RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum18.02.2020 GeschäftszahlL521 2199526-1 SpruchL521 2199526-1/13E SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 30.01.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTN
§ 57Asyl
G 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, es wurde festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei, und schließlich eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt. Der Bruder des Beschwerdeführers erhob dagegen fristgerecht Beschwerde, das Beschwerdeverfahren ist unerledigt beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Er lebt nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt.Der Bruder, römisch 40 , geb. römisch 40 , stellte gemeinsam mit dem Beschwerdeführer am 09.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.05.2018, Zl. 1098434105-151962482, abgewiesen, es
Paragraph 57, AsylG 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, es wurde festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei, und schließlich eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt. Der Bruder des Beschwerdeführers erhob dagegen fristgerecht Beschwerde, das Beschwerdeverfahren ist unerledigt beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Er lebt nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt. Der Neffe, XXXX , geb. XXXX , stellte gemeinsam mit dem Beschwerdeführer am 09.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.05.2018, Zl. 1098434007-151962495, abgewiesen, es
§ 57Asyl
G 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, es wurde festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei, und schließlich eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt. Die gegen diese Entscheidung fristgerecht erhobene Beschwerde wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.2018, GZ. L524 2199527-1/6E, als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof, deren Behandlung das Höchstgericht mit Beschluss vom 12.12.2018, Ra 2018/19/0594-4, zurückwies. Am 15.01.2019 stellte der Neffe des Beschwerdeführers einen Folgeantrag, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.06.2019, Zl. 1098434007-190047807, wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Zudem
§ 57Asyl
G 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei und eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht bestehe sowie gegen den Neffen ein auf die Dauer von einem Jahr befristetes Einreiseverbot erlassen. Die gegen diese Entscheidung fristgerecht erhobene Beschwerde wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2019, GZ. I405 2199527-2/3E, als unbegründet abgewiesen. Er lebt nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt.Der Neffe, römisch 40 , geb. römisch 40 , stellte gemeinsam mit dem Beschwerdeführer am 09.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.05.2018, Zl. 1098434007-151962495, abgewiesen, es
Paragraph 57, AsylG 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, es wurde festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei, und schließlich eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt. Die gegen diese Entscheidung fristgerecht erhobene Beschwerde wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.2018, GZ. L524 2199527-1/6E, als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof, deren Behandlung das Höchstgericht mit Beschluss vom 12.12.2018, Ra 2018/19/0594-4, zurückwies. Am 15.01.2019 stellte der Neffe des Beschwerdeführers einen Folgeantrag, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.06.2019, Zl. 1098434007-190047807, wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Zudem
Paragraph 57, AsylG 2005 erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei und eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht bestehe sowie gegen den Neffen ein auf die Dauer von einem Jahr befristetes Einreiseverbot erlassen. Die gegen diese Entscheidung fristgerecht erhobene Beschwerde wurde mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2019, GZ. I405 2199527-2/3E, als unbegründet abgewiesen. Er lebt nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt. Des Weiteren ist ein Onkel des Beschwerdeführers namens XXXX oder XXXX mit dessen Familie in Österreich aufhältig. Diese Personen stellten ebenfalls einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihrer Anträge wurden laut den Angaben des Beschwerdeführers jeweils mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl abgewiesen. Ob ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, war aufgrund der nicht exakten Namensbezeichnung nicht feststellbar. Diese Personen leben nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt. Es besteht unregelmäßiger Kontakt.Des Weiteren ist ein Onkel des Beschwerdeführers namens römisch 40 oder römisch 40 mit dessen Familie in Österreich aufhältig. Diese Personen stellten ebenfalls einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihrer Anträge wurden laut den Angaben des Beschwerdeführers jeweils mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl abgewiesen. Ob ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, war aufgrund der nicht exakten Namensbezeichnung nicht feststellbar. Diese Personen leben nicht mit dem Beschwerdeführer im gemeinsamen Haushalt. Es besteht unregelmäßiger Kontakt. Besondere Merkmale der Abhängigkeit des Beschwerdeführers von seinen im Bundesgebiet aufhältigen Angehörigen (oder umgekehrt), wie gemeinsame Wohnsitznahme, wesentliche Unterhaltsgewährung, Unterstützung im Krankheitsfall oder der gemeinsame Betrieb eines Unternehmens, liegen nicht vor. 1.
- Der Beschwerdeführer ist strafgerichtlich unbescholten. Der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Bundesgebiet war nie nach § 46a Abs. 1 Z. 1 oder Z. 3 FPG geduldet. Sein Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit solchen strafbaren Handlungen notwendig. Der Beschwerdeführer wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der §§ 382b oder 382e EO.1.
- Der Beschwerdeführer ist strafgerichtlich unbescholten. Der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Bundesgebiet war nie nach Paragraph 46 a, Absatz eins, Ziffer eins, oder Ziffer 3, FPG geduldet. Sein Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit solchen strafbaren Handlungen notwendig. Der Beschwerdeführer wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der Paragraphen 382 b, oder 382e EO. 1.
- Zur gegenwärtigen Lage im Gouvernement Bagdad werden folgende Feststellungen getroffen: Das Gouvernement Bagdad ist das mit ca. 4.555 km² flächenmäßig kleinste Gouvernement des Landes und beherbergt die gleichnamige irakische Hauptstadt Bagdad. In Bagdad lebten 2018 offiziell schätzungsweise 8,1 Millionen Menschen. Obwohl Bagdad das kleinste Gouvernement im Irak ist, hat es die höchste Einwohnerzahl von allen Gouvernements. 87% der Bevölkerung des Gouvernements leben in der Stadt Bagdad selbst. Die Hauptstadt ist das wichtigste Wirtschaftszentrum des Landes und beherbergt die stark geschützte grüne Zone. Die Stadt Bagdad ist in neun Verwaltungsbezirke gegliedert: Adhamiyah, Karkh, Karada, Khadimiyah, Mansour, Sadr City, Al Rashid, Rasafa und 9 Nissan (‘new Baghdad’). Die restliche Fläche des Gouvernements beherbergt die Verwaltungsbezirke Al Madain, Taji, Tarmiyah, Mahmudiyah und Abu Ghraib, die den sogenannten „Bagdad Belt“ bilden und die Vororte beherbergen. Gouvernement und Stadt Bagdad weisen eine gemischte Bevölkerung aus Schiiten und Sunniten mit einer geringeren Anzahl christlicher Gemeinschaften auf. Während die meisten Stadtteile in Bagdad in der Vergangenheit von einer Mischung aus Sunniten und Schiiten bewohnt waren, führte die gewaltsame Säuberung im Zuge der konfessionellen Konflikte insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 dazu, dass die Stadt viel stärker religiös geteilt und von den Schiiten dominiert zu sein scheint (siehe dazu im Detail unten 1.10 „Lage von sunnitischen Arabern in Bagdad“). Die Einheiten der irakischen Armee in Bagdad unterstehen Führung des Baghdad Operations Command (BOC), das in zwei Gebiete unterteilt ist, das Karkh Area Command und das Rusafa Area Command. Die Special Forces Division (SFD) des Premierministers ist für die Sicherheit in der grünen Zone und den Schutz des Premierministers verantwortlich und kann vom Verteidigungsministerium, dem BOC, dem Joint Operations Command (JOC) sowie dem Premierminister selbst eingesetzt werden. Die SDF wird auch für Sicherungsaufgaben in Bagdad herangezogen, insbesondere während der schiitischen Pilgerreisen. Dem Karkh Area Command untersteht die
- irakische Armeedivision mit verschiedenen Brigaden, die in und außerhalb der Stadt stationiert sind. Die dem Rusafa Area Command unterstehende
- Irakische Armeedivision ist derzeit nicht in Bagdad stationiert. Die Bundespolizei des irakischen Innenministeriums ist in Bagdad durch drei Bundespolizeidivisionen vertreten. Die
- Federal Police Division sichert die südwestliche, westliche und südöstliche Kanalzone von Bagdad. Die
- Federal Police Division, die einzige mechanisierte Division der Bundespolizei in Bagdad, wird hauptsächlich zur Terrorismusbekämpfung in Bagdad und den Bagdad-Belts, zur Sicherung von Pilgerwegen und zu Aufgaben in Zusammenhang mit der Strafverfolgung herangezogen. Die
- Federal Police Division deckte das südliche Bagdad und Gebiete südlich der Hauptstadt ab und betreibt das Gefängnis in Karkh. Ergänzend steht westlich von Bagdad die
