RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.01.2020 GeschäftszahlW142 2194553-1 SpruchW142 2194553-1/24E W142 2194536-1/21E W142 2194556-1/13E W142 2194558-1/12E W142 2194550-1/1
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089700-151939774, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089700-151939774, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
III. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089809-151939782, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt:römisch drei. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089809-151939782, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
IV. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089907-151939795, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt:römisch vier. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098089907-151939795, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
V. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098090004-151939804, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt:römisch fünf. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.04.2018, Zl. 1098090004-151939804, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.08.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt. B)
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.B)
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) sind traditionell verheiratet; sie sind Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers (im Folgenden: BF3), der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF4) und des minderjährigen Fünftbeschwerdeführers (im Folgenden: BF5). Der BF1 und die BF2 stellten am 06.12.2015 nach illegaler Einreise für sich selbst sowie für die minderjährigen BF3-BF5 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz.
- Im Verlauf der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab der BF1 im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Dari zusammengefasst an, in Parwan geboren zu sein, schiitischer Moslem zu sein und der Volksgruppe der Seyed anzugehören. Er habe sieben Jahr die Grundschule in Mazar-e Sharif besucht. Zuletzt habe er im KFZ-Ersatzteilverkauf gearbeitet. Seine Eltern, sein Bruder und seine zwei Schwestern würden in Afghanistan leben. Er habe in XXXX , XXXX gelebt. Seine Familie besitze ein Haus und Grundstücke, die finanzielle Situation der Familie in Afghanistan sei gut. Die Familie bestreite den Lebensunterhalt vom Ersatzteilverkauf und durch den Vater (Warenhandel).
- Im Verlauf der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab der BF1 im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Dari zusammengefasst an, in Parwan geboren zu sein, schiitischer Moslem zu sein und der Volksgruppe der Seyed anzugehören. Er habe sieben Jahr die Grundschule in Mazar-e Sharif besucht. Zuletzt habe er im KFZ-Ersatzteilverkauf gearbeitet. Seine Eltern, sein Bruder und seine zwei Schwestern würden in Afghanistan leben. Er habe in römisch 40 , römisch 40 gelebt. Seine Familie besitze ein Haus und Grundstücke, die finanzielle Situation der Familie in Afghanistan sei gut. Die Familie bestreite den Lebensunterhalt vom Ersatzteilverkauf und durch den Vater (Warenhandel). Den Entschluss zur Ausreise hätten sie vor drei Jahren gemacht, sie hätten die Reise von Kabul begonnen und seien auf der Durchreise in Pakistan und vier Tage im Iran aufhältig gewesen. Zu seinem Fluchtgrund gab er an, als er seine Frau kennengelernt habe, seien seine Eltern und die Eltern seiner Frau gegen die Heirat gewesen. Sie sei Sunnitin und er Schiit. Sie seien von ihren Familien verstoßen worden, seitdem hätten sie ständig ihre Aufenthaltsorte gewechselt. Durch den ständigen Wechsel seien sie aufgrund der derzeitigen Situation in Afghanistan nicht mehr sicher gewesen. Sie hätten öfters versucht über den Iran nach Europa zu flüchten, seien aber immer wieder erwischt und zurückgeschickt worden. Das Leben von ihm und seiner Familie sei ständig in Gefahr gewesen. Bei einer Rückkehr fürchte er um sein Lebe und das Leben seiner Familie. Es gebe dort keine Zukunft mehr.
- Die BF2 gab im Zuge der Erstbefragung zur ihren Fluchtgründen zusammengefasst an, in Kabul geboren zu sein. Sie sei Sunnitin und gehöre der Volksgruppe der Tadschiken an. Sie habe keine Ausbildung und sei Analphabetin. Sie sei Hausfrau gewesen. In Afghanistan habe sie noch ihre Eltern, einen Bruder und zwei Schwestern. Die BF2 habe in XXXX , XXXX gelebt. Die Familie besitze ein Haus und Grundstücke, die finanzielle Situation sei gut. Ihr Vater sei Mullah. Den Entschluss zur Ausreise hätten sie vor drei Jahren gemacht, sie hätten die Reise von Kabul begonnen und seien auf der Durchreise in Pakistan und vier Tage im Iran aufhältig gewesen.
- Die BF2 gab im Zuge der Erstbefragung zur ihren Fluchtgründen zusammengefasst an, in Kabul geboren zu sein. Sie sei Sunnitin und gehöre der Volksgruppe der Tadschiken an. Sie habe keine Ausbildung und sei Analphabetin. Sie sei Hausfrau gewesen. In Afghanistan habe sie noch ihre Eltern, einen Bruder und zwei Schwestern. Die BF2 habe in römisch 40 , römisch 40 gelebt. Die Familie besitze ein Haus und Grundstücke, die finanzielle Situation sei gut. Ihr Vater sei Mullah. Den Entschluss zur Ausreise hätten sie vor drei Jahren gemacht, sie hätten die Reise von Kabul begonnen und seien auf der Durchreise in Pakistan und vier Tage im Iran aufhältig gewesen. Zu ihrem Fluchtgrund gab die BF2 an, als sie ihren Mann kennengelernt habe, seien seine und ihre Eltern gegen die Heirat gewesen. Sie sei Sunnitin, er Schiit. Sie seien von den Familien verstoßen worden und hätten seitdem ständig ihren Aufenthaltsort gewechselt. Durch den ständigen Wechsel seien sie aufgrund der Situation in Afghanistan nicht mehr sicher gewesen. Ihr Vater habe ihr oft gedroht, dass er sie umbringe, falls sie ihren Mann heirate. Sie sei ihr Leben lang von ihrer Stiefmutter, ihrem Vater und von ihrem Mann geschlagen worden. Sie hätten auch öfters versucht, über den Iran nach Europa zu flüchten, seien aber immer wieder erwischt und zurückgeschickt worden. Das Leben von ihr und ihrer Familie sei ständig in Gefahr gewesen. Bei einer Rückkehr habe sie Angst um ihr Leben und das Leben ihrer Familie. Für die minderjährigen BF3-BF5 wurden keine eigenen Fluchtgründe geltend gemacht.
- Am 08.03.2018 wurden der BF1 und die BF2 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Dari niederschriftlich einvernommen. Der BF1 gab zu seinen persönlichen Verhältnissen ergänzend an, der Volksgruppe der Sadat anzugehören und etwa seit 2009 verheiratet zu sein. Er habe von seiner Geburt bis ca. seinem 3-4 Lebensjahr in der Stadt Kabul gelebt. Danach habe er bis 2009 in der Stadt Mazar-e Sharif gelebt, nach 2009 in mehreren Provinzen wie Kunduz, Mazar-e Sharif, Kabul und Baghlan gelebt. Zuletzt habe er in Kabul gelebt. Seine Eltern und seine Geschwister (ein Bruder und zwei Schwestern) würden in Mazar-e Sharif leben. Von 1997-2004 habe er die Grundschule in Mazar-e Sharif besucht, von 2002 bis 2009 sei er selbständiger Verkäufer in Mazar-e Sharif gewesen. Ab 2009 bis zur Ausreise habe er als Lieferant und Taxifahrer gearbeitet. Weiters gab der BF1 an, gesund zu sein. In den letzten vier Jahren habe er in vier verschiedenen Provinzen gelebt. Zuletzt habe er in der Stadt Kabul (etwa ein Jahr und zwei Monate), davor in der Stadt Kunduz (6-8 Monate), davor in Mazar-e Sharif (etwa ein Jahr und drei Monate). Während dieser fünf Jahre sei er bereits im Iran gewesen, sie seien aber immer wieder zurück nach Afghanistan geschickt worden. Danach habe er mit seiner Familie in Kabul in einem Miethaus, zusammen mit mehreren Familien gelebt. Er habe von der Tätigkeit als Autoteilhändler gelebt. Die BF2 habe nicht gearbeitet, sie sei als Hausfrau bei den Kindern gewesen. Zu seinem Leben in Österreich gab er an, nicht erwerbstätig zu sein und von der Grundversorgung zu leben. Er habe Ende 2009 geheiratet, ein Mullah habe die Ehe geschlossen. Seine Gattin sei im zweiten Monat schwanger, aber das Kind lebe nicht mehr. Sie stehe in Behandlung im Krankenhaus. Zu seinem Tagesablauf in Österreich befragt, gab der BF1 an, dass manchmal er, manchmal seine Frau die Kinder in die Schule und den Kindergarten bringe bzw. abhole. Es gebe keinen Deutschkurs deswegen lerne er zu Hause, dann würden sie gemeinsam essen und wenn es schön sei spazieren gehen. Er helfe seinem Sohn bei den Hausaufgaben und koche auch gerne. Weiters gab der BF1 an, seit 2009 keinen Kontakt mehr zu seiner Familie zu haben (damals hätten sie in Mazar-e Sharif gelebt), da er gegen ihren Willen geheiratet habe. Sie hätten gesagt, wenn er heirate, brauche er keinen Kontakt mehr zu haben. Da seine Frau Sunnitin und er Schiite sei, seien ihre Familien dagegen gewesen. Er habe noch weitere Angehörige in Afghanistan, er habe aber seit 2009 keinen Kontakt mehr zu diesen gehabt. Zu seinem Fluchtgrund gab der BF1 wie folgt an: [...] A: Ich habe im Jahr 2009 Probleme bekommen. Nachdem ich meine Frau kennengelernt habe, unsere Familien waren gegen unsere Beziehung und gegen unsere Heirat. Der Grund dafür war unsere verschiedener Religionsrichtung, ich bin Schiite und meine Frau ist Sunnitin. Es ging so weit, dass meine Frau von Ihrer Familie mit dem Tode bedroht wurde. Ich habe auch versucht, meine Familie davon zu überzeugen, dass ich diese Frau liebe und heiraten möchte, sie waren aber streng dagegen. Und da die Familien nicht einverstanden waren oder sich nicht überzeugen ließen, mussten wir fliehen. Uns war bewusst, dass wir sehr viele Schwierigkeiten bekommen würden, weil unserer Familien gegen unsere Heirat waren. Wir flüchteten nach Kunduz und haben bei einem Mullah die Ehe geschlossen. Wir haben dort einige Zeit in einem Miethaus gelebt. Solange, bis ich von meinem Geschäftspartner angerufen wurde, dass unsere Familien uns wahrscheinlich in Kunduz aufsuchen werden. Und dann haben wir Kunduz verlassen und sind nach Kabul umgezogen. Wir waren dann etwa 8 Monate in Kabul, dann wollten wir Afghanistan verlassen und im Iran oder wo anders leben. Da wir keine staatliche Unterstützung erwarten konnten, wollten wir in einem anderen Land leben. Im Iran wurden wir erwischt und wieder zurückgeschickt. F: Was meinen Sie mit staatlicher Unterstützung? A: Das Recht mir meine Frau aussuchen zu können. F: Gab es in den etwa 8 Monaten in Kabul vor Ihrer Ausreise in den Iran Kontakt beziehungsweise Probleme mit Ihren Familien? A: Nein. F: Wie lange waren Sie dann nach Ihrer Rückkehr aus dem Iran in Afghanistan und wo lebten Sie? A: Wir sind zuerst nach Kabul für 20 Tage und dann nach Baghlan in die Stadt XXXX .A: Wir sind zuerst nach Kabul für 20 Tage und dann nach Baghlan in die Stadt römisch 40 . V: Sie gaben vorher eindeutig zu Protokoll, dass Sie für ein Jahr und etwa 2 Monate in Kabul lebten, bevor Sie erneut ausreisten. Jetzt sagen Sie, dass Sie in Baghlan lebten, vorher gaben Sie an, dass Sie noch vor Kabul, Kunduz und Mazar in Baghlan lebten, also lange Zeit vorher. Hier entsteht ein massiver Widerspruch, was sagen Sie dazu? A: Ich habe zweimal versucht, Afghanistan zu verlassen, beim ersten Mal wurde ich gleich an der Grenze abgewiesen, wir kamen gar nicht in den Iran, das war drei Jahre vor dem zweiten Versuch dann war ich in Baghlan, nach dem zweiten Versuch, wo wir im Iran erwischt wurden, waren wir dann eben etwa ein Jahr und zwei Monate in Kabul. F: Gab es in diesem einen Jahr und den zwei Monaten in Kabul Kontakt zu Ihren Familien? A: Nein. F: Gab es Probleme durch die beiden Familien? A: Nein. Sie wussten nicht wo ich wohne. Sie waren auf der Suche nach uns. F: Wenn Sie keinen Kontakt zu den Familien hatten, woher wissen Sie, dass diese auf der Suche nach Ihnen waren? A: Ich habe es von einem Freund, der eine Mitschüler meines Bruders war, erfahren. Ich hatte mit ihm Kontakt, aber mein Bruder wusste nicht, dass wir Kontakt haben. F: Wie heißt der Freund? A: XXXX .A: römisch 40 . F: Wie ist der Familienname? A: Weiß ich nicht. F: Was hat dieser Ihnen genau erzählt? A: Die Familie meiner Frau war bei meiner Familie, der Schwiegervater und dessen Brüder wollten Probleme machen. Dann hat mein Vater zu ihm gesagt, dass er ebenfalls nicht einverstanden gewesen wäre mit der Heirat und die Familienältesten haben beschlossen, wenn Sie mich irgendwo finden ist mein Tod erlaubt. Dass mein Vater mich verstoßen hat, hat er auch der Familie meiner Frau gesagt. F: Sie sagten jedoch vorher, dass der Freund Ihnen mitgeteilt hätte, dass man nach Ihnen suchen würde. Jetzt haben Sie davon nichts gesagt? A: Das habe ich bereits erwähnt, ich wollte es nicht mehr erwähnen. V: Sie wurden aufgefordert, genau anzugeben, was Ihnen der Freund gesagt hätte. A: Ok. F: Sie flüchten, wie angegeben, mehrere Jahre durch Afghanistan vor den Familien, warum gehen Sie dann Risiko ein und nehmen Kontakt zu einem Klassenkameraden Ihres Bruders auf, Sie hätten damit rechnen müssen, dass dieser Ihren Aufenthaltsort verrät. Das erscheint absolut unlogisch, was sagen Sie dazu? A: Dieser Freund war auch ein Geschäftspartner, ich kannte ihn sehr lange. Wir haben gemeinsam Ware von der Grenze abgeholt. Ich hatte Vertrauen zu Ihm. F: Sie gaben an, dass Ihre Frau von ihrer Familie mit dem Tod bedroht worden wäre, wann genau war das? A: Im Jahr 2009, bevor wir nach Kunduz zur Heirat geflüchtet sind. F: Sie gaben vorher an, dass ein Geschäftspartner Ihnen mitgeteilt hätte, dass Ihre Familien wahrscheinlich sie in Kunduz aufsuchen werden würden, woher wusste dieser Geschäftspartner das? A: Er hat es von meinem Bruder erfahren. F: Wenn Sie sagen, dass der Geschäftspartner sagte, dass ihre beiden Familien sie in Kunduz "aufsuchen" werden, dann klingt das danach als hätten diese Ihren Aufenthaltsort gewusst? A: Er hat gesagt, dass sie auf der Suche sind und es sein kann, dass sie uns finden würden. Ich habe angenommen, dass sie erfahren haben, wo ich mich aufhalte. F: Woher hätten diese wissen sollen, dass Sie in Kunduz waren? A: Die Familie meiner Frau waren auch auf der Suche nach uns. V: