XXXX begründeten Sie eine Meldeadresse in XXXX bei XXXX . Wie kamen Sie nach XXXX ?R: Am römisch 40 begründeten Sie eine Meldeadresse in römisch 40 bei römisch 40 . Wie kamen Sie nach römisch 40 ? BF: Mit einem Zug. R: Was spricht dagegen, das Familienleben mit XXXX in der Russischen Föderation fortzuführen?R: Was spricht dagegen, das Familienleben mit römisch 40 in der Russischen Föderation fortzuführen? BF: Er hat gesagt, dass er dort Probleme hat. Er lebt schon lange hier. Er arbeitet hier. Er hat eine Wohnung und arbeitet hier. R: Welche Probleme hat Ihr Mann in der Russischen Föderation? BF: Genau weiß ich es nicht. Ich kenne seine Probleme nicht. Ich habe ihn nicht gefragt und mich für seine Probleme nicht interessiert. R. Warum interessieren Sie sich nicht für die Probleme Ihres Mannes? BF: Er hat mir nur gesagt, dass er Probleme dort hat wegen seiner Familie und dass er nicht dorthin fahren kann. Sie können ihn gerne selber fragen. BehV: Habe ich richtig verstanden, dass Sie derzeit einen Auslandsreisepass besitzen und vor diesem Auslandsreisepass ein weiterer Auslandsreisepass ausgestellt wurde? BF: Von dem abgelaufenen Pass weiß ich nichts, aber der letzte Pass ist beim Schlepper und wir wissen nichts mehr von ihm. BehV: Das heißt, Sie können ausschließen, dass sich dieser Reisepass bei Ihrer Mutter befindet, wie Sie in der ersten asylniederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA angegeben haben? BF: Ich habe gesagt, dass der Pass beim Schlepper ist. Ich habe gesagt, dass der abgelaufene Pass eventuell bei der Mutter ist. BehV: Haben Sie gesehen, welche Verwandten bei Ihrer Hochzeit vor dem Mullah dabei waren? BF: Ich habe nicht gesehen, wer dort war. Das habe ich schon gesagt. Man fordert eine eindeutige Bejahung seitens der Braut, und ich weiß, dass dabei der Mullah ist und zwei Zeugen, aber ich habe das Gesicht von ihnen nicht gesehen. BehV: Können Sie dann sagen, ob nur Verwandte Ihrerseits oder auch Verwandte Ihres Mannes dabei waren? BF: Als man von mir das Einverständnis gefordert hat oder bei der Hochzeit? BehV: Als der Iman dort war, weiß ich es nicht. Das habe ich ja schon gesagt. Ich weiß nur, dass der Mullah und zwei Zeugen da sein müssen, wenn die Frau befragt wird, ob sie heiraten will. Bei uns ist das beschämend, wenn die Braut den Mullah anschaut, also muss sie dabei den Blick senken. Ich weiß, dass das beschämend ist ihm dabei in die Augen zu schauen. Im Haus meines Onkels, waren meine Verwandten, Tanten, Onkeln, Cousinen, meine Mutter und eine Schwester. Dann sind die Verwandten des Bräutigams in das Haus des Onkels gekommen um mich zu holen. Sie haben mich gleich mit dem Auto geholt und wir sind weggefahren. Dann im Haus des Onkels meines Mannes, gab es keine Verwandten von mir, außer meiner Schwester. BehV: Wenn ich also zusammenfasse. Stimmt es hinsichtlich des Treffens zu Ihrem Einverständnis, dass Sie den Iman und zwei Zeugen gesehen haben oder haben Sie sie nicht gesehen? BF: Nein, ich habe sie nicht gesehen. BehV: Das heißt, Sie haben dort niemanden gesehen, sondern die ganze Zeit den Boden? BF: Ja, ich habe immer auf den Boden geschaut. Man hat mich gefragt, ob ich XXXX heiraten will. Eine Braut bekommt bei uns 50.000 und man hat mich gefragt, ob ich mit der Summe einverstanden bin. Der Onkel meines Mannes zahlt das Geld an meinen Onkel und mein Onkel zahlt das Geld weiter an die Mutter. Umgerechnet sind das 650 oder 660 Euro.BF: Ja, ich habe immer auf den Boden geschaut. Man hat mich gefragt, ob ich römisch 40 heiraten will. Eine Braut bekommt bei uns 50.000 und man hat mich gefragt, ob ich mit der Summe einverstanden bin. Der Onkel meines Mannes zahlt das Geld an meinen Onkel und mein Onkel zahlt das Geld weiter an die Mutter. Umgerechnet sind das 650 oder 660 Euro. BehV: Bei der anschließenden Hochzeitsfeier haben Verwandte Ihres Mannes teilgenommen? BF: Die Hochzeitsfeier war ja bei den Verwandten meines Mannes, beim Onkel von ihm. R: Wie viele Verwandte waren da ungefähr? BF: Ich weiß es nicht genau. Wenn man das im Restaurant macht, sind das ca. 500, 600 Leute, manchmal weniger oder manchmal mehr. R: Wie viel Leute waren konkret bei Ihrer Hochzeitsfeier? BF: Ich weiß es nicht, wie viele es konkret waren. R: Ungefähr 5, 50 oder 100, oder 500? BF: Ca. 200, aber ich weiß es nicht genau. Aber bei uns sind viele Leute bei einer Hochzeit dabei BehV: Bei der polizeilichen Erstbefragung in XXXX , hatten Sie dabei ein Telefon dabei?BehV: Bei der polizeilichen Erstbefragung in römisch 40 , hatten Sie dabei ein Telefon dabei? BF Mein Mann hatte das Telefon. Er hat mir das Telefon gegeben, damit ich ihn anrufen kann. BehV: Bei der ersten Asyleinvernahme in XXXX hatten Sie da ein Telefon dabei?BehV: Bei der ersten Asyleinvernahme in römisch 40 hatten Sie da ein Telefon dabei? BF: Ja. R: Haben Sie den Mullah und die zwei Zeugen nur wahrgenommen oder haben Sie auch ihre Gesichter gesehen. BF: Ich habe sie gehört und ich