RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum05.02.2020 GeschäftszahlW112 1265624-6 SpruchW112 1265624-6/38E Schriftliche Ausfertigung des am 27.09.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch den XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.12.2017, ZI. 790455310-170747979, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27.09.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch den römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.12.2017, ZI. 790455310-170747979, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27.09.2019 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs. l. Abs. 4, § 8 Abs. 1Z2, § 57, § 10 AsylG 2005, § 9 BFAVG, § 52 Abs. 9 und § 55 Abs. 1-3 FPG als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 7, Abs. l. Absatz 4,, Paragraph 8, Absatz eins Z, 2,, Paragraph 57,, Paragraph 10, AsylG 2005, Paragraph 9, BFAVG, Paragraph 52, Absatz 9 und Paragraph 55, Absatz eins -, 3, FPG als unbegründet abgewiesen. II. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt VII. wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass das Einreiseverbot auf 7 Jahre verkürzt wird.römisch zwei. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch sieben. wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass das Einreiseverbot auf 7 Jahre verkürzt wird. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der RUSSISCHEN FÖDERATION, reiste als Minderjähriger unter Umgehung der Grenzkontrollen gemeinsam mit seinen Eltern und seinen vier Geschwistern in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte hier am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz.
- Das Bundesasylamt vernahm die Mutter des Beschwerdeführers am 29.09.2005 ein. Diese gab an, dass sie wegen ihrer Kinder aus Tschetschenien ausgereist sei, weil auch Kinder von den Russen festgenommen worden seien. Die Russen nehmen Knaben fest, um sie gegen gesuchte Familienmitglieder einzutauschen. Der Vater des Beschwerdeführers sei einige Male von den Russen festgenommen worden und sie habe ihn freikaufen müssen. Der Beschwerdeführer könnte von den Russen festgenommen werden.
- Am 16.10.2006 vernahm das Bundesasylamt die Mutter des Beschwerdeführers nunmehr im zugelassenen Verfahren ein. Diese gab betreffend die Fluchtgründe des Beschwerdeführers an, dass er mit ihr nach Österreich gekommen sei, weil sie sich zu diesem Schritt entschlossen habe.
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26.01.2007 ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26.01.2007 ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass keine Verfolgungsgefahr ersichtlich gewesen sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Art. 8 EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass keine Verfolgungsgefahr ersichtlich gewesen sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Artikel 8, EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, fristgerecht Berufung. Der Unabhängige Bundesasylsenat behob mit Bescheid vom 16.03.2007 den Bescheid und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurück.
- Am 30.05.2007 vernahm das Bundesasylamt die Mutter des Beschwerdeführers niederschriftlich ein. Sie gab an, dass der Beschwerdeführer an keiner Krankheit leide und derzeit keine Medikamente einnehme.
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 22.06.2007 ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 22.06.2007 ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt wiederum aus, dass keine Verfolgungsgefahr ersichtlich gewesen sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Art. 8 EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.Begründend führte das Bundesasylamt wiederum aus, dass keine Verfolgungsgefahr ersichtlich gewesen sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Artikel 8, EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.
- Mit Schriftsatz vom 02.07.2007 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, gegen diesen Bescheid Berufung. Mit Bescheid vom 27.12.2007 behob der Unabhängige Bundesasylsenat den Bescheid und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurück.
- Am 10.03.2008 vernahm das Bundesasylamt die Mutter des Beschwerdeführers neuerlich ein. Diese gab bezüglich des Beschwerdeführers an, dass er an keinen Krankheiten leide und er derzeit keine Medikamente einnehme. Darüber hinaus habe sie nichts anzugeben.
- Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass der Beschwerdeführer in der RUSSISCHEN FÖDERATION keinen Verfolgungen aus einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention taxativ aufgezählten Gründen ausgesetzt sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Art. 8 EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass der Beschwerdeführer in der RUSSISCHEN FÖDERATION keinen Verfolgungen aus einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention taxativ aufgezählten Gründen ausgesetzt sei. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat unter der Voraussetzung, dass er gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) zurückkehre, keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige. Die Ausweisung stelle keinen Eingriff in Artikel 8, EMRK dar, zumal seine Ausweisung ausschließlich gemeinsam mit seinen engen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) erfolge und kein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem in Österreich lebenden Onkel bestehe.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, fristgerecht Berufung. Am 11.02.2009 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Asylgerichtshof statt. Die Mutter des Beschwerdeführers gab an, dass sie vier Söhne habe - darunter der Beschwerdeführer -, die in der RUSSISCHEN FÖDERATION gefährdet gewesen seien. Drei Onkel des Beschwerdeführers seien verschwunden und lediglich sein Vater lebe noch. Die Mutter des Beschwerdeführers habe ihre Kinder in ein sicheres Land bringen müssen.
- Der Asylgerichtshof gab der Beschwerde mit Erkenntnis vom 02.04.2009 statt und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft zukam. Begründend führte der Asylgerichtshof aus, dass dem Vater des Beschwerdeführers Asyl wegen unterstellter staatsfeindlicher Gesinnung zuerkannt wurde. Dem Beschwerdeführer wurde der Status des Asylberechtigten im Familienverfahren zuerkannt.
- Der Beschwerdeführer wurde als Minderjähriger mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX wegen der Verbrechen nach XXXX StGB und XXXX StGB, dem Vergehen nach XXXX StGB sowie dem Vergehen der XXXX nach XXXX StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von XXXX , davon XXXX bedingt nachgesehen unter Bestimmung einer Probezeit von XXXX , verurteilt.
- Der Beschwerdeführer wurde als Minderjähriger mit Urteil des Landesgerichts römisch 40 vom römisch 40 wegen der Verbrechen nach römisch 40 StGB und römisch 40 StGB, dem Vergehen nach römisch 40 StGB sowie dem Vergehen der römisch 40 nach römisch 40 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von römisch 40 , davon römisch 40 bedingt nachgesehen unter Bestimmung einer Probezeit von römisch 40 , verurteilt.
- Am 27.06.2017 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten ein. Am 21.11.2017 fand diesbezüglich eine Einvernahme des Beschwerdeführers durch das Bundesamt statt. Der Beschwerdeführer gab an, dass seine Großmutter noch in der RUSSISCHEN FÖDERATION lebe und diese schwer krank sei. Darüber hinaus wisse er nicht, ob er noch Angehörige in der RUSSISCHEN FÖDERATION habe. Er nehme eine Therapie betreffend Deradikalisierung in Anspruch. Er habe sich geändert und sei nun gegen XXXX und habe auch keinen Kontakt mehr zu seinen Komplizen. Im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat würden die russischen Behörden von seiner Verurteilung wegen XXXX erfahren und ihn festnehmen. Ihm drohe dort deshalb die Todesstrafe. Er habe eine Lehre als XXXX begonnen, sei dann ins Gefängnis gekommen, wo er als XXXX gearbeitet habe und danach als XXXX tätig gewesen sei. Er habe dann eine XXXX erlitten, weshalb er operiert werden habe müssen. Er habe einen Kurs gemacht und lebe nunmehr vom Taschengeld seiner Mutter. Er habe eine Lebensgefährtin, mit der er sich ca. zwei Wochen vor der Einvernahme verlobt habe.Am 21.11.2017 fand diesbezüglich eine Einvernahme des Beschwerdeführers durch das Bundesamt statt. Der Beschwerdeführer gab an, dass seine Großmutter noch in der RUSSISCHEN FÖDERATION lebe und diese schwer krank sei. Darüber hinaus wisse er nicht, ob er noch Angehörige in der RUSSISCHEN FÖDERATION habe. Er nehme eine Therapie betreffend Deradikalisierung in Anspruch. Er habe sich geändert und sei nun gegen römisch 40 und habe auch keinen Kontakt mehr zu seinen Komplizen. Im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat würden die russischen Behörden von seiner Verurteilung wegen römisch 40 erfahren und ihn festnehmen. Ihm drohe dort deshalb die Todesstrafe. Er habe eine Lehre als römisch 40 begonnen, sei dann ins Gefängnis gekommen, wo er als römisch 40 gearbeitet habe und danach als römisch 40 tätig gewesen sei. Er habe dann eine römisch 40 erlitten, weshalb er operiert werden habe müssen. Er habe einen Kurs gemacht und lebe nunmehr vom Taschengeld seiner Mutter. Er habe eine Lebensgefährtin, mit der er sich ca. zwei Wochen vor der Einvernahme verlobt habe.
- Mit Bescheid vom 19.07.2017 entzog das Bundesamt dem Beschwerdeführer den Konventionsreisepass. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 15.10.2017 abgewiesen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass aus der zwölfmonatigen Wohlverhaltensperiode nach der Entlassung aus der Strafhaft nicht gefolgert werden könne, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit und Sicherheit der Republik Österreich sei.
- Mit Stellungnahme vom 25.11.2017 brachte der Beschwerdeführer vor, dass er durch die Kriegserlebnisse als kleines Kind traumatisiert worden sei. Er habe keine Anknüpfungspunkte mehr in die RUSSISCHE FÖDERATION. Die der Verurteilung zugrundeliegende Tat habe der Beschwerdeführer als Minderjähriger begangen. Er sei diesbezüglich reumütig gewesen und nehme seit seiner Haftentlassung an den sozialen Schulungen und Trainingsprogrammen teil. Er habe sich von extremistischen Ansichten distanziert. Beantragt wurde diesbezüglich eine Anfrage bei den jeweiligen Instituten zum Beweis dafür, dass der Beschwerdeführer nicht extremistisch und nicht gefährlich sei sowie eine positive Zukunftsprognose zulässig sei. Unter einem legte der Beschwerdeführer den Sozialbericht der Bewährungshilfe vom 21.11.2017; die Bestätigung über die Teilnahme am Anti-Gewalttraining vom 23.11.2017; den Bericht von XXXX vom 23.11.2017 sowie ein Konvolut an medizinischen Unterlagen vor.
- Mit Stellungnahme vom 25.11.2017 brachte der Beschwerdeführer vor, dass er durch die Kriegserlebnisse als kleines Kind traumatisiert worden sei. Er habe keine Anknüpfungspunkte mehr in die RUSSISCHE FÖDERATION. Die der Verurteilung zugrundeliegende Tat habe der Beschwerdeführer als Minderjähriger begangen. Er sei diesbezüglich reumütig gewesen und nehme seit seiner Haftentlassung an den sozialen Schulungen und Trainingsprogrammen teil. Er habe sich von extremistischen Ansichten distanziert. Beantragt wurde diesbezüglich eine Anfrage bei den jeweiligen Instituten zum Beweis dafür, dass der Beschwerdeführer nicht extremistisch und nicht gefährlich sei sowie eine positive Zukunftsprognose zulässig sei. Unter einem legte der Beschwerdeführer den Sozialbericht der Bewährungshilfe vom 21.11.2017; die Bestätigung über die Teilnahme am Anti-Gewalttraining vom 23.11.2017; den Bericht von römisch 40 vom 23.11.2017 sowie ein Konvolut an medizinischen Unterlagen vor. Mit Stellungnahme vom 27.11.2017 führte der Beschwerdeführer aus, dass er in der RUSSISCHEN FÖDERATION gefährdet sei, weil die russischen Behörden davon ausgehen, dass er wegen eines schwerwiegenden Delikts abgeschoben werde. Die tschetschenische Volksgruppe sei im gesamten Staatsgebiet der RUSSISCHEN FÖDERATION verhasst, weshalb der Beschwerdeführer mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit inhaftiert und verhört werde. Zudem werde der Beschwerdeführer im Militärdienst schikaniert und unmenschlich behandelt werden. Russland führe Krieg gegen die Ukraine, weshalb er zur Teilnahme an Menschenrechtsverletzungen gezwungen werde.
- Mit Bescheid vom 01.12.2017 erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 02.04.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukam (Spruchpunkt I.). Der Status des subsidiär Schutzberechtigten wurde dem Beschwerdeführer nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.) und kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt IV.) und festgestellt, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig war (Spruchpunkt V.). Das Bundesamt räumte ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt VI.) und erließ ein unbefristetes Einreiseverbot gegen ihn (Spruchpunkt VII.).
- Mit Bescheid vom 01.12.2017 erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 02.04.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 ab und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukam (Spruchpunkt römisch eins.). Der Status des subsidiär Schutzberechtigten wurde dem Beschwerdeführer nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und festgestellt, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig war (Spruchpunkt römisch fünf.). Das Bundesamt räumte ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt römisch sechs.) und erließ ein unbefristetes Einreiseverbot gegen ihn (Spruchpunkt römisch sieben.). Begründend führte das Bundesamt aus, dass der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens XXXX nach XXXX StGB rechtskräftig verurteilt worden sei. Der Beschwerdeführer habe konkret ein besonders schweres Verbrechen verwirklicht, zumal er nicht nur im XXXX wollte, sondern bereit gewesen sei, im Bedarfsfall selbst XXXX anzuwenden. Zudem sei er persönlich an der Organisation XXXX beteiligt gewesen und aufgrund des auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Bildmaterials eine tiefe ideologische Nahebeziehung zum XXXX und dessen Gedankengut zuzurechnen. Es sei eine positive Zukunftsprognose des Beschwerdeführers ausgeschlossen gewesen, weshalb ihm der Status des Asylberechtigten abzuerkennen gewesen sei. Es seien zudem keine Gründe hervorgekommen, die eine Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten erforderlich machen. So sei es dem Beschwerdeführer zumutbar durch eigene, notfalls auch wenig attraktive Arbeit das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige zu erlangen, zumal es sich beim Beschwerdeführer um einen volljährigen, körperlich gesunden Mann handle, der über eine qualifizierte Schulbildung und Ausbildung sowie berufliche Erfahrungen verfüge. Er könne schwierige wirtschaftliche Situationen mit Hilfe seines familiären Zusammenhaltes bewältigen. Er habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung oder außergewöhnliche Umstände behauptet. Der Beschwerdeführer habe keine besondere Beziehungsintensität zu Personen in Österreich, sodass kein Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK bestehe. Der Beschwerdeführer habe im Herkunftsstaat Verwandte und soziale Kontakte, weshalb seine Reintegration zumutbar sei. Der Beschwerdeführer habe zwar die Schule besucht, jedoch die Pflichtschule nicht positiv abgeschlossen. Zudem arbeite er nicht, lebe in der Wohnung seiner Mutter und seine Wertevorstellungen widersprechen massiv den Grundsätzen der österreichischen Verfassung und dem europäischen Recht wie den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Der Beschwerdeführer sei auch rechtskräftig verurteilt worden und ein weiteres Strafverfahren sei gegen ihn anhängig. Das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiege daher das private Interesse des Beschwerdeführers am Verbleib im Bundesgebiet. Das Einreiseverbot sei gerechtfertigt und notwendig, um die vom Beschwerdeführer ausgehende schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu verhindern.Begründend führte das Bundesamt aus, dass der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens römisch 40 nach römisch 40 StGB rechtskräftig verurteilt worden sei. Der Beschwerdeführer habe konkret ein besonders schweres Verbrechen verwirklicht, zumal er nicht nur im römisch 40 wollte, sondern bereit gewesen sei, im Bedarfsfall selbst römisch 40 anzuwenden. Zudem sei er persönlich an der Organisation römisch 40 beteiligt gewesen und aufgrund des auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Bildmaterials eine tiefe ideologische Nahebeziehung zum römisch 40 und dessen Gedankengut zuzurechnen. Es sei eine positive Zukunftsprognose des Beschwerdeführers ausgeschlossen gewesen, weshalb ihm der Status des Asylberechtigten abzuerkennen gewesen sei. Es seien zudem keine Gründe hervorgekommen, die eine Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten erforderlich machen. So sei es dem Beschwerdeführer zumutbar durch eigene, notfalls auch wenig attraktive Arbeit das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige zu erlangen, zumal es sich beim Beschwerdeführer um einen volljährigen, körperlich gesunden Mann handle, der über eine qualifizierte Schulbildung und Ausbildung sowie berufliche Erfahrungen verfüge. Er könne schwierige wirtschaftliche Situationen mit Hilfe seines familiären Zusammenhaltes bewältigen. Er habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung oder außergewöhnliche Umstände behauptet. Der Beschwerdeführer habe keine besondere Beziehungsintensität zu Personen in Österreich, sodass kein Familienleben im Sinne des Artikel 8, EMRK bestehe. Der Beschwerdeführer habe im Herkunftsstaat Verwandte und soziale Kontakte, weshalb seine Reintegration zumutbar sei. Der Beschwerdeführer habe zwar die Schule besucht, jedoch die Pflichtschule nicht positiv abgeschlossen. Zudem arbeite er nicht, lebe in der Wohnung seiner Mutter und seine Wertevorstellungen widersprechen massiv den Grundsätzen der österreichischen Verfassung und dem europäischen Recht wie den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Der Beschwerdeführer sei auch rechtskräftig verurteilt worden und ein weiteres Strafverfahren sei gegen ihn anhängig. Das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiege daher das private Interesse des Beschwerdeführers am Verbleib im Bundesgebiet. Das Einreiseverbot sei gerechtfertigt und notwendig, um die vom Beschwerdeführer ausgehende schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu verhindern.
- Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde und focht den Bescheid zur Gänze wegen inhaltlich falscher Entscheidung und mangelhafter Verfahrensführung an. Das Bundesamt habe Ermittlungen zum maßgeblichen Sachverhalt unterlassen. Zudem schrecke es vor Ungenauigkeit und Polemik sowie Untergriffigkeiten nicht zurück. Das Bundesamt habe auch die Aussagen des Beschwerdeführers verdreht. Das Bundesamt hätte die Beratungsinstitutionen des Beschwerdeführers einvernehmen und zumindest mittels schriftlicher Anfrage befragen müssen, zumal es deren Berichte angezweifelt habe. Von einer Abschiebung des Beschwerdeführers wäre seine gesamte Familie betroffen, weil der Beschwerdeführer gemeinsam mit dieser wohne und ein sehr enges Familienband bestehe. Der Beschwerdeführer beantragte nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und der beantragten Beweise, festzustellen, dass die Aberkennung des Status des Asylberechtigten, die Nichtzuerkennung des subsidiären Schutzes, die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005, die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION und die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbots für den gesamten Schengenraum nicht zulässig sind; den Bescheid zu beheben und festzustellen, dass das Aberkennungsverfahren einzustellen ist; in eventu subsidiärer Schutz zu gewähren ist; jedenfalls festzustellen, dass die Ausweisung auf Dauer unzulässig ist sowie die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbots nicht zulässig ist; in eventu festzustellen, dass der Beschwerdeführer im Bundesgebiet geduldet ist.Der Beschwerdeführer beantragte nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und der beantragten Beweise, festzustellen, dass die Aberkennung des Status des Asylberechtigten, die Nichtzuerkennung des subsidiären Schutzes, die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005, die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION und die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbots für den gesamten Schengenraum nicht zulässig sind; den Bescheid zu beheben und festzustellen, dass das Aberkennungsverfahren einzustellen ist; in eventu subsidiärer Schutz zu gewähren ist; jedenfalls festzustellen, dass die Ausweisung auf Dauer unzulässig ist sowie die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbots nicht zulässig ist; in eventu festzustellen, dass der Beschwerdeführer im Bundesgebiet geduldet ist.
- Mit Schreiben vom 03.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 08.01.2018, legte das Bundesamt die Beschwerde samt dem Verwaltungsakt vor und erstattete eine Stellungnahme zur Beschwerde. Der Beschwerdeführer habe ein Naheverhältnis zu XXXX Kreisen und sei dahingehend auch rechtskräftig verurteilt worden. Es seien sämtliche Argumente betreffend sein Fluchtvorbringen bereits im Bescheid widerlegt worden und sämtliche Behauptungen und Beweismittel klar entkräftet. Vom Beschwerdeführer gehe weiterhin ein verfassungsschutzrelevantes, massives Risiko aus. Der Beschwerdeführer habe entgegen seinen Angaben laut der Aussage seines Vaters auch noch viele Anknüpfungspunkte in der RUSSISCHEN FÖDERATION.
- Mit Schreiben vom 03.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 08.01.2018, legte das Bundesamt die Beschwerde samt dem Verwaltungsakt vor und erstattete eine Stellungnahme zur Beschwerde. Der Beschwerdeführer habe ein Naheverhältnis zu römisch 40 Kreisen und sei dahingehend auch rechtskräftig verurteilt worden. Es seien sämtliche Argumente betreffend sein Fluchtvorbringen bereits im Bescheid widerlegt worden und sämtliche Behauptungen und Beweismittel klar entkräftet. Vom Beschwerdeführer gehe weiterhin ein verfassungsschutzrelevantes, massives Risiko aus. Der Beschwerdeführer habe entgegen seinen Angaben laut der Aussage seines Vaters auch noch viele Anknüpfungspunkte in der RUSSISCHEN FÖDERATION.
- Mit Schreiben vom 18.01.2018, welches als "Ergänzung zur Beschwerde" tituliert wurde, wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass er als Minderjähriger gerichtlich verurteilt worden sei, weshalb gemäß § 5 Z 10 JGG die in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen Rechtsfolgen nicht eintreten. Die gerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers als Minderjähriger könne somit keine Aberkennung des Asylstatus bewirken.
- Mit Schreiben vom 18.01.2018, welches als "Ergänzung zur Beschwerde" tituliert wurde, wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass er als Minderjähriger gerichtlich verurteilt worden sei, weshalb gemäß Paragraph 5, Ziffer 10, JGG die in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen Rechtsfolgen nicht eintreten. Die gerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers als Minderjähriger könne somit keine Aberkennung des Asylstatus bewirken.
- Der Beschwerdeführer beantragte die Genehmigung der Übernahme der Heimreisekosten für die freiwillige Rückkehr, welche am 25.01.2018 durch das Bundesamt bewilligt wurde.
- Das Bundesamt übermittelte am 28.06.2018 die Mitteilung der Staatsanwaltschaft XXXX vom 18.06.2018, derzufolge gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen XXXX StGB erhoben wurde. Das Bundesamt führte in der Stellungnahme vom 28.06.2018 aus, dass vom Beschwerdeführer eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ausgehe und ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung der Abschiebung bestehe.
- Das Bundesamt übermittelte am 28.06.2018 die Mitteilung der Staatsanwaltschaft römisch 40 vom 18.06.2018, derzufolge gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen römisch 40 StGB erhoben wurde. Das Bundesamt führte in der Stellungnahme vom 28.06.2018 aus, dass vom Beschwerdeführer eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ausgehe und ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung der Abschiebung bestehe. Die Staatsanwaltschaft XXXX teilte mit Schreiben vom 21.08.2018 mit, dass gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen XXXX StGB und XXXX StGB erhoben wurde.Die Staatsanwaltschaft römisch 40 teilte mit Schreiben vom 21.08.2018 mit, dass gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen römisch 40 StGB und römisch 40 StGB erhoben wurde. Das Landesgericht XXXX sprach den Beschwerdeführer mit Urteil vom XXXX von der gegen ihn erhobenen Anklage nach XXXX StGB frei. Das Bundesamt führte mit Stellungnahme vom 28.06.2018 aus, dass der Beschwerdeführer zwar freigesprochen wurde, sich aus dem verbliebenen Sachverhalt jedoch nach wie vor eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit der Republik Österreich ergebe, weshalb ein besonderes öffentliches Interesse für die Durchführung der Abschiebung bestehe.Das Landesgericht römisch 40 sprach den Beschwerdeführer mit Urteil vom römisch 40 von der gegen ihn erhobenen Anklage nach römisch 40 StGB frei. Das Bundesamt führte mit Stellungnahme vom 28.06.2018 aus, dass der Beschwerdeführer zwar freigesprochen wurde, sich aus dem verbliebenen Sachverhalt jedoch nach wie vor eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit der Republik Österreich ergebe, weshalb ein besonderes öffentliches Interesse für die Durchführung der Abschiebung bestehe.
- Das Landesgericht XXXX verurteilte den Beschwerdeführer nach XXXX und XXXX StGB als jungen Erwachsenen zu einer Freiheitsstrafe von XXXX . Das Bundesamt brachte mit Stellungnahme vom 22.11.2018 vor, dass jedenfalls eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit vom Beschwerdeführer ausgehe und ein besonderes öffentliches Interesse für die Durchführung der Abschiebung bestehe sowie eine dringende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich wäre, weshalb sich das Bundesamt die Stellung eines Fristsetzungsantrages vorbehielt.
- Das Landesgericht römisch 40 verurteilte den Beschwerdeführer nach römisch 40 und römisch 40 StGB als jungen Erwachsenen zu einer Freiheitsstrafe von römisch 40 . Das Bundesamt brachte mit Stellungnahme vom 22.11.2018 vor, dass jedenfalls eine massive Gefahr für die Ordnung und Sicherheit vom Beschwerdeführer ausgehe und ein besonderes öffentliches Interesse für die Durchführung der Abschiebung bestehe sowie eine dringende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich wäre, weshalb sich das Bundesamt die Stellung eines Fristsetzungsantrages vorbehielt.
- Das Bundesamt stellte mit Schreiben vom 16.07.2019 einen Fristsetzungsantrag gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 2 iVm Abs. 7 B-VG. Der Verwaltungsgerichtshof trug dem Bundesverwaltungsgericht mit verfahrensleitender Anordnung vom 30.07.2019 auf, binnen drei Monaten die Entscheidung zu erlassen und eine Ausfertigung, Abschrift oder Kopie derselben sowie eine Kopie des Nachweises über die Zustellung der Entscheidung an die antragstellende Partei dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege.
- Das Bundesamt stellte mit Schreiben vom 16.07.2019 einen Fristsetzungsantrag gemäß Artikel 133, Absatz eins, Ziffer 2, in Verbindung mit Absatz 7, B-VG. Der Verwaltungsgerichtshof trug dem Bundesverwaltungsgericht mit verfahrensleitender Anordnung vom 30.07.2019 auf, binnen drei Monaten die Entscheidung zu erlassen und eine Ausfertigung, Abschrift oder Kopie derselben sowie eine Kopie des Nachweises über die Zustellung der Entscheidung an die antragstellende Partei dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege.
- Das Bundesverwaltungsgericht forderte den Beschwerdeführer mit Parteiengehör vom 09.08.2019 auf, gravierende Veränderungen an seinem Gesundheitszustand bekanntzugeben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Beweismittel vollständig vorzulegen und Bescheinigungs- bzw. Beweismittel zu seinen Fluchtgründen und seiner Identität sowie Unterlagen und Dokumente betreffen seine aktuellen Lebensverhältnisse und familiären Beziehungen in Österreich zu übermitteln. Diesem Auftrag kam der Beschwerdeführer nicht nach.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 27.09.2019 eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch sowie im Beisein der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers und eines Vertreters des Bundesamtes durch. Der Vater des Beschwerdeführers nahm als Beschwerdeführer in der verbundenen Verhandlung sowie seine Mutter nahm als Zeugin an der Verhandlung teil. Die Befragung des Beschwerdeführers gestaltete sich wie folgt: "R: Sie reisten vor der Asylantragstellung am 23.09.2005 nach Österreich ein und halten sich folglich bereits seit 14 Jahren in Österreich auf. Haben Sie jemals um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht? BF2: Nein. R: Warum nicht? BF2: Weil ich hier nicht geboren wurde. R: Was heißt das? BF2: Ich wurde in Tschetschenien bzw. Russland geboren, hier aufgewachsen, aber nicht in Österreich geboren, ich hätte die Staatsbürgerschaft nicht bekommen. Ich bin so zu sagen kein Österreicher, auch wenn ich mich so fühle. R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, davor waren Sie ACHT Monate lang in XXXX . Sie reisten folglich als XXXX aus der Russischen Föderation aus. Haben Sie dort den Kindergarten oder die Schule besucht?R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, davor waren Sie ACHT Monate lang in römisch 40 . Sie reisten folglich als römisch 40 aus der Russischen Föderation aus. Haben Sie dort den Kindergarten oder die Schule besucht? BF2: Nein, ich weiß nicht. Können Sie die Frage nochmals stellen? R wiederholt nochmals die Frage. BF2: Ich weiß nicht, ich kann mich nicht erinnern. R: Welche Sprachen sprechen Sie auf welchem Niveau? BF2: Ich spreche Deutsch perfekt, spreche kein Russisch und Tschetschenisch nicht perfekt, Deutsch spreche ich perfekt. R: In welcher Sprache unterhalten Sie sich mit Ihren Eltern und Ihren in der Russischen Föderation lebenden Verwandten? BF2: Mein Vater lernt Deutsch, er will Deutsch lernen. Ich spreche meisten mit meiner Mutter und meinen Geschwistern Deutsch, mit meinem Vater Tschetschenisch, aber manchmal auch Deutsch, damit er es lernt. R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt im dritten Rechtsgang Ihren Asylantrag ab, sprach aus, dass das Refoulement zulässig ist und wies Sie in die Russische Föderation aus. Der Asylgerichtshof erkannte Ihnen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 mit Erkenntnis vom 02.04.2009 den Status des Asylberechtigten im Wege des Familienverfahrens zu. Waren Sie in der Russischen Föderation selbst jemals einer Verfolgung iSd GFK ausgesetzt? BF2: Das wollte ich erwähnen. Ich bin nicht nur aus den Gründen meines Vaters geflohen, ich hatte auch eigene Gründe, warum ich geflohen bin. An zweiten Tag nach meiner Geburt hat der Krieg angefangen. Wir wurden jeden Tag überfallen, unsere Bekannten wurden getötet, mein Vater hatte auch Probleme. Wegen dem Krieg sind wir gekommen, dass wir hier eine Zukunft haben. R: Welcher Gefahr, welcher Bedrohung waren Sie als Kind ausgesetzt? BF2: Mein Vater hat gehandelt, wie jeder anderer. Er hat uns nicht dort gelassen, sondern uns mitgenommen. R: Ihr Vater hat Sie nicht mitgenommen. Sie sind fünf Monate vor ihm ausgereist! BF2: Ich bin mit meiner Familie, mit meiner Mutter geflüchtet. R: Haben Sie selbst eine Gefahr, Gefährdung, Bedrohung in der Russischen Föderation wahrgenommen? BF2: Natürlich, wir wurden jeden Tag überfallen, jeden Tag wurden Menschen getötet. Wir hatten psychische[...] Probleme, wir waren in Gefahr getötet zu werden. Die Brüder meines Vaters wurden getötet. Die Brüder meiner Mutter [wurden] getötet, unsere Nachbarn auch. Dort ist es egal, ob man ein Kind ist oder ein alter Mann. R: Jetzt haben Sie gerade gesagt, dass Sie nicht mehr wissen, ob Sie Kindergarten oder Volksschule besucht haben und darin erinnern Sie sich? BF2: Ich erinnere mich, dass ich in Österreich keinen Kindergarten besucht habe, ich erinnere mich, dass ich hier zweimal die Vorschulklasse besucht habe und die Volksschule besucht habe. Ich habe hier normal die Schule besucht, die Zeugnisse geholt und bin arbeiten gegangen. R: Sie waren während des Asylverfahrens 2005-2009 im Gegensatz zu Ihrem Vater nicht durchgehend in XXXX gemeldet sondern eine Woche 2007 in XXXX . Warum?R: Sie waren während des Asylverfahrens 2005-2009 im Gegensatz zu Ihrem Vater nicht durchgehend in römisch 40 gemeldet sondern eine Woche 2007 in römisch 40 . Warum? BF2: Das kann ich nicht sagen. R: In der mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 gaben Ihre Eltern zu Ihnen nur an, dass Sie sich "ganz wohl hier fühlen". Beschreiben Sie Ihre Zeit in XXXX , da waren Sie XXXX Jahre alt! Was für eine Schulbildung haben Sie gemacht?R: In der mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 gaben Ihre Eltern zu Ihnen nur an, dass Sie sich "ganz wohl hier fühlen". Beschreiben Sie Ihre Zeit in römisch 40 , da waren Sie römisch 40 Jahre alt! Was für eine