- Brigade der Emergency Response Division (ERD) zur Verfügung. Die Stadt Bagdad und die Vororte werden grundsätzlich von den irakischen Behörden kontrolliert. In der Praxis teilen sich die Behörden jedoch die Verteidigungs- und Strafverfolgungsaufgaben mit den schiitisch dominierten Milizen der Volksmobilisierungseinheiten (al-hashd al-sha‘bi, engl.: popular mobilization units, PMU oder popular mobilization forces bzw. popular mobilization front, PMF), was zu einer „unvollständigen“ oder überlappenden Kontrolle mit diesen Milizen führt. Für die Jahre 2014 und 2015 liegen Berichte vor, wonach Einheiten der PMF an Misshandlungen und Morden an Zivilisten und Sunniten im Zusammenhang mit Operationen gegen den Islamischen Staat in den Bagdad-Belts beteiligt waren. Seit dem Eintritt der militärischen Niederlage des Islamischen Staates im Dezember 2017 gibt es in Bagdad und anderen Landesteilen weniger Angriffe des Islamischen Staates mit großer Breitenwirkung. Der Islamische Staat verfügt weiterhin über aktive Zellen im nördlichen und westlichen Bagdad-Belt, diese befinden sich jedoch erheblichen Verlusten im Jahr 2017 in einem inaktiven Zustand. Seit dem Jahr 2018 sind Bagdad und die Bagdad-Belts kein prioritäres Operationsgebiet des Islamischen Staates mehr und ist der Islamische Staat nicht mehr für den überwiegenden Teil der Gewalttätigkeiten in der irakischen Hauptstadt verantwortlich. Die Möglichkeit, Anschläge auch im Zentrum der irakischen Hauptstadt zu verüben, dürfte nach wie vor gegeben sein, allerdings befindet sich die verbliebenen Anhänger des Islamischen Staates in einer Phase der Neuaufstellung. Wenn der Islamische Staat die Verantwortung für Angriffe übernimmt, werden die Opfer entweder als „Abtrünnige“ oder „Rafida“ (eine abfällige Bezeichnung für schiitische Muslime) oder als bewaffnete Akteure bezeichnet, obwohl die Opfer möglicherweise Zivilisten sind. Der Islamische Staat übertreibt das häufig die Verluste, die seine Anschläge nach sich ziehen. Die nachstehende Grafik zeigt, dass die Anzahl der zivilen Opfer von Gewaltakten in Bagdad in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den Vorjahren signifikant gesunken ist und wieder das Niveau vor dem Erstarkten des Islamischen Staates erreicht hat (Anmerkung: Die Datenbank Iraq Body Count kommt zu abweichenden Werten, siehe dazu die weitere Grafik). Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der sicherheitsrelevanten Vorfälle im Gouvernement Bagdad und Anzahl der Opfer nach der Datenbank Iraq Body Count, wobei die Darstellung jedwede Art von Gewaltanwendung (insbesondere Bombenanschläge, Selbstmordattentate, Attacken mit Schusswaffen und außergerichtliche Tötungen) umfasst. Die Verwaltungsbezirke mit der höchsten Anzahl an sicherheitsrelevanten Vorfällen, die zu zivilen Todesfällen führten, waren im Jahr 2018 Adhamiya mit 78 sicherheitsrelevanten Vorfällen, die zu 94 zivilen Todesfällen führten, gefolgt von Resafa (einschließlich Thawra 1 & 2) mit 77 sicherheitsrelevanten Vorfällen, die zu 161 zivilen Todesfällen führten, gefolgt von und Mada'In mit 63 sicherheitsrelevanten Vorfällen, bei denen 69 Zivilisten ums Leben kamen. Die höchste Rate an Todesfällen pro 100.000 Einwohner) wurden im Vorort Tarmia (35,80) verzeichnet, gefolgt von Mada'in (15,91) und Adhamiya (8,25). Die meisten von der Iraq Body Count im Jahr 2018 im Gouvernement Bagdad erfassten Vorfälle betrafen Schießereien (46,4%), gefolgt von Morden („executions“) (30,6%) und die Verwendung improvisierter Sprengsätze (20,7%). Dem Experten Michael Knights zufolge ereigneten sich in Bagdad 2018 die wenigsten Terroranschläge von –Jihadisten seit dem Jahr
- Anschläge des Islamischen Staates sind in der Stadt selbst „mehr oder weniger verschwunden“, in den Bagdad-Belts sind die Anschläge des islamischen Staates zurückgegangen. Derzeit verhält sich der Islamische Staate in Bagdad und den Bagdad-Belts unauffällig und hat 2018 nicht viele Operationen durchgeführt. Wenn Angriffe verübt werden, handelt es sich meistens um Anschläge mit improvisierten Sprengsätzen. Der Islamische Staat ist wahrscheinlich nicht für den Großteil der Gewalt in Bagdad verantwortlich. Das Institute for the Study of War geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die derzeit registrierten Gewaltakte in Bagdad im Zusammenhang mit kriminellen und politischen Auseinandersetzungen (unter letztes fallen politische Einschüchterung, gezielte Attentate usw.) und nicht mit dem Islamischen Staat stehen. Auch der Experte Michael Knights geht davon aus, dass meisten Gewalttaten in Bagdad nicht dem Islamischen Staat zuzuschreiben sind. Quellen besagen, dass der Islamische Staat seine Aktivitäten derzeit nur im Bagdad-Belt und in den Randgebieten der angrenzenden Gouvernements entfaltet, anstatt in der Stadt selbst. Der Experte Joel Wing gab an, dass die gewalttätigsten Vorfälle mit improvisierten Sprengsätzen und Schießereien, die er aufzeichnete, Medienberichten zufolge im äußersten Norden und Süden von Bagdad und in geringerem Maße im Westen vorkommen. Das Institute for the Study of War stellte fest, dass die intensiveren Angriffe mit improvisierten Sprengsätzen im nördlichen und nordwestlichen Teil der Stadt Bagdad (Kadhimiyah, Adahamyah) und im Vorort Tarmia (nördlich von Bagdad) verübt werden. Nur einige Vorfälle ereigneten sich in Bagdad westlich des Tigris - Karadah und Neu-Bagdad / al-Nissan und östlich des Tigris (Rusafa, Karkh, Rasheed und Mansour) sowie in Doura, jedoch in geringerer Intensität. Das Institute for the Study of War kommt in seiner Analyse zum Ergebnis, dass „überwiegende Mehrheit“ der Gewaltakte in Bagdad im Jahr 2018 „politische Gewalt“ darstellte, die im Allgemeinen politische Einschüchterungen, bewaffnete Scharmützel und gezielte Morde unter Schiiten vor dem Hintergrund des anhaltenden politischen Wettbewerbs und der Regierungsbildung nach den Wahlen im Mai 2018 umfasste. In ähnlicher Weise erklärt der Experte Michael Knights, dass der Haupttrend bei der Gewalt in Bagdad darin besteht, dass es sich fast ausschließlich um persönliche, gezielte oder kriminelle Gewalt handelt, die in erster Linie den Einsatz von Kleinwaffen, Erpressung, Einschüchterung, improvisierte Sprengsätze oder Granaten, Schießereien, Raubüberfälle und andere Erscheinungsformen organisierter Kriminalität umfasst. Diese Aktivitäten dienen dem Experten zufolge in erster Linie der Einschüchterung und Gewalt gegen Zivilisten, um Geld zu verdienen, Zivilisten zu vertreiben, die als Außenseiter angesehen werden, oder um politische Gegner oder Menschen mit einer anderen ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit zu vertreiben oder ist gegen Personen gerichtet, die aufgrund ihres Lebensstils oder ihrer vorherigen Beteiligung an Verbrechen oder bewaffneten Konflikten exponiert sind. Er erwähnte auch, dass die politischen Spaltungen unter den Schiiten derzeit einen Großteil der Gewalt in den schiitischen Gebieten von Bagdad und Basrah ausmachen. Die Expertin Geraldine Chatelard hebt hervor, dass Milizen in Bagdad häufig von Sunniten und Minderheiten der Gewalt beschuldigt werden, Morddrohungen, Entführungen, gezielte Attentate oder die Übernahme von Gebäuden von rechtmäßigen Eigentümern verübt zu haben, dies unter Hinweis darauf, dass sogar Schiiten Opfer von Erpressung und Tötung geworden sind. Der Expterte Michael Knights weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sunniten und Christen in erster Linie befürchten, von schiitischen Milizen in Bagdad erpresst oder entführt zu werden, jedoch Quellen davon berichteten, dass die Zuweisung der Verantwortung für bestimmte Angriffe zu bestimmten Täter in Bagdad schwierig ist und insbesondere Sprengstoff sowohl zu politischen als auch zu kriminellen Zwecken eingesetzt wird, um Ziele anzugreifen und einzuschüchtern. Den PMF-Milizen werden dabei „enge Verbindungen zu kriminellen Banden“ zugeschrieben, die Unterscheidung zwischen beiden ist nicht immer klar. Der Experte Michael Knights vertritt zur Sicherheitslage allgemein die Ansicht, dass in der Stadt Bagdad die Gebiete sicherer sind und weniger Raum für offene Gewalt wie z.B. improvisierte Sprengsätze oder Raubüberfälle bieten, in denen sich die irakischen Streitkräfte auf die Bewachung wichtiger Standorte konzentrieren – etwa die Verwaltungsbezirke Karkh, Doura und Mansour. Dort wo die irakischen Streitkräfte weniger dominant ist und bewaffnete Akteure wie kriminelle Banden und Milizen Revierkämpfe führen und um Einfluss konkrurrieren, ist die Sicherheitslage entsprechend angespannter, wie in Kadhimiyah, Jihad, Bayaa und Karadah. Er vertrat die Ansicht, dass die "schlimmsten Sicherheitsbereiche" in der Stadt Adhamiyah, New Bagdad und Sadr City seien. Milizen sind auch in bewaffnete Zusammenstöße zwischen ihnen selbst und den regulären Sicherheitskräften verwickelt, die laut Michael Knights im Jahr 2018 im Zentrum der Hauptstadt und in östlich gelegenen Gebieten mehrmals stattfanden. Ein Vorfall zog mediale Aufmerksamkeit nach sich: Am
- Juni 2018 stoppte die irakische Polizei ein Auto in der Innenstadt von Bagdad, das Angehörigen der von Iran unterstützten Miliz Kataib Hezbollah („Hisbollah-Brigaden“) gehörte. Ein Hisbollah-Konvoi mit fünf Fahrzeugen traf ein und begann auf die Polizei zu schießen, was zu einem Feuergefecht führte, bei dem zwei Offiziere und ein Milizionär verletzt wurden. Die Polizei umzingelte daraufhin das Hauptquartier der Kataib Hezbollah, bis der Schütze der Polizei übergeben wurde. Der Vorfall spiegelt den möglichen Machtkampf zwischen irakischen Sicherheitskräften (Armee, Bundespolizei, örtliche Polizei) und PMF-Milizen wider. EASO hat die folgenden sicherheitsrelevanten Vorfälle im Jahr 2018 exemplarisch identifiziert: Anschläge mit improvisierten Sprengsätzen und Bomben Bagdad wurde in der Vergangenheit vom Islamischen Staat wegen der Bevölkerungskonzentration bevorzugt angegriffen, da die großen Menschenansammlungen die Möglichkeit geboten haben, mit einem Bombenanschlag eine große Anzahl von Opfern zu treffen. 2018 sind solche Anschläge jedoch zurückgegangen. Noch im Jahr 2017 verfolgte der Experte Michael Knights eine hohe Anzahl von Angriffen mit Hilfe von improvisierten Sprengsätzen auf Märkte und Geschäfte in Bagdad. Die Anzahl der Angriffe dieser Art ging jedoch im weiteren Verlauf des Jahres 2018 zurück. Das Institute for the Study of War stellte fest, dass ein in Bagdad im Jahr 2018 festgestellter charakteristischer Angriff des Islamischen Staates darin bestand, Sprengsätze gegen kleine Personenbusse einzusetzen, die jeweils etwa zehn Personen befördern und die in ganz Bagdad zum Straßenbild gehören. Diese Busse wurden im Islamischen Staat im Jahr 2018 mehrmals mit improvisierten Sprengsätzen angegriffen, was zwar nur minimale Verluste, aber Einschüchterungen der Zivilbevölkerung zur Folge hatte. Noch im Januar 2018 sprengten sich zwei Selbstmordattentäter auf dem überfüllten Tayran-Markt in Bagdad und töteten dabei mindestens 38 Menschen und verletzten bis zu 90 Menschen. Der Angriff schockierte die Bevölkerung von Bagdad, da er nach einem signifikanten Rückgang solcher Angriffe in Bagdad. Er wurde vom Guardian als der schwerste Angriff auf Bagdad seit der Erklärung des Sieges über den Islamischen Staat beschrieben. Beispiele für andere explosive Angriffe im Jahr 2018 sind die folgenden: In Rashidiya explodierte im Januar 2018 eine Bombe, ein Milizionär der PFM wurde getötet und zwei weitere wurden verletzt wurden. Am
- Januar 2018 wurde ein Soldat getötet und zwei weitere verletzt, als eine irakische Militärpatrouille in Tarmiya nördlich von Bagdad von einer Straßenbombe getroffen wurde. Am
- Mai 2018 wurden 5 Menschen getötet und 10 verletzt, als ein Selbstmordattentäter ein schiitisches Begräbnis in Tarmiya angriff. Am