habe nur auf den Boden geschaut und habe ihre Füße gesehen. BFV: Aber Sie haben gewusst, es gibt einen Mullah und zwei Zeugen. BF: Ja. BFV: Wann sind Sie zum Geschlechtsverkehr mit Ihrem Lebensgefährten gekommen. War das vor der Asylantragstellung oder nachher? BF: Gleich nach der Polizei, als ich um Asyl angesucht habe, aber ich hatte damals noch keine Einvernahme bezüglich der Reiseroute. Ich habe bei ihm die Nacht verbracht und wurde dann zur Reiseroute einvernommen. BFV: Haben Sie, um festzustellen, ob Sie schwanger geworden sind, einen Schwangerschaftstest gemacht? BF: Ja, das habe ich gemacht, nachdem ich nach XXXX gekommen bin. In der Früh hätte ich nämlich eine Röntgenuntersuchung haben sollen und man hat mich gefragt, ob ich schwanger bin oder nicht, und ich habe gesagt, dass ich es eigentlich nicht weiß, und dann hat man einen Test gemacht und der war negativ.BF: Ja, das habe ich gemacht, nachdem ich nach römisch 40 gekommen bin. In der Früh hätte ich nämlich eine Röntgenuntersuchung haben sollen und man hat mich gefragt, ob ich schwanger bin oder nicht, und ich habe gesagt, dass ich es eigentlich nicht weiß, und dann hat man einen Test gemacht und der war negativ. BFV: Aber es war Ihnen bewusst, dass Sie nicht mehr Jungfrau sind. BF: Ja, ich wusste, dass ich keine Jungfrau mehr bin." Der Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, XXXX , machte als Zeuge in der auf Russisch durchgeführten Einvernahme folgende Angaben:Der Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, römisch 40 , machte als Zeuge in der auf Russisch durchgeführten Einvernahme folgende Angaben: "R: Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit an. Z1: XXXX , geboren am XXXX , Russische Föderation.Z1: römisch 40 , geboren am römisch 40 , Russische Föderation. R: In welcher Beziehung stehen Sie zur BF? Z1: Das ist meine Frau. R: Welche Sprachen sprechen Sie? Z1: Russisch, Tschetschenisch, Deutsch, Englisch. R: In welcher Sprache wünschen Sie die Einvernahme? Z1: Deutsch, Russisch, kein Problem. Russisch wäre mir lieber. R: Sie können die Sprache sprechen, die Sie wollen. Sind Sie standesamtlich verheiratet oder der Lebensgefährte der BF? Z1: Nach dem islamischen Ritus oder nach dem österreichischen Gesetz? Wir haben islamisch über Telefon geheiratet. Es gibt keine Bestätigung oder Heiratsurkunde. R: In Österreich gibt es nur die standesamtliche Ehe [...]. Sie Sie mit der BF standesamtlich verheiratet, ja oder nein. Z1: Nein. R: Das heißt, sie ist Ihre Lebensgefährtin. Möchten Sie im Verfahren Ihrer Lebensgefährtin eine Aussage machen? Z1: Ja. [...] R fordert Z1 auf, seinen Stammbaum bis inkl. die Großeltern aufzuzeichnen. Dies wird im Original als Beilage zu Protokoll genommen R: Welcher Gefährdung waren Sie in der Russischen Föderation ausgesetzt? Z1: Mein Onkel XXXX war XXXX in Tschetschenien.Z1: Mein Onkel römisch 40 war römisch 40 in Tschetschenien. R: Ich habe Sie gefragt, welcher Gefährdung waren Sie persönlich in der Russischen Föderation ausgesetzt? Z1: Mordsgefährlich. Früher als mein Onkel in Russland gelebt hat, war er XXXX . Damals war er XXXX und jetzt wird das nicht akzeptiert. Es geht um den Familiennamen und deswegen, weil er dort gekämpft hat.Z1: Mordsgefährlich. Früher als mein Onkel in Russland gelebt hat, war er römisch 40 . Damals war er römisch 40 und jetzt wird das nicht akzeptiert. Es geht um den Familiennamen und deswegen, weil er dort gekämpft hat. R: Ich habe Sie gefragt, welcher Gefährdung Sie persönlich ausgesetzt waren. Z1: Ich habe Angst, weil er dort gekämpft hat und ich den Familiennamen meines Vaters habe. R: Den hat Ihr Onkel XXXX auch. Warum kann er in Tschetschenien leben und Sie nicht?R: Den hat Ihr Onkel römisch 40 auch. Warum kann er in Tschetschenien leben und Sie nicht? Z1: Ich weiß es nicht. Ich habe Angst dorthin zurückzukehren. R: Sie reisten am 01.07.2005 als XXXX jähriger in Begleitung Ihrer Tante ohne Dokumente unrechtmäßig über die Landgrenze nach Österreich ein und stellten einen Antrag auf internationalen Schutz. Einer Verfolgung waren Sie dort nicht ausgesetzt, aber Sie waren sehr ängstlich und weinten viel, gab Ihre Tante am 13.07.2005 an. Möchten Sie dazu etwas angeben?R: Sie reisten am 01.07.2005 als römisch 40 jähriger in Begleitung Ihrer Tante ohne Dokumente unrechtmäßig über die Landgrenze nach Österreich ein und stellten einen Antrag auf internationalen Schutz. Einer Verfolgung waren Sie dort nicht ausgesetzt, aber Sie waren sehr ängstlich und weinten viel, gab Ihre Tante am 13.07.2005 an. Möchten Sie dazu etwas angeben? Z1: Ja, so ist es auch. Ich habe auch jetzt Angst. R: In der Einvernahme am 13.09.2005 gab Ihre Tante an, dass Sie keine eigenen Fluchtgründe haben, aber ganz alleine sind. Sie haben keine eigenen Probleme, Sie haben dieselben wie Ihre Tante, daher sind keine Verwandten mehr in Tschetschenien. Zuhause haben Sie niemanden. Wie können Ihre Verwandten dann in Tschetschenien auf die Hochzeit der BF gehen, wenn Sie nach Aussage Ihrer Tante niemanden dort mehr haben? Z1: Ich war XXXX Jahre bei der Ausreise. Ich kannte niemanden. Ich bin jetzt erwachsen. Ich habe dort Onkel gefunden. Die Großmutter hat mir über sie erzählt.Z1: Ich war römisch 40 Jahre bei der Ausreise. Ich kannte niemanden. Ich bin jetzt erwachsen. Ich habe dort Onkel gefunden. Die Großmutter hat mir über sie erzählt. R: Jetzt haben wir gerade einen Onkel im Stammbaum gehabt. Wer sind die anderen Onkel? Z