Schulbildung haben Sie gemacht? BF2: Ich kann mich erinnern, dass wir XXXX , XXXX , gelebt haben, danach sind wir nach XXXX gezogen, da habe ich die Volksschule besucht. Dann sind wir nach XXXX gezogen und habe dort die Volksschule besucht und dann in XXXX die Volksschule fertiggemacht, die Hauptschule und die NMS am XXXX .BF2: Ich kann mich erinnern, dass wir römisch 40 , römisch 40 , gelebt haben, danach sind wir nach römisch 40 gezogen, da habe ich die Volksschule besucht. Dann sind wir nach römisch 40 gezogen und habe dort die Volksschule besucht und dann in römisch 40 die Volksschule fertiggemacht, die Hauptschule und die NMS am römisch 40 . R: Wie viele Jahre haben Sie die Volksschule besucht? BF2: Ich habe zweimal die Vorschulklasse besucht und dann die Volksschule ganz normal. R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach XXXX 2009?R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach römisch 40 2009? BF2: Das war ganz normal. R: Was heißt das? BF2: Es hat sich nicht schlecht angefühlt. R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach XXXX 2010?R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach römisch 40 2010? BF2: Gut. R: Was heißt gut? BF2: Wir haben uns gefreut, wir haben unsere Papiere bekommen. R: Die haben Sie schon zwei Jahre zuvor bekommen. Was hat Sie daran gefreut nach XXXX zu kommen?R: Die haben Sie schon zwei Jahre zuvor bekommen. Was hat Sie daran gefreut nach römisch 40 zu kommen? BF2: Wir hatten hier Cousins, wir hatten endlich Leute in unserer Umgebung, die wir kennen. R: Wen meinen Sie damit? BF2: Meinen Onkel, ich will den Namen nicht sagen. Vielleicht will er privat bleiben. R: Wen sonst noch? BF2: Seine Kinder. Auf die neuen Leute, auf die neue Umgebung. Endlich ein normales Leben führen können. R: Was war in XXXX nicht normal?R: Was war in römisch 40 nicht normal? BF2: Das war eh auch normal. Wir haben uns auf die Leute hier gefreut, jetzt denken wir in XXXX war es besser, jetzt bereuen wir es. In XXXX hatten wir keine Probleme.BF2: Das war eh auch normal. Wir haben uns auf die Leute hier gefreut, jetzt denken wir in römisch 40 war es besser, jetzt bereuen wir es. In römisch 40 hatten wir keine Probleme. R: Ich habe den Eindruck, dass Sie sich gefreut haben in XXXX ein großes tschetschenisches Umfeld zu haben, was sagen Sie dazu?R: Ich habe den Eindruck, dass Sie sich gefreut haben in römisch 40 ein großes tschetschenisches Umfeld zu haben, was sagen Sie dazu? BF2: Ich kann es nicht bestätigen, ich kann nur sagen, dass es nicht stimmt. R: Haben Sie durchgehend auf freien Fuß mit Ihren Eltern zusammengelebt? BF2: Ich habe immer mit meiner Familie zusammengelebt. R: Mit wem konkret? BF2: Familie. Mit meinen Eltern und Geschwistern. R: Mutter [und] Vater oder einer von beiden? BF2: Ich habe mit meinem Vater und meiner Mutter zusammengelebt. R: Waren Ihre Eltern jemals getrennt? BF2: Ja. R: Von wann bis wann? BF2: Die Zeit weiß ich nicht mehr. R: Als Kind ist es einschneidend, wenn eine Hauptbezugsperson weg ist. Von wann bis wann haben Ihre Eltern getrennt gelebt? BF2: Was ich mich erinnern kann, seit Ende 2017 haben meine Eltern nicht mehr zusammengelebt. R: Hat Ihr Vater zuvor länger nicht mit Ihnen zusammengelebt? BF2: Ich weiß es nicht. R: In der Verhandlung Ihres Vaters haben wir festgestellt, dass der einmal elf Monate in XXXX war, mal drei, vier Monate in der XXXX , ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht merken!R: In der Verhandlung Ihres Vaters haben wir festgestellt, dass der einmal elf Monate in römisch 40 war, mal drei, vier Monate in der römisch 40 , ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht merken! BF2: Ich habe nur gesagt, dass mein Vater drei, vier Monate nicht da war und von Ende 2017 bis jetzt, wo ich draußen war, haben wir nicht zusammen gelebt, jetzt bin ich im Gefängnis und weiß es nicht. R: Wie ist die Beziehung zu Ihrem Vater? BF2: Sehr gut. R: Beschreiben Sie "sehr gut"? BF2: Wie jeder Vater und Sohn, wir lieben uns, wir sind für einander da. Wir helfen uns, wenn es eine[m] schlecht geht. R: Besteht irgendein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vater? BF2: Wir wollen als Familie ganz normal zusammenbleiben. R: Er gab in seinem Verfahren an, dass er seine Kinder fast täglich sieht, sie gaben fast zeitglich vor der Behörde an, dass er sich nie meldet, sie haben nur ein oder zwei Mal seither gesehen. Was stimmt? BF2: Wann habe ich das bitte gesagt? R: November oder Dezember
- Erklären Sie das bitte. BF2: Warten Sie, ich habe Ihnen gerade gesagt. Mein Vater und meine Mutter waren ab Ende 2017 getrennt, manchmal haben wir uns nicht gesehen, aber sonst haben wir uns immer gesehen. Damals war ich XXXX und ich war unter Druck. Jetzt bin ich erwachsener Mann und sitze da und kann normal sprechen.BF2: Warten Sie, ich habe Ihnen gerade gesagt. Mein Vater und meine Mutter waren ab Ende 2017 getrennt, manchmal haben wir uns nicht gesehen, aber sonst haben wir uns immer gesehen. Damals war ich römisch 40 und ich war unter Druck. Jetzt bin ich erwachsener Mann und sitze da und kann normal sprechen. R: Hat Ihr Vater Alimente an Sie gezahlt? BF2: Darauf habe ich nicht geachtet, ich habe ihn nicht gefragt, ob er etwas bezahlt hat. R: Wer hatte die Obsorge über Sie, bis Sie volljährig wurden? BF2: Was heißt das genau, ich habe das nicht richtig verstanden. R erklärt die Frage. BF2: Eltern. R: Mutter oder Vater? BF2: Die Eltern, Mutter oder Vater, die Eltern, beide. Meistens meine Mutter, mein Vater ist auch gekommen, wenn meine Mutter keine Zeit hatte, damit meine ich zu Elternsprechtagen usw. R: Welche Ausbildung haben Sie nach der NMS gemacht? BF2: Ich habe im XXXX ein Jahr lang eine Lehre als XXXX gemacht. Dann bin ich leider in Haft gekommen. Dann konnte ich nicht arbeiten, da ich gesundheitliche Probleme, weil ich bei der Festnahme verletzt wurde, bis ich fit war, habe ich Kurse gemacht, damit ich nicht nur zu Hause herumsitze. Dann 2017 habe ich als Restaurantfachmann gearbeitet.BF2: Ich habe im römisch 40 ein Jahr lang eine Lehre als römisch 40 gemacht. Dann bin ich leider in Haft gekommen. Dann konnte ich nicht arbeiten, da ich gesundheitliche Probleme, weil ich bei der Festnahme verletzt wurde, bis ich fit war, habe ich Kurse gemacht, damit ich nicht nur zu Hause herumsitze. Dann 2017 habe ich als Restaurantfachmann gearbeitet. R: Wie lange? BF2: Nicht lange. R: Eine Woche, ein Monat... BF2: Ich habe als Restaurantfachmann ca. ein halbes Jahr gearbeitet. Dann musste ich operiert werden und habe wieder Kurse gemacht, dann habe ich mich bei einigen Firmen beworben. R: Haben Sie dann noch Ausbildung oder Arbeit gemacht? BF2: Ich hatte eine Lehre, ich wollte eine Lehre beginnen. Ich wollte im XXXX eine Lehre als Maurer beginnen, konnte ich leider nicht, weil ich wieder operiert werden musste. Dann bin ich wieder in Haft gekommen und arbeite zurzeit in der Justizanstalt XXXX in der Anstaltsleitung als Koch.BF2: Ich hatte eine Lehre, ich wollte eine Lehre beginnen. Ich wollte im römisch 40 eine Lehre als Maurer beginnen, konnte ich leider nicht, weil ich wieder operiert werden musste. Dann bin ich wieder in Haft gekommen und arbeite zurzeit in der Justizanstalt römisch 40 in der Anstaltsleitung als Koch. R: Wie haben Sie seit Ende der Schulpflicht Ihren Lebensunterhalt bestritten - machen Sie chronologische Angaben! BF2: Ich habe gearbeitet, so lange es meine Gesundheit zugelassen hat. Ich habe normal Kurse besucht und geschaut was Neues. Meine Mutter hat Sozialgeld und Kindergeld bekommen. Ich habe, wenn ich gearbeitet habe oder Kurse gemacht habe, Geld bekommen. Ich habe nicht für das Daheimsitzen vom AMS Geld bekommen, ich habe was dafür getan. R: An welchen behandlungsbedürftigen Krankheiten leiden Sie aktuell? BF2: Welche gesundheitliche Probleme ich habe? R: Ja. BF2: XXXX -, XXXX probleme und XXXX .BF2: römisch 40 -, römisch 40 probleme und römisch 40 . R: Welche Behandlung brauchen Sie? BF2: Ich sollte für XXXX und XXXX machen und am XXXX operiert werden.BF2: Ich sollte für römisch 40 und römisch 40 machen und am römisch 40 operiert werden. R: Gibt es schon einen OP-Termin? BF2: Nein, weil ich in Haft bin. R: Brauchen Sie derzeit Medikamente? BF2: Ab und zu Schmerztabletten und Tabletten gegen die XXXX .BF2: Ab und zu Schmerztabletten und Tabletten gegen die römisch 40 . R: Welche Tabletten nehmen Sie da? BF2: Keine Ahnung, weiß ich nicht. R: Was ist die Folge, dass Sie nicht am XXXX operiert werden?R: Was ist die Folge, dass Sie nicht am römisch 40 operiert werden? BF2: Als ich damals beim Arzt war, sagte er, mein XXXX ist schief und meine XXXX sind schief und wenn ich mich falsch bewege, kann ich XXXX werden.BF2: Als ich damals beim Arzt war, sagte er, mein römisch 40 ist schief und meine römisch 40 sind schief und wenn ich mich falsch bewege, kann ich römisch 40 werden. R: Welche Operation brauchen Sie? BF2: Er hat gesagt, als ich 2018 bei ihm war, dass ich noch jung bin, aber, wenn ich noch will, kann ich die Operation machen lassen. R: Laut Befund vom 29.04.2015, Sie hatten ein Schädel-MR brauchen Sie eine Brille, tragen Sie aber nicht und haben Kopfschmerzen. Warum tragen Sie die Brille nicht? BF2: Ich habe in Haft öfters angesucht, dass ich meine Brille bekomme, habe sie aber nicht bekommen. R: D.h. Sie haben eine Brille? BF2: Ja, aber zu Hause. R: In der schriftlichen Stellungnahme vom 25.11.2017 geben Sie an, dass Sie wegen des Krieges in Tschetschenien traumatisiert sind. Sie sind seit 14 Jahren in Österreich, haben Sie in den letzten 14 Jahren aus diesem Grund eine Therapie gemacht? BF2: Ich habe mit meinem Bewährungshelfer gesprochen und mit der Männerberatung mache ich Psychotherapie. Ich besuche auch in der Justizanstalt die Sozialpsychologen. R: Haben Sie vor Ihrer Festnahmen jemals Therapien gemacht? BF2: Ja, habe ich. Bei der Männerberatung. R: Haben Sie vor Ihrer erster Verhaftung eine Therapie gemacht? BF2: Ja, im XXXX bei der Männerberatung.BF2: Ja, im römisch 40 bei der Männerberatung. R: Warum haben Sie dazu nichts vorgelegt? BF2: Das habe ich meinem Vertreter nicht gesagt, mein Fehler. Ich habe das aber nicht lange gemacht. R: Wie lange? Auf Nachfrage, das kann ich nicht angeben. R: Waren Sie seit der Asylantragstellung jemals in der Russischen Föderation? BF2: Nein. R: Und Ihre Geschwister? BF2: Nein. R: Warum haben Sie jetzt nachdenken müssen? BF2: Ich habe nicht nachdenken müssen. R: Waren Sie in Österreich jemals einer Bedrohung ausgesetzt? BF2: In Österreich fühle ich mich sicher, es ist wie mein Land, meine Heimat. Ich bin hier aufgewachsen, das ist mein zu Hause. R: Haben Sie sich je exilpolitisch betätigt? BF2: Was ist das? R wiederholt die Frage? BF2: Ich habe auf " XXXX " " XXXX " gepostet und dann habe ich innerhalb von fünf Minuten viele Drohnachrichten bekommen.BF2: Ich habe auf " römisch 40 " " römisch 40 " gepostet und dann habe ich innerhalb von fünf Minuten viele Drohnachrichten bekommen. R: Wann war das? BF2: Da war ich ca. XXXX .BF2: Da war ich ca. römisch 40 . R: Haben Sie bei der Polizei angezeigt, dass Sie Drohnachrichten bekommen haben? BF2: Nein, aber meinem alten Chef habe ich das gezeigt, das kam auch bei der Polizei zur Sprache, das war beim Verfassungsschutz am XXXX , mein Chef war dabei.BF2: Nein, aber meinem alten Chef habe ich das gezeigt, das kam auch bei der Polizei zur Sprache, das war beim Verfassungsschutz am römisch 40 , mein Chef war dabei. R: Wie heißen Sie auf " XXXX "?R: Wie heißen Sie auf " römisch 40 "? BF2: Ich habe kein " XXXX ".BF2: Ich habe kein " römisch 40 ". R: Sie haben auf " XXXX " gepostet, dann muss man angemeldet sein.R: Sie haben auf " römisch 40 " gepostet, dann muss man angemeldet sein. BF2: Ich bin seit fünf Jahren nicht mehr auf " XXXX ".BF2: Ich bin seit fünf Jahren nicht mehr auf " römisch 40 ". R: Wie haben Sie auf " XXXX " geheißen?R: Wie haben Sie auf " römisch 40 " geheißen? BF2: Das weiß ich nicht mehr, ich habe es gelöscht. BF2: Ich glaube das ich vielleicht " XXXX " angegeben habe [der BF bestreitet im weiteren Verlauf dies gesagt zu haben; R, D und BFV haben es aber klar verstanden].BF2: Ich glaube das ich vielleicht " römisch 40 " angegeben habe [der BF bestreitet im weiteren Verlauf dies gesagt zu haben; R, D und BFV haben es aber klar verstanden]. Ich möchte das nicht eingefügt haben. Haben Sie das rausgenommen? R: Warum möchten Sie das nicht drinnen haben? BF2: Ganz normal. R: Warum wollen Sie das nicht? BF2: Ganz einfach, ganz normal. Ich will das einfach nicht. R: Hat es seither aus diesem Grund noch Probleme gegeben? BF2: Ja. Kann ich Ihnen was sagen? Ich wurde überfallen, von über 30 Leuten angegriffen. Ich war bei der Polizei, ich wollte Anzeige machen, sie sagten zu mir: "Warum kommst zur Polizei?", "Scheiß Tschetschene". R: Waren Sie sonstigen Probleme ausgesetzt? BF2: Nein. R: Sind Sie in den Medien gegen Russland tätig (Blog, Onlinezeitung, Zeitungen, Onlineradio)? BF2: Warum soll ich öffentlich etwas sagen, wenn ich weiß, dass mein Leben in Gefahr ist, nicht nur von mir, sondern auch von meiner Familie. Es wurden Leute getötet, die nur gesagt haben " XXXX ", vielleicht haben sie das von XXXX einmal gehört.BF2: Warum soll ich öffentlich etwas sagen, wenn ich weiß, dass mein Leben in Gefahr ist, nicht nur von mir, sondern auch von meiner Familie. Es wurden Leute getötet, die nur gesagt haben " römisch 40 ", vielleicht haben sie das von römisch 40 einmal gehört. R: Dies ist mir bekannt. R: Ihr Vater hat in der Einvernahme am XXXX angegeben, dass er gesagt hat, dass er seine Brüder rächen wird, als er nach Österreich kam. Haben Sie ähnliches versprochen?R: Ihr Vater hat in der Einvernahme am römisch 40 angegeben, dass er gesagt hat, dass er seine Brüder rächen wird, als er nach Österreich kam. Haben Sie ähnliches versprochen? BF2: Schauen Sie, die Leute, die meine Onkel getötet habe sind immer noch in Russland. Das waren fünf Onkel. Diese Leute leben immer noch dort, das ist ganz normal. Das wollte ich nicht sagen, ich wollte was anderes sagen. Diese Leute die leben noch dort. Z. B., wenn wir abgeschoben werden... Wenn die Brüder von einem getötet werden und man trifft diese Leute, dann macht man.... R: Was würden Sie machen? BF2: Ich würde nichts machen, das muss ich nicht angeben. R: Beschreiben Sie den Kontakt zu Ihren Geschwistern! BF2: Meinen Sie in welchen Verhältnis wir stehen? R: Ja. BF2: Wir haben ein sehr gutes Verhältnis wir haben immer alles zusammen gemacht. Wenn wir gearbeitet haben, haben wir das Geld zusammengelegt und meiner Mutter gegeben, weil wir öfters etwas zusammen unternehmen und es für die Rechnungen nicht gereicht haben. Wir haben als Geschwister immer viel gemeinsam unternommen, z. B. Billard, Fußball, Freizeitpark. Wir haben uns als Geschwister gemeinsam bei den Hausaufgaben geholfen, wenn es einen schlecht ging, waren wir für uns da. R: Gibt es Abhängigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Geschwistern? BF2: Wir lieben uns und wir können nicht ohne einander. Die ganze Familie. R: Beschreiben Sie das Verhältnis zu Ihrer Mutter? BF2: Wir haben ein gutes Verhältnis, sie war immer für mich da. R: Gibt es da ein Abhängigkeitsverhältnis? BF2: Ich kann nicht ohne sie. R: Sind Betretungsverbot und Wegweisung Ihren Vater betreffend noch aufrecht? BF2: Ich kann es weder bestätigen noch dementieren. R: Sind Sie verheiratet? BF2: Nein. R: Haben Sie Kinder? BF2: Nein. R: Sie gaben an, mit XXXX verlobt zu sein. Diese verfügt seit 2003 über eine Klärungsadresse It ZMR. Eine Ladung für die heutige Verhandlung konnte Ihr nicht zugestellt werden. Wo lebt sie?R: Sie gaben an, mit römisch 40 verlobt zu sein. Diese verfügt seit 2003 über eine Klärungsadresse römisch eins t ZMR. Eine Ladung für die heutige Verhandlung konnte Ihr nicht zugestellt werden. Wo lebt sie? BF2: Welche Adresse haben Sie geschickt? R: An der Adresse, wo sie gemeldet ist. Wo lebt sie? BF2: XXXX .BF2: römisch 40 . R: Warum kann man sie dort nicht laden? BF2: Vielleicht ist sie auf Urlaub, vielleicht ist sie beschäftigt, ich bin auch nur ein Mensch. R: Sind sie noch zusammen? BF2: Ich kann das weder bestätigen noch dementieren. R: D. h. Sie wissen nicht, ob sie mit ihr zusammen sind? BF2: D. h. nicht, dass ich es nicht weiß, ich will es halt nicht sagen. Das ist privat. R: Das Gericht entscheidet nach den Informationen, die es hat. BF2: OK. R: Haben Sie weitere Verwandte in Österreich? BF2: Warten Sie mal... R: Es wird Ihnen doch einfallen, welche Verwandte Sie haben? BF2: Warten Sie kurz. Ich habe einige Cousins hier, wenige, ich weiß nicht ich habe sie nicht gezählt. R: Die Namen Ihrer Cousins werden Sie doch wissen oder wollen Sie dazu keine Aussage machen? BF2: Ich will dazu keine Aussage machen. R verliest das Urteil vom XXXX . Sie befanden sich von XXXX in Strafhaft. Möchten Sie dazu etwas angeben?R verliest das Urteil vom römisch 40 . Sie befanden sich von römisch 40 in Strafhaft. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Erstens, ich bin kein Terrorist. Das wollte ich sagen. Ich habe als junger Mann einen Fehler gemacht. Meiner Meinung nach werde ich verurteilt wegen eines Fehlers, den ich als junger Mann gemacht. Ich habe auch damals gesagt, dass ich nicht nach XXXX fahren wollte. Ich will den Namen meiner Verteidigerin nicht sagen, wenn ich das zugebe, bekomme ich geringere Strafe. Terrorismus habe ich abgestritten. Mit Terrorismus habe ich nichts zu tun. Das mit der Geste habe ich nur deshalb zugegeben, um eine geringe Strafe zu bekommen, das habe ich gemacht. Die Köperverletzung habe ich gemacht und mich dafür entschuldigt. Ich habe die Opfer auch gefragt, ob sie Schmerzensgeld wollen, sie sagten "nein" und es ist alles erledigt.BF2: Erstens, ich bin kein Terrorist. Das wollte ich sagen. Ich habe als junger Mann einen Fehler gemacht. Meiner Meinung nach werde ich verurteilt wegen eines Fehlers, den ich als junger Mann gemacht. Ich habe auch damals gesagt, dass ich nicht nach römisch 40 fahren wollte. Ich will den Namen meiner Verteidigerin nicht sagen, wenn ich das zugebe, bekomme ich geringere Strafe. Terrorismus habe ich abgestritten. Mit Terrorismus habe ich nichts zu tun. Das mit der Geste habe ich nur deshalb zugegeben, um eine geringe Strafe zu bekommen, das habe ich gemacht. Die Köperverletzung habe ich gemacht und mich dafür entschuldigt. Ich habe die Opfer auch gefragt, ob sie Schmerzensgeld wollen, sie sagten "nein" und es ist alles erledigt. R: Mit Bescheid vom 19.07.2017 entzog Ihnen das Bundesamt den Konventionsreisepass. Mit Erkenntnis vom 15.10.2017 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen diesen Bescheid ab. Darin stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass aus der 12monatigen Wohlverhaltensperiode seit der Entlassung aus der Strafhaft nicht gefolgert werden könne, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit und Sicherheit der Republik Österreich sei. Das Erkenntnis erwuchs mangels Beschwerdeerhebung in Rechtskraft. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Ich habe es nicht verstanden. R erklärt nochmal die Frage. BF2: Ich bin keine Gefahr für die Leute, ich bin ein ganzer normaler Junge, ich bin gegen Gewalt. R verliest das Urteil vom XXXX . Möchten Sie dazu etwas angeben?R verliest das Urteil vom römisch 40 . Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Das ist Verleumdung. R ermahnt den BF mehrfach, sie [nicht] zu unterbrechen. R: Ich habe erwähnt, dass Sie freigesprochen wurden. Möchten Sie zu diesem Urteil etwas angeben? BF2: Das ist das nicht gemacht habe und der Richter hat auch dem Opfer gesagt, dass ich das nicht gemacht habe. R verliest das Urteil vom XXXX . Möchten Sie dazu etwas angeben?R verliest das Urteil vom römisch 40 . Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Ich habe den XXXX nicht begangen für den ich gerade in Haft sitze. Ich kenne den XXXX seit sieben Jahren, er hat mir auch gesagt, dass er nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat gesagt, dass er bei der Kirche war und nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat beim Prozess mehrfach gesagt, dass ich es nicht war. Aber ich wurde wegen meiner Herkunft verurteilt.BF2: Ich habe den römisch 40 nicht begangen für den ich gerade in Haft sitze. Ich kenne den römisch 40 seit sieben Jahren, er hat mir auch gesagt, dass er nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat gesagt, dass er bei der Kirche war und nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat beim Prozess mehrfach gesagt, dass ich es nicht war. Aber ich wurde wegen meiner Herkunft verurteilt. R: Sie geben in der Beschwerde an, dass die erste Strafhaft das gewünschte Ziel erreicht hat. Der BF2 wurde innerhalb von eineinhalb Jahren nach Entlassung rückfällig. Wie soll ich das verstehen? RV: Die Beschwerde wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, als offensichtlich das Haftende das gewünschte Ziel erreicht hatte. Tatsächlich wurde der BF2 auch nicht mehr beschuldigt, verdächtigt oder verurteilt, sich XXXX angeschlossen zu haben.Regierungsvorlage, Die Beschwerde wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, als offensichtlich das Haftende das gewünschte Ziel erreicht hatte. Tatsächlich wurde der BF2 auch nicht mehr beschuldigt, verdächtigt oder verurteilt, sich römisch 40 angeschlossen zu haben. R: Sie sprechen in der Beschwerde von einer positiven Zukunftsprognose. Worauf gründet sich diese? RV: Der BF2 hat trotz seines sehr schwierigen Startes im Leben, die Schullaufbahn in Österreich positiv abgeschlossen und hat auch gearbeitet. Es gibt ein sehr enges Verhältnis zu den Familienangehörigen, die Großteils ein unauffälliges und unbescholtenes Leben führen. Der BF2 hat sich etwa immer bemüht, die jüngeren Geschwister zu unterstützten, nämlich sozial, emotionell, praktisch und das Betreiben von Sport und Spielen sowie auch finanziell. Der BF2 ist auf Grund der psychischen Krankheit des leiblichen Vaters zu einem Ersatzvater für die jüngeren Geschwister geworden. Insgesamt liegt eine sozial sehr positive Verankerung vor. Die Familie ist weiterhin bereit zusammenzuhalten, um ihn zu unterstützen. Da er grundsätzlich arbeitsfähig ist, er auch in der Justizanstalt in XXXX arbeiten darf, ist davon auszugeben, dass er nach seiner Haftentlassung am österreichischen Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen wird. Da [er] grundsätzlich gegen Gewalt ist und maßgeblich gegen Verurteilung sich auf einen Zeitpunkt stützten, in dem er unbestritten minderjährig war und auch zum Tatzeitpunkt, welche die Grundlage für die letzte gerichtliche Verurteilung bildet, auch ein junger Erwachsener war, kann davon ausgegangen werden, dass er zukünftig nicht mehr in ein Milieu abdriftet, das zu Verurteilungen führt.Regierungsvorlage, Der BF2 hat trotz seines sehr schwierigen Startes im Leben, die Schullaufbahn in Österreich positiv abgeschlossen und hat auch gearbeitet. Es gibt ein sehr enges Verhältnis zu den Familienangehörigen, die Großteils ein unauffälliges und unbescholtenes Leben führen. Der BF2 hat sich etwa immer bemüht, die jüngeren Geschwister zu unterstützten, nämlich sozial, emotionell, praktisch und das Betreiben von Sport und Spielen sowie auch finanziell. Der BF2 ist auf Grund der psychischen Krankheit des leiblichen Vaters zu einem Ersatzvater für die jüngeren Geschwister geworden. Insgesamt liegt eine sozial sehr positive Verankerung vor. Die Familie ist weiterhin bereit zusammenzuhalten, um ihn zu unterstützen. Da er grundsätzlich arbeitsfähig ist, er auch in der Justizanstalt in römisch 40 arbeiten darf, ist davon auszugeben, dass er nach seiner Haftentlassung am österreichischen Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen wird. Da [er] grundsätzlich gegen Gewalt ist und maßgeblich gegen Verurteilung sich auf einen Zeitpunkt stützten, in dem er unbestritten minderjährig war und auch zum Tatzeitpunkt, welche die Grundlage für die letzte gerichtliche Verurteilung bildet, auch ein junger Erwachsener war, kann davon ausgegangen werden, dass er zukünftig nicht mehr in ein Milieu abdriftet, das zu Verurteilungen führt. R: Ihren Angaben zufolge war der BF2 vor seiner zweiten Verurteilung in ein Netz qualifizierter Hilfsorganisationen eingebettet - Bewährungshilfe, Männerberatung und XXXX - dennoch wurde der BF2 binnen 1,5 Jahren erneut schwer straffällig. Was sagen Sie dazu?R: Ihren Angaben zufolge war der BF2 vor seiner zweiten Verurteilung in ein Netz qualifizierter Hilfsorganisationen eingebettet - Bewährungshilfe, Männerberatung und römisch 40 - dennoch wurde der BF2 binnen 1,5 Jahren erneut schwer straffällig. Was sagen Sie dazu? RV: Das war nicht einschlägig, das war eine Verkettung von ungünstigen Verhältnissen, verbunden mit der Vorbelastung des BFs.Regierungsvorlage, Das war nicht einschlägig, das war eine Verkettung von ungünstigen Verhältnissen, verbunden mit der Vorbelastung des BFs. R: Ihr Vertreter gibt an, dass Sie die Schule positiv abgeschlossen haben. Sie haben vor der belangten Behörde angegeben, dass sie die NMS negativ abgeschlossen haben, weil Sie am Schluss fehlten, was stimmt? BF2: Das, was mein Anwalt sagt. Ich war am Schluss oft krank und konnte daher nicht beurteilt werden, aber ich habe sie positiv abgeschlossen. Ich hatte gute Noten. R: Haben Sie Zeugnisse vorgelegt? BF2: Nein. R an RV: Können Sie heute Zeugnisse des BF2 vorlegen?R an Regierungsvorlage, Können Sie heute Zeugnisse des BF2 vorlegen? RV: Nein, ich war mir deren Relevanz nicht bewusst.Regierungsvorlage, Nein, ich war mir deren Relevanz nicht bewusst. R: Seit XXXX verbüßen Sie Ihre zweite Haftstrafe. In der JA XXXX , das errechnete Strafende ist der XXXX , die bedingte Entlassung wurde abgelehnt, es wurden in Haft mehrere Ordnungsstrafverfahren wegen unerlaubten Handybesitzes gegen Sie verhängt. Was sagen Sie dazu?R: Seit römisch 40 verbüßen Sie Ihre zweite Haftstrafe. In der JA römisch 40 , das errechnete Strafende ist der römisch 40 , die bedingte Entlassung wurde abgelehnt, es wurden in Haft mehrere Ordnungsstrafverfahren wegen unerlaubten Handybesitzes gegen Sie verhängt. Was sagen Sie dazu? BF2: Ich habe ja nichts Schlimmes gemacht, ich habe niemanden verletzt, ich habe nur was gemacht, was nicht erlaubt war. R: Und das mehrfach, warum? BF2: Ich wollte mit meiner Familie in Kontakt stehen und wissen, wie es meinen Geschwistern geht. R: Sie bekommen ohnedies regelmäßigen Besuch von Ihren Mutter und Ihren Geschwistern, wozu brauchen Sie ein unrechtmäßiges Mobiltelefon? BF2: Regelmäßigen Besuch bekomme ich derzeit nicht. Meine Eltern sind krank und können mich die ganze Zeit besuchen. Man muss Tickets bezahlen, sie haben nicht immer das Geld den Zug zu besuchen. R: Ich sehe trotzdem einen Besuch pro Monat? BF2: Und das ist [nicht] viel. Das ist eine halbe Stunde. Wenn ich sie jeden Tag sehen würde, wäre das auch nicht genug, sie ist meine Mutter. R: Einen Verwandten sehen Sie regelmäßig: Ihr Bruder XXXX sitzt nach XXXX gerichtlichen Verurteilungen wie Sie in der Justizanstalt XXXX [ein], was sagen Sie vor diesem Hintergrund zum unterstützenden familiären Umfeld?R: Einen Verwandten sehen Sie regelmäßig: Ihr Bruder römisch 40 sitzt nach römisch 40 gerichtlichen Verurteilungen wie Sie in der Justizanstalt römisch 40 [ein], was sagen Sie vor diesem Hintergrund zum unterstützenden familiären Umfeld? BF2: Mein Bruder. Als er straffällig war, war er jung. Er hat aus seinen Fehlern gelernt. Er geht in XXXX Monaten nach Hause. Er hat neu gestartet und hat alles hinter sich gelassen. Ich sehe ihn nicht regelmäßig. Wir sind nicht im gleichen Stock.BF2: Mein Bruder. Als er straffällig war, war er jung. Er hat aus seinen Fehlern gelernt. Er geht in römisch 40 Monaten nach Hause. Er hat neu gestartet und hat alles hinter sich gelassen. Ich sehe ihn nicht regelmäßig. Wir sind nicht im gleichen Stock. R: Ihrem Bruder wurde mit Bescheid vom 25.01.2018, der in Rechtskraft erwachsen ist, der Status des Asylberechtigten aberkannt, der Status des subsidiär Schutzberechtigen nicht zuerkannt, kein Aufenthaltstitel erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und ein zehnjähriges Einreiseverbot verhängt, warum sollte Ihrem Bruder etwas drohen, was ihnen nicht droht? BF2: Erstens, meinen Bruder droht dasselbe wie mir. R: Was würde Ihnen im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation drohen? BF2: Zunächst die Verurteilung aus 2016, wegen den Problemen meines Vaters und wir Tschetschenen werden allgemein in Russland diskriminiert und unterdrückt, keiner kann seine Meinung frei sagen, wenn man etwas sagt, was nicht passt, wird verschleppt, getötet oder kommt für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis. Wenn wir abgeschoben werden, droht uns der Tod. Es ist nicht legal, aber es droht uns der Tod oder es drohen uns mehrere Jahre Haft als Unschuldige. Und wenn ich nach Russland abgeschoben werden, muss ich zum Militär und ich will nicht unschuldige Menschen töten. R: Warum gehen Sie nicht zum Zivildienst? BF2: Das kann man nicht, wenn man das ablehnt, kommt man ins Gefängnis oder wird als Verräter dargestellt und umgebracht. R: Was würde Ihnen drohen, wenn Sie sich in einem Teil der Russischen Föderation außerhalb des Nordkaukasus niederlassen? BF2: KADYROW hat überall seine Leute. Die Gesetze sind alle dieselben in ganz Russland, es ist egal wo ich bin. R: Warum sollten Sie nicht in der Lage sein. Ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten? BF2: Wie soll ich das, wenn ich dort bin und getötet werde? Wenn Sie mich oder meinen Bruder abschieben, können wir direkt getötet werden, besser hier als dort. R: Das Gericht hat Ihnen eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt, warum haben Sie das Parteiengehör nicht in Anspruch genommen? BF2: Wie bitte? R erklärt die Frage. BF2: Ich weiß nicht, ich kann dazu nichts sagen. RV: Weil der Migrantlnnenverein ihn nicht in der Haft besucht. Ich habe den BF2 als ich von der Verhandlung erfahren habe, in der Haft besucht. Da das LIB ohnehin nicht am letzten Stand ist, wird eine Stellungnahme noch notwendig sein.Regierungsvorlage, Weil der Migrantlnnenverein ihn nicht in der Haft besucht. Ich habe den BF2 als ich von der Verhandlung erfahren habe, in der Haft besucht. Da das LIB ohnehin nicht am letzten Stand ist, wird eine Stellungnahme noch notwendig sein. R: Sie können eine Stellungnahme in der Verhandlung abgeben. R: Eine Frage zu Ihrer Schwester XXXX ? Von wann bis wann haben Sie mit Ihrer Schwester XXXX zusammengelebt?R: Eine Frage zu Ihrer Schwester römisch 40 ? Von wann bis wann haben Sie mit Ihrer Schwester römisch 40 zusammengelebt? BF2: Normal. Wir haben immer zusammengelebt, außer ich war in Haft. R: Warum war Ihre Schwester XXXX [lang] obdachlos gemeldet?R: Warum war Ihre Schwester römisch 40 [lang] obdachlos gemeldet? BF2: Dazu sage ich nichts. R: Welchen Grund hat das Aussageverweigerungsrecht. BF2: Dazu möchte ich nichts sagen. R: Aus welchen Grund möchten Sie das nicht sagen? BF2: Weil ich das nicht weiß. Ich habe es gerade gesagt. R: Sie haben gesagt, dass Sie es nicht sagen, ich frage Sie warum? BF2: Da bleibe ich stur. MUSS man nicht wirklich alles aufschreiben. RV: Sie sind mit ca. XXXX aus Ihrer Heimatregion Tschetschenien ausgereist und Sie wissen nicht mehr genau, ob Sie im Kindergarten waren, welche Kindheitserinnerungen haben Sie?Regierungsvorlage, Sie sind mit ca. römisch 40 aus Ihrer Heimatregion Tschetschenien ausgereist und Sie wissen nicht mehr genau, ob Sie im Kindergarten waren, welche Kindheitserinnerungen haben Sie? BF2: Ich kann mich sehr gut an den Krieg erinnern. Weiter? R: Was sind Ihre Erinnerungen wurden Sie gefragt. BF2: Ich kann mich an den Krieg erinnern. Ich bin vergesslich, ich muss nachdenken. RV: D. h. Sie können sich an den Krieg erinnern?Regierungsvorlage, D. h. Sie können sich an den Krieg erinnern? BF2: Ja. RV: Wie wir heute sehen können, dass Sie perfekt in deutscher Sprach sprechen, können Sie auch Lesen und Schreiben auf Deutsch?Regierungsvorlage, Wie wir heute sehen können, dass Sie perfekt in deutscher Sprach sprechen, können Sie auch Lesen und Schreiben auf Deutsch? BF2: Ja. RV: Wie sind die Kenntnisse der russischen Sprache, Lesen, Schreiben, Sprechen?Regierungsvorlage, Wie sind die Kenntnisse der russischen Sprache, Lesen, Schreiben, Sprechen? BF2: Russisch kann ich gar nicht, weder Lesen, noch Schreiben noch Sprechen. RV: Haben Sie in irgendeinen Teil der gesamten Russischen Föderation irgendwelche soziale Anknüpfungspunkte? D. h., wenn sie in die Russische Föderation zurückreisen, haben Sie einen Onkel, eine Tante, einen Bruder, der Ihnen helfen könnte, eine Wohnung, eine Arbeit zu finden?Regierungsvorlage, Haben Sie in irgendeinen Teil der gesamten Russischen Föderation irgendwelche soziale Anknüpfungspunkte? D. h., wenn sie in die Russische Föderation zurückreisen, haben Sie einen Onkel, eine Tante, einen Bruder, der Ihnen helfen könnte, eine Wohnung, eine Arbeit zu finden? BF2: Ich war ein Kind, als ich aus Tschetschenien fortging. Ich habe zwei Omas, sie sind beide über 80 Jahre alt und blind. Ich kenne dort niemanden, das System nicht, die Gesetze nicht. Auch wenn ich dort Verwandten, z. B. Cousins habe, könnte ich denen nicht vertrauen, da ich nicht mit ihnen aufgewachsen bin und man dort mit Geld alles machen kann. RV: Welchen Religionsbekenntnis sind Sie?Regierungsvorlage, Welchen Religionsbekenntnis sind Sie? BF2: Ich bin ein liberaler Moslem, ich akzeptiere alle Arten von Religionen. RV: Was meinen Sie damit, Sie sind ein liberaler Moslem, wie leben Sie Ihre Religion?Regierungsvorlage, Was meinen Sie damit, Sie sind ein liberaler Moslem, wie leben Sie Ihre Religion? BF2: Ich bete nicht, ich bin tätowiert, ich rauche und lebe nicht nach den islamischen Gesetzen. RV: Was meinen Sie damit: "Ich akzeptiere alles"?Regierungsvorlage, Was meinen Sie damit: "Ich akzeptiere alles"? BF2: Ich arbeite mit Christen, mit Juden, mit Atheisten, wir haben keine Probleme miteinander. Ich habe Freunde unter den Juden, unter den Christen. Ich akzeptiere die Religion und die Menschen. Wir haben alles dasselbe rote Blut. RV: Sie haben heut ganz kurz angeführt: "Ich will nicht zurück zum Militär, unschuldige Menschen töten", was meinen Sie damit?Regierungsvorlage, Sie haben heut ganz kurz angeführt: "Ich will nicht zurück zum Militär, unschuldige Menschen töten", was meinen Sie damit? BF2: Z. B., wenn ich zurück nach Russland muss, muss ich zum Wehrdienst, zum Militär und muss gegen unschuldige Menschen kämpfen und gegen jedes Land, mit dem Russland ein Problem hat. Ich habe Angst, dass ich als Opfer für Terroranschläge verwendet werde, weil ich "Frischfleisch" bin. RV: Ich habe Fragen betreffend die Familie: Haben Sie und Ihre Mutter und Ihre Geschwister ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis, haben sie sich gegenseitig mit Geld unterstützt?Regierungsvorlage, Ich habe Fragen betreffend die Familie: Haben Sie und Ihre Mutter und Ihre Geschwister ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis, haben sie sich gegenseitig mit Geld unterstützt? BF2: Wenn wir gearbeitet haben, haben wir das Geld zusammengelegt und der Mutter gegeben, wenn es nicht gereicht hat für die Rechnungen und wenn wir als Familie etwas unternommen haben. RV: Welche Auswirkungen hätte es auf Ihre Geschwister, wenn Sie nicht mehr in Österreich wären?Regierungsvorlage, Welche Auswirkungen hätte es auf Ihre Geschwister, wenn Sie nicht mehr in Österreich wären? BF2: Sie würden alles verlieren, ihre Zukunft verlieren. Dort hätten sie niemanden, wo sie wohnen könnten und niemand kennt das System kennt und die Gesetze. R: Warum gehen Sie davon aus, dass Ihre Mutter und Geschwister ausreisen? BF2: Wenn mein Bruder oder ich ausgewiesen werden, muss die gesamte Familie ausreisen. R: Warum? BF2: Sie haben ihren Bruder und ihren Sohn verloren. R: Warum können die nicht in Österreich bleiben? BF2: Wir können nicht ohne einander. Sie würden mich oder meinem Bruder nie alleine dorthin gehen lassen. RV: Keine weiteren Fragen an den BF2.Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen an den BF
- BFA: Seit wann haben Sie diese drei Punkte auf Ihrem Hals tätowiert? BF2: Ich habe das machen lassen, als ich jung war, mittlerweile bereue ich es und würde es, wenn ich draußen bin, wegmachen lassen. BFA: Sie widersprechen sich. Sie haben vorher gesagt, dass Sie sich jüngst tätowieren hätten lassen? BF2: Das habe ich nicht gesagt. BFA: Haben Sie aus dem Gefängnis mit dem illegalen Handy außer Ihrer Familie noch jemanden angerufen? BF2: Nur die Familie und die Freundin. BFA: Arbeitet Ihre Mutter? BF2: Meine Mutter hat gesundheitliche Probleme und arbeitet nicht, sie besucht aber Deutschkurse und spricht schon besser Deutsch. Sie würde gerne arbeiten. BFA: Arbeiten Ihre arbeitsfähigen Geschwister? BF2: Meine kleinsten Geschwister gehen noch zur Schule, mein kleiner Bruder ist erst mit der Schule fertiggeworden. Er bewirbt sich und hat auch schon Praktika gemacht. R: Gibt es noch weitere Geschwister? BF2: Meine Schwester arbeitet als Einzelhandelskauffrau, mein anderer Bruder ist in Haft. Ich habe mit meinem Chef gesprochen, mein Bruder kommt vielleicht auch in die XXXX arbeiten. Mein anderer Bruder macht auch Bewerbungen und möchte als Koch arbeiten und wartet auf eine Antwort.BF2: Meine Schwester arbeitet als Einzelhandelskauffrau, mein anderer Bruder ist in Haft. Ich habe mit meinem Chef gesprochen, mein Bruder kommt vielleicht auch in die römisch 40 arbeiten. Mein anderer Bruder macht auch Bewerbungen und möchte als Koch arbeiten und wartet auf eine Antwort. BFA: Was arbeitet Ihre Schwester genau? BF2: Sie ist die Chefin und arbeitet als Abteilungsleiterin der XXXX bei " XXXX ".BF2: Sie ist die Chefin und arbeitet als Abteilungsleiterin der römisch 40 bei " römisch 40 ". BFA: Können Sie konkrete Gründe nennen, was im Falle der Rückkehr wegen Ihrer Verurteilung als XXXX passieren sollte?BFA: Können Sie konkrete Gründe nennen, was im Falle der Rückkehr wegen Ihrer Verurteilung als römisch 40 passieren sollte? BF2: Wenn die erfahren, weshalb ich verurteilt wurde und weshalb ich abgeschoben werde, werden sie auf mich warten. Glauben Sie mir, dass wissen sie schon lange. Die Informationen gehen bis nach Russland. Wenn ich dort bin, werde ich verschleppt oder getötet oder als Opfer für Terroranschläge verwendet werden, weil ich das System und die Sprache dort nicht kenne. BFA: Darf ich ein Beweismittel in diesem Zusammenhang einbringen? R: Ja. BFA: Ich verweise auf die Entscheidung des EGMR im Verfahren X gegen Deutschland, vom 30.11.2017, APPL. 54646/17, woraus ergeht, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass einer Person die wegen XXXX verurteilt worden ist, ein dahingehendes Gefährdungspotenzial aufweist. In Russland Bedrohungen iS des Artikel 2 oder 3 EMRK ausgesetzt zu sein.BFA: Ich verweise auf die Entscheidung des EGMR im Verfahren römisch zehn gegen Deutschland, vom 30.11.2017, APPL. 54646/17, woraus ergeht, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass einer Person die wegen römisch 40 verurteilt worden ist, ein dahingehendes Gefährdungspotenzial aufweist. In Russland Bedrohungen iS des Artikel 2 oder 3 EMRK ausgesetzt zu sein. Keine weiteren Fragen an den BF2." Die Befragung der belangten Behörde gestaltete sich wie folgt: "R: Sehen Sie im Fall des BF2 keine Lageänderung? BFA: Es ergibt sich keine Lageänderung. Gerade in der heutigen Verhandlung hat sich erwiesen, dass zu seiner Person weder eine günstige Verhaltensprognose ausfallen kann, noch eine Güterabwägung für einen weiteren Verbleib in Österreich spricht. R: Wie beurteilen Sie die zweite Verurteilung des BF2 im Hinblick auf die Gefährdungsprognose? BFA: Das BFA geht davon aus, dass - wie bereits im Bescheid gewürdigt - die positiven Prognosen der Resozialisierungseinrichtungen einschließlich jener von XXXX auf völlig falschen Annahmen beruhten und sich letztendlich, durch die weitere Verurteilung als nicht zutreffend bewiesen haben.BFA: Das BFA geht davon aus, dass - wie bereits im Bescheid gewürdigt - die positiven Prognosen der Resozialisierungseinrichtungen einschließlich jener von römisch 40 auf völlig falschen Annahmen beruhten und sich letztendlich, durch die weitere Verurteilung als nicht zutreffend bewiesen haben. R: Haben Sie Beweise dafür, dass der Beschwerdeführer noch in islamistischen Zirkeln verkehrt? BFA: Laut Auskunft der Verfassungsschutzbehörden hatte der BF2 auch nach seiner ersten Verurteilung Kontakt mit Personen, die sich auch im Nahen Osten für den IS betätigen wollten oder derartige Vorbereitungen oder Versuche angestellt haben. R: Gegen den Bruder XXXX gibt es eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung, wie weit sind die Vorbereitung einer Außerlandesbringung gediehen?R: Gegen den Bruder römisch 40 gibt es eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung, wie weit sind die Vorbereitung einer Außerlandesbringung gediehen? BFA: Details weiß ich nicht, mir ist bekannt, dass ein dahingehendes Verfahren zur Abschiebung im Laufen ist und ein Heimreisezertifikat iniziert wurde. IdZ möchte ich noch ergänzen, dass es sohin für den BF2 im Falle einer Abschiebung durchaus möglich ist, sich der Unterstützung seines Bruders XXXX zu bedienen.BFA: Details weiß ich nicht, mir ist bekannt, dass ein dahingehendes Verfahren zur Abschiebung im Laufen ist und ein Heimreisezertifikat iniziert wurde. IdZ möchte ich noch ergänzen, dass es sohin für den BF2 im Falle einer Abschiebung durchaus möglich ist, sich der Unterstützung seines Bruders römisch 40 zu bedienen. R: Ist gegen weitere Familienmitglieder ein Asylaberkennungsverfahren anhängig? BFA: Ja. Gegen alle anderen Familienmitglieder der ehemaligen Kernfamilie sind Asylaberkennungsverfahren anhängig. Zumal auch hier im Familienverfahren bezogen auf den Vater Asyl erteilt wurde bzw. Endigungsgründe eingetreten sind. Auf Grund der Erfüllung der Voraussetzungen, ist diesen genannten Familienmitgliedern ein Niederlassungstitel zu erteilen und können die anderen Familienmitglieder ungehindert in Österreich bleiben, solange sie in Österreich keine Versagensgründe setzen. Die Verfahren sind noch nicht entschieden. R an RV: Haben Sie Fragen an das BFA?R an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an das BFA? RV: Welche Unterstützung sollte der ältere Bruder gewähren, der mit etwa sechs Jahren die Russische Föderation verlassen hat?Regierungsvorlage, Welche Unterstützung sollte der ältere Bruder gewähren, der mit etwa sechs Jahren die Russische Föderation verlassen hat? BFA: Der BF2 hat heute seinen Bruder äußerst positiv dargestellt, dieser ist genauso - wie der BF2 - arbeitsfähig und kann den BF2 - zumal er der ältere Bruder ist - auch anleiten. RV: Gehen Sie in Hinblick auf die aktuelle politische Situation vor dem Hintergrund des Verbots der "Zeugen Jehovas" davon aus, dass das Urteil des EGMR X gegen Deutschland weiterhin Bestand hat.Regierungsvorlage, Gehen Sie in Hinblick auf die aktuelle politische Situation vor dem Hintergrund des Verbots der "Zeugen Jehovas" davon aus, dass das Urteil des EGMR römisch zehn gegen Deutschland weiterhin Bestand hat. BFA: Die beiden Sachverhalte sind nicht vergleichbar und einander unabhängig. RV: Sind Sie sich da sicher?Regierungsvorlage, Sind Sie sich da sicher? BFA: Ja. RV: Gehen Sie davon aus, dass der BF2 im Falle der Rückkehr Probleme auf Grund der Wehrdienstverweigerung haben wird?Regierungsvorlage, Gehen Sie davon aus, dass der BF2 im Falle der Rückkehr Probleme auf Grund der Wehrdienstverweigerung haben wird? BFA: Dieses Problem wurde im angefochtenen Bescheid gewürdigt. RV: Keine weiteren Fragen an BFA."Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen an BFA." Der Vater des Beschwerdeführers, XXXX machte folgende Angaben:Der Vater des Beschwerdeführers, römisch 40 machte folgende Angaben: "R: Sie reisten vor der Asylantragstellung am 23.09.2005 nach Österreich ein und halten sich folglich bereits seit 14 Jahren in Österreich auf. Haben Sie jemals um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht? BF1: Nein. R: Warum nicht? BF1: Ich weiß es nicht, auch wenn ich um die Staatsbürgerschaft angesucht, hätte man keine Staatsbürgerschaft gewährt, weil ich nicht Deutsch kann. R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dabei legten Sie Ihren Inlandsreisepass vor. Sie gaben an, dass sich Ihr Auslandsreisepass in XXXX befindet; das sagten Sie auch in der Einvernahme am 16.10.