- Mai 2018 verübte der Islamische Staat einen Selbstmordanschlag in der Shula-Region, bei dem Angaben des Islamischen Staates zufolge 33 Menschen getötet und verletzt wurden. Die irakischen Medien berichteten demgegeneüber, dass vier Menschen getötet und 15 verletzt wurden. Der Islamische Staat meldete im August 2018 5 Angriffe mit improvisierten Sprengsätzen auf Kleinbusse in Bagdad in den Distrikten Amil, Shula, Turath und Baladiyat. 669 Zwei dieser Angriffe töteten und verletzten 12 schiitische Muslime. Im Juni 2018 wurden 17 Menschen bei einer Explosion eines Waffenlagers der Miliz von Muqtada al Sadr getötet und 80 verletzt. Berichten zufolge wurden die Waffen in einer Moschee aufbewahrt, die von Sadr-Anhängern benutzt wurde. Eine Explosion auf einem Markt in Sadr City am
- August 2018 wurde von einer Quelle im Sicherheitsapparat auf kriminelle Gründe zurückgeführt. Dabei wurden drei Menschen getötet und vier verletzt. Ein improvisierter Sprengsatz, der auf Schiiten im Bezirk Jihad (West-Bagdad) abzielt, tötete Berichten zufolge im September 2018 vier Menschen in der Nähe eines Einkaufszentrums. Am
- September 2018 wurde in den folgenden Bezirken eine Reihe von Explosionen gemeldet, die zu Opfern führten: Al Jadid (New Bagdad) östlich von Bagdad (1 Tote, 2 Verletzte), al Shaab nördlich von Bagdad (2 Tote) und al-Baayaa westlich von Bagdad (2 Tote) .Der Islamische Staat übernahm am
- September 2018 die Verantwortung für fünf improvisierte Sprengsätze gegen Shula, Kadhimiyah (Nord-Bagdad), Shaab und Bataween (Rusafa), und den Bezirk Bayaa (Zentral-Bagdad), dabei wurden 3 Zivilisten getötet. Am
- und
- Oktober 2018 forderten zwei improvisierte Sprengsätze in Shaab und Al Jadid einen Toten und mehrere Verwundete. Dem Islamischen Staat zufolge sei die Zahl der Opfer bei diesen beiden Angriffen viel höher gewesen und habe mehr als 50 Tote und Verwundete betragen. Am
- Oktober 2018 wurden bei einer Reihe von Angriffen auf verschiedene Vororte in Bagdad (Abu Dshir, 17 km südlich von Bagdad, Abu Ghraib, 44 km westlich von Bagdad und im Norden von Bagdad) vier Personen getötet und fünf verletzt. Am
- November 2018 wurden bei einer Serie von fünf improvisiertem Sprengsätzen in verschiedenen Gebieten des Gouvernements 8 Personen getötet und 14 verletzt. Eine andere Quelle berichtete von 7 Toten und 16 Verletzten. Der Islamische Staat behauptete jedoch, es seien bei den von ihm verübten Anschlägen mehr als 50 Opfer zu beklagen gewesen. Beispiele für bewaffnete Zusammenstöße im Jahr 2018 sind die folgenden: Unbekannte bewaffnete Personen eröffneten das Feuer im Stadtteil Jihad im Westen von Bagdad und töteten im Januar 2018 einen lokalen Bürgermeister. Der Islamische Staat ermordete 8 Zivilisten bei einem Angriff auf den Vorort Tarmia im Mai 2018; die Opfer stellten Werbung für die Parlamentswahl auf; der Islamische Staat bezeichnete sie als Mitglieder einer Stammesmiliz. Bei einem weiteren, nächtlichen Angriff des Islamischen Staates auf den Vorort Tarmia Anfang Mai 2018 wurden 21 Mitglieder eines lokalen Stammes (18 Männer, 2 Frauen und ein Kind) getötet. Sämtliche Opfer waren Mitglieder des Albu-Faraj-Stammes, der ein überzeugter Gegner des Islamische Staates in der Region ist. Die Mitglieder sind Teil der lokalen sunnitischen Miliz und der PMF, die zur Verteidigung gegen des Islamischen Staat gegründet wurden. Die Angreifer des Islamischen Staates trugen Armeeuniformen und gingen zunächst gegen einen Anwalt vor, von dem bekannt war, dass er Opfern des Islamischen Staates half, und töteten ihn in seinem Haus. Als andere Dorfbewohner kamen, um zu helfen, eröffneten sie das Feuer, töteten und verletzten sie und zogen sich zurück, bevor die Armee eintraf, um sie zu fassen. In Bagdad gab es mehrere Morde an Persönlichkeiten, die in sozialen Medien bekannt geworden waren, ohne dass die Täter identifiziert und einer bestimmten Gruppierung zugeordnet werden konnten. Tara Fares, bekannt aus Instagram, die in den sozialen Medien über persönliche Freiheit berichtet, wurde am
- September
- in Bagdad erschossen, als sie in ihrem Porsche fuhr. Im Jahr 2017 wurde Karar Nushi, ein männliches Model, das Morddrohungen wegen seiner langen Haare und seiner engen Kleidung erhalten hatte, in der Palästina-Straße erstochen aufgefunden, wobei sein Körper Anzeichen von Folter zeigte. Hammoudi al-Meteiry, ein 15-jähriger und als „König von Instagram“ bezeichneter Jugendlicher, der Berichten zufolge wegen seiner Homosexualität von unbekannten Tätern getötet wurde. Der Islamische Staat gab bekannt, Scheichs und Stammesführer angegriffen zu haben, die die Parlamentswahlen im Mai 2018 unterstützten. Im Mai 2018 behauptete der Islamische Staat, er habe das Haus eines wahlfördernden Stammesführers mit einer Bombe angegriffen zu haben; es ist unklar, ob diese dabei getötet wurde. Folgende weiteren Angriffe wurden dem Islamischen Staat zugeschrieben: Am
- Februar 2018 wurden vier Mitglieder der Sahwa-Bewegung von unbekannten Tätern im Norden Bagdads erschossen. Einer wurde getötet, die anderen drei verwundet. Am
- März 2018 wurde ein ehemaliger Beamter der Sahwa-Bewegung durch eine Bombe in Bagdad getötet. Am
- April 2018 wurde ein Führer der PMF, Qassim Al-Zubaidi, bei einem Attentat in der Innenstadt von Bagdad verletzt. Stunden zuvor wurde ein Wahlkandidat der Rechtsstaat-Koalition nördlich von Bagdad getötet. Am
- Juni 2018 gab der Islamische Staat bekannt, einen Stammesführer in al-Zour in der Nähe von Tarmia nördlich der Hauptstadt getötet zu haben, weil er die Parlamentswahlen unterstützt hatte. Am
- Juli 2018 wurden ein Kommandeur der Stammesmiliz und einer seiner Begleiter bei einem Bombenangriff in Nordbagdad verwundet. Am
- Juli 2018 wurde ein Angehöriger der Sicherheitskräfte bei einem Angriff mit einer auf der Straße platzierten Bombe auf ihn in Tarmia im Norden von Bagdad verwundet. Am
- August 2018 wurde mit einer am Straßenrand platzierten Bombe ein Fahrzeug der Sicherheitskräfte in der Region Sabaa al-Bour nördlich von Bagdad angegriffen. Eine Person wurde getötet, eine andere verletzt. Im Januar 2018 erklärte der Direktor des Medienbüros des BOC, dass die Sicherheitskräfte in der Hauptstadt Fortschritte in Bezug auf das Sammeln von Informationen über den Islamischen Staat gemacht hätten und dass sich Militäreinsätze im Bagdader Gürtel positiv auf die Sicherheitslage ausgewirkt hätten. Der Direktor kündigte ferner den Bau eines Sicherheitszauns um Bagdad mit Sicherheitstoren an, um Aufständische daran zu hindern, in die Stadt einzusickern. Dem Institute für the Study of War zufolge hat sich BOC im vergangenen Jahr auf die Bagdad-Belts konzentriert, was zu dem Rückgang der Angriffe in Bagdad beigetragen hat. Im Allgemeinen sei es den Sicherheitskräften gelungen, die Rückkehr weitverbreiteter Gewalt nach Bagdad im Jahr 2018 zu verhindern. Dieser Erfolg zeigt sich in der allgemeinen Abnahme von Gewaltereignissen im vergangenen Jahr. Politische Gewalt stelle nach wie vor die größte Herausforderung dar, dazu komme Destabilisierung angesichts der anhaltenden Blockade der neuen irakischen Regierung unter dem irakischen Premierminister Adel Abdul-Mahdi. Die PMF und andere lokale Sicherheitskräfte in Bagdad würden häufig eher auf politische Akteure reagieren, als auf den institutionellen staatlichen Sicherheitsapparat. Die Expertin Geraldine Chatelard erklärt, dass die Wirksamkeit des Schutzes der Zivilbevölkerung vor verschiedenen Formen von Gewalt vom politischen Willen der beteiligten Akteure abhängen kann. Schutzbemühungen werden durch die Situation vor Ort untergraben, in der PMF-Milizen auf Befehl ihrer eigenen Kommandos handeln und nicht der irakischen Regierung, weil sie verschiedenen politischen Anwärtern oder iranischen Gönnern gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Die Regierung könne Erscheinungen von „Gesetzlosigkeit und Kriminalität“ seitens der Milizen derzeit nicht wirksam begegnen. Der Experte Michael Knights geht davon aus, dass Gesetzesverstöße von Milizen auch derzeit folgenlos bleiben. Landinfo schätzt die Lage in Bagdad so ein, dass Milizen weiterhin Bewegungsfreiheit zukommt und sie über Verbindungen zur Polizei verfügen und an Kontrolle, Verhaftung, Bestrafung bzw. Entführung von Personen ebenso beteiligt sind, wie an anderweitigen an kriminellen Aktivitäten. In den Bagdad-Belts haben die Milizen mehr Handlungsspielraum, dort können sie den Einheimischen das Recht verweigern, in ihre Häuser zurückzukehren. Die PMF-Milizen sind dessen ungeachtet populär und haben sowohl formelle als auch informelle Macht. Sie konzentrieren sich auch auf den Wiederaufbau. In Bagdad wurde etwa ihre Rolle beim Wiederaufbau einer medizinischen Klinik beworben. Manchmal wenden sich die Einheimischen, auch in Bagdad, an die Milizen der Nachbarschaft, anstatt an die Polizei, um Gerechtigkeit zu suchen. Michael Knights zufolge gibt es eine große Konzentration von Sicherheitskräften, einschließlich der in Bagdad stationierten Armee, die seiner Ansicht nach angemessen und aktiv geführt werden und über adäquate Beratung und nachrichtendienstliche Unterstützung verfügen. Die Androhung bzw. Zufügung von Gewalt in Bagdad erfolge derzeit eher „persönlich und gezielt“ und weniger „situativ“ (Anwesenheit am falschen Ort / zum falschen Zeitpunkt). Das Institute for the Study of War erklärte, dass Milizen in Bagdad in einem gewaltsamen Wettbewerb um territoriale Präsenz und Territorium, Bevölkerung und politischen Einfluss stehen. Viele ihrer politischen Machthaber wurden im Mai 2018 in das irakische Parlament bzw. die Regierung gewählt. Checkpoints in Bagdad werden dazu verwendet, um sicherzustellen, dass Autobomben und Selbstmordattentäter nicht in die Stadt eindringen. Dem Experten Fanar Haddad zufolge betreiben PMF-Milizen keine regulären Checkpoints in der Stadt Bagdad, richten solche bei Zwischenfällen aber ad hoc ein. In den Bagdad-Belts gibt es demgegenüber sichtbare PMF-Präsenz und PMF-Kontrollpunkte Eine ähnliche Ansicht vertrat ein im Irak ansässiger Sicherheitsanalytiker, der erklärte, dass sich die von PMF-Milizen betriebenen Kontrollpunkte hauptsächlich am Stadtrand von Bagdad befinden und nicht in der Stadt selbst, wobei an Kontrollpunkten im Osten der Stadt PMF-Elemente gemeldet wurden. Es sei für die PMF-Milizen möglich, temporäre Kontrollpunkte einzurichten, um auf bestimmte Probleme in den Stadtteilen von Bagdad zu reagieren. Im Januar 2018 teilte der Mediendirektor der BOC der Zeitung Asharq Al-Awsat mit, dass 281 Kontrollpunkte in Bagdad aufgehoben wurden, mindestens 600 Hauptstraßen und Ausgänge und ihre Vororte wiedereröffnet und am
- Dezember 2018 Tausende Betonblöcke entfernt wurden. Im Jahr 2018 wurde außerdem die befestigte Internationale Zone (grüne Zone) in der Innenstadt für die Öffentlichkeit geöffnet. Dies ist die erste Wiedereröffnung nach Jahren. Im Jahr 2015 hatte die Regierung die grüne Zone für ein paar Tage geöffnet, aber nach Widerstand von US-Beamten wieder geschlossen. 1.
