RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum10.02.2020 GeschäftszahlL518 2166081-1 Spruch, L518 2166081-1/17E SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 05.12.2019 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung – Diakonie und Volkshilfe (nunmehr nach Verkündung des Erkenntnisses RA. Mag. Mössler), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.07.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.12.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung – Diakonie und Volkshilfe (nunmehr nach Verkündung des Erkenntnisses RA. Mag. Mössler), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.07.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.12.2019 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang I.
- Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP1“ bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Republik Armenien und brachte in Österreich am 06.10.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. römisch eins.
- Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP1“ bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Republik Armenien und brachte in Österreich am 06.10.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. I.2.
- Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP im Wesentlichen Folgendes vor:römisch eins.2.
- Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP im Wesentlichen Folgendes vor: „Weil ich in Fußballspiel Manipulationen das Spiel verlieren sollte und zuerst nicht einwilligen wollte, wurde ich plötzlich des Drogen und Waffenbesitzes beschuldigt. Ich habe dann eingewilligt aber das Spiel wurde gewonnen und danach wurde ich und meine Familie ständig bedroht. Der Sohn des Politikers XXXX war derjenige der mich bestechen wollte. Da der Einfluss dieses Politikers so groß ist, werde ich jetzt polizeilich wegen Drogen und Waffenbesitz gesucht, was natürlich nicht der Fall ist. Das ist der Grund, warum ich geflohen bin.“„Weil ich in Fußballspiel Manipulationen das Spiel verlieren sollte und zuerst nicht einwilligen wollte, wurde ich plötzlich des Drogen und Waffenbesitzes beschuldigt. Ich habe dann eingewilligt aber das Spiel wurde gewonnen und danach wurde ich und meine Familie ständig bedroht. Der Sohn des Politikers römisch 40 war derjenige der mich bestechen wollte. Da der Einfluss dieses Politikers so groß ist, werde ich jetzt polizeilich wegen Drogen und Waffenbesitz gesucht, was natürlich nicht der Fall ist. Das ist der Grund, warum ich geflohen bin.“ I.2.
- Vor der belangten Behörde brachte die bP zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor:römisch eins.2.
- Vor der belangten Behörde brachte die bP zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor: … F: Wann haben Sie den Antrag auf internationalen Schutz gestellt? A: Am 06.10.
- F: Warum so spät? A: Es gab Probleme, ich hatte noch ein gültiges Visum, ich habe gehofft, dass sich die Gefahr in Armenien wieder lösen wird, aber dann habe ich gehört, dass mein Leben in Armenien in Gefahr sein würde und habe einen Asylantrag gestellt. … F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie Ihre Fluchtgründe. A: Ich hatte in XXXX gespielt, ich hatte mein monatliches Geld bekommen, es gab keine Probleme, ich war Tormann.A: Ich hatte in römisch 40 gespielt, ich hatte mein monatliches Geld bekommen, es gab keine Probleme, ich war Tormann. Am XXXX 2016 bin ich gemeinsam mit einem Freund, seinem PkW nach XXXX zum Geburtstagsfest eines Freundes gefahren, der Freund heißt XXXX . Unter den Gästen gab es auch den Sohn des Abgeordneten (Hr. XXXX ), XXXX . Ich kannte XXXX durch seinen Vater, weil der Vater ein sehr bekannter Mann in Armenien ist. XXXX und XXXX haben viele Probleme mit verschiedenen Leuten in Armenien.Am römisch 40 2016 bin ich gemeinsam mit einem Freund, seinem PkW nach römisch 40 zum Geburtstagsfest eines Freundes gefahren, der Freund heißt römisch 40 . Unter den Gästen gab es auch den Sohn des Abgeordneten (Hr. römisch 40 ), römisch 40 . Ich kannte römisch 40 durch seinen Vater, weil der Vater ein sehr bekannter Mann in Armenien ist. römisch 40 und römisch 40 haben viele Probleme mit verschiedenen Leuten in Armenien. XXXX näherte sich zu mir, sprach mich an und schlug mir vor, das nächste Spiel zu verlieren, er würde mich dafür bezahlen. Er hat genau gewusst, dass ein Tormann das Spielergebnis beeinflussen kann. Ich habe den Vorschlag abgelehnt und sagte, dass ich das niemals tun würde. Er wollte mir zunächst 10.000 US Dollar geben, danach erhöhte er auf 22.000 US Dollar und ich hatte abgelehnt. Es ging dabei um ein Spiel der Mannschaft FC XXXX XXXX , allerdings um die zweite Mannschaft (Reserve). Ich bin zwar ein Fußballspieler der ersten Mannschaft gewesen aber um Erfahrung zu sammeln, war ich auch im Reserveteam. Ich habe jedenfalls den Vorschlag von XXXX abgelehnt. Im Laufe des Gesprächs als XXXX merkte, dass ich nicht mitmache, hat er angefangen mir zu drohen. Trotz allem habe ich abgelehnt. Dann hat er meinen Freund XXXX am selben Abend zu sich gerufen und wollte mich über ihn überreden. Weil auch er, also XXXX , ablehnte, wurde auch er bedroht. XXXX und ich verließen frühzeitig das Fest und sind Richtung Jerewan weggefahren. In der Provinz XXXX wurden wir angehalten. Es waren zwei Mercedes die uns anhielten. Die Autos waren nicht gekennzeichnet, aber sie waren von der nationalen Sicherheit, weil sie sich so vorgestellt haben. Es waren fünf Männer, sie wollten das Auto durchsuchen, sie haben meinen Freund und mich vom Auto entfernt und haben angefangen, das Auto zu durchsuchen. Auf einmal hatten sie aus dem Kofferraum von XXXX zwei Waffen rausgeholt und drei kleine Naylonpackerl weißes Pulver. Wir waren sehr erstaunt und sagten, dass wir damit nichts zu tun haben und wir wussten sofort, dass sie uns da in etwas verwickeln wollen. Sie brachten uns zur Polizeistelle in einen geschlossen Raum, dort schlugen sie uns, sie haben uns gezwungen, dass wir gestehen sollen, dass die Waffen und die Drogen uns gehören. Dort hielten sie uns für einige Stunden fest. Nachgefragt gebe ich an, dass die Leute die uns aufhielten uns auch in der Polizei aufhielten. Ich hatte in einem Raum in der Polizeistation einen Anruf, sie gaben mir ein Handy und sagten, ich solle den Anruf entgegennehmen. Es war XXXX am Apparat. Er hat gesagt, du hättest es einfacher haben können, ich habe es dir vorgeschlagen, wenn du keine weiteren Probleme möchtest, mach einfach das, was ich dir vorgeschlagen habe. Verliere das Spiel und ich löse dein Problem bei der Polizei. XXXX und XXXX beherrschen gemeinsam die ganze Provinz XXXX . Ich hatte so eine große Angst, dass ich XXXX seinen Vorschlag annahm um freigelassen zu werden. Sie haben uns dann freigelassen. Wir sind dann mit dem Auto von meinem Freund XXXX nach Jerewan gefahren. An XXXX 2016 hatte ich einen Anruf bekommen von XXXX . Das Spiel wäre am XXXX
- Er sagte, dass er auf den Sieg des Gegners gewettet hat und wir das Spiel verlieren müssen. Ich hatte ihn gebeten, im Gegenzug die Probleme mit der Polizei zu lösen. Ich wurde erpresst durch XXXX . XXXX beherrscht dort die Polizei, wir hätten anders keine Chance aus dieser Lage rauszukommen. Dann war das Spiel. Wir haben gesiegt. Ich konnte nicht anders spielen, dass wir verlieren, das ging einfach nicht. Ich wusste, dass sie mich zur Rechenschaft ziehen würden, mein Freund XXXX war auch dabei. Wir sind Richtung Jerewan gefahren, als ich noch im Auto fuhr, bekam ich erneut einen Anruf von XXXX . Er warf mir vor, dass sie wegen mir viel Geld verloren hatten, und er forderte mich auf, die Summe die er verloren hatte, ihm zurückzubezahlen (ca. 200.000 Euro). Ich habe meinen Freund vorgeschlagen, dass wir zur Polizei nach Jerewan gehen und dass sie uns vielleicht helfen können. Wir gingen zur Polizei nach Jerewan. Wir erzählten dort, dass mir gedroht wurde, dass ich das Spiel hätte verlieren müssen. Die Polizei war sehr erstaunt, dass ich gegen so eine mächtige Person Anzeige erstatten wollte. Sie haben mir versprochen, in dieser Sache zu ermitteln. Wir sind anschließend nicht mehr nach Hause gefahren, sondern in das Dorf XXXX zu einem Verwandten von mir. Wir wollten dort abwarten, wie sich die Sache entwickeln würde. Mein Bruder rief mich an und sagte, dass er unbekannte Männer im Vorgarten gesehen hätte und dass sie unter Beobachtung stehen. Weiters sagte er, dass sie ihn gefragten hatten, wo ich bin. Sie haben ihn auch geschlagen. Sie sagten, dass ich denen einen großen Geldbetrag schulde und dass ich ihnen das Geld zurückzahlen muss. Am 25.08.2016 kam mein Bruder zu uns ins Dorf und da erzählte er mir jede Einzelheit. Dort dachten wir schon, dass unser Leben in Armenien in Gefahr ist und dass wir gegen diese mächtigen Personen nichts tun können. Sie hatten meinen Bruder gesagt, dass sie mir eine Frist bis zum 15.09.2016 geben, und sagten sie, dass ich das Geld bis dahin zurückzahlen muss, sonst bringen sie XXXX und mich um. Am XXXX 2016 hatten XXXX und ich beschlossen, dass wir das Land verlassen müssen. Am XXXX 2016 gingen wir in die deutsche Botschaft in Jerewan, mein Freund schlug mir vor, nach Österreich zu flüchten, weil er bereits zweimal hier war. Auch ich war bereits zuvor einmal in Österreich. Am XXXX 2016 haben wir schon das Visum bekommen und am XXXX 2016 sind wir von Jerewan nach Wien geflogen. Meine Eltern sagten mir, dass ich eine Ladung von der Polizei per Post bekommen habe, meine Eltern waren zu dem Zeitpunkt bereits in Armenien. Wir haben durch zwei Russen eine Unterkunft bekommen in Wien und wir haben gehofft, dass sich die Lage in Armenien beruhigt. Meine Eltern wurden bedroht und dann haben wir beschlossen einen Asylantrag zu stellen. römisch 40 näherte sich zu mir, sprach mich an und schlug mir vor, das nächste Spiel zu verlieren, er würde mich dafür bezahlen. Er hat genau gewusst, dass ein Tormann das Spielergebnis beeinflussen kann. Ich habe den Vorschlag abgelehnt und sagte, dass ich das niemals tun würde. Er wollte mir zunächst 10.000 US Dollar geben, danach erhöhte er auf 22.000 US Dollar und ich hatte abgelehnt. Es ging dabei um ein Spiel der Mannschaft FC römisch 40 römisch 40 , allerdings um die zweite Mannschaft (Reserve). Ich bin zwar ein Fußballspieler der ersten Mannschaft gewesen aber um Erfahrung zu sammeln, war ich auch im Reserveteam. Ich habe jedenfalls den Vorschlag von römisch 40 abgelehnt. Im Laufe des Gesprächs als römisch 40 merkte, dass ich nicht mitmache, hat er angefangen mir zu drohen. Trotz allem habe ich abgelehnt. Dann hat er meinen Freund römisch 40 am selben Abend zu sich gerufen und wollte mich über ihn überreden. Weil auch er, also römisch 40 , ablehnte, wurde auch er bedroht. römisch 40 und ich verließen frühzeitig das Fest und sind Richtung Jerewan weggefahren. In der Provinz römisch 40 wurden wir angehalten. Es waren zwei Mercedes die uns anhielten. Die Autos waren nicht gekennzeichnet, aber sie waren von der nationalen Sicherheit, weil sie sich so vorgestellt haben. Es waren fünf Männer, sie wollten das Auto durchsuchen, sie haben meinen Freund und mich vom Auto entfernt und haben angefangen, das Auto zu durchsuchen. Auf einmal hatten sie aus dem Kofferraum von römisch 40 zwei Waffen rausgeholt und drei kleine Naylonpackerl weißes Pulver. Wir waren sehr erstaunt und sagten, dass wir damit nichts zu tun haben und wir wussten sofort, dass sie uns da in etwas verwickeln wollen. Sie brachten uns zur Polizeistelle in einen geschlossen Raum, dort schlugen sie uns, sie haben uns gezwungen, dass wir gestehen sollen, dass die Waffen und die Drogen uns gehören. Dort hielten sie uns für einige Stunden fest. Nachgefragt gebe ich an, dass die Leute die uns aufhielten uns auch in der Polizei aufhielten. Ich hatte in einem Raum in der Polizeistation einen Anruf, sie gaben mir ein Handy und sagten, ich solle den Anruf entgegennehmen. Es war römisch 40 am Apparat. Er hat gesagt, du hättest es einfacher haben können, ich habe es dir vorgeschlagen, wenn du keine weiteren Probleme möchtest, mach einfach das, was ich dir vorgeschlagen habe. Verliere das Spiel und ich löse dein Problem bei der Polizei. römisch 40 und römisch 40 beherrschen gemeinsam die ganze Provinz römisch 40 . Ich hatte so eine große Angst, dass ich römisch 40 seinen Vorschlag annahm um freigelassen zu werden. Sie haben uns dann freigelassen. Wir sind dann mit dem Auto von meinem Freund römisch 40 nach Jerewan gefahren. An römisch 40 2016 hatte ich einen Anruf bekommen von römisch 40 . Das Spiel wäre am römisch 40
