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{'item': 'W252 2183455-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum17.02.2020 GeschäftszahlW252 2183455-1 SpruchW252 2183455-1/15E W252 2183460-1/13E W252 2183452-1/10E W252 2183442-1/10E W252 2183448-1/10E Gekürzte Ausfertigung des am 27.01.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Elisabeth SCHMUT LL.M. als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan 2) XXXX , geb. XXXX , StA. Iran 3) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan 4) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und 5) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.12.2017Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Elisabeth SCHMUT LL.M. als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan 2) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Iran 3) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan 4) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan und 5) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.12.2017 1) Zl. XXXX , 2) Zl. XXXX , 3) Zl. XXXX 4) Zl. XXXX und 5) Zl. XXXX zu Recht erkannt:1) Zl. römisch 40 , 2) Zl. römisch 40 , 3) Zl. römisch 40 4) Zl. römisch 40 und 5) Zl. römisch 40 zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerden werden hinsichtlich Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerden werden hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. der angefochtenen Bescheide als unbegründet abgewiesen. II. Den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und XXXX , XXXX und XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz und XXXX und XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz iVm § 34 Abs. 3 Asylgesetz der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Den Beschwerden gegen Spruchpunkt römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 , gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Asylgesetz und römisch 40 und römisch 40 , gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Asylgesetz in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 3, Asylgesetz der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz wird den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 27.01.2021 erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, Asylgesetz wird den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 27.01.2021 erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 27.01.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 27.01.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 27.01.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 27.01.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2020:W252.2183455.1.00

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