Sie weichen der Frage aus, woher hätten diese wissen sollen, dass Sie in Kunduz sind? A: Kunduz ist sehr klein, man kann dort jemanden finden. F: Ich stelle nochmals die Frage, woher hätten ihre Familien überhaupt wissen sollen, dass Sie in Kunduz leben, sie hätten ja auch überall anders sein können? A: Ich weiß es nicht wie sie mich finden hätten können, aber wenn man auf der Suche nach jemandem ist, anhand eines Fotos oder Namen kann man in jeder Provinz in Afghanistan gefunden werden. Ich hatte Angst, jeden Tag von denen gefunden zu werden und bestraft zu werden. F: Möchten Sie noch etwas angeben? A: Nein. [...] F: Was würde eintreten, wenn Sie heute in Ihren Herkunftsstaat zurückreisen? A: Ich habe keine Hoffnung mehr, dass ich in Afghanistan leben kann. Bevor meine Familie und ich in Afghanistan grausam getötet werden, ist es mir lieber hier zu sterben. F: Gibt es noch etwas, was ich wissen sollte, um einen umfassenden Bezug zu Ihrer Lebensgeschichte oder den Ausreisegründen bzw. Rückkehrbefürchtungen zu erhalten? Etwas was nicht erwähnt wurde? A: Es wurde alles erwähnt. F: Wenn Sie die geschilderten Probleme nicht hätten, könnten Sie dann in Ihrem Herkunftsstaat leben? A: Ja. [...] Die BF2 gab in der Einvernahme an, seit ca. 2009 verheiratet zu sein. Sie habe bis zu ihrem 6-7 Lebensjahr in Kabul, danach (bis 2009) habe sie in Mazar-e Sharif gelebt. Nach 2009 hätte sie in mehreren Provinzen (Kunduz, Mazar-e Sharif, Kabul und Baghlan) gelebt. Zuletzt habe sie in Kabul gelebt. Ihr Vater lebe mit der Stiefmutter in Mazar-e Sharif, ihre Mutter sei verstorben als sie etwa 9-10 Jahre alt gewesen sei. In Afghanistan würden auch noch ihr Bruder, ihre Halbbrüder und ihre Schwestern leben. Zu ihrem Gesundheitszustand gab sie an, dass sie schwanger sei, das Kind aber keinen Herzschlag habe. Sie sei im Krankenhaus gewesen und man habe ihr eine Tablette gegeben, damit das Kind von selbst abgehe. Befragt, wo sie die letzten Jahre vor ihrer Ausreise gelebt habe, gab sie an, mit ihrer Familie in Stadt Kabul gelebt zu haben. Sie wisse aber nicht, wie lange sie dort gelebt habe, da sie sich mit Zahlen nicht so gut auskenne und Analphabetin sei. Zu ihrem Leben in Österreich gab die BF2 wie folgt an: [...] F: Sind Sie in Österreich arbeitstätig? A: Nein. F. Haben Sie sich um einen Arbeitsplatz beworben oder sind Sie als arbeitslos gemeldet? A: Nein. F: Wovon leben Sie dann? A: Von der Grundversorgung, ich weiß es nicht, um das kümmert sich alles mein Mann. F: Wovon lebten Sie zuletzt in Afghanistan? Sind Sie in Afghanistan einer Arbeit nachgegangen? A: Ich habe nicht gearbeitet, mein Mann hat für uns gesorgt. F: Wovon wollen Sie leben, wenn Sie in Österreich weiter bleiben könnten? A: Ich werde hier arbeiten. F: Welche Arbeiten könnten Sie denn ausführen? A: Jede Arbeit die ich bekomme. F: Verfügen Sie über Vermögen? A: Nein. F: Haben Sie je eine andere Staatsbürgerschaft, außer jene von Afghanistan inne gehabt? A: Nein. F: Haben Sie in Österreich irgendwelche enge familiäre oder private Anbindungen? A: Ja, mein Gatte und meine drei Kinder sind hier mit mir in Österreich. Sonst habe ich hier neimanden. F: Sind Sie verheiratet? A: Ja. F: Wie heißt Ihr Gatte und wann ist dieser geboren? A: Er heißt XXXX , wann er geboren ist, weiß ich nicht.A: Er heißt römisch 40 , wann er geboren ist, weiß ich nicht. F: Können Sie dahingehend einen Beweis, sprich eine Heiratsurkunde, vorlegen? A: Nein. Wir haben nicht standesamtlich geheiratet. F: Warum heirateten Sie damals? A: Weil ich meinen Mann geliebt habe. F: Haben Sie Kinder? A: Ja, ich habe drei Kinder. F: Wie heißen Ihre Kinder? A: Meine Kinder heißen XXXX .A: Meine Kinder heißen römisch 40 . F: Sind Sie die leibliche Mutter von diesen Kindern? A: Ja. F: Sind Sie die gesetzliche Vertreterin der vier minderjährigen oben genannten Kinder? A: Ja, das stimmt. F: Waren Ihre Kinder je im Krankenhaus oder sonst in Kranken- oder Spitals- oder sonstiger medizinischer Behandlung, sei es in Österreich oder im Herkunftsstaat bzw. anderswo? Sind diese immer gesund gewesen? A: Sie sind gesund und auch immer gesund gewesen. F: Bedürfen Ihre Kinder derzeit einer aktuellen medizinischen Betreuung? A: Nein, sie sind gesund. F: Haben Sie oder Ihr Gatte noch andere Kinder? A: Nein. F: Wo und wovon leben Ihr Gatte und Ihre Kinder heute? A: Sie leben alle hier mit mir in Österreich von der Grundversorgung. F: Leben oder lebten Sie sonst noch je in einer Ehe oder eheähnlichen Beziehung oder dem gleichkommenden Partnerschaft? A: Nein. F: Mit welchen Personen verkehren Sie in Österreich? Was machen Sie so den Tag über in Österreich? A: Ich mache die Kinder fertig für den Kindergarten und die Schule und bringe sie hin, ich führe den Haushalt und koche. Wenn das Wetter gut ist, gehen wir zusammen mit den Nachbarn spazieren. Das sind auch Afghanen und andere Flüchtlingsfamilien. Wenn ich Zeit habe, schaue ich deutsche Sender wegen der Sprache. F: Absolvieren Sie einen Deutschkurs, können Sie einen dahingehenden Nachweis vorlegen? A: Nein. F: Würden Sie sagen, dass Sich an Ihrer Lebensweise etwas geändert hat, seit Sie hier in Österreich sind? A: Ja, sehr. Ich habe es hier erst erlebt, wie man wirklich lebt. F: Was genau hat sich für Sie persönlich verändert? A: In Afghanistan hatte ich keine Sicherheit. Meine Kinder können hier in Ruhe leben und den Kindergarten und die Schule besuchen. In Afghanistan musste ich eine Burka tragen und hatte als Frau keine Rechte. F: Hat sich sonst noch etwas verändert? A: Nein. F: Wen würden Sie als das Oberhaupt in Ihrer Familie bezeichnen? A: Mich selber (ANMERKUNG: AW lacht bei der Antwort!!!), wir entscheiden hier beide gleichzeitig. In Afghanistan war es anders, aber hier entscheiden wir gemeinsam. F: Warum war das in Afghanistan anders? A: Weil es in Afghanistan dieses Gesetz der Männerherrschaft gibt. F: Welche Aufgaben, welche Rollen kommen Ihrer Meinung nach einem solchen Oberhaupt zu? A: Ich weiß es nicht. F: Mit welchen Personen außerhalb Ihrer Familie, sprich Ihrem Mann und Ihren Kindern, hatten Sie sonst stets Kontakt? A: Mit den Freunden meines Mannes. Mit Nachbarn. F: Waren Sie je im Krankenhaus oder sonst in Kranken- oder Spitals- oder sonstiger medizinischer Behandlung, sei es in Österreich oder im Herkunftsstaat bzw. anderswo? Sind Sie sonst auch immer gesund gewesen? A: Ich bin nie in dauernder ärztlicher Behandlung wegen schwerer Erkrankungen gestanden, ich hatte nur eine Blinddarmoperation, sonst bin immer gesund gewesen. F: Über welche Schul- und Berufsbildung verfügen Sie? A: Ich besuchte keine Schule, ich bin Analphabetin. F: Warum haben Sie keinen Beruf erlernt oder die Schule besucht? A: Mein Vater wollte es nicht, er meinte, ein Mädchen braucht nicht zur Schule gehen. F: Hat Ihnen das etwas ausgemacht, dass Ihr Vater so dachte? A: Ich hatte sehr großes Interesse etwas zu lernen, deswegen hat mich das immer traurig gemacht, dass ich Analphabetin bin. F: Wo genau leben Ihre Eltern in Afghanistan? A: Ich habe seit etwa 9 Jahren keinen Kontakt, damals haben Sie in Mazar-e-sharif gelebt. Damals bin ich mit meinem Mann geflüchtet und wir haben geheiratet. F: Lebten Sie seit Ihrer Hochzeit immer mit Ihrem Mann zusammen oder lebten Sie auch woanders? A: Ja. F: Haben Sie Geschwister, wenn ja wo und wovon leben diese? A: Ja, ich habe einen leiblichen Bruder und zwei leibliche Schwestern, sonst habe ich auch noch einen Halbbruder und eine Halbschwester, mein Vater hat nach dem Tod meiner leiblichen Mutter noch einmal geheiratet. F: Haben Sie noch weitere Angehörige im Herkunftsstaat? A: Ja, ich habe noch einen Onkel väterlicher Seite, außerdem eine Tante väterlicher Seite. Mütterlicher Seite habe ich auch noch eine Tante. F: Wo genau leben diese Angehörige? A: Sie leben in Afghanistan, wo genau weiß ich nicht. F: Haben Sie regelmäßigen Kontakt zu diesen Angehörigen, sprich Ihren Eltern und Geschwistern in Afghanistan? A: Nein, seit neun Jahren nicht mehr. F: Wie geht es Ihrer Familie, sprich Ihren Eltern und Ihren Geschwistern in Afghanistan? A: Ich weiß es nicht. F: Wo und mit welchem Reisedokument reisten Sie aus Ihrem Herkunftsstaat aus? A: Ich weiß es nicht. Reisepass hatte ich keinen. F: Hatten Sie jemals einen afghanischen Reisepass? A: Nein. F: Sie sind bei der Ausreise aus Ihrem Herkunftsstaat kontrolliert worden? A: Nein, ich reiste illegal aus. F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt? Woher hatten Sie das Geld für die Reise? A: Das weiß ich nicht, was das Geld betrifft, das macht immer alles mein Mann. [...] Zu ihren Fluchtgründen befragt, gab die BF2 wie folgt an: [...] A: Unser Leben war nicht sicher wegen unserer Familien und außerdem hatte ich Angst um das Leben meiner Kinder, das nicht die Familie meines Mannes und meine Familie unseren Kindern etwas antun können. F: Warum ihr Leben nicht sicher? A: Meine Familie und die meines Mannes waren gegen unsere Heirat, ich bin Sunnitin und mein Mann ist Schiite. Mein Vater sagte, dass der der gegen seinen Willen etwas machen würde, müsste mit dem Tode bestraft werden. Er hatte auch Waffen. F: Warum haben Sie dann trotzdem geheiratet? A: Aus Liebe, weil ich Ihn geliebt habe. Mein Vater hatte vor, mich an einen drogenabhängigen Mann zu verheiraten, er hat das Leben meiner Schwester ruiniert und ich wollte nicht, dass er auch mein Leben kaputt machen würde. Ich habe nie seine Liebe gespürt und gesehen, nur Hass, Gewalt und Erniedrigung. F: Wann sind Sie von zuhause weggegangen und wohin? A: Ich glaube ich war 16 Jahre alt. Es war, als wir geheiratet haben, das Datum weiß ich nicht. Etwa neun Jahre. Wir gingen nach Kunduz. Mein Mann hat dann dort angefangen zu arbeiten und hat Autoteile verkauft. Er hat gerade so viel verdient, dass wir was zu essen hatten. F: Wie lange waren Sie in Kunduz? A: Ein Jahr oder sechs Monate, ich weiß es nicht genau. F: Warum gingen Sie von Kunduz weg? A: Mein Mann hat aufgrund durch einen Geschäftspartner erfahren, dass wir gesucht werden und wir dort nicht sicher sind. F: Woher wusste der Geschäftspartner das? A: Ich weiß es nicht. F: Wurden Sie in Kunduz je von einer der beiden Familien kontaktiert? A: Nein. F: Wurden Sie von Ihrer Familie oder der Ihres Mannes je in Kunduz gefunden? A: Nein. F: Wohin gingen Sie nach Kunduz? A: Ich glaube, wir sind nach Kabul gezogen. F: Wurden Sie in Kabul bis zu Ihrer Ausreise am Ende des Jahres 2015 von einer der beiden Familien kontaktiert oder gefunden? A: Nein. F: Geht es Ihnen noch gut, sehen Sie sich nach wie vor im Stande, die Fragen zu beantworten und die niederschriftliche Einvernahme weiterzuführen? A: Ja. F: Möchten Sie noch etwas angeben? A: Zu den Fluchtgründen möchte ich nichts mehr anführen, aber ich möchte noch sagen, dass ich nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werden will, nämlich wegen meiner Kinder, für die wünsche ich mir eine sichere und bessere Zukunft. F: Gelten für Sie und Ihren Mann somit dieselben Gründe oder gibt es von Ihrer Seite noch eigene oder andere Gründe, welche Sie vorbringen möchten? A: Nein, ich bin mit meinem Mann hier und das aus denselben Gründen wie er. F: Sie sind die gesetzliche Vertreterin der oben genannten minderjährigen Kinder. Gelten Ihre Angaben sinngemäß für Ihre Kinder oder haben diese eigene Gründe, die Sie angeben möchten? A: Nein, meine Kinder haben keine eigenen Gründe. Wir sind gemeinsam ausgereist. [...] F: Was würde eintreten, wenn Sie heute in Ihren Herkunftsstaat zurückreisen? A: Ich will nicht zurück nach Afghanistan. F: Was glauben Sie, dass passieren würde? A: Mein Vater würde mich nicht am Leben lassen. F: Gibt es noch etwas, was ich wissen sollte, um einen umfassenden Bezug zu Ihrer Lebensgeschichte oder den Ausreisegründen bzw. Rückkehrbefürchtungen zu erhalten? Etwas was nicht erwähnt wurde? A: Es wurde alles erwähnt. F: Wenn Sie die geschilderten Probleme nicht hätten, könnten Sie dann in Ihrem Herkunftsstaat leben? A: Ja. [...] Im Zuge der Einvernahme legten die BF folgende Unterlagen vor: - Werkvertrag für den BF1 betreffend Filmaufnahmen; - Niederschrift einer Bezirkshauptmannschaft betreffend ein abklärendes Elterngespräch von BF1 und BF2 vom 29.06.2016; - Kursbestätigungen für den Besuch von Deutschkursen (A1.1., Lesen und Schreiben 2, Deutsch als Fremdsprache A1/Modul 2) für den BF1; - Nachweis Integrationsworkshop für den BF1 und die BF2; - Kopien der Tazkira von BF3-BF5; - Mutter-Kind-Pass; - Befund eines Krankenhauses und Kumulativbefund vom 07.03.2018, wonach bei der BF2 die Diagnosen "Missed Abortus und Ösophagitis Grad II" (Fehlgeburt und Schleimhautentzündung) erstellt wurden; - Befund eines Krankenhauses (Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde) stationärer Aufenthalt vom 08.06.2017 bis 10.06.2017, wonach beim BF3 die Diagnose "Hernia inguinallis sin." (Leistenbruch) erstellt wurde und er zwecks OP aufgenommen worden sei; - Fotos der minderjährigen BF im Kindergarten und bei Ausflügen; - Urkunde für die BF4 betreffend die Teilnahme an Winterspielen; - Einladung zur Schuleinschreibung für die BF
- In weiterer Folge brachten die BF folgende Unterlagen in Vorlage: - Befunde (Kontrolle) der BF2 betreffend die Wiedervorstellung am 09.03.2018, am 12.03.2019 und am 14.03.2019 in einer gynäkologischen Abteilung (Schwangerschaftsabbruch). Zudem wurde eine "beginnende Endometritis" (Gebärmutterschleimhautentzündung) diagnostiziert und die Medikamente Augmentin sowie Seractil notiert.
- Mit oben genannten Bescheiden vom 17.04.2018 wies das BFA die Anträge der BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ab, erteilte ihnen keine Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt III.), erließ gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die BF Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG (Spruchpunkt IV.) und stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass die Abschiebung der BF nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist von vierzehn Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise festgesetzt (Spruchpunkt VI.).