- Er sagte, dass er auf den Sieg des Gegners gewettet hat und wir das Spiel verlieren müssen. Ich hatte ihn gebeten, im Gegenzug die Probleme mit der Polizei zu lösen. Ich wurde erpresst durch römisch 40 . römisch 40 beherrscht dort die Polizei, wir hätten anders keine Chance aus dieser Lage rauszukommen. Dann war das Spiel. Wir haben gesiegt. Ich konnte nicht anders spielen, dass wir verlieren, das ging einfach nicht. Ich wusste, dass sie mich zur Rechenschaft ziehen würden, mein Freund römisch 40 war auch dabei. Wir sind Richtung Jerewan gefahren, als ich noch im Auto fuhr, bekam ich erneut einen Anruf von römisch 40 . Er warf mir vor, dass sie wegen mir viel Geld verloren hatten, und er forderte mich auf, die Summe die er verloren hatte, ihm zurückzubezahlen (ca. 200.000 Euro). Ich habe meinen Freund vorgeschlagen, dass wir zur Polizei nach Jerewan gehen und dass sie uns vielleicht helfen können. Wir gingen zur Polizei nach Jerewan. Wir erzählten dort, dass mir gedroht wurde, dass ich das Spiel hätte verlieren müssen. Die Polizei war sehr erstaunt, dass ich gegen so eine mächtige Person Anzeige erstatten wollte. Sie haben mir versprochen, in dieser Sache zu ermitteln. Wir sind anschließend nicht mehr nach Hause gefahren, sondern in das Dorf römisch 40 zu einem Verwandten von mir. Wir wollten dort abwarten, wie sich die Sache entwickeln würde. Mein Bruder rief mich an und sagte, dass er unbekannte Männer im Vorgarten gesehen hätte und dass sie unter Beobachtung stehen. Weiters sagte er, dass sie ihn gefragten hatten, wo ich bin. Sie haben ihn auch geschlagen. Sie sagten, dass ich denen einen großen Geldbetrag schulde und dass ich ihnen das Geld zurückzahlen muss. Am 25.08.2016 kam mein Bruder zu uns ins Dorf und da erzählte er mir jede Einzelheit. Dort dachten wir schon, dass unser Leben in Armenien in Gefahr ist und dass wir gegen diese mächtigen Personen nichts tun können. Sie hatten meinen Bruder gesagt, dass sie mir eine Frist bis zum 15.09.2016 geben, und sagten sie, dass ich das Geld bis dahin zurückzahlen muss, sonst bringen sie römisch 40 und mich um. Am römisch 40 2016 hatten römisch 40 und ich beschlossen, dass wir das Land verlassen müssen. Am römisch 40 2016 gingen wir in die deutsche Botschaft in Jerewan, mein Freund schlug mir vor, nach Österreich zu flüchten, weil er bereits zweimal hier war. Auch ich war bereits zuvor einmal in Österreich. Am römisch 40 2016 haben wir schon das Visum bekommen und am römisch 40 2016 sind wir von Jerewan nach Wien geflogen. Meine Eltern sagten mir, dass ich eine Ladung von der Polizei per Post bekommen habe, meine Eltern waren zu dem Zeitpunkt bereits in Armenien. Wir haben durch zwei Russen eine Unterkunft bekommen in Wien und wir haben gehofft, dass sich die Lage in Armenien beruhigt. Meine Eltern wurden bedroht und dann haben wir beschlossen einen Asylantrag zu stellen. F: Haben Sie weitere Fluchtgründe? A: Ich habe zwei Gründe. Die Drohungen von XXXX und die zweite Drohung ist die staatliche Drohung aufgrund der Waffen und der Drogen die bei uns gefunden wurden. Ich habe keine Chance ihm gegenüber, dass ich beweisen kann, dass diese gefundenen Sachen nicht uns gehören.A: Ich habe zwei Gründe. Die Drohungen von römisch 40 und die zweite Drohung ist die staatliche Drohung aufgrund der Waffen und der Drogen die bei uns gefunden wurden. Ich habe keine Chance ihm gegenüber, dass ich beweisen kann, dass diese gefundenen Sachen nicht uns gehören. F: Wie viele Mannschaften spielen in der Liga wo Sie hätten das Spiel verlieren sollen? A: Zu dem Zeitpunkt als ich spielte, waren es acht Teams. Momentan sind es sieben Teams, ein Team löste sich aus finanziellen Gründen auf. F: Warum machte sich Herr XXXX so viel Mühe ausgerechnet um Sie, wenn er dort auf sieben weitere Teams und deren Spieler zugreifen kann?F: Warum machte sich Herr römisch 40 so viel Mühe ausgerechnet um Sie, wenn er dort auf sieben weitere Teams und deren Spieler zugreifen kann? A: Weil er meinen Freund zu dessen Geburtstagsfest eingeladen und durch ihn Kontakt zu mir erstellt hatte. Außerdem ist mein Team aus XXXX und XXXX stammt auch von diesem Gebiet.A: Weil er meinen Freund zu dessen Geburtstagsfest eingeladen und durch ihn Kontakt zu mir erstellt hatte. Außerdem ist mein Team aus römisch 40 und römisch 40 stammt auch von diesem Gebiet. F: Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet Sie nun verfolgt werden? A: Er konnte durch meinen Bekannten einen Kontakt zu mir herstellen und außerdem war das Spiel in XXXX und er lebte in XXXX , es war einfach für ihn, unser Team ist eine Favoritenmannschaft gewesen. Ich bin ein Tormann und Tormänner können das Spiel bestimmen, jeder Fehler eines anderen Spielers endet beim Tormann, wenn ich den Ball halten kann, wird dadurch der Fehler von einem Spieler aus der Welt geschaffen. Bei dem Spiel in Jerewan gibt es eine Organisation die überwacht und so ein Betrug würde in Jerewan nicht durchgehen, aber das Spiel war 200 Kilometer entfernt von Jerewan.A: Er konnte durch meinen Bekannten einen Kontakt zu mir herstellen und außerdem war das Spiel in römisch 40 und er lebte in römisch 40 , es war einfach für ihn, unser Team ist eine Favoritenmannschaft gewesen. Ich bin ein Tormann und Tormänner können das Spiel bestimmen, jeder Fehler eines anderen Spielers endet beim Tormann, wenn ich den Ball halten kann, wird dadurch der Fehler von einem Spieler aus der Welt geschaffen. Bei dem Spiel in Jerewan gibt es eine Organisation die überwacht und so ein Betrug würde in Jerewan nicht durchgehen, aber das Spiel war 200 Kilometer entfernt von Jerewan. F: Wurden Sie konkret bedroht oder verfolgt von den Leuten des XXXX ?F: Wurden Sie konkret bedroht oder verfolgt von den Leuten des römisch 40 ? A: Ich wurde persönlich bedroht. F: Wie genau? A: Bei der Geburtstagsfeier hat er mich telefonisch bedroht, er wollte sich mit mir treffen. Der Rest waren Drohungen über meinen Bruder. F: Ihr Bruder hält sich nach wie vor in Jerewan auf? A: Nein, er ist nach Moskau gegangen, ich habe ihnen gesagt, dass sie dort nicht mehr bleiben dürfen, weil diese Leute kann man nicht aufhalten. F: Haben Ihre Eltern und Ihr Bruder konkret wegen Ihrem Vorfall das Land verlassen? A: Ja. F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Armenien? A: Ich kann mir vorstellen, dass sie mich erwischen würden und das sie von mir das Geld verlangen, was ich nie bezahlen könnte. Die Anzeige bei der Polizei ist sehr gefährlich, obwohl ich damit nichts zu tun habe, kann ich das Gegenteil nicht beweisen. F: Haben Sie der Polizei konkret geschildert, dass Sie von Herrn XXXX bedroht werden und haben Sie Anzeige erstattet?F: Haben Sie der Polizei konkret geschildert, dass Sie von Herrn römisch 40 bedroht werden und haben Sie Anzeige erstattet? A: Ja. F: Wo ist die Bestätigung der Anzeige? A: Ich habe keine Bestätigung erhalten. F: Wie haben Sie genau Anzeige erstattet? A: Es war keine schriftliche Anzeige, ich habe dort alles mündig erzählt, sie haben mir versprochen, dass sie der Sache nachgehen. F: Es ist ziemlich unglaubwürdig, dass Sie der Polizei schildern, dass sie bedroht werden, und dass Ihr Vorbringen nicht in das Protokoll aufgenommen wurde. A: Es gab ja ein schriftliches Protokoll. F: Sie sagten doch oben, dass es keine schriftliche Anzeige gab. A: Ich selbst habe nichts aufgeschrieben, das was ich erzählt habe, wurde dort schon aufgenommen. F: Haben Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Aussagen bekommen? A: Nein, es wurde nichts ausgedruckt und ich musste kein Protokoll unterschreiben. Es kommt mir so vor, als ob sie nur so getan hätten, dass sie alles aufnehmen aber sie haben es wohl nicht getan. F: Warum haben Sie die Polizei nicht nach einer Bestätigung gefragt? Wie wollten Sie denn Ihr Vorbringen rechtfertigen ohne Anzeige? A: Ich habe nicht gewusst, dass ich eine Bestätigung hätte verlangen können. A: Glauben Sie, dass die Polizei Ihr Vorbringen deswegen nicht aufgenommen hat, weil Herr XXXX das so wollte?A: Glauben Sie, dass die Polizei Ihr Vorbringen deswegen nicht aufgenommen hat, weil Herr römisch 40 das so wollte? A: Nein, XXXX war es nicht, der es verhindert hatte, sondern die Polizei hatte Angst gegen so eine Person zu ermitteln. XXXX ist so mächtig, dass nicht einmal die Polizei was dagegen tun kann. Es kann sein, dass die jemanden umbringen und dafür nicht einmal verurteilt werden.A: Nein, römisch 40 war es nicht, der es verhindert hatte, sondern die Polizei hatte Angst gegen so eine Person zu ermitteln. römisch 40 ist so mächtig, dass nicht einmal die Polizei was dagegen tun kann. Es kann sein, dass die jemanden umbringen und dafür nicht einmal verurteilt werden. F: Wenn Herr XXXX so mächtig ist, wieso hat er sich ausgerechnet Sie ausgesucht, wo er doch jeden Spieler und jedes Team bestechen könnte?F: Wenn Herr römisch 40 so mächtig ist, wieso hat er sich ausgerechnet Sie ausgesucht, wo er doch jeden Spieler und jedes Team bestechen könnte? A: Ich bin Tormann. V: Es gibt so viele Tormänner und so viele verschiedene Ligen und Teams, warum werden ausgerechnet Sie bedroht? A: Weil ich in dem Team spiele, dass in seiner Provinz spielt (Provinz XXXX ).A: Weil ich in dem Team spiele, dass in seiner Provinz spielt (Provinz römisch 40 ). F: Könnten Sie in einem anderen Ort in Armenien Unterkunft beziehen? A: Nein, sie haben Verbindungen in Armenien. Sie können mich überall finden. Herr XXXX ist sehr mächtig und einflussreich, er kann mich überall finden.A: Nein, sie haben Verbindungen in Armenien. Sie können mich überall finden. Herr römisch 40 ist sehr mächtig und einflussreich, er kann mich überall finden. F: In welcher Ortschaft haben Sie gelebt? A: XXXX .A: römisch 40 . F: Wieso sind Sie dort nicht geblieben? A: Ich müsste mein ganzes Leben lang dort untergetaucht bleiben. F: Sie werden von einem angeblichen Bürgermeister und dessen Sohn verfolgt und nicht von den kompletten staatlichen Behörden, also müsste es Ihnen zumutbar sein in einer anderen Ortschaft zu leben. A: Ich werde vom Staat auch verfolgt. Im Auto meines Freundes wurden Drogen gefunden, deshalb bin ich auch involviert in diese Situation. F: Wäre es für Sie nicht besser, wenn Sie dieses strafrechtliche Verfahren abwarten? Um Ihre Unschuld zu beweisen? A: Ich müsste dann ins Gefängnis. Sie könnten mich im Gefängnis auch umbringen. F: Werden Sie wegen dieser Drogengeschichte von der Justiz gesucht? A: Ja, befragt gebe ich an, dass ich eine Ladung hatte, diese habe ich allerdings in Armenien zurückgelassen. F: Wieso lassen Sie so ein wichtiges Beweismittel, welches Ihre Fluchtgeschichte untermauern würde, zurück? A: Ich habe die Ladung erhalten, als ich schon in Österreich war. Nachdem mein Visum abgelaufen ist, habe ich dann den Asylantrag deshalb stellen müssen. F: Wie haben Sie dieses Visum für Deutschland erhalten? A: Das hat alles eine Touristenagentur für mich organisiert. F: Wieso haben Sie ein Visum beantragt? A: Ich wusste schon, dass ich dort Gefahr bin. F: Wieso haben Sie dann nicht sofort Ihren Asylantrag gestellt? A: Ich wollte wieder zurück, aber als ich dann von der Ladung erfahren habe, wusste ich, dass ich nicht mehr zurück kann. Während dieser Zeit hatten wir gehofft, dass ich eine Rückmeldung von der Anzeige erhalte. F: Wie konkret haben Sie von dieser Ladung erfahren? A: Meine Familie war damals in Jerewan. F: Was war der Inhalt dieser Ladung? A: Aufgrund der Sicherstellung der zwei Waffen und der Drogen. F: Wo sollten Sie vorsprechen? A: In der Polizeistelle in Jerewan. F: Bitte die genaue Adresse! A: Die kenne ich nicht. F: Ihre Fluchtgeschichte scheint unglaubwürdig zu sein. Das BFA geht davon aus, dass nachdem Ihr Visum abgelaufen ist, Sie weiterhin in Österreich bleiben wollten und daher Ihren Asylantrag gestellt haben und somit Ihren Aufenthalt legalisieren wollten. Nehmen Sie dazu Stellung! A: Ich wollte meine Heimat nie verlassen. Aber als ich von meinen Eltern das erfahren habe und meine Eltern bedroht wurden mit dem Vorhalt, dass ich umgebracht werde, musste ich einen Asylantrag stellen. F: Was genau macht Herr XXXX ?F: Was genau macht Herr römisch 40 ? A: Er ist ein Politiker, er ist Abgeordneter. Er gehört der republikanischen Partei an und er ist XXXX XXXX .A: Er ist ein Politiker, er ist Abgeordneter. Er gehört der republikanischen Partei an und er ist römisch 40 römisch 40 . F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe? A: Nein, das ist alles. F: Ihre Eltern leben jetzt in Russland, warum sind Sie nicht mit ihnen nach Russland gezogen? A: Ich wollte so weit wie möglich weg. Es war auch nie meine Absicht einen Asylantrag zu stellen und ich wollte eine Zeit lang warten bis mein Name vergessen ist. F: Sie können aber eigentlich auch mit ihren Eltern gemeinsam in Russland leben? Warum also Österreich? A: Russland ist für mich nicht so ein sicheres Land. Es leben dort viele Armenier. Armenien hat Verbindungen zu Russland und es ist leicht möglich, dass meine Verfolger mich dort finden würden. F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gekommen? A: Mein Freund war zweimal in Österreich und er kannte das Land. Ich hatte bereits ein österreichisches Visum und es war für mich einfach wieder ein Visum für Österreich zu bekommen. F: Hatten Sie in den vergangenen Monaten Kontakt zu österreichischen Fußballvereinen? A: Ja, befragt gebe ich an, dass ich bei FC XXXX vorgespielt habe.A: Ja, befragt gebe ich an, dass ich bei FC römisch 40 vorgespielt habe. F: Möchten Sie in Österreich Ihre Fußballkarriere weiterführen? A: Ja, das will ich. F: Was möchten Sie in Österreich machen? A: Ich möchte hier Fußball spielen und die Sprache lernen. F: Möchten Sie noch etwas anmerken? A: Ich hatte ein ruhiges, schönes Leben in meiner Heimat. Es gab nie einen Grund für eine Ausreise, mein Leben wurde zerstört. …. I.2.3 Die bP wurde am 19.05.2017 neuerlich einvernommen und konkret zum Fluchtvorbringen befragt, diesbezüglich gab sie Folgendes an:römisch eins.2.3 Die bP wurde am 19.05.2017 neuerlich einvernommen und konkret zum Fluchtvorbringen befragt, diesbezüglich gab sie Folgendes an: …. F: Wie lange wurden Sie in der Polizeidienststelle in XXXX festgehalten?F: Wie lange wurden Sie in der Polizeidienststelle in römisch 40 festgehalten? A: Ungefähr drei Stunden lang. F: Können Sie nähere Angaben über die Polizeistelle in XXXX machen?F: Können Sie nähere Angaben über die Polizeistelle in römisch 40 machen? A: Es war dunkel, ich kenne die Stadt XXXX nicht, ich kann Ihnen nicht angeben, in welcher Straße sich die Polizeidienststelle befindet, es war ein zweistöckiges Haus, soweit ich mich erinnern kann.A: Es war dunkel, ich kenne die Stadt römisch 40 nicht, ich kann Ihnen nicht angeben, in welcher Straße sich die Polizeidienststelle befindet, es war ein zweistöckiges Haus, soweit ich mich erinnern kann. F: Wie heißt die Polizeistelle, in welchem Stadtteil von XXXX befindet sich diese?F: Wie heißt die Polizeistelle, in welchem Stadtteil von römisch 40 befindet sich diese? A: Ich weiß es nicht, aber meiner Meinung nach Polizeidienststelle. Befragt gebe ich an, dass ich nicht weiß in welchem Stadtteil sich die Polizeidienststelle befindet. F: Wie viele Personen waren in der Polizeidienststelle anwesend? A: Es waren zwei Fahrzeuge, vier Polizisten, die gleichen Personen waren auch in der Dienststelle. F: Welche Angaben können Sie über die Polizisten machen? A: Ich weiß nichts darüber. Ich kenne Ihre Namen nicht oder sonstiges. Zwei waren ungefähr 30 Jahre alt. Die anderen beiden 40 Jahre alt oder darüber. Konkret kann ich ihnen nichts sagen. F: Wurden Sie festgenommen, als Sie nach XXXX gebracht wurden?F: Wurden Sie festgenommen, als Sie nach römisch 40 gebracht wurden? A: Ja, es wurden uns Handschellen angelegt und dann wurden wir zur Polizei gebracht. F: Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden Sie festgenommen? Was haben die Polizisten zu Ihnen gesagt? A: Aufgrund der Drogen und illegaler Waffen, die bei uns gefunden wurden. F: Kennen Sie die gesetzliche Grundlage der Festnahme? A: Nein. F: Wie konnten Drogen und illegale Waffen in das Auto gelangen? A: Sie haben uns zunächst vom Auto weit weg und ließen uns zunächst bei der Untersuchung nicht an das Fahrzeug, obowohl wir rechtlich dabei sein hätten dürfen bzw. müssen, es wurde uns nicht erlaubt und ich nehme an, dass diese Sachen dabei ins Auto gestellt wurden. F: Was können Sie über die Menge der Drogen und die Waffen angeben? A: Zwei weiße Schachteln Drogen und zwei Waffen. F: Welches Strafausmaß wurde Ihnen angedroht, welche Menge an Drogen wurde konkret konfisziert? A: Das Ganze kam nicht vor Gericht, es wurde nur Gewalt angewendet. Ich kenne weder die Menge der Drogen, noch die Grundlage nach welcher wir festgenommen wurden, noch kann ich etwas über das Strafausmaß sagen, welches mir angedroht wurde. Ich kenne mich nicht aus, es ist eine Vermutung, ich sage es waren 200 Gramm pro Schachtel, aber genau weiß ich es nicht. V: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie das Strafausmaß nicht kennen würden und auch nicht die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Festnahme, sowie der Beschlagnahmung der Drogen und Waffen? Nehmen Sie bitte Stellung dazu! A: Nachdem ich mich bereit erklärt habe, das bevorstehende Spiel zu verlieren, kam es nicht mehr zur Anklage. Es wurde uns gesagt, ihr seid festgenommen, aufgrund des illegalen Besitzes von Drogen und Waffen, es wurde uns kein Artikel genannt und nicht das Strafausmaß der Strafe. F: Haben Sie Ihnen die Drogen gezeigt oder waren die Drogen in der Schachtel? A: Die Schachtel war transparent und ich habe gesehen, dass es sich um weißes Pulver handelt. F: Was können Sie über XXXX und XXXX erzählen?F: Was können Sie über römisch 40 und römisch 40 erzählen? A: Ich möchte zunächst über den Vater des XXXX erzählen. Er ist der ehemalige Bürgermeister von XXXX , Er gehört der republikanischen Partei an. Er hat soweit ich weiß auch für Berg Karabach gekämpft, aber das weiß ich nicht genau. Sein Sohn XXXX nützt die Macht seines Vaters immer aus. Es waren mehrere Fälle unter anderem auch ein Mord, in denen XXXX verwickelt war, niemand kann ihm etwas antun und er kommt immer ohne Strafe davon. XXXX gehört der Klicke des Präsidenten an, und alle Angehörigen dieser Gruppe können sich alles erlauben, alles, ohne, dass es für sie Konsequenzen hätte. Ich weiß genau, dass XXXX gegen einige Leute Gewalt angewendet hatte, sie angeschossen hatte, ich habe unlängst auch einen Bericht über ihn gelesen, dass er Einem die Kehle durchschneiden wollte, mit dem er in Konflikt war. Ich habe dies in den armenischen Nachrichten gelesen, als ich in Österreich war. A: Ich möchte zunächst über den Vater des römisch 40 erzählen. Er ist der ehemalige Bürgermeister von römisch 40 , Er gehört der republikanischen Partei an. Er hat soweit ich weiß auch für Berg Karabach gekämpft, aber das weiß ich nicht genau. Sein Sohn römisch 40 nützt die Macht seines Vaters immer aus. Es waren mehrere Fälle unter anderem auch ein Mord, in denen römisch 40 verwickelt war, niemand kann ihm etwas antun und er kommt immer ohne Strafe davon. römisch 40 gehört der Klicke des Präsidenten an, und alle Angehörigen dieser Gruppe können sich alles erlauben, alles, ohne, dass es für sie Konsequenzen hätte. Ich weiß genau, dass römisch 40 gegen einige Leute Gewalt angewendet hatte, sie angeschossen hatte, ich habe unlängst auch einen Bericht über ihn gelesen, dass er Einem die Kehle durchschneiden wollte, mit dem er in Konflikt war. Ich habe dies in den armenischen Nachrichten gelesen, als ich in Österreich war. F: Kennen Sie XXXX persönlich? Wenn ja, wie lange?F: Kennen Sie römisch 40 persönlich? Wenn ja, wie lange? A: Erst seit 2016 als der Vorfall war, habe ich ihn persönlich gesehen, bis dorthin hatte ich sehr viel von ihm gehört. F: Was können Sie über den Mord angeben, in den der XXXX verwickelt war?F: Was können Sie über den Mord angeben, in den der römisch 40 verwickelt war? A: Vor zwei oder drei Jahren ist das passiert, konkret kann ich mich nicht erinnern. Es gab einen Streit mit einem jungen Mann, er hat auf ihn geschossen, er war tot. Ich kann keine Details angeben oder einen Namen. Darüber wird nicht öffentlich berichtet, nur in der Bevölkerung wird es herumgesprochen. F: Wie haben Sie davon erfahren? A: Ich habe darüber im Internet gelesen. F: Wann wurden Sie konkret das erste Mal von XXXX bedroht?F: Wann wurden Sie konkret das erste Mal von römisch 40 bedroht? A: Am XXXX 2016.A: Am römisch 40
- F: Was können Sie über XXXX und seine Beziehungen zur der Polizei erzählen? Können Sie konkrete Angaben diesbezüglich machen? Wen kennt der XXXX aus der Polizei, welche Personen helfen XXXX innerhalb der staatlichen Strukturen bzw. Behörden?F: Was können Sie über römisch 40 und seine Beziehungen zur der Polizei erzählen? Können Sie konkrete Angaben diesbezüglich machen? Wen kennt der römisch 40 aus der Polizei, welche Personen helfen römisch 40 innerhalb der staatlichen Strukturen bzw. Behörden? A: Der erste der ihm hilft ist sein Vater. Die Stadt bzw. die Provinz steht in deren Macht und jeder muss denen gehorchen. Ich kann Ihnen weitere Personen oder Polizisten in seinem Fall sein unmittelbarer Gesprächspartner war, aber alle müssen sich ihm oder ihnen fügen, weil sie in der gesamten Provinz bekannt sind. Sie gehören der republikanischen Partei an und der Präsident hat ihnen freie Hand gegeben. F: Kennen Sie weitere Personen - außer XXXX Vater - die in kriminelle Strukturen verwickelt sind? Welche Personen verhelfen dem XXXX und XXXX zu diesem enormen Machtausfluss bei der Polizei, bei Gericht und der Justiz?F: Kennen Sie weitere Personen - außer römisch 40 Vater - die in kriminelle Strukturen verwickelt sind? Welche Personen verhelfen dem römisch 40 und römisch 40 zu diesem enormen Machtausfluss bei der Polizei, bei Gericht und der Justiz? A: Die einzigen Machthaber in der Provinz sind die Beiden, und über ihnen steht schon der Präsident. F: In welche Ortschaft sind Sie nach dem Spiel geflüchtet? A: In das Dorf XXXX .A: In das Dorf römisch 40 . F: Aus welcher Stadt sind Sie nach XXXX gefahren?F: Aus welcher Stadt sind Sie nach römisch 40 gefahren? A: Aus XXXX , direkt nach dem Spiel.A: Aus römisch 40 , direkt nach dem Spiel. F: Wo befindet sich XXXX ?F: Wo befindet sich römisch 40 ? A: In der Provinz XXXX , eine Stadt in der Provinz XXXX .A: In der Provinz römisch 40 , eine Stadt in der Provinz römisch 40 . F: Wie groß ist die Stadt XXXX ?F: Wie groß ist die Stadt römisch 40 ? A: Es ist eine kleine Stadt, mehr kann ich nicht sagen. F: Hat das Spiel in XXXX stattgefunden?F: Hat das Spiel in römisch 40 stattgefunden? A: Ja. F: Sind Sie mit Ihrem Freund XXXX aus XXXX nach XXXX gereist?F: Sind Sie mit Ihrem Freund römisch 40 aus römisch 40 nach römisch 40 gereist? A: Ja. V: Ihr Freund XXXX , der gemeinsam mit Ihnen gereist ist, gab jedoch in der Einvernahme vom 18.01.2017 an, dass Sie aus Jerewan nach XXXX gereist sind. Das ist ein enormer Widerspruch. Nehmen Sie bitte Stellung dazu!V: Ihr Freund römisch 40 , der gemeinsam mit Ihnen gereist ist, gab jedoch in der Einvernahme vom 18.01.2017 an, dass Sie aus Jerewan nach römisch 40 gereist sind. Das ist ein enormer Widerspruch. Nehmen Sie bitte Stellung dazu! A: Das kann ich mir nicht erklären. XXXX hat ein Problem, er stottert, er kann sich nicht richtig artikulieren und er wird schnell nervös, es kann sein, dass er falsch geantwortet hat bzw. sich geirrt hat.A: Das kann ich mir nicht erklären. römisch 40 hat ein Problem, er stottert, er kann sich nicht richtig artikulieren und er wird schnell nervös, es kann sein, dass er falsch geantwortet hat bzw. sich geirrt hat. F: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?F: Wie lange haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten? A: Wir haben uns ca. 20 Tage in XXXX aufgehalten.A: Wir haben uns ca. 20 Tage in römisch 40 aufgehalten. V: Ihr Freund XXXX gab an, dass Sie sich im Dorf XXXX für 4 weitere Tage aufgehalten hatten. Das ist ein weiterer Widerspruch zu den Angaben von Ihrem Freund XXXX . Nehmen Sie bitte Stellung dazu!V: Ihr Freund römisch 40 gab an, dass Sie sich im Dorf römisch 40 für 4 weitere Tage aufgehalten hatten. Das ist ein weiterer Widerspruch zu den Angaben von Ihrem Freund römisch 40 . Nehmen Sie bitte Stellung dazu! A: Wir waren zunächst vier Tage versteckt, dann waren wir vier oder fünf Tage weiter versteckt, dann sind wir immer wieder nach Jerewan gefahren und zurück. In XXXX blieb ich bei meinen Verwandten, mein Freund woanders.A: Wir waren zunächst vier Tage versteckt, dann waren wir vier oder fünf Tage weiter versteckt, dann sind wir immer wieder nach Jerewan gefahren und zurück. In römisch 40 blieb ich bei meinen Verwandten, mein Freund woanders. Anm.: Der AW scheint sichtlich unsicher zu sein.Anmerkung, Der AW scheint sichtlich unsicher zu sein. F: Wo hat Ihr Freund Unterkunft bezogen in der Zeit nach dem Spiel vom XXXX 2017?F: Wo hat Ihr Freund Unterkunft bezogen in der Zeit nach dem Spiel vom römisch 40 2017? A: Die ersten vier oder fünf Tage bei einem Verwandten von mir, danach hat mein Bruder uns mitgeteilt, dass unsere Verfolger von uns das Wettgeld zurückverlangen würden, und uns dafür eine Frist gesetzt hätten. Danach fuhr mein Bruder wieder zurück nach Jerewan. Am nächsten Tag fuhren mein Freund und ich nach Jerewan, ich kam immer wieder nach XXXX zurück und fuhr immer wieder nach Jerewan. Mein Freund XXXX blieb bei einem Bekannten in Jerewan. In dieser Zeit kam aber auch XXXX immer wieder zurück nach XXXX und wir haben uns immer wieder getroffen, am Abend fuhr XXXX wieder nach Jerewan zurück.A: Die ersten vier oder fünf Tage bei einem Verwandten von mir, danach hat mein Bruder uns mitgeteilt, dass unsere Verfolger von uns das Wettgeld zurückverlangen würden, und uns dafür eine Frist gesetzt hätten. Danach fuhr mein Bruder wieder zurück nach Jerewan. Am nächsten Tag fuhren mein Freund und ich nach Jerewan, ich kam immer wieder nach römisch 40 zurück und fuhr immer wieder nach Jerewan. Mein Freund römisch 40 blieb bei einem Bekannten in Jerewan. In dieser Zeit kam aber auch römisch 40 immer wieder zurück nach römisch 40 und wir haben uns immer wieder getroffen, am Abend fuhr römisch 40 wieder nach Jerewan zurück. F: Beschreiben Sie den Anfahrtsweg von XXXX nach XXXX ?F: Beschreiben Sie den Anfahrtsweg von römisch 40 nach römisch 40 ? A: Wir sind über Jerewan gefahren. Befragt gebe ich an, dass wir aus Jerewan gekommen sind, durch den dritten Bezirk. Die Straße die wir gefahren sind, haben sie neu genannt, ich kann sie nicht genau sagen, es ist eine Autobahn. F: Welche Autobahnstrecke haben Sie benutzt, um nach XXXX zu gelangen? Kennen Sie die genaue Bezeichnung der Autobahn?F: Welche Autobahnstrecke haben Sie benutzt, um nach römisch 40 zu gelangen? Kennen Sie die genaue Bezeichnung der Autobahn? A: Nord-Süd Schnellstraße, aber genau weiß ich es nicht. F: Für welche Mannschaft haben Sie aktiv gespielt bevor Sie ausgereist sind? A: XXXX XXXX .A: römisch 40 römisch 40 . F: Geben Sie das bitte konkreter an! Handelt es sich hierbei um die Kampfmannschaft oder XXXX XXXX XXXX (Reserve)?F: Geben Sie das bitte konkreter an! Handelt es sich hierbei um die Kampfmannschaft oder römisch 40 römisch 40 römisch 40 (Reserve)? A: Ich habe für die Reserve gespielt, aber ich bin ein Spieler des Hauptteams. F: Haben Sie auch für das Hauptteam gespielt? A: Ich war zwar in der Hauptmannschaft, aber gespielt habe ich nicht, ich habe mit dem ersten Team nur gespielt. F: Welches Spiel hätten Sie verlieren sollen? A: Das Spiel XXXX XXXX XXXX – XXXX .A: Das Spiel römisch 40 römisch 40 römisch 40 – römisch 40 . F: Wann war das Spiel? A: Der AW denkt nach. Soweit ich mich erinnern kann, entweder der XXXX 2016 oder XXXX 2016.A: Der AW denkt nach. Soweit ich mich erinnern kann, entweder der römisch 40 2016 oder römisch 40