  25. Ich kenne nur diesen Onkel und einen weiteren Onkel, der verstorben ist. Diesen wollte ich nicht auf den Zettel schreiben. R: Welche Probleme hatte Ihre Tante, deretwegen sie ausgereist ist? Z1: Ich war jung. Ich weiß es selber nicht. Ich war XXXX Jahre alt. Ich wusste nicht, worum es geht. Ich hatte Angst. Ich wollte nur weg aus diesem Krieg und dem Ganzen.Z1: Ich war jung. Ich weiß es selber nicht. Ich war römisch 40 Jahre alt. Ich wusste nicht, worum es geht. Ich hatte Angst. Ich wollte nur weg aus diesem Krieg und dem Ganzen. R: Ab wann war Ihre Oma in Österreich aufhältig und für Sie obsorgeberechtigt? Z1: Ich weiß es nicht. R: Warum waren Sie in der Obsorge Ihrer Tante und nicht Ihres Onkels XXXX ?R: Warum waren Sie in der Obsorge Ihrer Tante und nicht Ihres Onkels römisch 40 ? Z1: Sie war bei mir. Ich war damals klein. Sie hat mich damals einfach mitgenommen. Ich weiß nicht... Sie war mir am nächsten. Ich wollte bei ihr bleiben. R: Mit Bescheid vom 14.09.2005 erkannte Ihnen das Bundesasylamt die Flüchtlingseigenschaft zu. Haben Sie danach jemals Österreich verlassen? Z1: Nein, niemals. R: Sind Sie danach jemals in die Russische Föderation ausgereist? Z1: Niemals. R: Waren Sie in Österreich jemals einer Gefährdung ausgesetzt? Z1: Nein, in Österreich bin ich sicher. R: Wozu beantragten Sie laut Aktenlage 2007 die Ausstellung eines Konventionsreisepasses? Z1: Ich checke jetzt nicht, was Sie meinen. R: Ihnen wurde 2007 ein Konventionsreisepass ausgestellt. Wozu, wenn Sie nicht vorhatten, auszureisen? Z1: Ich mache Sport und habe international gekämpft und dafür brauche ich einen Pass. R: Wo haben Sie überall gekämpft? Z1: Verschieden, in XXXX , XXXX , XXXX , XXXX .Z1: Verschieden, in römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 . R: Ich habe Sie gerade vorher gefragt, ob Sie nach der Asylzuerkennung Österreich jemals verlassen hatten und Sie sagten nein, niemals. Z1: Ich bin nie nach Russland zurückgekehrt. Mit dem Pass darf man durch ganz Europa reisen. R: Sie lebten während des Asylverfahrens in XXXX , danach in XXXX und XXXX , bis Sie 2009 nach XXXX zogen. Sie besuchten XXXX Jahr lang die Volksschule, XXXX Jahre lang die Hauptschule. Welche Schulbildung absolvierten Sie in der Russischen Föderation?R: Sie lebten während des Asylverfahrens in römisch 40 , danach in römisch 40 und römisch 40 , bis Sie 2009 nach römisch 40 zogen. Sie besuchten römisch 40 Jahr lang die Volksschule, römisch 40 Jahre lang die Hauptschule. Welche Schulbildung absolvierten Sie in der Russischen Föderation? Z1: Das war eine Kinderschule. Ich weiß es nicht mehr. Die Schule wurde bombardiert. Ich bin schon in einer Schule gewesen. R: Welche Schulbildung haben Sie nach der HAUPTSCHULE in Österreich absolviert? Z1: Ich habe die Hauptschule nicht abschließen können. Ich habe viel trainiert und war dadurch müde, dass ich nicht so viel lernen konnte und deswegen habe ich die Schule nicht abgeschlossen. R: Ihre Tante hat im Asylverfahren angegeben, dass Sie nicht Russisch sprechen. Wo haben Sie Russisch gelernt? Z1: Russisch kann bei uns jeder. Ich habe es nicht so perfekt gekonnt, als ich klein war, aber hier habe ich es auf dem Handy gelernt und Bücher gelesen. R: Welche Ausbildung haben Sie nach der abgebrochenen Hauptschule gemacht? Z1: Ich habe als Hilfsarbeiter bei verschiedenen Firmen gearbeitet, bei der XXXX . Nach der Schule war ich noch nicht volljährig. Nachdem ich volljährig wurde, habe ich mal da, mal dort gearbeitet.Z1: Ich habe als Hilfsarbeiter bei verschiedenen Firmen gearbeitet, bei der römisch 40 . Nach der Schule war ich noch nicht volljährig. Nachdem ich volljährig wurde, habe ich mal da, mal dort gearbeitet. R: 2012 waren Sie in der Jugendwerkstatt XXXX . Was ist das? Wie lange machten Sie das?R: 2012 waren Sie in der Jugendwerkstatt römisch 40 . Was ist das? Wie lange machten Sie das? Z1: Gearbeitet. R: 2012 waren Sie auch Hausmeister in der " XXXX ". Was haben Sie dort gemacht und wie lange?R: 2012 waren Sie auch Hausmeister in der " römisch 40 ". Was haben Sie dort gemacht und wie lange? Z1: Da war ich Hausmeister und habe bei der XXXX geholfen. Ich war der Hauptmann dort.Z1: Da war ich Hausmeister und habe bei der römisch 40 geholfen. Ich war der Hauptmann dort. R: 2012 beantragten Sie die Ausstellung eines neuen Konventionsreisepasses. Warum? Z1: Den Pass hat man mir weggenommen. R: Ich habe Sie gefragt, warum Sie 2012 einen neuen Pass beantragt haben. Z1: Weil er