- Zur Lage aktiver Baathisten sowie ehemaliger Mitglieder der Baath-Partei sowie deren Angehöriger im Irak werden folgende Feststellungen getroffen: Von 1968 bis 2003 regierte die arabisch-sozialistische Baath-Partei den Irak. Die Baathisten waren 1963 kurzzeitig an die Macht gekommen und hatten sie 1968 wiedererlangt. Seit dieser Zeit konzentrierte sich die Macht der Partei unter dem irakischen Führer Saddam Hussein. Die Partei folgte einer säkularen arabisch-nationalistischen Ideologie, und durch die Baath-Partei konzentrierte sich die Macht über das Land unter der Kontrolle einer kleinen Elite, die durch Familien- und Stammesverbindungen verbunden war und weniger durch ideologische Überzeugungen. In den achtziger Jahren waren etwa 10 % der irakischen Bevölkerung Mitglieder der Partei. Die Baath-Partei wurde als brutales autoritäres Regime beschrieben, das die Regierung und die militärischen Institutionen durchdrang, um die Macht über die Bevölkerung zu bewahren. Saddam Hussein und die Baath-Partei benutzten Gewalt, Tötung, Folter, Hinrichtung und verschiedene Formen der Unterdrückung, um die Bevölkerung zu kontrollieren. Ein besonders bekannter Vorfall war der Giftgasanschlag auf das nordkurdische Dorf Halabja, der im Jahr 1988 verübt wurde. Dabei wurden 5.000 Menschen getötet und 10.000 irakische Kurden verletzt, weil sie verdächtigt worden waren, dem Regime gegenüber nicht loyal zu sein. Nach dem Zusammenbruch des Regimes von Saddam Hussein im Jahr 2003 wurde die Baath-Partei durch die 2005 verabschiedete neue Verfassung effektiv verboten. Ein vom irakischen Parlament im Juli 2016 verabschiedeter Gesetzesentwurf untersagt der arabisch-sozialistischen Baath-Partei jegliche politische, kulturelle, intellektuelle oder soziale Aktivität unter egal welchem Namen oder durch gleich welche medialen Kommunikationsmittel. In der Baath-Partei gab es verschiedene Ränge. Der Bekanntheitsgrad musste nicht unbedingt mit einem hohen Rang einhergehen. Die Bekanntheit einer Person kann sich etwa durch mediale Bekanntheit, Begehen von Straftaten und dergleichen – oft im Rahmen ihres Berufs ergeben unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft in der Baath-Partei unfreiwillig oder aus Überzeugung erfolgte. Je nach Akteur werden aus strafrechtlichen, politischen oder kriminellen Motiven die Namenslisten gar nicht oder nur lokal öffentlich gemacht. Die Verwicklung eines Teils der Baathisten in terroristische Aktivitäten seit 2003, bzw. das Bestehen von Straftaten aus der Zeit vor 2003, sorgen für zusätzliche Intransparenz, wer welche Baathisten oder ehemalige Mitglieder aus welchen Gründen sucht. Umgekehrt ergibt sich daraus ein Interesse der bekannteren Baathisten oder solchen mit Straftaten, ihre Identität zu verschleiern. Eventuelle Namensänderungen, falsche Namen oder ein geänderter Gebrauch von Kurzversionen der meist eigentlich langen irakischen Namen erschweren die Recherchen. Hinzukommt, dass viele Berufe oft mit der Mitgliedschaft in der Baath-Partei einhergingen. Dies traf Berufe wie LehrerInnen, aber auch die irakische Armee, sodass die Unterscheidung zwischen Baath-Mitgliedschaft und Beruf oft in den Quellen nicht gemacht wird. Was Angehörige betrifft, so verschleiert ein Teil von ihnen als Schutz ihr Verwandtschaftsverhältnis und zum Teil ist es nicht im Interesse der betroffenen Familien, dass z.B. Entführungen an die Öffentlichkeit kommen bzw. auf sich aufmerksam zu machen. Der (frühere) Reichtum des Zirkels um Saddam Hussein macht zudem diesen Personenkreis für Kriminelle oder als Geldbeschaffungsaktion für bewaffnete Gruppen in Form von Entführungen, Erpressungen, Überfällen etc. zusätzlich interessant. Diese Mischung von Faktoren erschwert das Auffinden von Informationen, wie sie sich auf die Gefährdungslage von Angehörigen von Baathisten oder ehemaligen Mitgliedern auswirkt und welche Faktoren in welcher Gewichtung dabei eine Rolle spielen. Informationen zum Thema Verfolgung von Ex-Baath-Mitgliedern wurden vorwiegend in älteren Quellen gefunden. In aktuelleren Quellen finden sich viele Informationen zu der fortgesetzten De-Baathifizierungs-Politik der Regierung, der bezüglich der Baath-Partei eingeschränkten Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, des nicht vorangetriebenen „Aussöhnungsprozesses“, der aktuellen Verhaftungen von gesuchten Baath-Mitgliedern, und bezüglich der ehemaligen Baath-Mitglieder, die sich dem Islamischen Staat oder anderen bewaffneten Gruppen anschlossen. Während der Baath-Herrschaft haben sich viele Baath-Mitglieder zahlreicher Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Nach der US-Invasion in den Irak und der Entmachtung des Baath-Regimes kam es zu zahlreichen Verfolgungen und Morden an aktiven wie ehemaligen Mitgliedern. Verantwortlich dafür waren vorrangig schiitisch-assoziierte Milizen. Bereits im Mai 2003 wird zum Teil von hunderten Ex-Baathisten gesprochen, die alleine in Bagdad getötet worden sein sollen. Die Zahlen sind aber sehr unklar, eine andere Quelle von 2007 besagt, dass seit 2003 zumindest 200 Ex-Baathisten getötet wurden, sowie hunderte Familien aus ihren Häusern flüchten mussten. Wieder eine andere Quelle besagte im November 2006, dass die Zahl der seit Anfang 2006 getöteten Baathisten 1.556 erreicht hat, und dass keiner der Fälle untersucht worden war. Teilweise handelte es sich dabei um gezieltes Abarbeiten von Abschusslisten, teilweise waren es aber auch persönliche Racheakte. In den Jahren nach 2007 scheinen die Morde an ehemaligen und aktiven Mitgliedern der Baath abgenommen zu haben, viele Fälle bleiben aber nicht-dokumentiert. Mittlerweile gibt es Quellen wie das UK Home Office, die davon ausgehen, dass die meisten Fälle der gefährdetsten Baathisten entweder von den Behörden untersucht wurden oder die Betroffenen aus dem Land geflohen seien. Daher ist die Zahl der im Irak verbliebenen ehemaligen Baath-Mitgliedern, die einer Gefährdung unterliegen, sehr gering [soweit sie nicht einer Terrorgruppe wie dem „Islamischen Staat“ beigetreten ist – siehe Absatz weiter unten]. Unter manchen Umständen könnte eine Person aufgrund baathistischer Verbindungen durch den Staat oder schiitische Milizen gefährdet sein. Das Risiko hängt von den Tätigkeiten/Taten der Person (oder deren Verwandtem – im Fall von Angehörigen) ab und wodurch sie die Aufmerksamkeit erlangten. Es hängt nicht zwangsläufig davon ab, ob eine Person hochrangiges oder niederrangiges Mitglied war, sondern eher davon, wie bekannt die Baath-Parteimitgliedschaft in der Gesellschaft war, und ob die Person sich aus Sicht der Gesellschaft „schuldig“ gemacht hat. Wenn es heute einen Angriff auf eine Person gibt, ist oft schwer zu sagen, ob es in Zusammenhang mit seiner früheren Partei-Mitgliedschaft oder etwas anderem steht – zum Beispiel mit seiner Tätigkeit nach
- Gezieltes Vorgehen gegen frühere Baathisten speziell auf Grund ihrer ehemaligen Mitgliedschaft ist heute weniger allgegenwärtig als damals, kann allerdings gelegentlich vorkommen. Dass sich viele (ehemalige) Baath-Mitglieder aufständischen Gruppen angeschlossen haben (und teilweise eben auch jihadistischen Gruppen) kann unter anderem auch als Resultat der breit angelegten De-Baathifizierungspolitik angesehen werden, denn viele Personen waren der Baath-Partei nicht aus ideologischen Gründen beigetreten, sondern um unter dem damaligen Regime überleben zu können (Schätzungen zufolge waren zwischen einer Million und 2,5 Millionen Iraker Mitglieder bei der Baath-Partei). Es gibt eine Suchliste der 50 wichtigsten Ex-Baathisten der USA aus der Invasion von 2003 sowie weitere US-Listen von gesuchten Personen. Es gibt auch eine Sanktionsliste der UNO gegen Personen (sowie eine gegen Institutionen). Suchlisten können zudem von den zentralirakischen oder kurdischen Sicherheitskräften ausgehen. Hinzu kommen Todeslisten von Milizen, wobei unterstellte oder tatsächliche Aktivitäten von Baathisten vor 2003, aber auch nach 2003 (z.B. eine angebliche oder tatsächliche Mitgliedschaft in einer aufständischen Gruppe) der Hintergrund für das Aufscheinen in solchen Listen sein können. Umgekehrt wurde auch eine baathistische Todesliste gegen Vertreter der Regierungen nach 2003 und deren Angehörige bekannt. Im Irak ist es weiterhin verboten, die Baath-Partei zu unterstützen, oder Vereinigungen zu gründen oder solchen anzugehören, die die Baath-Partei unterstützen. Die weitreichende De-Baathifizierungs-Politik der schiitisch dominierten Regierung wurde dazu genutzt, um allgemein Sunniten zu marginalisieren, und tausenden Sunniten (Baath-Mitglieder waren zumeist Sunniten) die Möglichkeit zu entziehen, im öffentlichen Sektor zu arbeiten. Später sollten der sogenannte „Aussöhnungsprozess“ und eine Modifizierung des De-Baathifizierungsgesetzes als Schritt dienen, ehemalige (niederrangige) Baath-Mitglieder wieder ins politische Leben zu integrieren. Gleichzeitig kommt es immer wieder (auch heute noch) zu Verhaftungen von Baath-Mitgliedern [ob diese nach 2003 noch aktive Mitglieder waren, wird nicht unbedingt angeführt], die sich während des Saddam-Regimes an Menschenrechtsverletzungen beteiligt hatten. Weitere Baathisten (unabhängig vom Rang) und ehemalige Baath-Mitglieder werden weiterhin wegen ihrer Taten vor und/oder nach 2003 gesucht. Z.B. kam es in Kirkuk immer wieder zu Verhaftungen. Zum Teil wurden diese Personen auch beschuldigt, sich nach Fall des Saddam-Regimes Rebellen- und Jihadisten-Gruppen angeschlossen zu haben. Das Verhältnis zwischen Kurden und Baathisten (und Arabern allgemein) ist unter anderem als Folge der Anfal-Kampagne Saddam Hussein‘s gegen die Kurden im Irak nach wie vor stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Kurden stellen ab dem Jahr 2003 in Kirkuk die politische Mehrheit und gingen damals hart mit arabischen Siedlern und ehemaligen Baathisten um. Interviews der Autoren einer schwedischen Studie zufolge behandeln sie die Araber, als wären sie alle Teil des Baath-Regime gewesen. Am
