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{'item': 'W119 1424077-2'}

Obsah (9)§§ 3Art. 133§ 8§ 10§ 28§ 57§ 52§ 46§ 55

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum17.04.2020 GeschäftszahlW119 1424077-2 SpruchW119 1424077-2/11E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richter

§§ 3Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asyl

G 2005, § 9 BFA-VG und §§ 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird

Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Volksrepublik China, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am 10.1.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. In einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag brachte die Beschwerdeführerin zu den Gründen befragt, warum sie ihr Herkunftsland verlassen habe, vor, zwei Töchter bekommen zu haben, weswegen die Behörden an ihr eine Zwangssterilisation durchführen hätte wollen. Sie sei kurzfristig geflüchtet und habe später ein drittes Kind zur Welt gebracht, woraufhin die Behörden eine saftige Geldstrafe über sie verhängt hätten, die sie nicht hätte bezahlen können. Das dritte Kind habe an Leukämie gelitten, was zusätzlich viel Geld gekostet habe, es sei gestorben und die Beschwerdeführerin dadurch sehr verschuldet gewesen. Später habe sie ihr viertes Kind zur Welt gebracht und die Behörden seien immer hinter ihr her gewesen und hätten sie zwangsweise sterilisieren wollen. Freunde hätten ihr dann geraten, ins Ausland zu fahren. Die Beschwerdeführerin stamme aus der Stadt XXXX in der Provinz XXXX , sei verheiratet, konfessionslos und Landwirtin gewesen.Die Beschwerdeführerin stamme aus der Stadt römisch 40 in der Provinz römisch 40 , sei verheiratet, konfessionslos und Landwirtin gewesen. Am 16.1.2012 wurde die Beschwerdeführerin niederschriftlich vor dem Bundesasylamt einvernommen. Dabei gab sie zunächst an, der Volksgruppe der Han-Chinesen anzugehören und ohne Bekenntnis zu sein. Im Herkunftsstaat lebten noch ihre Mutter, ein älterer Bruder und eine ältere Schwester. Zudem habe sie dort einen Ehemann und drei lebende Töchter, ein weiteres Kind sei verstorben. Die drei namentlich genannten Töchter seien 1994, 1996 und 1998 geboren, der verstorbene Sohn

  1. Ihr Gatte wäre Jahrgang
  2. Die Beschwerdeführerin habe ihr ganzes Leben in einem Dorf der Verwaltungsstadt XXXX in der Provinz XXXX verbracht, sei Hausfrau gewesen, habe die Kinder großgezogen und das Feld bestellt. Beruf habe sie keinen erlernt. Nachgefragt, ob sie sich jemals woanders aufgehalten habe, erklärte sie, bevor sie das Land verlassen hätte, hätte sie keinen Grund gehabt, woanders hinzugehen. Ausdrücklich erklärte sie, vor ihrer Ausreise kein einziges Mal auch nur für einen Tag ihr Dorf verlassen zu haben. Es handle sich um ein kleines Dorf mit 12 bis 13 verschiedenen Höfen.Am 16.1.2012 wurde die Beschwerdeführerin niederschriftlich vor dem Bundesasylamt einvernommen. Dabei gab sie zunächst an, der Volksgruppe der Han-Chinesen anzugehören und ohne Bekenntnis zu sein. Im Herkunftsstaat lebten noch ihre Mutter, ein älterer Bruder und eine ältere Schwester. Zudem habe sie dort einen Ehemann und drei lebende Töchter, ein weiteres Kind sei verstorben. Die drei namentlich genannten Töchter seien 1994, 1996 und 1998 geboren, der verstorbene Sohn
  3. Ihr Gatte wäre Jahrgang
  4. Die Beschwerdeführerin habe ihr ganzes Leben in einem Dorf der Verwaltungsstadt römisch 40 in der Provinz römisch 40 verbracht, sei Hausfrau gewesen, habe die Kinder großgezogen und das Feld bestellt. Beruf habe sie keinen erlernt. Nachgefragt, ob sie sich jemals woanders aufgehalten habe, erklärte sie, bevor sie das Land verlassen hätte, hätte sie keinen Grund gehabt, woanders hinzugehen. Ausdrücklich erklärte sie, vor ihrer Ausreise kein einziges Mal auch nur für einen Tag ihr Dorf verlassen zu haben. Es handle sich um ein kleines Dorf mit 12 bis 13 verschiedenen Höfen. Ihr Ehemann und ihre Kinder wohnten jetzt an derselben Adresse, aber nicht mehr im selben Haus. Das ursprüngliche Gebäude sei von der Behörde beschädigt worden, jetzt lebten sie in einer Hütte mit der selben Hausnummer am selben Grundstück und würden auf dem Feld arbeiten. Die Geldstrafe sei immer noch aufrecht und die Behörde versuche immer noch, sie einzutreiben. Es handle sich um 100 000 RMB. Nachgefragt, ob sich die Beschwerdeführerin jemals im Dorf versteckt habe, erklärte sie, es habe dafür keinen Anlass gegeben. Als ihr Haus nicht mehr bewohnbar gewesen wäre, hätten sie gleich daneben die Hütte errichtet. Der erste Grund ihre Heimat zu verlassen, sei die hohe Geldstrafe gewesen, der zweite Grund die Drohung, sie einer Zwangssterilisation zu unterziehen, der dritte Grund im Ausland Geld verdienen zu müssen. Bei dem Freund, der ihr das Geld für die Ausreise gegeben habe ($ 9000,) hätte sie noch weitere Schulden zu bezahlen, nämlich habe sie sich die 50 000 RMB Behandlungskosten für ihr leukämiekrankes Kind geliehen. Das Kind sei noch vor Vollendung des ersten Lebensjahres gestorben. 1996 sei ihr zweites Kind geboren worden, ungefähr ein halbes Jahr nach der Geburt sei eine Abordnung der Geburtenbehörde, ein Mann und zwei Frauen, zu ihnen gekommen und habe sofort von einer 100 000 RMB hohen Geldstrafe und von der Sterilisierung gesprochen. Normalerweise hätte die Beschwerdeführerin warten müssen, bis das erste Kind fünf Jahre alt sei. Da sie diese Frist nicht eingehalten habe, sei die Summe so hoch geworden. Am nächsten Tag habe sie wieder jemand aufgesucht und das Dach des Hauses soweit beschädigt, dass man dort nicht mehr wohnen hätte können. Dann seien die Besuche seltener geworden und hätten sich auf ca. einmal jährlich reduziert. Sie hätten immer gesagt, dass die Familie das Geld zahlen müsse, wenn sie in dem Haus leben wollte, immer gefragt, wie das mit der Zahlung sei und sie würden endlich Geld sehen wollem. Ende 2011 wären sie das letzte Mal da gewesen. Die Beschwerdeführerin habe jedes Mal erwidert, das Geld nicht zu haben. Irgendwann habe sie gedacht, es wäre besser, im Ausland Geld zu verdienen. Die Sterilisation sei das letzte Mal 1997 erwähnt worden, später nicht mehr. Nach dem Tod ihres Sohnes hätten die Behörden nie wieder davon gesprochen, es sei immer nur um die Geldstrafe von 100 000 RMB gegangen. In den letzten 15 Jahren habe die Beschwerdeführerin in der Hütte gelebt, weitere Vorkommnisse habe es nicht gegeben. Was sie auf den Feldern geerntet hätten, habe zum Leben gereicht, Gewinn hätten sie keinen gemacht. Mit Bescheid vom 17.1.2012, Zl. 1200.383-BAT, wies das Bundesasylamt den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

§ 3Abs 1 i

Vm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.). Weiters wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China

§ 8Abs 1 i

Vm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt II.) und die Beschwerdeführerin

§ 10Abs 1 Asyl

G aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Volksrepublik China ausgewiesen (Spruchpunkt III.).Mit Bescheid vom 17.1.2012, Zl. 1200.383-BAT, wies das Bundesasylamt den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 ab (Spruchpunkt römisch eins.). Weiters wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.) und die Beschwerdeführerin

Paragraph 10, Absatz eins, AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Volksrepublik China ausgewiesen (Spruchpunkt römisch drei.). In Erledigung der dagegen erhobenen Beschwerde behob das Bundesverwaltungsgericht den genannten Bescheid mit Beschluss vom 2.6.2015, GZ L506 1424077-1/8E, und verwies die Angelegenheit

§ 28Abs. 3 Vw

GVG zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) zurück.In Erledigung der dagegen erhobenen Beschwerde behob das Bundesverwaltungsgericht den genannten Bescheid mit Beschluss vom 2.6.2015, GZ L506 1424077-1/8E, und verwies die Angelegenheit

