RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum05.02.2020 GeschäftszahlW112 2184115-1 SpruchW112 2184115-1/21E Schriftliche Ausfertigung des am 27.09.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch den XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.01.2018, ZI. 75155401-171240848 XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27.09.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch den römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.01.2018, ZI. 75155401-171240848 römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27.09.2019 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs. 1 Z 2, Abs. 4, § 8 Abs. 1 Z 2, § 57, § 10 AsylG 2005, § 9 BFA-VG, § 52 Abs. 9 und § 55 Abs. 1-3 FPG als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 4,, Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 57,, Paragraph 10, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG, Paragraph 52, Absatz 9 und Paragraph 55, Absatz eins -, 3, FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der RUSSISCHEN FÖDERATION, reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und seinen fünf Kindern in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte hier am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz.
- Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab der Beschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen im Wesentlichen an, XXXX wegen der politischen und wirtschaftlichen Lage verlassen zu haben. Es herrsche Krieg in TSCHETSCHENIEN und seine drei Brüder seien spurlos verschwunden. Der Beschwerdeführer sei von russischen Soldaten gefoltert worden.
- Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab der Beschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen im Wesentlichen an, römisch 40 wegen der politischen und wirtschaftlichen Lage verlassen zu haben. Es herrsche Krieg in TSCHETSCHENIEN und seine drei Brüder seien spurlos verschwunden. Der Beschwerdeführer sei von russischen Soldaten gefoltert worden.
- Das Bundesasylamt vernahm den Beschwerdeführer am 29.09.2005 und 03.10.2005 im Zulassungsverfahren niederschriftlich ein. Zu seinen Fluchtgründen gab der Beschwerdeführer an, dass seine Brüder spurlos verschwunden seien. Wäre der Beschwerdeführer in TSCHETSCHENIEN geblieben, wäre er auch verschwunden. Er habe keine Angst in TSCHETSCHENIEN zu leben und wisse nicht, warum er verfolgt werde. Die russischen Soldaten seien maskiert oder unmaskiert zu ihm nach Hause gekommen und haben ihn belästigt.
- Bei der ärztlichen Untersuchung im Zulassungsverfahren am 11.10.2005 gab der Beschwerdeführer an, dass er im Jahr 2000 von Russen aufgehalten, kontrolliert und mitgenommen worden sei. Er sei in eine ca. 3-4 Meter tiefe Grube gebracht worden, wo man ihm die Nase gebrochen und die Zähne ausgeschlagen habe. Zudem sei er mit Strom gefoltert worden. Er habe Glück gehabt, wieder freigekommen zu sein. Drei seiner Brüder seien vermisst.
- Das Bezirksgericht XXXX verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 14.09.2006 wegen des Vergehens des XXXX nach XXXX StGB zu einer Geldstrafe. Diese wurde am 29.01.2007 vollzogen.
- Das Bezirksgericht römisch 40 verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 14.09.2006 wegen des Vergehens des römisch 40 nach römisch 40 StGB zu einer Geldstrafe. Diese wurde am 29.01.2007 vollzogen.
- Am 16.10.2006 vernahm das Bundesasylamt den Beschwerdeführer nunmehr im zugelassenen Verfahren ein. Der Beschwerdeführer brachte betreffend seine Fluchtgründe vor, dass er und seine Brüder weder an Kundgebungen noch an Kampfhandlungen beteiligt gewesen seien. Der Beschwerdeführer und seine Brüder seien jedoch von Russen eines Tages verhaftet und in einer Grube vier Tage lang festgehalten worden. Dem Beschwerdeführer sei die Nase gebrochen worden. Dann haben Verwandte des Beschwerdeführers sowie der Bürgermeister von XXXX den Beschwerdeführer und seine Brüder freigekauft. Der Beschwerdeführer sei danach weiterhin verfolgt worden. Ein Monat später sei sein jüngster Bruder XXXX entführt worden und nach zwei Tagen gegen Ausfolgung einer Maschinenpistole wieder freigelassen worden. Danach seien die Verfolgungen sowohl tagsüber als auch nachts weitergegangen. Eines Morgens sei das Haus der Familie des Beschwerdeführers umstellt und zwei seiner Brüder, XXXX und XXXX , mitgenommen worden. Bereits im Jahr 2001 sei der Bruder des Beschwerdeführers, XXXX , verschleppt worden. Der Beschwerdeführer sei 2002 in INGUSCHETIEN bei einem Grenzposten festgenommen und fast zwei Tage lang festgehalten worden. Die Leute seien immer wieder gekommen, weshalb der Beschwerdeführer seine Familie 2005 weggeschickt habe und schließlich selbst XXXX verlassen habe. Seit 2002 sei der Beschwerdeführer nicht mehr entführt worden.
- Am 16.10.2006 vernahm das Bundesasylamt den Beschwerdeführer nunmehr im zugelassenen Verfahren ein. Der Beschwerdeführer brachte betreffend seine Fluchtgründe vor, dass er und seine Brüder weder an Kundgebungen noch an Kampfhandlungen beteiligt gewesen seien. Der Beschwerdeführer und seine Brüder seien jedoch von Russen eines Tages verhaftet und in einer Grube vier Tage lang festgehalten worden. Dem Beschwerdeführer sei die Nase gebrochen worden. Dann haben Verwandte des Beschwerdeführers sowie der Bürgermeister von römisch 40 den Beschwerdeführer und seine Brüder freigekauft. Der Beschwerdeführer sei danach weiterhin verfolgt worden. Ein Monat später sei sein jüngster Bruder römisch 40 entführt worden und nach zwei Tagen gegen Ausfolgung einer Maschinenpistole wieder freigelassen worden. Danach seien die Verfolgungen sowohl tagsüber als auch nachts weitergegangen. Eines Morgens sei das Haus der Familie des Beschwerdeführers umstellt und zwei seiner Brüder, römisch 40 und römisch 40 , mitgenommen worden. Bereits im Jahr 2001 sei der Bruder des Beschwerdeführers, römisch 40 , verschleppt worden. Der Beschwerdeführer sei 2002 in INGUSCHETIEN bei einem Grenzposten festgenommen und fast zwei Tage lang festgehalten worden. Die Leute seien immer wieder gekommen, weshalb der Beschwerdeführer seine Familie 2005 weggeschickt habe und schließlich selbst römisch 40 verlassen habe. Seit 2002 sei der Beschwerdeführer nicht mehr entführt worden.
- Am 18.11.2006 wurde gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen des Verdachts der XXXX erstattet. Das Verfahren wurde gemäß § 90 Abs. 1 StPO am 18.12.2006 eingestellt.
- Am 18.11.2006 wurde gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen des Verdachts der römisch 40 erstattet. Das Verfahren wurde gemäß Paragraph 90, Absatz eins, StPO am 18.12.2006 eingestellt.
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26.01.2007 ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26.01.2007 ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass der Beschwerdeführer sein Fluchtvorbringen nicht habe glaubhaft machen können. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat auch keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde, da es sich beim Beschwerdeführer um einen arbeitsfähigen Mann handle, weshalb davon auszugehen sei, dass er im Falle einer Rückkehr in keine dauerhaft aussichtslose Lage gedrängt werde. Der Beschwerdeführer habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung. Die Ausweisung greife nicht in das Familienleben des Beschwerdeführers ein, da seine Familienangehörigen ebenso wie er Asylwerber seien und zu dem in Österreich asylberechtigten Bruder seiner Ehefrau kein Abhängigkeitsverhältnis bestehe.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Berufung. Der Unabhängige Bundesasylsenat behob mit Bescheid vom 19.02.2007 den Bescheid und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurück.
- Am 04.04.2007 vernahm das Bundesasylamt den Beschwerdeführer niederschriftlich ein. Der Beschwerdeführer gab an, dass alle Tschetschenen von den Russen vernichtet werden. Es werden Säuberungsaktionen unter dem Vorwand durchgeführt, dass man Widerstandskämpfer oder Rebellen suche. Es sei jedoch eine schrittweise Verfolgung des tschetschenischen Volkes, weil die Russen vermuten, dass die Tschetschenen Wahabiten sind, es werden unschuldige Menschen getötet.
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 17.04.2007 neuerlich ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Das Bundesasylamt wies den Asylantrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 17.04.2007 neuerlich ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt wiederum aus, dass der Beschwerdeführer sein Fluchtvorbringen nicht habe glaubhaft machen können. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat auch keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige, da es sich beim Beschwerdeführer um einen arbeitsfähigen Mann handle, weshalb davon auszugehen sei, dass er im Falle einer Rückkehr in keine dauerhaft aussichtslose Lage gedrängt werde. Der Beschwerdeführer habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung. Die Ausweisung greife nicht in das Familienleben des Beschwerdeführers ein, da seine Familienangehörigen ebenso wie er Asylwerber seien und zu dem in Österreich asylberechtigten Bruder seiner Ehefrau kein Abhängigkeitsverhältnis bestehe.
- Mit Schriftsatz vom 05.06.2007 beantragte der Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und erhob Berufung. Mit Bescheid vom 18.07.2007 wurde dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben. Mit Bescheid vom 12.12.2007 behob der Unabhängige Bundesasylsenat den Bescheid und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurück.
- Am 31.08.2007 wurde gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen des Verdachts der XXXX gegen seine Lebensgefährtin erstattet sowie eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen.
- Am 31.08.2007 wurde gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen des Verdachts der römisch 40 gegen seine Lebensgefährtin erstattet sowie eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Bezirksgericht XXXX vom 29.10.2007 wegen des Vergehens der XXXX nach XXXX StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese wurde am 25.03.2008 vollzogen.Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Bezirksgericht römisch 40 vom 29.10.2007 wegen des Vergehens der römisch 40 nach römisch 40 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese wurde am 25.03.2008 vollzogen.
- Am 10.03.2008 vernahm das Bundesasylamt den Beschwerdeführer neuerlich ein. Der Beschwerdeführer gab an, dass er immer noch dieselben Fluchtgründe habe und sich daran nichts geändert habe. Ein Leben in Tschetschenien sei für ihn zu gefährlich.
- Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers wiederum ab (Spruchpunkt I.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt II.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt III.).
- Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers wiederum ab (Spruchpunkt römisch eins.), erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers für zulässig (Spruchpunkt römisch zwei.) und wies den Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in die RUSSISCHE FÖDERATION aus (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend führte das Bundesasylamt aus, dass der Beschwerdeführer sein Fluchtvorbringen nicht glaubhaft habe machen können. Ebenso drohe dem Beschwerdeführer im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat auch keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertige, da es sich beim Beschwerdeführer um einen arbeitsfähigen Mann handle, weshalb davon auszugehen sei, dass er im Falle einer Rückkehr in keine dauerhaft aussichtslose Lage gedrängt werde. Der Beschwerdeführer habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung. Die Ausweisung greife nicht in das Familienleben des Beschwerdeführers ein, da seine Familienangehörigen ebenso wie er von aufenthaltsbeenden Maßnahmen betroffen seien und er zu dem in Österreich asylberechtigten Bruder seiner Ehefrau kein Abhängigkeitsverhältnis habe. Der Eingriff in das Privatleben des Beschwerdeführers sei gerechtfertigt, zumal sich der Kontakt zu seinen Bekannten nur auf Besuche beschränke und sich daher kein schützenswertes Privatleben entstanden sei.
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Berufung. Am 11.02.2009 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Asylgerichtshof statt. Der Beschwerdeführer gab betreffend seine Fluchtgründe an, dass im Jahr 2000 der Beschwerdeführer und seine drei Brüder von den Russen festgenommen und in eine Grube geworfen worden seien. Seine Mutter habe mit Hilfe des Bürgermeisters ihn und seine Brüder freigekauft. Ein Monat später seien zwei seiner Brüder wieder festgenommen worden und diese wieder freigekauft worden. Daraufhin seien Russen mit einer Liste gekommen und haben die zwei Brüder des Beschwerdeführers wieder mitgenommen. Auf der Liste seien der Beschwerdeführer und seine drei Brüder gestanden, weil sie damals in der Grube festgehalten worden seien. Der Beschwerdeführer sei eines Tages an einem Blockposten festgenommen worden und zwei Nächte im Gefängnis angehalten worden. Während des ersten Krieges habe der Beschwerdeführer und seine Brüder Widerstandskämpfer unterstützt.
- Der Asylgerichtshof gab der Beschwerde mit Erkenntnis vom 02.04.2009 statt und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft zukam. Der Asylgerichtshof stellte fest, dass weder der Beschwerdeführer noch einer seiner Brüder an Kampfhandlungen während des ersten oder zweiten Tschetschenienkrieges beteiligt waren. 2000 wurde der Beschwerdeführer und einer seiner Brüder festgenommen, gefoltert und anschließend von ihren Verwandten freigekauft. Der Beschwerdeführer wurde 2002 ein zweites Mal festgenommen und zwei Tage lang festgehalten. Danach hielt sich der Beschwerdeführer bis MAI 2005 in TSCHETSCHENIEN und INGUSCHETIEN auf und wurde immer wieder zu seinen Brüdern befragt, die verschwunden waren. Begründend führte der Asylgerichtshof aus, dass in der RUSSISCHEN FÖDERATION nicht von einer ganz pauschalen, generellen Verfolgung nur allein wegen der Zugehörigkeit zur tschetschenischen Ethnie (Gruppenverfolgung) gesprochen werden könne. Dem Beschwerdeführer drohe jedoch Verfolgung wegen einer politischen Gesinnung und Zugehörigkeit zu einem Familienverband als soziale Gruppe, zumal er durch Truppeneinheiten russischer Soldaten aufgrund seiner und der seiner Brüder zumindest unterstellten Beteiligung am Widerstandskampf im Tschetschenienkrieg Verfolgung ausgesetzt gewesen sei. Dem Beschwerdeführer und seiner Familie sei es als ethnische Tschetschenen nicht zumutbar in anderen Landesteilen der RUSSISCHEN FÖDERATION Aufenthalt zu nehmen, zumal infolge oftmaliger Verweigerung der Registrierung vielfach keine Möglichkeit bestehe, in anderen Landesteilen der RUSSISCHEN FÖDERATION legal bzw. komplikationslos Aufenthalt zu nehmen und den Lebensunterhalt zu erwirtschaften.
- Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX , rechtskräftig seit XXXX , wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der XXXX nach XXXX StGB; des Vergehens der XXXX nach XXXX StGB; des Vergehen der XXXX nach XXXX StGB und des Vergehens des versuchten XXXX gemäß XXXX StGB sowie des Vergehens der XXXX nach XXXX StGB zu einer Freiheitsstrafe von XXXX Monaten, davon XXXX Monate unbedingt und XXXX Monate bedingt auf eine Probezeit von XXXX Jahren verurteilt.
- Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 , rechtskräftig seit römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der römisch 40 nach römisch 40 StGB; des Vergehens der römisch 40 nach römisch 40 StGB; des Vergehen der römisch 40 nach römisch 40 StGB und des Vergehens des versuchten römisch 40 gemäß römisch 40 StGB sowie des Vergehens der römisch 40 nach römisch 40 StGB zu einer Freiheitsstrafe von römisch 40 Monaten, davon römisch 40 Monate unbedingt und römisch 40 Monate bedingt auf eine Probezeit von römisch 40 Jahren verurteilt. Dem Beschwerdeführer wurde am 05.07.2010 mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ein Asylaberkennungsverfahren einzuleiten. Mit Aktenvermerk des Bundesasylamtes vom 27.10.2010 wurde davon jedoch abgesehen.