- F: Um welche Uhrzeit fand das Spiel statt? A: Das ist eine schwere Frage. Um 17 oder 18 Uhr. F: Kennen Sie den Wochentag? A: Soweit ich mich erinnern kann, Montag vielleicht oder Dienstag, ich weiß es nicht genau. V: Dieses Spiel war ein ausschlaggebender Moment und Teil Ihres fluchtauslösenden Ereignisses. Sie sollen mit dem Leben bedroht worden sein und soll staatliche Gewalt gegen Sie ausgeübt worden sein, aufgrund dieses Spiels. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie sich daran nicht näher erinnern können. Nehmen Sie bitte Stellung dazu! A: Jetzt ich kann mich erinnern, das Spiel war am XXXX 2016, aber beim Wochentag bin ich mir nicht sicher.A: Jetzt ich kann mich erinnern, das Spiel war am römisch 40 2016, aber beim Wochentag bin ich mir nicht sicher. F: Können Sie Mannschaftskollegen benennen, die in der Reserve von XXXX XXXX gespielt haben, auf der Tormann-Position?F: Können Sie Mannschaftskollegen benennen, die in der Reserve von römisch 40 römisch 40 gespielt haben, auf der Tormann-Position? A: XXXX gehört dem zweiten Team an, XXXX gehört dem ersten Team an.A: römisch 40 gehört dem zweiten Team an, römisch 40 gehört dem ersten Team an. F: Sie scheinen für die Saison 2015/2016, sowie für 2016/2017 laut Transfermarktdaten nicht im Kader des Reserveteams auf, wie erklären Sie sich das?F: Sie scheinen für die Saison 2015 aus 2016,, sowie für 2016 aus 2017, laut Transfermarktdaten nicht im Kader des Reserveteams auf, wie erklären Sie sich das? A: Wenn ein Spieler zur Hautpmannschaft gehört, und für diese nicht spielt, dann spielt er für die Reserve. Ich gehörte zur Hauptmannschaft, deswegen wurde ich dort geführt, aber ich habe für die Reserve gespielt. Quelle Transfermarkt Saison 2015/2016: http://www.transfermarkt.de/ XXXX - XXXX -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2015http://www.transfermarkt.de/ römisch 40 - römisch 40 -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2015 Saison 2016/2017: http://www.transfermarkt.de/ XXXX - XXXX -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2016http://www.transfermarkt.de/ römisch 40 - römisch 40 -ii/startseite/verein/37923?saison_id=2016 F: Haben Sie einen Spielerausweis von XXXX XXXX ?F: Haben Sie einen Spielerausweis von römisch 40 römisch 40 ? A: Es gibt so etwas nicht, es gibt so etwas zwar schon, aber die Spieler bekommen das nicht. F: Können Sie nachweisen, dass Sie an diesem Spiel teilgenommen bzw. Reservespieler von XXXX XXXX waren?F: Können Sie nachweisen, dass Sie an diesem Spiel teilgenommen bzw. Reservespieler von römisch 40 römisch 40 waren? A: Ich werde Ihnen alles schicken und das Protokoll mit meinem Namen, ich werde versuchen, eine Art Fußballausweis aus Armenien aufzutreiben. Anm.: Dem AW wird eine Frist von 3 Wochen bis zum 09.06.2017 zur Vorlage weiterer Dokumente eingeräumt.Anmerkung, Dem AW wird eine Frist von 3 Wochen bis zum 09.06.2017 zur Vorlage weiterer Dokumente eingeräumt. F: Wie ist das Spiel ausgegangen? A: XXXX XXXX XXXX .A: römisch 40 römisch 40 römisch 40 . F: Welche Spieler haben die Tore für Ihre Mannschaft erzielt? A: XXXX und XXXX . Ich kann mich auch an den Spieler erinnern, der gegen uns ein Tor erzielt hat, er heißt XXXX .A: römisch 40 und römisch 40 . Ich kann mich auch an den Spieler erinnern, der gegen uns ein Tor erzielt hat, er heißt römisch 40 . F: Sie gaben in der Einvernahme vom 02.01.2017 an, dass Sie in Armenien eine Ladung von der Polizei erhalten hätten. Wie haben Sie von der Ladung erfahren? A: Meine Eltern haben es mir gesagt, also telefonisch mitgeteilt. F: Wo befindet sich die Ladung derzeit? A: In Jerewan, zuhause. F: Weshalb haben Sie die Ladung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht organisieren können? A: Weil meine Eltern nicht mehr zuhause sind, sie halten sich in Russland auf. Ich habe es zwar versucht, aber niemand ist mehr dort aufhältig. F: Wer hat die Ladung entgegengenommen? A: Meiner Mutter haben sie die Ladung per Post übergeben. F: Weshalb hat Ihre Mutter Ihnen die Ladung bisher nicht übergeben? A: Ich habe es ihr damals nicht gesagt, es war damals für mich nicht notwendig, also ich habe es für nicht notwendig angesehen, ich war nicht bei einer Einvernahme. F: Kennen Sie den Inhalt der Ladung? A: Die Beschuldigung, dass wir Drogen besitzen und auch XXXX hat eine Ladung bekommen, also das wir diesbezüglich vorgeladen werden.A: Die Beschuldigung, dass wir Drogen besitzen und auch römisch 40 hat eine Ladung bekommen, also das wir diesbezüglich vorgeladen werden. F: Wie hat XXXX von seiner Ladung erfahren?F: Wie hat römisch 40 von seiner Ladung erfahren? A: Von den Eltern. F: Wie haben die Eltern des XXXX von der Ladung Erfahrung?F: Wie haben die Eltern des römisch 40 von der Ladung Erfahrung? A: Auch sie haben per Post bekommen. F: Wann haben Sie die Post erhalten? A: Konkret weiß ich es nicht. F: Hat Ihnen XXXX davon berichtet, dass seine Eltern die Ladung per Post bekommen hatten und XXXX ebenfalls gesucht wird?F: Hat Ihnen römisch 40 davon berichtet, dass seine Eltern die Ladung per Post bekommen hatten und römisch 40 ebenfalls gesucht wird? A: Als wir uns unterhalten haben, hatte er gesagt, dass auch für ihn eine Ladung geschickt wurde. V: Ihr Freund XXXX gab in seiner Einvernahme jedoch an, dass die Ladung persönlich übergeben wurde und nicht per Post!V: Ihr Freund römisch 40 gab in seiner Einvernahme jedoch an, dass die Ladung persönlich übergeben wurde und nicht per Post! A: Ja, der Briefträger bringt die Ladung persönlich. Genau weiß ich das nicht, er sagte nur, dass er auch eine Ladung bekommen hatte aber wie genau, weiß ich nicht. F: Wo sollten Sie vorsprechen? A: Polizeipräsidium Jerewan. Konkret weiß ich es nicht genau, also welche Polizeidienstelle genau das war, kann ich nicht sagen. F: Welche gesetzliche Grundlage haben Sie missachtet, um welches Strafrecht (Gesetzesgebiet) handelt es sich konkret? Welche Art und Form der Strafe wurde Ihnen angedroht? A: Soweit ich mich erinnern kann, illegale Waffen und Drogenbesitz. V: Illegale Waffen und Drogen sind verschiedene Strafrechtsgebiete! Das muss genauer erklärt worden sein! Können Sie das konkreter angeben? A: Ich weiß es nicht, meine Mutter hat es mir vorgelesen, es wurde ein Gesetz und eine Nummer genannt, aber was genau, das weiß ich nicht. Konsequenzen wurden nicht genannt, im Falle des Nichterscheinens werde ich zwangsvorgeführt. F: Können Sie die Ladung nachträglich vorlegen? A: Ich habe es versucht. Niemand hat den Schlüssel. F: Was können Sie über XXXX und das besagte Spiel vom XXXX 2016 erzählen?F: Was können Sie über römisch 40 und das besagte Spiel vom römisch 40 2016 erzählen? A: Er wollte wetten und wollte von mir, dass ich verliere. Als ich damit nicht einverstanden war, wollte er mich erpressen. Es gibt Spiele, die absichtlich verloren werden, weil Geld im Spiel ist, aber ich hatte bis dorthin so etwas nicht gemacht. F: Gegen welche Mannschaft haben Sie damals gespielt? Wie würden Sie die Stärke dieser Mannschaft bezeichnen? A: Also die Mannschaft hieß XXXX und diese Mannschaft war schwächer als wir.A: Also die Mannschaft hieß römisch 40 und diese Mannschaft war schwächer als wir. F: Wollte XXXX nur Sie bestechen und wurden auch weitere Spieler Ihres Vereins bestochen?F: Wollte römisch 40 nur Sie bestechen und wurden auch weitere Spieler Ihres Vereins bestochen? A: Ich weiß es nicht. F: Wieso hat XXXX ausgerechnet Sie in Bezug auf Ihre Tormannposition bestochen, Sie sind in einem Spiel gegen eine schwächere Mannschaft nur bedingt relevant. Das ist nicht nachvollziehbar?F: Wieso hat römisch 40 ausgerechnet Sie in Bezug auf Ihre Tormannposition bestochen, Sie sind in einem Spiel gegen eine schwächere Mannschaft nur bedingt relevant. Das ist nicht nachvollziehbar? A: Weil ein Tormann das Spiel entscheiden kann. Wenn ein Tormann ein guter Tormann ist, kann er verhindern, dass ein Tor geschossen wird. F: Wie viel hatte XXXX auf das Spiel gewettet?F: Wie viel hatte römisch 40 auf das Spiel gewettet? A: 200.000 US Dollar. F: Auf welchen Ausgang hatte XXXX gewettet?F: Auf welchen Ausgang hatte römisch 40 gewettet? A: Auf den Sieg der gegnerischen Mannschaft. F: Wie lange ist XXXX denn in Spielmanipulationen verwickelt?F: Wie lange ist römisch 40 denn in Spielmanipulationen verwickelt? A: Ich weiß es nicht. V: Wie konnte es sein, dass die Stürmer Ihrer Mannschaft, zwei Tore geschossen haben und das Spiel gewonnen wurde. Hatte XXXX bei dem Wetteinsatz nicht bedacht, dass Sie als Tormann keine Auswirkungen haben, wenn Sie gegen eine schwächere Mannschaft spielen und die Stürmer mehr Tore schießen? Wie ist das zu verstehen, dass XXXX so etwas nicht bedenkt, bei dem Einsatz von 200.000 US Dollar.V: Wie konnte es sein, dass die Stürmer Ihrer Mannschaft, zwei Tore geschossen haben und das Spiel gewonnen wurde. Hatte römisch 40 bei dem Wetteinsatz nicht bedacht, dass Sie als Tormann keine Auswirkungen haben, wenn Sie gegen eine schwächere Mannschaft spielen und die Stürmer mehr Tore schießen? Wie ist das zu verstehen, dass römisch 40 so etwas nicht bedenkt, bei dem Einsatz von 200.000 US Dollar. A: Es kann sein, dass er die Stürmer bestochen hatte, das kann ich nicht sagen, aber wir haben gewonnen. Aber es gibt ehrliche Fußballspieler wie mich, denen die Karriere als Fußballer wichtig ist. F: Haben Sie ein Tor bewusst durchgelassen oder nicht? A: Ja, bewusst habe ich das getan, es war meine Absicht. F: Was für einen Sinn hatte das dann? Sie hätten noch zwei weitere Tore durchlassen müssen? A: Wir haben sofort ein Tor geschossen, für die Gegner gab es dann keine Möglichkeit mehr überhaupt zum Tor zu gelangen, damit ich noch etwas durchlasse. Es gab keine gefährliche Situation, damit ich ein Tor durchlasse. F: Das macht Sinn. Wie konnte XXXX bei dem Einsatz von 200.000 Euro entgehen, dass die schwächere Mannschaft überhaupt nicht fähig sein wird, in gefährliche Situtationen vor Ihrem Tor zu gelangen?F: Das macht Sinn. Wie konnte römisch 40 bei dem Einsatz von 200.000 Euro entgehen, dass die schwächere Mannschaft überhaupt nicht fähig sein wird, in gefährliche Situtationen vor Ihrem Tor zu gelangen? A: Ich kann für die Stürmer nicht sprechen und weiß nicht weshalb Sie die Tore geschossen hatten. Die anderen kamen einfach nicht mehr vor mein Tor. F: Wollten Sie überhaupt das Spiel manipulieren? A: Ja, ich hatte keine Wahl. V: Sie gaben vorhin an, dass Ihnen die Karriere wichtiger ist und dass Sie ein ehrlicher Fußballspieler sind. Nunmehr geben Sie an, dass Sie das Spiel sogar manipuliert hätten. Wie passt das zusammen? A: Bis jetzt habe ich das nicht gemacht, aber jetzt ist mein Leben in Gefahr gewesen. F: Haben Sie weitere Fluchtgründe? A: Nein. F: Können Sie an einem anderen Ort in Ihrem Herkunftsstaat Unterkunft beziehen? A: Nein, sie haben Verbindungen überall. F: Sie haben sich dennoch 20 Tage in XXXX aufgehalten, wie erklären Sie sich das?F: Sie haben sich dennoch 20 Tage in römisch 40 aufgehalten, wie erklären Sie sich das? A: Wir hatten eine Frist in der wir das Geld zurückzahlen können. Trotzdem handelten wir heimlich, weil wir Angst hatten. F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat? A: Sie würden mich umbringen oder die Polizei nimmt mich fest. F: Was können Sie über den Einfluss des XXXX innerhalb des gesamten Staatsgebiet von Armenien erzählen. Welche Mittel nutzt XXXX hierfür? Was ist Ihnen darüber bekannt?F: Was können Sie über den Einfluss des römisch 40 innerhalb des gesamten Staatsgebiet von Armenien erzählen. Welche Mittel nutzt römisch 40 hierfür? Was ist Ihnen darüber bekannt? A: Er hat Verbindungen in ganz Armenien und hinter ihm steht der Präsident Sarkisian. F: Haben Sie die Bedrohung der Polizei gemeldet? A: Ja. F: Geben Sie bitte die genauen Daten der Polizeidiensstelle bekannt! A: XXXX Zentrum. Den Straßennamen kenne ich nicht.A: römisch 40 Zentrum. Den Straßennamen kenne ich nicht. F: Gibt es mehrere Polizeidienststellen im Zentrum XXXX ?F: Gibt es mehrere Polizeidienststellen im Zentrum römisch 40 ? A: Im Zentrum gibt es einige. F: Bei welcher Polizeidienstelle waren Sie? A: Ich war im Zentrum. F: Wie haben Sie hingefunden, kennen Sie die Adresse? A: Ich bin mit XXXX hingegangen, er hat mich hingebracht.A: Ich bin mit römisch 40 hingegangen, er hat mich hingebracht. F: Wurde die Anzeige schriftlich aufgenommen? A: Ja, aber wir haben keine Kopie bekommen. Die Polizei hat wohl nichts unternommen. F: Wann haben Sie die Anzeige erlassen? A: Am XXXX
- Der AW überlegt nochmals. Ich bin mir jetzt sicher, es war in der Nacht von XXXX 2016.A: Am römisch 40
- Der AW überlegt nochmals. Ich bin mir jetzt sicher, es war in der Nacht von römisch 40
- … F: Möchten Sie noch etwas angeben? A: Ich kann nicht zurück, weil ich in letzter Zeit wieder mehrere Fälle über XXXX gehört habe, es gab wieder eine Messerstecherei. Ich habe Angst vor XXXX .A: Ich kann nicht zurück, weil ich in letzter Zeit wieder mehrere Fälle über römisch 40 gehört habe, es gab wieder eine Messerstecherei. Ich habe Angst vor römisch 40 . I.2.
- Die bB stellte eine Anfrage an den Verbindungsanwalt in Armenien. Die entsprechende Anfragebeantwortung wurde in der Verhandlung nochmals vorgehalten.römisch eins.2.
- Die bB stellte eine Anfrage an den Verbindungsanwalt in Armenien. Die entsprechende Anfragebeantwortung wurde in der Verhandlung nochmals vorgehalten. Vorgelegt vor dem BFA wurde von der bP: ● Reisepass ● VISUM Kat. C., Gültig von XXXX VISUM Kat. C., Gültig von römisch 40 ● Protokoll vom Spiel XXXX XXXX XXXX – XXXX Protokoll vom Spiel römisch 40 römisch 40 römisch 40 – römisch 40 ● Diverse Berichte über XXXX und XXXX Diverse Berichte über römisch 40 und römisch 40 ● Teilnahmebestätigung vom Fußballverein XXXX vom 13.02.2017 Teilnahmebestätigung vom Fußballverein römisch 40 vom 13.02.2017 I.
- Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Armenien gemäß § 46 FPG zulässig sei. römisch eins.
- Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gem. Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, wurde nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Armenien gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Eine Frist zur freiwilligen Ausreise wurde mit 14 Tagen gewährt. I.3.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid):römisch eins.3.
- Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid): Bezüglich Ihrer beim BFA behaupteten Fluchtgründe und Ihrer Person ist festzuhalten: Ein Vorbringen wird dann glaubhaft sein, wenn es vier Grundanforderungen erfüllt:
- Das Vorbringen des Asylwerbers ist genügend substantiiert. Dieses Erfordernis ist insbesondere dann nicht erfüllt, wenn der Asylwerber den Sachverhalt sehr vage schildert oder sich auf Gemeinplätze beschränkt, nicht aber in der Lage ist, konkrete und detaillierte Angaben über seine Erlebnisse zu machen.
- Das Vorbringen muss, um als glaubhaft zu gelten, in sich schlüssig sein. Der Asylwerber darf sich nicht in wesentlichen Aussagen widersprechen.