Paragraph 28, Absatz 3, VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) zurück. Am 21.3.2017 wurde die Beschwerdeführerin erneut vor dem Bundesamt niederschriftlich einvernommen und erklärte zunächst, in XXXX , Provinz XXXX , geboren zu sein. Ihr Vater sei im Jahr 1998 eines natürlichen Todes verstorben, ihre 71-jährige Mutter befinde sich derzeit in der Volksrepublik China. Der 52-jährige Bruder der Beschwerdeführerin lebe derzeit in Wien, ihre 54-jährige Schwester im Heimatland. Die Beschwerdeführerin stehe mit ihrer gesamten Familie in Kontakt. Ihr Gatte sei 1971 geboren, sie hätten drei gemeinsame Töchter und einen Jungen adoptiert. Die 1998 geborene Tochter sei im August desselben Jahres an Leukämie gestorben. Im November 1998 sei ihr Adoptivsohn geboren. Weitere Kinder gebe es nicht.Am 21.3.2017 wurde die Beschwerdeführerin erneut vor dem Bundesamt niederschriftlich einvernommen und erklärte zunächst, in römisch 40 , Provinz römisch 40 , geboren zu sein. Ihr Vater sei im Jahr 1998 eines natürlichen Todes verstorben, ihre 71-jährige Mutter befinde sich derzeit in der Volksrepublik China. Der 52-jährige Bruder der Beschwerdeführerin lebe derzeit in Wien, ihre 54-jährige Schwester im Heimatland. Die Beschwerdeführerin stehe mit ihrer gesamten Familie in Kontakt. Ihr Gatte sei 1971 geboren, sie hätten drei gemeinsame Töchter und einen Jungen adoptiert. Die 1998 geborene Tochter sei im August desselben Jahres an Leukämie gestorben. Im November 1998 sei ihr Adoptivsohn geboren. Weitere Kinder gebe es nicht. Die Beschwerdeführerin gehöre der Volksgruppe der Han an, sei konfessionslos und habe in der Heimat durchgehend an derselben Adresse gewohnt. Es habe sich dabei um ein ihren Eltern gehörendes Haus gehandelt, das bereits abgerissen worden sei. Jetzt wohne die Familie in einer Mietwohnung. Besucht habe sie vier Jahre die Grundschule und sei bis zu ihrer Ausreise immer Landwirtin gewesen, die Landwirtschaft hätten sie von den Schwiegereltern bekommen, es handle sich um 3-4 Mu (660m2/Mu). Die Volksrepublik China habe sie am 11.12.2011 illegal verlassen, sei am 6.1.2012 in Österreich illegal eingereist und seitdem durchgängig im Bundesgebiet aufhältig. Aufgefordert, alle Fluchtgründe zu nennen, antwortete die Beschwerdeführerin zunächst wörtlich: "Wegen Schulden" und führte erst auf Wiederholung der Frage aus, dass im Jahr 1996, nach der Geburt ihrer zweiten Tochter, Beamte vom Dorf gekommen wären, um die Beschwerdeführerin zur Sterilisation mitzunehmen. Daraufhin sei sie gemeinsam mit ihrer Familie weggelaufen, weshalb ihr Haus von der Regierung abgerissen worden wäre. Im Jahr 1998 habe sie die dritte Tochter bekommen, welche nach drei Monaten an Leukämie verstorben sei. Für die Behandlungen hätten sie ca. 50 000 RMB bei einem Freund ihres Mannes Schulden gemacht. Um diese zu begleichen, habe dieser ihr geraten, ins Ausland zu reisen und Geld zu verdienen. Zudem habe er ihr auch 9000 US-Dollar für die Ausreise gegeben. Von den Schulden seien jetzt nur noch 2000 RMB offen. Ausdrücklich erklärte die Beschwerdeführerin, wegen der Schulden ausgereist zu sein und ansonsten keine Fluchtgründe zu haben. Insgesamt sei sie drei Mal schwanger gewesen. Vorgehalten, bei der ersten Befragung angegeben zu haben, dass sie vier Mal schwanger gewesen wäre, erwiderte sie, das könnte nur gewesen sein, weil sie vier Kinder habe. Die Geldstrafe sei 7000 RMB hoch gewesen, deswegen hätten sie das Haus abgerissen. Vorgehalten, dass die Beschwerdeführerin zu Anfang angegeben habe, sie hätte durchgehend am selben Ort gewohnt und nun, sie wären weggelaufen, antwortete diese, sie wären nicht weit weg gewesen, sondern hätten auf ihrem Feld eine Hütte gebaut und darin gelebt. Ehemann und Kinder würden noch immer darin wohnen. Ihre vorherigen Angaben vorgehalten, wonach ihre Familie nun in einer Mietwohnung lebe, erklärte die Beschwerdeführerin, sie würden jetzt in einer Mietwohnung, aber im selben Dorf leben. Nach der Geburt ihrer zweiten Tochter hätte man sie zwangsmäßig sterilisieren wollen, aber die Familie sei noch in derselben Nacht weggelaufen. Danach habe die Behörde nur das Geld gewollt. Nachgefragt, was sie bei einer Rückkehr in die Volksrepublik China befürchte, erwiderte die Beschwerdeführerin wörtlich: "Ich habe noch nicht all meine Schulden zurückbezahlt. Wenn ich meine Schulden zurückbezahlt habe, kann ich gerne in die VR-China zurückkehren, das ist kein Problem, ich sage Ihnen die Wahrheit." Mit dem gegenständlichen, im Spruch angeführten, Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und

§ 8Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der Beschwerdeführerin

§ 57

Asylgesetz nicht erteilt.

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen.

§ 52Abs.

9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin

§ 46

FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt III.).

§ 55Abs.

1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.).Mit dem gegenständlichen, im Spruch angeführten, Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) und

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der Beschwerdeführerin

Paragraph 57, Asylgesetz nicht erteilt.

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen.

Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.).

Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier.). Dagegen wurde in vollem Umfang Beschwerde erhoben. Am 27.1.2020 hielt das Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch eine öffentliche mündliche Verhandlung ab, an der das Bundesamt als Verfahrenspartei nicht teilnahm. Dabei erklärte die Beschwerdeführerin zunächst, dass bei ihr keine (chronischen) Krankheiten und/oder Leiden vorlägen, bereits in China sei sie wegen ihrer Magenprobleme behandelt worden, dies habe auch genützt. Sie habe drei Töchter, zudem lebten noch ihre Mutter sowie ein älterer Bruder und eine ältere Schwester in der Heimat. Ihren Ehemann habe sie nach der Ausreise nicht mehr kontaktieren können, "Weil wir viel Geldschulden haben". Ihr Sohn hätte an Leukämie gelitten und sie hätten sich ca. 50 000 RMB geborgt. Er wäre trotzdem verstorben. China habe die Beschwerdeführerin wegen des ausgeborgten Geldes und auch deshalb verlassen, weil sie zu viele Kinder auf die Welt gebracht habe. Damals habe es die Ein-Kind-Politik gegeben und ihr Wohnhaus wäre zerstört worden. Das erste Kind sei 1994, das zweite 1996 und das dritte Kind 1998 geboren. Nachgefragt, wann ihr Sohn geboren sei, fragte die Beschwerdeführerin zunächst, ob der Verstorbene gemeint wäre, der erste Sohn sei krank gewesen und sei verstorben. Nachgefragt, wann er verstorben sei, antwortete sie, er wäre 1992 geboren. Auf die Frage, ob sie weitere Söhne habe, erklärte sie, einen Sohn adoptiert zu haben. Auf Vorhalt, dass die Beschwerdeführerin beim Bundesasylamt im Jänner 2012 andere Geburtsdaten ihre jeweiligen Kinder angegeben habe, versuchte sie dies damit zu rechtfertigen, dass es vielleicht falsch niedergeschrieben wäre. Vorgehalten, in der Einvernahme vom Jänner 2012 habe sie vorgebracht, dass ihr Sohn 1997 geboren sei, erwiderte die Beschwerdeführerin: "Nein. Das ist der Adoptivsohn. Ich weiß nicht, wann der Adoptivsohn geboren ist, aber ich habe ihn im Jahr 1997 adoptiert." Dazu, dass sie in dieser Einvernahme nicht erwähnt hatte, im Jahr 1992 einen Sohn geboren zu haben, erklärte die Beschwerdeführerin: "Ich habe nur gesagt, ich habe für ihn nur Geld ausgegeben, für die Behandlung." Weiters vorgehalten, sie habe in dieser Einvernahme schon erwähnt, einen kranken Sohn gehabt zu haben, der 1997 geboren und, obwohl sie für ihn sehr viel Geld für die Behandlung ausgegeben habe, gestorben sei, meinte die Beschwerdeführerin, es sei unmöglich, jedes Jahr ein Kind zur Welt zu bringen. Auf die Frage, ob sie weitere Probleme in China gehabt hätte, gab die Beschwerdeführerin zunächst im Wesentlichen an, wegen der Ein-Kind-Politik Strafe zahlen zu müssen. Nach der zweiten Tochter hätte sie einer Zwangssterilisatioin unterziehen und auch Strafe zahlen müssen. Zwangsweise sterilisiert sei sie jedoch nicht worden. Sie hätte zur Sterilisation gehen sollen, dies aber nicht gewollt, weswegen das Haus zerstört worden sei. Die Frage, ob es darüber hinaus Probleme gegeben hätte, beantwortete die Beschwerdeführerin mit: "Ich möchte, dass Sie mir eine Arbeit geben." Sie wolle hierbleiben und Geld verdienen, weil die Kinder die Schule besuchen. Zudem hätte sie mit einem Freund in China ein Geschäft gehabt, wo sie CD¿s, DVD¿s und Sex-Videospiele verkauft habe. Das sei dort verboten, das Geschäft sei zugesperrt worden und sie habe sich dafür viel Geld ausgeborgt gehabt. Die Nachbarn hätten sie ausgelacht, deshalb sei sie nach Österreich gekommen. Diesen Fluchtgrund habe sie sich bisher nicht zu erwähnen getraut, weil sie von den anderen ausgelacht worden wäre. Vorgehalten, bei der Einvernahme im März 2017 habe sie angegeben, dass ihre drittgeborene Tochter an Leukämie gestorben sei, meinte die Beschwerdeführerin, man habe sich wahrscheinlich geirrt. Auf Vorhalt, bei der Behörde habe sie vorgebracht, dass sie seit der Geburt ihres zweiten Kindes eine Geldstrafe hätten zahlen müssen, erklärte sie, deswegen wäre sie davongelaufen. "...nach dem zweiten Kind musste ich Geld zahlen und wir sind davongelaufen." Sie wäre in einem Dorf gelandet, wo sie die Landwirtschaft geführt hätten. Jedoch stimme es, dass die Landwirtschaft ihren Schwiegereltern gehört habe. Auf weiteren Vorhalt, beim Bundesamt habe sie angegeben, dass ihr Ehemann und die Kinder nach der Zerstörung des Hauses durch die Behörde in einer Hütte an der selben Adresse gewohnt hätten, antwortete die Beschwerdeführerin: "Nein, es gibt eine Entfernung. Ja, in der Hütte, aber nicht in dem gleichen Ort." Ihre Familie werde weiterhin aufgefordert, die Geldstrafe zu bezahlen. Die Flucht der Beschwerdeführerin habe trotzdem einen Sinn, weil sie zu Hause ausgelacht werde. Der einzige Bruder der Beschwerdeführerin lebe in China. Ihre Angaben vor der belangten Behörde vorgehalten, dass er sich in Österreich befinde und einen anderen Namen, als den nunmehr genannten habe, erwiderte die Beschwerdeführerin, das könne nicht sein. Die Beschwerdeführerin gab an, kein Deutsch zu sprechen und einen Tag in einen Deutschkurs der Caritas gegangen zu sein. Sonstige Kurse oder Vereine habe sie nicht besucht. Familienleben führen sie im Bundesgebiet keines, sie habe bei der Arbeit einige österreichische Freunde kennengelernt, einen Partner habe sie nicht. Sie übe unterschiedliche Tätigkeiten aus, als Putzfrau oder Babysitter. Zurzeit sei sie Abwäscherin. Ehrenamtliche Tätigkeiten verrichtete sie nicht. Dem Rechtsberater wurden die in das Verfahren eingeführten Länderberichte (LIB vom 16. 12. 2019) übergeben und ihm eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt. Am 28.1.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht der Versicherungsdatenauszug der Beschwerdeführerin ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, stammt aus XXXX , Provinz XXXX , ist konfessionslos und gehört der Volksgruppe der Han an.Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, stammt aus römisch 40 , Provinz römisch 40 , ist konfessionslos und gehört der Volksgruppe der Han an. Sie reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 10.1.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. Die Beschwerdeführerin ist gesund und arbeitsfähig. Sie wuchs in China auf, wurde dort sozialisiert, besuchte die Grundschule und war Landwirtin. Festgestellt wird daher, dass die Beschwerdeführerin in der Lage ist, durch eigene Erwerbstätigkeit in China ihren Unterhalt zu sichern. Zudem befinden sich noch ihr Gatte, ein Bruder und eine Schwester sowie ihre Mutter in der Heimat. Die Familie besitzt eine Landwirtschaft. Die Beschwerdeführerin konnte nicht glaubhaft machen, in der Heimat ernsthaft von Verfolgung bedroht zu sein. Die Beschwerdeführerin hat in Österreich keine Verwandten oder Familienangehörigen. Sie verfügt über keine Deutschkenntnisse, besuchte nur einen Tag einen Deutschkurs, ansonsten keine Ausbildungen oder weitere Kurse, ist nicht Mitglied in Vereinen und war nie ehrenamtlich tätig. Nach eigenen Angaben hat sie österreichische Freunde, die sie bei der Arbeit kennenlernte. Seit 2012 arbeitete die Beschwerdeführerin legal im Bundesgebiet. Zuletzt (Stand Dezember 2019) hatte sie eine monatliche Beitragsgrundlage von € 577,50 (laut Sozialversicherungsdatenauszug) zu entrichten. Feststellungen zur Situation in der Volksrepublik China: (Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Gesamtaktualisierung am 16. 12. 2019) Politische Lage Die Volksrepublik China ist mit geschätzten 1,385 Milliarden Einwohnern (Stand Juli 2018) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 20.11.2019). China ist in 22 Provinzen, fünf Autonome Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi, sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) untergliedert (AA 3.2019a). Hongkong hat seit dem Souveränitätsübergang vom Vereinigten Königreich auf die Volksrepublik China zum 1. Juli 1997 den Status einer Sonderverwaltungsregion (Special Administrative Region - SAR). Grundlage für den Souveränitätsübergang ist die von den beiden Regierungschefs am 19. Dezember 1984 in Peking unterzeichnete ‚Gemeinsame Erklärung'. Nach dem dort verankerten Prinzip 'Ein Land, zwei Systeme' kann Hongkong für 50 Jahre sein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem aufrechterhalten und genießt einen hohen Grad an politischer und rechtlicher Autonomie. Zum 1. Juli 1997 trat auch das Hongkonger "Basic Law" in Kraft und löste die koloniale Verfassung ab. Macau wurde nach einem ähnlichen Abkommen am 20. Dezember 1999 von Portugal an die Volksrepublik China zurückgegeben. Die Vereinigung mit Taiwan zur "Wiederherstellung der nationalen territorialen Integrität" bleibt eines der erklärten Kernziele chinesischer Politik (AA 3.2019a).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (AA 3.2019a). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 13.3.2019). Die KP ist die allbestimmende politische Kraft. Der 19. Parteitag hat im Oktober 2017 ein neues Zentralkomitee (ZK) gewählt, dem alle wichtigen Entscheidungsträger in Staat, Regierung, Armee und Gesellschaft angehören. Xi Jinping ist seit 2012 Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas. Das Zentralkomitee wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder). Letzteres ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien der Politik vor. Die Personalvorschläge für alle diese Gremien werden zuvor durch die Parteiführung erarbeitet, wobei über das genaue Verfahren und dessen Grad der Formalisierung keine Klarheit besteht (AA 3.2019a vgl. USDOS 13.3.2019).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (AA 3.2019a). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 13.3.2019). Die KP ist die allbestimmende politische Kraft. Der