- In der Einvernahme am XXXX hingegen gaben Sie an, dass Sie einen russischen Reisepass hatten, als sie nach Österreich kamen, dass Sie den aber schon längst weggeschmissen haben. Was sagen Sie dazu?R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dabei legten Sie Ihren Inlandsreisepass vor. Sie gaben an, dass sich Ihr Auslandsreisepass in römisch 40 befindet; das sagten Sie auch in der Einvernahme am 16.10.
- In der Einvernahme am römisch 40 hingegen gaben Sie an, dass Sie einen russischen Reisepass hatten, als sie nach Österreich kamen, dass Sie den aber schon längst weggeschmissen haben. Was sagen Sie dazu? BF1: Unsere Familienpässe sind in XXXX geblieben, als wir durch XXXX gefahren sind. Meine Mutter zu Hause, hat mir zu Hause zwei Pässe ausstellen lassen, einen Inlandspass und einen Auslandspass.BF1: Unsere Familienpässe sind in römisch 40 geblieben, als wir durch römisch 40 gefahren sind. Meine Mutter zu Hause, hat mir zu Hause zwei Pässe ausstellen lassen, einen Inlandspass und einen Auslandspass. R: Wann war denn das? Wann hat Ihre Mutter die Pässe ausstellen lassen? BF1: Ich glaube, dass das 2014 war. R: Wie haben Sie diese Pässe bekommen? BF1: Per Post. R: Warum sagten Sie bei der Einvernahme am XXXX , dass Sie einen russischen Reisepass hatten, aber ihn längst weggeschmissen hatten?R: Warum sagten Sie bei der Einvernahme am römisch 40 , dass Sie einen russischen Reisepass hatten, aber ihn längst weggeschmissen hatten? BF1: Nein. Die früheren Pässe sind in XXXX geblieben und sind nach wie vor dort.BF1: Nein. Die früheren Pässe sind in römisch 40 geblieben und sind nach wie vor dort. R: Verstehe ich Ihre Aussage in der Einvernahme vom 23.09.2005 richtig, dass Sie im MAI 2005 getrennt von Ihrer Familie, die bereits im JÄNNER 2005 nach XXXX kam, ausgereist sind und in XXXX im Flüchtlingslage ihre Lebensgefährtin XXXX und Ihre Kinder XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ) und XXXX (geb. XXXX ) wiedergetroffen haben und dann mit ihnen gemeinsam nach Österreich gereist sind?R: Verstehe ich Ihre Aussage in der Einvernahme vom 23.09.2005 richtig, dass Sie im MAI 2005 getrennt von Ihrer Familie, die bereits im JÄNNER 2005 nach römisch 40 kam, ausgereist sind und in römisch 40 im Flüchtlingslage ihre Lebensgefährtin römisch 40 und Ihre Kinder römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ) und römisch 40 (geb. römisch 40 ) wiedergetroffen haben und dann mit ihnen gemeinsam nach Österreich gereist sind? BF1: Ich bin vier Monate nach ihnen nach XXXX gekommen.BF1: Ich bin vier Monate nach ihnen nach römisch 40 gekommen. R: Warum heißt Ihr Sohn XXXX im Gegensatz zu den vor und nach ihm geborenen Kindern mit Nachnamen XXXX und nicht XXXX ?R: Warum heißt Ihr Sohn römisch 40 im Gegensatz zu den vor und nach ihm geborenen Kindern mit Nachnamen römisch 40 und nicht römisch 40 ? BF1: Bei uns hat es Krieg gegeben, deswegen wurden die Kinder unterschiedlich registriert, je nachdem wie es möglich war. R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Am 23.06.2006 wurde Anzeige wegen eines gestohlenen XXXX gegen Sie erstattet. Was wurde aus dem Verfahren?R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Am 23.06.2006 wurde Anzeige wegen eines gestohlenen römisch 40 gegen Sie erstattet. Was wurde aus dem Verfahren? BF1: Ich schwöre vor Allah, dass ich niemanden belogen habe. Ich hätte den Pass zurückge[geben] und wäre gegangen, wenn das so wäre, aber ich betrüge niemanden. Wenn ich den XXXX gestohlen, wo habe ich den, ich kann den nicht in die Tasche stecken.BF1: Ich schwöre vor Allah, dass ich niemanden belogen habe. Ich hätte den Pass zurückge[geben] und wäre gegangen, wenn das so wäre, aber ich betrüge niemanden. Wenn ich den römisch 40 gestohlen, wo habe ich den, ich kann den nicht in die Tasche stecken. R: In der mündlichen Verhandlung vor dem Asylgerichtshof gaben Sie an, dass Sie beschuldigt wurden, ein XXXX gestohlen zu haben und dafür XXXX Strafe zahlen mussten. Meinten Sie damit XXXX ?R: In der mündlichen Verhandlung vor dem Asylgerichtshof gaben Sie an, dass Sie beschuldigt wurden, ein römisch 40 gestohlen zu haben und dafür römisch 40 Strafe zahlen mussten. Meinten Sie damit römisch 40 ? BF1: Zwölf Kilometer waren Geschäfte dorthin sind Touristen aus der ganzen Welt gekommen. Es war ein schönes XXXX , mein Freund hat das angeschaut, wir wollten nichts stehlen.BF1: Zwölf Kilometer waren Geschäfte dorthin sind Touristen aus der ganzen Welt gekommen. Es war ein schönes römisch 40 , mein Freund hat das angeschaut, wir wollten nichts stehlen. R: Verstehe ich Sie richtig, die Geschichte mit dem XXXX wurde eingestellt und die Geschichte mit dem XXXX wurde eingestellt und die Geschichte mit dem XXXX betraf Ihren Freund?R: Verstehe ich Sie richtig, die Geschichte mit dem römisch 40 wurde eingestellt und die Geschichte mit dem römisch 40 wurde eingestellt und die Geschichte mit dem römisch 40 betraf Ihren Freund? BF1: Ja. R: Warum mussten Sie dann eine Strafe zahlen? BF1: Weil es eine fünfminütige Verhandlung gab und wir beide müssten jeweils XXXX Euro zahlen. Ich schaue mir gerne schöne XXXX an, auch hier. Mein Freund wurde von der Polizei geschlagen und das wurde nicht protokolliert.BF1: Weil es eine fünfminütige Verhandlung gab und wir beide müssten jeweils römisch 40 Euro zahlen. Ich schaue mir gerne schöne römisch 40 an, auch hier. Mein Freund wurde von der Polizei geschlagen und das wurde nicht protokolliert. R: Am 30.10.2006 wurden Sie mit eine Freund festgenommen, weil Sie ein Taxi genommen haben, die Fahrt aber nicht bezahlt haben und dabei aggressiv geworden sein sollen. Was wurde aus dem Verfahren? BF1: Das ist nicht wahr. Es gibt einen "Chef" der Pension, der heißt XXXX . Ich wurde in XXXX operiert. XXXX hat gesagt, dass ich die Fahrkarten sammeln und ich das Geld zurückbekommen werde. Wir sind also mit einem Taxi nach XXXX gefahren, ich kannte mich überhaupt nicht aus. Ich habe dort die Fahrkarten vorgelegt, ich habe gesagt, dass ich dorthin mit einem Taxi gekommen bin und wollte, dass man mir einen Teil zurückzahlt.BF1: Das ist nicht wahr. Es gibt einen "Chef" der Pension, der heißt römisch 40 . Ich wurde in römisch 40 operiert. römisch 40 hat gesagt, dass ich die Fahrkarten sammeln und ich das Geld zurückbekommen werde. Wir sind also mit einem Taxi nach römisch 40 gefahren, ich kannte mich überhaupt nicht aus. Ich habe dort die Fahrkarten vorgelegt, ich habe gesagt, dass ich dorthin mit einem Taxi gekommen bin und wollte, dass man mir einen Teil zurückzahlt. R: Sie kamen mit l Promille Alkohol Atemluft aus dem Krankenhaus? BF1: Ich habe zwar Alkohol getrunken, aber das tut nichts zur Sache, man hätte mir das Geld zurückerstatten müssen. R: Wurde das Geld dem Taxifahrer bezahlt und das Verfahren eingestellt? BF1: Er hat die Polizei verständigt. Die Landsleute haben dann für das Taxi bezahlt. Am nächsten Tag hat der "Chef" das Geld bezahlt, 70 oder 80 Euro, das war das Geld für die Fahrkarten, aber nicht alles. R: Am 01.09.2007 wurden Sie angezeigt, weil Sie Ihre Lebensgefährtin - zum Schluss auch in Anwesenheit der Polizei, bevor Sie mit Körpergewalt von ihr getrennt werden konnten - mit Fäusten blutig geschlagen haben sollen. Unter einem wurde eine Wegweisung gegen Sie erlassen und ein Betretungsverbot, bereits zuvor ein Waffenverbot. Sie wurden als aggressiv, renitent und alkoholabhängig beschrieben, weiters wurde festgehalten, dass Sie die Tat stark verharmlosen, die Gewaltausübung verleugnen und Gewalt als legitimes Mittel ansehen. Was sagen Sie dazu? BF1: Bitte hören Sie mir ein bisschen zu, ich möchte Ihnen erklären, warum es zu diesem Skandal gekommen. Bitte hören Sie mir zu, dann erklären ich es Ihnen. Ich bin nicht Schuld, dass mir Allah sieben Kinder geschenkt hat, ich möchte erklären, wie es zu dieser Situation gekommen ist. Dass uns Österreich aufgenommen, daran trage ich auch keine Schuld, ich trage auch keine Schuld dafür, dass wir viel Geld für die Kinder bekommen. Der Bruder lebt seit 17 oder 18 Jahre da. Der Neffe fährt jedes Jahr gemeinsam mit der Familie nach Tschetschenien und wieder zurück. Er bringt die Leute wieder her. Er bringt die Leute zu uns. Wir haben sieben Kinder, wir sind neun Personen in der Wohnung. Das Geld, dass er dabei erwirtschaftet, verliert, verspielt er im Casino. Jeden Monat 3.000 - 5.000 Euro. Er verspielt das Geld im Casino und er nimmt auch das Familiengeld von mir und schickt nach Hause. Er baut italienische Häuser, heute sollte er aus Tschetschenien zurückkehren. Er soll gemeinsam mit der Familie morgen nach XXXX kommen. Ich habe auch sieben Kinder, in Tschetschenien haben wir keine Unterkunft. Meine vier Brüder wurden umgebracht, es wurde nicht einmal das Grab gefunden. Wir haben sieben Kinder, wohin sollen wir mit den Kindern fahren.BF1: Bitte hören Sie mir ein bisschen zu, ich möchte Ihnen erklären, warum es zu diesem Skandal gekommen. Bitte hören Sie mir zu, dann erklären ich es Ihnen. Ich bin nicht Schuld, dass mir Allah sieben Kinder geschenkt hat, ich möchte erklären, wie es zu dieser Situation gekommen ist. Dass uns Österreich aufgenommen, daran trage ich auch keine Schuld, ich trage auch keine Schuld dafür, dass wir viel Geld für die Kinder bekommen. Der Bruder lebt seit 17 oder 18 Jahre da. Der Neffe fährt jedes Jahr gemeinsam mit der Familie nach Tschetschenien und wieder zurück. Er bringt die Leute wieder her. Er bringt die Leute zu uns. Wir haben sieben Kinder, wir sind neun Personen in der Wohnung. Das Geld, dass er dabei erwirtschaftet, verliert, verspielt er im Casino. Jeden Monat 3.000 - 5.000 Euro. Er verspielt das Geld im Casino und er nimmt auch das Familiengeld von mir und schickt nach Hause. Er baut italienische Häuser, heute sollte er aus Tschetschenien zurückkehren. Er soll gemeinsam mit der Familie morgen nach römisch 40 kommen. Ich habe auch sieben Kinder, in Tschetschenien haben wir keine Unterkunft. Meine vier Brüder wurden umgebracht, es wurde nicht einmal das Grab gefunden. Wir haben sieben Kinder, wohin sollen wir mit den Kindern fahren. R: Von welchem Bruder und welchen Neffen sprechen Sie? BF1: Welchen Bruder meinen Sie? Den Bruder der Frau oder meinen? R: Von wem haben Sie jetzt erzählt? BF1: Ich habe jetzt vom Bruder meiner Frau erzählt, meine vier Brüder wurden von Russen mitgenommen und getötet. R: Wie heißen die von denen Sie gerade erzählt haben? BF1: XXXX , ich habe seit 13 Jahre Probleme mit ihm, er hat mich von meiner Familie getrennt und ich nicht, wie kann es zu so etwas kommen?BF1: römisch 40 , ich habe seit 13 Jahre Probleme mit ihm, er hat mich von meiner Familie getrennt und ich nicht, wie kann es zu so etwas kommen? R: Wie heißt der Neffe, von dem Sie gesprochen haben? BF1: Ich habe nicht von meinen Neffen gesprochen, das ist der Neffe von XXXX , der ein kleines Kind erstochen hat. Die Tochter wurde vergewaltigt.BF1: Ich habe nicht von meinen Neffen gesprochen, das ist der Neffe von römisch 40 , der ein kleines Kind erstochen hat. Die Tochter wurde vergewaltigt. R: Wie heißt der, von den Sie sprechen? BF1: XXXX , er ist jetzt in Tschetschenien.BF1: römisch 40 , er ist jetzt in Tschetschenien. R: Was sagen Sie zum Polizeibericht aus dem Jahr 2007, wo Sie Ihre Frau in Anwesenheit der Polizei blutig geschlagen haben? BF1: Ich saß zu Hause und habe Tee getrunken zu dem Zeitpunkt kam sie mit zwei Polizisten nach Hause und da habe ich begonnen auf sie einzuschlagen, ich habe ihr einen Schlag versetzt. BF1 spricht undeutliches Deutsch. R: Warum? BF1: Die Frau darf laut unseren Gesetzen in Tschetschenien keine Probleme machen und nicht die Polizei holen. R: In Österreich darf sie das. BF1: Hier gibt ca. 50.000 Tschetschenen, ich weiß nicht wie viel