- Juli 2016 brachte das Parlament das “Banning the Ba’ath, Entities and Racist Parties and Takfiri and Terrorist Activities Party Law” durch, das von Vielen als jenes Gesetz dargestellt wurde, das gegen die Ungerechtigkeiten des De-Baathifizierungsprozesses vorgehen sollte. Allerdings hat das neue Gesetz laut US-Department of State die Stigmatisierung jener Personen, die mit der Baath-Partei assoziiert werden, nicht verringert, sondern die De-Baathifizierung eher sogar verstärkt. Während es bei bisherigen De-Baathifizierungsprozessen eher darum ging, einzelne Personen davon abzuhalten, politisch am „Baathismus teilzunehmen“, oder wirtschaftlich davon zu profitieren, kriminalisiert das neue Gesetz alleine schon die Idee des „Baathismus“. Das Gesetz kriminalisiert im Speziellen Baathisten, die an Kundgebungen, Demonstrationen oder Sit-ins teilnehmen. Das Gesetz wird vom US-Department of State somit als Schlag gegen Prinzipien wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Antidiskriminierung gesehen. Nachdem die Definition von „baathistischen Aktivitäten“ sehr weit gefasst ist, und verlautbart wurde, dass das neue Gesetz gegenüber jeder Organisation, Partei oder bezüglich jeder Aktivität angewendet werden kann, kann das neue Gesetz dazu führen, dass politische Parteien, NGOs, Organisationen der Zivilgesellschaft und Gruppen von Bürgern, die demonstrieren oder einfach nur Meetings abhalten, damit bereits das Gesetz brechen. Laut UK Home Office umfasste die Baath-Partei (Mitglieder plus Sympathisanten) ca 1,2 bis 2 Millionen Personen. 400 000 davon waren Vollmitglieder, von diesen 65 000 hochrangige Mitglieder. Besonders in den höheren Rängen dominierten arabische Sunniten. Die eigentliche Macht konzentrierte sich in dem kleinen Zirkel um Saddam Hussein, der auf tribalen oder persönlichen Verbindungen beruhte. Gemäß UNHCR-Guidelines von 2007 wurde die Baath-Partei 2003 verboten und Baath-Mitglieder der vier höchsten Ränge sowie alle Angestellten des öffentlichen Dienstes der drei höchsten Verwaltungsebenen und voller Baath-Mitgliedschaft (unabhängig vom Rang) verloren ihre Arbeit. Die Armee, paramilitärische Einheiten und die Nachrichtendienste wurden aufgelöst und alle Mitarbeiter ab dem Rang Oberst wurden entlassen. Von den 30.000 Personen wurden zwar 15.000 Personen rehabilitiert, und einzelne Baathisten wurden aufgrund ihrer Spezialisierung benötigt, aber unter Premierminister al-Maliki kam es zu weiteren Säuberungswellen, auch wenn 2006 die meisten ehemaligen Baath-Mitglieder wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren konnten oder wieder ihre Pensionen erhielten. Nach der Entmachtung Saddam Husseins 2003 wurde die Baath-Partei verboten und höherrangige Baath-Partei-Mitglieder wurden im Zuge des De-Baathifizierungsgesetzes aus ihren Ämtern entfernt. Zu dieser Zeit gab es sogenannte Abschusslisten, anhand derer Baathisten verfolgt und getötet wurden. Dies betraf nicht nur hochrangige Mitglieder, sondern auch Menschen, die in ihren Gemeinden als [einfache] Partei-Mitglieder bekannt waren. Das Ausmaß der Verfolgung war nicht zwangsläufig daran geknüpft, ob eine Person hochrangiges oder niederrangiges Mitglied war, sondern wie bekannt die Baath-Parteimitgliedschaft in der Gesellschaft war, und ob die Person sich aus Sicht der Gesellschaft „schuldig“ gemacht hat. Wenn es heute einen Angriff auf eine Person gibt, ist oft schwer zu sagen, ob es in Zusammenhang mit seiner früheren Partei-Mitgliedschaft oder etwas anderem steht – zum Beispiel mit seiner Tätigkeit nach
- Die gezielte Verfolgung von früheren Baathisten speziell auf Grund ihrer ehemaligen Mitgliedschaft ist heute weniger allgegenwärtig als damals, allerdings kann es gelegentlich vorkommen. Die meisten der gefährdetsten Baathisten haben dem UK Home Office Policy-Dokument über Baathisten zufolge entweder das Land verlassen oder die neuen Behörden befassten sich mit ihnen. Daher ist die Zahl der im Irak verbliebenen Baathisten, die einer Gefährdung unterliegen, sehr gering. Unter manchen Umständen könnte eine Person aufgrund baathistischer Verbindungen durch den Staat oder schiitische Milizen gefährdet sein. Das Risiko hängt von den Tätigkeiten/Taten der Person (oder deren Verwandtem – im Fall von Angehörigen) ab und wodurch sie die Aufmerksamkeit erlangten. Laut UNHCR (Stand 2007) kann der Rang in der Baath-Partei, in der Politik oder im Sicherheitsapparat ein entscheidender Faktor sein, ob jemand Ziel von Angriffen wird. Aber es wurden auch niederrangige Offizielle ermordet oder angegriffen, weil ihre Aktivitäten -z.B. die Suche nach der Deserteuren etc., in ihrer Umgebung bekannt waren. Auch eine Anzahl von niederrangigen Mitarbeitern der Bürokratie wie Lehrer und Professoren wurden umgebracht. An manchen Leichen waren Notizen angebracht, die sie klar als Baath-Partei-Mitglieder identifizierten. Frühere Mitglieder der Baath-Partei sowie der politischen und Sicherheitsapparate können laut Berichtstand 2007 Schikanen, Einschüchterungen und physischer Gewalt, einschließlich Ermordung, ausgesetzt sein. Berichten zufolge haben schiitische Milizen Listen aus geplünderten Unterlagen über Baath-Mitglieder erstellt. Die Drohungen gelten sowohl Sunniten wie Schiiten. Ehemaligen Mitgliedern des Staatsapparats werden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Erfahrungen mit der alten irakischen Justiz verleitet auch Menschen dazu, zur Selbstjustiz zu greifen. In einem Artikel der US-amerikanischen Tageszeitung The Washington Post vom Mai 2003 findet sich die Information, dass die Iraker [im Anschluss an die US-Invasion am 20.3.2003] damit begannen, ehemalige Mitglieder der Baath-Partei zu töten. Viele Iraker zweifelten daran, dass die US-amerikanische Besatzung die mittelrangigen Funktionäre, von denen sie sagten, dass sie sie drei Dekaden lang gepeinigt hätten, ausreichend bestrafen würden, und nahmen daher die Angelegenheit selbst in die Hand. Wie viele ehemalige Baath-Mitglieder getötet wurden, ist sehr schwer zu sagen, aber vermutlich waren es alleine in Bagdad einige hundert. Die Mörder gingen offenbar nach Listen über Informanten vor, andere jedoch töteten einfach prominente Ex-Baathisten, darunter auch z.B. einen Sänger, der für seine Oden auf Saddam Hussein bekannt war. Die auf humanitäre Themen fokussierende Nachrichtenagentur IRIN, ein vormaliges Projekt des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA), berichtete im Juli 2007, dass ehemalige Mitglieder der Baath-Partei von schiitisch-assoziierten Milizen verfolgt würden. Zumindest 200 Ex-Mitglieder der Partei seien bereits getötet worden, hunderte Familien wurden gezwungen, aus ihren Häusern zu flüchten. Laut dem Sprecher der Iraqi Brothers Relief, einer NGO, die im südlichen Irak tätig ist, würden die Milizen 4.000 Mitglieder der Baath-Partei „vernichten“ wollen. Dabei hätten die meisten Menschen, die während des Regimes von Saddam Hussein Mitglieder der Baath-Partei wurden, gar nicht die Chance gehabt, sich dagegen zu wehren, und wären gezwungen gewesen, beizutreten. UNHCR berichtet auch für die Jahre 2008 und 2009 mehrere Morde an ehemaligen Baathisten, die in den Medien dokumentiert wurden. Andere Fälle blieben möglicherweise ohne Dokumentation. UNHCR spricht von einer Verringerung der Angriffe. Das aktuelle UNHCR-Positionspapier zum Irak vom 14.11.2016 enthält keine Informationen zur Verfolgung von Baath-Mitgliedern. Laut UK Home Office gab es laut einem dänischen Bericht aus dem Jahr 2003 keine Hinweise auf gezielte Angriffe auf Angehörige von ehemaligen Baath-Mitgliedern. Allerdings gab es Beispiele von Angehörigen, die Anschlägen zum Opfer fielen, die ehemaligen Baath-Mitgliedern galten. Quelle: - Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 21.06.2017 zu Lage und Rolle von aktiven Baathisten sowie ehemaligen Mitgliedern der Baath-Partei sowie deren Angehörige im Irak - EASO, Gezielte Gewalt gegen Individuen, März 2019 1.