  1. Parteitag hat im Oktober 2017 ein neues Zentralkomitee (ZK) gewählt, dem alle wichtigen Entscheidungsträger in Staat, Regierung, Armee und Gesellschaft angehören. römisch zehn i Jinping ist seit 2012 Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas. Das Zentralkomitee wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder). Letzteres ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien der Politik vor. Die Personalvorschläge für alle diese Gremien werden zuvor durch die Parteiführung erarbeitet, wobei über das genaue Verfahren und dessen Grad der Formalisierung keine Klarheit besteht (AA 3.2019a vergleiche USDOS 13.3.2019). Xi Jinping ist zudem Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte, die seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind. Der 2018 erneut gewählte Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem "inneren Kabinett" aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (AA 3.2019a).römisch zehn i Jinping ist zudem Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte, die seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind. Der 2018 erneut gewählte Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem "inneren Kabinett" aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (AA 3.2019a). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird durch subnationale Kongresse für fünf Jahre gewählt (FH 2.2019a). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 1.2017a). Der Nationale Volkskongress (NVK) ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Der NVK ist jedoch vor allem eine symbolische Einrichtung (FH 1.2017a). Nur der Ständige Ausschuss trifft sich regelmäßig, der NVK kommt einmal pro Jahr für zwei Wochen zusammen, um die vorgeschlagene Gesetzgebung anzunehmen (FH 2.2019a). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 14.12.2018). Es gibt weitere acht kleine "demokratische Parteien", die auch im Nationalen Volkskongress, aber vor allem in der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes vertreten sind. Deren Vorsitzender ist Wang Yang. Das Gremium unter Führung der KP Chinas hat lediglich beratende Funktion (AA 3.2019a). Der Nationale Volkskongress hat mit seiner ersten Sitzung der
  2. Legislaturperiode (
  3. -
  4. März 2018) Xi Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (AA 3.2019a). Xi Jinping ist Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte (AA 3.2019a). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 13.3.2019). Präsident Xi Jinping hat seine Absicht bekundet, auf unbestimmte Zeit zu regieren, nachdem die chinesische Legislative im März 2018 die Verfassung geändert hatte, um die Amtszeit für die Präsidentschaft zu verkürzen (HRW 17.1.2019). Vorrangige Ziele der chinesischen Führung sind die Entwicklung des "Sozialismus chinesischer Prägung im neuen Zeitalter" und die Verwirklichung des "chinesischen Traums vom großartigen Wiederaufstieg der chinesischen Nation". Die Wahrung der politischen und sozialen Stabilität unter Führung der Partei gilt als wichtigstes Ziel der KP Chinas. Die strenge Führung durch die Partei soll dabei in allen Bereichen der Gesellschaft durchgesetzt werden. Gleichzeitig laufen Kampagnen zur inneren Reform und Stärkung der Partei. Schwerpunkte sind der Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft sowie die Stärkung der zentralen Kontrolle der Parteiführung.Der Nationale Volkskongress hat mit seiner ersten Sitzung der
  5. Legislaturperiode (
  6. -
  7. März 2018) römisch zehn i Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (AA 3.2019a). römisch zehn i Jinping ist Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte (AA 3.2019a). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 13.3.2019). Präsident römisch zehn i Jinping hat seine Absicht bekundet, auf unbestimmte Zeit zu regieren, nachdem die chinesische Legislative im März 2018 die Verfassung geändert hatte, um die Amtszeit für die Präsidentschaft zu verkürzen (HRW 17.1.2019). Vorrangige Ziele der chinesischen Führung sind die Entwicklung des "Sozialismus chinesischer Prägung im neuen Zeitalter" und die Verwirklichung des "chinesischen Traums vom großartigen Wiederaufstieg der chinesischen Nation". Die Wahrung der politischen und sozialen Stabilität unter Führung der Partei gilt als wichtigstes Ziel der KP Chinas. Die strenge Führung durch die Partei soll dabei in allen Bereichen der Gesellschaft durchgesetzt werden. Gleichzeitig laufen Kampagnen zur inneren Reform und Stärkung der Partei. Schwerpunkte sind der Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft sowie die Stärkung der zentralen Kontrolle der Parteiführung. Die von Deng Xiaoping im Jahr 1978 verkündete Ära von "Reform und Öffnung" hat China eine lange Phase anhaltend hohen Wachstums gebracht. Vor dem 40-jährigen Jubiläum von "Reform und Öffnung" im Dezember 2018 scheinen die wirtschaftlichen Reformanstrengungen jedoch weitgehend zum Erliegen gekommen zu sein. Angesichts der dramatischen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, die Umweltbelastungen und die weiter zunehmende soziale Ungleichheit erscheint eine Fortsetzung der Reformagenda umso dringlicher. (AA 3.2019a). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/-/200846, Zugriff 26.9.2019 •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •CIA - Central Intelligence Agency (20.11.2019): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ch.html, Zugriff 20.11.2019 •FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •FH - Freedom House (1.2017a): Freedom in the World 2017 - China, http://www.ecoi.net/local_link/339947/483077_de.html, Zugriff 21.10.2019 •HRW - Human Rights Watch (17.1.2019): World Report 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002248.html, Zugriff 22.10.2019 •LVAk - Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.190 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Sicherheitslage Proteste auf lokaler Ebene haben in ganz China auch 2018 zugenommen. Sie richten sich vor allem gegen steigende Arbeitslosigkeit und Vorenthaltung von Löhnen, hauptsächlich von Wanderarbeitern. Bei den bäuerlichen Protesten auf dem Land geht es meistens um die (entschädigungslose oder unzureichend entschädigte) Enteignung von Ländereien oder die chemische Verseuchung der Felder durch Industriebetriebe oder Umweltkatastrophen. Nachdem die Anzahl sogenannter "Massenzwischenfälle" über Jahre hinweg mit großer Geschwindigkeit zunahm, werden hierzu seit 2008 (> 200.000 Proteste) keine Statistiken mehr veröffentlicht. Zwei Aktivisten, die seit 2013 durch eigene, über Twitter veröffentlichte Statistiken diese Lücke zu schließen versuchten, wurden im Juni 2016 verhaftet, einer von ihnen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die lokalen Behörden verfolgen in Reaktion zumeist eine Mischstrategie aus engmaschiger Kontrolle, die ein Übergreifen nach außen verhindern soll, gepaart mit einem zumindest partiellen Eingehen auf die Anliegen (USDOS 13.3.2019; vgl. AA 14.12.2018)Proteste auf lokaler Ebene haben in ganz China auch 2018 zugenommen. Sie richten sich vor allem gegen steigende Arbeitslosigkeit und Vorenthaltung von Löhnen, hauptsächlich von Wanderarbeitern. Bei den bäuerlichen Protesten auf dem Land geht es meistens um die (entschädigungslose oder unzureichend entschädigte) Enteignung von Ländereien oder die chemische Verseuchung der Felder durch Industriebetriebe oder Umweltkatastrophen. Nachdem die Anzahl sogenannter "Massenzwischenfälle" über Jahre hinweg mit großer Geschwindigkeit zunahm, werden hierzu seit 2008 (> 200.000 Proteste) keine Statistiken mehr veröffentlicht. Zwei Aktivisten, die seit 2013 durch eigene, über Twitter veröffentlichte Statistiken diese Lücke zu schließen versuchten, wurden im Juni 2016 verhaftet, einer von ihnen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die lokalen Behörden verfolgen in Reaktion zumeist eine Mischstrategie aus engmaschiger Kontrolle, die ein Übergreifen nach außen verhindern soll, gepaart mit einem zumindest partiellen Eingehen auf die Anliegen (USDOS 13.3.2019; vergleiche AA 14.12.2018) China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem (z.B. Social Credit System) sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Quellen: AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •LVAk - Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Rechtsschutz / Justizwesen Die Führung unternimmt Anstrengungen, das Rechtssystem auszubauen (AA 14.12.2018). Dem steht jedoch der Anspruch der Kommunistischen Partei auf ungeteilte Macht gegenüber (FH 2.2019a). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt. Von der Verwirklichung rechtsstaatlicher Normen und einem Verfassungsstaat ist China noch weit entfernt. Im Alltag sind viele Chinesen weiterhin mit Willkür und Rechtlosigkeit konfrontiert, neben sozialer Not eine der Hauptquellen von Unzufriedenheit in der chinesischen Gesellschaft (AA 3.2019a). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China folglich nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 14.12.2019). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 11.2019). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen. Die Aufsicht der KP zeigt sich besonders in politisch heiklen Fällen durch die Anwendung sogenannter "Leitlinien". Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, diesen "Leitlinien" der politisch-juristischen Ausschüsse (FH 2.2019a). Seit dem vierten Jahresplenum des
  8. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 11.2019). Die wichtigste Einrichtung der KP zur Kontrolle des Rechtssystems ist die Kommission des Zentralkomitees für Politik und Recht (ZKPR). Das ZKPR ist in unterschiedlichen Unter-Formaten auf jeder gerichtlichen Ebene verankert, wobei die jeweiligen Ebenen der übergeordneten Ebene verantwortlich sind. Die Macht des Komitees, das auf allen Ebenen auf Verfahren Einfluss nimmt, wurde auch seit den Beschlüssen des Vierten Plenums der KP im Oktober 2014 bewusst nicht angetastet (ÖB 11.2019). Die Richter-Ernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es - vor allem auf unterer Gerichtsebene - noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 11.2019). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll "Fehlverhalten" von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden. Das Oberste Volksgericht (OVG) und die Oberste Staatsanwaltschaft haben wiederholt gefordert, "Falschurteile" der Gerichte zu verhindern, die Richterschaft an das Verfassungsverbot von Folter und anderen Zwangsmaßnahmen bei Vernehmungen zu erinnern und darauf hinzuweisen, dass Verurteilungen sich nicht allein auf Geständnisse stützen dürfen. Die Regierung widmet zudem sowohl der juristischen Ausbildung als auch der institutionellen Stärkung von Gerichten und Staatsanwaltschaften seit mehreren Jahren verstärkte Aufmerksamkeit (AA 14.12.2018). Das umstrittene System der "Umerziehung durch Arbeit" ("laojiao") für Drogenabhängige wurde aufgrund entsprechender Beschlüsse des