- Das Vorbringen muss plausibel sein, dh. mit den Tatsachen oder der allgemeinen Erfahrung übereinstimmen. Diese Voraussetzung ist ua. dann nicht erfüllt, wenn die Darlegungen mit den allgemeinen Verhältnissen im Heimatland nicht zu vereinbaren sind oder sonst unmöglich erscheinen und
- der Asylwerber muss persönlich glaubwürdig sein. Das wird dann nicht der Fall sein, wenn sein Vorbringen auf gefälschte oder verfälschte Beweismittel abgestützt ist, aber auch dann, wenn er wichtige Tatsachen verheimlicht oder bewusst falsch darstellt, im Laufe des Verfahrens das Vorbringen auswechselt oder unbegründet und verspätet erstattet oder mangelndes Interesse am Verfahrensablauf zeigt und die nötige Mitwirkung verweigert. Ihr Vorbringen entspricht nicht den genannten Anforderungen. Sie haben dem BFA bloß ein völlig unkonkretes und abstraktes bzw. widersprüchliches Vorbringen rund um Ihre Fluchtgründe präsentiert. Es ist Ihnen im Zuge des Asylverfahrens nicht gelungen beim BFA als glaubwürdig in Erscheinung zu treten. Die von Ihnen geschilderten Fluchtgründe müssen nicht nur vor der Behörde behauptet werden, sondern auch glaubhaft gemacht werden. Hierzu werden Ihre Aussagen aus der Erstbefragung, als auch die Einvernahme vor dem BFA zur Beweiswürdigung herangezogen. Grundsätzlich stützt sich Ihr Fluchtvorbringen auf eine Bedrohung durch eine private Person namens XXXX (eng.) bzw. XXXX (dt.), in weiterer Folge XXXX , die Ihren Ursprung in Ihrer Tätigkeit als Fußballspieler haben soll. So gaben Sie weiterführend an, dass Sie ein Fußballspiel vom XXXX 2016 hätten verlieren sollen, Sie dies aber grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch mit XXXX verweigert hätten, im Zuge der Verweigerung wären Sie direkt von XXXX bedroht worden und in weiterer Folge durch seine Gehilfen unrechtmäßig festgenommen und in eine Ihnen nicht näher bekannte Polizeistelle gebracht worden. Aufgrund des Umstands, dass XXXX eine Summe von ca. 200.000 Euro auf den Sieg der schwächeren gegnerischen Mannschaft gewettet haben soll, und dennoch Ihre Mannschaft den Sieg davongetragen hat, wurden Sie unter Gewährung einer Frist bis zum 15.09.2016 aufgefordert, den Betrag zu begleichen bzw. zurückzuzahlen, sonst würde man Ihren Freund XXXX und Sie umbringen.Grundsätzlich stützt sich Ihr Fluchtvorbringen auf eine Bedrohung durch eine private Person namens römisch 40 (eng.) bzw. römisch 40 (dt.), in weiterer Folge römisch 40 , die Ihren Ursprung in Ihrer Tätigkeit als Fußballspieler haben soll. So gaben Sie weiterführend an, dass Sie ein Fußballspiel vom römisch 40 2016 hätten verlieren sollen, Sie dies aber grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch mit römisch 40 verweigert hätten, im Zuge der Verweigerung wären Sie direkt von römisch 40 bedroht worden und in weiterer Folge durch seine Gehilfen unrechtmäßig festgenommen und in eine Ihnen nicht näher bekannte Polizeistelle gebracht worden. Aufgrund des Umstands, dass römisch 40 eine Summe von ca. 200.000 Euro auf den Sieg der schwächeren gegnerischen Mannschaft gewettet haben soll, und dennoch Ihre Mannschaft den Sieg davongetragen hat, wurden Sie unter Gewährung einer Frist bis zum 15.09.2016 aufgefordert, den Betrag zu begleichen bzw. zurückzuzahlen, sonst würde man Ihren Freund römisch 40 und Sie umbringen. Diesbezüglich wird zu Beginn hingewiesen, dass Ihr Fluchtvorbringen in gesonderten Kontext zu betrachten ist. Ihre Tätigkeit als XXXX Fußballspieler ist glaubhaft, dies ist auch aus den Einvernahmen vom 02.01.2017 und 19.05.2017 ersichtlich, konnten Sie beispielsweise Details zu dem besagten Fußballspiel angeben, sogar den Torschützen der gegnerischen Mannschaft namentlich benennen und auch ein Protokoll vom XXXX 2017 als Beweismittel in Vorlage bringen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie am besagten Tag als Tormann im Einsatz waren. Eine weitere Anfrage bei der BFA Staatendokumentation vom 29.05.2017 ergab, dass Sie am XXXX 2017 im Spiel Ihrer Mannschaft FC XXXX XXXX XXXX (Reserve) gegen XXXX über 90 Minuten im Einsatz waren.Diesbezüglich wird zu Beginn hingewiesen, dass Ihr Fluchtvorbringen in gesonderten Kontext zu betrachten ist. Ihre Tätigkeit als römisch 40 Fußballspieler ist glaubhaft, dies ist auch aus den Einvernahmen vom 02.01.2017 und 19.05.2017 ersichtlich, konnten Sie beispielsweise Details zu dem besagten Fußballspiel angeben, sogar den Torschützen der gegnerischen Mannschaft namentlich benennen und auch ein Protokoll vom römisch 40 2017 als Beweismittel in Vorlage bringen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie am besagten Tag als Tormann im Einsatz waren. Eine weitere Anfrage bei der BFA Staatendokumentation vom 29.05.2017 ergab, dass Sie am römisch 40 2017 im Spiel Ihrer Mannschaft FC römisch 40 römisch 40 römisch 40 (Reserve) gegen römisch 40 über 90 Minuten im Einsatz waren. Besonders hervorgehoben wird, dass Sie Ihre Tätigkeit als Fußballspieler frei und eloquent geschildert hatten, auch haben Sie Details zu dem Fußballspiel aus Eigenem benannt und musste diesbezüglich nicht gesondert nachgefragt werden. Ihre Tätigkeit als XXXX Fußballspieler wird durch die Behörde anerkannt und als glaubwürdig angesehen.Besonders hervorgehoben wird, dass Sie Ihre Tätigkeit als Fußballspieler frei und eloquent geschildert hatten, auch haben Sie Details zu dem Fußballspiel aus Eigenem benannt und musste diesbezüglich nicht gesondert nachgefragt werden. Ihre Tätigkeit als römisch 40 Fußballspieler wird durch die Behörde anerkannt und als glaubwürdig angesehen. Bezüglich Ihres Fluchtvorbringens wird festgestellt, dass es Ihnen hierbei an sämtlichen Details gemangelt hat und Sie Ihr Fluchtvorbringen auch widersprüchlich geschildert hatten, sodass Ihnen diesbezüglich jegliche Glaubwürdigkeit abzusprechen war. Einen Kernpunkt Ihrer Fluchtgeschichte stellt die Polizeidienststelle in der Stadt XXXX dar. Ihr Freund XXXX und Sie wären in der Provinz XXXX von unbekannten Männern angehalten worden, die wiederum Gehilfen des XXXX gewesen wären und Sie, sowie Ihren Freund XXXX in eine Polizeidienstelle gebracht haben sollen, dort wären Sie über mehrere Stunden lang einvernommen worden und wäre Ihnen durch XXXX angedroht worden, dass bevorstehende Fußballspiel zu verlieren, ansonsten drohen Ihnen weitere strafrechtliche Konsequenzen und hätten Sie auch Angst um Ihr Leben gehabt.Einen Kernpunkt Ihrer Fluchtgeschichte stellt die Polizeidienststelle in der Stadt römisch 40 dar. Ihr Freund römisch 40 und Sie wären in der Provinz römisch 40 von unbekannten Männern angehalten worden, die wiederum Gehilfen des römisch 40 gewesen wären und Sie, sowie Ihren Freund römisch 40 in eine Polizeidienstelle gebracht haben sollen, dort wären Sie über mehrere Stunden lang einvernommen worden und wäre Ihnen durch römisch 40 angedroht worden, dass bevorstehende Fußballspiel zu verlieren, ansonsten drohen Ihnen weitere strafrechtliche Konsequenzen und hätten Sie auch Angst um Ihr Leben gehabt. Obwohl Sie zu zweit angehalten wurden, und gemeinsam mit Ihrem Freund XXXX in die Polizeidienstelle gebracht wurden, konnten weder Ihr Freund XXXX noch Sie Details, und Merkmale zu der Polizeidienststelle benennen, die Ihr Fluchtvorbringen in einem glaubwürdigen Licht präsentieren würden. So wurden Sie aufgefordert, den Namen der Polizeidienststelle anzugeben, oder zumindest den Ortsteil in dem sich die Polizeidienststelle befunden haben soll anzugeben, dem konnten Sie jedoch nicht fundiert entgegentreten, gaben Sie dazu nur an, dass Sie es nicht wissen würden.Obwohl Sie zu zweit angehalten wurden, und gemeinsam mit Ihrem Freund römisch 40 in die Polizeidienstelle gebracht wurden, konnten weder Ihr Freund römisch 40 noch Sie Details, und Merkmale zu der Polizeidienststelle benennen, die Ihr Fluchtvorbringen in einem glaubwürdigen Licht präsentieren würden. So wurden Sie aufgefordert, den Namen der Polizeidienststelle anzugeben, oder zumindest den Ortsteil in dem sich die Polizeidienststelle befunden haben soll anzugeben, dem konnten Sie jedoch nicht fundiert entgegentreten, gaben Sie dazu nur an, dass Sie es nicht wissen würden. Hierbei stellt das BFA unmissverständlich fest, dass Personen, die einschneidende Ereignisse durchlebt hatten, durchaus in der Lage sind, Details und Merkmale zu schildern, dies ist Ihnen jedoch nicht gelungen, obwohl eine unrechtmäßige Festnahme durch Ihnen unbekannte staatliche Organe und die gegen Ihre Willen durchgeführte Anhaltung in einer Ihnen nicht näher bekannten Polizeidienststelle ein maßgebliches Ereignis in dem Leben einer Zivilperson darstellen. Sie gaben auch weiterführend an, dass Sie festgenommen wurden, weil in Ihrem Auto Drogen und illegale Waffen konfisziert wurden. Sie wurden daraufhin aufgefordert, die gesetzliche Grundlage der Festnahme anzugeben bzw. Angaben zu dem Strafausmaß, welches Ihnen angedroht wurde, anzuführen. Dieser Aufforderung konnten Sie ebenfalls nicht entgegentreten, gaben Sie an, dass Sie dies nicht kennen würden. Bei Ihnen sollen Waffen und Drogen beschlagnahmt worden sein, diesbezüglich konnten Sie überhaupt keine näheren Angaben machen, weder über die Menge der Drogen, noch über die Waffen. Bezüglich der Drogen haben Sie sich auch widersprochen, so gaben Sie in der Einvernahme vom 02.01.2017 zu Ihrem Fluchtgrund befragt an, dass aus dem Kofferraum Ihres Autos zwei Waffen und drei kleine Naylonpackerl weißen Pulvers konfisziert wurden. In der Einvernahme vom 19.05.2017 waren es nunmehr zwei transparente Schachteln weißen Pulvers und zwei Waffen. Grundsätzlich haben Sie sich hinsichtlich der Angaben zu dem Fluchtgrund in Bezug auf Ihren Freund XXXX widersprochen. So wären Sie nach dem Fußballspiel vom XXXX 2017 in das Dorf XXXX zu Ihrem Verwandten gefahren.Grundsätzlich haben Sie sich hinsichtlich der Angaben zu dem Fluchtgrund in Bezug auf Ihren Freund römisch 40 widersprochen. So wären Sie nach dem Fußballspiel vom römisch 40 2017 in das Dorf römisch 40 zu Ihrem Verwandten gefahren. Bezüglich der Dauer des Aufenthalts in XXXX haben Sie, sowie Ihr Freund XXXX widersprüchliche Angaben gemacht. So gaben Sie diesbezüglich folgendes an:Bezüglich der Dauer des Aufenthalts in römisch 40 haben Sie, sowie Ihr Freund römisch 40 widersprüchliche Angaben gemacht. So gaben Sie diesbezüglich folgendes an: „F: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?„F: Wie lange haben Sie sich in römisch 40 aufgehalten? A: Wir haben uns ca. 20 Tage in XXXX aufgehalten.“A: Wir haben uns ca. 20 Tage in römisch 40 aufgehalten.“ Ihr Freund XXXX wurde am 18.01.2017 einvernommen und gab dieser zu der Aufenthaltsdauer in XXXX folgendes an:Ihr Freund römisch 40 wurde am 18.01.2017 einvernommen und gab dieser zu der Aufenthaltsdauer in römisch 40 folgendes an: „F: Wo haben Sie sich in der Zeit nach dem XXXX 2016 versteckt?„F: Wo haben Sie sich in der Zeit nach dem römisch 40 2016 versteckt? A: In dem Dorf XXXX haben wir uns versteckt.“A: In dem Dorf römisch 40 haben wir uns versteckt.“ „F: Wie lange? A: 4 Tage.“ Herr XXXX gab bereits zu Beginn der Schilderung seiner Fluchtgründe zu verstehen, dass es sich bei dem Aufenthalt in XXXX , um einen kurzfristigen Aufenthalt gehandelt haben könnte…Herr römisch 40 gab bereits zu Beginn der Schilderung seiner Fluchtgründe zu verstehen, dass es sich bei dem Aufenthalt in römisch 40 , um einen kurzfristigen Aufenthalt gehandelt haben könnte… „ XXXX und ich sind das in das Dorf vom XXXX gefahren, es heißt XXXX , drei bis vier Tage sind wir dort untergetaucht, während dieser Zeit haben wir gehört, dass Leute vom XXXX nach uns gefragt haben.“„ römisch 40 und ich sind das in das Dorf vom römisch 40 gefahren, es heißt römisch 40 , drei bis vier Tage sind wir dort untergetaucht, während dieser Zeit haben wir gehört, dass Leute vom römisch 40 nach uns gefragt haben.“ Offensichtlich gaben Sie unterschiedliche Angaben zu der Aufenthaltsdauer in XXXX an, ist dies allerdings aus Sicht der Behörde nicht nachvollziehbar, da dies ein zentrales Element Ihres Fluchtvorbringens darstellt und die Abweichung zwischen Ihren Aussagen und den Aussagen Ihres Freundes XXXX gravierend ist.Offensichtlich gaben Sie unterschiedliche Angaben zu der Aufenthaltsdauer in römisch 40 an, ist dies allerdings aus Sicht der Behörde nicht nachvollziehbar, da dies ein zentrales Element Ihres Fluchtvorbringens darstellt und die Abweichung zwischen Ihren Aussagen und den Aussagen Ihres Freundes römisch 40 gravierend ist. Sie gaben weiterführend an, dass Sie eine polizeiliche Anzeige gegen Hrn. XXXX noch vor Ihrer Ausreise aus Armenien erstattet hätten, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle konnten Sie ebenfalls nicht benennen, gaben Sie diesbezüglich nur vage und unkonkret an, dass sich diese im Zentrum von Jerewan befinden würde. Herrn XXXX ist es ebenfalls nicht gelungen, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle anzuführen, ist dies jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb zwei erwachsene, mit Vernunft begabte Personen, nicht in der Lage waren, nähere Details, noch Merkmale zu benennen! Es ist Ihnen in einer Gesamtschau nicht gelungen, Ihr Fluchtvorbringen schlüssig und nachvollziehbar darstellen, so gehen aus den Einvernahmen eindeutige Widersprüche heraus, sowie mangelnde und unvollständige Angaben zu elementaren bzw. einschneidenden Ereignissen!Sie gaben weiterführend an, dass Sie eine polizeiliche Anzeige gegen Hrn. römisch 40 noch vor Ihrer Ausreise aus Armenien erstattet hätten, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle konnten Sie ebenfalls nicht benennen, gaben Sie diesbezüglich nur vage und unkonkret an, dass sich diese im Zentrum von Jerewan befinden würde. Herrn römisch 40 ist es ebenfalls nicht gelungen, nähere Angaben zu der Polizeidienstelle anzuführen, ist dies jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb zwei erwachsene, mit Vernunft begabte Personen, nicht in der Lage waren, nähere Details, noch Merkmale zu benennen! Es ist Ihnen in einer Gesamtschau nicht gelungen, Ihr Fluchtvorbringen schlüssig und nachvollziehbar darstellen, so gehen aus den Einvernahmen eindeutige Widersprüche heraus, sowie mangelnde und unvollständige Angaben zu elementaren bzw. einschneidenden Ereignissen! Aus der Anfragebeantwortung der BFA Staatendokumentation vom 22.06.2017 zur Person XXXX geht hervor, dass XXXX durchaus eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien ist, jedoch bis dato in Bezug auf Spielmanipulationen und Wettbetrug nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist. Dies ist ebenfalls, wenn auch nur ein Indiz dafür, dass Ihr Fluchtvorbringen in dieser Hinsicht eine gedankliche Konstruktion darstellt. Gegen die Person XXXX wurden bereits mehrere staatliche Untersuchungen eingeleitet und saß Genannter auch bereits in Untersuchungshaft, dies entspricht jedoch nicht den von Ihnen geschilderten Angaben zu dieser Person. Weiters wird in der Anfragebeantwortung angeführt, dass sich lokale Buchmacher/Wettbüros nicht an Wetten der