- Mit oben genannten Bescheiden vom 17.04.2018 wies das BFA die Anträge der BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) ab, erteilte ihnen keine Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch drei.), erließ gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die BF Rückkehrentscheidungen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG (Spruchpunkt römisch vier.) und stellte gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG fest, dass die Abschiebung der BF nach Afghanistan gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist von vierzehn Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise festgesetzt (Spruchpunkt römisch sechs.). Das BFA stellte fest, dass die BF Staatsangehörige von Afghanistan seien, der BF1 und die BF2 verheiratet seien und drei gemeinsame Kinder hätten. Die von ihnen vorgebrachten Fluchtgründe seien nicht glaubhaft. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die BF in Afghanistan einer begründeten Furcht vor asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt gewesen seien oder einer solchen dort gegenwärtig ausgesetzt wären. Beweiswürdigend führte das BFA zu Spruchpunkt I. aus, dass die Angaben betreffend die Bedrohung durch die Familien vage, allgemein gehalten und widersprüchlich gewesen seien. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Eltern die BF in der Stadt Kunduz ausfindig machen hätten können. Auch der behauptete Kontakt mit dem ehemaligen Klassenkameraden des Bruders sei nicht plausibel und nicht nachvollziehbar. Zudem habe der BF1 auf Nachfrage auch nur dessen Vornamen nennen können. Die Angaben der BF, wonach diese von beiden Familien verfolgt bzw. bedroht worden seien, seien völlig unglaubwürdig. Die BF hätten in mehreren Städten unentdeckt für lange Zeiträume unbehelligt leben können und seien auch einer Arbeit nachgegangen. Aus den Angaben der BF sei auch deutlich hervorgegangen, dass es seit der Hochzeit keinerlei Kontakt oder persönliche Bedrohung durch eine der beiden Familien gegeben habe und diese auch zu keinem Zeitpunkt - bis zur Ausreise - deren Aufenthaltsort gekannt haben. Selbst unter theoretischer Annahme des Wahrheitsgehaltes des Vorbringens sei ersichtlich, dass es den BF sehr wohl möglich gewesen sei an - den Familien unbekannten Orten - ihr Leben zu führen. Das BFA gehe davon aus, dass die Angaben bloß konstruiert seien. Weiters habe die BF2 in der niederschriftlichen Einvernahme zwar angegeben, dass sie sich selbst als Familienoberhaupt bezeichnen würde, habe bei dieser Antwort aber sogar selbst lachen müssen. Die BF2 führe in Österreich augenscheinlich kein selbstbestimmtes Leben und strebe die Führung eines solchen auch nicht ausreichend erkennbar an. Ihre persönliche Haltung über die grundsätzliche Stellung der Frau stehe offensichtlich nicht im Widerspruch zu den in Afghanistan vorherrschenden gesellschaftlichen Zwängen, denen Frauen dort mehrheitlich unterworfen seien. Aus ihrer Lebenssituation vor der Einreise nach Österreich würden sich keine Hinweise auf eine Sozialisierung, welche den in Afghanistan überwiegend vorherrschenden gesellschaftlichen religiösen Zwängen entgegenstehen würden. Sie habe keine Ausbildung absolviert, im Verband der Familie gelebt, sei nicht erwerbstätig gewesen und sei auf die Versorgung durch ihren Ehemann angewiesen gewesen. Die BF2 verfüge auch über keine relevanten Deutschkenntnisse. Eine selbstbestimmte Lebensweise habe sie insgesamt nicht glaubhaft gemacht. Sie nehme auch in Österreich den kleinstmöglichen Bewegungsradius in ihrem Leben wahr. Die BF2 habe zwar einen Berufswunsch geäußert, ein eigenes Engagement oder eine klare Vorstellung bzw. konkrete Planung zur Umsetzung dieser Vorstellung sei im Verfahren jedoch nicht erkennbar gewesen.Beweiswürdigend führte das BFA zu Spruchpunkt römisch eins. aus, dass die Angaben betreffend die Bedrohung durch die Familien vage, allgemein gehalten und widersprüchlich gewesen seien. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Eltern die BF in der Stadt Kunduz ausfindig machen hätten können. Auch der behauptete Kontakt mit dem ehemaligen Klassenkameraden des Bruders sei nicht plausibel und nicht nachvollziehbar. Zudem habe der BF1 auf Nachfrage auch nur dessen Vornamen nennen können. Die Angaben der BF, wonach diese von beiden Familien verfolgt bzw. bedroht worden seien, seien völlig unglaubwürdig. Die BF hätten in mehreren Städten unentdeckt für lange Zeiträume unbehelligt leben können und seien auch einer Arbeit nachgegangen. Aus den Angaben der BF sei auch deutlich hervorgegangen, dass es seit der Hochzeit keinerlei Kontakt oder persönliche Bedrohung durch eine der beiden Familien gegeben habe und diese auch zu keinem Zeitpunkt - bis zur Ausreise - deren Aufenthaltsort gekannt haben. Selbst unter theoretischer Annahme des Wahrheitsgehaltes des Vorbringens sei ersichtlich, dass es den BF sehr wohl möglich gewesen sei an - den Familien unbekannten Orten - ihr Leben zu führen. Das BFA gehe davon aus, dass die Angaben bloß konstruiert seien. Weiters habe die BF2 in der niederschriftlichen Einvernahme zwar angegeben, dass sie sich selbst als Familienoberhaupt bezeichnen würde, habe bei dieser Antwort aber sogar selbst lachen müssen. Die BF2 führe in Österreich augenscheinlich kein selbstbestimmtes Leben und strebe die Führung eines solchen auch nicht ausreichend erkennbar an. Ihre persönliche Haltung über die grundsätzliche Stellung der Frau stehe offensichtlich nicht im Widerspruch zu den in Afghanistan vorherrschenden gesellschaftlichen Zwängen, denen Frauen dort mehrheitlich unterworfen seien. Aus ihrer Lebenssituation vor der Einreise nach Österreich würden sich keine Hinweise auf eine Sozialisierung, welche den in Afghanistan überwiegend vorherrschenden gesellschaftlichen religiösen Zwängen entgegenstehen würden. Sie habe keine Ausbildung absolviert, im Verband der Familie gelebt, sei nicht erwerbstätig gewesen und sei auf die Versorgung durch ihren Ehemann angewiesen gewesen. Die BF2 verfüge auch über keine relevanten Deutschkenntnisse. Eine selbstbestimmte Lebensweise habe sie insgesamt nicht glaubhaft gemacht. Sie nehme auch in Österreich den kleinstmöglichen Bewegungsradius in ihrem Leben wahr. Die BF2 habe zwar einen Berufswunsch geäußert, ein eigenes Engagement oder eine klare Vorstellung bzw. konkrete Planung zur Umsetzung dieser Vorstellung sei im Verfahren jedoch nicht erkennbar gewesen. Zu Spruchpunkt II. wurde ausgeführt, dass die BF über familiäre Anknüpfungspunkte in Afghanistan verfügen würden. Der BF1 sei jung, gesund und arbeitsfähig. Sie würden Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen können und seien in der Lage sich selbst zu versorgen. Die BF könnten im Falle der Rückkehr an jedem beliebigen Ort in Afghanistan, wie etwa Kabul, Herat oder Mazar-e Sharif ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit (des BF1) sichern, zumal sie auch angegeben hätten in diesen Städten gelebt zu haben. Auch die BF2 sei eine junge, gesunde und arbeitsfähige Frau und sei mit der Unterstützung ihres Ehemannes dazu in der Lage die Familie zu versorgen.Zu Spruchpunkt römisch zwei. wurde ausgeführt, dass die BF über familiäre Anknüpfungspunkte in Afghanistan verfügen würden. Der BF1 sei jung, gesund und arbeitsfähig. Sie würden Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen können und seien in der Lage sich selbst zu versorgen. Die BF könnten im Falle der Rückkehr an jedem beliebigen Ort in Afghanistan, wie etwa Kabul, Herat oder Mazar-e Sharif ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit (des BF1) sichern, zumal sie auch angegeben hätten in diesen Städten gelebt zu haben. Auch die BF2 sei eine junge, gesunde und arbeitsfähige Frau und sei mit der Unterstützung ihres Ehemannes dazu in der Lage die Familie zu versorgen.
- Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht gleichlautende Beschwerden erhoben, worin anfangs das Fluchtvorbringen der BF wiederholt wurde und im Wesentlichen ausgeführt wurde, dass die Sicherheitslage in Afghanistan nach wie vor höchst volatil sei. Das Vorbringen der BF sei durchaus plausibel und könne der BF1 in jeder Provinz in Afghanistan gefunden werden, zumal er die ganze Zeit einer legalen Arbeit nachgegangen sei und somit gemeldet hätte werden sollen. Zudem sei im afghanischen Kulturkreis der der Vorname eines Menschen wichtiger als der Nachname, zumal der volle Name eines Geschäftspartners sich aus seinem Vornamen sowie dem seines Vaters zusammensetzt ( XXXX ). Die Tatsache, dass der BF den Vornamen des Vaters seines Geschäftspartners kenne, sei ein deutliches Zeichen einer langen Bekanntschaft, sein Vorbringen sei somit glaubwürdig. Der afghanische Staat sei auch nicht in der Lage den BF Schutz vor Verfolgung zu gewähren. Die BF seien auch bemüht in Österreich Wurzeln zu fassen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Den BF sei Asyl, jedenfalls subsidiärer Schutz zu gewähren.
- Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht gleichlautende Beschwerden erhoben, worin anfangs das Fluchtvorbringen der BF wiederholt wurde und im Wesentlichen ausgeführt wurde, dass die Sicherheitslage in Afghanistan nach wie vor höchst volatil sei. Das Vorbringen der BF sei durchaus plausibel und könne der BF1 in jeder Provinz in Afghanistan gefunden werden, zumal er die ganze Zeit einer legalen Arbeit nachgegangen sei und somit gemeldet hätte werden sollen. Zudem sei im afghanischen Kulturkreis der der Vorname eines Menschen wichtiger als der Nachname, zumal der volle Name eines Geschäftspartners sich aus seinem Vornamen sowie dem seines Vaters zusammensetzt ( römisch 40 ). Die Tatsache, dass der BF den Vornamen des Vaters seines Geschäftspartners kenne, sei ein deutliches Zeichen einer langen Bekanntschaft, sein Vorbringen sei somit glaubwürdig. Der afghanische Staat sei auch nicht in der Lage den BF Schutz vor Verfolgung zu gewähren. Die BF seien auch bemüht in Österreich Wurzeln zu fassen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Den BF sei Asyl, jedenfalls subsidiärer Schutz zu gewähren. Mit der Beschwerde wurde eine Teilnahmebestätigung des BF1 für die Teilnahme an einem Werte- und Orientierungskurs am 13.06.2017 vorgelegt.
- Mit der Beschwerdevorlage an das Bundesverwaltungsgericht brachte die belangte Behörde eine Stellungahme ein, in welcher auf die bestehenden Rückkehrhilfen, die aktuelle Situation in der Stadt Kabul sowie aktuelle Rechtsprechung verwiesen wurde.
- Am 02.08.2018 wurden Teilnahmebestätigungen für den BF1 und die BF2 (Deutsch als Fremdsprache/Politische Bildung vom 20.07.2018), einen Zeitungsartikel sowie Fotos in Vorlage gebracht.
- Am 02.08.2019 wurden folgende Unterlagen in Vorlage gebracht: - Teilnahmebestätigung Deutsch als Fremdsprache A1/Modul 2, Deutsch als Fremdsprache Modul 1 und Modul 2, Deutsch als Fremdsprache Kurs A1.1 und Deutsch als Fremdsprache (Lesen und Schreiben 2) für den BF1; - Empfehlungsschreiben für den BF1 betreffend die Mithilfe beim Umbau eines Hauses (via Dienstleistungscheck); - Auszug aus einem Mutter-Kind-Pass (errechneter Geburtstermin XXXX );- Auszug aus einem Mutter-Kind-Pass (errechneter Geburtstermin römisch 40 ); - Schulbesuchsbestätigungen für den BF3 für das Schuljahr 2017/2018 (
- Klasse Volksschule) und 2018/2019 (
- Klasse Volksschule), eine Schulnachricht, eine Semesterinformation sowie ein Bewertungsbogen der Volksschule;- Schulbesuchsbestätigungen für den BF3 für das Schuljahr 2017 aus 2018, (
- Klasse Volksschule) und 2018 aus 2019, (
- Klasse Volksschule), eine Schulnachricht, eine Semesterinformation sowie ein Bewertungsbogen der Volksschule; - Fachärztlicher Befundbericht vom 23.04.2019 (Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie), wonach beim BF3 eine "Traumafolgestörung F43.1" diagnostiziert wurde; - Überweisung betreffend den BF3 (Diagnose/Begründung: V.a. PTSD mit Verhaltensstörung F43.1), erbeten werde "EKG mit Beurteilung QTc bei psychopharmakologischer Einstellung";- Überweisung betreffend den BF3 (Diagnose/Begründung: römisch fünf.a. PTSD mit Verhaltensstörung F43.1), erbeten werde "EKG mit Beurteilung QTc bei psychopharmakologischer Einstellung"; - Terminerinnerungen betreffend den BF3 eines Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie; - Rezept des BF3 für das Medikament Trittico 150mg; - Jahreszeugnis der BF4 (Vorschulstufe) für das Schuljahr 2018/2019 und Schulnachricht des Schuljahres 2018/2019 für die
- Klasse der Volksschule;- Jahreszeugnis der BF4 (Vorschulstufe) für das Schuljahr 2018 aus 2019, und Schulnachricht des Schuljahres 2018 aus 2019, für die
- Klasse der Volksschule; - Empfehlungsschreiben der Unterkunftsgeber sowie von Nachbarn der BF.