  9. Plenums des Zentralkomitees (ZK) im November 2013 offiziell am
  10. Dezember 2013 abgeschafft. Es liegen jedoch Erkenntnisse vor, wonach die entsprechenden Haftanstalten lediglich in "legal education centers" umbenannt wurden (AA 14.12.2018). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft sitzenden Personen innerhalb von 24 Stunden über die Festnahme informiert werden, nicht jedoch über den Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort. Zudem besteht diese Informationspflicht nicht, wenn durch diese Information die Ermittlungen behindert würden - in diesen Fällen müssen Angehörige erst nach 37 Tagen informiert werden. Was eine "Behinderung der Ermittlung" bedeutet, liegt im Ermessen der Polizei, es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein. Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu 6 Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können. Dieser Aufenthaltsort kann auch außerhalb offizieller Einrichtungen liegen. Diese Möglichkeit wurde mit der Strafprozessnovelle 2012 eingeführt und von Rechtsexperten wie dem Rapporteur der UN-Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances wegen des inhärenten Folterrisikos als völkerrechtswidrig kritisiert (ÖB 11.2019). Die Staatsorgane greifen verstärkt auf den "Hausarrest an einem festgelegten Ort" zurück - eine Form der geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es der Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand der eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen der Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern - einschließlich der von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften - zu unterbinden (ÖB 11.2019; vgl. AA 14.12.2018, AI 22.2.2018).Die Staatsorgane greifen verstärkt auf den "Hausarrest an einem festgelegten Ort" zurück - eine Form der geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es der Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand der eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen der Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern - einschließlich der von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften - zu unterbinden (ÖB 11.2019; vergleiche AA 14.12.2018, AI 22.2.2018). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem "Verwaltungsstrafen" verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer "Verwaltungshaft" (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 14.12.2018). Das am
  11. Januar 2013 in Kraft getretene revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert vor allem die Stellung des Verdächtigen/Angeklagten und des Verteidigers im Strafprozess; die Umsetzung steht aber in der durch Behördenwillkür und Intransparenz geprägten Praxis in weiten Teilen noch aus. Auch der Zeugenschutz wird gestärkt. Chinesische Experten gehen davon aus, dass die Durchsetzung dieser Regeln viele Jahre erfordern wird (AA 14.12.2018). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 2.2019a). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Danach können vor allem Personen bestraft werden, die einen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 60Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Danach können vor allem Personen bestraft werden, die einen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 60 politischen Umsturz/Separatismus anstreben oder das Ansehen der VR China beeinträchtigen. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 14.12.2018). Die Regierung hat weitere Gesetze zur nationalen Sicherheit ausgearbeitet und verabschieden lassen, die eine ernste Gefahr für den Schutz der Menschenrechte darstellen. Das massive landesweite Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger hielt das ganze Jahr 2017 über an (AI 22.2.2018). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 14.12.2018). Auch 2018 setzten sich die Übergriffe der Behörden auf Menschenrechtsanwälte das ganze Jahr hindurch mit Verhaftungen und strafrechtlicher Verfolgung fort (FH 2.2019a). Anwälte, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von Schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TAZ 29.3.2016).Auch 2018 setzten sich die Übergriffe der Behörden auf Menschenrechtsanwälte das ganze Jahr hindurch mit Verhaftungen und strafrechtlicher Verfolgung fort (FH 2.2019a). Anwälte, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von Schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TAZ 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 11.2019). Häufig wurden Anklagen wegen "Untergrabung der staatlichen Ordnung", "Anstiftung zum Separatismus" oder "Terrorismus", "Anstiftung zu Subversion" oder "Weitergabe von Staatsgeheimnissen", wie auch "Streitsucht und Unruhestiftung" erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 11.2019). Häufig wurden Anklagen wegen "Untergrabung der staatlichen Ordnung", "Anstiftung zum Separatismus" oder "Terrorismus", "Anstiftung zu Subversion" oder "Weitergabe von Staatsgeheimnissen", wie auch "Streitsucht und Unruhestiftung" erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen zu. Chinesischen Zeitungsberichten zufolge werden pro Jahr landesweit ca. 10 Millionen Eingaben [Petente] eingereicht. Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Zwischen Februar und April 2014 wurden verschiedene Reformen des Petitionssystems verabschiedet, die eine schnellere Bearbeitung und Umstellung auf mehr Online-Plattformen beinhaltet. Das
  12. Plenum des Zentralkomitees der KP hat im Oktober 2014 weitere Schritte zur Regelung des Petitionswesens getroffen, deren Umsetzung aber 2018 noch aussteht (AA 14.12.2018). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Innenpolitik_node.html#doc334570bodyText5, Zugriff 27.9.2019 •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •AI - Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 20.11.2019 •AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html , Zugriff am 23.10.2019 •DP - Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 20.11.2019 •FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China •TAZ - Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 •ZO - Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 21.10.2019 Sicherheitsbehörden Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 13.3.2019). Die Zentrale Militärkommission (ZMK) der Partei leitet die Streitkräfte des Landes (AA 3.2019a). Xi Jinping, der Vorsitzende der ZMK der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (AA 3.2018a). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 13.3.2019). Die Zentrale Militärkommission (ZMK) der Partei leitet die Streitkräfte des Landes (AA 3.2019a). römisch zehn i Jinping, der Vorsitzende der ZMK der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (AA 3.2018a). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Die BVP ist in 45 Divisionen unterteilt, bestehend aus Innensicherheitspolizei, Grenzüberwachung, Regierungs- und Botschaftsbewachung, sowie Funk- und Kommunikationsspezialisten. Ein wesentlicher Anteil der in den letzten Jahren vorgenommenen Truppenreduktionen in der Volksbefreiungsarmee war in Wahrheit eine Umschichtung von den Linientruppen zur BVP. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit beaufsichtigt alle innerstaatlichen Aktivitäten der zivilen Sicherheitsbehörden (außer derjenigen, die in die Zuständigkeit des Staatssicherheitsministeriums fallen), sowie die BVP. Konkret umfassen seine Aufgaben innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Zuständigkeit für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 11.2019). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law", 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas, ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger "Blockwarte" die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 11.2019). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei der Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll der Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Innenpolitik_node.html%20-%20doc334570bodyText5, Zugriff 27.9.2019 •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 60 amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •DFAT - Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/ en/file/local/2019379/country- information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 •FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.4.2017): Peking belohnt Bürger für Enttarnung ausländischer Spione, http://www.faz.net/aktuell/politik/china-bezahlt-buerger-fuer-enttarnung-auslaendischer-spione-14967307.html, Zugriff 21.10.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Folter und unmenschliche Behandlung China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 14.12.2018). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vgl. FH 2.2019a).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 14.12.2018). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vergleiche FH 2.2019a). Menschenrechtsanwälte äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 13.3.2019). Die chinesische Führung erklärte am
  13. Parteiplenum 2014 zum Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte am
  14. Parteiplenum 2014 zum Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 60 Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 14.12.2018). Die Anwendung von Folter zur Erzwingung von Geständnissen ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 2.2019a). Von Medien, Menschenrechtsgruppen, Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und Uiguren wird über die Anwendung von Gewalt und Folter gegen Uiguren in Umerziehungszentren berichtet (DFAT 3.9.2019).Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 14.12.2018). Die Anwendung von Folter zur Erzwingung von Geständnissen ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 2.2019a). Von Medien, Menschenrechtsgruppen, Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und Uiguren wird über die Anwendung von Gewalt und Folter gegen Uiguren in Umerziehungszentren berichtet (DFAT 3.9.2019). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 14.12.2018). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 -AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html , Zugriff am 23.10.2019 -DFAT - Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 -FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 -ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China -USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Korruption Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 13.3.2019). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2018 mit einer Bewertung von 39 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem
  15. Rang von 180 Staaten auf (TI 2019). 2017 wurde China mit 41 Punkten (Rang 77 von 180 Staaten) bewertet (TI 2018). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes, nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in der Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 60 Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019).