- Armenischen Liga Championship beteiligen, wird weiters angeführt, dass es damit unmöglich sei, dass ein Spiel von XXXX XXXX 2 mit einem solchen, auf das Wetten bezogenen Skandal, in Verbindung zu bringen ist.Aus der Anfragebeantwortung der BFA Staatendokumentation vom 22.06.2017 zur Person römisch 40 geht hervor, dass römisch 40 durchaus eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien ist, jedoch bis dato in Bezug auf Spielmanipulationen und Wettbetrug nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist. Dies ist ebenfalls, wenn auch nur ein Indiz dafür, dass Ihr Fluchtvorbringen in dieser Hinsicht eine gedankliche Konstruktion darstellt. Gegen die Person römisch 40 wurden bereits mehrere staatliche Untersuchungen eingeleitet und saß Genannter auch bereits in Untersuchungshaft, dies entspricht jedoch nicht den von Ihnen geschilderten Angaben zu dieser Person. Weiters wird in der Anfragebeantwortung angeführt, dass sich lokale Buchmacher/Wettbüros nicht an Wetten der
- Armenischen Liga Championship beteiligen, wird weiters angeführt, dass es damit unmöglich sei, dass ein Spiel von römisch 40 römisch 40 2 mit einem solchen, auf das Wetten bezogenen Skandal, in Verbindung zu bringen ist. Sie wurden in der Einvernahme vom 19.05.2017 zur Person XXXX ebenfalls konkret befragt, gaben Sie diesbezüglich jedoch selbst an, dass Sie Berichte über XXXX aus armenischen Nachrichten verfolgt hätten, einen persönlichen Bezug hatten Sie bis zum Ursprung Ihres Fluchtereignisses nicht. Die Behörde stellt hiermit fest, dass ein persönlicher Bezug Ihrerseits zu der Person XXXX ausgeschlossen wird – wenn auch die Person eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien darstellt – so kennen Sie diese nur aus der Laiensphäre.Sie wurden in der Einvernahme vom 19.05.2017 zur Person römisch 40 ebenfalls konkret befragt, gaben Sie diesbezüglich jedoch selbst an, dass Sie Berichte über römisch 40 aus armenischen Nachrichten verfolgt hätten, einen persönlichen Bezug hatten Sie bis zum Ursprung Ihres Fluchtereignisses nicht. Die Behörde stellt hiermit fest, dass ein persönlicher Bezug Ihrerseits zu der Person römisch 40 ausgeschlossen wird – wenn auch die Person eine bekannte Größe der organisierten Kriminalität in Armenien darstellt – so kennen Sie diese nur aus der Laiensphäre. So gaben Sie weiterführend an, dass Ihr Freund XXXX , und Sie selbst, bereits Ladungen der Polizei erhalten hätten. In Ihrem Fall wäre die Ladung durch Ihre Mutter entgegengenommen worden, auch konnten Sie zum Inhalt der Ladung befragt, weder das Strafausmaß, noch rechtliche Grundlagen der Strafrechtsgebiete angeben, gaben Sie bloß vager und unkonkreter Natur an, dass es sich um Drogen und illegale Waffen gehandelt hat. Sie wurden auch befragt, weshalb es weder Ihnen, noch Ihrem Freund XXXX gelungen ist, eine Ladung als Beweismittel vor der Behörde vorzulegen. Hierbei gaben Sie an, dass Ihre Mutter die Ladung persönlich entgegengenommen hätte, Ihnen den Inhalt geschildert hätte, Ihre Mutter sich aber derzeit in Russland befinden würde und keiner mehr den Schlüssel für die Unterkunft in Armenien hätte.So gaben Sie weiterführend an, dass Ihr Freund römisch 40 , und Sie selbst, bereits Ladungen der Polizei erhalten hätten. In Ihrem Fall wäre die Ladung durch Ihre Mutter entgegengenommen worden, auch konnten Sie zum Inhalt der Ladung befragt, weder das Strafausmaß, noch rechtliche Grundlagen der Strafrechtsgebiete angeben, gaben Sie bloß vager und unkonkreter Natur an, dass es sich um Drogen und illegale Waffen gehandelt hat. Sie wurden auch befragt, weshalb es weder Ihnen, noch Ihrem Freund römisch 40 gelungen ist, eine Ladung als Beweismittel vor der Behörde vorzulegen. Hierbei gaben Sie an, dass Ihre Mutter die Ladung persönlich entgegengenommen hätte, Ihnen den Inhalt geschildert hätte, Ihre Mutter sich aber derzeit in Russland befinden würde und keiner mehr den Schlüssel für die Unterkunft in Armenien hätte. Es ist grundsätzlich völlig unwahrscheinlich, dass Ihre Mutter nach Russland ausreist, und die Ladung in der Wohnung zurücklässt, „niemand“ einen Schlüssel bzw. Zugang zur Unterkunft hätte. Es ist nicht einmal nachvollziehbar, weshalb Ihre Mutter die Ladung zurücklässt, bzw. Sie Ihnen nicht sofort nachgeschickt hatte. Dies ergibt keinen Sinn und ist einfach nicht schlüssig, stellt die Ladung der Polizei einen durchaus wichtigen bzw. elementaren Punkt in Ihrem Fluchtvorbringen dar. Es wird nochmals kurz erwähnt, dass Sie auch zu der Polizeidienststelle, die die Ladung verschickt haben soll, keine näheren Angaben machen konnten. In einer Gesamtschau, sowie unter besonderer Berücksichtigung der obig ausführlich geschilderten Punkte ist festzustellen, dass Ihr Fluchtvorbringen beim BFA eine gedankliche Konstruktion darstellt! Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sie begründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft gemacht haben bzw. eine solche Verfolgung zukünftig zu erwarten hätten. I.3.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Armenien traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungen. Aus diesen geht hervor, dass in Armenien von einer unbedenklichen Sicherheitslage auszugehen und der georgische Staat gewillt und befähigt ist, auf seinem von der georgischen Zentralregierung kontrollierten Territorium befindliche Menschen vor Repressalien Dritter wirksam zu schützen. Ebenso ist in Bezug auf die Lage der Menschenrechte davon auszugehen, dass sich hieraus in Bezug auf die bP ein im Wesentlichen unbedenkliches Bild ergibt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass in der Republik Armenien die Grundversorgung der Bevölkerung gesichert ist, im Falle der Bedürftigkeit die Übernahme der Behandlungskosten durch den Staat auf Antrag möglich ist, eine soziale Absicherung auf niedrigem Niveau besteht, die medizinische Grundversorgung flächendeckend gewährleistet ist sowie Rückkehrer mit keinen Repressalien zu rechnen haben und in die Gesellschaft integriert werden. Ebenso besteht ein staatliches Rückkehrprogramm, welches ua. materielle Unterstützung für bedürftige Rückkehrer, darunter auch die Zurverfügungstellung einer Unterkunft nach der Ankunft in Armenien bietet.römisch eins.3.
- Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Armenien traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungen. Aus diesen geht hervor, dass in Armenien von einer unbedenklichen Sicherheitslage auszugehen und der georgische Staat gewillt und befähigt ist, auf seinem von der georgischen Zentralregierung kontrollierten Territorium befindliche Menschen vor Repressalien Dritter wirksam zu schützen. Ebenso ist in Bezug auf die Lage der Menschenrechte davon auszugehen, dass sich hieraus in Bezug auf die bP ein im Wesentlichen unbedenkliches Bild ergibt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass in der Republik Armenien die Grundversorgung der Bevölkerung gesichert ist, im Falle der Bedürftigkeit die Übernahme der Behandlungskosten durch den Staat auf Antrag möglich ist, eine soziale Absicherung auf niedrigem Niveau besteht, die medizinische Grundversorgung flächendeckend gewährleistet ist sowie Rückkehrer mit keinen Repressalien zu rechnen haben und in die Gesellschaft integriert werden. Ebenso besteht ein staatliches Rückkehrprogramm, welches ua. materielle Unterstützung für bedürftige Rückkehrer, darunter auch die Zurverfügungstellung einer Unterkunft nach der Ankunft in Armenien bietet. I.3.
- Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter § 8 Abs. 1 AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 8 EMRK dar, weshalb Rückehrentscheidung und Abschiebung in Bezug auf Armenien zulässig sind.römisch eins.3.
- Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter Paragraph 8, Absatz eins, AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Artikel 8, EMRK dar, weshalb Rückehrentscheidung und Abschiebung in Bezug auf Armenien zulässig sind., Die bB ging davon aus, dass es sich bei der Republik Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat iSd § 19 BFA-VG handelt.Die bB ging davon aus, dass es sich bei der Republik Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat iSd Paragraph 19, BFA-VG handelt. I.
- Gegen den im Spruch genannten Bescheide wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. römisch eins.
- Gegen den im Spruch genannten Bescheide wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren geführt worden wäre. Die bP hätte bei entsprechenden Vorhalt die angeblichen Widersprüche aufklären können und sei die Anfragebeantwortung keinem Parteiengehör zugeführt worden. Die bP sei wegen Angehörigkeit zu einer sozialen Gruppe sowie unterstellter politischer Gesinnung von Verfolgung bedroht. Vorgelegt mit der Beschwerde wurde von der bP: ● Spielplan des Vereins der bP in Armenien (bereits in deutscher Sprache durch die bB dem Akt beigelegt) I.
- Am 13.03.2018 langten Unterlagen zu einem Deutschkurs der bP ein. Am 01.08.2019 gab die bP persönlich Unterlagen zur Integration beim BVwG ab. Am 26.08.2019 langte ein Empfehlungsschreiben (Mail) der Obfrau des Fußballvereins der bP ein.römisch eins.
- Am 13.03.2018 langten Unterlagen zu einem Deutschkurs der bP ein. Am 01.08.2019 gab die bP persönlich Unterlagen zur Integration beim BVwG ab. Am 26.08.2019 langte ein Empfehlungsschreiben (Mail) der Obfrau des Fußballvereins der bP ein. I.
- Für den 05.12.2019 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Der Vertragungsbitte der bP, da sie aufgrund einer OP keine Schuhe tragen könne, wurde nach Rücksprache mit Vertretern nicht nähergetreten und erschien die bP persönlich in der Folge zur Verhandlung.römisch eins.
- Für den 05.12.2019 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Der Vertragungsbitte der bP, da sie aufgrund einer OP keine Schuhe tragen könne, wurde nach Rücksprache mit Vertretern nicht nähergetreten und erschien die bP persönlich in der Folge zur Verhandlung. Gemeinsam mit der Ladung wurden Feststellungen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Herkunftsstaat zugestellt. Ebenso wurde – in Ergänzung bzw. Wiederholung zu den bereits bei der belangten Behörde stattgefundenen Belehrungen - ua. hinsichtlich der Obliegenheit zur Mitwirkung im Verfahren manuduziert und wurden die bP aufgefordert, Bescheinigungsmittel vorzulegen. Zu Beginn der Verhandlung brachten die bP vor, bisher die Wahrheit gesagt zu haben und brachte keine Umstände vor, welche gegen die Annahme der Beweiskraft iSd § 15 AVG in Bezug auf die bisher durchgeführten Einvernahmen Zweifel aufkommen ließen.Zu Beginn der Verhandlung brachten die bP vor, bisher die Wahrheit gesagt zu haben und brachte keine Umstände vor, welche gegen die Annahme der Beweiskraft iSd Paragraph 15, AVG in Bezug auf die bisher durchgeführten Einvernahmen Zweifel aufkommen ließen. Angegeben wurde von der bP insbesondere: …. RI: Haben Sie von vornherein beabsichtigt, in Österreich einen Asylantrag zu stellen? P: Nein am Anfang wollte ich keinen Asylantrag stellen. Nachgefragt gebe ich an, dass ich Ende September beschlossen habe einen Asylantrag zu stellen. Nachgefragt gebe ich an, dass ich in Armenien Probleme hatte. Ich habe gehofft, dass die Probleme in der Zwischenzeit sich lösen würden und habe abgewartet. Nachgefragt gebe ich an, dass ich von meinen Eltern eine Nachricht bekommen, dass auf meinem Namen eine Ladung gekommen ist, dass ich zur Polizei gehen muss. Wegen unerlaubten Transport von Waffen und Drogen musste ich zur Polizei. Nach Auskunft meiner Mutter weist diese Ladung lediglich eine Unterschrift, nicht jedoch einen Stempel auf. Es könnte sich um eine Fälschung handeln. Die Person mit der ich Probleme hatte, hat auch meine Familie bedroht. …. RI: Was war der Grund warum Sie Armenien verlassen haben? P: Das hat mit dem Fußballspielen zu tun. Mir wurde Geld angeboten, damit ich das Spiel verliere. Nachgefragt gebe ich an, dass ich am XXXX 2016 einen Freund in XXXX besucht habe. Bei der Geburtstagsfeier war auch der Sohn von dem Landeshauptmann, er heißt XXXX . Nachgefragt gebe ich an, dass es in Österreich einem Bezirkshauptmann entspricht. XXXX hat mir Geld angeboten für ein Spiel, welches nächste Woche stattfinden sollte und er Geld auf das Spiel gesetzt hat. Er wollte das ich als Tormann bewirke, dass meine Mannschaft verliert. Es ist möglich, dass er auch eine Vereinbarung mit anderen Spielern aus meiner Mannschaft getroffen hat. P: Das hat mit dem Fußballspielen zu tun. Mir wurde Geld angeboten, damit ich das Spiel verliere. Nachgefragt gebe ich an, dass ich am römisch 40 2016 einen Freund in römisch 40 besucht habe. Bei der Geburtstagsfeier war auch der Sohn von dem Landeshauptmann, er heißt römisch 40 . Nachgefragt gebe ich an, dass es in Österreich einem Bezirkshauptmann entspricht. römisch 40 hat mir Geld angeboten für ein Spiel, welches nächste Woche stattfinden sollte und er Geld auf das Spiel gesetzt hat. Er wollte das ich als Tormann bewirke, dass meine Mannschaft verliert. Es ist möglich, dass er auch eine Vereinbarung mit anderen Spielern aus meiner Mannschaft getroffen hat. RI: Wie lange haben Sie gebraucht, damit Ihnen das Touristenvisum ausgestellt wurde? P: Ich habe mich am XXXX 2016 an ein Reisebüro in Armenien gewandt. Am XXXX 2016 bin ich zur Deutschen Botschaft in Armenien gegangen, weil es in Armenien