- Am 08.08.2019 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an welcher der BF1, die BF2, ihr Rechtsvertreter, ein Vertreter der belangten Behörde sowie eine Dolmetscherin für die Sprache Dari teilnahmen. Die BF2 gab bei ihrer Befragung an, im dritten Monate schwanger zu sein. Zudem gab die BF2 (in der Verhandlung als BF1 bezeichnet) wie folgt an: [...] R: Haben Sie eine Schulausbildung? BF1: Nein. R: Machen Sie hier in Österreich eine schulische Ausbildung? BF1: Am Anfang hatte ich keinen Deutschkurs. Später habe ich einen Deutschkurs besucht, nun bin ich schwanger und es geht mir nicht so gut, deswegen besuche ich derzeit keinen Deutschkurs. R: Wann haben Sie Deutschkurse besucht? BF1: Hier, vor vier Monaten. R: Was meinen Sie mit hier? BF1: Ich kann mich nicht ganz genau erinnern, aber ich habe auch dort, wo ich vorher war, einen Deutschkurs besucht. R: Wo haben Sie genau den Deutschkurs besucht? BF1: In Vorarlberg, in unserem Lager, gab es einen Deutschkurs. R: Das heißt, Sie haben einen Deutschkurs besucht? BF1: Ja. R: Haben Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie diesen Deutschkurs besucht haben? BF1: Ich habe keine Bestätigung bekommen, aber ich habe von hier Bestätigungen bekommen. R: Sagen Sie mir bitte noch einmal, wann und wo Sie Deutschkurse besucht haben. BF1: In Vorarlberg hatten wir im Heim einen Deutschkurs, der Chef hat uns unterrichtet. Ich hatte noch einen Deutschkurs in XXXX .BF1: In Vorarlberg hatten wir im Heim einen Deutschkurs, der Chef hat uns unterrichtet. Ich hatte noch einen Deutschkurs in römisch 40 . R: Von wem wurde der Deutschkurs in XXXX organisiert?R: Von wem wurde der Deutschkurs in römisch 40 organisiert? BF1: Das war eine Frau, die von der Gemeinde Oberhaus gekommen ist. R: Können Sie auch auf Deutsch antworten, wenn ich Ihnen eine Frage stelle? BF1: Vielleicht. R: Wo sind Sie geboren? BF1 (auf Deutsch): Bin ich geboren in Afghanistan. R: Wo genau? BF1 (auf Deutsch): In Kabul. R: Können Sie mir Ihre genaue Adresse angeben, wo Sie genau gelebt haben in Kabul? BF1 (auf Deutsch): Ich verstehen, aber ich kann keine genaue Adresse angeben. R: Wieso können Sie keine genaue Adresse angeben? BF1: Ich habe die Adresse vergessen. Es war in Kabul. Eine genauere Adresse kann ich nicht sagen. R: Von wann bis wann haben Sie in Kabul gelebt? BF1: Vor der Hochzeit oder nach der Hochzeit? R: Wo haben Sie vor der Hochzeit gelebt und wann? BF1: Vor der Hochzeit habe ich in Balkh gelebt. R: Können Sie mir den Namen des Dorfes nennen, wo Sie gelebt haben? BF1: Ich kann nur sagen, dass ich in Balkh gewohnt habe. Es ist nicht so groß, es gibt mehrere Dörfer dort. R: In welchem Dorf haben Sie gelebt? BF1: Provinz Balkh, an mehr erinnere ich mich nicht. R: Haben Sie jemals in Afghanistan gelebt? Ich habe den Eindruck, dass Sie niemals in Afghanistan waren. BF1: Doch, meine Eltern und alle waren in Balkh und nach der Hochzeit bin ich von Balkh weggegangen. R: Wann haben Sie geheiratet? BF1: Im Jahr
- R: Können Sie ein näheres Datum angeben? BF1: Nein. R: Wie alt waren Sie, als Sie geheiratet haben? BF1: Ich kann mich nicht erinnern. R: Wieso können Sie sich nicht daran erinnern? Sie müssen doch wissen, wie alt Sie waren, als Sie geheiratet haben? BF1: Ganz genau kann ich mich nicht erinnern, ich war 16 oder 18 Jahre alt. R: Wie lautet der Name Ihres Ehemannes? BF1: XXXX .BF1: römisch 40 . R: Mussten Sie ihn heiraten, oder haben Sie ihn sich selbst ausgesucht? BF1: Ich habe ihn mir selbst ausgesucht. R: In Afghanistan haben Sie keine Schule besucht? BF1: Nein. R: Und wieso nicht? BF1: In meiner Familie war es so, dass die Frauen keine Titel und keine Schulbildung haben sollten. Sie sollten nur zu Hause arbeiten. R: Was meinen Sie mit "keine Titel"? BF1: Mein Vater war sehr streng und sehr unterdrückend und hat immer gesagt, dass Frauen keine Schule besuchen und nicht lernen müssen. R: Welche Sprachen sprechen Sie? BF1: Farsi. R: Wo haben Sie nach der Heirat gelebt? BF1: Nach der Hochzeit sind wir zuerst nach Kunduz und danach nach Kabul gezogen. R: Ab wann haben Sie in Kabul gelebt? BF1: Sechs Monate bis zu einem Jahr waren wir in Kunduz und danach sind wir nach Kabul gegangen. R: Wann haben Sie Kabul verlassen? BF1: Damals habe ich überhaupt kein Datum verstanden, ich weiß es nicht. R: Aber das Jahr werden Sie wohl wissen, wann Sie Kabul verlassen haben, oder? BF1: Nein, das weiß ich nicht. R: Wie sind Sie von Kabul nach Österreich gelangt? BF1: Wir sind von Kabul in den Iran gegangen und von dort ein paar Mal nach Afghanistan zurückgeschickt worden. Ende 2015 gelang es uns, von Kabul in den Iran und danach hierher zu kommen. Das letzte Mal sind wir von Kabul nach Mazar-e Sharif und dann in den Iran gereist und von dort aus hierher. R: Wie oft sind Sie vom Iran nach Afghanistan zurückgeschickt worden? BF1: Ca. drei Mal. R: Wann haben Sie das erste Mal versucht, im Iran zu bleiben? Wann sind Sie das erste Mal in den Iran gereist? BF1: Verstehe ich nicht. Genaues kann ich nicht sagen. R: Was meinen Sie mit "verstehe ich nicht"? Verstehen Sie die Dolmetscherin nicht oder wissen Sie nicht, wann Sie das erste Mal in den Iran gereist sind? BF1: Ganz genau kann ich das Datum nicht nennen. Entweder war es Ende 2014 oder Anfang
- R: Aber das heißt, Sie haben die Frage der Dolmetscherin verstanden? BF1: Ich verstehe die Dolmetscherin. R: Wie lange haben Sie sich dann im Iran aufgehalten? Sie haben gesagt, Sie waren Ende 2014 oder Anfang 2015 im Iran. BF1: Wir haben im Iran nicht gelebt. R: Aber wie lange waren Sie dort? BF1: Glauben Sie mir, ich habe in Afghanistan nichts gelernt und die Daten wie Tag, Monat und Jahre weiß ich nicht. Ich will nicht lügen. R: Aber für diese Angaben brauche ich keine Schulbildung. BF1: Ich trage keine Schuld. Ich habe keine Ausbildung, habe nichts gelernt, deshalb verstehe ich viele Dinge nicht. Ich leide selber darunter, dass ich keine Bildung habe. Hätte ich die Schule besucht, könnte ich viele Dinge verstehen. R: Haben Sie Verwandte, die in Kabul leben? BF1: Nein, in Kabul habe ich niemanden. R: Wo leben Ihre Eltern? BF1: Sie sind von Kabul nach Balkh gegangen, näher Auskünfte habe ich nicht. R: Wann sind Ihre Eltern von Kabul nach Balkh gegangen? War das, nachdem Sie aus Afghanistan ausgereist sind? BF1: Ich war sehr klein, als meine Mutter verstorben ist. Mein Vater ist nach Balkh gegangen und hat eine andere Frau geheiratet. R: Wissen Sie, wo Ihr Vater derzeit mit Ihrer Stiefmutter lebt? BF1: Nein. R: Wann haben Sie Ihren Vater zuletzt gesehen? BF1: Das letzte Mal, als wir geflüchtet sind, mit meinem Mann, habe ich ihn gesehen. R: Wann war dies? BF1: Das war 2009, als ich mit meinem Mann geflüchtet bin. R: Wohin sind Sie geflüchtet? BF1: Nach Kunduz. R: Wieso sind Sie geflüchtet, um nach Kunduz zu gelangen? BF1: Es ist so, dass ich Sunnitin bin und mein Mann ist Schiite. Jede Sippe nimmt aus der eigenen Sippe eine Frau oder einen Mann. Die Familien sind nicht miteinander ausgekommen, man konnte sich nicht einigen. R: Das heißt, Ihre Familie und die Familie Ihres Mannes haben sich nicht verstanden, stimmt das? BF1: Ja, die wollten nicht, dass wir beide heiraten. R: Haben Sie Geschwister? BF1: Ja. R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF1: Ich habe zwei Schwester und einen Bruder von der gemeinsamen Mutter. R: Wo leben Ihre beiden Schwestern? BF1: Sie leben mit meinem Vater. R: Sind diese verheiratet? BF1: Ich habe keinen Kontakt zu ihnen, ich weiß es nicht. R: Wo lebt Ihr Bruder? BF1: Ich weiß es nicht, vielleicht ist er auch bei meinem Vater. Ich habe keinen Kontakt. Als ich geheiratet habe, sind wir geflüchtet und haben seither keinen Kontakt zu ihnen. R: Sie haben gesagt, Sie waren auch in Mazar-e Sharif. Wie lange haben Sie sich dort aufgehalten? BF1: Zum Leben in Mazar-e Sharif? R: Sie haben gesagt, Sie waren auch in Mazar-e Sharif. BF1: Wir waren in Mazar-e Sharif, um hierher zu kommen. Wie lange wir dort waren, weiß ich nicht. R: Wissen Sie es ca.? BF1: Nein, ich weiß es nicht. R: Wie sind Sie von Mazar-e Sharif nach Österreich gelangt? Bitte beschreiben Sie mir Ihre Reiseroute. BF1: Ich verstehe Sie nicht. R: Sie haben gesagt, Sie sind von Mazar-e Sharif nach Österreich gelangt. Können Sie mir Ihre Reiseroute beschreiben? BF1: Vom Iran nach Pakistan. R: Überlegen Sie einmal, ob das stimmen kann. BF1: Ich bin von Mazar-e Sharif wieder nach Kabul gelangt und dann in den Iran gereist. Durch welche anderen Länder ich nach Österreich gereist bin, weiß ich nicht. R: Wieso haben Sie Afghanistan verlassen, was war der Grund? BF1: Es war so, dass unsere beiden Familien nicht mit unserer Hochzeit einverstanden waren. Wir sind geflüchtet. Sie haben uns gesucht und wollten uns umbringen. R: Sie haben im Jahr 2009 geheiratet und haben erst im Jahr 2015 Ihr Heimatland verlassen. Sie waren also noch ca. 6 Jahre in Ihrem Heimatland aufhältig. Wieso haben Sie dann so spät Ihr Heimatland Afghanistan verlassen? BF1: Wir haben in Kunduz und Kabul gelebt und auch in Polechombri gelebt. R: Wo befindet sich Polechombri? BF1: Das ist in der Nähe von Kabul. R: Wieso haben Sie in verschiedenen Orten in Afghanistan gelebt? BF1: Wir sind nach Kunduz geflüchtet und haben dort geheiratet. Meine Familie ist sehr streng und wollte uns umbringen. Die Familie hat herausgefunden, wo wir uns befinden. R: Was haben Sie dann gemacht, als die Familie das herausgefunden hat? BF1: Wir sind nach Kabul gegangen. R: Das heißt, Sie haben dann direkt in der Stadt Kabul gelebt? BF1: Ja. R: In welchem Stadtteil bzw. Distrikt von Kabul haben Sie gelebt? BF1: Ich weiß, dass ich in Kabul war, aber in welchem Distrikt oder Stadtteil weiß ich nicht. R: Wie lange haben Sie in der Stadt Kabul gelebt, Wochen, Monate oder Jahre? BF1: Ich habe dort ein Jahr gelebt. R: Wieso haben Sie dann die Stadt Kabul verlassen? BF1: Weil meine Familie die Nachricht erhalten hat und uns umbringen wollte. R: Woher wissen Sie das, dass Ihre Familie die Nachricht erhalten hat? BF1: Ein Freund von meinem Ehemann, er war mit ihm in derselben Schule, hat uns die Nachricht gegeben. R: Wie heißt dieser Freund von Ihrem Ehemann? BF1: Ich weiß den Namen nicht. Es ist nicht mein Ziel, nachzufragen. R: Sie werden wohl den Namen des Freundes Ihres Ehemannes wissen? BF1: Eine Frau darf nicht so eine Frage stellen. R: Aber das bekommt man doch mit, wie der Freund heißt? BF1: Das ist mein Problem, dass ich nichts mitbekomme. R: Aber wie sind Sie dann nach Österreich gelangt? BF1: Ich möchte hier etwas lernen. R: Ich habe den Eindruck, dass Sie nicht in Afghanistan gelebt haben, sondern im Iran aufgewachsen sind, stimmt das? BF1: Nein, ich habe überhaupt nicht im Iran gelebt. R: Was hat Ihr Mann beruflich gemacht in Afghanistan? BF1: Er kaufte Autos und nahm diese auseinander und verkaufte Einzelteile. R: War er selbständig oder hat er bei einer Firma gearbeitet? BF1: Er war selbständig. R: Solange Sie in Afghanistan mit Ihrem Mann gelebt haben, hat er diese Tätigkeit ausgeübt? BF1: Ja. R: Wieso haben Sie in Polechombri gelebt? BF1: Wie ich schon vorher gesagt habe, als sie herausbekommen haben, wo wir uns befinden, sind wir wo anders hingegangen. Der Freund meines Mannes war kein Freund, sondern ein Feind, er hat die Nachrichten an die Familie meines Mannes weitergegeben. Das haben wir nicht gewusst, dass er kein richtiger Freund ist und dass er das tut. R: Wie lange haben Sie in Polechombri gelebt? BF1: Nicht so lange. R: Waren es ein paar Wochen oder Monate? BF1: Vielleicht ein paar Monate. R: Von Polechombri sind Sie dann wohin gegangen? BF1: Richtung Ausland. R: Was meinen Sie mit "Richtung Ausland"? BF1: Ich meine, Richtung hierher. R: Aber wohin sind Sie von dort aus genau gegangen? BF1: Von Polechombri nach Kabul, von dort aus in den Iran und weiter in die Türkei und hierher. R: Das heißt, Sie waren dann nicht in Mazar-e Sharif? BF1: Nein. R: Heißt das, Sie waren niemals in Mazar-e Sharif aufhältig? BF1: Einige Zeit, aber nicht so lange, waren wir dort aufhältig. [...] R: Was würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF1: Ich will es überhaupt nicht. Wenn wir zurückkehren, werden sie es herausfinden und sie werden uns alle umbringen. Ist es eine Sünde, wenn man jemanden heiratet, den man liebt? Wenn wir schuldig sind, weil wir uns geliebt und geheiratet haben, aber was können unsere Kinder dafür? Mein ältester Sohn hat Angst, wenn zwei Leute eine laute Auseinandersetzung hat. R: Jedes Kind hat davor Angst. BF1: Ja, das stimmt, alle Kinder haben davor Angst, aber mein Sohn ist besonders ängstlich. R: Wie stellen Sie sich Ihr Leben in Österreich vor? BF1: Ich werde mein Leben hier anfangen. Erst will ich mein Kind auf die Welt bringen, dann möchte ich einen Deutschkurs machen und will arbeiten gehen. In Afghanistan habe ich ja kein gutes Leben gehabt. Hier möchte ich etwas dazu beitragen, dass es gut wird. R: Arbeitet Ihr Ehemann hier in Österreich? BF1: Nein, er hat keine Arbeitserlaubnis. R: Sie haben gesagt, Sie würden arbeiten wollen. Was möchten Sie arbeiten? BF1: Ich möchte in einem Restaurant in der Küche arbeiten. R: Welcher Volksgruppe gehören Sie an? BF1: Ich bin Sunnitin. Ich bin Tadschikin. R: Und Ihr Ehemann? BF1: Er ist Schiite und Sayed. R: Was machen Sie hier in Österreich den ganzen Tag? Beschreiben Sie mir einen typischen Tag, wie Sie ihn verbringen? BF1: Ich mache wie jede andere Frau in Österreich zuerst den Haushalt und gehe mit den Kindern schwimmen. Ich gehe auch einkaufen. Ich habe auch Kontakte zu anderen Menschen. R: Zu welchen Menschen haben Sie Kontakt, was meinen Sie damit? BF1: Einige österreichische Freunde meines Mannes. R: Haben Sie selbst Freundinnen? BF1: Wo ich vorher war, hatte ich Freundinnen. Hier bin ich nicht so lange und war krank. R: Wo hatten Sie diese Freundinnen? BF1: In XXXX .BF1: In römisch 40 . R: Können Sie Namen der österreichischen