- Am 03.11.2017 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten ein. Am XXXX fand diesbezüglich eine Einvernahme des Beschwerdeführers durch das Bundesamt statt. Der Beschwerdeführer gab an, dass noch ca. 15 bis 20 Cousins, seine Schwiegermutter, sein Schwager, seine zwei Schwestern mit sechs Kindern, seine sechs Nichten und drei Neffen von seinen drei verstorbenen Brüdern sowie seine Mutter in der RUSSISCHEN FÖDERATION leben. Diese werden dort nicht verfolgt, weil die Probleme nur den Beschwerdeführer und seine Brüder betroffen haben, nicht jedoch die restliche Familie. Die Ausreisegründe und Rückkehrbefürchtungen bestehen nach wie vor. Nach so langer Zeit bestehe immer noch ein Interesse am Beschwerdeführer, weil dies in XXXX nicht vergehe und der Beschwerdeführer wisse, wer seine Brüder umgebracht habe. Der Beschwerdeführer habe Rache an den Mördern seiner Brüder geschworen, diese seien XXXX unterstellt. Die Lage in der RUSSISCHEN FÖDERATION habe sich nicht geändert, es haben lediglich die Bombardierungen aufgehört, es verschwinden jedoch weiterhin Personen. Der Beschwerdeführer fürchte sich nach wie vor vor den Personen, die seine Brüder umgebracht haben. Während seines Aufenthaltes in Österreich sei der Beschwerdeführer zweimal in die XXXX gefahren und sei fast drei Monate dortgeblieben, weil er eine Bekannte habe heiraten wollen. In XXXX sei er nicht gewesen.Am römisch 40 fand diesbezüglich eine Einvernahme des Beschwerdeführers durch das Bundesamt statt. Der Beschwerdeführer gab an, dass noch ca. 15 bis 20 Cousins, seine Schwiegermutter, sein Schwager, seine zwei Schwestern mit sechs Kindern, seine sechs Nichten und drei Neffen von seinen drei verstorbenen Brüdern sowie seine Mutter in der RUSSISCHEN FÖDERATION leben. Diese werden dort nicht verfolgt, weil die Probleme nur den Beschwerdeführer und seine Brüder betroffen haben, nicht jedoch die restliche Familie. Die Ausreisegründe und Rückkehrbefürchtungen bestehen nach wie vor. Nach so langer Zeit bestehe immer noch ein Interesse am Beschwerdeführer, weil dies in römisch 40 nicht vergehe und der Beschwerdeführer wisse, wer seine Brüder umgebracht habe. Der Beschwerdeführer habe Rache an den Mördern seiner Brüder geschworen, diese seien römisch 40 unterstellt. Die Lage in der RUSSISCHEN FÖDERATION habe sich nicht geändert, es haben lediglich die Bombardierungen aufgehört, es verschwinden jedoch weiterhin Personen. Der Beschwerdeführer fürchte sich nach wie vor vor den Personen, die seine Brüder umgebracht haben. Während seines Aufenthaltes in Österreich sei der Beschwerdeführer zweimal in die römisch 40 gefahren und sei fast drei Monate dortgeblieben, weil er eine Bekannte habe heiraten wollen. In römisch 40 sei er nicht gewesen.
- Das Landesgericht für Strafsachen XXXX verständigte das Bundesamt mit Schreiben vom 11.12.2017 davon, dass der Beschwerdeführer am 09.12.2017 in Untersuchungshaft genommen wurde.
- Das Landesgericht für Strafsachen römisch 40 verständigte das Bundesamt mit Schreiben vom 11.12.2017 davon, dass der Beschwerdeführer am 09.12.2017 in Untersuchungshaft genommen wurde.
- Mit Bescheid vom 12.01.2018 erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 02.04.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 ab und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.). Der Status des subsidiär Schutzberechtigten wurde dem Beschwerdeführer nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.) und kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt IV.) und festgestellt, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig ist (Spruchpunkt V.). Das Bundesamt räumte ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt VI.).
- Mit Bescheid vom 12.01.2018 erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 02.04.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG 2005 ab und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukommt (Spruchpunkt römisch eins.). Der Status des subsidiär Schutzberechtigten wurde dem Beschwerdeführer nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und festgestellt, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.). Das Bundesamt räumte ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt römisch sechs.). Begründend führte das Bundesamt aus, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig erneut dem Schutz seines Herkunftslandes unterstellt habe. Zudem habe sich die Lage in der RUSSISCHEN FÖDERATION nachhaltig geändert, weshalb ihm der Status des Asylberechtigten abzuerkennen gewesen sei. Es seien zudem keine Gründe hervorgekommen, die eine Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten erforderlich machen würden. So sei es dem Beschwerdeführer zumutbar, durch eigene, notfalls auch wenig attraktive Arbeit das zu seinem Lebensunterhalt Notwendige zu erlangen, zumal es sich beim Beschwerdeführer um einen volljährigen Mann handle, der über eine Schulbildung und berufliche Erfahrungen verfüge. Er könne auch im Haus seiner Familie oder bei Freunden Unterkunft nehmen und allenfalls mit deren Unterstützung rechnen. Er habe auch keine lebensbedrohliche Erkrankung oder außergewöhnliche Umstände behauptet. Der Beschwerdeführer habe zwar ein paar Deutschkurse besucht, er sei jedoch obdachlos, weil er von seiner Lebensgefährtin getrennt lebe, habe keine Arbeit, sei mehrfach wegen Straftaten angezeigt und auch rechtskräftig verurteilt worden. Zudem bestehe weder eine Abhängigkeit noch eine sonstige innige Beziehung zu seinen in Österreich lebenden Familienangehörigen, zumal diese Wegweisungen und Betretungsverbote gegen den Beschwerdeführer bewirkt haben. Das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiege daher das private Interesse des Beschwerdeführers am Verbleib im Bundesgebiet.
- Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde und focht den Beschied zur Gänze wegen unrichtiger Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung an. Der Beschwerdeführer unterliege nach wie vor in der RUSSISCHEN FÖDERATION Verfolgung aus politischen Gründen. Zudem gehe aus den zitierten Länderberichten nicht hervor, dass sich die allgemeine Situation in Tschetschenien verbessert habe. Der Beschwerdeführer sei auch wegen seines langen Auslandsaufenthaltes in Gefahr, zusätzlichen Verdächtigungen ausgesetzt zu sein. Für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft bestehe daher kein Anlass. Für den Fall einer Abschiebung bestehe die reale Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung aufgrund der schlechten Sicherheits- und Menschenrechtslage in der RUSSISCHEN FÖDERATION. Er verfüge in XXXX wegen seiner Entwurzelung aus seiner Heimat auch über kein familiäres Auffangnetz mehr, das ihm bei einer Reintegration behilflich sein könnte. Das Bundesamt habe die Gesetzesbestimmungen willkürlich angewendet, zumal nicht alle Fragen geklärt waren und die Glaubwürdigkeit sowie die Integration des Beschwerdeführers keiner Beurteilung unterzogen worden sei. Es sei nur eine unzureichende Behandlung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers erfolgt. Darüber hinaus halte sich der Beschwerdeführer seit dreizehn Jahren in Österreich auf und habe sich um die Integration bemüht und sei eine Trennung insbesondere für seine Kinder sehr schmerzhaft. Die Ausweisung stelle einen Widerspruch zu Art. 8 und 2 bzw. 3 EMRK dar.
- Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde und focht den Beschied zur Gänze wegen unrichtiger Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung an. Der Beschwerdeführer unterliege nach wie vor in der RUSSISCHEN FÖDERATION Verfolgung aus politischen Gründen. Zudem gehe aus den zitierten Länderberichten nicht hervor, dass sich die allgemeine Situation in Tschetschenien verbessert habe. Der Beschwerdeführer sei auch wegen seines langen Auslandsaufenthaltes in Gefahr, zusätzlichen Verdächtigungen ausgesetzt zu sein. Für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft bestehe daher kein Anlass. Für den Fall einer Abschiebung bestehe die reale Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung aufgrund der schlechten Sicherheits- und Menschenrechtslage in der RUSSISCHEN FÖDERATION. Er verfüge in römisch 40 wegen seiner Entwurzelung aus seiner Heimat auch über kein familiäres Auffangnetz mehr, das ihm bei einer Reintegration behilflich sein könnte. Das Bundesamt habe die Gesetzesbestimmungen willkürlich angewendet, zumal nicht alle Fragen geklärt waren und die Glaubwürdigkeit sowie die Integration des Beschwerdeführers keiner Beurteilung unterzogen worden sei. Es sei nur eine unzureichende Behandlung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers erfolgt. Darüber hinaus halte sich der Beschwerdeführer seit dreizehn Jahren in Österreich auf und habe sich um die Integration bemüht und sei eine Trennung insbesondere für seine Kinder sehr schmerzhaft. Die Ausweisung stelle einen Widerspruch zu Artikel 8 und 2 bzw. 3 EMRK dar. Der Beschwerdeführer stellte daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben; festzustellen, dass dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft weiterhin zukommt; allenfalls subsidiären Schutz zu gewähren; allenfalls eine mündliche Beschwerdeverhandlung anzuberaumen; allenfalls eine Rückkehrentscheidung auf Dauer für unzulässig zu erklären; allenfalls einen Aufenthaltstitel aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zu erteilen; allenfalls eine Abschiebung für unzulässig zu erklären.
- Das Bundesverwaltungsgericht forderte den Beschwerdeführer mit Parteiengehör vom 09.08.2019 auf, gravierende Veränderungen an seinem Gesundheitszustand bekanntzugeben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Beweismittel vollständig vorzulegen und Bescheinigungs- bzw. Beweismittel zu seinen Fluchtgründen und seiner Identität sowie Unterlagen und Dokumente betreffen seine aktuellen Lebensverhältnisse und familiären Beziehungen in Österreich zu übermitteln. Diesem Auftrag kam der Beschwerdeführer nicht nach.
- Der Beschwerdeführer stellte einen Antrag auf Genehmigung der Übernahme der Heimreisekosten für freiwillige Rückkehr, welcher mit Schreiben des Bundesamtes vom 23.09.2019 genehmigt wurde.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 27.09.2019 eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch sowie im Beisein der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers und eines Vertreters des Bundesamtes durch. Der Sohn des Beschwerdeführers XXXX nahm als Beschwerdeführer in der verbundenen Verhandlung und die ehemalige Lebensgefährtin des Beschwerdeführers, XXXX , nahm als Zeugin an der Verhandlung teil.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 27.09.2019 eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch sowie im Beisein der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers und eines Vertreters des Bundesamtes durch. Der Sohn des Beschwerdeführers römisch 40 nahm als Beschwerdeführer in der verbundenen Verhandlung und die ehemalige Lebensgefährtin des Beschwerdeführers, römisch 40 , nahm als Zeugin an der Verhandlung teil. Die Befragung des Beschwerdeführers gestaltete sich wie folgt: "R: Sie reisten vor der Asylantragstellung am 23.09.2005 nach Österreich ein und halten sich folglich bereits seit 14 Jahren in Österreich auf. Haben Sie jemals um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht? BF1: Nein. R: Warum nicht? BF1: Ich weiß es nicht, auch wenn ich um die Staatsbürgerschaft angesucht, hätte man keine Staatsbürgerschaft gewährt, weil ich nicht Deutsch kann. R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dabei legten Sie Ihren Inlandsreisepass vor. Sie gaben an, dass sich Ihr Auslandsreisepass in XXXX befindet; das sagten Sie auch in der Einvernahme am 16.10.
- In der Einvernahme am XXXX hingegen gaben Sie an, dass Sie einen russischen Reisepass hatten, als sie nach Österreich kamen, dass Sie den aber schon längst weggeschmissen haben. Was sagen Sie dazu?R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dabei legten Sie Ihren Inlandsreisepass vor. Sie gaben an, dass sich Ihr Auslandsreisepass in römisch 40 befindet; das sagten Sie auch in der Einvernahme am 16.10.
