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{'item': 'W202 2183653-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum16.03.2020 GeschäftszahlW202 2183653-1 SpruchW202 2183653-1/10E W202 2183657-1/9E W202 2183654-1/9E W202 2183649-1/8E W202 2183613-1/8E W202 2216127-1/7E Gekürzte Ausfertigung des am 26.02.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11.12.2017 bzw. 01.03.2019, Zahlen 1077652604-150847375, 1077653209-150847294, 1077653710-150847499, 1077654010-150847448,1141376507-170112221, 1220254108-190172598, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.02.2020 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard SCHLAFFER als Einzelrichter über die Beschwerden von römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11.12.2017 bzw. 01.03.2019, Zahlen 1077652604-150847375, 1077653209-150847294, 1077653710-150847499, 1077654010-150847448,1141376507-170112221, 1220254108-190172598, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.02.2020 zu Recht erkannt: A)

  1. Der Beschwerde von XXXX wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idgF, (AsylG) der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
  2. Der Beschwerde von römisch 40 wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Asylgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF, (AsylG) der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
  3. Den Beschwerden von XXXX , XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX wird stattgegeben und XXXX , XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX gemäß § 3 Abs 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idgF, (AsylG) der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX , XXXX , XXXX ,
  4. Den Beschwerden von römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 sowie römisch 40 wird stattgegeben und römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 sowie römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, des Asylgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF, (AsylG) der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , XXXX sowie XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch 40 sowie römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.02.2020 verkündeten und mit Beschluss vom 11.03.2020 berichtigten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da von den Beschwerdeführern auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch das BFA innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.02.2020 verkündeten und mit Beschluss vom 11.03.2020 berichtigten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da von den Beschwerdeführern auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch das BFA innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2020:W202.2183653.1.01

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.