Freunde Ihres Ehemannes nennen? BF1: Ich kann die Namen von meinen Freundinnen in XXXX nennen, aber die Namen der Freunde meines Mannes weiß ich nicht.BF1: Ich kann die Namen von meinen Freundinnen in römisch 40 nennen, aber die Namen der Freunde meines Mannes weiß ich nicht. R: Was macht Ihr Ehemann den ganzen Tag? BF1: Wir machen alles zusammen. Wir gehen gemeinsam einkaufen und schwimmen. Mein Ehemann hat ja keine Arbeit, daher machen wir alles gemeinsam. R: Was tragen Sie beim Schwimmen? BF1: Ich trage einen Badeanzug. R: Sie tragen heute einen Kaftan und ein Kopftuch. Ich kann nicht glauben, dass Sie mit einem Badeanzug schwimmen gehen. Haben Sie Fotos? BF1: Ich mag keine Fotos aufnehmen. Für den Deutschkurs musste ich ein Foto machen, sonst will ich keine Fotos. R: Hat Ihr Ehemann ein Handy? BF1: Ja. R: Haben Sie auch ein Handy? BF1: Ich hatte eines, es ist kaputt gegangen. R: Macht Ihr Mann keine Fotos? BF1: Von meinen Kindern schon, aber von mir nicht. Mein Mann lacht mich aus, aber ich mag keine Fotos von mir. R: In welches Schwimmbad gehen Sie? BF1: Schlosspark. R: Im Schlosspark gibt es ein Schwimmbad? BF1: Es gibt einen großen Park, dann Schwimmbad. R: Ist es ein öffentliches Bad? BF1: Ja, alle gehen dorthin. R: Wo ist dieser Schlosspark, hier in Wien? BF1: Ja. R: Haben Sie eine eigene Bankomatkarte? BF1: Nein. In Vorarlberg besaß ich eine Bankomatkarte, diese habe ich nicht benutzt, weil ich kein Geld hatte. R: Sie bekommen ja Geld aus der Grundversorgung. BF1: Das Geld nimmt manchmal mein Mann und manchmal ich. R: Aber Ihr Mann holt mit seiner Bankomatkarte Geld aus dem Bankomaten, stimmt das? BF1: Nein, wir bekommen wöchentlich 210 Euro bar. Es bleibt nichts übrig, was ich auf einer Bank lassen könnte. Wenn wir doch durchkommen und ich arbeiten gehe, dann habe ich Geld und bekomme eine eigene Bankomatkarte. R: Wer gibt Ihnen das Geld bar in die Hand? BF1: Im Asylheim. R: Wer bekommt das Geld bar in die Hand? Ihr Mann oder Sie? BF1: Manchmal ich und manchmal er. R: Wie alt sind Ihre Kinder? BF1: Mein ältester Sohn ist 9 Jahre alt. Meine Tochter wird in vier Monaten 8 Jahre alt. Mein Jüngster ist 5 Jahre alt. R: Wer geht zum Sprechtag in die Schule? Sie oder Ihr Mann? BF1: Wir gehen gemeinsam und wir sprechen auch gemeinsam. R: Aber Sie sprechen sehr schlecht Deutsch. Wie können Sie ein Gespräch mit Leuten führen? BF1: Voriges Jahr konnte ich sehr gut Deutsch. Nachdem ich ein Kind verloren habe, habe ich alles vergessen, aber ich verstehe gut Deutsch. Ich kann sehr schnell alles lernen. R: Können Sie mir beschreiben, welche Kleidung Sie heute anhaben? BF1 (auf Deutsch): Ich habe einen Mantel an. Ich habe eine Hose an und ich habe ein Kopftuch. R an RV: Haben Sie eine Frage?R an Regierungsvorlage, Haben Sie eine Frage? RV: Durften Sie in Afghanistan das Haus alleine verlassen?Regierungsvorlage, Durften Sie in Afghanistan das Haus alleine verlassen? BF1: Nein. RV: Dürfen Sie es hier machen?Regierungsvorlage, Dürfen Sie es hier machen? BF1: Ja. RV: Wer erledigt die Einkäufe hier in Österreich? Sie oder Ihr Mann?Regierungsvorlage, Wer erledigt die Einkäufe hier in Österreich? Sie oder Ihr Mann? BF1: Meistens mache ich die Einkäufe, aber manchmal machen wir sie gemeinsam. Ich kenne mich jetzt ein bisschen mit der Umgebung aus und was ich in Afghanistan nicht durfte, möchte ich jetzt machen. RV: In welche Geschäfte gehen Sie einkaufen?Regierungsvorlage, In welche Geschäfte gehen Sie einkaufen? BF1: Meistens kaufe ich bei Penny. Es gibt auch einen BILLA und einen HOFER in der Nähe. Ich habe auch Fahrrad fahren gelernt. Ich gehe spazieren. RV: Wenn Ihre Tochter in der Zukunft hier in Österreich einen Freund haben wird, werden Sie damit einverstanden sein, oder werden Sie etwas dagegen haben?Regierungsvorlage, Wenn Ihre Tochter in der Zukunft hier in Österreich einen Freund haben wird, werden Sie damit einverstanden sein, oder werden Sie etwas dagegen haben? BF1: Ich bin einverstanden, ich habe auch aus Liebe meinen Mann gewählt und geheiratet. Also soll sie es auch tun. RV: Ihre Kinder dürfen also selbst über ihre Zukunft bestimmen?Regierungsvorlage, Ihre Kinder dürfen also selbst über ihre Zukunft bestimmen? BF1: Ja, solange sie minderjährig sind, bin ich da, aber wenn sie volljährig sind, dann dürfen sie selbst entscheiden. RV: Können Sie uns sagen, was ein kg Mehl hier in Österreich kostet?Regierungsvorlage, Können Sie uns sagen, was ein kg Mehl hier in Österreich kostet? BF1: 0,45 Euro. RV: Und ein Liter Milch?Regierungsvorlage, Und ein Liter Milch? BF1: 0,75 Euro und auch um 0,65 Euro gibt es sie. Es ist eine Clever-Milch. RV: Was schätzen Sie besonders an Österreich?Regierungsvorlage, Was schätzen Sie besonders an Österreich? BF1: Das ganze Land ist schätzbar. Wir können hier in Ruhe leben. In Afghanistan war das nicht möglich. In Afghanistan hatte ich keine Bildung, hier darf ich eine Bildung nachholen. Ich gehe hier einkaufen und darf alles alleine machen, was ich will. Sie haben nicht in Afghanistan gelebt. In Afghanistan werden die Frauen "niedrig" gehalten. Wenn eine Frau es wagt, etwas zu sagen, wird sie geschlagen in Afghanistan, geschweige denn, dass eine Frau einen Freund oder eine Freundin hätte. Ihr würden die Nase und die Ohren abgeschnitten und sie würde ins Gefängnis gesteckt. RV: Wenn Ihr Mann Ihre Kinder schlägt, was würden Sie machen?Regierungsvorlage, Wenn Ihr Mann Ihre Kinder schlägt, was würden Sie machen? BF1: Mein Mann hat auch in Afghanistan unsere Kinder nicht geschlagen. Mein Mann ist nicht so. R: Sind Sie von Ihrem Ehemann in Afghanistan geschlagen worden? BF1: Nein, mein Mann macht das nicht. Wenn ein Mann seine Frau aus Liebe nimmt, warum soll er sie schlagen? Wenn mein Mann meine Kinder schlagen würde, würde ich meine Kinder verteidigen und es ihm nicht erlauben. RV: Bezüglich des Erscheinens der BF1 mit einem Kopftuch in der heutigen Verhandlung, möchte ich auf die Entscheidung des VWGH hinweisen.Regierungsvorlage, Bezüglich des Erscheinens der BF1 mit einem Kopftuch in der heutigen Verhandlung, möchte ich auf die Entscheidung des VWGH hinweisen. BehV: Waren Sie vorher auch schon einmal verheiratet? BF1: Nein. BehV: Das ist interessant, denn bei Ihrer Erstbefragung haben Sie angegeben, Sie wären Ihr ganzes Leben lang von Ihrem Vater, Ihrer Stiefmutter und von Ihrem Mann geschlagen worden. BF1: Meine Stiefmutter hat mich immer geschlagen und auch verbrannt. Mein Vater hält immer zu meiner Stiefmutter. Ich war sehr klein und die Stiefmütter in Afghanistan sind nicht wie hier. Mein Mann hat mich nie geschlagen. R: Warum haben Sie das dann gesagt bei Ihrer Erstbefragung? BF1: Ich habe es nicht gesagt. R: Sie haben aber das Protokoll der Erstbefragung unterschrieben. BF1: Nein, das tat er nicht. Er hat mich nicht geschlagen. BehV: Wo genau haben Sie Ihren Mann kennengelernt? BF1: In der Provinz Balkh, wo mein Vater lebte. BehV: Wo genau in der Provinz Balkh, da die Provinz Balkh 17,3 Tausend m² km hat? BF1: Nein, kann ich nicht sagen. Es war in Balkh. R: Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie keine detaillierten Angaben geben können. BF1: Es gibt verschiedene Städte wie Balkh, Mazar-e Sharif. Es gibt auch eine große Fabrik namens Khotebar, die Strom erzeugt. Wo wir gewohnt haben ist XXXX genannt worden. Das bedeutet Strom. Ich habe in einem Dorf gewohnt.BF1: Es gibt verschiedene Städte wie Balkh, Mazar-e Sharif. Es gibt auch eine große Fabrik namens Khotebar, die Strom erzeugt. Wo wir gewohnt haben ist römisch 40 genannt worden. Das bedeutet Strom. Ich habe in einem Dorf gewohnt. R: Wie hat das Dorf geheißen? BF1: Es hieß XXXX .BF1: Es hieß römisch 40 . R: Wie haben die Nachbardörfer geheißen? BF1: Es war XXXX und dann Mazar-e Sharif.BF1: Es war römisch 40 und dann Mazar-e Sharif. R: Sie sind ja sehr streng erzogen worden, durften das Haus nicht verlassen, durften nicht in die Schule gehen. Wie konnten Sie dann Ihren Mann kennenlernen? BF1: Das war bei einer Hochzeit, an der auch mein Mann teilgenommen hat. Dort haben wir uns kennengelernt. In Afghanistan ist es so, dass alle an Hochzeits- oder auch Sterbefeierlichkeiten teilnehmen. R: Wer hat geheiratet, als Sie Ihren Ehemann kennengelernt haben? BF1: Das war unser Nachbar. R: Wie hat er geheißen? BF1: Das war ein junges Mädchen namens XXXX .BF1: Das war ein junges Mädchen namens römisch 40 . R: War dieses Mädchen Sunnitin oder Schiitin? BF1: Ich glaube sie war auch Sunnitin. R: Und wen hat sie geheiratet? BF1: Sie hat jemanden von der Sunniten-Sippe geheiratet. R: Wieso war Ihr eigener Ehemann eingeladen, wenn er Schiite ist? BF1: Er wurde eingeladen. Die andere Familie war nicht so streng, meine Familie schon. R: Wann war die Hochzeit Ihrer Nachbarin? BF1: Das war vor einigen Jahren, ich war noch ein Mädchen im Haus, ich war ja noch nicht verheiratet. R: Wie sind Sie dann mit Ihrem derzeitigen Ehemann ins Gespräch gekommen, wenn Sie so streng erzogen worden sind? Wie konnte ein so junges Mädchen wie Sie damals, bei einer Hochzeit mit einem fremden Mann sprechen? BF1: Wir haben uns auf der Feier kennengelernt und wir kamen ins Gespräch. R: Was haben Sie bei der Hochzeit Ihrer Nachbarin getragen? BF1: Das war ein Kleid, das man bei einer Hochzeit trägt. Es war ein langes Kleid und ein Hijab. R: Und da war es Ihnen möglich, als junges Mädchen mit einem fremden Mann zu sprechen? Das hat Ihr Vater nicht unterbunden? BF1: Mein Vater war ja nicht die ganze Zeit bei mir. Wir haben uns dort kennengelernt und haben uns dann an verschiedenen Orten getroffen und gesprochen. R: Was meinen Sie mit "verschiedenen Orten"? BF1: Wenn sein Freund gekommen ist, dann bin ich rausgegangen. Als sie herausbekommen haben, dass ich jemanden liebe, haben sie mich zu Hause eingesperrt mit Ketten und haben mich viel geschlagen. Dann haben wir entschieden, dass wir flüchten, wenn sich unsere beiden Familien nicht einigen. R: Was meinen Sie mit "die beiden Familien nicht einigen"? Ist es um das Brautgeld gegangen, oder worum sonst? BF1: Die Familie meines Mannes hat gesagt, sie würden kein sunnitisches Mädchen nehmen. Mein Vater war sowieso dagegen. Die Sayeden nehmen nicht einmal von den Hazaras Mädchen. R: Wenn Sie eingesperrt und angekettet waren, wie konnten Sie dann noch mit Ihrem jetzigen Mann Kontakt haben und entscheiden, dass Sie von Ihrem Heimatort flüchten? BF1: Ich bin vom Haus meines Vaters mit einer Freundin geflüchtet und bin dort hingegangen, wo der Ort war. Dann sind wir von dort geflüchtet. R: Wie war es möglich, dass Ihre Freundin Sie im Haus von den Ketten befreien konnte? Es war doch sicher Ihre Stiefmutter anwesend? BF1: Sie hatten mich einen Tag und eine Nacht in Ketten gelegt und haben mir kein Brot gegeben. Dann haben sie mich losgelassen. Als meine Stiefmutter nicht da war, konnte ich fliehen. R: Haben Ihre Eltern jemals in Mazar-e Sharif gelebt? BF1: Als meine Mutter noch nicht gestorben war, waren wir in Mazar-e Sharif, aber als sie gestorben waren, waren wir in Balkh. R: Wie alt waren Sie, als Ihre Mutter gestorben ist? BF1: Ich war noch sehr klein, ich kann mich nicht erinnern. BehV: Sie haben 2009 in Kunduz geheiratet und sind 2015 ausgereist. Sie haben also 6 Jahre verheiratet in Afghanistan gelebt. 6 Monate bis ein Jahr waren Sie in Kunduz, dann etwa ein Jahr in Kabul, ein paar Monate in Polechombri. Wo waren Sie die restlichen vier Jahre? BF1: Wir haben nicht 6 Jahre in Afghanistan zusammengelebt. Unser Problem hat im Jahr 2009 angefangen. Wir haben nicht 2009 geheiratet, sondern ab 2009 haben unsere Probleme angefangen. R: Wann haben Sie dann geheiratet? BF1: Ganz genau kann ich mich nicht erinnern. 2009 haben die Probleme angefangen, ein paar Monate danach haben wir geheiratet. Ich war 16, 17 oder 18 Jahre alt. R: Es weiß doch jede Frau, wie alt sie war, als sie geheiratet hat. BF1: Wenn ich eine Tazkira gehabt hätte, hätte ich es ganz genau gewusst. R: Haben Sie im Jahr 2009 geheiratet oder nicht? BF1: Vielleicht war es im Jahr 2009, aber es hat einige Monate gedauert, bis wir geheiratet haben. R: Wenn Sie nicht wissen, ob Sie im Jahr 2009 noch geheiratet haben, dann müssten Sie spätestens im Jahr 2010 geheiratet haben. BF1: Ich weiß es nicht. RV: Wie lange haben Sie in Afghanistan gelebt, nachdem Sie geheiratet haben?Regierungsvorlage, Wie lange haben Sie in Afghanistan gelebt, nachdem Sie geheiratet haben? BF1: Ich bin ca. 10 Jahre mit meinem Mann verheiratet. Mein ältestes Kind ist 9 Jahre alt. Wir sind seit 4 Jahren hier. Ich war mit meinem Mann an diesen drei Orten, die ich genannt habe. Ich war die ganze Zeit an diesen Orten. R: Dann müssten Sie jeweils länger an diesen Orten gewohnt haben, als Sie uns eingangs erzählt haben. BF1: Ich habe auch erwähnt, dass wir ein paar Mal versucht haben, das Land zu verlassen und wieder zurückgeschickt wurden. R: Wie lange haben Sie dann im Iran gelebt? BF1: Im Iran haben wir nicht gelebt. Wir sind über den Iran nach Österreich gelangt. R: Sie haben gesagt, Sie haben versucht, das Land zu verlassen. Wohin sind Sie gegangen? BF1: Ein paar Mal sind wir in den Iran gegangen und sind wieder zurückgeschickt worden. R: Sind Sie an dem selben Tag, an dem Sie in den Iran gereist sind, von der Polizei erwischt worden und am selben Tag wieder nach Afghanistan zurückgeschickt worden? BF1: Ja. R: Die Zeiten, die Sie uns angegeben haben, an denen Sie in den Orten in Afghanistan gelebt haben, können nicht stimmen. Geben Sie noch einmal chronologisch an, wann und wie lange Sie wo gelebt haben? Stimmt es, dass Sie in Balkh geheiratet haben? BF1: Nein, wir haben in Polechombri geheiratet. Nein, das stimmt nicht, wir haben in Kunduz geheiratet. R: Wie lange waren Sie in Kunduz aufhältig, nach Ihrer Heirat? Waren es Wochen, Monate oder Jahre? BF1: Ich weiß es nicht. Ich habe Ihnen gesagt, 6 Monate bis ein Jahr, aber ich habe auch gesagt, dass ich