abgelaufen war. R: Wie konnten Sie sich von € 1000 Gehalt einen XXXX kaufen?R: Wie konnten Sie sich von € 1000 Gehalt einen römisch 40 kaufen? Z1: Um 1.000,-- Euro kann man einen XXXX kaufen. Ich habe gespart.Z1: Um 1.000,-- Euro kann man einen römisch 40 kaufen. Ich habe gespart. R: Es gab ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. Haben Sie mittlerweile den Führerschein gemacht? Z1: Ich bin jetzt dabei. Ich bin damals noch ohne Führerschein gefahren. Ich hatte die falschen Freunde und habe ein bisschen Fehler gemacht in meinem Leben. R: Haben Sie jetzt einen XXXX zuhause stehen und keinen Führerschein?R: Haben Sie jetzt einen römisch 40 zuhause stehen und keinen Führerschein? Z1: Ich habe keinen XXXX mehr. Ich habe vor einem Jahr oder anderthalb Jahren versprochen, dass ich mich nicht mehr ans Steuer setzen werde, solange ich keinen Führerschein habe. Seit zwei Jahren habe ich keine Strafen mehr. Ich möchte mich verändern.Z1: Ich habe keinen römisch 40 mehr. Ich habe vor einem Jahr oder anderthalb Jahren versprochen, dass ich mich nicht mehr ans Steuer setzen werde, solange ich keinen Führerschein habe. Seit zwei Jahren habe ich keine Strafen mehr. Ich möchte mich verändern. R: Sie waren laut Protokoll vom 01.10.2012 verheiratet. Mit wem? Z1: Ja, ich war verheiratet und wir haben uns getrennt. R: Die Frage war, mit wem? Z1: Das war eine tschetschenische Frau. R: Wie hieß sie? Z1: XXXX .Z1: römisch 40 . R: Wie heißt sie mit Nachnamen? Z1: Das weiß ich nicht. R: Sie wissen den Nachnamen Ihrer Frau nicht, die Sie geheiratet haben? Z1: Nein, das weiß ich nicht. R: Haben Sie standesamtlich oder nach muslimischen Ritus geheiratet? Z1: Nach muslimischen Ritus. R: Von wann bis wann waren Sie verheiratet? Z
  26. Ich glaube, dass ich ein Jahr verheiratet war. R: Haben Sie seit 2013 n och einmal geheiratet? Z1: Nein. R: Haben Sie Kinder? Z1: Nein. R: Leisten Sie Ihrer Ex-Lebensgefährtin Unterhalt? Z1: Warum sollte ich ihr Unterhalt leisten? R: Sie wurden vom Landesgericht XXXX mit Urteil vom 02.04.2013 wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung als Jugendstraftat zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu etwas angeben?R: Sie wurden vom Landesgericht römisch 40 mit Urteil vom 02.04.2013 wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung als Jugendstraftat zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu etwas angeben? Z1: Die Urkunde, das war ein XXXX . Ich habe ihn gefunden und ich habe es mitgehabt. Die Polizei hat uns angehalten und es bei mir gefunden.Z1: Die Urkunde, das war ein römisch 40 . Ich habe ihn gefunden und ich habe es mitgehabt. Die Polizei hat uns angehalten und es bei mir gefunden. R: Sie haben den Ausweis verfälscht, indem Sie Ihr Foto aufgeklebt haben und das zwar ziemlich linkisch. Sie sind als Zeuge dazu verpflichtet, die Wahrheit anzugeben. Z1: Ich habe das vergessen. Ich habe den Ausweis gefunden und das Foto darauf geklebt. R: Ihre persönlichen Angaben in Österreich wurden vom Bundesamt auf Grund der Angaben Ihrer Tante zugrunde gelegt. Haben Sie je Dokumente zum Beweis Ihrer Identität vorgelegt? Z1: Nein, ich habe solche Dokumente nicht. R: Sie wurden XXXX volljährig und zogen nach XXXX . Warum?R: Sie wurden römisch 40 volljährig und zogen nach römisch 40 . Warum? Z1: Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, ich weiß es nicht. R: Sie zogen 2015 nach XXXX . Warum? Sie haben bis dahin in der Steiermark gelebt.R: Sie zogen 2015 nach römisch 40 . Warum? Sie haben bis dahin in der Steiermark gelebt. Z1: Da hat meine Freundin gewohnt. Ich bin zu ihr gezogen. R: Waren Sie mit Ihrer Freundin verheiratet? Z1: Nein. R: Das war XXXX , stimmt das?R: Das war römisch 40 , stimmt das? Z1: Ja. R: Sie zogen 2016 nach XXXX . Warum?R: Sie zogen 2016 nach römisch 40 . Warum? Z1: Ich habe mit meiner Freundin schlussgemacht und bin wieder zurück. R: Sie wurden mit Urteil vom 21.04.2016 vom BG XXXX wegen eines Suchtmitteldelikts und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu Angaben machen?R: Sie wurden mit Urteil vom 21.04.2016 vom BG römisch 40 wegen eines Suchtmitteldelikts und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu Angaben machen? Z1: Was kann ich dazu sagen? Ich sagte schon, dass ich damals falsche Freunde hatte. Ich habe alles auf mich genommen. R: Sie zogen 2017 zuerst nach XXXX , dann wieder zurück nach XXXX . Warum?R: Sie zogen 2017 zuerst nach römisch 40 , dann wieder zurück nach römisch 40 . Warum? Z1: Ich weiß es nicht. Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Sie wurden mit Urteil vom 09.03.2017 vom BG XXXX wegen eines Suchtmitteldelikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu Angaben machen?R: Sie wurden mit Urteil vom 09.03.2017 vom BG römisch 40 wegen eines Suchtmitteldelikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Möchten Sie dazu Angaben machen? Z1: Ich habe schon gesagt, dass ich jetzt älter und reifer bin. Ich habe alle Freunde hinter mir gelassen. Ich wollte mein Leben jetzt anders und besser gestalten. R: Wann haben Sie das beschlossen? Z1: Vor zwei Jahren habe ich mich von meinen falschen Freunden getrennt, habe zu arbeiten begonnen und arbeite seit fast zwei Jahren in dieser Firma. Es fehlen nur ein paar Monate. R: Seit APRIL 2017 arbeiten Sie für die XXXX in XXXX . Das sind mehr als zwei Jahre.R: Seit APRIL 2017 arbeiten Sie für die römisch 40 in römisch 40 . Das sind mehr als zwei Jahre. Z1: Dann ist das so. R: Waren Sie für die XXXX jemals mehrere Wochen auf Dienstreise im Ausland?R: Waren Sie für die römisch 40 jemals mehrere Wochen auf Dienstreise im Ausland? Z1: Sie haben mich gefragt, ob ich das will. Ich habe dort gut gearbeitet, aber ich habe keinen Pass gehabt und gesagt, dass ich nicht reisen kann. R: Als Sie dort begonnen hatten, hatten Sie noch einen Pass. Z1: Ich glaube schon, aber der Pass war abgelaufen. Nein, der Pass war noch gültig. R: Sie sind Mitglied in einem XXXX . Waren Sie jemals mit dem XXXX längere Zeit im Ausland?R: Sie sind Mitglied in einem römisch 40 . Waren Sie jemals mit dem römisch 40 längere Zeit im Ausland? Z1: Seitdem man mir den Pass eingezogen hat, war ich nur in Österreich. Heuer nehme ich bei der Bundesliga teil. R: 2017 beantragten Sie das
  27. Mal die Ausstellung eines neuen Konventionsreisepasses. Warum? Z1: Mein Pass war abgelaufen und ich wollte einen neuen haben. Den muss man alle drei oder vier Jahre wechseln. R: Sie waren SEPTEMBER - NOVEMBER 2017 in Österreich nicht gemeldet. Wo waren Sie? Z1: Wie viele Monate waren das? R: Zwei Monate. Z1: Ich hatte damals nur eine Postadresse. Ich habe eine Wohnung gesucht. R: Sie hatten gar keine Postadresse. Sie waren in Österreich nicht gemeldet. Z1: Ich hatte eine Postadresse in der XXXX . Das ist ein XXXX .Z1: Ich hatte eine Postadresse in der römisch 40 . Das ist ein römisch 40 . R: Zwischen September 2017 und November 2017 hatten Sie unter den Namen XXXX weder eine Obdachlosenmeldeadresse noch eine Meldeadresse.R: Zwischen September 2017 und November 2017 hatten Sie unter den Namen römisch 40 weder eine Obdachlosenmeldeadresse noch eine Meldeadresse. Z1: Das kann nicht sein, weil ich habe mich immer angemeldet. R: Dann schauen Sie sich Ihren Auszug an. Z1: Das war nur eine Postadresse, das war auch keine Obdachlosenmeldung. Ich hatte dasselbe Problem auch bei der Meldebehörde. R: Sie waren ab NOVEMBER 2017 in XXXX gemeldet, ab April 2018 in XXXX , ab JUNI 2018 in XXXX . Warum ziehen Sie so oft um?R: Sie waren ab NOVEMBER 2017 in römisch 40 gemeldet, ab April 2018 in römisch 40 , ab JUNI 2018 in römisch 40 . Warum ziehen Sie so oft um? Z1: Ich hatte keine fixe Wohnung und ich arbeitete. Dafür brauchte ich immer wieder eine Meldeadresse und ohne Meldeadresse geht es nicht. Bis ich eine Wohnung gefunden habe und jetzt habe ich eine Wohnung, an der ich gemeldet bin. R: Mit Bescheid vom 01.02.2018 wies das Bundesamt Ihren Antrag auf Ausstellung eines neuen Konventionsreisepasses ab. Mit Erkenntnis vom 23.11.2018 wies das Bundesverwaltungsgericht Ihre gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde ab. Am 04.12.2018 wurden Ihnen ein Identitätsausweis für Fremde ausgehändigt. Möchten Sie dazu etwas angeben? Z1: Ich habe die Identitätskarte wegen der Arbeit ausgestellt, weil ich die Angst gehabt habe, dass ich die Arbeit verliere. Sie brauchten von mir irgendeinen Ausweis. Deswegen habe ich die Identitätskarte gemacht. Wegen dem Pass habe ich eine Beschwerde gemacht. Die Frau beim BFA sagte mir, ich solle mich verbessern und ein paar Jahre warten. Dann kann ich, wenn ich will, wieder einen Reisepass beantragen. R erinnert an die Wahrheitspflicht. R: Wieviel verdienen Sie? Z1: Jetzt, momentan? R: Hat es im letzten Jahr gravierende Gehaltsveränderungen gegeben? Z1: Wir bekommen jedes Jahr eine Prämie. R: Wieviel haben Sie letztes Jahr verdient pro Monat? Z1: XXXX ,-- und mit Überstunden XXXX ,-- Euro.Z1: römisch 40 ,-- und mit Überstunden römisch 40 ,-- Euro. R: War das Ihr Verdienst? Z1: Wenn ich Überstunden machen will, kann ich sie machen, normal verdiene ich ca. XXXX ,-- oder XXXX ,--.Z1: Wenn ich Überstunden machen will, kann ich sie machen, normal verdiene ich ca. römisch 40 ,-- oder römisch 40 ,--. R: Ist das brutto oder netto, mit anderen Worten, ist das das, was Sie ausgezahlt bekommen? Z1: Ja. R: Haben Sie Schulden? Z1: Nein. R: Sie beantragten beim Verwaltungsgerichtshof Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Fristsetzungsantrages in diesem Verfahren; diesem Antrag gab der VwGH auf Grund Ihres eidesstattlichen Vermögensbekenntnisses mit Beschluss vom 08.10.2018 statt, das setzt voraus, dass Sie außerstande waren, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten. Laut der Beschwerde vom 23.04.2019 verdienen Sie mehr als XXXX € monatlich und können daher die Kosten des Aufenthalts der BF übernehmen. Wie darf ich das verstehen? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht)R: Sie beantragten beim Verwaltungsgerichtshof Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Fristsetzungsantrages in diesem Verfahren; diesem Antrag gab der VwGH auf Grund Ihres eidesstattlichen Vermögensbekenntnisses mit Beschluss vom 08.10.2018 statt, das setzt voraus, dass Sie außerstande waren, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten. Laut der Beschwerde vom 23.04.2019 verdienen Sie mehr als römisch 40 € monatlich und können daher die Kosten des Aufenthalts der BF übernehmen. Wie darf ich das verstehen? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Ehrlich gesagt verstehe ich überhaupt nicht, was Sie meinen. R: Ich habe von Ihnen Ihre eidesstaatliche Aussage. Sie verdienen XXXX ,-- und nicht XXXX Euro monatlich und haben Schulden bei der Bank und nur XXXX ,-- Euro an Barmitteln. Erklären Sie mir das bitte.R: Ich habe von Ihnen Ihre eidesstaatliche Aussage. Sie verdienen römisch 40 ,-- und nicht römisch 40 Euro monatlich und haben Schulden bei der Bank und nur römisch 40 ,-- Euro an Barmitteln. Erklären Sie mir das bitte. Z1: Ich will nur wissen, wo ich das eingebracht habe. Z1 nimmt Einsicht in das Dokument. Z1: Ich glaube, dass das beim BFA war. Das war damals, wo ich wegen dem Pass war. Bankschulden hatte ich wegen Miete und wegen der Wohnungseinrichtung. XXXX ,-- habe ich wohl verdient, in dem Jahr, wo ich angefangen habe.Z1: Ich glaube, dass das beim BFA war. Das war damals, wo ich wegen dem Pass war. Bankschulden hatte ich wegen Miete und wegen der Wohnungseinrichtung. römisch 40 ,-- habe ich wohl verdient, in dem Jahr, wo ich angefangen habe. R: Angefangen haben Sie
  28. 2018 ist nicht das Jahr, in dem Sie angefangen haben. Z1: Dann weiß ich es nicht. Ich habe nichts Falsches gesagt. R: Sie könnten jetzt den Lebensunterhalt Ihrer Frau bestreiten. Stimmt das? Z1: Ja, ich kann das. Ich mach alles für sie, aber ich möchte, dass sie zumindest das Geld für den Krankenhausaufenthalt bekommt, damit sie mit meiner E-Card versichert ist. Ich will kein Geld. Ich übernehme alles. R: Warum haben Sie dann für Ihre Frau keine Verpflichtungserklärung abgegeben, als sie eingereist ist? Z1: Ich wusste nicht, dass sie hierherkommt. Das war nicht geplant. R: Das Bundesamt hat einen E-Mail-Verkehr zwischen der XXXX und der Grundversorgungsstelle, datiert vom XXXX , wonach Sie versucht haben über die XXXX die Aufnahme der BF in die Grundversorgung zu erlangen. Wie steht das jetzt miteinander in Einklang, dass Sie wollen, dass Ihre Frau Grundversorgung bezieht, wenn Sie sagen, dass Sie all die Kosten Ihrer Frau abdecken?R: Das Bundesamt hat einen E-Mail-Verkehr zwischen der römisch 40 und der Grundversorgungsstelle, datiert vom römisch 40 , wonach Sie versucht haben über die römisch 40 die Aufnahme der BF in die Grundversorgung zu erlangen. Wie steht das jetzt miteinander in Einklang, dass Sie wollen, dass Ihre Frau Grundversorgung bezieht, wenn Sie sagen, dass Sie all die Kosten Ihrer Frau abdecken? Z1: Grundversorgung, ich weiß gar nicht, was das ist. Mir hat einer gesagt, dass ich zur XXXX gehen soll und ich habe gedacht, Grundversorgung ist eine Versicherung. Sie ist schwanger geworden und ich wollte sie zum Arzt bringen. Ich habe gedacht, dass ist so eine Versicherung, sie können mir helfen. Ich habe dort nicht Geld verlangt.Z1: Grundversorgung, ich weiß gar nicht, was das ist. Mir hat einer gesagt, dass ich zur römisch 40 gehen soll und ich habe gedacht, Grundversorgung ist eine Versicherung. Sie ist schwanger geworden und ich wollte sie zum Arzt bringen. Ich habe gedacht, dass ist so eine Versicherung, sie können mir helfen. Ich habe dort nicht Geld verlangt. R: Haben Sie einen russischen Reisepass? Z1: Nein. R: Sie waren vom XXXX bis XXXX in Österreich nicht gemeldet. Wo waren Sie?R: Sie waren vom römisch 40 bis römisch 40 in Österreich nicht gemeldet. Wo waren Sie? Z1: Ich war immer in Österreich. Ich weiß nicht, warum ich nicht gemeldet war. Ich kann mich nicht erinnern. R: Genau in der Zeit, wo Sie angeblich in Österreich in Russland fernmündlich geheiratet haben, waren Sie in Österreich nicht gemeldet. Z1: Ich weiß es nicht, weil ich habe keine Wohnung gehabt. Ich wurde immer wieder an- und abgemeldet, aber ich war immer bei der Arbeit. R: Wer ist XXXX ?R: Wer ist römisch 40 ? Z1: Sie ist die Schwester meines Bekannten. R: Haben Sie dort gelebt oder waren Sie dort nur angemeldet? Z1: Ich war dort nur angemeldet. R: Wo haben Sie tatsächlich gelebt? Z1: Mit der Freundin. R: Mit welcher? Z