- In der Einvernahme am römisch 40 hingegen gaben Sie an, dass Sie einen russischen Reisepass hatten, als sie nach Österreich kamen, dass Sie den aber schon längst weggeschmissen haben. Was sagen Sie dazu? BF1: Unsere Familienpässe sind in XXXX geblieben, als wir durch XXXX gefahren sind. Meine Mutter zu Hause, hat mir zu Hause zwei Pässe ausstellen lassen, einen Inlandspass und einen Auslandspass.BF1: Unsere Familienpässe sind in römisch 40 geblieben, als wir durch römisch 40 gefahren sind. Meine Mutter zu Hause, hat mir zu Hause zwei Pässe ausstellen lassen, einen Inlandspass und einen Auslandspass. R: Wann war denn das? Wann hat Ihre Mutter die Pässe ausstellen lassen? BF1: Ich glaube, dass das 2014 war. R: Wie haben Sie diese Pässe bekommen? BF1: Per Post. R: Warum sagten Sie bei der Einvernahme am XXXX , dass Sie einen russischen Reisepass hatten, aber ihn längst weggeschmissen hatten?R: Warum sagten Sie bei der Einvernahme am römisch 40 , dass Sie einen russischen Reisepass hatten, aber ihn längst weggeschmissen hatten? BF1: Nein. Die früheren Pässe sind in XXXX geblieben und sind nach wie vor dort.BF1: Nein. Die früheren Pässe sind in römisch 40 geblieben und sind nach wie vor dort. R: Verstehe ich Ihre Aussage in der Einvernahme vom 23.09.2005 richtig, dass Sie im MAI 2005 getrennt von Ihrer Familie, die bereits im JÄNNER 2005 nach XXXX kam, ausgereist sind und in XXXX im Flüchtlingslage ihre Lebensgefährtin XXXX und Ihre Kinder XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ), XXXX (geb. XXXX ) und XXXX (geb. XXXX ) wiedergetroffen haben und dann mit ihnen gemeinsam nach Österreich gereist sind?R: Verstehe ich Ihre Aussage in der Einvernahme vom 23.09.2005 richtig, dass Sie im MAI 2005 getrennt von Ihrer Familie, die bereits im JÄNNER 2005 nach römisch 40 kam, ausgereist sind und in römisch 40 im Flüchtlingslage ihre Lebensgefährtin römisch 40 und Ihre Kinder römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ), römisch 40 (geb. römisch 40 ) und römisch 40 (geb. römisch 40 ) wiedergetroffen haben und dann mit ihnen gemeinsam nach Österreich gereist sind? BF1: Ich bin vier Monate nach ihnen nach XXXX gekommen.BF1: Ich bin vier Monate nach ihnen nach römisch 40 gekommen. R: Warum heißt Ihr Sohn XXXX im Gegensatz zu den vor und nach ihm geborenen Kindern mit Nachnamen XXXX und nicht XXXX ?R: Warum heißt Ihr Sohn römisch 40 im Gegensatz zu den vor und nach ihm geborenen Kindern mit Nachnamen römisch 40 und nicht römisch 40 ? BF1: Bei uns hat es Krieg gegeben, deswegen wurden die Kinder unterschiedlich registriert, je nachdem wie es möglich war. R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Am 23.06.2006 wurde Anzeige wegen eines gestohlenen XXXX gegen Sie erstattet. Was wurde aus dem Verfahren?R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Am 23.06.2006 wurde Anzeige wegen eines gestohlenen römisch 40 gegen Sie erstattet. Was wurde aus dem Verfahren? BF1: Ich schwöre vor Allah, dass ich niemanden belogen habe. Ich hätte den Pass zurückge[geben] und wäre gegangen, wenn das so wäre, aber ich betrüge niemanden. Wenn ich den XXXX gestohlen, wo habe ich den, ich kann den nicht in die Tasche stecken.BF1: Ich schwöre vor Allah, dass ich niemanden belogen habe. Ich hätte den Pass zurückge[geben] und wäre gegangen, wenn das so wäre, aber ich betrüge niemanden. Wenn ich den römisch 40 gestohlen, wo habe ich den, ich kann den nicht in die Tasche stecken. R: In der mündlichen Verhandlung vor dem Asylgerichtshof gaben Sie an, dass Sie beschuldigt wurden, ein XXXX gestohlen zu haben und dafür XXXX Strafe zahlen mussten. Meinten Sie damit den XXXX ?R: In der mündlichen Verhandlung vor dem Asylgerichtshof gaben Sie an, dass Sie beschuldigt wurden, ein römisch 40 gestohlen zu haben und dafür römisch 40 Strafe zahlen mussten. Meinten Sie damit den römisch 40 ? BF1: Zwölf Kilometer waren Geschäfte dorthin sind Touristen aus der ganzen Welt gekommen. Es war ein schönes XXXX , mein Freund hat das angeschaut, wir wollten nichts stehlen.BF1: Zwölf Kilometer waren Geschäfte dorthin sind Touristen aus der ganzen Welt gekommen. Es war ein schönes römisch 40 , mein Freund hat das angeschaut, wir wollten nichts stehlen. R: Verstehe ich Sie richtig, die Geschichte mit dem XXXX wurde eingestellt und die Geschichte mit dem XXXX wurde eingestellt und die Geschichte mit dem XXXX betraf Ihren Freund?R: Verstehe ich Sie richtig, die Geschichte mit dem römisch 40 wurde eingestellt und die Geschichte mit dem römisch 40 wurde eingestellt und die Geschichte mit dem römisch 40 betraf Ihren Freund? BF1: Ja. R: Warum mussten Sie dann eine Strafe zahlen? BF1: Weil es eine fünfminütige Verhandlung gab und wir beide müssten jeweils XXXX Euro zahlen. Ich schaue mir gerne schöne XXXX an, auch hier. Mein Freund wurde von der Polizei geschlagen und das wurde nicht protokolliert.BF1: Weil es eine fünfminütige Verhandlung gab und wir beide müssten jeweils römisch 40 Euro zahlen. Ich schaue mir gerne schöne römisch 40 an, auch hier. Mein Freund wurde von der Polizei geschlagen und das wurde nicht protokolliert. R: Am 30.10.2006 wurden Sie mit eine Freund festgenommen, weil Sie ein Taxi genommen haben, die Fahrt aber nicht bezahlt haben und dabei aggressiv geworden sein sollen. Was wurde aus dem Verfahren? BF1: Das ist nicht wahr. Es gibt einen "Chef" der Pension, der heißt XXXX . Ich wurde in XXXX operiert. XXXX hat gesagt, dass ich die Fahrkarten sammeln und ich das Geld zurückbekommen werde. Wir sind also mit einem Taxi nach XXXX gefahren, ich kannte mich überhaupt nicht aus. Ich habe dort die Fahrkarten vorgelegt, ich habe gesagt, dass ich dorthin mit einem Taxi gekommen bin und wollte, dass man mir einen Teil zurückzahlt.BF1: Das ist nicht wahr. Es gibt einen "Chef" der Pension, der heißt römisch 40 . Ich wurde in römisch 40 operiert. römisch 40 hat gesagt, dass ich die Fahrkarten sammeln und ich das Geld zurückbekommen werde. Wir sind also mit einem Taxi nach römisch 40 gefahren, ich kannte mich überhaupt nicht aus. Ich habe dort die Fahrkarten vorgelegt, ich habe gesagt, dass ich dorthin mit einem Taxi gekommen bin und wollte, dass man mir einen Teil zurückzahlt. R: Sie kamen mit l Promille Alkohol Atemluft aus dem Krankenhaus? BF1: Ich habe zwar Alkohol getrunken, aber das tut nichts zur Sache, man hätte mir das Geld zurückerstatten müssen. R: Wurde das Geld dem Taxifahrer bezahlt und das Verfahren eingestellt? BF1: Er hat die Polizei verständigt. Die Landsleute haben dann für das Taxi bezahlt. Am nächsten Tag hat der "Chef" das Geld bezahlt, 70 oder 80 Euro, das war das Geld für die Fahrkarten, aber nicht alles. R: Am 01.09.2007 wurden Sie angezeigt, weil Sie Ihre Lebensgefährtin - zum Schluss auch in Anwesenheit der Polizei, bevor Sie mit Körpergewalt von ihr getrennt werden konnten - mit Fäusten blutig geschlagen haben sollen. Unter einem wurde eine Wegweisung gegen Sie erlassen und ein Betretungsverbot, bereits zuvor ein Waffenverbot. Sie wurden als aggressiv, renitent und alkoholabhängig beschrieben, weiters wurde festgehalten, dass Sie die Tat stark verharmlosen, die Gewaltausübung verleugnen und Gewalt als legitimes Mittel ansehen. Was sagen Sie dazu? BF1: Bitte hören Sie mir ein bisschen zu, ich möchte Ihnen erklären, warum es zu diesem Skandal gekommen. Bitte hören Sie mir zu, dann erklären ich es Ihnen. Ich bin nicht Schuld, dass mir Allah sieben Kinder geschenkt hat, ich möchte erklären, wie es zu dieser Situation gekommen ist. Dass uns Österreich aufgenommen, daran trage ich auch keine Schuld, ich trage auch keine Schuld dafür, dass wir viel Geld für die Kinder bekommen. Der Bruder lebt seit 17 oder 18 Jahre da. Der Neffe fährt jedes Jahr gemeinsam mit der Familie nach Tschetschenien und wieder zurück. Er bringt die Leute wieder her. Er bringt die Leute zu uns. Wir haben sieben Kinder, wir sind neun Personen in der Wohnung. Das Geld, dass er dabei erwirtschaftet, verliert, verspielt er im Casino. Jeden Monat 3.000 - 5.000 Euro. Er verspielt das Geld im Casino und er nimmt auch das Familiengeld von mir und schickt nach Hause. Er baut italienische Häuser, heute sollte er aus Tschetschenien zurückkehren. Er soll gemeinsam mit der Familie morgen nach XXXX kommen. Ich habe auch sieben Kinder, in Tschetschenien haben wir keine Unterkunft. Meine vier Brüder wurden umgebracht, es wurde nicht einmal das Grab gefunden. Wir haben sieben Kinder, wohin sollen wir mit den Kindern fahren.BF1: Bitte hören Sie mir ein bisschen zu, ich möchte Ihnen erklären, warum es zu diesem Skandal gekommen. Bitte hören Sie mir zu, dann erklären ich es Ihnen. Ich bin nicht Schuld, dass mir Allah sieben Kinder geschenkt hat, ich möchte erklären, wie es zu dieser Situation gekommen ist. Dass uns Österreich aufgenommen, daran trage ich auch keine Schuld, ich trage auch keine Schuld dafür, dass wir viel Geld für die Kinder bekommen. Der Bruder lebt seit 17 oder 18 Jahre da. Der Neffe fährt jedes Jahr gemeinsam mit der Familie nach Tschetschenien und wieder zurück. Er bringt die Leute wieder her. Er bringt die Leute zu uns. Wir haben sieben Kinder, wir sind neun Personen in der Wohnung. Das Geld, dass er dabei erwirtschaftet, verliert, verspielt er im Casino. Jeden Monat 3.000 - 5.000 Euro. Er verspielt das Geld im Casino und er nimmt auch das Familiengeld von mir und schickt nach Hause. Er baut italienische Häuser, heute sollte er aus Tschetschenien zurückkehren. Er soll gemeinsam mit der Familie morgen nach römisch 40 kommen. Ich habe auch sieben Kinder, in Tschetschenien haben wir keine Unterkunft. Meine vier Brüder wurden umgebracht, es wurde nicht einmal das Grab gefunden. Wir haben sieben Kinder, wohin sollen wir mit den Kindern fahren. R: Von welchem Bruder und welchen Neffen sprechen Sie? BF1: Welchen Bruder meinen Sie? Den Bruder der Frau oder meinen? R: Von wem haben Sie jetzt erzählt? BF1: Ich habe jetzt vom Bruder meiner Frau erzählt, meine vier Brüder wurden von Russen mitgenommen und getötet. R: Wie heißen die von denen Sie gerade erzählt haben? BF1: XXXX , ich habe seit 13 Jahre Probleme mit ihm, er hat mich von meiner Familie getrennt und ich nicht, wie kann es zu so etwas kommen?BF1: römisch 40 , ich habe seit 13 Jahre Probleme mit ihm, er hat mich von meiner Familie getrennt und ich nicht, wie kann es zu so etwas kommen? R: Wie heißt der Neffe, von dem Sie gesprochen haben? BF1: Ich habe nicht von meinen Neffen gesprochen, das ist der Neffe von XXXX , der ein kleines Kind erstochen hat. Die Tochter wurde vergewaltigt.BF1: Ich habe nicht von meinen Neffen gesprochen, das ist der Neffe von römisch 40 , der ein kleines Kind erstochen hat. Die Tochter wurde vergewaltigt. R: Wie heißt der, von den Sie sprechen? BF1: XXXX , er ist jetzt in Tschetschenien.BF1: römisch 40 , er ist jetzt in Tschetschenien. R: Was sagen Sie zum Polizeibericht aus dem Jahr 2007, wo Sie Ihre Frau in Anwesenheit der Polizei blutig geschlagen haben? BF1: Ich saß zu Hause und habe Tee getrunken zu dem Zeitpunkt kam sie mit zwei Polizisten nach Hause und da habe ich begonnen auf sie einzuschlagen, ich habe ihr einen Schlag versetzt. BF1 spricht undeutliches Deutsch. R: Warum? BF1: Die Frau darf laut unseren Gesetzen in Tschetschenien keine Probleme machen und nicht die Polizei holen. R: In Österreich darf sie das. BF1: Hier gibt ca. 50.000 Tschetschenen, ich weiß nicht wie viel es gibt, aber ich weiß, dass der Bruder meiner Frau sie dazu angestiftet hat. Er hat ihr gesagt: "Ruf an, damit er verhaftet wird." Ich habe seit 13 Jahren Probleme mit dem Bruder meiner Frau. R: In der Einvernahme am 01.09.2007 gaben Sie dazu an: "Ich will nichts sagen und unterschreibe auch nichts. Ich habe nichts gemacht. Ich habe meine Frau nicht geschlagen und verletzt. Wir haben auch nicht gestritten. Es war nichts. Ich bin Moslem und da gibt es ein anderes Gesetz als bei den Christen." Was sagt dieses andere Gesetz? BF1: Ich wurde verhaftet, dann habe ich sie nicht mehr berührt. Ich wurde deswegen festgenommen und war einen Monat und drei Tage in der Haft, dann wurde ich freigelassen. R: Fragewiederholung. BF1: Bei uns gibt es tschetschenische Gesetze. Eine Frau sollte auf den Mann hören und dann wird sie nicht geschlagen. Erst dann habe ich sie geschlagen so stark war es auch nicht. R: Ihre Frau hatte eine blutige Wunde am Kopf und musste im Spital versorgt, was heißt Sie haben sie nicht stark geschlagen? BF1: Jetzt sind wir zusammen. Wenn ich sie wirklich geschlagen, warum hat sie jetzt wieder Kontakt zu mir? Warum geht sie zu mir zum Restaurant und zu XXXX , wenn ich so gefährlich bin, warum macht sie das? Es gab vor einen Monat eine Verhandlung, eine Scheidung.BF1: Jetzt sind wir zusammen. Wenn ich sie wirklich geschlagen, warum hat sie jetzt wieder Kontakt zu mir? Warum geht sie zu mir zum Restaurant und zu römisch 40 , wenn ich so gefährlich bin, warum macht sie das? Es gab vor einen Monat eine Verhandlung, eine Scheidung. R: Was für eine Verhandlung gab es? BF1: Scheidung, es war ein Scheidungsverfahren R: Wann haben Sie Ihre Frau [ge]heiratet? Sie waren traditionell mit ihr verheiratet? BF1: Auch bei uns gibt es eine Scheidung. Wir haben uns nicht nach dem muslimischen Ritus geschieden, sondern nach den russischen Traditionen. Wenn ich mich nicht von ihr nach dem islamischen Ritus scheide, dann ist sie immer noch meine Frau. R: Sind Sie aktuell mit Ihrer Frau noch verheiratet, wenn ja, nach welchen Bestimmungen? BF1: Wenn ich ein bestimmtes Wort vor dem Richter nach dem muslimischen Ritus nicht sage, dann gilt sie als meine Frau. R: Sind Sie mit Ihrer Frau verheiratet? BF1: Ja, 100-%-ig. R: Nach welchen Bestimmungen? BF1: Nach den muslimischen Gesetzen und auf Grund der Traditionen, ich meine den Koran. R: Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt im dritten Rechtsgang Ihren Asylantrag ab, sprach aus, dass das Refoulement zulässig ist und wies Sie in die Russische Föderation aus. Der Asylgerichtshof erkannte Ihnen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 mit Erkenntnis vom 02.04.2009 den Status des Asylberechtigten zu. Darin stellte es fest, dass weder Sie noch einer Ihrer Brüder an Kampfhandlungen während des ersten und zweiten Tschetschenienkrieges beteiligt waren. 2000 wurden Sie und einer ihrer Brüder festgenommen, gefoltert und anschließend von Ihren Verwandten freigekauft. Ein zweites Mal wurden Sie 2002 festgenommen und zwei Tage lang festgehalten. Danach hielten Sie sich bis MAI 2005 in TSCHETSCHENIEN und INGUSCHETIEN auf und wurden immer wieder zu ihren Brüdern befragt, die verschwunden sind. Wurden Ihre Brüder mittlerweile gefunden? BF1: Nein, man hat nicht einmal das Grab gefunden. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Ihre VIER Brüder XXXX , XXXX , XXXX und XXXX getötet wurden, im Asylverfahren (zB AS 63) aber, dass Sie nur DREI Brüder hatten, einen Bruder namens XXXX gaben Sie im Asylverfahren nicht an. Können Sie mir das erklären?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Ihre VIER Brüder römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 getötet wurden, im Asylverfahren (zB AS 63) aber, dass Sie nur DREI Brüder hatten, einen Bruder namens römisch 40 gaben Sie im Asylverfahren nicht an. Können Sie mir das erklären? BF1: Ich habe immer alles gesagt. R: Wie viele Brüder haben Sie jetzt drei oder vier? BF1: Wir sind insgesamt fünf Brüder. R: Wann wurde XXXX geboren und wann ist XXXX gestorben?R: Wann wurde römisch 40 geboren und wann ist römisch 40 gestorben? BF1: Er war älter als ich und lebte das ganze Leben bei der Mutter. R: Wann ist XXXX gestorben oder verschwunden?R: Wann ist römisch 40 gestorben oder verschwunden? BF1: 2002 oder