mich mit den Daten nicht auskenne. R: Wohin sind Sie nach Kunduz gegangen? BF1: Wir sind in die Stadt Kabul gegangen. R: Wie lange waren Sie in der Stadt Kabul aufhältig? Wochen, Monate, Jahre? BF1: Nach meiner Meinung ein Jahr. R: Wohin sind Sie dann gegangen, als Sie die Stadt Kabul verlassen haben? BF1: Nach Polechombri. R: Wie lange waren Sie in Polechombri? Wochen, Monate, Jahre. BF1: Einige Monate. R: Wohin sind Sie dann gegangen? BF1: Dann sind wir Richtung Europa gegangen, sind in den Iran gegangen und sind wieder zurückgeschickt worden. R: Am selben Tag, als Sie in den Iran eingereist sind, wurden Sie aufgegriffen und wurden sofort am gleichen Tag wieder nach Afghanistan zurückgeschickt? BF1: Es hat einige Monate gedauert, bis wir die Grenze erreicht haben. R: Wo haben Sie sich in dieser Zeit aufgehalten? BF1: Ich habe das Problem, dass ich diese Wege nicht kenne, deshalb kann ich mich nicht erinnern. Ich versuche nachzudenken, aber ich weiß es nicht. R: Können Sie mir erklären, was ist ein Hijab und wie sieht er aus? Beschreiben Sie mir einen Hijab. BF1: Hijab ist, dass man ein Tschador anzieht und Sachen anhat, dass man nichts sieht. Hijab ist, dass Muselmanen sogar die Hände und die Füße bedeckt haben. R: Das heißt, ein Hijab ist eine Burka? BF1: Ja. R: Wie können Sie dann mit einer Burka bekleidet bei einer Hochzeit Ihren jetzigen Mann kennengelernt haben? BF1: Ich habe bei der Hochzeit keine Burka getragen. RV: Das, was Sie jetzt gerade anhaben, wie heißt das für Sie?Regierungsvorlage, Das, was Sie jetzt gerade anhaben, wie heißt das für Sie? BF1: Das ist ein Mantel und das Kopftuch ist ein Tschador für mich. R: Sie haben vor dem Bundesamt mitgeteilt, dass Sie immer eine Burka tragen mussten. Wieso haben Sie dann bei der Hochzeit keine Burka getragen, wenn dort viele fremde Männer anwesend sind? Wie soll das gehen? BF1: Es ist bei einer Hochzeit so, dass Männer und Frauen durch ein Tuch getrennt sind. Eine Freundin hat mir erzählt, dass mich ein Mann treffen will. Wir haben uns an einem versteckten Ort getroffen. R: An welchem "versteckten" Ort haben Sie sich getroffen? BF1: In Afghanistan sind die Häuser sehr groß. Meine Freundin hat ihn zu einer kleinen Ecke gebracht im Haus. R: Dort haben Sie dann geredet? BF1: Ja. R: Was würden Ihre Kinder befürchten, wenn sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF1: Fragen Sie meine Kinder. R: Ihre Kinder sind noch viel zu klein. Sie als Mutter und gesetzliche Vertreterin müssen das wissen. BF1: Mein Sohn hat einmal in Afghanistan Verwundete gesehen, die durch die Taliban verletzt wurden. Er war damals 4 Jahre alt. Seither hat er Angstzustände. Manchmal, wenn mein Mann per Facebook Videos anschaut wo man Polizeisirenen hören kann, bekommt mein Sohn Angstzustände und glaubt, es sei wieder Krieg. Ich habe meinem Mann gesagt, dass er das nicht mehr tun soll vor den Kindern. RV legt einen fachärztlichen Befundbericht vom Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie vom 23.04.2019 vor. Eine Kopie wird als Beilage ./A zum Akt genommen.Regierungsvorlage legt einen fachärztlichen Befundbericht vom Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie vom 23.04.2019 vor. Eine Kopie wird als Beilage ./A zum Akt genommen. R: Haben Sie neuere Befunde? BF1: Nein. R: Muss Ihr Sohn irgendwelche Medikamente einnehmen? BF1: Ja, ich habe seine Medikamente mit. R: Nimmt Ihr Sohn Trittico, dies steht auf dem Rezept? Nimmt er dies nun regelmäßig ein? BF1: Nein, er nimmt Risperidon ein. Das Rezept stammt von einer Allgemeinmedizinerin, sie hat gesagt, man darf einem Kind nicht das Medikament Trittico nicht verabreichen. R: War Ihr Sohn schon vor dem April 2019 in Behandlung? BF1: Nein, vorher war es so, dass er geschrien hat in der Nacht und die Leute haben sich beklagt, dass er nicht schläft. Ich bin zum Chef gegangen und habe ihm gesagt, dass ich ihn nicht schlage, sondern, dass er Probleme hat. R: Wann haben Sie dieses Rezept bekommen? BF1: Vor ca. einem Monat. R: Wie viel muss Ihr Sohn davon einnehmen? BF1: Jeden Abend eine halbe Tablette. R: Warum sind Sie erst mit Ihrem Sohn zum Arzt gegangen, nachdem Sie die Ladung für die heutige mündliche Verhandlung bekommen haben? BF1: Wir haben uns darum gekümmert, wir waren auch schon vorher mit ihm beim Arzt. RV legt Atteste vor. Diese werden in Kopie als Beilage ./B zum Akt genommen.Regierungsvorlage legt Atteste vor. Diese werden in Kopie als Beilage ./B zum Akt genommen. R: Hat Ihr Sohn Gesprächstherapie mit einem Psychiater? BF1: Ja. R: Wie oft hat er die? BF1: Einmal in der Woche. R: Und seit wann hat er einmal pro Woche Gesprächstherapie? BF1: Seit zwei Monaten. Er hat noch einen Termin im Spital. Wir hatten noch keine Zeit und sind noch nicht dorthin gegangen. R: Welchen Termin hat er im Spital? BF1: Um seinen Geisteszustand zu untersuchen. Er macht Sachen, die kein normales Kind tut. Er beißt sich an den Fingernägeln. Seine Augen werden so rot. In der Nacht schläft er nicht und wacht auf einmal auf. BehV: Ihre Kinder sind 9 Jahre, fast 8 Jahre und 5 Jahre. Wo sind diese jeweils geboren worden? BF1: In Afghanistan. BehV: Ja, aber wo genau in Afghanistan? BF1: Alle drei in Kabul. [...] Mit der BF2 wurde in weiterer Folge das LIB zu Afghanistan (Stand 01.03.2019), die UNHCR-Richtlinien zu Afghanistan vom 30.08.2019 und der EASO-Bericht Afghanistan von Juni 2019 erörtert. Die BF2 gab dazu wie folgt an: [...] BF1: Was soll ich Ihnen erzählen. In Afghanistan haben die Frauen keinen Wert. Seit ich hier bin, denke ich, dass ich ein Mann bin. Ich spreche mit allen. In Afghanistan konnte ich nichts lernen, hier kann ich lernen. R: Was haben Sie schon alles gelernt, seit Sie hier sind? BF1: Wie man leben kann. R: Sie brauchen eine Schulausbildung und einen Beruf, um Ihr Leben finanzieren zu können. BF1: Meine Kinder sollen hier lernen, bis sie erwachsen sind. Danach sollen sie entscheiden, was sie tun. Ich werde auf sie aufpassen. [...] In weiterer Folge wurde der BF1 (in der Verhandlung als BF2 bezeichnet) befragt, dieser gab wie folgt an: [...] R: Können Sie mir sagen, wo Sie geboren wurden? BF2: In Kabul. R: Stimmt das Datum mit XXXX ?R: Stimmt das Datum mit römisch 40 ? BF2: Ja, das stimmt. D: Der BF2 hat Bedenken, dass ich nicht aus Afghanistan stamme. Das könnte vielleicht Verständigungsschwierigkeiten geben. R: Welche Sprache sprechen Sie? BF2: Dari. R: Verstehen Sie die Dolmetscherin? BF2: Ja. R: Wenn es Sprachprobleme gibt, dann können Sie sofort nachfragen. BF2: Ja. R: Von wann bis wann haben Sie in Kabul gelebt? BF2: Ich bin in Kabul geboren und bin mit zwei Jahren Richtung Mazar-e Sharif gegangen. Es gab Kriege dort. R: Haben Sie in Mazar-e Sharif gelebt? BF2: Ja, ich war ja ein Kind, es war Krieg. Viele Menschen, die in Kabul gelebt haben, sind von dort weggegangen und haben in Mazar-e Sharif gelebt. R: Von wann bis wann haben Sie in Mazar-e Sharif gelebt? BF2: Seitdem ich ein Kind war bis zum Erwachsen werden. R: Können Sie das Jahr angeben? BF2: Bis 2009, bis ich die Probleme wegen meiner Frau bekommen habe, habe ich in Mazar-e Sharif gelebt. R: Wann haben Sie geheiratet? BF2: Wir haben keine offizielle Eheschließung. Wir sind geflüchtet, weil meine Frau Sunnitin ist und ich Schiite. 2009 sind wir geflüchtet. R: Was meinen Sie mit "Sie haben keine offizielle Eheschließung"? Haben Sie nach dem islamischen Ritus geheiratet? BF2: Es ist so, dass wir keine offizielle Heirat vornehmen können, weil ich Schiite und meine Frau Sunnitin ist. Deswegen ist es sehr schwer zu heiraten. Wir sind zu einem Mullah gegangen und haben dann geheiratet. R: Wann waren Sie dann beim Mullah und haben nach islamischen Recht geheiratet? BF2: Ganz genau kann ich mich nicht erinnern, aber es war Ende
- R: Haben Sie noch Verwandte, die in Mazar-e Sharif leben? BF2: Seit wir 2009 geflüchtet sind, habe ich keine Nachricht. Anfang 2009, vor unserer Flucht, waren sie in Mazar-e Sharif. R: Haben Sie noch Geschwister? BF2: Ja. R: Wo leben diese? BF2: Wahrscheinlich mit der Familie in Mazar-e Sharif. Ich habe aber jetzt keinen Kontakt. R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF2: Zwei Schwestern und einen Bruder. R: Sind diese verheiratet? BF2: Bis 2009 vor meiner Flucht waren sie nicht verheiratet. Jetzt weiß ich es nicht. R: Wie haben Sie Ihre Frau kennengelernt? BF2: Bei einer Hochzeit. R: Wer hat geheiratet? BF2: Das war von unseren Verwandten die Tochter. R: Wo hat diese Hochzeit stattgefunden? BF2: Wir haben in Kundzu geheiratet. R: Wo war die Hochzeit, wo Sie eingeladen waren und Sie Ihre jetzige Frau kennengelernt haben? BF2: In Balkh. R: Wo genau in Balkh? BF2: In XXXX .BF2: In römisch 40 . R: Was ist XXXX ?R: Was ist römisch 40 ? BF2: Es ist ein kleines Dorf. R: Wo hat die Tochter Ihrer Verwandten, die geheiratet hat, gelebt? BF2: In Balkh. R: In diesem Dorf XXXX ?R: In diesem Dorf römisch 40 ? BF2: Ja, in Balkh, im Dorf XXXX .BF2: Ja, in Balkh, im Dorf römisch 40 . R: In welchem Verhältnis hat Ihre Frau zu dieser Tochter, die geheiratet hat, gestanden? BF2: Sie hatten keine Bindung zueinander. Sie müssen sich das so vorstellen, dass an einer Hochzeit alle, die im Dorf leben, eingeladen sind. R: War Ihre derzeitige Ehefrau die Nachbarin von der Frau, die geheiratet hat? BF2: Nicht die nächste Nachbarin, aber sie hat im gleichen Dorf gelebt. R: Wann war diese Hochzeit, wo Sie und Ihre derzeitige Frau eingeladen waren? BF2: Das war so ungefähr
- R: Können Sie sich an den Monat erinnern bzw. nähere Zeitangaben machen? BF2: Nein, ich kann mich nicht erinnern. R: Wie konnten Sie mit Ihrer derzeitigen Ehefrau bei dieser Hochzeit ins Gespräch kommen? BF2: Meine finanzielle Situation war gut. Ich habe mit dem Auto das Essen für die Gäste und die Frisörbesuche organisiert und da habe ich sie kennengelernt. R: Wie genau haben Sie Ihre Frau kennengelernt? Beschreiben Sie das. BF2: Ich habe die Personen der Familien hin und her gebracht und dabei habe ich sie kennengelernt. In Afghanistan ist es so, dass ich die Frauen der Familien zum Frisör gefahren habe, dadurch habe ich meine Frau kennengelernt. R: Hat Ihre Frau jemals eine Burka getragen? BF2: Ja. R: Bei der Hochzeit, wo Sie Ihre Frau kennengelernt haben, was hat sie das getragen? BF2: Eine ganz normale, afghanische Kleidung. R: Wie kann es sein, dass Ihre Frau eine Burka tragen musste und bei der Hochzeit eine normale afghanische Kleidung tragen konnte. BF2: Bei einer Hochzeit tragen die Frauen keine Burka, sondern ein normales Kleid mit langem Rock und ein Kopftuch. Das Gesicht war nicht verdeckt. R: Das heißt, Sie haben im Auto mit Ihrer derzeitigen Ehefrau gesprochen und sie im Auto kennengelernt? BF2: Es ist so, dass es große Höfe gibt in den afghanischen Häusern. Ich habe die Leute zum Frisör gebracht und da habe ich sie gesehen und sie kennengelernt. R: Wo haben Sie das erste Mal mit Ihrer Frau gesprochen? BF2: Bei dieser Hochzeit. R: Im Gebäude, wo die Hochzeit stattgefunden hat, im Hof oder im Auto? BF2: Im Haus haben wir uns kennengelernt, bei dieser Hochzeit. Vier bis fünf Stunden später ist sie mit der weiteren Familie im Auto zum Frisör gewesen. R: Haben Sie Ihre Frau angesprochen? BF2: Ja. R: Sind Sie zuerst auf sie zugegangen? BF2: Es war von beiden Seiten. Durch ihre Blicke habe ich gesehen, dass sie es auch will, ich habe es in meinem Herzen gefühlt, dass sie es auch möchte. Wir sind aufeinander zugegangen. R: Ist Ihre Ehegattin streng erzogen worden? BF2: Ich kannte ja die Familie nicht. Ich habe von meiner Verwandtschaft erfahren, dass sie eine strenge Familie hat und eine Stiefmutter, die sehr grausam zu ihr ist und dass die Familie sehr streng ist und dass sie Sunniten sind. R: Wenn sie so streng erzogen worden ist, wie war es dann möglich, dass sie mit einem fremden Mann sprechen konnte? BF2: Es ist so, dass, wenn man jemanden oder etwas liebt, dann will man es haben und das kann einem auch niemand verbieten. R: Wie hat der Vater Ihrer Ehefrau reagiert, als er erfahren hat, dass Sie sich mit seiner Tochter treffen? BF2: Der Vater wusste davon nichts. Soweit ich weiß, als er erfahren hat, dass sie mich heiraten möchte, hat er sie geschlagen. R: Heißt das, dass Sie und Ihre Ehegattin heimlich davongelaufen sind? BF2: Ja, es ist so, dass wir gezwungen waren zu flüchten. Die Sunniten und Schiiten können nicht heiraten in Afghanistan. Wir haben sogar den Tod in Kauf genommen durch unsere Heirat. In Balkh ist es so, dass, wenn eine Tochter gegen ihren Vater spricht, diese gesteinigt wird. Ich habe alles auf mich genommen, weil ich sie geliebt habe. Ich hatte einen Laden, ein Auto und Geld. Ich habe alles auf mich genommen, um sie zu heiraten. R: Wie war es möglich, dass Ihre Frau das Haus verlassen und mit Ihnen heimlich flüchten konnte? Der Vater Ihrer Frau wusste doch Bescheid über die Beziehung? BF2: Er war sich nicht ganz sicher, ob wir eine Verbindung zueinander hätten. Meine ganze Familie, meine Mutter und mein Vater und andere, waren nicht mit dieser Verbindung einverstanden. Wenn meine Familie sich eingemischt hätte und für mich positiv gesprochen hätte, hätte das vielleicht auch geholfen, aber meine Familie hat das nicht getan. R: Wohin sind Sie dann mit Ihrer Ehefrau geflüchtet? BF2: Wir sind nach Kunduz geflüchtet. R: Wie lange waren Sie mit Ihrer Ehefrau in Kunduz aufhältig? BF2: Vielleicht 8 Monate. R: Wieso haben Sie dann Kunduz verlassen? BF2: Ich hatte einen Freund, eigentlich war er der Freund meines Bruders bzw. ein Geschäftskollege, durch diesen haben wir Kunduz verlassen. R: Warum haben Sie Kunduz verlassen? BF2: Ich habe durch diesen Freund erfahren, dass sie uns in Kunduz suchen. R: Wer hat Sie gesucht? BF2: Die Familienmitglieder meiner Frau. R: Hat Ihre Familie Sie auch gesucht? BF2: 90 Prozent hat die Familie meiner Frau uns gesucht. Auch meine Familie hat nach uns gesucht. Das habe ich von meinem Freund erfahren. R: Als Sie Kunduz verlassen haben, wohin sind Sie mit Ihrer Ehefrau gereist? BF2: Nach Kabul. R: Wo haben Sie in (der Stadt) Kabul gelebt? BF2: In XXXX .BF2: In römisch 40 . R: Ist das der Name des XXXX ?R: Ist das der Name des römisch 40 ? BF2: XXXX ist die Straße und XXXX .BF2: römisch 40 ist die Straße und römisch 40 . R: Haben Sie in einem Haus oder in einer Wohnung gelebt? BF2: In einem großen Haus mit anderen Familienmitgliedern. R: Mit welchen Familienmitgliedern? BF2: Mit anderen Mietern, Bürgern aus Kabul. Sie waren nicht mit uns verwandt. Wir haben sie überhaupt nicht gekannt. R: War das gemietet? BF2: Ja, wir haben jeden Monat dafür bezahlt. R: Von wann bis wann haben Sie in dem Haus XXXX gelebt?R: Von wann bis wann haben Sie in dem Haus römisch 40 gelebt? BF2: Ein Jahr und zwei Monate haben wir dort gelebt. R: Wieso haben Sie dieses Haus in XXXX dann verlassen?R: Wieso haben Sie dieses Haus in römisch 40 dann verlassen? BF2: Durch diesen Freund, mit dem ich in Verbindung war. R: Was ist mit diesem Freund? BF2: Die Familien haben nach uns gesucht und deswegen haben wir dieses Haus verlassen. R: Welches Jahr war das, als Sie das Haus verlassen haben? BF2: Ich glaube, es war