es gibt, aber ich weiß, dass der Bruder meiner Frau sie dazu angestiftet hat. Er hat ihr gesagt: "Ruf an, damit er verhaftet wird." Ich habe seit 13 Jahren Probleme mit dem Bruder meiner Frau. R: In der Einvernahme am 01.09.2007 gaben Sie dazu an: "Ich will nichts sagen und unterschreibe auch nichts. Ich habe nichts gemacht. Ich habe meine Frau nicht geschlagen und verletzt. Wir haben auch nicht gestritten. Es war nichts. Ich bin Moslem und da gibt es ein anderes Gesetz als bei den Christen." Was sagt dieses andere Gesetz? BF1: Ich wurde verhaftet, dann habe ich sie nicht mehr berührt. Ich wurde deswegen festgenommen und war einen Monat und drei Tage in der Haft, dann wurde ich freigelassen. R: Fragewiederholung. BF1: Bei uns gibt es tschetschenische Gesetze. Eine Frau sollte auf den Mann hören und dann wird sie nicht geschlagen. Erst dann habe ich sie geschlagen so stark war es auch nicht. R: Ihre Frau hatte eine blutige Wunde am Kopf und musste im Spital versorgt, was heißt Sie haben sie nicht stark geschlagen? BF1: Jetzt sind wir zusammen. Wenn ich sie wirklich geschlagen, warum hat sie jetzt wieder Kontakt zu mir? Warum geht sie zu mir zum Restaurant und zu XXXX , wenn ich so gefährlich bin, warum macht sie das? Es gab vor einen Monat eine Verhandlung, eine Scheidung.BF1: Jetzt sind wir zusammen. Wenn ich sie wirklich geschlagen, warum hat sie jetzt wieder Kontakt zu mir? Warum geht sie zu mir zum Restaurant und zu römisch 40 , wenn ich so gefährlich bin, warum macht sie das? Es gab vor einen Monat eine Verhandlung, eine Scheidung. R: Was für eine Verhandlung gab es? BF1: Scheidung, es war ein Scheidungsverfahren R: Wann haben Sie Ihre Frau [ge]heiratet? Sie waren traditionell mit ihr verheiratet? BF1: Auch bei uns gibt es eine Scheidung. Wir haben uns nicht nach dem muslimischen Ritus geschieden, sondern nach den russischen Traditionen. Wenn ich mich nicht von ihr nach dem islamischen Ritus scheide, dann ist sie immer noch meine Frau. R: Sind Sie aktuell mit Ihrer Frau noch verheiratet, wenn ja, nach welchen Bestimmungen? BF1: Wenn ich ein bestimmtes Wort vor dem Richter nach dem muslimischen Ritus nicht sage, dann gilt sie als meine Frau. R: Sind Sie mit Ihrer Frau verheiratet? BF1: Ja, 100-%-ig. R: Nach welchen Bestimmungen? BF1: Nach den muslimischen Gesetzen und auf Grund der Traditionen, ich meine den Koran. R: Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt im dritten Rechtsgang Ihren Asylantrag ab, sprach aus, dass das Refoulement zulässig ist und wies Sie in die Russische Föderation aus. Der Asylgerichtshof erkannte Ihnen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 mit Erkenntnis vom 02.04.2009 den Status des Asylberechtigten zu. Darin stellte es fest, dass weder Sie noch einer Ihrer Brüder an Kampfhandlungen während des ersten und zweiten Tschetschenienkrieges beteiligt waren. 2000 wurden Sie und einer ihrer Brüder festgenommen, gefoltert und anschließend von Ihren Verwandten freigekauft. Ein zweites Mal wurden Sie 2002 festgenommen und zwei Tage lang festgehalten. Danach hielten Sie sich bis MAI 2005 in TSCHETSCHENIEN und INGUSCHETIEN auf und wurden immer wieder zu ihren Brüdern befragt, die verschwunden sind. Wurden Ihre Brüder mittlerweile gefunden? BF1: Nein, man hat nicht einmal das Grab gefunden. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Ihre VIER Brüder XXXX , XXXX , XXXX und XXXX getötet wurden, im Asylverfahren (zB AS 63) aber, dass Sie nur DREI Brüder hatten, einen Bruder namens XXXX gaben Sie im Asylverfahren nicht an. Können Sie mir das erklären?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Ihre VIER Brüder römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 getötet wurden, im Asylverfahren (zB AS 63) aber, dass Sie nur DREI Brüder hatten, einen Bruder namens römisch 40 gaben Sie im Asylverfahren nicht an. Können Sie mir das erklären? BF1: Ich habe immer alles gesagt. R: Wie viele Brüder haben Sie jetzt drei oder vier? BF1: Wir sind insgesamt fünf Brüder. R: Wann wurde XXXX geboren und wann ist XXXX gestorben?R: Wann wurde römisch 40 geboren und wann ist römisch 40 gestorben? BF1: Er war älter als ich und lebte das ganze Leben bei der Mutter. R: Wann ist XXXX gestorben oder verschwunden?R: Wann ist römisch 40 gestorben oder verschwunden? BF1: 2002 oder
- Er wurde erstochen, seine Leich[e] wies acht Messerverletzungen auf. R: Warum haben Sie das bei Ihrem Asylverfahren nicht angegeben? BF1: Welchen Unterschied hätte es gegeben, wenn ich das gesagt hätte. Wir haben alle Dokumente vorgebracht. R: Der Asylgerichtshof stellte fest, dass Ihnen eine staatsfeindliche Gesinnung unterstellt wurde und dass sie Angst hatten, wie Ihre Brüder verschleppt zu werden und getötet zu werden. Waren Sie in Österreich jemals einer Bedrohung ausgesetzt? BF1: Ja. Es hat eine Gefahr gegeben und die Gefahr gibt es nach wie vor. R: Welche konkreten Gefahr waren Sie in Österreich ausgesetzt? BF1: Nicht in Österreich, aber in TSCHETSCHENIEN. R: Haben Sie sich in Österreich je exilpolitisch betätigt? BF1: Nein, ich und meine Brüder haben uns niemals mit der Politik beschäftigt. R: Sind Sie in den Medien gegen Russland tätig? BF1: Ich habe seit meinem zwölften Jahr in TSCHETSCHENIEN gearbeitet und bin nach Russland gefahren, ich habe nur Betonhäuser gebaut, da kenne ich mich aus. Ich kann jedes Haus bauen. R: Wo haben Sie in Russland Häuser gebaut? BF1: ich bin seit meinem zwölften Jahr dorthin gefahren, um Gelegenheitsjob zu verrichten. R: Wo war das? BF1: XXXX , Gebiet XXXX , XXXX , XXXX .BF1: römisch 40 , Gebiet römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 . R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Sie gesagt haben, dass Sie Ihre Brüder rächen werden, als Sie nach Österreich kamen. Wem haben Sie das wie gesagt?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Sie gesagt haben, dass Sie Ihre Brüder rächen werden, als Sie nach Österreich kamen. Wem haben Sie das wie gesagt? BF1: In XXXX . Ich wurde nach XXXX geladen. Man hat mich dort gefragt, welches Problem ich haben werde, wenn man mich nach TSCHETSCHENIEN schicken wird. Ich habe gesagt, dass die Leute, die meine Brüder getötet haben, darunter ein Dorfbewohner, dass sich die Leute dort befinden.BF1: In römisch 40 . Ich wurde nach römisch 40 geladen. Man hat mich dort gefragt, welches Problem ich haben werde, wenn man mich nach TSCHETSCHENIEN schicken wird. Ich habe gesagt, dass die Leute, die meine Brüder getötet haben, darunter ein Dorfbewohner, dass sich die Leute dort befinden. R: Sie haben gesagt, dass Sie ihre Brüder rächen werden. Wem haben Sie gesagt, dass Sie sich rächen wollen? BF1: Wenn ich nach TSCHETSCHENIEN komme, kann ich diese Menschen nicht anschauen, es kann sein, dass ich sie töte und dann töten sie mich. R: Verstehe ich das richtig, dass Sie das dem BFA und nicht jemand anderen erzählt haben? BF1: Nein. Wissen Sie, wenn ich jemanden umbringen wollen, wäre ich nach Hause gefahren und hätte ich die Leute umgebracht. R: Fragewiederholung. BF1: Ich habe das bei der Asylbehörde erzählt, weil man mich gefragt hat, was passiert, wenn man mich abschieben sollte und dann habe ich gesagt, dass es sein kann, dass ich den Leuten nicht ins Gesicht schauen kann. R: In der Einvernahme am XXXX sagten Sie, dass Sie "derzeit" niemanden töten werden. Wann wollen Sie jemanden töten?R: In der Einvernahme am römisch 40 sagten Sie, dass Sie "derzeit" niemanden töten werden. Wann wollen Sie jemanden töten? BF1: Nein. Ich habe nicht vor irgendwann, irgend[wen] zu töten. Allah lasst das nicht zu, dass Menschen andere Menschen umbringen. R: Sie gaben im Asylverfahren an, dass Sie an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Wie haben Sie diese in Österreich behandeln lassen? BF1: Ich habe Probleme mit der XXXX . Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus, weil die XXXX ist.BF1: Ich habe Probleme mit der römisch 40 . Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus, weil die römisch 40 ist. R wiederholt die Frage. BF1: Diesbezüglich möchte ich so wie immer sagen, dass meine XXXX krank ist.BF1: Diesbezüglich möchte ich so wie immer sagen, dass meine römisch 40 krank ist. R: Das heißt. Sie haben Ihre Posttraumatischen Belastungsstörung in Österreich nie behandeln lassen? BF1: Ich sage es ständig, ich habe auch Unterlagen. An vier Stellen ist meine XXXX kaputt.BF1: Ich sage es ständig, ich habe auch Unterlagen. An vier Stellen ist meine römisch 40 kaputt. R: Welche Behandlung brauchen Sie aktuell? Brauchen Sie Tabletten, welche Medikamente brauchen Sie? BF1: Vor kurzem wurde ich im XXXX untersucht, dort ist das beste Gerät, aber man hat mir keine Tabletten gegeben, man hat mir gesagt, dass ich zum Hausarzt zum XXXX gehen soll. Aber die Unterlagen wurden auch nicht dorthin geschickt. Der Hausarzt hat gesagt, dass ich eine Operation brauche.BF1: Vor kurzem wurde ich im römisch 40 untersucht, dort ist das beste Gerät, aber man hat mir keine Tabletten gegeben, man hat mir gesagt, dass ich zum Hausarzt zum römisch 40 gehen soll. Aber die Unterlagen wurden auch nicht dorthin geschickt. Der Hausarzt hat gesagt, dass ich eine Operation brauche. R: Haben Sie Unterlagen dazu? BF1: Jetzt nicht, aber beim Hausarzt im XXXX schon.BF1: Jetzt nicht, aber beim Hausarzt im römisch 40 schon. R: Warum haben Sie weder im Parteiengehör noch jetzt Befunde vorgelegt? BF1: Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus. Ich weiß nicht, was ich mithabe. BF1 sieht in seinem Rucksack nach und holt Unterlagen heraus. BF1 übergibt der R die Unterlagen durch Durschicht. R: Den Befunden zu Folge haben Sie den Anweisungen des Arztes nicht Folge geleistet. Sie haben eine Verletzung am XXXX und wurden deshalb am 22.08.2019 operiert und hatten eine XXXX , Hinweise auf XXXX finde ich in diesen Befunden nicht.R: Den Befunden zu Folge haben Sie den Anweisungen des Arztes nicht Folge geleistet. Sie haben eine Verletzung am römisch 40 und wurden deshalb am 22.08.2019 operiert und hatten eine römisch 40 , Hinweise auf römisch 40 finde ich in diesen Befunden nicht. BF1: Die XXXX habe ich zu Hause.BF1: Die römisch 40 habe ich zu Hause. R: Welche konkrete Behandlung brauchen Sie für Ihre XXXX ?R: Welche konkrete Behandlung brauchen Sie für Ihre römisch 40 ? BF1: Ich brauch 100-%-ig eine Operation. Man hat mir im XXXX eine XXXX -Computertomografie durchgeführt, man hat absolut nichts getan.BF1: Ich brauch 100-%-ig eine Operation. Man hat mir im römisch 40 eine römisch 40 -Computertomografie durchgeführt, man hat absolut nichts getan. R: Nehmen Sie aktuell Medikamente? BF1: Nein, man gibt mir ja keine. Jetzt bekomme ich keine. R: Während des Asylverfahrens befanden Sie sich in Grundversorgung, zunächst zwei Monate lang in der Betreuungsstelle XXXX , danach fast VIER Jahre lang bis 18.06.2009 in XXXX , XXXX in XXXX . Warum zogen Sie nach der Asylgewährung von XXXX nach XXXX ?R: Während des Asylverfahrens befanden Sie sich in Grundversorgung, zunächst zwei Monate lang in der Betreuungsstelle römisch 40 , danach fast VIER Jahre lang bis 18.06.2009 in römisch 40 , römisch 40 in römisch 40 . Warum zogen Sie nach der Asylgewährung von römisch 40 nach römisch 40 ? BF1: Der Bruder meiner Frau hat gesagt, dass wir dorthin ziehen sollen, dort gab es eine Pension. R: Wovon bestreiten Sie seit der Asylgewährung Ihren Lebensunterhalt? BF1: Man hat mir Geld gegeben, ich habe ja gemeinsam mit meiner Familie gelebt. R: Haben Sie seit Ihrer Asylgewährung einmal gearbeitet? BF1: Nein, ich habe keine Arbeit, man gibt mir keine. Schauen Sie sich das [an]. Ich suche jeden Monat eine Arbeit und man gibt mir keine. BF1 legt vor: Eine Niederschrift des AMS betreffend Bewerbungsgespräche, 10.09.2019 - 25.09.
