← Österreich

{'item': 'W127 2204775-1'}

RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum23.03.2020 GeschäftszahlW127 2204775-1 SpruchW127 2204773-1/9E W127 2204775-1/9E Gekürzte Ausfertigung des am 26.02.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses Im Namen der Republik! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Dr. FISCHER-SZILAGYI als Einzelrichterin über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , und XXXX geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.07.2018, Zahlen: XXXX und XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Dr. FISCHER-SZILAGYI als Einzelrichterin über die Beschwerden von römisch 40 , geb. römisch 40 , und römisch 40 geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.07.2018, Zahlen: römisch 40 und römisch 40 , zu Recht: A)

  1. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
  2. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 idgF der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
  3. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
  4. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2017, (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses kann gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG ergehen, weil einerseits die im Spruch genannten beschwerdeführenden Parteien nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses am 26.02.2020 auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben, sowie andererseits ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses kann gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG ergehen, weil einerseits die im Spruch genannten beschwerdeführenden Parteien nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses am 26.02.2020 auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben, sowie andererseits ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2020:W127.2204775.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.