- Wir haben uns entschieden, Afghanistan zu verlassen. R: Wohin sind Sie dann gegangen? BF2: Wir wollten durch Schlepper in den Iran. Ich glaube, wir waren ein paar Tage im Iran, dann haben sie uns wieder zurückgeschickt. Wir waren auf iranischem Boden. R: Wissen Sie, in welchem iranischen Dorf Sie waren, als Sie aufgegriffen wurden? BF2: Ich kann mich nur mehr erinnern, dass wir Pakistan verlassen haben und die Schlepper teilten uns mit, dass wir den Iran in zwei Tagen erreichen. Während dieser Zeit hat die Polizei uns aufgegriffen. R: Welche Polizei hat Sie aufgegriffen? BF2: Die Grenzpolizei. Sie wissen ja, wenn man unerlaubt in ein Land geht, wird man abgeschoben. R: War es die iranische oder die pakistanische Polizei? BF2: Die Iranische. R: Wohin sind Sie dann mit Ihrer Ehefrau in Afghanistan gegangen? BF2: Nach Kabul, wohin sollten wir sonst gehen? R: Wieder an die gleiche Adresse, die Sie vorhin genannt haben? BF2: Nein, es war nur eine Adresse wo wir nur übergangsweise gelebt haben. Es war in XXXX .BF2: Nein, es war nur eine Adresse wo wir nur übergangsweise gelebt haben. Es war in römisch 40 . R: Wie lange waren Sie in XXXX ?R: Wie lange waren Sie in römisch 40 ? BF2: Ganz genau kann ich es nicht sagen, es können 20 Tage oder 6 Monate gewesen sein. R: Wohin sind Sie dann mit Ihrer Ehefrau gereist? BF2: Nach Polechombri. R: Wie lange sind Sie dort in Polechombri geblieben? BF2: Nicht länger als ein Jahr, vielleicht auch nur 8 Monate. Wir haben die ganze Zeit an unsere Flucht gedacht. Wir haben dort kein Sicherheitsgefühl dort gehabt. R: Was haben Sie in Afghanistan gearbeitet? BF2: Meine Arbeit war es, Ersatzteile für Autos zu verkaufen. R: Haben Sie bei einer Firma gearbeitet oder waren Sie selbständig? BF2: Ich hatte einen eigenen Laden und drei Personen haben für mich gearbeitet. R: Wo war dieser Laden genau? BF2: In Mazar-e Sharif. R: Und diesen Laden hatten Sie die ganze Zeit, als Sie in Afghanistan waren? BF2: Bis 2009 hatte ich dieses Geschäft gehabt, nach meiner Flucht nicht mehr. Ich hatte einen Geschäftspartner. R: Was haben Sie nach der Flucht und der Heirat mit Ihrer Frau gearbeitet? Sie mussten doch Ihren Lebensunterhalt verdienen. BF2: Ich habe dieses Geschäft weiter gemacht, das konnte ich überall machen. R: Sie haben diese geschäftlichen Tätigkeiten auch nach Ihrer Heirat gemacht? BF2: Ja, ich habe auch als Taxifahrer gearbeitet, in anderen Geschäften gearbeitet. Ich habe immer meinen Lebensunterhalt verdient. In den Geschäften habe ich als Verkäufer gearbeitet. R: Was haben Sie verkauft? BF2: Ich habe Autoersatzteile verkauft und ich habe als Mechaniker gearbeitet. Das ist mein Hauptberuf. R: Wohin sind Sie dann gereist, von Polechombri aus? BF2: Dann haben wir wieder versucht, Afghanistan zu verlassen. Wir haben die iranische Grenze verlassen, wurden aber aus der Türkei wieder zurückgeschoben nach Afghanistan. Als wir versuchten, die iranische Grenze Richtung Türkei zu verlassen, hat uns die iranische Polizei aufgegriffen und uns nach Afghanistan zurückgeschoben. R: Wo haben Sie dann in Afghanistan gelebt, nach dieser Abschiebung? BF2: Wir sind wieder für kurze Zeit nach Kabul gegangen. R: Wie lange sind Sie dann in Kabul geblieben? BF2: Ich kann Ihnen nicht ganz genau sagen, wie lange es war. Wir hatten diesen Stress seit
- Es war eine kurze Zeit. R: Wohin sind Sie dann gegangen? BF2: 2015 waren die Grenzen so offen, dass wir von Afghanistan nach Pakistan, dann in den Iran, dann in die Türkei, nach Griechenland, Mazedonien und Ungarn. Wir konnten mit vielen anderen Menschen hierher gelangen. R: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt? BF2: Es waren ca. 7000 bis 7400 Euro. R: Woher hatten Sie das viele Geld? BF2: Ich habe Ihnen ja erzählt, dass ich Geld hatte. Auch im Zuge der Rückschiebungen habe ich Geld ausgegeben. Bei der Überfahrt nach Griechenland haben wir mein Handy mit den Filmen von meinem Geschäft und meinem Auto verloren. Ich hatte Filmaufnahmen von unserer Flucht und wie wir die lange Fußstrecke überwunden haben ohne Essen und Trinken. Dieses Handy habe ich verloren. R: Wie sind Sie auf die Idee gekommen, nach Österreich zu kommen? BF2: Niemand hat uns eine Adresse gegeben. Es war so, dass die Grenzen offen waren. Durch den Kontakt zu anderen sind wir hierhergekommen und hier geblieben. Es war das Beste, was wir auf unserer Flucht gehört haben, deshalb sind wir hierher gekommen. R: Wo sind Ihre Kinder geboren worden? BF2: Einer in Kabul und Polechombri. R: Wer ist in Kabul geboren? BF2: Mein ältester Sohn ist in Kabul geboren. Ganz genau kann ich es nicht sagen, aber meine Tochter ist - glaube ich - in Polechombri geboren. Wir hatten so viele Schwierigkeiten. R: Wo wurde Ihr jüngster Sohn geboren? BF2: Er wurde unterwegs geboren. Wir waren noch in Afghanistan. Ich bin mir nicht ganz sicher, wann er geboren worden ist, aber er ist in Afghanistan geboren worden. R: Wieso haben Sie beim zentralen Melderegister angegeben, dass Ihre beiden Söhne in Mazar-e Sharif geboren wurden? BF2: Das handelt sich um ein Missverständnis, weil wir in Mazar-e Sharif gelebt haben. Der Jüngste wurde nicht in Mazar-e Sharif geboren. R: Haben Sie eine Schulausbildung? BF2: In Afghanistan ja. Ich bin bis zur
- Klasse in die Schule gegangen. R: Wie alt waren Sie, als Sie die Schule verlassen haben? BF2: Ich habe die Schule mit 7 Jahren angefangen und war - glaube ich - 13 oder 14 Jahre alt, als ich sie verlassen habe. R: Was würde Ihnen passieren, falls Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF2: Ich wünschte mir, dass mein Handy nicht verloren gegangen wäre, dann könnte ich Ihnen zeigen, welche Probleme wir hatten. R wiederholt die Frage. BF2: Ich kann Ihnen 100-prozentig sagen, dass weder meine Frau noch ich und auch die Kinder keine Hoffnung auf Leben haben. Ich möchte mich hier anpassen, arbeiten und mir ein Leben aufbauen. R: Warum hätten Sie dort in Afghanistan kein Leben? Was befürchten Sie? BF2: Ich habe Ihnen ja alles bereits erzählt. Ich würde nach Afghanistan zurückkehren, wenn ich, meine Frau und meine Kinder 100-prozentig sicher wären und nicht umgebracht werden würden. Hier dürfen meine Frau und meine Kinder in die Schule gehen. R: In Kabul können Kinder auch in die Schule gehen und auch Frauen. BF2: Das stimmt, aber sie haben keine anderen Probleme mit der Familie. Sie waren keine Geflüchteten. R: Sind Sie jemals von der Familie Ihrer Ehefrau oder von Ihrer eigenen Familie bedroht worden? BF2: Sie haben uns nicht bedroht, aber ich weiß ganz sicher, dass meine Frau gesteinigt werden würde. Wir haben keine Hoffnung auf Leben. R: Wieso sind Sie nicht im Iran geblieben? Sie wollten doch immer in den Iran? BF2: Im Iran können Afghanen nicht leben. Wenn sie erwischt werden, werden sie immer nach Afghanistan zurückgeschickt. R: Wäre es Ihnen nicht möglich in Herat zu leben? BF2: Wie lange sollen wir in Angst leben? Wie lange sollen wir flüchten? R: Sie meinen vor Ihrer Familie und vor der Familie Ihrer Ehegattin? BF2: Ja. In Afghanistan bedeutet ein Menschenleben nichts. Mit einem Foto kann man in Afghanistan jeden überall finden. Ich bin ein Afghane. Sie sind nicht von dort und können sich das nicht vorstellen. Vor 2009 konnte ich diese Vorfälle sehen. R: Welche Deutschkurse haben Sie besucht? BF2: A1-Kurs. R: Haben Sie schon die A2-Prüfung? BF2: Nein. R: Haben Sie einen Alphabetisierungskurs gemacht hier in Österreich? BF2: Ja, ich habe ja gesagt, dass ich von Null an hier angefangen habe. R: Wie stellen Sie sich Ihr Leben hier in Österreich vor? BF2: Ich will kein Geld nehmen. Ich möchte Mechaniker werden. R: Haben Sie sich schon erkundigt, wie man hier in Österreich Mechaniker wird? BF2: Noch nicht, ich muss erst die Sprache lernen. Momentan lerne ich die Sprache. Wenn ich ein bisschen besser Deutsch kann, möchte ich diesen Beruf erlernen und danach möchte ich arbeiten. R: Gehen Sie derzeit in einen Deutschkurs? BF2: Zwei Mal in der Woche kommt ein Lehrer zu uns ins Lager und lernt mit uns Deutsch. R: Sie sind Schiite haben Sie gesagt? BF2: Ja. R: Woher weiß ein anderer, dass Sie Schiite sind? BF2: Ich bin Schiite. R: Woher weiß ich, dass Ihre Frau Sunnitin ist? BF2: Wie soll ich Ihnen das bitte beweisen? R: Ja eben, das kann ich glauben oder nicht. BF2: Wenn eine Person sich auskennt mit Schiiten, dann soll diese mich befragen. Ich bin ein Sadat und ich bin ein Schiit der 12 Imamen. R an RV: Haben Sie eine Frage?R an Regierungsvorlage, Haben Sie eine Frage? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. R an BehV: Haben Sie eine Frage? BehV: Sie hatten im Jahr 2009 Kontakt zu Ihrer Familie, ebenso Ihre Frau. Wie konnten Ihre Familien herausfinden, wo Sie sich immer befunden haben? BF2: Wir haben telefonische Kontakte. Mein Bruder hat jedes Mal dem Freund mitgeteilt, wenn etwas vorgefallen ist und dieser Freund hat mir dann Bescheid gesagt, er hat mich angerufen. R: Wie hat dieser Freund geheißen? BF2: XXXX .BF2: römisch 40 . R: Wie war der vollständige Name? BF2: XXXX .BF2: römisch 40 . R: Wieso hat Ihr Bruder jedes Mal dem Freund mitgeteilt, was vorgefallen ist? BF2: Weil er ein Mitschüler von ihm war und sie haben auch im selben Ort gewohnt. Dieser XXXX war ein Kollege von mir. Ich habe diesem XXXX sehr vertraut, wie einem Bruder.BF2: Weil er ein Mitschüler von ihm war und sie haben auch im selben Ort gewohnt. Dieser römisch 40 war ein Kollege von mir. Ich habe diesem römisch 40 sehr vertraut, wie einem Bruder. R: Hat Ihr Bruder zu Ihnen gehalten? BF2: Ich glaube schon. Ich hatte Angst, dass die Familie meine Adresse herausfindet. R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt den Nachnamen des Freundes nicht nennen können und heute teilen Sie diesen mit? BF2: Die haben nicht nach dem Familiennamen gefragt. Bei uns ist es so, dass man immer nach dem Sohn des Namens des Vaters, "Sohn von" fragt. BehV: Dieser XXXX lebt noch immer dort, wo Ihr Bruder lebt?BehV: Dieser römisch 40 lebt noch immer dort, wo Ihr Bruder lebt? BF2: Vor 2015 war ich noch mit ihm in Kontakt und da hat er noch dort gelebt. Nach 2015 war ich nicht mehr mit ihm in Kontakt, weil ich mein Handy verloren habe. R: Jetzt haben Sie ja wieder ein Handy? BF2: Ja, ich habe ein neues Handy, aber ich weiß die Nummer nicht. BehV: Woher wusste dann dieser XXXX dann immer Ihre Adresse?BehV: Woher wusste dann dieser römisch 40 dann immer Ihre Adresse? BF2: Weil er mein Freund war und ich habe sie ihm mitgeteilt. R: Haben sie XXXX selbst angerufen?R: Haben sie römisch 40 selbst angerufen? BF2: Ich habe ihn nicht immer angerufen, aber er hat mich kontaktiert, wenn er das Gefühl hatte, dass etwas im Gange ist und dass die Gefahr droht. Manchmal habe ich ihn angerufen. Ich war ja die ganze Zeit beschäftigt, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Und so viel telefoniert habe ich dann auch nicht. R: Wenn Sie solche Todesängste hatten, warum haben Sie den Kontakt zu XXXX nicht abgebrochen?R: Wenn Sie solche Todesängste hatten, warum haben Sie den Kontakt zu römisch 40 nicht abgebrochen? BF2: Er war meine einzige Hoffnung, so lange ich Afghanistan nicht verlassen konnte, wollte ich wissen, was los war. Sie haben meine SIM-Karte gewusst und haben mich angerufen. Mein Freund hat mich öfters angerufen als ich ihn. R: Wer hat Ihre SIM-Karte gewusst? BF2: XXXX wusste das. Damit meine ich, dass er meine Telefonnummer gekannt hat.BF2: römisch 40 wusste das. Damit meine ich, dass er meine Telefonnummer gekannt hat. BehV: Dass Sie mit ihm in Kontakt bleiben wollten verstehe ich, aber wieso haben Sie ihm immer die Adresse mitgeteilt? BF2: Ich habe ihm deshalb die Adresse mitgeteilt, damit ich rechtzeitig den Ort verlassen kann, wenn die Familie meiner Frau die Adresse beispielsweise in Kabul gefunden hat. R: Aber, wenn Sie die Adresse nicht mitgeteilt hätten, dann hätte niemand gewusst, wo Sie sich aufhalten und Sie hätten Ihre Adresse nicht verlassen müssen. BF2: Ich habe ihm so vertraut, wie ich mir selber vertraue. Die Familie meiner Frau hat nach uns überall gesucht. R: Ihre eigene Familie hat Sie nicht gesucht? BF2: Vielleicht? [...] R: Was machen Sie den ganzen Tag in Österreich? BF2: Wenn die Kinder in die Schule gehen, machen meine Frau und ich gemeinsam das Frühstück. Und ich und meine Frau begleiten die Kinder zur Schule, weil wir ja keine andere Verantwortung haben. Wir gehen schwimmen. Wenn es einen Deutschkurs gibt, besuche ich den Deutschkurs. Ich spiele Fußball. Ich habe hier schwimmen gelernt. R: Haben Sie einen Schwimmkurs besucht? BF2: Nein, ich habe es von Freunden gelernt. R: Das Leben hier in Österreich bedeutet nicht nur schwimmen, spazieren gehen und Fußball spielen. Sie müssen sich Gedanken machen, wie Sie künftig Ihren Lebenshalt verdienen wollen. BF2: Ich lerne auch über Youtube Deutsch. Ich will hier arbeiten. [...] Mit dem BF1 wurde in weiterer Folge das LIB zu Afghanistan (Stand 01.03.2019), die UNHCR-Richtlinien zu Afghanistan vom 30.08.2019 und der EASO-Bericht Afghanistan von Juni 2019 erörtert. Der BF1 gab dazu wie folgt an: [...] BF2: Es gibt noch Krieg, es gibt die Taliban. Diese Bombenanschläge, auch gestern war ein Bombenanschlag. R: Ist das im Akt des 2014 geborenen Sohnes kopierte Dokument (siehe AS 31) eine Geburtsurkunde? BF2: Ja. R: Sind die des jüngsten Sohnes und der Tochter kopierten Dokumente (AS 31 und 35) Geburtsurkunden? BF2: Ja. R an D: Ist aus den Geburtsurkunden ersichtlich, wo die Kinder geboren wurden? Die D liest sich die Geburtsurkunden durch und gibt wie folgt an: Ein Teil der Dokumente ist auf Pashtu und ein Teil ist auf Dari geschrieben. R: Wo sind die Originalgeburtsurkunden Ihrer Kinder? BF2: Die sind im Wasser verloren gegangen. Ich hatte sie in meiner Kleidung. R: Woher haben Sie dann die Kopien? BF2: In der Türkei habe ich Kopien angefertigt. R: Warum ist ein Teil in Pashtu und ein Teil in Dari ausgefüllt? BF2: Das ist so üblich. R: Ist daraus ersichtlich, wo die Kinder geboren sind? D: Die Geburtsurkunde wurde in der Provinz Parwan, im Bezirk XXXX , im Dorf XXXX ausgestellt.D: Die Geburtsurkunde wurde in der Provinz Parwan, im Bezirk römisch 40 , im Dorf römisch 40 ausgestellt. R: Steht auch drinnen, wann sie geboren wurde? D: Es ist nur das Jahr angegeben. 