keine österreichische Botschaft gibt. Am XXXX 2016 habe ich das Visum erhalten. P: Ich habe mich am römisch 40 2016 an ein Reisebüro in Armenien gewandt. Am römisch 40 2016 bin ich zur Deutschen Botschaft in Armenien gegangen, weil es in Armenien keine österreichische Botschaft gibt. Am römisch 40 2016 habe ich das Visum erhalten. RI: Wie viel Geld hat XXXX Ihnen geboten?RI: Wie viel Geld hat römisch 40 Ihnen geboten? P: 10.000 USD. Ich habe das Angebot bei der Geburtstagparty noch abgelehnt. Er hat dann begonnen mich zu bedrohen. Er war nicht alleine, sondern hatte auch zwei Leibwächter dabei. Er sagte, dass es schlecht für mich enden würde, wenn ich es nicht so mache wie er will. Ich habe aber trotzdem sein Angebot abgelehnt. Davor war ich bei einer anderen Fußballmannschaft und dort hat die Polizei Spieler festgenommen, da diese am Wettbetrügen beteiligt waren. Ich habe für mich selbst beschlossen, dass ich so etwas nicht machen würde. Nach dem Gespräch haben ein Freund und ich beschlossen, die Party zu verlassen. Nach einer kurzen Wegstrecke mit dem Auto, nach ca. 1 Km, wurden wir von zwei Autos aufgehalten, die keine Kennzeichen hatten. Sie sind ausgestiegen und haben sich als Vertreter der nationalen Sicherheit vorgestellt. Sie durchsuchten das Fahrzeug und fanden im Kofferraum zwei Pistolen und drei durchsichtige Säckchen mit weißen Pulver darin. Wir durften uns dem Fahrzeug nicht nähern und sagten, dass wir damit nichts zu tun hätten. Sie brachten uns zum Polizeirevier der Stadt XXXX . Wir wurden Einvernommen und sagten, dass wir damit nichts zu tun haben. Wir wurden unter Druck gesetzt und bedroht. Wir haben nichts unterschrieben und wurden in einem Raum festgehalten. P: 10.000 USD. Ich habe das Angebot bei der Geburtstagparty noch abgelehnt. Er hat dann begonnen mich zu bedrohen. Er war nicht alleine, sondern hatte auch zwei Leibwächter dabei. Er sagte, dass es schlecht für mich enden würde, wenn ich es nicht so mache wie er will. Ich habe aber trotzdem sein Angebot abgelehnt. Davor war ich bei einer anderen Fußballmannschaft und dort hat die Polizei Spieler festgenommen, da diese am Wettbetrügen beteiligt waren. Ich habe für mich selbst beschlossen, dass ich so etwas nicht machen würde. Nach dem Gespräch haben ein Freund und ich beschlossen, die Party zu verlassen. Nach einer kurzen Wegstrecke mit dem Auto, nach ca. 1 Km, wurden wir von zwei Autos aufgehalten, die keine Kennzeichen hatten. Sie sind ausgestiegen und haben sich als Vertreter der nationalen Sicherheit vorgestellt. Sie durchsuchten das Fahrzeug und fanden im Kofferraum zwei Pistolen und drei durchsichtige Säckchen mit weißen Pulver darin. Wir durften uns dem Fahrzeug nicht nähern und sagten, dass wir damit nichts zu tun hätten. Sie brachten uns zum Polizeirevier der Stadt römisch 40 . Wir wurden Einvernommen und sagten, dass wir damit nichts zu tun haben. Wir wurden unter Druck gesetzt und bedroht. Wir haben nichts unterschrieben und wurden in einem Raum festgehalten. Nachgefragt gebe ich an, dass wir in diesem Raum zwei bis drei Stunden waren. Wir bekamen von einem Polizisten ein Telefon und hatten XXXX an der Leitung. Er wiederholte seine Drohung, dass es für mich schlecht enden würde, wenn ich nicht das mache, was er verlangt. Er hat gesagt, wenn ich aus der Lage herauskommen will, muss ich machen was er will. Ich habe zugestimmt und sie haben uns dann aus dem Polizeirevier entlassen. Wir sind dann Richtung Jerewan gefahren. Mein Freund hat gesagt, wenn wir zur Polizei gehen, würde uns sowieso niemand glauben. Nachgefragt gebe ich an, dass wir in diesem Raum zwei bis drei Stunden waren. Wir bekamen von einem Polizisten ein Telefon und hatten römisch 40 an der Leitung. Er wiederholte seine Drohung, dass es für mich schlecht enden würde, wenn ich nicht das mache, was er verlangt. Er hat gesagt, wenn ich aus der Lage herauskommen will, muss ich machen was er will. Ich habe zugestimmt und sie haben uns dann aus dem Polizeirevier entlassen. Wir sind dann Richtung Jerewan gefahren. Mein Freund hat gesagt, wenn wir zur Polizei gehen, würde uns sowieso niemand glauben. Zwei Tage vor dem Spiel habe ich einen Anruf von XXXX erhalten und er sagte mir, dass er sehr viel Geld auf das Spiel setzten würde. Er hat nicht gesagt, wo er das Geld gesetzt hat. Zwei Tage vor dem Spiel habe ich einen Anruf von römisch 40 erhalten und er sagte mir, dass er sehr viel Geld auf das Spiel setzten würde. Er hat nicht gesagt, wo er das Geld gesetzt hat. RI: Haben Sie sich jemals an die Polizei, ggf. eine übergeordnete Polizeidienststelle, die StA, das Gericht, eine NGO oder den Ombudsmann gewandt? P: Wann meinen Sie? RI wiederholt die Frage. P: Am XXXX 2016 bin ich mit meinem Freund in Jerewan zur Polizei im Bezirk XXXX gegangen. Ich habe von der Polizei kein Protokoll zur Unterschrift erhalten. Die Polizei hat sich gewundert, dass ich diese Aussage tätigte. Nachgefragt gebe ich an, dass ich keine Beweise habe für mein Vorbringen. Ich war nur bei der Polizei, sonst nirgendwo. P: Am römisch 40 2016 bin ich mit meinem Freund in Jerewan zur Polizei im Bezirk römisch 40 gegangen. Ich habe von der Polizei kein Protokoll zur Unterschrift erhalten. Die Polizei hat sich gewundert, dass ich diese Aussage tätigte. Nachgefragt gebe ich an, dass ich keine Beweise habe für mein Vorbringen. Ich war nur bei der Polizei, sonst nirgendwo. RI: Haben Sie sich an Ihren Trainer oder andere Spieler gewandt? P: Nein. RV: Gibt es einen Ombudsmann in Armenien?Regierungsvorlage, Gibt es einen Ombudsmann in Armenien? P: Sie meinen, dass jemand die Menschenrechte schützt? Nein, ich kenne keinen Ombudsmann. RV: Sie haben gesagt, dass das Haus vermietet wurde. Sie haben auch angegeben, dass Sie eine Ladung wegen dieses Waffen- und Drogenbesitzes erhalten haben, wo ist diese?Regierungsvorlage, Sie haben gesagt, dass das Haus vermietet wurde. Sie haben auch angegeben, dass Sie eine Ladung wegen dieses Waffen- und Drogenbesitzes erhalten haben, wo ist diese? P: Sie ist in Armenien. Nachgefragt gebe ich an, dass sie in unserem Haus ist, welches wir vermieten. Es ist nicht möglich, dass ich mir die Ladung schicken lasse. RI hält die Anfragebeantwortung zur Zahl L518 2224167-1 vor. P: Was würde mir das bringen? Wenn ich mit einem einfachen Mann ein Problem hätte, würde ich darüber nachdenken. Wenn XXXX jemanden umbringt, passiert nichts. P: Was würde mir das bringen? Wenn ich mit einem einfachen Mann ein Problem hätte, würde ich darüber nachdenken. Wenn römisch 40 jemanden umbringt, passiert nichts. RV: Wer hat aller einen Schlüssel zu diesem Haus?Regierungsvorlage, Wer hat aller einen Schlüssel zu diesem Haus? P: Meine Eltern. RV: Kennen Sie die Mieter?Regierungsvorlage, Kennen Sie die Mieter? P: Nein. RI: Gab es Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatstaat aus Gründen der GFK? P: Ich wurde polizeilich geladen. Ich vertraue nicht auf das System. Vorgelegt in der Verhandlung wurde von der bP: ● Zertifikat A1, A2 ● Zeugnis der Integrationsprüfung ● Unterstützungsschreiben von der Obfrau von der ASK Elektra ● Kursbesuchsbestätigung B2 Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung wurde das Erkenntnis des BVwG vom selben Tag mündlich verkündet. Die Beschwerde wurden als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt.Die Beschwerde wurden als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG für nicht zulässig erklärt. Die bP wurde iSd § 29 Abs. 2 a VwGVG über das Recht, binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift eine Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 4 zu verlangen bzw. darüber, dass ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof und der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof darstellt, belehrt. Die bP wurde iSd Paragraph 29, Absatz 2, a VwGVG über das Recht, binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift eine Ausfertigung gemäß Paragraph 29, Absatz 4, zu verlangen bzw. darüber, dass ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof und der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof darstellt, belehrt. Nach Verkündung wurde der bP sowie deren rechtsfreundlicher Vertretung eine Ausfertigung der Niederschrift ausgefolgt. Mit Schreiben vom 18.12.2019 wurde die schriftliche Ausfertigung der mündlich verkündeten Erkenntnisse begehrt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen II.1.
- Die beschwerdeführenden Parteienrömisch zwei.1.
- Die beschwerdeführenden Parteien II.1.1.
- Bei der bP handelt es sich um im Herkunftsstaat der Mehrheits- und Titularethnie angehörigen Armenier, welche aus einem überwiegend von Armeniern bewohnten Gebiet stammt und sich zum Mehrheitsglauben des Christentums bekennt.römisch zwei.1.1.
- Bei der bP handelt es sich um im Herkunftsstaat der Mehrheits- und Titularethnie angehörigen Armenier, welche aus einem überwiegend von Armeniern bewohnten Gebiet stammt und sich zum Mehrheitsglauben des Christentums bekennt. Die bP wurde in Jerewan geboren, wo sie auch gelebt und die Schule besucht hat. Im Anschluss hat sie ein Sportstudium an der Hochschule und den Militärdienst absolviert. Vor der Ausreise arbeitete sie als Fußballer. Sie war in Armenien XXXX Fußballspieler und spielte zuletzt bzw. bis zur Ausreise aus Armenien für FC XXXX XXXX 2 (Reservemannschaft). Sie war in Armenien bereits für mehrere Fußballklubs im Einsatz. Den höchsten Marktwerkt erreichte sie am XXXX 2013 und betrug dieser XXXX Euro.Die bP wurde in Jerewan geboren, wo sie auch gelebt und die Schule besucht hat. Im Anschluss hat sie ein Sportstudium an der Hochschule und den Militärdienst absolviert. Vor der Ausreise arbeitete sie als Fußballer. Sie war in Armenien römisch 40 Fußballspieler und spielte zuletzt bzw. bis zur Ausreise aus Armenien für FC römisch 40 römisch 40 2 (Reservemannschaft). Sie war in Armenien bereits für mehrere Fußballklubs im Einsatz. Den höchsten Marktwerkt erreichte sie am römisch 40 2013 und betrug dieser römisch 40 Euro. Die bP reiste in Besitz eines gültigen armenischen Reisepasses, sowie in Besitz eines gültigen Visums (Kat. C), gültig für den Zeitraum XXXX , legal am XXXX 2016 in das Bundesgebiet ein und stellte ca. 3 Wochen nach Ablauf des Touristenvisums in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.Die bP reiste in Besitz eines gültigen armenischen Reisepasses, sowie in Besitz eines gültigen Visums (Kat. C), gültig für den Zeitraum römisch 40 , legal am römisch 40 2016 in das Bundesgebiet ein und stellte ca. 3 Wochen nach Ablauf des Touristenvisums in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Die bP ist ein junger, gesunder, arbeitsfähiger Mann mit bestehenden familiären Anknüpfungspunkten im Herkunftsstaat und einer –wenn auch auf niedrigerem Niveau als in Österreich- gesicherten Existenzgrundlage. Familienangehörige (Onkel und Großvater sowie weitere Verwandte) leben nach wie vor in Armenien. Die Eltern und der Bruder halten sich in Russland auf und arbeitet der Vater der bP dort. Der Vater der bP besitzt nach wie vor das Haus, in welchem die bP auch vor ihrer Ausreise in Armenien lebte. Ein Teil des Hauses ist vermietet, ein Teil des Hauses steht leer. II.1.1.
- Die bP litt an einer Onychodystrophie beidseitig und wurden ihr am 26.11.2019 die beiden großen Zehennägel operativ entfernt. Es wurden Fußbäder und Schonung verordnet.römisch zwei.1.1.
- Die bP litt an einer Onychodystrophie beidseitig und wurden ihr am 26.11.2019 die beiden großen Zehennägel operativ entfernt. Es wurden Fußbäder und Schonung verordnet. Die bP hat Zugang zum armenischen Arbeitsmarkt und es steht ihr frei, eine Beschäftigung bzw. zumindest Gelegenheitsarbeiten anzunehmen. Ebenso hat die bP Zugang zum – wenn auch minder leistungsfähige als das österreichische - Sozialsystem des Herkunftsstaates und könnte dieses in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist es der bP unbenommen, Rückkehrhilfe in Anspruch zu nehmen und sich im Falle der Bedürftigkeit an eine im Herkunftsstaat karitativ tätige Organisation zu wenden. II.1.1.
- Die bP hält sich seit ca. 3 ½ Jahren in Österreich auf und hat in Österreich keine Verwandten. Sie lebt mit einem Freund, XXXX in gemeinsamen Haushalt in Wien. Dieser Freund befindet sich ebenfalls im laufenden Asylverfahren und ist unsicheren Aufenthalts im Bundesgebiet. Die bP möchte offensichtlich ihr künftiges Leben in Österreich gestalten. Sie reisten zwar legal mit einem Touristenvisum ein, hielt sich jedoch nach dessen Ablauf rechtswidrig in Österreich bis zur Asylantragstellung auf. Sie lebt von der Grundversorgung und hat Deutschkurse besucht. römisch zwei.1.1.
- Die bP hält sich seit ca. 3 ½ Jahren in Österreich auf und hat in Österreich keine Verwandten. Sie lebt mit einem Freund, römisch 40 in gemeinsamen Haushalt in Wien. Dieser Freund befindet sich ebenfalls im laufenden Asylverfahren und ist unsicheren Aufenthalts im Bundesgebiet. Die bP möchte offensichtlich ihr künftiges Leben in Österreich gestalten. Sie reisten zwar legal mit einem Touristenvisum ein, hielt sich jedoch nach dessen Ablauf rechtswidrig in Österreich bis zur Asylantragstellung auf. Sie lebt von der Grundversorgung und hat Deutschkurse besucht. Die bP hat eine Integrationsprüfung sowie die Deutschprüfungen A1 und 2 abgelegt und besucht einen B2 Sprachkurs. Sie ist Mitglied in einem österreichischen Fußballverein als Spieler und trainiert den Nachwuchs. Die bP ist in Österreich durch Ladendiebstahl vom 08.11.2016 polizeilich in Erscheinung getreten, allerdings wurde durch die Staatsanwaltschaft XXXX vom 05.01.2017 mitgeteilt, dass von weiteren Untersuchungen zurückgetreten wird, unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr gemäß § 203 Abs. 1 StPO (Diversion).Die bP ist in Österreich durch Ladendiebstahl vom 08.11.2016 polizeilich in Erscheinung getreten, allerdings wurde durch die Staatsanwaltschaft römisch 40 vom 05.01.2017 mitgeteilt, dass von weiteren Untersuchungen zurückgetreten wird, unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr gemäß Paragraph 203, Absatz eins, StPO (Diversion). Die Identität der bP steht fest. II.1.
- Die Lage im Herkunftsstaat Armenienrömisch zwei.1.