- Er wurde erstochen, seine Leich[e] wies acht Messerverletzungen auf. R: Warum haben Sie das bei Ihrem Asylverfahren nicht angegeben? BF1: Welchen Unterschied hätte es gegeben, wenn ich das gesagt hätte. Wir haben alle Dokumente vorgebracht. R: Der Asylgerichtshof stellte fest, dass Ihnen eine staatsfeindliche Gesinnung unterstellt wurde und dass sie Angst hatten, wie Ihre Brüder verschleppt zu werden und getötet zu werden. Waren Sie in Österreich jemals einer Bedrohung ausgesetzt? BF1: Ja. Es hat eine Gefahr gegeben und die Gefahr gibt es nach wie vor. R: Welche konkreten Gefahr waren Sie in Österreich ausgesetzt? BF1: Nicht in Österreich, aber in TSCHETSCHENIEN. R: Haben Sie sich in Österreich je exilpolitisch betätigt? BF1: Nein, ich und meine Brüder haben uns niemals mit der Politik beschäftigt. R: Sind Sie in den Medien gegen XXXX tätig?R: Sind Sie in den Medien gegen römisch 40 tätig? BF1: Ich habe seit meinem zwölften Jahr in TSCHETSCHENIEN gearbeitet und bin nach XXXX gefahren, ich habe nur Betonhäuser gebaut, da kenne ich mich aus. Ich kann jedes Haus bauen.BF1: Ich habe seit meinem zwölften Jahr in TSCHETSCHENIEN gearbeitet und bin nach römisch 40 gefahren, ich habe nur Betonhäuser gebaut, da kenne ich mich aus. Ich kann jedes Haus bauen. R: Wo haben Sie in XXXX Häuser gebaut?R: Wo haben Sie in römisch 40 Häuser gebaut? BF1: ich bin seit meinem zwölften Jahr dorthin gefahren, um Gelegenheitsjob zu verrichten. R: Wo war das? BF1: XXXX , Gebiet XXXX , XXXX , XXXX .BF1: römisch 40 , Gebiet römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 . R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Sie gesagt haben, dass Sie Ihre Brüder rächen werden, als Sie nach Österreich kamen. Wem haben Sie das wie gesagt?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Sie gesagt haben, dass Sie Ihre Brüder rächen werden, als Sie nach Österreich kamen. Wem haben Sie das wie gesagt? BF1: In XXXX . Ich wurde nach XXXX geladen. Man hat mich dort gefragt, welches Problem ich haben werde, wenn man mich nach TSCHETSCHENIEN schicken wird. Ich habe gesagt, dass die Leute, die meine Brüder getötet haben, darunter ein Dorfbewohner, dass sich die Leute dort befinden.BF1: In römisch 40 . Ich wurde nach römisch 40 geladen. Man hat mich dort gefragt, welches Problem ich haben werde, wenn man mich nach TSCHETSCHENIEN schicken wird. Ich habe gesagt, dass die Leute, die meine Brüder getötet haben, darunter ein Dorfbewohner, dass sich die Leute dort befinden. R: Sie haben gesagt, dass Sie ihre Brüder rächen werden. Wem haben Sie gesagt, dass Sie sich rächen wollen? BF1: Wenn ich nach TSCHETSCHENIEN komme, kann ich diese Menschen nicht anschauen, es kann sein, dass ich sie töte und dann töten sie mich. R: Verstehe ich das richtig, dass Sie das dem BFA und nicht jemand anderen erzählt haben? BF1: Nein. Wissen Sie, wenn ich jemanden umbringen wollen, wäre ich nach Hause gefahren und hätte ich die Leute umgebracht. R: Fragewiederholung. BF1: Ich habe das bei der Asylbehörde erzählt, weil man mich gefragt hat, was passiert, wenn man mich abschieben sollte und dann habe ich gesagt, dass es sein kann, dass ich den Leuten nicht ins Gesicht schauen kann. R: In der Einvernahme am 07.12.2017 sagten Sie, dass Sie "derzeit" niemanden töten werden. Wann wollen Sie jemanden töten? BF1: Nein. Ich habe nicht vor irgendwann, irgend[wen] zu töten. Allah lasst das nicht zu, dass Menschen andere Menschen umbringen. R: Sie gaben im Asylverfahren an, dass Sie an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Wie haben Sie diese in Österreich behandeln lassen? BF1: Ich habe Probleme mit der XXXX . Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus, weil die XXXX ist.BF1: Ich habe Probleme mit der römisch 40 . Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus, weil die römisch 40 ist. R wiederholt die Frage. BF1: Diesbezüglich möchte ich so wie immer sagen, dass meine XXXX krank ist.BF1: Diesbezüglich möchte ich so wie immer sagen, dass meine römisch 40 krank ist. R: Das heißt. Sie haben Ihre Posttraumatischen Belastungsstörung in Österreich nie behandeln lassen? BF1: Ich sage es ständig, ich habe auch Unterlagen. An vier Stellen ist meine XXXX kaputt.BF1: Ich sage es ständig, ich habe auch Unterlagen. An vier Stellen ist meine römisch 40 kaputt. R: Welche Behandlung brauchen Sie aktuell? Brauchen Sie Tabletten, welche Medikamente brauchen Sie? BF1: Vor kurzem wurde ich im XXXX untersucht, dort ist das beste Gerät, aber man hat mir keine Tabletten gegeben, man hat mir gesagt, dass ich zum Hausarzt zum XXXX gehen soll. Aber die Unterlagen wurden auch nicht dorthin geschickt. Der Hausarzt hat gesagt, dass ich eine Operation brauche.BF1: Vor kurzem wurde ich im römisch 40 untersucht, dort ist das beste Gerät, aber man hat mir keine Tabletten gegeben, man hat mir gesagt, dass ich zum Hausarzt zum römisch 40 gehen soll. Aber die Unterlagen wurden auch nicht dorthin geschickt. Der Hausarzt hat gesagt, dass ich eine Operation brauche. R: Haben Sie Unterlagen dazu? BF1: Jetzt nicht, aber beim Hausarzt im XXXX schon.BF1: Jetzt nicht, aber beim Hausarzt im römisch 40 schon. R: Warum haben Sie weder im Parteiengehör noch jetzt Befunde vorgelegt? BF1: Ich war sieben- oder achtmal im Krankenhaus. Ich weiß nicht, was ich mithabe. BF1 sieht in seinem Rucksack nach und holt Unterlagen heraus. BF1 übergibt der R die Unterlagen durch Durschicht. R: Den Befunden zu Folge haben Sie den Anweisungen des Arztes nicht Folge geleistet. Sie haben eine Verletzung am XXXX und wurden deshalb am 22.08.2019 operiert und hatten eine XXXX , Hinweise auf XXXX finde ich in diesen Befunden nicht.R: Den Befunden zu Folge haben Sie den Anweisungen des Arztes nicht Folge geleistet. Sie haben eine Verletzung am römisch 40 und wurden deshalb am 22.08.2019 operiert und hatten eine römisch 40 , Hinweise auf römisch 40 finde ich in diesen Befunden nicht. BF1: Die XXXX habe ich zu Hause.BF1: Die römisch 40 habe ich zu Hause. R: Welche konkrete Behandlung brauchen Sie für Ihre XXXX ?R: Welche konkrete Behandlung brauchen Sie für Ihre römisch 40 ? BF1: Ich brauch 100-%-ig eine Operation. Man hat mir im XXXX eine XXXX -Computertomografie durchgeführt, man hat absolut nichts getan.BF1: Ich brauch 100-%-ig eine Operation. Man hat mir im römisch 40 eine römisch 40 -Computertomografie durchgeführt, man hat absolut nichts getan. R: Nehmen Sie aktuell Medikamente? BF1: Nein, man gibt mir ja keine. Jetzt bekomme ich keine. R: Während des Asylverfahrens befanden Sie sich in Grundversorgung, zunächst zwei Monate lang in der Betreuungsstelle XXXX , danach fast VIER Jahre lang bis 18.06.2009 in XXXX , XXXX in XXXX . Warum zogen Sie nach der Asylgewährung von XXXX nach XXXX ?R: Während des Asylverfahrens befanden Sie sich in Grundversorgung, zunächst zwei Monate lang in der Betreuungsstelle römisch 40 , danach fast VIER Jahre lang bis 18.06.2009 in römisch 40 , römisch 40 in römisch 40 . Warum zogen Sie nach der Asylgewährung von römisch 40 nach römisch 40 ? BF1: Der Bruder meiner Frau hat gesagt, dass wir dorthin ziehen sollen, dort gab es eine Pension. R: Wovon bestreiten Sie seit der Asylgewährung Ihren Lebensunterhalt? BF1: Man hat mir Geld gegeben, ich habe ja gemeinsam mit meiner Familie gelebt. R: Haben Sie seit Ihrer Asylgewährung einmal gearbeitet? BF1: Nein, ich habe keine Arbeit, man gibt mir keine. Schauen Sie sich das [an]. Ich suche jeden Monat eine Arbeit und man gibt mir keine. BF1 legt vor: Eine Niederschrift des AMS betreffend Bewerbungsgespräche, 10.09.2019 - 25.09.
- R: Wovon haben Sie in der Russischen Föderation Ihren Lebensunterhalt bestritten? BF1: In der Russischen Föderation? Da habe ich ständig gearbeitet. Ich hatte 10 und 15 Kühe, ich hatte Schafe und Kälber. Ich hatte auch Pferde. Ich bin ein Liebhaber von Pferden. R: Sie gaben in der Einvernahme am 29.09.2005 an, dass Sie Russisch und Tschetschenisch sprechen, ebenso in der Einvernahme am XXXX Ihr Betreuer von der XXXX teilte dem Bundesamt am 20.11.2017 mit, dass er Sie vertritt, weil er RUSSISCH spricht. In der Berufung vom 07.04.2008 gaben Sie hingegen an, dass Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher brauchen, weil Sie nur sehr schlecht Russisch können, auch für die Verhandlung forderten Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher. Warum?R: Sie gaben in der Einvernahme am 29.09.2005 an, dass Sie Russisch und Tschetschenisch sprechen, ebenso in der Einvernahme am römisch 40 Ihr Betreuer von der römisch 40 teilte dem Bundesamt am 20.11.2017 mit, dass er Sie vertritt, weil er RUSSISCH spricht. In der Berufung vom 07.04.2008 gaben Sie hingegen an, dass Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher brauchen, weil Sie nur sehr schlecht Russisch können, auch für die Verhandlung forderten Sie einen Tschetschenisch-Dolmetscher. Warum? BF1: Ich habe nicht alle Zähne, deswegen gibt es ein Ausspracheproblem, ich kann nicht jedes Wort richtig aussprechen. R an D: Gibt es Verständigungsschwierigkeiten? BF1: Nein. R: Welche Sprachen sprechen Sie auf welchem Niveau? BF1: Russisch und meine Muttersprache, nur die zwei. R: Welche Aus- und Fortbildung haben Sie in Österreich absolviert, Sie sind seit 14 Jahren da? BF1: Ob ich eine Schule besucht habe? Ich kann nur das auf Deutsch sagen, was ich brauche. Wenn jemand schnell Deutsch spricht, dann verstehe ich es nicht. R: Ich sehe im Akt Deutsch und Alphabetisierungskurse erst ab SEPTEMBER
- Was haben Sie 2005-2013 gemacht? BF1: Wenn man Kurse gewährt, dann besuche ich sie auch. Wenn man keine Kurse gibt, was soll ich machen, ich habe Arbeit gesucht. R: Ihrer Aussage am XXXX zufolge wurden Sie aus dem A1+ Kurs verjagt, weil Sie noch nicht so weit waren. Heißt das, dass Sie nach über 12 Jahren in Österreich Deutsch nur auf dem niedrigsten Anfängerniveau beherrschen?R: Ihrer Aussage am römisch 40 zufolge wurden Sie aus dem A1+ Kurs verjagt, weil Sie noch nicht so weit waren. Heißt das, dass Sie nach über 12 Jahren in Österreich Deutsch nur auf dem niedrigsten Anfängerniveau beherrschen? BF1: Nein. Bei uns hat es Arbeitsdeutschkurs und A1-plus. Dort war so ein Richter oder Staatsanwalt und dort musste man vorsprechen. Man hat so schnell gesprochen und dann gelacht. Die Leute dort haben mich verhöhnt, sie haben mich ausgelacht. R: Können Sie wenigstens das Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 und den Werte- und Orientierungskurs nachweisen? BF1: Ich habe schon Bestätigungen zu Hause, dort wo XXXX und die Kinder sind, dort sind alle Bestätigungen.BF1: Ich habe schon Bestätigungen zu Hause, dort wo römisch 40 und die Kinder sind, dort sind alle Bestätigungen. R: Wohnen Sie an derselben Adresse wie XXXX und Kinder, ja oder nein?R: Wohnen Sie an derselben Adresse wie römisch 40 und Kinder, ja oder nein? BF1: Nein, ich habe eine Postadresse XXXX .BF1: Nein, ich habe eine Postadresse römisch 40 . R: Wo leben Sie? BF1: Manchmal bei Freunden. Vorwiegend im Park. R: Vor der Asylgewährung gaben Sie an, dass Sie Teil-Analphabet sind, in der Einvernahme am 05.07.2010 hingegen, dass Sie in XXXX XXXX Jahre lang die Schule besucht haben, dies auch in der Einvernahme am XXXX . Was stimmt?R: Vor der Asylgewährung gaben Sie an, dass Sie Teil-Analphabet sind, in der Einvernahme am 05.07.2010 hingegen, dass Sie in römisch 40 römisch 40 Jahre lang die Schule besucht haben, dies auch in der Einvernahme am römisch 40 . Was stimmt? BF1: Ich habe schon Schule besucht, ich kann Russisch lesen, aber schreiben kann ich nicht wirklich. R: Sie waren acht Jahre in XXXX in der Schule und sagen, dass Sie Russisch nicht schreiben können?R: Sie waren acht Jahre in römisch 40 in der Schule und sagen, dass Sie Russisch nicht schreiben können? BF1: Ich bin acht Jahre lang "weitergereicht" worden. R: Sehe ich es richtig, dass in Österreich zwei weitere Kinder von Ihnen geboren wurden. XXXX und XXXX ?R: Sehe ich es richtig, dass in Österreich zwei weitere Kinder von Ihnen geboren wurden. römisch 40 und römisch 40 ? BFl: Ja. R: Es gibt keine Person namens XXXX in Österreich!R: Es gibt keine Person namens römisch 40 in Österreich! BFA gibt an: Fehler vom Protokoll vom XXXX , das Kind heißt XXXX .BFA gibt an: Fehler vom Protokoll vom römisch 40 , das Kind heißt römisch 40 . R: Von wann bis wann waren Sie getrennt von XXXX ?R: Von wann bis wann waren Sie getrennt von römisch 40 ? BF1: Wir lebten zusammen drei oder vier Jahre. Ich zahlte 400 oder 500 Euro pro Monat, an vier verschiedenen Stellen. R wiederholt die Frage. BF1: Das war schon lange her, aber ich ging manchmal zu ihr. R: Von wann bis wann waren Sie von ihr getrennt? BF1:
- Da habe ich das Gefängnis verlassen und ging zu ihr. Dann war es 2012 oder