  29. Ich bin ein junger Mann und ich habe viele gehabt. R: Hat Ihre Frau das gleiche Recht, mehrere Männer zu haben? Z1: Wenn sie nicht mit mir verheiratet ist, ist das nicht mein Problem. Wenn sie mit mir verheiratet ist, dann ist das vorbei mit den ganzen Freundinnen und Freunden und allem. R: Mit den ganzen Freundinnen und Freunden? Z1: Eigentlich schon, oder. R: Ihre Lebensgefährtin hat angegeben, dass sie für alles Ihre Zustimmung braucht, ist das korrekt? Z1: Ja. R: Was hat das für Konsequenzen, wenn Ihre Frau einmal etwas ohne Ihre Zustimmung macht? Z1: Ich weiß nicht. Ich weiß nicht, was sie da machen kann. Außer fremd gehen, verzeihe ich alles. R: Von wann bis wann waren Sie im Jahr 2018 auf Urlaub? Z1: Ich verstehe es nicht. R: Sie haben fünf Wochen Erholungsurlaub im Jahr. Wann haben Sie diese 2018 verbraucht? Z1: Seit der Pass weggenommen worden ist, bin ich nicht gereist. Ich bin hier in Österreich. R: Gestatten Sie dem Gericht, diese Angaben bei Ihrem Dienstgeber bestätigen zu lassen? Z1: Können Sie bitte die Frage wiederholen? R wiederholt die Frage. Z1: Ich möchte nicht, dass jemand Kontakt mit der Firma aufnimmt. Ich möchte die Arbeit nicht verlieren. R: Sie arbeiten seit 2017 sozialversichert und versteuert bei der XXXX . Ist das korrekt.R: Sie arbeiten seit 2017 sozialversichert und versteuert bei der römisch 40 . Ist das korrekt. Z1: Ja. R: Es gibt das Sozialversicherungsregister und da sind Sie unbekannt. Wenn man einer sozialversicherten Tätigkeit nachkommt, dann scheint man im Sozialregister auf. Unter Ihrem Namen können Sie nicht gefunden worden. Können Sie Ihre E-Card vorlegen, damit wir Sie vielleicht auf diese Weise finden können? Z1: Ich habe die E-Card nicht mit, kann Ihnen aber die Sozialversicherungsnummer angeben. XXXX .Z1: Ich habe die E-Card nicht mit, kann Ihnen aber die Sozialversicherungsnummer angeben. römisch 40 . R: Können Sie Belege für die Eheschließung nach muslimischen Recht in der Russischen Föderation in Abwesenheit bzw. per Telefon vorlegen? Z1: Mein Freund war dort. R: Wie heißt der Freund? Z1: XXXX .Z1: römisch 40 . R: Wie ist sein Familienname? Z1: Das weiß ich nicht. R: Sie wissen auch nicht von Ihrem Freund den Familiennamen? Z1: Warum muss ich den Namen meines Freundes wissen? R: Ich wiederhole die Frage, haben Sie Belege dafür? Z1: Ich kann das nicht beweisen. Wie soll ich das beweisen. R: Können Sie die ladungsfähige Adresse Ihres Freundes XXXX angeben.R: Können Sie die ladungsfähige Adresse Ihres Freundes römisch 40 angeben. Z1: Nein, das kann ich nicht. Ich will mich nicht in meine Freunde einmischen. Wenn Sie etwas wissen wollen, dann fragen Sie mich. R: Wo lebt dieser Freund XXXX . In Österreich oder in der Russischen Föderation?R: Wo lebt dieser Freund römisch 40 . In Österreich oder in der Russischen Föderation? Z1: In Österreich. R: Sie haben Ihre Freundin/Lebensgefährtin auf Instagram kennengelernt, ist das richtig? Z1: Ja. R: Gestatten Sie dem Gericht Einblick in Ihren Instagram-Account? Z1: Ich habe Instagram schon lange gelöscht. R: Unter Ihrer Sozialversicherungsnummer konnten Sie im SVA gefunden werden (W statt V beim Nachnamen). Demnach waren Sie von 22.06.2015 bis 09.02.2016 bei der Firma XXXX beschäftigt, vier Tage im Jänner 2017 bei einer Personaldienstleistungs-GmbH und seit 24.04.2017 sind Sie bei der XXXX beschäftigt.R: Unter Ihrer Sozialversicherungsnummer konnten Sie im SVA gefunden werden (W statt römisch fünf beim Nachnamen). Demnach waren Sie von 22.06.2015 bis 09.02.2016 bei der Firma römisch 40 beschäftigt, vier Tage im Jänner 2017 bei einer Personaldienstleistungs-GmbH und seit 24.04.2017 sind Sie bei der römisch 40 beschäftigt. Z1: Ja. R: Im Jahr 2012 waren Sie zwei Tage bei einer Personalleasingsfirma beschäftigt und im März 2012 eine Woche bei XXXX und davor waren Sie drei Monate bei XXXX in XXXX geringfügig beschäftigt.R: Im Jahr 2012 waren Sie zwei Tage bei einer Personalleasingsfirma beschäftigt und im März 2012 eine Woche bei römisch 40 und davor waren Sie drei Monate bei römisch 40 in römisch 40 geringfügig beschäftigt. Z1: Das war die Jugendwerkstatt. R: Warum haben Sie Ihren Instagram-Acount gelöscht? Z1: Weil ich ihn nicht mehr brauche. R: Wie hießen Sie bei Instagram? Z1: Ich hatte einen Nickname und keinen richtigen Namen. Ich habe dort XXXX geschrieben.Z1: Ich hatte einen Nickname und keinen richtigen Namen. Ich habe dort römisch 40 geschrieben. R: Ihr Nickname war nur XXXX ?R: Ihr Nickname war nur römisch 40 ? Z1: XXXX .Z1: römisch 40 . R: Ihre Lebensgefährtin hat nämlich angegeben, sich in die Person mit dem Nickname XXXX und danach einer Zahlenkombination verliebt zu haben. Sind das jetzt Sie oder ein anderer?R: Ihre Lebensgefährtin hat nämlich angegeben, sich in die Person mit dem Nickname römisch 40 und danach einer Zahlenkombination verliebt zu haben. Sind das jetzt Sie oder ein anderer? Z1: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, wie mein Nickname gelautet hat. Ich glaube, das war der Name auf Facebook. R: Ihre Lebensgefährtin hat vor dem BFA angegeben, dass sie nicht auf Facebook war. Z1: Dann war in Instagram XXXX und die Zahlen, die Sie genannt haben. Dann habe ich das vertauscht.Z1: Dann war in Instagram römisch 40 und die Zahlen, die Sie genannt haben. Dann habe ich das vertauscht. R: Wie hieß Ihre Lebensgefährtin auf Instagram? Z1: Ich glaube der Vorname, aber