1394 wurde sie auf zwei Jahre geschätzt. Aus der Geburtsurkunde nicht ersichtlich, wo sie geboren ist. R: Wo wurde der Sohn Sajad (Geburtsjahr 2010) geboren? D: 1394 wurde er auf drei Jahre geschätzt und die Geburtsurkunde wurde am selben Ort wie die der Tochter ausgestellt. Auch aus diesem Dokument ist nicht ersichtlich, wo der Sohn Sajad geboren ist. R: Wo wurde der jüngste Sohn geboren? D: Das Dokument wurde auch in der Provinz Parwan, im Bezirk XXXX , im Dorf XXXX ausgestellt. 1394 wurde er auf ein Jahr geschätzt. Es ist aus der Geburtsurkunde nicht ersichtlich, wo der jüngste Sohn geboren ist.D: Das Dokument wurde auch in der Provinz Parwan, im Bezirk römisch 40 , im Dorf römisch 40 ausgestellt. 1394 wurde er auf ein Jahr geschätzt. Es ist aus der Geburtsurkunde nicht ersichtlich, wo der jüngste Sohn geboren ist. R: Wieso sind die Geburtsurkunden Ihrer Kinder in der Provinz Parwan ausgestellt worden? Sie haben niemals angegebenen, in der Provinz Parwan aufhältig gewesen zu sein. BF2: Ich habe es von Kabul bekommen. R: Wie können Sie es von Kabul bekommen haben, wenn Parwan draufsteht? Wohin sind Sie gegangen, um diese Dokumente zu erhalten? Sind Sie persönlich dort hingegangen? BF2: Ja, ich bin mit den Kindern hingegangen. Es ist das Amt, wo die Geburtenregistrierungen stattfinden. Es befindet sich in Kabul. R: Wie erklären Sie sich, dass auf den Geburtsurkunden als Ausstellungsort Provinz Parwan, im Bezirk XXXX , im Dorf XXXX steht.R: Wie erklären Sie sich, dass auf den Geburtsurkunden als Ausstellungsort Provinz Parwan, im Bezirk römisch 40 , im Dorf römisch 40 steht. BF2: Ich habe diese Dokumente aus Kabul. [...] Folgende Dokumente wurden vorgelegt: - Kopie des Medikaments Resperidon 0.5mg; - Überweisung betreffend die BF2 (Schwangerschaft); - Bestätigung, wonach die BF2 am 07.08.2019 in Kinderschutzzentrum anwesend gewesen sei; - Bestätigung betreffend die Teilnahme der BF2 an einem Deutsch-Workshop in einem Frauen-Cafe im Mai/Juni
- Am 20.11.2019 wurde eine Bestätigung vorgelegt, wonach der BF1 seit September 2019 regelmäßig ehrenamtliche Tätigkeiten ausführe.
- Am 23.12.2019 legten die BF folgenden Unterlagen vor: - Medizinische Bericht (Anamese) eines Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie betreffend den BF3 vom 08.07.2019, wonach bei diesem die Diagnosen "PTSD F43.1, ADHS, Z.n. Hernien-OP li K40.9., deutlich eingeschränktes psychosoziales Funktionsniveau" erstellt wurden. Als Medikation wurde Resperidon 0,5mg angeführt. Als Procedere wurde ua. ein EKG, eine Elternberatung und eine traumaspezifische Psychotherapie angegeben; - Klinische Bestätigung vom 12.12.2019, wonach der BF3 seit Juli 2019 in intensiver, multiprofessioneller Behandlung in einem Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie stehe; - Befund (Erstuntersuchung Kinderambulanz) vom 02.12.2019, wonach bei der BF4 die Diagnose "V.a. hämorrhagische Zystitis und Mikrohämaturie dzt. in Abklärung" erstellt wurden. Als Therapie wurde Tricef 100mg/5ml für 5 Tage angeordnet; - Befund (Erstuntersuchung Kinderambulanz) vom 12.12.2019, wonach beim BF5 die Diagnosen "respiratorischer Infekt, Laryngitis" erstellt wurden. Als Therapie wurden Nureflex 40mg/5ml für 2 Tage, Nasivin für 7 Tage und Infektodexakrupp Saft 8ml angeordnet; - Befund (Nachbehandlung Kinderambulanz) vom 12.12.2019, wonach bei der BF4 die Diagnosen "st.p. hämorrhagische Zystitis DD: Mikrohämaturie unklarer Genese" erstellt wurden.
- Am 15.01.2020 wurde eine Bestätigung vom 13.01.2020 betreffend die Teilnahme der BF2 an einem Deutsch-Konversationskurs vorgelegt.
- Am 17.01.2020 wurde eine Bestätigung vorgelegt, wonach der BF1 seit September freiwillig an einem Konversationskurs Deutsch teilnehme. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person der BF: Die BF sind Staatsangehörige von Afghanistan. Der BF1 bekennt sich zur schiitischen Glaubensrichtung des Islam und gehört der Volksgruppe der Sayed/Sadat an, die BF2 bekennt sich zum sunnitischen Glauben und ist Angehörige der Volksgruppe der Tadschiken. Die Geburts- bzw. Aufenthaltsorte der BF in Afghanistan konnten nicht konkret festgestellt werden. Die BF haben seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Verwandten in Afghanistan. Sie wissen nicht, ob ihre Verwandten noch am Leben sind und kennen auch deren Aufenthaltsorte nicht. Der BF1 und die BF2 sind traditionell verheiratet und die Eltern der minderjährigen BF3-BF
- Die BF2 ist aktuell schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der XXXX .Der BF1 und die BF2 sind traditionell verheiratet und die Eltern der minderjährigen BF3-BF
- Die BF2 ist aktuell schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der römisch 40 . Die BF stellten nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 06.12.2015 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. Der BF1 verfügt über Schulbildung im Umfang von sieben Jahren; er spricht Dari. In Afghanistan hat er als KFZ-Ersatzteilverkäufer, als Lieferant und Taxifahrer gearbeitet. In Österreich hat der BF1 mehrere Deutschkurse (auf dem Niveau A1) besucht, Deutschprüfungen hat er jedoch nicht abgeschlossen. Er hat in Österreich bei Filmaufnahmen mitgearbeitet, an einem Integrationsworkshop teilgenommen, einen Werte- und Orientierungskurs besucht und regelmäßig ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeführt. Er hat auch einem Nachbarn bei Arbeiten an seinem Haus geholfen. Die BF2 verfügt über keine Schul- oder Berufsbildung und ist, was ihre Erstsprache Dari/Farsi betrifft, Analphabetin. In Österreich hat die BF2 einen Deutschkurs und einen Deutsch-Workshop in einem Frauencafe besucht. Sie nimmt seit Jänner 2020 an einem Deutsch-Konversationskurs teil, sie hat jedoch bisher keine Deutschprüfung abgelegt. Die BF2 kann sich in sehr einfachem Deutsch verständlich machen und versteht leichte Fragen in deutscher Sprache. Weiters hat sie in Österreich an einem Integrationsworkshop teilgenommen. Der minderjährige BF3 und die minderjährige BF4 haben in Afghanistan keine Schule besucht, in Österreich besuchen der BF3 und die BF4 die Volksschule. Die BF verfügen in Österreich über soziale Anknüpfungspunkte in Form eines Bekanntenkreises (Nachbarn) und sind sportlich aktiv; die BF2 geht Spazieren, Radfahren und gelegentlich Schwimmen. Der BF1 ist gesund. Die BF2 ist - wie bereits festgestellt - aktuell hochschwanger. Im März 2018 hatte sie eine Fehlgeburt und in infolgedessen eine Gebärmutterschleimhautentzündung erlitten. Der BF3 wurde im Juni 2017 wegen einem Leistenbruch operiert. Bei ihm wurden eine Traumafolgestörung, eine Posttraumatische Belastungsstörung, ADHS und ein eingeschränktes psychosoziales Funktionsniveau diagnostiziert. Er steht wöchentlich in einem Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Behandlung (Gesprächstherapie) und nimmt täglich das Medikament Risperidon ein. Die BF4 war im Dezember 2019 wegen einer Blasenentzündung in einer Kinderambulanz vorstellig und wurde deshalb mit Medikamenten behandelt. Der BF5 war im Dezember wegen einer Infektion der Atemwege/Kehlkopfentzündung in einer Kinderambulanz vorstellig und wurde medikamentös behandelt. Der BF1 und die BF2 sind in Österreich strafrechtlich unbescholten, die minderjährigen BF3-BF5 sind strafunmündig. 1.
- Zu den Fluchtgründen der BF: Bei der BF2 handelt es sich nicht um eine auf Eigenständigkeit bedachte Frau, die in ihrer persönlichen Wertehaltung und in ihrer Lebensweise an dem in Europa mehrheitlich gelebten, allgemein als westlich bezeichneten Frauen- und Gesellschaftsbild orientiert ist. Die BF2 spricht zum Entscheidungszeitpunkt nur wenig Deutsch und hat auch bisher keine Deutschprüfung abgelegt. Sie kümmert sich in Österreich primär um den Haushalt und die Kinder, wie sie es auch in Afghanistan getan hat. Diverse Tätigkeiten außer Haus (wie einkaufen, die Kinder zur Schule bringen, Sport) macht sie meist gemeinsam mit ihrem Ehemann. Es ist nicht glaubwürdig, dass die erwachsenen BF gegen den Willen ihrer Familien traditionell geheiratet haben und die BF wegen ihrer traditionellen Hochzeit einer asylrelevanten Bedrohung/Verfolgung durch ihre Familienmitglieder ausgesetzt gewesen sind oder in Zukunft ausgesetzt sein werden. Es kann nicht festgestellt werden, dass es den minderjährigen BF3-BF5 unmöglich oder unzumutbar wäre, sich in das afghanische Gesellschaftssystem (neuerlich) zu integrieren. Es kann auch nicht festgestellt werden, dass die minderjährigen BF3-BF5 auf Grund ihres Alters bzw. vor dem Hintergrund der Situation der Kinder in Afghanistan physische und/oder psychische Gewalt droht und sie deswegen einer Verfolgung ausgesetzt wären. Das Vorliegen anderer Verfolgungsgründe auf Grund von Religion, Nationalität, politischer Einstellung, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ethnischer Zugehörigkeit wurde nicht vorgebracht; Hinweise für eine solche Verfolgung sind auch amtswegig nicht hervorgekommen. 1.
- Zu einer möglichen Rückkehr der BF in den Herkunftsstaat: Da die genauen Geburts- und die Aufenthaltsorte der BF in ihrem Herkunftsstaat Afghanistan wegen ihrer widersprüchlichen Angaben nicht konkret festgestellt werden konnten, wird vom Bundesverwaltungsgericht die Zumutbarkeit einer Ansiedelung der BF in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif und Herat (IFA) geprüft. Bei einer Ansiedelung in der Stadt Kabul, Mazar-e Sharif oder Herat können der BF1 und die (derzeit hochschwangere) BF2 die grundlegenden und notwendigen Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft, für sich und ihre drei minderjährigen Kinder allerdings nicht in ausreichendem Maße befriedigen. Die BF würden daher in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation geraten. Sie können auch nicht mit Unterstützung durch ihre in Afghanistan lebenden Familienangehörigen, mit denen sie keinen Kontakt haben, rechnen. 1.
- Zur maßgeblichen Situation in Afghanistan: Unter Bezugnahme auf das aktuellste Länderinformationsblatt der Staatendokumentation (Stand 01.03.2019), die UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 30.08.2018 sowie den EASO-Berichten zu Afghanistan von April und Juni 2019 werden folgende entscheidungsrelevante, die Person des BF individuell betreffende Feststellungen zu Lage in Afghanistan getroffen: KI vom 1.3.2019, Aktualisierung: Sicherheitslage in Afghanistan - Q4.2018 (relevant für Abschnitt 3/Sicherheitslage): Allgemeine Sicherheitslage und sicherheitsrelevante Vorfälle Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt volatil. Die Vereinten Nationen (UN) registrierten im Berichtszeitraum 16.8.2018 - 15.11.2018 5.854 sicherheitsrelevante Vorfälle, was einen Rückgang von 2% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet. Bewaffnete Zusammenstöße gingen um 5% zurück, machten aber weiterhin den Großteil der sicherheitsrelevanten Vorfälle (63%) aus. Selbstmordanschläge gingen um 37% zurück, was möglicherweise an erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen in Kabul-Stadt und Jalalabad liegt. Luftangriffe durch die afghanische Luftwaffe (AAF) sowie internationale Streitkräfte stiegen um 25%. Die am stärksten betroffenen Regionen waren der Süden, der Osten und der Süd-Osten. In der Provinz Kandahar entstand die Befürchtung, die Sicherheitsbedingungen könnten sich verschlechtern, nachdem der Polizeichef der Provinz und der Leiter des National Directorate for Security (NDS) im Oktober 2018 ermordet worden waren (UNGASC 7.12.2018). Gemäß dem Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) fanden bis Oktober 2018 die meisten Angriffe regierungsfeindlicher Gruppierungen in den Provinzen Badghis, Farah, Faryab, Ghazni, Helmand, Kandahar, Uruzgan und Herat statt. Von Oktober bis Dezember 2018 verzeichneten Farah, Helmand und Faryab die höchste Anzahl regierungsfeindlicher Angriffe (SIGAR 30.1.2019). Nach dem Taliban-Angriff auf Ghazni-Stadt im August 2018, bestand weiterhin die Befürchtung, dass die Taliban großangelegte Angriffe im Südosten des Landes verüben könnten. Dies war zwar nicht der Fall, dennoch setzten Talibankämpfer die afghanischen Sicherheitskräfte am Stadtrand von Ghazni, in Distrikten entlang des Highway One nach Kabul und durch die Einnahme des Distrikts Andar in Ghazni im Oktober weiterhin unter Druck. Im Westen der Provinz Ghazni, wo d