- R: Wann sind Sie wieder zusammengekommen? BF1: Es gab viele solche Zeitabschnitte, ich kann mich nicht erinnern. Dann hat sie die Polizei gerufen und hat mich dort verjagt. R: Dazu gaben Sie am XXXX an: "Es gab im JULI einen Streit mit meiner Frau. Ich hatte ein kleines Zimmer in der Wohnung. Meine Frau und meine Tochter lagen am Boden. Ich wollte sie nehmen. Aber meine Tochter lag daneben. Ich berührte Sie an der Schulter. Danach begann der Streit." Was heißt "sie nehmen"?R: Dazu gaben Sie am römisch 40 an: "Es gab im JULI einen Streit mit meiner Frau. Ich hatte ein kleines Zimmer in der Wohnung. Meine Frau und meine Tochter lagen am Boden. Ich wollte sie nehmen. Aber meine Tochter lag daneben. Ich berührte Sie an der Schulter. Danach begann der Streit." Was heißt "sie nehmen"? BF1: Ich weiß nichts davon, welche kleine Kinder sprechen Sie jetzt an? Ich hätte niemals erlaubt, dass meine Tochter am Boden liegt, ich weiß nichts davon. R: Aus welchen Anlass hat Ihre Frau die Polizei geholt? BF1: Ihr Bruder XXXX ... in jeder Familie gibt es Unstimmigkeiten, sie haben mich von dort verjagt.BF1: Ihr Bruder römisch 40 ... in jeder Familie gibt es Unstimmigkeiten, sie haben mich von dort verjagt. R: Haben Sie weitere Gattinnen (EV XXXX , S 3)? Sind Sie mit weiteren Frauen verheiratet?R: Haben Sie weitere Gattinnen (EV römisch 40 , S 3)? Sind Sie mit weiteren Frauen verheiratet? BF1: Nein, ich hatte nie andere Frauen. R: Haben Sie noch weitere Kinder in Österreich? BF1: Nein. R: XXXX , XXXX und XXXX sind erwachsen. Wie ist Ihre Beziehung zu Ihnen?R: römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 sind erwachsen. Wie ist Ihre Beziehung zu Ihnen? BF1: Es gibt keine Beziehung zu den Kindern, weil XXXX sie gegen mich einstimmt. Es wäre anders gewesen, wenn sie sie es zugelassen hätte, dass ich die Kinder erziehe. Dann wären meine zwei Söhne nicht im Gefängnis, wenn ich die Erziehung übernommen hätte. Wegen des Geldes wurde ich verjagt und man hat meine Familie kaputt gemacht.BF1: Es gibt keine Beziehung zu den Kindern, weil römisch 40 sie gegen mich einstimmt. Es wäre anders gewesen, wenn sie sie es zugelassen hätte, dass ich die Kinder erziehe. Dann wären meine zwei Söhne nicht im Gefängnis, wenn ich die Erziehung übernommen hätte. Wegen des Geldes wurde ich verjagt und man hat meine Familie kaputt gemacht. R: Wer hat die Obsorge über XXXX , XXXX , XXXX und XXXX ?R: Wer hat die Obsorge über römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 ? BF1: Ich. Ich bin der Vater. Ja, ich habe auch die entsprechenden Dokumente. R: Können Sie diese vorlegen? BF1: Nein, ich habe sie zu Hause, aber es gibt offizielle Dokumente. R: Zahlen Sie Alimente für die Kinder? Wie viel? BF1: Jeweils zwölf Rubel (gemeint Euro) insgesamt 48 Euro. R: Bei wem leben XXXX , XXXX , [ XXXX ] und XXXX ?R: Bei wem leben römisch 40 , römisch 40 , [ römisch 40 ] und römisch 40 ? BF1: Zu Hause in der XXXX .BF1: Zu Hause in der römisch 40 . R: D. h. bei Ihrer Frau? BF1: Ja, sie leben zusammen. R: Wie ist Ihre Beziehung zu XXXX , XXXX , [ XXXX ] und XXXX ?R: Wie ist Ihre Beziehung zu römisch 40 , römisch 40 , [ römisch 40 ] und römisch 40 ? BF1: Wir haben keine Probleme. Wir haben hier keine Probleme, ich liebe sie und sie lieben mich. R: Beschrieben Sie mir ihre Beziehung. BF1: Wir gehen fast jeden Tag zu XXXX im XXXX und gehen spazieren im XXXX , wir sind jeden Tag zusammen.BF1: Wir gehen fast jeden Tag zu römisch 40 im römisch 40 und gehen spazieren im römisch 40 , wir sind jeden Tag zusammen. R: Sind Betretungsverbot und Wegweisung noch aufrecht? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich zur Tür kommen kann, die Kinder holen kann und wieder weggehen kann. Da gibt es ein offizielles Dokument. Allerdings ist es für mich verboten hineinzugehen. R: Mehr als vier Monate, bevor Sie von XXXX nach XXXX zogen, wurden Sie bereits am 28.09.2010 in XXXX in einem XXXX wegen XXXX festgenommen. Was haben Sie in XXXX gemacht, Sie haben in XXXX gelebt?R: Mehr als vier Monate, bevor Sie von römisch 40 nach römisch 40 zogen, wurden Sie bereits am 28.09.2010 in römisch 40 in einem römisch 40 wegen römisch 40 festgenommen. Was haben Sie in römisch 40 gemacht, Sie haben in römisch 40 gelebt? BF1: Ich bin vom Deutschkurs nach Hause gefahren, dort gab es angetrunkene Serben, das war ein kleines XXXX . Dort habe ich zwei russischsprachige Personen getroffen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, wie das begonnen hat, man hat hier (BF1 zeigt auf den Kopf) einen Schlag versetzt und die Polizei hat mich festgenommen, ich habe bis jetzt eine Narbe.BF1: Ich bin vom Deutschkurs nach Hause gefahren, dort gab es angetrunkene Serben, das war ein kleines römisch 40 . Dort habe ich zwei russischsprachige Personen getroffen. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, wie das begonnen hat, man hat hier (BF1 zeigt auf den Kopf) einen Schlag versetzt und die Polizei hat mich festgenommen, ich habe bis jetzt eine Narbe. R: Wie endete das Verfahren? BF1: Ich wurde festgenommen, das war alles. Man hat mich XXXX Monate und XXXX Tage festgenommen, so endete das Verfahren. Ich wurde geschlagen und dann wurde ich festgenommen.BF1: Ich wurde festgenommen, das war alles. Man hat mich römisch 40 Monate und römisch 40 Tage festgenommen, so endete das Verfahren. Ich wurde geschlagen und dann wurde ich festgenommen. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Sie in Österreich zwar XXXX Monate lang in Haft gewesen seien, aber überhaupt nie eine Straftat begangen haben. Was meinen Sie damit?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Sie in Österreich zwar römisch 40 Monate lang in Haft gewesen seien, aber überhaupt nie eine Straftat begangen haben. Was meinen Sie damit? BF1: Ich habe keine kriminellen Sachen gemacht, seitdem ich mich in Österreich befinde, ich habe absolut nichts getan, ich fühle mich auch nicht schuldig. R: Warum zogen Sie nach der Haftentlassung am XXXX nach XXXX ?R: Warum zogen Sie nach der Haftentlassung am römisch 40 nach römisch 40 ? BF1: Um zusammen zu wohnen. Ich wurde zuerst festgenommen und als ich frei geworden bin, sind die anderen schon übersiedelt. R: Sie waren bis 06.09.2012 bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin gemeldet, danach waren Sie bis 07.01.2013 XXXX obdachlos gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt?R: Sie waren bis 06.09.2012 bei Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin gemeldet, danach waren Sie bis 07.01.2013 römisch 40 obdachlos gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt? BF1: Ich lebe vorwiegend auf der Straße, manchmal übernachte ich bei den Freunden. Ein kleines Zimmer gekostet viel Geld, 2.000 - 3.000 Euro und das ist nur ein kleines Zimmer. Ich habe vor Kurzem ein Zimmer gefunden, 2x2 Meter, ich hätte sechs Monate im Voraus zahlen müssen. R: Von 07.01.2013 bis 31.01.2013 waren Sie nirgends gemeldet. Warum? BF1: Ich war bei meiner Frau angemeldet, aber sie hat mich abgemeldet. Ich wusste dann nicht, wo ich angemeldet bin, ich konnte ja nicht Deutsch. Ein Bekannter sagte mir dann, dass ich mich bei XXXX anmelden soll.BF1: Ich war bei meiner Frau angemeldet, aber sie hat mich abgemeldet. Ich wusste dann nicht, wo ich angemeldet bin, ich konnte ja nicht Deutsch. Ein Bekannter sagte mir dann, dass ich mich bei römisch 40 anmelden soll. R: Von 31.01.2013 bis 13.05.2014 waren Sie wieder XXXX obdachlos gemeldet, warum?R: Von 31.01.2013 bis 13.05.2014 waren Sie wieder römisch 40 obdachlos gemeldet, warum? BF1: Dann habe ich mich angemeldet und seitdem habe ich immer eine Anmeldung. R: Wo haben Sie in dieser Zeit gelebt? BF1: Im Sommer an der Donau und sonst bei Freunden. R: Von 13.05.2014 bis zu Ihrer Festnahme am XXXX waren Sie in Österreich gar nicht gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt?R: Von 13.05.2014 bis zu Ihrer Festnahme am römisch 40 waren Sie in Österreich gar nicht gemeldet. Wo haben Sie in der Zeit gelebt? BF1: Bei Freunden oder im Park. Ich trinke Wodka, gehe in den Park und schlafe dort. R: Warum waren Sie XXXX Jahre lang nirgends gemeldet?R: Warum waren Sie römisch 40 Jahre lang nirgends gemeldet? BF1: Ich war immer wo angemeldet, entweder bei XXXX oder im XXXX Einmal wurde ich von der Polizei angehalten. Man hat mich gefragt, warum ich keine Anmeldung habe und hat man mir gesagt, dass man mich festnehmen wird, wenn ich keine habe, darum habe ich mich angemeldet.BF1: Ich war immer wo angemeldet, entweder bei römisch 40 oder im römisch 40 Einmal wurde ich von der Polizei angehalten. Man hat mich gefragt, warum ich keine Anmeldung habe und hat man mir gesagt, dass man mich festnehmen wird, wenn ich keine habe, darum habe ich mich angemeldet. R: Am 16.06.2014 wurde Ihnen ein Konventionsreisepass ausgestellt (abgelaufen im JUNI 2019), da mussten Sie in Österreich sein. Haben Sie Österreich seit der Asylantragstellung 2005 einmal verlassen? Wenn ja: Wo waren Sie? BF1: Nein, nirgends. R: Sie haben Österreich nie verlassen? BF1: Ich bin in die XXXX gefahren, um dort zu heiraten.BF1: Ich bin in die römisch 40 gefahren, um dort zu heiraten. R: Von wann bis wann waren Sie in der XXXX ?R: Von wann bis wann waren Sie in der römisch 40 ? BF1:
- Ich wollte überhaupt ausreisen. Mein älterer Sohn war mit mir. Wir sind gemeinsam hingefahren und waren drei Monate lang dort. R: Mit welchem Aufenthaltstitel waren Sie in der XXXX ?R: Mit welchem Aufenthaltstitel waren Sie in der römisch 40 ? BF1: Ich weiß nicht welchen Aufenthaltsstatus wir dort hatten, wir können dort hinfahren. R: Hatten Sie dabei schon Ihren russischen Pass? BF1: Ich hatte einen Inlands- und Auslandsreisepass, aber mein Schwager hat [sie] weggeschmissen. Meine Frau hat sie weggeschmissen, gemeinsam haben sie sie weggeschmissen. R: Laut den Stempeln in Ihrem Konventionsreisepass haben Sie am 04.08.2014 am Grenzübergang XXXX die Europäische Union verlassen und sind am selben Grenzübergang am 10.02.2015 in die EU zurückgekehrt. Wo haben Sie sich in der Zwischenzeit aufgehalten?R: Laut den Stempeln in Ihrem Konventionsreisepass haben Sie am 04.08.2014 am Grenzübergang römisch 40 die Europäische Union verlassen und sind am selben Grenzübergang am 10.02.2015 in die EU zurückgekehrt. Wo haben Sie sich in der Zwischenzeit aufgehalten? BF1: Das habe ich schon gesagt, ich war in der XXXX , ich war zweimal in XXXX . Ich habe dort über die Plattform XXXX eine junge Frau kennengelernt und wollte dort heiraten.BF1: Das habe ich schon gesagt, ich war in der römisch 40 , ich war zweimal in römisch 40 . Ich habe dort über die Plattform römisch 40 eine junge Frau kennengelernt und wollte dort heiraten. R: Haben Sie dort geheiratet? BF1: Man hat mir beim Bundesamt gedroht, wenn man mich festnehmen wird, wenn ich noch eine Frau heirate werde, weil ich schon verheiratet bin. Hier ist es gefährlich nochmal zu heiraten. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie auf den Vorhalt, dass gegen den von Ihnen behaupteten XXXX -Aufenthalt spricht, dass sich in Ihrem Konventionsreisepass kein XXXX Visum befindet, an, dass das ein neuer Pass sei, der alte sei beim XXXX am XXXX gestohlen worden. 2014 war aber genau der Pass gültig, in dem sich die Auslandsstempel befinden, aber kein Visum. Die Frau hat irgendetwas weggeschmissen, haben Sie nicht gesagt. Was sagen Sie dazu?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie auf den Vorhalt, dass gegen den von Ihnen behaupteten römisch 40 -Aufenthalt spricht, dass sich in Ihrem Konventionsreisepass kein römisch 40 Visum befindet, an, dass das ein neuer Pass sei, der alte sei beim römisch 40 am römisch 40 gestohlen worden. 2014 war aber genau der Pass gültig, in dem sich die Auslandsstempel befinden, aber kein Visum. Die Frau hat irgendetwas weggeschmissen, haben Sie nicht gesagt. Was sagen Sie dazu? BF1: Das habe ich schon bei der Polizei am XXXX gesagt.BF1: Das habe ich schon bei der Polizei am römisch 40 gesagt. R: Sie gaben in der Einvernahme am XXXX an, dass Sie DREI-VIER Jahre vorher auch in der XXXX waren. Wann, wo und warum?R: Sie gaben in der Einvernahme am römisch 40 an, dass Sie DREI-VIER Jahre vorher auch in der römisch 40 waren. Wann, wo und warum? BF1: Ich habe es Ihnen erzählt, das war 2014, da bin ich dorthin gefahren, um zu heiraten, ich war zweimal in XXXX .BF1: Ich habe es Ihnen erzählt, das war 2014, da bin ich dorthin gefahren, um zu heiraten, ich war zweimal in römisch 40 . R: Wann sind Sie das zweite Mal dorthin gefahren? BF1: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Vielleicht 2015 oder so. Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Von wann bis wann waren Sie in XXXX ?R: Von wann bis wann waren Sie in römisch 40 ? BF1: Ich war elf Monat in XXXX , XXXX . Elf Monate. Zehn Monate oder elf Monate.BF1: Ich war elf Monat in römisch 40 , römisch 40 . Elf Monate. Zehn Monate oder elf Monate. R: Was haben Sie in XXXX gemacht?R: Was haben Sie in römisch 40 gemacht? BF1: Dort hatte ich eine Freundin (BF1 lacht), nicht wirklich Freundin, sie war jünger. R: Wie lange waren Sie das erste Mal in XXXX , Sie haben gesagt Sie waren zweimal in XXXX ?R: Wie lange waren Sie das erste Mal in römisch 40 , Sie haben gesagt Sie waren zweimal in römisch 40 ? BF1: Das war schon nach
- Nach der XXXX war ich noch in XXXX , ich kann mich nichtBF1: Das war schon nach
- Nach der römisch 40 war ich noch in römisch 40 , ich kann mich nicht erinnern, wann das war. R: Wie lange ungefähr? BF1: Zwei oder drei Monate, mein Kopf arbeitet nicht mehr. R: Waren Sie seit der Asylantragstellung noch einmal in der Russischen Föderation? BF1: Nein. R: In der Einvernahme am XXXX gaben Sie an, dass Ihre Mutter, die Schwiegermutter, ein Schwager, zwei Schwestern mit ihren sechs Kindern, sechs Nichten und drei Neffen nach den DREI verstorbenen Brüdern sowie 15-20 Cousins und Cousinen in der Russischen Föderation leben, in XXXX und Umgebung bzw. XXXX , wohnen, also alle in Tschetschenien. Hat sich daran etwas geändert?R: In der Einvernahme am römisch 40 gaben Sie an, dass Ihre Mutter, die Schwiegermutter, ein Schwager, zwei Schwestern mit ihren sechs Kindern, sechs Nichten und drei Neffen nach den DREI verstorbenen Brüdern sowie 15-20 Cousins und Cousinen in der Russischen Föderation leben, in römisch 40 und Umgebung bzw. römisch 40 , wohnen, also alle in Tschetschenien. Hat sich daran etwas geändert? BF1: Nein. Es ist so wie es war. R: Sie waren mit Ihren Verwandten 1-3 Mal pro Woche über Whats app in Kontakt, manchmal auch täglich. Hat sich daran etwas geändert? BF1: Es ist alles so wie es war, es hat sich absolut nichts geändert. R: Wie alt sind Ihre Neffen, die Söhne Ihrer verstorbenen Brüder? BF1: 19, 21 und ca.
- Ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Ich weiß, dass eine Mutter und neun Neffen (gemeint Kinder) von diesen Brüdern geblieben sind, sechs Töchter und drei Söhne. Meine Mutter hat sie erzogen. R: Wie geht es ihren Verwandten in der Russischen Föderation? BF1: Die keine Probleme dort haben, können dort leben. Die keine Probleme haben, die leben dort. R: Wie geht es Ihren Verwandten, Nichten und Neffen? BF1: Die Neffen leben normal, sie haben nichts dort. Ich habe das Problem. R: Warum haben Sie ein Problem und die Neffen nicht? BF1: Das ist eine lange Geschichte. 2005 als ich gekommen bin, habe ich das auch nicht erzählt, weil das eine lange Geschichte ist. R: Erzählen Sie Kurzfassung. Warum haben Ihre Neffen ein Problem nicht, was Sie haben? BF1: Ich habe das Problem auch nach meiner Ankunft in Österreich nicht erzählt, weil es eine lange Geschichte ist. R: Fragewiederholung. BF1: XXXX wird heute als Zeugin einvernommen, stellen Sie ihr diese Frage.BF1: römisch 40 wird heute als Zeugin einvernommen, stellen Sie ihr diese Frage. R: Nein, beantworten Sie diese Frage. BF1: XXXX steht mit denen in Verbindung, die mich bedrohten. Sie liebt Whats app steht mit denen in Verbindung. XXXX steht mit den Leuten in Kontakt, die mir und meinen Kindern drohen.BF1: römisch 40 steht mit denen in Verbindung, die mich bedrohten. Sie liebt Whats app steht mit denen in Verbindung. römisch 40 steht mit den Leuten in Kontakt, die mir und meinen Kindern drohen. R: Warum sollte man Ihnen und Ihren Kindern drohen? BF1: Ich möchte nicht darüber sprechen, ich habe das auch bisher nicht gesagt. R: Da können Sie sich im Verfahren auch nicht darauf berufen. BF1: Ob sie mich hier lassen oder abschieben, ob das gefährlich wird für mich oder nicht. Fragen Sie XXXX .BF1: Ob sie mich hier lassen oder abschieben, ob das gefährlich wird für mich oder nicht. Fragen Sie römisch 40 . R: Was würde konkret passieren, wenn Sie in die Russische Föderation ausreisen würden? BF1: Dann erzähle ich etwas: Ich erzähle Ihnen etwas, bitte hören Sie mir bitte zu. Ich erzähle Ihnen, wie das Problem begonnen hat. Ich erzähle das, ob sie mich abschieben oder nicht. Wir waren vier Brüder. Der Älteste lebte bei der Mutter. Wir vier Brüder haben gleichzeitig geheiratet. Die Frau des dritten Bruders und XXXX kommen aus dem gleichen Dorf. Man lässt mich nicht aussprechen. Sie können es auch aufschreiben. Die Frau des dritten Bruders heißt XXXX , ihre zwei Onkel waren Wahhabiten. XXXX hatte zwei Töchter undBF1: Dann erzähle ich etwas: Ich erzähle Ihnen etwas, bitte hören Sie mir bitte zu. Ich erzähle Ihnen, wie das Problem begonnen hat. Ich erzähle das, ob sie mich abschieben oder nicht. Wir waren vier Brüder. Der Älteste lebte bei der Mutter. Wir vier Brüder haben gleichzeitig geheiratet. Die Frau des dritten Bruders und römisch 40 kommen aus dem gleichen Dorf. Man lässt mich nicht aussprechen. Sie können es auch aufschreiben. Die Frau des dritten Bruders heißt römisch 40 , ihre zwei Onkel waren Wahhabiten. römisch 40 hatte zwei Töchter und zwei Söhne. Das Problem begann mit dieser Frau. Sie hat die vier Kinder ständig zurückgelassen, fuhr in die Stadt und war als Prostituierte tätig. Die zwei Brüder, die jünger als ich waren und ich auch, wir gingen zu ihren Verwandten ins Haus. Die zwei Onkel von ihr waren Wahhabiten sie haben gekämpft. Wir haben dort vorgebracht, dass XXXX normal ihre vier Kinder erziehen soll. Es gab ein Haus, es gab etwas zu essen, es hat alles gegeben. Sie hat einen Monat lang bei uns gelebt. Sie hat meine Mutter mit den schlimmsten russischenzwei Söhne. Das Problem begann mit dieser Frau. Sie hat die vier Kinder ständig zurückgelassen, fuhr in die Stadt und war als Prostituierte tätig. Die zwei Brüder, die jünger als ich waren und ich auch, wir gingen zu ihren Verwandten ins Haus. Die zwei Onkel von ihr waren Wahhabiten sie haben gekämpft. Wir haben dort vorgebracht, dass römisch 40 normal ihre vier Kinder erziehen soll. Es gab ein Haus, es gab etwas zu essen, es hat alles gegeben. Sie hat einen Monat lang bei uns gelebt. Sie hat meine Mutter mit den schlimmsten russischen Schimpfwörter bezeichnet. Die zwei jüngeren Brüder von mir, haben XXXX aus dem Haus vertrieben, sie ist weggegangen. Ein Jahr später ist sie wieder zurückgekommen. In XXXX gibt es den größten Stützpunkt der russischen Truppen. XXXX und die Mutter sind gemeinsam gekommen und sagten, dass sie nach XXXX gehen werden und die Verhaftung und Ermordung meiner Brüder erzielen werden, sie haben das aber nicht gleich gemacht. Nach ca. einem Monat, ich habe ein eigenes Haus gehabt und meine Tür war immer offen. Zeitlich in der Früh habe ich Schreie gehört, meine Mutter und meine Verwandten haben geschrien. Ich habe gesehen, dass XXXX und XXXX mitgenommen wurden. Ich und die weiteren Verwandten haben dann mit dem Auto nach ihnen gesucht, sie wurden nicht gleich gefunden. In XXXX gibt es die XXXX . Abteilung, dort gibt es einen Bekannten, das war der Leiter dort. Er hat binnen einer Woche in Erfahrung gebracht, wo sich die zwei befinden. Ein Verwandter hat das erfahren. Er sagte, dass wir am nächsten Tag kommen sollen und er uns sagen wird, wer schuldig ist und hat erzählt, wer schuldig ist. XXXX und ihre Mutter waren schuld und auch ihre zwei Brüder, die Wahhabiten waren. Wir haben Geld angeboten. Der Verwaltungsleiter war auch involviert. Wir sind dann zu ihren Verwandten ins Dorf gegangen. Ich erzähle jetzt, wie das Problem jetzt für mich entstanden ist: Wir sind hingegangen und haben dort die Blutrache erklärt. XXXX weiß das. XXXX ist eine Hündin. Ihre Brüder waren Wahhabiten, meine Kinder waren damals klein. XXXX weiß das, wie oft sie gekommen sind. Ich war einmal dort und sagte, dass ich mich meine Brüder rächen werde. Ich habe gesagt vor Allah, dass ich abrechnen werde.Schimpfwörter bezeichnet. Die zwei jüngeren Brüder von mir, haben römisch 40 aus dem Haus vertrieben, sie ist weggegangen. Ein Jahr später ist sie wieder zurückgekommen. In römisch 40 gibt es den größten Stützpunkt der russischen Truppen. römisch 40 und die Mutter sind gemeinsam gekommen und sagten, dass sie nach römisch 40 gehen werden und die Verhaftung und Ermordung meiner Brüder erzielen werden, sie haben das aber nicht gleich gemacht. Nach ca. einem Monat, ich habe ein eigenes Haus gehabt und meine Tür war immer offen. Zeitlich in der Früh habe ich Schreie gehört, meine Mutter und meine Verwandten haben geschrien. Ich habe gesehen, dass römisch 40 und römisch 40 mitgenommen wurden. Ich und die weiteren Verwandten haben dann mit dem Auto nach ihnen gesucht, sie wurden nicht gleich gefunden. In römisch 40 gibt es die römisch 40 . Abteilung, dort gibt es einen Bekannten, das war der Leiter dort. Er hat binnen einer Woche in Erfahrung gebracht, wo sich die zwei befinden. Ein Verwandter hat das erfahren. Er sagte, dass wir am nächsten Tag kommen sollen und er uns sagen wird, wer schuldig ist und hat erzählt, wer schuldig ist. römisch 40 und ihre Mutter waren schuld und auch ihre zwei Brüder, die Wahhabiten waren. Wir haben Geld angeboten. Der Verwaltungsleiter war auch involviert. Wir sind dann zu ihren Verwandten ins Dorf gegangen. Ich erzähle jetzt, wie das Problem jetzt für mich entstanden ist: Wir sind hingegangen und haben dort die Blutrache erklärt. römisch 40 weiß das. römisch 40 ist eine Hündin. Ihre Brüder waren Wahhabiten, meine Kinder waren damals klein. römisch 40 weiß das, wie oft sie gekommen sind. Ich war einmal dort und sagte, dass ich mich meine Brüder rächen werde. Ich habe gesagt vor Allah, dass ich abrechnen werde. R: Darf ich zusammenfassen: Sie fürchten in vorbeugender Blutrachen von den Verwandten Ihrer Schwägerin ermordet zu werden? BF1: Denken Sie darüber nach. R: Fragewiederholung. BF1: Man wird mich umbringen. Meine Kinder können umgebracht werden, damit wir keine Blutrachen ausüben. R: Warum werden diese Neffen das [Problem] nicht haben, diese wären Blutrache verpflichtet? BF1: Die Familie trägt die Verantwortung. Hier sagt man, dass der Vater für den Sohn keine Verantwortung trägt, bei uns tragen die Verwandten die Verantwortung. Meine Brüder wurden umgebracht. R: Was würde passieren, wenn Sie sich in einem anderen Teil der Russischen Föderation ansiedeln würden? BF1: XXXX und TSCHETSCHENIEN sind gleich.BF1: römisch 40 und TSCHETSCHENIEN sind gleich. R: Was spricht dagegen, wenn Ihre in Österreich lebenden Verwandten Sie in der Russischen Föderation besuchen würden? BF1: Ich habe es nicht verstanden. R erklärt nochmals die Frage. BF1: Dort gibt es den PUTIN und KADYROW, auf dem russischen Territorium ist es kein Problem, jemanden umzubringen. Auch wenn man in XXXX oder XXXX , auch in XXXX wurde jemand umgebracht. Auch in XXXX wurde jemand mit einer Pistole umgebracht.BF1: Dort gibt es den PUTIN und KADYROW, auf dem russischen Territorium ist es kein Problem, jemanden umzubringen. Auch wenn man in römisch 40 oder römisch 40 , auch in römisch 40 wurde jemand umgebracht. Auch in römisch 40 wurde jemand mit einer Pistole umgebracht. R: Was spricht dagegen. Ihre Beziehung zu den in Österreich lebenden Verwandten über Whatsapp aufrechtzuerhalten, wie bis jetzt die Beziehung zu Ihren in XXXX lebenden Verwandten?R: Was spricht dagegen. Ihre Beziehung zu den in Österreich lebenden Verwandten über Whatsapp aufrechtzuerhalten, wie bis jetzt die Beziehung zu Ihren in römisch 40 lebenden Verwandten? BF1: Die Leute, die meine Brüder umgebracht haben, dort mit denen wird es niemals einen Kontakt geben. R: Sie haben die Frage nicht verstanden. R wiederholt nochmals die Frage. BF1: Das ist kein Unterschied, zwischen XXXX und TSCHETSCHENIEN, egal ob XXXX oder TSCHETSCHENIEN oder anderswo. Ich werde auf jeden Fall das Verfahren einstellen und wegfahren.BF1: Das ist kein Unterschied, zwischen römisch 40 und TSCHETSCHENIEN, egal ob römisch 40 oder TSCHETSCHENIEN oder anderswo. Ich werde auf jeden Fall das Verfahren einstellen und wegfahren. R: Sie beantragten am 12.12.2017 die unterstützte freiwillige Rückkehr samt Reintegrationshilfe, die auch bewilligt wurde. Warum, wenn Sie in der Russischen Föderation Verfolgung fürchten, wie in der Beschwerde vom 12.02.2018 vorgebracht wird? BF1: Was ist das für ein Unterschied? Diese Einvernahme steht mir bis da. Wenn Sie mich abschieben wollen, dann tun Sie das, da ist mein Pass (BF1 zeigt den Konventionspass). Was ich Ihnen erzähle, dass interessiert Sie gar nicht. R: Mit Bescheid vom 12.01.2018 erkannte ihnen das Bundesamt den Status des Asylberechtigten ab. Sind seither Änderungen in Ihrer persönlichen Lage eingetreten? BF1: Es hat sich nichts geändert. Meine Frau und mein Schwager haben vor 13 Jahren mein Leben geändert, sonst hat nichts geändert. Jetzt interessiert mich das Verfahren nicht mehr. R: Sie wurden am XXXX aus der Haft entlassen. Bis 03.07.2019 waren Sie in Österreich nicht gemeldet. Wo waren Sie?R: Sie wurden am römisch 40 aus der Haft entlassen. Bis 03.07.2019 waren Sie in Österreich nicht gemeldet. Wo waren Sie? BF1: Ich hatte immer eine Anmeldung. Ohne Anmeldung hatte ich nicht einmal einen Monat in der Freiheit irgendwo hingehen können. Ich habe hier auch kein Geld bekommen, fünf oder sechs Jahre lang nicht. R: Seit 03.07.2019 sind Sie XXXX gemeldet. Wo leben Sie ganz aktuell?R: Seit 03.07.2019 sind Sie römisch 40 gemeldet. Wo leben Sie ganz aktuell? BF1: Ich lebe auf der Straße, ich habe kein zu Hause und kein Geld. R: Am 23.09.2019 beantragten Sie erneut die unterstützte freiwillige Rückkehr in die Russische Föderation. Wann und wie wollen Sie ausreisen? BF1: Man hat mir gesagt, dass ich keine Chance hier habe. Warum gibt es jetzt die Gerichtsverhandlung, dann schickt man mich gleich weg. R: Wer hat Ihnen das gesagt? BF1: In XXXX hat mein Berater das gesagt.BF1: In römisch 40 hat mein Berater das gesagt. R: Ich habe Sie gefragt, wann und wie Sie ausreisen wollen? BF1: Man hat mir gesagt, dass man mir die Dokumente ausstellen wird. R: Wohin wollen Sie ausreisen? BF1: Ich weiß nicht wohin, irgendwo hin, was soll ich machen. Hier habe ich keine Chance, meine Familie ist hier. Was kann machen? Ich möchte nicht stehlen und Probleme machen, ich sterbe liebe. BFA: Keine weiteren Fragen an den BF
- Auch die Behörde geht davon aus, dass der BF1 einen russischen Pass hatte, als er in die XXXX fuhr."BFA: Keine weiteren Fragen an den BF
- Auch die Behörde geht davon aus, dass der BF1 einen russischen Pass hatte, als er in die römisch 40 fuhr." Die Befragung der belangten Behörde gestaltete sich wie folgt: R: Sie gründen den Bescheid 2017 auf die Verurteilung
- Wie begründen Sie, dass diese Verurteilung zu insg. XXXX Monaten gemäß § 3 Z 2 TilgungsG noch nicht getilgt war (5 Jahre)?R: Sie gründen den Bescheid 2017 auf die Verurteilung
- Wie begründen Sie, dass diese Verurteilung zu insg. römisch 40 Monaten gemäß Paragraph 3, Ziffer 2, TilgungsG noch nicht getilgt war (5 Jahre)? BFA: Der Eintritt eine Tilgung berührt die Bestimmungen des Fremdengesetzes in keiner Weise. Das Vorliegen einer Tilgung ist daher unerheblich. Zweck des Gesetzes die Tilgung von Vorstrafen ist ausschließlich die Tilgung aus der Strafregisterbescheinigung zu löschen, um allfälligen weiteren beruflichen Chancen etwa hinderlich zu sein. R: Das Strafverfahren 2017 wurde am 10.01.2018 mit Freispruch beendet. Gemäß § 7 Abs. 3 AsylG 2005 kann das Bundesamt einem Fremden, der nicht straffällig geworden ist (§ 2 Abs. 3), den Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. l Z 2 -zB wegen der Änderung der Lage im Herkunftsstaat-nicht aberkennen, wenn die Aberkennung durch das Bundesamt-wenn auch nicht rechtskräftig-nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerkennung erfolgt und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Die Zuerkennung erfolgte vor 10 Jahren. Auf die getilgte Strafe aus 2010 darf die Aberkennung nicht mehr gegründet werden. Sind Sie von einer weiteren Verurteilung in Kenntnis, die dem Gericht nicht vorliegt?R: Das Strafverfahren 2017 wurde am 10.01.2018 mit Freispruch beendet. Gemäß Paragraph 7, Absatz 3, AsylG 2005 kann das Bundesamt einem Fremden, der nicht straffällig geworden ist (Paragraph 2, Absatz 3,), den Status eines Asylberechtigten gemäß Abs. l Ziffer 2, -zB wegen der Änderung der Lage im Herkunftsstaat-nicht aberkennen, wenn die Aberkennung durch das Bundesamt-wenn auch nicht rechtskräftig-nicht innerhalb von fünf Jahren nach Zuerkennung erfolgt und der Fremde seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat. Die Zuerkennung erfolgte vor 10 Jahren. Auf die getilgte Strafe aus 2010 darf die Aberkennung nicht mehr gegründet werden. Sind Sie von einer weiteren Verurteilung in Kenntnis, die dem Gericht nicht vorliegt? BFA: Davon ist das BFA auch nicht in Kenntnis. Die Verurteilung aus 2010 ist dennoch für § 7 Abs. 3 Asylgesetz relevant.BFA: Davon ist das BFA auch nicht in Kenntnis. Die Verurteilung aus 2010 ist dennoch für Paragraph 7, Absatz 3, Asylgesetz relevant. R: Diese Regelung gilt nur für Fremde, die Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Gehen Sie davon aus, dass der Beschwerdeführer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, wenn ja, wie begründen Sie das? BFA: Der BF1 verfügt entweder über eine Obdachlosenmeldung oder eine Meldung einer Postadresse, die im Meldeadresse als solche registriert sind. Diese Meldungen stellen keinen Hauptwohnsitz dar, auch keinen anderen Wohnsitz. R: Sie gehen also aus, dass der BF1 über keinen Hauptwohnsitz in Österreich verfügt? BFA: Ja. R an BF1: Möchten Sie dazu etwas antworten? BF1: Ich war immer gemeldet und suche immer Arbeit. Der Sohn des Beschwerdeführers, XXXX , machte folgende Angaben:Der Sohn des Beschwerdeführers, römisch 40 , machte folgende Angaben: "R: Sie reisten vor der Asylantragstellung am 23.09.2005 nach Österreich ein und halten sich folglich bereits seit 14 Jahren in Österreich auf. Haben Sie jemals um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht? BF2: Nein. R: Warum nicht? BF2: Weil ich hier nicht geboren wurde. R: Was heißt das? BF2: Ich wurde in Tschetschenien bzw. XXXX geboren, hier aufgewachsen, aber nicht in Österreich geboren, ich hätte die Staatsbürgerschaft nicht bekommen. Ich bin so zu sagen kein Österreicher, auch wenn ich mich so fühle.BF2: Ich wurde in Tschetschenien bzw. römisch 40 geboren, hier aufgewachsen, aber nicht in Österreich geboren, ich hätte die Staatsbürgerschaft nicht bekommen. Ich bin so zu sagen kein Österreicher, auch wenn ich mich so fühle. R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, davor waren Sie ACHT Monate lang in XXXX . Sie reisten folglich als XXXX JÄHRIGER aus der Russischen Föderation aus. Haben Sie dort den Kindergarten oder die Schule besucht?R: Sie stellten am 23.09.