RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum22.01.2020 GeschäftszahlW253 2186341-1 SpruchW253 2186341-1/11E W253 2186337-1/11E W253 2186340-1/9E W253 2186339-1/9E Gekürzte Ausfertigung des am 07.01.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Jörg C. BINDER als Einzelrichter über die Beschwerden von
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- XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gegen Spruchpunkt I. der Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 24.01.2018, Zahlen: XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Jörg C. BINDER als Einzelrichter über die Beschwerden von
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- römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, gegen Spruchpunkt römisch eins. der Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 24.01.2018, Zahlen: römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerden werden stattgegeben und
- XXXX , geb. XXXX , gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 2005 sowie
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- XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 2005 iVm § 34 Abs. 2 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Die Beschwerden werden stattgegeben und
- römisch 40 , geb. römisch 40 , gemäß Paragraph 3, Absatz 1 AsylG 2005 sowie
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- römisch 40 , geb. römisch 40 ,
- römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, gemäß Paragraph 3, Absatz 1 AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Es wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.01.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 07.01.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.01.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 07.01.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2020:W253.2186341.1.00