der Auswertung des Globalen Korruptions-Barometers für China zum Jahre 2017, haben 26 Prozent der Befragten Vermittlungszahlungen geleistet, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung, Leistungen im Gesundheitswesen und der Strafverfolgungsbehörden zu erhalten (TI 2.3.2017). Auch die von der Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen. (USDOS 13.3.2019). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 2.2019a). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.

  1. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im im ersten Halbjahr 2017 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 2.2019a). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene der stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus der Partei und der Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 3.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 2.2019a).Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 2.2019a). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.
  2. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im im ersten Halbjahr 2017 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 2.2019a). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene der stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus der Partei und der Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 3.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 2.2019a). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, haben die Regierung und die CCP das Gesetz nicht konsequent und transparent umgesetzt (USDOS 13.3.2019). Eine stark auf Parteiloyalität und Verschwiegenheit fokussierte Antikorruptionskampagne kennzeichnet gegenwärtig die innenpolitischen Entwicklungen (AA 14.12.2018). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •DFAT - Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 60 •FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •LVAk - Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.193 •TI - Transparency International

(2019): Corruption Perceptions Index 2018, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 20.11.2019 •TI - Transparency International
(2018): Corruption Perceptions Index 2017, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#regional, Zugriff 20.11.2019 •TI - Transparency International (2.3.2017): Corruption in Asia Pacific: what 20,000+ people told us, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_in_asia_pacific_what_20000_people_told_us, Zugriff 20.11.2019 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Allgemeine Menschenrechtslage Die Volksrepublik China erkennt de jure die grundlegenden Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an. Sie gehört einer Reihe von Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte an, darunter die Konvention gegen Folter. Die VR China hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1998 zwar unterzeichnet, allerdings bis heute nicht ratifiziert.(AA 3.2019a). Die Menschenrechtslage in China bietet weiterhin ein zwiespältiges und trotz aller Fortschritte im Ergebnis negatives Bild. 2004 wurde der Begriff "Menschenrechte" in die Verfassung aufgenommen, die individuellen Freiräume der Bürger in Wirtschaft und Gesellschaft wurden in den letzten Jahren erheblich erweitert. Andererseits bleiben die Wahrung der inneren Stabilität und der Machterhalt der KPCh oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden, wie z. B. regierungskritische Schriftsteller, Blogger, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Petitionäre oder Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (Falun Gong, Hauskirchen etc.). Seit dem Führungswechsel im März 2013 ist ein noch einmal .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 60 verstärkt repressives Vorgehen der chinesischen Behörden gegenüber Kritikern der Regierung oder der Partei zu beobachten. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u.a. Hausarrest, willkürliche Haft in sogenannten schwarzen Gefängnissen ("black jails" bzw. "legal education center"), Folter, Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur "Sippenhaft"; in einigen Fällen wurden lange Haftstrafen verhängt. Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar der Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht der Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein - noch so loses - Netzwerk gebildet werden könnte. Aus Sicht der Regierung geht von separatistischen Bestrebungen und Untergrundaktivitäten innerhalb Chinas die größte Gefahr aus (AA 14.12.2018). Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung "sozialer Stabilität", die aus Sicht der chinesischen Führung unerlässlich für die weitere Entwicklung des Landes ist (AA 14.12.2018). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. So gibt es immer noch Strafverfolgung aus politischen Gründen, Administrativhaft (Haftstrafe ohne Gerichtsurteil), Verletzung von allgemeinen Verfahrensgarantien im Strafverfahren (zum Beispiel Unschuldsvermutung, Recht auf Verteidigung), sehr häufige Verhängung der Todesstrafe sowie Fälle von Misshandlungen und Folter. Daneben gibt es das Bekenntnis der Regierung zu einem an Recht und Gesetz ausgerichteten sozialen Regierungshandeln und vermehrt Reformbemühungen im Rechtsbereich (AA 3.2019a). Häufig kommen Übergriffe lokaler Amtsträger bzw. von denen beauftragter Dritter vor, die im Ergebnis den Zielen der Regierungspolitik entsprechen oder der Wahrung des Einkommens dieser Personen dienen. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Auch Journalisten sind von solchen Fällen betroffen, zum Teil werden offen Kopfgelder ausgesetzt, ohne dass dies rechtliche Konsequenz hat (AA 14.12.2018). Chinas wissenschaftliches Entwicklungskonzept hält auch Einzug in die "Soziale Steuerung" durch und für die Partei. Umfassende Sicherheit, so erkannte die Parteiführung, benötigt Big Data über Einstellungen und Stimmungen innerhalb der Bevölkerung sowie deren analytische Aufarbeitung (LVAk 9.2019). Die chinesische Regierung plant 2020 ein soziales Kreditsystem einzuführen, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vgl. LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping,Die chinesische Regierung plant 2020 ein soziales Kreditsystem einzuführen, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vergleiche LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping, beim Verfassen von Kurznachrichten, aber auch Kranken- und Gerichtsakten, Verkehrsdelikte, Steuersünden, rüpelhaftes Verhalten in der Öffentlichkeit, Rauchen in öffentlichen Räumen etc. genutzt (EuZ 29.8.2019). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Innenpolitik_node.html%20-%20doc334570bodyText5, Zugriff 23.8.2017 •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •EuZ - Entwicklung und Zusammenarbeit (29.8.2019): Digitale Überwachung, Niemand kann sich entziehen, https://www.dandc.eu/de/article/china-fuehrt-ein-punktesystem-zur-sozialen-bewertung-seiner-buerger-ein, Zugriff 28.11.2019 •HRW - Human Rights Watch (17.1.2019): World Report 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002248.html, Zugriff 22.10.2019 •LVAk - Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.168 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Frauen Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 13.3.2019). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 14.12.2018; vgl. USDOS 13.3.2019). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erforderte oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 13.3.2019).Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 13.3.2019). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 14.12.2018; vergleiche USDOS 13.3.2019). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erforderte oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 13.3.2019). Häusliche Gewalt ist in China weiterhin weit verbreitet und stellt ein ernsthaftes Problem dar (DFAT 3.10.2019; vg. USDOS 13.3.2019). Es gibt Gesetze zum Schutz von Frauen, dennoch kommt es zu Diskriminierung von Frauen (USDOS 13.3.2019). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten. Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 11.2019), in der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 14.12.2018). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. Die Anerkennung häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich (USDOS 13.3.2019). Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt trat 2016 in Kraft. Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel der Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 2.2019a). Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Auch führt eine Zuordnung häuslicher Gewalt als private Angelegenheit zu einer Untätigkeit der Beamten gegenüber Fällen häuslicher Gewalt gegen Frauen. Aktivisten haben sich darüber beschwert, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens der Behörden in der Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 2.2019a). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 13.3.2019).Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt trat 2016 in Kraft. Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel der Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 13.3.2019; vergleiche FH 2.2019a). Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Auch führt eine Zuordnung häuslicher Gewalt als private Angelegenheit zu einer Untätigkeit der Beamten gegenüber Fällen häuslicher Gewalt gegen Frauen. Aktivisten haben sich darüber beschwert, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens der Behörden in der Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 13.3.2019; vergleiche FH 2.2019a). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 13.3.2019). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 14.12.2018). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. Menschenhändler können mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 11.2019). Prostitution ist keine Straftat, aber ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, der mit Administrativhaft geahndet wird. Mitte 2014 gab es 116 Umerziehungslager, in denen ca. 118.000 Frauen einsaßen und zu fabrikähnlicher Arbeit gezwungen wurden. Es gibt glaubhafte Berichte, dass lokale Behörden an Einrichtungen, in denen Prostitution ausgeübt wird, beteiligt sind. Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 14.12.2018; vgl. HRW 17.1.2019).Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 14.12.2018). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. Menschenhändler können mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 11.2019). Prostitution ist keine Straftat, aber ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, der mit Administrativhaft geahndet wird. Mitte 2014 gab es 116 Umerziehungslager, in denen ca. 118.000 Frauen einsaßen und zu fabrikähnlicher Arbeit gezwungen wurden. Es gibt glaubhafte Berichte, dass lokale Behörden an Einrichtungen, in denen Prostitution ausgeübt wird, beteiligt sind. Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 14.12.2018; vergleiche HRW 17.1.2019). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •DFAT - Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 •FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •HRW - Human Rights Watch (17.1.2019): World Report 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002248.html, Zugriff 22.10.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylbericht Volksrepublik China •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau),https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Familienplanungspolitik Die Kommunistische Partei (KP) schränkt das Recht der Eltern auf Wahl der Anzahl der Kinder ein und nutzt Familienplanungseinheiten von der Dorf- bis zur Provinzebene, um Bevölkerungsbegrenzungen und -verteilungen durchzusetzen. Das Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz erlaubt es Ehepaaren, zwei Kinder zu haben. Darüber hinaus ist es Paaren erlaubt, ein drittes Kindes zu beantragen, wenn die lokalen Vorschriften, wie auch die Regelungen der jeweiligen festgelegten Bedingungen der Provinz erfüllt werden. Staatliche Medien behaupten, dass die Zahl der erzwungenen Abtreibungen in den letzten Jahren im Zuge gelockerter Vorschriften, einschließlich der Umsetzung der Zwei-Kind-Politik, zurückgegangen ist. Bürger welche gegen Gesetzte der Familienplanung verstoßen, werden mit hohen Strafen belegt (USDOS 13.3.2019) Die Politik der Familienplanung wurde nicht abgeschafft, sondern lediglich auf zwei Kinder pro Ehepaar erweitert (ÖB 11.2019). Viele lokale Vorschriften sehen Erleichterungen vor (z.B. für nationale Minderheiten, Rückkehrer etc.). So dürfen ethnische Minderheiten bis zu drei Kinder haben (AA 14.12.2018). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden. Genehmigungen erfolgen nur an verheiratete Ehepaare. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit "legal" Kinder zur Welt zu bringen. Wie zuvor bestehen weiterhin Ausnahmen, die Familien zwei oder mehrere Kinder erlaubten wenn sie am Land leben und das erste Kind ein Mädchen oder behindert war, wenn die Familie einer ethnischen Minderheit angehört, wenn beide Elternteile Einzelkinder waren (seit 2010/2011), bzw. wenn ein Elternteil ein Einzelkind war (seit 2013/2014). Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene. Änderungen der Politik werden prinzipiell nicht rückwirkend angewendet. Weiterhin muss um Genehmigung der Geburt eines Kindes im Vorhinein angesucht werden. Die Politik wird durch die Verhängung empfindlicher Geldstrafen umgesetzt, welche an das Einkommen gekoppelt ist (ÖB 11.2019; vgl. FH 2.2019a, AA 14.12.2018). Wird ein solches Bußgeld nicht bezahlt, darf keine Eintragung des (zweiten oder weiteren) Kindes in das Haushaltsregister ("Hukou-System") vorgenommen werden (AA 14.12.2018; vgl. FH 2.2019a). Solche nicht legalisierten Kinder werden als "black childs" oder "Heihaizi" bezeichnet. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, können nicht legal heiraten und leben im eigenen Land praktisch als Bürger zweiter Klasse. Menschen ohne eine Hukou-Registrierung stellen eine der verwundbarsten Gruppen in der chinesischen Gesellschaft dar (ÖB 11.2019; vgl. BN 16.11.2016, AA 14.12.2018). Einige Eltern vermeiden die Zahlung einer solchen Bußgebühr, indem sie gesetzwidrig geborene Kinder bei Freunden oder Verwandten verstecken (DFAT 3.10.2019).Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden. Genehmigungen erfolgen nur an verheiratete Ehepaare. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit "legal" Kinder zur Welt zu bringen. Wie zuvor bestehen weiterhin Ausnahmen, die Familien zwei oder mehrere Kinder erlaubten wenn sie am Land leben und das erste Kind ein Mädchen oder behindert war, wenn die Familie einer ethnischen Minderheit angehört, wenn beide Elternteile Einzelkinder waren (seit 2010 aus 2011,), bzw. wenn ein Elternteil ein Einzelkind war (seit 2013 aus 2014,). Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene. Änderungen der Politik werden prinzipiell nicht rückwirkend angewendet. Weiterhin muss um Genehmigung der Geburt eines Kindes im Vorhinein angesucht werden. Die Politik wird durch die Verhängung empfindlicher Geldstrafen umgesetzt, welche an das Einkommen gekoppelt ist (ÖB 11.2019; vergleiche FH 2.2019a, AA 14.12.2018). Wird ein solches Bußgeld nicht bezahlt, darf keine Eintragung des (zweiten oder weiteren) Kindes in das Haushaltsregister ("Hukou-System") vorgenommen werden (AA 14.12.2018; vergleiche FH 2.2019a). Solche nicht legalisierten Kinder werden als "black childs" oder "Heihaizi" bezeichnet. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, können nicht legal heiraten und leben im eigenen Land praktisch als Bürger zweiter Klasse. Menschen ohne eine Hukou-Registrierung stellen eine der verwundbarsten Gruppen in der chinesischen Gesellschaft dar (ÖB 11.2019; vergleiche BN 16.11.2016, AA 14.12.2018). Einige Eltern vermeiden die Zahlung einer solchen Bußgebühr, indem sie gesetzwidrig geborene Kinder bei Freunden oder Verwandten verstecken (DFAT 3.10.2019). Gegen ledige Mütter bestehen zumeist starke soziale Stigmata und Diskriminierung am Arbeitsmarkt (ÖB 11.2019). Unverheirateten Frauen werden Geburten in aller Regel nicht genehmigt (ÖB 11.2019). Zwar ist es gesetzlich nicht verboten, dass unverheiratete Frauen Kinder bekommen und großziehen, jedoch ist es "verwaltungstechnisch" nicht vorgesehen (AA 14.12.2018). Bei Schwangerschaften unverheirateter Frauen drängen die Behörden auf eine "freiwillige" Abtreibung. Auch wenn es in China seit 2001 für medizinisches Personal verboten ist, den Eltern das Geschlecht des Kindes vor Geburt bekannt zu geben, kommt es in manchen ländlichen Gebieten zu geschlechtsspezifischen Abtreibungen (AA 14.12.2018). Obwohl staatliche Statistiken über den Prozentsatz der Abtreibungen nicht verfügbar sind, kommt es Berichten zufolge auch weiterhin zu Fällen von Zwangsabtreibungen, öffentlicher" Geburtenkontrolle und Sterilisation (USDOS 13.3.2019; vgl. ÖB 11.2019). Alleinerziehende Mütter verfügen über keine Krankenversicherung, da diese ihre Kinder "außerhalb des Gesetzes" geboren haben. Krankenhäuser verlangen Geld für die Behandlungen und können alleinerziehende Personen auch wegweisen (UKHO 11.2018).Gegen ledige Mütter bestehen zumeist starke soziale Stigmata und Diskriminierung am Arbeitsmarkt (ÖB 11.2019). Unverheirateten Frauen werden Geburten in aller Regel nicht genehmigt (ÖB 11.2019). Zwar ist es gesetzlich nicht verboten, dass unverheiratete Frauen Kinder bekommen und großziehen, jedoch ist es "verwaltungstechnisch" nicht vorgesehen (AA 14.12.2018). Bei Schwangerschaften unverheirateter Frauen drängen die Behörden auf eine "freiwillige" Abtreibung. Auch wenn es in China seit 2001 für medizinisches Personal verboten ist, den Eltern das Geschlecht des Kindes vor Geburt bekannt zu geben, kommt es in manchen ländlichen Gebieten zu geschlechtsspezifischen Abtreibungen (AA 14.12.2018). Obwohl staatliche Statistiken über den Prozentsatz der Abtreibungen nicht verfügbar sind, kommt es Berichten zufolge auch weiterhin zu Fällen von Zwangsabtreibungen, öffentlicher" Geburtenkontrolle und Sterilisation (USDOS 13.3.2019; vergleiche ÖB 11.2019). Alleinerziehende Mütter verfügen über keine Krankenversicherung, da diese ihre Kinder "außerhalb des Gesetzes" geboren haben. Krankenhäuser verlangen Geld für die Behandlungen und können alleinerziehende Personen auch wegweisen (UKHO 11.2018). Fälle einer staatlich gelenkten Entziehung von Kindern, die im Ausland entgegen der familienplanungsrechtlichen Vorschriften gezeugt wurden, sind gesetzlich nicht vorgesehen und nicht bekannt. Es gibt es jedoch Berichte über Kinder, die von örtlichen Behörden als "Strafe" für Verstöße gegen die Familienplanungspolitik oder Nichtzahlung der Geldbuße den Familien weggenommen, an Waisenhäuser verkauft und von dort gegen hohe Beträge zur Adoption ins Ausland vermittelt werden (AA 14.12.2018). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylbericht Volksrepublik China •UK Home Office: Country Policy and Information Note China (11.2018): Contravention of national population and family-planning laws, https://www.ecoi.net/en/file/local/1450729/1226_1542206099_china-family-planning-cpin-v3-0.pdf, Zugriff 21.10.2019 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Bewegungsfreiheit Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht immer durch die Regierung ermöglicht. Die Behörden verschärften die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Personen vor wichtigen Jubiläen, Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, welche als politisch sensibel empfunden werden, um Demonstrationen vorzubeugen (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 2.2019a).Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht immer durch die Regierung ermöglicht. Die Behörden verschärften die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Personen vor wichtigen Jubiläen, Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, welche als politisch sensibel empfunden werden, um Demonstrationen vorzubeugen (USDOS 13.3.2019; vergleiche FH 2.2019a). Millionen von Menschen sind von staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen, viele von ihnen Uiguren und Tibeter (FH 2.2019a), Im Jahr 2017 waren mehrere Tausend Tibeter, welche von China nach Indien reisten, um dort den Dalai Lama zu hören, gezwungen, früher zurückzukehren, weil chinesische Beamte in Tibet versuchten, Pässe zu beschlagnahmen und Vergeltungsmaßnahmen gegen die ins Ausland gereisten Personen und deren Familienangehörige androhten (HRW 18.1.2018). Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen der Größe des Landes und der historisch überkommenen Strukturen Einfluss und Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug von in der VR China lebenden Chinesen in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis ("Hukou"-System) nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt überzusiedeln. Insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte gibt es nach Ansicht des deutschen Auswärtigen Amtes keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 14.12.2018). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. KFZ mit Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen - vor allem von jungen männlichen Uiguren - durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 11.2019). Die Bewegungsfreiheit für Tibeter ist stark eingeschränkt (IHRWch 17.8.2018). Ohne zahlreiche Genehmigungen dürfen sie sich außerhalb ihres Wohngebietes nicht bewegen und auch nicht arbeiten. Das Alltagsleben für Tibeter ist durch eine Vielzahl von Kontrollen gekennzeichnet (ST 30.8.2019). Seit 1.6.2016 gibt es für die Einwohner Xinjiangs strenge Auflagen für den Erwerb von Reisedokumenten. Biometrische-Daten, eine DNA-Blutprobe, Fingerabdrücke sowie eine Stimmaufzeichnung und ein dreidimensionales Foto des Körpers müssen bei einem Antrag zur Verfügung gestellt werden (DZ 25.11.2016; vgl. BBC 7.6.2016). Personen in der Provinz Xinjiang müssen für Reisebewegungen zwischen Städten bei der Polizei eine Erlaubnis erwirken und eine Vielzahl von Kontrollpunkte durchlaufen. Es wird von einer Zunahme von Kontrollmaßnahmen auf Flughäfen, Bahnhöfen, sowie Kontrollpunkten an öffentlichen Bewegungslinien, wie Straßen, etc. berichtet (HRW 9.9.2018).Seit 1.6.2016 gibt es für die Einwohner Xinjiangs strenge Auflagen für den Erwerb von Reisedokumenten. Biometrische-Daten, eine DNA-Blutprobe, Fingerabdrücke sowie eine Stimmaufzeichnung und ein dreidimensionales Foto des Körpers müssen bei einem Antrag zur Verfügung gestellt werden (DZ 25.11.2016; vergleiche BBC 7.6.2016). Personen in der Provinz Xinjiang müssen für Reisebewegungen zwischen Städten bei der Polizei eine Erlaubnis erwirken und eine Vielzahl von Kontrollpunkte durchlaufen. Es wird von einer Zunahme von Kontrollmaßnahmen auf Flughäfen, Bahnhöfen, sowie Kontrollpunkten an öffentlichen Bewegungslinien, wie Straßen, etc. berichtet (HRW 9.9.2018). Die Meldekarte ("Hukou-System") ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 11.2019). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •BBC (7.6.2016): Chinese police require DNA for passports in Xinjiang, http://www.bbc.com/news/world-asia-china-36472103, Zugriff 27.11.2019 •DZ - Die Zeit (25.11.2016): China sammelt Pässe in Unruheprovinz ein, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/china-xinjiang-konflikt-unruhen-bewohner-reisepaesse, Zugriff 27.11.2019 •FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 •IHRWch - Informationsplattform Human Rights Schweiz (17.8.2018): Länderinformation: Menschenrechte in China, https://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/china/, Zugriff 26.11.2019 •HRW - Human Rights Watch (17.1.2019): World Report 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002248.html, Zugriff 22.10.2019 •HRW - Human Rights Watch (9.9.2018): "Eradicating Ideological Viruses", China's Campaign of Repression Against Xinjiang's Muslims, https://www.hrw.org/sites/default/files/report_pdf/china0918_web.pdf, Zugriff 26.11.2019 •HRW - Human Rights Watch (18.1.2018): World Report 2018 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1422353.html, Zugriff 22.10.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China •ST - Save Tibet (30.8.2019): Aktuelle Situation, https://tibet.at/tibet/land-und-leute/aktuelle-situation/, Zugriff 26.11.2019 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 IDPs und Flüchtlinge China hat das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ratifiziert. Eine ausdrückliche Regelung zur Vergabe des Flüchtlingsstatus gibt es jedoch nicht. Der Großteil der Flüchtlinge in der VR China sind die ca. 300.000 Personen, die Ende der 1970er Jahre aus Vietnam vertrieben wurden. Die Integration der Flüchtlinge, die bis auf die fehlende Staatsangehörigkeit die gleichen Rechte wie Chinesen genießen, ist aus Sicht des UNHCR vorbildlich (AA 14.12.2018). In China halten sich Schätzungen zufolge bis zu 50.000 Nordkoreaner illegal auf. Nordkoreaner werden in China nicht als politische Flüchtlinge anerkannt, sondern als Wirtschaftsmigranten betrachtet. Damit ist ein legaler Aufenthalt mit formellem Flüchtlingsstatus in China nicht möglich. Sie müssen jederzeit mit einer Abschiebung durch die Sicherheitsbehörden rechnen, was auch immer wieder vorkommt. Die zum Teil sehr schweren Repressionsmaßnahmen, die bei einer Rückführung nach Nordkorea drohen, sind für China kein Abschiebehindernis (AA 14.12.2018; vgl. USDOS 13.3.2019).In China halten sich Schätzungen zufolge bis zu 50.000 Nordkoreaner illegal auf. Nordkoreaner werden in China nicht als politische Flüchtlinge anerkannt, sondern als Wirtschaftsmigranten betrachtet. Damit ist ein legaler Aufenthalt mit formellem Flüchtlingsstatus in China nicht möglich. Sie müssen jederzeit mit einer Abschiebung durch die Sicherheitsbehörden rechnen, was auch immer wieder vorkommt. Die zum Teil sehr schweren Repressionsmaßnahmen, die bei einer Rückführung nach Nordkorea drohen, sind für China kein Abschiebehindernis (AA 14.12.2018; vergleiche USDOS 13.3.2019). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •USDOS - US Department of State (13.3.2019): Country Reports on Human Rights Practices 2016 - China (includes Tibet, Hong Kong, and Macau), https://www.ecoi.net/de/dokument/2004237.html , Zugriff 14.10.2019 Grundversorgung Die chinesische Gesellschaft hat durch die soziale Dynamik, die durch die wirtschaftlichen Reformen ausgelöst wurde, in den letzten vier Jahrzehnten insgesamt an Offenheit gewonnen. Die Lebensbedingungen haben sich für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung deutlich verbessert und erlauben im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich ein höheres Maß an persönlicher Freiheit (AA. 3.2019a). In den Jahren von 2000 bis 2010 erreichte China ein Wirtschaftswachstum zwischen 8 und 14 Prozent und stieg zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt auf (GIZ 3.2019b). Mit dem Aufschwung geht auch eine wachsende ökonomische Macht einher (LVAk 9.2019). An der Kaufkraft bemessen ist China seit 2014 die weltweit größte Volkswirtschaft. Das nominale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf stieg im Jahr 2018 weiter auf prognostizierte 10.088 USD (2017 8.643 USD). Gegenüber 2008 hat sich das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in China somit mehr als verdoppelt. China hält die weltweit höchsten Devisenreserven. Chinas Bedeutung für die weltweite Konjunktur hat weiter zugenommen. Seit 2007 verlangsamt sich das Wachstum der chinesischen Volkswirtschaft. 2017 erreichte das Wachstum noch 6,9 Prozent. Innerhalb des Landes gibt es enorme regionale und soziale Unterschiede (AA 3.2019b). Der Wohlstand innerhalb der chinesischen Gesellschaft ist ausgesprochen ungleich verteilt (AA. 3.2019a). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist seit einigen Jahren gewährleistet (AA 14.12.2018), doch kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Nahrungsmittelpreise (ÖB 11.2019). Trotz beispielloser Erfolge bei der Armutsbekämpfung geht die Food and Agriculture Organization (FAO) davon aus, dass derzeit noch über 124,5 Millionen Personen unterernährt sind. Die ländliche Bevölkerung ist bezüglich der Nahrungsmittelsicherheit, vor allem in den unterentwickelten Westgebieten, strukturell benachteiligt (GIZ 3.2019b). Die Einkommensentwicklung ist in den letzten drei Jahrzehnten hinter dem wirtschaftlichen Wachstum und den Staatseinnahmen zurückgeblieben. Der Abstand zwischen Stadt- und Landbevölkerung, deren Einkommen im Vergleich zur Stadt lediglich etwa ein Drittel beträgt, ist seit den 90er-Jahren kontinuierlich gewachsen (AA 14.12.2018). Neben Armutsproblemen hat China vor allem mit einer immer stärkeren Einkommensungleichheit zu kämpfen. Die Volksrepublik hat einen Gini-Koeffizienten von 0,46 (GIZ 3.2019b). Damit liegt China nach wie vor über der Grenze, die nach der Definition der Vereinten Nationen eine extreme Ungleichheit anzeigt (0,4). Noch leben mehr als 565 Millionen Chinesen auf dem Land (statista 27.6.2019), Das aktuelle Pro-Kopf-Einkommen liegt bei 33.616 RMB (ca. 5.060 USD) (AA 3.2019b). Einer großen Masse mit niedrigen Einkommen steht eine kleine Schicht extrem reicher Chinesen gegenüber (GIZ 3.2019b). Laut offiziellen Angaben sind 4,1 Prozent der Chinesen mit Haushaltsregistrierung arbeitslos gemeldet. Darin nicht erfasst sind die mittlerweile ca. 275 Millionen "Wanderarbeiter", von denen ca. 168 Millionen außerhalb ihrer Heimatprovinz einer Beschäftigung nachgehen. Die Regierung will bis 2020 mit Hilfe eines entwicklungsorientierten Programms zur Armutsreduzierung in ländlichen Regionen gezielt in die soziale Infrastruktur von besonders zurückgebliebenen Schlüsselregionen investieren (AA 14.12.2018). Trotz des laufenden Ausbaus des Sozialsystems bleibt angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen die familiäre Solidarität in Notfällen ein entscheidender Faktor. Die meisten sozialen Leistungen sind zudem an die Wohnrechtsregistrierung ("Hukou-System") gekoppelt, befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem noch niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB 11.2019). Seit 2012 geht die chinesische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter kontinuierlich zurück. Um die Finanzierbarkeit der Pensionen zu gewährleisten, plant China eine Senkung der mit 10 Prozent sehr hohen jährlichen Anpassung der Rentenhöhe und die Erhöhung des Pensionsantrittsalters (derzeit generell Männer mit 60 Jahren, Frauen mit 55 Jahren, tatsächliches durchschnittliches Renteneintrittsalter 53 Jahre) (ÖB 11.2019). Provinzen, die nicht über genügend eigene Mittel verfügen, erhalten Subventionen von der Zentralregierung (AA 3.2019b). Die stetig zunehmende Überalterung der Bevölkerung wird immer mehr als Problem für das Sozialsystem wahrgenommen, die Zahl der Menschen über 60 Jahren stieg 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent auf 16,15 Prozent an. Seit 2012 geht die chinesische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter kontinuierlich zurück und betrug 2014 mit 915,83 Millionen Menschen um 3,71 Millionen Menschen weniger als im Vorjahr. Die Lockerung der Ein-Kind-Politik auf eine generelle Zwei-Kind-Politik war im Hinblick auf die angestrebte Erhöhung der Geburtenquote bisher ein Fehlschlag. Laut offiziellen Daten ist bereits eine/r von sechs unter den 270 Millionen Wanderarbeiter im Pensionsalter, hat jedoch kein Anrecht auf Pension und muss daher unter schwierigen Bedingungen weiterarbeiten (ÖB 11.2019). China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95 Prozent der Bevölkerung mit grundlegender Krankenversicherung (basic health insurance) erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Qualität und Umfang der Absicherung. Ärztliche Behandlungskosten müssen von Patient im Voraus bezahlt werden. Die meisten Versicherten erhalten eine Kostenerstattung bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (179 EUR), darüber hinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Allerdings erhalten Bedienstete von Staatsbetrieben nahezu kompletten Kostenersatz. Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich immer mehr Geld in das Gesundheitswesen investiert (2014 plus 11 Prozent gegenüber 2013 und damit 5,7 Prozent des BIP) ist die Abdeckung für untere Einkommensschichten oder bei chronischen Krankheiten ungenügend. Besonders auf dem Land investieren häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse in die Behandlung kranker Familienmitglieder und ist Krankheit somit ein häufiger Armutsfaktor. Die Zahl der chronisch und schwerkranken Menschen steigt darüber hinaus angesichts der wachsenden Krebsrate (Umweltprobleme) und der Änderung der Lebensgewohnheiten durch Zivilisationskrankheiten. Selbst staatliche Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbstständig finanzieren, und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente. Der Arztberuf genießt in China relativ geringes Ansehen, Ärzte können von ihrem Grundgehalt kaum leben und es herrscht akuter Mangel an qualifiziertem Personal. Die große Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem äußert sich regelmäßig in gewalttätigen Übergriffen gegen medizinisches Personal (ÖB 11.2019). Das chinesische Sozialsystem deckt folgende Gruppen ab: •Senioren: Personen über 60Jahre, arbeitsunfähig, ohne Einkommen, ohne Unterhaltszahlungen und Beihilfe oder deren Angehörige sie nicht unterstützen können. •Waisen ohne Verwandtschaft. •Ausgesetzte Babys und Kinder, deren biologischen Eltern nicht auffindbar sind (IOM 2019). Das seit 2014 bestehende Programm zur Sicherung des Existenzminimums ("di bao") ähnelt der Sozialhilfe. Derzeit ist eine lokale Wohnmeldung ("Hukou-System") vorausgesetzt, weshalb die Millionen Wanderarbeiter in Städten in der Regel keinen Anspruch haben. Ein nationales Gesetz ist seit Jahren in Planung, bisher jedoch nicht verabschiedet, da unklar ist wie eine überregionale Bedarfsprüfung angesichts der Mobilität der Bevölkerung und der Größe des Landes bewerkstelligt werden kann. Die Höhe des "di bao" wird regional festgelegt und beträgt in Städten durchschnittlich 373 RMB (ca. 52 EUR) und auf dem Land 203 RMB (28 EUR). Ende 2014 gab es in den Städten lediglich 18,8 Millionen und in ländlichen Gebieten nur 52,1 Millionen Bezugsberechtigte (ÖB 11.2019). Laut einem Beschluss des Staatsrats vom 11. Oktober 2016 sollen bis 2020 allerdings 100 Millionen Chinesen, die ohne städtischen "Hukou" (Meldeberechtigung) bereits "ständig" in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. Bisher verfügten nur 39,9 Prozent der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen, dieser Prozentsatz solle in den kommenden 5 Jahren auf 45 Prozent steigen. Entsprechende Durchführungsverordnungen wurden bisher nicht erlassen. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht einmal die Hälfte der derzeit geschätzten 277 Millionen Wanderarbeiter (ÖB 11.2019). Die Regierung will bis 2020 mit Hilfe eines entwicklungsorientierten Programms zur Armutsreduzierung in ländlichen Regionen gezielt in die soziale Infrastruktur von besonders zurückgebliebenen Schlüsselregionen investieren. Erklärtes Ziel der Regierung ist die Verdoppelung der Einkommen bis 2020. (AA 14.12.2018). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Innenpolitik_node.html, Zugriff 28.8.2017 •AA - Auswärtiges Amt (3.2019b): China - Wirtschaft, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/-/200468, Zugriff 10.10.2017 •GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019b): China - Wirtschaft und Entwicklung, https://www.liportal.de/china/wirtschaft-entwicklung/ , Zugriff 27.9.2019 •IOM - International Organisation for Migration
(2019): Länderinformationsblatt China 2019, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2019_China_DE.pdf, Zugriff 28.11.2019 •ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China •LVAk - Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.191 Medizinische Versorgung Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nach wie vor ungenügend. Obwohl 95 Prozent der Bevölkerung über Krankenversicherungsprogramme abgesichert sind, stellen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, für Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastungen dar. Wie auch in anderen Politikfeldern herrscht im Gesundheitswesen ein gravierendes Stadt-Land-Gefälle vor. Elementare medizinische Dienstleistungen sind in abgelegenen ländlichen Gebieten kaum vorhanden, eine zeitnahe ärztliche Versorgung kaum möglich, und die vorhandenen Krankenhäuser sind schlecht ausgestattet. Auch wer in einer städtischen Krankenversicherung versichert ist, muss einen großen Teil der Behandlungskosten selbst tragen, da die Erstattungsbeträge aus der Krankenversicherung in der Regel nicht mehr als 60 Prozent betragen (IOM 2019; vgl. AA 14.12.2018).Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nach wie vor ungenügend. Obwohl 95 Prozent der Bevölkerung über Krankenversicherungsprogramme abgesichert sind, stellen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, für Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastungen dar. Wie auch in anderen Politikfeldern herrscht im Gesundheitswesen ein gravierendes Stadt-Land-Gefälle vor. Elementare medizinische Dienstleistungen sind in abgelegenen ländlichen Gebieten kaum vorhanden, eine zeitnahe ärztliche Versorgung kaum möglich, und die vorhandenen Krankenhäuser sind schlecht ausgestattet. Auch wer in einer städtischen Krankenversicherung versichert ist, muss einen großen Teil der Behandlungskosten selbst tragen, da die Erstattungsbeträge aus der Krankenversicherung in der Regel nicht mehr als 60 Prozent betragen (IOM 2019; vergleiche AA 14.12.2018). Die meisten Versicherten erhalten eine Kostenerstattung bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (179 EUR), darüber hinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Allerdings erhalten Bedienstete von Staatsbetriebe nahezu kompletten Kostenersatz. Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich immer mehr Geld in das Gesundheitswesen investiert (2014 plus 11 Prozent gegenüber 2013 und damit 5,7 Prozent des BIP) ist die Abdeckung für untere Einkommensschichten oder bei chronischen Krankheiten ungenügend. Besonders auf dem Land investieren häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse in die Behandlung kranker Familienmitglieder und ist Krankheit somit ein häufiger Armutsfaktor. Die Zahl der chronisch- und schwerkranken Menschen steigt darüber hinaus angesichts der wachsenden Krebsrate (Umweltprobleme) und der Änderung der Lebensgewohnheiten durch Zivilisationskrankheiten (ÖB 11.2019). In China gibt es keine niedergelassenen, sondern nur in den Kliniken angestellte Ärzte (coliquio 10.8.2018). Krankenhäuser sind sowohl in großen, als auch in kleinen Städten zu finden (IOM 2019). Der Arztberuf genießt in China relativ geringes Ansehen, Ärzte können von ihrem Grundgehalt kaum leben und es herrscht akuter Mangel an qualifiziertem Personal. Die große Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem äußert sich regelmäßig in gewalttätigen Übergriffen gegen medizinisches Personal. Staatliche Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbstständig finanzieren, und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente (ÖB 11.2019). Der Markt für Medikamente in China ist relativ gut entwickelt. Grundsätzlich sind Medikamente im ganzen Land erhältlich. Während die Kosten für lokal hergestellte Medikamente gering sind, ist importierte Medizin mit besonderen Wirkstoffen sehr teuer (IOM 2019). Seit März 2016 wurde eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, darunter eine Anhebung der Kostenerstattung für Patient, die Anhebung der Zahl der Ärzte auf 70.000, die zentralisierte Beschaffung von Medikamenten für Spitäler, die Verbesserung des Remunerationssystems in Gemeindespitälern auf Leistungsbasis, und der Aufbau eines nationalen Netzwerks für die Kostenerstattung in der Krankenversicherung, sodass Kosten landesweit erstattet werden können (ÖB 11.2019). Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen (AA 26.11.2019). Elementare medizinische Dienstleistungen sind in abgelegenen ländlichen Gebieten kaum vorhanden, eine zeitnahe ärztliche Versorgung kaum möglich, und die vorhandenen Krankenhäuser sind schlecht ausgestattet (AA 14.12.2018). Trotzdem herrscht im Gesundheitswesen ein gravierendes Stadt-Land-Gefälle (AA 14.12.2018). Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich immer mehr Geld in das Gesundheitswesen investiert, ist die Abdeckung für untere Einkommensschichten oder bei chronischen Krankheiten ungenügend (ÖB 11.2019). Quellen: •AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 •AA - Auswärtiges Amt (26.11.2019): China: Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ChinaSicherheit_node.

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