- Die Lage im Herkunftsstaat Armenien Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat gem. § 19 BFA-VG handelt.Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat gem. Paragraph 19, BFA-VG handelt. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Herkunftsstaat werden folgende Feststellungen getroffen: Politische Lage Armenien (arm.: Hayastan) umfasst knapp 29.800 km² und hatte im ersten Quartal 2019 eine Einwohnerzahl von 2,96 Millionen, was einen Rückgang von 0,3% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres ausmachte (ArmStat 7.5.2019). Davon sind laut der Volkszählung von 2011 98,1% ethnische Armenier. Den Rest bilden kleinere Ethnien wie Jesiden und Russen (CIA 14.2.2019). Armenien ist seit September 1991 eine unabhängige Republik. Die Verfassung von 2005 wurde zuletzt durch Referendum vom 6.12.2015 weitreichend geändert. Durch die Verfassungsreform wurde das semi-präsidentielle in ein parlamentarisches System umgewandelt. Das Ein-Kammer-Parlament (Nationalversammlung) hat nun 105 Mitglieder (zuvor 131) und wird alle fünf Jahre gewählt (AA 7.5.2019a). Oppositionsführer Nikol Pashinyan wurde im Mai 2018 vom Parlament zum Premierminister gewählt, nachdem er wochenlange Massenproteste gegen die Regierungspartei angeführt und damit die politische Landschaft des Landes verändert hatte. Er hatte Druck auf die regierende Republikanische Partei durch eine beispiellose Kampagne des zivilen Ungehorsams ausgeübt, was zum schockartigen Rücktritt Serzh Sargsyans führte, der kurz zuvor das verfassungsmäßig gestärkte Amt des Premierministers übernommen hatte, nachdem er zehn Jahre lang als Präsident gedient hatte (BBC 20.12.2018). Am 9.12.2018 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt, welche unter Achtung der Grundfreiheiten ein breites öffentliches Vertrauen genossen. Die offene politische Debatte, auch in den Medien, trug zu einem lebhaften Wahlkampf bei. Das generelle Fehlen von Verstößen gegen die Wahlordnung, einschließlich des Kaufs von Stimmen und des Drucks auf die Wähler, ermöglichte einen unverfälschten Wettbewerb (OSCE/ODIHR 10.12.2018). Die Allianz des amtierenden Premierministers Nikol Pashinyan unter dem Namen „Mein Schritt“ erzielte einen Erdrutschsieg und erreichte 70,4% der Stimmen. Die ehemalige mit absoluter Mehrheit regierende Republikanische Partei (HHK) erreichte nur 4,7% und verpasste die 5-Prozent-Marke, um in die 101-Sitze umfassende Nationalversammlung einzuziehen. Die Partei „Blühendes Armenien“ (BHK) des Geschäftsmannes Gagik Tsarukyan gewann 8,3%. An dritter Stelle lag die liberale, pro-westliche Partei „Leuchtendes Armenien“ unter Führung Edmon Maruyian, des einstigen Verbündeten von Pashinyan, mit 6,4% (RFE/RL 10.12.2018; vgl. ARMENPRESS 10.12.2018).Am 9.12.2018 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt, welche unter Achtung der Grundfreiheiten ein breites öffentliches Vertrauen genossen. Die offene politische Debatte, auch in den Medien, trug zu einem lebhaften Wahlkampf bei. Das generelle Fehlen von Verstößen gegen die Wahlordnung, einschließlich des Kaufs von Stimmen und des Drucks auf die Wähler, ermöglichte einen unverfälschten Wettbewerb (OSCE/ODIHR 10.12.2018). Die Allianz des amtierenden Premierministers Nikol Pashinyan unter dem Namen „Mein Schritt“ erzielte einen Erdrutschsieg und erreichte 70,4% der Stimmen. Die ehemalige mit absoluter Mehrheit regierende Republikanische Partei (HHK) erreichte nur 4,7% und verpasste die 5-Prozent-Marke, um in die 101-Sitze umfassende Nationalversammlung einzuziehen. Die Partei „Blühendes Armenien“ (BHK) des Geschäftsmannes Gagik Tsarukyan gewann 8,3%. An dritter Stelle lag die liberale, pro-westliche Partei „Leuchtendes Armenien“ unter Führung Edmon Maruyian, des einstigen Verbündeten von Pashinyan, mit 6,4% (RFE/RL 10.12.2018; vergleiche ARMENPRESS 10.12.2018). Zu den primären Zielen der Regierung unter Premierminister Pashinyan gehören die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftsreformen (RFL/RL 14.1.2019) sowie die Schaffung einer unabhängigen Justiz (168hours 20.7.2018). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (7.5.2019a): Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/armenien-node/-/203090#content_0, Zugriff 7.5.2019 ● ARMENPRESS – Armenian News Agency (10.12.2018): My Step – 70.44%, Prosperous Armenia – 8.27%, Bright Armenia – 6.37%: CEC approves protocol of preliminary results of snap elections, https://armenpress.am/eng/news/957626.html, Zugriff 21.3.2019 ● ArmStat - Statistical Committee of the Repbulic of Armenia (7.5.2019): Economic and Financial Data for the Republic of Armenia, https://armstat.am/nsdp/, Zugriff 8.5.2019 ● BBC News (20.12.2018):Armenia country profile, https://www.bbc.com/news/world-europe-17398605, Zugriff 21.3.2019 ● CIA - Central Intelligence Agency (30.4.2.2019): The World Factbook, Armenia; https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/am.html, Zugriff 7.5.2019 ● OSCE/ODIHR – Organization for Security and Cooperation in Europe/ Office for Democratic Institutions and Human Rights et alia (10.12.2018): Armenia, Parliamentary Elections, 2 April 2017: Statement of Preliminary Findings and Conclusions, https://www.osce.org/odihr/elections/armenia/405890?download=true, Zugriff 21.3.2019 ● RFE/RL – Radio Free Europe/ Radio Liberty (10.12.2018): Monitors Hail Armenian Vote, Call For Further Electoral Reforms, https://www.rferl.org/a/monitors-hail-armenia-s-snap-polls-call-for-further-electoral-reforms/29647816.html, 21.3.2019 ● RFE/RL – Radio Free Europe/ Radio Liberty (14.1.2019): Pashinian Reappointed Armenian PM After Securing Parliament Majority, https://www.rferl.org/a/pashinian-reappointed-armenian-pm-after-securing-parliament-majority/29708811.html, Zugriff 21.3.2019 ● 168hours (20.7.2018): Fight against corruption and creation of independent judiciary main pillars of government’s economic policy – PM Pashinyan, https://en.168.am/2018/07/20/26637.html, Zugriff 21.3.2019 Sicherheitslage Hinsichtlich Bergkarabach - das sowohl von Armenien als auch von Aserbaidschan beansprucht wird - besteht die Gefahr erneuter Feindseligkeiten aufgrund des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen, der zunehmenden Militarisierung und häufiger Verletzungen des Waffenstillstands. Im Oktober 2017 trafen sich die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unter der Schirmherrschaft der Minsk-Gruppe, einer von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geleiteten Vermittlungsgruppe, in Genf und begannen eine Reihe von Gesprächen über eine mögliche Lösung des Konflikts. In den letzten Jahren haben Artilleriebeschüsse und kleinere Gefechte zwischen aserbaidschanischen und armenischen Truppen Hunderte von Toten gefordert. Anfang April 2016 gab es die heftigsten Kämpfe seit
- (CFR 20.3.2019). Die Spannungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach dauern an. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen. Im Jahr 2018 fanden mehrere Waffenstillstandsverletzungen entlang der Kontaktlinie zwischen den gegnerischen Streitkräften und anderswo an der zwischenstaatlichen Grenze zwischen Aserbaidschan und Armenien statt, die zu einer Reihe von Todesfällen und Verlusten führten (gov.uk 21.3.2019, vgl. EDA 7.5.2019).Hinsichtlich Bergkarabach - das sowohl von Armenien als auch von Aserbaidschan beansprucht wird - besteht die Gefahr erneuter Feindseligkeiten aufgrund des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen, der zunehmenden Militarisierung und häufiger Verletzungen des Waffenstillstands. Im Oktober 2017 trafen sich die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unter der Schirmherrschaft der Minsk-Gruppe, einer von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geleiteten Vermittlungsgruppe, in Genf und begannen eine Reihe von Gesprächen über eine mögliche Lösung des Konflikts. In den letzten Jahren haben Artilleriebeschüsse und kleinere Gefechte zwischen aserbaidschanischen und armenischen Truppen Hunderte von Toten gefordert. Anfang April 2016 gab es die heftigsten Kämpfe seit
- (CFR 20.3.2019). Die Spannungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach dauern an. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen. Im Jahr 2018 fanden mehrere Waffenstillstandsverletzungen entlang der Kontaktlinie zwischen den gegnerischen Streitkräften und anderswo an der zwischenstaatlichen Grenze zwischen Aserbaidschan und Armenien statt, die zu einer Reihe von Todesfällen und Verlusten führten (gov.uk 21.3.2019, vergleiche EDA 7.5.2019). Der aserbaidschanische Präsident Ilham Aliyev und der armenische Premierminister Nikol Pashinyan vereinbarten bei ihrem ersten Treffen am Rande des Gipfels der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der am
- und
- September 2018 in Duschanbe stattfand, mehrere Schritte zum Abbau der Spannungen zwischen den armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften, wie z.B. die Installierung einer direkten "operativen" Kommunikationslinie zwischen den beiden Seiten und die Fortsetzung der diplomatischen Verhandlungen über eine Lösung des Konflikts (Eurasianet 1.10.2018). Quellen: ● CFR - Council on Foreign Relations (20.3.2018): Nagorno-Karabakh Conflict, https://www.cfr.org/interactives/global-conflict-tracker#!/conflict/nagorno-karabakh-conflict, Zugriff 21.3.2019 ● EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (7.5.2019): Reisehinweise für Armenien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/armenien/reisehinweise-armenien.html, Zugriff 7.5.2019 ● Eurasianet (1.10.2018): Aliyev and Pashinyan hold first talks, agree on tension-reducing measures, https://eurasianet.org/aliyev-and-pashinyan-hold-first-talks-agree-on-tension-reducing-measures, Zugriff 21.3.2019 ● UK Gov (7.5.2019): Foreign travel advice, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/armenia, Zugriff 7.5.2019 Rechtsschutz / Justizwesen Es gibt immer wieder glaubhafte Berichte von Anwälten über die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze durch Gerichte. Die Unschuldsvermutung werde nicht eingehalten, rechtliches Gehör nicht gewährt, Verweigerungsrechte von Zeugen nicht beachtet und Verteidiger oft ohne Rechtsgrundlage abgelehnt. Nach bisher vorliegenden Informationen hat sich die Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis seit Mitte 2018 verbessert. Die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter wurde bisher durch Nepotismus, finanzielle Abhängigkeiten und weit verbreitete Korruption konterkariert. Es gibt Anzeichen, dass allein der Regierungswechsel im Mai 2019 zu weniger Korruption in der Justiz geführt hat. Hinsichtlich des Zugangs zur Justiz gab es bereits Fortschritte, dass die Zahl der Pflichtverteidiger erhöht wurde und einer breiteren Bevölkerung als bisher kostenlose Rechtshilfe zuteil wird (AA 7.4.2019). Zwar muss von Gesetzes wegen Angeklagten ein Rechtsbeistand gewährt werden, doch führt der Mangel an Pflichtverteidigern außerhalb Jerewans dazu, dass dieses Recht den Betroffenen verwehrt wird (USDOS 13.3.2019). Richter stehen unter systemischem politischem Druck und Justizbehörden werden durch Korruption untergraben. Berichten zufolge fühlen sich die Richter unter Druck gesetzt, mit Staatsanwälten zusammenzuarbeiten, um Angeklagte zu verurteilen. Der Anteil an Freisprüchen ist extrem niedrig (FH 4.2.2019). Allerdings entließen viele Richter nach der "Samtenen Revolution" im Frühjahr 2018 etliche Verdächtige in politisch sensiblen Fällen aus der Untersuchungshaft, was die Ansicht von Menschenrechtsgruppen bestätigte, dass vor den Ereignissen im April/Mai 2018 gerichtliche Entscheidungen politisch konnotiert waren, diese Verdächtigen in Haft zu halten, statt gegen Kaution freizulassen (USDOS 13.3.2019). Trotz gegenteiliger Gesetzesbestimmungen zeigt die Gerichtsbarkeit keine umfassende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Die Verwaltungsgerichte sind hingegen verglichen zu den anderen Gerichten unabhängiger. Sie leiden allerdings unter Personalmangel. Nach dem Regierungswechsel im Mai 2018 setzte sich das Misstrauen in die Unparteilichkeit der Richter fort, und einige Menschenrechtsanwälte erklärten, es gebe keine rechtlichen Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz. Anwälte berichteten, dass das Kassationsgericht in der Vergangenheit das Ergebnis aller wichtigen Rechtssachen an niedere Richter diktiert habe. Im Februar wurde mit der Umsetzung der Verfassungsänderungen 2015 der Oberste Justizrat (HJC) gebildet. Viele Beobachter gaben dem HJC die Schuld für Machtmissbrauch und die Ernennung von Richtern, die mit der früheren Regierungspartei verbunden waren. Anwälte erklärten auch, dass die Kontrolle der HJC über die Ernennung, Beförderung und Verlegung von Richtern die Unabhängigkeit der Justiz geschwächt habe. NGOs berichten, dass Richter die Behauptungen der Angeklagten, ihre Aussage sei durch körperlichen Übergriffe erzwungen worden, routinemäßig ignorieren (USDOS 13.3.2019). Die Verfassung und die Gesetze sehen das Recht auf einen fairen und öffentlichen Prozess vor, aber die Justiz hat dieses Recht nicht durchgesetzt. Zwar sieht das Gesetz die Unschuldsvermutung vor, Verdächtigen wird dieses Recht jedoch in der Regel nicht zugesprochen. Das Gesetz verlangt, dass die meisten Prozesse öffentlich sind, erlaubt aber Ausnahmen, auch im Interesse der "Moral", der nationalen Sicherheit und des "Schutzes des Privatlebens der Teilnehmer". Gemäß dem Gesetz können Angeklagte Zeugen konfrontieren, Beweise präsentieren und den Behördenakt vor einem Prozess einsehen. Allerdings haben Angeklagte und ihre Anwälte kaum Möglichkeiten, die Aussagen von Behördenzeugen oder der Polizei anzufechten. Die Gerichte neigen währenddessen dazu, routinemäßig Beweismaterial zur Strafverfolgung anzunehmen. Zusätzlich verbietet das Gesetz Polizeibeamten, in ihrer offiziellen Funktion auszusagen, es sei denn, sie waren Zeugen oder Opfer (USDOS 13.3.2019). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (7.4.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien ● FH - Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - Armenia, https://www.ecoi.net/en/document/2002606.html, Zugriff 11.4.2019 ● USDOS – US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Armenia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004271.html, Zugriff 11.4.2019 Sicherheitsbehörden Die Polizei ist für die innere Sicherheit zuständig, während der Nationale Sicherheitsdienst (NSD oder eng. NSS) für die nationale Sicherheit, die Geheimdienstaktivitäten und die Grenzkontrolle zuständig ist (USDOS 13.3.2019, vgl. AA 7.4.2019). Beide Behörden sind direkt der Regierung unterstellt. Ein eigenes Innenministerium gibt es nicht. Die Beamten des NSD dürfen auch Verhaftungen durchführen. Hin und wieder treten Kompetenzstreitigkeiten auf, z.B. wenn ein vom NSD verhafteter Verdächtiger ebenfalls von der Polizei gesucht wird (AA 7.4.2019).Die Polizei ist für die innere Sicherheit zuständig, während der Nationale Sicherheitsdienst (NSD oder eng. NSS) für die nationale Sicherheit, die Geheimdienstaktivitäten und die Grenzkontrolle zuständig ist (USDOS 13.3.2019, vergleiche AA 7.4.2019). Beide Behörden sind direkt der Regierung unterstellt. Ein eigenes Innenministerium gibt es nicht. Die Beamten des NSD dürfen auch Verhaftungen durchführen. Hin und wieder treten Kompetenzstreitigkeiten auf, z.B. wenn ein vom NSD verhafteter Verdächtiger ebenfalls von der Polizei gesucht wird (AA 7.4.2019). Der Sonderermittlungsdienst führt Voruntersuchungen in Strafsachen durch, die sich auf Delikte von Beamten der Gesetzgebungs-, Exekutiv- und Justizorgane beziehen und von Personen, die einen staatlichen Sonderdienst ausüben. Auf Verlangen kann der Generalstaatsanwalt solche Fälle an die Ermittler des Sonderermittlungsdienstes weiterleiten (SIS o.D., vgl. USDOS 13.3.2019). Der NSD und die Polizeichefs berichten direkt an den Premierminister. NSD, SIS, die Polizei und das Untersuchungskomitee unterliegen demzufolge der Kontrolle der zivilen Behörden (USDOS 13.3.2019). Der Sonderermittlungsdienst führt Voruntersuchungen in Strafsachen durch, die sich auf Delikte von Beamten der Gesetzgebungs-, Exekutiv- und Justizorgane beziehen und von Personen, die einen staatlichen Sonderdienst ausüben. Auf Verlangen kann der Generalstaatsanwalt solche Fälle an die Ermittler des Sonderermittlungsdienstes weiterleiten (SIS o.D., vergleiche USDOS 13.3.2019). Der NSD und die Polizeichefs berichten direkt an den Premierminister. NSD, SIS, die Polizei und das Untersuchungskomitee unterliegen demzufolge der Kontrolle der zivilen Behörden (USDOS 13.3.2019). Obwohl das Gesetz von den Gesetzesvollzugsorganen die Erlangung eines Haftbefehls verlangt oder zumindest das Vorliegen eines begründeten Verdachts für die Festnahme, nahmen die Behörden gelegentlich Verdächtige fest oder sperrten diese ein, ohne dass ein Haftbefehl oder ein begründeter Verdacht vorlag. Nach 72 Stunden muss laut Gesetz die Freilassung oder ein richterlicher Haftbefehl erwirkt werden. Richter verweigern der Polizei ebenso selten einen Haftbefehl, wie sie kaum das Verhalten der Polizei während der Arrestzeit überprüfen. Angeklagte haben ab dem Zeitpunkt der Verhaftung Anspruch auf Vertretung durch einen Anwalt bzw. Pflichtverteidiger. Die Polizei vermeidet es oft, betroffene Personen über ihre Rechte aufzuklären. Statt Personen formell zu verhaften, werden diese vorgeladen und unter dem Vorwand festhalten, eher wichtige Zeugen denn Verdächtige zu sein. Hierdurch ist die Polizei in der Lage, Personen zu befragen, ohne das das Recht auf einen Anwalt eingeräumt wird (USDOS 13.3.2019). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (7.4.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien ● SIS - Special Investigation Service of Republic of Armenia (o.D.): Functions Of Special Investigation Service, http://www.ccc.am/en/1428578692, Zugriff 10.4.2019 ● USDOS – US Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Armenia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004271.html, Zugriff 10.4.2019 Folter und unmenschliche Behandlung Das Gesetz verbietet solche Folter und andere formen von Misshandlungen. Dennoch gab es Berichte, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte Personen in ihrer Haft gefoltert oder anderweitig missbraucht haben. Laut Menschenrechtsanwälten definiert und kriminalisiert das Strafgesetzbuch zwar Folter, aber die einschlägigen Bestimmungen kriminalisieren keine unmenschliche und erniedrigende Behandlungen (USDOS 13.3.2019). Menschenrechtsorganisationen haben bis zur „Samtenen Revolution“ immer wieder glaubwürdig von Fällen berichtet, in denen es bei Verhaftungen oder Verhören zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gekommen sein soll. Folteropfer können den Rechtsweg nutzen, einschließlich der Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof bzw. den Europäischen Gerichtshof für Mensc