- R: Wovon haben Sie in der Russischen Föderation Ihren Lebensunterhalt bestritten? BF1: In der Russischen Föderation? Da habe ich ständig gearbeitet. Ich hatte 10 und 15 Kühe, ich hatte Schafe und Kälber. Ich hatte auch Pferde. Ich bin ein Liebhaber von Pferden. R: Sie gaben in der Einvernahme am 29.09.2005 an, dass Sie Russisch und Tschetschenisch sprechen, ebenso in der Einvernahme am XXXX . Ihr Betreuer von der XXXX teilte dem Bundesamt am 20.11.2017 mit, dass er Sie vertritt, weil er RUSSISCH spricht. In der Berufung vom 07.04.2008 gaben Sie hingegen an, dass Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher brauchen, weil Sie nur sehr schlecht Russisch können, auch für die Verhandlung forderten Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher. Warum?R: Sie gaben in der Einvernahme am 29.09.2005 an, dass Sie Russisch und Tschetschenisch sprechen, ebenso in der Einvernahme am römisch 40 . Ihr Betreuer von der römisch 40 teilte dem Bundesamt am 20.11.2017 mit, dass er Sie vertritt, weil er RUSSISCH spricht. In der Berufung vom 07.04.2008 gaben Sie hingegen an, dass Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher brauchen, weil Sie nur sehr schlecht Russisch können, auch für die Verhandlung forderten Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher. Warum? BF1: Ich habe nicht alle Zähne, deswegen gibt es ein Ausspracheproblem, ich kann nicht jedes Wort richtig aussprechen. R an D: Gibt es Verständigungsschwierigkeiten? BF1: Nein. R: Welche Sprachen sprechen Sie auf welchem Niveau? BF1: Russisch und meine Muttersprache, nur die zwei. R: Welche Aus- und Fortbildung haben Sie in Österreich absolviert, Sie sind seit 14 Jahren da? BF1: Ob ich eine Schule besucht habe? Ich kann nur das auf Deutsch sagen, was ich brauche. Wenn jemand schnell Deutsch spricht, dann verstehe ich es nicht. R: Ich sehe im Akt Deutsch und Alphabetisierungskurse erst ab SEPTEMBER
- Was haben Sie 2005-2013 gemacht? BF1: Wenn man Kurse gewährt, dann besuche ich sie auch. Wenn man keine Kurse gibt, was soll ich machen, ich habe Arbeit gesucht. R: Ihrer Aussage am XXXX zufolge wurden Sie aus dem A1+ Kurs verjagt, weil Sie noch nicht so weit waren. Heißt das, dass Sie nach über 12 Jahren in Österreich Deutsch nur auf dem niedrigsten Anfängerniveau beherrschen?R: Ihrer Aussage am römisch 40 zufolge wurden Sie aus dem A1+ Kurs verjagt, weil Sie noch nicht so weit waren. Heißt das, dass Sie nach über 12 Jahren in Österreich Deutsch nur auf dem niedrigsten Anfängerniveau beherrschen? BF1: Nein. Bei uns hat es Arbeitsdeutschkurs und A1-plus. Dort war so ein Richter oder Staatsanwalt und dort musste man vorsprechen. Man hat so schnell gesprochen und dann gelacht. Die Leute dort haben mich verhöhnt, sie haben mich ausgelacht. R: Können Sie wenigstens das Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 und den Werte- und Orientierungskurs nachweisen? BF1: Ich habe schon Bestätigungen zu Hause, dort wo XXXX und die Kinder sind, dort sind alle Bestätigungen.BF1: Ich habe schon Bestätigungen zu Hause, dort wo römisch 40 und die Kinder sind, dort sind alle Bestätigungen. R: Wohnen Sie an derselben Adresse wie XXXX und Kinder, ja oder nein?R: Wohnen Sie an derselben Adresse wie römisch 40 und Kinder, ja oder nein? BF1: Nein, ich habe eine Postadresse XXXX .BF1: Nein, ich habe eine Postadresse römisch 40 . R: Wo leben Sie? BF1: Manchmal bei Freunden. Vorwiegend im Park. R: Vor der Asylgewährung gaben Sie an, dass Sie Teil-Analphabet sind, in der Einvernahme am 05.07.2010 hingegen, dass Sie in Russland ACHT Jahre lang die Schule besucht haben, dies auch in der Einvernahme am XXXX . Was stimmt?R: Vor der Asylgewährung gaben Sie an, dass Sie Teil-Analphabet sind, in der Einvernahme am 05.07.2010 hingegen, dass Sie in Russland ACHT Jahre lang die Schule besucht haben, dies auch in der Einvernahme am römisch 40 . Was stimmt? BF1: Ich habe schon Schule besucht, ich kann Russisch lesen, aber schreiben kann ich nicht wirklich. R: Sie waren acht Jahre in Russland in der Schule und sagen, dass Sie Russisch nicht schreiben können? BF1: Ich bin acht Jahre lang "weitergereicht" worden. R: Sehe ich es richtig, dass in Österreich zwei weitere Kinder von Ihnen geboren wurden. XXXX und XXXX ?R: Sehe ich es richtig, dass in Österreich zwei weitere Kinder von Ihnen geboren wurden. römisch 40 und römisch 40 ? BFl: Ja. R: Es gibt keine Person namens XXXX in Österreich!R: Es gibt keine Person namens römisch 40 in Österreich! BFA gibt an: Fehler vom Protokoll vom XXXX , das Kind heißt XXXX .BFA gibt an: Fehler vom Protokoll vom römisch 40 , das Kind heißt römisch 40 . R: Von wann bis wann waren Sie getrennt von XXXX ?R: Von wann bis wann waren Sie getrennt von römisch 40 ? BF1: Wir lebten zusammen drei oder vier Jahre. Ich zahlte 400 oder 500 Euro pro Monat, an vier verschiedenen Stellen. R wiederholt die Frage. BF1: Das war schon lange her, aber ich ging manchmal zu ihr. R: Von wann bis wann waren Sie von ihr getrennt? BF1:
- Da habe ich das Gefängnis verlassen und ging zu ihr. Dann war es 2012 oder
- R: Wann sind Sie wieder zusammengekommen? BF1: Es gab viele solche Zeitabschnitte, ich kann mich nicht erinnern. Dann hat sie die Polizei gerufen und hat mich dort verjagt. R: Dazu gaben Sie am XXXX an: "Es gab im JULI einen Streit mit meiner Frau. Ich hatte ein kleines Zimmer in der Wohnung. Meine Frau und meine Tochter lagen am Boden. Ich wollte sie nehmen. Aber meine Tochter lag daneben. Ich berührte Sie an der Schulter. Danach begann der Streit." Was heißt "sie nehmen"?R: Dazu gaben Sie am römisch 40 an: "Es gab im JULI einen Streit mit meiner Frau. Ich hatte ein kleines Zimmer in der Wohnung. Meine Frau und meine Tochter lagen am Boden. Ich wollte sie nehmen. Aber meine Tochter lag daneben. Ich berührte Sie an der Schulter. Danach begann der Streit." Was heißt "sie nehmen"? BF1: Ich weiß nichts davon, welche kleine Kinder sprechen Sie jetzt an? Ich hätte niemals erlaubt, dass meine Tochter am Boden liegt, ich weiß nichts davon. R: Aus welchen Anlass hat Ihre Frau die Polizei geholt? BF1: Ihr Bruder XXXX ... in jeder Familie gibt es Unstimmigkeiten, sie haben mich von dort verjagt.BF1: Ihr Bruder römisch 40 ... in jeder Familie gibt es Unstimmigkeiten, sie haben mich von dort verjagt. R: Haben Sie weitere Gattinnen (EV XXXX , S 3)? Sind Sie mit weiteren Frauen verheiratet?R: Haben Sie weitere Gattinnen (EV römisch 40 , S 3)? Sind Sie mit weiteren Frauen verheiratet? BF1: Nein, ich hatte nie andere Frauen. R: Haben Sie noch weitere Kinder in Österreich? BF1: Nein. R: XXXX , XXXX und XXXX sind erwachsen. Wie ist Ihre Beziehung zu Ihnen?R: römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 sind erwachsen. Wie ist Ihre Beziehung zu Ihnen? BF1: Es gibt keine Beziehung zu den Kindern, weil XXXX sie gegen mich einstimmt. Es wäre anders gewesen, wenn sie sie es zugelassen hätte, dass ich die Kinder erziehe. Dann wären meine zwei Söhne nicht im Gefängnis, wenn ich die Erziehung übernommen hätte. Wegen des Geldes wurde ich verjagt und man hat meine Familie kaputt gemacht.BF1: Es gibt keine Beziehung zu den Kindern, weil römisch 40 sie gegen mich einstimmt. Es wäre anders gewesen, wenn sie sie es zugelassen hätte, dass ich die Kinder erziehe. Dann wären meine zwei Söhne nicht im Gefängnis, wenn ich die Erziehung übernommen hätte. Wegen des Geldes wurde ich verjagt und man hat meine Familie kaputt gemacht. R: Wer hat die Obsorge über XXXX , XXXX , XXXX und XXXX ?R: Wer hat die Obsorge über römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 ? BF1: Ich. Ich bin der Vater. Ja, ich habe auch die entsprechenden Dokumente. R: Können Sie diese vorlegen? BF1: Nein, ich habe sie zu Hause, aber es gibt offizielle Dokumente. R: Zahlen Sie Alimente für die Kinder? Wie viel? BF1: Jeweils zwölf Rubel (gemeint Euro) insgesamt 48 Euro. R: Bei wem leben XXXX , XXXX , [ XXXX ] und XXXX ?R: Bei wem leben römisch 40 , römisch 40 , [ römisch 40 ] und römisch 40 ? BF1: Zu Hause in der XXXX .BF1: Zu Hause in der römisch 40 . R: D. h. bei Ihrer Frau? BF1: Ja, sie leben zusammen. R: Wie ist Ihre Beziehung zu XXXX , XXXX , [ XXXX ] und XXXX ?R: Wie ist Ihre Beziehung zu römisch 40 , römisch 40 , [ römisch 40 ] und römisch 40 ? BF1: Wir haben keine Probleme. Wir haben hier keine Probleme, ich liebe sie und sie lieben mich. R: Beschrieben Sie mir ihre Beziehung. BF1: Wir gehen fast jeden Tag zu XXXX im XXXX und gehen spazieren im XXXX , wir sind jeden Tag zusammen.BF1: Wir gehen fast jeden Tag zu römisch 40 im römisch 40 und gehen spazieren im römisch 40 , wir sind jeden Tag zusammen. R: Sind Betretungsverbot und Wegweisung noch aufrecht? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich zur Tür kommen kann, die Kinder holen kann und wieder weggehen kann. Da gibt es ein offizielles Dokument. Allerdings ist es für mich verboten hineinzugehen. R: Mehr als vier Monate, bevor Sie von XXXX nach XXXX zogen, wurden Sie bereits am 28.09.2010 in XXXX in einem XXXX wegen XXXX festgenommen. Was haben Sie in XXXX gemacht, Sie haben in XXXX gelebt?R: Mehr als vier Monate, bevor Sie von römisch 40 nach römisch 40 zogen, wurden Sie bereits am 28.09.2010 in römisch 40 in einem römisch 40 wegen römisch 40 festgenommen. Was haben Sie in römisch 40 gemacht, Sie haben in römisch 40 gelebt? BF1: Ich bin vom Deutschkurs nach Hause gefahren, dort gab es angetrunkene Serben, das war ein kleines XXXX . Dort habe ich zwei russischsprachige Personen getroffen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, wie das begonnen hat, man hat hier (BF1 zeigt auf den Kopf) einen Schlag versetzt und die Polizei hat mich festgenommen, ich habe bis jetzt eine Narbe.BF1: Ich bin vom Deutschkurs nach Hause gefahren, dort gab es angetrunkene Serben, das war ein kleines römisch 40 . Dort habe ich zwei russischsprachige Personen getroffen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, wie das begonnen hat, man hat hier (BF1 zeigt auf den Kopf) einen Schlag versetzt und die Polizei hat mich festgenommen, ich habe bis jetzt eine Narbe. R: Wie endete das Verfahren? BF1: Ich wurde festgenommen, das war alles. Man hat mich XXXX Monate und XXXX Tage festgenommen, so endete das Verfahren. Ich wurde geschlagen und dann wurde ich festgenommen.BF1: Ich wurde festgenommen, das war alles. Man hat mich römisch 40 Monate und römisch 40 Tage festgenommen, so endete das Verfahren. Ich wurde geschlagen und dann wurde ich festgenommen. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Sie in Österreich zwar XXXX Monate lang in Haft gewesen seien, aber überhaupt nie eine Straftat begangen haben. Was meinen Sie damit?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Sie in Österreich zwar römisch 40 Monate lang in Haft gewesen seien, aber überhaupt nie eine Straftat begangen haben. Was meinen Sie damit? BF1: Ich habe keine kriminellen Sachen gemacht, seitdem ich mich in Österreich befinde, ich habe absolut nichts getan, ich fühle mich auch nicht schuldig. R: Warum zogen Sie nach der Haftentlassung am XXXX nach XXXX ?R: Warum zogen Sie nach der Haftentlassung am römisch 40 nach römisch 40 ? BF1: Um zusammen zu wohnen. Ich wurde zuerst festgenommen und als ich frei geworden bin, sind die anderen schon übersiedelt. R: Sie waren bis 06.09.2012 bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin gemeldet, danach waren Sie bis 07.01.2013 XXXX obdachlos gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt?R: Sie waren bis 06.09.2012 bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin gemeldet, danach waren Sie bis 07.01.2013 römisch 40 obdachlos gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt? BF1: Ich lebe vorwiegend auf der Straße, manchmal übernachte ich bei den Freunden. Ein kleines Zimmer gekostet viel Geld, 2.000 - 3.000 Euro und das ist nur ein kleines Zimmer. Ich habe vor Kurzem ein Zimmer gefunden, 2x2 Meter, ich hätte sechs Monate im Voraus zahlen müssen. R: Von 07.01.2013 bis 31.01.2013 waren Sie nirgends gemeldet. Warum? BF1: Ich war bei meiner Frau angemeldet, aber sie hat mich abgemeldet. Ich wusste dann nicht, wo ich angemeldet bin, ich konnte ja nicht Deutsch. Ein Bekannter sagte mir dann, dass ich mich bei XXXX anmelden soll.BF1: Ich war bei meiner Frau angemeldet, aber sie hat mich abgemeldet. Ich wusste dann nicht, wo ich angemeldet bin, ich konnte ja nicht Deutsch. Ein Bekannter sagte mir dann, dass ich mich bei römisch 40 anmelden soll. R: Von 31.01.2013 bis 13.05.2014 waren Sie wieder XXXX obdachlos gemeldet, warum?R: Von 31.01.2013 bis 13.05.2014 waren Sie wieder römisch 40 obdachlos gemeldet, warum? BF1: Dann habe ich mich angemeldet und seitdem habe ich immer eine Anmeldung. R: Wo haben Sie in dieser Zeit gelebt? BF1: Im Sommer an der Donau und sonst bei Freunden. R: Von 13.05.2014 bis zu Ihrer Festnahme am XXXX waren Sie in Österreich gar nicht gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt?R: Von 13.05.2014 bis zu Ihrer Festnahme am römisch 40 waren Sie in Österreich gar nicht gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt? BF1: Bei Freunden oder im Park. Ich trinke Wodka, gehe in den Park und schlafe dort. R: Warum waren Sie XXXX Jahre lang nirgends gemeldet?R: Warum waren Sie römisch 40 Jahre lang nirgends gemeldet? BF1: Ich war immer wo angemeldet, entweder bei XXXX oder im XXXX . Einmal wurde ich von der Polizei angehalten. Man hat mich gefragt, warum ich keine Anmeldung habe und hat man mir gesagt, dass man mich festnehmen wird, wenn ich keine habe,