ich kann mich jetzt nicht mehr genau erinnern. R: Sie wissen nicht, in wen Sie sich auf Instagram verliebt haben? Z1: Ich habe mich in das Foto verliebt und nicht in den Namen. R: Ich glaube Ihnen aber nicht, dass Sie den Namen nicht mehr wissen. Z1: Wissen Sie, ich XXXX und kann mich nicht mehr daran erinnern.Z1: Wissen Sie, ich römisch 40 und kann mich nicht mehr daran erinnern. R: Was würde Ihnen passieren, wenn Sie nach TSCHETSCHENIEN reisen oder ziehen würden? Z1: Ich weiß es nicht. Dort ist es nicht ungefährlich. Dort ist es nicht so, wie man es im Fernsehen zeigt. Dort ist das anders. In Österreich gibt es Recht und Gesetz, dort unten ist nur der Präsident der Boss und seine Leute sind die Führenden. Wir müssen dort wie Mäuse leben. R: Was würde Ihnen passieren, wenn Sie an einen anderen Ort in der Russischen Föderation ziehen würden? Z1: Warum sollte ich nach Russland fahren? Ich arbeite hier. Es ist alles gut hier für mich und ich will nicht zurück. R: Was würden passieren, wenn Ihre Lebensgefährtin hier keinen Aufenthaltstitel kriegt. Z1: Ich weiß es nicht. Dann mache ich Selbstmord. Ich weiß es nicht. Ich möchte, dass sie hier lebt. Sie ist ja hierhergekommen. R: Sind Sie exilpolitisch tätig? Z1: Nein, ich beschäftige mich nicht mit Politik. R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu XXXX ! (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht)R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu römisch 40 ! (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Er hat XXXX uns XXXX . Wir waren gute XXXX . Mehr habe ich nicht zu sagen. Ich kenne ihn seit seiner Kindheit. Dann ist er irgendwohin gegangen und dann ist etwas schiefgelaufen.Z1: Er hat römisch 40 uns römisch 40 . Wir waren gute römisch 40 . Mehr habe ich nicht zu sagen. Ich kenne ihn seit seiner Kindheit. Dann ist er irgendwohin gegangen und dann ist etwas schiefgelaufen. R: Der Mann ist XXXX . Irgendetwas schiefgelaufen, ist etwas harmlos dafür.R: Der Mann ist römisch 40 . Irgendetwas schiefgelaufen, ist etwas harmlos dafür. Z1: Ich bin nicht sein Erziehungsberechtigter. Ich weiß nicht, was er macht. Nachdem er dorthin gegangen ist, hatte er viele Probleme und ich habe Abstand genommen. R: XXXX war XXXX in XXXX . Es gab strafrechtliche Vermittlungen gegen Sie, XXXX und XXXX bezogen auf den Tatzeitraum XXXX . Ich kann nicht sehen, dass Sie da Abstand von ihm gehalten haben.R: römisch 40 war römisch 40 in römisch 40 . Es gab strafrechtliche Vermittlungen gegen Sie, römisch 40 und römisch 40 bezogen auf den Tatzeitraum römisch 40 . Ich kann nicht sehen, dass Sie da Abstand von ihm gehalten haben. Z1: Aussageverweigerungsrecht. R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu XXXX ! (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht)R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu römisch 40 ! (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Kenne ich nicht. Ich bin wegen meiner Frau hier und nicht wegen XXXX oder XXXX .Z1: Kenne ich nicht. Ich bin wegen meiner Frau hier und nicht wegen römisch 40 oder römisch 40 . R: Wie stehen Sie zu islamistischen Gruppierungen, zB dem IS oder der YUNUD AL SHAM? Z1: Ich bin selbst vom Krieg geflüchtet und hierhergekommen. Ich bin nicht Politiker und finde das alles selber nicht richtig. Ich habe kein Interesse daran. Ich mache meinen Sport. Ich will mit meiner Frau ein neues Leben anfangen. R: Gehören Sie islamistischen Gruppierungen an? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Nein. R: Waren Sie je in SYRIEN? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Nein, niemals. R: Haben Sie sich je dem IS oder der YUNUD AL SHAM angeschlossen oder diese unterstützt? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) Z1: Ich habe gar nichts damit zu tun. Ich hatte keine Finanzierung gehabt und selbst Geld gebraucht. Ich bin selbst vom Krieg geflüchtet und hierher gekommen und ich habe XXXX und die ganzen Leute selbst nicht richtig gefunden. Ich habe meinen Vater verloren und hasse Krieg. Ich will darüber gar nicht reden.Z1: Ich habe gar nichts damit zu tun. Ich hatte keine Finanzierung gehabt und selbst Geld gebraucht. Ich bin selbst vom Krieg geflüchtet und hierher gekommen und ich habe römisch 40 und die ganzen Leute selbst nicht richtig gefunden. Ich habe meinen Vater verloren und hasse Krieg. Ich will darüber gar nicht reden. R: Das heißt, Ihrer Frau droht im Fall einer Rückkehr in die Russische Föderation keine Gefährdung aufgrund einer Involvierung von Ihnen in islamistische Gruppen. Ist das korrekt? Z1: Ich bin kein Mitglied einer solchen Gruppierung. Warum stellen Sie solche Fragen. R: Weil das Gericht solche Fragen stellen muss, um zu ermitteln, ob Ihrer Frau aufgrund von der Ehe mit Ihnen einer Gefährdung in der Russischen Föderation ausgesetzt wäre. Z1: Ja, aber sie sehen selbst, dass ich eine Familie gründen will. Ich will nicht übe

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