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, davor waren Sie ACHT Monate lang in römisch 40 . Sie reisten folglich als römisch 40 JÄHRIGER aus der Russischen Föderation aus. Haben Sie dort den Kindergarten oder die Schule besucht? BF2: Nein, ich weiß nicht. Können Sie die Frage nochmals stellen? R wiederholt nochmals die Frage. BF2: Ich weiß nicht, ich kann mich nicht erinnern. R: Welche Sprachen sprechen Sie auf welchem Niveau? BF2: Ich spreche Deutsch perfekt, spreche kein Russisch und Tschetschenisch nicht perfekt, Deutsch spreche ich perfekt. R: In welcher Sprache unterhalten Sie sich mit Ihren Eltern und Ihren in der Russischen Föderation lebenden Verwandten? BF2: Mein Vater lernt Deutsch, er will Deutsch lernen. Ich spreche meisten mit meiner Mutter und meinen Geschwistern Deutsch, mit meinem Vater Tschetschenisch, aber manchmal auch Deutsch, damit er es lernt. R: Ihr Asylverfahren wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat am 17.11.2005 in Österreich zugelassen. Mit Bescheid vom 27.03.2008 wies das Bundesasylamt im dritten Rechtsgang Ihren Asylantrag ab, sprach aus, dass das Refoulement zulässig ist und wies Sie in die Russische Föderation aus. Der Asylgerichtshof erkannte Ihnen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 mit Erkenntnis vom 02.04.2009 den Status des Asylberechtigten im Wege des Familienverfahrens zu. Waren Sie in der Russischen Föderation selbst jemals einer Verfolgung iSd GFK ausgesetzt? BF2: Das wollte ich erwähnen. Ich bin nicht nur aus den Gründen meines Vaters geflohen, ich hatte auch eigene Gründe, warum ich geflohen bin. An zweiten Tag nach meiner Geburt hat der Krieg angefangen. Wir wurden jeden Tag überfallen, unsere Bekannten wurden getötet, mein Vater hatte auch Probleme. Wegen dem Krieg sind wir gekommen, dass wir hier eine Zukunft haben. R: Welcher Gefahr, welcher Bedrohung waren Sie als Kind ausgesetzt? BF2: Mein Vater hat gehandelt, wie jeder anderer. Er hat uns nicht dort gelassen, sondern uns mitgenommen. R: Ihr Vater hat Sie nicht mitgenommen. Sie sind fünf Monate vor ihm ausgereist! BF2: Ich bin mit meiner Familie, mit meiner Mutter geflüchtet. R: Haben Sie selbst eine Gefahr, Gefährdung, Bedrohung in der Russischen Föderation wahrgenommen? BF2: Natürlich, wir wurden jeden Tag überfallen, jeden Tag wurden Menschen getötet. Wir hatten psychische[...] Probleme, wir waren in Gefahr getötet zu werden. Die Brüder meines Vaters wurden getötet. Die Brüder meiner Mutter [wurden] getötet, unsere Nachbarn auch. Dort ist es egal, ob man ein Kind ist oder ein alter Mann. R: Jetzt haben Sie gerade gesagt, dass Sie nicht mehr wissen, ob Sie Kindergarten oder Volksschule besucht haben und darin erinnern Sie sich? BF2: Ich erinnere mich, dass ich in Österreich keinen Kindergarten besucht habe, ich erinnere mich, dass ich hier zweimal die Vorschulklasse besucht habe und die Volksschule besucht habe. Ich habe hier normal die Schule besucht, die Zeugnisse geholt und bin arbeiten gegangen. R: Sie waren während des Asylverfahrens 2005-2009 im Gegensatz zu Ihrem Vater nicht durchgehend in XXXX gemeldet, sondern eine Woche 2007 in XXXX . Warum?R: Sie waren während des Asylverfahrens 2005-2009 im Gegensatz zu Ihrem Vater nicht durchgehend in römisch 40 gemeldet, sondern eine Woche 2007 in römisch 40 . Warum? BF2: Das kann ich nicht sagen. R: In der mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 gaben Ihre Eltern zu Ihnen nur an, dass Sie sich "ganz wohl hier fühlen". Beschreiben Sie Ihre Zeit in XXXX , da waren XXXX Jahre alt! Was für eine Schulbildung haben Sie gemacht?R: In der mündlichen Verhandlung am 11.02.2009 gaben Ihre Eltern zu Ihnen nur an, dass Sie sich "ganz wohl hier fühlen". Beschreiben Sie Ihre Zeit in römisch 40 , da waren römisch 40 Jahre alt! Was für eine Schulbildung haben Sie gemacht? BF2: Ich kann mich erinnern, dass wir XXXX , XXXX , gelebt haben, danach sind wir nach XXXX gezogen, da habe ich die Volksschule besucht. Dann sind wir nach XXXX gezogen und habe dort die Volksschule besucht und dann in XXXX die Volksschule fertiggemacht, die Hauptschule und die NMS am XXXX .BF2: Ich kann mich erinnern, dass wir römisch 40 , römisch 40 , gelebt haben, danach sind wir nach römisch 40 gezogen, da habe ich die Volksschule besucht. Dann sind wir nach römisch 40 gezogen und habe dort die Volksschule besucht und dann in römisch 40 die Volksschule fertiggemacht, die Hauptschule und die NMS am römisch 40 . R: Wie viele Jahre haben Sie die Volksschule besucht? BF2: Ich habe zweimal die Vorschulklasse besucht und dann die Volksschule ganz normal. R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach XXXX 2009?R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach römisch 40 2009? BF2: Das war ganz normal. R: Was heißt das? BF2: Es hat sich nicht schlecht angefühlt. R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach XXXX 2010?R: Wie war für Sie die Übersiedlung nach römisch 40 2010? BF2: Gut. R: Was heißt gut BF2: Wir haben uns gefreut, wir haben unsere Papiere bekommen. R: Die haben Sie schon zwei Jahre zuvor bekommen. Was hat Sie daran gefreut nach XXXX zu kommen?R: Die haben Sie schon zwei Jahre zuvor bekommen. Was hat Sie daran gefreut nach römisch 40 zu kommen? BF2: Wir hatten hier Cousins, wir hatten endlich Leute in unserer Umgebung, die wir kennen. R: Wen meinen Sie damit? BF2: Meinen Onkel, ich will den Namen nicht sagen. Vielleicht will er privat bleiben. R: Wen sonst noch? BF2: Seine Kinder. Auf die neuen Leute, auf die neue Umgebung. Endlich ein normales Leben führen können. R: Was war in XXXX nicht normal?R: Was war in römisch 40 nicht normal? BF2: Das war eh auch normal. Wir haben uns auf die Leute hier gefreut, jetzt denken wir in XXXX war es besser, jetzt bereuen wir es. In XXXX hatten wir keine Probleme.BF2: Das war eh auch normal. Wir haben uns auf die Leute hier gefreut, jetzt denken wir in römisch 40 war es besser, jetzt bereuen wir es. In römisch 40 hatten wir keine Probleme. R: Ich habe den Eindruck, dass Sie sich gefreut haben in XXXX ein großes tschetschenisches Umfeld zu haben, was sagen Sie dazu?R: Ich habe den Eindruck, dass Sie sich gefreut haben in römisch 40 ein großes tschetschenisches Umfeld zu haben, was sagen Sie dazu? BF2: Ich kann es nicht bestätigen, ich kann nur sagen, dass es nicht stimmt. R: Haben Sie durchgehend auf freien Fuß mit Ihren Eltern zusammengelebt? BF2: Ich habe immer mit meiner Familie zusammengelebt. R: Mit wem konkret? BF2: Familie. Mit meinen Eltern und Geschwistern. R: Mutter [und] Vater oder einer von beiden? BF2: Ich habe mit meinem Vater und meiner Mutter zusammengelebt. R: Waren Ihre Eltern jemals getrennt? BF2: Ja. R: Von wann bis wann? BF2: Die Zeit weiß ich nicht mehr. R: Als Kind ist es einschneidend, wenn eine Hauptbezugsperson weg ist. Von wann bis wann haben Ihre Eltern getrennt gelebt? BF2: Was ich mich erinnern kann, seit Ende 2017 haben meine Eltern nicht mehr zusammengelebt. R: Hat Ihr Vater zuvor länger nicht mit Ihnen zusammengelebt? BF2: Ich weiß es nicht. R: In der Verhandlung Ihres Vaters haben wir festgestellt, dass der einmal elf Monate in XXXX war, mal drei, vier Monate in der XXXX , ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht merken!R: In der Verhandlung Ihres Vaters haben wir festgestellt, dass der einmal elf Monate in römisch 40 war, mal drei, vier Monate in der römisch 40 , ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht merken! BF2: Ich habe nur gesagt, dass mein Vater drei, vier Monate nicht da war und von Ende 2017 bis jetzt, wo ich draußen war, haben wir nicht zusammen gelebt, jetzt bin ich im Gefängnis und weiß es nicht. R: Wie ist die Beziehung zu Ihrem Vater? BF2: Sehr gut. R: Beschreiben Sie "sehr gut"? BF2: Wie jeder Vater und Sohn, wir lieben uns, wir sind für einander da. Wir helfen uns, wenn es eine[m] schlecht geht. R: Besteht irgendein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vater? BF2: Wir wollen als Familie ganz normal zusammenbleiben. R: Er gab in seinem Verfahren an, dass er seine Kinder fast täglich sieht, sie gaben fast zeitglich vor der Behörde an, dass er sich nie meldet, sie haben nur ein oder zwei Mal seither gesehen. Was stimmt? BF2: Wann habe ich das bitte gesagt? R: November oder Dezember
- Erklären Sie das bitte. BF2: Warten Sie, ich habe Ihnen gerade gesagt. Mein Vater und meine Mutter waren ab Ende 2017 getrennt, manchmal haben wir uns nicht gesehen, aber sonst haben wir uns immer gesehen. Damals war ich 17 und ich war unter Druck. Jetzt bin ich erwachsener Mann und sitze da und kann normal sprechen. R: Hat Ihr Vater Alimente an Sie gezahlt? BF2: Darauf habe ich nicht geachtet, ich habe ihn nicht gefragt, ob er etwas bezahlt hat. R: Wer hatte die Obsorge über Sie, bis Sie volljährig wurden? BF2: Was heißt das genau, ich habe das nicht richtig verstanden. R erklärt die Frage. BF2: Eltern. R: Mutter oder Vater? BF2: Die Eltern, Mutter oder Vater, die Eltern, beide. Meistens meine Mutter, mein Vater ist auch gekommen, wenn meine Mutter keine Zeit hatte, damit meine ich zu Elternsprechtagen usw. R: Welche Ausbildung haben Sie nach der NMS gemacht? BF2: Ich habe im XXXX ein Jahr lang eine Lehre als Gärtner gemacht. Dann bin ich leider in Haft gekommen. Dann konnte ich nicht arbeiten, da ich gesundheitliche Probleme, weil ich bei der Festnahme verletzt wurde, bis ich fit war, habe ich Kurse gemacht, damit ich nicht nur zu Hause herumsitze. Dann 2017 habe ich als Restaurantfachmann gearbeitet.BF2: Ich habe im römisch 40 ein Jahr lang eine Lehre als Gärtner gemacht. Dann bin ich leider in Haft gekommen. Dann konnte ich nicht arbeiten, da ich gesundheitliche Probleme, weil ich bei der Festnahme verletzt wurde, bis ich fit war, habe ich Kurse gemacht, damit ich nicht nur zu Hause herumsitze. Dann 2017 habe ich als Restaurantfachmann gearbeitet. R: Wie lange? BF2: Nicht lange. R: Eine Woche, ein Monat... BF2: Ich habe als Restaurantfachmann ca. ein halbes Jahr gearbeitet. Dann musste ich operiert werden und habe wieder Kurse gemacht, dann habe ich mich bei einigen Firmen beworben. R: Haben Sie dann noch Ausbildung oder Arbeit gemacht? BF2: Ich hatte eine Lehre, ich wollte eine Lehre beginnen. Ich wollte im XXXX eine Lehre als Maurer beginnen, konnte ich leider nicht, weil ich wieder operiert werden musste. Dann bin ich wieder in Haft gekommen und arbeite zurzeit in der Justizanstalt XXXX in der Anstaltsleitung als Koch.BF2: Ich hatte eine Lehre, ich wollte eine Lehre beginnen. Ich wollte im römisch 40 eine Lehre als Maurer beginnen, konnte ich leider nicht, weil ich wieder operiert werden musste. Dann bin ich wieder in Haft gekommen und arbeite zurzeit in der Justizanstalt römisch 40 in der Anstaltsleitung als Koch. R: Wie haben Sie seit Ende der Schulpflicht Ihren Lebensunterhalt bestritten - machen Sie chronologische Angaben! BF2: Ich habe gearbeitet, so lange es meine Gesundheit zugelassen hat. Ich habe normal Kurse besucht und geschaut was Neues. Meine Mutter hat Sozialgeld und Kindergeld bekommen. Ich habe, wenn ich gearbeitet habe oder Kurse gemacht habe, Geld bekommen. Ich habe nicht für das Daheimsitzen vom AMS Geld bekommen, ich habe was dafür getan. R: An welchen behandlungsbedürftigen Krankheiten leiden Sie aktuell? BF2: Welche gesundheitliche Probleme ich habe? R: Ja. BF2: XXXX -, XXXX probleme und Depressionen.BF2: römisch 40 -, römisch 40 probleme und Depressionen. R: Welche Behandlung brauchen Sie? BF2: Ich sollte für XXXX und XXXX machen und am XXXX operiert werden.BF2: Ich sollte für römisch 40 und römisch 40 machen und am römisch 40 operiert werden. R: Gibt es schon einen OP-Termin? BF2: Nein, weil ich in Haft bin. R: Brauchen Sie derzeit Medikamente? BF2: Ab und zu Schmerztabletten und Tabletten gegen die Depressionen. R: Welche Tabletten nehmen Sie da? BF2: Keine Ahnung, weiß ich nicht. R: Was ist die Folge, dass Sie nicht am XXXX operiert werden?R: Was ist die Folge, dass Sie nicht am römisch 40 operiert werden? BF2: Als ich damals beim Arzt war, sagte er, mein XXXX ist schief und meine XXXX sind schief und wenn ich mich falsch bewege, kann ich XXXX werden.BF2: Als ich damals beim Arzt war, sagte er, mein römisch 40 ist schief und meine römisch 40 sind schief und wenn ich mich falsch bewege, kann ich römisch 40 werden. R: Welche Operation brauchen Sie? BF2: Er hat gesagt, als ich 2018 bei ihm war, dass ich noch jung bin, aber, wenn ich noch will, kann ich die Operation machen lassen. R: Laut Befund vom 29.04.2015, Sie hatten ein Schädel-MR brauchen Sie eine Brille, tragen Sie aber nicht und haben Kopfschmerzen. Warum tragen Sie die Brille nicht? BF2: Ich habe in Haft öfters angesucht, dass ich meine Brille bekomme, habe sie aber nicht bekommen. R: D.h. Sie haben eine Brille? BF2: Ja, aber zu Hause. R: In der schriftlichen Stellungnahme vom 25.11.2017 geben Sie an, dass Sie wegen des Krieges in Tschetschenien traumatisiert sind. Sie sind seit 14 Jahren in Österreich, haben Sie in den letzten 14 Jahren aus diesem Grund eine Therapie gemacht? BF2: Ich habe mit meinem Bewährungshelfer gesprochen und mit der Männerberatung mache ich Psychotherapie. Ich besuche auch in der Justizanstalt die Sozialpsychologen. R: Haben Sie vor Ihrer Festnahmen jemals Therapien gemacht? BF2: Ja, habe ich. Bei der Männerberatung. R: Haben Sie vor Ihrer erster Verhaftung eine Therapie gemacht? BF2: Ja, im XXXX bei der Männerberatung.BF2: Ja, im römisch 40 bei der Männerberatung. R: Warum haben Sie dazu nichts vorgelegt? BF2: Das habe ich meinem Vertreter nicht gesagt, mein Fehler. Ich habe das aber nicht lange gemacht. R: Wie lange? Auf Nachfrage, das kann ich nicht angeben. R: Waren Sie seit der Asylantragstellung jemals in der Russischen Föderation? BF2: Nein. R: Und Ihre Geschwister? BF2: Nein. R: Warum haben Sie jetzt nachdenken müssen? BF2: Ich habe nicht nachdenken müssen. R: Waren Sie in Österreich jemals einer Bedrohung ausgesetzt? BF2: In Österreich fühle ich mich sicher, es ist wie mein Land, meine Heimat. Ich bin hier aufgewachsen, das ist mein zu Hause. R: Haben Sie sich je exilpolitisch betätigt? BF2: Was ist das? R wiederholt