- Zur Lage des Stammes der Janabi werden folgende Feststellungen getroffen: Der Al-Janabi-Stamm ist einer der bekanntesten sunnitischen Stämme im Irak; auch in Syrien, in der Provinz Deir al-Zour, leben kleine Teile dieses Stammes. Von einer Quelle wird die Zahl seiner Mitglieder auf 150.000 bis 250.000 geschätzt, jedoch gibt es keine offiziellen Statistiken. Die al-Janabi sind vorwiegend in der Stadt Al-Hilla (Babil), Jurf al-Sakhr (Babil), Qassem (Babil), sowie in der Provinz Salah al-Din (Alseniya, Baiji) und in der Provinz Anbar (Ramadi, Khalidiya, Haditha) ansässig. Der Stamm hat sieben Zweige, darunter Al-Nawafla, Al-Mouradah, Al-Suwaifat, Al-Bouhssoun, Al-Boukkar. Der Janabi-Stamm war während der Herrschaft Saddam Husseins sowohl im Militärbüro der Baath-Partei (angeführt von Alaeddin al-Janabi) als auch in nachrichtendienstlichen Spezialeinheiten gut vertreten. Nach 2003 wurden al-Janabi-Gebiete, insbesondere Jurf al-Sakhr, zu einer der wichtigsten Hochburgen des bewaffneten Aufstands im Irak. Von dort aus wurden Angriffe gegen US- und Regierungstruppen in Süd-Bagdad, Babil und Karbala durchgeführt. In den letzten Jahren wurde Jurf al-Sakhr als die Hauptstadt des "Südstaates" des IS bekannt. Von dort gingen weiterhin Bombenanschläge, Selbstmordattentate und Angriffe mit Granatwerfern auf zivile Einrichtungen in Musayyib, Alexandria, Hilla, Karbala und Bagdad aus. Es wurden mehrere Vorwürfe gegen den Janabi-Stamm erhoben, dass dieser mit dem IS und seinen Mitgliedern sympathisieren würde. Anfang 2017 beschuldigte Nuri al-Maliki den irakischen Parlamentsabgeordneten Abdul Nasser al-Janabi, für die Entführung von 150 Personen verantwortlich zu sein. Von Seiten der Popular Mobilisation Forces und anderen schiitischen Milizen waren Mitglieder des Janabi-Stammes zahlreichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, einschließlich Entführung, Mord und Vertreibung. Die Vertreibungen und Entführungen, über die dabei am meisten berichtet wurde, fanden im Gebiet Jurf al-Sakhr in der Provinz Babel, 60 km südwestlich von Bagdad, statt, wo etwa 50.000 Einwohner lebten. Früher war dieses Gebiet vom Islamischen Staat dominiert, was zur Vertreibung des größten Teils der Bevölkerung führte - einerseits als Folge der Kämpfe, andererseits auch auf Grund der Angst vor Repressalien durch die schiitischen Milizen. Nachdem der Islamische Staat aus dem Gebiet vertrieben worden war, warfen Mitglieder des Janabi-Stammes den PMF vor, hunderte von Menschen verhaftet und große Teile der Infrastruktur, der Obstgärten und Häuser zerstört zu haben, insbesondere in den Gebieten von Adwais, Hajer und Farsi. Anfang 2015 ermordeten unbekannte Bewaffnete einen der Ältesten des Janabi-Stammes, Qasim Suwaidan al-Janabi, zusammen mit dessen Sohn. Ein dem Janabi-Stamm zugehöriger Abgeordneter im irakischen Parlament namens Zaid Suwaidan al-Janabi wurde später entführt und acht Mitglieder seiner Begleitschutzeinheit wurden getötet. Es wurde behauptet, die Täter würden mit den Sicherheitskräften in Verbindung stehen. Adnan al-Janabi, ein Mitglied des Parlaments, sagte, dass die Entführer die Mitglieder des Begleitschutzes nach Sadr City gebracht hätten, einer überwiegend schiitischen Stadt [bzw. eines überwiegend schiitischen Stadtteils Bagdads, Anm.], in der bewaffnete schiitische Fraktionen weitverbreiteten Einfluss haben. Im Mai 2016 sprach ein Mitglied des Janabi-Stammes über die Menschenrechtsverletzungen, denen sie im Al-Amel-Viertel, südwestlich von Bagdad, einem beliebten Viertel namens "Janabi", auf Grund der Tatsache ausgesetzt waren, dass die große Mehrheit der Bevölkerung Sunniten waren - insbesondere Mitglieder des Stammes der Janabi. Mohammed al-Janabi warf den Milizen vor, die Janabi aus der Nachbarschaft vertreiben zu wollen und ihre Häuser mit Waffengewalt zu beschlagnahmen. Ahmed Nasser al-Janabi, einer der Ältesten des Stammes in Jurf al Sakhr, sagte, dass es die Bürger von Jurf al-Sakhr auch nach der Vertreibung des IS nicht geschafft hätten, die Zustimmung der zur PMF gehörenden Milizen zu erhalten, in ihre Gebiete zurückzukehren, und behauptete, dass der Anteil jener, die zurückgekehrt seien, fünf Prozent nicht übersteigen würde. Im Juli 2017 wurde der schiitischen Hisbollah-Miliz vorgeworfen, die Bürger von Musayyib, nördlich der überwiegend sunnitischen Stadt Babil, vom Stamm der Janabi entführt und abgeschoben zu haben, um demographische Veränderungen herbeizuführen. Im August 2017 erließ der Gouverneursrat von Babil ein Dekret, das die strafrechtliche Verfolgung jeder Partei vorsieht, die die Rückkehr der Vertriebenen der Stadt Jurf al-Sakhr fordert. Viele politische und angesehene Kreise im Irak sahen in dieser Entscheidung den Beginn der Umsetzung eines Plans zur demografischen Veränderung. Scheich Jiyad al-Janabi sagte, dass die Stadt Jurf al-Sakhr außergewöhnliche soziale, politische und sicherheitspolitische Momente durchlebt habe, die große Auswirkungen auf ihre Bewohner hätten. Er wies darauf hin, dass die Einwohner der Stadt Jurf al-Sakhr unter jenen, die in vom Islamischen Staat besetzten Gebieten lebten, die am stärksten betroffenen wären, und dass die Milizen nach der Vertreibung der Bevölkerung nun die absolute Kontrolle über die Stadt innehätten. Quelle: - Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 30.05.2018 zum Janabi-Stamm 1.
- Zur aktuellen Lage im Irak werden schließlich folgende (allgemeinen) Feststellungen unter Heranziehung der abgekürzt zitierten und gegenüber dem Beschwerdeführer offengelegten Quellen getroffen:
- Aktuelle Ereignisse 30.09.2019: In Irak kommt es weiterhin zu sicherheitsrelevanten Vorfällen vor allem mit Einsatz von Sprengvorrichtungen. Betroffen waren in der letzten Woche insbesondere die Provinzen Bagdad, Diyala, Salahaddin, Kirkuk und Ninive. Am 20.09.19 kamen bei der Explosion in einem Kleinbus zwölf Personen ums Leben, fünf weitere wurden verletzt. Der Vorfall ereignete sich an einem Checkpoint nahe der Einfahrt in die Stadt Kerbala. Der IS bekannte sich zu dem Anschlag. Medienberichten zufolge handelt es sich um einen der größten gezielten Anschläge auf Zivilisten seit der Niederlage des IS im Dezember
- Der Anschlag ereignete sich zwischen den schiitischen Feiertagen Ashura und al-Arba'in. Am 23.09.19 teilte das Ministerium für Migration und Vertreibung die Schließung von vier weiteren Lagern für Binnenvertriebene in der Provinz Ninive mit. Die Schließung erfolgt im Rahmen einer Initiative für die schnelle Rückkehr dieser Flüchtlinge in ihre Heimatregionen. Die Unterstützungskommission der Vereinten Nationen im Irak (UNAMI) und die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) warnen dagegen vor einer übereilten Rückkehr der Binnenvertriebenen 07.10.2019: Seit dem 01.10.19 kam es zu Demonstrationen gegen Korruption, Arbeitslosigkeit und für bessere Grundversorgung in Bagdad, Nasriyah (Provinzhauptstadt Dhi Qar) und anderen Städten. Die Demonstrationen sollen über soziale Medien organisiert worden sein, eine Führung ist bis dato nicht bekannt. Die zunächst friedlichen Demonstrationen eskalierten als Sicherheitskräfte versuchten die Menschenmengen aufzulösen. Irakische Sicherheitsquellen dementierten direkt auf Demonstranten geschossen zu haben und haben Ermittlungen eingeleitet. Demonstranten blockierten Hauptverkehrsstraßen und setzten Dutzende öffentliche Gebäude und acht Parteibüros in Brand. Am 05.10.19 verkündete der irakische Premierminister Adel Abd al-Mahdi ein soziales Programm, welches u.a. berufliche Weiterbildungen, sozialen Wohnungsbau sowie finanzielle Entschädigungen für die Familien der toten Demonstranten enthalten soll. Bei einer Pressekonferenz am 06.10.19 teilte Saed Maan im Namen der Sicherheitskräfte mit, dass bei den Protesten in mehreren Landesteilen bisher 104 Personen, davon acht Sicherheitskräfte, und 6.107 weitere Personen, darunter auch Sicherheitskräfte, verletzt wurden. Der irakischen Menschenrechtskommission zufolge wurden mindestens 132 Demonstranten verhaftet. Am 06.10.19 sollen bei Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten in Sadr City (Bagdad) weitere 15 Menschen getötet worden sein. Zeitweise wurden aufgrund der Proteste der Internetzugang und der Zugang zu sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, WhatsApp) eingeschränkt. Die Organisation NetBlock berichtet, dass der Irak zeitweise zu etwa 70 % offline war. Reporter ohne Grenzen (RSF) zufolge seien bei der Berichterstattung über die Proteste seit dem 01.10.19 Journalisten von mindestens 14 verschiedenen Medieninstitutionen angegriffen worden. Drei Journalisten seien zeitweise festgenommen worden. Lokalen Medienberichten zufolge wurden u.a. Einrichtungen der Satellitensender Al-Arabiyya und NRT bei Angriffen in Bagdad von maskierten Unbekannten beschädigt oder zerstört. Am 02.10.19 wurden der Aktivist und Karikaturist Hussein Adel Madani und seine Frau von unbekannten Angreifern in ihrer Wohnung in Basra erschossen. Lokalen Medienberichten zufolge sollen beide zuvor an Demonstrationen teilgenommen haben. 14.10.2019: Ein Ausschuss soll die mehr als 110 Todesfälle nach Massenprotesten gegen Korruption und Misswirtschaft in Irak untersuchen. Dies hatte Ministerpräsident Adel Abdel Mahdi am 12.10.19 verkündet. Großajatollah Ali al-Sistani hatte die Einrichtung eines solchen Ausschusses gefordert. Am 07.10.19 kam es in dem überwiegend schiitisch geprägten Stadtteil Sadr City erneut zu Demonstrationen. Die Demonstranten forderten neue Jobs und kritisierten den Tod mehrerer Demonstranten in der vorangegangenen Nacht. Bei den Ausschreitungen in der Nacht zum 07.10.19 waren mindestens acht Menschen gestorben. 28.10.2019: Die für den 25.10.19 angekündigten Proteste halten weiter an. Es handelt sich um die zweite Protestwelle in diesem Monat (vgl. BN v. 07.10.19). Seit dem 27.10.19 schließen sich lokalen Berichten zufolge vermehrt auch Schülerinnen, Schüler und Studierende in Bagdad und anderen Städten den Protesten an. Die Forderungen der Demonstranten enthalten u.a. Aufrufe zum Sturz des bestehenden politischen Systems (muhassassa), zur Absetzung der herrschenden politischen Elite und zur Reformierung des Wahlgesetzes. Demonstranten steckten mindestens 50 Regierungs-, Parteigebäude und Milizenbüros in Brand. Unbekannte Dritte eröffneten Human Rights Watch zufolge das Feuer auf Demonstranten, die versuchten Milizenbüros zu stürmen. Sicherheitskräfte nutzten u.a. Tränengas/-kanister, Gummigeschosse und Blendgranaten um die Demonstrati-onen aufzulösen. Anti-Terror-Einheiten wurden u.a. in Bagdad und Nasriyah entsandt, um Regierungsgebäude zu schützen und die Demonstrationen zu beenden.28.10.2019: Die für den 25.10.19 angekündigten Proteste halten weiter an. Es handelt sich um die zweite Protestwelle in diesem Monat vergleiche BN v. 07.10.19). Seit dem 27.10.19 schließen sich lokalen Berichten zufolge vermehrt auch Schülerinnen, Schüler und Studierende in Bagdad und anderen Städten den Protesten an. Die Forderungen der Demonstranten enthalten u.a. Aufrufe zum Sturz des bestehenden politischen Systems (muhassassa), zur Absetzung der herrschenden politischen Elite und zur Reformierung des Wahlgesetzes. Demonstranten steckten mindestens 50 Regierungs-, Parteigebäude und Milizenbüros in Brand. Unbekannte Dritte eröffneten Human Rights Watch zufolge das Feuer auf Demonstranten, die versuchten Milizenbüros zu stürmen. Sicherheitskräfte nutzten u.a. Tränengas/-kanister, Gummigeschosse und Blendgranaten um die Demonstrati-onen aufzulösen. Anti-Terror-Einheiten wurden u.a. in Bagdad und Nasriyah entsandt, um Regierungsgebäude zu schützen und die Demonstrationen zu beenden. Die Berichterstattung vor Ort bleibt weiterhin schwierig (vgl. BN v. 07.10.19). Am 27.10.19 veröffentlichte die irakischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte Namen von 13 in Nasriyah verhafteten Aktivisten. Am 22.10.19 veröffentlichte die irakische Regierung die Ergebnisse der Ermittlungen zu Toten und Verletzten während der vorangeganger Proteste (vgl. BN v. 07.10.19). Zwischen dem 01.10.19 und 09.10.19 wurden den Ermittlungen zufolge 157 Personen (inkl. acht Sicherheitskräfte) getötet und mehr als 3.000 Personen verletzt. Die häufigsten Verletzungs- und Todesursachen waren Schüsse in den Kopf oder die Brust. Der Einsatz von Scharfschützen und die Beschädigung von TV-Stationen (vgl. BN v. 07.10.19) wurden in den offiziellen Ermittlungen nicht aufgegriffen. Zwischen dem 25.10.19 und dem 27.10.19 kamen der irakischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge weitere73 Menschen ums Leben, mehr als 3.500 wurden verletzt.Die Berichterstattung vor Ort bleibt weiterhin schwierig vergleiche BN v. 07.10.19). Am 27.10.19 veröffentlichte die irakischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte Namen von 13 in Nasriyah verhafteten Aktivisten. Am 22.10.19 veröffentlichte die irakische Regierung die Ergebnisse der Ermittlungen zu Toten und Verletzten während der vorangeganger Proteste vergleiche BN v. 07.10.19). Zwischen dem 01.10.19 und 09.10.19 wurden den Ermittlungen zufolge 157 Personen (inkl. acht Sicherheitskräfte) getötet und mehr als 3.000 Personen verletzt. Die häufigsten Verletzungs- und Todesursachen waren Schüsse in den Kopf oder die Brust. Der Einsatz von Scharfschützen und die Beschädigung von TV-Stationen vergleiche BN v. 07.10.19) wurden in den offiziellen Ermittlungen nicht aufgegriffen. Zwischen dem 25.10.19 und dem 27.10.19 kamen der irakischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge weitere73 Menschen ums Leben, mehr als 3.500 wurden verletzt. IOM zufolge sind aufgrund der jüngsten Militäroperationen in Syrien im Zeitraum vom 14.-27.10.19 etwa rund 12.000 Menschen über verschiedene Grenzübergänge in den Irak geflohen. Der UN zufolge sind ca. 75% der registrierten Flüchtlinge Frauen und Kinder. Die Mehrheit der Geflüchteten wurde im Flüchtlingscamp Bardarash (Provinz Dohuk) untergebracht. Täglich kommen der UN zufolge zwischen 900 und 1.200 Personen im Lager Bardarash, welches kommende Woche seine Kapazität (max. 11.000 Personen) erreichen wird, an. Diejenigen mit Angehörigen in der Kurdischen Region-Irak (KR-I) sollen nach und nach aus dem Camp zu ihren Angehörigen entlassen werden. Kurdischen Medienberichten zufolge soll der Bau neuer Flüchtlingslager angesichts des Flüchtlingsstroms in Angriff genommen werden. 11.11.2019: Die Proteste in Irak halten an (vgl. BN v. 04.11.19). Die Demonstrationen konzentrierten sich weiterhin auf Bagdad und die südlichen und zentralen Provinzen, insbesondere Babil, Basra, Dhi Qar, Karbala, Missan, Muthana, Najaf, Qadisiyah und Wassit, auch wenn vereinzelte Demonstrationen in anderen Provinzen stattfanden. Studierende schlossen sich auch am 10.11.19 erneut den Demonstrationen an. Offiziellen irakischen Angaben zufolge sollen bei den regierungskritischen Massenprotesten in Irak seit Anfang Oktober mindestens 319 Menschen ums Leben gekommen sein. Präsident Barham Salih, Ministerpräsident Adel Abdel Mahdi und der Parlamentsvorsitzende Mohammed al-Halbusi hätten am 10.11.19 in einer gemeinsamen Mitteilung versprochen, Korruption zu bekämpfen und auf eine Reform des Wahlrechts hinzuarbeiten. Das bestehende politische System und die Verfassung müssten überarbeitet werden.11.11.2019: Die Proteste in Irak halten an vergleiche BN v. 04.11.19). Die Demonstrationen konzentrierten sich weiterhin auf Bagdad und die südlichen und zentralen Provinzen, insbesondere Babil, Basra, Dhi Qar, Karbala, Missan, Muthana, Najaf, Qadisiyah und Wassit, auch wenn vereinzelte Demonstrationen in anderen Provinzen stattfanden. Studierende schlossen sich auch am 10.11.19 erneut den Demonstrationen an. Offiziellen irakischen Angaben zufolge sollen bei den regierungskritischen Massenprotesten in Irak seit Anfang Oktober mindestens 319 Menschen ums Leben gekommen sein. Präsident Barham Salih, Ministerpräsident Adel Abdel Mahdi und der Parlamentsvorsitzende Mohammed al-Halbusi hätten am 10.11.19 in einer gemeinsamen Mitteilung versprochen, Korruption zu bekämpfen und auf eine Reform des Wahlrechts hinzuarbeiten. Das bestehende politische System und die Verfassung müssten überarbeitet werden. Seit Beginn der zweiten Protestwelle (vgl. BN v. 28.10.19) setzen irakische Sicherheitskräfte militärische Tränengasgranaten ein. Menschenrechtsorganisationen zufolge werden sie wahllos in die Menschenmenge oder gezielt auf Demonstranten (Kopf-/Brusthöhe) geworfen. Zudem führt ihr Einsatz u.a. zu Atembeschwerden bis hin zum Ersticken und Verbrennungen auf der Haut. Seit Beginn der zweiten Protestwelle vergleiche BN v. 28.10.19) setzen irakische Sicherheitskräfte militärische Tränengasgranaten ein. Menschenrechtsorganisationen zufolge werden sie wahllos in die Menschenmenge oder gezielt auf Demonstranten (Kopf-/Brusthöhe) geworfen. Zudem führt ihr Einsatz u.a. zu Atembeschwerden bis hin zum Ersticken und Verbrennungen auf der Haut. Lt. dpa-Meldung vom 10.11.2019 sei der Organisation NetBlocks zufolge das Internet seit fast einer Woche nur noch teilweise zugänglich. Seit über einem Monat hätten nur 20 bis 35 Prozent der Nutzer über längere Zeiträume Zugang zum Internet gehabt. Am 05.11.19 wurde eine Reihe von Aktivisten von irakischen Sicherheitskräften in mehreren Städten und Provinzen verhaftet, darunter in Bagdad, Basra, Dhi Qar, Karbala und Maysan. Berichten zufolge hätten die Sicherheitskräfte die Massenverhaftungen ohne entsprechende Haftbefehle durchgeführt. Bereits am 25.10.19 veröffentlichte der Hohe Richterliche Rat eine Stellungnahme, dass Artikel 2 des Anti-Terror-Gesetztes bei Zerstörung oder Beschädigung öffentlichen Eigentums oder Gewalt gegen Sicherheitskräfte zum Tragen kommt (UNAMI.