die Frage? BF2: Ich habe auf "Facebook" " XXXX " gepostet und dann habe ich innerhalb von fünf Minuten viele Drohnachrichten bekommen.BF2: Ich habe auf "Facebook" " römisch 40 " gepostet und dann habe ich innerhalb von fünf Minuten viele Drohnachrichten bekommen. R: Wann war das? BF2: Da war ich ca. XXXX .BF2: Da war ich ca. römisch 40 . R: Haben Sie bei der Polizei angezeigt, dass Sie Drohnachrichten bekommen haben? BF2: Nein, aber meinem alten Chef habe ich das gezeigt, das kam auch bei der Polizei zur Sprache, das war beim Verfassungsschutz am XXXX , mein Chef war dabei.BF2: Nein, aber meinem alten Chef habe ich das gezeigt, das kam auch bei der Polizei zur Sprache, das war beim Verfassungsschutz am römisch 40 , mein Chef war dabei. R: Wie heißen Sie auf "Facebook"? BF2: Ich habe kein "Facebook". R: Sie haben auf "Facebook" gepostet, dann muss man angemeldet sein. BF2: Ich bin seit fünf Jahren nicht mehr auf "Facebook". R: Wie haben Sie auf "Facebook" geheißen? BF2: Das weiß ich nicht mehr, ich habe es gelöscht. BF2: Ich glaube das ich vielleicht " XXXX " angegeben habe [der BF bestreitet im weiteren Verlauf dies gesagt zu haben; R, D und BFV haben es aber klar verstanden].BF2: Ich glaube das ich vielleicht " römisch 40 " angegeben habe [der BF bestreitet im weiteren Verlauf dies gesagt zu haben; R, D und BFV haben es aber klar verstanden]. Ich möchte das nicht eingefügt haben. Haben Sie das rausgenommen? R: Warum möchten Sie das nicht drinnen haben? BF2: Ganz normal. R: Warum wollen Sie das nicht? BF2: Ganz einfach, ganz normal. Ich will das einfach nicht. R: Hat es seither aus diesem Grund noch Probleme gegeben? BF2: Ja. Kann ich Ihnen was sagen? Ich wurde überfallen, von über 30 Leuten angegriffen. Ich war bei der Polizei, ich wollte Anzeige machen, sie sagten zu mir: "Warum kommst zur Polizei?", "Scheiß Tschetschene". R: Waren Sie sonstigen Probleme ausgesetzt? BF2: Nein. R: Sind Sie in den Medien gegen XXXX tätig (Blog, Onlinezeitung, Zeitungen, Onlineradio)?R: Sind Sie in den Medien gegen römisch 40 tätig (Blog, Onlinezeitung, Zeitungen, Onlineradio)? BF2: Warum soll ich öffentlich etwas sagen, wenn ich weiß, dass mein Leben in Gefahr ist, nicht nur von mir, sondern auch von meiner Familie. Es wurden Leute getötet, die nur gesagt haben " XXXX ", vielleicht haben sie das von XXXX einmal gehört.BF2: Warum soll ich öffentlich etwas sagen, wenn ich weiß, dass mein Leben in Gefahr ist, nicht nur von mir, sondern auch von meiner Familie. Es wurden Leute getötet, die nur gesagt haben " römisch 40 ", vielleicht haben sie das von römisch 40 einmal gehört. R: Dies ist mir bekannt. R: Ihr Vater hat in der Einvernahme am XXXX angegeben, dass er gesagt hat, dass er seine Brüder rächen wird, als er nach Österreich kam. Haben Sie ähnliches versprochen?R: Ihr Vater hat in der Einvernahme am römisch 40 angegeben, dass er gesagt hat, dass er seine Brüder rächen wird, als er nach Österreich kam. Haben Sie ähnliches versprochen? BF2: Schauen Sie, die Leute, die meine Onkel getötet habe sind immer noch in XXXX . Das waren fünf Onkel. Diese Leute leben immer noch dort, das ist ganz normal. Das wollte ich nicht sagen, ich wollte was anderes sagen. Diese Leute die leben noch dort. Z. B., wenn wir abgeschoben werden... Wenn die Brüder von einem getötet werden und man trifft diese Leute, dann macht man....BF2: Schauen Sie, die Leute, die meine Onkel getötet habe sind immer noch in römisch 40 . Das waren fünf Onkel. Diese Leute leben immer noch dort, das ist ganz normal. Das wollte ich nicht sagen, ich wollte was anderes sagen. Diese Leute die leben noch dort. Z. B., wenn wir abgeschoben werden... Wenn die Brüder von einem getötet werden und man trifft diese Leute, dann macht man.... R: Was würden Sie machen? BF2: Ich würde nichts machen, das muss ich nicht angeben. R: Beschreiben Sie den Kontakt zu Ihren Geschwistern! BF2: Meinen Sie in welchen Verhältnis wir stehen? R: Ja. BF2: Wir haben ein sehr gutes Verhältnis wir haben immer alles zusammen gemacht. Wenn wir gearbeitet haben, haben wir das Geld zusammengelegt und meiner Mutter gegeben, weil wir öfters etwas zusammen unternehmen und es für die Rechnungen nicht gereicht haben. Wir haben als Geschwister immer viel gemeinsam unternommen, z. B. Billard, Fußball, Freizeitpark. Wir haben uns als Geschwister gemeinsam bei den Hausaufgaben geholfen, wenn es einen schlecht ging, waren wir für uns da. R: Gibt es Abhängigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Geschwistern? BF2: Wir lieben uns und wir können nicht ohne einander. Die ganze Familie. R: Beschreiben Sie das Verhältnis zu Ihrer Mutter? BF2: Wir haben ein gutes Verhältnis, sie war immer für mich da. R: Gibt es da ein Abhängigkeitsverhältnis? BF2: Ich kann nicht ohne sie. R: Sind Betretungsverbot und Wegweisung Ihren Vater betreffend noch aufrecht? BF2: Ich kann es weder bestätigen noch dementieren. R: Sind Sie verheiratet? BF2: Nein. R: Haben Sie Kinder? BF2: Nein. R: Sie gaben an, mit XXXX verlobt zu sein. Diese verfügt seit 2003 über eine Klärungsadresse It ZMR. Eine Ladung für die heutige Verhandlung konnte Ihr nicht zugestellt werden. Wo lebt sie?R: Sie gaben an, mit römisch 40 verlobt zu sein. Diese verfügt seit 2003 über eine Klärungsadresse römisch eins t ZMR. Eine Ladung für die heutige Verhandlung konnte Ihr nicht zugestellt werden. Wo lebt sie? BF2: Welche Adresse haben Sie geschickt? R: An der Adresse, wo sie gemeldet ist. Wo lebt sie? BF2: XXXX .BF2: römisch 40 . R: Warum kann man sie dort nicht laden? BF2: Vielleicht ist sie auf Urlaub, vielleicht ist sie beschäftigt, ich bin auch nur ein Mensch. R: Sind sie noch zusammen? BF2: Ich kann das weder bestätigen noch dementieren. R: D. h. Sie wissen nicht, ob sie mit ihr zusammen sind? BF2: D. h. nicht, dass ich es nicht weiß, ich will es halt nicht sagen. Das ist privat. R: Das Gericht entscheidet nach den Informationen, die es hat. BF2: OK. R: Haben Sie weitere Verwandte in Österreich? BF2: Warten Sie mal... R: Es wird Ihnen doch einfallen, welche Verwandte Sie haben? BF2: Warten Sie kurz. Ich habe einige Cousins hier, wenige, ich weiß nicht ich habe sie nicht gezählt. R: Die Namen Ihrer Cousins werden Sie doch wissen oder wollen Sie dazu keine Aussage machen? BF2: Ich will dazu keine Aussage machen. R verliest das Urteil vom 19.10.
- Sie befanden sich von XXXX in Strafhaft. Möchten Sie dazu etwas angeben?R verliest das Urteil vom 19.10.
- Sie befanden sich von römisch 40 in Strafhaft. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Erstens, ich bin kein Terrorist. Das wollte ich sagen. Ich habe als junger Mann einen Fehler gemacht. Meiner Meinung nach werde ich verurteilt wegen eines Fehlers, den ich als junger Mann gemacht. Ich habe auch damals gesagt, dass ich nicht nach Syrien fahren wollte. Ich will den Namen meiner Verteidigerin nicht sagen, wenn ich das zugebe, bekomme ich geringere Strafe. Terrorismus habe ich abgestritten. Mit Terrorismus habe ich nichts zu tun. Das mit der Geste habe ich nur deshalb zugegeben, um eine geringe Strafe zu bekommen, das habe ich gemacht. Die Köperverletzung habe ich gemacht und mich dafür entschuldigt. Ich habe die Opfer auch gefragt, ob sie Schmerzensgeld wollen, sie sagten "nein" und es ist alles erledigt. R: Mit Bescheid vom 19.07.2017 entzog Ihnen das Bundesamt den Konventionsreisepass. Mit Erkenntnis vom 15.10.2017 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen diesen Bescheid ab. Darin stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass aus der 12monatigen Wohlverhaltensperiode seit der Entlassung aus der Strafhaft nicht gefolgert werden könne, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit und Sicherheit der Republik Österreich sei. Das Erkenntnis erwuchs mangels Beschwerdeerhebung in Rechtskraft. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Ich habe es nicht verstanden. R erklärt nochmal die Frage. BF2: Ich bin keine Gefahr für die Leute, ich bin ein ganzer normaler Junge, ich bin gegen Gewalt. R verliest das Urteil vom 04.09.
- Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Das ist Verleumdung. R ermahnt den BF mehrfach, sie [nicht] zu unterbrechen. R: Ich habe erwähnt, dass Sie freigesprochen wurden. Möchten Sie zu diesem Urteil etwas angeben? BF2: Das ist das nicht gemacht habe und der Richter hat auch dem Opfer gesagt, dass ich das nicht gemacht habe. R verliest das Urteil vom 07.11.
- Möchten Sie dazu etwas angeben? BF2: Ich habe den Raub nicht begangen für den ich gerade in Haft sitze. Ich kenne den XXXX seit XXXX Jahren, er hat mir auch gesagt, dass er nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat gesagt, dass er bei der Kirche war und nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat beim Prozess mehrfach gesagt, dass ich es nicht war. Aber ich wurde wegen meiner Herkunft verurteilt.BF2: Ich habe den Raub nicht begangen für den ich gerade in Haft sitze. Ich kenne den römisch 40 seit römisch 40 Jahren, er hat mir auch gesagt, dass er nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat gesagt, dass er bei der Kirche war und nicht weiß, warum er mich angezeigt hat. Er hat beim Prozess mehrfach gesagt, dass ich es nicht war. Aber ich wurde wegen meiner Herkunft verurteilt. R: Sie geben in der Beschwerde an, dass die erste Strafhaft das gewünschte Ziel erreicht hat. Der BF2 wurde innerhalb von eineinhalb Jahren nach Entlassung rückfällig. Wie soll ich das verstehen? RV: Die Beschwerde wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, als offensichtlich das Haftende das gewünschte Ziel erreicht hatte. Tatsächlich wurde der BF2 auch nicht mehr beschuldigt, verdächtigt oder verurteilt, sich einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben.Regierungsvorlage, Die Beschwerde wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, als offensichtlich das Haftende das gewünschte Ziel erreicht hatte. Tatsächlich wurde der BF2 auch nicht mehr beschuldigt, verdächtigt oder verurteilt, sich einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben. R: Sie sprechen in der Beschwerde von einer positiven Zukunftsprognose. Worauf gründet sich diese? RV: Der BF2 hat trotz seines sehr schwierigen Startes im Leben, die Schullaufbahn in Österreich positiv abgeschlossen und hat auch gearbeitet. Es gibt ein sehr enges Verhältnis zu den Familienangehörigen, die Großteils ein unauffälliges und unbescholtenes Leben führen. Der BF2 hat sich etwa immer bemüht, die jüngeren Geschwister zu unterstützten, nämlich sozial, emotionell, praktisch und das Betreiben von Sport und Spielen sowie auch finanziell. Der BF2 ist auf Grund der psychischen Krankheit des leiblichen Vaters zu einem Ersatzvater für die jüngeren Geschwister geworden. Insgesamt liegt eine sozial sehr positive Verankerung vor. Die Familie ist weiterhin bereit zusammenzuhalten, um ihn zu unterstützen. Da er grundsätzlich arbeitsfähig ist, er auch in der Justizanstalt in der Küche arbeiten darf, ist davon auszugeben, dass er nach seiner Haftentlassung am österreichischen Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen wird. Da [er] grundsätzlich gegen Gewalt ist und maßgeblich gegen Verurteilung sich auf einen Zeitpunkt stützten, in dem er unbestritten minderjährig war und auch zum Tatzeitpunkt, welche die Grundlage für die letzte gerichtliche Verurteilung bildet, auch ein junger Erwachsener war, kann davon ausgegangen werden, dass er zukünftig nicht mehr in ein Milieu abdriftet, das zu Verurteilungen führt.Regierungsvorlage, Der BF2 hat trotz seines sehr schwierigen Startes im Leben, die Schullaufbahn in Österreich positiv abgeschlossen und hat auch gearbeitet. Es gibt ein sehr enges Verhältnis zu den Familienangehörigen, die Großteils ein unauffälliges und unbescholtenes Leben führen. Der BF2 hat sich etwa immer bemüht, die jüngeren Geschwister zu unterstützten, nämlich sozial, emotionell, praktisch und das Betreiben von Sport und Spielen sowie auch finanziell. Der BF2 ist auf Grund der psychischen Krankheit des leiblichen Vaters zu einem Ersatzvater für die jüngeren Geschwister geworden. Insgesamt liegt eine sozial sehr positive Verankerung vor. Die Familie ist weiterhin bereit zusammenzuhalten, um ihn zu unterstützen. Da er grundsätzlich arbeitsfähig ist, er auch in der Justizanstalt in der Küche arbeiten darf, ist davon auszugeben, dass er nach seiner Haftentlassung am österreichischen Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen wird. Da [er] grundsätzlich gegen Gewalt ist und maßgeblich gegen Verurteilung sich auf einen Zeitpunkt stützten, in dem er unbestritten minderjährig war und auch zum Tatzeitpunkt, welche die Grundlage für die letzte gerichtliche Verurteilung bildet, auch ein junger Erwachsener war, kann davon ausgegangen werden, dass er zukünftig nicht mehr in ein Milieu abdriftet, das zu Verurteilungen führt. R: Ihren Angaben zufolge war der BF2 vor seiner zweiten Verurteilung in ein Netz qualifizierter Hilfsorganisationen eingebettet - Bewährungshilfe, Männerberatung und XXXX - dennoch wurde der BF2 binnen 1,5 Jahren erneut schwer straffällig. Was sagen Sie dazu?R: Ihren Angaben zufolge war der BF2 vor seiner zweiten Verurteilung in ein Netz qualifizierter Hilfsorganisationen eingebettet - Bewährungshilfe, Männerberatung und römisch 40 - dennoch wurde der BF2 binnen 1,5 Jahren erneut schwer straffällig. Was sagen Sie dazu? RV: Das war nicht einschlägig, das war eine Verkettung von ungünstigen Verhältnissen, verbunden mit der Vorbelastung des BFs.Regierungsvorlage, Das war nicht einschlägig, das war eine Verkettung von ungünstigen Verhältnissen, verbunden mit der Vorbelastung des BFs. R: Ihr Vertreter gibt an, dass Sie die Schule positiv abgeschlossen haben. Sie haben vor der belangten Behörde angegeben, dass sie die NMS negativ abgeschlossen haben, weil Sie am Schluss fehlten, was stimmt? BF2: Das, was mein Anwalt sagt. Ich war am Schluss oft krank und konnte daher nicht beurteilt werden, aber ich habe sie positiv abgeschlossen. Ich hatte gute Noten. R: Haben Sie Zeugnisse vorgelegt? BF2: Nein. R an RV: Können Sie heute Zeugnisse des BF2 vorlegen?R an Regierungsvorlage, Können Sie heute Zeugnisse des BF2 vorlegen? RV: Nein, ich war mir deren Relevanz nicht bewusst.Regierungsvorlage, Nein, ich war mir deren Relevanz nicht bewusst. R: Seit XXXX verbüßen Sie Ihre zweite Haftstrafe. In der JA XXXX , das errechnete Strafende ist der XXXX , die bedingte Entlassung wurde abgelehnt, es wurden in Haft mehrere Ordnungsstrafverfahren wegen unerlaubten Handybesitzes gegen Sie verhängt. Was sagen Sie dazu?R: Seit römisch 40 verbüßen Sie Ihre zweite Haftstrafe. In der JA römisch 40 , das errechnete Strafende ist der römisch 40 , die bedingte Entlassung wurde abgelehnt, es wurden in Haft mehrere Ordnungsstrafverfahren wegen unerlaubten Handybesitzes gegen Sie verhängt. Was sagen Sie dazu? BF2: Ich habe ja nichts Schlimmes gemacht, ich habe niemanden verletzt, ich habe nur was gemacht, was nicht erlaubt war. R: Und das mehrfach, warum? BF2: Ich wollte mit meiner Familie in Kontakt stehen und wissen, wie es meinen Geschwistern geht. R: Sie bekommen ohnedies regelmäßigen Besuch von Ihren Mutter und Ihren Geschwistern, wozu brauchen Sie ein unrechtmäßiges Mobiltelefon? BF2: Regelmäßigen Besuch bekomme ich derzeit nicht. Meine Eltern sind krank und können mich die ganze Zeit besuchen. Man muss Tickets bezahlen, sie haben nicht immer das Geld den Zug zu besuchen. R: Ich sehe trotzdem e