- Bericht, S. 5). UNAMI veröffentlichte am 05.11.19 einen weiteren Bericht zu den Demonstrationen im Zeitraum vom 25.10.-04.11.19, in dem ein Teil der Gewalt dokumentiert ist. Die ersten Untersuchungsergebnisse würden darauf hinweisen, dass zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Missbräuche begangen wurden, einschließlich tödlicher Gewalt gegen Demonstranten, der unverhältnismäßige Einsatz von Tränengas und Blendgranaten, fortgesetzte Anstrengungen zur Begrenzung der Medienberichterstattung über die Demonstrationen, Entführungen und vielfache Festnahmen. Nach den Protesten in Bagdad und mehreren Provinzen im Zentral- und Südirak vom 01.10.-09.10.19 sind Massendemonstrationen unter anderem gegen staatliche Korruption, Arbeitslosigkeit und mangelnde Grundversorgung am 25.10.19 wieder aufgeflammt. Die Demonstranten hätten sich auch sehr frustriert über die Todesfälle und Verletzten gezeigt, die sowohl auf den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte als auch auf vorsätzliche Tötungen durch bewaffnete Gruppierungen während der früheren Demonstrationen zurückzuführen seien. Darüber hinaus hätten die Demonstranten begonnen, grundlegende Veränderungen des politischen Systems zu fordern. Im Vergleich zu den früheren Demonstrationen, an denen meist junge Männer der Arbeiterklasse und Aktivisten der Zivilgesellschaft beteiligt gewesen seien, hätte an diesen Demonstrationen eine zunehmende Zahl von Demonstranten aus demografisch unterschiedlichen Bevölkerungsschichten teilgenommen, darunter eine signifikante Zahl von Frauen, älteren Menschen, Schülern, Fachleuten, Studenten und Lehrern. Die Demonstrationen hätten sich weiterhin auf Bagdad und die südlichen und zentralen Provinzen, insbesondere Babil, Basra, Dhi Qar, Karbala, Missan, Muthana, Najaf, Qadisiyah und Wassit konzentriert, auch wenn vereinzelte Demonstrationen in anderen Provinzen stattgefunden hätten. Am 04.11.19 und 05.11.19 führte die türkische Luftwaffe erneut Luftschläge im Gebiet Sinjar durch. Die US-Kommission für Religionsfreiheit verurteilte die Nähe der Luftschläge zu zivilen Wohngebieten. 25.11.2019: Seit Wochen kommt es immer wieder zu Protesten gegen die politische Führung. Vor allem in Bagdad und im Süden des Landes demonstrieren die Menschen. Die Demonstrationen richten sich insbesondere gegen die Korruption und die schlechte Wirtschaftslage. Die Demonstranten fordern einen Rücktritt der Regierung sowie ein neues politisches System. Bislang sind seit Beginn der Proteste mehr als 320 Menschen ums Leben gekommen und Tausende wurden verletzt. Menschenrechtsorganisationen werfen den Sicherheitskräften vor, mit großer Härte gegen die Proteste vorzugehen. Nach jüngsten Pressemeldungen kam es in Bagdad und anderen Provinzen im Süden erneut zu Zusammenstößen. Sicherheitskräfte sollen Tränengas eingesetzt und mit scharfer Munition geschossen haben. In Nasirija, Provinz Dhi Qar, im Süden des Landes, soll ebenfalls scharfe Munition und Tränengas eingesetzt worden sein, um eine Menschenmenge zu vertreiben, die drei Brücken in der Stadt besetzt hatte. Dabei sollen mindestens drei Menschen getötet und mehr als 50 weitere verletzt worden sein. Laut einer weiteren Pressemeldung sollen mehr als 70 Menschen verletzt worden sein. Auch in den Provinzen Kerbala, Najaf, Qadissiyah, Wassit, Maysan und Basra soll es zu Protesten mit Toten und Verletzten gekommen sein. Es kommt auch weiterhin zu nicht protestbezogenen sicherheitsrelevanten Vorfällen, insbesondere in den Provinzen Ninive, Salahaddin, Babil, Kirkuk und Diyla. Bei einer Sicherheitsoperation gegen den IS wurden am 19.11.19 ein IS-Kämpfer getötet sowie Materialien wie Kraftstoff und Ausrüstung vernichtet. Bei einer Sicherheitsoperation gegen IS-Kämpfer am 23.11.19 in der Provinz Ninive wurden sechs IS-Kämpfer getötet. Weiterhin wurden Gewehre, Garanten und sonstige Ausrüstungsgegenstände sichergestellt. IOM zufolge haben zwischen dem 14.10.19 und 24.11.19 insgesamt 16.827 Menschen die Grenze zum Irak überschritten. Aktuell werden alle Neuankömmlinge mit dem Bus in das Bardarash Camp, Provinz Ninive, gebracht. Die Flüchtlinge werden in den Camps Bardarash, Domiz und Gawilan untergebracht. 02.12.2019: Das irakische Parlament hat am 01.12.19 das Rücktrittsgesuch von Ministerpräsident Adel Abdel Mahdi angenommen. Mahdi soll die Amtsgeschäfte weiterführen, bis ein Nachfolger bestimmt werde. Mahdi hatte am 29.11.19 seinen Rücktritt angekündigt, nachdem am 28.11.19 die Gewalt eskaliert war. Auch in der vergangenen Woche hielten die Proteste an. Trotz des angekündigten Rücktritts von Ministerpräsident Adel Abdel Mahdi am 29.11.19 kam es am 30.11.19 erneut zu Demonstrationen in Bagdad und den südlichen Provinzen. Auch in Mosul kam es zu Solidaritätsbekundungen. Demonstranten hatten am 01.12.19 zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage das iranische Konsulat in Najaf in Brand gesetzt. Bereits am 27.11.19 stürmten irakische Demonstranten das iranische Konsulat in Najaf und zündeten das Gebäude an. Die konsularischen Mitarbeiter konnten kurz zuvor evakuiert werden. Sicherheitskräfte hatten am 27.11.19 Tränengas und scharfe Munition gegen die Protestierenden eingesetzt. Demonstrationen wurden u.a. auch aus den Provinzen Bagdad, Dhi Qar, Karbala und Babil bekannt. Bislang wurden im Rahmen der Proteste seit Anfang Oktober 2019 mindestens 420 Menschen getötet und etwa 15.000 verletzt. Am 01.12.19 erließ der Hohe Justizrat, die oberste irakische Justizbehörde, einen Haftbefehl gegen General Jamil al-Shammari. Dem Hohen Justizrat zufolge hatte er das Durchgreifen gegen Demonstranten in der Provinz Dhi Qar, im Süden des Landes, angeordnet, bei dem mindestens 32 Menschen ums Leben gekommen sind. Er sei am 28.11.19 seines Postens enthoben worden, weiterhin sei ein Reiseverbot gegen ihn verhängt worden. Am 21.11.19 teilte die irakische Medienkommission die dreimonatige Suspension von neun TV-Stationen (Al-Arabiyam Al-Hadath, NRT TV, ANB TV, Dijlah, Al-Sharqiya TV, Al-Fallujah TV, Al-Rasheed, Hona Bagdad) und die dauerhafte Schließung von vier Radiostationen (Radio Al-Nass, Radio Sawa, Radio Al-Yawm, Radio Nawa) mit. Vier weitere TV-Stationen (Rudaw TV, Asia TV, Al-Sumaria TV, Ur TV, Syk New Arabic) erhielten eine Warnung. Als Grund für die Schließungen der TV-Stationen wurden u.a. die Nichtbeachtung von Richtlinien, Sendung aus dem Ausland und Anstiftung zum Hass genannt. Betroffen sind sowohl lokale als auch internationale Media Outlets. Reporter ohne Grenzen berichtet, dass am 26.11.19 eine Reporterin und ein Kameramann (Dijlah TV) in Najaf von der Bereitschaftspolizei zusammengeschlagen und ihr Equipment beschlagnahmt wurde. Seit Beginn der Proteste Anfang Oktober 2019 kommt es zu schweren Einschränkungen der Pressefreiheit und Übergriffen auf Journalisten (vgl. BN v. 07.10.19).Am 21.11.19 teilte die irakische Medienkommission die dreimonatige Suspension von neun TV-Stationen (Al-Arabiyam Al-Hadath, NRT TV, ANB TV, Dijlah, Al-Sharqiya TV, Al-Fallujah TV, Al-Rasheed, Hona Bagdad) und die dauerhafte Schließung von vier Radiostationen (Radio Al-Nass, Radio Sawa, Radio Al-Yawm, Radio Nawa) mit. Vier weitere TV-Stationen (Rudaw TV, Asia TV, Al-Sumaria TV, Ur TV, Syk New Arabic) erhielten eine Warnung. Als Grund für die Schließungen der TV-Stationen wurden u.a. die Nichtbeachtung von Richtlinien, Sendung aus dem Ausland und Anstiftung zum Hass genannt. Betroffen sind sowohl lokale als auch internationale Media Outlets. Reporter ohne Grenzen berichtet, dass am 26.11.19 eine Reporterin und ein Kameramann (Dijlah TV) in Najaf von der Bereitschaftspolizei zusammengeschlagen und ihr Equipment beschlagnahmt wurde. Seit Beginn der Proteste Anfang Oktober 2019 kommt es zu schweren Einschränkungen der Pressefreiheit und Übergriffen auf Journalisten vergleiche BN v. 07.10.19). 09.12.2019: Am 06.12.19 haben in Bagdad Augenzeugen zufolge unbekannte Schützen auf Demonstranten geschossen. Dabei sollen mindestens 16 Menschen getötet und rund 100 weitere verletzt worden sein. Nach Angaben des irakischen Innenministeriums wurden vier Zivilisten getötet und 80 weitere verletzt. Dennoch kam es am 08.12.19 in Bagdad und mehreren Städten im Süden des Landes, u.a. in Hilla (Provinz Babil), Amara (Provinz Maysan), Diwaniya (Provinz Qadissiyah), Kut (Provinz Wasit) und Najaf (Provinz Najaf), erneut zu Protesten. In Nasiriyah (Provinz Dhi Qar), einem Hotspot der Proteste, versammelten sich am 08.12.19 in der Innenstadt Demonstranten zusammen mit Vertretern mächtiger Stämme. Dort waren am 05.12.19 mehr als 25 Menschen bei Protesten getötet worden. Dies veranlasste die lokalen Stämme, die Sicherheits- und Verwaltungsangelegenheiten zu übernehmen. Die Checkpoints werden nun mit Freiwilligen besetzt. Nach Zählung der irakischen Menschenrechtskommission wurden bei den regierungskritischen Protesten bislang mehr als 460 Menschen getötet und mehr als 20.000 verletzt. 16.12.2019: Am 11.12.19 veröffentlichte die UN Assistance Mission for Iraq (UNAMI) einen weiteren Bericht bezüglich der seit dem 01.10.19 anhaltenden regierungskritischen Proteste in Irak. Im Berichtszeitraum vom 05.11.19 bis zum 08.12.19 zählte UNAMI 170 Tote und 2.264 Verletzte. UNAMI verweist darauf, dass die irakische Regierung die Herausgabe offizieller Statistiken seitens der Krankenhäuser an UNAMI unterbindet. Die Proteste haben sich auf 13 der 18 irakischen Provinzen ausgeweitet. Die kurdischen Provinzen sind bisher nicht von den Demonstrationen betroffen. UNAMI zufolge wird gegen festgenommene Demonstranten gemäß dem irakischen Strafgesetz Klage erhoben, nicht nach der Anti-Terror-Gesetzgebung. Den Erkenntnissen von UNAMI zufolge gehen unbekannte Dritte nach wie vor mit scharfer Munition, Drohungen, Entführungen bis hin zu gezielten Tötungen gegen Demonstranten vor. Während gegen einige Verantwortliche innerhalb der Sicherheitskräfte Anklage erhoben wurde, setzen Sicherheitskräfte nach wie vor u.a. scharfe Munition gegen Demonstranten ein. Berichten von u.a. Human Rights Watch zufolge werden Aktivist*innen und Demonstrant*innen nach wie vor eingeschüchtert, angegriffen, entführt oder getötet. Auch in der vergangenen Woche hielten die Proteste an. So haben am 16.12.19 Demonstranten den Zugang zu einer Universität in der Provinz Babil geschlossen. In Bagdad wurde am 15.12.19 ein Aktivist, der auch als Journalist arbeitet, von unbekannten bewaffneten Männern getötet. Ebenfalls am 15.12.19 wurden in Diwaniyah, Provinz al-Qadisiyya, durch eine Autobombenexplosion zwei Aktivisten verletzt. Am 14.12.19 setzten in der Stadt Amara, Provinz Missan, irakische Demonstranten das Haus des Kandidaten für das Amt des Premierministers in Brand. Eine Re